Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Aussprache über den Bericht von Herrn Carlos José Iturgaiz Angulo im Namen des Petitionsausschusses über den Jahresbericht über die Tätigkeiten des Petitionsausschusses im Jahr 2009 (2009/2139(INI)) (A7-0186/2010).
Carlos José Iturgaiz Angulo, Berichterstatter. – (ES) Herr Präsident! Es ist mir eine Freude, Ihnen heute, wie wir es jedes Jahr tun, den Jahresbericht über die Tätigkeit des Petitionsausschusses im Jahr 2009 vorzulegen.
Die Tätigkeit des Petitionsausschusses war dieses Jahr, wie Sie wissen, geprägt vom Übergang von der sechsten zur siebten Legislaturperiode, was wesentliche Veränderungen in der Zusammensetzung des Ausschusses mit sich brachte, da zwei Drittel der Mitglieder ihm zum ersten Mal angehören.
Ziel des Berichts ist es, eine klare Vorstellung von der Tätigkeit des Petitionsausschusses im Laufe des Jahres zu geben und schließlich eine spezifischere Erklärung dessen, was es bedeutet, beim Europäischen Parlament eine Petition einzureichen, welche Erfolgsmöglichkeiten und welche Grenzen dieses Verfahren hat. In diesem Bericht werden auch die Fortschritte untersucht, die bei der Umsetzung früherer Empfehlungen erzielt wurden, deren Ziel darin bestand, die Ausschussarbeit zu verbessern, sowie die größten Herausforderungen für die Zukunft angesichts des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon hervorgehoben.
Durch den Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, wurden neben dem Recht der Einreichung von Petitionen beim Europäischen Parlament als ein Pfeiler der Unionsbürgerschaft auch die notwendigen Voraussetzungen für eine stärkere Einbindung der Öffentlichkeit in die Entscheidungsprozesse der Europäischen Union bestätigt, indem den Bürgern ermöglicht wird, Verbesserungen oder Zusätze zum EU-Recht vorzuschlagen. Angesichts dieser Zielsetzung begrüßt der Petitionsausschuss die Tatsache, dass er, gemäß Artikel 50 der Geschäftsordnung des Parlaments, mit dem Ausschuss für konstitutionelle Fragen bei der Erstellung des Berichts über die Europäische Bürgerinitiative zusammenarbeiten kann, die bis Ende des Jahres abgeschlossen sein soll. Darüber hinaus sollte der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments ebenfalls im Sinne des Vertrags von Lissabon engere Arbeitsbeziehungen zu ähnlichen Ausschüssen der nationalen und regionalen Parlamente der Mitgliedstaaten aufbauen, um gegenseitige Verständigung im Hinblick auf Petitionen zu europäischen Themen zu fördern und den Vertretern der Öffentlichkeit eine schnellstmögliche Antwort zu garantieren.
Ich möchte Sie auch auf die mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon entstandene Rechtsverbindlichkeit der Charta der Grundrechte hinweisen und unterstreichen, wie wichtig die Charta ist, um allen Bürgern die Grundrechte verständlicher und transparenter zu vermitteln. Ich bin zuversichtlich, dass alle notwendigen Verfahrensschritte unternommen werden, um zu gewährleisten, dass die institutionellen Fragen des Beitritts der EU zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten geklärt werden. Dieses Ziel ist von entscheidender Bedeutung, wenn wir das Problem der Verletzung von Eigentumsrechten berücksichtigen, mit dem der Petitionsausschuss in manchen Mitgliedstaaten tagtäglich konfrontiert ist, in dem Bewusstsein, dass weder der Petitionsausschuss noch das Parlament in der Lage ist, rechtliche Schritte einzuleiten.
Ich möchte auch auf die ausgezeichneten Beziehungen abheben, die das Parlament mit dem Europäischen Bürgerbeauftragten unterhält. Wir begrüßen insbesondere die Bemühungen des Europäischen Bürgerbeauftragten, die Öffentlichkeit für seine Arbeit zu sensibilisieren und Fälle von Missständen in der Verwaltungstätigkeit der europäischen Organe aufzudecken und ihnen entgegenzusteuern. In diesem Sinne unterstützen wir, dass der Europäische Bürgerbeauftragte einen Verhaltenskodex über gute Verwaltungspraxis für die Verwaltung der Europäischen Union aufstellt.
Wir fordern dazu auf, ein System zu entwickeln, das deutlich die verschiedenen Beschwerdemechanismen aufzeigt, die den Bürgern zur Verfügung stehen, und welches ihren Interessen am besten entspricht; um das zu erreichen, wäre die Einrichtung einer einzigen Anlaufstelle im Internet notwendig.
Nicht alles ist jedoch positiv. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen und gegen die – seit 2007 konstante – Praxis der Generaldirektion Präsidentschaft und die Generaldirektion Kommunikation Protest einlegen, wonach Angelegenheiten, die keine Petitionen sind, gemäß Artikel 201 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Parlaments als solche registriert werden. Ich spreche von den so genannten „Nicht-Petitionen“. Ihre Bearbeitung nimmt unnötige Zeit in Anspruch, abgesehen von den dafür aufzuwendenden Personalkosten. Damit Sie sich die Bedeutung dieses Punktes bewusst machen, gebe ich Ihnen ein Zahlenbeispiel. Diese so genannten „Nicht-Petitionen“ machen bis zu 25 % der registrierten Petitionen aus. Durch die Praxis solcher Missstände in der Verwaltungstätigkeit werden die Rechte der Unionsbürger gefährdet.
Als letzten aber nicht weniger wichtigen Punkt möchte ich die Notwendigkeit erwähnen, für die interne Bearbeitung von Petitionen einen Verhaltenskodex zu verabschieden. Hierzu möchte ich an dieser Stelle das Sekretariat und die Vertreter der Fraktionen ermutigen, eine überarbeitete Fassung des Leitfadens für die Abgeordneten über die Regeln und internen Verfahren des Petitionsausschusses zu erarbeiten.
Abschließend möchte ich – und wie sollte es anders sein, Herr Präsident – dem Ausschusssekretariat meinen Dank aussprechen für seine Arbeit und Unterstützung bei der Erstellung des Berichts.
Maroš Šefčovič, Vize-Präsident der Kommission. – Herr Präsident! Zuerst möchte ich Herrn Iturgaiz für seinen ausgezeichneten Bericht und die ausgesprochen wichtige Arbeit danken, die offensichtlich in dessen Ausarbeitung eingegangen ist. Ich muss sagen, dass er, was die Qualität des Berichts angeht, noch über seine Vorgängerin Frau McGuinness hinausgeht, der ebenfalls ein sehr wichtiger und überaus informativer Bericht gelungen ist.
Nach eingehender Prüfung dieses Berichts hat die Kommission viele wichtige Details und Vorschläge herausgestellt, die unsere verbesserte Arbeit und Zusammenarbeit in der Zukunft betreffen. Es ist ganz klar, dass wir die wachsende Bedeutung der Petitionen anerkennen müssen. Es ist festzustellen, dass die Zahl und die Bandbreite der in den Petitionen behandelten Themen tatsächlich zunehmen. Ich möchte diese Gelegenheit auch dazu nutzen, der neuen Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Frau Mazzoni, zu danken, denn sie hat es verstanden, in sehr kurzer Zeit der Arbeit des Ausschusses und dem Umgang mit der Kommission neuen Auftrieb und Anstöße zu geben, und sie schafft eine sehr kooperative und gute Zusammenarbeit mit anderen Ausschüssen im Parlament wie auch mit der Kommission.
Des Weiteren möchte ich noch einmal betonen, dass die Kommission selbstverständlich dazu bereit ist, mit dem Petitionsausschuss in allen Belangen im Zusammenhang mit Petitionen zusammenzuarbeiten. Wir sind bereit, sachkundige Hilfe zur Verfügung zu stellen und – was ganz wesentlich ist – die eingehende Prüfung der Fragen sowie einen guten Informationsaustausch über die wichtigsten Themen anzubieten. Erlauben Sie mir, aus zeitlichen Gründen nur auf drei Punkte näher einzugehen, die aus Sicht der Kommission von großem Interesse und überaus wichtig sind.
Unseres Erachtens ist der wichtigste Punkt die große Beachtung, die der Berichterstatter innerhalb dieser gesamten Zusammenarbeit dem Zusammenwirken mit den nationalen Behörden und nationalen Parlamenten beimisst. Ich bin seinen Vorstellungen von einer sehr engen Zusammenarbeit mit den Petitionsausschüssen in den Mitgliedstaaten soeben sehr aufmerksam gefolgt. Es ist richtig: Sehr oft sind in Bezug auf die europäische Gesetzgebung die einzelstaatlichen Behörden für die Durchsetzung zuständig.
Zweitens: Ich verstehe Ihre Forderung nach mehr Verständlichkeit und mehr Benutzerfreundlichkeit in Bezug auf die Verbreitung und Vermittlung von Informationen von der Kommission. Wir versuchen hier unsere Arbeit zu verbessern, und ich möchte die Qualität der neuen Europa-Website hervorheben, durch die wir versuchen, die einschlägigen Informationen an die Petenten zu richten.
Drittens: Ich bin sehr froh darüber, dass es uns letzte Woche gelungen ist, die Rahmenvereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission über das besondere Thema, das in diesem Bericht behandelt wurde, abzuschließen, nämlich die Informationen über die derzeitigen Befugnisse von Akteuren in Bezug auf Vertragsverletzungsverfahren. Ich freue mich, dass wir dafür eine Lösung gefunden haben.
Ich weiß, dass meine Redezeit abgelaufen ist und ich werde hier enden. Ich freue mich auf unsere Aussprache. Vielen Dank für einen ausgezeichneten Bericht.
Pascale Gruny, im Namen der PPE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, verehrtes Kommissionsmitglied, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich Herrn Iturgaiz Angulo zu seiner Arbeit beglückwünschen.
Ich bin mit dem Inhalt des Berichts einverstanden und möchte hier nicht weiter auf dieses Thema eingehen. Doch ich möchte zwei wichtige Punkte hervorheben, die Herr Iturgaiz Angulo zur Sprache gebracht hat. Zunächst einmal ist es wichtig, die Bürger über den Unterschied zwischen der Bürgerinitiative, dem Prozess der Einreichung einer Petition beim Parlament und der Rolle des Europäischen Bürgerbeauftragten zu unterrichten. Es herrscht immer noch zu große Verwirrung hinsichtlich der Aufgabe jedes Einzelnen. Zweitens: Bei der Begegnung mit Bürgern meines Wahlkreises stelle ich fest, dass sie noch nie etwas von dem Recht auf die Einreichung einer Petition beim Europäischen Parlament gehört haben. Wie können wir sicherstellen, dass die Unionsbürger davon eine klarere Vorstellung bekommen und dass sie in der Lage sind, vorhandene Mittel zu ihren Gunsten zu mobilisieren? Angesichts dessen ist es für das Europäische Parlament außerordentlich wichtig, über bessere Kommunikationsinstrumente zu verfügen.
Ist Ihnen bewusst, dass derzeit keine Website existiert mit einer klaren Erläuterung, wie eine Petition eingereicht wird? Ebenso stehen Personen, die eine Petition einreichen, keine Informationen zur Verfügung, anhand derer sie den Fortgang ihrer Petitionen beim Parlament in Echtzeit verfolgen könnten. Dieser Mangel an Transparenz ist mit nichts zu rechtfertigen.
Ein größeres Maß an Transparenz ist erforderlich, damit sich die Bürger bewusst werden, dass wir uns für sie einsetzen. Unser Ausschuss existiert und arbeitet zu ihrem Wohl, und wir sind hier, um sie anzuhören. Das Europäische Parlament muss alles in seiner Macht Stehende tun, um dieses Kommunikationsdefizit zu überwinden und die geleistete Arbeit hervorzuheben, die zwar nicht legislativer Natur, doch daher nicht weniger wichtig ist. Die Unionsbürger sollten unser Hauptanliegen sein und unser Ausschuss ist Tag für Tag darum bemüht, diesem Ziel gerecht zu werden.
Chrysoula Paliadeli, im Namen der S&D-Fraktion. – (EL) Herr Präsident, verehrtes Kommissionsmitglied! Auch ich möchte meinerseits als Stellvertretende Abgeordnete des Petitionsausschusses meinem guten Freund, Herrn Iturgaiz, für den überaus wichtigen Bericht, den er verfasst hat, danken, zumal er – nach der Bewertung der Statistiken – die entscheidende Rolle des Petitionsausschusses hervorhebt bei den Beziehungen zwischen den Bürgern der Union und dem Europäischen Parlament und Seite an Seite mit dem Europäischen Bürgerbeauftragten beim Aufbau des Vertrauens in die Europäische Union und ihre Vertreter.
Unter diesem Gesichtspunkt ist die Kommission dazu verpflichtet – und ich freue mich, dass Herr Šefčovič sich in diesem Sinne geäußert hat (er ist mir zuvorgekommen) – mit den Mitgliedern des Petitionsausschusses zusammenzuarbeiten: beim Abbau der bürokratischen Mentalität und bei Ihrer Unterstützung der Kommission im Hinblick auf eine effiziente Bearbeitung der Anfragen, die die Arbeit des Petitionsausschusses erleichtern, bei der regelmäßigen Bereitstellung von offiziellen Fortschrittsberichten über Vertragsverletzungsverfahren und bei der Errichtung eines neuen Webportals, mit dem Ziel, die Bürger über die verschiedenen Beschwerdemechanismen, die auf europäischer und nationaler Ebene zu ihrer Verfügung stehen, zu informieren.
Ich vertraue darauf, dass die Kommission Herrn Iturgaiz' Bericht gebührende Aufmerksamkeit widmet und ihre Schlussfolgerungen geltend macht in dem Bestreben, europäische Identität zu erreichen und Kohäsion zu schaffen.
Marian Harkin, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident! Zuerst möchte ich dem Berichterstatter für seinen äußerst umfassenden Bericht danken.
Ich war sechs Jahre stellvertretendes Mitglied des Petitionsausschusses und in dieser Zeit habe ich sehr eng mit verschiedenen Petenten zusammengearbeitet und anderen sehr aufmerksam zugehört.
Das Erste, was mich immer bewegt hat, ist die Tatsache, dass die Unionsbürger im Allgemeinen eine ganz andere Auffassung von den EU-Organen haben als wir Abgeordnete oder Sie als Kommissionsmitglied. Ich denke, wir müssen uns in die Rolle der Petenten versetzen. Wenn wir wirklich ein wirksames bürgerfreundliches Verfahren wollen, dann müssen wir eine Art Gremium aus Petenten bilden und hören, was sie zu sagen haben, und dies dann als Katalysator für einen positiven Wandel nutzen.
Für viele Bürger bedeutet die Einreichung einer Petition beim Parlament die letzte Etappe eines sehr langen Weges, und sie sind oft schon ziemlich frustriert. Wir haben eine Verantwortung, diesen Weg zu ebnen, und ich halte den Vorschlag, die Internetseite „Ihre Rechte in der EU“ zu einer anwenderfreundlichen, einzigen Anlaufstelle im Internet zu machen, wirklich für ausgezeichnet. Wir müssen die Bürger während des Prozesses aber auch mit klaren und zeitgerechten Erklärungen darüber unterstützen, was während des gesamten Verfahrens vor sich geht.
Das Thema der unzulässigen Petitionen taucht jedes Jahr wieder auf, und ich denke wir müssen hier realistisch sein. Wir werden den Bürgern niemals vollständig erklären, welche Befugnisse die Union hat und welche nicht; wichtiger noch ist aber, wenn eine Petition unzulässig ist, das dem Petenten dann klar und einfach zu erklären und – das ist ganz entscheidend – in der Antwort auch Vorschläge zu formulieren, wo er oder sie sich als nächstes hinwenden kann.
Abschließend noch zwei Punkte. Ich unterstütze Ziffer 17, in der die Kommission aufgefordert wird, sich mit irreführender Werbung durch Adressbuchfirmen zu befassen. Jahrein, jahraus sind kleine Unternehmen in vielen, wenn nicht allen Mitgliedstaaten Belästigungen ausgesetzt und vor die Androhung gerichtlicher Schritte durch die irreführende Werbung durch Adressbuchfirmen gestellt.
Schließlich ist in der Erwägung E davon die Rede, dass sich die europäischen Rechtsvorschriften unmittelbar auf das Leben der Bürger auswirken und dass die Bürger am besten ihre Wirksamkeit und ihre Unzulänglichkeiten bewerten können. Wir als Gesetzgeber und die Kommissionsmitglieder als Initiatoren der Gemeinschaftsgesetzgebung müssen das zur Kenntnis nehmen und eher als Element eines verstärkenden Kreislaufs zu nutzen, der die Wirksamkeit unserer Maßnahmen steigert, als eine Sackgasse zu sehen.
Margrete Auken, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (DA) Herr Präsident! Auch ich möchte Herrn Iturgaiz für diesen wichtigen Bericht danken, der viele glänzende Passagen enthält. Da mir nur eine kurze Redezeit zur Verfügung steht, werde ich mich auf die von uns eingereichten Änderungsanträge beschränken.
Wir müssen eine klare Sprache sprechen, wenn die Bürger verstehen sollen, worin unsere Arbeit besteht. Es geht nicht darum, irgendjemand Schuld zuzuweisen, im Gegenteil, unsere Arbeit hat Früchte getragen. Die lokalen und einzelstaatlichen Behörden haben uns angehört. Es ist eine falsch verstandene Form von Höflichkeit, in diesen Dingen nur völlig abstrakt zu sein, und wirkt den guten Absichten vieler meiner Kollegen entgegen, unsere Arbeit bürgerfreundlicher zu machen.
Mit Änderungsantrag 1 wollen wir deutlich machen, dass der Europäische Gerichtshof natürlich über den nationalen Gerichten steht. In diesem Bericht kann der Eindruck entstehen, die nationalen Gerichte hätten das letzte Wort. Die Unionsbürger können jedoch selbstverständlich auch Fälle einbringen, die nicht in die Zuständigkeit der nationalen Gerichte fallen. Andernfalls wird es für die meisten Bürger geradezu unmöglich, nicht zuletzt auch aus finanziellen Gründen, dass ihre Beschwerden gehört werden.
Änderungsantrag 4 ist meines Erachtens wohl am wichtigsten. Wir wollen der Kommission nicht die Gelegenheit geben, sich ihrer Verantwortung im Hinblick auf die Einhaltung des Gemeinschaftsrechtes seitens der Mitgliedsstaaten zu entziehen. Es ist großartig, neue Methoden zu entwickeln, doch aus den Bemerkungen des Kommissionsmitglieds ging für mich nicht hervor, ob es sich dabei möglicherweise um einen Versuch der Kommission handelt, sich ihren Verpflichtungen zu entziehen, und das darf sie nicht.
Abschließend noch ein paar Worte zu Änderungsantrag 5 zu den internen Regeln und Arbeitsmethoden im Petitionsausschuss, der für das Plenum kaum von Belang ist. Ganz kurz: Die derzeitigen Regeln und Arbeitsmethoden funktionieren hervorragend, und denken sie an das Sprichwort: „Was nicht kaputt ist, soll man nicht reparieren.“ Wir haben mit dieser Debatte schon zu viel wertvolle Zeit verloren.
Zbigniew Ziobro, im Namen der ECR-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Zu Beginn möchte auch ich dem Berichterstatter für seine Arbeit danken.
Ich möchte betonen, dass das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon entscheidende Auswirkungen auf die Arbeit des Ausschusses haben wird, obgleich die Anpassung der Ausschussarbeit an die neuen Anforderungen ein Ziel darstellt, das weitere Bemühungen erforderlich macht. Wir befinden uns jetzt in einer neuen Situation, in der das Parlament dazu aufgerufen ist, eine wesentliche Rolle einzunehmen, insbesondere bei der Arbeit an der neuen Bürgerinitiative, damit dieses Instrument sein Ziel im Rahmen des Beschlussfassungsprozesses der EU erreichen kann. Der Petitionsausschuss spielt bei der Umsetzung der Aufsichtsbefugnisse des Parlaments eine entscheidende Rolle. Es sei z. B. an Beschwerden darüber erinnert, wie deutsche Jugendämter Eltern aus anderen Mitgliedstaaten als Deutschland die Ausübung ihrer Elternrechte erschweren. Dieses Problem wurde vom Ausschuss geprüft und dieser machte auf Unregelmäßigkeiten in diesem Bereich aufmerksam.
Der Petitionsausschuss spielt auch eine wichtige Rolle bei der Überwachung der Arbeit der Europäischen Kommission. Als Beispiel können wir den Bericht über die Vorbereitungen für die Nord Stream-Investitionen anführen und den Verdacht, der aufkam, dass das Projekt nicht allen Umweltanforderungen gerecht wird.
Als dritter wesentlicher Aspekt ist im Zusammenhang mit den Diskussionen über die Arbeit des Petitionsausschusses zu erwähnen, dass die Charta der Grundrechte Rechtsverbindlichkeit erhält. Auch dieses Thema wird Gegenstand weiterer intensiver Arbeit des Petitionsausschusses sein.
Willy Meyer, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (ES) Herr Präsident! Im Namen meiner Fraktion möchte auch ich mich den Glückwünschen und dem Dank an Herrn Iturgaiz anschließen. Es liegt uns hier ein ausführlicher Bericht vor über die intensive Arbeit, die von der Kommission im Jahr 2009 geleistet wurde.
Intensive Arbeit, die in Bezug steht zu Petitionen, die ein zunehmend effizientes Instrument für die Öffentlichkeit darstellen, sodass die Petitionen insgesamt im Vergleich zu 2008 stark zugenommen haben. Meines Erachtens deutet dies darauf hin, dass das Parlament in den Augen der Unionsbürger als sehr nützliches Instrument gilt, wenn es um die Vorlage jeglicher Art von Petition geht: Umweltprobleme, Grundrechte, Justiz, Binnenmarkt usw.
Es gibt immer mehr Petitionen: Ganz oben auf der Liste stehen Deutschland, Spanien, Italien und Rumänien; ich hoffe, das hat nichts mit dem Ergebnis von übermorgen zu tun und dass Deutschland nicht vor Spanien stehen wird. In jedem Fall haben wir es mit einem Instrument zu tun, das für die Öffentlichkeit wirklich sehr nützlich ist.
Diesem Bericht kommt das Verdienst zu, Aspekte, die der Wirksamkeit des Petitionsverfahrens halber berichtigt werden müssen, nicht nur zu beschreiben, sondern auch der Europäischen Kommission mitzuteilen.
Erstens geht die Vereinfachung der Einreichung von Petitionen uns alle an, auch dieses Parlament. Allerdings müssten wir die Antworten der Kommission zu diesem Verfahren in Bezug auf alles, was im Zusammenhang mit den Befugnissen der EU steht, wie z. B. die Wahrung des Ökosystems, die Umwelt, um ein Vielfaches beschleunigen, auch die Verwarnungen an die Mitgliedstaaten, denn oft ist es, wie die Kommission weiß, wenn die Briefe eintreffen oder sogar wenn der Gerichtshof der Europäischen Union tätig wird, zu spät und der Schaden ist irreversibel, der Umweltschaden ist unumkehrbar.
Deshalb halte ich es für sehr wichtig, dass wir in diesem konkreten Punkt tatsächlich in der Lage sein sollten, viel schneller eine Antwort zu finden: Die Antwort muss schneller erfolgen ab dem Moment des Eingangs der Petition und nachdem die Kommission ihre Zustimmung und dem Petenten Recht gegeben hat, dass ein Schaden entstanden ist oder dass Umweltschutzrichtlinien nicht eingehalten wurden, damit das Verfahren, wenn es den Gerichten vorliegt, schneller behandelt wird, um so zu versuchen, irreversible Schäden zu verhindern.
2009 haben wir diese Erfahrung gemacht: Es war ein Jahr mit erheblichen Auswirkungen auf mein Land, Spanien. Spanien gehört zu den Ländern, die am stärksten von unkontrollierter städtebaulicher Entwicklung betroffen sind, daher war der Bericht von Frau Auken damals sehr wichtig. Ich möchte Sie beispielsweise an den Hafen von Granadilla erinnern.
Unser jüngster Besuch in Huelva im Zusammenhang mit den Folgen der Verschmutzung des Flussdeltas zeigt, dass es wirklich ein sehr nützliches Instrument ist. Ich glaube, dass die Bürger uns dafür dankbar sein werden, wenn es uns gelingt, das Handeln der Kommission zu beschleunigen und zu vereinfachen und bei Verletzungen von Umweltschutzbestimmungen effizienter zu machen.
Angelika Werthmann (NI). - Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Petitionsrecht wurde durch den Vertrag von Lissabon als wichtiger Teil der Unionsbürgerschaft verankert. Staatsangehörige aus Deutschland und Spanien bringen mit großem Abstand die meisten Petitionen ein. Mein Heimatland Österreich liegt im Vergleich zu den Spitzenreitern weit abgeschlagen. Es ist meine Überzeugung, dass eine breite öffentliche Aufmerksamkeit positive Effekte auf eine vertiefte Integration der Europäischen Union haben kann.
Die Beschlüsse der Europäischen Union haben direkten Einfluss auf das tägliche Leben der Bürger und Bürgerinnen. Denn mittels einer Petition können Bürger und Bürgerinnen direkt Kontakt mit europäischen Institutionen haben – Institutionen, die oft als sehr abstrakt und bürokratisch wahrgenommen werden.
Doch auch die Institutionen gewinnen durch eine Petition. Denn oftmals wird über eine Petition die Umsetzungsweise von Unionsrecht ersichtlich. Ein Beispiel dazu ist etwa die gegenseitige Anerkennung von Ausbildung, beruflichen Qualifikationen und Berufserfahrung. Die EU unterstützt verschiedene Mobilitätsprogramme. Damit diese auch erfolgreich funktionieren, sollte eine gegenseitige Anerkennung sichergestellt sein.
Bürger und Bürgerinnen der Union werden im Europäischen Parlament vertreten. Schon aus diesem Grunde ist es wichtig, dass sie sich mittels Petitionen direkt an uns wenden können. Als Mitglied des Petitionsausschusses setze ich mich jedenfalls aktiv für einen größeren Bekanntheits- und Wirkungsgrad des Ausschusses ein. Wenn es mehr Wissen über die Zuständigkeit der EU gäbe, dann könnte man auch das Problem des großen Umfangs von unzulässigen Petitionen in den Griff bekommen.
Und – last but not least – möchte auch ich mich für den Bericht bedanken!
Erminia Mazzoni (PPE). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Herrn Šefčovič begrüßen und weise auf die Abwesenheit des Vertreters des Rates bei dieser Aussprache hin.
Herr Präsident, wie Sie wissen, hat die Europäische Union das Konzept der Unionsbürgerschaft über die Jahre gestärkt, da dies für ihre politische Legitimation von grundlegender Bedeutung ist, und vor allem für die Förderung ihres Ziel der demokratischen Repräsentanz. Wie überall in internationalen Gremien kann auch die Europäische Union keine Maßnahmen ergreifen, die nicht in den Anwendungsbereich des Vertragsrechts fallen, noch kann sie ihre Befugnisse breiter auslegen.
Und doch hat sie einen besonderen Charakter, der auf den europäischen Traum ihrer Gründer zurückgeht, die ihr das Merkmal „vom Volk ausgehend“ zuschrieben. Insbesondere durch den letzten Vertrag, den Vertrag von Lissabon – der unlängst in Kraft getreten ist –, rücken die Europäischen Organe in einen politischen Rahmen mit dem Ziel einer größeren Beteiligung der Bürger, den Eckpfeilern des Europas der Völker, das wir im Aufbau begriffen sind.
Der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments ist das einzige direkte Instrument für die aktive Beteiligung der Bürger in den Europäischen Organen. Es genügt wohl zu sagen, dass der Ausschuss seine Tagesordnung nach den Ersuchen der Bürger und nicht auf Anweisung der Kommission festlegt. Das Parlament und die Kommission sollten seine Arbeit und Ergebnisse stärker berücksichtigen.
Aus den Daten des Berichts für 2009 – zu dem ich Herrn Iturgaiz Angulo beglückwünschen möchte – geht ein sehr beachtlicher Anstieg der Beteiligung hervor, trotz der Zurückhaltung, die die Europäische Kommission in der Vergangenheit zweifellos bei der Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss an den Tag gelegt hat.
Im letzten Jahr haben wir die internen Verfahren verbessert, wir haben eine Überprüfung der Methode zur Prüfung der eingegangenen Petitionen eingeleitet und – wie von allen bereits erwähnt wurde – ein System zur Modernisierung des Webportals vorgeschlagen, damit es für die Bürger benutzerfreundlicher ist. Es war ein erfolgreiches Jahr …
(Der Präsident unterbricht die Rednerin)
Abschließend möchte ich einen Wunsch für das nächste Jahr äußern: Ich hoffe auf eine bessere Zusammenarbeit mit der Kommission und teile damit Herrn Šefčovič' Worte und seine drei Punkte, die so hoffe ich, umgesetzt werden. Ich hoffe des Weiteren, dass dieser Ausschuss eine besondere Rolle bei dem Verfahren einnehmen kann, das über die Bürgerinitiative zur Diskussion steht.
Kinga Göncz (S&D). – (HU) Auch ich möchte meine Glückwünsche für diesen Bericht aussprechen. Ich denke, er bietet präzise Informationen über das Jahr 2009, das ein schwieriges Jahr war. Rund zwei Drittel der Mitglieder des Petitionsausschusses wurden abgelöst, während die Zahl der Petitionen anstieg, auch wenn dieser Anstieg nur relativ gering war. 2009 war auch deshalb ein spannendes Jahr, weil die Europäische Union versuchte, das Demokratiedefizit durch die Ratifizierung und das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon auszugleichen.
Zwar ist der Petitionsausschuss nicht an den Rechtsetzungsverfahren beteiligt und wird daher von vielen für weniger wichtig gehalten, doch trägt er entscheidend zum Abbau des Demokratiedefizits bei, indem er Beziehungen zwischen den Bürgern und den Organen der EU herstellt. Die Rückmeldung über den leichten Anstieg der eingereichten Petitionen ist für uns sehr wichtig. Allerdings ist die Zahl der unzulässigen Petitionen nicht sehr gesunken. Die Bereitstellung von Informationen sollte verbessert werden, damit die Bürger wissen, in welchen Fällen sie beim Petitionsausschuss eine Petition einreichen können.
Meiner Ansicht nach sind die derzeitigen Bereiche, die Anlass zur Einreichung von Petitionen geben, für uns alle ein weiteres wichtiges Feedback. Dabei handelt es sich in der Regel um die Bereiche, in denen EU-Recht nicht ordnungsgemäß umgesetzt oder nicht hinreichend durchgesetzt wird oder in denen die Unionsbürger die europäischen Befugnisse gestärkt sehen wollen, wie z. B. in den Bereichen Umweltschutz und Menschenrechte. Die Zahl der Petitionen im Zusammenhang mit den Bereichen Freizügigkeit, Justiz und Binnenmarkt nimmt stetig zu. Ich glaube, sie sind alle sehr wichtig.
Ferner möchte ich betonen, dass der Ausschuss eine enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission entwickeln muss, insbesondere mit Kommissionsmitglied Šefčovič. Ohne seine Unterstützung wäre der Ausschuss weit weniger effizient. Aus meiner Sicht muss unbedingt dafür Sorge getragen werden, dass die Entscheidungen schnell getroffen werden: in bestimmten Bereichen, in denen unwiderrufliche Schäden entstehen können, falls wir nicht schnell genug handeln. Der Faktor Zeit ist überaus wichtig, auch aus vielen anderen Gründen, deshalb ist die Zusammenarbeit mit der Kommission von großer Bedeutung. Ich möchte noch eines sagen. Wir können Petitionen nicht in allen Sprachen gleich schnell bearbeiten. Das Verwaltungspersonal des Ausschusses verfügt nicht über ausreichend Mitarbeiter, die „kleine“ Sprachen sprechen. Auch in diesem Bereich sind Verbesserungen erforderlich, und die Verfahren in diesen Sprachen müssen beschleunigt werden.
Peter Jahr (PPE). - Herr Präsident! Das Petitionsrecht ist eines der wichtigsten Rechte der Bürger der Europäischen Union. Dadurch können sie auf mögliche Verletzungen ihrer Rechte oder Missstände in der Europäischen Union aufmerksam machen. Damit sind die eingereichten Petitionen ein guter Gradmesser für das Funktionieren des europäischen Rechtssystems. Deshalb freue ich mich, dass mit rund 1 900 Petitionen noch einmal mehr Petitionen eingereicht wurden als im Jahr 2008.
Aber die Bürger haben auch ein Recht auf eine angemessene, ausreichende und kurzfristige Antwort. Das heißt, wir müssen gemeinsam unsere Arbeit und unsere internen Verfahrensabläufe optimieren. Das heißt erstens: Die so genannten Nichtpetitionen müssen schneller aussortiert werden. Sie gehören nicht in den offiziellen und umfangreichen Geschäftsgang. Zweitens: Petitionen, für die wir nicht zuständig sind, müssen schneller abgewiesen oder überwiesen werden. Und drittens: Die Abgeordneten des Petitionsausschusses sollten schneller in einen Dialog mit den Petenten kommen.
Der Petitionsausschuss hat hier eine große Chance, die Europäische Union für die Bürger ein wenig lebendiger zu machen. Ich denke, wir werden gemeinsam – wir, das heißt, der Petitionsausschuss, die Kommission und die zugeteilte Verwaltung – diese Chance in der nächsten Zeit umfangreich und angemessen nützen.
Noch einmal vielen Dank an den Berichterstatter für seinen guten Bericht!
Simon Busuttil (PPE). – (MT) Auch ich möchte zu Beginn meinen Kollegen, Herrn Iturgaiz, zu seinem Bericht beglückwünschen. Sein Bericht ist wichtig, denn er wurde von einem wichtigen Ausschuss erstellt, und der Petitionsausschuss ist wichtig, weil er die Brücke bildet zwischen uns und den Bürgern der Union. Das Positive an diesem Ausschuss ist die Tatsache, dass er nicht nur den Bürgern die Möglichkeit bietet, sich zu äußern, sondern er stellt auch sicher, dass sie angehört werden, was möglicherweise wichtiger ist. Es gibt wenige Stellen, wo Bürger das Gefühl haben, wirklich gehört zu werden, und dieser Ausschuss ist sicherlich einer davon.
Ich möchte auf einen Bericht abheben, den ich Ende 2006 im Namen des Petitionsausschusses zu irreführender Werbung durch Adressbuch-Firmen erstellt habe: Adressbuch-Firmen, die Bürger und kleine Unternehmen dazu animieren, darin zu inserieren, ohne zu wissen, dass es sich dabei um kostenpflichtige Inserate handelt. Einrichtungen wie Organisationen, Schulen und Buchhandlungen, die nicht einmal kleine Unternehmen sind, werden zu Opfern dieser Adressbuch-Firmen. In diesem Bericht habe ich die Kommission ersucht, einen Legislativvorschlag zu unterbreiten, durch den dieses Problem ein für alle Mal behoben würde. Dazu ist es leider nicht gekommen, und ich werde weiterhin darauf drängen, dass das geschehen muss. Deshalb bitte ich das Kommissionsmitglied, dies zur Kenntnis zu nehmen, weil ich es für überaus wichtig halte.
Lena Kolarska-Bobińska (PPE). – (PL) Herr Präsident! Der Bericht zeigt sehr deutlich, wie wichtig der Petitionsausschuss und das gesamte Petitionssystem für die europäische Demokratie sind. Denn hier gehen wir auf die Probleme ein, mit denen die Bürger im alltäglichen Leben konfrontiert sind. Doch noch etwas anderes ist sehr wichtig: Die Bürger teilen uns mit, wenn die Europäische Rechtsetzung von den Institutionen der Mitgliedstaaten oder den Mitgliedstaaten selbst nicht eingehalten wird. Im Petitionsausschuss erörtern wir diese Angelegenheiten und gelangen zu Schlussfolgerungen dazu, doch danach wissen wir nicht, ob die Mitgliedstaaten unsere Ergebnisse zur Kenntnis genommen haben.
Wir verfügen also über keinen echten Mechanismus, mit dem überwacht werden könnte, ob unsere Arbeit effektiv ist oder ob unsere Erkenntnisse auf Gehör gestoßen sind und berücksichtigt wurden. Außerdem ist es sehr schwierig, Kontrolle auszuüben, wenn es keine Weiterverfolgung gibt und wir nicht wissen, was anschließend geschieht. Zudem kommt es vor, dass bestimmte Petitionen wieder zu uns zurückkommen und die Beschwerden von Neuem beginnen.
Ein Beispiel ist eine Petition von 2006, die nun im Jahr 2010 wieder bei uns eingetroffen ist, und wir werden sie noch einmal prüfen. Der Petent setzte sich dem Bau der Gaspipeline auf dem Grund der Ostsee zwischen Russland und Deutschland entgegen und zeigte die Risiken auf, die sie für die natürliche Umwelt mit sich bringt. 2008 nahm das Europäische Parlament einen Bericht an und forderte, den Bau der nördlichen Gaspipeline in der Ostsee zu stoppen. Der Ausschuss forderte die Europäische Kommission nachdrücklich dazu auf, zu überprüfen, ob eine gründliche Bewertung der ganzen Lage durchgeführt wurde und ob die Europäische Kommission den Gegenstand überwachte. Es stellte sich heraus, dass es keine Überwachung gab, und die Angelegenheit ist zu uns zurückgekommen. Wir müssen also sehr genau überlegen und ein System schaffen, mit dem wir verfolgen können, was mit den Petitionen geschieht, wenn wir sie abgeschlossen haben.
Mairead McGuinness (PPE). – Herr Präsident! Ich möchte mich bei dem Berichterstatter bedanken. Ich möchte meine Redezeit darauf verwenden, das Plenum auf die Arbeiten des Petitionsausschusses in den Jahren 2006 und 2007 aufmerksam zu machen, als wir einen Untersuchungsausschuss für Equitable Life einsetzten. Ich war die Vorsitzende des Ausschusses. Das Parlament stimmte im Jahr 2007 über einen Bericht ab und forderte die Regierung des Vereinigten Königreichs dazu auf, seine Verantwortung anzuerkennen und die Versicherungsnehmer der Equitable Life im Vereinigten Königreich, in Irland, Deutschland und anderswo zu entschädigen. Einige von Ihnen haben möglicherweise Eingaben von Ihren Wählern erhalten, die über die Höhe der Entschädigung beunruhigt sind. Es gibt Hinweise, dass sich die Entschädigung nur auf 20 % beläuft. Dies ist nicht, was der Ausschuss, dessen Vorsitzende ich war, beabsichtigte. Ich möchte, dass das Parlament und insbesondere die Kommission dies sehr sorgfältig prüfen. Meiner Ansicht nach sollte die neue britische Regierung dem nachkommen, was sie in ihrem Eröffnungsstatement erklärt hat, und der Verpflichtung folgen, alle Versicherungsnehmer auf angemessene und gerechte Weise zu entschädigen.
Sonia Alfano (ALDE). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meiner Ansicht nach ist das Petitionsrecht eines der wichtigsten Instrumente, das den Unionsbürgern zur Verfügung steht, um aktiv an den politischen Tätigkeiten der Europäischen Union teilzunehmen.
Mein Abgeordnetenmandat sehe ich im Sinne des Dienstes und des Respekts gegenüber dem Bürger und des Vorrangs, den dieser in den Entscheidungen des Europäischen Parlaments einnehmen muss und habe mich oft mit den eingereichten Petitionen befasst ...
(Der Präsident bittet die Rednerin, langsamer zu sprechen)
Ich habe mich oft mit den eingereichten Petitionen und ihrem Fortgang im zuständigen Ausschuss befasst. Leider habe ich festgestellt, dass – obwohl in Artikel 5 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Parlaments vorgesehen ist, dass Mitglieder das Recht haben, alle im Besitz des Parlaments oder eines Ausschusses befindlichen Akten einzusehen – die interne Datenbank E-Petition nur für Mitglieder des zuständigen Ausschusses zugänglich ist. Ich habe mich an den betreffenden Ausschuss gewandt, jedoch keine Antwort erhalten.
Ich denke, dass dieser Diskriminierung, die die Bedeutung der Petitionen der Bürger schmälert und die Arbeit des parlamentarischen Ausschusses untergräbt, unverzüglich Abhilfe geschaffen werden muss. Wir haben wenig Zeit, Herr Präsident, deswegen versuchen wir alles in einer Minute zu sagen.
Elena Băsescu (PPE). – (RO) Zuerst möchte ich Herrn Iturgaiz zu all seinen Bemühungen bei der Erstellung dieses Berichts beglückwünschen.
Durch den Vertrag von Lissabon wird das Recht der Unionsbürger zur Einreichung von Petitionen beim Europäischen Parlament bestätigt. Diese Petitionen müssen jedoch konkret unter einen der Tätigkeitsbereiche der EU fallen, sodass sie behandelt werden können.
Deshalb habe ich einen Änderungsantrag eingereicht mit der Forderung, dass das zukünftige interaktive Petitionsportal die Zuständigkeiten der EU in verschiedenen Bereichen so ausführlich wie möglich beschreibt. Nur auf diese Weise lassen sich bestehende Verwirrungen zwischen den Befugnissen der EU und den einzelstaatlichen Befugnissen ausräumen und die Zahl der für unzulässig erklärten Petitionen verringern.
Ich meine, dass die Kommission in der Zukunft kontinuierlich mit dem Europäischen Bürgerbeauftragten zusammenarbeiten muss, um die Erstellung von Spezialberichten, wie jenem zu der 2008 eingereichten Beschwerde 676, zu vermeiden.
Anneli Jäätteenmäki (ALDE). – (FI) Herr Präsident! Meine Glückwünsche gehen an Herrn Iturgaiz Angulo für einen überaus informativen Bericht. Ich bin kein Mitglied des Petitionsausschusses, doch dieser Bericht gibt eine ausgezeichnete Vorstellung von seiner Arbeit und ebenfalls von der Nützlichkeit des Petitionsverfahrens.
Das Petitionsverfahren ist nützlich, auch wenn die Öffentlichkeit damit nicht sehr vertraut ist. In diesem Bereich gibt es noch recht viel zu tun. Auch nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und der Schaffung der Bürgerinitiative wird es noch viel zu tun geben. Wenn über ihre Regeln beraten wird, werden wir uns auf die Arbeit des Petitionsausschusses beziehen und nicht versuchen, das Rad neu zu erfinden. Zum Anderen müssen die Bürger so umfassend wie möglich darüber informiert werden, dass eine Petition etwas anderes ist als eine Bürgerinitiative.
Andrzej Grzyb (PPE). – (PL) Herr Präsident! Der Bericht ist ebenso interessant wie die Arbeit des Ausschusses. Kürzlich und insbesondere in der letzten Legislaturperiode, ist der Ausschuss durch bestimmte Berichte bekannt geworden. Interessant sind aber auch die Schlussfolgerungen des Berichterstatters, von denen ich die Notwendigkeit einer besseren Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten und ebenfalls die Zugänglichkeit der Informationen für den Bürger hervorheben möchte. Ich stimme durchaus mit Frau Gruny überein, dass wir uns mehr darum bemühen müssen, die Bedeutung der Petitionen, die Arbeit des Bürgerbeauftragten und die Rolle, die die Bürgerinitiative spielen kann, bekannt zu machen.
Darüber hinaus, halte ich es für sehr wichtig, Informationen zur Verfügung zu stellen über den Fortgang einer Petition sowie Informationen über die Umsetzung einer Entschließung, die aufgrund der Arbeit des Petitionsausschusses angenommen wurde. Ein Beispiel, das auch Frau Kolarska-Bobińska schon angesprochen hat: Eine Entschließung zu Nord Stream wurde angenommen, doch die Bürger in meinem Land zum Beispiel fragen nun, was seitdem passiert ist. Wie wirkt sich die Entschließung aus? Das ist in der Tat eine Reaktion auf das, was das Europäische Parlament tut.
Czesław Adam Siekierski (PPE). – (PL) Herr Präsident! Zu Beginn möchte ich die zunehmende Bedeutung des Petitionsausschusses als Einrichtung hervorheben und unterstreichen, die zu Recht dem durchschnittlichen EU-Bürger zu Hilfe kommt. Das Recht, beim Europäischen Parlament Petitionen einzureichen, ist eine bedeutende Form der Demokratie auf europäischer Ebene. Für viele Bürger, die von unterschiedlichen Problemen betroffen sind, ist es ein wichtiges Mittel, ihre Interessen zu verteidigen.
Ich möchte die Notwendigkeit der Zusammenarbeit und des Kontakts zwischen dem Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments und den Petitionsausschüssen in den nationalen Parlamenten unterstreichen, um ein gemeinsames und ergänzendes System für die Verteidigung der Bürgerrechte zu entwickeln. Die Kontrollfunktionen des Petitionsausschusses in Bezug auf die Arbeit der Europäischen Kommission sind dabei außerordentlich wichtig.
Zum Schluss möchte ich darauf hinweisen, dass es erforderlich ist, die Bürger mit den Befugnissen der verschiedenen Einrichtungen auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene vertraut zu machen.
Maroš Šefčovič, Vize-Präsident der Kommission. – Herr Präsident! Wenn ich versuche die wichtigsten Punkte der Aussprache herauszustellen, so kann ich sie, glaube ich, in drei Hauptgruppen einteilen: erstens bessere Kommunikation und bessere Verbreitung von Informationen, zweitens die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission im Bereich Petitionen und drittens sämtliche Themen im Zusammenhang mit den Vertragsverletzungsverfahren.
Was die verbesserte Kommunikation anbetrifft, pflichte ich den Damen und Herren Abgeordneten bei, dass wir zweifellos versuchen müssen, Informationen besser zu verbreiten und den Unionsbürgern deutlich zu machen, was die Europäische Bürgerinitiative ist, wodurch sie sich von Petitionen unterscheidet, was der Unterschied zu einer Petition ist, welche die diesbezüglichen Rechte sind und welche Rechte den Bürgerbeauftragten betreffen. Die Informationen über die EU genügen nicht, und ich denke, hier müssen wir zusammenarbeiten im Hinblick auf eine verbesserte Informationsverbreitung.
Wir haben versucht, die Kommunikationsinstrumente, die der Kommission durch die verbesserte Website zur Verfügung stehen, zu verbessern. Wie ich in meinen einführenden Bemerkungen sagte, zielt die neue Europa-Website genau darauf ab, dieses Problem zu beheben. Wir haben den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz bereits über die Arbeiten an der Website informiert, und der Ausschuss wird diese Informationen sehr gern an den Petitionsausschuss weitergeben. Wir würden Bemerkungen vom PETI-Ausschuss – oder von anderen Ausschüssen des Europäischen Parlaments – dazu begrüßen, wie ihrer Auffassung nach die Website verbessert werden kann und wie wir Informationen effizienter unseren Bürger übermitteln.
Mit der Annahme der Europäischen Bürgerinitiative werden unsere Bürger über ein neues Instrument verfügen, mit dem Ziel, die Richtung vorzugeben für alle, die wir an den europäischen Rechtsvorschriften arbeiten. Ich möchte vor allem dem PETI-Ausschuss herzlich danken, weil seine Erfahrungen und Ratschläge bei der Vorbereitung des Entwurfs der Verordnung zur Europäischen Bürgerinitiative (EBI) sehr wichtig waren. Ich bin sicher, wir werden in den kommenden Tagen und Monaten sehr eng zusammenarbeiten – wenn dieses Thema erörtert wird und im Europäischen Parlament zur Debatte steht und es die EBI einmal gibt –, im Hinblick darauf, wie wir noch besser mit diesem Instrument arbeiten können und mit den Bürgern, die es dann verwenden werden.
Die Kommission steht einer sehr engen Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament aufgeschlossen gegenüber, weil uns bewusst ist, wie wichtig Petitionen für unsere Bürger sind, und wir die Auffassung vertreten, dass die beste Antwort korrekt, schnell und zeitgerecht sein muss. Falls es nämlich zu Verzögerungen kommt, sind die Bürger frustriert. Manchmal ist es jedoch nicht einfach, schnelle Antworten zu liefern, weil sehr eingehende Prüfungen und sorgfältige Studien über die rechtlichen Aspekte durchgeführt werden müssen. Es ist viel Hintergrundarbeit zu leisten, sodass Dinge manchmal Zeit brauchen, doch ich bin sicher, dass wir mit dem Parlament zusammenarbeiten werden, indem wir nach Möglichkeiten suchen, wie wir das Verfahren in diesem Bereich verbessern und beschleunigen können.
Der letzte Punkt betrifft die Vertragsverletzungen. Ich möchte den Abgeordneten versichern, dass wir dieses Thema sehr ernst nehmen, wie aus der Liste der anhängigen Vertragsverletzungsverfahren ersichtlich ist. Es handelt sich um einen regulären Prozess in der Kommission. Vorrangiges Ziel der Kommission ist es, alle Mitgliedstaaten dazu zu veranlassen, die europäischen Rechtsvorschriften und alle Richtlinien einzuhalten. Wir versuchen alle uns zur Verfügung stehenden Mittel dafür einzusetzen, u. a. Meinungsaustausch und die Ermutigung der Mitgliedstaaten, die unzureichende Umsetzung europäischer Rechtsvorschriften zu verbessern. Sollte dies keinen Erfolg haben, werden wir den Europäischen Gerichtshof anrufen, mit dem Klagegrund, die unangemessene Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften zu berichtigen. Das Parlament hat in der Vergangenheit mehr Informationen über Vertragsverletzungsverfahren gefordert. Ich freue mich sehr darüber, dass wir uns jetzt darüber verständigt haben, wie dies in der Zukunft geschehen wird, wenn die Rahmenvereinbarung zwischen Parlament und Kommission in Kraft getreten ist. Ich bin sicher, mit den zusätzlichen Informationen, die Ihnen zur Verfügung stehen werden, können Sie auch in den Mitgliedstaaten ihre Rechte ausüben und darauf hinwirken, dass die europäischen Rechtsvorschriften eingehalten werden.
Ich habe die anderen ausführlichen Fragen und Bemerkungen zur Kenntnis genommen und werde sie an die betreffenden Dienststellen weiterleiten.
Carlos José Iturgaiz Angulo, Berichterstatter. – (ES) Herr Präsident! Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen für ihre Beiträge.
Ich glaube, durch alle Redebeiträge meiner Kollegen und Kolleginnen zieht sich ein roter Faden: Die Bedeutung des Petitionsausschusses, und zwar, weil das Vertrauen und die Hoffnung tausender von Bürgern, dass ihre größten und wahren Probleme gelöst werden können, auf diesem Ausschuss ruhen.
Deshalb hat der Petitionsausschuss unter allen Ausschüssen – verschiedene Mitglieder haben darauf hingewiesen – die unmittelbarste Beziehung zu den Bürgern, denn die europäischen Bürger sind direkt darin eingebunden. Aufgrund seiner Bedeutung muss dieser Ausschuss erhalten und offene Probleme müssen gelöst werden, damit wir alle – das Parlament, die Kommission und die Petenten – wahrnehmen, dass der Ausschuss womöglich noch nützlicher ist.
Mit Ihrer Zustimmung, Herr Präsident, möchte ich zum Schluss den Kommissar um Kenntnisnahme bitten. Ich weiß, dass der Kommissar das tun wird, weil zahlreiche Beschwerden, die wir von unseren Kollegen gehört haben, völlig gerechtfertigt sind. Die hier vorgetragenen Bemerkungen sind vollkommen gerechtfertigt: Es besteht Informationsmangel, und es ist wahr, dass manche Petitionen zum Stocken kamen und nicht abgeschlossen wurden.
Ich bin daher der Ansicht, dass wir uns nicht beirren lassen dürfen, sondern dem Thema bis zum Ende gerecht werden sollen. Die Petitionen, die eingeleitet wurden und anhängig sind und bei denen noch viele ungelöste Fragen offen sind, müssen gelöst werden. Ich glaube, dass Sie in Ihrer Eigenschaft als Kommissionsmitglied darum bemüht sein müssen, Lösungen für die Beschwerden zu finden, die Sie heute hier in diesem Parlament gehört haben.
Der Präsident. – Die Aussprache wird geschlossen.
Die Abstimmung findet morgen statt (Dienstag, 6. Juli 2010).
Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)
Jim Higgins (PPE), schriftlich – Ich bin sehr erfreut, dass die Zahl der eingereichten Petitionen kontinuierlich gestiegen ist. in großem Maße hat dazu auch die Möglichkeit beigetragen, Petitionen online einzureichen. Im Jahr 2009 wurden 65 % der Petitionen online eingereicht, und ich bin stolz sagen zu können, dass Irland die höchste Zahl an eingereichten Petitionen pro Kopf in der EU verzeichnet. Der Petitionsausschuss ist ein wertvolles Instrument, um Europa mittels seiner direkten Interaktion mit den Petenten in das Leben der europäischen Bürger zu bringen. 2009 wurden 54 % der eingegangenen Petitionen für unzulässig erklärt. Dies ist eine Besorgnis erregende Tendenz, die, sollte sie anhalten, die Effektivität des Ausschusses in Frage stellen würde. Die meisten Petitionen, die für unzulässig erklärt wurden, ergeben sich aus den Unklarheiten, die bezüglich der Befugnisse und Zuständigkeiten des Petitionsausschusses bestehen. Wir müssen dringend Kampagnen zur Information der Bürger über die Befugnisse und Zuständigkeiten des Petitionsausschusses durchführen – dies könnte durch eine einzige Anlaufstelle im Internet geschehen, wo nachvollziehbar erklärt wird, was in die Befugnisse und Zuständigkeiten des Ausschusses fällt, und Informationen über andere Methoden bereitgestellt werden, durch die dem Problem der Nicht-Petitionen Abhilfe geschaffen werden kann. Der Petitionsausschuss spielt eine maßgebliche Rolle, indem er die Befugnisse Europas den Bürgern überträgt, welche am besten in der Lage sind, die Unzulänglichkeiten der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der EU-Politik einzuschätzen.