Die Präsidentin. – Der nächste Tagesordnungspunkt betrifft die mündliche Anfrage an die Kommission von Elizabeth Lynne und Pervenche Berès im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zur Langzeitbetreuung älterer Menschen (O-0102/2010 – B7-0457/2010).
Elizabeth Lynne, Verfasserin. – Frau Präsidentin, der Grund für diese mündliche Anfrage und Entschließung besteht darin, einen EU-weiten Verhaltenskodex in Bezug auf die Langzeitbetreuung älterer Menschen zu erreichen. Die Rede ist hier nicht von Gesetzgebung sondern von einem Austausch bewährter Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten.
Die Betreuung älterer Menschen ist schon zu lange in vielen Bereichen defizitär. Als erstes müssen wir wissen, welche Daten der Kommission bereits über die Bereitstellung von Betreuung in den Mitgliedstaaten vorliegen. Welche Rolle kann die Kommission bei der Verbreitung bester Praktiken spielen?
Ein wichtiger Bereich, mit dem ich mich nun schon seit einigen Jahren beschäftige, ist die Misshandlung älterer Menschen. Sie kann in vielen Formen stattfinden: physisch, mental, emotional und finanziell. Nehmen Sie nur das Beispiel einer 93-jährigen Frau, die eine Woche in ein Pflegeheim zur vorübergehenden Betreuung kam, nur eine Woche, um anschließend dehydriert nach Hause zu kommen. Anscheinend wurden keinerlei Versuche gemacht, ihr beim Trinken zu helfen.
Hierbei handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Es gibt viele Fälle von Mangelernährung und Dehydrierung, allerdings wäre es nützlich, hierzu Fakten und Zahlen zu erhalten. Welche Daten kann die Kommission über die Zahl der Todesfälle von betreuten älteren Menschen vorlegen, die auf Mangelernährung oder Dehydration zurückzuführen sind?
Ebenso besorgniserregend ist natürlich der häufige Einsatz von Anweisungen, auf Wiederbelebungsmaßnahmen zu verzichten. Sollte nicht die medizinische Fachkraft in Absprache mit dem Patienten entscheiden, ob derlei Anweisungen in die Krankenakte aufgenommen werden? Ich kenne Fälle, in denen entweder das Pflegeheim selbst entscheidet, welche Person wiederbelebt wird oder nicht, oder den Verwandten mitgeteilt wird, sie müssten eine solche Anweisung unterzeichnen, was eine vollständige Missachtung des Rechts eines jeden auf Entscheidungsfreiheit darstellt.
Was unternimmt die Kommission in Bezug auf den Einsatz sogenannter Anweisungen zum Verzicht auf Wiederbelebungsmaßnahmen? Ich spreche hier nicht über Patientenverfügungen sondern über Anweisungen, auf Wiederbelebungsmaßnahmen zu verzichten. Stimmt die Kommission überein, dass dies ein Verstoß gegen das Recht auf Leben gemäß Artikel 2 der Charta der Grundrechte ist?
Ich begrüße indes die breite Definition der Misshandlung älterer Menschen der Weltgesundheitsorganisation. Wir müssen nun auf EU-Ebene das Ausmaß von derlei Misshandlungen klären. Ich hoffe, die Kommission wird ein Grünbuch über die Misshandlung älterer Menschen erarbeiten, und ich weiß, dass der Herr Kommissar selbst hierüber gesprochen hat.
Eine Übermedikamentierung, vor allem mit Neuroleptika, stellt ebenfalls eine Misshandlung dar. Oft werden derlei Beruhigungsmittel zur Arbeitserleichterung der Angestellten eines Pflegeheims und nicht zum Nutzen der Pflegebedürftigen verabreicht. Älteren Menschen wird auch häufig die medizinische Behandlung rein aufgrund ihres Alters verweigert. Dies ist ein weiterer Grund, warum meines Erachtens der Rat zu einer Entscheidung über die Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung gezwungen werden sollte, um so die Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, u.a. im Gesundheitswesen, zu verbieten.
Auch die einzelnen Mitgliedstaaten müssen jeweils mehr tun, um sicherzustellen, dass ältere Menschen in ihrem Zuhause unterstützt werden können, wenn sie dies wünschen, und um die erforderliche Qualifikation von Betreuern älterer Menschen mit angemessenen Ausbildungsmechanismen zu regeln.
Viele Mitgliedstaaten haben Einsparungen im Bereich der Geriatrie vorgenommen, und wir müssen herausfinden, wie sich dies auf ältere Menschen auswirkt. Darüber hinaus dürfen wir nicht die Unterstützung und Anerkennung von informellen Betreuern vergessen. Oft genug sind sie es, die für ihre Verwandten tagein tagaus sorgen, ohne viel Hilfe zu erhalten.
Der gesamte Bereich der Langzeitbetreuung älterer Menschen wird seit vielen Jahren ignoriert. Ich hoffe, dass wir alle über diese mündliche Anfrage und Entschließung dieser Angelegenheit die Aufmerksamkeit schenken können, die sie verdient. Häufig können ältere Menschen, bei denen ein langfristiger Pflegebedarf besteht, nur schwer für ihre eigenen Belange eintreten. Es liegt an uns allen, mit ihnen zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass ihre Stimmen zu Gehör kommen und nicht vergessen werden.
László Andor, Mitglied der Kommission. – Frau Präsidentin, aufgrund der Alterung der Gesellschaft Europas in den nächsten Jahrzehnten müssen wir Lösungen finden, die sicherstellen, dass ältere Menschen die Qualität bei ihrer Betreuung und Pflege erhalten, die sie brauchen.
Das ist das Ziel, das sich die Mitgliedstaaten in den Vorgaben gesetzt haben, die sie in Bezug auf die Gesundheitsfürsorge und den langfristigen Pflegebedarf auf EU-Ebene vereinbart haben. Darüber hinaus riefen die Ratsbeschlüsse vom 30. November 2009 die Kommission dazu auf, „einen Aktionsplan für weitere Aktivitäten im Jahr 2011 zur Förderung der Würde, Gesundheit und Lebensqualität älterer Menschen“ zu entwickeln. Es freut mich, dass die anstehenden Präsidentschaften u.a. Ungarns und Polens vorhaben, sich dieser Sache anzunehmen.
Die Kommission hat bereits eine Reihe von Initiativen ergriffen, um die Arbeit zur Qualität von Langzeitpflegediensten zu intensivieren, das Bewusstsein in diesem Bereich zu schärfen und die Debatte auf EU-Ebene zu fördern. Sie unterstützt seit langem die Arbeit zur Langzeitbetreuung als Teil der offenen Koordinationsmethode im Bereich Sozialschutz.
Der Gemeinsame Bericht von 2009 über Sozialschutz und soziale Eingliederung bestätigte, wie wichtig es ist, das Problem der mangelnden Pflegekräfte im Langzeitpflegesektor anzugehen. Die Identifizierung und Förderung bewährter Praktiken ist eines unserer Hauptziele. Die Kommission kann als Katalysator für Veränderungen wirken und nationale Bemühungen unterstützen.
Derzeit wird ein Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission zur Langzeitbetreuung in Zusammenhang mit Bemühungen zur Förderung eines aktiven, gesunden und würdigen Älterwerdens erarbeitet, und für 2011 ist eine Mitteilung der Kommission geplant.
Gestern nahm die Kommission den Vorschlag an, dass das Jahr 2012 als Europäisches Jahr für aktives Altern ausgerufen werden soll. Dieses Jahr wird als Rahmen zur Bewusstseinsstärkung, zur Identifizierung und Förderung bewährter Praktiken und, was noch wichtiger ist, dahingehend verwendet werden, um politische Entscheidungsträger und Interessenvertreter auf allen Ebenen zu ermutigen, aktives Altern zu ermöglichen.
Das Ziel besteht darin, diese Akteure zu bestimmten Maßnahmen und Zielen 2011, also dem Vorjahr der Initiative, zu verpflichten, damit im Europäischen Jahr 2012 greifbare Ergebnisse präsentiert werden können.
Ich möchte nun konkreter über Menschen sprechen. Sie haben ganz richtig darauf hingewiesen, dass in den meisten Mitgliedstaaten der Großteil der Betreuung und Pflege für pflegebedürftige Personen von Familienmitgliedern und Freunden geleistet wird, was auch in den nächsten Jahrzehnten der Fall sein wird. In allen Ländern ist der Anteil der Frauen als Betreuer wesentlich höher als der der Männer. Die unzureichende Anerkennung der Rolle informeller Betreuer und die mangelnde Unterstützung für ihren Beitrag können soziale Ausgrenzung mit sich bringen.
Um hier Abhilfe zu schaffen, könnten die Mitgliedstaaten, zusammen mit den EU-Institutionen, Maßnahmen zur Bewertung und Bescheinigungen von Fähigkeiten zur Betreuung von Menschen ergreifen, inklusive derer, die bei der Betreuung von Verwandten und der Haushaltsführung gesammelt wurden – Aktivitäten, die vor allem von Frauen ausgeführt werden.
Der Fortschritt hängt von den Bemühungen vieler Interessenvertreter ab. Die Kommission begrüßt die Arbeit zu Pflegebelangen, die von den parlamentarischen Interessensgruppen zum Älterwerden und zu Betreuern und von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie AGE und Eurocarers geleistet wird.
Die Kommission hat nicht vor, ein Observatorium zum aktiven Älterwerden einzurichten. Vielmehr soll über das Europäische Jahr für aktives Altern gegenseitiges Lernen zum aktiven Altern ermöglicht werden. Hierfür wird eine eigene Website konzipiert werden.
Außerdem möchte ich auf die Beiträge des Grundtvig-Programms zur Erwachsenenfortbildung, das Gesundheitsprogramm und das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 hinweisen.
Frau Lynne, Sie haben zu Recht die Bedeutung ethischer Fragen hervorgehoben, wie etwa in Zusammenhang mit Anweisungen zum Verzicht auf eine Wiederbelebung. Die Kommission erkennt an, wie wichtig dieser Aspekt ist, und ich teile die moralische Substanz Ihrer Frage voll und ganz. Allerdings müssen wir uns manchmal in legalistischer Hinsicht äußern, und wenn wir das in diesem Falle tun, müssen wir feststellen, dass derlei Sachverhalte ausschließlich in de Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten fallen und wir, vom Standpunkt der Charta der Grundrechte aus, auf die Kompetenz der Mitgliedstaaten keinerlei Einfluss nehmen können.
Die Kommission hat eine Reihe von Initiativen ergriffen. Unter anderem hat sie am 17. März 2008 eine große Konferenz abgehalten. Damit sollen das Bewusstsein über die Misshandlung älterer Menschen geschärft und die Debatte auf EU-Ebene darüber, wie sie sich vermeiden lässt, gefördert werden.
Im Jahr 2009 setzte die Kommission ein Pilotprojekt um, das zur Auswahl von zwei Projekten führte. Ein Projekt untersucht, wie Misshandlungen älterer Menschen über das Gesundheitswesen und Langzeitbetreuungssysteme überwacht werden können. Das zweite Projekt ist darauf ausgerichtet, bestehende politische Ansätze und Rahmenkonzepte in der Europäischen Union auszuarbeiten. Beide Projekte begannen im Dezember 2009, und die Ergebnisse werden nächstes Jahr im Herbst vorliegen.
Die Kommission trägt außerdem weiterhin zur Finanzierung einer Reihe von Aktionen unter dem DAPHNE-Programm und dem Aktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit bei.
Sie unterstützt aktiv die Arbeit innerhalb des Ausschusses für Sozialschutz über einen freiwilligen Qualitätsrahmen für Sozialdienste. Dieser Rahmen muss flexibel genug sein, um für alle Mitgliedstaaten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene und für verschiedene Sozialdienste Gültigkeit zu haben.
Ein großer Sektor, auf den der Rahmen angewandt werden könnte, ist die Langzeitbetreuung. Die Erbringung von Langzeitbetreuung ist tagein, tagaus keine einfache Aufgabe, und die traurige Wahrheit ist, dass Menschen mit sehr belastender Pflegeverantwortung wegen dieser Verpflichtungen oft ihre bezahlte Tätigkeit aufgeben oder reduzieren müssen. Dies beeinträchtigt wiederum ihre Attraktivität am Arbeitsmarkt, ihr Einkommen und ihre künftigen Rentenansprüche.
Unsere seit langem bestehende Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat gezeigt, wie wichtig es ist, die Arbeitsbedingungen von Menschen anzupassen, die informelle Pflege und Betreuung leisten.
Die Etablierung von Sozialdiensten, die eine vorübergehende Unterbringung in Pflegeheimen oder einen Betreuungsurlaub ermöglichen, sowie bestimmte Rechte für informelle Betreuer in Sozialversicherungssystemen, insbesondere in Bezug auf Rentenansprüche, würde ebenfalls helfen, mehr Menschen zu ermutigen und dazu in die Lage zu versetzen, informelle Betreuung und Pflege zu leisten.
Wie Sie bereits angedeutet haben, besteht unter Umständen ein Zusammenhang zwischen Armut, Zugang zu Pflege und Langlebigkeit. Wir untersuchten derlei Zusammenhänge unlängst in einer Mitteilung zu Ungleichheiten im Gesundheitssektor. Vieles weist eindeutig darauf hin, dass Unterschiede beim Einkommen, bei den Arbeitsbedingungen und den Lebensverhältnissen im durchschnittlichen Gesundheitszustand über alle Altersgruppen hinweg zum Ausdruck kommen.
Allerdings stehen wir erst am Anfang, wenn es darum geht, eine Politik zu entwickeln, die diese Zusammenhänge zwischen sozialer Hierarchie und dem Gesundheitszustand von Menschen auch wirklich ändern oder beseitigen kann.
Wir fordern daher ein höheres Bewusstsein und eine verstärkte Forschung sowie innovativere politische Ansätze. Darüber hinaus müssen wir einen Ansatz fördern, bei dem die Gesundheit in allen Politikfeldern vertreten ist - ein wichtiger Bestandteil jeder erfolgreichen Strategie.
Csaba Sógor, im Namen der PPE-Fraktion. – (HU) Die Alterung der europäischen Gesellschaften ist für jeden Mitgliedstaat eine große Herausforderung. Für die zunehmende Zahl älterer Menschen müssen wir verstärkt den Schwerpunkt auf Pflege und Betreuung setzen. Die Traditionen und Kulturen der Pflege und Betreuung älterer Menschen sind je nach Region unterschiedlich: In den südlichen Mitgliedstaaten lösen mehrere Generationen, die zusammenleben, dieses Problem innerhalb der Familie, während in den nördlichen Mitgliedstaaten die institutionalisierte Pflege weiter verbreitet ist.
Die Kosten Letzterer steigen jedoch, und ihre Tragfähigkeit wird aufgrund der wirtschaftlichen Situation und des Anstiegs der alternden Bevölkerung immer mehr auf die Probe gestellt. In Mittel- und Osteuropa sind NGO und Kirchen sehr häufig dazu in der Lage, effizient eine bestimmte Art der institutionalisierten Pflege zu gewährleisten. Dies ist jedoch nach wie vor eher selten der Fall, und der Staat unterstützt diese Entwicklung für das System der Pflege älterer Menschen nicht.
Im Vereinigten Königreich konnte das Ausbildungssystem für Immigranten erfolgreich das Beschäftigungsproblem zuvor arbeitsloser Frauen durch die Pflege älterer Menschen lösen. Diese Strategie kann offensichtlich auch in anderen Mitgliedstaaten erfolgreich eingeführt werden. Ich begrüße den Entschließungsantrag der Kollegen Berès und Lynne. Ich würde gerne auf den Teil des Textes verweisen, der die Kommission dazu auffordert, ein Grünbuch auf Grundlage der bewährten Praktiken und Modelle der Mitgliedstaaten zu erarbeiten, um jeden Mitgliedstaat dazu in die Lage zu versetzen, die in seinem Rahmen liegenden angemessensten Maßnahmen zu ergreifen und potenzielle Misshandlungen älterer Menschen auszuschließen.
Kinga Göncz, im Namen der S&D-Fraktion. – (HU) Eine steigende Lebenserwartung ist nicht nur gut an sich, sie birgt auch Chancen. Obschon wir in der Tat auf die steigende Lebenserwartung in Europa stolz sein können, stellt sie indes auch eine Herausforderung dar, teilweise, weil wir nicht wissen, wie wir die Chancen auf ein aktives Älterwerden in einer alternden Gesellschaft wahrnehmen können. Darüber hinaus wissen wir nicht, in welchem Ausmaß wir die Chancen auf eine aktive Beteiligung am gesellschaftlichen Leben von und einen nichtdiskriminierenden Umgang mit älteren Menschen gewährleisten können. Wir wissen, dass es in diesem Bereich eine Menge zu tun gibt. Lässt sich etwa die Anzahl der gesunden Jahre steigern? Inwiefern können wir für ältere Menschen Einkommenssicherheit oder lebenslanges Lernen gewährleisten?
Vielleicht kann dieses Europäische Jahr, das den Titel Europäisches Jahr für aktives Altern tragen soll, dieses Thema stärker ins Rampenlicht rücken. Allerdings ist es nicht zu vermeiden, dass ältere Menschen irgendwann die Sozial- und Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen müssen und weniger dazu in der Lage sein werden, für ihre Belange selbst einzustehen, was uns noch stärker verpflichtet sicherzustellen, dass sie Zugang zu qualitativ guten Diensten haben. Besonders wichtig ist, dass angemessene Dienste für einkommensschwache, ältere Menschen und für ältere Menschen, die einer dauernden Betreuung und Pflege bedürfen, zur Verfügung stehen, unabhängig davon, ob dies zu Hause oder in Pflegeeinrichtungen stattfinden soll. Darüber hinaus bedürfen wir der Unterstützung der Kommission bei einigen bestimmten Aufgaben. Erstens brauchen wir einige wichtige Daten darüber, welche Bedürfnisse bestehen, und auch über die Pflegebedürftigen. Besonders berücksichtigt werden sollten die Schwächsten. Wir brauchen also Überwachungsmechanismen, und die Zusammenstellung bewährter Praktiken ist zudem Bestandteil der Mindeststandards.
Jean Lambert, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Frau Präsidentin, ich möchte mich bei Frau Lynne für die Gelegenheit sehr herzlich bedanken, dass wir diese Aussprache heute Abend führen können, und ich begrüße vieles von dem, was der Herr Kommissar gesagt hat. In der Tat fand ich einiges davon auf gewisse Weise recht ermutigend.
Sie werden natürlich erkannt haben, dass eine Reihe unserer Fragen sich um das Thema der Schutzbedürftigkeit älterer Menschen und unsere sehr starke Überzeugung dreht, der zufolge es überaus wichtig ist, dass Menschen sich gegenüber denjenigen, die die Pflege erbringen, sicher fühlen können.
Ich verstehe Ihre Anmerkung in Bezug auf die Kompetenzen der Mitgliedstaaten. Allerdings weise ich auch auf die offene Koordinierungsmethode hin, mit der Mitgliedstaaten geholfen werden soll, in den Bereichen zusammenzuarbeiten, die zwar nicht in die Kompetenz der EU fallen, allerdings als Belang von gemeinschaftlicher Bedeutung anerkannt werden.
Ich glaube, dass einige der Themen, selbst was Punkte wie die Grundversorgung, Ernährung usw. angeht, in diesem Zusammenhang sehr wichtig sind. Darüber hinaus frage ich mich, welche weiteren Schritte die Kommission unternehmen will, um die Mitgliedstaaten davon zu überzeugen, dass eine Unterstützung informeller Betreuer kosteneffektiv ist. Vor allem aus dem Vereinigten Königreich gibt es Zahlen, die belegen, dass sich damit Milliarden in der Wirtschaft einsparen lassen, da die Betreuung eher von engen Freunden oder Verwandten als vom Staat geleistet wird, und dass Investitionen in Unterstützung wie Pflegebeihilfen und Hilfsmechanismen für Betreuer sich wirklich bezahlt machen, anstatt Menschen an den Rand der Erschöpfung, in die Isolation, in Krankheit und psychische Probleme zu treiben, weil sie stundenlang ohne Unterstützung Pflege leisten.
Mich interessieren auch Ihre Kommentare über die Möglichkeit, die Qualifikation von Betreuern zu verbessern. Dies hängt natürlich nicht nur damit zusammen, dass hiervon vor allem Frauen betroffen sind, sondern häufig Migrantinnen, und daher eine besondere Art der Investition vonnöten ist. Unsere Entschließung betrifft jedoch auch die Notwendigkeit von Verträgen, in denen wenigstens ein Mindesteinkommen festgelegt wird. Mich interessiert Ihre Meinung hierzu.
Dimitar Stoyanov (NI). – (BG) Vielen Dank! Meine Großmutter ist 69 Jahre alt, und ich habe lange mit ihr zusammengelebt. Ich weiß also aus Erfahrung, dass die beste Betreuung für ältere Menschen darin besteht sicherzustellen, dass sie so weit wie möglich für sich selber sorgen können. Aber selbst die, die für ihr Alter in guter mentaler und physischer Verfassung sind, stehen vor einer anstrengenden Aufgabe. Die Partei Ataka sprach dieses Thema während der vorherigen Legislaturperiode an, und wird dies auch künftig tun.
Die durchschnittliche Rente in Bulgarien beträgt gerade mal 100 EUR. Das heißt, 100 EUR im Monat, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Die Rentner müssen hiervon ihre Medikamente, Rechnungen und gewöhnlich als letzte Priorität ihre Lebensmittelkosten bestreiten. Der Grund hierfür besteht in dem immensen Diebstahl, der gegen mein Land von den letzten drei aufeinander folgenden Regierungen begangen wurde. Dieser Diebstahl ging unter der Bezeichnung „Massenprivatisierung“ vonstatten. Ich muss an dieser Stelle zudem darauf hinweisen, dass er unter Zustimmung der europäischen Institutionen und des Internationalen Währungsfonds begangen wurde. Vermögenswerte in Höhe von Milliarden von Euro wurden aus Bulgarien gestohlen, und das erklärt, warum mein Land die niedrigste Rente in der Europäischen Union hat. Diese tragische Situation soll Ihnen als Beispiel dienen, wenn Sie sich fragen, wie wir unsere älteren Mitmenschen betreuen sollen.
Thomas Mann (PPE). - Frau Präsidentin! Die Kommission hat soeben 2012 zum des Jahr aktiven Alterns ausgerufen. Damit hat sie einer Forderung des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und dem Bericht zur Generationengerechtigkeit entsprochen. Meinen Glückwunsch dazu! Diese wichtige Botschaft kommt zur richtigen Zeit.
Die Anzahl der Menschen über achtzig Jahre, die gesund und leistungsfähig sind, erhöht sich ständig. Für den Zeitraum von 2010–2030 wird eine Steigerung um fast 60 % prognostiziert. In der Anfrage unseres Ausschusses fordern wir die Kommission auf, die positiven, aber auch die negativen Wirkungen in den Bereichen Pflege und Betreuung älterer Menschen zu analysieren und Konsequenzen vorzuschlagen.
Wir wissen, dass immer mehr Familien die Betreuung ihrer Angehörigen nicht allein bewältigen können. Pflegekräfte werden knapp. Es reicht aber doch nicht, wenn gut geschultes und kompetentes Personal ersetzt wird durch geringbezahlte Beschäftigte mit Primärkenntnissen im Schnellverfahren. Die Pflege ist vielerorts ein einziger Pflegefall.
Als Berichterstatter zum demographischen Wandel und zur Generationengerechtigkeit habe ich die Mitgliedstaaten aufgefordert, transparente und nachhaltige Kontrollsysteme einzurichten. Die Pflegebedürftigen müssen doch in ihrer Würde geschützt werden. Wir brauchen einen EU-weiten Verhaltenskodex mit Mindestvorgaben und Mindestleistungen zur Bereitstellung der Langzeitpflege. Unabhängig von Einkommen, Alter, sozialem Status und Gesundheitsrisiko müssen die Menschen eine erschwingliche und dabei gute Pflege erhalten.
Ältere Menschen sind auch keine Last. Ihre Erfahrungen, ihre Lebensleistung haben unsere Gesellschaft geprägt. Wir dürfen sie mit ihren Problemen nicht allein lassen. Nutzen wir die Zeit bis 2012, um viele Voraussetzungen zu schaffen, damit sich Politik, Medien und Öffentlichkeit intensiv mit dem aktiven Altern befassen. Hier müssen vor allem die Betroffenen zu Wort kommen. Die Einstellung von uns allen muss sich zugunsten einer nachhaltigen, stets am Menschen und nicht nur an den Kosten orientierten Pflege ändern.
Sylvana Rapti (S&D). – (EL) Frau Präsidentin, wenn wir in diesem Plenum über ältere Menschen sprechen, dann vergessen wir unter Umständen die Tatsache, dass wir irgendwann einmal in der gleichen Situation sein und ein Alter von 89, 90 oder gar 100 Jahren erreichen könnten. Haben wir uns jemals ausgemalt, wie wir dann gerne behandelt werden würden? Die heutige ältere Generation ist diejenige, die uns in die Welt gesetzt hat, die uns Zivilisation brachte, die unser „persönliches Erbe“ versinnbildlicht.
Die Langzeitbetreuung älterer Menschen hat nicht nur eine moralische oder gesellschaftliche Dimension. Sie hat auch wirtschaftliche Auswirkungen, denn die Pflegebedürftigkeit eines jeden älteren Menschen bringt eine Reduzierung der Produktivität der berufstätigen Mitglieder ihrer Familien mit sich. Wenn wir jedoch zugleich ein Pflegeprogramm einführten, dann wären wir sogar dazu in der Lage, Arbeitsplätze zu schaffen. Herr Kommissar, all dies müssen wir berücksichtigen, und wir müssen die Mitgliedstaaten in die richtige Bahn lenken.
Abschließend möchte ich mich noch bei den Dolmetschern und Übersetzern bedanken, die es uns ermöglichen, unseren Ansichten selbst nach Mitternacht Ausdruck zu verleihen.
Silvia-Adriana Ţicău (S&D). – (RO) Laut jüngsten Statistiken wird die Zahl der Menschen in der Europäischen Union im Alter von 65 und darüber bis 2050 um 70 % steigen, während die Zahl derjenigen mit einem Mindestalter von 80 um 170 % ansteigen wird.
Dies bedeutet, dass im Jahre 2060 der Anteil der Bürgerinnen und Bürger in den 27 EU-Ländern im Alter von über 65 Jahren 30 % erreichen wird.
Die Europäische Union muss Lösungen finden, um die immer höheren Anforderungen an das Gesundheitswesen zu bewältigen, um das Gesundheitssystem den Bedürfnissen einer alternden Bevölkerung anzupassen und die Leistungsfähigkeit älterer Menschen vor dem Hintergrund eines zunehmenden Arbeitskräftemangels aufrechtzuerhalten.
Die Kommission, Mitgliedstaaten und vor allem die Kommunen müssen Lösungen finden, mit denen die Wohnungssituation, öffentliche Transportmittel und sogar Sektoren wie der Tourismus angepasst werden können, um den spezifischen Bedürfnissen älterer Menschen gerecht zu werden.
Ich begrüße die Annahme europäischer Verordnungen zu den Passagierrechten, vor allem für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die auf viele ältere Menschen zutrifft, die per Schiff, Flugzeug oder Zug reisen.
Miroslav Mikolášik (PPE). – (SK) Eine der gegenwärtigen Herausforderungen, vor der die Gesellschaft in Europa steht, sind die demographischen Veränderungen, welche die Staatshaushalte zunehmend belasten. Ich erkenne die Lösung darin, dass eine progressive und nachhaltige Politik in Bezug auf die Bereitstellung angemessener Langzeitbetreuung im Sinne der Solidarität zwischen den Generationen eingeführt wird, die Altersdiskriminierung beseitigt wird und selbst im fortgeschrittenen Alter eine vollständige gesellschaftliche Integration stattfindet.
Meines Erachtens ist es auch für die Betreuer wichtig, die sich um ältere Menschen kümmern, dass ihnen bestimmte rechtlich einklagbare Leistungen zugestanden werden oder, sofern angebracht, eine finanzielle Vergütung, all dies im Sinne der Solidarität und Wertschätzung ihrer aufopfernden Arbeit. Aus diesem Grund möchte ich den Austausch von bewährten Praktiken und Erfahrungen zwischen den Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet betonen.
Außerdem möchte ich hinzufügen, dass ich als Arzt mich mit so genannten Anweisungen zum Verzicht auf eine Wiederbelebung aufgrund eines fortgeschrittenen Alters nicht einverstanden erkläre. Ich erachte eine derartige Vorgehensweise als groben Verstoß gegen das Grundrecht auf Leben.
Anna Záborská (PPE). – (SK) Die Verfasser haben der Europäischen Kommission 10 Fragen vorgelegt. Die Solidarität zwischen den Generationen wird jedoch nur in einer Frage, der vorletzten, erwähnt. Um das Problem vollumfänglich verstehen zu können, möchte ich zwei weitere Fragen anfügen.
Vor wenigen Momenten sprachen wir darüber, wie die Europäische Kommission auf die Mitgliedstaaten Einfluss nehmen kann. Warum schlägt die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten nicht vor, dass sie die Betreuung älterer, pflegebedürftiger Menschen durch Familienmitglieder anerkennen sollten? Warum wird ein Familienmitglied, dass einen Verwandten betreut, nicht finanziell entschädigt und über eine Kranken- und Sozialversicherung abgedeckt, und warum wird ihm nicht die Rückkehr an den Arbeitsplatz ermöglicht, wenn der Betreuungszeitraum zu Ende geht, so wie eine Frau nach dem Mutterschaftsurlaub an den Arbeitsplatz wieder zurückkehren kann? Warum werden Frauen und Männer, die Solidarität zwischen den Generationen unter Beweis stellen, in unserer Gesellschaft diskriminiert?
Wenn wir versuchen würden, diese Diskriminierung in der Europäischen Union zu eliminierten, dann hätten wir eine weitaus größere Anzahl glücklicherer und zufriedenerer Einwohner.
Seán Kelly (PPE). – Frau Präsidentin, diese Debatte kommt gerade recht, da es sich hier um ein künftig großes Problem handelt. Ich möchte mich bei Frau Lynne dafür bedanken, dass sie vor allem die Probleme aufzeigte, die in so genannten zivilisierten Gesellschaften in Bezug auf die Misshandlung älterer Menschen bestehen. Die Kommission hat überdies einen sehr umfassenden Beitrag geliefert, indem sie die Ziele, Herausforderungen und Lösungen skizzierte.
Erstens denke ich, sollten wir diesen Belang als Chance sehen – als Chance, Menschen die Möglichkeit zu geben, über den derzeit normalen Zeitpunkt oder das heutzutage normale Alter hinaus zu arbeiten und zweitens vor allem zu reisen und den Tourismus etwa in der Nebensaison zu fördern. Dann gibt es da natürlich die Herausforderung, Menschen zu Hause so lange wie möglich zu betreuen und dann in Einrichtungen zu pflegen. Allerdings wurden bislang die finanziellen Mittel noch überhaupt nicht berücksichtigt. Es besteht noch immens viel an Arbeit, wenn wir erreichen wollen, dass die älteren Menschen künftig angemessen betreut werden.
László Andor, Mitglied der Kommission. – Frau Präsidentin, ehrenwerte Abgeordnete, ich möcht zunächst wiederholen, was zu Beginn der Aussprache über die Vielfalt Europas gesagt wurde.
Wir haben 27 Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Bedingungen und Lebensstandards, und dies ist der Hauptgrund, warum die Kommission aktuell an einem Qualitätsrahmen und nicht an einer strengeren Gesetzgebung arbeitet. Wir glauben, dass es sich hierbei nun um das richtige Konzept handelt, und es bleibt abzuwarten, wie dies zusammen mit dem Parlament funktionieren wird, mit dem wir diese Themen in der jüngsten Vergangenheit wiederholt diskutiert haben.
Ein wichtiger Punkt, bei dem sich meines Erachtens starke Schlussfolgerungen ziehen lassen, besteht darin, wie die Langzeitbetreuung mit dem Thema Arbeitsplätze zusammenhängt, wie wir starke Chancen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen sehen. Das bedeutet für uns aber auch, dass wir diese Punkte in unsere Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten aufnehmen und herausfinden müssen, wie wir mehr für die Ausbildung und Entwicklung einer größeren Anzahl von Pflegern tun können, die professionelle Pflegedienste bieten können.
In der Tat steht offen, wie weit wir diese Dienste formalisieren müssen, da, wie bereits erwähnt, ein Großteil der Arbeit, auf informellen Wege geleistet wird. Sie wird von Verwandten in der Familie erbracht und kann auch von diesen erbracht werden. Aspekte rund um die Regulierung, die Erhöhung von Standards oder die Einforderung bestimmter Bedingungen im Zusammenhang mit der Betreuung in Familien und durch Angehörige, würden eindeutig sehr problematisch sein. Eine Formalisierung dieser Dienste und dieser Arbeit würde die Kosten erhöhen und steuerliche Fragen aufwerfen, und wir könnten uns leicht in einer Sackgasse in anderer Richtung wiederfinden.
Es gibt also keine leichte Antwort, auch wenn in der Tat vieles dafür spricht, die Bedingungen von Pflegebedürftigen und denjenigen, die eine Langzeitbetreuung benötigen, zu verbessern, aber auch diejenigen, die diese Arbeit leisten, in ihrer Leistung anzuerkennen. Was wir bestimmt tun können, ist bewährte Praktiken zu sammeln und verbreiten, etwa indem wir die offene Koordinierungsmethode einsetzen.
Ich kann zu dieser späten Stunde sagen, dass ich mich in wenigen Stunden mit einigen Ministern der belgischen Regierung in Liège zu einer Konferenz über Renten treffen werde. Dies wird eine gute Gelegenheit sein, um die Worte des Parlaments über diese Frage zur Sprache zu bringen und den Sachverhalt mit unserer Arbeit zu den Renten zu verknüpfen, denn diese Dinge sind, was die soziale Sicherheit generell und ein angemessenes Einkommen für ältere Menschen speziell betrifft, eindeutig nicht voneinander zu trennen.
Wir verfügen über ein längerfristiges Vorhaben, mit dem wir auf unsere Arbeit zu den Renten ernste Bemühungen zum Thema Bevölkerungsentwicklung folgen lassen wollen. Die bevorstehenden Ratsvorsitze Ungarns und Polens haben an diesem Thema gleich viel Interesse, und wir arbeiten derzeit an dem richtigen Rahmen für die damit einhergehenden Leistungen. Auf diese Arbeit folgt das Europäische Jahr für aktives Altern, in dem es nicht nur um Beschäftigung geht, und definitiv nicht nur um die Ausweitung des Rentenalters, sondern auch um die Erhaltung von Gesundheit und die Förderung des lebenslangen Lernens, des lebenslangen Unterrichtens, von Leistungen und Einrichtungen zur Verbesserung der Lebensqualität.
Dies ist also im Grunde genommen ein Rahmen, in dem wir meines Erachtens, weiter unsere Arbeit verfolgen können. Er präsentiert eine Vielzahl von Herausforderungen, aber aufgrund unseres gemeinsamen ethischen Bekenntnisses denke ich, dass wir zu Ergebnissen kommen werden.
Elizabeth Lynne, Verfasserin. – Frau Präsidentin, ich möchte mich bei allen bedanken, die das Wort ergriffen haben, und auch bei dem Herrn Kommissar für alles, was er heute gesagt hat. Die Beiträge waren äußerst nützlich. Ein Ergebnis dieser Aussprache ist auch die Bedeutung eines Verhaltenskodex, den ich in der mündlichen Anfrage und Entschließung eingefordert habe, und auf den Thomas Mann und verschiedene andere Bezug genommen haben.
Wie ich bereits gesagt habe, geht es hier nicht um Gesetzgebung. Das einleuchtende Beispiel Bulgariens, in dem monatlich nur 100 EUR zur Verfügung stehen, in Zusammenhang mit der Notwendigkeit der Langzeitbetreuung ist nur einer der Gründe, warum wir einen Verhaltenskodex brauchen, damit Mitgliedstaaten einen Mindeststandard einhalten können.
Dies gilt auch für Anweisungen, auf wiederbelebende Maßnahmen zu verzichten. Ich fordere dabei nicht, dass in allen Mitgliedstaaten die gleiche Gesetzgebung eingeführt werden soll, sondern dass wir vielmehr über Richtwerte verfügen, mit denen sich bewährte Praktiken erlangen und einhalten lassen. Hier kann die Kommission viel Arbeit leisten, um uns bei der Einführung bewährter Praktiken aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten zu helfen.
Herr Kommissar, ich danke Ihnen erneut, und ich bedanke mich bei den Dolmetschern, dass sie über die Frist von 24.00 Uhr hinaus geblieben sind.
Präsidentin – Ich habe einen Entschließungsantrag(1) gemäß Artikel 110(2) der Geschäftsordnung erhalten. Die Aussprache ist beendet.
Die Stimmabgabe findet morgen, Donnerstag, den 9. September 2010, statt.
Auch ich möchte mich bei den Dolmetschern bedanken.