16. Abkommen EU/Georgien zur Erleichterung der Visaerteilung - Abkommen EU/Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt - Liberalisierung der Visabestimmungen in Serbien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien - Umsetzung des Abkommens über Visaerleichterungen EU-Russland (Aussprache)
Der Präsident. – Der nächste Tagesordnungspunkt ist die gemeinsame Aussprache über
– die Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zur Erleichterung der Visaerteilung (11324/2010 – C7-0391/2010 – 2010/0106(NLE)) (Berichterstatterin: Nathalie Griesbeck) (A7-0345/2010),
– die Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (15507/2010 – C7-0392/2010 – 2010/0108(NLE)) (Berichterstatterin: Nathalie Griesbeck) (A7-0346/2010),
– die Anfrage zur mündlichen Beantwortung an die Kommission zur Umsetzung des Abkommens über Visaerleichterungen EU-Russland von Kristiina Ojuland im Namen der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (O-0140/2010 – B70568/2010),-
– die Anfrage zur mündlichen Beantwortung an die Kommission zur Umsetzung des Abkommens über Visaerleichterungen EU-Russland von Manfred Weber, Simon Busuttil, Elmar Brok, Alojz Peterle im Namen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (O-0172/2010 – B7-0656/2010),
– die Anfrage zur mündlichen Beantwortung an die Kommission zu Fragen der Liberalisierung der Visabestimmungen in Serbien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien von Simon Busuttil, Manfred Weber, Anna Maria Corazza Bildt, Monika Hohlmeier im Namen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (O0181/2010 – B7-0654/2010).-
Nathalie Griesbeck, Berichterstatterin. – (FR) Herr Präsident! Frau Kommissarin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, heute Abend diese beiden Berichte vorzustellen – Berichte, über Abkommen zwischen der Union und Georgien, die ich gemeinsam erläutern werde. Der erste Bericht betrifft die Erleichterung der Visaerteilung und der zweite die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt.
Zur Erinnerung, das erste Abkommen über Verpflichtungen hinsichtlich der Rückübernahme schafft die Grundlage vollständiger Gegenseitigkeit, die auf Staatsangehörige sowie Einwohner von Drittstaaten angewendet werden soll. Es begründet Verfahren für die Rückübernahme – Anträge, Informationen, angebotene Dokumente, Beweise, Beweismittel, Fristen, Transfermittel, Transport, Transit usw. Dabei unterscheidet es sich vom Rückübernahmeabkommen zwischen der Europäischen Union und Pakistan, an das Sie sich vielleicht erinnern, und das ich vor wenigen Monaten entschieden abgelehnt habe. In diesem Fall möchte ich meine volle Zufriedenheit über dieses Abkommen ausdrücken, weil es in der Tat Menschenrechte achtet und es möglich sein sollte, seine Anwendung zu gewährleisten, denn Georgien ist Unterzeichner der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dies sind, meiner Meinung nach, zwei wesentliche Voraussetzungen für die Zustimmung zu einem solchen Abkommen.
Das zweite Abkommen, das sich auf die Erleichterung der Visaerteilung konzentriert, ermöglicht es georgischen Staatsangehörigen, insbesondere jenen, die reisen, wie Studenten, Journalisten usw., Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt zu erhalten, um leichter in die Europäische Union reisen zu können. Damit werden alle Anforderungen an Belegunterlagen, die zur Unterstützung eines solchen Antrags vorgelegt werden müssen, erheblich vereinfacht.
Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass diese zwei Abkommen offensichtlich Hand in Hand gehen, da auf Grundlage der gemeinsamen Herangehensweise ein Abkommen über die Erleichterung der Visaerteilung grundsätzlich nur abgeschlossen werden kann, wenn ein Rückübernahmeabkommen existiert.
Deswegen müssen zwei wichtige Punkte angesprochen werden. Wir haben hier eine wesentliche Phase der Stärkung der Beziehungen zwischen der Union und Georgien, das in den vergangenen Jahren einen klaren Wunsch nach engeren Beziehungen zu uns geäußert hat. Diese Abkommen sind ein erster Schritt hinsichtlich privilegierter Beziehungen – ein starkes Signal seitens der Union an Georgien.
Natürlich sind diese Abkommen auch auf regionaler Ebene von Interesse. Sie werden zu den Bemühungen der Union beitragen, auch die Zusammenarbeit mit anderen Ländern in der Region des Südkaukasus zu stärken. Ich bin, wie wir alle, davon überzeugt, dass Georgien auf diesem Weg auch ermutigt wird, alle notwendigen Reformen umzusetzen, an deren Notwendigkeit auf den Gebieten von Freiheit, Sicherheit und Justiz uns der Präsident erst vor wenigen Tagen erinnert hat. So können wir vielleicht noch effektiver gemeinsam gegen illegale Einwanderung kämpfen und, kurz gesagt, die Entwicklung von Demokratie fördern.
Meine Damen und Herren! Ich fordere Sie deswegen auf, diesen beiden mit Georgien abgeschlossenen Abkommen zuzustimmen. Abschließend möchte ich Sie, Frau Kommissarin, jedoch daran erinnern, dass Sie, obwohl wir sehr gut zusammenarbeiten, vor einigen Monaten, als wir das Rückübernahmeabkommen mit Pakistan diskutierten, feierlich erklärt haben, dass Sie sich verpflichten, aktuelle Rückübernahmeabkommen zu prüfen und dem Parlament regelmäßig über diese Abkommen – sowohl über jene, die bereits abgeschlossen wurden, als auch jene, die noch verhandelt werden – zu berichten. Ich möchte Sie erneut dazu auffordern, ob feierlich oder auf andere Weise, vor diesem Parlament zu bestätigen, dass wir also nicht beiseite geschoben, zu wenig beteiligt oder schlecht informiert werden, was die Aufnahme und den Fortschritt von Verhandlungen über Abkommen seit Ihrer Erklärung betrifft. Ich halte dies für entscheidend, wenn wir in Übereinstimmung mit unseren Werten gemeinsam effizient vorankommen möchten.
Kristiina Ojuland, Verfasserin. – Herr Präsident! Ich muss sagen, dass ich sehr glücklich bin, dass heute diese Aussprache über das Abkommen zur Befreiung von der Visumpflicht zwischen der EU und Russland in diesem Parlament stattfindet, denn die Frage steht nun schon so lange auf der gemeinsamen politischen Agenda der EU und der Russischen Föderation.
Ich begrüße jeden politischen Fortschritt, der in dieser Hinsicht bei dem Gipfel vergangene Woche erreicht worden ist. Gegenüber der Art und Weise der Umsetzung bleibe ich jedoch wachsam.
Hinsichtlich der Anfrage an die Kommission zur Umsetzung des Abkommens über Visaerleichterungen EU-Russland, die ich im Namen der ALDE-Fraktion eingereicht habe, möchte ich erfahren, welcher Fortschritt bisher erzielt wurde und ob wir im Moment einen Durchbruch bei der Bewältigung technischer Fragen, wie den Anforderungen an Bürgerinnen und Bürger der EU, sich innerhalb von drei Tagen bei den Behörden zu melden, wenn sie sich in einem Privatquartier in Russland aufhalten, erwarten können.
Ich unterstütze völlig das beabsichtigte Abkommen zur Befreiung von der Visumpflicht als eine Maßnahme, um russischen Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, unter minimalen Formalitäten in die EU zu reisen, aber ich würde von der russischen Seite erwarten, dieselbe Haltung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union einzunehmen.
Ein weiteres Anliegen, das angesprochen werden muss, ist die Sicherheit der Außengrenzen der Russischen Föderation, insbesondere unter Beachtung der illegalen Einwanderungsströme aus dem Süden und von anderswo. Die russische Seite sollte volle Kontrolle über ihre Grenzen gewährleisten, ebenso muss die Europäische Union sorgfältige Grenzkontrollen ausüben. Das zukünftige Abkommen zur Befreiung von der Visumpflicht muss jedwede zusätzliche Bedrohung für die Europäische Union ausschließen.
Frau Kommissarin! Ich freue mich sehr auf Ihre Antwort.
Manfred Weber, Verfasser. − Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die EVP-Fraktion möchte diese heutige Aussprache auch dazu nutzen, einen generellen Blick auf die Visapolitik der Europäischen Union zu werfen.
Zunächst ist es wichtig zu unterstreichen, sich bewusst zu machen, welch großen Wert diese Visapolitik für die Europäische Union hat. Weil wir ein gemeinsames Europa, ein gemeinsamer Raum für die Menschen sind, können wir gemeinsame Visapolitik gestalten. Die Visapolitik ist deswegen auch ein Zeichen für die europäische Einheit – ein sehr erfolgreiches Zeichen der europäischen Einheit –, und gerade in Krisenzeiten ist es gut, darauf hinzuweisen.
Zweitens: Bei der Liberalisierung fordern wir klare Spielregeln. Die technischen Standards, die einzuhalten sind – an der Außengrenze, bei der Erteilung von Ausweisen, von Pässen –, sind klar geregelt. Es darf keine politischen Rabatte bei der Einhaltung dieser Standards geben. Wir haben im Jahr 2010 auf dem Balkan erlebt, dass zunächst die technischen Standards im Mittelpunkt standen, aber dann immer stärker politische Argumente dazukamen. Bei der Liberalisierung könne man da doch jetzt bei diesem Land nicht Schluss machen, man müsse doch den gesamten Raum sehen. Für uns ist es im Einzelfall immer schwierig abzuwägen, ja! Aber im Mittelpunkt muss der technische Standard stehen, müssen die Kriterien stehen. Ich stärke da auch unserer Kommissarin den Rücken, damit diese Standards, die wir dort einfordern, auch wirklich umgesetzt werden. Das ist eine wichtige Aufgabe der Kommission, weil nur so unsere Visapolitik auch bei den Bürgern Akzeptanz findet.
Als Drittes will ich ansprechen, dass wir es begrüßen, dass im letzten Europäischen Rat Justiz und Inneres besprochen wurde, für einzelne Staaten auch ein schnelles Aushebeln, eine schnelle Rücknahme der Visabefreiung zu ermöglichen, wenn die Standards nicht umgesetzt werden. Wir haben am Beispiel Serbiens erlebt, dass es zu einem großen Zuzug von Asylbewerbern kam.
Ich komme zum letzten Punkt. Mittelfristig – wenn wir über die Ukraine reden, wenn wir über Russland reden – sind wir als Fraktion sehr skeptisch, wenn es darum geht, die Türen schnell aufzumachen, weil wir eben im Fall Serbien gesehen haben, dass es auch negative Effekte geben wird. Deswegen sollten wir sehr sorgsam mit der Visapolitik umgehen.
Cecilia Malmström, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich werde auf alle Fragen eingehen. Vielen Dank, dass Sie diese sehr wichtige Aussprache auf die Tagesordnung gesetzt haben.
Zu Beginn möchte ich Frau Griesbeck für ihre Unterstützung und ihre Arbeit im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres an dem Abkommen EU-Georgien mit der Annahme einer befürwortenden Stellungnahme danken. In Folge der Krise in Georgien im Sommer 2008, wurde bei einer außerordentlichen Sitzung des Rates der Europäischen Union entschieden, die Beziehungen mit Georgien auch mit Maßnahmen zur Visaerleichterung zu verstärken.
Wie Sie erwähnen, Frau Griesbeck, ist es übliche EU-Politik, dass Abkommen über Visaerleichterungen einem Drittland nicht ohne ein Rückübernahmeabkommen angeboten werden können. Deswegen hat der Beschluss des Europäischen Rates vorausgesetzt, dass beide parallel verhandelt und abgeschlossen werden sollten.
Ich bin Frau Griesbeck sehr dankbar, dass Sie auch den wichtigen Fortschritt der Beziehungen zwischen Georgien und der EU erwähnt hat, den diese beiden Abkommen darstellen. Das Abkommen entspricht größtenteils dem üblichen Rückübernahmeabkommen der EU, das alle Staatsangehörige sowie Staatsangehörige von Drittländern umfasst und auch, wie bereits gesagt wurde, die Achtung von Menschenrechten durch eine Unwirksamkeitsklausel und einen Artikel über Datenschutz gewährleistet.
Das Abkommen sorgt auch für die Schaffung eines gemeinsamen Rückübernahmeausschusses, dessen Aufgabe in der Kontrolle der Umsetzung des Abkommens besteht. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung reibungsloserer Mobilität zwischen den Bürgerinnen und Bürgern von Georgien und der Europäischen Union.
Georgien hat bereits auf die Visumpflicht für Bürgerinnen und Bürger der EU verzichtet und dieses Abkommen wird die Mobilität für georgische Bürgerinnen und Bürger erleichtern. Das Abkommen wird es in der Tat leichter, billiger und schneller für georgische Bürgerinnen und Bürger – über 60.000 pro Jahr – machen, ein Schengen-Visum zu erhalten.
Es wird weitere konkrete Vorteile mit sich bringen: Eine 10-Tages-Frist wird für die Bearbeitung von Anträgen festgelegt und die Visagebühr wird von 60 Euro auf 35 Euro reduziert werden. Es wird bestimmte Kategorien von Antragstellern geben, die keine Gebühren zahlen müssen: Studenten, Journalisten, Kinder, Rentner, Behinderte usw. Sie können auch von vereinfachten Anforderungen an Belegunterlagen und einem Mehrfachvisum profitieren, wenn sie reisen müssen. Darüber hinaus werden Inhaber von Diplomatenpässen gänzlich von Visumpflichten befreit, was die offiziellen Kontakte zwischen der EU und Georgien weiter stärken wird.
Frau Griesbeck erwähnte die Prüfung. Die ist etwas aufgeschoben worden, aber ich werde sie Anfang nächsten Jahres – ich hoffe, spätestens im Februar – vorstellen. Es wird mir ein Vergnügen sein, sie mit dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten und dem Parlament zu besprechen. Sie haben sich auch auf das Programm für Pakistan bezogen. Dieses ist erst seit 13 Tagen einsatzfähig, es ist also etwas früh für eine Prüfung, aber wir werden Sie natürlich gern informieren.
Hinsichtlich der von Frau Ojuland bezüglich des Abkommens über Visaerleichterungen zwischen der EU und Russland gestellten Frage: dieses ist seit dem 1. Januar 2007 in Kraft. Es gehört zu den acht Abkommen zur Visaerleichterung, die wir abgeschlossen haben. Zu den besonders wichtigen Elementen gehört, dass es auf der Grundlage der Gegenseitigkeit auch für Bürgerinnen und Bürger der EU gilt, da diese derzeit einer Visumpflicht für Reisen nach Russland unterliegen.
Es ist auch in quantitativer Hinsicht ein wichtiges Abkommen. Gemäß den von Russland zur Verfügung gestellten Statistiken, wurden im Jahr 2008 über 1,5 Millionen Visa an Bürgerinnen und Bürger der EU ausgestellt, und in demselben Jahr stellten Konsulate der Mitgliedstaaten 3,5 Millionen Visa an russische Bürgerinnen und Bürger aus. Dies ist mehr als ein Viertel aller weltweit ausgestellten Schengen-Visa.
Alle Bürgerinnen und Bürger der EU und von Russland profitieren von der allgemeinen Vereinfachung durch dieses Erleichterungsabkommen, wie etwa von einer auf 35 Euro reduzierten Gebühr. Bestimmte Kategorien sind gemäß spezifischer Erleichterung befreit; es gibt eine Aufhebung der Visumpflicht und auch ein Mehrfachvisum.-
Die Kommission hat diese Erleichterung geprüft und befunden, dass sie recht gut funktioniert. Es gibt jedoch einige Unzulänglichkeiten, auf die verwiesen wurde. Um sich mit diesen zu befassen, haben wir vor einem Monat eine Empfehlung für Richtlinien zur erneuten Verhandlung der Visaerleichterung mit Russland angenommen. Dies bezieht sich gänzlich auf weitere Erleichterungen mit Hinblick auf Belegunterlagen und die Länge des Visumantragsverfahrens, die Erweiterung der Bestimmungen für die Ausstellung von Mehrfachvisa und einer Aufhebung der Visumpflicht für eine Reihe genau definierter Kategorien von Antragstellern.---
Hinsichtlich der spezifischen Frage der Umsetzung von Artikel 10 des Abkommens über Visaerleichterungen, das die Vereinfachung des Registrierungsverfahrens enthält, haben wir in unserer Bewertung angemerkt, dass Russland einige Vereinfachungen angenommen hat. Es ist nun beispielsweise möglich, sich per Post zu registrieren. Die Registrierungsgebühr wird bis zum nächsten Jahr abgeschafft, aber einige der anderen Maßnahmen, wie die Übersetzung der Registrierungen in die englische Sprache und die Möglichkeit, sich online zu registrieren, haben sich noch nicht verwirklicht. Wir besprechen die Frage mit unseren russischen Ansprechpartnern und in verschiedenen Foren, und wir hoffen, dass dies sehr bald stattfinden wird.
Hinsichtlich der anderen Länder der Östlichen Partnerschaft gab es auch andere Schritte. Dies gehörte auch zu Ihrer Frage. Wir haben seit dem 1. Januar 2008 Visaerleichterung mit der Republik Moldau und der Ukraine, aber wir verhandeln auch diese Abkommen erneut.
Hinsichtlich Belarus wurden von der Kommission vor einem Monat Entwürfe für Richtlinien zur Verhandlung von Visaerleichterungen angenommen. Darüber hinaus werden wir Mehrfachvisa mit einer langen Gültigkeit für Bona-fide-Reisende empfehlen sowie Fristen für die Bearbeitung von Visumanträgen und mögliche Befreiungen von Visumpflichten für Inhaber von Diplomatenpässen festlegen.-
Wir werden auch Entwürfe für Verhandlungsrichtlinien für ein Abkommen zur Visaerleichterung mit Aserbaidschan und Armenien nächstes Jahr annehmen.
Hinsichtlich der korrekten Umsetzung des Programms zur Liberalisierung der Visumvergabe, auf das sich Herr Weber bezog, und zwar jenes, das für Serbien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien anwendbar ist, hat der Rat, wie auch bereits gesagt wurde, 2009 entschieden, eine Aufhebung der Visumpflicht für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien zu gewähren. Die Entscheidung fiel in Folge intensiver Dialoge und wesentlichem Fortschritt dieser Länder im Bereich der Hauptfragen, die von den Gesprächen über die Liberalisierung der Visumvergabe abgedeckt wurden. Die Gespräche haben sich bei der Umsetzung vieler wichtiger Reformen als effektiv herausgestellt, aber die Aufhebung der Visumpflicht geht, wie bereits gesagt wurde, mit Verantwortung einher und die betroffenen Länder sollten angemessene Maßnahmen treffen, um dafür zu sorgen, dass die Befreiung von der Visumpflicht nicht missbraucht wird.-
Einige Mitgliedstaaten haben eine Zunahme an Asylanträgen aus diesen Ländern – insbesondere aus Serbien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien – festgestellt. Diese müssen individuell gemäß unseren Rechtsvorschriften bewertet werden. Wir haben eine Reihe von Schritten unternommen, um die Situation zu verbessern: Wir hatten hochrangige Sitzungen mit den Innenministern zu zwei Fragen und es gab einen hochrangigen Besuch in zwei Hauptstädten durch den belgischen Ratsvorsitz und der Kommission.-
Die Behörden dieser beiden Länder haben einige Schritte unternommen. Es gab neue Informationskampagnen, die zur Information der Bürgerinnen und Bürger organisiert wurden. Es gibt Vorschriften für die Grenzpolizei, verstärkte Kontrollen von aus dem Land ausreisenden Personen durchzuführen und Reisende über die Risiken unbegründeter Asylanträge zu informieren.
Als wir in diesem Herbst die Befreiung von der Visumpflicht für Bürgerinnen und Bürger aus Albanien und Bosnien und Herzegowina vorschlugen, verpflichteten sich beide Länder, Informationskampagnen für ihre Bürgerinnen und Bürger über die Rechte und Pflichten, die aus der Befreiung von der Visumpflicht hervorgehen, einzurichten und dies wurde getan. Es sind sehr ehrgeizige Kampagnen. Zusätzlich hat sich die Kommission nach Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat verpflichtet, die Kontrolle der Situation nach der Liberalisierung der Visumvergabe für alle Staaten des westlichen Balkans zu intensivieren.
Dies wird zwei Teile haben. Einerseits werden wir weiterhin die nachhaltige Umsetzung von Reformen durch die betroffenen Länder durch den Stabilisierungs- und Assoziierungspakt bewerten – insbesondere auf den Gebieten Justiz, Freiheit und Sicherheit. Andererseits werden wir auch, als Präventionsmechanismus, gegen neue Situationen großer Zuwanderung von Personen aus der Region auftreten. Die Sammlung der notwendigen operationellen Informationen, die bei der Prävention dieser Situation helfen könnten, wurde bereits Anfang diesen Jahres durchgeführt, und wir werden die aktive Beteiligung von Frontex, Europol, Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen und dem Sekretariat des Übereinkommens über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa – mit Unterstützung der kommenden Ratsvorsitze von Ungarn und Polen – haben.
Die gesamten ausgetauschten und gesammelten Informationen werden den Mitgliedstaaten der EU und, natürlich, gegebenenfalls den Ländern des westlichen Balkans mitgeteilt. Solche Informationen werden auch in die Bewertung der Kommission, die im ersten Semester des nächsten Jahres über die Überwachung nach der Liberalisierung der Visumvergabe durchgeführt wird, aufgenommen werden. Ich bin der Ansicht, dass diese Maßnahmen zur Vermeidung von Missbrauch der Aufhebung der Visumpflicht beitragen sollten, und ich bin zuversichtlich, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen den Herkunftsländern und den Zielländern in der EU mit Unterstützung durch die Kommission eine effektive Reaktion darstellt. Wir werden dem Europäischen Parlament und dem Rat natürlich weiterhin regelmäßig, erstmals im Juni 2011, über die Ergebnisse dieses Kontrollmechanismus berichten.-
Krzysztof Lisek, Berichterstatter der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten. – (PL) Herr Präsident! Als ständiger Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Georgien sowie als Berichterstatter für die Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zu Frau Griesbecks Berichten, möchte ich einige Worte über diese beiden Abkommen – das Rückübernahmeabkommen und das Abkommen über Visaerleichterung zwischen der Europäischen Union und Georgien – sagen. Ich fühle mich verpflichtet zu sagen, dass diese Abkommen vom Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten mit überwältigender Stimmmehrheit angenommen wurden.
Ich möchte hinzufügen, dass wir in der letzten Legislaturperiode hier in Straßburg eine Rede von Präsident Saakaschwili gehört haben, eine Rede, die sogar in den Augen derer, die sich nicht für seine Fans halten würden, als sachlich, ausgewogen und vernünftig beschrieben wurde. Präsident Saakaschwili hat in seiner Rede nicht nur die Abkehr von der Anwendung von Gewalt und den Willen, mit Russland Gespräche über schwierige Fragen zu führen, erklärt, sondern auch, dass das Hauptziel der Außenpolitik von Georgien natürlich in europäischer Integration und einer NATO-Mitgliedschaft bestehe.
Meiner Meinung nach müssen wir uns daran erinnern, dass Georgien und die Georgier heute das proeuropäischste Land und die proeuropäischste Nation der Länder aus dem Östlichen Partnerschaftsprogramm sind, obwohl wir natürlich nicht über Fristen sprechen dürfen, denn Gespräche über Fristen heute wären ein sicheres Zeichen von Wahnsinn. Die Europäische Union sollte positiv und sachlich auf die Ambitionen der Georgier reagieren. Wir sollten offen für eine Zusammenarbeit mit Georgien sein.
Diese Abkommen, über die wir heute sprechen, sind natürlich keine Revolution, aber wir betrachten sie alle als einen Schritt in die richtige Richtung. Wesentlich ist es, sie möglichst bald umzusetzen, denn meiner Meinung nach wäre es falsch, wenn es für Menschen, die in Abchasien oder Südossetien, also in Regionen leben, die sich von Georgien losgesagt haben und deren Bewohner russische Pässe haben, heute hinsichtlich Visa leichter wäre, als für Menschen, die in Georgien leben.
Monica Luisa Macovei, im Namen der PPE-Fraktion. – Herr Präsident! Die EVP-Fraktion befürwortet die zwei Vorschläge zu Abkommen zwischen der EU und Georgien: das Rücknahmeabkommen und das Visaerleichterungsabkommen. Ich möchte mich auf das letztere, das Visaerleichterungsabkommen, beziehen.
Es erleichtert die Visumanträge für Georgier. Die Mitgliedstaaten werden gleichmäßige und vereinfachte Verfahren anwenden. Ein Visum wird 35 Euro – weniger als bisher – kosten und einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen alle sechs Monate erlauben. Visumanträge werden innerhalb von 10 Tagen oder für einige Kategorien innerhalb von drei Tagen – oder in Notfällen sogar weniger – bearbeitet. Bei Diplomatenpässen wird kein Visum verlangt.
Freizügigkeit ist ein Weg, um Demokratie zu erlernen und sie in Realität zu sehen. Der direkte Kontakt zwischen Menschen bedeutet ein Austausch von Werten und Realitäten. Er schafft vertrauen. Deswegen hoffe ich, dass mehr Bürgerinnen und Bürger der EU nach Georgien und mehr Georgier in die Europäische Union reisen werden.
Kinga Göncz, im Namen der S&D-Fraktion. – (HU) Herr Präsident! Wir möchten Kommissarin Malmström für die von ihr zur Verfügung gestellten Informationen danken. Visumpolitik ist ein sehr wichtiges Mittel in unseren Händen, da sie Kontakte zwischen Menschen erleichtert und die betroffenen Länder näher an die Europäische Union heranbringen kann. Unter diesem Gesichtspunkt ist das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Georgien sehr wichtig. Ich möchte einige Worte über die Liberalisierung der Visumvergabe in den Ländern des westlichen Balkans, hauptsächlich über Probleme, die in Zusammenhang mit Serbien und Mazedonien auftraten, sagen. Wir haben dieses Abkommen mit überwältigender Mehrheit im Parlament unterstützt und wir halten es aus den zuvor genannten Gründen für sehr wichtig.
Diese Länder haben ernsthafte Bemühungen unternommen, um die Erwartungen zu erfüllen, obwohl wir oft erleben, dass ihre politische Leben geteilt sind. Wir haben Zusammenarbeit in diesen Ländern auf diesem Gebiet erlebt. Es ist zufriedenstellend, dass die Anzahl von Menschen, die in die Europäische Union reisen, zugenommen hat. Wir haben den Eindruck, dass die Probleme in Serbien und Mazedonien zum großen Teil am Menschenhandel liegen, und dass dies bestimmt eine kleinere Anzahl von Menschen betrifft, auch wenn er ernste Probleme verursacht. Ich bin davon überzeugt, dass wir gemeinsam die Verantwortung tragen. Wir tragen eine gemeinsame Verantwortung, dafür zu sorgen, dass auch diese Länder alles in ihrer Macht stehende tun, um sowohl ihre Bürgerinnen und Bürger zu informieren, als auch entschieden zu handeln. Serbien hat dies übrigens schnell und effizient getan.
Ich bin jedoch davon überzeugt, dass unsere eigene Verantwortung dabei auch recht erheblich ist. Die Kommission hat die Verantwortung, diese Länder beim Kampf gegen den Menschenhandel zu unterstützen und Informationen zu liefern, die Ereignisse auf diesem Gebiet zu beobachten und die Effektivität dieses ansonsten sehr wichtigen Mittels zu steigern, das wir in Zukunft weiterhin sowohl in Verbindung mit den Ländern des westlichen Balkans als auch mit anderen Ländern verwenden wollen. Weiterhin erlauben Sie mir kurz zu sagen, dass wir uns sehr freuen, dass, zwar etwas später und mit einer einjährigen Verzögerung, Albanien und Bosnien und Herzegowina dieses Jahr der Gruppe der visumbefreiten Länder beitreten werden.
Sarah Ludford, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich stimme Herrn Weber der EVP zu, dass die Visumpolitik der EU extrem wertvoll ist und dass technische Normen und Bedingungen zur Erleichterung und Befreiung von der Visumpflicht erfüllt werden müssen.
Ich glaube jedoch nicht, dass im Fall der Befreiung von der Visumpflicht im Balkan politische Erwägungen diese technischen Normen außer Kraft gesetzt haben. Die Kommission hat sehr hart daran gearbeitet, dass Dokumentenintegrität, Rechtsdurchsetzung und Grenzkontrollen auf den neuesten Stand gebracht wurden. Wir würden unseren eigenen Standpunkt entwerten, wenn wir angenommen hätten, dass die technischen Standards nicht eingehalten worden wären, da wir für die Befreiung von der Visumpflicht gestimmt haben.
Natürlich bereitet es Sorgen, wenn Zugeständnisse missbraucht werden, aber die Reaktion muss maßvoll und angemessen sein. Die betroffenen Länder tragen – wie Kommissarin Malmström sagte – Verantwortung und sie müssen daran erinnert werden. Die Kommissarin hat uns erklärt, dass es recht intensive Arbeit mit hochrangigen Sitzungen mit Innenministern, Besuchen in Hauptstädten, Ermutigungen für die Durchführung von Informationskampagnen gab – und es gibt ein spezifisches Engagement seitens Bosniens und Herzegowinas sowie Albaniens, ihre Bürgerinnen und Bürger zu informieren. Wenn es Probleme mit einem Abkommen zur Befreiung von der Visumpflicht gibt, untergräbt es natürlich die anderen Abkommen. Es gibt also eine gewisse Verpflichtung zur Verantwortung und Solidarität und für alle Bürgerinnen und Bürger, dass sie sich bewusst sind, dass sie die Chancen anderer Völker auf freies Reisen schädigen könnten.
Ich selbst bin beruhigt – und ich denke, meine Fraktion wird es auch sein – dass die Kommission ihre Kontrolle der Achtung der Bedingungen des Abkommens intensivieren und durch enge Zusammenarbeit mit unseren Partnern einen Mechanismus zur Kennzeichnung von Problemen haben wird. Ich hoffe, dass alle Fraktionen dies beruhigend und angemessen finden werden. Wie meine Nachbarin Frau Macovei von der EVP sagte, schaffen direkte Kontakte zwischen Menschen Vertrauen. Darin liegt die Quintessenz. Deswegen unterstützen wir Visaerleichterungen und die Befreiung von der Visumpflicht.--
Es gab eine breit angelegte fraktionsübergreifende Unterstützung im Parlament für diesen Vorschlag, weil er auf unserer Erfahrung und unseren Werten in der EU basiert. Lassen Sie uns also nicht überreagieren. Es gab Probleme, aber die Kommission arbeitet daran. Sorgen wir dafür, dass wir weder das Asylrecht noch die Abkommen zur Befreiung von der Visumpflicht untergraben.
Tatjana Ždanoka, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Unsere Fraktion unterstützt das Abkommen über Visaerleichterungen zwischen der EU und Georgien.
Wir haben jedoch einige Vorbehalte bezüglich des Rückübernahmeabkommens. Wir haben im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres dagegen gestimmt und eine schriftliche Minderheitenansicht vorgelegt, weil das Abkommen zahlreiche Zweideutigkeiten enthält, die im Gemischten Rückübernahmeausschuss geklärt werden können. Es enthält keine strengen Vorkehrungen hinsichtlich der Verletzung von Grundrechten und der Gewährleistung hoher Standards für die Aufnahme, die in Georgien mangelhaft sind. Es zielt darauf ab, die Menschen in ein Land zurückzubringen, in dem sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt weit verbreitet ist und Misshandlung durch die Polizei toleriert wird. Es gilt auch für die ehemaligen Bewohner von Abchasien und Südossetien, die tatsächlich keine Verbindungen zu Georgien haben.
Und nun einige Worte zum Visumabkommen mit Russland. Vor drei Jahren wurde ein Bericht über Visaerleichterung mit Russland, das meinen eigenen Änderungsantrag bestätigte, angenommen, demzufolge die Anforderung des Verfahrens der Pflichtregistrierung ein ernstes Hindernis für das Reisen zwischen Russland und der EU ist. Leider hat sich seitdem nichts geändert und dies ist von entscheidender Bedeutung für meine Wählerschaft, die zu privaten Besuchen nach Russland reist.
Paweł Robert Kowal, im Namen der ECR-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Georgien ist heute ein Land, das trotz vieler Probleme einen sehr dynamischen sozialen und wirtschaftlichen Wandel erlebt. Wir sollten eindeutig und freudig alle Umstände begrüßen, die der georgischen Gesellschaft zeigen, dass sich die Stärke dieser Veränderungen in unseren Reaktionen als Institutionen der Europäischen Union widerspiegelt. Bei Russland sollten wir auch berücksichtigen, in welchem Zusammenhang wir die Visabestimmungen mit Russland sehen. Mein Gefühl ist, dass es nicht wie eine prestigeträchtige Angelegenheit der Behörden behandelt werden sollte: wenn wir die Visumpflicht abschaffen, werden die russischen Behörden gut mit der Europäischen Union verhandeln. Wir sollten dies anders betrachten, und zwar im Zusammenhang mit der Gewährleistung von Modernisierung und im Zusammenhang mit unseren Beziehungen mit gewöhnlichen Russen.
Aus diesem Grund sollte ausdrücklich gesagt werden, dass das Verfahren der Aufhebung von Visa, der Öffnung auf Grundlage festgelegter Bedingungen sehr positiv und ein positiver Beitrag zu unseren Beziehungen zu Gesellschaften im Osten ist. Der Mythos, dass Visa eine Art entscheidendes Element für unsere Sicherheit sind, sollte entlarvt werden und es sollte – vielleicht besonders deutlich im Europäischen Parlament – gesagt und bei jeder Gelegenheit wiederholt werden: Visa bauen Mauern, unnötige Mauern auf. Im Parlamentarischen Kooperationsausschuss EU-Ukraine, dessen Vorsitz ich inne habe, haben wir einen Sonderbericht mit Nichtregierungsorganisationen geprüft, in dem diese Frage erforscht wurde. Der Bericht zeigt deutlich, dass Visa in Wirklichkeit kein wichtiges Sicherheitsinstrument sind; Visa sind eine Form der Trennung der Gesellschaften der Europäischen Union von jenen im Osten, während wir stets offen sein sollten. Dies ist unsere Pflicht als Parlamentarier.
Alfreds Rubiks, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (LV) Herr Präsident! Im Namen meiner Fraktion kann ich sagen, dass wir die Erleichterung der Ausstellung von Visa unterstützen, doch gleichzeitig muss alles getan werden, um die Beachtung der in Verordnungen festgelegten technischen Anforderungen zu gewährleisten. Im Namen meiner Wähler in Lettland unterstütze ich auch jene Erleichterungen, die mit Reisen von Russland in die Europäische Union verbunden sind, denn dies ist unter Umständen, wie bei der Fähigkeit einer Familie um zusammen zu kommen, sehr wichtig, da es in Lettland viele gemischte Familien und Verwandte gibt, von denen einige in einem und andere in einem anderen Land leben. Dies ist auch für den Tourismus wichtig, der sich in letzter Zeit stark entwickelt. Darüber hinaus gab es bereits positive Rückmeldungen darüber, was bereits durch die Visaerleichterung erreicht wurde. Dies ist auch für die Geschäftswelt entscheidend. Wenn wir die Geschäftsbeziehungen zwischen Lettland und Russland betrachten, sind diese siebenmal größer, wenn es um Importe und achtmal größer, wenn es um Exporte geht. All das ist sehr positiv. Ich wünsche der Kommission Erfolg bei der Umsetzung von all dem.
Nikolaos Salavrakos, im Namen der EFD-Fraktion. – (EL) Herr Präsident! Wie wir alle wissen, galt die Visabefreiung seit dem 19. Dezember 2009 für Inhaber von biometrischen Pässen aus der EJRM (ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien), Serbien und Montenegro. Dennoch bringen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Bedenken über die Anzahl von Asylanträgen von Bürgerinnen und Bürgern aus Serbien und der EJRM sowie die Möglichkeit der Entstehung einer Situation zum Ausdruck, welche die Ausstellung von Visa und den Sinn der Maßnahme aufs Spiel setzen wird – und sie wurden heute von Kommissarin Malmström zum Ausdruck gebracht.
Mein Land, Griechenland, hat die Aussicht der Befreiung von der Visumpflicht für Bürgerinnen und Bürger aus allen Staaten des westlichen Balkans als echten Beweis für ihre europäischen Aussichten unterstützt. Dies wurde zuerst in der Agenda in Thessaloniki im Juni 2003 und im Sinne der griechischen Initiative für eine Agenda für 2014 formuliert. Dennoch muss ich meine Bedenken darüber ausdrücken, ob die Kriterien auf dem Fahrplan von diesen Ländern angewandt und ob die Immigrationsströme aus diesen Ländern in Mitgliedstaaten der Europäischen Union kontrolliert werden, insbesondere jetzt, da die europäische Familie von der Finanzkrise erschüttert wird und die Belastung durch mehr Immigranten nicht tragen kann. Wir müssen begreifen, dass weitere Abkommen über Visaerleichterungen das Reisen innerhalb der Europäischen Union, und nicht Immigration oder andere illegale Aktivitäten, wie den Menschenhandel, erleichtern sollen.
Daniël van der Stoep (NI). – (NL) Herr Präsident! Im vergangenen Monat hat die Europäische Kommission zu Recht ein Warnschreiben an die Regierungen von Serbien und Mazedonien hinsichtlich der alarmierenden Zunahme von Asylanträgen aus diesen beiden Ländern geschickt. Herr Präsident! Es hinterlässt einen besonders sauren Beigeschmack, dass dieses Parlament in demselben Monat beschlossen hat, Albanien und Bosnien eine Aufhebung der Visumpflicht zu gewähren. Natürlich fingen diese beiden Länder sofort an, sich ähnlich dem Verhalten zu benehmen, das zu dem ersten Warnschreiben geführt hat.
Herr Präsident! Das hätte nie zugelassen werden dürfen, aber es ist noch nicht zu spät. Der Verzicht auf die Visumpflicht geht auch mit einer gewissen Verantwortung einher und wenn diese Verantwortung nicht genommen wird, dann müssen wir handeln. Die Kommission muss die Botschafter von Serbien und Mazedonien herbeizitieren und fordern, dass sie handeln. Wenn es nach mir ginge, würden wir heute diese Befreiung von der Visumpflicht zurücknehmen, aber die Kommission wird das wahrscheinlich nicht befürworten. Daher möchte ich, dass die Kommission sagt, dass sie den Mut haben wird, jedes Fehlverhalten seitens dieser Balkanländer zu bestrafen.
Serbien und Mazedonien sind die Vorreiter von Bosnien und Albanien. Es ist Zeit, dass wir diesen zwei Balkanländern klare Signale geben und das wäre gut.
Agustín Díaz de Mera García Consuegra (PPE). – (ES) Herr Präsident! Die Zunahme der Asylanträge im Namen der Bürgerinnen und Bürger von Serbien sowie der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien verlangt Maßnahmen zum Schutz der Abänderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001.
Visa sind ein Instrument, das zum Rahmenwerk der Immigrationspolitik gehört. Ihr Zweck besteht darin, die Einreise und den befristeten Aufenthalt in einem Land, in dem der Antragsteller weder ein Staatsangehöriger noch ein Einwohner ist, zu legalisieren.
Die Verordnung (EG) Nr. 539/2001 legt einen Prüfungsmechanismus für Visaverlängerungen fest, in dem bestimmte Anforderungen bezüglich illegaler Einwanderung, öffentlicher Ordnung und Sicherheit, den von der Union unterhaltenen Außenbeziehungen, territorialem Zusammenhalt und dem Gegenseitigkeitsprinzip erfüllt werden müssen. Dieser Mechanismus könnte auch in entgegengesetzter Richtung funktionieren.
Asyl ist andererseits ein Schutzinstrument, das nicht falsch verwendet werden darf. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass der Zweck der gemeinsamen Politik der Europäischen Union auf diesem Gebiet darin besteht, die Integrität von Asyl als Schutzinstrument für die Verfolgten zu erhalten und den Grundsätzen des Genfer Abkommens und des New Yorker Protokolls Vorrang zu geben und dabei gemeinsame Kriterien zur Identifizierung von Menschen, die wirklich internationalen Schutz brauchen, sowie ein gewährleistetes gemeinsames Minimum an Versorgungsleistungen in allen Mitgliedstaaten, für das Wohl jener Menschen, anzuwenden.
Asyl ist deswegen ein Instrument der Humanität und Solidarität und daher einzigartig in seinem Zweck und seiner Beschaffenheit. Deswegen ist es wichtig, dass die Europäische Union reagiert und den Behörden von Serbien sowie der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien hilft, ausreichende Maßnahmen für die Anforderungen zu verabschieden, die erfüllt werden müssen, um von einem Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutzstatus zu profitieren und damit unzulässige oder betrügerische Verwendung zu vermeiden.
Corina Creţu (S&D). – (RO) Herr Präsident! Vielen Dank, Frau Kommissarin, für die Informationen, die Sie uns hinsichtlich der Bestimmungen für die Visaerleichterung, insbesondere über Georgien, die Republik Moldau und die Länder aus dem ehemaligen Jugoslawien gegeben haben. In der Tat deckt sich der Zeitpunkt unserer Aussprache mit der Einführung der Visabefreiung für Bürgerinnen und Bürger aus Bosnien und Herzegowina sowie Albanien, einschließlich der Option, das Abkommen schnell auszusetzen, wenn Probleme, wie eine Schwemme an Asylanträgen, auftreten.
Ich bin davon überzeugt, dass ein Versuch, die Uhr in der Politik der Europäischen Union gegenüber dem westlichen Balkan zurückzudrehen, ein Fehler wäre. Die Aufhebung der Barrieren, die Freizügigkeit verhindern, kann einen wichtigen Beitrag zum Schließen von Wunden der Vergangenheit machen. Gleichzeitig denke ich, dass engere Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und diesen Staaten nötig ist, um die Flut von Asylanträgen abzuhalten, die Grenzkontrollen zu straffen, Bürgerinnen und Bürgern vor Ort korrekte Information zu geben und die Netzwerke des organisierten Verbrechens, die an Menschenhandel und dem Export von Verbrechen und Prostitution beteiligt sind, zu bekämpfen. All diese Maßnahmen können dabei helfen, die Häufigkeit dieser Aktivitäten zu reduzieren.
Marije Cornelissen (Verts/ALE). – (NL) Herr Präsident! Wir haben eine Situation, in der eine Reihe irregeführter Serben und Mazedonier seit der Einführung der Aufhebung der Visumpflicht Asylanträge in Belgien, Schweden und Deutschland gestellt haben. Ich unterstütze den Ruf der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten), dass wir dafür sorgen, dass die Einwohner des Balkans besser informiert werden, aber es gibt etwas anderes Wichtiges, an das wir hier denken müssen.
Zunächst gibt es auch andere Leute, die nicht verstehen, was eine Aufhebung der Visumpflicht nach sich zieht. Ich habe gehört, wie ein niederländischer Abgeordneter ganz ernsthaft sagte, dass wir nun Horden von Asylsuchenden haben, die kommen, um uns die Arbeitsplätze wegzunehmen, wie es die Polen taten, und ich spreche noch nicht einmal über die Delegation der Niederländischen Partei für die Freiheit (PVV, Partij voor de Vrijheid). Diese Andeutung ist nicht nur völlig lächerlich, sondern könnte auch sehr schädlich sein. Sie spielen mit der Angst und Unwissenheit unserer Bürgerinnen und Bürger.
Zweitens waren jene Asylsuchende fast ausschließlich Mitglieder ethnischer Minderheiten. Wenn es irgendetwas gibt, wozu wir Serbien und Mazedonien zur Verantwortung ziehen müssen, ist es, dass sie viel mehr tun müssen, um die Lage dieser ethnischen Minderheiten zu verbessern. Also ja, lassen sie uns dafür sorgen, dass die Einwohner des Balkans besser informiert werden, aber lassen sie uns auch dafür sorgen, dass die Mitglieder dieses Parlaments und Bürgerinnen und Bürger sowie Minister der EU besser darüber informiert werden, was eine Aufhebung der Visumpflicht tatsächlich mit sich bringt.
Jaroslav Paška (EFD). – (SK) Herr Präsident! Wir überlegen, ob das aktuelle, zwischen Russland und der Europäischen Union abgeschlossene Abkommen unsere Erwartungen erfüllt, und ob die Bewegung von Menschen in beide Richtungen zu ihrem Interesse am Reisen passt.
Frau Kommissarin! Ich kann Ihnen ohne jegliches Zögern sagen, dass die aktuelle Visabestimmung mangelhaft ist und der EU besonders schadet. Russland hat sich seit der Zeit der ehemaligen Sowjetunion enorm gewandelt. Die Mittelklasse ist zahlungsfähig und hat Interesse an Reisen, Entspannen und Einkaufen und daran, etwas über die Welt zu lernen. Als mein Land dem Schengen-Raum beitrat, mussten wir russischen Bürgerinnen und Bürgern, die in die Slowakei reisten, gemäß den EU-Regelungen Einschränkungen auferlegen. Die finanziellen Auswirkungen waren ernst: Reiseveranstalter und Geschäfte haben viele gute Kunden verloren. Die europäischen Visabestimmungen schrecken seriöse Russen vom Reisen in die Slowakei ab, während es weniger seriöse nicht im Geringsten bei der Migration einschränkt. Ich bin deswegen fest davon überzeugt, dass wir, wenn wir uns überhaupt um seriöse Russen sorgen, versuchen werden, unseren Wirtschaftsraum zu öffnen und das in Russland vorhandene Potenzial zu nutzen, um die Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern zu vergrößern und zu verbessern.
Anna Maria Corazza Bildt (PPE). – Herr Präsident! Ich freue mich so, dass die Menschen aus Albanien und Bosnien und Herzegowina in zwei Tagen endlich die Aufhebung der Visumpflicht in den EU Schengen-Raum feiern können – kurz vor Weihnachten. Ihr Glück ist mein Glück. Ich habe mich sehr für die Unterstützung und Beschleunigung des Verfahrens der Liberalisierung der Visumpflicht für alle Länder des westlichen Balkans eingesetzt und schließlich werden fast alle von ihnen die Möglichkeit genießen können, unsere Länder drei Monate lang zu besuchen und hier zu studieren.
Unsere mündliche Anfrage an die Kommission muss in einem positiven Geist betrachtet werden. Es geht darum, dafür zu sorgen, dass diese neue Freiheit nicht gefährdet wird. Bei der Aufhebung der Visumpflicht geht es nicht um Asyl aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen. Es geht nicht um einen ständigen Wohnsitz. Es geht nicht um eine Arbeitserlaubnis.
Ich möchte die Schritte begrüßen, die Kommissarin Malmström bereits unternommen hat – insbesondere mit den Behörden von Serbien und der EJRM – welche die Entschlossenheit der Kommission zeigen, das Verfahren im Auge zu behalten und für eine korrekte Umsetzung der Bestimmungen zu sorgen. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Nun müssen wir weiter zusammenarbeiten, um alle Fehlauslegungen, Missverständnisse oder jeden Missbrauch zu verhindern und uns damit zu befassen. Die Verantwortung liegt weiterhin bei den Behörden der Region. Wir begrüßen die Tatsache, dass Albanien und die EJRM bereits erfolgreich eine Informationskampagne gestartet haben und wir ermutigen alle Länder in der Region des westlichen Balkans, dasselbe zu tun, und Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch zu beschleunigen.
Wir fordern die Kommission auf, dies weiterhin zu beobachten, wie sie es bereits tut, und uns Bericht zu erstatten. Die Entwicklung von persönlichen Kontakten ist, wie Sie bereits sagten, für die Demokratie und die Stabilität in der Region wesentlich. Lassen Sie uns das in einer europäischen Perspektive nicht aufs Spiel setzen. Mein Engagement ist weiterhin uneingeschränkt.
Elena Băsescu (PPE). – (RO) Herr Präsident! Eine wesentliche Bedingung für einen vollständigen Verzicht auf Visa zwischen der Russischen Föderation und der Europäischen Union besteht in der Erfüllung der durch das Abkommen von 2007 gemachten Verpflichtungen. Die russischen Behörden haben wiederholt gefordert, dass die Visumpflicht für Kurzaufenthalte aufgehoben wird. Die EU hat andererseits ein schrittweises Vorgehen vorgezogen, was sich in einer Liste gemeinsamer Maßnahmen zeigt. Ich halte es für wichtig, dass alle technischen Bedingungen erfüllt werden, bevor eine Entscheidung über die Liberalisierung der Visabestimmungen umgesetzt wird, beispielsweise die Verbesserung bei Normen der Verwaltung der Grenzen, der Dokumentensicherheit oder dem Kampf gegen Korruption.
Russland muss auch seiner Absicht, greifbare Ergebnisse bei der Beilegung ungelöster Konflikte in der Region zu erzielen, Taten folgen lassen. Es trägt in dieser Hinsicht eine bindende Verantwortung. Die Lösung des Konflikts in Transnistrien ist für mein Land eine politische Priorität. Wir unterstützen die Fortsetzung förmlicher Gespräche im Rahmen der 5+2-Verhandlungen mit dem Ziel, eine dauerhafte Lösung zu finden. Sie muss internationales Recht und die Souveränität der Republik Moldau gänzlich achten.
Ich möchte auch die Lage der Länder der Östlichen Partnerschaft erwähnen, zu der Georgien und die Republik Moldau gehören. Sie haben lange auf die Liberalisierung der Visabestimmungen gewartet und in diesem Sinne zahlreiche Reformen umgesetzt. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Republik Moldau ein großer Verfechter dieser Maßnahme innerhalb der Östlichen Partnerschaft ist. Ich möchte betonen, dass, wenn Russland eine Entspannung des Visasystems vor den nahen Nachbarn der EU erreicht, die letzteren dies demoralisierend finden würden. Dies würde beweisen, dass der Status von Partnerschaftsländern nicht viel zählt, wenn strategische Zugeständnisse der Union auf dem Spiel stehen.
Marek Siwiec (S&D). – (PL) Herr Präsident! Wir sollten über Visa sprechen; wir sollten über Visa hinsichtlich von Statistiken und den Taten der Europäischen Union sprechen. In diesem Plenarsaal ist die Zufriedenheit weit verbreitet. Ich möchte all jenen von Ihnen, die heute mit einer solchen Zufriedenheit gesprochen haben, auffordern, zu versuchen, sich vorzustellen, 10 Stunden und länger in einer Schlange zu stehen, Erniedrigung und Unbehagen zu ertragen und unter schrecklichen Bedingungen im Regen zu stehen, um ein Visum zu erhalten. Die Menschen müssen stehen und sie müssen ein Drittel ihres Gehaltes zahlen, um ein Visum zu erhalten. Sie müssen auch hören, dass Diplomaten in ihrem Land kein Visum brauchen und schließlich, nachdem sie mehrmals versucht haben, ein Visum zu bekommen, weil sie eins benötigen, bekommen sie ein einmaliges Einreisevisum, obwohl sie ein Schengen-Visum wollen, aber zumindest haben sie ein Visum für das fragliche Land erhalten.
Das Visaverfahren sollte schwer auf unserem Gewissen lasten. Es fehlt ihm nicht an Erniedrigung von Millionen von Menschen – den Menschen, die in jenen Schlangen stehen. Erinnern wir uns daran, wenn wir die Zufriedenheit ausdrücken, die in diesem Plenarsaal heute so weit verbreitet ist. Ich verstehe, dass wir das Visaverfahren als Zuckerbrot und Peitsche verwenden. Dies sollte jedoch für Regierungen gelten und wir sollten mit den Menschen in den Schlangen sympathisieren.
Frau Kommissarin, Sie kommen aus Schweden. Wie Sie wissen, war Ihr Land in den 70er Jahren, zusammen mit Österreich, eines von nur zwei Ländern, in dem eine Aufhebung der Visumpflicht für kommunistische Länder galt. Als Bürger aus Polen habe ich Ihr Land 1976 besucht. Warum? Weil das Reisen nach Schweden visumfrei war. Natürlich liebe ich Ihren König, schwedische Freiheit und die Wirtschaft, aber bitte erinnern Sie sich, dass wir, solange wir Visa haben, uns nicht wohl fühlen sollten.
Simon Busuttil (PPE). – Herr Präsident! Ich spreche im Namen der PPE-Fraktion. Wir betrachten die Politik der Visaerleichterung und Liberalisierung der Visabestimmungen sehr positiv, weil wir denken, dass dies ein sehr positives Instrument ist, mit Drittländern umzugehen, insbesondere mit jenen Ländern, die in unserer näheren Nachbarschaft liegen. Unsere erste Prognose ist daher eindeutig positiv.
Visaerleichterung ist ein erster Schritt und diese Woche geben wir sie Georgien. Es ist ein erster Schritt, aber ein wichtiger Schritt hinsichtlich dessen, was meine Kollegin Anna Maria Corazza Bildt als persönlichen Kontakt bezeichnet hat. Visaerleichterungen gehen normalerweise mit Rückübernahmeabkommen einher. Frau Kommissarin! Wir messen den Rückübernahmeabkommen auch große Bedeutung bei, weil wir sicher gehen wollen, dass die Menschen, die sich illegal im EU-Raum aufhalten, aufgefordert werden, zu gehen. Nur so können wir öffentliches Vertrauen in Visaerleichterungen und eine spätere Liberalisierung der Visabestimmungen gewinnen. Die beiden gehören zusammen, also fordern wir Sie auf, härter zu arbeiten, um das Netzwerk an Rückübernahmeabkommen, das wir mit Drittstaaten haben, zu steigern.
Wir haben im vergangenen Jahr eine Liberalisierung der Visabestimmungen für Serbien, Mazedonien und Montenegro realisiert. Es ist gut zu sehen, dass unsere Freunde aus Albanien und Bosnien und Herzegowina nun auch davon profitieren werden. Wir akzeptieren dies vom ganzen Herzen und sind der Ansicht, dass dies ein sehr guter Schritt in Richtung einer weiteren europäischen Integration ist, der uns die Bürgerinnen und Bürger dieser Länder sicherlich näher bringen wird.
Wenn wir über diese Dossiers entscheiden, sind wir immer sehr vorsichtig, eine Entscheidung zu treffen, die nicht politisch ist, sondern in erster Linie auf technischer Grundlage getroffen wird – z. B. müssen Länder zunächst technische Kriterien erfüllen, bevor sie unsere positive Entscheidung erhalten können. Eine Entscheidung würde natürlich auch politisch sein, aber sie muss in erster Linie auf technische Bewertungen angewiesen sein.
Ich betone dies, weil es in erster Linie von der Kommission abhängt, dass sie zu uns kommt und sagt, dass ein bestimmtes Land die technischen Kriterien erfüllt hat. Wenn wir also Missbrauchsfälle mit Menschen haben, die aus einem Visaliberalisierungsland wie Serbien oder Mazedonien kommen und in EU-Staaten um Asyl bitten, müssen wir fragen, ob die technische Bewertung vollständig und korrekt durchgeführt worden ist, weil es eindeutig nicht mit der Liberalisierung der Visabestimmungen vereinbar ist, jemanden zu haben, der in die Europäische Union kommt und um Asyl bittet. Dies sagt uns, dass irgendwo etwas schief gegangen ist. Es ist legitim, dass wir fragen was schief ging und eine Antwort erhalten.
Schließlich müssen wir diese Gelegenheit nutzen und den beteiligten Ländern – insbesondere jenen wie Serbien und Mazedonien, die in Missbrauchsfälle verwickelt sind – eine klare Nachricht schicken, dass sie ihren Bürgerinnen und Bürgern klar sagen sollen, worum es bei der Liberalisierung der Visabestimmungen geht. Es geht nicht um eine Einreise in EU-Länder, um sich dort niederzulassen oder Arbeit zu finden, sondern um einfaches visumfreies Reisen für eine begrenzte Dauer – einfach für einen Besuch. Dies gilt auch für die Europäische Kommission. Es ist wichtig, dass die Kommission Hand in Hand mit diesen Ländern arbeitet, um dafür zu sorgen, dass diese Nachricht durchdringt.
Lara Comi (PPE). – (IT) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich unterstütze die Aufforderung meiner Kolleginnen und Kollegen an die Kommission, eine Bewertung hinsichtlich der Umsetzung des Abkommens über Visaerleichterung EU-Russland durchzuführen.
Dies zeigt eine gemeinsame Absicht der Parteien, in Hinblick auf die Auswirkungen, die eine angemessene Umsetzung der Ziele der Erleichterung der Visavergabeverfahren sowohl für Individuen, als auch für die Entwicklung von Wirtschafts- und Handelsbeziehungen haben könnten, langfristig nach einer vollständigen Befreiung von der Visumpflicht zu streben.
Ich halte es deswegen für wichtig, die Umsetzung dieses Abkommens zu überwachen. Dies würde eine erhebliche Entwicklung konkreter persönlicher, kultureller, wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Verbindungen zwischen der Europäischen Union und ihren wichtigsten westeuropäischen Verhandlungspartnern ermöglichen.
Csaba Sándor Tabajdi (S&D). – (HU) Herr Präsident! Die Antwort von Kommissarin Malmström war hinsichtlich von Serbien und Mazedonien beruhigend, da wir das Kind nicht mit dem Bade ausschütten wollen. Es wäre ein schwerer Fehler, Visumpflichten für Serbien und Mazedonien nur wieder einzuführen, weil es Probleme in Verbindung mit diesen beiden Ländern gab. Frau Malmström hat darauf hingewiesen, und ich bin davon überzeugt, dass der ungarische Ratsvorsitz in dieser Frage im nächsten Amtstermin ein Partner sein wird, da Ungarn als Nachbar von Serbien maßgeblich an der Lösung dieser Probleme zum Wohle guter Nachbarschaftsbeziehungen, sowie der Gemeinschaft von 300.000 Ungarn, die in Serbien leben, beteiligt ist. Es ist offensichtlich, dass die Mehrheit der Aufgaben von den Regierungen von Serbien und Mazedonien unternommen werden müssen und, wie Frau Malmström erwähnte, müssen sie ihren Bürgerinnen und Bürgern Informationen zur Verfügung stellen. Ich möchte jedoch trotzdem darauf hinweisen, dass die alten Mitgliedstaaten, die mit diesen Asylfragen konfrontiert sind, auch prüfen müssen, ob ihre Asylpolitik angemessen ist, da sie auch solchen Antragstellern Asyl gewähren, die es nicht erhalten sollten.
VORSITZ: SILVANA KOCH-MEHRIN Vizepräsidentin
Andrew Henry William Brons (NI). – Frau Präsidentin! Visaerleichterung und die Liberalisierung der Visabestimmungen sollen zweifelsfrei positive Begriffe sein. Sie werden immer auf Grund dessen verteidigt, dass sie nichts mit Immigration und alles mit Bildung und Tourismus – zwei weiteren positiven Begriffen – zu tun haben.
Sie können mich einen Zyniker nennen, aber Studenten kommen nicht immer zum Studieren und Touristen kommen nicht immer für einen begrenzten Zeitraum zu Besuch. Sie kommen manchmal in die EU, um zu arbeiten und zu leben. Die Vorstellung, dass Menschen immer ehrlich über ihre Absichten sind, zeigt sich nicht in der Erfahrung.
In der aktuellen Krise sind Arbeitsplätze rar – insbesondere Hilfsarbeiten – und die Nachfrage nach Unterkünften übersteigt stets das Angebot. Die Arbeitsplätze, die illegale Migranten ausfüllen, sind oft Arbeitsplätze, die von Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedstaaten ausgefüllt werden könnten und die Bedingungen sind schlecht und die Bezahlung liegt häufig unter dem Minimum. Wir dürfen noch nicht einmal so tun, als ob es großzügig wäre, gegenüber illegaler Einwanderung ein Auge zuzudrücken. Es führt zu Armutslohntarifen, unsicheren Bedingungen, Ausbeutung und Missbrauch.
Georgios Papanikolaou (PPE). – (EL) Frau Präsidentin! Ich habe auch das Wort ergriffen, um zu bestätigen, was von meinen Kolleginnen und Kollegen hinsichtlich der grundsätzlichen Akzeptanz und der positiven Herangehensweise an Visabefreiungen gesagt wurde. Es ist selbstverständlich, dass wir Missbrauch und schlechte Beispiele erlebt haben, schlecht formulierte Texte, die festgestellt und hastig korrigiert wurden, seit die Freistellung begann. Es ist wesentlich, dass die Kommission und die Kommissarin persönlich mit den Behörden in den Ländern zusammenarbeiten, von denen die Probleme ausgingen. Ich beziehe mich natürlich sowohl auf die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien als auch auf Serbien. Es liegt genau daran, dass wir Befreiungen für andere Länder voranbringen – und das ist, ich wiederhole es, eine Bewegung in die richtige Richtung – und dass wir uns vielleicht von Folgendem leiten lassen: engere Zusammenarbeit mit Behörden in diesen Ländern, möglicherweise auch spezifische Maßnahmen, die uns in Zukunft leiten können, zusammen mit der Anwendung dieser Kontrollabkommen.
Csanád Szegedi (NI). – (HU) Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Beziehungen zwischen Russland und der EU standen immer, wenn man die jeweiligen Stellungen beider Seiten als einer Weltmacht betrachtet, für ein besonderes Verhältnis. Es steht außer Frage, dass es aufgrund dieser Lage zu bestimmten Fragen Unstimmigkeiten geben wird und eine Reihe von Fragen unterschiedlich gesehen werden. Jedoch dürfen wir nicht vergessen, und ich muss dies wirklich betonen, dass Russland nicht nur in einem geopolitischen Sinne, sondern auch im Hinblick auf seine Kultur und Geschichte zu Europa gehört. Diese Verflechtungen machen Visaerleichterungen zwischen den beiden Seiten unverzichtbar und werden durch die Jobbik-Bewegung für ein besseres Ungarn unterstützt. Russland kann in gleicher Weise wie gewisse EU-Mitgliedstaaten seine administrativen Verpflichtungen in Bezug auf Visa unabhängig bestimmen, und diese müssen auf Gegenseitigkeit beruhen. Die Lage Serbiens ist weit davon entfernt, so eindeutig zu sein, da die ungarische Minderheit und andere Minderheitengruppen leider bis heute noch einige Nachteile erleiden. Das Europäische Parlament und die Europäische Union müssen das Problem jedenfalls eingehender untersuchen.
Lena Kolarska-Bobińska (PPE). – (PL) Frau Präsidentin! Zeitgleich zu Visaerleichterungen sollten wir auch deutliche Signale in Bezug auf unsere Werte übermitteln. Es geht nicht nur darum, Türen zu öffnen, denn wir sollten diese so weit wie möglich aufmachen; es geht auch um die Förderung von Demokratie in den Nachbarländern der Europäischen Union. Daher sollten wir die Länder, die aufrichtig um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bemüht sind und welche die europäischer Werte achten, unterstützen. Jedoch scheint mir, dass wir die Visavorschriften zunächst einmal für die postsowjetischen Staaten und erst dann für Russland liberalisieren sollten.
Hier stimme ich denjenigen zu, die sagten, dass eine Erleichterung der Visavorschriften für Russland vor einer Erleichterung derselben für die Einwohner der Ukraine und anderer postsowjetischer Länder ein sehr negatives Zeichen setzen wird. In Georgien kann der Fall eintreten, dass in Gebieten, die derzeit durch Russland besetzt sind, viele Menschen die russische Staatsangehörigkeit werden erlangen und genehmigt haben wollen, da dies eine Freifahrkarte für Russland bedeuten wird. Lassen Sie uns die Visavorschriften auch als ein Instrument zur Förderung der Demokratie betrachten.
Cecilia Malmström, Mitglied der Kommission. – Frau Präsidentin! Ich möchte mich bei den Damen und Herren Abgeordneten für diese Aussprache bedanken. Ich stimme Ihnen uneingeschränkt zu, dass Visaerleichterungen und die Visaliberalisierung sehr starke Instrumente für die Stärkung der zwischenmenschlichen Kontakte sind. Nicht nur für ganz normale Bürgerinnen und Bürger, Studenten, Touristen; sie stärken auch die Geschäftsmöglichkeiten, und das ist eine sehr gute Sache.
Wir haben in der Europäischen Union entschieden, in Richtung Visaliberalisierung für die Länder des westlichen Balkans zu gehen. Das ist schon für sich eine politische Entscheidung. Sie zeigt politischen Willen, was sehr wichtig ist, aber die Verwirklichung dieses Ziels kann nur sehr technisch und sehr streng erfolgen. Wir können die Visumpflicht nicht abschaffen, es sei denn, wir haben sehr strenge Kriterien.
Diese Kriterien liegen offen. Sie sind transparent. Sie sind für alle gleich und bewirken wichtige Reformen in den Ländern, die Visaerleichterungen und Visaliberalisierung erreichen möchten. Und ja, Herr Busuttil, die Kommission überwacht dies sehr genau und zu den Expertenmissionen gehören auch Experten aus den Mitgliedstaaten. Alle diese Berichte und Arbeiten erfolgen in einer sehr transparenten Weise.
Andererseits hat es auch einige wenige Fälle von Missbrauch gegeben, insbesondere in Serbien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien. Jetzt sollte das davon nicht überwiegend überschattet werden; Es funktioniert gut, aber es gibt Missbräuche. Die Kommission ist darauf eingegangen. Wir sind dort gewesen. Wir haben mit unseren Ansprechpartnern gesprochen. Der belgische Ratsvorsitz ist sehr aktiv gewesen.
Wir versuchen, dieses Problem zu bewerten. Es ist hauptsächlich eine kleine Gruppe krimineller Banden, die Menschen in entlegenen Regionen unter falschen Voraussetzungen zu einer Reise in die Europäische Union in der Hoffnung animieren, dass ihnen Asyl gewährt werden wird. Wir werden natürlich alle diese Anträge einzeln prüfen, aber sehr viele davon sind unbegründet, und deshalb müssen wir diese Banden in Angriff nehmen. Dies wird derzeit getan und wir sind im Kontakt mit den Behörden dieser Länder.
Um diese Botschaft zu bekräftigen, war ich persönlich erst vor einem Monat gemeinsam mit dem belgischen Minister in Tirana und Sarajevo; und um zu betonen, dass dies sehr wichtig ist, man sich aber vor Missbräuchen in Acht nehmen sollte. Das äußerten wir gegenüber allen Ministern, Mitgliedern des Parlaments, zivilgesellschaftlichen Partnern, den Universitäten und, wie ich meine, gegenüber allen in diesen Ländern auffindbaren Fernsehsendern, um sehr deutlich zu machen, dass dies eine ausgezeichnete Gelegenheit darstellt, aber bitte nicht zu missbrauchen ist.
Uns steht ein Mechanismus zur Überwachung und Evaluierung zur Verfügung, und gern werde ich Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt dieses Frühjahrs berichten, wie er funktioniert.
Was Russland betrifft, hat dies wirklich zu vielen guten Dingen, zu mehr Mobilität zwischen unseren Ländern geführt. Nach allen von den Mitgliedstaaten bestätigten Evaluierungen gibt es keine Anzeichen dafür, dass die Visaerleichterungen zu einem erhöhten Sicherheitsrisiko oder einer verstärkten illegalen Einwanderung geführt haben. Wir ermitteln jetzt eine Liste gemeinsamer Schritte, die für Russland und die Europäische Union zu ergreifen sind, um Möglichkeiten für weitere Gespräche in Richtung Visaliberalisierung zu eröffnen.
In Bezug auf Georgien möchte ich meinen grünen Freunden gegenüber betonen, was auch die Berichterstatterin gesagt hat, und zwar dass Georgien dem Europarat und der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Rückübernahmeabkommen beigetreten ist. Die EU-Rechtsvorschriften verlangen von den Mitgliedstaaten auch die einzelne Prüfung eines Asylantrags und, sollte ein internationaler Schutz erforderlich sein, ist dies nach EU-Recht einzuhalten, wie dies gleichermaßen für den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung gilt. Sprich, eine Person ist nicht in ein Land zurückzuführen, wenn die Möglichkeit besteht, dass diese Person Verfolgung oder ernsthaftem Schaden ausgesetzt sein wird.
Insgesamt denke ich, dass dies eine sehr gute Aussprache war. Ich freue mich auf die Berichterstattung Ihnen gegenüber zur Evaluierung des Rückübernahmeabkommens. Sie sind wirklich sehr schwer zu verhandeln, Herr Busuttil, aber wir arbeiten daran. Wie ich zuvor in dieser Aussprache sagte, wird es zu Beginn des nächsten Jahres eine Evaluierung geben. Gern werde ich ins Parlament kommen und die Schlussfolgerungen daraus erörtern und um darüber zu diskutieren, wie wir bei der Erleichterung dieser Art von Vereinbarungen mit Drittländern vorankommen können.
Nathalie Griesbeck, Berichterstatterin. – (FR) Frau Präsidentin! Auch ich bin wie unserer Kommissarin sehr erfreut über die Qualität unserer Debatte, wodurch die aufrichtige Verantwortung unserer Organe im Allgemeinen gezeigt wurde.
Diese Verantwortung wurde auch durch die Antworten der Kommissarin und die Verpflichtungen zum Ausdruck gebracht, die man während der verschiedenen, vom Februar bis Juni 2011 vereinbarten Auswertungssitzungen einging und betonte. Natürlich wollte ich keine sofortige im Hinblick auf Pakistan. Genaugenommen habe ich Sie an unsere grundsätzlichen Standpunkte erinnert. Ich wollte ihr auch für ihre zum Ausdruck gebrachte Bereitschaft bezüglich der wechselseitigen Sicherheit, Antworten auf Fragen, Offenheit und Zusammenarbeit sowie Anpassungen und im Hinblick auf den Kampf gegen den Missbrauch und die Achtung vor diesen verschiedenen rechtlichen Umständen danken.
Obgleich diese Vereinbarungen richtigerweise einen Rechtsrahmen für das Organisieren von Visaerleichterungen und Rückübernahmeverfahren unter genauen und strengen Bedingungen bereitstellen, darf dies nicht mit der zwingenden Notwendigkeit verwechselt werden, dass unsererseits auch die Begriffe und Parameter eines europäischen Asylrechts zu bestimmen sind.
Abschließend glaube ich, dass diese Politik ein wenig wie der Gott mit den zwei Gesichtern, Janus Bifrons, ist. Wir haben über Politik und Verfahren gesprochen. Für mich steht fest, dass Janus zwei Profile, Verfahren und Politik, eines einzigen Gesichts verkörpert. Er besitzt ein technisches Gesicht – das von Verfahren, gesetzlichen Bedingungen und Einhaltung. Aber er hat auch, wie gewisse Kolleginnen und Kollegen gesagt haben, ein von Kodifizierung, Zusammenarbeit, Öffnung der Union gegenüber Drittländern als einem Zeichen unserer Werte geprägtes politisches Gesicht. Darüber hinaus ist er auch ein Fall von registrierter Form einer Antwort auf die europäische Bereitschaft, diese Öffnung zu vollziehen.
Abschließend möchte ich sagen, dass wir auf ein Gleichgewicht zwischen diesen Elemente achten und alles dafür tun müssen, sie unseren Bürgerinnen und Bürgern verständlich zu machen. Wir müssen ihnen verständlich machen, was ein dreimonatiges Visum wirklich ist und demnach Unklarheiten und sonstige Missverständnisse, die entstehen könnten, vermeiden. Ich zähle auf Sie, Frau Kommissarin.
Die Präsidentin. − Die gemeinsame Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Dienstag, 14. Dezember, statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)
Kinga Gál (PPE), schriftlich. – (HU) Die weitere Anwendung der Ausnahme von der Visumpflicht ist nicht nur eine technische, sondern klar auch eine politische Angelegenheit. Jedoch basieren Ausnahmen von der Visumpflicht immer auf gegenseitigem Vertrauen und gegenseitigen Verpflichtungen. Die heutige Aussprache übermittelt die Botschaft an die betroffenen Länder, dass die lange, im Ergebnis ihrer Verpflichtung vor ihnen liegende Aufgabenliste nicht mit der Gewährung der Befreiung von der Visumpflicht endet. Ferner müssen sie ihre Bürgerinnen und Bürgern immer noch mit Informationen dahingehend versorgen, was visafreies Reisen nach sich zieht, um Missbräuche dieser Möglichkeit zu verhindern. Die Serbien und Montenegro gewährte Ausnahme von der Visumpflicht wird die Chance bieten, dass vorrangig Jugendliche, auf denen das Europa der Zukunft errichtet wird, einen europäischen Blickwinkel erhalten. Die vor zwei Jahren gewährte Ausnahme hat eine wichtige politische Botschaft überbracht, und ihre Rücknahme würde schwerwiegende Folgen haben. Einen ähnlichen Stellenwert hat die weitere Anwendung der Ausnahme von der Visumpflicht für die in der Vojvodina lebenden Ungarn, für die Bürgerinnen und Bürger, die auf beiden Seiten der Grenze leben, die gleiche Sprache sprechen und enge familiäre und kulturelle Bindungen pflegen. Für die in Richtung EU-Mitgliedschaft drängenden Länder ist die Schaffung von Bedingungen für ein Zusammenleben, ungeachtet von Grenzen, von besonderer Bedeutung.
Elżbieta Katarzyna Łukacijewska (PPE), schriftlich. – (PL) Jede Erleichterung der Visumpflicht geht in Richtung Erfüllung von Erwartungen der Menschen, die in den von der Liberalisierung betroffenen Ländern leben. Ich möchte betonen, dass das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Georgien zur Erleichterung der Visaerteilung nicht getrennt von dem Abkommen über die Rückübernahme illegaler Einwanderer gesehen werden kann. Wir haben in Europa lange darüber gesprochen, denn die Visumpolitik ist für die EU besonders wichtig.
Visaliberalisierung bedeutet, dass sich die europäischen Staaten für die Bürgerinnen und Bürger der Balkanstaaten öffnen und dadurch Möglichkeiten geschaffen werden, am Dialog der EU teilzunehmen und mehr über Demokratie zu erfahren. Wir müssen jedoch neben der Liberalisierung die Tatsache berücksichtigen, dass das Leben für illegale Einwanderer und kriminelle Banden durch eine Vereinfachung des Grenzübertritts erleichtert werden kann. Die Mitgliedstaaten sollten einheitliche Verfahren für die Visaerteilung anwenden, denn Albanien und Bosnien und Herzegowina warten, bis sie an der Reihe sind. Die Europäische Kommission muss sich an die Bedingungen für die Visaliberalisierung halten und die Lage überwachen, damit gute Lösungen keine Schwierigkeiten innerhalb der Mitgliedstaaten der EU hervorrufen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Länder zusammenarbeiten und von den Erfahrungen Gebrauch machen, die bezüglich des Visaerteilungsverfahrens bislang gewonnen wurden.
Marian-Jean Marinescu (PPE), schriftlich. – (RO) Ich denke, dass Serbien bislang erhebliche Anstrengungen unternommen hat, um den Erwartungen der EU zu entsprechen und seinen Weg in Richtung Integration fortzusetzen. In den Jahren 2009 und 2010 wurden die folgenden Maßnahmen erzielt: Visaliberalisierung, Einleitung des Ratifizierungsverfahrens für das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen und die Zustimmung der Europäischen Kommission zur Vorbereitung der Stellungnahme zum Antrag Serbiens auf Beitritt zur Europäischen Union.
Dennoch ist bedauerlich, dass die serbischen Behörden in den Medien nicht veröffentlicht und entsprechend erläutert haben, was die 2009 eingeführte Abschaffung der Visumpflicht beinhaltet, damit ihre Bürgerinnen und Bürger diese Regelung nicht missbrauchen. Ich hoffe, dass dieser alarmierende Anstieg der Zahl von Asylanträgen in der EU, die von serbischen Bürgerinnen und Bürgern gestellt wurden, nicht dem Integrationsprozess Serbiens schaden wird. Ich glaube fest daran, dass die serbischen Behörden umgehend reagieren werden. Auch möchte ich daran erinnern, dass der Weg zum Beitritt von den einzelnen Bemühungen Serbiens abhängt, die Kopenhagener Kriterien und das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zu erfüllen.
Jiří Maštálka (GUE/NGL), schriftlich. – (CS) Im Zusammenhang mit dem weit gesteckten Thema dieser Aussprache (Visa) möchte ich über zwei Fragen sprechen, welche spezifisch, aber meiner Ansicht nach von höchster Bedeutung sind. Beide Fragen sind vom Standpunkt der erfolgreichen Umsetzung einer guten Europäischen Nachbarschaftspolitik sehr heikel. Zunächst ist da die Frage der Umsetzung des Abkommens über die Erleichterung der Ausstellung von Visa zwischen der EU und Russland. Meiner Ansicht nach reicht es – unter dem Aspekt einer Gesamtbewertung des Funktionierens des Abkommens – nicht aus, bloß bestimmte Regelungen zu kritisieren, welche Russland leider auch gegen Bürgerinnen und Bürger anzuwenden hatte, die aus EU-Staaten einreisten. Dies ist wegen der allgemeinen Sicherheitslage in dem Land notwendig, und die Maßnahmen, wie beispielsweise die Meldepflicht, komplizieren die Visaerleichterungen nicht wesentlich. Die zweite Frage ist die offenkundige Besorgnis im Hinblick auf die reibungslose Umsetzung des Systems, um die Visumpflicht der EU in Serbien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Montenegro zu entspannen. Diese Besorgnis lässt sich Berichten zufolge auf einen Anstieg der Zahl von Asylanträgen von Bürgerinnen und Bürgern dieser Länder zurückführen, und für eine Lösung hat man Maßnahmen gegen die zuständigen innerstaatlichen Stellen vorgelegt. Dies ist irreführend und nicht zur Sache gehörig. Die EU und die NATO haben lange einen ganz erheblichen Einfluss auf die allgemeine politische Lage in der Balkanregion gehabt. Diese Organisationen sollten vor allem die Art von Maßnahmen und Strategien in der Balkanregion verfolgen, die die Menschen nicht zum Verlassen dieser leidgeprüften Region zwingen.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. – (DE) Wir dürfen den Tag nicht vor dem Abend loben. Wir werden erst an das Abkommen mit Moskau zur Beseitigung von Handelshemmnissen glauben, nachdem es ratifiziert und umgesetzt wurde. In diesem Zusammenhang müssen wir einfach an die russische Entscheidung denken, von der Unterzeichnung der Energiecharta zurückzutreten. Auch wird deutlich werden, ob der Kreml wirklich beabsichtigt, den Aufforderungen der EU nach Visaerleichterungen nachzukommen. Die Visaerleichterungen für den westlichen Balkan, welches ein Gebiet mit nur einem Bruchteil der Größe Russlands ist, haben zu einer Welle von Asylbewerbern geführt, also was können wir erwarten, wenn die Visabeschränkungen für das siebtgrößte Land der Welt in Bezug auf die Bevölkerungszahl aufgehoben werden? Wenn eine große Zahl Islamisten aus dem Kaukasus die russische Staatsangehörigkeit besitzt, werden wir dann potentielle Terroristen ohne Visumpflicht in das Land lassen? Ob wir über Serbien, Georgien oder die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien sprechen, wir müssen uns die Lage genau anschauen und, sofern erforderlich, weiter an geeigneten Rückübernahmeabkommen arbeiten. Wir müssen die Erfahrungen mit der Aufhebung von Visabestimmungen für die Balkanstaaten evaluieren, das Schengener Informationssystem II (SIS II) auf den neuesten Stand bringen und die Umsetzung der Visumpflicht in Moskau beobachten. Wir müssen ferner aufmerksam die zunehmende Zahl von Flüchtlingen verfolgen, die den Kaukasus und die zentralasiatischen Staaten in Richtung Russland verlassen, zusammen mit der anwachsenden Zahl von Asylsuchenden aus den Ländern, die eine Aufhebung der Visabeschränkungen wollen.
Justas Vincas Paleckis (S&D), schriftlich. – (LT) Laut der beim Statistischen Amt Russlands vorhandenen Daten wurden 2008 mehr als 1,5 Mio. russische Visa für EU-Bürgerinnen und -Bürger ausgestellt, und 3,5 Mio. EU-Visa wurden für russische Bürgerinnen und Bürger ausgestellt. Das ist mehr als ein Viertel aller Schengen Visa, die weltweit ausgestellt wurden. Die Visumpolitik EU-Russland ist ein wichtiges Instrument für die Vertiefung der zwischenmenschlichen Beziehungen und damit Russland näher an die EU heranrücken kann. Ich möchte die Aufmerksamkeit auf die Schwierigkeiten lenken, mit denen die Einwohner im Gebiet Kaliningrad der Russischen Föderation konfrontiert sind. Die Mehrheit der Einwohner dieser russischen Insel, die von Mitgliedstaaten der EU umgeben ist, erhalten Schengen-Visa für den kurzfristigen Aufenthalt zur einmaligen Einreise. Die meisten Einwohner von Kaliningrad, die durch benachbarte Mitgliedstaaten der EU reisen, müssen jedes Mal eine Visumsgebühr entrichten und bei den Konsulaten der Mitgliedstaaten der EU Schlange stehen. Kürzlich forderten Vertreter sozialer Organisationen in Kaliningrad, die vor dem Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel demonstrierten, die Einführung von besonderen Reisebedingungen für die Einwohner der Enklave zwecks Einreise in die Mitgliedstaaten der EU, ohne dass diese Frage an die Gespräche EU-Russland zu einer visafreien Regelung gebunden wird.
Iuliu Winkler (PPE), schriftlich. – (HU) In den vergangenen Jahre hatte man den Beginn von positiven Prozessen in den Staaten des westlichen Balkans zu verzeichnen, welche die Erinnerung daran auszulöschen scheinen, dass das Gebiet vor 15 Jahren noch ein Konfliktgebiet innerhalb Europas gewesen ist. Zweifellos trug die beispielhafte Hilfe der EU im Prozess der Demokratisierung in den westlichen Balkanländern und die Tatsache, dass sie die Perspektive eines Beitritts für die Länder dieser Region offenhielt, zu diesen Entwicklungen bei. Die vor einem Jahr getroffene Entscheidung über die Visaliberalisierung führte die europäische Praxis der Freizügigkeit in die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien als ein klares Signal der Fürsorge vonseiten Europas ein. Ohne Zweifel wird die Einwanderungsfrage in einigen Mitgliedstaaten erneut zu einer ernsten inneren Angelegenheit, und sie wird durch die Wirtschaftskrise verschlechtert. Dennoch glaube ich, dass trotz der Krise europäische Solidarität geübt werden muss, wenn wir ein Wiederaufleben von Nationalismus und Protektionismus verhindern möchten. Obgleich der westliche Balkan noch kein Teil der EU ist, kann Stabilität in Südosteuropa nur durch eine EU-Erweiterung auf dem Balkan erreicht werden. Die EU muss die Einhaltung der technischen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Grenzschutz streng überwachen, aber gleichzeitig muss sie Hilfe zur Sicherstellung dessen anbieten, dass die Bürgerinnen und Bürger der westlichen Balkanstaaten eine realistische Chance auf Verbesserung ihres Lebens sehen und den Beitritt zur EU als ein erreichbares Ziel betrachten. Wir müssen der Region bei ihrer Reise hin zu sozialer und wirtschaftlicher Entwicklung durch effiziente Informationen, noch größere Solidarität und zusätzliche Finanzmittel helfen, damit diese Bürgerinnen und Bürger Wohlstand in ihren eigenen Herkunftsländern erreichen können.