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Ausführliche Sitzungsberichte
Donnerstag, 8. Juli 2010 - StraßburgAusgabe im ABl.
 ANLAGE (Schriftliche Antworten)
ANFRAGEN AN DEN RAT (Für diese Antworten trägt der amtierende Ratsvorsitz der Europäischen Union die Verantwortung)
ANFRAGEN AN DIE KOMMISSION

ANFRAGEN AN DEN RAT (Für diese Antworten trägt der amtierende Ratsvorsitz der Europäischen Union die Verantwortung)
Anfrage Nr. 1 von Mairead McGuinness (H-0303/10)
 Betrifft: Lebensmittelversorgungskette
 

Kann der Rat darlegen, welche Pläne er gegebenenfalls hat, um sich mit der Transparenz in der Lebensmittelversorgungskette, insbesondere der Rolle und der Macht der großen Supermarktketten in der EU, zu befassen?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder als solche bindend ist, wurde während der Fragestunde mit Anfragen an den Rat bei der Plenartagung des Europäischen Parlaments im Juli 2010 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

(FR) Der Rat ist sich der Notwendigkeit bewusst, zufriedenstellende und wirksame Antworten auf die Frage nach der Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette zu finden. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz des Systems.

Die Preisvolatilität in der Lebensmittelversorgungskette steht bereits seit einigen Jahren ganz oben auf der politischen Agenda der EU-Institutionen. Der Rat beobachtet aufmerksam die Folgen des Ungleichgewichts innerhalb der Lebensmittelversorgungskette, wo eine kleine Anzahl von Vertriebsgesellschaften die alleinigen Partner von Millionen von Landwirten geworden sind.

Während seiner Tagungen am 18. Januar und 29. März hat sich der Rat für die Notwendigkeit der Gewährleistung einer nachhaltigen und ausgeglichenen Beziehung zwischen Landwirten und großen Vertriebsgesellschaften ausgesprochen. Der Rat hat bereits berücksichtigt, dass die Transparenz entlang der Lebensmittelversorgungskette als Schlüsselfaktor für die Förderung des Wettbewerbs und die Bekämpfung der Preisvolatilität angesehen wurde.

Was konkrete Maßnahmen angeht, so hat der Ratsvorsitz in seinen Schlussfolgerungen vom 29. März 2010 zur Mitteilung der Kommission „Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“ die Kommission aufgefordert, angemessene Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz in der Lebensmittelversorgungskette vorzuschlagen. Zu diesen Maßnahmen zählten insbesondere die verstärkte Überwachung der Preisgestaltung mittels einer Analyse der Kosten, der Mechanismen und des Mehrwertes unter Berücksichtigung des Wettbewerbsrechts und des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen. Der Ratsvorsitz hat hervorgehoben, dass statt der Einführung neuer, kostspieliger Berichtspflichten die bereits verfügbaren statistischen Daten bestmöglich genutzt werden sollten, um ungerechtfertigte Verwaltungskosten zu vermeiden.

Diese Vorschläge für konkrete Maßnahmen werden, sofern sie von der Kommission vorgelegt werden, zu gegebener Zeit vom Rat geprüft.

 

Anfrage Nr. 2 von Bernd Posselt (H-0307/10)
 Betrifft: Lage in Tschetschenien
 

Wie beurteilt der Rat die menschenrechtliche und politische Situation in Tschetschenien? Sieht er Chancen für einen international begleiteten Friedens- und Demokratisierungsprozess in dieser Region?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder als solche bindend ist, wurde während der Fragestunde mit Anfragen an den Rat bei der Plenartagung des Europäischen Parlaments im Juli 2010 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

(FR) Der Rat teilt die Bedenken des Herrn Abgeordneten über die politische Situation und die Lage der Menschenrechte in der Region des nördlichen Kaukasus und insbesondere in Tschetschenien, und wird die Situation weiterhin genau beobachten. Im Rahmen ihres Dialogs zu den Themen Politik und Menschenrechte, dessen jüngstes Beispiel der EU-Russland-Gipfel war, der am 31. Mai und 1. Juni in Rostow am Don stattfand, sprechen die EU und Russland regelmäßig darüber, wie wichtig es ist, zu einer Deeskalation des Konfliktes in der Region beizutragen, die sozioökonomische Entwicklung zu fördern, die Straffreiheit zu bekämpfen und die Menschenrechte zu achten, wozu auch der Schutz von Journalisten und Menschenrechtsaktivisten zählt.

Verschiedene EU-Hilfsprojekte in Russland sind auf die sozioökonomische Erholung des gesamten Nordkaukasus, auf die Förderung der Menschenrechte und die Entwicklung der Zivilgesellschaft ausgerichtet. Bis heute hat Russland noch nicht um internationale Hilfe für einen spezifischen Friedens- und Demokratisierungsprozess in Tschetschenien gebeten, wie der Herr Abgeordnete andeutet.

 

Anfrage Nr. 3 von Marian Harkin (H-0310/10)
 Betrifft: Prioritäten des belgischen Ratsvorsitzes
 

Neun Mitgliedstaaten haben bereits Bedenken über die Wiederaufnahme der Verhandlungen mit dem Mercosur geäußert. Welche Haltung vertritt der belgische Ratsvorsitz angesichts dessen in Bezug auf die Verhandlungen mit dem Mercosur?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder als solche bindend ist, wurde während der Fragestunde mit Anfragen an den Rat bei der Plenartagung des Europäischen Parlaments im Juli 2010 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

(FR) Wie der Frau Abgeordneten sicherlich bekannt sein wird, waren die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und dem Mercosur mehr als sechs Jahre lang festgefahren. Jedoch wurden im Jahre 2009 informelle Kontakte auf fachlicher Ebene wieder aufgenommen. Angesichts der Ergebnisse dieses informellen Dialogs, insbesondere der beiden letzten Treffen, die am 18. Und 19. März 2010 in Buenos Aires und am 26. Und 27. April 2010 in Brüssel stattfanden, hat die Kommission am 4. Mai beschlossen, die Verhandlungen mit dem Mercosur wieder aufzunehmen. Beim sechsten EU-Lateinamerika-Gipfel, der in Madrid abgehalten wurde, haben die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union und Lateinamerikas auf die Bedeutung der Verhandlungen hingewiesen, die gerade wieder aufgenommen wurden.

Der belgische Ratsvorsitz hat seine obersten Prioritäten in diesem Bereich im Achtzehnmonatsprogramm des Rates für den spanischen, belgischen und ungarischen Ratsvorsitz dargestellt. Besondere Schwerpunkte werden gemäß diesem Programm „der Abschluss und die Unterzeichnung der Assoziationsabkommen mit den zentralamerikanischen Staaten und die Unterzeichnung des Multilateralen Übereinkommens mit den Staaten der Andengemeinschaft, sowie die Wiederaufnahme und Fortführung der Verhandlungen über das Assoziationsabkommen mit dem Mercosur sein.“ (1) Der belgische Ratsvorsitz ist sich der Bedenken bewusst, die im Hinblick auf die Entscheidung der Kommission zugunsten einer Wiederaufnahme der Verhandlungen geäußert wurden. Wie Sie in Ihrer Anfrage erwähnen, haben neun Mitgliedstaaten während der Tagung des Rates Landwirtschaft im Mai ein gemeinsames Dokument vorgelegt, das während der Tagung die Unterstützung mehrerer anderer Mitgliedstaaten erhielt, und in dem diese angesichts eines EU-Mercosur Abkommens ihre Besorgnis um die europäische Landwirtschaft ausdrücken. Wir sind uns ebenfalls der Standpunkte bewusst, die im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments während der Sitzung am 1. Juni zum Ausdruck gebracht wurden.

Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, dass die Kommission im Fall der Mercosur-Verhandlungen an das Verhandlungsmandat gebunden ist, das im Jahre 1999 erteilt wurde. Wie Präsident Barroso am 4. Mai erklärte, ist die Entscheidung über die Wiederaufnahme der Verhandlungen an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, insbesondere in den Bereichen nachhaltige Entwicklung, geistiges Eigentum und geographische Angaben. Es sind auch gezielte Maßnahmen für etwaige negative Auswirkungen auf bestimmte Branchen, insbesondere die Landwirtschaft, vorgesehen.

Wie wir wissen hat Kommissar Cioloş in der Tat eingeräumt, dass diese Verhandlungen für den Agrarsektor der EU heikel sind.

Wir haben die von der Kommission eingegangene Verpflichtung, das 1999 erteilte Mandat einzuhalten und etwaige negative Auswirkungen des Übereinkommens, insbesondere im Hinblick auf die am stärksten gefährdeten Produkte, aufmerksam zu verfolgen, zur Kenntnis genommen.

Was die Gesamtvorteile eines Freihandelsabkommens mit dem Mercosur betrifft, so würde die EU selbstverständlich kein Abkommen schließen, das seinen allgemeinen wirtschaftlichen Interessen zuwiderlaufen oder den Fortschritt der Verhandlungen im Rahmen der Doha-Entwicklungsrunde der Welthandelsorganisation (WTO) gefährden würde.

Wie dies auch bei anderen Handelsverhandlungen der Fall ist, wird der Rat die Entwicklung dieser Verhandlungen auf Grundlage der Kommissionsberichte genau beobachten und sicherstellen, dass die in seinen Verhandlungsrichtlinien festgelegten Bedingungen eingehalten werden. Um Erfolg zu haben, müssen die EU-Mercosur Verhandlungen darauf abzielen alle Aspekte zu erörtern, insbesondere die folgenden Schlüsselbereiche: Industriegüter, Dienstleistungen und Landwirtschaft, Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, sowie geographische Angaben und öffentliche Aufträge.

 
 

(1)Dok. 16771/09 POLGEN 219.

 

Anfrage Nr. 4 von Georgios Papanikolaou (H-0312/10)
 Betrifft: Erleichterung des Zugangs von Jungunternehmern zum Finanzmarkt
 

Die Europäische Union führt zahlreiche Initiativen zur Förderung junger Unternehmer durch, wie etwa das Programm Erasmus für Jungunternehmer. Die Wirtschaftskrise, unter der viele Mitgliedstaaten leiden, schafft jedoch neue Herausforderungen wie etwa die Notwenigkeit, jungen Menschen, die ein eigenes Unternehmen gründen wollen, finanzielle Anreize zu bieten und sie auch finanziell zu unterstützen.

Beabsichtigt der Rat, Initiativen für die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten in der gesamten Europäischen Union einzuleiten, um den Zugang von Jungunternehmern zu Finanzierungen zu erleichtern?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder als solche bindend ist, wurde während der Fragestunde mit Anfragen an den Rat bei der Plenartagung des Europäischen Parlaments im Juli 2010 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

(FR) Der Rat hat weder einen Vorschlag noch eine Empfehlung von der Kommission erhalten, woraus hervorgeht, dass jungen Menschen ein begünstigter Zugang zu Finanzmitteln gewährt werden sollte, um Unternehmen zu gründen.

Gleichwohl wurden gemäß dem Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) verschiedene Mechanismen auf EU-Ebene angenommen, um die Zuweisung von Mitteln an bestehende KMU für Initiativen zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und ihres Wachstumspotenzials zu vereinfachen.

An erster Stelle sollte das Programm für unternehmerische Initiative und Innovation, das Teil des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) ist, erwähnt werden. Der Ansatz dieses Programms besteht in der Unterstützung der innovativsten Unternehmen („Gazellen“), die sich durch hervorragende Leistungen auszeichnen und die größten Chancen auf Erfolg und schnelles Wachstum haben.

Das Programm „Erasmus für junge Unternehmer“ und weitere ähnliche Initiativen sind genau darauf ausgerichtet, jungen Menschen die Vorkenntnisse und die Erfahrung zu vermitteln, die sie benötigen, um für den Aufbau ihres eigenen Unternehmens vorbereitet zu sein, und so mehr Erfolgschancen zu haben.

Darüber hinaus stellt das europäische Progress-Mikrofinanzierungsinstrument Kleinunternehmen sowie Menschen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben und ihr eigenes Unternehmen gründen möchten, Kleinstkredite zur Verfügung. Mit einem Anfangsetat von 100 Mio. EUR sollen mit diesem Instrument in Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstitutionen, wie der Europäischen Investitionsbank, 500 Mio. EUR in Form von Krediten mobilisiert werden.

 

Anfrage Nr. 5 von Vilija Blinkevičiūtė (H-0315/10)
 Betrifft: Notwendigkeit eines EU-Rechtsrahmens für Menschen mit Behinderungen und Bekämpfung der Diskriminierung
 

Derzeit stößt der Erlass einer Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (KOM(2008)0426) (Richtlinie zur Bekämpfung der Diskriminierung) bei einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf Ablehnung. Das Europäische Parlament hat seinen Bericht über die Richtlinie zur Bekämpfung der Diskriminierung bereits im April des vergangenen Jahres verabschiedet, doch muss diese Richtlinie, um in Kraft treten zu können, von allen 27 EU-Staaten einstimmig gebilligt werden. Diskriminierung ist ein komplexes Phänomen, das auf verschiedenen Ebenen angegangen werden muss. Daher müssen die nationalen Regierungen das Menschenrecht auf Nichtdiskriminierung achten, schützen und durchsetzen.

Ist der Rat angesichts der Tatsache, dass in Europa bereits über 65 Millionen Menschen mit Behinderungen leben, nicht der Ansicht, dass die Annahme dieser Richtlinie in allen EU-Mitgliedstaaten beschleunigt werden muss, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen als vollwertige Bürger leben können? Was hält der Rat von einem gesonderten Rechtsakt für Menschen mit Behinderungen, da selbst dann, wenn die Behindertenrechte im Rahmen der EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Diskriminierung geschützt werden, weiterhin die Notwendigkeit für einen konkreten Rechtsrahmen der EU zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen besteht?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder als solche bindend ist, wurde während der Fragestunde mit Anfragen an den Rat bei der Plenartagung des Europäischen Parlaments im Juli 2010 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

(FR) Der Rat ist sich der grundlegenden Bedeutung der Themen, die von der Frau Abgeordneten angesprochen werden, bewusst. Er hat bereits eine Richtlinie angenommen, die Diskriminierung aus unterschiedlichen Gründen, darunter auch Behinderung, in Arbeits- und Beschäftigungsfragen verbietet.

Darüber hinaus hat der Rat am 26. November 2009 seinen Beschluss über den Abschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen angenommen. Einige Mitgliedstaaten müssen das Übereinkommen noch ratifizieren. Die neue Strategie für Menschen mit Behinderungen, die derzeit von der Kommission ausgearbeitet wird, wird folglich eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung des Übereinkommens spielen.

In der am 7. Juni 2010 angenommenen Entschließung fordern der Rat und seine Mitgliedstaaten die Mitgliedstaaten und die Kommission im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse dazu auf, die Ratifizierung und Anwendung des UN-Übereinkommens zu fördern, die Bemühungen zugunsten eines Verhaltenskodex fortzusetzen und die Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten gegebenenfalls an die Bestimmungen des Übereinkommens anzupassen.

Ich möchte Sie auch darüber informieren, dass die Ratsgremien den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie gegen Diskriminierung, welche die Frau Abgeordnete in ihrer Frage erwähnt, immer noch prüfen. Wie die Frau Abgeordnete aufzeigt, kann die Richtlinie erst dann in Kraft treten, wenn sie innerhalb des Rates einstimmig angenommen wurde. Der Rat ist daher nicht in der Lage das Ergebnis oder die Dauer der Verhandlungen vorauszusehen.

Was schließlich insbesondere die Idee eines speziellen Rechtsakts zur Wahrung der Rechte behinderter Personen angeht, ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass der Rat nur auf Basis eines Vorschlags der Kommission gesetzgeberisch tätig werden kann. Die Kommission hat vorerst keinen Vorschlag zu diesem Thema vorgelegt.

 

Anfrage Nr. 6 von Jim Higgins (H-0319/10)
 Betrifft: Der Euro
 

Die fortgesetzte Abwertung des Euro gibt gemeinhin Anlass zu der Sorge, dass sich die Schuldenkrise in der Eurozone weiter ausbreiten könnte. Die Untätigkeit der Europäischen Zentralbank hat die Furcht vor einer Destabilisierung des Bankensektors durch die Staatsverschuldung in Griechenland zusätzlich genährt. Kann der Rat Auskunft darüber geben, welche Maßnahmen auf EU-Ebene ergriffen werden, um das Vertrauen in unsere Währung zu stärken?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder als solche bindend ist, wurde während der Fragestunde mit Anfragen an den Rat bei der Plenartagung des Europäischen Parlaments im Juli 2010 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

(FR) Gemäß Artikel 127 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fällt die Währungspolitik in den Zuständigkeitsbereich des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), das sich aus der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken zusammensetzt. Das vorrangige Ziel des ESZB ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten und den Wert des Euro zu sichern.

Der Rat ist sich der Bedenken im Zusammenhang mit der Finanzstabilität im Euroraum bewusst und wird auch weiterhin die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten ihm Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit genau beobachten, um die Tragfähigkeit ihrer öffentlichen Finanzen zu gewährleisten. Die kurz- und mittelfristige Haushaltskonsolidierung muss mithilfe von Strategien zur Förderung des Wachstums und zur gezielten Ausgabenkürzung erfolgen und mit der Umsetzung langfristiger Strategien zur Beseitigung von Wachstumshemmnissen einhergehen.

In dem Bestreben die Finanzstabilität im Euroraum zu gewährleisten, wurden in den vergangenen Monaten mehrere Instrumente zur Unterstützung derjenigen Mitgliedstaaten im Euroraum eingeführt, die mit Problemen konfrontiert sind. Dazu gehören das Instrument zur Förderung der Stabilität für Griechenland, der europäische Stabilisierungsmechanismus und die europäische Finanzstabilisierungsfazilität.

Während sowohl das Instrument zur Förderung der Stabilität für Griechenland, als auch die europäische Finanzstabilisierungsfazilität temporäre Mechanismen für den Umgang mit der derzeitigen Situation darstellen, ist vorgesehen, dass die wirtschaftspolitischen Strategien des Euroraumes und der EU als Ganzes weiter harmonisiert werden. Zu diesem Zweck entwickelt die Arbeitsgruppe, die vom Europäischen Rat im März eingesetzt wurde, derzeit die für die Erreichung des Ziels eines verbesserten Rahmens für die Krisenbewältigung und einer größeren Haushaltsdisziplin erforderlichen Maßnahmen, und wird im Oktober einen Abschlussbericht vorlegen.

In diesem Zusammenhang hat die Arbeitsgruppe bereits beschlossen, den Stabilitäts- und Wachstumspakt durch eine Verbesserung der vorgelagerten haushaltspolitischen Überwachung, die auf Prävention und auf einen wirksameren Sanktionsmechanismus im Falle von Nicht-Einhaltung des Paktes ausgerichtet ist, und durch die verstärkte Beobachtung der Höhe und der Entwicklung der öffentlichen Verschuldung, zu stärken. Es besteht ebenfalls Einigkeit darin, dass die verstärkte Überwachung makroökonomischer Ungleichgewichte erforderlich ist.

Die Gruppe beabsichtigt, diese Aspekte bis Oktober detaillierter zu analysieren, um konkrete Maßnahmen erarbeiten zu können. Die Gruppe beabsichtigt ebenfalls, die Möglichkeiten für die Einführung eines permanenten Krisenmanagement-Mechanismus und für die Stärkung der Regierungsführung zu erörtern.

Der Europäische Rat im Juni hat den vom Vorsitzenden der Arbeitsgruppe verfassten Zwischenbericht zur wirtschaftspolitischen Steuerung begrüßt und sich auf ein erstes Bündel von Leitlinien geeinigt: Stärkung der präventiven und korrektiven Komponenten des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, falls erforderlich mittels der Kombination aus Stabilisierungsprozess und dem mittelfristigen Ziel der Sanktionen. Er bat die Arbeitsgruppe und die Kommission, diese Leitlinien zügig weiterzuentwickeln und anzuwenden.

 

Anfrage Nr. 7 von Seán Kelly (H-0321/10)
 Betrifft: Vorschlag über die Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
 

Kann der Rat das Parlament über den neuesten Stand der laufenden Verhandlungen im Rat über den Vorschlag über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung unterrichten?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder als solche bindend ist, wurde während der Fragestunde mit Anfragen an den Rat bei der Plenartagung des Europäischen Parlaments im Juli 2010 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

(FR) Der Rat hat selbstverständlich zur Kenntnis genommen, dass Ihr Parlament die Entschließung vom 24. April 2009 angenommen hat, in der Sie das System der Vorabgenehmigung als Planungs- und Verwaltungsinstrument unterstützen, vorausgesetzt dieses System ist transparent, vorhersehbar, diskriminierungsfrei und die Patienten erhalten klare Informationen darüber. Was den Stand der Diskussionen innerhalb des Rates im Hinblick auf den Vorschlag bezüglich der Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung angeht, so wurde während der Tagung des Rates vom 8. Juni 2010 ein politisches Übereinkommen mit qualifizierter Mehrheit angenommen.

Dieses Übereinkommen beinhaltet einige neue Elemente, insbesondere im Hinblick auf die doppelte Rechtsgrundlage des Vorschlags für eine Richtlinie (Artikel 114 und 168 – AEUV), den Anwendungsbereich der Richtlinie und die Ausnahmen hinsichtlich ihrer Anwendung, die Qualitäts- und Sicherheitsbestimmungen, die Kalkulation der tatsächlichen Kosten, die Bedingungen des Vorabgenehmigungssystems, die Rückerstattung der Kosten für Behandlungen durch außervertragliche Gesundheitsdienstleister, die Deckung der Gesundheitsversorgungskosten für im Ausland lebende Rentner und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten beispielsweise im Bereich der elektronischen Gesundheitsversorgung.

Der Text des politischen Übereinkommens wird derzeit einer sprachlichen und rechtlichen Überarbeitung unterzogen, damit der Rat seinen Standpunkt aus erster Lesung und seine Begründung ausarbeiten kann. Die förmliche Vorlage beim Europäischen Parlament wird im September 2010 folgen und die Verhandlungen für ein Übereinkommen in zweiter Lesung werden unter dem belgischen Ratsvorsitz stattfinden.

 

Anfrage Nr. 8 von Jürgen Klute (H-0323/10)
 Betrifft: Skandal um den kolumbianischen Geheimdienst DAS
 

Die internationale Presse hat umfassend über die „Operation Europa“ berichtet und publik gemacht, dass die europäische Justiz, der Ausschuss für Menschenrechte des Europäischen Parlaments, das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte sowie europäische Regierungen Ziel einer Kampagne der „Verleumdung“, „Sabotage“ und „juristischen Attacken“ waren, die vom Geheimdienst DAS, der direkt dem kolumbianischen Präsidenten Alvaro Uribe unterstellt ist, durchgeführt wurde. Diese Informationen untermauern andere Enthüllungen, wonach es zu zahlreichen ungesetzlichen Handlungen gegen europäische Organisationen und Bürger nicht nur in Kolumbien, sondern auch in Europa selbst gekommen ist: Fotoaufnahmen, Überwachungen, Unterwanderung von Veranstaltungen der Zivilgesellschaft, usw.. Verleumdungskampagnen gegen europäische Nichtregierungsorganisationen und Einzelpersonen wegen ihres Engagements für die Menschenrechte in Kolumbien wurden vom DAS koordiniert und unterstützt.

Wie hat der Rat auf die „Operation Europa“, die auf europäischem Boden durchgeführt wurde, reagiert?

Kann der Rat mitteilen, welche europäischen Geheimdienste mit dem DAS bei der Durchführung dieser Operation in Europa zusammengearbeitet haben?

Ist der Rat noch immer der Ansicht, dass die kolumbianische Regierung ein geeigneter Partner für ein Freihandelsabkommen ist?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder als solche bindend ist, wurde während der Fragestunde mit Anfragen an den Rat bei der Plenartagung des Europäischen Parlaments im Juli 2010 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

(FR) Der Rat nimmt die Anschuldigungen, auf die sich der Herr Abgeordnete in seiner Anfrage bezieht, sehr ernst und beobachtet diese Angelegenheit genau und mit der ganzen ihr gebührenden Aufmerksamkeit, insbesondere auf Grundlage der Informationen, die von der EU-Delegation und den Botschaften der Mitgliedstaaten vor Ort übermittelt wurden. Der Rat begrüßt die jüngsten Entscheidungen der kolumbianischen Regierung zu dieser Angelegenheit, insbesondere im Hinblick auf das neue, dem DAS erteilte Mandat, seine neue Struktur und die organisatorischen Veränderungen innerhalb dieser Behörde. Der Rat hat auch erfahren, dass gerichtliche Verfahren gegen mehrere ehemalige Funktionäre des DAS eingeleitet wurden.

Die EU legt Wert darauf, im Rahmen des halbjährlich stattfindenden Menschenrechtsdialogs mit den kolumbianischen Behörden regelmäßig ihre Bedenken zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zum Ausdruck zu bringen.

Der Rat verfolgt auch die Informationen zu der mutmaßlichen „Operation Europa“ des DAS, auf die sich der Herr Abgeordnete bezieht, sehr genau. Jedoch hat der Rat zu dieser Angelegenheit vorerst noch nicht förmlich Stellung bezogen. Was die Frage des Herrn Abgeordneten bezüglich der mutmaßlichen Beteiligung von Geheimdiensten der Mitgliedstaaten angeht, so hat der Rat keinerlei Kenntnis über derartige Anschuldigungen. Es sei darauf hingewiesen, dass diese Fragestellung nicht in den Zuständigkeitsbereich des Rates fällt. Der Rat ist folglich nicht in der Lage, über diese Fragestellungen, die in den alleinigen Verantwortungsbereich der Mitgliedstaaten fallen, zu urteilen.

Was schließlich die letzte Frage des Herrn Abgeordneten betrifft, möchte ich daran erinnern, dass der Rat zu gegebener Zeit dazu aufgerufen werden wird, seine Meinung zum Entwurf des von der Kommission ausgehandelten Abkommens nach Eingang des entsprechenden Vorschlags für einen Beschluss über den Abschluss zu äußern. Der Rat wird bei der Beschlussfassung über diesen Abkommensentwurf selbstverständlich alle in diesem Zusammenhang wichtigen Faktoren berücksichtigen.

Der Rat verweist an dieser Stelle darauf, dass das Parlament gemäß den Bestimmungen des Vertrages ebenfalls aufgefordert werden wird, zu dieser Angelegenheit Stellung zu beziehen.

 

Anfrage Nr. 9 von Gay Mitchell (H-0328/10)
 Betrifft: Europäische Ölpest
 

Die Vereinigten Staaten haben in jüngster Zeit mit der Ölpest im Golf von Mexiko eine der schlimmsten Umweltkatastrophen ihrer Geschichte erlebt.

Eine solche Ölpest vor der europäischen Küste hätte zwangsläufig internationalen Charakter. Was unternimmt der Rat in Anbetracht dessen, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten alle erdenklichen Vorsorgemaßnahmen treffen, um eine ähnliche Katastrophe zu verhindern und dass die Mitgliedstaaten zu einer raschen, koordinierten und effizienten Reaktion fähig sind, falls eine solche Situation eintritt?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder als solche bindend ist, wurde während der Fragestunde mit Anfragen an den Rat bei der Plenartagung des Europäischen Parlaments im Juli 2010 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

(EN) Wenngleich in erster Linie die Mitgliedstaaten für ihre Präventionspolitik verantwortlich sind, kann es nach Auffassung des Rates erstrebenswert sein, im Sinne der Solidarität eine ergänzende Gemeinschaftsaktion einzuführen, welche die auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ergriffenen Maßnahmen zur Verhütung von Katastrophen unterstützt. In den Schlussfolgerungen zu einem Gemeinschaftsrahmen für die Katastrophenverhütung in der EU, die der Rat im November 2009(1) angenommen hat, rief er die Kommission dazu auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten erste Maßnahmen zu ergreifen, um die Präventionspolitik zu stärken. Im Rahmen dieser Maßnahmen wird insbesondere Folgendes vorgeschlagen: bis Ende 2010 Erarbeitung von Gemeinschaftsleitlinien zur Risikobewertung und -kartierung; bis Ende 2012 Erstellung einer umfassenden sektorenübergreifenden Übersicht über die Hauptrisiken natürlichen oder menschlichen Ursprungs, mit denen die Union in der Zukunft voraussichtlich konfrontiert werden wird; und Festlegung von Leitlinien für die Mindestnormen, die im Zusammenhang mit dem Katastrophenschutz auf alle Eventualitäten zugeschnitten sind, insbesondere auf Risikoarten, die mehrere Mitgliedstaaten oder Regionen in mehr als einem Mitgliedstaat gleichermaßen betreffen.

Im Falle einer Ölpest vor den Küsten der EU verfügt die Union über zahlreiche Mechanismen, die eine rasche, koordinierte und wirksame Reaktion auf einen Unfall unterstützen können.

Eine der Zuständigkeiten der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) besteht somit darin, den Mitgliedstaaten im Falle von Verschmutzungen auf Verlangen zusätzliche Mittel zur Unterstützung der verfügbaren Reaktionsmechanismen bereitzustellen. Die EMSA kann auf die Dienste einer Reserve-Schiffsflotte zur Ölbekämpfung zurückgreifen, die sie in der gesamten EU unter Vertrag hat, und ist in der Lage, die Mittel der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Meeresverschmutzungen zu ergänzen.

Darüber hinaus ist die Kommission im Rahmen des Katastrophenschutzmechanismus der EU, der unfallbedingte Meeresverschmutzung umfasst, in der Lage, die Mitgliedstaaten im Falle schwerer Katastrophen innerhalb oder außerhalb der Union durch ihr Beobachtungs- und Informationszentrum (Monitoring and Information Centre, MIC) zu unterstützen. Dieser Mechanismus wurde auf Anfrage der US-Behörden nach dem Ölunfall im Golf von Mexiko aktiviert.

Schließlich hat die Kommission bei ihrer Sitzung am 31. Mai 2010 den Rat darüber informiert, dass ihre Dienststellen mit einer Überprüfung des geltenden Gemeinschaftsrecht in dieser Angelegenheit begonnen haben. Ziel ist es sicherzustellen, dass das Gemeinschaftsrecht die Risiken des Eintretens einer Katastrophe ähnlich der im Golf von Mexiko, minimieren kann.

 
 

(1)Dok. 15394/09.

 

Anfrage Nr. 10 von Liam Aylward (H-0333/10)
 Betrifft: Unterstützung der Tourismusindustrie
 

Der Tourismus ist eine wesentliche Komponente der europäischen Wirtschaft, da er für mehr als 5% des EU-BIP verantwortlich ist und in dieser Branche ca. 5,2% der Erwerbstätigen in Europa beschäftigt sind. In Anbetracht der gegenwärtigen Wirtschaftslage ist es wichtig, dass dieser Sektor unterstützt und gefördert wird.

Im Vertrag von Lissabon wird ausdrücklich auf den Tourismus verwiesen, wobei angestrebt wird, die EU als eines der wichtigsten Fremdenverkehrsziele weltweit zu fördern. Vor diesem Hintergrund wird der Union auf diesem Gebiet eine spezifische Zuständigkeit übertragen, darüber hinaus sind Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit vorgesehen. Gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union „ergänzt die Union die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Tourismussektor, insbesondere durch die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Union in diesem Sektor“ (Titel XXII Tourismus, Artikel 195).

Was wurde bisher getan, um die Tourismusindustrie in der EU zu unterstützen, sie weiter zu entwickeln und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu fördern? Was geschieht auf europäischer Ebene, um diesen Sektor in der Wirtschaftskrise zu unterstützen?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder als solche bindend ist, wurde während der Fragestunde mit Anfragen an den Rat bei der Plenartagung des Europäischen Parlaments im Juli 2010 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

(FR) Die Strategien der EU im Bereich Tourismus sollten die Strategien der Mitgliedstaaten ergänzen, da letztere vorrangig für die Steuerung der Tourismuspolitik zuständig sind.

Der Handlungsrahmen für die Unterstützung des Tourismussektors der EU und für die Förderung seiner Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit war bisher eingeschränkt, da die Union vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon keine formellen Befugnisse im Bereich Tourismus hatte. Dennoch hat die Kommission in den Jahren 2006 und 2007 zwei Mitteilungen angenommen(1), deren Hauptziel darin bestand, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Tourismusindustrie zu verbessern und mehr und bessere Arbeitsplätze durch das nachhaltige Wachstum des Tourismus in Europa und der Welt zu schaffen.

Im Hinblick auf die trotz der Wirtschaftskrise auf EU-Ebene ergriffenen Maßnahmen zur Unterstützung des Tourismussektors, ist die vorbereitende Maßnahme für sozialen Tourismus zu erwähnen, die 2009 unter dem Namen CALYPSO ins Leben gerufen wurde und über ein Budget von 1 Mio. EUR für 2009 verfügte und eine Mindestlaufzeit von drei Jahren hat.

Um den Tourismussektor zu fördern und die Zusammenarbeit mit der Industrie, den zuständigen Organisationen, der öffentlichen Hand, den Reisezielen und den Hochschulen zu vertiefen, wurde das Enterprise Europe Network (EEN) auf europäischer Ebene ins Leben gerufen.

Ich möchte Ihnen ebenfalls mitteilen, dass am 15. April 2010 eine informelle Tagung der Tourismusminister stattfand, in deren Rahmen die Erklärung von Madrid mit dem Titel „Towards a socially responsible tourism model“ angenommen wurde. Die Minister betonten ihr Interesse an der Entwicklung einer konsolidierten Tourismuspolitik auf EU-Ebene unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips, sowie ihre Unterstützung für die Förderung eines verantwortungsbewussten und ethischen Tourismus unter Berücksichtigung der sozialen, ökologischen, kulturellen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit. Darüber hinaus schlugen sie den Einsatz neuer Instrumente vor, sowie eine stärker auf Wissen und Innovation im Tourismus ausgerichtete Herangehensweise, insbesondere durch den Einsatz neuer Technologien, durch Vernetzung und den Austausch bewährter Verfahren.

 
 

(1)KOM(2006) 134 endgültig vom 17.3.2006
KOM(2007) 691 endgültig vom 23.10.2007

 

Anfrage Nr. 11 von Pat the Cope Gallagher (H-0337/10)
 Betrifft: UN-Klimakonferenz in Cancun
 

Welche spezifischen Maßnahmen wird der Rat in den nächsten sechs Monaten treffen um sicherzustellen, dass auf der bevorstehenden UN-Klimakonferenz in Cancun ein umfassendes Abkommen erzielt wird?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder als solche bindend ist, wurde während der Fragestunde mit Anfragen an den Rat bei der Plenartagung des Europäischen Parlaments im Juli 2010 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

(FR) Der Rat wird beginnen, den Standpunkt der Europäischen Union im Hinblick auf die Konferenz in Cancún vorzubereiten. Dieser Konferenz werden zwei Vorbereitungstreffen vorausgehen: eines im August 2010 in Bonn und eines im Oktober 2010 in China.

Bei seiner Tagung am 25. und 26. März 2010 ist der Europäische Rat zu dem Schluss gekommen, dass eine umfassende und internationale rechtliche Übereinkunft der einzig wirksame Weg zur Erreichung des Ziels ist, den globalen Temperaturanstieg im Vergleich zum vorindustriellen Stand auf unter 2° C zu begrenzen, und dass dem internationalen Verhandlungsprozess nun neuer Schwung verliehen werden muss. Zu diesem Zweck hat er es für sinnvoll erachtet, unter Zugrundelegung des Abschlussdokuments von Kopenhagen schrittweise vorzugehen. Erstens sollte bei den nächsten Treffen in Bonn ein Fahrplan festgelegt werden, der darauf ausgerichtet ist, die Verhandlungen voranzubringen. Zweitens sollten bei der Konferenz der Vertragsparteien in Cancún zumindest konkrete Beschlüsse gefasst werden, damit das Abschlussdokument von Kopenhagen fester Bestandteil des Verhandlungsprozesses auf Ebene des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) werden kann, und damit die noch bestehenden Probleme, zum Beispiel in den Bereichen Anpassung, Wälder und Technologien, sowie Messung, Berichterstattung und Nachprüfung, angegangen werden können. Die EU ist bereit, ihren Beitrag zu diesem Prozess zu leisten: Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden ihre Zusage, im Zeitraum 2010-2012 jährlich 2,4 Mrd. EUR bereitzustellen, einlösen.

Was den UNFCCC-Prozess im Besonderen betrifft, so setzt sich der Europäische Rat weiterhin nachdrücklich für diesen ein und hat dazu aufgefordert, ihn durch Beratungen über konkrete Aspekte in anderen Gremien auf nützliche Weise zu ergänzen und zu unterstützen. Zu diesem Zweck wird die EU ihre Bemühungen zugunsten der Sensibilisierung von Drittländern verstärken. Der Ratsvorsitz und die Kommission werden aktive Konsultationen mit anderen Partnern führen und den Rat darüber unterrichten. In diesem Zusammenhang kann der Ratsvorsitz versichern, dass der Klimawandel bei den Treffen der Europäischen Union mit ihren wichtigsten Partnern in den kommenden Monaten weiterhin eines der Schlüsselthemen sein wird.

 

Anfrage Nr. 12 von Brian Crowley (H-0339/10)
 Betrifft: Schaffung eines EU-weiten Patents
 

Die Schaffung eines EU-weiten Patents ist eines der Hauptziele der Strategie Europa 2020. Wird der belgische Ratsvorsitz der Arbeit an diesem wichtigen Dossier in den kommenden sechs Monaten Vorrang einräumen?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder als solche bindend ist, wurde während der Fragestunde mit Anfragen an den Rat bei der Plenartagung des Europäischen Parlaments im Juli 2010 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

(FR) Der Rat ist sich der Tatsache bewusst, dass die Verbesserung des Patentsystems in Europa eine Grundvoraussetzung für die Förderung des Wachstums durch Innovation, und für die Unterstützung der europäischen Unternehmen, insbesondere der KMU, im Umgang mit der Wirtschaftskrise und dem internationalen Wettbewerb darstellt. Ein verbessertes Patentsystem wird als Schlüsselelement des Binnenmarktes wahrgenommen und sollte sich auf zwei Pfeiler stützen – die Schaffung eines Patents der Europäischen Union (nachstehend „EU-Patent“ genannt) und die Errichtung einer integrierten spezialisierten und einheitlichen Gerichtsbarkeit für die Beilegung von Patentstreitigkeiten –, um so die Durchsetzung von Patenten zu verbessern und die Rechtssicherheit zu stärken.

Bedauerlicherweise ist es uns 10 Jahre nach Unterbreitung des Vorschlags der Kommission noch nicht gelungen, den für die Erreichung dieses Ziels erforderlichen rechtlichen Rahmen zu schaffen.

Ich muss allerdings auch anmerken, dass wir nicht mehr weit vom Ziel entfernt sind. Im vergangenen Dezember ist es uns gelungen, eine Einigung über den Wortlaut der Verordnung zur Schaffung eines EU-Patents und zu einer Reihe von Schlussfolgerungen zu anderen verwandten Themen zu erzielen.

Wie Sie wissen, ist diese Verordnung in der Tat nur eines der für die Schaffung des EU-Patents erforderlichen Elemente. Die Sprachenregelungen für dieses Dokument müssen gemäß Artikel 118 Absatz 2 des AEUV noch vom Rat festgelegt werden, damit ein EU-Patent geschaffen werden kann. Die Kommission hat am 1. Juli 2010 einen Vorschlag für die Sprachenregelung vorgelegt. Der belgische Ratsvorsitz wird sich darum bemühen, Fortschritte in den Gesprächen zu erzielen. Darüber hinaus müssen noch weitere Aspekte angegangen werden, wie beispielsweise die angemessene Höhe der Jahresgebühren für EU-Patente und ein geeigneter Verteilungsschlüssel für die Zuteilung eines Teils der Gebühren an die nationalen Patentämter, ohne dabei die Errichtung eines europäischen Patentgerichts oder die möglichen Änderungen am Europäischen Patentübereinkommen zu vergessen.

Der Vertrag von Lissabon weist dem Europäischen Parlament die Rolle des Mitgesetzgebers zu, was wir begrüßen. Darüber hinaus haben wir zu diesem Thema Ihre Entschließung vom 5. Mai zur Kenntnis genommen, die Ihre Stellungnahme aus dem Jahre 2002 als Ihren Standpunkt in erster Lesung bestätigt.

Der belgische Ratsvorsitz beabsichtigt, die Bemühungen innerhalb des Rates zu verstärken, um einen für die Schaffung des EU-Patents geeigneten rechtlichen Rahmen zu errichten. Dieses Ziel zählt zu den Prioritäten des belgischen Ratsvorsitzes im Bereich Binnenmarkt.

 

Anfrage Nr. 13 von Ryszard Czarnecki (H-0341/10)
 Betrifft: Zusammenarbeit zwischen dem Mitgliedstaat, der den Ratvorsitz innehat, und dem Ratspräsidenten
 

Wie beurteilt der Rat ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon die Zusammenarbeit zwischen dem Mitgliedstaat, der den Ratsvorsitz innehat (Spanien), und dem Ratspräsidenten? Diese Zusammenarbeit war bekanntlich von Kompetenzstreitigkeiten geprägt, da die Bestimmungen des Vertrags in diesem Bereich wenig präzise sind. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus im Hinblick auf den bevorstehenden Ratsvorsitz Belgiens?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder als solche bindend ist, wurde während der Fragestunde mit Anfragen an den Rat bei der Plenartagung des Europäischen Parlaments im Juli 2010 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

(FR) Der Vertrag definiert klar die Rollen des Europäischen Rates und des Rates.

So gibt der Europäische Rat gemäß Artikel 15 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union der Union die für ihre Entwicklung notwendigen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest. Er wird nicht gesetzgeberisch tätig.

Artikel 16 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union definiert die Rolle des Rates der Europäischen Union folgendermaßen: „Der Rat wird gemeinsam mit dem Europäischen Parlament als Gesetzgeber tätig und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Zu seinen Aufgaben gehört die Festlegung der Politik und die Koordinierung nach Maßgabe der Verträge.“

Darüber hinaus stellt Artikel 16 Absatz 6 des Vertrages über die Europäische Union Folgendes fest: „Als Rat, Allgemeine Angelegenheiten’ sorgt er für die Kohärenz der Arbeiten des Rates in seinen verschiedenen Zusammensetzungen. In Verbindung mit dem Präsidenten des Europäischen Rates und mit der Kommission bereitet er die Tagungen des Europäischen Rates vor und sorgt für das weitere Vorgehen.“

Diese neuen Bestimmungen wurden unter dem spanischen Ratsvorsitz erstmals umgesetzt. Von Beginn dieses Vorsitzes an haben der Präsident des Europäischen Rates und der Ratsvorsitz sehr eng zusammengearbeitet, um die Kohärenz der Arbeit des Europäischen Rates und des Rates zu gewährleisten.

So trafen sich der Präsident des Europäischen Rates und der spanische Premierminister Zapatero am 8. Januar in Madrid, um die Grundlagen für ihre Zusammenarbeit zu legen, und setzten ihre Treffen danach auf sehr regelmäßiger Basis fort. Der Präsident des Europäischen Rates hat auch den Präsidenten des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ mindestens einmal monatlich, sowie die Präsidenten anderer Ratsformationen je nach Bedarf getroffen. Dadurch konnten der Europäische Rat und der Rat ihre Arbeit koordinieren und zusammenarbeiten.

Die Erarbeitung der neuen Strategie Europa 2020 ist auch ein gutes Beispiel für diese hervorragende Zusammenarbeit zwischen den beiden Institutionen, da der Ratsvorsitz immer darauf geachtet hat, dass die verschiedenen Ratsformationen die Leitlinien umsetzen, die vom Europäischen Rat im Februar und März festgelegt wurden.

Darüber hinaus konnte der Europäische Rat vom Juni 2010 die neue Strategie dank der wichtigen Arbeit, die unter dem spanischen Ratsvorsitz zur Unterstützung der verschiedenen Ratsformationen – insbesondere der Ratsformationen „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ und „Bildung, Jugend und Kultur“ – geleistet wurde, fertigstellen.

Die praktischen Mechanismen, die vom spanischen Ratsvorsitz zur Verbesserung dieser Kooperation eingeführt wurden, werden unter dem belgischen Ratsvorsitz selbstverständlich aufrechterhalten und weiterentwickelt werden.

 

Anfrage Nr. 14 von Richard Howitt (H-0346/10)
 Betrifft: Neue und zusätzliche Sanktionen der EU gegen den Iran
 

Welche Diskussionen und Pläne zieht der Rat im Zusammenhang mit weiteren und zusätzlichen Sanktionen der EU-Mitgliedstaaten gegen den Iran in Erwägung, nachdem der UN-Sicherheitsrat neue Sanktionen gegen den Iran beschlossen hat?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder als solche bindend ist, wurde während der Fragestunde mit Anfragen an den Rat bei der Plenartagung des Europäischen Parlaments im Juli 2010 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

(FR) Bei seiner Tagung am 17. Juni hat der Europäische Rat seine wachsende Besorgnis über das Nuklearprogramm Irans betont. Er hat die Annahme der Resolution 1929 durch den UN-Sicherheitsrat (UNSC), mit der neue restriktive Maßnahmen gegen Iran eingeführt werden, begrüßt.

Angesichts der derzeitigen Umstände hat der Europäische Rat erklärt, die Einführung neuer restriktiver Maßnahmen sei unumgänglich geworden. Unter Hinweis auf seine Erklärung vom 11. Dezember 2009 und in Anbetracht der im Anschluss daran vom Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ durchgeführten Arbeit hat der Europäische Rat den Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ ersucht, bei seiner nächsten Tagung am 26. Juli Maßnahmen zur Umsetzung der in der Resolution 1929 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vorgesehenen Maßnahmen zu erlassen. Er hat den Rat ebenfalls ersucht, Begleitmaßnahmen zu erlassen, damit alle noch bestehenden Bedenken in Bezug auf die Entwicklung sensibler Technologien durch Iran zur Unterstützung seiner Nuklear- und Trägerraketenprogramme auf dem Verhandlungsweg ausgeräumt werden können. Diese Maßnahmen sollten sich auf folgende Bereiche konzentrieren:

den Handelssektor, insbesondere Güter mit doppeltem Verwendungszweck und weitere Restriktionen bei Außenhandelsversicherungen; den Finanzsektor einschließlich des Einfrierens von Vermögensgegenständen weiterer iranischer Banken und Restriktionen bei Bankgeschäften und Versicherungen;

den iranischen Verkehrssektor, insbesondere die Islamic Republic of Iran Shipping Line (IRISL) und ihre Zweigunternehmen, sowie den Luftfrachtsektor;

Schlüsselbranchen der Gas- und Erdölindustrie mit einem Verbot neuer Investitionen, technischer Hilfe und des Transfers von Technologien, Ausrüstung und Dienstleistungen in diesen Bereichen, die insbesondere mit Raffinations-, Verflüssigungs- und Flüssigerdgas-Technologien in Zusammenhang stehen;

und neue Visumsperren und das Einfrieren von Vermögensgegenständen insbesondere des Korps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC).

Die Europäische Union ist entschlossen, sich für eine diplomatische Lösung des Problems des iranischen Nuklearprogramms einzusetzen. Sie appelliert an Iran, sich bereit zu zeigen, das Vertrauen der internationalen Gemeinschaft zu stärken und auf die Angebote zur Wiederaufnahme der Verhandlungen einzugehen. Sie bekräftigt außerdem, dass die Vorschläge, die Iran im Juni 2008 unterbreitet wurden, nach wie vor Gültigkeit haben.

Es sind ernsthafte Verhandlungen über das Nuklearprogramm Irans und über weitere Fragen von gegenseitigem Interesse notwendig. Der Europäische Rat hob hervor, dass die Hohe Vertreterin der EU für Außen und Sicherheitspolitik zur Wiederaufnahme entsprechender Gespräche über diese Fragen bereit ist.

 

ANFRAGEN AN DIE KOMMISSION
Anfrage Nr. 24 von Sarah Ludford (H-0336/10)
 Betrifft: Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen der EU mit Serbien
 

Der Rat hat vor kurzem den Prozess der Ratifizierung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Serbien deblockiert. Dieser Prozess befand sich zum Teil deshalb in einer Sackgasse, weil Serbien es versäumte, mutmaßliche flüchtige Kriegsverbrecher dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) zu überstellen.

Die etwaige Integration Serbiens in die EU ist ein wichtiges Ziel. Welche Mittel wird die Kommission angesichts der Tatsache, dass sich die Angeklagten Ratko Mladic und Goran Hadzic noch immer auf der Flucht befinden, jetzt einsetzen, um nicht nur die kontinuierliche und eineingeschränkte Zusammenarbeit Serbiens mit dem ICTY, sondern auch die Verhaftung der restlichen angeklagten Kriegsverbrecher sicherzustellen?

 
  
 

(EN) Die Entscheidung, das Ratifizierungsverfahren des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) mit Serbien einzuleiten, war eine sehr positive Entwicklung. Die vollständige Umsetzung des SAA bedeutet, dass sich Serbien durch einen rechtsverbindlichen Vertrag weiterhin allen EU-Strategien annähern wird. Die Kommission hofft nun auf ein zügiges und reibungsloses Ratifizierungsverfahren.

Was die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) angeht, so wird diese Bedingung auf dem Integrationsweg Serbiens in die EU aufrecht erhalten werden. Die umfassende Zusammenarbeit mit dem IStGHJ ist ein wesentliches Element des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens und die EU kann das Abkommen jeder Zeit außer Kraft setzen, wenn Serbien den wesentlichen Elementen nicht gerecht wird.

Herr Brammertz hat den Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ (FAC) am 14. Juni 2010 persönlich befragt. Weitere Bemühungen sind bei der konkreten Durchführung erforderlich und die Kommission erwartet von den serbischen Behörden, dass sie die Empfehlungen von Herrn Brammertz vollständig berücksichtigen, damit weitere positive Ergebnisse erzielt werden.

Die Kommission wird auch weiterhin die Zusammenarbeit Serbiens mit dem IStGHJ genau verfolgen und die serbischen Behörden dazu anhalten, alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, bis die beiden verbleibenden IStGHJ-Flüchtigen – namens Ratko Mladic und Goran Hadzic – gefasst und nach Den Haag überstellt wurden.

Schließlich wird sich die Kommission diesen Themen insbesondere im Rahmen ihres strukturellen Dialogs mit den serbischen Behörden, sowie in ihrem Jahresbericht, der im November 2010 erscheinen wird, weiterhin zuwenden.

 

Anfrage Nr. 38 von Charalampos Angourakis (H-0314/10)
 Betrifft: Aufhebung der Kabotageregelung für Kreuzfahrtschiffe
 

In jüngster Zeit kam es in Griechenland zu schweren Protesten der Seeleute gegen die Pläne der PASOK-Regierung, die Kabotageregelung für Kreuzfahrtschiffe, die unter der Flagge von Nicht-EU-Mitgliedstaaten fahren, aufzuheben. Angaben des European Cruise Council aus dem Jahr 2008 zufolge sind in Europa mehr als 50 000 Seeleute in der Kreuzfahrt-Industrie beschäftigt. Die Behauptungen, wonach ein „gesunder Wettbewerb“ angeblich der Entwicklung des Fremdenverkehrs förderlich ist, werden durch Daten widerlegt, denen zufolge die meisten – sowohl in EU-Mitgliedstaaten als auch in Drittstaaten registrierten – Kreuzfahrtschiffe unter Billigflaggen fahren, was bedeutet, dass die Seeleute rücksichtslos ausgebeutet werden können. 83% der Flotte ist im Besitz von fünf Schifffahrtsmonopolisten.

Ist die Kommission der Auffassung, dass die Aufhebung der Kabotageregelung für Kreuzfahrtschiffe für die Monopolisten vorteilhaft ist, die aufgrund der skrupellosen Ausbeutung der Seeleute enorme Profite machen? Werden künftig griechische Seeleute auf Kreuzfahrtschiffen noch stärker ausgebeutet?

 
  
 

(EN) Wie die Kommission bereits in ihrer Antwort auf die mündliche Anfrage H-0227/10 erwähnt hat, fordert das EU-Recht von den Mitgliedstaaten, dass diese die Kabotage, einschließlich Kreuzfahrten, für Schiffe unter EU-Flagge, nicht aber für Schiffe ohne EU-Flagge öffnen. Den Mitgliedstaaten steht es frei, dies dennoch zu tun. Die Kommission beabsichtigt nicht, sich in die Entscheidung Griechenlands, die Kabotage für Kreuzfahrtschiffe unter der Flagge von Drittstaaten zu öffnen, einzumischen oder über die wirtschaftlichen Vorteile einer solchen Entscheidung zu spekulieren.

Die Sozialvorschriften der EU, die für Schiffe aus anderen Mitgliedstaaten gelten, entsprechen denjenigen, die auf Schiffen unter griechischer Flagge angewendet werden. Diese Vorschriften garantieren angemessene Mindestanforderungen, die dafür sorgen, dass die Arbeitsbedingungen nicht „erschreckend“ sind, wie es der Herr Abgeordnete genannt hat.

Darüber hinaus möchte die Kommission unterstreichen, dass die Richtlinie 1999/63/EG(1) zur Umsetzung der von den Sozialpartnern getroffenen Vereinbarung über die Regelung der Arbeitszeiten von Seeleuten, für Seeleute auf allen seegehenden Schiffen gilt, gleich ob in öffentlichem oder privatem Eigentum, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates eingetragen sind und die gewöhnlich in der gewerblichen Seeschifffahrt verwendet werden. Sie legt die Mindestanforderungen im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen von Seeleuten fest, insbesondere die maximale Wochenarbeitszeit, das Mindestalter für die Arbeit bei Nacht oder an Bord eines Schiffes, bezahlter Jahresurlaub… Des Weiteren dient die Richtlinie 1999/95/EG(2) der Überprüfung und Kontrolle der Einhaltung der Richtlinie 1999/63/EG durch Schiffe, die Häfen der Mitgliedstaaten anlaufen, um die Sicherheit auf See, die Arbeitsbedingungen und die Gesundheit und Sicherheit von Seeleuten an Bord von Schiffen zu verbessern. Sie gilt daher für jedes Schiff, das den Hafen eines Mitgliedstaates anläuft, ganz gleich wo dieses registriert ist.

Sobald das Seearbeitsübereinkommen in Kraft tritt, ist der gleiche Mechanismus vorgesehen, um die Richtlinie 2009/13/EG(3) durchzusetzen und die Anwendung der Arbeitsnormen im Seeverkehr zu gewährleisten, die diese Richtlinie an Bord von EU-Schiffen und Nicht-EU-Schiffen, die EU-Häfen anlaufen, festlegt.

 
 

(1)Richtlinie 1999/63/EG des Rates vom 21. Juni 1999 zu der vom Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft (European Community Shipowners' Association ECSA) und dem Verband der Verkehrsgewerkschaften in der Europäischen Union (Federation of Transport Workers' Unions in the European Union FST) getroffenen Vereinbarung über die Regelung der Arbeitszeit von Seeleuten, ABI. L 167 vom 2.7.1999
(2)Richtlinie 1999/95/EG des Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 zur Durchsetzung der Arbeitszeitregelung für Seeleute an Bord von Schiffen, die Gemeinschaftshäfen anlaufen, ABl. L 14 vom 20.1.2000
(3)Richtlinie 2009/13/EG des Rates vom 16. Februar 2009 zur Durchführung der Vereinbarung zwischen dem Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft (ECSA) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) über das Seearbeitsübereinkommen 2006 und zur Änderung der Richtlinie 1999/63/EG, ABl. L 124 vom 20.5.2009

 

Anfrage Nr. 39 von Vilija Blinkevičiūtė (H-0316/10)
 Betrifft: Mikrofinanzierungsinstrument
 

Im März dieses Jahres wurde der Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines PROGRESS-Mikrofinanzierungsinstruments erlassen. Die Kommission hatte zugesagt, dass dieser Beschluss bereits im Sommer in Kraft treten würde und dass die nationalen Kreditgeber nach Erhalt der Mittel aus dem Investitionsfonds der Europäischen Union bereits ab Beginn des nächsten Jahres mit der Kreditvergabe beginnen könnten. Die Kommission verhandelt bereits seit einiger Zeit mit dem EIF (Europäischer Investitionsfonds) über die konkreten Bedingungen des Mitteltransfers (Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses), doch ist derzeit nicht bekannt, wann die Verhandlungen abgeschlossen sein werden, obwohl die Kommission zugesagt hat, den Rat über den Fortgang der Verhandlungen zu informieren. Kann die Kommission mitteilen, wie lange sich die Verhandlungen mit dem EIF noch hinziehen werden und wann mit dem Abschluss der Verhandlungen gerechnet wird?

 
  
 

(EN) Die Kommission ist erfreut, der Frau Abgeordneten mitteilen zu können, dass die finanziellen Mittel des Europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments (EPMF) über zwei Schienen bewilligt werden:

Darlehensbürgschaften für Kleinstkredite (bis 25 000 EUR), die den Endbegünstigten gewährt werden;

Darlehen und Eigenkapital für Finanzintermediäre, damit diese ihre Möglichkeiten bei der Vergabe von Kleinstkrediten an die Endbegünstigten erweitern können.

Die Verhandlung mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) über die Umsetzung der Bürgschaftsschiene des EPMF ist abgeschlossen. Im Anschluss an die Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung wird der EIF in den ersten Juliwochen einen Aufruf zur Interessenbekundung an die Intermediäre richten. Der Aufruf wird den Finanzintermediären aller Mitgliedstaaten offen stehen und auf der Internetseite des EIF veröffentlicht werden (http://www.eif.org"). Ziel ist es, Darlehen verfügbar zu machen, für die mit EU-Mitteln gebürgt wird. 25 Mio. EUR des Beitrages der Union zum EPMF werden der Bürgschaftsschiene gewidmet werden.

Die Verhandlung über die zweite Schiene findet derzeit statt. Dies erfordert ein spezielles Anlageinstrument, das gemeinsam von der Europäischen Investitionsbank (EIB), dem EIF und der Kommission geschaffen werden muss. Diese zweite Schiene des EPMF wird voraussichtlich Ende 2010 eingeführt werden. Der übrige Beitrag der Union (75 Mio. EUR) wird in dieses spezielle Instrument, das im Herbst eingeführt werden soll, investiert werden. Es wird erwartet, dass die Europäische Investitionsbank bis zu 100 Mio. EUR zum Beitrag der Union beisteuern wird.

Weitere Informationen zum EPMF sind abrufbar unter:http://www.ec.europa.eu/epmf"

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Anfrage Nr. 40 von Salvatore Iacolino (H-0317/10)
 Betrifft: Finanzielle Unterstützung der Migrationspolitik im Raum Europa-Mittelmeer
 

Die Einrichtung eines Sekretariats, das für eine operative Unterstützung bei der Verwirklichung von Großprojekten mit strategischer Bedeutung für die Region sorgen soll, hat der Tätigkeit der Union für das Mittelmeer neuen Schwung verliehen. Unter anderem wird dies dazu führen, dass die Kommission und die Europäische Investitionsbank in den kommenden Jahren Finanzmittel in angemessener Höhe für die Sektoren Energie und Wasser, die Infrastruktur und den Verkehr sowie die Entwicklung von Unternehmen bereitstellen werden. Es hat hingegen den Anschein, dass sich die Union für das Mittelmeer – wie es durchaus auch bei den EU-Migrationspolitiken der Fall war – als wenig wirkungsvoll erwiesen hat.

Kann die Kommission Auskunft darüber geben, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die Zusammenarbeit mit den Drittstaaten bei der Steuerung der Migrationsbewegungen zu verbessern?

Was gedenkt die Kommission angesichts der bevorstehenden Festlegung der Finanziellen Vorausschau 2014-2020 zu tun, um zu gewährleisten, dass ausreichend Finanzmittel zur Unterstützung einer angemessenen Migrationspolitik im Raum Europa-Mittelmeer eingesetzt werden?

 
  
 

(EN) Die Kommission verfolgt engagiert die ehrgeizigen Ziele des Stockholmer Programms. Letzteres sieht im Bereich Migration die Einführung und Umsetzung verschiedener neuer Initiativen, sowohl im Bereich der legalen Migration, als auch im Bereich der Bekämpfung der irregulären Einwanderung, sowie eine stärkere Kontrolle der Außengrenzen vor. Der kürzlich vorgelegte Kommissionsvorschlag(1) zur Stärkung der Frontex-Kapazitäten und die Vorschläge zu Saisonarbeitern und innerhalb eines Unternehmens versetzten Personen, die in Kürze angenommen werden sollen, reihen sich in diese Ziele ein.

Im Hinblick auf Drittländer setzt sich das Stockholmer Programm in Übereinstimmung mit dem Gesamtansatz zur Migrationsfrage für eine Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern der Migration ein. In diesem Zusammenhang ist die Kommission der Meinung, dass die Steuerung der Migrationsströme im Mittelmeerraum von zentraler Bedeutung ist, und misst diesem Thema vorrangige Bedeutung bei.

Die Bemühungen der Kommission mündeten in einen verstärkten Dialog und eine verstärkte Zusammenarbeit - sowohl bilateraler, als auch regionaler Natur - mit den Ländern in Nord- und Subsahara-Afrika, aus denen die Migrationsströme in den Mittelmeerraum stammen. Darüber hinaus hat die Kommission Projekte finanziert, die auf eine bessere Steuerung der Migration abzielen. Dazu gehören auch Projekte, die auf die Bekämpfung der irregulären Einwanderung, die vereinfachte Nutzung legaler Zuwanderungsmöglichkeiten, die Zusammenhänge zwischen Migration und Entwicklung, die Förderung der Rechte von Migranten und die Einhaltung der Rechte von Flüchtlingen abzielen.

Die von der Kommission geförderten EU-Initiativen in den Mittelmeerländern, die nicht der EU angehören, im Bereich Migration werden sowohl über das Finanzierungsinstrument für die Zusammenarbeit mit bestimmten Regionen (das Programm MEDA bis 2006 und das europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument seit 2007), als auch über das EU-Finanzierungsinstrument für die Zusammenarbeit der EU mit Drittländern im Bereich Migration (das Programm AENEAS bis 2006, jetzt das thematische Programm) finanziert.

Ohne dem Ergebnis der Diskussionen über den zukünftigen Finanzrahmen 2014-20 vorgreifen zu wollen, ist die Kommission der Meinung, dass es für die EU von entscheidender Bedeutung sein wird, über angemessene finanzielle Mittel zu verfügen, damit sie sich den Herausforderungen im Bereich Migration auf integrierte und ausgewogene Weise stellen und eine starke Zusammenarbeit mit all ihren Partnern, insbesondere im Mittelmeerraum, ermöglichen kann.

 
 

(1)KOM(2010) 61 endgültig

 

Anfrage Nr. 42 von Seán Kelly (H-0322/10)
 Betrifft: Fremdenverkehr und internationaler Handel
 

Der Fremdenverkehr ist in Bezug auf Umsatz und Beschäftigung der drittgrößte Wirtschaftssektor in der EU und erwirtschaftet 5% des BIP der EU. Nahezu 2 Millionen Unternehmen, in erster Linie KMU, beschäftigen in diesem Sektor 9,7 Millionen Menschen in der EU.

Hat die Kommission in Anbetracht dessen Strategien ausgearbeitet, um auf den Märkten weltweit und insbesondere in den BRIC-Staaten, deren zunehmender Wohlstand und steigender Lebensstandard ein bedeutendes und wachsendes Geschäftspotenzial für den Fremdenverkehrssektor der EU darstellen könnte, die EU als Fremdenverkehrsziel zu fördern?

 
  
 

(FR) Die Europäische Union ist mit 370 Millionen Besuchern aus aller Welt immer noch das wichtigste Reiseziel der Welt; das entspricht 40% aller Touristen weltweit(1), wobei 7,6 Millionen aus den BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien und China) stammen. Dies ist ein deutlicher Anstieg gegenüber 2004 mit 4,2 Millionen. China ist ein besonders gutes Beispiel, da die Anzahl chinesischer Touristen, die Auslandsreisen unternahmen, trotz der Wirtschaftskrise im Jahr 2009 um 5,2% auf 42,2 Millionen - im Vergleich zu 7 Millionen im Jahr 2001 - gestiegen ist. Ein noch größerer Anstieg konnte im Hinblick auf deren Ausgaben verzeichnet werden. Zwischen 2008 und 2009 stiegen diese beispielsweise um 16% auf rund 42 Mrd. USD an.

Schätzungen der Welttourismusorganisation (WTO) zufolge dürften in den nächsten Jahren noch wesentlich mehr Besucher aus aller Welt nach Europa kommen. Die europäische Tourismusindustrie ist jedoch einem wachsenden internationalen Wettbewerb ausgesetzt, da die Schwellen- oder Entwicklungsländer zwar über ein großes Potenzial für die Erschließung neuer Touristenströme verfügen, aber selbst immer mehr Touristen anziehen.

Angesichts dieser Konkurrenz muss Europa ein nachhaltiges und hochwertiges Angebot vorweisen und eine gemeinsame Strategie zur Konsolidierung seines Images und seiner Außenwirkung als ein aus vielen Reisezielen bestehendes Ganzes gegenüber Drittstaaten entwickeln, insbesondere gegenüber den BRIC-Staaten, da diese über ein großes Potenzial für die Erschließung neuer Touristenströme verfügen. Dafür muss sich Europa die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit des europäischen Tourismus zunutze machen(2). Darüber hinaus muss es die Zusammenarbeit mit jenen Ländern intensivieren, deren Einwohner aufgrund ihres steigenden Lebensstandards ebenfalls zu potenziellen Europatouristen werden.

Angesichts des enormen internationalen Wettbewerbs, aber auch des Potenzials der Erschließung neuer Touristenströme aus Drittstaaten für europäische Reisziele, ist es von größter Bedeutung, jene Maßnahmen erfolgreich durchzuführen, deren Ziel die Ankurbelung der touristischen Nachfrage nach Europa ist.

In dem Bestreben dieses Ziel zu erreichen, wird in der neuen Mitteilung „Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus“, die am 30. Juni angenommen wurde, eine Strategie für die Konsolidierung des Images und der Außenwirkung Europas als ein aus nachhaltigen Qualitätsreisezielen bestehendes Ganzes dargelegt(3):

- zusammen mit den Mitgliedstaaten Schaffung eines echten europäischen Tourismusgütesiegels, mit dem die nationalen und regionalen Werbemaßnahmen ergänzt werden können, und durch das sich Europa stärker gegenüber anderen internationalen Reisezielen profilieren kann

- Bewerbung des Tourismusportals www.visiteurope.com, um vor allem in Schwellenländern die Anziehungskraft Europas als ein aus nachhaltigen Qualitätsreisezielen bestehendes Ganzes zu stärken

- Durchführung gemeinsamer Werbemaßnahmen bei internationalen Großveranstaltungen und wichtigen Touristikmessen

- verstärkte Teilnahme der Europäischen Union an Aktivitäten internationaler Organisationen, insbesondere im Rahmen der Welttourismusorganisation, der OECD, der Konferenzen der Tourismusminister der G20-Staaten („T20“) und der Partnerschaft Europa-Mittelmeerraum

- Bewerbung des Images und der Außenwirkung Europas als ein aus nachhaltigen Qualitätsreisezielen bestehendes Ganzes auf den Weltmärkten, insbesondere in den BRIC-Staaten (aber auch in den Vereinigten Staaten und Japan) durch gemeinsame Initiativen der Mitgliedstaaten und der europäischen Industrie.

 
 

(1)World Tourism Barometer der Welttourismusorganisation (WTO), Band 8, Januar 2010 – Daten für 2008
(2)Studie zur Wettbewerbsfähigkeit der EU-Tourismusindustrie, September 2009 (vgl. http://ec.europa.eu/enterprise/newsroom/cf/document.cfm?action=display&doc_id=5257&userservice_id=1&request.id=0).
(3)Weitere vorrangige Maßnahmen sind die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus in Europa, die Förderung der Bemühungen um einen nachhaltigen, verantwortungsvollen Qualitätstourismus und die bestmögliche Nutzung des Potenzials der politischen Maßnahmen und der Finanzinstrumente der EU zur Entwicklung des Tourismus.

 

Anfrage Nr. 43 von Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (H-0324/10)
 Betrifft: Kulturelle Maßnahmen im Rahmen der Strategie "Europa 2020"
 

Mit dem Vorschlag konkreter Ziele bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, der Finanzierung der Forschung und dem Vorgehen gegen den Klimawandel im Rahmend der Strategie „Europa 2020“ hat die Kommission auch auf die Bedeutung der Kultur bei der weit aufgefassten Erhöhung des Wohlstands in Europa hingewiesen. In einem entsprechenden Bericht der Kommission vom Juli 2009 heißt es, im Kulturbereich der EU wurden 2003 insgesamt 654 Milliarden Euro erwirtschaftet, also 2,6% des BIP der Union. Die Pariser Museen erwirtschaften mit ihren rund 43 000 Mitarbeitern jährlich zwischen 1,84 und 2,64 Milliarden Euro. Die positiven Auswirkungen der Kultur auf die wirtschaftliche Entwicklung sind heute offensichtlich. In diesem Bereich werden Arbeitsplätze geschaffen und die touristische Attraktivität der Regionen nimmt zu.

Wie wird die Kommission das Potential der Kultur und des kreativen Gewerbes im Rahmen der Strategie „Europa 2020“ ausschöpfen? Warum wurde im Vorschlag für diese Strategie die Kultur nicht als besonderer Schwerpunkt berücksichtigt? Erschöpfen sich die Ideen der Kommission in der Förderung von Digitalisierungen? Warum wurden in der Mitteilung Schwerpunkte wie z. B. der Schutz des Erbes der EU nicht berücksichtigt?

 
  
 

(EN) Die Kommission teilt die Ansicht der Frau Abgeordneten, dass Kultur und die sie umgebenden Industrien wichtige Triebfedern für die europäische Wirtschaft sind, insbesondere für die Erreichung der Hauptziele der Strategie Europa 2020. Wenn diese im Dokument der Kommission nicht ausdrücklich erwähnt werden, so ist dies darauf zurückzuführen, dass Europa 2020 nicht branchenspezifisch ist. Die Kultur wie auch die Kultur- und Kreativindustrien müssen jedoch in mindestens vier der Leitinitiativen von Europa 2020 eine eindeutige Rolle spielen: „Innovationsunion“, „Digitale Agenda“, „Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung“ und „Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“.

Die öffentliche Anhörung zum Grünbuch über die „Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien“, das am 27. April 2010 angenommen wurde, wird die Kommission dabei unterstützen, ein günstiges Umfeld für diese Industrien zu gewährleisten und ihren Beitrag zu den oben genannten Initiativen zu fördern. Die Kommission wird das erhaltene Input nutzen, um operative Schlussfolgerungen zu ziehen, die entweder unter Verwendung bestehender EU-Instrumente oder im Rahmen der nächsten finanziellen Vorausschau umgesetzt werden. Ziel ist es, die EU-Programme und -Strategien für die Kultur- und Kreativindustrien – aber auch für den Kultursektor als Ganzes – zweckdienlich zu gestalten.

Vor diesem Hintergrund wird die Kommission bereits in den Jahren 2010 und 2011 verschiedene Initiativen zur Unterstützung der Kreativindustrien ins Leben rufen. Das Programm MEDIA wird einen Garantiefonds für audiovisuelle Produktionen errichten und die Digitalisierung des Kinos fördern. Die Europäische Allianz der Kultur- und Kreativwirtschaft wird im Zusammenhang mit dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation das Ziel verfolgen, durch gegenseitiges Lernen und Pilotprojekte mehr und bessere Innovationsförderung für die Weiterentwicklung der Kreativindustrien zu mobilisieren.

Die Kommission teilt voll und ganz die Ansicht, dass das kulturelle Erbe nicht nur im kulturellen und sozialen Bereich, sondern auch als wesentliche Ressource für die wirtschaftliche und territoriale Entwicklung eine wichtige Rolle spielen muss. Die Kommission fördert dies aktiv als Bestandteil der Europäischen Kulturagenda mithilfe des EU-Programms Kultur 2007-2013 und anderen Förderprogrammen der EU, insbesondere den Strukturfonds der Kohäsionspolitik. Darüber hinaus entstehen neue Instrumente. Die Kommission hat kürzlich einen Vorschlag für die Schaffung eines europäischen Kulturerbe-Siegels durch die Europäische Union verabschiedet. Dieser Vorschlag war einer der ersten, die von der neuen Kommission unmittelbar nach ihrem Amtsantritt verabschiedet wurden. Mit dem Siegel sollen Stätten ausgezeichnet werden, die Symbole und Beispiele der europäischen Einigung, der Ideale und der Geschichte der EU sind. Die Kommission ist der festen Überzeugung, dass das Siegel das Potenzial besitzt, eine unverkennbare und wertvolle Initiative für die Europäische Union zu werden.

 

Anfrage Nr. 44 von Bendt Bendtsen (H-0332/10)
 Betrifft: Rechtsvorschriften für die freilaufende Haltung von Sauen von 2013 an
 

In der Richtlinie 2001/88/EG(1) des Rates vom 23. Oktober 2001 (die in der Richtlinie 2008/120/EG(2) des Rates erwähnt wird) ist festgelegt, dass von 2013 an sämtliche Sauen freilaufend zu halten sind. Von 2013 an zurückgerechnet standen den Mitgliedstaaten für die Umstellung 12 Jahre zur Verfügung.

Gibt die Kommission vor diesem Hintergrund zu, dass eine eventuelle Aufgabe oder Überprüfung der genannten Bestimmungen zum jetzigen Zeitpunkt wettbewerbsverzerrend und nachteilig für die Länder wäre, die aufgrund der Vorschriften umfassende Reformen durchgeführt haben?

Wird die Kommission Daten bereitstellen bzw. erarbeiten, aus denen hervorgeht, wie groß der Anteil freilaufend gehaltener Sauen in den einzelnen Mitgliedstaaten ist und welche Entwicklung sich seit der Verabschiedung der Vorschriften vollzogen hat?

Gibt es Übergangsregelungen für Länder, die sich der Zusammenarbeit im Rahmen der EU erst nach der Verabschiedung der Vorschriften angeschlossen haben?

Was gedenkt die Kommission zu unternehmen, damit die Vorschriften eingehalten werden? Welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen?

 
  
 

(EN) Die Kommission stimmt mit dem Herrn Abgeordneten darin überein, dass die Verlängerung der in der Richtlinie 2008/120/EG(3) des Rates über die Gruppenhaltung von Sauen und Jungsauen festgelegten Frist (1. Januar 2013) denjenigen Erzeugern Wettbewerbsnachteile verschaffen würde, die investiert haben, um diese Frist einhalten zu können.

Die Kommission besitzt keine zugänglichen Daten zum Anteil an Sauen und Jungsauen, die derzeit innerhalb der EU in Gruppen gehalten werden. Berichte des Kommissions-Kontrolldienstes der Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucherschutz GD SANCO (FVO – Lebensmittel- und Veterinäramt mit Sitz in Grange, Irland) zeigen auf, dass einige Mitgliedstaaten besser auf die Einhaltung der Frist (1. Januar 2013) vorbereitet sind als andere.

Alle neuen Mitgliedstaaten waren über die Frist (1. Januar 2013) informiert. Darüber hinaus haben Förderprogramme der EU den Beitrittskandidaten Möglichkeiten bereitgestellt, um die Betriebe entsprechend aufzurüsten.

Die Mitgliedstaaten sind für die Umsetzung der Richtlinie 2008/120/EG vorrangig verantwortlich. Die Kommission muss als Hüterin der Verträge dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten die EU-Rechtsvorschriften einhalten. Zu diesem Zweck führt die FVO regelmäßig Vor-Ort-Prüfungen in den Mitgliedstaaten durch. Während dieser Prüfungen werden Schweinezuchtbetriebe überprüft, und das von den Mitgliedstaaten eingerichtete Kontrollsystem, das die Anwendung des EU-Rechts gewährleistet, wird beurteilt.

Wenn die Beweislage ausreichend ist um nachzuweisen, dass die Verwaltungspraxis in einem Mitgliedstaat üblicherweise und immer wieder gegen die Bestimmungen dieser Richtlinie verstößt, kann die Kommission gemäß Artikel 258 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren gegen diesen Mitgliedstaat in Erwägung ziehen.

 
 

(1) ABl. L 316 vom 1.12.2001, S. 1
(2) ABl. L 47 vom 18.2.2009, S. 5.
(3)ABl. L 47 vom 18.2.2009, S. 5.

 

Anfrage Nr. 45 von Ivo Belet (H-0335/10)
 Betrifft: Abgaben auf internationalen Flugtickets
 

Nach Frankreich, Großbritannien und Irland hat nun auch Deutschland beschlossen, eine Abgabe auf internationale Flugtickets einzuführen. Die Abgabe wird anhand verschiedener Kriterien wie Preis, Lärm und Verbrauch differenziert.

Solche Abgaben schaffen ungleiche Bedingungen zwischen den verschiedenen europäischen Flughäfen. Will die Kommission in diesem Zusammenhang Maßnahmen ergreifen, um solche Steuern auf europäischer Ebene zu koordinieren?

Will die Kommission die Mehrwertsteuerregelung für den Luftfahrtsektor überprüfen, da diese Abgaben zum Teil den Tatbestand ausgleichen, dass auf internationale Flugtickets keine Mehrwertsteuer erhoben wird?

 
  
 

(EN) Die Kommission wird konsequent vorgehen um sicherzustellen, dass die Besteuerung des Luftverkehrs in den Mitgliedstaaten kein Hindernis für die Effizienz des Binnenmarktes für Luftverkehrsdienstleistungen darstellt.

Aus diesem Grund hat die Kommission verschiedene Steuern geprüft, die von den Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren eingeführt wurden, um zu gewährleisten, dass diese den Binnenmarkt nicht durch unverhältnismäßige Belastungen für grenzübergreifende Luftverkehrsdienste im Vergleich zu Diensten innerhalb eines Mitgliedstaates behindern.

Flughäfen und die von ihnen betriebenen Dienste operieren jedoch innerhalb eines politischen Umfeldes, das zum Teil von europäischen und zum Teil von nationalen oder regionalen Bestimmungen geregelt wird. Darüber hinaus stellt das Bestehen unterschiedlicher Besteuerungssysteme für Flugpreise und -tarife in den Mitgliedstaaten an sich kein Hindernis für einen fairen Wettbewerb zwischen den Flughäfen dar.

Was die Besteuerung der Flugpreise/-tarife angeht, so sollte auch Artikel 1 Absatz 3 der Richtlinie 2008/118/EG über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG(1) berücksichtigt werden. Diese sieht vor, dass die Mitgliedstaaten indirekte Steuern auf Leistungen (wie Flugpreise/-tarife) erheben dürfen, sofern es sich dabei nicht um umsatzbezogene Steuern handelt und sofern diese keine mit dem Grenzübertritt verbundenen Formalitäten nach sich ziehen.

Die Kommission verweist ebenfalls auf das Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen vom 1. September 2005(2), in dem die Möglichkeiten der EU-Mitgliedstaaten analysiert werden, eine Solidaritätsabgabe auf Flugtickets als eine Quelle zur Finanzierung der Entwicklungshilfe zu erheben und so ihren Verpflichtungen im Rahmen der Millennium-Entwicklungsziele weiter nachzukommen. Dieses Dokument wurde im Rahmen des ECOFIN-Rates diskutiert, der jedoch diese Möglichkeit nicht weiterverfolgte.

Die Kommission beabsichtigt, die Mängel im geltenden Mehrwertsteuersystem anzugehen, um unter anderem einen effektiveren Binnenmarkt zu schaffen, Betrug zu verhindern und zu bekämpfen, die Erhebung der Mehrwertsteuer zu stärken und den Unternehmen dabei zu helfen, wettbewerbsfähiger zu werden. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Kommission gegen Ende dieses Jahres ein Grünbuch vorzulegen. Im Anschluss daran wird wahrscheinlich ein hochrangiges Treffen mit den Mitgliedstaaten stattfinden. Die Meinungen von Öffentlichkeit, Unternehmen und Mehrwertsteuerexperten werden mittels einer öffentlichen Anhörung und Konferenz ebenfalls eingeholt werden. Daraus wird im Jahre 2011 eine Mitteilung hervorgehen, welche die neuen Prioritäten in Sachen Mehrwertsteuer darlegt.

 
 

(1)ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 12.
(2)SEK(2005) 1067

 

Anfrage Nr. 46 von Kathleen Van Brempt (H-0343/10)
 Betrifft: Aktivitäten des kolumbianischen Geheimdienstes und Freihandelsabkommen mit Kolumbien
 

Vor kurzem haben die kolumbianische und die internationale Presse die „Operación EUROPA“ des kolumbianischen Geheimdienstes aufgedeckt. Diese Operation hatte zum Ziel, das europäische Rechtssystem, den Unterausschuss „Menschenrechte“ des Europäischen Parlaments und den Hohen Kommissar für Menschenrechte der Vereinten Nationen, mehrere Behörden sowie diverse nichtstaatliche Organisationen und europäische Bürger zu diskreditieren und zu beeinflussen.

Hatte die Kommission Kenntnis von der Tatsache, dass offizielle Kanäle der kolumbianischen Republik aktiv versuchen, europäische Einrichtungen zu untergraben und zu diskreditieren? Welche Auswirkungen haben diese Enthüllungen auf den Abschluss eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kolumbien?

 
  
 

(EN) Der Kommission sind diese Vorwürfe bekannt und sie nimmt sie sehr ernst. Die Kommission hat dieses Thema deswegen auch wiederholt in ihrem Dialog mit der kolumbianischen Regierung zur Sprache gebracht, unter anderem anlässlich des Besuchs des Leiters des Geheimdienstes DAS (Verwaltungsbehörde für Sicherheit) Felipe Muñoz bei der Kommission im März, aber auch im Rahmen der Kontakte zwischen unserer Delegation und dem DAS sowie anderen Regierungsabteilungen.

Soweit die Kommission weiß, wurden die Ermittlungen in diesen Fällen – sowie die entsprechenden Akten zu illegalen Überwachungsaktivitäten – zwecks Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen an die Generalstaatsanwaltschaft (Fiscalía) übergeben. Diese dauern an und führten bereits zur Verhaftung und/oder Entlassung zahlreicher DAS-Funktionäre, sowie zur Einleitung strafrechtlicher oder disziplinarischer Verfahren gegen einige von ihnen.

Der Kommission ist auch bekannt geworden, dass eine Reihe interner Reformen eingeleitet wurden, um eine Wiederholung des Skandals zu verhindern. Diese umfassen unter anderem die Auflösung des DAS, die Schaffung einer neuen Behörde, die der Aufsicht des Parlamentes unterstehen muss, und die gründliche Säuberung der DAS-Archive. Auf ausdrücklichen Wunsch der kolumbianischen Regierung wird dieser Prozess vom Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Bogotá begleitet.

Die Kommission vertritt die Auffassung, welche zum Teil durch frühere Erfahrungen entstanden ist, dass die kolumbianische Regierung bereit ist, zur Klärung des Sachverhaltes dieser Ereignisse beizutragen, und dass sie offen ist für einen Austausch über die Maßnahmen, die unternommen werden können, um diese anzugehen. Die Kommission nimmt auch zur Kenntnis, dass der kolumbianische Botschafter bei einer gemeinsamen Sitzung der EP-Delegation für die Beziehungen zu den Ländern der Andengemeinschaft und des Unterausschusses Menschenrechte des Europäischen Parlaments am 27. April 2010 darauf hingewiesen hat, dass die kolumbianische Regierung bereit wäre, den Leiter des DAS Felipe Muñoz für einen tiefergreifenden Austausch mit dem Europäischen Parlament nach Brüssel zu entsenden.

 

Anfrage Nr. 47 von Georgios Toussas (H-0345/10)
 Betrifft: Ausbeutung von Seeleuten durch Reedereimonopole
 

Die Ausbeutung von Seeleuten durch Reedereimonopole nimmt immer größere Ausmaße an. Ein typisches Beispiel stellen die unter englischer Flagge fahrenden Schiffe ROPAX 1 – ROPAX 2 dar, Eigentum der Reederei V – SHIPS/Adriatic Lines & Spa mit Sitz in Italien, die regelmäßig zwischen Korinth/Griechenland und Ravenna/Italien verkehren. Die Besatzungen bestehen aus jeweils 33 und 29 Seeleuten (obwohl es den gesetzlichen Vorschriften zufolge mindestens 48 sein müssten). Dabei handelt es sich sämtlich um unversicherte Rumänen, die Hungerlöhne erhalten und die von den Reedern und wie Sklavenhalter agierenden Agenturen auf das schlimmste eingeschüchtert werden. Dies bedeutet eine Intensivierung der Arbeit der Seeleute, was gegen das Internationale Übereinkommen 180 über Arbeitszeitregelungen verstößt, wodurch die Sicherheit des menschlichen Lebens auf See gefährdet wird. Das Unternehmen, dem die Schiffe gehören, verstößt nicht nur gegen die ohnehin unzureichenden gesetzlichen Vorschriften, sondern geht auch gerichtlich gegen die Seeleute vor, die sich zu Recht zur Wehr setzen.

Welche Auffassung vertritt die Kommission zur Ausbeutung der Seeleute durch die Eigentümergesellschaft der oben genannten Schiffe, zumal das Unternehmen für die genannten Linien und die Schiffe ROPAΧ 1 – ROPAX 2 Zuschüsse der Gemeinschaft erhält? Verurteilt die Kommission dieses Vorgehen des Unternehmens gegen die Seeleute?

 
  
 

(EN) Der Kommission ist die spezifische Situation, die der Herr Abgeordnete beschreibt, nicht bekannt.

Die Kommission unterstreicht, dass die Richtlinie 1999/63/EG(1) klare Mindestnormen im Hinblick auf Arbeits- und Ruhezeiten auf allen seegehenden Schiffen festlegt, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates eingetragen sind und in der gewerblichen Seeschifffahrt verwendet werden. Alle Mitgliedstaaten haben diese Richtlinie in ihre Rechtsordnung übernommen. Gemäß Artikel 3 der Richtlinie sind die Mitgliedstaaten „verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um jederzeit gewährleisten zu können, dass die durch die Richtlinie vorgeschriebenen Ergebnisse erzielt werden“. Die Richtlinie 1999/63/EG erlässt auf EU-Ebene die gleichen Normen, die auch im Übereinkommen 180 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) enthalten sind. Die Kommission erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten gemäß EU-Recht die Verantwortung dafür tragen, dass die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung von EU-Richtlinien korrekt und wirksam angewendet werden.

Gemäß Artikel 153 AEUV besitzt die EU im Bereich Arbeitsentgelt keine Zuständigkeit. Die Bestimmungen des EU-Rechts über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, welche Diskriminierungen aus Gründen der Staatsangehörigkeit verbieten, finden jedoch Anwendung.

Sollte sich die Situation, die der Herr Abgeordnete beschrieben hat, bestätigen, so würde die Kommission die betroffenen Parteien dazu auffordern, sich um Abhilfe zu bemühen, falls erforderlich auch unter Verwendung der nationalen außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren.

Was die Finanzierung betrifft, so gibt es für dieses Unternehmen keine Unterstützung aus den Fonds, die direkt von den Kommissionsdienststellen verwaltet werden.

 
 

(1)Richtlinie 1999/63/EG des Rates vom 21. Juni 1999 zu der vom Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft (ECSA) und dem Verband der Verkehrsgewerkschaften in der Europäischen Union (FST) getroffenen Vereinbarung über die Regelung der Arbeitszeit von Seeleuten - Anhang: Europäische Vereinbarung über die Regelung der Arbeitszeit von Seeleuten ABl. L 167 vom 2.7.1999

 

Anfrage Nr. 48 von Konrad Szymański (H-0349/10)
 Betrifft: Partnerschaft für Modernisierung und Östliche Partnerschaft
 

Die Europäische Union bietet Russland eine „Partnerschaft für Modernisierung“ an und will gleichzeitig die Östliche Partnerschaft stärken.

Inwieweit tragen die Ziele der „Partnerschaft für Modernisierung“ zur Kohärenz der EU-Politik in der Region bei, die Gegenstand der Östlichen Partnerschaft ist?

Auf welche Weise soll im Rahmen der „Partnerschaft für Modernisierung“ die Anwendung des Grundsatzes sichergestellt werden, dass die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen von Fortschritten bei der Achtung der Menschenrechte, insbesondere der Meinungs- und Pressefreiheit, abhängig gemacht wird?

Hat die Europäische Union vor, hinsichtlich der Abschaffung der Visumspflicht für Bürger der Russischen Föderation und der Staaten der Östlichen Partnerschaft das Verhältnismäßigkeitsprinzip einzuhalten?

 
  
 

(EN) Die Östliche Partnerschaft zielt darauf ab, die politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration zwischen den sechs östlichen Nachbarländern und der EU zu fördern. Ebenso wie die Partnerschaft für Modernisierung mit Russland, versucht auch die Östliche Partnerschaft im Wesentlichen die umfassenden Bemühungen zugunsten innenpolitischer Reformen zu unterstützen. Die beiden Initiativen sind als solche untereinander kohärent und unterstützend.

Um Erfolg zu haben, müssen Reform- und Modernisierungsbemühungen auf dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, auf demokratischen Werten und der Achtung der Bürgerrechte beruhen und die Zivilgesellschaft aktiv einbinden. Daher sind das wirksame Funktionieren der Justiz, der verstärkte Kampf gegen Korruption und die Förderung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft die Schwerpunkte der EU-Russland Partnerschaft für Modernisierung.

Was die Visaliberalisierung betrifft, so ist dies - sowohl im Hinblick auf Russland als auch auf die Länder der Östlichen Partnerschaft - für die EU ein langfristiges Ziel. Während die regionale Kohärenz in der Tat ein wichtiger Bestandteil unserer Visapolitik ist, hängt die angestrebte Umsetzung der Visaliberalisierung in erster Linie von den Bedingungen für eine wirksam gesteuerte und sichere Mobilität ab, die mit jedem einzelnen Land auf den Weg gebracht werden.

Was das weitere Vorgehen betrifft, so sind wir mit der Ukraine kürzlich übereingekommen, zur vollständigen Umsetzung im Visadialog überzugehen und auf die Entwicklung eines Aktionsplans hinzuarbeiten, der alle technischen Anforderungen darlegen wird, die von der Ukraine vor der etwaigen Einführung einer visafreien Reiseregelung erfüllt werden müssen. Im Hinblick auf Russland versuchen wir auf der Grundlage eines ergebnisorientierten Ansatzes Schritt für Schritt voranzukommen. Auch im Zusammenhang mit anderen Ländern der Östlichen Partnerschaft werden die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger und die Visaliberalisierung als langfristiges Ziel schrittweise gefördert.

 

Anfrage Nr. 49 von Saïd El Khadraoui (H-0350/10)
 Betrifft: Online-Iphone-Anwendung - Streckenplaner für die belgische Eisenbahngesellschaft NMBS
 

In der belgischen Presse sind verschiedene Berichte erschienen, wonach ein Bürger einen mobilen Online-Streckenplaner für Zugreisende entwickelt hat. Diese Anwendung bot er auf einer Website mit der Bezeichnung http://www.irail.be kostenlos an. Die NMBS hat vor kurzem selbst eine solche Anwendung entwickelt und erklärt, dass ihre Rechte des geistigen Eigentums – wie das Urheberrecht und das Recht auf Datenschutz – verletzt würden.

Unterstützt die Kommission – ausgehend von der Zielvorgabe eines nachhaltig integrierten europäischen Verkehrsnetzes – den Grundsatz, dass alle möglichen Informationen für Fahrgäste frei verfügbar sein müssen, auch wenn dies nicht über die eigenen offiziellen Kommunikationskanäle erfolgt? Ist die Kommission der Auffassung, dass solche Anwendungen gefördert werden müssen, um zu einem integrierten Informations- und Fahrscheinsystem für sämtliche Verkehrsträger zu gelangen?

 
  
 

(EN) Der Kommission ist der genaue Sachverhalt, des in der Anfrage erwähnten Falles, nicht bekannt. Während es zutrifft, dass einige Datenbanken aufgrund der Investitionen, die getätigt wurden, um die darin enthaltenen Informationen zu beschaffen, urheberrechtlichen Schutz verdienen, wird dieser Schutz gewöhnlich verwehrt, wenn die Daten nicht aus einer Vielfalt unabhängiger Quellen stammen. Eine der entscheidenden Fragen lautet daher, ob das Bahnverkehrsunternehmen seine eigenen Daten, oder Daten aus vielfältigen anderen Quellen veröffentlicht (vgl. British Horseracing Board gegen William Hill, 9. November 2004, Rechtssache C-203/02).

Was die Frage der frei zugänglichen Fahrgastinformationen angeht, so enthalten Artikel 10 und Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr Bestimmungen zum Buchungsverfahren für transeuropäische Bahnreisen, die auf die Verbesserung der Koordinierung und Standardisierung zwischen den Buchungssystemen der Bahnverkehrsunternehmen in unterschiedlichen Mitgliedstaaten abzielen. Eisenbahnunternehmen und Fahrkartenverkäufer müssen gemäß Artikel 10 der Verordnung das rechnergestützte Informations- und Buchungssystem für den Eisenbahnverkehr nutzen.

Die Einführung eines integrierten Informations- und Fahrkartensystems für alle Beförderungsmittel wäre im Rahmen der Errichtung eines einheitlichen europäischen Verkehrsraums und des Angebots effizienter, nachhaltiger und verlässlicher Beförderungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Geschäftskunden, ein wichtiger Fortschritt. In ihrem Aktionsplan urbane Mobilität(1) hat die Kommission das oberste Ziel niedergelegt, das darin besteht, den Nutzern ein einheitliches Reiseportal für den öffentlichen Nahverkehr auf EU-Ebene über das Internet bereitzustellen. Besonderes Augenmerk gilt dabei den Hauptknotenpunkten des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V). Dementsprechend leistet die Kommission sehr aktiv Unterstützung in Sachen Forschung, Entwicklung und der Errichtung eines integrierten Reiseinformations- und Fahrkartensystems.

Es gibt eine Reihe vielversprechender Forschungs- und Entwicklungsprojekte in diesem Bereich (z. B. iTravel, WISETRIP, LINK), und das System steht im Aktionsplan für intelligente Verkehrssysteme (IVS) und der vorgeschlagenen ITS-Richtlinie ganz besonders im Vordergrund. Im Rahmen des Aktionsplans für IVS liegt ein besonderer Schwerpunkt auf dem einfachen Zugang und Austausch von Verkehrs- und Reisedaten, mit dem Ziel der Bereitstellung von Haus-zu-Haus-Diensten für die Reisenden. Die Fortschritte eines speziellen Workshops, der am 21. Juni 2010 zu diesem Thema stattfand, werden in Kürze auf der EUROPA-Webseite veröffentlicht (vgl. Transport/Intelligent Transport Systems/Road/ITS Action Plan). Sobald die IVS-Richtlinie (COD/2008/0263) angenommen wurde, wird die Kommission verbindliche Spezifikationen für multimodale Reiseinformationen ausarbeiten.

Die Kommission beabsichtigt darüber hinaus im Jahre 2011 einen spezifischen gemeinsamen Standard für den Eisenbahnverkehr (bekannt als „Telematikanwendungen für den Personenverkehr – Technische Spezifikationen für die Interoperabilität“) einschließlich Anschlussverbindungen zu anderen Beförderungsarten(2) anzunehmen. Das ist ein erster Schritt auf dem Weg zu diesem Ziel. Die Zulassung mobiler Verkehrsanwendungen, die in Übereinstimmung mit diesem Standard entwickelt wurden, wird sich positiv auf die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger auswirken. Die Bereitstellung präziser Daten in Echtzeit ist in diesem Prozess ein Schlüsselelement. Die Kommission wird darüber nachdenken, wie dieses Ziel verfolgt werden kann.

 
 

(1)KOM (2009) 490
(2)Siehe auch die schriftliche Anfrage E-5674/09 von Herrn Simpson
http://www.europarl.europa.eu/QP-WEB/home.jsp

 
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