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Verfahren : 2010/2846(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B7-0494/2010

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 08/09/2010 - 6.3
CRE 08/09/2010 - 6.3
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0310

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 8. September 2010 - Straßburg Ausgabe im ABl.

7. Stimmerklärungen
Video der Beiträge
Protokoll
  

Mündliche Erklärungen zur Abstimmung

 
  
  

Empfehlung für die zweite Lesung: Elisabeth Jeggle (A7-0230/2010)

 
  
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  Jarosław Kalinowski (PPE).(PL) Der Fortschritt der Wissenschaft ist Voraussetzung für eine wirtschaftliche Entwicklung, und innovative Forschung ist daher die Grundlage von neueren und besseren Methoden, von denen die Wirtschaft im Allgemeinen und die Menschen im Besonderen profitieren. Allerdings darf der Preis, der dafür bezahlt werden muss, nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Das Wohlergehen von lebendigen Wesen sollte der wichtigste Aspekt der Wirtschaft sein. Wenn der Mensch die Naturgesetze nicht respektiert oder zu sehr in sie eingreift, wird sich die Natur möglicherweise wehren. Daher sind die heute angenommenen Empfehlungen auch so wichtig. Ich habe für ihre Annahme gestimmt, weil sie einen guten Kompromiss darstellen. Einerseits ermöglicht die Richtlinie die Durchführung notwendiger wissenschaftlicher Forschung und andererseits reduziert sie das Leiden der von der Forschung verwendeten Tiere so weit wie möglich.

 
  
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  Romana Jordan Cizelj (PPE).(SL) Die Europäische Tierversuchsrichtlinie von 1986 muss dringend überarbeitet werden. Ich bin nicht darüber erfreut, dass der neue Gesetzesvorschlag Tierversuche und das Leiden der Tiere immer noch erlaubt, habe aber dennoch für die Richtlinie gestimmt. Warum?

Hauptsächlich aus drei Gründen. Der erste Grund ist, dass der Vorschlag Tierversuche nur dann erlaubt, wenn das menschliche Wohl schwerer wiegt als das Wohl des Tieres. Dabei geht es um die menschliche Würde und das Menschenrecht auf Gesundheit und medizinische Behandlung und um das Menschenrecht auf bestmögliche Behandlung. Der zweite Grund ist, dass nach der neuen Richtlinie erheblich weniger Tiere zu Versuchszwecken verwendet werden als vorher. Der dritte Grund ist, dass diejenigen Tiere, die für Versuche verwendet werden, bessere Lebensbedingungen haben werden und besser versorgt werden.

Natürlich möchte ich, dass Tierversuche in der Zukunft gänzlich überflüssig werden.

 
  
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  Peter Jahr (PPE). - Herr Präsident! Der Schutz von Tieren ist ein Thema, das die Menschen in Europa ganz tief bewegt. Deshalb bin ich sehr froh, dass es unserer Berichterstatterin, Frau Jeggle, in langen Verhandlungen gelungen ist, den Schutz von Versuchstieren deutlich zu verbessern.

Mit der neuen Richtlinie sollen Tierversuche nach Möglichkeit vermieden und auf das absolut notwendige Maß reduziert werden. Nur wenn es keine Alternative gibt, und unter sehr strengen Auflagen, sind diese weiterhin zulässig. Dies ist ein guter Kompromiss zwischen Tierschutz und Forschungsfreiheit. Insgesamt wird damit erstmals ein europaweit geltendes hohes Schutzniveau wirksam. Dies ist ein toller Erfolg. Nun geht es darum, dass alle Mitgliedstaaten die neuen Richtlinien wirklich zeitnah umsetzen.

 
  
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  Alfredo Antoniozzi (PPE).(IT) Herr Präsident, ich denke, dass wir bei diesem sensiblen Thema, bei dem es um den Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere geht, einen guten Kompromiss zwischen den Forderungen derjenigen, die Forschung an Tieren betreiben und den Tierschutzstandards für Tiere, die für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden oder dafür vorgesehen sind, gefunden haben.

Aus diesem Grund habe ich für den Bericht von Frau Jeggle gestimmt. Gleichzeitig bin ich für die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, immer dann keine Tiere für Versuchszwecke zu verwenden, wenn das Unionsrecht Verfahren oder Strategien anerkennt, die zum gleichen Ergebnis führen.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE). – Herr Präsident, ich möchte Elizabeth Jeggle für ihre Arbeit zum Thema Tierversuche und Verwendung von Tieren gratulieren.

Ich habe dafür gestimmt, weil ich dies für die pragmatischste Lösung des Problems bei der Überarbeitung des Gesetzes von 1986 halte.

Ich würde sagen, dies ist wichtig für den Tierschutz, aber auch für den Fortbestand der Forschung in der Europäischen Union. Wir laufen Gefahr, dass wir Wissenschaft und Forschung in Gebiete verlagern, in denen andere Grundvoraussetzungen für die medizinische Forschung mit weniger Regulierung herrschen. Zwar müssen wir in der Tat eine Verbesserung der Vorschriften und des Schutzes der in den Forschungseinrichtungen und Universitäten verwendeten Tiere bewirken, wir müssen aber auch gewährleisten, dass die Forschung weitergehen kann.

Wir reden ständig davon, junge Menschen dazu zu ermutigen, in die Wissenschaft zu gehen und mehr für Forschung und Innovation auszugeben und dazu gehört auch die Verwendung von Tieren. Lassen Sie uns die Tiere jedoch so weit wie möglich schützen, und zwar mithilfe dieses Gesetzes.

 
  
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  Jens Rohde (ALDE).(DA) Herr Präsident, die Dänische Liberale Partei hat für den Bericht über Tierversuche gestimmt. Es ist kein Geheimnis, dass von beiden Seiten sehr gute Argumente zu diesem Thema vorgetragen wurden. Einige glauben, die Rechte der Tiere hätten Vorrang. Wir auf der anderen Seite glauben, dass die Gesellschaft ein Recht auf Fortschritte bei der Entwicklung von Medikamenten und bei der Behandlung von Krankheiten hat. Natürlich ist es unsere Aufgabe, sicherzustellen, dass wir die richtige Balance finden. Tiere müssen angemessen behandelt werden, aber unsere Forscher müssen auch die notwendigen Mittel haben, um neue Formen der Behandlung und Heilung von schweren Krankheiten zu entwickeln. Der Bericht von Frau Jeggle findet einen sehr guten Mittelweg, und nach unserer Auffassung ist er es daher wert, für ihn zu stimmen. Zudem glauben wir fest daran, dass es eine gute Sache ist, dass wir das alte Gesetz von 1986 nun endlich hinter uns lassen können.

 
  
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  Mario Pirillo (S&D).(IT) Herr Präsident, (...) bei der zweiten Lesung Einigung zu diesem umstrittenen Bericht über den Schutz von Tieren, die zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden, erlangen. Ich habe für die Vereinbarung gestimmt, denn mir scheint, dass der Text ausgewogen ist, da Tiere geschützt werden, ohne die wissenschaftliche Forschung zu gefährden.

Die Vereinbarung betont, dass Forschung, bei der Tiere verwendet werden, erlaubt sein sollte, wo es nicht möglich ist, mithilfe von wissenschaftlich zufrieden stellenden Experimenten fortzufahren. Das Gesetz ist eindeutig: Es legt Kriterien für die Behandlung von Tieren, die zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden, fest und verpflichtet die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass die Anzahl der in Projekten verwendeten Tiere auf ein Mindestmaß beschränkt wird.

Ohne diesen Bericht ist es zwecklos, zu wiederholen, dass Europa mehr und mehr wissenschaftliche Forschung benötigt.

 
  
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  Marian Harkin (ALDE). – Herr Präsident, ich möchte Elizabeth Jeggle und allen Beteiligten zu dem ausgewogenen Kompromiss beim Schutz der zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Versuchstiere gratulieren.

Die europäische Tierschutzbewegung begrüßt die zügige Annahme des vereinbarten Kompromisses. Ich glaube, dass der angenommene Text zu direkten und konkreten Vorteilen für den Tierschutz führt und gleichzeitig die Fortführung der notwendigen medizinischen Forschung in Europa ermöglicht, die hoffentlich zu neuen, innovativen und effektiven Behandlungsmöglichkeiten führt.

Der Kompromiss, den wir heute erzielt haben, ist außerdem ein wichtiger Schritt in Richtung Harmonisierung der europäischen Rechtsvorschriften über Tierexperimente, und das ist an sich schon sehr wichtig, denke ich.

Außerdem ist er auch eine humane Maßnahme, die Schmerzobergrenzen festgelegt hat und die Kommission bei begründeten Bedenken zur Kontrolle von Einrichtungen, die Tierversuche durchführen, verpflichtet hat.

 
  
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  Hannu Takkula (ALDE).(FI) Herr Präsident, auch ich habe für Frau Jeggles Richtlinie über den Schutz von Tieren gestimmt, und ich glaube, dass es sehr wichtig ist, dass auch wir im Europäischen Parlament den Schutz von Tieren ernsthaft unterstützen.

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass es sich bei diesem Vorschlag um einen guten Kompromiss handelt, der den Schutz von Tieren mit der wissenschaftlichen Forschung kombiniert. Dennoch sind wir in einem gewissen Umfang immer noch auf Tierversuche angewiesen, da noch keine Alternativen gefunden wurden. Es ist jedoch sehr wichtig, sicherzustellen, dass sie unter den richtigen Bedingungen stattfinden und dass sie so wenig Schaden, Schmerzen und Leiden wie möglich verursachen.

Dies ist ein sehr guter Schritt in die richtige Richtung, da, wie wir wissen, die letzte Richtlinie noch von 1986 stammt. Ich hoffe, dass sie in allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt wird und dass wir daher eine einheitliche Praxis haben werden, die den Tierschutz fördert und gleichzeitig auch Möglichkeiten für Fortschritte in der wissenschaftlichen Forschung bereitstellt.

 
  
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  Anna Záborská (PPE). (SK) Ich begrüße die Arbeit von Frau Jeggle sehr, kann den Text der Richtlinie jedoch nicht unterstützen, da weder der Rat noch die Kommission ein Verbot der Nutzung menschlicher Embryozellen zur Rettung der Tiere garantiert hat. Die Richtlinie ist der Beweis dafür, dass wir uns, als Menschen, für andere lebende Wesen auf der Erde verantwortlich fühlen und gleichzeitig zeigt sie den traurigen Umstand, dass menschliches Leben jedoch nicht in hohem Maße von uns geschätzt wird. Wir sind bereit, die Verwendung von Affen in der Forschung auf Fälle zu beschränken, bei denen es um den Erhalt einer Art geht oder um eine Bedrohung menschlichen Lebens. Selbst in solchen Fällen ist die Forschung nur erlaubt, wenn gezeigt werden kann, dass keine andere Methode geeignet wäre. Wir sind jedoch nicht in der Lage, einen ähnlich strengen Schutz für menschliche Föten, ungeborene Kinder oder auch genetische Informationen zu gewährleisten. Dieser Bericht löst bei mir leider das Gefühl aus, als würde ich auf dem Planet der Affen leben.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (S&D).(PL) Ich unterstütze die Maßnahmen, die zum Schutz von Tieren, die für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden, vorgeschlagen wurden. Ich denke, dass es sich dabei um vernünftige und ausgewogene Maßnahmen handelt, die zeitgemäß sind und den Ansprüchen unserer Zivilisation entsprechen. Allerdings muss ich zugeben, dass ich bei der Stimmabgabe einen Fehler gemacht habe. Ich habe versehentlich für den ersten Änderungsantrag gestimmt, wobei ich jedoch für die Ablehnung sämtlicher Änderungsanträge war, daher rührt auch meine Erklärung.

 
  
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  Sirpa Pietikäinen (PPE).(FI) Herr Präsident, ich habe nicht dafür gestimmt, das Gesetz über Tierexperimente an den Ausschuss zurückzuverweisen, weil ich nicht glaube, dass das Ergebnis nachher besser ausgesehen hätte. Ich habe jedoch für die drei vorgeschlagenen Änderungsanträge gestimmt.

Nach meiner Auffassung ist es sehr Besorgnis erregend, dass wir in Europa einen Schritt zurückgehen, wenn es um den Schutz von Tieren geht, die für Versuche verwendet werden. Derzeit gibt es in mehreren Mitgliedstaaten bereits bessere Methoden zum Erhalt von Forschungsergebnissen, ohne dass dafür Tiere in Versuchen verwendet werden. Tatsächlich würde diese Praxis dazu führen, dass die Entwicklung von alternativen Methoden gebremst wird.

Zudem zeigen Studien, dass mit der Verwendung von Primaten, auch in extremen Situationen, nicht die Ergebnisse für die menschliche Gesundheit erzielt werden, die in den Argumenten für den Vorschlag vorausgesetzt werden.

 
  
  

Bericht: Csaba Őry (A7-0235/2010)

 
  
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  Clemente Mastella (PPE).(IT) Herr Präsident, die Diskussion um die neuen Europa-2020-Leitlinien für Beschäftigung findet inmitten der Wirtschaftskrise statt, die in den kommenden Jahren zweifellos erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben wird.

Die derzeitige Krise hat aufgezeigt, dass effektive Mechanismen für eine schnelle Reaktion bei Anzeichen einer Krise nicht vorhanden sind. Dies zeigt, wie notwendig die Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Europäischen Union ist, vorausgesetzt, sie wird gestärkt und effektiv gestaltet. Die Krise hat zudem auch die starke Verflechtung der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten in Bezug auf Märkte und Beschäftigung gezeigt. Daher argumentiere ich, dass die von der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten gemachten Anstrengungen zur Erreichung der Europa-2020-Ziele ein starkes Engagement erfordern, sodass sichergestellt wird, dass durch Investitionen in ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum auch die Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze gefördert wird.

Die Strategie sollte zukünftig den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenbruch durch eine enge Koordination der Struktur- und Kohäsionspolitik verhindern. Wenn wir sicherstellen wollen, dass diese neuen Leitlinien für die Politik effektiv sind, dann müssen wir angemessen berücksichtigen, dass die in den Mitgliedstaaten und zwischen den Regionen bestehenden sozioökonomischen Unterschiede überwunden werden müssen. Die EU-Struktur- und Kohäsionsfonds des momentanen Programmplanungszeitraums sowie etwaige zukünftige EU-Finanzierungsinstrumente spielen eine wichtige Rolle in dieser Beziehung.

 
  
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  Erminia Mazzoni (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich habe dafür gestimmt, da ich davon überzeugt bin, dass dies insgesamt die richtige Entscheidung ist. Dennoch bin ich nicht vollständig zufrieden, denn wir hätten sicherlich ehrgeiziger sein können, ganz besonders in Bezug auf die Frage des Zugangs junger Menschen und Frauen zum Arbeitsmarkt sowie die Annahme von Flexicurity als Mittel zur Bekämpfung von Arbeitsplatzunsicherheit – ein Übel, das ganz Europa plagt. Ich schätze die Arbeit des Berichterstatters sehr, die er trotz der kurzen Zeit geleistet hat.

Der Versuch der Vereinfachung ist sicherlich positiv zu bewerten, insofern, als dass ein einfacheres Format für die nunmehr vier beschäftigungspolitischen Leitlinien vorgeschlagen wurde, das die in der Europa-2020-Strategie festgelegten Ziele klar und deutlich aufzeigt. Genauso positiv ist meiner Meinung nach der Versuch, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, die dazu geführt haben, dass die Europa-2010-Ziele teilweise nicht erreicht wurden.

Ein weiterer positiver Punkt in diesem Dokument ist die Tatsache, dass es interessante Vorschläge zur Entwicklung der Idee enthält, dass Investitionen in Arbeitsplätze Ausdruck des Rechts auf Fortschritt sind, und nicht etwa nur ein Mittel zum Überleben.

 
  
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  Alajos Mészáros (PPE).(HU) Vielen Dank, Herr Präsident, aber ich habe wegen der Übersetzung meinen Namen nicht deutlich verstanden. Angesichts der Finanzkrise sind die Volkswirtschaften mehrerer Mitgliedstaaten der Europäischen Union weiterhin anfällig. Daher sollten alle Anstrengungen unternommen werden, ein nachhaltiges Wachstum sicherzustellen und das Potenzial der europäischen Volkswirtschaften zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu stärken. Außerdem müssen wir demografische Veränderungen, die Globalisierung sowie die Einführung neuer Technologien berücksichtigen. Ich denke, dass es für die nächste Beschäftigungsstrategie wichtig ist, einen Ausgleich zwischen den kurzfristigen Problemen, die durch die Krise entstanden sind sowie den langfristigen Herausforderungen zu schaffen. Europas Beschäftigungspolitik hat eine Schlüsselrolle bei der Lösung der Probleme, denen wir gegenüberstehen. Außerdem stimme ich mit dem Berichterstatter überein, dass qualitativ hochwertige Ausbildung und lebensbegleitendes Lernen bei der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit von strategischer Bedeutung sind. Ich kann diesen Vorschlag nur unterstützen und möchte Csaba Őry zu seinem hervorragenden Bericht gratulieren.

 
  
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  Der Präsident. – Herr Mészáros (Meh-za-rosch), wir haben hier die Aussprache Ihres Namens, so wie ich ihn gerade ausgesprochen habe. Falls das nicht korrekt ist, sagen Sie uns bitte, wie wir ihn aussprechen sollen.

 
  
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  Alajos Mészáros (PPE). – ‘Mészáros’ (Meh-ßah-rosch) „Alajos Mészáros“. Das ist nicht einfach. Vielen Dank.

 
  
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  Sergej Kozlík (ALDE). (SK) Ich unterstütze die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten voll und ganz so, wie sie vom Europäischen Parlament angenommen wurden. Arbeit und Beschäftigung müssen die Hauptergebnisse jeder erfolgreichen Wirtschaftspolitik sein. Durch die Verbindung von Wachstum und Arbeitslosigkeit auf der einen Seite mit der Entwicklung einer umweltfreundlichen Wirtschaft auf der anderen Seite werden außerdem die Voraussetzungen für die Vermeidung von Klima- und Umweltproblemen geschaffen. Die Naturkatastrophen, die seit Jahren wüten, ganz besonders die Überschwemmungen in vielen Teilen Europas, zeigen, dass neue langfristige Arbeitsplätze auch im Bereich des Aufbaus des Hochwasserschutzes geschaffen werden können. Geld, das für den Erhalt der Wasserwege sowie zum Erhalt und Bau von öffentlichen Abwasseranlagen, Abwasserkanälen und Rückhaltesperren ausgegeben wird, wäre sicherlich erheblich weniger als die Kosten, die zur Beseitigung der Flutwasserfolgen aufgewendet werden müssen.

 
  
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  Giommaria Uggias (ALDE).(IT) Herr Präsident, die Bewältigung der Finanzkrise sowie der Beginn des wirtschaftlichen Aufschwunges, der in der Europäischen Union stattfindet, wenngleich in unterschiedlichem Tempo, finden zu Lasten der Arbeitsplätze und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer statt.

Dieser Trend steht in krassem Gegensatz zum Programm der Kommission, das von diesem Parlament angenommen wurde sowie zu dem Ansatz des spezifischen Europa-2020-Programms, das festlegt, dass Wirtschaftswachstum mit der Einbeziehung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einhergehen muss. Die von uns heute angenommenen integrierten Leitlinien sind ein sehr positiver Schritt in diese Richtung, dazu gehört auch die siebte, die die Mitgliedstaaten der Union auffordert, strukturelle Arbeitslosigkeit mithilfe konkreter Maßnahmen zu verringern.

Wir müssen uns stets vor Augen halten, dass Arbeit der Grundpfeiler einiger Verfassungen ist, wie zum Beispiel in Italiens Artikel 1, der lautet: „Italien ist eine demokratische, auf Arbeit gegründete Republik“ und dass Arbeit auch die Grundlage der menschlichen Würde bildet.

 
  
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  Tunne Kelam (PPE). – Herr Präsident, ich unterstütze die integrierten Leitlinien, die das Problem der Arbeitslosigkeit in den Mitgliedstaaten angehen.

Gleichzeitig sollte jede Lösung einen qualitativen Ansatz beinhalten. Wie Präsident Barroso gestern hervorgehoben hat, gibt es heute vier Millionen offene Stellen in Europa. Für diese offenen Stellen werden hauptsächlich gut ausgebildete Arbeitskräfte benötigt. Daher fordere ich die Kommission auf, den vorgeschlagenen Europäischen Monitor für offene Stellen (European Vacancy Monitoring System) unverzüglich mitsamt einem Europäischen Qualifikationspass einzuführen.

Das Ziel für Gesamteuropa sollte sein, unserem Kontinent gut ausgebildete Arbeitskräfte zu sichern. Außerdem brauchen wir Mut, um die verwaltungstechnischen sowie die nichttarifären Hemmnisse für kleine und mittlere Unternehmen drastisch zu reduzieren.

 
  
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  Alfredo Antoniozzi (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich mit dem Ansatz des Berichterstatters übereinstimme. Auf der einen Seite unterstützt er eine Reduzierung der Anzahl der von der Kommission vorgeschlagenen integrierten Leitlinien, und auf der anderen Seite legt er fest, dass diese geringere Anzahl von Leitlinien und gemeinsamen Zielen für Europa die Politiken der Mitgliedstaaten nicht aufgrund ihrer Klarheit und operationellen Nützlichkeit leiten kann und darf.

Darüber hinaus stimme ich mit dem Teil überein, in dem der Berichterstatter angibt, dass, falls Europa 2020 effektiv sein soll und die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen effizient sein sollen, wir angemessen berücksichtigen müssen, dass die sozioökonomischen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und den Regionen Europas beseitigt werden müssen, und zwar nicht zuletzt durch die Nutzung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds.

 
  
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  Marian Harkin (ALDE). – Herr Präsident, die eigentliche Frage in Bezug auf den hervorragenden Bericht von Herrn Őry über die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen ist, ob der Rat die Empfehlungen berücksichtigen wird.

Gestern Abend war ich erfreut zu hören, dass der belgische Ratsvorsitz zugesagt hat, die Empfehlungen des Parlaments zu prüfen. Ich möchte dem Rat sagen, dass es sehr wichtig ist, dass er viele der wirklich hervorragenden Empfehlungen in Herrn Őrys Bericht aufnimmt – ich denke da insbesondere an die Empfehlungen in Bezug auf eine verbesserte Governance. Jeder würde zustimmen, dass die offene Koordinierungsmethode in Bezug auf die Agenda von Lissabon sicherlich nicht effektiv war. Wir müssen sicherstellen, dass die festgelegten Ziele und Zwischenziele am Maßstab der EU-2020-Ziele gemessen und überwacht werden.

Ich freue mich, dass Änderungsantrag 62 angenommen wurde, da ich denke, dass seine Umsetzung bei der Verringerung von regionalen Unterschieden helfen wird. Außerdem unterstütze ich das Konzept, dass beschäftigungsförderndes Wachstum auf menschenwürdiger Arbeit basieren sollte, wie von der IAO vertreten.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE).(PL) Es ist begrüßenswert, dass die Europäische Kommission den Vorschlag zu den integrierten Leitlinien zu Europa 2020 vorgelegt hat, den wir heute im Parlament angenommen haben. Angesichts der momentanen weltweiten wirtschaftlichen Lage ist dies ein guter Schritt, der das Engagement der EU-Institutionen und deren Übernahme von Verantwortung für Wirtschaft und Beschäftigung zeigt. Außerdem ist begrüßenswert, dass die Notwendigkeit von Kohärenz und Transparenz bei der Erstellung der Leitlinien nicht vergessen wurde. Maßnahmen wie zum Beispiel die Verstärkung der Beteiligung am Arbeitsmarkt, Verringerung struktureller Arbeitslosigkeit, Entwicklung gut ausgebildeter Arbeitskräfte, Förderung qualitativ hochwertiger Arbeit und lebensbegleitenden Lernens, Erhöhung der Anzahl der Menschen, die eine Hochschulausbildung absolvieren sowie der Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung müssen mit hoher Dringlichkeit durchgeführt werden, da sie eine nachhaltige Wirtschaft sicherstellen und das Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen haben. Der Bericht hat Recht, wenn er sagt, dass es notwendig ist, die Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze zu erleichtern, wenn in nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung investiert wird und dass sichergestellt werden muss, dass die sozioökonomischen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und den Regionen wegfallen müssen. Insgesamt möchte ich meine tiefe Hoffnung ausdrücken, dass Europa 2020 das Ergebnis bringen wird, das wir erwarten, und zwar ganz besonders im Bereich der Beschäftigungspolitik.

 
  
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  Daniel Hannan (ECR). – Herr Präsident, vor dreißig Jahren erzielten die Länder des – nennen wir es – „alten Europa“, also die 15 Mitgliedstaaten der EU vor der Erweiterung durch die ehemaligen COMECON-Länder, 36 % des Weltbruttoinlandprodukts. Heute sind dies 35 % und in 10 Jahren werden es voraussichtlich 15 % sein.

Nun, was ist der Grund dafür? Wir können nicht alles auf den Aufschwung Asiens schieben. Der Anteil Kanadas und der USA am Weltbruttoinlandsprodukt ist im selben Zeitraum recht stabil geblieben.

Die Wahrheit ist doch, dass wir uns mit höheren Steuern, strengerer Regulierung, übereifrigen Aufsichtsbehörden sowie Lizenzen, Inspektoren, Bürokraten und Verwaltungsangestellten belastet haben. Das hätte vielleicht Sinn gemacht, wenn die Hauptwettbewerber vom eigenen Kontinent gekommen wären. In einer Welt, in der wir mit China und Indien konkurrieren, macht dies jedoch keinen Sinn.

Dies ist umso mehr Grund für Ihre und meine Wählerinnen und Wähler, über ihren eigenen Tellerrand hinauszublicken und diese beengte und schrumpfende regionale Zollunion zu verlassen und eine globale Ausrichtung neu zu entdecken, die unsere Väter als selbstverständlich hinnahmen.

 
  
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  Syed Kamall (ECR). – Herr Präsident, lassen Sie uns mit den positiven Aspekten des Berichts beginnen. Ich denke, es ist sehr wichtig, dass wir alle die Idee des lebensbegleitenden Lernens unterstützen. Für zu lange Zeit und zu viele Jahre hatte man nur eine einzige Möglichkeit, Prüfungen zu absolvieren und dies entschied zu einem bestimmten Zeitpunkt im Leben – mit 11 oder mit 18 Jahren – über deine Zukunft.

In einer Zeit, in der sich die Wirtschaft ständig verändert und bestimmte Sektoren über Nacht verschwinden können, ist es hilfreich, wenn unsere Bürgerinnen und Bürger an lebensbegleitendem Lernen teilnehmen können. Gleichzeitig sollten wir uns den weiteren Zusammenhang ansehen.

In diesem Plenarsaal sprechen wir oft über die Idee eines sozialen Europas. Der Ausdruck „soziales Europa“ ist jedoch häufig nur ein Deckmantel für Politiken, die in Wahrheit die Schaffung von Arbeitsplätzen behindern und den kleinen und mittleren Unternehmen, die der Wachstumsmotor Europas sind, weitere Lasten aufbürden und somit die Schaffung neuer Arbeitsplätze erschweren.

Der Staat sollte kleineren Unternehmen nicht im Weg stehen. Lassen wir diese Unternehmen Arbeitsplätze, Reichtum und Wohlstand für alle schaffen.

 
  
  

Entschließungsantrag für RC-B7-0494/2010

 
  
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  Erminia Mazzoni (PPE).(IT) Herr Präsident, ich habe beantragt, dass die Abstimmung über diesen Entschließungsantrag vorgezogen wird. Ich bin einer der Unterzeichner und habe dafür gestimmt. Ich muss allerdings zugeben, dass ich von diesem Parlament etwas mehr erwartet und erhofft hatte.

Ich stimme zu, dass dies eine dringende Entscheidung war, es war jedoch auch eine sehr wichtige Entscheidung. Dringend war sie, weil es um die Rettung des Lebens von Sakineh Mohammadi-Ashtiani ging und wichtig war sie für dieses Parlament, weil wir nicht einfach so mit dem Verurteilen, Anprangern, Beklagen und Stigmatisieren weitermachen können wie bisher und uns aber gleichzeitig so wie immer verhalten und die gleiche Einstellung zu Ländern wie dem Iran an den Tag legen können. Ich denke, dass Iran diesmal noch mehr Arroganz gegenüber der internationalen Gemeinschaft, den Mitgliedstaaten und den europäischen Institutionen gezeigt hat. Ihm sind sämtliche Beschwerden und Appelle gleichgültig.

Die heutige Lage hat sich verändert und ist ernster geworden, da sich das Verhalten Irans im letzten Jahr erheblich verschlimmert hat und Ereignisse eingetreten sind, die nicht im Einklang mit den Verpflichtungen stehen, die von der iranischen Regierung auf internationaler Ebene eingegangen wurden.

Nach meiner Auffassung sollten strengere Maßnahmen und Sanktionen gegen dieses Land verhängt werden, und zwar sowohl von den einzelnen Mitgliedstaaten als auch von den europäischen Institutionen. Wir können keine diplomatischen Beziehungen mit einem Staat weiterführen, der die Appelle der Europäischen Union nicht akzeptiert und ihnen nicht einmal zuhört.

 
  
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  Der Präsident. – In meiner langjährigen Erfahrung im Europäischen Parlament habe ich niemals eine so große Mehrheit für eine Entschließung dieser Art erlebt, mit einer Nein-Stimme, 22 Enthaltungen und mehr als 600 Ja-Stimmen. Ich denke, Sie haben es geschafft, die Botschaft auszusenden, die Sie senden wollten. Vielen Dank dafür.

 
  
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  Tunne Kelam (PPE). – Herr Präsident, ich habe diese Entschließung natürlich unterstützt. Dies ist nur eine weitere Erklärung zur Unterstützung der Rettung des Lebens von Frau Sakineh Ashtiani.

Dies ist traurigerweise kein Einzelfall. Seit das derzeitige klerikale Terrorregime vor 31 Jahren die Macht ergriff, wurden bis zu 300 Frauen zu Tode gesteinigt. Auch das öffentliche Hängen, sogar von Minderjährigen, wird weiter praktiziert. Wir sollten alles tun, um das Leben von Frau Ashtiani zu retten, aber auch wenn wir das schaffen, wird sich an der Natur dieses Regimes wahrscheinlich nichts ändern. Daher müssen wir ohne Vorbehalte die mutigen Menschen im Iran – und das sind seit dem letzten Sommer mehrere Millionen – unterstützen bei ihrem Versuch, das derzeitige Regime durch ein offenes, nichtmilitantes und demokratisches Regime zu ersetzen. Wir sollten keine Angst haben, dies zu versuchen.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE). – Herr Präsident, ich wiederhole Ihre Worte und gratuliere Frau Mazzoni für ihre Arbeit zu dieser Entschließung, die ich voll unterstütze.

Bei all der Betriebsamkeit diese Woche in Straßburg hatte ich für das wichtigste Treffen leider am wenigsten Zeit. Ich meine das Treffen mit den Frauen aus dem Iran, die hier nach Unterstützung für ihre Kolleginnen und Kollegen und für diese Entschließung suchen.

Ich habe mich aber sehr gefreut, sie zu treffen und meine Unterstützung zugesagt. Es ist erstaunlich und erwähnenswert, dass wir zum Thema Tierschutz mehr E-Mails erhalten haben als zum Thema Menschenleben. Dies sei nur nebenbei bemerkt.

Ich denke, da wir darum gebeten wurden, sollten wir dieses bestimmte Wort benutzen, nämlich dass viele der Frauen, die zum Tod durch Steinigung oder durch andere Weise verurteilt wurden, wegen des Verbrechens des „mohareb“ verurteilt werden, was wörtlich bedeutet: jemand, der Krieg gegen Gott führt. In Wahrheit ist jedoch alles, was diese Frauen getan haben, dass sie gegen die Diktatur in ihrem Land protestiert haben und den Wunsch haben, für sich etwas zu verbessern und ihre Rechte in diesem Land wiederherzustellen.

Und so stehe ich nun hier und unterstütze diese Frauen. Es gibt nur sehr wenig, was ich tun kann, aber ich denke, dass dieses Parlament bei dieser überwältigenden Abstimmung heute Bände gesprochen hat und hoffe, dass dadurch etwas bewirkt wird.

 
  
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  Cristiana Muscardini (PPE).(IT) Herr Präsident, diese Entschließung ist der erste wichtige Schritt für das Parlament, zu lernen, wie es jede einzelne Maßnahme bei jeder Sitzung nutzen kann, um diesen Kampf fortzuführen, der heute darin besteht, das Leben von Sakineh Mohammadi-Ashtiani zu retten, aber der vor allem darin besteht, ein unterdrückerisches, höchst inhumanes Regime zu bekämpfen.

Ich meine jedoch, dass die Kommission und der Rat zukünftig proaktiver und entschlossener sein sollten, und jedes Wort, das in diesem Plenarsaal gesprochen wird, soll ein Stein vor den Füßen derjenigen sein, die das Steinigen ausführen, sodass eine Mauer der Schande um sie errichtet wird und sie von der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Sakineh muss gerettet werden und mit ihr die Frauen und Männer auf der ganzen Welt, die immer noch Opfer dieser barbarischen Grausamkeit werden, die es noch nicht mal unter den wildesten und primitivsten Tieren gibt.

Es ist eine Bestie, nämlich der Teufel, der Mund und Hände dieser unwürdigen Führer und vermeintlich Heiligen führt, die der Allmächtige bereits ohne jegliche Möglichkeit der Gnade verdammt hat. Sie sollten begreifen, dass, falls sie jetzt nicht aufhören, ihre Zeit vorbei ist, genau wie unsere, wenn wir uns nicht stets bemühen, den Opfern einer barbarischen Gesellschaft zu helfen.

 
  
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  Hannu Takkula (ALDE).(FI) Herr Präsident, ich habe für diesen Bericht gestimmt und hoffe wirklich, dass er dabei helfen wird, das Leben von Sakineh Mohammadi-Ashtiani zu retten. Ich bin ein wenig skeptisch, so wie viele andere hier auch, denn leider wissen wir, dass totalitäre Staaten wie beispielsweise der Iran auf unsere Appelle nicht hören.

Um die Worte eines anderen Redners zu wiederholen, ich bin ziemlich besorgt darüber, dass hier kaum etwas über die Menschenrechte gesagt wurde, viel jedoch über die Rechte der Tiere. Natürlich ist auch das ein sehr wichtiges Thema, aber diese Dinge sollten relativiert werden. Die Verteidigung der Menschenrechte sowie der Grundwerte ist eine sehr wichtige Aufgabe der Europäischen Union.

Ich hoffe aufrichtig, dass dieser Bericht dazu beitragen kann, unser Engagement zum Thema Menschenrechte und deren Wichtigkeit zur Sprache zu bringen, und zwar auch in totalitären Staaten wie dem Iran und auf diese Weise diese brutale Todesstrafe ein für alle Mal zu beenden.

 
  
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  Seán Kelly (PPE). – Herr Präsident, wie Sie richtig bemerkt haben, ist das so gut wie einstimmige Ergebnis der heutigen Abstimmung sehr wichtig. Ich habe mich gefreut, zu denjenigen zu gehören, die für die Entschließung gestimmt haben.

Lassen Sie mich zunächst einmal sagen, dass ich kein Protesttyp bin. Ich habe sicherlich noch nie zuvor ein T-Shirt dieser Art getragen, aber dieser unverhältnismäßige Vorschlag, jemanden zu kriminalisieren und ihn für ein angebliches Verbrechen sogar mit dem Tod zu bestrafen, ist so widerlich, so barbarisch, so unverhältnismäßig und so Ekel erregend, dass ich das Gefühl hatte, ich musste etwas tun. Hoffentlich kommt die Botschaft, dass dieses Vorgehen nicht mehr zeitgemäß ist und aufhören muss, auch bei den iranischen Behörden an.

Politischer Druck und öffentliche Proteste haben in vielen Ländern dazu geführt, dass die Todesstrafe abgeschafft wurde. Hoffentlich bereitet unser heutiger Protest dieser schrecklichen Situation ein Ende. Wie schon Herr Kelam sagte, 300 Menschen wurden bereits zu Tode gesteinigt, was entsetzlich ist. Dies muss aufhören, und wir müssen alles tun, was in unserer Macht steht, um sicherzustellen, dass dies ein Ende hat.

 
  
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  Syed Kamall (ECR). – Herr Präsident, dies betrifft den Antrag über Iran. Wir alle teilen dieselbe Sorge und wie Sie, Herr Präsident, gerade sagten, zeigt das Ergebnis das überwältigende Gefühl, das hier im Plenarsaal durch das gesamte politische Spektrum hindurch herrscht.

Unsere Sorge betrifft die Tatsache, dass diese beiden Frauen unter anderem kein rechtsstaatliches Verfahren erhalten, und wenn sie versuchen, Rechtsanwälte zu beauftragen, werden diese Rechtsanwälte selbst verfolgt und aus dem Land vertrieben.

Wir haben eine Regierung vor uns, die die Demokratie missachtet, eine Regierung, die das Ergebnis der Wahlen ignoriert und dann Menschen verprügelt und Demonstranten tötet, die mehr Demokratie wollen.

Wir sind außerdem Zeuge der Verfolgung von Menschen anderer Religionen, des christlichen Glaubens, des Glaubens der Baha'i.

Wir möchten aber auch noch kurz eine andere Person hervorheben, an die wir denken sollten und das ist Ibrahim Hamidi, dem Homosexualität vorgeworfen wird. Die Tatsache, dass eine Person wegen ihrer Sexualität verfolgt werden kann, ist ein Schandfleck für den Charakter dieses Landes.

Hoffen wir, dass dieses Regime in naher Zukunft gestürzt wird.

 
  
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  Der Präsident. – Ich möchte Ihnen allen danken. Als Vizepräsident, der für die Menschenrechte und Demokratie zuständig ist, unterstütze ich die vorgetragenen Anmerkungen voll und ganz. Als jemand, der die so genannte iranische Gerechtigkeit vor einigen Jahren persönlich erlebt hat, kann ich nur mein Entsetzen zu der derzeitigen Situation im Iran zum Ausdruck bringen und hoffe, wie Sie alle, dass dies bald ein Ende hat. Außerdem hoffe ich, dass die eine Stimme gegen die Entschließung ein Irrtum war, und dass das Ergebnis eigentlich einstimmig war.

 
  
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  Daniel Hannan (ECR). – Herr Präsident, die iranische Revolution von 1979 wird eines Tages als epochales Ereignis angesehen werden, auf einer Stufe mit der Französischen Revolution von 1789 und der Russischen Revolution von 1917. Genau wie diese, breitete sie sich umgehend über ihre Grenzen hinweg aus und strebte eine Verbreitung auf der ganzen Welt an. Wie diese, schenkte sie den Grundsätzen der territorialen Souveränität und Gebietshoheit keine Beachtung.

Die Besetzung der amerikanischen Botschaft wurde zum symbolischen Akt der Ayatollahs für diese Missachtung. Sogar im Zweiten Weltkrieg, als gegensätzliche Ideologien sich bekämpft haben, um sich gegenseitig auszurotten, wurde die Unantastbarkeit der diplomatischen Vertretungen respektiert. Die Ayatollahs haben auf diese Weise symbolisiert, dass die alten Regeln nicht für sie galten und dass sie einer anderen Macht unterstanden. Sie haben so weitergemacht, wie sie es angekündigt haben, ihre Milizen und terroristischen Organisationen unterstützt und dabei den Grundsatz der Gebietshoheit missachtet. Vom Golf über den Libanon zu den Khanaten der Seidenstraße bis hin zum Balkan haben sie zivile Ziele angegriffen, sogar in London und Buenos Aires.

Ich kann mich des Gefühls nicht erwehren, dass wir in einer noch stärkeren Position bei ihrer Verurteilung wären, wenn wir selbst den Grundsatz der Gebietshoheit und in der Tat der Demokratie mehr respektieren würden. Ich hoffe, dass die Mitglieder, die sehr ernst und bewegend über das Fehlen einer repräsentativen Regierung im Iran gesprochen haben, die gleichen hohen Standards beim nächsten Mal, wenn wir ein Referendum innerhalb der Europäischen Union abhalten werden, anwenden.

 
  
  

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung

 
  
  

Empfehlung für die zweite Lesung: Elisabeth Jeggle (A7-0230/2010)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da ich der Meinung bin, dass er die bestehende Richtlinie aus dem Jahr 1986 aktualisieren wird, und weil er auch auf die Verbesserung des Gleichgewichts zwischen den Interessen des Forschungssektors und einem stärkeren Schutz der zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Versuchstiere abzielt. Vor diesem Hintergrund halte ich es auch für erforderlich, einen Kompromiss zu finden, der die Weiterentwicklung von Alternativen zum Einsatz von Tieren fördert und das Wohlergehen der Tiere stärkt, ohne dabei die Fortschritte in diesem Sektor zu beeinträchtigen.

Die wichtigsten Punkte, die in diesem Bericht angenommen wurden, beziehen sich auf tierschutzrelevante Aspekte. Diese werden zugunsten alternativer Ansätze, die auch ohne den Einsatz lebender Tiere auskommen, ersetzt. Ein weiteres Ziel besteht in der Einführung eines Prozesses zur Klassifizierung der an Tieren angewandten Methoden nach Schmerzstufen, der Festlegung einer maximalen Schmerzgrenze und der Anwendung der Richtlinie mittels eines effektiveren Kontrollsystems. Die mangelnde Überwachung hat manchmal dazu geführt, dass Versuche durchgeführt wurden, für die es Alternativen zum Einsatz von Tieren gegeben hätte, bei denen aber dennoch weiterhin Tiere eingesetzt wurden. Dies gilt insbesondere für Grundlagenversuche, die nicht auf den Nachweis wissenschaftlicher Hypothesen ausgelegt waren.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich.(FR) Angesichts der Vielfalt der nationalen Gesetze und des niedrigen Tierschutzniveaus in einigen Mitgliedstaaten ist nun eine stärkere Harmonisierung der Vorschriften hinsichtlich der Verwendung von Tieren für wissenschaftliche Zwecke notwendig. Unsere Berichterstatterin Frau Jeggle hat bereits darauf hingewiesen, dass ein ausgewogener Kompromiss mit dem Rat erzielt wurde. In der Tat ist es sehr wichtig, parallel zum Tierschutz zu gewährleisten, dass die Forschung weiterhin eine tragende Rolle bei der Krankheitsbekämpfung spielt. Ich habe deshalb für diesen Bericht gestimmt und wie meine Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) die seitens der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz eingereichten Änderungsanträge abgelehnt.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich.(LT) Ich habe diesen wichtigen Kompromiss unterstützt. Der Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere ist wirklich ein sehr schwieriges Thema, da die Interessen zahlreicher unterschiedlicher Gruppen berücksichtigt werden müssen, die mitunter gegensätzliche Meinungen und Ansprüche vertreten. Ich glaube, dass mit dieser Einigung ein angemessener Interessenausgleich gefunden wurde. Bei der Einigung stand die Förderung von Alternativmethoden für Tierversuche im Mittelpunkt sowie die Verbesserung der Bedingungen für die Haltung und Verwendung von Tieren. Wir haben es auch geschafft, die seitens des Europäischen Parlaments in erster Lesung gemachten Stellungnahmen beizubehalten bezüglich der Reduzierung des Verwaltungsaufwands sowie hinsichtlich der Kontinuität und Lebensfähigkeit der europäischen Forschung und der Industrie, die nach wie vor auf die Verwendung von Tieren angewiesen sind. Es ist notwendig, Alternativmethoden für Tierversuche weiter zu fördern. Vorgesehen ist ein EU-Referenzlaboratorium für die Validierung alternativer Methoden, das von den Mitgliedstaaten durch weitere Mittel in Form von geeigneten Speziallabors unterstützt wird. Ich bin der Meinung, dass diese Entschließung den Erfordernissen der Industrie und der Forschungsgemeinschaft auf ausgewogene Weise entgegenkommt und gleichzeitig die Tierschutzstandards für Tiere, die für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden oder verwendet werden sollen, erhöht und vereinheitlicht.

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. (RO) Ich begrüße das Interesse der Europäischen Union am Tierschutz im Allgemeinen und an den zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Versuchstieren im Besonderen. Angesichts der enormen Erweiterung der Europäischen Union und der erzielten technischen Fortschritte musste jedoch eine neue Richtlinie angenommen werden, deren Ziel es ist, die Vorgehensweisen im Umgang mit Tieren zu standardisieren. Der Schutz der Tiere und die Gewährleistung ihrer angemessenen Behandlung sind gemeinschaftliche Werte, denen ein einstimmig beschlossenes Protokoll gewidmet ist. Die EG-Richtlinie aus dem Jahre 1985 zielte darauf ab, die Unstimmigkeiten zwischen den gesetzlich festgelegten Bestimmungen der Mitgliedstaaten und den Verwaltungsakten zum Schutz der zu Versuchs- und wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tiere zu beseitigen. Die Unstimmigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten haben sich jedoch seit der Annahme der einschlägigen Richtlinie noch verstärkt, insbesondere, da die EU seitdem neue Mitglieder aufgenommen hat.

Die vom Parlament angenommene Entschließung wird die Unterschiede zwischen den Schutzniveaus für Tiere, die in den Mitgliedstaaten für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden, verringern. Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, zu dem wir uns alle bewusst sind, dass dieses Vorgehen für die Erhaltung der Gesundheit von Menschen und Tieren sowie für die Umwelt notwendig ist. Diese Entschließung ist ein Fortschritt, wenn es darum geht, das einstimmig formulierte Ziel der umfassenden Abschaffung von Versuchen mit lebenden Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken zu erreichen, sobald dies mithilfe zukünftiger Erkenntnisse möglich sein wird.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Die Verwendung von Tieren in der wissenschaftlichen Forschung ist verbunden mit Entdeckungen von großer sozialer Bedeutung, der Erhöhung der Lebenserwartung und des Wohlbefindens der Menschen. Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand ist eine völlige Abschaffung von Tierversuchen unmöglich. Daher muss sichergestellt werden, dass den Tieren, die noch immer für Versuche eingesetzt werden, der höchstmögliche Schutz zu Teil wird, der mit den Zielen des Versuchs vereinbar ist, und dass das höchstmögliche Wohlbefinden der Tiere gewährleistet ist.

Ich bin überzeugt, dass die vorliegende Gesetzesüberarbeitung höhere Standards zur Stärkung des Tierschutzes notwendig macht. Mit dieser Richtlinie verbessert die Europäische Union ihre Standards für das Wohlbefinden der in wissenschaftlichen Experimenten eingesetzten Tiere, da sie eine entscheidende Rolle bei der Reduzierung der Anzahl der entsprechenden Tiere spielt und, wo auch immer möglich, alternative Methoden fordert, bei gleichzeitiger Gewährleistung von fairen Wettbewerbsbedingungen für den EU-Industriesektor und Erhöhung der Qualität der wissenschaftlichen Forschung in der EU. Das heutige Abstimmungsergebnis hat einen allgemeinen Konsens über die Notwendigkeit aufgezeigt, die Bedingungen für die Tiere zu verbessern, welche für die wissenschaftliche Forschung und Unbedenklichkeitsprüfungen erforderlich sind; gleichzeitig werden ein hoher Forschungsstandard beibehalten und die Anstrengungen bei der Suche von Alternativen zu Tierversuchen verstärkt.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Jede zivilisierte Gesellschaft erkennt Tiere als Lebewesen an, die Anteil an unserem Dasein haben, und denen Schmerzen und Leiden so weit wie möglich erspart bleiben sollten. Dennoch weiß ich um den Bedarf an Tieren für den Einsatz in wissenschaftlichen Versuchen, um neue Medikamente und Therapien zu testen oder um wissenschaftliche Forschung in Erkenntnisse umzuwandeln, die zur Heilung von Krankheiten beitragen oder Leiden verringern und die Lebenserwartung der Menschen erhöhen.

Die Vielschichtigkeit der Rechtsvorschriften und der Mangel an einem angemessenen Schutz in einigen Mitgliedstaaten haben die Annahme einer Richtlinie erforderlich gemacht, die Mindeststandards vorgibt, ohne dabei diejenigen Mitgliedstaaten zu benachteiligen, die den betroffenen Tieren einen größeren Schutz bieten. Die Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission waren nicht einfach, brachten jedoch schließlich einen Text hervor, der meiner Ansicht nach weitgehend ausgewogen ist und unsere Unterstützung verdient. Dies ist ein Fortschritt, den wir begrüßen sollten, wenngleich in einigen Punkten ein besseres Ergebnis hätte erzielt werden können.

 
  
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  Anne Delvaux (PPE), schriftlich. (FR) Ich freue mich darüber, dass dieser Bericht angenommen wurde, da Versuche an Menschenaffen, wie zum Beispiel Schimpansen, Gorillas und Orang-Utans von nun an streng verboten sein werden. Der Text sieht auch vor, dass Tierversuche so weit wie möglich durch wissenschaftlich zufriedenstellende alternative Verfahren ersetzt werden. Und schließlich wird in dem Dokument eine Minimierung der Schmerzen und Leiden gefordert, die den Tieren zugefügt werden. Von nun an dürfen Tiere nur noch für Versuche eingesetzt werden, die darauf ausgelegt sind, die Forschung auf Menschen, Tiere und Krankheiten (Krebs, Multiple Sklerose, Alzheimer und Parkinson) auszudehnen. Die Annahme dieses Berichts ist ein weiterer Schritt hin zur Gewährleistung des Schutzes und Wohlergehens von Tieren, die für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht zum Schutz der zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tiere gestimmt, da ich der Meinung bin, dass der mit dem Rat erzielte Kompromiss das bestmögliche Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen der wissenschaftlichen Forschung im Hinblick auf die Erhaltung der menschlichen Gesundheit und dem Wohlergehen und den Rechten der Tiere darstellt.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Wie bereits von den beteiligten Parteien erwähnt wurde, stellt der Text, den wir heute annehmen sollen, einen zufriedenstellenden Kompromiss zwischen den unterschiedlichen vertretenen Interessen dar, und wurde im Anschluss an lange Verhandlungen zwischen den beteiligten Institutionen erzielt: dem Parlament, der Kommission und dem Rat. Ich finde, dass es in zivilisierten Gesellschaften außer Frage steht, dass der Einsatz von Tieren für wissenschaftliche Zwecke in angemessener Weise geregelt sein muss, wie dies in Europa der Fall ist. Wir sind hier, um über die angemessene Regulierung ihres Einsatzes zu sprechen. Dieser ist für den wissenschaftlichen Fortschritt und die Entdeckung neuer Verfahren, Behandlungsmethoden und Medikamente, die in der Zukunft einen großen Gewinn für unsere Zivilisation und einen Nutzen für jedermann darstellen werden, von entscheidender Bedeutung.

Es wird ersichtlich, dass diese Regulierung im Hinblick auf den Tierschutz nicht übertrieben sein darf. Andernfalls würde dies wissenschaftliche Studien und die wissenschaftliche Forschung beeinträchtigen. Mit meiner Entscheidung entscheide ich mich für die Menschen, die in der Zukunft von den Ergebnissen, deren Untersuchung und Erforschung wir heute mithilfe der Tiere ermöglichen, profitieren werden. Wenn der Vorschlag, den wir heute annehmen werden, Fortschritte in der Untersuchung von neurologischen Erkrankungen, von Autoimmunkrankheiten oder Krebs ermöglicht, dann werden wir meiner Meinung nach alle davon profitieren.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. − (PT) In den 27 Mitgliedstaaten werden jährlich etwa 12 Millionen Tiere in wissenschaftlichen Verfahren verwendet. Es sollte alles daran gesetzt werden, die Zahl der in solchen Experimenten verwendeten Tiere auf das unverzichtbare Minimum zu reduzieren. Der pragmatischste Ansatz hierfür besteht in der Verwendung alternativer Verfahren, da nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand noch nicht völlig auf Tierversuche verzichtet werden kann.

Die Richtlinie 86/609/EWG zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere wurde zur Harmonisierung der Verfahren auf dem Gebiet der Tierversuche in der EU angenommen. Eine Reihe von Mitgliedstaaten haben jedoch ehrgeizigere Ziele festgelegt als andere Mitgliedstaaten, die lediglich die Mindestvorschriften anwendeten. Deshalb ist das Ziel dieser Entschließung die Beseitigung dieser Unterschiede. Es müssen faire Bedingungen für die Industrie und die Forschungsgemeinschaft der EU garantiert werden. Zugleich soll der Schutz der Tiere verstärkt werden, die noch in wissenschaftlichen Verfahren eingesetzt werden, gemäß dem Protokoll über den Tierschutz und das Wohlergehen von Tieren im Anhang des EG-Vertrags. Im Bereich der Tierversuche muss es eine verstärkte Förderung der Entwicklung, Validierung, Anerkennung und Umsetzung alternativer Methoden geben, und das 3R-Prinzip – replace, reduce and refine – der Vermeidung, Verminderung und Verbesserung von Tierversuchen muss angewendet werden.-

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir sind der Meinung, dass in diesem wie auch in anderen Bereichen die Schaffung gemeinsamer Mindestschutzstandards in den Rechtsvorschriften einen Mitgliedstaat nicht davon abhalten dürfen, weiterführende und strengere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, falls er dies wünscht. Aus diesem Grund haben wir in dieser Frage für den Änderungsvorschlag gestimmt. Wir sind der Meinung, dass es wichtig ist, Techniken und Methoden weiterzuentwickeln, welche die Vermeidung von Tierversuchen ermöglichen, wie wir in der Aussprache erklärt haben. Aber das reicht nicht aus.

Es ist ebenfalls wichtig, diese Techniken zu verbreiten und ihre Übernahme durch einen Großteil der F&E-Einrichtungen, darunter auch nationale wissenschaftliche und technologische Systeme mit vergleichsweise niedrigeren Entwicklungsständen, zu ermöglichen. Jeder rechtliche Rahmen in diesem Bereich muss diese Anforderung berücksichtigen. Wir glauben jedoch nicht, dass die vorgeschlagenen Änderungen dies umfassend gewährleisten können. Die Europäische Union wird in diesem Bereich eine wichtige Rolle spielen müssen, um die Zusammenarbeit zwischen den wissenschaftlichen und technologischen Einrichtungen und Systemen in den unterschiedlichen Ländern, darunter auch Drittländer, zu fördern.

 
  
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  Robert Goebbels (S&D), schriftlich.(FR) Ich habe für den Kompromiss zwischen Parlament und Rat zur Stärkung des Schutzes der zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Versuchstiere gestimmt. Die gesundheitlichen Bedürfnisse der Menschen erfordern manchmal die Opferung von Tieren. Die Verwendung von Tieren muss künftig streng geregelt sein. Es ist jedoch heuchlerisch zu fordern, „dass die Tiere unter Verursachung der geringstmöglichen Schmerzen, Leiden und Ängste getötet werden“. Das sind menschliche Konzepte, die auf Tiere übertragen werden. Tiere werden in ihrer natürlichen Umgebung von anderen Fleisch fressenden Tieren oder in Schlachthöfen getötet, damit sie Nahrung für die Menschen liefern. Unsere Welt ist kein Paradies, der Tod lauert ständig.

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE), schriftlich.(FR) Ich habe hinsichtlich dieses Abkommens eine zweite Lesung befürwortet, weil wir auf die Gegebenheiten der biomedizinischen Forschung und die Bedürfnisse der Patienten eingehen und gleichzeitig den Tierschutz verbessern müssen.

Glücklicherweise ist die Anzahl von Tierversuchen in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen, weil sich die europäische Forschung auf dem Weg hin zu alternativen Lösungen befindet. Wir wissen, dass es in einigen Fällen unglücklicherweise keine Alternativen gibt und wir deshalb auf Tierversuche, insbesondere mit nichtmenschlichen Primaten, zurückgreifen müssen. Dies gilt beispielsweise für alle neurodegenerativen Erkrankungen, wie Parkinson und Alzheimer.

Nur wenn diese Forschung in Europa durchgeführt wird, können wir ein hohes Tierschutzniveau gewährleisten. Die Beobachtung der Schmerzen, die ein Tier während eines Versuchs erleidet, ermöglicht das Erzielen guter Ergebnisse. Daher müssen wir eine Verlagerung von Tierversuchen in Länder außerhalb Europas verhindern.

 
  
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  Nadja Hirsch (ALDE), schriftlich. Ich kann die Tierschutzversuchrichtlinie in der heute vorgelegten Fassung nicht mittragen. Sicherlich ist diese Version fortschrittlicher als die alte Richtlinie aus dem Jahr 1986. Wenn man sich allerdings vor Augen führt, welche enormen wissenschaftlichen und technischen Fortschritte in den letzten 24 Jahren erreicht wurden, fallen die Maßnahmen zur Vermeidung von Tierversuchen mager aus. Es gibt zu viele Ausnahmereglungen, die Formulierungen sind weich und lassen zu viel Interpretations- und Umsetzungsspielraum. Absurd ist auch die Tatsache, dass Mitgliedsstaaten keine höheren Schutzmaßnahmen für Tiere als die von der EU vorgegeben Maßnahmen erlassen dürfen. Als Begründung werden Marktverzerrungen angegeben.

Das sendet sowohl den Bürgern als auch der Forschung und der Industrie ein falsches Signal. Zum einen muss der Staat dem veränderten ethischen Bewusstsein von Bürgern Rechnung tragen. Zum anderen muss mehr Druck auf Forschung und Industrie aufgebaut werden. Keiner will den Forschungsstandort Deutschland oder Europa gefährden, aber Investitionskosten dürfen kein Argument sein, um die Weiterentwicklung und Anwendung tierversuchsfreier Methoden zu verschieben.

 
  
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  Anneli Jäätteenmäki (ALDE), schriftlich. (FI) Ich habe für die Richtlinie zu Tierversuchen gestimmt, weil das Ergebnis für das Wohlergehen der Tiere sehr viel schlechter hätte ausfallen können. Die heute angenommene Richtlinie ist ein Fortschritt für den Tierschutz.

Die Richtlinie muss nun Bestandteil der nationalen Rechtsvorschriften werden und in den jeweiligen Mitgliedstaaten so schnell wie möglich lückenlos umgesetzt werden. Die alte Richtlinie stammt aus dem Jahre 1986, es ist also höchste Zeit, die Vorschriften für den Schutz von Versuchstieren in ganz Europa zu modernisieren.

Zukünftig wird es entscheidend sein, die Investitionen zu steigern, um Alternativen zu Tierversuchen zu entwickeln. Vielen Dank.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich habe für den Jeggle-Bericht gestimmt, weil er das Ergebnis intensiver und langwieriger Arbeit ist, in deren Verlauf es dem Berichterstatter gelungen ist, wichtige Kompromisse zu einem so schwierigen Thema, wie der Verwendung von Tieren zu Versuchszwecken, zu erzielen.

Ich habe mich nicht für die Rücküberweisung an den fachkundigen ständigen Ausschuss ausgesprochen, weil eben dieser Ausschuss, dem ich angehöre, die Arbeit meiner Kollegin, Frau Jeggle, in hohem Maße gewürdigt hat und mit ihrer Arbeit einverstanden ist. Die Forschung muss weitergehen, das ist wichtig für die Entwicklung von Medikamenten und Gesundheit und für die Vorbeugung vieler Krankheiten.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich bin enttäuscht über den finalen Wortlaut dieses Berichts, und insbesondere darüber, dass die Änderungsanträge, die zur Stärkung der Tierschutzbestimmungen vorgelegt wurden, nicht angenommen wurden. Es ist an der Zeit, klare Regelungen festzulegen, um uns auf Beschränkungen bei der Verwendung von nichtmenschlichen Primaten, ein Verbot für die Verwendung wild gefangener Tiere, eine eindeutige Verpflichtung zum Einsatz alternativer Methoden, die keine Verwendung von Tieren erfordern, wenn diese wissenschaftlich zugänglich sind, und ein Verbot für Versuche, die schweres und anhaltendes Leiden verursachen, zuzubewegen. Die Mitgliedstaaten sollten zumindest in der Lage sein, die Mindestanforderungen der EU zu überschreiten und strengere Tierschutzgesetze einzuführen. Obwohl dieser Bericht die bestehenden Rechtsvorschriften verbessern wird, geht er nicht annähernd weit genug und aus diesem Grund habe ich mich bei der Schlussabstimmung enthalten.

 
  
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  Véronique Mathieu (PPE), schriftlich.(FR) Ich habe für diesen Kompromiss gestimmt, weil er einen guten Mittelweg zwischen einem besseren Schutz von Versuchstieren und dem Streben nach wissenschaftlicher Forschung darstellt. Tierversuche dienen dem Kampf gegen zahlreiche schwerwiegende Krankheiten. Sie müssen dennoch Regelungen unterliegen, damit unnötiges Leiden der Tiere vermieden werden kann. Die derzeitige Richtlinie geht auf das Jahr 1986 zurück und musste daher deutlich verbessert werden.

Der neue Text beinhaltet nun die Forderung nach einer vorherigen Genehmigung für Tierversuche, wodurch eine Projektbeurteilung sowie eine Schaden-Nutzen-Analyse erforderlich werden, und schafft ein strenges Kontroll- und Prüfsystem. Die heutige Abstimmung ist das Ergebnis umfangreicher Bemühungen seitens der Berichterstatter, meiner Kollegin Frau Jeggle und meinem ehemaligen Kollegen Herrn Parish, die während der letzten Wahlperiode an dem Text gearbeitet haben. Die Ergebnisse der Stimmabgabe im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung haben bereits den Wert des endgültigen Wortlautes widergespiegelt.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die Verabschiedung dieses Berichts stellt nach harten Verhandlungen zwischen den beteiligten Parteien einen ausgeglichenen Kompromiss dar, der sowohl den Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere berücksichtigt als auch die Notwendigkeit, diese für wichtige Entdeckungen und Entwicklungen von Technologien und Therapien zur künftigen Heilung vieler, die Zivilgesellschaft treffende Krankheiten zu verwenden. Daher habe ich so gestimmt, wie ich gestimmt habe.

 
  
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  Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė (PPE), schriftlich. (LT) Das Zusammenspiel zwischen Wissenschaft und Natur zugunsten der Entwicklung ist immer ein viel diskutiertes Thema. Heute hat das Europäische Parlament ein wichtiges Dokument zur Regulierung wissenschaftlicher Forschung mit Tieren angenommen. Dieses Dokument wird einen positiven Mittelweg zwischen Tierschutz und wissenschaftlicher Forschung gewährleisten und einige wichtige Aspekte festlegen, wodurch der Schutz der für die wissenschaftliche Forschung verwendeten Versuchstiere gewährleistet wird. Skeptiker vertreten die Behauptung, dass diese Richtlinie im Widerspruch zu den Grundlagen des Tierschutzes steht, und dass es viele Bedenken hinsichtlich der Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken gibt. Im Rahmen der genannten Richtlinie muss jedoch vor jedem Versuch geprüft werden, ob die Verwendung von Tieren erforderlich ist, und ob es mögliche Alternativen gibt. Jeder Mitgliedstaat ist darüber hinaus verpflichtet, nationale Ausschüsse ins Leben zu rufen, die für den Tierschutz und ethische Aspekte zuständig sind. Ich habe für dieses Dokument gestimmt, da ich der Meinung bin, dass Tierversuche strenger kontrolliert werden sollten, wenngleich wir den erforderlichen wissenschaftlichen Fortschritt in vielen Bereichen, sowie die Kontinuität in der wissenschaftlichen Forschung nicht außer Acht lassen dürfen.

 
  
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  Tiziano Motti (PPE), schriftlich.(IT) Bei der Abstimmung zur Tierversuchsrichtlinie bin ich den Empfehlungen meiner Fraktion nicht gefolgt, obwohl ich die wissenschaftliche Forschung unterstütze. Diese Richtlinie ist sehr zum Nachteil der Tiere. Sie „erweitert“ die im Rahmen der Versuche erlaubte Schmerzgrenze von „leicht“ auf „mittel“; sie erlaubt Versuche mit streunenden Hunden und Katzen und stellt den Forschern anheim, ob sie die Tierversuche ohne Narkose oder Schmerzmittel durchführen möchten oder nicht; sie genehmigt die mehrmalige Verwendung desselben Tieres, auch in schmerzhaften Verfahren; sie erlaubt Isolationshaltung sozial lebender Tiere, wie Hunde und Primaten; und sie autorisiert die Öffnung des Thorax ohne Betäubung und Versuche an lebenden Tieren zu Lehrzwecken. Aufgrund meiner menschlichen Sensibilität halte ich unnötige Grausamkeit für inakzeptabel, und aufgrund meiner politischen Sensibilität weiß ich, dass ein Teil der wissenschaftlichen Forschung sicherlich abgewandert wäre, hätte Europa diese Richtlinie nicht angenommen. Diese europäische Richtlinie stellt einen gravierenden Rückschritt dar, und die Mitgliedstaaten werden verpflichtet sein, ihre nationalen Gesetze daran anzupassen. Ich glaube, eine wirkliche Lösung für eine Gesellschaft, die sich selbst gerne als zivilisiert bezeichnet, wäre eine geänderte Fassung zugunsten der Tierwelt gewesen, ergänzt durch stärkere Anreize für eine in Europa ansässige wissenschaftliche Forschung.

 
  
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  Cristiana Muscardini (PPE), schriftlich. (IT) Die Richtlinie zum Tierschutz gewährleistet gleiche Bedingungen für Unternehmen und Forscher, indem sie die Verfahren zwischen den Ländern harmonisiert. Sie versucht jedoch nicht, einen echten Schutz für die Tiere zu erzielen. Vielmehr wurde die Anzahl der wenigen Regelungen, welche die Annahme von alternativen Verfahren erfordern, verringert.

Es gibt zahlreiche Lücken, und die Richtlinie sollte zur Verwendung fortschrittlicherer Versuchsverfahren, die Tierversuche ersetzen können, ermutigen: In-vitro-Verfahren, Computersimulationen des menschlichen Stoffwechsels, etc. Sie sollte auch die Tatsache berücksichtigen, dass es oftmals nicht möglich ist, die Ergebnisse von einer Spezies auf eine andere zu übertragen, wie herausragende Wissenschaftler erklärt haben.

Aus naheliegenden Gründen ist es nicht möglich, die vollständige Abschaffung von Tierversuchen vorzuschlagen. Ich fordere daher, dass Änderungen am Text vorgenommen werden, wie zum Beispiel die Aufnahme nicht-invasiver Verfahren und das Verbot der Verwendung von Versuchstieren für gerichtsmedizinische Untersuchungen und für die Lehre. Darüber hinaus muss durch die Einrichtung eines europäischen Bürgschaftsausschusses verhindert werden, dass es Ausnahmen zum humanen Tötungsverfahren und dem Verbot der Verwendung gefährdeter oder wilder Tiere gibt.

Europa muss sich gegen sinnlose Tierversuche aussprechen. Allzu häufig werden Versuche, die bereits durchgeführt und gefördert wurden, erneut vorgeschlagen. Und zwar einzig und allein, um weitere Fördermittel zu erhalten. Wir haben bestätigte Berichte erhalten, wonach Versuche an Tieren durchgeführt wurden, deren Stimmbänder durchtrennt worden waren. Die Wissenschaft lehrt uns, dass ein Großteil der an Tieren durchgeführten Versuche nicht erneut für die Behandlung von Menschen vorgeschlagen werden kann.

 
  
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  James Nicholson (ECR), schriftlich. – Ich habe für diesen Bericht gestimmt, obwohl mir bewusst ist, dass diese neue Richtlinie für einige nicht weit genug geht. Ich bin jedoch der Meinung, dass der Kompromiss zwischen Parlament und Rat den bestmöglichen Mittelweg zwischen Tierschutz einerseits und der Weiterführung wissenschaftlicher Forschung andererseits darstellt. Gegen diesen Bericht zu stimmen hätte bedeutet, dass wir zurückgegangen wären zur vorherigen Richtlinie aus dem Jahre 1986, die definitiv keinen vergleichbaren Schutz für die Tiere bietet. Die bestehenden Rechtsvorschriften im Vereinigten Königreich gehören zu den strengsten weltweit und während das Vereinigte Königreich nicht in der Lage sein wird, in diesem Bereich weitere Gesetze zu erlassen, werden unsere Standards weiterhin eher außergewöhnlich hoch sein, als dass sie abnehmen.

 
  
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  Rovana Plumb (S&D), schriftlich. (RO) Aufgrund neuer Erkenntnisse, die über die ethologischen Aspekte der Haltung von Labortieren gewonnen wurden, sowie neuer Anwendungsmöglichkeiten für den Einsatz von Tieren, insbesondere im Bereich der Gentechnologie, wurde die Überarbeitung der Richtlinie 86/609/EWG zu einem vorrangigen Ziel, wenngleich ihre Annahme zur damaligen Zeit als historische Errungenschaft galt. Seither wurden beachtliche Fortschritte erzielt, insbesondere im Hinblick auf die Einführung des „3R“-Prinzips (replace, reduce and refine) zur Vermeidung, Verbesserung und Verringerung der Verwendung von Versuchstieren.

Ich begrüße die Erweiterung des Anwendungsbereiches der Richtlinie in folgender Hinsicht: Einbeziehung der Föten von gefährdeten Tieren und wirbellosen Tierarten, einhergehend mit biologischer Grundlagenforschung; Einführung humaner Schlachtmethoden und Bestimmungen für Kontrollen auf nationaler Ebene als Bestandteil der Richtlinie; Bewertung und Genehmigung der Projekte, in deren Rahmen Tiere eingesetzt werden, einschließlich ihrer Auswertung im Rückblick; Transparenz durch die Veröffentlichung von nichttechnischen Informationen über die Projekte, von Durchführungsstandards und Anleitungen auf nationaler Ebene, sowie von Durchführungs- und statistischen Berichten. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil er einen Vorschlag beinhaltet, der auf die Gewährleistung gleicher Bedingungen für Industrie und Forschergemeinschaft in der gesamten EU abzielt und gleichzeitig auch den Schutz von Tieren stärkt, die weiterhin zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden.

 
  
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  Teresa Riera Madurell (S&D), schriftlich. (ES) Als Koordinatorin meiner Fraktion, der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament, im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, möchte ich Ihnen mitteilen, wie zufrieden ich bin, dass das Parlament das während des spanischen EU-Ratsvorsitzes erzielte Übereinkommen hinsichtlich der Aktualisierung dieser wichtigen Richtlinie, welche die Behandlung von Tieren regelt, die notwendigerweise für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden müssen, um die Wissenschaft in verschiedenen Fachgebieten voranzubringen, angenommen hat.

Es handelt sich um ein ausgewogenes Übereinkommen, das aus einem umfangreichen Verhandlungsprozess hervorgeht. Im Rahmen dieses Prozesses ging es einerseits um die unausweichlichen Bedürfnisse der Wissenschaft nach Weiterentwicklung des Wissens, insbesondere in Bereichen wie den Gesundheitswissenschaften, für die unser Ausschuss besonders sensibel ist, und andererseits um das Bedürfnis, die Tiere zu schützen. Ich muss sagen, dass beide Seiten durch die von uns angenommene Reform weiter gestärkt wurden. Es ist wichtig, hervorzuheben, dass das erzielte Übereinkommen auch die Verpflichtung beinhaltet, an der Ermittlung und Förderung anderer Forschungsrichtungen und an alternativen Methoden zu arbeiten, welche es ermöglichen werden, zukünftig vollständig auf den Einsatz lebender Tiere in Labors zu verzichten, ohne dabei den notwendigen wissenschaftlichen Fortschritt zu beeinträchtigen.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE) , schriftlich. (CS) Ich unterstütze die Maßnahme, welche das Leiden der zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Versuchstiere begrenzt oder mildert. Für die Überprüfung der Wirkungen neuer Medikamente und für wissenschaftliche Studien sind Tierversuchen andere Verfahren vorzuziehen. Das bedeutet jedoch nicht, dass wir zulassen dürfen, dass im Interesse des Tierschutzes menschliche Embryonen als alternatives Verfahren verwendet werden dürfen. Ich bedaure, dass der Rat ausgerechnet solch eine Einschränkungsklausel für alternative Verfahren aus dem vom Europäischen Parlament in erster Lesung angenommenen Entwurf gestrichen hat. Die Entscheidungsfindung in diesen ethisch sensiblen Bereichen liegt im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten und die Regelung auf nationaler Ebene ist von Land zu Land sehr unterschiedlich.

In der Tschechischen Republik ist die Verwendung embryonaler Stammzellen zu wissenschaftlichen Zwecken seit 2006 gesetzlich erlaubt, obwohl auf der anderen Seite erfolgreiche biomedizinische Ergebnisse durch Forschung mit Stammzellen aus fetalem Gewebe und nicht aus Embryonen möglich waren. Die Tatsache, dass wir nicht über den Richtlinienentwurf des Rates für die zweite Lesung heute in Straßburg abgestimmt haben, bzw. dass wir keine Entschließung angenommen haben, bedeutet, dass der Entwurf des Rates nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt ungeachtet des Standpunktes der Mehrheit der Europaabgeordneten rechtskräftig wird.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Während die überarbeiteten Rechtsvorschriften einige Verbesserungen der derzeitigen EU-Bestimmungen für Tierversuche einführen werden, gehen sie einfach nicht weit genug und schwächen in einigen Fällen sogar die gültigen Gesetze. Ernste Bedenken, die von der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz geäußert wurden, wurden ignoriert, und wir bedauern, dass es den Europaabgeordneten heute nicht gelungen ist, unsere Versuche, diese Bedenken auszuräumen, zu unterstützen. Vor allem wird es den neuen Gesetzen nicht gelingen, sicherzustellen, dass nach Möglichkeit Alternativen zu Tierversuchen angewandt werden.

Das bedeutet, dass Tiere bei wissenschaftlichen Versuchen unnötig leiden müssen, obwohl es Alternativen gibt. Beunruhigenderweise verhindern die neuen Gesetze auch, dass die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene ehrgeizigere Vorschriften für Tierversuche annehmen. Die Fraktion der Grünen/Freie Europäischen Allianz wollte sicherstellen, dass die nationalen Regierungen dieses Recht behalten. Wir bedauern auch sehr, dass keine strengeren Vorschriften für die Verwendung nichtmenschlicher Primaten angenommen wurden.

 
  
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  Oreste Rossi (EFD), schriftlich. (IT) Es ist einfach, sich gegen Tierversuche zu wenden, weil niemand sehen möchte, wie Tiere leiden oder für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden. Wir sind jedoch Gesetzgeber und dürfen uns nicht spontanen Emotionen hingeben. Wenn wir die Verwendung von Tieren in wissenschaftlichen Versuchen zu stark einschränken würden, dann sollte uns bewusst sein, dass diese Versuche stattdessen an Menschen durchgeführt werden müssten.

Wir können uns nicht vorstellen, dass ein neuer Wirkstoff, eine neue Arznei oder ein neues Chemotherapieverfahren nicht zuerst an Tieren getestet wird, denn – wie ich bereits gesagt habe – bestünde die Alternative im Einsatz von Patienten als Versuchskaninchen. Wir sollten auch bedenken, dass die Pharmaunternehmen kein Interesse an der Verwendung von Versuchskaninchen, und insbesondere von Primaten haben, wenn es nicht unbedingt erforderlich ist, da solche Versuche hohe Kosten verursachen.

 
  
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  Debora Serracchiani (S&D), schriftlich. (IT) Ich habe gegen das Übereinkommen gestimmt, das hinsichtlich des Richtlinienentwurfes zur Verwendung von Tieren für wissenschaftliche Versuche in zweiter Lesung von Parlament und Rat erzielt wurde.

Ich spreche mich nicht gegen den Forschungsfortschritt aus, aber ich fordere eine Verringerung des Leidens der Tiere, da die überarbeitete Richtlinie einige Vorgehensweisen vorschlägt, die diesem Ziel zuwiderlaufen, wie zum Beispiel die Möglichkeit nicht nur einmal Versuche mit demselben Tier durchzuführen. Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass andere zufriedenstellende wissenschaftliche Verfahren, die den Einsatz von Tieren nicht erforderlich machen, weiterentwickelt werden sollten.

 
  
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  Catherine Soullie (PPE), schriftlich. (FR) Ich begrüße das Ergebnis der Abstimmung über den Text zum Schutz der zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Versuchstiere. Er ist vielleicht nicht perfekt, aber der Jeggle-Bericht scheint mir zumindest ein guter Kompromiss zu sein, der darüber hinaus die Zustimmung der „Eurogroup for Animals“ erhalten hat.

Der Wortlaut des Berichts ermöglicht es uns, Versuche, welche den Tieren Schmerzen zufügen, wirksam einzuschränken und gleichzeitig eine Verlagerung der Forschung und somit auch der Innovationen in Länder außerhalb der Europäischen Union mit dem damit einhergehenden Verlust vieler Arbeitsplätze zu vermeiden. Als Vizepräsidentin der interfraktionellen Arbeitsgruppe für Tierschutz, bin ich darüber hinaus überzeugt davon, dass es besser ist, Tierversuche bei uns durchzuführen, wo sie streng geregelt sind, als sie Drittländern zu überlassen, in denen die hygienischen Bedingungen und der Respekt vor dem Leben der Tiere häufig zu wünschen übrig lassen.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. (NL) Ich bedaure, dass die Mehrheit der Abgeordneten die drei Vorschläge der Grünen für eine Modifizierung der Richtlinie und strengerer nationaler Regelungen, für die Schaffung eines Anreizes für alternative Versuchsverfahren und für eine weitere Drosselung der Verwendung von Primaten zurückgewiesen hat. Die neuen Rechtsvorschriften für Tierversuche weisen gravierende Mängel auf. Die Mitgliedstaaten haben nun nicht mehr die Möglichkeit, strengere Regelungen für Tierversuche anzunehmen. Diese Einschränkung des nationalen Ermessensspielraumes dient keinem sinnvollen Zweck. Tiere werden Opfer des Anpassungsdogmas des Binnenmarktes. Es ist jedoch wichtig, dass die Mitgliedstaaten es wagen, eine Vorreiterrolle zu spielen. Ohne nationale Vorreiter wären viele europäische Tierschutzbestimmungen, wie zum Beispiel das Verbot von Tierversuchen für kosmetische Zwecke, nie zu Stande gekommen.

Die neue Richtlinie verbessert die Kontrolle von Unternehmen und Institutionen, die Versuchstiere züchten, verkaufen oder verwenden. Der Wortlaut der Forderung, dass alternative Versuchsverfahren bei Verfügbarkeit genutzt werden sollten, hat weniger die Wirkung eines Gebotes, als dies in der vorherigen Richtlinie der Fall war. Dies ist eine verpasste Chance, das Leiden der Tiere zu verringern und die Forschungsqualität zu verbessern. Den neuen Bestimmungen gelingt es nicht, den Fortschritt bei der Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen, die übrigens häufig zuverlässiger sind als Tierversuche, anzuerkennen.

 
  
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  Derek Vaughan (S&D), schriftlich. – Ich bin enttäuscht darüber, dass die Maßnahmen zur Stärkung der Vorschriften für Tierversuche nicht weiter gingen. Schlüsselmaßnahmen, die Europa zu einer Verringerung und Abschaffung des Einsatzes von Tieren bei Versuchen verpflichtet hätten, wurden nicht in diese Rechtsvorschriften aufgenommen. Diese Chance wurde verpasst und es hätte viel mehr unternommen werden können, um die Tiere zu schützen. Dazu gehört auch, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einzuräumen, höhere Schutzstandards als andere Länder anzunehmen. Ich habe Bedenken, dass diese Richtlinie das Vereinigte Königreich davon abhalten wird, zukünftig höhere Standards anzunehmen. Hinzu kommt, dass keine Verfahren zur regelmäßigen Bewertung der Verwendung von Tieren in wissenschaftlichen Versuchen aufgenommen wurden. Ich freue mich jedoch darüber, dass die lebenswichtige Erforschung neuer Medikamente und Krankheiten fortgesetzt werden kann.

 
  
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  Janusz Wojciechowski (ECR), schriftlich.(PL) Ich bedaure, dass die Richtlinie des Rates in ihrer endgültigen Fassung ohne die im Mai 2009 vom Europäischen Parlament angenommene Bestimmung angenommen wurde, die festlegt, dass Versuche mit Stammzellen und menschlichen Embryonen nicht als Alternativen zu Tierversuchen verwendet werden können. Abgesehen vom Wortlaut der Richtlinie denke ich, dass diese Vorgehensweise, also das Ersetzen von Tierversuchen durch Versuche mit menschlichen Organismen, nicht zum Tragen kommen darf.

 
  
  

Bericht: Csaba Őry (A7-0235/2010)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen in den Mitgliedstaaten gestimmt, sofern diese hervorheben, wie wichtig ein hohes Maß an Qualifikationen für die effektive Förderung eines guten Beschäftigungs- und Einkommensniveaus ist, und zwar insbesondere im Hinblick auf die „New Economy“, die sich stark auf neue Bereiche und neue Fähigkeiten konzentrieren wird.

Ein hohes Beschäftigungsniveau sollte sowohl für hoch qualifizierte Menschen, die eine Schlüsselfunktion in Forschung und Entwicklung einnehmen können, als auch für Menschen mit einem Bildungsgrad unter dem EU-Durchschnitt möglich sein. Die Mitgliedstaaten müssen folglich im Rahmen von Umschulungen, der Förderung von Bildung und der Bereitstellung neuer Chancen für lebenslanges Lernen eine wichtige Rolle spielen.

Es sei darauf hingewiesen, dass für ein gutes Beschäftigungsniveau und umfassende Fortschritte auf EU-Ebene gewährleistet sein muss, dass diejenigen, die nach einer Verbesserung ihrer Qualifikationen streben, echte Beschäftigungsmöglichkeiten bekommen und bei Bedarf umschulen dürfen. Eine starke Ausrichtung auf die Berufsberatung in Übereinstimmung mit den derzeitigen und zukünftigen Erfordernissen könnte uns wieder zu einem hohen Maß an Beschäftigungsfähigkeit zurückführen.

 
  
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  Elena Oana Antonescu (PPE), schriftlich. (RO) Wenngleich die Wirtschaftslage in den meisten Mitgliedstaaten weiterhin anfällig ist, gibt es dennoch ermutigende Anzeichen für eine Erholung des Wirtschaftswachstums. Daher müssen die Bemühungen gebündelt sein, damit sie die Konsolidierung des Potenzials zur Schaffung von Arbeitsplätzen gewährleisten und die Bevölkerung bei der Suche nach einer Arbeit und deren Ausübung unterstützen können. Im April 2010 hat die Europäische Kommission eine neue Reihe von beschäftigungspolitischen Leitlinien in den Mitgliedstaaten vorgeschlagen. Zusammen mit den allgemeinen wirtschaftspolitischen Leitlinien stellen diese die integrierten Leitlinien für die Einführung der EU-2020-Strategie bereit. Diese ist auf intelligentes, nachhaltiges Wachstum ausgelegt, das für die Eingliederung förderlich ist.

Die vier beschäftigungspolitischen Leitlinien lauten: Erhöhung der Beschäftigungsquote und Reduzierung der strukturellen Arbeitslosigkeit, Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung von Armut, Verbesserung der Leistungsfähigkeit von Bildungssystemen auf allen Ebenen und Ausbildung von qualifizierten Arbeitskräften. Der Bericht von Herrn Őry unterstützt den von der Kommission vorgeschlagenen Ansatz, liefert jedoch zahlreiche Erläuterungen und einige zusätzliche Informationen. Daher habe ich für ihn gestimmt.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich.(FR) Im April 2010 hatte die Europäische Kommission im Rahmen der Umsetzung der Strategie Europa 2020 einen Vorschlag für Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten vorgelegt. In seinem Bericht unterstützt Herr Őry, Mitglied der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten), die Vorschläge der Kommission, fügt aber noch einige Elemente hinzu, die ich für notwendig halte. So muss die Kohäsionspolitik, die die Kommission außer Acht gelassen hatte, umfassend in die beschäftigungspolitischen Maßnahmen mit einbezogen werden. Auch wenn die europäische Zuständigkeit in beschäftigungspolitischen Angelegenheiten noch immer begrenzt ist, darf sich die EU nicht mit einer passiven Rolle zufriedengeben, sondern sie muss die ihr zur Verfügung stehenden Mittel (Kohäsionspolitik, Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, offene Koordinierungsmethode) optimal nutzen. Ich unterstütze daher voll und ganz die in diesem Bericht enthaltenen Leitlinien.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt. Angesichts des sich rasch ausbreitenden Phänomens einer überalternden Gesellschaft müssen wir sowohl auf Ebene der Mitgliedstaaten, als auch auf EU-Ebene Maßnahmen ergreifen, um der sozialen Ausgrenzung älterer Menschen und altersbedingter Diskriminierung entgegenzuwirken. Wir müssen sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten älteren Menschen umfassende Unterstützung bieten, und zwar in erster Linie durch die Schaffung von Bedingungen für die Errichtung eines hochwertigen Gesundheits- und sozialen Fürsorgesystems. Wir müssen auch sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten zur Bereitstellung langfristig ausgerichteter Pflegesysteme beitragen und die Informations- und Präventionsmaßnahmen für ältere Menschen unter besonderer Berücksichtigung der Ernährung einführen. Um die erfolgreiche Umsetzung der geplanten Ziele zu gewährleisten, muss ein nachhaltiges und langfristig ausgerichtetes Finanzierungssystem für Pflegedienstleistungen geschaffen werden. Im Gegenzug sollte die Europäische Kommission Bemühungen unternehmen, um annehmbare Standards der Gesundheitsversorgung für alle europäischen Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrer materiellen Lage zu garantieren.

 
  
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  Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich. (FR) Die Europa-2020-Strategie, die im März 2010 von der Europäischen Kommission vorgestellt wurde, ist darauf ausgelegt, die Weichen der EU für das nächste Jahrzehnt zu stellen.

Wenngleich wir nur bedauern können, dass das Europäische Parlament nicht an der Ausarbeitung der Strategie, die von Herrn Barroso alleine erarbeitet wurde, beteiligt war, gibt es einen Bereich, in dem das Parlament ein Mitspracherecht hat: die integrierten beschäftigungspolitischen Leitlinien. Die 10 Leitlinien betreffen die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen, die Förderung menschenwürdiger Arbeit und eine Verbesserung im Bereich der Bildungs- und Weiterbildungssysteme.

Aus diesem Grund habe ich heute, am Mittwoch, den 8. September 2010, zusammen mit der Mehrheit meiner Kolleginnen und Kollegen für einen Bericht gestimmt, der diese Ziele definiert, und durch den wir insbesondere eine bessere Verwendung des Europäischen Sozialfonds fordern und darauf bestehen können, dass es erforderlich ist, Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen mehr Aufmerksamkeit zu widmen und der sozialen Ausgrenzung entgegenzuwirken, sowie den Zugang zu hochwertigen und erschwinglichen öffentlichen Dienstleistungen zu gewährleisten. Wenn wir letztendlich wollen, dass es sich hierbei um eine wahrhaft integrative Strategie handelt, dann müssen wir die Kohärenz zwischen diesen Leitlinien und der Kohäsionspolitik sicherstellen.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich.(LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil die neuen Leitlinien 2020 für die beschäftigungspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten der EU in den nächsten Jahren großen Einfluss auf den Arbeitsmarkt haben werden. Ich freue mich, dass es durch die vom Europäischen Parlament vorgelegten Änderungsanträge möglich war, klare Ziele festzusetzen und spezifische Maßnahmen in den von der Kommission vorgeschlagenen Beschäftigungsleitlinien zu berücksichtigen. Selbstverständlich werden die Reduzierung der Arbeitslosigkeit, das Garantieren von Mindestlöhnen und die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung weiterhin die wichtigsten Prioritäten der Beschäftigungspolitik in allen Mitgliedstaaten sein. Ich bin auch der Meinung, dass eines der Hauptziele darin besteht, gleichen Lohn für die gleiche Arbeit zu erzielen und für alle Arbeitnehmer die gleichen Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Ich stimme den Vorschlägen des Parlaments zu, dass wir beschäftigungspolitische Maßnahmen, die den schwächsten Bevölkerungsgruppen gewidmet sind, in die Wege leiten müssen, da Armut diese Menschen zuerst und am Schlimmsten von allen trifft. Ich rufe die Kommission und die Mitgliedstaaten auch dazu auf, in den beschäftigungspolitischen Leitlinien erhöhte Aufmerksamkeit auf junge Menschen und ältere Arbeitnehmer, die auf dem Arbeitsmarkt mit Diskriminierung konfrontiert werden, zu lenken.

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. (RO) Die derzeitige Wirtschaftskrise wird in den kommenden Jahren zweifellos tiefgreifende Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben. Es gibt erste Anzeichen für einen Wirtschaftsaufschwung und die Wiederbelebung des Wirtschaftswachstums. Es wird jedoch angenommen, dass die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die Beschäftigungssituation ihren Höhepunkt noch nicht erreicht haben. Daher begrüße ich die Bemühungen, die jetzt unternommen werden, um einen nachhaltigen Aufschwung zu gewährleisten und das Potenzial der europäischen Volkswirtschaften zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu stärken, und den Menschen bei der Stellensuche zu helfen. Die europäischen Staaten stehen auch Herausforderungen im Zusammenhang mit beträchtlichen demografischen Veränderungen gegenüber, die durch den Globalisierungsprozess noch verschärft werden. Gleichzeitig ist das Szenarium einer sich ständig verringernden Anzahl von Steuerzahlern, die in die Staatshaushalte einzahlen, nicht sehr vielversprechend.

Auf der Grundlage der vorliegenden Agenda 2020, mit ihren Zielen für die Übernahme neuer Technologien zur Verringerung der Kohlendioxidemissionen, muss die Beschäftigungsstrategie nicht nur kurzfristig, sondern auch mittel- und langfristig festgelegt werden. Diese Strategie muss mit Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung junger Menschen unter 25 einhergehen. Diese Altersgruppe wird derzeit mit Arbeitslosenquoten in Rekordhöhe konfrontiert.

 
  
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  Vito Bonsignore (PPE), schriftlich. (IT) Ich möchte meine Stimmabgabe zu diesem Bericht erläutern, da ich der Meinung bin, dass das Thema dieses Berichts von entscheidender Bedeutung für die Zukunft des Arbeitsmarktes in Europa ist.

Dieser Vorschlag beinhaltet allgemeine wirtschaftspolitische Leitlinien zum Thema Beschäftigung, die innerhalb der Europäischen Union eingeführt werden sollen. Die Wirtschaftskrise ist nicht vorüber und zieht sich hinter der Beschäftigungskrise in die Länge.

Es gibt zwar ermutigende Anzeichen für eine Erholung, der Arbeitsmarkt bleibt jedoch weitestgehend verschlossen, und die Zahl der Arbeitslosen ist immer noch sehr hoch. Innerhalb Europas gibt es jedoch Unterschiede. In Spanien und Griechenland beispielsweise ist die Anzahl der Arbeitslosen Besorgnis erregend, und es sind hauptsächlich junge Menschen betroffen. In meinem Land jedoch ist die Anzahl der Arbeitslosen glücklicherweise, aber auch dank effizienter Maßnahmen, welche die italienische Regierung erlassen hat, nicht so stark angestiegen. Man muss anerkennen, dass die italienische Regierung in Sachen Förderung von Flexibilität und Dynamik auf dem Arbeitsmarkt eine Vorreiterrolle spielt, und dieses Prinzip scheint zu funktionieren.

Einige Regierungen, welche dazu neigen die Rechte der Arbeitnehmer zu sehr zu verteidigen, haben zugelassen, dass ihre eigenen Arbeitnehmer ihre Stellen verlieren. Eine größere Flexibilität und die Bereitschaft für einen wettbewerbsfähigen neuen Arbeitsmarkt retten stattdessen Arbeitsplätze und schaffen Wirtschaftsverhältnisse, die das Entstehen neuer Stellen fördern.

 
  
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  Nikolaos Chountis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Ich habe gegen den Őry-Bericht gestimmt, obwohl dieser einige wichtige Änderungsanträge der Linken, wie zum Beispiel die notwendige Wahrung der Gleichstellung der Geschlechter, enthält, und obwohl er den Text der Kommission verbessert. Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, da er an der Philosophie eines flexiblen Marktes festhält und sogar noch mehr Flexibilität sowie den strategischen Einsatz von Flexicurity auf dem Arbeitsmarkt fordert. Dieses Konzept wendet sich, wie wir wissen, unmittelbar gegen die Arbeitnehmer.

Der Bericht zeigt auch auf, dass eine Restrukturierung auf der Grundlage der vollständigen Ausschöpfung des Binnenmarktes und der Beseitigung „gesetzlicher Hindernisse“ erforderlich ist, um einen Ausweg aus der Finanzkrise zu finden und wachstumspolitische Strategien anzuwenden. Hinter dieser unklaren Formulierung verbirgt sich jedoch die Möglichkeit eines mangelnden Schutzes der Rechte von Arbeitnehmern.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Ich unterstütze den Őry-Bericht und begrüße die mit ihm einhergehenden Chancen. Im Rahmen der Agenda 2020 war die Erstellung allgemeiner Leitlinien zur Wirtschaftspolitik (Artikel 121 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union), aber auch zur Beschäftigungspolitik (Artikel 148), dringend erforderlich. Die Wirtschaftskrise, die wir derzeit erleben, verschärft soziale Probleme und macht die Festlegung effektiver und nachhaltiger Beschäftigungsstrategien noch dringender erforderlich. Ich stimme mit dem Berichterstatter im Hinblick auf die Vorschläge zur Ergreifung strengerer Maßnahmen zur Steigerung des Beschäftigungsniveaus für die Männer und Frauen in Europa überein.

Der Bericht hat dazu beigetragen, Themen zu stärken, die nicht genügend hervorgehoben worden waren. Dazu gehören: 1. die Verringerung der Arbeitslosigkeit unter den schwächsten Bevölkerungsgruppen, einschließlich junger Menschen, durch die Steigerung des Bildungsniveaus, die Verringerung der Abbrecherquoten und die Befreiung der Menschen aus Armut; 2. die Gewährleistung der gleichen Behandlung und des gleichen Entgeltes für die gleiche Arbeit am selben Arbeitsplatz. und 3. die Einbeziehung von Gebietskörperschaften, Parlamenten und Sozialpartnern in die Ausgestaltung, Einführung, Überwachung und Bewertung dieser Programme, insbesondere bei der Festlegung von Zielen und Indikatoren.

 
  
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  Lara Comi (PPE), schriftlich. (IT) Die Strategie von Lissabon legt fest, dass die Europäische Union ihre Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit mithilfe ihrer Arbeitskräfte verbessern muss.

Dieses Ziel wurde noch nicht vollständig erreicht, da die Arbeitslosenquote immer noch hoch ist. Es ist wichtig, die Probleme zu analysieren, die zum Rückgang der Vollbeschäftigung geführt haben. Die Beseitigung von Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft und Religion wäre ein bemerkenswerter Fortschritt, der es insbesondere jungen Menschen und Frauen ermöglichen würde, auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähiger zu werden. Frauen sind darüber hinaus mit der Schwierigkeit konfrontiert, Familie und Arbeit vereinbaren zu müssen. Eine Verbesserung der Betreuungsmöglichkeiten in den Unternehmen, die Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung im Bedarfsfall und die Möglichkeit für Frauen, sich um ihre kranken Kinder zu kümmern, ohne sich um den Verlust ihres Arbeitsplatzes Sorgen machen zu müssen, wären nützliche Maßnahmen, um Frauen in ihrer dualen Rolle zu unterstützen.

Eine weitere Gruppe, die geschützt werden muss, sind junge Menschen, die häufig jahrelang keine Arbeitsplatzsicherheit haben: sie verfügen über eine große Begabung und viel theoretisches Wissen, aber es fehlt ihnen an praktischer Erfahrung. Die Schulen müssen genauer darauf achten, was die Unternehmen wollen und die Schüler auf die Arbeitswelt vorbereiten. Die Unternehmen müssen im Gegenzug in die neuen Generationen investieren, indem sie ihnen die Möglichkeit geben, ihre berufliche Laufbahn zu entwickeln.

 
  
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  Anna Maria Corazza Bildt, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark, Anna Ibrisagic und Alf Svensson (PPE), schriftlich. (SV) Wir haben heute, am 8. September 2010, für den Bericht (A7-0235/2010) über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten gestimmt: Teil II der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 (2010/0115(NLE)). Wir möchten jedoch unterstreichen, dass der Bericht Bestandteile enthält, mit denen wir nicht einverstanden sind, wie zum Beispiel Vorschläge für eine detaillierte Regulierung der Arbeitsmarktpolitik der Mitgliedstaaten, eine supranationale Kontrolle von Handel und Industrie in den Mitgliedstaaten und die Regelung der Mindestlöhne durch die EU. Damit möchten wir uns für das Subsidiaritätsprinzip einsetzen. Wir möchten jedoch betonen, dass der Bericht auch viel Gutes enthält. Beispielsweise befürworten wir selbstverständlich den Grundsatz gleicher Behandlung von Männern und Frauen und den Grundsatz des gleichen Entgelts bei gleicher Arbeit.

 
  
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  Marielle De Sarnez (ALDE), schriftlich.(FR) Das Parlament hat seine Meinung zu den integrierten beschäftigungspolitischen Leitlinien geäußert. Die zehn Leitlinien zielen darauf ab, neue und bessere Arbeitsplätze zu schaffen, menschenwürdige Arbeit zu fördern und die allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme zu verbessern. Das Parlament ist tätig geworden, um sicherzustellen, dass der Europäische Sozialfonds effizienter genutzt wird, dass größeres Augenmerk auf die unter der Armutsgrenze lebenden Erwerbstätigen sowie auf Maßnahmen gegen die soziale Ausgrenzung gelegt wird und dass der Zugang zu erschwinglichen und hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen gewährleistet ist.

 
  
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  Anne Delvaux (PPE), schriftlich. (FR) Die Situation auf dem Arbeitsmarkt ruft zweifellos die größte Besorgnis bei unseren Bürgerinnen und Bürgern hervor. Die Arbeitsmarktlage verschlechtert sich weiterhin und die Arbeitslosenquote erreicht derzeit einen Höchststand von 9,8 %.

Die Beschäftigungsleitlinien sind ein wesentliches Instrument zur Ankurbelung von Strukturreformen sowie zur Beurteilung der Auswirkungen der durchzuführenden Reformen, und zwar sowohl im Rahmen der Strategie 2020, als auch im Zusammenhang mit der neuen Koordinierung der wirtschaftspolitischen Strategien, die in der Einführung begriffen sind. Es ist daher wichtig, diese Themen anzugehen. Aber es ist ebenso wichtig, sicherzustellen, dass die Reformen so geeignet wie möglich sind.

Leitlinien zu haben ist die eine Sache. Aber ihre ordnungsgemäße Umsetzung durch die Mitgliedstaaten steht auf einem anderen Blatt geschrieben. Zu diesem Zweck ist es meiner Ansicht nach besonders wichtig, die Rolle des Rates Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) im Rahmen der Strategie 2020 und der wirtschaftspolitischen Governance erneut zu bekräftigen und sicherzustellen, dass der EPSCO-Rat umfassend in die durchzuführenden Reformen eingebunden wird, um die Lebensfähigkeit unseres Sozialmodells und die bestmögliche wirtschaftspolitische Governance für die EU zu gewährleisten. Ich bin davon überzeugt, dass es zwingend notwendig ist, die Säule Beschäftigung und Soziales im Zusammenhang mit der Entscheidungsfindung auf europäischer Ebene erneut ins Gleichgewicht zu bringen.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da er Strategien befürwortet, die das aktive Altern, die Gleichstellung der Geschlechter, gleiche Entgelte für Männer und Frauen, sowie den Zugang zu Schutz und sozialen und beruflichen Leistungen für Frauen fördern. Angesichts der gestiegenen Schwierigkeiten, mehr Frauen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, wird es erforderlich, Strategien einzuführen, die auch die Vereinbarkeit von Arbeit und Familienleben fördern.

 
  
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  Göran Färm, Anna Hedh, Olle Ludvigsson und Marita Ulvskog (S&D), schriftlich.(SV) Wir haben heute für den Bericht über Beschäftigungsleitlinien gestimmt, möchten jedoch darauf hinweisen, dass uns erhebliche Unstimmigkeiten in verschiedenen Sprachversionen aufgefallen sind. Wir haben dafür gestimmt, dass die Mitgliedstaaten angemessene Mindesteinkommen garantieren, wie dies in der englischen Version des Änderungsantrages geschrieben steht. Bedauerlicherweise wurde dies in der schwedischen Version mit „minimilön“, also „Mindestlohn“ übersetzt.

Das Lohnniveau fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der EU und wir gehen daher davon aus, dass die schwedische Version falsch ist. Wir haben uns auch entschieden, für den Bericht zu stimmen, obwohl dieser Bezug auf „hohe Steuern“ als Wachstumshemmnisse nimmt, ohne dass eine Definition für „hohe Steuern“ enthalten ist. Auch Steuern fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der EU, und wir sind der Meinung, dass es viele Beispiele für aus Steuergeldern finanzierte Aktivitäten gibt, die einen beachtlichen Beitrag zum Wachstum leisten.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Wie ich bereits im Zusammenhang mit dem Bericht meiner Kollegin Frau Gruny, über den im vergangenen Juli abgestimmt wurde, gesagt habe, hat sich die Gesellschaft weiterentwickelt, die Welt hat sich verändert und die Arbeitsbeziehungen müssen sich ebenfalls verändern. Ich bin der festen Überzeugung, dass dies der Fall ist und daher bin ich erfreut darüber, dass sich das Parlament für flexiblere Arbeitsmodelle eingesetzt hat, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Da ich Regierungsverantwortung im Bereich Bildung gehabt habe, freut es mich darüber hinaus, festzustellen, dass dieser Vorschlag die Ausbildung und Qualifizierung der Arbeitnehmer besonders hervorhebt. Dies ist in der Tat eine Verpflichtung, die im Zusammenhang mit der EU-2020-Strategie sehr ernst genommen werden sollte. Da die Krise dazu geführt hat, dass die Zahl der Arbeitslosen in Europa von 16 Millionen im Jahr 2008 auf 23 Millionen im Jahr 2010 gestiegen ist, muss jede Ausstiegsstrategie die Wiedergewinnung von Arbeitsplätzen beinhalten. Dies ist nur möglich, wenn ein deutlicher Schwerpunkt auf Innovation, flexibles Arbeiten und neue Modelle für Arbeit und Weiterbildung von mehr jungen Menschen zugunsten eines immer wettbewerbsfähigeren Marktes gelegt wird.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Hintergrund für die neuen Leitlinien zur Beschäftigung im Rahmen der Strategie Europa 2020 ist die Wirtschaftskrise, deren Folgen unseren Arbeitsmarkt auch in den kommenden Jahren negativ beeinflussen werden. Wir sind unmittelbar mit dem Problem der Arbeitslosigkeit konfrontiert und stehen gleichzeitig vor langfristigen Herausforderungen: Hier sind insbesondere der demografische Wandel, die Globalisierung und die Einführung neuer kohlenstoffemissionsarmer Technologien zu nennen. Daher ist es sehr wichtig, dass es eine europäische Beschäftigungsstrategie gibt, die sowohl Lösungen für die dringlichsten Probleme im Zusammenhang mit der Krise bereithält als auch für Probleme, die mittel- bis langfristig zu erwarten sind.

Die Anwendung der Flexicurity-Grundsätze, eine hochwertige Bildung, lebenslanges Lernen und die Bekämpfung der strukturellen Arbeitslosigkeit stellen für das Erreichen gemeinsamer Ziele im Hinblick auf wirtschaftliches Wachstum und soziales Wohlergehen unverzichtbare Voraussetzungen dar. Daher sollte jetzt die Umsetzung der Strategie Europa 2020 beginnen. Die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds der EU für den derzeitigen Programmplanungszeitraum sollten jetzt beginnen, dieser Strategie zu folgen. Einen Schwerpunkt bei dieser Strategie müssen die Landwirtschaft und der ländliche Raum bilden. Es gilt, die Kohäsionsziele zu verfolgen und Synergien zwischen der Kohäsionspolitik und den übrigen Sektorpolitiken zu schaffen.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben gegen diese Entschließung gestimmt, da sie die Hauptursachen für Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzunsicherheit und Armut übergeht, und weil die Vorschläge, die in diesem Plenarsaal erneut vorgelegt wurden, abgelehnt wurden. Darunter:

- Die Kommission muss anerkennen, dass es erforderlich ist, die bestehenden makroökonomischen Strategien durch das Aussetzen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und die Beendigung der Privatisierungs- und Liberalisierungsprozesse zu verändern, um der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze mit Rechten für alle Arbeitnehmer und besseren Gehältern, der Verringerung der Armutsquoten und der Steigerung der sozialen Eingliederung und des Fortschritts den Vorrang zu geben.

- Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit muss mithilfe strengerer Kontrollen durch die Arbeitsaufsicht sowie steuerlichen Maßnahmen für Menschen mit geringem Einkommen bekämpft werden.

- Der Rat muss einem Kompromiss auf EU-Ebene zustimmen, in dessen Rahmen der Obdachlosigkeit bis 2015 ein Ende gesetzt werden soll und in dessen Rahmen integrierte politische Maßnahmen vorbereitet werden sollen, die einen erschwinglichen Zugang zu ordentlichen Unterkünften mit angemessener Energieversorgung für alle garantieren.

Unser Vorschlag für die Aufnahme einer neuen Richtlinie zur Gleichstellung der Geschlechter wurde ebenfalls abgelehnt. Dieser befürwortet, dass die Mitgliedstaaten die Beschäftigung von Frauen unter vollständiger Anerkennung ihrer Rechte und unter Beseitigung aller Ungleichheiten mittels spezifischer Ziele für die Gleichstellung der Geschlechter, genderorientierter Integration und spezifischer politischer Aktionen steigern sollten.

 
  
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  Nathalie Griesbeck (ALDE), schriftlich.(FR) In einer Zeit, in der die Arbeitslosenquote in Europa 9,8 % erreicht, in einer Zeit, in der sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt weiter verschlechtert, in einer Zeit, in der sich noch nicht alle Folgen der Wirtschaftskrise gezeigt haben, muss die Europäische Union eine ehrgeizige europäische Beschäftigungsstrategie auf den Weg bringen. Daher hat das Europäische Parlament im Rahmen der Strategie Europa 2020 Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten verabschiedet: zehn Leitlinien zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Arbeitsplatzqualität, zur Jugendbeschäftigung, zur Beschäftigung von Menschen, die gefährdeten Gruppen angehören, zum Kampf gegen soziale Ausgrenzung sowie zur Bedeutung eines optimalen Einsatzes des Europäischen Sozialfonds. Dies mögen sehr ehrgeizige Ziele sein, vor allem aber sind es Leitlinien, die jetzt und in der Zukunft von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen, sowie eine klare Botschaft des Europäischen Parlaments an die Mitgliedstaaten in einer Zeit, in der die größte Sorge unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger dem Arbeitsplatz gilt.

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich.(FR) Ich habe für den Bericht Őry über die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Strategie Europa 2020 gestimmt. Dieser Text legt großes Gewicht darauf, dass der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit angesichts der wirtschaftlichen und sozialen Krise Priorität eingeräumt werden muss. Der Text hat mehrere Schwerpunkte: Die Beschäftigungsquote muss während der nächsten zehn Jahre in allen Mitgliedstaaten der Union auf 75 % angehoben werden, und es müssen besondere Anstrengungen für die am meisten gefährdeten Gruppen auf dem Arbeitsmarkt unternommen werden: junge Menschen, ältere Menschen, geringqualifizierte Frauen, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund, da diese bei der Einstellung und am Arbeitsplatz besonders häufig Diskriminierungen erleben. Der Text verweist auch auf die Grundprinzipien von menschenwürdiger Arbeit und Armutsbekämpfung.

 
  
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  Małgorzata Handzlik (PPE), schriftlich.(PL) Die Leitlinien für die Beschäftigungspolitik für die nächsten zehn Jahre zeigen, dass der Dienstleistungssektor einer der Bereiche sein wird, in denen die meisten Arbeitsplätze geschaffen werden. Damit diese Arbeitsplätze geschaffen werden können, müssen die Unternehmen in Bezug auf die von ihnen angebotenen Dienstleistungen günstige Bedingungen vorfinden. Dazu gehören auch grenzübergreifende Dienstleistungen. Ich möchte daher betonen, dass die Dienstleistungsrichtlinie die Beschäftigungspolitik unterstützen kann, sofern ihre Umsetzung durch die Mitgliedstaaten verbessert wird.

Die Richtlinie schafft neue Möglichkeiten für Unternehmen. Wenn sie jedoch gut angewandt wird, dann kann sie sich auch auf die Arbeitsmärkte vorteilhaft auswirken. Ich unterstütze daher die im Bericht angenommenen Vorschläge. Der Dienstleistungssektor wird mobile Arbeitnehmer benötigen, die angemessen vorbereitet und qualifiziert sind. Und dafür benötigen wir Veränderungen in den Aus- und Weiterbildungssystemen und in der Beschäftigungspolitik.

 
  
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  Elie Hoarau (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Als gewähltem Vertreter einer Überseeregion sind mir Strategien zur Förderung von Beschäftigung und zur Bekämpfung von Armut mehr als vertraut, denn die ÜD Frankreichs verfügen über die niedrigsten Beschäftigungsquoten in Frankreich (zum Beispiel 43,9 % in Réunion im Vergleich zu 62,3 % in den Mitgliedstaaten der EU insgesamt).

Ich habe mich immer dafür eingesetzt, diese Zahl von 10 % im Jahre 2014 auf 75 % im Jahre 2020 zu steigern, insbesondere da sie hauptsächlich auf junge Menschen, die in Schwierigkeiten sind, Frauen und Menschen mit Behinderungen ausgerichtet ist. Der Vorschlag bezieht sich auch auf die Armut und zielt darauf ab, die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die unter der Armutsgrenze leben, um 25 % zu reduzieren. Diese Ziele sollten alle sozialen und politischen Kräfte, sowohl auf französischer, als auch auf europäischer Seite mobilisieren, damit der Staat die erforderlichen Mittel einsetzen kann, um diese Ziele innerhalb der gesetzten Fristen zu erreichen.

 
  
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  Alan Kelly (S&D), schriftlich. Ich habe diese Konsultation unterstützt, weil es meiner Ansicht nach sehr wichtig ist, dass die Mitgliedstaaten der EU dafür sorgen, dass angemessene Mindesteinkommen über der Armutsgrenze erzielt werden können. Darüber hinaus ist es sehr wichtig, den Grundsatz der gleichen Behandlung und des gleichen Entgelts bei gleicher Arbeit wo immer möglich zur Geltung zu bringen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die derzeitige Wirtschaftskrise ist die wichtigste Variable, die zu beachten ist, wenn wir über neue Leitlinien für die Beschäftigung im Rahmen der Strategie Europa 2020 sprechen, da sie den Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren ganz wesentlich beeinflussen wird. Obwohl es Hinweise auf eine Erholung der Wirtschaft in einigen Ländern der EU gibt, bleibt die wirtschaftliche Lage in der großen Mehrheit der Mitgliedstaaten nach wie vor sehr schwierig.

Andererseits hat die Krise bisher noch nicht voll auf den Arbeitsmarkt durchgeschlagen, sodass sich die Zahl der Arbeitslosen infolge der aktuellen Krise noch um viele Tausend erhöhen wird. Somit sind die großen Herausforderungen, vor denen wir stehen, der demografische Wandel, die Globalisierung und die Einführung neuer Technologien, einschließlich kohlenstoffemissionsarmer Technologien. Daher darf sich die europäische Beschäftigungsstrategie für das nächste Jahrzehnt nicht nur mit den dringlichsten Problemen im Zusammenhang mit der Krise beschäftigen, sondern sie muss auch die Probleme berücksichtigen, die mittel- bis langfristig zu erwarten sind. Deshalb habe ich so gestimmt, wie ich gestimmt habe.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. (LV) Ich stimme dem Berichterstatter Herrn Őry voll und ganz zu und habe daher diese Legislativentschließung befürwortet. Besonders begrüße ich den Änderungsantrag Nr. 12 des Rates, in dem angemerkt wird, dass es wichtig ist, Ereignisse, die das Wirtschaftswachstum drosseln, zu bekämpfen. Dazu gehören auch die bürokratische Belastung und hohe Steuern. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass das Europäische Parlament schon früher einmal über die bürokratische Belastung und die hohen Steuern gesprochen hätte.

Nur wenige Menschen berücksichtigen, dass irrationale und unlogische Steuern jede Wirtschaftsordnung ineffizient machen können. In einem Land wie Lettland hat das Steuerwesen heute zu einer Krise geführt. Aufgrund eines bürokratischen und verpfuschten Steuerwesens hat Lettland mehr als 10 Milliarden EUR verloren. Ich habe diese Legislativentschließung befürwortet in der Hoffnung, dass sie mit der großen Aufgabe der Steueroptimierung im Gebiet der EU beginnt.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. (DE) Die Beschäftigungspolitik ist sowohl für die Wirtschaft als auch für den sozialen Frieden von zentraler Bedeutung. Es liegt daher im Interesse jeder Nation, selbst über geeignete Maßnahmen zu entscheiden. Aufgrund der großen Unterschiede in den jeweiligen Mitgliedstaaten ist ein einheitliches Maßnahmenpaket jedoch nicht möglich. Eine Beschäftigungsquote von 75 % ist in einigen Mitgliedstaaten wie Polen, Malta und Ungarn, die derzeit bei weniger als 60 % liegen, illusorisch. Auch für Österreich, das bei rund 70 % liegt, ist es äußerst fraglich, ob eine höhere Beschäftigungsquote mit der Wahlfreiheit im Zusammenhang mit der Kindererziehung oder dem Schutz inländischer Arbeitnehmer vor Lohndumping durch ausländische Billigarbeitskräfte vereinbar ist. Aus diesen Gründen habe ich mich dazu entschieden, gegen diesen Bericht zu stimmen.

 
  
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  Franz Obermayr (NI), schriftlich. − (DE) Die wirksame Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in der EU ist in einer ultra-liberalen Union illusorisch. Ich habe daher gegen den Bericht von Herrn Őry gestimmt.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für den Bericht von Herrn Őry gestimmt, da ich mit seinem Ansatz und seiner abschließenden Botschaft übereinstimme.

Der Vorschlag unterstreicht, wie wichtig es ist, die Zahl der Beschäftigten im Arbeitsmarkt zu erhöhen, um so einen Beitrag zur Verringerung der strukturellen Arbeitslosigkeit zu leisten und dem lebenslangen beruflichen Lernen besondere Beachtung zu schenken. Eine Schlüsselrolle kommt dabei der Bildung zu, indem die derzeitigen Bildungssysteme verbessert und junge Menschen ermutigt werden, an die Hochschulen zu gehen. In den kommenden Jahren wird es außerdem viele neue Anstrengungen geben, um die soziale Eingliederung und den Kampf gegen die Armut effizienter voranzubringen.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Am 27. April 2010 hat die Kommission einen Vorschlag für die integrierten Leitlinien zu Europa 2020 vorgelegt, der den Rahmen für die neue Strategie und die von den Mitgliedstaaten durchzuführenden Reformen vorgibt.

Die Debatte über die neuen Beschäftigungsleitlinien 2020 findet mitten in einer Wirtschaftskrise statt, die in den kommenden Jahren zweifellos tiefgreifende Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben wird. Trotz einiger ermutigender Anzeichen für ein Wiedereinsetzen des Wachstums bleibt die Wirtschaft in den meisten Mitgliedstaaten anfällig. Daher sind die direkten Auswirkungen der Krise auf die Arbeitslosigkeit immer noch nicht in vollem Umfang spürbar geworden. Folglich müssen sämtliche Bemühungen unternommen werden, um einen nachhaltigen Wirtschaftsaufschwung sicherzustellen und das Potenzial der europäischen Volkswirtschaften zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu stärken und den Menschen bei der Arbeitsplatzsuche zu helfen.

Daher ist es sehr wichtig, dass eine europäische Beschäftigungsstrategie für das nächste Jahrzehnt ein Gleichgewicht zwischen den aus der Krise hervorgehenden dringenden, unmittelbaren und mittel- und langfristigen Herausforderungen findet und beibehält.

 
  
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  Rovana Plumb (S&D), schriftlich. (RO) Im Rahmen der Strategie 2020 der Europäischen Union hat sich Rumänien zusammen mit anderen Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, bis 2020 eine Beschäftigungsquote von 75 % zu erzielen. Diesem Gesamtziel zufolge muss in Rumänien bis 2020 eine Beschäftigungsquote von 69–70 % erzielt werden. Ich muss erwähnen, dass die Beschäftigungsquote in Rumänien im Jahr 2010 bei 63,6 % liegt. Der europäische Durchschnitt liegt bei 67,4 %.

Vor diesem Hintergrund rufe ich die Mitgliedstaaten dazu auf, Reformprogramme ins Leben zu rufen, die einen Beitrag leisten zu:

- Erwerbsbeteiligung durch Strategien zur Förderung der Geschlechtergleichstellung und gleicher Entgelte mit dem Ziel, das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen bis 2020 auf 0–5 % zu verringern;

- Ankurbelung der Beschäftigungsquote durch Maßnahmen zur Förderung der Beteiligung, insbesondere ethnischer Minderheiten – darunter die Roma – am Arbeitsleben;

- die Annahme strenger Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, auf nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit basierende Volkswirtschaften abzuschrecken, die zahlreiche nachteilige Auswirkungen auf den europäischen Arbeitsmarkt haben, statt Maßnahmen zu fördern, die nur darauf ausgerichtet sind, die Arbeitskräfte in den Binnenmärkten der Mitgliedstaaten zu schützen;

- die vollständige Öffnung der Arbeitsmärkte für Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten.

 
  
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  Robert Rochefort (ALDE), schriftlich. (FR) Wenngleich sich die vollständigen Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die Arbeitslosenquoten noch nicht bemerkbar gemacht haben, ist es doch wichtig, eine ehrgeizige europäische Beschäftigungsstrategie einzuführen.

Ich stimme dem vom Rat festgelegten Ziel, die Beschäftigungsquote zwischen heute und dem Jahr 2020 auf 75 % der europäischen Bevölkerung zu steigern, zu. Es muss jedoch noch mehr unternommen werden. Wir könnten zum Beispiel das Ziel festlegen, die Beschäftigungsquoten innerhalb der schwächeren Bevölkerungsgruppen, wie jungen Menschen zwischen 15 und 25 Jahren, älteren Arbeitnehmern, ungelernten Frauen im erwerbstätigen Alter oder Menschen mit Behinderungen, zu steigern. Oder wir könnten die Quoten der Schulabbrecher weiter auf unter 10 % senken.

Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass spezifische Strategien auf die Schwierigkeiten ausgerichtet sein sollten, mit denen Langzeitarbeitslose beim Einstieg in den Arbeitsmarkt konfrontiert werden. Und ich rufe den Rat auf, sich mit den Mitteln auszustatten, um diese im Laufe der nächsten 10 Jahre um mindestens 10 % zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten – wie von Herrn Őry in seinem Bericht vorgeschlagen – mindestens 25 % aller Langzeitarbeitslosen an einer aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahme in Form von Weiterbildung, Ausbildung und/oder Umschulung teilnehmen können.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Der heute angenommene Bericht ist ein Meilenstein für die Beschäftigungsleitlinien der EU. Die Abgeordneten haben dafür gestimmt, erstmals eine angemessene soziale Komponente in die Leitlinien aufzunehmen, darunter auch Maßnahmen zum Umgang mit Armut und den arbeitenden Armen, sowie das Problem der Jugendarbeitslosigkeit anzugehen und ausgegrenzte und schwache Bevölkerungsgruppen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die EU-Regierungen und der belgische Ratsvorsitz müssen der Botschaft, die heute vom Europäischen Parlament ausgesendet wurde, Beachtung schenken und sich dazu verpflichten, ihre beschäftigungspolitischen Strategien stärker auf soziale Integration auszurichten.

Besonders die nationalen Regierungen müssen der Forderung des Parlaments nachkommen, Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben und der Gleichstellung der Geschlechter zu ergreifen. In dieser Hinsicht müssen große Anstrengungen unternommen werden, um die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt bis 2020 auf 75 % zu steigern.

 
  
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  Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. (IT) Der heute angenommene Bericht ist ein wichtiges Instrument zur Förderung neuer beschäftigungspolitischer Strategien im Rahmen der Europa-2020-Strategie.

Es ist wichtig hervorzuheben, dass der Text an die Mitgliedstaaten appelliert, entschlossen zu handeln, um die Beschäftigungsniveaus zu erhöhen, und insbesondere, um die Mobilität unter den jungen Menschen zu fördern. Die Schaffung neuer und besserer Arbeitsplätze, die Verringerung der Arbeitslosigkeit und die Steigerung der Beschäftigungsquote der aktiven Bevölkerung auf 75 % müssen die Zielvorgaben darstellen, die es in den nächsten Jahren zu erreichen gilt. Die aktive Bevölkerung muss im Mittelpunkt aller Strategien für die wirtschaftliche Entwicklung der Europäischen Union stehen. Ohne Arbeitsplatz bleiben alle Zukunftspläne – wie Reisen, ein Haus kaufen oder ein Kind bekommen – Wunschträume, die wahrscheinlich nicht in Erfüllung gehen.

 
  
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  Oreste Rossi (EFD), schriftlich. (IT) Wir können diesem Bericht nicht zustimmen, weil er die Einführung von Maßnahmen fördern soll, die darauf ausgerichtet sind, den Zugang zu Beschäftigung für bestimmte Gruppen, insbesondere die Roma, zu erleichtern.

Wir können nicht hinnehmen, dass wir statt der Verteidigung der Rechte jener Menschen, die in ihrem eigenen Land leben, Angelegenheiten für Menschen vereinfachen, die in vielen Situationen nur Gäste sind. In Krisenzeiten muss jeder Staat offenkundig die Angelegenheiten seiner eigenen Bürgerinnen und Bürger vereinfachen, etwa mit Projekten für Menschen, die in Schwierigkeiten sind oder keine Arbeit haben.

 
  
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  Joanna Senyszyn (S&D), schriftlich.(PL) Ich habe den Bericht über die Leitlinien für die Beschäftigungsstrategien der Mitgliedstaaten befürwortet: Teil II der integrierten Leitlinien zu Europa 2020. Angesichts der Tatsache, dass die Arbeitslosenquote in der EU bei 9,6 % liegt, ist es zwingend erforderlich, die Beschäftigungspolitik zu intensivieren und zu rationalisieren, um neue Arbeitsplätze zu schaffen. In Polen ist die Unterstützung der EU tausenden von Menschen zugutegekommen, die nun Arbeit haben. Das für diesen Zweck verfügbare Geld wird nicht immer klug ausgegeben. Der Mangel an genau spezifizierten Leitlinien bedeutet, dass viele Projekte ad hoc durchgeführt werden. Dies führt dazu, dass Weiterbildungsmaßnahmen nicht immer an die tatsächliche Situation angepasst sind, und dass häufig mehrmals dieselben Leute teilnehmen. Daher befürworte ich die Initiative der Kommission in diesem Bereich. Diese Leitlinien, die während der Krise ausgearbeitet wurden, werden in den nächsten Jahren auf den Prüfstand gestellt. Von diesen Leitlinien wird abhängen, ob die Union die Krise überwindet, und ob die neu geschaffenen Arbeitsplätze den derzeitigen und zukünftigen Bedürfnissen des Arbeitsmarktes gerecht werden.

Es ist ebenfalls wichtig, die Effizienz der Leitlinien zu überwachen, indem bestimmte statistische Daten zur Effizienz der auf Grundlage der Leitlinien ergriffenen Maßnahmen erfasst werden. Nur so werden wir den tatsächlichen Einfluss der EU-Finanzmittel auf die Verringerung der Arbeitslosigkeit innerhalb der Union feststellen können. Dies wird wiederum die Möglichkeit bieten, gegebenenfalls erforderliche Veränderungen in diesem Bereich vorzunehmen. Ich rufe auch dazu auf, dass ein besonderes Augenmerk auf die Förderung von Mobilität und Beschäftigung von Frauen, jungen Menschen, älteren und behinderten Menschen gerichtet wird.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. (NL) Trotz einiger ermutigender Anzeichen für ein erneutes Wachstum bleibt die wirtschaftliche Situation instabil. Europa muss daher einen nachhaltigen Wirtschaftsaufschwung sicherstellen, das Potenzial der europäischen Volkswirtschaften zur Schaffung von Arbeitsplätzen stärken und den Menschen bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt helfen. Die Empfehlung des Berichts zu den Beschäftigungsleitlinien ist klar formuliert: mehr erwerbstätige Frauen, Senioren und junge Menschen, weniger Armut und eine bessere Ausbildung. Das sind die Ziele der EU, die es bis 2020 zu erreichen gilt. Aus diesen Gründen bekunde ich meine Unterstützung für den Bericht. Er enthält Leitlinien, die es den Menschen ermöglichen, Arbeit und Betreuungsaufgaben besser zu vereinbaren, zum Beispiel durch flexible Arbeitszeiten und Zugang zu Kinderbetreuung. Das ist eine konkrete Strategie, die darüber hinaus den Frauen beim Einstieg in den Arbeitsmarkt helfen wird. Das Parlament erwartet von den Ländern der EU auch, dass diese ihre Systeme der sozialen Sicherheit verbessern und ein angemessenes Einkommen garantieren, damit die Armut verringert werden kann und die Menschen erkennen, dass es sich lohnt zu arbeiten. Schließlich wird die kontinuierliche Weiterverfolgung der Ziele der Kohäsionspolitik zur Behebung der sozioökonomischen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und den Regionen führen. Wenn die Kommission nun konsequent sicherstellt, dass die Mitgliedstaaten die Leitlinien als Grundlage für ihre Strategien verwenden, dann werden Europas Pläne für 2020 keine leeren Worte sein.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Die Diskussion über die neuen Leitlinien für die Beschäftigung im Jahre 2020 wird zu einem Zeitpunkt geführt, wo tausende von Familien in ganz Europa mit dem tragischen Ausmaß der Arbeitslosigkeit als einem Bestandteil der Wirtschaftskrise konfrontiert werden. Diese Leitlinien, die Bestandteil der Europa-2020-Strategie sind, umfassen allgemeine Leitlinien sowohl für die Wirtschaftspolitik als auch für die Beschäftigungspolitik.

Der Bericht, über den wir heute abgestimmt haben und den ich befürwortet habe, ist am Vorschlag der Europäischen Kommission ausgerichtet – wenngleich der Berichterstatter versichert hat, dass diese Leitlinien eindeutig sind und den Mitgliedstaaten bei der Festlegung ihrer Politik von Nutzen sein werden. Die Förderung der Beschäftigung wird sich mit einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum, der Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Arbeitnehmern an neue Gegebenheiten, dem Erreichen hoher Bildungsniveaus – insbesondere unter jüngeren Menschen –, kontinuierlicher Weiterbildung entsprechend den Bedürfnissen der Unternehmen und der Einbindung der Sozialpartner in all diese Prozesse automatisch ergeben.

Genau das hat der Berichterstatter mit der Festlegung von Zielen zur Steigerung und Verbesserung der Beschäftigung, zur Erhöhung des Bildungsniveaus, der Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben und zur Verringerung der Schulabbrecherquote sowie des in Armut lebenden Anteils der Bevölkerung versucht.

 
  
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  Georgios Toussas (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Die Beschäftigungsleitlinien der Kommission und der entsprechende Bericht des Europäischen Parlaments sind Teil der basisfeindlichen Strategie der EU, der EU-2020-Strategie und ihren „integrierten Leitlinien“. Sie bilden einen einheitlichen Rahmen für die arbeitnehmerfeindliche Politik der EU, die bereits in der Einführung begriffen ist und auf noch entschlossenere und besser koordinierte Weise in allen Mitgliedstaaten der EU gefördert werden muss.

In ihrem Mittelpunkt stehen die Bemühungen des Monopolkapitals, die Kosten für Arbeitskräfte so stark wie möglich zu senken, um die Gewinne während der kapitalistischen Krise sichern zu können. Um dieses Ziel zu erreichen, fördern die EU, die kleinbürgerlichen Regierungen und die politischen Kräfte des Kapitals in den Mitgliedstaaten und im Europäischen Parlament die folgenden Punkte der Beschäftigungsleitlinien mit Entschlossenheit: ein längeres Arbeitsleben, eine Anhebung des Rentenalters, wobei die demografische Alterung und die „Lebensfähigkeit“ nationaler Versicherungssysteme als Vorwände angebracht werden, „Flexicurity“ und flexible, temporäre Teilzeitbeschäftigung als Standard, wodurch alle erworbenen Rechte der Arbeitnehmer abgeschafft werden, die Anpassung der Bildungssysteme an die Weiterbildung von erwerbsfähigen Arbeitnehmern, um den kapitalistischen Bedürfnissen zu entsprechen, ein Pool billiger wissenschaftlicher Arbeitskräfte/bezahlter Intellektueller für den Geschäftsbetrieb und ein neues Netzwerk an der Grenze zur Mittellosigkeit für Fälle extremer Armut, um sozialen Aufständen entgegenzuwirken, die aus skrupelloser Ausbeutung hervorgehen.

 
  
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  Viktor Uspaskich (ALDE), schriftlich. (LT) Meine Damen und Herren, in diesem Bericht wird zu Recht darauf verwiesen, dass es wichtig ist, das Beschäftigungsniveau zu erhöhen und die Beschäftigungsquote anzuheben. Das ist sowohl für unsere Wirtschaft als auch für unsere Gesellschaft wichtig. Es ist auch wichtig, Qualität nicht zugunsten von Quantität zu opfern, indem man versäumt, sich mit der Situation der bedürftigen Erwerbstätigen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene zu befassen. Es gibt eine große Gruppe erwerbstätiger Menschen, deren verfügbares Einkommen jedoch nicht ausreicht, um sich aus der Armut zu befreien. Die wirtschaftliche Rezession hat daraus ein Problem für das gesamte Europa gemacht und in Litauen ist die Situation besonders schwierig.

Diese Tendenzen spiegeln sich in den Mindestlöhnen, welche die Arbeitnehmer erhalten, und in den weit verbreiteten Lohnkürzungen als strenger Sparmaßnahme sehr gut wider. Menschen ohne höhere Bildung sind besonders gefährdet. Gemäß den EU-Statistiken liegt das Armutsrisiko für Arbeitnehmer ohne höhere Bildung bei 16 % – das Doppelte des Durchschnitts in Litauen und acht Mal höher als für einen Angestellten mit Hochschulbildung. Bedauerlicherweise ist diese Kluft in Litauen wesentlich größer als anderswo in der Europäischen Union. Das Problem der Armut unter den Erwerbstätigen wurde von den Mitgliedstaaten, mein Land eingeschlossen, noch nicht ausreichend diskutiert. Wir benötigen mehr Studien zu diesem Problem sowie spezifische Maßnahmen zur Reduzierung der Armut erwerbstätiger Menschen.

 
  
  

Entschließungsantrag RC-B7-0494/2010

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für den gemeinsamen Entschließungsantrag zur Situation der Menschenrechte im Iran gestimmt. Ich habe das getan, weil ich der Meinung bin, dass die Todesstrafe durch Steinigung für Sakineh Ashtiani ein klarer Verstoß gegen die internationalen Verpflichtungen des Iran darstellt. Diese Art der Bestrafung kann ungeachtet der Tatbestände nie gerechtfertigt oder akzeptiert werden. Folter, rechtswidrige Festnahmen, physische und sexuelle Gewalt sowie Straffreiheit für staatliche Akteure sind in vielen Ländern weiterhin sehr verbreitet. Dies lässt ernsthafte Zweifel an der Unparteilichkeit und Transparenz der dortigen Gerichtsverfahren aufkommen. Die fortwährende Verfolgung ethnischer und religiöser Minderheiten sowie die andauernde Kriminalisierung freiwilliger sexueller Beziehungen zwischen Erwachsenen ist inakzeptabel.

In dieser Situation ist es unsere Aufgabe als Verfechter der Menschenrechte und der demokratischen Werte, welche die Grundlage unserer Institutionen bilden, möglichst großen Druck auf die iranischen Behörden auszuüben, damit solche Vorgehensweisen bereinigt werden. Dieser Druck hat bereits Früchte getragen, denn die iranische Regierung hat verkündigt, dass das Todesurteil durch Steinigung gegen Sakineh Ashtiani ausgesetzt wurde. Ich möchte den Mut aller iranischen Männer und Frauen würdigen, die für ihre Grundfreiheiten kämpfen.

 
  
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  Charalampos Angourakis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Das Europäische Parlament hat sich beeilt, seine Unterstützung für die imperialistischen Vorhaben im Nahen Osten und für die unverhüllten militärischen Bedrohungen durch Israel, die USA und die NATO gegen Iran zu bekunden. Unter dem Vorwand der barbarischen Todesstrafe durch Steinigung, zu der Sakineh Mohammad-Ashtiani verurteilt wurde, sowie der inakzeptablen Verfolgung der Basisbewegung haben alle Fraktionen im Europäischen Parlament in einer seltenen Geste der Eintracht eine Entschließung zur Verstärkung der imperialistischen Intervention in Iran angenommen. Die Kommunistische Partei Griechenlands hat die Entschließung nicht unterstützt, da diese in keinem Zusammenhang mit der Solidarität steht, die im Kampf der Arbeiterklasse gegen das reaktionäre und rückwärts gewandte Regime erforderlich ist, das durch Sanktionen und derartige Entschließungen sogar noch gestärkt wird. Es ist bezeichnend, dass die Aussprache im Europäischen Parlament unmittelbar nach den Äußerungen der israelischen Botschaft in Brüssel beschlossen wurde, die es dazu aufgerufen hatte, nicht auf Verstöße gegen die Menschenrechte in Israel einzugehen und seine Aufmerksamkeit stattdessen auf Iran zu lenken.

Die Sensibilität des Europäischen Parlaments für das Thema Menschenrechte ist das Feigenblatt für die aggressive Außenpolitik der EU und ihre Verbrechen gegen Arbeitnehmer, Immigranten und Völker. Der Kampf gegen die NATO, die EU und die imperialistischen Verbände wird immer notwendiger, wenn die Menschen Rechte und Freiheiten erlangen und ihr eigenes Schicksal bestimmen wollen.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich.(FR) Sakineh Mohammadi Ashtiani, eine 43-jährige iranische Frau, soll wegen Ehebruchs und Komplizenschaft beim Mord an ihrem Ex-Mann gesteinigt werden. Als Abgeordnete sowie als Vorsitzende des Verbandes Femmes au Centre (Frauen im Mittelpunkt) macht mich dieses Urteil, das von allen als willkürlich angesehen wird, wütend. In der Tat missachtet diese Entscheidung die grundlegendsten Menschenrechte: Sie verletzt das Recht auf Verteidigung sowie die Menschenwürde. Noch immer existieren in manchen Ländern zwei Arten von Gerechtigkeit Seite an Seite: Frauen werden von Männern, die die gesamte Macht innehaben, ohne Rücksicht auf ihre Grundrechte verurteilt und gefoltert. Ich bin erfreut, dass die Entschließung des Parlaments, die das iranische Regime auffordert, dieses Urteil zu überdenken, fast einstimmig angenommen wurde, da dies der Entschließung ein erhebliches Gewicht verleiht. Wir erwarten nun wirkliche Fortschritte im Bereich der Menschenrechte im Iran.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich.(LT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt. Der Iran ist weiterhin das Land mit den meisten Hinrichtungen pro Jahr weltweit. Aus diesem Grund unterstütze ich die Position des Europäischen Parlaments voll und ganz, die die Todesstrafe aufs Schärfste verurteilt und die iranischen Behörden auffordert, diese abzuschaffen, um alle Formen von Folter und sonstigen grausamen oder erniedrigenden Behandlungen zu beseitigen und die Verfolgung von Menschenrechtsaktivisten zu beenden. Ich unterstütze das Ziel der Europäischen Union, die Menschenrechte sowie die Umsetzung zugehöriger Unterstützungsprogramme, wie z. B. der von der EU finanzierten Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte, weltweit zu fördern. Diese Initiative, die für den Zeitraum von 2007-2013 über ein Budget von 1,1 Mrd. EUR verfügt, zielt darauf ab, zu gewährleisten, dass die Menschenrechte und die Grundsätze der Demokratie überall auf der Welt geachtet werden. Aus diesem Grund sollten die Kommission und der Rat zusammen mit anderen internationalen Organisationen auch weiterhin aktiv zusätzliche Hilfsmaßnahmen erarbeiten, um die Menschenrechtsaktivisten im Iran aktiv zu schützen.

 
  
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  Mara Bizzotto (EFD), schriftlich. (IT) Die gemeinsame Entschließung hat meine volle Unterstützung als politische Vertreterin, doch noch viel mehr als Frau. Iran ist heute ein Land, das die Gewalttätigkeit des radikalen Islamismus und Fanatismus gegen Frauen und ihre Grundrechte symbolisiert.

Mit dieser Entschließung rufen wir die Islamische Republik und ihre Führung mit Recht dazu auf, die internationalen Menschenrechtskonventionen, zu deren Einhaltung der Iran gesetzlich verpflichtet ist, anzuerkennen. Zusammen mit den anderen Fällen, die in dem Text, für den wir gestimmt haben, enthalten sind, bestätigt der Fall Sakineh, dass Teheran heute nicht nur moderne politische und kulturelle Werte vehement ablehnt, sondern sich im Hinblick auf internationale Normen auch im Bereich der Illegalität bewegt, da es die verbindlichen Abkommen zur Ratifizierung der Kinderrechtskonvention und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte nicht befolgt.

Die Entschließung ist bindend, und dies zu Recht in einer Zeit, in der wir Iran die Macht und den Druck, den diese Institution ausüben kann, spüren lassen müssen, damit die internationale Bewegung verhindern kann, dass der Scharfrichter der Islamischen Republik die von ihm gewünschte Wirkung erzielt. Aus diesem Grund habe ich entschlossen für diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. (RO) Die internationale Gemeinschaft hat einen kleinen Sieg errungen und verbreitet damit im Fall der Frau, die im Iran zum Tode durch die barbarische Methode der Steinigung verurteilt wurde, immer noch einen Hoffnungsschimmer. Das Urteil wurde zeitweilig aufgehoben, aber letzten Endes ist das bedeutungslos. Daher müssen die Bemühungen aller Mitglieder der internationalen Gemeinschaft fortgeführt werden. Das Ziel ist hierbei die Abschaffung der Todesstrafe in Ländern wie Iran, in denen das Leben der Menschen abartigen, archaischen Gesetzen ausgeliefert ist.

Die Europäische Union muss weiterhin Staaten verurteilen, in denen das menschliche Leben nicht geachtet wird und Menschenrechte nichts bedeuten, und Druck auf diese Staaten ausüben. Es gibt Menschen im Iran, die Tag für Tag ihr Leben und ihre persönliche Sicherheit riskieren, indem sie für größere Freiheiten und mehr demokratische Rechte kämpfen. Internationale Vereinigungen und Gremien demonstrieren ihre Unterstützung für diese Menschen. Im Falle eines repressiven Regimes, das wie das Regime in Teheran in einer Zeitfalle gefangen ist, wird der Kampf jedoch schwierig und langwierig werden. Niemand sollte mit seiner Freiheit dafür bezahlen müssen, dass er sich öffentlich gegen ein Regime oder einige Regimeführer ausgesprochen hat. Die Europäische Union muss in ihrer Rolle als Exporteur von Freiheit und Achtung der Menschen und ihrer Rechte aktiv werden.

 
  
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  Andrew Henry William Brons (NI), schriftlich. – Ich habe mich zu diesem Antrag der Stimme enthalten. Ich hätte jedoch für den (EKR) Antrag B7-0499/2010 gestimmt. Selbstverständlich bin auch ich der Ansicht, dass der Tod durch Steinigung (oder jedes andere Todesurteil) wegen Ehebruchs auch für muslimische Länder, die solche Handlungen möglicherweise gerne gesetzlich verbieten würden, absolut inakzeptabel ist. Ich bin zwar nicht dafür, moralisches Verhalten zwischen einwilligenden Erwachsenen mithilfe des Strafrechts zu erzwingen, aber ich respektiere das Recht anderer Länder, eine andere Ansicht zu vertreten, solange sie keine unverhältnismäßigen und grausamen Urteile anwenden. Ich bin auch beunruhigt über die Anwendung des Strafrechts gegen politischen Dissens sowohl im Iran als auch in den Ländern der EU, die dessen schuldig geworden sind.

Alle Angeklagten, die ernsthaft strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, müssen Anspruch auf rechtliche Vertretung haben, und es muss Schutzklauseln gegen unangemessenes polizeiliches Verhalten vor einem Prozess geben. Ich glaube nicht, dass es Aufgabe der EU ist, Iran mitzuteilen, dass die Todesstrafe unter keinen Umständen zum Einsatz kommen darf. Wenn dieser Antrag nicht kontraproduktiv sein soll, dann muss er richtig bemessen sein und sich an reformorientierte Mitglieder einer sehr konservativen Gesellschaft wenden. Mit diesem Antrag wird man sogar reformbereiten Iranerinnen und Iranern zu nahe treten.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Sakineh Ashtiani ist das Gesicht der Hinrichtungen im Iran und das Symbol der Ungerechtigkeit der Gerichtsverfahren des Landes und seiner Verletzung der Grundrechte. Ich möchte mich den internationalen Solidaritätsbewegungen anschließen, die fordern, dass das Urteil aufgehoben und Sakineh Ashtiani sofort freigelassen wird: ihre Freiheit zu fordern, bedeutet auch, für die Gleichberechtigung der Frau und die Freiheit der Meinungsäußerung zu kämpfen sowie aktiv an einer freien Gesellschaft teilzunehmen. Ich unterstütze Bewegungen zur Bekämpfung von Diskriminierung, insbesondere im Fall iranischer Frauen, und möchte die Rolle von Sakineh Ashtiani als Vorreiterin des Kampfes für Demokratie, Gleichheit und Rechte im Iran betonen. Der Mut und die Entschlossenheit der iranischen Frauen sind eine Inspiration für uns alle.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Die theokratische Diktatur in Iran sät Hass und predigt Intoleranz. Ihre aufrührerischen Äußerungen zugunsten der Zerstörung Israels und zugunsten ihres Nuklearprogramms, das ohne Kontrolle oder internationale Überwachung fortbesteht, sind Bedrohungen für den Frieden in der Welt. Die islamischen Gerichte wenden barbarische Gesetze an, die an sich einen Schlag gegen die Gerechtigkeit darstellen, indem sie Frauen gewissermaßen als Sklaven behandeln.

Bedauerlicherweise ist der Fall von Sakineh Mohammadi-Ashtiani kein Einzelfall, und wir müssen alle anderen Frauen unterstützen, die ohne Rücksicht auf die Menschenwürde, die Rechte der Frauen und die Menschenrechte zum Tode verurteilt werden. Ich möchte meinen Widerstand gegen die Todesstrafe nochmals bekräftigen und die iranischen Behörden dazu aufrufen, gemäß den UN-Resolutionen 62/149 und 63/138, bis zur Abschaffung der Todesstrafe ein Moratorium für Hinrichtungen zu verkünden. Ich verurteile die Verhaftung von Zahra Bahrami, einer niederländischen Staatsbürgerin, die nach Iran gereist war, um ihre Familie zu besuchen, und die während der Ashura-Proteste am 27. Dezember 2009 festgenommen und gezwungen wurde, vor den Fernsehkameras ein Geständnis abzulegen und die gegen sie erhobenen Beschuldigungen zuzugeben.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für die gemeinsame Entschließung zu den Menschenrechten im Iran gestimmt, unter die ich meinen Namen gesetzt habe, da ich finde, dass es ethisch zwingend erforderlich ist, Druck auf die iranischen Behörden auszuüben, damit sie dieses abscheuliche Verbrechen unterlassen. Ich bin stolz darauf, in einem Land geboren worden zu sein, dass bei der Abschaffung der Todesstrafe ein Vorreiter war. Sakineh Mohammadi-Ashtiani hat kein Verbrechen begangen, wurde aber dennoch verhaftet und zum Tode durch Steinigung verurteilt und wird permanent gedemütigt und ausgepeitscht. Ich möchte meine tiefe Besorgnis über die ständigen Berichte zu Verfolgungskampagnen gegen politische Gegner und Verfechter der Menschenrechte, insbesondere gegen Frauen und junge Studenten, durch die iranischen Behörden ausdrücken. Dies stellt eine eindeutige Verletzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und einen Missbrauch der Judikative dar.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Unbegründete und unverhältnismäßige Gewalt verletzt nicht nur unser europäisches Empfinden, wenn sie frontal mit dem Fundament der Werte und Rechte kollidiert, die im Westen ihren Ursprung haben, und die heutzutage glücklicherweise Teil des Welterbes sind. Zwischen diesen Fällen zeichnen sich Fälle von Gewalt gegen Frauen ab, die in manchen Gesellschaften häufig als Kriegswaffe oder -ausbeute genutzt werden, als Dekorationsobjekte oder als Wesen ohne Rechte oder die Fähigkeit selbstständig zu handeln, und die dazu verurteilt sind, einer anormalen und schutzlosen Minderheit anzugehören.

Bedauerlicherweise gibt es immer noch Staaten und Länder, die weiterhin schreckliche Praktiken gegen Frauen anwenden und grausame, brutale und offensichtlich unverhältnismäßige Strafen gegen sie verhängen. Sie nähren Kulturen, die Frauen für das, was sie sind, unterdrücken, degradieren und demütigen. Gerade weil ich der Meinung bin, dass sich die Geschlechter aufgrund ihrer natürlichen Unterschiede und gleichen Rechte gegenseitig ergänzen, kann ich diese verabscheuungswürdigen Praktiken nur aufs Schärfste verurteilen.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir sind gegen die Todesstrafe in allen Ländern, ganz gleich ob in den USA, im Iran oder in irgendeinem anderen Land auf der Welt. Wir sind auch gegen jegliche Art von Folter, unabhängig davon, wo sie angewandt wird, auch im Iran und in den von der CIA kontrollierten Gefängnissen. Auf diese Weise zwingen wir Iran, Sakineh Ashtiani am Leben zu lassen und mit der Steinigung von Frauen, jungen Menschen und anderen aufzuhören. Deswegen haben wir für diese Entschließung gestimmt.

Wir möchten dennoch hervorheben, dass im Falle eines Kampfes für die Achtung der Demokratie im Iran die Verteidigung der Rechte derjenigen, die weiterhin für soziale Gerechtigkeit, Fortschritt und Demokratie in diesem Land kämpfen, unter keinen Umständen gegen die Souveränität des Iran, seine territoriale Integrität und seine Befugnis, über seine Zukunft zu entscheiden, eingesetzt werden kann. Sie kann noch viel weniger dazu verwendet werden, Eingriffe und Einmischungen zu rechtfertigen, welche die territoriale Souveränität des Landes nicht respektieren.

 
  
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  Pat the Cope Gallagher (ALDE), schriftlich. (GA) Tod durch Steinigung darf niemals akzeptiert oder unterstützt werden. Ich rufe die iranischen Behörden dazu auf, diese Strafmaßnahme für Sakineh Mohammadi-Ashtiani aufzuheben und den Fall erneut zu prüfen.

 
  
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  Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (S&D), schriftlich.(PL) Bis Ende 2010 verbleiben noch drei Monate, und das Justizwesen der Islamischen Republik Iran hat es in diesem Jahr bereits geschafft, 2000 Todesurteile zu verkünden. Wenn wir einmal von der optimistischen Annahme ausgehen, dass es im letzten Vierteljahr kein weiteres dieser Urteile geben wird, und angenommen, dass wir über jedes dieser Urteile informiert sind, bedeutet dies, dass jeden Tag fünf iranische Bürgerinnen und Bürger erfahren, dass sie bald sterben werden. Morgens könnte es Sakineh Mohammadi-Ashtiani sein, die im Jahre 2006 wegen Ehebruchs zum Tode durch Steinigung verurteilt wurde. Mittags könnte Mohammad Mostafaei, der Menschenrechtsanwalt, der aus Angst vor Verhaftung und Repression aus dem Iran geflüchtet ist, an der Reihe sein. Nachmittags könnte das nächste Opfer des iranischen Regimes dann Nasrin Sotoudeh sein, die sich für eine Verringerung der Anzahl der gegen Minderjährige verhängten Todesurteile einsetzt, während abends die niederländische Staatsbürgerin Zahra Bahrami aufgrund ihrer Teilnahme an einem Straßenprotest als Nächste verhaftet wird.

Fünftens und letztlich nehmen die iranischen Behörden ihr nächstes Opfer, das wir nicht kennen, nachts bei einer geheimen Razzia fest.

Wir fordern daher kategorisch die Abschaffung der Todesstrafe im Iran, die Aufhebung der Verurteilung von Sakineh Mohammadi-Ashtiani zur Steinigung und die Freilassung von Zahra Bahrami. Wir möchten auch anmerken, dass Iran den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte unterzeichnet hat, in dessen Artikel 18 Folgendes festgelegt ist: „Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.“

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich.(FR) Ich habe für die Entschließung über die Menschenrechte im Iran gestimmt, insbesondere im Fall von Sakineh Mohammadi Ashtiani und Zahra Bahrami, da die Situation dieser beiden Frauen tragisch ist. Sakineh Mohammadi Ashtiani, die von der iranischen Regierung zum Tode verurteilt wurde, ist täglich von einer Hinrichtung in Form des äußerst barbarischen Rituals der Steinigung bedroht. Welches Land kann noch im 21. Jahrhundert schwarz auf weiß in sein Gesetzbuch schreiben, wie groß die Steine sein müssen, die auf einen verurteilten Häftling geworfen werden sollen, um ihn zu töten? Dieses Land ist der Iran. Nur durch die Beteiligung der internationalen und politischen Gemeinschaft war es möglich, Steinigungen in den letzten Jahren zu verhindern, und allein sie wird die iranische Regierung zum Nachgeben bewegen können. Als Politiker, als Bürgerinnen und Bürger, als Menschen haben wir die Pflicht etwas zu verhindern, das nichts anderes als Mord ist.

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE), schriftlich. (FI) Ich habe für den Entschließungsantrag RC­B7­0494/2010 zur Lage der Menschenrechte im Iran gestimmt, weil ich der Meinung bin, dass die Europäische Union der Welt klar machen muss, dass ein menschenwürdiges Leben, politische Grundrechte und gerechte Behandlung als Grundrechte für alle Menschen gelten, ganz gleich, in welchem Land sie geboren wurden. Jeder, der die Entschließung gelesen hat und über ein gesundes Gewissen verfügt, wird in der Lage sein zu verstehen, warum das Thema in Europa so starke Gefühle weckt. Ich denke daher, dass es nicht erforderlich ist, das Thema in diesem Rückblick gesondert in allen Einzelheiten darzustellen.

Wenngleich sie derzeit ein offensichtliches Beispiel für eine schlechte Menschenrechtslage darstellt und uns allen als Warnung dienen sollte, darf die Lage im Iran nicht den Blick dafür verstellen, dass es fast überall in der Dritten Welt ähnliche und sogar noch ernstere Probleme gibt. Insbesondere gibt es in Regionen, die unter dem Einfluss der Scharia stehen, eine systematische Unterdrückung in großem Umfang.

Mir ist bewusst, dass die Haltung der Europäischen Union und der westlichen Welt im Hinblick auf die Menschenrechte nun schon seit einiger Zeit allgemein bekannt ist. Allerdings wurden noch keine wesentlichen Fortschritte bei diesem Thema erzielt. Aus diesem Grund halte ich es für wichtig, dass die Europäische Union in der Zukunft weiterhin Druck auf Iran und andere Problemländer in Sachen Menschenrechte ausübt.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Was im Iran im Bereich der Menschenrechte passiert, ist absolut verwerflich. Die EU kann als Verfechter der Menschenrechte auf der ganzen Welt nicht untätig bleiben und muss ihre uneingeschränkte Empörung hinsichtlich der zahlreichen Todesurteile durch Steinigung zum Ausdruck bringen, die seit vielen Jahren in diesem Land vollstreckt werden. Die EU muss ein deutliches Signal senden, dass eine solche Praxis in einem Land, das respektiert werden möchte und normale diplomatische Beziehungen mit allen Mitgliedstaaten der EU aufrechterhalten möchte, nicht akzeptiert werden kann. Daher habe ich so gestimmt, wie ich gestimmt habe.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. (LV) Ich habe für die gemeinsame Entschließung zur Lage der Menschenrechte im Iran gestimmt, weil ich ihren Inhalt voll und ganz unterstütze. Die Diktatur von Ahmadinejad hat das staatliche System und die Staatsmacht im Iran ins Mittelalter zurückversetzt. Wir müssen das iranische Regime daran erinnern, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sich nicht nur durch schöne Worte auszeichnet. Ich habe für diese Entschließung gestimmt, weil die islamistischen Fanatiker die Bedeutung des internationalen Rechts nicht verstehen wollen. Wir müssen die Abschaffung der Todesstrafe im Iran bewirken und Sakineh Mohammadi-Ashtiani und Zahra Bahrami aus den Händen der religiösen Terroristen befreien, die das Gesetz entstellt und daraus ein Terrorinstrument gegen ihr eigenes Volk gemacht haben.

 
  
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  Claudio Morganti (EFD), schriftlich. (IT) Ich habe für die Entschließung gestimmt, in der Hoffnung, dass diese Grausamkeit beendet wird, und dass die Menschenrechte aller Frauen und Männer in der Situation von Sakineh Mohammadi-Ashtiani geachtet werden. Ich möchte unterstreichen, dass das, was wir derzeit erleben, aus der Anwendung des fundamentalistischen islamischen Gesetzes, das einige Menschen auch gerne in unserem demokratischen Europa einführen würden, hervorgeht.

Die Todesstrafe durch Steinigung ist an sich eine Form der Folter. In den letzten Jahren wurden hunderte von Frauen im Iran wegen Ehebruchs zu Tode gesteinigt und mindestens 40 weitere Menschen, die das gleiche Schicksal erwartet, befinden sich im Gefängnis. Ganz zu schweigen von den tausenden von Frauen, die aus politischen Gründen verhaftet wurden, und die oftmals gefoltert und hingerichtet werden.

 
  
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  Cristiana Muscardini (PPE), schriftlich. (IT) Jedes Wort, das in diesem Plenarsaal gesprochen wird, müsste wie ein Stein sein, der vor diejenigen gelegt wird, welche die Steinigung ausführen, um eine Art Mauer der Schande um sie zu errichten und sie aus der menschlichen Gesellschaft zu verbannen.

Sakineh Mohammadi-Ashtiani muss gerettet werden, und mit ihr die Frauen und Männer überall auf der Welt, welche immer noch Opfer dieser barbarischen Grausamkeit werden, die selbst unter den wildesten und primitivsten Tieren gänzlich unbekannt ist. Es ist das Biest, also der Teufel, der heute die Hände und Lippen unwürdiger Anführer und falscher heiliger Männer bewegt, die der Allmächtige ohne jede Aussicht auf Gnade bereits verdammt hat. Sie sollten sich bewusst werden, dass, wenn sie jetzt nicht aufhören, ihre Zeit geprägt sein wird und es für sie jetzt und in Ewigkeit keinen Frieden mehr geben wird.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für den Entschließungsentwurf gestimmt und bin erfreut darüber, dass diese Kammer fast einstimmig dafür gestimmt hat. Solche Anlässe demonstrieren die überzeugende Stärke der Demokratie.

Die Mobilisierung von Menschen in ganz Europa sowie insbesondere in Italien zur Unterstützung von Sakineh sollte nachdrücklich unterstützt werden, und ich hoffe, dass sich die Situation im Iran verbessert. Ich bin der Ansicht, dass es eine der vorrangigen Funktionen des Parlaments ist, ein Leuchtfeuer der Hoffnung für alle Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu sein. Ich hoffe, dass das iranische Regime seine Politik überdenken, Frauen größeren Respekt zollen und ein transparenteres, weniger mittelalterliches Rechtssystem entwickeln wird.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. (FR) Worte sind manchmal nicht genug, wenn man mit Barbarei, Schmach und tiefster Verachtung für die grundlegendsten menschlichen Werte konfrontiert wird. Angesichts der schweren Steine der Dunkelmänner ist es nun Aufgabe der Demokraten auf der Welt, Sakineh Mohammadi-Ashtiani zu retten.

Seit der Wiedereinführung der Steinigung durch die Mullahs im Jahre 1979 wurden 300 Menschen infolge von Scheinprozessen massakriert – anders kann man das nicht ausdrücken. Nicht zu vergessen das Erhängen von Minderjährigen, Homosexuellen und politischen Gegnern. Darunter auch Baha'i-Anhänger, deren einziges Vergehen darin besteht, dass sie nicht die gleiche Religion wie die Machthaber in Teheran haben.

Hier kommen die Bedeutung unserer Worte und die Bedeutung dieser internationalen Mobilisierung, der sich das Europäische Parlament durch die Abstimmung heute Nachmittag angeschlossen hat, zum Tragen. Das hübsche Gesicht von Sakineh Mohammadi-Ashtiani verkörpert nun den Kampf für die Rechte der Frauen im Iran und des Weiteren die Verteidigung aller Opfer von Unterdrückung.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. (ES) Die Entschließung, die wir gerade angenommen haben, verdeutlicht unsere ausdrückliche Missbilligung des Todesurteils durch Steinigung für die iranische Staatsbürgerin Sakineh Mohammadi-Ashtiani. Ungeachtet der Taten, derer sie beschuldigt wird, kann ein Todesurteil durch Steinigung nicht gerechtfertigt oder akzeptiert werden. Darüber hinaus fordern die Abgeordneten dieses Parlaments die iranischen Behörden dazu auf, das Urteil aufzuheben und den Fall zu überprüfen.

Der Text, der mit 658 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 22 Enthaltungen angenommen wurde, fordert von der iranischen Regierung auch, dass sie den Fall von Zahra Bahrami erneut prüft und „ihr unverzüglich ermöglicht, mit einem Rechtsanwalt in Kontakt zu treten und konsularischen Beistand in Anspruch zu nehmen, und sie frei lässt oder ihr ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren gewährt“. Die Abgeordneten dieses Parlaments rufen Teheran auch dazu auf, die Hinrichtung von Ebrahim Hamidi, einem 18-Jährigen, welcher der Sodomie beschuldigt wird, zu stoppen.

Das Europäische Parlament zeigt sich bestürzt darüber, dass Iran zusammen mit Afghanistan, Somalia, Saudi-Arabien, Sudan und Nigeria „zu den wenigen Ländern gehört, welche die Steinigung noch durchführen“. In diesem Sinne fordert es das iranische Parlament auf, Rechtsvorschriften zu erlassen, mit denen die „grausame und unmenschliche Praxis der Steinigung“ für rechtswidrig erklärt wird. Darüber hinaus sollte die iranische Regierung bis zur Abschaffung der Todesstrafe ein Moratorium für Hinrichtungen einführen.

 
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