Die Präsidentin. – Als nächster Punkt folgt die Erklärung der Kommission zur Verwendung von Gemeinschaftsmarken im Binnenmarkt.
Michel Barnier, Mitglied der Kommission. – (FR) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Marken sind im modernen Handel von wesentlicher Bedeutung. Sie ermöglichen die Identifizierung des Ursprungs von Produkten und Dienstleistungen, sie gewährleisten ein konstantes Qualitätsniveau, und sie vermitteln das Image des Unternehmens. Der Zugang zur Gemeinschaftsmarke ist ein wichtiges Thema für die Entwicklung unserer Unternehmen und den Kampf gegen Produktfälschung.
Sie sind beunruhigt über die Entscheidungen einiger nationaler Markenämter. Diese Entscheidungen würden die Nutzung der Gemeinschaftsmarke beschränken, indem sie sich auf eine Anforderung berufen, der zufolge die Benutzung einer Gemeinschaftsmarke in nur einem Mitgliedstaat keine ernsthafte Benutzung darstellen würde. Ich danke den Abgeordneten, die die Kommission auf diese Angelegenheit aufmerksam gemacht haben, die wir aufmerksam verfolgen.
Das große Verdienst der Gemeinschaftsmarke besteht nämlich darin, allen Unternehmen, auch kleinen und mittleren Unternehmen, ein wirksames Mittel zum Schutz ihrer Marken auf europäischer Ebene zu bieten. Bisher wurde die Regel, dass jede ernsthafte Benutzung einer Gemeinschaftsmarke durch den Inhaber ausreichend ist, ungeachtet des Nutzungsortes in der Gemeinschaft, von den Nutzern als einer ihrer Hauptvorteile betrachtet. Diese Regel steht in Einklang mit dem einheitlichen Charakter der Gemeinschaftsmarke. Sie steht ferner in Einklang mit dem Grundsatz des Binnenmarktes selbst. Jede neue Beschränkung der Nutzung der Gemeinschaftsmarke könnte daher schwerwiegende Folgen für den Kampf gegen Produktfälschung haben, der – und ich weise das Parlament erneut darauf hin – Gegenstand des Entwurfs der Binnenmarktakte, des Einsatzes der Kommission für einen Aktionsplan gegen Produktpiraterie und -fälschung, sein wird.
Was sind diese Folgen? Zunächst die Einführung einer neuen Anforderung, die den Kampf gegen Markenrechtverletzungen aufhalten könnte. Die Gemeinschaftsmarke ist eine wirksame Waffe im Kampf gegen Produktfälschung, wie ich soeben sagte, da sie einen zuverlässigen Schutz in der gesamten Europäischen Union und an all ihren Außengrenzen bietet. Sie ist unentbehrlich, um die Sicherstellung gefälschter Waren – die derzeit massiv aus Drittstaaten eingeführt werden – gemäß den Zollregelungen der Gemeinschaft an den Außengrenzen unserer Union zu ermöglichen.
Außerdem könnte die Einführung einer solchen Anforderung kleinen und mittleren Unternehmen sowie Existenzgründern den Zugang zur Gemeinschaftsmarke erschweren. Diese Unternehmen sind häufig auf nationaler Ebene tätig und beginnen erst mit dem Export, und der Ausweitung ihrer Aktivitäten über die Grenzen hinweg, wenn sich ihr Unternehmen als erfolgreich erwiesen hat. Es könnte daher für diese Unternehmen schwieriger werden zu wachsen, wenn sie nicht länger in der Lage sein sollten, eine Gemeinschaftsmarke zu erhalten und zu benutzen, bevor sie ihre Aktivitäten ausweiten. Dies würde auch einigen unserer Politiken zuwiderlaufen, mit denen zu Recht die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen gefördert werden soll, die, daran möchte ich Sie erinnern, 95 % aller europäischen Unternehmen ausmachen.
Daher, meine Damen und Herren, möchte ich Ihnen bestätigen, oder Sie versichern, dass meine Dienststellen diese Entwicklungen in den Mitgliedstaaten sehr aufmerksam verfolgen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sind wir überzeugt, dass die nationalen Gerichte diese Entscheidungen nicht bestätigen werden, die, wie ich bereits sagte, unseres Erachtens nicht mit dem einheitlichen Charakter der Gemeinschaftsmarke und mit den Grundsätzen des Binnenmarktes in Einklang stehen.
Małgorzata Handzlik, im Namen der PPE-Fraktion. – (PL) Ich bin sehr erfreut, dass wir heute trotz der späten Stunde die Gelegenheit haben, die Erklärung der Kommission zur Verwendung von Gemeinschaftsmarken im Binnenmarkt zu hören. Es war meine politische Fraktion, die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten), die diese Idee angestoßen hat. Wie Sie wissen, Herr Kommissar, ist diese Angelegenheit für die Mitglieder des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und des Rechtsausschusses besonders wichtig.
Die PPE-Fraktion war immer der Überzeugung, dass der Binnenmarkt mit dem Konzept des Abbaus von Schranken zwischen den Mitgliedstaaten seinen Anfang genommen hat, und wir haben uns zum Ziel gesetzt, für die Beseitigung weiterer Hemmnisse zu kämpfen. Dies war auch der Gedanke hinter der Einrichtung der Gemeinschaftsmarke. Der Vorteil des Systems besteht für Unternehmen unter anderem in einem garantierten einheitlichen Schutz in der gesamten Union. Geografische Unterschiede sollten in dieser Hinsicht keine große Rolle spielen. Unternehmen operieren letztlich in einem europäischen Binnenmarkt. Wir sehen daher mit Sorge die Entscheidungen einiger nationaler Ämter für den Schutz des geistigen Eigentums.
So begrüße ich Ihre Erklärung, Herr Kommissar, dass diese Entscheidungen nach Auffassung der Kommission den Grundsätzen, auf denen der Gemeinsame Markt errichtet ist, zuwiderläuft. Meine politische Fraktion wird die weitere Entwicklung der Situation beobachten und Maßnahmen unterstützen, die auf einem Konzept der Union basieren und den Interessen der Unternehmen dienen. Abschließend möchte ich den Herrn Kommissar fragen, welche Optionen zur Verfügung stehen, wenn die Rechtsprechung der Mitgliedstaaten sich dem von der Kommission vertretenen Konzept nicht anschließt. Könnte es Ihrer Ansicht nach zur Klärung der Situation notwendig sein, die Verordnung des Rates über die Gemeinschaftsmarke und die Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken zu revidieren?
Marc Tarabella, im Namen der S&D-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, die vor nun 16 Jahren eingeführte Gemeinschaftsmarke hat es uns ermöglicht, wirksam gegen Produktfälschungen vorzugehen und den Verbrauchern in der ganzen Union die Garantie für ein Qualitätsprodukt zu bieten.
Der Schutz der Gemeinschaftsmarke ist in jedem Land in der Europäischen Union gleich, ob es um den Schutz der Marke selbst geht oder um die Produkte und Dienstleistungen, für die Rechte beansprucht werden, oder um den Inhaber. Darüber hinaus ist er eine wirkliche Lösung für den Binnenmarkt: Er ist kostengünstig und eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen, wie Sie herausgestellt haben, Herr Kommissar.
Es handelt sich daher um einen wirklichen Fortschritt, da in einem Binnenmarkt nur eine Gemeinschaftsmarke einen wirklich umfassenden Schutz gewährleisten kann. Darüber hinaus machen die einfache Verwaltung und die günstigen Kosten die Gemeinschaftsmarke zu dem idealen Instrument für einen ausgedehnten Schutz in Europa. Sie ist auch ein wichtiges Werkzeug für die Markt- und Zollaufsichtsbehörden.
Am 14. September urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union, dass ein Zeichen, das ausschließlich aus der Form der Ware besteht, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist, nicht zur Eintragung als Gemeinschaftsmarke geeignet ist. Der Gerichtshof antwortete damit auf das Rechtsmittel des Unternehmens Lego, das die Eintragung seines Spielzeug-Bausteins als Gemeinschaftsmarke gefordert hatte. Der Gerichtshof wies dieses Rechtsmittel daher zurück und machte damit deutlich, dass die Benutzung der Gemeinschaftsmarke einer strikten Kontrolle unterliegen muss.
Dieses Urteil des Gerichtshofs beleuchtet die neuen Herausforderungen, die an Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke gestellt werden. Wäre es nicht angebracht, dass die Europäische Kommission diese Verordnung im Hinblick auf neue technologische Entwicklungen, insbesondere die Entwicklung des Internets und die Globalisierung, aktualisiert? Man kann nicht oft genug betonen, dass das Hauptziel dieser Verordnung vor allem in der dem Verbraucher gebotenen Garantie für ein Qualitätsprodukt und eine vollständige, klare und verständliche Information in der ganzen Union besteht.
Cecilia Wikström, im Namen der ALDE-Fraktion. – (SV) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, ich bin erfreut, dass wir heute Abend trotz der späten Stunde diese wichtige Aussprache führen können. Einer der größten Vorteile der Europäischen Union besteht darin, dass sie uns eine große Auswahl an Möglichkeiten geboten hat, und weiterhin bietet, Hemmnisse abzubauen und den Handel zwischen den Ländern Europas zu öffnen. Dies wird den Wohlstand und das Wachstum erzeugen, die unser Kontinent so dringend benötigt, insbesondere nach der Wirtschaftskrise.
Europa wird im 21. Jahrhundert nicht durch Initiativen von uns Politikern stark werden. Wir müssen noch mehr die Tatsache akzeptieren, dass Wachstum durch Unternehmen und Unternehmer geschaffen wird. Europa kann nur durch Unternehmer gestärkt werden und dadurch, dass sie gute Möglichkeiten haben, um Unternehmen zu gründen, die wachsen, Arbeitsplätze schaffen und Gewinne abwerfen können. Dieses besondere System der Gemeinschaftsmarke ist ein sehr effektiver Weg, um Handelshemmnisse zu beseitigen und Wachstum zu erzeugen. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die wachsen und expandieren können sollen, ist es von wesentlicher Bedeutung, dass sie den Markenschutz in der ganzen Europäischen Union ohne Beeinträchtigungen und Bürokratie genießen können.
Ich bin daher sehr besorgt über die Information, dass Mitgliedstaaten, meines Erachtens völlig entgegen ihren Verpflichtungen, versuchen, eine Anforderung einzuführen, dass eine Gemeinschaftsmarke nur eingetragen werden sollte, wenn sie in mehreren Ländern benutzt wird. Es sollte natürlich ausreichen, dass eine Marke in einem Mitgliedstaat benutzt wird, damit diese Marke in der ganzen EU geschützt ist.
Das Vorgehen dieser Mitgliedstaaten stellt eine ernsthafte Bedrohung für das System der Gemeinschaft dar, und ich hoffe, Herr Kommissar, dass Sie sich mit diesen Mitgliedstaaten auseinandersetzen werden, die versuchen, dieses neue Kriterium einzuführen, und die Möglichkeiten für einen wirksamen Markenschutz in der gesamten Europäischen Union aufs Spiel setzen.
Malcolm Harbour, im Namen der ECR-Fraktion. – Frau Präsidentin, im Namen meiner Fraktion und auch als Vorsitzender des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz danke ich dem Herrn Kommissar sehr für seine deutliche Aussage, dass das Verhalten der beiden betroffenen Markenämter – in der Benelux und in Ungarn – absolut inakzeptabel ist.
Ich betone dies ganz entschieden, da es einen deutlichen Angriff auf die grundlegenden Prinzipien des Binnenmarkts darstellt. Ich bin erfreut, dass alle Kolleginnen und Kollegen hier die Entscheidungen, die der Kommissar treffen wird, unterstützen. Aus praktischer Sicht möchte ich zunächst sagen, dass es ein bemerkenswerter Zufall ist, dass diese beiden Markenämter im Land des aktuellen Ratsvorsitzes und des nächsten Ratsvorsitzes tätig sind.
Das erste, was mein Ausschuss zu tun beabsichtigt – und ich werde dafür sorgen, dass es geschieht – ist, dass wir, wenn der Minister für den Binnenmarkt (und dies ist ab Januar in der Tat der ungarische Minister) in meinen Ausschuss kommt, sicherstellen werden, dass wir diese Frage stellen und sie auffordern, sofort zu ihren Markenämtern zu gehen und zu sagen, dass dies nicht akzeptabel ist.
Warum ist es nicht akzeptabel? Weil es ein grundlegender Angriff auf das Grundprinzip des Binnenmarktes ist, dass es keine Diskriminierung gleich welcher Art von Unternehmen geben sollte, wo immer sie in einem einheitlichen Binnenmarkt tätig sind. In diesem Falle ist es noch schlimmer, da dieser Vorschlag – oder die vorgeschlagenen Maßnahmen, wenn sie bestätigt werden sollten – kleine und mittlere Unternehmen gegenüber größeren Unternehmen tatsächlich diskriminiert. Gerade die kleinen Unternehmen werden davon am meisten betroffen sein, da sie eine neue Marke für ein Produkt in der ganzen Europäischen Union eintragen können – und damit übrigens eine fantastische Revolution des Binnenmarktes und einen sehr kostengünstigen Weg für den Schutz ihres geistigen Eigentums nutzen. Sie können für die Markteinführung dieses Produkts mehr als fünf Jahre benötigen – und was würden sie feststellen? Wenn sie auf den ungarischen Markt kommen, würden sie feststellen, dass das ungarische Markenamt ihre Marke an jemand anders vergeben hat. Das ist völlig inakzeptabel.
Ich kann nicht begreifen, warum wir nach all der Zeit, die das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Markenamt) tätig ist, plötzlich feststellen, dass diese beiden Markenämter dies tun. Vielleicht, weil die Kosten für die Eintragung einer europäischen Marke gesunken sind, weil sie so effizient arbeiten.
Natürlich werden diese beiden Markenämter in ihrem Bestreben, diese Einwände gegen die Möglichkeit der Eintragung von Marken aufrechtzuerhalten, von den betroffenen Unternehmen verlangen, Eintragungen gemäß ihren eigenen Gesetzen vorzunehmen. Dies ist blankes Eigeninteresse zu Gunsten dieser Organisationen. Das darf nicht geduldet werden. Es verstößt grundlegend gegen die Grundsätze der Europäischen Union und untergräbt im Übrigen – wie der Herr Kommissar richtig sagt – einen wesentlichen Schwerpunkt für diese Kommission, nämlich Innovation, Markterschließung für neue Produkte und Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts.
Zuzana Roithová (PPE). – (CS) Ich begrüße es sehr, dass die Kommission innerhalb eines Jahres die Verordnung der Gemeinschaft über Marken dahingehend modernisieren will, dass sie die Kosten für die Eintragung von Marken vereinfacht und verringert, mit anderen Worten, Schutz für die Handelsnamen von Unternehmen, die Namen ihrer Produkte usw. Dies ist ein zusätzliches Instrument für den Kampf gegen Produktfälschungen.
Ich persönlich schätze es, dass die Kommission sich verpflichtet hat, den Vorschlag für die Schaffung eines europäischen Markenschutzes in die Verordnung aufzunehmen, wie ich es seit einigen Jahren befürworte. Heute ist es möglich, zertifizierte Produktqualitäts- und Sicherheitskennzeichnungen ungestraft zu missbrauchen. In Drittstaaten beispielsweise bringen Händler unser CE-Zeichen an Produkten für ihre nationalen Märkte an, die unseren Standards in keiner Weise genügen.
Zertifizierte Kennzeichnungen müssen geschützt werden. Wir garantieren Produktstandards für Verbraucher, und wir schützen nicht nur Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb, sondern schaffen auch die Möglichkeit, unsere Standards durch die Lizensierung anderer Unternehmen auszuweiten. Ein solcher Schutz ist ohne zusätzliche Kosten und Institutionen möglich, da zertifizierte Kennzeichnungen durch die einfache Erweiterung der Eintragungsbefugnisse des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt in Alicante eingeschlossen werden können.
Seán Kelly (PPE). – Frau Präsidentin, ich stelle fest, dass wir uns hier alle ziemlich einstimmig geäußert haben. Selbstverständlich ist die Entwicklung von Gemeinschaftsmarken eine natürliche Erweiterung der Entwicklung des Binnenmarkts, und sie bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten für die Entwicklung des Handels für KMU, die Bekämpfung von Produktfälschungen und -piraterie usw. Es ist daher schwer verständlich, weshalb jemand Einwände dagegen haben könnte. Insbesondere muss jeder politische Druck auf Mitgliedstaaten, eventuell einschließlich Sanktionen, ausgeübt werden, die sich diese Ansicht nicht zu eigen machen, um sie diesbezüglich zur Vernunft zu bringen.
Darüber hinaus helfen die Gemeinschaftsmarken und ähnliche Initiativen meines Erachtens auch, die Europäische Union den Bürgerinnen und Bürgern näher zu bringen und ihr einen anderen Stellenwert für die Unternehmensentwicklung in der Europäischen Union zu verschaffen.
Abschließend möchte ich noch kurz bemerken, dass ich auch mit Spannung auf die Erweiterung des europaweiten Patents blicke, und je eher dies erfolgen kann, desto besser.
Michel Barnier, Mitglied der Kommission. – (FR) Frau Präsidentin, wie Frau Wikström sagte, ist es recht spät für eine Diskussion über dieses Thema, aber ich halte es dennoch, so wie alle anderen Rednerinnen und Redner, für ein wichtiges Thema.
Der Vorsitzende, Herr Harbour, hat uns daran erinnert, in welchem Ausmaß die europäische Marke ein Identitätsnachweis und eine Quelle des Schutzes für Unternehmen war. Auch Innovation hat sie geschützt.
Wir müssen daher, wie Herr Kelly soeben sagte, noch weiter gehen, hin zu anderen Formen des Schutzes, und daher, Herr Kelly, werden wir und der belgische Ratsvorsitz entschieden auf den Abschluss des Projekts des europäischen Patents hinarbeiten.
Ich sage daher Herrn Harbour, dass die Kommission aus all den Gründen, die er und andere dargelegt haben, nicht zulassen wird, dass eines der Schlüsselelemente des Binnenmarkts aufgelöst wird. Außerdem, wie Sie auch gesagt haben, Herr Harbour, wenn wir aufgrund dieser quasi-protektionistischen Versuchungen in dem einen oder anderen Land diese Auflösung zulassen würden, wären die kleinen und mittleren Unternehmen die ersten Opfer.
Wir sind daher entschlossen, „Nein“ zu diesen Versuchungen zu sagen, aus all den von Ihnen genannten Gründen. In dieser Hinsicht möchte ich Frau Handzlik und ihrer Fraktion danken, dass sie Wachsamkeit walten ließen und diese Wachsamkeit mit dieser Frage zum Ausdruck gebracht haben.
Frau Wikström und Herr Tarabella erinnerten uns daran, was die Gemeinschaftsmarke für Unternehmen bedeutet und wie sie im Einklang mit dem Binnenmarkt steht. Ich möchte bestätigen, dass wir, wie Herr Tarabella es wünscht, im Rahmen dieses Überarbeitungsziels dabei sind, das derzeitige System zu modernisieren.
Nach dem Lego-Urteil, das Sie, Herr Tarabella, angesprochen haben, ist es deutlich, dass die Verordnung über die Gemeinschaftsmarke aktualisiert werden muss. Wir sind auf diesem Wege in dem Bemühen, das Sie selbst zum Ausdruck gebracht haben, den Folgen moderner Technologien und natürlich des Internets in dieser Überarbeitung, dieser Aktualisierung Rechnung zu tragen. In diesem Geiste werden wir diese Verordnung aktualisieren und überarbeiten.
Ich danke auch Frau Roithová, dass Sie, wie ich es selbst getan habe, den Wettbewerb angesprochen hat, der sich außerdem verschärfen würde, sollten wir erneut auf eine Fragmentierung von Marken zusteuern. Wir müssen standhaft sein, wir müssen in der Lage sein, das Eindringen von Produkten zu unterbinden oder zu verhindern. Zu diesem Zweck wird der Aktionsplan gegen Produktfälschung und -piraterie, den ich in wenigen Wochen vorstellen werde, dieses Bestreben enthalten, Personal aus den verschiedenen Mitgliedstaaten an unseren Außengrenzen zu schulen und die uns zur Verfügung stehenden technischen Mittel zur Bekämpfung von Produktfälschung und -piraterie zu stärken.
Meines Erachtens muss es auch bilaterale Bemühungen geben, insbesondere mit den Ländern, aus denen diese gefälschten Produkte kommen, und der Aktionsplan, den ich Ihnen vorstellen werde, wird daher positivere Maßnahmen zur Kooperation mit bestimmten Drittländern enthalten und sie dabei unterstützen, ihre eigenen Markenpolitiken und Politiken zur Bekämpfung von Produktfälschung zu beschließen.
Und Frau Handzlik hat mir eine wichtige Frage gestellt: Was würde geschehen, wenn die Gerichte in den Einzelstaaten den Standpunkt ihrer nationalen Markenämter bestätigen? Jetzt in diesem Moment sind wir noch nicht soweit. Wir müssen vor allem abwarten und dürfen dem Ergebnis der Verfahren an den nationalen Gerichten nicht vorgreifen. Und ich bin zuversichtlich, dass diese Gerichte selbst die Situation lösen werden. Die Möglichkeit von Vertragsverletzungsverfahren, die gerade angesprochen wurde, wird in Erwägung gezogen, aber nur im Lichte des Ergebnisses der Verfahren.
Dies, Frau Präsidentin, sind die Antworten zu diesem wichtigen Problem, das eines der Schlüsselelemente des Binnenmarkts ist, und ich möchte dies in diesem Moment sagen, wo wir uns, gemeinsam mit Ihnen und dem Rat, darauf vorbereiten, dem Binnenmarkt einen neuen Impuls zu verleihen, ihn zu stärken, ihm ein konkreteres Konzept zu Gunsten der kleinen und mittleren Unternehmen und unserer Bürgerinnen und Bürger zu geben.
Wir werden an diesem Punkt gewiss nicht akzeptieren, dass der Binnenmarkt aufgrund der Frage der Gemeinschaftsmarke destabilisiert wird.
Die Präsidentin. – Die Aussprache wird geschlossen.