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Verfahren : 2009/2200(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0238/2010

Eingereichte Texte :

A7-0238/2010

Aussprachen :

PV 20/09/2010 - 18
CRE 20/09/2010 - 18

Abstimmungen :

PV 21/09/2010 - 5.6
CRE 21/09/2010 - 5.6
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0324

Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 20. September 2010 - Straßburg Ausgabe im ABl.

18. Rückübernahmeabkommen EG/Pakistan - Gemeinschaftliche Rückübernahmeabkommen mit Drittländern (Aussprache)
Video der Beiträge
Protokoll
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  Die Präsidentin. − Als nächster Punkt folgt die Gemeinsame Aussprache über

– die Empfehlung von Csaba Sógor im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Pakistan über die Rückübernahme von Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung (KOM(2009)0106 – C7-0264/2009 – 2009/0036(NLE)) (A7-0231/2010),

– die Anfrage zur mündlichen Beantwortung an die Kommission (O-0104/2010) über gemeinschaftliche Rückübernahmeabkommen mit Drittländern von Sylvie Guillaume und Claude Moraes im Namen der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament, Hélène Flautre und Judith Sargentini im Namen der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz, Cornelia Ernst, Rui Tavares und Marie-Christine Vergiat im Namen der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke und Malika Benarab-Attou (B7-0453/2010) und

– die Anfrage zur mündlichen Beantwortung an die Kommission (O-0116/2010) über Gemeinschaftliche Rückübernahmeabkommen mit Drittländern von Nathalie Griesbeck und Renate Weber im Namen der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (B7-0461/2010).

 
  
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  Csaba Sógor, Berichterstatter.(HU) Seit Inkrafttreten des Lissaboner Vertrags ist dies das erste Rückübernahmeabkommen, das auch die Zustimmung des Europäischen Parlaments erfordert. Am 18. September 2000 ermächtigte der Rat die Europäische Kommission, die Rückübernahmeabkommen zu verhandeln, die zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Pakistan geschlossen werden sollten. Mehrere Verhandlungsrunden später bzw. fast 10 Jahre danach unterzeichneten die Europäische Gemeinschaft und Pakistan am 26. Oktober 2009 das Abkommen in Brüssel.

Als Folge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon wurde die EU der Rechtsnachfolger der Europäischen Gemeinschaft, was bedeutet, dass seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon auch das Europäische Parlament dem vorgeschlagenen Abkommen seine Zustimmung geben muss. Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten beurteilte das vorgeschlagene Abkommen als positiv, und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres stimmte zu.

Ziel dieses Abkommens ist es, die Zusammenarbeit zwischen den verwaltenden Organen der ersuchenden und der ersuchten Staaten zu verbessern, um den Rückübernahmeprozess zu beschleunigen. In dieser Hinsicht enthält das Abkommen die Verpflichtung der Rückübernahme eigener Staatsangehöriger, Staatsangehöriger von Drittländern und staatenlosen Personen nach dem Prinzip vollständiger Gegenseitigkeit und enthält auch die technischen Bestimmungen, die für das Rückübernahmeverfahren erforderlich sind. Das Abkommen soll als wichtiges Instrument im Kampf gegen die illegale Einwanderung in die Europäische Union dienen und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der EU erhöhen. Pakistan ist ein wichtiges Herkunfts- oder Transitland für Einwanderer, die nicht oder nicht mehr die Bedingungen für die Einreise in einen EU-Mitgliedstaat oder für die Anwesenheit oder den Aufenthalt darin erfüllen.

Das mit Pakistan geschlossene Abkommen hat auch regionale Bedeutung, da es die Bemühungen der EU unterstützen wird, die Zusammenarbeit mit anderen Ländern in der Region zu intensivieren. Das Abkommen enthält eine Unberührtheitsklausel, was internationale Rechtsvorschriften und Datenschutzbestimmungen betrifft. Die tatsächliche physische Rückkehr von Personen obliegt komplett dem zuständigen Mitgliedstaat oder der pakistanischen Behörde. Entsprechend müssen sie die Bestimmungen des internationalen Rechts befolgen. Das Abkommen fordert, dass ein Gemischter Rückübernahmeausschuss eingerichtet wird, der sich eine Geschäftsordnung geben kann. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass nur eine europäische Institution, nämlich die Europäische Kommission, an dem Gemischten Rückübernahmeausschuss teilnehmen wird, fordert das Europäische Parlament die Kommission auf, in regelmäßigen Zeitabständen über die Tätigkeiten des Gemischten Ausschusses zu informieren. Das Abkommen wird am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Tag in Kraft treten, an dem die Vertragsparteien sich gegenseitig über den Abschluss der Ratifizierungsverfahren notifiziert haben.

Ich möchte der Kommission für ihre Erklärung und meinen Kolleginnen und Kollegen für ihre kritischen Bemerkungen danken. Angesichts dessen, was hier gesagt wurde, vertraue ich darauf, dass das Haus diesem Abkommen zustimmen wird.

 
  
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  Claude Moraes, Verfasser. – Frau Präsidentin, ich möchte Herrn Sógor für seine Arbeit danken. Allerdings hat die Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im EP (S&D) im Ausschuss aus zwei wesentlichen Gründen, die beide auf dem Schutz der Menschenrechte basieren, gegen dieses Abkommen gestimmt.

Wir glauben, dass die Achtung internationaler Konventionen in diesem Abkommen nicht voll und ganz gewährleistet ist. Insbesondere ist Pakistan kein Signatar der Genfer Flüchtlingskonvention aus dem Jahr 1951, und das schafft eine instabile Situation. Uns und unserer Fraktion erscheint es logisch, dass das Unterzeichnen grundlegender internationaler Konventionen wie dieser eine notwendige Voraussetzung sein sollte, um Rückübernahmeabkommen zu unterzeichnen. Die EU ist gegenwärtig Vertragspartner in 11 Rückübernahmeabkommen; und für sieben weitere haben die Verhandlungen begonnen, zwei davon – mit Pakistan und Georgien – stehen kurz vor Abschluss, und eines – das mit der Türkei – soll in Kürze unterzeichnet werden.

Daher ist das etwas, was das Parlament bei dieser Gelegenheit nicht nur einmal bedenken muss. Angesichts seiner Zustimmungsbefugnisse müssen die Bedenken des Parlaments bezüglich der Menschenrechte von der Kommission berücksichtigt werden, wenn sie diese Abkommen verhandelt. Man kann nicht von uns erwarten, dass wir Abkommen absegnen, solange über die Wahrung von Grundrechten noch immer Zweifel bestehen. Daher ist es für unsere Fraktion unerlässlich, dass dem Parlament alle Fakten vorliegen, bevor es solchen Abkommen zustimmt. Trotz des ersten Abkommens dieser Art, das 2004 in Kraft trat, hat es dennoch keine evidenzbasierte Evaluation der Wirksamkeit solcher Instrumente und der Konsequenzen ihrer Durchführung gegeben.

Aus diesem Grund fordert die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im EP (S&D) die Kommissarin auf, eine solche Evaluation sobald wie möglich durchführen zu lassen. Wir glauben an diese Rückübernahmeabkommen, aber sie müssen auf den fundamentalen Menschenrechten und Schutzmaßnahmen beruhen. Pakistan ist eins der wenigen Länder, das die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet hat, und das schafft für uns eine schwierige Situation.

 
  
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  Hélène Flautre, Verfasserin.(FR) Frau Präsidentin, ich halte es tatsächlich für sehr unklug von unserem Berichterstatter, dass er uns Abgeordnete bittet, ein Abkommen zu ratifizieren und anzunehmen, das wirklich hochproblematisch ist. Zunächst betrifft es Pakistan, das nicht einfach nur irgendein Land ist. Pakistan nimmt bereits mehr Flüchtlinge auf als jedes andere Land der Welt. Und worum werden wir es hauptsächlich bitten? Die Pakistaner wieder zurückzunehmen natürlich, aber auch die Afghanen, die hier in Europa sind und vor einem Krieg fliehen, den wir in Afghanistan führen. Ich glaube, das grenzt bald schon an Schamlosigkeit.

Es ist eine Tatsache, dass Pakistan die Genfer Konvention nicht ratifiziert hat, und es ist eine Tatsache, dass uns die Parlamentarische Versammlung des Europarats bittet, Rückübernahmeabkommen nur mit Ländern zu ratifizieren, die eine Reihe von Garantien hinsichtlich des Rechts auf Asyl und internationalen Schutz bieten, was in Pakistan nicht der Fall ist.

Darüber hinaus gibt es eine große Anzahl von Fragen. Wenn ich morgen „Ja“ sagen müsste, wüsste ich nicht einmal, wozu ich „Ja“ sage. Wenn Sie sich die verschiedenen Artikel genauer ansehen, kann die Auswirkung dieses Artikels alles von 20 sein, vielleicht auch alles von 100 bis 20 000, und vielleicht mehr. Warum? Weil niemand sagt, was die Antworten auf alles sein werden, was im Rückübernahmeausschuss entschieden wird. Wer ist dafür verantwortlich, zu belegen, dass eine Person erst nach der Ratifizierung des Abkommens herkam?

Wer wird dafür verantwortlich sein, zu belegen, dass diese Person direkt aus Pakistan in die EU gekommen ist? Was wird am Ende der 30-Tage-Phase geschehen, falls Pakistan nicht reagiert und keine Reisedokumente ausstellt? Werden wir, wie es Mitglieder der Kommission vorschlagen, dieses seltsame EU-„Pass“-Instrument akzeptieren?

Ich habe keine Antworten und Sie auch nicht, Frau Malmström; ich weiß, dass Sie nicht in der Lage sein werden, mir irgendwelche Antworten zu geben. Ich habe den pakistanischen Botschafter gefragt, und er hat auch keine Antworten. All das wird im Rückübernahmeausschuss begraben sein.

Da wir nicht in der Lage sind, zu sagen, was die tatsächlichen Auswirkungen dieses Abkommens sein werden, kann ich nicht sagen, dass ich es akzeptiere. Alles hängt davon ab, was für Antworten auf diese Fragen gegeben werden.

Ich finde, wir sollten morgen „Nein“ sagen.

 
  
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  Rui Tavares, Verfasser.(PT) Frau Präsidentin, was das Rückübernahmeabkommen mit Pakistan betrifft, glaube ich, dass es eine Reihe verschiedener Analysebereiche gibt, die jetzt berücksichtigt werden sollten.

Erstens, da es das erste Abkommen dieser Art ist, über das das Parlament seit dem Vertrag von Lissabon abgestimmt hat, habe ich das Gefühl, dass es einen Präzedenzfall schaffen könnte. Ich glaube daher, dass, wenn diese Art von Abkommen auf den Tisch kommt, es einer detaillierteren und ausführlicheren parlamentarischen Überprüfung unterzogen werden muss.

Ich bin daher der Meinung, dass das Parlament gut beraten wäre, seine Bedenken zum Ausdruck zu bringen und insbesondere auf größere Klarheit zu hoffen. Es ist auch zu hoffen, dass, wenn zukünftige Abkommen, die denen ähneln, die gegenwärtig auf dem Tisch liegen, vom Parlament verabschiedet werden, sie viel weitreichendere Bestimmungen zur Überwachung und Überprüfung der Beweislast beinhalten werden, die den richtigen Personen zukommen muss: den Behörden und nicht den Einwanderern, Armen oder Flüchtlingen.

Ich habe außerdem ernsthafte Zweifel bei diesem Abkommen, und zwar aufgrund der Tatsache, dass der Partner Pakistan ist. Erstens stellt sich die Frage, ob es sich hierbei um ein Abkommen nicht für die Rückübernahme von Pakistanern handelt, sondern vielmehr um ein Abkommen für die Rückübernahme von Afghanen durch die Hintertür. Wie einige meiner Kolleginnen und Kollegen bereits erwähnt haben, ist dies ein Land, das kein Signatar der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ist, und die Europäische Union kann diesbezüglich nicht zwei unterschiedliche Meinungen haben. Entweder befolgen wir die Konventionen, die wir unterzeichnet haben, und achten die Menschenrechte zu 100 %, oder wir achten sie nur zu 90 % oder 80 % und vertreten Menschen, die Menschenrechte nicht achten.

Es gibt viele Fälle von Deportationen und Verfolgung pakistanischer Frauen und religiöser und ethnischer Minderheiten und wir können sicher nicht mit den pakistanischen Behörden und ihrem Mangel an Transparenz in dieser Angelegenheit zusammenarbeiten.

Abschließend möchte ich daran erinnern, dass wir vor nur zwei Wochen über die Überschwemmungen in Pakistan gesprochen haben. Es gibt 21 Mio. Vertriebene dadurch, Flüchtlinge und Verletzte wie auch viele Tausend Tote. Ich glaube, dass das Europäische Parlament eine gewisse Gleichgültigkeit an den Tag legt, wenn es nur zwei Wochen später ein Abkommen verabschieden will, das im Grunde die Rücksendung von Menschen nach Pakistan zur Folge hat, die einer Situation entflohen sind, die so ernsthaft ist, wie diejenige, die die Menschen dort gerade erleben.

 
  
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  Nathalie Griesbeck, Verfasserin.(FR) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, zunächst möchte ich im Namen der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa bestätigen, dass wir natürlich für Rückübernahmeabkommen als wichtige Instrumente im Kampf gegen die illegale Einwanderung sind. Sie sind anscheinend auch viel effektiver als weitere bilaterale Abkommen.

Ich möchte drei Punkte hervorheben. Unter diesen neuen rechtlichen Rahmenbedingungen, die wir nun haben, sollte das Parlament systematisch und regelmäßig über die Verhandlungen und die Implementierung dieser Abkommen informiert werden, da wir Mitentscheider sind.

Zweitens sind bislang 11 Abkommen verabschiedet worden und zu sieben weiteren haben wir die Verhandlungen aufgenommen. Die Abkommen sind jedoch niemals evaluiert worden, und ich würde es für notwendig erachten, dass die früheren Abkommen evaluiert werden, bevor weitere Abkommen geschlossen werden.

Mein dritter und letzter Punkt betrifft die Menschenrechte und den ausgezeichneten Punkt, den meine Kolleginnen und Kollegen gerade genannt haben: Welche Garantie kann die Kommission im konkreten Fall von Drittländern, die keine Unterzeichner der Genfer Konvention sind, geben?

Ich wiederhole: Während ich persönlich, zusammen mit meiner Fraktion, für ein Rückübernahmeabkommen mit Pakistan bin, gibt es immer noch eine Menge Grauzonen, die noch nicht geklärt sind, obwohl Frau Malmström – der ich danke – mit ihrer Erklärung Garantien in Bezug auf die Überwachung und hinsichtlich harter Verhandlungen mit Pakistan geboten hat, um es dazu zu bewegen, die grundlegenden internationalen Vertragswerke zu unterzeichnen, die es noch nicht unterzeichnet hat, und obwohl sie eine Garantie geboten hat, dass humanitäre Nichtregierungsorganisationen am Überwachungsausschuss vor Ort teilnehmen könnten.

Fakt bleibt, dass wir die Unterzeichnung dieses Abkommens mit Pakistan davon abhängig machen sollten, ob Pakistan die Genfer Konvention unterzeichnet, weil wir sehr vorsichtig sein müssen, das notwendige Gleichgewicht nicht aus den Augen zu verlieren, das zwischen unser aller Sicherheit, der Achtung der Menschenrechte und dem Schutz der Menschenrechte liegen muss, unabhängig davon, in welchem Teil der Erde man sich befindet. Das ist das Fundament unserer Werte in der EU.

 
  
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  Cecilia Malmström, Mitglied der Kommission. – Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, Pakistan stand tatsächlich im letzten Monat sehr viel im Rampenlicht, und natürlich haben wir alle den schrecklichen Verlust an Menschenleben und die vielen Vertriebenen bedauert. Wie Sie wissen, sind sowohl die Kommission als auch der Rat sehr engagiert bei dem Versuch, die Lage zu entschärfen, indem Wege gesucht werden, um den Handel zu stärken, wie auch Wege, das Land wieder aufzubauen und ihm zu helfen, weitere Katastrophen abzuwenden. Das wurde ebenfalls bei der Ratssitzung letzte Woche besprochen.

Zum Thema heute möchte ich dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) und dem Berichterstatter, Herrn Sógor, für die sehr konstruktive Arbeit und die Unterstützung danken, die der Kommission zuteilwurde, als Sie Ihre Stellungnahme im Juli verabschiedet haben.

Das Rückübernahmeabkommen ist nun seit vielen Jahren ein wichtiges Instrument bei der Bewältigung von Migrationsströmen, und der Lissaboner Vertrag erwähnt ausdrücklich Rückübernahmeabkommen.

Wenn wir wollen, dass die Einwanderungs- und Asylpolitik für die europäischen Bürgerinnen und Bürger glaubhaft ist, muss sie auf dem Grundsatz basieren, dass diejenigen, die keinen Rechtsanspruch haben, im Land zu bleiben, ausgewiesen werden. Das ist der Punkt, wo Rückübernahmeabkommen greifen. Sie erleichtern die Rückkehr von Personen, die sich unregelmäßig im Herkunfts- oder Transitland aufhalten, und sie sind Abkommen zwischen Verwaltungsbehörden, die die zu befolgenden Verfahren vorschreiben.

Die Rückübernahmeabkommen sind inzwischen auch eng verbunden mit der Visapolitik. Bei einer Reihe von Rückübernahmeabkommen sind sie zu einem unverzichtbaren Element bei den Verhandlungen eines Abkommens über Visaerleichterungen geworden.

Die Kommission hat sich verpflichtet, diese Verhandlungen unter aktuellen oder zukünftigen Mandaten zu verfolgen.

Lassen Sie mich einige der Bedenken, die von den Sprechern in Form von mündlichen Anfragen geäußert wurden, ansprechen. Die Kommission sieht es als ihre Aufgabe, ihrer Verpflichtung unter Artikel 218 im Vertrag in vollem Umfang nachzukommen und das Parlament in allen Stadien der Verhandlungen und des Abschlusses von EU-Rückübernahmeabkommen unverzüglich und vollständig zu informieren. Wir werden diesen Verpflichtungen nachkommen und der Rolle des Parlaments, nämlich der Anforderung, dass es seine Zustimmung zum Abschluss künftiger Rückübernahmeabkommen gibt, beim Verfahren der Verabschiedung in vollem Umfang Rechnung tragen.

Wir werden alle notwendigen Informationen unter Anwendung von Vertraulichkeitsmaßnahmen im Falle laufender Verhandlungen und gemäß präzisen Modalitäten innerhalb des zukünftigen Rahmenwerks der Beziehungen zwischen dem Parlament und der Kommission liefern.

In der Zwischenzeit hat der Generaldirektor Herr Manservici Ihnen ja auch schon unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit dem LIBE-Ausschuss am 12. Juli die ersten allgemeinen aktualisierten Informationen zu den laufenden Verhandlungen geliefert. Frau Griesbeck erwähnte außerdem die Erklärung der Kommission, und wir werden diese natürlich aufmerksam verfolgen und Sie entsprechend unterrichten. Wir sollten außerdem gemeinsam untersuchen, wie wir diese Zusammenarbeit weiter optimieren können.

Bezogen auf Abkommen mit Ländern, die keine Unterzeichner der Genfer Konvention sind, so möchten wir natürlich, dass Pakistan diese unterzeichnet, und wir arbeiten schwer an dem Versuch, Pakistan zu überzeugen und wir versuchen, diese Verhandlungen weiter zu verfolgen, weil der Kommission — wie Ihnen allen — sehr viel an den Werten der internationalen Vertragswerke in Bezug auf Menschenrechte und internationalen Schutz liegt, und die richtige Anwendung dieser Instrumente muss der Kern der EU-Politik sein.

Aus diesem Grund haben wir den EU-Acquis im Hinblick auf internationalen Schutz entwickelt, dieser beinhaltet die Richtlinien zum Qualifikations- und Asylverfahren sowie auch Menschenrechtsklauseln in ihrer Rückführungspolitik, nämlich die Rückführungsrichtlinie. Darüber hinaus sind alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch die Genfer Flüchtlingskonvention sowie die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden.

Diese Standards garantieren, dass niemand aus einem Mitgliedstaat ausgewiesen werden kann oder sich Rückübernahmeverfahren unterziehen muss, bevor nicht das Risiko vollständig überprüft und ausgeschlossen worden ist, dass die Person nach ihrer Rückführung vielleicht Verfolgung, Folter oder unmenschlicher und erniedrigender Bestrafung ausgesetzt ist.

Insbesondere fordert das Gemeinschaftsinstrument im Asylbereich, dass die Mitgliedstaaten jeden Antrag auf Asyl einzeln prüfen, damit garantiert wird, dass der Antragsteller im Land bleibt, bis die Behörden über den entsprechenden Antrag entschieden haben, und dann müssen sie einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem Gericht oder einem Gerichtshof liefern.

Diese Standards sind wichtig für die Wahrung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung und sind keineswegs durch irgendein Rückübernahmeabkommen eingeschränkt, was ein äußerst wichtiger Punkt ist.

Alle EU-Rückübernahmeabkommen enthalten die Unberührtheitsklausel, die ausdrücklich fordert, dass diese Standards respektiert werden. Wir sollten außerdem nicht vergessen, dass diese Rückübernahmeabkommen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung der Aktivitäten von Schleuserbanden spielen können. Einem in diesem Jahr veröffentlichten Bericht des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) zufolge, in dem die durch Schlepper und Schleuser vermittelte Einwanderung aus Pakistan untersucht wurde, belaufen sich die jährlichen Einnahmen dieser sogenannten Industrie auf schätzungsweise 1,25 Mrd. Dollar. Die Empfehlungen des Berichts waren, unter anderem, dass Pakistan Verfahrens- und Kooperationsabkommen mit wichtigen Partnern auf den Weg bringt, einschließlich allgemeiner Abkommen für gegenseitige Rechtshilfe und Auslieferung.

Hinsichtlich der Abkommen über Visaerleichterungen existiert keine Liste von Voraussetzungskriterien für die Entscheidung, solche Verhandlungen zu eröffnen, aber die Europäische Union berücksichtigt den Abschluss oder die aktiven Verhandlungen von Rückübernahmeabkommen, Zielsetzungen von Außenbeziehungen, Durchführungsprotokollen existierender bilateraler Abkommen und Fortschritte in verwandten Themenfeldern im Bereich der Justiz und des Inneren – einschließlich der Grundrechte.

Es sollte darauf hingewiesen werden, dass für alle Länder, mit denen die EU Visaerleichterungsabkommen geschlossen hat, die Kommission dem Rat einen Mandatsentwurf für Verhandlungen infolge der Schlussfolgerungen des Rates vorgelegt hat, die die Förderung zwischenmenschlicher Kontakte mit dem entsprechenden Land vorsehen.

Die Rückübernahmeabkommen werden von den Gemischten Rückübernahmeausschüssen überwacht. Diese werden unter jedem Abkommen eingerichtet. Des Weiteren sammeln wir jede relevante Information über die Durchführung der geltenden Abkommen. Bislang wurden keine größeren Probleme, nicht einmal von Nichtregierungsorganisationen (NRO), die in diesen Bereichen tätig sind, berichtet, und dies trotz der Tatsache, dass es in einigen der Länder, wo solche Abkommen voll funktionsfähig sind, äußerst heikel zugeht.

In jedem Fall darf unter einem Rückübernahmeabkommen niemand zurückgeführt werden, wenn dies das Risiko bergen würde, dass die betreffende Person der Verfolgung, Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Bestrafung ausgesetzt werden würde.

Sollte das geschehen, ist dies keine Folge des Rückübernahmeabkommens, sondern eines gesetzeswidrigen Beschlusses des betreffenden Mitgliedstaates, und sollte durch die einzelstaatlichen Gerichte einer juristischen Überprüfung unterzogen werden. Darüber hinaus wird die Kommission bis zum Ende dieses Jahres, wie vom Europäischen Rat im Stockholm-Programm angefordert, eine vollständige Evaluation der EU-Rückübernahmeabkommen in Form einer Mitteilung an das Parlament und den Rat vorlegen. Im Rahmen der oben erwähnten Evaluation wird die Kommission Ihren Vorschlag in Betracht ziehen, dass die Möglichkeit von Reintegrationshilfen für die Rückübernommenen ausdrücklich erwähnt werden sollte. Jedenfalls bieten wir für verschiedene Projekte bereits Unterstützung und der Rückkehrfonds bietet Möglichkeiten für die sofortige Aufnahme bei Ankunft im Rückkehrland.

Es gibt Wege, um dies zu unterstützen: Wir werden Bewertungen durchführen; wir haben dafür Direktiven. Die Kommission wird die Situation sehr aufmerksam verfolgen, und ich werde Sie so gut es geht auf dem Laufenden halten, wie es in dem allgemeinen Abkommen zwischen uns und auch in der Mitteilung, die im Juli vom LIBE-Ausschuss verabschiedet wurde, festgelegt ist. Damit, hoffe ich, können Sie das Abkommen annehmen.

 
  
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  Gabriele Albertini, Berichterstatterin der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten. (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, acht Jahre nach Beginn der Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und Pakistan ist schließlich ein Abkommen über ein Rückübernahmeverfahren für Personen, die sich ohne Genehmigung in der Europäischen Union aufhalten, erzielt worden.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten bat um Erlaubnis, eine Stellungnahme zu diesem sehr wichtigen Abkommen zu verfassen, besonders unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der Region um Pakistan und bezüglich der Menschenrechtsfrage.

Wir hatten eine langwierige Debatte im Ausschuss und mehrere Bedenken wurden geäußert: die instabile Lage und die andauernden Menschenrechtsverletzungen in Pakistan sowie die Tatsache, dass die Verhandlungen, die mit Pakistan abgehalten wurden, die Rechte und Sicherheit nach Pakistan zurückgeschickter Personen nicht garantierten. Außerdem waren wir darüber besorgt, dass es noch keine Evaluation der 11 Rückübernahmeabkommen, die bereits in Kraft sind, gibt.

Am Ende beschlossen die Mitglieder des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, dass ein klarer Rahmen für eine Zusammenarbeit mit Pakistan bei den Rückübernahmen einer Situation vorzuziehen sei, in der die Gefahr besteht, dass die Mitgliedstaaten dazu übergehen, illegale Einwanderer aus Pakistan auf einer Ad-hoc-Basis und ohne eine auf der Wahrung der Menschenrechte basierenden Kontrolle des Landes verweisen.

Artikel 16 stellt sicher, dass die EU diese Kontrolle ausüben kann, also wiederhole ich die Forderung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten nach einer Evaluation der bislang geschlossenen Abkommen und unterstütze ihre Verabschiedung.

 
  
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  Manfred Weber, im Namen der PPE-Fraktion. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zum Thema Pakistan. Wir diskutieren das in einer für Pakistan schwierigen Zeit, und wir alle, glaube ich, unterstützen die volle Solidarität für die Menschen, die dort diese Katastrophe auszuhalten haben, und zum konkreten Abkommen hat bereits mein Kollege Sógor einiges gesagt. Deswegen möchte ich prinzipiell zu den Fragen der Rückübernahmeabkommen der Europäischen Union mit Drittstaaten einige Gedanken anmerken.

Erstens: Diese Abkommen sind sinnvoll und sie sind notwendig, weil wir in Europa Recht haben, das Zuwanderung regelt. Wenn wir aber Recht haben, das Zuwanderung regelt, dann gibt es auch Menschen, die sich illegal hier aufhalten, und dann ist der nächste konsequente, logische Schritt, dass es dann auch Rückführung geben muss. Bei vielen dieser Grundsatzaussagen sind die Linken, die Sozialisten oft an unserer Seite, wenn es dann aber um die konkrete Entscheidung geht, so ein Abkommen auch zu schließen, dann verweigern sie die Zusage. Deswegen glaube ich, dass wir trotzdem konsequent bleiben müssen.

Zweitens sind Standardmenschenrechte einzuhalten. Die Alternative zu einem solchen Abkommen ist natürlich nicht, dass wir bessere Menschenrechtsstandards haben. Wer dieses Abkommen ablehnt, akzeptiert, dass wir 27 unterschiedliche Rechtsstandards in der Europäischen Union haben, die nicht so überwacht werden, wie dies auf europäischer Ebene der Fall ist.

Und das Dritte und für mich Wichtige ist die Frage: Wie können wir die Partnerschaft mit den Drittstaaten in Zukunft auch attraktiv machen? Ich bitte die Kommission, zukünftig vernetzter zu arbeiten. Wenn wir bei der Welthandelsrunde europäische Märkte öffnen, dann müssen uns die Drittstaaten auch die Möglichkeit geben, über Rückführung zu reden. Oder wenn es um die Frage der Zuwanderung im legalen Bereich geht, müssen die Drittstaaten in der Lage sein, uns Zugeständnisse bei der Rückführung zu machen. Das heißt: Vernetzteres Arbeiten ist hier wichtig.

 
  
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  Sylvie Guillaume, im Namen der S&D-Fraktion.(FR) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die katastrophalen humanitären Zustände, die in Pakistan zurzeit herrschen, haben uns dazu gezwungen, die Abstimmung über das Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und diesem Land um zwei Wochen zu verschieben, was, wie ich zugeben muss, wenig Trost ist.

Unsere Wahl ist jetzt entscheidend. Wie können wir eigentlich dieses Abkommen gutheißen, wenn so viele Fragen unbeantwortet bleiben und immer noch so viele Bedenken bestehen? Es ist zwecklos, Pakistans traurigen Rekord in Bezug auf die Wahrung der Menschenrechte im Einzelnen zu überprüfen, aber ich möchte gerne noch einmal wiederholen, was andere Abgeordnete bereits gesagt haben: Dieses Land ist weder Signatar der Genfer Flüchtlingskonvention noch der Konvention über die Rechtsstellung der Staatenlosen.

Diese Situation ist umso besorgniserregender, als sich dieses Abkommen hauptsächlich und eindeutig gegen die Afghanen richtet und die Erklärungen der Kommission, die sich darauf beschränken, Pakistan darum zu bitten, die Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge zu unterzeichnen, nichts an der Situation ändern. Daher müssen wir eine klare Ausgangsposition einnehmen: Das Unterzeichnen der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und anderer Texte in Bezug auf den Schutz der Grundrechte ist eine unabdingbare Voraussetzung für jede Verhandlung.

Hinzu kommt noch die chronische Ungenauigkeit bei der Durchführung des von uns heute debattierten Abkommens, dessen Geltungsbereich, Struktur, Zielsetzungen und technische Vereinbarungen ich, sowohl in Bezug auf das Rückübernahmeverfahren selbst als auch in Bezug auf den Austausch personenbezogener Daten, nur als vage beschreiben kann. Nicht nur die Implementierung dieses Abkommens ist ein Problem, sondern auch der gesamte Verhandlungsprozess und die Rückübernahmeabkommen im Allgemeinen.

Wir haben die Kommission bei zahlreichen Gelegenheiten darum gebeten, eine Evaluierung der bislang geschlossenen Abkommen vorzulegen. Wir haben nichts erhalten, und was Sie uns heute erzählen, ist nicht ausreichend. Wie könnten wir mit halbwegs gutem Gewissen dieses Abkommen gutheißen, wenn wir keine Evaluierung gesehen haben? Ich möchte hinzufügen, dass sich das ebenfalls mit den Ergebnissen der vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres angeforderten Studie deckt, die an uns weitergereicht wurde. Das Parlament wird nicht in der Lage sein, seine Befugnisse voll auszuüben, wenn es nicht ordnungsgemäß während des Verhandlungs- und Durchführungsprozesses dieser Abkommen unterrichtet wird.

Da das Parlament jetzt ein Mitgesetzgeber ist, muss es seinen Standpunkt behaupten. Ich möchte daher betonen, dass die morgige Stimmabgabe von großer symbolischer Bedeutung für seine Rolle sein wird. In einer Zeit, in der Partnerschaftsabkommen mit Staaten wie z.B. Libyen verhandelt werden, ist es unsere Aufgabe, dieses Abkommen abzulehnen und dadurch die Sorge des Parlaments um die Menschenrechte und den Wunsch nach größerer Transparenz bei den Verhandlungen zum Ausdruck zu bringen.

 
  
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  Cecilia Wikström, im Namen der ALDE-Fraktion.(SV) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, wie viele meiner Kolleginnen und Kollegen bereits gesagt haben, denke ich, dass dies nach den katastrophalen Überschwemmungen im August nicht die beste Zeit für eine Debatte über das Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und Pakistan zu sein scheint. Wir alle haben immer noch die schrecklichen Bilder der Opfer vor Augen und empfinden mit ihnen.

Wir sollten uns aber nicht davon verleiten lassen, unterschiedliche Themen miteinander zu vermischen. Das Rückübernahmeabkommen ist ganz einfach eine Art der Klarstellung der rechtlichen Aspekte zwischen der EU und Pakistan. Ich glaube, dass das Abkommen in einem größeren Zusammenhang gesehen werden sollte, einem, in dem wir die legale Zuwanderung fördern und gleichzeitig die illegale Einwanderung kontrollieren. Ich möchte der Kommission für die Garantien danken, die sie bezüglich der Überwachung des Abkommens gegeben hat. Die Kommissarin sagte, dass auf Pakistan Druck ausgeübt werden wird, die Genfer Konvention zu unterzeichnen, und dass sich die Kommission dazu verpflichtet, das Parlament in allen Phasen über die Ergebnisse der Umsetzung zu informieren.

Die Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, die ich heute vertrete, unterstützt den Bericht über das Rückübernahmeabkommen, und wir möchten die Kommission außerdem bitten, uns sobald wie möglich eine konstruktive Antwort auf die Frage bezüglich der Einführung eines Evaluierungsmechanismus für alle Rückübernahmeabkommen zu geben. Die Tatsache, dass Pakistan die Genfer Konvention nicht unterzeichnet hat, ist ganz sicher ein erschwerender Faktor, aber wir sollten nicht vergessen, dass alle unsere Mitgliedstaaten an die Konvention und EU-Verträge gebunden sind und schwer gegen diese verstoßen würden, wenn sie Menschen in Länder zurückschicken würden, in denen die Gefahr besteht, dass ihre Rechte verletzt würden. Das wird als Grundsatz der Nichtzurückweisung bezeichnet und gilt ungeachtet dessen, ob Pakistan der Genfer Konvention beigetreten ist oder nicht. Indirekte Nichtzurückweisung gibt es auch, und ich möchte nur kurz darauf hinweisen, dass dieses Abkommen wichtig ist, weil es unsere Zusammenarbeit mit Pakistan regelt.

 
  
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  Judith Sargentini, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(NL) Es ist eine Tatsache, dass zu einer humanen Asylpolitik eine Ausweisungspolitik gehören muss. Asylsuchende, deren Antrag abgelehnt wurde, müssen woanders hingehen. Das bedeutet aber nicht, dass man mit Menschen spielt. Irgendwie hat sich Europa die Idee ausgedacht, dass, wenn eine Person nicht in das Ursprungsland ausgewiesen werden kann, einfach das nächstliegende Land oder das Land, über das die Person vor ihrer Ankunft in Europa gereist ist, genommen wird. Das ist, was ich „mit Menschen spielen“ nenne.

Wir gehen bereits soweit, dass wir versuchen, Menschen massenhaft nach Libyen abzuschieben und unsere Hände in Unschuld zu waschen, wenn Libyen versucht, die Menschen zurück nach Eritrea zu schicken. Wir versuchen offensichtlich, die Verantwortung abzugeben, wenn es um Menschen aus anderen Ländern geht – in diesem Fall werden Afghanen nach Pakistan abgeschoben. Ich habe einen Kollegen von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) sagen hören: „Wie können wir diese Rückübernahmeabkommen für diese anderen Länder attraktiver machen?“ Das scheint mir eine eher unmenschliche Art zu sein, Menschen zu behandeln, und auch scheint es mir nicht der richtige Weg zu sein, zu einer guten europäischen Asylpolitik zu finden.

Eine gute europäische Asylpolitik ist eigentlich, wofür wir stehen. Menschen einfach an ein Land wie zum Beispiel die Türkei weiterzuleiten – durch das schließlich eine große Anzahl Asylsuchender reist – bedeutet, dass diese Menschen kein neues Leben beginnen können, weil sie weder da sind, wo sie sein möchten noch wo sie willkommen sind; und kein Geld der Welt kann das ändern.

 
  
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  Cornelis de Jong, im Namen der GUE/NGL-Fraktion.(NL) Die Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke lehnt das vorgeschlagene Rückübernahmeabkommen mit Pakistan ab. Es ist das falsche Instrument zur falschen Zeit.

Laut den Vereinten Nationen ist Pakistans Infrastruktur – Straßen, Eisenbahnstrecken, Brücken usw. – durch die Überschwemmungen so stark in Mitleidenschaft gezogen, dass es um Jahrzehnte zurückversetzt ist. In Pakistan fliehen Millionen von Menschen vor dem Wasser oder finden bei ihrer Rückkehr nichts mehr von dem vor, was sie einst besaßen. Man hätte gedacht, dass unter diesen Umständen Europas Hauptsorge sein würde, den Menschen zu helfen. Daher finde ich es taktlos, dass wir gerade jetzt dazu aufgefordert werden, eine Entscheidung über ein Rückübernahmeabkommen zu fällen, das unweigerlich dazu führen wird, dass Europa illegale Asylsuchende und solche, deren Anträge abgelehnt wurden, nach Pakistan zurückschicken kann. Ist das ein Beispiel für die Wertegemeinschaft, auf die die Europäische Union stolz ist?

Darüber hinaus fehlt es dem Abkommen an genügend Menschenrechtsschutz. Pakistan ist im Moment kein stabiles Land. Daher lautet meine Frage an die Kommission, und auch an den Rat, folgendermaßen: Worauf beruht Ihr Vertrauen, dass Pakistan – das in der Tat die Genfer Konvention nicht ratifiziert hat, aber trotzdem große Zahlen von Flüchtlingen aufnimmt – wirklich unter den gegenwärtigen Umständen Flüchtlingen Schutz bieten wird?

Man würde erwarten, dass das Abkommen Sicherheitsklauseln enthält, die der Verantwortung gerecht werden, die Länder übernehmen, wenn sie eine Person in ein anderes Land abschieben. Das Einzige, was wir wirklich darüber gehört haben, ist, dass die Europäische Kommission sicherstellen muss, dass die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen unter der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Konvention erfüllen.

Allerdings frage ich die Kommissarin: Wie beabsichtigt die Kommission, das zu tun? Werden Sie Beamte mit nach Pakistan schicken, wenn Sie die Menschen in ein Flugzeug setzen, und wie lange werden sie das Schicksal dieser Menschen weiter überwachen – oder werden Sie uns einfach einen Bericht vorlegen, wenn es bereits zu spät für sie ist? Das Abkommen enthält zu wenige Sicherheitsklauseln und kommt genau zur falschen Zeit. Daher lautet das Urteil meiner Fraktion: Das Abkommen gehört vom Tisch.

 
  
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  Philip Claeys (NI).(NL) Ich möchte die Aufmerksamkeit auf das Problem lenken, das wir mit der Türkei haben. Wie Sie wissen, hat die Europäische Kommission sich nun seit vielen Jahren nach Kräften bemüht, ein Rückübernahmeabkommen mit der Türkei zu schließen, aber ihre Bemühungen wurden durch das Land systematisch opponiert.

Die Situation ist aus zwei Gründen inakzeptabel: Erstens, von einem Kandidatenland könnte man wohl erwarten, etwas Kooperation anstatt Opposition zu zeigen. Zweitens, die Türkei ist nicht einfach nur ein Nachbar der Europäischen Union; es teilt auch eine sehr lange Grenze mit uns. Darüber hinaus ist die Türkei eines der größten und wichtigsten Herkunfts- und Transitländer illegaler Immigranten. Ich kann in diesem Zusammenhang auch auf ein neues Memorandum von Europol, Eurojust und Frontex verweisen, das die Türkei als eines der wichtigsten Transitländer für den Heroinhandel aus Afghanistan, Pakistan und dem Balkan nannte. Das Problem hier ist nicht nur der Drogenhandel, sondern auch das organisierte Verbrechen im Allgemeinen.

Berichten zufolge sind die Verhandlungen über die Rückübernahmeabkommen mit der Türkei denkbar besser als in den letzten Jahren verlaufen, und trotzdem sehen wir, dass die türkische Regierung jetzt beginnt, bestimmte Bedingungen zu stellen, die völlig inakzeptabel sind. Wo die EU über „Visaerleichterung“ spricht, beginnt die türkische Regierung, von einer Öffnung der Grenzen zu sprechen und über freien Personenverkehr für die Menschen aus der Türkei – was natürlich das Problem nur verschärft anstatt irgendeine Lösung für die bestehenden Probleme zu liefern.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE).(PT) Frau Präsidentin, ich möchte meinem Kollegen, Herrn Sógor, zu dem Bericht, den er vorgestellt hat, gratulieren. Die Bedeutung dieses Berichts und der geführten Verhandlungen wird dadurch deutlich, dass es 10 Jahre gedauert hat, ein Abkommen zu erzielen.

Dieses Abkommen ist nicht nur für Pakistan wichtig, sondern auch für unsere Beziehungen mit anderen Ländern in der Region. Diese Abkommen sind ein positiver Faktor im Kampf gegen die illegale Einwanderung, aber die Ausweisung eines illegalen Einwanderers kann nur auf der Grundlage einer individuellen Entscheidung und unter vollständiger Befolgung der Pflichten und Zuständigkeiten des internationalen Rechts, mit besonderem Schwerpunkt auf dem Grundsatz der Nichtzurückweisung, erfolgen.

Pakistan ist zweifellos ein wichtiges Herkunfts- oder Transitland für illegale Emigranten. Es ist allerdings bedauerlich, dass es mit der Ratifizierung weder des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte noch des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe noch nicht vorangekommen ist. Das lässt ernsthafte Zweifel darüber aufkommen, ob Ausweisungen in dieses Land sicher sein werden, besonders, weil das Abkommen keine strikten Sicherheitsklauseln und Mechanismen für den Schutz der Grundrechte enthält.

Obwohl wir weit unter dem liegen, was wünschenswert ist, ist es trotzdem gut, die Gefahr auszuschließen, dass die Mitgliedstaaten Rückführungen auf einer Ad-hoc-Basis stattgeben. Es ist auch gut, dass ein klarer Rahmen für die Zusammenarbeit mit Pakistan geschaffen wird, der die Überwachung der Menschenrechte durch die Europäische Union zulässt.

 
  
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  Monika Flašíková Beňová (S&D). (SK) Wir sprechen hier über Rückübernahmeabkommen, und viele von uns stören sich an einer grundsätzlichen Frage: Wie garantiert man den Schutz der Rechte und der Sicherheit von abgeschobenen Personen?

Die Erfahrung zeigt, dass Rückübernahmeabkommen dieses Problem nicht adäquat berücksichtigen. Normalerweise wird angenommen, dass, wenn zwei Staaten ein Abkommen schließen, sie die Zielsetzung überwachen werden, die durch das Abkommen festgeschrieben ist. Allerdings funktioniert das nicht immer so, und Rückübernahmeabkommen sind ein gutes Beispiel dafür. Staaten schließen sie häufig im Kontext eines breiter ausgerichteten Kooperationsrahmens ab, zu dem andere und – zumindest für die betroffenen Parteien – wichtigere Bereiche wie zum Beispiel die Energiesicherheit, der Kampf gegen den Terrorismus, polizeiliche Zusammenarbeit oder der Handel gehören. Rückübernahmeabkommen bilden daher nur einen kleinen Teil pragmatischer bilateraler Beziehungen.

Seien wir doch ehrlich, meine Damen und Herren! Für stärker entwickelte Länder stellen Rückübernahmeabkommen auch eine elegantere Lösung dar, illegale Einwanderer offiziell und mit Zustimmung des weniger entwickelten Herkunftslandes, das im Gegenzug zum Beispiel durch das Unterzeichnen einer strategischen Handelspartnerschaft entschädigt wird, loszuwerden.

Kommen wir nun zum Wesentlichen: Die bloße Zustimmung des weniger entwickelten Herkunftslandes zeigt nicht im Geringsten an, dass es den politischen Willen oder die gesetzlichen oder institutionellen Ressourcen hat, den Zustrom seiner Bürgerinnen und Bürger zu bewältigen, geschweige denn ihre Menschenrechte zu schützen. Für uns Abgeordnete, die wir mit Menschenrechtsschutz zu tun haben, ist es wichtig, diesen versteckten Kontext von Rückübernahmeabkommen anzuerkennen, und daher müssen wir darauf bestehen, dass Menschenrechte und Transparenz beim Abschluss von Rückübernahmeabkommen Vorrang haben.

 
  
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  Nicole Kiil-Nielsen (Verts/ALE).(FR) Frau Präsidentin, die Kommission hat 2005 geschrieben, dass „individuelle Rückführungsentscheidungen [die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten getroffen wurden] der Genfer Konvention von 1951, dem Protokoll von 1967 und den internationalen Verträgen folgen müssen. Niemand sollte in einen Staat abgeschoben oder ausgewiesen oder an einen Staat ausgeliefert werden, in dem für sie oder ihn das ernsthafte Risiko der Todesstrafe, der Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung besteht.“

Tatsache ist, dass in Pakistan schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen stattfinden: Todesstrafe, Folter, Tod während der Haft, gewaltsame Verschleppungen, Ehrenverbrechen. Wie bereits gesagt, gibt es mehrere internationale Abkommen, die es nicht unterzeichnet hat. Wie können wir sicher sein, dass die Rechte und die Sicherheit rückzuübernehmender Personen geschützt werden?

Es gibt keine Sicherheiten für ethnische oder religiöse Minderheiten oder Frauen. Welche Folgen das Abkommen für afghanische Flüchtlinge hat, wird nicht erwähnt, noch gibt es irgendwelche Pläne für die Implementierung des Abkommens und seine Überwachung durch die Europäische Agentur für Grundrechte. Im Namen der Menschenrechte und der Menschenwürde muss das Parlament dieses Abkommen ablehnen.

 
  
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  Andrew Henry William Brons (NI; fraktionslos). – Frau Präsidentin, es gibt selbstverständlich triftige Gründe für die Rückführung illegaler pakistanischer Einwanderer zurück in ihr Herkunftsland. Die Hauptfrage, die man stellen muss, ist, warum es ein Abkommen mit Pakistan geben muss, damit ihnen erlaubt ist, in ihr eigenes Land einzureisen. Ich sollte überrascht sein, aber ich bin es nicht.

Es gibt jene, die Einspruch gegen ihre Rücksendung sogar mit Pakistans Erlaubnis erheben. Ihr Einspruch scheint zu sein, dass Pakistan die aktuellen Menschenrechtsstandards nicht erfüllt. Das ist wohl wahr. Aber das trifft auch auf die meisten Länder der Dritten Welt zu – und durchaus auf einige europäische. Schlagen sie vor, dass allen illegalen Einwanderern aus Ländern mit mangelhaften Menschenrechtsstandards erlaubt sein sollte, zu bleiben? Wenn sie das wirklich glauben, müssen wir fragen, warum sie damit einverstanden sind, dass die übrige Bevölkerung in diesen gefährlichen Ländern bleiben soll. Sollten wir nicht die gesamte Bevölkerung Pakistans, Chinas, Afghanistans, des Nahen Ostens, Lateinamerikas und Afrikas einladen, in die Europäische Union umzusiedeln? Das ist die absurde Konsequenz ihres Standpunktes.

 
  
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  Ernst Strasser (PPE). - (DE) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Abkommen ist richtig, es ist notwendig, und es ist der Kommission zu danken, dass es jetzt zu einem Ergebnis geführt hat. Die Berücksichtigung humanitärer Mindeststandards im Herkunftsland ist ja grundsätzlich Teil jedes Rückübernahmeabkommens. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass Abkommen dieser Art überhaupt geschlossen werden können.

Und es geht nicht um Asylbewerber – das an die Adresse der Grünen oder an die Adresse der Linken. Lesen Sie das Abkommen! Es geht nicht um Schutzbedürftige, sondern es geht um illegal aufhältige Personen! Das ist die Personengruppe, die hier umfasst ist. Asylbewerber, eine Abschiebung von Schutzbedürftigen können wir nicht in ein Rückübernahmeabkommen aufnehmen.

Was wir jetzt brauchen ist, dass wir dafür sorgen – und da bin ich dankbar für die Evaluierung, die Sie eben in Ihrem Statement angekündigt haben –, dass die Umsetzung der Rückführungsentscheidungen auch durchgeführt wird, denn die Zahl der tatsächlichen Rückführungen liegt wesentlich niedriger als die Zahl der Rückführungsentscheidungen. Ich habe hier Zahlen von 2008, wonach es 609 000 illegal Aufhältige und 608 000 Rückführungsentscheidungen gab und 214 000 Personen tatsächlich zurückgeführt wurden. Hier brauchen wir eine gemeinsame Strategie Europas. Hier brauchen wir auch eine gemeinsame Strategie mit den Drittländern, um das durchzuführen.

 
  
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  Rita Borsellino (S&D). (IT) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren, die heutige Debatte über die Rückübernahmeabkommen kann sich der jetzt heiklen Problematik des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Libyen nicht entziehen.

Wir wissen, dass sich ein Teil des Abkommens um die Bekämpfung der illegalen Einwanderung dreht. Wir sind besorgt, weil die Kommission uns bislang nur wenig zum Thema gesagt hat, trotz der Tatsache, dass der Vertrag von Lissabon die Kommission dazu verpflichtet, das Parlament unverzüglich zu informieren.

Wie wir wissen, ist Libyen kein Signatar der Genfer Menschenrechtskonvention, noch hat es bislang gezeigt, dass es Verhaltensnormen gemäß internationalem Recht erlassen hat. Ich denke an den Fall der Einwanderer aus Eritrea, die im libyschen Zentrum von Brak unter unmenschlichen Bedingungen gehalten wurden, und an die Schließung der Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge. Vor allem aber denke ich an die Ereignisse letzter Woche, als ein libysches Patrouillenboot in internationalen Gewässern das Feuer auf ein italienisches Fischerboot der Mazara-del-Vallo-Flotte eröffnete und behauptete, es wären illegale Einwanderer an Bord. Das ist eine extrem besorgniserregende Erklärung, die das Abkommen, das zwischen Libyen und Italien unterzeichnet wurde, vergegenwärtigt. Unter anderem sorgt dies für die Zurückweisung von Einwanderern nach Libyen ohne jegliche Bestimmungen über das Recht, um Asyl oder eine einzelne, fallweise Beurteilung jeder Situation zu bitten, wobei es auch den Einsatz von Schusswaffen erlaubt, um Einwanderer aufzuhalten.

Wenn man bedenkt, dass ein Teil des Abkommens in diesem Fall auch geheim ist, frage ich mich, ob die Kommission den Inhalt kennt und es im betreffenden Fall für nötig hält, Erklärungen einzuholen, ob die libyschen Behörden das Feuer auf Schiffe eröffnen können, wenn sie vermuten, dass sie illegale Einwanderer befördern. Denn, wenn das der Fall ist …

(Die Präsidentin unterbricht die Rednerin)

 
  
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  Agustín Díaz de Mera García Consuegra (PPE).(ES) Frau Präsidentin, Asyl ist ein präziser und definierter juristischer Begriff, der nichts mit einem Rückübernahmeabkommen zu tun hat.

Das Abkommen mit Pakistan ist ein EU-Instrument, das Teil der Bekämpfung illegaler Einwanderung ist, und nicht des internationalen Schutzes oder Asyls.

Es gibt keinerlei Zweifel hinsichtlich des Zwecks des Abkommens: die Rückübernahme pakistanischer Bürgerinnen und Bürger, die die gegenwärtigen Anforderungen der Einreise oder des Aufenthalts in einem Mitgliedstaat nicht oder nicht mehr erfüllen, oder Drittstaatenangehöriger oder staatenloser Personen, die weder Visum noch eine von den pakistanischen Behörden ausgestellte Aufenthaltsgenehmigung besitzen und direkt von Pakistan illegal in einen Mitgliedstaat eingereist sind.

Die Achtung der Menschenrechte während des Rückführungsprozesses muss garantiert sein, indem die Befolgung internationalen Rechts, besonders des Grundsatzes der Nichtzurückweisung und der Europäischen Menschenrechtskonvention, vorausgesetzt wird.

Kurz gesagt, die Maßnahmen im Abkommen dürfen nur auf Personen angewendet werden, die sich illegal in der EU aufhalten, und dürfen andere nicht beeinträchtigen, denen Asyl gewährt wurde oder deren Antrag auf internationalen Schutz sich in der Bearbeitung befindet.

Daher können und dürfen wir meiner Meinung nach unterschiedliche Themen nicht miteinander vermischen, die die Erzielung eines Abkommens verhindern könnten, das für den Ausbau der gemeinsamen Einwanderungspolitik der Europäischen Union grundlegend ist.

Daher unterstützen wir das Abkommen, aber fordern von Pakistan Sicherheiten.

 
  
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  Emine Bozkurt (S&D).(NL) Die Überschwemmung in Pakistan ist die verheerendste seit 80 Jahren und gegenwärtig ist kein Ende in Sicht. Millionen von Menschen sind in Mitleidenschaft gezogen. Viele sind obdachlos geworden, und es herrschen Hungersnöte. Werden wir Menschen in demselben Flugzeug zurückschicken, in dem auch humanitäre Hilfsgüter nach Pakistan geschickt werden?

Ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Pakistan wäre unverantwortlich. Wir können die Menschenrechtslage in Pakistan nicht außer Acht lassen, die in vielerlei Hinsicht zu wünschen übrig lässt. Pakistan hat nicht einmal die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet. Wir sollten Abkommen unter angemessenen Bedingungen schließen, wie zum Beispiel die Voraussetzungen des Unterzeichnens der Genfer Konvention oder anderer Abkommen zum Schutz der Grundrechte.

Daher bin ich auch sehr neugierig auf die Abkommen, die die Europäische Union mit anderen Ländern verhandelt. Wichtig ist, dass wir Zugang zu diesen haben, damit wir sicherstellen können, dass die Abkommen solide sind. Wie ist zum Beispiel der Stand des Rückübernahmeabkommens mit der Türkei? Angeblich sind die Verhandlungen nahezu abgeschlossen. Einige Mitgliedstaaten haben immer noch einige Einwände gegen den endgültigen Text.

Könnte die Kommissarin uns sagen, welcher Art der Streitpunkt in den Verhandlungen ist? Was unternimmt die Europäische Kommission, um ein positives Ergebnis zu erzielen? Und wenn das Abkommen beschlossen wurde, wird dann die Kommission endlich den nächsten Schritt unternehmen? Wird türkischen Geschäftsleuten und Studenten endlich visumfreies Reisen nach Europa ermöglicht werden? Schließlich ist es ungeheuerlich, dass die Europäische Union eine Politik der Visumfreiheit mit den verschiedensten Ländern führt, aber nicht mit einem seiner Beitrittskandidaten.

 
  
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  Birgit Sippel (S&D). - (DE) Frau Präsidentin! Der Berichterstatter hat in seiner Einleitung davon gesprochen, das Parlament müsse den Abkommen nun zustimmen. Vielleicht war das ein Übersetzungsfehler, aber ich sage trotzdem ganz deutlich, ich muss nicht zustimmen, und ich werde diesem Abkommen ganz sicher auch nicht zustimmen.

Gerade dieses erste Abkommen nach Lissabon hat ja eine besondere Signalwirkung. Aber welches Signal senden wir denn in die EU und darüber hinaus? Bei den Befürwortern des Abkommens erkenne ich vor allem ein biblisches Prinzip: Wir waschen unsere Hände in Unschuld, wir haben ja schließlich einen Vertrag. Aber tatsächlich wissen wir gar nicht, was mit den Menschen in diesen Ländern geschieht, wenn wir sie zurückschicken. Ich hätte mir in diesem Hause eine größere Sensibilität für Fragen des Umgangs mit Flüchtlingen und mit der Einhaltung von Menschenrechten gewünscht. Die Annahme dieses Abkommens gefährdet zutiefst unsere Glaubwürdigkeit in Fragen von Demokratie und Menschenrechten. Deshalb bitte ich nochmals alle Kollegen, diesem Abkommen nicht zuzustimmen.

 
  
  

VORSITZ: Libor ROUČEK
Vizepräsident

 
  
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  Andreas Mölzer (NI). - Herr Präsident! Die Kombination aus restriktiver EU-Außengrenzsicherung und strikter Anwendung von Rückübernahmeabkommen kann die Flut illegaler Einwanderer eindämmen. Dies zeigt das Beispiel Lampedusa meines Erachtens eindrucksvoll. Während bis 2008 jährlich Zehntausende Italiens Küsten stürmten, leeren sich nun die überfüllten Aufnahmelager zusehends. Die Kommission ist daher von Seiten des Parlaments bei der raschen Aushandlung weiterer Abkommen, zum Beispiel mit der Türkei, zu unterstützen.

Dabei müssen aber absurde Forderungen wie die des libyschen Staatschefs Gaddafi, wonach die Europäische Union für Afrika mindestens 5 Milliarden Euro jährlich für die Bekämpfung der illegalen Zuwanderung bereitstellen soll, scharf zurückgewiesen werden. Vielmehr müssen die zahlreichen finanziellen Hilfen der EU wie zum Beispiel die Entwicklungshilfe an die Bereitschaft der Staaten gekoppelt werden, bei der Bekämpfung der illegalen Zuwanderung mit der Europäischen Union wirklich wirksam zusammenzuarbeiten. Weiters gilt es, den Asylmissbrauch und das Scheinasylantentum EU-weit zu bekämpfen und die Grenzschutzagentur Frontex wirklich effektiv zu stärken.

 
  
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  Georgios Papanikolaou (PPE).(EL) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ungefähr 80 % der illegalen Einwanderer an den äußeren Grenzen der Europäischen Union sind in Griechenland zu finden. Ungefähr 126 000 von ihnen wurden 2009 in Griechenland festgenommen. Von diesen kamen ca. 5000 (genauer gesagt 4852) aus Pakistan, 36 472 aus der Türkei.

Daraus ziehe ich folgende Schlussfolgerung: Das Abkommen mit Pakistan ist äußerst wichtig und ist dies schon seit sehr langer Zeit: Acht Jahre sind nun vergangen. Artikel 16 sieht den Schutz der Menschenrechte vor, und wir erwarten viel von diesem Abkommen.

Ich möchte das Parlament daran erinnern, dass Spanien, Malta und Italien dank solcher Abkommen nur eine begrenzte Anzahl illegaler Einwanderer haben. Ich vertraue darauf, dass das Abkommen mit der Türkei nicht weitere acht Jahre dauert, Herr Kommissar. Sie haben uns schon unzählige Male erzählt, wir befänden uns in der letzten Phase. Es gab jedoch keine Bekanntmachungen. Ich vertraue darauf, dass es keine weiteren Verzögerungen gibt. Wir haben keine Zeit zu verschwenden.

 
  
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  Franziska Keller (Verts/ALE). – Herr Präsident, eine kurze Klarstellung, da offensichtlich Unklarheit darüber besteht, dass die Menschen, die den Status „illegal haben“, nicht unbedingt illegal in die Europäische Union gekommen sein müssen. Möglicherweise handelt es sich um Asylsuchende, deren Gesuche abgelehnt wurden, oder um Menschen, die mit einem Touristenvisum gekommen und zu lange geblieben sind, also nicht unbedingt um Menschen, die auf kriminelle und illegale Weise eingewandert sind.

Frau Malmström, Sie gaben an, dass Sie die Erwartungen der europäischen Bürgerinnen und Bürger erfüllen wollen. Was unsere Bürger von uns erwarten, ist eine Europäische Union der Menschenrechte und der Menschenachtung. Diese Erwartungen sollten ebenfalls erfüllt werden. Ich frage mich, wie Sie in der Lage sein werden, die Menschen, die zurückgesendet werden, zu überwachen, um so sicherzustellen, dass sie nicht verfolgt und gefoltert werden. Wie werden Sie sich dieser Sache annehmen? Wie wird dies in der Praxis aussehen?

 
  
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  Franz Obermayr (NI). - (DE) Herr Präsident! Die große Euphorie um die demokratischen Fortschritte der Türkei durch das jüngste Referendum muss man relativieren. Denn die Türkei hat es bisher nicht geschafft, bei der Rückführung von Flüchtlingen und Migranten mit der EU zu kooperieren. Dabei ist die Türkei nicht nur Herkunftsland, sondern häufig auch Transitland für Flüchtlinge aus dem mittleren Osten, aus Irak und Iran. Eine Zusammenarbeit mit der gemeinsamen Flüchtlingsabwehr ist jedoch unerlässlich. Frontex steht zwar bei technologischen Fragen zur Seite, aber das kann natürlich nicht heißen, dass die EU die Kosten für den türkischen Grenzschutz generell zu übernehmen hat. Die EU kan n nicht die Melkkuh Ankaras sein, und die Heranführungshilfe ist ohnedies äußerst großzügig. Die Türkei muss also die Genfer Flüchtlingskonvention einhalten, und Grundrechtsdefizite dürfen nicht als Ausrede genommen werden, um die Rückführung von Flüchtlingen zu verweigern. Es geht nicht, dass Ankara zwar auf engere Beziehungen mit Brüssel drängt, aber auf der anderen Seite großzügig Flüchtlinge in das vermeintliche Eldorado EU weiterleitet. Ein Rückübernahmeabkommen muss daher schleunigst geschlossen werden.

 
  
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  Elena Băsescu (PPE).(RO) Ich möchte im Rahmen dieser Aussprache heute gerne den Fall eines Drittstaates, genauer gesagt der Republik Moldau, erwähnen.

2007 ratifizierte das Europäische Parlament das Rückübernahmeabkommen zwischen der Republik Moldau und der Europäischen Union. Diese Strategie hat jedoch einige Defizite. Es wurde zu wenig geprüft, welche Auswirkungen dies auf die Republik Moldau haben würde, und die Verhandlungs- und Implementierungsverfahren des Abkommens waren nicht transparent genug. Während des kommunistischen Verwaltung zwischen 2001 und 2009 sind über 600 000 Menschen aus der Republik Moldau in die EU migriert. Einer der Gründe war die Missachtung der Menschenrechte. Die Vielzahl an Erklärungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die Moldau verurteilen, macht dies deutlich.

Um dieses Problem zu beheben, muss die EU für eine angemessene Handelspolitik sorgen und mehr Entwicklungshilfe leisten. Vor diesem Hintergrund muss meines Erachtens die EU-Initiative, die Moldau finanzielle Hilfe gewährt, fortgesetzt werden.

 
  
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  Harlem Désir (S&D).(FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren, morgen soll das Parlament zum ersten Mal einem Rückübernahmeabkommen zustimmen. Dies ist eine besondere Verantwortung, die das Parlament gewissenhaft wahrnehmen muss, da es hierbei um die Sicherheit der betroffenen Personen geht.

Pakistan ist ein Staat, der das Genfer Flüchtlingsabkommen und das Genfer Abkommen über die Rechtsstellung von Staatenlosen weder unterzeichnet noch ratifiziert hat. Dieses Abkommen kann nicht nur Auswirkungen auf Menschen pakistanischer Herkunft haben, sondern auch auf die Bürgerinnen und Bürger anderer Länder, die vor Krieg und Unruhen fliehen, und dabei denke ich vor allem an Afghanen, die infolge dieses Abkommens möglicherweise zurück in ein Land gesendet werden, das keinerlei Garantien bietet.

Daher ist die erste - und wie ich denke, legitimste - Forderung, dass wir eine Beurteilung der vorherigen Rückübernahmeabkommen erhalten, da dies schließlich auch von der Kommission versprochen wurde.

Zweitens fordern wir von Pakistan, dass es die Genfer Konventionen unterzeichnet, bevor ein Abkommen in Betracht gezogen wird.

Drittens - und dies ist das Mindeste, was wir erwarten - fordern wir, dass das Parlament am Gemischten Rückübernahmeausschuss teilhaben kann; mit anderen Worten, dass es die Konditionen überwachen kann, gemäß denen jedes künftige Abkommen implementiert wird.

So wie die Lage derzeit ist, denke ich nicht, dass wir morgen unsere Zustimmung geben sollten.

 
  
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  Cecilia Malmström, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich würde gern über die Türkei, Libyen und die Republik Moldau mit Ihnen sprechen, aber uns läuft die Zeit davon, daher werde ich mich auf das Thema dieser Aussprache beschränken. Ich würde jedoch gerne auf diese Angelegenheiten zurückkommen, um sie mit Ihnen zu einem anderen Zeitpunkt zu erörtern.

Was Pakistan anbelangt, haben wir, wie einige Sprecher bereits erwähnten, dieses Rückübernahmeabkommen mit ihnen bereits seit vielen Jahren diskutiert. Ich denke, Sie stimmen mir alle zu, dass es viel besser ist, ein europäisches Abkommen statt vieler mehr oder weniger obskurer bilateraler Abkommen mit Pakistan zu haben. Als europäisches Abkommen kann es überwacht werden, es kann einer Kontrolle unterliegen, ist sehr viel transparenter, wir können darüber hier im Plenum diskutieren und haben sehr viel mehr Einfluss in Angelegenheiten wie Grund- und Menschenrechten und zudem eine größere rechtliche Klarheit.

Ich möchte nochmal betonen, was ich bereits in meinen einleitenden Bemerkungen gesagt habe, nämlich, dass es der gemeinschaftliche EU-Asylbesitzstand von den Mitgliedstaaten erfordert, dass sie einem Drittstaatsangehörigen oder einem staatenlosen Menschen internationalen Schutz gewähren, wo nach einer individuellen Prüfung des Asylantrages feststeht, dass er oder sie internationalen Schutz benötigt. Die Asylqualifizierungsrichtlinie – und Sie alle wissen, dass ich diese Richtlinie stärken will und dass derzeit Verhandlungen geführt werden – legt die jeweiligen Kriterien diesbezüglich fest, und kein Rückübernahmeabkommen kann Mitgliedstaaten aus dieser grundlegenden Verpflichtung entlassen.

Die Erklärung, auf die wir uns bezüglich der Berichterstattung gegenüber dem Parlament und bezüglich einer größeren Transparenz geeinigt haben, ist äußerst wichtig, und die Kommission soll sich nun nachdrücklich dazu verpflichten, ihr Folge zu leisten. Wie ich schon sagte, es wird eine Evaluierung aller Rückübernahmeabkommen geben. Diese Evaluierung wird die Grundlage für eine künftige Strategie für kommende Rückübernahmen bilden, und ich werden sie gern mit Ihnen durchsprechen.

Was die Frage anbelangt, wie wir kontrollieren können, was mit diesen Menschen geschieht, so hat die Kommission natürlich keine Möglichkeit, den Werdegang aller Personen separat zu überprüfen. Dazu sind die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet. Sie sind nicht verpflichtet, der Kommission Bericht zu erstatten, aber wir werden, angesichts der kommenden Evaluierung, uns des Problems annehmen und feststellen, wie wir weiter kooperieren können – Mitgliedstaaten, NROs sowie die Menschen, die vor Ort arbeiten – um dafür eine Lösung zu finden.

Daher ist diese Evaluierung sehr wichtig. Sie definiert die künftige Rückübernahmestrategie, aber dies sollte uns nicht davon abhalten, Fortschritte bei dem Abkommen zu machen, das wir vor uns haben.

Dieses Abkommen ist für uns sehr wichtig, um unsere Migrationspolitik ordnungsgemäß durchzuführen, und mit dem Versprechen, schnellstmöglich mit der Evaluierung zu Ihnen zurückzukommen, möchte ich Sie dringend bitten, morgen zugunsten des Rückübernahmeabkommens zu stimmen.

 
  
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  Csaba Sógor, Berichterstatterin.(HU) Herr Präsident, ich hoffe, Sie werden nicht zu streng mit mir sein, da ich bei meiner ersten Rede nur drei Minuten und zwanzig Sekunden meiner ersten vier Minuten gebraucht habe. Bitte vergeben Sie mir, wenn ich diesmal etwas länger sprechen werde.

Wir waren tief bewegt von dem, was in Pakistan während des Hochwassers geschehen ist, und wir sind weiterhin äußerst besorgt wegen der vielen Menschenrechtsverletzungen, die in Pakistan und an anderen Orten der Welt geschehen. Dennoch sind wir noch besorgter, wenn Menschenrechte sogar in Ländern verletzt werden, die das Genfer Flüchtlingsabkommen unterzeichnet haben. Und wir sind sogar noch besorgter, dass einige unserer Kolleginnen und Kollegen, die das pakistanische Volk unterstützen – und dies mit gutem Grund – und die sich gegen Menschenrechtsverletzungen aussprechen, nationale Minderheiten in ihrem eigenen Mitgliedstaat nicht anerkennen.

Ich möchte wiederholen, was ich bereits in der Aussprache gesagt habe: Obgleich das Thema Menschenrechte in der Tat äußerst wichtig ist, geht es bei diesem Abkommen nicht primär um Menschenrechtsangelegenheiten. Es geht auch um EU-Bürger und Mitgliedstaaten, die sich an uns wenden, weil sie bei uns Schutz suchen. Ich möchte Ihnen von einem Fall berichten, der sich im Mai 2010 im Vereinigten Königreich zugetragen hat. Zwei pakistanische Studenten, Abid Nasser und Ahmad Faraz Khan, wurden wegen Terrorismusverdachts verhaftet. Ein britisches Gericht befand, dass bei einer Abschiebung der beiden Studenten nach Pakistan ihr Leben in Gefahr sein könnte, und so durften sie im Vereinigten Königreich bleiben. Aus diesem Grund haben wir, wenn wir über die Rückübernahme von Menschen reden, natürlich jedes Recht, Pakistan wegen der Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen, aber wir sollten uns im Wesentlichen auf die Richter und Gerichte unserer Mitgliedstaaten verlassen, und vielleicht können wir sicherstellen, dass die Menschenrechte der Menschen nicht verletzt werden.

Pakistan erfüllt die Kriterien in vielerlei Hinsicht nicht, aber wir dürfen nicht vergessen, dass es seit 2004 über ein Ministerium für Minderheiten verfügt, und dass es in diesem Jahr - möglicherweise infolge Ihrer kritischen Anmerkungen - zwei internationale Abkommen ratifiziert hat, nämlich das Internationale Abkommen zu zivilen und politischen Grundrechten und das Abkommen der Vereinten Nationen von 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. Ich muss sagen, dass sie dies möglicherweise geändert haben, weil Sie diesem Abkommen kritisch gegenüberstanden, und dass sie es daher ratifiziert haben, aber vielleicht kann ich auch sagen, dass Sie morgen mit Nein abstimmen, Ihre Abstimmung bedeutet, dass Sie kein Vertrauen in die Gerichte Ihrer eigenen Mitgliedstaaten haben. Daher bitte ich Sie dringend, Pakistan eine Chance zu geben, den eingeschlagenen Weg nach fast 10 Jahren der Verhandlungen und Abkommen fortzusetzen, und hoffentlich wird es dann auch das Genfer Abkommen unterzeichnen.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist beendet.

Die Stimmabgabe findet morgen (Dienstag, den 21 September 2010) um 12:00 Uhr statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)

 
  
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  Krzysztof Lisek (PPE), schriftlich.(PL) Meine Damen und Herren, im Rahmen der Aussprache über das Abkommen zwischen der EU und Pakistan bezüglich der Rückübernahme und den Rückübernahmeabkommen der EU mit Drittstaaten möchte ich die Aufmerksamkeit auf Fragen hinsichtlich der Arbeit an der Thematik eines Vertrages zwischen der Europäischen Union und Georgien bezüglich der Rückübernahme von Menschen, die sich illegal im Land aufhalten, lenken. In dieser Angelegenheit ist unser größter Wunsch, die Kooperation zwischen der EU und Georgien zu stärken, um so einen effektiveren Kampf gegen illegale Immigration zu führen, und daher konzentrieren wir uns auf einer gegenseitigen Basis auf die Etablierung geeigneter, schneller und wirksamer Verfahren, die - in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften - die Feststellung der Identität gestatten und die sichere Rückübernahme und den sicheren Rücktransport von Menschen gewährleisten, die die Bedingungen für die Einreise, das Verweilen oder den Aufenthalt auf georgischem Gebiet oder auf dem Gebiet eines der EU-Mitgliedstaaten nicht oder nicht mehr erfüllen. Meiner Ansicht nach sollte ein derartiges Abkommen möglichst schnell in Kraft treten, da wir es hier nicht - wie dies bei Pakistan der Fall ist - mit unzähligen kontroversen Angelegenheiten zu tun haben. Ganz im Gegenteil – Georgien achtet die Menschenrechte und ist Unterzeichner der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 sowie des Genfer Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951, gemäß der Ergänzung durch das Protokoll zur Rechtsstellung von Flüchtlingen vom 31. Januar 1967. Darüber hinaus ist es auch ein Mitgliedstaat des Europarates.

 
  
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  Cristian Dan Preda (PPE), schriftlich.(RO) Ich möchte zunächst einmal die symbolische Bedeutung dieses ersten Rückübernahmeabkommens hervorheben, das von der Europäischen Union als solche unterzeichnet wurde. Darüber hinaus ist Pakistan ein wichtiger Partner der EU, insbesondere im Kampf gegen den Terrorismus. Es herrscht allgemeines Einvernehmen darüber, dass die EU ihre Strategie optimieren und sich im Hinblick auf dieses Land mehr einbringen muss. Ich denke, dass in punkto Rückübernahme ein klarer, gut strukturierter Kooperationsrahmen mit Pakistan benötigt wird. Ohne dieses Abkommen gehen wir das Risiko ein, dass die Mitgliedstaaten illegale Einwanderer außerhalb jeglicher rechtlicher europäischer Grundlage und auf Ad-hoc-Basis an dieses Land zurücksenden werden. In diesem Fall hätte die EU keinerlei Handhabe, und sie könnte auch keine Garantien hinsichtlich der Achtung der Grundrechte einfordern. Es muss hervorgehoben werden, dass die EU am Gemischten Rückübernahmeausschuss teilhaben wird, der gemäß Artikel 16 dieses Abkommens eingerichtet wird, wodurch sie die Achtung der Grundrechte als Bestandteil der Rückübernahme überwachen kann. Darüber hinaus befasst sich die Nichtbetroffenheitsklausel unter Artikel 15 mit den Bedenken bezüglich der Achtung der Menschenrechte in Pakistan.

 
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