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Verfahren : 2009/0098(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0342/2010

Eingereichte Texte :

A7-0342/2010

Aussprachen :

PV 13/12/2010 - 17
CRE 13/12/2010 - 17

Abstimmungen :

PV 14/12/2010 - 9.17
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0469

Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 13. Dezember 2010 - Straßburg Ausgabe im ABl.

17. Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen (Aussprache)
Video der Beiträge
PV
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  Die Präsidentin. − Als nächster Punkt folgt der Bericht von Agustín Díaz de Mera García Consuegra im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 377/2004 des Rates zur Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen (KOM(2009)0322 – C7-0055/2009 – 2009/0098(COD)) (A7-0342/2010).

 
  
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  Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Berichterstatter.(ES) Frau Präsidentin! Ich möchte mich zunächst bei meinen Kolleginnen und Kollegen Frau Guillaume, Herrn Ilchev, Frau Keller, Frau Wikström und Herrn Tavares bedanken. Die Unterstützung, die sie mir gewährten, hat diesen Bericht verbessert.

Ich möchte die Aufmerksamkeit des Rates und der Kommission speziell auf die Terminologie lenken. Von meinem Gesichtspunkt aus betrachtet, wäre es besser, wenn wir den Begriff „irreguläre Einwanderung“ verwenden würden. Bisher ist die klandestine Einwanderung in allen Rechtsinstrumenten, die die EU erlassen hat, als „illegale Einwanderung“ bezeichnet worden.

Obgleich es zutrifft, dass eine irreguläre Einreise oder ein irregulärer Aufenthalt in einigen Mitgliedstaaten als Verbrechen definiert ist und in anderen der Begriff „irregulär“ keine rechtliche oder semantische Bedeutung besitzt, ist in vielen anderen Mitgliedstaaten eine irreguläre Einreise oder ein irregulärer Aufenthalt nicht als rechtswidrige Handlung definiert, weshalb wir diese Handlungen nicht generell kriminalisieren sollten.

Deshalb wird in der Begründung zum Bericht darum gebeten, dass die Organe die verwendete Terminologie überarbeiten und dabei auf der Notwendigkeit bestehen, eine präzisere und geeignetere Definition für das Phänomen der klandestinen Einwanderung zu finden.

Um zum Kern der Frage zu kommen – durch die Verordnung (EG) Nr. 377/2004 des Rates wurde das Netz von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen geschaffen. Dieses Instrument besagt, dass die Verbindungsbeamten Vertreter eines Mitgliedstaates sind, die von der Einwanderungsbehörde oder einer anderen zuständigen Behörde ins Ausland entsandt werden, um Kontakte zu den Behörden des Gastlandes herzustellen und aufrechtzuerhalten mit dem Ziel, zur Verhinderung und Bekämpfung der klandestinen Einwanderung, zur Rückkehr illegaler Einwanderer und zur Steuerung der legalen Einwanderung beizutragen.

Seit dem Erlass der Verordnung ist die FRONTEX-Agentur gegründet worden, deren Auftrag die Koordinierung der operativen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen; die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Ausbildung von Grenzschutzbeamten; die Durchführung von Risikoanalysen; die Überwachung der Entwicklung der Kontrolle von Außengrenzen und Überwachungsforschung; die Unterstützung der Mitgliedstaaten in Situationen, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung an den Außengrenzen erfordern und die Gewährung der erforderlichen Hilfe bei der Organisation von gemeinsamen Rückführungsaktionen ist.

Es liegt auf der Hand, dass die wichtige, FRONTEX übertragene Aufgabe effizienter gelöst werden könnte, wenn sie auf das Wissen und die Erfahrung des Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen zugreifen könnte, vor allem wenn wir berücksichtigen, dass die europäische Agentur keine Ämter oder Vertreter außerhalb der EU hat.

Der Änderungsvorschlag der Verordnung (EG) Nr. 377/2004 des Rates zielt darauf ab, das Wissen und die Erfahrung der Einwanderungsbeamten für FRONTEX und umgekehrt nutzbar zu machen, was nicht Bestandteil der ursprünglichen Verordnung gewesen ist.

Darüber hinaus empfiehlt der Änderungsvorschlag den Zugang zu den Informationen, die das Netz von Verbindungsbeamten durch ICONET erlangt hat. ICONET ist ein sicheres Informations- und Koordinierungsnetz für die Einwanderungsdienste der Mitgliedstaaten. Es verfügt über einen Zugang zum europäischen Außengrenzenfonds, um die Bildung von Netzen von Verbindungsbeamten zu fördern und schließlich ein Verfahren für die Vorlage von Berichten über die Tätigkeit des Netzwerks und die Bereitstellung von bezeichneten Gebieten von Interesse im Bereich der Einwanderung zu ermöglichen.

Die einschlägigen Rechtsgrundlagen des Vorschlags sind Artikel 63 Absatz 3 Buchstabe b) und Artikel 66 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.

Frau Präsidentin! Ich werde es dabei belassen und weitere Beobachtungen in der zweiten Runde machen.

 
  
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  Cecilia Malmström, Mitglied der Kommission. – Frau Präsidentin! Ich möchte dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres im Allgemeinen und dem Berichterstatter, Herrn Díaz de Mera García Consuegra sowie den Schattenberichterstattern für die geleistete Arbeit zu diesem sehr wichtigen Dossier im Besonderen sehr danken, und ich begrüße die mit dem Rat erzielte Übereinkunft.

Die vorgeschlagene Abänderung wird eine engere Zusammenarbeit zwischen FRONTEX und dem Netz von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen ermöglichen, was den Informationsaustausch über eine web-gestützte, sichere IT-Plattform verbessern und sicherstellen wird, dass der Rat und das Parlament sachgerecht über die Tätigkeiten dieser Netze informiert werden.

Darüber hinaus freue ich mich auch, dass durch die vom Parlament vorgebrachten Abänderungen ein auf Menschenrechten beruhender Ansatz zur Anwendung kommt, wenn über die Situation bei Angelegenheiten berichtet wird, die sich auf die irreguläre Einwanderung in die ausgewählten Drittländer beziehen. Lassen Sie mich sagen, dass ich mit dem Berichterstatter vollkommen übereinstimme, dass wir das Wort „irreguläre“ Einwanderung verwenden sollten. Leider bezieht sich der Vertrag in Artikel 79 auf „illegal“, aus dem Grund ist es dort Bestandteil. Aber ich selbst verwende auch immer den Begriff „irreguläre“ Einwanderung, demnach stimme ich Ihnen uneingeschränkt zu.

Das Netz der Verbindungsbeamten wird dank der Abänderungen, die Sie in den Rechtsrahmen eingeführt haben und in Übereinstimmung mit dem Stockholmer Programm in einer Weise angepasst werden, die ihren Beitrag für ein besseres Verständnis der zu Wanderungsbewegungen führenden Ursachen mit dem Ziel verbessern wird, diese Phänomene angemessen anzugehen. Also hoffe ich, dass, wenn Sie morgen über die abgeänderte Verordnung abstimmen, diese unverzüglich angenommen wird und wir demnach dieses sehr wichtige Kooperationsinstrument für die Migrationssteuerung effizienter nutzen können.

 
  
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  Carlos Coelho, im Namen der PPE-Fraktion.(PT) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir unterstützen immer Vorschläge im Parlament, die darauf abzielen, der Notwendigkeit einer angemessenen Steuerung sowohl legaler als auch illegaler oder klandestiner Migrantenströme Rechnung zu tragen. Dieser Vorschlag ist gleichfalls Teil dieser Dynamik und hat die Einführung von Abänderungen – welche bereits mit großer Sachkenntnis von Herrn Díaz de Mera dargelegt wurden – zur Verordnung (EG) Nr. 377/2004 des Rates zur Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen zum Ziel, um die erforderlichen Synergien zwischen diesem wichtigen Instrument für die Zusammenarbeit und der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX), welche erst zu einem späteren Zeitpunkt gebildet wurde, zu schaffen.

Als Vertreter der Mitgliedstaaten im Ausland obliegt es den – aktuell in mehr als 130 Drittstaaten entsandten – Verbindungsbeamten, die notwendigen Kontakte zu den Behörden des Gastlandes sicherzustellen, um zu einer Prävention und Bekämpfung der illegalen Einwanderung zwecks Rückführung illegaler Einwanderer und Steuerung der legalen Einwanderung beizutragen. Da FRONTEX über keine ständigen Vertretungen außerhalb des Unionsgebiets verfügt, gibt es keinen Zweifel mehr daran, wie wichtig eine solche Zusammenarbeit geworden ist. FRONTEX muss auf der Grundlage der Informationen, die durch die Verbindungsbeamten gesammelt wurden, weiter an den Risikoanalysen und der Stärkung der operativen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den Drittstaaten arbeiten.

Die durch diese Netze gewonnenen Informationen werden dann unter Nutzung von ICONET – einem sicheren Informationsnetz zur Koordinierung der Behörden, die für die Steuerung von Migrantenströmen in den Mitgliedstaaten zuständig sind – übertragen und es ihnen gleichzeitig ermöglichen, von den Mitteln des europäischen Außengrenzenfonds zu profitieren.

Da sich Herr Díaz de Mera bereits wundern muss, warum ich es noch nicht erwähnt habe, möchte ich betonen, dass er eine hervorragende Arbeit geleistet hat. Und zwar nicht nur im Hinblick auf die Qualität und die investierten Anstrengungen – wie er es üblicherweise mit diesen Berichten macht – sondern auch wegen der seinerseits unternommenen Bemühungen, bei der ersten Lesung eine Vereinbarung in dieser wichtigen Frage zu erzielen.

 
  
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  Claude Moraes, im Namen der S&D-Fraktion. – Frau Präsidentin! Indem ich diese Gelegenheit nutze, um im Namen der S&D-Schattenberichterstatterin, Frau Guillaume, zu sprechen, möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Díaz de Mera García Consuegra, dafür danken, dass er alle Schattenberichterstatter in seiner gewohnten Art aktiv konsultiert und die Verhandlungen mit dem Rat erfolgreich vorangebracht hat.

Obgleich der Kommissionsvorschlag aus zumeist technischen Abänderungen besteht, hat dieser Bericht meiner Ansicht nach ein besseres Verständnis und eine bessere Berücksichtigung der Komplexität und des Umfangs der Tätigkeiten der Verbindungsbeamten ermöglicht. Die Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten für Einwanderungsfragen (ILO) sind in der Tat mit sehr komplexen und undurchsichtigen Tätigkeiten befasst. Daher ist es – aus Gründen der Transparenz – absolut unerlässlich, einerseits einen besseren Informationsaustausch mit dem Europäischen Parlament und andererseits Organisationen wie das UNHCR und das Unterstützungsbüro für Asylfragen zu fördern. Auch ist die Einbeziehung und Förderung des an Menschenrechten ausgerichteten Ansatzes in die Mission der ILO, welchen die Kommissarin soeben erwähnte, von grundlegender Bedeutung. Sicherlich braucht man nicht daran zu erinnern, dass in Bezug auf die Bekämpfung gemischter Migrationsbewegungen durch die Entsendung von ILO in Drittländer einige Bedenken aus einer Grundrechteperspektive angemeldet werden könnten – insbesondere im Hinblick auf das Recht von Personen, ein Land, einschließlich ihres eigenen, zu verlassen, und des Rechts von Asylsuchenden auf Flucht und Schutz vor Verfolgung.

Schließlich haben wir bezüglich der hitzigen Debatte zur Terminologie in der Begründung einen zufriedenstellenden Kompromiss für eine scheinbar endlose Diskussion gefunden. Abschließend möchte ich Herrn Díaz de Mera García Consuegra danken und sagen, dass unsere Fraktion seinen Bericht uneingeschränkt unterstützen wird.

 
  
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  Stanimir Ilchev, im Namen der ALDE-Fraktion.(BG) Frau Präsidentin! Auch ich möchte mich denjenigen anschließen, die ihre Anerkennung für die Bemühungen des Berichterstatters Herrn Díaz de Mera zum Ausdruck gebracht haben. Denn er schuf eine Atmosphäre, welche uns ermöglichte, seine vorgeschlagenen Änderungen erfolgreich zu diskutieren, die kompliziertesten Änderungen zu überarbeiten und Kompromisse zu erzielen – was heißt, dass wir jetzt mit unseren Anstrengungen zufrieden sein können.

Als ein Vertreter der ALDE-Fraktion möchte ich zuallererst betonen, dass die erzielten Ergebnisse größtenteils darauf zurückzuführen sind, dass die Frage der Menschenrechte bei dieser Gelegenheit in das größere Thema der Einwanderung und der Steuerung der Einwanderungsprozesses integriert wurde. So können wir unter Wahrung der Menschenrechte ein fortlaufend humanes und passendes Vorgehen sowohl durch die Einwanderungsbeamten als auch durch das Fachpersonal von FRONTEX garantieren.

Zweitens ist ein großes Verdienst unserer Arbeit, dass sich die Zusammenarbeit sowohl unter den Kommunikationsbeamten als auch zwischen ihnen und FRONTEX verbessern wird. Schließlich wird FRONTEX unsere gemeinsamen Anstrengungen für die Begründung eines neuen Know-hows nutzen, welches umfang- und funktionsreicher sein wird. Dieses Know-how wird in den Händen der zuständigen Organe und Personen liegen, um ihnen eine wirksamere Kontrolle der Einwanderung zu ermöglichen. Was jedoch macht eine wirksamere Steuerung der Einwanderungsprozesse notwendig? Die Tatsache, dass die Einwanderung weiterhin ein Thema bleiben und sich aller Voraussicht nach in absehbarer Zeit intensivieren wird.

 
  
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  Franziska Keller, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Auch ich möchte dem Berichterstatter, Herrn Díaz de Mera García Consuegra, für seine großartige Arbeit danken. Die Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten für Einwanderungsfragen sollten nicht bloß als „Durchführungshilfen von Rückführungen“ betrachtet werden – bei welchen ich in der Tat nicht gern möchte, dass sie als solche angesehen werden – sie sollten die Menschenrechtslage in den Gastländern und insbesondere den Asylsuchenden und Rückkehrern gewährten Schutz aufmerksam überwachen.

Ich bin sehr froh, dass es unser Berichterstatter geschafft hat, mehrfach einen Bezug zu Menschenrechten und zur Berichterstattung über die Menschenrechte in den Bericht aufzunehmen – ein Aspekt, der im ursprünglichen Vorschlag völlig fehlte.

Auch begrüße ich die größere Rolle, die dem Europäischen Parlament als dem einzigen direkt gewählten Organ auf EU-Ebene eingeräumt wird und welches jetzt, nach dem Vertrag von Lissabon, eine noch größere Rolle spielt – obgleich das bislang nicht jeder erkannt zu haben scheint.

 
  
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  Rui Tavares, im Namen der GUE/NGL-Fraktion.(PT) Frau Präsidentin! Wie bereits mehrfach gesagt wurde, möchte ich zunächst Herrn Díaz de Mera zu seiner hervorragenden Arbeit und zu seiner Zusammenarbeit und zu dem Dialog mit uns während dieses gesamten Prozesses gratulieren: speziell hinsichtlich der schwierigen Frage, ob sich die in diesem und anderen Texten enthaltenen Verweise auf „irreguläre Einwanderer“ oder auf „illegale Einwanderer“ beziehen. Zu dieser Frage hatte der Berichterstatter, Herr Díaz de Mera, eine sehr konstruktive und dynamische Einstellung. Es trifft auch zu, dass ihm die Verträge und die Haltung des Rates selbst verwehrten, in dieser Frage weiterzugehen und eine sowohl weiter reichende als auch technisch korrektere Definition für Fälle von irregulären Einwanderern und Einwanderern ohne Dokumente aufzustellen.

Ich glaube, worum es hier geht, und worum es in vielen geführten Aussprachen zur Einwanderung im Europäischen Parlament gegangen ist - wir haben eine repressive Einwanderungspolitik, die so gut wie vollständig abgeschlossen ist, ohne dass irgendetwas verabsäumt wurde: Die primäre Funktion der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX), die des Schengener Übereinkommens und sogar die der Verbindungsbeamten – welche gegenwärtig nach wie vor abgeändert wird – ist die Kontrolle der Grenzen, was eine repressive Aufgabe ist.

Darüber hinaus wissen wir alle hier im Parlament zur Linken und zunehmend zur Rechten, dass eine Einwanderungspolitik, die nur repressive Maßnahmen beinhaltet, keine Einwanderungspolitik ist. Denn eine Einwanderungspolitik, die diesen Namen verdient, erfordert auch einen rechtlichen Teil für legale Möglichkeiten der Einwanderung.

Ich denke, wenn wir lediglich über den Bericht von Herrn Díaz de Mera als solchem mit den seinerseits vorgebrachten Ideen abstimmten, würde ich uneingeschränkt dafür stimmen. Jedoch stimmen wir stattdessen über den Kompromiss mit dem Rat in der ersten Lesung ab, demnach glaube ich, dass wir nicht so weit gegangen sind, wie wir damit hätten gehen können.

 
  
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  Paul Nuttall, im Namen der EFD-Fraktion. – Frau Präsidentin! Einer der Grundpfeiler eines souveränen Staates ist die Kontrolle darüber, wer in sein eigenes Land kommen darf, und wer nicht. Leider haben einige Regierungen im Vereinigten Königreich diese Befugnis an nicht gewählte, gesichtslose Bürokraten in Brüssel abgegeben. Dies hat sich als eine Katastrophe herausgestellt. Wir haben jetzt eine Situation mit unkontrollierter EU-Einwanderung in unser Land, welche dazu geführt hat, dass die Löhne gedrückt werden und die Bevölkerung - die einheimische Bevölkerung – ihre Arbeit verliert. Ich glaube nicht, dass dieses Netz von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen der EU irgendeine Befugnis hat, dem überhaupt Einhalt zu gebieten.

Auch haben wir ein zweistufiges Einwanderungssystem in unserem Land, wobei Einwanderer aus Australien oder Neuseeland oder anderen Ländern gedeckelt sind. Wenn man jedoch aus Lettland oder Polen oder einem der EU-Länder stammt, kann man nolens volens in unser Land kommen. Dies ist grundsätzlich falsch. Es wird argumentiert, dass dieses Netz bei der Kontrolle der illegalen Einwanderung helfen wird. Aber was geschieht, wenn zum Beispiel ein Land wie Rumänien faktisch Hunderttausenden von illegalen Einwanderern die Staatsangehörigkeit gewährt? Was es leistet, ist, dass das ganze System zum Gespött gemacht wird.

Ich unterstütze, dass gewählte Politiker im Vereinigten Königreich die Kontrolle über unsere eigenen Grenzen haben. Was ich nicht unterstütze, sind unverantwortliche, nicht gewählte Amtsträger. Ich glaube, die Stärkung dieses Netzes wäre nicht notwendig, wenn jeder einzelne Mitgliedstaat die Macht hätte, zu kontrollieren, wer in sein Gebiet kommt und wer nicht. Ich bitte daher jeden dringend darum, diesen Bericht abzulehnen.

(Der Redner erklärt sich damit einverstanden, auf eine „Blue-Card“-Frage gemäß Artikel 149 Absatz 8 zu antworten)

 
  
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  Krisztina Morvai (NI).(HU) Frau Präsidentin! Mein Kollege aus dem Vereinigten Königreich sprach über die Schwierigkeiten, denen britische Arbeitnehmer in ihrem Land als Ergebnis von Einwanderung gegenüberstehen. Ich stamme aus Ungarn, einem Land, wo zahlreiche Menschen leider gezwungen sind, auf der Suche nach Arbeit ins Vereinigte Königreich umzusiedeln, wie zum Beispiel Krankenschwestern und Krankenpfleger oder Ärzte oder andere qualifizierte Fachkräfte im Gesundheitswesen, da die Löhne in Ungarn extrem niedrig sind. Diese Personen wurden in Ungarn auf einem sehr hohen Niveau ausgebildet, und Ungarn erlebt derzeit den Zusammenbruch von …

(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort)

 
  
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  Paul Nuttall (EFD). – Frau Präsidentin! Wenn Ärzte, Zahnärzte und dergleichen ins Vereinigte Königreich kommen möchten, um zu arbeiten – und wir deren Fachkenntnisse benötigen – dann sollten sie durchaus kommen. Aber wir haben im Augenblick eine Situation, wo unser Markt gesättigt ist: Wir können nicht kontrollieren, wer aus der EU kommt und wer nicht. Dies ist grundsätzlich falsch. Es ist schlecht, und die Menschen verlieren dadurch ihrer Arbeit.

Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen. Der Taxifahrer, der mich heute Morgen zum Flughafen fuhr, war Maurer. Er wurde entlassen, weil Polen auf die Baustelle kommen, die die britischen Arbeitnehmer unterbieten – und jetzt fährt er Taxi. Das kann nicht rechtens sein.

 
  
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  Philip Claeys (NI).(NL) Frau Präsidentin! Selbstverständlich kann jede Agentur, die in der Bekämpfung der illegalen Einwanderung tätig ist, auf meine Unterstützung zählen. Wenn Verbindungsbeamte für Einwanderungsfragen die Arbeit von beispielsweise FRONTEX effizienter machen können, dann ist das eine positive Sache.

Ich möchte betonen, dass wir nicht so viel Zeit auf die Betrachtung institutioneller und bürokratischer Prozesse verwenden sollten, dass wir den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen können. Beim Problem der illegalen Einwanderung handelt es sich um ein politisches Problem und eines, das politischen Willen erfordert, wenn wir Lösungen dafür entwickeln sollen.

Nun, wir haben heute herausgefunden, dass es immer noch Mitgliedstaaten wie Belgien gibt, die illegale Einwanderung aus politischen und ideologischen Gründen belohnen. Sie belohnen illegale Einwanderer, indem sie ihren Status legalisieren oder ihnen eine Aufenthaltserlaubnis gewähren. Auf diese Weise wird die illegale Einwanderung nicht bekämpft, sondern aktiv unterstützt. Wir können so viele Verbindungsbeamte für Einwanderungsfragen und so viel Fachpersonal von FRONTEX haben, wie wir wollen, aber in der Zwischenzeit wird sich das Problem einfach weiter verschärfen.

Was mich im Hinblick auf den vorliegenden Bericht am meisten ärgert, ist die Empfehlung, dass wir nicht länger von „illegaler Einwanderung“, sondern, wie man es jetzt nennt, von „irregulärer Einwanderung“ sprechen sollten. Nun, ich kann das immer noch nicht fassen: Scheinbar wollen wir das Problem lösen, indem wir ihm einen anderen Namen geben oder vorgeben, dass das Problem nicht länger besteht. Dies ist wirklich wie bei Orwell. Lassen Sie uns die Dinge einfach beim Namen nennen; lassen Sie uns klar sein und Bezug auf die illegale Einwanderung und die illegalen Einwanderer nehmen.

 
  
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  Georgios Papanikolaou (PPE).(EL) Frau Präsidentin! Die bloße Tatsache, dass heute fast jeder unserem Berichterstatter, Herrn Díaz de Mera García Consuegra, und allen in diese Aufgabe involvierten Schattenberichterstattern gratuliert hat, zeigt die sehr ernsthaften Anstrengungen, die unternommen wurden und die hervorragenden Ergebnisse, die erzielt wurden. Natürlich gratuliere auch ich allen Beteiligten. Die heutige Aussprache ist äußerst wichtig, denn sie zeigt die Anstrengungen, die unsererseits jetzt auf europäischer Ebene zur Steuerung der legalen, der rechtswidrigen und der illegalen Einwanderungsströme unternommen werden; Anstrengungen, die wir an den Tag legen, um unsere Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu koordinieren und wirklich zu zeigen und alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente besser einzusetzen.

Wir haben das Netz von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen geschaffen. Wie wir bereits gehört haben, bezieht dieses Netz ungefähr 130 Länder ein und ermöglicht uns die Beschaffung zuverlässiger Informationen. Wir haben FRONTEX geschaffen, wir haben kürzlich das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen geschaffen, wir haben das Rückübernahmeabkommen unterzeichnet, wir haben alle uns zur Verfügung stehenden europäischen Mittel eingesetzt und wir verstärken diese Jahr für Jahr nach besten Kräften. Allein die Tatsache, dass wir jetzt an einem Punkt gelangt sind, an dem wir diese Instrumente nutzen und verbinden – anders gesagt, wir sehen, welcher Art die Anforderungen bei FRONTEX sind, stellen eine Verbindung zum Netz von Verbindungsbeamten her und verknüpfen alle uns zur Verfügung stehenden Mittel und Instrumente noch enger – zeigt, dass wir effizienter vorankommen.

Natürlich kann niemand sagen, dass wir unseren Zielwert erreicht haben. Wenn wir sehen, dass in Griechenland 90 % aller illegalen Einreisen von Einwanderern nach Europa geschehen, wird allein dadurch gezeigt, dass noch viel zu tun ist. Jedoch belegen diese Zusammenarbeit und die Einrichtungen, über die wir verfügen, dass wir noch effizienter vorankommen können. Sie geben uns insofern Anlass zu Optimismus, als Europa über die Einrichtungen verfügt und wir mit Solidarität und enger Zusammenarbeit alle miteinander künftig noch bessere Ergebnisse erzielen können. Sie können sich sicher sein, Frau Kommissarin, dass wir alle derartigen Bemühungen vonseiten der Kommission unterstützen werden. Haben Sie keinen Zweifel daran, dass wir alle derartigen Initiativen Ihrerseits unterstützen werden.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI). - Frau Präsidentin! Die Beamten der Grenzschutzagentur FRONTEX leisten bekanntlich wichtige Arbeit in der operativen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Drittstaaten zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung. Diese muss meines Erachtens vor allem in den Transitländern wirksam bekämpft werden. Ein dichtes Netz von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen und deren enge Zusammenarbeit ist daher eine sinnvolle Maßnahme, um die Masseneinwanderung nach Europa mit allen ihren negativen Folgen für die Völker Europas wirksam bekämpfen zu können. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die Informationen und Lagebeurteilungen der Verbindungsbeamten möglichst rasch und unbürokratisch für FRONTEX und die nationalen Behörden zur Verfügung gestellt werden können.

Generell muss es in der Einwanderungsfrage auf jeden Fall zu einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren kommen. Die Kompetenzen von FRONTEX sind meines Erachtens im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten möglichst rasch zu stärken, um eine einheitliche und effektive Arbeit insbesondere an den Außengrenzen sicherstellen zu können.

 
  
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  Simon Busuttil (PPE).(MT) Frau Präsidentin! Als Berichterstatter für die FRONTEX-Verordnung freue ich mich, die jüngste Entwicklung zu begrüßen, die am uns vorliegenden Gesetz vorgenommen wurde, da sie uns während des Prozesses der Stärkung der FRONTEX-Agentur helfen wird. Mein Bericht über die Agentur und die im Hinblick auf ihr Mandat vorzunehmenden Änderungen wurde tatsächlich im vergangenen Monat vorgelegt, und die Frist, bis zu welcher die Abänderungen zu vollziehen sind, läuft genau diese Woche ab. Daher sage ich vorher, dass der LIBE-Ausschuss in den nächsten Monaten – Januar und Februar – die Abänderungsanträge zum FRONTEX-Berichts annehmen wird, und dass wir ihn innerhalb des Ausschusses abschließen können. Dann hoffe ich, dass wir das Verfahren zum Abschluss dieses Dossiers schnellstmöglich einleiten können. Dennoch ist die Tatsache, dass wir diese Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten für Einwanderungsfragen haben werden, die die Übermittlung der Informationen an FRONTEX erleichtern werden, eine äußerst positive Entwicklung.

 
  
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  Oreste Rossi (EFD).(IT) Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Dieser Bericht hätte ein wunderbares Abstimmungsergebnis erzielen können, aber leider ist er unserer Ansicht nach durch vermeidbare und unnötige Abänderungen modifiziert worden, wodurch die Worte „illegal“ und „klandestin“ durch das Wort „irregulär“ ersetzt wurden, fast als ob es eine Furcht davor gibt, Dinge so zu benennen, wie sie wirklich sind.

Positiv ist jedoch zu vermerken, dass der Bericht die Bildung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen vorsieht, die mit der Zuständigkeit zu den Konsularbehörden und internationalen Organisationen entsandt werden, illegale Einwanderung zu verhindern und die Rückführung illegaler Einwanderer zu erleichtern.

Darüber hinaus kann sich der direkte Informationsaustausch über illegale Migrationsströme zwischen Staaten, Botschaften und internationalen Organisationen bei der Bekämpfung der Aktivitäten krimineller Banden als nutzbringend erweisen. Zu viele Menschenleben sind zerstört worden. Die Verhinderung des Menschenhandels ist eine der Herausforderungen, die die EU bewältigen muss.

 
  
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  Franz Obermayr (NI). - Frau Präsidentin! Die Mitgliedstaaten entsenden Verbindungsbeamte für Einwanderungsfragen in Drittländer, um im Kontakt mit den dortigen Behörden die illegale Einwanderung zu bekämpfen. Eine Kooperation zwischen diesen Beamten und FRONTEX halte ich daher für dringend notwendig. Wir brauchen einen sinnvollen Austausch von Informationen und best practice sowie eine Vermeidung von Doppelstrukturen. Ich erhoffe mir durch solche Synergieeffekte eine effizientere Grenzkontrolle, umso mehr als FRONTEX über keinerlei Außenbeamte in Drittstaaten verfügt.

Ein Schwerpunkt der Zusammenarbeit muss die konsequente Aushandlung von Rückübernahmeabkommen sein, sei es in Osteuropa oder auf dem afrikanischen Kontinent, denn gerade bei der Rückführung Illegaler herrscht Chaos in der EU. Manche Mitgliedstaaten gehen sehr energisch vor, und andere wiederum sind sehr träge. Das hat dann natürlich auch negative Auswirkungen für alle Mitgliedstaaten.

Es herrscht also akuter Handlungsbedarf. FRONTEX muss gestärkt werden, und die Behörden der Mitgliedstaaten müssen auch von der EU in die Pflicht genommen werden.

 
  
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  Csanád Szegedi (NI).(HU) Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Bericht und der ihm zugrunde liegende Vorschlag dienen klar der Vorbereitung, Förderung und Erleichterung von Einwanderung, was unserer Ansicht nach inakzeptabel sind. Die Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen ist ein weiterer Schritt hin zu einer zentralisierten, durch die Europäische Union kontrollierten Maßnahme, die der Ausbreitung von Einwanderern und Flüchtlingen dient. Darüber hinaus ist es nicht hinnehmbar, dass sie beabsichtigen, den Begriff „illegale Einwanderung“ durch „irreguläre Einwanderung“ zu ersetzen und dadurch versuchen, diese anderenfalls illegale Handlung weiter zu legitimieren. Die europäischen Völker haben genug von der Flut von Einwanderern, und wir würden es begrüßen, wenn die in diesem Parlament sitzenden, gewählten Abgeordneten dies auch anerkennen. Leider kann ich nichts weiter über diesen Bericht sagen, als dass er eine Karikatur seiner selbst ist. Was in diesem Bericht zum Ausdruck kommt, ist eine Karikatur des Europäischen Parlaments.

 
  
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  Andrew Henry William Brons (NI). – Frau Präsidentin! Die Änderung der Verordnung erleichtert den Informationsaustausch „zur Steuerung der legalen und illegalen Einwanderung“. Ich möchte sie nicht steuern: Ich möchte ihr Einhalt gebieten. Migration basiert auf der falschen Annahme, dass wir die Produkte unserer Kultur sind und dass ein Leben in der europäischen Kultur Nichteuropäer zu Europäern in der zweiten, wenn nicht gar in der ersten Generation wandeln wird. Verschiedene Völker sind nicht das Produkt verschiedener Kulturen: Verschiedene Kulturen sind das Produkt verschiedener Völker.

Bringen Sie die Bevölkerung der Dritten Welt nach Europa, und Sie werden die Dritte Welt nach Europa bringen – nicht zeitweise, sondern für immer. Das ist es, was wir in den vergangenen sechs Jahrzehnten getan haben.

 
  
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  Krisztina Morvai (NI).(HU) Frau Präsidentin! Jetzt wäre es an der Zeit für uns, endlich zu versuchen, die Ursachen der Einwanderungsfrage aufzufinden und zu beheben. Aus humanen Gründen schlage ich die Einführung des Rechts eines Jeden vor, sich in seinem Heimatstaat, in seinem Vaterland aufzuhalten, und dass angemessene wirtschaftliche und sonstigen Bedingungen in der Welt geschaffen werden sollten, um sicherzustellen, dass Menschen in dem Land, das ihr Heimatland ist, leben können. Und zwar auch unter Einschluss von Ländern, die als Mitgliedstaaten zweiten Ranges der EU betrachtet werden. Um meinen vorherigen Gedankengang fortzusetzen – das Gesundheitswesen in Ungarn ist zusammengebrochen oder steht vor dem unmittelbaren Zusammenbruch, da ungarische Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie Arbeitnehmer mit einer Qualifikation im Gesundheitswesen dazu gezwungen sind, innerhalb der EU en masse zum Beispiel sowohl ins Vereinigte Königreich als auch in andere Länder zu wandern und damit im Wesentlichen zu Wirtschaftsflüchtlingen werden. Es wäre an der Zeit, dieses Phänomen zu untersuchen und Maßnahmen für seine Bekämpfung zu ergreifen, indem man beispielsweise und wo erforderlich von Mitgliedstaaten die Sicherstellung einer angemessenen Existenzgrundlage für Ärzte sowie für Krankenschwestern und Krankenpfleger verlangt.

 
  
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  Cecilia Malmström, Mitglied der Kommission. Frau Präsidentin! Auch wenn es die Aussprache nicht gezeigt hat, verstehe ich, dass Sie, Herr Díaz de Mera, eine sehr starke Unterstützung für Ihren Vorschlag haben. Ich möchte Ihnen dazu gratulieren, denn es zeigt, dass Sie eine sehr wichtige Arbeit getan haben.

Auch möchte ich meine Freude betonen, dass Sie die darin die Menschenrechtsaspekte durch die Abänderungen, die der Ausschuss vorgenommen hat, verstärkt haben. Dadurch wird sichergestellt, dass alle relevanten Aspekte, insbesondere die Menschenrechte, Berücksichtigung finden, wenn wir ein Land oder eine Region betrachten und wenn wir über Angelegenheiten im Zusammenhang mit irregulärer Einwanderung in dem betreffenden Land oder in der betreffenden Region berichten. Wir wissen, dass es einen sehr klaren Zusammenhang zwischen der Menschenrechtslage und der Anzahl von Einwanderern oder Asylsuchenden gibt. Dies ist ein wichtiger Pushfaktor.

Dies ist auch eine Aufgabe für das Unterstützungsbüro für Asylfragen. Es wird derartige Informationen zu Ursprungsländern und Transitländern von Asylsuchenden zusammentragen. Die Kernaufgabe der ILO – der Verbindungsbeamten – ist die Aufnahme und Pflege von Kontakten mit den Behörden der Gastländer im Hinblick auf die Verhinderung und Bekämpfung von irregulärer Migration. Die Bereitstellung einer vollumfänglichen Bewertung der Menschenrechtslage im Gastland liegt jedoch nicht in ihrer Kompetenz, obgleich es auf der Tagesordnung ganz oben steht.

Ich denke, dass wir den Wortlaut mit Ihrem Vorschlag verbessert haben und freue mich sehr auf Ihre morgige Abstimmung. Ich möchte Ihnen und den Schattenberichterstattern erneut für Ihre wichtige Arbeit danken.

 
  
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  Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Berichterstatter.(ES) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, vielen Dank für Ihre Worte und auch Ihr Engagement. Ich möchte nochmals meine Hochachtung dafür ausdrücken, wie Sie das Ihnen anvertrauten Portfolio verwalten.

Wir haben heute Nachmittag 18 Reden gehört, und die Mehrheitsfraktionen haben den vorliegenden Bericht unterstützt. Ich möchte daher erneut meine tiefe Dankbarkeit zum Ausdruck bringen, denn sie haben aktiv zur Bereicherung und Ergänzung inhaltlicher Aspekte beigetragen, die eingearbeitet werden sollten und es nun sind.

Im Wesentlichen beziehe ich mich auf das Kapitel der Menschenrechte, das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen und die Rolle des Hohen Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen.

Natürlich sind wir in einer so großen und unterschiedlich zusammengesetzten Kammer nicht verpflichtet, einer Meinung zu sein, daher sind unser aller Bemühungen, einen möglichst breiten Konsens zu finden, umso bedeutsamer. Meine Damen und Herren, von einer Mitte-Rechts- und christdemokratischen Position möchte ich mich tatsächlich eindeutig für die Bezeichnung „irregulär“ aussprechen, da ich die Bezeichnung „illegal“ rechtlich, semantisch wie ethisch für unangemessen halte.

Ich danke all meinen Kolleginnen und Kollegen für ihre Unterstützung sowie ihre Reden, einschließlich derjenigen, die eine Gegenmeinung vertreten haben.

 
  
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  Die Präsidentin. − Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Dienstag, 14. Dezember, statt.

 
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