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Verfahren : 2010/0032(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0210/2010

Eingereichte Texte :

A7-0210/2010

Aussprachen :

PV 06/09/2010 - 16
CRE 06/09/2010 - 16

Abstimmungen :

PV 07/09/2010 - 6.11
CRE 07/09/2010 - 6.11
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
PV 17/02/2011 - 6.1
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0301
P7_TA(2011)0061

Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 6. September 2010 - Straßburg Ausgabe im ABl.

16. Bilaterale Schutzklausel des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Korea (Aussprache)
Video der Beiträge
Protokoll
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  Der Präsident. – Der nächste Punkt ist der Bericht von Herrn Zalba Bidegain im Namen des Ausschusses für internationalen Handel über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Korea (KOM(2010)0049 - C7-0025/2010 - 2010/0032(COD)).

 
  
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  Pablo Zalba Bidegain, Berichterstatter.(ES) Herr Präsident, Herr Kommissar, Herr Präsident des Rates, meine Damen und Herren! Die Annahme des Freihandelsabkommens mit Südkorea wird sowohl für die europäische als auch die koreanische Industrie Möglichkeiten eröffnen. Um jedoch negative Auswirkungen auf die europäische Industrie zu vermeiden, ist eine wirksame Schutzklausel von wesentlicher Bedeutung.

Mit diesem Aspekt haben sich meine Kolleginnen und Kollegen und ich in den vergangenen Monaten im Ausschuss für internationalen Handel befasst. Es ist daher wichtig, dass das Parlament als Ganzes das gesamte Paket an Änderungsanträgen unterstützt.

Der Bericht wurde im Juni mit 27 Ja-Stimmen und einer Enthaltung angenommen. Im Rahmen dieser Klausel wird die Anwendung von Schutzmaßnahmen möglich sein, wenn der europäischen Industrie infolge einer Senkung von Zöllen auf aus Südkorea importierten Waren eine bedeutende Schädigung zu entstehen droht.

Wie Sie wissen, erfolgt im Rahmen der neuen Befugnisse, die das Parlament mit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon erhalten hat, die Annahme dieser Verordnung entsprechend dem ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahren. Leider war es nicht möglich, mit einem Mandat des Rates einen Trilog vor der Sommerpause zu führen.

Der erste offizielle Trilog fand am 30. August statt, und sowohl die Schattenberichterstatter als auch ich konnten die Reaktionen des Rates auf unsere Änderungsanträge vernehmen. Die Sitzung ermöglichte uns, Fortschritte in vielen Punkten zu erzielen und die endgültige Fassung einiger Absätze festzulegen. Die Sitzung hat uns zudem das Gefühl vermittelt, dass der Rat das ernsthafte Anliegen hat, eine Einigung hinsichtlich der kontroversesten Punkte zu erzielen, und mit aller Kraft darauf hinarbeitet. Dies erachten wir natürlich als äußerst positiv.

Gleichzeitig sind wir jedoch der Überzeugung, dass die zur Verfügung stehende Zeit nicht ausreichend war, um die Position des Rates in Bezug auf Themen klar darzulegen, bei denen sein Standpunkt von dem abweicht, der vom Ausschuss für internationalen Handel eingenommen wurde.

Alle Fraktionen haben daher einstimmig beschlossen, dass es nun an der Zeit ist, dass das Parlament im Plenum zu den Änderungsanträgen Stellung bezieht, die im Juli vom Ausschuss für internationalen Handel angenommen wurden und die für die Anwendung und Effektivität der Schutzklausel ausschlaggebend sind.

Gleichzeitig wurde einstimmig die Entscheidung getroffen, eine mögliche Einigung bei erster Lesung nicht auszuschließen, die unserer festen Überzeugung nach möglich ist, wenn der Rat seinen Standpunkt klar dargelegt hat.

Wir werden daher morgen lediglich über die Änderungsanträge abstimmen, die vom Ausschuss für internationalen Handel eingebracht wurden, und werden gemäß Artikel 55 die Abstimmung über den Legislativbericht auf die zweite Sitzungsperiode im Oktober verschieben und hoffentlich zu diesem Zeitpunkt das Gesetzgebungsverfahren zu einem positiven Abschluss bringen.

Wir sind der Ansicht, dass der Bericht eine ganze Reihe von Verbesserungen enthält, wie beispielsweise die Einrichtung einer Online-Plattform, um die Verfahren zu beschleunigen; die Möglichkeit für die Industrie, ein Untersuchungsverfahren einzuleiten; die Verpflichtung der Kommission zur Erstellung von Berichten und Verbesserungen bei der Beobachtung und Überwachung von koreanischen Importen. Wir haben zu diesen Punkten bereits eine grundlegende Einigung mit dem Rat erzielt.

Ich halte dies zwar für ein gutes Ergebnis, unserer Meinung nach ist es jedoch noch nicht ausreichend. Es gibt weitere, grundlegendere Aspekte, denen sich die Verhandlungspartner mit großer Aufmerksamkeit widmen und die alle Fraktionen hier verteidigen müssen, wie wir dies bereits im Ausschuss für internationalen Handel getan haben. Im Wesentlichen geht es mir hierbei um vier Punkte.

Zunächst müssen wir für die schwächeren Mitgliedstaaten das Risiko abmildern, indem eine regionsspezifische Regionalklausel eingeführt wird. Damit soll vermieden werden, dass einige sensible Industrien in Mitleidenschaft gezogen werden. Dabei sollten wir nicht vergessen, dass die Schutzklausel im Wesentlichen von vorübergehender Wirkung ist und ihr Ziel insbesondere darin besteht, die sensibelsten Wirtschaftszweige zu schützen, damit sie ausreichend Zeit haben, sich an die neue Situation anzupassen.

Zweitens muss eine eindeutige Überwachung für die Produkte eingerichtet werden, die von der Klausel zur Zollrückvergütung betroffen sind.

Drittens müssen wir die Rolle des Parlaments beim Verfahren zur Einleitung von Untersuchungen schützen, und der letzte Punkt ist das Entscheidungsverfahren oder die Komitologieentscheidung.

Erwähnenswert erscheint mir abschließend das Entgegenkommen des belgischen Ratsvorsitzes während der Verhandlungen wie auch die wichtige Rolle, die der Kommission jetzt und auch in Zukunft zukommt, um die Verhandlungen zu einem soliden Abschluss zu bringen.

 
  
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  Karel De Gucht, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident! Bei der Verordnung zur Implementierung der bilateralen Schutzklausel im Freihandelsabkommen zwischen der EU und Korea handelt es sich um einen sehr wichtigen Rechtsakt, was nicht nur darauf zurückführen ist, dass er der EU-Industrie gegebenenfalls den erforderlichen Schutz bietet, sondern auch auf die Tatsache, dass dies das erste Handelsdossier ist, in das das Europäische Parlament als Mitgesetzgeber involviert ist. Ich freue mich daher über das Engagement und die Verantwortung, mit der das Parlament sich diesem besonderen Vorgang widmet.

Ich begrüße die Bemühungen des Europäischen Parlaments bei der Ausarbeitung der Änderungsanträge zum Vorschlag der Kommission, die unter sehr strengen Fristvorgaben stattfinden musste. Zudem möchte ich bestätigen, dass die Kommission fest entschlossen ist eine Einigung zu erzielen, die einen effektiven Schutzmechanismus gewährleistet, mit dem die potenziellen Bedenken einiger Wirtschaftszweige der EU-Industrie angegangen werden.

Mir wurde mitgeteilt, dass das erste informelle Dreiergespräch in Bezug auf die koreanische Schutzregelung gut verlaufen ist, und dass, wie der Berichterstatter bereits ausgeführt hat, Fortschritte zu einer bedeutenden Anzahl von Änderungsanträgen erzielt wurden. Es wurde beispielsweise eine Einigung in so wichtigen Fragen erreicht wie dem Recht der EU-Industrie, die Einleitung einer Schutzuntersuchung beantragen zu können, und der Einbeziehung von internen Regeln zur Zollrückvergütung in die Schutzregelung.

Ich bin mir im Klaren darüber, dass die schwierigsten Themen im Rahmen des Trilogs bisher noch nicht im Detail erörtert wurden. Ich hoffe jedoch, dass die nächsten Treffen zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission, die in naher Zukunft organisiert werden dürften, wesentliche Fortschritte und eine Einigung auch zu den schwierigsten Fragestellungen hervorbringen werden.

Ich möchte den verehrten Abgeordneten und insbesondere den Mitgliedern des Ausschusses für internationalen Handel (INTA) dafür danken, dass sie diesem Vorgang Priorität eingeräumt haben. Außerdem möchte ich erneut auf das Engagement der Kommission zur konsequenten Umsetzung des gesamten Freihandelsabkommens hinweisen. Dies bezieht sich nicht nur auf den Schutzmechanismus, sondern auch auf andere Aspekte des Freihandelsabkommens, insbesondere Bestimmungen für nachhaltige Entwicklung und Disziplinen für nicht-tarifäre Handelshemmnisse.

Abschließend möchte ich diese Gelegenheit nutzen, um Sie über die jüngsten Entwicklungen hinsichtlich des Annahmeverfahrens für das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Korea durch den Rat zu informieren. Wie Sie vielleicht wissen, wird der für den 10. September anberaumte Rat für Auswärtige Angelegenheiten hoffentlich die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens genehmigen. Sobald dieser Beschluss getroffen ist, wird eine offizielle Unterzeichnung und Übertragung der Einigung an das Parlament für das Zustimmungsverfahren möglich sein.

Das Datum der vorläufigen Anwendung wird zu einem späteren Zeitpunkt durch den Rat festgelegt. Diese Beschlussfassung erfolgt sehr wahrscheinlich sobald das Parlament seine Zustimmung zum Freihandelsabkommen erteilt hat und eine Einigung zur Schutzverordnung erzielt wurde.

 
  
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  Der Präsident. – Vielen Dank, Herr Kommissar, für die Darstellung der Standpunkte der Europäischen Kommission.

 
  
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  Daniel Caspary, im Namen der PPE-Fraktion. – Her Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Was Parlament, Rat und Kommission in den letzten Wochen und Monaten hier gemeinsam erreicht haben, ist vorbildlich. Ich möchte besonders dem Kollegen Zalba für seine Arbeit danken!

Das Europäische Parlament zeigt beim ersten außenhandelspolitischen Thema nach dem Vertrag von Lissabon, bei dem wir maßgeblich mitbeteiligt sind, dass wir handlungsfähig sind. Wir hatten im Juli im Ausschuss die erste Lesung, wir haben heute Abend die Debatte. Wenn es nach uns im Parlament ginge, könnten wir morgen über die Schutzklauseln abstimmen. Aber leider ist es an der anderen Institution — also am Rat — bisher gescheitert, dass wir das Abkommen morgen verabschieden können. Ich wäre dankbar, wenn der Rat heute anwesend wäre. Und ich wäre dankbar, wenn der Rat bei dem Thema etwas mehr Flexibilität und etwas mehr Geschwindigkeit gezeigt hätte.

Zur Rolle des Europäischen Parlaments möchte ich ganz klar Folgendes sagen: Die Kommission, die Mitglieder und die Industrie werden künftig das Recht haben, eine Überprüfung nach der Schutzklausel zu starten. Wir im Europäischen Parlament wollen dieses Recht auch! Ich denke, ich kann für alle Kollegen sprechen: Wir werden auf dieses Recht nicht verzichten. Und ich rufe Kommission und Rat auf, hier in den Verhandlungen möglichst schnell zuzustimmen.

Der nächste Punkt: Bei den Zollrückerstattungen schlägt die Kommission vor, das Thema in die Schutzklauseln aufzunehmen. Ich rufe den Rat auf, hier seine Blockadehaltung aufzugeben und das Thema zu akzeptieren.

Drittens: Auch das Thema CO2-Regulierung in Südkorea sollte angesprochen werden. Die koreanische Regierung plant eine CO2-Regulierung im Automobilsektor. Wir alle haben die Sorge, dass diese Regulierung dazu dienen könnte, die Öffnung des koreanischen Marktes für Automobile aus Europa wieder zurückzunehmen. Ich rufe die Kommission auf, hier wirklich hart mit den Koreanern zu sprechen. Dieses Thema CO2-Regulierung ist ein Lackmustest. Wenn die Koreaner gleich bei der ersten neuen Gesetzgebung gegen unser Freihandelsabkommen arbeiten sollten, wäre das nicht zielführend.

In diesem Sinne wünsche ich dem Berichterstatter und allen Beteiligten weiter viel Erfolg. Ich wäre sehr dankbar, wenn wir das Thema dieses Jahr noch abschließen könnten.

 
  
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  Bernd Lange, im Namen der S&D-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte dem Berichterstatter erst einmal für die gute Zusammenarbeit danken, die dazu beigetragen hat, dass das Parlament im Ausschuss einstimmig eine sehr fundamentale Position verabschiedet hat – was ich sehr begrüße – und damit noch einmal die Bedeutung klarmacht, die diese Safeguard Regulation hat.

Zusammen mit dem Abkommen mit Südkorea ist dies das erste Abkommen nach dem Vertrag von Lissabon, über das wir verhandeln, und damit hat das Parlament eine neue Rolle, die es eben auch ausfüllen muss. Zum Zweiten sind dieses Freihandelsabkommen mit Südkorea und die Safeguard Regulation auch quasi die Blaupause für zukünftige Abkommen, und insofern müssen wir hier auch besonders sorgfältig handeln. Dies sind zwei gewichtige Gründe, die eigentlich dafür sprechen, nicht nonchalant Positionen zu verwässern, sondern wirklich darum zu kämpfen, dass man sich auf vernünftige Regelungen einlässt.

Herr Kommissar, Sie wissen es, es sind sechs Punkte, die uns besonders am Herzen liegen. Ich will sie in aller Kürze noch einmal nennen: Erster Punkt: Der Zollrückerstattungsmechanismus. Wenn koreanische Hersteller Teile aus Drittländern bei der Herstellung ihrer Waren verwenden, dann müssen sie dafür keine Zölle entrichten und können sie nach Europa exportieren, wohingegen Hersteller aus Europa – selbst wenn sie die gleichen Teile verwenden – keine solche Zollfreiheit haben. Also ein Wettbewerbsvorteil für die koreanischen Hersteller! Hier muss man genau überwachen, ob das zu Marktverzerrungen führt. Und das lässt sich nicht mit einer einfachen Erklärung bewerkstelligen, sondern das muss rechtsverbindlich als ein Grund zur Einleitung von Untersuchungen in die Safeguard Regulation aufgenommen werden.

Zweiter Punkt: Es wird auch regionale Besonderheiten geben, und nicht alle sensiblen Sektoren sind in allen Mitgliedsländern gleich stark vertreten. Deswegen muss man besonders darauf achten, wie man sensible Sektoren in einzelnen Regionen gegen gezielte Angriffe schützen kann. Das ist keine einfache Operation, weil wir uns im Binnenmarkt befinden, aber das muss politisch gelöst werden.

Dritter Punkt: Weil dies eben das erste Abkommen nach dem Vertrag von Lissabon ist, Herr Kommissar, geht es auch um eine neue Balance zwischen Rat und Parlament, und weil wir ja auch die Vereinbarungen mit der Kommission getroffen haben, ist es mehr als recht und billig, überall in dem Abkommen eine gleichberechtigte Rolle von Parlament und Rat zu verankern.

Vierter Punkt: Die Abläufe in der Umsetzung sind natürlich Ihr Geschäft – in die operative Umsetzung wollen wir uns auch nicht einmischen –, aber wir müssen als Parlament sicherstellen, dass im Komitologieverfahren die Rechte des Parlaments nicht in Frage gestellt werden. Insbesondere brauchen wir ein Rückholrecht, auch das muss gesichert werden.

Fünfter Punkt: Wir haben mit Südkorea über viele Jahrzehnte die Erfahrung gemacht, dass neben der tarifären Handelspolitik immer nichttarifäre Handelshemmnisse aufgebaut worden sind. Deswegen müssen wir auch einen klaren Mechanismus der Überwachung, der Berichterstattung und auch der Einleitung von Konsultationen haben, wenn im nichttarifären Handelsbereich Probleme entstehen.

Und sechster Punkt: Wenn wir es mit der neuen Form der Handelsabkommen ernst meinen, dann kommt es auch darauf an, die Zivilgesellschaft einzubeziehen und zu stärken. Das heißt, grundlegende Normen der ILO müssen verankert und umgesetzt werden, zum Beispiel die Norm 87, wonach den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Streikrecht gewährt wird. Dem steht entgegen, dass im Strafgesetzbuch von Südkorea der Artikel 314 „Störung des Betriebsfriedens” ein Straftatbestand ist. Da müssen wir ran – die Zivilgesellschaft muss gestärkt, grundlegende ILO-Normen und grundlegende Umweltstandards müssen gesichert werden, und auch bei der Überwachung des Abkommens muss die Zivilgesellschaft in Form der Domestic Advisory Groups einbezogen werden.

Letzter Punkt, Herr Kommissar: Sie haben gesagt, die vorläufige Umsetzung wird höchstwahrscheinlich erst dann erfolgen, wenn wir uns geeinigt haben. Dieses „höchstwahrscheinlich” möchte ich streichen. Es kann keine vorläufige Inkraftsetzung geben, solange das Parlament nicht in dieser Frage entschieden hat!

(Beifall)

 
  
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  Michael Theurer, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Schattenberichterstatter der ALDE-Fraktion danke ich Herrn Kommissar De Gucht und auch unserem Berichterstatter Zalba für die gute Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dem Freihandelsabkommen mit Südkorea und den Schutzklauseln.

Zunächst möchte ich unterstreichen, dass wir als Liberale und Demokraten hier im Europäischen Parlament eine möglichst baldige Ratifizierung und Verabschiedung des Abkommens wollen, weil wir für Freihandel sind und weil wir in einem Abkommen mit Südkorea große Chancen für die Wirtschaft in der Europäischen Union und auch in Südkorea sehen. Bei den Schutzklauseln ging es uns aber darum, die Bedenken, die aus der europäischen Industrie an uns herangetragen wurden, sehr ernst zu nehmen. Wir glauben, dass mit dem Instrument der Schutzklauseln diesen Bedenken auch Rechnung getragen werden kann. Wir wollen mit der Abstimmung in dieser Woche signalisieren, dass im Parlament die politischen Kräfte einig sind und mit diesen Schutzklauseln hier ein funktionsfähiges Abkommen abgeschlossen wird. Deshalb rufen wir den Rat und die Kommission auf, in den wichtigen noch strittigen Punkten auf uns zuzukommen.

Wir wollen vor allen Dingen, dass die Zollrückerstattung nicht missbraucht wird. Es kann nicht sein, dass durch Zollrückerstattung über Südkorea ein Einfallstor für Billigprodukte, billige Vorprodukte aus China und aus anderen asiatischen Ländern entsteht. Wir wollen, dass außerdem die nichttarifären Handelsbarrieren, etwa die CO2-Regeln bei Kfz, von Seiten der Südkoreaner abgebaut werden, so dass nicht durch die Hintertür neue Handelsbarrieren entstehen.

Wir wollen, dass soziale und ökologische Standards eingehalten werden. Und natürlich muss eine Regelung für die Frage der Komitologie gefunden werden, also für die spätere Anwendung des Abkommens. Hierbei setzen wir auf eine starke Rolle des Parlaments. Wir setzen uns auch dafür ein, dass die Industrie selbst und die Mitgliedstaaten eine solche Untersuchung und Überprüfung in Zukunft einführen können.

Ein letzter Punkt macht mir Sorge: Der Rat wird in den nächsten Tagen über die vorläufige Anwendung des Abkommens diskutieren und möglicherweise auch abstimmen. Ich kann hier nur warnen. Nach dem Vertrag von Lissabon muss das Parlament zustimmen. Eine vorläufige Anwendung würde dem Geist des Vertrags von Lissabon entgegenstehen. Deshalb rufe ich den Rat auf, keine vorläufige Anwendung des Abkommens zu beschließen, sondern zunächst die Entscheidung des Parlaments abzuwarten. Wir haben alles getan, um eine zeitnahe Entscheidung möglich zu machen, und das sollten wir auch durch große Einigkeit in der Abstimmung zum Ausdruck bringen!

 
  
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  Helmut Scholz, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar De Gucht, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte im Namen meiner Fraktion deutlich machen, dass wir hinter dem eingeschlagenen Weg des Ausschusses stehen, in dieser Plenarwoche den Vorschlag für eine Verordnung zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel des Freihandelsabkommens zur Abstimmung zu bringen.

Transparenz, Offenheit – unter Verdeutlichung der Rechte des Europäischen Parlaments als künftig alle Handelsabkommen mitentscheidende gesetzgebende EU-Institution –, und damit das Ernstnehmen der Meinungen, Sorgen und Bedenken vieler beteiligter und betroffener Akteure hinsichtlich des noch zu ratifizierenden Freihandelsabkommens, all das wird von der Schutzklauselverordnung direkt berührt. Lassen Sie mich bekräftigen: Zum Inhalt und vor allem zum Text des Freihandelsabkommens gibt es nicht nur hier im Europäischen Parlament durchaus unterschiedliche Ansichten, sondern noch viel mehr in den Betrieben bei den Beschäftigten, und zugleich auch bei den Unternehmensleitungen, und zwar in den großen, aber mehr noch in den kleinen und mittelständischen Betrieben auf beiden Handelspartnerseiten.

Es ist das erste Freihandelsabkommen des 21. Jahrhunderts zwischen hochentwickelten Volkswirtschaften in einer globalisierten Wirtschaftswelt, und es wird unter der Bedingung der Wirtschafts- und Finanzkrise in Kraft treten. Deshalb kommt dem Schutzklauselmechanismus eine erhebliche Bedeutung zu, die weit über den hier konkret dargelegten Aspekt hinausgehen dürfte.

Die Rechtssicherheit hinsichtlich der Umsetzung und der Anwendungsmöglichkeiten der im Vertrag vorgesehenen Schutzmaßnahmen ist unverzichtbar, wenn Handelszusammenarbeit, Weltoffenheit und gemeinsames Herangehen an die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der jeweiligen Volkswirtschaften im Interesse der Beschäftigten, der Bürgerinnen und Bürger beider Handelsseiten positiv vorangetrieben werden soll. Zeitplanung und Fristen, regionale Schutzmaßnahmen, Beweisführung, Überwachungsmaßnahmen – und zwar, wie meine Kolleginnen und Kollegen hier schon dargelegt haben, gleichberechtigt mit dem Rat durch das Europäische Parlament – sind unverzichtbar. Gerade die aus eigenem Erleben erwachsenen Bedenken zivilgesellschaftlicher Akteure, von Gewerkschaften und Unternehmen hinsichtlich der Zollrückvergütung machen ein spezifisches Festlegen der Herkunftsregeln notwendig.

Ich unterstütze auch den Ansatz, dass die Klausel sowohl wirksam sein als auch tatsächlich geltend gemacht werden können muss. Die Klausel muss ein im Ernstfall durchsetzbares Mittel sein. Ich halte es für dringend notwendig, heute noch einmal zu betonen, dass diese Verordnung im Rat und von allen 27 Mitgliedstaaten getragen und entschieden werden muss, sonst kann das Abkommen nicht in Kraft treten.

 
  
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  Anna Rosbach, im Namen der EFD-Fraktion.(DA) Herr Präsident! Dieses Freihandelsabkommen ist für Korea und für die EU sowohl in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht als auch unter Umweltaspekten eine „Win-Win-Situation“. Es liegt im Interesse der EU, dass dieses Abkommen angenommen wird, bevor Korea ein ähnliches Abkommen mit den Vereinigten Staaten abschließt. Dies sollte möglichst rasch erfolgen, da Präsident Obama kürzlich in Toronto angekündigt hat, dass die USA beabsichtigt, im nächsten Jahr ein Handelsabkommen mit Korea zu ratifizieren. Ich beginne jedoch anzuzweifeln, ob dieses Abkommen wirklich so einfach ist. In Korea wurde gerade ein weit gespanntes Korruptionsnetzwerk aufgedeckt. Wir müssen daher die Entwicklungen mit unseren wichtigsten Handelspartnern sehr aufmerksam verfolgen. Mit einem Freihandelsabkommen wird die Tatsache betont, dass Korea zu dieser Gruppe gehört.

Zudem müssen wir Wege auftun, um sicherzustellen, dass unabhängige Spezialisten für Arbeitsrecht oder die EU selbst direkten Zugang zu Beschäftigten im Industriekomplex Kaesong (KIC), d. h. in anderen Worten zu den Handelsgebieten in Kaesong haben, in denen Nordkoreaner für südkoreanische Unternehmen arbeiten. Andernfalls gehen wir das Risiko ein, Produkte zugänglich zu machen, die unter Anwendung von Zwangsarbeit und ohne Rücksicht auf Menschenrechte hergestellt werden. Ohne Zugang zu diesen Gebieten müssen wir eine Aufnahme von KIC-Produkte in das Abkommen ablehnen. Insgesamt ist es jedoch begrüßenswert, dass dieses Abkommen zu mehr Transparenz führen wird und dass gegen Unternehmen vorgegangen werden kann und diese gerichtlich belangt werden können, wenn sie die festgelegten Anforderungen nicht erfüllen. Gleichermaßen wurden nun die Bedingungen der Arbeitnehmer offengelegt und können daher erörtert und untersucht werden. Wenn uns dies gelingt, ist dies definitiv ein Schritt in die richtige Richtung.

Zum Abschluss möchte ich darauf hinweisen, dass die Union am meisten von dem Abkommen profitieren dürfte. Es wird hoffentlich zu mehr Beschäftigung führen und das europäische Wachstum ankurbeln.

 
  
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  Der Präsident. – Meine Damen und Herren! Wie ersichtlich ist, besteht im Hinblick auf den Vorschlag volle Übereinstimmung, und wir können uns selbst dafür beglückwünschen, dass wir alle eine rasche Implementierung fordern und dass dies für uns von großer Bedeutung ist.

 
  
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  Christofer Fjellner (PPE).(SV) Herr Präsident! Ich möchte zunächst Herrn Zalba Bidegain danken, weil ich weiß, dass er sehr hart gearbeitet und meiner Ansicht nach ein sehr gutes Ergebnis erzielt hat.

Die morgige Abstimmung zu den Schutzklauseln für das Freihandelsabkommen mit Südkorea wird aus zwei Gründen historisch sein. Erstens leitet sie unsere Debatten zum umfassendsten Freihandelsabkommen ein, das die Union jemals abgeschlossen hat. Dieses Abkommen ist unter all den Abkommen, in die wir eingebunden sind, das radikalste und das gewinnträchtigste. Natürlich ist dies nicht außergewöhnlich, sondern im Wesentlichen auf die Tatsache zurückzuführen, dass Südkorea einer unserer wichtigsten Handelspartner, die elftgrößte Volkswirtschaft der Welt und einer der ersten OECD-Staaten ist, mit dem die EU ein Freihandelsabkommen abschließt.

Außerdem handelt es sich hierbei um das erste Abkommen, in dem wir das „Globale Europa“ nutzen, bei dem der Ausgangspunkt die Wettbewerbsfähigkeit Europas ist und das, was eher wirtschaftlich als lediglich politisch von Bedeutung ist. Es ist offensichtlich, dass wir Ambitionen haben. Beispielsweise sind wir in Bezug auf den Freihandel im Bereich Landwirtschaft aktiver, als wir dies jemals zuvor waren. Dies wird unserer Industrie viele Möglichkeiten eröffnen. Selbstverständlich wird es auch für die Industrie unserer südkoreanischen Freunde Möglichkeiten bieten, denn genau darum geht es beim Freihandel. Es ist schwierig, es war schwierig und es wird auch in Zukunft schwierig sein, aber wichtige Dinge sind häufig mit großen Schwierigkeiten verbunden. Das ist der Sinn und Zweck.

Zweitens ist es das erste Mal, dass das Europäische Parlament involviert ist und über Mitbestimmungsbefugnisse verfügt. Wir mussten deshalb zeigen, dass wir Verantwortung übernehmen können, und dies ist uns meiner Ansicht nach auch gelungen. Wir müssen beweisen, dass wir etwas beitragen können und die Rolle der EU eher stärken anstatt nur als Bremse zu wirken. Ich denke, das haben wir geschafft. Natürlich wird nicht auf all unsere Forderungen eingegangen, aber allein die Tatsache, dass wir sie vorgebracht haben, wird die Kommission zwingen, Themen wie beispielsweise gesellschaftliche Rahmenbedingungen und nicht-tarifäre Handelshemmnisse verstärkt zu berücksichtigen.

Ich möchte insbesondere auf eine Stellungnahme hinweisen, weil ich nicht mit allem einverstanden bin, über das wir im Ausschuss abgestimmt haben. Es betrifft die Frage der regionalen Schutzmaßnahmen. Nach dem Vertrag von Lissabon habe ich hierbei meine Zweifel und ich denke, es wäre besser, wenn wir stattdessen Schutzmaßnahmen in der gesamten EU einführen würden. Im Rahmen des Binnenmarktes und der Freizügigkeit gibt es erhebliche Möglichkeiten, diese Art regionaler Schutzmaßnahmen zu umgehen, und ich glaube nicht, dass irgendjemand hier die Freizügigkeit oder den Binnenmarkt verändern oder in Frage stellen möchte. Insgesamt ist die morgige Abstimmung jedoch ein wichtiges Signal dafür, dass wir bei der Handelspolitik in eine neue Zeit eintreten, und das ist begrüßenswert.

 
  
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  Gianluca Susta (S&D).(IT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Zunächst einmal sollten wir uns selbst fragen, welches Europa wir uns wünschen, was wir für Europa fordern und welche Verpflichtungen wir einzugehen beabsichtigen hinsichtlich dieser schwerwiegenden Wirtschafts- und Finanzkrise, der Depression, die weltweit spürbar ist, und des schwierigen Aufschwungs, mit dem wir konfrontiert sind.

Meines Erachtens sollte ein Freihandelsabkommen in einer Zeit, in der multilaterale Beziehungen sich so schwierig gestalten, in der die Verhandlungen von Doha zu einem Stillstand gekommen sind, mindestens zwei Haupterfordernisse erfüllen. Einerseits sollte das Abkommen auf internationaler Ebene wahrhaftig gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen uns und den anderen Wettbewerbern im Welthandel herstellen, und auf der anderen Seite sollte das Abkommen der Welt die Richtung aufzeigen, in die Europa seine Wirtschaft und Entwicklung lenken will.

Dieses Abkommen ist weit entfernt von diesen Punkten. Es berücksichtigt in keiner Hinsicht den globalen Kontext. Es vertritt einerseits einen Aspekt und dann dessen Gegenteil. Es ist lediglich ein sehr ausgeklügelt entworfenes Freihandelsabkommen. Es ist ein wichtiges konzeptuelles Dokument und würde sicherlich nützliche Szenarien in einer völlig regulierten Welt eröffnen, einer Welt, in der Gegenseitigkeit, gemeinsame Bestimmungen und gemeinsame Qualitätsstandards an der Tagesordnung sind. Die Welt ist jedoch ganz anders. Was wir tatsächlich beobachten, ist, dass die europäische Fertigungsindustrie, auf die das Abkommen zur Schaffung von mehr Entwicklung, mehr Beschäftigung und zusätzlichen Arbeitsplätzen aufbauen sollte, benachteiligt wird, wohingegen dem Sektor für Finanzdienstleistungen wieder einmal Vorteile eingeräumt werden.

Die positiven Aspekte des Abkommens werden sich kaum in einem Anstieg des BIP niederschlagen: Im besten Fall wird das Abkommen eine Steigerung von 0,03 % bewirken. Ich sehe keinen Bedarf dafür. Nach den vorsichtigen Annäherungsversuchen von Präsident Obama treten selbst die Vereinigten Staaten auf die Bremse. Sie stehen nun unter dem Druck von mindestens 100 Kongressmitgliedern der Mehrheitspartei, die diese Art von Abkommen, die dem von uns zu unterzeichnenden Abkommen ähnelt, als „Beschäftigungskiller“ bezeichnen.

Das Ratifizierungsverfahren in Korea geht sehr schleppend voran, und weder die Umwelt- noch die Sozialstandards sind gewährleistet. Trotzdem streben wir eine sehr rasche Ratifizierung an.

Wir müssen jedoch eins einfordern. Wir haben diese Forderung bereits in den vorbereitenden Phasen mittels der durchgeführten Abstimmung gestellt. Es darf keine vorläufige Implementierung dieses Freihandelsabkommens geben, solange die Schutzregelung nicht angenommen wurde. Zudem haben wir in diesem Parlament einige wichtige Änderungsanträge eingebracht, die uns ermöglichen, die nachfolgenden Phasen effektiver anzugehen.

(Der Präsident unterbricht den Redner.)

 
  
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  Niccolò Rinaldi (ALDE).(IT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Wir sind ein wenig wie die Ryong, die Drachen der koreanischen Mythologie, die sanft, gutwillig, aber sehr entschlossen sind. Darüber hinaus sind wir uns bewusst darüber, dass wir die europäische Institution sind, die von unseren Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt wird, und dass wir daher eine wirksame Schutzklausel einfordern müssen.

Das Parlament ist bereit, das Abkommen in erster Lesung abzuschließen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es konkrete Vorschläge gibt, die die Interessen der europäischen Arbeitnehmer und Industrien und insbesondere die institutionellen Vorrechte des Parlaments berücksichtigen. Wir haben sechs Forderungen, die bereits in Teilen von anderen Abgeordneten vorgebracht wurden.

Die erste Forderung ist, dass es keine vorläufige Implementierung gibt, bevor nicht die Schutzregelung angenommen wurde und das Parlament das Abkommen genehmigt hat.

Die zweite Forderung ist eine regionale oder in jedem Fall flexible Schutzklausel, weil Europa vielfältig ist und es wichtig ist, dass dieses Abkommen von seinen verschiedenen Interessengruppen akzeptiert und begrüßt wird.

Die dritte und noch wichtigere Forderung betrifft die Rolle des Parlaments in den Verfahren: das Recht, eine Untersuchung zu beantragen – natürlich haben wir gefordert, dass dieses Recht auf die Industrie ausgeweitet wird –, das Recht auf vollständige Informationen und Zugang zur Online-Plattform.

Die vierte Forderung betrifft die Komitologie bei der Implementierung der Verordnung: Dem Rat kann keine wichtigere Rolle als dem Parlament zukommen. Wir bestehen auf die starke Rolle des Parlaments und einem Verfahren – dem Beratungsverfahren –, das für Fälle, in denen die Kommission eine Nichtanwendung von Maßnahmen nach einer Untersuchung beschließt, ein Vetorecht vorsieht.

Fünftens, im Hinblick auf die Zollrückvergütung, müssen Zölle in die Schutzklauseln aufgenommen werden und einer der Faktoren bei Untersuchungen und Überwachung sein.

Die sechste Forderung schließlich besteht darin, dass es eine Überwachung von Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards geben muss und dass gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten, die Koreaner und Europäer hinsichtlich CO2 gleichstellen.

Dieses und jedes andere Freihandelsabkommen, das ein Instrument für Stabilität und Frieden ist, hat unsere volle Unterstützung. Es sollte jedoch niemand in Bezug auf seinen Inhalt blauäugig sein, und der Rat darf die Rolle des Parlaments nicht ignorieren.

 
  
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  Maria Eleni Koppa (S&D).(EL) Herr Präsident! Wir sind heute aufgefordert, einen wichtigen Gesetzestext in Bezug auf den internationalen Handel anzunehmen, dessen Implementierung schwerwiegende Folgen für den europäischen Markt haben wird. Angesichts der gegenwärtigen internationalen Wirtschaftskrise muss bei der Ausführung eines Freihandelsabkommens jederzeit und schrittweise Sorge dafür getragen werden, dass für produktive Sektoren in der Union keine schwerwiegenden Verlustrisiken bestehen.

Die Schutzklausel im Freihandelsabkommen mit Korea ist notwendig, damit sie in die EU-Rechtsvorschriften integriert werden, rechtsverbindlich sein und somit ohne Komplikationen in Anspruch genommen werden kann. Gleichzeitig muss die Europäische Kommission systematisch die Ein- und Ausfuhrstatistiken überwachen, um somit direkt eingreifen zu können, wenn Ungleichgewichte auftreten. Auch die Einhaltung von Spezifikationen im Hinblick auf Arbeits- und Umweltstandards erfordert eine sorgfältige Überwachung, um auf diese Weise die Schaffung eines unfairen Wettbewerbs zwischen gleichen oder direkt konkurrierenden Produkten zu vermeiden, der sich daraus ergeben kann, dass die obengenannten Kriterien nicht wortgetreu zur Anwendung kommen.

Abschließend möchte ich auf die Tatsache hinweisen, dass wir die Anwendung der Regionalklausel unterstützen, die die optimale Funktionsweise des Binnenmarktes schützen soll, denn sie ermöglicht die Ergreifung von Maßnahmen in Regionen und Ländern mit produktiven Sektoren, die häufig einen großen Anteil am Kernmarkt haben. Da das Freihandelsabkommen mit Korea Europa erstmalig Zugang zu einem so großen asiatischen Markt eröffnet, ist besondere Vorsicht geboten, weil das Abkommen als Präzedenzfall für weitere Abkommen dieser Art dienen wird.

 
  
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  Marielle De Sarnez (ALDE).(FR) Herr Präsident! Jedem Freihandelsabkommen muss der Grundsatz der Gegenseitigkeit oder ein beidseitiger Nutzen zugrunde liegen, und ehrlich gesagt zweifele ich daran, dass dies beim Abkommen mit Südkorea der Fall ist.

Ich möchte zur Veranschaulichung eine Zahl nennen: 50 % unseres gegenwärtigen Handels mit Südkorea betrifft den Automobilsektor; die Europäische Union importiert jedoch 450 000 südkoreanische Fahrzeuge und exportiert lediglich 33 000 europäische Autos. Vor dem Hintergrund einer außerordentlich schweren Krise ist dies gelinde gesagt eine sehr unausgewogene Handelsbeziehung.

Dabei wird das Abkommen einen Präzedenzfall setzen. Es wird den Weg für andere Abkommen mit größeren asiatischen Ländern ebnen, wobei ich insbesondere an Japan, aber auch an andere Länder denke. Darüber hinaus ist es das erste Abkommen, das nach dem Vertrag von Lissabon abgeschlossen wird, und somit ist es für das Europäische Parlament von wesentlicher Bedeutung – und ich unterstütze unseren Berichterstatter in diesem Punkt – sich bei der Kommission Gehör zu verschaffen.

Aus diesem Grund müssen wir in jedem Fall – ich greife damit der Abstimmung über das Freihandelsabkommen nicht voraus – die Schutzklausel strenger gestalten und insbesondere den Mechanismus zur Zollrückvergütung überprüfen, eine regionale Schutzklausel implementieren, die Rolle des Europäischen Parlaments im Verfahren stärken, ein Ad-hoc-Ausschussverfahren einleiten, im Rahmen dessen den Rechten des Parlaments Rechnung getragen wird, und Sozial- und Umweltstandards integrieren.

Zum Abschluss, wie Sie zugesagt haben, Herr Kommissar, wollen wir nicht, dass dieses Freihandelsabkommen befristet in Anwendung kommt, bevor das Europäische Parlament definitiv darüber abgestimmt hat.

Vielen Dank, dass Sie mich angehört haben. Ich hoffe, dass Sie auf meine Forderungen eingehen werden.

 
  
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  Evelyn Regner (S&D). - Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar! Dieses erste Freihandelsabkommen nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon enthält etliche positive Elemente: Die Rolle des Europäischen Parlaments wurde gestärkt, und es sind Schutzmaßnahmen im Falle der Verletzung von Gewerkschafts- bzw. Arbeitnehmerrechten vorgesehen.

Nichtsdestotrotz darf das Freihandelsabkommen mit Südkorea aber nicht als Mustervereinbarung für künftige Freihandelsabkommen der Europäischen Union herangezogen werden. Warum? Die Europäische Union hat sich selbst mit den Zielen und Werten, die in den Verträgen, insbesondere im Vertrag von Lissabon, festgelegt sind, Ehrgeiziges auferlegt und sollte sich auch daran halten, etwa was Menschenrechte und Rechtstaatlichkeit angeht, um nur zwei Eckpfeiler zu nennen.

Daher möchte ich den Bogen zu allen anderen aktuellen Freihandelsabkommen spannen, insbesondere jenem mit Kolumbien und Peru, mit den Andenstaaten, das fix und fertig ausgehandelt ist und der Zustimmung bedarf. Es ist nötig, mit Drittstaaten vor dem Abschluss eines Abkommens einen sehr sorgfältigen Menschenrechtsdialog zu führen. Die Inhalte der Freihandelsabkommen müssen maßgeschneidert an die jeweilige Situation der Länder angepasst sein, vor allem in den Bereichen Handel, Sozial- und Umweltstandards. Insbesondere ist zu verhindern, dass die Staaten – genau wie die EU – nur der Karotte des Freihandelsabkommens nachlaufen und dann, sobald sie die Karotte erreicht haben, wieder zu ihrem Alltag zurückkehren, denn dies würde bedeuten, dass diesen Staaten die Absolution für Menschenrechtsverletzungen erteilt wird!

 
  
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  George Sabin Cutaş (S&D).(RO) Die bilaterale Schutzklausel im Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea ist eine Schutzmaßnahme, die erforderlich wäre, wenn koreanische Importe für die Industrie und die Beschäftigungslage in der Europäischen Union eine schwerwiegende Gefahr darstellen würden.

Das Prinzip der Zollrückvergütung, nach dem koreanische Unternehmen Recht auf eine Zollrückvergütung für Hauptkomponenten haben, ist von besonderer Brisanz, da es für Letztere von Vorteil sein und sich erheblich auf die europäische Wettbewerbsfähigkeit auswirken könnte.

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Korea ist eine vorteilhafte Vereinbarung, solange es dem Prinzip eines fairen Wettbewerbs Rechnung trägt. In diesem Kontext muss die Kommission die die Entwicklung der Exporte zwischen Südkorea und der Europäischen Union insbesondere in den Sektoren streng überwachen, die als gefährdet gelten, und rasche Maßnahmen ergreifen, um jedwede Unregelmäßigkeiten zu berichtigen.

Das angewandte Kontrollsystem muss zudem verstärkt werden, um es Vertretern der betroffenen Industrien, Gewerkschaften und Sozialpartnern sowie dem Europäischen Parlament in seiner Rolle als direktem Vertreter der Bürgerinnen und Bürger der EU zu ermöglichen, die Alarmglocke zu ziehen und die Einleitung einer Untersuchung zu beantragen.

Die Rolle des Europäischen Parlaments im Kontrollsystem und die Bedenken zur Zollrückvergütung sind Themen, zu denen das Parlament, der Rat und die Europäische Kommission rasch einen Kompromiss finden müssen. Vor diesem Hintergrund ist die Abstimmung über den Bericht während dieser parlamentarischen Sitzung ein positiver Schritt, der auf die Bereitschaft des Parlaments hinweist, diese Verordnung schnellstmöglich annehmen zu wollen.

 
  
  

VORSITZ: Roberta ANGELILLI
Vizepräsidentin

 
  
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  Elisabeth Köstinger (PPE). - Frau Präsidentin! Ich danke dem Berichterstatter und den Schattenberichterstattern für die geleistete Arbeit und für die Zusammenarbeit und wünsche Ihnen für den Verlauf der Verhandlungen weiterhin viel Erfolg.

Ich begrüße vor allem das schnelle Vorankommen in den Verhandlungen zur Safeguard-Klausel des Korea-Abkommens. Das Europäische Parlament hat durch die schnelle Abstimmung im Ausschuss im Juli und die geplante Abstimmung über die Änderungsanträge im September sowie die Handlungsfähigkeit in den Verhandlungen gezeigt, dass wir im Zuge von Lissabon effizient und konstruktiv arbeiten. Jetzt ist der Rat gefordert, dies ebenfalls zu tun, damit eine schnelle Einigung zur Safeguard-Klausel gefunden werden kann.

Ich begrüße den Vorschlag der Kommission für eine Erklärung zu den Sozial- und Umweltstandards. Dies ist ein guter Kompromiss, um die Wichtigkeit dieses Punktes hervorzuheben. Vor allem sehe ich die Stärkung der Rolle des Parlaments als wichtigen Schritt zur Demokratisierung der Handelspolitik und fordere den Rat und die Kommission auf, eine Lösung zu finden, wie das Europäische Parlament am effektivsten und stark miteinbezogen werden kann.

Ich möchte noch einmal betonen, dass das Parlament in diesem Punkt unnachgiebig sein wird. Vor allem sehe ich den Vorschlag der Kommission zur Einbindung von duty drawback in die Schutzklausel als wichtigen Schritt und fordere auch den Rat auf, diesen Vorschlag zu unterstützen.

Meine Bitte an die Kommission wäre, verstärkte Aufmerksamkeit auf die geplante CO2-Regulierung der koreanischen Regierung zu richten und hier in den Verhandlungen auf eine faire und freie Regelung für unsere europäischen Unternehmen zu drängen. Die Frage der CO2-Regulierung sollte vor dem Inkrafttreten des Abkommens geregelt sein.

Es gibt viele positive Rückmeldungen aus fast allen Bereichen und Branchen: dem Maschinenbau, der Pharmaindustrie, der Elektrotechnik, der Chemie sowie von zahlreichen Dienstleistern. Sicherlich hätten sich einzelne Branchen mehr gewünscht, aber grundsätzlich herrscht große Zufriedenheit, mit Ausnahme des Fahrzeugbaus. Und auch hier ist der Unterschied zwischen einigen Herstellern und Zulieferern deutlich erkennbar. Wir sind im Bereich des Korea-Abkommens auf einem sehr guten Weg.

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE). (SK) Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea sollte grundsätzlich dazu beitragen, den Handel zu stimulieren und die Arbeitslosigkeit zu senken. De facto werden aber einige Branchen erheblich davon profitieren, andere dagegen stark darunter leiden.

Ich bin dafür, den berechtigten Bedenken bestimmter Wirtschaftszweige, einschließlich der Automobilindustrie, Rechnung zu tragen und befürworte daher auch die Annahme einer Verordnung zur Umsetzung einer Schutzklausel in Bezug auf den freien Handel zwischen der EU und Korea. Angesichts der Tatsache, dass sich das Freihandelsabkommen auf die Wirtschaftszweige in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich auswirken kann, unterstütze ich den Vorschlag des Berichterstatters, dass die Möglichkeit bestehen sollte, in Ausnahmefällen Schutzmaßnahmen auf regionaler Ebene anzuwenden, da die spezifischen Situationen in den verschiedenen Mitgliedstaaten angemessen berücksichtigt werden müssen und die betroffenen Regionen die Möglichkeit haben müssen, Maßnahmen zu ergreifen, um ernsthafte negative Folgen für die regionale Wirtschafts- und Beschäftigungslage zu vermeiden.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die Kommission für die ordnungsgemäße und rasche Umsetzung dieses Rechtsinstruments verantwortlich ist, damit negative Konsequenzen für einen Bereich der EU vermieden werden können.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (S&D). (PL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Ich möchte einige Aspekte im Hinblick auf die Automobilindustrie ansprechen. Der erste Aspekt ist der Wert von Autoteilen, die nach Korea eingeführt und anschließend an uns verkauft werden, wofür es ja gewisse Schwellenwerte gibt, und der zweite betrifft die Methode der Berechnung von Zöllen für die montierten Teile im Rahmen der Quote. Mehrere große europäische Automobilhersteller haben bezüglich dieser beiden Schwellenwerte – des Umfangs der von Korea importierten Teile und der Zollberechnungsmethode – Befürchtungen geäußert. Ich möchte anregen, darüber nachzudenken, wie wir die maßgeblichen Verordnungen durchsetzen können.

 
  
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  Olle Schmidt (ALDE).(SV) Frau Präsidentin! Ich denke manchmal, dass wir uns selbst wieder ins Bewusstsein rufen müssen, was die Stärke Europas – die grundlegende Stärke für die Entwicklung Europas – eigentlich ausmacht. Worin bestand diese Stärke seit jeher? Sie bestand in der Fähigkeit, Märkte zu eröffnen und Möglichkeiten für einen freieren Handel zu schaffen. Die gegenwärtige Situation in Europa ist nicht gerade gut, aber sie könnte sehr viel schlechter sein.

Trifft es denn nicht zu, dass wir mit dem globalen freien Handel auf genau diese Weise Armut bekämpfen und Freiheit in der Welt schaffen wollen? Insofern beunruhigt es mich manchmal ein wenig, wenn ich gewisse Kollegen hier sprechen höre, die tatsächlich neue Schranken aufbauen und die Weiterentwicklung des freien Handels erschweren wollen.

Meiner Meinung nach ist das genau der falsche Weg. Das wollte ich hier nur anmerken und meine Unterstützung für Herrn Kommissar De Gucht zum Ausdruck bringen. Der freie Handel ist es, der Freiheit schafft und die Menschen vor Armut bewahrt. Das ist der Weg, den das Europäische Parlament einschlagen sollte.

 
  
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  Seán Kelly (PPE). – Frau Präsidentin! Als wir letztes Jahr über dieses Thema diskutierten, habe ich mich dafür ausgesprochen. Ich freue mich sehr über die seither erzielten Fortschritte und gratuliere dem Berichterstatter und der Kommission.

Ich finde es ausgesprochen wichtig, dass wir in der Europäischen Union über vorteilhafte Freihandelsabkommen verfügen, insbesondere mit Ländern, deren politische Philosophie wir gutheißen können. Ich denke, ein Land wie Korea braucht enge Beziehungen mit der Europäischen Union, gerade weil es von feindlich gesonnenen Nachbarländern umgeben ist. Für uns würden sich daraus mit Sicherheit große Vorteile ergeben. Es kommt nun darauf an, dass wir diese Vorteile allen unseren Bürgerinnen und Bürgern verdeutlichen, damit sie ihrerseits davon profitieren können.

Korea muss dasselbe bei seinen Bürgerinnen und Bürgern tun. Zwar gibt es da einige Fallstricke, aber ich stimme meiner Kollegin, Frau Köstinger, zu, dass diese durch die Schutzklauseln überwunden werden können. Ich begrüße dieses Abkommen rückhaltlos. Ich hoffe, dass es so bald wie möglich zustande kommt und dass wir weitere Abkommen mit Ländern abschließen können, deren politische Philosophie der unseren ähnelt, vor allem in Asien und hier insbesondere mit Japan.

 
  
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  Jiří Havel (S&D). (CS) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Ich begrüße es, dass bei der Aushandlung eines Abkommens mit Korea so große Fortschritte erzielt wurden. Natürlich ist unser Ziel die Entwicklung des Marktes, die Entwicklung von Wettbewerb ist vorteilhaft für uns und Korea ist zweifellos ein wohlwollendes Land. Andererseits bleiben wichtige Fragen offen, denen das Abkommen in seiner jetzigen Fassung nicht gerecht wird. So bleibt die Frage nach möglichst wechselseitigen Verpflichtungen im Umweltbereich; es bleibt die Frage nach den Menschenrechte und ob sichergestellt werden kann, dass über dieses Abkommen mit Korea nicht Erzeugnisse aus anderen Ländern schließlich in Europa landen. All dies könnte unsere Arbeitsplätze gefährden. Es könnte auch unsere Wirtschaft gefährden. Ich hoffe, dass wir auch hier schnell vorankommen und einen akzeptablen Kompromiss finden. Ohne einen solchen Kompromiss würden wir uns in der Tat sehr schwer damit tun, für dieses Abkommen zu stimmen.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE). (PL) Der Vorschlag der Europäischen Kommission erfüllt die Erwartungen des Europäischen Parlaments und insbesondere unserer Industrie in Bezug auf den Schutz der Letzteren und auf die Einhaltung der Grundsätze des wettbewerbsorientierten Handels. Das Europäische Parlament, das ja die europäische Gesellschaft vertritt, sieht in Schutzklauseln eine sehr wichtige Voraussetzung für die Ermöglichung von Chancengleichheit für besonders anfällige Wirtschaftssektoren. Freier Handel und die Teilhabe am Weltmarkt sind der Motor für Entwicklung, aber nur dann, wenn alle Beteiligten sich an Umwelt- und Beschäftigungsstandards halten und es keine anderen Formen der staatlichen Unterstützung gibt, der Handel also auf den Grundsätzen der vollen Wettbewerbsfähigkeit beruht.

 
  
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  Karel De Gucht, Mitglied der Kommission. – Frau Präsidentin! Wie bereits mehrere Kolleginnen und Kollegen sagten, sind die Verhandlungen zwischen der Kommission, dem Parlament und dem Rat derzeit im Gange, daher möchte ich mich auf ein paar zusammenfassende Bemerkungen beschränken.

Über das Thema der CO2 -Regulierung habe ich vor etwa zehn Tagen in Da Nang ein Gespräch mit dem koreanischen Handelsminister geführt. Wir sprachen über die CO2 -Bestimmungen, die in Korea eingeführt werden sollen. Diese sind von großer Bedeutung, denn wenn sie inhaltlich nicht akzeptabel wären, könnte das die Zugeständnisse der Koreaner bezüglich europäischer Autoexporte relativ stark aushöhlen.

Fest steht, dass die koreanische Regierung bis zum 15. Oktober Vorschläge machen wird, wir also genau über deren Inhalt informiert sein werden, bevor wir endgültig über die Ratifizierung sprechen. Wir werden diese Thematik sehr aufmerksam verfolgen. Ich habe dem koreanischen Minister deutlich zu verstehen gegeben, dass die EU unbefriedigende Ergebnisse in diesem Punkt auf keinen Fall akzeptieren wird.

Auch zum Abkommen möchte ich noch etwas hinzufügen. Tatsächlich gibt es bereits ein Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten und Korea, aber bis jetzt hat die US-Administration es dem Kongress nicht vorgeschlagen. Es heißt, dass es neue Gespräche zwischen Korea und den Vereinigten Staaten geben wird. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass der koreanische Minister klar und deutlich geäußert hat, dass Änderungen an dem Abkommen zwischen den USA und Korea sich automatisch auch auf Europa auswirken würden. Daher ist die Befürchtung, dass zwischen Korea und den USA etwas vorfallen könnte, was nachteilig für Europa wäre, so nicht angebracht. Es wird sich vielmehr automatisch auch auf Europa auswirken.

Was die Zollrückvergütung angeht, haben wir uns darauf geeinigt, diese ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens in den sensiblen Wirtschaftszweigen zu überwachen. Die entsprechenden Informationen können wir auch bei Untersuchungen von Schutzmaßnahmen berücksichtigen. Wir stehen in unseren Trilog-Gesprächen kurz vor einer Einigung in diesem Punkt.

Mehr Probleme habe ich dagegen damit, dass das Parlament die Möglichkeit zur Einleitung von Verfahren haben soll, und mit den regionalen Schutzmaßnahmen, da regionale Schutzmaßnahmen meiner Ansicht nach gemäß dem Vertrag von Lissabon nicht mehr möglich sind. Wir sind bereit, zu dieser Frage über Alternativen zu diskutieren, doch der Juristische Dienst des Rates hat unmissverständlich klargestellt, dass dies im eindeutigen Widerspruch zum Vertrag von Lissabon stünde. Hier müssen wir also vorsichtig sein.

Was die Möglichkeit der Einleitung von Verfahren betrifft, muss ich leider sagen, dass ich da nicht viel Spielraum sehe. Meines Erachtens gehört dies nicht unbedingt zu den eigentlichen Funktionen des Parlaments. Es ist doch so, dass Sie die Kommission per Abstimmung über einen Entschließungsantrag ersuchen können, entsprechende Verfahren einzuleiten, ich habe aber meine Zweifel, ob es eine Berechtigung zur offiziellen Einleitung dieser Verfahren geben sollte.

Erlauben Sie mir eine abschließende Bemerkung zu meiner Eröffnungsansprache. Ich danke Ihnen, dass Sie dem, was ich zu Beginn sagte, so aufmerksam gefolgt sind, dass nämlich höchstwahrscheinlich ein Beschluss verabschiedet wird, wenn das Europäische Parlament dem Freihandelsabkommen zugestimmt hat und eine Einigung über die Schutzklauselverordnung erzielt worden ist.

Vielleicht haben Sie gewisse Schwierigkeiten mit dem Begriff „höchstwahrscheinlich“, aber ich vermag es nicht anders zu sagen aus dem einfachen Grund, dass der Rat diesen Beschluss fasst. Ich kann nicht für den Rat sprechen. Ich kann nur den Standpunkt der Kommission wiedergeben, und die Kommission wird zusammen mit dem Rat darauf beharren, dass dies erst geschieht, wenn die Schutzklauselverordnung angenommen wurde und das Parlament dem Freihandelsabkommen zugestimmt hat.

Das ist ganz klar unser Standpunkt. Das Parlament sollte den Rat selbst ersuchen, sich hier zu engagieren und zu sagen, dass er dies erst tun wird, wenn die Schlussabstimmung im Parlament erfolgt ist. Ich kann aber nur „höchstwahrscheinlich“ sagen, da ich nicht befugt bin, dem Rat Vorschriften zu machen. Zwar kann ich die Haltung der Kommission erläutern, aber ich kann nicht für den Rat sprechen.

Das also ist unser derzeitiger Stand der Dinge. Die Gespräche zwischen Rat, Kommission und Parlament laufen gut. In den nächsten Tagen werden wir erneut diskutieren, und ich bin überzeugt, dass wir zu einer Lösung kommen können, die für alle akzeptabel ist.

 
  
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  Pablo Zalba Bidegain, Berichterstatter. – (ES) Frau Präsidentin! Ich möchte meinen Kolleginnen und Kollegen für ihre freundlichen Worte danken.

Herr Kommissar De Gucht, wie wir heute erfahren haben, nimmt das Europäische Parlament eine sehr klare Haltung ein.

Wie einer der Abgeordneten sagte, ist dies ein historischer Moment, der Präzedenzwirkung haben wird, und dies ist ein historischer Bericht, der Schule machen wird für zukünftige Einigungsprozesse. Das Parlament will eine Einigung in erster Lesung erzielen, und es wird alles tun, was in seiner Macht steht, um dies zu erreichen.

Um mit einem meiner Kollegen zu sprechen, ist dies ein entscheidender Moment für die europäische Wirtschaft, die die neuen Impulse und die neuen Märkte braucht, die dieses Abkommen auf jeden Fall bringen wird.

Es ist aber auch ein heikler Zeitpunkt für die Beschäftigungslage, und wir müssen die Beschäftigung in Europa garantieren. Wir müssen auch garantieren, dass dieses Abkommen der europäischen Industrie keinen Schaden zufügt, und aus diesem Grund brauchen wir eine starke Schutzklausel, z. B. jene, die der Ausschuss für internationalen Handel angenommen hat und die wahrscheinlich in den morgigen Abstimmungen des Parlaments befürwortet und bestätigt wird.

Von daher ist es sowohl für den Rat als auch für die Kommission Zeit, zu handeln. Die Kommission muss uns weiterhin unterstützen, und wir appellieren an beide Organe, Verantwortung zu übernehmen. Ich betone, dass wir uns um eine Einigung in erster Lesung bemühen, aber wir müssen ein bisschen Gas geben. Ich bin überzeugt, dass dies möglich ist, und wir erwarten die Vorschläge.

 
  
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  Robert Sturdy (ECR). – Frau Präsidentin! Leider hatte mein Zug, nämlich der Zug aus Brüssel, in dem, soweit ich weiß, auch einige belgische Ratsmitglieder gereist sind, eine gute Stunde Verspätung. Ich habe im Voraus angerufen, damit man meinen Namen von der Liste streicht, da ich meine Redezeit in diesem Plenarsaal sehr ernst nehme. Ich habe versucht, rechtzeitig anzurufen und meine Sekretärin bat daraufhin, meinen Namen von der Rednerliste zu streichen.

Entschuldigen Sie, dass ich Sie damit behellige. Ich hätte gesprochen, wenn ich hier gewesen wäre. Leider konnte ich dies wegen der Zugverspätung nicht tun, aber mein Name stand immer noch auf der Liste. Im Übrigen hat Herr Zalba meine volle Unterstützung.

 
  
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  Die Präsidentin. – Vielen Dank, ich nehme das zur Kenntnis.

 
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