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Verfahren : 2008/0240(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A7-0196/2010

Aussprachen :

PV 22/11/2010 - 18
CRE 22/11/2010 - 18

Abstimmungen :

PV 24/11/2010 - 8.5
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0431

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 24. November 2010 - Straßburg Ausgabe im ABl.

9. Stimmerklärungen
Video der Beiträge
Protokoll
  

Mündliche Erklärungen zur Abstimmung

 
  
  

Bericht: Christofer Fjellner (A7-0290/2010)

 
  
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  Jarosław Kalinowski (PPE).(PL) Herr Präsident, zum wirksamen Schutz der öffentlichen Gesundheit müssen wir sicherstellen, dass Patienten umfassenden Zugang zu präzisen Informationen über Medikamente haben. Durch die Harmonisierung des Gesetzes in diesem Bereich können wir ein ausgeprägtes Bewusstsein unter den europäischen Patientinnen und Patienten schaffen und dazu beitragen, Unterschiede hinsichtlich der Gesundheitssituation in allen Mitgliedstaaten auszugleichen. Außerdem können wir durch die Schaffung von detaillierteren Rechtsvorschriften und insbesondere durch die Verpflichtung zur Gewährleistung des Zugangs von Patienten zu Informationen verhindern, dass Pharmaunternehmen ihre eigenen Produkte in unfairer Weise begünstigen. Derzeit wird dieses Verfahren nicht angemessen überwacht. Es müssen auch bestimmte Rechtsvorschriften hinsichtlich der pharmazeutischen Wirkstoffe eingeführt und in allen Mitgliedstaaten effektiv durchgesetzt werden. Ich habe den Bericht gebilligt.

 
  
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  Jens Rohde (ALDE).(DA) Herr Präsident, zunächst möchte ich Herrn Fjellner zu einem ausgezeichneten Ergebnis gratulieren. Die dänischen Liberalen haben sich entschlossen, für die Richtlinie bezüglich Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel zu stimmen. Für die Bürgerinnen und Bürger der EU ist es wichtig, Zugang zu präzisen Informationen über diese Arzneimittel zu haben, und daher denken wir, dass dies ein guter Bericht ist, der den Patienten an die erste Stelle setzt.

Allerdings fühlten wir uns verpflichtet, über die Verordnung selbst nicht abzustimmen. Und zwar nicht deshalb, weil wir nicht dafür sind, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU Zugang zu präzisen Informationen über diese verschreibungspflichtigen Arzneimittel haben, sondern weil Teile des Vorschlags eine Reihe nationaler Verfassungen verletzen. Noch bevor das Arzneimittelpaket vorgelegt wurde, hatten mehrere Länder die Kommission bereits darauf aufmerksam gemacht, dass es in Bezug auf ihre nationalen Verfassungen ein rechtliches Problem gibt. Eine Vorabprüfung seitens der Behörden von Informationen, die der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verletzt die Definition der Freiheit der Meinungsäußerung in mehreren Ländern. Aus diesem Grund können wir nicht dafür stimmen, dass die Europäische Arzneimittelagentur bestimmte Arten von Informationen prüft, bevor diese der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Jedoch erwarten wir, dass sowohl der Rat als auch die Kommission nach Wegen suchen, um dieses Problem vor der zweiten Lesung zu lösen, und daher hoffen wir, dass wir dann dazu in der Lage sein werden, für die Verordnung selbst zu stimmen.

 
  
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  Licia Ronzulli (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Legislativvorschlag, über den heute abgestimmt wurde und den ich unterstützt habe, hebt die Bedeutung der pharmazeutischen Industrien in ihrer heiklen Rolle als Quellen von Produktinformationen hervor, die nicht Werbezwecken dienen.

Die Tatsache, Patienten besser zu informieren, muss der pharmazeutischen Industrie ein Verantwortungsbewusstsein geben, und sie muss diese Aufgabe genau und konsequent wahrnehmen, um den kommerziell begründeten, übermäßigen Verbrauch von Arzneimitteln zu vermeiden. In der Tat betont diese Stimmabgabe die Wichtigkeit der Art und Weise der Bereitstellung von Informationen über Arzneimittel auch im Internet oder als Hartkopie gemäß spezifischen Vorschriften, die in allen Mitgliedstaaten gleich sind.

Jedoch enthebt dies die medizinischen Fachkräfte nicht ihrer grundlegenden Rolle als die primäre und unersetzbare Informationsquelle für Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich Gesundheit und Behandlung. Die Institution der Beziehung zwischen Arzt und Patient bleibt einzigartig und unersetzbar, wobei verbale Kommunikation als die Grundlage für jede medizinische Behandlung bekräftigt wird. Darüber hinaus sind Patienten dadurch besser über die Arzneimittel, die sie einnehmen, informiert, und werden in die Behandlungen, denen sie sich unterziehen müssen, einbezogen, so dass sie sich an ihrer eigenen Genesung aktiv beteiligen können.

 
  
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  Paolo Bartolozzi (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Berichte von Herrn Fjellner zielen auf die Integration und Vervollständigung der vorhandenen Verordnungen der Europäischen Union hinsichtlich dieses Themas ab, auf ihre Aktualisierung und ihre Befähigung, die Herausforderungen anzupacken, die die technologische Entwicklung geschaffen hat und für die öffentliche Gesundheit darstellt.

Unseres Erachtens steht der Patient oder die Patientin und sein oder ihr Recht auf Information und Zugang zu wissenschaftlichen Informationen im Mittelpunkt, die nun sowohl qualitativ als auch quantitativ besser geworden sind und überwacht werden müssen, angefangen bei einer präziseren und genaueren Unterscheidung zwischen wissenschaftlichen Informationen und Werbung.

In der Tat wenden die Berichte zur Festlegung der bereitzustellenden Informationstypen präzise und standardisierte Kriterien an, sie bestimmen, welche Daten fakultativ sind und welche nicht, und auch die Kanäle, durch die sie verfügbar gemacht werden können, werden festgelegt. Auf diese Weise werden die Verpflichtungen der Pharmaunternehmen und Mitgliedstaaten abgesteckt.

Basierend auf diesem Verständnis geben wir diesem Bericht unsere Unterstützung und erkennen seine Verdienste nicht nur im Hinblick auf Gesundheit, sondern auch in sozialer Hinsicht an.

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE). (SK) Herr Präsident, ich habe natürlich für den Bericht von Herrn Fjellner gestimmt, der sich neben Patienteninformationen über Produktbroschüren und die individuelle Verpackung von Medikamenten hauptsächlich mit dem Verhalten von Pharmaunternehmen beschäftigt. Bis vor kurzem kombinierten viele von ihnen Informationen über das Medikament mit ihrer eigenen Werbung. Meiner Meinung nach beeinflussten sie Patienten in nicht objektiver Weise, einem bestimmten Produkt Beachtung zu schenken.

Ich befürworte, dass Patienten die besten und aktuellsten Informationen haben, die beispielsweise gleichzeitig mit der Zulassung eines neuen Medikaments zugelassen werden, und ich glaube, dass wir einen wichtigen Beitrag dazu geleistet haben. Hochwertige Informationen müssen natürlich auch in der Muttersprache in einem modernen Kommunikationsmedium wie dem Internet bereitgestellt werden. Ich freue mich, dass wir durch die Annahme dieses Berichts die Ungleichheit zwischen EU-Ländern, die auf diesem Gebiet weniger entwickelt sind, tatsächlich verringert haben, und ich freue mich, dass die Arzt-Patienten-Beziehungen in keiner Weise eingeschränkt wurden. Denn dort befindet sich die Hauptinformationsquelle.

 
  
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  Hannu Takkula (ALDE).(FI) Herr Präsident, zunächst möchte ich Herrn Fjellner für einen ausgezeichneten Bericht danken. Man muss sagen, dass die vorhandenen Rechtsvorschriften wirklich geändert und auf den neuesten Stand gebracht werden müssen. Wenn es genauer um Medikamente und recherchierte Daten über die Inhalte von Arzneimitteln geht, ist auch die Patientensicherheit ein sehr wichtiger Faktor.

Da die Werbung nun eine noch größere Rolle übernommen hat, müssen wir unbedingt die Kriterien festlegen, damit sich Verbraucher und Patienten voll darüber bewusst sind und sicher wissen, welche Wirkungen diese Medikamente haben. Diese Informationen müssen auf recherchierten Daten beruhen und nicht auf der Phantasie oder den Mitteln und Wegen der Werbung. Genereller brauchen wir in der Europäischen Union solche Rechtsvorschriften, die aktualisiert sind und die Patientensicherheit berücksichtigen.

 
  
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  Sonia Alfano (ALDE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Frage der Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel ist ein sensibles Thema, weil es bedeutende Auswirkungen auf den Schutz des Rechtes auf Gesundheit und Wohlergehen aller Bürgerinnen und Bürger hat.

Die Europäische Kommission hat uns einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie vorgelegt, der Gefahr lief, eine Gesetzeslücke zu öffnen, die es Pharmaunternehmen ermöglicht hätte, auf Kosten der Bevölkerung von einer unklaren Unterscheidung zwischen den Definitionen von Information und Werbung zur Förderung ihrer verschreibungspflichtigen Arzneimittel zu profitieren.

Natürlich muss im Hinblick auf eine geeignete Strategie für Informationen über Arzneimittel noch viel getan werden, aber glücklicherweise hat das Europäische Parlament dieses Mal so reagiert, wie es immer sollte. Das Parlament hat zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und zur Verteidigung des Rechtes eines Patienten auf bessere Informationen Stellung bezogen und hat sich dem Druck der Pharmaunternehmen nicht gefügt.

 
  
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  Daniel Hannan (ECR). – Herr Präsident, die Beschränkung und in einigen Fällen die Verschreibung alternativer Medikamente, pflanzlicher Heilmittel, hochdosierterer vitamin- und mineralstoffhaltiger Nahrungsergänzungsmittel war einer der größten Skandale der europäischen Regulierungsmaßnahmen.

Ich habe keine Ahnung, ob diese Heilmittel wirksam sind. Meine Frau schwört darauf, aber ich bin etwas skeptischer, wie König Salomon in seiner Weisheit sagte: „Ein mit Liebe bereitetes Kraut ist besser als ein lieblos gegrillter Ochse“. Der Spruch über das Kraut hätte gar nicht besser zu diesem Fall passen können.

Aber egal, ob die Kräuter nutzlos sind oder ob sie helfen, sie schaden der Gesundheit sicher nicht. Also warum hat die Europäische Union eine Aktivität kriminalisiert, der ungefähr 20 Millionen Europäer arglos nachgehen? Antwort: Die Lobbyarbeit einiger großer Pharmaunternehmen, die ihre Chance sahen, kleine Naturheilkundler aus dem Geschäft zu drängen – genau das ist gerade überall in meinem Wahlkreis geschehen. Sie hätten diese Vorschriften niemals durch die nationalen Parlamente gebracht. Und wieder mal sehen wir, wie die Brüsseler Maschinerie zu einer Gaunerbande geworden ist, die den großen Unternehmen offen gegenübersteht.

 
  
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  Philip Claeys (NI).(NL) Herr Präsident, ich möchte diese Gelegenheit ergreifen und gegen ihre Entscheidung protestieren, Herrn Bloom den Zutritt zum Plenarsaal zu verweigern. Zwar hat er wirklich eine unparlamentarische Ausdrucksweise benutzt. Dieses Mal war es Herr Schulz selbst, der das Ziel dieser Wortwahl war. Er selbst hat oft das Wort „Faschist“ benutzt...

(Der Präsident unterbricht den Redner)

 
  
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  Der Präsident. – Herr Claeys, dies ist keine Wortmeldung zum Fjellner-Bericht, und ich werde Ihnen nicht gestatten, fortzufahren. Ich habe Herrn Gollnisch gesagt, dass er eine Wortmeldung machen kann, wenn der Präsident das nächste Mal den Vorsitz führt, und genauso wird es sein.

 
  
  

Bericht: Christofer Fjellner (A7-0289/2010)

 
  
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  Anna Rosbach (EFD).(DA) Herr Präsident, ich möchte in der Tat über den Bericht von Herrn Fjellner (A7-0289/2010) über die Gründung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur sprechen, der eine Reihe guter und wichtiger Initiativen enthält. Daher habe ich dafür gestimmt. Ich fand es zwar recht schwierig, dafür zu stimmen, weil ich eigentlich gegen die Errichtung von noch mehr EU-Agenturen bin. Allerdings leuchtet mir eine übergreifende Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln und die Bereitstellung von Information für die allgemeine Öffentlichkeit hinsichtlich verschreibungspflichtiger Arzneimittel sowohl für Menschen als auch für Tiere durchaus ein, insbesondere weil Medikamente heutzutage immer mehr sowohl innerhalb als auch außerhalb der Grenzen der EU hergestellt werden.

 
  
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  Daniel Hannan (ECR). – Herr Präsident, letztes Jahr, als einige von uns Plakate mit der Aufschrift „Referenden“ hochhielten, sagte Herr Watson, dass ihn unser Verhalten an die Nationalsozialisten im deutschen Reichstag erinnerte. Herr Schulz selbst sagte, dass er angesichts unseres Verhaltens an Adolf Hitler denken müsse. Ich verstehe, dass Sie sich in einer schwierigen...

(Der Präsident unterbricht den Redner)

 
  
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  Der Präsident. – Herr Hannan, ich weiß, worauf Sie hinaus wollen. Ich habe zu diesen Fragen bereits gesagt, dass Herr Gollnisch um eine Wortmeldung gebeten hat. Er wird diese Wortmeldung machen, wenn der Präsident anwesend ist. Ich denke, dass das eine angemessene Lösung ist. Wenn Sie nichts zum Fjellner-Bericht zu sagen haben, machen wir weiter mit Herrn Březina.

Ich habe gehört, was Sie gesagt haben. Sie haben gesagt, dass Herr Gollnisch nicht für Sie spricht. Ich werde das Haus davon unterrichten. Herr Gollnisch ist ein fraktionsloses Mitglied. Die Fraktionslosen sind keine Fraktion, aber er spricht für einen bedeutenden Teil davon. Ich akzeptiere dies und aus diesem Grund habe ich vorgeschlagen, dass Herr Gollnisch seine Wortmeldung macht, wenn der Präsident anwesend ist.

Ich schlage nicht vor, dass Sie sprechen dürfen, Herr Hannan, denn wenn ich es Ihnen gestatte, dann möchten alle anderen auch etwas zu dieser sensiblen und wichtigen Frage sagen, also tut es mir leid. Wir fahren nun mit den Erklärungen zur Abstimmung zum Evans-Bericht fort.

 
  
  

Bericht: Jill Evans (A7-0196/2010)

 
  
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  Jan Březina (PPE). (CS) Herr Präsident, diese Richtlinie bedeutet zweifelsohne einen Schritt nach vorne auf dem Weg, die Abfallerzeugung zu verhindern und die Verwendung von gefährlichen Stoffen einzuschränken. Ich halte es jedoch für recht strittig, PVC innerhalb des Gültigkeitsbereichs der Richtlinie in die Materialien einzuschließen, die für eine vorrangige Überprüfung vorgesehen sind. Weder PVC, sprich Polyvinylchlorid, noch Abfall aus PVC sind gemäß EU-Gesetz als gefährlich eingestuft. Selbst wenn wir den Einwand, dass die Rechtsvorschriften über gefährliche Stoffe und die Studien nun 10 Jahre alt sind und deshalb in gewisser Hinsicht veraltet sein könnten, annähmen, geht aus früheren Forschungsarbeiten deutlich hervor, dass PVC recycelt werden kann und dass sein Ersatz durch alternative Materialien negative Auswirkungen auf die Umwelt haben könnte. Daher kann unmöglich das oft gehörte Argument unterstützt werden, dass das Abraten von der Verwendung von PVC in Elektro- und Elektronikgeräten aufgrund der Dioxinemissionen gerechtfertigt ist, wenn diese im Freien verbrannt werden. Dieses Argument ignoriert vollkommen die Tatsache, dass die Verbrennung jeder Art Abfall unerwünscht ist.

 
  
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  Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė (PPE).(LT) Herr Präsident, früher oder später werden Elektronikgeräte zu Abfall, der leider immer noch aus bestimmten gefährlichen Stoffen besteht. Die Mitgliedstaaten haben zuweilen Schwierigkeiten, mit diesem Abfall in Form von Elektronikgeräten fertig zu werden, also müssen wir schrittweise zu dem so genannten Grundsatz „Vorsicht ist besser als Nachsicht“ übergehen. Durch die Vereinheitlichung von Chemikalien durch die REACH (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) -Verordnung mit der RoHS (Restriction of Hazardous Substances) -Richtlinie gehen wir zumindest in die Richtung der Vereinheitlichung anderer gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Dadurch werden natürlich nicht alle Systeme insgesamt harmonisiert und den Mitgliedstaaten wird ein gewisser Interpretationsspielraum gelassen, aber diese Harmonisierung bietet zumindest den starken Unterschieden Einhalt, die derzeit unter den Mitgliedstaaten herrschen. Die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektronikgeräten und die heute angenommen Maßnahmen dürfen zwei Grenzen nicht überschreiten. Erstens dürfen sie keine unverhältnismäßigen Schwierigkeiten für Kleinunternehmen verursachen. Zweitens darf die Liste der verbotenen Stoffe die Entwicklung von Technologien nicht aufhalten. Wir dürfen keine Vorurteile gegenüber Stoffen haben, die derzeit nur getestet werden und die in Zukunft vielleicht Durchbrüche in der Welt der Technologie und Elektronik hervorbringen könnten.

 
  
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  Sonia Alfano (ALDE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich habe für den Bericht von Frau Evans über die Neufassung der Richtlinie gestimmt, weil ich die Tatsache bedauere, dass in dem Kompromisstext, der aufgrund des starken Drucks seitens der Industrielobbies angenommen wurde, alle Bezugnahmen auf PVC und halogenierte Flammschutzmittel verschwunden sind, obwohl alle Studien, die von der Kommission ausgeführt wurden, bereits im Jahr 2000 gezeigt haben, dass die Entsorgung dieser Stoffe ernsthafte Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellt.

Die Kosten der Industrie auf die Umwelt und die Bürgerinnen und Bürger zu übertragen, ist ein Ansatz, den wir absolut nicht unterstützen können, weil er neben der Verzerrung des freien Marktes einen inakzeptablen Kompromiss zwischen der Lebensqualität der Bevölkerung und dem Profit von Unternehmen darstellt.

Ich hoffe, dass bei der nächsten Aktualisierung der Richtlinie in drei Jahren das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Gesundheit und Umweltschutz an vorderste Front gestellt wird.

 
  
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  Daniel Hannan (ECR). – Herr Präsident, vielleicht erlauben Sie mir, ganz allgemein zu sagen, dass in einer offenen Gesellschaft die Redefreiheit über dem Recht steht, nicht beleidigt zu werden, und dass in einer Demokratie die einzigen, die bestimmen sollten, ob wir in einem Plenarsaal sitzen und Gesetzte erlassen oder nicht, unsere Wähler sind.

Die Entfernung eines Abgeordneten kann das Ergebnis erheblich beeinflussen.

Wenn wir also kein Interesse daran haben, unsere eigenen Regeln einzuhalten, dann sollten wir anstößige Anspielungen, egal, von welcher Seite sie kommen, zensieren, aber ich denke, es ist willkürlich und unfair, zu gestatten, dass Euroskeptiker als Nazis bezeichnet werden...

(Der Präsident unterbricht den Redner)

 
  
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  Der Präsident. – Nein, Herr Hannan, Sie sind vom Allgemeinen zum Besonderen abgeschweift. Herr Kamall, entweder zum Evans-Bericht oder ich werde Sie unterbrechen.

 
  
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  Syed Kamall (ECR). – Herr Präsident, ich habe keinerlei Zweifel darüber, dass Sie versuchen werden, mich zu unterbrechen, wie immer, wenn es um die Redefreiheit geht, aber ich möchte wirklich über die gefährlichen Stoffe und Toxizität sprechen. Ich denke, wir sind uns alle einig, und ich als ehemaliger Elektroniker kenne mich mit den Konzentrationen gefährlicher und toxischer Stoffe in diesen Geräten aus. Es ist absolut richtig, dass wir versuchen, diese Frage in Angriff zu nehmen. Aber ich möchte auch über die Toxizität sprechen, die die Debatte und Demokratie hier und heute im Europäischen Parlament durchdrungen hat. Sicher, wenn ein deutscher Staatsangehöriger, ein Sozialist spricht...

(Der Präsident unterbricht den Redner)

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE). (CS) Herr Präsident, gerne habe ich für die Kompromissversion der Richtlinie über gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten gestimmt. Wir engagieren uns alle für den Schutz von Natur und öffentlicher Gesundheit, aber wir müssen auch ein gewisses Gespür für Balance bewahren. Heute, inmitten einer Wirtschaftskrise, ist es nicht klug, durch sehr strenge Bestimmungen die finanziellen Lasten auf Kleinunternehmen und Verbraucher zu erhöhen. Aus diesem Grund habe ich die Tatsache geschätzt, dass die interinstitutionelle Gruppe die Kommission mit der Überprüfung der ursprünglichen Liste der gefährlichen Stoffe beauftragt hat und nicht mit ihrem sofortigen Verbot, das sich auf KMU und auf die soziale und wirtschaftliche Situation der EU negativ ausgewirkt hätte.

 
  
  

Entschließungsantrag B7-0617/2010 (Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA))

 
  
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  Clemente Mastella (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich habe für diesen Entschließungsantrag gestimmt, da er das Resultat sehr schwieriger Verhandlungen ist, die die Europäische Kommission mit mehreren Drittländern, einschließlich Kanada, Japan, den Vereinigten Staaten, Australien und Mexiko, geführt hat.

Wir müssen den Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie zu einer Priorität machen, damit er über allen nationalen und internationalen Strategien steht. Für die Erzielung wirksamer Resultate ist die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten deshalb unabdingbar.

Das erzielte Abkommen wird die komplexe Situation auf den internationalen Märkten nicht lösen können, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Unsere Aufgabe ist es nun, uns weiterhin für den Bevölkerungs- und Grenzschutz unserer geographischen Herkunftsangaben einzusetzen. Diese werden durch die verbreitete und eindeutig unlautere Verwendung von Namen und Abkürzungen der bekanntesten europäischen Marken geschädigt. Am offensichtlichsten häufen sich diese Schäden bei den Industrien und den Produzenten in den Bereichen Lebensmittel, Design, Mode und Luxusgüter.

Ich glaube, dass sich die Kommission darum bemüht hat, das Europäische Parlament in allen Verhandlungsphasen der internationalen Abkommen auf dem Laufenden zu halten. Ich möchte hier unser Anliegen wiederholen, die Dokumente der Öffentlichkeit und dem europäischen Parlament zugänglich zu machen. Abschließend bitte ich die Europäische Kommission dringend, das Parlament umfassend und termingerecht über alle Initiativen, die sie in Zukunft diesbezüglich ergreifen möchte, zu informieren.

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE). (SK) Herr Präsident, im Bereich des geistigen Eigentums glaube ich, dass wir insbesondere auf das Recht auf Gesundheit achten müssen, das eng mit dem eigentlichen Recht auf Leben verbunden ist.

Wenn unter dem Vorwand eines umfassenden Schutzes des geistigen Eigentums - der in einigen Fällen fast übertrieben erscheint - insbesondere in Entwicklungsländern ganzen Bevölkerungskreisen der Zugang zu den grundlegendsten Medikamenten verweigert wird, so ist das für mich eindeutig inakzeptabel. Deshalb rufe ich die Kommission dazu auf, in der Verhandlung der technischen Einzelheiten des Abkommens zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie die wesentlichen Grundsätze des Gesundheitsschutzes und des Zugangs zu Medikamenten einzubringen.

 
  
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  Peter Jahr (PPE). - Herr Präsident! Die Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie ist ein extrem wichtiges Thema. Vor 20 Jahren konnte man noch darüber lachen, wenn jemand eine sogenannte Rolex-Uhr für zehn Dollar kaufte. Der Absatzmarkt in diesem Höchstpreissegment war dadurch nicht gefährdet. Heute ist die Situation völlig anders. Gefälscht wird auch und vor allem im niedrigen und mittleren Preisniveau. Es werden T-Shirts, Spielzeug und Sicherheitsbekleidung gefälscht und auch geistiges Eigentum. Da geht es nicht nur um wirtschaftliche Interessen, sondern auch um Arbeits-, Umwelt-, Gesundheitsschutz und um soziale Standards. Wer eine gerechte Welt will, muss Produkt- und Markenpiraterie intensiv bekämpfen.

 
  
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  Jarosław Kalinowski (PPE).(PL) Herr Präsident, die gegenwärtige Situation, in der der europäische Markt durch unlauteren Wettbewerb mit gefälschten Produkten aus aller Welt überflutet wird, ist unfair und eindeutig inakzeptabel. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Durchsetzung der obligatorischen Kontrolle von Internetdienstanbietern nicht klar genug formuliert ist. Dies verstößt gegen die Privatsphäre und gibt den Anschein einer versuchten Zensur. Zudem ist dies auch nicht im Interesse des e-Commerce. Diesen Wirtschaftsbereich möchten wir einerseits durch den Einsatz zunehmend innovativer Methoden sehr dynamisch gestalten, aber andererseits belegen wir ihn weiterhin mit Beschränkungen. Die Entscheidungen die heute diesbezüglich getroffen wurden, bringen eine leichte Verbesserung.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE). (CS) Herr Präsident, ich habe die gemeinsame Entschließung über das ACTA unterstützt, auch wenn ich nicht wie meine Fraktion gestimmt habe. Auch ich glaube, dass wir die Kommission dazu auffordern müssen, Studien durchzuführen, um die verbleibenden Fragen zu den Auswirkungen des ACTA auf die Bürgerinnen und Bürger Europas zu klären. Zudem muss sie die Informationslücke in Angriff nehmen, die durch ihre Verweigerung, die ausgehandelten Dokumente zur Verfügung zu stellen, entstanden ist. Dabei geht es in erster Linie um die Meinung des Europäischen Datenschutzbeauftragten, die Studien über die Auswirkungen auf die bestehenden europäischen Rechtsvorschriften und die Bestätigung, dass Ausnahmen für Internetdienstanbieter nicht betroffen sein werden. Ich finde es jedoch wirklich unglaublich, dass in diesem Abkommen die Option vorbehalten wird, Computer und andere persönliche Besitzgegenstände einzelner Reisenden an den Grenzen zu untersuchen.

Ich habe auch die Entschließung der PPE gerne unterstützt, da sie eine ausgeglichene und hochwertige Version enthielt, natürlich ohne den bedeutenden Druck auf die Kommission vor den wichtigen Verhandlungen über die endgültige Form des Abkommens.

 
  
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  Syed Kamall (ECR). – Herr Präsident, ich nehme an, dass Sie schon fast auf den Knopf drücken. Viele Menschen fragen mich, was das ACTA ist, und ich war einer der Schattenberichterstatter für dieses Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie.

Ich bin mir bewusst, dass sich so manche über die Transparenz, Demokratie und Redefreiheit hier wundern werden, aber ich möchte auf die fünf Gründe eingehen, weshalb wir mit der Entschließung nicht einverstanden waren. Ich war sehr dankbar, die gemeinsame PPE/ECR-Entschließung zu erhalten. Erstens geht sie nicht weiter als der gemeinschaftliche Besitzstand. Zweitens war die Kommission transparent. Drittens wird nicht auf WTO-Niveau verhandelt, da China und Indien von vornherein gegen das Abkommen waren. Viertens sind Generika im Transitverkehr durch die EU nicht betroffen, und fünftens können Entwicklungsländer dem ACTA beitreten, wenn sie es wollen. Nur wollten sie das nicht. Es handelt sich um einen offenen Mechanismus, dem Länder beitreten können, wenn sie wollen. Nur schade, dass wir uns in diesem Plenarsaal nicht an denselben Grundsätzen der Redefreiheit orientieren.

 
  
  

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung

 
  
  

Bericht: László Surján (A7-0327/2010)

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Nach den Überschwemmungen im Jahr 2002, die in Deutschland, Österreich, der Tschechischen Republik und Frankreich große Personen- und Sachschäden verursacht haben, hat der Rat der Europäischen Union ein Instrument geschaffen, mit dem schnell Mittel freigegeben werden können, um von Naturkatastrophen betroffene Regionen zu unterstützen. Heute wird Irland von diesen Geldern profitieren, da es selbst unter den Überschwemmungen gelitten hat. Ich habe für den Abänderungsantrag des Haushaltsplans der EU gestimmt, da er die Unterstützung unserer irischen Freunde ermöglicht. Die Abstimmung symbolisiert die europäische Solidarität angesichts von Naturkatastrophen. Diese Solidarität wird heute in Irland gezeigt, und morgen in Frankreich. Denn auch unser Land wird zur Bewältigung der Konsequenzen des Sturmtiefs Xynthia im Februar 2010 bald bedeutende finanzielle Beihilfen erhalten.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die Überschwemmungen im November 2009 haben Irland schwer getroffen und bedeutende Schäden verursacht, die auf über 520 Mio. EUR geschätzt werden. Der Berichtigungshaushaltsplan sieht zur Deckung der erlittenen Verluste die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds vor, und dies in Höhe von 13 022 500 EUR an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen. Wie ich bereits gestern anmerken durfte, bin ich der Ansicht, dass die Inanspruchnahme des Fonds vollkommen gerechtfertigt ist. Denn sie hilft denjenigen, die am stärksten unter dieser Naturkatastrophe litten und somit steht der Abänderungsantrag in Übereinstimmung mit dem Haushaltsplan.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Am 24. September 2010 hat die Europäische Kommission auf Grundlage der Bestimmungen von Punkt 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) vom 17. Mai 2006 einen Vorschlag über einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds vorgelegt. Es war dies der erste Vorschlag für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds in der Haushaltsperiode 2010. Die IIV sieht die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds bis zu einer jährlichen Obergrenze von 1 Mrd. EUR vor. Es muss hier darauf hingewiesen werden, dass der Zweck des Fonds nicht die Wiedergutmachung privater Verluste ist, sondern Reparaturen an den Infrastrukturen und dass der Fonds ein Refinanzierungsinstrument ist.

Die irischen Behörden schätzen die direkt durch die Katastrophe verursachten Gesamtverluste auf 520,9 Mio. EUR. Die Kommission schlägt im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Überschwemmungen in Irland die Inanspruchnahme von 13 022 500 EUR der maximal zur Verfügung stehenden 1 Mrd. EUR an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen vor. Da die rechtlichen Anforderungen erfüllt wurden, stimme ich diesem Berichtigungshaushaltsplan zu.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben infolge der Überschwemmungen, die Irland im vergangenen November heimsuchten, für die Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds für dieses Land gestimmt. Wir müssen jedoch erneut die Fristen zur Inanspruchnahme des Fonds kritisieren. Zwischen dem Zeitpunkt, zu dem die Katastrophe eintritt, und dem Zeitpunkt, in dem der Mitgliedstaat tatsächlich Unterstützung erhält, verstreichen viele lange Monate: In diesem Fall sogar über ein Jahr. Dieser Fonds und in Abhängigkeit der jeweiligen Umstände eines Falls möglicherweise auch andere Fonds müssen schneller zur Verfügung gestellt werden, um eine wirksame und umgehende Reaktion auf Notfallsituationen zu ermöglichen. Innerhalb der EU müsste eine Kohäsion im Umgang mit den Auswirkungen solcher Katastrophen bestehen, damit die Unterschiede zwischen den verschiedenen Regionen und Mitgliedstaaten der EU verringert werden können. Wir möchten erneut betonen, dass auch die Stärkung des Katastrophenschutzes wichtig ist und dass dabei die kürzlich vom Parlament angenommenen Empfehlungen umgesetzt werden.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für die Annahme des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2010 gestimmt, da dieser grundlegend ist, wenn wir im Zusammenhang mit den starken Niederschlägen, die im November 2009 zu schweren Überschwemmungen geführt haben, 13 022 500 EUR für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds für Irland zur Verfügung stellen wollen.

Ich glaube, dass der Solidaritätsfonds ein wertvolles Instrument für die EU ist, um sich mit den von Naturkatastrophen betroffenen Regionen solidarisch zu zeigen, und finanzielle Unterstützung zu bieten, damit diese Regionen schnell wieder Bedingungen herstellen können, die so normal wie möglich sind. Das Gesamtbudget des Solidaritätsfonds beläuft sich jährlich auf 1 Mrd. EUR. Im Jahr 2010 wurde davon bisher noch kein Betrag zugewiesen, so dass der gesamte Betrag von 1 Mrd. EUR zur Verfügung steht.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe für diesen Vorschlag zur Übertragung von 13 022 500 EUR vom ESF auf eine Haushaltslinie gestimmt, um Irland nach den schweren Überschwemmungen im November 2009 zu unterstützen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans ist angesichts des Verwendungszwecks der über den Solidaritätsfonds in Anspruch genommenen Mittel absolut sinnvoll. Die Überschwemmungen in Irland im November 2009 verursachten insbesondere im Landwirtschaftssektor, an Häusern und Unternehmen, der Straßeninfrastruktur und anderer Infrastruktur schwere Schäden. Ich möchte jedoch auf die Verzögerung bei der Inanspruchnahme dieser Art von Unterstützung hinweisen. Der Prozess muss weniger bürokratisch ablaufen und schneller vor sich gehen, damit wir rechtzeitig auf zukünftige Katastrophensituationen reagieren können.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. (LV) Ich habe dafür gestimmt, da ich der Meinung bin, dass sich jeder EU-Staat als Teil einer vereinten Europäischen Union fühlen muss. Trotzdem wäre es für ein nächstes Mal wünschenswert, dass der Berichterstatter nicht nur die Mittelverwendung veröffentlichte, sondern auch ganz klar festlegte, für welche Arbeiten und Maßnahmen solch umfassende Finanzmittel (13 022 500 EUR) eingesetzt werden. Ansonsten sind Missbräuche und andere Verstöße unvermeidlich. Der Betrag muss konkret festgelegt und gerechtfertigt werden können.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Dem Europäischen Solidaritätsfond stehen jährlich eine Milliarde Euro zur Verfügung. Im heurigen Kalenderjahr wurde aus diesem Fond noch keine Ausschüttung beantragt. Seine Nutzung, die keinesfalls dazu dient, private Schäden zu kompensieren, sondern Infrastrukturen wiederherzustellen, ist genau festgelegt. Irland hat nun Hilfe beantragt, die der Beseitigung von durch Hochwasser ausgelösten Schäden dienen soll. Ich stimme dem Bericht zu, da es heuer noch zu keiner Ausschüttung kam und das Budget durchaus nutzbringend eingesetzt werden soll und Irland sämtliche Kriterien erfüllt.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Wie ich bereits gestern während der Abstimmung über Herrn Böges Bericht sagte, glaube ich, dass die Europäische Union die Aufgabe hat, gewisse Regionen, die unter Naturkatastrophen leiden, zu helfen und finanziell zu unterstützen. Meiner Ansicht nach steht das Konzept der Solidarität in enger Verbindung mit den grundlegenden Ideen und Werten der Europäischen Union. Es gehört zu den Grundwerten, die zur Entstehung der Union beitrugen und sicherstellten, dass sie über die Jahre florierte und sich stetig vergrößerte. Deshalb ist diese Zuweisung nicht nur gerechtfertigt und wohlbegründet, aber schon fast unsere Pflicht. Deshalb hoffe ich, dass auch die stark durch die jüngsten Überschwemmungen betroffenen Regionen Italiens auf eine solche Unterstützung hoffen können, da die dortige Wirtschaft stark betroffen ist.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Da der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2010 zum Gesamthaushaltsplan 2010 nach den zerstörerischen Überschwemmungen in Irland die Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds in Höhe von 13 022 500 EUR an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen und die entsprechende Verringerung der Zahlungsermächtigungen im Betrag von 13 022 500 EUR aus Haushaltslinie 04 02 01 – Abschluss des Europäischen Sozialfonds (ESF) – Ziel 1 (2000-2006) vorsieht, habe ich für die Annahme des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2010 gestimmt.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Ich möchte Herrn Surján für seine ausgezeichnete Arbeit danken. Ich habe dafür gestimmt und bin mit der Annahme des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2010 einverstanden, der dem Solidaritätsfonds und den Mitgliedstaaten des EU-Solidaritätsfonds Beträge zuweist und 13 022 500 EUR an Zahlungsermächtigungen aus Politikbereich 4 „Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten“ umschichtet.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Ich begrüße diesen Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans, der die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (ESF) in Höhe von 13 022 500 EUR an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen vorsieht, um Irland bei den Folgen der Überschwemmungen im November 2009 beizustehen. Die Überschwemmungen verursachten erhebliche Verluste in den Landwirtschafts- und Wirtschaftszweigen, der Infrastruktur, insbesondere im Straßen- und Wasserversorgungsnetz, sowie in Wohngebieten, in Höhe von über 520 Mio EUR.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. –Gemäß Artikel 37 Absatz 1 der Haushaltsordnung kann die Kommission „unter unvermeidlichen, außergewöhnlichen oder unvorhersehbaren Umständen“ Vorentwürfe von Berichtigungshaushaltsplänen vorlegen. Die verschiedenen Punkte des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2010 im von uns angenommenen Bericht beziehen sich auf die Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds. Die Europäische Kommission schlug am 24. September 2010 eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds vor, der sich auf die Bestimmungen von Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 stützt. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Fonds sind hier und in der Verordnung Nr. 2012/2002 des Rates zur Errichtung des EUSF dargelegt. In diesem Zusammenhang muss festgehalten werden, dass das Ziel des Fonds nicht ein Ausgleich für private Schäden, sondern die Instandsetzung der Infrastruktur ist und es sich dabei um ein Refinanzierungsinstrument handelt.

 
  
  

Empfehlung: Graham Watson (A7-0300/2010)

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Die Europäische Kommission bringt Diskussionen über eine Evaluierung der Europäischen Nachbarschaftspolitik ins Rollen, um die zukünftigen Beziehungen der EU zu ihren Nachbarn im Süden und im Osten zu definieren. Das Ziel der EU-Initiative „Östliche Partnerschaft“ sollte die Förderung gemeinsamer europäischer Werte sein, das Funktionieren der demokratischen Institutionen betonen, und die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten fördern. Ich habe diesen Bericht unterstützt, denn er definiert die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme der Republik Moldau an den Programmen und Agenturen der Gemeinschaft. Ich bin der Ansicht, dass der Abschluss des Protokolls für die Republik Moldau eine schrittweise Öffnung bestimmter Gemeinschaftsprogramme oder eine verstärkte Teilnahme in diesen bringt. Dem Land würde somit die Möglichkeit geboten, in den Bereichen Kultur, Ausbildung, Umwelt, Technik und Wissenschaft weitere Kontakte zu knüpfen, sowie die politischen Verbindungen zu stärken. Die Umsetzung des DEP-Aktionsplans und der Reformen ist für die Republik Moldau entscheidend, um die gesetzten Ziele der politischen Stabilität und demokratischen Entwicklung erreichen zu können.

 
  
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  Elena Băsescu (PPE), schriftlich. (RO) Ich habe für Herrn Watsons Empfehlung gestimmt, da der Abschluss eines Protokolls der Republik Moldau neue Möglichkeiten bietet, sich in denjenigen Gemeinschaftsprogrammen einzubringen, an denen das Land interessiert ist. Die schrittweise Öffnung der EU-Programme und Agenturen für Länder der Europäischen Nachbarschaftspolitik wird diese Länder in ihren Reform- und Modernisierungsbemühungen stärken. Dadurch kann die Zusammenarbeit mit der EU in wichtigen Bereichen wie Zollfragen, Verkehr oder Wettbewerb gefördert werden. Ich denke, dass das Mitwirken der Republik Moldau in relevanten Initiativen die Annäherung ihrer Innen- und Europapolitik voranbringen wird. Gleichzeitig wird es auch dem Verhandlungsprozess zur Unterzeichnung des neuen Assoziierungsabkommen neuen Schwung verleihen. Diesbezüglich wurden bereits zufriedenstellende Fortschritte gemacht. Ich begrüße außerdem die Absicht des Rates, der Republik Moldau weiterhin makroökonomische Hilfe zu gewähren und der Regierung in Chişinău unterstützend zur Seite zu stehen.

Wie auch der von der Europäischen Kommission erstellte Fortschrittsbericht betonte, hat die Republik Moldau zur wirksamen Umsetzung der Strukturreformen in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der EU bedeutende Anstrengungen unternommen. Des Weiteren hat die europäische Integrationsplattform zu einer beispiellos dynamischen Entwicklung der Beziehungen mit der EU beigetragen. Somit ist die Einbeziehung der Republik Moldau in die Programme und Agenturen der Gemeinschaft ein natürlicher Schritt in ihrer Angleichung an die Normen der Europäischen Union.

 
  
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  Corina Creţu (S&D), schriftlich. (RO)Ich habe für den Abschluss des Protokolls gestimmt, durch das die Republik Moldau stärker in bestimmte Gemeinschaftsprogramme einbezogen wird. Dem Land wird somit die Möglichkeit geboten, in den Bereichen Kultur, Ausbildung, Medien, Wissenschaft und Technik weitere Kontakte zu knüpfen, sowie die politischen Verbindungen durch die Östliche Partnerschaft zu stärken und die Verhandlungen zum neuen Assoziierungsabkommen zu beschleunigen. Politische Stabilität und demokratische Entwicklung sind für die flächendeckende Umsetzung des Protokolls und die Erleichterung der Fertigstellung aller notwendigen Absichtserklärungen unentbehrlich. Die gegenwärtige konstitutionelle Pattsituation in der Republik Moldau ist deshalb ein Anliegen, das schnell und wirksam angegangen werden muss. Für die Republik Moldau ist es entscheidend, den DEP-Aktionsplan und die Reformen, die es im Dokument „Rethink Moldova“ (Moldau neu überdenken) vorsah, weiter umzusetzen. Die Durchführung von Wahlen, wie sie in der Verfassung vorgesehen sind, ist für die zukünftige Stabilität und den Erfolg der Republik Moldau, sowie der Entwicklung ihrer Beziehungen mit der EU sehr wichtig.

 
  
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  Vasilica Viorica Dăncilă (S&D), schriftlich. (RO) Die Ambitionen der Republik Moldau auf ihrem Weg in Richtung Europa, um Teil der Union zu werden, sowie die entsprechenden vorbereitenden Maßnahmen werden durch das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Republik Moldau, das Teil der Europäischen Nachbarschaftspolitik ist, ermöglicht. Ich begrüße die Teilnahme der Republik Moldau an gewissen Gemeinschaftsprogrammen, wodurch die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Ausbildung, Medien, Wissenschaft und Technologie gefördert, die politischen Beziehungen über die Östliche Partnerschaft gestärkt und die Verhandlungen zum neuen Assoziierungsabkommen beschleunigt werden.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die geringe Wahlbeteiligung anlässlich des jüngsten Referendums über die Art, wie der Präsident der Republik Moldau gewählt werden soll, sowie die Tatsache, dass das Land durch einen Übergangspräsidenten geführt wird zeugen von den Schwierigkeiten, das Land zu regieren und der Ernüchterung der Bevölkerung. Die Situation in Transnistrien verschlimmert sich, und belastet die Behörden und die Bevölkerung der Republik Moldau zusätzlich. Das Land hat noch immer einen weiten Weg vor sich, bevor die institutionelle Stabilität und die Rechtsstaatlichkeit vollumfänglich gewährleistet werden können. Deshalb verdient es eine besondere Unterstützung und Aufmerksamkeit seitens der Europäischen Union. Die Teilnahme der Republik Moldau an EU-Programmen ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Republik Moldau und den Europäischen Gemeinschaften wurde am 28. November 1994 unterzeichnet und seit 2004 ist die Republik Moldau Teil der Europäischen Nachbarschaftspolitik (DEP). Der Empfehlungsentwurf bezweckt die Teilnahme der Republik Moldau an Programmen der EU. Am 18. Juni 2007 legte der Rat der Kommission Leitlinien vor zur Verhandlung von Rahmenabkommen im Zusammenhang mit den allgemeinen Grundsätzen der Teilnahme von dreizehn Nachbarländern an Programmen der EU. Die Verhandlungen mit der Republik Moldau wurden im März 2008 aufgenommen.

Die Republik Moldau wird sich an den Programmen, an denen sie teilnimmt, auch finanziell beteiligen. Dieser finanzielle Beitrag ist von Programm zu Programm unterschiedlich und wird im Rahmen der gemeinsamen Absichtserklärung festgelegt. Die Unterzeichnung des Protokolls ermöglicht der Republik Moldau eine schrittweise Öffnung oder eine Verstärkung ihrer Teilnahme an bestimmten Programmen der EU. Dem Land wird die Möglichkeit geboten, durch die Östliche Partnerschaft weitere Kontakte in den Bereichen Kultur, Ausbildung, Umwelt, Technik und Wissenschaft zu knüpfen und die Verhandlungen für ein neues Assoziierungsabkommen aufzunehmen. Politische Stabilität und Demokratie sind für das vollumfängliche Inkrafttreten des Protokolls entscheidend.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Republik Moldau und den Europäischen Gemeinschaften wurde am 28. November 1994 unterzeichnet und seit 2004 ist die Republik Moldau Teil der Europäischen Nachbarschaftspolitik (DEP).

Am 18. Juni 2007 legte der Rat der Kommission Leitlinien vor zur Verhandlung von Rahmenabkommen im Zusammenhang mit den allgemeinen Grundsätze der Teilnahme von 13 Nachbarländern an Programmen der EU und im März 2008 wurden die Verhandlungen mit der Republik Moldau aufgenommen.

Das Protokoll umfasst ein Rahmenabkommen über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme der Republik Moldau an EU-Programmen und Agenturen. Die Republik Moldau hat sich finanziell an den spezifischen Programmen beteiligt, an denen sie mitwirkt. Dieser Beitrag ist von Programm zu Programm unterschiedlich und wird in der gemeinsamen Absichtserklärung festgelegt.

Das Problem hierbei liegt jedoch im Anspruch, den die EU im Namen der „politischen Stabilität und Demokratie“ macht, wodurch sie versucht, in die inneren Angelegenheiten eines Landes einzugreifen und sich offen mit denjenigen Kräften in der Republik Moldau solidarisch zeigt, die sich für die Interessen der Wirtschaftsgruppen der EU einsetzen und die Unabhängigkeit und Souveränität des Landes, sowie die Anliegen der Bevölkerung angreifen. Deshalb sind wir mit der angenommenen Entschließung nicht einverstanden.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. – Ich habe Herrn Watsons Empfehlung unterstützt und begrüße die Weiterführung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Republik Moldau.

 
  
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  Cătălin Sorin Ivan (S&D), schriftlich. – Ich habe die europäischen Ziele der Republik Moldau immer unterstützt und gefördert. Ich glaube in die enge Zusammenarbeit mit einem Land, das kürzlich bewiesen hat, dass es bereit ist, einen europäischen Weg einzuschlagen. Die Teilnahme der Republik Moldau an bestimmten Gemeinschaftsprogrammen wird dieses Nachbarland anspornen, seine Reformen umzusetzen und bietet dem Land eine Möglichkeit, weitere Verbindungen im Bereich Kultur, Ausbildung, Umwelt, Technik und Wissenschaft zu knüpfen und die politischen Beziehungen durch die Östliche Partnerschaft und die Verhandlung des neuen Assoziierungsabkommens zu stärken. Ich unterstütze Graham Watsons Empfehlung, da sie die Teilnahme der Republik Moldau an verschiedenen Programmen und Agenturen der Europäischen Gemeinschaft fördert, um die Reform- und Modernisierungsbemühungen des Nachbarlandes zu unterstützen.

 
  
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  Jarosław Kalinowski (PPE), schriftlich.(PL) Die Republik Moldau ist eines der ärmsten Länder Europas. Studien haben gezeigt, dass die Mehrheit der Bevölkerung in extremer Armut lebt. Interne Reformen, die der Wirtschaft förderlich wären, werden meist durch politische oder ethnische Konflikte blockiert. Deshalb sollte die Europäische Union der Republik Moldau helfen und die Situation des Landes in den Bereichen Stabilität, Sicherheit und Wohlstand verbessern.

Eine europäische Politik könnte die konstitutionellen Probleme der Republik Moldau lösen und dies könnte wiederum zu weiteren positiven Änderungen führen. Die Republik Moldau zeigt sich an einer Teilnahme an den Programmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik interessiert und ihre finanziellen Beiträge zeugen davon. Die Europäische Union sollte solche Länder mit umso größerem Engagement unterstützen, somit ist eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Republik Moldau eindeutig gerechtfertigt.

 
  
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  Alan Kelly (S&D), schriftlich. – Der Abschluss dieses Protokolls würde in gewissen Programmen eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Republik Moldau ermöglichen und zu einer stärkeren Integration zwischen der Republik Moldau und der EU führen. Angesichts der Anzahl Moldauer, die in Irland leben und arbeiten und zur irischen Gesellschaft beitragen, ist dies ein willkommener Schritt für die Zukunft Europas.

 
  
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  Petru Constantin Luhan (PPE), schriftlich. (RO) Die zentrale Maßnahme für die Förderung von Reformen, die Modernisierung und die Vereinfachung des Übergangs in den unmittelbaren Nachbarländern der Europäischen Union, einschließlich der Republik Moldau, ist eine schrittweise Öffnung bestimmter Gemeinschaftsprogramme, -Institutionen und –Agenturen für die Teilnahme von Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, denn ich glaube, dass die Europäische Union die Republik Moldau unterstützen und ihr den Zugang zu bestimmten Gemeinschaftsprogrammen erleichtern muss. Dadurch wird eine gute Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau in verschiedenen Bereichen wie der Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Ausbildung gefördert.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe für den Bericht über das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau gestimmt. Obwohl ich bezüglich der Menschenrechte in der Republik Moldau starke Bedenken habe, haben mich die jüngsten Kommentare von Amnesty International insbesondere bezüglich der Ratifizierung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs durch die Republik Moldau im Oktober jedoch bestärkt, denn dies ist ein sehr positiver Schritt.

 
  
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  Jiří Maštálka (GUE/NGL), schriftlich. (CS) Als Mitglied der Delegation im Parlamentarischen Kooperationsausschuss EU-Republik Moldau begrüße ich jeden Schritt, der zu einer Konsolidierung der politischen Lage in der Republik Moldau und einer besseren Lebensqualität für die Bewohner führt oder führen könnte. Die Empfehlungen, über die wir heute abstimmen, und deren Umsetzung eine Stärkung einer angemessen integrativen Europäischen Nachbarschaftspolitik bedeuten könnte, könnten als ein solcher Schritt betrachtet werden. Ich stimme mit der Meinung des Berichterstatters überein, dass die gegenwärtige Krise in der Republik Moldau ein Problem ist, das einer schnellen und insbesondere legitimen Lösung bedarf. Die eindeutig unklare und irreführende Bezeichnung „eine europäische Lösung“ muss entfernt werden. Der Berichterstatter denkt bestimmt an eine Lösung, die mit den Abkommen und dem Dokument des Europarats und den allgemein anerkannten demokratischen Regeln übereinstimmt. Auf jeden Fall müssen wir jeglichen absichtlichen externen Eingriff in die inneren Angelegenheiten der Republik Moldau geschlossen und entschieden ablehnen. Eine andere Einstellung wird ganz einfach zur Eskalation der Spannungen in der Republik Moldau und nicht zu einer positiven Lösung der Probleme führen, die zum Teil durch die EU und ihre uneinheitliche Vorgehensweise verursacht wurden.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Der Index der menschlichen Entwicklung der Republik Moldau ist einer der niedrigsten in der Region. Verantwortlich dafür sind zu einem großen Teil die Maßnahmen zur möglichst schnellen Liberalisierung zugunsten der Finanzelite der Europäischen Union. Der Würgegriff der Europäischen Kommission und des Internationalen Währungsfonds, mit dem Versprechen auf baldige Finanzhilfe, wird die Situation nur noch verschlimmern.

Unter diesen Bedingungen ist es ein Hohn, dass der moldauischen Regierung erlaubt wird, ihre Bevölkerung dazu zu zwingen, so ungewisse europäische Programme und Agenturen wie das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation oder das gemeinsame europäische Flugsicherungssystem (SESAR) zu finanzieren, obwohl die Republik Moldau noch nicht einmal ein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist. Ich stimme gegen diesen Bericht.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die Republik Moldau hat sich in den vergangenen Jahren bemüht, stets näher an die europäischen Standards in Sachen Freiheit, Demokratie und verantwortungsbewusster Regierungsführung zu kommen. Diese Schritte stehen im Einklang mit dem Anliegen der Republik Moldau, weiterhin in Richtung einer möglichen Erweiterung zu arbeiten.

Die jüngsten Wahlen liefen nicht optimal ab, und die Tatsache, dass das Land gegenwärtig durch einen Übergangspräsidenten regiert wird, ist nicht unbedingt der beste Beweis, dass der Konsolidierungsgrad der demokratischen Kultur auf dem richtigen Weg ist. Hinzu kommt das Problem mit Transnistrien, das eine gewisse Instabilität schaffen könnte. Die EU sollte weiterhin alles tun, damit bei den notwendigen Reformen in der Republik Moldau weiterhin Fortschritte in die richtige Richtung gemacht werden, und die richtige Richtung ist eben dieses Partnerschafts- und Kooperationsprotokoll.

 
  
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  Louis Michel (ALDE), schriftlich. (FR) Die Intensivierung der Teilnahme der Republik Moldau an Gemeinschaftsprogrammen bietet eine Möglichkeit, weitere Verbindungen in den Bereichen Kultur, Ausbildung, Umwelt, Technik und Wissenschaft zu knüpfen und zudem die politischen Beziehungen durch die Östliche Partnerschaft und die Verhandlung des neuen Assoziierungsabkommens zu stärken. Politische Stabilität und demokratische Entwicklung in der Republik Moldau sind jedoch für die Umsetzung des Protokolls entscheidend. Das Scheitern des Verfassungsreferendums vom 5. September 2010 ist bedauerlich. Für die Republik Moldau ist es wichtig, dass der Aktionsplan der Europäischen Nachbarschaftspolitik (DEP) und die im Dokument „Rethink Moldova“ dargelegten Reformen weiter umgesetzt werden. Die Abhaltung von Parlamentswahlen am 28. November ist für die zukünftige Stabilität und den Wohlstand des Landes und die Entwicklung seiner Beziehungen mit der Europäischen Union entscheidend. Die Wahlen müssen dem Land weitere ähnliche Fortschritte ermöglichen, und sie müssen die international geltenden Normen über die Abhaltung freier und fairer Wahlen respektieren.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. (LV) Leider befindet sich die Republik Moldau gegenwärtig in einer gänzlich instabilen wirtschaftlichen und politischen Zone. Das Protokoll zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Republik Moldau über die Teilnahme der Republik Moldau an EU-Programmen gibt der Bevölkerung der Republik Moldau die Hoffnung auf eine Änderung. Der Abschluss des Protokolls fördert die Stärkung der Kooperation in der Kultur, der Ausbildung und anderen Bereichen. Ich habe dafür gestimmt, denn ich hoffe, dass diese Partnerschaft die Integration der Republik Moldau in die Europäische Union unterstützt.

 
  
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  Rareş-Lucian Niculescu (PPE), schriftlich. (RO) Wie die Mehrheit des Parlaments habe ich für die Empfehlung gestimmt. Ich begrüße sie, denn sie setzt ein klares Zeichen der Unterstützung für die pro-europäischen Tendenzen der Republik Moldau. Das Land an der Grenze zur Europäischen Union wird ohne solche Zeichen, die der Bevölkerung der Republik Moldau aufzeigen, dass Europa die richtige Wahl ist, nicht aus der gegenwärtigen Sackgasse finden können. Und der Zeitpunkt könnte passender nicht sein, nur wenige Tage vor der Durchführung der vorgezogenen Parlamentswahlen.

 
  
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  Justas Vincas Paleckis (S&D), schriftlich. (LT) Ich unterstütze das Protokoll, das die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme der Republik Moldau an Gemeinschaftsprogrammen und –Agenturen festlegt. Es bietet der Republik Moldau neue Möglichkeiten, in den Bereichen Kultur, Ausbildung, Umwelt, Technik und Wissenschaft weitere Verbindungen mit EU-Mitgliedstaaten zu knüpfen. Ich bin überzeugt, dass die politischen Beziehungen zwischen der EU und der Republik Moldau durch die Östliche Partnerschaft und die Verhandlungen des neuen Assoziierungsabkommens gestärkt werden. Die politische Stabilität und eine demokratische Entwicklung in der Republik Moldau sind für die volle Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen entscheidend. Deshalb muss die andauernde Phase der Unruhen und Instabilität nach den Parlamentswahlen ein Ende finden.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Die Beziehungen mit der Republik Moldau sind seit der Unterzeichnung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der EG und der Republik Moldau im Jahr 1994 im Aufwind. Im Jahr 2004 wurde die Republik Moldau in die Europäische Nachbarschaftspolitik aufgenommen. Die interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren Nachbarländern kann, muss aber nicht zu einem Beitrittsverfahren zur EU führen. Unabhängig dieser Entscheidung orientiert sich die EU als supranationale Einheit an Werten, die in Frieden, Freiheit und Demokratie gründen und die sie für den Wohlstand des europäischen Kontinenten als grundlegend wertet.

Die Zusammenarbeit mit Nachbarländern muss unbedingt mit einer besonderen Aufmerksamkeit der Union bezüglich der Stabilität in diesen Ländern einhergehen, ohne sich jedoch einzumischen, indem die Institutionen auf dem Weg in Richtung einer effektiven Umsetzung der Rechtsstaatlichkeit und einer vollständigen Achtung der Menschenrechte unterstützt werden. Die Ratifizierung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs durch die Republik Moldau im Oktober ist ein sehr positiver Schritt in diese Richtung.

Vor diesem Hintergrund habe ich für diese legislative Entschließung über die Unterzeichnung eines zusätzlichen Protokolls zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der EG und der Republik Moldau und des Assoziierungsabkommens, sowie ein Rahmenabkommen zwischen der EU und der Republik Moldau über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme der Republik Moldau an EU-Programmen, gestimmt.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Ich möchte Herrn Watson für seine ausgezeichnete Arbeit danken. Ich habe dafür gestimmt, denn auch ich bin der Meinung, dass es für die Republik Moldau entscheidend ist, die Umsetzung des DEP-Aktionsplans und der im Dokument „Rethink Moldova“ dargelegten Reformen weiterzuführen.

Die Abhaltung von Wahlen, wie in der Verfassung vorgesehen, ist für die zukünftige Stabilität und den Wohlstand der Republik Moldau, sowie für die Entwicklung der Beziehungen zur EU entscheidend. Alle Parteien sollten sich zusammensetzen, um eine Lösung zu finden und das Vertrauen der moldauischen Bevölkerung in eine europäische Lösung stärken. Die EU und der Europarat haben dies stark unterstützt und sollten diese Unterstützung zur baldigen Überbrückung dieser Sackgasse auch weiterführen.

 
  
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  Mario Pirillo (S&D), schriftlich. (IT) Die Annahme des Protokolls über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme der Republik Moldau an den Programmen der Europäischen Union ist sehr wichtig für die weiteren Schritte in Richtung einer strukturierteren Zusammenarbeit, die in Zukunft vernünftigerweise ein Assoziierungsabkommen zur Folge hat.

Die gegenwärtige moldauische Pattsituation mit der Verfassung könnte die umfassende Umsetzung des Protokolls und der damit verbundenen Absichtserklärungen beeinflussen. Nach dem Scheitern des Referendums im vergangenen September ist es wichtig, dass alle politischen Kräfte sich verantwortungsbewusst auf die kommenden Wahlen vom 28. November 2010 vorbereiten. Die politische Stabilität ist eine Grundvoraussetzung für eine stärkere Teilnahme an EU-Programmen. Ebenso könnte eine entschieden pro-europäische Wahl zur Vereinfachung der wirtschaftlichen und demokratischen Entwicklung in der Republik Moldau beitragen.

Und genau deshalb, Herr Präsident, habe ich heute für diese Entschließung des Europäischen Parlaments gestimmt. Ich hoffe, dass die Vorgänge in der Republik Moldau durch technische und wissenschaftliche Hilfe aus Europa unterstützt werden.

 
  
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  Rovana Plumb (S&D), schriftlich. (RO) Die Initiative, einige EU-Programme und -Agenturen im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik für DEP-Partnerländer schrittweise zu öffnen ist eine der zahlreichen Maßnahmen, die in den Nachbarländern der Europäischen Union Reformen, Modernisierung und den Übergang fördern. Die Entscheidung, Verhandlungen mit der Republik Moldau aufzunehmen, wurde im März 2008 gefällt. Diese wurden nun abgeschlossen. Der Protokollentwurf enthält ein Rahmenabkommen über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme der Republik Moldau an einer gewissen Anzahl von Gemeinschaftsprogrammen und -Agenturen in den Bereichen Verkehr, Ernährungssicherheit, Zoll, Flugsicherheit und andere. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da die Initiative die von der Republik Moldau, einem Nachbarstaat der EU, angestrengten Bemühungen zur Durchführung von Reformen und zur Modernisierung unterstützt.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für die Unterzeichnung dieses Protokolls zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Republik Moldau gestimmt, da mir bewusst ist, dass die von der EU gewährte Hilfe für die Umsetzung notwendiger Reformen und die Erzielung der gewünschten politischen Stabilität unter Berücksichtigung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit entscheidend ist.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Dieser Bericht bezieht sich auf den Entwurf des Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Protokolls zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen den Europäische Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits, über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme der Republik Moldau an EU-Programmen. Mit einer Ja-Stimme stimmt das EP den Schlussfolgerungen des Protokolls zu.

 
  
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  Traian Ungureanu (PPE), schriftlich. – In meiner Eigenschaft als Schattenberichterstatter der PPE-Fraktion über die Abkommen zwischen der EU und der Republik Moldau begrüße ich die Annahme mit überwältigender Mehrheit des Protokolls zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Republik Moldau über die Teilnahme der Republik Moldau an den Programmen der Europäischen Union. Noch vor dem Abschluss eines Assoziierungsabkommens mit der Republik Moldau erhält das Land die rechtliche Möglichkeit, an EU-internen Programmen und Agenturen teilzunehmen und somit seine Annäherung an die EU-Standards, insbesondere in Bereichen wie Verkehr, Ernährungssicherheit, Zoll und Flugsicherheit, weiterzuführen. Kurz vor den Parlamentswahlen in der Republik Moldau sendet das Europäische Parlament somit ein starkes Zeichen der Unterstützung der pro-europäischen Reformen in diesem Nachbarland und betont auch die Notwendigkeit, diese konsequent weiterzuverfolgen. Ich freue mich, abschließend sagen zu können, dass das Europäische Parlament parteiübergreifend bei jedem Schritt der Überprüfung dieser Sache im Parlament Einstimmigkeit an den Tag legte und so einen einheitlichen Standpunkt bezüglich der Notwendigkeit eines schnellen Abschlusses des Protokolls schuf und damit der Republik Moldau alle Möglichkeiten gibt, in den Genuss der Vorteile ihrer Beziehungen zur EU zu kommen.

 
  
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  Viktor Uspaskich (ALDE), schriftlich. (LT) Die Europäische Union, einschließlich der neuen Mitgliedstaaten wie Litauen, ist für die Wahrung der Interessen unserer östlichen Nachbarn verantwortlich. Die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Republik Moldau, sowie die Aufnahme der Republik Moldau in Gemeinschaftsprogramme, wird das Land bei der Annäherung an EU-Standards und Normen unterstützen. Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen würde die Förderung neuer enger Verbindungen zwischen der EU und der Republik Moldau in den Bereichen Kultur, Ausbildung und Technologie ermöglichen. Für die EU ist es besonders wichtig, den jungen Menschen in der Republik Moldau die Vorzüge einer zukünftigen EU-Mitgliedschaft zu zeigen. Letztes Jahr haben Emigranten aus der Republik Moldau, die legal oder illegal in anderen Europäischen Ländern arbeiten, zu 19 % des BIP der Republik Moldau beigetragen. Armut, Korruption und Menschenhandel sind Probleme, die wir gemeinsam lösen müssen. In ihrer Vorbereitung auf einen EU-Beitritt steht die Republik Moldau vor mehreren grundlegenden Strukturreformen.

Die EU muss die Republik Moldau weiterhin in ihren Bemühungen unterstützen. Dies ist insbesondere für die Stärkung der Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit wichtig. Der Konflikt in Transnistrien ist ein Problem für Europa, aber er bietet der EU auch die Möglichkeit, enger mit der Republik Moldau, Russland und der Ukraine zusammenzuarbeiten. Das dürfen wir nicht übersehen. Ich hoffe, dass die Republik Moldau durch die Parlamentswahlen am 28. November vorankommen wird.

 
  
  

Bericht: Christofer Fjellner (A7-0290/2010)

 
  
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  Damien Abad (PPE) , schriftlich. (FR) Das Parlament hat heute in erster Lesung zwei legislative Berichte angenommen: eine Verordnung zu EU-spezifischen Aspekten und eine Richtlinie zu den von den Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene umzusetzenden Bestimmungen. Die Mitgliedstaaten sind für die nationalen Rechtsvorschriften zuständig, mit denen sie sicherstellen, dass der Öffentlichkeit objektive und unabhängige Informationen zur Verfügung stehen. Hierzu zählen Informationen auf der Verpackung, ein Produktbewertungsbericht und Informationen zur Prävention von Krankheiten. Patienten müssen besseren Zugriff auf qualitativ hochwertige Informationen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten erhalten. Hierzu zählen Informationen zu den Eigenschaften des Medikaments und den durch das Medikament behandelbaren Krankheiten. Es ist unsere Aufgabe, Verbraucher zu schützen und sie auf transparente Weise zu informieren. Unsere Aufgabe als Abgeordnete besteht in der Schaffung eines Europas, das seine Bürgerinnen und Bürger schützt und informiert. Aus diesem Grund habe ich für diese beiden Texte gestimmt.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Mit der Richtlinie 2001/83/EG wird ein Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel geschaffen. Hierin sind die Regeln zu den Beilageinformationen zu den Eigenschaften und der Anwendung von Arzneimitteln festgehalten. Jedoch wird hierdurch noch kein einheitlicher Rahmen zu den Inhalten und der Qualität von unabhängigen Patienteninformationen geschaffen. Zudem hat die Erfahrung gezeigt, dass unterschiedliche Auslegungen der Texte zu Situationen führen könnten, in denen die Öffentlichkeit verdeckter Werbung ausgesetzt ist – vor allem im Internet. Die Kommission hat eine Richtlinie zur Änderung der aktuellen Rechtsvorschriften hinsichtlich der Art der Verbreitung von Informationen über verschreibungspflichtige Medikamente an die Öffentlichkeit vorgeschlagen. Hierdurch soll ein gesetzlicher Rahmen zur Weitergabe spezieller Informationen zu Arzneimitteln von den Inhaber von Genehmigungen für das Inverkehrbringen an die breite Öffentlichkeit geschaffen werden. Das Europäische Parlament hat eine legislative Entschließung entworfen, die ehrgeizigere Ziele umfasst als der Vorschlag der Kommission. Ich habe für den Text gestimmt, da hierdurch bessere Informationen und mehr Sicherheit für die Patienten erreicht werden.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für diese wichtige Entschließung gestimmt, die darauf abzielt, Patienten besser über die von ihnen eingenommenen Medikamente zu informieren. Der gegenwärtige rechtliche Rahmen und die Situation in Europa in Bezug auf den Zugang zu Informationen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten für Patienten sind problematisch. Die unterschiedlichen Auslegungen der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten führen zu uneinheitlichen Zugriffsmöglichkeiten für Patienten innerhalb Europas auf qualitativ hochwertige und umfassende Informationen zu Arzneimitteln. In einigen Mitgliedstaaten sind selbst die grundlegendsten Informationen zu verordneten Medikamenten nur schwer zugänglich. Angesichts der unterschiedlichen Auslegungen der Richtlinie in den verschiedenen Mitgliedstaaten bin ich der Ansicht, das hier klarere Vorschriften benötigt werden, damit alle Bürgerinnen und Bürger der EU die benötigten Informationen zu Arzneimitteln erhalten können. Durch die vom Europäischen Parlament angenommenen Änderungen wird ebenfalls sichergestellt, dass die Informationen an die Öffentlichkeit ausschließlich über spezielle Kommunikationskanäle wie spezielle und zertifizierte Websites weitergeleitet wird. Hierdurch werden die Interessen der Patienten gewahrt und die Werbungsmöglichkeiten für die Arzneimittelhersteller begrenzt.

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. (RO) Wenn Patienten besseren Zugriff auf Informationen über die ihnen verordnete Behandlung erhalten, so können sie die Entscheidungen, die für sie getroffen werden, mit höherer Wahrscheinlichkeit verstehen. Mit diesem Vorhaben verfolgen wir zweifellos einen guten Zweck; es muss jedoch Teil einer umfassenden Gesundheitserziehungsstrategie sein, in deren Mittelpunkt der Patient und nicht das Pharmaunternehmen steht. Der aktuelle rechtliche Rahmen und die allgemeine Situation in Bezug auf den Zugriff von Patienten auf Informationen über verschreibungspflichtige Medikamente sind in vielerlei Hinsicht problematisch. Die unterschiedlichen Auslegungen der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten führen zu uneinheitlichen Zugriffsmöglichkeiten für Patienten innerhalb Europas auf qualitativ hochwertige und umfassende Informationen zu Arzneimitteln. In einigen Mitgliedstaaten sind selbst die grundlegendsten Informationen zu verordneten Medikamenten nur schwer zugänglich. Dies führt zu Ungleichheiten im Gesundheitsbereich. Patienten in ganz Europa haben über das Internet innerhalb weniger Sekunden uneingeschränkten Zugriff auf unkontrollierte und bisweilen falsche Informationen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten. Um ihre Situation nicht unnötig zu verschärfen, müssen sie Zugriff auf kontrollierte und gesicherte Informationen haben. Daher ist eine Erneuerung der Vorschriften zu Informationen über verordnete Medikamente erforderlich.

 
  
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  Vito Bonsignore (PPE), schriftlich. (IT) Ich möchte mich beim Berichterstatter, meinem Kollegen Herrn Fjellner, für seinen Bericht und seine hervorragende Arbeit bedanken. Ich habe für den Bericht gestimmt, da ich es für sehr wichtig halte, Patienten Zugang zu Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel garantieren zu können.

Vom Europäischen Parlament und den Patientenverbänden wird schon seit Langem eine Anpassung der gegenwärtigen Gesetzgebung gefordert, durch die der Zugang zu erforderlichen Informationen für Patienten nicht gewährt werden kann. Bedingt durch die technische Entwicklung und die hohe Verfügbarkeit im Internet erhalten Patienten oft unzutreffende Informationen zu Arzneimitteln, die falsche Illusionen wecken.

Ich stimme der Grundidee dieses Berichts zu, das Auskunftsrecht des Patienten in das Zentrum der Rechtsvorschriften zu rücken, was bedeutet, das Pharmaunternehmen Patienten grundlegende Informationen zur Verfügung stellen.

Die gegenwärtige Gesetzgebung ist nicht eindeutig genug. Dies zeigt sich an der unterschiedlichen Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten. Hier müssen wir für einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen sorgen. Die Vorschriften zu Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel müssen daher aktualisiert werden, und es sind neue Regelungen gefragt, um Patienten besser zu informieren und die Gesundheitsbranche in größerem Umfang an der Verbesserung der öffentlichen Gesundheit zu beteiligen.

 
  
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  Alain Cadec (PPE), schriftlich. (FR) Im Gesundheitsbereich führt der Zugang zu umfassenden, qualitativ hochwertigen Informationen auch zu besseren Ergebnissen, da Patienten eine Behandlung, die sie selbst nachvollziehen können, mit größerer Wahrscheinlichkeit fortsetzen. Ich begrüße, dass der Berichterstatter die Schwierigkeit beim Zugang zu solchen Informationen in bestimmten europäischen Ländern hervorgehoben hat, die auf die unterschiedlichen Auslegungen der Richtlinie zu Informationen in Bezug auf Arzneimittel durch die Mitgliedstaaten sowie die Unzuverlässigkeit und Uneindeutigkeit dieser Informationen zurückzuführen ist. Hier müssen wir das Auskunftsrecht des Patienten ernst nehmen und bessere Zugriffsmöglichkeiten schaffen. Um Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten zu vermeiden, ist es wichtig, die Methoden zur Weitergabe dieser Informationen festzulegen und nicht eine zulasten der anderen zu bevorzugen. Nicht zuletzt muss eine klare Unterscheidung zwischen Information und Werbung getroffen werden, um zu verhindern, dass Pharmaunternehmen diese Informationskampagnen zu Werbezwecken für ihre Produkte nutzen.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE) , schriftlich. (PT) Die vom Europäischen Parlament vorgetragenen Änderungen zu einem Vorschlag der Kommission bezüglich der Informationen zu Arzneimitteln waren entscheidend für meine Zustimmung. Ich halte es für sehr wichtig, der Öffentlichkeit einen einfachen Zugang zu Informationen über Medikamente, vor allem auch über das Internet und in allen europäischen Sprachen, zur Verfügung zu stellen.

 
  
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  Françoise Castex (S&D), schriftlich. (FR) Ich habe gegen den Text gestimmt. Wir können nicht zulassen, dass Pharmaunternehmen und die Kommission Gesundheit als gewöhnliche Ware definieren. Die Verbindung zwischen der pharmazeutischen Industrie in Europa und der Pharmakovigilanz ist wieder in das Zentrum der Diskussion gerückt. Wir dürfen weder der pharmazeutischen Industrie die Information von Patienten nach ihrem Gutdünken überlassen, noch dürfen wir direkte, an die Öffentlichkeit gerichtete Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente zulassen. Denn die kommerziellen Interessen dieser Unternehmen sind mit den allgemeinen Zielen unserer Gesundheitspolitik nicht vereinbar, hier können wir nicht einfach wegsehen.

 
  
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  Nikolaos Chountis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zur Information der breiten Öffentlichkeit über verschreibungspflichtige Arzneimittel bietet pharmazeutischen Unternehmen ganz neue Möglichkeiten zur Bewerbung ihrer Medikamente. Im heutigen Plenum wurde der ursprüngliche, auf die Interessen der pharmazeutischen Industrie zugeschnittene Vorschlag abgeändert. Ich habe für alle Änderungen gestimmt, die eine wesentliche Verbesserung des ursprünglichen Textes darstellen, da hierdurch der Schwerpunkt der Rechtsvorschriften vom Recht der pharmazeutischen Industrie auf die Bewerbung ihrer Produkte auf das Recht der Patienten auf zuverlässige, objektive und unabhängige Informationen verlagert wurde. Ich habe auch für die Änderungen gestimmt, in denen ein Verbot der Bereitstellung von Informationen zu Medikamenten im Fernsehen, Radio und in der Presse vorgesehen ist. Trotz einiger Fortschritte gibt es immer noch keine eindeutige Trennlinie zwischen Information und Werbung, hier sind noch einige Schwachstellen und Schlupflöcher vorhanden. Ich habe mich bei der Schlussabstimmung enthalten, da es meiner Meinung nach am besten wäre, wenn die Kommission ihren Vorschlag für eine Richtlinie auf Grundlage der von uns heute bereitgestellten Leitlinien überprüfen würde. Es ist auch kein Zufall, dass die Mitgliedstaaten in dieser Sache im Rat fast einstimmig eine ablehnende Haltung bezogen haben.

 
  
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  Vasilica Viorica Dăncilă (S&D), schriftlich. (RO) Meiner Meinung nach müssen Patienten das Recht haben, besser über verschreibungspflichtige Arzneimittel informiert zu werden. Dies beinhaltet die Bereitstellung objektiver Informationen zu den Eigenschaften der Medikamente und der Krankheiten, gegen die sie empfohlen werden, sowie die Verhinderung unerwünschter Informationen und verdeckter Werbung.

 
  
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  Christine De Veyrac (PPE), schriftlich. (FR) Zum Schutz der Öffentlichkeit ist in Bezug auf Arzneimittel eine klare Unterscheidung zwischen Information und Werbung erforderlich. Aus diesem Grund habe ich für Herrn Fjellners Bericht gestimmt, in dem eine objektive Beschreibung für Patienten auf Medikamentenverpackungen gefordert wird. Zudem wird der Zugang zu eindeutigen und zuverlässigen Informationen dadurch erleichtert, dass sie auf genehmigten Websites und offiziellen Broschüren in allen Sprachen der Europäischen Union zur Verfügung gestellt werden. Ich begrüße die Annahme dieses Vorschlags, der einen echten Fortschritt auf dem Weg zu mehr Transparenz in Gesundheitsangelegenheiten darstellt.

 
  
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  Anne Delvaux (PPE), schriftlich. (FR) Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, gegen den ich mich bereits seit Langem ausgesprochen habe. Ich begrüße grundsätzlich die Idee, Patienten besser zu informieren, bin aber mit den hierfür vorgesehenen Mitteln nicht einverstanden. Das Hauptanliegen der pharmazeutischen Industrie wird nie im sozialen Engagement liegen. Zudem muss zwischen Information und Werbung genauestens unterschieden werden. Richtig ist, dass der fast einstimmig angenommene Text nichts mehr mit dem ursprünglichen Plan der Kommission zu tun hat, der es der pharmazeutischen Industrie einfach ermöglicht hätte, unter dem Deckmantel der Information Werbung zu betreiben. Der Vorschlag entsprach zudem den klaren Erwartungen der Pharmabranche, das gesetzliche Werbeverbot für Medikamente zu umgehen. Der Bericht in der heute angenommen Fassung enthält mehrere Zusagen: dass die von den Arzneimittelherstellern bereitgestellten Informationen vorab geprüft werden und nicht über die Medien übertragen werden. Die Genehmigung zur Veröffentlichung zusammenfassender Informationen führt jedoch dazu, dass bestimmte Aspekte hervorgehoben werden und andere, z. B. Nebenwirkungen, standardmäßig nicht in der Zusammenfassung aufgeführt werden, da sie sich nicht gut „verkaufen“. Ist das nicht schon ein Stück Werbung? War das unser ursprüngliches Ziel? Hat sich die Sache wirklich gelohnt?

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Information der Öffentlichkeit über verschreibungspflichtige Arzneimittel gestimmt. Mit dieser Richtlinie wird die Grundlage für einen Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel geschaffen und das Recht der Patienten auf zuverlässige, zugängliche und unabhängige, von den zuständigen Behörden geprüfte Informationen zu den erhältlichen Arzneimitteln sichergestellt.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (ES) Mit der Richtlinie 2001/83/EG werden die Grundlage für einen Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel und ein einheitlicher gesetzlicher Rahmen für die Arzneimittelwerbung auf Gemeinschaftsebene geschaffen, deren Umsetzung weiterhin im Verantwortungsbereich der Mitgliedsstaaten liegt. Diese Rechtsvorschriften beinhalten ein Verbot einer an die Öffentlichkeit gerichteten Werbung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.

Die Bestimmungen hinsichtlich der Informationen zu Arzneimitteln sind nicht genau geregelt, da hier lediglich festgelegt wurde, dass Informationen zu bestimmten Aktivitäten von den Werbebestimmungen ausgenommen sind. Somit hindern die Rechtsvorschriften der EU die Mitgliedstaaten nicht daran, ihre eigenen Konzepte zur Bereitstellung von Informationen zu Arzneimitteln zu entwickeln, solange die oben erwähnten Regeln zur Werbung eingehalten werden. Ich stimme dem Vorschlag des Berichterstatters zu, die Möglichkeit zur Bereitstellung von Informationen durch pharmazeutische Unternehmen in Zeitungen, Illustrierten und ähnlichen Medien sowie im Fernsehen oder Radio zu unterbinden.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Durch diesen Vorschlag für eine Richtlinie wird die frühere Richtlinie im Hinblick auf die für die Öffentlichkeit bestimmten Informationen zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln abgeändert. Der Schwerpunkt liegt hier allgemein auf der Verantwortung der Arzneimittelhersteller zur Unterrichtung der Öffentlichkeit in einer werbefreien Form. Zweitens wurde die Überwachung und Entscheidungsfindung über delegierte Rechtsakte hinsichtlich einer Definition der Bestandteile von Information und Werbung der Kommission übertragen. Wir sind der Ansicht, dass hierdurch zu viele Bereiche der Informationsbereitstellung in die Hände der pharmazeutischen Unternehmen und der Kommission gelegt werden und dass diese Aufgaben auf unabhängiger Basis von den zuständigen nationalen Behörden koordiniert und genehmigt werden sollten. So können die an Patienten und die Öffentlichkeit ausgegebenen Informationen verbessert und deren Rechte gewahrt werden.

 
  
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  Elisabetta Gardini (PPE), schriftlich. (IT) Die Annahme der neuen Rechtsvorschriften zu Informationen über Arzneimittel bedeutet einen weiteren Schritt zur sicheren Bereitstellung eindeutigerer und verständlicherer Informationen an Patienten über die ihnen verschriebenen und von ihnen eingenommenen Medikamente.

Wir benötigen einen einheitlichen Rechtsrahmen auf europäischer Ebene, durch den nicht nur das Werbeverbot für Humanarzneimittel, sondern auch das Auskunftsrecht der Patienten gewährleistet ist. Es handelt sich hierbei durchaus um einen komplexen Sachverhalt, denn die bisweilen unklare Abgrenzung zwischen „Produktwerbung“ und „Produktinformation“ kann bei Patienten leicht zu Verwirrung führen.

Wir müssen immer daran denken, dass Patienten im Gesundheitsbereich in der gesamten Europäischen Union eine immer aktivere Rolle zuteil wird. Ein besserer Zugang zu werbefreien Informationen kann Patienten dabei helfen, die ihnen verordneten Behandlungen besser zu verstehen und den Genesungsprozess im Interesse ihrer Gesundheit zu beschleunigen.

Zusammenfassend möchte ich die Bedeutung transparenter Definitionen im Hinblick auf Informationen zu Medikamenten und den Kanälen zur Übermittlung dieser Informationen unterstreichen. Wir müssen das Risiko verdeckter Werbung und erforderlichenfalls auch das Risiko einer Übersättigung an unkontrollierten und irreführenden Informationen in Grenzen halten.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für den Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung hinsichtlich der Informationen über verschreibungspflichtige Humanarzneimittel gestimmt, da durch eine Angleichung der Gesetze in diesem Bereich meiner Auffassung nach das Wissen der Patienten in Europa gesichert werden kann. Es handelt sich hierbei um ein Thema von besonderer Tragweite, da es den Gesundheitsschutz, ein grundlegendes Menschenrecht, berührt. Ich unterstützte die in dieser Kammer gestellte Forderung nach einer klaren Unterscheidung zwischen therapeutischen Informationen und Werbung in vollem Umfang. Die Pharmaunternehmen dürfen nicht das Auskunftsrecht der Patienten zu verdeckten Werbezwecken missbrauchen, sondern müssen ihren europäischen Verbrauchern sachliche Informationen zu ihren Produkten mittels wissenschaftlich gesicherter Angaben über ihre Eigenschaften, entsprechender Kennzeichnungen und Beurteilungsberichte bereitstellen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass ein einfacherer Zugriff auf Informationen in elektronischer Form über das Internet sowie in gedruckter Form zu besseren Behandlungsergebnissen beitragen kann, da besser informierte Patienten viel eher in der Lage sind, aktiv und informiert zum Erfolg der Therapie beizutragen.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der Teil eines Pakets zur Änderung der gegenwärtigen Richtlinie zu Humanarzneimitteln aus dem Jahr 2001 ist. Im Bericht wird besonderer Nachdruck auf die Bereitstellung von Informationen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten für die Öffentlichkeit gelegt. Mit dieser Richtlinie sollen offiziell die Möglichkeiten des Zugangs der Patienten zu Informationen verbessert und klarere Regeln geschaffen werden, die bislang in den einzelnen EU-Staaten unterschiedlich ausgelegt werden, was wiederum zu Ungleichheiten im Gesundheitsbereich führt. In der Regelung geht es auch um Informationen, die über das Internet bereitgestellt werden. Dieser schwierige, schwer zu regulierende Aspekt wurde bislang nicht abgedeckt.

 
  
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  Marisa Matias (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Dieser von einer großen Mehrheit des Parlaments heute angenommene Vorschlag stellt eine erhebliche Verbesserung des ursprünglich von der Kommission vorgelegten Vorschlags dar, da hier das Recht der Patienten auf Information stärker in den Mittelpunkt gerückt wurde. Ich habe mich trotz der deutlichen Verbesserungen im Bericht des Parlaments der Stimme enthalten, da einige Garantien, die für einen Zugang der Öffentlichkeit zu eindeutigen und unabhängigen Informationen über Arzneimittel erforderlich wären, nur unzureichend gegeben sind.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Nicht alle von dieser Kammer am Vorschlag der Kommission und des Rats vorgenommenen Änderungen führen in die richtige Richtung. Sie wurden genau nach dem Prinzip eines Binnenmarktes für Arzneimittel vorgenommen, in dem Arzneimittel immer noch wie jede beliebige andere Ware als frei verfügbar betrachtet werden. Dies führt dazu, dass die Verfasser schließlich von „Verbrauchern“ statt von Patienten reden. Durch diese Änderungen werden Pharmaunternehmen nicht daran gehindert, Informationen über ihre Medikamente der breiten Öffentlichkeit zu präsentieren.

Ein Vorteil liegt jedoch in der darin vorgesehenen Möglichkeit zur weitestgehenden Regulierung der Übermittlung der von diesen Unternehmen veröffentlichten Informationen durch die Mitgliedstaaten. Mitgliedstaaten können insbesondere Unternehmen öffentlich verurteilen, wenn sie ihre Informationen in einer irreführenden oder den offiziellen staatlichen Regelungen widersprechenden Weise veröffentlichen. Das ist immerhin besser als nichts. Ich kann jedoch einem so aussageschwachen Text nicht zustimmen. Daher werde ich mich der Stimme enthalten.

 
  
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  Nuno Melo (PPE) , schriftlich. (PT) Besserer Zugriff auf qualitativ hochwertige Informationen zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln führt zu besseren Behandlungsergebnissen, denn besser informierte Patienten können viel eher behandlungsrelevante Entscheidungen nachvollziehen. Daher darf das Ziel dieses Vorschlags nicht nur eine Angleichung der europäischen Rechtsvorschriften sein, sondern auch eine Förderung der Gesundheit durch bessere Aufklärung im Gesundheitsbereich. Der pharmazeutischen Industrie kommt bei der Information im Gesundheitsbereich eine wichtige Bedeutung zu, die aber klar definiert und genau geregelt sein muss, um kommerzielle Motive, die zu einer übermäßigen Anwendung von Medikamenten führen können, zu verhindern.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Gerade ältere Menschen und chronisch Kranke bekommen eine Vielzahl von Medikamenten verschrieben, die sich gegenseitig beeinträchtigen können – weil der eine Arzt natürlich nicht weiß, was der Kollege verschrieben hat. Und mittlerweile werden ja auch immer mehr Produkte, vom Aspirin über das Erkältungs- bis hin zum Schlafmittel, rezeptfrei verkauft. Wer denkt schon daran, dass auch bei natürlichen pflanzlichen Produkten Wechselwirkungen mit verschiedenen Arzneien auftreten können? Und die Patienten tragen zur Verwirrung bei: da wird nichts von verschriebenen Arzneien erzählt, da wir zum falschen Zeitpunkt eingenommen, die Medikation eigenhändig abgebrochen oder abgeändert…. Die volkswirtschaftlichen Schäden, die durch unzureichende Therapietreue entstehen, gehen in die Milliarden. Deshalb ist die vom Berichterstatter geforderte klare Unterscheidung zwischen Werbung und Information wichtig. Diese wird hoffentlich zu einer besseren Aufklärung darüber führen, dass auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente Wechselwirkungen bei verschreibungspflichtigen Arzneien hervorrufen können. Der verschreibende Arzt muss die Informationsquelle Nummer eins bleiben, da nur er das Medikament abgestimmt auf Alter, Geschlecht, Gewicht, bekannte Unverträglichkeiten etc. auswählt. In Hinblick auf diese Überlegungen habe ich mich der Stimme enthalten.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für Herrn Fjellners Bericht gestimmt, da ich die hiervon ausgehende Botschaft und die darin enthaltenen Leitlinien als ganz wesentlich erachte. Die europäischen Verbraucher stehen den Packungsbeilagen von Arzneimitteln oft ratlos gegenüber: Sie empfinden sie als kompliziert und die darin enthaltenen Informationen als verwirrend.

Schon allein der Vorschlag für eine Richtlinie in Bezug auf Informationen, die der Allgemeinheit über verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Verfügung gestellt werden, zielt darauf ab, dass diese Informationen einfach formuliert sowie leicht zu verstehen und anzuwenden sein sollen, dabei jedoch jegliche Form von Werbung zu vermeiden ist. Auch ist es wichtig, dass diese Informationen in anderer Form angeboten werden, also nicht nur auf Packungsbeilagen. Ich begrüße es daher, wenn sie im Internet veröffentlicht werden.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE) , schriftlich. (PT) Ich bin der Auffassung, dass es zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung ist, dass wir bei Medikamenten zwischen Informationen und Werbung unterscheiden. Ich habe deshalb für den Fjellner-Bericht gestimmt, weil hinsichtlich der Richtlinie 2001/83/EG eindeutige Verbesserungen erzielt worden sind. Die große Mehrheit derjenigen, die diesem Dokument zustimmten, waren davon überzeugt, dass hiermit das Recht der Patienten auf Informationen verteidigt wird. Es ist auf die Arbeit hinzuweisen, die im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Verbesserung der ursprünglichen, von der Europäischen Kommission vorgelegten Version geleistet wurde.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Ich möchte Christofer Fjellner für die hervorragende Arbeit danken, die er geleistet hat. Ich habe mit „Ja“ gestimmt, weil auch ich der Meinung bin, dass Inhaber von Vertriebsgenehmigungen Patienten und der Allgemeinheit Informationen über Arzneimittel zur Verfügung stellen müssen, die nicht verkaufsfördernder Natur sind. Dabei muss das sogenannte Pull-Prinzip beherzigt werden, bei dem Patienten und die Öffentlichkeit auf Informationen zugreifen können, wenn sie sie benötigen. Das Gegenteil hiervon wäre das Push-Prinzip, bei dem die Inhaber von Vertriebsgenehmigungen Informationen unter Patienten und bei der Allgemeinheit verbreiten.

 
  
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  Rovana Plumb (S&D), schriftlich. (RO) Für Informationen, die Patienten zur Verfügung gestellt werden, sollten folgende Hauptkriterien erfüllt werden:

- Zuverlässigkeit: Informationen für Patienten sollten auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren, und es muss deutlich auf die Quellen dieser Erkenntnisse hingewiesen werden.

- Unabhängigkeit: Um potenzielle Interessenkonflikte aufzudecken, müssen sich Verbraucher darüber im Klaren sein, wer die Informationen zur Verfügung stellt und wer dies finanziert;

- Informationen sollten für Verbraucher leicht zugänglich und patientenbezogen sein: Sie sollten verständlich und leicht zugänglich sein, wobei die besonderen Anforderungen der Verbraucher beispielsweise im Hinblick auf das Alter, die kulturellen Unterschiede und die Verfügbarkeit in allen europäischen Sprachen berücksichtigt werden müssen. Informationen, die Patienten über verschreibungspflichtige Medikamente zur Verfügung gestellt werden, sollten Teil einer breiteren Informationsstrategie für Patienten und einer breiteren Strategie in Sachen Gesundheitserziehung sein.

Patienten und andere Menschen, die sich hierfür interessieren, sollten in der Lage sein, genaue, unparteiische Informationen über einen gesunden Lebensstil, die Vermeidung von Krankheit im Allgemeinen und von bestimmten Krankheiten im Speziellen sowie über die unterschiedlichen Behandlungsmethoden zu finden. Aus diesem Grund vertrete ich die Auffassung, dass dieser Vorschlag durch einen Verhaltenskodex ergänzt werden muss, bei dem es um die Patienten zur Verfügung gestellten Informationen geht. Dieser Kodex sollte gemeinsam mit Patientenorganisationen verfasst werden, denn so können sich auch Patienten Gehör verschaffen.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE) , schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich es begrüße, dass die durch Kompromiss erzielten Änderungen des ursprünglich von der Kommission eingereichten Vorschlags einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass Patienten der Zugang zu verlässlichen und unabhängigen Informationen über auf dem Markt erhältliche, verschreibungspflichtige Medikamente garantiert wird.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. (FR) Es ist in der Europäischen Union verboten, für verschreibungspflichtige Medikamente zu werben, und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Pharmaunternehmen müssen im Hinblick auf die Verbreitung von Informationen, die nicht der Verkaufsförderung dienen, klare Regeln bezüglich ihrer Objektivität einhalten. Dies sind die beiden wichtigen Aussagen, die heute Mittag durch die Annahme des Rechtsvorschriftenpakets für Patienteninformationen gemacht worden sind. Dies war eine einvernehmliche Abstimmung des Parlaments (558 Stimmen zu 48), durch die die Einstimmigkeit lediglich bestätigt wurde, mit Ausnahme einer Stimme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit. Es wurden zahlreiche Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Von der Europäischen Kommission wurde für verschreibungspflichtige Medikamente ein Informationsverbot in Funk und Fernsehen vorgeschlagen, und das Europäische Parlament hat diesen Vorschlag auf die Schriftmedien, also die Presse, ausgeweitet. Hersteller unterliegen zahlreichen Verpflichtungen: Beschreibung der Produktmerkmale, strengere Vorschriften für die Etikettierung und vorherige Genehmigung durch Gesundheitsbehörden. Ich verstehe nicht ganz, weshalb dieses Thema unter Verbrauchervereinigungen und Genossenschaften für so viel Aufregung gesorgt hat, besonders im französischsprachigen Teil Belgiens. Diese Organisationen wurden von bestimmten Mitgliedern des europäischen Parlaments unterstützt, die diese beiden Gesetze schon vor Beginn der Diskussionen verurteilten. Dies ist banales politisches Getue, das ich bedauerlich finde, zumal Patienten angesichts ihrer Krankheit hohe Erwartungen haben und die Allgemeinheit ohne diese Gesetze den Cowboys ausgesetzt ist, die im Internet ihr Unwesen treiben.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Wir haben uns entschieden, entweder mit „Ja“ zu stimmen oder uns der Stimme zu enthalten, und zwar hängt die Entscheidung vom dritten Teil des Änderungsantrags 31 ab, durch den sichergestellt wird, dass Pharmaunternehmen Informationsmaterial nur an Fachleute aus dem Gesundheitswesen zur eigenen Verwendung weitergeben können und nicht an Patienten, die diese Informationen von Fachleuten aus dem Gesundheitswesen erhalten. Für die Grünen/EFA war dies von entscheidender Bedeutung. Da dieser Punkt letztendlich angenommen wurde, entschieden wir uns, den Bericht im Rahmen der Schlussabstimmung zu unterstützen.

 
  
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  Sergio Paolo Francesco Silvestris (PPE), schriftlich. (IT) Unsere Ja-Stimme, die wir für diese Maßnahme abgegeben haben, basiert darauf, dass eine formale Unterscheidung zwischen Informationen über Arzneimittel und Werbung getroffen wurde.

Wenn Patienten dadurch besser informiert werden, unterstützen wir die Verbreitung von Erkenntnissen über Arzneimittel. Wir sind gegen Maßnahmen, durch die offensichtlich oder heimlich versucht wird, Arten der Werbung anzuwenden, durch die ein ethisch vertretbares Arzneimittel zu einem kommerziellen Produkt wird. Und diese Haltung werden wir auch in Zukunft vertreten. Die Tatsache, dass diese Informationen über Arzneimittel nicht in Zeitungen oder Zeitschriften und schon gar nicht in Funk und Fernsehen veröffentlicht werden dürfen, ist daher anerkennenswert.

Auch begrüßen wir es, dass durch diesen Richtlinienvorschlag klar bestimmt wird, welche und wie viele Informationen verbreitete werden können und müssen. Dies schließt wissenschaftliche Informationen ein, grenzt jedoch ganz klar Werbematerial aus.

Der Änderungsantrag, durch den die Zertifizierung und Überwachung von Websites eingeführt wird, auf denen besagte Informationen veröffentlicht werden, versichert darüber hinaus, dass diese Informationen keine Werbung enthalten werden. Apotheken sind grundlegende Gesundheitseinrichtung, und daran darf sich auch in Zukunft nichts ändern. Aus diesem Grund gelten sie als ein Bereich, der vor den Handels- und Wettbewerbsregeln geschützt werden muss. Wir sind der Meinung, dass diese Regel dazu beitragen wird, dass Apotheken ihrer schwierigen Aufgabe, die sie im Rahmen der Arzneimittelüberwachung und Einweisung in die richtige Einnahme von Arzneimitteln wahrnehmen, gerecht werden können.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. (NL) In einem Zeitalter, in dem Menschen eigenständig nach Informationen suchen, müssen Patienten deutlich, objektiv, zuverlässig und gut über die Wirkungen von Arzneimitteln informiert werden. Obwohl Werbung für Arzneimittel in der Union verboten ist, hat die Kommission eine durchlässige Stelle geschaffen. Bei ihrem Vorschlag, dem ich übrigens nicht zugestimmt habe, fehlt eine solche Strategie, und die Abgrenzung zur Werbung war zu vage. Darüber hinaus hat die Kommission der pharmazeutischen Industrie zu viele Rechte zugesprochen und zu viel Verantwortung auferlegt. Da man im Parlament nun jedoch wichtige Änderungen bewirkt hat, kann ich den Vorschlag unterstützen. Für die Nutzung offizieller Dokumente (Zusammenfassungen von Produktinformationen und Bewertungsberichte) durch Unternehmen und die Kanäle, die zur Veröffentlichung dieser Informationen genutzt werden, gelten Einschränkungen: Zeitungen und Zeitschriften, in denen Gesundheitsthemen behandelt werden, sowie Websites und Briefe an Patienten sind nicht mehr zulässig. Sämtliche Anleitungen für Arzneimittel müssen im Voraus von den zuständigen Behörden überprüft und genehmigt werden. Dies schließt die Selbstkontrolle aus, was beim ursprünglichen Vorschlag nicht der Fall war. Ich habe noch gewisse Zweifel über die Realisierbarkeit dieses Vorschlags, da eine obligatorische Informationsstrategie der Regierung stärker wäre als die Überwachung von Unternehmensrichtlinien durch die Regierung. Dennoch habe ich für die Gesetzesvorlage gestimmt, weil sie Patienten letztendlich bessere Informationen gewährleistet.

 
  
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  Marc Tarabella (S&D), schriftlich. (FR) Der Fjellner-Bericht, bei dem es um Informationen über Arzneimittel geht, wirft legitime Bedenken auf, was die Möglichkeiten der Pharmaunternehmen betrifft, unter Patienten Werbung zu betreiben. Meine Kollegen aus dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit haben den Text sicherlich verbessert, indem sie sich weigerten, verschiedene Arten der versteckten Werbung zu unterstützen und indem sie vorschlugen, dass die Gesundheitsbehörden der Mitgliedstaaten die Informationen überprüfen, die Pharmaunternehmen im Hinblick auf verschreibungspflichtige Medikamente der Öffentlichkeit mitteilen. Dennoch bin ich noch äußerst vorsichtig, was die extrem unscharfe Linie zwischen Informationen und Werbung betrifft.

Beispielsweise bin ich vollkommen dagegen, dass Unternehmen das Recht haben sollen, unter Patienten durch medizinisches Personal Werbung zu betreiben. Ich möchte nicht, dass Ärzte unter Druck gesetzt und zu Verkäufern der pharmazeutischen Industrie werden. Aus diesem Grund haben ich mich trotz der strengen Überwachung, für die meine Kolleginnen und Kollegen gesorgt haben, bei einem Text, den ich für sehr problematisch halte, der Stimme enthalten.

 
  
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  Thomas Ulmer (PPE), schriftlich. Ich habe dem Bericht zugestimmt, weil er eine eindeutige und nachhaltige Verbesserung der Patienteninformationen über Arzneien bringt. Arzneimittelwerbung ist weiterhin nicht gestattet. Das Arzt-Patient-Verhältnis wird durch die Richtlinie nicht negativ beeinflusst, die Verordnungskompetenz des Leistungserbringers ist weiterhin eindeutig geblieben. Insgesamt haben wir einen gut gelungenen Richtlinienvorschlag aus dem Pharmapaket für eine zweite Lesung.

 
  
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  Angelika Werthmann (NI), schriftlich. Durch diese Richtlinie werden erstmals einheitliche Vorschriften über die Bereitstellung von für die breite Öffentlichkeit bestimmten Informationen zu verschreibungspflichtigen Arzneimittel eingeführt. Patienten sollen über die notwendigen Informationen von Nutzen und Risiken verschreibungspflichtiger Arzneimittel aufgeklärt werden, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Die Kommission wird, nach Konsultationen mit unter anderem Patientenorganisationen und Angehörigen der Gesundheitsberufe, Qualitätskriterien für Informationen erlassen. Diese sichern die Zuverlässigkeit der – auch auf Webseiten und in Internetportalen – bereitgestellten Daten und ziehen die Pharmaindustrie für die von ihnen bereitgestellten Informationen zur Verantwortung.

Die Abänderungsanträge des Kollegen Fjellner empfehlen auch Informationskampagnen zur Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit für Gefahren, die von gefälschten Arzneimitteln ausgehen, und die in Mitgliedstaaten wie Großbritannien bereits zu Todesfällen geführt haben. Seit Jahren vermerken die EU-Zollbehörden einen rapiden Anstieg der Einfuhr gefälschter Medikamente, vor allem Antibiotika, Schmerzmittel und sogar Arzneimittel gegen Krebs. Die Richtlinie betrifft, entgegen einiger medialer Darstellungen, ausschließlich verschreibungspflichtige Medikamente. Es muss also niemand um seinen Kräutertee fürchten.

 
  
  

Bericht: Christofer Fjellner (A7-0289/2010)

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich.(FR) Verordnung (EG) Nr. 726/2004 regelt die Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln sowie die Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur. Bei der Änderung der Verordnung 2001/83/EG wird besonderer Wert darauf gelegt, dass Patienten in den Genuss besserer Informationen kommen, vor allem in Bezug auf die Unterscheidung zwischen Informationen und Werbung. Dieser Änderung folgend sollte die Verordnung selbst geändert werden, damit bestimmte Informationsbereiche für die Produkte, für die sie gilt, ebenfalls vorher von der Europäischen Arzneimittel-Agentur überprüft werden können. Mit diesem Ziel vor Augen hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung unterbreitet, bei dem es um die öffentliche Verbreitung von Informationen über verschreibungspflichtige Humanarzneimittel geht. Das Europäische Parlament, das aufgefordert wurde, eine Meinung zum Vorschlag zu äußern, hat in Bezug auf den Text der Europäischen Kommission einige Änderungsanträgen gestellt. Aus diesen Gründen sah ich mich dazu veranlasst, für die Entschließung zu stimmen, durch die die Verordnung 2001/83/EG geändert wird. Diese zwei Arten von Rechtsvorschriften ergänzen sich und sorgen so dafür, dass Patienten bessere Informationen über Arzneimittel haben, die ihnen verschrieben werden.

 
  
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  Charalampos Angourakis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Die Kommunistische Partei Griechenlands hat gegen beide Vorschläge für eine Verordnung und die entsprechenden Berichte des Europäischen Parlaments gestimmt, weil sie dafür sorgen, dass die Verantwortung für verantwortungsvolle, zuverlässige und genaue Informationen für Patienten von der öffentlichen Verwaltung auf multinationale Pharmaunternehmen übertragen wird. Das Informieren von Patienten ist Aufgabe einer Regierung und nicht einzelner Menschen. Die Gewinne, die monopolistische Pharmakonzerne erwirtschaften, und der Schutz der Volksgesundheit schließen sich gegenseitig aus. Der kürzlich in Zusammenhang mit der angeblich „neuen Grippepandemie“ erfolgte Impfbetrug ist ein typisches Beispiel dafür, wie internationale Arzneimittelunternehmen Informationen gezielt einsetzen, um Milliardengewinne zu erwirtschaften. Wir vertreten die Auffassung, dass die Verantwortung dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger ganz allgemein über Arzneimittel informiert werden und nicht nur, wie es die Verordnung vorsieht, über verschreibungspflichtige Arzneimittel, ausschließlich beim Staat liegen sollte. Für den Schutz von Patienten und Arbeitnehmern ist dies das äußerste Mindestmaß. Arzneimittel, die Arzneimittelforschung und die Methoden zur Verbreitung von Wissen und Informationen befinden sich in den Händen von multinationalen Konzernen, denen es ausschließlich um Gewinn geht. Arbeitnehmer und Fachleute aus dem Gesundheitswesen können sich der Qualität und Wirksamkeit von Arzneimitteln sowie der Erkenntnisse und Informationen, die man ihnen zukommen lässt, nicht sicher sein. Diese Richtlinie muss bekämpft werden, damit der Geschäftemacherei mit der Gesundheit und mit Arzneimitteln ein Ende gesetzt wird. Wir brauchen staatliche Arzneimittelagenturen und einen kostenlosen staatlichen Gesundheitsdienst.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, durch den gewährleistet werden soll, dass das wichtige Ziel der EU, nämlich das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts für Humanarzneimittel, und der bessere Schutz der Gesundheit der EU-Bürger erreicht werden. Das heute angenommene Dokument wird die Bedingungen für die Planung eines klaren Rahmens für Informationen über verschreibungspflichtige Medikamente bestimmen, die Verbrauchern mitgeteilt werden. Dabei soll dafür gesorgt werden, dass Verbraucher beim Treffen einer Wahl besser informiert sind und dass die Direktwerbung für verschreibungspflichtige Medikamente im Hinblick auf Verbraucher auch in Zukunft untersagt sein wird. Gemäß dem Vorschlag des Europäischen Parlaments muss in der EU eine öffentlich zugängliche pharmazeutische Datenbank eingerichtet werden, und sie muss in allen Amtssprachen der Union zur Verfügung stehen. Dabei muss zugesichert werden, dass die Aktualisierung und Verwaltung dieser Datenbank unabhängig von den geschäftlichen Interessen der Pharmaunternehmen erfolgen. Durch die Einrichtung dieser Datenbank wird es leichter fallen, Informationssuchvorgänge durchzuführen, und Informationen werden auch für Laien verständlich sein.

 
  
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  Anne Delvaux (PPE), schriftlich. (FR) Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, für den ich schon vorher stets meine Ablehnung zum Ausdruck gebracht habe. Zwar bin ich dafür, dass Patienten bessere Informationen erhalten sollen, aber ich bin gegen die Art und Weise, wie dies erfolgen soll. Das Ziel der pharmazeutischen Industrie wird niemals philanthropischer Natur sein. Außerdem ist der Grad zwischen Informationen und Werbung sehr schmal. Es stimmt, dass der Text, der fast einstimmig angenommen wurde, nichts mit der ursprünglichen Idee der Kommission gemein hat. Diese Idee der Kommission hätte schlichtweg dazu geführt, dass der Werbung unter dem Deckmantel der Bezeichnung „Informationen“ Tür und Tor geöffnet worden wären. Dieser Vorschlag entspricht ferner der deutlichen Erwartung des pharmazeutischen Sektors, denn dort möchte man das gesetzliche Verbot von Medikamentenwerbung hinter sich lassen können. Der Bericht, wie er heute angenommen wurde, enthält wesentlich mehr Garantien: Vor allem die Informationen, die von Pharmaunternehmen zur Verbreitung zur Verfügung gestellt werden, sollen im Voraus überprüft werden, und die Verbreitung erfolgt nicht durch die Medien. Dennoch bedeutet die Genehmigung der Veröffentlichung von Zusammenfassungen der Beipackzettel, dass es Aspekte geben wird, auf die besonders hingewiesen werden muss, und andere, wie beispielsweise Nebenwirkungen, die von diesen Zusammenfassungen unter Umständen regelmäßig ausgeschlossen werden, weil sie die Verkaufszahlen eher negativ beeinflussen. Ist dies nicht bereits schon eine verkaufsfördernde Maßnahme? War dies tatsächlich beabsichtigt? Hat sich die Sache wirklich gelohnt?

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Ändern der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 gestimmt, wobei es um Informationen ging, die der Allgemeinheit über verschreibungspflichtige Humanarzneimittel zur Verfügung gestellt werden. Durch diese Verordnung werden Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln festgelegt, eine Europäische Arzneimittel-Agentur eingerichtet und dafür gesorgt, dass das Recht der Patienten auf zuverlässige, zugängliche und unabhängige Informationen, die von den zuständigen Behörden überprüft werden, über erhältliche Arzneimittel gewährleistet wird.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Bedenkt man, wie wichtig es für eine erfolgreiche Behandlung ist, dass sich Patienten bei der Einnahme von Arzneimitteln an die Anweisungen halten, so ist es von grundlegender Bedeutung, dass die Öffentlichkeit, also Patienten, Zugang zu qualitativ hochwertigen und nicht von Werbezwecken beeinflussten Informationen haben, die richtig, aktuell und nicht irreführend sind und in Einklang mit der Zusammenfassung der Produktmerkmale stehen. Der Inhaber der Vertriebsgenehmigung eignet sich am ehesten dazu, aktuelle und genaue Informationen für die einzelnen Medikamente bereitzustellen. Im Parlament hat man sich zu Recht dafür entschieden, sich auf die Interessen der Patienten zu konzentrieren und diese zu schützen. Ich könnte diesem Ansatz nicht intensiver zustimmen, obwohl ich nicht der Auffassung bin, dass die Möglichkeiten eingeschränkt werden müssen, die durch den Vorschlag der Kommission hinsichtlich der Freigabe von Informationen durch die pharmazeutische Industrie im Rahmen des Push-Prinzips gewährt werden. Dies war ein ausgewogener Vorschlag, bei dem die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt wurden. Dabei kamen Fachleute aus dem Gesundheitswesen zu Wort, und die Öffentlichkeit wurde vor Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Schutz genommen, die zurecht weiterhin untersagt bleibt. Ich denke nicht, dass sich beim Zugang, den Patienten auf Informationen haben, durch den soeben angenommenen Text in Wirklichkeit viel ändern wird, und dies ist für mich eine ungenutzte Chance.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. – Für Patienten ist es wichtig, dass sie sich besser über die von ihnen eingenommenen Medikamente informieren können. Auch ist es wichtig, dass die Informationen, die sie erhalten, objektiv sind und dass die pharmazeutische Industrie die Unterscheidung zwischen Informationen und Werbung beibehält. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) hat hinsichtlich der Änderung dieses Vorschlags gute Arbeit geleistet, und ich konnte diesen Bericht unterstützen.

 
  
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  Alan Kelly (S&D), schriftlich. – Ich bin nicht dafür, dass für Arzneimittel Direktwerbung bei Verbrauchern betrieben wird. Zwar ist es wichtig, dass Patienten Zugang zu Informationen über von ihnen eingenommene Medikamente haben, aber ich denke, dass diese Art von Werbung die Kontrollfunktion des Arztes untergraben würden und seine Verantwortung, die er den Patienten gegenüber trägt, beeinträchtigen könnte.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Ich gratuliere Christofer Fjellner zu dieser wichtigen Arbeit, die er im Hinblick auf die Information der Allgemeinheit über verschreibungspflichtige Humanarzneimittel und speziell im Hinblick auf die EU-Verfahren für die Genehmigung und Überwachung von Arzneimitteln geleistet hat.

Der derzeitige EU-Rechtsrahmen für die wissenschaftlichen Informationen, die europäischen Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden, weist viele Problembereiche auf, besonders in Bezug auf die unterschiedliche Auslegung der Richtlinie durch die einzelnen Mitgliedstaaten.

Der heute angenommene Bericht zielt darauf ab, in diesem Sektor bei den Vorschriften für ein höheres Maß an Harmonisierung zu sorgen, damit sich die Lücken schließen und die Unstimmigkeiten, die derzeit hinsichtlich der Gewährleistung des Rechts auf Gesundheit vorhanden sind, aus dem Weg räumen lassen. All dies gehört zu einer breiter angelegten Strategie der Gesundheitskompetenz, die darauf abzielt, der europäischen Öffentlichkeit in der Tat den Zugang zu wissenschaftlichen Informationen über verschreibungspflichtige Medikamente zu erleichtern.

 
  
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  Petru Constantin Luhan (PPE), schriftlich. (RO) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich ein besonderes Interesse an Gesundheitsthemen hege, besonders wenn es um den gleichberechtigten Patientenzugang zu medizinischer Betreuung und Informationen geht. Momentan ist die Menge an Informationen, die in den einzelnen europäischen Ländern über auf dem Markt erhältliche Medikamente erteilt werden, sehr unterschiedlich, wodurch ich behaupten könnte, dass dies für Patienten sogar unfair sei. Patienten müssen ein Recht darauf haben, vollständige und richtige Informationen über Medikamente beziehen zu können. Die von meinem Kollegen Christofer Fjellner eingereichten Vorschläge gehen genau in diese Richtung, wodurch dem Patienten ein höherer Stellenwert zugesprochen wird. Die vom Europäischen Parlament an der Gesetzesvorlage der Europäischen Kommission vorgenommenen Änderungen weisen darauf hin, dass Hersteller von Arzneimitteln grundlegende Informationen bereitstellen müssen. Hierzu zählen die Produktmerkmale, ein Etikett, eine Packungsbeilage und eine öffentlich zugängliche Version des Bewertungsberichts. Damit wir jedoch gewährleisten können, dass die Informationen zuverlässig sind, müssen die speziellen Websites, auf denen diese Daten preisgegeben werden, meiner Ansicht nach von nationalen Behörden streng überwacht werden.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Dieser Bericht erinnert uns daran, wie wir uns die Europäische Arzneimittel-Agentur vorstellen. Man kann nichts gegen einen Entwurf sagen, in dem offensichtliche Fakten aufgeführt sind, wie die Notwendigkeit, „Wert auf die Rechte und Interessen von Patienten zu legen“, die Notwendigkeit, Unternehmen dazu zu zwingen, die Nebenwirkungen ihrer Medikamente öffentlich preiszugeben, und die Notwendigkeit, Informationen in allen Amtssprachen der Europäischen Union zu veröffentlichen.

Was einen jedoch erstaunen kann, ist die Tatsache, dass solche Binsenweisheiten 15 Jahre nach der Einführung dieser Agentur aufgeführt werden müssen. Das Parlament sollte die mangelnde Transparenz dieser Agentur verurteilen und laut und deutlich sagen, dass sie im Interesse aller reformiert werden sollte.

 
  
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  Nuno Melo (PPE) , schriftlich. (PT) Der Zugang zu qualitativ hochwertigen Informationen über verschreibungspflichtige Medikamente wird dazu beitragen, dass im Hinblick auf die Gesundheit der Patienten bessere Ergebnisse erzielt werden. Je besser Patienten informiert sind, desto wahrscheinlicher ist es auch, dass sie Entscheidungen, die hinsichtlich ihrer Behandlung getroffen werden, besser verstehen. Das Ziel dieses Vorschlags lässt sich daher nicht auf die Harmonisierung der europäischen Gesetzgebung beschränken, sondern es sollte auch einschließen, dass die Gesundheit durch einen höheren Wissensstand auf diesem Gebiet gefördert wird.

Die pharmazeutische Industrie spielt bei der Steigerung der Gesundheitskompetenz eine wichtige Rolle, aber diese Rolle sollte klar definiert und die Beteiligung des Sektors streng reguliert sein. So soll vermieden werden, dass kommerzielle Erwägungen zu einem übermäßigen Arzneimittelgebrauch führen. Auch ist es erforderlich, dass irreführende Werbung vermieden wird und man versucht, dem Verbraucher (Patienten), dem ja im Internet eine Fülle unkontrollierter Informationen zur Verfügung steht, bessere Informationen zukommen zu lassen, denn die zuverlässigen Informationen von Pharmalaboren unterliegen Kontrollen.

 
  
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  Louis Michel (ALDE), schriftlich. (FR) Damit die Rechte und Interessen von Patienten gewahrt werden, sollten Patienten in der Lage sein, qualitativ hochwertige, objektive, zuverlässige und nicht verkaufsfördernde Informationen über Medikamente zu beziehen. Zum Schutz der Gesundheit müssen Packungsbeilagen möglichst klar formuliert und verständlich sein, und sie müssen grundlegenden Qualitätskriterien gerecht werden. So wie wir uns um den Schutz der Patienten und die Bereitstellung von Informationen für die Allgemeinheit bemühen, müssen wir auch dafür sorgen, dass der Zugang zu Informationen so weit wie möglich erleichtert wird. Dies gilt besonders im Hinblick auf die Zusammenfassung der Produktmerkmale und darauf, dass der entsprechende Beipackzettel sowohl in elektronischer als auch in gedruckter Form angeboten wird. Deshalb müssen wir gewährleisten, dass beträchtliche Mengen unabhängiger, objektiver und nicht verkaufsfördernder Informationen auf zertifizierten, registrierten Websites veröffentlicht werden.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. (LV) Herr Fjellner bezieht sich in seinem Bericht auf ein hochaktuelles Thema. Verdeckte Werbung für Medikamente kann nicht hingenommen werden. Ärzte müssen in der Lage sein, ihren Patienten Empfehlungen zu Medikamenten zu geben. Sie müssen die Verordnung der Medikamente für Patienten übernehmen, um Spekulationen und Konkurrenzkämpfe zwischen den Medikamentenherstellern zu vermeiden. Pharmaunternehmen dürfen in begrenztem Umfang Informationen zur Förderung ihrer Produkte bereitstellen, sie dürfen aber nicht versuchen, Patienten ihre Produkte anzudrehen. Die Verantwortung für die Behandlung liegt bei den Ärzten; sie müssen entscheiden, welche Medikamente dem Patienten im Rahmen seiner Behandlung verabreicht werden sollten.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Wenn allein in Deutschland jährlich ca. 25.000 Menschen an unerwünschten Wechsel- und Nebenwirkungen sterben und 3 % der Unfälle auf verschreibungspflichtige Medikamente zurückgehen, wird klar, dass wir für mehr Aufklärung der Patienten sorgen müssen. Man könnte sich etwa ein Vorbild an Frankreich nehmen, wo die Verkehrs-Beeinträchtigung auf der Packung deutlich gekennzeichnet ist. Wir müssen die Patienten aufklären, aber ihnen auch durch den Arzneien-Dschungel helfen, etwa durch Abstimmung auf den Tagesablauf oder Verpackungskonzepte oder spezielle Kennzeichnung. So sparen sich die Staatskasse Milliarden und die Patienten Neben- und Wechselwirkungen. Im vorliegenden Vorschlag sind ein paar Ansätze enthalten, die es den Patienten ermöglichen sollen, sich über die ihnen verschriebenen Medikamente und deren Verwendung besser zu informieren. Ob die Patienten einen besseren Zugang zu hochwertigen Informationen auch tatsächlich nutzen, ist angesichts des Verhaltens vieler Patienten fragwürdig. Nichtsdestotrotz ist es natürlich wichtig, dass in der gesamten EU die Informationen zur Verfügung gestellt werden. Aus diesem Grund habe ich für den Bericht gestimmt.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich stehe voll und ganz hinter dem Bericht, da hier das Recht des Patienten auf Information hervorgehoben wird und zudem einige wichtige Neuerungen enthalten sind.

Die erste betrifft das Internet: Ziel des Parlaments ist es, Verbrauchern die Risiken des Online-Kaufs von Medikamenten bewusst zu machen und gleichzeitig Ad-hoc-Rechtsvorschriften zu dieser Vertriebsmethode auf den Weg zu bringen.

Die zweite Neuerung betrifft das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Medikamente. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, eine Unterscheidung zwischen generischen und nicht generischen Medikamenten zu treffen, und zwar nicht nur im Hinblick auf die Informationen für Patienten, sondern vor allem auf die Einhaltung guter Praktiken bei der Herstellung von Wirkstoffen – gerade auch in nicht europäischen Ländern.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE) , schriftlich. (PT) Der Bericht zur vorgeschlagenen Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 hinsichtlich der Informationen für die Öffentlichkeit zu verschreibungspflichtigen Humanarzneimitteln enthält neue Regelungen in Bezug auf die Transparenz und Effizienz dieser Informationen. Ich habe aufgrund der Tatsache, dass hier die Bedürfnisse und der Schutz der Patienten in den Vordergrund gestellt wurden, für diesen Vorschlag gestimmt. Entscheidend waren für mich auch die Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur und ein klares Bekenntnis zum Recht der Patienten auf verlässliche, gut zugängliche und unabhängige Informationen, die von den für die jeweiligen Medikamente zuständigen Behörden geprüft wurden.

 
  
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  Rovana Plumb (S&D), schriftlich. (RO) Innerhalb der Europäischen Union stehen viele unabhängige und evidenzbasierte Informationen zu Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. In diesen Quellen werden auch die kulturellen Eigenheiten und Zusammenhänge für die Bevölkerung sowie gesundheitsrelevante Faktoren berücksichtigt. Bessere Zugriffsmöglichkeiten auf qualitativ hochwertige Informationen führen zu besseren Behandlungsergebnissen, denn besser informierte Patienten sind viel eher bereit, erforderliche Behandlungen fortzusetzen und können viel eher behandlungsrelevante Entscheidungen nachvollziehen. Der Vorschlag würde – den richtigen Wortlaut und die richtige Umsetzung vorausgesetzt – also zu einem deutlichen Mehrwert führen.

Die gegenwärtig diskutierte Verordnung wird jedoch den neuen technischen Entwicklungen sowie den Chancen und Herausforderungen des Internets nicht gerecht. Patienten in ganz Europa haben über das Internet innerhalb weniger Sekunden uneingeschränkten Zugriff auf unkontrollierte und bisweilen falsche Informationen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten. Kontrollierte und sichere Informationen stehen den meisten Patienten hingegen nur in sehr eingeschränktem Maße zur Verfügung. Das betrifft vor allem diejenigen, die auf Informationen in ihrer Muttersprache angewiesen sind. Das Ziel des Vorschlags sollte also nicht nur eine Harmonisierung der europäischen Rechtsvorschriften, sondern auch eine Verbesserung der Gesundheit durch ein verbessertes Wissen über die Gesundheit sein.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE) , schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur hinsichtlich der Informationen für die Öffentlichkeit zu verschreibungspflichtigen Humanarzneimitteln gestimmt. Meiner Überzeugung nach ist es ganz wesentlich, Patienten den Zugriff auf zuverlässige und unabhängige Informationen zu den auf dem Markt erhältlichen verschreibungspflichtigen Medikamenten zu ermöglichen.

 
  
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  Crescenzio Rivellini (PPE), schriftlich. (IT) In der heutigen Sitzung haben wir in erster Lesung für den Verordnungsvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Informationen zu Arzneimitteln (EU-Verfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln) gestimmt. Ein solcher Vorschlag, der Patienten bessere Informationsmöglichkeiten zu den ihnen verschriebenen und von ihnen eingenommenen Medikamenten bietet, war vom Parlament und von Patientenverbänden bereits seit langer Zeit gefordert worden.

Die aktuelle Verordnung wird den neueren technischen Entwicklungen sowie den Möglichkeiten und Herausforderungen durch das Internet nicht gerecht. Patienten in Europa haben bereits innerhalb weniger Sekunden unbegrenzten Zugriff auf unkontrollierte und oft falsche Angaben zu verschreibungspflichtigen Medikamenten.

Die Berichterstatterin schlug daher vor, bei diesem Vorschlag die Verpflichtung der Medikamentenhersteller zur Bereitstellung bestimmter Informationen und somit auch in den Rechtsvorschriften das Auskunftsrecht des Patienten in den Vordergrund zu rücken. Bessere Zugriffsmöglichkeiten auf zuverlässige Informationen führen zu besseren Behandlungsergebnissen, denn Patienten setzen erforderliche Behandlungen dann mit höherer Wahrscheinlichkeit fort, wenn sie die diesbezüglichen Entscheidungen nachvollziehen können. Der Vorschlag stellt für Patienten also einen klaren Mehrwert dar.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Dieser Bericht wird dem Vorschlag der Kommission hinsichtlich der Informationen für Patienten zu verschreibungspflichtigen Medikamenten (COM(2008)0662-0663) gerecht. Ein solcher Vorschlag, der Patienten bessere Informationsmöglichkeiten zu den ihnen verschriebenen und von ihnen eingenommenen Medikamenten bietet, war vom Parlament und von Patientenverbänden bereits seit langer Zeit gefordert worden. Bessere Zugriffsmöglichkeiten auf zuverlässige Informationen führen zu besseren Behandlungsergebnissen, denn Patienten setzen erforderliche Behandlungen dann mit höherer Wahrscheinlichkeit fort, wenn sie die diesbezüglichen Entscheidungen nachvollziehen können. Hier bringt der Vorschlag im passenden Wortlaut und bei entsprechender Umsetzung einen deutlichen Mehrwert. Ziel des Vorschlags ist also nicht nur die Harmonisierung der Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene, sondern auch eine Verbesserung der Gesundheit durch besser informierte Patienten. Der pharmazeutischen Industrie kommt bei der Bereitstellung gesundheitsbezogener Informationen und bei der Verbesserung der Gesundheit eine wichtige Rolle zu. Diese Rolle muss klar abgegrenzt sein, um eine kommerziell gesteuerte übermäßige Einnahme von Medikamenten zu verhindern.

 
  
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  Christel Schaldemose (S&D), schriftlich.(DA) Wir, die Vertreter der dänischen Sozialdemokraten im Europäischen Parlament (Dan Jørgensen, Christel Schaldemose, Britta Thomsen und Ole Christensen), haben uns bezüglich des Berichts zum Verordnungsvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur hinsichtlich der Informationen für die Öffentlichkeit zu verschreibungspflichtigen Humanarzneimitteln der Stimme enthalten. Trotz der vielen guten Vorschläge, die der Bericht enthält, können wir keinem Vorschlag zustimmen, der der dänischen Verfassung widerspricht.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (S&D), schriftlich. (RO) Ich habe für den Verordnungsvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur hinsichtlich der Informationen für die Öffentlichkeit zu verschreibungspflichtigen Humanarzneimitteln gestimmt, da hierdurch ein gesetzlicher Rahmen auf EU-Ebene geschaffen wird, der allen europäischen Bürgerinnen und Bürgern den gleichen Zugriff auf korrekte und eindeutige Informationen zu Arzneimitteln ermöglicht.

Aus dem von der Kommission am 20. Dezember 2007 vorgelegten Bericht über „die gegenwärtige Praxis der Bereitstellung von Arzneimittelinformationen für Patienten“ geht hervor, dass die Mitgliedstaaten jeweils unterschiedliche Regeln und Verfahren zur Bereitstellung von Informationen zu Arzneimitteln eingerichtet haben, was dazu führt, dass Patienten und die breite Öffentlichkeit nicht überall die gleichen Zugriffsmöglichkeiten auf diese Informationen haben. Alle europäischen Bürgerinnen und Bürger müssen auf korrekte und eindeutige Informationen zu Arzneimitteln zugreifen können. Meiner Meinung nach ist es wichtig, dass die Verordnung dem Schutz der Patienteninteressen dient und sicherstellt, dass die Öffentlichkeit über neueste Kommunikationsmittel und auf transparente Weise mit korrekten, gut zugänglichen und leicht verständlichen Informationen versorgt wird, und zwar unabhängig von den kommerziellen Interessen der Arzneimittelhersteller.

 
  
  

Bericht: Christofer Fjellner (A7-0290/2010), (A7-0289/2010)

 
  
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  Göran Färm (S&D), schriftlich.(SV) Aufgrund meiner früheren Tätigkeit als Berater einer von dieser Angelegenheit betroffenen Partei habe ich mich heute hinsichtlich der vorliegenden Berichte A7-0289/2010 und A7-0290/2010 der Stimme enthalten.

 
  
  

Bericht: Jill Evans (A7-0196/2010)

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich.(FR) Jedes Jahr fallen in Europa ungefähr 9,3 Millionen Tonnen Elektronikabfall an. Dieser Elektronikschrott enthält zu einem erheblichen Anteil hoch umweltschädliche Materialien. Dieser Abfall stellt uns im Umweltschutz vor eine große Herausforderung. Diese Materialien lassen sich in bestimmtem Maße wiederverwerten. Viel wichtiger ist es jedoch, den Einsatz dieser Materialien von Anfang an weitestgehend zu begrenzen. Einige Großhersteller haben den Einsatz dieser Materialien bereits herabgesetzt. Unabhängig davon benötigen wir hier klare und für alle Beteiligten gleichermaßen verbindliche Regeln. Deshalb habe ich für die legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zur Umsetzung der Richtlinie gestimmt, durch die die Verwendung dieser Substanzen eingeschränkt wird. Dies war jedoch keine leichte Entscheidung. Denn der Vorschlag enthält einige Ausnahmeregelungen, insbesondere in Bezug auf Solarzellen. Aufgrund ihrer Eignung zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen haben wir Spielraum zur Tolerierung der darin enthaltenen Substanzen gesehen. Dies gab natürlich auch Anlass zu Diskussionen über die Prioritäten der Umweltpolitik der EU, in denen leider gegenseitig widersprechende Aspekte zutage treten.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Jedes Jahr werden allein in der EU schätzungsweise 9,3 Millionen Tonnen Elektro- und Elektronikgeräte (EEG) verkauft; hierbei handelt es zum größten Teil um große Haushaltsgeräte sowie IT- und Telekommunikationsausrüstung. Angesichts des weiter wachsenden Markts und immer kürzerer Innovationszyklen werden Systeme immer schneller ausgetauscht. Dadurch sind Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EEAG) zum am schnellsten wachsenden Abfallsegment geworden. Das EEAG-Aufkommen wird bis 2020 voraussichtlich auf 12,3 Millionen Tonnen steigen. EEAG enthalten viele gefährliche Substanzen, die bei ihrer Freisetzung schwerwiegende Umwelt- und Gesundheitsschäden verursachen können, insbesondere dann, wenn keine fachgerechte Behandlung erfolgt. Diese Probleme konnten durch die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten noch nicht behoben werden.

Ich unterstütze die im Dokument enthaltenen Vorschläge zur weiterreichenden Einschränkung des Einsatzes gefährlicher Substanzen und zu einer Prüfung des Verbots weiterer gefährlicher Substanzen durch die Europäische Kommission sowie deren Ersatz durch umweltfreundlichere alternative Materialien oder Technologien, durch die der Schutz der Gesundheit und der Umwelt in angemessenem Maße sichergestellt werden kann.

 
  
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  Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich.(FR) Das Europäische Parlament hat das Übereinkommen mit dem Rat nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Annahme der Neufassung der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten in erster Lesung ratifiziert. Das ist eine gute Nachricht für die europäischen Verbraucher: Jedes Jahr werden allein in der Europäischen Union ca. 9,3 Millionen Tonnen Elektro- und Elektronikgeräte verkauft. Sie stellen damit einen erheblichen Anteil an den insgesamt verkauften Konsumgütern. Die immer kürzeren Austauschzeiten bei verschiedenen Ausrüstungen führen zu einem Entsorgungsproblem, vor allem aufgrund der in diesem Abfall enthaltenen gefährlichen Substanzen. Ihr Einsatz muss aus Gründen der Sicherheit und der öffentlichen Gesundheit eingeschränkt werden. Mit der Neufassung der gegenwärtig gültigen Richtlinie aus dem Jahr 2003 soll der Einsatz gefährlicher Substanzen noch weiter eingeschränkt werden. Die Kommission muss die Rechtsvorschriften in drei Jahren überarbeiten, um sie erneut an zukünftige Innovationen anzupassen.

 
  
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  Vito Bonsignore (PPE), schriftlich. (IT) Ich möchte mich bei der Berichterstatterin Frau Evans für ihre wichtige Arbeit bedanken und ihr zu dem guten Kompromiss gratulieren, den sie zwischen unseren politischen Fraktionen aushandeln konnte.

In den angenommenen Text, eine Neufassung der aktuell gültigen Richtlinie, wurden ehrgeizigere Ziele hinsichtlich der Verwendung von Elektrogeräten und elektronischen Geräten (EEG) aufgenommen. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die europäischen Institutionen in Bezug auf die umweltfreundlichere und gesundheitlich unbedenklichere Entsorgung und Produktion von Elektronikgeräten große Anstrengungen unternommen und bedeutende Fortschritte erzielt haben.

Ich habe in diesem Zusammenhang für diese Maßnahme gestimmt, die für die betroffenen Unternehmen und Klein- und Mittelbetriebe eine Belastung, aber auch eine Chance darstellt. Denn wer Verbrauchern umweltfreundlichere Produkte anbietet, kann dadurch auch seine betrieblichen Abläufe optimieren und seine globale Wettbewerbsfähigkeit ausbauen. Die neuen Parameter, die Gegenstand der Untersuchung in diesem Bericht waren, ermöglichen einen besseren Schutz der Verbraucher und der Umwelt in Europa.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Neufassung) gestimmt, da ich der Auffassung bin, dass sich hierdurch ein besserer Schutz der Gesundheit und der Umwelt sowie eine bessere Kohärenz mit den vorhandenen Rechtsvorschriften erzielen lässt.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Nach Angaben der Kommission werden allein in der EU jährlich 9,3 Millionen Tonnen an Elektro- und Elektronikgeräten (EEG) verkauft, davon zum größten Teil große Haushaltsgeräte und IT- und Telekommunikationssysteme. Angesichts des weiter wachsenden Markts und immer kürzerer Innovationszyklen werden Systeme immer schneller ausgetauscht. Dadurch sind Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EEAG) zum am schnellsten wachsenden Abfallsegment geworden. Das EEAG-Aufkommen wird bis 2020 voraussichtlich auf 12,3 Millionen Tonnen steigen. Durch die Neufassung der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten werden der Geltungsbereich und die präventive Wirkung der Richtlinie erweitert. So werden Umweltschäden gemäß Artikel 174.2 des Vertrags primär bereits am Ursprungsort vermieden. Die Richtlinie wurde jedoch hauptsächlich im Hinblick auf große Anbieter und ohne Rücksicht auf die möglichen finanziellen Auswirkungen auf EEG-produzierende Klein- und Mittelbetriebe (KMUs) entwickelt und bietet keine Antworten auf den Vorschlag COM(2008)0809 und den Bericht zum BioIntelligence-Programm, demzufolge die Neuregelung bei den in der Herstellung von medizinischen Überwachungs- und Kontrollsystemen tätigen KMUs wahrscheinlich zu Problemen führen wird.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE) , schriftlich.. – (PT) Eine solche Neufassung der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten war nach Ansicht der Kommission aufgrund der mangelnden Eindeutigkeit hinsichtlich des Geltungsbereichs, der Inhalte der gesetzlichen Regelungen und Divergenzen zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Konformität der fraglichen Produkte erforderlich geworden.

Vor der Stimmabgabe habe ich viele Anträge erhalten, PVC von der in Anhang III der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten enthaltenen Liste der vorrangig zu überprüfenden Stoffe auszuschließen. Ich halte die Aufnahme von PVC in diese Liste ohne Zugrundelegung jedweder Kriterien ebenfalls für nicht sinnvoll. Ein Produkt a priori und ohne wissenschaftliche Grundlage in die Liste möglicherweise in Zukunft verbotener Substanzen aufzunehmen führt zu nicht hinnehmbaren Lücken in der Gesetzgebung. Im Fall von PVC wurde bereits eine erste Analyse gemäß den REACH-Bestimmungen durchgeführt, aus der hervorging, dass es sich hierbei nicht um einen prioritär gefährlichen Stoff handelt, der in Anhang III aufgeführt werden sollte. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da diese Liste im Rahmen der Verhandlung vor der Plenarabstimmung zurückgezogen wurde. Die Kommission sollte jetzt – drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Rechtsvorschriften – eine Neubewertung durchführen.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Menge an verkauften Elektro- und Elektronikgeräten in der EU und der damit verbundene unvermeidbare Anstieg der Abfallmenge machen den Ersatz bestimmter darin enthaltener gefährlicher Stoffe erforderlich, um die negativen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit zu begrenzen und den Schutz der Verbraucher gewährleisten zu können. Wir haben diese Notwendigkeit erkannt und messen der Suche nach möglichen Lösungen große Bedeutung bei. Daher haben wir für diesen Bericht gestimmt. Im Rahmen der Diskussionen, die in den letzen Monaten stattgefunden haben, konnte der Rat nach den Verhandlungen über bestimmte umstrittene und problematische Aspekte mit dem Parlament eine Einigung erzielen. Wir begrüßen ausdrücklich den Ausschluss von Polyvinylchlorid aus dem Geltungsbereich dieser Richtlinie in ihrer endgültigen Fassung. Denn dadurch wird die Aufrechterhaltung der Produktion in bestimmten Industriebereichen ermöglicht, die anderenfalls – wie im ursprünglichen Entwurf vorgesehen – stark gefährdet worden wären.

 
  
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  Robert Goebbels (S&D), schriftlich. (FR) Ich habe mich der Stimme zum Evans-Bericht zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten enthalten, da die Vorgehensweise des Parlaments für mich nicht nachvollziehbar ist. Einerseits wird im Bericht der Einsatz von Nanopartikeln ohne wissenschaftliche Grundlage kategorisch abgelehnt, weil davon ausgegangen wird, dass besonders kleine Partikel automatisch auch besonders gefährlich sind. Andererseits werden Abfälle aus Solarzellen aus dem Vorschlag für eine Richtlinie unter dem Vorwand der Förderung regenerativer Energiequellen ausgenommen. Entweder sind elektronische Stoffe gefährlich oder nicht. Wenn hier nach dem Grundsatz der Vorsorge gehandelt werden soll, so müssen für die Solartechnologie die gleichen Regeln wie für andere Technologien gelten.

 
  
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  Matthias Groote (S&D), schriftlich. Ich habe für den Bericht über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) gestimmt, weil die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf alle elektronischen Geräte eine deutliche Verbesserung darstellt. Allerdings halte ich es für problematisch, dass es eine so große Anzahl von Ausnahmen gibt. Vor allem im Bereich der erneuerbaren Energien werden Photovoltaikmodule, die zum Teil aus Cadmium-Tellurid-Verbindungen bestehen, nicht von dieser Richtlinie erfasst. Dieser Stoff ist nicht nur gesundheitsschädlich, sondern auch gefährlich und sollte deshalb unbedingt unter der RoHS-Richtlinie eingeordnet werden. Die Gefahr, dass dadurch Photovoltaikanlagen komplett vom Dach verschwinden müssten, würde hiermit nicht geschaffen, sondern es gibt zahlreiche Cadmium-Tellurid-freie Alternativen am Markt. Deshalb widerspreche ich an dieser Stelle der Entscheidung der Parlaments- und der Ratmehrheit.

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE), schriftlich. (FR) Es entstehen immer mehr Abfälle aus elektronischen und elektrischen Anlagen, die auch mit einem erhöhten Auftreten verschiedener gefährlicher Stoffe verbunden sind. Bei unsachgemäßer Behandlung können diese Stoffe in die Umwelt gelangen und eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen.

Mit dieser Richtlinie wird die Innovation im Technologiebereich gefördert und werden viele Unternehmen dazu angespornt, neue, noch sichere Elektro- und Elektronikgeräte zu entwickeln. Die Verringerung der gefährlichen Stoffe führt außerdem zu geringeren Recyclingkosten. Sehr wichtig war auch die erzielte Ausnahmeregelung für Solarzellen zur Förderung der Entwicklung regenerativer Energiequellen in Europa.

 
  
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  Małgorzata Handzlik (PPE), schriftlich.(PL) Polen ist einer der größten Produzenten von Fernsehern, Radiogeräten und Elektro-Haushaltsgeräten in Europa. Auch die Verkaufszahlen dieser Geräte steigen in Polen Jahr für Jahr. Die technologische Entwicklung und die gestiegene Nachfrage nach diesen Geräten führen auch zu einem Anstieg des sogenannten elektronischen Abfalls, der mit Entsorgungsproblemen verbunden ist und eine Umweltbelastung darstellt. Daher betreffen die Bestimmungen der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten vor allem die Hersteller solcher Geräte. Sie werden verpflichtet, auf gefährliche Stoffe zu verzichten und die Sicherheitsstandards für Geräte für den täglichen Einsatz anzuheben. Das sind gute Nachrichten für die europäischen Verbraucher, denn durch die neuen Regeln, die für alle Hersteller von Elektrogeräten in der Europäischen Union verbindlich sind, dürfen nur noch gesundheitlich und für die Umwelt unbedenkliche Materialien verwendet werden.

 
  
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  Jutta Haug (S&D), schriftlich. – Der in der ersten Lesung erzielte Kompromiss ist zwar nicht besonders ehrgeizig, stellt aber eine Verbesserung im Vergleich zu den gegenwärtigen Rechtsvorschriften dar. Aus diesem Grund habe ich dafür gestimmt. Neben der neuen Methode zur Beschränkung der Verwendung bestimmter Substanzen liegt eine wesentliche Verbesserung im offenen Geltungsbereich: Alle Elektro- und Elektronikgeräte, auch Geräte zur Erzeugung von elektrischem Strom, werden mittelfristig unter die Rechtsvorschriften zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten fallen. Ein erheblicher Mangel liegt jedoch in der Liste der Ausnahmen, in der auch Solarzellen aufgeführt sind. Vom Ausschluss dieser „sauberen“ Technologie aus der Umweltgesetzgebung geht ein falsches Signal aus – auf EU-Ebene und weltweit. Schließlich geht es darum, die richtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für kohärente, nachhaltige Investitionen zu schaffen! Seit Langem bestehen zu den kostengünstigeren, aber gefährlichen Substanzen wie Cadmiumtellurid unproblematischere Alternativen, die einwandfrei funktionieren. Daher sehe ich keine Notwendigkeit, unsere Dächer und Felder mit potenziell gefährdenden Abfällen zu versehen und das Entsorgungsproblem zukünftigen Generationen zu überlassen. In diesem Punkt widerspreche ich entschieden der Position und der Entscheidung der Mehrheit im Europäischen Parlament und im Rat.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. – Der von meiner Kollegin Jill Evans ausgehandelte Kompromiss stellt einen Fortschritt in diesem juristischen Bereich dar. Dank der Rechtssicherheit, die dieser Kompromiss bietet, werden im Bereich Umweltschutz Verbesserungen erzielt. Folglich habe ich für diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Jarosław Kalinowski (PPE), schriftlich.(PL) Die ständig steigende Produktion von Fernseh-, Radio-, und elektrischen Haushaltsgeräten ist das Ergebnis der Entwicklung moderner Technologien und der zunehmenden Nachfrage nach dieser Art von Produkten. Als Verbraucher erwarten wir in Bezug auf diese Geräte sowohl Funktionalität als auch eine ergonomische Bauweise. In erster Linie sollten wir aber fordern, dass die unterschiedlichen Produktarten die entsprechenden Normen einhalten, die die Sicherheitsstandards für den Benutzer und die Umwelt regeln. Wir ersetzen gebrauchte gegen neue Geräte und produzieren dadurch Unmengen von Abfall. Die gefährlichen Stoffe, die bei der Herstellung solcher Geräte Verwendung finden, fügen dem Ökosystem irreversible Schäden zu.

Daher ist es unabdingbar gesetzliche Regelungen zu schaffen, die die Verwendung von schädlichen Stoffen bei der Herstellung von Geräten, die für den Einsatz zu Hause gedacht sind, beschränken und die gleichzeitig Herstellern bei der Durchführung von innovativen und ökologischen Maßnahmen helfen.

 
  
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  Alan Kelly (S&D), schriftlich. – Die aktuelle RoHS-Richtlinie beschränkt die Verwendung von sechs gefährlichen Stoffen, die einst in bestimmten Elektro- und Elektronikgeräten enthalten waren. Sie wird derzeit im Hinblick auf ihre Vereinfachung überarbeitet, damit Hersteller leichter erkennen können, welche Stoffe verboten sind, sodass unnötige Verwechslungen, die möglicherweise gefährlich für die Verbraucher oder die Ressourcen der Entsorgungsbetriebe sind, vermieden werden können.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Die Europäische Union benötigte genaue Vorschriften zur Verwendung bestimmter Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, die als gefährlich eingestuft werden. Laut den Daten der Kommission werden jedes Jahr allein in der EU schätzungsweise 9,3 Millionen Tonnen an Elektro- und Elektronikgeräten verkauft, was die Notwendigkeit solcher Vorschriften eindeutig zeigt.

Da der Markt weiterhin wächst und die Innovationszyklen immer kürzer werden, werden Geräte immer schneller ersetzt. Dadurch stellen Elektro- und Elektronik-Altgeräte den am schnellsten wachsenden Abfallstrom dar. Nach einer kurzen Übergangsphase, in der sich Unternehmen an die neue Rechtsvorschrift anpassen können, wird die Verwendung von gefährlichen Stoffen in allen Elektro- und Elektronikgeräten mit einigen Ausnahmen wie Photovoltaik-Paneelen verboten. Diese Maßnahme macht es ebenfalls erforderlich, dass wir die Unternehmen der Drittstaaten dazu bringen, die gleichen Verpflichtungen einzuhalten, die unseren eigenen Unternehmen auferlegt sind. Das heißt, es muss ausdrücklich gefordert werden, dass die importierten Produkte den gleichen Sicherheitsstandards entsprechen, wie sie die Rechtsvorschriften der EU garantieren.

Daher bin ich letztendlich der Meinung, dass der Schutz bestimmter wichtiger Werte wie die Volksgesundheit und die Umwelt Priorität hat, wohl wissend, dass wir unter Bedingungen agieren, die sehr stark von der schweren Wirtschaftskrise, von der Europa und die ganze Welt betroffen war, bestimmt sind.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe für diesen Bericht über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten gestimmt. Die aktuelle Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe schränkt die Nutzung von sechs gefährlichen Stoffen bei der Herstellung von bestimmten Elektro- und Elektronikgeräten ein. Es soll damit vermieden werden, dass Giftmüll produziert wird, wenn solche Geräte weggeworfen werden. Somit wird gewährleistet, dass Europas ungewollte Mobiltelefone, Computer und Kühlschränke weder die Umwelt noch die Gesundheit der Menschen schädigen, indem Chemikalien im Boden der Deponien versickern oder bei der Müllverbrennung giftige Gase entstehen. Die Richtlinie wird derzeit vereinfacht.

 
  
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  Marisa Matias (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten stellt für die Volksgesundheit, die Umwelt und die Abfallwirtschaft ein großes Problem dar. Diese Risiken sind beim Verwerten und bei der Wiedergewinnung unter schlechten Bedingungen in Entwicklungsländern, insbesondere im Falle von illegalen Abfallexporten zu Müllhalden ärmerer Länder zum Zwecke der Beseitigung, noch größer. Mit diesem Gesetzesentwurf werden alle betreffenden Stoffe unter diese Richtlinie gestellt. Zukünftig müssen daher alle Materialien den Bestimmungen dieser Richtlinie entsprechen, wenn dies bei einer Umweltprüfung für notwendig erachtet wird.

Diese Richtlinie trägt zur Festlegung von eindeutigen Regelungen in den Mitgliedstaaten in Bezug auf das Inverkehrbringen dieser Stoffe und ihre anschließende Wiederverwendung bei. Durch diese Richtlinie werden beträchtliche Verbesserungen gegenüber der gegenwärtigen Situation erzielt, weshalb ich für sie gestimmt habe. Jedoch bin ich der Ansicht, dass einige gefährliche Stoffe, die in der Richtlinie noch nicht berücksichtigt wurden, innerhalb der nächsten drei Jahre nach einer Überprüfung und Bewertung ihrer Auswirkungen in die Richtlinie aufgenommen werden sollten.

 
  
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  Nuno Melo (PPE) , schriftlich. (PT) Die verstärkte Nutzung von Elektro- und Elektronikgeräten und die beachtliche technologische Entwicklung dieser Geräte haben zu einer zunehmenden Verkürzung des Produktlebenszyklus geführt. Dies hat wiederum zu ernsten Problemen in Bezug auf die Verwendung von gefährlichen Stoffen in diesen Geräten sowie zu Schwierigkeiten bei der Bewirtschaftung von immer größeren Abfallmengen geführt. Daher wird der Geltungsbereich dieser Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe (RoHS) erweitert und ihr präventiver Teil verbessert, damit Umweltbeeinträchtigungen gemäß Artikel 174 Absatz 2 des EG-Vertrages vorrangig am Ursprung bekämpft werden können. Diese Neufassung ist entscheidend dafür, dass die Verwendung von gefährlichen Stoffen in dieser Art von Geräten erfolgreich verringert wird.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. (LV) Ich unterstütze den Bericht von Frau Evans voll und ganz. Jedoch möchte ich hinzufügen, dass diesem Thema mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte. Die Verwendung von Blei, Magnesium, Quecksilber und Metallen der Seltenerdmetallen in Elektronikgeräten und industriellen Technologien ist unvermeidbar. Unsere Aufgabe besteht darin, Hersteller dazu zu verpflichten, auf weniger schädliche Stoffe auszuweichen. In Fällen, in denen dies nicht möglich ist, ist es entscheidend, die Öffentlichkeit über die potenziell gesundheitsschädlichen Auswirkungen all der verwendeten gefährlichen Stoffe zu informieren.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Die RoHS-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten regelt die Verwendung von Gefahrstoffen in Geräten und Bauteilen. Des Weiteren ist sie ein wichtiges Instrument zur Festlegung einer europäischen sowie internationalen Herstellernorm. Eine Erweiterung der Richtlinie soll auch auf die Abfallbehandlung gefährlicher Stoffe Bezug nehmen. Ich enthalte mich meiner Stimme, da in dem Bericht noch nicht alle Probleme im Umgang mit gefährlichen Stoffen restlos geklärt sind.

 
  
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  Franz Obermayr (NI), schriftlich. Tatsächlich kam es bei Elektrogeräten, insbesondere in den Bereichen IT- und Telekommunikation, zu einem rasanten Marktwachstum. Dies und die immer kürzeren Innovationszyklen führen auch zu immer mehr Elektroabfall. Die Neufassung der RoHS-Richtlinie richtet sich gegen gefährliche Stoffe, die der Umwelt und der menschlichen Gesundheit schaden könnten. Die Vorschläge sind teilweise strittig: Auf der einen Seite haben sich große Computerhersteller wie HP, ACER oder Sony Ericsson für ein Verbot aller bromhaltigen Flammschutzmittel in Elektro- und Elektronikgeräten ausgesprochen. Auf der anderen Seite sind die Ergebnisse der Studie der Kommission offenbar nicht ganz schlüssig, zumindest was die potentiellen Umweltschäden angeht. Zudem gibt es besorgte Stimmen aus der Industrie, was das Verbot von PVC betrifft, gerade im Bereich der Kabelindustrie. Man bestreitet die negativen Eigenschaften von PVC und befürchtet im Falle eines Verbotes von PVC-ummantelten Kabeln einen erhöhten Aufwand. Es gilt diese Argumente abzuwägen, bevor konkrete Verbote normiert werden! Ich habe mich daher der Stimmabgabe enthalten.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe aus vielerlei Gründen für den Bericht gestimmt. Ich stimme zu, dass die Richtlinie nicht auf feste Anlagen und Photovoltaik-Paneele angewendet werden sollte. Mich hat ebenfalls die Festlegung einer Methodik zur Überprüfung der im Anhang IV enthaltenen gefährlichen Stoffe gefreut, da die Liste mit den Stoffen, die von der Kommission untersucht werden sollen (Anhang III), dadurch überflüssig wird. Ich bin auch der Meinung, dass die nicht zu weit gefasste Definition von „Abhängigkeit“ als Notwendigkeit von elektrischer Energie für den Gerätebetrieb korrekt ist. Meines Erachtens ist es ferner verfrüht, dass sich die Rechtsvorschrift mit der Bewertung von Nanomaterialien befasst, die derzeit von der Kommission untersucht werden. Schließlich begrüße ich, dass der Geltungsbereich „offen“ ist, damit alle Elektro- und Elektronikgeräte berücksichtigt werden können.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE) , schriftlich. (PT) Ich habe aufgrund der einvernehmlich mit dem Rat eingeführten Verbesserungen, die zu wichtigen Verbesserungen beim Schutz der Volksgesundheit und der Umwelt sowie bei der Abfallbewirtschaftung beitragen sollen, für den Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Neufassung) gestimmt. Ich möchte die Vereinfachung und die verbesserte Kohärenz der neuen Rechtsvorschrift betonen. Die Reorganisation und Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen war angesichts der deutlichen Absatzsteigerung bei Elektro- und Elektronikgeräten innerhalb der EU unbedingt erforderlich.

Mit dieser Rechtsvorschrift tragen wir dazu bei, dass der von uns produzierte Elektro- und Elektronikschrott, wie beispielsweise ausgediente Mobiltelefone, Computer und Kühlschränke, die Umwelt und die menschliche Gesundheit nicht schädigt, indem chemische Erzeugnisse entweder über die Deponien oder durch die Freisetzung von giftigen Gasen bei der Müllverbrennung in die Umwelt gelangen.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Ich möchte Frau Evans zu ihrer hervorragenden Arbeit gratulieren. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da ich ebenfalls der Meinung bin, dass die RoHS-Neufassung in den Kontext der internationalen Verpflichtungen der EU zur Verringerung der gesamten Bildung von Dioxinen und Furanen gestellt werden muss. Diese Stoffe sollen kontinuierlich verringert und, wenn möglich, endgültig eliminiert werden.

Was aus einem Großteil der Elektro- und Elektronik-Altgeräte wird, bleibt nach wie vor unklar. Die Hochtemperaturverbrennung bleibt die Ausnahme. Das Risiko bleibt, dass sowohl in der EU als auch in Drittstaaten beachtliche Mengen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten nicht entsprechend den Standards entsorgt werden. Den Dioxin- und Furanemissionen kann nur über die Materialauswahl in der Konzeptionsphase der Produkte entgegengewirkt werden.

 
  
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  Rovana Plumb (S&D), schriftlich. (RO) Allein in der EU werden jährlich schätzungsweise 9,3 Millionen Tonnen an Elektro- und Elektronikgeräten verkauft. Den größten Anteil davon machen Haushaltsgroßgeräte und IT- und Telekommunikationsgeräte aus. Da der Markt weiterhin wächst und die Innovationszyklen immer kürzer werden, werden Geräte immer schneller ersetzt. Dadurch stellen Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) den am schnellsten wachsenden Abfallstrom dar. Laut Schätzungen wird die Menge der Elektro- und Elektronik-Altgeräte bis 2020 auf 12,3 Millionen Tonnen steigen.

Die zentralen Punkte dieser Neufassung der Richtlinie lauten wie folgt:

- Offener Geltungsbereich

- Unterscheidung zwischen der RoHS-Richtlinie und der REACH-Verordnung

- Änderung der Ausnahmekriterien

- Kriterien für die Entscheidung über die Ausnahmendauer/Fristen

- Mitentscheidungs- anstatt Ausschussverfahren bei zukünftigen Beschränkungen

- Besondere Bestimmungen für Nanomaterialien.

Ich begrüße, dass es bereits in der ersten Lesung zu einer Einigung kam. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da der neue Richtlinienvorschlag einfacher ist und Herstellern damit ein einfacheres Mittel zur Klassifizierung ihrer Produkte in die von der Richtlinie vorgesehenen Kategorien an die Hand gegeben wird. Er berücksichtigt auch die sozioökonomischen Auswirkungen, die mit dem Gesundheits- und Umweltschutz in Zusammenhang stehen, wenn die Ausnahmekriterien geändert werden.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Laut der Kommission ist es ratsam, die aktuelle Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, die im Jahr 2003 angenommen wurde, zu überarbeiten, um mehr Klarheit und Rechtssicherheit zu bieten. Diese Neufassung erfordert natürlich die Ausweitung des Geltungsbereichs dieser Richtlinie, um einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zur umweltgerechten Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu leisten. Im Hinblick auf diese Aufgabe ist es nun entscheidend, dass die potenziellen Auswirkungen der den kleinen und mittelständischen Unternehmen empfohlenen Lösungen in Betracht gezogen werden.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. (FR) Vor fast acht Jahren nahm das Europäische Parlament eine Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen (RoHS-Richtlinie) an und reagierte damit auf die starke Nachfrage der Verbraucher nach sicheren und nicht gesundheitsschädlichen Konsumgütern des täglichen Bedarfs. Dieser Sicherheitsansatz wurde in erster Linie durch ein Verbot für die Verwendung von Blei, Quecksilber und Cadmium in so unterschiedlichen Produkten wie Haushaltsgeräten, Radio- und Fernsehgeräten, elektrisch angetriebenen Zügen und Videospielen umgesetzt. Ich begrüße die heute angenommene Überarbeitung, die den Geltungsbereich der Richtlinie auf andere Produkte ausweitet, ohne jedoch so wichtige Stoffe wie PVC vorzuverurteilen. In ähnlichem Maße war es wichtig, die vom Ausschuss für Umweltfragen im Juni eingenommene restriktive Position gegenüber Nanomaterialien zu überdenken. Diese Revolution im Bereich der unendlich kleinen Stoffe verdient etwas Besseres als das Einnehmen einer simplen Haltung: pro oder kontra wie im Falle von Genetisch Veränderten Organismen (GVO). Dies ist ebenso entscheidend, damit die RoHS-Richtlinie praktikabel ist. In dieser Hinsicht begrüße ich, dass die potenziellen Auswirkungen dieser Stoffe auf die Gesundheit und die Umwelt Berücksichtigung fanden, eine Methodik festgelegt wurde und Komplementarität mit der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) gewährleistet ist.

 
  
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  Crescenzio Rivellini (PPE), schriftlich. (IT) In der heutigen Sitzung habe ich für die Neufassung der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten gestimmt.

Mit diesem Text – eine Neufassung der Richtlinie von 2003 – sollen teilweise aufgrund von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen auf diesem Gebiet Beschränkungen der Verwendung von nachweislich gesundheitsschädigenden Stoffen wie Cadmium, Chlor, Quecksilber und Polyvinylchlorid (PVC) eingeführt werden.

Auch wenn ich mir des starken Widerstands seitens der Hersteller dieser Branche, insbesondere gegen die Beschränkung der Nutzung von PVC, bewusst bin, stellt der Versuch, die Verwendung von auch nur potenziell gesundheitsschädlichen Stoffen zu kontrollieren, meines Erachtens die Hauptpflicht der Politik und folglich die der demokratisch gewählten Politiker dar. Gleichzeitig müssen wir die Verwendung von alternativen Stoffen und Ersatzstoffen im Rahmen der verfügbaren Technologien fördern.

Ich bin der Ansicht, dass das Schicksal der Elektro- und Elektronik-Altgeräte von entscheidender Bedeutung ist, vor allem in den Fällen, in denen diese Geräte Stoffe enthalten, die später als gefährlich eingestuft werden. In diesen Fällen müssen die Geräte tatsächlich noch gründlicher und vorsichtiger beseitigt und entsorgt werden.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Laut der Kommission werden allein in der EU jährlich 9,3 Millionen Tonnen Elektro- und Elektronikgeräte verkauft. Den größten Anteil davon machen Haushaltsgroßgeräte und IT- und Telekommunikationsgeräte aus. Da der Markt weiterhin wächst und die Innovationszyklen immer kürzer werden, werden Geräte immer schneller ersetzt. Dadurch stellen Elektro- und Elektronik-Altgeräte den am schnellsten wachsenden Abfallstrom dar. Schätzungen zufolge wird die Menge von Elektro- und Elektronik-Altgeräten bis 2020 auf 12,3 Millionen Tonnen ansteigen. Bei diesen Altgeräten handelt es sich um einen komplexen Abfallstrom, der mehrere gefährliche Stoffe beinhaltet. Diese Stoffe bzw. ihre Umwandlungsprodukte können, insbesondere, wenn mit ihnen nicht angemessen umgegangen wird, in die Umwelt gelangen und die menschliche Gesundheit schädigen. Die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt werden noch durch die nicht standardgemäßen Verwertungs- und Beseitigungsverfahren der Entwicklungsländer erhöht. Gemäß Artikel 174 Absatz 2 des EG-Vertrags sollen Umweltbeeinträchtigungen vorrangig am Ursprung bekämpft werden. Die Abfallhierarchie in der Abfallrahmenrichtlinie räumt der Vermeidung oberste Priorität ein. Die Vermeidung wird unter anderem definiert als die Festlegung von Abfallvermeidungsmaßnahmen, die auf die Verringerung des Gehalts von schädlichen Stoffen in Materialien und Produkten abzielen. Ich hoffe inständig, dass dieser Bericht bei der Lösung dieser Probleme helfen wird.

 
  
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  Daciana Octavia Sârbu (S&D), schriftlich. – Elektronikgeräte sind für den am schnellsten wachsenden Abfallstrom in Europa verantwortlich. Der Verringerung von krebserregenden und giftigen Stoffen in diesem Abfallstrom muss oberste Priorität eingeräumt werden. Der offene Geltungsbereich dieser Rechtsvorschrift, wie er vom Umweltausschuss empfohlen wurde, stellt im Vergleich zum Vorschlag der Kommission einen viel besseren Ansatz dar. Die Erstellung einer endgültigen Liste bestimmter Produkte hätte unter Umständen den Ausschluss neuer Produkte von der Regelung zur Folge, und wir müssen gewährleisten, dass die Rechtsvorschrift nicht nur die Innovationen der Industrie fördert, sondern auch mit diesen Innovationen Schritt hält. Es ist ermutigend zu sehen, dass mehrere Unternehmen nunmehr die Verwendung einiger dieser potenziell gefährlichen Stoffe in ihren Produkten auslaufen lassen. Wir müssen aber immer noch ehrgeizige Rechtsvorschriften verabschieden, die die restlichen Unternehmen dazu bringen, dem Vorbild anderer zu folgen und Innovationen einzuführen, um einen besseren Umweltschutz zu gewährleisten.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. (NL) Ich habe den Bericht über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten befürwortet. Dieser Bericht ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er erweitert die Gerätekategorien unter anderem um medizinische Geräte. Zusätzlich zu Schwermetallen wie Quecksilber und Blei wurden eine Reihe von bromierten Flammschutzmitteln verboten. Zudem ist in dem Bericht ein offener Geltungsbereich vorgesehen, damit zukünftig alle Elektronikgeräte unter Berücksichtigung einer Reihe von genau festgelegten Ausnahmen und auch andere gefährliche Stoffe in diese Richtlinie aufgenommen werden können. Dafür wurden eindeutige Kriterien festgelegt. Jedoch bedaure ich, dass in diese Richtlinie kein Verbot für PVC aufgenommen wurde, wie es die Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz vorgeschlagen hat. Es ist sehr wichtig, dass der Anteil an gefährlichen Stoffen im Elektronikschrott zurückgeht. Obwohl die europäischen Rechtsvorschriften den Export von gefährlichen Stoffen zu Verwertungszwecken verbieten, haben Studien gezeigt, dass mehr als zwei Drittel des europäischen Elektronikschrotts exportiert werden. Häufig wird dieser E-Waste illegal in Regionen wie Westafrika entsorgt, wo die Abfallbewirtschaftung nicht unseren Standards entspricht, sondern mangelhaft ist und schwerwiegende gesundheitliche Probleme hervorruft und zu Umweltbelastungen führt. In diesem schnell wachsenden Abfallmarkt lässt sich sehr viel Geld verdienen. Daher ist eine wirksame und verlässliche Kontrolle und Überwachung notwendig, um den illegalen Export von Elektronikschrott einzudämmen.

 
  
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  Marianne Thyssen (PPE), schriftlich. (NL) Aus unserem täglichen Leben sind Elektro- und Elektronikgeräte nicht mehr wegzudenken. Das europäische System zur Beschränkung von gefährlichen Stoffen (RoHS-Richtlinie), das die Verwendung von gefährlichen Stoffen in diesen Elektronikgeräten regelt, ist in der Tat zu einem universellen System geworden, das in nicht weniger al 28 Nicht-EU-Staaten angewendet wird. Bis dato wurde auf der Grundlage der aktuellen RoHS-Richtlinie die Verwendung von Quecksilber, Blei, Cadmium und einer Reihe von Flammschutzmitteln beschränkt. Durch den rasanten technologischen Fortschritt sowie aufgrund von besseren wissenschaftlichen Erkenntnissen waren wir zur Neufassung dieser Rechtsvorschrift gezwungen. Die Neufassung dieser Richtlinie ist ebenfalls notwendig, um aus der RoHS-Richtlinie ein effizientes und flexibles Instrument zu machen. In der Tat wird es von nun an möglich sein, gefährliche Stoffe schneller zu entfernen, was sowohl den Menschen als auch der Umwelt nutzt. Die Beziehung zwischen der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) und der RoHS-Richtlinie wird ebenfalls festgelegt, wodurch eine doppelte Regelung vermieden wird. Aus diesen Gründen habe ich heute aus voller Überzeugung die Vereinbarung zwischen dem Parlament und dem Rat befürwortet. Ich hoffe, dass in Bezug auf die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) ebenfalls schnell eine Einigung erzielt werden kann. Immerhin sind die beiden Rechtsvorschriften untrennbar miteinander verbunden.

 
  
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  Thomas Ulmer (PPE), schriftlich. Der Bericht ist gut gelungen, die meisten Belange der Industrie und des Umweltschutzes sind ausgewogen berücksichtigt. Volle Zufriedenheit werden wir sicher bei einem derart komplexen Thema nicht erreichen können, der Näherungswert ist allerdings sehr hoch.

 
  
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  Kathleen Van Brempt (S&D), schriftlich. (NL) Ich habe für den Bericht von Frau Evans gestimmt, da die Gesamtbilanz der mit dem Rat getroffenen Vereinbarung positiv ist. Trotzdem möchte ich als Schattenberichterstatterin meinen Unmut darüber ausdrücken, dass Solarzellenplatten nach intensiver Lobbyarbeit der Branche nicht mehr in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen. Folglich ist die Verwendung von Cadmium in Solarzellenplatten, die auf den europäischen Markt in Verkehr gebracht werden, für (mindestens) zehn weitere Jahre zulässig, während die Verwendung dieses Metalls in anderen Elektro- und Elektronikgeräten verboten ist. Ich missbillige ausdrücklich eine Situation, in der eine Branche, die eigentlich die treibende Kraft bei der Entwicklung in Richtung einer grünen Wirtschaft sein sollte, darauf bedacht war, diese bedeutende Umweltrechtsvorschrift zu umgehen, und in der sich die Mehrheit des Parlaments und des Rats den Interessen insbesondere einer Art von Technologie (die Verwendung von Cadmiumtellurid-Dünnschicht-Solarzellenplatten) gebeugt hat.

 
  
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  Artur Zasada (PPE), schriftlich.(PL) Bei der heutigen Abstimmung habe ich den Bericht über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten befürwortet. Kürzlich konnten wir mit ansehen, wie bedeutend das Problem ist, mit dem sich die von uns angenommene Rechtsvorschrift befasst: mehrere Millionen Haushalte in der gesamten Europäischen Union haben ihre Röhrenfernseher gegen moderne LCD-Bildschirme eingetauscht. Heute denken dieselben Haushalte darüber nach, ihre LCD-Fernseher durch LCD-Fernseher mit LED zu ersetzen.

Experten zufolge entwickeln sich ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte zu der am schnellsten wachsenden Quelle von Abfällen. Zudem haben Analysen des Öko-Instituts die negativen Auswirkungen von PVC und halogenhaltigen Flammschutzmitteln auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit bewiesen. Ich bin mir sicher, dass das heute angenommene Dokument zur Verringerung der Verwendung von gefährlichen Stoffen dieser Art beiträgt.

 
  
  

Entschließungsantrag B7-0617/2010 (Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie)

 
  
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  Damien Abad (PPE) , schriftlich. – (FR) Das Parlament hat heute den Entschließungsantrag über das Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) angenommen, um eine bessere internationale Durchführung von Maßnahmen gegen Produkt- und Markenpiraterie zu gewährleisten. ACTA ist ein Instrument, das dazu dient, die bestehenden Regelungen wirksamer zu machen und besseren Schutz vor Verletzungen von Urheberrecht, Handelsmarken, Patenten, Mustern und geographischen Angaben zu bieten. Ich habe für diesen von meiner Fraktion, der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten), vorgeschlagenen Entschließungsantrag gestimmt, da ich überzeugt bin, dass das ACTA einen besseren Schutz für die europäische Industrie bietet. Damit werden wir den Schutz des Urheberrechtes sowie die Kreativität und Innovation in kulturellen und wissenschaftlichen Angelegenheiten gewährleisten. Wir sollten heute wirklich innehalten und darüber nachdenken, wie wir die Piraterie besser bekämpfen können, und dieses internationale Abkommen ist ein Schritt in Richtung einer wirksameren Durchführung von Maßnahmen zur Abwehr von Produktnachahmungen.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich.(FR) Ich habe für den von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und den Europäischen Konservativen und Reformisten vorgeschlagenen gemeinsamen Entschließungsantrag über das Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie, bekannt als „ACTA“, gestimmt. Dieses Abkommen zielt darauf ab, die weitere Ausbreitung der Produkt- und Markenpiraterie und die vermehrte Piraterie „urheberrechtlich geschützter“ Produkte durch die Einrichtung einer neuen internationalen Governance-Struktur zu bekämpfen. Ich denke, es ist von entscheidender Bedeutung, Kreativität vor Diebstahl zu schützen, denn als solcher müssen Piraterie und Fälschungen tatsächlich verstanden werden. Die Union, die bestrebt ist, der wettbewerbsfähigste wissensbasierte Wirtschaftsraum der Welt zu werden, darf diesem wichtigen Problem nicht gleichgültig gegenüberstehen. Aus diesem Grund begrüße ich die Annahme dieser Entschließung. Der Text ist sehr aussagekräftig und alle Abgeordneten hätten ihn unterstützen sollen. Leider wurde er nur von einer knappen Mehrheit angenommen. Während die Europäische Kommission starke Garantien im Hinblick auf die Grundrechte anbot, hat die Linke im Parlament es vorgezogen, an grundlosen Protestslogans festzuhalten. Meiner Ansicht nach muss die Europäische Union bei diesem Kampf gegen Nachlässigkeit und Mangel an Verpflichtung, dessen sich China und Russland oftmals schuldig gemacht haben, in erster Reihe stehen. Unsere Wettbewerbsfähigkeit in der globalisierten Wirtschaft steht auf dem Spiel.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Die Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie ist ein wesentliches Element der politischen Strategie der EU und zielt darauf ab, Fairness, einheitliche Bedingungen für unsere Hersteller, Arbeitsplätze für unsere Bürgerinnen und Bürger und den Respekt für die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten. Mit der Entwicklung der digitalen Technologien hat die Produkt- und Markenpiraterie eine unkontrollierbare internationale Dimension angenommen, und aus diesem Grund ist internationale Zusammenarbeit das Hauptinstrument, dieses Problem zu bekämpfen. Ich habe diesen Entschließungsantrag unterstützt, da er die Ziele des Europäischen Parlaments und die Prioritäten in multilateralen Gesprächen über das Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie unterstützt, das zum ersten Mal darauf abzielt, umfassende internationale Rahmenbedingungen zur wirksameren Bekämpfung der Verletzung des Rechts des geistigen Eigentums herzustellen. Ich denke, es ist wichtig sicherzustellen, dass die Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums kein Hindernis für Innovationen und den Wettbewerb darstellen und dass die Einschränkungen für die Rechte des geistigen Eigentums oder den Schutz persönlicher Daten keinen Schaden erleiden oder dass der freie Informationsaustausch eingeschränkt oder rechtmäßiger Handel ungerechtfertigt verhindert wird.

 
  
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  Françoise Castex (S&D), schriftlich.(FR) Ich habe gegen diesen Text gestimmt: das europäische Recht hat sich den Forderungen gewisser Regierungen und dem Druck der Kulturindustrien gebeugt und das auf Kosten der Grundrechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger. Alle Schutzbestimmungen, die wir von der Kommission verlangt haben, wurden von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) von vornherein abgelehnt. Damit wird kurz vor den Gesprächen nächste Woche in Sydney der Kommission ein schlechtes Signal übermittelt. Darüber hinaus könnte die unklare Definition des Begriffs „kommerzieller Maßstab“, der sich auf die vermehrten strafrechtlichen Sanktionen im Bereich der Urheberrechtsverletzungen online bezieht, Staaten dazu ermutigen, Rechtsvorschriften anzunehmen, die zur Kriminalisierung von Privatnutzern und technischen Dienstleistern führen. ACTA darf es der Europäischen Union nicht ermöglichen, Untersuchungen von Einzelpersonen durchzuführen oder flexible Reaktionssysteme oder Ähnliches einzuführen. Und schließlich muss die Kommission rasch eine Folgenabschätzung durchführen – eher vor als nach der Einführung von ACTA – bezüglich seiner Anwendung und seiner Konsequenzen für die Grundrechte, den Datenschutz und die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Dadurch wird die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie gestärkt werden und ein Instrument geschaffen, mit dem das Recht des geistigen Eigentums wirksam geschützt wird. Damit sollen nicht neue Rechte geschaffen werden, sondern es soll die Achtung für die bestehenden Rechte durch repressive Maßnahmen und die Schaffung eines umfassenden internationalen Rahmens zur Unterstützung der beteiligten Vertragsparteien sicherstellen. Es ist dies ein schwieriges Abkommen mit Interessenkonflikten, das im Hinblick auf seine Wirkung durchaus kontrovers interpretiert werden kann. Der Schutz des Rechts des geistigen Eigentums ist von wesentlicher Bedeutung, aber andererseits ist es ebenfalls wichtig, ein Gleichgewicht zu gewährleisten, damit die Freiheit der Meinungsäußerung und der Innovation nicht bedroht sind und auf diese Weise die Möglichkeit Einzelner, ihre bürgerlichen Freiheiten und Grundfreiheiten auszuüben, nicht beschränkt wird. Fälschungen sind ein sehr ernstes Problem, das enorme Risiken für die europäische Industrie, Wirtschaft und Innovation birgt.

Ich hoffe, dass dieses Abkommen ein Schritt in die richtige Richtung ist, und es in den kommenden Gesprächen möglich sein wird, die Unklarheiten und Auslassungen auszuräumen, die in diesem Text noch immer vorhanden sind, wie etwa beim Hinweis auf die falschen geographischen Lagen. Ich möchte die Kommission zu ihren Bemühungen um verstärkte Transparenz der Gespräche beglückwünschen, und ich hoffe, dass diese Haltung beibehalten werden wird, damit das Parlament vollständig über den Verlauf der Verhandlungen auf dem Laufenden gehalten wird.

 
  
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  George Sabin Cutaş (S&D), schriftlich. (RO) Ich habe für den gemeinsamen Entschließungsantrag über das Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie gestimmt, der von der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament zusammen mit drei weiteren Fraktionen der europäischen Legislative vorgeschlagen wurde. Mit dieser Entschließung wurde beabsichtigt, sowohl die Grundfreiheiten als auch individuelle Rechte zu respektieren und freien Zugang zum Internet zu garantieren. Die Entschließung hat auch das Ziel gehabt, Zugang zu Medikamenten in Entwicklungsländern zu garantieren. Es ist bedauernswert, dass diese Entschließung es nicht geschafft hat, die Zustimmung des Hauses zu gewinnen, obwohl die sozialistische Haltung die Interessen der europäischen Bürgerinnen und Bürger unterstützte.

 
  
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  Mário David (PPE) , schriftlich. (PT) Ich stimme diesem Entschließungsantrag insgesamt zu, der das Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) betrifft, welches nach monatelangen Aussprachen und Bemühungen, eine Kompromisslösung zwischen den verschiedenen Fraktionen zu finden, angenommen wurde, obwohl der Kompromiss leider nicht erreicht wurde. Um das gesunde Funktionieren der Märkte, den Schutz des Binnenmarktes, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen innerhalb einer globalen Wirtschaft und die Schaffung und Aufrechterhaltung von Arbeitsplätzen innerhalb der EU zu gewährleisten, ist es wichtig, dass die Union das Vorgehen gegen die Produkt- und Markenpiraterie in ihren vielen Formen zu einer Priorität ihrer Innen- und Außenpolitik macht. Obwohl ich mir bewusst bin, dass ACTA keine Lösung für ein komplexes und multidimensionales Problem wie die Produkt- und Markenpiraterie vorschlägt, wie das im Absatz 3 festgestellt wird, glaube ich dennoch, dass ACTA ein wichtiges Instrument dafür darstellt, die vorhandenen Standards effektiver zu machen und damit Exporte der EU und Rechteinhaber zu schützen, wenn sie auf dem Weltmarkt tätig sind, wo unterschiedliche Inhaber von industriellen Rechten und dem Recht des geistigen Eigentums zurzeit Opfer systematischer und weitverbreiteter Verletzungen von Urheberrechten, Handelsmarken, Patenten, Mustern und geographischen Angaben sind.

 
  
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  Proinsias De Rossa (S&D), schriftlich. – Ich habe gegen diese Entschließung gestimmt, welche die Haltung des Europäisches Parlaments kurz vor der Paraphierung des Abkommens zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) definiert, weil die konservative Mehrheit in diesem Hause es abgelehnt hat, grundlegende Sicherheitsbestimmungen für unsere Bürgerinnen und Bürger gegenüber diesem globalen Urheberrechtsabkommens als notwendig zu erachten. Das Parlament hat bislang keine Beweise dafür erhalten, dass vor der Paraphierung des Abkommens die rechtliche Basis für diese Verhandlung dem Vertrag von Lissabon entspricht. Die Kommission muss außerdem zeigen, dass die Zusammenarbeit zwischen den Service Providern und den Urheberrechtinhabern nicht in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen wird, insbesondere auf das Recht auf Schutz der Privatsphäre, das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf ein ordentliches Verfahren. Dies erfordert eine Einschätzung der Auswirkungen des ACTA auf den Datenschutz und die Grundrechte. Wir benötigen eine Garantie vom Rat und von der Kommission, dass ACTA keine Änderungen des EU-Rechts notwendig machen wird, soweit dies strafrechtliche Maßnahmen bezüglich der Durchsetzung des Rechts des geistigen Eigentums anbelangt. Zivilrechtliche Durchsetzungsbestimmungen für Patente könnten auch einen negativen Einfluss auf den Zugang zu generischen Medikamenten haben, und die Kommission sollte diese Bedenken ansprechen. Wir sollten dem ACTA so lange nicht zustimmen, bis wir schriftliche Garantien in Bezug auf diese kritischen Punkte erhalten.

 
  
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  Marielle De Sarnez (ALDE), schriftlich.(FR) Im Hinblick auf den Inhalt des Handelsabkommens zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) bleibt immer noch eine Frage offen. Das Hauptziel dieses Abkommens, das seit Jahren unter strengster Vertraulichkeit zwischen ungefähr 10 Ländern ausgehandelt wird, sind die Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie und der Schutz des Rechtes des geistigen Eigentums. Trotzdem sollte darauf hingewiesen werden, dass weder China noch Brasilien oder Indien an diesen Verhandlungen teilgenommen haben. Und obwohl die Produkt- und Markenpiraterie bekämpft werden muss, deuten die allseits bekannten Bestimmungen dieses Vertrags auf die Durchführung von Maßnahmen hin, die man als Angriffe auf individuelle Freiheiten ansehen kann: die Aufsicht von Internetzugangsanbietern, die Stärkung von Grenzkontrollen und größere Schwierigkeiten bei der Beförderung von billigen Generika in Entwicklungsländer. Das sind alles Bedenken, die von vielen Abgeordneten vorgebracht wurden, die es ablehnen, „blindes“ Vertrauen in die von der Europäischen Kommission geführten Verhandlungen zu haben. Die von einer knappen Mehrheit angenommene Entschließung – und wirklich knapp – kann nicht als Unterstützung angesehen werden, da nach wie vor Zweifel darüber bestehen, ob der Text mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand übereinstimmt und ob er im Einklang mit der Achtung der Menschenrechte steht.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe mich bei der Abstimmung bezüglich der Entschließung über das Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) der Stimme enthalten, weil ich glaube, dass der Text trotz einiger wichtiger Punkte dem vorliegenden Abkommen gegenüber allzu kritisch gegenübersteht. Insgesamt glaube ich, dass ACTA den Interessen der EU entgegenkommt und dass es für eine Ausgewogenheit zwischen dem Schutz des Rechts des geistigen Eigentums und der Gewährleistung der Grundrechte sorgt.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Nachdem das Parlament sehr oft darauf bestanden hat, gibt es jetzt eine wesentliche Verbesserung der Transparenz bei den Verhandlungen über das Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) und seit der Verhandlungsrunde in Neuseeland wird das Parlament vollständig auf dem Laufenden gehalten. Der Verhandlungstext spiegelt die zentralen, vom Parlament hervorgehobenen Anliegen wider, insbesondere im Hinblick auf Punkte wie die Achtung der Menschenrechte, die Privatsphäre und den Datenschutz, die Anerkennung der Bedeutung eines frei zugänglichen Internets, die Nützlichkeit der Sicherung der Rolle der Service Provider und die Notwendigkeit der Sicherung des Zugangs zu Medikamenten. Die Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie ist eine Priorität, und internationale Zusammenarbeit ist für das Erreichen dieses Zieles von fundamentaler Bedeutung. Aufgrund des möglichen Beitritts neuer Schwellen- und Entwicklungsländer zu diesem Abkommen, wodurch ein weitreichender Schutz des Rechts des geistigen Eigentums gefördert wird, wird ACTA in der Lage sein, den erforderlichen Multilateralismus zu erzielen.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE) , schriftlich. – (PT) Das ausgehandelte Abkommen ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Produkt- und Markenpiraterie und ein zentrales Element der politischen Strategie der EU zur Sicherstellung von Gerechtigkeit, gleichen Wettbewerbsbedingungen für europäische Hersteller, der Erhaltung von Arbeitsplätzen für Bürgerinnen und Bürger und der Achtung der Rechtsstaatlichkeit. Die Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie sollte eine der Prioritäten der innen- und außenpolitischen Strategie sein, und internationale Zusammenarbeit ist für das Erreichen dieses Zieles von fundamentaler Bedeutung.

ACTA ist ein Instrument, das die Wirksamkeit bestehender Standards verbessert und damit den Exporten aus der EU zugutekommt und die Rechteinhaber beschützt, wenn sie auf dem Weltmarkt tätig sind. Ich möchte die Bedeutung des Schutzes der geographischen Angaben für europäische Unternehmen und Arbeitsplätze innerhalb der EU betonen, und ich begrüße die von der Kommission unternommenen Anstrengungen, den Schutz der geographischen Angaben in den Rahmen des ACTA miteinzubeziehen. Abschließend möchte ich die Bedeutung der Bestätigung der Kommission hervorheben, dass die Anwendung des ACTA keinen Einfluss auf die Grundrechte und den Datenschutz oder auf die Bemühungen haben wird, welche die EU zurzeit unternimmt, um die Durchführungsmaßnahmen für das Recht des geistigen Eigentums zu harmonisieren.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. (FR) Hätte ich mich nicht entschlossen, die Sitzung nach der beklagenswerten Episode des sozial-eurokratischen Totalitarismus, die wir gerade miterlebt haben, zu boykottieren. hätte ich zugunsten des gemeinsamen Entschließungsantrags der linksgerichteten Fraktionen über das Abkommen zur Produkt- und Marktpiraterie gestimmt. Ich hätte dies getan, nicht weil ich meine politische Überzeugung geändert habe, sondern weil ich glaube, dass dieses Abkommen nicht ausreichend ist, um unsere Industrien vor der Produktpiraterie zu schützen, dass es dabei versagt, die Achtung geographischer Angaben zu garantieren, dass es wenig nützt, solange China, der größte Produktpirat der Welt, nicht miteinbezogen wird, und dass es die Rechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf die „immateriellen“ Eigentumsrechte gefährdet. Ich stimme ebenfalls allen Forderungen nach vorheriger Information, Folgenabschätzungen usw. zu, die in dieser Entschließung formuliert werden. Kurz gesagt, dieses Abkommen ist, wie es jetzt steht, sinnlos und potenziell schädlich. Es sollte nicht einmal verhandelt werden und schon gar nicht, angesichts der darin behandelten Punkte, von der Kommission allein.

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich.(FR) Ich habe gegen den von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und der Europäischen Konservativen und Reformisten eingereichten Entschließungsantrag über das Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie gestimmt, weil dieser Textvorschlag auf keinen Fall ausreichend ist, um individuelle Freiheiten zu schützen. Die Abgeordneten haben regelmäßig viele Bedenken über die Verhandlung dieses internationalen Abkommens geäußert, und bevor dieses Abkommen von den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union definitiv verabschiedet wurde, war es wichtig, eine Reihe von Problemen aufzuzeigen, insbesondere jene, die den Zugang zu Medikamenten, die Verantwortung der Internet-Service Provider und die Durchsuchung von persönlichem Gepäck an Grenzübergängen regeln. Leider konnte der gemeinsame Entschließungsantrag, der von der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament, der Fraktion der Grünen/Europäische Freie Allianz im Europäischen Parlament, der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa sowie der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken – Nordische Grüne Linke vorgeschlagen wurde, für den ich gestimmt habe und der diesen Bedenken Ausdruck verlieh, nicht angenommen werden, da er gerade nicht genügend Stimmen erhielt.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. – Ich bin darüber enttäuscht, dass die von meiner eigenen Fraktion unterstützte Entschließung nicht angenommen wurde. Das Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie kann eine extrem negative Auswirkung auf bürgerliche Freiheiten haben, und die heutige Abstimmung hat nichts dazu beigetragen, diese Ängste abzubauen.

 
  
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  Elisabeth Köstinger (PPE), schriftlich. Ich habe die von der EVP und ECR eingebrachte Resolution zum internationalen ACTA-Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie unterstützt. Die Resolution teilt die Bedenken der EU-Bürgerinnen und Bürger bezüglich des Datenschutzes. Sie lehnt eine three-strikes-Regelung, die als Maßnahme bei Urheberrechtsverletzungen diskutiert wurde, ausdrücklich ab. Darüber hinaus weist die Resolution darauf hin, dass das Abkommen mit dem acquis communautaire, also dem gemeinsamen Rechtsbestand der EU in Einklang zu stehen hat. Produktfälschungen und internationale Copyright-Verletzungen schädigen die europäische Wirtschaft und gefährden somit auch europäische Arbeitsplätze. Dem muss entschieden entgegengewirkt werden.

 
  
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  Edvard Kožušník (ECR), schriftlich. (CS) Ich begrüße die Tatsache, dass die umstrittensten Bestimmungen von der Endfassung dieses internationalen Abkommens beseitigt wurden, wie die Verantwortung Dritter, die vorgeschriebenen Prüfungen der Computerspeicher bei der Grenzüberschreitung und die vorgeschriebene Anwendung der „digitalen Guillotine“. Obwohl ich die Anstrengungen begrüße, die hier gemacht wurden, um einen stärkeren Schutz des Rechts des geistigen Eigentums zu bieten, bin ich nicht davon überzeugt, dass die uns hier präsentierte Form dieses Abkommens hier ganz optimal ist. Ich bin sehr darüber besorgt, dass Länder wie China und Russland nicht zu den Unterzeichnerstaaten gehören. Ich bin darüber besorgt, dass das Abkommen ein größeres Gewicht auf den Schutz der Rechteinhaber und nicht die tatsächlichen Verfasser legt, und zwar im Hinblick darauf, ob das Abkommen wirklich dazu dienen wird, das generelle Recht des geistigen Eigentums und nicht nur die Rechte einer kleinen Gruppe von Rechtspersonen mit Firmensitz in den USA zu schützen.

Meine Befürchtungen werden außerdem umso mehr bestätigt, da es nicht möglich war, geographische Angaben in das Abkommen miteinzubeziehen. Vielleicht ist es nicht notwendig, erneut die Verhandlungsmethode für dieses Abkommen zu besprechen, aber ich glaube, dass eine wie für das ACTA gewählte, nicht-transparente Verhandlungsform nicht noch einmal angewendet werden wird und dass das Parlament in Zukunft über das Verhandlungsverfahren für ähnliche Abkommen und deren Inhalt rechtzeitig informiert werden wird.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich.(IT) das Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) hat die Wirksamkeit der Bestimmungen gestärkt, welche die Exporte der Europäischen Union fördern, und die Personen schützen, die immer öfter weitverbreiteten Verletzungen ihres Rechts des geistigen Eigentums ausgesetzt sind, wenn sie auf dem Weltmarkt tätig sind.

Wie dies wirkungsvoll in dem gemeinsamen Entschließungsantrag betont wird, stellt die Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie weltweit einen zentralen Aspekt der politischen Strategie der Europäischen Union mit dem Ziel dar, in der Lage zu sein, standardmäßige Wettbewerbsbedingungen für alle europäischen Hersteller zu bieten. Ich glaube, dass in diesem wie in anderen Bereichen die Unerlässlichkeit der Zusammenarbeit zwischen Staaten jetzt ganz klar akzeptiert worden ist. Der Schutz des Urheberrechts, von Handelsmarken, Patenten, Mustern und geographischen Angaben ist sicher ein heikler Punkt, weil er grundlegende Menschenrechte betrifft, aber der heutige Antrag stellt einen ernsten Aufruf dar, auf dem richtigen Weg weiter voranzuschreiten. Die Kommission muss sich in der Tat dazu verpflichten, die Einbeziehung wirksamer Methoden zu garantieren, um den Schutz der geographischen Angaben auch wirklich durchsetzen zu können, da dies für Unternehmen und die Beschäftigung europäischer Bürgerinnen und Bürger entscheidend ist.

 
  
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  Constance Le Grip (PPE) , schriftlich.(FR) Ich habe für den von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformisten vorgeschlagenen Entschließungsantrag gestimmt. Diese PPE/ECR-Entschließung unterstreicht, dass die Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie innerhalb der innen- und außenpolitischen Strategie eine Priorität ist und die internationale Zusammenarbeit ein zentrales Element im weltweiten Bestreben ist, dieses Ziel zu erreichen. Durch das Aufgreifen der Anliegen des Europäischen Parlaments und unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger wie die Achtung der Grundrechte, den Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten, die Anerkennung der bedeutenden Rolle eines uneingeschränkten Zugangs zum Internet, die Bedeutung des Schutzes der Rolle der Service Provider und die Wahrung der notwendigen Sicherung des Zugangs zu Medikamenten erhöht der Rechtsakt die Wirksamkeit der bestehenden Bestimmungen. Er zielt darauf ab, einen besseren Schutz vor Verletzungen des Rechts des geistigen Eigentums, der Handelsmarken, Muster und Patente im Interesse der Exporte der Gemeinschaft und der Inhaber dieser Rechte zu bieten. Im Gegensatz zu dem, was von seinen Gegnern gesagt wurde, ist das Abkommen vollkommen mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand vereinbar. Es führt zum Beispiel nicht das Three-strikes-Verfahren ein.

 
  
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  Petru Constantin Luhan (PPE), schriftlich. (RO) Ich habe für den Entschließungsantrag über das Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) gestimmt: 1. es entspricht vollkommen dem gemeinschaftlichen Besitzstand; 2. es wird die Maßnahmen zum Schutz des Rechts des geistigen Eigentums weltweit und zum Schutz vor anderen Territorien wie Asien, Australien, den Pazifikraum usw. positiv beeinflussen; 3. es wird den Wettbewerb auf EU-Ebene und die kulturelle Vielfalt schützen sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe für diese Entschließung über das Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) gestimmt. ACTA befasst sich mit der Durchsetzung des Rechts des geistigen Eigentums auf internationaler Ebene und betrifft kommerzielle Urheberrechtsverletzungen. Es ist dies ein sehr heikler Punkt, bei dem es darum geht, den Rechteinhabern angemessenen Schutz und eine angemessene Gewinnspanne für ihre Investitionen zu bieten, ohne andererseits bürgerliche Freiheiten zu verletzen, den Zugang zu Medikamenten beschränken oder Einzelne für unbedeutende Verletzungen des Urheberrechts zu kriminalisieren. Der geeignete Ort für die Durchführung dieser Einschätzungen ist der Ausschuss für internationalen Handel, wenn er darüber berät, ob dem ACTA die parlamentarische Zustimmung gegeben werden soll.

 
  
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  Jiří Maštálka (GUE/NGL), schriftlich. (CS) Schutz vor Produkt- und Markenpiraterie und der Schutz des Rechts des geistigen Eigentums sind international zweifellos wichtige Elemente. Allerdings ergibt sich aus dem vorgeschlagenen ACTA-Abkommen im Sinne hoher Qualität und eines besonders ausgeglichenen Schutzes der Interessen aller Bürgerinnen und Bürger aller Mitgliedstaaten keine klare Signifikanz. Dieses Abkommen, dessen Erarbeitung lange Zeit in Anspruch genommen hat, ließ im Zuge der Vorbereitung auf verschiedenen Ebenen Transparenz vermissen und ist seinem Kontext nach mehr auf die Interessen einer Gruppe ausgerichtet. Obwohl das Abkommen unter anderem auch eine Stärkung der Überwachung beförderter Waren durch die zuständigen Organe sowie der Ausfuhrregelung oder der von Amts wegen gehaltenen-Verhandlungen feststellt, ergibt sich hier die Frage über den Anwendungsbereich und andere Möglichkeiten, das Abkommen durchzusetzen, da seine Wirksamkeit ohne die angenommene Ratifizierung durch eine große Anzahl wichtiger Länder weltweit sehr fragwürdig scheint.

In Bezug auf die Sicherstellung des Schutzes des geistigen Eigentums kann gesagt werden, dass es weltweit jetzt eine ganze Reihe anerkannter, funktionierender und ausreichend bestätigter Instrumente, Institutionen und Vertragsabkommen gibt, die gegenwärtig den Schutz vor Produkt-und Markenpiraterie gewährleisten. Zugleich sollte für die Versicherung, dass es nicht notwendig ist, den gemeinschaftlichen Besitzstand zu ändern, und zwar für ein Dokument von solcher Bedeutung und Beschaffenheit, die Vorlage einer gründlicheren rechtlichen Analyse notwendig erscheinen.

 
  
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  Marisa Matias (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Ich habe für diesen Entschließungsantrag gestimmt, da er einen wichtigen Schritt im Kampf gegen die Produkt- und Markenpiraterie darstellt, ohne Anliegen wie die Beförderung von Generika in Frage zu stellen und da er die Grundrechte wie das Recht auf den Schutz der Privatsphäre und das Recht auf Datenschutz gewährleistet.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Das Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) wurde hinter dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger und gegen den Widerstand der UNO und ihrer Weltorganisation für Geistiges Eigentum ausgehandelt, welche das einzige Organ ist, das solch ein Abkommen rechtskräftig abschließen kann. Im Fall von ACTA haben einige wenige Länder untereinander die Bestimmungen verhandelt, die im Bereich des Rechts des geistigen Eigentums Gültigkeit annehmen sollen. Diese Zweckentfremdung des Völkerrechts zum Wohle der reichsten Länder und ihrer engsten Verbündeten ist vollkommen untragbar.

Darüber hinaus ist es angesichts der Unsicherheit der möglichen Patentierung lebender Personen und potenzieller Hindernisse für die Verbreitung von Generika von entscheidender Bedeutung, nicht über einen bestimmten Punkt besorgt zu sein oder diesen Punkt zu bedauern, während man akzeptiert, dass wir vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Ich stimme gegen diesen Text.

 
  
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  Nuno Melo (PPE) , schriftlich. (PT) Die Einführung der vorläufigen Version des Handelsabkommens zur Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie am 2. Oktober 2010 nach der Verhandlungsrunde in Tokyo ist von großer Bedeutung. Außerdem muss die Kommission dem Parlament und der Öffentlichkeit den definitiven Text des ACTA-Abkommens zugänglich machen, wie er sich nach dem Treffen zur Verhandlung technischer Aspekte darstellt, das vom 30. November bis 3. Dezember 2010 in Sydney stattfand.

Die Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie ist eine der Hauptprioritäten der internen und internationalen politischen Strategie, und internationale Zusammenarbeit ist für das Erreichen dieses Zieles von fundamentaler Bedeutung. Wir sind uns vollkommen bewusst, dass das ausgehandelte Abkommen das komplexe und multidimensionale Problem der Produkt- und Markenpiraterie nicht lösen wird, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung, um dieses Problem zu beseitigen, das für große Verluste der EU-Wirtschaft und des Bruttonationalprodukts der Mitgliedstaaten verantwortlich ist.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. (LV) Es ist unerlässlich, dass dieses Abkommen so bald wie möglich in Kraft tritt. Jede Verzögerung öffnet dem gemeinen Diebstahl geistigen Eigentums Tür und Tor. Die Kosten für die Hersteller übersteigen jede erdenkliche Summe. Piraterie im Internet ist heute ein höchst aktuelles Problem. Viele Internet-Service Provider und Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sind in ethisch nicht vertretbare Aktivitäten verwickelt. In diesem Zusammenhang müssen wir alle Tätigkeiten regulieren, die mit dem Herunterladen und dem sogenannten Informationsaustausch zu tun haben. Untätigkeit im Hinblick auf die Verhinderung der Produkt- und Markenpiraterie fördert Straffreiheit und erscheint zynisch. Dieser Entschließungsantrag wird von mir nach besten Kräften unterstützt.

 
  
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  Vital Moreira (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe mich bei der Abstimmung über den gemeinsamen Entschließungsantrag über das Handelsabkommen zur Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie, der von der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, der Fraktion der Grünen/Europäische Freie Allianz und der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken – Nordische Grüne Linke Partei vorgeschlagen wurde, der Stimme enthalten, da ich glaube, dass dieser Text viel zu kritisch ist und ausgewogener sein sollte. In der vorgeschlagenen Version gibt es eine klare Andeutung, dass unsere endgültige Haltung in der Ablehnung der Annahme dieses Abkommens bestehen wird. Ich bin überzeugt, dass das Abkommen generell im Sinne der wirtschaftlichen Interessen der Europäischen Union ist, besonders deshalb, weil wir wollen, dass unsere Wirtschaft auf Innovation, Forschung und Entwicklung, oder „intelligentes Wachstum“ aufbaut.

Ich glaube daher, dass der erweiterte Schutz der industriellen Eigentumsrechte, einschließlich Patenten, von wesentlicher Bedeutung für die europäische Wettbewerbsfähigkeit ist. Andererseits denke ich, dass die anfänglichen Bedenken über Generika, den Schutz des Rechts auf Internetzugang und den Schutz geographischer Angaben oder Herkunftsangaben in den Verhandlungen ausreichend zerstreut wurden. Wir dürfen den erzielten Fortschritt nicht ignorieren. Natürlich ist nicht alles zufriedenstellend, aber ein internationales Abkommen muss insgesamt beurteilt werden.

 
  
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  Rareş-Lucian Niculescu (PPE), schriftlich. (RO) Ich habe für den Entschließungsantrag der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)/Europäische Konservative und Reformisten und gegen die anderen gestimmt, weil das internationale ACTA-Abkommen es möglich macht, die Produkt- und Markenpiraterie wirksamer zu bekämpfen, was zu einem besseren Schutz des Urheberrechts führen und dabei helfen wird, die Europäische Industrie zu schützen. Darüber hinaus wird ACTA helfen, Verbraucher vor der Produkt- und Markenpiraterie zu schützen, die auf europäischen Märkten zunehmend anzutreffen ist.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für den Entschließungsantrag der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) über ACTA gestimmt, da ich glaube, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, dieses Abkommen umzusetzen. Das muss rasch, ohne weitere Verzögerungen oder Zeitverschwendung erfolgen, sonst riskieren wir, dass die Verhandlungen in eine Sackgasse geraten, was ein Nachteil für die Hersteller und genauso für die europäischen Verbraucher sein wird.

Europa hat eine Verpflichtung, seine Anstrengungen im Hinblick auf zwei Punkte fortzusetzen. Der erste Punkt ist der, dass geographische Angaben sowohl zivilrechtlich als auch in Zollangelegenheiten verpflichtend geschützt sein müssen, da sie heute Schaden erleiden, der nicht nur die Agrar- und Lebensmittelindustrie betrifft, deren gefälschte Erzeugnisse unfairem Wettbewerb ausgesetzt sind, bei dem in der Regel Namen verwendet werden, die an bekannte europäische Marken erinnern, sondern auch Industrien, die im Design- und Modesektor tätig sind. Der zweite Punkt ist die verpflichtende Notwendigkeit gemeinsamer Regelungen, um die Online-Verkäufe zu kontrollieren. In diesem Sektor hat der Verkauf von Büchern, Filmen, Musik und Millionen von gefälschten Waren zugenommen, was nicht nur den Verbrauchern, sondern auch den europäischen Herstellern Schaden zufügt.

 
  
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  Georgios Papanikolaou (PPE), schriftlich. (EL) Ich habe für den von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und den Europäischen Konservativen und Reformisten vorgeschlagenen Entschließungsantrag über das Handelsabkommen zur Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) gestimmt, da dieses Abkommen Gerechtigkeit und gesunden Wettbewerb sicherstellen soll. Das Abkommen sieht die Einrichtung eines vollständigen internationalen Rahmens vor, um verstärkt gegen die Verletzungen des Rechts des geistigen Eigentums vorgehen zu können. Es fördert den Beitritt anderer Entwicklungsländer zu diesem Abkommen, da die Beteiligung an ACTA nicht beschränkt ist.

Die Verhandlungen über das Abkommen tragen nun den zentralen Sorgen der EU Rechnung, und dazu gehören: die Achtung der Grundrechte und der Privatsphäre; Datenschutz; Achtung der Rolle des frei zugänglichen Internets; der Schutz der Rolle der Service Provider und die Notwendigkeit, den Zugang zu Medikamenten zu sichern und die Volksgesundheit zu schützen.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE) , schriftlich. (PT) Ich bin überzeugt, dass dieser Entschließungsantrag einen wichtigen Schritt in die Richtung bedeutet, die Produkt- und Markenpiraterie zu bekämpfen, während das notwendige Gleichgewicht unterschiedlicher Werten beibehalten wird. Es stellt die freie Meinungsäußerung und Innovation nicht in Frage und garantiert die Grundrechte wie etwa das Recht auf den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz.

Es gibt entgegengesetzte Interessen, die einen Konsens schwierig machen, aber was hier mit einigem Erfolg erreicht wurde, ist ein Abkommen, welches grundsätzlich ein Zusammentreffen gemeinsamer Wünsche darstellt. Die von der Kommission während der Verhandlungen angenommene Transparenz zur Information des Europäischen Parlaments ist zu begrüßen, und ich hoffe, dass es während der kommenden Verhandlungen möglich sein wird, die Unklarheiten und Auslassungen auszuräumen, auf die alle Parteien immer noch hinweisen. Ich glaube, dass das erreichte Abkommen die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie stärken wird und dass ein Instrument für den wirksamen Schutz des Rechts des geistigen Eigentums geschaffen wird und die Grundrechte garantiert werden. Es ist außerdem von wesentlicher Bedeutung, die Achtung der bestehenden Rechte durch repressive Maßnahmen und die Schaffung eines umfassenden internationalen Rahmens zur Unterstützung der beteiligten Vertragsparteien zu gewährleisten.

 
  
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  Miguel Portas (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Entschließungsantrag gestimmt, da er einen wichtigen Schritt bei der Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie darstellt, ohne Punkte wie die Beförderung von Generika in Frage zu stellen. Zudem werden Grundrechte wie das Recht auf den Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleistet.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE) , schriftlich. (PT) Die Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie, die ein globales Phänomen ist, erfordert einen multilateralen Ansatz, der auf der Stärkung der Zusammenarbeit der wichtigsten, weltweit beteiligten Vertragsparteien basiert. Daher bin ich trotz meiner Ansicht, dass das Abkommen das komplexe Problem der Produkt- und Markenpiraterie nicht lösen wird, davon überzeugt, dass es ein Schritt in die richtige Richtung ist.

 
  
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  Crescenzio Rivellini (PPE), schriftlich. (IT) Heute habe ich für die vor Kurzem fertiggestellte Endfassung des internationalen Handelsabkommens zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) gestimmt.

Ziel des neuen multilateralen ACTA-Abkommens zwischen der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten, Australien, Japan, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, Südkorea und der Schweiz ist es, den Schutz des Rechts des geistigen Eigentums zu stärken und zur Bekämpfung der Nachahmung und der Piraterie von Produkten wie etwa bekannten Kleidermarken, Musik und Filmen beizutragen.

Ich bin mir bewusst, dass das ausgehandelte Abkommen das komplexe und multidimensionale Problem der Produkt- und Markenpiraterie nicht lösen wird, aber ich bin überzeugt, dass es ein Schritt in die richtige Richtung ist. Jedenfalls fordere ich die Europäische Kommission auf, zu bestätigen, dass der Text keine Auswirkungen auf grundlegende Freiheiten und die EU-Gesetze hat. Ich möchte auch bemerken, dass das Parlament ein Einspruchsrecht bezüglich internationaler Abkommen hat.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Das Europäische Parlament hat es gerade knapp verfehlt, eine Entschließung anzunehmen, welche die Kommission auffordert, die Auswirkungen des Handelsabkommens zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie klarzumachen und einzuschätzen. Es gab 306 Ja-Stimmen, 322 Nein-Stimmen und 26 Enthaltungen. Die Entschließung wurde von der Fraktion der Grünen (einschließlich der Piratenpartei), den Sozialdemokraten, den Liberalen und der Linken vorgeschlagen. Stattdessen wurde eine alternative Entschließung der Christdemokratischen Fraktion EPP und der Fraktion der Konservativen angenommen. Diese Entschließung begrüßt grundsätzlich, was die Verhandlungsführer bisher getan haben, ohne irgendwelche bestimmte Forderungen an die Kommission zur weiteren Klärung oder Einschätzung zu stellen. Das war eine Niederlage, aber das letzte Wort in dieser Angelegenheit ist noch lange nicht gesprochen. Die Entschließung hat keine formelle Wirkung, sondern drückt nur aus, was das Parlament denkt. Die entscheidende Abstimmung wird (wahrscheinlich) irgendwann zu Beginn des nächsten Jahres erfolgen, wenn das Parlament aufgefordert werden wird, diesem Abkommen seine Zustimmung zu geben. Wenn wir dann eine Abstimmungsniederlage erleben, wird das Abkommen vollkommen aufgegeben werden. Die heutige Abstimmung erinnerte daran, dass wir weiter hart arbeiten müssen, um mehr Information über die Auswirkungen des ACTA zu erhalten, damit das Europäische Parlament in der Schlussabstimmung eine informierte Entscheidung treffen kann.

 
  
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  Marie-Thérèse Sanchez-Schmid (PPE), schriftlich. (FR) Das Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) ist ein Abkommen, das unsere Bürgerinnen und Bürger, unsere Kulturschaffenden, unsere Künstler und unsere Unternehmen schützt, und aus diesem Grund unterstütze ich es. Es hilft in der Tat, die vorhandenen Rechtsbehelfe für den Fall flagranter Verletzungen des Rechts des geistigen Eigentums in den Ländern klarzustellen, die Vertragsparteien dieses Abkommens sind. Die Kommission ist transparent gewesen, ACTA darf nicht über den gemeinschaftlichen Besitzstand hinausgehen, es darf keine der ergriffenen Maßnahmen im Rahmen der europäischen Richtlinien überschreiten, und es darf unter keinen Umständen Grundrechte verletzen. Es wurde außerhalb der traditionellen internationalen Institutionen (der Welthandelsorganisation usw.) vereinbart, weil China und Indien jedes Abkommen ablehnen. Schließlich ist ACTA ein offenes Abkommen und alle jene Staaten, die sich daran freiwillig beteiligen wollen, können sich uns anschließen, damit wir zusammen unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern rechtlichen und auch physischen Schutz vor dem Schaden bieten können, der durch die Produkt- und Markenpiraterie verursacht wird. Ich habe daher für den Entschließungsantrag gestimmt.

 
  
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  Olle Schmidt (ALDE), schriftlich.(SV) Das Europäische Parlament hat seine Meinung über das ACTA-Abkommen bei vielen Gelegenheiten kundgetan. Zum Beispiel habe ich im März 2010 im Hinblick auf den Mangel an öffentlicher Aufmerksamkeit und Transparenz bei den Verhandlungen für den Entschließungsantrag des Parlaments gestimmt und die schriftliche Erklärung des Parlaments bezüglich ACTA unterzeichnet. Damals hatte die Kommission Kritik verdient, wie sie das auch jetzt tut, für den Mangel an Transparenz bei den Verhandlungen gegenüber den Abgeordneten des Parlaments sowie den Bürgerinnen und Bürgern von Europa. Ich denke, so wie die Dinge jetzt stehen, sind die früheren Meinungen des Parlaments angemessen, und ich habe gegen alle Vorschläge in der Entschließung gestimmt. Es ist wichtig, dass das Parlament seine Verantwortung für internationale Abkommen sehr ernst nimmt. Die Kommission verhandelt und unterzeichnet die Abkommen. Das Parlament hat das Recht, während des Verfahrens vollständig und ohne Verzug informiert zu werden, und nachdem die Kommission das Abkommen unterzeichnet hat. hat es das Recht, es anzunehmen oder abzulehnen. Es ist vernünftig, dass das Parlament seine Haltung klarstellt, wie wir es auf viele Weise getan haben, um sicherzustellen, dass die Kommission keine Abkommen aushandelt, die nicht die Unterstützung des Parlaments genießen. Der gemeinsame Entschließungsantrag hat die Kommission dazu verpflichtet, eine Reihe zeitraubender Analysen zu präsentieren, bevor sie das Abkommen unterzeichnen sollte, was die Gefahr beinhalten würde, eine Situation zu schaffen, in der anderen Vertragsparteien Zweifel darüber kommen könnten, ob Europa wirklich eine ernsthafte Vertragspartei ist, mit der man internationale Handelsabkommen abschließen kann. Das würde Europas Chancen verringern, in Zukunft an Verhandlungen über internationale Freihandelsabkommen teilzunehmen.

 
  
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  Bogusław Sonik (PPE), schriftlich.(PL) Ich habe den Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments über das Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) unterstützt, weil ich denke, dass ein Teil des Kampfes gegen die Piraterie darin bestehen muss, gemeinsame Prinzipien für die Durchsetzung des Rechts des geistigen Eigentums zu erarbeiten. Das Problem der Produkt- und Markenpiraterie und der Verwendung geistigen Eigentums anderer Menschen ohne Genehmigung ist immer noch weit verbreitet. Es ist besonders schwierig im Fall von immateriellem Eigentum wie etwa den Urheberrechten über musikalische und literarische Werke und Patente. ACTA wird ein gutes Instrument dafür sein, eine gemeinsame gesetzliche Plattform zu errichten, deren Ziel die Bekämpfung der Nachahmung und der Piraterie sein wird.

 
  
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  Thomas Ulmer (PPE), schriftlich. Zu meiner großen Freude wurde der Bericht der EVP und der ECR angenommen. So hatte das vergiftete demagogische Werk der Gegner keine Chance. Herzlichen Glückwunsch an die Verfasser, unseren Koordinator Daniel Caspary und die gesamte Fraktion, dass wir hier in dieser wichtigen Frage Einigkeit bewiesen haben.

 
  
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  Dominique Vlasto (PPE), schriftlich.(FR) Ich habe für den Entschließungsantrag meiner Fraktion gestimmt, weil die Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie von wesentlicher Bedeutung ist und weltweit durchgeführt werden muss, um wirksam zu sein. Die Produkt- und Markenpiraterie ist eine wachsende, parallele Wirtschaft, die Geldwäsche in großem Umfang möglich macht. Darüber hinaus können unsere Industrien, die im Hinblick auf den Export durch die Unterbewertung des Yuan und die Schwäche des Dollars bereits bestraft werden, nicht noch dazu tolerieren, dass außerhalb der EU hergestellte Nachahmungen auf unfaire Weise mit ihren Erzeugnissen auf dem Binnenmarkt konkurrieren. Dieser weltweit organisierte Diebstahl hat schwerwiegende Konsequenzen für die Kreativität und Innovation und katastrophale Folgen für unsere Arbeitsplätze und die Sicherheit der getäuschten Verbraucher. Unser Entwicklungsmodell, das an sich auf die Wissenswirtschaft fokussiert ist, erfordert auf internationaler Ebene den Schutz des Grundrechts des geistigen Eigentums. Diese Abstimmung öffnet daher den Weg für eine Ratifizierung des Handelsabkommens zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie, was es erleichtern wird, rechtlich Einspruch zu erheben, wo das Recht des geistigen Eigentums in einem der Unterzeichnerstaaten verletzt wurde. Auf diese Weise legen wir die Grundsteine für eine multilaterale Strategie, die das schützen wird, was unsere wirtschaftliche Entwicklung dynamisch macht: unsere Erfindungen, unsere Marken und unsere künstlerischen Arbeiten.

 
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