Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über:
- die Empfehlung für die zweite Lesung im Namen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr über den gemeinsamen Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (05218/3/2010 - C7-0077/2010 - 2008/0237(COD)) (Berichterstatter: Antonio Cancian) (A7-0174/2010) und
- der Entwurf einer Empfehlung für die zweite Lesung im Namen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr über den gemeinsamen Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (14849/3/2009 - C7-0076/2010 - 2008/0246(COD)) (Berichterstatterin: Inés Ayala Sender (A7-0177/2010)
Antonio Cancian, Berichterstatter. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Frage der Fahrgastrechte ist hochaktuell, was sich darin zeigt, dass die Europäische Kommission in den letzten Tagen eine Kampagne lanciert hat, um die Bürgerinnen und Bürger besser über ihre Rechte bei Reisen mit unterschiedlichen Beförderungsarten zu informieren. Ich bin der Überzeugung, dass es sich um eine wichtige Initiative handelt und auch, dass das Parlament in der Pflicht steht, mit Erlassen, die die Reisebedingungen von Fahrgästen verbessern, seinen Beitrag zu leisten.
Im Hinblick auf die heute erörterte Verordnung unternehme ich nicht den Versuch, meinen Eindruck zu verbergen, den ich aus dieser Verhandlung gewonnen habe, und zwar, dass die Mitgliedstaaten diese Verordnung nicht wünschen. Der Bericht, für den ich die Ehre hatte, als Berichterstatter zu fungieren, ist äußerst heikel, da eine ausgewogene Lösung erforderlich ist, um Fahrgäste mehr Rechte einzuräumen, die Ahndung von öffentlichen Verkehrsbetrieben aber zu umgehen. In der Tat handelt es sich bei fast allen Unternehmen in diesem Sektor um Klein- und Mittelbetriebe.
Mit der von mir während dieser Verhandlungsmonate geleisteten Arbeit verfolgte ich zwei Hauptziele: erstens, den Klein- und Mittelbetrieben (KMU) nicht zu schaden und zweitens, Fahrgäste zu schützen, vor allem Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität, Effizienzsteigerung und das Anstreben eines größeren Verantwortungsbewusstseins.
Bei dem in erster Lesung angenommenen Albertini-Bericht handelte es sich um einen sehr mutigen Bericht. Die vom Rat vorgenommenen wesentlichen Abänderungen betreffen die folgenden Punkte: den Geltungsbereich, die Haftung, die Rechte von Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität, Erstattungen und Entschädigung bei Verspätungen und Stornierungen sowie weitere sekundäre Aspekte. Einige der vom Rat vorgenommenen Änderungen waren und sind akzeptabel, und dies wurde während der Verhandlungen bestätigt.
Leider konnten wir uns jedoch in den Abschlussverhandlungen bei verschiedenen wichtigen Aspekten nicht auf den Standpunkt des Rates einigen, insbesondere: den Geltungsbereich betreffend, bei dem angesichts der Bereitschaft des Parlaments, den Ausschluss des Regionaltransports zu erwägen – obgleich wir vorgeschlagen hatten, den Regionaltransport nicht zu berücksichtigen, falls dieser in den Stadt- und Vorortverkehr integriert würde –, der Rat sich vollständig weigerte, bei den für diese Ausnahme geltenden Artikeln nachzugeben; beim Zeitfenster für das Inkrafttreten der Verordnung, das aus Sicht des Parlaments einen Zeitraum von drei Jahren, mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung, nicht überschreiten darf, während der Rat sich für einen zweimal verlängerbaren Zeitraum von fünf Jahren ausspricht; bei der Hilfe für Personen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität; beim Anspruch auf kostenlose Unterbringung in einem Hotel bei Reiseunterbrechung oder realistischerweise kostenlose Beförderung zu und die Suche nach einem Hotel, was für uns ausreichend wäre; bei den Fahrgastrechten bei Verspätungen, insbesondere verspäteten Abfahrten; beim Informationszugang, eine Sache, die von großem Interesse für Personen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität ist, für die wir es als nicht akzeptabel erachten, einen Bericht anzunehmen, der erst in 15 Jahren in Kraft treten und lediglich 20% der Kraftomnibusreisen betreffen würde.
Die in diesen Monaten geführten Verhandlungen wurden von beiden Parteien dank des Beitrags der Europäischen Kommission ernsthaft und offen geführt. In den letzten Wochen haben sich jedochdie Positionen gegenüber diesem Thema verhärtet. Wir unsererseits sind bei allen sensiblen Fragen im Bewusstsein der möglicherweise verheerenden Auswirkungen auf die in der Branche tätigen Unternehmen um einen Kompromiss bemüht, da es nicht gerecht wäre, diese mit unverhältnismäßig drückenden Verpflichtungen zu belasten.
Andererseits war – ist – das andere Ziel, wie ich bereits sagte, der Schutz der Fahrgäste, insbesondere der Schwächsten unter ihnen, für die der vollständige und garantierte Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln ein unverzichtbares Mittel der sozialen Integration darstellt.
Ich habe gesagt, dass Entscheidungen, die sich für die Beteiligten nachteilig auswirken, nicht länger akzeptabel sind: die Überalterung der Bevölkerung Europas ist ein Phänomen mit weit reichenden Auswirkungen, und es wäre ein Fehler, dies bei der Festlegung der Prozesse für die Bereitstellung einer derart wichtigen Dienstleistung außer Acht zu lassen. Wie können wir nur denken, dass die Bereitstellung von Reiseinformationen im Internet im Jahr 2020 eine zu weitreichende Verpflichtung wäre?
Ich möchte mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen bedanken, die während dieser Verhandlungen mit mir zusammengearbeitet haben. Ich bitte das Parlament, für den von mir vorgeschlagenen Text abzustimmen, sodass wir in der Vermittlung ein Ergebnis erzielen können, dass auf einer Linie mit den beiden von mir genannten und nochmals hervorgehobenen Zielen liegt.
Inés Ayala Sender, Berichterstatterin. – (ES) Herr Präsident, wir haben jetzt Juli, der Monat, in dem trotz der Krise viele Europäer sich zu einer Kreuzfahrt oder der Reise mit dem Schiff entschließen. In der Tat haben Seereisen und Kreuzfahrten erheblich zugenommen und sind zu einem Schlüsselfaktor der Entwicklung und des Wohlstands, sowohl der europäischen Küstengebiete und Häfen als auch Europas Binnenwasserstraßen geworden.
Das Europäische Parlament hat heute gute Neuigkeiten für alle Unternehmer, Beschäftigten und selbstverständlich Reisende in diesem bedeutenden Sektor, da die Einigung, die wir mit dem Rat mit großer Unterstützung der Kommission erzielt haben, die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Rechte von Fahrgästen darstellt, die bereits für den Luft- und Eisenbahnverkehr bestehen. Somit wurde ein unannehmbares Defizit für einen sich im vollen Expansions- und Modernisierungsprozess befindlichen Sektor behoben.
Mit dieser erzielten Übereinkunft unter der spanischen Ratspräsidentschaft, der ich zusammen mit den übrigen ständigen Vertretungen und natürlich meinen Kolleginnen und Kollegen und den Diensten unseres Parlaments besonders für ihre Bemühungen danken möchte, werden die Fahrgastrechte erheblich gestärkt. Dies gilt insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, da wir ständig von Behindertenverbänden angesprochen werden.
Andererseits wurde der Geltungsbereich ausgeweitet und schließt sich somit der ursprünglichen Position des Parlaments an, das heißt, es ist eine Bestimmung für alle Schiffe mit mehr als 12 Fahrgästen in dieser Verordnung vorgesehen. Dennoch gibt es Raum für eine gewisse Flexibilität bei Kleinbetrieben, die Ausflüge anbieten und historische Schiffe, ferner für Fähren, die kurze Schiffsreisen unternehmen und Fernfahrer befördern sowie Verkehrsunternehmer auf Binnenwasserstraßen, für die eine sofortige Umsetzung dieser ersten Bestimmung zu kostenintensiv wäre.
Andererseits ist es dem Parlament auch gelungen, jeden Hinweis auf eine mögliche Verweigerung der Beförderung aufgrund von Behinderung herauszunehmen, wobei eine solche Option ausschließlich auf diejenigen Situationen beschränkt wird, in denen aus Sicherheitsgründen die sichere Beförderung der betreffenden Person gefährdet sein könnte. Darüber hinaus hat der Rat die Möglichkeit der Verweigerung der Beförderung aus Gesundheitsgründen abgelehnt, ein äußerst kontroverses Thema angesichts der Tatsache, dass in einer Verordnung über Fahrgäste erstmals auf die Gesundheit Bezug genommen wird.
Außerdem wurden die Verspätungszeiten, ab denen Fahrgäste einen Entschädigungsanspruch haben, auf 90 anstelle von 120 Minuten festgesetzt; für den Fall der Übernachtung wurde ein Betrag von 80 EUR erzielt; hinsichtlich der Gesamtsumme von 120 EUR, ist es uns gelungen, diese auf 240 EUR zu erhöhen. Es wurde jetzt eine Bestimmung festgelegt, die vorsieht, dass das Verkehrsunternehmen dazu verpflichtet ist, in den außergewöhnlichen Fällen, in denen es von der Einhaltung der Pflichten befreit ist oder eine Modifizierung der Ausrüstung in Häfen usw. erforderlich ist, die Beweislast zu tragen. Ebenfalls ist es uns gelungen, die Höchstgrenze für die Erstattung von Fahrscheinen von anfänglich 40 EUR auf 24 EUR zu senken.
Zugleich ist darauf hinzuweisen, dass die Verordnung die erforderliche Flexibilität betreffend die Besonderheiten dieser Beförderungsart beinhaltet, die anfälliger für das Auftreten von Verspätungen infolge schlechter Wetterbedingungen ist, wodurch sich erklärt, warum gewisse Bestimmungen wie diejenigen zur finanziellen Entschädigung bei Verspätungen oder Unterkünften bei rauer See ausgenommen sind.
Abschließend verdient die Tatsache besondere Erwähnung, dass der vereinbarte Text die Mitgliedstaaten zur Einrichtung von Stellen verpflichtet, die zusätzlich zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Verordnung frei von Geschäftsinteressen und zur Einrichtung eines Sanktionssystems befugt sind. Außerdem können diese Stellen Fahrgastbeschwerden bearbeiten, die in erster Instanz von einer von den Verkehrsbetrieben einzurichtenden Stelle abgewiesen wurden.
Ebenfalls konnten wir Behinderten- und Fahrgastverbände aktiv in diese Verordnung einbinden. Darüber hinaus gelang es uns, Hafenbehörden zu ermutigen, eine größere Rolle bei den zur Anwendung kommenden Entscheidungen zu spielen, in dem Sinne, dass wir die Anwendung der gesamten Verordnung nach Möglichkeit auch auf Häfen ausgeweitet haben und nicht nur, wie es die Absicht des Rates war, auf Terminals zu beschränken.
Ich glaube, wir haben auch dafür Sorge getragen, dass Personalschulung und damit verbundene Auffrischungskurse Teil dieser Verordnung sind, eine wichtige Errungenschaft angesichts der Tatsache, dass dies eine der langjährigen Bitten von Behindertenverbänden gewesen ist. Auch haben wir den zügigen Austausch von Mobilitätshilfen durch eine geeignete Alternative im Beschädigungsfall während einer Reise erreicht.
Abschließend haben wir die Herabsetzung der Anwendungsfrist der Verordnung um ein Jahr erreicht.
Ich denke daher, diese Verhandlungen sind erfolgreich gewesen, und ich möchte all denjenigen danken, die uns dabei unterstützt haben, den europäischen Fahrgästen ausnahmsweise einmal gute Nachrichten überbringen zu können.
Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. –Herr Präsident! Ich möchte den Berichterstattern, Herrn Cancian und Frau Ayala Sender sowie den Schattenberichterstattern für ihre harte Arbeit danken.
Ich möchte die Bedeutung dieser Rechtsvorschriften für jeden einzelnen Bürger bekräftigen, der in Europa unterwegs ist, zu denen jeder von uns gehört. Ich teile definitiv die Ansicht, dass die Behandlung von Fahrgästen die jeweiligen Beförderungsarten betreffend vergleichbar sein muss.
Zentrale Elemente sind: Mindestinformationsvorschriften für alle Fahrgäste vor und während ihrer Reise, Hilfe und Entschädigung im Falle von Reiseunterbrechungen, Maßnahmen bei Verspätung, besondere Hilfe für Personen mit eingeschränkter Mobilität, und unabhängige einzelstaatliche Stellen für die Beilegung von Streitigkeiten.
Die Kommission erachtet den während der Verhandlungen mit dem Rat über Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehrs erreichten Kompromiss als gut und die Gesamtziele unseres Vorschlags als angemessen berücksichtigt. Lassen sich mich insbesondere betonen, dass das Parlament außerordentlich erfolgreich bei der Erweiterung des Anwendungsbereichs des Vorschlags gewesen ist. Ich möchte dem Europäischen Parlament und dem Rat sowie dem spanischen Ratsvorsitz und Frau Ayala Sender für ihre unermüdlichen Bemühungen dieses Dossier betreffend meinen Dank aussprechen.
Im Hinblick auf die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr wurde seit Annahme des gemeinsamen Standpunkts durch den Rat der Versuch informeller Besprechungen zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament unternommen, um zu einer Kompromissvereinbarung über den Text zu gelangen. Die Gespräche waren schwierig. Wichtige strittige Punkte sind: der Geltungsbereich, die Haftungsbestimmungen und Hilfe zur Befriedigung der sofortigen praktischen Bedürfnisse von Fahrgästen im Unglücksfall, ferner Bestimmungen zugunsten der Mobilität von Menschen mit eingeschränkter Mobilität und von Behinderten.
Die Kommission hat große Anstrengungen unternommen, um eine Kompromisslösung zu finden. Leider war es nicht möglich, zu einer Übereinkunft zu gelangen, was die Kommission bedauert. Ein starkes Votum durch das Plenum für ein hohes Schutzniveau für Fahrgäste im Kraftomnibusverkehr wäre ein gutes Signal. Persönlich möchte ich optimistisch bleiben und denke, dass ein Kompromiss in der Vermittlung weiterhin möglich ist.
Die Kommission wird bestrebt sein, unter der belgischen und ungarischen Ratspräsidentschaft zu einer ausgewogenen Einigung bei zukünftigen Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat zu gelangen, sodass die allgemeinen Ziele des Kommissionsvorschlags angemessen berücksichtigt werden.
Werner Kuhn, im Namen der PPE-Fraktion. – Herr Präsident! Herr Kommissar Kallas, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eigentlich eine logische Schlussfolgerung: Nachdem wir hier im Parlament mit dem Rat und der Kommission gemeinsam die Fahrgastrechte im Flugverkehr und im Schienenpersonenverkehr verbessert haben, sollen jetzt auch im Bereich Seeverkehr – auf Binnenwasserstraßen und im Seeverkehr insgesamt – bessere Passagierrechte eingeräumt werden. Es ist aber natürlich notwendig, dass man hier nicht das Kreuzfahrtschiff mit dem historischen Fischkutter vergleicht.
Deshalb, Frau Ayala Sender und auch Herrn Cancian, freue ich mich sehr darüber, dass wir Kompromisse gefunden haben, damit auch Ausnahmeregelungen greifen können, etwa dass bei Passagierschiffen ab 12 Personen auch Schadensersatzforderungen gestellt werden können, nicht jedoch, wenn die Besatzung weniger als drei Personen umfasst.
Tourismus ist ein großer Wirtschaftszweig, den wir immer berücksichtigen müssen. Auch Fähren, die über eine Distanz von 500 Metern eingesetzt werden – wenn die Distanz kleiner ist, gelten diese Bestimmungen für sie in Zukunft nicht mehr –, auch Sightseeing-Touren und Exkursionen spielen dort eine ganz entscheidende Rolle und besonders auch historische Wasserfahrzeuge. Hier dürfen keine zusätzlichen Investitionen in Angriff genommen werden, sondern es muss darauf geachtet werden, dass die Crew, die Besatzung, die Hilfeleistung für Menschen mit Behinderungen ausführen kann.
Ich danke allen Beteiligten, dass wir eine gute Kompromisslösung gefunden haben.
Brian Simpson, im Namen der S&D Fraktion. – Herr Präsident, heute haben wir die letzten beiden Puzzleteile der Dossiers über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und im Kraftomnibusverkehr vor uns.
Ich danke unseren Berichterstattern für ihre Arbeit und begrüße die offensichtlich mit dem Rat erzielte Einigung über die Beförderung auf dem Seeweg.
Jedoch ist das bisherige Scheitern, einen gemeinsamen Nenner beim Kraftomnibusverkehr zu finden, enttäuschend, aber wir werden weiterhin versuchen, im Übergangszeitraum zu einer Einigung zu gelangen. Auf diesen Bereich möchte ich mich heute konzentrieren.
Es wäre eindeutig widersinnig und ungerecht, Fahrgastrechte bei anderen Beförderungsarten, nicht aber beim Kraftomnibusverkehr durchzusetzen. Insofern handelt es sich bei einer Übereinkunft oder Vereinbarung, die den Kraftomnibusverkehr ausnimmt, um eine ziemlich wertlose und unvollständige Einigung.
Wir können den Ausschluss der überwiegenden Mehrheit der Kraftomnibusdienstleistungen aus dem Geltungsbereich dieser Verordnung nicht hinnehmen. Ebenso wenig können wir die Einschränkung der Rechte von Menschen mit eingeschränkter Mobilität in dieser Verordnung hinnehmen. Und wir können nicht hinnehmen, dass diese Beförderungsart sich von den anderen unterscheidet.
Unser Berichterstatter hat eine gute Arbeit geleistet bei dem Versuch, einen Kompromiss auf diesem Gebiet zu finden. Der Rat hat nichts unternommen, um eine Einigung zu erleichtern, und hat wie gewöhnlich die meiste Zeit die Sache hinausgezögert. Der Rat gibt sich interessanterweise sehr bedeckt, sobald die Fahrgastrechte auf der Tagesordnung stehen und überlässt es dem Parlament, die Fahne für die Fahrgäste hochzuhalten.
Das Parlament verzeichnet trotz der Beschimpfung eines gewissen Fluglinien-Chefs und trotz der zahlreichen Klagen vonseiten der Verkehrsunternehmen eine gute Bilanz bei der Verteidigung der Fahrgastrechte. Letzten Endes wird das Parlament keine Fehlbehandlung von Fahrgästen durch Verkehrsunternehmen tolerieren; es wird keine Diskriminierung tolerieren, es wird nicht tolerieren, dass bestimmten Sektoren ausgeklammert werden.
Wir müssen unsere Berichterstatter unterstützen, damit wir über die Vermittlung aus einer guten Position heraus mit dem Rat ins Gefecht ziehen können.
Gesine Meissner, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident! Es ist schon richtig gesagt worden: Es ist wichtig, dass Passagierrechte, egal in welchem Transportfahrzeug, in Europa geschützt werden, und es ist nur die logische Folge, dass wir uns nach Flug- und Bahnverkehr jetzt auch um Passagierrechte für Schiffs- und Busverkehr gekümmert haben.
Es ist auch schon gesagt worden, dass es leider nicht gelungen ist, beides im Paket abzuhandeln, wie wir das ursprünglich geplant hatten, weil bei den Schiffsverkehrsrechten zwar ein Kompromiss erreicht werden konnte und der Trilog abgeschlossen werden konnte, bei den Busverkehrsrechten aber leider nicht.
Ich werde jetzt vor allen Dingen zu den Busverkehrsrechten sprechen, weil ich dort auch Schattenberichterstatterin bin. Ich bedauere es sehr, dass wir es nicht geschafft haben, denn wir haben uns im Trilog mit den Positionen vom Rat einerseits und denen vom Europäischen Parlament und der Kommission anderseits schon sehr angenähert. Es ging uns darum – und das ist auch ganz wichtig – die Rechte der Passagiere zu wahren und vor allen Dingen auch darauf zu achten, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität, mit Behinderungen auf jeden Fall auch den Transport in Anspruch nehmen können, auch mit Bussen.
Dazu ist Verschiedenes erforderlich, was wir eingefordert haben. Ich glaube, das ist auch deswegen so wichtig, weil wir in Zukunft noch mehr Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität haben werden, alleine wenn wir daran denken, dass die Menschen immer älter werden. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Natürlich müssen wir auch berücksichtigen, dass Verbraucherrechte genauso bedeuten, ein Angebot zu haben, und gerade kleine und mittlere Unternehmen, die Busreisen anbieten, können nicht alles leisten. Sie können z.B. keine uneingeschränkte Entschädigung leisten, und es stellt sich auch die Frage, wie sie mit Vorauszahlungen zurechtkommen können. Wir hatten bei diesen Positionen eigentlich schon gute Annäherungen erreicht, und auch gerade darum bedauere ich, dass wir jetzt insgesamt keinen Kompromiss gefunden haben.
Es ist richtig, genau wie das der Berichterstatter sagte, zum einen auf die Rechte der Fahrgäste und zum anderen auch auf die Möglichkeiten von Transportanbietern zu achten. Ich würde mir also sehr wünschen, dass es in der kommenden Vermittlung doch noch irgendeine Einigung gibt, denn da stimme ich Brian Simpson vollkommen zu: Es kann nicht sein, dass wir die Busse auslassen und die anderen Transportmittel geregelt haben.
Eva Lichtenberger, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Worum geht es hier? Unter anderem geht es darum, Rechte für Menschen mit Mobilitätsbehinderungen auch bei der Benutzung von Schiffen oder von Bussen festzuschreiben und diese Möglichkeiten endlich über diese Initiative zu verbessern. Dazu sind wir auch verpflichtet. Schließlich haben wir unter großem Pomp auch die Konvention für die Rechte von behinderten Menschen im europäischen Raum gestärkt, und das sollte uns eine Verpflichtung sein.
Zu den beiden Dossiers: In Bezug auf das Dossier über die Buspassagiere bin ich über die Haltung des Rates wirklich traurig und extrem enttäuscht. Denn eines muss klar sein: Das, was hier immer ins Treffen geführt wird, dass das dem Schutz der Klein- und Mittelbetriebe dient, ist nur ein kleiner Aspekt. Es ist generell der Unwillen, dort hinzuschauen, wo es schwierig wird. Deswegen ist es meines Erachtens dringend notwendig, nicht Übergangszeiträume von fünfzehn/zwanzig Jahren zu ermöglichen, sondern den Menschen ein klares Signal zu geben, dass sie Rechte haben, an der Mobilität teilzunehmen.
Das zweite Dossier, das mit großer Mehrheit beschlossen werden wird, sind die Rechte auf dem Schiff. Das hat eine ganz große Lücke, auf die ich hier noch einmal deutlich aufmerksam machen will. Es wird das Schiff geregelt, nicht jedoch der Hafen. Das heißt, dass ein Rollstuhlfahrer sich sozusagen von seinem Wagen oder von den Menschen, die ihn hinbringen, zum Schiff beamen muss, wo er dann wieder Rechte hat, denn im Hafen selbst wird nichts geregelt. Hier sehe ich ein Problem; das können wir so nicht dulden. Machen wir Nägel mit Köpfen für mobilitätsbehinderte Menschen!
Philip Bradbourn, im Namen der ECR-Fraktion. – Herr Präsident, ich beschränke meine Anmerkungen auf den Bericht, der sich mit Fahrgästen im Kraftomnibusverkehr beschäftigt.
Wir wissen, dass Fahrgastrechte ein besonders wichtiges Thema sind, für das dieses Parlament ein großes Interesse gezeigt hat. Die uns vorliegenden Vorschläge enthalten eine Reihe willkommener Initiativen für Fahrgäste im Kraftomnibusverkehr, insbesondere für Behinderte. Jedoch sehen wir wie immer bei diesen Berichten eine einheitliche Herangehensweise, bei der die Bestimmungen für den Flugverkehr und den Eisenbahnsektor auch auf völlig andere Strukturen angewandt werden.
Einige Beispiele dieses Problems umfassen die Aufklärungskampagnen über die Rechte der Fahrgäste und auch Haftungsstufen, die aus Sicht des Parlaments bedeuten könnten, dass Unternehmen Kosten wie beispielweise Beerdigungskosten übernehmen, bevor die Haftungsfrage geklärt ist. Solche Vorschläge werden sicherlich die Kosten für den Verbraucher erhöhen.
Ebenfalls wurde auf die Frage der Ausklammerung von rein lokalen Dienstleistungen Bezug genommen, was von mir persönlich unterstützt wird.
Der Kraftomnibusverkehrs unterscheidet sich sehr von anderen Sektoren. Bei den in dieser Branche tätigen Firmen handelt es sich, wie bereits gesagt wurde, um kleinere und mitunter tatsächlich um Einzelunternehmen. Diesen Unternehmen vorschreibende und kostenintensive Auflagen aufzubürden, wird nichts anderes bewirken, als die Preise in die Höhe zu treiben oder eine Begrenzung der für den Personenverkehr befahrbaren Routen zur Folge haben, da die Aufrechterhaltung dieser Dienstleistungen unwirtschaftlich werden würde.
Aufgrund des nicht ausgewogenen Standpunkts des Parlaments wird dieser Vorschlag wahrscheinlich in eine lange Vermittlung gehen, wodurch der Prozess der Zubilligung der den Fahrgästen im Kraftomnibusverkehr zustehenden Rechte und der von den Unternehmen benötigten Sicherheiten verzögert wird.
Thomas Ulmer (PPE). - Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Kürze der Zeit will ich mich auf den Cancian-Bericht beschränken. Es ist unumstritten, dass Passagierrechte und damit auch Verbraucherrechte im Omnibusverkehr umgesetzt werden müssen.
Ich will jedoch noch einmal betonen, welche Probleme für kleine und mittlere Unternehmen im Moment bestehen, speziell unter dem Gesichtspunkt der Bundesrepublik Deutschland. Öffentlicher Nah- und Regionalverkehr lassen sich bei uns speziell im ländlichen Raum nicht trennen, da sie oft gemeinsam einen Radius von etwa 50 km bedienen.
Als Zweites ist ein verschuldensunabhängiges Vorauszahlen von Leistungen für kleine und mittlere Unternehmen nicht möglich. Hier haben wir das Prinzip der Haftpflicht, das sich bisher sehr gut bewährt hat und dadurch auch die Fahrpreise stabil gehalten hat.
Drittens kann ich mir nicht vorstellen, dass nicht verschuldete Verspätungen vom Unternehmer bezahlt werden müssen, genauso wie die Haftung nur für die Umstände gelten kann, die vom Unternehmer zu verantworten sind.
Saïd El Khadraoui (S&D). – (NL) Herr Präsident, Herr Kallas, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich den beiden Berichterstattern, Herrn Cancian und Frau Ayala Sander für ihre gute Arbeit danken und gleichzeitig mein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass der Rat es anscheinend versäumt hat, genügend Flexibilität gegenüber Herrn Cancians Bericht zu zeigen, um diesen größtenteils umzusetzen. Wie viele Abgeordnete bereits hevorhoben, ist es uns wichtig, dass wir eine Reihe von Grundregeln auf europäischer Ebene festschreiben, um Fahrgastrechte für alle Beförderungsarten zu gewährleisten. In den vergangenen Jahren haben wir uns sehr intensiv mit dem Flug- und Bahnverkehr beschäftigt. Ich denke, wir sollten aus diesen Bemühungen lernen, und – dies ist eine andere Debatte – wir müssen sie relativ zügig bewerten und dahingehend zusammenarbeiten, um zu sehen, wie wir die geringe Anzahl der verbliebenen sporadischen Lücken schließen können.
Was nun die Fahrgäste im See- und Binnenschiffsverkehr sowie im Kraftomnibusverkehr anbelangt: auch hier müssen wir die gleiche Methodik anwenden und am gemeinsamen Thema festhalten. Zunächst ist unser Ziel der Schutz der schutzbedürftigsten Fahrgäste, beispielsweise Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Gehbehinderte. Wir müssen sicherstellen, dass ihnen die gleichen Rechte auf Reisen und im Urlaub eingeräumt werden; anders ausgedrückt, dass sie völlig mobil werden.
Zweitens ist meines Erachtens essenziell, dass Reisende über Fahrplanänderungen, Verspätungen und über ihre Rechte informiert sind. Wir müssen alle Beförderungsarten betreffend qualitativ gute Vorkehrungen treffen.
Drittens ist klar, dass wir Vorkehrungen für den Fall zu treffen haben, dass Dinge schief gehen. Auch hier versuchen wir, konsequent zu sein, indem wir Hilfe zusichern und Mahlzeiten, Erfrischungen, Reisealternativen und erforderlichenfalls Übernachtungen anbieten.
Offensichtlich müssen einige Themen mitunter erörtert werden, wie beispielsweise der Geltungsbereich. Ich denke, wir müssen im Hinblick auf den Cancian-Bericht zu einer soliden Definition des Regionalverkehrs gelangen, sodass wir sämtliche Schlupflöcher beseitigen und sicherstellen können, dass wir eine solide Rechtsvorschrift erarbeiten.
Izaskun Bilbao Barandica (ALDE). – (ES) Herr Präsident, zunächst möchte ich Frau Ayala meinen Dank für ihre Bemühungen als Berichterstatterin bei der erzielten Einigung über das von uns heute erörterte Thema aussprechen.
Die Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa hat von Anfang an einen positiven Standpunkt eingenommen, indem sie Änderungen vorgelegt hat, durch die diejenigen aus der ersten Lesung wiedereingesetzt wurden, und nach den entsprechenden Trilogen haben wir letztendlich unseres Erachtens eine gute Einigung erzielt.
Frau Ayala hat bereits sämtliche Vereinbarungen gründlich analysiert. Jedoch möchte ich den Verweis auf den Geltungsbereich hervorheben, der Schiffe mit mehr als 12 Passagieren sowie den Mindestfahrscheinpreis von 6 EUR, ab dem Fahrgäste entschädigt werden können, umfasst. Ich möchte die großen Bemühungen dieses Dossier betreffend hervorheben und auf die Vorteile, die diese Verordnung den Fahrgästen im Allgemeinen, vor allem Behinderten und Menschen mit eingeschränkter Mobilität bringt, hinweisen.
Auch möchte ich den Verweis im gesamten Text auf die zugänglichen Formate hervorheben, um der Öffentlichkeit den Zugang zu transparenten Informationen bereitzustellen.
Obwohl es einer erheblichen Menge an Arbeit und Diskussion bedurfte, freue ich mich, dass der Verweis auf die Gesundheit dort, wo es um die Verweigerung des Fahrscheinverkaufs an Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität geht, entfernt wurde, sodass jetzt ausschließlich der Sicherheitsaspekt als Grund für eine solche Verweigerung anerkannt wird.
Es sollte auch darauf hingewiesen werden, dass die Zeit zur Bereitstellung einer Beförderungsmöglichkeit oder der Entschädigung von Fahrgästen nunmehr um ein Drittel gegenüber den ursprünglichen Vorschlägen gesenkt wurde: nämlich von anfangs 120 auf die von uns in den Texten vereinbarten 90 Minuten. Weiterhin einigten wir uns auf den Entschädigungssatz von 80 EUR. In Kürze wird diese Verordnung eine größere Sicherheit für Fahrgäste darstellen.
Debora Serracchiani (S&D). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Vorschlag über Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr bezweckt die Unterstützung und den Schutz der Fahrgäste, vor allem der Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität. Es ist die erste Verordnung über Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und sollte wie in den Bereichen Bahn- und Luftverkehr eine Sicherheit für die Fahrgäste darstellen. Der Standpunkt der zweiten Lesung umfasst die Einführung einer Reihe von Rechten für Fahrgäste, die sich für die Nutzung des Kraftomnibusses entscheiden.
Ich stimme mit dem Argument des Berichterstatters, Herrn Cancian, dem ich für die hervorragende Arbeit danke, überein. Ich denke, dass der Geltungsbereich der Verordnung abgeändert werden muss, wobei die Regionaldienste ausgeklammert werden, wenn diese Teil der Stadt- und Vorortdienste sind. Die vom Parlament in erster Lesung beschlossene Zusicherung von Fahrgastrechten bei Unfällen, Stornierungen oder verspäteten Abfahrten wäre gerecht und angemessen.
Von gleicher Bedeutung ist die Frage der Information über Fahrgastrechte. In der Tat wäre es nützlich, Fahrgästen Informationen über Verbindungen mit anderen Beförderungsarten bereitzustellen, wobei auch ein Dialog zwischen Bus- und Bahndienstleistungen sichergestellt würde.
Im Hinblick auf Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität ist die Sicherstellung des größtmöglichen Schutzes notwendig, und ich würde eine Vorabfrist von 24 Stunden für die Anforderung von Hilfe gegenüber 48 Stunden vorschlagen. Ebenfalls schlage ich umfassendere Garantien für die Entschädigung und den Ersatz von Mobilitätshilfen für Menschen mit Behinderungen vor. Darüber hinaus sollten unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität alle baulichen Hindernisse beseitigt und die bestehende Infrastruktur verbessert werden, um sie für diese Personengruppe zugänglich zu machen.-
Diese Verordnung hat die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Kraftomnibusverkehrssektors und bessere Verbindungen zwischen den Beförderungsarten zum Ziel. Vor allem aber sollen dadurch bessere Reisebedingungen für Fahrgäste geschaffen werden.
Dirk Sterckx (ALDE). – (NL) Herr Präsident, wie mein Kollege Brian Simpson bereits sagte, hat dieses Parlament stets den Fahrgastrechten Bedeutung beigemessen und trat für sie ein – sehr häufig gegen den Widerstand des Rates. Andererseits sind Fahrgastrechte besonders schwierig zu regeln. In den vergangenen Monaten haben wir festgestellt, dass für Flugreisen die Erarbeitung einer Verordnung keine leichte Sache war.
Meiner Meinung nach haben wir eine gute Übereinkunft für Fahrgäste im Seeverkehr. Jedoch sehen wir uns noch immer dem Problem der Fahrgäste im Kraftomnibusverkehr gegenüber. Es gibt zahlreiche in diesem Sektor tätige Kleinunternehmen, und es besteht die Frage des öffentlichen Personenverkehrs, der einen großen Anteil der Fahrgäste ausmacht. Es ist wichtig, dass wir einen klaren europäischen Rahmen schaffen und dafür Sorge tragen, dass dieser für Kleinunternehmen annehmbar ist. Das Parlament ist sich dem sehr wohl bewusst.
Ich teile mit dem Berichterstatter meine Erkenntnisse über den Bahnsektor aus dem Zeitraum, in dem ich selber als Berichterstatter tätig war. Wir legten Grundrechte für alle Bahnreisenden fest, und ich denke, wir sollten dies gleichermaßen für Fahrgäste im Kraftomnibusverkehr tun. Der Rat unterstützt dies nicht, es sollte aber möglich sein. Diese Debatte muss stattfinden. Wir haben Grundrechte festgelegt, indem wir angemessene Verhandlungen führten, und wir stellten möglicherweise sogar einen Übergangszeitraum sicher. Ich bin nicht dagegen. Es ist wichtig, dass das Europäische Parlament gegenüber dem öffentlichen Personenverkehr signalisiert, dass es eine Untergrenze gibt, die selbst ein öffentliches Verkehrsunternehmen nicht unterschreiten darf, denn auch in diesem Sektor gibt es Fahrgäste, die einen Rechtsanspruch haben. Allein die Tatsache, dass ein öffentliches Verkehrsunternehmen über alternative Betriebsabläufe verfügt, bedeutet nicht, dass es keine Grundrechte sicherzustellen hätte.
Ich denke, mit dieser Haltung müssen wir in die Vermittlung gehen. Der Rat wird dies nicht gerne hören, aber wir als das Parlament müssen hierfür eintreten, denn es handelt sich um ein wichtiges Kriterium, wenn wir den öffentlichen Verkehr fördern möchten. Es ist sehr wichtig im Rahmen dessen, was wir für die Umwelt und die ungehinderte Mobilität tun möchten.
Mathieu Grosch (PPE). - Herr Präsident! Wenn Sie gestatten, werde ich ein bisschen überziehen, denn zwei Kollegen der EVP-Fraktion haben das Wort nicht ergriffen. Aber es hängt von Ihnen ab.
Zum Thema selbst: Es war nie ein leichtes Thema, das wir als Parlament mit dem Rat hatten, wenn es um Fahrgastrechte ging. Dieser Fall hat wieder gezeigt, dass es in einem Bereich vorangeht und in einem anderen Bereich, was die Kraftomnibusse angeht, relativ schwierig wird. Wir haben Verständnis dafür, dass dieses Thema vielleicht auch kompliziert geworden ist, weil zum Beispiel der Begriff Regionaltransport in einem Land so interpretiert wird und in einem anderen Land anders. Ich persönlich wohne in einem Grenzgebiet mit vier Ländern, und diese Begriffe sind in der Tat von Land zu Land so verschieden, dass es nicht immer leicht ist, die Passagierrechte von einem Land zum anderen nach den gleichen Begriffen zu bearbeiten.
Aber das Ziel soll doch allen gemeinsam sein, und das Ziel ist, dass in allen Bereichen des Transports der Fahrgast, der dort den Transport in Anspruch nehmen wird, wenn er ein Ticket kauft, wenn er sich darauf verlassen will, dass irgendwo eine Fahrt geplant ist, damit rechnen kann, dass seine Rechte gewahrt sind. Wir haben in diesem Parlament auch in anderen Bereichen Personen mit Behinderung immer eine ganz besondere Aufmerksamkeit gewidmet und haben im Parlament in letzter Zeit einige Erfahrungen gesammelt, denen auch der Rat besser Rechnung tragen sollte. Es geht nicht nur um beschränkte Mobilität, es geht auch um andere Formen der Behinderung, die wir zu berücksichtigen haben und hätten, die wirklich nicht mit Mehrkosten verbunden sind, wo aber bereits in der Form der Information und des Weiteren gewisse Probleme zu lösen sind.
Corien Wortmann-Kool (PPE). – (NL) Herr Präsident, ich danke Ihnen für Ihre Flexibilität. Ich kam etwas schneller an die Reihe, also ich erwartet hatte.
Ich möchte der Berichterstatterin, Frau Ayala Sender für das erzielte Ergebnis betreffend den Bericht über Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr herzlich danken. Ich war die Schattenberichterstatterin für unsere Fraktion, der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und Europäischen Demokraten, und wie Ihnen bekannt ist, führten wir eine substanzielle Aussprache zu diesem Thema. Uns als EVP-Fraktion sind Fahrgastrechte außerordentlich wichtig. Immerhin ist es wichtig, dass Menschen sich auf einen gut funktionierenden Personenverkehr verlassen können und zudem, dass Behinderten qualitativ gute Hilfe und Unterstützung gewährt werden.
Zugleich ist wichtig, dass wir die Besonderheiten dieses Sektors untersuchen. Es gibt viele kleine Unternehmen mit einem oder zwei Schiffen, historische Schiffe, die nicht umgebaut werden können, die aber trotzdem über Mannschaften verfügen, die sehr zuvorkommend sind und Menschen Hilfe anbieten. Ich freue mich, dass wir die erforderliche Flexibilität einbringen konnten und dass wir erstklassige Fahrgastrechte in den europäischen Rechtsvorschriften verankert haben; Rechte, die diese kleinen Unternehmen in der Praxis durchsetzen können, da unser Sektor in dieser Hinsicht in zahlreichen europäischen Ländern wirklich sehr gut aufgestellt ist. Die Tatsache, dass wir dies erreicht haben, ist daher von entscheidender Bedeutung, und ich hoffe, wir werden dasselbe Ergebnis auch für Fahrgäste im Kraftomnibusverkehr erzielen.
Santiago Fisas Ayxela (PPE). – (ES) Herr Präsident, die Sagrada Familia, das Werk des brillanten katalanischen Architekten Antoni Gaudí, ist weltweit eine wahre Ikone. 2005 wurde sie von den Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) zum Weltkulturerbe erklärt.
Gegenwärtig beschäftigt man sich mit dem Hochgeschwindigkeitszug, der die Stadt durch einen Tunnel, der sich nur vier Meter vom Fundament der Sagrada Familia entfernt befindet, durchquert.
Es gibt 38 technische Berichte gegen diese Arbeiten. Der Internatione Rat für Denkmalpflege (ICOMOS), ein UNESCO-Fachgremium, hat seine Bedenken zu der Strecke geäußert. Darüber hinaus hat das spanische Unterhaus am 22. Juni einen Antrag verabschiedet, der eine vorsorgliche Aussetzung der Arbeiten und die Einsetzung eines Sachverständigenausschusses innerhalb einer Frist von zwei Monaten vorsieht.
Ich möchte fragen, welche Maßnahmen die Kommission zum Schutz eines so symbolischen Bauwerks Barcelonas wie die Sagrada Familia gegen das von einem vorbeifahrenden Hochgeschwindigkeitszug ausgehenden Risiko treffen wird.
Silvia-Adriana Ţicău (S&D). – (RO) Die zwei Verordnungen über Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr sowie im See- und Binnenschiffsverkehr ergänzen den Rechtsrahmen zur Festlegung und Sicherstellung von Fahrgastrechten.
Eine solche Verordnung ist bereits für den Luftverkehrssektor in Kraft, aber selbst in diesem Bereich kennen viele Fluggäste ihre Rechte nicht und unterlassen die Beanstandung der Verletzung ihrer Rechte. Gerade aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass eine solche Verordnung für jede Beförderungsart zur Verfügung steht.
Die von uns heute erörterten Verordnungen legen den Haftungsrahmen im Falle des Ablebens oder der Verletzung eines Fahrgastes, die Rechte von Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie die Entschädigung und Hilfe bei Stornierungen oder Verspätungen fest. Sie enthalten ebenfalls klare Bestimmungen zu Beschwerden und Entschädigungsverfahren.
Wir begrüßen die für den Seeverkehr erzielte Vereinbarung. Wir sind jedoch der Ansicht, dass es unerlässlich ist, die Rechte von behinderten Fahrgästen im Kraftomnibusverkehr festzulegen und zu achten, sodass alle Bürgerinnen und Bürger in der Gesellschaft berücksichtigt werden.
Hannu Takkula (ALDE). – (FI) Herr Präsident, die Aussprache über Fahrgastrechte ist sehr wichtig. Auch könnten wir über die Pflichten von Fahrgästen diskutieren, denn wann immer wir über Rechte sprechen, sollten wir nicht vergessen, dass Rechte und Pflichten aufeinander abzustimmen sind. Ich denke, dass nicht nur Fahrgästen, sondern auch den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestimmte Pflichten betreffend Fahrgastrechte obliegen. In einigen Regionen, beispielsweise in Nordfinnland, Lappland, Nordschweden, Schwedisch-Lappland und einigen anderen dünn besiedelten Gebieten ist es sehr wichtig, ein flächendeckendes Netz an Busverbindungen oder öffentlichen Verkehrsverbindungen sicherzustellen, da der freie Personenverkehr ein Grundrecht darstellt. Ich denke dabei insbesondere an die alternde Bevölkerung. Für viele sind die von ihnen genutzten Dienstleistungen dutzende von Kilometern entfernt.
Es ist daher sehr wichtig, dass wir uns bei der Erörterung von Fahrgastrechten auch um die Rechte der Menschen kümmern, deren Grundversorgung nicht vor Ort bereitgestellt werden kann und nicht einfach nur einen Standpunkt aus der Perspektive der Wettbewerbsfähigkeit und des Marktes einnehmen. Denn wir können auch auf nationaler Ebene ausgleichende Maßnahmen treffen und damit den regionalen und lokalen Kraftomnibusverkehr rentabel machen.
Marian-Jean Marinescu (PPE). – (RO) Die Verhandlungen zu diesen beiden Berichten waren gekennzeichnet von den Versuchen des Rates, ihren Geltungsbereich und ihre Ziele einzuschränken, und von dem Druck vonseiten der Beförderungsunternehmen, die von den Auswirkungen der Rezession betroffen sind.
Beide Berichterstatter haben erfolgreich den klaren Standpunkt des Parlaments verteidigt. Moderne, qualitativ gute Fahrgastbeförderung ist eine Notwendigkeit. Fahrgästen müssen optimale Beförderungsbedingungen gewährt werden. Ist dies nicht möglich, so müssen sie angemessen entschädigt werden.
Verkehrsunternehmen müssen die erforderlichen Maßnahmen für ein harmonisiertes europäisches Verkehrssystem, sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch die Beförderungsarten betreffend, einleiten. Die Krise infolge der Vulkanasche hat gezeigt, dass die Bedingungen in diesem Sektor weiterhin weit von den Bedürfnissen der Reisenden entfernt sind.
Verkehrsunternehmen müssen sich im Klaren sein, dass sie Qualität liefern müssen, wobei sie auch ihre Fahrpläne einhalten müssen. Fahrgäste müssen über ihre Rechte informiert werden, sodass sie auf einer gut informierten Grundlage im Falle einer Verletzung dieser Rechte handeln können.
Nikolaos Salavrakos (EFD). – (EL) Herr Präsident, ich stimme der Auffassung zu, dass Verordnungen die Fahrgastrechte von allen Beförderungsarten umfassen sollten: Bahn-, Straßen-, See- und Luftverkehr.
Der Kraftomnibusverkehr sollte daher meiner Meinung nach in der Verordnung enthalten sein, und es sollten spezielle Maßnahmen hinsichtlich der Entschädigung getroffen werden, sodass dies für Unternehmen und für das Überleben der Verkehrsunternehmen angemessen ist.
Jedoch würde ich einen größeren Schwerpunkt auf die Auklärung über Fahrgastrechte legen, und ich bitte das Europäische Parlament, eine Öffentlichkeitskampagne über die Rechte der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit allen Beförderungsarten zu starten.
Da mein Land – Griechenland – im Mittelpunkt von Presseberichten über eine Reihe von Hafen und Verkehrsstreiks stand, möchte ich die Gelegenheit nutzen, um zu sagen, dass die öffentliche Ordnung wiederhergestellt ist und Sie bitten, zur Kenntnis zu nehmen, dass Griechenland für alle Interessengruppen zugänglich ist.
Michael Cramer (Verts/ALE). - Herr Präsident! Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass alle dafür sind, dass die in ihrer Mobilität eingeschränkten Passagiere auch ihre Rechte bekommen. Aber wenn es dann darum geht, wer bevorzugt wird, und möglicherweise die Profitrate der Unternehmen zu beschneiden, dann heißt es: Nein, nein, nein. Dann ist völlig klar, dass die Behinderten eben nicht im Vordergrund stehen, und das muss sich ändern.
Wenn hier gesagt wird, Frau Wortmann-Kool, das sind die kleinen Unternehmen, dann stimmt das gar nicht, denn die großen Unternehmen haben lobbyiert, die waren dagegen. Sie schieben die Kleinen vor, um ihre Interessen zu retten. Wir könnten für die Kleinen einen Kompromiss machen, aber in einer Gesamtsubstanz müssen wir die Großen angreifen: Sie wollen keine Rücksicht auf die in ihrer Mobilität eingeschränkten Passagiere nehmen. Das darf nicht sein, diese Passagiere müssen dieselben Rechte haben wie wir. Wir können froh sein, dass wir in unserer Mobilität nicht behindert sind, deshalb brauchen wir diese Solidarität für jene von uns.
Philippe Juvin (PPE). – (FR) Herr Präsident, natürlich sind dies keine perfekten Texte. Natürlich hätten die Abgeordneten die Aufnahme der einen oder anderen Änderung gerne gesehen. Allerdings, meine Damen und Herren, bedeutet dieser Text für behinderte Personen einen riesigen Schritt nach vorn. Wie häufig haben wir von diesen bedauernswerten Fällen gehört, bei denen behinderten Menschen der Zugang zum öffentlichen Verkehr verweigert wurde? Nun, dieser Text bereitet solchen Zwischenfällen ein Ende. Er bereitet der Diskriminierung von Behinderten und Kranken ein Ende. Der Zugang wird nicht länger beschränkt.
Vergegenwärtigen wir uns, was dieser Text darstellt, nämlich einen echten Fortschritt, ganz zu schweigen von der hervorragenden Bestimmung, die Schulungen von Fahrpersonal für den Umgang mit behinderten Menschen vorsieht. Auch dies bedeutet für behinderte Menschen einen bedeutenden Schritt nach vorn. Wir sollten aufhören, über die Integration von Behinderten in die Gesellschaft zu reden. Tatsächlich sollten wir diesen Integrationsprozess umsetzen. Dies wird mit dem Text erreicht, und ich denke, wir sollten dies begrüßen.
Mit diesem Text verbessern die europäischen Institutionen das Leben behinderter Menschen wirklich. Wir sollten den Berichterstattern gratulieren. Dies möchte ich jetzt im Namen aller behinderten Menschen tun. Lassen Sie uns unsere Zufriedenheit zum Ausdruck bringen.
VORSITZ: GIANNI PITTELLA Vizepräsident
Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. – Herr Präsident, es ist mir ein Anliegen, meine Dankbarkeit für das Engagement und die hervorragende Arbeit des Europäisches Parlaments zum Ausdruck zu bringen Wir gehen ganz offensichtlich in dieselbe Richtung.
In Bezug auf die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr fällt das Fazit positiv aus. Die Umsetzung grundlegender Fahrgastrechte bei allen Beförderungsarten ist ein Ziel, das wir unbedingt erreichen müssen. Das wurde in diesem Haus bereits mehrfach betont. Wichtig ist, dass wir in diesem Zusammenhang die Busfahrgäste nicht außen vor lassen.
Ich möchte einen Aspekt unterstreichen, den man von verschiedenen Perspektiven aus betrachten kann, nämlich den Aspekt der Wirtschaftlichkeit: Wirtschaftliche Argumente und Fahrgastrechte. Diese Fragestellung ist aus der Luftfahrt bestens bekannt. Wir alle möchten den Wettbewerb fördern, wir alle möchten für wirtschaftlichen Erfolg sorgen, wir alle wollen geringe Kosten und hohe Effizienz. Genauso wichtig ist allerdings, dass im Verkehrs- und Transportbereich hochwertige Dienstleistungen angeboten werden. Für mich zeichnet sich eine hochwertige Verkehrsdienstleistung in erster Linie durch Pünktlichkeit und zuverlässige Fahrplaninformationen aus. Wir müssen in diese Richtung gehen, und entsprechende Regelungen müssen ohne Ausnahme für alle Anbieter gelten – unabhängig von der Unternehmensgröße. Zentrale Elemente einer qualitativ hochwertigen Verkehrsdienstleistung sind Pünktlichkeit und verantwortungsvoller Umgang mit Kunden. Wenn wir dies erreichen, schaffen wir die Voraussetzung für die Lösung vieler weiterer Probleme.
Vielen Dank für Ihre Diskussionsbeiträge. Im Vermittlungsprozess zur Richtlinie für Kraftomnibusse werden wir nach Kompromissen suchen, die zu einer Lösung beitragen können. Ich hoffe auf eine gute Zusammenarbeit mit den Berichterstattern während der kommenden Beratungen zu weiteren Richtlinien.
Antonio Cancian, Berichterstatter. – (IT) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich habe allen Redebeiträgen zugehört und muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir bei der ersten Lesung des Albertini-Berichts mit einem mutigen Text begonnen, uns jedoch im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr beinahe einstimmig auf einen Bericht, der einen Kompromiss darstellt, geeinigt haben, was zum Teil auf die Einflussnahme des Rats zurückzuführen ist.
Der Kommissar hat bei mehreren Gelegenheiten versichert, es werde einen einheitlichen Text geben. In diesem Zusammenhang hoffe ich, dass der neue belgische Ratsvorsitz diesen Text auf seine Tagesordnung setzt und dadurch die Erarbeitung eines Ordnungsrahmens für Fahrgäste aller Beförderungsarten und insbesondere die Umsetzung allgemeiner und übergreifender Maßnahmen für alle Beförderungsarten ermöglicht. Dies ist etwas, das wir dringend benötigen.
Inés Ayala Sender, Berichterstatterin. – (ES) Herr Präsident, mein herzlicher Dank geht an meine Kollegen sowie den Herrn Kommissar und Vizepräsidenten Kallas für seine freundlichen und ermutigenden Worte.
Ich möchte Stellung zu einigen Äußerungen von Frau Lichtenberger in Bezug auf die Häfen nehmen. Ich glaube nicht, dass sie den Text mit der gebotenen Genauigkeit gelesen hat. Richtig ist, dass noch nicht alle Häfen einbezogen werden konnten, was daran liegt, dass einige davon nur aus einem einzigen Landungssteg bestehen. Es gibt jedoch durchaus Verpflichtungen für die Häfen, beispielsweise müssen alle neuen oder modernisierten Häfen komplett barrierefrei und behindertengerecht sein. Wir haben richtigerweise dafür gesorgt, dass der Rat auf die Umsetzung von Bestimmungen, die diese Auflagen nicht enthalten, verzichtet. Frau Lichtenberger, wenn Sie Anhang II lesen, sehen Sie, dass hier konkret auf Verpflichtungen zur Bereitstellung von Leistungen für Menschen mit Behinderung Bezug genommen wird. Darüber hinaus haben wir die Hafenverwaltungen dazu verpflichtet, den Bedürfnissen von Menschen mit eingeschränkter Mobilität in stärkerem Maße Rechnung zu tragen, obwohl der Rat bezüglich bestimmter Aspekte dagegen war.
Halten wir also fest: Es bestehen definitiv Auflagen für Häfen. Die Häfen sind einbezogen, die Auflagen erstrecken sich keineswegs nur auf Boote und Schiffe.
Was Flexibilität und Ausnahmeregelungen angeht, so glaube ich, dass wir uns nach Kräften bemüht haben, kleine Unternehmen zu unterstützen, was gerade in der aktuellen Krisenzeit von entscheidender Bedeutung ist. An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich herzlich bei Herrn Kuhn und Frau Wortmann-Kool für ihre Redebeiträge zu bedanken. Ich verstehe den Ärger von Herrn Cramer gut, denn tatsächlich sind die meisten Interessenvertreter, mit denen wir es zu tun haben, große Unternehmen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die meisten europäischen Unternehmensverbände naturgemäß aus kleinen wie großen Unternehmen bestehen. Die Tatsache, dass die Interessenvertreter, mit denen wir verhandeln, manchmal oder sogar häufig große Unternehmen vertreten, bedeutet keineswegs, dass kleine Unternehmen als Mitglieder der europäischen Verbände keine Rolle spielen. Ich glaube, wir bemühen uns, allen Parteien gerecht zu werden.-
Abschließend möchte ich Frau Bilbao ganz besonders dafür danken, dass sie sich mit so viel Engagement und Solidarität für die Verbesserung der Rechte von Menschen mit Behinderung eingesetzt hat. Insbesondere danke ich ihr für den Hinweis auf die Frage der Barrierefreiheit, die Verkürzung von Fristen, die umgesetzten Verbesserungen und die Tatsache, dass der Rat letztendlich die Möglichkeit, Passagieren aus Gesundheitsgründen die Einschiffung zu verweigern, nicht zugelassen hat – was meiner Meinung nach angesichts der vor uns liegenden Arbeit ein Risiko darstellt, aber momentan ist schlicht nicht der richtige Zeitpunkt dafür.
Darüber hinaus danke ich den anderen Schattenberichterstattern – vor allem aber bin ich der Meinung, dass man die europäischen Fahrgäste beglückwünschen kann, weil jetzt für alle Beteiligten im See- und Binnenschiffsverkehr – Verkehrsunternehmen, Terminals, Häfen, Behörden und Mitgliedstaaten – eine zweijährige Vorbereitungsphase beginnt. Im Anschluss daran wird die Verordnung umgesetzt.
Herr Vizepräsident Kallas, ich habe eine dringende Bitte an Sie, die sich auf den Zeitpunkt bezieht, zu dem die Verordnung in Kraft tritt. Wie ich gesehen habe, planen Sie eine umfassende Informations- und Sensibilisierungskampagne zu den Fahrgastrechten im Flugverkehr. Ich möchte Sie um die verbindliche Zusage bitten, dass Sie in zwei Jahren, also zu dem Zeitpunkt, zu dem die Verordnung für den Schiffsverkehr in Kraft tritt, eine ebenso große Kampagne zu den Rechten von Schiffspassagieren durchführen werden. Ich glaube, dass die europäische Öffentlichkeit ein Anrecht darauf hat.
Der Präsident. – Die Aussprache wird geschlossen.
Die Abstimmung findet morgen statt (Dienstag, 6. Juli 2010).
Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)
Robert Dušek (S&D), Schriftliche Erklärung. – (CS) Der Entwurf der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Fahrgastrechten im Kraftomnibusverkehr soll die Rechte von Fahrgästen bei dieser Beförderungsart stärken, Qualitätsstandards festlegen, die denen im Eisenbahn- und Luftverkehr vergleichbar sind, und die aktuelle Gesetzgebung für den Verkehrssektor in allen Mitgliedstaaten vereinheitlichen. In der ersten Lesung hat das Parlament richtigerweise die unbegrenzte Haftung von Verkehrsunternehmen für den Fall verlangt, dass diese den Tod oder Verletzungen von Fahrgästen verschulden, sowie das Recht von Fahrgästen auf Erhalt einer verschuldensunabhängigen Vorauszahlung gefordert, falls diesen infolge eines Unfalls während der Beförderung finanzielle Probleme entstehen. Darüber hinaus untersagt der Entwurf jede Form von Diskriminierung aufgrund von Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität. Wir haben für den Fall von Stornierungen oder Verspätungen Entschädigungen für Fahrgäste in Höhe von mindestens 50 % des Fahrpreises sowie die Bereitstellung von kostenfreier Verpflegung, Unterkunft und Transfers zu Standorten gefordert, von denen aus die Fahrt mit anderen Verkehrsmitteln fortgesetzt werden kann. Von dieser Regelung soll nur der öffentliche Nah- und Regionalverkehr ausgenommen sein. Der Rat hat jedoch Umfang und Geltungsbereich der Fahrgastrechte bei dieser Beförderungsart stark eingeschränkt und fordert sogar eine Ausnahme für den Liniendienst im Regionalverkehr und Übergangsphasen von bis zu 15 Jahren für den nationalen Linienverkehr sowie den internationalen Verkehr. Durch die Übernahme dieses Standpunkts des Rates werden wir keine Fahrgastrechte garantieren und können nur einen minimalen Haftungsumfang für Verkehrsunternehmen festschreiben. Ich kann mich dieser Position keinesfalls anschließen und möchte Sie um Ihre Unterstützung für den Standpunkt des Europäischen Parlaments aus der ersten Lesung bitten.
Elisabetta Gardini (PPE), Schriftliche Erklärung. – (IT) Menschen mit Behinderung müssen die Möglichkeit haben, zu reisen, und sie müssen das Recht auf Freizügigkeit, Wahlfreiheit und Nichtdiskriminierung haben wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch. Den gleichen Zugang zu Beförderungsmitteln wie andere Nutzer zu haben, ist für Menschen mit Behinderung ein entscheidender Faktor für ein unabhängiges und menschenwürdiges Leben. Wir müssen dafür kämpfen, dass die Rechte der „Zugänglichkeit“ und „persönlichen Mobilität“, wie sie in den Artikeln 9 und 20 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung festgelegt sind, umgesetzt werden, damit eine europäischen Strategie für das kommende Jahrzehnt zum Thema Schutz von Menschen mit Behinderung konkrete Gestalt annehmen kann. Ich unterstütze diesen Bericht voll und ganz, weil er darauf abzielt, den effektiven Schutz von Omnibuspassagieren mit eingeschränkter Mobilität zu garantieren. Meine Damen und Herren, gerade in diesem Sektor brauchen wir dringend Regelungen auf europäischer Ebene. Es ist absolut inakzeptabel, dass innerhalb der Europäischen Union Bürgerinnen und Bürger aufgrund von Behinderungen diskriminiert werden. Deshalb muss das Europäische Parlament die Initiative ergreifen und ein für alle Mal die Uneinheitlichkeit beseitigen, durch den die heutige Gesetzgebung der Mitgliedstaaten gekennzeichnet ist.
Ian Hudghton (Verts/ALE), Schriftliche Erklärung. – Dieser Vorschlag ist eine gute Nachricht für Reisende mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität, die ein Anrecht haben auf faire Behandlung durch die Verkehrsunternehmen. Nach aktuellem Stand der Dinge wissen wir, dass ab 2012 alle Schiffspassagiere mit Behinderung mehr Rechte haben werden, darunter das Recht auf Einschiffung und kostenlose Serviceleistungen im Hafen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir für den Kraftomnibusverkehr eine ausgewogene Regelung finden werden, die den Bedürfnissen von Fahrgästen und Verkehrsunternehmen gleichermaßen gerecht wird. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Beseitigung von Einschränkungen, mit denen Fahrgäste mit Behinderung im alltäglichen Leben konfrontiert sind. Wir fordern den Schutz der Omnibuspassagiere durch diese Rechtsvorschriften. Es wäre absolut unverständlich, wenn die Mitgliedstaaten versuchen würden, diese Forderung zu blockieren. Ich bin weiterhin zuversichtlich, dass wir eine gemeinsame Rechtsgrundlage für den Schiffs- und Kraftomnibusverkehr finden werden, die 2012 in Kraft treten kann.
Antonio Masip Hidalgo (S&D), Schriftliche Erklärung. – (ES) Es ist von zentraler Bedeutung, die Diskriminierung von Menschen zu verhindern, die wie ich selbst von eingeschränkter Mobilität betroffen sind.
Auf dem Flughafen von Brüssel werden wir gebeten, manchmal sogar regelrecht angewiesen, zweimal in einen anderen Omnibus umzusteigen. Eigentlich sollten Hindernisse wie Türen schlicht vermieden werden – stattdessen mutet man Passagieren mehrmaliges Umsteigen zu.