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Verfahren : 2008/0211(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0230/2010

Eingereichte Texte :

A7-0230/2010

Aussprachen :

PV 08/09/2010 - 4
CRE 08/09/2010 - 4

Abstimmungen :

PV 08/09/2010 - 6.1
CRE 08/09/2010 - 6.1
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0308

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 8. September 2010 - Straßburg Ausgabe im ABl.

4. Schutz der zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Versuchstiere (Aussprache)
Video der Beiträge
Protokoll
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  Die Präsidentin. – Der nächste Punkt ist die Empfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung betreffend den Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates, für eine zweite Lesung betreffend den Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (06106/1/2010 – C7-0147/2010 – 2008/0211(COD)) (Berichterstatterin: Frau Jeggle) (A7-0230/2010).

 
  
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  Elisabeth Jeggle, Berichterstatterin. − Frau Präsidentin, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach fast zwei Jahren intensiver Diskussion haben wir gemeinsam mit Rat und Kommission eine Einigung zur Richtlinie zum Schutz der zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Versuchstiere erreicht. Ein beachtenswerter Balanceakt zwischen Tierschutz und Forschung.

Lassen Sie mich deswegen allen Beteiligten meinen herzlichen Dank für die hervorragende Zusammenarbeit aussprechen. Mein Dank gilt unserem ehemaligen Kollegen Neil Parish, der im Mai vergangen Jahres eine gute Ausgangsposition für das Parlament in erster Lesung erreichen konnte. Ich danke allen Schattenberichterstattern. Ich danke den Vertretern der Kommission und ebenso der schwedischen und der spanischen Ratspräsidentschaft. Und ich danke nicht zuletzt den Mitarbeitern der Fraktionen und des Ausschusssekretariats. Wir alle zusammen haben unser Möglichstes gegeben, diesen Kompromiss zu erreichen.

Die neue Tierversuchsrichtlinie ist gegenüber der bisher geltenden Richtlinie aus dem Jahr 1986 ein Quantensprung in Sachen Tierschutz. Unter sehr strengen Auflagen, und wenn es keine Alternativen gibt, soll medizinische Forschung an Tieren weiter möglich sein. Leitlinie der neuen Richtlinie ist die Vermeidung und Verminderung von Tierversuchen und die Verbesserung des Tierschutzes. Im Sinne der Verbesserung legt die Richtlinie umfassende Schutzbestimmungen und Kontrollkriterien fest. Mit der ethischen Verpflichtung zur Überprüfung einschließlich einer Schaden-Nutzen-Bewertung, dem Genehmigungsverfahren für die Projekte, und mit der Standardisierung und der Sicherstellung beruflicher Qualifikationen von Personen, die mit Tieren arbeiten, sind grundlegende und neue Eckpfeiler gesetzt worden.

Versuche, bei denen Tiere verwendet werden sollen, dürfen nicht ohne vorherige Genehmigung, einschließlich einer Projektbeurteilung, die ethische Erwägungen beinhaltet, durchgeführt werden. Dabei muss genau geprüft werden, ob ein bestimmter Tierversuch notwendig ist, ob er nicht durch ein alternatives Verfahren ersetzt werden kann und ob alle tierschutzrelevanten Anforderungen bezüglich des Schweregrades des Versuches beachtet sind. Ängste, Leid und Schmerzen für Tiere müssen weitestgehend vermieden werden.

Zudem ist es auf Drängen der Parlamentsdelegation gelungen, ein wirklich strenges Kontroll- und Inspektionssystem einzufordern. Die zuständige Behörde passt die Häufigkeit der Inspektionen, einschließlich unangekündigter Vorortkontrollen, dem erwarteten Risiko an. Ich bin völlig überzeugt, dass wir den schwierigen Spagat zwischen gutem Tierschutz und der Möglichkeit, auch weiterhin in Europa zu forschen, gefunden haben. Einen Spagat, der die Bedürfnisse der Forschung im Sinne der menschlichen Würde und Gesundheit berücksichtigt, der die berechtigten Interessen von kranken Menschen nicht vergisst und dabei gerade die Belange des Tierschutzes unter Berücksichtigung der Vorgabe von 1986 in einem Quantensprung verbessert.

In den Trilogverhandlungen haben wir einen Kompromiss gefunden, der am 3. Juni angenommen wurde. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, unterstützen Sie den Kompromiss, lehnen Sie alle vorgeschlagenen Änderungen ab!

 
  
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  John Dalli, Mitglied der Kommission. – Frau Präsidentin, ich möchte zunächst mitteilen, dass Kommissar Potočnik enttäuscht darüber ist, dass er heute nicht hier sein kann. Er befindet sich derzeit in Gent, wo er an dem informellen Ministertreffen über den Standpunkt der EU zur 10. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt, die kommenden Oktober in Nagoya stattfinden wird, teilnimmt.

Ich möchte dem Parlament und insbesondere den Berichterstattern, Frau Elisabeth Jeggle und dem ehemaligen Abgeordneten Neil Parish, den Schattenberichterstattern und all denjenigen danken, die gleichermaßen engagiert an der Vorbereitung dieser sehr wichtigen Richtlinie gearbeitet haben. Ich freue mich über diese hervorragende gemeinsame Arbeit des Parlaments, des Rates und der Kommission.

Die Verhandlungen zwischen den Institutionen und die Konsultationen vor und während des Mitentscheidungsverfahrens erwiesen sich als Herausforderung, da die unterschiedlichen und oft stark auseinandergehenden Ansichten und Bedürfnisse der Mitgliedstaaten, der Industrie, der akademischen Welt und der Tierschutzaktivisten weitestgehend berücksichtigt und in den Text aufgenommen werden mussten. Ich denke, dass das Ergebnis eine gerechte und geeignete Richtlinie darstellt, die ein Gleichgewicht zwischen der Förderung von Forschung und Wettbewerbsfähigkeit in Europa sowie der Gewährleistung der Beachtung des Tierschutzes erfolgreich herstellt.

Da es unabdingbar war, die Zustände für Versuchstiere erheblich zu verbessern, die gesetzlichen Verpflichtungen zu verdeutlichen und eine Chancengleichheit innerhalb der EU sicherzustellen, war die Änderung unbedingt notwendig. Sobald die neuen Rechtsvorschriften umgesetzt sind, wird die Europäische Union den Anspruch anmelden können, über die höchsten Standards für den Schutz von Versuchstieren in der Welt zu verfügen, wobei die Messlatte in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union derart angehoben wird, dass die Wettbewerbsfähigkeit unserer Forschung und Industrie nicht gefährdet, sondern gefördert wird.

Wir ziehen es in Betracht, dass der Text, der Ihnen heute zur Abstimmung vorgelegt wird, alle Schlüsselelemente des ursprünglichen Vorschlags der Kommission beibehält. Darum denke ich, dass die ehrgeizigen Ziele der Kommission für diese Änderung erreicht worden sind, falls Ihre Abstimmung positiv ausfällt.

 
  
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  Herbert Dorfmann, im Namen der PPE-Fraktion. – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Tiere verdienen Schutz, ganz gleich, ob sie zu Tierversuchen eingesetzt werden oder zu landwirtschaftlichen Zwecken, als Haustiere gehalten werden oder auch in der freien Natur leben.

Aber in meinem Werteverständnis ist ein Tier ein Tier und ein Mensch ein Mensch. Und es gibt eine klare Werteordnung. Wenn wir zum Beispiel in den letzten Tagen noch diskutiert haben, dass Tierversuche jetzt scheinbar doch möglich wären, ohne die Tiere vorher zu betäuben, dann muss ich sagen, das ist wahr, man kann Tieren Blut abnehmen, ohne sie zu betäuben. Aber das passiert auch beim Menschen. Ich denke, niemand von uns ist jemals betäubt worden, wenn ihm Blut abgenommen wurde. Der Fortschritt der Medizin ist ein hohes Gut der Menschheit und dafür sind vielleicht leider auch Tierversuche notwendig. Es gibt beileibe auch heute noch viele Krankheiten, auch seltene Krankheiten, bei denen wir sehnsüchtig auf einen Fortschritt der Medizin und einen Fortschritt der Wissenschaft und der Forschung warten. Dafür werden auch weiterhin Tierversuche notwendig sein!

Ich bin dafür, dass auf Tierversuche verzichtet wird, wenn andere gleichwertige Methoden zur Verfügung stehen. Die Vorlage, die wir haben, garantiert das – mit einer Ausnahme: dass bei diesen anderen Methoden weder Menschen noch reproduktive Zellen des Menschen eingesetzt werden.

Wir haben einen guten Kompromiss gefunden, einen Kompromiss, der die Forschung und den Standort Europa schützt, einen Kompromiss, der vor allem auch Tiere schützt, und wir sollten heute diesem Kompromiss zustimmen und damit für mehr Schutz der Tiere und für eine sinnvolle Forschung in Europa sorgen!

 
  
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  Daciana Octavia Sârbu (S&D). (RO) Zunächst möchte ich sowohl Frau Jeggle als auch unseren anderen Kolleginnen und Kollegen, den Schattenberichterstattern für die gute Zusammenarbeit danken, die es bei den Verhandlungen mit dem Rat zur Erzielung dieses Kompromisses gegeben hat.

Jedes Jahr werden in der Europäischen Union etwa 12 Millionen Tiere bei wissenschaftlichen Experimenten eingesetzt. Die Notwendigkeit, ihnen einen besseren Schutz zu bieten, ist schon häufig von der allgemeinen Öffentlichkeit angesprochen worden.

Wir alle würden gerne Tierversuche stoppen, wenn dies möglich wäre. Wir müssen sie jedoch weiterhin durchführen, um die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt zu schützen.

Zu den neuen Bestimmungen, die diese Richtlinie ergänzen, gehört die Verpflichtung zu mehr Kontrollen als in der Vergangenheit, wobei bei vielen keine vorherige Ankündigung notwendig sein wird. Bei vielen Verfahren, insbesondere bei denjenigen mit nichtmenschlichen Primaten, wird auch eine vorherige Genehmigung verlangt.

Tatsächlich ist das Leid, dem ein Tier bei wissenschaftlichen Verfahren ausgesetzt werden kann, begrenzt worden und für den Einsatz von nichtmenschlichen Primaten ist eine Beschränkung vorgeschlagen worden. Das heißt, dass sie nun nur noch bei Verfahren eingesetzt werden können, die zur Verhütung, Vorbeugung, Diagnose oder Behandlung von Krankheiten dienen, die für den Menschen lebensbedrohlich sein können.

Es freut mich, dass der endgültig verabschiedete Wortlaut die Verpflichtung beibehält, eine regelmäßige Überprüfung der Richtlinie durchzuführen und die wissenschaftlichen Fortschritte zu berücksichtigen. Ich möchte die Bedeutung der Förderung alternativer Methoden zu Tierversuchen betonen, die in diesem Richtlinienentwurf festgelegt sind.

Uns allen ist klar, dass der aktuelle Gesetzgebungsentwurf schon seit langer Zeit zu erwarten war. Ich bin der Überzeugung, dass wir nach den mit dem Rat während des schwedischen und des spanischen Ratsvorsitzes durchgeführten Verhandlungen einen ausgeglichenen gemeinsamen Standpunkt erreicht haben, der sowohl die Notwendigkeit eines Schutzes für die bei wissenschaftlichen Verfahren eingesetzten Tieren als auch die Bedürfnisse der wissenschaftlichen Gemeinschaft berücksichtigt.

 
  
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  Marit Paulsen, im Namen der ALDE-Fraktion.(SV) Frau Präsidentin, ich möchte Ihnen einen kleinen Überblick über den historischen Hintergrund geben. Zunächst möchte ich Frau Jeggle für ihre außergewöhnliche Führungsrolle bei dieser sehr schwierigen Angelegenheit danken.

Wir sind mit einer Arbeit an einer Angelegenheit betraut, bei der der Vorschlag der Kommission, kurz gesagt, fast schon als tierfreundlich bezeichnet und die erste Lesung des Parlaments gleichermaßen als äußerst industriefreundlich bezeichnet werden kann. In den vergangenen Jahren haben das Parlament, unter der Führung von Frau Jeggle und mit der Unterstützung des schwedischen und des spanischen Ratsvorsitzes, die Kommission, der Rat, unsere Fraktionen und die Ausschussmitglieder Stück für Stück, Wort für Wort die Texte, die heute eine vernünftige, ausgeglichene Richtlinie darstellen, durchgearbeitet.

Wenn wir in erster Linie die Tiere schützen wollen, dann möchte ich Sie auf die Strukturen aufmerksam machen, die wir derzeit zum Schutz der Tiere einrichten, die wir essen. In dieser Hinsicht liegt noch sehr viel Arbeit vor uns. So, wie es heute aussieht, sind diese Tiere weniger geschützt als die für Experimente eingesetzten Tiere. Schauen Sie sich die langen Transportwege in Europa zum Schlachthof an. Sehen Sie die nicht, wenn Sie auf der Autobahn unterwegs sind?

Ich hatte es schon früher mit schwierigen Berichten und schwierigen Verhandlungen zu tun, aber ich habe noch nie erlebt, dass das Parlament seine Ansichten und Entscheidungen gemäß der Haltung der jeweiligen Lobbygruppen ändert. Das hätte ich von diesem Parlament nicht erwartet.

 
  
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  Jill Evans, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Frau Präsidentin, auch ich möchte Frau Jeggle für ihre engagierte Arbeit an diesem Bericht danken. In dem Kompromisstext gibt es, insbesondere bei den Kontrollen, bei dem neuen Genehmigungsverfahren für Experimente und bei einem geeigneten Klassifizierungssystem, erhebliche Verbesserungen, was wir begrüßen. Wir warten jedoch schon seit Jahren auf eine Aktualisierung dieses Gesetzes, und meine Fraktion hat in einigen Bereichen noch große Bedenken, weswegen wir die Änderungsanträge eingereicht haben.

Wir meinen, dass die Mitgliedstaaten das Recht behalten sollten, strengere Regeln für den Tierschutz einzuführen, auch strengere Vorschriften, als wir sie bei der ersten Lesung vereinbart haben. Wir meinen, dass Alternativen zu Tieren eingesetzt werden müssen, wann immer dies möglich ist. Der aktuelle Wortlaut begrenzt die vorgeschriebenen alternativen Anforderungen auf eine Minderheit von Tests, was die bestehenden Gesetze schwächt und, ich sage es noch einmal, nicht das ist, wofür wir bei der ersten Lesung gestimmt haben.

Bei den nichtmenschlichen Primaten glauben wir, dass ein stark eingeschränkter Gesundheitszustand ohne die Verwendung des erklärenden Begriffes „erheblich“ als ein allgemeines menschliches Leiden und nicht als eine schwerwiegende Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit, worum es eigentlich geht, ausgelegt werden kann.

Aus Erfahrung mit den Rechtsvorschriften in diesem Bereich wissen wir, dass die Umsetzung und Durchsetzung der Schlüssel zu einer wirksamen Gesetzgebung sind, wobei diese Punkte entscheidend sind. Meine Fraktion wird die Überweisung an einen Ausschuss fordern, mit dem Ziel, durch weitere Gespräche Klarheit zu schaffen.

 
  
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  Janusz Wojciechowski, im Namen der ECR-Fraktion.(PL) Frau Präsidentin, es freut mich, dass diese Richtlinie zu Stande gekommen ist. Ich möchte Frau Jeggle gratulieren, da die Arbeit, die geleistet werden musste, um diesen Kompromiss zu erreichen, sehr schwierig war. Es ist gut, dass die Europäische Union einen weiteren wichtigen Bereich im Hinblick auf die Behandlung von Tieren reguliert und dass wir Lösungen annehmen, die das Ziel verfolgen, grausame Behandlung von Tieren zu verhindern. Das vorherige System wies bei den Tierexperimenten ein hohes Maß an Grausamkeit auf. Diese kann gemindert werden und diese Richtlinie steuert auf dieses Ziel zu. Grausamkeit gegenüber Tieren schadet den Tieren und verursacht ihnen Leid, aber vor allem trifft es den Menschen. Sie ist ein Affront gegen die Würde des Menschen. Diejenigen, die gegenüber Tieren grausam sind, handeln gegen ihre eigene Menschlichkeit und ihre eigene Würde. Es ist gut, dass die heute durch das Parlament angenommene Entschließung ein Schritt in diese Richtung ist. Sie enthält eine Bestimmung, bei der ich einige Bedenken habe, aber darüber werde ich in meiner Erklärung nach der Abstimmung sprechen.

 
  
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  Marisa Matias, im Namen der GUE/NGL-Fraktion.(PT) Frau Präsidentin, Europa ist verpflichtet, den Tierschutz zu fördern, aber das, worüber hier diskutiert wird, geht über diesen Grundsatz weit hinaus und stellt uns vor einige schwierige Fragen. Kein Glaube sollte als ein absoluter Wert an sich angesehen werden. Wir befinden uns aber in einer Entscheidungsphase, die geprägt ist von Widersprüchen, welche nur durch ausgewogene Rechtsvorschriften aufgelöst werden können.

Sollte das Wohlergehen von Tieren auf einer Werteskala unter dem Wert für die menschliche Gesundheit stehen oder nicht? Wie sieht zum Beispiel die tatsächliche europäische Forschungsstrategie aus, wenn es um die menschliche Gesundheit und die Grundlagenforschung geht? Wie können wir die Abschaffung der medizinischen Forschung in Europa verhindern, was letztendlich zu ihrer Vernichtung führen könnte?

Durch die Beseitigung dieser Probleme können wir vielleicht unser europäisches Gewissen beruhigen, aber wir verlagern damit die medizinische Forschung zum Beispiel in andere Länder, wo es vielleicht keine Tierschutzkontrollen gibt. Wir müssen in der Lage sein, alternative Methoden zum Einsatz von Tieren für wissenschaftliche Zwecke zu entwickeln und zu fördern, aber in diesem Bereich gibt es noch viel zu erörtern, und ich hoffe sehr, dass diese Angelegenheit genauer untersucht wird.

 
  
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  Giancarlo Scottà, im Namen der EFD-Fraktion.(IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist sowohl wichtig als auch erforderlich, ein Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit der Förderung der wissenschaftlichen Forschung als auch der Notwendigkeit des Tierschutzes herzustellen.

Der Schutz der in wissenschaftlichen Verfahren eingesetzten Tiere ist derzeit unzureichend. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse bedeuten, dass Alternativen gefördert werden können, um den Einsatz von Tieren zu ersetzen oder zu mindern. Es müssen Methoden oder Verfahren angewendet werden, die so wenig Schmerz oder Leid wie möglich verursachen, ohne jedoch die wissenschaftliche Forschung, die der Bekämpfung von Krankheiten dient, zu behindern.

Deswegen ist es richtig, die europäische Tierschutzgesetzgebung zu überprüfen, um befriedigende Ergebnisse zu erzielen, die, angesichts der Notwendigkeit, wissenschaftliche Forschung durchzuführen, die der menschlichen Gesundheit dient, sowohl den Anforderungen der Forschung entsprechen, als auch gleichzeitig das Wohlergehen der Tiere berücksichtigen, die immer noch für wissenschaftliche Zwecke benötigt werden.

 
  
  

VORSITZ:Stavros LAMBRINIDIS
Vize-Präsident

 
  
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  Mike Nattrass (NI) . – Herr Präsident, die Kommission hat diese Richtlinie 2008 vorgeschlagen, und es gab Bedenken, dass der wissenschaftlichen Forschung zu viel aufgebürdet werden könnte. Der Vorschlag wird bestimmte Einschränkungen ausräumen, und ich merke an, dass die Forderung nach Austausch von Daten zu Tierversuchen aufgegeben wurde.

In der EU werden jedes Jahr etwa 12 Millionen Tiere für Tierversuche eingesetzt, und dieser Vorschlag könnte ihr Leiden noch verstärken. Wir müssen den Bedarf an Tierversuchen reduzieren.

Zivilisierte Menschen werden versuchen, ein Gleichgewicht zu finden zwischen der Notwendigkeit, zu forschen und der Pflicht, das Leben anderer Lebewesen auf diesem Planeten zu achten. Diese Entscheidungen erfordern die Weisheit eines Salomon. Ich muss sagen, dass ich bedaure, diese Frage zu stellen: Verfügt das Europäische Parlament über solch eine Weisheit?

 
  
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  Martin Kastler (PPE). - Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein wichtiger Schritt, dass wir beim Thema Tierschutz einen großen neuen Schritt gehen und Tiere im Bereich der wissenschaftlichen Forschung mehr schützen.

Wir haben jetzt viel über den Tierschutz gehört. Wir haben auch gehört, dass Europa einen wichtigen Industriestandort für Forschung und Neuerungen darstellt. Aber über einen Punkt haben wir uns zu wenig unterhalten. Und das ist ein grundlegender Wert der Europäischen Union: die human dignity, die Würde des Menschen, und die Frage, wie wir mit dieser Menschenwürde umgehen. Es kann für mich nicht sein, dass wir auf der einen Seite den Tierschutz – Gott sei Dank – erhöhen, verstärken und auf der anderen Seite Risiken eingehen in einem Bereich, der unseren Werten auch in Europa zum Teil zumindest widerspricht.

Warum sage ich das? Die Europäische Kommission hat in ihren Papieren Alternativmethoden bekanntgegeben. Darunter sind fünf Methoden, die sich mit der Erforschung und der Nutzung embryonaler Stammzellen, und damit von Menschen, auseinandersetzt. Das ist für mich unmoralisch. Das ist etwas, was ich nicht übergehen kann, wenn ich heute über diesen Kompromissvorschlag zwischen Parlament, Rat und Kommission abstimmen soll. Daher möchte ich an Sie – besonders an den Rat, die Mitgliedstaaten und die Kommission im so genannten Regelungsausschuss – appellieren, besonders sensibel vorzugehen. Denn wenn wir uns um die Menschenwürde kümmern, heißt das nicht, dass wir gegen Tierschutz sind, sondern wir möchten beides: Die Würde dieser Lebewesen, ob Tier oder Mensch, gemeinsam so zu schützen, dass es unserer Würde in Europa entspricht und dass wir gemeinsam auch dafür eintreten und kämpfen können.

Es ist ein Markenzeichen in Europa, für die Freiheit und die Würde des Menschen zu kämpfen. Daher werde ich heute an dieser Abstimmung nicht teilnehmen können, weil es für mich moralisch nicht möglich ist, das eine zu tun und das andere zu unterlassen. Nichtsdestotrotz war es ein richtiger Schritt, hierüber zu diskutieren. Diese dritte Dimension der Menschenwürde ist etwas zu kurz gekommen.

 
  
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  Paolo De Castro (S&D) . – (IT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren, nach anderthalb Jahren schwieriger Verhandlungen zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission sind wir schließlich zu einem Kompromisstext bei dem sensiblen Thema der Tierversuche gelangt. Es war eine schwierige Arbeit, und ich möchte unserer Berichterstatterin, Frau Jeggle, und unseren Schattenberichterstattern danken, dass sie so intensive Verhandlungen geführt haben.

Der Text wurde vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ohne Einwände angenommen, mit nur 4 Enthaltungen, was als Vorsitzender festzustellen, mir eine Ehre ist. Dadurch wird eine Ausgewogenheit zwischen der Notwendigkeit, das Wohlergehen der in den Versuchen verwendeten Tiere zu verbessern, und der Notwendigkeit, den Fortschritt in der medizinischen Forschung zu ermöglichen, hergestellt. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Richtlinie von 1986 zu prüfen und zu verbessern, die nunmehr hinfällig ist, und die europäischen Vorschriften zu diesem Thema aufeinander abzustimmen.

Das Thema Tierversuche ist für uns alle wie auch für die allgemeine Öffentlichkeit ein besonders sensibles Thema. Ich kann aber mit voller Überzeugung sagen, meine Damen und Herren, dass der Text, über den wir gleich abstimmen werden, vernünftig ist und dass er das Ergebnis einer seriösen, gründlichen Arbeit ist. Er ist definitiv eine Verbesserung der bestehenden Gesetzgebung, was den Tierschutz betrifft, und gleichzeitig verliert er nicht unsere moralische Verantwortung aus dem Blickwinkel, die medizinische Forschung voranzutreiben.

 
  
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  George Lyon (ALDE). Herr Präsident, es gibt ganz offensichtlich auf beiden Seiten zu diesem Thema starke Argumente. Der Streitpunkt ist ganz klar. Es geht darum, dass manche glauben, dass die Rechte der Tiere Vorrang haben sollten, und andere von uns glauben an das Recht der Gesellschaft, Fortschritte bei der Entwicklung von Medikamenten, Behandlungsformen und Heilverfahren für Behinderte, Kranke und Leidende zu verzeichnen. Wir müssen eine Ausgewogenheit herstellen. Ja, wir müssen Tiere schützen, aber wir müssen auch sicherstellen, dass unsere Wissenschaftler die Instrumente an die Hand bekommen, die es ihnen ermöglichen, neue Medikamente zu entwickeln, die in Zukunft bei einigen der hoffnungslosesten Krankheiten, denen wir ausgesetzt sind, Heilung versprechen.

Ich meine, dass der Text, der uns vorliegt, bei diesem Streit das richtige Gleichgewicht zwischen diesen beiden Ansichten herstellt. Ich glaube, dass der Schutz der Tiere und die Rechte der Gesellschaft angemessen berücksichtigt werden und dass der uns vorliegende Text diese Ausgewogenheit aufzeigt. Ich möchte Frau Jeggle und allen Schattenberichterstattern für ihre Arbeit meinen Respekt zollen.

Zu diesem späten Zeitpunkt des Tages würde ich die Grünen gerne bitten, zweimal über die Zusatzanträge nachzudenken, die sie einbringen. Dies wurde in der Diskussion schon behandelt. Wir haben Verhandlungen geführt. Ich denke, dass der Text in der Tat ihren Anliegen Rechnung trägt und darauf eingeht. Dieses Thema ist zu wichtig, um damit Politik zu machen, und ich möchte sie in diesem späten Stadium bitten, darüber nachzudenken, ihren Antrag zurückzuziehen, bevor wir abstimmen.

 
  
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  Carl Schlyter (Verts/ALE). – (SV) Herr Präsident, der Kampf für die Tiere geht mit dem Kampf für eine bessere Forschung einher. Jeder, der Tierversuche in Schutz nimmt, unterminiert die Forschung. Es gibt eine Tradition, einen falschen Glauben an die Effizienz von Tierversuchen. Immer mehr Arzneimittel induzieren spezifische menschliche Reaktionen und dafür sind Tierversuche vollkommen wertlos. Jedenfalls sind die Alternativen effizient, schneller und billiger. Die Zusatzanträge, die von der Fraktion der Grünen/Europäische Freie Allianz eingebracht wird, zielt darauf ab, den Tieren sowie auch der Forschung zu helfen; deshalb empfehle ich, dass sie stattdessen dafür abstimmen.

Außerdem gibt es eine Gesetzeslücke, die die Verwendung von Affen ermöglicht. Wir sollten diese Gesetzeslücke mit den Zusatzanträgen, die von den Grünen gestellt wurden, schließen. Affen dürfen nur in den allerschlimmsten Fällen bei ernsten menschlichen Krankheitssymptomen eingesetzt werden – in diesem Bereich gibt es keine Gesetzeslücken.

Schließlich müssen die Länder die Möglichkeit haben, den Weg zu weisen, wenn es darum geht, Tiere zu schützen und neue Methoden zu testen. Nur dann kann Europa in den Bereichen des Tierschutzes und der medizinischen Forschung weltweit führend sein.

 
  
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  John Stuart Agnew (EFD) . Herr Präsident, als Landwirt wollte ich immer, dass Tiere ordentlich behandelt werden, und ich glaube, dass dies im Vereinigten Königreich der Fall ist, wenigsten bei unseren Wissenschaftlern.

Ich habe Huntingdon Life Sciences während meines Mandats besucht, und ich weiß, dass verantwortungsbewusste Menschen nur tun, was für den wissenschaftlichen Fortschritt notwendig ist. Diese Institution führt Drogentests von grundlegender Wichtigkeit durch, die in ein paar Jahren vielleicht das Leben von jemandem hier im Plenarsaal schützen können. Jeder Angestellter dieser Institution hat die Pflicht, zu melden, wenn es Anzeichen für Misshandlung von Tieren gibt.

Wir können und dürfen keine unnötigen Kontrollen auferlegen, die willkürlich bestimmte Methoden einschränken. Diese drei Zusatzanträge werden den Tierschutz nicht verbessern, wenn sie aber angenommen werden, behindern sie die Forschung. Sie sind unter anderem ein Freischein für juristische Konflikte, die nichts zum medizinischen Fortschritt beitragen, die aber die Taschen der Anwälte füllen.

Ehrlich gesagt sollte die EU eher nach dem Prinzip „Ändere kein funktionierendes System“ verfahren. In Großbritannien haben wir sinnvolle Vorschriften, einen verantwortungsbewussten Wissenschaftlerkreis – und, in meinem eigenen Wahlbezirk, dieses Machtzentrum des globalen wissenschaftlichen Fortschritts, die Universität von Cambridge – und ausgewogene Gesetze, die angemessen den Anforderungen sowohl der Wissenschaft als auch des Tierschutzes Rechnung tragen. Dieses sorgfältig austarierte Gleichgewicht muss beibehalten werden. Meine Botschaft an die EU zu diesem Thema ist geradeheraus: Lassen Sie es doch ein einziges Mal dabei bewenden.

 
  
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  Miroslav Mikoláik (PPE) . Herr Präsident, die Richtlinie, über die wir diskutieren, zielt darauf ab, Tierversuche einzuschränken, und die Lebensbedingungen der Tiere, die in der Forschung verwendet werden, zu verbessern.

In Europa haben wir schon jetzt die strengsten Tierschutzbestimmungen weltweit, und diese Richtlinie wird die Latte für diese Vorschriften noch höher legen. Dies ist sehr ratsam. Trotzdem dürfen wir nicht vergessen, dass Menschen und deren Entfaltung mehr bedeutet als das Wohlergehen von Tieren, und dass es einen grundlegenden Unterschied gibt zwischeni der Würde der Tiere und der Würde der Menschen.

Ich begrüße die Ausgewogenheit von strengeren Regeln zum Tierschutz und der Verwendung von Tieren, wobei die Forschung unter strikten Bedingungen erlaubt bleibt. Ich unterstütze das Prinzip der drei V": Vermeidung, Verminderung und Verbesserung, d. h. Tierversuche zu vermeiden, wann immer andere Methoden möglich sind, die Anzahl von verwendeten Tieren auf ein Minimum zu reduzieren und die Vorschriften für Züchtung, Unterbringung und Pflege zu verbessern.

Tierversuche werden nur erlaubt, soweit es keine alternative Methode gibt. Gleichzeitig ist die medizinische Forschung immer noch möglich. Dies wird eine Ausgewogenheit zwischen der ethischen Notwendigkeit von Tierversuchen und den Anforderungen einer modernen medizinischen Forschung herstellen.

An diesem Punkt möchte ich mich entschieden gegen alternative Methoden zu den Tierversuchen aussprechen; die möglicherweise Versuche einschließen, die auf der Nutzung embryonaler Stammzellen basieren. Ich mache mir Sorgen um die Mitgliedstaaten, deren nationale Gesetzgebung nicht ausdrücklich die Nutzung menschlicher Embryonen bei der Anwendung alternativer Testmethoden untersagt. Wenn diese Richtlinie in Kraft tritt, kann es sein, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, sicherzustellen, dass diese alternativen Methoden angewandt werden, unabhängig davon, ob sie auf Stammzellen von Embryonen basieren oder nicht.

Ich werde mich daher bei der endgültigen Abstimmung enthalten und die Mitgliedstaaten auffordern, andere Alternativen vorzusehen als diejenigen, die mit der Zerstörung menschlichen Lebens einhergehen.

 
  
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  Luis Manuel Capoulas Santos (S&D) . – (PT) Herr Präsident, Herr Kommissar, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte damit beginnen, Frau Jeggle zu der exzellenten Arbeit für das Parlament und den Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung in Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Rat zu beglückwünschen. Nach anderthalb Jahren aufeinander folgender Verhandlungen unter schwedischem, spanischem und belgischem Vorsitz ist es möglich geworden, einen ausgeglichenen Kompromiss zwischen den Forderungen der Wissenschaft und dem, was wir unter diesen Umständen "das Wohlergehen der Tiere" nennen mögen, zu finden.

Die erforderliche Mehrheit für dieses Ergebnis wurde im Rahmen einer sehr emotionsgeladenen und intensiven Debatte erreicht, bei der alle Parteien Zugeständnisse gemacht haben. Es gab auch ein großes Engagement seitens der Öffentlichkeit, wie dies bei einem so sensiblen Thema zu erwarten ist. Trotzdem müssen die politischen Entscheidungsträger Entscheidungen treffen, und auch wenn wir uns nicht von der Empfänglichkeit für das Leid der Tiere frei machen dürfen, müssen wir unsere Wahl treffen und Prioritäten bei den Werten setzen. Die von Frau Jeggle heute vorgestellte Position konzentriert sich auf eine Rangfolge der Werte, die ausgewogen zu sein scheint im Hinblick auf den Nutzen für die Gesundheit des Menschen und das Leiden der Tiere. Die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten wird daher im Europäischen Parlament für den Bericht stimmen und die Zusatzanträge ablehnen.

 
  
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  Jorgo Chatzimarkakis (ALDE). - Herr Präsident! Zunächst einmal gilt mein Dank und mein Respekt Frau Jeggle, die wirklich schon seit Jahren an diesem Text gearbeitet hat. Aber, Frau Jeggle, eines muss ich sagen: Stolz können wir Europäer auf diesen Text nicht sein. Dafür ist er zu schwammig, dafür erlaubt er zuviel, was ein Vorreiterland – ein Vorreiterkontinent auf der ganzen Welt – für den Tierschutz eigentlich nicht erlauben dürfte.

Ich sehe Verschlechterungen vor allem im Bereich der Wiederverwendung von Versuchstieren. Das war früher schwieriger, da sehe ich jetzt Aufweichungen. Sie schütteln den Kopf, aber es ist tatsächlich so, wenn man sich das genau anschaut, dass kleine Worte, Wortnuancen das so ausmachen. Der Schweregrad der Versuche ist für mich auch etwas, wo es in manchen Mitgliedstaaten eine Verschlechterung gibt. Manche Mitgliedstaaten waren weiter: Deutschland, Großbritannien, Schweden. Wir haben eine Schmerzgrenze eingeführt und diese Schmerzgrenze wurde durch den Rat aufgeweicht. Da wurden Ausnahmen zugelassen. Außerdem wurde die Kommission geschwächt, wenn es um Inspektionen geht.

Trotzdem werde ich diesem Bericht zustimmen, Frau Jeggle, weil er gegenüber der Richtlinie von 1986, die ja mithin schon 24 Jahre alt ist, eine Verbesserung ist. Die Autorisierungen sind jetzt da. Man braucht bei drei Versuchsstufen eine vorherige Erlaubnis. Das ist gut so. Die Verfahren wurden vereinfacht. Das ist auch gut so. Und ich persönlich bin auch stolz darauf, dass wir aus der letzten Legislaturperiode das Thema der alternativen Testmethoden retten konnten. Dafür müssen wir mehr Geld in die Hand nehmen.

Spätestens in sieben Jahren muss diese Richtlinie ja überarbeitet werden. Und deswegen ist das eine ganz gute Basis, aber in sieben Jahren müssen wir uns noch verbessern, damit wir dem Anspruch gerecht werden, hier in Europa das höchste Tierschutzniveau der Welt zu haben.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE).(PT) Herr Präsident, der heute in diesem Plenarsaal vorgestellte Bericht kommt von unserem Mitglied, Frau Jeggle. Er hat zum Ziel, einen Prozess abzuschließen, der so langwierig wie schwierig war und nur mit harter Arbeit und einem kompetenten Dialog möglich war, und deshalb möchten wir ihr dafür danken.

Wann immer das behandelte Thema nicht nur vielzählige Interessen, sondern auch moralische Werte berührt, wirft es nicht nur solide, rationale Argumente auf, sondern zieht auch eine emotionale Reaktion nach sich. Dies hilft nicht, den Konsens zu erreichen, den wir uns hier erhoffen, um der europäischen Öffentlichkeit zu dienen und gleichzeitig den Ansichten der verschiedenen politischen Fraktionen und Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen. Dies würde es uns erlauben, mittels der Vorbereitung und Darstellung gemeinsamer Standards zur europäischen Integration beizutragen. Es ist genau diese erhoffte Standardisierung der Kriterien, worum es in diesem Bericht geht und die ein höheres Niveau des Tierschutzes gewährleisten soll.

Dies bedeutet, dass es in den zwei Jahren nach der Entscheidung zur Überarbeitung der Richtlinie 86/609/EWG des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere und dem Eingeständnis der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei diesem Thema einen Versuch gegeben hat, detailliertere Regeln zu diesem Punkt zu erarbeiten, mit dem Ziel, Verfahrensunterschiede abzubauen. Dabei war es wichtig, ein Gleichgewicht zwischen einem höheren Niveau des Schutzes der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere und der Notwendigkeit, die erforderlichen Bedingungen für die biomedizinische Forschung zu schaffen, zu finden, damit diese Forschungsdisziplin sich innerhalb der Europäischen Union weiterentwickeln kann. Dieses Gleichgewicht wird durch den Text, über den wir gleich abstimmen werden, erreicht.

Dies wird den unter unserem Schutz stehenden Tieren zugute kommen, und wir werden damit unserer menschlichen Verantwortung den Tieren gegenüber gerecht, ohne die Qualität und den Fortschritt der biomedizinischen Forschung infrage zu stellen, die uns allen hilft, jeden Tag.

 
  
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  Ulrike Rodust (S&D). - Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sollten dem vorliegenden Bericht zur Tierversuchsrichtlinie zustimmen. Das Parlament hat in den Verhandlungen mit der Kommission und dem Rat viel erreicht: nämlich Vermeidung, Verminderung und Verbesserung.

Sicherlich ist dies aus Tierschutzsicht nach wie vor zu wenig. Doch der Rat war zu mehr nicht bereit und hat deutlich gemacht, dass es keine neue Richtlinie geben wird, wenn wir das vorliegende Ergebnis nicht akzeptieren. Was nicht heißt, dass wir nicht auch zukünftig dieses Thema weiter vorantreiben sollten. Tierschutz und Forschung müssen hohe Priorität in unserer Politik haben. Ich wäre heilfroh, wenn es uns möglich wäre, schon heute komplett auf Tierversuche zu verzichten. Leider ist dieses Ziel noch lange nicht erreicht, und so müssen wir heute dafür Sorge tragen, dass den Tieren der größtmögliche Schutz zukommt.

Der ausgehandelte Kompromiss bietet in jedem Fall eine sehr viel bessere Grundlage hierfür. Wichtig ist es nur, darauf zu achten, dass alle Mitgliedstaaten die neuen Richtlinien konsequent umsetzen. Ich bedanke mich bei der Berichterstatterin und bei den Schattenberichterstattern recht herzlich für die gute geleistete Arbeit.

 
  
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  Cristiana Muscardini (PPE).(IT) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Berichterstatterin und alle, die mit ihr zusammengearbeitet haben, haben sicher eine schwierige Aufgabe erfüllt, für die wir ihnen danken.

Ich persönlich mag nicht verhehlen, dass ich sowie auch verschiedene Mitglieder der italienischen Regierung perplex bin angesichts eines Themas, das auch nach 24 Jahren immer noch nicht ausgestanden zu sein scheint, wie wir gehofft hatten.

Einige Mitglieder haben unterstrichen, dass die Gefühlswelt von Tieren sich von derjenigen des Menschen unterscheidetunterscheidet. In der Tat würde kein Tier jemals etwas tun wie das, was im Iran geschieht, was dort schon geschehen ist und was dort noch geschehen wird. Im allgemeinen foltern Tiere nicht, steinigen sie nicht oder erzählen solche Lügen, wie sie für unsere eigene Welt der Politik so typisch sind.

Wir müssen mit Recht diese Tiere beanspruchen, damit sie uns helfen, die wissenschaftliche Forschung voranzutreiben und die menschliche Gesundheit zu verbessern, wir haben aber nicht das Recht, sie zu beanspruchen, damit sie Gegenstand unnützer sich immer wiederholender Experimente sind, die lediglich dazu dienen, die Taschen einiger so genannter Forscher zu füllen.

Wir wissen genau, dass durch In-vitro-Versuche oder Computer- Simulationen des menschlichen Metabolismus heutzutage genauere Ergebnisse als durch Tierversuche erzielt werden können, weil die Ergebnisse eines Versuchs oft nicht von einer Spezies auf die andere, entweder zwischen Tieren oder von einem Tier auf den Menschen, übertragen werden können.

Aus diesen Gründen hoffen wir, dass diese Richtlinie überarbeitet wird, damit sie den derzeitigen Entwicklungen und der Achtung der Würde der Spezies besser gerecht wird.

 
  
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  Elisabetta Gardini (PPE) . – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte der Berichterstatterin und den Schattenberichterstattern für das Ergebnis danken, das sie erzielt haben. Ich meine, dass wir den bestmöglichen Kompromiss zwischen den Anforderungen der Forschung und dem Schutz der Tiere, die für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden, gefunden haben.

Leider ist die auf Tieren basierende Forschung noch immer von wesentlicher Bedeutung, da es dazu keine Alternative gibt. Simulationen am Computer und Zellkulturen sind nicht ausreichend, und es ist kein Politiker, der dies sagt, sondern es sind Forscher. Ich möchte das Haus daran erinnern, dass für einige sehr schwere Krankheiten Heilmittel eben deshalb entwickelt werden konnten, weil Versuche an lebenden Tieren durchgeführt wurden. Achtundneunzig Prozent dieser Tiere waren Nagetiere, was heißt, dass höher entwickelte Spezies nur in geringem Umfang verwendet wurden. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir heute dank dieser Versuche über Heilmittel für Leukämie, Diabetes und einige Arten von Tumoren verfügen. Schließlich möchte ich darauf hinweisen, dass die Forscher die ersten waren, die unnötiges Leiden vermeiden wollten, und ich meine, dass man sie nur bei der Arbeit zu beobachten braucht, um dies festzustellen.

Es stimmt, dass es immer noch Bereiche gibt, die Anlass zur Sorge bieten. Ich möchte hier einen nennen, der noch nicht genannt wurde: Artikel 49 bezieht sich nicht längert auf Ethikausschüsse, die durch die allgemeineren nationalen Ausschüsse für den Tierschutz ersetzt wurden. Das hat bei einigen von denjengen, die in diesem Bereich arbeiten, die Alarmglocken schlagen lassen, weil es schon in vielen Laboratorien Ethikausschüsse gibt oder weil einige gerade eingeführt werden. Es ist daher zu befürchten, dass die Funktion dieser Ausschüsse in gewisser Weise eingeschränkt wird und dass sie sogar durch allgemeinere Ausschüsse, die sowohl in ethischer als auch in wissenschaftlicher Hinsicht weniger gut darauf vorbereitet sind, ersetzt werden.

 
  
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  Rares-Lucian Niculescu (PPE) . – (RO) Ich möchte zunächst einmal der Berichterstatterin Jeggle für die hervorragende Arbeit danken, die sie geleistet hat. Ich möchte auch meine anderen Mitgliedskollegen unterstützen, die sich heute gegen die drei Zusatzanträge zu der allgemeinen Stellungnahme gewandt haben.

Einen perfekten Kompromiss gibt es nicht, auch wenn dieser der bestmögliche Wortlaut derzeit ist.

Der Inhalt des Entwurfs wurde erstellt, nachdem man sich mit hochrangigen Wissenschaftlern besprochen hat, die wissen, was sie benötigen, um in der Lage zu sein, ihre Forschung fortzuführen.

Jeder Zusatzantrag zu dem Kompromiss wird zur Wiederaufnahme des üblichen Verfahrens führen, das aus meiner Sicht in niemandes Interesse liegen kann. Deshalb fordere ich alle anderen Mitglieder auf, an der heutigen Abstimmung teilzunehmen, um die drei Zusatzanträge abzulehnen und es der Forschung in Europa zu ermöglichen, ihr Bestmögliches zu geben.

 
  
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  Anna Záborská (PPE).(FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, Ich bitte den Rat und die Kommission sicherzustellen, dass die Nutzung embryonaler und adulter Stammzellen vom Menschen verboten wird, um Tiere zu schützen.

Die derzeitige Situation ermöglicht es in der Tat, dass menschliches Embryonalgewebe verwendet wird, um Tiere während der notwendigen Versuche zu schützen. Wir haben immer über einen Kompromiss gesprochen und das Ergebnis dieses Kompromisses ist, dass wir nicht mehr wissen, was ethisch akzeptabel ist und was nicht. Allerdings gibt es einige ethische Themen, bei denen kein Kompromiss möglich ist. Wenn die Kommission und der Rat dieses Verbot nicht garantieren können, wird es faktisch klar, wie die EU Menschen behandelt.

Es tut mir Leid, aber ohne diese Zusage kann ich den Text der vorgeschlagenen Richtlinie nicht unterstützen.

 
  
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  Karin Kadenbach (S&D). - Herr Präsident, Herr Kommissar! Es besteht hier ganz klares Einvernehmen darüber, dass wir die beste Gesundheitsversorgung und -vorsorge für die Europäerinnen und Europäer brauchen. Dazu gehören verlässliche Medikamente mit möglichst geringen Nebenwirkungen. Dazu gehören neue, moderne Behandlungsmethoden. Das alles wird leider nach dem jetzigen Stand der Wissenschaft ohne Tierversuche nicht gehen.

Daher halte ich den vorliegenden Bericht für einen recht gelungen Versuch, den Balanceakt zwischen Tierschutz und Gesundheitsvorsorge und -versorgung für die Menschen zu finden. Die drei „V“, Vermeidung, Verminderung und Verbesserung, sind die Grundvoraussetzungen dafür, dass das, – wo wir heute so oft von der Würde des Menschen gesprochen haben, wozu für mich auch der Respekt vor den Tieren gehört, auch wirklich erreicht wird.

Wir brauchen vorherige Genehmigungen, strenge Kontrollen und Inspektionssysteme. Gesetze allein werden nicht reichen. Wir werden wachsam bleiben müssen, ob das, was in den Berichten steht, auch gelebt werden wird.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE) . – (FR) Herr Präsident, ich denke, dass wir bei dieser Frage einer Meinung sind: In einer idealen Welt gäbe es keinen Bedarf an Tierversuchen. Die Realität ist aber, dass wir in einer „leidenden“ Welt leben, in einer Welt, in der kranke Männer, Frauen und Kinder auf eine Behandlung warten und damit auf die Ergebnisse dieser Forschung, die lebenswichtig und entscheidend ist. Deshalb müssen wir den exzellenten Kompromiss, der von Frau Jeggle vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und vom Rat erreicht wurde, unterstützen.

Wie festgestellt wurde, reduziert die Vereinbarung das Leiden von Tieren auf ein Minimum, sie schränkt diese Forschung, die für Millionen von Patienten in Europa und auf der ganzen Welt lebenswichtig ist, nicht ein. Wussten Sie, dass 70 % der Nobelpreise für Medizin für Arbeiten vergeben wurden, die auf Tierversuchen basieren?

Dieser Text fordert uns nicht auf, zwischen Mäusen und Menschen zu unterscheiden; diese Richtlinie schützt sowohl die Patienten als auch die Tiere. Diese Richtlinie schützt unsere Zukunft.

 
  
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  Martin Häusling (Verts/ALE). - Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Diese Regelung ist besser als die, die wir früher hatten. Da sind wir uns einig. Aber, Frau Jeggle, zu sagen, es gebe keine Alternative zu dem Kompromiss, finde ich sehr gewagt. Meiner Meinung nach wäre mehr drin gewesen.

Es gab natürlich – das muss man zugeben – einen starken Druck der Forschungslobby. Das haben wir alle gesehen. Aber wird das primäre Ziel erreicht – weniger Tierversuche? Da muss man ein großes Fragezeichen dran machen. Was uns natürlich auch stört, ist, dass der Einsatz nichtmenschlicher Primaten eigentlich im Kern nicht reduziert wird.

Aber uns als Grüne stört am meisten – und da sehen wir auch einen groben Verstoß gegen europäische Grundsätze –, dass es den Mitgliedstaaten nicht erlaubt wird, strengere Vorschriften vorzusehen, als in der bestehenden Gesetzgebung festgelegt sind. Das kann so nicht bleiben! Da sollten wir uns ernsthaft Gedanken machen. Das ist ja auch der erste Punkt der grünen Anträge. Deshalb werden wir diese Anträge nicht zurückziehen. Wir fordern, dass diese Vorlage noch einmal in den Ausschuss geht.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL ). – (PT) Herr Präsident, die Entwicklung von Technologien und Methoden, die uns der Notwendigkeit von Tierversuchen entheben und die das den Tieren aufgezwungene Leiden in Fällen, in denen diese notwendig sind, auf ein Minimum reduzieren, sollten bei der wissenschaftlichen Forschung und der Versuchs- und technologischen Entwicklung, die stimuliert werden muss, ein wichtiges Ziel sein. Abgesehen von dieser Entwicklung sollte die Notwendigkeit, diese Techniken und Methoden zu verbreiten, zusammen mit ihrer Aufnahme durch die Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen und nationalen wissenschaftlichen und technologischen Systemen verschiedenster Entwicklungsstufen in Betracht gezogen werden.

Die Europäische Union muss in diesem Feld eine wichtige Rolle spielen, indem sie die Zusammenarbeit zwischen den wissenschaftlichen und technologischen Instituten und Systemen in den einzelnen Ländern, einschließlich der Drittländer, fördert. Wir glauben – in diesem Bereich wie natürlich auch in anderen –, dass die Aufnahme eines gemeinsamen Mindestschutzniveaus in die Gesetzgebung einen Mitgliedsstaat nicht daran hindern sollte, höhere Schutzniveaus einzuführen, wenn er dies zu tun beabsichtigt.

 
  
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  Anna Rosbach (EFD). – (DA) Herr Präsident, die Verbesserung der Richtlinie zum Schutz der Tiere, die für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden, ist etwas, das ich nur unterstützen kann. Es ist allerdings etwas paradox, da ich eigentlich gegen Tierversuche bin. Es gibt alternative Tests und glücklicherweise ist dieser Bereich Bestandteil der Revision der Richtlinie. Dafür bin ich sehr dankbar. Ich hoffe, dass die Entwicklung alternativer Testmethoden stärker vorangetrieben wird. Die EU muss allerdings gerade hier und jetzt humane und sichere Regelungen für Versuchtiere einführen. Endlich wird anerkannt, dass Tiere fühlende Wesen sind, und daher werden wir nun Schmerzgrenzen einführen. Weshalb aber führen wir nicht einen Paragraphen ein, der die Verwendung von immer denselben Tieren verbietet? Weshalb verbieten wir nicht die Verwendung von Affen in der Hirnforschung? Es macht mich wütend, dass wir den Interessen von Instituten so sehr viel mehr Rechnung tragen als dem Tierschutz. Ich finde es auch frustrierend, dass wir nur in der Lage sind, in diesem Haus Gesetze für die EU zu erlassen, weil wir uns fragen müssen, wie Tierversuche außerhalb der EU durchgeführt werden.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE). – Herr Präsident, ich begrüße die Initiative der Kommission. Ich denke, dass es ein wichtiger Erfolg ist, dass wir es geschafft haben, uns über die Harmonisierung der Praxis im Bereich der Tierversuche in der EU zu einigen.

Diese Richtlinie ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Versuche an lebenden Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken so schnell, wie dies wissenschaftlich möglich ist, ersetzt werden. Diese Richtlinie wird die Mitgliedstaaten zum ersten Mal dazu verpflichten, die Förderung alternativer Testmethoden voranzutreiben. Ich dränge sehr darauf, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die entsprechenden Gelder für die Ausbildung, die Forschung, die Entwicklung und die Umsetzung von wissenschaftlich befriedigenden Methoden oder Versuchsstrategien, die keiner Tierversuche bedürfen, bereitgestellt werden.

 
  
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  Paul Rübig (PPE). - Herr Präsident! Als Mitglied des Industrie- und Forschungsausschusses begrüße ich natürlich diese Regelung und die Einigung, die hier erzielt wurde. Ich weiß, dass es immer schwierig ist, einen Kompromiss zu erarbeiten, aber wir brauchen bei Tier-, aber auch bei Menschenversuchen angemessene ethische Standards. Und das können nur die höchsten Standards sein, die zur Verfügung stehen

Natürlich geht es auch darum, Alternativen zu entwickeln. Gerade die alternativen Testmethoden sollten im 8. Rahmenforschungsprogramm entsprechend intensiv behandelt werden. Darüber hinaus brauchen wir natürlich auch vereinfachte Verfahren, die ja hier festgelegt werden. Eine Evaluierung nach sieben Jahren kann auch für die Industrie einen ganz erheblichen Vorteil bringen, weil die Verfahrenssicherheit und die klare einheitliche europäische Regelung entsprechende Rechtssicherheit auch für die Industrie bringt.

 
  
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  Elisabeth Köstinger (PPE). - Herr Präsident! Ich möchte klar festhalten, dass Europa die höchsten Tierschutzstandards weltweit hat. Dieser Bericht ist ein weiterer richtiger Schritt in Richtung Tierschutz. Gemeinsames Ziel ist es, Tierversuche zu begrenzen und die Bedingungen für zu Forschungszwecken verwendete Tiere zu verbessern. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass Tierversuche möglichst durch andere Methoden ersetzt und die Standards für Zucht, Unterbringung und Pflege verbessert werden. Dennoch will ich auf die Erfahrungen aus dem landwirtschaftlichen Sektor zurückgreifen und einige Punkte kritisch anmerken.

Auch im Forschungsbereich darf man nicht davon ausgehen, dass durch mehr Bürokratie der Schutz der Tiere verbessert werden kann. Die Forschung und deren nachgelagerte Wirtschaftsbereiche in Europa dürfen international und gegenüber anderen Sektoren keine Nachteile erfahren. Hier und in der Landwirtschaft gilt: Wenn die Gesellschaft hohe Tierschutzstandards fordert, sollte bedacht werden, unter welchen Standards Produkte importiert werden. Die hohen europäischen Qualitäts- und Tierschutzstandards müssen auch im Sinne eines fairen Wettbewerbs angemessen anerkannt werden. Die Berichterstatterin, Elisabeth Jeggle, hat bei diesem hochsensiblen Bericht hervorragende Arbeit geleistet und verdient unsere Zustimmung

 
  
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  John Dalli, Mitglied der Kommission - Herr Präsident, ich möchte Ihnen zunächst einmal meinen Dank für Ihre Kommentare und die allgemeine Unterstützung für die in dieser Richtlinie enthaltenen Bestimmungen aussprechen.

Wir haben eine ehrgeizige Richtlinie vorliegen, die, wenn sie angenommen wird, den Tierschutz in der EU erheblich verbessern wird. Ich stimme mit Frau Sârbu überein, dass eine vollständige und getreue Umsetzung der Schlüssel für die Richtlinie sein wird, um ihr Potenzial auszuschöpfen. Wir stehen am Anfang dieser Herausforderung. Heute können wir uns damit zufrieden geben, dass ein guter Kompromiss in einer schwierigen, aber wichtigen Frage gefunden und ein großer Fortschritt zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Tieren, die für wissenschaftliche Verfahren benötigt werden, erzielt wurde.

Ich möchte nun auf einige der Kommentare von heute Morgen antworten.Was die Kommentare von Frau Evans betrifft, so muss man sich vor Augen führen, dass diese Richtlinie weitere rechtliche Klarheit im Hinblick auf die derzeitige Situation schafft. Außerdem ist in den Bereichen Grundlagen- und angewandte Forschung, für die keine EU-Methoden vorgeschrieben sind, Artikel 4 ganz klar richtungsweisend, da er den Einsatz alternativer Methoden fordert, wann immer dies möglich ist. Die Verpflichtung zur Anwendung alternativer Methoden ist daher nicht geschwächt worden, sie wurde im Gegenteil gestärkt.

Was die Kommentare von Herrn Kastler und Herrn Mikolásik zu den menschlichen Embryonalstammzellen betrifft, so wurde dieser Punkt in der Debatte nicht außer Acht gelassen. Er wurde während der Verhandlungen ausführlich erörtert, und die gefundenen Lösungen spiegeln die Tatsache wider, dass es innerhalb der EU keinen Konsens darüber gibt, ob menschliche Embryonalstammzellen genutzt werden sollen oder nicht. Daher ist die Kommission der Auffassung, dass diese Frage am besten auf nationaler Ebene zu regeln sei.

Der vereinbarte Text behandelt diese Bedenken, indem die Entscheidung darüber, ob diese Nutzung erlaubt sein soll, jedem einzelnen Mitgliedsstaat überlassen wird. Es ist hinzuzufügen, dass in Mitgliedstaaten, in denen es keine Gesetzgebung gibt, die die Verwendung embryonaler Stammzellen ausdrücklich verbietet, der Einsatz solcher Testmethoden nur nach der überarbeiteten Richtlinie Pflicht sein kann, sofern diese Testmethode eine EU-Regelung darstellt. Es gibt auf EU-Ebene keinerlei Rechtsvorschrift dieser Art, und eine solche Regelung würde eine Zustimmung derMitgliedstaaten zu einer Annahme derselben erfordern.

Was die ethische Bewertung betrifft, die Frau Gardini erwähnt hat, so bleibt das Konzept einer ethischen Bewertung und der dafür zuständige Ausschuss weiterhin Gegenstand von Artikel 38. Allerdings musste das Wort „ethisch“ während der Erörterungen des Rates aus dem Text gelöscht werden. Die Anforderungen bleiben vollständig erhalten.

Ich hoffe, dass Sie durch ihre Stimme ein starkes Signal setzen, dass das Europäische Parlament hinter dem Ergebnis steht, dass von den Institutionen unter der kompetenten Führung von Frau Jeggle und der schwedischen Ratspräsidentschaft ausgehandelt wurde. Heute haben wir die Chance, die EU in die vorderste Reihe zu stellen, indem wir ein hohes Tierschutzniveau mit einer qualitativ hoch stehenden Wissenschaft verbinden, getreu unserem Slogan: „Die EU – sie sorgt sich um Tiere, für eine bessere Wissenschaft“.

 
  
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  Elisabeth Jeggle, Berichterstatterin. − Herr Präsident, Herr Kommissar, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kommissar, ich danke Ihnen ausdrücklich für Ihre Ausführungen, mit denen Sie jetzt noch einige Klarstellungen gemacht haben, die ich nicht zu wiederholen brauche. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen für ihre Kommentare. Wirklich!

Man sieht, es ist ein hochsensibles Thema und es ist ein Thema mit ganz unterschiedlichen Interessen, die es hier zusammenzubringen gegolten hat. Ich bitte alle, dem, was wir jetzt haben, was zugegebenermaßen ein Balanceakt ist, zuzustimmen.

Und Herr Häusling, wenn wir den Bericht jetzt zurückweisen, dann wird die Richtlinie von 1986 wieder eine ganze Zeit lang gelten, dann ist den Tieren nicht geholfen! Schnell werden wir etwas Neues nicht erreichen. Ihre Änderungsanträge, die Sie wieder stellen, wurden im Agrarausschuss schon klar abgelehnt. Es gab keinerlei Zustimmung zu Ihren Änderungsanträgen. Sie haben sie jetzt noch einmal eingebracht, das ist Ihr gutes Recht, und ich respektiere das.

Was nützt ein höchster Standard im Tierschutz in der Europäischen Union, wenn wir ihn weltweit nicht erreichen können? Wichtig ist jetzt, dass wir alle darauf achten, wie das, was wir hoffentlich nachher beschließen, in den Mitgliedstaaten in den nächsten Jahren umgesetzt wird. Das ist eine Herausforderung! Wir müssen zuerst darauf achten, dass wir bei diesem Thema in den Mitgliedstaaten auf einen gleich hohen Standard kommen. Das ist unsere erste Aufgabe! Wir sollten nicht jetzt schon fordern, Einzelne müssen auch höher gehen.

Da, wo es höhere Standards gibt – und hier rede ich jetzt als Deutsche von Deutschland –, da bleiben diese Standards erhalten. Da fordern wir nicht: Geht zurück! Ganz im Gegenteil. Die Souveränität der Mitgliedstaaten wird hier respektiert, ebenso wie sie in Sachen embryonale Stammzellenforschung respektiert wird. Das ist richtig und wichtig!

Wenn Sie nun also wirklich mehr Tierschutz wollen, dann bitte ich Sie alle nachher um Ihre Zustimmung zum Bericht und um die Ablehnung der Änderungsanträge.

 
  
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  Der Präsident – Die Aussprache wird geschlossen.

Die Abstimmung findet am Mittwoch, den 8. September 2010 statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)

 
  
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  Pavel Poc (S&D) , schriftlich. - (CS) Ich begrüße und unterstütze die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der Tiere, die für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden, die von der Berichterstatterin Frau Jeggle erarbeitet wurde, da der erzielte Kompromiss einen Fortschritt im Vergleich zur derzeitigen Situation darstellt. Gleichzeitig bin ich aber auch unglücklich darüber, dass es nicht möglich war, alle wirbellosen Tiere in die Richtlinie in ihrer endgültigen Fassung aufzunehmen. Das Europäische Parlament hatte gefordert, dass die Richtlinie zumindest auch die Spezies von wirbellosen Tieren aufnehmen sollte, bei denen wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass sie potenziell Qualen erleiden und Schmerzen, Angst und verbleibende Schäden haben können. Der Entwurf sagt nichts zu dieser Forderung. Auch wenn ich die Notwendigkeit einräume, Tiere in der wissenschaftlichen Forschung zu verwenden, so bin ich doch der festen Überzeugung, dass maneinen Schritt hätte weitergehen und alle Kreaturen ohne Ausnahme in die Richtlinie aufnehmen sollen. Lassen Sie uns nicht vergessen, dass die Anzahl von Kreaturen, bei denen die offiziellen wissenschaftlichen Einrichtungen die Fähigkeit, Schmerz und Angst zu empfinden, bestätigt und verbleibende Schäden festgestellt haben, immer mehr zunimmt. Wir können daher ableiten, dass die Fähigkeit, Angst und Schmerz zu empfinden, im gesamten Tierreich verbreitet ist. Diese Tatsache zuzugeben ist mehr eine Frage der Moral als der Wissenschaft. Leider haben wir in dem angenommenen Kompromiss gezeigt, dass die europäische Kultur sich noch von dem kartesischen Ansatz des Tiers als einem Ding lösen muss und dass wir, was dies betrifft, immer noch einen langen Weg zurückzulegen haben.

 
  
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  Konrad Szymanski (ECR) , schriftlich. – (PL) Was das Verfahren für die zweite Lesung betrifft, so waren die Mitglieder nicht in der Lage, sich zur endgültigen Fassung der Richtlinie zum Schutz von Tieren, die für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden (Jeggle-Bericht) zu äußern. Ich möchte nun die Gelegenheit nutzen, mich entschieden gegen die Möglichkeit der Nutzung von embryonalen Stammzellen als Alternative zu Versuchen an Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken aussprechen, die die Richtlinie einräumt. Dies ist das Ergebnis einer irregeleiteten Anthropologie, die die Möglichkeit, menschliches Leben in der frühesten Phase seiner Entwicklung zu zerstören, um den Tierschutz zu verbessern, einräumt. Die vom Europäischen Parlament in der ersten Lesung vorgeschlagenen Garantien waren in diesem Punkt expliziter. Die zweideutigen Bestimmungen der Richtlinie sind eine tatsächliche Bedrohung des bestehenden Rechts in Ländern wie etwa Deutschland, wo Embryonen einen gewissen Schutz genießen. Die Tatsache, dass diese Forschungsmethoden nicht verboten wurden, bedeutet in Ländern wie Polen, Irland und Malta offensichtlich die Durchsetzung ihrer Rechtmäßigkeit.

 
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