Präsident. – Der nächste Punkt ist der Bericht von Dirk Sterckx im Namen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/6/EG (KOM(2009)0011 – C6-0030/2009 – 2009/0005(COD)) (A7-0064/2010).
Dirk Sterckx, Berichterstatter. – (NL) Herr Präsident, wenn ein Container von Danzig per Lkw nach Antwerpen transportiert wird, verbleibt dieser Container in der EU, und die Waren müssen weder bei der Abfahrt noch bei der Ankunft vom Zoll abgefertigt werden. Wird der gleiche Container jedoch von Danzig per Schiff nach Antwerpen transportiert, erfolgt bei Abfahrt und Ankunft eine Zollabfertigung, als hätte der Container die EU verlassen. Dieser Zustand bedeutet für die Küstenschifffahrt eine Benachteiligung, und meiner Ansicht nach hat die Kommission Recht damit, diese Benachteiligung aufzuheben. Ich bin zudem der Auffassung, dass die Küstenschifffahrt einen größeren Anteil am Güterverkehrsaufkommen innerhalb der EU übernehmen könnte, und wir sollten eine solche Verlagerung fördern.
In diesem Zusammenhang begrüße ich die Einigung und danke den hieran beteiligten Personen im Rat, den Beteiligten in der Kommission und den Mitgliedern dieses Hauses. Wir haben eine sinnvolle Einigung erzielt. Die Grundidee, die in dieser Einigung zum Ausdruck kommt – das Prinzip der Vereinfachung und Harmonisierung der Verwaltung – wurde von allen akzeptiert. Daten werden immer auf elektronischem Wege ausgetauscht, und sämtliche Verfahrensbeteiligten können über ein zentrales Fenster Daten einsehen oder erfassen. Auf diese Weise wird die Kommunikation der Datenverarbeitungssysteme untereinander gewährleistet. Alle Informationen müssen nur einmal eingegeben werden. Das ist eine erhebliche Verbesserung.
Schiffen, die nur EU-Häfen anlaufen, werden außerdem Verwaltungsformalitäten erspart. Nicht erreicht haben wir, dass ein Schiff, das einen Hafen in einem Drittstaat anläuft, auf der Grundlage der Fracht und in Bezug auf diese Fracht ebenfalls von Formalitäten befreit wird. Die Kommission wird sich nun um die Lösung dieses Problems durch eine Ausnahmeregelung aufgrund der Fracht eines Schiffes bemühen. Darüber hinaus wird sich die Kommission mit der Frage befassen, wie sich Seeverkehr und Binnenschifffahrt verzahnen lassen, sodass eine durchgängige und völlig nachhaltige Wassertransport-Kette entsteht.
Keine Einigung haben wir hinsichtlich der Verwendung einer gemeinsamen Kommunikationssprache für die Schifffahrt – in diesem Fall Englisch – erzielt. Wir hatten dies vorgeschlagen, und ich bedaure es außerordentlich, dass dieser Vorschlag nicht angenommen wurde. Viele Mitglieder hatten in dieser Beziehung Bedenken. Für den Rat stand eine gemeinsame Sprache nicht zur Debatte. Wir konnten in dieser Beziehung lediglich durchsetzen, dass die Mitgliedstaaten in der Richtlinie in Form einer Erwägung aufgefordert werden, sich auf ein gemeinsames Mittel für die schriftliche und mündliche Kommunikation zu einigen. Dies könnte zumindest dazu führen, dass sich die Beteiligten auf eine Sprache einigen, und ich habe die Hoffnung, dass dies im Endeffekt so sein wird.
Noch weniger ist es uns gelungen, in die neue Richtlinie einen Passus aufzunehmen, der die Lotsentätigkeit regelt oder die Kapitäne von Küstenschiffen in bestimmten häufig angelaufenen Häfen vom Lotsenzwang befreien würde. Die Kommission und der Rat haben nun eine Erklärung verabschiedet, in der sie versprechen, sich dieses Themas anzunehmen. Ich hoffe, dass wir in dieser Beziehung schnellstmöglich zu einer EU-weiten Rahmenlösung finden.
Bei der Frage des Datums des Inkrafttretens musste ein Kompromiss erzielt werden. Der Rat verfolgte die Absicht, das Datum sehr weit hinauszuschieben, während wir Parlamentarier nach der Auffassung des Rates auf einer zu schnellen Einführung bestanden. Schließlich einigten wir uns auf den 1. Juni 2015. Ich hätte mir ein früheres Datum gewünscht, bin aber der Ansicht, dass sich der Zeitrahmen angesichts der Tatsache, dass wir in der ersten Lesung einen Kompromiss erzielt haben, noch verkürzen lässt.
Herr Präsident, meines Erachtens sind wir in der Gesamtbetrachtung einen wichtigen Schritt vorangekommen. Diese Einigung ist für den Binnenverkehr von größter Bedeutung. Sie ist auch ein weiterer Schritt in Richtung Nachhaltigkeit im Verkehrssektor in Europa. Die Kommission ist sich im Übrigen durchaus bewusst, dass auf diesem Weg noch viele weitere Schritte folgen müssen. Die Förderung der Küstenschifffahrt ist ein wichtiger Aspekt. Jedoch muss ich ein ums andere Mal beobachten, dass der Rat in dieser Beziehung eine Obstruktionshaltung einnimmt. Im Rat wird immer nur auf die Kosten geschaut, nie jedoch auf die Vorteile, die eine bestimmte Maßnahme unter Umständen mit sich bringen könnte. Wenn es nach dem Rat ginge, würden sämtliche Änderungen so spät wie möglich umgesetzt. Dabei wird nie in Erwägung gezogen, wie wichtig eine schnellere Vollendung des europäischen Binnenmarktes wäre. Diese ablehnende Haltung des Rates und die negative Einstellung gegenüber einer echten europäischen Verkehrspolitik rufen bei mir immer wieder Erstaunen und Verärgerung hervor. Mit Freude nehme ich zur Kenntnis, dass das Parlament auch bei dieser Gelegenheit möglichst schnelle EU-weite Lösungen angemahnt hat. Daher bin ich mit der erzielten Einigung zufrieden und möchte Sie, geehrte Kolleginnen und Kollegen, um Ihre Zustimmung bitten.
Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. – Herr Präsident, zuerst möchte ich dem Berichterstatter Dirk Sterckx für seine Bemühungen um die Richtlinie über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft danken. Es handelt sich hierbei um einen wichtigen Schritt und nicht um bloße Formalitäten.
Diese Richtlinie vereinfacht die Verwaltungsformalitäten für den Schiffsverkehr und trägt auch zur Senkung der Kosten für die Wirtschaft und die Verbraucher bei. Darüber hinaus steigert es die Attraktivität des Kurzstreckenseeverkehrs. Die Richtlinie ist Bestandteil des Aktionsplans zur Einrichtung eines EU-weiten grenzenlosen Seeverkehrs, und dahinter steckt die auf einer Vereinfachung der Verwaltungsvorgänge beruhenden Ausdehnung des Binnenmarkts auf den innereuropäischen Seeverkehr.
Der Seeverkehr unterliegt in der Tat komplexen Verwaltungsverfahren, selbst wenn die Schiffe nur zwischen EU-Häfen verkehren und die Fracht ausschließlich aus Gütern für den Binnenmarkt besteht. Daraus ergeben sich für den EU-internen Güterverkehr auf See unnötige zusätzliche Verwaltungskosten.
Eine wichtige Frage im Laufe der Diskussion war der Termin, bis zu dem in den europäischen Häfen eine elektronische Abwicklung der Formalitäten eingerichtet sein muss. Das Kompromissdatum ist der 15. Juni 2015. Wir akzeptieren, dass die Anforderungen zur Einführung eines zentralen Erfassungsfensters in der aktuellen Textfassung strenger formuliert sind als in dem allgemeinen Standpunkt des Rates. Die Kommission ist auch bereit, sich mit der Notwendigkeit eines klaren Rahmens für die Gewährung von Ausnahmegenehmigungen vom Lotsenzwang in europäischen Seehäfen zu befassen.
Die Kommission wird die Ergebnisse den anderen Institutionen mitteilen und auf der Grundlage der Erkenntnisse weitere Maßnahmen vorschlagen. Die Kommission ist auch zahlreiche andere Punkte betreffend mit dem Bericht einverstanden: die mögliche Ausweitung der Richtlinie auf die Binnenschifffahrt, die Erleichterung des innereuropäischen Seeverkehrs im Zusammenhang mit Häfen, die außerhalb der EU liegen, die Erfassung statistischer Daten und die Neuerungen betreffend die technischen Bestimmungen in der Richtlinie.
Zusammenfassend kann ich also sagen, dass die Kommission den zwischen dem Berichterstatter, Herrn Sterckx, und dem Ratsvorsitz erarbeiteten Kompromiss zustimmt. Es handelt sich um einen guten und für einen Interessenausgleich sorgenden Kompromiss auf der Grundlage der allgemeinen Grundsätze des Vorschlags der Kommission.
Luis de Grandes Pascual, im Namen der PPE-Fraktion – (ES). Herr Präsident, Herr Kallas, hierbei handelt es sich um eine Richtlinie, die sämtliche Zollformalitäten für Schiffe, die in unseren Häfen ein- bzw. aus unseren Häfen auslaufen, betrifft. Aus diesem Grund trägt die Richtlinie zur Förderung des Kurzstreckenseeverkehrs und zu einer gleichmäßigeren Verteilung des Verkehrs auf die einzelnen Verkehrsträger bei.
Das Ziel, meine Damen und Herren, ist die Reduzierung und Vereinfachung der Datenmengen und der Unterlagen und Kontrollen in Bezug auf den per Schiff abgewickelten Güterverkehr. Zurzeit müssen diese Informationen mehrfach vorgelegt und die Kontrollen mehrfach durchgeführt werden. Der Berichterstatter, Herr Sterckx, hat seine Arbeit, zu der ich ihm gratulieren möchte, intelligent und in einem offenen Dialog erledigt. Ich finde mich insbesondere als Schattenberichterstatter im abschließenden Dokument vertreten und stelle fest, dass meine Einlassungen nicht unter den Tisch gekehrt wurden. Das gesamte Verfahren hat sich beständig weiterentwickelt. Nach und nach wurden in einzelnen Punkten Einigungen erzielt, wie etwa die Annahme durch den Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr und den Trilog am 7. Juni.
Zum Schluss wurde ein Konsens zwischen Parlament, Rat und Kommission erzielt. Die Einigung erstreckt sich auf einige sehr wichtige Bereiche, auf die der Berichterstatter und Kommissar Kallas bereits verwiesen haben. Meiner Meinung nach sind die in Bezug auf die Sprachenfrage, das Datum des Inkrafttretens und die zentrale Abwicklung erzielten Kompromisse ausgewogen und unterstützungswürdig. Ich denke, es wurde eine gute Lösung erzielt.
Hierzu möchte ich Herrn Sterckx herzlich gratulieren. Meiner Ansicht nach wurden die von der Kommission festgelegten Ziele uneingeschränkt erreicht. Ich finde, dass wir über die Einigung zwischen den drei Parteien bzw. den drei Institutionen sehr erfreut sein können.
Debora Serracchiani, im Namen der S&D-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich danke dem Berichterstatter, Herrn Sterckx, für seine hervorragende Arbeit an diesem Bericht, der sich mit der Frage der Ausweitung des freien Warenverkehrs im Bereich der Schifffahrt innerhalb der Europäischen Union auseinandersetzt.
Ich stimme mit Herrn Sterckx überein, was die Zielsetzung dieser Richtlinie betrifft – sämtliche innereuropäischen Warentransporte per Schiff von unnötigen Verwaltungsformalitäten zu befreien. Wenn wir einen grenzenlosen Verkehr auf dem Seeweg erreichen wollen, müssen nicht nur die verschiedenen zuständigen Behörden gut zusammenarbeiten. Wir müssen parallel dazu auch die verschiedenen Systeme zur Vereinfachung umsetzen. Damit stellen wir die effektive Nutzung des grenzenlosen europäischen Seeverkehrsraums sicher, steigern die Attraktivität der Beförderung auf dem Seeweg und sorgen für eine optimale Nutzung dieser Verkehrsart.
Die Harmonisierung der Verwaltungsverfahren der einzelnen Mitgliedstaaten wird zu einer deutlich vereinfachten Abwicklung des Seeverkehrs zwischen den EU-Häfen führen und der Beförderung auf dem Seeweg, der zurzeit einen Anteil von 10 % an der Gesamttransportmenge hat, neuen Schwung verleihen. Zurzeit leidet der Seeverkehr noch an den geltenden Verwaltungsformalitäten. Der Einsatz elektronischer Systeme, die einen schnelleren Datenaustausch ermöglichen, sollte daher so schnell wie möglich realisiert werden.
Darüber hinaus ist die Interoperabilität eine wichtige Voraussetzung für eine echte Vereinfachung der Verwaltung. Die technische Möglichkeit zum Versenden von Informationen per E-Mail nützt nichts bzw. ist sogar kontraproduktiv, wenn die Informationssysteme aus technischen Gründen nicht kompatibel sind.
Was die Frage der Sprache anbelangt, bin ich der Auffassung, dass eine gemeinsame Arbeitssprache für den europäischen Seeverkehr sicherlich förderlich wäre. Die Kommunikation verliefe reibungsloser, und es gäbe weniger Missverständnisse und weniger verwaltungstechnische Verzögerungen.
Jean-Paul Besset, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, der etwas umständliche Titel des Berichts von Herrn Sterckx weist auf ein wichtiges Thema hin, das weit über die administrativen und technischen Fragen, die die Formulierung impliziert, hinausgeht. Es geht um eine wichtige politische Entscheidung, nämlich darum, die Attraktivität, die Effizienz und die Wettbewerbsfähigkeit des Seeverkehrs zu steigern. Unser Ansicht nach ist dies der Sektor der Zukunft, der aus ökologischer Sicht die beste Transportmethode darstellt.
Dank des hervorragenden Berichts von Herrn Sterckx und den Schattenberichterstattern können wir in diesem Bereich erhebliche Fortschritte erzielen. Aus unserer Sicht geht diese Richtlinie genau in die richtige Richtung: Sie wird die Harmonisierung des Sektors zur Beförderung auf dem Seeweg durch eine bessere Koordination und Vereinfachung steigern.
Wir werden bei der Abstimmung diesen Bericht rückhaltlos unterstützen, auch wenn wir ein früheres Umsetzungsdatum und mehr Entschiedenheit bei der Frage der Einführung einer gemeinsamen Sprache in diesem Bereich befürwortet hätten. Wir halten die im Rat gefundene Kompromisslösung jedoch weiterhin für annehmbar. Daher unterstützen wir diesen Bericht vorbehaltlos.
Peter van Dalen, im Namen der ECR-Fraktion. – (NL) Herr Präsident, der hervorragende Bericht meines Kollegen Sterckx ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines gemeinsamen Markts für den europäischen Seeverkehr. Glücklicherweise wird der Austausch von Frachtdaten nun erheblich einfacher. Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr hat jedoch einige Punkte in der Aussprache hervorgehoben. Was den Binnenschiffsverkehr anbelangt, haben wir uns darauf geeinigt, dass die Europäische Kommission einen Bericht dazu abgeben wird, ob das vereinfachte Verfahren auch auf diesen Sektor angewendet werden sollte, und ich hoffe, dass sich die Kommission dann unserer Schlussfolgerung anschließen und entsprechende Gesetzesvorschläge unterbreiten wird.
Was die Befreiung vom Lotsenzwang anbelangt, bleibt zu hoffen, dass ein gemeinsamer Rahmen geschaffen wird, da dieser Rahmen den Wettbewerb zwischen den Lotsen fairer gestalten und gleichzeitig eine hohe Qualität der Lotsendienste garantieren würde.
Wie Herr Sterckx bereits erwähnt hat, beabsichtigte der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr die Einführung einer gemeinsamen Sprache, und die Mitgliedstaaten haben eine Lösung versprochen, die die Verständlichkeit der Kommunikation für alle Beteiligten erleichtern soll. Herr Präsident, dies ist zwar vielleicht ein erster Schritt, aber er ist zu zögerlich. Solange es zu Verletzungen oder sogar zu tödlichen Unfällen kommt, weil das Personal drei oder mehr unterschiedliche Sprachen spricht und sich gegenseitig nicht versteht, werde ich dafür kämpfen, dass Englisch als gemeinsame Sprache eingeführt wird, und zwar nicht nur für die Kommunikation zwischen der See- und Binnenschifffahrt, sondern auch innerhalb der Binnenschifffahrt. Auf diese Weise gehen wir einen wichtigen Schritt in Richtung Sicherheit.
Dominique Riquet (PPE). – (FR) Herr Präsident, zuerst möchte ich Herrn Sterckx aufrichtig für seine Arbeit danken und ihm zu den Ergebnissen seiner Verhandlungen mit dem Rat beglückwünschen.
Der Text, über den wir in Plenum abstimmen werden, ist der wichtigste Schritt bei der Umsetzung eines grenzenlosen europäischen Seeverkehrsraums. Andererseits trägt die Einigung auch zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Seeverkehrs bei und schafft damit einen Mehrwert in Europa, der in Krisenzeiten umso willkommener ist. Darüber hinaus wird hiermit ein umweltfreundliches Transportmittel gefördert.
Der mit dem Rat ausgehandelte Kompromiss ist ehrgeizig. Er sieht nicht nur eine Vereinfachung der Verwaltungsformalitäten für ein- und auslaufende Schiffe vor, sondern bewegt sich auch in Richtung einer Harmonisierung. Der Informationsaustausch über die SafeSeaNet-Schnittstelle wird ebenfalls deutlich vereinfacht.
Im Hinblick auf das schwierige Thema der Sprache, das bereits mehrmals angesprochen wurde, halte ich den Kompromiss für eine sinnvolle Lösung. In Bezug auf diese Frage hebt Erwägung 7 Buchstabe a) die Bedeutung einer einfacheren schriftlichen wie mündlichen Kommunikation hervor, ohne eine einzelne Sprache als gemeinsame Sprache vorzuschreiben. Gleichwohl wird eine Sprache als gemeinsame Sprache vorgeschlagen. In der aktuellen Situation lässt die Position zur verbindlichen Festlegung einer gemeinsamen Sprache spezifische Besonderheiten außer Acht. In bestimmten Fällen – insbesondere, wenn diese gemeinsame Sprache nicht von allen Beteiligten gleichermaßen beherrscht wird – sind auch negative Konsequenzen nicht ausgeschlossen.
Ich begrüße den mit dem Rat erzielten Kompromiss. Da die Möglichkeit besteht, dass dieser Text bereits in der ersten Lesung angenommen wird, können wir die erforderlichen Maßnahmen dank der Beharrlichkeit von Herrn Sterckx schnell umsetzen.
Silvia-Adriana Ţicău (S&D). – (RO) Die Richtlinie zu den Berichtsformalitäten für in den Häfen der Mitgliedstaaten ein- oder auslaufende Schiffe umfassen die Vereinfachung der Zollformalitäten, die umfangreichere Nutzung des elektronischen Datenaustauschs und die Einführung von „e-maritime“-Systemen, die Schaffung eines zentralen Erfassungsfensters und vereinfachte Regelungen für Gefahrgüter. Die Umsetzung dieser Richtlinie erfordert eine gute Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen zuständigen Behörden.
Die Kommission erstattet dem Parlament gegenüber bis zum 31. Dezember 2011 Bericht über die Ausweitung der durch diese Richtlinie herbeigeführten Vereinfachungen auf den Binnenschiffsverkehr. Daher ermittelt die Kommission, in welchem Ausmaß das Flussinformationssystem mit SafeSeaNet, der zur Umsetzung dieser Richtlinie genutzten Plattform für den elektronischen Datenaustausch, kompatibel ist.
Darüber hinaus empfiehlt der Bericht in Abänderung 9 im Hinblick auf eine effektivere Kommunikation die Umsetzung von Vorschrift 14 der SOLAS-Konvention, die die Verwendung von Englisch als Arbeitssprache vorsieht.
Gesine Meissner (ALDE). - Herr Präsident! Der Kommissar sprach von einem europäischen Seeverkehrsraum ohne Grenzen. Ich glaube, den wollen wir alle, den brauchen wir auch ganz dringend, und dieser Bericht ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.
Es ist tatsächlich so, dass 95 % unserer Exporte auf dem Seeweg erfolgen und 40 % des innereuropäischen Warenverkehrs über den Seeweg laufen, also auch über Häfen, und da ist es natürlich mehr als notwendig, in diesem Zukunftsbereich eine Vereinfachung, eine Harmonisierung herbeizuführen. Beides wird mit diesem Bericht auch erreicht, und darum kann man ihn gar nicht hoch genug schätzen.
Ich finde es bedauerlich, dass Dirk Sterckx nichts erreichen konnte. Zwei Punkte, die ihm sehr am Herzen lagen, die, wie man hier hören konnte, auch viele andere mittragen, sind zum einen, dass man tatsächlich auch eine Vereinfachung bei der Lotsengenehmigung erreichen sollte, weil das in der Praxis wirklich Sinn machen würde, und zum anderen, dass es keine einheitliche Sprache gibt. Ich glaube, da ist Englisch wirklich die richtige Sprache. Es kann doch nicht angehen, dass nur deswegen, weil viele Seeleute unterschiedliche Sprachen sprechen, Unfälle passieren, bei denen sogar Menschen zu Tode kommen. Es wäre viel besser, in diesem sehr umweltfreundlichen Verkehrsbereich genau wie im Flugbereich eine einheitliche Sprache zu sprechen.
Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. – Herr Präsident, ich möchte Ihnen allen für Ihre Anmerkungen und für Ihre einmütige Zustimmung zu diesem Vorschlag danken.
Ich bin über diesen Vorschlag sehr froh. Er bedeutet einen wichtigen Schritt nach vorn, doch vor uns liegt ein noch größerer Schritt, wenn wir uns an die Aufgabe machen, einen gemeinsamen maritimen Raum für die europäische Schifffahrt zu schaffen, nämlich Zollschranken. Hier werden wir auf deutlich mehr Schwierigkeiten stoßen.
Zurzeit sprechen wir über Formalitäten. Das ist ein wichtiger Aspekt – viel wichtiger als ein Verwaltungsproblem –, aber ich möchte Sie bitten, bei der viel komplizierteren und kontroverseren Frage der Zollformalitäten ebenso Ihre Unterstützung zu geben.
Dirk Sterckx, Berichterstatter. – (NL) Herr Präsident, ich möchte erneut allen Rednern zu diesem Thema danken für ihre freundlichen Worte. In seiner letzten Rede ist der Kommissar auf einen heiklen Punkt, nämliche die Zollfrage, eingegangen. Einer der Vorteile des von uns verfassten Berichts besteht darin, dass Zollsysteme und Schifffahrtssysteme nicht komplett losgelöst voneinander betrachtet werden können. Die Kommunikation untereinander muss gewährleistet sein. Meiner Meinung nach ist dies von entscheidender Bedeutung. Ich danke Ihnen, Herr Kommissar, daher dafür, dass Sie dieses Thema angesprochen haben. In dieser Richtlinie haben wir jedoch auch einige Forderungen an Sie, beispielsweise bei der Frage des Lotsendiensts, bei dem die Häfen als Schnittpunkte eine wichtige Rolle spielen. Die Häfen sind die Verbindungsglieder zwischen der Küstenschifffahrt und dem Transport ins Hinterland. Wir warten weiterhin auf eine Reihe von Vorschlägen der Kommission zu einer Hafenpolitik. Diese Vorschläge müssen endlich auf den Tisch gelegt werden, da die Küstenschifffahrt ohne vernünftige Häfen wenig Wert ist.
Zweitens ist eine gute Verknüpfung mit anderen Verkehrsarten eine fundamentale Voraussetzung für die Binnenschifffahrt. Das dürfen wir auf keinen Fall vergessen. Es ist offensichtlich bedauerlich, dass wir uns nicht darauf einigen konnten, Englisch als gemeinsame Kommunikationssprache festzulegen. Die heiklen Aspekte, die in vielen Mitgliedstaaten in Bezug auf dieses Problem bestehen, sind mir sehr wohl bewusst. Ich stamme aus einem Land, in dem Debatten über Sprache und ihre Verwendung beinahe an der Tagesordnung sind. Ich bin sehr stolz auf meine Sprache und verwende Sie, so oft ich kann, und ganz gewiss in diesem Turmbau zu Babel. In diesem Fall müssen wir das Thema Sprache jedoch nicht emotional, sondern rein praktisch betrachten. Diese beiden Dinge sollten wir strikt voneinander trennen. Herr Kommissar, ich hoffe, dass wir aufgrund der in die Richtlinie aufgenommenen Erwägung in dieser Frage weiter vorankommen. Ein anderer wichtiger Aspekt ist unsere Beziehung zu den internationalen maritimen Organisationen, da dort zahlreiche wichtige Vereinbarungen mit Allgemeingültigkeit für den gesamten Sektor der Seeschifffahrt geschlossen werden. Das Problem der Sprache verdeckt das Problem der Gefährdung von Menschen. Eine bzw. einer der Abgeordneten hat dies bereits angesprochen. Die Frage, für welche Sprache wir uns entscheiden, ist zwar von großer Bedeutung, aber die Personen, die diese Sprache nutzen, sind von noch viel größerer Bedeutung für die Entwicklung eines funktionierenden, sicheren und effizienten Seeschifffahrtssektors, der zahlreichen Umweltanforderungen genügt.
Herr Kommissar, ich wünsche Ihnen bei der abschließenden Bearbeitung der in Artikel 11 Buchstabe a) dieser Richtlinie dargelegten Punkte viel Mut und Kraft, damit wir zügig zu einem Abschluss kommen.
Der Präsident. – Die Aussprache wird geschlossen.
Die Abstimmung findet morgen statt (Dienstag, 6. Juli).