Die Präsidentin. – Der nächste Tagesordnungspunkt ist der Bericht von Frau Weiler im Namen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Neufassung) (KOM(2009)0126 – C7-0044/2009 – 2009/0054(COD) (A7-0136/2010).
Barbara Weiler, Berichterstatterin. − Frau Präsidentin, verehrte Präsidentschaft, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich dem Team der Schattenberichterstatter des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, den Mitarbeitern und allen, die an diesem hervorragenden Ergebnis mitgewirkt haben, danken. Ohne die konstruktive und faire Zusammenarbeit mit der Kommission und mit der belgischen Präsidentschaft wäre es sicher nicht zu diesem Ergebnis gekommen.
Ich bin – wie Sie sich denken können – als Berichterstatterin sehr zufrieden mit dem Ergebnis, zum einen, weil wir erhebliche Verbesserungen gegenüber der alten Richtlinie erreicht haben, und zum anderen, weil wir neue Wege für eine bessere Zahlungsmoral eingeführt haben. Das Ziel ist erreicht, na, ich möchte lieber sagen, die Weichen sind gestellt, um die Liquidität der KMU, der kleinen und mittleren Unternehmen, zu verbessern und für Investitionen in neue Produkte, in neue Jobs und in neue Verfahren zu sichern.
Warum war es erforderlich, diese Richtlinie zu verbessern? Das Gesetz aus dem Jahr 2000 war unverbindlich und wenig effizient. In den letzten Jahren hat sich die Zahlungsmoral in fast allen Mitgliedstaaten verschlechtert, und zwar schon vor der Finanz- und Wirtschaftskrise. Die Reform wurde auch von den kleinen Unternehmen gewünscht, die im Rahmen des Small Business Act ihre Wünsche geäußert haben, dass die Zahlungsmoral in Europa erheblich effizienter gestaltet werden soll.
Zu den Ergebnissen: Zum einen haben wir einen neuen Weg beschritten. Wir haben strikte Regeln. Grundsätzlich gilt die 30-Tage-Frist mit wenigen Ausnahmen, und die müssen begründet werden. Wir haben höhere Verzugszinsen eingeführt, nämlich 8 %. Wir haben die Beitreibungskosten auf eine einheitliche Summe festgelegt, ganz unbürokratisch 40 Euro, und wir haben erreicht, dass die kleinen Unternehmen ihre Rechte einfacher durchsetzen können als bisher.
Die zweite Seite des neuen Weges sind aber die positiven Anreize und die neuen Instrumente, zum Beispiel das Benennen von Auftraggebern mit guter Zahlungsmoral, die verstärkte Information der kleinen Unternehmen über ihre Rechte, Abschlagszahlungen und Förderung alternativer Streitschlichtungsmechanismen.
Dieses Gesetz ist auch ein Gesetz zu better regulation, und es wird auch für die EU-Institutionen gelten. Darauf sind wir besonders stolz, denn – Sie ahnen es sicherlich – nicht alle waren davon begeistert.
Selbstverständlich gab es auch einige Konflikte; einige davon möchte ich benennen. Zum Ersten: Im Parlament gab es am Anfang sicherlich große Unterschiede, große Meinungsvielfalt. Allein die 100 Änderungsanträge haben bewiesen, dass wir uns auch dort erst zusammenraufen mussten. Die Kommission war sicherlich nicht immer zufrieden mit unseren Ansätzen, auch mit der Erweiterung auf Business to Business, aber ich denke, wir haben insgesamt ein gutes Ergebnis erreicht.
Problematisch war der Rat. Es ist bedauerlich, dass der Rat seinem Ziel, den kleinen Unternehmen zu helfen, nicht immer gerecht geworden ist. Das bedauere ich besonders für die relativ reichen und gut strukturierten Länder wie Deutschland und Österreich.
Zu den Verbänden kann ich nur sagen, sie waren konstruktiv, auch wenn wir selbstverständlich nicht immer ihre Meinungen akzeptieren und ihren Meinungen folgen konnten.
Als Resümé die nächsten Schritte: Nach der morgigen Abstimmung erwarten wir, dass der Rat die letzte positive Abstimmung vornimmt, und dann können die Mitgliedstaaten dieses Gesetz umsetzen. Wir erwarten, dass es nicht erst zwei Jahre dauert, bis die Umsetzung erfolgt, sondern dass die Mitgliedstaaten bereits im Januar nächsten Jahres mit der nationalen Umsetzung beginnen.
Antonio Tajani, Mitglied der Kommission. – (IT) Frau Präsidentin! Ich glaube, diese Debatte bringt eine wichtige Arbeitsphase zum Abschluss. Die Kommission, das Parlament und der Rat haben einhellig beschlossen, den Klein- und Mittelbetrieben (KMU) eine konkrete Antwort zu geben, indem sie einen Teil des Small Business Act umsetzen. Morgen wird hoffentlich eine Richtlinie verabschiedet, die es vielen KMU in der Europäischen Union ermöglichen wird, erleichtert aufzuatmen.
Die Anzahl unbezahlter Rechnungen nimmt schon zu lange zu: Letztes Jahr gab es einen 8%igen Anstieg und heute belaufen sich uneinbringliche Forderungen auf 300 Mrd. EUR. Dies ist ein Problem, das KMU in extreme Schwierigkeiten bringt. Häufig droht ihnen die Geschäftsaufgabe, weil sie aufgrund des Unvermögens großer Unternehmen und, insbesondere, öffentlicher Behörden, ihren Verpflichtungen nachzukommen, nicht überleben können. Ich glaube, die Institutionen der Union sind bereit, eine positive Antwort für die EU-Wirtschaft zu geben. Wenn die Rechtsvorschriften, die wir bald verabschieden werden, voll in Kraft sind, werden ungefähr 180 Mrd. EUR wieder in Umlauf gebracht, was Wachstum und Innovationsprogramme zugunsten der KMU anregen wird.
Wie Sie wissen, ist der Zugang zu Krediten für die Entwicklung und eine höhere Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen wichtig. Ich glaube daher, dass der Beschluss, diese von der Kommission vorgeschlagene Richtlinie zu unterstützen, für unsere Wirtschaft von großer Bedeutung ist, weil sie schließlich Millionen von europäischen Unternehmen eine Antwort bietet und Millionen Arbeitern Hoffnung gibt, die dank des Bestehens solcher Unternehmen, die das Rückgrat unserer Wirtschaft bilden, Arbeit haben.
Ich möchte der belgischen Ratspräsidentschaft für die wichtige Rolle, die sie bei der Vermittlung spielte, danken, und ich danke auch allen Mitgliedern des Europäischen Parlaments, die während dieser Phase harte Arbeit geleistet haben, angefangen bei Frau Weiler, Herrn Baldassarre und Herrn De Angelis sowie den Schattenberichterstattern, die es möglich machten, eine positive Lösung zu finden.
Als Folge der Harmonisierung der Zahlungsfristen für öffentliche Organe, die ihre Rechnungen innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen haben, werden wir, glaube ich, einen bedeutenden Betrag an zusätzlichem Geld in die Unternehmenskassen spülen. Diese Vorschriften werden auch bewirken, ganz besonders jene öffentlichen Behörden, die ihre Zahlungen verzögern, entschieden dazu aufzufordern, ebenfalls ihre Managementmethoden auf den aktuellen Stand zu bringen. Denn wenn eine öffentliche Körperschaft Güter oder Dienstleistungen erwirbt, sind die Mittel zu deren Finanzierung bereits im Haushaltsplan dieser Behörde vorhanden. Daher sollte es keine Schwierigkeit sein, die Gläubiger pünktlich zu bezahlen. Man sollte außerdem betonen, dass kürzere Zahlungsfristen bei den öffentlichen Behörden zu Einsparungen führen.
Ein anderer wichtiger Punkt im Übereinkommen ist, dass die Unternehmen selbst ihre Rechnungen innerhalb von 60 Tagen zu zahlen haben, es sei denn, zwischen den Parteien einigt man sich auf andere, dem Gläubiger gegenüber nicht unfaire Bedingungen.
Abschließend muss ich darauf hinweisen, dass es den Mitgliedstaaten freigestellt bleibt, Vorschriften, die für den Gläubiger günstiger sind als die unter der Richtlinie notwendigen, beizubehalten oder zu erlassen. Folglich hindert dieses Rechtsetzungsdokument die Mitgliedstaaten nicht daran, kürzere Zahlungsfristen oder härtere Strafen zu erlassen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete, diese neue Richtlinie zeigt die Entschlossenheit der Union, den europäischen Unternehmen, und besonders den KMU, einen entscheidenden Impuls zu geben, um die Wirtschaftskrise, der die Kommission mit Hilfe einer Reihe von Maßnahmen beizukommen sucht, zu überstehen. Wir haben gerade die Mitteilung über Innovationen eingereicht und nächste Woche werden wir auch die über die neue Industriepolitik einreichen, und Innovationen und Industriepolitik können nicht ohne den Zugang zu Krediten in die Praxis umgesetzt werden.
Morgen wird das Parlament im Einvernehmen mit der Ratspräsidentschaft und der Europäischen Kommission eine konkrete Antwort auf diese Erwartungen geben.
Francesco De Angelis, Berichterstatter für die Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie. – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte Frau Weiler für ihre ausgezeichnete Arbeit danken. Mit dieser Vorschrift setzt Europa einem Verfahren ein Ende, das eine Vielzahl von Klein- und Mittelbetrieben (KMU) in die Knie gezwungen hat. Das Parlament ergreift Maßnahmen, um KMU – die schwächsten Unternehmen und diejenigen, die am meisten den Auswirkungen der Krise ausgesetzt sind – vor Liquiditätsproblemen und Problemen beim Zugang zu Krediten zu schützen. Die gegenwärtige Praxis der Zahlungsverzögerung drängt eine Vielzahl von Kleinunternehmen in den Bankrott, was sich wiederum negativ auf die Beschäftigung auswirkt.
Daher ist die Vorschrift wichtig: Sie setzt die maximale Zahlungsfrist auf 60 Tage fest, erhöht die Zinsen für Zahlungsverzug auf 8 % und verbietet Vertragsbedingungen, die dem Gläubiger gegenüber unfair sind. In anderen Worten: Sie legt klare Fristen, Anreize und vor allem keine Ausnahmen fest. Das sind Maßnahmen, die entwickelt wurden, um die KMU zu schützen, unser wirtschaftliches und produktives Gefüge zu stimulieren und die Beschäftigung anzukurbeln.
Die Mitgliedstaaten sind nun an der Reihe, zügig wirksame Schritte zu unternehmen, um diese Richtlinie umzusetzen, was bestätigt, dass Europa existiert, nützlich und nachhaltig ist.
Raffaele Baldassarre, Berichterstatter für die Stellungnahme des Rechtsausschusses. – (IT) Frau Präsidentin, Herr Tajani, Frau Weiler, meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr und bin sehr stolz darüber, zur Verabschiedung dieser Richtlinie im Namen des Rechtsausschusses beigetragen zu haben. Sie ist eine überaus wichtige antizyklische Maßnahme, die die Unternehmen, besonders die Klein- und Mittelbetriebe (KMU), wirklich unterstützt, indem sie eindeutige Zahlungsbedingungen und angemessene Strafen festlegt, um öffentliche Behörden genauso wie Privatunternehmen in der Europäischen Union zur pünktlichen Zahlung anzuhalten. Wenn jeder der Beteiligten seine Schulden rechtzeitig bezahlte, würde die europäische Wirtschaft eine Finanzspritze im Wert von 300 Mrd. EUR erhalten.
Unser Markt wird kein gemeinsamer sein und unser Wettbewerb nicht fair, solange wir keine einheitlichen Regeln eingeführt haben, die für jeden gelten. Das ist die Motivation hinter der neuen Richtlinie zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs: Sie zwingt die öffentlichen Behörden, effizienter und rechtschaffener in ihren Maßnahmen zu sein und hilft dem Binnenmarkt und dem freien Wettbewerb, sich homogen zu entwickeln, ganz zum Nutzen der KMU.
Dieses Haus war in der Lage, einen entscheidenden Beitrag zu diesem erfolgreichen Ergebnis zu leisten, indem es alle möglichen Arten von Druck und Spaltungen zugunsten des allgemeinen Wohles der Menschen und des europäischen Produktionssystems überwunden hat.
Małgorzata Handzlik, im Namen der PPE-Fraktion. – (PL) Herr Kommissar, Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir heute die Diskussion abschließen können, die wir in den vergangenen Monaten geführt haben. Jeder, der an der Arbeit an der Richtlinie beteiligt war, weiß, dass es nicht einfach war, eine Einigung zu erzielen, obwohl sich alle Parteien der Bedeutung des Problems bewusst waren.
Ich denke, die Maßnahmen, über die wir morgen abstimmen werden, sind gute Nachrichten für die Unternehmen und insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe, die ihre Rechnungen dann schneller bezahlt bekommen. Das Ausmaß des Problems des Zahlungsverzugs ist nicht in jedem Mitgliedstaat gleich. Wir sollten jedoch nicht vergessen, dass Unternehmen auf dem gemeinsamen europäischen Markt agieren und oft in verschiedenen Mitgliedstaaten tätig sind. Unternehmer sollten eine Garantie haben, dass ihre Rechnungen rechtzeitig bezahlt werden, unabhängig davon, ob es sich um Polen, Spanien, Frankreich oder Malta handelt.
Meine Damen und Herren, ein Journalist fragte mich heute, ob die Richtlinie Biss hat und was die wesentlichen Instrumente sind, die das Verhalten auf dem Markt ändern werden. Nun, meiner Meinung nach zeigt sie in der maximalen und nicht verlängerbaren 60-Tage-Abrechnungsperiode für öffentliche Behörden ihren Biss. Es ist äußerst wichtig, dass die Informationen über die Hauptinstrumente der Richtlinie an die Unternehmer gelangen. Sie müssen wissen, dass sie Anspruch auf Entschädigung für die durch den Zahlungsverzug entstandenen Betreibungskosten haben, dass Zahlungsfristen verkürzt wurden und Vertragsvorschriften, die Zinsen auf Zahlungsverzug ausschließen, Entschädigung ausschließen oder ungerechtfertigt verzögerte Zahlungsfristen enthalten, ganz einfach unehrlich sind. Nur dann werden die Unternehmen Gebrauch von den Vorschriften der Richtlinie machen und die Einhaltung von Zahlungsfristen und andere Rechte, auf die sie Anspruch haben, einfordern. Denn Zahlungsverzug sollte die Ausnahme und nicht die Regel sein. Meiner Meinung nach ist die Richtlinie ein starkes Zeichen seitens der europäischen Institutionen, dass das genau die Situation ist, wie sie sein sollte. Ich möchte mich bei allen für ihre Zusammenarbeit und Aufmerksamkeit bedanken.
Bernadette Vergnaud, im Namen der S&D-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich unserer Berichterstatterin, Frau Weiler, zu ihrer Arbeit und dem mit dem Rat erreichten bemerkenswerten Kompromiss gratulieren, weil der anfängliche Vorschlag der Kommission einige wesentliche Mängel enthielt.
Ich möchte noch einmal vier wichtige, in dieser Richtlinie erreichte Punkte durchgehen.
Erstens, ich bin sehr froh, dass eine Garantie bezüglich einer Gleichbehandlung von öffentlichem und privatem Sektor existiert. Die Kommission hatte für den öffentlichen Sektor schwerere Sanktionen erwartet, obwohl Letzterer im allgemeinen Interesse arbeitet. Das rührte von dem Nichtwissen über die Lage der öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten her und hätte in einem Wettbewerbsnachteil für staatliche Unternehmen enden können.
Ein weiterer Schritt nach vorn ist die Ausweitung der Zahlungsfristen auf 60 anstatt 30 Tage für die öffentlichen Gesundheitsdienste, die aufgrund ihrer komplexen Haushaltsverfahren längere Zahlungsfristen haben, für die sie nicht verantwortlich gemacht werden können.
Immer noch zum Thema Zahlungsbedingungen: Es war dringend notwendig, ein Verbot von unfairen Vertragsbedingungen einzuführen, die Gläubiger bei Verträgen zwischen Unternehmen beeinträchtigen, was häufig zwischen großen Unternehmen und Klein- und Mittelbetrieben geschieht.
Schließlich, und das bezieht sich hauptsächlich auf die Klein- und Mittelbetriebe, die unter Zahlungsverzug leiden, könnte die Einführung einer 8%igen Zinsrate im Falle eines Verzugs und eine Entschädigung zur Deckung der Einzugskosten diese Unternehmen dazu ermutigen, Schadensersatz zu verlangen. Bis jetzt waren sie demgegenüber wegen des Risikos, dadurch ihr Geschäft zu gefährden, ablehnend eingestellt.
Ich freue mich daher sehr, für diesen Gesetzesentwurf stimmen zu können, der für die Rentabilität und Gesundheit europäischer Unternehmen hoffentlich einen wahren Fortschritt bringen wird, einen Fortschritt, der nicht nur für einen erfolgreicheren Binnenmarkt, sondern auch für einen gerechteren nötig ist.
Jürgen Creutzmann, im Namen der ALDE-Fraktion. – Frau Präsidentin, Herr Kommissar Tajani, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Europäische Parlament wird morgen eine Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug verabschieden, die Geschichte schreiben wird. Es ist die erste Richtlinie, die ganz einfach in drei Sätzen erklärt werden kann: Erstens, öffentliche Stellen haben in Zukunft grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen zu zahlen, wenn keine kürzeren Zahlungsziele vereinbart wurden und wenn keine besonderen Umstände ein Zahlungsziel von höchstens 60 Tagen erforderlich machen. Zweitens, Unternehmen haben bei der Vereinbarung von Zahlungszielen innerhalb von 60 Tagen Vertragsfreiheit, Zahlungsziele von mehr als 60 Tagen werden nicht mehr erlaubt, außer wenn ausdrücklich vereinbart und nicht grob nachteilig für den Gläubiger. Drittens, werden die soeben genannten Zahlungsfristen überschritten, so können ohne vorherige Mahnung Beitreibungskosten in Höhe von mindestens 40 Euro und Zinsen in Höhe von mindestens 8 % über dem europäischen EZB-Basiszinssatz in Rechnung gestellt werden.
Mit dieser Richtlinie wird den KMU in Europa sehr geholfen, ihre Liquidität verbessert, und sie werden weniger Kredite bei den Banken aufnehmen müssen. Marktstarke Schuldner werden den KMU keine längeren Zahlungsziele mehr aufzwingen können, und das ist gut so. Im übrigen gilt, dass die einzelnen Mitgliedstaaten kürzere Fristen für Zahlungsziele in der bisher üblichen Form nicht nur beibehalten können, wir gehen davon aus, dass sie sogar beibehalten werden, denn wir können uns nicht vorstellen, dass die Richtlinie zum Zahlungsverzug zu einer Verschlechterung der Zahlungsmoral innerhalb der Mitgliedstaaten führen wird.
Unternehmen, die innerhalb Europas Geschäfte machen, wissen, dass in Zukunft spätestens nach 60 Tagen ihre Forderungen beglichen werden. Dies ist ein enormer Fortschritt, ein weiterer Schritt in Richtung Vollendung des Europäischen Binnenmarktes. Wir können sehr zufrieden sein mit der Verabschiedung. Sie hilft den kleinen und mittleren Unternehmen und sie hilft dem Europäischen Binnenmarkt.
Malcolm Harbour, im Namen der ECR-Fraktion. – Frau Präsidentin! Im Namen meiner Fraktion und auch als Vorsitzender des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz möchte ich insbesondere Frau Weiler als Berichterstatterin und auch den vielen Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses, die heute hier sind, für ihr beispielhaftes Teamwork danken. Dabei schließe ich auch den Rat und die Kommission ein.
Man spricht zurzeit viel über intelligente Regulierung, und ich denke, es handelt sich hier um ein klassisches Beispiel für intelligente Regulierung. Zunächst trifft sie den Kern aller Probleme, nämlich dass viele Klein- und Mittelbetriebe eine Wirtschaft erleben, in der sie momentan sehr schwierige Bedingungen vorfinden. Wir müssen darauf bestehen, dass die Mitgliedstaaten diesen Vorschlag so schnell wie möglich umsetzen.
Zweitens, die Kommission hat zu Recht die Probleme und Erfolge der vorherigen Richtlinie analysiert, und ich möchte hier anmerken, dass dies die erste Richtlinie war, bei der die Vereinbarung der Koordinatoren des Ausschusses, die Kommission aufzufordern, ihre vollständige Folgenabschätzung jedes Vorschlags vorzustellen, vollständig eingehalten wurde. Wir hatten eine sehr umfassende Folgenabschätzung, die die Bereiche klar identifizierte, die geändert werden mussten.
Vor allem steht die Forderung, dass insbesondere jetzt auch die staatlichen Behörden die für den Privatsektor geltenden Standards befolgen müssen und dadurch ihre Position gegen Kleinanbieter nicht mehr ausnutzen können, absolut im Mittelpunkt. Das ist die größte Errungenschaft, und ich möchte mich besonders bei der belgischen Ratspräsidentschaft bedanken – und ich sehe, dass sie heute Abend hier vertreten ist –, weil sie den Forderungen einiger Mitgliedstaaten standhielt, die für sich eine Ausnahmeregelung von dieser 60-Tage-Regelung erreichen wollten.
Wir sagten der belgischen Ratspräsidentschaft, dass diese Richtlinie zwecklos wäre, wenn sie dies erlaubte. Sie ist bedeutungslos, wenn die staatlichen Behörden einfach so davonkommen.
Ich denke, das ist ein gutes Beispiel für intelligente Regulierung, aber lassen Sie mich nun mit zwei abschließenden Beobachtungen zum Ende kommen. Zuallererst müssen wir das ordentlich und konsequent in jedem Mitgliedstaat umsetzen; und zweitens muss es zu einem Kulturwandel führen, der besagt, dass es einfach nicht länger akzeptabel ist, dass Großunternehmer Kleinbetriebe ausbeuten, indem sie verspätet ihre Zahlungen vornehmen. Ich denke, das ist es, was diese Richtlinie erreichen wird.
Oreste Rossi, im Namen der EFD-Fraktion. – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zuallererst möchte ich Herrn Tajani für seine Erklärung, die ich von ganzem Herzen befürworte, danken.
Es ist nur allzu üblich, dass öffentliche Behörden selbst schlechte Zahler sind und ansonsten gesunde Unternehmen häufig zum Scheitern bringen und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Firmen ernsthaft schädigen. Sie können eine schreckliche Kettenreaktion mit ernsthaften sozialen Auswirkungen in Gang setzen, die letztlich manchmal sogar für die öffentliche Behörde, die diesen Schaden verursacht hat, durch Erhöhungen der Preise, der Kosten und demzufolge ihrer eigenen Ausgaben nach hinten losgeht.
Angesichts all dessen ist es kaum überraschend, wenn ein kleines Unternehmen aufgrund mangelnder Liquidität in den Bankrott getrieben wird, besonders in Phasen wirtschaftlicher Krisen und der Rezession, wie wir es gerade erleben. Daher wurde beschlossen, dass für derartigen Zahlungsverzug harte Strafen verhängt werden sollten. Die neuen, im verabschiedeten Bericht festgelegten Bestimmungen beinhaltet den Erhalt von Vertragsfreiheiten bei Verhandlungen zwischen Privatunternehmen, verhängen aber Fristen (30 + 30 Tage); sie setzen damit die Frist, innerhalb derer öffentliche Behörden Privatunternehmen bezahlen müssen, auf 30 Tage und führen eine neue Vorschrift für große Unternehmen ein – wie zum Beispiel diejenigen, die im Postdienst-, Energie- oder Verkehrssektor tätig sind –, die, obwohl sie staatlich finanziert werden, mit Privatunternehmen insofern konkurrieren, als sie Privatunternehmen gleichgestellt sind und daher den Bestimmungen des privaten Marktes unterliegen.
Die Mitgliedstaaten sind jetzt an der Reihe, diese Vorschrift so schnell wie möglich umzusetzen, um diese Unternehmen wiederzubeleben, die heute immer noch in Schwierigkeiten stecken, wie der Kommissar und mehrere meiner Kolleginnen und Kollegen betont haben.
Csanád Szegedi (NI; fraktionslos ). – (HU) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Angesichts der Schuldenketten, die auch Ungarns Wirtschaft beeinträchtigen und fesseln, sollten wir eine Regelung, die die Stärkung einer größeren Zahlungsdisziplin und die Vorhersagbarkeit von Finanzprozessen erleichtert und damit zur Verbesserung der Situation von Finanzakteuren beiträgt, definitiv begrüßen. Einerseits machen die eingereichten Änderungsanträge den ursprünglichen Vorschlag klarer, was eine Verbesserung darstellt, und andererseits, im Gegensatz zu den ursprünglichen Zielsetzungen, schwächen sie die im ursprünglichen Vorschlag enthaltenen abschreckenden Kräfte, besonders von Seiten der Behörden. Eine Ausnahme von der 30-Tage-Regelung ist speziell im Falle öffentlicher Behörden nicht erlaubt. Wir müssen eine Hintergrundregelung einführen, die diese Frist möglich macht. Was Sanktionen betrifft, müssen Unternehmen und Behörden gleich behandelt werden. Die Grundziele sind der wirtschaftliche Aufschwung und die pünktliche Bezahlung, um die finanzielle Stabilität der Klein- und Mittelbetriebe zu ermöglichen. Es wurden keine Vorkehrungen getroffen, um das im Vorschlag zu unterstützen.
Indem sie ihren bedeutenden Marktanteil und ihre Marktmacht missbrauchen, zwingen große multinationale Konzerne ihre inländischen Partner zu Verträgen, die Zahlungsfristen von 90 oder 120 Tagen und bei Nichteinhaltung nur rein fiktive Sanktionen vorschreiben. Der schwächer gestellte Zulieferer wagt es aber aus Angst, seine Aufträge zu verlieren, nicht, die Sanktionen durchzusetzen, selbst dann nicht, wenn sie ganz klar eine gesetzliche Grundlage haben. Um dies zu vermeiden, sollten wir in jedem Fall gesetzlich festgelegte Regelungen haben, die bei Zahlungsverzug obligatorische Strafgebühren vorschreiben, mit Geldbußen, die sogar dem Gläubiger auferlegt werden, wenn diese Gebühren nicht in Rechnung gestellt werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Andreas Schwab (PPE). - Frau Präsidentin, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja durchaus üblich, im Europäischen Parlament zunächst Kolleginnen und Kollegen zu danken, aber bei dieser Richtlinie glaube ich, dass es in der Tat angemessen ist, mit diesem Dank zu beginnen. Zunächst einmal möchte ich mich bei Kommissar Tajani bedanken, der wie selten zuvor wirklich unglaublich offen die Wünsche und die berechtigten Anliegen des Parlaments in die Arbeit der Kommission aufgenommen hat. Das war für die Zusammenarbeit zwischen Rat, Kommission und Parlament wirklich eine sehr positive Neuigkeit. Da kann ich mich nur dem anschließen, was vorher drüben gesagt wurde: Das ist smart regulation, davon bräuchten wir mehr.
Aber ich glaube, dass wir auch im Europäischen Parlament unseren Teil dazu beitragen konnten, dass diese Richtlinie am Ende im Rat mit diesem – von vielen Kollegen bereits positiv beschriebenen Ergebnis – enden konnte. Wir haben ausschussüberschreitend zwischen dem Rechts- und dem Binnenmarktausschuss eine gemeinsame Strategie verfolgt. Wir haben eng zusammengearbeitet, auch über die Fraktionsgrenzen hinweg, und ich darf sagen, dass ich als Vertreter der EVP Frau Kollegin Weiler als Berichterstatterin nicht nur meinen Dank, sondern auch meinen Respekt dafür zolle, dass sie – obwohl sie am Anfang eine andere inhaltliche Festlegung hatte – die Abstimmung, die Mehrheitsmeinung des Ausschusses am Ende als Berichterstatterin für dieses hohe Haus sehr seriös und sehr nachdrücklich vertreten hat. Ohne dies wäre trotz der wesentlichen Arbeit der Schattenberichterstatter dieser Erfolg nicht möglich gewesen.
Ich möchte am Ende nur auf einen Punkt hinweisen: Wir haben ja einen Bereich bisher recht knapp angesprochen, das sind die 40 Euro, die bei Verzug als Pauschale künftig möglich werden. Ich glaube, dass dann, wenn diese Maßnahme in den Mitgliedstaaten zur Umsetzung gelangt, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher von dieser Maßnahme Kenntnis nehmen, wir eine Reihe von Erklärungsversuchen unternehmen müssen, weil die 40 Euro bei einer ganz normalen Lieferung in der Tat eine starke Bewehrung dieses Zahlungsverzuges sind, den wir in Europa unterbinden wollen. Ich glaube, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten da noch sehr viel Einfluss auf die öffentliche Meinung nehmen müssen, um die Verbraucherinnen und Verbraucher verstehen zu lassen, warum dies im Interesse der mittelständischen Wirtschaft in Europa notwendig ist.
Alan Kelly (S&D). – Frau Präsidentin! Ich möchte dem Kommissar für seine ausgezeichneten Bemerkungen von vorhin danken. Das sind exzellente Rechtsvorschriften und ich möchte ganz besonders meine Kollegin, Barbara Weiler, zu der Art und Weise beglückwünschen, mit der sie sie durchgesetzt hat. Es ist eine absolut großartige Leistung und ein Beispiel für die Art guter Rechtsvorschriften, die wir durchbringen können. Sie werden für einen besseren Geldfluss in unseren Wirtschaften sorgen und daher für die Unternehmen, Kleinbetriebe und die Gesellschaft im Allgemeinen gut sein. Wichtiger noch, sie werden uns bei unserem großen Problem, mit dem wir alle zurzeit konfrontiert sind, der Schaffung von Arbeitsplätzen, helfen.
Diese Richtlinie wird für klare, starke Grundsätze sorgen, die auf den Märkten und in den Mitgliedstaaten dahingehend kommuniziert werden können, dass Zahlungsverzüge nicht länger geduldet werden. Dies sollte größere Liquidität schaffen. Unternehmen, die pünktlich bezahlt werden, sind viel wahrscheinlicher in der Lage, von Kredite aufzunehmen, ihr Unternehmen voranzubringen und Arbeitsplätze zu schaffen. Des Weiteren weiß ich von den jüngsten Insolvenzfällen vor Gericht in meinem Heimatland Irland, und besonders im Bausektor, dass die vielen Zahlungsverzüge schließlich zu uneinbringlichen Forderungen werden und ganze Unternehmen in die Knie zwingen. Das ist einem mir sehr nahestehenden Unternehmen passiert und Massenentlassungen waren die Folge.
Ich begrüße auch die Regelung zur positiven Benennung. Ich halte das für eine gute Idee. Es honoriert beispielhaftes Vorgehen und schafft Anreize.
Wir dürfen die Landwirte nicht vergessen. Die Landwirte mussten darunter leiden, dass sie die Zahlungen von den verarbeitenden Betrieben und Supermärkten nicht rechtzeitig erhielten. Gewinner waren die Großkonzerne. Hoffentlich werden diese Gesetze den Landwirten eine stärkere Verhandlungsposition verleihen, damit dieses schwache Glied der Nahrungsmittelproduktionskette auch besser geschützt werden kann.
Edvard Kožušník (ECR). – (CS) Zunächst muss ich, glaube ich, der Berichterstatterin, Frau Weiler, für ihre gute Arbeit, die sie geleistet hat, danken, denn anfangs war es ganz und gar nicht einfach. Trotzdem denke ich, können wir mit der endgültigen Fassung zufrieden sein.
Anders als der ursprüngliche Vorschlag der Kommission, der mir doch etwas praxisfern erschien, hat es diese neue Abänderung geschafft, der Realität, die bei Handels- und Vertragsbeziehungen vorherrscht, etwas näher zu kommen. Der Vorschlag hat auch insbesondere eine Vereinfachung und Klarstellung gebracht, was ich für eine grundlegende Veränderung in Richtung hin zu einer besseren Verständlichkeit der Standards halte. Wenn es etwas Bestimmtes gibt, das es wert ist, hervorzuheben, ist es die Tatsache, dass wir, im Gegensatz zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission, es geschafft haben, den Grundsatz der Vertragsfreiheit bei Handels- und Vertragsbeziehungen aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig sind sehr gute Neuigkeiten, dass wir es geschafft haben, eine Regelung durchzusetzen, die vorschreibt, dass die Institutionen der Europäischen Union denselben Status wie öffentliche Behörden in den Mitgliedstaaten haben. Von jetzt an werden die Institutionen also rechtzeitig zahlen müssen, was besonders die Empfänger von Gemeinschaftsmitteln freuen wird. Ich bin außerdem sehr froh darüber, dass wir es geschafft haben, die höchst lächerliche Bestimmung zu streichen, die die staatlichen Behörden, die einen Tag zu spät zahlen, dazu anwies, zusätzlich zur normalen Zinsrate für Zahlungsverzüge eine Pauschalstrafe von 5 % des geschuldeten Gesamtbetrages zu zahlen. Ich muss nicht betonen, welche Auswirkungen diese Bestimmung auf bereits angespannte öffentliche Haushalte haben würde.
Einmal mehr möchte ich der Berichterstatterin und meinen Kolleginnen und Kollegen für die großen Bemühungen danken, die sie angestellt haben, um einen gemeinsamen Kompromiss zur Form dieses Berichts zu finden. Ich finde, dass es sinnvoll aufgewendete Energie war.
Anna Maria Corazza Bildt (PPE). – Frau Präsidentin! Ich möchte mich gern den anderen Danksagungen und Gratulationen anschließen, die heute Abend mehr als nur Formalität sind. Ich möchte dem Kommissar, Herrn Tajani, für sein persönliches Engagement, dem Rat für seine Flexibilität und natürlich meinen Kolleginnen und Kollegen für die Erlangung dieses für uns im Geschäftsalltag so wichtigen Kompromisses in der ersten Lesung danken. Insbesondere danke ich meiner Freundin Małgorzata Handzlik von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten).
Als Geschäftsfrau, die ich vor Eintritt in dieses Haus war, weiß ich sehr wohl, dass ein Zahlungsverzug für einen Kleinbetrieb ein ernstzunehmendes Problem darstellt. Manchmal kann er in den Bankrott führen. Ansonsten kann er bestenfalls Unsicherheit verursachen und das Geschäft schädigen.
Die Begrenzung der Zahlungsfrist für öffentliche Verwaltungsbehörden auf 60 Tage ist natürlich eine große Errungenschaft, weil öffentliche Behörden, wie Kommissar Tajani gerade sagte, einfach die Zahlungen durchführen müssen und es sich damit um den Abbau der Bürokratie handelt.
Ich freue mich außerdem, dass wir Firmenkundengeschäfte aufgenommen haben, da Kleinunternehmen jetzt eindeutige rechtliche Rahmenbedingungen haben, die ihnen ermöglichen, für Zahlungsverzüge von großen Unternehmen Vergütungsansprüche zu erheben, was sie zu anderen Zeiten nicht gewagt hätten.
Ich glaube, dass wir ein gutes Gleichgewicht zwischen der Wahrung der Vertragsfreiheit – die sehr wichtig ist – und dem Bereitstellen der notwendigen Instrumente für Kleinunternehmen gefunden haben, um zu vermeiden, dass sie in die Fänge größerer Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung geraten. Statt ihre Zeit damit zu verschwenden, Schulden einzutreiben, können sie jetzt ihre Ressourcen so einsetzen, effektiv ihr Recht auf den Erhalt von Zahlungen, Zinsen und Entschädigung auszuüben.
Ich glaube, dieses Abkommen sollte eher ein Werkzeug sein, um Zahlungsverzüge zu verhindern, als ein Instrument zur Zwangseintreibung unpünktlicher Zahlungen und, wie Malcolm Harbour sagte, um wirklich eine Kultur der rechtzeitigen Zahlungen zu erschaffen, was für einen besser funktionierenden Binnenmarkt sorgen und natürlich allen Beteiligten zugutekommen wird.
Wir haben gezeigt, dass das Parlament konkrete Maßnahmen ergreifen kann, die wirklich etwas verändern, mehr Arbeitsplätze schaffen und den KMU helfen. Jetzt ist das wichtigste Thema für den Rat und die Mitgliedstaaten, ihre Verantwortung wahrzunehmen und sicherzustellen, dass diese Vorschriften richtig durchgesetzt werden.
Sylvana Rapti (S&D). – (EL) Frau Präsidentin! Meinen Dank an Frau Weiler, die, wie ich glaube, den Klein- und Mittelbetrieben in ganz Europa, und auf diese Weise auch Europa selbst, geholfen hat. Zu dieser für die Wirtschaft der Union kritischen Zeit werden damit sehr ernsthafte und solide Bemühungen zur Stärkung der Klein- und Mittelbetriebe unternommen. Wir alle wissen, dass verspätete Zahlungen häufig der Grund sind, warum diese Unternehmen Konkurs machen und Arbeitsplätze verlorengehen. Unter großen Schwierigkeiten aber mit noch größerem Willen haben wir es geschafft, einen Kompromiss zu erzielen, so dass Arbeitsplätze erhalten bleiben, und es ist uns gelungen, eine möglicherweise ziemlich harte, gewiss aber notwendige und faire Vereinbarung auszuhandeln.
Ich bin mir sicher, Sie verstehen, dass ich als Griechin ein sehr großes Interesse an diesem Thema habe und mich von davon besonders betroffen fühle. Die Tatsache, dass Griechenland sich auf Zahlungsspannen eingelassen hat, die vielleicht als „eng“ bezeichnet werden, zeigt, dass wir wirklich engagiert sind, die Lage in unserem Land umzukehren. Die allgemeine 30-Tages-Zahlungsvorschrift bedeutet, einfach gesagt, dass unsere internen administrativen Prüfungsverfahren zur Genehmigung von Zahlungen geändert werden müssen. Die Ausnahme für eine Frist von 60 Tagen, besonders in Bereichen wie im Gesundheitswesen, gibt uns einen gewissen Spielraum zur Abwicklung von Zahlungsverfahren über mehrere Instanzen, die nicht immer leicht zu überprüfen sind.
Ich möchte, dass wir Erfolg haben – und ich glaube, das werden wir –, weil wir es den Arbeitnehmern und Geschäftsleuten in Griechenland und den Arbeitnehmern und Geschäftsleuten in Europa schuldig sind. Wir müssen Klein- und Mittelbetrieben eine Chance geben, mit mehr Anreizsystemen zu arbeiten und gesundes Wachstum zu schaffen.
Janusz Wojciechowski (ECR). – (PL) Das Problem pünktlicher Bezahlung bei Handelsgeschäften betrifft auch Landwirte und Zulieferer landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Sehr häufig werden Abwicklungsfristen auf lange Zeit verschoben, und das ist einer der Gründe, warum sich die Wirtschaftslage vieler Landwirtschaftsbetriebe verschlechtert. Landwirte werden häufig für ihre Erzeugnisse nicht pünktlich bezahlt.
Im kürzlich vorgelegten Bové-Bericht sprach das Europäische Parlament zugunsten der Landwirte und meinte, dass der maximale Abwicklungszeitraum für Transaktionen dieser Art 30 Tage nicht überschreiten sollte. Wir sollten darauf abzielen, dass dieser Zeitraum effektiv in die Praxis aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union Einzug erhält. Wir sollten die Landwirte vor den unehrlichen Praktiken der Handelsunternehmen und insbesondere der großen Einzelhandelsketten schützen.
Mario Pirillo (S&D). – (IT) Frau Präsidentin, Herr Tajani, Frau Weiler! Die Richtlinie zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr ist ein kraftvoller und wichtiger Akt dieses Hauses, das zum Sprachrohr für die gerechtfertigten Forderungen der europäischen Klein- und Mittelbetriebe (KMU) wurde, die seit Jahren unter den verspäteten Begleichungen ihrer Rechnungen leiden. Das ist ein sehr schwerwiegendes Problem, das die Entwicklung von Unternehmen behindert und in einigen Fällen gesunde Firmen in den Bankrott getrieben hat, die bereits wegen der hohen Zinssätze der Banken unter Druck standen.
Unter der Vereinbarung vom 13. September zwischen Parlament und Rat können sich die Unternehmen jetzt auf feste Termine verlassen, an denen sie die Begleichung ihrer Rechnungen erwarten können, und diese Termine müssen von öffentlichen Behörden genauso wie vom Privatsektor eingehalten werden. Die vorgeschlagene Richtlinie wird gewiss den Geldfluss europäischer Unternehmen verbessern, die damit ein wichtiges Rechtsinstrument haben, mit dem sie umfassend und effektiv ihre Rechte geltend machen können. Ich würde nicht gern sehen, dass dieser Vorteil für die KMU einen Einfluss auf die Einkaufspreise hat.
Ich hoffe, die Mitgliedstaaten wissen, wie sie zu dieser Zeit des außerordentlichen wirtschaftlichen Abschwungs auf die deutliche Botschaft der Europäischen Union zu reagieren haben, indem sie die Umsetzung der europäischen Richtlinie in ihre nationale Gesetzgebung beschleunigen.
Oldřich Vlasák (ECR). – (CS) Dieser notwendige Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über Zahlungsverzug, den wir heute diskutiert haben, ist entschieden besser als der ursprüngliche Vorschlag. Ich bedaure allerdings, dass wir es im endgültigen Kompromiss nicht geschafft haben, für alle Beteiligten einen gleichen Status sicherzustellen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für öffentliche wie private Unternehmen beizubehalten. Während die Zahlungsfristen für Verträge zwischen Unternehmen prinzipiell auf 60 Kalendertage begrenzt sein sollten – und diese Frist kann in Ausnahmefällen verlängert werden –, sollten im Fall eines Vertrages mit öffentlichen Behörden, einschließlich Städten und Gemeinden, die Fristen 30 Kalendertage nicht überschreiten. Das erscheint mir nicht richtig, weil alle Akteure unter denselben Bedingungen operieren sollten.
Die Begründung, dass öffentliche Behörden einen Vorteil haben, da sie unter günstigeren Bedingungen als Unternehmen Finanzmittel erhalten können oder nicht so sehr vom Aufbau stabiler Beziehungen abhängig sind, gilt vielleicht für nationale Behörden oder europäische Institutionen, aber gilt ganz sicher nicht für die meisten kleineren Städte und ländlichen Gemeinden, nicht nur in der Tschechischen Republik, sondern auch in ganz Europa. Der vorliegende Vorschlag diskriminiert diese kleinen Städte daher in hohem Maße.
Lara Comi (PPE). – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bin mit der Notwendigkeit der Stärkung der Richtlinie 2000/35/EG und der Identifizierung der notwendigen Instrumente, die dem Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ein Ende setzen oder ihn wenigstens signifikant reduzieren, einverstanden.
Die wirtschaftlichen und politischen Folgen des Zahlungsverzugs auf den nationalen Märkten und besonders dem europäischen Markt sind für jeden offensichtlich. Die anhaltende wirtschaftliche Rezession hat die Situation verschlechtert, Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität noch mehr geschädigt und stellt eine ernsthafte Bedrohung für das Überleben von Klein- und Mittelbetrieben (KMU) dar, die einen wesentlichen Teil des europäischen Marktes bilden, Wohlstand schaffen und eine entscheidende Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen spielen.
Diese politische Entscheidung der Europäischen Kommission ist ein Schritt in die richtige Richtung, derselben, auf die sich Herr Monti in seinem Bericht bezog, als er von der Notwendigkeit des Eingreifens sprach, um das Geschäftsklima für KMU günstiger zu gestalten. Zur Frage, ob die öffentlichen Behörden dem unverzüglich Folge leisten werden oder der 8%ige Zinssatz als Abschreckung dienen wird, kann ich nicht verhehlen, dass ich ein wenig an diesem Ergebnis zweifle, wenn ich an bestimmte Regionen in meinem eigenen Land und in anderen Mitgliedstaaten denke, die wirklich Probleme mit der Befolgung der neuen Vorschriften haben werden.
Ich hoffe, dass dieser neue Ansatz eine reelle Möglichkeit für Veränderungen sein kann. Jetzt ist es wichtig, die Umsetzung der Richtlinie in die verschiedenen nationalen Rechtsordnungen mit der Beteiligung der regionalen und lokalen Behörden zu überwachen, um sicherzustellen, dass sie überall einheitlich ausgeführt wird.
Regina Bastos (PPE). – (PT) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Zu Beginn möchte ich meinen Kolleginnen und Kollegen, der Berichterstatterin für ihre Arbeit sowie all denjenigen, die mit ihr an diesem Bericht gearbeitet haben und damit eine Einigung schon in der ersten Lesung ermöglichten, gratulieren.
Jeder hier hat erkannt, dass die vorliegende Richtlinie, die eine Neufassung der über zehn Jahre alten früheren Richtlinie ist, darauf abzielt, einem weitverbreiteten Problem ein Ende zu setzen: der Europäischen Union und dem Zahlungsverzug. Solche Verzögerungen sind unangemessen lang in einigen Mitgliedstaaten, wenn die öffentliche Verwaltung beteiligt ist. Diese Praktiken haben massiv negative Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben, ob nun für die Klein- und Mittelbetriebe oder für den Binnenmarkt, und wir können das nicht länger dulden, besonders angesichts der Art von Wirtschafts- und Finanzkrise, wie wir sie im Moment erleben.
Diese Gesetzesänderung sorgt für Stimmigkeit und Sinn im Plan zur Wiederbelebung der Europäischen Wirtschaft und Umsetzung des „Small Business Act“. Diese Richtlinie wird mit Sicherheit die Liquidität von Unternehmen verbessern. Die Gläubiger werden über ein effektives und effizientes Instrument zur Ausübung ihrer Rechte gegen „schlechte Zahlungsmoral“ verfügen. Mit dieser Richtlinie werden verwerfliche Praktiken öffentlicher Einrichtungen die Ausnahme sein. Öffentliche Verwaltungsorgane sollten mit gutem Beispiel vorangehen, indem sie ihre Rechnungen für Güter und Dienstleistungen innerhalb eines Monats zahlen. Jetzt hängt es von den beteiligten Institutionen, dem Rat und den Mitgliedstaaten ab, sicherzustellen, dass die Umsetzung dieser Richtlinie so schnell wie möglich durchgeführt wird.
Sari Essayah (PPE). – (FI) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Kleine Unternehmen leiden häufig an finanziellen Schwierigkeiten aufgrund verspäteter Zahlungen, und in der gegenwärtigen Wirtschaftslage können verspätete Zahlungen für die Lieferanten von Gütern und die Erbringern von Dienstleistungen aufgrund unzureichender Liquidität sogar den Bankrott bedeuten.
Mit dem Rat wurde nun eine Einigung über die Aktualisierung der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug erzielt, die eine allgemeine Frist von 30 Tagen für Zahlungen zwischen Unternehmen und öffentlichen Körperschaften setzen würde. Meiner Ansicht nach ist es jedoch auch wichtig, eine allgemeine Vertragsfreiheit bei geschäftlichen Transaktionen zwischen Betrieben anzuerkennen, und daher glaube ich, dass es eine gute Idee ist, wenn Zahlungsfristen bei geschäftlichen Transaktionen zwischen Unternehmen auch auf 60 Tage verlängert werden können, wenn beide Parteien damit einverstanden sind.
Die Aussicht auf Verlängerung der Zahlungsfristen für staatliche Behörden ist begrenzter, und Zahlungsverzug insbesondere in der öffentlichen Verwaltung ist in einigen EU-Ländern zu einem großen Problem geworden. In Griechenland zum Beispiel musste die durchschnittliche Zahlungsfrist auf bis zu 165 Tage verlängert werden (obwohl eine Besserung in Sicht ist, wie unsere griechische Kollegin uns hier wissen ließ). In Spanien sind es 138 Tage und in Italien 128.
Zahlungsverzug hat dazu geführt, dass Finanzunternehmen profitiert haben, weil Unternehmen dazu gezwungen waren, ihre Forderungen zu verkaufen, um ihren Umsatz anzukurbeln. Diese Finanzdienstleistungen kosten Geld, und wir müssen darauf hinweisen, dass Unternehmen ein grundsätzliches Recht haben, das Geld zu erhalten, das ihnen geschuldet wird, ohne irgendwelche Zwischenhändler bezahlen und zusätzliche Kosten auf sich laden zu müssen.
Die vereinbarten Zinsen für Zahlungsverzug, der Referenzzinssatz plus 8 %, sind akzeptabel, aber die 40 EUR Mindestkostendeckung werden für kleine und zum Beispiel Nachlieferungen vielleicht als exzessiv angesehen. Wir müssen bedenken, dass Zahlungsrückstandsgebühren vertretbar sein müssen, was bedeutet, dass sie sich an den angemessenen Kosten, die der Gläubiger tatsächlich auf sich genommen hat, orientieren. Trotz dieser Randbemerkungen, wird die Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug sicherlich für Klein- und Mittelbetriebe von größtem Vorteil sein.
Elena Băsescu (PPE). – (RO) In einem instabilen wirtschaftlichen Umfeld haben verspätete Zahlungen nachteilige Auswirkungen auf KMU. Das System diesbezüglich zu verbessern ist ein ehrgeiziges Ziel, aber es ist auch notwendig, sicherzustellen, dass Angestellte und Zulieferer rechtzeitig bezahlt werden. Die neuen Regelungen über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr sollten den Prozess für Unternehmen erleichtern und beschleunigen, um das ausstehende Geld zurückzubekommen. Ich glaube, dass alle Beteiligten gleich behandelt werden müssen und die Vorschriften für alle gelten müssen.
In den letzten drei Jahren haben über 30 000 KMU ihr Geschäft wegen finanziellen Stillstands aufgegeben. Einer der Gründe dafür sind Zahlungsverzüge für Produkte und Dienstleistungen seitens des Staates
Ich möchte dann zum Ende kommen und meine Unterstützung für diesen Vorschlag für eine Richtlinie ausdrücken, die eine bessere Überwachung und Beurteilung des Handelsgeschäftssystems fördert.
Zuzana Roithová (PPE). – (CS) Ich hege keinen Zweifel darüber, dass wir morgen diese überarbeitete Richtlinie verabschieden und so den Weg für eine neue Geschäftskultur ebnen, in der pünktliche Zahlungen üblich sind und Zahlungsverzug hart bestraft wird. Insbesondere kleinere Unternehmer werden die Tatsache schätzen, dass staatliche Behörden und Institutionen, die aus dem Staatshaushalt finanziert werden, ebenfalls nicht länger Geld für Güter und Dienstleistungen monatelang schulden werden und vielleicht innerhalb von 30 Tagen bezahlen.
Ich freue mich, dass der Rat der neuen Gebühr von 40 EUR für die Wiedererlangung der Zahlungen zugestimmt hat und auch einen um 1 % erhöhten Zinssatz auf Zahlungsrückstände im Vergleich zu jetzt unterstützt. Ich denke einfach, dass es nicht zulässig ist, wenn Mindestbeträge eingefordert werden, die eher aufgrund von Fehlern bestehen und keinen sichtbaren Effekt auf die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen haben. Glücklicherweise trifft dies nicht auf Zahlungsverzüge durch Verbraucher zu.
Ich freue mich, dass mein Ausschuss und der Rat sich dahingehend geeinigt haben, dass es nicht möglich ist, für den privaten und den öffentlichen Sektor ein duales System von Sanktionen einzuführen, wie die Kommission vorschlug. Mir ist das Paradoxon aufgefallen, dass zum Beispiel Krankenhäuser ihren privaten Gläubigern höhere Strafen zu zahlen hätten als sie selbst von ihren Schuldnern einfordern könnten. Diese Änderung schafft ein hochqualitatives Instrument und ich gratuliere Frau Weiler.
Csaba Sándor Tabajdi (S&D). – (HU) Meine Damen und Herren! Ich begrüße den Bericht von Frau Weiler, der darauf abzielt, Gesetzeslücken zu schließen und eine faire Geschäftsmoral in der Europäischen Union zu schaffen, aber machen wir uns keine Illusionen. Das ist eine notwendige, aber nicht ausreichende Maßnahme, da wir uns alle der Möglichkeiten bewusst sind, mit denen marktbeherrschende Unternehmen Druck ausüben können. Das ist eine sehr wichtige und notwendige Maßnahme, aber sie ist nicht ausreichend. Mehr Kontrolle ist sehr wichtig, da, wie wir wissen, kleine Unternehmen, einschließlich derjenigen im Landwirtschaftssektor, besonders in der Lebensmittelversorgungskette benachteiligt sind, wie es auch im Bové-Bericht erwähnt wird. Sie sind der Marktmacht der Käufer und großen Handelsketten ausgesetzt. Frau Weilers Bericht ist auch ein wichtiger Beitrag dafür, aber weitere effiziente Überwachung und Kontrolle sind erforderlich. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Luís Paulo Alves (S&D). – (PT) Frau Präsidentin! In vielen Mitgliedstaaten gibt es heute große Unterschiede, was die Zahlungsbedingungen für Unternehmen betrifft, besonders, wenn der Staat, Klein- und Mittelbetriebe und große Unternehmen beteiligt sind. Diejenigen von uns, die aus der Wirtschaft kommen, wissen, dass in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise und aufgrund der wachsenden Finanzierungsschwierigkeiten Unternehmen zunehmend mit Liquiditätsproblemen kämpfen und in vielen Mitgliedstaaten sogar einer erhöhten Konkursgefahr ausgesetzt sind.
Es scheint klar zu sein, dass die bestehende Richtlinie, die versuchte, diese Angelegenheit zu regeln, eine begrenzte Wirkung hatte, und der Vorschlag, den wir jetzt untersuchen, stellt nicht nur bei Beziehungen zwischen den Unternehmen und öffentlichen Organen, sondern auch – und das ist wichtig – bei den Beziehungen, die Unternehmen untereinander etablieren, einen wichtigen Schritt zur Einhaltung von Zahlungsfristen dar. Wir haben jetzt Rechtsvorschriften, die uns einen größeren Mehrwert bieten, mit einem klaren Sanktionssystem für Zahlungsverzug, und die auch eine effektive Verbesserung bei der Bekämpfung des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung von Staat und großen Unternehmen darstellen.
Jaroslav Paška (EFD). – (SK) Das rechtliche Umfeld in den Mitgliedstaaten im Bereich der Forderungseinziehung variiert. Die Erfahrungen mit der Zahlungspünktlichkeit für gelieferte Güter und Dienstleistungen variiert daher auch in den Mitgliedstaaten.
Wir haben jedoch eine Gemeinsamkeit – Zahlungsverzüge schaffen enorme Probleme für Klein- und Mittelbetriebe. In meinem Land gibt es zwei Gruppen von Investoren, die sich ziemlich häufig nicht an die Zahlungsfristen für Rechnungen halten. Die erste Gruppe umfasst öffentliche Organe auf verschiedenen Ebenen, von lokalen Behörden zu Gemeindebehörden und Gebietskörperschaften bis hin zur staatlichen Ebene. Die zweite Gruppe sind die großen ausländischen Vertragsfirmen, die kleine Subunternehmer häufig in unmögliche Situationen bringen, besonders im Bau- und Landwirtschaftssektor. Kleine Firmen haben für gewöhnlich nicht die Art von finanziellen Reserven, die ihnen ermöglichen, ihre Angestellten über Monate hinweg zu bezahlen, ohne die ausgeführte Arbeit vergütet zu bekommen. Lassen Sie uns daher hoffen, dass die neue Richtlinie die erwarteten Verbesserungen bringt und die absichtliche Zurückhaltung von Geldern in der Europäischen Union der Vergangenheit angehören wird.
Giovanni Collino (PPE). – (IT) Frau Präsidentin, Herr Tajani, meine Damen und Herren! Klein- und Mittelbetriebe (KMU) in Italien und in ganz Europa leiden schrecklich unter den Auswirkungen der Krise. Sie sind diejenigen, die am meisten zu kämpfen haben, jedes Mal, wenn sie mit großen Schulden fertig werden müssen, da es für sie schwieriger ist, Sicherheiten zu bilden. Sie sind diejenigen, die am nötigsten flüssige Mittel brauchen, weil sie weniger Kapital haben, das sie wachsen lassen können. Sie sind immer diejenigen, die zuerst von schwierigen Marktbedingungen betroffen sind, da sie nicht so leicht Diversifizierungsmechanismen umsetzen können. Es ist vor allem in ihrem Interesse, dass wir morgen über den Bericht zum Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug abstimmen werden.
Öffentliche Behörden sind dazu da, um den Bürgerinnen und Bürgern und ihren Interessen zu dienen, die in diesem Fall wirtschaftliche Interessen sind. Entsprechend diesen Interessen müssen Verwaltungsverfahren entwickelt, etabliert und umgesetzt werden, um die Bemühungen derer zu wahren und zu wertschätzen, die für die Zukunft von so vielen Familien, wie es in der Firma Angestellte gibt, verantwortlich sind.
Dank des Europäischen Parlaments werden von morgen an KMU besser gegen Geschäftspartner im öffentlichen und privaten Sektor geschützt sein, die sich bis jetzt zu sehr darauf verlassen haben, die Bezahlung ihrer Rechnungen aufschieben zu können. Abschließend, Frau Präsidentin, möchte ich der Berichterstatterin und Kommissar Tajani für deren Engagement.
Monika Flašíková Beňová (S&D). – (SK) Jeder, der jemals im Geschäftsbereich tätig war oder an Geschäftsaktivitäten beteiligt war, wird wissen, welche Komplikationen durch so etwas Triviales wie Zahlungsverzug verursacht werden können.
Ich lobe den Ansatz der Berichterstatterin und bin mit ihrer Einschätzung des Vorschlags der Kommission und mit ihren Ansichten über die Abänderungen und Ergänzungen einverstanden. Auf der einen Seite kann es der Sache helfen, wenn mehr Maßnahmen erarbeitet würden, die für diejenigen, die in Wirtschaftbeziehungen involviert sind, einen positiven Anreiz darstellen und sie dazu anregen würden, Zahlungen nicht zu verzögern. Zum Beispiel könnte in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Gebrauch eines Schnellzahler-Kodex (Prompt Payment Code) oder die Veröffentlichung einer Art Weißen Liste guter Zahler unterstützt werden. Es ist einfach notwendig, im Falle des Zahlungsverzugs nicht nur Sanktionen zu erwägen, sondern auch vorbeugend zu versuchen, eine informelle Kultur für frühe Bezahlung zu entwickeln.
Peter Jahr (PPE). - Frau Präsidentin! Mit der Neuregelung zum Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr können wir eine wirkliche Verbesserung für alle Unternehmen in der Europäischen Union erreichen. Gerade für kleinere Unternehmen ist es unerträglich, dass sie mehrere Monate auf die Bezahlung von Rechnungen warten müssen. Mich freut es daher sehr, dass wir heute feste Zahlungsfristen und Mahngebühren sowohl für private als auch für öffentliche Auftraggeber festlegen wollen. Mit dieser europaweiten Harmonisierung leisten wir einen wirklichen Beitrag zur Verbesserung des europaweiten Geschäftsverkehrs, die vor allem dem Mittelstand zugute kommen wird.
Nun muss es noch darum gehen, die schwarzen Schafe der Branche zu bekämpfen. Die schwarzen Schafe sind diejenigen, die schon zum Zeitpunkt des Bestellens der Ware genau wissen, dass sie nie bezahlen wollen.
Antonio Tajani, Mitglied der Kommission. – (IT) Frau Präsidentin! Ich denke, die Debatte hat die Bereitschaft des Parlaments gezeigt – wenn auch mit unterschiedlichen Nuancen –, diese neue Richtlinie zu unterstützen, die den Klein- und Mittelbetrieben und Millionen von Europäern, die von den Institutionen der Union Hilfe beim Erhalt ihres Arbeitsplatzes erwarten, konkrete Antworten liefern wird.
Da ich viele Jahre lang Mitglied des Europäischen Parlaments war, muss ich sagen, dass ich mich über die enormen vom ganzen Parlament und besonders von den Berichterstattern angestrengten Bemühungen, um ein solch wichtiges Stück Rechtsprechung schnell zu verabschieden, sehr freue. Ich möchte der Ratspräsidentschaft und all denen danken, die zugearbeitet haben: den Mitarbeitern der Kommission, meinem Büro, den Mitarbeitern der belgischen Ratspräsidentschaft und den Assistenten im Parlament.
Wir können uns allerdings nicht zurücklehnen, wie jemand vorschlug, sondern müssen sicherstellen, dass diese Vorschriften schnell von den Mitgliedstaaten angenommen werden, die maximal 24 Monate dafür Zeit haben, obwohl wir hoffen, dass einige von ihnen weniger Zeit benötigen. Ich versichere Ihnen außerdem, dass die Kommission weiterhin die Art und Weise, in der die Richtlinie umgesetzt und durchgeführt wird, sorgfältig überwachen wird und dafür Sorge tragen wird, dass dem Parlament entsprechend dem festgelegten Zeitplan ein Bericht vorgelegt wird.
Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Zusammenarbeit mit der Kommission und für das außerordentliche Ergebnis, das wir in so kurzer Zeit erreicht haben.
Barbara Weiler, Berichterstatterin. − Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir alle werden feststellen, dass wir, wenn wir dieses Thema zu Hause in unseren Wahlkreisen ansprechen, eine große Unterstützung bekommen werden – was bei europäischen Dossiers nicht selbstverständlich ist. Denn dieser Zahlungsverzug insgesamt wird zu Hause nicht nur kritisiert, sondern jeder findet es selbstverständlich, dass pünktlich gezahlt wird. Und das ist unabhängig davon, zu welcher Partei man gehört, und es ist unabhängig davon, mit welcher Branche man spricht. Also wir haben eine große Übereinstimmung. Und ich danke auch den Kolleginnen und Kollegen, die heute Abend ihre Übereinstimmung zu diesem Ergebnis bekundet haben.
Ich möchte noch auf drei Aspekte hinweisen: Wie ich schon am Anfang der Debatte sagte, wir werden morgen die Weichen stellen. Aber wir werden ganz genau prüfen müssen, ob die Erleichterungen, die wir für Kleinstunternehmen eingeführt haben, für landwirtschaftliche Unternehmen zum Beispiel und für Handwerksbetriebe, ob die auch reichen, damit diese Betriebe an ihre Forderungen kommen. Wir werden genau prüfen müssen, wie die eingeschränkte Vertragsfreiheit funktionieren wird. Das ist ein Novum im Europäischen Binnenmarkt, das wir jetzt ausprobieren werden und das wir auch alle mehr oder weniger unterstützen. Wir werden prüfen müssen, ob die 8 % Verzugszinsen reichen, das Parlament hätte ja gern 9 % gehabt. Wir werden sehen, wie es funktioniert, und die Kommission möchte ich bitten, genau darauf zu achten, ob die Mitgliedstaaten nicht noch auf dem Wege der Umsetzung versuchen, die Richtlinie zu verwässern.
Ich sehe auch positive Erfolge am Horizont. Ich habe gehört, dass Spanien bereits jetzt nach unseren Modalitäten ein neues nationales Gesetz gemacht hat, und ich weiß, dass es bei anderen Mitgliedstaaten das Gleiche ist. Wir werden in jedem Fall in unserem Ausschuss ein Monitoring oder ein Impact Assessment nach einer Richtlinie machen, so dass also auch die Mitgliedstaaten schon wissen, wenn die Legislaturperiode zu Ende ist, dann wird bekannt sein, wer es in unserem Sinne der verbesserten Zahlungsmoral umgesetzt hat und wer nicht. Ich danke allen, die an diesem Ergebnis beteiligt waren, auch der belgischen Präsidentschaft, sie ist vielleicht etwas zu kurz gekommen. Wir wissen, wie effizient und konstruktiv Sie die Verhandlungen geführt haben – ein kleines Land, aber ich würde sagen, ein Land mit sehr klugen und effizienten Methoden, um Ergebnisse in Europa zu erzielen.
Die Präsidentin. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Stimmabgabe wird am Mittwoch, dem 20. Oktober, um 12.30 Uhr stattfinden.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)
Cristian Silviu Buşoi (ALDE), schriftlich. – (RO) Die Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug bildet ein zentrales Instrument für den Aufbau einer angemessenen und fairen Beziehung zwischen den öffentlichen Behörden und kleinen und mittleren Unternehmen. Nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie werden Behörden mit schlechten Zahlungsgewohnheiten bestraft, und die Position der Geschäftsleute bei der Eintreibung ihrer Forderungen wird bedeutend gestärkt.
Ein solches Gesetz war nötig, um ein Gleichgewicht auf dem Markt zu schaffen und dem Privatsektor zu garantieren, dass die Behörden gleichgestellt sind und zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie gegen die Spielregeln verstoßen. In der Richtlinie ist ein vernünftiger Zeitrahmen von 30 Tagen für Zahlungen festgelegt, mit Verlängerungen von bis zu 60 Tagen in Sonderfällen wie Krankenhäusern, natürlich mit Entschädigung und Verzugszinsen.
Obschon die Form der Richtlinie, über die abgestimmt wurde, Behörden mit schlechten Zahlungsgewohnheiten gegenüber nachsichtiger ist, als es der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kommission war, so bietet sie doch eine angemessene Unterstützung sowohl für kleine und mittlere Unternehmen als auch für Großunternehmen, die in vielen europäischen Mitgliedstaaten Schwierigkeiten haben, ihr Geld für erbrachte Leistungen einzufordern.
Ich bin enttäuscht, dass die Strafe von 5 % abgeschafft wurde. Gleichzeitig sehe ich diesen Rückschritt als ein strategisches Mittel, mit dem in der Debatte im Rat die Unterstützung möglichst vieler EU-Staaten gewonnen werden kann.
Robert Dušek (S&D), schriftlich. – (CS) Der Bericht zur Bekämpfung von Zahlungsverzug hat die Verbesserung der Funktionalität des Binnenmarkts, die Verbesserung der Zahlungsethik und die Unterstützung der Zahlungsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zum Ziel. Der aktuelle Trend ist die Zahlung von Rechnungen knapp vor deren Fälligkeit oder nach Ablauf der Zahlungsfrist. Die im vorgelegten Vorschlag enthaltenen Maßnahmen könnten zu einer neuen Geschäftskultur führen, in der die rechtzeitige Zahlung die Regel ist und verspätete Zahlungen als inakzeptabler Missbrauch der Kundenstellung und als Vertragsbruch gelten. Neu soll nun ein Satz von 1 % als Kompensation für die durch den Zahlungsverzug entstandenen Betreibungskosten verlangt werden können – und zwar für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Behörden –, wobei im Fall von verspäteter Zahlung einer einzelnen Rate der Zinssatz und die Strafe nur für diese verspätete Zahlung verrechnet werden. Für Zahlungen wird eine feste Frist von 30 Tagen vorgeschlagen. Abweichungen sind nur ausnahmsweise zugelassen. Hier muss klar definiert werden, was als Ausnahmefall gilt. Die Berichterstatterin schlägt einen Zeitraum von 60 Tagen als maximale Zahlungsfrist für öffentliche Behörden vor, was ich voll unterstütze. Verzugszinsen sollten progressiv sein, um den Schuldner dazu zu motivieren, die Schuld so bald wie möglich zu bezahlen. Der legalistische Ansatz, einschließlich Strafen, sollte meines Erachtens durch so genannte weiche Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergänzt werden: zum Beispiel durch die Förderung elektronischer Rechnungen, die Anpassung der Handhabung von Zahlungen für umfangreiche Arbeiten oder Dienstleistungen und durch positive Werbung.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Die Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD) kämpft schon lange darum, den Staat zu einem aufrechten Bürger zu machen, wenn es um die Erfüllung seiner Pflichten geht. Im Februar dieses Jahres wurde im Parlament ein Gesetzesentwurf der CSD angenommen, der bestimmt, dass dem Staat automatisch Zinsen verrechnet werden, sobald er hinsichtlich der im Vertrag oder vom Gesetz festgelegten Frist (30 oder 60 Tage) in Zahlungsverzug gerät. Die CSD setzt sich zudem seit Jahren für die Möglichkeit der Kompensation von Ansprüchen ein, damit Schulden des Staats gegenüber Unternehmen sowie Schulden von Unternehmen gegenüber den Sozial- und Steuerbehörden verrechnet werden könnten. Dies soll Unternehmen, die vom Staat nicht bezahlt werden und dennoch ihre Sozial- und Steuerschulden begleichen müssen, Erleichterung verschaffen. Wir sind daher in völligem Einvernehmen mit dem angenommenen Text, der dem Staat eine durchschnittliche Frist von 30 Tagen für die Bezahlung seiner Schulden gegenüber Zulieferern vorschreibt. Diese Frist kann in bestimmten Fällen auf 60 Tage verlängert werden. Er verpflichtet auch zur automatischen Zahlung von Verzugszinsen. Diese Regeln gründen in absoluter Gerechtigkeit und können die Situation zahlreicher Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), erleichtern.
Liem Hoang Ngoc (S&D), schriftlich. – (FR) Ich möchte Frau Weiler für die Qualität ihres Berichts danken sowie für das Ergebnis ihrer Verhandlungen mit dem Rat, denn der in erster Lesung verabschiedete Text umfasst alle Schlüsselelemente, die von der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament angeregt und bei der Abstimmung im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz angenommen wurden.
Es freut mich ganz besonders, dass Privatunternehmen und öffentliche Behörden nun gleichgestellt sind. Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission enthielt viel strengere Strafen für öffentliche Behörden – eine Ungleichbehandlung, die für unsere Fraktion inakzeptabel war, da öffentliche Institutionen, im Gegensatz zu Privatunternehmen, nicht gewinnorientiert sind, sondern im Interesse der Allgemeinheit handeln.
Der Anspruch der Gläubiger auf die Erstattung der Betreibungskosten stellt ebenfalls einen bedeutenden Fortschritt dar, denn viele Unternehmen, insbesondere KMU, verzichteten bisher auf die Einforderung der Verzugszinsen von Schuldnern, aus dem einfachen Grund, dass die Kosten für die nötigen Schritte den finanziellen Vorteil überstiegen.
Und schließlich scheint die im Text festgelegte Zahlungsfrist von 30 Tagen vernünftig, da auch eine gewisse Flexibilität gegeben ist, namentlich für Institutionen des öffentlichen Gesundheitswesens. Dies ist ein Punkt, der unserer Fraktion besonders wichtig war.
Sandra Kalniete (PPE) , schriftlich. – (LV) In Zeiten der wirtschaftlichen Krise müssen wir Reformen einleiten, um das Geschäftsumfeld zu verbessern, denn dies ist unsere beste Chance, die Wirtschaft ganz gezielt zu stimulieren und dadurch neue Arbeitsstellen zu schaffen. Die Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr stellt eines der positivsten Beispiele dieser Art dar. Zahlungsverzug bei Rechnungen für Waren und Dienstleistungen ist eine Praxis, die in den Mitgliedstaaten auffällig ist. Zudem verhalten sich in vielen Fällen gerade die öffentlichen Behörden, die theoretisch keine Schwierigkeiten mit der Bezahlung von Rechnungen haben sollten, in dieser Weise. Dies ist eine große Behinderung der Tätigkeit der Unternehmen und ihrer Entwicklung. Diese Praxis muss unterbunden werden. Am meisten profitieren von dieser Richtlinie nicht nur Unternehmen, die vollumfänglich innerhalb der Grenzen eines bestimmten Mitgliedstaates arbeiten, sondern insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen, die nun in der Lage sein werden, Waren und Dienstleistungen in andere Mitgliedstaaten auszuführen, ohne befürchten zu müssen, dass sie monatelang auf ihre Bezahlung warten werden. Die europäischen Verbraucher werden ihrerseits profitieren, denn durch die neuen Vorschriften werden Wettbewerb und Angebot erhöht werden. Die Richtlinie bildet einen bedeutenden Schritt hin zur Verbesserung der Zahlungskultur in Europa. Indem wir solche Entscheidungen treffen, bauen wir ein Europa, das attraktiv ist für Investoren und für unsere eigenen Unternehmen. Es ist auch entscheidend, dass wir mutige Entscheidungen treffen und damit die Entwicklung fördern.
Pavel Poc (S&D), schriftlich. – (CS) In vielen EU-Mitgliedstaaten ist es gängige Praxis, dass der öffentliche Sektor sowie Großunternehmen für Rechnungen eine Zahlungsfrist von neunzig oder mehr Tagen verlangen. Kleine und mittlere Unternehmen dienen somit als Banken für öffentlich-rechtliche Körperschaften und Großunternehmen. Die internen Schulden kleiner und mittlerer Unternehmen wachsen an und schaffen ein wirtschaftliches Gift in Form von Rechnungen mit langen Zahlungsfristen, deren Einhaltung schwer durchzusetzen ist. Dies verschärft die wirtschaftliche Ungleichheit und vermindert zudem den Wettbewerb in bedeutender Weise. Kleine und mittlere Unternehmen sind gezwungen, lange Zahlungsfristen mit Krediten zu decken, für die sie schlechtere Bedingungen erhalten, als jene, die Großunternehmen oder öffentliche Behörden von den Banken erhalten würden. Die neuen, für alle Parteien geltenden Bedingungen und Regeln helfen kleinen und mittleren Unternehmen wesentlich, sich gegen diese Art des verschleierten Kredits zu schützen. Der feste Zinssatz bei Zahlungsverzug, in einer vorgeschlagenen Höhe von 8 %, ist auch für Großunternehmen abschreckend genug, die fixe Zahlungsfrist von 30 Tagen ist zwischen Zulieferer und Käufer ausgeglichen und die 30-tägige Frist für die Überprüfung der Lieferung verhindert den Missbrauch des Überprüfungsprozesses zur Verlängerung der Zahlungsfrist. Vor allem aber verhindert die Tatsache, dass es sich um europäische Bestimmungen handelt, dass der öffentliche Sektor sowie Großunternehmen die angenommenen Vorschriften in den Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene verzerren. Mein aufrichtiger Dank geht an die Berichterstatterin für diesen äußerst wertvollen Bericht und das ausgezeichnete Resultat.
Debora Serracchiani (S&D), schriftlich. – (IT) Ich begrüße den Vorschlag für eine Richtlinie, die einen entscheidenden Fortschritt gegenüber der geltenden Richtlinie darstellt. Sobald sie auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene umgesetzt ist, werden dadurch die Zahlungspraktiken merklich verbessert werden, insbesondere die der öffentlichen Behörden gegenüber Unternehmen, speziell kleinen und mittleren Unternehmen, die dadurch mit einem sichereren Cash-flow rechnen können.
In vielen Ländern Europas bezahlen die öffentlichen Behörden, wenn sie sich in einer schwierigen Lage befinden, bekanntlich allgemein mit Verspätung, und sehr oft führt dies zum Konkurs von Unternehmen. Italien ist ein eklatantes Beispiel hierfür: Ende 2009 schuldeten die öffentlichen Behörden Unternehmen rund 60 Mrd. EUR, und der Zahlungsverzug betrug im Durchschnitt 186 Tage, im Extremfall sogar 800 Tage. Man denke nur an die Beträge, die den Hotels geschuldet waren, welche die Überlebenden des schweren Erdbebens in den Abruzzen im April 2009 aufgenommen hatten.