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Verfahren : 2010/2918(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : O-0132/2010

Eingereichte Texte :

O-0132/2010 (B7-0562/2010)

Aussprachen :

PV 24/11/2010 - 21
CRE 24/11/2010 - 21

Abstimmungen :

Angenommene Texte :


Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 24. November 2010 - Straßburg Ausgabe im ABl.

21. Antidumpingfälle – Stand und Perspektiven (Aussprache)
Video der Beiträge
PV
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt Als nächster Punkt folgt die Aussprache über die mündliche Anfrage an die Kommission über Antidumpingfälle – Stand und Perspektiven von Daniel Caspary, Cristiana Muscardini, Tokia Saïfi, Georgios Papastamkos, Kader Arif, Bernd Lange, Gianluca Susta, Metin Kazak, Niccolò Rinaldi, Marielle De Sarnez, Yannick Jadot, Carl Schlyter, Helmut Scholz, Robert Sturdy, Syed Kamall, Jan Zahradil, im Namen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten), der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament, der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, der Fraktion der Grünen/ Freie Europäische Allianz, der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke und der Europäischen Konservative und Reformisten (O-0132/2010 – B7-0562/2010).

 
  
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  Daniel Caspary, Verfasser. − Herr Präsident, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Antidumping spielt eine wichtige Rolle in dieser Welt. Und uns geht es hier im Europäischen Parlament – ich denke, da kann ich für die allermeisten Mitglieder sprechen – nicht um Protektionismus, sondern um einen sinnvollen Einsatz des Antidumping-Instruments. Wir müssen uns wehren können, wenn Staaten durch staatliche Subventionen Wettbewerbsverzerrungen erreichen. Wir müssen uns wehren können, wenn Unternehmen Dumpingprodukte auf den Markt bringen, das heißt Produkte, billiger auf den Markt bringen, als sie sie produzieren, um andere Wettbewerber aus dem Markt zu drängen und sich dadurch einen illegitimen Vorteil zu verschaffen.

Ich würde gern auf einen Punkt im Besonderen eingehen. Mich würde von der Kommission interessieren: Gibt es Erfahrungen der Kommission und gibt es Rückmeldungen aus dem Europäischen Rat, inwieweit sich ausländische Regierungen in dieses Verfahren einbringen? Gibt es Fälle, in denen Regierungen, in deren Ländern bestimmte Unternehmen beheimatet sind, die versuchen, auf Entscheidungen im Antidumping-Ausschuss Einfluss zu nehmen? Gibt es da Rückmeldungen, gibt es da vielleicht auch schon Einflussnahmen, die dann zu unterschiedlichen Ergebnissen bei Abstimmungen geführt haben? Mich würde das von daher interessieren, weil besorgte Unternehmen auf mich zugekommen sind.

Der zweite Punkt: Ich habe schon mehrfach erlebt, dass Unternehmen auf mich zugekommen sind und gesagt haben: Bitte nehmt Kontakt auf mit der Kommission und verhindert Antidumping-Untersuchungen in bestimmten Fällen. Wenn Ihr einen Antidumping-Zoll verhängt, dann wird das zu negativen Auswirkungen für unser Unternehmen in einem anderen Land, z.B. in Asien, führen. Mich würde interessieren, was ist hier der Eindruck der Kommission? Wie ist der aktuelle Stand? Gibt es solche Fälle?

 
  
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  Vital Moreira, Verfasser.(PT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte den Herrn Kommissar auffordern, die Stellung der Kommission hinsichtlich der handelspolitischen Schutzinstrumente, die Antidumpingmaßnahmen beinhalten, so weit wie möglich zu verdeutlichen. Denn in einer kürzlich gegebenen Mitteilung hat die Kommission geäußert, dass freier Wirtschaftsverkehr abhängig von lauterem Wettbewerb zwischen nationalen und auswärtigen Herstellern ist und hinzugefügt: „Wir schützen die Produktion in der EU vor internationalen Verzerrungen oder Störungen des Handels; zu diesem Zweck greifen wir im Einklang mit den WTO-Regeln auf Handelsschutzinstrumente zurück.“ Das ist alles schön und gut, aber, neben einer guten rechtlichen Grundlage, muss es einen wirksamen und vorhersehbaren Entscheidungsmechanismus geben, damit die Ziele erreichbar sind.

Meine Frage lautet: Ist es möglich, dass der vor Kurzem gemachte Vorschlag des Rates – die Kontrolle der Durchführungsbestimmungen der Kommission durch die Mitgliedstaaten, welche die Handelsschutzmaßnahmen einbezieht –, dem Wunsch nach einer Garantie diese Handelsschutzmaßnahmen zu treffen entspricht? Ich erinnere daran, dass diese Entscheidung durch den Rat Ausnahmen von den allgemeinen Ausschussregeln vorsieht, das bedeutet es besteht die Möglichkeit, Entscheidungsfindungen in dieser Angelegenheit zu erschweren, sogar zu blockieren und letztlich zu politisieren. Hierfür ist die Kommission verantwortlich. Meine zweite Frage betrifft folgendes: In dieser Mitteilung erwähnt die Kommission auch, dass sie das Vorgehen und die Relevanz, wie die Handelsschutzinstrumente zu aktualisieren und zu modernisieren sind, analysieren wird. Meine Sorge ist, dass die Kommission nicht gegen den Vorschlag des Rates bezüglich des Vorgehens bei der Entscheidung zu den Handelsschutzmaßnahmen angehen wird. Kann die Kommission uns eine Garantie liefern, dass, sobald es zur Überprüfung der Maßnahmen kommt, sie sich den Mitgliedstaaten widersetzt, die die Anwendung der Handelsschutzmaßnahmen untergraben und schwächen wollen?

 
  
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  Niccolò Rinaldi, Verfasser.(IT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren, es sind lediglich einige von uns hier heute Abend, um über Antidumping zu sprechen, obwohl es ein Thema ist, über das wir in unseren eigenen Ländern sehr viel sprechen. Ich glaube, es gibt kein Thema im internationalen Handel, welches für Geschäftsleute, Klein- und Mittelbetriebe, Gewerkschaften und Verbraucher wichtiger ist, als Dumping. Der Umgang mit Dumping ist im Grunde eine tägliche Aufgabe für einen Großteil unserer produktiven Wirtschaft.

Die Kommission arbeitet intensiv und erfüllt sicherlich ihre Pflichten hinsichtlich der Antidumpinginitiativen, aber wir verlangen Maßnahmen auf der Grundlage folgender Prinzipien:

Erstens, die Transparenz der Handlungen, vollständige Transparenz der Verfahren, der angewandten Bewertungskriterien und deren Ergebnisse, weiterhin verlangen wir Kommunikationsstrategien, denn die durch die Europäische Kommission getroffenen Maßnahmen können zur Beruhigung unserer Geschäftsleute und Arbeitnehmer dienen.

Zweitens gibt es einen Ermessensspielraum bei Antidumpingverfahren. Das gehört zum gesunden Menschenverstand, manchmal habe ich aber den Eindruck, dass zu viel Ermessen in den getroffenen Entscheidungen liegt.

Drittens, nach dem Vertrag von Lissabon muss das Europäische Parlament besser eingebunden, beteiligt und informiert werden. Mir scheint, dass die Kommission sich schwer damit tut, die Rolle des Parlaments im internationalen Handel anzuerkennen – auch wenn große Anstrengungen unternommen wurden, für die wir dem Herrn Kommissar dankbar sind – und das Parlament ganz sicher auch eine stärkere Stimme bei Antidumping haben muss.

Zum Schluss stellt sich die Frage des Dialogs mit der Gesellschaft. Die Kommission hat wohl abermals noch einiges in dieser Frage zu tun. Das Parlament kann nicht einfach dasitzen und den Akteuren der Gesellschaft zuhören, auch nicht in Angelegenheiten des Antidumping. Auch sollte die Kommission möglicherweise die neuen Anforderungen beachten, der sie durch den Vertrag von Lissabon hinsichtlich der ausschließlichen Zuständigkeit im internationalen Handel unterliegt.

Schließlich ist für uns klar, dass Antidumping ein Teil einer kohärenten Handelsstrategie und einer integrierten Politik sein muss, welche auf den Kriterien der Ehrlichkeit und Offenheit basieren. In diesem Sinne wird Europa erhobenen Hauptes voranschreiten können.

 
  
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  Carl Schlyter, Verfasser.(SV) Herr Präsident, wir können jetzt die Konsequenzen sehen. Es ist eine Schande, dass die Kommission die Gelegenheit zu einer Reform der Handelsschutzinstrumente 2007 nicht ergriffen hat, als wir über das Globale Europa gesprochen haben, welches möglicherweise die ursprüngliche Absicht war. Wenn es zu der Frage des Vertrags von Lissabon kommt und welche Entscheidungsverfahren wir haben sollten, wird vielleicht keines der bestehenden Verfahren genau zu unserer Zielsetzung passen. Wir Grünen haben aber eigentlich kein Problem mit der Frage der Umsetzung, sofern die Regeln klar, transparent und gerecht sind.

Ich möchte betonen, dass, in diesem Zusammenhang, es auch wichtig ist nicht nur die Interessen der Hersteller zu schützen, sondern auch die Interessen der Verbraucher und den eigentlichen Zweck selber zu berücksichtigen, so wie es Herr Caspary gesagt hat, nämlich das Dumping unterhalb der tatsächlichen Kosten zu beenden. Ich möchte diesbezüglich allerdings hervorheben, dass die tatsächlichen Kosten auch Umweltdumping umfassen müssen. Das Erlangen eines wirtschaftlichen Vorteils durch Umgehen von Umweltrechtsvorschriften ist neben dem Wirtschaftsdumping nur eine andere Form Subventionen zu erlangen, aber in Form von Umweltsubvention. Wenn wir das Thema Dumping betrachten, muss es die Möglichkeit geben, dieses zu berücksichtigen.

Wir haben zuvor über Handelspolitik als ein Mittel zur Erreichung anderer Ziele gesprochen. In diesem Fall kann es sogar noch wirkungsvoller sein, Antidumpingmaßnahmen zu nutzen, um beispielsweise CO2 -Emissionen innerhalb des Systems für den Emissionshandel zu verhindern. Im derzeitigen System gibt es eine lange Liste hunderter Wirtschaftszweige, die zehntausende von Unternehmen umfassen, mit vier unterschiedlichen Kriterien wonach ihnen Befreiung vom Emissionshandelssystem gewährt wird oder sie kostenlose Zuteilungen erhalten. In diesem Fall ist es natürlich viel einfacher, Antidumpingverfahren anzuregen, wenn eine europäische Gesellschaft von unlauterem Wettbewerb wegen mangelnder Umweltverantwortung in anderen Ländern betroffen ist.

 
  
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  Helmut Scholz, Verfasser. − Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Kommissar! Bereits in der vorangegangenen Debatte haben wir uns damit beschäftigt, dass die Handelspolitik in einen größeren Kontext eingebettet werden muss, dass es darum geht, internationales Recht zu vereinbaren, zu schützen und dieses auch umzusetzen. Ein Rechtsrahmen, in dem sich die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten dabei bewegen, ist die WTO, auch wenn meine Fraktion von Beginn an deren Unzulänglichkeiten gerade in diesem Zusammenhang kritisiert hat. Mit den von der WTO zugelassenen Antidumping-Instrumenten steht auch die Kommission in der Pflicht, europäische Unternehmen und deren Beschäftigte vor unlauterem Wettbewerb zu schützen. Konkret formuliert, geht es um den Vertrieb unterhalb der Produktionskosten. Wir fordern von Ihnen, dass Sie die Definition der Produktionskosten erweitern und diese multilateral durchsetzen, denn auch Sozialdumping und Umweltdumping – wie Kollegen das bereits unterstrichen haben – senken die Produktionskosten. In unlauterer Art und Weise entsteht so Wettbewerbsdruck auf europäische Unternehmen bis hin zu deren Existenzgefährdung. Es droht eine globale Abwärtsspirale, die wir nicht akzeptieren können und werden.

Vor diesem Hintergrund müssen wir weiter an der Definition objektiver Kriterien für den Einsatz der Instrumente arbeiten, denn außerhalb wie innerhalb der Europäischen Union haftet ihnen derzeit der Ruf der Willkür an. Ein Grund dafür ist das Fehlen einer funktionierenden Appellationsinstanz. Auch innerhalb der EU klagen kleine und mittelständische Unternehmen mitunter darüber, dass ihre Interessen beim Einsatz von Antidumping-Instrumenten weniger berücksichtigt werden als die der größeren Unternehmen. Besonders gilt dies in der globalen Arbeitsteilung für verarbeitende Unternehmen in Europa, die sich fragen, ob die Kommission noch immer die Tragweite ihrer jeweils verhängten Maßnahmen überblickt. Und ich möchte, dass die Kommission diese Fragestellung am konkreten Beispiel des Vorgangs AD 549 angeht, konkret als Stichwort: der europäische Konzern Saint-Gobain. Die Entscheidung der Kommission hinsichtlich dieses Unternehmens mag dieses Unternehmen stützen, gefährdet jedoch aus unserer Sicht viele Arbeitsplätze in den verarbeitenden KMU. Und die Frage an Sie, Herr Kommissar: Wurde das ausreichend geprüft, bestanden ausreichende Einspruchsmöglichkeiten, haben Sie Einspruchsmöglichkeiten erreicht und sind die KMU überhaupt ausreichend informiert, um von den Vorgängen Kenntnis zu haben?

 
  
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  Robert Sturdy, Verfasser. – Herr Präsident, ich möchte dem Herrn Kommissar Folgendes sagen: Seit Beginn des Konjunkturabschwungs hat die Kommission wiederholt versprochen, keine protektionistischen Strategien zu verfolgen, sondern Liberalisierung zu ergreifen, – was sie selber sehr befürwortet haben – Möglichkeiten für europäische Unternehmen zu schaffen und in Europa eine attraktivere Möglichkeit für Investitionen zu gestalten.

Obwohl ich darin übereinstimme, dass Antidumpingmaßnahmen dort angewendet werden müssen wo sie notwendig sind, liegt das Problem darin, ob sie als protektionistische Maßnahme angewendet werden. Die große Anzahl von Antidumpinguntersuchungen derzeit erwecken möglicherweise den Eindruck, dass sie derart Anwendung finden.

In dieser Frage, Herr Kommissar, erlaube ich mir hinsichtlich eines bestimmten Problems mit einem Elektronik-Unternehmen in Belgien anderer Meinung zu sein, über das ich mit Ihnen vor gerade drei oder vier Wochen gesprochen habe. Tatsächlich sind sie zu einer Einigung gelangt und haben es untereinander geklärt, dennoch haben Sie die Antidumping-Rechtsvorschriften gegen dieses bestimmte Unternehmen nicht fallen gelassen. Es handelte sich um ein chinesisches Unternehmen und ein belgisches Elektronikunternehmen. Sie haben es untereinander geklärt und arbeiten derzeit gezielt zusammen daran, Beschäftigungsmöglichkeiten in der Europäischen Union zu schaffen.

Ich werde Ihnen ein weiteres Beispiel nennen. Wir haben eine Sachlage im Vereinigten Königreich – und somit in Europa – in Bezug auf Glasfaser, welche derzeit einem Importzoll (und ich lass mich diesbezüglich berichtigen) von 43,6 % unterliegt. Es handelt sich hierbei um eine nützliches Produkt, das quer über das Vereinigte Königreich und Europa für die Herstellung etlicher Produkte genutzt wird.

Herr Kommissar, lassen Sie mich schließlich daran erinnern, dass nicht Sie es waren, auch nicht Ihr Vorgänger, sondern der Vorgänger Ihres Vorgängers, der für die Antidumping-Rechtsvorschriften bei Düngemitteln gesorgt hat. Im Hinblick auf landwirtschaftliche Erzeugnisse sind wir momentan sehr in Sorge wegen der Produktionskosten, der Versorgung und Sicherheit von Lebensmitteln. Dennoch sind die Kosten für Düngemittel um 173 % gestiegen, weil Sie die Antidumping-Rechtsvorschriften auf den Weg gebracht haben. Warum geschieht das? Wir müssen unsere Märkte öffnen. Ich traue gerade Ihnen zu, den Protektionismus, der quer über Europa besteht, tatsächlich zu beseitigen. Ich freue mich darauf, Ihre Antworten zu hören.

 
  
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  Karel De Gucht, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident, ich bin froh darüber, dass das Europäische Parlament unsere Ansicht teilt, dass die Verteidigung der EU-Produktion, gegen die Verzerrung des internationalen Handels, als ein notwendiger Bestandteil einer offenen und gerechten Handelsstrategie angesehen werden sollte.

Ich teile Ihre Ansicht, dass Entscheidungen zu Handelsschutzinstrumenten weiterhin auf technischen und sachlichen Grundlagen begründet sein müssen, und ich bin davon überzeugt, dass wir eines der wirksamsten und gerechtesten Handelsschutzsysteme auf der Welt haben. Ich bin mir dessen bewusst, dass es in Antidumping- und Antisubventions-Untersuchungen viele verschiedene Interessen gibt und dass einige Beteiligte versuchen, die Entscheidung zu beeinflussen. Trotzdem kann ich bestätigen, dass der Entscheidungsprozess wirksam und transparent ist und auf Tatsachen und umfassender Analyse beruht.

Ich räume ein, dass Dritte vor kurzem versucht haben, unsere Entscheidungsfindungen zu beeinflussen, indem Industrien unter Druck gesetzt wurden oder sogar Mitgliedstaaten und Unternehmen, die in diesen Drittländern geführt werden. Ich missbillige derartige Handlungen mit Nachdruck. In diesem Zusammenhang schafft das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon eine Möglichkeit, gegen dieses Problem vorzugehen.

Ich möchte Ihnen versichern, dass die Zahl der Handelsschutzfälle mittel- und langfristig stabil bleibt. Daher als Antwort für Herrn Sturdy: Nein, sie geht nicht nach oben. Wir konnten jede wesentliche Erhöhung verhindern, die sich aus einer weltweiten Rezession hätte ergeben können, und haben sichergestellt, dass das Antidumpinginstrument nicht für protektionistische Zwecke eingesetzt werden konnte.

Die meisten Statistiken weisen eine geringer bleibende Zahl von Fällen in der EU aus, als in denen unserer Haupthandelspartner. China bleibt im Großen und Ganzen die Hauptquelle des unlauteren Wirtschaftsverkehrs (ungefähr 35 % der durch die EU eingeleiteten Fälle sind gegen China). Ich bin entschlossen, gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen und das beinhaltet Antisubventionsmaßnahmen.

Herr Sturdy hat auch eine Frage hinsichtlich eines aktuellen Falls gestellt, dem sogenannten „Modem-Fall“, welchen die Kommission in der Tat unter drei Aspekten beleuchtet hat: des Dumpings, der Subventionierung und auch der Schutzbestimmungen. Das Dumping und die Subventionierung wurden anhand der Beschwerden des betroffenen Unternehmens untersucht und in Übereinstimmung mit den Grundverordnungen, können Beschwerdeführer ihre Beschwerde zurückziehen. Das EU-Recht schreibt vor, dass, im Fall der Zurückziehung eines Falls die Verfahren beendet werden können, sofern es nicht im Interesse der Gemeinschaft wäre. Wir untersuchen derzeit die Folgen der Zurückziehungen. Es sollte herausgestellt werden, dass die Kommission in der Vergangenheit derartige Zurückziehungen angenommen hat und die Untersuchungen demzufolge ohne Ergreifung von Maßnahmen beendet hat.

Im dritten Fall, der die Schutzbestimmungen betrifft, handelt es sich in der Tat um eine Beschwerde die, durch die in diesem Fall betroffene Regierung initiiert wurde – der belgischen Regierung – dabei handelt es sich um ein etwas anderes Verfahren. Das betroffene Unternehmen (Option NV) hat jetzt die Kommission darüber informiert, dass sie die belgische Regierung aufgefordert hat, das Ersuchen auf Einführung von Schutzbestimmungsmaßnahmen zurückzuziehen, aber die belgische Regierung hat die Kommission bisher nicht informiert, ob sie der Forderung von Option nachkommt. Daher warten wir auf die Entscheidung zur Haltung der belgischen Regierung. Das ist genau das, was in diesem Fall geschehen ist.

Nun geht es mit umfassenderen Themen weiter, Handelsschutzinstrumente gibt es aus gutem Grund. Da es keine internationalen Wettbewerbsregeln und andere Regeln in Verbindung mit ordentlich funktionierenden Märkten gibt, sind Handelsschutzinstrumente die einzig möglichen Mittel unsere Industrie gegen unlauter gehandelte Güter zu schützen. Wir sind darauf bedacht, diese Regeln auf möglichst wirksamen Weise für unsere Industrien zu nutzen. Vorhandene Fristen gewährleisten zügige Maßnahmen für die Industrie und Berechenbarkeit für Exporteure. Ich beabsichtige, unsere Instrumente zum Nutzen aller betroffenen Wirtschaftsbeteiligten wirksam und gerecht zu halten.

Die internationalen Regeln zum Handelsschutz werden bei der Welthandelsorganisation (WTO) neu verhandelt. Der EU Standpunkt dort ist eindeutig: Wir wollen die Wirksamkeit unserer Instrumente behalten und zugleich unsere Geschäfte gegen protektionistische Maßnahmen anderer schützen. Diese WTO-Verhandlungen, wie auch die Änderungen, die der Vertrag von Lissabon mit sich bringt, sind wichtig im Hinblick auf eine Überprüfung der Regeln, die wir möglicherweise durchführen möchten.

Die KMU betreffend sind Handelsschutzinstrumente tatsächliche eine Herausforderung für diese Unternehmen, sowohl hinsichtlich der Kosten, als auch der Komplexität. Es besteht die Notwendigkeit, die verwaltungstechnische Belastung bei Handelsschutzuntersuchungen für die KMU zu reduzieren. Aus diesem Grund habe ich eine Studie in Auftrag gegeben, die die besonderen Schwierigkeiten beleuchten soll, der KMU gegenüberstehen, wenn sie mit Handelsschutzuntersuchungen zu tun haben, und die mögliche Lösungen finden soll, diese Schwierigkeiten zu verringern.

Betrachtet man die institutionellen Aspekte, werden Sie bemerkt haben, dass der Vorschlag zum Komitologieverfahren, welcher von der Kommission im März eingereicht wurde, vorsieht, dass das Parlament bezüglich dieser Verfahren umfassend informiert wird. Die Kommission wird ebenso Informationen bezüglich der vorgeschlagenen Maßnahmen bereitstellen, zu denen die Ausschüsse um eine Stellungnahme ersucht werden. Außerdem wird sie bezüglich der endgültigen Maßnahmen und bezüglich der endgültige Annahme durch die Kommission Informationen bereitstellen. Das Parlament kann jederzeit weitere Information auf Anforderung erhalten.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang bestätigen, dass die Kommission wirklich bereit ist, einen Vorschlag zur Angleichung der Handelsschutzinstrumente an das neue Kontrollsystem von delegierten Rechtsakten und Durchführungsbestimmungen (das ist der sogenannte „angekündigte allgemeine Rechtsakt für den Handel“) vorzulegen. Es gibt jedoch, wie Ihnen bekannt ist, erhebliche Diskussionen zwischen den Institutionen in der ganzen Angelegenheit der Durchführungsbestimmungen. Die Kommission verfolgt die Diskussion und Abwägungen mit Bedacht, anhand von Kontakten mit anderen Institutionen, wann solch ein Vorschlag durch die Kommission angenommen werden sollte. Lassen Sie mich jedoch klarstellen, dass es darum geht, wann der Vorschlag gemacht wird, nicht ob er gemacht wird.-

Es gab auch noch die gezielte Frage von Herrn Moreira zur Komitologie. Ich möchte hier sehr deutlich werden. Ich kann im Vertrag von Lissabon kein Argument erkennen, welches eine Sonderbehandlung der Komitologie hinsichtlich des Wirtschaftsverkehrs rechtfertigt, und wir werden dem nicht zustimmen. Selbstverständlich liegt die Entscheidung in den Händen des Parlaments und des Rates, dennoch kann auch die Kommission hierbei eine Rolle spielen, genau wie letztlich der europäische Gerichtshof. Eine andere Mehrheit einzuführen, darauf läuft es tatsächlich hinaus, um die Kommission in Fragen des Wirtschaftsverkehrs zu überstimmen, ist für uns nicht akzeptabel und ganz sicher auch nicht für mich.

Schließlich haben wir tatsächlich, seit Beginn der Wirtschaftskrise, einen Anstieg der Nutzung von Handelsschutzinstrumenten durch Drittländer beobachtet.

Ich möchte Ihnen versichern, dass wir Maßnahmen des Handelsschutzes durch Drittländer sehr genau verfolgen und erforderlichenfalls Maßnahmen ergreifen. Das beinhaltet eine intensive Überwachung, wirksame Unterstützung betroffener EU-Exporteure und, in der Tat, die Initiierung von Streitbeilegungsverfahren bei der WTO.

In vielen Fällen führen die Aktivitäten der Kommission zu einer Beendigung der Untersuchungen, ohne das Maßnahmen auferlegt wurden. In anderen Fällen hat dieses Eingreifen zu geringeren Maßnahmen geführt, die den betroffenen EU-Exporteuren auferlegt wurden.

Es gab auch eine Frage zu möglichen Arten von Vergeltungsmaßnahmen gegen Drittländer, angesichts von Druck, der auf europäische Unternehmen ausgeübten wurde. Wir haben Petitionen von europäischen Unternehmen in dieser Frage erhalten, aber wir werden, zu deren Schutz, keine Namen nennen. In einem aktuellen Fall, in den China verwickelt ist, beispielsweise, hat China das Streitschlichtungsorgan der WTO angegriffen und das Panel hat uns unterstützt, aber wir haben die Namen der betroffenen Unternehmen nicht veröffentlicht, und ich denke das war auch, um die Unternehmen zu schützen.

Zwei abschließende Fragen bezogen sich darauf, ob wir die Handelsschutzinstrumente überprüfen werden. Das werden wir nicht, denn ich glaube wirklich, dass es nicht erforderlich ist. In den kommenden Jahren wird viel in Sachen Wirtschaftsverkehr getan werden müssen, und ich muss sagen, ich möchte gewisse Diskussionen durch solch einen Überprüfungsprozess nicht erneut anfachen. Ich würde das erst nach der Doha-Verhandlungsrunde in Betracht ziehen.

Ferner wurde auch noch eine besondere Frage von einem Abgeordneten der Grünen gestellt. Herr Schlyter, ich muss sagen, Ihre Frage ist interessant, denn wie Sie wahrscheinlich wissen, werden diese Antidumpingfälle von Unternehmen vorgebracht und auf der Grundlage der Beschwerde eines Unternehmens berücksichtigt. Wenn also ein Unternehmen das Thema zur Sprache bringt, welches Sie bezüglich der CO2 -Emissionen vorgebracht haben, würde die Kommission dieses natürlich untersuchen und sehen, ob in dem Fall Maßnahmen aufzuerlegen wären. Aber das Thema steht sicherlich nicht außerhalb des Argumentationsbereichs, den wir berücksichtigen. Wir berücksichtigen die Argumente, die von den betroffenen Unternehmen vorgebracht werden, wenn also ein Unterhemen dies vorbringen würde, würden wir sicherlich dahingehend untersuchen.

 
  
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  Cristiana Muscardini, im Namen der PPE Fraktion.(IT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren, Antidumping stellt eines der schärfsten Instrumente zur Verteidigung des Anstands im Handels in der Europäischen Union dar, um fairen Wettbewerb am Markt zu erreichen. Es bedarf klarer und durchsetzbarer Regeln innerhalb des neuen Komitolgieverfahrens.

Der Vertrag von Lissabon besagt klar, dass die Kommission für Durchführungsvorschriften verantwortlich ist. Der Rat und das Parlament haben die Macht, die Arbeit der Kommission zu überwachen. Der Kompromiss, der heute geprüft wird, entzieht dem Parlament aber die Rolle, die der Vertrag von Lissabon ihm übertragen hat, und kann daher ein neues Demokratiedefizit innerhalb der Institutionen schaffen.

Wir verstehen den Vorschlag, Antidumpingmaßnahmen unterschiedlich zu behandeln, nicht und lehnen ihn ab. Eine solche Behandlung führt zu Ermessensspielräumen, Politisierung und Rechtsunsicherheit bei Verfahren, die stattdessen zum Ziel haben sollten, berechtigte Interessen von Unternehmen zu schützen, die durch unfaire Wettbewerbspraktiken geschädigt wurden.

In Zeiten schwerer Wirtschaftskrisen wie derzeit, scheint es unvernünftig und selbstzerstörerisch, den Abschluss von Antidumpingverfahren kompliziert und womöglich praxisfern zu machen. Das wäre in der Tat das Ergebnis des derzeitigen Vorschlags, sofern er nicht abgeändert wird.

Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Mitgliedstaaten, wie auch des Rates, denn deren gemeinsames Interesse sollte es sein, mehr Wachstum zu garantieren. Wachstum ist nur möglich, wenn Regeln vorhanden sind, die Marktverzerrungen verhindern, institutionelle Rollen anerkennen und Verfahren beschleunigen.

 
  
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  Mario Pirillo, im Namen der S&D Faktion.(IT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren, in den letzten Jahren hat die Zahl der Antidumpingverfahren, die von der Europäischen Kommission durchgeführt wurden, zugenommen. Das ist ein Zeichen für eine Zunahme unfairer Praktiken, angewandt seitens anderer Ländern gegen europäische Unternehmen. Ungeachtet der Wirtschafts- und Finanzkrise wurden in den vergangenen zwei Jahren von unseren internationalen Partnern etwa 322 protektionistische Maßnahmen angenommen.

Wir glauben an freien, aber fairen internationalen Handel, der auf der Grundlage gemeinsamer, für alle gleicher Regeln beruht. Es ist wichtig, die Wirksamkeit europäischer Instrumente zum Handelsschutz zu gewährleisten, die zum Einsatz kommen sollen, um rechtswidrige Situationen zu korrigieren.

Ich bin sehr besorgt über die Auswirkungen, die die derzeitigen Reformversuche der Komitologie auf die Wirksamkeit dieser Instrumente haben kann. Durch das Zulassen von politischem und diplomatischem Verhandlungsspielraum bei Entscheidungen über die Anwendung von Antidumpingmaßnahmen riskiert man einen fehlgeleiteten Prozess, der stattdessen auf konkreten und objektiven Informationen beruhen sollte.

 
  
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  Jan Zahradil, im Namen der ECR Fraktion. (CS) Herr Präsident, ich möchte auf das zurück kommen, worüber mein Kollege, Herr Sturdy hier gesprochen hat. Antidumping ist ein guter Diener, aber ein schlechter Herr. So wie es europäische Unternehmen und die europäische Wirtschaft im Schutz vor unfairem Wettbewerb und unfairen Handelspraktiken dient, kann es leider im Interesse des Protektionismus missbraucht werden, um die europäischen Märkte für Importe aus Drittländern zu schließen. Ich appelliere daher an die Kommission und an Sie, Herr Kommissar, eine derartige Entwicklung nicht zu erlauben, und an uns selbst, vor Antidumpingmaßnahmen zu warnen, die missbräuchlich, im Interesse von Protektionismus und im Interesse der Abschottung des europäischen Marktes und der europäischen Wirtschaft vom Rest der Welt genutzt werden. Ich bin der Ansicht, dass uns dieses nicht zum Nutzen gereicht und, nach meiner Ansicht, würde eine geschlossene europäische Festung niemandem nutzen. Außerdem bin ich der Ansicht, die Geschichte zeigt immer, dass, sofern Europa offen ist und mit dem Rest der Welt kooperiert, allein daraus ein Nutzen entsteht. Bitte beachten Sie dieses.

 
  
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  Elisabeth Köstinger (PPE). - Herr Präsident! Lohn- und Sozialdumping sind Methoden, die in den Entwicklungs- und Schwellenländern sehr häufig angewandt werden. Das Problem des Antidumping zeigt, wie wichtig es ist, bei der Aushandlung von Freihandelsabkommen mit Drittstaaten vor allem auch Umwelt- und Sozialstandards einzufordern und auch handelspolitische Schutzinstrumente einzusetzen. In allen Produktionssparten dürfen europäische Unternehmen nicht für ihre hohen Qualitätsstandards, die sie natürlich bei den Preisen niederschlagen, benachteiligt werden. Mit großem Bedenken betrachte ich auch in diesem Zusammenhang die Entwicklungen bei den Mercosur-Verhandlungen.

Wir dürfen dem Sozialdumping nicht Tür und Tor öffnen, sondern müssen auch in Handelsabkommen nachhaltige Ansätze integrieren. Im landwirtschaftlichen Bereich ist Dumping ein großes Problem, vor allem wenn selbständige, kleinbäuerliche Strukturen verschwinden und durch landwirtschaftliche Lohnarbeit ersetzt werden.

Dazu möchte ich auf den Initiativbericht zu den Handelsbeziehungen zwischen der EU und Lateinamerika hinweisen. Aus diesem gehen klar die Bedenken des Europäischen Parlaments zu Sozial-, Umwelt- und Produktionsstandards hervor. Ich bedanke mich jedenfalls für diese wichtige Anfrage an die Kommission.

 
  
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  Karel De Gucht, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident, dies wird eine sehr kurze Antwort. Ich muss noch die Frage, die Herr Scholz zum Saint-Gobain Glasfaserfall gestellt hat, beantworten.

Antidumpingzölle können die Versorgung verteuern, auch für KMU. Die Kommission kalkuliert diese möglichen Auswirkungen im Rahmen der Kontrolle des öffentlichen Interesses. KMU können an diesen Verfahren teilnehmen. Wir haben einen KMU-Beratungsdienst, um die Zusammenarbeit zu erleichtern. In diesem Fall aber sind die Auswirkungen gering, da China nur 14 % Marktanteil in der EU hat.

Hinsichtlich der Frage, die Herr Zahradil zur Nutzung der Handelsschutzinstrumente als Protektionsmittel, sowie den Risiken die sich daraus ergeben, gestellt hat, ist der einzige Faktor, der einen Einfluss auf die Zahl der Fälle hat, die Zahl der Beschwerden, die bei der Kommission eingehen und die Qualität der gelieferten Beweise. Die Handelsschutzpolitik der Kommission ist ein System, das auf Regeln basiert, die sich nach den WTO Regeln richten. Wenn eine Beschwerde eingereicht wird und es ausreichend belegbare Beweise gibt, dass Dumping stattfindet, hat die Kommission keine andere Möglichkeit, als ein Verfahren zu eröffnen.

 
  
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  Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)

 
  
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  Jarosław Kalinowski (PPE), schriftlich.(PL) Um die europäische Wirtschaft zu schützen, ist es erforderlich, wirksame Beschränkungen bezüglich des Prozesses einzuführen, der genutzt wird, um Einfluss im Interesse von Produkten zu nehmen, die aus Drittländern stammen. Diese Produkte sind häufig aus Materialien hergestellt, die Substanzen enthalten, die sowohl für die Umwelt als auch für Verbraucher schädlich sind. Ein auffälliges Beispiel sind Kinderspielzeuge – gefährliche Inhaltsstoffe in den Farben oder Plastikteilen können zu Gesundheitsproblemen führen und Verarbeitungsmängel können zu Unfällen führen, die mit Krankenhausaufenthalten enden. Genau dieses, die Verwendung billiger Materialien und die nachlässige Verarbeitung, ermöglichen natürlich die Erzielung niedriger Verkaufspreise und eine Marktüberflutung. Wir müssen die Kontrolle von Produktionen eingeführter Artikel konsequent erhöhen und eine wirksame Umsetzung der Rechtsvorschriften sicherstellen, die die Einführung von Billigprodukten aus Drittländern in den europäischen Markt regeln. Handelsschutzinstrumente müssen wirksam sein und gewährleisten, dass alle unsere Unternehmen fairen Wettbewerbsbedingungen unterliegen.

 
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