16. Langfristiger Plan für den Sardellenbestand im Golf von Biskaya und die Fischereien, die diesen Bestand befischen - Mehrjahresplan für den westlichen Stöckerbestand und für die Fischereien, die diesen Bestand befischen - Verbot der Fangaufwertung und der Beschränkungen des Flunder- und Steinbuttfangs in der Ostsee, den Belten und dem Öresund - Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur (Aussprache)
Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Aussprache über folgende Berichte:
– der Bericht von Izaskun Bilbao Barandica im Namen des Fischereiausschusses über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines langfristigen Plans für den Sardellenbestand im Golf von Biskaya und die Fischereien, die diesen Bestand befischen [KOM(2009)0399 – C7-0157/2009 – 2009/0112(COD)] (A7-0299/2010),
– der Bericht von Pat the Cope Gallagher im Namen des Fischereiausschusses über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für den westlichen Stöckerbestand und für die Fischereien, die diesen Bestand befischen [KOM(2009)0189 – C7-0010/2009 – 2009/0057(COD)] (A7-0296/2010),
– der Bericht von Marek Józef Gróbarczyk im Namen des Fischereiausschusses über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2187/2005 des Rates hinsichtlich des Verbots der Fangaufwertung und der Beschränkungen des Flunder- und Steinbuttfangs in der Ostsee, den Belten und dem Öresund [KOM(2010)0325 – C7-0156/2010 – 2010/0175(COD)] (A7-0295/2010) und
– der Bericht von João Ferreira im Namen des Fischereiausschusses über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 Beschluss der Kommission vom 31. Oktober 2007 zur Änderung der Liste der zu Mitgliedern der Wissenschaftlichen Ausschüsse in den Bereichen Verbrauchersicherheit, öffentliche Gesundheit und Umwelt ernannten Sachverständigen und der Verlängerung ihrer Amtszeit [KOM(2009)0541 – C7-272/2009 – 2009/0153(COD)] (A7-0184/2010).
Izaskun Bilbao Barandica , Berichterstatterin. – (ES) – (ES) Herr Präsident! Ich möchte zunächst einige Worte der Anerkennung, des Dankes und meine Glückwünsche gegenüber dem Küstenfischereisektor im Golf von Biskaya für sein verantwortungsvolles Handeln zum Ausdruck bringen.
Frau Kommissarin! Der Sektor benötigt dringend diesen Plan, um sein Ziel zu erreichen, nämlich eine einträgliche Tätigkeit zu entwickeln, ohne die Zukunft der Fischerei zu gefährden. Dafür muss der Sardellenbestand im Golf von Biskaya auf einem Niveau gehalten werden, das in wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Hinsicht eine nachhaltige Bewirtschaftung gestattet. Das lässt sich wesentlich besser erreichen, indem die Erträge auf der Grundlage wissenschaftlicher Berichte berechnet werden, anstatt die Berechnungen der zulässigen Gesamtfangmenge (TAC) schleierhaften politischen Verhandlungen anzuvertrauen.
Die Befischungsregeln müssen deshalb in dem Plan festgelegt sein, und das bedeutet, dass die Fangquoten auf der Grundlage von Schätzungen des Fischbestands aus wissenschaftlichen Gutachten festgesetzt werden.
Frau Kommissarin! Diese Initiative wurde im Juli 2009 von der Kommission vorgelegt. Im September haben wir die Arbeit aufgenommen. Über die Berufsvereinigungen der Fischer, die Wissenschaftsinstitute und den Regionalbeirat Südwestliche Gewässer haben wir mit dem ganzen spanischen und französischen Sektor ein Arbeitsverfahren festgelegt. Diesem Verfahren sind wir gefolgt und haben einen gemeinsamen Vorschlag ausgearbeitet, der im Parlament breite Unterstützung fand.
Mit großem Einvernehmen und unter Berücksichtigung des bevorstehenden Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon und der Unsicherheit über seine Anwendung auf anhängige Rechtssachen haben wir am 30. November im Fischereiausschuss eine Probeabstimmung durchgeführt. Dieser offene und integrative Ansatz ist auf eine vollkommen andere Haltung auf Seiten des Rates und der Kommission gestoßen.
Zunächst einmal erfuhren wir im Laufe unserer Arbeit, dass gerade eine Kontrollverordnung ausgearbeitet wurde, von der dieser Bericht berührt würde, doch standen uns nur geringfügige Informationen zur Verfügung, weshalb wir in Unsicherheit gerieten, die ohne weiteres hätte vermieden werden können. Nach der Abstimmung im Fischereiausschuss und während des spanischen Ratsvorsitzes habe ich mit dem Rat über diese Initiative verhandelt. Wir beschlossen, einen Trilog einzuberufen, doch zu unserer Überraschung teilte der spanische Ratsvorsitz am Tag der Sitzung unerwartet mit, dass die spanische Regierung auf Ersuchen der französischen Regierung beschlossen hatte, den Punkt zurückzustellen, da über die Rechtsgrundlage Unklarheit bestand. Nach monatelanger Arbeit waren wir blockiert. Der spanische Ratsvorsitz hatte weder eine Einigung noch eine Möglichkeit des Trilogs vorzuweisen.
Ich fragte den neuen Ratsvorsitz, ob er bereit wäre, die Verhandlungen fortzusetzen, und mir wurde gesagt, ich solle Geduld haben und der Angelegenheit etwas Zeit lassen. Angesichts der völlig fehlenden Bereitschaft des Rates, voranzukommen, führten wir auf Empfehlung des Juristischen Dienstes eine neue Abstimmung durch.
Bei dieser zweiten Abstimmung wurden drei Änderungsanträge abgelehnt, die bei der Probeabstimmung unterstützt worden waren und die für den Sektor von entscheidender Bedeutung sind.
Der erste Änderungsantrag betrifft den Grad der Befischung; in diesem Änderungsantrag wird 0,4 als angemessenerer Grad vorgeschlagen.
Der zweite Änderungsantrag betrifft die Aufnahme von lebenden Ködern in die TAC. Es wäre falsch, sie als Teil der Fangquote zu rechnen.
Der dritte Änderungsantrag schließlich betrifft die Überprüfung der Fänge.
Wenn der Wissenschaftliche Ausschuss nicht in der Lage ist, eine Schätzung der aktuellen Biomasse zu erheben, weil er nicht über ausreichende Informationen verfügt, dann muss nicht der Sektor mit einer Verringerung der TAC um 25 % gegenüber dem Vorjahr doppelt benachteiligt werden. Die Kommission hatte bereits die Auffassung vertreten, dass es angemessener wäre, die TAC in diesem Fall um 10 % zu verringern, keinesfalls jedoch unter einen Wert von 7 000 Tonnen. Was die Befugnisse dieses Organs anbelangt, so wurden diese vom Rat und von der Kommission stets missachtet. Die Tatsache, dass uns, während wir über diese Initiative diskutieren, die inoffizielle Nachricht erreichte, dass der Rat die Rücknahme der Initiative beantragt hat, ist ein klarer Hinweis auf seine Haltung.
Ist das wahr? Ich frage Sie jetzt Frau Kommissarin: Wieso? Was beabsichtigen Sie zu unternehmen? Ich hätte heute gern eine Antwort. Ich möchte auch vom belgischen Ratsvorsitz hören, warum er die Rücknahme der Initiative beantragt hat. Ich hätte gern klare Antworten auf diese Fragen. Wir haben 14 Monate lang gearbeitet und jetzt haben wir nur noch ein Durcheinander.
Das Handeln von Rat und Kommission beschädigt die Glaubwürdigkeit der europäischen Organe in den Augen eines Sektors, der von dieser Vorgehensweise genug hat und der Lösungen braucht.
Stärken Sie Ihre Glaubwürdigkeit in diesem Sektor! Oder gewinnen Sie wenigstens die Glaubwürdigkeit wieder zurück, die Sie seit September 2009 verloren haben!
Das Parlament ist entschlossen, die Mitentscheidungsbefugnisse wahrzunehmen, über die es aufgrund des Vertrags von Lissabon verfügt. Sie müssen diese respektieren. Ihr Handeln entspricht nicht dem einer Führungsrolle im 21. Jahrhundert. Transparenz und Beteiligung sind unsere Leitprinzipien. Halten Sie sich bitte an diese Prinzipien. So muss das europäische Aufbauwerk voranschreiten.
Pat the Cope Gallagher, Berichterstatter. – (GA) Herr Präsident, Frau Kommissarin, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich allen, die mir bei der Vorbereitung dieses wichtigen Berichts über den westlichen Stöckerbestand geholfen haben, herzlich danken: den Schattenberichterstattern, dem Sekretariat des Fischereiausschusses, dem Regionalbeirat für pelagische Arten (Pelagic RAC), dem politischen Berater der Fraktion und dem Berater meines eigenen Büros. Ich möchte mich auch bei der Kommission und dem Rat für ihre Hilfe und Unterstützung bedanken. Die Zusammenarbeit und die Diskussionen sowie die Anregungen und Vorschläge all dieser Personen haben ermöglicht, dass ich Ihnen diesen Bericht – der, wie ich hoffe, allgemein angenommen wird – heute vorlegen konnte.
Berichterstatter. – Der westliche Stöckerbestand ist einer der wichtigsten Bestände für die Fischereien in Europa. Der Vorschlag wurde auf der Grundlage des Aktionsplans der Europäischen Kommission und des UN-Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung 2002 erstellt.
Auf diesem Gipfeltreffen erklärte sich die Kommission einverstanden, die Fischbestände auf einem Stand zu erhalten oder wieder auf diesen zu bringen, der den höchstmöglichen Dauerertrag sichert. Der hieraus entstandene Vorschlag der Europäischen Kommission wurde in enger Zusammenarbeit mit der pelagischen „Resource Assessment Group“ (RAG) entwickelt, die diesen Vorschlag ursprünglich unterbreitet hatte. Stöckereier-Surveys werden seit 1997 alle drei Jahre durchgeführt. Leider waren die erhobenen Daten ungenügend und die Wissenschaftler konnten keine vollständige Bewertung der Gesundheit des Bestands vornehmen.
Im vorgeschlagenen Bewirtschaftungsplan werden diese Schwierigkeiten berücksichtigt, indem für in der Stöckerfischerei tätige Fahrzeuge eine Formel festgelegt wird, nämlich die Befischungsregelung. Diese Regelung stellt einen Mechanismus zur Berechnung des Jahreshöchstwerts für die zulässige Anlandung von Stöcker aus bestimmten Gewässern dar. Der Plan sollte gegen Ende 2009 umgesetzt werden, doch es entstand eine Verzögerung aufgrund der Annahme des Vertrags von Lissabon.
Ich respektiere natürlich die Rechte des Rates, Fangmöglichkeiten festzulegen und zuzuteilen. Ich traf mich vor der Annahme meines Berichts im Fischereiausschuss mit Vertretern der belgischen Präsidentschaft. Sie regten einen Vorschlag an, der dem Rat bei der Entscheidung über die zulässige Gesamtfangmenge eine gewisse Flexibilität hinsichtlich der Gesamtentnahme bot. Meines Erachtens schützt dieser Vorschlag der belgischen Präsidentschaft, der in der Folge vom Fischereiausschuss angenommen wurde, das vertraglich festgelegte Exklusivrecht des Rates auf Festlegung und Zuteilung von Fangmöglichkeiten.
Ich möchte über die Änderungsanträge sprechen, die von den Fraktionen EVP, S&D und GUE/NGL in Bezug auf Gebiet VIII C, den Golf von Biskaya, gestellt wurden. Ich möchte das Parlament davon in Kenntnis setzen, dass ich als Berichterstatter den Änderungsantrag der Sozialisten unterstütze, die Vorschläge der PPE und der GUE/NGL hingegen nicht akzeptieren kann. Ich werde meine Gründe darlegen.
Das wissenschaftliche Gutachten ist klar. Dies ist ein Bestand, der sich über das gesamte geografische Gebiet ausdehnt. Sollte das Parlament die Vorschläge der PPE und GUE/NGL annehmen, würde der Bewirtschaftungsplan dadurch unsinnig werden, da zwei separate markierte Gebiete für einen einzigen Bestand eingeführt würden. Wenn wir das tun, dann schaffen wir einen sehr gefährlichen und sehr ernsten Präzedenzfall für künftige Stöckerbewirtschaftungspläne. Wir sind uns über die Aufteilung eines einzelnen Fischereibestands nicht einig geworden.
Diejenigen, die dies unterstützen wollen, haben ihre eigenen, persönlichen Gründe sowie die Gründe ihrer Mitgliedstaaten, doch diese ist eine gemeinsame Fischereipolitik und daran müssen wir uns halten. Ich verstehe, dass unsere spanischen und portugiesischen Kollegen ihre Anliegen haben, und ich habe diese Anliegen in Änderungsantrag 7 in den Vertragsentwurf aufgenommen. Er besagt, dass dieser Plan unter Berücksichtigung der handwerklich betriebenen Fischerei und der historischen Rechte umgesetzt wird.
Abschließend ist zu sagen, dass dieser Änderungsantrag für den Rat und den pelagischen RAG annehmbar ist und den Standpunkten der spanischen und portugiesischen Kollegen Rechnung trägt. Doch behalten wir die bisherige Politik bei.
Marek Józef Gróbarczyk, Berichterstatter. – (PL) Herr Präsident! Ich möchte meinen Redebeitrag beginnen, indem ich allen, die an der Ausarbeitung dieses Berichts beteiligt waren, meinen aufrichtigen Dank ausspreche: der Europäischen Kommission, allen Schattenberichterstattern und den Mitgliedern des Fischereiausschusses für ihre Unterstützung bei der Erstellung dieses Berichts. Wir haben absolute Einigkeit erzielt, denn der Bericht wurde vom Fischereiausschuss des Europäischen Parlaments einstimmig angenommen. Ihnen allen nochmals meinen aufrichtigen Dank.
Der Bericht, dessen Zweck es ist, den Fang von Schollen in der Ostsee zu regulieren und Rückwürfe zu unterbinden sowie gleichzeitig das als zulässige Gesamtfangmenge (TAC) bekannte Modell der Fischereibewirtschaftung beizubehalten, zeigt, dass dieses System gut funktioniert und für bestimmte Fischarten eine praktische Anwendung findet. Aus diesem Grund sollte die Wichtigkeit der Aufnahme von Artikel 15a in die Verordnung (EG) Nr. 2187/2005 hervorgehoben werden. Die gefangene Fischart kann einen niedrigen Marktwert haben oder nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sein. Es ist auch hervorzuheben, dass diese Vorschrift das Zurückwerfen noch lebender Flundern zulässt, die während des Zeitraums, in dem Schutzbeschränkungen gelten, keinerlei Marktwert besitzen. Deshalb ermöglicht dieser Artikel die nachhaltige Nutzung lebender Gewässerressourcen.
Der Aktionsplan, der aufgrund meines Berichts angenommen wird, muss das Zurückwerfen von Fischen in der Ostsee verhindern, zum Beispiel – wo dies angebracht ist – durch die Einführung eines absoluten Verbots von Rückwürfen für die Fischerei in der Ostsee. Dies muss eine nachhaltige und effizientere Verwaltung der Meeresressourcen zur Folge haben. Die Einführung eines absoluten Verbots des Rückwurfs ist im Fall von Flundern oder anderen Schollen nicht gerechtfertigt, da dies negative Folgen für ihren Bestand hätte. Im Hinblick auf die Notwendigkeit, die Fischerei stabil und planbar zu halten und sicherzustellen, dass die Nutzung der Fischbestände innerhalb des vorgegebenen Rahmens erfolgt, sollte die Befürchtung erwähnt werden, dass die Einführung eines Rückwurfverbots genutzt werden könnte, um den massenhaften Fang von untermaßigen Dorschen im Rahmen der Industriefischerei in der Ostsee zu legalisieren. Aufgrund des Fehlens zuverlässiger wissenschaftlicher Daten, die eine Einschätzung der Beifänge von Dorsch in der Industriefischerei ermöglichen würden, ist die unverzügliche Einführung vollständig dokumentierter Fänge und einer vollständigen Überwachung auf den Schiffen, die diese Art von Fischfang durchführen, unbedingt notwendig. Die Einführung einer hundertprozentigen Kontrolle der Industriefänge beim Löschen der Ladung ist erforderlich. Anders ist ein wirksamer Schutz der Fischbestände in der Ostsee nicht realistisch und ein langfristiger Plan zur Verwaltung der Dorschbestände sinnlos.
Die Union muss sofort Maßnahmen ergreifen, um das Problem der Industriefischerei in der Ostsee im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik zu lösen, da diese Art der Fischerei im Sinn des Umweltschutzes schädlich für das Ökosystem der Ostsee ist, insbesondere da die Ostsee vom Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (MEPC) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation als „besonders empfindliches Meeresgebiet“ (PSSA) eingestuft wurde. Es handelt sich also um eines der wertvollsten und empfindlichsten marinen Ökosysteme der Welt. In Anbetracht der klimatischen Veränderungen in der Ostsee, die zu Anpassungsveränderungen verschiedener Fischarten und daher zu Migration und zu Veränderungen ihres Laichverhaltens führen, sollte eine Überprüfung der Schutzgebiete in der Ostsee durchgeführt und ein Langzeitplan für die Bestandsbewirtschaftung der Schollenarten in diesem Gebiet entworfen werden. Da keine zuverlässige, aktuelle Datengrundlage für Entscheidungen über die Aufrechterhaltung oder Auflösung von Schutzgebieten in der Ostsee vorliegt, sollten die gegenwärtig stattfindenden Veränderungen berücksichtigt und die Schutzgebiete überprüft werden.
João Ferreira, Berichterstatter. – (PT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Einführung nicht heimischer Arten trägt wesentlich zur Störung der Ökosysteme bei und gehört zu den Hauptursachen für den Rückgang der Artenvielfalt weltweit.
Auch von der Kommission selbst wird anerkannt, dass ein wesentlicher Teil der Einführung nicht heimischer Arten in Küsten- und Binnengewässer Europas auf Aquakultur- und Aufstockungspraktiken zurückzuführen ist. Der Vorschlag der Kommission zur Änderung der Verordnung über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur beruht auf den Ergebnissen eines Forschungsprojekts, des IMPASSE-Projekts, einer von verschiedenen europäischen Organen abgestimmten Maßnahme zu den Umweltfolgen nicht heimischer Arten für die Aquakultur.
Mit diesem Projekt wird eine Arbeitsdefinition des Begriffs geschlossene Aquakulturanlage vorgeschlagen, die detaillierter und umfassender ist als die derzeitige. Nach dieser Definition und gemäß den Ergebnissen des Projekts ließe sich das mit nicht heimischen und gebietsfremden Arten verbundene Risiko auf ein tragbares Maß verringern, wenn die Gefahr eines Entweichens von Zuchtorganismen und Nichtzielorganismen während des Transports minimiert wird und in der aufnehmenden Anlage präzise vorgeschriebene Protokolle eingehalten werden.
Angesichts der genannten Ergebnisse schlägt die Kommission vor, die Beteiligten von verwaltungstechnischen Formalitäten zu befreien, indem die Einführung und Umsiedlung für die Verwendung in geschlossenen Aquakulturanlagen von der Genehmigungspflicht ausgenommen werden. Es ist hierbei darauf hinzuweisen, dass, während die Risikobewertung auf wissenschaftlichen und technischen Analysen gründet, das Urteil über die Vertretbarkeit der Risiken Gegenstand politischer Entscheidungen ist. Wir sind daher der Ansicht, dass Hand in Hand mit der Vereinfachung des Prozesses zur Einführung nicht heimischer Arten in die Aquakultur eine strengst mögliche Definition der Voraussetzungen gehen muss, die bei geschlossenen Aquakulturanlagen im Einklang mit den Ergebnissen des IMPASSE-Projekts einzuhalten sind.
Auch muss die Notwendigkeit einer Überprüfung der Anlagen festgelegt werden, damit alle von den Spezialisten vorgeschlagenen technischen Erfordernisse tatsächlich berücksichtigt und eingehalten werden. Dasselbe gilt für die Vorkehrungen, die bei der Verbringung von Zuchtarten und Nichtzielarten in die und aus den Anlagen zu beachten sind. Diese waren die wichtigsten Anliegen bei der Erstellung des Berichts und der vorgeschlagenen Änderungsanträge zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission.-
Gestatten Sie mir eine weitere Bemerkung: Die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur erfordert eine starke Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung und der technischen Entwicklung im Bereich der Zucht einheimischer Arten, durch die sich die Erzeugung und das Nahrungsmittelangebot diversifizieren lassen und eine qualitativ gute Aufzucht sichergestellt werden kann, wobei sich gleichzeitig mehr Umweltsicherheit erreichen lässt.
Daher müsste diese Gesetzgebungsinitiative von starken Anreizen in diesem Bereich flankiert werden. Es ist notwendig, das Potenzial der Aquakultur zu nutzen, doch müssen auch seine Beschränkungen auf umweltverträgliche Weise überwunden werden. Unter anderem ist es unverzichtbar, die Prioritäten des Forschungsrahmenprogramms wieder neu auszurichten, um diesen bedeutenden Forschungsbereich angemessen abdecken zu können.
Mir bleibt nun nur noch, allen Schattenberichterstattern, mit deren Hilfe es möglich war, diese fruchtbare Arbeit zu leisten, sowie den Dienststellen der Kommission und dem Rat, einschließlich des spanischen Ratsvorsitzes und jetzt auch des belgischen Ratsvorsitzes, für die Arbeit, die wir in diesen Monaten durchgeführt haben, meinen Dank auszusprechen.
Maria Damanaki, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident! Ich möchte ein paar Worte zu dem langfristigen Plan für den Sardellenbestand sagen. Doch zuerst möchte ich der Berichterstatterin, Frau Bilbao, und allen Mitgliedern des Fischereiausschusses für ihre Arbeit an diesem Vorschlag danken. Ich möchte Frau Bilbao sagen, dass es bei der Annahme des Vorschlags in der Tat Verzögerungen gab, doch ich möchte feststellen, dass hinreichend klar ist, dass die Kommission wirklich alles getan hat, um die festgefahrene Situation zu lösen.
Der Sardellenbestand im Golf von Biskaya drohte zusammenzubrechen und die Fischerei wurde 2005 eingestellt. Im Januar 2010, genau fünf Jahre später, wurde sie wieder freigegeben. Im Juli bestätigten Wissenschaftler, dass der Bestand sicher über den Vorsorgegrenzwerten lag. Dies erlaubte mir, eine TAC von über 15 000 Tonnen vorzuschlagen, die jetzt in Kraft ist. Die TAC entspricht den Befischungsregeln des Plans und ich freue mich zu sehen, dass dieser Vorschlag uns jetzt bereits hilft, den Bestand angemessen zu bewirtschaften.
Die Einstellung der Fischerei hat für die von ihr abhängigen Gruppen große finanzielle Nachteile mit sich gebracht. Wir müssen in jedem Fall verhindern, dass sich dies wiederholt. Dies lässt sich nur gewährleisten, indem der Bestand in Übereinstimmung mit dem höchstmöglichen Dauerertrag befischt wird und das Risiko einer Einstellung der Fischerei gering gehalten wird. Unser Vorschlag zeigt, dass dies erfolgen kann, während gleichzeitig für Nachhaltigkeit im Sektor gesorgt wird. Wenn wir die Einstellung der Fischerei verhindern wollen, dann müssen wir den Grad der Befischung bei 30 % halten.
Ich möchte dem Fischereiausschuss für seine Unterstützung danken, sowohl was die Inhalte betrifft, als auch in Bezug auf Übertragung der Befugnisse an die Kommission. Ich kann diesen Änderungen zustimmen. Ich kann ebenfalls den Änderungsanträgen zur Änderung des Vorschlags mit der neuen Kontrollverordnung zustimmen, die seit Januar 2010 in Kraft ist.
Es gibt nur eine Ausnahme. Sie bezieht sich auf die Fristverkürzung für die Mitteilung des Anlaufens eines Hafens von vier Stunden auf eine Stunde. Diese Änderung verändert die Vierstundenregel, die in der neuen Kontrollverordnung enthalten ist. Sie wissen, dass diese neue Kontrollverordnung seit Anfang dieses Jahres in Kraft ist. Ich bin nicht dafür, sie so bald zu ändern, zumal die Kontrollverordnung den Küstenmitgliedstaaten erlaubt, bestimmte Ausnahmen anzuwenden, sofern diese gerechtfertigt sind. Dies ist also unsere Marge. Wir brauchen diese Kontrollverordnung wirklich nicht so bald zu ändern, doch das haben Sie natürlich zu entscheiden.
Ich komme jetzt zum zweiten Bericht, dem Mehrjahresplan für den Stöckerbestand. Gestatten Sie mir zu sagen, dass Herr Gallagher, als Berichterstatter, und alle Mitglieder des Fischereiausschusses ausgezeichnete Arbeit bei diesem Vorschlag geleistet haben, und ich möchte Ihnen für all Ihre harte Arbeit und Ihre konstruktive Haltung herzlich danken.
Der westliche Stöckerbestand ist bei weitem der wichtigste der drei Stöckerbestände in EU-Gewässern. Der Bestand ist derzeit auf gutem Niveau stabil, d. h. die TAC für 2011 ist nahezu unverändert. Der Beschluss über die jährliche TAC für diesen Bestand, der auf wissenschaftlichen Gutachten beruht, entspricht nicht unserem Ziel einer verbindlichen, vorhersagbaren langfristigen Bewirtschaftung. Deshalb ist mir dieser Plan, wie andere langfristige Pläne, sehr wichtig, denn ich möchte, dass wir von diesem alljährlichen Feilschen im Rat um die Fangmengen wegkommen. Wir sind es dem Sektor schuldig, durch die Vereinbarung von langfristigen Plänen mehr Planung und Stabilität zu ermöglichen.
Ihre generelle Unterstützung, sowohl in Bezug auf die Inhalte, als auch auf die Übertragung der Befugnisse, zeigt, dass wir dasselbe Ziel haben. Ich kann Ihre Änderungen unterstützen, auch jene zur Änderung des Vorschlags mit der neuen Kontrollverordnung, die seit Januar 2010 in Kraft ist. Abgesehen davon sollten in dem Plan keine TAC-Gebiete festgelegt werden und damit die Möglichkeit gegeben sein, diese Gebiete an die Beschlüsse über die jährlichen TAC gemäß den relevanten wissenschaftlichen Gutachten anzupassen.
Ein Änderungsantrag geht allerdings nicht in die richtige Richtung, und zwar Ihre Annahme des Kompromisses des Ratsvorsitzes über 5 000 Tonnen. Dieser Wert von 5 000 Tonnen ist schlicht nicht wissenschaftlich begründet. Wie wurde er beschlossen? Weshalb nicht 6 000 oder 7 000? Es scheint mir kein solider Ansatz zu sein, bei einer langfristigen Strategie einen Spielraum zu haben, wobei die TAC nach oben und unten verschoben werden kann.
Ich komme jetzt zum dritten Bericht über technische Maßnahmen in der Ostsee. Ich möchte bei dieser Gelegenheit dem Berichterstatter, Herrn Gróbarczyk, für seine sehr gute Arbeit an dem Bericht danken, der einstimmig angenommen wurde. Dem Fischereiausschuss möchte ich nochmals für seine uneingeschränkte Unterstützung danken. Mit diesem Vorschlag gewährleisten wir im Hinblick auf unsere Politik der Fangaufwertung, die letztes Jahr in der Ostsee eingeführt wurde, sowie auf Fangbeschränkungen für bestimmte Arten rechtliche Kontinuität.
Ich werde jetzt auf den letzten Bericht eingehen: die Verwendung von nicht heimischen und gebietsfremden Arten in der Aquakultur. Ich möchte dem Berichterstatter, Herrn Ferreira, für seine Arbeit danken, sowie dem gesamten Fischereiausschuss.
Wie Sie wissen, hat sich die Kommission zur Aufgabe gemacht, die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU durch die neue Strategie für die Aquakultur zu fördern. Dies setzt ein hohes Maß an Umweltschutz voraus, aber auch die Festlegung von Bedingungen zur Vereinfachung der Prozesse in der Aquakultur. Das müssen wir tun. Eine Änderung der Verordnung über die Einführung nicht heimischer Arten in geschlossene Aquakulturanlagen wird sicherlich die Tätigkeiten in der Aquakultur erleichtern, indem unnötiger Verwaltungsaufwand abgebaut und gleichzeitig angemessener Schutz für aquatische Lebensräume gewährleistet wird. Das ist natürlich nicht alles, was wir dafür tun können, daher begrüße ich ausdrücklich den Vorschlag von Herrn Ferreira, die Forschungsanstrengungen in der Aquakultur zu verstärken. Wir werden über unsere Haushaltsmittel und die Reform der GFP unser Bestes tun.
Ich bin sehr erfreut, dass die Diskussionen im Fischereiausschuss zu einer besseren Definition von „geschlossene Aquakulturanlage“ geführt haben.
Ich möchte betonen, dass der ursprüngliche Vorschlag einen Monat vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon von der Kommission angenommen wurde, und wir daher das gleiche Problem hatten. Der Fischereiausschuss reichte Änderungsanträge ein, die darauf abzielen, die Grundverordnung mit den neuen Komitologie-Bestimmungen des Vertrags von Lissabon in Einklang zu bringen. Wir hielten es für angebracht, diese Anpassung entsprechend dem Vorschlag des Parlaments vorzunehmen. Andererseits war es notwendig, unseren Vorschlag formal zu ändern, um diese wesentlichen Änderungen vorzunehmen, und daraus erklärt sich der angesprochene Zeitverzug.
Abschließend möchte ich mich noch einmal bei allen Berichterstatterinnen und Berichterstattern des Fischereiausschusses für ihre Berichte und ihre Arbeit zu diesen wichtigen Themen bedanken.
Carmen Fraga Estévez, im Namen der PPE-Fraktion. – (ES) – (ES) Herr Präsident! Den Verfassern der Berichte herzlichen Dank für ihre ausgezeichnete Arbeit. Ich möchte mich auf die Bewirtschaftungspläne konzentrieren, auch wenn ich nicht auf weitere Einzelheiten eingehen werde, denn diese wurden ja von den Berichterstattern bereits hervorgehoben, sondern ich werde mich auf die wesentlichen Herausforderungen beziehen, die diese auf instutioneller Ebene mit sich bringen und für die Lösungen gefunden werden müssen.
Nach über einjährigen Verhandlungen mit dem Rat hat das Parlament in aller Verantwortung beschlossen, die Berichte in die erste Lesung zu bringen, mit dem Ziel, Druck auszuüben und so die derzeitige Blockierung zu überwinden, von der nicht nur diese beiden Vorschläge betroffen sind, sondern auch alle anderen, die uns in nächster Zeit vorgelegt werden.
Das Parlament ist bereit, mit dem Rat und der Kommission eine Kompromisslösung zu finden, doch dafür ist es notwendig, dass insbesondere der Rat anerkennt und akzeptiert, dass die Kernelemente der langfristigen Bewirtschaftsungspläne unter das ordentliche Gesetzgebungsverfahren fallen, das heißt, der Rechtsgrundlage von Artikel 43 Absatz 2 des Vertrages unterliegen.
Es ist unverständlich, dass vor dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon, als der Bereich der TAC und der Quoten ebenfalls in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des Rates fiel, das Parlament um seine beratende Stellungnahme ersucht wurde, während der Rat jetzt für dieselben Angelegenheiten Ausschließlichkeit beansprucht, wo doch nach einhelliger Rechtsauffassung Artikel 43 Absatz 3 restriktiv auszulegen ist.
Ich fordere das Kommissionsmitglied deshalb dazu auf, die Stellungnahme des Parlaments zu berücksichtigen, selbst wenn manche Vorschläge – und ich glaube, sie hat die Frage von Frau Bilbao nicht beantwortet – zurückgezogen oder durch neue Texte ersetzt werden sollten. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir uns gezwungen sehen, die Angelegenheit vor den Gerichtshof zu bringen und künftige langfristige Pläne zu blockieren; dies sollte auf jeden Fall vermieden werden, insofern als es sich dabei um ein grundlegendes Instrument der Fischereibewirtschaftung handelt.
Kriton Arsenis, im Namen der S&D-Fraktion. – (EL) – (EL) Herr Präsident, Frau Kommissarin! In den Texten, die wir heute erörtern, gibt es sehr viele technische Einzelheiten. Dahinter steht allerdings eine klare Weisung: Das Europäische Parlament fordert die anderen Organe, die Kommission und den Rat auf, bei Beschlussfassungen in Bezug auf Fischereiangelegenheiten und Fangmethoden die wissenschaftlichen Ergebnisse zu berücksichtigen.
Wir können nicht aufgrund politischer Standpunkte verhandeln, wenn wir über Fangmethoden für jede Fischart entscheiden. Wir können bei Entscheidungen über Fangmethoden für einzelne Fischarten nicht anhand politischer Überlegungen verhandeln. Rat und Parlament können Angelegenheiten, die auf der Grundlage wissenschaftlicher Daten beurteilt werden müssen, nicht anhand politischer Überlegungen verhandeln. Nur auf der Grundlage wissenschaftlicher Daten ist es möglich, die Überschüsse in unseren Meeren und das, was wir ohne irreversible Auswirkungen auf das Meeresleben und den Fischereisektor fangen können, festzustellen.
Uns liegt die überarbeitete Gemeinsame Fischereipolitik vor. In diesen Berichten fordern wir, dass Sie bei der Revision der Gemeinsamen Fischereipolitik mutig handeln, und dafür sorgen, dass Beschlüsse, die zum Erhalt einer tragfähigen Zukunft für unsere Meere und Fischereisektoren gefasst werden, auf wissenschaftlichen Daten beruhen.
Carl Haglund, im Namen der ALDE-Fraktion. – (SV) Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich auf den Bericht über die Sardellenfischerei im Golf von Biskaya und den Standpunkt unserer Fraktion in dieser Frage konzentrieren. Dies ist ein äußerst wichtiges Thema und ein Beispiel dafür, wie wir an sensible Themen im Bereich Fischerei herangehen sollten. Es sei daran erinnert, dass der Fischereisektor, von dem wir sprechen, 2005 infolge von Überfischung zusammengebrochen ist.
Befischung ist heute wieder erlaubt und erfolgt auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips, und so sollte es auch gehandhabt werden. Es ist der einzige langfristige und nachhaltige Weg, den auch unserer Fraktion unterstützt. Zwar hofft die Fischereiindustrie vielleicht zu Beginn auf größere Mengen Fisch, aber auf lange Sicht ist es besser, das zu tun, wofür wir uns jetzt voraussichtlich entscheiden. Auf diese Weise sollten nach Auffassung unserer Fraktion derartige Fragen heute und in Zukunft auch behandelt werden.
Isabella Lövin, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (SV) Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Vertrag von Lissabon haben sich die Befugnisse des Parlaments im Hinblick auf die Fischereipolitik geändert. Die Bewirtschaftungspläne, über die wir morgen abstimmen werden, sind eine erste Probe, inwieweit das Parlament dieser Verantwortung gerecht wird. Ich denke, dass wir im Großen und Ganzen gut mit der Herausforderung fertig werden, doch gibt es auch Fehlanzeigen. Die Entscheidungsträger sind immer versucht, im Hinblick auf wissenschaftliche Gutachten aufgrund verfehlter Berücksichtigung der Fischereibelange Kompromisse einzugehen. Außerdem haben die Leute ein kurzes Gedächtnis. Obwohl die Sardellenfischerei im Golf von Biskaya erst im Jahr 2005 zusammengebrochen ist und die Fischereiindustrie den Fischfang vollständig einstellen musste, gibt es nach wie vor kurzsichtige finanzielle Anreize, durch die die nachhaltige Entwicklung der Bestände gefährdet ist. Allerdings hat sich im Ausschuss die Vorsicht gegenüber den Glücksspielen durchgesetzt.
Fische zählen ist nicht schwierig; das ist wie Bäume zählen. Es ist nur, dass Fische sich bewegen und nicht sichtbar sind. So witzelte der weltweit führende Meeresbiologe, Willy Kristensen, in dem Film „The End of the Line“ über die Dezimierung der Fischbestände in den Weltmeeren. Er versuchte damit zum Ausdruck zu bringen, dass große Unsicherheit über die Schätzungen der Bestände besteht. Es ist wichtig, jetzt daran zu erinnern, da die EU und die Welt beschlossen haben, die höchstmögliche Dauerfangmenge (HDF) für alle kommerziellen Fischarten in ungefähr fünf Jahren zu erzielen.
Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass es eine vollkommen unmögliche Aufgabe ist, für alle Fischarten überall zur gleichen Zeit die HDF zu erzielen. Wir brauchen daher Sicherheitsmargen. Die Ökosysteme müssen in ihrer Gesamtheit begriffen werden und die HDF muss als eine Obergrenze betrachtet werden, nicht als Ziel. Ich hoffe, dies wird sowohl im Parlament als auch im Rat im Rahmen der künftigen Fischereipolitik und der Bewirtschaftsungspläne Berücksichtigung finden. Wir müssen zügig für alle Meeresökosysteme Europas langfristige Bewirtschaftsungspläne schaffen. Abschließend möchte ich bemerken, dass ich mit dem Berichterstatter, Herrn Gallagher, völlig darin übereinstimme, dass eine Aufteilung einer Quote für einen einzelnen Stöckerbestand den wissenschaftlichen Gutachten völlig widerspricht.
Andrew Henry William Brons (NI). – Herr Präsident! Die in dieser Aussprache aufgeworfenen Fragen gelten nicht nur für dieses bestimmte Gebiet. Es gibt Fragen, die auch die Schiffe in der Nordsee betreffen.
Am Freitag hatte ich eine Begegnung mit Fischern aus Whitby in Yorkshire. Sie sind genauso von diesen Fragen betroffen, die möglicherweise dazu führen, dass die verbleibenden Schiffe der britischen Flotte vom Markt verdrängt werden. Die unmittelbare Gefahr besteht in der vorgeschlagenen Verringerung der Anzahl von Tagen, an denen die Fangtätigkeit erlaubt ist, von 135 Tagen auf möglicherweise 90 Tage. Ich fragte die Schleppnetzfischer, wie weit die Verringerung gehen könnte, bis sie sich nicht mehr halten können, und die Antwort war, dass jegliche Verringerung sich so auswirken würde.
Die Politik, Schleppnetzfischer dazu zu zwingen, tote und sterbende Fische zurückzuwerfen, um die Anlandung von untermaßigen Fischen bzw. von über die Fangquoten für einzelne Arten hinausgehenden Mengen zu vermeiden, ist völlig ungeheuerlich. Sämtliche Fische, die gefangen werden und nicht überleben, müssen angelandet werden. Rückwürfe stellen keinen Schutz der Fische dar, sondern sind Abfall. Die Fangaufwertung ist eine Antwort auf das ungerechte Quotensystem. Mit einer Reform des Systems wird sie verschwinden. Quoten werden am freien Markt gekauft und verkauft, und die Reichen und Mächtigen spekulieren damit. Dadurch wird der Preis der Quoten, die den Fischern zu Wuchersummen verpachtet werden, in die Höhe getrieben. Die Spekulationen müssen vollständig beendet werden.
Paulo Rangel (PPE). – (PT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Was den Gallagher-Bericht und insbesondere den Mehrjahresplan für den Stöckerbestand betrifft, ist es entscheidend, den von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP-Fraktion) eingebrachten Änderungsantrag zu unterstützen, der von Frau Patrão Neves vorgelegt wurde und auf drei Ziele des Grünbuches und der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik abzielt: das Umweltziel, das in diesem Bericht sehr wohl berücksichtigt ist, und die wirtschaftlichen und sozialen Ziele, seien sie auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit oder auf einen angemessenen Lebensunterhalt der in der Fischerei Beschäftigten ausgerichtet.
Hier ist sehr wichtig, dass wir eine Unterscheidung machen: Wenn wir vom westlichen Stöckerbestand sprechen, ist es wichtig zu unterscheiden zwischen Zone VIII C, dem Gebiet um den Golf von Biskaya, das im Wesentlichen auf die handwerklich betriebene Fischerei ausgerichtet ist und insbesondere für einen bedeutenden Teil der portugiesischen, spanischen und französischen Bevölkerung die Lebensgrundlage bildet, und dem nördlicher gelegenen Gebiet, das auf industrielle Fischerei konzentriert ist und daher im Wesentlichen auf wirtschaftliche Rentabilität abzielt. Aus diesem Grund ist ein Änderungsantrag zu diesem Bericht erforderlich, damit dieser nicht nur mit den grundlegenden Zielen des Grünbuchs über die GFP oder zur Reform der GFP in Einklang steht, sondern auch mit den Empfehlungen des Rates zu der Verordnung zur Festlegung der zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) für 2011, in denen der Stöcker gemäß dem Internationalen Rat für Meeresforschung im Gebiet VIII C im Wesentlichen als auf handwerkliche Fischerei ausgerichtet gilt, während der Norden innerhalb dieses westlichen Teils sich hauptsächlich auf industrielle Fischerei konzentriert. Nur mit diesem Ansatz, bei dem die spezifische Art und Zweck jedes Gebietes, in dem der westliche Stöcker vorkommt, berücksichtigt werden, können alle Ziele der GFP wirklich gewahrt werden.
Josefa Andrés Barea (S&D). – (ES) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Meine Glückwünsche an die Berichterstatter. Auch ich werde etwas zur Frage der Bewirtschaftungspläne für den Sardellenbestand und den Stöckerbestand sagen.
Der Vorschlag über die Bewirtschaftung des Sardellenbestands, der ursprünglich ein Vorschlag für die nachhaltige Sardellenbewirtschaftung sein sollte, hat sich als komplizierter Vorschlag erwiesen, der derzeit im Rat eingefroren ist. Es ist der Sektor, der am meisten benachteiligt ist. Die Angelegenheit ist zum Erliegen gekommen, da die Situation aufgrund ausbleibender Entscheidungen im Rat und auch in der Kommission blockiert ist.
Dabei möchte ich die Position der sozialistischen Delegation Spaniens hervorheben, die, gestützt durch wissenschaftliche Berichte und den regionalen Beirat – und ich betone gestützt –, die einhelligen Forderungen des Sektors während des gesamten Prozesses unterstützt hat, und diesen Standpunkt behält sie auch in Bezug auf neue Fragen, die im Rahmen der anstehenden Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik aufgeworfen werden, bei.
Angesichts dieser Blockade, fordern wir, dass die Kommission den Vorschlag gegebenenfalls zurückzieht, den Standpunkt des Parlaments berücksichtigt und einen neuen Vorschlag vorlegt.
Was den Stöcker betrifft, hat Herr Gallagher verschiedene Punkte umrissen, in denen wir ebenfalls übereinstimmen, wie die Einführung von Mehrjahresplänen, zulässige Gesamtfangmengen und wissenschaftliche Empfehlungen. Des Weiteren hat er eine Änderung vorgeschlagen, die die sozialistische Fraktion und auch die sozialistischen Abgeordneten Spaniens als wesentlich erachtet, da Spanien über einen Fischereisektor verfügt, der auf den Fang von Stöcker, welcher am Fangtag frisch verzehrt wird, ausgerichtet ist. Die Nichtanerkennung dieses Sektors wird nachteilige sozioökonomische Folgen haben und sicherlich die Chancen für eine bessere Bewirtschaftung verringern.
Deshalb sind wir der Überzeugung, dass Herr Gallagher unseren Vorschlag hätte berücksichtigen sollen, wonach der Bereich Küstenfischerei getrennt behandelt wird.
Britta Reimers (ALDE). - Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen, Frau Kommissarin! Ich danke den Berichterstattern. Angesichts der hohen Importe von Fischen und Fischprodukten in der EU ist es absolut nötig, sowohl unsere heimischen Fischer als auch die hiesige Aquakulturwirtschaft zu fordern und zu fördern. Wir brauchen dringend verbesserte Fangmethoden, um den Meeren und den Fischern eine langfristig sichere Existenz zu ermöglichen.
Ebenso ist es unumgänglich, den Ausbau der Aquakultur verstärkt zu ermöglichen. Wir brauchen dringend effektivere Datenerhebungen und intensivere Forschung. Denn nur wenn wir wissen, was tatsächlich passiert, können wir die richtigen Entscheidungen für die Zukunft treffen.
Überbordende Bürokratie und mangelndes Wissen sind häufig die Ursache dafür, warum es uns nicht gelingt, Ökonomie und Ökologie in Einklang zu bringen, obwohl sich beides an und für sich nicht unterscheidet.
VORSITZ: Libor ROUČEK Vizepräsident
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE). – (ES) Herr Präsident, in Bezug auf die Aussprach über den Sardellenbestand möchte ich unterstreichen, wie wichtig diese ist, und die Tatsache hervorheben, dass es sich um einen Wendepunkt handelt, nicht nur für den Sektor und für die Angelegenheit des Sardellenbestands im Besonderen, sondern auch für die Beziehungen zwischen der Kommission, dem Parlament und dem Rat.
In dieser Hinsicht möchte ich ebenfalls deutlich sagen, dass die Fraktion der Grünen/Freie Europäischen Allianz die Vorschläge, die von der Kommission aus einer vorsichtigeren Perspektive vorgebracht wurden, unterstützt.
Im Wesentlichen unterstützen wir die Vorschläge in Bezug auf drei Punkte:
der erste betrifft die Befischungsregelung, die unserer Meinung nach – entsprechend der Ansicht der Kommission – nicht über 0,3 liegen sollte; der zweite betrifft die zulässige Gesamtfangmenge (TAC), von der wir meinen, dass sie auch die lebenden Köder berücksichtigen sollte; der letzte Punkt betrifft die Reduzierung der zulässigen Gesamtfangmenge, die mindestens 25 % betragen muss, falls dies für erforderlich gehalten wird.
Wir haben die Kommission bei diesen drei Themen unterstützt und wir halten es für sinnvoll, eben weil wir ausnahmsweise wie Ärzte handeln möchten, die ganzheitliche Medizin betreiben und heilen und nicht wie Gerichtsmediziner, die einfach nur einen Totenschein ausstellen. Ich halte es für wichtig, dass wir diese Botschaft deutlich machen und ich glaube, dass dies eine gute Gelegenheit ist, die Dinge richtig zu tun.
Werner Kuhn (PPE). - Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Mein Beitrag bezieht sich auf die Verordnung des Rates und des Europäischen Parlaments bezüglich des Verbots der Fangaufwertung und der Beschränkung des Flunder- und des Steinbuttfangs in der Ostsee, in den Belten und im Öresund. Und da geht es nicht nur um die Änderung einer Verordnung, sondern um zwei ganz wichtige und exzellente Speisefischarten, die wir in Europa für unseren Binnenmarkt dringend benötigen. Und es zeigt sich wieder einmal, dass es notwendig ist, dass Wissenschaft und auch Berufsstand zusammenarbeiten müssen, damit die Erfahrungen – gerade im Bereich der Rückwürfe oder der Bewirtschaftung unserer Bestände, aber auch das, was mit Beifängen passiert – vernünftig evaluiert und ausgewertet wird. Wir haben alle Möglichkeiten – der Kollege Gróbarczyk hat das exzellent herausgearbeitet – um hier Beschränkungen vorzusehen. Der Artikel 15a muss unbedingt in die Verordnung aufgenommen werden. Sie haben gehört, der Berichterstatter hat das noch einmal klar dargestellt. Das ist unser gemeinsames Ziel, und das haben wir auch im Ausschuss erreicht, dass wir die Beifänge und die Rückwürfe minimieren.
Es gibt aber Fischarten, und dazu gehören die Flunder und der Steinbutt, bei denen man untermaßige Fische und auch Jungfische, wenn sie im Prinzip im Fang mit an Bord genommen werden, wieder zurückgeworfen werden können. Es ist notwendig, dass man hier natürlich auch mit exzellentem Fanggerät arbeitet, selektiv gefischt wird, dass Obacht gegeben wird auf die Fangzeiten. Diese beiden Fischarten haben ihre Laichgründe laufend verändert, so dass dort natürlich auch die Fanggebiete klar eingegrenzt werden, die Laichzeiten und Laichgründe hier exakt beschrieben werden.
Die Vermarkungsparameter dürfen nicht nach unten verändert werden, damit nicht noch mehr Möglichkeiten bestehen, aus exzellenten Beständen nur Fischmehl herzustellen. Das ist nicht unser Ziel. Wir wollen dem Markt dienen, und deshalb haben wir diese Verordnung so verändert.
Ulrike Rodust (S&D). - Herr Präsident, liebe Frau Damanaki! Ich freue mich sehr, dass wir diese Woche gleich vier wichtige Verordnungen zur Fischereipolitik annehmen können, und dass wir uns bei den Berichten zur Aquakultur und zu technischen Maßnahmen in der Ostsee untereinander und mit Rat und Kommission einig werden konnten. Bei den beiden Verordnungen zu Langzeitmanagement-Plänen legen Sie das leider ganz anders aus. Wir haben im Ausschuss immer intensiv über die richtige Formel zur Bewirtschaftung des Sardellenbestandes gestritten. Ich denke, die Vorlage für das Plenum sieht sehr gut aus, und ich freue mich, dass das scheinbar inzwischen auch die EVP eingesehen hat, die nun gar keine Änderungsanträge mehr gestellt hat. Ich gehe davon aus, dass Sie morgen mit Ja abstimmen werden.
Ein viel gravierenderes Problem haben wir aber mit dem Rat. Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten weigert sich, entgegen dem Rat ihrer eigenen Juristen, die Mitentscheidungskompetenz des Europäischen Parlaments zu akzeptieren. Und das ein Jahr nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon! Ich finde das ungeheuerlich. Ich habe deshalb der Vorsitzenden unseres Ausschusses vorgeschlagen, einen gemeinsamen Brief an die europäischen Fischereiminister zu schreiben.
Ich würde mich freuen, wenn wir uns hier in den nächsten Tagen einigen könnten, damit wir gemeinsam die Entschlossenheit des Parlaments demonstrieren können. Wir lassen uns nicht einfach so vom Rat abspeisen.
Ian Hudghton (Verts/ALE). – Herr Präsident, ich unterstütze die Linie, die Herr Gallagher in seinem Bericht eingeschlagen hat und werde morgen, wenn es hierum geht, entsprechend abstimmen.
Der Grundsatz der Mehrjahresplanung ist sinnvoll, wenn dadurch eine vernünftige Zukunftsplanung seitens der Fischer und auch des Verarbeitungssektors möglich ist. Aber im Allgemeinen verbleiben einige sehr negative Aspekte der EU-Fischereiverwaltung, wie Sie wissen. Ich glaube fest daran, dass es die Fischereinationen selbst sind – diejenigen, die Ansprüche in bestimmten Meeresgebieten haben –, die die Entscheidungen über den Erhalt und die Bewirtschaftung des Fischbestands treffen sollten.
Einige Redner haben wiederholt auf den Skandal der Rückwürfe verwiesen. In Schottland wird man sich zunehmend bewusst, dass die Rückwürfe unmittelbar durch die EU-Verordnung bedingt sind und insbesondere durch den Bestandserholungsplan für den Kabeljau. Ich hoffe, dass der Kommissar dies zur Kenntnis nimmt und Maßnahmen ergreift, um gegen diesen Teil des Skandals um die Rückwürfe vorzugehen, der vermieden werden könnte, indem einige der unausführbaren Verordnungen, die zurzeit in Kraft sind, geändert würden.
Gabriel Mato Adrover (PPE). – (ES) Herr Präsident, in meiner Rede werde ich mich auf zwei Berichte konzentrieren, deren Verfahren und Endergebnisse ein Beispiel dafür sind, was zu tun ist und was nicht. Ich beziehe mich auf den Plan für die Sardellenbestände und die Nutzung exotischer Arten in der Aquakultur.
Der Sardellenbestand – ein Beispiel dafür, wie man Dinge nicht tun sollte – ist ein Thema, das länger als ein Jahr diskutiert wurde und leider zu einer Debatte über die Befugnisse geworden ist, die der Vertrag von Lissabon dem Parlament einräumt, und über die Rechtsgrundlage des Kommissionsvorschlags statt zu einer Debatte darüber, was für die Fischer, die Industrien und die Fischereien von Nutzen ist. Es war eine lange und unnütze Debatte, deren Opfer der Fischereisektor ist, der verwundert zugeschaut hat, wie wir uns in Diskussionen verloren haben, während der lang erwartete Bewirtschaftungsplan immer noch keine Fortschritte gemacht hat und Gefahr läuft, niemals umgesetzt zu werden.
Die Menschen, die im Sardellensektor arbeiten, beschweren sich zu Recht über die Verwaltungshürden, die dieser Plan überwinden muss, wobei er so wichtig ist, um weitere Unterbrechungen in den Aktivitäten dieser Fischerei zu vermeiden.
Ich glaube ernsthaft, dass die Kommission angesichts dieses Hintergrunds an Ungewissheit versuchen sollte, heute im Parlament ein positives Signal an diesen Sektor auszusenden.
Andererseits ist im Hinblick auf die Nutzung exotischer Arten die Übereinkunft, die vom Parlament bei der ersten Lesung erzielt wurde, ein guter Kompromiss. Der Kommission, dem Rat und dem Parlament ist es gelungen, rasch und ohne größere Unstimmigkeiten über Recht und Fakten eine Übereinkunft zu erzielen.
Die Übereinkunft legt nicht nur eine genaue Definition für geschlossene Aquakulturanlagen fest, sondern erwirkt eine größere rechtliche Klarheit für die Unternehmen in dem Sektor und, was von größerer Bedeutung ist, beseitigt einen Teil der Bürokratie, von der die Europäer genug haben.
Ich bin überzeugt, dass die Verwaltungsverfahren auf ein notwendigen Mindestmaß reduziert werden müssen. Die Europäer müssen sich mit überzogener Bürokratie auseinandersetzen, wodurch sich die Aufnahme oder Durchführung von Geschäftsaktivitäten äußerst schwierig gestaltet. Daher sind Berichte wie der von heute, die Verwaltungsverfahren abschaffen, nicht nur gute Neuigkeiten für den Aquakultursektor, sondern sollten auch ein konstantes Merkmal unserer Arbeitsweise sein.
Antolín Sánchez Presedo (S&D). – (ES) Herr Präsident, Frau Kommissarin Damanaki, ich werde mich auf die Berichte der Herren Gróbarczyk und Ferreira konzentrieren. Ich möchte die Berichterstatter dazu beglückwünschen, dass sie in erster Lesung mit dem Rat übereingekommen sind, zwei Verordnungen zu überarbeiten, die die Fischereipolitik an den Vertrag von Lissabon anpassen und das Engagement der Europäischen Union für eine nachhaltige Bestandsbewirtschaftung und den Erhalt der Artenvielfalt unterstreichen.
Das Verbot der Fangaufwertung und Beschränkungen bei der Flunder- und Steinbuttfischerei in der Ostsee sind wesentliche Maßnahmen für eine effektive und angemessene Ressourcenverwaltung. Es macht Sinn, sie dauerhaft in die für diese Gewässer geltende Verordnung über technische Maßnahmen aufzunehmen. Dieser Schwerpunkt könnte auf die übrigen EU-Gewässer ausgedehnt werden und Teil der Strategie der bevorstehenden Reform der gemeinsamen Fischereipolitik werden, die keine Rückwürfe vorsieht.
Es ist ebenfalls wichtig, dass die Europäische Union die Definition und operativen Bedingungen für geschlossene Aquakulturanlagen aktualisiert, erwägt, wie die Liste zu veröffentlichen ist und entsprechend dem Vertrag von Lissabon die Verfahren für die EU zur Entwicklung oder Durchführung der Bestimmungen festlegt, um eine Umweltbelastung durch Aktivitäten, die unsere Ökosysteme gefährden oder beeinträchtigen könnten, zu verhindern.
Alain Cadec (PPE) . – (FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, sehr geehrte Damen und Herren, zunächst möchte ich unsere Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten, Frau Bilbao und die Herren Gallagher, Gróbarczyk und Ferreira zu ihren Berichten beglückwünschen.
Ich möchte sagen, wie froh ich bin, dass das Parlament seine erste Lesung über die zwei langfristigen Pläne für den Sardellen- und den Stöckerbestand abgeschlossen hat. Durch die Verabschiedung des Vertrags von Lissabon ist das Parlament in der Tat ein gemeinsamer Entscheidungsträger bei diesen Angelegenheiten geworden.
Im Hinblick auf den Sardellenbestand bin ich erfreut über den Text, der im Fischereiausschuss verabschiedet wurde, der eine langfristige Bewirtschaftung einer stark befischten Art zum Ziel hat. Dieser Plan wird gemeinsame Bewirtschaftungsmaßnahmen zwischen den großen Fischereiländern ermöglichen.
Bei den Quoten werden lebende Köder mit berücksichtigt, die eine gerechte Überprüfung der Fischmengen ermöglichen. Außerdem begrüße ich die Maßnahmen zur Überwachung der Kontrolle dieser Fischerei. Das System zur Kontrolle der Schiffe muss unbedingt in den verschiedenen Mitgliedstaaten, die diesen Bestand befischen, gleich sein.
Ich möchte Herrn Gallagher zu seinem Bericht beglückwünschen. Ich weiß, dass wir ihn morgen verabschieden sollen: Er ermöglicht eine sozioökonomisch und ökologisch nachhaltige Nutzung des Stöckerbestands. Dieser Plan bringt eine neue Methode der Entscheidungsfindung vor, die die zulässige Gesamtfangmenge betrifft, wodurch die Nachhaltigkeit des Bestands langfristig gesichert werden kann. Ich möchte Sie auch an die Bedeutung des Grundsatzes der relativen Stabilität erinnern, der mir besonders am Herzen liegt.
Die Berichterstatter unterstreichen die Notwendigkeit, sich mit den Rückwürfen zu befassen, und dies kann man nur begrüßen. Wie meine Kollegen Abgeordneten finde ich es jedoch bedauerlich, dass der Rat die neue Befugnis des Parlaments zur gemeinsamen Entscheidungsfindung in Bezug auf langfristige Bewirtschaftungspläne infrage stellt. Ich bin der Ansicht, dass diese Frage der Rechtsgrundlage gelöst werden muss, da sie die Umsetzung der Pläne verzögert, was wesentlich für den Erhalt der Ressourcen und die Regulierung der Fischerei ist.
Wir müssen auch ein für alle Mal die Begriffe der nichtindustriellen und der industriellen Fischerei definieren. Dies gewährleistet, dass die Reform der gemeinsamen Fischereipolitik auf einer vernünftigen und soliden Basis durchgeführt wird. Dies wird auch im Bericht von Herrn Gróbarczyk vorgeschlagen, dem ich für die Qualität seiner Arbeit danke. Wie wir wissen, ist außerdem ein Verbot der Rückwürfe nicht realistisch. Ich hoffe, dass die Europäische Kommission den Sektor unterstützen wird, der selektives Gerät einführt und wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Fischerei gewährleistet.
Guido Milana (S&D). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, eine Minute reicht nicht aus, um sich mit vier Berichten zu befassen. Daher beglückwünsche ich die anderen drei Berichterstatter, aber ich werde nur Anmerkungen zum Bericht von Herrn Ferreira machen.
Bei den Maßnahmen, die die Europäische Union in Bezug auf die Fischerei und die Aquakultur durchführt, muss die Einhaltung der Grundsätze der Artenvielfalt im Mittelpunkt stehen. Der Kompromissänderungsantrag ist das Ergebnis der guten Arbeit von Herrn Ferreira, der diese Anliegen klar formuliert hat.
Wir dürfen keine vorgefassten Meinungen haben, wenn wir nach Möglichkeiten suchen, um die Maßstäbe für die Fischzucht zu verbessern, aber wir müssen rigoros bei der Kontrolle und der Anwendung der Verordnungen sein, die so präzise wie möglich sein müssen, um die Gefahr der Beeinträchtigung des ökologischen Gleichgewichts zu vermeiden.
In dieser Hinsicht ist die größte Unterstützung für die organische Produktion eine Entscheidung, die im allgemeinen Interesse getroffen wird und die den Schutz der Artenvielfalt umfasst. Dies ist in der Tat der beste Weg zur Optimierung der Produktion von einheimischen Arten.
Frau Kommissarin, ich hoffe, dass diese weitere Maßnahme in Bezug auf die Aquakultur als Teil der Gemeinsamen Fischereipolitik in eine vereinfachte Verordnung übernommen werden kann. Dies wird die Angelegenheit stark vereinfachen und ich hoffe, dass eine einzige Verordnung zur Aquakultur die Verfahren im Ganzen noch einfacher gestalten wird.
Jarosław Leszek Wałęsa (PPE). – (PL) Herr Präsident, ich möchte damit beginnen, Herrn Gróbarczyk für seine Hilfe zu danken. Ich freue mich sehr, dass es möglich war, einen sehr wichtigen Punkt in den Bericht aufzunehmen, wodurch die Kommission aufgefordert wird, einen umfassenden Bewirtschaftungsplan für Flundern in den Gewässern der Ostsee vorzubereiten.
Ich möchte die Gelegenheit ergreifen, die Kommissarin darauf aufmerksam zu machen, dass die polnischen Behörden seit vielen Jahren die Verabschiedung eines umfassenden Bewirtschaftsungssystems für Plattfischbestände in der Ostsee vorschlagen und noch keine konkreten Ergebnisse von der Europäischen Kommission erhalten haben.
Es muss ein einheitliches System für die Bewirtschaftung von Plattfischen eingerichtet werden, unabhängig davon, wo diese lokalisiert sind. Sie sind von großer wirtschaftlicher Bedeutung für die Fischer in der Ostsee und auch aus Polen; deshalb verdienen sie mehr Aufmerksamkeit von den europäischen Institutionen, als sie bisher bekommen haben.
Brian Crowley (ALDE). – Herr Präsident, ich möchte den Berichterstattern für ihre Berichte danken, und insbesondere Herrn Gallagher. Zwei Sachen fallen mir bei dieser bisher stattgefundenen Diskussion auf. Erstens, das gesamte Konzept zur Schaffung einer Möglichkeit für eine Aufteilung innerhalb der zulässigen Gesamtfangmenge ist extrem unverantwortlich. Wir sollten uns dem heftig widersetzen.
Zweitens, in Bezug auf das Thema der Rückwürfe ist vielleicht jetzt die Zeit, um die Schaffung eines grauen Markts für diese Rückwürfe in Betracht zu ziehen. Dies sind Beifänge der normalen Fischerei, und warum sollte man nicht zulassen, dass diese an Land gebracht werden, statt sie zurück ins Wasser zu werfen, und die Fangkosten bezahlt werden – keinen Marktpreis, sondern die Fangkosten. Dies kann als Ersatz für die tausenden von Tonnen an importiertem Fisch dienen, der aus Fernost und aus anderen Regionen kommt, um andere Märkte innerhalb der Europäischen Union zu bedienen.-
Dies kann eine Win-win-Situation sein. Dadurch lässt sich die Menge der Rückwürfe verringern und ebenfalls sicherstellen, dass die Fischer keine wertvollen Produkte zurückwerfen.-
Nick Griffin (NI). – Herr Präsident, es ist gut, dass die EU versucht, gefährdete Fischbestände zu erhalten, aber bevor zu viel Eigenlob zu diesen Vorschlägen geäußert wird, müssen wir daran denken, dass viele ehemalige EU-Fischereiregelungen fürchterliche Misserfolge waren. Die heimischen Gewässer Großbritanniens wurden im Rahmen der europäischen Fischereistrategien beinahe bis zur Ausrottung befischt. Die Wahrheit ist, dass der Schutz von Fischbeständen am besten den Fischern vor Ort und Meereswissenschaftlern der einzelstaatlichen Regierungen überlassen wird und nicht den EU-Bürokraten.
Der Rat der Männer, die in den zerstörten Relikten der britischen Fangflotten arbeiten, ist einfach: Quotensysteme, die zu Rückwürfen und Fangaufwertung führen, verwerfen und sie durch Fangbeschränkungen in Bezug auf das Gewicht ersetzen, sodass der gesamte gefangene Fisch für den menschlichen Verzehr oder für die Verarbeitung von Tier- und Fischfutter an Land gebracht wird. Wir müssen das System der handelbaren Quoten ersetzen und so die Finanziers, Supermärkte und die Superreichen davon abhalten, mit dem Lebensunterhalt der Fischer zu spekulieren. Sämtliche Quoten – unabhängig von den Gewässern – sollten Fischer aus Häfen erhalten, die traditionelle Zugänge zu diesen Gewässern haben, und nur unter Fischern handelbar sein, die in gleichem Maße über persönliche, familiäre und gemeinschaftliche Verbindungen einen Anspruch darauf haben.
Seán Kelly (PPE). – (GA) Herr Präsident, ich bin kein Experte in dieser Angelegenheit, aber da ich von einer Inselnation stamme, weiß ich, dass das Fischen für Küstengemeinschaften in ganz Irland sehr wichtig ist.
– Mein geschätzter irischer Kollege, Herr Gallagher, der ein Experte auf diesem Gebiet ist, und zwar nicht nur in Irland, sondern darüber hinaus, hat einige zutreffende Punkte angesprochen, als er über den Unsinn der gemeinsamen Quoten für zwei getrennte Gebiete für den einen Bestand sprach. Meine Fraktion, die PPE-Fraktion, hat eine andere Meinung. Gleichzeitig scheint das, was Herr Gallagher sagt, logisch zu sein, da Stöcker eine kurzlebige Art sind. Daher hätte ich gerne die Antwort der Kommissarin insbesondere hierzu: keine persönliche Einschätzung, sondern eine, die auf wissenschaftlichen Nachweisen beruht. Ich stimme auch mit den Kolleginnen und Kollegen in Bezug auf die Rückwürfe überein, und ich bin auch dafür, dass wir die Aquakultur viel stärker entwickeln...
– (GA) weil die Nachfrage nach Fisch zukünftig stark zunehmen wird, und ich hoffe, dass jede Fischart allen zur Verfügung stehen wird.
Gerard Batten (EFD). – Herr Präsident, ich habe kürzlich versucht, die Kosten der Gemeinsamen Fischereipolitik für die britische Wirtschaft zu bemessen. Die beste Schätzung allein für entgangene Fänge ergibt mindestens 3,6 Mrd. GBP pro Jahr; die Kosten für höhere Lebensmittelrechnungen liegen bei etwa 4,7 Mrd. GBP pro Jahr; die Kosten für Subventionen, Arbeitslosigkeit, vergeudete Ressourcen, Papierkrieg usw. belaufen sich auf etwa 2,8 Mrd. GBP pro Jahr. Dadurch ergibt sich eine jährliche Zunahme von 11,1 Mrd. GBP.
Das Fischereiwesen liegt am Boden, mehr als 97.000 Arbeitsplätze wurden seit 1973 im Fischereiwesen und in abhängigen Industrien vernichtet. Die Folgekosten für Wirtschaft und Mensch sind unbezifferbar; die ökologische Auswirkung der Gemeinsamen Fischereipolitik ist ein Desaster. Mehr als 880.000 tote Fische werden jedes Jahr in die Nordsee geworfen. Für Großbritannien ist die Lösung natürlich, aus der Europäischen Union auszutreten, die Kontrolle unserer territorialen Gewässer wiederzuerlangen und ein neu belebtes nationales Fischereiwesen wieder in vernünftige Bahnen zu lenken.
Ricardo Cortés Lastra (S&D). – (ES) Herr Präsident, Frau Kommissarin, im Jahr 2005 wurde das Sardellenfischen im Golf von Biskaya wegen des geringen Bestands eingestellt. Das Ziel des vorgeschlagenen Plans ist es, eine nachhaltige Fischerei durch die Einführung von Quoten auf der Grundlage von wissenschaftlichen Kriterien zu gewährleisten. Dieser Plan wird durch den Sektor gestützt, der Stabilität erfordert. Ich fordere die Kommission auf, diesen Vorschlag zurückzuziehen und die Initiative des Parlaments zu berücksichtigen.
Maria Damanaki, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident, ich möchte gerne allen Abgeordneten des Parlaments für ihre Beiträge danken. Die Diskussion war in der Tat sehr interessant.
Zunächst möchte ich im Namen der EVP-Fraktion und anderen Abgeordneten auf die Bemerkungen von Frau Fraga zu den derzeitigen institutionellen Problemen reagieren, mit Bezug auf das neue institutionelle Umfeld, das wir im Rahmen des Vertrags von Lissabon haben. Ich muss zugeben, dass die Durchsetzung des Vertrags von Lissabon eine neue Ära geschaffen hat, und wir möchten uns dieser neuen Ära anpassen. Ich möchte ganz deutlich sagen, dass die Kommission den Gedanken versteht und unterstützt, dass das Parlament ein Mitspracherecht in Bezug auf den Ertrag haben muss: die Funktion des langfristigen Bewirtschaftungsplans.
Wir sind der Auffassung, dass die Verträge sehr deutlich sind, wenn sie auf dieses Thema verweisen. Dies ist unsere Haltung, aber, wie Sie wissen, gibt es eine Reaktion im Rat. Einige Mitgliedstaaten haben sehr heftig reagiert, aber es gibt auch eine allgemeine Reaktion auf diesen Ansatz. Wir müssen hier eine Lösung finden, weil wir ansonsten nicht weiter langfristige Bewirtschaftungspläne durchsetzen können, und wie Sie verstehen werden, ist dies unsere Zukunft. Wir können nicht eine neue Politik fortführen, die durch Kurzfristigkeit und all diese politischen Geschäfte diktiert wird, an die wir gewöhnt sind.
Also müssen wir eine Lösung finden, um diese Situation zu entblocken. Mir schwebt vor, zu versuchen, einen Ausweg durch ein trilaterales Treffen zu finden. Ich werde dem Parlament und dem Rat vorschlagen, dass wir uns alle zusammensetzen, um zumindest eine Kompromisslösung zu finden, die wir so schnell wie möglich brauchen, weil wir in dieser Weise nicht weitermachen können.
All die langfristigen Bewirtschaftungspläne sind jetzt auf Eis gelegt, und ich habe einige neue Vorschläge über einige neue Bewirtschaftungspläne, die zum Beispiel für den Lachs und die pelagischen Bestände sehr wichtig sind. Dies sind sehr wichtige langfristige Bewirtschaftungspläne. Sie sind fertig und wir warten darauf, eine institutionelle Lösung auf diese sehr heiklen Probleme zu finden.
In Bezug auf die Beiträge der anderen Fraktionen begrüße ich die Beiträge von Herrn Arsenis, Herrn Haglund und Frau Lövin im Namen ihrer Fraktionen und stimme mit ihnen überein, dass wir langfristige Bewirtschaftungspläne und wissenschaftliche Beratung benötigen.
Ich verstehe die Forderungen unserer Fischereien und die Probleme unseres Fischereisektors, und ich möchte mich sehr klar dazu äußern. Aber ich möchte Ihnen sagen, dass wir jetzt ein eindeutiges Beispiel der Situation erörtern. Der Sardellenplan und die Tatsache, dass wir Fischereien in diesem Bereich einige Jahre lang schließen mussten, ist ein eindeutiger Beweis dafür, dass wir nicht weitermachen können und dabei wissenschaftliche Beratung unbeachtet lassen.
Ich verstehe die Probleme, und wir müssen eine Synthese und eine Lösung finden. Meine Idee ist es – und dies wird eines der Hauptthemen der Reform unserer Fischereipolitik sein –, weiterhin wissenschaftlichen Rat zu beherzigen und auch zu versuchen, eine Lösung zu finden, falls dieser Rat nicht klar genug ist und wir nicht genügend Daten haben, um uns eine eindeutige Meinung zu bilden.
Ich möchte auch anmerken, dass der Bericht von Herrn Gróbarczyk sehr wichtig ist, und dass technische Maßnahmen zur Verhinderung einer Aufwertung maßgeblich für unsere Politik sind. Ich möchte auch unterstreichen, dass wir eine Politik über Flundern und Plattfische benötigen, wie wir bereits gesagt haben. Wir beabsichtigen, eine solche Politik zu erarbeiten.
Wir brauchen eine sehr mutige Politik Rückwürfe betreffend, worauf viele von Ihnen hingewiesen haben. Ich glaube nicht, dass wir es uns leisten können, Fisch zurück ins Meer zu werfen, wenn er so wertvoll ist. Wir können uns dies nicht mehr leisten. Vielleicht war es eine Lösung, als wir viel Fisch in unseren Gewässern hatten, aber jetzt haben wir echte Probleme. Wir können keinen Fisch zurück ins Meer werfen.
Also müssen wir hier eine Lösung finden, und ich begrüße Vorschläge sehr, wie die Entschädigung von Fischern für die Fangkosten im Falle von Beifängen. Wir können Lösungen finden, aber wir müssen uns durch unsere Politikreform weiter auf unser Ziel, Rückwürfe zu umgehen, hinzubewegen. Natürlich müssen wir alle technischen Maßnahmen vor Augen haben, die dafür erforderlich sind, aber wir müssen uns in diese Richtung bewegen.
Eine letzte Bemerkung zu den Problemen der Aquakultur. Wir müssen die Belastungen abmildern, die Hindernisse für die Aquakultur schaffen. Ich bin damit einverstanden. Ich stimme mit dem Berichterstatter und Herrn Milana und anderen Rednern, die darüber gesprochen haben, darin überein.
Was ich sagen kann, ist, dass wir versuchen, dies als Teil unserer Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik zu erreichen. Ich möchte auch wiederholen, dass wir die wissenschaftliche Forschung in Bezug auf Aquakulturarten verstärken werden, weil wir wirklich Fortschritte hin zu einer Massenproduktion dieser Aquakulturprodukte erzielen müssen, falls wir wirklich wollen, dass die Aquakultur eine Alternative für unseren Fischereisektor darstellt.
Izaskun Bilbao Barandica, Berichterstatter. – (ES) Herr Präsident, Frau Kommissarin, zunächst hätte ich mich über eine klare Antwort von Ihnen gefreut, ob es Ihre Absicht ist, den Wünschen des Rates nachzugeben und – dafür bin ich dankbar – die Probleme hinsichtlich der Akzeptanz der Befugnisse, die der Vertrag von Lissabon dem Parlament überträgt, zu würdigen.
Der Fischereiausschuss hat ein zweites Mal abgestimmt und die Kommissarin nicht gebeten, den Vorschlag zurückzuziehen. Wozu wir die Kommissarin auffordern, ist, uns heute eine klare Antwort darauf zu geben, ob sie den Wünschen des Rates nachgeben wird oder nicht.
Der Sektor braucht einen Plan. Der Sektor hat Verantwortung übernommen und arbeitet seit mehr als zwei Jahren mit wissenschaftlichen Instituten und der Kommission zusammen, um die Nutzungsbestimmung festzulegen und in den Vorschlag aufzunehmen. Es ist ein verantwortungsbewusster Sektor, der fünf Jahre lang brach lag, und um es nicht zu vergessen, es war der Sektor selbst, der um seine Einstellung gebeten hat. Im Jahr vor der Einstellung verzeichnete der Sektor einen Fischfang von 7.000 Tonnen und jeden Tag legte er die Quote fest, die gefischt werden konnte, und fixierte sie, um diese niedrige Quote rentabler zu machen. Dann wurde einseitig beschlossen, die Kommission davon in Kenntnis zu setzen, dass das Fischen eingestellt würde, weil die festgelegte Obergrenze erreicht worden sei.
Das ist der Sektor, den wir haben. Es ist ein Sektor, der uns mehr als ein Mal gebeten hat, eine Entscheidung zu treffen und transparent zu sein, und einer, von dem ich persönlich sagen kann, dass er verantwortungsvoll und hart gearbeitet hat, um diesen so benötigten Plan auf den Weg zu bringen.
Diesen Plan zu verabschieden, bedeutet, sich von obskuren politischen Entscheidungen über Quoten und zulässige Gesamtfangmengen, deren Grundlage manchmal nicht bekannt ist, zu distanzieren. Wir leben seit vielen Jahren mit dieser fehlenden Transparenz. Das 21. Jahrhundert darf kein Jahrhundert mangelnder Transparenz sein; das ist weder das, was die Menschen in Europa verdienen, noch ist es das, was ein Sektor verdient, der bewiesen hat, dass er verantwortungsbewusst agiert.
Glücklicherweise haben der neueste Bericht von AZTI (Baskisches Wissenschaftliches Institut) und die Juvena-Studie uns gezeigt, dass es nächstes Jahr größere Sardellenbestände geben wird. Frau Kommissarin, ich hätte dennoch gerne eine eindeutigere Antwort.
Pat the Cope Gallagher, Berichterstatter. – Herr Präsident, ich möchte der Kommissarin und den Kolleginnen und Kollegen für ihre Beiträge danken sowie den Schattenberichterstattern, dem Generalsekretariat des Fischereiausschusses, dem Rat, der Kommission, dem politischen Berater meiner Fraktion und auch meinem eigenen Berater.
Ich verstehe, dass der Rat auf fachlicher Ebene geteilter Meinung darüber ist, ob nun Fangvorschriften ausschließlich vom Rat festgelegt werden sollen. Ich verstehe ebenfalls, dass die 27 Minister die Akte noch vollständig erörtern müssen und insbesondere diesen Punkt. Ich hoffe, dass der gesunde Menschenverstand siegen wird.
Zu dem Problem der Kommissarin mit den +/-5.000 Tonnen würde ich Ihnen, Frau Kommissarin, sagen, dass dies eine pragmatische Lösung war. Wir haben uns jetzt länger als ein Jahr mit diesem Vorgang befasst und es sind Fortschritte zu verzeichnen. Ich glaube, dass wir manchmal pragmatisch sein müssen, um die Schwierigkeiten zu überwinden.
Ich möchte der S&D-Fraktion sagen, dass es überhaupt keinen Zweifel an meinem Standpunkt in Bezug auf Ihren Änderungsantrag gibt. Ich werde natürlich empfehlen, dass wir diesen Änderungsantrag unterstützen. In Bezug auf den Vorschlag der PPE-Fraktion würde ich sagen, dass die PPE-Fraktion darüber nachdenken sollte. Ich habe mich bemüht, ihre Bedenken in Änderungsantrag Nr. 7, der die Thematik des Golf von Biskaya behandelt, aufzunehmen. Es geht um handwerklich betriebene Fischerei und historische Rechte.
Jeder, der dies unterstützt, muss bedenken, dass wir noch viele weitere Berichte im Parlament haben werden. Wenn man jetzt etwas Falsches unterstützt, kann es gut sein, dass man, wenn man konsequent ist, in Zukunft etwas unterstützen muss, das falsch ist. Wissenschaftlich gesehen ist es völlig falsch, eine zulässige Gesamtfangmenge aufzuteilen, und das ist nicht nur meine persönliche Meinung. Wenn wir das jetzt tun, kann es sein, dass wir das in Zukunft bei der Befischung eines Bestands tun müssen. Mehrjahrespläne sind äußerst wichtig, um dem Sektor zu ermöglichen, für die Zukunft zu planen. Hoffentlich wird morgen der gesunde Menschenverstand siegen und wir werden einen Bericht fertigstellen, für den wir einstehen können.
Marek Józef Gróbarczyk, Berichterstatter. – (PL) Herr Präsident, ich möchte mich noch einmal herzlich bei allen Schattenberichterstattern, vor allem bei denjenigen, die anwesend sind – Frau Ulrike Rodust, Herrn Kuhn und Herrn Ferreira und auch bei Herrn Kuhn und Herrn Alain Cadec – für ihre freundlichen Worte zu meinen Bericht bedanken. Vielen Dank.
Ich hoffe ebenfalls, dass der Bericht als Fortführung von akzeptierten Lösungen fungieren wird und vor allem als Beginn der Arbeit an der Regionalisierung. Die Regionalisierung ist unser Ziel und das, was wir in der Gemeinsamen Fischereipolitik erreichen wollen. Dies ist es, was den Erfolg der zukünftigen Gemeinsamen Fischereipolitik in der Praxis ausmachen wird.
João Ferreira, Berichtertstatter. – (PT) Herr Präsident, ich möchte mich für die Anmerkungen bedanken, die zu meinem Bericht abgegeben wurden, und meine Redezeit dafür nutzen, einige Bemerkungen zu dem Mehrjahresplan für den westlichen Stöckerbestand und dem Änderungsvorschlag in Bezug auf Herrn Gallaghers Bericht, den ich im Namen der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke vorgebracht habe, zu machen.
Das Ziel dieses Änderungsantrags, das der Änderungsantrag Nr. 7 des Berichterstatters nicht umfassend gewährleistet, ist die spezifische Art der verschiedenen Fangflotten zu erläutern und deutlich zu machen, dass diese speziellen Punkte und der Verbringungsort des Fisches in Betracht gezogen werden sollten, wenn die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) festgelegt werden. Die kleine Küstenfischerei und die handwerklich betriebene Fischerei haben wirtschaftliche und soziale Merkmale, die neben anderen Aspekten nicht für die industrielle Fischerei gelten. Wenn dieser Fischerei, die die breite Öffentlichkeit mit frischem Fisch zum Verzehr beliefern soll, Beschränkungen auferlegt werden, dann sollte diese nicht in derselben Weise behandelt werden wie die industrielle Fischerei, der es um die Verarbeitung von Fisch geht. -
Im Hinblick auf die verschiedenen Fangflotten und die technische Frage, die aufgeworfen wurde, stimme ich immer noch nicht mit dem Standpunkt des Berichterstatters überein. Wir sprechen im Grunde über denselben Bestand, aus derselben Quelle, aber dies ist eine Quelle, wie bereits gesagt wurde, die sich über verschiedene Fischgebiete erstreckt. Die Küstenfischerei und die handwerklich betriebene Fischerei operieren in speziellen Fanggebieten, die industrielle Fischerei in anderen. Wir sprechen daher über Gebiete, die eindeutig festgelegte Grenzen haben, und wir glauben, dass dies miteinander kompatibel ist. Wir glauben außerdem, dass die zulässigen Gesamtfangmengen an jedes dieser verschiedenen Fanggebiete angepasst werden müssen, sodass sichergestellt ist, dass der Bestand umsichtig bewirtschaftet wird. Dies ist deshalb notwendig, weil eine umsichtige Bewirtschaftung des Bestands, wie hier bereits angemerkt wurde, nicht nur ökologische und biologische Aspekte, sondern auch wirtschaftliche und soziale Faktoren berücksichtigen sollte. Dinge, die grundsätzlich verschieden sind, sollten nicht genau gleich behandelt werden.
Der Präsident. – Die Aussprache wird geschlossen.
Die Stimmabgabe findet morgen, Dienstag, den 23. November 2010 statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)
Robert Dušek (S&D), schriftlich. – (CS) Der Bericht über das Verbot der Fangaufwertung und die Beschränkungen des Flunder- und Steinbuttfangs in der Ostsee, den Belten und dem Öresund erfordert neue Bestimmungen in den Verordnungen über die Fischerei in den betreffenden Gebieten. Die Ostsee hat den Status eines „besonders empfindlichen Seegebiets‟ und ist eines der wertvollsten, aber auch eines der empfindlichsten Meeresökosysteme der Welt. Aus diesem Grund stimme ich mit dem Berichterstatter überein, dass es von entscheidender Bedeutung ist – und nicht nur in diesem Bereich –, die industrielle Fischerei aufzugeben. Nur durch eine wirtschaftlich und ökologisch ausgewogene Fischerei unter Anwendung der richtigen Fischfangmethoden können wir dazu beitragen, die Fischerei zu erhalten und die derzeitige Vielfalt von Fischarten auf einem nachhaltigen Niveau für zukünftige Generationen zu erhalten. In Zusammenhang mit dem Klimawandel hat es in der Ostsee massive Fischbewegungen gegeben, und es ist daher notwendig, das geschützte Seegebiet regelmäßig zu überprüfen. Ich möchte daher die Kommission aufrufen, dies regelmäßig zu tun. Es ist ebenfalls wichtig für die Fischereibetriebe, dass sie durch Rechtsvorschriften ermutigt werden, die derzeit beste Ausrüstung in Bezug auf Selektivität zu nutzen und dadurch zu verhindern, große Mengen an Kleinfischen sowie andere Fische als die Zielart oder Beifänge zu fangen. Das Europäische Parlament sollte Wert darauf legen, dies in die vorgeschlagene Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik 2011 aufzunehmen, was ich nachdrücklich unterstütze.