Der Präsident. Der nächste Punkt ist der Bericht von Herrn Wolf Klinz im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/71/EG betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind (KOM(2009)0491 - C7-0170/2009 - 2009/0132(COD)) (A7-0102/2010).
Wolf Klinz, Berichterstatter. − Herr Präsident, Herr Kommissar! Wenn ich etwas über vier Minuten spreche, werde ich mich bei meinen Schlussbemerkungen kürzer fassen, so dass ich insgesamt nicht über sechs Minuten hinauskomme.
Die Wertpapierprospekt-Richtlinie ist ursprünglich 2003 zusammengestellt und damals schon mit der Auflage versehen worden, im September 2009 überarbeitet zu werden. Das ist hiermit geschehen. Die Prospektrichtlinie dient der Erstellung, Billigung und Veröffentlichung von Prospekten als Voraussetzung für das öffentliche Angebot von Wertpapieren oder deren Zulassung zu einem geregelten Markt innerhalb der Europäischen Union. Die jetzige Revision betrifft im Wesentlichen technische Aspekte, und sie dient der Beseitigung von Rechtsunsicherheiten und ungerechtfertigt hohen Anforderungen.
Ich möchte zunächst allen Kolleginnen und Kollegen, die hier mitgearbeitet haben, und auch allen Schattenberichterstattern herzlich danken. Es war eine sehr gute Zusammenarbeit, auch mit der Kommission. Und ohne diese gute Zusammenarbeit wäre es auch nicht möglich gewesen, in weniger als zehn Monaten in erster Lesung tatsächlich dieses Paket zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Die Vereinbarung, die wir – auch in den Trilog-Gesprächen – getroffen haben, möchte ich kurz vorstellen, und zwar in Form der acht Hauptpunkte, auf die wir uns verständigen konnten.
Zunächst einmal war ein Ziel, dass wir gerade für mittlere und kleinere Unternehmen den Zugang zu Kapital auf dem Markt erleichtern. Sie wissen, dass sich in Amerika ein viel höherer Prozentsatz – auch beim Mittelstand – über den Markt finanziert, während es in Europa – gerade bei den kleineren Unternehmen – üblich ist, sich im Wesentlichen über Kredite von Banken zu finanzieren. Wir wollen hier die Möglichkeit auch für kleinere Unternehmen eröffnen, den Markt stärker als bisher zu nutzen. Deswegen haben wir den Schwellenwert für die Ausnahme von der Prospektpflicht, die ja für kleine und mittlere Unternehmen mit Bürokratie und Kosten behaftet ist, von 2,5 Millionen auf 5 Millionen Euro angehoben.
Der zweite Punkt betrifft den Anlegerschutz: Wir wollen sicherstellen, dass bei dieser Erleichterung nicht der kleine Privatanleger möglicherweise nicht mehr ausreichend geschützt ist. Deswegen ist der Schwellenwert für die Ausnahme von der Prospektpflicht bei Wertpapieren von einer Stückelung von 50 000 auf eine Stückelung von 100 000 angehoben worden.
Das dritte Thema war die Frage: Wie können Mitarbeiter an dem Aktienkapital eines Unternehmens beteiligt werden, ohne dass dieses Unternehmen die etwas kostenintensive Notwendigkeit einer Prospektauflegung erfüllen muss? Also eine Erleichterung der Prospektpflicht bei dem Angebot von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Hier haben wir eine Proportionalitätsklausel eingeführt, wir haben unnötige Offenlegungspflichten gestrichen. Wir haben gleichzeitig aber sichergestellt, dass es ein Basisinformationsdokument gibt, so dass die Mitarbeiter, die von dieser Mitarbeiterbeteiligung profitieren, in etwa wissen, was sie bekommen. Gleichzeitig haben wir sichergestellt, dass Unternehmen, die in einem dritten Staat, außerhalb der Europäischen Union börsennotiert sind, ebenfalls von einer Prospektpflicht befreit werden – so wie die europäischen Unternehmen –, wenn sie ihren Mitarbeitern Aktien anbieten, wenn sie bei den Offenlegungspflichten Gleichwertigkeit nachweisen können.
Der vierte Bereich, über den wir diskutiert und wo wir uns geeinigt haben, betrifft die so genannte Zusammenfassung des Prospekts. Sie müssen sich das so vorstellen: Normalerweise ist ein Prospekt ein sehr dickes, voluminöses Dokument, das vielfach mehrere hundert Seiten umfasst. Es gibt eine Zusammenfassung, die aber vielfach auch noch 50, 60 oder 70 Seiten umfasst. Wir wollten vom Parlament her dies auf sogenannte key investor information verkürzen, oder ein Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger wie wir es bei den klassischen Investmentfonds, bei den UCITS haben. Die Kommission hatte daran eigentlich nicht gedacht, sondern wollte nur sicherstellen, dass in dieser Zusammenfassung wirklich die Schlüsselinformationen enthalten sind.
Wir haben uns jetzt darauf verständigt, dass wir die Zusammenfassung als solche bestehen lassen, dass wir aber gleichzeitig sicherstellen, dass wirklich Schlüsselinformationen darin enthalten sind, die durch Vorgaben der Richtlinie wie auch durch eine Ausarbeitung auf Level 2 endgültig festgelegt werden. Damit wird es gelingen, diese sogenannte Zusammenfassung wesentlich zu kürzen, nicht mehr 60, 70 oder 80 Seiten, sondern vielleicht nur 20 oder 30 Seiten, um damit eine – vor allem für den Kleinanleger – lesbare Lektüre zu haben. Das ist wichtig, damit der Kleinanleger hier nicht verloren geht.
Fünftens die Haftungsfrage: Wenn ein Prospekt erstellt wird, wer haftet für den Inhalt? Vor allem wenn ein Intermediär sich dieses Prospekts bedient, wenn er eigenmächtig den Inhalt verändert, dann haftet dieser Intermediär. Die Prospektpflicht endet entweder dann, wenn die Angebotsfrist abgelaufen ist, oder wenn der Handel begonnen hat, je nachdem, welcher dieser Termine später liegt.
Siebtens eine Revisionsklausel: Wie beim ersten Mal, so wird auch diesmal in fünf Jahren diese Richtlinie wieder überprüft werden.
Letzter Punkt: Wir haben hier das erste Dokument, das an die Regelungen des Lissabon-Vertrags angepasst worden ist. Es ist nicht zuletzt unter dem Einfluss der Vorsitzenden des ECON-Ausschusses gelungen, hier sicherzustellen, dass das Parlament genügend Zeit bekommt. Wir bekommen drei Monate Zeit, um auf die Kommission zu reagieren und noch einmal eine Verlängerung von drei Monaten, wenn es nötig ist. Gleichzeitig haben wir uns verpflichtet, wenn es wirklich nicht anders geht, ein early approval zu geben, d.h. innerhalb kürzester Zeit zu arbeiten.
Insofern sind alle Seiten zufriedengestellt.
Michel Barnier, Mitglied der Kommission. – (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren, als ich die Ehre hatte, vor meiner Ernennung zum Europäischen Kommissar am 13. Januar vom Parlament angehört zu werden, habe ich versprochen, den Schutz für Investoren zu verbessern und die verwaltungstechnischen Kosten für Unternehmen zu senken, insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe, die, wie wir alle wissen, zu 80 bis 90 % das Grundgerüst des Binnenmarktes ausmachen. Ich bin deshalb sehr erfreut, dass das Parlament diese überarbeitete Richtlinie über die Prospekte in erster Lesung angenommen hat. Es handelt sich um eine modifizierte Richtlinie, in der die Regeln für das Ausstellen von Wertpapieren vereinfacht und klargestellt werden, mit denen die Klein- und Mittelbetriebe, wie uns von Herrn Klinz gerade noch einmal sehr richtig ins Gedächtnis zurück gerufen worden ist, dabei unterstützt werden, Zugang zu den Kapitalmärkten zu erhalten, und die uns dabei helfen werden, den internationalen Kapitalmarkt zu stärken. Die Verhandlungen über diese Richtlinie haben von der engen Zusammenarbeit mit dem Parlament profitiert, und darüber hinaus hat angesichts der Tatsache, dass wichtige Verbesserungen vom Parlament und vom Rat gemacht wurden, die Kommission offensichtlich ihre Aufgabe erfüllt.
Ich möchte deshalb im Namen der Kommission meinen aufrichtigen Dank auch auf ihren Berichterstatter, Herrn Klinz, und den Ausschuss für Wirtschaft und Währung ausdehnen und ihnen für ihre effiziente Arbeit und konstruktive Zusammenarbeit danken. Wir sind mit diesem Kompromisstext, den wir nun in unseren Händen halten, und der dem Geist des ursprünglichen Vorschlags nach wie vor entspricht, zufrieden.
Die Richtlinie von 2003 über die Prospekte hatte sehr klare und unbestreitbare Vorzüge. Mit ihr wurden Regeln festgelegt, was europäische Unternehmen veröffentlichen müssen, wenn sie Wertpapiere ausstellen, allerdings mit einer großen Neuerung: Wenn einmal ein Prospekt in einem Mitgliedstaat genehmigt worden ist, dann ist er in der gesamten Union gültig. Das Rahmenwerk von 2003 hat jedoch einer neuen Anpassung bedurft, um die gesetzliche Klarheit und die Wirksamkeit des Prospektsystems zu verbessern und die administrativen Kosten zu senken.
Aus diesem Grund werden, dank Ihnen und dank dieser Überarbeitung, bestimmte Typen von Wertpapieremissionen zukünftig weniger Regeln in Bezug auf die Meldepflicht für Kleinbetriebe, für Kleinanleger und für Bezugsrechtsemissionen und Regierungsgarantien unterliegen. Darüber hinaus werden Form und Inhalt der Prospektaufstellung verbessert werden. Ausnahmen von der Meldepflicht für Prospekte sind für die Fälle geklärt worden, in denen Unternehmen über Intermediäre oder Einzelhandelsketten oder Aktienzuteilungen an Mitarbeiter verkaufen. Schließlich werden noch die Regeln für die Meldepflicht, die sich derzeit noch mit den Anforderungen für die Transparenz-Richtlinie überschneiden, abgeschafft.
Hier ist also das Ergebnis unserer gemeinsamen Arbeit. Diese überarbeitete Richtlinie wird deshalb ein ausgewogenes Instrument für die komplexen Fragen, die von Investoren und Emittenten auf den Kapitalmärkten, seien es Klein- und Mittelbetriebe oder große, gut etablierte Unternehmen, aufgeworfen werden, dar. Mit der Annahme dieses Textes in erster Lesung wird die deutliche Botschaft ausgesandt, dass die Union ihre Aufgabe, die verwaltungstechnischen Hürden zu vereinfachen und zu mindern, anerkannt hat und sie dabei gleichzeitig auch das Maß an Schutz für die Investoren gewahrt oder sogar noch erhöht hat. Aus diesem Grund möchte ich noch einmal Ihrem Berichterstatter und Ihnen selbst für die Annahme dieses dynamischen Kompromisses zu Gunsten dieser Vereinfachung und insbesondere zu Gunsten der Klein- und Mittelbetriebe überall in Europa danken.
Diogo Feio, im Namen der PPE-Fraktion. – (PT) Ich möchte damit beginnen, die gute Arbeit hervorzuheben, die im Ausschuss für Wirtschaft und Währung dank der Vorschläge verschiedener Mitglieder möglich gewesen ist und die vom Berichterstatter, unserem Kollegen Herrn Klinz, übernommene Aufgabe, dies zu einem guten Ergebnis zu führen, herauszustellen. Wenn wir über Prospekte sprechen, so reden wir natürlich über die Vorstellung von Öffentlichkeit, Marktsicherheit und besserem Zugang zu Investitionen. Und aus genau diesem Grund habe ich manchmal das Gefühl gehabt, dass es da einen ausgeprägten Konflikt zwischen dem Schutz, den die Verbraucher brauchen, und dem Schutz von Investoren, der ebenfalls notwendig ist, gibt.
Wir sind jedoch in der Lage, ein entsprechendes Gleichgewicht zu finden. Oftmals sind dabei die Lösungen nicht identisch gewesen, aber es ist viel wichtiger gewesen, und das muss betont werden, dass am Ende mit dieser Überarbeitung die Situation der Klein- und Mittelbetriebe, der Bedarf, Kleinanleger im Hinblick auf die Möglichkeiten einer größeren Vereinfachung zu respektieren, eine größere Klarheit bei Freistellungen und niedrigere Kosten für Unternehmen durch eine Verringerung dessen, was oftmals eine übermäßige administrative Belastung darstellt, berücksichtigt worden sind.
Selbstverständlich sind die entsprechenden Positionen von Rat, Kommission und Parlament in diesem Trilog nicht immer deckungsgleich gewesen. Es ist jedoch letztendlich möglich gewesen, ein Gleichgewicht für die zukünftige Marktsicherheit auf EU-Ebene zu erzielen, und ich möchte an dieser Stelle betonen, dass es sich dabei um eine positive Sache handelt.
Catherine Stihler, im Namen der S&D-Fraktion. Herr Präsident, ich möchte dem Berichterstatter und allen Schattenberichterstattern für ihre Zusammenarbeit danken.
Ich glaube, dass die erzielten Kompromisse von der S&D-Fraktion akzeptiert werden, weil sie fair sind, und wir glauben, dass sie zu einem größeren Investorenschutz insbesondere für kleine Privatanleger führen werden. Und ich denke auch, dass dies, so wie es vom Herrn Kommissar bereits gesagt wurde, dem Geist der ursprünglichen Richtlinie entspricht.
Wenn wir uns die Zusammenfassung und das Dokument mit den Schlüsselinformationen anschauen, dies und der Bedarf an Klarheit sind bereits von Herrn Dr. Klinz angesprochen worden, denke ich, dass wir einen Wortlaut erarbeitet haben, mit dem Klarheit gewährleistet wird, und dabei gleichzeitig auch deutlich gemacht wird, dass die zivilrechtliche Haftung beim Basisprospekt bleibt.
Zusätzlich dazu haben wir den Zeitraum eindeutig festgelegt, in dem die Veröffentlichung eines Prospekts oder entsprechende zusätzliche Informationen dazu erforderlich sind. Wir haben zudem die Anforderungen für und die Haftung, die sich aus dem Prospekt ergeben, wenn Sicherheiten über Intermediäre und nicht direkt durch den Emittenten verkauft werden, eindeutig festgelegt.
Vielleicht an dieser Stelle Folgendes: Ich möchte sagen, dass es sich insgesamt eher um eine Art Feinjustierung denn um eine radikale Änderung gehandelt hat, und dass die erzielten Kompromisse fair und ausgewogen sind, und sie von der S&D-Fraktion unterstützt werden.
Ich denke, dass es ein begrüßenswerter Schritt ist, eine eindeutige Definition dafür zu haben, was ein qualifizierter Investor ist, und was die Auswirkung der Aufsicht des Handels mit Drittländern ausmacht.
In Übereinstimmung mit dieser verbesserten Verordnung würde die Entscheidung, dass für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme kein Prospekt erforderlich ist, sehr vernünftig erscheinen. Wenn dann die Mitarbeiter immer noch nicht in ihr eigenes Unternehmen investieren wollen, sollte dies vom Management als Warnung verstanden werden.
Dann ist von Herrn Dr. Klinz noch die Arbeit an den delegierten Rechtsakten angesprochen worden: Der Dreimonatskompromiss ist dabei von entscheidender Bedeutung und ein Schritt in Richtung des Parlaments.
Ich werde die Entscheidung über die Prospekt-Richtlinie sicherlich als einen Orientierungspunkt für die Arbeit, die ich als Berichterstatterin über Bauprodukte unternehmen werde, ansehen, während der vom Rat verwendete Orientierungspunkt eher die Haustier-Richtlinie denn die Prospekt-Richtlinie sein wird.
In Bezug auf die elektronische Veröffentlichung des Prospekts noch Folgendes: Ich denke, dass auch dies begrüßenswert ist. Gleiches gilt für die Überprüfungsklausel nach fünf Jahren.
Damit wird, Herr Präsident und werter Berichterstatter, der erzielte Kompromiss von der S&D-Fraktion unterstützt, und wir freuen uns darauf, bei der morgigen Abstimmung eine Annahme in erster Lesung zu unterstützen.
Olle Schmidt, im Namen der ALDE-Fraktion. – (SV) Herr Präsident, in der Folge der Finanzkrise sind berechtigte Forderungen nach einer größeren Transparenz und einer besseren Regulierung des Finanzmarktes laut geworden. Ich habe kein Problem damit, aber immer, wenn neue Verordnungen eingeführt werden, muss dies auf ausgewogene Weise passieren. Die Wachstumskapazität der europäischen Wirtschaft wird sich nicht durch schlecht ausgedachte Vorschläge steigern lassen, selbst wenn sie legitime Zwecke beinhalten sollten.
Ich möchte aus diesem Grund dem Berichterstatter, meinem Kollegen, Herrn Dr. Klinz, für seine herausragende Arbeit danken, mit der er ein Zeichen gegen die übermäßig detaillierten Regeln und Verordnungen gesetzt hat. Mit seinem Vorschlag wird die rechtliche Sicherheit erhöht und ungerechtfertigt strikte Anforderungen abgeschafft, um somit bis 2012 die verwaltungstechnischen Hürden für Unternehmen um 25 % zu verringern. Meine Fraktion und ich sind selbstverständlich froh über den Kompromiss, der von Herrn Dr. Klinz und anderen ausgehandelt worden ist. Mit dem Vorschlag werden die verwaltungstechnischen Hürden für Klein- und Mittelbetriebe gesenkt, aber – und ich denke, dies ist wichtig zu erwähnen – dies erfolgt, ohne dabei den Schutz für Investoren zu mindern. Darauf ist auch bereits von Herrn Barnier hingewiesen worden.
Die Diskussion hat sich natürlich auf die Grenzwerte, die für die Veröffentlichung der Prospekte in Zusammenhang mit den Bezugsrechtsemissionen beispielsweise eingehalten werden müssen, konzentriert. Ich denke, dass sie sehr ausgewogen sind und dafür sorgen werden, dass der Binnenmarkt besser funktioniert. Der Vorschlag bedeutet natürlich auch, dass Klein- und Mittelbetriebe keinen Prospekt zu erstellen brauchen und es deshalb für sie leichter sein wird, Kapital anzulocken. Der Grenzwert ist von 2,5 Mio. EUR auf 5 Mio. EUR angehoben worden. Dies ist ein sehr ausgewogener Vorschlag. Mit ihm wird es für regionale Banken auch leichter sein, Schuldverschreibungen zu erwerben, da die Grenzwerte von 50 Mio. EUR auf 75 Mio. EUR für Nichtdividendenwerte, wie zinspflichtige Verbindlichkeiten und strukturierte Produkte beispielsweise, angehoben wurden.
Ich möchte wie mein Kollege von der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament auch Herrn Dr. Klinz für ein wahrhaft exzellentes Arbeitsstück danken. Dieser Bericht stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer Verbesserung der Bedingungen für Millionen von Kleinbetrieben in Europa dar.
Vicky Ford, im Namen der ECR-Fraktion. Herr Präsident, ich weiß, dass dies nicht einer unserer aufmerksamkeitswirksamsten Berichte ist, obwohl es durchaus eine Berechtigung dazu gäbe, weil diese Prospekt-Richtlinie für die Regulierung des Kapitalzugriffs für europäische Firmen von entscheidender Bedeutung gewesen ist. Und dies ist an sich wiederum für das Wachstumspotential der europäischen Wirtschaft in der Zukunft unerlässlich.
Es ist eine Freude gewesen, mit den Schattenberichterstattern, insbesondere aber unter der Leitung von Herrn Klinz zu arbeiten. Er hat dem Originalvorschlag der Kommission und der Haltung des Rates einen effektiven Wert hinzugefügt. Ich glaube, dass der endgültige Text nicht nur technisch umsetzbar ist, sondern darüber hinaus auch ein gutes Gleichgewicht zwischen dem Schutz von Investoren und dem Zugang zu Kapitalmärkten für Unternehmen in Europa darstellt. Wir haben hart daran gearbeitet, eine rechtliche Sicherheit zu erzielen, und es gibt ein eindeutiges Verfahren für das Aktualisierung und Ergänzung von Prospekten. Wir haben versucht, den Investoren mit dem Inhalt der Aufstellung und dem Konzept der Schlüsselinformationen entgegenzukommen.
Ich bin besonders erfreut darüber, dass es eine weniger strikte Regelung für die Angabepflicht bei Bezugsrechtsemissionen geben wird. Ich denke, dass damit nicht nur größeren Unternehmen, sondern auch kleinen Betrieben geholfen werden wird. In einer Zeit, in der sich die Märkte als unberechenbar zeigen, können es allein schon die Kosten für ein Prospekt sein, die jemanden davon abhalten könnten, zusätzliches Kapital aufzunehmen. Wir dürfen diese Tatsache derzeit nicht aus den Augen verlieren.
Dies ist ein sehr willkommener Präzedenzfall. Ich freue mich auf weitere Analysen dieses Sektors, wenn wir uns im Verlaufe des Jahres noch mit der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente beschäftigen werden. Wie ich bereits gesagt habe, ist dies ein Beispiel für eine konkrete Maßnahme, die wir ergreifen, um das europäische Umfeld für Unternehmer und für Investitionen in unsere Zukunft zu verbessern.
José Manuel García-Margallo y Marfil (PPE). – (ES) Herr Präsident, Herr Kommissar, uns sind eine Menge Dinge bekannt. Wir wissen, dass die Krise sich wie ein mutierendes Virus verhalten hat: Sie begann als Eigentumskrise, wurde dann später zur Bankenkrise, dann zur Wirtschaftskrise und endete als Staatsschuldenkrise, die noch weitere Krisen in ihrem Gefolge nach sich ziehen könnte.
Wir wissen auch, dass die Krise sehr teuer gewesen ist. Ihrer Dienste gemäß belaufen sich die Hilfszusagen für den Finanzsektor auf eine Gesamtsumme von 3,5 Mrd. EUR: Mit anderen Worten, ein Drittel des Bruttoinlandsprodukts der EU. Wir wissen auch, dass eine der Grundursachen der Krise die mangelnde Transparenz bei den Produkten, Institutionen und Märkten gewesen ist.
Aus diesem Grund ist der Bericht, über den wir momentan diskutieren, auch so wichtig. Wenn Sie jedoch eine Statistik benötigen, dann möchte ich Sie daran erinnern, dass allein in den Vereinigten Staaten von 2000 bis 2006 durch Vermögenswerte gesicherte Wertpapiere um das Vierfache und hypothekarisch gesicherte Wertpapiere um das Siebenfache angestiegen sind. Darüber hinaus ist von Beratern einer angesehenen Bank erst kürzlich vor Gericht ausgesagt worden, dass sie nur eine ungefähre Vorstellung davon gehabt hätten, was sie da eigentlich verkauft haben.
Wir wissen auch, und das ist die dritte Erklärung, dass viele der Zugeständnisse, die wir auf dem G20-Gipfel gemacht haben, es nicht, um es mit einem spanischen Dichter zu sagen, „von den Musen ins Theater“ geschafft haben; ihre Umsetzung von der Idee in das geschriebene Wort ist gescheitert.
Wir wissen ebenso, dass während dieser gesamten Umstrukturierungsphase des Finanzsektors, die folgenden drei Prinzipien, die ich als entscheidend erachte, vorherrschend sind: Gesamteuropäische Einheiten müssen von gesamteuropäischen Behörden beaufsichtigt werden, uns müssen die nötigen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um das Virus zu entdecken und eine Infektion zu verhindern, und wir müssen schließlich auch die Öffentlichkeit davor bewahren, selbst für diese Infektionen aufkommen zu müssen, die sie nicht verursacht hat.
Herr Kommissar, Sie haben eine große Aufgabe zu bewältigen, wenn wir nicht wollen, dass wir von der nächsten Krise kalt erwischt werden.
Ich möchte meine Rede auf Französisch beenden, indem ich Folgendes empfehle: „de l'audace, encore de l'audace et toujours de l'audace“ bei Ihrer Mission – Mut, Mut und nochmals Mut.
VORSITZ: Rodi KRATSA-TSAGAROPOULOU Vizepräsident
George Sabin Cutaş (S&D). – (RO) Die Abschaffung der doppelten Informationspflicht und die Herabsetzung der Offenlegungspflichten bei Unternehmen mit geringer Marktkapitalisierung wird insgesamt Einsparungen von 110 Mio. EUR pro Jahr ermöglichen. Die Überprüfung der Prospektrichtlinie wird somit zur Ankurbelung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen in der Europäischen Union beitragen. Vergessen wir nicht, dass gerade die Klein- und Mittelbetriebe der Wirtschaftsmotor der Europäischen Union sind. Sie haben zwischen 2002 und 2008 insgesamt 9,4 Millionen Arbeitsplätze in der Europäischen Union geschaffen und bieten derzeit für 90 Millionen europäischer Bürgerinnen und Bürger Arbeit.
Gleichzeitig müssen die Anforderungen an die finanzielle Transparenz auf Ebene der Europäischen Union harmonisiert werden, um den Bürokratieaufwand für die europäischen Unternehmen zu verringern. Die neu geschaffene Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde wird daher die Harmonisierung der Gesetzgebungen der verschiedenen Mitgliedstaaten beaufsichtigen müssen, was die Untersuchung und Genehmigung von Prospekten betrifft.
David Casa (PPE). – Frau Präsidentin, die europäischen Märkte waren in den letzten Jahren zahlreichen Turbulenzen ausgesetzt, einige von ihnen haben große Verluste verzeichnet. Wir müssen daher sicherstellen, dass die Anleger, insbesondere Kleinanleger, in der Europäischen Union angemessenen Schutz erhalten. Sie sollten in der Lage sein, die Information, die sie für eine informierte Wahl benötigen, auch zu erhalten. Gut strukturierte Rahmenbedingungen zu haben, macht den europäischen Markt zudem sicherer und dadurch attraktiver für seriöse Anleger.
Die Prospektrichtlinie war für die Festsetzung von EU-weiten Industriestandards wesentlich, ebenso wie auch die OGAW-Richtlinie. Technische Rechtsvorschriften für diesen dynamischen Sektor sollten häufig überprüft, abgestimmt und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie immer auf dem aktuellen Stand sind. Ich bin ebenfalls der Ansicht, dass einige Bestimmungen der Richtlinie nicht notwendig waren und einige Verpflichtungen für Organisationen beseitigt werden sollten. Die Vorteile, die sie für die Anleger bringen, sind gering, während sie für die Unternehmen selbst eine erhebliche Belastung darstellen. Die Vereinheitlichung von Definitionen zur Vermeidung von Missverständnissen zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten wird ebenfalls für eine Rationalisierung innerhalb des Sektor sorgen.
Abschließend möchte ich unserem Berichterstatter Herrn Klinz zu seiner hervorragenden Arbeit gratulieren. Ich danke auch allen Schattenberichterstattern. Ich finde, dass dieser Bericht ausgewogen und angemessen ist.
Sari Essayah (PPE). – (FI) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, der Bericht über die Abänderung der Prospektrichtlinie ist etwas sehr Positives, da viele der Änderungsanträge den Bürokratieaufwand der Unternehmen verringern. Der Berichterstatter und die Schattenberichterstatter haben gemeinsam ausgezeichnete Arbeit geleistet.
Bei aller Verringerung der Anforderungen an einen Prospekt müssen wir den Anlegerschutz immer im Hinterkopf behalten. Die gesetzliche Grundlage für die Zusammenfassung eines Prospekts wurde geklärt und der Gedanke einer breiten gesetzlichen Grundlage fallen gelassen, was gut ist, denn lange Prospektzusammenfassungen wären schwer nachzuvollziehen und die Anleger könnten den Eindruck gewinnen, der Prospekt selbst müsse nicht sorgfältig gelesen werden. Die Prospektzusammenfassung muss nun mit der Zusammenfassung übereinstimmen. Die beiden Texte dürfen einander nicht widersprechen. Die eigentliche rechtliche Verantwortung liegt bei der Echtheit der Information im Prospekt selbst. Ich begrüße darüber hinaus den Vorschlag, dass Anforderungen an den Inhalt eines Prospektes klargestellt werden sollen, denn eine einheitliche Struktur kann der Verständlichkeit dieser Zusammenfassungen nur zuträglich sein.
Der zweite von mir vorgelegte Änderungsantrag soll sicherstellen, dass die Prospektanforderungen im Fall eines Personalumbaus erhalten bleiben. Dies beruht auf der Auffassung, dass alle Anleger gleich behandelt werden sollten. Es kann nicht immer davon ausgegangen werden, dass ein Kleinanleger aus der Mitarbeiterbelegschaft ausreichend über das Unternehmen und seine Sicherheiten Bescheid weiß. Darauf sollten wir später zurückkommen, und sollten es in Zukunft in Erwägung ziehen.
Diese Richtlinie hat einen wichtigen Zweck, nämlich dass ein Anleger die Entscheidungen im Zusammenhang mit seinen Investitionen auf verständlichen und nachvollziehbaren Informationen gründen kann, die leicht zugänglich sind. Ich denke, dass allein die Änderung der Richtlinie, trotz dem von mir erwähnten Problem, dazu beitragen wird, dass die Dinge sich in die richtige Richtung entwickeln.
Elena Băsescu (PPE). – (RO) Ich danke Herrn Klinz für die herausragenden Bemühungen, die er bei der Ausarbeitung dieses Bericht aufgebracht hat, und möchte einige Bemerkungen anbringen: Der Vorschlag der Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung der Prospektrichtlinie bietet ein höheres Ausmaß an Anlegerschutz, indem diese ausreichende und geeignete Informationen erhalten. Der einheitliche Pass gilt für alle Märkte der Europäischen Union, sobald er von den zuständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedstaats registriert und zugelassen worden ist.
Im Hinblick auf eine Reduzierung des Verwaltungsaufwand denke ich, dass ein entsprechender Rechtsrahmen notwendig ist, um die Ungewissheit hinsichtlich der Benachrichtigung von Gastmitgliedstaaten zu beseitigen. Indem wir darüber hinaus überflüssige Auflagen für die Unternehmen eliminieren, können wir bis 2012 eine Senkung der ungerechtfertigt hohen Kosten von 25 % und des Bürokratieaufwands erreichen. Abschließend bin ich der Ansicht, dass die neuen Verordnungen besseren Schutz für Anleger bieten werden, da diese die Möglichkeit erhalten, die Risiken im Zusammenhang mit Besicherungen im Vorfeld einer Investition besser zu analysieren.
Franz Obermayr (NI). - Frau Präsidentin! Zu einem transparenteren Wertpapiermarkt gehört natürlich auch eine klare Regelung der Haftungsfrage. Hierbei müssen wir vor allem auf den Schutz der Kleinanleger achten. Im Fall der Weiterveräußerung von Wertpapieren muss der Anleger wissen, wer nun für den Wahrheitsgehalt und die Aktualität der Informationen geradesteht. Sieht man den Anleger als schützenswerten Verbraucher, so ist es wichtig, dass dieser alle wesentlichen Informationen erhält, die er braucht, um sein Produkt, in dem Fall das Wertpapier, bewerten zu können. Nur so kann er fundierte Entscheidungen treffen.
Im gemeinsamen Kapitalmarkt der EU ist es zudem wichtig, dass die Unterschiede der nationalen zivilrechtlichen Haftungsvorschriften vergleichend für die Anleger aufbereitet werden. Gerade jetzt, in Zeiten von Krise und Unsicherheit, heißt es, durch eine entsprechende Transparenz am Wertpapiermarkt wieder eine ordentliche Vertrauensbasis für die Anleger zu schaffen.
Angelika Werthmann (NI). - Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Prospekt regelt das öffentliche Angebot von Wertpapieren und ihre Zulassung zu einem geregelten Markt in der Gemeinschaft. Er ist eine Art Pass, der den Zugang zu allen EU-Märkten ermöglicht. Im Sinne von Kontrolle und Transparenz begrüße ich den Schutz der kleinen Anleger und vor allem die Informationspflicht. Dass man mittleren und kleineren Unternehmen durch die Erleichterung der bürokratischen Hürde den Zugang zu Wertpapieren verbessert, sehe ich als Investition in die Zukunft.
Michel Barnier, Mitglied der Kommission. – (FR) Frau Präsidentin, ich danke noch einmal allen Rednern für ihre Zustimmung und ihre weiteren Bemerkungen. Der Text, der angenommen werden wird, ist ein dynamischer Kompromiss. Als solcher kann er nicht alle geäußerten Gedanken und Vorschläge enthalten, ich denke jedoch, dass das Parlament und Sie, Herr Klinz, mitsamt dem Rechtsausschuss und anderen, guten Grund haben, zufrieden zu sein, denn dieser Text hat enorm von Ihren Kommentaren, Vorschlägen und Ihrer konstruktiven Kritik im Laufe des Verhandlungsprozesses profitiert.
Eine Vielzahl der von Ihnen, gemeinsam mit anderen Kollegen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, vorgeschlagenen Änderungen ist in den Text eingeflossen. Insbesondere, wie gesagt, hinsichtlich der Reichweite der Richtlinie, der Integrierung von Schlüsselinformationen in die Prospektzusammenfassung, die Mitarbeiterregelung oder auch die „Lissabonisierung“, gestatten Sie mir diese Formulierung, der Prospektrichtlinie.
Herr Feio hat den Konflikt zwischen dem Anlegerschutz und den Bedürfnissen der Klein- und Mittelbetriebe angesprochen. Ich möchte ihn daran erinnern, dass ein verhältnismäßiger Prospekt für Klein- und Mittelbetriebe ausgearbeitet werden soll. Auch Herr Cutaş hat diese Verpflichtung zur Sprache gebracht, die spezielle Behandlung für Klein- und Mittelbetriebe. Es wird daher, sehr geehrter Herr Feio, auf Level 2 ein verhältnismäßiger Prospekt für Klein- und Mittelbetriebe ausgearbeitet werden, der allerdings die Notwendigkeit des Anlegerschutzes berücksichtigt.
Ein weiterer, eben erst von Frau Essayah genannter Punkt, sind qualifizierte Anleger und die Behandlung von Privatpersonen. Die Richtlinie berücksichtigt den Unterschied zwischen diesen beiden Gruppen. Die Zusammenfassung, ich darf Sie daran erinnern, ist ein Schlüsselfaktor bei der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen und gerechten Schutzes von Privatpersonen.
Die Kommission ist in der Lage, alle Änderungsanträge anzunehmen und unterstützt somit den Text, ebenso wie auch die Sprecher der verschiedenen Fraktionen, Herr Feio, Frau Stihler, Herr Schmidt und Frau Ford, die diesem hervorragenden Kompromiss im Namen ihrer Fraktion zugestimmt haben. Wir sind sicher, dass diese Richtlinie den Anlegerschutz stärken und die Verwaltungskosten für Emittenten verringern wird und dass sie stark zur Entwicklung eines echten Kapitalmarkts in der Europäischen Union beitragen wird. Lassen Sie uns diese Gelegenheit nutzen.
Abschließend danke ich Herrn García-Margallo für seinen Beitrag, da er über diesen Text, der einen echten Fortschritt bedeutet, hinaus diesen Fortschritt in einen allgemeineren Rahmen eingebettet hat, mit dem er sich eingehend im Zusammenhang mit dem Aufsichtspaket – dem Transparenzpaket – befasst. Diese Überprüfung wird die Transparenz verbessern und diese an die Emittenten anpassen, insbesondere an Klein- und Mittelbetriebe, und gleichzeitig den Anlegerschutz sicherstellen. Das Element der Aufsicht wurde in das Aufsichtspaket aufgenommen, den umfassende Text, an dem Herr García-Margallo gemeinsam mit anderen Kollegen arbeitet mit der an uns gerichteten Aufforderung, kollektiven Mut zu beweisen.
Das haben Sie mit diesem Bericht getan, der einen echten Fortschritt bedeutet. Ich bin zuversichtlich, dass wir alle zusammen, gemeinsam mit dem Rat, durch ebenso dynamische Kompromisse diesem Beispiel folgen werden; Kompromisse, die wir in den kommenden Tagen für andere zu erörternde Texte brauchen, für die Richtlinie über Hedgefonds und Beteiligungskapitalfonds, und vor allem das Vorhaben der europäischen Aufsicht, die wiederum für diesen Text vonnöten ist, für die Rating-Agenturen und zahlreiche andere Fragen der Regulierung, Transparenz und Kontrolle – die Lehren, die wir aus der Krise ziehen müssen. Die Verantwortung liegt bei uns.
Wolf Klinz, Berichterstatter. − Frau Präsidentin! Jetzt nur ganz kurz ein paar Hinweise. Zunächst einmal danke ich dem Kommissar und allen Kollegen für die freundlichen Kommentare. Es freut mich, dass Sie es ähnlich sehen wie ich. Unsere Zusammenarbeit hat es tatsächlich ermöglicht, dass wir verschiedene Zielsetzungen zur Deckung bringen konnten, nämlich den erleichterten Kapitalzugang für den Mittelstand, gleichzeitig den Abbau bürokratischer Hürden, die Verbesserung und Sicherung des Investorenschutzes und gleichzeitig Fortschritte bei der Schaffung eines echten europäischen Binnenmarktes.
Ich hoffe, dass es, wenn diese neue Fassung der Prospektrichtlinie in ein paar Jahren noch einmal revidiert wird, dann auch gelingt, den Zusammenhang zwischen der Prospektrichtlinie und der Marktmissbrauchs- und Transparenzrichtlinie herzustellen, und dass wir dann vielleicht auch so weit kommen, dass wir es für Nichtdividendenpapiere ermöglichen, statt des Heimatmarktes einen anderen Staat innerhalb der Europäischen Union als Ausgangspunkt für die Emission zu wählen.
Die Präsidentin. – Die Aussprache ist beendet.
Die Abstimmung findet am Mittwoch, dem 16. Mai 2010, statt.