Giommaria Uggias (ALDE). – (IT) Herr Präsident, (…) für die Bürgerinnen und Bürger der EU ein Schritt in Richtung eines besseren Verständnisses der von uns angenommenen Texte. Dabei gibt es immer noch sehr viel zu tun, aber es ist wichtig, dass wir kontinuierliche daran arbeiten.
Ganz klar müssen wir einen Weg finden, die zwei unterschiedlichen Rechtsordnungen auszuwiegen: Das anglo-amerikanische und das römisch-europäische Rechtssystem.
Aber auch der Abschnitt über die Folgenabschätzungen ist wichtig. Es handelt sich um einen entscheidenden Abschnitt, der sich auch in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften niederschlagen muss. Diesbezüglich muss ich darauf aufmerksam machen, dass diese einige bedeutende Mängel aufweisen. Es wäre wichtig, auf diese Angelegenheit zurückzukommen, und ich denke, wir werden dies auch tun.
Peter Jahr (PPE). - Herr Präsident! Eine einfache, klare und verständliche Gesetzgebung ist von großer Bedeutung für die Akzeptanz der Europäischen Union in der Bevölkerung. Eine gute Gesetzgebung ist aber auch von zentraler Bedeutung für das Funktionieren der Europäischen Union. Die Vereinfachung des europäischen Rechtsetzungsprozesses sollte deshalb eines der Grundanliegen der europäischen Institutionen sein. Dazu gehört ganz besonders auch die Verringerung von Verwaltungslasten für unsere Unternehmen. Das wird neue Kräfte für wirtschaftliche Entwicklung und Innovationen freisetzen. Aber nicht überall, wo Europa draufsteht, ist auch Europa drin, so ist zumindest meine Erfahrung in meinem Heimatland. Die Kommission muss sehr darauf achten, dass in den Mitgliedstaaten Regeln erlassen werden, die nicht über die europäischen Erfordernisse hinausgehen.
Daniel Hannan (ECR). - Herr Präsident, es gibt Momente in diesem Parlament, in denen die Tagesordnung eine wahre Parodie ist. Der Bericht über die „Bessere Rechtsetzung“ kommt von denselben Institutionen, die unsere Breitengrade in den überreglementiertesten und am wettbewerbsschwächsten Teil der Welt verwandelt haben, und die uns den bürokratischen Albtraum der Gemeinsamen Agrarpolitik und den ökologischen Katastrophentext der Gemeinsamen Fischereipolitik aufgetischt haben.
Aber ich werde versuchen, konstruktiv zu sein. Hier mein Vorschlag für eine bessere Rechtsetzung: Lassen Sie uns bei der Gestaltung der Rechtsvorschriften nicht deklamatorisch sein. Versuchen wir doch, die Statuten des Parlaments nicht als eine Möglichkeit zu verwenden, um zu zeigen, dass wir nette Menschen sind, dass Arbeitslosigkeit für uns ein Thema ist, und dass wir uns um die Roma oder längere Arbeitszeiten oder was auch immer kümmern. Plumpe Interventionen durch den Staat sind nicht immer der beste Weg, um Probleme zu lösen. Es wäre viel besser zuzulassen, dass die Entscheidungen so nahe wie möglich an den Personen getroffen werden, die auch wirklich davon betroffen sind.
Mein bescheidener Vorschlag für eine bessere Rechtsetzung ist es also, dieses Parlament für die kommenden sechs Monate versuchsweise zu schließen, damit wir in dieser Zeit keinerlei Rechtsvorschriften erlassen, und dann warten wir ab, ob sich unsere Wählerschaft darüber beklagt.
Monika Flašíková Beňová (S&D). – (SK) In der Slowakei begehen wir heute einen Gedenktag für die Opfer des Holocaust. Unter der slowakischen Regierung wurden über 100 000 Juden, Roma, Homosexuelle und körperlich behinderte Menschen von der Slowakei in die Konzentrationslager deportiert. Genau aus diesem Grund unterstützte ich heute diesen Entschließungsantrag – den ich zufälligerweise auch übersetzt habe. Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass das Europäische Parlament signalisiert, dass wir in Europa nichts dergleichen haben wollen, weder heute, noch gestern oder morgen. Wir haben in Europa zwei große Kriege erlebt und nun, insbesondere seit Frankreich mit der großangelegten Deportation von rumänischen Roma zurück in ihr Land begonnen hat, ist es höchste Zeit zu zeigen, dass wir solche Dinge nicht akzeptieren. Die Abstimmung über diesen Entschließungsantrag wird helfen, diese Botschaft zu vermitteln. Herr Präsident, ich möchte allen Abgeordneten danken, die unsere Entschließung unterstützt haben.
Joe Higgins (GUE/NGL). - Herr Präsident, ich habe diese Entschließung, bei der die Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken Unterzeichnerin war, unterstützt.
Durch die Aussonderung der Roma-Gemeinschaften in Frankreich und deren Schikanierung und Ausweisung haben der französische Präsident Sarkozy und seine Regierung einen verabscheuungswürdigen Zynismus an den Tag gelegt. Hier geht es in Wirklichkeit um die plumpe Instrumentalisierung einer Minderheitengemeinschaft unterdrückter Menschen, um von den katastrophalen Wirtschafts- und Sozialstrategien abzulenken.
Die Strategien von Herrn Sarkozy haben in Frankreich zu einer Massenarbeitslosigkeit und der Marginalisierung zahlreicher Arbeitergemeinschaften geführt. Die Regierung von Herrn Sarkozy attackiert nun systematisch die Lebensverhältnisse der französischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und er greift auch die Rentenansprüche der Franzosen an. Herr Sarkozy und seine Regierung sind die Vertreter der französischen Bourgeoisie und internationaler Großunternehmen und versuchen verzweifelt, eine anfällige Gemeinschaft als Sündenbock zu verwenden, um die Aufmerksamkeit von ihrer allgemeinen Unbeliebtheit abzulenken.
Meine Anerkennung gilt den zehntausenden Französinnen und Franzosen, die am vergangenen Samstag gegen diese Politik demonstriert haben und ich rufe die französischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu auf, auf ihre gewaltige Solidaritätstradition zurückzugreifen und gemeinsam mit allen Minderheiten und Arbeitnehmern geschlossen für die Menschen- und Bürgerrechte einzustehen – und sich nicht von diesem zynischen Manöver täuschen zu lassen.
Cristian Dan Preda (PPE). – (RO) Ich habe in erster Linie für die Entschließung meiner eigenen Fraktion gestimmt, da sie konkrete Lösungen vorschlägt und nicht eine politische Option stigmatisiert. Leider wurde dieser Entschließungsantrag nicht angenommen.
Bezüglich des von der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament und deren Sympathisanten vorgebrachten Entschließungsantrags habe ich für einige der Punkte im Text gestimmt, die ich konstruktiv fand, und insbesondere den Änderungsantrag zur Feststellung, dass zwischen der Lage der Roma in Europa und der Integration von Rumänien in den Schengen-Raum keine Verbindung besteht.
Ich habe auf für den zweiten Teil in Absatz 10 gestimmt, der eine intensive horizontale Koordinierung fordert, um in Zukunft rechtzeitige und wirksame Reaktionen zu gewährleisten und auch für den zweiten Teil in Absatz 16, der sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten dazu auffordert, die Grundrechte der Roma und deren Anwendung zu respektierten.
Ich habe auch für die Erwägung L gestimmt, die das Bedürfnis nach einer besseren Vertretung der Roma in den staatlichen Strukturen und in der öffentlichen Verwaltung der Mitgliedstaaten unterstreicht. Ich konnte jedoch nicht für den Entschließungsantrag als Ganzes stimmen, denn ich finde ihn demagogisch.
Sergej Kozlík (ALDE). – (SK) Externe Migration ist ein zentrales Problem für Europa. Jedes Jahr kommen 900 000 neue Immigranten nach Europa. Die Roma-Frage ist ein innenpolitisches Problem für Europa, da sich die Migration der Roma zwischen den Mitgliedstaaten nicht in sechsstelliger, sondern in vierstelliger Höhe befindet. Das heißt jedoch nicht, dass dies kein ernstes Problem ist.
Ich unterstütze den Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments zur Lage der Roma in Europa. Ich finde es positiv, dass dieser Antrag das Problem als europaweites Problem definiert. Das Problem der Roma-Bevölkerung kann durch eine Ausgrenzung nicht wirksam gelöst werden. Die europäischen Ressourcen und das europäische Know-how müssen zur Lösung des Problems unbedingt miteinbezogen werden, insbesondere in Ländern mit einem hohen Roma-Anteil.
Die Migration und die Rückführung der Roma soll kein politisches Thema werden. Die Rechte der Minderheiten dürfen nicht verletzt werden. Die Rechte und Pflichten müssen jedoch nicht nur auf die Mitgliedstaaten angewendet werden, sondern auch auf die betroffenen Minderheiten.
Tunne Kelam (PPE). - Herr Präsident, ich habe für die Entschließung der EVP gestimmt, denn der Text dieser Entschließung bietet eine konstruktive und umfassende europäische Lösung für das Problem der besseren sozialen Eingliederung der Roma.
Anstatt die ernste soziale und wirtschaftliche Lage einiger gesetzestreuer Regierungen, wie Frankreich oder Italien, als Instrument für politisch gefärbte Attacken gegen diese zu verwenden, schlägt die EVP eine europäische Roma-Strategie vor.
Die Verlagerung des Problems von einem Mitgliedstaat auf den nächsten hilft uns nicht dabei, die notwendigen Ressourcen zu finden. Dies können wir nur gemeinsam und mit einer konstruktiven Haltung erreichen.
Jens Rohde (ALDE). - (DA) Herr Präsident, wir in der Dänischen Liberalen Partei haben für den gemeinsamen Entschließungsantrag über die Roma gestimmt, nicht weil wir nicht glauben, dass die Ausdrucksweise an manchen Stellen zu emotional geladen ist, und einige Angriffe unbegründet sind, sondern weil wir glauben, dass die Art und Weise, wie sich Frankreich plötzlich entschlossen hat, die Roma auszuweisen, fragwürdig ist. Diesbezüglich sind wir jedoch nicht der Meinung, dass es in Bezug auf die Ausweisungen in Dänemark oder Deutschland etwas zu untersuchen gäbe. Dänemark hat die Regeln genauestens eingehalten und wenn Deutschland Flüchtlinge aus einem beendeten Krieg nicht zurücksenden kann, geht das Konzept des Flüchtlingsstatus verloren und wir haben einen komplett neuen Rechtsstatus geschaffen. Ich muss zugeben, dass der Kampf der Dänischen Liberalen Partei gegen die ungerechtfertigte Kritik an Dänemark und Deutschland unangenehm und einsam war. Weder die Sozialdemokraten, noch die Sozialistische Volkspartei haben uns unterstützt. Nein, sie würden ihr Land und ihren Nachbarstaat lieber durch eine Kontroverse befleckt sehen, für die es keine dokumentierte Rechtfertigung gibt. Ich finde dies ehrlich gesagt peinlich. Abschließend möchte ich betonen, dass die letzte explizite Spur der sogenannten Kritik an Dänemark und Deutschland mit der heutigen Abstimmung definitiv entfernt wurde.
Gerard Batten (EFD). - Herr Präsident, ich habe für keine dieser Entschließungen gestimmt, denn prinzipiell erkenne ich die demokratische Legitimität der Europäischen Union nicht an, weder heute, noch in Zukunft.
Natürlich müssen die souveränen Nationen aber das Recht haben, zu entscheiden, wer unter welchen Umständen in ihr Staatsgebiet einreisen kann und wer nicht. Die EU-Staaten verzichteten auf dieses Recht, indem sie den Vorrang des EU-Rechts anerkannten, und insbesondere mit der Annahme der Richtlinie 2004/38/EG über den freien Personenverkehr.
Die Franzosen können nicht beides haben. Sie können nicht Vollmitglieder der Europäischen Union sein und dann die rumänischen Zigeuner diskriminieren.
Und wenn die Franzosen dies nicht mögen, schlage ich ihnen vor, die Strategie der Independence Party des Vereinigten Königreichs anzunehmen, die die Europäische Union verlassen und ihre Souveränität wiedererlangen will.
Jaroslav Paška (EFD). – (SK) Durch die Annahme des Entschließungsantrags zur Lage der Roma haben das Europäische Parlament und die Europäische Kommission meines Erachtens die Verantwortung für die Lage der Roma in der Europäischen Union zu Recht anerkannt. Aufgrund der Erfahrungen mit meinem eigenen Land möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass die Bereitstellung finanzieller Hilfe oder materieller Güter zur Verbesserung ihrer materiellen Lage bei der Suche nach wirksamen Lösungen für die Integration der Roma nicht ausreichend ist. Es ist weitaus wichtiger, den Roma beizubringen, dass zur Beibehaltung eines gewissen Lebensstandards in die bestmögliche Ausbildung investiert werden muss und ein fester Arbeitsplatz benötigt wird. Denn nur durch Ausbildung und soziale Integration werden sich die Roma von der Last dieses schändlichen Ansehens in unserer Gesellschaft befreien können. Es ist eine anspruchsvolle Aufgabe, und ich hoffe, dass sie uns gelingen wird.
Hannu Takkula (ALDE). - (FI) Herr Präsident, ich habe dafür gestimmt, dass alle Mitglieder der Europäischen Union dieselben Rechte haben. Das schließt auch die Roma mit ein.
Es ist mir klar, dass beispielsweise in der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) einige glauben, dass dieser Entschließungsantrag zu sehr ein Mittel für ein politisches Vorgehen gegen Frankreich zu sein scheint. In der Tat müssen wir die Dinge so sehen, dass wir eine Strategie nicht als Mittel umsetzen. Da die Europäische Union eine Wertegemeinschaft ist, müssen wir aber zeigen, dass die Übernahme der Verantwortung für unsere schwächsten Bevölkerungsgruppen ein Gedanke ist, den wir sehr ernst nehmen.
Wir wissen, dass die Beteiligung der Roma-Bevölkerung am gesellschaftlichen Leben in vielen europäischen Ländern gegenwärtig schwach ist. Deshalb ist dieses Problem eine Herausforderung, die allen Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union gemeinsam ist. Wir sind nicht glaubwürdig, wenn wir nach außen erklären, wie die Menschenrechte angegangen werden müssen, und gleichzeitig innerhalb der Europäischen Union die Roma-Frage nicht richtig gelöst haben.
Ich hoffe, dass dies im Europäischen Parlament als konkrete Maßnahme gesehen werden wird. Das Parlament hat natürlich im kleinen Rahmen verschiedene Pilotprojekte organisiert, um durch Ausbildung und so weiter die Integration der Roma in die Gesellschaft zu fördern. Andererseits scheint es jedoch manchmal so, als wollte das Parlament kein Geld für Projekte dieser Art ausgeben, um es viel eher Griechenland oder einem anderen Land, oder gar einem Land außerhalb Europas zukommen lassen.
Wir müssen diese Roma-Frage in der Europäischen Union endgültig lösen. Das bedeutet, dass wir glaubhaft sein und die Grundwerte, auf denen die Europäische Union aufgebaut ist, respektieren müssen.
Bruno Gollnisch (NI). – (FR) Herr Präsident, ich habe Herrn Takkula sorgfältig zugehört, in Wirklichkeit wurden jedoch einige sehr umfangreiche Mittel im zweistelligen Milliardenbereich zur Verfügung gestellt, aber nur 9 Millionen EUR wurden bis heute ausgegeben.
Ich glaube, dass die Herren Sarkozy und Hortefeux, der französische Innenminister, die beide bereits Mitglieder dieses Parlaments waren, heute mit diesem Entschließungsantrag ernten, was sie gesät haben. Sie haben die Öffnung unserer Grenzen unterstützt, sie haben diese Verträge abgeschlossen, manchmal haben sie sie sogar Verträge verfasst oder unterstützt – und es wird ihnen heute bestimmt bewusst, dass die schwachen Schranken, durch die als Übergangslösung die Roma erst nach 2013 nach Frankreich einwandern dürfen, alle nicht gehalten haben.
Abschließend möchte ich sagen, was mich in der Haltung unserer Kolleginnen und Kollegen am meisten stört, und zwar dass die einheimische Mehrheitsbevölkerung unter dem Vorwand der Bekämpfung der Diskriminierung – oder der Stigmatisierung, wie sie es nennen – systematisch diskriminiert wird. Minderheiten zu verteidigen ist schön und gut, aber glauben Sie nicht, dass manchmal aus dem Verhalten dieser Minderheiten Probleme entstehen – durch die unterschiedlichen Kulturen, Verhaltensweisen oder andere – die ihre Integration verhindern? Wäre es für diese Minderheiten nicht fair, ehrlich zu sein, und diese Probleme ebenfalls zu behandeln? Nur ein Mal, das bringt keinen um.
Philip Claeys (NI). – (NL) Herr Präsident, ich bin erstaunt über die Leichtfertigkeit, mit der dieses Parlament mit den Begriffen wie „kollektiven Abschiebungen“ umgeht, wenn wir von Dossiers in Frankreich sprechen, die auf einer individuellen Fall-zu-Fall-Basis beurteilt worden sind, und bei denen die Betroffenen für ihre freiwillige Rückkehr in ihre Heimatländer eine Unterstützung unterhalten haben. Ein Mitgliedstaat hat in der Tat das Recht und auch die Pflicht, die Regeln eines von rechtsstaatlichen Prinzipien bestimmten Staats durchzusetzen und illegale Einwanderung und die damit verbundenen Ärgernisse aktiv zu bekämpfen. Auf jeden Fall liegt ein wichtiger Schlüssel zur Lösung dieses Problems direkt bei den Roma-Gemeinschaften. Ich möchte ein Memorandum von Herrn Van der Laan, dem früheren holländischen Minister für Wohnungswesen und Integration, einem Sozialisten, erwähnen, das unter anderem belegt, dass bei den Roma die Kriminalität unverhältnismäßig hoch ist, der Schulabsentismus Rekordzahlen erreicht und die Kinder fürs Betteln und für kriminelle Tätigkeiten missbraucht werden. Somit schließen sich die Roma laut dem Sozialisten Van der Laan selbst aus der niederländischen Gesellschaft aus. Es gibt also viel zu tun. Herr Präsident, ich weiß, es wird in diesem Parlament nicht gerne gesehen, wenn man dies sagt, aber die Roma haben wie alle anderen Menschen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
Mario Borghezio (EFD). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir haben aus einem Hauptgrund nicht für die Entschließung der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) gestimmt, die zweifellos ausgeglichener ist. Wir möchten Sie auf diesen Punkt aufmerksam machen: Der Aufruf an die Europäische Kommission, an Europa, den Prozess zur Integration von Rumänien und Bulgarien in den Schengen-Raum zu beschleunigen.
Wir glauben – und wir haben diese Alarmglocke bereits bei der Erweiterung geläutet – dass diese Länder noch keine strengen Kontrollstrategien für die Ausstellung von Personalausweisen und die Anerkennung der Nationalität angenommen haben.
Sind sich die Kommission und das Parlament bewusst, dass nicht europäische Länder in diesen Ländern ganz einfach Bewilligungen erlangen können, wodurch sie über die Personenfreizügigkeit illegal in den Schengen-Raum einreisen können? Wir müssen diese Angelegenheit genau betrachten, und es ist vollkommen unvernünftig, dass wir uns noch nicht damit befasst haben. Unter diesen Umständen geht es gegen den gesunden Menschenverstand, die Erweiterung des Schengen-Raums zu fordern.
Und schließlich möchte ich meiner Hoffnung Ausdruck geben, dass beim nächsten Treffen mindestens einer der wohltätigen Abgeordneten, die die Roma so bereitwillig unterstützen, berichtet, dass er oder sie – das ist mit einem Abgeordnetenlohn gut möglich – eine nette Roma-Familie aufgenommen hat, und ein paar extra Mäuler stopft. Mit einer solchen Tat ist es nicht schwer, ohne große Worte zu zeigen, dass man ein richtiger Wohltäter ist.
Anna Záborská (PPE). – (SK) Ich habe den angenommenen Entschließungsantrag nicht unterstützt, denn ich denke nicht, dass er zu einer Antwort auf die Roma-Frage in Europa beitragen wird. Ganz im Gegenteil wird er die politische Atmosphäre zwischen einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vergiften. Unsere Unfähigkeit, die Probleme der Roma-Gemeinschaft zu lösen, kann in einem Satz zusammengefasst werden: Wir wissen, was wir nicht wollen, aber wir wissen nicht, was wir wollen. Wir wollen nicht, dass jemand für die strafbaren Handlungen eines anderen bestraft wird, nur weil beide derselben Volksgruppe angehören. Wir wollen jedoch auch nicht, dass einige Menschen glauben, die Gesetze gelten für sie nicht. Wir möchten niemanden dazu zwingen, seine Kultur aufzugeben, aber wir wollen auch nicht die Verstöße gegen die wesentlichen Grundsätze des Zusammenlebens im Namen der ethnischen Identität tolerieren. Die französische Regierung weiß, was sie nicht will. So lange sie nicht gegen die Gesetze verstößt, gibt es keinen Grund, ihr Vorwürfe zu machen. Wenn sie gegen die Gesetze verstößt, so muss ein Gericht darüber entscheiden. Eine kleine Anmerkung zum Treffen in Paris diese Woche: Ich wäre hocherfreut, wenn die Länder, von denen eine positive Lösung der Roma-Frage erwartet wird, als erste zu solchen Treffen eingeladen würden.
Janusz Władysław Zemke (S&D). – (PL) Herr Präsident, den Entschließungsantrag, der im Parlament die Mehrheit der Stimmen für sich gewinnen konnte, habe auch ich unterstützt. Die Entschließung betrifft einen grundlegenden Aspekt des Gesetzes, der klarstellt, dass keine Sanktion mit einer Nationalität verbunden werden darf. Die Verantwortung muss immer auf individuellem Verhalten basieren und das ist ein grundlegendes Prinzip des Gesetzes. Die Roma müssen genauso behandelt werden, wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Das bedeutet auch, dass sie dem Gesetz unterworfen sind, und wenn sie dagegen verstoßen, die Verantwortung auf derselben Grundlage wie die anderen tragen müssen. Wir können eine Situation, in der die Nationalität bei einem Gesetzesverstoß als Grund für die Befreiung von der Verantwortung gilt, nicht dulden. Es geht darum, dass die Nationalität nie Entscheidungsgrundlage für Sanktionen sein darf, denn Sanktionen müssen immer auf einer individuellen Basis bestimmt werden.
Marian Harkin (ALDE). - Herr Präsident, ich möchte lediglich sagen, dass ich den Antrag über die Langzeitpflege für ältere Menschen vollständig unterstütze.
Angesichts der demografischen Situation ist die Frage der Langzeitpflege für ältere Menschen zweifellos ein gesamteuropäisches Anliegen. Denn auch wenn diese weitgehend in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegt, ist sie durch die Art und die Größenordnung der Situation ein europäisches Anliegen und wurde auch als solches anerkannt.
Einen der Aspekte, der in dieser Entschließung hervorgehoben wurde, unterstütze ich voll und ganz, und zwar die Notwendigkeit, die Bedürfnisse der informellen Pflegekräfte zu berücksichtigen. Diese kümmern sich um einen bedeutenden Teil der Pflege, die ältere Menschen brauchen. Die Mitgliedstaaten müssen praktische Schritte einleiten, um diese unschätzbare Ressource zu unterstützen und zu sichern. Sie können ihnen durch Ausbildung, Entlastungsbetreuung und andere Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erleichtern, zur Seite stehen.
Ich möchte noch einen anderen Punkt der Entschließung hervorheben, und zwar die Forderung, dass die Mitgliedstaaten zum Schutz der Grundrechte von Personen in Langzeitpflege Garantien vorsehen müssen. Sie fordert jedoch nicht nur, dass Garantien vorgesehen werden, sondern auch, dass die Mitgliedstaaten die Einhaltung von Qualitätskriterien für diese Dienstleistungen gewährleisten.
Jarosław Kalinowski (PPE). – (PL) Herr Präsident, in Bezug auf den Entschließungsantrag über die Langzeitpflege für ältere Menschen möchte ich die Aufmerksamkeit, die dieser Angelegenheit zukommt, uneingeschränkt unterstützen. Angesichts der ungünstigen demografischen Entwicklungen in Europa scheint sich ein sofortiges Handeln in diesem Bereich aufzudrängen. Wir müssen den älteren Menschen helfen, aktiv zu bleiben und eine angemessene Pflege gewährleisten, ohne jedoch die Menschen, die diese Pflege übernehmen, zu vergessen. Dabei handelt es sich oft um Menschen, die keine andere Unterstützung erhalten, da sie neben der Pflege einer älteren Person auch noch einen Beruf haben. Die Vereinbarung der beiden Aktivitäten ist nicht einfach. Ich denke hier besonders an Familien in ländlichen Gebieten, die die Pflege altersschwacher Familienmitglieder oft selbst übernehmen. Für diese Menschen muss die Rechtslage geregelt werden. Das würde auch andere dazu ermutigen, sich um ältere Menschen zu kümmern, die in Würde altern wollen. Und ich glaube, das würden wir alle gerne.
Hannu Takkula (ALDE). - (FI) Herr Präsident, meiner Meinung nach war dieser Entschließungsantrag leider einseitig. Wenn wir die Lage im Nahen Osten betrachten, dürfen wir nicht vergessen, dass es einen demokratischen Staat gibt, mit dem wir in Europa dieselben Werte teilen: Israel. Demokratie, Menschenrechte und Meinungsfreiheit sind dort zentrale Werte.
Deshalb ist es wichtig, dass wir bei der Betrachtung der Situation in der Region auch die allgemeine Lage betrachten, und nicht darauf bedacht sind, der einzigen Demokratie vor Ort auf die eine oder andere Weise Schaden zuzufügen.
Leider wurde bei der Diskussion über die Lage bezüglich des Jordans ein solches Bild heraufbeschwört. Wir wissen alle, dass die Süßwasserressourcen in der Region beschränkt sind. Wir wissen auch, dass Israel durch die Errichtung von Irrigations- und Wasserauffangsystemen massive Anstrengungen zur Gewährleistung des Wasserzugangs für die Menschen in Israel und in den sogenannten palästinensischen Gebieten leistete, damit eine landwirtschaftliche Tätigkeit möglich ist.
Ich hoffe inständig, dass unsere Haltung konstruktiv sein wird. Ich hoffe, dass wir durch die gegenwärtigen Verhandlungen auch Fortschritte bezüglich der Friedensentwicklungen machen können. Wir müssen dieser Region eine konstruktive Unterstützung bieten und können die Verantwortung nicht einfach Israel zuschieben.
Schriftliche Erklärung
Bericht Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (A7-0215/2010)
Sophie Auconie (PPE), schriftlich. – (FR) Wie kann man es versäumen, für einen Bericht mit einem Titel wie diesem zu stimmen? Wie kann man es versäumen, hervorzuheben, dass einfache, transparente und für die Bürgerinnen und Bürger verständliche Rechtsvorschriften auszuarbeiten sind? Genauer gesagt, ich unterstütze diesen Initiativbericht des Parlaments ganz ausdrücklich, erstens, weil wir immer danach streben sollten, bessere Rechtsvorschriften auszuarbeiten, und zweitens, weil er zahlreiche entscheidende Themen unterstreicht. Eines dieser Themen ist die Erstellung von Folgenabschätzungen seitens der Europäischen Kommission, wobei die Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit dieser Abschätzungen gewährleistet werden muss.
Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. − (LT) Eine bessere Rechtsetzung ist eine Grundvoraussetzung für die effektive Arbeitsweise der Europäischen Union, sie kann eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der Wirtschaftskrise und dem wirtschaftlichen Wachstumsprozess spielen. Es ist notwendig, dass die Maßnahmen der Institutionen den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger, sowie denen der Unternehmen, welche sich innerhalb des Binnenmarktes betätigen, und auch denen der nationalen Regierungen und örtlichen Regierungsbehörden entsprechen. Zudem muss sichergestellt werden, dass Entscheidungen so nah wie möglich am Bürger getroffen werden. Ich unterstütze die Bestimmungen, die in der Entschließung dargelegt werden und welche ausführen, dass wir das Verfahren einer besseren Rechtsetzung unterstützen müssen, welches darauf abzielt, die Transparenz, die Wirksamkeit und auch die Kohärenz der EU-Rechtsvorschriften zu verbessern. Als Institution, welche die Befugnis der Gesetzgebungsinitiative innehat, verfügt die Kommission über eine Schlüsselrolle in diesem Verfahren, bei der Ausarbeitung wichtiger Gesetzesvorlagen, beim Abbau administrativer Hürden, bei der Reduzierung von Kosten für Unternehmen und auch bei der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um die ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften sicherzustellen.
Carlos Coelho (PPE), schriftlich. − (PT) Diese Initiative will die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit analysieren, um zu gewährleisten, dass diese in den Vorschlägen der Europäischen Union eingehalten werden. Die Subsidiarität ist ein dynamisches Konzept, das sich weiterentwickelt und eine Erweiterung des Handlungsbereichs der Europäischen Union ermöglicht und diesen bei Bedarf, wenn er nicht mehr gerechtfertigt ist, wieder einschränkt.
Die Verhältnismäßigkeit ist ein Leitprinzip für die Ausübung der ausschließlichen oder geteilten Zuständigkeiten der Europäischen Union, die nicht über die Erreichung gewisser Ziele hinausgehen sollten. In diesem Gebiet heben sich zwei Hauptinnovationen ab: die Schaffung des Rates über Folgenabschätzungen und die Tatsache, dass der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten ist. Dieser verleiht den nationalen Parlamentariern eine wichtige Rolle in der Bewertung, wie diese beiden Grundsätze angewendet werden – als eine politische Ex-ante-Kontrolle, die zu einer Überarbeitung oder einem möglichen Rückzug des Vorschlags führt, oder eine gerichtliche Ex-post- Kontrolle, mit Anrufung des Gerichtshofs, wenn eine Vermutung besteht, dass ein Verstoß gegen diese Grundsätze vorliegt. Dieses System der Abschätzung ermöglicht der Europäischen Union durch die Analyse und Verteidigung ihrer Vorschläge eine bessere Rechtsetzung, und ermöglicht es ihr, deren Qualität, Genauigkeit und Transparenz zu verbessern. Ich begrüße die Tatsache, dass das System der Folgenabschätzung richtig funktioniert und ich unterstütze die Verstärkung dieses Analyseverfahrens.
Robert Dušek (S&D), schriftlich. – (CS) -Frau Geringer de Oedenbergs Bericht befasst sich hauptsächlich mit der Bewertung des 15. und 16. Berichts der EG über die „Bessere Rechtsetzung 2008” und die „Bessere Rechtsetzung 2007”, der Mitteilung „Dritte Strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union“ von Januar 2009 und dem Arbeitsdokument der Kommission „Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union" von Oktober 2009. Die Berichterstatterin möchte die Subsidiarität und die Verhältnismäßigkeit als grundlegende Vorgaben des EU-Rechts strenger durchsetzen, um den Mitgliedstaaten zu erlauben, ihre eigene Gesetzgebungskompetenz auszuüben und zu gewährleisten, dass die Erwartungen ihrer Bürgerinnen und Bürger erfüllt werden. Bezüglich der Frage zur Bewertung der Folgenabschätzung und der Verringerung der Verwaltungslasten sind jedoch weitere Anstrengungen notwendig. Der Bericht weist auf die Tatsache hin, dass 32 % der Verwaltungslasten in der EU durch die zu strikte Anwendung der europäischen Rechtsvorschriften durch die Mitgliedstaaten anfallen, die die Anforderungen der europäischen Rechtsvorschriften übersteigen.
In den neuen Mitgliedstaaten können wir dieses Übel oft beobachten. Ich begrüße die Tatsache, dass auf die neuen Möglichkeiten für die europäische Bürgerinitiative hingewiesen wurde. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon haben die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum ersten Mal die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung der europäischen Rechtsvorschriften teilzunehmen. Der ganze Bericht ist ein Beitrag zu unserer gesetzgebenden Tätigkeit und ich bin für seine Annahme.
Edite Estrela (S&D), schriftlich. − (PT) Ich habe für den Bericht für eine bessere Rechtsetzung gestimmt, denn ich trete für das Bedürfnis der Europäerinnen und Europäer nach einfachen, transparenten und verständlichen Rechtsvorschriften ein. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die Verwaltungslasten abgebaut und die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen aller neuen Vorschläge der Kommission durch eine ordnungsgemäße Prüfung eines unabhängigen Organs, das dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig ist, bewertet werden.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. − (PT) Ich unterstütze die laufenden Bemühungen zur Entwicklung von einfachen, transparenten und verständlichen Rechtsvorschriften voll und ganz. Trotz der gut gemeinten Erklärungen, gründlichen Untersuchungen und klaren Berichten von zahlreichen Institutionen, leiden die europäischen Rechtsvorschriften in Wahrheit an den oft genannten Übeln: übermäßiger Umfang, unpassende Komplexität, Unverständlichkeit und eine ganze Reihe von Erlassen.
Diese Tatsache entfernt die Europäerinnen und Europäer nicht nur von den Entscheidungen, die auf EU-Ebene getroffen werden, sondern bietet auch Nährstoff für die nicht immer sehr vernünftigen oder strikten Diskussionen über den Eingriff der EU in Angelegenheiten, über die sie keine Beurteilung abgeben oder keine Gesetzgebung verabschieden würde, wenn die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sorgfältiger eingehalten werden würden. Diese Entschließung ist somit auf dem richtigen Weg.
José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. − (PT) Diese Entschließung befasst sich mit dem Thema „Bessere Rechtsetzung“, das die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit behandelt, die für die ordnungsgemäße Arbeitsweise der Europäischen Union unabdingbar sind. Die Entschließung beinhaltet beispielsweise, dass Folgenabschätzungen zum Rechtsetzungsverfahren erforderlich sind, dass die bestehenden Rechtsvorschriften vereinfacht und kodifiziert werden müssen, und dass aus dem europäischen Rechtsetzungsverfahren resultierende Verwaltungskosten bis 2012 um 25 % gesenkt werden müssen.
Die wichtigsten Aspekte dieses Bereichs sind die Europäische Bürgerinitiative, die durch den Vertrag von Lissabon eingeführt wurde und die es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, aktiv an dem europäischen Rechtsetzungsprozess teilzunehmen, ferner die Tatsache, dass das Europäische Parlament dem Rat nun im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gleichgestellt ist, und des Weiteren die Einbindung der nationalen Parlamente in die Überwachung der Anwendung des Subsidiaritätsprinzips. In diesem Zusammenhang und den Bestimmungen von Artikel 225 des Vertrags von Lissabon folgend denke ich, dass dies ein Beispiel der „besseren Rechtsetzung“ ist: Ich habe in einem Initiativbericht die Ausarbeitung einer spezifischen Richtlinie für Bioabfall vorgeschlagen, welcher auch von einer Mehrheit in diesem Plenum im Juli angenommen wurde: Ich hoffe, dass die Kommission hierauf bald reagieren wird.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Ich bin mir bewusst, welche Bedeutung klaren Rechtsvorschriften, geringeren Verwaltungslasten für Unternehmen und der Qualität von Folgenabschätzungen zukommt. Ich anerkenne die Tatsache, dass diese berücksichtigt werden müssen (was nicht immer der Fall zu sein scheint, ganz im Gegenteil), und insbesondere, dass die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit strengstens eingehalten werden müssen, und dass jeder Gesetzgebungsakt aus Brüssel einer solchen unterworfen werden muss. Andererseits finde ich es bedauerlich, dass der Bericht zwar mehrmals auf das, was er „Vergoldung“ der Rechtsvorschriften durch die Mitgliedstaaten nennt, hinweist, jedoch eine höchst interessante Information, die in der Begründung erscheint, nicht erwähnt. Von den Tausenden von Gesetzgebungsakten, die in Kraft sind, haben allein 72 Rechtsakte der Union 486 Informationsverpflichtungen enthalten, die die Annahme von über 10 000 Umsetzungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten nach sich gezogen haben. Das scheint mir genau das Gegenteil zu offenbaren: Dass die Wurzel dieses Übels in der Überregulierung durch die Kommission liegt. Grundlegend frage ich mich, ob das Subsidiaritätsprinzip anders als auf rein formelle Art eingehalten wird, da die Verträge Bereiche festlegen, in denen die Europäische Union die ausschließliche Kompetenz hat, die überhaupt nicht hinterfragt werden kann, während es in allen anderen Bereichen so scheint, als könnten die nationalen Parlamente ihre Rechte diesbezüglich immer noch nicht voll ausüben.
Eija-Riitta Korhola (PPE), schriftlich. − (FI) Der Philosoph Schopenhauer sagte, „Sage Außergewöhnliches mit gewöhnlichen Worten“. Viele Menschen, insbesondere Politiker und Gesetzgeber, tun jedoch genau das Gegenteil, und sind sich dessen wahrscheinlich noch nicht einmal bewusst. Genau aus diesem Grunde sind die kontinuierlichen Untersuchungen und die Verbesserung der Rechtsetzung ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der Europäischen Union. Ich habe für Frau Geringer de Oedenbergs Bericht für eine bessere Rechtssetzung gestimmt, denn er bringt einige wichtige Möglichkeiten zur Verbesserung des Gesetzgebungsverfahrens hervor. Erstens muss sich das Parlament seiner eigenen Verantwortung bewusst sein: Zu oft hat die Aufmerksamkeitshascherei eines Gesetzgebers der EU dazu geführt, dass eine praktikable Richtlinie in den Parlamentsdebatten in detaillierten Änderungsanträgen unterging. Gemäß Schopenhauers Gebot, muss eine einfache, transparente Rechtsvorschrift nicht heißen, dass sie inhaltlich schwächer ist: Komplexität und Kasuistik sind oft ein Weg, mangelnde Ideen zu kompensieren. Zweitens möchte ich auf die Folgenabschätzungen der Rechtsvorschriften zu sprechen kommen. Einige wichtige gesetzgeberische Initiativen, wie beispielsweise die Geschichte der Richtlinie über den Emissionshandel, haben bewiesen, dass die Folgenabschätzungen ernsthafte Lücken aufwiesen. Wir müssen genau sein, insbesondere in den Entwürfen im Bereich des Umweltrechts. Ein Problem, das an einer Stelle gelöst wird, kann dabei an einer anderen ein neues schaffen. Wie in der Entschließung bereits erwähnt, muss die Kommission die beteiligten Parteien regelmäßig und umfassend konsultieren, um eine objektive Abschätzung abgeben zu können. Ich glaube, dass der von der Kommission in ihren internen Leitlinien eingeleitete KMU-Test eine begrüßenswerte Entwicklung ist. Drittens müssen wir begreifen, dass die nationalen Behörden bei der Verringerung von Verwaltungslasten oft von zentraler Bedeutung sind. Ich komme aus einem Land, in dem der Beamtenapparat die Statuten so minutiös anwendet, dass dies oft zusätzliche Verwaltungslasten verursacht. Die Verantwortung der Mitgliedstaaten diesbezüglich kann nicht ignoriert werden.
Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. – (FR) Der einzige Verdienst dieses Textes ist die Forderung nach einem verlängerten Beratungszeitraum für die Sozialpartner bei Gesetzgebungsvorschlägen der Kommission. Der Rest ist entsetzlich: Er begrüßt die Arbeit einer Gruppe unter dem Vorsitz von Edmund Stoiber, einer Gruppe Geschäftsleute, die unter dem Vorwand, Verwaltungslasten zu verringern, für die Liberalisierung einsteht. Er schlägt vor, die Rechte für die Bürgerinitiative einzuschränken, diesem dürftigen Instrument, das der Vertrag von Lissabon den souveränen Völkern zusprach. Und er bestätigt die achtwöchige Frist, die den nationalen Parlamenten zur Einreichung ihrer Meinung zu den Vorschlägen der Kommission zur Verfügung steht.
Zudem besteht er zwar auf das Bedürfnis, in Europa über verständliche Rechtsvorschriften zu verfügen, aber nirgends zeigt er sich besorgt darüber, dass die meisten von der Kommission veröffentlichten Dokumente nur auf Englisch erhältlich sind. Wie könnte es auch anders sein in einer Versammlung, in der die meisten Mitglieder noch nicht einmal auf das Recht pochen, ein echtes Parlament zu sein?
Nuno Melo (PPE), schriftlich. − (PT) Die Komplexität der Themen, mit welchen sich die EU befasst, impliziert, dass die angenommenen Rechtsvorschriften in den meisten Fällen zu umfangreich und für die überwiegende Mehrheit der europäischen Öffentlichkeit nicht hinreichend verständlich sind. Daher müssen Rechtsvorschriften erarbeitet werden, die einfach, transparent und für Europäer aus allen Mitgliedstaaten verständlich sind. Zugleich müssen angesichts der Krise, die wir gerade erleben, Mechanismen einführen, welche die hohen Kosten, die aus dem EU-Gesetzgebungsprozess resultieren, signifikant verringern, sodass wir die Ersten sein könnten, die im Hinblick auf die Verwendung der EU-Haushaltsmittel mit gutem Beispiel vorangehen.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Im vorliegenden Bericht wird behauptet, dass durch den Vertrag von Lissabon die Rolle der nationalen Parlamente gestärkt wird, tatsächlich jedoch haben die Mitgliedsstaaten nur noch mehr Kompetenzen nach Brüssel abgeben müssen. Auch gibt es de facto im Alltagsleben nach wie vor Situationen, in denen sich zeigt, dass das Rechtsleben über die Grenzen hinweg noch Probleme bereitet.
So etwa bei Scheidungen von Angehörigen zweier Mitgliedsstaaten, wo sich gerade mal ein Teil der EU-Staaten darauf einigen konnte, dass wenigstens die Gerichtszuständigkeit geregelt wird, oder im Bereich der europäischen Umweltverträglichkeitsprüfung, in dem Mitgliedsstaaten die Umsetzung hinausgezögert haben, um diese für Großprojekte wie beispielsweise beim Temelin-Zubau zu umgehen. Nun mag es zwar sinnvoll erscheinen, eine Folgenabschätzung zu erstellen, und auch das Ziel der Verringerung von Verwaltungskosten und der Vereinfachung des Rechts ist begrüßenswert, aber das nimmt sich die EU schon seit Jahren vor, doch bei den Unternehmen und Bürgern kommt wenig davon an. Der vorliegende Bericht ist wenig geeignet, an dieser Situation etwas zu ändern, weswegen ich mich der Stimme enthalten habe.
Rolandas Paksas (EFD), schriftlich. − (LT) Ich habe für den Bericht über eine bessere Rechtsetzung gestimmt, denn ich glaube, dass eine bessere Rechtsetzung eine Grundvoraussetzung für das wirksame Funktionieren der Europäischen Union und somit das Recht unserer Bürgerinnen und Bürger ist. Ohne klare Gesetze, die die Öffentlichkeit versteht, kann dies nicht erreicht werden. Die bessere Rechtsetzung in der Europäischen Union umfasst mehrere Aspekte, wie beispielsweise die Durchführung von Folgenabschätzungen, die Verringerung von Verwaltungslasten und die Vereinfachung und Kodifizierung der bestehenden Rechtsvorschriften. Ich unterstütze insbesondere das Programm der Kommission zur Verringerung der aus den Rechtsvorschriften der Europäischen Union entstehenden Verwaltungslasten. Das seit 2005 bestehende Programm will diese Lasten bis ins Jahr 2012 um 25 % verringern. Für Unternehmen, die in der Europäischen Union tätig sind, ist dieser Kostenabbau sehr wichtig, damit sie in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld wirksam funktionieren können und weltweit wettbewerbsfähig sind und auch um die Verwaltungsverfahren zu optimieren. Wir müssen uns zudem auf die unnötigen Informationsverpflichtungen konzentrieren und das Prinzip der einfachen Anwendung aus dem „Small Business Act“ anwenden. Die elektronischen Kommunikationswege sind ein ideales Mittel für die Verringerung von Verwaltungslasten. Die Gemeinschaftsorgane müssen aktiv mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um unterschiedliche Auslegungen und eine „Vergoldung“ der Rechtsvorschriften zu vermeiden. Laut der Kommission sind 32 % der aus der EU hergeleiteten Verwaltungslasten das Ergebnis von Entscheidungen einiger Mitgliedstaaten, die über die Erfordernisse der Gesetzgebung der EU hinausgehen, sowie der Ineffektivität von Verwaltungsverfahren in diesen Mitgliedstaaten. Außerdem dürfen wir nicht vergessen, dass in der Vorbereitung der Gesetzesentwürfe eine Beratung mit allen Interessenten, und insbesondere den Sozialpartnern, grundlegend ist.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. − Ich habe diesen Bericht sehr unterstützt, denn er unterstreicht die grundlegende Bedeutung einfacher, klarer Gesetze, die für die Bürgerinnen und Bürger der EU verständlich sind. Außerdem betont er, dass die europäischen Institutionen bei der Erstellung von Vorschlägen die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen müssen. Der Bericht hebt die Schlüsselrolle hervor, die der Kommission als Institution mit der Befugnis zur Gesetzgebungsinitiative in der Erarbeitung von qualitativen Gesetzgebungsvorschlägen zukommt.
Das Parlament bemüht sich nach Kräften, diese Vorschläge in Übereinstimmung mit dem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren so schnell wie möglich zu überprüfen. Er betont auch die Bedeutung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um gewährleisten zu können, dass die Rechtsvorschriften korrekt umgesetzt werden.
Oreste Rossi (EFD), schriftlich. − (IT) Wir haben den Bericht der Kommission über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit voll unterstützt, da er die Folgenabschätzungen von erlassenen Richtlinien vorsieht.
Diese Folgenabschätzungen müssen anhand von ernsten, unabhängigen Untersuchungen zu Kosten und Nutzen durchgeführt werden und ist zentral, damit den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen durch die auf EU-Ebene getroffenen Entscheidungen nicht unverhältnismäßige Lasten aufgebürdet werden. Wir müssen insbesondere verhindern, dass neue Rechtsvorschriften in der EU zu neuen Verwaltungslasten führen.
Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. − (PT) Eine bessere Rechtsetzung ist eine wesentliche Voraussetzung für den reibungslosen Ablauf der Europäischen Union und die korrekte Umsetzung des Europäischen Rechts durch bessere Transparenz, Wirksamkeit und Konsistenz der Entscheidungen. Die korrekte Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, die nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon nun neu definiert wurden, muss für die europäische Öffentlichkeit zu einfacheren und konsistenteren Rechtsvorschriften führen, damit die auf europäischer Ebene getroffenen Entscheidungen auch im besten Interesse der Europäerinnen und Europäer stehen. Der Vertrag von Lissabon besagt, dass das Europäische Parlament gemeinsam mit dem Rat handeln muss, und er fördert die engere Zusammenarbeit der nationalen Parlamente in der Überwachung der Anwendung des Subsidiaritätsprinzips.
Zudem müssen im ordnungspolitischen Umfeld der Europäischen Union weiterhin Folgenabschätzungen durchgeführt und die Verwaltungslasten reduziert werden. Wie bereits in dem Bericht, für den ich gestimmt habe, erklärt, kann die Gesetzgebung nur durch einen bedeutenden Abbau der Verwaltungslasten und einer wirksamen Umsetzung des europäischen Rechts in der internen Rechtsplanung, sowie durch eine wirksame Folgenabschätzung, die sowohl die wirtschaftlichen und sozialen, als auch die umweltpolitischen Bereiche berücksichtigt, wirklich verbessert werden.
Iva Zanicchi (PPE), schriftlich. − (IT) Ich habe für Frau Geringer de Oedenbergs Bericht gestimmt, da er das Bedürfnis nach einfachen, klaren Gesetzen betont, die von den Bürgerinnen und Bürgern der EU besser verstanden werden.
Somit sind die Hauptziele des Berichts für eine „Bessere Rechtsetzung“ die Achtung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, die Bedeutung angemessener Folgenabschätzungen bei Gesetzgebungsvorschlägen, die Verringerung von Verwaltungslasten und die Vereinfachung und Kodifizierung der Rechtsvorschriften. Außerdem sollte darauf hingewiesen werden, dass einfachere, verständliche Gesetze auch für die Entwicklung der zukünftigen Wirtschafts- und Sozialpolitik der EU wichtig sind.
Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. − (PT) Ich habe für die Entschließung der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament zur Lage der Roma-Gemeinschaften in Europa gestimmt, denn die Maßnahmen, die Frankreich gegen diese Gemeinschaft eingeleitet hat, haben mich sehr betroffen und ich bin natürlich für die umgehende Einstellung dieses Vorgehens. Frankreich hat im vergangenen August damit begonnen, Bürgerinnen und Bürger Europas, die Mitglied dieser Minderheit sind, kollektiv auszuweisen. Die Roma-Gesellschaft ist die größte ethnische Minderheit in der Europäischen Union, und ihre Mitglieder haben sich in mehreren Mitgliedstaaten der Union niedergelassen.
Das Recht aller Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, in ganz Europa frei zu reisen und zu leben ist ein Säule der Unionsbürgerschaft und wird auch in den Verträgen als solche definiert. Daher verstehe ich das eisige Schweigen der Europäischen Kommission nicht. Die Kommission hätte als Reaktion erklären sollen, dass die Ausweisung eines europäischen Bürgers aus einem Mitgliedstaat nur dann legal ist, wenn sie durch Gründe der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt werden kann. Sie muss auf individueller Basis bewertet werden und das Urteil muss proportional zur jeweiligen Bedrohung der öffentlichen Ordnung sein und sie darf nie eine kollektive Bestrafung gegen eine ethnische Minderheit sein. Wir können uns auch fragen, ob die Verwendung von finanziellen Mitteln zur Rechtfertigung der „freiwilligen Ausreise“ nicht eine Manipulation der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger ist und eine illegale Vorgehensweise, um zu vermeiden, dass diese als Ausweisungen qualifiziert werden.
Sophie Auconie (PPE), schriftlich. – (FR) Im Hinblick auf die Debatte zu den Roma ist die Botschaft, die ich übermitteln möchte, klar und deutlich: Wir müssen unbedeutende Kontroversen beenden, die lediglich Frankreich betreffen, und stattdessen als Europäer über ein europäisches Thema sprechen, das eine europäische Antwort erfordert. Die aktuelle Debatte zeigt die Schwierigkeit auf, die wir heutzutage damit haben, europäische Themen als Europäer anzugehen und nicht als Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedstaates. Europäische Integration bedeutet zuallererst, dass man bestimmte Werte teilt, die bestimmte Freiheiten mit sich bringen, zu denen die Freizügigkeit für Personen zählt; andererseits gehören aber auch bestimmte Pflichten dazu, wie beispielsweise die Einhaltung von Bedingungen, die mit der Ausübung des Aufenthaltsrechts einhergehen. Heutzutage müssen wir im Zuge der Integration auf das Leid eines Volkes reagieren. Ein Leid, das von zahlreichen mafiaähnlichen Netzwerken ausgenutzt wird, und welches keine anderen Mittel zum Lebensunterhalt bietet als Betteln, Diebstahl und Prostitution. Dies ist ein großes Problem unserer Zeit, das angegangen werden muss.
Charalampos Angourakis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die totale Scheinheiligkeit der politischen Kräfte, die diese europäische Einbahnstraße unterstützen, kommt in den Entschließungsanträgen vom Europäischen Parlament zum Ausdruck, in denen Krokodilstränen über die Lage und die Verfolgung der Roma vergossen werden. Die Europäische Kommission hat entschieden, angesichts der allgemeinen Reaktion eigens eine Arbeitsgruppe einzurichten, die sich mit dem Problem befasst. Sie glaubt, dies wird die allgemeine Empörung über die Diskriminierungspolitik dämpfen und die Entscheidungen der französischen und italienischen Regierung zur Ausweisung der Roma mildern. Die politischen Vertreter des Kapitals, die sich in den Regierungskreisen der EU-Mitgliedstaaten abwechseln und gemeinsam die Entscheidungen in der EU treffen, glauben, dass die Verurteilung dieser Regierungsbeschlüsse sie und die EU von der Verantwortung für die konstante und systematische Diskriminierung der Roma entbindet.
Die Diskriminierungspolitik ist jedoch im Herzen der imperialistischen und transnationalen Kapitalunion verankert. Je schwächer die soziale Gruppe und je größer der Kapitalprofit, desto schärfer ist die Diskriminierung. Die Roma richten sich zunehmend gegen die EU, ihre Organe und die Kräfte, die sie unterstützen. Nur ein gemeinsamer Kampf mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Sturz der Ausbeutergesellschaft und zum Kampf gegen die EU und ihre Anhänger wird ihnen die Achtung ihrer Rechte und die Befriedigung ihrer aktuellen Bedürfnisse erbringen.
Mara Bizzotto (EFD), schriftlich. − (IT) Der gemeinsame Entschließungsantrag der Linken versucht, die Richtlinie 2004/38/EG auf eine Weise auszulegen, die meines Erachtens aus politischer Sicht komplett falsch und gesetzeswidrig ist.
Der Text der Richtlinie ist klar: Die Personenfreizügigkeit in den Mitgliedstaaten untersteht gewissen Regeln, und wenn eine Regierung dies für notwendig hält, kann sie Bürgerinnen und Bürger der EU auch ausweisen. Außerdem missachtet die Entschließung eine grundlegende Tatsache vollkommen: Europa hat in den vergangenen Jahren bereits hunderte Millionen Euro für Programme zur sozialen Integration der Roma ausgegeben, jedoch ohne positives Ergebnis, denn das Hauptproblem sind die ausgesprochen geringen Kapazitäten der Roma, sich in das gesellschaftliche Gefüge eines Landes einzufügen.
Diese Entschließung missachtet die sicherheitspolitischen Anforderungen, die die Bürgerinnen und Bürger unserer Mitgliedstaaten an uns stellen, und ebnet ganz im Gegenteil den Weg für eine sehr weitgefasste Interpretation des freien Personenverkehrs und markiert einen weiteren Schritt in Richtung eines Europas, das den Bezug zu den Gefühlen und Bedürfnissen seiner Bevölkerung verloren hat. Ich habe daher gegen den gemeinsamen Entschließungsantrag gestimmt.
Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. – (RO) Die jüngste Ausweisungswelle der Zigeuner aus Frankreich, die geschickt als freiwillige Ausreise präsentiert wurde, entfacht in Europa erneut die Debatte über ein ungelöstes Problem. Die Ausweisung dieser Menschen in ihre Herkunftsländer ist offensichtlich keine Lösung. Sie werden sobald wie möglich zurückkehren, ohne dass sie jemand daran hindern könnte, denn sie sind alle europäische Bürger und soweit die Bestimmungen der Richtlinie 38/2004 eingehalten werden, dürfen sie überallhin reisen. In meiner Stimmabgabe kommt ein kleiner Vorbehalt über den Entschließungsantrag der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)/der Europäischen Konservativen und Reformisten zum Ausdruck, da sie stillschweigend akzeptiert, dass die Ausweisung als mögliche Lösung nicht ausgeschlossen wird. Ich bin jedoch mit dem von den anderen Fraktionen vorgebrachten gemeinsamen Entschließungsantrag überhaupt nicht einverstanden, denn dieser versucht, beeinflusst durch die politische Gegenreaktion auf die Regierung unter Sarkozy, die Minderheit der Zigeuner als Opfer einer Mehrheit darzustellen, als wären sie unschuldig an der Situation, mit der sie während Jahrhunderten zufrieden waren.
Die in Frankreich und Italien vorgefallenen Ereignisse müssen Europa an die Minderheit von 10-12 Millionen Menschen erinnern, die bereits paneuropäisch ist und große Integrationsprobleme verursacht. Es wäre jedoch falsch, sie hinter nationalen Grenzen zu verstecken. Die einzige vernünftige Lösung, die auch langfristige Resultate erzielen würde, ist eine, die eine gesamteuropäische Anstrengung zur Integration dieser Minderheit fördert.
Jan Březina (PPE), schriftlich. – (CS) - Die Ausweisung von über achttausend Roma aus Frankreich in ihr Herkunftsland – hauptsächlich Rumänien und Bulgarien – ist sicherlich ein Anliegen, das der Aufmerksamkeit des Europäischen Parlaments würdig ist. Ich bin kein Befürworter von voreiligen Urteilen und Drohungen, sondern ziehe den Weg einer gründlichen Untersuchung und einer anschließenden Bewertung der Situation vor. Lassen Sie uns versuchen, den Weg in Richtung eines Dialogs mit der französischen Seite zu beschreiten. Lassen Sie uns der französischen Seite eine Möglichkeit geben, alles zu erklären und erst dann Schlüsse darüber ziehen, ob es sich dabei um eine Verletzung der Menschenrechte handelt, oder ob diese Vorgehen im Zusammenhang mit den Roma im Rahmen des europäischen Rechts geschahen. Ich erwarte eine aktive Herangehensweise der Europäischen Kommission im Sinne ihrer Aufgabe als Hüterin der Verträge.
Es wäre ein Fehler, wenn aus Bequemlichkeitsgründen eine verwirrende Strategie angenommen und Versuche unternommen würden, die Sache langsam abflauen zu lassen. Ich möchte auch hinzufügen, dass der einzige Weg, in der Roma-Frage Fortschritte zu machen, meines Erachtens über die Annahme einer einheitlichen europäischen Strategie geht, die alle betroffenen Staaten miteinschließt und eine direkte Verbindung zum Europäischen Sozialfonds und anderen finanziellen Quellen des Haushaltsplans der EU hat. In erster Linie müssen wir uns jedoch bewusst werden, dass die Roma-Frage ein gesamteuropäisches Problem ist.
Alain Cadec (PPE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Entschließungsantrag der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) zur Lage der Roma in Europa gestimmt. Ich glaube, dass die Personenfreizügigkeit ein grundlegendes Recht der Bürgerinnen und Bürger Europas ist, in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2004/38/EG. Diese Richtlinie legt auch die Bedingungen dieses Rechts fest, die in der gesamten Europäischen Union gelten: Individuen, die mehr als drei Monate in einem Mitgliedstaat bleiben, müssen beweisen können, dass sie eine Arbeit haben oder über genügend Mittel verfügen, um für sich selbst sorgen oder einen Studiengang absolvieren zu können.
Deshalb ist es wichtig, die soziale und wirtschaftliche Integration der Roma als gesamteuropäische Angelegenheit zu verstehen und auch eine gesamteuropäische Lösung dafür zu finden. Deshalb fordere ich die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission dazu auf, sich mit diesem Problem zu befassen, um eine europäische, politische Antwort darauf bieten zu können.
Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. − (PT) Ich spreche mich für eine konstruktive Herangehensweise an dieses Problem auf der Grundlage einesDialogs über kulturelle Vielfalt aus und erachte auch die Frage, was dieser Aspekt im Hinblick auf den Wohlstand des Menschen bedeutet, als wichtig. Bildung ist ein entscheidender Faktor für den Integrationsprozess. Durch allgemeine und berufliche Bildungsangebote bekämpfen wir Ausgrenzung, Arbeitslosigkeit und Diskriminierung. Wir sorgen dabei auch für eine gerechtere, kreativere und dynamischere Gesellschaft Die Integration ethnischer Minderheiten ist wichtig, nicht nur auf dem Arbeitsmarkt, sondern in allen Bereichen der Gesellschaft. Die Ziele der europäischen Integration sind der Schutz der Grundrechte und die Schaffung eines gemeinsamen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Ich erkenne die Bemühungen all derjenigen an, die die Integration auf lokaler Ebene vorantreiben, dazu gehören Politiker, Lehrer, Vereinigungen und Verbände. Es sind nämlich diese Menschen, die oftmals dafür sorgen, dass ein Zugang zu Unterkunft, medizinischer Versorgung, Bildung, Kultur bereitgestellt und eine bessere Lebensqualität sichergestellt wird.
Carlo Casini (PPE), schriftlich. − (IT) Ich habe für Frau Webers Entschließungsantrag zu den Roma in Europa gestimmt, da sein Inhalt ausgewogen und konstruktiv ist.
Es reicht nicht aus, Protestrufe gegen die Diskriminierung verlauten zu lassen, und eventuell sogar echte und sehr ernste Probleme für die Zwecke eines parteipolitischen Gezerres zu missbrauchen. Wir müssen natürlich erneut dezidiert auf die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Personenfreizügigkeit hinweisen, und auch auf die daraus begründeten Rechte und Pflichten – analog zur Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) – aber es ist noch wichtiger, praktische Reformen zur Lösung des Problems einzuleiten, um die grundlegenden Menschenrechte umzusetzen. Die Immigration ist ein europäisches Anliegen und es ist nun an der Zeit, dieses auf europäischer Ebene anzugehen, wie dies auch in Frau Webers Entschließung verlangt wird.
Die Roma-Frage überschneidet sich nur teilweise mit der Immigrationsfrage und sie verfügt auf jeden Fall über spezifische Aspekte, die auch auf europäischer Ebene behandelt werden müssen. Die Struktur der EU wurde unter der Prämisse der territorialen Stabilität der Bevölkerung ihrer Mitgliedstaaten entwickelt. Ein nomadischer Lebensstil kann zwar für ein Volk charakteristisch sein und das muss auch respektiert werden, aber die Aufnahme muss solidarisch vor sich gehen, in Einklang mit den europäischen Regeln, und kein Mitgliedstaat sollte dabei eigenmächtig improvisieren. Das ist der Vorschlag der Entschließung, den wir unterstützen.
Françoise Castex (S&D), schriftlich. – (FR) Ich begrüße die Annahme dieses gemeinsamen Entschließungsantrags zur Lage der Roma in Europa. Angesichts der Untätigkeit der Kommission und des Schweigens ihres Präsidenten, José Manuel Barroso, hat sich das europäische Parlament der durch die Regierung unter dem französischen Präsidenten umgesetzten Strategie gegen die Roma-Gemeinschaft entgegengesetzt.
Ich muss darauf hinweisen, dass die Strategie von Herrn Sarkozy gegen den von der Europäischen Union garantierten Grundsatz des freien Personenverkehrs verstößt. Rumänien ist ein Mitgliedstaat und die Europäische Union verbietet jegliche Diskriminierung gegen ihre Bürgerinnen und Bürger auf der Grundlage der ethnischen Herkunft oder der Nationalität. Außerdem ist die Charta der Grundrechte seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 rechtskräftig. Die Entschließung verlangt eine europäische Strategie als Reaktion auf diese Situation.
Diese Entschließung war notwendig, da die Vorgehensweise von Herrn Sarkozy genauso wie diejenige von Herrn Berlusconi in Italien sinnbildlich für die politische Rechte in Europa ist. Sie will ein Europa, das den Banken und multinationalen Unternehmen gefällt. Mit dem freien Kapitalverkehr ist sie einverstanden, aber wenn es um arme und verfolgte Personen geht, schließen sie die Grenzen und werfen sie hinaus.
Carlos Coelho (PPE) , schriftlich. − (PT) Im Gegensatz zu meinen Kolleginnen und Kollegen hinterfrage ich die Rechtmäßigkeit der Auweisungsentscheide der französischen Regierung nicht. Alle Mitgliedstaaten können dies tun, wenn sie als Gründe die innere Sicherheit und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung heranziehen. Bedauernswert finde ich den damit verbundenen Diskurs, der eine ganze Volksgruppe zu beschuldigen scheint und inakzeptable ausländerfeindliche Reaktionen hervorruft. Wenn ein Europäer eine Straftat begeht, können wir daraus nicht schließen, dass alle Europäer Kriminelle sind. Wenn ein Roma stiehlt, können wir daraus nicht schließen, dass alle Roma Kriminelle sind.
Es ist wichtig, die Unterstützungsmechanismen für die Integration der Roma zu stärken und jegliche Art der Diskriminierung zu bekämpfen, die Einschulung der Kinder zu fördern und ihre Grundrechte zu schützen. Niemand steht über dem Gesetz, weder Nomadenvölker, noch Regierungen, und alle müssen verantwortungsvoll zur Lösung von Problemen beitragen und die Spannungen nicht vergrößern oder intensivieren.
Proinsias De Rossa (S&D), schriftlich. − Ich unterstütze diese Entschließung, die tiefe Besorgnis über die Maßnahmen der französischen Behörden und der Behörden anderer Mitgliedstaaten ausdrückt, die sich gegen Roma und Landfahrer richten und ihre Ausweisung vorsehen; diese Behörden sind gemäß den Bestimmungen der Entschließung aufgefordert, die Ausweisungen von Roma unmittelbar auszusetzen. Die Entschließung hebt ferner hevor, dass Massenausweisungen durch die Charta der Grundrechte und die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verboten sind und dass derartige Maßnahmen gegen die EU-Verträge und das EU-Recht verstoßen, da sie einer Diskriminierung aufgrund der Rasse und ethnischen Zugehörigkeit sowie einer Verletzung der Richtlinie zur Freizügigkeit von Bürgerinnen und Bürgern und ihrer Familien in der Europäischen Union gleichkommen. Ich begrüße die verspätete, aber dennoch entschiedene Antwort von Kommissarin Reding, die davon überzeugt ist, dass die Kommission keine andere Wahl haben wird, als gegen Frankreich ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen die Richtlinie über die Freizügigkeit der Unionsbürger anzustrengen. Roma sind die am stärksten diskriminierte Bevölkerungsgruppe Europas. Sie leiden weiterhin unter einer gravierenden systematischen Diskriminierung in den Bereichen Bildung, Unterkunft, Beschäftigung und sind außerdem im Hinblick auf den Zugang zu medizinischer Versorgung und anderen öffentlichen Dienstleistungen benachteiligt. Aber als EU-Bürgerinnen und Bürger sind Roma gleichberechtigte Unionsbürger, die sich innerhalb der Mitgliedstaaten frei bewegen können.
Marielle De Sarnez (ALDE) schriftlich – (FR) Diese Entschließung verfolgt zwei Ziele: Erstens soll sie die schwierige Situation der Roma aufzeigen, die in ganz Europa in allen Bereichen des sozialen und wirtschaftlichen Lebens diskriminiert werden, und zweitens soll sie die zunehmende Stigmatisierung dieser Menschen in vielen Aufnahmeländern verurteilen, die aus Gründen, die im Europäischen Recht über keine Rechtsgrundlage verfügen, den Roma das Recht untersagen, sich in der EU frei zu bewegen. Es ist an der Zeit, unsere Verantwortung wahrzunehmen und jegliche populistische, diskriminierende Rhetorik zu unterlassen und wirksame, gezielte Strategien zu entwickeln, die die Integration der Roma erleichtern. Dies gilt vor allem für Herkunftsmitgliedsstaaten — sie müssen die von der Europäischen Union bereitgestellten Mittel besser einsetzen —, aber auch für Aufnahme- und Transitländer. Um dieses Problem in den Griff zu bekommen fordert die Entschließung die Umsetzung eines umfassenden Plans zur Integration der Roma auf EU-Ebene.
Anne Delvaux (PPE), schriftlich. – (FR) Die vom Parlament geführte Debatte über die Roma-Frage hat sich in eine sehr polarisierte politische Links-Rechts Debatte verwandelt. Keiner der zur Abstimmung stehenden Entschließungsanträge konnte eine Antwort auf die Frage bringen, wie den Bedürfnissen der Roma am besten entsprochen werden könnte. Es ist ziemlich klar, dass die Roma-Gemeinschaft in der großen Mehrheit der Mitgliedstaaten auf sozialer und wirtschaftlicher Ebene diskriminiert wird, und dass die Staaten die ihnen von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Integrationsmethoden nicht unbedingt genutzt haben. Wenn die Roma-Gemeinschaft Rechte hat, die ganz eindeutig ignoriert werden, hat sie natürlich auch Pflichten, wie alle anderen europäischen Bürgerinnen und Bürger auch.
Dasselbe gilt für die Mitgliedstaaten, die verpflichtet sind, diesen Bürgerinnen und Bürgern Europas einen Wohnort und eine Möglichkeit zu bieten, ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Hinsichtlich der Ereignisse, für die Frankreich kritisiert wurde, und während wir noch auf die Entscheidung der Kommission über die Illegalität der Vorgänge warten, verurteile ich jegliche Massenausweisung, die nicht auf der Achtung des europäischen Rechts beruht. Ich lasse mich jedoch nicht auf den fragwürdigen Vergleich des gemeinsamen Entschließungsantrags ein, der die Geschehnisse im Sommer den Deportationen gegenüberstellt. Dieser Bezug auf die Nazi-Zeit ist absolut inakzeptabel.
Harlem Désir (S&D), schriftlich. – (FR) Der Entschließungsantrag über die Lage der Roma ist ein scharfer Verweis für Herrn Sarkozy und ein vernichtender Ordnungsruf vom Europäischen Parlament. Die Stigmatisierung der Roma durch den Präsidenten während einer Rede über die Unsicherheit, die Aussagen seines Innenministers gegen die Rumänen und die unverhohlene und gesetzeswidrige Ausweisung von mehreren hundert Rumänen sind nicht nur eine Beleidigung für die Werte der französischen Republik, sondern auch für die Grundwerte der Union. Die Geschichte der Roma ist von einer systematischen Marginalisierung, Diskriminierung und einer Sündenbock-Rolle geprägt. Aber heute sind sie, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, seien sie in Frankreich, Rumänien oder Bulgarien niedergelassen, Bürgerinnen und Bürger Europas. In einer auf Rechtsstaatlichkeit, Freiheit, Gleichheit und Nichtdiskriminierung beruhenden Gemeinschaft, deren Werte im Herzen des EU-Vertrags und der Charta der Grundrechte festgehalten sind, darf diese unwürdige Behandlung der Roma nicht toleriert werden. Die Entschließung ist somit eine entschiedene und eindeutige Verurteilung der Vorgehensweise der französischen Regierung und der diskriminierenden Rhetorik, die diese begleitete. Sie verurteilt den Verstoß gegen das Gesetz. Sie verlangt von den Regierungen in Europa und der Kommission, ihre Maßnahmen zur Integration der Roma zu koordinieren und dazu die vom Parlament zugesprochenen Mittel zu verwenden.
Ioan Enciu (S&D), schriftlich. – (RO) Ich begrüße die Annahme des Entschließungsantrags über die Lage der Roma in Europa und über den Verstoß gegen die Vorschriften über die Freizügigkeit. Ich glaube, dass die Haltung des Europäischen Parlaments in Europas sozialem und wirtschaftlichen Umfeld sehr positiv ist. Die Maßnahmen, die die französische Regierung ergriffen hat, müssen durch eine vernünftige und gesamteuropäische Haltung ersetzt werden. Diese muss sowohl die charakteristischen Eigenschaften dieser Minderheit, als auch das Recht auf Personenfreizügigkeit, das ihnen als Bürgerinnen und Bürger Europas zusteht, berücksichtigen. Ich hoffe, dass diese vom Europäischen Parlament angenommene Haltung einen Präzedenzfall für die Anwendung des Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung bestimmter Formen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit auf der Grundlage des Strafrechts und des Arbeitsplans für die Umsetzung des Stockholmer Programms darstellen wird. Die Kommission muss in Übereinstimmung mit den in der Entschließung beschlossenen Empfehlungen dringend Maßnahmen ergreifen und das diskriminierende Vorgehen gegen die Roma verurteilen. Die Kommission muss außerdem bei der Umsetzung der europäischen Strategien und Plänen zur Integration der Roma in der EU ihre Rolle als Koordinatorin für die Mitgliedstaaten wahrnehmen.
Edite Estrela (S&D), schriftlich. − (PT) Ich habe für den Entschließungsantrag über die Lage der Roma und die Personenfreizügigkeit in der Europäischen Union gestimmt, denn ich verurteile die von den französischen Behörden und den Behörden anderer Mitgliedstaaten bezüglich der Roma eingeleiteten Maßnahmen und auch ihre Ausweisung. Ich hoffe, dass diese Behörden den Ausweisungen der Roma ein Ende setzen, da diese mit der Charta der Grundrechte und der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten unvereinbar sind. Ich möchte Sie daran erinnern, dass diese Schritte unter Missachtung der Verträge und des EU-Rechts durchgeführt wurden.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. − (PT) Dieser Entschließungsantrag kommt zu einem Zeitpunkt, in dem wir widersprüchliche Aussagen über die Ausweisung von Mitgliedern der Roma-Gemeinschaft aus dem französischen Hoheitsgebiet vernehmen. Ich glaube, die Angelegenheit ist zu ernst, um in einer so emotionsgeladenen und nicht sehr rationellen Weise behandelt zu werden. Sie verdient ein anderes politisches Klima, das sich vor leeren Worthülsen hütet. Deshalb bin ich der Ansicht, dass das Parlament nicht über diese zeitlich schlecht abgestimmte Planung hätte befinden sollen.
Ich distanziere mich jedoch von jeglicher politischen, militärischen oder polizeilichen Reaktion gegen Mitglieder einer Volksgruppe, auf der einfachen Grundlage, dass sie zu dieser Gruppe gehören, und werde mich auch immer davon distanzieren. Die Geschichte des 20. Jahrhunderts ist leider zu überladen mit Situationen, in denen Menschen nicht für das, was sie getan haben, sondern für das, was sie sind, verurteilt wurden. Das grausame Erbe des Nazitums und des Kommunismus haben dies unbestreitbar bewiesen. Ich glaube, dass die Mitgliedstaaten der Union bezüglich der Behandlung ethnischer und religiöser Minderheiten eine unvergleichliche Vergangenheit aufweisen.
Carlo Fidanza (PPE), schriftlich. − (IT) Die Freizügigkeit ist ein nobles Konzept. Es steht aber in Gefahr, abstrakt zu bleiben, wenn es nicht von Härte und Legalität begleitet wird. Wer diese Prinzipien im Namen einer heuchlerischen Absicht, die Welt zu verbessern, verwehrt, ist für die aufkeimenden Roma-feindlichen Gefühle mitverantwortlich.
Die Freizügigkeit darf nie als die Freiheit ausgelegt werden, sich illegal an einem Ort niederzulassen, oder Frauen, Kinder und Minderjährige, die unter unzumutbaren Hygienebedingungen leben müssen und deren Integration über Schulen oder das Erwerbsleben oft verwehrt wird, zum Diebstahl, zur Prostitution, oder zum Betteln zu zwingen. Die EU hat ausführliche Regeln über die Freizügigkeit der europäischen Bürgerinnen und Bürger aufgestellt, in denen Garantien, Anforderungen und Sanktionen festgelegt sind. Nach dem Beitritt von Rumänien und Bulgarien und dem Exodus von zehntausenden Roma in den Westen haben sich diese Regeln in der Praxis jedoch als überholt erwiesen.
Die derzeit geltende Richtlinie 2004/38/EG, nach der Bürgerinnen und Bürger der EU, die nach einem dreimonatigen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat nicht rechtmäßig für ihren Lebensunterhalt aufkommen können, ausgewiesen werden können, müssen wir deshalb dringend verschärfen. Das Konzept der Ausweisung, das heute nur auf freiwilliger Basis Anwendung findet, wenn wirtschaftliche Anreize geboten werden, sollte mit dem Konzept einer obligatorischen Ausweisung und Rückführung, wie dies auch für Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger gilt, ersetzt werden. Des Weiteren sollten Vorschriften erstellt werden, damit Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund eines Verstoßes gegen die Richtlinie 2004/38/EG von einem Mitgliedstaat ausgewiesen wurden, in ihrem Herkunftsland bleiben.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Die Ausweisung der Roma durch die französische Regierung und durch andere Regierungen der Europäischen Union ist ein Affront. Leider haben sich die Europäische Kommission und der Rat nicht umgehend von diesem rassistischen und ausländerfeindlichen Vorgehen distanziert, das uns von der ernsten sozialen Krise, in der wir uns befinden, ablenken und einen Sündenbock herbeiführen soll. Wir machen uns kaum Illusionen über die scheinheilige Rolle, die die Gemeinschaftsorgane in diesem Vorgang gespielt haben, insbesondere wenn wir uns in Erinnerung rufen, wie eifrig sie mit ihrer Kritik an und Einmischung in Drittstaaten aufwarten.
In diesem Falle haben sie jedoch nur die Arme verschränkt oder belanglose Erklärungen gemacht, da es sich um Bürgerinnen und Bürger aus Mitgliedstaaten der EU handelt. Und wo ist die Europäische Union, die sich selbst als einen der bedeutendsten Verfechter der Menschenrechte ansieht, jetzt, wo es hart auf hart kommt? Sie kann dies nur verurteilen, alles andere wäre inakzeptabel. Erfahrungsgemäß fasst sie Frankreich, eine der führenden Kräfte der EU, jedoch immer mit Samthandschuhen an.
Was wir brauchen, ist ein Bruch mit den von den Konservativen und Sozialdemokraten weiterhin angewendeten neoliberalen Strategien. Wir brauchen dringend neue Strategien, um die Beschäftigung zu fördern und allen ihre Rechte, Sozialhilfe und sozialen Fortschritt zu gewähren. Auf diesem Weg können Regierungen, darunter auch die französische Regierung, daran gehindert werden, Rassismus und Ausländerfeindlichkeit zu staatlichen Strategien zu machen. Außerdem kann so auch verhindert werden, dass sich die EU, wie manche sagen, durch die Ausnutzung der verwerflichen Handlungen einiger Regierungen in einen Polizeiapparat für ihre Mitgliedstaaten verwandelt.
Lorenzo Fontana (EFD), schriftlich. – (IT) Der von der Linken vorgelegte gemeinsame Entschließungsantrag betont wiederholt die Idee der Gleichheit, doch widerspricht sich mehrmals.
Ich muss zu Protokoll geben, dass ich das vorgelegte Dokument nicht billige, weil es in Bezug auf die Ausübung von Rechten absolute Gleichheit zwischen Roma und Bürgerinnen und Bürger der Aufnahmeländer postuliert, aber die Pflichten betreffend keine Gleichheit fordert. Des Weiteren bin ich gegen das Dokument, weil es keine Rechtslage schafft, sondern sich auf Kritik an den Bestimmungen der italienischen und französischen Regierungen beschränkt.
In dem Dokument wird zudem kein Wort über die bestehenden Probleme im Bereich Recht und Ordnung verloren, die einige Mitgliedstaaten mit den ihnen verfügbaren Mitteln versuchen unter Kontrolle zu bringen.
Charles Goerens (ALDE), schriftlich. – (FR) Obwohl ich für den gemeinsamen Entschließungsantrag gestimmt habe, möchte ich folgende Bemerkung anbringen. Meine Unterstützung dieser Entschließung ist keinesfalls als Billigung einiger der extremen Kommentare in der Debatte von Dienstagnachmittag zu verstehen. Angesichts des Feingefühls, das die Behandlung dieses Themas erfordert, kommt der Vergleich der Rückführung der Roma mit den Konzentrations- und Vernichtungslager des Zweiten Weltkriegs einer Banalisierung des Holocaust gleich. Das ist die einfachste Art, die Debatte im Keim zu ersticken. Was wir wirklich brauchen ist eine ruhige, gefasste und vernünftige Debatte. Dieser Vergleich hat einen schalen Beigeschmack von Arglist oder Unreife. Und das ist der Lage der Roma nicht dienlich.
Nathalie Griesbeck (ALDE), schriftlich. – (FR) Die Maßnahmen, die Frankreich zur Ausweisung der Roma getroffen hat (die auch schon von anderen Staaten getroffen wurden), haben mich empört und mich zur sofortigen Mitunterzeichnung der parlamentarischen Entschließung veranlasst. Ich freue mich über ihre Verabschiedung. Was derzeit in Frankreich passiert, ist nicht akzeptabel. Frankreich führt in vollem Bewusstsein der Tatsachen eine diskriminierende Politik, die den Gründungs- und Grundsatzwerten und -prinzipien der Europäischen Union widersprechen. In erster Linie sind das die Grundsätze der Europäischen Staatsbürgerschaft und der Personenfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union: Die Roma sind rechtmäßige Europäische Bürgerinnen und Bürger. Zweitens widerspricht die Haltung Frankreichs den Grundsätzen der Nichtdiskriminierung und der Achtung von Minderheiten: Eine solche Maßnahme darf unter keinen Umständen allein deshalb getroffen werden, dass eine Person einer Minderheit angehört. Heute sind es die Roma, morgen vielleicht die Araber, dann die Juden und warum nicht gleich Frauen oder Arme? Alle diese Grundsätze bilden das Fundament unserer Union und sind für uns als Gemeinschaft verbindlich, insbesondere aber für die einzelnen Mitgliedstaaten. Es ist zudem höchste Zeit, dass eine europäische Strategie für die Integration der Roma entwickelt wird. Die Europäische Union einen stärkeren politischen Willen bekunden: Sie muss in Bereichen wie soziale Integration, Unterkunft, Bildung und Bekämpfung der Diskriminierung handeln.
Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich. – (FR) Ich habe die Entschließung über die Situation der Roma in Europa angenommen, da der Text die Maßnahmen der französischen Behörden ausdrücklich verurteilt. Die Entschließung erinnert uns an das Recht aller europäischen Bürgerinnen und Bürger, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen und niederzulassen sowie an den Grundsatz der Gleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger und der Nichtdiskriminierung. Nicolas Sarkozy und seine Regierung irren sich, wenn sie glauben, sie können sich über die Werte der Union, das Europäische Recht und die Charta der Grundrechte hinwegsetzen. Das Europäische Parlament hat sie energisch zur Ordnung gerufen und wird es bei jedem weiteren Mitgliedstaat tun, der sich zu ähnlichen Praktiken verleiten lassen sollte. Die Entschließung zwingt auch die Europäische Kommission, ihre Verantwortung wahrzunehmen und endlich eine klar definierte Strategie zur Integration der Roma-Gemeinschaften festzulegen, die alle Bereiche — Zugang zu Unterkünften, Arbeit, Bildung und Gesundheit — umfasst, damit diese inakzeptable Ausgrenzung ein Ende findet.
Estelle Grelier (S&D), schriftlich. – (FR) Ich habe diesen gemeinsamen Entschließungsantrag unterstützt, denn ich bin überzeugt, dass wir die Politik der französischen Regierung umgehend verurteilen müssen. Sie hat eine Volksgruppe bewusst stigmatisiert, indem sie sie direkt mit Kriminalität in Verbindung brachte, und dies nur, um die Aufmerksamkeit von den eigenen innenpolitischen Problemen abzulenken. Diese Ausnutzung der Roma-Frage ist meines Erachtens inakzeptabel und das Parlament muss darauf reagieren. Progressive Mitglieder, so unter anderem die Sozialdemokraten, verlangten deshalb ein Ende dieser rhetorischen Diskriminierung und der kollektiven Ausweisungen, wohingegen die europäische Rechte den Rechtsrutsch der französischen Regierung weitgehend unterstützte. Wir müssen dringend eine globale Strategie umsetzen, um uns mit diesem Thema zu befassen, denn es betrifft 10-12 Millionen Bürgerinnen und Bürger in der EU. Diese Entschließung bedauert, dass die Kommission nicht reagiert hat, da sie doch die Hüterin der Verträge sein sollte und als solche die Vorgehensweise der französischen Regierung hätte verurteilen müssen. Die kollektiven Ausweisungen machen die Charta der Grundrechte und die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten geradezu lächerlich.
Lívia Járóka (PPE), schriftlich. – (HU) Der von der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament, der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa und der Fraktion der Grünen, sowie der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken vorgeschlagene Entschließungsantrag enthält außerdem einige unbegründete und sogar einige inakzeptable Erklärungen. Wie ich bereits am Dienstag in der Debatte über die an den Europäischen Rat und die Kommission gerichteten Fragen angedeutet habe, sind politische Meinungen und rechtliche Einschätzungen nicht dasselbe, und auch wenn wir die Ausweisungen bedauerlich oder übertrieben finden können, so verfügt nur die Europäische Kommission über die Kompetenz, die Rechtmäßigkeit der von Frankreich eingeleiteten Schritte zu beurteilen. Meines Erachtens wird die Autorität des Parlaments geschwächt, wenn ein Land auf der Grundlage unbegründeter Informationen noch vor der Beurteilung durch die Kommission und ohne das Ergebnis dieser Beurteilung zu kennen, eines schweren Vergehens beschuldigt wird. Als Berichterstatterin zur europäischen Strategie in Bezug auf die Roma-Gemeinschaften halte ich es jedoch in der gegenwärtigen Lage für wichtig, dass das Europäische Parlament die im Antrag enthaltenen progressiven Empfehlungen in einer offiziellen Entschließung festhält.
Deshalb ist es wichtig, zu sagen, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die Verantwortung für die Integration der Roma teilen, und dass diese Integration eine umfassende Strategie auf EU-Ebene erfordert. Diese sollte unter Einbeziehung der Roma-Gemeinschaften, und zwar von der Basis bis hin zu internationalen NRO, bei allen Aspekten der Planung, der Umsetzung und der Kontrolle, erstellt werden. Es darf außerdem nicht unerwähnt bleiben, dass ein komplexes Entwicklungsprogramm geschaffen werden muss, das alle verwandten Politikbereiche gleichzeitig anspricht und ein sofortiges Eingreifen in Ghettogegenden mit ernsthafter struktureller Benachteiligung erleichtert.
Sandra Kalniete (PPE) , schriftlich. – (LV) Ich habe für den Entschließungsantrag der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) gestimmt, denn ich bin der Auffassung, dass wir eine gemeinsame europäische Strategie zur Roma-Frage annehmen und umsetzen müssen, um die soziale und wirtschaftliche Ausgrenzung der Roma-Gemeinschaft zu überwinden. Die Probleme der Minderheiten in Europa sind kompliziert und heikel und oft werden sie für enge politische Zwecke missbraucht. Solche politische Manipulationen sind für mich inakzeptabel, denn sie packen die Probleme letztlich nicht an der Wurzel an, sondern erschweren die Integration der Minderheiten zusätzlich. Eine angemessene Finanzierung durch die EU und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Strategie sind zwingend notwendig, um die soziale Integration der Roma-Gemeinschaften zu fördern. Verschiedene Instrumente, die zur Beendung der Ausgrenzung der Roma verwendet werden können, so unter anderem der Europäische Sozialfonds, stehen der EU bereits zur Verfügung. Zusätzlich könnten bis zu 2 % des gemeinsamen Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Finanzierung von Ausgaben für den Wohnungsbau für sozial benachteiligte Gemeinschaften aufgewendet werden. Deshalb muss sichergestellt werden, dass in der Praxis Schritte zur Integration der Roma eingeleitet werden, angefangen bei den Mitgliedstaaten, deren Staatsangehörigkeit sie besitzen. Zugleich müssen wir natürlich die Freizügigkeit innerhalb der Union gewährleisten und eine Ausweisung von Bürgerinnen und Bürgern der EU aus einem Mitgliedstaat muss auf einer Fall-zu-Fall-Basis erwogen werden. Der Ausweisungsentscheid muss in einem entsprechenden Gerichtsurteil gründen.
Timothy Kirkhope (ECR), schriftlich. − Ich und meine Kolleginnen und Kollegen der EKR-Fraktion stimmen dieser Entschließung zum größten Teil zu, und wir unterstützen weiterhin aus ganzem Herzen das Ziel, dass allen Menschen unabhängig von Volksgruppe, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung dieselben Rechte zuteilwerden, sie dieselben Chancen wie alle anderen bekommen und sie über alle im EU-Recht verankerten Freiheiten verfügen.
Auch wenn wir die Integration der Roma-Gemeinschaft in die Europäische Union voll unterstützen, so glauben wir jedoch, dass die Europäische Kommission als Hüterin der Verträge eine gründliche rechtliche Untersuchung durchführen muss, bevor dieses Parlament sein endgültiges Urteil ablegt. Aus diesen Gründen haben wir uns bei dieser Entschließung enthalten.
Véronique Mathieu (PPE), schriftlich. – (FR) In diese Debatte muss unbedingt etwas Ordnung gebracht werden, hier herrscht ein unerhörtes Durcheinander. Einige der Bemerkungen, die im Plenum geäußert wurden, einschließlich dieses Entschließungsantrags, sind inakzeptabel. Der Plenarsaal darf nicht länger ein Forum für das politische Punktehaschen über die nationalen Strategien der Mitgliedstaaten sein. Frankreich hat das Gemeinschaftsrecht strikt angewendet und die Kommission hat dies bestätigt. Darüber hinaus bitte ich die Kommission dringend, dieses Dossier so schnell wie möglich zu behandeln und konkrete Maßnahmen vorzustellen, um die Integration der Roma in die Europäische Union zu erleichtern.
Es ist an der Zeit, guten Absichten Taten folgen zu lassen. Wir müssen jetzt eine wirklich europäische Strategie für die Integration der Roma in Europa umsetzen. Was ist mit den von den Abgeordneten dieses Hauses bewilligten 20 Mrd. EUR geschehen, die den Mitgliedstaaten unter der Kohäsionspolitik zugesprochen wurden? Dieses Geld kommt nicht denjenigen Personen zugute, für die es bestimmt war. Wir müssen dieser Situation ein Ende setzen und eine verstärkte Kontrolle über die Verwaltung der europäischen Gelder ausüben.
Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. – (FR) Die Europäische Union muss entschieden gegen die diskriminierende und brutale Politik vorgehen, die die Roma in Frankreich über sich ergehen lassen müssen. Die Freizügigkeit ist nicht dem Kapital vorbehalten. Auch wenn dies den Eurokraten nicht gefällt, dieses Recht steht allen europäischen Bürgerinnen und Bürgern zu. Es ist die Aufgabe aller Europäer, die Rechte der Roma zu verteidigen, denn diese Bürgerinnen und Bürger der EU wurden von der französischen Regierung zu Sündenböcken gemacht. Die EU muss ein Beispiel setzen und diese ausländerfeindliche Regierungsstrategien verurteilen. Denn andernfalls ermutigt sie nur die Exzesse derjenigen Regierungen, die bereits schwere Fehler begangen haben.
Nuno Melo (PPE), schriftlich. − (PT) Über Jahrzehnte hinweg war Frankreich ein Paradebeispiel, wenn es um die Integration der Bürgerinnen und Bürgern aus aller Welt ging, die sich in diesem Land niederließen. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass die rumänischen Bürgerinnen und Bürger ab Januar 2014 nur in 10 Ländern der EU in den Genuss der vollen Personenfreizügigkeit kommen, unter anderem in Frankreich. Außerdem können alle Bürgerinnen und Bürger der EU, die sich länger als drei Monate in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, verpflichtet werden, zu beweisen, dass sie über ausreichende Einkommen verfügen. Wenn sie sich als zu große Belastung für das Sozialversicherungssystem des Aufnahmelandes entpuppen, können gemäß Absatz 9 und 10 der Richtlinie 2004/38/EG entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Und auch wenn die Massenausweisung der rumänischen Bürgerinnen und Bürger der Roma-Gemeinschaft hinterfragt werden kann, so sollten sich diejenigen, die vehement dagegen protestieren, sich ebenso intensiv mit vielen anderen Themen beschäftigen. Sie sollten sich um die Kinder kümmern, deren Familien ihnen den Schulbesuch verwehren, um die Kinder und Frauen, die zum Betteln gezwungen werden, mit dem Betteln als Lebenswahl, und mit der Verweigerung der Arbeit und dem Rückgriff auf die Sozialversicherungssysteme von Drittländern. Daher habe ich so gestimmt wie ich gestimmt habe.
Willy Meyer (GUE/NGL), schriftlich. – (ES) Ich habe gegen diesen gemeinsamen Entschließungsantrag, der von den Linken, den Mitte-Links-Parteien und den Liberalen in diesem Haus vorgebracht wurde, gestimmt, denn von der französischen Regierung unter Präsident Sarkozy muss verlangt werden, die Ausweisung der Zigeuner umgehend einzustellen. Wir bitten die Kommission und den Rat, entsprechend zu handeln. Wir verurteilen nicht nur die Ausweisungen aus Frankreich, sondern auch diejenigen aus Deutschland, Österreich, Schweden, Belgien und Italien. Wir brauchen eine europäische Strategie für die Bekämpfung der Armut und der Diskriminierung, der die Roma in Europa ausgesetzt sind. Die Roma sind seit den Erweiterungen in den Jahren 2004 und 2007 Teil der Europäischen Union. Aus diesem Grund haben sie wie alle europäischen Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit in der ganzen EU.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − In der aktuellen Roma-Diskussion habe ich schlussendlich für den Entschließungsantrag der EVP-Fraktion gestimmt. Dieser zeigt das Problem sachlich auf und arbeitet auch vernünftige Lösungsvorschläge heraus. Der Antrag der Vereinigten Linken hingegen zeigt, wie abgehoben und völlig weltfremd diese Politiker agieren. Sie sprechen von einer „massiven und systematischen Diskriminierung“ und von einer allgemeinen Romafeindlichkeit und verkennen dabei den Umstand, dass sich eben auch die Roma an die Gesetze, wie sie für alle anderen europäischen Bürger gelten, halten müssen.
Den Linken ist das ganz offensichtlich ein Dorn im Auge, wenn sie sich darüber beschweren, dass man Fingerabdrücke von den ausgewiesenen Roma nimmt. Dies wäre eine ungerechtfertigte Diskriminierung. Die gleichen Leute haben aber kein Problem damit, alle anderen Bürger dazu zu verpflichten, bei der Ausstellung eines Reisepasses einen Fingerabdruck abzugeben. Linke Logik. Wenn auch die Reaktion der Regierung Sarkozy aus opportunistischen Erwägungen heraus erfolgte, so ist sie zum Schutz der eigenen Bürger jedenfalls sinnvoll und notwendig. Ich habe daher gegen den linken Entschließungsantrag gestimmt.
Jan Mulder (ALDE), schriftlich. − (NL) Die Delegation der niederländischen Partei für Freiheit und Demokratie (VVD) hat für den Entschließungsantrag B7-0504/2010 über die Ausweisung der Roma gestimmt. Das ändert jedoch nicht die Tatsache, dass Menschen in Übereinstimmung mit den Richtlinien in Einzelfällen weiterhin gewaltsam in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können, wenn die Bestimmungen der europäischen Richtlinien dies rechtfertigen.
Rareş-Lucian Niculescu (PPE), schriftlich. – (RO) Ich habe für den von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) vorgebrachten Entschließungsantrag gestimmt, denn er schlägt konsequente Maßnahmen zur Lösung der Roma-Frage in der Europäischen Union vor. Der Entschließungsantrag der PPE-Fraktion enthält außerdem die explizite und direkte Aufforderung, den Beitritt Rumäniens zum Schengen-Raum nicht mit der Roma-Frage in Verbindung zu binden. Nach der Ablehnung dieses Entschließungsantrags habe ich für den gemeinsamen Entschließungsantrag der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament und anderen gestimmt, der zwar nicht ganz so umfassend ist, jedoch einen weitgehend fairen Standpunkt vertritt.
Georgios Papanikolaou (PPE), schriftlich. – (EL) Ich habe aus folgenden Gründen für den Entschließungsantrag der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformisten über die Situation der Roma in Europa gestimmt: 1) Er konzentriert sich auf konkrete Maßnahmen (Europäische Strategie: Aktionsplan, Ausschöpfung der Mittel, Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Dritten, Einbezug der Roma und so weiter), die ergriffen werden müssen, um der von der Roma-Gemeinschaft in verschiedenen Ländern Europas wahrgenommenen Ausgrenzung entgegenzuwirken. 2) Er beschränkt sich nicht auf Schuldzuweisungen, 3) Er lenkt die öffentliche Meinung nicht vom eigentlichen Kern des Problems ab: Das Versagen, Strategien zur Integration der Roma umzusetzen, 4) Er führt nicht zu einer sterilen politischen Konfrontation.
Rovana Plumb (S&D), schriftlich. – (RO) Es ist die Aufgabe der Mitgliedstaaten und der europäischen Institutionen, die Durchführung von Maßnahmen zur Schaffung eines politischen und sozialen Umfeldes zu fördern, indem Maßnahmen für die Integration der Roma in den Bereichen Bildung, Gesundheit, sozialer Schutz, und Eingliederung in den Arbeitsmarkt gefördert werden. Zugleich muss auf die Lage der Roma-Frauen hingewiesen werden, da sie Opfer einer doppelten Diskriminierung sind: Einerseits aufgrund ihres Geschlechts und andererseits als Mitglieder einer Minderheit.
Ich fordere die Europäische Kommission auf, eine integrative europäische Strategie zu entwickeln, die die spezifischen Probleme der grenzüberschreitenden Roma-Minderheit berücksichtigt. Die Gemeinschaftsorgane müssen ein Mindestmaß an institutionellem Interesse am Kampf gegen die Diskriminierung und an der Integration der Roma zeigen.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – (ES) Die Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz begrüßt das Votum des Parlaments, das seine Rolle als Garant der Grundwerte der EU in vollem Umfang wahrgenommen hat. Es hat sich geweigert, über die Lage in Frankreich Stillschweigen zu bewahren und hat dabei nicht vergessen, die späte und eingeschränkte Reaktion der Kommission zu kritisieren. Diese Ausweisungen sind in der Tat ein entscheidender Beweis für Europa und seine Fähigkeit, seine eigenen, in der Charta der Grundrechte festgehaltenen Regeln einzuhalten. Es liegt in der Verantwortung der Kommission, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, angefangen mit der schnellstmöglichen Fertigstellung ihres Analysebulletins, um die verantwortlichen Regierungen deutlich zu identifizieren.
Die heutige Stimmabgabe hat eine entscheidende Phase für die Glaubhaftigkeit unserer Institution eingeläutet. Der Kampf für die Achtung der Rechte von Minderheiten ist jedoch noch nicht gewonnen. Wir müssen heute die Rechte der Minderheiten in der EU noch stärker wahrnehmen und sicherstellen, dass diese Rechte auch gewährt werden.
Catherine Soullie (PPE), schriftlich. – (FR) Ich bedaure zutiefst, dass das Parlament den von den Sozialisten, Liberalen, Grünen und Kommunisten vorgebrachten Entschließungsantrags über die Lage der Roma in Europa angenommen hat.
Für mich ist es inakzeptabel, dass Frankreich derart kritisiert wird, da auch andere Mitgliedstaaten Roma in ihre Herkunftsländer ausgewiesen haben. Die Entstehung von gewissen Roma-Lagern ist zweifellos nachteilig für die öffentliche Ordnung und in manchen Fällen sogar eine Verletzung des Rechts auf Privateigentum. Die Belastung, die sie für die Gesundheitseinrichtungen darstellen, rechtfertigt die Maßnahmen, die die französische Regierung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der europäischen Verträge ergriffen hat. Die Rückführungen nach Rumänien und Bulgarien fanden in Übereinstimmung mit dem französischen und gemeinschaftlichen Recht und in strengster Achtung der Menschenrechte statt.
Ich begrüße die Entscheidung der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten), eine Arbeitsgruppe über die Integration der Roma zu gründen, um eine europäische Lösung für diese Nomaden-Frage zu finden. Wir müssen das Thema konstruktiv in Angriff nehmen.
Oreste Rossi (EFD), schriftlich. − (IT) Wir haben uns bei diesem Entschließungsantrag der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformisten der Stimme enthalten, weil wir nicht einverstanden sind mit dem Punkt, der besagt, dass Rumänien und Bulgarien in den Schengen-Raum mit einbezogen werden sollen, denn diese Länder sind unfähig, die gleichen wirtschaftlichen, sozialen und sicherheitstechnischen Bedingungen zu gewährleisten. Unsere Position ist kohärent mit dem klaren „Nein“ zu ihrem Beitritt zur EU, die wir in der Vergangenheit ausgedrückt haben.
Andererseits haben wir entschieden gegen die von der Linken vorgebrachte Entschließung gestimmt, denn diese untergräbt die Autonomie und die Verfügungsgewalt von Ländern wie Frankreich und Italien, die sich entschieden haben, entschlossen gegen Menschen vorzugehen, die gegen das Gesetz verstoßen. Eine Statistik, die zum Nachdenken anregt, besagt, dass in Frankreich seit der Ankunft einer großen Anzahl von Roma aus osteuropäischen Ländern die Zahl der Einbrüche um mehr als 200 % gestiegen ist.
Nuno Teixeira (PPE), schriftlich betreffend den Entschließungsantrag B7-0492/2010. − (PT) Die Volksgruppe der Roma ist eine Minderheit, ihre Angehörigen sind jedoch mehrheitlich Bürgerinnen und Bürger eines EU-Mitgliedstaats. Bürgerinnen und Bürger der EU haben das Recht, sich frei zu bewegen und sich in jedem beliebigen Mitgliedstaat niederzulassen, solange sie die Vorschriften der Richtlinie 2004/38/EG einhalten. Bei Bedenken für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, sowie die öffentliche Gesundheit ist jedoch eine Einschränkung dieser Freiheit möglich. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass eine Maßnahme wie die Ausweisung von Bürgerinnen und Bürgern der EU nur auf einer Fall-zu-Fall-Basis und nicht auf ganze Gruppen oder Gemeinschaften angewendet werden muss.
Die Lösung des Problems liegt in der Umsetzung einer Roma-freundlichen Strategie, die eine Zusammenarbeit zwischen den Staaten, Institutionen und anderen Parteien, sowie die Einbeziehung der Roma-Gemeinschaften in der Planung und Ausführung der Strategie, und der Einführung eines Programms zur Intervention in strukturell benachteiligten Randgebieten vorsieht. Ich denke dabei an die Möglichkeiten, die die Rechtsvorschriften des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung über den Anspruch auf Wohnungsbauvorhaben für marginalisierte Bevölkerungsgruppen bieten und dass die Maßnahmen der Europäischen Plattform für die Einbeziehung der Roma verbessert werden müssen. Die Entwicklung eines konstruktiven Dialogs zwischen den Staaten und den Mitgliedern der Roma-Gemeinschaft ist ebenfalls wichtig. Aus den vorhergehenden Gründen stimme ich für den Entschließungsantrag.
Nuno Teixeira (PPE), schriftlich betreffend den gemeinsamen Entschließungsantrag B7-0493/2010. − (PT) Die Volksgruppe der Roma ist eine Minderheit, ihre Angehörigen sind jedoch mehrheitlich Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union. Alle Bürgerinnen und Bürger Europas haben die in der Richtlinie 2004/38/EG dargelegten Rechte und Pflichten bezüglich des Rechts auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, gemäß den darin enthaltenen Bestimmungen. Die Mitgliedstaaten haben jedoch das Recht, zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit, die Freizügigkeit und die Immigration von Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union, unabhängig deren Staatsangehörigkeit, in ihrem Land einzuschränken.
Die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, die Europäische Kommission vor der Anwendung der Klausel zur öffentlichen Sicherheit darüber zu informieren, was in ihren Hoheitsrechten liegt. Ich teile zwar die Überzeugung, dass die Verantwortung zur Integrationsförderung der Roma-Gemeinschaft sowohl bei der Europäischen Union als auch bei ihren Mitgliedstaaten liegt. Dies sollte in Anwendung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung durch eine integrierte Strategie und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission, den anderen Gemeinschaftsorganen und anderen betroffenen Parteien geschehen. Ich kann jedoch nicht für die Verurteilung der späten und eingeschränkten Reaktion der Kommission auf die Lage der Roma in Europa stimmen, und die Überprüfung der Achtung der Menschenrechte ist eine Verantwortung, die uns allen zufällt. Aus diesen Gründen enthalte ich mich bei diesem Entschließungsantrag der Stimme.
Silvia-Adriana Ţicău (S&D), schriftlich. – (RO) Ich habe für den gemeinsamen Entschließungsantrag über die Lage der Roma und die Freizügigkeit in der Europäischen Union gestimmt, denn ich glaube, dass die Situation von ungefähr 10-12 Millionen Roma eine spezifische, europäische Integrationsstrategie erfordert. Der freie Personenverkehr ist einer der wesentlichen Grundsätze der EU. Die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die von den Roma abstammen, haben unabhängig ihrer Nationalität auch das Recht, sich frei in der EU zu bewegen. Sie haben wie alle europäischen Bürger Rechte und Pflichten. Wenn eine Person, ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft und Nationalität, eine strafbare Handlung begeht, muss sie die volle Kraft des Gesetzes zu spüren bekommen. Die Kriminalität lässt sich jedoch nicht mit einer Nationalität oder einer Volksgruppe in Verbindung bringen. Ich bin der Ansicht, dass eine ganze Volksgruppe oder die Bevölkerung eines Landes nicht für die Handlungen einiger ihrer Angehöriger stigmatisiert werden kann, noch darf. Der Vertrag von Lissabon verleiht der Charta der Grundrechte der Europäischen Union einen verbindlichen Charakter. In Artikel 2 des Vertrags steht ausdrücklich, dass die EU auf die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichberechtigung, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Minderheiten, aufbaut. Ich denke, dass die EU und die Mitgliedstaaten gemeinsam die Verantwortung tragen, die Integration der Roma über eine europäische Roma-Strategie zu fördern.
Traian Ungureanu (PPE), schriftlich. – (RO) Ich habe gegen den gemeinsamen Entschließungsantrag der Linken gestimmt, denn dieses Dokument leitet die Frage der Roma-Minderheit in Europa in die falschen Bahnen. Die im Plenum angenommene Entschließung ist vielmehr ein ideologischer Text als ein konkreter Aktionsplan. Die von der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament vorgelegte Entschließung zeigt im Grunde genau diese Verlogenheit auf, die sich hinter einem „progressiven“ politischen Dialog zu verstecken versucht. Die Entschließung will uns weismachen, dass wir plötzlich alle rassistisch sind.
Alle bis auf die linken Parteien, natürlich. Diese Entschließung wurde verfasst und zur Abstimmung vorgelegt, ohne dass die Situation der Roma in Ost- oder Westeuropa erforscht worden wäre. Die Frage der Roma ist kein nationales Problem und kann auch nicht mit einer Rassenpolitik behandelt werden. Das Roma-Problem reicht weit zurück in Europas Geschichte und ist bis heute ungelöst. Durch Klischees und eine politische Agenda, hauptsächlich in Form der Sozialisten, die sich gegen die rechte Regierung in Frankreich auflehnt, kann abgesehen von den Wahlzielen der Linken nichts erreicht werden. Ich habe für die Entschließung der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) gestimmt, da dieses Dokument genaue Maßnahmen vorschlägt und eine Koordination auf EU-Ebene verlangt. Die Frage der Roma hat nichts mit Rassismus zu tun, sondern mit Realismus. Wird das Problem so behandelt, wie es die Linke wünscht, dann wird es schnell wieder an die Oberfläche gelangen und neue Krisen in einem anderen Mitgliedstaat verursachen. Das Ergebnis der heutigen Abstimmung ist bedauernswert und unproduktiv.
Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. − (PT) Ich habe für den Entschließungsantrag zur Langzeitpflege von älteren Menschen gestimmt, denn ich bin der Ansicht, dass es besonders wichtig ist, die Bedingungen für aktives Altern zu gewährleisten, um älteren Menschen in der EU eine bessere Lebensqualität zu sichern. Mit dem Entschließungsantrag sollen Ungleichheiten in der Gesundheitsfürsorge verringert und die Sicherheit älterer Menschen in der Europäischen Union in ihren Gemeinschaften und Pflegeheimen gewährleistet und gegen die Misshandlung von älteren Menschen, denen sie oft ausgesetzt sind, vorgegangen werden. Weitere Anliegen betreffen die Einführung effizienterer Personalstrategien zur Bekämpfung des Personalmangels und anhaltende Anstrengungen, die Verbreitung von Informations- und Kommunikationstechnologien voranzubringen, mit denen die Pflege älterer Menschen in der Familie erleichtert und die Selbständigkeit älterer Menschen gefördert wird.
Ich hoffe, dass die Europäische Kommission mit diesem Vorschlag Daten über die in der Langzeitpflege empfehlenswerten Verfahren sammeln kann. Diese könnten im Europäischen Jahr des aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generationen (2012) nutzbringend eingesetzt werden, um Diskriminierungen zu verringern, die Langzeitpflege zu verbessern und die negativen Auswirkungen der Armut auf ältere Menschen einzuschränken. Ich empfehle außerdem, eine Informationsstelle für aktives Altern einzurichten, um diese empfehlenswerte Verfahren zu fördern.
Sophie Auconie (PPE), schriftlich. – (FR) Obschon einige Länder, wie zum Beispiel Italien und Deutschland, mit einer höheren Wahrscheinlichkeit davon betroffen sein werden, sind alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit dem Problem der Überalterung konfrontiert. Wir müssen diese Entwicklung ernst nehmen. Aber dennoch handeln wir oftmals kurzsichtig und vergessen, uns auf die Veränderungen in der Gesellschaft vorzubereiten. Diese Entschließung ist sehr gut durchdacht, weil sie einen kurzen, aber sehr umfassenden Überblick über die Bereiche bietet, in denen Handlungsbedarf besteht (Infrastruktur, Gesundheitssysteme, zwischenmenschliche Beziehungen, usw.) Es ist ausserordentlich wichtig, dass wir Maßnahmen treffen. Wir müssen heute den potenziellen Gefahren von morgen vorbeugen.
Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. − (LT) Ich unterstütze diesen Bericht. Den Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen zufolge müssen die Mitgliedstaaten alles tun, um das wichtigste aller Ziele zu erreichen – die Gewährleistung eines nachhaltigen Wachstums und den Ausbau der Arbeitsplatzbeschaffung. Wir müssen aber auch die langfristigen Probleme der Mitgliedstaaten lösen: den demografischen Wandel, die Globalisierung und die Entwicklung neuer Technologien. Um dies zu erreichen, müssen wir in ein nachhaltiges Wachstum investieren, das die Erhaltung der bestehenden Arbeitsplätze sichert und die Schaffung neuer Arbeitsplätze fördert, insbesondere unter Berücksichtigung der Klein- und Mittelbetriebe, die europaweit am meisten Arbeitsplätze schaffen. Des Weiteren müssen wir die folgenden sozialen Beschäftigungsziele verfolgen: die Förderung von qualitativ hochwertiger Bildung und von lebenslangem Lernen bei den Arbeitnehmern von heute und von morgen, die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, wobei insbesondere Arbeitsstellen für Junge, für ältere Menschen, für Behinderte und für Frauen, sowie alternative Arbeitsverträge gefördert werden müssen.
Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. − (LT) Aufgrund des demografischen Wandels steigt die Anzahl älterer Menschen in der Europäischen Union schnell an und müssen wir uns mit bedeutenden Herausforderungen befassen: Der größere Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen und die Anpassung des Gesundheitssystems an die Bedürfnisse einer alternden Bevölkerung, ohne dass es jedoch für Gesellschaften mit weniger Arbeitskräften untragbar wird. Gegenwärtig ist die Armutsrate unter älteren Menschen sehr hoch, denn Renten und andere Sozialleistungen werden in vielen Mitgliedstaaten der EU drastisch gekürzt. Deshalb ist es wichtig, ein zukunftsfähiges Finanzierungssystem für die langfristige Gesundheitsversorgung einzurichten, um die Altenpflege finanzieren zu können. Außerdem müssen wir in allen Pflegebereichen Mindeststandards einführen, und darunter auch Mindestlöhne.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wir die Ungleichheiten in der Gesundheitsfürsorge reduzieren und ältere Menschen in ihren Gemeinschaften und Pflegeheimen schützen müssen. Wir müssen auch die soziale Isolierung älterer Menschen und jegliche Art der altersbedingten Diskriminierung bekämpfen. Diese Bedingungen für aktives Altern müssen gewährleistet werden, damit wir älteren Menschen ein menschenwürdiges Leben bieten können.
Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. – (PT) Eine gute allgemeine und berufliche Bildung ist für die individuelle Entfaltung der Persönlichkeit, für die Gleichstellung und -behandlung, die Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Armut sowie für die aktive Bürgerschaft und den sozialen Zusammenhalt eine wesentliche Voraussetzung. Ich fordere die Mitgliedstaaten auf, die Qualifikationsanforderungen für das Pflegepersonal, das sich um ältere Menschen kümmert, zu regeln und Aus- und Weiterbildungsprogramme zu entwickeln und umzusetzen, um das Ausbildungs- und Bildungsniveau des Pflegepersonals zu heben und somit die Qualität der Pflegeleistungen zu verbessern. Um die Qualität der Pflegeleistungen für ältere Menschen zu verbessern, sind höhere Investitionen in die Geriatrie essenziell.
Ole Christensen, Dan Jørgensen, Christel Schaldemose und Britta Thomsen (S&D), schriftlich. − (DA) Die Dänischen Sozialdemokraten glauben nicht, dass die in Absatz 12 des Entschließungsantrags bestimmten Mindestlöhne eingeführt werden sollten. Die Dänischen Sozialdemokraten haben sich jedoch entschlossen, für die Entschließung zu stimmen, denn abgesehen von der Forderung nach der Einführung von Mindestlöhnen enthält sie mehrere Ansichten und Initiativen, die wir unterstützen.
Vasilica Viorica Dăncilă (S&D), schriftlich. – (RO) Der Beschluss des Europäischen Parlaments, den Entschließungsantrag zur Langzeitpflege von älteren Menschen anzunehmen, ist vorteilhaft, denn diese Menschen müssen ihre Rechte und Freiheiten als Bürgerinnen und Bürger Europas weiterhin ausüben können, ihren Platz in der Gesellschaft wahrnehmen und mit den anderen Generationen verbunden bleiben. Ich glaube, dass die EU und die Mitgliedstaaten eine alternde Bevölkerung berücksichtigen müssen, um eine Zusammenarbeit zu entwickeln, die ein nachhaltiges Finanzierungssystem für die Altenpflege einführt und die den Angestellten in diesem Bereich eine angemessene berufliche Ausbildung bietet, und ihnen somit ein angemessenes Einkommen ermöglicht. Dadurch kann die Qualität der Dienstleistungen verbessert werden. Des Weiteren müssen in der Stadt- und Raumentwicklung Maßnahmen eingeführt werden, die den Zugang für ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität genau da erleichtern, wo sie es brauchen: Sozialdienstleistungen, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind, soziale und kulturelle Aktivitäten. Die zuständigen Behörden müssen ältere Personen regelmäßig über ihre Rechte informieren und über Änderungen in den Rechtsvorschriften, die sich auf ihre Ansprüche auswirken.
Edite Estrela (S&D), schriftlich − (PT) Ich habe für diesen Entschließungsantrag gestimmt, denn ich befürworte den Zugang zu qualitativ hochstehenden Gesundheitsleistungen und einer angemessenen Pflege für ältere Menschen. Angesichts des demografischen Wandels der vergangenen Jahre, und insbesondere der Bevölkerungsalterung, müssen ältere Menschen unterstützt werden, damit sie menschenwürdig und unabhängig in ihrem eigenen Zuhause leben können.
Göran Färm, Anna Hedh, Olle Ludvigsson und Marita Ulvskog (S&D), schriftlich. − (SV) Wir müssen einen hohen Pflegestandard für ältere Menschen gewährleisten, und diese Pflege muss ein vorrangiger Teil des Wohlfahrtssystems sein, das in Übereinstimmung mit dem demografischen Wandel entwickelt wird. Wir verstehen das Bedürfnis, Mindestsozialstandards für alle Verträge im Pflegebereich einzuführen, wir halten es jedoch für unglücklich, dass Mindestlöhne angegeben werden. In Schweden haben wir dies nicht immer, denn es liegt in der Verantwortung der Sozialpartner, das Lohnniveau festzulegen. Die Festlegung von Lohnniveaus fällt übrigens auch nicht in die Kompetenzen der EU. Wir sind nicht der Ansicht, dass sich diese Situation ändern sollte, haben uns aber trotzdem dafür entschieden, für den Entschließungsantrag zu stimmen, denn wir glauben, dass sein Kernthema sehr wichtig ist.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. − (PT) Die durchschnittliche Lebenserwartung verlängert sich und die Stellung älterer Menschen ist durch ihre Abhängigkeit von Sozialdienstleistungen, die oft nicht angemessen sind und einen Bruch in den Familienbeziehungen herbeiführen, zunehmend geschwächt. Wir befinden uns in einer Situation, in der sich viele Menschen an diesem sehr schwierigen Punkt in ihrem Leben alleingelassen fühlen und nicht über ausreichende Mittel verfügen, um für ihren Unterhalt selbst aufzukommen, und sich so oft in tragischer Armut befinden. Deshalb ist es notwendig, dass die nationalen Regierungen für die notwendige Grundversorgung aufkommen.
Die Frage der langfristigen Betreuung ist der CDS-PP (portugiesische Demokratische und Soziale Zentrumspartei−) in Europa, wie auch in Portugal, sehr wichtig. Seit mehreren Jahren unterstützen wir klar die Erschaffung angemessener Netzwerke für die Gewährleistung dieser Art von Pflege und für die Unterstützung der Familien, einschließlich älterer Menschen, und für Gesundheitsdienstleister aus dem privaten Sektor. Mit Genugtuung stelle ich fest, dass dieser Entschließungsantrag vorschlägt, dass die nationalen Regierungen unkonventionelle Pflegekräfte, oft Familienmitglieder, unterstützen sollten und dass für diese Helfer, die Aufgaben übernehmen, die unter anderen Umständen dem Staat zugefallen wären, die notwendigen Bedingungen geschaffen werden, damit sie ihre älteren Verwandten pflegen können ohne dabei beispielsweise auf beruflicher Ebene dafür bestraft zu werden.
José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich − (PT) In den letzten Jahren wurde in der EU ein demografischer Wandel hin zu einer älteren Bevölkerung beobachtet. Dieses Phänomen hat zu ernsten Haushaltszwängen und zu einem großen zusätzlichen Bedarf an Infrastruktur im Bereich der Gesundheits- und Sozialfürsorge geführt. Daher sind Strategien notwendig, um ältere Menschen einzubinden und jegliche Art der altersbedingten Diskriminierung zu bekämpfen. Ich bin überrascht, dass in vielen Mitgliedstaaten Finanzmittel und Angebote im Bereich der spezialisierten geriatrischen Medizin im Laufe der Jahre reduziert wurden. Das Pflegeangebot für die ältere Bevölkerung sollte von hoher Qualität sein.
Daher sollten die Mitgliedstaaten Strategien haben, um das Ausbildungsniveau der Fachkräfte anzuheben. Ich möchte auch an den großen Beitrag erinnern, den freie Wohlfahrtsverbände, kirchliche und Wohltätigkeitsorganisationen auf diesem Gebiet leisten. Die Mitgliedstaaten sollten besonders darauf achten, den Schutz der Grundrechte von dauerhaft pflegebedürftigen Menschen zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten sollten vorrangig Unterstützung beim Aufbau von Pflegeeinrichtungen zur Palliativbehandlung zu Hause anbieten und Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen entwickeln und umsetzen, um einen Beitrag zu mehr Fachkompetenz der in der Altenpflege tätigen Personen zu leisten. Die Kommission sollte eine Studie vorbereiten, die ein klareres Bild von den steigenden Anforderungen im Bereich der Pflege älterer Menschen vermittelt, und eine Einschätzung des voraussichtlichen Angebots an Fachkräften für den Zeitraum bis 2020 vornehmen.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Fortschritte in Wissenschaft und Technik und die positive Entwicklung der Zivilisationen haben eine Verlängerung der Lebenserwartung der Menschen ermöglicht. Heute haben die Regierungen jedoch durch neoliberale Vorschläge und das ständige Ziel des Kapitalismus, immer größere Erträge zu erzielen, die Tendenz, der Rolle der älteren Menschen weniger Gewicht beizumessen und davon auszugehen, dass eine alternde Bevölkerung eine Belastung ist. Das ist inakzeptabel.
Dieser Entschließungsantrag befasst sich zwar nicht mit dem Kern des Problems, das heißt also den Gründen für die Entwertung der sozialen Unterstützung, er enthält jedoch einen Aufruf, gegen die soziale Isolation älterer Menschen und gegen jegliche Form der altersbedingten Diskriminierung anzukämpfen.
Er verurteilt auch die Kürzungen im Bereich Geriatrie, der fehlende Wille, auf Altenpflege spezialisierte Menschen auszubilden, die unzureichende Infrastruktur für Nachbarschaftshilfe und Hauspflege und die Ungleichheiten im Zugang zur Pflege für ältere Menschen.
Daher unterstützen wir diesen Aufruf, aber wir werden weiterhin gegen die Ursachen dieser Situation ankämpfen und uns für eine wahre Änderung der Strategien im Umgang mit älteren Menschen einsetzen.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Der Entschließungsantrag vom Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, über den wir abgestimmt haben, erinnerte mich an die schmerzliche und schändliche Zeit im Sommer 2003, als in Frankreich über 15 000 ältere Menschen der Hitzewelle zum Opfer fielen. Im Herzen dieser Tragödie stehen die Personalkürzungen in Altersheimen und eine ungesunde Tendenz in unserer Gesellschaft, und insbesondere in meinem Land, führt dazu, dass viele unserer älteren Menschen alleine und mittellos dastehen. Ich kann jedoch auch die immense Verantwortung der Europäischen Union für den Zerfall unserer Sozialversicherungssysteme durch die von ihr angewandten Wirtschafts- und Handelsstrategien, den malthusianistischen Haushalt, den sie zu erzwingen versucht, und ihre rein versicherungstechnische Sicht der sozialen Sicherheit, die sie mit unseren Politikern teilt, nicht vergessen. Ich halte sie gemeinsam mit den Regierungen dafür verantwortlich, denn diese unterstützen sie bei den niederen Lohnniveaus, der Kaufkraft und den Renten. Und auch eine gewisse Kultur des Todes, die in zahlreichen Texten durchschimmert, die in diesem Plenarsaal diskutiert werden, kann ich nicht vergessen. Deshalb denke ich ehrlich gesagt nicht, dass es je relevant sein könne, Brüssel jegliche Macht über die Strategien bezüglich älterer Menschen zu verleihen, und sei es auch nur, um Statistiken zu erstellen.
Anna Ibrisagic (PPE), schriftlich. − (SV) Stimmerklärung: Wir haben heute dem Entschließungsantrag (B7-0491/2010) zur Langzeitpflege von älteren Menschen zugestimmt. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir nicht mit allem in der Entschließung übereinstimmen. Unsere größten Bedenken betreffen die Einführung von Mindestlöhnen. Diesbezüglich möchten wir das Subsidiaritätsprinzip aufrechterhalten. Gunnar Hökmark, Christofer Fjellner, Anna Ibrisagic, Anna Maria Corazza Bildt.
Nuno Melo (PPE), schriftlich − (PT) Dies ist ein Thema, dem man in meiner Partei große Bedeutung beimisst und das für uns von großer Wichtigkeit ist, damit ältere Menschen mit schweren gesundheitlichen Problemen den letzten Abschnitt ihres Lebens unter den bestmöglichen Bedingungen verbringen können. Es ist daher nötig, dass wir trotz der Krise so viele Ressourcen wie möglich bereitstellen, damit alle dauerhaft Pflegebedürftigen so viel Unterstützung wie möglich erhalten und älteren Menschen eine gute Lebensqualität sichergestellt werden kann. Für dieses Ziel ist meine Partei in Portugal eingetreten, und wir haben dem portugiesischen Parlament zu diesem Thema verschiedene Vorschläge unterbreitet.
Willy Meyer (GUE/NGL), schriftlich. – (ES) Der demografische Wandel der vergangenen Jahre und insbesondere die Alterung der Bevölkerung hat einen steigenden Druck auf den Haushalt erzeugt und auch ein größeres Bedürfnis für bessere Gesundheits- und Sozialfürsorgeeinrichtungen geschaffen. Ich stimme für den Entschließungsantrag zur Langzeitpflege von älteren Menschen, der die Mitgliedstaaten dazu auffordert, die soziale Isolation dieser Menschen und jegliche altersbedingte Diskriminierung zu bekämpfen, denn die Mitgliedstaaten müssen den Zugang zu angemessener medizinischer und sozialer Versorgung als wesentlichen Grundsatz des Solidaritätsmodells der EU gewährleisten.
Es ist wichtig, die Bedeutung der Qualität und der Kontinuität der Pflege zu anerkennen. Deshalb müssen die Mitgliedstaaten Programme einführen, die älteren Menschen Unterstützung und Pflege in ihrem Zuhause bieten oder in Ländern, in denen sie bereits bestehen, unter der Verwaltung der Städte und Gemeinden gemäß ihren jeweiligen Zuständigkeiten weiterzuführen. In allen Mitgliedstaaten müssen Garantien erstellt werden, um die Grundrechte der Menschen, die auf Langzeitpflege angewiesen sind, zu schützen.
Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. – (LV) Diese Entschließung wird von mir nach besten Kräften unterstützt. Ich hoffe, dass auf die Erklärung des Europäischen Parlaments weitere Taten folgen werden. Es ist wichtig, entschieden und effizient auf jede Diskriminierungstat gegen ältere Menschen zu reagieren. Es ist entscheidend, eine für die nationalen Regierungen verbindliche Richtlinie auszuarbeiten, die eine Rechtgrundlage gegen Schritte zur Reduzierung von Rentenleistungen und die Nichteinhaltung anderer Pflichten, die den Staaten hinsichtlich der älteren Menschen zufallen, zu erstellen. In meinem Land, Lettland, hat die Regierung im Jahr 2009 die Renten gekürzt, um im Haushalt „ein Loch zu stopfen“, und hat dadurch die Hoffnung der Menschen auf soziale Stabilität und Fairness zunichte gemacht. Ich habe für diese Entschließung gestimmt, in der Hoffnung, dass ähnliche Rechtsverletzungen und missbräuchliche Machtausübungen in Zukunft verhindert werden.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Bereits seit vielen Jahren zeichnet sich ab, dass die Pflege über kurz oder lang nicht mehr finanzierbar ist. Dennoch wurden hier sämtliche Maßnahmen auf die lange Bank geschoben und die Betroffenen sowie ihre Angehörigen im Regen stehen gelassen. Ebenso wie bei der Kindererziehung werden auch die Leistungen pflegender Angehöriger und ehrenamtliche Arbeit für die Gesellschaft zu wenig gewürdigt und soziale Netzwerke im Namen des Kapitalismus zerstört. Stattdessen hat man der Bevölkerung eingeredet, eine ungebremste Massenzuwanderung sei nötig, um die Aufrechterhaltung der Sozialsysteme und damit auch der Altenpflege zu garantieren.
Das Gegenteil ist der Fall. Diese haben den anstehenden finanziellen Kollaps nur beschleunigt. Die Diskussion über die Finanzierbarkeit und finanzielle Belastungen der Pflege kommt viel zu spät. Wenn man nun dem Ausbau der Palliativpflege und medizinischen Betreuung zu Hause Vorrang einräumen will, wird eine Kehrtwende wohl kaum mehr erreichbar sein. Zu begrüßen ist jedenfalls, dass man der Misshandlung älterer Menschen in der Pflege nachgehen will. Der Forderungskatalog kommt um Jahre zu spät. Trotzdem habe ich dafür gestimmt.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. − Ich bin sehr zufrieden mit der Annahme dieser Entschließung, die grundsätzlich folgendes beinhaltet: Sie ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, die demografischen Entwicklungen der vergangenen Jahre zu berücksichtigen – und insbesondere die Bevölkerungsalterung. Diese führt zu einem zunehmenden Druck auf den Haushalt und einem hohen Bedürfnis nach einem besseren Gesundheitswesen und einer besseren sozialen Infrastruktur. Er fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, gegen die soziale Isolation älterer Menschen und gegen jegliche Art altersbedingter Diskriminierung zu kämpfen. Er erinnert die Mitgliedstaaten daran, dass die Gewährleistung des Zugangs zu einer angemessenen medizinischen und sozialen Versorgung ein wesentlicher Grundsatz des Solidaritätsmodells der EU ist.
Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. − (IT) Die Annahme dieses Entschließungsantrags ist ein weiterer Beweis, dass sich das Europäische Parlament und seine Mitglieder sehr für das Anliegen einer Gesundheitsfürsorge für ältere Menschen engagieren. In einer Gesellschaft, die immer älter wird, gewinnt der Schutz und die Verbesserung unserer „alten Tage“ zunehmend an Wichtigkeit.
Die stetige Weiterbildung von Menschen, die in diesem Bereich arbeiten, ein Aufruf an alle Mitgliedstaaten, für ältere Menschen Informationskampagnen über Ernährungsfragen und Prävention von Dehydratationsrisiken durchzuführen, die Entwicklung der sogenannten „e-Health“ (elektronische Gesundheitsfürsorgedienste), um gegen Ineffizienz und Verschwendung anzukämpfen, all dies sind nur einige der in dieser Entschließung vorgeschlagenen Maßnahmen.
Die Verbesserung der Bedingungen dieser Männer und Frauen, die oft alleine für sich aufkommen müssen, ist eine grundlegende Verpflichtung, der kein Mitgliedstaat entkommen darf. Deshalb hoffe ich, dass die Annahme dieser Entschließung mit dem Ziel, wahrhaftig eine „Gesellschaft für alle“ zu schaffen, den Mitgliedstaaten einen neuen Antrieb geben kann, damit Menschen unterschiedlichen Alters die Möglichkeit haben, aktiv am Gemeinschaftsleben teilzunehmen, und sie nicht von der Gemeinschaft im Stich gelassen werden.
Alf Svensson (PPE) , schriftlich. − (SV) Ich habe heute zugunsten der Entschließung B7-0491/2010 zur Langzeitpflege von älteren Menschen gestimmt. Einen Absatz in dieser Entschließung unterstütze ich jedoch nicht. In Absatz 12 verlangt die Entschließung Mindeststandards für alle Verträge in der Gesundheitsbranche, einschließlich Mindestlöhne. Dem stehen die schwedischen Christdemokraten ablehnend gegenüber. Dies entspricht auch nicht dem schwedischen Modell der Tarifverträge. Unser schwedisches Modell hat sich sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber bewährt. Ich bin überzeugt, dass die Lohnfrage durch ein Übereinkommen zwischen den Sozialpartnern gelöst werden muss, und nicht ein Spielfeld sein darf, auf dem sich Politiker gegenseitig unterbieten.
Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. − (PT) Ich habe für den gemeinsamen Entschließungsantrag zum Zustand des Jordans unter besonderer Berücksichtigung des Gebiets an seinem Unterlauf gestimmt, denn ich glaube, es ist unerlässlich, die Aufmerksamkeit auf die Zerstörung dieses Flusses und in erster Linie seines Unterlaufs zu ziehen. Der Vorschlag fordert die Regierungen Israels und Jordaniens sowie die Palästinensische Behörde auf, um mit Unterstützung der Europäischen Union eine Kommission für das Jordanbecken einzusetzen, das auch anderen angrenzenden Ländern offenstünde.
Ich denke, wir brauchen einen Managementplan, der die verheerenden Auswirkungen auf den Jordan mit der finanziellen und technischen Unterstützung für die Sanierung des Flusses, und insbesondere seines Unterlaufs, wiedergutmachen kann. Die Frage der Gewässerbewirtschaftung mit einer gerechten Aufteilung des Wassers unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Menschen in der Region ist von größter Bedeutung, um im Nahen Osten einen dauerhaften Frieden und Stabilität zu erreichen. Deshalb glaube ich, dass die Bemühungen im Bereich zusätzlicher finanzieller und technischer Hilfe für Wasserbewirtschaftungsprojekte, die die gerechte Aufteilung des Wassers und der Transfer der notwendigen Technologie in diese Länder intensiviert werden müssen.
Ioan Enciu (S&D), schriftlich. − Ich unterstütze die Entschließung zum Zustand des Jordans, denn sie verlangt konkrete Maßnahmen für ein Problem, das direkte Auswirkungen auf das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohlbefinden der Menschen in der Region hat. Die gravierende Schädigung des Jordans wirkt sich in allen Aspekten auf die Lebensgrundlage der Gemeinschaften aus, die auf die Süßwasserressourcen des Flusses angewiesen sind. Die Entschließung verlangt gemeinsam geplante, grenzübergreifende Lösungen für die Verschmutzungs- und Übernutzungsprobleme der Süßwasserressourcen und betont somit das Vertrauen und die Friedenskonsolidierung, die durch die Zusammenarbeit der Israelis, der Palästinenser und der Jordanier bei der Lösung des Schädigungsproblems des Jordan entstehen können.
Die Entschließung unterstreicht zu Recht das Bedürfnis, in der Beziehung der Union zu den angrenzenden Ländern Pläne und Vorschläge für die Sanierung des Jordans einzubeziehen. Und angesichts der Dringlichkeit des Problems, sollte die EU in ihren Entwicklungsprojekten in der Region die Sanierung des Jordans an erster Stelle setzen.
Edite Estrela (S&D), schriftlich. − (PT) Ich habe für den gemeinsamen Entschließungsantrag zum Zustand des Jordans gestimmt, denn sein Wert in ökologischer, natürlicher, kultureller, historischer, landwirtschaftlicher und wirtschaftlicher Hinsicht muss bewahrt werden. Eine angemessene Bewirtschaftung der Süßwasserressourcen, die die Bedürfnisse aller Menschen in der Region berücksichtigt, ist auch für die Stabilität im Nahen Osten von großer Bedeutung.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. − (PT) Die Probleme des Jordans gehen weit über die herkömmliche Besorgnisse bezüglich der Umweltzerstörung an Wasserläufen hinaus. Wie die von uns angenommene Entschließung feststellt, ist der Jordan weit mehr als nur ein Fluss. Seine Bedeutung übersteigt die Natur des Flusses, und betrifft die politischen, symbolischen und religiösen Bereiche der Staaten, Nationen und Völker verschiedener Breitengrade.
Die besondere Bedeutung, die ihm durch die Geschichte der Menschheit zukommt, rechtfertigt die Bedenken Europas, und insbesondere dieses Plenarsaals, über sein Schicksal. Ich hoffe und wünsche, dass die angrenzenden Länder des Jordans ihre traditionellen Differenzen und das Misstrauen beiseitelegen, um gemeinsam weitere Degradierungen des Flusses zu bekämpfen.
José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich – (PT) Der Jordan und besonders das Gebiet um den unteren Jordan ist eine Kulturlandschaft von weltweiter Bedeutung und von großer historischer, religiöser und umweltpolitischer Wichtigkeit. Leider wurde sie verwüstet durch Raubbau, Verschmutzung und ein den Wasserlauf betreffendes Missmanagement, was zu einem 50 %igen Rückgang der Artenvielfalt geführt hat. Die Sanierung des Flusses Jordan und besonders der unteren Jordanregion ist für die israelischen, jordanischen und palästinensischen Gemeinden, die alle mit derselben Wasserknappheit zu kämpfen haben, von größter Bedeutung.
Sie bietet auch in ökonomischer Hinsicht und im Hinblick auf den Aufbau gegenseitigen Vertrauens enorme Vorteile. Die aktive Zusammenarbeit zwischen den Regierungen, das Engagement der zivilen Organisationen und lokalen Gemeinschaften können einen großen Beitrag zu den friedenskonsolidierenden Maßnahmen in der Region leisten. Daher rufen wir die Behörden in den betreffenden Ländern auf, zusammenzuarbeiten und den Jordan durch den Entwurf und die Umsetzung von Strategien zu sanieren, die sich auf konkrete Resultate im Bereich der inländischen und landwirtschaftlichen Wasserbewirtschaftung und den Schutz der Wasser- und Naturressourcen konzentrieren. Wir rufen auch den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten der EU dazu auf, einen umfassenden Plan zur Beseitigung der Schäden in der Jordanregion zu fördern und zu unterstützen.
João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Wie im Entschließungsantrag bereits erwähnt, ist das Einzugsgebiet des Jordans, und insbesondere sein Unterlauf, eine Kulturlandschaft von universeller Bedeutung, sowohl im Nahen Osten, als auch weiter entfernt. Die gegenwärtige ökologische Schädigung des Flusses und die daraus folgende Wasserverschmutzung sind höchst beunruhigend.
Die wünschenswerte und notwendige Sanierung des Jordans – die aus ökologischer, sozialer und kultureller Sicht unumgänglich ist – ist natürlich nicht vom geopolitischen Kontext der Region zu trennen. Es muss anerkannt werden, dass die palästinensische Bevölkerung im Westjordanland bereits einer ernsthaften Wasserknappheit ausgesetzt ist, denn ein Großteil des Wassers wird von den israelischen und jüdischen Siedlungen im Westjordanland verwendet. Außerdem wirkt sich darin auch die andauernde Besetzung eines Teils der Golanhöhen durch Israel aus, in dem zahlreiche wichtige Quellen entspringen. Eine gerechte Aufteilung der Süßwasserressourcen, bei der die Bedürfnisse der Menschen aus allen Regionen gleichermaßen berücksichtigt werden, ist für die Schaffung eines dauerhaften Friedens und einer bleibenden Stabilität im Nahen Osten von größter Wichtigkeit. Und dies ist seinerseits von der notwendigen Sanierung des Jordan-Unterlaufs nicht zu trennen.
Jaromír Kohlíček (GUE/NGL), schriftlich. − (CS) Die Lage im Nahen Osten ist seit vielen Jahren kompliziert, sowohl politisch, als auch wirtschaftlich und ökologisch gesehen. Flüsse waren schon immer selten und ihr Wasservolumen unbeständig. Bereits in der Antike mussten Wälder Platz für Ackerland machen, und jedes Jahr zerstören Weiden Sträucher, Bäume und andere Pflanzen. Der Wasserstand im Jordan ist bereits niedrig, das Wasser ist verseucht, und das Tote Meer trocknet langsam aus. Die Sicherstellung eines ausreichenden Wasserniveaus ist ein großes technisches Problem, das nur in einem politischen Friedensklima gelöst werden kann. Die Europäische Union ist schon seit langem in mehreren Projekten zur Unterstützung der friedlichen Entwicklung der gesamten Region tätig.
Deshalb ist es auch wünschenswert, dass wir das Schlüsselprogramm, also die Erneuerung eines vernünftigen Wasserhaushalts im mittleren und unteren Jordan unterstützen. Da die Regierungen in zahlreichen Gebieten der Sahelregion und in Asien ähnlichen Problemen ausgesetzt sind, wird nicht nur die Antwort der Kommission, sondern auch die Annahme konkreter Verbesserungsmaßnahmen eine wertvolle Inspiration zur Lösung ähnlicher Probleme in verschiedenen Orten darstellen. Ich unterstütze die Annahme des gemeinsamen Entschließungsentwurfs.
Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. – (FR) Der Zugang zu Trinkwasser ist ein grundlegendes Menschenrecht. Denn im Juli haben die Vereinten Nationen eine aus dem Cochamba-Gipfel stammende Resolution angenommen, die verlangt, dass dies anerkannt wird. Der Jordan wurde zerstört und da so gut wie alles Wassers durch Israel, Jordanien und Syrien umgeleitet wurde, haben die Palästinenser keinen Zugang zu Trinkwasser mehr. Die Europäische Union muss zwischen den verschiedenen Staaten unbedingt Kooperationsabkommen zur Sanierung des Flusses und zur Verbesserung der Verteilung der Süßwasserressourcen in der Region abschließen.
Das ausschließliche Interesse am Jordan ist jedoch schockierend, wenn man bedenkt, wie viele andere Flüsse zerstört werden. Dafür setzt sich diese Entschließung ein. Ich stimme dafür und hoffe, dass die anderen Wasserläufe der Welt eine ähnliche Besorgnis auslösen werden.
Willy Meyer (GUE/NGL), schriftlich. – (ES) Ich habe für den gemeinsamen Entschließungsantrag zum Zustand des Jordans gestimmt, denn alle Länder am Flusslauf müssen dazu aufgefordert werden, ihn zu sanieren. Das Gebiet an seinem Unterlauf ist komplett verschmutzt: Eine schlechte Bewirtschaftung hat zu ernsthaften Verschmutzungen und dem Rückgang der Artenvielfalt um 50 % geführt.
Im 1994 unterzeichneten Friedensabkommen haben Israel und das Königreich Jordanien vereinbart, für die ökologische Sanierung des Jordan entlang der gemeinsamen Grenzen zusammenzuarbeiten, und seine Süßwasserressourcen zu schützen. Die Palästinenser wurden jedoch aus der israelischen Sperranlage im Westjordanland ausgeschlossen, die von den israelischen Bewohnern illegal besetzt wurde, und ihr Land wird mit dem Wasser, das eigentlich den Palästinensern zusteht, bewässert.
Das bedeutet, dass die Palästinenser im Westjordanland einer ernsthaften Wasserknappheit ausgesetzt sind. Deshalb verlangen wir von Israel, der Siedlungspolitik, einschließlich der Politik am Unterlauf des Jordans ein Ende zu setzen. Die angrenzenden Länder müssen mit der Unterstützung der EU eine Kommission für das Jordanbecken zur Sanierung des Flusses gründen, um gewährleisten zu können, dass die Wassermenge für die Bevölkerung entlang des Flusses ausreichend ist.
Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. – (LV) Ich habe für diesen Entschließungsantrag gestimmt. Die Entschließung stellt fest, dass sich der Jordan heute in einem katastrophalem Zustand befindet. Der Wasserstand am Toten Meer sinkt jedes Jahr um 30 cm. Die angrenzenden Länder, und insbesondere Syrien und Jordanien, nutzen die Ressourcen des Flusses, ohne jedoch in die Entwicklung von Abwasserreinigungs- und Trinkwasseraufbereitungs-Anlagen zu investieren. Wenn die EU nicht bald ihren Druck auf alle Nutzer der Süßwasserressourcen erhöht, ist eine ökologische Katastrophe unabwendbar. Diesbezüglich kommt die Entschließung zur rechten Zeit als Signal an die Regierungen von Syrien, Jordanien und Israel. Die Regierungen im Nahen Osten müssen unbedingt verstehen, dass die EU nicht ein Löschfahrzeug ist, dass alle ihre Probleme lösen kann. Wir müssen Syrien, Jordanien und Israel dazu zwingen, an die Zukunft zu denken. Dazu müssen wir ihnen helfen, einen Aktionsplan zu entwerfen. Wir dürfen aber unsere Mittel keinesfalls denjenigen Personen übergeben, die die natürlichen Ressourcen so unbekümmert ausbeuten, ansonsten würden sie bloß ihre egoistischen Ziele erreichen.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. − Ich begrüße diese heutige, wichtige Abstimmung über eine Entschließung, die die Aufmerksamkeit auf die Zerstörung des Jordans, und insbesondere des Unterlaufs lenkt und diesbezüglich Bedenken äußert. Sie verlangt von den Regierungen der angrenzenden Länder, zusammenzuarbeiten und den Jordan durch den Entwurf und die Umsetzung von Strategien zu sanieren, die sich auf konkrete Resultate im Bereich der inländischen und landwirtschaftlichen Wasserbewirtschaftung, Wasserschutz, und der Verwaltung von normalem Abwasser und von landwirtschaftlichen und industriellen Abwässern, und darauf konzentrieren, dass eine ausreichende Menge an Frischwasser in den Unterlauf fließt. Sie begrüßt die Zusammenarbeit zwischen den israelischen, jordanischen und palästinensischen Gemeinschaften, die im Gebiet des Unterlaufs ähnlichen Problemen im Umgang mit dem Wasser ausgesetzt sind, und verlangt von Israel und Jordanien, dass sie die im Friedensvertrag bezüglich der Sanierung des Jordan gemachten Versprechen auch vollumfänglich einhalten.