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Verfahren : 2010/2127(REG)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A7-0278/2010

Aussprachen :

PV 18/10/2010 - 14
CRE 18/10/2010 - 14

Abstimmungen :

PV 20/10/2010 - 4.2
CRE 20/10/2010 - 4.2
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0367

Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 18. Oktober 2010 - Straßburg Ausgabe im ABl.

14. Revision der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission - Anpassung der Geschäftsordnung des Parlaments an die revidierte Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission (Aussprache)
Video der Beiträge
Protokoll
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  Die Präsidentin. − Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über

- den Bericht von Paulo Rangel im Namen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen über die Revision der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission (2010/2118(ACI)) (A7-0279/2010) und

- den Bericht von Paulo Rangel im Namen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen über die Anpassung der Geschäftsordnung des Parlaments an die revidierte Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission (2010/2127(REG)) (A7-0278/2010).

 
  
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  Paulo Rangel, Berichterstatter.(PT) Mit Blick auf diese beiden Berichte möchte ich zunächst die bemerkenswerte Arbeit meiner Kollegen Herrn Lehne, Herrn Swoboda, Frau Roth-Behrendt, Frau Wallis und Frau Harms, dem Team der Mitglieder dieses Parlaments, die diese Rahmenvereinbarung mit der Kommission ausgehandelt haben, beglückwünschen und öffentlich hervorheben, wie ich es auch schon im Ausschuss für konstitutionelle Fragen getan habe.

Ich möchte auch die große Offenheit und den höchst konstruktiven Geist der Zusammenarbeit des Präsidenten der Kommission, und auch seitens des Kommissars Šefčovič und seiner Teams nach Amtsantritt der neuen Kommission hervorheben. Ich glaube, dass ein bemerkenswertes Stück Arbeit geleistet wurde, das zu einer historischen Übereinkunft geführt hat, nämlich die erste Rahmenvereinbarung nach Unterzeichnung des Vertrages von Lissabon, und die erste Rahmenvereinbarung mit einer direkten und ausdrücklichen Rechtsgrundlage in den Verträgen, insbesondere aber in Bezug auf Artikel 295 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Ich möchte sogar sagen, dass mit dieser Vereinbarung eine in höchstem Maße transparente, dynamische und enge Verbindung zwischen dem Parlament und der Kommission geschaffen wird, die im Wesentlichen einen Kompromiss darstellt: ein Gleichgewicht zwischen den jeweiligen Visionen der beiden Institutionen über die neue Rolle, die jeder von ihnen nach dem Vertrag von Lissabon zuteilwird.

Meiner Ansicht nach hat unser Team tatsächlich sehr positive Arbeit geleistet, da es den neuen Befugnissen und der Stärkung der Rechte infolge des Vertrages von Lissabon mit dieser Rahmenvereinbarung Ausdruck verleihen konnte. Dies gilt für das Gesetzgebungsverfahren und die Programmierung oder Planung, was, um nur zwei Beispiele zu nennen, vor allem die Einbindung des Parlaments in das Arbeitsprogramm der Kommission, oder die Anwendung von nicht zwingenden Rechtsinstrumenten („soft law“) bei den Gesetzgebungsbefugnissen des Parlaments durch die Kommission betrifft.

Zweitens sind die gesteigerten Kontroll- und Überwachungsbefugnisse des Parlaments ein sehr wichtiger Aspekt, sei es bei den Details der Festlegung von Regelungen zur Wahl des Präsidenten der Kommission und der Wahl Letzterer als Institution, oder etwa im Falle der Einbeziehung des Parlaments bei Belangen wie der Umbesetzung oder möglichen Amtsenthebung eines Kommissars oder, um ein anderes Beispiel zu nennen, bei Anhörungen von Direktoren der Regulierungsagenturen oder sogar bei der Überwachung internationaler Verhandlungen. In all diesen Bereichen sind die Befugnisse, die sich aus dem Vertrag von Lissabon ergeben, bekräftigt worden.

Der Zugang zu Informationen, vor allem in Bezug auf Verschlusssachen oder vertrauliche Informationen, sowie der reine Austausch von Informationen und Meinungen zwischen den führenden Vertretern des Parlaments und der Kommission sind ebenfalls von hoher Bedeutung. Wir wissen zum Beispiel, dass es dem Kommissar für konstitutionelle Fragen und dem Präsidenten der Kommission bereits jetzt möglich ist, an den relevanten Programmpunkten der Konferenz der Präsidenten teilzunehmen, oder dass es eine Vielzahl an Plattformen für einen direkten Dialog zwischen der Konferenz der Präsidenten, der Konferenz der Ausschussvorsitzenden, dem Präsidenten des Parlaments, dem Präsidenten der Kommission und dem Kollegium der Kommissare gibt. Sogar die Präsenz der Kommission im Parlament ist verstärkt worden, besonders durch die Einführung von Fragestunden, nicht nur für den Präsidenten der Kommission sondern auch für die Kommissare.

Angesichts dessen möchte ich, mit tiefem Respekt für den Vertrag von Lissabon, seine neue Aufteilung der Befugnisse und für die Idee der Gewaltenteilung, darauf hinweisen, dass wir hier eine präzisierende Vereinbarung vorliegen haben, die den Vertrag von Lissabon zu einem zeitgemäßen, wirksamen und anwendbaren Instrument werden lässt.

 
  
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  Maroš Šefčovič, Vizepräsident der Kommission. Frau Präsidentin, es ist mir eine große Freude, an Ihrer Aussprache zur überarbeiteten Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen unseren beiden Institutionen teilnehmen zu dürfen. Ich bin sehr zufrieden damit, dass die Entschließung, über die Sie am Mittwoch abstimmen werden, die Unterstützung der Rahmenvereinbarung durch das Parlament befürwortet. Dies wird einen Prozess, der vor fast einem Jahr mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon begann, zu einem erfolgreichen Abschluss bringen.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich Herrn Lehne und der gesamten Arbeitsgruppe meinen aufrichtigen Dank aussprechen: Frau Diana Wallis, Frau Dagmar Roth-Behrendt, Frau Rebecca Harms, Herrn Hannes Swoboda und natürlich unserem Berichterstatter, Herrn Paulo Rangel. Wir haben in einem großartigen Geist und mit großer Intensität gearbeitet, und unsere Aussprachen waren sehr konstruktiv und gleichzeitig sehr offen.

Es wird deutlich, dass die Stärkung der Rechte und Kompetenzen des Parlaments unter dem neuen Vertrag die Arbeitsbeziehungen zwischen unseren Institutionen in vielerlei Hinsicht beeinflusst. Dies zeigte sich bei der Entschließung des Parlaments vom 9. Februar 2010 sowie bei der Mitteilung, die Präsident Barroso diesbezüglich am selben Tag formuliert hat. Daher ist sehr wichtig, dass unsere Institutionen mit der überarbeiteten Rahmenvereinbarung nun eine solide und formell vereinbarte Grundlage für gegenseitige Beziehungen erhalten und damit beginnen können, alle Aspekte der Vereinbarung in die Alltagspraxis umzusetzen. Diese überarbeitete Rahmenvereinbarung baut auf der bestehenden Rahmenvereinbarung von 2005 auf, die, wie wir gesehen haben, ein sehr erfolgreiches Instrument zur Regelung der Beziehungen zwischen unseren Institutionen darstellte.

In eben diesem Sinne der erfolgreichen Zusammenarbeit nahmen wir im März unsere Verhandlungen zur Überarbeitung der Rahmenvereinbarung auf. Ich denke, dass wir alle mit dem Ergebnis sehr zufrieden sein sollten. Wie Ihr Berichterstatter, Herr Rangel, bin auch ich der Meinung, dass diese Überarbeitung einen beträchtlichen Erfolg darstellt, der die Beziehungen zwischen unseren Institutionen vertiefen und praktische Lösungen bieten wird, in Einklang mit den verstärkten Befugnissen des Parlaments, die sich mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon ergeben haben. Auf diese Weise setzen wir die besondere Partnerschaft zwischen der Kommission und dem Europäischen Parlament in die Praxis um.

Lassen Sie mich ein paar Elemente herausstellen, die einen wirklichen Fortschritt darstellen. Die Vereinbarung legt Regelungen und einen Zeitplan zugunsten eines intensiveren und strukturierten Dialogs zwischen unseren Institutionen fest, der es dem Parlament ermöglicht, im Rahmen der Programmplanung der Union einen wertvollen Beitrag zu den Arbeitsprogrammen zu leisten, die die Kommission ausarbeitet.

Sie beinhaltet detaillierte Regelungen über die Art und Weise, wie das Parlament von der Kommission über die Aushandlung und den Abschluss internationaler Abkommen informiert wird. Sie enthält Regelungen über die Übermittlung von Verschlusssachen an das Parlament, bis hin zu internationalen Standards, und wird so die Weitergabe von Informationen an das Parlament, beispielsweise bei internationalen Verhandlungen, vereinfachen.

Sie legt auch Regeln über die Verbesserung von Informationen fest, die im Rahmen der Arbeit von Experten, die die Kommission beraten, an das Parlament weitergegeben werden.

Ich rechne damit, dass sie unseren Dialog und unsere Zusammenarbeit in Bezug auf die Planung der Sitzungen des Parlaments verbessern und die Anwesenheit der Kommissare sicherstellen wird.

Auch wenn die Vereinbarung noch nicht in Kraft ist, haben wir bereits wichtige Elemente hieraus umgesetzt. Erlauben Sie mir, nur ein paar Beispiele zur Ausarbeitung des Arbeitsprogramms der Kommission für 2011 zu nennen. Präsident Barroso hielt am 7. September im Parlament seine Rede zur Lage der Union, und ich gab im Rahmen der Konferenz der Präsidenten Auskunft über den Fortschritt bei der Ausarbeitung des Arbeitsprogramms der Kommission.

Am 7. Oktober kam das Kollegium mit der Konferenz der Ausschussvorsitzenden im Berlaymont-Gebäude zusammen. Darüber hinaus wird sich Präsident Barroso am Mittwoch erneut mit der Konferenz der Präsidenten des Parlaments treffen.

All dies dient der Intensivierung des politischen Dialogs zwischen unseren Institutionen, und mir scheint, dass wir mit unserer Rahmenvereinbarung die richtigen Instrumente zu diesem Zweck geschaffen haben.

Wie Sie alle wissen, waren die Verhandlungen über die überarbeitete Rahmenvereinbarung lang und machten von beiden Institutionen große Anstrengungen erforderlich, um sich über einen Text zu einigen, der den Interessen und Sorgen unserer Institutionen gleichermaßen gerecht wird.

Wir wussten auch, dass wir für einige Aspekte unserer Beziehungen – zum Beispiel die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführten Programme der Union – ebenso den Rat einbeziehen müssten.

Da sich der Rat gegen eine Teilnahme an den Verhandlungen über die revidierte Rahmenvereinbarung entschieden hat, haben wir darauf geachtet, Themen, die mit dem Rat vereinbart werden müssen, nicht vorwegzunehmen.

Die Verhandlungsführer beider Seiten haben sich daher sehr bemüht, das Gleichgewicht zwischen den Institutionen, wie in den Verträgen festgelegt, und deren Verpflichtung zur loyalen Zusammenarbeit vollständig zu wahren.

Darauf wird in der Vereinbarung wiederholt hingewiesen, und die Kommission ist darüber hinaus der festen Überzeugung, dass der nach manchmal schwierigen Verhandlungen vereinbarte Wortlaut die Rechte und Befugnisse einer jeden EU-Institution tatsächlich wahrt und der rechtlichen Prüfung standhält.

Dennoch gibt es Stimmen, die besagen, dass die Rahmenvereinbarung schon zu weit ginge, und dass die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs gegen die Vereinbarung oder gegen bestimmte Fälle ihrer Umsetzung nicht ausgeschlossen werden könne.

In diesem Zusammenhang weist die Kommission darauf hin, dass der Entschließungsantrag zur Verabschiedung der überarbeiteten Rahmenvereinbarung offiziell der parlamentarischen Auslegung des vereinbarten Wortlauts entsprechen wird.

Bei manchen wichtigen Aspekten geht diese Auslegung über den Wortlaut hinaus, der nach schwierigen Diskussionen vereinbart wurde. Dies betrifft insbesondere die Bestimmungen über die Weitergabe von Informationen an das Parlament zu Aushandlungen internationaler Abkommen, die Einbeziehung von Mitgliedern des Europäischen Parlaments als Beobachter in den Delegationen der Union bei internationalen Konferenzen sowie die Definitionen und Bedingungen zur Anwendung nicht zwingenden Rechts (soft law).

Als dieser Ansatz im Ausschuss für konstitutionelle Fragen in Zweifel gezogen wurde, erklärte man der Kommission, dass diese Auslegungen eigentlich dafür gedacht seien, die ursprünglichen Ziele des Parlaments zu Protokoll zu bringen, und nur der Text der Rahmenvereinbarung als solcher rechtliche Gültigkeit habe.

Um sämtliche Unklarheiten zu vermeiden, nimmt sich die Kommission der parlamentarischen Auslegung des Wortlauts an.

Die Kommission steht fest zu allen Verpflichtungen, die sie in der Vereinbarung eingegangen ist, und beabsichtigt, die Vereinbarung in Einklang mit dem abgestimmten Wortlaut anzuwenden. Lassen Sie mich klarstellen, dass die Kommission an keinerlei unilateralen Auslegungen dieser Rahmenvereinbarung gebunden sein wird. Der Wortlaut der Rahmenvereinbarung wird uns, so wie er ausgehandelt wurde, in der Praxis alle notwendigen Möglichkeiten geben, Lösungen zu finden, die sowohl im Interesse des Parlaments als auch der Kommission sind, ohne die Rechte und Interessen anderer Institutionen zu missachten.

In diesem Sinne werden wir die besondere Partnerschaft zwischen unseren beiden Institutionen weiterhin in die Praxis umsetzen und gleichzeitig mit allen Institutionen loyal zusammenarbeiten.

Ich freue mich auf die Unterzeichnung der Vereinbarung und deren nachfolgende erfolgreiche Umsetzung.

 
  
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  Íñigo Méndez de Vigo, im Namen der PPE-Fraktion. – (ES) Frau Präsidentin, ich bin jetzt seit 18 Jahren Mitglied des Parlaments. Damals war das Europäische Parlament ein beratendes Organ. Es war ein Parlament ohne jegliche Befugnisse.

Im Laufe der letzten 18 Jahre haben wir gesehen, wie sich das Parlament von einem beratenden zu einem vollständig mitgesetzgebenden Organ entwickelt hat. Unser guter Freund Francisco Lucas Pires, der Zeuge dieses Prozesses war, sagte, es habe sich von einem deliberativen zu einem legislativen Organ entwickelt.

Daher ist der Text, den wir am Mittwoch verabschieden werden, der Höhepunkt der Verhandlungen zwischen der Kommission und dem Parlament über die Rahmenvereinbarung.

Ich muss gestehen, dass ich meiner Familie eine ziemlich langatmige Erklärung geben musste, als ich ihnen erzählt habe, dass ich nach Straßburg gehe, um an der Aussprache über die Rahmenvereinbarung zwischen dem Parlament und der Kommission teilzunehmen. Das liegt daran, dass es solche Dinge bei nationalen Parlamenten oder auf nationaler Ebene offensichtlich nicht gibt, daher verstehen die Menschen nicht, warum zwischen der Kommission und dem Parlament eine Einigung erzielt werden muss, um das umzusetzen, was in den Verträgen steht.

Dennoch muss es gemacht werden. Es muss vor allem aus einem ganz elementaren Grund gemacht werden, den Herr Rangel und Herr Šefčovič bereits genannt haben: weil wir effizient sein wollen.

Hauptziel der Rahmenvereinbarung ist es, sämtliche praktischen Hindernisse abzubauen, die sich hinsichtlich der Rechtsvorschriften, der parlamentarischen Kontrolle und der Verhaltenskodizes aufbauen könnten.

Daher glaube ich, dass sie ein gutes Stück europäischer Demokratie bietet. Es ist eher „einvernehmliche“ Demokratie als „gegensätzliche“ Demokratie, wie sie in unseren Ländern herrscht.

In einer einvernehmlichen Demokratie ist es klug und weise, Lösungen für alle Probleme zu finden, die auftreten könnten. Daher stellt die Rahmenvereinbarung ein Instrument dar, um zukünftige Probleme zu verhindern und um das, was in den Verträgen steht, in die Realität umzusetzen. Da wir einen neuen Vertrag haben, den Vertrag von Lissabon, ist es sinnvoll, ihn umzusetzen.

Ich möchte Herrn Rangel und dem Team unter seiner Leitung sowie der Europäischen Kommission meine Glückwünsche aussprechen, weil ich denke, dass sie eine sehr vernünftige Vereinbarung erarbeitet haben. Wenn man den Inhalt der Vereinbarung liest, kann man sich nur über die Stimmen wundern, die in einigen nationalen Parlamenten zu hören sind und fragen, ob diese eine Bedrohung für die Befugnisse des Rates darstelle.

Um Himmels willen! Der Rat ist in der Tat der andere Mitgesetzgeber. Wir möchten Gesetze erlassen, und wir erlassen Gesetze – eine ganze Menge, und dies erfolgreich, gemeinsam mit dem Ministerrat. Wir sind gleichgestellte Mitgesetzgeber. Wir müssen uns nicht den kleinsten Vorteil verschaffen. Wir wollen, dass dies effektiv vonstattengeht, und ich glaube, dass uns die Vereinbarung dabei helfen wird, dies zu erreichen.

Erlauben Sie mir zu sagen, Herr Šefčovič, dass Sie den Stier bei den Hörnern gepackt haben – ein Ausdruck, der in meinem Land in sehr engem Zusammenhang mit dem Stierkampf steht – als Sie sagten, dass die Auslegung der Artikel 6 und 7 der Entschließung der Auslegung des Parlaments in Bezug auf internationale Abkommen und internationale Konferenzen entspricht. Ich glaube nicht, dass hier irgendetwas befremdlich ist. Wir sprechen hier darüber, dass das Parlament informiert wird und durch die Kommission und durch Verhandlungen mitwirkt, nicht mehr. Zu welchem Zweck dient es? Es dient dem Zweck, dass wir wissen, was die Kommission gemacht hat, wenn wir hier etwas verabschieden müssen.

Daher – und an dieser Stelle möchte ich abschließen, Frau Präsidentin – meinen herzlichen Glückwunsch an Sie beide. Ich glaube, dies ist ein gutes Omen. Wie es in Casablanca so schön heißt: „der Beginn einer wunderbaren Freundschaft.“

 
  
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  Ramón Jáuregui Atondo, im Namen der S&D-Fraktion.(ES) Frau Präsidentin, ich möchte wiederholen, was in dieser Aussprache bisher von allen Sprechern geäußert wurde.

Wichtiger als die technischen Schwierigkeiten, die diese Vereinbarung mit sich bringen mag, ist meiner Ansicht nach, dass wir über etwas Wichtiges reden, etwas, das wir neben der Reform der Geschäftsordnung berücksichtigen müssen, die wir vor wenigen Monaten nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon eingeführt haben. Diese Rahmenvereinbarung und die neue Geschäftsordnung sind zwei wichtige Elemente der neuen demokratischen Struktur Europas.

Ich bin überzeugt, dass diese neue Rolle, die das Parlament infolge des Vertrages von Lissabon als gesetzgebendes Haus einnimmt, durch die Reform der Geschäftsordnung und die Rahmenvereinbarung eine Grundlage erhält, ein Fundament, um sinnvoll arbeiten zu können. Das liegt daran, dass es – wie bereits gesagt wurde – wichtig ist, nun diesem Parlament die tragende Rolle zukommen zu lassen, sich mit der Kommission über neue Gesetze für die Europäische Union zu beraten und zu einigen.

Zu diesem Zweck haben wir eine neue Geschäftsordnung und eine Rahmenvereinbarung eingeführt, mit der auch sämtliche Aspekte geregelt werden, auf denen unsere Beziehung begründet ist. In diesem Rahmen möchte ich etwa die Bedeutung der Kontrollfunktionen hervorheben, die dieses Haus gegenüber der Kommission ausübt.

Herr Šefčovič, meiner Ansicht nach sollten wir also eine Maßnahme in Betracht ziehen, die die Präsenz der Kommission in diesem Parlament gemäß dieser Vereinbarung gewährleistet. Dies könnte zum Beispiel bedeuten, dass alle Kommissare anwesend sein müssen, um direkte Fragen zu beantworten. Dies wäre eine erforderliche Maßnahme, um unverzüglich und direkt auf die politische Beziehung reagieren zu können, die wir haben.

Im Zusammenhang mit ihrer Auslegung der Absätze 7 und 8 möchte ich sagen, dass ich diese verstehe. Ich verstehe sie, weil es richtig ist, dass dieses Parlament nicht zwangsläufig an den Verhandlungen beteiligt sein muss, Sie müssen aber auch verstehen, dass wir als Parlament einen Wunsch, eine Ausgangsposition, und eine künftige Position zur Frage geäußert haben, in welcher Beziehung dieses Haus zu internationalen Verhandlungen stehen sollte.

 
  
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  Andrew Duff, im Namen der ALDE-Fraktion. – Frau Präsidentin, wir haben mit großem Interesse die Rede von Kommissar Šefčovič verfolgt, der anscheinend eher darauf bedacht ist, den Rat versöhnlich zu stimmen, als darauf, den Standpunkt des Parlaments ernsthaft anzugreifen. Dies ist meiner Meinung nach ganz richtig, denn wenn der Rat – der am heutigen Abend offensichtlich noch nicht anwesend ist – ernsthaft daran interessiert gewesen wäre, eine Vertragspartei dieser Rahmenvereinbarung zu werden, hätte er das durchaus tun können.

Wir als Parlament wissen, dass wir unsere neuen Befugnisse infolge des Inkrafttretens des Vertrages von Lissabon vertraulich und verantwortlich ausüben müssen. Wir sind auch verpflichtet, die Handlungsfähigkeit der Union bei internationalen Verhandlungen durch ein effektives Vorgehen der Kommission zu unterstützen. Ich möchte vor allem darauf hinweisen, dass sich Präsident Barroso dafür einsetzen muss, den Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder, insbesondere die Erklärungen über die finanziellen Interessen, zu überarbeiten. Wir waren uns gewisser Schwachpunkte bewusst, die sich im Laufe der Zustimmung des Parlaments zur Kommission Barroso II gezeigt haben.

 
  
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  Ryszard Czarnecki , im Namen der ECR-Fraktion. (PL) Unser spanischer Kollege, Herr Méndez de Vigo, verwies auf die großen Probleme bei seinem Versuch, seiner Familie die sehr speziellen rechtlichen und verfahrensrechtlichen Beziehungen zwischen den Institutionen der Europäischen Union darzulegen. Er ist geduldiger als ich. Ich habe noch nicht einmal versucht, dies mit meiner Frau zu besprechen, weil es zu kompliziert ist. Meiner Meinung nach hat sich der Vertrag von Lissabon als eine Art „Blind Date“ herausgestellt, was bedeutet, dass es keine gute oder sinnvolle Sache ist, jetzt erst damit anzufangen, die Befugnisse der einzelnen Organe der Union zu definieren. Es ist spät, aber, wie es im amerikanischen Film so schön heißt: „besser spät als nie“. Lassen Sie uns nicht über Freundschaft sprechen, wie von Herrn Méndez de Vigo vorgeschlagen. Lassen Sie uns lieber über praktischere Beziehungen und eindeutigere Verträge zwischen der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament sprechen. Das ist besser, als über Freundschaft zu sprechen. Vielen Dank.

 
  
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  Morten Messerschmidt, im Namen der EFD-Fraktion.(DA) Frau Präsidentin, auch ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um die gute Arbeit von Herrn Rangel zu würdigen, die er bei einer Reihe von Abschnitten dieses Berichts geleistet hat. Die Tatsache, dass uns von der Kommission mehr Informationen vorgelegt werden, ist natürlich ein Fortschritt. Die Tatsache, dass auf zwei Notwendigkeiten hingewiesen wird, nämlich die parlamentarische Kontrolle sowie die bessere gemeinsame Zusammenarbeit, ist ebenfalls eindeutig ein Fortschritt.

Ein Bereich jedoch – der sowohl heute als auch bei der vorherigen Aussprache wichtigste Bereich – gibt Grund zur Enttäuschung. Hier ist natürlich von der gemeinsamen Außenpolitik die Rede, bei der Herr Rangel keinerlei Vorwurf gemacht werden kann, wohl aber hinsichtlich der Richtung insgesamt, die in diesem Bereich seit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon eingeschlagen wurde. Ich war Mitglied des Folketing, dem dänischen Parlament, als Dänemark ein „Ja“ zum Vertrag von Lissabon entlockt wurde, zu der Bedingung, dass dies nicht zu einer Aufgabe der Souveränität führt. Alle EU-Behörden haben uns ihr Wort gegeben, dass es keine solche Abtretung von Befugnissen gäbe, und jetzt werden wir gewahr, dass das Europäische Parlament ganz klar eine Befugnis übernimmt, die ursprünglich nicht im Bereich der Außenpolitik vorgesehen war. Dies ist zutiefst bedauerlich, weil sehr viele Europäer, einschließlich natürlich der Franzosen, Niederländer und Iren, die einst die Gelegenheit hatten, „Nein“ zu sagen, diese Zusammenarbeit mit der Erwartungshaltung eingegangen sind, die Außenpolitik sei ein Bereich, in dem ihre Souveränität bewahrt bleibe. Jetzt werden wir gewahr, dass alles in einem Zusammenspiel zwischen der Kommission und dem Europäischen Parlament ausgehandelt wird, wobei der Rat gänzlich außen vor bleibt. Das ist äußerst bedauerlich.

 
  
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  Andrew Henry William Brons (NI). – Frau Präsidentin, ich werde der Versuchung widerstehen, jegliche Vereinbarungen zwischen zwei Befürwortergruppen des so genannten „Projekts“ automatisch als heimtückisch oder wertlos abzutun. Ich werde mich bemühen, diese abhängig von ihren Vor- und Nachteilen zu bewerten.

Das Team des Parlaments hat die Mission, Macht und Einfluss des Parlaments zu verstärken, und es gab einen Erfolgsmaßstab. Es wäre falsch, dies abzustreiten. Es kann auf einige Erfolge zurückblicken, etwa die Gleichstellung von Parlament und Rat, die verstärkte Aufgabe der Kommission, gesetzgebende Initiativen des Parlaments zu berücksichtigen, Fragestunden mit dem Hohen Vertreter, Beteiligung an internationalen Verhandlungen und vieles mehr.

Es gibt allerdings eine Kehrseite. Die Gleichstellung von Parlament und Rat erfordert eine vergleichsweise eingeschränkte Handlungsfähigkeit dieses Organs, das – im Falle meines Landes jedoch in unzureichender Weise – die Interessen der Nationalstaaten vertritt. Weiterhin werden die durch das Parlament ausgeübten Befugnisse von den Führungskräften der großen Fraktionen und den Vorsitzenden des Ausschusses auf unverhältnismäßige Weise wahrgenommen. Die einfachen Abgeordneten dieser Fraktionen haben nicht mehr autonome Befugnisse als wir in unserer Eigenschaft als fraktionslose Mitglieder.

Die Zusage der Beteiligung an internationalen Verhandlungen war auch in der Vereinbarung von 2005 festgelegt, und dem Parlament wurde mit Geringschätzung begegnet. Uns wurde die Identität des Beobachters in dem Abkommen zur Übertragung von Finanzdaten zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten nicht preisgegeben, und als sich die Mitglieder des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres nach dem Grund der vermeintlich notwendigen Geheimhaltung erkundigten, weigerte sich das Mitglied der Kommission, eine Antwort zu geben, das entweder die Frage missverstanden hatte, oder so tat, als würde es sie missverstehen.

 
  
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  Salvatore Iacolino (PPE).(IT) Frau Präsidentin, auch ich möchte die Verhandlungsführer zu dem positiven Ergebnis beglückwünschen, das überdies innerhalb relativ kurzer Zeit erzielt wurde. Der konstruktive interinstitutionelle Dialog findet seine Konkretisierung und Bestätigung durch diese Vereinbarung, die hoffentlich am Mittwoch verabschiedet und anschließend unverzüglich ratifiziert wird.

Diese Vereinbarung wirkt sich sicherlich positiv auf die zentrale Rolle des Europäischen Parlaments aus, wie vom Vertrag von Lissabon eindeutig vorgesehen, und sorgt für eine enge Zusammenarbeit zwischen den Institutionen; die intensive Arbeit der Verhandlungsführer geht mit Sicherheit in diese Richtung. Es besteht kein Zweifel, dass das Parlament Vertrauen in die Kommission setzt, und es muss natürlich die zugunsten genehmigter Programme eingeleiteten Maßnahmen und die konkreten erzielten Ergebnisse mittels ständiger Kontrolle bewerten. Der Verhaltenskodex für Kommissare wird ebenso wie die erforderliche Informationsbeschaffung, einschließlich vertraulicher Informationen, begrüßt.

Ich bin gegen einige Änderungen, die meiner Meinung nach nicht die entgegengesetzte Richtung einschlagen, selbst wenn sie im Großen und Ganzen halbwegs mit der beabsichtigten Fassung des vereinbarten Wortlauts übereinstimmen. Ferner bin ich überzeugt, dass dieser Bericht eine bessere Gesetzgebung und Folgenabschätzung in Bezug auf die einzelnen Gesetzgebungsvorschläge ermöglicht. Gleichzeitig müssen die Beziehungen mit den nationalen Parlamenten gestärkt werden, die diesen Aktivitäten spiegelbildlich gegenüberstehen.

Die in Bezug auf die Agenturen geleistete Arbeit wird begrüßt, und ich bin überzeugt, dass das Primat der Politik auch von einer größeren Bereitschaft der Generaldirektionen der Kommission, mit dem Parlament zusammenzuarbeiten, abhängig ist.

Abschließend hoffe ich, dass die Kommission die Vereinbarung, sobald sie festgelegt ist, ohne Bürokratieaufwand umsetzen wird.

 
  
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  Zita Gurmai (S&D). – Frau Präsidentin, ich bin erfreut, zu sehen, dass die neue Rahmenvereinbarung zu einer erheblichen Verbesserung und Vertiefung der Beziehungen zur Kommission beiträgt und dass die besondere Partnerschaft die neuen Rechte des Europäischen Parlaments widerspiegelt, die ihm durch den Vertrag von Lissabon übertragen wurden. Dank der hervorragenden Arbeit, die innerhalb der Kommission und der Arbeitsgruppe geleistet wurde, führen die praktischen Lösungen, die in der vorgeschlagenen überarbeiteten Vereinbarung enthalten sind, zu deutlichen Verbesserungen in den Bereichen Gesetzgebungsverfahren und Planung, parlamentarische Prüfung, Informationspflichten sowie Präsenz der Kommission im Parlament. Willkommen, Kommissar Šefčovič!

Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit vor allem auf zwei Punkte lenken: Ich halte die Beteiligung des Parlaments an internationalen Verhandlungen, die die Zustimmung des Parlaments erleichtert und das Verfahren berechenbarer macht, für einen großen Fortschritt. In meinen Augen ist die Nachbereitung der vom Parlament ausgehenden Anfragen zu Gesetzesinitiativen einer der wichtigsten Aspekte. Ich begrüße die Entwicklung dahingehend, dass die Kommission innerhalb von drei Monaten nach der Verabschiedung eines Antrags für eine Gesetzgebungsinitiative Bericht über dessen konkreten Verlauf erstatten muss; die Kommission muss spätestens nach einem Jahr einen Gesetzesvorschlag unterbreiten oder den Vorschlag in das Arbeitsprogramm des folgenden Jahres mit aufnehmen. Sollte die Kommission keinen Vorschlag unterbreiten, ist sie zu einer ausführlichen Darlegung von Gründen gegenüber dem Parlament verpflichtet.

Als Berichterstatter für die Europäische Bürgerinitiative hoffe ich, dass auch die Nachbereitung der Anfragen der Bürgerinnen und Bürger gleichberechtigt vorgenommen wird. Ich war erfreut, dass der Bericht im Ausschuss größtenteils auf Zustimmung stieß. Ich hoffe, dass die Plenarsitzung die von der Kommission und der Arbeitsgruppe des Europäischen Parlaments vereinbarte Linie weiterführt. Das haben Sie gut gemacht, ich danke Ihnen sehr herzlich.

 
  
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  Trevor Colman (EFD). – Frau Präsidentin, diese Rahmenvereinbarung über die Beziehung zwischen der Kommission und diesem Parlament, die durch den Vertrag von Lissabon – oder vielmehr durch die EU-Verfassung – herbeigeführt wurde, soll für einen demokratischeren Regierungsprozess sorgen. In Wahrheit ist dies nichts als eine Illusion über eine Demokratie, wo keine existiert.

Folgende Punkte sind von Bedeutung: Der Vertrag von Lissabon stellt im Vereinigten Königreich, dessen britische Bürgerinnen und Bürger von der herrschenden politischen Klasse betrogen wurden, als sie ihr Urteil über den Vertrag hätten fällen sollen, keine demokratische oder moralische Instanz dar. Die so genannten Änderungen, die in dieser Vereinbarung vorgenommen wurden, werden die Macht und die Aktivität der nicht gewählten und zu wenig verantwortungsbewussten Kommission, die von diesem nachgiebigen Parlament unterstützt wird, in keiner Weise schmälern. In der Praxis bedeutet dies: „business as usual“ in der EU, in den Hinterzimmern und hinter verschlossenen Türen.

Die Empfehlung wird zu gegebener Zeit lauten, entschieden gegen diese Vorschläge zu stimmen, weil wir den Vertrag von Lissabon nicht anerkennen, und auch nicht anerkennen werden, solange er der britischen Bevölkerung nicht zur Entscheidung vorgelegt wurde. Das ist wahre Demokratie.

 
  
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  Monika Flašíková Beňová (S&D). – (SK) Ich bin sehr erfreut, in unserer heutigen Sitzung mit Ihnen über die überarbeitete Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission sprechen zu können. Diese Überarbeitung verleiht der stärkeren Position, die dem Europäischen Parlament infolge der Verabschiedung des Vertrages von Lissabon zuteilwurde, eine konkrete Gestalt und bekräftigt diese. Heute möchte ich gerne vor allem auf die Vereinbarung eingehen, die zwischen der Kommission und der Arbeitsgruppe des Europäischen Parlaments zur Rahmenvereinbarung geschlossen wurde, und mich bei Ihnen, Herr Vizepräsident, für Ihr persönliches Engagement bedanken.

Lassen Sie mich einige Kommentare zur Rahmenvereinbarung anbringen. Die stärkere Position des Europäischen Parlaments sorgt für eine demokratischere Europäische Union. Als gewählte Vertreter der Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten werden wir uns an der Erlassung europäischer Rechtsvorschriften beteiligen und eine größere Kontrolle über die Kommission ausüben können. Die Kommission wird etwa verpflichtet sein, uns nach der Verabschiedung eines Antrags für eine Gesetzgebungsinitiative Bericht über dessen konkreten Verlauf zu erstatten. Die Kommission wird gleichermaßen verpflichtet sein, uns im Falle einer beabsichtigten Änderung des Verhaltenskodex für Kommissare um unsere Zustimmung zu bitten. Unsere volle Zustimmung findet auch die Tatsache, dass das Europäische Parlament auf der Grundlage des Vertrages besser und transparenter über den Abschluss internationaler Abkommen informiert wird. Die vorgenannten Bestimmungen sind nicht die einzigen; die überarbeitete Rahmenvereinbarung enthält weit mehr Bestimmungen dieser Art, und ich bin der festen Überzeugung, dass sie gänzlich zu einer effektiveren und engeren Zusammenarbeit zwischen beiden Institutionen und zu einer kohärenteren Umsetzung des Vertrages von Lissabon führen werden.

Abschließend möchte ich einen Schlüsselbereich hervorheben: die zeitnahe Zusammenarbeit des Parlaments bei Anfragen auf Initiative europäischer Bürgerinnen und Bürger ist eine maßgebliche Bestimmung, die nach der Vereinbarung einen engen Kontakt zwischen dem Europäischen Parlament und den Bürgerinnen und Bürgern herstellen wird.

 
  
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  Hannes Swoboda (S&D). - Frau Präsidentin! Ich möchte zuerst dem Kollegen Rangel herzlich für seinen Bericht danken, und natürlich Herrn Šefčovič für die Verhandlungen, die wir geführt haben. Er war kein leichter Verhandlungspartner, aber er war ein fairer Verhandlungspartner. Ich glaube, wir haben ein gutes Ergebnis erzielt. Das konkrete Ergebnis ist natürlich die Basis unserer Zusammenarbeit, und die Interpretation, die Herr Rangel gibt, ist vielleicht etwas extensiv, aber man wird ja noch Ziele vor Augen haben dürfen.

Was jetzt bleibt, ist nicht nur die Offenheit und Transparenz zwischen unseren Organen, sondern auch dass wir den – nichtanwesenden – Rat davon überzeugen, dass, wenn wir gut zusammenarbeiten, das nicht unbedingt auf Kosten des Rates geht. Der Rat verhält sich leider manchmal wie ein Kind, dem ein Spielzeug weggenommen wird und das jetzt jammert und beleidigt ist. Statt beleidigt zu sein und mit Klagen zu drohen, sollte der Rat mitarbeiten, so dass wir für die Bürgerinnen und Bürger unseres Kontinents das Beste herausholen. Denn wenn wir nach außen hin stark sein wollen – und die gemeinsame Außenpolitik, gemeinsame Handelsverträge etc. sind ein wichtiger Aspekt des Ganzen –, dann wäre es am besten, wenn wir zusammenarbeiten.

 
  
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  Kader Arif (S&D).(FR) Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der Vertrag von Lissabon stärkt, wie wir alle wissen, und worauf soeben hingewiesen wurde, die Rechte des Parlaments. Wenige von uns sind sich jedoch der radikalen Veränderung, die er mit sich bringt, bewusst, insbesondere im Bereich der Handelspolitik, die ich aufmerksam verfolge.

Mit dem Vertrag von Lissabon werden alle internationalen Handelsabkommen vom Parlament ratifiziert. Dies hat bereits für einige Diskussionen gesorgt, und die Aussprachen über das Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ACTA) und über das Freihandelsabkommen mit Korea sind nur erste Anzeichen hierfür. Die Sozialisten und Demokraten im Ausschuss für Handel wollten jedoch über den Rahmen dessen hinausgehen, was laut Vertrag zulässig ist. Ich bin deren Sprecher, und ungeachtet der Skepsis und des Widerstands hier und da übermittelte ich eine klare Botschaft: Sollte vom Parlament ein Handelsabkommen zu ratifizieren sein, muss es von Anfang an in dem Prozess involviert sein. Das, was ursprünglich utopisch erschien, ist nunmehr ein Kernelement unserer Beziehungen mit der Kommission, da wir bei Verhandlungsmandaten vollständig einbezogen werden. Ich begrüße dies.

Daher ersuche ich die Kommission und den Rat, den Gemeinschaftsgeist und den demokratischen Willen, die ein Herzstück des Vertrages bilden, weiterhin zu wahren. Ich ersuche ebenfalls meine Kolleginnen und Kollegen – da wir in Bezug auf die Kommission und den Rat unter einer Art Stockholm-Syndrom leiden – von all unseren Rechten Gebrauch zu machen, da es hierbei um die Rechte unserer Mitbürger geht.

 
  
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  Guido Milana (S&D).(IT) Frau Präsidentin, die Revision der Vereinbarung zwischen dem Parlament und der Kommission schafft eine Grundlage für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den beiden Institutionen. Es wurden viele Fortschritte erzielt, was die Verfahren, Legislativplanung, parlamentarische Prüfung, Informationspflichten, sowie Präsenz der Kommission im Parlament angeht. Dennoch möchte ich unbedingt auf den Fortschritt hinweisen, der in Bezug auf die interinstitutionellen Aspekte internationaler Beziehungen erzielt wurde.

Die Rolle, die dem Parlament zuteilwurde, sollte nicht als gestärkt bezeichnet werden: Sie ist eine Bedingung. Wir hoffen, dass niemand die Anwesenheit von Beobachtern des Europäischen Parlaments bei multilateralen und bilateralen internationalen Konferenzen als rein verantwortungsbewusstes Handeln in Frage stellt. Sollte den Mitgliedern des Europäischen Parlaments bei bilateralen Abkommen, wie zum Beispiel Fischereiabkommen, der Status eines Beobachters verwehrt werden, würde dies tatsächlich einer vollen Kenntnis des auszuhandelnden Bereichs, über den das Parlament anschließend eine Meinung äußern muss, im Wege stehen.

Ich glaube, dass wir auf diese Voraussetzungen nicht verzichten können, da das Parlament anderenfalls bilaterale Abkommen ablehnen würde, die per definitionem nicht geändert werden können, und die Abstimmung in Ermangelung einer Partnerschaft zu einer reinen Formalität machen würden.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE). (CS) Ich freue mich sehr, dass die Europäische Kommission anerkennt, wie wichtig demokratischere Entscheidungsprozesse für eine erfolgreiche Zukunft der Union sind. Daher handelt es sich hier um eine Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments. Ich begrüße, dass die neue Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission dafür sorgt, dass die Bedeutung des Parlaments über die Vorschriften des Vertrages von Lissabon hinaus gestärkt wird. Ich begrüße die Tatsache, dass die Vereinbarung detailliertere Folgeabschätzungen und bessere Reaktionen der Kommission auf die politischen Anforderungen des Europäischen Parlaments ermöglicht. Besonders wichtig ist, dass die Kommission den Abgeordneten einen wirklich besseren Zugang zu Dokumenten, einschließlich der Vorschläge zu internationalen Abkommen, gewährt. Dies ist hier bereits gesagt worden. Ihre Ratifizierung kann nicht nur eine Formalität sein, wie es oft in nationalen Parlamenten üblich ist. Wir brauchen im Vorfeld entsprechende Informationen, um ihre Inhalte im weiteren Verlauf mitgestalten zu können. Der Rat, der sich benachteiligt fühlt, muss sich an die Tatsache gewöhnen, dass er in Zukunft deutlich besser mit dem Europäischen Parlament zusammenarbeiten muss.

 
  
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  Jaroslav Paška (EFD).(SK) Der Vertrag von Lissabon bringt neue Aufgaben und Verpflichtungen mit sich, sowohl für das Europäische Parlament als auch für die Europäische Kommission.

Es ist lobenswert, dass wir in weniger als einem Jahr nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon die überarbeitete Rahmenvereinbarung über eine verbesserte Zusammenarbeit bei gemeinsamen Aufgaben der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments vorliegen haben. Das gegenseitige Einvernehmen bei gemeinsamen Verfahren wird sicherlich zur Vermeidung möglicher Missverständnisse bei gemeinsamen Entscheidungsfindungen beitragen. Die Europäische Union gründet sich auf ein Übereinkommen der Nationalstaaten, die uns – sowohl dem Europäischen Parlament als auch der Europäischen Union – einen Teil ihrer Befugnisse abgetreten haben. Daher ist der Vertrag von Lissabon bei bestimmten Belangen mit der Verpflichtung verbunden, mit nationalen Parlamenten zusammenzuarbeiten. Die korrekte Form dieser Zusammenarbeit sollte der nächste Schritt sein, wenn es darum geht, die Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union zu definieren. Darum möchte ich bitten, Herr Kommissar.

 
  
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  Franz Obermayr (NI). - Frau Präsidentin! Parlament und Rat fungieren in der EU als Gesetzgeber und sind im Fall des EU-Parlaments direkt, im Fall des Rates zumindest indirekt demokratisch legitimiert. Dennoch ist die Kommission, welche keinerlei demokratische Legitimation besitzt, nach wie vor das einzige Organ, das Vorschläge für die EU-Regelungen einbringen kann – und das trotz des Vertrags von Lissabon. Somit sehe ich hier noch massive Defizite.

Damit das EU-Parlament sein Initiativrecht effizient wahrnehmen kann, muss auch die Informationspflicht entsprechend erweitert werden. Mit dem neuen Instrument der Bürgerinitiative sollte das Parlament als Vertretungsorgan der Bürger so früh wie möglich in den legislativen Prozess eingebunden werden.

Auch im Bereich der internationalen Beziehungen muss der Informationsfluss zwischen Kommission einerseits und Parlament andererseits gestärkt werden. Die EU-Außenpolitik darf nicht alleinige Kompetenz eines relativ bürgerfernen und bürokratischen EAD werden.

 
  
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  Elena Băsescu (PPE).(RO) Ich denke, dass die neue Vereinbarung die Beziehungen zwischen dem Parlament und der Europäischen Kommission von 2010 bis 2015 erheblich verbessern wird.

Der Zeitpunkt zur Überprüfung der rechtlichen Grundlage für diese Zusammenarbeit, die nur kurze Zeit nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon vorgenommen wird, ist passend. Die neuen Regelungen legen die politische Verantwortung beider Institutionen genau fest und sorgen für eine Stärkung der Rechte, die das Europäische Parlament kürzlich im Entscheidungsprozess erworben hat.

Basierend auf dem Prinzip der Gleichstellung wird das Parlament, was den Zugang zu legislativen oder haushaltsrelevanten Dokumenten angeht, die gleichen Rechte ausüben wie der Rat. Zusätzlich wird die öffentlichkeitswirksame Rolle, die das Parlament bei der Ausarbeitung des EU-Jahresarbeitsprogramms spielt, die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der Festsetzung von Prioritäten der europäischen Politik verstärken.

 
  
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  Krisztina Morvai (NI).(HU) Wie eine biblische Weisheit besagt, bringt jeder gute Baum gute Früchte, aber der kranke Baum bringt schlechte Früchte. Der Vertrag von Lissabon wurde unter diktatorischen Verhältnissen unterzeichnet, was bedeutet, dass er keine demokratischen Auswirkungen haben kann. Er wurde den Nationalstaaten, zumindest Ungarn, meinem Heimatland, unter ausdrücklich diktatorischen und antidemokratischen Umständen aufgezwungen, da er ein Vertrag ist, der den Menschen hinter ihrem Rücken und über ihre Köpfe hinweg zahlreiche Entscheidungsbefugnisse, die ihr eigenes Schicksal betreffen, genommen und diese an Brüssel abgetreten hat. Aufgrund von Naturrecht ist der Vertrag von Lissabon offenkundig ungültig, zumindest was Ungarn angeht, weil erstens versäumt wurde, diesen außerordentlich wichtigen Vertrag mit den Menschen, der Öffentlichkeit und diversen zivilen Organisationen zu besprechen und auf diese abzustimmen, und er zweitens ohne eine Vorstellung über den Inhalt des Textes angenommen wurde. So viel zu den demokratischen Auswirkungen dieses diktatorischen Vertrages.

 
  
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  Maroš Šefčovič, Vizepräsident der Kommission. – Frau Präsidentin, zunächst möchte ich allen Rednern danken, ganz besonders denjenigen, die ihre Unterstützung für die Rahmenvereinbarung zum Ausdruck gebracht haben, denn ich denke, dass sie eine sehr wichtige Anleitung dafür ist, wie wir in Zukunft besser zusammenarbeiten können.

Ich möchte der Arbeitsgruppe und dem Team des Europäischen Parlaments nochmals meinen Dank aussprechen, denn wir haben viel Zeit miteinander verbracht. Wir hatten elf Runden sehr intensiver Verhandlungen, aber diese harte Arbeit hat sich ausgezahlt, und ich denke, dass wir heute dank einer ausgezeichneten Vereinbarung einen wirklichen Grund zum Feiern haben.

Selbstverständlich habe ich den Anmerkungen der Damen und Herren Abgeordneten und ihren Fragen, von denen einige Bedenken über die erzielte Vereinbarung zum Vorschein brachten, mit großer Aufmerksamkeit zugehört.

Ich möchte daher zunächst unterstreichen, dass es für die Kommission ein wichtiger Grundsatz ist, die etablierten und bewährten Verfahren bei der Zusammenarbeit zwischen unseren Institutionen aufrecht zu erhalten. Das bedeutet, dass sich die überarbeitete Rahmenvereinbarung nicht nachteilig auf bewährte Verfahren auswirken sollte. Tatsächlich erwarte ich, dass die Anwendung der Rahmenvereinbarung in allen Fällen klare Verbesserungen hervorbringen wird.

Gleichwohl realisierten beide Vertragsparteien bei den Verhandlungen, dass ihnen die Auslegung Schwierigkeiten bereiten wird, aber sie erklärten sich auch bereit, die überarbeitete Rahmenvereinbarung so konstruktiv wie möglich umzusetzen, und ich kann Ihnen versichern, dass sich die Kommission dazu verpflichtet fühlt.

Die Praxis, davon bin ich überzeugt, wird zeigen, dass sich viele der heute geäußerten Bedenken nicht bewahrheiten werden. Außerdem werden manche Erwartungen, die über die kraft der Verträge zugewiesenen Befugnisse der beiden Institutionen hinausgehen, korrigiert werden müssen. Erlauben Sie mir, als Antwort auf die Anfrage hinsichtlich meiner Aussage zum Verhaltenskodex zu bekräftigen, dass die Kommission bald einen Vorschlag für einen überarbeiteten Verhaltenskodex vorlegen wird und, gemäß der Rahmenvereinbarung, rechtzeitig die Meinung des Parlaments einholen wird, wie bei den Verhandlungen zugesichert.

Abschließend möchte ich hervorheben, dass wir uns im Falle etwaiger Probleme noch einmal zusammensetzen und Lösungen suchen werden. Tatsächlich haben wir bereits eine Überprüfung der Rahmenvereinbarung für Ende 2011 vorgesehen, die uns genügend Möglichkeiten bieten wird, mögliche Fehler zu berichtigen.

In diesem Sinne freue ich mich sehr darauf, mit Ihnen auf Grundlage dieser überarbeiteten Rahmenvereinbarung zusammenzuarbeiten, und hoffe und erwarte, dass Sie am Mittwoch für diese Vereinbarung stimmen werden.

Ich glaube und hoffe, dass sich dieser positive Geist auch auf die Beziehungen zwischen allen Institutionen der Europäischen Union insgesamt erstrecken wird, denn das ist es, was die Bürgerinnen und Bürger von uns erwarten und was wir leisten sollten.

 
  
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  Paulo Rangel, Berichterstatter.(PT) Ich möchte meine Schlussrede darauf aufbauen, was in dieser Aussprache diskutiert wurde. Abschließend möchte ich Ihnen Folgendes sagen. Eines der wichtigsten Ziele dieser Rahmenvereinbarung bestand darin, den Rat und das Parlament in ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und haushaltsrelevanten Belangen gleichzustellen, also parallel zu positionieren. In Bezug auf andere Belange war es ferner Ziel, das aus dem Vertrag von Lissabon hervorgehende Kräftegleichgewicht und das Prinzip der Gewaltenteilung zu wahren, so dass das Parlament seine politische Kontrollfunktion außerhalb der ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und haushaltsrelevanten Belange besser ausüben kann.

Ich denke, dass die Klarstellung, die diese Rahmenvereinbarung bietet, für beide Institutionen gut ist. Ihre Beziehungen zueinander werden hierdurch klarer und transparenter.

Aber sie ist auch für die anderen Institutionen gut, besonders für den Rat, weil der Rat nun eine eindeutige Grundlage hat, mit einem klaren Verständnis und einer Vision davon, wie er die Beziehungen zwischen dem Parlament und der Kommission nach den Verbesserungen aus dem Vertrag von Lissabon handhaben wird. Daher wird, bei aller emotionaler Reaktion des Rates oder direkter Kritik zur Rahmenvereinbarung, eine Zeit kommen, in der er sich daran erinnern wird, dass sie ein positiver Schritt für alle Institutionen war, und eine Zeit, in der es nicht nur für zwei, sondern, wie von der europäischen Öffentlichkeit gewünscht, endlich für drei Institutionen eine Rahmenvereinbarung geben wird, die allesamt ihre Sichtweise der Worte und des Geistes des Vertrages von Lissabon darlegen werden.

Ich begrüße die Offenheit, die die Kommission während dieses gesamten Verfahrens gezeigt hat.

 
  
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  Die Präsidentin. − Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Mittwoch, 20. Oktober, statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)

 
  
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  Rafał Trzaskowski (PPE), schriftlich.(PL) Als wir vor einem Jahr die Gespräche über die neue interinstitutionelle Vereinbarung aufnahmen, wiesen wir darauf hin, dass, angesichts der Stärkung des Parlamentes durch den Vertrag von Lissabon, die Zeit für eine neue Qualität unserer Zusammenarbeit mit der Kommission gekommen war. Ich sagte damals selber, dass das Parlament durch den Vertrag von Lissabon gewiss Vorteile auf Kosten der Kommission erlangt hat aber der Teufel im Detail steckt und es von diesen Details abhängt, wie sinnvoll unsere Verhandlungsführer den Wortlaut des Vertrages in der Rahmenvereinbarung in konkrete Bestimmungen umsetzen können. Heute liegen uns diese Bestimmungen vor, und wir haben es geschafft, die Vereinbarungen, die wir in der Entschließung im Rahmen der Plenarsitzung im Februar getroffen haben, aufzunehmen, und hierfür möchte ich unsere Verhandlungsführer und den Berichterstatter des Ausschusses für konstitutionelle Fragen, Herrn Rangel, beglückwünschen. Hoffen wir, dass die Vereinbarung trotz der anfänglichen Spannungen, die zwischen uns und der Kommission aufgrund der Auslegungen der ausgehandelten Bestimmungen herrschten, zu einer effizienteren und effektiveren Zusammenarbeit zwischen unseren Institutionen beitragen wird.

 
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