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Verfahren : 2010/0065(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0348/2010

Eingereichte Texte :

A7-0348/2010

Aussprachen :

PV 14/12/2010 - 7
CRE 14/12/2010 - 7

Abstimmungen :

PV 14/12/2010 - 9.20
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0471

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 14. Dezember 2010 - Straßburg Ausgabe im ABl.

7. Menschenhandel (Aussprache)
Video der Beiträge
Protokoll
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  Die Präsidentin. – Der nächste Punkt ist der Bericht von Frau Bauer und Frau Hedh, im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und zum Opferschutz sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JHA des Rates (KOM(2010)0095 - C7-0087/2010 - 2010/0065(COD)) (A7-0348/2010).

 
  
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  Edit Bauer, Mitberichterstatterin. – Frau Präsidentin, zuerst möchte ich meiner Mitberichterstatterin, Frau Hedh, dem Rat und der Kommission und all denjenigen, die an dieser aufwendigen Arbeit mitgewirkt haben, danken.

Die derzeitige Situation des Menschenhandels ist besorgniserregend. Das geschätzte Volumen liegt bei mehreren hunderttausend Opfern innerhalb Europas, das zweitgrößte Geschäft im kriminellen Sektor, mit einem geschätzten Profit von 32 Mio. USD. Es gibt neue Trends beim Menschenhandel. Wir haben mehr Opfer im Bereich der Zwangsarbeit. Wir haben mehr Opfer aus den Mitgliedstaaten, und wir haben darüber hinaus mehr Kinder unter den Opfern. Der geschätzte internationale Anteil von Kindern, die dem Menschenhandel zum Opfer fallen, liegt zwischen 40 % und 50 %. Ein unlängst veröffentlichter Bericht der OSZE rief die Länder dazu auf, ihre Wahrnehmung, den Menschenhandel als ein Randphänomen zu betrachten, zu ändern und regte sie stattdessen dazu an, ihn als moderne Sklaverei massiven Ausmaßes zu erkennen.

Die Bekämpfung des Menschenhandels benötigt einen ganzheitlichen Ansatz, obwohl wir nur eine begrenzte Anzahl von Instrumenten besitzen. Unsere Aufgabe ist es, die Rechtsvorschriften zu ergänzen. Der Vertrag von Lissabon gab uns eine neue Rechtsgrundlage – Artikel 83. Damit verfügen wir über die Mittel, um einen gemeinsamen Ansatz mit Blick darauf zu etablieren, abschreckendere Bedingungen für Menschenhändler und gleichzeitig einen stärkeren Schutz für Opfer zu schaffen.

Der Vorschlag, der eine konsolidierte Fassung ist, auf die sich Rat und Kommission verständigt haben, erweitert die Definition des Menschenhandels und berücksichtigt damit, dass sich Formen und Trends verändern. Der Entwurf ermöglicht höhere Strafen, legt ein Minimum für Höchststrafen fest und fördert Beschlagnahmung und Einzug der Einnahmen und Vermögenswerte aus dem Menschenhandel. Der Vorschlag eröffnet das Problem der Viktimisierung von Opfern und berechtigt die Gerichte dazu, keine Strafen für von den Opfern unter Zwang begangene, kriminelle Aktivitäten zu verhängen.

Hilfestellung und Unterstützung sollte für die Opfer vor, während und nach den Strafverfahren für eine angemessene Zeit zur Verfügung gestellt werden, wobei Hilfestellung und Unterstützung für Opfer nicht an die Bereitschaft der Opfer bei strafrechtlichen Ermittlungen, strafrechtlichen Verfolgungen und Gerichtsverhandlungen zu kooperieren, geknüpft ist. Der Vorschlag enthält eine Sonderbestimmung, um den Schutz von Kindern während der Ermittlungen und Unterstützungen zu verstärken.

Der Richtlinienentwurf hat auch eine Bestimmung für den Europäischen Koordinator für die Bekämpfung des Menschenhandels, der in der Zukunft zu umfassenderen, kohärenteren und besser koordinierten Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels beitragen könnte.

 
  
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  Anna Hedh, Mitberichterstatterin. – (SV) Im Jahr 2010 werden Menschen in Europa gekauft und als Sklaven verkauft. Dies geschieht trotz der Tatsache, dass die Sklaverei vor über 250 Jahren abgeschafft wurde. Man zwingt sie zu Prostitution, Zwangsarbeit oder zum Betteln. Sie haben plötzlich einen Besitzer, dem gegenüber sie sich absurderweise häufig genug auch noch schuldig fühlen. Menschenhandel ist eines der schwersten Verbrechen weltweit und bedauerlicherweise nimmt das Ausmaß stetig zu. Es handelt sich um einen schweren Verstoß gegen die Menschenrechte, die wir in der EU heftig verteidigen und für deren Erhalt wir jeden Tag kämpfen.

Ich möchte daher zunächst Frau Malmström dafür danken, dass sie so schnell einen Legislativvorschlag zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels ausgearbeitet hat. Ich möchte auch meiner Kollegin vom Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, Frau Bauer, für ihre hervorragende Zusammenarbeit danken sowie allen Schattenberichterstattern, die an der Richtlinie gearbeitet haben. Und schließlich ein dickes Dankeschön an alle anderen Mitarbeiter, die fantastische Arbeit geleistet haben.

Menschenhandel ist gegenwärtig das am schnellsten wachsende grenzüberschreitende Verbrechen. Laut UN-Bericht für 2009 zum Thema „Menschenhandel“ handelt es sich beim Menschenhandel um die Tätigkeit, die kriminellen Netzwerken das zweitgrößte Einkommen nach dem Handel mit Waffen einbringt. Es ist absolut klar, dass kein Land das Problem des Menschenhandels im Alleingang lösen kann. Menschenhandel findet in allen Ländern Europas statt und die Menschenhändler bringen ihre Opfer tagtäglich über nationale Grenzen.

Wir müssen daher zusammenarbeiten, und unsere Rechtsvorschriften in diesem Bereich müssen möglichst harmonisiert sein. Daher ist der Vorschlag für einen EU-Koordinator für die Bekämpfung des Menschenhandels, der zusammen mit den nationalen Koordinatoren die Arbeit der EU überblicken und koordinieren wird, ein sehr guter Vorschlag.

Um das Problem des Menschenhandels anzugehen, brauchen wir Strafen, die der Schwere dieses Verbrechens angemessen sind und wirklich denen schaden, die vom Menschenhandel finanziell profitieren. Ich denke, dass wir einige Fortschritte mit den im Legislativvorschlag enthaltenen Vorschlägen für Strafen gemacht haben. Es wurde außerdem vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten auf bestimmte legale Weise das Vermögen der Menschenhändler, das aus ihren Verbrechen stammt, beschlagnahmen sollten.

Es reicht jedoch nicht aus, die Täter zu bestrafen. Der Schutz für die Opfer des Menschenhandels muss sich ebenfalls verbessern. Ohne Opferschutz werden wir niemals in der Lage sein, Menschenhändler strafrechtlich zu verfolgen. Die Opfer müssen die Hilfe erhalten, die sie brauchen, und es ist vor allem wichtig, ein sicheres Umfeld zu schaffen, das ihnen die Möglichkeit eröffnet, mit der Polizei zu kooperieren.

Außerdem wird ein Abschnitt vorgeschlagen, der den erweiterten Schutz von Kindern betrifft, die Opfer von Menschenhandel sind, und darüber freue ich mich sehr. Da 79 % der Opfer von Menschenhandel Frauen sind und sexuelle Ausbeutung mit Abstand die häufigste Art des Menschenhandels ist, ist es wichtig, die Rechtsvorschriften aus geschlechtsspezifischer Perspektive zu sehen und dass alle Maßnahmen, die vorgeschlagen werden, vom geschlechtsspezifischen Standpunkt aus analysiert werden.

Letztlich, wenn wir jemals dieses Problem in den Griff bekommen wollen, dann müssen wir etwas gegen die ungleiche Machtverteilung zwischen Männern und Frauen tun. Die Ungleichheit zwischen Männern und Frauen trägt zur Schutzlosigkeit bei, die zum Menschenhandel führt.

Um das Problem des Menschenhandels wirklich anzupacken, müssen sich alle Mitgliedstaaten besonders um Vorsorgemaßnahmen bemühen. Im Prinzip bedeutet das, in unseren Ländern die Nachfrage nach den Diensten, die von Opfern des Menschenhandels ausgeführt werden, zu drosseln. Wenn wir die Nachfrage senken können, dann reduziert sich auch der Zugriff auf solche Dienste. Das bedeutet, dass wir uns die vornehmen müssen, die den Menschenhandel profitabel machen. Wir haben daher vorgeschlagen, dass es für alle Mitgliedstaaten verpflichtend sein sollte, diejenigen unter Strafe zu stellen, die wissentlich die Dienste von Opfern des Menschenhandels in Anspruch nehmen. Unter den gegenwärtigen EU-Rechtsvorschriften machen sich Arbeitgeber strafbar, wenn sie Opfer von Menschenhandel ausbeuten. Das gleiche Prinzip sollte auch für Einzelpersonen gelten, die Opfer ausbeuten.

Bedauerlicherweise hatten wir keinen Erfolg damit, diesen Vorschlag akzeptiert zu bekommen. Daher werden die Mitgliedstaaten nicht dazu gezwungen, diese Personen unter Strafe zu stellen, aber sie werden über die Maßnahmen berichten müssen, die sie unternommen haben, um die Nachfrage für die Dienste zu bekämpfen, die von den Opfern des Menschenhandels erbracht werden.

Wir haben jedoch dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt und erhielten auf EU-Ebene von den relevanten Ausschüssen im Parlament sowie von Fachleuten, der Polizei und gemeinnützigen Organisationen Unterstützung für unseren Vorschlag. Ich denke, dass wir mit dem Abkommen, über das wir heute abstimmen werden, ein gutes Stück weitergekommen sind. Lassen Sie uns nun dem Menschenhandel in Europa, der eine moderne Form der Sklaverei ist, gemeinsam ein Ende setzen.

Wir dürfen nicht aufgeben, denn das Recht der Menschen zu entscheiden, wenn es um ihr eigenes Leben und ihren eigenen Körper geht, ist ein Menschenrecht, das nicht mit Geld gekauft oder für Geld verkauft werden kann wie Schnürsenkel oder Bananen.

 
  
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  Cecilia Malmström, Mitglied der Kommission. – Frau Präsidentin, lassen Sie mich zunächst daran erinnern, dass dies in der Tat ein historischer Text ist, den wir heute bei der Abstimmung in wenigen Minuten – hoffentlich – verabschieden werden.

Dies ist das erste Instrument im Bereich des EU-Strafrechts nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon. Ich denke, dass wir mit der Vereinbarung, auf die wir uns heute geeinigt haben, zufrieden sein können.

Sie ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen den Institutionen. Mir ist natürlich klar, dass das Parlament, das hier durch die Berichterstatterinnen repräsentiert ist, und die Kommission in einigen Abschnitten gerne ein paar andere Formulierungen vorgezogen hätten. Insgesamt aber ist das hier ein gutes Ergebnis, das voll und ganz den Zielsetzungen von Parlament, Rat und Kommission folgt, nämlich der Bekämpfung des Menschenhandels, dieser schrecklichen modernen Sklaverei, dieses schrecklichen Verbrechens, was eines Europas von 2010 nicht würdig und eine gravierende Verletzung der Grundrechte so vieler Bürgerinnen und Bürger ist.

Ich habe einige dieser Opfer getroffen: Kinder, Männer und viele Frauen in dem Gewerbe der sexuellen Versklavung. Ihre Geschichten sind natürlich schrecklich. Heute, wenn diese Richtlinie verabschiedet wird, werden wir ein besseres Instrument haben, um ihnen zu helfen. Das ist in der Tat ein gutes Weihnachtsgeschenk.

Ich möchte wirklich dem Parlament danken, insbesondere den beiden Berichterstatterinnen, Frau Bauer und Frau Hedh, den Schattenberichterstattern und allen anderen, die es ermöglicht haben, eine Einigung zu erzielen.

Es gibt zahlreiche Beispiele des Europäischen Parlaments, die helfen, die Richtlinie zu verbessern. Ich möchte auf die besondere Bestimmung in Artikel 14 hinweisen, die den Status und die Rechte von unbegleiteten Minderjährigen betreffen, die Opfer von Menschenhandel sind. Sie wurde auf Ihren Wunsch hin aufgenommen, und wir stimmen zu, dass sie die Richtlinie verbessert hat. Es gibt auch noch weitere Beispiele.

Ich möchte einen Punkt erwähnen, bei dem ich bedauere, dass der Kommissionsvorschlag nicht vom Rat unterstützt wurde, obwohl wir Ihre Unterstützung hatten. Dennoch war es nicht möglich, im Rat eine Einigung zu erzielen bezüglich der extraterritorialen Zuständigkeit für im Ausland verübte Straftaten, die von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU begangen wurden.

Ich glaube immer noch, dass eine Bestimmung, die garantiert hätte, dass alle mit uns in Europa lebenden Personen, die in anderen Ländern Menschenhandelsdelikte begehen, in der EU strafrechtlich verfolgt werden könnten, einen beträchtlichen Beitrag geleistet hätte. Aber sie war nicht möglich. Das Thema wird wieder auf den Tisch kommen, wenn wir mit der Richtlinie zur Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie zu tun haben. Extraterritoriale Zuständigkeit für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt wird umso wichtiger, wenn wir die Möglichkeiten diskutieren, pädophile Sextouristen, die in Europa leben, ihrer gerechten Strafe zuzuführen.

Ich glaube, dass wir zusammen in Gesprächen mit dem Rat fortfahren sollten, darauf zu bestehen, dass solch eine Bestimmung in die Richtlinie aufgenommen werden sollte. Wie ich bereits sagte, wir haben alle zusammen sehr gute Arbeit geleistet. Heute haben wir ein sehr wichtiges Werkzeug, um Menschenhandel zu bekämpfen, Opfer zu beschützen und sicherzustellen, dass wir die Botschaft aussenden, dass dies ein äußerst schwerwiegendes Verbrechen ist. Es sollte auch entsprechend bestraft werden, und es wird jetzt in allen Mitgliedstaaten gleich definiert. Nochmals vielen Dank für Ihren Beitrag.

 
  
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  Agustín Díaz de Mera García Consuegra, im Namen der PPE-Fraktion.(ES) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, Menschenhandel ist grausame Realität in der EU.

Sexuelle Ausbeutung ist das Hauptziel der Mafia, die Menschenhandel betreibt, gefolgt von Zwangsarbeit, Haushaltsdienstleistungen, Zwangsheiraten, Ausbeutung von Kindern zum Betteln, illegaler Adoption und der Entfernung von Organen, die andere Geißeln und Aspekte des Problems sind.

Die neuen Befugnisse, die Artikel 63 des Vertrags von Lissabon dem Parlament zur Verfügung stellt, müssen genutzt werden, um die EU-Rechtsvorschriften in diesem Bereich zu stärken. Das beinhaltet unter vielen anderen Themen, dass wir eine Klassifizierung der Verbrechen brauchen, die immer noch nicht unter irgendeine europäische Strafgesetzgebung fallen.

Wir müssen unsere Rechtsvorschriften verstärken, um die Opfer des Menschenhandels von zwei Seiten her zu schützen: Prävention und Schutz sowie Eingliederung in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt. Wir müssen spezielle Maßnahmen festlegen, um Minderjährige zu schützen, Menschenhändler und Mittelsmänner unter Strafe zu stellen, Maßnahmen festzulegen, um die Nachfrage zu senken und die Einnahmen des Verbrechens zu konfiszieren um die strafrechtliche Verantwortlichkeit jeder juristischen Person festzulegen, die an irgendeiner Phase des Menschenhandels beteiligt ist, um Arbeitsinspektion und Strafen für die Ausbeutung von Angestellten und illegale Anstellung illegaler Einwanderer zu verschärfen, um die Rolle der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen beim Aufdecken der von Menschenhändlern genutzten Kanäle und ihres Modus Operandi zu stärken, und letztlich, um die Rolle der gemeinsamen Ermittlungsteams des Europäischen Polizeiamts (Europol) bei der Bekämpfung der Mafias zu stärken.

Ich möchte abschließend hinzufügen, dass die Stelle des Europäischen Koordinators für die Bekämpfung des Menschenhandels einen wichtigen Beitrag bei der Erreichung der Zielsetzungen, die ich erwähnt habe, leisten könnte, obwohl ihre/seine Befugnisse und Kapazitäten klar definiert sein müssen, um Doppelarbeit oder Überlagerungen mit den Funktionen von Europol zu vermeiden.-

 
  
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  Monika Flašíková Beňová, im Namen der S&D-Fraktion.(SK) Frau Präsidentin, ich möchte zunächst Frau Bauer und Frau Hedh für ihre umfassende Behandlung dieses äußerst wichtigen Themas loben.

Menschenhandel ist ein verwerfliches Phänomen in der zivilisierten Gesellschaft von heute. Er ist der drittlukrativste Schwarzhandel weltweit, nach dem Handel mit Waffen und Drogen. Diese sogenannte moderne Art der Sklaverei ist ein schwerwiegendes Verbrechen, das gegen die fundamentalen Menschenrechte verstößt. Der Vertrag von Lissabon hat die Effektivität der Europäischen Union in verschiedenen Bereichen des Strafrechts verbessert, dazu gehört auch die Bekämpfung des Menschenhandels. Das Europäische Parlament spielt hier eine wichtige Rolle als gemeinsamer Gesetzgeber. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass der aktuelle Rechtsrahmen nicht ausreichend effektiv ist und wir noch mehr zum Schutz der Menschenrechte tun müssen. Wir müssen Präventivmaßnahmen verabschieden, die auf den Menschenhandel selbst abzielen. Größte Beachtung muss dabei Kindern und Frauen als besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen gelten. Wir müssen alles uns Mögliche tun, um für würdige Lebensbedingungen für potenzielle Opfer dieses Verbrechens zu sorgen, die für gewöhnlich Menschen sind, die am Rande der Gesellschaft leben.

 
  
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  Antonyia Parvanova, im Namen der ALDE-Fraktion. – Frau Präsidentin, trotz zunehmender Bemühungen zur Bekämpfung des Menschenhandels floriert dieses komplizierte Problem weiterhin und weitet sich über Europa aus. Dies ist der Grund für intensivierte und entsprechende Maßnahmen, um Individuen vor den Praktiken des Menschenhandels zu verschiedenen Zwecken zu schützen, Menschenhändler strafrechtlich zu verfolgen und den Opfern effektive Rechtsmittel auf nationaler und EU-Ebene zur Verfügung zu stellen.

Beim Umgang mit diesem abgrundtiefen Missbrauch der Menschenrechte und einer besonderen Form von Gewalt gegen Frauen wird sich der gegenwärtige Rechtsrahmen der komplexen transnationalen Probleme effektiv annehmen und gemeinsame Bemühungen auf nationaler wie auch EU-Ebene koordinieren. Mittels dieses Rechtsinstruments verpflichten wir uns gemeinsam sicherzustellen, dass die Rechte von Frauen, unter der Berücksichtigung, dass dieses breitere Phänomen unbestreitbar einen unverhältnismäßigen Einfluss auf Frauen und Mädchen hat, europaweit auf eine Prioritätsstufe gehoben werden.

Ich möchte gerne auf ein anderes wichtiges Thema hinweisen, dass meiner Meinung nach in diesen Teil der Rechtsvorschriften aufgenommen werden sollte. Es bezieht sich auf die sozioökonomischen Aspekte dieses weitverbreiteten Problems in europäischen Ländern oder Regionen, in denen soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten der wichtigste und einzige Grund für den Menschenhandel sind. Dank unserer gemeinsamen Bemühungen haben wir ein positives Ergebnis erzielt bei den Bestimmungen zu dem Thema, das mit Praktiken wie zum Beispiel der illegalen Adoption in Zusammenhang steht.

Abschließend möchte ich nachdrücklich betonen, dass die primäre Verantwortung für die Bekämpfung des Menschenhandels bei den Mitgliedstaaten liegt. Sie sollten konkrete Maßnahmen ergreifen, um den Menschenhandel zu verhindern und abzuschaffen und die Menschenrechte verschleppter Personen zu schützen, und sie sollten eine größere Rolle bei der Lösung dieses bedeutenden Problems spielen.

 
  
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  Judith Sargentini, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(NL) Frau Präsidentin, lassen Sie mich zunächst Frau Hedh und Frau Bauer für ihre harte Arbeit als Berichterstatterinnen danken.

Diese Richtlinie betrifft die strafrechtliche Verfolgung, die Prävention und den Schutz im Bereich des Menschenhandels. Die Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz hätte gerne etwas sorgfältigere Arbeit gesehen, insbesondere, was den Schutz der Opfer von Menschenhandel angeht. Ich spreche hier insbesondere von dem Recht auf Aufenthalt in einem Land, nachdem das Opfer verschleppt und vielleicht gerettet wurde. Wie können wir sicherstellen, dass die Opfer wirklich ein neues Leben beginnen können?

Nun, diese Frage ist durch diese Richtlinie nicht genügend geregelt. Hier sprechen wir lediglich über eine Form der befristeten Aufenthaltsgenehmigung, bei der man nicht weiß, ob man dahin zurückgeschickt wird, von wo man verschleppt wurde. Wir setzen daher unsere Hoffnung in die Neufassung dieser Richtlinie, damit wir eine Lösung finden können. Wir hoffen, dass uns das ermöglichen wird, den Opfern wirklich zu helfen.

Ein anderer Aspekt, der zu hitzigen Debatten in diesem Haus führt, ist die Frage, ob diejenigen, die die Dienste einer verschleppten Person in Anspruch nehmen, bestraft werden sollten. Die Mehrheit der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz bleibt allerdings der Meinung, dass die Bestrafung solcher Personen nur dazu dient, die verschleppten Individuen in noch tieferes Elend zu stürzen, weil ihre Tätigkeit dann vollends illegal wird.

Ich freue mich außerdem zu sehen, dass die Mitgliedstaaten bei diesem Punkt in dieser Richtlinie die Entscheidungsfreiheit behalten, aber ich möchte jeden Mitgliedstaat, der mit solch einem Problem umgehen muss, Folgendes fragen: wie sollten wir denn sonst das Opfer stärken?

 
  
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  Andrea Češková, im Namen der ECR-Fraktion. (CS) Frau Präsidentin, ich halte die verbesserten rechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels zusammen mit der Europäischen Schutzanordnung für äußerst wichtig, da sie einen weiteren Schritt in Richtung des Schutzes von Frauen und Kindern, insbesondere vor Gewalt, darstellen. Ein großer Teil des Textes widmet sich dem Schutz von Kindern als Opfer und der Hilfe dieser Opfer, die der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppe angehören. Ich freue mich, dass sich der Rat auf einen Kompromiss eingelassen hat und dieser Text ausreichend emphatisch ist und gleichzeitig ermöglicht, die Hauptbestimmungen des materiellen Strafrechts beizubehalten. Meiner Meinung nach könnte eine rechtliche Maßnahme auf europäischer Ebene, die die Kunden unter Strafe stellt, die Dienste von verschleppten Personen in Anspruch nehmen, höchst problematisch sein. Ich möchte daher meinen Dank für diese Richtlinie aussprechen, die unsere volle Unterstützung verdient.

 
  
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  Cornelia Ernst, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – Frau Präsidentin! Vielen Dank vor allem erst einmal den beiden Berichterstatterinnen. Sie haben eine Riesenarbeit geleistet, und es ist wirklich ein deutlicher Fortschritt herausgekommen. Man kann sagen, der Richtlinienentwurf ist von großer Bedeutung für die Hunderttausende von Opfern des Menschenhandels und soll ihre Rechtlosigkeit aufheben. Das geht so weit, dass nicht nur über Schutz gesprochen wird, sondern auch die Prävention und vor allem auch die Entschädigung eine Rolle spielen sollen.

Es gibt einen großen Geltungsbereich, der den Menschenhandel betrifft. Das halten wir für richtig, auch wenn wir mit der Problematik Betteltätigkeit – das sage ich offen – und auch in mancher Beziehung mit illegaler Migration natürlich ein Problem haben.

Richtig ist, dass der Geschlechterbezug in dieser Richtlinie durchgängig vorzufinden ist und – was mir das Wichtigste ist – das Kindeswohl bei unbegleiteten Minderjährigen. Ich sage es auch einmal aus deutscher Sicht: Da haben wir manches nachzuholen, und ich bin sehr froh, dass dieser Aspekt, was die Kinder angeht, in diesem Richtlinienentwurf eine große Rolle spielt.

Ebenso ist zu würdigen, dass auch Schwangere oder von Krankheit betroffene und behinderte Menschen im Umgang mit dieser Problematik besonders berücksichtigt werden müssen. Präventionsmaßnahmen wie Schulung von Beamten, die Einführung von Koordinatoren in den Mitgliedstaaten – das sind große Fortschritte. Ich kann uns wirklich nur beglückwünschen, wenn wir dem heute zustimmen.

Ich hoffe auch, dass das Thema in den Mitgliedstaaten ernster genommen wird, denn immerhin müssen sie jetzt Bericht erstatten. Vielleicht trägt das auch ein Stück weit dazu bei.

 
  
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  Mara Bizzotto, im Namen der EFD-Fraktion.(IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, laut Schätzungen internationaler Organisationen und der Polizei ist der Menschenhandel mittlerweile global die zweitgrößte Einnahmequelle für das organisierte Verbrechen, nach dem Handel mit Drogen. Man nimmt an, dass ungefähr 30 Millionen Menschen Opfer von Organhandel, Prostitution und Zwangsarbeit werden.

Das bedeutet, dass der Kampf gegen dieses enorme verbrecherische Phänomen vor allem ein Kampf für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger gegen illegale Einwanderung und gegen Verbrechen ist, das Verbrechen erzeugt. Konfrontiert mit einem Problem dieser Ausmaße muss Europa zu Recht drastische Maßnahmen gegen diejenigen, die Menschen auf verschiedene Art und Weise ausbeuten, ergreifen.

Der Kampf gegen dieses Phänomen erfordert die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und der Polizeikräfte, aber vor allem Gewissheit bezüglich der Bestrafung von Menschenhändlern. Es muss auch daran erinnert werden, dass viele Menschen ausgebeutet werden, weil sie keine anständigen Lebensbedingungen in ihren Herkunftsländern haben: sie leben in Armut und Verzweiflung und sind bereit, alles zu tun – sogar, ihr eigenes Land für das Versprechen auf ein besseres Leben zu verlassen, was leider niemals eintritt.

Genauso wie die Verbrechensverhütung und der Schutz der Opfer des Menschenhandels muss Europa auch größere und bewusstere Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass diese Menschen in ihren eigenen Ländern akzeptable Lebensbedingungen finden können. Das Grundprinzip europäischen politischen Handelns muss sein, „ihnen in ihren eigenen Häusern zu helfen“, so dass sich unsere Bemühungen nicht nur gegen die Unterdrückung, sondern auch auf die Prävention richten.

 
  
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  Andrew Henry William Brons (NI). – Frau Präsidentin, Menschenhandel ist zu Recht ein abwertender Begriff, weil er eine geschmacklose Praktik bezeichnet. Menschen, darunter unverhältnismäßig viele Frauen, werden wie Gebrauchsartikel oder sogar Tiere behandelt, die transportiert, benutzt und häufig missbraucht werden.

Der Begriff ist jedoch zu eng gefasst. Nur ein sehr kleiner Teil legaler Wirtschaftsmigration ist wirklich freiwillig. Die meisten Menschen, andere Dinge gleichbleibend, würden es vorziehen, mit ihrer Familie in ihrem eigenen Land zu bleiben. Sie migrieren aus Gründen der wirtschaftlichen Bereicherung oder weil Wirtschaftskräfte ihnen die Mittel zur Bewerkstelligung ihres Lebensunterhalts genommen haben.

Migration ist ein Nebenprodukt des globalen Kapitalismus, der Menschen nicht als Menschen sieht, sondern als entbehrliche Produktionsfaktoren. Wirtschaftsmigration ist genauso eine Form des Menschenhandels wie die von kriminellen Netzwerken organisierte illegale Migration. Die Menschenhändler sind die Regierungen, die ganz bewusst angeblich blinde Wirtschaftskräfte im Dienst des globalen Kapitalismus freisetzen. Die Wirtschaft sollte existieren, um den Menschen zu dienen. Die Menschen sind nicht auf der Welt, um den wirtschaftlichen Kräften zu dienen.

 
  
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  Barbara Matera (PPE).(IT) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren, die geschlechtsspezifische Dimension dieses Vorschlags für eine Richtlinie ermöglicht das Instrument, um die am meisten gefährdeten Personen zu verteidigen. Die Tatsache, dass es im Vertrag von Lissabon zahlreiche Bezugnahmen auf den Menschenhandel gibt, bestätigt die Unmittelbarkeit und die Ernsthaftigkeit des Problems. Artikel 5 Absatz 3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbietet die Praktik und erkennt sie als eine Form der Sklaverei und Zwangsarbeit an.

Die Berichterstatterinnen haben den Umfang des Schutzes erweitert, mit besonderem Augenmerk auf Kinder und Frauen und den prekären Situationen, die die Ausübung dieser Form der Sklaverei ermöglichen. Der Bericht hat auch Recht mit der Bemerkung, dass sich hinter dem Menschenhandel auch illegale Formen von Adoption und Zwangsheirat verbergen.

Ich habe das Gefühl, ich muss auf die Schwierigkeiten hinweisen, die die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen der EU bei der Bekämpfung illegaler Einwanderung haben. Vor allem Italien, mein eigenes Land, muss jeden Tag mit Fällen von Menschenhandel klarkommen, die unsere Städte „überschwemmen“. Wir müssen kommunizieren und daher das Bewusstsein bilden, um die Zivilgesellschaft zu involvieren. Der vorgelegte Bericht sorgt für sorgsamen Schutz der Opfer, mit dem Ziel, das Phänomen auszurotten. Ich möchte daher diesem Vorschlag, wie er eingereicht wurde, meine Unterstützung geben und auch den beiden Berichterstatterinnen gratulieren.

 
  
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  Silvia Costa (S&D).(IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, als Schattenberichterstatterin möchte ich den Berichterstatterinnen danken und sagen, dass ich diese Richtlinie für außerordentlich wichtig erachte, weil die Europäische Union zum ersten Mal eine rechtlich bindende Maßnahme im Kampf gegen den Menschenhandel ergriffen hat.

Fünfzig Jahre nach der UN-Konvention gibt es immer noch hunderttausende Menschen – hauptsächlich Frauen und Kinder – in unserem zivilisierten Europa, die zur Sklaverei verurteilt sind. Zum ersten Mal ist die EU mit einem einzigen Instrument ausgerüstet, gegen den Menschenhandel, ob aus Gründen sexueller oder gewerblicher Ausbeutung, einschließlich des organisierten Bettelns, vorzugehen.

Unsere Fraktion hatte drei Schwerpunkte: Menschenhändler mit einheitlichen, schärferen Sanktionen zu bestrafen, wozu auch das Einziehen von Vermögenswerten und deren Einsatz zur Unterstützung der Opfer des Menschenhandels gehört, ein hohes Maß an Schutz und sozialer Rehabilitation für Opfer sicherzustellen, mit freier rechtlicher Vertretung und Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung für Verbrechen, die in Verbindung mit der Verschleppung begangen wurden und die wichtige Rolle der sowohl weltlichen als auch religiösen Nichtregierungsorganisationen zu fördern, deren Arbeit die Unterstützung der Opfer ist.

Ich hoffe jedoch auf eine Revision der Richtlinie von 2004 zur Aufenthaltserlaubnis für Opfer. Ich möchte auch betonen, dass wir im Vorschlag mittels verstärkter Maßnahmen für den Schutz von Kindern sorgen, und ich unterstütze die von Frau Kommissarin Malmström gestellte Forderung nach weiteren Maßnahmen gegen Sextourismus und Kinderpornographie.

 
  
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  Nadja Hirsch (ALDE). - Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Kommissarin! Auch als Schattenberichterstatterin der ALDE möchte ich mich ganz herzlich bei den beiden Berichterstatterinnen bedanken. Vielen Dank für die Zusammenarbeit. Ich denke, wir haben heute ein gutes Papier hinbekommen. Wir können heute über etwas beschließen, das den Menschenhandel wirklich in seine Schranken weisen kann. Allerdings wird die Herausforderung darin bestehen, diese Richtlinie in den Mitgliedstaaten mit Leben zu füllen. Es ist ganz wichtig, dass die Verfolgungsorgane wie die Polizei und die Gerichte dafür sensibilisiert werden, diesen Tatbestand tatsächlich zu erkennen und zu verfolgen. Das ist ein wesentlicher Punkt, und ganz wichtig ist auch, die Bevölkerung zu sensibilisieren – wie es die Kollegin Matera gerade angesprochen hat –, damit der Bevölkerung bewusst ist: Innerhalb der EU kommt Menschenhandel vor. Und das passiert nicht irgendwo, sondern theoretisch auch vor meiner Haustür.

Ein anderer wichtiger Punkt, mit dem wir als Liberale gerade aus Deutschland unser Problem hatten – aber das ist jetzt dadurch gut gelöst, dass die Mitgliedstaaten die Kompetenz bekommen –, ist die Strafbarkeit von Menschen, die eine solche Dienstleistung in Anspruch nehmen. Denn wenn jemand strafbar ist, kann er in einem folgenden Prozess die Aussage verweigern. Wenn man von diesem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht – zum Beispiel als Mann, der bei einer Prostituierten war, die durch Menschenhandel bedroht war, – dann gehen Informationen verloren, die weiter gebraucht werden könnten, um letztendlich dieses Netzwerk von Menschenhändlern aufzudecken. Insofern ist es gut, dass das in den Mitgliedstaaten angesiedelt ist, und ich danke ganz herzlich für die Zusammenarbeit.

 
  
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  Peter van Dalen (ECR).(NL) Frau Präsidentin, der Grundstein vieler aktueller Entwicklungen wurde vor vielen hundert Jahren gelegt. Ich denke dabei an die industrielle Revolution, das Aufkommen der repräsentativen Demokratie und die Abschaffung der Sklaverei.

Der aktuelle Kampf gegen den Menschenhandel ist eine Weiterführung des Kampfes, den William Wilberforce einst begann. Bedauerlicherweise ist der Menschenhandel eines der schlimmsten verdeckten Probleme in der Europäischen Union. Er untergräbt die Grundrechte unserer Bürgerinnen und Bürger und die Grundfesten unserer Demokratie. Aus diesem Grund unterstütze ich den vorliegenden Bericht voll und ganz.

Wie ich es verstehe, wird das vorgeschlagene Strafmaß für Wiederholungstäter allerdings bedauerlicherweise niedrig bleiben. Der aktuelle Vorschlag fordert nicht, dass irgendwelche besonders schweren Strafen für Menschenhändler verhängt werden, die mehrere Male verhaftet worden sind. Das scheint mir ein unglücklicher Tatbestand zu sein. Ich bin für den Ansatz, in dem ein Menschenhändler, der für eine zweite oder dritte Straftat verhaftet wird, obligatorisch eine lebenslange Freiheitsstrafe erhalten muss.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL).(PT) Frau Präsidentin, es ist wichtig, dass sich jeder am Kampf gegen den Menschenhandel beteiligt, in der Absicht ihn auszumerzen. Diese Form moderner Sklaverei ist bekanntermaßen sehr lukrativ für kriminelle Organisationen, die sie auf mannigfache Weise ausüben, von sexueller Ausbeutung und Zwangsarbeit bis hin zum illegalen Handel mit menschlichen Organen oder auch Hausarbeit und anderen Arten von Schwarzarbeit.

Diese Praktiken – die besonders Frauen und zunehmend Kinder betreffen – müssen daher effektiv bekämpft werden, indem die Täter solcher Verbrechen unter Strafe gestellt werden und den Opfern Unterstützung geboten wird, um aus ihrer Abhängigkeit von den kriminellen Organisationen entkommen zu können. Deshalb ist es auch wichtig, die Ursachen dieser Situation zu bekämpfen, indem Bedingungen geschaffen werden, um Menschen aus ihrer Armut zu befreien, indem Strategien für die gerechte Umverteilung von Reichtum gefördert werden, indem der Zugang zu wesentlichen öffentlichen Diensten gewährleistet wird und indem die Schaffung von Arbeitsplätzen mit Rechten und einem Lohnniveau, das ein anständiges Leben ermöglicht, gefördert werden. Das ist auch ein Schritt nach vorn und seine Förderung hier in der Europäischen Union ist unverzichtbar.

 
  
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  Niki Tzavela (EFD).(EL) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, es hat sich gezeigt, dass Menschenhandel am effektivsten zu bekämpfen ist, indem man ein Exempel statuiert und strenge Strafen für Menschenhändler verhängt. Ich empfehle daher nachdrücklich, wie wir das hier im Parlament üblicherweise tun, Ziele zu setzen und „20 %“ oder „30 %“ zu sagen, dass wir standardisierte europäische Rechtsvorschriften empfehlen, die für Menschenhändler eine Mindestgefängnisstrafe von 10 bis 15 Jahren festlegen, die nicht verkürzt oder durch Bußgeld ersetzt werden kann. Sie werden sehen, wie effektiv das sein wird. Standardisierte EU-Rechtsvorschriften und eine Mindestgefängnisstrafe von 10 bis 15 Jahren. Ich glaube, das wird die wirkungsvollste Maßnahme, die wir je unternommen haben. Wir können hier nicht Maßnahmen zu Klimawandel und Umweltverschmutzung verabschieden, ohne quantifizierbare Ziele zur Bekämpfung dieses Verbrechens festzulegen.

 
  
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  Regina Bastos (PPE).(PT) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren, zuerst muss ich Frau Bauer und Frau Hedh zur ihrer hervorragenden Arbeit an diesem Bericht gratulieren. Menschenhandel ist eine Schande für unsere Gesellschaft und erfordert ein starkes, gemeinsames Handeln von allen.

Das organisierte Verbrechen hinter sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit, dem Handel mit der Entfernung von menschlichen Organen und anderen schändlichen Praktiken muss effektiv bekämpft werden, aber in erster Linie muss es verhindert werden. Worum es geht, ist die Verteidigung der Menschenrechte und der Schutz der am meisten Gefährdeten, insbesondere Frauen und Kinder. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der geltende Rechtsrahmen nicht effektiv genug ist und sich die Europäische Union mehr bemühen muss.

Eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist notwendig, einschließlich des effektiven Austausches von Informationen und bewährten Verfahren. Dieser Vorschlag betont zu Recht einen Ansatz, bei dem das Opfer im Mittelpunkt steht. Strategien in diesem Bereich sollten Aspekte in Verbindung mit sozialen Angelegenheiten und sozialer Eingliederung abdecken, wie zum Beispiel die soziale Wiedereingliederung von Opfern.

 
  
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  Claude Moraes (S&D). – Frau Präsidentin, dies ist kein gewöhnlicher Tag für das Parlament. Wir sollten auf den historischen Schritt stolz sein, der heute sowohl im Bereich Menschenhandel als auch ganz sicher hinsichtlich der Europäischen Schutzanordnung gemacht wurde. Zum ersten Mal wurden das Strafrecht und alle Instrumente, die uns seit Lissabon zur Verfügung stehen, hinsichtlich eines der komplexesten und schrecklichsten Probleme, dem wir kollektiv begegnen müssen, aktiv eingesetzt.

Wir in der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament (S&D-Fraktion) sind stolz auf die Arbeit von Anna Hedh und ihrer Mitberichterstatterin, Frau Bauer, und wir sind stolz auf die „Ersten“, die in diesem Bericht aufgeführt sind. Zum ersten Mal wird die EU in einem bindenden Rechtsakt ein hohes Maß an Sanktionen gegen den illegalen Handel festlegen. Zum ersten Mal gibt es starke Garantien bezüglich des Opferschutzes, besonderer Aufmerksamkeit für minderjährige Opfer, der nichtstrafrechtlichen Verfolgung der Opfer, die das Gesetz aufgrund ihrer Versklavung brechen, und der Anerkennung der Rolle und Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen dabei.

Schließlich hätte die Komplexität dieser Sache bezüglich der Kinder und Frauen – weil wir uns ins Strafrecht begeben haben – kein Grund sein sollen, einen sehr guten Bericht aufzuhalten. Wir in unserer Fraktion sind sehr stolz, dass das im ganzen Hause stattgefunden hat. Es ist ein sehr stolzer Tag für das gesamte Parlament.

 
  
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  Axel Voss (PPE). - Frau Präsidentin, Frau Kommissarin! Mit dieser Richtlinie machen wir einen großen Schritt in Richtung einer effizienten Bekämpfung des Menschenhandels. Die Berichterstatterinnen haben ein gutes Ergebnis erreicht, bei den Mindesthöchststrafen, der Gerichtsbarkeit, dem Absehen von Strafe, der Verjährung – das entspricht vielleicht nicht alles den Vorstellungen, aber es ist dennoch eine sehr praktikable Lösung. Alles andere hätte auch die Rechtssystematik der Mitgliedstaaten in den nationalen Strafrechten etwas durcheinandergebracht. Dabei müssen wir uns stärker zurückhalten. Ich bin auch überzeugt davon, dass wir uns in Fragen der Freierstrafbarkeit einen Bärendienst erwiesen hätten, weil wir das sonst nicht verfolgt hätten.

Aber ich möchte zurückkommen auf das Strafrecht und das Strafverfahrensrecht in den Mitgliedstaaten allgemein. Das ist ein sehr sensibler Bereich in der nationalen Gesetzgebung, der über Jahrhunderte gewachsen ist. Deshalb sollten wir auch behutsam damit umgehen. Das sage ich auch in Anbetracht der bevorstehenden Europäischen Ermittlungsanordnung.

Doch heute haben wir eine gute Basis für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Strafsachen geschaffen. Ich freue mich, dass dieser Schritt nun getan ist!

 
  
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  Britta Thomsen (S&D).(DA) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren, wenn uns bekannt ist, dass mehrere hunderttausend Menschen jedes Jahr als Sklaven nach Westeuropa verkauft werden, dann ist es unsere Pflicht, etwas dagegen zu unternehmen. Ich freue mich daher sehr, dass sich Rat und Parlament erfolgreich auf diese neue Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel geeinigt haben. Die neuen Rechtsvorschriften sind wesentlich stärker als die gegenwärtigen, und sie sind ein großer Sieg im Kampf, bessere Hilfe und Schutz für Opfer zu garantieren. Gleichzeitig wird die Jagd auf die skrupellosen Menschen, die dahinter stecken, gezielter und effizienter werden.

Ich freue mich, dass die Richtlinie die Tatsache betont, dass die Opfer vor jeglicher Form von strafrechtlicher Verfolgung oder Bestrafung beschützt werden sollen. Wenn jemand dazu gezwungen wurde, Straftaten zu verüben, dann sind es die Menschen, die dahinter stecken, die bestraft werden müssen, nicht die Opfer. Das Europäische Parlament meint auch, dass es wichtig ist, dass die den Opfern angebotene Hilfe immer in einer Sprache und in einem Format geboten wird, die sie verstehen können. Darüber hinaus dürfen wir nicht vergessen, dass freiwillige und gemeinnützige Organisationen eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, Menschenhandel zu verhindern und zu bekämpfen. Heute könnte ein wichtiger Tag für Anstandsgefühl sein, da das Europäische Parlament hoffentlich zugunsten dieser neuen Rechtsvorschriften abstimmen wird, die den Opfern eine so nötig gebrauchte hilfreiche Hand reichen werden und zu einer intensiven Verfolgung der Personen, die hinter diesen Verbrechen stehen, führen wird.

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE). (SK) Frau Präsidentin, die Bestrafung juristischer Personen für Verbrechen im Zusammenhang mit Menschenhandel hilft, den Kampf gegen diese moderne Form der Sklaverei zu intensivieren.

Natürlich darf die Bestrafung einer Rechtsperson nicht die Bestrafung einer speziellen natürlichen Person ausschließen, die in irgendeiner Art an dieser Handlung beteiligt war. Neben der Verhängung finanzieller Strafen gehören zu effektiven Maßnahmen gegen Rechtspersonen meiner Meinung nach der Ausschluss vom Recht auf öffentliche Beihilfen oder Sozialhilfe, die Aussetzung von Wirtschaftstätigkeiten und vor allem Gerichtsentscheidungen über die Geschäftsaufgabe der besagten Entität. Die Mitgliedstaaten müssen die Verabschiedung rechtlicher Maßnahmen garantieren, damit nationale Körperschaften darüber entscheiden können, dass die Opfer von Menschenhandel nicht strafrechtlich verfolgt oder belangt werden, und zwar so, dass sie mit den Ermittlungen fortfahren können, selbst wenn die Opfer ihre Erklärungen zurückziehen. Nicht zuletzt möchte ich darauf hinweisen, dass die Opfer dieser abscheulichen Verbrechen häufig weiter schikaniert werden und sich selbst in sehr prekären Situationen wiederfinden, was der Grund für den besonderen Schutz und die Unterstützung ist. Besondere Beachtung muss außerdem minderjährigen Opfern gelten, für die sogar noch umfassendere und dauerhaftere Lösungen gefunden werden müssen.

 
  
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  Olga Sehnalová (S&D). (CS) Frau Präsidentin, alle heute Morgen diskutierten Berichte haben eine Sache gemeinsam – den Schutz der fundamentalen Menschenrechte in der Europäischen Union und eine gemeinsame europäische Vorgehensweise in diesem Bereich. Man kann es kaum glauben, dass in der Europäischen Union im 21. Jahrhundert mehrere hunderttausend Menschen pro Jahr dem Menschenhandel zum Opfer fallen, die meisten davon Frauen und Kinder. Es ist eine traurige Tatsache, dass dieses Problem zur gegenwärtigen Zeit hochaktuell ist, und die Statistiken zeigen leider nicht, dass es abnimmt. Ganz im Gegenteil. Die Täter dieses schwerwiegenden Verbrechens ziehen astronomischen Profit aus dem Menschenhandel, geschätzte 32 Mrd. USD jährlich. Der Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde muss bei unserer Arbeit klare Priorität besitzen, und eine gemeinsame Herangehensweise seitens der Mitgliedstaaten ist notwendig. Daher unterstütze ich den Vorschlag für eine Richtlinie voll und ganz, die im Vergleich zu den existierenden rechtlichen Maßnahmen weitere Instrumente für den Kampf gegen diese Art von Verbrechen und effektiveren Schutz für die Opfer einführt und die eine besser koordinierte Herangehensweise auf EU-Ebene zu erreichen sucht.

 
  
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  Sonia Alfano (ALDE). (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass in der endgültigen Fassung des Berichts die Verstrickung in kriminelle Machenschaften, die mit Menschenhandel in Verbindung stehen, ein erschwerender Umstand ist, der die Mindeststrafe von fünf auf zehn Jahre Gefängnis verdoppelt. Zusätzlich nimmt Artikel 6a ausdrücklich Bezug auf die Beschlagnahmung und den Einzug der Tatwerkzeuge und Einnahmen aus dieser Art von Straftat.

Dieser Ansatz – den ich für absolut richtig halte und der hoffentlich auf andere Rechtsvorschriften übertragen wird – sieht den Tatsachen ins Auge und erkennt an, dass der Handel mit Menschen für verschiedene Formen der Ausbeutung, wie zum Beispiel Prostitution, kriminelle Aktivitäten und Organhandel, von international tätigen kriminellen Organisationen ausgeübt wird.

Ich freue mich auch über die Bestimmungen in Artikel 7, der die Mitgliedstaaten anleitet, die Menschen nicht für ihre Verstrickung in kriminelle Aktivitäten, die sie als Opfer des Menschenhandels gezwungen waren auszuüben, zu verfolgen. Oft ist es in der Tat so, dass die, die unter der Gewalt des Menschenhandels leiden, nicht nur verletzt, sondern auch beschimpft und dafür beschuldigt werden, getan zu haben, wozu sie gezwungen wurden, wobei Prostitution ein typisches Beispiel dafür ist. Daher unterstütze ich den Bericht und möchte den beiden Berichterstatterinnen danken.

 
  
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  Elie Hoarau (GUE/NGL).(FR) Frau Präsidentin, man kann den Richtlinienentwurf der beiden Berichterstatterinnen nur befürworten, der für eine stärkere und solide Rechtsprechung auf alle Mitgliedstaaten ausgeweitet werden sollte, um die Täter des Verbrechens, das Menschenhandel ist, strafrechtlich zu verfolgen und hart zu bestrafen, und auch, um die Opfer, die in der Mehrheit Frauen und Kinder sind, zu schützen, ihnen zu helfen und sie zu rehabilitieren.

Um jedoch effektiver und glaubwürdiger bei diesem Kampf zu sein, sollte Europa als Erbe der Geschichte der europäischen Staaten den Sklavenhandel und die Sklaverei als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkennen, wie dies einige Mitgliedstaaten getan haben, und ich möchte Frankreich dabei gesondert erwähnen.

 
  
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  Oreste Rossi (EFD).(IT) Frau Präsidentin, die Plage Menschenhandel ist ein Phänomen, das eine besonders besorgniserregende Dimension angenommen hat. Während ursprünglich im Wesentlichen Frauen und Kinder betroffen waren, die für die Prostitution eingesetzt wurden, sind die Opfer jetzt Personen jeden Alters und beider Geschlechter, die in einen Ausbeutungskreislauf geraten, der nicht unbedingt sexueller, sondern auch wirtschaftlicher Art ist. Die Netzwerke des organisierten Verbrechens nutzen soziale Verwundbarkeit, Familienschwierigkeiten, häusliche Gewalt und Behinderungen für die Einwanderung aus und beuten die beteiligten Personen durch den Einsatz von Gewalt, Missbrauch und Drohungen aus.

Wir sind für die vorgeschlagene Richtlinie. Wir müssen die Strafen für Menschenhändler erhöhen, ihr Vermögen konfiszieren. Zusätzlich sollte es konzertierte Bemühungen zur Stärkung der Strategien, die den Menschenhandel verhindern, von allen Mitgliedstaaten und zur Ausbildung von Personen zur Identifizierung von Opfern oder potenzieller Opfer geben.

 
  
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  Krisztina Morvai (NI). – Frau Präsidentin, dieser Bericht war ganz sicher ein großer Schritt in Richtung der Bekämpfung des Menschenhandels im Allgemeinen und des Handels mit Frauen im Besonderen. Der nächste große Schritt sollte sein, die glasklare Beziehung und Verbindung zwischen dem Handel mit Frauen und Prostitution zu untersuchen.

Einerseits sprechen wir zu Recht über den Handel mit Frauen als ein brutales, schreckliches Verbrechen, das wir bekämpfen sollten. Andererseits sprechen wir über Prostitution als „Sexarbeit“, als eine Dienstleistung. Wir sprechen über Zuhälter und Bordellbesitzer als Unternehmer und normalisieren Prostitution.

Was ich sagen möchte, ist, dass der Kunde, der ein Bordell besucht oder um die Dienste einer Prostituierten bittet, grundsätzlich nicht wissen kann, ob sie eine „normale“ Prostituierte ist – falls es so etwas überhaupt gibt, da es eine andere Sache ist, ob es überhaupt Zustimmung zur Prostitution gibt – oder eine Frau, die Opfer des Menschenhandels ist.

Es gibt daher keine Möglichkeit, den Menschenhandel zu bekämpfen, ohne dabei die Sexindustrie anzugreifen.

 
  
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  Cecilia Malmström, Mitglied der Kommission. – Frau Präsidentin, vielen Dank für diese wichtige Debatte. Ich möchte Sie davon informieren, dass die Kommission heute einen Koordinator für die Bekämpfung des Menschenhandels ernennt, der nächsten Monat das Amt antreten wird. Diese Person wird die Koordination und Kohärenz zwischen den Institutionen und Agenturen der EU sowie den Mitgliedstaaten verbessern und helfen sicherzustellen, dass die bewährtesten Praktiken in den verschiedenen Mitgliedstaaten angewandt werden und bestehende und kommende Strategien entwickeln sowie als Kontakt für Drittstaaten dienen. Das ist sehr wichtig. Durch Zusammenführen von Prävention, Rechtsdurchsetzung und Opferprävention kann diese Person dafür sorgen, dass angemessene Methoden zur Bekämpfung des Menschenhandels eingesetzt und entsprechend mobilisiert werden. Ich werde den Koordinator für die Bekämpfung des Menschenhandels darum bitten, eine enge Verbindung mit dem Europäischen Parlament zu unterhalten und Sie über diese Entwicklungen informiert zu halten.

Das Problem der Kriminalisierung verdient selbst eine Debatte, aber in Artikel 19 der Richtlinie heißt es, dass die Kommission in einigen Jahren dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorlegen wird, „wie sich die bestehenden nationalen Rechtsvorschriften, mit denen die Inanspruchnahme von Diensten, die eine Ausbeutung durch Menschenhandel darstellen, unter Strafe gestellt wird, auf die Verhütung des Menschenhandels auswirken, und unterbreitet erforderlichenfalls geeignete Vorschläge“. Wir werden sicherlich auf dieses Thema zurückkommen, und ich schließe nicht aus, dass wir dazu weitere Vorschläge haben werden.

Alles in allem, denke ich, können wir auf diese Richtlinie heute stolz sein. Sie ist ein sehr wichtiges Werkzeug zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Opfer. Sie hat uns ein sehr wichtiges Instrument gegeben, sie zeigt der Welt unser Engagement bei der Bekämpfung der modernen Sklaverei, und sie wird unseren Bemühungen Nachdruck verleihen.

Ich möchte den beiden Berichterstatterinnen, Frau Bauer und Frau Hedh, meinen aufrichtigen Dank aussprechen. Die heutige Debatte hat gezeigt, wie wichtig Ihre Arbeit war, denn Sie haben die Unterstützung aller Fraktionen. Ich möchte Ihnen dazu gratulieren.

 
  
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  Edit Bauer, Berichterstatterin.(HU) Frau Präsidentin, ich möchte besonders Frau Malmström dafür danken, den Bericht einen historischen Text zu nennen. Diese Behauptung ist wahrscheinlich korrekt, da es das erste Mal ist, dass wir ein Strafrecht verabschieden, das auf dem Vertrag von Lissabon basiert, aber ich möchte auch hoffen, dass dies ein großer Schritt in Richtung der Gewährleistung ist, dass kein einziger Täter, kein einziger Menschenhändler, ungestraft bleiben kann. Was besonders beruhigend an der hier stattgefundenen Debatte war, war, zu sehen, dass ein politischer Wille vorhanden ist. Ich selbst habe furchtbar häufig erlebt und manchmal selbst den Standpunkt geteilt, dass der politische Wille fehlt, um irgendeinen ernsthaften Fortschritt in diesem Bereich zu machen. Was ich heute gehört habe, war das Gegenteil davon, und ich möchte meinen Kolleginnen und Kollegen dafür danken, dass sie diesen politischen Willen gezeigt haben, um in Bezug auf den Menschenhandel einen gewaltigen Schritt voranzukommen.

Uns liegen zwei Änderungsanträge von der Fraktion Europa der Freiheit und der Demokratie (EFD) vor, und ich bitte meine Kolleginnen und Kollegen, sie nicht zu unterstützen, da sie beabsichtigen, die Strafe auf ein Minimum zu reduzieren. Ich möchte außerdem Frau Tzavela dafür danken, genau das Gegenteil zu fordern, dass wir die Strafe sogar verschärfen. Ich bin davon überzeugt, dass dies ein wichtiger Schritt ist, aber der heutige Schritt muss von einer Reihe nachfolgender Schritte gefolgt sein. Uns steht viel Arbeit bevor bei der Bekämpfung der Nachfrage. Wir können gewiss nicht alle Probleme in Zusammenhang mit der Versorgungskette lösen, aber es gibt viel, was wir bezüglich der Nachfrage unternehmen können, und ich habe das Gefühl, dass in diesem Bereich die Zeit noch nicht reif ist, dass hier der politische Wille vielleicht nicht ausreichend ist, einen Schritt nach vorn zu tun. Ich bin davon überzeugt, dass der Umfang des Gesetzes früher oder später auf Täter aus Drittstaaten ausgeweitet werden muss, die sich mit einem Aufenthaltstitel in der EU aufhalten, wie ich außerdem davon überzeugt bin, dass wir die Richtlinie hinsichtlich befristeter Aufenthaltstitel überarbeiten müssen, um die Konsistenz in der Gesetzgebung in diesem Bereich sicherzustellen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

 
  
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  Anna Hedh, Berichterstatterin.(SV) Frau Präsidentin, ich möchte mich für all die hervorragenden Beiträge und die Unterstützung, die wir im Plenarsaal für diese Rechtsvorschriften zur Verhütung des Menschenhandels erhalten haben, bedanken. Ich hoffe nun, dass wir in Zukunft diese Rechtsvorschriften vielleicht verbessern und unsere gemeinsamen EU-Vorschriften gegen den Menschenhandel verschärfen werden.

Wir dürfen allerdings nicht vergessen, kontinuierlich daran, was der wirkliche Grund und die Wurzel allen Menschenhandels ist, weiterzuarbeiten, nämlich Armut, soziale Ausgrenzung und Nachfrage. Wir müssen unsere Energie vor allem auf diese Probleme konzentrieren, damit wir das Problem des Menschenhandels bekämpfen können.

Wie ich bereits sagte, wir dürfen nicht aufgeben. Das Recht der Menschen zu entscheiden, wenn es um ihr eigenes Leben und ihren eigenen Körper geht, ist ein Menschenrecht, das nicht mit Geld gekauft oder für Geld verkauft werden kann wie irgendein Gebrauchsartikel. Der Kampf gegen den Menschenhandel in Europa und der übrigen Welt wird weitergehen. Ich danke Ihnen allen für Ihre Unterstützung.

 
  
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  Die Präsidentin. – Die Aussprache wird geschlossen.

Die Abstimmung wird heute in wenigen Minuten stattfinden.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)

 
  
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  Sergio Berlato (PPE), schriftlich.(IT) Der Menschenhandel – in seinen verschiedenen Formen, einschließlich sexueller Ausbeutung, illegalen Handels mit menschlichen Organen, Zwangsarbeit oder illegalen Adoptionen – stellt eine schwerwiegende Verletzung der in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Menschenrechte dar.

Das Ausmaß dieses Problems ist frappierend, und die Erfahrung hat gezeigt, dass die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen der Europäischen Union bei diesem Thema nicht effektiv genug sind. Die Zusammenarbeit von Parlament, Kommission und Rat spielt daher eine strategische Rolle bei der Entwicklung einer europäischen Politik, um dieses Problem effektiv anzugehen.

Der Vertrag von Lissabon hat die Befugnisse der Europäischen Union bezüglich justizieller und polizeilicher Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in Strafsachen gestärkt. Ich glaube allerdings, dass die Strafen für Menschenhändler immer noch erhöht werden müssen und die Hilfestellung, die den Opfern von Gewalt geleistet wird, noch weiterentwickelt werden muss.

Ich stimme dem zu, dass es, um die Nachfrage einzudämmen, eine gute Idee wäre, dass die Europäische Union und die Mitgliedstaaten eine größere Verpflichtung für bewusstseinsbildende Kampagnen in den Herkunfts-, Transit- und Empfängerländern des Menschenhandels eingingen. Schließlich unterstütze ich die Ernennung eines Europäischen Koordinators für die Bekämpfung des Menschenhandels, um die Arbeit und Politik der Europäischen Union in diesem speziellen Sektor zu leiten.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich.(LT) Ich möchte beiden Berichterstatterinnen zu ihrer Arbeit gratulieren, denn diese historische Richtlinie ist ein sehr wichtiger Schritt bei der Bekämpfung des Ausmaßes des Menschenhandels, indem klare Höhen von Strafen und Sanktionen festgelegt werden. Obwohl bereits zahlreiche EU- und nationale Gesetze verabschiedet und mehrjährige politische Zusagen in diesem Bereich gemacht worden sind, schätzt man, dass jedes Jahr mehrere hunderttausend Menschen innerhalb der EU und über ihre Grenzen hinaus verschleppt werden. Das zeigt, dass die Bekämpfung des Menschenhandels, insbesondere von Frauen und Kindern, ein großes Problem und eine der schlimmsten Menschenrechtsverletzungen bleibt. Ich möchte betonen, dass unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Kinder schwächer sind und ein höheres Risiko haben, Opfer von Menschenhandel zu werden, dieser Opfergruppe besondere Aufmerksamkeit gelten sollte. Angesichts der Tatsache, dass Menschenhandel eine moderne Form der Sklaverei und ein extrem profitables Geschäft für das organisierte Verbrechen ist, muss Präventivmaßnahmen, dem Schutz von Opfern und sozialen Themen mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Darüber hinaus müssen die Bedingungen für Menschenhändler verschlechtert werden. Die Höhe der Strafen und Sanktionen für Personen, die vom Menschenhandel profitieren, sollte der Schwere der begangenen Straftat entsprechen und als wirksame Abschreckung für solche Handlungen dienen. Zusätzlich zu den Strafen sollten die Mitgliedstaaten auch Sanktionen, wie die Beschlagnahmung von Vermögenswerten, einbeziehen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, Tatwerkzeuge und Erträge aus den Straftaten zu beschlagnahmen und zu konfiszieren, denn dann würden sich diese Straftaten finanziell nicht lohnen.

 
  
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  Nessa Childers (S&D), schriftlich – Die heutige Abstimmung über den Menschenhandel kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt im fortwährenden Kampf gegen diese Form moderner Sklaverei. Wie der irische Regisseur Ciarán O’Connor letztes Jahr in seinem Film „Trafficked“ darstellte, der die aktuellen Auswirkungen des illegalen Handels in Irland dokumentierte, ist es ein Verbrechen, das immer weiter fortschreitet und immer skrupelloser wird, während die Behörden immer härter dagegen vorgehen. Maßnahmen, wie zum Beispiel diese, sind entscheidend, um den Behörden die Werkzeuge und ein gemeinsames Ziel zu geben, das sie brauchen, um dieses europaweite Problem anzugehen. Auf nationaler Ebene müssen sich die Gesetzgeber gegenüber den Verurteilten völlig kompromisslos zeigen und den Polizeikräften müssen Ressourcen bereitgestellt werden, so dass der illegale Handel nicht aus Mangel an Finanzmitteln oder Arbeitskräften fortbestehen kann. Dieses Verbrechen kennt allerdings keine Grenzen und als solches sind es europäische Rechtsvorschriften genauso wie nationale Gesetze, die wirklich der Sklaverei in Europa ein Ende setzen werden.

 
  
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  Giovanni Collino (PPE), schriftlich.(IT) Die Maßnahmen der Europäischen Union gegen den Menschenhandel können sich nicht darauf beschränken, sie zu verurteilen, sondern sie erkennen die Notwendigkeit für präzise, nachträgliche Maßnahmen an, um sicherzustellen, dass die für derartig barbarische Praktiken Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

Zu diesen Maßnahmen gehören die Harmonisierung von Strafen sowie die Koordination der Interventionen, für die die EU sorgt, sowie die bereits von anderen internationalen Organisationen, wie zum Beispiel den Vereinten Nationen, durchgeführten Interventionen. Die nachträglichen Maßnahmen müssen mit Präventivmaßnahmen kombiniert sein, die genauso wichtig sind. Vor allem muss es eine enge Zusammenarbeit zwischen justiziellen und finanzpolizeilichen Behörden geben, um sicherzustellen, dass die Wirtschaftssysteme, die sich um diese kriminellen Aktivitäten ranken, direkt im Keim erstickt und alle Wurzeln ausgerissen werden.

Darüber hinaus ist es zunehmend wichtig, genaue und zuverlässige Datenbanken zu führen, die zwischen den verschiedenen Besonderheiten unterscheiden und einen Ansatzpunkt für eine Vielzahl von Interventionen liefern, die dazu beitragen, jeden Einzelfall direkt an der Wurzel zu packen. Mittels dieses Richtlinienvorschlags zielt die Europäische Union darauf ab, die gesamte Versorgungskette eines unmenschlichen Gewerbes, das unsere Grund- und Gründungswerte mit Füßen tritt, hochzunehmen.

 
  
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  Ioan Enciu (S&D), schriftlich. – Das Phänomen des organisierten Verbrechens ist etwas, was die Europäische Union offensiv angehen muss. Wir müssen in Situationen des Menschenhandels eher proaktiv als reaktiv wirken. Es ist wichtig, dass wir sich neu bildende Wege des Menschenhandels erforschen, um entstehende Menschenhandelsrouten zu unterbrechen und ihnen zuvorzukommen. Als Mitglied der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament (S&D-Fraktion) möchte ich betonen, dass es eine unserer Hauptzielsetzungen ist, die grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen. Ich habe daher für diese Gesetzesinitiative gestimmt. Als Gesetzgeber der Europäischen Union müssen wir die Achtung des Rechts auf Menschenwürde, des Rechts auf Integrität, das Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe und das Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit sicherstellen. Wir können nicht zulassen, dass der Handel und die folgende Versteigerung von Kindern weitergehen. Menschenhändler benutzen auch das Internet zur Anwerbung. Das ist höchst alarmierend, weil viele Kinder Zugang zum Internet haben.

 
  
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  Zita Gurmai (S&D), schriftlich. – Menschenhandel ist ein Verbrechen gegen die Menschenwürde und zerstört das Leben vieler Kinder und Frauen weltweit. Der aktuelle Vorschlag ist ein Durchbruch, denn er stellt die Opfer an erste Stelle und packt das Problem in einer komplexen, grenzüberschreitenden Art und Weise an. Diese neuen Maßnahmen werden die Aufklärung und strafrechtliche Verfolgung von Menschenhandelsdelikten erleichtern und Opfer dazu ermutigen, mit den Behörden zu kooperieren. Diese Rechtsvorschriften werden bindend sein und staatlicher Vollstreckung unterliegen. Diese Art der Regulierung ist die einzige, die für alle gefährdeten Personen, die zum Opfer von Menschenhandel werden können, einen Unterschied machen kann. Auch ich rufe die Mitgliedstaaten dazu auf, dem Vorschlag in diesem Text zu folgen, diejenigen zu bestrafen, die wissentlich die Dienste eines Opfers des Menschenhandels annehmen. Die Nachfrage zu bekämpfen, ist wichtig, um die Wurzeln des Menschenhandels zu bekämpfen. Dieser Bericht ist ein hervorragender Vorschlag, moralisch und professionell, und ich gratuliere meinen ausgezeichneten Kolleginnen, Bauer und Hedh, dazu. Ich freue mich besonders, dass es der Rat und der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) und der LIBE-Ausschuss fertiggebracht haben, einen Text zu erstellen, der von allen relevanten Institutionen der EU unterstützt wird. Ich hoffe, dass er bald formal verabschiedet und in nationales Recht übertragen wird. Die Opfer warten mit Spannung darauf.

 
  
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  Anneli Jäätteenmäki (ALDE), schriftlich.(FI) Die Richtlinie bezüglich des Menschenhandels ist ein wichtiger Schritt nach vorn, denn Menschenhandel ist Realität, sogar in Europa. Was am wichtigsten ist, ist Menschenhandel zu verhindern, indem die Probleme von Armut und Ungleichheit angegangen werden und die Bevölkerung für dieses Problem sensibilisiert wird.

Es ist von außerordentlicher Bedeutung, die Existenz von Menschenhandel zu erkennen und seinen Opfern zu helfen. Die Opfer können Frauen oder Männer, Kinder oder Erwachsene sein. Ein Arbeiter auf einer Baustelle könnte ein Opfer von Menschenhandel sein. Die Situation um einen Roma-Bettler kann die Menschenhandelskriterien erfüllen, wenn sie organisiert ist und auf Zwang beruht.

Bedauerlicherweise ist Menschenhandel oft mit sexualisierten Praktiken verbunden: Frauen und Mädchen rutschen in die Prostitution oder werden dazu gezwungen. Es ist wichtig, dass den Opfern von Menschenhandel der Zugang zu Schutz und Rechtsbeistand ermöglicht wird.

 
  
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  Lívia Járóka (PPE), schriftlich. – Als Folge der schädlichen Tendenzen, denen Roma-Gemeinschaften ausgesetzt sind – wie zum Beispiel niedriges Bildungsniveau, tiefe Armut, Ausgrenzung und Diskriminierung –, sind besonders Roma-Frauen und Roma-Kinder von Menschenhandel gefährdet. Diese moderne Sklaverei ist tief verwurzelt in Armut und Ausgrenzung, und daher muss die Beseitigung der inakzeptablen Lebensumstände, denen viele Roma ausgesetzt sind, eine der größeren strategischen Zielsetzungen sein. Darüber hinaus müssen die EU und die Behörden der Mitgliedstaaten viel energischer durchgreifen, um dieses Phänomen zu bekämpfen, besonders hinsichtlich der Ausmerzung des organisierten Verbrechens und des Schutzes von Risikogruppen wie Frauen und Minderjährigen von Minderheiten.

Diese Initiative zielt darauf ab, eine breitere Auffassung von dem, was als Menschenhandel betrachtet werden sollte, zu verabschieden, und ich glaube, dass die Ausbeutung zum Betteln, einschließlich der Benutzung einer vom Menschenhandel abhängigen Person zum Betteln, unabhängig von seiner oder ihrer Beziehung zum Täter, in diesen Rahmen fallen muss. Die Strafen sollten schwerer ausfallen, wenn die Straftat gegen Personen begangen wird, die aufgrund ihres Alters, Geschlechts, einer Schwangerschaft, ihres Gesundheitszustandes oder einer Behinderung gefährdet sind, und es muss den Fällen gebührend Rechnung getragen werden, wo das Opfer Folter, Zwangsverabreichung von Drogen oder Medikamenten, Vergewaltigung oder anderen schwerwiegenden Formen psychologischer, körperlicher und sexueller Gewalt ausgesetzt war.

 
  
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  Debora Serracchiani (S&D), schriftlich.(IT) Jedes Jahr werden in Europa hunderttausende Menschen verkauft, so als seien sie Objekte, und leider spüren wir eine immer größer werdende Notwendigkeit, die Opfer des Menschenhandels vor der Verwendung gefälschter Papiere, Prostitution und Einwanderung zu schützen.

Wenn wir von Menschenhandel sprechen, dann müssen wir nicht nur an sexuelle Ausbeutung, Zwangsarbeit und illegale Adoptionen denken, sondern auch an das Problem des Organhandels, was sich zunehmend verbreitet. Die rechtliche Struktur in Europa ist nicht effektiv genug, und die Europäische Union und die Mitgliedstaaten müssen mehr tun. Wir brauchen eine etablierte Struktur für die Koordination zwischen den Institutionen und Agenturen der EU sowie auch denen der Mitgliedstaaten und internationalen Partner.

 
  
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  Artur Zasada (PPE), schriftlich.(PL) In der heutigen Debatte möchte ich auf das Problem des Kinderhandels eingehen. Wir sollten alle Anstrengungen unternehmen, um das Rechtssystem, die institutionellen Systeme und die Kinderbetreuungssysteme in allen Mitgliedstaaten zu entwickeln und zu verbessern. Die Bandbreite der Aktivitäten, die unter den Begriff Menschenhandel fallen, sollten überarbeitet und erweitert werden. Das ist die einzige Möglichkeit, wie wir folgende Probleme verhindern können: 1) die kommerzielle Adoption oder mit anderen Worten die Privatadoption, was vor dem Familiengericht und meistens gegen Bezahlung die Abtretung der Rechte auf das Kind beinhaltet; 2) schwangere Frauen, die das Land verlassen und ohne Kind zurückkehren; 3) das Verschwinden von Kindern, deren Eltern in Bürgerkriegsländern gestorben sind.

Angesichts der Tatsache, dass zahlreiche Verbrechen mittlerweile über das Internet begangen werden, lohnt es sich, spezielle interdisziplinäre Teams zu ernennen, die darauf spezialisiert sind, diese Art von Verbrechen zu bekämpfen. Sie würden nicht nur das kriminelle Milieu überwachen, sondern auch die Sammlung von Beweisen mittels Überwachung der finanziellen Verhältnisse von Einzelpersonen, die in Kinderhandel involviert sind. Wir sollten öffentliche Bedienstete ausbilden und mehr Bewusstsein unter ihnen für die Situation von Kindern in Familien schaffen, aus denen Kinder verschleppt werden könnten. Das gilt besonders für Sozialdienste, die mit Familien arbeiten, die aufgrund schwieriger materieller Umstände staatliche Beihilfen erhalten. Die einzige Möglichkeit, die wir haben, den Menschenhandel, und insbesondere den Kinderhandel, auszumerzen oder wenigstens einzudämmen, ist mit Hilfe multilateraler und harmonisierter Maßnahmen, die auf der Ebene der 27 Mitgliedstaaten ergriffen werden.

 
  
  

(Die Sitzung wird für einige Minuten unterbrochen)

 
  
  

VORSITZ: Alejo VIDAL-QUADRAS
Vizepräsident

 
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