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Verfahren : 2010/2028(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0286/2010

Eingereichte Texte :

A7-0286/2010

Aussprachen :

PV 22/11/2010 - 22
CRE 22/11/2010 - 22

Abstimmungen :

PV 25/11/2010 - 8.6
CRE 25/11/2010 - 8.6
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0438

Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 22. November 2010 - Straßburg Ausgabe im ABl.

22. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk im digitalen Zeitalter: Zukunft des dualen Systems (kurze Darstellung)
Video der Beiträge
PV
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  Die Präsidentin. – Der nächste Punkt ist der Bericht von Ivo Belet im Namen des Ausschusses für Kultur und Bildung über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im digitalen Zeitalter: die Zukunft des dualen Systems (2010/2028(INI)) (A7-0286/2010).

 
  
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  Ivo Belet, Berichterstatter.(NL) Frau Präsidentin, guten Abend Frau Kommissarin, meine Damen und Herren, die Entschließung, die hoffentlich hier am Donnerstag angenommen wird, sendet meiner Ansicht nach ein sehr wichtiges Signal, das zeigt, dass es in diesem Plenum sehr viel Unterstützung für unser typisches europäisches Medienmodell gibt, das sowohl kommerziellen Sendern auf der einen Seite als auch öffentlich-rechtlichen Sendern, das heißt öffentlich-rechtliche Medienunternehmen, auf der anderen Seite Freiraum lässt. Dieses Modell, Frau Präsidentin, ist typisch europäisch, da man es nicht, oder nur sehr selten, in den Vereinigten Staaten oder Japan, geschweige denn China, findet. In den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union hat sich erwiesen, dass das duale Medienmodell die besten Garantien für Medienpluralismus, die Unabhängigkeit von Leitartikeln und die Pressefreiheit insgesamt bietet. Dieses Modell steht in der Europäischen Union jedoch leider unter sehr großem Druck. Dieser Druck kommt aus verschiedenen Bereichen. Er entsteht durch die schwerwiegenden Einschneidungen, vor denen die zuständigen Behörden, sei es auf nationaler oder regionaler Ebene, stehen, aber es wird auch sehr viel Druck seitens der privaten Medienunternehmen auf die öffentlich-rechtlichen Sender ausgeübt. Sie sind der Ansicht, dass die öffentlich-rechtlichen Sender für unfairen Wettbewerb stehen, insbesondere im Internet. Infolge dieser Gesamtsituation haben die öffentlich-rechtlichen Sender in einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union tatsächlich Schwierigkeiten, sich über Wasser zu halten. Dadurch wird das empfindliche Gleichgewicht des dualen Systems infrage gestellt, das somit gefährdet ist. Wir müssen alles Mögliche tun, um zu gewährleisten, dass unser europäisches Medienmodell in diesen turbulenten Zeiten intakt bleibt und dass wir es auch auf eine solide Grundlage für die Zukunft stellen. Zu diesem Zweck müssen eine Reihe von Eingriffen vorgenommen werden, welche bereits in der Entschließung formuliert worden sind. Der erste Punkt, auf den ich eingehen will, wobei ich mir nicht sicher bin, ob sich das Forum darüber bewusst ist, lautet, dass sich alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union einmal förmlich dazu verpflichtet haben, die Pressefreiheit im Rahmen des Europarates zu gewährleisten. Dazu gehört ein eindeutig festgelegter Aufgabenbereich für die öffentlich-rechtlichen Sender. Eine langfristige Finanzierung ist wichtig. Es ist an der Zeit, dass wir, als das Europäische Parlament, alle 27 Mitgliedstaaten daran erinnern, dass sie diese Verpflichtung damals eingegangen sind und dass sie sich auch daran halten müssen. Mein zweiter Punkt lautet, dass der Pluralismus in den Medien und die Pressefreiheit im Allgemeinen wesentliche Bestandteile unserer Demokratie sind. Darum wollen wir eine Beobachtungsstelle für Medienpluralismus einrichten. Dieses Instrument, Frau Kommissarin, wird auf Initiative der Kommission entwickelt. Es handelt sich dabei um ein sehr nützliches Instrument, das in einigen Mitgliedstaaten, in einigen Regionen, in denen die Medienvielfalt und der Medienpluralismus davon bedroht sind, unter Druck zu geraten, als Signal dienen kann. Zu guter Letzt denke ich, dass es die größte Herausforderung für alle Medien sein wird, sich selbst eine Online-Präsenz, einen digitalen Auftritt im Internet, zu sichern. Die wachsende Nervosität – oder man könnte sagen, die wachsende Feindseligkeit – hinsichtlich der Vorhaben der öffentlich-rechtlichen Sender in Bezug auf das Internet ist beunruhigend. Einige Menschen in der Politik, insbesondere in der nationalen Politik und auch in den Medien, scheinen zu vergessen, dass im vergangenen Jahr eindeutige Vereinbarungen über die Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sendern getroffen worden sind, wobei es von entscheidender Bedeutung ist, dass diese eingehalten werden. Wenn wir dieser Argumentation folgen, Frau Präsidentin, denke ich, dass wir Modelle entwickeln müssen, die es Suchmaschinen und Internet-Dienstanbietern ermöglichen, ihren Teil beizutragen. Schließlich denke ich, dass wir es uns nicht leisten können, länger abseits zu stehen. Ansonsten werden wir irgendwann aufwachen und erleben, dass Google und YouTube sowie auch Apple unsere Medienlandschaft übernommen haben. Das wäre natürlich keinesfalls wünschenswert.

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE). (SK)Frau Präsidentin, in der Europäischen Union müssen Schritte ergriffen werden, um ein Gleichgewicht und eine Meinungspluralität zu gewährleisten, wozu eine Ausgewogenheit zwischen öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Medien auf dem Markt einen Beitrag leistet. Im Hinblick auf die Beibehaltung der kulturellen Vielfalt, der Freiheit der Meinungsäußerung und eines gesunden Wettbewerbs dürfen wir natürlich keine Einheitslösung wählen, weswegen wir die Anstrengungen der einzelnen Mitgliedstaaten in Bezug auf das Thema des wachsenden Anteils der öffentlich-rechtlichen Medien auf nationaler Ebene respektieren müssen.

Meiner Meinung nach sollte auch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Medien im Internet sowohl für nationale Strategien als auch für die europäische Medienpolitik in der nahen Zukunft eine Priorität sein. Es ist außerdem notwendig, interessierte Parteien zu einer kreativen Zusammenarbeit zu ermutigen, um die Qualität der auf dem Medienmarkt zur Verfügung gestellten Informationen zu verbessern und Innovationen auf diesem Sektor zu schaffen. Zum Schluss möchte ich sagen, dass die Medienpluralität und -freiheit ein Grundpfeiler der Demokratie sind.

 
  
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  Martin Ehrenhauser (NI). - Frau Präsidentin! Ich denke auch, dass das duale Mediensystem hier in Europa sicherlich ein Erfolgssystem sein kann und dass es wichtig ist, dass wir auf der einen Seite die öffentlich-rechtlichen und auf der anderen Seite die privaten Sender in einer freien Marktwirtschaft, in einem freien Wettbewerb haben. Doch die Realität ist leider etwas anders. Wir sehen vor allem im privaten Sektor, dass es hier eine massive Monopolisierungstendenz gibt. Hier müssen wir gegensteuern. Diese Tendenz ist vor allem auch deshalb so gefährlich, weil sie in wirtschaftlich stark angeschlagenen Zeiten passiert.

Auf der anderen Seite haben wir öffentlich-rechtliche Sender, die ihren öffentlichen Auftrag eigentlich nicht wahrnehmen, bei denen Parteiapparate und Parteisekretariate das Thema und den Inhalt der redaktionellen Beiträge bestimmen. Das kann natürlich so nicht funktionieren. Zum Beispiel ORF in Österreich kann ich nur sagen: Dieser agiert wie ein Beamtenapparat, aber sicherlich nicht im Sinne der Wirtschaftlichkeit. Medienfreiheit, Medienpluralismus oder Redaktionsfreiheit sind derzeit sicherlich nicht gegeben, zumindest nicht in einem solchen Ausmaß, wie sie gegeben sein sollte. Was kann die Europäische Union dagegen tun? Ich denke, das Frühwarnsystem zur Monopolisierungserkennung, das auch hier im Europäischen Parlament schon einmal vorgestellt wurde, ist sicherlich ein guter Ansatz dafür.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE). (CS) Frau Präsidentin, ich möchte noch zwei weitere Bemerkungen zu dieser Debatte machen. Die vor kurzem angenommene Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste verbessert die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und bietet ein hohes Maß an Schutz für Kinder gegen ungeeignete Sendungen und ungeeignete Werbung. Die Mitgliedstaaten sind bei der Umsetzung jedoch nicht sehr diszipliniert. In meinem eigenen Land ist sie beispielsweise erst seit Juni in Kraft. Zudem ist die Harmonisierung der Urheberrechtsgesetzgebung noch unvollständig. Wir müssen es einerseits erleichtern, grenzüberschreitende Lizenzen für audiovisuelle Werke kollektiver Autorenschaft zu erhalten und andererseits die Archive audiovisueller Werke mit ungeklärtem Urheberrecht im Fall der so genannten verwaisten Werke zu öffnen. Ich habe erfahren, dass die Kommission im nächsten Jahr neue Rechtsvorschriften vorlegen wird, dabei jedoch beabsichtigt, die Rechtsvorschriften lediglich auf Musikwerke zu beschränken und audiovisuelle Werke nicht mit einzubeziehen. Daher fordere ich die Kommission auf zu erklären, ob sie diesen grundlegenden Fehler korrigieren wird oder ob wir ihn als Ausschussmitglieder korrigieren müssen. Artikel 33 des Berichts beschäftigt sich mit diesem Problem.

 
  
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  Jaroslav Paška (EFD). (SK) Frau Präsidentin, zunächst möchte ich die Anstrengungen des Berichterstatters in Bezug auf den Beginn einer Debatte im Europäischen Parlament über das Medienumfeld unterstützen. Ich halte dies für ein sehr sinnvolles Thema, insbesondere im Zeitalter der Digitalisierung, einer Zeit, in der in diesem Umfeld revolutionäre Änderungen stattfinden.

Das Medienumfeld unterscheidet sich ganz klar zwischen den einzelnen Ländern. Es gibt Länder, in denen das Medienumfeld von den kommerziellen Medien dominiert wird und die öffentlich-rechtlichen Medien im Grunde eher im Hintergrund sind. Mancherorts sind die kommerziellen Medien schwächer oder aufgeteilt und zerstreut, damit sie keinen konzentrierten Druck oder ein konzentriertes Medienumfeld erzeugen, wobei die öffentlich-rechtlichen Medien dann eher in der Lage sind, mehr Informationen zu bieten und die öffentliche Meinung in größerem Ausmaß zu beeinflussen.

Wir sehen jedoch auf jeden Fall, dass die politischen Institutionen häufig insbesondere in die Tätigkeiten der öffentlich-rechtlichen Medien eingreifen, so wie die Eigentümer in die Tätigkeiten der kommerziellen Medien eingreifen, wobei unsere Informationen und das öffentliche Bewusstsein dann erheblich beeinflusst werden.

Um Medienfreiheit, echte Freiheit, zu erreichen, die von Geld, sei es privates oder staatliches Geld, unabhängig ist, ist es notwendig, sich darum zu bemühen, dass die Journalisten frei sind und keiner Form von Kontrolle oder Selbstkontrolle unterworfen sind, die sie tatsächlich dazu zwingen würde, ihren Arbeitgebern gegenüber loyal zu sein. Meiner Meinung nach handelt es sich dabei um das größte Problem in den heutigen Medien und hierbei müssen wir in Zukunft Änderungen bewirken.

 
  
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  Maria Damanaki, Mitglied der Kommission. – Frau Präsidentin, die Kommission begrüßt den Bericht des Europäischen Parlaments mit dem Titel: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk im digitalen Zeitalter: die Zukunft des dualen Systems“. Bei dem Bericht handelt es sich um einen sehr ausgewogenen Text, da er das bestehende duale System unterstützt, welches auf einem Nebeneinander des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und des kommerziellen Rundfunks in Europa fußt. Wie die Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste in einem Erwägungsgrund besagt, handelt es sich bei diesem Nebeneinander um eine Eigenschaft, die den audiovisuellen Medienmarkt von anderen unterscheidet, was der Bericht völlig anerkennt.

Das Protokoll über das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Mitgliedstaaten, das sich im Anhang der EU-Verträge befindet, erkennt die Freiheit der Mitgliedstaaten an, den Aufgabenbereich der öffentlichen Dienste zu definieren, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine Finanzierung zu organisieren, insoweit diese Finanzierung keine Auswirkungen auf die Handelsbeziehungen und den Wettbewerb in der Gemeinschaft hat. Somit bestimmen die Mitgliedstaaten die Form und die Bedingungen der Finanzierung ihrer öffentlich-rechtlichen Medien, insoweit die EU-Vorschriften in Bezug auf staatliche Beihilfen eingehalten werden.

Wir stimmen mit dem Haupttenor des Berichts überein, das heißt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Lage sein sollte, die Möglichkeiten zu nutzen, die die Digitalisierung und Diversifizierung der Vertriebsplattformen gemäß dem Grundsatz der technologischen Neutralität bieten. Dies wurde in der revidierten Mitteilung der Kommission aus dem Jahr 2009 zur Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bestätigt. Insbesondere zu zwei Punkten des Berichts haben wir einige Anmerkungen vorgenommen.

Als Erstes gibt es im Hinblick auf die Überwachung der Standards des Europarates keine Verantwortung der EU für die politische Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien. Zudem können die Mitgliedstaaten der EU der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle ohne Zustimmung der Nicht-EU-Staaten kein Mandat erteilen. Das könnte auch die Kommission nicht.

Zweitens geht der Bericht davon aus, dass bestimmte Mitgliedstaaten keine Maßnahmen zur Förderung der europäischen Arbeit im Bereich des Rundfunks ergriffen haben. Das wird nicht durch die Zahlen aus dem jüngsten Bericht der Kommission über die Anwendung der Bestimmungen der Richtlinie gestützt. Dem Bericht zufolge leisten die Rundfunkanstalten hinsichtlich der Förderung der europäischen Programme sehr viel.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollten in Bezug auf Innovation an vorderster Front stehen, die Entwicklung von neuen Formaten und die Qualität vorantreiben, sowohl im Hinblick auf das Programm selbst als auch die Technik betreffend, wenn sie mit den ausländischen Trends und Herausforderungen mithalten wollen. Es scheint, dass wir uns in diesen Punkten vollkommen einig sind, und ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit dem Parlament hinsichtlich dieser Themen innerhalb des in den Verträgen festgeschriebenen Rechtsrahmens.

 
  
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  Die Präsidentin. – Die Aussprache wird geschlossen.

Die Stimmabgabe findet am Donnerstag, den 25. November 2010 statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)

 
  
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  Iosif Matula (PPE), schriftlich.(RO) Während des stattfindenden Übergangs von analogem zu digitalem Fernsehen in Verbindung mit der steigenden Bedeutung der neuen Medien, einschließlich des 3D-Formats, müssen wir bei den Strategien, die wir entwickeln, eine Reihe von Faktoren berücksichtigen. Als Erstes glaube ich, dass es sinnvoll ist, dass wir Maßnahmen zur Vereinfachung des Übergangs zum digitalen System ergreifen und gleichzeitig die Möglichkeit in Betracht ziehen, Gutscheine oder andere Kompensationsmaßnahmen für die Öffentlichkeit anzubieten. Eine weitere wichtige Maßnahme wäre es, angesichts der Summen, die kontinuierlich für diesen Bereich von den privaten Medien bereitgestellt werden, Ausbildungsmaßnahmen für Journalisten und Manager des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu organisieren. Zudem denke ich, dass es lohnenswert ist, in Zukunft die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, einen europäischen öffentlich-rechtlichen Radiodienst einzurichten. Gleichzeitig denke ich, dass es sinnvoll wäre, wenn die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in den Mitgliedstaaten durch Programme von europäischem Interesse ihren Beitrag zu den Euronews-Kanälen leisten. Nicht nur in Anbetracht dessen, wie weit verbreitet die 3D-Produktionen sind, sondern auch angesichts der Warnungen von Ärzten in Bezug auf die Gesundheit der Zuschauer, fordere ich die Europäische Kommission auf, schnellstens eine Studie in Auftrag zu geben, die die möglichen Risiken in Betracht zieht, die das 3D-Fernsehen unter den gegenwärtigen technischen Gegebenheiten für die Gesundheit der Europäer darstellen kann.

 
  
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  Emil Stoyanov (PPE), schriftlich. (BG) Zunächst möchte ich Ivo Belet zu seinem hervorragenden Bericht zu diesem höchst wichtigem Thema gratulieren. Außerdem möchte ich ihm dafür danken, dass er meine Gedanken und Vorschläge dazu akzeptiert hat. Ich bin der Überzeugung, dass wir einen sehr ausgewogenen Bericht verfasst haben, mit dem ein fairer Wettbewerb zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Medien gewährleistet wird.

Aufgrund einer langen Tradition unterstützen nationale Haushalte, d. h. der Steuerzahler, die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender anhand der Annahme, dass öffentlich-rechtliche Fernsehsender nur dazu da sind, die öffentlichen Interessen zu wahren, während private Sender dazu da sind, private, kommerzielle Interessen zu wahren. Die Praxis in Bulgarien und in ganz Europa zeigt schon seit langem, dass das in Bezug auf die öffentlich-rechtlichen oder die privaten Medien nicht zutrifft.

Aufgrund jahrelanger Erfahrung im Medienbereich habe ich einige Änderungen an diesem Bericht vorgeschlagen, mit denen die öffentlich-rechtlichen und die privaten Medien gleichgestellt werden, um es ihnen zu ermöglichen, der Öffentlichkeit besser hochwertige Informationen von Relevanz zu bieten. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, sowohl zu europäischen als auch nationalen Themen die besten Informationen zu erhalten. Dazu bedarf es Anstrengungen sowohl der öffentlich-rechtlichen als auch der privaten Medien, während die Regulierungsbehörden Chancengleichheit gewährleisten müssen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 
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