Der Präsident. – Das nächste Thema ist die Erklärung der Kommission zu Erzeugnissen aus geklonten Tieren in der Nahrungskette.
John Dalli, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete, ich freue mich, dass mir diese Gelegenheit angeboten wurde, um den Standpunkt der Kommission zu dem heiklen Thema des Klonens von Tieren für die Erzeugung von Nahrungsmitteln darzulegen.
Zunächst sollte ich betonen, dass es keine Belege für Bedenken zur Nahrungsmittelsicherheit bei Nahrungsmitteln gibt, die aus geklonten Tieren gewonnen wurden. Es gibt jedoch einige Tierschutzthemen, die näher betrachtet werden müssen. Solche Bedenken werden jedoch sicherlich im Laufe der Zeit abnehmen, da die Technik sich entwickelt und verbessert. Es gibt natürlich eine ethische Komponente dieses Themas, das, wie ich hinzufügen sollte, außerhalb des Gesetzgebungsauftrags der EU liegt. Sonstige Erwägungen in der allgemeinen Diskussion zu diesem Thema sind die Rechte der Verbraucher, Kenntnisse über Produktionsverfahren zu haben, und die möglichen Handelserschwernisse durch die Ergreifung von Maßnahmen auf diesem Gebiet.
Der wichtigste Punkt für die Kommission ist die Bewertung der Notwendigkeit, der Machbarkeit und der Verhältnismäßigkeit möglicher Maßnahmen, um den Einsatz der Klontechnik und geklonter Tiere und Erzeugnisse zu regulieren. Natürlich bin ich mir der Haltung des Parlaments in Bezug auf den Einsatz von Klontechniken für die Nahrungsmittelerzeugung in Europa völlig bewusst. Die Damen und Herren Abgeordnete hätten gerne, dass ein Verbot auf die Nachkommen geklonter Tiere ausgeweitet würde.
Der Standpunkt der Kommission ist, dass Lebensmittel von geklonten Tieren nicht ohne vorherige Genehmigung auf den Markt gebracht werden sollten, da sie als neuartige Lebensmittel gelten und in der Tat zurzeit durch die Verordnung über neuartige Lebensmittel erfasst werden. Angesichts des Wertes geklonter Tiere macht es Sinn hinzuzufügen, dass es äußerst unwahrscheinlich ist, dass diese direkt für Lebensmittelzwecke verwendet werden.
Die Situation in Bezug auf die Nachkommen geklonter Tiere weicht jedoch ziemlich hiervon ab. Solche Tiere lassen sich von jenen herkömmlicher Abstammung nicht unterscheiden. Dieser Aspekt ist bei jeder Maßnahme, die die Kommission vorschlagen könnte, ebenfalls in Betracht zu ziehen.
Um auf den aktuellen Standpunkt zurückzukommen, erkennt die Kommission an, dass die Verordnung über neuartige Lebensmittel nicht der angemessene Rechtsrahmen für die Behandlung aller Aspekte des Klonens ist. Insbesondere die Erzeugung und die Vermarktung der Produkte, die keine Lebensmittel sind – wie Eizellen, Spermien oder Embryos – können nicht durch die Verordnung über neuartige Lebensmittel erfasst werden, die sich ausschließlich mit der Genehmigung von Nahrungsmitteln vor der Vermarktung befasst.
Wie die Damen und Herren Abgeordnete sicher wissen, stellen wir zurzeit einen Bericht zusammen, der alle Aspekte rund um das Klonen für die Nahrungsmittelherstellung umfassen wird. Dieser Bericht wird im November zur Verfügung stehen. Er wird als nützliche Grundlage für zukünftige Diskussionen zwischen den Institutionen dienen.
Ich freue mich darauf, die Diskussionen sowohl mit dem Parlament als auch mit dem Rat fortzusetzen, um ein erfolgreiches Abkommen zu erzielen.
Pilar Ayuso, im Namen der PPE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident, ich möchte dem Kommissar für seine Erläuterung zum Klonen von Tieren zur Verwendung als Nahrungsmittel danken.
Sowohl das Parlament als auch die Kommission sind sich einig, dass die Verordnung über neuartige Lebensmittel in der Tat nicht der angemessene Rechtsrahmen ist, um dieses Thema zu behandeln. Wir sind uns darüber einig, was erklärt, warum das Thema nicht länger in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt.
Wir sind uns ebenfalls alle darüber im Klaren, zumindest allen wissenschaftlichen Ausschüssen zufolge, dass tierisches Klonfleisch und das der Nachkommen allen Anforderungen in Bezug auf Nahrungsmittelsicherheit genügt. Gerade hier sehe ich ein Problem. Nämlich, dass es unmöglich ist, zu unterscheiden, ob das Fleisch von einem geklonten Tier stammt oder nicht, oder von einem Nachkommen eines geklonten Tieres, oder von einem Tier, das nicht geklont wurde. Daher besteht die Notwendigkeit – eine wesentliche Notwendigkeit –, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit einzusetzen, damit der Verbraucher informiert ist.
Die Verbraucher wollen wissen, und sie haben das Recht dazu, ob das Fleisch, das sie essen, von einem geklonten Tier stammt oder nicht, ganz unabhängig davon, ob sie wissen, ob es gesund ist oder nicht, weil sie wegen der Themen, die Sie erläutert haben, ablehnen könnten, es zu essen, z.B. wegen des Tierschutzes oder aus ethischen Gründen.
Angesichts der Situation scheint es daher, dass die Erzeugung und der Verbrauch von geklonten Tieren in Europa wahrscheinlich verboten wird, insbesondere die Produktion. Daher werden wir unseren Erzeugern verbieten, eine neue Technik zu verwenden, eine, die gut für die Fortpflanzung der Tiere ist und die ferner Gewinne erzielen kann, denn offensichtlich wird ein Tier dann geklont, wenn es ganz besondere Merkmale aufweist, etwas, was man in Spanien mit Kampfstieren gemacht hat, wo, wie Sie wissen, zwei Kampfstiere geklont wurden.
Und wir werden es verbieten! Werden wir ihnen die Möglichkeit verweigern, diese Technik zu verwenden? Denn wenn dies der Fall ist, werden unsere Landwirte, unsere Viehzüchter ihre Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Das wäre gut, wenn wir in Europa die Einfuhr von Fleisch von geklonten Tieren und deren Nachkommen aus anderen Ländern verbieten könnten. Aber werden wir es verbieten? Wir können es nicht tun. Die Welthandelsorganisation wird unser Verbot nicht hinnehmen. Somit werden wir eine absurde Situation haben, in der unsere Viehzüchter eine neue Technik, die sie konkurrenzfähiger machen würde, nicht nutzen können, aber dennoch werden wir solche Nahrungsmittel in der Europäischen Union essen, mit oder ohne Kennzeichnung.
Das macht mir Sorgen und ich glaube, dass eine Lösung gefunden werden muss. Warum werden wir es verbieten? Warum werden wir unsere Viehzüchter daran hindern, diese Technik einzusetzen, nur um später diese Nahrungsmittel von außerhalb einzuführen, weil wir die Einfuhr nicht verbieten können?
Luis Manuel Capoulas Santos, im Namen der S&D-Fraktion. – (PT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren, ich möchte mich auch gerne für die Informationen bedanken, die Sie uns bereitgestellt haben. Meine Damen und Herren, alle Arten der Biotechnologie lassen in der Öffentlichkeit Befürchtungen aufkommen, da diese besonders sensibel auf diese Themen reagiert. Das Klonen von Tieren ist keine Ausnahme von der Regel. Es liegt an uns, den politischen Entscheidungsträgern, eine ausreichend informierte Debatte fortzuführen, sodass wir die Angelegenheit unvoreingenommen analysieren können. Es ist wichtig festzuhalten, dass ich hier über das Klonen von Tieren für die Produktion von Nahrungsmitteln spreche. Vom Gesichtspunkt der Nahrungsmittelsicherheit ist dies durch bestehende Verordnungen abgedeckt, und die Überprüfung von neuen Lebensmitteln war Gegenstand langwieriger Diskussionen im Parlament.
Die jüngsten Ereignisse im Vereinigten Königreich in diesem Sommer haben dieses Thema in die Öffentlichkeit gebracht und eine scheinbare Diskrepanz zwischen europäischen Rechtsvorschriften und deren Anwendung auf nationaler Ebene ans Licht gebracht. Die wissenschaftlichen Berichte, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit erstellt wurden, kommen zu dem Schluss, dass es für Rinder und Schweine allein Pathologien in Verbindung mit der Entwicklung von Klonen gibt, die Fragen in Bezug auf den Tierschutz aufwerfen. Diese wurden von der Europäischen Ethikgruppe als ernsthaft genug eingeschätzt, um das Klonen von Tieren zum Zwecke der Nahrungsmittelproduktion als unvertretbar zu erachten.
Vom Gesichtspunkt der Nahrungsmittelsicherheit aus betrachtet haben dieselben wissenschaftlichen Berichte die Schlussfolgerung gezogen, dass es keinen echten Unterschied zwischen Kuhmilch, Rind- und Schweinefleisch von gesunden Klonen und deren Nachkommen und denselben Erzeugnissen von normalen Tieren gibt. Diese Berichte stellten jedoch heraus, dass nur begrenzte Daten verfügbar sind und dass es nicht möglich war, umfassende Studien während der gesamten Lebenszeit der Klonen und deren Nachkommen durchzuführen. Dies führt zu einer gewissen Unsicherheit wegen der Schlussfolgerungen, die bereits gezogen wurden, und es bedeutet, dass diese Diskussion auf wissenschaftlicher Grundlage fortgeführt werden muss, damit die Fragen der Öffentlichkeit beantwortet werden können, ohne verantwortungslos ein Veto gegen die Möglichkeiten der Wissenschaft einzulegen.
Ich begrüße daher die Anwesenheit des Kommissars und freue mich auf den Bericht, den er uns über die Verordnung vorlegen wird, die für die Klontechnologie sowie die Erzeugnisse, die bereits hergestellt wurden, Anwendung finden muss.
George Lyon, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident, ich halte es für wichtig – wie andere bereits gesagt haben und auch der Kommissar in seinem Beitrag erwähnte –, dass von den Erzeugnissen der Nachkommen geklonter Tiere überhaupt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgeht. Ich betone bewusst das Wort „Nachkommen“ geklonter Tiere, eher als das spezielle Thema geklonter Tiere an sich, weil dies zwei getrennte Themen sind.
Ich möchte hier und heute – wie ich es gestern tat, Herr Kommissar, als wir unser informelles Treffen hatten – die Lage schildern, in der sich die Familie Innes in Schottland im Frühsommer befand. Sie sind schon seit langem eine Familie von Landwirten in Schottland, sehr dynamische, fortschrittliche Landwirte, die stets versucht haben, die besten Erbanlagen auf der Welt zu nutzen. Sie kauften einen Bullen, der in den USA gezüchtet worden war und bei dem sich herausstellte, dass er einen Klon in seiner Abstammung hatte. Sie stellten damals die richtigen Frage über die Verwendung des Tieres und ob es im landwirtschaftlichen Betrieb eingesetzt werden könne. Ihnen war nicht klar, dass es ein Problem mit ihm gab, weil er ein Nachkomme eines geklonten Tieres war und nicht selbst ein geklontes Tier. Sie haben jetzt 90 Kühe, die von diesem speziellen Stier gezüchtet wurden, und diese sind etwa 200 000 GBP wert.
Erst als sie begannen zu erwägen, die Milch dieser Tiere zu verkaufen, als diese alt genug für die Erzeugung waren, stellten sie fest, dass es ein Problem gab. Die Auslegung des Vereinigten Königreichs in Bezug auf die gültigen Verordnungen ist dergestalt, dass nicht nur das Erzeugnis des geklonten Tieres, sondern auch das Erzeugnis der Nachkommen in der Nahrungskette des Vereinigten Königreichs verboten ist. Anstoß zu dieser Auslegung gab die Behörde zur Überwachung der Lebensmittelsicherheit (Food Standards Agency). Dies bedeutet, dass diese Tiere wertlos sind, es sei denn, man überführt sie in einen anderen Mitgliedstaat, wo es eine andere Interpretation bezüglich dieser Tiere gibt und wo es erlaubt wäre, dass die Milch von diesen Tieren in die Nahrungskette gelangt, oder wenn man sie tatsächlich wieder in die USA zurückverkaufen würde.
Das ist das Problem, das wir im Hinblick auf mangelnde Einheitlichkeit innerhalb der Mitgliedstaaten haben. Ich glaube, es liegt sowohl im Interesse der Verbraucher als auch in demjenigen der Landwirte, dass wir Gewissheit zu diesem Thema bekommen. In Bezug auf den Standpunkt des Parlaments glaube ich, dass wir zu weit gegangen sind, wenn wir sagen, dass das Fleisch und die Milch von den Nachkommen geklonter Tiere im System verboten sein sollten. Ich glaube, dass es falsch ist und wir müssen hier Bewegung hineinbringen. Mir scheint es, dass wir akzeptieren müssen, dass sich in allen wissenschaftlichen Nachweisen abzeichnet, dass es keinen Unterschied zwischen diesen Tieren, die Nachkommen sind, und jedem anderen Tier gibt, und dass es erlaubt sein sollte, dass sie in die Nahrungskette gelangen.
Ich hoffe, dass wir in einem gewissen Stadium in den nächsten Monaten zu einem Kompromiss kommen können und Gewissheit erlangen, die sowohl Verbraucher als auch Landwirte in Bezug auf dieses sehr sensible und emotionale Thema beruhigt.
Bart Staes, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren, Sie mögen uns eine umfassende und interessante Erklärung gegeben haben, aber ich bin verwundert, dass Sie in der Tat gar nichts über einen Zwischenfall gesagt haben, der in gewisser Weise Hintergrund für diese Debatte ist. Ich spreche über einen Zwischenfall, der sich in Schottland ereignet hat: eine gewisse Anzahl von Bullen- und Kuhembryonen, die aus den Vereinigten Staaten eingeführt wurden, Berichte, dass das Fleisch von mindestens einem der Bullen in die Nahrungskette gelangt war und dass etwas von diesem Fleisch bis zu meinem Wahlkreis in Belgien gekommen ist. Sie haben nichts darüber erzählt und ich würde wirklich gerne einen Kommentar von Ihnen hierzu hören, weil dies immerhin ein wichtiger Zwischenfall ist. Sie haben selbst gesagt, dass ein Teil des Problems daher rührt, dass die Verbraucher das Recht haben, zu wissen, woher ihre Lebensmittel stammen. Nun, einigen Einwohnern in meinem Wahlkreis wurde diese Information nicht gegeben. Sie haben Fleisch von Bullen gegessen, die in Schottland von eingeführten Embryos geboren wurden. Ich möchte deshalb hören, was Sie dazu zu sagen haben.
Sie wissen, dass die ganze Debatte auch in Verbindung steht mit dem Vermittlungsverfahren zur Verordnung über neuartige Lebensmittel, das wir vorgestern mit Kartika Liotard als Berichterstatterin begonnen haben. Sie wissen, dass wir und der Rat über dieses Thema uneinig sind. Ich wage zu sagen, dass Sie auch ganz genau wissen, dass der Standpunkt der Kommission im Laufe des Vermittlungsverfahrens – das irgendwann im November, vielleicht Anfang Dezember, aber auf jeden Fall noch in diesem Jahr beendet sein wird – das Ergebnis entscheiden wird. In einer vorhergehenden Aussprache kündigten Sie an, dass Sie einen Bericht erstellen würden und hier zitiere ich Sie auf Englisch mit den Worten: „by November 2010“, also bis November 2010. Nun aber sagen Sie „irgendwann im November“, was soviel heißt wie ganz am Ende des Vermittlungsverfahrens. Herr Kommissar, ich hoffe, dass Sie und Ihre Mitarbeiter etwas mehr Dynamik zeigen werden, zu diesem Thema Stellung zu beziehen, weil wir, als Verhandler, Ihren Standpunkt benötigen, um zu einer Vereinbarung mit dem Rat zu kommen.
Außerdem haben Sie nichts oder nicht sehr viel zum Standpunkt des Parlaments gesagt, das für ein Moratorium ist. Es gibt Kommissare, Ihre Kolleginnen und Kollegen, die, während wir hier reden, auf unsere Kolleginnen und Kollegen Einfluss nehmen, dem Moratorium nicht zuzustimmen, da dies zu einem gewaltigen Handelskrieg führen würde, vielleicht in größerem Umfang als der Bananenkrieg, an dem wir uns mit anderen Ländern im Handelssektor beteiligt haben. Könnten Sie bitte etwas dazu sagen?
Und schließlich sage ich zu meinen Kollegen Abgeordneten, die behaupten, dass dies keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt: Ja, ich würde gerne denken, dass dem so ist, aber lassen Sie mich noch etwas länger der Empfehlung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit folgen, dass der wissenschaftliche Nachweis hierfür noch zu dünn gesät ist, auch wenn es keinen Grund dafür geben mag, diesen in diesem Fall zu bezweifeln. Ich räume es ein, diese Empfehlung stammt aus dem Jahre 2008. Es werden in Kürze neue Empfehlungen kommen, aber ich würde es vorziehen, sie zu sehen, bevor ich ein endgültiges Urteil abgebe.
Janusz Wojciechowski, im Namen der ECR-Fraktion. – (PL) Herr Präsident, der heutige Meinungsaustausch zeigt, dass die Debatte über die rechtlichen Aspekte der Verordnung des Klonens von Tieren schwierig werden wird. Ich glaube, dass wir mit diesen neuen Technologien zur Nahrungsmittelherstellung quasi in einen Swimmingpool springen, ohne vorher überprüft zu haben, ob Wasser darin ist. Dies betrifft genetische Veränderungen, den Anbau von genetisch veränderten Pflanzen und das Klonen. Die Wissenschaft hat zu diesem Thema noch nicht das letzte Wort gesprochen. Die Wissenschaft eröffnet große Chancen, aber wir haben kein umfassendes Bild der weit reichenden Auswirkungen der Verwendung der neuen Technologien – welche Auswirkung wird dies auf die Artenvielfalt, das Gleichgewicht zwischen den Arten und die Gesundheit von Mensch und Tier haben. Dies sind Signale, die besagen, dass das Klonen nicht gut für die Gesundheit der betroffenen Tiere ist, dass sie keine gesunden Tiere sind und dass dies häufig bedeutet, dass sie leiden müssen.
Daher lassen Sie uns bei diesen Themen vorsichtig sein. Wir wissen noch nicht genug, um solch ein großes Risiko einzugehen. Ich bin daher dafür, das Verbot des Klonens von Tieren für die Fleischerzeugung in der Europäischen Union aufrechtzuerhalten.
Kartika Tamara Liotard, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (NL) Herr Präsident, bereits im Mai habe ich eine öffentliche Erklärung dahingehend abgegeben, dass ich befürchtete, dass Fleisch von geklonten Tieren auf dem europäischen Markt landen könnte. Damals hat die Kommission dies heruntergespielt. Zweieinhalb Jahre lang und noch einmal am 7. Juli hat das Parlament – das hier ist, um die europäischen Bürgerinnen und Bürger zu vertreten – mit überwältigender Mehrheit meine Forderung nach einem Verbot von Klonfleisch unterstützt. Daher trifft es nicht zu, wie der Kommissar behauptet hat, dass es für die Bürgerinnen und Bürger einfach sein wird, Klonfleisch zu erkennen, wenn es auf ihren Tellern landet. Fakt bleibt jedoch, dass Klonfleisch jetzt in die Nahrungskette gelangt ist. Ich habe nicht gehört, dass der Kommissar irgendetwas dazu gesagt hat, wie er gedenkt, zu verhindern, dass dies in Zukunft wieder passiert. Das Einzige, was er sagte, ist, dass er wieder einmal abwarten muss, dieses Mal bis irgendwann im November. Ich bin diese ganze Warterei so leid.
Ich habe auch eine Frage an Sie, Herr Kommissar Dalli: Sicherlich werden Sie es nicht tatenlos hinnehmen, dass Kommissar De Gucht hinter den Kulissen munkelte, dass das vom Parlament geforderte Verbot von geklonten Tieren zu einem Handelskrieg mit den USA, Brasilien und Argentinien führen würde. Ich hätte lieber einen Handelskrieg als einen Krieg, der unnötiges Blutvergießen bedeutet. Klonen ist unmoralisch und äußerst grausam gegen Tiere. Klonen führt zu Totgeburten in großem Umfang oder zu Zwangstötungen von Tieren aufgrund von Missbildungen. Während die Kommission abwartet, werden Unklarheiten in den Rechtsvorschriften dazu führen, dass dieses Verfahren auch in der Europäischen Union Einzug hält. Die Kommission sollte umgehend Rechtsvorschriften vorlegen und heute noch das Moratorium für Erzeugnisse von geklonten Tieren und deren Nachkommen durchsetzen, das vom Parlament gefordert wird.
Schließlich fordere ich Herrn Kommissar De Gucht auf, damit aufzuhören, das Schoßhündchen der USA und deren Biotechnik-Industrie zu spielen. Um Himmels willen, Herr Kommissar, Sie wurden ernannt, um die allgemeinen Interessen der Europäischen Union und deren Bürgerinnen und Bürger zu vertreten, und als Mitglied der Kommission sind Sie nicht gezwungen, die Anweisungen irgendeiner Regierung, Institution, Agentur oder Behörde zu akzeptieren; und hier zitiere ich lediglich aus dem EU-Vertrag. Ist es wirklich so weit gekommen, dass Europa es zulässt, dass unsere Politik zum Nachteil unserer Bürgerinnen und Bürger aus Angst vor Konsequenzen seitens der Welthandelsorganisation ins Schlingern gerät? Wenn es so ist, dann schäme ich mich, jetzt und hier, für den Zustand der Europäischen Union.
John Stuart Agnew, im Namen der EFD-Fraktion. – Herr Präsident, Sie werden sich freuen zu hören, dass ich nur eine Minute lang reden werde. Wir haben hier eine ähnliche Situation wie bei den Streitigkeiten um gentechnisch veränderte Nutzpflanzen. Die objektiven wissenschaftlichen Sicherheitsprüfungen wurden jeweils erfolgreich bestanden, aber es gab eine subjektive und emotionale Gegenreaktion, für die keine Qualitätsprüfung ein Gesetz erlassen kann.
Im Falle der gentechnisch veränderten Nutzpflanzen hat die Kommission jetzt zugestanden, dass die von den Mitgliedstaaten gewählten Regierungen Entscheidungen treffen dürfen; eben dort sollten natürlich alle Entscheidungen getroffen werden. Diese Entwicklung hat sich erst nach jahrelangem Stillstand und Gebaren nach dem Schwarze-Peter-Prinzip innerhalb der jeweiligen EU-Institutionen ergeben. Es ist nicht verwunderlich, dass das derzeitige EU-Recht sich bei der wirtschaftlichen Nutzung der Nachkommen von geklonten Tieren nicht einig ist, und es ist sicherlich nicht Aufgabe des Parlaments, dieses Durcheinander durch noch mehr EU-Regulierung zu steigern.
Das korrekte Verfahren hier ist es, den Mitgliedstaaten zu gestatten, mit ihren verschiedenen Kulturen für sich selbst zu entscheiden, ob sie die wirtschaftliche Erzeugung dieser Produkte zulassen wollen oder nicht. Jene Länder, die sich dagegen entscheiden, müssen über absolute Freiheit bei der Methode zur Kennzeichnung von Einfuhren verfügen, ohne Einmischung seitens der EU. Der Einsatz von Versicherungen in solchen Ländern wird Chancen für deren Landwirte schaffen.
Diane Dodds (NI). – Herr Präsident, ich begrüße den Beitrag des Kommissars zu diesem Thema heute Abend. Wie George Lyon aufzeigte, sind in letzter Zeit mehrere Problemfälle in Bezug auf die Vermarktung geklonter Nachkommen im Vereinigten Königreich aufgetreten. Der Mangel an ständigem Dialog zwischen der Kommissionsleitung und der Leitung der Behörde zur Überwachung der Lebensmittelsicherheit (Food Standards Agency) im Vereinigten Königreich hat eine Menge Durcheinander erzeugt. Dies ist nicht durch Verschulden der Kommission geschehen, aber es hat es den Erzeugern schwer gemacht und sicherlich Auswirkungen auf das Vertrauen in die Nahrungsmittelsicherheit gehabt.
Es ist untragbar und unlogisch, dass die UK Food Standards Agency Erzeugnisse von Nachkommen geklonter Tiere im vereinigten Königreich als neuartige Lebensmittel ansieht, während dies in anderen Ländern in Europa nicht der Fall ist. Ich freue mich zu hören, dass es zu diesem Thema Diskussionen zwischen der Kommission und der Food Standards Agency gegeben hat, um Klarheit für Erzeuger und Verbraucher zu schaffen.
Die Art eines neuartigen Lebensmittel in Zusammenhang mit geklonten Tieren und Nachkommen eines geklonten Tieres muss deutlich gemacht werden. Mit einem einheitlichen Ansatz zu diesem Thema in ganz Europa – und darüber hinaus, wenn es um Einfuhren aus Drittländern geht – muss die widersprüchliche Empfehlung, die bisher im Vereinigten Königreich gegeben wurde, eingestellt werden. Wie wir alle wissen, ist Vertrauen in den Ursprung und in die Sicherheit der Nahrungsmittel wesentlich. Ich begrüße den Versuch der Kommission, dieses Vertrauen in die Nahrungsmittelsicherheit zu erhalten.
Horst Schnellhardt (PPE). - Herr Präsident, Herr Kommissar! Im Rahmen der Diskussion über Ihre Verordnung über neuartige Lebensmittel vor der Sommerpause haben wir beschlossen, die Frage des Klonfleisches nicht in dieser Verordnung zu behandeln, sondern die Kommission aufzufordern, eine andere Verordnung zu beschließen. Ich begrüße es deshalb, dass der Kommissar uns heute schon Vorschläge unterbreitet, in welche Richtung diese Verordnung geht. Ich erachte die heutige Diskussion als Grundlage für die zu erwartende Regelung, die die Kommission im November vorlegen wird. Deswegen ist es auch sehr wichtig, dass wir heute hier diskutieren.
Wir wissen ja, und es wurde heute schon mehrmals gesagt, die Zeit drängt. Wir haben z. B. in den USA mindestens 150 geklonte Rinder für Zuchtzwecke. Wir haben das Geschehen in der Sommerpause in Großbritannien erlebt. Ob das nun nur Sommerlochfüllung war oder ob wirklich was dran ist, ist nicht ganz bewiesen. Aber ich möchte daran erinnern, warum wir damals die Sonderregulierung gefordert haben:
Zum einen haben wir gesagt, es ist nicht ganz klar, ob geklontes Fleisch wirklich unbedenklich ist. Ich möchte das damit untermauern, dass bisher ja nur Stoffvergleiche durchgeführt wurden, also zwischen Fleisch von ungeklonten Tieren und Fleisch von geklonten Tieren. Also der richtige Nachweis – das sagt die EFSA auch – ist noch nicht erbracht. Das sollten wir wirklich nochmals prüfen und abwarten.
Wir haben aber auch einen zweiten Aspekt ins Feld geführt, und der hieß Ethik und Tierschutz. Es ist nicht richtig, dass wir in dieser Frage keine Rechte haben. Der Vertrag von Lissabon bindet den Tierschutz mit ein, und wir können uns darauf berufen, wenn wir hier Verfehlungen oder ständige Gefahren für die Tiere sehen. Wenn wir uns hier also doch für ein Verbot aussprechen sollten, muss dies natürlich geklärt sein und entsprechend nachgewiesen werden, das halte ich schon für notwendig.
Gehen Sie mal in einen Supermarkt und schauen Sie, wie Rindfleisch gekennzeichnet wird! Sie können auch nicht nachweisen, was auf den Etiketten steht. Also kann man auch draufschreiben, wenn Fleisch geklont ist. Wir haben ein Register für Tiere, auf dessen Grundlage man verfolgen kann, wo ein Tier herkommt, ohne dass es gekennzeichnet ist. Man kann alles bis ins Detail bis zu den Vorfahren zurückverfolgen. Wir haben also Mittel in der Hand, um nachzuweisen, ob das Fleisch von einem geklonten oder von einem nicht geklonten Tier stammt. Der Volksmund sagt, ein Mensch kann verschwinden, aber ein Tier nicht, weil es überall in allen Einzelheiten registriert wird.
Also wir haben die Mittel und sollten sie auch anwenden, wenn wir zu dem Entschluss gelangen, Klonfleisch zuzulassen. Ein Nachweis ist möglich, aber dann mit strenger Rückverfolgbarkeit und mit strenger Kennzeichnung im Interesse der Verbraucher. Aber vergessen Sie nicht die Frage des Tierschutzes. Das halten wir doch für sehr, sehr wichtig.
Linda McAvan (S&D). – Herr Präsident, ich frage mich, ob Kommissar Dalli genau erklären könnte, was er uns im November vortragen möchte. Er spricht über einen Bericht, aber wovon wir hier gehört haben, ist eine echte Gesetzeslücke, wodurch Landwirte in eine unmögliche Situation geraten sind, weil keine Klarheit darüber herrscht, was die derzeit gültigen Rechtsvorschriften bedeuten. Wir wollen mehr als eine Diskussion und einen Bericht im November. Auch wenn die Kommission neue Vorschläge vorbringt, könnte es 18 Monate dauern, bevor wir ein neues Gesetz haben.
In der Zwischenzeit, solange es kein neues Gesetz und keine neue Klarheit gibt, würde ich eindringlich empfehlen, dass wir ein Moratorium über Lebensmittelerzeugnisse von Klontieren verfügen. Ich möchte wiederholen, was Herr Schnellhardt in Bezug auf die Forderung des Kommissars sagte, dass wir keine moralischen Probleme in die Rechtsvorschriften aufnehmen können. Das stimmt nicht. Der Vertrag von Lissabon enthält eine Verfügung, die besagt, dass alle EU-Politiken den Tierschutz berücksichtigen müssen. Ich frage mich, ob der Kommissar den Bericht der Europäischen Ethikgruppe gelesen hat. Für die Abgeordneten, die nicht wissen, was das ist: Es ist die Gruppe, die von Präsident Barroso eingerichtet wurde, um die ethischen Aspekte der EU-Politik zu prüfen. Dieser Bericht stellt eindeutig fest, dass es starke Befürchtungen wegen des Leidens der Tiere in Verbindung mit Klonen und Nahrungsmitteln gibt. Er stellt fest, dass es weitere Studien zu langfristigem Tierschutz von Klonen und deren Nachkommen geben sollte.
Eine weitere Sorge, die der Kommissar nicht erwähnt hat, ist die Artenvielfalt. Wenn es Herden von Tieren gibt, die alle aus derselben Klonfamilie stammen, gibt der Bericht an, dass dies zu großen Problemen bei der Kreuzung und einer verstärkten Anfälligkeit der Nahrungsmittelkette führen könnte. Er stellt auch fest, dass es ein Problem beim Klonfleisch gibt, da es zu einer Zunahme des Fleischverbrauchs führt und ernsthafte Folgen für die Umwelt hat. Die Schlussfolgerung dieses Ethikausschusses – der kommissionseigene Ethikausschuss – ist, dass wir mehr öffentliche Debatten brauchen, bevor wir zulassen, dass Nahrungsmittel von Klontieren auf den Markt kommen.
Herr Kommissar, wir brauchen diese Debatte. Sie müssen jetzt aufhören, Sie dürfen die Landwirte nicht in diese unmögliche Situation bringen, und Sie müssen das Gesetz eindeutiger machen. Wir können nicht zwei oder drei Jahre darauf warten. Sie müssen jetzt schnell mit einem Moratorium handeln und dann eine echte Debatte über ein echtes Gesetz führen.
Martin Häusling (Verts/ALE). - Herr Präsident, Herr Kommissar, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kommissar, ich habe mich schon sehr über Ihre Ausführungen gewundert. Sie haben hier so getan, als wäre gar nichts passiert! Das Parlament hat im Juli sehr eindeutig Stellung bezogen und hat sie aufgefordert, ein Moratorium zu erlassen. Passiert ist bisher nichts. Es wurde gefordert, eine Gesetzesvorlage zu schaffen, auch da ist überhaupt nichts passiert. Dass Sie im Tal der Ahnungslosen leben, hat eine Anfrage sehr deutlich gemacht, die ich im Mai gestellt habe und in der wir nachgefragt haben, wie viele geklonte Tiere und wie viele Nachkommen solcher Tiere im Umlauf sind. Da haben Sie geantwortet, das wissen wir nicht, dazu können wir nichts sagen, wir haben keine Ahnung. Sie wissen also nicht, was passiert, aber tun jetzt so, als ob wir noch lange warten könnten, bis zu Ihrem Bericht im November. Das reicht nicht aus. Sie sind zum Handeln aufgefordert, und passiert ist bisher nichts.
Es ist nicht richtig, was Herr Leinen gesagt hat. Das Parlament hat sich sehr deutlich für ein Moratorium für die zweite Generation ausgesprochen. Auch das kann man jetzt nicht einfach negieren, da muss man ganz klar sagen, auch das ist ein Problem, denn alle Studien zeigen, dass diese Technologie in ihren Ausführungen letztendlich nicht genügend getestet ist. Es gibt keine Langzeituntersuchungen, und es wird deutlich, dass angesichts dessen, was bisher passiert ist, ganz erhebliche Verstöße gegen Tierschutzrichtlinien – auch der Union – begangen werden, wenn geklont wird. Dass nur 15 % der Tiere überleben und lebensfähig sind, ist schon ein eindeutiger Verstoß gegen die Tierschutzrichtlinie der EU. Wir haben das Vorsorgeprinzip in der EU, und das müssen wir auch ernst nehmen. Solange gesundheitliche Risiken bestehen und eine Technologie nicht ausgereift ist, dürfen wir letztendlich keine Experimente damit machen.
In der Öffentlichkeit herrscht in diesem Bereich ganz klare Ablehnung. Die Öffentlichkeit wartet die nicht auf Klonfleisch, auch die Bauern warten nicht auf Klonfleisch, sondern die Öffentlichkeit steht all dem sehr kritisch gegenüber, und wir dürfen dieses kritische Verbraucherbewusstsein letztendlich auch nicht gefährden. Man erwartet vielmehr von uns, dass wir sehr sorgfältig mit dem Thema umgehen und nicht einfach sagen, das ist eine neue, fortschrittliche Technologie und wir nutzen sie jetzt. Nein, wir müssen uns da sehr kritisch mit den neuen Technologien auseinandersetzen. Ich habe den Verdacht, dass die Kommission das nicht will. Die Kommission hat – wie auch bei anderen Themen – einen unerschütterlichen Fortschrittsglauben, aber da muss man fragen: Gehen wir den richtigen Weg? Arbeiten wir im Sinne der Verbraucher und Bauern? Ich glaube, eher nicht. Deshalb sollten Sie ernsthaft erst einmal das Moratorium umsetzen und eine Gesetzesvorlage auf den Tisch legen, darauf warten wir. Der Vorfall in Schottland hat doch gezeigt, wie wenig handlungsfähig die Kommission letztendlich ist und wie wenig dann auch unternommen wird. Gar nichts ist passiert.
Nochmals zu den Handelsfragen: Wir haben uns in der Europäischen Union auch gegen den Einsatz von Hormonen ausgesprochen, und zwar ganz deutlich. Das haben wir auch durchgehalten, und das können wir auch bei anderen Positionen durchaus durchhalten. Wir gehen damit kein Risiko ein, irgendwelche Handelsbeschränkungen in Kauf nehmen zu müssen.
Jaroslav Paška (EFD). – (SK) Das Europäische Parlament hat schon im September 2008 über das Klonen von Tieren zur Sicherung einer Nahrungsquelle debattiert. Bei der Abstimmung wurde eine Entschließung verabschiedet, in der die Mitglieder ein vollständiges Verbot des Klonens von Tieren forderten, die für die Nahrungsmittelverarbeitung bestimmt sind, sowie ein Verbot der Einfuhr von Klontieren und Klontiererzeugnissen.
Der verabschiedete Wortlaut berücksichtigte die Sorgen vieler europäischer Spezialisten, insbesondere in Bezug auf die Gesundheitsrisiken in Verbindung mit der Nutzung von Klontieren in der Nahrungsmittelindustrie. Das Klonen führt zu ernsten Problemen in Verbindung mit einer Häufigkeit von Krankheiten, schlechter Gesundheit und der Sterblichkeit der Klontiere, insbesondere in frühen Jahren.
Die wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse der Weltorganisation für Tiergesundheit besagen, dass nur 6 % der geklonten Embryos zu gesunden langlebigen Klonen werden. Dies ist vor allem dadurch bedingt, dass ein Klon von Anfang an das genetische Alter des Originals hat. Wenn das Original eine siebenjährige Kuh ist, ist somit der Klon ein Kalb, dessen Gene von Anfang an sieben Jahre alt sind. Das Klonen schädigt auch das Genom des Einzelnen, was den Klon dann anfälliger für Krankheiten und Parasiten macht.
Die Probleme des Klonens beziehen sich nicht nur auf die Gesundheit und angemessene Lebensbedingungen der Tiere, sondern auch auf das Vertrauen der Verbraucher in Nahrungsmittel, die aus solchen Quellen stammen könnten. Auch wenn die US-Behörde für Lebensmittelüberwachung und Arzneimittelzulassung (US Food and Drug Administration) behauptet, dass Fleisch- und Milcherzeugnisse von Klontieren, Schweinen, Schafen, Rindern und deren Nachkommen ihrer Meinung nach genauso zuverlässig sind wie Erzeugnisse von Tieren, die in herkömmlicher Weise gezüchtet wurden, Herr Kommissar, würde ich es nicht für klug halten, allein aus kommerziellen Gründen die Tore für solche Erzeugnisse zu öffnen und die europäische Öffentlichkeit einer unvertretbaren Gefahr auszusetzen, die durch die Tatsache, dass Erzeugnisse von Klontieren und deren Nachkommen in die Nahrungskette gelangen, bedingt ist.
Andreas Mölzer (NI). - Herr Präsident! Es ist heute als zweifelsfrei erwiesen anzusehen, dass das Inverkehrbringen von Fleisch, welches von geklonten Tieren stammt, mit erhöhten Gefahren für die menschliche Gesundheit verbunden ist, insbesondere da Klontiere und ihre Nachkommen anfälliger für diverse Krankheiten sind. Das geltende Verbot von Produkten geklonter Tiere ist daher auch auf deren Nachkommen auszuweiten. Zudem kann man dafür auch ethische Gründe ins Treffen führen oder auf Argumente des Tierschutzes zurückgreifen.
Unabhängig davon muss jedenfalls unverzüglich sichergestellt werden, dass die Verbraucher beim Kauf von Fleisch lückenlos über dessen Herkunft informiert werden. Den Verbrauchern muss die Möglichkeit gegeben werden, sich auch gegen ein solches Produkt entscheiden zu können. Vor allen Dingen müssen wir dafür sorgen, dass den Menschen solche Produkte nicht untergejubelt werden.
Wie wir kürzlich erfahren haben, sind in Großbritannien Produkte von Nachkommen geklonter Tiere in die Nahrungskette gelangt. Großbritannien ist aber möglicherweise kein Einzelfall. Es ist leider davon auszugehen, dass die Bürger der europäischen Nationen Klonfleisch verzehren, ohne es zu wissen. Das ist nicht hinzunehmen!
Renate Sommer (PPE). - Herr Präsident, Herr Kommissar! Ich bin sehr für grüne Gentechnik, aber Klonen ist etwas anderes. Das kann man damit überhaupt nicht vergleichen. Klonen ist Tierquälerei. Viele Kollegen hier haben es schon gesagt. Ich habe es auch vor der Sommerpause in der Diskussion, die wir hatten, vorgetragen: Nur ein Bruchteil der tierischen Klone ist tatsächlich überlebensfähig. Von denjenigen, die überleben, sterben sehr, sehr viele sehr früh und zwar sehr qualvoll. Sie leiden unter Missbildungen von Extremitäten, von Organen. Sie haben Immunschwächen, sie sind krankheitsanfällig. Das bedeutet Schmerz und Leiden und eben qualvolles Sterben. Können wir das denn verantworten? Wir setzen uns so für den Tierschutz ein und dann wollen wir so eine Technik unterstützen? Nein, das wollen wir nicht! Und deshalb haben wir im Juli beschlossen, dass wir kein Klonfleisch und keine tierischen Erzeugnisse von Klontieren haben wollen. Das ist auch nur konsequent.
Ja, wir wissen, dass die Produkte aus geklonten Tieren oder deren Nachfahren wahrscheinlich nicht gesundheitsschädigend sind – und ich persönlich gehe davon aus, dass sie tatsächlich für die menschliche Ernährung geeignet wären –, aber es gibt tatsächlich keinen Mangel an Fleisch aus konventioneller Erzeugung. Warum sollten wir uns denn auf Klonen einlassen? Es ist doch völlig unnötig, diese Tierquälerei zu betreiben! Die Bevölkerung will es eben auch nicht haben. Die Bevölkerung will diese Produkte nicht haben! Wir brauchen sie doch auch nicht! Es gibt kein Argument für Klonfleisch in der Europäischen Union.
Deshalb wollen wir eine ganz klare Regelung explizit für geklonte Tiere und auch für deren Nachkommen. Ich will ein Verbot des Klonens und von Klonerzeugnissen in der Europäischen Union. Ich glaube, dass wir das auch durchsetzen können. Natürlich muss sich das auch auf Importe beziehen. Ich will sicher sein, dass mir nicht klammheimlich Klonfleisch untergeschoben wird, weil es nicht gekennzeichnet ist, wie es in Schottland eben schon geschehen ist. Ich glaube nicht, dass man alles Fleisch zurückverfolgen kann. Bei Rindfleisch mag es möglich sein. Aber bei Schweinefleisch wird es aufgrund der produzierten Masse nicht möglich sein, zurückzuverfolgen, ob da tatsächlich mal ein Klon in der Ahnenreihe war.
Es ist wohl eine Grundsatzfrage, es ist eine ethische Frage. Andere Kollegen haben gesagt, wir müssen uns auch mit ethischen Fragen befassen, auch für ethische Fragen sind wir zuständig. Da ist natürlich die Frage des Tierschutzes, aber es geht auch um eine andere Frage. Die Erfahrung zeigt – ich bin Tierproduzent, ich habe das studiert –, dass alle Reproduktionstechniken, sobald sie in der Tierproduktion wirklich funktionierten, letztendlich auch beim Menschen angewandt wurden. Wir müssen uns also heute fragen: Wollen und können wir die Klontechnik in möglicherweise gar nicht so ferner Zukunft auch beim Menschen akzeptieren? Also ich will das nicht und ich kann das auch nicht. Selbst wenn mir ein Klon von mir selbst, ein Ersatzteilklon, in Zukunft vielleicht einmal ein lebenswichtiges Organ spenden könnte, dann möchte ich das nicht haben. Ich glaube nicht, dass das eine übertriebene Horrorvision ist. Ich glaube, dass das in gar nicht allzu ferner Zukunft möglich wäre, wenn wir das Klonen erlauben würden.
Deshalb brauchen wir dringend ein Verbot nicht nur des Klonens, sondern auch von Klontieren und deren Nachkommen in der ganzen EU. Ich habe keine Angst vor der WTO. Wir können das durchsetzen. Wir müssen nicht alles nachmachen, was die USA uns vormachen, bei aller transatlantischen Freundschaft!
Csaba Sándor Tabajdi (S&D). – (HU) Herr Kommissar, ich habe Sie im vergangenen Jahr, seit Sie Kommissar geworden sind, als jemanden kennengelernt, der die Gesundheit der europäischen Verbraucher und der europäischen Bürgerinnen und Bürger schützt. Sowohl Linda McAvan und Frau Sommer, die vor mir das Wort hatten, als auch mein Kollege Capoulas Santos, haben darüber gesprochen. Die Argumente wurden dargelegt. Wir haben die Argumente der Gesundheitsfürsorge gehört, dass wir, auch wenn in den USA Untersuchungen durchgeführt wurden, eine objektive europäische Forschung möchten, die nicht durch amerikanische Interessensvertretungen beeinflusst ist und die tatsächlich nachweist, dass diese Produkte nicht gesundheitsschädlich sind. Auch wenn es so ist und sie nicht gesundheitsschädlich sind, kann die wissenschaftliche Forschung trotzdem fortgesetzt werden. Ich habe heute jedoch auch gehört, dass es keinen Grund zur Fortsetzung der Forschung gibt. Als ordentliches Mitglied des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung glaube ich, dass nichts in der europäischen Agrarnahrungsmittelindustrie es rechtfertigt, geklonte Nahrungsmittelerzeugnisse in den Regalen unserer Geschäfte zu haben.
Es wurde auch gesagt, dass es Schlupflöcher in diesem System gibt und da stimme ich vollkommen überein. Ich denke an ein Ereignis vor Kurzem, als ich Sie wegen marokkanischem Obst und Gemüse ansprach. Das zeigt, dass wir unsere Märkte sehr wohl auch gegen Importe schützen müssen. Linda McAvan und andere haben Befürchtungen wegen des Tierschutzes geäußert, und ich stimme voll und ganz mit denen, die vor mir das Wort hatten, darin überein, dass die Wissenschaft sich nicht aufhalten lässt. Wir müssen jedoch an einem bestimmten Punkt einen Strich ziehen und das Klonen beschränken, denn weder ich noch meine Assistenten möchten gerne meinem Klon begegnen. Dies ist ethisch unvertretbar und wir fordern die Kommission auf, ein Moratorium zu erklären.
Françoise Grossetête (PPE). – (FR) Herr Präsident, die Diskussion, die wir heute Abend hatten, zeugt deutlich, wie heikel dieses Thema ist. Wir haben vor Kurzem darüber debattiert, wir debattieren heute Abend noch darüber und werden noch einmal darüber debattieren, wenn Sie, Herr Kommissar, Ihre Mitteilung dazu vorlegen. Ich glaube jedoch, dass man bei der Behandlung eines so heiklen Themas wie den Produkten von Klontieren in der Nahrungskette sehr rigoros vorgehen sollte.
Ich habe viel über die Gesundheitsrisiken gehört. Ich möchte nur unterstreichen, dass unser derzeitiger Standpunkt auf demjenigen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit basiert, der besagt, dass derzeit keine Anzeichen dafür vorliegen, dass Erzeugnisse von Klontieren oder deren Nachkommen im Vergleich zu herkömmlich gezüchteten Tieren neue oder zusätzliche Gesundheits- oder Umweltgefährdungen hervorrufen.
Wir müssen daher auf Nummer sicher gehen. Lassen sie uns nicht automatisch die eine oder die andere Seite wählen, bevor uns nicht wirklich alle wissenschaftlichen Fakten vorliegen. Wir müssen aufpassen, dass wir keinen defensiven Standpunkt einnehmen, oder schlimmer noch, eine unbeugsame Haltung bei einem Thema, das so komplex ist – wie unsere Diskussion deutlich gemacht haben – und das eine gründliche Überprüfung verdient, insbesondere im Hinblick auf die internationalen Handelsbestimmungen.
Sie hatten eigentlich Recht, Herr Kommissar, als Sie sagten, dass das Risiko in Europa beschränkt ist. Wir haben eine herkömmliche Viehhaltung, die sicherlich ausreichend ist. Was passiert jedoch, wenn Landwirte Samen importieren, der vielleicht aus den USA stammt und von Klontieren gewonnen wurde? Auch hier brauchen wir jeden möglichen Schutz, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen der Welthandelsorganisation eingehalten werden und dass es keine Gelegenheit gibt, Bedingungen für unfairen Wettbewerb herzustellen. Unsere Landwirte warten auf solche Reaktionen und letztendlich sind sie diejenigen, die heute in Schwierigkeiten stecken.
Ich stimme mit meinen Kollegen Abgeordneten überein, wenn sie uns sagen, dass die Verbraucher ganz sicher kein Fleisch verzehren möchten, das von diesen Tieren stammt. Ich habe jedoch keinen Zweifel daran, das Kommissar Dalli wünscht, dieses Problem aufzuklären und die vielen Fragen zu beantworten, die heute unbeantwortet bleiben. Ich habe bereits viel Vertrauen in das, was Kommissar Dalli uns sagen wird, und ich erwarte seinen Bericht.
Die Verbraucher in der EU müssen wissen, was sie zu sich nehmen und die Rückverfolgbarkeit ist wesentlich. Wenn wir dies gewährleisten sollen, brauchen wir jedoch eine genaue wissenschaftliche Analyse, die es uns ermöglicht, fundierte Maßnahmen zu ergreifen, sodass wir eine angemessene Lösung für das Problem der Einführung von Nahrungsmitteln aus Klontieren und deren Nachkommen in die Nahrungskette finden können.
Deshalb warte ich auf Kommissar Dallis Mitteilung, die im November geplant ist, bevor ich meine Entscheidung treffe.
Daciana Octavia Sârbu (S&D). – (RO) Ich war neulich beunruhigt durch die Nachricht, dass Erzeugnisse von Klontieren aus Nordamerika in die europäische Nahrungskette gelangt seien.
Bei mehr als einer Gelegenheit hat das Europäische Parlament seine Meinung deutlich gemacht, dass diese Nahrungsmittel aus mehreren Gründen wegen ethischer und ökologischer Gesichtspunkte verboten werden sollten. Wir werden weiterhin eine starke, einheitliche Haltung zu diesem Thema einnehmen, jetzt, da Verhandlungen über neuartige Lebensmittel geführt werden.
Die Nachweise, die die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und die Europäische Ethikgruppe vorgelegt haben, zeigen, dass es ernsthafte Gesundheitsprobleme gibt, die sowohl Klontiere als auch deren Leihmütter betreffen.
Im Hinblick auf den Umweltschutz könnte gleichzeitig der Anstieg an Fleischverbrauch verheerende Folgen haben und eine große Anzahl an Klontieren würde die natürliche Artenvielfalt beeinträchtigen und dadurch die Anfälligkeit der Tiere für Krankheiten verstärken und die Nahrungsmittelsicherheit gefährden.
Wir haben bereits die Argumente in Bezug auf den Handel und die Welthandelsorganisation gehört. Es wird uns gesagt, dass wir die Einführung dieser Nahrungsmittel in die Europäische Union nicht verbieten können, ohne die Verpflichtungen zu verletzen, die von der WTO festgelegt wurden. Die Europäische Union hat jedoch beschlossen, die Einführung gewisser Erzeugnisse auf den Markt zu stoppen, wenn es Zweifel an den Vorteilen für die Verbraucher oder Bedenken, dass die Verbraucher getäuscht wurden, gegeben hat. Wir werden jedes Rechtsmittel in Erwägung ziehen, um ein solches Verbot durchzusetzen.
Wenn man die Situation als Ganzes betrachtet, sollten wir außerdem darauf bestehen, dass die WTO-Verordnungen auch ähnliche moralische und Umweltschutzbetrachtungen berücksichtigen.
Es gibt ernst zu nehmende Argumente gegen Lebensmittel, die von Klontieren gewonnen wurden. Andererseits gibt es keinen eindeutigen Nachweis für die Vorteile, die sie bieten. Es wird Zeit, dass die Kommission eine konkrete Lösung in Bezug auf dieses Thema vorschlägt, die auch der Ansicht unseres Forums Rechnung trägt, das die Bürgerinnen und Bürger Europas vertritt. Wir können keine Experimente zulassen, die die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger oder die Umwelt gefährden.
Anne Delvaux (PPE). – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, ich möchte meiner ernsten Vorbehalte bei diesem Thema zum Ausdruck bringen.
Einerseits befürworten wir – die EU – eine größere Transparenz für die Verbraucher bei den Nahrungsmitteln und versuchen, ein System einzurichten, mit dem das Fleisch vom landwirtschaftlichen Betrieb bis zum Teller rückverfolgt werden kann; dadurch werden Viehzüchtern strenge Viehzucht- und Schlachtvorgaben auferlegt sowie gewisse Kontrollen, um soweit wie möglich die Herkunft und die Qualität von Nahrungsmitteln garantieren zu können. Andererseits haben wir jedoch diesen Sommer erfahren, dass britische Verbraucher geklontes Rindfleisch gegessen haben, ohne es zu wissen. In meinem Land, in Belgien, gibt es sogar die Möglichkeit, dass Fleisch aus dritter Generation verzehrt wurde, das gar kein Klonfleisch darstellen soll, wie uns gesagt wurde. Verstehen wir darunter letztendlich „Rückverfolgbarkeit“?
Gestatten Sie mir etwas Humor: Was mich betrifft, so möchte ich kein geklontes Beef Bourguignon und gentechnisch veränderte Möhren auf meinem Teller haben! Ganz besonders dann nicht, wenn ich sie nicht zum Essen ausgesucht habe. Dies scheint die vorherrschende Meinung innerhalb der EU zu sein, da alle Eurobarometer-Umfragen, die zum Thema des Klonens von Tieren für Nahrungsmittel durchgeführt wurden, immer wieder die ausdrückliche Ablehnung der europäischen Bürgerinnen und Bürger bestätigen.
Dieses ist das erste Argument, das ich gegen das Vorhandensein geklonter tierischer Erzeugnisse in der Nahrungskette anführen möchte: Wir können nicht einerseits dazu aufrufen, den Verbrauchern größere Verantwortung zu übertragen und sie besser darüber zu informieren, was sie essen, und andererseits ihren Wunsch, kein Klonfleisch zu essen, ignorieren.
Mein zweites Argument bezieht sich auf die Gesundheit. Es stimmt, dass keine wissenschaftliche Studie einen Beleg für mögliche negative Auswirkungen durch den Verzehr von Klonfleisch, Fleisch vom Nachkommen eines Klontieres oder Milch von einem Klontier erbracht hat. Es wurde nichts nachgewiesen, auch nicht in Bezug auf die langfristige Sicherheit dieser Art von Verzehr. Daher glaube ich, dass das Vorsorgeprinzip noch gelten sollte.
Mein drittes und letztes Argument ist ein ethisches, und Sie haben es selbst am Anfang ihres Vortrags genannt. Die EU möchte beim Tierschutz ganz vorne sein. Heute Nachmittag hat das Parlament noch einmal über eine Beschränkung der Tierversuche abgestimmt, um die Schmerzen und das Leiden, das Tieren zugefügt wird, zu minimieren. Es lässt sich jedoch nicht abstreiten, dass Klonen den Tieren Leiden zufügt. Man muss nur an Dolly zurückdenken und an das wissenschaftliche Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit vom Juli 2008, das besagt, dass festgestellt wurde, dass die Gesundheit und das Wohl eines beträchtlichen Anteils von Klontieren beeinträchtigt waren, häufig gravierend und mit fatalen Folgen.
Frau McAvan verwies auch auf die Stellungnahme der Europäischen Ethikgruppe der Naturwissenschaften und Neuen Technologien, die bezweifelt, dass das Klonen von Tieren moralisch gerechtfertigt sei, insbesondere, da es nicht durch die Notwendigkeit einer Erweiterung der Palette an Nahrungsmitteln gerechtfertigt werden kann. Ganz im Gegenteil: Es gibt Anlass zur Besorgnis, dass die Förderung von Nahrungsmitteln von Klontieren wegen des übermäßigen Einsatzes einer begrenzten Anzahl von Tieren in Zuchtprogrammen eine indirekte Auswirkung auf die genetische Vielfalt haben wird. Dies ist in anderen Nahrungsmittelsektoren geschehen; Zum Beispiel sind Dutzende von Tomatenarten verschwunden. Im Jahre 1900 gab es 7000 Arten; heute gibt es nur noch 150, wovon es 70 zu kaufen gibt, und eine große Anzahl davon ist gentechnisch verändert.
Ist das die Art von Fortschritt, die wir wollen? Diese Frage müssen wir uns stellen.
Kriton Arsenis (S&D). – (EL) Herr Kommissar, ich kann mich wirklich nicht erinnern, dass es während einer Aussprache im Parlament je solch eine Einigkeit gegeben hätte. Wie kommt das? Aus dem einfachen Grund, dass es bei den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union absolute Einstimmigkeit gibt, absolute Einstimmigkeit gegen Klonerzeugnisse. Sie und mein Kollege haben über die Gefahr der Welthandelsorganisation gesprochen. Das ist ein Argument, das wir im Parlament immer wieder hören, ein politisches Argument.
Was die Kommission und ihre Rechtsberater tun müssen, ist jedoch nicht, diese Ängste zu schüren, sondern zu prüfen, wie wir das Moratorium umsetzen können, das einstimmig ersucht wurde, ohne auf solche Probleme zu stoßen. Wir müssen wirklich entscheiden, was wichtiger ist: die Welthandelsorganisation oder der Vertrag von Lissabon, der das Vorsichtsprinzip einführt, wodurch Vorkehrungen getroffen werden, ein Produkt auf dem europäischen Markt zu verbieten, wenn die wissenschaftlichen Angaben dazu nicht eindeutig genug sind, um den sicheren Handel damit zu gewährleisten; wir wissen nicht genau, was auf Klonerzeugnisse zutrifft.
Daher brauchen wir dieses Moratorium, da alle in diesem Parlament sich einig sind, Herr Kommissar, dass wir keine Experimente mit der Gesundheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger betreiben dürfen.
Seán Kelly (PPE). – Herr Präsident, ich bin persönlich überhaupt nicht von der Notwendigkeit, der Moral, der Sicherheit oder der Rückverfolgbarkeit von Klontieren überzeugt.
Was die Notwendigkeit angeht, so haben wir jahrelang versucht, extensive statt intensive Produktion zu fördern, und es gibt genügend Möglichkeiten, eine natürliche Fortpflanzung zu garantieren und andere Möglichkeiten, Wachstum in der Tierpopulation sicherzustellen, falls dies erforderlich ist. Was die Moral betrifft, wie Frau Sommer sagte, wenn es moralisch vertretbar ist, Klontiere zu haben, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis es moralisch vertretbar ist, geklonte Menschen zu haben. Wir haben auf der Welt schon genügend Spinner, ohne dass wir noch mehr klonen müssten!
Herr Staes erwähnt die Sicherheit und ich stimme ihm zu. Wie kann jemand in dieser Phase abschließend sagen, dass die Nachkommen von Klontieren für den menschlichen Verzehr sicher sind? Ich glaube nicht, dass das jemand kann. Schließlich zur Rückverfolgbarkeit: Eine unserer größten Errungenschaften in der Europäischen Union ist, wie Anne Delvaux sagte, dass wir Nahrungsmittel vom Stall bis zum Tisch zurückverfolgen können. Was werden wir jetzt tun: Garantieren, dass wir sie vom Klon bis nach Hause zurückverfolgen können? Ich glaube nicht, dass wir dies tun sollten. Unser Ziel sollte es sein, das Klonen zu eliminieren, nicht es zu erleichtern.
Elisabeth Köstinger (PPE). - Herr Präsident, Herr Kommissar! In Großbritannien ist erstmals der Fall aufgetreten, dass Klonfleisch in die Supermärkte gelangt ist. Der Vorfall wurde medial stark aufgegriffen und hat zu Verunsicherungen bei den Konsumenten einerseits und zu ungerechten Vorwürfen andererseits geführt. Weil die britische Lebensmittelbehörde unter Erklärungsnotstand stand, wurde das Thema kurzerhand auf die Meldefreudigkeit der Bauern abgeschoben.
Herr Kommissar, es darf nicht passieren, dass Säumnisse der EU-Gesetzgebung auf die Landwirte abgeschoben werden. In Europa sind bisher nur Produkte von geklonten Tieren selbst, aber nicht ihrer Nachkommen zulassungspflichtig. Das EU-Parlament hat in der Verordnung über neuartige Lebensmittel seine Vorstellung klar zum Ausdruck gebracht. Gerade bei Lebensmitteln muss das Versorgungsprinzip gelten.
Abgesehen von ethischen Bedenken besteht zur Sicherstellung der Lebensmittelversorgung keine Notwendigkeit von Klonfleisch. Allem Anschein nach gibt es gravierende interinstitutionelle Meinungsunterschiede zum Umgang mit Klonlebensmitteln. Umso dringender ist die Kommission aufgerufen, im Sinne der Konsumenten und auch der Produzenten eine Einigung zu erzielen und die richtigen Schritte zu setzen!
Karin Kadenbach (S&D). - Herr Präsident, Herr Kommissar! Politik braucht wissenschaftliche Daten als Grundlage für politische Entscheidungen. Aber für mich hieße es, sich aus der politischen Verantwortung zu stehlen, wenn allein das wissenschaftliche Urteil „Das ist machbar“ schon bedeutet, dass wir etwas machen müssen. Mein Auftrag ist nicht die Umsetzung des technisch Machbaren, mein Auftrag ist die Vertretung der Interessen meiner Wählerschaft. Und die will mit überwältigender Mehrheit, und das gilt für die gesamte EU, kein Klonfleisch auf ihren Tellern.
Es kann nicht allein die Frage der gesundheitlichen Unbedenklichkeit sein. Auch Eier von Hühnern aus Käfighaltung stellen keine Gesundheitsfährdung dar, und trotzdem hat hier die Europäische Union rasch und gut gehandelt. Dieses Handeln erwarte ich mir jetzt auch bei Fleisch und Fleischprodukten von geklonten Tieren und auch bei solchen aus der zweiten Generation.
Tierschutz und Ethik sprechen hier schon heute ganz klar gegen Klonfleisch. Wir werden sehen, was die Wissenschaft im gesundheitlichen Bereich in Zukunft noch sagen wird. Wir brauchen den Erlass eines Moratoriums, auch für Produkte von Tieren aus zweiter Generation. Ein klares Nein zu Produkten aus Klonfleisch!
Jarosław Kalinowski (PPE). – (PL) Herr Präsident, den höchstmöglichen Standard bei der Nahrungsmittelerzeugung in der Union zu halten, bedeutet, dass wir eine hohe Qualität der Produkte sicherstellen und den Erwartungen der Verbraucher gerecht werden können. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung, die heute zur Verfügung stehen, zeigen, dass das Fleisch von Klontieren sich im Hinblick auf Qualität überhaupt nicht vom Fleisch der Tiere aus herkömmlicher Produktion unterscheidet. Trotzdem stellen die Frage des Klonens an sich und die Nutzung solcher Technologien sehr ernste Probleme dar. Müssen wir auf das Klonen zurückgreifen, wenn uns doch moderne Techniken zur Nahrungsmittelerzeugung zur Verfügung stehen? Daher liegt es im Interesse der Landwirte, Nahrungsmittelerzeuger und Verbraucher, dass diese Angelegenheiten geregelt werden, nicht nur dergestalt, dass sie keine Gefahr für die Nahrungsmittelsicherheit, die Verbrauchergesundheit und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft darstellen. Die ethischen und moralischen Dilemmas, die sich ergeben, wenn die Bürgerinnen und Bürger eines vereinten Europas Mahlzeiten vor sich haben, die aus Fleisch von Klontieren zubereitet wurden, sind auch in Betracht zu ziehen.
Peter Jahr (PPE). - Herr Präsident! Ich habe mir vier Ablehnungsgründe für Klonfleisch notiert, und nicht alle werden wir wissenschaftlich klären können.
Erstens: Fleisch von geklonten Tieren für die Ernährung der Bevölkerung zu verwenden, ist in der Europäischen Union nicht erwünscht. Das gilt auch für Produkte, die von deren Nachkommen stammen. Zweitens: Zudem ist noch nicht abschließend geklärt, ob beim Verzehr von Klonfleisch ein gesundheitliches Risiko besteht. Drittens: Das Klonen von Tieren führt nachweislich zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei den Tieren selbst. Viertens: In der Hauptsache ist das Klonen von Tieren zu Nahrungsmittelzwecken aus ethischen Gründen abzulehnen.
Deshalb ist das Klonen von Tieren zur Nahrungsmittelproduktion und die Verwendung von Klonfleisch strikt abzulehnen. Nun ist es wichtig, zügig Regelungen zur Kontrolle von Klonfleisch zu erlassen. Das erwarten die Menschen in Europa von uns. Das Mindeste ist allerdings eine eindeutige und deutliche Kennzeichnung von Klonfleisch.
João Ferreira (GUE/NGL). – (PT) Herr Präsident, Herr Kommissar, das unzulässige, unbekannte und unbemerkte Gelangen der Erzeugnisse von Klontieren in die Nahrungskette muss geradezu Besorgnis erregen. Es ist besonders beängstigend, da wir auf diese Tatsache aufmerksam wurden, nachdem nur wenige Wochen zuvor das Parlament wiederum für ein Verbot dieser Erzeugnisse auf dem europäischen Markt gestimmt hatte. Zum jetzigen Zeitpunkt scheint uns dies eine richtige und angemessene Vorsichtsmaßnahme zu sein.
Die Maßnahmen der EU sollten in erster Instanz von dem Wunsch getrieben sein, das öffentliche Interesse zu schützen, ein hohes Niveau beim Schutz der Gesundheit des Menschen zu erhalten und die Nahrungsmittel- und Umweltsicherheit durch die Förderung des Tierschutzes sicherzustellen. Diese Werte sollten Vorrang vor allen anderen haben. Wenn die Vermarktung dieser Erzeugnisse in Zukunft zugelassen wird, wird sie auch die Grundsätze der Transparenz, der Information und der Verbraucherwahl einhalten müssen. Leider ist dies heute nicht der Fall, zum Beispiel bei Nahrungsmitteln, die teilweise aus gentechnisch veränderten Organismen oder Tieren bestehen, die mit solchen Organismen gefüttert wurden.
Anna Záborská (PPE). – (SK) Wir hatten heute Morgen eine umfassende Aussprache zum Schutz der Tiere, die für wissenschaftliche Zwecke eingesetzt werden, für Experimente, die dabei helfen könnten, Heilungsmöglichkeiten für ernsthafte Erkrankungen beim Menschen zu entdecken. Eine Mehrheit, eine große Mehrheit, lehnte das Leiden der Tiere ab, die zu diesem Zweck eingesetzt würden. Gleichzeitig ist klar, dass das Klonen den Tieren große Leiden zufügt. Mehr als 95 % der Klonexperimente schlagen fehl. Es entstehen ernsthafte Erkrankungen und körperliche Behinderungen, und diese Tiere sterben früh. Die meisten Verbraucher sind dagegen, dass solches Fleisch in der Nahrungskette ist.
Wie meine Kollegin Frau Sommer sagte, gibt es ein weiteres ernstes Problem. Die Entwicklung der tierischen Fortpflanzung durch Klonen öffnet die Tür für die menschliche Fortpflanzung durch Klonen. Dies ist weder durch das Naturrecht noch durch den Vertrag von Lissabon gestattet. Ich würde gerne fragen, ob irgendjemand den Vertrag von Lissabon jetzt in dieser Hinsicht ändern möchte. Herr Kommissar, der Standpunkt der Europäischen Kommission muss eindeutig sein.
John Dalli, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident, ich bin nicht überrascht, dass dieses Thema so viel Aufmerksamkeit erregt und zu so viel Diskussion geführt hat, und ich danke Ihnen allen für Ihre Meinungsäußerungen. Die verschiedenen Punkte, die angesprochen wurden, zeigen die Notwendigkeit für ein tiefgreifendes Verständnis dieser Themen, sodass wir informierte und angemessenen Entscheidungen treffen können.
Wie ich in meiner Eröffnungserklärung sagte, beabsichtigt die Kommission, später in diesem Jahr einen umfassenden Bericht anzunehmen, der die Schlüsselthemen darlegt, die zur Debatte über das Klonen beitragen. Ich hoffe, dass dies dazu beitragen wird, Klarheit in dieses komplexe Thema zu bringen und sich für die nachfolgenden institutionellen Debatten und Diskussionen als nützlich erweisen wird.
Ich unterstreiche, dass eine Verbesserung der jetzigen Situation nur durch einen Konsens unter den EU-Institutionen erreicht werden kann. Diese Debatte läuft seit Januar 2008 und ich freue mich darauf, dass wir Fortschritte bei diesem Thema machen, mit dem Ziel, dass wir uns endlich auf einen praktischen Weg einigen, der uns in den nächsten Jahren dienlich sein wird.
Der Präsident. – Die Aussprache wird geschlossen.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)
Elena Oana Antonescu (PPE), schriftlich. – (RO) Wir haben im Europäischen Parlament bereits die ethischen, medizinischen oder wirtschaftlichen Argumente gegen den Verzehr von Nahrungsmitteln erwähnt, die von Klontieren stammen, und diese haben dauerhafte Gültigkeit. Es gibt noch ein weiteres Argument, das mindestens genauso wichtig ist: Die europäischen Bürgerinnen und Bürger wollen keine Klonerzeugnisse auf ihren Tellern. Sie wehren sich gegen den Gedanken, ihren Kindern Nahrungsmittel zu geben, die in einem Genversuchslabor entstanden sind. Eine Eurobarometer-Umfrage, die zu diesem Thema im Jahre 2008 durchgeführt wurde, zeigt, dass die meisten Europäer gegen das Klonen von Tieren sind, insbesondere zum Zweck der Nahrungsmittelherstellung. Angesichts von 84 % der Befragten haben wir nicht genügend Erfahrung in Bezug auf die langfristige Auswirkung auf die Gesundheit und Nahrungsmittelsicherheit, wenn Klontiere in der Nahrungsmittelherstellung verwendet werden. Fünfundsiebzig Prozent glauben, dass das Klonen von Nahrungsmitteln für den Verzehr aus ethischen Gründen inakzeptabel ist. Dies sind beträchtliche Prozentzahlen, die eine klare Botschaft aussenden. Die Menschen wollen keine Erzeugnisse verzehren, die durch Klonen entstanden sind, sie haben kein Vertrauen darin und sind mit diesen Methoden nicht einverstanden. Wir müssen die EU-Rechtsvorschriften ergänzen und verbessern, sodass sich nicht mehr die Möglichkeit ergibt, Grundsätze oder Entscheidungen, an die wir glauben, zu untergraben oder zu umgehen.
Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė (PPE), schriftlich. – (LT) Die Verordnung über den Einsatz neuer Technologien bei der Nahrungsmittelherstellung ist ein willkommener Schritt nach vorne. Wir dürfen jedoch bei der Förderung von Innovationen nicht die Gefahren außer Acht lassen. Eine dieser Gefahren ist die Vermarktung von geklonten Tieren, deren Nachkommen und von Erzeugnissen, die von geklonten Tieren stammen. Bisher hat dieses Thema keine wesentlichen Probleme in Bezug auf mehrere verschiedene Aspekte aufgeworfen. Dazu gehören Anforderungen an den Tierschutz, verankert im Vertrag von Lissabon, das Recht der Verbraucher, über die Herkunft der verzehrten Erzeugnisse informiert zu sein, sowie ethische Themen. Bisher haben wir mehr Fragen als Antworten in jedem dieser Bereiche. Bevor die Diskussionen seitens der Europäischen Institutionen zunehmen, müssen wir daher sorgfältig die Vermarktung dieser Tiere, ihrer Nachkommen und der Erzeugnisse beobachten.