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Ausführliche Sitzungsberichte
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Dienstag, 14. Dezember 2010 - Straßburg Ausgabe im ABl.
1. Eröffnung der Sitzung
 2. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll
 3. Anfragen zur mündlichen Beantwortung (Vorlage): siehe Protokoll
 4. Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Bekanntgabe der eingereichten Entschließungsanträge): siehe Protokoll
 5. Grundrechte in der Europäischen Union (2009) - Wirksame Umsetzung nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (Aussprache)
 6. Europäische Schutzanordnung (Aussprache)
 7. Menschenhandel (Aussprache)
 8. Begrüßung
 9. Abstimmungsstunde
  9.1. Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der EU: Portugal/Überschwemmungen - Frankreich/Unwetter Xynthia (A7-0335/2010, Reimer Böge) (Abstimmung)
  9.2. Entwurf des Berichtigungshaushaltsplan Nr. 9/2010: EU-Solidaritätsfonds (Überschwemmungen in Portugal, Sturm Xynthia in Frankreich) - Wiederaufschwung der Wirtschaft: Europäisches Netz der Offshore-Windparks (A7-0341/2010, László Surján) (Abstimmung)
  9.3. Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: SI/Mura,Slowenien (A7-0336/2010, Barbara Matera) (Abstimmung)
  9.4. Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Heidelberger Druckmaschinen AG/Deutschland (A7-0337/2010, Barbara Matera) (Abstimmung)
  9.5. Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Wielkopolskie - Autoindustrie/Polen (A7-0359/2010, Barbara Matera) (Abstimmung)
  9.6. Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Einzelhandel Aragón/Spanien (A7-0358/2010, Barbara Matera) (Abstimmung)
  9.7. Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Comunidad Valenciana - Textilien/Spanien (A7-0357/2010, Barbara Matera) (Abstimmung)
  9.8. Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Comunidad Valenciana - Naturstein/Spanien (A7-0356/2010, Barbara Matera) (Abstimmung)
  9.9. Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Lear/Spanien (A7-0351/2010, Barbara Matera) (Abstimmung)
  9.10. Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: H. Cegielski-Poznań/Polen (A7-0352/2010, Barbara Matera) (Abstimmung)
  9.11. Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2003/109/EG auf Personen mit internationalem Schutzstatus (A7-0347/2010, Claude Moraes) (Abstimmung)
  9.12. Abkommen EU/Georgien zur Erleichterung der Visaerteilung (A7-0345/2010, Nathalie Griesbeck) (Abstimmung)
  9.13. Schaffung eines Instruments der EU zur raschen Reaktion auf Krisen (A7-0332/2010, Iva Zanicchi) (Abstimmung)
  9.14. Regulierung des Handels mit Finanzinstrumenten - „Dark Pools“ usw. (A7-0326/2010, Kay Swinburne) (Abstimmung)
  9.15. Stärkung der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Sicherheit in der Europäischen Union – CBRN-Aktionsplan der EU (A7-0349/2010, Ana Gomes) (Abstimmung)
  9.16. „Good Governance“ und Regionalpolitik der EU (A7-0280/2010, Ramona Nicole Mănescu) (Abstimmung)
  9.17. Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen (A7-0342/2010, Agustín Díaz de Mera García Consuegra) (Abstimmung)
  9.18. Einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis zum Aufenthalt und zur Arbeit im Gebiet eines Mitgliedstaates (A7-0265/2010, Véronique Mathieu) (Abstimmung)
  9.19. Europäische Schutzanordnung (A7-0354/2010, Teresa Jiménez-Becerril Barrio) (Abstimmung)
  9.20. Menschenhandel (A7-0348/2010, Edit Bauer) (Abstimmung)
  9.21. Abkommen EU/Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (A7-0346/2010, Nathalie Griesbeck) (Abstimmung)
  9.22. Territorialer, sozialer und wirtschaftlicher Zusammenhalt (A7-0309/2010, Petru Constantin Luhan) (Abstimmung)
 10. Stimmerklärungen
 11. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
 12. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
 13. Fragestunde mit Anfragen an den Präsidenten der Kommission
 14. Standpunkt des Parlaments zum neuen vom Rat geänderten Entwurf des Haushaltsplans für 2011 - alle Einzelpläne (Aussprache))
 15. Ratingagenturen (Aussprache)
 16. Ergebnisse der Klimakonferenz in Cancún (Aussprache)
 17. Fragestunde (Anfragen an die Kommission)
 18. Aktionsplan für Energieeffizienz (Aussprache)
 19. Aufhebung der Richtlinien über das Messwesen (Aussprache)
 20. Sicherheit von Spielzeug (Aussprache)
 21. Tagesordnung der nächsten Sitzung: siehe Protokoll
 22. Schluss der Sitzung


  

VORSITZ: Gianni PITTELLA
Vizepräsident

 
1. Eröffnung der Sitzung
Video der Beiträge
  

(Die Sitzung wird um 9.00 Uhr eröffnet)

 

2. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll

3. Anfragen zur mündlichen Beantwortung (Vorlage): siehe Protokoll

4. Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Bekanntgabe der eingereichten Entschließungsanträge): siehe Protokoll

5. Grundrechte in der Europäischen Union (2009) - Wirksame Umsetzung nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (Aussprache)
Video der Beiträge
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  Der Präsident. – Der nächste Punkt ist der Bericht von Frau Gál im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2009) - wirksame Umsetzung nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (2009/2161(INI) (A7-0344/2010).

 
  
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  Kinga Gál, Berichterstatterin.(HU) Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Annahme des Vertrags von Lissabon bringt die Vision und Vorstellung eines in Bezug auf die Befugnisse der Gemeinschaft starken Europas mit sich. Dieser verspricht den Bürgerinnen und Bürgern, diese Vision zu erfüllen. Dies gilt auch für den Schutz der Grundrechte, weswegen sich der diesjährige Bericht, im Gegensatz zu vorherigen Jahren, mit diesen neuen rechtlichen Grundlagen und den neu eingeführten Befugnissen und Institutionen beschäftigt und eine genaue Untersuchung der dadurch geschaffenen Lage bietet. Das Ziel des Berichts lautet, beim Schutz der Grundrechte einen neuen und umfassenden Ansatz zu bieten.

Seit Dezember 2009 ruht der Schutz der grundlegenden Menschenrechte in der Europäischen Union auf mehreren Säulen. Einerseits fußt er auf dem Vertrag von Lissabon und auf der Charta der Grundrechte, die nun rechtsverbindlich geworden ist. Die Charta ist sowohl für die Gemeinschaftsorgane als auch für die Mitgliedstaaten zu einem Maßstab für die Schaffung und Anwendung von EU-Gesetzen geworden. Eine vergleichbare Säule der Rechtsordnung der Gemeinschaft wird unser Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention sein, bei dem es sich um einen fortlaufenden Prozess handelt. Das System zur Wahrung der Menschenrechte, das in den eigenen Rechtssystemen der Mitgliedstaaten festgelegt ist, wird jedoch eine vergleichbare Säule bleiben. Diese rechtlichen Grundlagen werden sowohl auf Ebene der Gemeinschaft als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten durch die etablierten Gemeinschaftsinstitutionen gestärkt. Auf Gemeinschaftsebene möchte ich die Rolle der Agentur für Grundrechte hervorheben, wobei ich auch die Kommission, das Ressort der Kommissarin für Grundrechte, die Arbeitsgruppe des Rates, das Parlament und die Gremien erwähnen möchte.

Das Ziel meines Berichtes lautet, ein Bewusstsein zu schaffen, um zu gewährleisten, dass diese bestehenden Institutionen und Mechanismen effizient und transparent arbeiten, ganzgleich ob sie das Entscheidungsverfahren oder die Gesetzgebung, das Sammeln von Daten oder den Informationsaustausch überwachen, und dass sie bestimmten Rechten keinen Vorrang einräumen und andere vernachlässigen. Es ist wichtig, dass die einzelnen Institutionen einander nicht nur berichten, sondern auch auf einander reagieren und zu einander Stellung nehmen. Im Bereich des Schutzes der Menschenrechte sollten sie die Arbeit der anderen nutzen und darauf aufbauen, und sie sollten ihre Entscheidungen kohärent, objektiv und auf der Grundlage von Fakten treffen.

Darum haben wir uns in diesem Bericht nochmals angeschaut, was das Parlament von diesen Institutionen erwartet. Wir haben uns zu der Mitteilung der Kommission im Oktober geäußert, die einem vergleichbaren Konzept folgt. Eines der Hauptziele des Berichts ist es zu betonen, dass die derzeitige Struktur der Grundrechte mit dem Individuum, das heißt mit dem Bürger, beginnen und enden muss. Das bedeutet, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern genügend Informationen zur Verfügung stellen müssen, um zu gewährleisten, dass sie sich über ihre Möglichkeiten bewusst sind, sie verstehen und daraus Nutzen ziehen können. Das System zum Schutz der Grundrechte muss nachvollziehbar, zugänglich und tatsächlich zweckmäßig sein, da die gesamte Struktur nur dann etwas wert ist, wenn die Bürgerinnen und Bürger der EU daraus einen Nutzen ziehen können. Um diese Ziele zu erreichen, müssen die genannten Institutionen und die Mitgliedstaaten eine ausgleichende Rolle übernehmen, um zu gewährleisten, dass die EU in den Augen der Bürgerinnen und Bürger glaubwürdiger wird. Schließlich konzentriert sich mein Bericht auf Bereiche, bei denen es nicht nur dringenden Handlungsbedarf gibt, sondern die auch mittel- und langfristiger Strategien bedürfen, wie die Integration der Roma, die Bekämpfung von Kinderarmut und das Thema des Schutzes der Minderheitensprachen, um nur einige zu nennen.

Ich hoffe, dass es uns dieser Bericht, der morgen angenommen wird, ermöglicht, den genannten Institutionen ein leicht verständliches und deutliches Signal zu senden: der Kommission, dem Rat, den Gremien, den Institutionen und Gerichten der Mitgliedstaaten, damit wir dieses System noch effektiver machen können. Somit bitte ich Sie für morgen um Ihre Unterstützung, damit wir, jetzt da wir über die Grundlagen, die Institutionen, bereits verfügen, in der Ära nach dem Vertrag von Lissabon in diesem Geiste handeln können.

 
  
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  Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission. – Herr Präsident, die heutige Aussprache über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union ist nicht nur sehr wichtig, weil sie 10 Jahre nach der Proklamation der Charta erfolgt – der Jahrestag der Charta fand zu Beginn dieses Monats statt –, sondern auch weil sie die erste Debatte im Parlament ist, die sich mit dem befasst, was die Berichterstatterin, Frau Gál, als die „neue Architektur der Grundrechte in der Ära nach Lissabon“ bezeichnet. Da hat sie vollkommen Recht. Für die Bedeutung der Menschenrechte und der Grundrechte in Europa haben wir einen Neuanfang eingeleitet. Ich möchte der Berichterstatterin und den Mitgliedern des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres für ihren wertvollen Beitrag zu dieser Debatte danken.

Wir verfügen nun über eine rechtsverbindliche Charta, die Teil des Primärrechts der EU ist. Nun müssen wir die Charta in die Praxis umsetzen. Genau aus diesem Grund hat die Kommission im Oktober eine Mitteilung über die Strategie für die effektive Umsetzung der Charta angenommen. Das Hauptziel der Kommission ist es hierbei, die in der Charta verankerten Rechte so effektiv wie möglich zum Nutzen aller in der EU lebenden Menschen zu machen, wobei Sie, als Abgeordnete dieses Hauses, diese Menschen vertreten.

Die Charta muss unser Kompass sein, wobei wir, insbesondere wenn wir Gesetze erlassen, mit gutem Beispiel vorangehen müssen. Dies gilt für die interne Vorbereitungsarbeit der Kommission und die Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat sowie die Anwendung der neuen Regelungen durch die Mitgliedstaaten.

Die Kommission hat eine systematische Abschätzung der Folgen der neuen Legislativvorschläge für die Grundrechte mittels einer Checkliste für Grundrechte, die von allen Dienststellen der Kommission eingesetzt wird, durchgesetzt. Es freut mich, dass der Bericht von Frau Gál diesen Ansatz unterstützt. Er hebt insbesondere hervor, wie wichtig es für das Europäische Parlament und den Rat ist, während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens auf die Einhaltung der Charta zu achten. Der vorgelegte Text muss nicht nur mit der Charta in Einklang stehen, sondern es müssen auch die Auswirkungen der späteren Änderungsanträge zu diesem Text berücksichtigt werden. Darum muss jede Institution darüber nachdenken, wie man gewährleistet, dass Änderungen an den Legislativvorschlägen richtig eingeschätzt werden. Ich begrüße die in dem Bericht enthaltene Forderung nach einer verbesserten Zusammenarbeit der Institutionen.

Wir müssen sehen, wie die Charta angewendet wird, wenn die Mitgliedstaaten EU-Recht umsetzen. Ich möchte in diesem Haus noch einmal wiederholen, dass ich mich nicht davor scheue, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, wenn dies notwendig ist.

Der Bericht geht zudem auf den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention ein. Der zügige Beitritt der Europäischen Union zu dieser Konvention ist für die Kommission von hoher Priorität. Die Verhandlungen sind weit fortgeschritten und verlaufen zügig und konstruktiv. Wenn alles gut läuft, wie es der Fall zu sein scheint, hoffe ich, dass wir in der ersten Jahreshälfte 2011 zu einer abschließenden Einigung gelangen werden. Die Dinge gehen also zügig vonstatten und verlaufen gut.

Zudem teile ich das Ziel einer Gewährleistung einer reibungslosen Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen vollkommen. Wir tun dies selbstverständlich jeden Tag aufs Neue. Bei der Vorbereitung neuer Vorschläge, die Auswirkungen auf Kinder haben können, berücksichtigt die Kommission bereits die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Vor kurzem hatten wir auch eine Erörterung über Personen mit Behinderungen, wobei es klar ist, dass wir auch in diesem Bereich die UN-Konventionen in den Mitgliedstaaten und auf Ebene der Europäischen Union anwenden.

Die Berichterstatterin ist auf die Agentur für Grundrechte eingegangen, die bei der Bereitstellung von vergleichbaren und zuverlässigen Daten über die Situation in den 27 Mitgliedstaaten in den Bereichen eine wesentliche Rolle spielt, in denen die EU tätig werden kann. Auch hier wollen wir nicht nur theoretisch, sondern praktisch tätig werden. Ich habe die Agentur zum Beispiel gebeten, die Arbeit der Arbeitsgruppe für die Roma zu unterstützen. Die Kommission befürwortet die Ausdehnung des Mandats der Agentur, um zu gewährleisten, dass sie ihr Fachwissen in den Bereichen der justiziellen Zusammenarbeit bei Strafsachen und der polizeilichen Zusammenarbeit zur Verfügung stellen können. Um dies möglich zu machen, hat die Kommission am 2. Dezember einen Änderungsvorschlag für das multinationale Rahmenwerk vorgelegt, in dem die thematischen Bereiche, in denen die Agentur tätig werden kann, aufgelistet werden.

Ich möchte nun zu einem neuen Punkt kommen, der, wie ich finde, perfekt mit der Linie der Berichterstatterin übereinstimmt, nämlich zu der durch den Vertrag von Lissabon erzeugten Schwungkraft, die wir aufrecht erhalten sollten. Vor diesem Hintergrund wird die Kommission im Frühjahr 2011 einen ersten Jahresbericht für die Anwendung der Charta veröffentlichen. Es wird beabsichtigt, dazu in jedem Frühjahr einen Jahresbericht zu veröffentlichen. Ich bin der Überzeugung, dass das die richtige Zeit für das Parlament wäre, um sich zu beteiligen und eine echte Debatte darüber auszulösen, wie die Charta in der Praxis angewendet wird. Bei der Vorbereitung des ersten Jahresberichts über die Anwendung der Charta im Frühjahr 2011 werde ich insbesondere den Bericht des Europäischen Parlaments sowie die anderen Aktivitäten des Parlaments zu den Grundrechten berücksichtigen. Dies wird es uns nicht nur ermöglichen, eine Debatte über die Menschenrechte außerhalb der Europäischen Union, wie es in diesem Haus üblich ist, sondern auch eine jährliche Debatte über die Grundrechte zu führen und wie sie von den verschiedenen Regierungen in der Europäischen Union angewendet werden, sowie zu prüfen, ob die Gemeinschaftsorgane ihre Arbeit so erledigen, wie sie es sollen.

 
  
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  Simon Busuttil, im Namen der PPE-Fraktion.(MT) Herr Präsident, zunächst möchte ich Frau Kinga Gál für ihren Bericht und insbesondere dafür danken, dass sie das Augenmerk auf ein so wichtiges Thema richtet, nämlich die Charta der Grundrechte für die Europäische Union und ihre Umsetzung. Ich bin der Überzeugung, dass die Fokussierung von Frau Kinga Gál auf dieses Thema in diesem Jahr entscheidend war. Ich möchte darüber sprechen, wie wichtig es ist, dass wir die Menschenrechte weiterhin als fundamentale Menschenrechte betrachten, da ich manchmal befürchte, dass nicht alle die Vorstellung der Grundrechte gleich auslegen. Als Erstes muss klargemacht werden, dass Menschenrechte nicht bedeuten, dass wir das Konzept zum Beispiel der Subsidiarität ignorieren sollten oder dass wir auf den unterschiedlichen Werten, die die Mitgliedstaaten hochhalten, herumtrampeln sollten. Leider gibt es manche, die versuchen, das Thema der Grundrechte zu manipulieren, um genau das zu tun. Die Europäische Union sollte es den Mitgliedstaaten überlassen, sich mit ethischen Fragen wie Euthanasie und Abtreibung zu befassen. Zweitens sollten wir gewährleisten, dass die Grundrechte tatsächlich Grundrechte sind und keine anderen, wenn auch wichtigen, Rechte beinhalten, die nicht grundlegend sind und daher riskieren im heutigen Kontext unrealistisch zu sein. Ein typisches Beispiel sind die Rechte in Zusammenhang mit Problemen der Immigration, die zwar von erheblicher Bedeutung sind, aber nicht immer Grundrechte sind. Schließlich müssen wir versuchen, zum Beispiel bei der Sicherheit und der Bedeutung des Datenschutzes eine vernünftige Haltung einzunehmen. Deswegen bin ich abschließend der Überzeugung, dass wir Grundrechte brauchen, aber gleichzeitig gewährleisten müssen, dass sie sowohl logisch als auch realistisch sind.

 
  
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  Monika Flašíková Beňová, im Namen der S&D-Fraktion.(SK) Herr Präsident, meine Damen und Herren, auch ich möchte der Berichterstatterin, Frau Gál, danken, da sie es meiner Meinung nach geschafft hat, das Hauptziel des Berichts zu erfüllen, das genau darin besteht, die Rollen, die die einzelnen Institutionen und Mechanismen in der neuen Architektur für die Grundrechte nach Lissabon spielen werden, zu verdeutlichen.

Drei Bereiche in dem Bericht sind meiner Ansicht nach von größter Bedeutung. Es ist wichtig, dass die Union nicht nur die Rechte ihrer Bürgerinnen und Bürger oder der Menschen in ihrem Territorium verteidigt, sondern dass sie in diesem Bereich auch eine globale Führungsrolle übernimmt. Von dieser Warte aus kann der neu eingerichtete Europäische Auswärtige Dienst eine Schlüsselrolle übernehmen. Deswegen möchte ich die Kommission dazu auffordern zu gewährleisten, dass die Struktur, die Mittel und die Aktivitäten des diplomatischen Dienstes so eingerichtet werden, dass die europäische Diplomatie die Grundrechte auch im Ausland effektiv fördern kann.

Zweitens haben Demokratie und Menschenrechte durch die Europäische Bürgerinitiative eine neue Ausdrucksform erhalten. Die Initiative verleiht der Rolle der Bürgerinnen und Bürger der EU einen Schub, die damit die Annahme von europäischen Rechtsvorschriften einleiten können. Drittens möchte ich meine Befriedigung darüber zum Ausdruck bringen, dass der Bericht die Mitgliedstaaten und die Institutionen der EU dazu auffordert, die Grundrechte verstärkt in das öffentliche Bewusstsein zu rücken.

Abschließend möchte ich der Berichterstatterin dafür danken, dass sie auf unsere Anmerkungen eingegangen ist, und dafür, dass der Bericht auch den von uns geforderten eindeutigen Bezug auf die Bekämpfung der Armut und die soziale Ausgrenzung in dem Abschnitt enthält, in dem es um die notwendigen Aktivitäten zum Schutz der Grundrechte geht.

 
  
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  Renate Weber, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident, morgen Nachmittag werden wir unsere Gedanken über die Menschenrechtslage in der Welt austauschen. Heute konzentrieren wir uns jedoch auf den aktuellen Stand dieser Rechte in der Europäischen Union. Zuerst die Europäische Union und dann den Rest der Welt zu erörtern, ist meiner Meinung nach die richtige Reihenfolge, da wir erst vor unserer eigenen Tür kehren sollten, bevor wir andere kritisieren. Wenn wir wirklich ernst genommen werden wollen, dürfen wir bei den Menschenrechtsverletzungen auf unserem Boden nicht wegschauen.

Diese Entschließung, zu der ich der Berichterstatterin, Frau Gál, gratulieren möchte, konzentriert sich auf die Zukunft der EU-Politik im Bereich des Schutzes und der Förderung der Menschenrechte nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon. Er beschäftigt sich nicht nur damit, wer wofür zuständig ist, sondern konzentriert sich auch auf die Themen, die in Zukunft im Zentrum unseres Interesses stehen sollten.

Ich möchte hier nur zwei Aspekte hervorheben. Die Unterstützung durch den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres für den Gedanken einer Art von Mechanismus zur vorübergehenden Aussetzung, durch den national umstrittene Politiken oder Entscheidungen von der Kommission ausgesetzt werden können, bis sie über die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahren formal entschieden hat, hat mich gefreut. Ich bin der Überzeugung, dass ein derartiger Mechanismus bei der Schaffung einer glaubwürdigeren Grundrechtepolitik in der Europäischen Union einen Mehrwert darstellen würde. Darum hoffe ich, dass uns das gesamte Plenum seine Unterstützung für diesen Mechanismus zuteil lassen wird, wenn wir morgen abstimmen.

Der zweite Aspekt bezieht sich auf das Recht und die Pflicht dieses Parlaments, die Menschenrechtslage in den Mitgliedstaaten fortwährend zu analysieren und in seinen Stellungnahmen kritisch zu sein, wozu auch gehört, die Dinge, falls erforderlich, beim Namen zu nennen.

 
  
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  Hélène Flautre, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(FR) Herr Präsident, der vorliegende Bericht ist sehr gut und der erste nach dem Vertrag von Lissabon. Zunächst möchte ich der Berichterstatterin, Frau Gál, für ihre harte Arbeit, ihre Aufgeschlossenheit und die fruchtbare Zusammenarbeit danken. Ich möchte auf vier in diesem Bericht enthaltene Botschaften zurückkommen.

Die erste betrifft unsere Forderung an die Kommission, ihre Rolle in Hinblick auf die neuen ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen und das Inkrafttreten der Charta der Grundrechte zu erfüllen. Leider war die Lage der Roma das erste praktische Fallbeispiel, wobei die Kommission letztendlich auf halbem Weg stehen geblieben ist und sich nur auf die Grundlage der Freizügigkeitsrichtlinie gestellt hat.

Die Kommission ist der Frage der Nichtdiskriminierung auf der Grundlage von Artikel 21 der Charta der Grundrechte ausgewichen. In Zukunft kann sie jedoch bei der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die Union nicht so halbherzig sein, wobei ich mich freue, dass sich die Union dazu verpflichtet, dies durchzuziehen.

Der Mehrwert dieses Berichts besteht auch in der Tatsache, dass er die Notwendigkeit einer Früherkennung von möglichen Verstößen durch die Einführung eines Frühwarnsystems hervorhebt. Dieses System sieht vor, dass Maßnahmen, bei denen man davon ausgeht, dass sie derartige Verstöße darstellen, ausgesetzt werden, während das beschleunigte Verfahren durchgeführt wird, um zu bestimmen, ob sie den Grundrechten widersprechen.

Außerdem bestehe ich auf der Einrichtung eines Präventionssystems, das zum Beispiel dem Mechanismus zur allgemeinen regelmäßigen Überprüfung im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen entsprechen könnte.

Ich möchte noch einmal die absolute Notwendigkeit der Konsistenz zwischen den internen und den externen Prozessen betonen, wie Sie, Frau Reding, bereits erwähnt haben. In dieser Hinsicht stellt die Unterzeichnung der Rückübernahmeabkommen eine echte Herausforderung dar.

Wir unterstützen diese Abkommen blindlings, obwohl die tatsächlichen Bedingungen ihrer Umsetzung in gemeinsamen Ausschüssen beschlossen werden, aus denen das Parlament ausgeschlossen ist.

 
  
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  Konrad Szymański, im Namen der ECR-Fraktion.(PL) Herr Präsident, jetzt da die Charta der Grundrechte rechtsverbindlich geworden ist, beschäftigen wir uns mit zwei Systemen für den Schutz der Menschenrechte, die bis zu einem gewissen Grad zu einander in Konkurrenz stehen. Eines dieser Systeme basiert auf der Charta der Grundrechte und dem Fallrecht des Europäischen Gerichtshofs und das andere basiert auf der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Fallrecht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Ich meine, dass die grundlegende Herausforderung in dem Gál-Bericht darin besteht, die Kohärenz zwischen diesen Systemen sowohl in Bezug auf Inhalte als auch in institutioneller Hinsicht zu gewährleisten.

Die Charta der Grundrechte darf nicht dahingehend ausgelegt werden, dass sie die Übernahme neuer Kompetenzen durch die Europäische Union zur Folge hat. Artikel 51 besagt das ganz eindeutig. Ich denke alle, insbesondere die Abgeordneten dieses Hauses, sollten sich jedoch vor Augen führen, dass Fragen in Bezug auf das Eherecht, das Strafrecht und den rechtlichen Schutz von ungeborenem Leben auf EU-Ebene weder direkt noch durch die Entscheidungen eines Gerichts geregelt werden können. Diese Politisierung der Instrumente zum Schutz der Menschenrechte können nur eines zur Folge haben – einen Vertrauensverlust in die internationale Justiz.

 
  
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  Marie-Christine Vergiat, im Namen der GUE/NGL-Fraktion.(FR) Herr Präsident, ich möchte meinerseits unserer Berichterstatterin für ihre Bereitschaft zuzuhören und für ihre Arbeit sowie allen Schattenberichterstattern danken, die etwas zur Qualität dieses Berichts beigetragen haben.

Da er Konsequenzen aus den wenigen positiven Ergebnissen der Umsetzung des Vertrags von Lissabon zieht, ist dieser Bericht für uns wichtig, wenn er effektiv umgesetzt wird. Die effektive Umsetzung der Grundrechte in der Europäischen Union ist ein wirklich wichtiges, wenn nicht sogar grundlegendes Thema für die Zukunft der Europäischen Union. Eine blumige Sprache zu verwenden, wird jedoch nicht ausreichen.

Der Vertrag, die Charta der Grundrechte und in Kürze der Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention werden uns in diesem Bereich neue Instrumente an die Hand geben und es der Europäischen Union und ihren Mitgliedern ermöglichen, eine neue Stufe zu erreichen.

Viele sagen, dass die Menschenrechte Teil der grundlegenden Werte der Europäischen Union sind, aber nur wenige erkennen sie als tatsächlich allgemein und untrennbar. Untrennbar bedeutet, dass alle in der Charta und auch in der Europäischen Konvention sowie in allen europäischen und internationalen Konventionen, die aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hervorgehen, verankerten Rechte gleichwertig sind, egal worum es sich bei ihnen handelt.

Zivile und politische Grundrechte sind keineswegs wichtiger als wirtschaftliche und soziale Rechte. Das Recht auf ein Leben in Würde ist genauso wichtig wie zum Beispiel die Religionsfreiheit.

Allgemein bedeutet, dass die Menschenrechte für alle gleich sind, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von ihrem rechtlichen Status. Wir wissen jedoch, dass beispielsweise das Recht auf Bildung und das Recht auf ein Familienleben ständig in fast allen Mitgliedstaaten missachtet werden. Die Lage der Roma ist dafür leider symptomatisch. Somit muss die Kommission beschließen, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten und dabei so streng wie bei wirtschaftlichen Angelegenheiten sein.

Allgemein beinhaltet außerdem, dass die Menschenrechte weltweit den gleichen Wert haben, was bedeutet, dass die Europäische Union den Menschenrechten die gleiche Bedeutung beimessen muss, wie sie es bei wirtschaftlichen oder diplomatischen Fragen in ihrer Außenpolitik und in Partnerschaftsabkommen tut. In Ländern wie Tunesien, Libyen und Kolumbien ist dies nicht der Fall, wobei ich noch weitere nennen könnte. Somit handelt es sich hierbei um ein grundlegendes Thema; die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union und die Zukunft ihrer Außenpolitik stehen auf dem Spiel.

 
  
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  Krisztina Morvai (NI).(HU) Herr Präsident, als Ungarin und Politikerin bin ich stolz, dass es eine ungarische Abgeordnete war, Frau Kinga Gál, die mit erheblichem Aufwand dieses sehr bedeutende Werk über eine bessere Durchsetzung der Menschenrechte geschaffen hat und es der Europäischen Union vorgelegt hat. Dafür möchte ich ihr danken.

Meiner Ansicht nach fehlt jedoch eine Hervorhebung der traditionellen zivilen und politischen Freiheiten, wobei es hier in der EU kaum jemanden gibt, der besser als wir Ungarn dazu geeignet ist hervorzuheben, dass das Problem in der Europäischen Union in Bezug auf die Menschenrechte nicht bei der Diskriminierung von Minderheiten oder der Integration der Roma liegt, sondern bei der Freiheit der Meinungsäußerung, der Versammlungsfreiheit und der Redefreiheit, was nichts so gut illustriert wie die Situation in Ungarn in den Jahren 2002 bis 2010. Der Menschenrechtsausschuss des ungarischen Parlaments hat kürzlich einen sehr gründlichen und detaillierten Bericht angenommen, der anhand von Gerichtsurteilen, Berichten des Bürgerbeauftragten und weiteren Mitteln zeigt, dass die sozialistische Regierung Ungarns zwischen 2002 und 2010 ihre Macht durch grobe und fortwährende Menschenrechtsverstöße aufrechterhalten hat. Meine Frage an die Berichterstatterin lautet zum einen, ob dieser besondere Bericht aus Ungarn der Europäischen Union in der gegenwärtigen Lage schließlich vorgelegt werden kann und ob die Europäische Union ihn untersuchen wird, was tatsächlich ein realistischer Hinweis darauf wäre, dass es im Bereich der Menschenrechte Maßnahmen für Veränderungen gibt. Wenn wir zum anderen überhaupt von einer verbesserten Möglichkeit zur Durchsetzung der Menschenrechte in der Europäischen Union sprechen können, wie können wir dann Zwischenfälle, bei denen Menschen im Jahr 2006 ins Auge geschossen wurde, verhindern, im Speziellen, wenn der Vizepräsident des LIBE-Ausschusses immer noch jemand ist, der zu dieser Zeit ein Mitglied einer Regierung war, die Menschen ins Auge schießen ließ?

 
  
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  Salvatore Iacolino (PPE).(IT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren, von einem Bericht, der so gekonnt von der Berichterstatterin, Frau Gál, erstellt worden ist und dessen Stärke es ist, die Situation in Bezug auf die Grundrechte sowohl präzise als auch detailliert zu beschreiben, kann man nur Positives sagen.

Ich möchte auf ein paar kleinere Punkte in Hinblick auf die Umsetzung selbst eingehen. Dank der nun verbindlichen Charta der Grundrechte und des Lissabon-Prozesses, der jetzt nicht mehr aufgehalten werden kann, besteht kein Zweifel, dass sich diese Unterstützung des Wohlergehens und des Menschen aus einem gemeinsamen Wertefundament ergibt, wie die bereits erreichten greifbaren Ergebnisse zeigen.

Deswegen müssen wir den Vertrag von Lissabon, das Stockholmer Programm und die wesentlichen Grundsätze wie die Solidarität, die Integration und den Kampf gegen das organisierte Verbrechen und den Terrorismus berücksichtigen. Wir müssen berücksichtigen, dass das Subsidiaritätsprinzip der Umsetzung der Grundrechte in einem Europa der Menschen natürlich nicht im Weg stehen kann.

In ein paar Tagen werden wir ein neues Dossier und die neue Verordnung in Bezug auf die Gesetzgebungsinitiative zugunsten von Bürgerinnen und Bürgern gegen den Menschenhandel annehmen. Diese Dossiers sind miteinander verbunden und stellen eindeutig einen aktualisierten rechtlichen Bezugsrahmen dar. Alle Maßnahmen haben ein genau bestimmtes Ziel: die Wertschätzung der Würde des Menschen.

Zum Schluss, Herr Präsident, möchte ich sagen, dass die Befugnis, Kontrollen durchzuführen und Sanktionen zu verhängen, im Jahr 2013, dem Europäischen Jahr der Demokratieerziehung, vernünftig umgesetzt werden muss. Das könnte bei der Einschätzung der Bedeutung der Maßnahme gewiss ein wichtiger Faktor sein.

 
  
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  Michael Cashman (S&D). – Herr Präsident, ob vor Lissabon oder nach Lissabon, wir haben wenig Grund, stolz zu sein. In Europa gibt es immer noch Diskriminierungen von Frauen. Wir haben es hier heute im Plenarsaal gehört: Eine Frau kann über ihren Körper nicht selbst bestimmen. Es kommt zu Diskriminierung aufgrund des Alters, einer Behinderung, der Religion, des Glaubens, der sexuellen Orientierung. In Bezug auf die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen gibt es bei der Richtlinie des Rates keine Bewegung. Bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, Lebenspartnerschaften oder Ehen kann es durch Mitgliedstaaten unter dem Grundsatz des Subsidiaritätskonzepts zu Diskriminierungen kommen. Auf dieser Grundlage wird Ungleichheit gefördert.

Wir haben ein Europa der zwei Geschwindigkeiten, in dem einige Menschen gleich sind und andere nicht. Wir sitzen hier und tun nichts, während Ausländerfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus, Homophobie und Transphobie auf dem Vormarsch sind, und ja, schauen Sie sich an, was mit den Roma geschieht.

Haben wir aus dem Zweiten Weltkrieg nichts gelernt? Haben wir nichts aus den 1930ern gelernt, als wir uns abwandten und nichts taten, weil die Leute anders waren als wir? Begreifen wir nicht, dass eine Religion, eine anständige Religion, ausgenutzt wird, um Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transsexuelle verstärkt zu diskriminieren? Begreifen wir nicht, dass durch die Einschränkung der Rechte von anderen am Ende auch unsere eigenen Rechte eingeschränkt werden? Wir haben keinen Grund, stolz zu sein.

 
  
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  Daniël van der Stoep (NI).(NL) Herr Präsident, es ist offenkundig, dass der Vertrag von Lissabon in Bezug auf die Grundrechte eine andere Herangehensweise wählt, die von unserer vorherigen Praxis abweicht. Das liegt zunächst natürlich an dem Beitritt der Europäischen Union zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der zu der seltsamen Lage geführt hat, dass die Gerichte miteinander konkurrieren. Es ist immer noch ungewiss, in welche Richtung sich die Dinge in dieser Hinsicht entwickeln werden. Ich befürchte, dass wir mit dem Beitritt der EU zur EMRK womöglich ein rechtliches Minenfeld betreten haben. Könnte die Frau Kommissarin dazu eine Stellungnahme abgeben?

Mein zweiter Punkt betrifft die nachhaltigen Folgen der Charta der Grundrechte auf das europäische Recht. Ich habe eine spezifische Frage an die Kommissarin in Bezug auf ein Urteil, das am 9. November 2010 durch den Gerichtshof der Europäischen Union erlassen worden ist. Es geht darin um die verbundenen Rechtssachen von Volker und Hartmut Eifert mit den Aktenzeichen C 92/09 und C 93/09. Zusammengefasst ging es in den Rechtssachen um die Abwägung des Persönlichkeitsrechts gegenüber dem Recht auf den öffentlichen Zugang zu europäischen Fördermitteln.

In diesen Urteilen befand das Gericht, dass das Persönlichkeitsrecht das allgemeine europäische Interesse an Transparenz überwiegt. Dieses Urteil hat mich sehr gewundert, und ich würde gern den Standpunkt der Frau Kommissarin zu dieser Angelegenheit im Zusammenhang mit den nachhaltigen Folgen der in der Charta in Bezug auf die derzeitigen und zukünftigen Rechtsvorschriften der EU gewährleisteten Grundrechte erfahren.

 
  
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  Milan Zver (PPE).(SL) Herr Präsident, zunächst möchte ich meiner Kollegin, Frau Gál, zu der Erstellung eines guten Berichts gratulieren. Es stimmt, dass wir uns in der Europäischen Union, was den Schutz der Menschenrechte anbelangt, in einer neuen Situation befinden. Mir stellt es sich so dar, dass es mehr Freiheit gibt, und das ist gut. Der Bericht ist sehr aktuell bzw. modern; er spricht sogar von einer dritten Generation der Menschenrechte und Ähnlichem.

Der Schutz der Menschenrechte und Freiheiten beinhaltet jedoch auch das Korrigieren von Fehlern der Vergangenheit.

Wir haben vielleicht viele der sogenannten Rechte der dritten Generation hervorgehoben, aber ein paar Punkte haben wir vergessen wie die Rückgabe von Eigentum, das von totalitären Regimen konfisziert wurde, an die Eigentümer oder ein würdiges Begräbnis für die vielen Menschen, die in Mittel- und Osteuropa brutal ermordet wurden und nur behelfsmäßige Gräber erhalten haben.

Deswegen sind wir, die aktuelle Generation der politischen Entscheidungsträger, dafür zuständig, die Fehler der Vergangenheit zu korrigieren. Erst dann können wir mit reinem Gewissen über die neue, sogenannte dritte Generation der Menschenrechte und Freiheiten für die Gegenwart und auch für die Zukunft sprechen.

 
  
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  Kinga Göncz (S&D).(HU) Herr Präsident, Frau Kommissarin, mit dem Vertrag von Lissabon ist auch die Charta der Grundrechte rechtsverbindlich geworden, und dies hat die Möglichkeit einer Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren bei Verstößen geschaffen. In einigen Mitgliedstaaten ist es durch die sozialen Spannungen, zu denen es nach der Krise gekommen ist, zu Einschränkungen der demokratischen Rechte und nicht zu ihrer Förderung gekommen. Sie haben zur Einschränkung der Medienfreiheit, der Einschränkung des Streikrechts, der Umgehung und Einschränkung des sozialen Dialogs, der Stärkung der Diskriminierung und der Zerstörung der Grundlagen der Rechtsstaatlichkeit und der Rechtssicherheit geführt. Die Kommission hat in ihrer Rolle als Hüterin der Verträge die Pflicht, bei derartigen Signalen aufmerksam zu sein. Wir sind der Überzeugung, dass die Einrichtung eines Ressorts eines Kommissars für Grundrechte ein wichtiger Schritt ist, wobei wir Frau Reding auffordern, die Mitgliedstaaten regelmäßig zu überwachen und auf Fälle aufmerksam zu machen, in denen Grundrechte und die Grundsätze der Demokratie verletzt werden, um zu gewährleisten, dass diese für die Kandidatenländer nicht nur vor ihrem Beitritt obligatorisch sind, sondern auch noch danach, da alles andere die Glaubwürdigkeit der EU weiter unterwandern würde.

 
  
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  Monica Luisa Macovei (PPE).(RO) Herr Präsident, lassen Sie mich zunächst Frau Kinga Gál für ihren Bericht danken.

Derzeit verfügen wir über eine Gemeinschaft der Werte und Grundsätze, die sich in einem komplexen System zum Schutz der Menschenrechte widerspiegelt, zu dem die Charta der Grundrechte, die fortschrittlichste regionale Kodifizierung der Menschenrechte, gehört. Die Mitgliedstaaten müssen sich bei der Anwendung der Rechtsvorschriften der EU an die Bestimmungen der Charta halten. Die Bestimmungen der Charta können direkt durch die nationalen Gerichte Anwendung finden, wodurch sie eine größere Verantwortlichkeit erhalten.

Zweitens verfügen wir über die Europäische Konvention und die Rechtsprechung des Gerichtshofs in Straßburg. Sie bieten uns die Garantie für die individuellen Rechte in den Mitgliedstaaten. Der Beitritt der Europäischen Union zur Konvention gewährleistet, dass die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte auch für die Tätigkeiten der EU als Institution und von Mitgliedstaaten gilt, die Rechtsvorschriften der EU anwenden. Wir müssen die Reform des Gerichtshofs in Straßburg und die Folgen auf die Verkürzung der Verfahren sicherlich genau überwachen.

Drittens haben die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene die Pflicht und die Gelegenheit, die Bestimmungen zur Gewährleistung der Grundrechte direkt umzusetzen und sie in ihren eigenen Ländern durch die Beschlüsse ihrer eigenen Institutionen anzuwenden.

Dafür gibt es sowohl rechtliche als auch institutionelle Mechanismen. Das Schlüsselwort lautet Umsetzung, welche für die Opfer schnell und effektiv erfolgen muss. Ein weiteres Schlüsselwort ist die Koordinierung zwischen den Institutionen, die über Rechtsverletzungen beraten und Schadenersatz zuerkennen.

 
  
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  Joanna Senyszyn (S&D).(PL) Herr Präsident, die Einbindung der Charta der Grundrechte in das EU-Recht erweitert den Rahmen der Zuständigkeiten der EU nicht und entspricht dem Subsidiaritätsprinzip, da die Charta ein integraler Bestandteil der EU-Politik ist. Darum fordere ich die polnischen Behörden noch einmal auf, sich an ihre Verpflichtung zu halten und die Charta der Grundrechte anzunehmen. Für Polens Ausstieg aus der Charta gibt es keine stichhaltige Rechtfertigung. Es handelt sich dabei um eine politische Entscheidung, die mein Land kompromittiert und für die polnischen Bürgerinnen und Bürger nachteilig ist.

Die Annahme der Charta ist insbesondere im Zusammenhang mit dem bevorstehenden polnischen Ratsvorsitz bedeutsam. Alle Europäer müssen gleiche Rechte haben, unabhängig davon, wo sie leben und inwieweit ihr Land dem Klerus hörig ist. Leider versteht das sogar das Verfassungsgericht in Polen nicht immer. Meiner Meinung nach ist die Achtung der Rechte der Frauen, die die einzige Mehrheit darstellen, die diskriminiert wird, von besonderer Bedeutung. Darum fordere ich noch einmal eine europäische Richtlinie über Gewalt gegen Frauen, einschließlich sexueller und reproduktiver Gewalt, wie sie in bestimmten Mitgliedstaaten mit der vollen Billigung des nationalen Rechts erfolgt.

 
  
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  Ádám Kósa (PPE).(HU) Herr Präsident, viele meiner Kolleginnen und Kollegen haben bereits den Teil des Berichts hervorgehoben, der sich mit der Zukunft befasst. Schließlich haben wir einen Bericht, der die verschiedenen Themen in Bezug auf die Menschenrechte umfasst, ohne irgendeinen Bereich einem anderen vorzuziehen. Es freut mich besonders, dass der Bericht im Speziellen Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit hervorhebt. Der Bericht fußt auf der Charta der Grundrechte. Darum geht es in meiner Rede. Die Einhaltung und die Durchsetzung der Charta kann nur dann Erfolg haben, wenn die europäische Gesellschaft anerkennt, dass alle Menschen gleich sind und dass diese Gleichheit nur durch gleiche Behandlung verwirklicht werden kann. Wenn jemand in irgendeiner Hinsicht ohne eigene Schuld einen Nachteil erhält, muss man ihm entsprechende und angemessene Unterstützung zukommen lassen, damit diese Person ein gleichwertiger Mensch und gleichwertiger Bürger werden kann. Die Erreichung dieses Ziels ist schwierig und bedarf wohl durchdachter Arbeit. Der Bericht von Frau Gál ist auf dem Weg dahin ein bedeutender Meilenstein. Ich bin für ihre bedeutende Arbeit sehr dankbar.

 
  
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  Anna Záborská (PPE). (SK) Herr Präsident, ich möchte auf eine Gefahr aufmerksam machen. Die Kombinierung der verschiedenen Formen der Bekämpfung der Diskriminierung könnte zu Diskriminierung führen. Bei der Tagung der OSZE in der vergangenen Woche in Wien wurde darüber auch gesprochen.

Es ist paradox, aber wenn die Antidiskriminierungspolitik zu einer Ideologie wird, kommt es zu Diskriminierungen. Wir erleben, wie das eigentliche Konzept der Diskriminierung über ihre Definition hinausgeht. Wenn die Europäische Union in diesem Bereich ernsthafte Defizite hat, dann bei der Wiederherstellung der Bedeutung des Wortes „Diskriminierung“, da Menschenrechtsaktivisten oder manchmal sogar unsere eigene Agentur der EU für Grundrechte es nicht mehr verstehen. Darum fordere ich eine demokratische Kontrolle dieser Institution. Falls dies nicht geschieht, könnte das sogar zu einer finanziell kostspieligen Last werden und nicht nur dem Ruf der Europäischen Kommission, sondern indirekt auch dem der gesamten Europäischen Union abträglich sein.

 
  
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  Csaba Sándor Tabajdi (S&D).(HU) Herr Präsident, die Berichterstatterin hat hervorragende Arbeit geleistet. Um jedoch ein bekanntes ungarisches Sprichwort zu zitieren, wenn es nicht umgesetzt wird, ist es so viel wert wie Hufeisen an einem toten Pferd. Ich kann keinen politischen Willen in der Europäischen Kommission erkennen, diese Rechte durchzusetzen und Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einzuleiten. Ich habe Vertrauen in Frau Reding. Da sie es gewagt hat, sich Herrn Sarkozy zu widersetzen, obwohl Herr Barroso lange versucht hat, sie davon abzubringen, ist sie mutiger als alle männlichen Kommissare zusammen. Da die ungarische Regierung, die den EU-Ratsvorsitz übernimmt, ernsthafte Verstöße gegen die Grundrechte begeht, wird Frau Reding in der kommenden Zeit vor beträchtlichen Herausforderungen stehen. Die ungarische Regierung schränkt die Medienfreiheit ein, schafft die Rechte der Gewerkschaften hinsichtlich der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ab und bietet keinen Schutz für privaten Besitz, wenn sie von den privaten Ersparnissen in den Rentenfonds von drei Millionen Bürgerinnen und Bürgern Besitz ergreift. Diese Regierung verstößt gegen die Grundrechte, und Sie, Frau Reding, müssen den Mut haben, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.

 
  
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  Sonia Alfano (ALDE).(IT) Herr Präsident, ungeachtet der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Charta der Grundrechte, der Artikel 6 und 7 des Vertrags über die Europäische Union und der nationalen Verfassungen, kommt es in der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten täglich zu Verstößen gegen die Grundrechte.

In meinem Land – Italien – ist ein Regime im Amt, unter dem die Pressefreiheit verletzt wird, die politischen Parteien an Wahlen teilnehmen, indem sie gefälschte Unterschriften einreichen, gewalttätige Angriffe (auch von der Mafia) durch den Staat vertuscht werden, unser Premierminister – was er hoffentlich nicht mehr lange sein wird – von der internationalen Zusammenarbeit mit Regimen wie denen in Russland und Libyen profitiert, was auch von WikiLeaks bestätigt wurde. Die Europäische Union darf bei all dem nicht wegschauen.

Aus den genannten Gründen unterstütze ich den Bericht, in dem viele von mir eingereichte Abänderungen enthalten sind und der im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres angenommen wurde. Von diesen möchte ich die Absätze 20 und 40 hervorheben, in denen gefordert wird, Menschenrechtsverletzungen zu überwachen und zu bestrafen sowie nationale Legislativvorschläge, die gegen Menschenrechte verstoßen können, auszusetzen, bis sie die EU genehmigt.

Zudem habe ich den Anreiz unterstützt, Artikel 6 und 7 des Vertrags über die Europäische Union anzuwenden, um Menschenrechtsverletzungen anzusprechen und das Mandat der Agentur für Grundrechte zu stärken.

Der Bericht verweist mehrfach auf Minderheiten, Rechte, Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transsexuelle, Immigranten und Asylbewerber, die Pressefreiheit sowie soziale Rechte. Aus diesen Gründen fordere ich meine Kolleginnen und Kollegen auf, für den Bericht zu stimmen.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL).(PT) Herr Präsident, uns allen ist bewusst, dass es in den Ländern der Europäischen Union immer noch viele Arten der Diskriminierung gibt, die verschiedene Bereiche der Bevölkerung und kulturelle Minderheiten betreffen. Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass es eine generelle Diskriminierung von Frauen gibt: die Diskriminierung von Frauen ist in vielen verschiedenen Bereichen in den Mitgliedstaaten der EU weiterhin mehr oder weniger deutlich spürbar. Für Frauen ist es auf dem Arbeitsmarkt immer noch schwierig, eine Arbeit zu finden und befördert zu werden, und sie sind immer noch von niedrigen Gehältern und anderen Formen der Diskriminierung betroffen. Das Lohngefälle zwischen den Geschlechtern liegt in der EU bei etwa 18 %. Darum sind dringend Maßnahmen erforderlich, um gegen diese diskriminierende Situation vorzugehen.

 
  
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  Franz Obermayr (NI). - Herr Präsident! Der Beitritt der EU zur Menschenrechtskonvention birgt auch die Gefahr, dass der EGMR über jeglichen Rechtsakt der EU urteilen kann; EuGH-Richter haben bereits vor diesem Schritt gewarnt.

Ich wage zu bezweifeln, dass der EGMR immer neutral und zweckmäßig urteilt. So hat sein Präsident ja selber zugegeben, dass er von Asylbewerbern vorgebrachte Fälle eingehender als andere Fälle prüfen werde. Eine Vorzugsbehandlung für bestimmte Beschwerdeführer hat bei einem neutralen Richter wirklich keinen Platz. Zurzeit versucht der EGMR, das Dublin-Abkommen auszusetzen und Abschiebungen von Österreich nach Griechenland zu verhindern. Warum? Ist Griechenland ein unsicheres Land? Wollen wir uns wirklich einem Gerichtshof unterwerfen, der das Kreuz in Klassenzimmern verbieten will? Das Kreuz, das Symbol des Christentums, eines der Fundamente Europas und unserer Grundwerte.

Wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für solche Menschenrechte offensichtlich keinen Respekt hat, dann scheint es mir nicht möglich, ihn hier als probates und geeignetes Entscheidungsorgan anzuerkennen.

 
  
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  Alajos Mészáros (PPE).(HU) Herr Präsident, die Europäische Union ist immer bereit, um Länder außerhalb ihrer Grenzen zu kritisieren und die Grundrechte zu fördern. Wenn es um ihre eigenen Mitgliedstaaten geht, ist sie nach deren Beitritt jedoch oft machtlos. Das darf heute nicht mehr passieren, da wir nicht mehr nur durch wirtschaftliche Grundsätze miteinander verbunden sind. Der Bericht von Frau Kinga Gál fasst die dringendsten und wichtigsten Schritte bei der Entwicklung des internen Schutzes der Grundrechte zusammen. Wir benötigen ein wirksames System zum Schutz der Rechte, das wir nun dank des Vertrags von Lissabon einführen können. Verstöße gegen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht folgenlos bleiben. Wir müssen diejenigen, die Vertragsverletzungen begehen, sowohl auf Ebene der Mitgliedstaaten als auch auf Ebene der Europäischen Union zur Verantwortung ziehen.

Ich kann Frau Reding nur zustimmen, dass die Kommission von dem Recht Gebrauch machen sollte, in allen berechtigten Fällen Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Die Ergänzung der bestehenden Verfahren durch ein Verfahren mit einer aussetzenden Wirkung kann beim Schutz der Rechte gegen Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die gegen Grundrechte verstoßen, als ein wirksames Instrument dienen. Ja, wir müssen Personen mit Behinderungen schützen, wir müssen die Diskriminierung beenden, und wir müssen zu guter letzt die Sprachenvielfalt Europas schützen.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D).(LT) Herr Präsident, das Thema der Menschenrechte muss auf europäischer Ebene angesprochen werden, wobei die Mitgliedstaaten selbst die Verantwortung übernehmen müssen, um die Grundrechte ihrer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Auf europäischer Ebene ist es zum Beispiel sehr wichtig, eine Strategie der Europäischen Union in Bezug auf die Rechte des Kindes festzulegen, da nicht alle Mitgliedstaaten den Schutz der Rechte der Kinder auf nationaler Ebene gewährleisten können. Daher ist es notwendig, praktische Maßnahmen zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch, sexueller Ausbeutung und Kinderpornographie zu entwickeln.

Behinderte Personen, die immer noch unter Diskriminierung in ihrem sozialen, beruflichen und kulturellen Leben leiden, sind eine weitere Priorität. Darum müssen wir ein konkretes System der EU-Gesetzgebung in Bezug auf die Rechte behinderter Personen einrichten und eine EU-Strategie für behinderte Personen entwickeln.

Ich möchte betonen, dass die Bekämpfung des Menschenhandels, im Speziellen bei Frauen und Kindern, immer noch ein großes Problem und eine der schlimmsten Menschenrechtsverletzungen darstellt.

Es ist außerdem sehr wichtig, Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen, im Speziellen in Hinblick auf ältere Menschen, die am meisten unter der Rezession gelitten haben.

 
  
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  Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission.(FR) Herr Präsident, ich möchte allen Ausschussmitgliedern danken, die mit der Berichterstatterin, Frau Gál, in diesen Bereichen zusammengearbeitet haben, sowie auch allen Abgeordneten, die heute in diesem Haus das Wort ergriffen und somit gezeigt haben, dass die Grundrechte sehr wichtig sind. Ich kann nur unterstützen, was von verschiedenen Abgeordneten bereits gesagt worden ist, nämlich, dass es höchste Zeit ist, dass wir uns auf die Grundrechte in der Europäischen Union konzentrieren, um glaubwürdig zu sein und über die Grundrechte außerhalb der Europäischen Union reden zu können. Dieses Thema ist etwas vernachlässigt worden. In Zukunft wird das nicht mehr so sein.

Ich denke, dass es uns der Jahresbericht der Kommission über die Anwendung der Charta, in dem wir auf alle Beobachtungen hinsichtlich der spezifischen Arten der Diskriminierung näher eingehen werden, jedes Jahr wirklich ermöglichen wird zu erörtern, was nicht funktioniert, und versuchen, es zu korrigieren.

Wie korrigiert man es? Es gibt die Vorstellung eines „Mechanismus zur vorrübergehenden Aussetzung“, wie es die Berichterstatterin genannt hat, dieses Präventionssystem, bei dem man in Bezug auf Maßnahmen eines Mitgliedstaates eingreift, bevor sie umgesetzt werden. Ich habe meine Fachleute gebeten, dies zu analysieren, wobei die institutionellen Fragen, die ein derartiger Mechanismus aufwirft, sehr komplex sind. Für den Augenblick erscheint es mir, obwohl wir die Analyse fortsetzen und sehen müssen, was wirklich passiert, dass es keine rechtliche Grundlage gibt, um so vorzugehen, und dass es einer Änderung des Vertrags bedürfte, um einen solchen Präventionsmechanismus zu aktivieren. Das ist ein attraktiver Gedanke. Wir werden weiter nach Mechanismen Ausschau halten, die man einsetzen kann, ohne den Vertrag zu ändern, damit wir die dringendsten Fragen angehen können.

Dennoch möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Charta nicht absolut anwendbar ist, was häufig fälschlicherweise angenommen wird. Sie ist nur bei der Umsetzung europäischer Regelungen durch die Mitgliedstaaten anwendbar, wenn eine europäische Richtlinie, die durch den Rat und das Parlament beschlossen worden ist, in das europäische Recht integriert wird. In diesem Fall gilt die Charta, allerdings nicht absolut. Absolut, also bezogen auf alle Fälle, bedeutet, dass die Gerichtsbarkeit bei den nationalen Gerichten liegt.

Wenn die Europäische Union ein Mitglied der Konvention des Europarates wird, gibt es eine zusätzliche Dimension, die wir dann umsetzen müssen und die die Handhabung unserer Rechtspolitik beeinflusst. Das erscheint mir von größter Bedeutung zu sein. Über die gestellten spezifischen Fragen hinaus – wobei ich auf die Abgeordneten, die sie gestellt haben, einzeln eingehen werde – denke ich, dass die wichtigste Frage die Frage der Grundrechte ist.

Außerhalb der EU, in unseren Mitgliedstaaten und in den Regierungen ist die Bedeutung der Charta noch nicht vollkommen verstanden worden. Somit haben wir noch einiges an Arbeit zu tun, um dafür ein Bewusstsein zu schaffen, damit es diese Rechtskultur, diese Wertepolitik in Europa gibt, damit sich die Menschen überall, wenn ein Gesetz verabschiedet wird, wenn ein Gesetz angewendet wird, fragen, ob es den Werten entspricht, zu denen wir uns verpflichtet haben; dass heißt als politisch Verantwortliche müssen wir uns, wenn wir handeln, fast automatisch fragen, ob das, was wir tun, mit den Grundrechten vereinbar ist, zu denen wir uns verpflichtet haben.

Das erscheint mir das wichtigste Thema zu sein. Um genau zu sein, kann ich Ihnen sagen, dass die Kommission heute einen Beschluss über die Beseitigung der Exequatur fassen wird, das heißt, dass ein Vorschlag eingereicht wird, demzufolge Gerichtsurteile in ganz Europa gelten sollen. Diese Entscheidung hat große Bedeutung, wobei wir uns zum ersten Mal bei einem Vorschlag für eine neue Rechtsvorschrift auf die Einhaltung der Grundrechte konzentriert haben. Wir haben nicht einfach eine wirtschaftliche Analyse durchgeführt oder die Folgen für den Markt untersucht; wir haben auch die Folgen für die Werte untersucht.

Wie Sie sehen, bewegen wir uns allmählich auf diese neue Politik zu, und ich denke, dass wir – Kommission, Rat und Parlament – untereinander gewährleisten sollten, dass dieser Jahresbericht über die Anwendung der Charta, den ich im Namen der Kommission vorlegen werde und den das Parlament kritisieren oder billigen wird, einen großen Moment der Wahrheit und eine Gelegenheit darstellt, um sich die Dinge genau anzuschauen. Dabei geht es auch darum den Außenstehenden, unseren Wählerinnen und Wählern, zu zeigen, dass die Charta lebt. Die Charta ist nicht bloß ein Text; sie ist da, um in die Praxis umgesetzt zu werden. Und wenn sie nicht umgesetzt wird, dann werden das die gewählten Vertreter der Menschen laut und deutlich sagen.

Deswegen müssen wir sie in den nächsten zwei oder drei Jahren vor den nächsten Wahlen umsetzen. Ich denke, dass wir dieses Ziel nach und nach erreichen können, wobei die erste Übung dieser Art im Frühjahr stattfindet und es dann zu einer Tradition in diesem Haus wird, damit, wenn Sie mittwochs und donnerstags die Menschenrechte außerhalb der Union untersuchen, niemand mehr sagen kann: „Kehren Sie lieber vor Ihrer eigenen Tür“. Lassen Sie uns das gemeinsam tun!

 
  
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  Kinga Gál, Berichterstatterin.(HU) Herr Präsident, ich danke Ihnen meine Damen und Herren für Ihre ermutigenden Worte und Ihre Unterstützung. Ich möchte vor allem Frau Reding für die Offenheit und das partnerschaftliche Verhalten, in dem wir nun schon seit einiger Zeit zusammenarbeiten, sowie für die deutlichen und spezifischen Antworten und Botschaften danken. Ich bin der Überzeugung, dass die Überlegungen der Schattenberichterstatter und der Damen und Herren Abgeordneten am Ende doch in diesen Bericht aufgenommen worden sind und dass akzeptable Kompromisse erzielt wurden. Daher kann ich die Berichtigungsschreiben, die dem Plenum wieder vorgelegt worden sind, nicht akzeptieren, da ich der Ansicht bin, dass dieser Bericht, so wie er ist, annehmbar ist. Ich weise darauf hin, dass wir beim generellen System zum Schutz der Grundrechte das Kind auf keinen Fall mit dem Bade ausschütten sollten, weswegen wir uns die konkreten Fakten stets vor Augen führen und versuchen sollten, die Erwartungen, über die wir hier heute debattieren, in etwas handfestes umzusetzen.

Deswegen freue ich mich, dass bei der morgigen Plenarsitzung diese konkreten Fakten bei dem Thema der Bekämpfung des Menschenhandels präsentiert werden, bei dem im Bereich des Opferschutzes den Kindern besonderer Schutz zukommt. Dies wird morgen auch in Bezug auf die Europäische Bürgerinitiative debattiert, infolge derer wir wirklich von einem Europa der Bürgerinnen und Bürger werden sprechen können, da diese europäischen Bürgerinnen und Bürger das Gesetzgebungsverfahren beeinflussen werden können. Für mich ist es jedoch auch symbolhaft, dass wir morgen den Bericht über die Lage der Menschenrechte in der Welt debattieren und annehmen werden. Die Tatsache, dass der ungarische Ratsvorsitz seine Prioritäten in einem ähnlichen Geist setzt und den Schwerpunkt auf eine bürgernahe EU legt, ist begrüßenswert. Ich möchte meine Kolleginnen und Kollegen jedoch daran erinnern, dass wir, im Speziellen in diesem Haus, eine Doppelmoral vermeiden sollten. Ich sage dies meinen Kolleginnen und Kollegen – und hier wende ich mich an meine ungarischen sozialistischen Kolleginnen und Kollegen – die sich womöglich über Jahre an den schwerwiegendsten Menschenrechtsverstößen beteiligt haben und jetzt andere mit haltlosen Anschuldigungen kritisieren, nur um das Vertrauen der Wähler zurück zu erlangen, dass sie vielleicht genau durch diese Verstöße verloren haben. Ich danke allen für ihre Zusammenarbeit und ihre Unterstützung.

 
  
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  Michael Cashman (S&D). – Herr Präsident, ich muss die gegen die Sozialisten gerichtete Beleidigung von Frau Gál zurückweisen, die behauptet, dass die Sozialisten die Menschenrechte untergraben. Sie können uns nicht derart herausfordern, ohne absolut genau zu sein und absolut ausschlaggebende, konkrete Beweise vorzulegen.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache wird geschlossen.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. – Ich möchte der Berichterstatterin Frau Kinga Gál für ihre Bemühungen, die Problematik der Menschenrechtsverletzung in der Europäischen Union aufzuzeigen, aufrichtig danken. Wie können wir jemanden außerhalb der EU tadeln oder belehren, wenn in unserer eigenen Gemeinschaft regelmäßig gegen das Recht verstoßen wird? Lettland hat – als Mitglied der Europäischen Union – die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2004, in der das Parlament „den lettischen Behörden vorschlägt, zu erwägen, ob den seit langem ansässigen Nichtstaatsangehörigen die Teilnahme an Wahlen örtlicher Selbstverwaltungen angeboten werden kann“, bislang noch nicht umgesetzt. 335 000 ständige Einwohner Lettlands (15 %) werden ihrer Grundrechte beraubt, aber das kümmert niemanden. Das Europäische Parlament ist in der Lage, rund um den Globus Fälle von Menschenrechtsverletzungen zu diskutieren, nur nicht in seinem eigenen Territorium. Ich habe für die Initiative von Frau Kinga Gál gestimmt. Ich möchte den 335 000 Menschen meine uneingeschränkte Unterstützung und meinen Dank aussprechen.

 
  
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  Kristiina Ojuland (ALDE), schriftlich. – Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um der Berichterstatterin zu danken, dass sie Licht in dieses wichtige Thema gebracht hat. Der Vertrag von Lissabon hat die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in vielen Bereichen neu definiert und macht unter anderem die Charta der Grundrechte rechtsverbindlich. Das Europäische Parlament hat über die Grundrechte gewacht, und der Vertrag von Lissabon hat diese Stellung gefestigt. Ich unterstütze nachdrücklich die Vorstellung von einer Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments in Bezug auf einen systematischen Ansatz bei Legislativvorschlägen und -Änderungsanträgen. Wenn wir Menschenrechtsverletzungen rund um den Globus kritisieren, müssen wir dem, was sich innerhalb der Grenzen der Europäischen Union ereignet, mit der gleichen Wachsamkeit begegnen. Es gibt keinen Anlass zu übermäßiger Freude, da es in den Mitgliedstaaten leider viel zu häufig Hinweise auf Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Sexismus und andere Arten der Diskriminierung gibt. Vor uns liegt weiterhin ein enormer Berg Arbeit, aber ich bin mir mehr als sicher, dass uns die kontinuierliche Arbeit im Hinblick auf die Verteidigung der Grundrechte in der EU zu Erfolg verhelfen wird.

 
  
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  Csaba Sógor (PPE), schriftlich.(HU) Als eine Staatengemeinschaft, die den Schutz der Menschenrechte in hohem Maße gewährleistet, erhebt die Europäische Union mutig ihre Stimme, wenn sich in anderen Teilen der Welt schwerwiegende Verstöße ereignen. Das Europäische Parlament verurteilt für gewöhnlich Handlungen, die die wesentlichen und universell gültigen Grundsätze der Menschenrechte gänzlich missachten ungeachtet dessen, wo sie auftreten, in anerkennenswerter Einstimmigkeit. Weniger häufig jedoch reagieren wir mit der gleichen Entschlossenheit auf Verletzungen innerhalb der EU-Grenzen, obwohl dies die wirksamste Art und Weise wäre, eine Botschaft an die Länder weltweit auszusenden, die die Menschenrechte nicht respektieren. Eine gemeinsame EU-Maßnahme verspricht den größten Erfolg, wenn wir unsere Unzufriedenheit bezüglich der Einhaltung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten in unserem eigenen Gebiet mit der gleichen Entschlossenheit und Zielstrebigkeit zum Ausdruck bringen. Sehr selten ziehen wir uns hinsichtlich dieser Ideale, die einen wesentlichen Bestandteil des europäischen Geistes darstellen und dank der Charta der Grundrechte nun seit einem Jahr rechtsverbindlich sind, selbst zur Verantwortung. Und wenn dem tatsächlich so ist, werden wir mangels entsprechender Sanktionen als machtlos und unfähig empfunden. Dies wiederum beeinträchtigt unweigerlich die Wirkung und Glaubwürdigkeit unserer Kritik gegenüber Drittländern sowie unserer außenpolitischen Bemühungen zur Stärkung der Menschenrechte und Demokratie. Ich glaube nicht, dass Europa künftig auf diese Bemühungen verzichten darf.

 

6. Europäische Schutzanordnung (Aussprache)
Video der Beiträge
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  Der Präsident. – Der nächste Punkt ist der Bericht von Frau Jiménez-Becerril Barrio und Frau Romero López im Namen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter über den Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Europäische Schutzanordnung (00002/2010 - C7-0006/2010 - 2010/0802(COD)) (A7-0354/2010).

 
  
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  Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Berichterstatterin.(ES) Herr Präsident, dies ist ein bedeutender Tag für alle Opfer, denn wir werden heute die Europäische Schutzanordnung verabschieden, die einen bedeutenden Fortschritt für deren Rechte darstellt. Opfer geraten ungerechterweise in Vergessenheit, und es ist paradox, dass Aggressoren oft weitaus mehr Rechte haben und dass es öfter um die Rechte der Aggressoren als um die Rechte der Opfer geht.

Heute wird das Parlament alle Opfer ehren und diejenigen, die sich im Schutze der Grenzen wähnen, während sie ihre Opfer verfolgen, ermahnen, dass diese Europäische Schutzanordnung von diesem Tag an alle Opfer in der Europäischen Union gleichermaßen schützen wird.

Wir arbeiten schon über ein Jahr daran, dieses Ziel zu erreichen, und hinsichtlich des Raums der Freiheit und der Sicherheit gemäß dem Stockholmer Programm voranzukommen, und heute können wir, auch wenn der Weg nicht leicht war, weil die Schutzanordnung oftmals missverstanden und ihre Wirksamkeit und Klarheit in Frage gestellt wurde, mit gewissem Stolz sagen, dass wir es geschafft haben.

Ich muss sagen, dass wir nach den Trialogen mit dem belgischen Ratsvorsitz und vielen Gesprächen mit der Kommission einen Text erarbeitet haben, mit dem nahezu alle Fraktionen zufrieden waren. Dieser Bericht wurde daher in einer gemeinsamen Abstimmung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter mit großer Mehrheit und ohne Gegenstimmen angenommen.

Ich hoffe, dass das Parlament heute die Entscheidung dieser Ausschüsse sowie der Kolleginnen und Kollegen, die diesen mit großer Mehrheit angenommenen Bericht erarbeitet haben, widerspiegeln wird. Dies würde eine klare Botschaft an den Rat aussenden, die das enthält, was sich Europäer wünschen, nämlich nichts anderes, als in einem Raum der Sicherheit und Gerechtigkeit zu leben, geschützt zu werden, und als Opfer mit einstweiliger Verfügung gegen den Aggressor in seinem Land bei einem Umzug in ein anderes Land nicht erneut Gerichtsverhandlungen aufnehmen zu müssen.

Wir sind verpflichtet, Europäern, und ganz besonders den Opfern, die am schutzbedürftigsten sind, den Zugang zur Justiz zu erleichtern. Der ausnahmslose Schutz aller Opfer ist bei der Ausarbeitung dieses Berichts mein Leuchtsignal gewesen. Aus diesem Grund wollte ich Opfer von Terrorismus, Menschenhandel, organisierter Kriminalität und Ehrenverbrechen sowie ein besonderes Kapitel für Minderheiten, die zu den schutzbedürftigsten Opfern gehören und über deren Art des Schutzes wir uns nie Gedanken machen, einschließen.

Auch wenn diese Anordnung allen Opfern Schutz gewährleistet, wird dieses Instrument zur justiziellen Zusammenarbeit vor allem Frauen zugute kommen, die unter häuslicher Gewalt leiden, da ihre Aggressoren nicht straffrei durch Europa reisen können und wissen werden, dass man sie auf die gleiche Weise verfolgen wird wie in dem Land, in dem ihre Partner von ihnen angegriffen wurden.

Deswegen muss das Parlament heute eine klare Botschaft an den Rat aussenden über das, was wir wünschen. Aus diesem Grund werden wir bei der Abstimmung unseren Blick nicht von den Opfern abwenden – von denen, die leiden, die uns zu ihrem Schutz brauchen, die Angst haben und die in Frieden und in Hoffnung leben müssen.

Wir werden dieses reelle und notwendige Ziel, das von der Mehrheit der Europäer unterstützt wird, nicht aufgeben, nur weil es manche gibt, die Angst haben und nie den Mut besitzen, diesen einen Schritt weiter zu gehen. Wir müssen mutig sein, die Mitgliedstaaten müssen mutig sein, und ich hoffe, dass heute eine Mehrheit ihre Ja-Stimme abgeben und diejenigen ermutigen wird, die noch immer zweifeln, ob dieses Instrument den Opfern eine Tür öffnen wird. Ich hoffe auch, dass die Kommission in naher Zukunft weit reichende Rechtsvorschriften zugunsten der Rechte der Opfer einführen wird, die von mir, und ganz bestimmt auch vom Parlament, nachdrücklich unterstützt werden.-

Ich wiederhole: dieser kleine, aber wichtige Schritt, den die Europäische Schutzanordnung darstellt, wird für einen besseren Schutz aller Opfer sorgen, weitere Straftaten verhindern und die Auswirkungen vorangegangener Straftaten verringern.

Heute haben wir die Verpflichtung, die Hürden zu beseitigen, die bislang einen echten europaweiten Schutz verhindert haben. Mit unserer heutigen Abstimmung können wir Leben retten, was wir tun werden, und darauf sollten wir wirklich stolz sein.

 
  
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  Carmen Romero López, Berichterstatterin.(ES) Herr Präsident, dieser Vorschlag für eine Richtlinie, den wir heute dem Plenum vorlegen werden, um Aggressoren abzuhalten, die ihre Opfer verfolgen, bis sie sie töten, wo immer sie sich auch verstecken, ist eine klare Botschaft, die das Parlament der europäischen Gesellschaft und dem Rat übermitteln muss.

Wir werden Straftaten, die in europäischen Ländern noch immer täglich verübt werden und hinter der verschlossenen Haustür verborgen bleiben, nicht weiter wehrlos gegenüberstehen. Als würde in dem Herzstück des Zusammenlebens nur das Recht des Stärkeren die Oberhand gewinnen, bleiben diese Straftaten Dunkelziffern, aber wir versuchen, die Charta der Grundrechte, die wir nach dem Vertrag von Lissabon angenommen haben, durchzusetzen.

Stellten nicht diejenigen, die Kapitel I der Charta ausgearbeitet haben, fest, dass eine Gefährdung der physischen Integrität und Würde nicht nur von öffentlichen Institutionen und dem Staat, sondern auch als Zuneigung getarnt ausgehen könnte? 25 % aller europäischen Frauen, denen gegenwärtig eine Form von Gewalt widerfährt, kennen ihre Peiniger beim Vornamen, und die Tatsache, dass sie sich gegen die Angriffe verteidigen, verwehrt ihnen ein Dasein als Bürgerinnen.

Nichtstaatlichen Organisationen zufolge sterben in der Europäischen Union jedes Jahr über 2500 Frauen, ohne dass wir uns die Frage stellen, ob diese Straftaten vermieden oder verhindert werden können. Vor diesem Hintergrund wurde die Initiative der Mitgliedstaaten und des spanisches Ratsvorsitzes, dem Parlament eine Europäische Schutzanordnung vorzulegen, von den Frauen in Europa begrüßt.-

Wir schaffen einen europäischen Raum der Sicherheit: Der Europäische Haftbefehl bedeutet, dass keines unserer Länder in ein Strafrechtsparadies verwandelt werden kann. Lassen Sie uns ein Klima des gegenseitigen Vertrauens aufbauen; wie meine Mitberichterstatterin Frau Jiménez-Becerril sagte, schaffen wir durch die Schutzanordnung einen Raum der Gerechtigkeit und Freiheit, weil die Opfer dieser Straftaten in jedem Land aufgenommen werden können, ohne weitere Verfahren durchlaufen zu müssen.-

Meine Damen und Herren, wir sprechen über „privaten Terrorismus“, wie die fortwährenden Straftaten in Form von Angriffen, die hinter der verschlossenen Haustür verborgen bleiben, nun genannt werden. Wir sprechen auch über vorbeugende Maßnahmen unterschiedlicher Herkunft. Nicht alle Länder haben derzeit oder künftig dieselben Rechtstraditionen: Je mehr Fortschritte wir erzielen, desto wichtiger ist und wird ein Instrument, das unserer Vielfalt gerecht wird. Der juristische Dienst sowohl des Rates als auch des Parlaments vertritt diesen Standpunkt. Woher rührt dieser Widerstand? Meine Damen und Herren, er rührt nicht von der Komplexität unseres Rechtssystems her, die weiterhin bestehen wird.

Das Recht ist kein Instrument, um Konflikte zu schaffen, sondern um sie zu lösen. Dies ist der Standpunkt konservativer Regierungen gewesen, die die Initiative auf Grundlage eines fundierten Urteils unterstützt haben. Wenn wir bei dem Thema Terrorismus über Garantien und Grundrechte gesprochen haben, wie hätten wir dann internationale Abkommen umsetzen können, wenn nicht aufgrund von Gesprächen über die Sicherheit? Sind 2500 Frauen im Jahr etwa kein Sicherheitsproblem für Europa?

Es ist nicht das erste Mal in der Geschichte, dass das Recht vor einer Herausforderung steht. Aus diesem Grund bedauern wir die Haltung, die die Kommission während des Verfahrens eingenommen hat, weil wir nicht über eine rechtliche Grundlage sprechen können, wenn es um politischen Willen geht. Lassen Sie uns nicht nur auf das Recht berufen, wenn es uns passt.

Dieser Text ist das Resultat einer Vereinbarung. Die Verbesserungen, die wir hinsichtlich des Rechts auf Information, Übersetzung und Verfahrensgarantien berücksichtigt haben, tragen der Tatsache Rechnung, dass dies ein Instrument zur Anerkennung ist, und das Parlament hat entschieden, dass es für die Mitgliedstaaten Vorrang hat, vorhandene Daten offen auf den Tisch zu legen.

Wir haben die Rechte der Opfer auf psychologische Betreuung und Rechtsbeistand nicht vergessen. Wir werden uns weiterhin für diese Belange einsetzen, die hoffentlich im nächsten Opferschutzprogramm berücksichtigt werden.

Wir möchten dem belgischen Ratsvorsitz für seine Arbeit danken, und auch allen Schattenberichterstatterinnen und Schattenberichterstattern sowie unserem Team. Mit dieser heutigen Abstimmung möchten wir dem Rat die Botschaft übermitteln, dass dies der Wille des Parlaments ist; es liegt nun beim Rat, seiner Verantwortung nachzukommen. Wir werden das Thema Prävention nicht über die Bühne bringen, wenn manche Mitgliedstaaten glauben, wir hätten kein Problem, weil uns keine Daten vorliegen.

Jetzt muss der Rat entscheiden, ob Europa wirklich in die Bekämpfung der Gewalt und in die Verteidigung von Grundrechten einbezogen wird.

 
  
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  Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission. – Herr Präsident, der Schutz der Bürgerinnen und Bürger, in der Praxis meistens Frauen, die tatsächlich oder potenziell Opfer von Gewalt werden, steht sehr hoch auf der Tagesordnung aller Institutionen, die zur Zeit mit dem Thema befasst sind.

Es ist wichtig, dass dieses Thema auf der Tagesordnung steht, weil wir das gleiche Ziel verfolgen: den Schutz der Opfer unter den bestmöglichen Bedingungen, über die Grenzen der EU hinweg. Das ist der Grund, warum ich das Ziel dieses Schutzes von Anfang an befürwortet habe und das anspruchsvolle Paket in Bezug auf die Rechte der Opfer ausarbeite, damit es im Frühjahr 2011 verabschiedet wird.

Ich bin mir der Arbeit der Mitberichterstatterinnen, Frau Jiménez-Becerril Barrio und Frau Romero López, und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter sowie des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, die der kontinuierlichen Arbeit zur Verbesserung des Opferschutzes sehr viel Wert beigemessen haben, voll und ganz bewusst. Ich gehe auf einige Vorschläge ein, die Sie gemacht haben. Zum Beispiel auf den Vorschlag, dass die Kosten nicht von den Opfern getragen werden müssen, dass sie Übersetzungs- und Dolmetschleistungen in Anspruch nehmen können, oder dass Verzögerungen bei den Anerkennungsverfahren reduziert werden. Ich bin bereit für die Arbeit an einem wirksamen und rechtlich fundierten Mechanismus, durch den die Opfer von zivilrechtlichen Schutzmaßnahmen in der Europäischen Union profitieren können.

Wir haben an den Verfahrensrechten für angeklagte Personen gearbeitet. Die logische Folge ist, dass wir an den Rechten von Personen arbeiten, die Opfer geworden sind, denn wir sprechen in Gerichtsverfahren sehr oft von den Angeklagten, vergessen aber, dass es ein Opfer gegeben hat, daher müssen wir das Opfer in den Mittelpunkt „replatzieren“.

Deshalb wird das künftige Opferschutzprogramm der Kommission auf der ausgezeichneten Arbeit aufbauen, die der spanische Ratsvorsitz, der belgische Ratsvorsitz, der Rat, und natürlich das Europäische Parlament geleistet haben, und diese weiter entwickeln. All diese Arbeit ist äußerst wichtig. Sie wird zusammengelegt, damit sie, wenn das Maßnahmenpaket vorliegt, umfassend und vollständig ist und wirklich etwas zugunsten der Opfer bewirkt – seien es Frauen, Kinder oder Männer, obwohl es meistens Frauen und Kinder sind – so dass wir schnell Maßnahmen ergreifen können, die anwendbar sind und keine rechtlichen Unsicherheiten mit sich bringen. Ich danke Ihnen für diese Arbeit. Wir werden sie bei der Ausarbeitung des Maßnahmenpakets berücksichtigen.

 
  
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  Monica Luisa Macovei, im Namen der PPE-Fraktion.(RO) Herr Präsident, etwa 8000 rumänischen Frauen in Spanien, die Opfer von Straftaten wurden, konnten in diesem Jahr Schutzanordnungen nutzen, die in Spanien gelten. Sie müssen auch auf Rumänien und andere Mitgliedstaaten, in die sie reisen, ausgeweitet werden.

Inoffiziellen Schätzungen zufolge profitieren ungefähr 100 000 Frauen in Europa von Schutzanordnungen, die in dem Staat gelten, der sie erlassen hat. Der Richtlinienentwurf ändert den begrenzten, gebietsbezogenen Aspekt dieser Schutzmaßnahmen. Das einzuführende Instrument stellt sicher, dass eine Schutzanordnung, die in einem Mitgliedstaat erlassen wurde, in den Mitgliedstaaten anerkannt wird, in die die Opfer reisen, so dass der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in die Realität umgesetzt wird und die Gewaltopfer oder Opfer anderer Arten von Straftaten ohne Angst leben und reisen können.

Das Parlament wünscht die Ausweitung des Opferschutzes. Vor diesem Hintergrund fordern und erwarten wir von der Kommission, dass der nächste Schritt nach dieser Richtlinie die Ausweitung des Schutzes für Opfer in diesem gemeinsamen Raum des Rechts und der Sicherheit sein wird. Daher warten wir gespannt und interessiert auf die Annahme des Pakets im Frühjahr 2011.

Abschließend möchte ich wiederholen, dass die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) den Opferschutz, diesen Richtlinienentwurf und den erweiterten Opferschutz befürwortet.

 
  
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  Silvia Costa, im Namen der S&D-Fraktion.(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, mit diesem Richtlinienvorschlag – wofür ich den Berichterstatterinnen, mit denen ich als Schattenberichterstatterin zusammengearbeitet habe, sehr herzlich danken möchte – unterstützt und erweitert das Parlament den Vorschlag des Rates, der den Schutz von Menschen, die Formen von Verfolgung oder ernsthaften und wiederholten Bedrohungen durch bekannte und zuvor identifizierte Personen – oftmals Ex-Freunde, Ehemänner oder Partner – ausgesetzt sind, die ihre physische und sexuelle Integrität, Würde und persönliche Freiheit gefährden, in allen 27 Mitgliedstaaten gewährleisten soll.

Tatsächlich steigt die Zahl der Angriffe und Morde, vor allem bei Frauen. Ihre Beschwerden werden von der Polizei und der Justiz oft nicht ernst genug genommen, und Schutzanordnungen und Maßnahmen gegen den Aggressor gelten derzeit nur in dem Land, in sie erlassen wurden. Frau Kommissarin Reding, die zu beschließende Maßnahme mag zwar nicht perfekt sein, aber sie füllt ein gesetzgeberisches Vakuum.

Letzten Endes sind wir bei der Schaffung des europäischen Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts immer empirisch vorgegangen, wobei wir im Bedarfsfall manchmal Punkte durchgesetzt haben. Tatsächlich halten wir diese Initiative für wichtig, weil sie allen EU-Bürgern – Männern und Frauen – und allen Einwohnern in der Europäischen Union freies, grenzüberschreitendes Reisen ermöglicht, ohne dabei auf Menschenrechte und Rechte auf Schutz und Sicherheit verzichten müssen, wie in Artikel 3 des Vertrages von Lissabon vorgesehen, den wir, die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament, als rechtliche Grundlage erachtet haben, um die Struktur des Vorschlags kohärenter auszurichten.

Mit der Einführung der Europäischen Schutzanordnung wird durch ein schnelles und unentgeltliches Verfahren auch in anderen Mitgliedstaaten die Betreuung der geschützten Person gewährleistet. Von jedem Mitgliedstaat ist eine zuständige Behörde zu benennen, die die Opfer über ihre Rechte informiert, Kampagnen durchführt, Statistiken erhebt und die Person informiert, sobald ihre nationale Schutzanordnung erlassen wurde. Weiterhin gibt sie der Schaffung des europäischen Rechtsraums und der Realisierung der Freizügigkeit einen starken Impuls, und umfasst ferner die Anwendung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, das erstmalig die Mitentscheidung zwischen Rat und Parlament beinhaltet.

Ich hoffe, der Rat wird diese Verpflichtung bekräftigen, und ich hoffe, die Kommission wird – indem sie dem bevorstehenden Maßnahmenpaket „Sicherheit für Opfer“ besondere Aufmerksamkeit widmet – diese besondere Chance, genau jetzt auf diese äußerst ernste Situation zu reagieren, die sich auch in den europäischen und nationalen Statistiken widerspiegelt, nicht verpassen. Dies könnte unter anderem zu einer bedeutenden rechtlichen Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten führen.

Deshalb schlage ich vor, jegliche Verzögerungen zu vermeiden und sich für diese besondere Form des Opferschutzes gezielt einzusetzen.

 
  
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  Izaskun Bilbao Barandica, im Namen der ALDE-Fraktion.(ES) Herr Präsident, ich möchte, dass die Europäische Schutzanordnung bei der Vorbeugung der Gewalt gegen Frauen besonders effektiv ist und dass sie einen hilfreichen Ausgangspunkt für den Vorschlag darstellen wird, den die Kommission erarbeitet, um uns für alle Arten von Straftaten ein gleichartiges Instrument zur Verfügung zu stellen.

Ich bedaure, dass sich der Entwurf dieses Textes trotz der Tatsache, dass das Hauptziel von uns allen unterstützt wird, so schwierig und komplex gestaltete.

Ich möchte außerdem, dass zwei Aspekte in dieser Anordnung berücksichtigt werden: erstens, das europäische Register der Schutzanordnungen mit den jeweiligen garantierten Rechten des Schutzes der Privatsphäre, damit den Empfängern überschüssiger Bürokratieaufwand erspart wird und die Anordnungen unverzüglich angewendet werden. Darüber hinaus würde dies Kosten für Prozesse einsparen, die von den zuständigen Behörden durchzuführen sind, und würde letztendlich für standardisierte und laufend aktualisierte Statistiken sorgen.

Zweitens hätten wir uns in diesem Bereich meiner Meinung nach um die Sondierung von Zusammenarbeitsmöglichkeiten mit Drittländern bemühen müssen, vor allem wenn es darum geht, Statistiken in Bezug auf die Herkunft der Opfer und deren eventuellen Wohnsitzwechsel heranzuziehen.

Der initiierte Europäische Auswärtige Dienst hat daher die Gelegenheit verpasst, sich der Öffentlichkeit mit einer solchen Mission, die die Europäer nachvollziehen, und die die für derzeit alle Europäer echten Probleme löst, vorzustellen.

Ich möchte mich für die Arbeit bedanken, die die Berichterstatterinnen geleistet haben, und ich hoffe, dass Kommissarin Reding sensibel mit dieser Initiative umgehen wird.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(ES) Herr Präsident, ich glaube, wir im Parlament müssen sehr verantwortlich und im Rahmen des Mandats handeln, das uns erteilt worden ist und fordert, auch auf europäischer Ebene Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, zu schützen, und Mördern Einhalt zu gebieten.

Wie bereits gesagt wurde, geht es hier um die Bekämpfung einer Form des sozialen Terrorismus, der chauvinistischen Gewalt. Daher dürfen wir uns nicht von Statistiken oder rechtlichen Aspekten einfangen lassen. Wir sprechen von Gerechtigkeit, Grundrechten, Leben und Tod, der Verteidigung derer, die vor ihren Angreifern geschützt werden müssen, und – ganz wichtig – davon, nicht die Tatsache bedauern zu müssen, dass jedes Jahr 2500 Frauen Opfer der rechtlichen Lethargie werden, in der wir alle versinken.

Wir sind uns der rechtlichen Schwierigkeiten und darüber, dass es sich um eine innovative Aufgabe in der interinstitutionellen Dynamik nach Lissabon handelt, bewusst. Dennoch sollten diese Schwierigkeiten unter keinen Umständen eine Ausrede für den Stillstand sein. Der Schutz der Rechte der Frauen, die tatsächlich oder potenziell der Gewalt oder Ermordung zum Opfer fallen, und die Vorbeugung solcher Taten dürfen nicht ein paar rechtlichen Belangen untergeordnet werden. Wir müssen den durch die Dringlichkeit und Bedeutung dieser Angelegenheit notwendigen politischen Willen zeigen.-

Es versteht sich von selbst, dass es wichtig ist, gute Arbeit zu leisten, wichtig ist jedoch vor allem, sie überhaupt zu leisten, und das ist meiner Meinung nach die grundlegende Vision, die wir sowohl dem Rat als auch der Kommission mit diesem Text, den wir hoffentlich annehmen werden, vermitteln können. Wir sollten uns klar machen, dass Initiativen unter keinen Umständen aufgrund technischer Probleme, die wir vorher nicht lösen konnten, lahm gelegt werden dürfen.

Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um den beiden Berichterstatterinnen sowie dem spanischen und belgischen Ratsvorsitz für ihre Arbeit zu danken, die sie geleistet haben, um weiterhin Fortschritte zu erzielen und um die Geißel, nämlich – ich wiederhole – die chauvinistische Gewalt, zu bekämpfen und zu überwinden.

 
  
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  Timothy Kirkhope, im Namen der ECR-Fraktion. – Herr Präsident, ich habe die Trialoge genau verfolgt und möchte meinen Kollegen, vor allem der EVP- und S&D-Fraktion, für ihre Arbeit danken.

Als im Vereinigten Königreich praktizierender Anwalt habe ich im Laufe der Jahre Erfahrung in der rechtlichen Beratung und Unterstützung für Personen sammeln können, die Opfer von häuslicher Gewalt, Stalking oder Belästigung durch Verwandte oder ehemalige Lebenspartner geworden sind. Ich habe die Verzweiflung, die physischer, psychologischer und sexueller Missbrauch auslösen kann, und die Verletzlichkeit seiner Opfer aus nächster Nähe miterlebt.

Ich unterstütze die Ziele und Zielsetzungen dieses Vorschlags voll und ganz. Dennoch muss ich Bedenken über die rechtliche Grundlage und Tragweite äußern. Für mich steht außer Frage, dass dieser Vorschlag unter Anwendung von Artikel 82 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU lediglich auf strafrechtlicher Grundlage beruht. Von Rechts wegen und von Natur aus sind manche der strafbaren Handlungen, die mit diesem Vorschlag abgedeckt werden sollen, zivilrechtliche Belange, jedoch gibt es bei der Anwendung von Artikel 81 ein merkliches Defizit.

Ich habe zwar nichts gegen eine rechtliche Zusammenarbeit in der EU einzuwenden, bin aber der festen Überzeugung, dass die Rechtsvorschriften, die wir auf EU-Ebene hervorbringen, rechtlich fundiert und unanfechtbar sowie auf Ebene der Mitgliedstaaten wirksam umsetzbar sein müssen, ohne bestehende Rechtssysteme der Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen.

 
  
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  Paul Nuttall, im Namen der EFD-Fraktion. – Herr Präsident, ich befürworte den Opferschutz. Als ich jedoch zum ersten Mal mit der Europäischen Schutzanordnung konfrontiert wurde, klang sie in meinen Ohren beängstigend, wie der Europäische Haftbefehl, der in meinen Augen zu den intrusivsten und diktatorischsten Rechtsakten gehört, die den Briten jemals auferlegt wurden.

Dem Vorschlag für die angepriesene Europäische Schutzanordnung zufolge geht es um den Schutz von Frauen. Uns wurde gesagt, dass der Europäische Haftbefehl den Terrorismus bekämpfen will – und wir alle wissen, dass er inzwischen weit darüber hinausgeht. Lassen Sie uns hier klar und ehrlich sein: Das grundlegende Ziel besteht darin, ein Fundament für ein paneuropäisches Rechtssystem zu legen, das das britische Recht zweifellos untergraben wird. Als Beweis würde, falls erforderlich, ein Blick auf den Europäischen Haftbefehl genügen.

Ich halte diese Anordnungen im Vereinigten Königreich für äußerst schwer vollstreckbar, was dazu führen wird, dass wir in eine Situation geraten, in der eine Anordnung von einem ausländischen Richter in einem fremden Land weitergereicht wird, der nichts über die Bedingungen einer britischen Stadt oder unsere Lebensweise weiß. In England gibt es eine Redensart, die besagt: „Ein gebranntes Kind scheut das Feuer“. Wir sind einmal vom Europäischen Haftbefehl gebrannt worden. Ich schlage vor, die Europäische Schutzanordnung zu scheuen.

 
  
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  Jarosław Leszek Wałęsa (PPE).(PL) Herr Präsident, unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge herrscht Einigkeit darüber, dass die betreffende Richtlinie eine der ersten Initiativen zum Erreichen dieser wichtigen Ziele darstellt. Wir sollten nicht nur sicherstellen, dass die Gewaltopfer in ihrem eigenen Land vor weiterem Leid sicher sind, sondern auch europaweit von solchen Schutzmaßnahmen profitieren. Deshalb glaube ich, dass wir den Standpunkt der Berichterstatterin unterstützen sollten.

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Initiative mit Absicht weit gefasst ist. Auch wenn sich die meisten der erlassenen Schutzanordnungen auf Frauen beziehen, die Opfer geschlechterspezifischer Gewalt wurden, ist die Initiative in der Lage, alle Gewaltopfer zu schützen – Kinder und Erwachsene beider Geschlechter, sofern der Täter identifiziert worden ist. Vor diesem Hintergrund besagt das Stockholmer Programm, dass die Opfer von Straftaten, einschließlich Terrorismus, die besonders schutzbedürftig sind oder sich in besonders gefährdeten Situationen befinden, wie beispielsweise Personen, die wiederholter Gewalt in nahen Beziehungen ausgesetzt sind, Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt oder Personen, die Opfer anderer Arten von Straftaten in einem Mitgliedstaat werden, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen oder in dem sie nicht ihren Wohnsitz haben, der besonderen Unterstützung und des besonderen rechtlichen Schutzes bedürfen.

Im Zusammenhang mit den vorgenannten Punkten sollte die Europäische Schutzanordnung für die Opfer sämtlicher Arten von Straftaten gelten, einschließlich Menschenhandel, Genitalverstümmelung, Zwangsehen, Ehrenmorde, Inzest und andere ähnliche Straftaten. Aus diesem Grund sollte diese Initiative befürwortet werden, und damit möchte ich der Berichterstatterin meine uneingeschränkte Unterstützung aussprechen.

 
  
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  Emine Bozkurt (S&D).(NL) Herr Präsident, einhunderttausend Personen profitieren derzeit von der Europäischen Schutzanordnung. Eine von ihnen ist Rasja, die mit ihren Kindern nach Spanien ziehen möchte. Wenn die Anordnung, die in den Niederlanden gegen ihren Stalker ausgesprochen wurde, nicht auch in Spanien gilt, werden sie und auch ihre Kinder, solange die spanischen Behörden nicht die gleiche Anordnung anerkennen oder vollstrecken, dort ein leichtes Opfer sein. Glücklicherweise jedoch wird sie in Spanien anerkannt.

Dieser Schutz gilt auch für Personen, die von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen und deswegen verfolgt werden. Sie müssen ihre Meinung in anderen europäischen Ländern frei und in dem Wissen äußern können, dass sich die Personen, die sie bedroht haben, nicht unter den Zuhörern befinden. Die Europäische Schutzanordnung ermöglicht dies; sie ist eine großartige Initiative, die auch von der niederländischen Regierung unterstützt worden ist. Leider hat sich der Status der Personen, die einen solchen Schutz genießen, mit der neuen Koalition um 180 Grad gedreht: Frauen, Männer und Kinder, die jeden Tag in Angst leben müssen, werden rücksichtslos im Stich gelassen. Es ist einfach nicht hinnehmbar, dass die Sicherheit einer Person an der Grenze endet.

Wegen der einhunderttausend Menschen sage ich nun „Ja“ zur Europäischen Schutzanordnung. Ich erwarte von allen Regierungen, auch von der Regierung meines eigenen Landes, alles zu tun, um die Sicherheit, den Schutz und die Freiheit ihrer Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, damit alle Menschen in Freiheit und Sicherheit leben können.

 
  
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  Nathalie Griesbeck (ALDE).(FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren, zuallererst möchte ich mich natürlich bei den beiden Mitberichterstatterinnen bedanken, die nach schwierigen Trialogverhandlungen eine Kompromissvereinbarung vorschlagen, um deren Annahme ich Sie als Schattenberichterstatterin für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und für meine Fraktion hiermit ersuche.

Anschließend möchte ich, obwohl ich bedaure, dass, einigen Aussagen zufolge, bestimmte Punkte, beispielsweise die Übersetzung von Dokumenten für die Opfer, nicht im Haupttext dieser Vereinbarung berücksichtigt wurde, oder zu vereinfachende Elemente nicht hinreichend ausgeführt wurden – und ich rechne damit, dass das „Opferschutzprogramm“ diese verfeinern wird – darauf hinweisen, dass all dies heute letztendlich nach gesundem Menschenverstand klingt, nach einer logischen Fortführung der immer stärkeren Integration eines europäischen Raumes der Freiheit und Gerechtigkeit, und, im wesentlichen, des Aufbaus eines entsprechenden Rechtssystems.

Dies zeugt von einer gewissen politischen Unerschrockenheit und von dem Willen einer großen Mehrheit von uns, über politisches Gehabe hinauszugehen, um ein konkretes Instrument zur Zusammenarbeit in Strafsachen zu erhalten. Dieses Instrument zeigt, wie Frau Reding vorhin hervorhob, in gewissem Maße eine echte „Rechts-“Politik in Europa, das heißt, eine echte Politik für die Menschen, vor allem für Frauen, deren physische Integrität potenziell gefährdet ist, eine Politik, die der lange bestehenden Freizügigkeit Rechnung trägt – daher eine „Rechts-“ Politik.

 
  
  

VORSITZ: Roberta ANGELILLI
Vizepräsidentin

 
  
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  Véronique Mathieu (PPE).(FR) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren, lassen Sie mich zuerst sagen, dass ich die Abwesenheit des Rats seit gestern bedauerlich finde, da der Rat im Allgemeinen immer bei den Verhandlungen über alle Themen, die wir seit gestern diskutieren, nämlich Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, anwesend war. Wir bedauern, dass der Rat nicht hier ist, um zu hören, was das Parlament zu sagen hat; das ist wirklich schade.

Ich möchte den beiden Berichterstatterinnen, die sehr viel Arbeit in diesen Text investiert haben, zur Erreichung eines Meilensteins für Opfer aller Art gratulieren: erstens Opfer häuslicher Gewalt - wussten Sie, dass 45 % der europäischen Frauen Opfer von häuslicher Gewalt geworden sind; wie auch einige Männer, denn wir sollten jene Männer, die Gewalt durch Frauen erleiden, nicht vergessen - und dann die Opfer des Terrorismus einschließlich der Kinder, die natürlich besonders schutzbedürftig sind.

Der uns heute vorliegende Text ist außerordentlich wichtig, und ich gratuliere Ihnen noch einmal herzlich dazu. Wir sind gespannt auf das Maßnahmenpaket für Opfer, das Sie uns nächstes Jahr vorstellen werden, Frau Kommissarin, und das den Text, über den wir heute abstimmen werden, vervollständigen wird.

 
  
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  Antigoni Papadopoulou (S&D). - Frau Präsidentin, häusliche Gewalt, Genitalverstümmelung, Ehrenmorde, Zwangsehen und Menschenhandel sind nur einige Arten von Gewalt gegen 45 % der Frauen in Europa.

Frauen und Minderjährige müssen besser geschützt werden. Die Europäische Schutzanordnung ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung und stimmt voll und ganz mit der Vision des Stockholmer Programms für ein vereintes Europa überein: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger Europas.

Schutzanordnungen, die in einem europäischen Land gegen einen Straffälligen erlassen werden, werden daher auch in allen anderen 26 EU-Mitgliedstaaten in Kraft treten. Die Initiative des spanischen Ratsvorsitzes, die heute von uns allen unterstützt wird, legt besonderen Wert auf Opferschutz und Prävention und fördert die einheitliche Behandlung von Anordnungen in Rechtsverfahren. Sie befähigt Opfer, auf der Suche nach Schutz ihr Schweigen über die geografischen Grenzen Europas hinaus zu brechen.

Ich hoffe, die Kommission stimmt dem Bericht der beiden Berichterstatterinnen und dem ehrgeizigen Paket für die Rechte der Opfer in vollem Umfang zu.

 
  
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  Salvatore Iacolino (PPE).(IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zweifelsohne ist diese Richtlinie über die Europäischen Schutzanordnung zum Schutz von Opfern ein weiteres Zeichen für eine bedeutsame Verschiebung hin zu einer echten Garantie für Frauen, vor allem, aber nicht nur für sie, wie bereits erwähnt wurde.

Die Leitlinien für diese Maßnahme waren schon entwickelt worden, zuerst durch den Vertrag von Lissabon und dann durch das Stockholmer Programm. Ich möchte besonders den beiden Berichterstatterinnen Frau Jiménez-Becerril Barrio und Frau Romero López gratulieren zu ihrer gewissenhaften Arbeit und zur Behandlung der vielen, im Rat aufgekommenen Probleme. Damit ebnen sie diesem besonders wichtigen Entwurf den Weg, im Sinne eines Raums der Freiheit, Gerechtigkeit und Sicherheit und zum Nutzen seiner Bürgerinnen und Bürger.

Der Entwurf bekämpft häusliche Gewalt ganz entschieden, beinhaltet eine ziemlich große Maßnahmenpalette und einen konsistent erscheinenden Anwendungsbereich. Wir glauben, dass diese gebrauchsfertigen, rechtzeitig festgelegten, effektiven Vorsichtsmaßnahmen aus diesem Entwurf auch auf den Schutz der Familien von Opfern angewendet werden könnten. Mit Interesse erwarten wir das von Frau Kommissarin Reding angekündigte, besser strukturierte Maßnahmenpaket zum Schutz von Gewaltopfern, das in den nächsten Wochen fertig wird.

Zusammenfassend möchte ich bekräftigen, Frau Präsidentin, wie wichtig die enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und ein gutes Gespür für die Anwendung dieser Maßnahme in der Praxis sind. Ebenso entscheidend ist es, die Bedeutung von psychologischer Begleitung für die Opfer nicht zu vergessen. Ich bin mir sicher, dass die Kommission dies in der Abschlussphase des legislativen Prozesses gebührend berücksichtigen wird.

 
  
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  Heidi Hautala (Verts/ALE).(FI) Frau Präsidentin, die Europäische Schutzanordnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Opferschutz in ganz Europa. Wir signalisieren nun dem Rat und der Kommission ganz deutlich, dass dem Europäischen Parlament viel an dieser Schutzanordnung gelegen ist und dass sie bald in Kraft treten sollte. Wir sollten jetzt versuchen, den Widerstand des Rats sowie alle rechtlichen Gründe, die laut der Kommission dagegen sprechen, zu überwinden.

Es ist wichtig, dass die Richtlinie in weiten Bereichen Anwendung findet. Sie muss nicht nur Anordnungen in Bezug auf Straftaten beinhalten, sondern auch verschiedene andere Arten von Schutzanordnungen. Jegliche Art von Haarspalterei sollte dabei außen vor bleiben. Diese Schutzanordnung sollte auch so flexibel sein, dass sie die Unterschiede nationaler Rechtsvorschriften berücksichtigt.

Es ist wichtig, dass das Parlament sich nicht nur auf die Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt konzentriert, sondern auch auf andere Opfer von Gewalt. Die Richtlinie muss die Rechte des Opfers genau beschreiben und auf welche Art und Weise eine Beschwerde einzureichen ist; und dies sind einige der Punkte, die ich selbst für das Parlament versucht habe hervorzuheben. Es ist außerdem wichtig, dass das Land, in dem die Schutzanordnung erbeten wird, seine Bürgerinnen und Bürger über diese Abläufe informiert.

Wenn die Schutzanordnung in Kraft tritt, ist die Arbeit noch nicht getan. Die Behörden müssen geschult werden, und wir können uns nicht mit einer Informationskampagne, die sich nur auf den Rahmen der jetzigen beschränkt, zufrieden geben.

 
  
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  Joanna Katarzyna Skrzydlewska (PPE).(PL) Frau Präsidentin, die heute diskutierten Bestimmungen aus diesem Bericht erfüllen mich mit großer Begeisterung. Die Garantie, dass der Opferschutz in einem Mitgliedstaat auch in jedem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gilt, in den die Opfer aus Furcht vor wiederholter Gewalt reisen müssen, bietet ihnen die Möglichkeit, ein normales Leben zu führen. Die Europäische Schutzanordnung wird es möglich machen, die in einem EU-Mitgliedstaat angenommenen Schutzmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat anzuerkennen, anzuwenden und gerichtlich geltend zu machen.

Darüber hinaus ist die erweiterte Anwendung der Richtlinie auf Opfer jeglicher Gewalt, nicht nur Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt, ein weiterer Meilenstein. Alle Opfer verdienen Respekt und erwarten, dass die Täter gerecht bestraft werden. Mir scheint es, dass nur ein Schutzmechanismus, der dem Opfer folgt, ein umfassender ist und eine Wiederholungstat verhindert sowie dem Opfer wahren Schutz bietet. Ich bin begeistert davon, dass Polen zu den Ländern gehört, die diese Initiative vorangetrieben haben.

 
  
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  Monika Flašíková Beňová (S&D). (SK) Frau Präsidentin, wenn die Europäische Union ein Raum wahrer Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit werden soll, müssen wir die Unterschiede beseitigen, die in diesem Raum zwischen den Mitgliedstaaten immer noch bestehen.

Opfer von Gewalt müssen vor den Tätern nicht nur in ihrem eigenen Land geschützt werden, sondern auch in der ganzen EU durch eigens für sie eingerichtete Schutzmaßnahmen. Obwohl dies ein weit gefasster Entwurf ist, betrifft er Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, direkt. Es ist gut, dass er auch die Möglichkeit bietet, auf die Situation anderer, potentieller Opfer einzugehen, sei es Opfer von Menschenhandel, Zwangsehen, Ehrenmorden oder Inzest oder die Situation von Zeugen, Opfern des Terrorismus und der organisierten Kriminalität. Ich persönlich begrüße die Bemühungen um einen bestmöglichen Schutz der Opfer sehr und unterstütze unter anderem die nötige rechtliche Grundlage. Opfer sollten auf klare Regeln vertrauen können und immer über die angebotenen Maßnahmen ihres Heimatlandes und der Länder, in die sie ziehen wollen oder schon gezogen sind, informiert sein.

 
  
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  Sonia Alfano (ALDE).(IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich weiß die Arbeit der beiden Berichterstatterinnen sehr zu schätzen. Das Problem dieses Richtlinienentwurfs ist jedoch, dass er auf der am weitesten verbreiteten Form von Stalking basiert, bei der eine Person von einer anderen zum Opfer gemacht wird. Das Opfer muss daher vor einer Wiederholungstat physischer oder psychischer Art geschützt werden. Es ist offensichtlich, dass dies eine Angelegenheit von fundamentaler Bedeutung für Hunderttausende von Frauen in der Europäischen Union ist. Daher unterstütze ich ihn inhaltlich voll und ganz.

Leider berücksichtigen diese Maßnahmen aber nicht die Opfer der organisierten Kriminalität, die in den meisten Fällen nicht vor einer bestimmten oder identifizierbaren Person geschützt werden müssen, sondern vor Organisationen, auf die eine Unterlassungsanordnung sicher nicht angewendet werden kann. Daher glaube ich, dass das Europäische Parlament diese Richtlinie als einen ersten Schritt zur Implementierung des Stockholmer Programms, das die Maßnahmen zum Schutz von Gewaltopfern ausdrücklich darlegt, ansehen sollte, und es scheint mir, dass Frau Jiménez und Frau Kommissarin Reding meine Meinung teilen.

Ich appelliere an die Europäische Kommission sicherzustellen, dass das Maßnahmenpaket zum Schutz von Opfern, das für 2011 eingeplant ist, auch die Opfer der organisierten Kriminalität und Menschen, die sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben im europäischen Ausland aufhielten und dort zum Opfer wurden, mit einschließt.

 
  
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  Cornelia Ernst (GUE/NGL). - Frau Präsidentin! Die Europäische Schutzanordnung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das Prinzip muss sein, dass anerkannte Opfer von Gewalt in allen Mitgliedstaaten den gleichen Schutz erhalten. Die beste Lösung wäre die Harmonisierung des Rechts der Mitgliedstaaten in dieser Frage, aber dazu konnten diese sich nicht durchringen. Positiv ist an der Schutzanordnung, dass jedes Opfer von Gewalt möglichst in den Genuss dieser Schutzanordnung kommen soll und ein breiter Geltungsbereich vorhanden ist: sexuelle Gewalt, Stalking, und vor allem Minderjährige, was ich für sehr, sehr wichtig erachte. Es ist also eine gute Botschaft an die Gewaltopfer und besonders an Frauen. Es gibt allerdings auch einen Wermutstropfen: Die Nichtanerkennungsgründe im Artikel 9 sind doch sehr weitreichend und können auch zum Teil eine Ausstiegsregelung für die Mitgliedstaaten darstellen. Wir müssen nach einem Jahr also gründlich evaluieren, wie die Diskussion weitergeführt werden kann, denn alle Opfer in allen Ländern brauchen ein und denselben Schutz.

 
  
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  Jaroslav Paška (EFD). (SK) Frau Präsidentin, ich möchte der Idee aus dem Entwurf der Europäischen Schutzanordnung meine Unterstützung aussprechen.

Der Schutz von bedrohten Personen von Seiten einzelner Mitgliedstaaten scheint in vielen Fällen nicht ausreichend zu sein. Dank der heutzutage offenen Grenzen innerhalb der Europäischen Union gehen junge Menschen oft internationale Ehen ein oder leben in einer internationalen, eheähnlichen Gemeinschaft. Jedoch dauern nicht alle diese Partnerschaften lange an, und die Kinder sind die Leidtragenden der Dispute ihrer Eltern. Zerstrittene Eltern lehnen die Entscheidungen ausländischer Gerichte oftmals ab, die einem der beiden Elternteile das Sorgerecht für die Kinder erteilen. Sie nehmen die Sache selbst in die Hand und reisen mit den Kindern des Ex-Partners in ihr eigenes Land, wobei sie die Unterschiede zwischen den Rechtssystemen der einzelnen Mitgliedstaaten zu ihren Gunsten ausnutzen und gültige Gerichtsurteile umgehen. Die Opfer dieser rechtlichen Anarchie auf europäischer Ebene sind oft kleine, unschuldige Kinder. Ich hoffe, dieses Problem wird durch die Europäische Schutzanordnung gelöst.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI). - Frau Präsidentin! Wenn sich auch in den letzten Jahren beim Opferschutz einiges getan hat, fühlen sich dennoch viele der Betroffenen oft im Stich gelassen. Während Staatsanwälte und Richter in ihrer Ausbildung viel über die Rechte von Beschuldigten und Angeklagten hören, lernen sie kaum etwas über den Umgang mit Opfern. Und nicht nur hier ist Sensibilisierung notwendig, sondern auch in der medizinischen Ausbildung, damit Gewaltanwendung besser erkannt werden kann. Für Kinderopfer ist die Frage der Verjährung zivilrechtlicher Schadenersatzansprüche bei Sexualdelikten essenziell. Nur wer ein makelloses erweitertes polizeiliches Führungszeugnis hat, darf sich beruflich mit Kindern befassen. Wenn in Liechtenstein beispielsweise nun Nötigung zur Eheschließung auch ohne Zustimmung des Opfers strafrechtlich verfolgt wird und Genitalverstümmelungen bis zur Volljährigkeit klagbar sind, dann zeigt dies deutlich das Gefahrenpotenzial der vielgepriesenen multikulturellen Bereicherung. Diese Entwicklung gilt es meines Erachtens in der EU ebenso zu bedenken wie ihre Bedeutung im Kampf gegen den Menschenhandel.

 
  
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  Krisztina Morvai (NI).(HU) Frau Präsidentin, als Rechtsanwältin befasse ich mich seit über zehn Jahren mit Gewaltverbrechen gegen Frauen und Kinder, sei es in Form von häuslicher Gewalt, Vergewaltigung oder Frauenhandel; und ich hatte die Möglichkeit, mich selbst davon zu überzeugen, dass die Schutzanordnung, welche Gegenstand unserer heutigen Debatte ist, eines der wichtigen und unverzichtbaren Mittel zum Schutz von Opfern ist, jedoch bei weitem nicht das einzige. Komplexe Maßnahmen sind vonnöten, wie zum Beispiel Rechtsberatung, psychologische Begleitung, Unterstützung der betroffenen Kinder, und es ist sehr wichtig, den Opfern zuzuhören, die - wie ich leider sagen muss - am besten wissen was sie brauchen.

Ich habe zwei Fragen an Frau Reding und die Berichterstatterinnen. Erstens würde ich gerne wissen, inwieweit Sie die Opfer von Gewalt gegen Frauen mit in diese Arbeit einbeziehen und ihnen ermöglichen, ihre Erfahrungen mit uns zu teilen. Zweitens würde ich gerne wissen, wie vertraut Frau Reding und die Berichterstatterinnen mit der Übereinkunft über Gewalt gegen Frauen sind, die zurzeit vom Abbild der Europäischen Union, dem Europarat, vorbereitet wird, und inwieweit wir in die Vorbereitungen dieser Arbeit miteinbezogen werden.

 
  
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  Angelika Werthmann (NI). - Frau Präsidentin! Die Sicherheit der betroffenen Frauen sollte uns wirklich allen ein Anliegen sein. Es geht hier darum, egal, wo ein Opfer sich aufhält, überall nicht nur physischen Schutz vor den Aggressoren zu haben, sondern auch der Würde des Menschen Rechnung zu tragen. Diese Europäische Schutzanordnung sollte auf alle Opfer von Gewalt – unabhängig von Alter oder Geschlecht des Opfers – anwendbar sein.

 
  
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  Antonyia Parvanova (ALDE). – Frau Präsidentin, ich möchte den Berichterstatterinnen ebenfalls danken. Der Schutz des Lebens und der Freiheit sowie die Garantie physischer, psychischer und sexueller Unbescholtenheit sind im Zusammenhang mit Opferschutz oberstes Ziel. Mit unserer politischen Unterstützung der Richtlinie zur Europäischen Schutzanordnung haben wir dem Thema die Beachtung geschenkt, die es verdient, und haben ein umfassendes, europaweites Paket besonderer Schutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt, das innerhalb der Union gültig ist und den Opfern von Gewalt, insbesondere von Gewaltverbrechen, rechtlichen Schutz und Hilfe gewährt.

Das Recht auf Schutz vor Gewalt ist ein grundlegendes Menschenrecht, ungeachtet der ethnischen Herkunft, der Rechtsstellung oder des Einwanderungsstatus. Daher ist es für uns alle eine moralische Pflicht, dieses Recht innerhalb und außerhalb nationaler Grenzen zu unterstützen. Ich bin überzeugt davon, dass dieser neue Ansatz zum Schutz verwundbarer Opfer eine sehr starke, politische Botschaft im Hinblick auf die Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit innerhalb der Europäischen Union ist.

 
  
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  Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Berichterstatterin.(ES) Frau Präsidentin, ich denke, es ist uns in dieser Debatte klar geworden, dass wir alle darin übereinstimmen, das Ziel dieses Berichts unterstützen zu wollen.

Die verschiedenen politischen Gruppierungen haben ihre Zustimmung zu dieser Richtlinie, die einen besseren Opferschutz bietet, signalisiert. Meine Frage lautet daher: Was steht der Annahme dieses Instruments im Wege? Ich wiederhole: welche Ängste gibt es in Bezug auf etwas so Wesentliches und Einfaches wie den Opferschutz und die Chance, dass dieser in der ganzen Europäischen Union endlich Wirklichkeit werden könnte?

In der Hoffnung, dass das Parlament diesen Bericht mehrheitlich annehmen wird, möchte ich mich an den Rat und die Kommission wenden und sie daran erinnern, dass wir die rechtlichen Hürden in unseren Verhandlungen bereits überwunden haben, und ich begrüße die Tatsache, dass die Kommission unsere Arbeit anerkennt, so wie wir ihre zukünftige Arbeit anerkennen werden.

Wir sollten uns daher nicht gegenseitig ausschließen, sondern uns heute bei der Annahme dieses spezielleren Instruments gegenseitig helfen und morgen bei der Annahme des umfassenderen Maßnahmenpakets zur Unterstützung von Opfern, das die Kommission vorstellen wird und an dem ich verspreche mitzuwirken.

Lassen Sie uns daher mutig sein und Verantwortung übernehmen, und lassen Sie uns all jenen helfen, die ein Recht auf ein Leben in einem sichereren Europa haben. Ich wiederhole: lassen Sie uns allen helfen, den Männern, Frauen und Kindern. Lassen Sie uns jenen helfen, die heute in der Hoffnung auf uns schauen, dass wir ihr Leben verbessern und ihre Freiheit, Sicherheit und vor allem ihre Würde wiederherstellen.

 
  
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  Carmen Romero López, Berichterstatterin.(ES) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, wir wissen, dass das in Vorbereitung befindliche Paket für die Opfer keine rechtlichen Maßnahmen enthält. Dies ist kürzlich von der Europäischen Frauenlobby im Parlament kritisiert worden: es heißt, die Verfahrensweisen und die Koordinierung seien gut, aber wir haben immer noch einen langen Weg vor uns.

Ich möchte außerdem anmerken, dass der Ursprung der Gewalt, wie wir sie zurzeit erleben, nicht neu ist: Es ist unsere ureigene Gewalt. Ich möchte dem Rat und den Mitgliedstaaten sagen, dass aus anderen Kulturen kommende Gewalt auch ein Rechtsinstrument erfordert. Es ist nicht möglich, Genitalverstümmelung, Ehrenmorde und all die anderen Belästigungen, die Frauen aus anderen Kulturen widerfahren, ohne ein solches Instrument zu bekämpfen.

Daher ist es so wichtig, dass diese Vergehen mit einbezogen werden, und das Parlament hat durch alle Änderungsanträge seitens der Schattenberichterstatter daran gearbeitet sicherzustellen, dass all diese Opfer ebenso in dieses Rechtsinstrument mit einbezogen werden.

Deshalb ist es so wichtig, dass wir bei diesem Thema zusammenarbeiten. Wir bedauern daher, dass das Parlament und die Kommission im Laufe des Verfahrens nicht demselben Text zugestimmt haben. Selbst wenn das Parlament und die Kommission sich auf denselben Text geeinigt hätten, müssten wir immer noch einen Kampf ausfechten.

Frau Kommissarin, die Überlegung, ob eine Aufschiebung der Initiative um zwei, drei oder vier Jahre für die Gewaltopfer besser wäre, hilft den Opfern wenig. Denn dies ist nicht der Fall.

Als Sie beim letzten Mal hier waren, sagten Sie, dass wir die Bedeutung der Charta der Grundrechte nicht erkannt hätten. Wir haben ihre Bedeutung jedoch erkannt. Das Problem ist ihre Anwendung; das Problem ist, dass wir Maßnahmen ergreifen müssen, und manchmal sind dies notwendigerweise rechtliche Maßnahmen, und manchmal müssen dafür Steine aus dem Weg geräumt werden. Die größte Hürde ist der politische Wille.

Daher ist es so wichtig, dass wir alle einer Initiative dieser Art zustimmen, und jetzt hängt alles vom Rat ab. Es obliegt nun den Mitgliedstaaten zu entscheiden, ob dieses Instrument für Opfer wirklich nötig und effektiv ist. Wir glauben, dass es das ist. Daher haben wir dieses Instrument verteidigt, und deshalb sind wir hier. Wir kämpfen auch für seine Dringlichkeit.

Aus diesem Grund wollten wir, dass das Parlament mit einer großen Mehrheit dafür stimmt, so dass die Länder, die noch unentschieden sind oder sich gegen diese Initiative entschieden haben, es als das einzige Verfahren ansehen, das jetzt und in der Zukunft angewendet werden kann. Es ist ein schwieriges und komplexes Instrument, aber es ebnet den Weg und wird Opfer und die Unionsbürgerschaft von Frauen schützen.

 
  
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  Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission. – Frau Präsidentin, ich hatte gar nicht vor noch einmal zu reden, aber das Gesagte muss korrigiert werden. Die Maßnahmen, die Teil des Pakets zum Opferschutz sein werden, beinhalten eine übergeordnete Kommunikation, die Lissabonisierung des Rahmenbeschlusses von 2001 über die Stellung des Opfers in Strafverfahren, einen Entwurf für Katastrophenschutzmaßnahmen und, wenn nötig, einen Entwurf für Maßnahmen zum Schutz gegen Gewalttaten. Dies wird dem Haus im Mai nächsten Jahres vorgelegt.

Wir können aber nicht damit fortfahren, unsere Ideen einfach nur niederzuschreiben. Alle unsere Entwürfe müssen zusammen mit einer eingehenden Folgenabschätzung vorgelegt werden. Wir müssen dies sehr ernst nehmen mit dem Ziel, fundierte Studien mit echtem Mehrwert zu erstellen. Daran arbeiten wir gerade. Wir beenden gerade die Folgenabschätzung, um das detaillierte Vorgehen bezüglich legislativer und praktischer Maßnahmen zur Erreichung rechtlicher Sicherheit und schneller, effizienter Schutzmaßnahmen zu beschließen.

Allerdings möchte ich das Parlament auch darüber informieren, dass bis heute vier Stellungnahmen von nationalen Parlamenten zur Schutzanordnung eingegangen sind: positive vom italienischen, griechischen und portugiesischen Parlament und eine negative vom Deutschen Bundesrat mit dem Argument, dass die Richtlinie den Rahmen des Artikels 82 sprengt, da sie sich auch auf nicht strafrechtlich relevante Maßnahmen und vorbeugende Verbrechensbekämpfung bezieht. Sie ist aufgrund der Subsidiarität abgelehnt worden. Wir befinden uns mitten in einer sehr komplizierten Angelegenheit. Indem ich eine ernsthafte Analyse durchführe, bevor ich den rechtlichen und nichtrechtlichen Entwurf vorlege, werde ich versuchen Maßnahmen vorzuschlagen, die so fundiert sind, dass Opfer dank der Schutzmaßnahmen nicht ein zweites Mal zu Opfern gemacht werden.

 
  
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  Die Präsidentin. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Stimmabgabe findet heute um 12.00 Uhr statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)

 
  
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  Rovana Plumb (S&D), schriftlich.(RO) In Rumänien sind geschätzte 1,2 Millionen Menschen pro Jahr von häuslicher Gewalt betroffen, jedoch hat nur 1 % der Opfer den Mut, die Behörden darüber zu informieren. Häusliche Spannungen, tätliche Auseinandersetzungen und Schläge machen aus Familienmitgliedern traumatisierte Opfer, die dazu gezwungen sind, ihre Situation als die Norm zu akzeptieren. Gewalt wirkt sich negativ auf eine normale, harmonische Entwicklung von Kindern aus. Studien beweisen, dass in 75 % der Fälle gewalttätige Verhaltensmuster von einer Generation an die nächste weitergegeben werden. Das Stockholm-Syndrom muss behandelt werden, jedoch nicht durch schwache Reformen, wie dies in Rumänien der Fall ist. Um dieses Phänomen zu bekämpfen, sind proaktive Maßnahmen gefordert. Außerdem müssen die sachdienlichen legislativen Rahmenbedingungen geändert sowie Dialog und Kooperation zwischen allen zuständigen staatlichen Institutionen und der Bevölkerung hergestellt werden. Daher muss die Europäische Schutzanordnung ein starkes Instrument sein, das den Opfern von Gewalt eine sicherere Zuflucht über die Grenzen der einzelnen Mitgliedstaaten hinaus gewährt. Dies wird auch den Schutz vor Gewalttaten, die von Gruppen verübt werden, beinhalten und wird anwendbar sein auf alle Opfer von Gewalttaten, wie zum Beispiel Opfer von Menschenhandel, weiblicher Genitalverstümmelung, Zwangsehen, Ehrenmorden, Inzest, geschlechtsspezifischer Gewalt und auf Zeugen und Opfer des Terrorismus und der organisierten Kriminalität.

 

7. Menschenhandel (Aussprache)
Video der Beiträge
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  Die Präsidentin. – Der nächste Punkt ist der Bericht von Frau Bauer und Frau Hedh, im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und zum Opferschutz sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JHA des Rates (KOM(2010)0095 - C7-0087/2010 - 2010/0065(COD)) (A7-0348/2010).

 
  
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  Edit Bauer, Mitberichterstatterin. – Frau Präsidentin, zuerst möchte ich meiner Mitberichterstatterin, Frau Hedh, dem Rat und der Kommission und all denjenigen, die an dieser aufwendigen Arbeit mitgewirkt haben, danken.

Die derzeitige Situation des Menschenhandels ist besorgniserregend. Das geschätzte Volumen liegt bei mehreren hunderttausend Opfern innerhalb Europas, das zweitgrößte Geschäft im kriminellen Sektor, mit einem geschätzten Profit von 32 Mio. USD. Es gibt neue Trends beim Menschenhandel. Wir haben mehr Opfer im Bereich der Zwangsarbeit. Wir haben mehr Opfer aus den Mitgliedstaaten, und wir haben darüber hinaus mehr Kinder unter den Opfern. Der geschätzte internationale Anteil von Kindern, die dem Menschenhandel zum Opfer fallen, liegt zwischen 40 % und 50 %. Ein unlängst veröffentlichter Bericht der OSZE rief die Länder dazu auf, ihre Wahrnehmung, den Menschenhandel als ein Randphänomen zu betrachten, zu ändern und regte sie stattdessen dazu an, ihn als moderne Sklaverei massiven Ausmaßes zu erkennen.

Die Bekämpfung des Menschenhandels benötigt einen ganzheitlichen Ansatz, obwohl wir nur eine begrenzte Anzahl von Instrumenten besitzen. Unsere Aufgabe ist es, die Rechtsvorschriften zu ergänzen. Der Vertrag von Lissabon gab uns eine neue Rechtsgrundlage – Artikel 83. Damit verfügen wir über die Mittel, um einen gemeinsamen Ansatz mit Blick darauf zu etablieren, abschreckendere Bedingungen für Menschenhändler und gleichzeitig einen stärkeren Schutz für Opfer zu schaffen.

Der Vorschlag, der eine konsolidierte Fassung ist, auf die sich Rat und Kommission verständigt haben, erweitert die Definition des Menschenhandels und berücksichtigt damit, dass sich Formen und Trends verändern. Der Entwurf ermöglicht höhere Strafen, legt ein Minimum für Höchststrafen fest und fördert Beschlagnahmung und Einzug der Einnahmen und Vermögenswerte aus dem Menschenhandel. Der Vorschlag eröffnet das Problem der Viktimisierung von Opfern und berechtigt die Gerichte dazu, keine Strafen für von den Opfern unter Zwang begangene, kriminelle Aktivitäten zu verhängen.

Hilfestellung und Unterstützung sollte für die Opfer vor, während und nach den Strafverfahren für eine angemessene Zeit zur Verfügung gestellt werden, wobei Hilfestellung und Unterstützung für Opfer nicht an die Bereitschaft der Opfer bei strafrechtlichen Ermittlungen, strafrechtlichen Verfolgungen und Gerichtsverhandlungen zu kooperieren, geknüpft ist. Der Vorschlag enthält eine Sonderbestimmung, um den Schutz von Kindern während der Ermittlungen und Unterstützungen zu verstärken.

Der Richtlinienentwurf hat auch eine Bestimmung für den Europäischen Koordinator für die Bekämpfung des Menschenhandels, der in der Zukunft zu umfassenderen, kohärenteren und besser koordinierten Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels beitragen könnte.

 
  
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  Anna Hedh, Mitberichterstatterin. – (SV) Im Jahr 2010 werden Menschen in Europa gekauft und als Sklaven verkauft. Dies geschieht trotz der Tatsache, dass die Sklaverei vor über 250 Jahren abgeschafft wurde. Man zwingt sie zu Prostitution, Zwangsarbeit oder zum Betteln. Sie haben plötzlich einen Besitzer, dem gegenüber sie sich absurderweise häufig genug auch noch schuldig fühlen. Menschenhandel ist eines der schwersten Verbrechen weltweit und bedauerlicherweise nimmt das Ausmaß stetig zu. Es handelt sich um einen schweren Verstoß gegen die Menschenrechte, die wir in der EU heftig verteidigen und für deren Erhalt wir jeden Tag kämpfen.

Ich möchte daher zunächst Frau Malmström dafür danken, dass sie so schnell einen Legislativvorschlag zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels ausgearbeitet hat. Ich möchte auch meiner Kollegin vom Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, Frau Bauer, für ihre hervorragende Zusammenarbeit danken sowie allen Schattenberichterstattern, die an der Richtlinie gearbeitet haben. Und schließlich ein dickes Dankeschön an alle anderen Mitarbeiter, die fantastische Arbeit geleistet haben.

Menschenhandel ist gegenwärtig das am schnellsten wachsende grenzüberschreitende Verbrechen. Laut UN-Bericht für 2009 zum Thema „Menschenhandel“ handelt es sich beim Menschenhandel um die Tätigkeit, die kriminellen Netzwerken das zweitgrößte Einkommen nach dem Handel mit Waffen einbringt. Es ist absolut klar, dass kein Land das Problem des Menschenhandels im Alleingang lösen kann. Menschenhandel findet in allen Ländern Europas statt und die Menschenhändler bringen ihre Opfer tagtäglich über nationale Grenzen.

Wir müssen daher zusammenarbeiten, und unsere Rechtsvorschriften in diesem Bereich müssen möglichst harmonisiert sein. Daher ist der Vorschlag für einen EU-Koordinator für die Bekämpfung des Menschenhandels, der zusammen mit den nationalen Koordinatoren die Arbeit der EU überblicken und koordinieren wird, ein sehr guter Vorschlag.

Um das Problem des Menschenhandels anzugehen, brauchen wir Strafen, die der Schwere dieses Verbrechens angemessen sind und wirklich denen schaden, die vom Menschenhandel finanziell profitieren. Ich denke, dass wir einige Fortschritte mit den im Legislativvorschlag enthaltenen Vorschlägen für Strafen gemacht haben. Es wurde außerdem vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten auf bestimmte legale Weise das Vermögen der Menschenhändler, das aus ihren Verbrechen stammt, beschlagnahmen sollten.

Es reicht jedoch nicht aus, die Täter zu bestrafen. Der Schutz für die Opfer des Menschenhandels muss sich ebenfalls verbessern. Ohne Opferschutz werden wir niemals in der Lage sein, Menschenhändler strafrechtlich zu verfolgen. Die Opfer müssen die Hilfe erhalten, die sie brauchen, und es ist vor allem wichtig, ein sicheres Umfeld zu schaffen, das ihnen die Möglichkeit eröffnet, mit der Polizei zu kooperieren.

Außerdem wird ein Abschnitt vorgeschlagen, der den erweiterten Schutz von Kindern betrifft, die Opfer von Menschenhandel sind, und darüber freue ich mich sehr. Da 79 % der Opfer von Menschenhandel Frauen sind und sexuelle Ausbeutung mit Abstand die häufigste Art des Menschenhandels ist, ist es wichtig, die Rechtsvorschriften aus geschlechtsspezifischer Perspektive zu sehen und dass alle Maßnahmen, die vorgeschlagen werden, vom geschlechtsspezifischen Standpunkt aus analysiert werden.

Letztlich, wenn wir jemals dieses Problem in den Griff bekommen wollen, dann müssen wir etwas gegen die ungleiche Machtverteilung zwischen Männern und Frauen tun. Die Ungleichheit zwischen Männern und Frauen trägt zur Schutzlosigkeit bei, die zum Menschenhandel führt.

Um das Problem des Menschenhandels wirklich anzupacken, müssen sich alle Mitgliedstaaten besonders um Vorsorgemaßnahmen bemühen. Im Prinzip bedeutet das, in unseren Ländern die Nachfrage nach den Diensten, die von Opfern des Menschenhandels ausgeführt werden, zu drosseln. Wenn wir die Nachfrage senken können, dann reduziert sich auch der Zugriff auf solche Dienste. Das bedeutet, dass wir uns die vornehmen müssen, die den Menschenhandel profitabel machen. Wir haben daher vorgeschlagen, dass es für alle Mitgliedstaaten verpflichtend sein sollte, diejenigen unter Strafe zu stellen, die wissentlich die Dienste von Opfern des Menschenhandels in Anspruch nehmen. Unter den gegenwärtigen EU-Rechtsvorschriften machen sich Arbeitgeber strafbar, wenn sie Opfer von Menschenhandel ausbeuten. Das gleiche Prinzip sollte auch für Einzelpersonen gelten, die Opfer ausbeuten.

Bedauerlicherweise hatten wir keinen Erfolg damit, diesen Vorschlag akzeptiert zu bekommen. Daher werden die Mitgliedstaaten nicht dazu gezwungen, diese Personen unter Strafe zu stellen, aber sie werden über die Maßnahmen berichten müssen, die sie unternommen haben, um die Nachfrage für die Dienste zu bekämpfen, die von den Opfern des Menschenhandels erbracht werden.

Wir haben jedoch dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt und erhielten auf EU-Ebene von den relevanten Ausschüssen im Parlament sowie von Fachleuten, der Polizei und gemeinnützigen Organisationen Unterstützung für unseren Vorschlag. Ich denke, dass wir mit dem Abkommen, über das wir heute abstimmen werden, ein gutes Stück weitergekommen sind. Lassen Sie uns nun dem Menschenhandel in Europa, der eine moderne Form der Sklaverei ist, gemeinsam ein Ende setzen.

Wir dürfen nicht aufgeben, denn das Recht der Menschen zu entscheiden, wenn es um ihr eigenes Leben und ihren eigenen Körper geht, ist ein Menschenrecht, das nicht mit Geld gekauft oder für Geld verkauft werden kann wie Schnürsenkel oder Bananen.

 
  
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  Cecilia Malmström, Mitglied der Kommission. – Frau Präsidentin, lassen Sie mich zunächst daran erinnern, dass dies in der Tat ein historischer Text ist, den wir heute bei der Abstimmung in wenigen Minuten – hoffentlich – verabschieden werden.

Dies ist das erste Instrument im Bereich des EU-Strafrechts nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon. Ich denke, dass wir mit der Vereinbarung, auf die wir uns heute geeinigt haben, zufrieden sein können.

Sie ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen den Institutionen. Mir ist natürlich klar, dass das Parlament, das hier durch die Berichterstatterinnen repräsentiert ist, und die Kommission in einigen Abschnitten gerne ein paar andere Formulierungen vorgezogen hätten. Insgesamt aber ist das hier ein gutes Ergebnis, das voll und ganz den Zielsetzungen von Parlament, Rat und Kommission folgt, nämlich der Bekämpfung des Menschenhandels, dieser schrecklichen modernen Sklaverei, dieses schrecklichen Verbrechens, was eines Europas von 2010 nicht würdig und eine gravierende Verletzung der Grundrechte so vieler Bürgerinnen und Bürger ist.

Ich habe einige dieser Opfer getroffen: Kinder, Männer und viele Frauen in dem Gewerbe der sexuellen Versklavung. Ihre Geschichten sind natürlich schrecklich. Heute, wenn diese Richtlinie verabschiedet wird, werden wir ein besseres Instrument haben, um ihnen zu helfen. Das ist in der Tat ein gutes Weihnachtsgeschenk.

Ich möchte wirklich dem Parlament danken, insbesondere den beiden Berichterstatterinnen, Frau Bauer und Frau Hedh, den Schattenberichterstattern und allen anderen, die es ermöglicht haben, eine Einigung zu erzielen.

Es gibt zahlreiche Beispiele des Europäischen Parlaments, die helfen, die Richtlinie zu verbessern. Ich möchte auf die besondere Bestimmung in Artikel 14 hinweisen, die den Status und die Rechte von unbegleiteten Minderjährigen betreffen, die Opfer von Menschenhandel sind. Sie wurde auf Ihren Wunsch hin aufgenommen, und wir stimmen zu, dass sie die Richtlinie verbessert hat. Es gibt auch noch weitere Beispiele.

Ich möchte einen Punkt erwähnen, bei dem ich bedauere, dass der Kommissionsvorschlag nicht vom Rat unterstützt wurde, obwohl wir Ihre Unterstützung hatten. Dennoch war es nicht möglich, im Rat eine Einigung zu erzielen bezüglich der extraterritorialen Zuständigkeit für im Ausland verübte Straftaten, die von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU begangen wurden.

Ich glaube immer noch, dass eine Bestimmung, die garantiert hätte, dass alle mit uns in Europa lebenden Personen, die in anderen Ländern Menschenhandelsdelikte begehen, in der EU strafrechtlich verfolgt werden könnten, einen beträchtlichen Beitrag geleistet hätte. Aber sie war nicht möglich. Das Thema wird wieder auf den Tisch kommen, wenn wir mit der Richtlinie zur Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie zu tun haben. Extraterritoriale Zuständigkeit für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt wird umso wichtiger, wenn wir die Möglichkeiten diskutieren, pädophile Sextouristen, die in Europa leben, ihrer gerechten Strafe zuzuführen.

Ich glaube, dass wir zusammen in Gesprächen mit dem Rat fortfahren sollten, darauf zu bestehen, dass solch eine Bestimmung in die Richtlinie aufgenommen werden sollte. Wie ich bereits sagte, wir haben alle zusammen sehr gute Arbeit geleistet. Heute haben wir ein sehr wichtiges Werkzeug, um Menschenhandel zu bekämpfen, Opfer zu beschützen und sicherzustellen, dass wir die Botschaft aussenden, dass dies ein äußerst schwerwiegendes Verbrechen ist. Es sollte auch entsprechend bestraft werden, und es wird jetzt in allen Mitgliedstaaten gleich definiert. Nochmals vielen Dank für Ihren Beitrag.

 
  
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  Agustín Díaz de Mera García Consuegra, im Namen der PPE-Fraktion.(ES) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, Menschenhandel ist grausame Realität in der EU.

Sexuelle Ausbeutung ist das Hauptziel der Mafia, die Menschenhandel betreibt, gefolgt von Zwangsarbeit, Haushaltsdienstleistungen, Zwangsheiraten, Ausbeutung von Kindern zum Betteln, illegaler Adoption und der Entfernung von Organen, die andere Geißeln und Aspekte des Problems sind.

Die neuen Befugnisse, die Artikel 63 des Vertrags von Lissabon dem Parlament zur Verfügung stellt, müssen genutzt werden, um die EU-Rechtsvorschriften in diesem Bereich zu stärken. Das beinhaltet unter vielen anderen Themen, dass wir eine Klassifizierung der Verbrechen brauchen, die immer noch nicht unter irgendeine europäische Strafgesetzgebung fallen.

Wir müssen unsere Rechtsvorschriften verstärken, um die Opfer des Menschenhandels von zwei Seiten her zu schützen: Prävention und Schutz sowie Eingliederung in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt. Wir müssen spezielle Maßnahmen festlegen, um Minderjährige zu schützen, Menschenhändler und Mittelsmänner unter Strafe zu stellen, Maßnahmen festzulegen, um die Nachfrage zu senken und die Einnahmen des Verbrechens zu konfiszieren um die strafrechtliche Verantwortlichkeit jeder juristischen Person festzulegen, die an irgendeiner Phase des Menschenhandels beteiligt ist, um Arbeitsinspektion und Strafen für die Ausbeutung von Angestellten und illegale Anstellung illegaler Einwanderer zu verschärfen, um die Rolle der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen beim Aufdecken der von Menschenhändlern genutzten Kanäle und ihres Modus Operandi zu stärken, und letztlich, um die Rolle der gemeinsamen Ermittlungsteams des Europäischen Polizeiamts (Europol) bei der Bekämpfung der Mafias zu stärken.

Ich möchte abschließend hinzufügen, dass die Stelle des Europäischen Koordinators für die Bekämpfung des Menschenhandels einen wichtigen Beitrag bei der Erreichung der Zielsetzungen, die ich erwähnt habe, leisten könnte, obwohl ihre/seine Befugnisse und Kapazitäten klar definiert sein müssen, um Doppelarbeit oder Überlagerungen mit den Funktionen von Europol zu vermeiden.-

 
  
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  Monika Flašíková Beňová, im Namen der S&D-Fraktion.(SK) Frau Präsidentin, ich möchte zunächst Frau Bauer und Frau Hedh für ihre umfassende Behandlung dieses äußerst wichtigen Themas loben.

Menschenhandel ist ein verwerfliches Phänomen in der zivilisierten Gesellschaft von heute. Er ist der drittlukrativste Schwarzhandel weltweit, nach dem Handel mit Waffen und Drogen. Diese sogenannte moderne Art der Sklaverei ist ein schwerwiegendes Verbrechen, das gegen die fundamentalen Menschenrechte verstößt. Der Vertrag von Lissabon hat die Effektivität der Europäischen Union in verschiedenen Bereichen des Strafrechts verbessert, dazu gehört auch die Bekämpfung des Menschenhandels. Das Europäische Parlament spielt hier eine wichtige Rolle als gemeinsamer Gesetzgeber. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass der aktuelle Rechtsrahmen nicht ausreichend effektiv ist und wir noch mehr zum Schutz der Menschenrechte tun müssen. Wir müssen Präventivmaßnahmen verabschieden, die auf den Menschenhandel selbst abzielen. Größte Beachtung muss dabei Kindern und Frauen als besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen gelten. Wir müssen alles uns Mögliche tun, um für würdige Lebensbedingungen für potenzielle Opfer dieses Verbrechens zu sorgen, die für gewöhnlich Menschen sind, die am Rande der Gesellschaft leben.

 
  
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  Antonyia Parvanova, im Namen der ALDE-Fraktion. – Frau Präsidentin, trotz zunehmender Bemühungen zur Bekämpfung des Menschenhandels floriert dieses komplizierte Problem weiterhin und weitet sich über Europa aus. Dies ist der Grund für intensivierte und entsprechende Maßnahmen, um Individuen vor den Praktiken des Menschenhandels zu verschiedenen Zwecken zu schützen, Menschenhändler strafrechtlich zu verfolgen und den Opfern effektive Rechtsmittel auf nationaler und EU-Ebene zur Verfügung zu stellen.

Beim Umgang mit diesem abgrundtiefen Missbrauch der Menschenrechte und einer besonderen Form von Gewalt gegen Frauen wird sich der gegenwärtige Rechtsrahmen der komplexen transnationalen Probleme effektiv annehmen und gemeinsame Bemühungen auf nationaler wie auch EU-Ebene koordinieren. Mittels dieses Rechtsinstruments verpflichten wir uns gemeinsam sicherzustellen, dass die Rechte von Frauen, unter der Berücksichtigung, dass dieses breitere Phänomen unbestreitbar einen unverhältnismäßigen Einfluss auf Frauen und Mädchen hat, europaweit auf eine Prioritätsstufe gehoben werden.

Ich möchte gerne auf ein anderes wichtiges Thema hinweisen, dass meiner Meinung nach in diesen Teil der Rechtsvorschriften aufgenommen werden sollte. Es bezieht sich auf die sozioökonomischen Aspekte dieses weitverbreiteten Problems in europäischen Ländern oder Regionen, in denen soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten der wichtigste und einzige Grund für den Menschenhandel sind. Dank unserer gemeinsamen Bemühungen haben wir ein positives Ergebnis erzielt bei den Bestimmungen zu dem Thema, das mit Praktiken wie zum Beispiel der illegalen Adoption in Zusammenhang steht.

Abschließend möchte ich nachdrücklich betonen, dass die primäre Verantwortung für die Bekämpfung des Menschenhandels bei den Mitgliedstaaten liegt. Sie sollten konkrete Maßnahmen ergreifen, um den Menschenhandel zu verhindern und abzuschaffen und die Menschenrechte verschleppter Personen zu schützen, und sie sollten eine größere Rolle bei der Lösung dieses bedeutenden Problems spielen.

 
  
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  Judith Sargentini, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(NL) Frau Präsidentin, lassen Sie mich zunächst Frau Hedh und Frau Bauer für ihre harte Arbeit als Berichterstatterinnen danken.

Diese Richtlinie betrifft die strafrechtliche Verfolgung, die Prävention und den Schutz im Bereich des Menschenhandels. Die Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz hätte gerne etwas sorgfältigere Arbeit gesehen, insbesondere, was den Schutz der Opfer von Menschenhandel angeht. Ich spreche hier insbesondere von dem Recht auf Aufenthalt in einem Land, nachdem das Opfer verschleppt und vielleicht gerettet wurde. Wie können wir sicherstellen, dass die Opfer wirklich ein neues Leben beginnen können?

Nun, diese Frage ist durch diese Richtlinie nicht genügend geregelt. Hier sprechen wir lediglich über eine Form der befristeten Aufenthaltsgenehmigung, bei der man nicht weiß, ob man dahin zurückgeschickt wird, von wo man verschleppt wurde. Wir setzen daher unsere Hoffnung in die Neufassung dieser Richtlinie, damit wir eine Lösung finden können. Wir hoffen, dass uns das ermöglichen wird, den Opfern wirklich zu helfen.

Ein anderer Aspekt, der zu hitzigen Debatten in diesem Haus führt, ist die Frage, ob diejenigen, die die Dienste einer verschleppten Person in Anspruch nehmen, bestraft werden sollten. Die Mehrheit der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz bleibt allerdings der Meinung, dass die Bestrafung solcher Personen nur dazu dient, die verschleppten Individuen in noch tieferes Elend zu stürzen, weil ihre Tätigkeit dann vollends illegal wird.

Ich freue mich außerdem zu sehen, dass die Mitgliedstaaten bei diesem Punkt in dieser Richtlinie die Entscheidungsfreiheit behalten, aber ich möchte jeden Mitgliedstaat, der mit solch einem Problem umgehen muss, Folgendes fragen: wie sollten wir denn sonst das Opfer stärken?

 
  
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  Andrea Češková, im Namen der ECR-Fraktion. (CS) Frau Präsidentin, ich halte die verbesserten rechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels zusammen mit der Europäischen Schutzanordnung für äußerst wichtig, da sie einen weiteren Schritt in Richtung des Schutzes von Frauen und Kindern, insbesondere vor Gewalt, darstellen. Ein großer Teil des Textes widmet sich dem Schutz von Kindern als Opfer und der Hilfe dieser Opfer, die der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppe angehören. Ich freue mich, dass sich der Rat auf einen Kompromiss eingelassen hat und dieser Text ausreichend emphatisch ist und gleichzeitig ermöglicht, die Hauptbestimmungen des materiellen Strafrechts beizubehalten. Meiner Meinung nach könnte eine rechtliche Maßnahme auf europäischer Ebene, die die Kunden unter Strafe stellt, die Dienste von verschleppten Personen in Anspruch nehmen, höchst problematisch sein. Ich möchte daher meinen Dank für diese Richtlinie aussprechen, die unsere volle Unterstützung verdient.

 
  
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  Cornelia Ernst, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – Frau Präsidentin! Vielen Dank vor allem erst einmal den beiden Berichterstatterinnen. Sie haben eine Riesenarbeit geleistet, und es ist wirklich ein deutlicher Fortschritt herausgekommen. Man kann sagen, der Richtlinienentwurf ist von großer Bedeutung für die Hunderttausende von Opfern des Menschenhandels und soll ihre Rechtlosigkeit aufheben. Das geht so weit, dass nicht nur über Schutz gesprochen wird, sondern auch die Prävention und vor allem auch die Entschädigung eine Rolle spielen sollen.

Es gibt einen großen Geltungsbereich, der den Menschenhandel betrifft. Das halten wir für richtig, auch wenn wir mit der Problematik Betteltätigkeit – das sage ich offen – und auch in mancher Beziehung mit illegaler Migration natürlich ein Problem haben.

Richtig ist, dass der Geschlechterbezug in dieser Richtlinie durchgängig vorzufinden ist und – was mir das Wichtigste ist – das Kindeswohl bei unbegleiteten Minderjährigen. Ich sage es auch einmal aus deutscher Sicht: Da haben wir manches nachzuholen, und ich bin sehr froh, dass dieser Aspekt, was die Kinder angeht, in diesem Richtlinienentwurf eine große Rolle spielt.

Ebenso ist zu würdigen, dass auch Schwangere oder von Krankheit betroffene und behinderte Menschen im Umgang mit dieser Problematik besonders berücksichtigt werden müssen. Präventionsmaßnahmen wie Schulung von Beamten, die Einführung von Koordinatoren in den Mitgliedstaaten – das sind große Fortschritte. Ich kann uns wirklich nur beglückwünschen, wenn wir dem heute zustimmen.

Ich hoffe auch, dass das Thema in den Mitgliedstaaten ernster genommen wird, denn immerhin müssen sie jetzt Bericht erstatten. Vielleicht trägt das auch ein Stück weit dazu bei.

 
  
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  Mara Bizzotto, im Namen der EFD-Fraktion.(IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, laut Schätzungen internationaler Organisationen und der Polizei ist der Menschenhandel mittlerweile global die zweitgrößte Einnahmequelle für das organisierte Verbrechen, nach dem Handel mit Drogen. Man nimmt an, dass ungefähr 30 Millionen Menschen Opfer von Organhandel, Prostitution und Zwangsarbeit werden.

Das bedeutet, dass der Kampf gegen dieses enorme verbrecherische Phänomen vor allem ein Kampf für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger gegen illegale Einwanderung und gegen Verbrechen ist, das Verbrechen erzeugt. Konfrontiert mit einem Problem dieser Ausmaße muss Europa zu Recht drastische Maßnahmen gegen diejenigen, die Menschen auf verschiedene Art und Weise ausbeuten, ergreifen.

Der Kampf gegen dieses Phänomen erfordert die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und der Polizeikräfte, aber vor allem Gewissheit bezüglich der Bestrafung von Menschenhändlern. Es muss auch daran erinnert werden, dass viele Menschen ausgebeutet werden, weil sie keine anständigen Lebensbedingungen in ihren Herkunftsländern haben: sie leben in Armut und Verzweiflung und sind bereit, alles zu tun – sogar, ihr eigenes Land für das Versprechen auf ein besseres Leben zu verlassen, was leider niemals eintritt.

Genauso wie die Verbrechensverhütung und der Schutz der Opfer des Menschenhandels muss Europa auch größere und bewusstere Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass diese Menschen in ihren eigenen Ländern akzeptable Lebensbedingungen finden können. Das Grundprinzip europäischen politischen Handelns muss sein, „ihnen in ihren eigenen Häusern zu helfen“, so dass sich unsere Bemühungen nicht nur gegen die Unterdrückung, sondern auch auf die Prävention richten.

 
  
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  Andrew Henry William Brons (NI). – Frau Präsidentin, Menschenhandel ist zu Recht ein abwertender Begriff, weil er eine geschmacklose Praktik bezeichnet. Menschen, darunter unverhältnismäßig viele Frauen, werden wie Gebrauchsartikel oder sogar Tiere behandelt, die transportiert, benutzt und häufig missbraucht werden.

Der Begriff ist jedoch zu eng gefasst. Nur ein sehr kleiner Teil legaler Wirtschaftsmigration ist wirklich freiwillig. Die meisten Menschen, andere Dinge gleichbleibend, würden es vorziehen, mit ihrer Familie in ihrem eigenen Land zu bleiben. Sie migrieren aus Gründen der wirtschaftlichen Bereicherung oder weil Wirtschaftskräfte ihnen die Mittel zur Bewerkstelligung ihres Lebensunterhalts genommen haben.

Migration ist ein Nebenprodukt des globalen Kapitalismus, der Menschen nicht als Menschen sieht, sondern als entbehrliche Produktionsfaktoren. Wirtschaftsmigration ist genauso eine Form des Menschenhandels wie die von kriminellen Netzwerken organisierte illegale Migration. Die Menschenhändler sind die Regierungen, die ganz bewusst angeblich blinde Wirtschaftskräfte im Dienst des globalen Kapitalismus freisetzen. Die Wirtschaft sollte existieren, um den Menschen zu dienen. Die Menschen sind nicht auf der Welt, um den wirtschaftlichen Kräften zu dienen.

 
  
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  Barbara Matera (PPE).(IT) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren, die geschlechtsspezifische Dimension dieses Vorschlags für eine Richtlinie ermöglicht das Instrument, um die am meisten gefährdeten Personen zu verteidigen. Die Tatsache, dass es im Vertrag von Lissabon zahlreiche Bezugnahmen auf den Menschenhandel gibt, bestätigt die Unmittelbarkeit und die Ernsthaftigkeit des Problems. Artikel 5 Absatz 3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbietet die Praktik und erkennt sie als eine Form der Sklaverei und Zwangsarbeit an.

Die Berichterstatterinnen haben den Umfang des Schutzes erweitert, mit besonderem Augenmerk auf Kinder und Frauen und den prekären Situationen, die die Ausübung dieser Form der Sklaverei ermöglichen. Der Bericht hat auch Recht mit der Bemerkung, dass sich hinter dem Menschenhandel auch illegale Formen von Adoption und Zwangsheirat verbergen.

Ich habe das Gefühl, ich muss auf die Schwierigkeiten hinweisen, die die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen der EU bei der Bekämpfung illegaler Einwanderung haben. Vor allem Italien, mein eigenes Land, muss jeden Tag mit Fällen von Menschenhandel klarkommen, die unsere Städte „überschwemmen“. Wir müssen kommunizieren und daher das Bewusstsein bilden, um die Zivilgesellschaft zu involvieren. Der vorgelegte Bericht sorgt für sorgsamen Schutz der Opfer, mit dem Ziel, das Phänomen auszurotten. Ich möchte daher diesem Vorschlag, wie er eingereicht wurde, meine Unterstützung geben und auch den beiden Berichterstatterinnen gratulieren.

 
  
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  Silvia Costa (S&D).(IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, als Schattenberichterstatterin möchte ich den Berichterstatterinnen danken und sagen, dass ich diese Richtlinie für außerordentlich wichtig erachte, weil die Europäische Union zum ersten Mal eine rechtlich bindende Maßnahme im Kampf gegen den Menschenhandel ergriffen hat.

Fünfzig Jahre nach der UN-Konvention gibt es immer noch hunderttausende Menschen – hauptsächlich Frauen und Kinder – in unserem zivilisierten Europa, die zur Sklaverei verurteilt sind. Zum ersten Mal ist die EU mit einem einzigen Instrument ausgerüstet, gegen den Menschenhandel, ob aus Gründen sexueller oder gewerblicher Ausbeutung, einschließlich des organisierten Bettelns, vorzugehen.

Unsere Fraktion hatte drei Schwerpunkte: Menschenhändler mit einheitlichen, schärferen Sanktionen zu bestrafen, wozu auch das Einziehen von Vermögenswerten und deren Einsatz zur Unterstützung der Opfer des Menschenhandels gehört, ein hohes Maß an Schutz und sozialer Rehabilitation für Opfer sicherzustellen, mit freier rechtlicher Vertretung und Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung für Verbrechen, die in Verbindung mit der Verschleppung begangen wurden und die wichtige Rolle der sowohl weltlichen als auch religiösen Nichtregierungsorganisationen zu fördern, deren Arbeit die Unterstützung der Opfer ist.

Ich hoffe jedoch auf eine Revision der Richtlinie von 2004 zur Aufenthaltserlaubnis für Opfer. Ich möchte auch betonen, dass wir im Vorschlag mittels verstärkter Maßnahmen für den Schutz von Kindern sorgen, und ich unterstütze die von Frau Kommissarin Malmström gestellte Forderung nach weiteren Maßnahmen gegen Sextourismus und Kinderpornographie.

 
  
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  Nadja Hirsch (ALDE). - Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Kommissarin! Auch als Schattenberichterstatterin der ALDE möchte ich mich ganz herzlich bei den beiden Berichterstatterinnen bedanken. Vielen Dank für die Zusammenarbeit. Ich denke, wir haben heute ein gutes Papier hinbekommen. Wir können heute über etwas beschließen, das den Menschenhandel wirklich in seine Schranken weisen kann. Allerdings wird die Herausforderung darin bestehen, diese Richtlinie in den Mitgliedstaaten mit Leben zu füllen. Es ist ganz wichtig, dass die Verfolgungsorgane wie die Polizei und die Gerichte dafür sensibilisiert werden, diesen Tatbestand tatsächlich zu erkennen und zu verfolgen. Das ist ein wesentlicher Punkt, und ganz wichtig ist auch, die Bevölkerung zu sensibilisieren – wie es die Kollegin Matera gerade angesprochen hat –, damit der Bevölkerung bewusst ist: Innerhalb der EU kommt Menschenhandel vor. Und das passiert nicht irgendwo, sondern theoretisch auch vor meiner Haustür.

Ein anderer wichtiger Punkt, mit dem wir als Liberale gerade aus Deutschland unser Problem hatten – aber das ist jetzt dadurch gut gelöst, dass die Mitgliedstaaten die Kompetenz bekommen –, ist die Strafbarkeit von Menschen, die eine solche Dienstleistung in Anspruch nehmen. Denn wenn jemand strafbar ist, kann er in einem folgenden Prozess die Aussage verweigern. Wenn man von diesem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht – zum Beispiel als Mann, der bei einer Prostituierten war, die durch Menschenhandel bedroht war, – dann gehen Informationen verloren, die weiter gebraucht werden könnten, um letztendlich dieses Netzwerk von Menschenhändlern aufzudecken. Insofern ist es gut, dass das in den Mitgliedstaaten angesiedelt ist, und ich danke ganz herzlich für die Zusammenarbeit.

 
  
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  Peter van Dalen (ECR).(NL) Frau Präsidentin, der Grundstein vieler aktueller Entwicklungen wurde vor vielen hundert Jahren gelegt. Ich denke dabei an die industrielle Revolution, das Aufkommen der repräsentativen Demokratie und die Abschaffung der Sklaverei.

Der aktuelle Kampf gegen den Menschenhandel ist eine Weiterführung des Kampfes, den William Wilberforce einst begann. Bedauerlicherweise ist der Menschenhandel eines der schlimmsten verdeckten Probleme in der Europäischen Union. Er untergräbt die Grundrechte unserer Bürgerinnen und Bürger und die Grundfesten unserer Demokratie. Aus diesem Grund unterstütze ich den vorliegenden Bericht voll und ganz.

Wie ich es verstehe, wird das vorgeschlagene Strafmaß für Wiederholungstäter allerdings bedauerlicherweise niedrig bleiben. Der aktuelle Vorschlag fordert nicht, dass irgendwelche besonders schweren Strafen für Menschenhändler verhängt werden, die mehrere Male verhaftet worden sind. Das scheint mir ein unglücklicher Tatbestand zu sein. Ich bin für den Ansatz, in dem ein Menschenhändler, der für eine zweite oder dritte Straftat verhaftet wird, obligatorisch eine lebenslange Freiheitsstrafe erhalten muss.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL).(PT) Frau Präsidentin, es ist wichtig, dass sich jeder am Kampf gegen den Menschenhandel beteiligt, in der Absicht ihn auszumerzen. Diese Form moderner Sklaverei ist bekanntermaßen sehr lukrativ für kriminelle Organisationen, die sie auf mannigfache Weise ausüben, von sexueller Ausbeutung und Zwangsarbeit bis hin zum illegalen Handel mit menschlichen Organen oder auch Hausarbeit und anderen Arten von Schwarzarbeit.

Diese Praktiken – die besonders Frauen und zunehmend Kinder betreffen – müssen daher effektiv bekämpft werden, indem die Täter solcher Verbrechen unter Strafe gestellt werden und den Opfern Unterstützung geboten wird, um aus ihrer Abhängigkeit von den kriminellen Organisationen entkommen zu können. Deshalb ist es auch wichtig, die Ursachen dieser Situation zu bekämpfen, indem Bedingungen geschaffen werden, um Menschen aus ihrer Armut zu befreien, indem Strategien für die gerechte Umverteilung von Reichtum gefördert werden, indem der Zugang zu wesentlichen öffentlichen Diensten gewährleistet wird und indem die Schaffung von Arbeitsplätzen mit Rechten und einem Lohnniveau, das ein anständiges Leben ermöglicht, gefördert werden. Das ist auch ein Schritt nach vorn und seine Förderung hier in der Europäischen Union ist unverzichtbar.

 
  
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  Niki Tzavela (EFD).(EL) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, es hat sich gezeigt, dass Menschenhandel am effektivsten zu bekämpfen ist, indem man ein Exempel statuiert und strenge Strafen für Menschenhändler verhängt. Ich empfehle daher nachdrücklich, wie wir das hier im Parlament üblicherweise tun, Ziele zu setzen und „20 %“ oder „30 %“ zu sagen, dass wir standardisierte europäische Rechtsvorschriften empfehlen, die für Menschenhändler eine Mindestgefängnisstrafe von 10 bis 15 Jahren festlegen, die nicht verkürzt oder durch Bußgeld ersetzt werden kann. Sie werden sehen, wie effektiv das sein wird. Standardisierte EU-Rechtsvorschriften und eine Mindestgefängnisstrafe von 10 bis 15 Jahren. Ich glaube, das wird die wirkungsvollste Maßnahme, die wir je unternommen haben. Wir können hier nicht Maßnahmen zu Klimawandel und Umweltverschmutzung verabschieden, ohne quantifizierbare Ziele zur Bekämpfung dieses Verbrechens festzulegen.

 
  
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  Regina Bastos (PPE).(PT) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren, zuerst muss ich Frau Bauer und Frau Hedh zur ihrer hervorragenden Arbeit an diesem Bericht gratulieren. Menschenhandel ist eine Schande für unsere Gesellschaft und erfordert ein starkes, gemeinsames Handeln von allen.

Das organisierte Verbrechen hinter sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit, dem Handel mit der Entfernung von menschlichen Organen und anderen schändlichen Praktiken muss effektiv bekämpft werden, aber in erster Linie muss es verhindert werden. Worum es geht, ist die Verteidigung der Menschenrechte und der Schutz der am meisten Gefährdeten, insbesondere Frauen und Kinder. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der geltende Rechtsrahmen nicht effektiv genug ist und sich die Europäische Union mehr bemühen muss.

Eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist notwendig, einschließlich des effektiven Austausches von Informationen und bewährten Verfahren. Dieser Vorschlag betont zu Recht einen Ansatz, bei dem das Opfer im Mittelpunkt steht. Strategien in diesem Bereich sollten Aspekte in Verbindung mit sozialen Angelegenheiten und sozialer Eingliederung abdecken, wie zum Beispiel die soziale Wiedereingliederung von Opfern.

 
  
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  Claude Moraes (S&D). – Frau Präsidentin, dies ist kein gewöhnlicher Tag für das Parlament. Wir sollten auf den historischen Schritt stolz sein, der heute sowohl im Bereich Menschenhandel als auch ganz sicher hinsichtlich der Europäischen Schutzanordnung gemacht wurde. Zum ersten Mal wurden das Strafrecht und alle Instrumente, die uns seit Lissabon zur Verfügung stehen, hinsichtlich eines der komplexesten und schrecklichsten Probleme, dem wir kollektiv begegnen müssen, aktiv eingesetzt.

Wir in der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament (S&D-Fraktion) sind stolz auf die Arbeit von Anna Hedh und ihrer Mitberichterstatterin, Frau Bauer, und wir sind stolz auf die „Ersten“, die in diesem Bericht aufgeführt sind. Zum ersten Mal wird die EU in einem bindenden Rechtsakt ein hohes Maß an Sanktionen gegen den illegalen Handel festlegen. Zum ersten Mal gibt es starke Garantien bezüglich des Opferschutzes, besonderer Aufmerksamkeit für minderjährige Opfer, der nichtstrafrechtlichen Verfolgung der Opfer, die das Gesetz aufgrund ihrer Versklavung brechen, und der Anerkennung der Rolle und Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen dabei.

Schließlich hätte die Komplexität dieser Sache bezüglich der Kinder und Frauen – weil wir uns ins Strafrecht begeben haben – kein Grund sein sollen, einen sehr guten Bericht aufzuhalten. Wir in unserer Fraktion sind sehr stolz, dass das im ganzen Hause stattgefunden hat. Es ist ein sehr stolzer Tag für das gesamte Parlament.

 
  
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  Axel Voss (PPE). - Frau Präsidentin, Frau Kommissarin! Mit dieser Richtlinie machen wir einen großen Schritt in Richtung einer effizienten Bekämpfung des Menschenhandels. Die Berichterstatterinnen haben ein gutes Ergebnis erreicht, bei den Mindesthöchststrafen, der Gerichtsbarkeit, dem Absehen von Strafe, der Verjährung – das entspricht vielleicht nicht alles den Vorstellungen, aber es ist dennoch eine sehr praktikable Lösung. Alles andere hätte auch die Rechtssystematik der Mitgliedstaaten in den nationalen Strafrechten etwas durcheinandergebracht. Dabei müssen wir uns stärker zurückhalten. Ich bin auch überzeugt davon, dass wir uns in Fragen der Freierstrafbarkeit einen Bärendienst erwiesen hätten, weil wir das sonst nicht verfolgt hätten.

Aber ich möchte zurückkommen auf das Strafrecht und das Strafverfahrensrecht in den Mitgliedstaaten allgemein. Das ist ein sehr sensibler Bereich in der nationalen Gesetzgebung, der über Jahrhunderte gewachsen ist. Deshalb sollten wir auch behutsam damit umgehen. Das sage ich auch in Anbetracht der bevorstehenden Europäischen Ermittlungsanordnung.

Doch heute haben wir eine gute Basis für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Strafsachen geschaffen. Ich freue mich, dass dieser Schritt nun getan ist!

 
  
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  Britta Thomsen (S&D).(DA) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren, wenn uns bekannt ist, dass mehrere hunderttausend Menschen jedes Jahr als Sklaven nach Westeuropa verkauft werden, dann ist es unsere Pflicht, etwas dagegen zu unternehmen. Ich freue mich daher sehr, dass sich Rat und Parlament erfolgreich auf diese neue Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel geeinigt haben. Die neuen Rechtsvorschriften sind wesentlich stärker als die gegenwärtigen, und sie sind ein großer Sieg im Kampf, bessere Hilfe und Schutz für Opfer zu garantieren. Gleichzeitig wird die Jagd auf die skrupellosen Menschen, die dahinter stecken, gezielter und effizienter werden.

Ich freue mich, dass die Richtlinie die Tatsache betont, dass die Opfer vor jeglicher Form von strafrechtlicher Verfolgung oder Bestrafung beschützt werden sollen. Wenn jemand dazu gezwungen wurde, Straftaten zu verüben, dann sind es die Menschen, die dahinter stecken, die bestraft werden müssen, nicht die Opfer. Das Europäische Parlament meint auch, dass es wichtig ist, dass die den Opfern angebotene Hilfe immer in einer Sprache und in einem Format geboten wird, die sie verstehen können. Darüber hinaus dürfen wir nicht vergessen, dass freiwillige und gemeinnützige Organisationen eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, Menschenhandel zu verhindern und zu bekämpfen. Heute könnte ein wichtiger Tag für Anstandsgefühl sein, da das Europäische Parlament hoffentlich zugunsten dieser neuen Rechtsvorschriften abstimmen wird, die den Opfern eine so nötig gebrauchte hilfreiche Hand reichen werden und zu einer intensiven Verfolgung der Personen, die hinter diesen Verbrechen stehen, führen wird.

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE). (SK) Frau Präsidentin, die Bestrafung juristischer Personen für Verbrechen im Zusammenhang mit Menschenhandel hilft, den Kampf gegen diese moderne Form der Sklaverei zu intensivieren.

Natürlich darf die Bestrafung einer Rechtsperson nicht die Bestrafung einer speziellen natürlichen Person ausschließen, die in irgendeiner Art an dieser Handlung beteiligt war. Neben der Verhängung finanzieller Strafen gehören zu effektiven Maßnahmen gegen Rechtspersonen meiner Meinung nach der Ausschluss vom Recht auf öffentliche Beihilfen oder Sozialhilfe, die Aussetzung von Wirtschaftstätigkeiten und vor allem Gerichtsentscheidungen über die Geschäftsaufgabe der besagten Entität. Die Mitgliedstaaten müssen die Verabschiedung rechtlicher Maßnahmen garantieren, damit nationale Körperschaften darüber entscheiden können, dass die Opfer von Menschenhandel nicht strafrechtlich verfolgt oder belangt werden, und zwar so, dass sie mit den Ermittlungen fortfahren können, selbst wenn die Opfer ihre Erklärungen zurückziehen. Nicht zuletzt möchte ich darauf hinweisen, dass die Opfer dieser abscheulichen Verbrechen häufig weiter schikaniert werden und sich selbst in sehr prekären Situationen wiederfinden, was der Grund für den besonderen Schutz und die Unterstützung ist. Besondere Beachtung muss außerdem minderjährigen Opfern gelten, für die sogar noch umfassendere und dauerhaftere Lösungen gefunden werden müssen.

 
  
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  Olga Sehnalová (S&D). (CS) Frau Präsidentin, alle heute Morgen diskutierten Berichte haben eine Sache gemeinsam – den Schutz der fundamentalen Menschenrechte in der Europäischen Union und eine gemeinsame europäische Vorgehensweise in diesem Bereich. Man kann es kaum glauben, dass in der Europäischen Union im 21. Jahrhundert mehrere hunderttausend Menschen pro Jahr dem Menschenhandel zum Opfer fallen, die meisten davon Frauen und Kinder. Es ist eine traurige Tatsache, dass dieses Problem zur gegenwärtigen Zeit hochaktuell ist, und die Statistiken zeigen leider nicht, dass es abnimmt. Ganz im Gegenteil. Die Täter dieses schwerwiegenden Verbrechens ziehen astronomischen Profit aus dem Menschenhandel, geschätzte 32 Mrd. USD jährlich. Der Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde muss bei unserer Arbeit klare Priorität besitzen, und eine gemeinsame Herangehensweise seitens der Mitgliedstaaten ist notwendig. Daher unterstütze ich den Vorschlag für eine Richtlinie voll und ganz, die im Vergleich zu den existierenden rechtlichen Maßnahmen weitere Instrumente für den Kampf gegen diese Art von Verbrechen und effektiveren Schutz für die Opfer einführt und die eine besser koordinierte Herangehensweise auf EU-Ebene zu erreichen sucht.

 
  
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  Sonia Alfano (ALDE). (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass in der endgültigen Fassung des Berichts die Verstrickung in kriminelle Machenschaften, die mit Menschenhandel in Verbindung stehen, ein erschwerender Umstand ist, der die Mindeststrafe von fünf auf zehn Jahre Gefängnis verdoppelt. Zusätzlich nimmt Artikel 6a ausdrücklich Bezug auf die Beschlagnahmung und den Einzug der Tatwerkzeuge und Einnahmen aus dieser Art von Straftat.

Dieser Ansatz – den ich für absolut richtig halte und der hoffentlich auf andere Rechtsvorschriften übertragen wird – sieht den Tatsachen ins Auge und erkennt an, dass der Handel mit Menschen für verschiedene Formen der Ausbeutung, wie zum Beispiel Prostitution, kriminelle Aktivitäten und Organhandel, von international tätigen kriminellen Organisationen ausgeübt wird.

Ich freue mich auch über die Bestimmungen in Artikel 7, der die Mitgliedstaaten anleitet, die Menschen nicht für ihre Verstrickung in kriminelle Aktivitäten, die sie als Opfer des Menschenhandels gezwungen waren auszuüben, zu verfolgen. Oft ist es in der Tat so, dass die, die unter der Gewalt des Menschenhandels leiden, nicht nur verletzt, sondern auch beschimpft und dafür beschuldigt werden, getan zu haben, wozu sie gezwungen wurden, wobei Prostitution ein typisches Beispiel dafür ist. Daher unterstütze ich den Bericht und möchte den beiden Berichterstatterinnen danken.

 
  
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  Elie Hoarau (GUE/NGL).(FR) Frau Präsidentin, man kann den Richtlinienentwurf der beiden Berichterstatterinnen nur befürworten, der für eine stärkere und solide Rechtsprechung auf alle Mitgliedstaaten ausgeweitet werden sollte, um die Täter des Verbrechens, das Menschenhandel ist, strafrechtlich zu verfolgen und hart zu bestrafen, und auch, um die Opfer, die in der Mehrheit Frauen und Kinder sind, zu schützen, ihnen zu helfen und sie zu rehabilitieren.

Um jedoch effektiver und glaubwürdiger bei diesem Kampf zu sein, sollte Europa als Erbe der Geschichte der europäischen Staaten den Sklavenhandel und die Sklaverei als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkennen, wie dies einige Mitgliedstaaten getan haben, und ich möchte Frankreich dabei gesondert erwähnen.

 
  
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  Oreste Rossi (EFD).(IT) Frau Präsidentin, die Plage Menschenhandel ist ein Phänomen, das eine besonders besorgniserregende Dimension angenommen hat. Während ursprünglich im Wesentlichen Frauen und Kinder betroffen waren, die für die Prostitution eingesetzt wurden, sind die Opfer jetzt Personen jeden Alters und beider Geschlechter, die in einen Ausbeutungskreislauf geraten, der nicht unbedingt sexueller, sondern auch wirtschaftlicher Art ist. Die Netzwerke des organisierten Verbrechens nutzen soziale Verwundbarkeit, Familienschwierigkeiten, häusliche Gewalt und Behinderungen für die Einwanderung aus und beuten die beteiligten Personen durch den Einsatz von Gewalt, Missbrauch und Drohungen aus.

Wir sind für die vorgeschlagene Richtlinie. Wir müssen die Strafen für Menschenhändler erhöhen, ihr Vermögen konfiszieren. Zusätzlich sollte es konzertierte Bemühungen zur Stärkung der Strategien, die den Menschenhandel verhindern, von allen Mitgliedstaaten und zur Ausbildung von Personen zur Identifizierung von Opfern oder potenzieller Opfer geben.

 
  
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  Krisztina Morvai (NI). – Frau Präsidentin, dieser Bericht war ganz sicher ein großer Schritt in Richtung der Bekämpfung des Menschenhandels im Allgemeinen und des Handels mit Frauen im Besonderen. Der nächste große Schritt sollte sein, die glasklare Beziehung und Verbindung zwischen dem Handel mit Frauen und Prostitution zu untersuchen.

Einerseits sprechen wir zu Recht über den Handel mit Frauen als ein brutales, schreckliches Verbrechen, das wir bekämpfen sollten. Andererseits sprechen wir über Prostitution als „Sexarbeit“, als eine Dienstleistung. Wir sprechen über Zuhälter und Bordellbesitzer als Unternehmer und normalisieren Prostitution.

Was ich sagen möchte, ist, dass der Kunde, der ein Bordell besucht oder um die Dienste einer Prostituierten bittet, grundsätzlich nicht wissen kann, ob sie eine „normale“ Prostituierte ist – falls es so etwas überhaupt gibt, da es eine andere Sache ist, ob es überhaupt Zustimmung zur Prostitution gibt – oder eine Frau, die Opfer des Menschenhandels ist.

Es gibt daher keine Möglichkeit, den Menschenhandel zu bekämpfen, ohne dabei die Sexindustrie anzugreifen.

 
  
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  Cecilia Malmström, Mitglied der Kommission. – Frau Präsidentin, vielen Dank für diese wichtige Debatte. Ich möchte Sie davon informieren, dass die Kommission heute einen Koordinator für die Bekämpfung des Menschenhandels ernennt, der nächsten Monat das Amt antreten wird. Diese Person wird die Koordination und Kohärenz zwischen den Institutionen und Agenturen der EU sowie den Mitgliedstaaten verbessern und helfen sicherzustellen, dass die bewährtesten Praktiken in den verschiedenen Mitgliedstaaten angewandt werden und bestehende und kommende Strategien entwickeln sowie als Kontakt für Drittstaaten dienen. Das ist sehr wichtig. Durch Zusammenführen von Prävention, Rechtsdurchsetzung und Opferprävention kann diese Person dafür sorgen, dass angemessene Methoden zur Bekämpfung des Menschenhandels eingesetzt und entsprechend mobilisiert werden. Ich werde den Koordinator für die Bekämpfung des Menschenhandels darum bitten, eine enge Verbindung mit dem Europäischen Parlament zu unterhalten und Sie über diese Entwicklungen informiert zu halten.

Das Problem der Kriminalisierung verdient selbst eine Debatte, aber in Artikel 19 der Richtlinie heißt es, dass die Kommission in einigen Jahren dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorlegen wird, „wie sich die bestehenden nationalen Rechtsvorschriften, mit denen die Inanspruchnahme von Diensten, die eine Ausbeutung durch Menschenhandel darstellen, unter Strafe gestellt wird, auf die Verhütung des Menschenhandels auswirken, und unterbreitet erforderlichenfalls geeignete Vorschläge“. Wir werden sicherlich auf dieses Thema zurückkommen, und ich schließe nicht aus, dass wir dazu weitere Vorschläge haben werden.

Alles in allem, denke ich, können wir auf diese Richtlinie heute stolz sein. Sie ist ein sehr wichtiges Werkzeug zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Opfer. Sie hat uns ein sehr wichtiges Instrument gegeben, sie zeigt der Welt unser Engagement bei der Bekämpfung der modernen Sklaverei, und sie wird unseren Bemühungen Nachdruck verleihen.

Ich möchte den beiden Berichterstatterinnen, Frau Bauer und Frau Hedh, meinen aufrichtigen Dank aussprechen. Die heutige Debatte hat gezeigt, wie wichtig Ihre Arbeit war, denn Sie haben die Unterstützung aller Fraktionen. Ich möchte Ihnen dazu gratulieren.

 
  
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  Edit Bauer, Berichterstatterin.(HU) Frau Präsidentin, ich möchte besonders Frau Malmström dafür danken, den Bericht einen historischen Text zu nennen. Diese Behauptung ist wahrscheinlich korrekt, da es das erste Mal ist, dass wir ein Strafrecht verabschieden, das auf dem Vertrag von Lissabon basiert, aber ich möchte auch hoffen, dass dies ein großer Schritt in Richtung der Gewährleistung ist, dass kein einziger Täter, kein einziger Menschenhändler, ungestraft bleiben kann. Was besonders beruhigend an der hier stattgefundenen Debatte war, war, zu sehen, dass ein politischer Wille vorhanden ist. Ich selbst habe furchtbar häufig erlebt und manchmal selbst den Standpunkt geteilt, dass der politische Wille fehlt, um irgendeinen ernsthaften Fortschritt in diesem Bereich zu machen. Was ich heute gehört habe, war das Gegenteil davon, und ich möchte meinen Kolleginnen und Kollegen dafür danken, dass sie diesen politischen Willen gezeigt haben, um in Bezug auf den Menschenhandel einen gewaltigen Schritt voranzukommen.

Uns liegen zwei Änderungsanträge von der Fraktion Europa der Freiheit und der Demokratie (EFD) vor, und ich bitte meine Kolleginnen und Kollegen, sie nicht zu unterstützen, da sie beabsichtigen, die Strafe auf ein Minimum zu reduzieren. Ich möchte außerdem Frau Tzavela dafür danken, genau das Gegenteil zu fordern, dass wir die Strafe sogar verschärfen. Ich bin davon überzeugt, dass dies ein wichtiger Schritt ist, aber der heutige Schritt muss von einer Reihe nachfolgender Schritte gefolgt sein. Uns steht viel Arbeit bevor bei der Bekämpfung der Nachfrage. Wir können gewiss nicht alle Probleme in Zusammenhang mit der Versorgungskette lösen, aber es gibt viel, was wir bezüglich der Nachfrage unternehmen können, und ich habe das Gefühl, dass in diesem Bereich die Zeit noch nicht reif ist, dass hier der politische Wille vielleicht nicht ausreichend ist, einen Schritt nach vorn zu tun. Ich bin davon überzeugt, dass der Umfang des Gesetzes früher oder später auf Täter aus Drittstaaten ausgeweitet werden muss, die sich mit einem Aufenthaltstitel in der EU aufhalten, wie ich außerdem davon überzeugt bin, dass wir die Richtlinie hinsichtlich befristeter Aufenthaltstitel überarbeiten müssen, um die Konsistenz in der Gesetzgebung in diesem Bereich sicherzustellen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

 
  
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  Anna Hedh, Berichterstatterin.(SV) Frau Präsidentin, ich möchte mich für all die hervorragenden Beiträge und die Unterstützung, die wir im Plenarsaal für diese Rechtsvorschriften zur Verhütung des Menschenhandels erhalten haben, bedanken. Ich hoffe nun, dass wir in Zukunft diese Rechtsvorschriften vielleicht verbessern und unsere gemeinsamen EU-Vorschriften gegen den Menschenhandel verschärfen werden.

Wir dürfen allerdings nicht vergessen, kontinuierlich daran, was der wirkliche Grund und die Wurzel allen Menschenhandels ist, weiterzuarbeiten, nämlich Armut, soziale Ausgrenzung und Nachfrage. Wir müssen unsere Energie vor allem auf diese Probleme konzentrieren, damit wir das Problem des Menschenhandels bekämpfen können.

Wie ich bereits sagte, wir dürfen nicht aufgeben. Das Recht der Menschen zu entscheiden, wenn es um ihr eigenes Leben und ihren eigenen Körper geht, ist ein Menschenrecht, das nicht mit Geld gekauft oder für Geld verkauft werden kann wie irgendein Gebrauchsartikel. Der Kampf gegen den Menschenhandel in Europa und der übrigen Welt wird weitergehen. Ich danke Ihnen allen für Ihre Unterstützung.

 
  
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  Die Präsidentin. – Die Aussprache wird geschlossen.

Die Abstimmung wird heute in wenigen Minuten stattfinden.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)

 
  
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  Sergio Berlato (PPE), schriftlich.(IT) Der Menschenhandel – in seinen verschiedenen Formen, einschließlich sexueller Ausbeutung, illegalen Handels mit menschlichen Organen, Zwangsarbeit oder illegalen Adoptionen – stellt eine schwerwiegende Verletzung der in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Menschenrechte dar.

Das Ausmaß dieses Problems ist frappierend, und die Erfahrung hat gezeigt, dass die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen der Europäischen Union bei diesem Thema nicht effektiv genug sind. Die Zusammenarbeit von Parlament, Kommission und Rat spielt daher eine strategische Rolle bei der Entwicklung einer europäischen Politik, um dieses Problem effektiv anzugehen.

Der Vertrag von Lissabon hat die Befugnisse der Europäischen Union bezüglich justizieller und polizeilicher Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in Strafsachen gestärkt. Ich glaube allerdings, dass die Strafen für Menschenhändler immer noch erhöht werden müssen und die Hilfestellung, die den Opfern von Gewalt geleistet wird, noch weiterentwickelt werden muss.

Ich stimme dem zu, dass es, um die Nachfrage einzudämmen, eine gute Idee wäre, dass die Europäische Union und die Mitgliedstaaten eine größere Verpflichtung für bewusstseinsbildende Kampagnen in den Herkunfts-, Transit- und Empfängerländern des Menschenhandels eingingen. Schließlich unterstütze ich die Ernennung eines Europäischen Koordinators für die Bekämpfung des Menschenhandels, um die Arbeit und Politik der Europäischen Union in diesem speziellen Sektor zu leiten.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich.(LT) Ich möchte beiden Berichterstatterinnen zu ihrer Arbeit gratulieren, denn diese historische Richtlinie ist ein sehr wichtiger Schritt bei der Bekämpfung des Ausmaßes des Menschenhandels, indem klare Höhen von Strafen und Sanktionen festgelegt werden. Obwohl bereits zahlreiche EU- und nationale Gesetze verabschiedet und mehrjährige politische Zusagen in diesem Bereich gemacht worden sind, schätzt man, dass jedes Jahr mehrere hunderttausend Menschen innerhalb der EU und über ihre Grenzen hinaus verschleppt werden. Das zeigt, dass die Bekämpfung des Menschenhandels, insbesondere von Frauen und Kindern, ein großes Problem und eine der schlimmsten Menschenrechtsverletzungen bleibt. Ich möchte betonen, dass unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Kinder schwächer sind und ein höheres Risiko haben, Opfer von Menschenhandel zu werden, dieser Opfergruppe besondere Aufmerksamkeit gelten sollte. Angesichts der Tatsache, dass Menschenhandel eine moderne Form der Sklaverei und ein extrem profitables Geschäft für das organisierte Verbrechen ist, muss Präventivmaßnahmen, dem Schutz von Opfern und sozialen Themen mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Darüber hinaus müssen die Bedingungen für Menschenhändler verschlechtert werden. Die Höhe der Strafen und Sanktionen für Personen, die vom Menschenhandel profitieren, sollte der Schwere der begangenen Straftat entsprechen und als wirksame Abschreckung für solche Handlungen dienen. Zusätzlich zu den Strafen sollten die Mitgliedstaaten auch Sanktionen, wie die Beschlagnahmung von Vermögenswerten, einbeziehen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, Tatwerkzeuge und Erträge aus den Straftaten zu beschlagnahmen und zu konfiszieren, denn dann würden sich diese Straftaten finanziell nicht lohnen.

 
  
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  Nessa Childers (S&D), schriftlich – Die heutige Abstimmung über den Menschenhandel kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt im fortwährenden Kampf gegen diese Form moderner Sklaverei. Wie der irische Regisseur Ciarán O’Connor letztes Jahr in seinem Film „Trafficked“ darstellte, der die aktuellen Auswirkungen des illegalen Handels in Irland dokumentierte, ist es ein Verbrechen, das immer weiter fortschreitet und immer skrupelloser wird, während die Behörden immer härter dagegen vorgehen. Maßnahmen, wie zum Beispiel diese, sind entscheidend, um den Behörden die Werkzeuge und ein gemeinsames Ziel zu geben, das sie brauchen, um dieses europaweite Problem anzugehen. Auf nationaler Ebene müssen sich die Gesetzgeber gegenüber den Verurteilten völlig kompromisslos zeigen und den Polizeikräften müssen Ressourcen bereitgestellt werden, so dass der illegale Handel nicht aus Mangel an Finanzmitteln oder Arbeitskräften fortbestehen kann. Dieses Verbrechen kennt allerdings keine Grenzen und als solches sind es europäische Rechtsvorschriften genauso wie nationale Gesetze, die wirklich der Sklaverei in Europa ein Ende setzen werden.

 
  
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  Giovanni Collino (PPE), schriftlich.(IT) Die Maßnahmen der Europäischen Union gegen den Menschenhandel können sich nicht darauf beschränken, sie zu verurteilen, sondern sie erkennen die Notwendigkeit für präzise, nachträgliche Maßnahmen an, um sicherzustellen, dass die für derartig barbarische Praktiken Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

Zu diesen Maßnahmen gehören die Harmonisierung von Strafen sowie die Koordination der Interventionen, für die die EU sorgt, sowie die bereits von anderen internationalen Organisationen, wie zum Beispiel den Vereinten Nationen, durchgeführten Interventionen. Die nachträglichen Maßnahmen müssen mit Präventivmaßnahmen kombiniert sein, die genauso wichtig sind. Vor allem muss es eine enge Zusammenarbeit zwischen justiziellen und finanzpolizeilichen Behörden geben, um sicherzustellen, dass die Wirtschaftssysteme, die sich um diese kriminellen Aktivitäten ranken, direkt im Keim erstickt und alle Wurzeln ausgerissen werden.

Darüber hinaus ist es zunehmend wichtig, genaue und zuverlässige Datenbanken zu führen, die zwischen den verschiedenen Besonderheiten unterscheiden und einen Ansatzpunkt für eine Vielzahl von Interventionen liefern, die dazu beitragen, jeden Einzelfall direkt an der Wurzel zu packen. Mittels dieses Richtlinienvorschlags zielt die Europäische Union darauf ab, die gesamte Versorgungskette eines unmenschlichen Gewerbes, das unsere Grund- und Gründungswerte mit Füßen tritt, hochzunehmen.

 
  
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  Ioan Enciu (S&D), schriftlich. – Das Phänomen des organisierten Verbrechens ist etwas, was die Europäische Union offensiv angehen muss. Wir müssen in Situationen des Menschenhandels eher proaktiv als reaktiv wirken. Es ist wichtig, dass wir sich neu bildende Wege des Menschenhandels erforschen, um entstehende Menschenhandelsrouten zu unterbrechen und ihnen zuvorzukommen. Als Mitglied der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament (S&D-Fraktion) möchte ich betonen, dass es eine unserer Hauptzielsetzungen ist, die grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen. Ich habe daher für diese Gesetzesinitiative gestimmt. Als Gesetzgeber der Europäischen Union müssen wir die Achtung des Rechts auf Menschenwürde, des Rechts auf Integrität, das Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe und das Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit sicherstellen. Wir können nicht zulassen, dass der Handel und die folgende Versteigerung von Kindern weitergehen. Menschenhändler benutzen auch das Internet zur Anwerbung. Das ist höchst alarmierend, weil viele Kinder Zugang zum Internet haben.

 
  
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  Zita Gurmai (S&D), schriftlich. – Menschenhandel ist ein Verbrechen gegen die Menschenwürde und zerstört das Leben vieler Kinder und Frauen weltweit. Der aktuelle Vorschlag ist ein Durchbruch, denn er stellt die Opfer an erste Stelle und packt das Problem in einer komplexen, grenzüberschreitenden Art und Weise an. Diese neuen Maßnahmen werden die Aufklärung und strafrechtliche Verfolgung von Menschenhandelsdelikten erleichtern und Opfer dazu ermutigen, mit den Behörden zu kooperieren. Diese Rechtsvorschriften werden bindend sein und staatlicher Vollstreckung unterliegen. Diese Art der Regulierung ist die einzige, die für alle gefährdeten Personen, die zum Opfer von Menschenhandel werden können, einen Unterschied machen kann. Auch ich rufe die Mitgliedstaaten dazu auf, dem Vorschlag in diesem Text zu folgen, diejenigen zu bestrafen, die wissentlich die Dienste eines Opfers des Menschenhandels annehmen. Die Nachfrage zu bekämpfen, ist wichtig, um die Wurzeln des Menschenhandels zu bekämpfen. Dieser Bericht ist ein hervorragender Vorschlag, moralisch und professionell, und ich gratuliere meinen ausgezeichneten Kolleginnen, Bauer und Hedh, dazu. Ich freue mich besonders, dass es der Rat und der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) und der LIBE-Ausschuss fertiggebracht haben, einen Text zu erstellen, der von allen relevanten Institutionen der EU unterstützt wird. Ich hoffe, dass er bald formal verabschiedet und in nationales Recht übertragen wird. Die Opfer warten mit Spannung darauf.

 
  
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  Anneli Jäätteenmäki (ALDE), schriftlich.(FI) Die Richtlinie bezüglich des Menschenhandels ist ein wichtiger Schritt nach vorn, denn Menschenhandel ist Realität, sogar in Europa. Was am wichtigsten ist, ist Menschenhandel zu verhindern, indem die Probleme von Armut und Ungleichheit angegangen werden und die Bevölkerung für dieses Problem sensibilisiert wird.

Es ist von außerordentlicher Bedeutung, die Existenz von Menschenhandel zu erkennen und seinen Opfern zu helfen. Die Opfer können Frauen oder Männer, Kinder oder Erwachsene sein. Ein Arbeiter auf einer Baustelle könnte ein Opfer von Menschenhandel sein. Die Situation um einen Roma-Bettler kann die Menschenhandelskriterien erfüllen, wenn sie organisiert ist und auf Zwang beruht.

Bedauerlicherweise ist Menschenhandel oft mit sexualisierten Praktiken verbunden: Frauen und Mädchen rutschen in die Prostitution oder werden dazu gezwungen. Es ist wichtig, dass den Opfern von Menschenhandel der Zugang zu Schutz und Rechtsbeistand ermöglicht wird.

 
  
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  Lívia Járóka (PPE), schriftlich. – Als Folge der schädlichen Tendenzen, denen Roma-Gemeinschaften ausgesetzt sind – wie zum Beispiel niedriges Bildungsniveau, tiefe Armut, Ausgrenzung und Diskriminierung –, sind besonders Roma-Frauen und Roma-Kinder von Menschenhandel gefährdet. Diese moderne Sklaverei ist tief verwurzelt in Armut und Ausgrenzung, und daher muss die Beseitigung der inakzeptablen Lebensumstände, denen viele Roma ausgesetzt sind, eine der größeren strategischen Zielsetzungen sein. Darüber hinaus müssen die EU und die Behörden der Mitgliedstaaten viel energischer durchgreifen, um dieses Phänomen zu bekämpfen, besonders hinsichtlich der Ausmerzung des organisierten Verbrechens und des Schutzes von Risikogruppen wie Frauen und Minderjährigen von Minderheiten.

Diese Initiative zielt darauf ab, eine breitere Auffassung von dem, was als Menschenhandel betrachtet werden sollte, zu verabschieden, und ich glaube, dass die Ausbeutung zum Betteln, einschließlich der Benutzung einer vom Menschenhandel abhängigen Person zum Betteln, unabhängig von seiner oder ihrer Beziehung zum Täter, in diesen Rahmen fallen muss. Die Strafen sollten schwerer ausfallen, wenn die Straftat gegen Personen begangen wird, die aufgrund ihres Alters, Geschlechts, einer Schwangerschaft, ihres Gesundheitszustandes oder einer Behinderung gefährdet sind, und es muss den Fällen gebührend Rechnung getragen werden, wo das Opfer Folter, Zwangsverabreichung von Drogen oder Medikamenten, Vergewaltigung oder anderen schwerwiegenden Formen psychologischer, körperlicher und sexueller Gewalt ausgesetzt war.

 
  
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  Debora Serracchiani (S&D), schriftlich.(IT) Jedes Jahr werden in Europa hunderttausende Menschen verkauft, so als seien sie Objekte, und leider spüren wir eine immer größer werdende Notwendigkeit, die Opfer des Menschenhandels vor der Verwendung gefälschter Papiere, Prostitution und Einwanderung zu schützen.

Wenn wir von Menschenhandel sprechen, dann müssen wir nicht nur an sexuelle Ausbeutung, Zwangsarbeit und illegale Adoptionen denken, sondern auch an das Problem des Organhandels, was sich zunehmend verbreitet. Die rechtliche Struktur in Europa ist nicht effektiv genug, und die Europäische Union und die Mitgliedstaaten müssen mehr tun. Wir brauchen eine etablierte Struktur für die Koordination zwischen den Institutionen und Agenturen der EU sowie auch denen der Mitgliedstaaten und internationalen Partner.

 
  
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  Artur Zasada (PPE), schriftlich.(PL) In der heutigen Debatte möchte ich auf das Problem des Kinderhandels eingehen. Wir sollten alle Anstrengungen unternehmen, um das Rechtssystem, die institutionellen Systeme und die Kinderbetreuungssysteme in allen Mitgliedstaaten zu entwickeln und zu verbessern. Die Bandbreite der Aktivitäten, die unter den Begriff Menschenhandel fallen, sollten überarbeitet und erweitert werden. Das ist die einzige Möglichkeit, wie wir folgende Probleme verhindern können: 1) die kommerzielle Adoption oder mit anderen Worten die Privatadoption, was vor dem Familiengericht und meistens gegen Bezahlung die Abtretung der Rechte auf das Kind beinhaltet; 2) schwangere Frauen, die das Land verlassen und ohne Kind zurückkehren; 3) das Verschwinden von Kindern, deren Eltern in Bürgerkriegsländern gestorben sind.

Angesichts der Tatsache, dass zahlreiche Verbrechen mittlerweile über das Internet begangen werden, lohnt es sich, spezielle interdisziplinäre Teams zu ernennen, die darauf spezialisiert sind, diese Art von Verbrechen zu bekämpfen. Sie würden nicht nur das kriminelle Milieu überwachen, sondern auch die Sammlung von Beweisen mittels Überwachung der finanziellen Verhältnisse von Einzelpersonen, die in Kinderhandel involviert sind. Wir sollten öffentliche Bedienstete ausbilden und mehr Bewusstsein unter ihnen für die Situation von Kindern in Familien schaffen, aus denen Kinder verschleppt werden könnten. Das gilt besonders für Sozialdienste, die mit Familien arbeiten, die aufgrund schwieriger materieller Umstände staatliche Beihilfen erhalten. Die einzige Möglichkeit, die wir haben, den Menschenhandel, und insbesondere den Kinderhandel, auszumerzen oder wenigstens einzudämmen, ist mit Hilfe multilateraler und harmonisierter Maßnahmen, die auf der Ebene der 27 Mitgliedstaaten ergriffen werden.

 
  
  

(Die Sitzung wird für einige Minuten unterbrochen)

 
  
  

VORSITZ: Alejo VIDAL-QUADRAS
Vizepräsident

 

8. Begrüßung
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  Der Präsident. – Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass eine offizielle Delegation von religiösen Führern insbesondere der christlichen Welt im Nahen Osten aus dem Irak und dem Libanon im Parlament anwesend ist.

(Beifall)

Wir sind uns der für viele christliche Gemeinschaften schwierigen Situation in der Region bewusst und freuen uns somit, unsere Unterstützung zum Ausdruck bringen zu können. Ich möchte Sie daher ganz herzlich im Europäischen Parlament begrüßen.

 

9. Abstimmungsstunde
Video der Beiträge
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  Licia Ronzulli (PPE).(IT) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte einen kurzen Moment aufwenden, um Ihnen mitzuteilen, dass mir der Beschluss des Rates, den Bericht von Frau Estrela zum Mutterschutz abzulehnen, missfällt.

Ich trete heute als Sprecherin für Millionen von europäischen Müttern und Vätern auf die, ebenso wie ich, von dem Beschluss des Rates sehr enttäuscht sind. Es handelt sich dabei um ein Eingeständnis fehlender Werte, mit dem ich mich nicht identifiziere und das ich aus meinem Innersten heraus verurteile. Ich frage mich, auf welche Art von Europa wir gerade zusteuern. Die Ablehnung dieses Vorschlages ist eine Entscheidung, die nicht nur den Familien von heute, sondern vor allem auch den Familien von morgen wehtut.

 
  
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  Der Präsident. – Wir werden jetzt zur Abstimmung übergehen.

(Für die Ergebnisse und andere Einzelheiten zur Abstimmung: siehe Protokoll)

 

9.1. Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der EU: Portugal/Überschwemmungen - Frankreich/Unwetter Xynthia (A7-0335/2010, Reimer Böge) (Abstimmung)

9.2. Entwurf des Berichtigungshaushaltsplan Nr. 9/2010: EU-Solidaritätsfonds (Überschwemmungen in Portugal, Sturm Xynthia in Frankreich) - Wiederaufschwung der Wirtschaft: Europäisches Netz der Offshore-Windparks (A7-0341/2010, László Surján) (Abstimmung)

9.3. Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: SI/Mura,Slowenien (A7-0336/2010, Barbara Matera) (Abstimmung)

9.4. Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Heidelberger Druckmaschinen AG/Deutschland (A7-0337/2010, Barbara Matera) (Abstimmung)

9.5. Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Wielkopolskie - Autoindustrie/Polen (A7-0359/2010, Barbara Matera) (Abstimmung)

9.6. Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Einzelhandel Aragón/Spanien (A7-0358/2010, Barbara Matera) (Abstimmung)

9.7. Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Comunidad Valenciana - Textilien/Spanien (A7-0357/2010, Barbara Matera) (Abstimmung)

9.8. Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Comunidad Valenciana - Naturstein/Spanien (A7-0356/2010, Barbara Matera) (Abstimmung)

9.9. Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Lear/Spanien (A7-0351/2010, Barbara Matera) (Abstimmung)

9.10. Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: H. Cegielski-Poznań/Polen (A7-0352/2010, Barbara Matera) (Abstimmung)

9.11. Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2003/109/EG auf Personen mit internationalem Schutzstatus (A7-0347/2010, Claude Moraes) (Abstimmung)

9.12. Abkommen EU/Georgien zur Erleichterung der Visaerteilung (A7-0345/2010, Nathalie Griesbeck) (Abstimmung)

9.13. Schaffung eines Instruments der EU zur raschen Reaktion auf Krisen (A7-0332/2010, Iva Zanicchi) (Abstimmung)

9.14. Regulierung des Handels mit Finanzinstrumenten - „Dark Pools“ usw. (A7-0326/2010, Kay Swinburne) (Abstimmung)

9.15. Stärkung der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Sicherheit in der Europäischen Union – CBRN-Aktionsplan der EU (A7-0349/2010, Ana Gomes) (Abstimmung)
 

Vor der Abstimmung:

 
  
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  Ana Gomes, Berichterstatterin.(PT) Herr Präsident, chemische, biologische radiologische und nukleare (CBRN) Risiken können im Zusammenhang mit etwaigen Terroranschlägen, Industrieunfällen oder Naturkatastrophen auftreten. Derartige Zwischenfälle – ob unfallbedingt oder kriminellen Ursprungs – kennen keine Grenzen und haben unter Umständen verheerende Folgen für Menschenleben, Infrastruktur, Umwelt und Gesundheit der Bevölkerung. Sie ereignen sich nicht nur in abgelegenen Gegenden: Denken wir nur einmal an die jüngste Katastrophe, die durch das Austreten von toxischem Schlamm aus einer Fabrik in Ungarn ausgelöst wurde und an die Reihe von Briefbomben, die aus dem Jemen an verschiedene Adressen in den Vereinigten Staaten und in Europa geschickt wurden.

Die Europäische Union muss alle erdenklichen Bemühungen unternehmen, um die notwendige Zusammenarbeit zwischen den zivilen und militärischen Kapazitäten und Ressourcen der Mitgliedstaaten weiterzuentwickeln, um CBRN-Anschläge oder -Katastrophen wirksam zu verhindern, aufzudecken und auf diese zu reagieren. Eine solche Zusammenarbeit erfordert einen speziellen europäischen Krisenreaktionsmechanismus, der mit einer europäischen Katastrophenschutztruppe kooperiert. Dieses Hohe Haus hat die Einrichtung solch einer Truppe in der Tat seit langer Zeit gefordert.

Der EU-Aktionsplan muss daher gestärkt werden. Der bestehende Plan, den der Rat im Jahr 2009 gebilligt hat, ist kraftlos und wird in der Praxis nicht von allen Mitgliedstaaten durchgeführt. Wenn auch nur ein Glied bricht, scheitert die gesamte Interventionskette. Die Kommission muss eine stärkere Rolle bei der Überwachung, Steuerung und Koordinierung zugewiesen bekommen, und der Plan muss dringend in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Dieser Bericht schlägt eine engere zivil-militärische Zusammenarbeit bei der Bündelung der Bemühungen zur Vorbeugung, Erkennung, Abwehr und Reaktion auf CBRN-Katastrophen vor. Die EU muss alle Mitgliedstaaten an einen Tisch holen, um integrierte nationale Systeme für die Umsetzung des Plans auf den Weg zu bringen. In diesem Zusammenhang stellt der CBRN-Aktionsplan eine Gelegenheit dar, die Solidaritätsklausel aus dem Vertrag von Lissabon in die Tat umzusetzen.

 

9.16. „Good Governance“ und Regionalpolitik der EU (A7-0280/2010, Ramona Nicole Mănescu) (Abstimmung)

9.17. Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen (A7-0342/2010, Agustín Díaz de Mera García Consuegra) (Abstimmung)

9.18. Einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis zum Aufenthalt und zur Arbeit im Gebiet eines Mitgliedstaates (A7-0265/2010, Véronique Mathieu) (Abstimmung)
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  Francesco Enrico Speroni (EFD).(IT) Herr Präsident, wäre es möglich, die Liste der Änderungsanträge erneut auf dem Bildschirm anzuzeigen?

 
  
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  Der Präsident. – Ja, Herr Speroni, es wird gerade überprüft, was da los ist.

Aber auf Ihrem kleinen Bildschirm können Sie es sehen, oder? Ja? Nun, das ist ja immerhin etwas.

Nach der Abstimmung über den geänderten Vorschlag:

 
  
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  Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Kommission. – Herr Präsident, wie Sie wissen, höre und schaue ich einfach zu. Ich habe verstanden, dass ich hier sitzen und die Botschaft – die übrigens eindeutig ist – dem Kollegium überbringen soll. Ich verspreche Ihnen, dass ich die Botschaft überbringen werde, und sie wird selbstverständlich objektiv ausfallen, da es wirklich viel Bewegung gab. Aber mein Kollege wird nach einer Diskussion im Kollegium darauf zurückkommen.

 
  
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  Der Präsident. – Somit wird der Vorschlag an die Kommission zurücküberwiesen.

 
  
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  Alejandro Cercas (S&D).(ES) Herr Präsident, gemäß Artikel 175 Absatz 56 müssen wir erfahren, ob die Kommission diesen Gesetzgebungsvorschlag zurückzieht. Daher wird der Vorschlag nicht automatisch an den zuständigen Ausschuss zurücküberwiesen. Die Kommission muss sich jetzt entscheiden, ob sie ihren Vorschlag zurückzieht und dem Parlament einen neuen Vorschlag vorlegt.

 
  
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  Der Präsident. – Herr Cercas, ich habe den Worten der Kommissarin entnommen, dass er zurück an die Kommission gehen wird. Ich persönlich habe das so verstanden. Wir werden jedoch die Frau Kommissarin bitten, uns den Standpunkt der Kommission zu verdeutlichen.

Frau Kommissarin, bitte verdeutlichen Sie uns den Standpunkt der Kommission.

 
  
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  Véronique Mathieu, Berichterstatterin.(FR) Herr Präsident, ich muss gestehen, dass ich doch etwas überrascht bin.

(Unruhe)

Wir verhandeln bereits seit einem Jahr über diesen Text. Zunächst einmal möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir mit der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa eine Einigung erzielt hatten. Ich habe dann im letzten Moment herausgefunden, dass für die Stimmabgabe Anweisungen gegeben wurden, die vollkommen im Widerspruch zu den von uns erzielten Vereinbarungen standen. Ich habe herausgefunden, dass die Vereinbarungen, die wir mit der ALDE-Fraktion getroffen hatten, nicht eingehalten wurden. Wir sind mit Vereinbarungen ins Plenum gegangen, die nicht eingehalten wurden.

Zweitens schlägt Herr Cercas vor, dass wir – ich möchte gerne ausreden, ansonsten nützt uns das alles nichts – die sozialdemokratische Fraktion und Herr Cercas im Besonderen schlagen vor, dass die Kommission ihren Vorschlag abändert.

Aber, Herr Cercas, wir diskutieren bereits seit einem Jahr darüber. Sie schlagen viele Dinge vor. Seit nunmehr einem Jahr haben wir keine Einigung erzielt. Wozu also noch einmal von vorne anfangen? Wir könnten 10 Jahre lang diskutieren, Herr Cercas, und Sie wären immer noch nicht einverstanden. Wir haben alles Mögliche versucht, und Sie haben nie mit irgendjemandem eine Einigung erzielt.

Ich weiß daher nicht, inwiefern uns die Einreichung weiterer Vorschläge voranbringen würde. Das ist eine echte Schande. Sie waren dagegen, dass Migranten in die Europäische Union einreisen. Die sozialdemokratische Fraktion gewährt diesen Migranten nicht die gleiche Behandlung, die europäische Arbeitnehmer genießen.

(Proteste)

Das ist alles, was ich zu sagen habe, und es ist wirklich schade, weil die Fraktion sich im Hinblick auf die Gleichbehandlung einig war, und ich finde diese Situation bedauerlich.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. – Meine Damen und Herren, bitte hören Sie für einen Moment auf zu schreien, und wir werden die Geschäftsordnung anwenden.

Die Kommission muss uns mitteilen, ob sie ihren Vorschlag aufrechterhalten wird oder nicht.

Geben Sie der Kommissarin daher bitte die Möglichkeit, uns – abgesehen von den begrüßenswerten objektiven Botschaften – mitzuteilen, ob sie ihren Vorschlag aufrechterhalten wird oder nicht.

 
  
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  Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Kommission. – Herr Präsident, Sie werden es mir nach dieser nicht ganz eindeutigen Diskussion nicht verübeln, wenn ich das Ergebnis dieser Diskussion mit zurück nach Brüssel nehme. Ich werde es natürlich dem Kollegium vorlegen. Die Kommission wird Sie später über das Ergebnis der Gespräche informieren.

 
  
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  Der Präsident. – Die Kommissarin hat uns somit eine Sache deutlich mitgeteilt: sie wird ihren Vorschlag im Moment nicht zurückziehen.

Das hat sie gesagt, wir werden sehen, was als nächstes geschieht.

Im Moment zieht die Kommission den Vorschlag nicht zurück.

 

9.19. Europäische Schutzanordnung (A7-0354/2010, Teresa Jiménez-Becerril Barrio) (Abstimmung)
 

Vor der Abstimmung über den geänderten Vorschlag:

 
  
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  Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Berichterstatterin.(ES) Herr Präsident, ich habe um das Wort gebeten, um Sie daran zu erinnern, wie wichtig die heutige Stimmabgabe ist, um eine klare Botschaft an den Rat zu senden, die sich an diejenigen Länder richtet, die in diesem Bereich immer noch nicht über Sicherheit verfügen. Ich denke, dass wir heute eine Gelegenheit haben, die Opfer zu verteidigen und sicherzustellen, dass sie ohne Angst und in Freiheit leben können. Das ist sehr wichtig, nicht nur für die Frauen, sondern auch für die Männer, die Kinder, die Opfer des Terrorismus, die Opfer des organisierten Verbrechens, die Opfer des Frauenhandels und für die Opfer im Allgemeinen.

 
  
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  Carmen Romero López, Berichterstatterin.(ES) Herr Präsident, wir sind zwei Berichterstatterinnen. Ich möchte die liberalen Minister der Europäischen Union nur daran erinnern, dass es derzeit auch sehr wichtig ist, diesen Bericht zu unterstützen, um die Grundrechte der Frauen zu fördern. Er befindet sich in den Händen eines liberalen Ministers, aber auch anderer Regierungen, die ihn bis jetzt noch nicht unterzeichnet haben. Wir werden sehen, ob sie diese Initiative nun unterstützen.

 

9.20. Menschenhandel (A7-0348/2010, Edit Bauer) (Abstimmung)

9.21. Abkommen EU/Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (A7-0346/2010, Nathalie Griesbeck) (Abstimmung)

9.22. Territorialer, sozialer und wirtschaftlicher Zusammenhalt (A7-0309/2010, Petru Constantin Luhan) (Abstimmung)
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  Der Präsident. – Damit ist die Abstimmung beendet.

 

10. Stimmerklärungen
Video der Beiträge
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  Der Präsident. – Wir werden nun mit den Erklärungen zur Abstimmung fortfahren.

 
  
  

Mündliche Erklärungen zur Abstimmung

 
  
  

Bericht: Claude Moraes (A7-0347/2010)

 
  
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  Daniel Hannan (ECR). – Herr Präsident, ich habe in diesem Hohen Hause nicht zum ersten Mal das Gefühl, dass ich durch eine Art Schleife im Raum-Zeit-Kontinuum, eine Art Krümmung oder Tunnel gefallen bin, der mich in die 1970er Jahre zurückgeführt hat. Hier befinden wir uns in einer Welt, die von einer unter staatlicher Kontrolle stehenden Industrie geprägt ist, von Preis- und Einkommenspolitik, von begrenzten Arbeitszeiten und von Subventionen für unrentable Unternehmen.

Ich muss nur die Punkte auf der Liste vorlesen, über die wir heute abgestimmt haben: Subventionen für SI/Mura in Slowenien, für die Heidelberger Druckmaschinen AG in Deutschland, für die Autoindustrie in Wielkopolskie in Polen, für den Einzelhandel in Aragón in Spanien, für den Textilsektor in der Comunidad Valenciana in Spanien, für die Herstellung von Natursteinprodukten in der Comunidad Valenciana in Spanien, für Lear in Spanien und für H. Cegielski-Poznań in Polen. In den 1970er Jahren haben wir gewöhnlich über das Herauspicken der Gewinner gesprochen. Jetzt aber picken wir uns hier die Verlierer heraus. Wir lassen die EU mit Geld in Bereiche eingreifen, die der freie Markt zum Scheitern verurteilt hat.

Warum tun wir das? Weil die EU heute ein Mechanismus für die Umverteilung von Reichtum an bevorzugte Kundenkreise ist. Herr Präsident, Sie wissen ebenso gut wie ich, dass das Unsinn ist. Sie waren ein äußerst erfolgreicher konservativer Politiker in Katalonien. Sie kennen die Bedeutung freier Völker und freier Märkte, unsere Wählerinnen und Wähler ebenfalls. Das Geld neigt sich dem Ende. Wir kommen an den Punkt, an dem – wie in der großartigen Metapher von George Orwell – die Menschen das System abschütteln werden, wie ein Pferd die Fliegen abschüttelt.

 
  
  

Bericht: Nathalie Griesbeck (A7-0345/2010)

 
  
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  Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė (PPE).(LT) Herr Präsident, heute hat das Europäische Parlament eine starke Position bewiesen, indem es einen Schritt in Richtung einer vertieften Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Südkaukasus unternommen hat. Der Südkaukasus und Georgien sind Regionen, die für die EU strategisch wichtig sind. Mein Land, Litauen, hatte schon immer eine besondere Beziehung zu Georgien. Wir haben das Land in den schwierigsten Momenten unterstützt, und dies nicht nur auf staatlicher Ebene als Regierung. Es hat für dieses Land immer eine breite Unterstützung durch die Öffentlichkeit gegeben. Ich glaube, dass die gesamte Europäische Union möchte, dass Georgien der Familie der europäischen Länder beitritt. Dieses Land hat ungeheure Anstrengungen unternommen, um zu Europa zu gehören, und wir müssen es dementsprechend einstufen. Die Erleichterung der Visaerteilung wird dazu beitragen, die Mobilität der Menschen, ihr Miteinander, und gleichzeitig sowohl wirtschaftliche als auch kulturelle Verbindungen zu gewährleisten. Ich würde Georgien und seine Bürgerinnen und Bürger mit dieser Entscheidung, die heute im Europäischen Parlament angenommen wurde, sehr gerne begrüßen. Die EU übermittelt ihnen die Botschaft, dass wir davon ausgehen, dass sie Mitglieder der Europäischen Union werden.

 
  
  

Bericht: Ramona Nicole Mănescu (A7-0280/2010)

 
  
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  Jarosław Kalinowski (PPE).(PL) Herr Präsident, wir können nicht zulassen, dass die ungeheure Menge an Geld, die wir für die Kohäsionspolitik ausgeben, verschleudert oder vergeudet wird. Es ist daher unerlässlich, die Verwaltung des Geldes zu verbessern und auch sicherzustellen, dass es effektiver ausgegeben wird. Die lokalen Behörden, welche die Bedürfnisse ihrer Region am besten kennen, spielen in dieser Hinsicht eine Schlüsselrolle. Auch Grenzgebieten muss Aufmerksamkeit geschenkt werden, um ihre Einbindung zu vereinfachen. Damit es dort eine angemessene vertikale und horizontale Zusammenarbeit geben kann, müssen die Verfahren gestrafft werden, und es muss mehr Geld für die Weiterbildung der Fachleute aus den Durchführungsstellen in den jeweiligen Mitgliedstaaten ausgegeben werden. Wir müssen auch die Modernisierung und Ausweitung des IT-Systems fördern. Dadurch wird ein einfacher und gleichberechtigter Zugang zu Informationen für alle Begünstigten sichergestellt.

 
  
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  Mario Pirillo (S&D).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich stimme mit der Berichterstatterin darin überein, dass wir die „Multilevel-Governance“ für eine verstärkte Einbeziehung der subnationalen Körperschaften bei der Ausarbeitung von entwicklungspolitischen Maßnahmen verwirklichen sollten, vor allem in Gebieten des Ziels „Konvergenz“, die ein Interesse daran haben, ihre Fähigkeit zur Anpassung an die Gebiete der Mitgliedstaaten und ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt zu verbessern.

Um die regionalen entwicklungspolitischen Maßnahmen effizienter zu gestalten, müssen wir diejenigen einbeziehen, die ihre eigenen Regionen kennen und dazu beitragen können, deren Entwicklung voranzutreiben. Darin besteht die Verbindung zwischen der Multilevel-Governance und dem territorialen Zusammenhalt, die von der Berichterstatterin hervorgehoben wurde.

Was die Vereinfachung der Bestimmungen angeht, so sind die Beschleunigung und Qualität europäischer Investitionen für die regionale Entwicklung umso größer, je geringer die bürokratische Belastung ist. Eine größere Unterstützung der Verwaltungsbehörden durch die Kommission würde dazu beitragen, die in der Vergangenheit begangenen Fehler bei den Kontrollen auf der ersten Ebene zu verringern.

 
  
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  Alajos Mészáros (PPE).(HU) Herr Präsident, die Steuerbarkeit und Effizienz der Regionalpolitik trägt zur Sicherheit der wirtschaftlichen und sozialen Stellung der Bürgerinnen und Bürger der EU bei. Ich habe über die vom Parlament vorgegebene Ausrichtung der „Good Governance“ abgestimmt, weil ich ebenfalls der Meinung bin, dass eine engere regionale Zusammenarbeit der Schlüssel für den Fortschritt unserer Länder darstellt. Es ist daher wünschenswert, die Mitgliedstaaten zu einer besseren Nutzung der verfügbaren Formen der Zusammenarbeit über die regionalen Grenzen hinweg aufzurufen. Eine vorrangige Multilevel-Governance könnte den lokalen und regionalen Körperschaften und dem privaten und öffentlichen Sektor dabei helfen, zueinanderzufinden.

Auch die Idee hinsichtlich der Durchführung, der zufolge die lokalen und regionalen Körperschaften auch in die Politikgestaltung einbezogen werden müssen, verdient Unterstützung. Der Großteil der Teilnehmer, die an der Politik auf gemeinschaftlicher, nationaler, regionaler und lokaler Ebene mitwirken, steht sowohl stellvertretend für Chancen als auch für Unsicherheiten. Der von der EU ins Leben gerufene Rahmen muss ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den beiden sicherstellen.

 
  
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  Hannu Takkula (ALDE).(FI) Herr Präsident, zunächst einmal möchte ich der Berichterstatterin, Frau Mǎnescu, für ihre ausgezeichnete Arbeit danken. Es ist sehr wichtig, hervorzuheben, dass „Good Governance“ in der Regionalpolitik erforderlich ist. Meiner Meinung nach schließt „Good Governance“ in erster Linie die Grundsätze Gerechtigkeit und Unvoreingenommenheit ein. Wir müssen die Europäische Union als eine Einheit betrachten und dürfen uns nicht einfach nur die Rosinen herauspicken und nur bestimmte Gebiete unterstützen. Ganz Europa muss unvoreingenommen weiterentwickelt werden, und wir müssen auch sicherstellen, dass dies unter Verwendung der Instrumente der Regionalpolitik geschehen kann und geschehen wird.

Ich halte es auch für äußerst wichtig, dass wir bei der Betrachtung der Kriterien für die Regionalpolitik und die Finanzierung nicht nur das Bruttoinlandsprodukt berücksichtigen. Das ist kein nachhaltiges Kriterium an sich, da wir abgelegene Regionen in der EU untersuchen werden. Und daher ist es wichtig, auch die Begriffe dünn besiedelter Gebiete und großer Entfernungen zu berücksichtigen.

Wenn wir über „Good Governance“ sprechen, dann sprechen wir vor allen Dingen über unvoreingenommenes, faires Handeln im Rahmen der Regionalpolitik der Europäischen Union.

 
  
  

Bericht: Agustín Díaz de Mera García Consuegra (A7-0342/2010)

 
  
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  Hannu Takkula (ALDE).(FI) Herr Präsident, das Thema Einwanderung ist in der gesamten Europäischen Union sehr aktuell. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass wir ein Netzwerk von Verbindungsbeamten schaffen. Wir müssen uns auch dahingehend bemühen und handeln, dass wir in diesen Angelegenheiten in Europa objektiver werden.

Kürzlich gab es jedoch in einigen Bereichen der Einwanderungspolitik besorgniserregende Beispiele für unsere Misserfolge. Menschen, die nach Europa gekommen sind und sich hier niedergelassen haben, waren nicht bereit, die grundlegenden europäischen Werte zu akzeptieren. Demzufolge müssen wir als europäische Bürgerinnen und Bürger insbesondere sicherstellen, dass die zentralen Werte, auf denen die gesamte Europäische Union basiert, bewahrt und eingehalten werden. Dazu gehören die Demokratie, die Menschenrechte und die Meinungsfreiheit. Insbesondere diese Werte müssen wir aufrechterhalten.

Aus diesem Grund ist es neben der Schaffung eines Netzwerkes von Verbindungsbeamten auch wichtig, dafür Verhaltens- und Wertekodizes als Bezugspunkt bei der Festlegung der Einwanderungspolitik zu schaffen. Es ist wichtig, dass die Migranten die grundlegenden europäischen Werte übernehmen und akzeptieren können, wenn sie in der Europäischen Union wohnhaft sind.

 
  
  

Bericht: Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Carmen Romero López (A7-0354/2010)

 
  
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  Andrea Češková (ECR). (CS) Herr Präsident, ich möchte über die Abstimmung zur Europäischen Schutzanordnung sprechen, weil ich persönlich dieses Instrument für äußerst wichtig halte. Ich kann mir die Lage der Frauen, auf die diese Anordnung hauptsächlich Anwendung findet und die sich in Situationen befinden, in denen sie buchstäblich verfolgt werden, umziehen wollen und Schutz benötigen, gut vorstellen. Aus diesem Grund bin ich darüber besorgt, dass der Text, über den wir abgestimmt haben, nicht auf einer verlässlichen rechtlichen Grundlage erstellt wird. Ich bin jedoch der festen Überzeugung, dass der Text modifiziert werden kann, und ich denke, dass diese offensichtlich gute Idee vollständig umgesetzt werden wird. Zum jetzigen Zeitpunkt jedoch habe ich mich aus diesen Gründen der Stimme enthalten.

 
  
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  Jens Rohde (ALDE). – Herr Präsident, ich möchte nur anmerken, dass mein Abstimmungsgerät bei der Stimmabgabe zur Europäischen Schutzanordnung nicht funktioniert hat. Ich hätte jedoch dafür gestimmt, da dies ein sehr wichtiges Thema ist, und für das Parlament war es wichtig, die Europäische Schutzanordnung heute anzunehmen.

Diese Rechtsvorschriften sind für Europa unverzichtbar. Die gegenseitige Anerkennung von gerichtlichen Urteilen und Entscheidungen ist in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts von grundlegender Bedeutung. Um zu verhindern, dass eine Straftat oder eine neue Straftat gegen eine geschützte Person verübt wird, wird für den Vollstreckungsstaat nun eine Rechtsgrundlage geschaffen, damit er eine zuvor in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Entscheidung anerkennen kann.

Diese Rechtsvorschriften werden benötigt, um Gewalt gegen Frauen und andere Opfer von Gewalt zu verhindern. Es handelt sich hierbei um einen notwendigen und wichtigen Schritt, um es den Opfern zu ermöglichen, sich überall dort in der EU niederzulassen oder aufzuhalten, wo sie möchten, und dadurch ihre Freizügigkeit auszuüben.

 
  
  

Bericht: Edit Bauer, Anna Hedh (A7-0348/2010)

 
  
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  Diane Dodds (NI). – Herr Präsident, Menschenhandel ist ein sehr ernstes Thema. Seit 2008 sind in meinem eigenen Wahlkreis in Nordirland 35 Menschen vor Ausbeutung gerettet worden. Im Jahre 2009 waren es 25. Jedoch wurde bisher noch niemand wegen der strafbaren Handlung des Menschenhandels verurteilt. Es handelt sich um eine Art moderne Sklaverei, eine schlimme Straftat und eine Verletzung der grundlegenden Menschenrechte einer Person. Tatsächlich kommen viele der Frauen, die in Nordirland aufgenommen oder gerettet werden, aus Fernost und werden von Banden des organisierten Verbrechens, die große Gewinne machen und diese Menschen sowohl mit Zwangsarbeit als auch sexuell ausbeuten, dorthin gebracht.

Zwar beinhaltet dieser Bericht viele wertvolle Aspekte, und ich glaube, dass dies ein Bereich ist, in dem eine beachtliche Zusammenarbeit zwischen den nationalen Polizeikräften möglich ist – die Polizei in Nordirland war hierbei ja führend –, ich habe mich jedoch bei der Schlussabstimmung enthalten, da ich fest davon überzeugt bin, dass die Festlegung von Mindestvorschriften die alleinige Angelegenheit des Mitgliedstaates ist.

 
  
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  Hannu Takkula (ALDE).(FI) Herr Präsident, der Menschenhandel ist derzeit eines der größten und wichtigsten Themen und eine der schwerwiegendsten Bedrohungen für die Europäische Union. Wir müssen das Problem anerkennen und uns eingestehen, dass es ein Problem gibt, auch wenn wir uns häufig offenbar einreden, dass wir es bereits gelöst haben. Bedauerlicherweise ist das nicht der Fall. Wir müssen sicherstellen, dass die Grundrechte jedes einzelnen Menschen Wirklichkeit werden können.

Der englische Begriff „human trafficking“ ist in gewisser Weise unzutreffend, weil Menschenhandel nichts mit Menschlichkeit zu tun hat. Es ist ein schreckliches Geschäft, das den Menschen ihre einmalige Chance zu leben und ihre Menschenwürde raubt. Frauen und Kinder sind besonders stark gefährdet. Prostitution und der Handel mit Organen sind die deutlichsten Beispiele dafür.

Ich möchte die Europäische Union aufrufen, wirklich anzufangen zu handeln – nicht nur zu reden, sondern zu handeln –, um dem Menschenhandel in der Europäischen Union unter Verwendung des vorliegenden Berichts als Bezugspunkt ein vollständiges Ende zu bereiten. Wir müssen Maßnahmen ergreifen, um ihn angemessen zu bekämpfen, und dabei die Sanktionen nutzen, die sicherstellen, dass jeder Mensch die Chance hat, seine Menschenwürde zu wahren und ein gutes Leben zu genießen.

 
  
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  Anna Záborská (PPE). (SK) Herr Präsident, ich habe die Richtlinie unterstützt, weil der Menschenhandel im weitesten Sinne des Wortes eine Verweigerung der Freiheit bedeutet.

Ich freue mich, dass die neue Richtlinie die Staaten dazu verpflichtet, ihre Gesetzgebung zu verbessern. Ziel ist es dabei, diese Straftat wirksam zu bekämpfen. Aber ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Verurteilung der Ausbeutung von Menschen in der gesamten Gemeinschaft der Verfolgung der Menschenhändler vorausgehen muss. Bei jedem Handel gibt es einen Käufer, und das sind häufig Menschen aus den reichen demokratischen Ländern, und sie könnten unsere Nachbarn sein. Der Bericht schenkt den Opfern Beachtung, aber wir müssen noch mehr tun, wir müssen unsere Augen öffnen und erkennen, was um uns herum passiert, damit die Menschen, die keinen Ausweg aus ihrer Armut sehen, niemals zu Opfern werden.

Wir müssen uns auf die Erziehung von Kindern und Jugendlichen konzentrieren, wir müssen die Eltern und Lehrer informieren, und wir müssen darüber in den Medien sprechen, denn die wirksamste Form der Verhütung ist eine mangelnde Nachfrage.

 
  
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  Licia Ronzulli (PPE).(IT) Herr Präsident, ich habe um das Wort gebeten, um eine Erklärung zur Abstimmung über die Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels abzugeben.

Selbstverständlich habe ich für den Bericht von Frau Bauer gestimmt, weil die Bekämpfung des Menschenhandels eine unsere Prioritäten ist und bleiben muss. Dieses Problem ist so groß geworden, dass man es als eine neue Form von Sklaverei bezeichnen könnte. Die schwächsten Glieder der Gesellschaft – Frauen und Kinder – werden ins Ausland gebracht und mit den abscheulichsten Formen von Prostitution, Sklaverei und Pornografie ausgebeutet.

Jedes Jahr fallen diesem Phänomen weltweit eine Million Menschen zum Opfer und 500 000 allein in Europa. Diejenigen, die sich dieses Phänomen zunutze machen, begehen eine Straftat, finanzieren den Menschenhandel und benutzen Menschen als Waren, die man kaufen und verkaufen kann.

Wie der Bericht hervorhebt, müssen wir in den Ländern Maßnahmen ergreifen, aus denen die Opfer von Menschenhandel stammen und in die sie gebracht werden. Eine Lösung können wir nur gemeinsam finden, indem wir das kollektive Bewusstsein schärfen und den Opfern beistehen und sie unterstützen und vor allem, indem wir die Ursachen dieses Phänomens bekämpfen, um denjenigen Ländern zu helfen, die an der Erarbeitung angemessener Rechtsvorschriften für die Bekämpfung aller Arten von Sklaverei mitwirken.

 
  
  

Bericht: Nathalie Griesbeck (A7-0346/2010)

 
  
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  Peter Jahr (PPE). - Herr Präsident! Ich freue mich, dass wir heute im Parlament nicht nur über das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Georgien zur Erleichterung der Visaerteilung gesprochen haben, sondern auch über das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückführung von Personen mit unbefugtem Aufenthalt.

Es gehört mit dazu, dass man sich im Leben nicht nur mit den schönen Dingen, sondern auch mit den kritischen Fragen beschäftigt, und ich hoffe nun, dass wir als Parlament in vielleicht etwa einem Jahr einen Zwischenbericht bekommen werden, wie dieses Abkommen zwischen der Europäischen Union und Georgien umgesetzt wurde, und vor allen Dingen, wie es gewirkt hat. Ich wünsche mir auch, dass das Europäische Parlament beim nächsten Mal intensiver in die Anfangsberatungen einbezogen wird.

 
  
  

Bericht: Iva Zanicchi (A7-0332/2010)

 
  
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  Nirj Deva (ECR). – Herr Präsident, ich möchte gerne erläutern, warum meine Fraktion und ich uns bei der Abstimmung über das Instrument der EU zur raschen Reaktion auf Krisen enthalten haben. Das vermehrte Auftreten größerer Katastrophen außerhalb der EU in den vergangenen Jahren hat dazu geführt, dass verstärkt Aufrufe laut wurden, die Wirksamkeit der Katastrophenabwehrkapazitäten der EU zu verbessern. Zwar bin ich mit vielen der hervorragenden Punkte, die im Bericht angesprochen werden, einverstanden, ich kann jedoch den Aufruf zur Schaffung einer neuen europäischen Katastrophenschutztruppe nicht unterstützen.

Ich unterstütze zwar die Forderungen an die EU, ihre Reaktionsfähigkeit auf humanitäre Katastrophen mit der übrigen Entwicklungsgemeinschaft abzustimmen, ich kann derartige Vorhaben jedoch nur dann unterstützen, wenn sie innerhalb bereits bestehender Mechanismen, wie beispielsweise dem gemeinschaftlichen Katastrophenschutzmechanismus, stattfinden. Zwar ist es äußerst wichtig, dass die EU wirksam auf humanitäre Katastrophen reagiert, jedoch ist es ebenso wichtig, dass wir nicht die Einzigen sind, die reagieren.

Neben der Verbesserung der Reaktionsfähigkeit der EU müssen wir unser Augenmerk auch auf eine Stärkung der Kapazitäten von Entwicklungsländern und -regionen und auf die subregionale Kapazität in der betroffenen Region legen, damit wir gemeinsam als internationale Gemeinschaft tätig werden. Andernfalls erledigen wir die ganze harte Arbeit, und sie tun nichts.

 
  
  

Bericht: Petru Constantin Luhan (A7-0309/2010)

 
  
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  Jarosław Kalinowski (PPE).(PL) Herr Präsident, viele Bürgerinnen und Bürger der EU sind sich der Bedeutung der Kohäsionspolitik für die Entwicklung – nicht nur einzelner Regionen, sondern auch ganzer Länder – immer noch nicht bewusst. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Schaffung gleicher Bedingungen für die Regionen innerhalb der Europäischen Union. Dadurch profitieren Bevölkerungen aus weniger privilegierten Regionen mit schwierigen landwirtschaftlichen Bedingungen und einem schlechten Zugang zu Kommunikation vom gleichen Maß an Dienstleistungen in den Bereichen Soziales, Bildung, Verkehr und Energie, wie die Bürgerinnen und Bürger aus Gebieten, die sozial und wirtschaftlich besser aufgestellt sind. Die Bedeutung der Idee der Kohäsion kann daher gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Wir müssen daher alle Maßnahmen unterstützen, die darauf abzielen, im Rahmen des Strukturfonds bewilligte Geld besser zu nutzen und darauf, seine Integrationsfunktion effizienter zu nutzen, zumal die Auswirkungen der Maßnahmen der Kohäsionspolitik auf lokaler Ebene und daher auch in erheblichem Maße in ländlichen Gebieten am deutlichsten werden. Aus diesen Gründen habe ich für diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE). (SK) Herr Präsident, ich möchte über das letzte Thema der heutigen Aussprache, den Luhan-Bericht, sprechen.

Wettbewerbsfähigkeit und Kohäsion sind Elemente, die sich gegenseitig ergänzen und unterstützen. Die Wettbewerbsfähigkeit der EU als Ganzes kann jedoch nur gesichert werden, wenn das Wirtschaftswachstum wirklich nachhaltig ist. Viele Investitionen, die vom Strukturfonds kofinanziert wurden, und von denen ich die Verbesserung der Infrastruktur hervorheben möchte, weil sie ausländische Investitionen in viele Regionen gebracht und so zu wirtschaftlicher Entwicklung beigetragen hat, haben sich bewährt. Die Kohäsionspolitik hat sich jedoch in Zeiten der Finanzkrise ebenfalls als wirksames Instrument für eine flexible Reaktion auf neue sozioökonomische Herausforderungen bewährt.

Ich bin auch mit der Meinung des Berichterstatters einverstanden, dass die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Regionen in der EU eng mit der durchschnittlichen Beschäftigungsquote, der Ausbildung und den Qualifikationen der Arbeitnehmer, der sozialen Sicherheit und dem Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen in Verbindung steht, weil die Förderung des sozialen Zusammenhalts für die gesamte regionale Wettbewerbsfähigkeit, sogar auf globaler Ebene, von größter Bedeutung ist.

 
  
  

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung

 
  
  

Bericht: Reimer Böge (A7-0335/2010)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht zur Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der EU gestimmt (Überschwemmung auf Madeira in Portugal und ein Orkan in Frankreich). Portugal beantragte nach ungewöhnlich starken Niederschlägen auf Madeira, die im Februar 2010 Erdrutsche und Überschwemmungen auslösten und öffentliche und private Infrastruktur, Unternehmen und Landwirtschaft schwer schädigten, Hilfe vom EU-Solidaritätsfonds. Die portugiesischen Behörden schätzten den Schaden, den die Überschwemmungen auf Madeira verursachten auf 1,08 Mrd. EUR. Der EU-Solidaritätsfonds trägt mit etwa 31 Mio. EUR dazu bei. Ich war selbst auf Madeira und habe mich davon überzeugt, dass der Fonds großzügiger und flexibler helfen muss, besonders in den abgelegeneren Regionen und Inselregionen, die oft von schlechtem Wetter betroffen sind.

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE), schriftlich. (FR) Auf der Basis des Berichts meines geschätzten deutschen Kollegen Herrn Böge habe ich für den Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rats über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der EU gestimmt, womit Madeira mit 67 Mio. EUR unterstützt wird, nachdem es 2010 von Erdrutschen und Überschwemmungen betroffen war. Das gleiche trifft auf Frankreich zu, wo es nach dem Orkan Xynthia im Februar 2010 zu Überschwemmungen kam. Ich weise darauf hin, dass der Betrag 2,7 % des geschätzten direkten Gesamtschadens von 2,5 Mrd. EUR entspricht. Natürlich ist das ein bedeutender Betrag, aber da er nur einem relativ kleinen Anteil des Gesamtschadens entspricht (2,7 %), muss ich mich fragen, ob die Europäische Union diesen Fonds nicht zur Finanzierung einer Europäischen Katastrophenschutztruppe verwenden sollte, welche sofort Katastrophenopfern zu Hilfe eilen kann, um mit extrem dringenden Situationen zurechtzukommen, welche die Kapazitäten der nationalen Kräfte übersteigen. Die Aufstellung dieser Truppe wäre nicht sehr teuer, denn sie würde die Koordinierung bestehender nationaler Katastrophenschutzeinheiten beinhalten. Außerdem könnte sie für Missionen außerhalb der EU eingesetzt werden (z. B. Haïti).

 
  
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  Regina Bastos (PPE), schriftlich. (PT) Ich begrüße die Annahme des Berichts, der Portugal infolge der Überschwemmungen auf Madeira im letzten Februar 31 255 790 EUR aus dem EU-Solidaritätsfonds zuspricht. Die sintflutartigen Regenfälle auf der Insel Madeira verursachten Chaos und großen materiellen Schaden mit Erdrutschen, eingestürzten Brücken und gesperrten Straßen sowie weggeschwemmten Häusern und Autos.

42 Menschen starben in der Katastrophe, die Madeira heimsuchte, und 13 gelten als vermisst. Heute ist das Europäische Parlament hier in Straßburg Zeuge einer einzigartigen Demonstration von europäischer Solidarität, welche einen der wichtigsten Werte des europäischen Projekts darstellt, und das muss betont werden.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, denn ich stimme zu, dass der EU-Solidaritätsfonds im Hinblick auf den allgemeinen Haushalt der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 in einem Umfang von 66 891 540 EUR in Anspruch genommen werden sollte.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Natürlich begrüße ich die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds, um den Opfern dieser Tragödie, die Madeira infolge ungewöhnlicher Regenfälle traf, zu helfen. Ich gratuliere meinem Kollegen Herrn Teixeira zu seinen hilfreichen und andauernden Bemühungen, die Kenntnis über die europäischen Institutionen zu stärken und eine Basis für die erforderliche Unterstützung herzustellen. Ich betone noch einmal meine Überzeugung, dass die Verfahren vereinfacht werden müssen, damit der Solidaritätsfonds in der Zukunft schneller in Anspruch genommen werden kann. Notfallhilfe, die zu spät ankommt, beschädigt das effiziente Image der Union und untergräbt das Gefühl europäischer Solidarität.

 
  
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  Mário David (PPE), schriftlich. (PT) Portugal beantragte infolge außergewöhnlich starker Regenfälle auf der Insel Madeira im Februar 2010, die Erdrutsche und Überschwemmungen auslösten und öffentliche und private Infrastruktur, Unternehmen und die Landwirtschaft stark schädigten, Hilfe aus dem Solidaritätsfonds. Die portugiesischen Behörden schätzten gemeinsam mit der Regionalregierung auf Madeira den direkten Gesamtschaden auf 1,08 Mrd. EUR, was 0,68 % des portugiesischen Bruttonationaleinkommens entspricht. Die Überschwemmungen verursachten beträchtlichen Schaden an vielen Wohnhäusern, landwirtschaftlichen Betrieben und Wasserleitungen. Die durch den Fonds bereitgestellte finanzielle Hilfe wird es den portugiesischen Behörden, besonders der Regionalregierung von Madeira, ermöglichen, einen Teil der Kosten zu begleichen, die durch die Bewältigung des Notfalls entstanden sind. Ich habe dem Bericht im Ganzen aus einem Gefühl der Verantwortung und der Verpflichtung zugestimmt, um unnötige Verzögerungen bei der Inanspruchnahme der finanziellen Hilfe für die Regionen Portugals und Frankreichs, die von Naturkatastrophen heimgesucht wurden, zu vermeiden.

 
  
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  Marielle De Sarnez (ALDE), schriftlich. (FR) Zehn Monate nachdem Orkan Xynthia die französische Küste traf, 53 Menschen tötete, 80 Menschen verletzte und großen materiellen Schaden verursachte, nahm das Parlament eine Änderung des Haushalts an, um die Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds in Höhe von 35,6 Mio. EUR zu ermöglichen. Wie viele Tragödien werden wir jedoch ungeachtet des Wiederaufbaus erleben müssen, bevor wir endlich einen gemeinschaftlichen Ansatz zur Vorbeugung für Naturkatastrophen haben werden? Immer häufiger kommt es zu Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen, weswegen wir sicherstellen müssen, dass die Maßnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten effektiver gestaltet und besser koordiniert werden, und die Maßnahmen auf europäischer Ebene flexibler einsetzbar sind. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass uns seit 2006 ein Bericht von Herrn Barnier vorliegt, der die Einrichtung einer humanitären Schnelleingreiftruppe fordert, um auf Naturkatastrophen reagieren zu können: Was hindert uns daran, dies anzunehmen? Was hält uns von seiner Anwendung ab?

 
  
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  Christine De Veyrac (PPE), schriftlich. (FR) Ich habe heute für den Bericht gestimmt, welcher die Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds infolge der Schäden, die 2010 durch starke Überschwemmungen und den Orkan Xynthia verursacht wurden, ermöglicht. Das zeigt die enge Verbundenheit zwischen den Mitgliedstaaten der Union und unterstreicht die Wichtigkeit, Regionen zu helfen, die von Naturkatastrophen betroffen sind. Ich bin erfreut, dass mehr als 35 Mio. EUR aus dem Solidaritätsfonds bereitgestellt werden, um die beträchtlichen Schäden zu beheben, die Xynthia in einigen Küstenregionen, vor allem in Charente-Maritime, Vendée und Côtes-d’Armor, verursacht hat.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die Kommission schlägt vor, den Solidaritätsfonds in Anspruch zu nehmen, um eine Gesamtsumme von 66 891 540 EUR für Portugal und Frankreich bereitzustellen; 31 255 790 EUR für Portugal und 35 635 750 EUR für Frankreich. Portugal beantragte Hilfe infolge des Unwetters auf Madeira im Februar 2010, welcher schwere Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur, Unternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben verursachte. Frankreich beantragte die Hilfe des Solidaritätsfonds infolge des Orkans Xynthia, der ebenfalls im Februar 2010 einen bedeutenden Teil des Landes traf, 53 Menschen tötete, 80 Menschen verletzte und auch Dämme und Deiche, öffentliche und private Infrastruktur, das Straßen- und Schienennetz, landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen beschädigte.

Obwohl ich dieser Inanspruchnahme vollkommen zustimme – nicht nur aufgrund der Bedeutung der Autonomen Region Madeira –, muss ich meine Enttäuschung ausdrücken, dass die Hilfe erst im Dezember gewährt wird – zehn Monate nach den Katastrophen, welche die französische Küste und die Insel Madeira heimsuchten. Wir müssen dringend schnellere Wege finden, den Solidaritätsfonds zu aktivieren, und wir müssen uns anstrengen, dieses Ziel zu erreichen.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Natürlich haben wir für diesen Bericht gestimmt, der die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds vorschrägt, um die großen Schäden zu bewältigen, die auf der Insel Madeira infolge des Orkans auftraten, der die Region im Februar 2010 heimsuchte. Dennoch möchten wir hier einige Bemerkungen wiederholen.

Die Solidaritätsfondsverordnung besagt: „Bei Katastrophen größeren Ausmaßes sollte sich die Gemeinschaft mit der Bevölkerung in den betroffenen Regionen solidarisch zeigen, indem sie eine finanzielle Hilfe bereitstellt, um umgehend zur Wiederherstellung von normalen Lebensbedingungen in den geschädigten Regionen beizutragen.“ Die Verordnung besagt auch, dass dieses der Gemeinschaft ermöglichen soll, „rasch und effizient zu handeln, um umgehend zur Mobilisierung der Hilfsdienste für die unmittelbaren Bedürfnisse der Bevölkerung sowie zum kurzfristigen Wiederaufbau der wesentlichen geschädigten Infrastrukturen beizutragen“.

Die Regeln und Verfahren im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Fonds haben jedoch schon gezeigt, dass dieses Prinzip, der betroffenen Bevölkerung schnell zu helfen, in der Praxis nicht beachtet wird. In diesem Fall stimmt diese Kammer erst 10 Monate nach der Katastrophe über die Inanspruchnahme des Fonds ab. Daher waren wir der Meinung – und sind es jetzt wieder –, dass die Regeln für die Inanspruchnahme dieses Fonds angepasst werden müssen, um eine flexiblere und schnellere Inanspruchnahme zu ermöglichen und die Zeit zwischen der Katastrophe und dem Zeitpunkt der Bereitstellung der Gelder zu verkürzen.

 
  
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  Estelle Grelier (S&D), schriftlich. (FR) In meinen Augen sind der EU-Solidaritätsfonds, genau wie der Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, die Haushaltsinstrumente, welche am stärksten den Wert der „Solidarität“ zeigen, den wir Mitglieder der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament fördern möchten, wenn wir Gemeinschaftsstrategien entwerfen. Am 27. und 28. Februar 2010 tötete der Orkan Xynthia 53 Menschen und verletzte etwa 80 Menschen in Vendée und Charente-Maritime Es war eine unglaublich traumatisierende Erfahrung für die Region und die Nation und die psychologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen sind noch 10 Monate später spürbar. In der Plenarsitzung im März 2010 wurde das Parlament aktiv und nahm mit großer Mehrheit eine Entschließung an, die dazu aufrief, den Fonds zu nutzen, um Hilfe zu leisten.

Das heutige Votum, welches die Freigabe von 35,6 Mio. EUR für diese Departements bestätigte, sowie 31,2 Mio. EUR für Portugal, wo der Sturm auf Madeira Überschwemmungen auslöste, ist ein Beispiel für dieses gemeinsame Bestreben, wahre Solidarität zwischen den europäischen Bürgerinnen und Bürgern zu zeigen. Das ist das Europa, das wir erschaffen möchten; ein Europa, das nah an seinen Bürgerinnen und Bürgern ist, das weiß, welche Themen diese Bürgerinnen und Bürger beschäftigen und das in der Lage ist, diese Themen gemeinschaftlich zu behandeln.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der EU gestimmt. Ich glaube tatsächlich, dass der Fonds ein wertvolles Instrument ist, damit die Europäische Union Solidarität mit der Bevölkerung von durch Naturkatastrophen betroffenen Regionen zeigen kann – indem finanzielle Unterstützung mit dem Ziel gewährt wird, eine rasche Rückkehr zu normalen Lebensbedingungen sicherzustellen zu helfen. Die heutige Abstimmung betraf zwei Hilfeersuchen. Das erste kam aus Portugal infolge von ungewöhnlichen Regenfällen auf der Insel Madeira, welche Erdrutsche und schwere Überschwemmungen auslösten und öffentliche und private Infrastruktur, Unternehmen und die Landwirtschaft schädigten.

Das zweite Inanspruchnahmegesuch kam aus Frankreich infolge des Orkans Xynthia, welcher 53 Menschen tötete und große Gebiete überflutete – darunter Wohngebiete – und schwere Schäden an Dämmen und Deichen, öffentlicher und privater Infrastruktur, Straßen- und Schienennetzen, Landwirtschaft und Unternehmen verursachte. Abschließend möchte ich hinzufügen, das infolge der Überschwemmungen auf Madeira 31 255 790 EUR in Anspruch genommen wurden und 35 635 750 EUR infolge von Orkan Xynthia, was eine Gesamtsumme von 66 891 540 EUR ergibt.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich begrüße diesen Bericht, welcher 31 Mio. EUR für Portugal und 35 Mio. EUR aus dem EU-Solidaritätsfonds bereitstellt. Dies ist eine wichtige Geste der Unterstützung infolge der Überschwemmungen und Erdrutsche in Portugal im Februar und infolge der Zerstörung, die der Orkan Xynthia an der Atlantikküste in Frankreich verursachte.

 
  
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  Véronique Mathieu (PPE), schriftlich. (FR) Ich habe für die Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds für die Gebiete Portugals gestimmt, die von Überschwemmungen betroffen waren sowie für die Gebiete Frankreichs, die im Februar 2010 von Orkan Xynthia betroffen waren. Die Regionen an der Atlantikküste waren am schlimmsten betroffen. Der Orkan führte zu Überschwemmung großer Gebiete – darunter Wohngebiete – und verursachte menschliches Leid und materielle Schäden. Die heutige Abstimmung ist eine Antwort auf die Anfrage der französischen Behörden. Sie bitten für diese Regionen unter anderem um europäische Finanzhilfe infolge einer außergewöhnlichen Katastrophe, die größtenteils natürlichen Ursprungs war und den Großteil der Bevölkerung dieser Regionen in Form von Beeinträchtigungen der Lebenssituation und der wirtschaftlichen Stabilität der Region betrifft. Der geschätzte direkte Gesamtschaden, der durch die Katastrophe verursacht wurde, beträgt 1 425,43 Mio. EUR. 35 635 750 EUR werden an Frankreich gezahlt. Die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds ist ein echtes Zeichen für ein Europa, das nah an seinen Bürgerinnen und Bürgern ist, und das ist es, was sie erwarten. Die europäischen Institutionen müssen noch an der Schaffung schnellerer Verfahren und Vorgänge arbeiten. Dies ist mit der Dringlichkeit und dem Ausmaß natürlicher Phänomene zu begründen.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich.(FR) Die Hilfe, die die Europäische Union Portugal und Frankreich infolge der Orkane im Februar 2010 zuteilt, stellt eine gute Nachricht dar. Es ist jedoch zu bedauern, dass die EU nicht so schnell handelt, wenn es darum geht, Bürgerinnen und Bürgern zu helfen, die unter den Folgen des Klimawandels leiden, wie sie es tut, wenn sie Banken retten muss.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die Europäische Union ist ein Raum der Solidarität, und der EU-Solidaritätsfonds ist ein Teil davon. Die Unterstützung durch den Fonds ist entscheidend für die Hilfe für Regionen, die von Naturkatastrophen heimgesucht werden, wie den Überschwemmungen auf Madeira (Portugal) und dem Orkan Xynthia in Frankreich. Nachdem befunden wurde, dass beide Anträge den Zulässigkeitskriterien der Verordnung des Rats (EG) Nr. 2012/2002 entsprechen, schlug die Kommission vor, den Solidaritätsfonds in Anspruch zu nehmen – 31 255 790 EUR für Portugal (Überschwemmungen auf Madeira) und 35 635 750 EUR für Frankreich (Orkan Xynthia). Das ergibt eine Gesamtsumme von 66 891 540 EUR, die von den maximal verfügbaren Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 1 Mrd. EUR abgezogen wird. Ich möchte aber gerne die Verzögerung bei der Inanspruchnahme dieser Art der Unterstützung betonen. Der Prozess muss weniger bürokratisch ablaufen und schlanker werden, damit wir rechtzeitig auf zukünftige Katastrophensituationen reagieren können.

 
  
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  Willy Meyer (GUE/NGL), schriftlich. (ES) Obwohl ich für diesen Vorschlag, Hilfe zu gewähren, gestimmt habe, betrachte ich dies als eine schmerzlindernde und beschönigende Reaktion auf die Konsequenzen des kapitalistischen Modells, und es ist meiner Meinung nach kein Fortschritt im Kampf gegen die Ursachen der Krise. Ich stimme der Inanspruchnahme von Ressourcen aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für Bürgerinnen und Bürger zu, die infolge von strukturellen Änderungen des Wirtschaftsmodells oder direkt infolge der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkrise entlassen wurden. Ich glaube, dass der beantragte Betrag von mehr als 250 Mio. EUR, die als zusätzliche Unterstützung und Hilfe für mehr als 600 Arbeitnehmer gedacht ist, die im Einzelhandelssektor in den Niederlanden entlassen wurden, bei der Erzielung des obersten Ziels, der Erleichterung der Wiedereingliederung dieser Arbeiter in den Arbeitsmarkt, helfen kann. Ich habe auch dafür gestimmt, weil ich davon überzeugt bin, dass diese Unterstützung die Hilfe für Entlassene ergänzt, die alle nationalen Gesetzgebungen und Tarifvereinbarungen vorsehen. Daher darf diese Inanspruchnahme des EGF auf keinen Fall die rechtliche Verantwortung von Regierungen und Unternehmen gegenüber entlassenen Arbeitnehmern ersetzen und dazu führen, dass sich Regierungen und Unternehmen dieser Verantwortung entziehen.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. (LV) Unter solchen Umständen ist Unterstützung entscheidend, damit alle Mitgliedstaaten der EU das Gefühl haben, zu einer vereinten Familie zu gehören. Es wäre um ein Vielfaches preiswerter, wenn Gelder der Europäischen Union in Projekte investiert werden würden, die in der Lage sind, die Folgen von Naturkatastrophen zu lindern. Zum Beispiel in den Bau von Dämmen und schützenden Bauten sowie Investitionen in die Information der Allgemeinheit und in Warnsysteme. Ich erachte es auch für sinnvoll, Bauverordnungen für Regionen mit erhöhtem Risiko zu entwickeln. Wenn die Europäische Union vor allem Gelder zu Verfügung stellt und nicht an der Verhinderung von Naturkatastrophen arbeitet, kann das in der Zukunft schlimmere Konsequenzen haben.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Portugal beantragte eine Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds, nachdem im Februar 2010 ungewöhnliche Regenfälle auf der Insel Madeira Erdrutsche und schwere Überschwemmungen verursacht hatten, die Schäden an der öffentlichen und privaten Infrastruktur sowie für die Wirtschaft und die Landwirtschaft zur Folge hatten. Die portugiesischen Behörden veranschlagen den direkten Schaden mit insgesamt 1 080 Mio. EUR. Frankreich beantragte eine Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds, nachdem im Februar 2010 der größte Teil Frankreichs vom Sturm „Xynthia“ heimgesucht wurde, wobei die Region an der Atlantikküste, speziell Charente-Maritime und Vendée, am schwersten betroffen war. Der Sturm forderte 53 Todesopfer und etwa 80 Verletzte. Für das benannte Gebiet veranschlagen die französischen Behörden den gesamten direkten Schaden, der durch die Katastrophe verursacht wurde, mit 1 425,43 Mio. EUR.

Nachdem die Kommission überprüft hatte, ob beide Anträge den Förderkriterien der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 entsprechen, schlug sie vor, den Solidaritätsfonds in Höhe von 31 255 790 EUR für Portugal (Überschwemmungen auf Madeira) und 35 635 750 EUR für Frankreich (Sturm „Xynthia“) zu beanspruchen, was einen Gesamtbetrag von 66 891 540 EUR ergibt. Da alle Voraussetzungen für die Unterstützung vorliegen, habe ich aus Solidarität mit den Opfern und den betroffenen Staaten für den Bericht gestimmt.

 
  
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  Elisabeth Morin-Chartier (PPE), schriftlich. (FR) Ich habe die Abstimmung des Europäischen Parlaments unterstützt, welches heute, Dienstag, den 14. Dezember 2010, die Bereitstellung von 35,6 Mio. EUR für Frankreich bewilligt hat, dessen Küste im Februar teilweise vom Orkan Xynthia zerstört wurde. Dieses Geld wird für die Wiederherstellung der von der Katastrophe zerstörten Infrastruktur genutzt. Als Abgeordnete der am schlimmsten betroffenen Regionen begrüße ich die Zuteilung dieser Gelder für die Reparatur der vom Sturm verursachten Schäden. Es ist eine wirkliche Hilfe für alle betroffenen französischen Departements. Diese Inanspruchnahme zeigt, dass Solidarität für die Europäische Union nicht nur eine leere Worthülse ist.

Abschließend möcht ich hervorheben, dass der Orkan Xythia im Februar 2010 einen großen Teil Frankreichs traf. Am schlimmsten wurden die Departements Charente-Maritime und Vendée getroffen, und 53 Menschen wurden getötet sowie 80 verletzt. Der materielle Schaden wurde auf 1 425 43 Mio. EUR geschätzt. Ein Gesamtbetrag von 35,6 Mio. EUR wird vom EU-Solidaritätsfonds zur Behebung dieser Schäden bereitgestellt.

 
  
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  Franz Obermayr (NI), schriftlich. Laut dem Bericht von Böge wurden € 66,9 Millionen zur Bekämpfung der Auswirkungen von schweren Naturkatastrophen in Frankreich und Portugal zur Verfügung gestellt, deswegen habe ich dafür gestimmt.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, denn ich stimme zu, dass der EU-Solidaritätsfonds im Hinblick auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 in Anspruch genommen werden sollte, um 66 891 540 EUR in Form von Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen für folgende Anträge bereitzustellen:

- Portugal möchte den Fonds in Anspruch nehmen, um auf die Katastrophe zu reagieren, die durch Erdrutsche und Überschwemmungen auf Madeira ausgelöst wurde; und

- Frankreich möchte den Fonds aufgrund der Katastrophe, die der Orkan Xynthia auslöste, in Anspruch nehmen.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Ich begrüße die Annahme dieses Berichts bezüglich der Zuteilung von 31 255 790 EUR für Portugal, um die schrecklichen Schäden zu beheben, welche die Katastrophe, welche die Insel Madeira im Februar 2010 heimsuchte, verursachte. In diesem Zusammenhang möchte ich die große Hingabe hervorheben, welche die portugiesische Delegation der Sozialdemokratischen Partei zeigte und ganz besonders die Arbeit von Herrn Teixeira, welche entscheidend für die Erarbeitung dieses Ergebnisses war.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Die Kommission schlägt die Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds entsprechend Punkt 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zur Haushaltsdisziplin und wirtschaftlichen Haushaltsführung für Portugal und Frankreich vor (IIV). Die IIV gestattet die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds bis zu einer jährlichen Obergrenze von 1 Mrd. EUR. Im Jahr 2010 wurde von der Kommission bisher nur ein Vorschlag zur Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds eingereicht – ein Vorschlag vom 24. September 2010 zur Inanspruchnahme von 13,02 Mio. EUR infolge der schweren Überschwemmungen in Irland im November 2009 (KOM(2010)0534). Die Annahme dieses Vorschlags und des dazugehörigen Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans (BH Nr. 8/2010) wird noch von den beiden Teilen der Haushaltsbehörde bearbeitet. Parallel zu diesem Vorschlag, den Solidaritätsfonds für Portugal und Frankreich in Anspruch zu nehmen, hat die Kommission, einen Berichtigungshaushaltsplan (BH Nr. 9/2010 vom 13. Oktober 2010) vorgelegt, um die entsprechenden Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen des Haushaltsplans für das Jahr 2010 einzusetzen, wie es aus Punkt 26 der IIV hervorgeht.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Der Solidaritätsfonds wurde mit dem Ziel geschaffen, die Solidarität der Europäischen Union mit den Menschen in von Naturkatastrophen betroffenen Regionen zu zeigen. Im Februar dieses Jahres wurde die Region Madeira, aus der ich komme, von einer Katastrophe heimgesucht, die Erdrutsche und Überschwemmungen auslöste. Infolge dieser Tragödie reichte Portugal einen Antrag zur Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds ein, um die Schäden zu beheben, insbesondere durch die Reparatur der Infrastruktur und den Wiederaufbau der betroffenen Gebiete.

Die französischen Behörden reichten nach dem Orkan Xynthia auch einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds ein. Der Gesamtschaden, den die beiden Katastrophen verursachten, wird mit 66 891 540 EUR beziffert, und dieser Betrag wird bald in Anspruch genommen, wenn der Berichtigungshaushaltsplan geändert wurde, wie es für die Bereitstellung erforderlich ist. Die Auswirkungen der Katastrophe im Februar waren sofort spürbar, und schwere Schäden entstanden an öffentlicher und privater Infrastruktur, an Unternehmen sowie Ernteschäden. Obwohl die Auswirkungen der Tragödie, welche die Region verwüstete, so ernst waren, kam Europas Hilfe nicht sofort. Zehn Monate sind jetzt vergangen. Da ich auch die Notwendigkeit sehe, den ganzen Vorgang weniger langsam zu gestalten, stimme ich für die Inanspruchnahme des Fonds für die betroffenen Regionen und rufe dazu auf, dies so schnell wie möglich zu tun.

 
  
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  Bernadette Vergnaud (S&D), schriftlich. (FR) Die heutige Annahme des Berichtigungshaushalts zur Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds durch das Plenum mit dem Ziel der Bereitstellung von 35,6 Mio. EUR infolge eines Vorschlags der Kommission ist eine gute Nachricht. Dies ist die Antwort auf den Antrag der französischen Regierung infolge des Orkans Xynthia, der die französische Küste am 27. und 28. Februar 2010 traf und in Vendée und Charente-Maritime 53 Menschen tötete und 80 verletzte. Der Vorgang ist unglaublich langsam und muss verbessert werden, aber ich bin erfreut, dass auf diese Weise europäische Solidarität mit den Opfern gezeigt wird, die diese Tragödie erlebten. Ich bat Herrn Kommissar Hahn schriftlich, das Hilfeersuchen der französischen Regierung zu unterstützen, und er würdigte die Verpflichtung, die er mir gegenüber einging, während seines Besuchs von La Rochelle Anfang März. Dieser Fonds steht für mehr als dringend benötigte Finanzhilfe; er symbolisiert die gemeinsamen Werte, die unseren Kontinent einen.

 
  
  

Bericht: László Surján (A7-0341/2010)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Im Angesicht der Meinung der Kommission über die regionale Entwicklung und des Vorschlags, Zahlungsverpflichtungen gegenüber „Energievorhaben zur Konjunkturbelebung – Europäisches Offshore-Windenergienetz“ zu kürzen, um den Ländern (Portugal und Frankreich) mit dem Solidaritätsfonds zu helfen, die von großen Naturkatastrophen betroffen sind, sowie im Angesicht der Tatsache, dass diese Entscheidung die grundlegenden Kriterien für die Funktionsweise des Solidaritätsfonds bestimmt, stimme ich diesem Bericht zu.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Wir erinnern uns alle an den Orkan Xynthia, der die Küste von Vandée vor knapp einem Jahr verwüstete. Seitdem musste alles wiederaufgebaut werden, was das Wasser zerstört hat. Der EU-Solidaritätsfonds ist das ideale Instrument für die Unterstützung der lokalen Anstrengungen. Indem ich für diesen Text stimme, helfe ich bei der Bereitstellung von 35 635 750 EUR, die nicht für die Kompensation von Schäden gedacht sind, die Privatleute erlitten haben, sondern die für den Wiederaufbau der Infrastruktur bestimmt sind. Der Solidaritätsfonds wurde 2002 nach den Überschwemmungen in Deutschland, Österreich, der Tschechischen Republik und Frankreich geschaffen und soll europäischen Regionen helfen, die von unvorhersehbaren Katastrophen betroffen sind. Dieser Text genehmigt auch einen gleichwertigen Betrag für Regionen, die kürzlich in Portugal von den Überschwemmungen betroffen waren.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Ich begrüße natürlich die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds für die Hilfe für die Opfer der Tragödie, die Madeira infolge ungewöhnlicher Niederschläge heimsuchte. Ich gratuliere meinem Kollegen Herrn Teixeira zu seinen hilfreichen und andauernden Bemühungen, die Kenntnis über die europäischen Institutionen zu stärken und eine Basis für die erforderliche Unterstützung herzustellen. Ich betone noch einmal meine Überzeugung, dass die Verfahren vereinfacht werden müssen, damit der Solidaritätsfonds in der Zukunft schneller in Anspruch genommen werden kann. Notfallhilfe, die zu spät ankommt, beschädigt das effiziente Image der Union und untergräbt das Gefühl europäischer Solidarität.

 
  
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  Mário David (PPE), schriftlich. (PT) Der einzige Zweck dieses Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9/2010 ist die formale Bestätigung des Berichtigungshaushaltsplans, welche die Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds im Haushaltsplan 2010 erforderlich macht. Ich habe schon für einen parallelen Bericht gestimmt, der empfiehlt, dass die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds für Portugal (Überschwemmungen auf Madeira) und Frankreich (Orkan Xynthia) genehmigt wird. Mit dem gleichen Verantwortungsgefühl stimme ich für diesen Bericht zum Berichtigungshaushaltsplan, um 31 255 790 EUR für Portugal und 35 635 750 EUR für Frankreich in Anspruch zu nehmen. Das sind zusammen 66 891 540 EUR, die vom Maximalvolumen des Fonds abgezogen werden.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Trotz der Bedeutung von Investitionsprojekten für die Energieinfrastruktur und vor allem für Windkraft stimme ich für die Reduzierung der Zahlungsverpflichtungen der Haushaltslinie 06 04 14 03, damit die Gelder den Zahlungsverpflichtungen (Haushaltslinie 13 06 01) von 66 891 540 EUR zugewiesen werden können, die erforderlich sind, um die Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds zu decken.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wenn wir über diesen Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans abstimmen, der die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds ermöglicht, um den Menschen und Regionen zu helfen, die in Frankreich vom Orkan Xynthia heimgesucht wurden – wir haben natürlich zugestimmt –, ist es erforderlich, neben der Verzögerung bei der Inanspruchnahme des Fonds, die wir zuvor erwähnten, einige Punkte anzusprechen.

Die Kommission ist der Meinung, dass die Berechtigungskriterien für die Inanspruchnahme erfüllt sind – besonders im Hinblick auf die Schadensschwelle auf Madeira. Es sollte aber darauf hingewiesen werden, dass die Hilfe der Union, die jetzt bereitgestellt wird, nur 2,89 % des Gesamtschadens, den die Katastrophe verursachte, deckt. Madeira ist eine Region in äußerster Randlage und muss daher die resultierenden Einschränkungen ertragen. Sie muss auch die Konvergenzziele erfüllen (trotz der negativen Änderung in diesem Bereich seit der letzten Erweiterung). Diese besonderen Umstände sollten daher in Betracht gezogen werden, indem die Unterstützung für die Region erweitert wird; entweder durch diesen Fonds oder durch andere Maßnahmen.

Als die Regeln für den Fonds diskutiert wurden, schlugen wird deshalb vor, die Idee der Aufstockung der finanziellen Hilfe für Länder, die Mittel aus dem Kohäsionsfonds erhalten, und für Regionen im Rahmen des Konvergenzziels in Betracht zu ziehen, indem dabei eine unverzichtbare Kohäsion in Betracht gezogen wird, um Schäden durch Naturkatastrophen zu beheben. Das würde auch die Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Regionen und Mitgliedstaaten der Europäischen Union verringern.

 
  
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  Nathalie Griesbeck (ALDE), schriftlich.(FR) Zu einer Zeit, in der wir uns in Europa immer öfter Naturkatastrophen gegenübersehen, muss die Europäische Union in der Lage sein, ihren Mitgliedstaaten angemessene Hilfe zu bieten, wenn einer von ihnen von einer Katastrophe dieser Art heimgesucht wird. Daher war es nur logisch, dass ich, infolge des Orkans Xynthia im März, welcher die Küstenregionen von Charente-Maritime und Vendée traf und infolge der Überschwemmungen, die im Februar die portugiesische Insel Madeira heimsuchten, für die Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds stimme, um die durch diese Katastrophen entstandenen Schäden zu beheben. Meiner Meinung nach zeigt dies die Solidarität, die zwischen den Nationen Europas besteht und die eigentlich in vielen anderen Gebieten auch bestehen sollte.

 
  
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  Jarosław Kalinowski (PPE), schriftlich.(PL) Wenn wir Zeugen von Naturkatastrophen werden – und wir werden immer öfter Zeugen solcher Katastrophen –, ist es unerlässlich, dass die Europäische Union den Mitgliedstaaten und Regionen hilft, welche die dauerhaften Auswirkungen solcher Tragödien bewältigen müssen. Der EU-Solidaritätsfonds wurde genau für diesen Fall geschaffen.

Der Fonds ermöglicht finanzielle Hilfe für Opfer in Gebieten, die von „großen Naturkatastrophen“ betroffen sind, wie die portugiesische Insel Madeira, welche von Überschwemmungen zerstört wurde, oder die französischen Regionen, die vom Orkan Xynthia verwüstet wurden. Ich habe die Bilder der Überschwemmungen in Polen und anderen Teilen Europas noch vor Augen und stimme dem Vorschlag zu, den Ländern diese Unterstützung zu gewähren, die gelitten haben – aus Solidarität mit den tausenden von Bürgerinnen und Bürgern von Regionen, die von solchen verheerenden Katastrophen heimgesucht werden.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe für diesen Bericht gestimmt, welcher die Umlenkung von 66 Mio. EUR aus dem Europäisches Offshore-Windenergienetz in den EU-Solidaritätsfonds vorsieht, um den Opfern der Überschwemmungen in Portugal und des Orkans in Frankreich zu helfen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Dieser Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans ergibt Sinn, wenn man den Zweck der durch den Solidaritätsfonds in Anspruch genommenen Gelder betrachtet: die Bewältigung der Auswirkungen der Erdrutsche und schweren Überschwemmungen auf der Insel Madeira in Portugal und der Auswirkungen des Orkans Xynthia in Frankreich. Nachdem befunden wurde, dass beide Anträge die Berechtigungskriterien der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 erfüllen, schlug die Kommission die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds vor, um 31 255 790 EUR an Portugal zu zahlen (Überschwemmungen auf Madeira) und 35 635 750 EUR an Frankreich (Orkan Xynthia), was eine Gesamtsumme von 66 891 540 Mio. EUR ergibt, die von den maximal verfügbaren Verpflichtungs- und der Zahlungsermächtigungen in Höhe von 1 Mrd. EUR abgezogen wird. Ich möchte aber gerne die Verzögerung bei der Inanspruchnahme dieser Art der Unterstützung betonen. Der Prozess muss weniger bürokratisch ablaufen und schlanker werden, damit wir rechtzeitig auf zukünftige Katastrophensituationen reagieren können.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Eine Erhöhung des Budgets ist in Zeiten einer Finanz- und Wirtschaftskrise grundsätzlich abzulehnen. Hier handelt es sich aber um eine Anpassung aufgrund der Unwetterschäden in Frankreich und Portugal durch den Sturm Xynthia. Die gegenseitige Hilfe und Unterstützung bei Naturkatastrophen ist ein wirkliches Zeichen von gelebter europäischer Solidarität und daher zu begrüßen und zu unterstützen. Ich habe daher für den Bericht gestimmt.

 
  
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  Franz Obermayr (NI), schriftlich. Es soll laut dem Bericht sichergestellt werden, dass es sich bei den zur Verfügung gestellten Geldern für Portugal und Frankreich um Hilfestellung für den Wiederaufbau von Infrastrukturen in beiden Ländern handelt und die Gelder als „Refinanzierungsinstrumente“ verwendet werden sollen. Deswegen habe ich dafür gestimmt. Der in Mitleidenschaft gezogenen Bevölkerung soll geholfen werden und deren Lebensbedingungen und die wirtschaftliche Stabilität der Region verbessert werden.

 
  
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  Wojciech Michał Olejniczak (S&D), schriftlich.(PL) Ich bin vollkommen für die Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds, um auf die Naturkatastrophen in Frankreich und Portugal zu reagieren. Ich erachte den Solidaritätsfonds als eines der wichtigsten Mittel beim Aufbau einer europäischen Identität und eines Gemeinschaftssinns unter den Bürgerinnen und Bürgern der EU. 2010 gehörte Polen zu den Ländern, die vom Solidaritätsfonds profitierten, und das wurde in den Medien positiv aufgegriffen. Ich möchte die Notwendigkeit betonen, die öffentliche Kenntnis vom Solidaritätsfonds und den Auswirkungen seiner Verwendung zu stärken.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, denn ich stimme zu, dass der EU-Solidaritätsfonds in Hinblick auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 in Anspruch genommen werden sollte, um 66 891 540 EUR in Form von Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen für folgende Anträge bereitzustellen:

- Portugal möchte den Fonds in Anspruch nehmen, um auf die Katastrophe zu reagieren, die durch Erdrutsche und Überschwemmungen auf Madeira ausgelöst wurde; und

- Frankreich möchte den Fonds aufgrund der Katastrophe, die der Orkan Xynthia auslöste, in Anspruch nehmen.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Ich begrüße diesen Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans, der die Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds für die Bereitstellung von insgesamt 66 891 540 EUR in Form von Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen ermöglicht. Mit 31 255 790 EUR davon soll dem Hilfeersuchen Portugals infolge der beträchtlichen Schäden entsprochen werden, die der Orkan verursachte, der die Autonome Region Madeira im Februar 2010 heimsuchte.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. –Gemäß Artikel 37 Absatz 1 der Haushaltsordnung kann die Kommission „unter unvermeidlichen, außergewöhnlichen oder unvorhersehbaren Umständen“ Vorentwürfe von Berichtigungshaushaltsplänen vorlegen. Unter diesem Aspekt und im Hinblick auf die Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds, schlägt die Kommission vor, den EU-Solidaritätsfonds für Portugal und Frankreich auf Grundlage von Punkt 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über Haushaltsdisziplin und wirtschaftliche Haushaltsführung (IIV) in Anspruch zu nehmen. Die IIV gestattet die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds bis zu einer jährlichen Obergrenze von 1 Mrd. EUR. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Fonds sind hier und in der Verordnung Nr. 2012/2002 des Rates zur Errichtung des EUSF dargelegt. In diesem Zusammenhang muss festgehalten werden, dass das Ziel des Fonds nicht ein Ausgleich für private Schäden, sondern die Instandsetzung der Infrastruktur ist und es sich dabei um ein Refinanzierungsinstrument handelt. Im Jahr 2010 wurde von der Kommission bisher nur ein Vorschlag zur Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds eingereicht – ein Vorschlag vom 24. September 2010 zur Inanspruchnahme von 13,02 Mio. EUR infolge der schweren Überschwemmungen in Irland im November 2009 (KOM(2010)0534).

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Das Ziel dieses Dokuments des Europäischen Parlaments ist die Zustimmung zur Position des Rats bezüglich des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9/2010 im Hinblick auf die Änderungen, die umgesetzt werden müssen, um den Solidaritätsfonds in Anspruch zu nehmen. Die Katastrophen auf Madeira und in Frankreich wurden von der Kommission als „große Naturkatastrophen“ und als „außergewöhnliche regionale Katastrophen“ erachtet, und die Anträge der Behörden beider Staaten auf die Inanspruchnahme des Fonds wurden angenommen.

Laut der Haushaltsordnung kann die Kommission „unter unvermeidlichen, außergewöhnlichen oder unvorhersehbaren Umständen“ Vorentwürfe für einen Berichtigungshaushaltsplan vorlegen. In diesem Fall hat die Kommission vorgeschlagen, den EU-Solidaritätsfonds mit einem Gesamtbetrag von 66 891 540 EUR in Anspruch zu nehmen – 31 255 790 EUR für Portugal und 35 635 750 EUR für Frankreich. Heute stimmen wir im Sinne der europäischen Solidarität der Umschichtung von Zahlungsermächtigungen in dieser Höhe von Haushaltslinie 06 04 14 03 zu: Energievorhaben zur Konjunkturbelebung – Europäisches Offshore-Windenergienetz für die Reparatur von Infrastruktur und den Wiederaufbau von Gebieten, die von den Katastrophen betroffen sind.

Ich begrüße die angenommen Maßnahmen, obwohl ich in Anbetracht des Ausmaßes der Tragödie, welche die Region, aus der ich komme – die Autonome Region Madeira – zerstört hat, die Langsamkeit des Prozesses der Inanspruchnahme des Fonds bedaure.

 
  
  

Bericht: Barbara Matera (A7-0336/2010)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE), schriftlich.(FR) Basierend auf dem Bericht meiner großartigen italienischen Kollegin Barbara Matera habe ich für den Vorschlag für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) gestimmt. Es geht um einen Betrag von 2,2 Mio. EUR an Hilfsgeldern für Slowenien, das Entlassungen in der Textilindustrie zu verzeichnen hat. In der betroffenen Fabrik, Mura, European Fashion Design, wurden 2554 Arbeitnehmer entlassen. Ich finde es seltsam, dass 583, das sind 22,8 % der insgesamt 2554 entlassenen Arbeitnehmer, ein dauerhaftes Gesundheitsproblem oder eine Behinderung haben. Ich bin mir nicht sicher, ob sie die EGF-Kriterien erfüllen. Es sollte darauf hingewiesen werden, das 1114 der 2554 entlassenen Arbeitnehmer „keine Grundschulausbildung abgeschlossen haben“. Es ist legitim, den Bildungsstand und die Eignung dieser Arbeitnehmer im Hinblick auf die gegenwärtigen industriellen Standards zu in Frage zu stellen. Ich stelle die Unabhängigkeit der Beamten des slowenischen Ministeriums für Arbeit, Familie und Soziales in Frage, auf welche die Rolle der Zertifizierungsstelle bei der Überwachung dieser Ausgaben fällt.

 
  
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  Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich. (FR) Wie die Vorschläge, die sie in der Letzten Plenarsitzung vorlegte, sind Frau Materas Entschließungen, die sich für die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in sechs spezifischen Fällen aussprechen, vollkommen gerechtfertigt. Dieser Fonds wird Angestellten helfen, die in Slowenien, Deutschland, Polen und Spanien unter den schädlichen Auswirkungen der Globalisierung leiden. Ich war immer der Auffassung, dass dieser Fonds hilfreich ist, denn er führt zu konkreten Ergebnissen und wird spezifischen und genau identifizierbaren Erfordernissen gerecht. Als Mitglied des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten musste ich einfach für die Annahme dieser Entschließungen stimmen.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Angesichts der Tatsache, dass Slowenien Hilfe für 2554 entlassene Arbeitnehmer bei Mura, European Fashion Design, einer Firma, die in der Bekleidungsbranche tätig ist, beantragt hat, habe ich für die Entschließung gestimmt, denn ich stimme dem Vorschlag der Kommission mit den Abänderungen des Parlaments zu. Ich stimme auch zu, dass der Vorschlag der Kommission in seiner Begründung klare und detaillierte Informationen zum Antrag, eine Analyse der Förderkriterien und eine Erläuterung für seine Genehmigung enthalten soll, was mit den Forderungen des Parlaments in Einklang steht.

 
  
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  Mário David (PPE), schriftlich. (PT) Die Hilfe für Arbeitnehmer, die infolge von Umstrukturierung und Standortverlagerung entlassen worden sind, muss dynamisch und flexibel sein, sodass sie rasch und wirksam umgesetzt werden kann. Angesichts der Strukturveränderungen im internationalen Handel ist es wichtig, dass die europäische Wirtschaft die Strategien zur Hilfe von davon betroffenen Arbeitnehmern schnell umsetzen kann und ihnen gleichzeitig die erforderlichen Fähigkeiten für eine schnelle Rückkehr in den Arbeitsmarkt vermittelt. Die finanzielle Hilfe sollte daher auf individueller Basis erfolgen. Es ist auch wichtig, zu betonen, dass diese Hilfe nicht die reguläre Verantwortung der Unternehmen ersetzen darf und dass sie nicht für die Finanzierung und Restrukturierung von Unternehmen gedacht ist. In Anbetracht der Tatsache, dass Slowenien Hilfe für 2554 entlassene Arbeitnehmer von Mura, European Fashion Design – einer Firma, die in der Bekleidungsbranche in der NUTS III Region Pomurje tätig ist – beantragte und dass 7 % aller Beschäftigen in der Region Pomurje für Mura arbeiteten und die Einkommen in dieser Region bereits unter dem slowenischen Durchschnitt lagen, stimme ich diesem Bericht über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung vollkommen zu.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die Häufigkeit, mit der dieses Haus in den letzten Monaten der Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) – geschaffen, um Arbeitnehmern zusätzliche Hilfe zu gewähren, die unter den Auswirkungen von bedeutenden Strukturveränderungen im internationalen Handel leiden – zustimmt, ist meiner Meinung nach ein eindeutiges Anzeichen für die Krise, in der sich Europa befindet. Der EGF ist nicht die Antwort auf die Krise, aber er ist eine beachtliche, signifikante Hilfe. In diesem speziellen Fall ist die Hilfe für die Bewältigung der Konsequenzen der 2554 Entlassungen von Mura, European Fashion Design, vorgesehen. Dies ist eine Firma in Slowenien, die in der Bekleidungsbranche tätig ist. Diese Branche wurde besonders hart von den Strukturveränderungen im internationalen Handel getroffen und ist das Opfer von billigen Textilimporten.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Angesichts der sozialen Auswirkungen der weltweiten Wirtschaftskrise, die sich vor allem auf die Beschäftigung ausgewirkt hat, ist die angemessene Verwendung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) von entscheidender Bedeutung für die Linderung der Notlage vieler europäischer Bürgerinnen und Bürger und Familien, da auf diese Weise ihre soziale Integration und die berufliche Entwicklung gefördert werden und gleichzeitig neue, qualifizierte Arbeitskräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, die den Anforderungen der Unternehmen entsprechen und die das Wirtschaftswachstum fördern. Aus diesem Grund wurde der Interventionsplan für Slowenien im Zusammenhang mit 2554 Entlassungen bei Mura, European Fashion Design vorangebracht. Dies ist eine Firma, die in der Bekleidungsbranche tätig ist. Ich hoffe, dass die europäischen Institutionen ihre Bemühungen verdoppeln werden, um Maßnahmen umzusetzen, die Ausschöpfungsquoten einer solch bedeutenden Ressource wie dem EGF, der zurzeit in sehr geringem Maße in Anspruch genommen wird, beschleunigen und erhöhen. Dieses Jahr wurden nur 11 % der zur Verfügung stehenden 500 Mio. EUR beantragt.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Anträge auf die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung werden Monat für Monat eingereicht. Daher gibt es jetzt acht weitere Anträge aus vier Mitgliedstaaten: Slowenien, Deutschland, Polen und Spanien. Mehrere Hundert weitere Unternehmen schließen in unterschiedlichen Branchen, angefangen im Automobilbau, über die Textilbranche bis hin zum Einzelhandel. Insgesamt wurden mehr als 6500 Arbeitnehmer (genaugenommen 6592) entlassen. Wenn wir die, über die wir hier vor einem Monat geredet haben, hinzuzählen, sind es fast 10 000.

Wenn wir dieser Inanspruchnahme zustimmen, kann ich nicht darauf verzichten, eines zu wiederholen: Was wir brauchen, ist ein klarer Bruch mit den neoliberalen Politiken, welche die offensichtliche wirtschaftliche und soziale Katastrophe in den Ländern der Europäischen Union verursachen. Lindernde Maßnahmen sind in der Tat erforderlich, aber es sind die Ursachen dieser Katastrophe, die bekämpft werden müssen.

Es wird immer dringender, den Vorschlag umzusetzen, den wir in der Debatte zum Haushaltsplan 2011 gemacht haben: die Schaffung eines europäischen Programms für Beschäftigung und nachhaltige Entwicklung, dem 1 % des Bruttoinlandsprodukts der EU zugeteilt würde sowie zusätzliche Gelder aus den Mitgliedstaaten. Das Ziel wäre wirkliche Konvergenz, die Förderung des Potenzials jedes einzelnen Landes, die nachhaltige Verwendung ihrer Ressourcen, die Investition in Produktion und die Schaffung von Arbeitsplätzen mit Rechten.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Ich stimmte für die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) durch Slowenien, denn ich bin der Meinung, dass das Instrument eine wertvolle Ressource für die Unterstützung von Arbeitnehmern ist, die infolge der Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten sind. Der EGF wurde 2006 ins Leben gerufen, um Arbeitnehmern, die entweder aus Gründen im Zusammenhang mit einem Standortwechsel ihres Unternehmens oder, gemäß der Änderung von 2009, aufgrund der Wirtschaftskrise entlassen wurden, praktische Hilfe zu gewähren, mit dem Ziel, ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Die heutige Abstimmung betrifft einen Antrag auf Hilfe für 2554 entlassene Arbeitnehmer bei Mura, European Fashion Design – ein Unternehmen, das in der Textilbranche tätig ist – in Höhe von insgesamt 2 247 940 EUR, die vom EGF bereitgestellt werden. Abschließend begrüße ich die Annahme des Berichts, welcher zeigt, dass der EGF eine nützliche und effektive Ressource für die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit infolge der Globalisierung und der Wirtschaftskrise ist.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich begrüße die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung als Hilfe für 2554 Arbeitnehmer, die vom Unternehmen Mura, European Fashion Design in Slowenien entlassen wurden. Ich hoffe, dass die 2,2 Mio. EUR den Arbeitnehmern und der Region bei der schnellen Erholung von den strukturellen Veränderungen, die sie bewältigen müssen, helfen.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Aus Rücksicht auf die slowenischen Arbeitskräfte der Mura-Gruppe, die auf dem Altar der Globalisierung geopfert wurden, enthalte ich mich der Stimme. In Anbetracht der Situation, in die sie durch den Einfluss der neoliberalen Politik der Europäischen Union gezwungen wurden, wäre man geneigt, gegen die Almosen zu stimmen, die ihnen zugebilligt werden. Andererseits könnte das wenige Geld, das sie erhalten, ihr Leid lindern. Dies macht den Ansatz des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung jedoch keineswegs vertretbar. Er unterstützt eine Logik, welche die Investmentfonds, die Eigentümer dieser Gruppe sind, und die Banken, die in sie investiert haben, dazu verleitet hat, auf Kosten der Arbeitnehmer Profite zu machen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die EU ist ein Raum der Solidarität, und der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) ist ein Teil davon. Dieser Fonds ist für die Unterstützung der Arbeitslosen und der von Standortwechseln in einer globalisierten Welt Betroffenen von grundlegender Bedeutung. Mehr und mehr Unternehmen verlagern ihre Produktion und profitieren von den geringeren Lohnkosten in vielen Ländern, vor allem in China und Indien, was den Ländern schadet, die Arbeitnehmerrechte achten. Ziel des EGF ist es, den Arbeitskräften, die Opfer von Standortwechseln von Unternehmen sind, zu helfen, und er spielt eine entscheidende Rolle bei der Vereinfachung des Zugangs zu neuer Beschäftigung. Der EGF wurde in der Vergangenheit von anderen EU-Ländern genutzt. Daher ist es jetzt angemessen, Slowenien diese Hilfe zugestehen. Slowenien hat um Unterstützung für 2554, vom Unternehmen Mura, European Fashion Design – ein Unternehmen, das in der Textilbranche tätig ist – entlassene Arbeitnehmer angefordert.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. (LV) Ich habe dafür gestimmt, genau, wie ich es bei anderen Gelegenheiten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung getan habe. Wir müssen Menschen unterstützen, die ihre Arbeit verloren haben, und ihnen die Gelegenheit geben, ihr Potential in anderen Bereichen zu nutzen. Es ist wirklich beschämend, dass – trotz der Tatsache, dass ich den Premierminister der Republik Lettland persönlich auf die Möglichkeit hingewiesen habe, den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in Anspruch zu nehmen – Lettland keinen Gebrauch von dieser Möglichkeit gemacht hat, obwohl 15 % von Lettlands Bevölkerung arbeitslos sind. Es scheint, als ob die Führung der Europäischen Kommission auf die Untätigkeit der Machthaber in der Republik Lettland hingewiesen werden muss. Mehr als 100 000 Menschen aus Lettland haben ihr Heimatland bereits verlassen. Es scheint, als ob das Schicksal dieser Menschen für die Regierung der Republik Lettland unwichtig ist.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Das slowenische Bekleidungsunternehmen „Mura, European Fashion Design“ musste als Auswirkung der Wirtschafts- und Finanzkrise im Zeitraum vom 21. Oktober 2009 bis zum 20. Februar 2010 2.554 Angestellte entlassen. Daher fordert Slowenien vom EGF 2.247.940 Euro, um Maßnahmen für eine schnelle Wiedereingliederung der Betroffenen in den Arbeitsmarkt treffen zu können. Ich stimme für den Bericht, da die Inanspruchnahme der Gelder durchaus gerechtfertigt ist.

 
  
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  Franz Obermayr (NI), schriftlich. Laut dem Bericht von Frau Matera geht es darum, Arbeitnehmer in Slowenien, die infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind, bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, das finde ich positiv und habe daher auch dafür gestimmt.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Da Slowenien um Hilfe für 2554 entlassene Arbeitnehmer von Mura, European Fashion Design – ein Unternehmen, das in der Textilbranche tätig ist – gebeten hat, habe ich für die Entschließung gestimmt, denn ich stimme dem Vorschlag der Kommission, in Kombination mit den Änderungen durch das Parlament, zu.

Ich stimme auch folgenden Punkten zu:

- Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) unterstützt die Wiedereingliederung von einzelnen entlassenen Arbeitnehmern in die Beschäftigung, und ich möchte wiederholen, dass die Hilfe des EGF nicht die Maßnahmen ersetzen darf, die gemäß nationalen Rechtsvorschriften oder Tarifverträgen den Unternehmen obliegen, und dadurch sollte auch nicht die Neustrukturierung von Unternehmen oder Wirtschaftszweigen finanziert werden.

- Die Funktionalität und der Zusatznutzen des EGF müssen im Kontext der allgemeinen Bewertung der Programme und einiger anderer Instrumente, die durch die interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 geschaffen wurden, bewertet werden.

Ich begrüße auch den Vorschlag der Kommission, ungenutzte Ressourcen des Europäischen Sozialfonds (ESF) als eine alternative Quelle für Zahlungsermächtigungen einzurichten; dies geschieht infolge der regelmäßigen Ermahnungen des Parlaments, dass der EGF gesondert, als ein spezifisches Instrument mit eigenen Zielsetzungen und Fristen, eingerichtet wurde und dass daher angemessene Haushaltslinien für Transfers festgelegt werden müssen.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Der von Slowenien gestellte Antrag auf Unterstützung vom Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Bezug auf 2554 Entlassungen bei Mura, European Fashion Design, einem Unternehmen, dass in der Textilbranche tätig ist, in der Zeit vom 21. Oktober 2009 bis zum 20 Februar 2010, erfüllt sämtliche rechtlichen Voraussetzungen für die Förderfähigkeit. Daher wurde entsprechend Verordnung (EG) Nr. 546/2009 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 18. Juni 2009, welche die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 über die Einrichtung eines Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung ändert, die Zielsetzung des EGF vorübergehend erweitert, um seine Intervention zu ermöglichen, wenn – in Situationen wie dieser – als direkte Folge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise mindestens 500 Arbeitnehmer über einen Zeitraum von vier Monaten in einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat entlassen werden. Daher habe ich für diese Entschließung gestimmt, in der Hoffnung, dass die Inanspruchnahme des EGF zur erfolgreichen Eingliederung dieser Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt beitragen wird.

 
  
  

Bericht: Barbara Matera (A7-0337/2010)

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Da Deutschland Hilfe für 1181 Arbeitnehmer beantragt hat, die in vier Produktionsstätten der Heidelberger Druckmaschinen in Baden-Württemberg – ein Unternehmen, das in der Druckmaschinenproduktion tätig ist – entlassen wurden, habe ich für die Entschließung gestimmt, denn ich stimme dem Vorschlag der Kommission mit den entsprechenden Änderungen des Parlaments zu. Ich bin auch der Meinung, dass sichergestellt werden sollte, dass der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) die Wiedereingliederung von einzelnen entlassenen Arbeitnehmern in die Beschäftigung unterstützt, und möchte wiederholen, dass die Hilfe des EGF weder die Maßnahmen ersetzen kann, die gemäß nationalen Rechtsvorschriften oder Tarifverträgen den Unternehmen obliegen, noch sollte dadurch die Neustrukturierung von Unternehmen oder Wirtschaftszweigen finanziert werden.

 
  
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  Mário David (PPE), schriftlich. (PT) Die Hilfe für Arbeitnehmer, die infolge von Umstrukturierung und Standortverlagerung entlassen worden sind, sollte dynamisch und flexibel sein, sodass sie rasch und wirksam umgesetzt werden kann. Angesichts der Strukturveränderungen im internationalen Handel ist es wichtig, dass die europäische Wirtschaft die Strategien zur Hilfe von davon betroffenen Arbeitnehmern schnell umsetzen kann und ihnen gleichzeitig die erforderlichen Fähigkeiten für eine schnelle Rückkehr in den Arbeitsmarkt vermittelt. Die finanzielle Hilfe sollte daher auf individueller Basis erfolgen. Es ist auch wichtig, zu betonen, dass diese Hilfe nicht die reguläre Verantwortung der Unternehmen ersetzen darf und dass sie nicht für die Finanzierung und Restrukturierung von Unternehmen gedacht ist. Da Deutschland Hilfe für 1181 Arbeitnehmer beantragt hat, die in vier Produktionsstätten der Heidelberger Druckmaschinen in Baden-Württemberg – ein Unternehmen, das in der Druckmaschinenproduktion tätig ist – entlassen wurden, stimme ich diesem Bericht über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung für Deutschland vollkommen zu.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Heute stimmen wir einem Hilfspaket in Höhe von 8 308 555 EUR aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung für Deutschland zu, um die Konsequenzen der 1181 Entlassungen an den vier Produktionsstandorden der Heidelberger Druckmaschinen AG in Baden-Württemberg – ein Unternehmen, das in der Druckmaschinenproduktion tätig ist – zu bewältigen. Ich habe trotz der großen Bedeutung solcher Hilfe bei der Bewältigung aktueller Probleme immer darauf hingewiesen, dass dies keine endgültige Lösung für die Probleme sein kann, unter denen die europäischen Industrien leiden. Diese Probleme haben ihren Ursprung nicht nur in der gegenwärtigen Krise, sondern auch der notwendigen Anpassung Europas an eine sich ändernde Welt, in der es entscheidend ist, wettbewerbsfähig zu sein.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Angesichts der sozialen Auswirkungen der weltweiten Wirtschaftskrise, die sich vor allem auf die Beschäftigung ausgewirkt hat, ist die angemessene Verwendung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) von entscheidender Bedeutung für die Linderung der Notlage vieler europäischer Bürgerinnen und Bürger und Familien, da auf diese Weise ihre soziale Integration und die berufliche Entwicklung gefördert werden und gleichzeitig neue, qualifizierte Arbeitskräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, die den Anforderungen der Unternehmen entsprechen und das Wirtschaftswachstum vorantreiben. In diesem Zusammenhang wird der Interventionsplan für Deutschland auf den vorangebracht. Er steht im Zusammenhang mit 1181 Entlassungen an den vier Produktionsstandorden der Heidelberger Druckmaschinen AG in Baden-Württemberg, einem Unternehmen, das in der Druckmaschinenproduktion tätig ist. Ich hoffe, dass die europäischen Institutionen ihre Bemühungen verdoppeln werden, um Maßnahmen umzusetzen, die Ausschöpfungsquoten einer solch bedeutenden Ressource wie dem EGF, der zurzeit in sehr geringem Maße in Anspruch genommen wird, beschleunigen und erhöhen. Dieses Jahr wurden nur 11 % der zur Verfügung stehenden 500 Mio. EUR beantragt.

 
  
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  Peter Jahr (PPE), schriftlich. Mit dem heutigen Beschluss werden die von der Entlassung bedrohten Mitarbeiter der Heidelberger Druckmaschinen AG in Baden-Württemberg rund acht Millionen Euro Unterstützung aus dem Europäischen Globalisierungsfonds erhalten. Diese Mittel sollen genutzt werden, um die Menschen dabei zu unterstützen, möglichst schnell wieder einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Wichtig ist mir, dass diese Mittel bei den Menschen auch zeitnah und ohne große bürokratische Reibungsverluste ankommen. Die Hilfe wird jetzt benötigt und nicht in sechs Monaten oder einem Jahr. Zudem müssen sich die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auch darum bemühen, nicht nur den negativen Folgen der Globalisierung zu begegnen. Globalisierung ist ein Prozess, den man gestalten kann und auch muss.

 
  
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  Wolf Klinz (ALDE), schriftlich. Meine Enthaltung bei dieser Abstimmung ist nicht nur in der skeptischen Haltung der FDP gegenüber dem Europäischen Globalisierungsfonds begründet, sondern basiert auch auf einem möglichen Interessenkonflikt als Aktionär der Heidelberger Druckmaschinen AG.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Ich stimmte für die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für Deutschland, denn ich bin der Meinung, dass das Instrument eine wertvolle Ressource für die Unterstützung von Arbeitnehmern ist, die infolge der Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten sind. Der EGF wurde 2006 ins Leben gerufen, um Arbeitnehmern, die entweder aus Gründen im Zusammenhang mit einem Standortwechsel ihres Unternehmens oder, gemäß der Änderung von 2009, aufgrund der Wirtschaftskrise entlassen wurden, praktische Hilfe zu gewähren, mit dem Ziel, ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Die heutige Abstimmung betrifft einen Antrag auf Hilfe für 1181 entlassene Arbeitnehmer an den vier Produktionsstandorden der Heidelberger Druckmaschinen AG in Baden-Württemberg, einem Unternehmen, das in der Druckmaschinenproduktion tätig ist. Die vom EGF finanzierte Summe beläuft sich auf 8 308 555 EUR. Abschließend begrüße ich die Annahme des Berichts, welcher zeigt, dass der EGF eine nützliche und effektive Ressource für die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit infolge der Globalisierung und der Wirtschaftskrise ist.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Der Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung wurde geschaffen, um Arbeitnehmern zu helfen, die unter den Auswirkungen von bedeutenden Strukturveränderungen im internationalen Handel leiden. Die 1181 Entlassungen an vier Produktionsstandorten der Druckmaschinen AG in Baden Württemberg (in der Herstellung von Druckmaschinen tätig) fallen genau in diese Kategorie, und daher unterstützte ich die Bereitstellung von 8 308 555 EUR, um ihnen zu helfen.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich.(FR) Ich enthalte mich aus Rücksicht auf die deutschen Arbeitnehmer der Heidelberger Druckmaschinen AG, die auf dem Altar der Globalisierung geopfert wurden, der Stimme. In Anbetracht der Situation, in die sie durch den Einfluss der neoliberalen Politik der Europäischen Union gezwungen wurden, wäre man geneigt, gegen die Almosen zu stimmen, die ihnen zugebilligt werden. Andererseits könnte das wenige Geld, das sie erhalten, ihr Leid lindern. Dies macht den Ansatz des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung jedoch keineswegs vertretbar. Er unterstützt eine Logik, welche diese Gruppe, die weltweit führend bei der Herstellung von Druckmaschinen ist, dazu geführt hat, die Produktion zu verlagern, um ihren Profit zu steigern.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die EU ist ein Raum der Solidarität, und der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) ist ein Teil davon. Dieser Fonds ist für die Unterstützung der Arbeitslosen und der von Standortwechseln in einer globalisierten Welt Betroffenen von grundlegender Bedeutung. Mehr und mehr Unternehmen verlagern ihre Produktion und profitieren von den geringeren Lohnkosten in vielen Ländern, vor allem in China und Indien, was den Ländern schadet, die Arbeitnehmerrechte achten. Ziel des EGF ist es, den Arbeitskräften, die Opfer von Standortwechseln von Unternehmen sind, zu helfen, und er spielt eine entscheidende Rolle bei der Vereinfachung des Zugangs zu neuer Beschäftigung. Der EGF wurde in der Vergangenheit von anderen EU-Staaten in Anspruch genommen, und jetzt ist es angemessen, Deutschland diese Hilfe zu gewähren, welches um Hilfe für 1181 entlassene Arbeitnehmer an vier Produktionsstandorten der Heidelberger Druckmaschinen in Baden-Württemberg – ein Unternehmen, das in der Druckmaschinenproduktion tätig ist – gebeten hat.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Nach wie vor sind die Auswirkungen der Wirtschaftskrise europaweit zu spüren. Auch in Deutschland gibt es noch immer Unternehmen, die um ihr Überleben kämpfen und in denen es zu zahlreichen Entlassungen kommt. Vom 26. Januar 2010 bis zum 26. Mai 2010 musste der Druckmaschinenhersteller "Druckmaschinen AG" mit Sitz in Heidelberg 1.181 Mitarbeiter infolge der Krise entlassen. Deshalb hat die BRD um Unterstützung in Höhe von 8.308.555 Euro durch den EGF ersucht. Ich stimme für den Bericht, da für die Inanspruchnahme der Gelder sämtliche Kriterien laut Vorgabe erfüllt sind.

 
  
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  Franz Obermayr (NI), schriftlich. Ich befürworte die Inanspruchnahme des Fonds im Zusammenhang mit diesem Antrag, weil diese Maßnahme Arbeitnehmer, die von den Folgen weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge betroffen sind, zusätzlich unterstützen kann, um ihnen bei ihrer Wiedereingliederung in die Arbeitswelt zu helfen. Deswegen habe ich dafür gestimmt.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Da Deutschland Hilfe für 1181 Arbeitnehmer beantragt hat, die an den vier Produktionsstandorten der Heidelberger Druckmaschinen in Baden-Württemberg – ein Unternehmen, das in der Druckmaschinenproduktion tätig ist – entlassen wurden, habe ich für die Entschließung gestimmt, denn ich stimme dem Vorschlag der Kommission, in Kombination mit den Änderungen durch das Parlament, zu.

Ich stimme auch folgenden Punkten zu:

- Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) unterstützt die Wiedereingliederung von einzelnen entlassenen Arbeitnehmern in die Beschäftigung, und ich möchte wiederholen, dass die Hilfe des EGF nicht die Maßnahmen ersetzen darf, die gemäß nationalen Rechtsvorschriften oder Tarifverträgen den Unternehmen obliegen, und dadurch sollte auch nicht die Neustrukturierung von Unternehmen oder Wirtschaftszweigen finanziert werden.

- Die Funktionalität und der Zusatznutzen des EGF müssen im Kontext der allgemeinen Bewertung der Programme und einiger anderer Instrumente, die durch die interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 geschaffen wurden, bewertet werden.

Ich begrüße auch den Vorschlag der Kommission, ungenutzte Ressourcen des Europäischen Sozialfonds (ESF) als eine alternative Quelle für Zahlungsermächtigungen einzurichten; dies geschieht infolge der regelmäßigen Ermahnungen des Parlaments, dass der EGF gesondert, als ein spezifisches Instrument mit eigenen Zielsetzungen und Fristen, eingerichtet wurde und dass daher angemessene Haushaltslinien für Transfers festgelegt werden müssen.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Der von Deutschland gestellte Antrag auf Unterstützung durch den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) im Zusammenhang mit 1181 Entlassungen in der Zeit vom 26. Januar bis zum 26. Mai 2010 an den vier Produktionsstandorten der Heidelberger Druckmaschinen in Baden-Württemberg – ein Unternehmen, das in der Druckmaschinenproduktion tätig ist – erfüllt sämtliche rechtlichen Voraussetzungen für die Förderfähigkeit. Daher wurde entsprechend Verordnung (EG) Nr. 546/2009 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 18. Juni 2009, welche die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 über die Einrichtung eines Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung ändert, die Zielsetzung des EGF vorübergehend erweitert, um seine Intervention zu ermöglichen, wenn – in Situationen wie dieser – als direkte Folge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise mindestens 500 Arbeitnehmer über einen Zeitraum von vier Monaten in einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat entlassen werden. Daher habe ich für diese Entschließung gestimmt, in der Hoffnung, dass die Inanspruchnahme des EGF zur erfolgreichen Eingliederung dieser Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt beitragen wird.

 
  
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  Angelika Werthmann (NI), schriftlich. Ich habe - bis auf den Antrag der Heidelberger Druckmaschinen - allen heute zur Abstimmung gekommenen EGF-Anträgen ohne Vorbehalte zugestimmt, denn ich befürworte die Idee des EGF generell, sowie im Besonderen die direkte Unterstützung für die Menschen, die schuldlos und durch die Folgen der Globalisierung ihren Arbeitsplatz verloren haben. Bei dem genannten Antrag der Heidelberger Druckmaschinen habe ich mich jedoch meiner Stimme enthalten. Hier habe ich deutliche Vorbehalte. Heidelberger Druck ist bekanntermaßen eine Perle des deutschen Maschinenbaus. Der Konzern erzielte über viele Jahre hervorragende Gewinne.

Dann folgten zwei, drei - zugegebenermaßen - wirtschaftlich schwere Jahre. Heidelberger Druckmaschinen reagierte mit dem für Großkonzerne stereotypen Reflex: Personalabbau im Hochlohnbereich, also in Deutschland, sowie parallel Investitionen und Personalaufbau im Niedriglohnbereich in China. Wenn in so einem Prozess zeitgleich der EGF angerufen wird, so ist dies ein Negativbeispiel dafür, wie eine sozial sinnvolle und sehr verantwortungsvolle EU-Maßnahme von internationalen Unternehmen ausgenutzt wird, um sich aus ihrer sozialen Verantwortung zu stehlen.

 
  
  

Bericht: Barbara Matera (A7-0359/2010)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE), schriftlich.(FR) Auf der Grundlage des Berichts meiner italienischen Kollegin Barbara Matera habe ich für den Vorschlag für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) gestimmt. Es geht um einen Betrag von 0,6 Mio. EUR an Hilfsgeldern für Polen, das Entlassungen in der Automobilindustrie zu verzeichnen hat. 590 Arbeitnehmer wurden von zwei Unternehmen in der Automobilindustrie entlassen. Ich unterstütze die Tatsache, dass diese Hilfe von den Einrichtungen verwaltet und überwacht wird, die für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in Polen verantwortlich sind. Das begrenzt die Überwachungskosten auf nur 2 000 EUR. Wie Frau Matera gratuliere ich auch der Kommission zu der Tatsache, dass sie im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des EGF eine alternative Quelle für Zahlungsermächtigungen für ungenutzte ESF-Gelder vorgeschlagen hat. Dennoch bedauere ich die Tatsache, dass in diesem Fall zur Inanspruchnahme des EGF Zahlungsermächtigungen aus einer Haushaltslinie genommen wurden, die kleine und mittlere Unternehmen sowie Innovation fördert. Wir müssen die Mängel seitens der Kommission bei der Umsetzung von Programmen zur Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit bedauern, besonders in einer Wirtschaftskrise, die wahrscheinlich den Bedarf an Hilfe deutlich steigert.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Da Polen einen Antrag auf Unterstützung für 590 Arbeitnehmer gestellt hat, die von zwei Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 29 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen) in der NUTS-II-Region Wielkopolskie tätig sind, stimmte ich für die Entschließung, denn ich unterstütze den Vorschlag der Kommission und die Änderungsanträge des Parlaments. Ich stimme auch dem Vorschlag der Kommission zu, im Hinblick auf die Inanspruchnahme des EGF ungenutzte Ressourcen des Europäischen Sozialfonds (ESF) als eine alternative Quelle für Zahlungsermächtigungen zu nutzen; dies geschieht infolge der regelmäßigen Ermahnungen durch das Parlament, dass der EGF gesondert, als ein spezifisches Instrument mit seinen eigenen Zielsetzungen und Fristen geschaffen wurde und dass daher angemessene Haushaltslinien für Transfers ausfindig gemacht werden müssen.

 
  
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  Mário David (PPE), schriftlich. (PT) Die Hilfe für Arbeitnehmer, die infolge von Umstrukturierung und Standortverlagerung entlassen worden sind, sollten dynamisch und flexibel sein, sodass sie rasch und wirksam umgesetzt werden kann. Angesichts der Strukturveränderungen im internationalen Handel ist es entscheidend, dass die europäische Wirtschaft die Instrumente zur Unterstützung von betroffenen Arbeitnehmern schnell umsetzen kann und sie mit neuen Fähigkeiten ausstatten kann, damit sie schnell wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Die finanzielle Hilfe sollte daher auf individueller Basis erfolgen. Es ist auch wichtig, zu betonen, dass diese Hilfe nicht die reguläre Verantwortung der Unternehmen ersetzen darf und dass sie nicht für die Finanzierung und Restrukturierung von Unternehmen gedacht ist. Da Polen einen Antrag auf Unterstützung für 590 Arbeitnehmer gestellt hat, die von zwei Unternehmen in der NACE-2-Abteilung 29 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen) in der Region Wielkopolskie entlassen wurden, stimme ich für diesen Bericht, oder – um es anders zu formulieren – für die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung für Polen.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die Finanz- und Wirtschaftskrise, die wir erleben, hat gemeinsam mit den ständigen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt durch die Strukturveränderungen im internationalen Handel zu zahllosen Opfern von Arbeitslosigkeit geführt, die in vielen Fällen lange andauert. Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung wurde geschaffen, um in solchen Fällen zu reagieren. In diesem speziellen Fall sprechen wir über die Inanspruchnahme von mehr als 600 000 EUR für Polen, welches 613 Arbeitnehmer unterstützen möchte, die von zwei Unternehmen im Automobilsektor zwischen dem 1. März 2009 und dem 30. November 2009 entlassen wurden. Da die Kommission diesen Antrag begutachtet hat und ihn als angemessen und den Anforderungen entsprechend bewertet und da sie die Zustimmung zum Antrag empfiehlt, stimmte ich dafür.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Angesichts der sozialen Auswirkungen der weltweiten Wirtschaftskrise, die sich vor allem auf die Beschäftigung ausgewirkt hat, ist die angemessene Verwendung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) von entscheidender Bedeutung für die Linderung der Notlage vieler europäischer Bürgerinnen und Bürger und Familien, da auf diese Weise ihre soziale Integration und die berufliche Entwicklung gefördert werden und gleichzeitig neue, qualifizierte Arbeitskräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, die den Anforderungen der Unternehmen entsprechen und das Wirtschaftswachstum vorantreiben. In diesem Zusammenhang wird der Interventionsplan für Polen auf den Weg gebracht, um 590 Arbeitnehmern, die von zwei Unternehmen in der NACE-2-Abteilung 29 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen) in der NUTS-II-Region Wielkopolskie entlassen wurden, zu helfen. Ich hoffe, dass die europäischen Institutionen ihre Bemühungen verdoppeln werden, um Maßnahmen umzusetzen, die Ausschöpfungsquoten einer solch bedeutenden Ressource wie dem EGF, der zurzeit in sehr geringem Maße in Anspruch genommen wird, beschleunigen und erhöhen. Dieses Jahr wurden nur 11 % der zur Verfügung stehenden 500 Mio. EUR beantragt.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Ich stimmte für die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für Polen, denn ich bin der Meinung, dass das Instrument eine wertvolle Ressource für die Unterstützung von Arbeitnehmern ist, die infolge der Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten sind. Der EGF wurde 2006 ins Leben gerufen, um Arbeitnehmern, die entweder aus Gründen im Zusammenhang mit einem Standortwechsel ihres Unternehmens oder, gemäß der Änderung von 2009, aufgrund der Wirtschaftskrise entlassen wurden, praktische Hilfe zu gewähren, mit dem Ziel, ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Der Antrag bezüglich der Unterstützung für 1104 Arbeitnehmer (590 von ihnen sollen Unterstützung bekommen), die von zwei Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 29 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen) tätig sind, entlassen wurden, hat einen Umfang von 633 077 EUR, die vom EGF finanziert werden. Abschließend begrüße ich die Annahme des Berichts, welcher zeigt, dass der EGF eine nützliche und effektive Ressource für die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit infolge der Globalisierung und der Wirtschaftskrise ist.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Die Kommission hat vorgeschlagen, 1104 Arbeitnehmern, die in Polen von zwei in der Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen tätigen Firmen entlassen wurden, 633 077 EUR aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zu gewähren, um ihnen zu helfen. Ich habe für diesen Vorschlag gestimmt.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Aus Rücksicht auf die Arbeitskräfte in der polnischen Automobilindustrie, die auf dem Altar der Globalisierung geopfert wurden, enthalte ich mich der Stimme. In Anbetracht der Situation, in die sie durch den Einfluss der neoliberalen Politik der Europäischen Union gezwungen wurden, wäre man geneigt, gegen die Almosen zu stimmen, die ihnen zugebilligt werden. Andererseits könnte das wenige Geld, das sie erhalten, ihr Leid lindern. Dies macht den Ansatz des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung jedoch keineswegs vertretbar. Er unterstützt die Logik, die Unternehmen wie SEWS und Leoni Atokabel dazu bewegt, schamlos den Standort zu verlagern, um ihre Profite zu steigern.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die EU ist ein Raum der Solidarität, und der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) ist ein Teil davon. Dieser Fonds ist für die Unterstützung der Arbeitslosen und der von Standortwechseln in einer globalisierten Welt Betroffenen von grundlegender Bedeutung. Mehr und mehr Unternehmen verlagern ihre Produktion und profitieren von den geringeren Lohnkosten in vielen Ländern, vor allem in China und Indien, was den Ländern schadet, die Arbeitnehmerrechte achten. Ziel des EGF ist es, den Arbeitskräften, die Opfer von Standortwechseln von Unternehmen sind, zu helfen, und er spielt eine entscheidende Rolle bei der Vereinfachung des Zugangs zu neuer Beschäftigung. Der EGF wurde in der Vergangenheit von anderen EU-Staaten in Anspruch genommen, und daher ist es jetzt angebracht, Polen zu unterstützen, welches einen Antrag auf Unterstützung für 590 Arbeitnehmer gestellt hat, die von zwei Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 29 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen) in der NUTS-II-Region Wielkopolskie tätig sind, entlassen wurden.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Um einer durch die Finanz- und Wirtschaftskrise deutlich erhöhten Arbeitslosigkeit vorbeugen zu können, brauchen die europäischen Länder Gelder, um wirksame politische Maßnahmen rasch durchsetzen zu können. Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung steht mit jährlich 500 Milliarden Euro dafür zur Verfügung. Wurden in einem bestimmten Zeitraum mehr als 500 Arbeitnehmer von ein oder mehreren Unternehmen entlassen, kann um eine Inanspruchnahme von Geldern ersucht werden. Ich stimme für den Bericht, da eine Unterstützung für 1.104 entlassene polnische Arbeitnehmer aus Unternehmen der NACE-II-Abteilung 29 in Höhe von 633.077 Euro durchaus gerechtfertigt ist.

 
  
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  Franz Obermayr (NI), schriftlich. Ich habe dafür gestimmt, weil es sich hierbei um zielgerichtete, den durch die Wirtschaftskrise und ihren Auswirkungen leidenden Arbeitnehmern zugutekommende Maßnahmen handelt.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Da Polen einen Antrag auf Hilfe für 590 Arbeitnehmer gestellt hat, die von zwei Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 29 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen) in der NUTS-II-Region Wielkopolskie tätig sind, entlassen wurden, habe ich für die Entschließung gestimmt, denn ich stimme dem Vorschlag der Kommission zu sowie den Änderungsanträgen, die dazu vom Parlament eingereicht wurden.

Ich stimme auch folgenden Punkten zu:

- Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) unterstützt die Wiedereingliederung von einzelnen entlassenen Arbeitnehmern in die Beschäftigung, und ich möchte wiederholen, dass die Hilfe des EGF nicht die Maßnahmen ersetzen darf, die gemäß nationalen Rechtsvorschriften oder Tarifverträgen den Unternehmen obliegen, und dadurch sollte auch nicht die Neustrukturierung von Unternehmen oder Wirtschaftszweigen finanziert werden.

- Die Funktionalität und der Zusatznutzen des EGF müssen im Kontext der allgemeinen Bewertung der Programme und einiger anderer Instrumente, die durch die interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 geschaffen wurden, bewertet werden.

Ich begrüße auch den Vorschlag der Kommission, ungenutzte Ressourcen des Europäischen Sozialfonds (ESF) als eine alternative Quelle für Zahlungsermächtigungen einzurichten; dies geschieht infolge der regelmäßigen Ermahnungen des Parlaments, dass der EGF gesondert, als ein spezifisches Instrument mit eigenen Zielsetzungen und Fristen, eingerichtet wurde und dass daher angemessene Haushaltslinien für Transfers festgelegt werden müssen.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Der von Polen gestellte Antrag auf Unterstützung durch den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für 590 entlassene Arbeitnehmer von zwei Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 29 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen) in der NUTS-II-Region Wielkopolskie tätig sind, erfüllt alle rechtlichen Kriterien für die Förderfähigkeit. Daher wurde im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 546/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung der Anwendungsbereich des EGF vorübergehend erweitert, um seine Intervention in Situationen wie diesen zu ermöglichen, in welcher es – als direkte Folge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise – „mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten, insbesondere in kleinen oder mittleren Unternehmen, in einer NACE-2-Abteilung in einer oder zwei benachbarten Regionen der Ebene NUTS II gibt“. Daher habe ich für diese Entschließung gestimmt, in der Hoffnung, dass die Inanspruchnahme des EGF zur erfolgreichen Wiedereingliederung dieser Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt beitragen wird.

 
  
  

Bericht: Barbara Matera (A7-0358/2010)

 
  
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  Izaskun Bilbao Barandica (ALDE), schriftlich. (ES) Ich habe für die Hilfe für Aragón gestimmt. Diese autonome Gemeinschaft hat eine Bevölkerungsdichte, die niedriger ist als im EU-Durchschnitt (112 Bewohner pro Quadratkilometer); ihre traditionelle Wirtschaft besteht aus dem Getreideanbau und der Schafzucht; in ihrem Einzelhandel ist es innerhalb von neun Monaten zu 1 154 Entlassungen in 593 Unternehmen gekommen; 56 % der Menschen im Dienstleistungssektor waren im Februar 2010 arbeitslos, wobei 73 % von ihnen Frauen waren; 73,9 % der Arbeitnehmer, denen gekündigt wurde, waren Fachverkäufer in Geschäften und auf Märkten; 14,4 % führten ungelernte Arbeiten aus. Es ist bedauerlich, dass man zu spät damit begann, Maßnahmen zu ergreifen, 11 Monate nach den ersten Entlassungen.

Es wäre interessant, die Ergebnisse von vorübergehenden und außerordentlichen Hilfsmaßnahmen für die von den Entlassungen Betroffenen zu analysieren, die für ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt getroffen werden sollen. Es muss allerdings klar bleiben, dass diese Maßnahmen nicht diejenigen ersetzen können, die diese Unternehmen aufgrund der nationalen Gesetzgebung oder Tarifverträge ergreifen müssen.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Da Spanien einen Antrag auf Hilfe für 1 154 Entlassungen in 593 Unternehmen gestellt hat, die in der NACE-2-Abteilung 47 (Einzelhandel – ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) in der NUTS-II-Region Aragón tätig sind, habe ich für die Entschließung gestimmt, weil ich mit dem Vorschlag der Kommission, wie er vom Parlament geändert wurde, einverstanden bin. Ich bin auch dafür, dass die Funktionalität und der Zusatznutzen des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Kontext der allgemeinen Bewertung der Programme und einiger anderer Instrumente, die durch die interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 geschaffen wurden, im Rahmen des Prozesses der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013 bewertet werden sollten.

 
  
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  Mário David (PPE), schriftlich. (PT) Die Hilfe für Arbeitnehmer, die infolge von Umstrukturierung und Standortverlagerung entlassen worden sind, sollte dynamisch und flexibel sein, sodass sie rasch und wirksam umgesetzt werden kann. Angesichts der Strukturveränderungen im Welthandel ist es entscheidend, dass die europäische Wirtschaft in der Lage ist, die Instrumente zur Unterstützung von betroffenen Arbeitnehmern umgehend umzusetzen und ihnen Kompetenzen an die Hand zu geben, die es ihnen ermöglichen, sich schnell wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Die finanzielle Hilfe sollte daher auf individueller Basis erfolgen. Es ist auch wichtig, zu betonen, dass diese Hilfe nicht die reguläre Verantwortung der Unternehmen ersetzen darf und dass sie nicht für die Finanzierung und Restrukturierung von Unternehmen gedacht ist. Da Spanien einen Antrag auf Unterstützung für 1 154 Arbeitnehmer gestellt hat, die von 593 Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 47 (Einzelhandel – ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) in der Region Aragón tätig sind, entlassen wurden, stimme ich für diesen Bericht oder in anderen Worten für die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten von Spanien.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die Finanz- und Wirtschaftskrise, die wir durchmachen, kombiniert mit den ständigen Schwankungen des Arbeitsmarkts, die durch Veränderungen der Struktur des Welthandels bedingt sind, hat zahllose Opfer der Arbeitslosigkeit nach sich gezogen, welche vielfach lang ist. Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung wurde eingerichtet, um solche Situationen zu bewältigen. In diesem besonderen Fall sprechen wir über die Inanspruchnahme von 1,5 Mio. EUR zusätzlich zugunsten von Spanien, um bei 1 154 Entlassungen in 593 Unternehmen im Einzelhandel zwischen dem 1. Juni 2009 und dem 28. Februar 2010 zu helfen. Da die Kommission diesen Antrag geprüft hat und ihn für angemessen und den gestellten Anforderungen entsprechend befunden hat und da sie empfiehlt, dass dem Antrag stattgegeben wird, habe ich dafür gestimmt.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Angesichts der sozialen Auswirkungen der weltweiten Wirtschaftskrise, die sich vor allem auf die Beschäftigung ausgewirkt hat, ist die angemessene Verwendung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) von entscheidender Bedeutung für die Linderung der Notlage vieler europäischer Bürgerinnen und Bürger und Familien, da auf diese Weise ihre soziale Integration und die berufliche Entwicklung gefördert werden und gleichzeitig neue, qualifizierte Arbeitskräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, die den Anforderungen der Unternehmen entsprechen und das Wirtschaftswachstum vorantreiben. In diesem Zusammenhang wird dieser Interventionsplan für Spanien in Verbindung mit 1 154 Entlassungen bei 593 Unternehmen vorgeschlagen, die in der NACE-2-Abteilung 47 (Einzelhandel – ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) in der NUTS-II-Region Aragón tätig sind. Ich hoffe daher, dass die europäischen Institutionen ihre Bemühungen verdoppeln werden, um Maßnahmen umzusetzen, die die Ausschöpfungsquoten einer solch bedeutenden Ressource, wie sie der EGF darstellt, der zurzeit in sehr geringem Maße in Anspruch genommen wird, beschleunigen und erhöhen. Dieses Jahr wurden nur 11 % der zur Verfügung stehenden 500 Mio. EUR beantragt.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Ich stimmte für die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für Spanien, denn ich bin der Meinung, dass das Instrument eine wertvolle Ressource für die Unterstützung von Arbeitnehmern ist, die infolge der Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten sind. Der EGF wurde 2006 ins Leben gerufen, um Arbeitnehmern, die entweder aus Gründen im Zusammenhang mit einem Standortwechsel ihres Unternehmen oder, gemäß der Änderung von 2009, aufgrund der Wirtschaftskrise entlassenen wurden, praktische Hilfe zu gewähren, mit dem Ziel, deren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Der heutige Antrag auf Unterstützung betraf 1 154 entlassene Mitarbeiter in 593 Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 47 (Einzelhandel – ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) beschäftigt waren; die aus dem EGF finanzierten Mittel hierfür belaufen sich auf insgesamt 1 560 000 EUR. Schließlich muss ich die Wichtigkeit des EGF hervorheben, der bewiesen hat, dass er eine nützliche und effektive Ressource im Kampf gegen Arbeitslosigkeit infolge der Globalisierung und der Wirtschaftskrise ist.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Das Ausmaß des weltweiten Rückgangs zeigt sich in diesem Antrag Spaniens, 1 560 000 EUR aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zu mobilisieren, um 1 154 Menschen zu helfen, die über einen Zeitraum von neun Monaten in 593 verschiedenen Einzelhandelsunternehmen entlassen wurden. Ich habe diesen Antrag unterstützt.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die EU ist ein Raum der Solidarität, und der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) ist ein Teil davon. Dieser Fonds ist für die Unterstützung der Arbeitslosen und der von Standortwechseln Betroffenen, die in einer globalisierten Welt stattfinden, von grundlegender Bedeutung. Immer mehr Unternehmen verlagern ihre Produktion und profitieren von den geringeren Lohnkosten in vielen Ländern, vor allem in China und Indien, was den Ländern, die die Arbeitnehmerrechte achten, schadet. Ziel des EGF ist es, den Arbeitskräften, die Opfer von Standortwechseln sind, zu helfen, und er spielt eine entscheidende Rolle bei der Vereinfachung des Zugangs zu neuer Beschäftigung in der Zukunft. Der EGF wurde in der Vergangenheit von anderen Staaten der Europäischen Union in Anspruch genommen, und nun ist es angebracht, Spanien, dass einen Antrag auf Unterstützung in Bezug auf 1 154 Entlassungen in 593 Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 47 (Einzelhandel – ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) in der NUTS-II-Region Aragón tätig sind, gestellt hat, diese Hilfe zukommen zu lassen.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. 1.154 Entlassungen betreffen 593 spanische Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 47 in der NUTS-II-Region Aragón tätig sind. Durch die Finanz- und Wirtschaftskrise ist es zu drastischen Einbrüchen der Umsätze in der Einzelhandelsbranche gekommen. Vor allem für die im EU-Durchschnitt vergleichsweise dünn besiedelte Region Aragón, hat dieser Umstand gravierende Folgen. Eine weitere Abwanderung aus der sich noch bis vor der Krise im leichten Aufschwung befindenden Region steht zu befürchten. Ich stimme für den Bericht, da gerade in kleinen und finanzschwachen Regionen auf erhöhte Arbeitslosenzahlen umgehend reagiert werden muss.

 
  
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  Franz Obermayr (NI), schriftlich. Da es sich auch hierbei um eine zusätzliche Unterstützung für die durch die Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassenen Arbeitnehmer handelt, denen man zusätzliche Mittel für die Wiedereingliederung am Arbeitsmarkt bereitstellen möchte, habe ich dafür gestimmt.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Da Spanien einen Antrag auf Hilfe für 1 154 entlassene Arbeitnehmer aus 593 Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 47 (Einzelhandel – ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) in der NUTS-II-Region Aragón tätig sind, eingereicht hat, habe ich für die Entschließung gestimmt, denn ich stimme dem Vorschlag der Kommission zu sowie den Änderungen, die das Parlament vorgenommen hat.

Ich bin auch der Meinung, dass:

- der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) die Wiedereingliederung von einzelnen entlassenen Arbeitnehmern in die Beschäftigung unterstützen sollte, und möchte wiederholen, dass die Hilfe des EGF kein Ersatz für Maßnahmen ist, die gemäß nationalen Rechtsvorschriften oder Tarifverträgen den Unternehmen obliegen, noch beabsichtigt ist, dass dadurch die Neustrukturierung von Unternehmen oder Wirtschaftszweigen finanziert wird.

- die Funktionalität und der Zusatznutzen des EGF im Kontext der allgemeinen Bewertung der Programme und einiger anderer Instrumente, die durch die interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 geschaffen wurden, bewertet werden sollten.

Ich begrüße den Vorschlag der Kommission, eine alternative Quelle für Zahlungsermächtigungen für ungenutzte Ressourcen des Europäischer Sozialfonds einzuführen: dies geschieht infolge der regelmäßigen Ermahnungen des Parlaments, dass der EGF als ein gesondertes, spezifisches Instrument mit eigenen Zielsetzungen und Fristen eingerichtet wurde und dass deshalb geeignete Haushaltslinien für Transfers festzulegen sind.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Der von Spanien gestellte Antrag auf Unterstützung durch den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Bezug auf 1 154 Entlassungen in 593 Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 47 (Einzelhandel – ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) in der NUTS-II-Region Aragón tätig sind, erfüllt sämtliche legalen Voraussetzungen für die Förderfähigkeit. Daher wurde im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 546/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung der Anwendungsbereich des EGF vorübergehend erweitert, um seine Intervention in Situationen wie diesen abzudecken, in welcher es als direkte Folge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise „mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten, insbesondere in Klein- oder Mittelunternehmen, in einer NACE-2-Abteilung in einer Region auf NUTS-II-Niveau oder in zwei aneinandergrenzenden solchen Regionen“ gibt. Daher habe ich für diese Entschließung gestimmt, in der Hoffnung, dass die Mobilisierung des EGF diesen Arbeitnehmern helfen wird, sich erfolgreich in den Arbeitsmarkt einzugliedern.

 
  
  

Bericht: Barbara Matera (A7-0357/2010)

 
  
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  Izaskun Bilbao Barandica (ALDE), schriftlich. (ES) Ich habe für die Hilfe des Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung für Valendia gestimmt, weil es zwischen dem 13. April 2009 und dem 12. Januar 2010 wegen struktureller Änderungen im Welthandel und der Finanzkrise 544 unerwartete Entlassungen in 143 Unternehmen in der Textilindustrie von Valencia gegeben hat, die starke Auswirkungen auf lokaler Ebene hatten. 61,7 % der Entlassenen sind Männer, 22 % sind älter als 55, 79,9 % verfügen nur über eine Grundbildung, und vier sind behindert.

Ich denke, dass die Ausbildung, die sie über eine Zeit von 14 Monaten im Rahmen einer bezahlten Teilzeitbeschäftigung erhalten werden, ihre berufliche Qualifikation verbessern wird, so dass sie sich in den Arbeitsmarkt integrieren können. Wie im vorigen Fall ist es bedauerlich, dass die Maßnahmen zu spät umgesetzt wurden, ein Jahr und zwei Monate nach den ersten Entlassungen.-

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Da Spanien einen Antrag auf Unterstützung für 350 Arbeitnehmer gestellt hat, die von 143 Unternehmen die in der NACE-2-Abteilung 13 (Herstellung von Textilien) in der NUTS-II-Region Comunidad Valenciana tätig sind, entlassen wurden, stimmte ich für die Entschließung, denn ich unterstütze den Vorschlag der Kommission, wie er vom Parlament geändert wurde. Ich stimme auch zu, dass der Vorschlag der Kommission in seiner Begründung klare und detaillierte Informationen zum Antrag, eine Analyse der Förderkriterien und eine Erläuterung für seine Genehmigung enthält, was mit den Forderungen des Parlaments in Einklang steht.

 
  
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  Mário David (PPE), schriftlich. (PT) Die Hilfe für Arbeitnehmer, die infolge von Umstrukturierung und Standortverlagerung entlassen worden sind, sollte dynamisch und flexibel sein, sodass sie rasch und wirksam umgesetzt werden kann. Angesichts der Strukturveränderungen im Welthandel ist es entscheidend, dass die europäische Wirtschaft die Instrumente, die dazu entworfen wurden, die betroffenen Arbeitnehmern zu unterstützen, umgehend umsetzen und ihnen neue Kompetenzen an die Hand geben kann, damit sie schnell wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Die finanzielle Hilfe sollte daher auf individueller Basis erfolgen. Es ist auch wichtig, zu betonen, dass diese Hilfe nicht die reguläre Verantwortung der Unternehmen ersetzen darf und dass sie nicht für die Finanzierung und Restrukturierung von Unternehmen gedacht ist. Da Spanien einen Antrag auf Unterstützung für 350 Arbeitnehmer gestellt hat, die von 143 Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 13 (Herstellung von Textilien) in der NUTS-II-Region Comunidad Valenciana tätig sind, entlassen wurden, stimme voll und ganz für diesen Bericht oder, in anderen Worten, für die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten von Spanien.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die Finanz- und Wirtschaftskrise, in der wir uns befinden, kombiniert mit den ständigen Schwankungen des Arbeitsmarkts, die durch Veränderungen in der Struktur des Welthandels verursacht werden, haben zahllose Opfer der Arbeitslosigkeit gefordert, welche in vielen Fällen eine Langzeitarbeitslosigkeit ist. Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung wurde eingerichtet, um solche Situationen zu bewältigen. In diesem besonderen Fall sprechen wir über die Mobilisierung von 2 Mio. EUR zusätzlich zugunsten von Spanien, um 544 Arbeitnehmern zu helfen, die zwischen dem 13. April 2009 und dem 12. Januar 2010 von 143 Unternehmen im Textilsektor entlassen wurden. Da die Kommission diesen Antrag geprüft hat und ihn für angemessen und den gestellten Anforderungen entsprechend befunden hat und da sie empfiehlt, dass dem Antrag stattgegeben wird, habe ich dafür gestimmt.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Angesichts der sozialen Auswirkungen der weltweiten Wirtschaftskrise, die sich vor allem auf die Beschäftigung ausgewirkt hat, ist die angemessene Verwendung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) von entscheidender Bedeutung für die Linderung der Notlage vieler europäischer Bürgerinnen und Bürger und Familien, da auf diese Weise ihre soziale Integration und die berufliche Entwicklung gefördert werden und gleichzeitig neue, qualifizierte Arbeitskräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, die den Anforderungen der Unternehmen entsprechen und das Wirtschaftswachstum vorantreiben. In diesem Umfeld wurde der Interventionsplan für Spanien für 350 entlassene Arbeitnehmer aus 143 Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 13 (Herstellung von Textilien) in der NUTS-II-Region Comunidad Valenciana tätig sind, eingeführt. Ich hoffe daher, dass die europäischen Institutionen ihre Bemühungen verdoppeln werden, um Maßnahmen umzusetzen, die die Ausschöpfungsquoten einer solch bedeutenden Ressource, wie sie der EGF darstellt, der zurzeit in sehr geringem Maße in Anspruch genommen wird, beschleunigen und erhöhen. Dieses Jahr wurden nur 11 % der zur Verfügung stehenden 500 Mio. EUR beantragt.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Ich stimmte für die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für Spanien, denn ich bin der Meinung, dass das Instrument eine wertvolle Ressource für die Unterstützung von Arbeitnehmern ist, die infolge der Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten sind. Der EGF wurde 2006 ins Leben gerufen, um Arbeitnehmern, die entweder aus Gründen im Zusammenhang mit einem Standortwechsel ihres Unternehmen oder, gemäß der Änderung von 2009, aufgrund der Wirtschaftskrise entlassenen wurden, praktische Hilfe zu gewähren, mit dem Ziel, deren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Der heutige Antrag auf Unterstützung betrifft 544 entlassene Mitarbeiter (wobei eine Unterstützung für 350 von ihnen in Frage kommt) in 143 Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 13 (Herstellung von Textilien) tätig sind. Die aus dem EGF finanzierten Mittel belaufen sich auf insgesamt 2 059 466 EUR. Abschließend begrüße ich die Annahme des Berichts, welcher zeigt, dass der EGF eine nützliche und effektive Ressource für die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit infolge der Globalisierung und der Wirtschaftskrise ist.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Die Textilindustrie befindet sich derzeit in ganz Europa in einer Zeit voller Herausforderungen. Die Kommission schlägt vor, 1 422 850 EUR für die 528 entlassenen Arbeitnehmer aus 33 Unternehmen dieses Sektors in Spanien bereitzustellen. Ich habe dafür gestimmt.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die EU ist ein Raum der Solidarität, und der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) ist ein Teil davon. Dieser Fonds ist für die Unterstützung der Arbeitslosen und der von Standortwechseln Betroffenen, die in einer globalisierten Welt stattfinden, von grundlegender Bedeutung. Immer mehr Unternehmen verlagern ihre Produktion und profitieren von den geringeren Lohnkosten in vielen Ländern, vor allem in China und Indien, was den Ländern, die die Arbeitnehmerrechte achten, schadet. Ziel des EGF ist es, den Arbeitskräften, die Opfer von Standortwechseln sind, zu helfen, und er spielt eine entscheidende Rolle bei der Vereinfachung des Zugangs zu neuer Beschäftigung in der Zukunft. Der EGF wurde in der Vergangenheit von anderen Staaten der Europäischen Union in Anspruch genommen, und nun ist es angebracht, Spanien, das einen Antrag auf Unterstützung in Bezug auf 350 Entlassungen in 143 Unternehmen gestellt hat, die in der NACE-2-Abteilung 13 (Herstellung von Textilien) in der NUTS-II-Region Comunidad Valenciana tätig sind, diese Hilfe zukommen zu lassen

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Vom 13. April 2009 bis zum 12. Januar 2010 wurden 544 spanische Arbeitnehmer von 143 Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung (Herstellung von Textilien) tätig sind, entlassen. Um 350 von ihnen Unterstützung gewähren zu können, hat Spanien einen Antrag auf die Ausschüttung von 2.059.466 Euro aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gestellt. Ich stimme für den Bericht, da die strikte Einhaltung aller Kriterien für eine Inanspruchnahme erfüllt wurden.

 
  
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  Franz Obermayr (NI), schriftlich. Da in der Comunidad Valenciana der Anteil an kleinen und mittleren Unternehmen, die hauptsächlich auf die Herstellung von Möbeln, Schuhen, Textilien, Keramik und Spielzeug spezialisiert sind, sehr hoch ist und der Dienstleistungssektor 60 % der gesamten Beschäftigung in dieser Region ausmacht, ist gerade dieser Sektor durch die hohe Zahl der Entlassungen in den letzten 2 Jahren besonders in Mitleidenschaft gezogen worden. Dies hat starke Auswirkungen auf lokaler Ebene, deswegen gehört besonders die Textilindustrie gestärkt und weiterhin gefördert. Deswegen habe ich für diesen Antrag gestimmt.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Da Spanien einen Antrag auf Hilfe für 350 entlassene Arbeitnehmer aus 143 Unternehmen gestellt hat, die in der NACE-2-Abteilung 13 (Herstellung von Textilien) in der NUTS-II-Region Comunidad Valenciana tätig sind, habe ich für die Entschließung gestimmt, denn ich stimme dem Vorschlag der Kommission, wie sie vom Parlament geändert wurden, zu.

Ich bin auch der Meinung, dass:

- der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) die Wiedereingliederung von einzelnen entlassenen Arbeitnehmern in die Beschäftigung unterstützen sollte, und möchte wiederholen, dass die Hilfe des EGF kein Ersatz für Maßnahmen ist, die gemäß nationalen Rechtsvorschriften oder Tarifverträgen den Unternehmen obliegen, noch beabsichtigt ist, dass dadurch die Neustrukturierung von Unternehmen oder Wirtschaftszweigen finanziert wird.

- die Funktionalität und der Zusatznutzen des EGF im Kontext der allgemeinen Bewertung der Programme und einiger anderer Instrumente, die durch die interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 geschaffen wurden, bewertet werden sollten.

Ich begrüße den Vorschlag der Kommission, eine alternative Quelle für Zahlungsermächtigungen für ungenutzte Ressourcen des Europäischer Sozialfonds einzuführen: dies geschieht infolge der regelmäßigen Ermahnungen des Parlaments, dass der EGF als ein gesondertes, spezifisches Instrument mit eigenen Zielsetzungen und Fristen eingerichtet wurde und dass deshalb geeignete Haushaltslinien für Transfers festzulegen sind.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Der von Spanien gestellte Antrag auf Unterstützung durch den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) betrifft 544 Entlassungen (wobei für 350 von ihnen Hilfeleistungen in Frage kommen) in 143 Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 13 (Herstellung von Textilien) in der NUTS-II-Region Comunidad Valenciana tätig sind. Nach Einschätzung der Kommission erfüllt dieser Antrag alle gesetzlich festgeschriebenen Zuteilungskriterien. Daher wurde im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 546/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung der Anwendungsbereich des EGF vorübergehend erweitert, um seine Intervention in Situationen wie diesen abzudecken, in welcher es als direkte Folge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise „mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten, insbesondere in Klein- oder Mittelunternehmen, in einer NACE-2-Abteilung in einer Region auf NUTS-II-Niveau oder in zwei aneinandergrenzenden solchen Regionen“ gibt. Daher habe ich für diese Entschließung gestimmt, in der Hoffnung, dass die Mobilisierung des EGF diesen Arbeitnehmern helfen wird, sich erfolgreich in den Arbeitsmarkt einzugliedern.

 
  
  

Bericht: Barbara Matera (A7-0356/2010)

 
  
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  Izaskun Bilbao Barandica (ALDE), schriftlich. (ES) Ich habe für diese Initiative gestimmt, damit 330 von den 528 Menschen, die in einer Zeit von neun Monaten in 66 Unternehmen in Valencia im Sektor Be- und Verarbeitung von Natursteinen entlassen wurden, zusätzliche Hilfe erhalten können, damit es ihnen ermöglicht wird, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. 62 % der entlassenen Arbeitnehmer sind älter als 45, drei sind behindert, 51 % verfügen über keinerlei Ausbildung und 34,4 % haben nur eine Grundbildung.

Diese Gemeinschaft hat wegen des Arbeitsplatzverlusts im Verarbeitungsbereich schon eine andere Hilfe erhalten. Deshalb müssen dringend weitere Maßnahmen getroffen werden. Die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung kann nur ein Teil dieser Maßnahmen sein. Abschließend muss ich noch einmal den Umstand bedauern, dass der spanische Staat die Maßnahmen zu spät beantragt hat: ein Jahr und drei Monate nach den Entlassungen, obwohl diese Art von Maßnahmen sofort und dringend beantragt werden muss.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Da Spanien einen Antrag auf Unterstützung für 300 Arbeitnehmer gestellt hat, die von 66 Unternehmen, die in der NACE-23-Abteilung („Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden“) in einer einzelnen NUTS-II-Region, Comunidad Valenciana, tätig sind, entlassen wurden, stimmte ich für die Entschließung, denn ich unterstütze den Vorschlag der Kommission, wie das Parlament sie geändert hat. Ich bin auch dafür, dass die Funktionalität und der Zusatznutzen des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Kontext der allgemeinen Bewertung der Programme und einiger anderer Instrumente, die durch die interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 geschaffen wurden, im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013 bewertet werden sollten.

 
  
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  Mário David (PPE), schriftlich. (PT) Die Hilfe für Arbeitnehmer, die infolge von Umstrukturierung und Standortverlagerung entlassen worden sind, muss dynamisch und flexibel sein, sodass sie rasch und wirksam umgesetzt werden kann. Angesichts von Strukturveränderungen im internationalen Handel ist es wichtig, dass die europäische Wirtschaft die Instrumente zur Unterstützung von dergestalt betroffenen Arbeitnehmern effektiv umsetzt und ihnen die erforderlichen Fähigkeiten für ihre rasche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt an die Hand gibt. Auf dieser Grundlage sollte die finanzielle Hilfe auf individueller Basis erfolgen. Es ist auch wichtig, zu betonen, dass diese Hilfe nicht die reguläre Verantwortung ersetzen darf, die normalerweise den Unternehmen obliegt, und dass sie nicht dafür gedacht ist, Unternehmen zu finanzieren oder zu ihrer Restrukturierung zu führen. Angesichts dessen, dass Spanien um Unterstützung für 300 Personen gebeten hat, die ihren Arbeitsplatz bei 66 Unternehmen verloren haben, die in der NACE-23-Abteilung („Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden“) in der Region Comunidad Valenciana tätig sind, stimme ich für diesen Bericht, oder mit anderen Worten dafür, dass der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in Anspruch genommen wird, um Spanien zu helfen.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Heute genehmigen wir die Inanspruchnahme eines Hilfspakets von insgesamt 1 422 850 EUR aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten Spaniens, eines Landes, das stark unter der weltweiten Wirtschaftskrise gelitten hat und in dem insbesondere die Arbeitslosigkeit auf ein Niveau über dem europäischen Durchschnitt liegt. In diesem spezifischen Fall betrifft die Hilfe 528 entlassene Arbeitnehmer in 66 Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 23 („Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden“) tätig sind. Ich hoffe, dass die spanische Wirtschaft in der Lage sein wird, angemessen auf die Krise zu reagieren, da die Inanspruchnahme dieser Unterstützung nur Teil dieser Antwort ist.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Angesichts der sozialen Auswirkungen der weltweiten Wirtschaftskrise, die sich vor allem auf die Beschäftigung ausgewirkt hat, ist die angemessene Verwendung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) von entscheidender Bedeutung für die Linderung der Notlage vieler europäischer Arbeitnehmer und Familien, da auf diese Weise ihre soziale Integration und die berufliche Entwicklung gefördert werden und gleichzeitig neue, qualifizierte Arbeitskräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, die den Anforderungen der Unternehmen entsprechen und das Wirtschaftswachstum vorantreiben. In diesem Umfeld wurde dieser Interventionsplan für Spanien erarbeitet, eines Plans, der 66 Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 23 („Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden“) in der NUTS-II-Region Comunidad Valenciana tätig sind, betrifft. Ich hoffe daher, dass die europäischen Institutionen ihre Anstrengungen konsolidieren werden, um Maßnahmen umzusetzen, die das Niveau der Ausschöpfung einer solch bedeutenden Ressource wie dem EGF beschleunigen und erhöhen, der zurzeit in sehr geringem Maße in Anspruch genommen wird. Dieses Jahr wurden nur 11 % der zur Verfügung stehenden 500 Mio. EUR beantragt.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Ich stimmte für die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für Spanien, denn ich bin der Meinung, dass das Instrument eine wertvolle Ressource für die Unterstützung von Arbeitnehmern ist, die infolge der Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten sind. Der EGF wurde 2006 ins Leben gerufen, um Arbeitnehmern, die entweder aus Gründen im Zusammenhang mit einem Standortwechsel ihres Unternehmens oder, gemäß der Änderung von 2009, aufgrund der Wirtschaftskrise entlassen wurden, praktische Hilfe zu gewähren, mit dem Ziel, ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Die heutige Stimmabgabe behandelt einen Antrag auf Unterstützung für 528 entlassene Mitarbeiter (wobei Unterstützung aus dem Fonds für 300 von ihnen in Frage kommt) aus 66 Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 23 („Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden“) tätig sind. Die aus dem EGF finanzierten Mittel hierfür belaufen sich auf insgesamt 1 422 850 EUR.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Dieser Antrag zielt auf die Inanspruchnahme eines Gesamtbetrags von 1 422 850 EUR aus dem EGF für Spanien ab. Dies betrifft 528 Mitarbeiter, die während der neunmonatigen Referenzperiode vom 31. März bis zum 30. Dezember 2009 in 66 Unternehmen entlassen wurden, die in der NACE-2-Abteilung 23 („Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden“) tätig sind. Die Einschätzung der Kommission gründete sich auf: die Bewertung des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und wichtigen strukturellen Veränderungen bei den Mustern des Welthandels oder der Finanzkrise; den Umstand, dass die Art der Entlassungen unvorhergesehen waren; den Nachweis der Anzahl der Entlassungen und die Erfüllung der Kriterien des Artikels 2(a); die Erklärung dafür, dass die Art dieser Entlassungen unvorhergesehen war; die Identifizierung der Unternehmen, die die Entlassungen vorgenommen haben, und der Arbeitnehmer, für die die Unterstützung in Frage kommt, des betreffenden Gebiets und seiner Behörden und Begünstigten; die Auswirkung der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigung; das abgestimmte Maßnahmenpaket von persönlich gestalteten Leistungen, die unterstützt werden sollen, einschließlich deren Vereinbarkeit mit Maßnahmen, die vom Strukturfonds unterstützt werden; die Zeitpunkte, an denen die persönlich gestalteten Leistungen für die betroffenen Arbeitnehmer begonnen haben oder beginnen sollten; die Verfahren für die Befragung der Sozialpartner, der Geschäftsleitung und der Kontrollsysteme. Nach Einschätzung der Kommission erfüllt der Antrag die Förderkriterien, wie die Vorschriften des EGF sie vorschreiben, und deshalb unterstütze ich ihn.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich.(FR) Aus Rücksicht auf die spanischen Arbeitskräfte in Unternehmen wie etwa Levantina, die auf dem Altar der Globalisierung geopfert wurden, enthalte ich mich der Stimme. In Anbetracht der Situation, in die sie durch den Einfluss der neoliberalen Politik der Europäischen Union gezwungen wurden, wäre man geneigt, gegen die Almosen zu stimmen, die ihnen zugebilligt werden. Andererseits könnte das wenige Geld, das sie erhalten, ihr Leid lindern. Dies macht den Ansatz des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung jedoch keineswegs vertretbar. Damit wird die Logik abgesegnet, die es dem Charterhouse- und dem Impala-Fonds ermöglicht hat, ihr Kapital auf Kosten der Arbeitnehmer von Levantina in der Comunidad Valenciana zu erhöhen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die EU ist ein Raum der Solidarität, und der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) ist ein Teil davon. Diese Unterstützung ist von entscheidender Bedeutung für die Arbeitslosen und Opfer von Standortwechseln in einer Zeit der Globalisierung. Immer mehr Unternehmen verlagern ihre Produktion und profitieren von den geringeren Lohnkosten in vielen Ländern, vor allem in China und Indien, was den Ländern, die die Arbeitnehmerrechte achten, schadet. Ziel des EGF ist es, den Arbeitskräften, die Opfer von Standortwechseln von Unternehmen sind, zu helfen, und er spielt eine entscheidende Rolle bei der Vereinfachung des Zugangs zu neuen Arbeitsstellen. Der EGF wurde in der Vergangenheit von anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verwendet, und daher ist es nun angemessen, Spanien Hilfe zukommen zu lassen, das einen Antrag auf Unterstützung im Hinblick auf 300 Arbeitnehmern gestellt hat, die von 66 Unternehmen entlassen wurden, die in der NACE-2-Abteilung 23 („Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden“) in der NUTS-II-Region Comunidad Valenciana tätig sind.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. 500 Milliarden Euro ist die Obergrenze für die Gelder, die durch den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung jährlich ausgeschüttet werden können. Da es in Spanien in 66 Unternehmen zwischen dem 31. März 2009 und dem 30. Dezember 2009 zu insgesamt 528 Entlassungen gekommen ist, ist eine Inanspruchnahme von Geldern aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in Höhe von 1.422.850 Euro durchaus nicht verwunderlich. Ich stimme für den Bericht, da eine Ausschöpfung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung durchaus willkommen ist.

 
  
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  Franz Obermayr (NI), schriftlich. Ich befürworte diesen Antrag, der darauf abzielt, die Auswirkungen der zahlreichen Entlassungen in dieser Branche aufzufangen und Arbeitnehmer, die infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind, bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Da Spanien einen Antrag auf Hilfe für 300 entlassene Arbeitnehmer aus 66 Unternehmen gestellt hat, die in der NACE-2-Abteilung 23 („Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden“) in der NUTS-II-Region Comunidad Valenciana tätig sind, habe ich für die Entschließung gestimmt, denn ich stimme dem Vorschlag der Kommission zu sowie den Änderungen, die das Parlament daran vorgenommen hat.

Ich bin auch der Meinung, dass:

- der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) die Wiedereingliederung von einzelnen entlassenen Arbeitnehmern in die Beschäftigung unterstützen sollte, und möchte wiederholen, dass die Hilfe des EGF kein Ersatz für Maßnahmen ist, die gemäß nationalen Rechtsvorschriften oder Tarifverträgen den Unternehmen obliegen, noch beabsichtigt ist, dass dadurch die Neustrukturierung von Unternehmen oder Wirtschaftszweigen finanziert wird.

- die Funktionalität und der Zusatznutzen des EGF im Kontext der allgemeinen Bewertung der Programme und einiger anderer Instrumente, die durch die interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 geschaffen wurden, bewertet werden sollten.

Ich begrüße den Vorschlag der Europäischen Kommission, eine andere Quelle für Gelder neben den nicht in Anspruch genommenen Ressourcen des Europäischen Sozialfonds als Antwort auf die regelmäßigen Erklärungen des Europäischen Parlaments einzuführen, wonach es notwendig ist, angemessene Haushaltsmechanismen für die Geldtransfers zu schaffen, da der EGF geschaffen wurde, um ein spezifisches und gesondertes Instrument mit seiner eigenen Zielsetzung und seinem eigenen Förderzeitraum zu sein.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Der von Spanien gestellte Antrag auf Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Bezug auf 300 der 528 Entlassungen in 66 Unternehmen, die in der NACE-2-Abteilung 23 („Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden“) in der NUTS-II-Region Comunidad Valenciana tätig sind, erfüllt sämtliche legalen Voraussetzungen für die Förderfähigkeit. Nach der Verordnung (EG) 546/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EC) 1927/2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung wurde der Anwendungsbereich des EGF zeitweilig erweitert. Seine Intervention wurde für Situationen wie dieser vorgesehen, in welcher es – als direkte Folge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise – „mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten, insbesondere in Klein- oder Mittelunternehmen, in einer NACE-2-Abteilung in einer Region auf NUTS-II-Niveau oder in zwei aneinandergrenzenden solchen Regionen“ gibt. Daher habe ich für diese Entschließung gestimmt und hoffe, dass die Mobilisierung des EGF zur erfolgreichen Wiedereingliederung dieser Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt beitragen wird.

 
  
  

Bericht: Barbara Matera (A7-0351/2010)

 
  
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  Izaskun Bilbao Barandica (ALDE), schriftlich. (ES) Die Krise hat bei den Anmeldungen von Neuwagen zu einem Rückgang um 28 % geführt. In Terres de l’Ebre (Katalonien) macht die Beschäftigung im Dienstleistungssektor 60 % aus. Die Schließung von Lear bedingte einen Anstieg der Arbeitslosenquote in diesem Gebiet von 4 %, die im Jahr 2009 bereits bei 22,7 % lag.

Diese Unterstützung bietet ein Paket personalisierter Dienstleistungen, das dem Paket ähnelt, das in derselben Region und in derselben Wirtschaftsbranche in einem anderen Fall gewährt wurde, mit dem 1 429 von 2 330 entlassenen Arbeitskräften abgedeckt wurden. In diesem Fall würde es für 508 der 515 der in 2010 über den Zeitraum von vier Monaten aufgrund der Schließung von Lear Automotive entlassenen Arbeitskräfte gelten. Ich habe für diese Initiative gestimmt, damit durch ihre Umsetzung es den Betroffenen ermöglicht wird, wieder in den Arbeitsmarkt einzutreten und sie dabei hilft, die Arbeitslosigkeit zu reduzieren.-

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Angesichts der Tatsache, dass Spanien für 508 entlassene Arbeitskräfte bei Lear Automotive (EEDS) Spain, S.L. Sociedad Unipersonal, einem Unternehmen, das im Automobilsektor tätig ist, um Hilfe gebeten hat, habe ich für diese Entschließung gestimmt, weil ich mich dem Vorschlag der Kommission, so wie er vom Parlament abgeändert wurde, anschließe. Ich stimme auch zu, dass der Vorschlag der Kommission in seiner Begründung klare und detaillierte Informationen zum Antrag, eine Analyse der Förderkriterien und eine Erläuterung für seine Genehmigung enthält, was mit den Forderungen des Parlaments in Einklang steht.

 
  
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  Mário David (PPE), schriftlich. (PT) Die Hilfe für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die infolge von Umstrukturierung und Standortverlagerung entlassen worden sind, sollte dynamisch und flexibel sein, so dass sie rasch und wirksam umgesetzt werden kann. Angesichts der Strukturveränderungen im internationalen Handel ist es entscheidend, dass die europäische Wirtschaft die Instrumente zur Unterstützung von betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unverzüglich umsetzen und sie im Hinblick auf die Förderung ihrer raschen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt mit neuen Fertigkeiten und Fähigkeiten ausrüsten kann. Die finanzielle Hilfe sollte daher auf individueller Basis erfolgen. Es ist auch wichtig zu betonen, dass diese Hilfe weder die reguläre Verantwortung der Unternehmen ersetzen darf, noch dass sie für die Finanzierung und Restrukturierung von Unternehmen gedacht ist. Angesichts der Tatsache, dass Spanien Unterstützung in Fällen beantragt hat, die 508 Entlassungen bei Lear Automotive (EEDS) Spain, S.L. Sociedad Unipersonal betreffen, einem Unternehmen, das im Automobilsektor in der Region Katalonien tätig ist, habe ich insgesamt für diesen Bericht oder mit anderen Worten ausgedrückt, für die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für Spanien gestimmt.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Wir haben uns heute hier wieder versammelt, um die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Form eines Gesamtpakets von 382 000 EUR zur Unterstützung der spanischen Automobilindustrie anzunehmen. In diesem speziellen Fall bezieht sich die Hilfe auf 515 Arbeitsplätze, die bei Lear Automotive (EEDS) Spain, S.L. Sociedad Unipersonal, einem Unternehmen, das im Automobilsektor in der Region Katalonien tätig ist, weggefallen sind. Vor der Krise ist der Automobilsektor Spaniens wichtigste Exportquelle gewesen. Der Nachfragerückgang nach solchen Produkten in der Europäischen Union als Folge der Krise verheißt jedoch die Bedrohung des Verlusts weiterer Arbeitsplätze, nicht nur in Spanien, sondern in der gesamten Union, und als eine Folge daraus ist es wichtig, dass durch die Verwendung des EGF ein Sektor effektiv unterstützt werden kann, der für die europäische Wirtschaft so wichtig ist.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Angesichts der sozialen Auswirkungen der weltweiten Wirtschaftskrise, die sich vor allem auf die Beschäftigung ausgewirkt hat, ist die angemessene Verwendung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) von entscheidender Bedeutung für die Linderung der Notlage vieler europäischer Personen und Familien, da auf diese Weise ihre soziale Integration und die berufliche Entwicklung gefördert werden und gleichzeitig neue, qualifizierte Arbeitskräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, die den Anforderungen der Unternehmen entsprechen und das Wirtschaftswachstum vorantreiben. Es ist genau solch ein Kontext, für den dieser Interventionsplan für Spanien entwickelt wurde; ein Plan, mit dem den 508 Personen geholfen wird, die ihre Arbeitsplätze bei Lear Automotive (EEDS) Spain, S.L. Sociedad Unipersonal, einem Unternehmen, das im Automobilsektor tätig ist, verloren haben. Ich hoffe daher, dass die europäischen Institutionen ihre Anstrengungen verstärken werden, um Maßnahmen umzusetzen, die den Ausschöpfungsgrad einer solch bedeutenden Ressource wie den EGF beschleunigen und erhöhen, der zur Zeit in nur sehr geringem Maße in Anspruch genommen wird. So sind in diesem Jahr nur 11 % der zur Verfügung stehenden 500 Mio. EUR beantragt worden.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für Spanien gestimmt, denn ich bin der Meinung, dass das Instrument eine wertvolle Ressource für die Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist, die infolge der Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten geraten sind. Der EGF wurde 2006 ins Leben gerufen, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die entweder aus Gründen im Zusammenhang mit einem Standortwechsel ihres Unternehmens oder, gemäß der Änderung von 2009, aufgrund der Wirtschaftskrise entlassenen wurden, praktische Hilfe zu gewähren, mit dem Ziel, deren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Der heute angenommene Bericht bezieht sich auf einen Antrag auf Unterstützung für 515 Entlassene (von denen 508 für Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen sind) bei Lear Automotive (EEDS) Spain, S.L. Sociedad Unipersonal, einem Unternehmen, das im Automobilsektor in Katalonien tätig ist, in einer Gesamthöhe von 382 200 EUR, finanziert durch den EGF. Abschließend begrüße ich die Annahme des Berichts, welcher zeigt, dass der EGF eine nützliche und effektive Ressource für die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit infolge der Globalisierung und der Wirtschaftskrise ist.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Der Konjunkturabschwung im Automobilsektor hat zu 515 Entlassungen bei Lear Automotive (Spain) geführt. Ich unterstütze den Vorschlag, 382 200 EUR aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in Anspruch zu nehmen, um ihnen zu helfen.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich.(FR) Aus Rücksicht auf die spanischen Arbeitskräfte des Unternehmens Lear Automotive, die auf dem Altar der Globalisierung geopfert wurden, enthalte ich mich der Stimme. In Anbetracht der Situation, in die sie durch den Einfluss der neoliberalen Politik der Europäischen Union gezwungen wurden, wäre man geneigt, gegen die Almosen zu stimmen, die ihnen zugebilligt werden. Andererseits könnte das wenige Geld, das sie erhalten, ihr Leid lindern. Dies macht den Ansatz des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung jedoch keineswegs vertretbar. Denn damit wird wiederum der Ansatz unterstützt, der diesen US-amerikanischen multinationalen Konzern und seine Hauptaktionäre, Pezna Investment Management und der Californian teachers’ pension fund, dazu gebracht haben, den Standort zu verlegen, ohne dabei an jene zu denken, die sie reich gemacht haben.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die EU ist eine Solidaritätsgemeinschaft, und der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) ist ein Teil davon. Diese Hilfe ist für die Arbeitslosen und Opfer von Standortwechseln im Zeitalter der Globalisierung von entscheidender Bedeutung. Immer mehr Unternehmen verlagern ihre Produktion und profitieren von den geringeren Lohnkosten in vielen Ländern, vor allem in China und Indien, was den Ländern, die Arbeitnehmerrechte achten, schadet. Ziel des EGF ist es, den Arbeitskräften, die Opfer von Standortwechseln sind, zu helfen, und er spielt bei der Vereinfachung des Zugangs zu neuer Beschäftigung eine entscheidende Rolle. Der EGF wurde in der Vergangenheit bereits von anderen EU-Ländern in Anspruch genommen, so dass wir jetzt diese Unterstützung Spanien im Hinblick auf die 508 Entlassungen bei Lear Automotive (EEDS) Spain, S.L. Sociedad Unipersonal, einem Unternehmen, das im Automobilsektor in der Region Katalonien tätig ist, zukommen lassen sollten.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Um Mittel aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung beantragen zu können und in weiterer Folge auch genehmigt zu bekommen, sind klar definierte Kriterien zu erfüllen. So soll er Arbeitnehmern, die infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind, zugutekommen, indem Maßnahmen geschaffen werden, die eine rasche Wiedereingliederung in das Berufsleben garantieren sollen. Jährlich stehen dem Fonds 500 Millionen Euro für diese Fälle zur Verfügung. Allerdings muss ein Unternehmen mindestens 500 Entlassungen vorgenommen haben – so wie das spanische Unternehmen „Lear Automotive“, auf das sämtliche Kriterien zutreffen – damit Spanien Gelder beantragen kann. Ich stimme für den Bericht, da Gelder aus dem EGF genau hierfür zur Verfügung stehen.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Angesichts der Tatsache, dass Spanien Unterstützung in Fällen beantragt hat, die 508 Entlassungen im Unternehmen Lear Automotive (EEDS) Spain, S.L. Sociedad Unipersonal betreffen, das im Automobilsektor tätig ist, habe ich für die Entschließung gestimmt, weil ich mit dem Vorschlag der Kommission unter Berücksichtigung der durch das Parlament eingebrachten Änderungen einverstanden bin.

Ich bin auch mit Folgendem einverstanden:

- dass der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) die Wiedereingliederung von einzelnen entlassenen Arbeitnehmern in die Beschäftigung unterstützen sollte, und ich möchte wiederholen, dass durch die Hilfe des EGF weder Maßnahmen ersetzt werden dürfen, die gemäß nationalen Rechtsvorschriften oder Tarifverträgen den Unternehmen obliegen, noch dadurch die Neustrukturierung von Unternehmen oder Wirtschaftszweigen finanziert werden sollte.

- dass die Funktionalität und der Mehrwert des EGF im Kontext der allgemeinen Bewertung der Programme und einiger anderer Instrumente, die durch die interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 geschaffen wurden, bewertet werden sollten.

Ich begrüße den Vorschlag der Europäischen Kommission, eine alternative Quelle für Fondsmittel für ungenutzte Ressourcen des Europäischen Sozialfonds zu schaffen, um den wiederholten Erklärungen des Europäischen Parlaments zu entsprechen, dass es notwendig ist, angesichts der Tatsache, dass der EGF als ein spezifisches Instrument mit seinen eigenen Zielen und Fristen geschaffen wurde, geeignete Haushaltsmechanismen festzulegen.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Spaniens Bitte um die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Zusammenhang mit 508 Entlassungen bei Lear Automotive (EEDS) Spain, S.L. Sociedad Unipersonal, einem Unternehmen, das im Automobilsektor tätig ist, erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen. Unter Verordnung (EG) Nr. 546/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung ist der Umfang des EGF vorübergehend erweitert worden: So sind Interventionen für Situationen vorgesehen, die sich als eine direkte Folge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise ergeben haben und „mindestens 500 Entlassungen in einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten“ verursacht haben. Daher habe ich für diese Entschließung gestimmt und hoffe, dass die Mobilisierung des EGF zur erfolgreichen Wiedereingliederung dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt beitragen wird.

 
  
  

Bericht: Barbara Matera (A7-0352/2010)

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Im Hinblick darauf, dass Polen Unterstützung in Fällen beantragt hat, die 189 Entlassungen im Unternehmen H. Cegielski-Poznań und vier seiner Zulieferer betreffen, die in der Herstellung von Schiffsdieselmotoren tätig sind, habe ich für die Entschließung, da ich mit dem Vorschlag der Kommission zusammen mit den entsprechenden Änderungen des Parlaments übereinstimme, gestimmt. Ich bin auch der Meinung, dass sichergestellt werden sollte, dass der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) die Wiedereingliederung von einzelnen entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in die Beschäftigung unterstützen sollte, und ich möchte wiederholen, dass durch die Hilfe des EGF weder Maßnahmen ersetzt werden dürfen, die gemäß nationalen Rechtsvorschriften oder Tarifverträgen den Unternehmen obliegen, noch dadurch die Neustrukturierung von Unternehmen oder Wirtschaftszweigen finanziert werden sollte.

 
  
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  Mário David (PPE), schriftlich. (PT) Die Hilfe für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die infolge von Umstrukturierung und Standortverlagerung entlassen worden sind, muss dynamisch und flexibel sein, so dass sie rasch und wirksam umgesetzt werden kann. Angesichts der Strukturveränderungen im internationalen Handel ist es wichtig, dass die europäische Wirtschaft die Instrumente zur Unterstützung von solchen Veränderungen betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern effektiv umsetzen und sie im Hinblick auf die Förderung ihrer raschen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt mit neuen Fertigkeiten und Fähigkeiten ausrüsten kann. Angesichts dieser Tatsache sollte die finanzielle Hilfe auf individueller Basis erfolgen. Es ist auch wichtig zu betonen, dass diese Hilfe weder die reguläre Verantwortung der Unternehmen ersetzen darf, noch dass sie für die Finanzierung und Restrukturierung von Unternehmen gedacht ist. Im Hinblick darauf, dass Polen Unterstützung in Fällen beantragt hat, die 189 Entlassungen im Unternehmen H. Cegielski-Poznań, einem Hersteller von Dieselmotoren, die in Schiffen und Kraftwerken verwendet werden, und vier seiner Zulieferer betreffen, habe ich insgesamt für diesen Bericht oder mit anderen Worten ausgedrückt, für die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) zur Unterstützung Polens gestimmt.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Wir haben uns heute hier versammelt, um die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Form eines Gesamtpakets von 114 250 EUR für Polen anzunehmen und es ihm damit zu ermöglichen, den Folgen von 658 Entlassungen an den vier Produktionsstätten von H. Cegielski-Poznań, einem Unternehmen, dass in der Herstellung von Schiffsdieselmotoren tätig ist, und bei vier seinen Zulieferern aus den Städten und dem Bezirk von Poznań zu begegnen. Wie ich bereits immer warnend angemerkt habe, handelt es sich, während eine solche Unterstützung sehr wichtig bei der Behandlung aktueller Symptome ist, dennoch um keine endgültige Lösung für die Probleme, von denen die europäischen Industrien, nicht nur in Bezug auf die gegenwärtige Krise, sondern auch in Bezug darauf, dass Europa sich einer sich verändernden Welt - einer Welt, auf der die Wettbewerbsfähigkeit von entscheidender Bedeutung ist - anpassen muss, betroffen sind.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Angesichts der sozialen Auswirkungen der weltweiten Wirtschaftskrise, die sich vor allem auf die Beschäftigung ausgewirkt hat, ist die angemessene Verwendung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) von entscheidender Bedeutung für die Linderung der Notlage vieler europäischer Personen und Familien, da auf diese Weise ihre soziale Integration und die berufliche Entwicklung gefördert werden und gleichzeitig neue, qualifizierte Arbeitskräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, die den Anforderungen der Unternehmen entsprechen und das Wirtschaftswachstum vorantreiben. Es ist genau solch ein Kontext, für den dieser Interventionsplan für Polen entwickelt wurde; ein Plan, mit dem den 189 Personen geholfen wird, die ihre Arbeitsplätze bei H. Cegielski-Poznań, einem Unternehmen, das in der Herstellung von Schiffsdieselmotoren tätig ist, und bei vier seiner Zulieferer verloren haben. Ich hoffe daher, dass die europäischen Institutionen ihre Anstrengungen verstärken werden, um Maßnahmen umzusetzen, die den Ausschöpfungsgrad einer solch bedeutenden Ressource wie den EGF beschleunigen und erhöhen, der zur Zeit in nur sehr geringem Maße in Anspruch genommen wird. So sind in diesem Jahr nur 11 % der zur Verfügung stehenden 500 Mio. EUR beantragt worden.

 
  
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  Jarosław Kalinowski (PPE), schriftlich.(PL) Die weltweite Wirtschaftskrise hat große Strukturveränderungen in vielen Unternehmen verursacht, was wiederum dazu geführt hat, dass viele Menschen ihre Arbeitsplätze verloren haben. Der zu prüfende Vorschlag bezieht sich auf die Unterstützung einer großen Gruppe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in der polnischen Region Wielkopolskie entlassen worden sind. Ein zweiter Vorschlag für eine Finanzhilfe, über die wir heute abstimmen, bezieht sich auf weitere mehrere hundert Entlassene in derselben Region. Aus diesem Grund befindet sich der lokale Markt in dieser Region Polens derzeit in einem großen Umbruch. Ich bin erfreut darüber, dass die Europäische Kommission bekräftigt hat, dass der Antrag die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit erfüllt. Als Ergebnis daraus werden die entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Lage sein, entweder auf ihre alten Arbeitsplätze zurückzukehren oder Neue zu finden, und die Eigentümer der Unternehmen werden die Unterstützung dazu verwenden, die negativen Auswirkungen der weltweiten Krise zu mindern und ihren Platz auf dem Markt zu behaupten.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für Polen gestimmt. Der EGF wurde 2006 ins Leben gerufen, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die entweder aus Gründen im Zusammenhang mit einem Standortwechsel ihres Unternehmens oder, gemäß der Änderung von 2009, aufgrund der Wirtschaftskrise entlassenen wurden, praktische Hilfe zu gewähren, mit dem Ziel, deren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die heutige Abstimmung bezieht sich auf eine Anfrage nach Unterstützung für 658 Entlassungen (von denen 189 für Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen sind), zu denen es im Unternehmen H. Cegielski-Poznań und bei vier seiner Zulieferer, die in der Herstellung von Schiffsdieselmotoren tätig sind, in den Städten Poznań und Poviat gekommen ist, in einer Gesamthöhe von 114 250 EUR aus dem EGF.

Zuletzt möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Annahme des heutigen Berichts erneut die Wichtigkeit des EGF deutlich macht, der eine wertvolle Ressource ist, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aufgrund der Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten geraten sind, zu helfen, und er ist darüber hinaus auch ein effektives Instrument im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe für diesen Antrag auf die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, um 658 Entlassenen im Unternehmen H. Cegielski-Poznan und vier seiner Zulieferer, die in der Herstellung von Schiffsdieselmotoren in Poznań und dem umgebenden Landkreis tätig sind, zu unterstützen, gestimmt. Von der Kommission ist die Inanspruchnahme von 114 250 EUR vorgeschlagen worden und ich unterstütze diesen Vorschlag.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich.(FR) Aus Rücksicht auf die Arbeitskräfte der polnischen Automobilindustrie, die auf dem Altar der Globalisierung geopfert wurden, enthalte ich mich der Stimme. In Anbetracht der Situation, in die sie durch den Einfluss der neoliberalen Politik der Europäischen Union gezwungen wurden, wäre man geneigt, gegen die Almosen zu stimmen, die ihnen zugebilligt werden. Andererseits könnte das wenige Geld, das sie erhalten, ihr Leid lindern. Dies macht den Ansatz des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung jedoch keineswegs vertretbar. Denn damit wird wiederum der Ansatz unterstützt, der zu der Privatisierung von staatseigenen Unternehmen wie Ciegielski-Poznań führt.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die EU ist ein Raum der Solidarität, und der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) ist ein Teil davon. Diese Hilfe ist für die Arbeitslosen und Opfer von Standortwechseln im Zeitalter der Globalisierung von entscheidender Bedeutung. Immer mehr Unternehmen verlagern ihre Produktion und profitieren von den geringeren Lohnkosten in vielen Ländern, vor allem in China und Indien, was den Ländern, die Arbeitnehmerrechte achten, schadet. Ziel des EGF ist es, den Arbeitskräften, die Opfer von Standortwechseln sind, zu helfen, und er spielt bei der Vereinfachung des Zugangs zu neuer Beschäftigung eine entscheidende Rolle. Der EGF wurde in der Vergangenheit bereits von anderen EU-Ländern in Anspruch genommen, so dass wir jetzt diese Unterstützung Polen, das einen Antrag auf Unterstützung im Hinblick auf die 189 Entlassungen bei H. Cegielski-Poznań, einem Unternehmen, das in der Herstellung von Schiffsdieselmotoren tätig ist, und vier seiner Zulieferer, zukommen lassen sollten.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Damit Staaten, in denen Arbeitnehmer infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen wurden, eben diese Gruppe tatkräftig unterstützen können, hat die EU den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung eingerichtet. Mit der Ausschüttung von Mitteln soll den Betroffenen ein vereinfachter Wiedereinstieg in das Berufsleben ermöglicht werden. Ich stimme für den Bericht, da Polen 658 Arbeitnehmer auffangen muss, die von dem Unternehmen „H. Cegielski-Poznán“ entlassen wurden.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Da Polen aufgrund von 189 Entlassungen bei H. Cegielski-Poznań und vier seiner Zulieferer, die allesamt in der Herstellung von Schiffsdieselmotoren tätig sind, um Hilfe gebeten hat, habe ich für die Entschließung gestimmt, denn ich stimme dem Vorschlag der Kommission, in Kombination mit den Änderungen durch das Parlament, zu.

Ich bin auch mit Folgendem einverstanden:

- dass der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) die Wiedereingliederung von einzelnen entlassenen Arbeitnehmern in die Beschäftigung unterstützen sollte, und ich möchte wiederholen, dass durch die Hilfe des EGF weder Maßnahmen ersetzt werden dürfen, die gemäß nationalen Rechtsvorschriften oder Tarifverträgen den Unternehmen obliegen, noch dadurch die Neustrukturierung von Unternehmen oder Wirtschaftszweigen finanziert werden sollte.

- dass die Funktionalität und der Mehrwert des EGF im Kontext der allgemeinen Bewertung der Programme und einiger anderer Instrumente, die durch die interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 geschaffen wurden, bewertet werden sollten.

Ich begrüße den Vorschlag der Europäischen Kommission, eine alternative Quelle für Fondsmittel für ungenutzte Ressourcen des Europäischen Sozialfonds zu schaffen, um den wiederholten Erklärungen des Europäischen Parlaments zu entsprechen, dass es notwendig ist, angesichts der Tatsache, dass der EGF als ein spezifisches Instrument mit seinen eigenen Zielen und Fristen geschaffen wurde, geeignete Haushaltsmechanismen festzulegen.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Der von Polen gestellte Antrag auf Unterstützung durch den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Bezug auf 189 von 658 Entlassungen, zu denen es zwischen dem 1. September 2009 und dem 1. Januar 2010 im Unternehmen H. Cegielski-Poznań und bei vier seiner Zulieferer gekommen ist, die in der Herstellung von Schiffsdieselmotoren tätig sind, erfüllt sämtliche legalen Voraussetzungen für die Förderfähigkeit. Unter Verordnung (EG) Nr. 546/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung ist der Umfang des EGF vorübergehend erweitert worden: Denn es wurde mit der Möglichkeit gerechnet, eingreifen zu können, wenn – wie in dieser Situation – als direkte Folge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise „in einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten mindestens 500 Entlassungen erfolgt sein müssen, darunter auch Entlassungen bei Zulieferern oder nachgeschalteten Herstellern.“ Daher habe ich für diese Entschließung gestimmt und hoffe, dass die Mobilisierung des EGF zur erfolgreichen Wiedereingliederung dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt beitragen wird.

 
  
  

Bericht: Barbara Matera (A7-0336/2010), (A7-0337/2010), (A7-0359/2010), (A7-0358/2010), (A7-0357/2010), (A7-0356/2010), (A7-0351/2010), (A7-0352/2010)

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Mit der Annahme dieses Textes fordert das Europäische Parlament die beteiligten Institutionen auf, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, so dass die Inanspruchnahme des EGF beschleunigt werden kann. Damit wird auch an die Verpflichtung der Institutionen erinnert, ein reibungsloses und schnelles Vorgehen für die Annahme der Beschlüsse zur Inanspruchnahme des EGF zu ermöglichen und eine einmalige, zeitlich begrenzte und individuelle Unterstützung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereitzustellen, die aufgrund von Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge in Folge der Globalisierung arbeitslos geworden sind. Darüber hinaus wird die Rolle betont, die der EGF bei der Wiedereingliederung entlassener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt spielt. Schließlich wird damit betont, dass in Übereinstimmung mit Artikel 6 der EGF-Verordnung sichergestellt werden sollte, dass der EGF die Wiedereingliederung von einzelnen entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in die Beschäftigung unterstützt, und wiederholt, dass durch die Hilfe des EGF weder Maßnahmen ersetzt werden dürfen, die gemäß nationalen Rechtsvorschriften oder Tarifverträgen den Unternehmen obliegen, noch dadurch die Neustrukturierung von Unternehmen oder Wirtschaftszweigen finanziert werden sollte.

 
  
  

Bericht: Claude Moraes (A7-0347/2010)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Es ist bedauerlich, dass dieser Vorschlag, der auf das Jahr 2003 zurückgeht, und der darauf abzielt, Flüchtlingen nach fünfjährigem rechtmäßigem dauerhaftem Aufenthalt den Status von langfristig Aufenthaltsberechtigten zu erteilen, in der Zwischenzeit nicht längst umgesetzt werden konnte. Mit den vom Europäischen Parlament im April 2008 eingereichten Änderungsvorschlägen, mit denen unter anderem die Berechnung des fünfjährigen Aufenthalts, der dem Antrag auf Gewährung des Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten vorausgehen muss, geregelt wird und aufgrund der mangelnden Einstimmigkeit im Rat wird dieser neue Vorschlag direkt den Personen helfen, die internationalen Schutz genießen und die sich bereits seit mehr als fünf Jahren in der EU aufhalten, aber nach wie vor noch nicht über den Status eines Aufenthaltsberechtigen verfügen.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, mit dem die Anwendung des Vorschlags auf Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention und Personen, die subsidiären Schutz genießen, unterstützt wird. Mit seinem Bericht unterstützt das Europäische Parlament den Vorschlag der Europäischen Kommission und berücksichtigt die Verpflichtung zum Schutz der Interessen der Personen mit internationalem Schutzstatus. Ich möchte noch die Aufmerksamkeit auf die Tatsache lenken, dass derzeit die Lage für Bürgerinnen und Bürger aus Drittländern, die Personen mit internationalem Schutzstatus sind, verwirrend und unklar ist, weil die Bedingungen für die Gewährung dieses Status nicht harmonisiert sind. Dem Vorschlag der Kommission entsprechend werden die Bedingungen und das Verfahren für die Gewährung des Status in der Europäischen Union dann jedoch einfacher und klarer werden. Darüber hinaus wird durch diese neue Richtlinie den Personen mit internationalem Schutzstatus, die den Status langfristig Aufenthaltsberechtigter erlangen, die Möglichkeit geboten, in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen, der ihnen diesen Status zuerkannt hat, Aufenthalt zu nehmen.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Diese Initiative ist in Folge des Vorschlags von 2007 für eine Richtlinie zur Ausweitung der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten auf Flüchtlinge und Personen mit subsidiärem Schutzstatus vorgelegt worden, die jedoch nie eine Einstimmigkeit im Rat erzielen konnte, die vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon notwendig war. Sie zielt darauf ab, Personen mit internationalem Schutzstatus nach fünfjährigem rechtmäßigem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat Rechtssicherheit bezüglich ihres Aufenthaltsrechts in einem Mitgliedstaat sowie weiteren Rechten zu geben, die mit denen von EU-Staatsangehörigen vergleichbar sind.

Der erzielte Kompromiss ist von größter Bedeutung, nicht nur, weil er Flüchtlingen innerhalb der EU ein hohes Maß an Schutz und Rechtssicherheit ermöglicht, sondern auch, weil damit der diskriminierenden Behandlung von Staatsangehörigen von Ländern außerhalb der EU schließlich ein Ende bereitet wird.

Er ist darüber hinaus ein wichtiges politisches Signal, weil die Annahme dieser ersten Initiative einer Reihe von sechs Rechtsakten nicht nur den ersten Schritt, sondern auch eine Spiegelung des konstruktiven Ansatzes darstellt, den die drei Institutionen bei der Einrichtung einer gemeinsamen europäischen Asylregelung bis 2012 verfolgen.

 
  
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  Ioan Enciu (S&D), schriftlich. (RO) Ich habe für die Annahme dieser Richtlinie gestimmt. Mit diesem Vorschlag für eine Richtlinie wird eine andere Richtlinie von 2003 abgeändert, so dass Personen mit internationalem Schutzstatus (insbesondere Flüchtlingen) das Recht auf eine langfristige Aufenthaltsberechtigung innerhalb der EU gewährt wird, sofern sich die entsprechenden Personen bereits legal für mindestens fünf Jahre in der EU aufgehalten haben. Und sobald sie diese Aufenthaltsberechtigung erhalten haben, werden sie dieselben Rechte wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger haben, und sie werden beispielsweise in der Lage sein, sich frei zu bewegen und sie können in jedem Mitgliedstaat der EU (mit Ausnahme vom Vereinigten Königreich, von Dänemark und Irland) Aufenthalt nehmen. Des Weiteren wird festgelegt, dass diese Personen mit internationalem Schutzstatus auch weiterhin aus der EU ausgewiesen werden können, allerdings nur sehr strengen Regeln entsprechend unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Zurückweisung und den Charta der Grundrechte zuerst gewährten Rechte.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Dieser Vorschlag bezweckt eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2003/109/EG des Rates auf Personen mit internationalem Schutzstatus mit fünfjährigem rechtmäßigem dauerhaftem Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats. Dadurch, dass Personen mit internationalem Schutzstatus in allen Mitgliedstaaten gleich behandelt werden, wird den Ungleichheiten, die bis jetzt zwischen den Mitgliedstaaten geherrscht haben, ein Ende bereitet, und es wird ihnen die Möglichkeit gewährt, in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen, der ihnen diesen Status zuerkannt hat, Aufenthalt zu nehmen. Diese Maßnahmen sind gerade deshalb so wichtig, weil wir dabei sind, in Europa einen gemeinsamen Raum der Freiheit und der Sicherheit zu schaffen, in dem diejenigen, denen rechtmäßig der Schutz des internationales Rechts zuerkannt wurde, von denselben Rechten in den verschiedenen Mitgliedstaaten profitieren.

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich. (FR) Es ist nach dem ersten gescheiterten Versuch an der Zeit gewesen, dass die Personen mit internationalem Schutzstatus schließlich dieselbe Behandlung erfahren wie langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige. Es gibt nämlich in der Tat keinen Grund dafür, warum sie so anders behandelt werden sollten, oder warum es weiterhin eine solche Unklarheit über ihren Status in der Union geben sollte. Aus diesem Grund unterstütze ich den Bericht von Claude Moraes, der es unter anderem ermöglicht, den garantierten Schutz vor „Zurückweisung“ weiter zu stärken und trotz der festgelegten Einschränkungen die günstige Regelung des Fünfjahresaufenthalts zu erreichen. Eine weiterer wichtiger und begrüßenswerter Aspekt ist die Tatsache, dass es sich dabei um den einzigen Text des „Asylpakets“ handelt, der schlussendlich unter dem belgischen Vorsitz des Rats der Europäischen Union angenommen werden musste, und dies trotz der Verpflichtungen, die zu Beginn seines Mandats eingegangen wurden. Aus diesem Grund müssen wir unsere intensive Arbeit fortsetzen und sicherstellen, dass die gemeinsame europäische Asylregelung, die inter alia auf gemeinsamen Verfahren und Aufnahmebedingungen gegründet wurde, am Ende auch in der Union Wirklichkeit wird. Die Angelegenheiten, um die es heute geht, liegen also klar auf der Hand: Denn nur durch eine Verbesserung und Harmonisierung der nationalen Asylregelungen, dies gegenwärtig noch sehr unterschiedlich sind, wird es uns gelingen, eine gemeinsame Regelung zu erarbeiten.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für den Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG zwecks Erweiterung ihres Anwendungsbereichs auf Personen mit internationalem Schutzstatus gestimmt. Ich habe das getan, weil ich der Meinung bin, dass es sehr wichtig ist, Flüchtlingen dieselben Rechte wie Bürgerinnen und Bürger aus Drittländern, die eine langfristige Aufenthaltsberechtigung besitzen, gewährt werden.

Durch die heutige Abstimmung hat das Europäische Parlament eine Lücke im Rechtssystem der Europäischen Union geschlossen, indem die Rechtsstellung von langfristig Aufenthaltsberechtigten, die bisher nicht für Flüchtlinge oder Personen mit internationalem Schutzstatus gegolten hat, neu geregelt wird. Dank dieser neuen Verordnungen werden diese Menschen in der Lage sein, eine größere Rechtssicherheit bezüglich ihres Aufenthaltsrechts in der Europäischen Union zu genießen, und sie werden nicht mehr länger einer unterschiedlichen Behandlung gegenüber anderen Drittstaatsangehörigen ausgesetzt sein.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe für diesen Vorschlag gestimmt, der bezweckt, den Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten auf Personen mit internationalem Schutzstatus mit fünfjährigem rechtmäßigem dauerhaftem Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats auszudehnen. Mit der Fähigkeit, in mindestens einer der Amtssprachen ihres Aufnahmemitgliedstaats zu kommunizieren, und der Möglichkeit, ihr Wissen über ihre Rechte und Verpflichtungen und die Grundwerte dieses Mitgliedstaats zu erweitern, würde ihnen eine echte Chance zur Integration gegeben. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten langfristig Aufenthaltsberechtigten Sprachkurse anbieten, um ihre Integration zu erleichtern. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten auch dazu ermutigt werden, Programme zu schaffen, in denen den Migranten die im Aufenthaltsmitgliedstaat geltenden grundlegenden Gesetze und Werte sowie die Grundsätze der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und der Gleichbehandlung nahe gebracht werden und in denen sie über die in diesem Mitgliedstaat bestehenden individuellen Rechte und Verpflichtungen informiert werden.

 
  
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  Clemente Mastella (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich davon überzeugt bin, dass er positive Auswirkungen für alle Personen, die internationalen Schutz genießen und sich länger als fünf Jahre rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Europäischen Union aufhalten, und die derzeit jedoch keinen Anspruch auf den Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten haben, haben würde.

Wir sind davon überzeugt, dass es einer größeren Sicherheit in Bezug auf ihre Rechtsstellung in der EU bedarf, durch die eine unterschiedliche Behandlung gegenüber anderen Drittstaatsangehörigen verhindert würde. Wir teilen jedoch auch die Bedenken einiger Mitgliedstaaten, dass es aufgrund ihrer besonderen geographischen und demographischen Situation zu einer Aufnahme einer unverhältnismäßigen Anzahl von Personen mit internationalem Schutzstatus kommen könnte.

Aus diesem Grund scheint es so zu sein, dass weitere Maßnahmen, um ungewollte Folgen zu verhindern, notwendiger denn je sind; darin eingeschlossen wären zum Beispiel Maßnahmen, die es solchen Personen erleichtert, in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen, der ihnen diesen internationalem Schutzstatus zuerkannt hat, Aufenthalt zu nehmen. Aus diesem Grund unterstützen wir alle vorgeschlagenen Bestimmungen zum Schutz vor Zurückweisung (nur der Mitgliedstaat, der den internationalen Schutzstatus zuerkannt hat, sollte dazu befugt sein, eine Ausweisung vorzunehmen), die darauf abzielen, wunschgemäß die Einheit der Familie zu wahren.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Sinn der Sache ist es, dass durch die Annahme dieses Berichts der Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/109/EG des Rates auf Personen mit internationalem Schutzstatus mit fünfjährigem rechtmäßigem dauerhaftem Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erweitert wird. Von nun an wird dies eine gleiche Behandlung der Personen mit internationalem Schutzstatus in allen Mitgliedstaaten ermöglichen und gibt ihnen die Möglichkeit, in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen, der ihnen diesen Status zuerkannt hat, Aufenthalt zu nehmen und damit etwas, was es vorher so nicht gab. Die Bedeutung dieser Maßnahmen ist direkt mit dem Ziel verknüpft, in Europa einen gemeinsamen Raum der Freiheit und der Sicherheit zu schaffen, in dem diejenigen, denen rechtmäßig der Schutz des internationales Rechts zuerkannt wurde, von denselben Rechten in den verschiedenen Mitgliedstaaten profitieren.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. (LV) Das internationale Recht und die moralischen Grundsätze geben der Europäischen Union die Gelegenheit, die Gewährung der Rechtsstellung für Personen, deren Leben in ihrem Geburtsland außerhalb der Europäischen Union nicht möglich ist, zu beschleunigen. Jedes Individuum hat ein Recht darauf, menschenwürdig behandelt zu werden. Der Flüchtlingsstatus muss jedoch so definiert werden, dass alle Umstände berücksichtigt und jegliche Form der spekulativen Handhabung, sei sie finanzieller Natur oder die Zuwanderungspolitik betreffend, verboten werden. Bedauerlicherweise sind in der Europäischen Union und auch im Europäischen Parlament oftmals Fakten übernommen worden, die nicht gründlich genug überprüft worden sind. So sind in einigen Fällen falsche Erklärungen von Rechtshütern und den verschiedenartigsten Einzelpersonen für bare Münze genommen worden. Es ist wichtig, dem Populismus keine Chance zu geben. Andernfalls könnte es möglich sein, dass sich ganze Bevölkerungsgruppen unter dem Flüchtlingsstatus in Europa niederlassen.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Ob, unter welchen Voraussetzungen und nach welcher rechtmäßigen Aufenthaltsdauer Flüchtlinge eine langfristige Aufenthaltsberechtigung erhalten, ist Sache der Mitgliedstaaten und darf nicht von der EU diktiert werden. Dass dieser Vorschlag mit ein paar Jahren Verspätung und in revidierter Form angenommen wurde, ist nicht unproblematisch. Denn bei einer korrekten Auslegung der viel zitierten Genfer Konventionen dürfte nur ein Bruchteil der Asylanträge angenommen werden. Dass Personen mit internationalem Schutzstatus nach fünfjährigem rechtmäßigem Aufenthalt hinsichtlich ihrer Rechte mit EU-Staatsangehörigen gleichzustellen sind, hat insbesondere in den EU-Staaten mit ausgeprägtem Sozialsystem Probleme und Fragen aufgeworfen, die Kosten in nicht abschätzbarer Höhe verursachen.

Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Flüchtlinge und auf Personen, die subsidiären Schutz genießen, kann die Staatskassen nur zusätzlich belasten. Insbesondere ist stets die Magnetwirkung auf Flüchtlinge zu beachten, also, dass gerade die zum Schutz und finanzieller Absicherung gedachten Maßnahmen für viele Wirtschaftsflüchtlinge einen Anreiz darstellen, unter dem Vorwand des Asyls unter menschenunwürdigen und lebensbedrohlichen Umständen nach Europa illegal einzuwandern. Ebenso fragwürdig ist die Idee, bei der Berechnung des Aufenthaltstitels die Dauer des Asylverfahrens zu berücksichtigen. Aus diesen Gründen habe ich den Bericht abgelehnt.

 
  
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  Franz Obermayr (NI), schriftlich. Nach fünfjährigem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat sollen Flüchtlinge einen langfristigen Aufenthaltstitel erhalten, welcher dann im gesamten EU-Gebiet gelten soll. Nachdem die Asylrechtssysteme in den verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedlich streng sind, wird sich ein gut beratener Flüchtling zunächst in jenem Mitgliedstaat erstansiedeln, in welchem das weichste und lückenhafteste Asylrecht gilt. Nach Ablauf der 5 Jahre kann er seinen Wohnort dann nach Belieben in jeden Mitgliedstaat der Union verlegen. Die Folge ist Sekundärmigration aus Ländern mit niedrigeren Standards in Richtung Mitgliedstaaten mit großzügigem Sozialsystem. Zunächst sucht man sich den Mitgliedstaat je nach Strenge des Asylrechts aus, dann je nach Höhe der Sozialleistungen. Das würde Länder wie Österreich, Deutschland oder die Niederlande natürlich besonders belasten! Der gegenständliche Bericht ist sicher kein sinnvoller Ansatz, um die asylrechtlichen Herausforderungen in der EU zu bewältigen und zweckmäßige Integrationspolitik zu betreiben. Ich habe daher gegen den Bericht gestimmt.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen vorliegenden Bericht gestimmt, weil ich einer Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2003/109/EG auf Personen mit internationalem Schutzstatus mit fünfjährigem rechtmäßigem dauerhaftem Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats zustimme.

Ich möchte dabei vor allem die inklusive Natur dieser Politik herausstellen, die sich aus dem vorliegenden Vorschlag ergeben würde. Der Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten bietet die Gelegenheit, diese Personen insbesondere durch die Sprachkurse, die den langfristig Aufenthaltsberechtigten von den Mitgliedstaaten angeboten werden müssen, in die Gesellschaft zu integrieren.-

Aus diesen Gründen unterstütze ich auch den Vorschlag des Berichterstatters, die Mitgliedstaaten dazu zu ermutigen, Programme zu schaffen, in denen den Migranten die im Aufenthaltsmitgliedstaat geltenden grundlegenden Gesetze und Werte sowie die Grundsätze der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und der Gleichbehandlung nahe gebracht werden und in denen sie über die in diesem Mitgliedstaat bestehenden individuellen Rechte und Verpflichtungen informiert werden.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Ich möchte Herrn Moraes für seine hervorragende Arbeit danken, und ich teile mit ihm die Idee, einen konstruktiven Ansatz anzunehmen, bei dem die meisten der von der Kommission vorgeschlagenen Abänderungen sowie zahlreiche technische Abänderungen, die mit dem Rat im Zuge der Verhandlungen über dieses Instrument vereinbart wurden, mit eingeschlossen wurden. Mit diesem Berichtsentwurf wird auch versucht, einigen der Besorgnisse und Anliegen der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, um eine Einigung in erster Lesung sowie eine Verpflichtung zum Schutz der Interessen der Personen mit internationalem Schutzstatus vor und nach der Zuerkennung des Status langfristig Aufenthaltsberechtigter zu erzielen.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich der Meinung bin, dass die Erweiterung auf Personen mit internationalem Schutzstatus mit fünfjährigem rechtmäßigem dauerhaftem Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats absolut gerechtfertigt ist, da damit die Gleichbehandlung aller Drittstaatsangehörigen gewährleistet und der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt der Europäischen Union gefördert wird.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – 2001 ist von der Kommission ein Vorschlag für eine Richtlinie betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen vorgelegt worden. In diesem Vorschlag war ursprünglich vorgesehen, dass Flüchtlinge nach fünfjährigem rechtmäßigem dauerhaftem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat den Status von langfristig Aufenthaltsberechtigten erlangen können. Im weiteren Verlauf der Verhandlungen beschlossen die Mitgliedstaaten jedoch, Flüchtlinge aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie auszuschließen. Auf der Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ am 8. Mai 2003 wurde sodann beschlossen, dass die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Ausweitung der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten auf Flüchtlinge und Personen mit subsidiärem Schutzstatus vorlegen wird.

Dieser Vorschlag ist dann von der Kommission im Juni 2007 unter Bezugnahme auf die gleiche Rechtsgrundlage wie die des Rechtsakts, dessen Änderung sie bezweckte, also Artikel 63 Absatz 3a und Artikel 63 Absatz 4 des EG-Vertrags, vorgelegt worden. Hauptziel des Vorschlags war es, den Personen mit internationalem Schutzstatus nach fünfjährigem rechtmäßigem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat Rechtssicherheit bezüglich ihres Aufenthaltsrechts in einem Mitgliedstaat sowie weiteren Rechten zu geben, die mit denen von EU-Staatsangehörigen vergleichbar sind.

 
  
  

Bericht: Nathalie Griesbeck (A7-0345/010)

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. – Ich habe für diesen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zur Erleichterung der Visaerteilung gestimmt. Mit diesem Abkommen wird ganz klar der Wille Georgiens zur Annäherung an die Europäische Union deutlich: Ein Wille, der ist in den letzten Jahren anhand einer ganzen Reihe wichtiger politischer Maßnahmen zum Ausdruck gekommen ist, von der Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Georgien bis hin zum Beitritt Georgiens zum Europarat oder zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Ich habe diese Entschließung unterstützt, weil ich der festen Überzeugung bin, dass durch eine Erleichterung der Visaerteilung insbesondere persönliche Kontakte zwischen den Bürgerinnen und Bürgern erleichtert werden, was eine entscheidende Voraussetzung dafür ist, die Entwicklung wirtschaftlicher, humanitärer, kultureller, wissenschaftlicher und anderer Beziehungen zu gewährleisten.

Darüber hinaus glaube ich, dass die Abschaffung der Visumpflicht für die Bürgerinnen und Bürger Georgiens einen wichtigen Schritt auf deren Weg nach Europa darstellt. Eine Regelung zur Erleichterung der Visaerteilung ist von großer Bedeutung im Leben der Menschen, da sie die zwischenmenschlichen Kontakte fördert und die Verwirklichung der Idee von der Freizügigkeit als einem der Grundrechte in Europa darstellt.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für diese Empfehlung des Europäischen Parlaments über die Erleichterung der Visaerteilung für Georgien gestimmt, weil die Erweiterung der Europäischen Union die Gelegenheit geboten hat, einen neuen Rahmen für die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit ihren Nachbarn im Osten und Süden zu schaffen. Das Abkommen zur Erleichterung der Visaerteilung wird insbesondere persönliche Kontakte zwischen den Bürgern erleichtern, was eine entscheidende Voraussetzung dafür ist, die Entwicklung wirtschaftlicher, humanitärer, kultureller, wissenschaftlicher und anderer Beziehungen zu gewährleisten. Darüber hinaus ist eine Regelung zur Erleichterung der Visaerteilung von großer Bedeutung im Leben der Menschen, da sie die zwischenmenschlichen Kontakte fördert und die Verwirklichung der Idee von der Freizügigkeit als einem der Grundrechte in Europa darstellt. Die Abschaffung der Visumpflicht für die Bürgerinnen und Bürger Georgiens wird einen wichtigen Schritt auf deren Weg nach Europa darstellen. Ich stimme mit der Haltung des Europäischen Parlaments überein, dass die beiden vor kurzem mit Georgien geschlossenen Abkommen – das eine über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt, das andere zur Erleichterung der Visaerteilung – in erster Linie eine sehr wichtige Zwischenstation und damit einen Fortschritt in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Georgien darstellen. Darüber hinaus sind diese Abkommen auch unter regionalen Gesichtspunkten wichtig und werden einen Beitrag zu den Bemühungen der Europäischen Union um eine stärkere Zusammenarbeit mit anderen Ländern in der Region leisten.

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. (RO) Die Europäische Union hat seit ihrer Erweiterung in Richtung Osteuropa, zu einer Zeit, als diese Region in Bezug auf die Aspekte Strategie, Stabilität und Sicherheit extrem wichtig geworden war, den Prozess beschleunigt, sich den Staaten des Südkaukasus zu öffnen. Europa ist nun den Ländern in dieser Region verpflichtet. Seine Verpflichtung ist klar, insbesondere angesichts der Nähe dieser Länder zur Ostgrenze der EU. Abgesehen vom wirtschaftlichen und kommerziellen Potential, das diese Länder bieten, stellt das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Georgien zur Erleichterung der Visaerteilung für Bürgerinnen und Bürger dieses Staates auch eine Maßnahme dar, sie zu mehr Demokratie in diesem Land zu ermutigen. Es ist für die EU wichtig, die Grundsätze der „Good Governance“, gerechter Justiz und der umfassenden Achtung der Menschenrechte zu exportieren. Und dies wird auch durch die beiden Abkommen, die vor kurzem mit Georgien unterzeichnet worden sind, gefördert. Die eine betrifft die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt, und die andere betrifft die Erleichterung der Visaerteilung.

Die Aufhebung der Visumspflicht für die Bürgerinnen und Bürger Georgiens wird ein wichtiger Schritt in die Richtung sein, die ihre Annäherung an Europa bedeutet. Eine Regelung zur Erleichterung der Visaerteilung ist von großer Bedeutung im Leben der Menschen, da sie die zwischenmenschlichen Kontakte fördert und die Verwirklichung der Idee von der Freizügigkeit als einem der Grundrechte in der Europäischen Union darstellt.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Die Maßnahmen der Europäischen Union müssen auf den Grundsätzen der verantwortungsvollen Staatsführung und der Achtung der Demokratie und der Menschenrechte fußen. In den Beziehungen mit den Ländern des Südkaukasus muss die EU ihnen ein Partner sein, der sie dabei unterstützt, sich in den Bereichen Wirtschaft und Handel weiterzuentwickeln, und zwar mit Sicherheit, mit Stabilität und mit der Förderung des Wohlergehens der Bürgerinnen und Bürger sowie mit der Lösung von Konflikten. Das Abkommen zur Erleichterung der Visaerteilung für Georgien wird zur erweiterten Nachbarschaftspolitik der EU beitragen, indem die Zusammenarbeit und der Austausch von Personen zwischen beiden Seiten gefördert werden. Deswegen habe ich für diese Entschließung gestimmt.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Dieses Abkommen bedeutet zweifellos einen bedeutenden Fortschritt in den Beziehungen zwischen der EU und Georgien. Angefangen von der Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Georgien bis hin zum Beitritt Georgiens zum Europarat oder zur Europäischen Menschenrechtskonvention bedeutet dieses Abkommen einen weiteren Schritt in Richtung der Verbesserung der Arbeitsweise der Justiz und eine wachsende Achtung der Grundfreiheiten durch Georgien. Es bleibt zu hoffen, dass Georgien durch dieses Abkommen ausreichend motiviert wird, die notwendigen Reformen in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht anzugehen.

Gleichzeitig sollte es den Bürgerinnen und Bürgern der beiden Vertragsparteien durch dieses Abkommen aber auch erleichtert werden, sich frei zu bewegen und persönliche Kontakte zu pflegen, was eine entscheidende Voraussetzung dafür ist, die Entwicklung wirtschaftlicher, humanitärer, kultureller, wissenschaftlicher und anderer Beziehungen zu gewährleisten. Darüber hinaus hoffe ich, dass die notwendigen Informationskampagnen in Georgien umgesetzt werden, um die georgische Öffentlichkeit sowohl über das Inkrafttreten dieser Erleichterung der Visaerteilung als auch über die entsprechenden neuen Möglichkeiten, von denen sie nun profitieren kann, zu informieren.

 
  
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  Marielle De Sarnez (ALDE), schriftlich.(FR) Gerade sind zwei Abkommen angenommen worden, die für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Georgien wichtig sind: das eine über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt, das andere zur Erleichterung der Visaerteilung. Bei den beiden Abkommen handelt es sich in erster Linie um eine sehr wichtige Zwischenstation, um einen Fortschritt in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Georgien. Auf diese Weise möchte die EU Georgien dazu ermutigen, die notwendigen Reformen in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht anzugehen. Diese Abkommen werden sich aber auch auf regionaler Ebene positiv auswirken. Sie werden einen Beitrag zu den Bemühungen der Europäischen Union um eine stärkere Zusammenarbeit mit anderen Ländern in der Region des Südkaukasus, wie Armenien und Aserbaidschan beispielsweise, leisten.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die sich vertiefende Beziehung zwischen Georgien und der Europäischen Union, was durch die Reihe der jüngst unternommenen Maßnahmen deutlich wird, ist nur zu begrüßen. So stellt das Abkommen zur Erleichterung der Visaerteilung einen weiteren wichtigen Schritt auf Georgiens Weg nach Europa dar. Die Freizügigkeit von Personen ist eines der wichtigsten Rechte, die die EU ihren Bürgerinnen und Bürgern gewährt, und aus diesem Grund sehe ich die Zusammenarbeit von EU und Georgien als positiv an. Die Bekämpfung der illegalen Einwanderung und das Bereitstellen von Anreizen für Reformen in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht könnte zu einem großen Gewinn werden, sofern von beiden Seiten auch das entsprechende Engagement gezeigt wird.

 
  
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  Sandra Kalniete (PPE) , schriftlich. (LV) Ich habe stets darauf hingewiesen, dass es die Aufgabe der Europäischen Union ist, die Bevölkerungen zu unterstützen, die das Gefühl haben, dem Westen anzugehören oder die danach streben, und die unsere Werte akzeptieren. In der Rosenrevolution hat sich die Bevölkerung Georgiens gegen Stillstand, betrügerische Staatsführung, die Vergangenheit und den Post-Kommunismus gewehrt und sich für Entwicklung, die Zukunft und westliche Werte entschieden. Durch seine Maßnahmen hat das Land bestätigt, dass es ein Partner einer modernen internationalen Gesellschaft sein möchte, die sich ihrer Verantwortung stellt. Georgien hat in kurzer Zeit viel erreicht. So hat es grundlegend seine Lenkungsstrukturen verbessert, bedeutende Investitionen angezogen und die Korruption in beträchtlichem Maße verringert. Ich halte die Erleichterung der Visaerteilung für einen wesentlichen Schritt in Bezug auf die Erschließung neuer Studienmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger Georgiens und in Bezug auf die Möglichkeit für georgische Unternehmer, neue Kontakte mit Unternehmern in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu knüpfen. Auf diese Weise müssten wir eigentlich alle zu Gewinnern werden, allen voran jedoch die Bürgerinnen und Bürger Georgiens. Denn so wie wir Europäer stolz auf unsere Errungenschaften, unsere Geschichte und unsere kulturellen Werte sind, so sind die Georgier stolz auf ihr Land, die Schönheit ihrer Natur und ihr antikes Erbe. Ich hoffe, dass durch die Erleichterung der Visaerteilung zwischen der Europäischen Union und Georgien auch die Europäer dazu ermuntert werden, Georgien kennen zu lernen.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe diesen Bericht über das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Georgien zur Erleichterung der Visaerteilung unterstützt. Die schrittweise Vertiefung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Ländern des Südkaukasus, im vorliegenden Fall Georgien, wird mit Sicherheit zu Verbesserungen bei der Ausübung des Rechts und bei der Achtung der Freiheiten beitragen. Die beiden vor kurzem mit Georgien geschlossenen Abkommen – das eine über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt, das andere zur Erleichterung der Visaerteilung – werden in hohem Maße zum Erreichen dieser Ziele beitragen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Von Georgien sind bemerkenswerte Anstrengungen unternommen worden, um die Beziehungen mit der Europäischen Union zu vertiefen, wie es auch durch eine Reihe jüngster Maßnahmen zum Ausdruck kommt. Das vorliegende Abkommen zwischen der Europäischen Union und Georgien zur Erleichterung der Visaerteilung wird deshalb einen wichtigen Schritt auf seinem Weg nach Europa darstellen. Die Freizügigkeit von Personen ist eines der wichtigsten Rechte, die die EU ihren Bürgerinnen und Bürgern gewährt, und aus diesem Grund sehe ich die Zusammenarbeit von EU und Georgien als sehr wichtig an. Für die Bekämpfung der illegalen Einwanderung ist es jedoch wesentlich, in diese Richtung weiterzuarbeiten und aus diesem Grund Anreize für Reformen in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht in Georgien zu schaffen.

 
  
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  Louis Michel (ALDE), schriftlich.(FR) Der Südkaukasus ist für die Europäische Union von strategischer Bedeutung. Die schrittweise Vertiefung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Ländern des Südkaukasus, im vorliegenden Fall Georgien, wird dabei helfen, Verbesserungen bei der Ausübung des Rechts und bei der Achtung der Freiheiten zu erreichen. Dieses Abkommen markiert eine wichtige Station in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Georgien und stellt einen ermutigenden Schritt auf Georgiens Weg nach Europa dar. Darüber hinaus ist das Abkommen auch unter regionalen Gesichtspunkten wichtig und wird einen Beitrag zu den Bemühungen der Europäischen Union um eine stärkere Zusammenarbeit mit anderen Ländern in der Region leisten.

Und für Georgien bedeutet dies ebenfalls einen Fortschritt sowie einen Anreiz, die Zusammenarbeit mit seinen Nachbarn und mit der Europäischen Union zu vertiefen. Des Weiteren wird durch dieses Abkommen Georgien dazu ermutigt, die notwendigen Reformen in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht anzugehen, wie die Bekämpfung der illegalen Einwanderung, die Entwicklung der Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte beispielsweise.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. (LV) Ich habe mich der Stimme enthalten, weil ich über die Lage in Georgien und die Absicht des georgischen Präsidenten, mit der Unterzeichnung dieses Abkommens sein Ansehen zu steigern, bestens informiert bin. Ich halte Herrn Saakashvili für einen Kriegsverbrecher. Seine Regierung ist für den Tod tausender unschuldiger Zivilisten verantwortlich. Ich habe dies im August 2008 mit meinen eigenen Augen in der Stadt Zchinwali gesehen. Und jeder Flirtversuch mit einem Verbrecher wird ihn nur dazu ermuntern, weitere Verbrechen zu begehen.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Ein Abkommen mit Georgien würde eine Welle von Scheinasylanten bringen. Zuerst müssen also Sicherheitsbedenken ausgeräumt werden. Wie die Erfahrungen mit dem Balkan zeigen, wird die Visafreiheit nicht nur für Reisen in die EU genutzt, sondern setzt auch einen regelrechten Asyltourismus in Gang. Ähnliches wäre auch bei Visaerleichterungen für georgische Staatsbürger zu befürchten. Insgesamt dürfen Erleichterungen bei der Visaerteilung für Bürger von Nicht-EU-Staaten nicht übereilt gewährt werden. Im Vorfeld ist etwa genauestens zu prüfen, ob entsprechende Rückübernahmeabkommen für Scheinasylanten und Wirtschaftsflüchtlinge Missbräuche verhindern können.

Ebenso müssen vorher die Probleme mit dem Schengener Informationssystem II endlich gelöst werden. Schließlich darf Reisefreiheit nicht bedeuten, dass in erster Linie Asylanten oder gar Kriminelle davon profitieren. Die erwähnten Voraussetzungen sind nicht gegeben, weshalb ich eine Erweiterung des visafreien Raums aufs Schärfste ablehne.

 
  
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  Franz Obermayr (NI), schriftlich. Laut Bericht sollen die Visa-Liberalisierungen für Georgien einen Anreiz für notwendige Reformen in den Bereichen Freiheitsrechte, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit schaffen. Ganz zu schweigen von den Missbrauchsmöglichkeiten, die durch Visa-Liberalisierungen eröffnet werden, muss diese Logik umgekehrt werden: keine Visa-Verhandlungen, bevor nicht alle erforderlichen Reformen durchgeführt wurden. Es geht schließlich um die Sicherheit der EU-Bürger, die vor Visa-Touristen und organisierter Kriminalität geschützt werden müssen. Ich habe daher gegen den Bericht gestimmt.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Die schrittweise Vertiefung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Ländern des Südkaukasus, im vorliegenden Fall Georgien, ist von entscheidender Bedeutung, wenn wir eine solide, kohärente und effektive Außenpolitik aufbauen wollen. Der Abschluss eines Abkommens zur Erleichterung der Visaerteilung hat dabei sicherlich zur Umsetzung dieses Ziels beigetragen.

Der Entwurf eines Beschlusses über den Abschluss des Abkommens umfasst Elemente, die standardmäßig in Visaerleichterungsabkommen der EU enthalten sind; sie betreffen die Fristen für die Erteilung der Visa, die Gebühren und Befreiungen von Gebühren, die erforderlichen Nachweise und Befreiungen sowie eine gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit bei Reisedokumenten. Ich unterstütze den Vorschlag, eine Erklärung der Europäischen Union über Erleichterungen für Familienangehörige mit einzuschließen, da damit auf einen Wunsch Georgiens eingegangen wird, Reiseerleichterungen für einen erweiterten Kreis von Personen, die mit Staatsbürgern Georgiens mit rechtmäßigem Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der EU verwandt sind, zu schaffen.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Im Hinblick auf die Umsetzung der beiden vor kurzem mit Georgien abgeschlossenen Abkommen findet die von Frau Griesbeck gemachte Aussage, dass die Bevölkerung über die neue Lage unterrichtet werden und von den damit verbundenen neuen Möglichkeiten profitieren muss, meine volle Unterstützung. Zusätzlich dazu sollte über die Änderungen in der Visapolitik auch umgehend auf den Websites der EU-Organe informiert werden.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für die Unterzeichnung dieses Abkommens gestimmt, weil ich der Meinung bin, dass es zusammen mit dem Abkommen über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt einen sehr wichtigen Fortschritt in den Beziehungen zwischen der EU und Georgien bedeutet, einen wichtigen Schritt auf seinem Weg nach Europa darstellt und dabei gleichzeitig auch dem Land einen Anreiz verschafft, die notwendigen Reformen in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht anzugehen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Die Erweiterung der Europäischen Union auf 25 Mitgliedstaaten im Jahr 2004 und auf 27 Mitgliedstaaten im Jahr 2007 bot die Gelegenheit, einen neuen Rahmen für die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit ihren Nachbarn im Osten und Süden zu schaffen. So betreibt die Europäische Union eine erweiterte Nachbarschaftspolitik, welche die Länder bis hin zum Südkaukasus umfasst und das Ziel verfolgt, die Beziehungen der Europäischen Union zu den Ländern an den Außengrenzen der Union zu vertiefen, deren Sicherheit, Entwicklung und Stabilität zu fördern und zu vermeiden, dass sich neue Gräben auf dem europäischen Kontinent auftun. Europa hat damit sein wachsendes Interesse an den Staaten des Südkaukasus gezeigt und muss nun sein Engagement in Bezug auf die Staaten dieser Region, die ein zu sicherndes Gebiet an seinen neuen Außengrenzen darstellen, fortsetzen.

Die schrittweise Vertiefung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Ländern des Südkaukasus, im vorliegenden Fall Georgien, wird mit Sicherheit zu Verbesserungen bei der Ausübung des Rechts und bei der Achtung der Freiheiten beitragen. Die beiden vor kurzem mit Georgien geschlossenen Abkommen – das eine über die Personen mit unbefugtem Aufenthalt, das andere zur Erleichterung der Visaerteilung – werden in hohem Maße zum Erreichen dieser Ziele beitragen.

 
  
  

Bericht: Iva Zanicchi (A7-0332/2010)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht über einen Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zur Schaffung eines Instruments der EU zur raschen Reaktion auf verschiedene größere natürliche oder vom Menschen verursachte Katastrophen gestimmt, die in den vergangenen Jahren außerhalb der EU aufgetreten sind. Dies liegt daran, dass ich es für wichtig halte, die Effizienz der Instrumente zur Katastrophenbewältigung zu verbessern, und dass ein präventiver Aktionsplan als globale, integrierte Reaktion der EU zunehmend notwendig geworden ist. Die Katastrophe von Haiti hat die Notwendigkeit gezeigt, dass die EU grundlegende Reformen hinsichtlich ihrer raschen und effizienten Reaktion auf Notlagen und Katastrophen umsetzt. Um eine schnelle und effektive Reaktion zu haben, halte ich auch mehr politischen Willen unter den verschiedenen beteiligten Parteien für nötig. Es ist auch notwendig, eine Restrukturierung der Zuständigkeiten umzusetzen, um für mehr Kohärenz und Koordinierung in Reaktion auf Katastrophen durch die EU zu sorgen. Ich halte es für wesentlich, bestimmte konkrete Vorschläge zu verwirklichen, die im Barnier-Bericht von 2006 bezüglich der Einrichtung einer europäischen Katastrophenschutztruppe enthalten sind.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. – Ich habe diese Entschließung unterstützt, weil es offensichtlich ist, dass die Multiplikation größerer Katastrophen in den vergangenen Jahren außerhalb der Europäischen Union den Ruf nach einer Verbesserung der Effektivität existenter Katastrophenabwehrkapazitäten der EU lauter werden ließ. Einer der wesentlichen Schritte in Richtung einer erschöpfenderen Reaktion bestand in der Einbeziehung eines Katastrophenschutzes und humanitärer Hilfe in das Portfolio eines einzelnen Kommissars, um Möglichkeiten für mehr Kohärenz und Koordinierung der Katastrophenreaktion der EU zu schaffen. Es ist jedoch bedauernswert, dass zwei Jahre nach der Veröffentlichung der Mitteilung der Kommission von 2008 viele Aktionen aus dem Aktionsplan noch immer nicht umgesetzt sind, während die Reaktion der EU auf kürzliche Krisen die Grenzen des existenten Systems aufgezeigt hat.

Während in jüngster Zeit Anstrengungen unternommen wurden, um Kohärenz und Koordinierung zwischen den Dimensionen des Katastrophenschutzes und der humanitären Hilfe bei der Reaktion der EU zu verstärken, sind Schritte in Richtung der Schaffung einer europäischen Katastrophenschutztruppe minimal geblieben. Deswegen ist ein starker politischer Wille für eine effizientere und schnellere Reaktion auf Notlagen nötig.

 
  
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  Elena Oana Antonescu (PPE), schriftlich. (RO) Ich unterstütze die Notwendigkeit, dass die EU bei Katastrophen für eine koordinierte und kohärente Reaktion von großem öffentlichen Interesse sorgt. Deswegen halte ich es für wichtig, zivile Kapazitäten der EU zu entwickeln, die ständig verfügbar sind und unabhängig von militärischen Strukturen aktiv werden. Ich denke, dass die Katastrophenschutztruppe der EU die derzeit verfügbaren Instrumente sowohl hinsichtlich der Schulung zur Katastrophenhilfe, als auch des Katastrophenmanagements verbessern sollte, indem sie Initiativen entwickelt, die während vorbereitender Maßnahmen angenommen wurden.

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE), schriftlich. (FR) In Anbetracht der zahlreichen schweren Katastrophen in der Welt und ihrer zunehmenden Häufigkeit, die hauptsächlich durch den Klimawandel verursacht werden, habe ich für den hervorragenden Bericht meiner italienischen Kollegin Frau Zanicchi gestimmt, der einen Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zur Schaffung eines Instrumentes zur raschen Reaktion enthält. Es ist Zeit, die Katastrophenhilfe der EU hinsichtlich Effizienz, Koordinierung und Sichtbarkeit zu verbessern. Es wird immer dringender, ein europäisches Instrument für rasche Reaktion oder eine „europäische Katastrophenschutztruppe“, wie Herr Barnier vorschlug, zu schaffen. Die Koordinierung nationaler Katastrophenschutztruppen scheint eindeutig ein nützliches Mittel zur Unterstützung eines Mitgliedstaats zu sein, der allein mit einer größeren Katastrophe (Brände, Überschwemmungen, Naturkatastrophe usw.) nicht fertig werden könnte. Diese europäische Katastrophenschutztruppe wäre auch sehr nützlich, um in externen Situationen wie in Haiti einzugreifen. Wenn wir 2011 das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit feiern werden, würde eine solche Aktion europäisches Interesse wecken und könnte dabei helfen, die europäische Bürgerschaft zu festigen.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Katastrophen, die erheblichen Schaden für Menschen, Wirtschaft und Umwelt verursachen, nehmen weltweit zu, und solche Krisen treten häufiger und in größerem Umfang in mehr Teilen der Welt auf. Obwohl in den vergangenen Jahren Fortschritte auf dem Weg zu einer kohärenteren Katastrophenhilfe der EU erzielt wurden, müssen Bemühungen fortgesetzt werden, um für effektive, kohärente und koordinierte Aktionen der EU auf diesem Gebiet zu sorgen.

Es ist nötig, einen Aktionsplan mit einer Reihe konkreter Aktionen zu entwickeln, um eine umfassendere Koordinierung zwischen verschiedenen Instrumenten für die Katastrophenhilfe aufzubauen und mögliche Reaktionen durch die EU und die Mitgliedstaaten zu bewerten. Der kürzlich geschaffene Europäische Auswärtige Dienst sollte in diese Aktivitäten einbezogen werden, um Hilfe außerhalb der EU effektiver zu koordinieren. Darüber hinaus ist es nötig, dafür zu sorgen, dass es ausreichende Finanzmittel gibt, um die erforderlichen Maßnahmen zu finanzieren.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil die Multiplikation größerer naturbedingter oder vom Menschen verursachter Katastrophen außerhalb der Europäischen Union in den vergangenen Jahren den Ruf nach einer Reform der EU-Katastrophenabwehr und einer Verbesserung der Effektivität der vorhandenen EU-Katastrophenabwehr gesteigert hat. Beispielsweise ist die mangelnde Sichtbarkeit der Reaktion der EU auch als eine der Unzulänglichkeiten der Katastrophenhilfe betont worden. Klare Absprachen und Verfahren sollten deswegen geschaffen werden, um für eine duale Sichtbarkeit (sowohl für die Mitgliedstaaten, als auch für die Europäische Union) von Katastrophenschutzwerten zu sorgen, die von den Mitgliedstaaten über den Katastrophenschutzmechanismus der EU eingesetzt werden. Ein weiteres Problem der Reaktion der EU betrifft die Koordinierung, und deswegen vertraut das Europäische Parlament darauf, dass der Europäische Auswärtige Dienst in Zukunft eine einzige Krisenreaktion schaffen wird, die eine Rationalisierung existenter Krisenplattformen verlangen wird. Außerdem sollte für klare Mechanismen zur Koordinierung zwischen der Kommission und dem Rat gesorgt werden, auch in Beziehung zur Koordinierung und Verwendung von militärischen Mitteln der EU bei einer Katastrophenhilfe.

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. (RO) Eine schnelle Hilfsagentur für die Bearbeitung von Notfällen würde die Interventionen der Europäischen Union im Fall von Naturkatastrophen oder Unfällen viel kohärenter und effektiver machen. Die Europäische Union hat in Folge des verheerenden Erdbebens in Haiti eindeutig schnell eingegriffen und auf die tatsächlichen Bedürfnisse reagiert. Es ist jedoch genauso offensichtlich, dass wir aus realen Situationen lernen und unsere Dienstleistungen jedes Mal verbessern müssen. Auf das Erdbeben in Haiti folgte direkt eine Zeit der Verwirrung darüber, wer die Führung der Koordinierung der gesamten Aktion der EU übernehmen sollte. In Zukunft wird erwartet, dass der EAD eine einzige Krisenreaktion schaffen wird, was die Rationalisierung existenter Krisenplattformen verlangen wird.

Klare Verantwortungsbereiche müssen für jeden Mitgliedstaat im Fall einer Katastrophe mit den notwendigen logischen Vorbereitungen definiert werden, damit die Ressourcen so schnell wie möglich nach den höchstmöglichen Standards mobilisiert werden können. Das Einschreiten in Haiti hat betont, dass Aktionen dieser Art effektiv werden, wenn sich jeder Staat auf eine bestimmte Dienstleistung spezialisiert, wie es der Fall von Frankreich mit der Bereitstellung einer Wasserreinigungseinheit, und Italien mit einem erweiterten ärztlichen Dienst war.

 
  
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  Jan Březina (PPE), schriftlich. (CS) Ich habe erwartet, dass die Empfehlung zur Schaffung eines Instrumentes der EU zur raschen Reaktion zu mehr Druck führt, um zur Reaktion auf natürliche oder durch Menschen verursachte Katastrophen die Effektivität existenter Mittel der EU zu verbessern. Ich halte den existenten zivilen Abwehrmechanismus der Gemeinschaft für einen wichtigen, aber unzureichenden Schritt in Richtung eines echten operationellen zivilen Abwehrmechanismus, der so effektiv wie möglich ist. Die Grenzen des aktuellen zivilen Abwehrmechanismus waren beispielsweise bei der Reaktion auf die diesjährige Krise in Haiti offensichtlich. Sie war zwar relativ flexibel und umfassend, andererseits litt sie unter einem Mangel an Effizienz, Koordinierung und Sichtbarkeit. Es war auch unklar, wer die Koordinierung des gesamten EU-Einsatzes leiten sollte. Mit Blick auf den Umfang der Krise hat die Hohe Vertreterin Ashton schließlich in enger Zusammenarbeit mit Kommissarin Georgieva, die für humanitäre Hilfe, Zivilschutz und internationale Zusammenarbeit verantwortlich ist, für die Koordinierung der EU-Hilfe gesorgt. Ich erkenne Spielraum für die Erweiterung der operationellen Kapazität der EU zur Bewältigung von Katastrophen, insbesondere durch die Schaffung einer ständig verfügbaren zivilen Kapazität, die unabhängig von militärischen Strukturen arbeiten wird, sowie in der Schaffung von Budgets sowie Forschung und Industriepotential (beispielsweise Satellitenbilder im Programm GMES).

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Im Lichte der steigenden Häufigkeit und den Auswirkungen von Naturkatastrophen, die ernste menschliche, wirtschaftliche, soziale und ökologische Folgen gehabt haben, ist die Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zur Schaffung eines Instruments der EU zur raschen Reaktion besonders wichtig. Ich habe für den Vorschlag gestimmt, da ich davon überzeugt bin, dass er die grundlegenden Themen abdeckt, die berücksichtigt werden sollten. Unter diesen Themen wiederholt er, dass die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten operationelle und finanzielle Vorteile bieten könnte und erkennt an, dass es eine integrierte Herangehensweise an Katastrophenmanagement geben muss, die auch die Verhütung davon und die Vorbereitung darauf, sowie das Management von Katastrophen und den Wiederaufbau nach Katastrophen umfasst. Außerdem halte ich es für wichtig, dass die Koordinierung und Effizienz der europäischen Reaktion verbessert wird, nicht zuletzt durch eine europäische Katastrophenschutztruppe.

 
  
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  Nikolaos Chountis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Ich habe mich zu diesem Bericht über die Schaffung eines Instrumentes der EU zur raschen Reaktion auf humanitäre Krisen der Stimme enthalten, weil er - obwohl er positive Ideen und Elemente enthält - mit diesem Instrument auch militärische Mittel und eine militärische Präsenz verbindet. Es ist sehr gut, dass der Bericht festhält, „dass – sofern Katastrophenschutzressourcen bei humanitären Krisen eingesetzt werden – dieser Einsatz... bedarfsorientiert sein und zusätzlich zu humanitärer Hilfe... erfolgen sollte, insbesondere um die Wahrung der humanitären Grundsätze der Neutralität, der Menschlichkeit, der Unparteilichkeit und der Unabhängigkeit zu gewährleisten“. Es gibt jedoch auch Punkte in dem Bericht, die in eine ganz andere Richtung gehen, weswegen ich mich enthalten habe. Beispielsweise die Möglichkeit, auch auf „militärische Krisen“ zu reagieren oder „militärische Mittel und Fähigkeiten beim Katastrophenschutz zu verwenden“, auch wenn dies „ausnahmsweise“ geschieht.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Die kürzlichen Naturkatastrophen, die der Welt zusetzen, betonen den dringenden Bedarf an schnellen und effektiven Reaktionsmechanismen, um ihre katastrophalen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Folgen für die betroffenen Regionen zu reduzieren.

In Anschluss an frühere Entschließungen des Europäischen Parlaments, insbesondere an jene zum Erdbeben von Haiti sowie an die Verhütung von natürlichen oder durch Menschen verursachte Katastrophen, kämpft dieses Parlament ein weiteres Mal mit diesem Thema. Im Allgemeinen unterstütze ich den Bericht meiner Kollegin Frau Zanicchi, und ich betone, dass eine zukünftige Kapazität der EU mit Bezug zu Katastrophen auf Mechanismen basieren muss, die auf europäischer und internationaler Ebene verfügbar sind, wodurch jede Dopplung verhindert wird, die Mittel bestmöglich verwendet werden und die europäische Katastrophenschutztruppe auf dem bereits existenten Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz basieren kann.-

Ich begrüße die Tatsache, dass es im Anschluss an die Tragödie in Haiti mehr politischen Willen und mehr Bemühungen gibt, um die Kohärenz und Koordinierung zwischen den Sektoren des Katastrophenschutzes und der humanitären Hilfe zu stärken. Ich begrüße auch die Arbeit, die von den beteiligten Parteien zum Erreichen dieses Ziels geleistet wurde. Es ist jedoch bedauernswert, dass frühere Vorschläge des Europäischen Parlaments noch immer nicht gänzlich umgesetzt wurden, insbesondere jene mit Bezug zum Barnier-Bericht.

 
  
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  Marielle De Sarnez (ALDE), schriftlich.(FR) Ob nach dem Erdbeben im Januar in Haiti oder in Pakistan nach den Überschwemmungen dieses Sommers - immer wenn es eine Katastrophe gibt, tut Europa viel, jedoch auf desorganisierte Art und Weise. Jeder Mitgliedstaat sendet sein eigenes Personal, seine eigenen Rettungshunde, seine eigenen Flugzeuge usw. aus. In der Summe werden die hastig organisierten individuellen Reaktionen jedoch nie eine geplante und organisierte europäische Reaktion schlagen. Die Europäische Union ist mit den 27 gemeinsam agierenden Mitgliedstaaten der größte Geber von humanitärerer Hilfe und Entwicklungshilfe. Uns steht ein großes Spektrum an zivilen und militärischen Mitteln zur Verfügung, um den Bedarf bei Notfällen und Wiederaufbau zu decken. Solange es jedoch noch nationale, reflexartige Reaktionen gibt, werden wir leider unfähig sein, irgendeinen realen Vorteil aus dieser virtuellen kollektiven Stärke zu ziehen. Wir brauchen ein echtes „Instrument zur raschen Reaktion“. In gleicher Weise verlangen mehr Effizienz und Geschwindigkeit beim Umgang mit Notfällen einen starken politischen Willen seitens der verschiedenen betroffenen Parteien.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Rasche Reaktion auf Katastrophen und Naturkatastrophen ist wesentlich, da in den ersten paar Stunden nach einem solchen Ereignis die meisten Menschen gerettet werden können. Außerdem haben wir in den vergangenen Jahren eine erhebliche Zunahme sowohl von natürlichen als auch vom Menschen verursachten Katastrophen erlebt, und diese verlangen ein hohes Niveau an technischem Fachwissen und der Koordinierung von verschiedenen Maßnahmen zur Reaktion auf Katastrophen. Die Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz mag ein erster Schritt sein, aber ich stimme der Berichterstatterin zu, dass auf diesem Gebiet mehr getan werden muss. Die Koordinierung und Zusammenarbeit bei einer raschen und effektiven Reaktion auf Katastrophenschutz durch die EU kann sehr erfolgreich sein, wie es im Fall des Erdbebens von Januar 2010 in Haiti war. Es ist wesentlich, dass die Reaktion so sein sollte.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Naturkatastrophen können und müssen verhindert werden. Faktoren wie intensive Bodennutzung, schlecht geplantes Städtewachstum, Landflucht und Wüstenbildung sind unter anderem die Ursachen eines gesteigerten Katastrophenrisikos. Die Förderung einer sinnvollen Bodennutzung und einer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in Harmonie mit der Natur ist ein wesentlicher Faktor bei der Katastrophenprävention. Die EU sollte vor allem in dieser Hinsicht ihre Bemühungen verstärken, die in einem kürzlichen parlamentarischen Bericht gemachten Empfehlungen umsetzen und diesen Aspekt ihrer Politik der Zusammenarbeit verstärken.

Mit Hinblick auf Reaktionen auf jene Katastrophen, die nicht verhindert werden können, gibt es auch eindeutig einen Raum zur Stärkung der Zusammenarbeit, gegenseitigen Hilfe und Intervention zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten und Drittstaaten.

Die besten Formen und Mittel zum Erreichen dessen müssen das Ergebnis einer Debatte sein, an der die verschiedenen nationalen Behörden des Katastrophenschutzes und andere Behörden beteiligt sind und gleichzeitig die Souveränität jedes Mitgliedstaats geachtet wird. Dies sollte der Weg sein, der von diesem Bericht eingeschlagen wird, nicht die „sofortige Einrichtung einer europäischen Katastrophenschutztruppe“ oder die Verwendung von militärischen Mitteln in Reaktion auf Situationen der humanitären Hilfe, welche dem Bericht zu Folge handeln könnten, ohne unter der Trägerschaft und Koordinierung der UNO zu stehen.

 
  
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  Elisabetta Gardini (PPE), schriftlich. (IT) Diese Abstimmung stellt einen wichtigen Schritt nach vorn bei der Schaffung einer europäischen Katastrophenschutztruppe dar, die schnell und effektiv dort eingreifen könnte, wo es auch immer einen ernsten Notfall gibt.

Wie wir uns alle erinnern, hat die europäische Reaktion der Hilfe für das Volk von Haiti, obwohl sie schnell und in großem Rahmen war, eine Reihe kritischer Probleme beim Management, der Koordinierung und Sichtbarkeit des Einsatzes betont, die an der Mechanik des aktuellen Systems liegen, das auf freiwilligen und ad hoc-Beiträgen basiert, die verschiedenen nationalen Entscheidungsfindungsverfahren unterliegen.

Die neue Mitteilung der Europäischen Kommission zur Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe zielt genau darauf ab, die Grundlagen für eine effektive und kohärente Synergie der bereits auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene getroffenen Maßnahmen zu legen. Der Vertrag von Lissabon bietet die Möglichkeit, eine vollständigere, koordiniertere und funktionellere Katastrophenreaktionsfähigkeit zu entwickeln. Es ist deswegen Zeit, das Verfahren zu beschleunigen, das die EU mit einer modernen und effizienten Katastrophenschutzfähigkeit ausstatten wird.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für den Bericht mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zur Schaffung eines Instruments der EU zur raschen Reaktion gestimmt, weil ich davon überzeugt bin, dass die Europäische Union erhebliche Anstrengungen unternehmen muss, um für koordinierte und effektive Reaktionen auf die verschiedenen größeren Katastrophen zu sorgen, die wir kürzlich erlebt haben.

Der Bedarf an einem solchen Engagement wurde in der neuesten Mitteilung der Kommission zur „Stärkung der Katastrophenbewältigungskapazitäten der Europäischen Union“ betont, die einen Aktionsplan enthielt, der eine integrierte Koordinierung zwischen den verschiedenen Instrumenten zur Katastrophenbewältigung schaffen sollte. Zusätzlich stimme ich Frau Zanicchi zu, dass es höchste Zeit ist, dass wir die politische Bedeutung der Stärkung der Katastrophenbewältigungskapazitäten der EU anerkennen und dass alle Mittel mobilisiert werden sollten, um dieses Ziel zu erreichen.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich begrüße diesen Bericht, der:

an die Schlüsselrolle der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin bei der Koordinierung von EU-Einsätzen in Drittländern und -regionen erinnert;

betont, dass die Struktur und Arbeitsmethoden des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) darauf abzielen sollten, für die Kohärenz und Einheitlichkeit von Maßnahmen der EU bei Krisensituationen zu sorgen;

deswegen den Rat auffordert, der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin ein permanentes Mandat zu geben und ihr zu erlauben, eine Krisenzelle zu aktivieren und Vertreter aus allen betroffenen Diensten der Kommission und des Rates sowie aus allen Planungsmöglichkeiten (MIC, CMPD, EUMS, CPCC) zusammenzuführen, um die Reaktion der EU im Fall einer Katastrophe zu koordinieren und die Arbeit schnell aufnehmen zu können, ohne sich systematisch an den Rat wenden zu müssen;

vorschlägt, dass diese Zelle von einem Team unterstützt werden könnte, das in den ersten Stunden der Krise einsetzbar ist und aus zivilen (CRT, MIC), militärischen und zivil-militärischen (EUMS, CPCC) Experten bestehen und auch von den von SITCEN und SATCEN bereitgestellten Informationen profitieren könnte;

den Bedarf an optimaler Koordinierung zwischen einer Katastrophenreaktion der EU und anderen Instrumenten der EU - insbesondere an zivilen und militärischen Missionen und Instrumenten der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) (z. B. Gefechtsverbände) betont.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die Schaffung von Mitteln zur schnellen Reaktion auf Katastrophen und Naturkatastrophen ist wesentlich, da in den ersten paar Stunden nach einem solchen Ereignis die größte Anzahl von Menschen gerettet werden kann. Außerdem haben wir in den vergangenen Jahren leider eine erhebliche Zunahme an natürlichen oder durch Menschen verursachten Katastrophen erlebt, und diese fordern eine sinnvolle und schnelle Eingriffsfähigkeit. Die Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz ist aus diesen Gründen sehr wichtig, doch auf diesem Gebiet ist noch viel zu tun.

 
  
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  Louis Michel (ALDE), schriftlich.(FR) Die Anzahl größerer Katastrophen ebenso in EU-Staaten, wie in Drittstaaten nimmt ständig zu, nicht zuletzt aufgrund des Klimawandels und der gesteigerten Urbanisierung. Entwicklungsländer sind von Katastrophen am schlimmsten betroffen, mit in der Folge einer besonders hohen Zahl an Todesopfern. Die wirtschaftlichen Kosten solcher Katastrophen sind in diesen Ländern viel größer. Die Schaffung einer schnellen Eingreiftruppe wird es der EU und den Mitgliedstaaten ermöglichen, ihre Bemühungen besser zu koordinieren und den Maßnahmen der EU mehr Sichtbarkeit zu verleihen. Deswegen habe ich diese Empfehlung unterstützt. Wie die Verfasserin fordere ich, dass die vielen hervorragenden praktischen Vorschläge aus dem Barnier-Bericht berücksichtigt werden.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. (LV) Die Berichterstatterin Frau Zanicchi hat die Frage der Möglichkeit einer schnellen Reaktion erst nach erheblicher Verzögerung aktualisiert, doch ihre Aktualität ist dadurch nicht gesunken. Ich bin davon überzeugt, dass es die Pflicht der Europäischen Union ist, die Finanzierung der Vorbereitung, Bereitstellung und Ausweitung schneller Eingreiftruppen zu erhöhen. Naturereignisse werden in Folge des Klimawandels immer häufiger auftreten. Wir können ohne ein professionelles Rettungsteam, dessen professionelle Bereitschaft eine schnelle Lokalisierung und effektive Kontrolle von Bränden und technogenen Katastrophen ermöglichen wird, nicht auskommen. Ich habe dafür gestimmt.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Eine starke Einheit für entsprechende Sofortschutzmaßnahmen wäre eine gute Sache und würde den Bürgern der europäischen und anderer Staaten in den schwierigsten Stunden helfen können. Es scheint dem Berichterstatter traurigerweise nicht darum zu gehen, die humanitäre Hilfe oder das Zivilschutzprogramm der EU zu stärken, sondern vielmehr darum, den „EU“-Stempel möglichst deutlich sichtbar zu machen. Es kann nicht das Ziel dieser Sofortschutzeinheit sein, die EU in aller Welt zu bewerben! Durch die Führung der Vereinten Nationen und die Verstrickung der Soforthilfe mit dem Militär riskieren wir zudem eine Aufgabe unserer Eigenständigkeit, die ich nicht unterstützen will. Deshalb habe ich gegen den Bericht gestimmt.

 
  
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  Rareş-Lucian Niculescu (PPE), schriftlich. (RO) Es hat sich als notwendig erwiesen, die Effektivität der existenten Katastrophenreaktion der EU in vielen Situationen zu verbessern, die wir im Laufe der vergangenen Jahre bewältigt haben. Ich möchte nur die verheerenden Überschwemmungen und Waldbrände erwähnen, die eine Reihe von europäischen Staaten in Mitleidenschaft gezogen haben. Ein weiteres Beispiel ist der kürzliche großräumige ökologische Unfall, der sich in Ungarn ereignete. Gegenüber solchen Vorfällen hat kein Staat die Fähigkeit, allein auf ausreichend hoher Ebene zu reagieren. Es gibt auch eine Pflicht der Solidarität zwischen EU-Mitgliedstaaten. Der Bericht buchstabiert die Kriterien, die von einer schnellen Eingreiftruppe beachtet werden müssen, sowie die Bedingungen, die notwendig wären, damit sie ihre Arbeit durchführen kann.

 
  
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  Franz Obermayr (NI), schriftlich. Es scheint, dass der Bericht weniger darauf abzielt, die Effizienz der Entwicklungshilfe oder des Bürgerschutzes zu steigern, als das Label „EU“ zu bewerben und in den Vordergrund zu stellen. Ich habe daher gegen den vorliegenden Bericht gestimmt.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Der Bedarf an einer effektiven Reaktionsfähigkeit der Europäischen Union, um mit der steigenden Anzahl größerer Katastrophen in den vergangenen Jahren umzugehen, hat mich veranlasst, für diesen Bericht zu stimmen. Es gab in den vergangenen Jahren zahlreiche Rufe danach, dass die EU die Effektivität ihrer Reaktion verbessert, und jetzt muss viel mehr getan werden, um für einen kohärenteren und sichtbareren Fortschritt zu sorgen. Meiner Meinung nach müssen wir alle verfügbaren Ressourcen mobilisieren, um dieses Ziel zu erreichen, da wir uns seit 2008 und der letzten Mitteilung der Kommission auf diesem Gebiet einer umfassenden und integrierten Reaktion der EU angenähert haben. Wir erwarten alle, dass die Umsetzung dieses Berichts zu einem konkreten Aktionsplan führen wird, um schrittweise integriertere Koordinierung zwischen den verschiedenen Instrumenten zur Katastrophenbewältigung aufzubauen.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Ich stimme dem Vorschlag einer Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zur Schaffung eines Instruments der EU zur raschen Reaktion auf natürliche Katastrophen zu. In der Tat zeigt eine Analyse der in Haiti gelernten Lehren den Bedarf an erneuerter Reform der Fähigkeit der EU zur Katastrophenhilfe, wie ich tatsächlich bereits in meiner Stellungnahme zu „einem Gemeinschaftskonzept zur Verhinderung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen“ sagte.

Schnelle und effektive Reaktion in Notsituationen ist absolut wesentlich, wenn wir dafür sorgen wollen, dass die EU Solidarität zeigt, egal ob mit Mitgliedstaaten oder mit Drittstaaten, und dies verlangt starken politischen Willen seitens der verschiedenen entscheidenden Organe.-

Es ist allgemein anerkannt, dass derzeit große Bemühungen angestrengt werden, um die Kohärenz und Koordinierung zwischen Katastrophenschutztruppen und verschiedenen Bereichen der humanitären Hilfe zu stärken. Sinnvolle Schritte müssen jedoch in Richtung der Schaffung einer europäischen Katastrophenschutztruppe unternommen werden, wie auch aus meiner Stellungnahme zu „einem Gemeinschaftskonzept zur Verhinderung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen“ hervorgeht. Ich stimme der Berichterstatterin zu: Es ist Zeit, auf diesem Gebiet mehr Fortschritt zu machen, insbesondere hinsichtlich der Umsetzung von konkreten Vorschlägen des Barnier-Berichts von 2006.-

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT)Ich teile die Überzeugung der Berichterstatterin Frau Zanicchi, dass es höchste Zeit ist, die politische Bedeutung der Stärkung der Katastrophenbewältigungsfähigkeit der Europäischen Union anzuerkennen und dass alle Mittel mobilisiert werden sollten, um dieses Ziel zu erreichen. Ich stimme auch Frau Zanicchis Ansicht zu, dass die ermutigenden Ergebnisse der vorbereitenden Maßnahmen von 2008 weiter bewertet werden sollten und dass die Idee eines freiwilligen Vorrates an Mitteln der Mitgliedstaaten in Bereitschaft für die sofortige Verwendung in Einsätzen der EU weiter entwickelt werden sollte.

In dieser Hinsicht möchte die Berichterstatterin den Rat und die Kommission an die Empfehlung im Bericht von Herrn Barnier erinnern, demzufolge nur präventive Organisation und der Zusammenschluss existenter Mittel zur Entstehung einer europäischen Katastrophenschutztruppe führen können.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da ich es auch für wesentlich halte, dass wir uns bemühen, Politiken umzusetzen, um die Fähigkeit der EU zu stärken, auf Katastrophen zu reagieren und dabei die Effizienz, Koordinierung und Sichtbarkeit dieser Aktivitäten zu fördern.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Die Multiplikation größerer Katastrophen (natürlich/von Menschen verursacht) außerhalb der Europäischen Union in den vergangenen Jahren hat zu mehr Rufen nach einer Verbesserung der existenten Katastrophenbewältigungskapazität der EU geführt. Während die Fähigkeit der EU zur Katastrophenbewältigung sich seit der Schaffung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz 2001 ständig entwickelt hat, ist die Berichterstatterin davon überzeugt, dass viel mehr getan werden muss, um für eine koordinierte, kohärente und sichtbare Reaktion der EU zu sorgen. Dieser Bedarf an einer kohärenteren Reaktion wurde auch in der jüngsten Mitteilung der Kommission von März 2008 über die „Stärkung der Katastrophenabwehrkapazitäten der Europäischen Union“ betont. Diese Mitteilung sollte ein erster Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden und integrierten Reaktion der EU sein. Sie enthielt einen Aktionsplan mit einer Reihe praktischer Aktionen, um weitere integrierte Koordinierung zwischen den verschiedenen Instrumenten zur Katastrophenbewältigung schrittweise aufzubauen. Heute haben wir die Reaktion des Parlaments auf dieses Problem.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. (NL) Nun, da die Anzahl von Naturkatastrophen in der Welt aufgrund des Klimawandels, die zu ernstem humanitären, wirtschaftlichem und ökologischem Schaden führen, gestiegen ist, ist es unerlässlich, dass die Europäische Union schnell agieren kann. Die Schaffung einer europäischen Katastrophenschutztruppe bietet eine klare Struktur für eine solche schnelle Reaktion. Nach dem Erdbeben in Haiti haben wir gelernt, dass wir die Effizienz, Koordinierung und Sichtbarkeit der Union steigern müssen. Ich bin deswegen dafür, dass Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe im Portfolio eines einzigen Kommissars zusammengeführt werden. Ich bin auch davon überzeugt, dass humanitäre Hilfseinsätze wenn möglich stets unter dem Koordinierungsschirm der UNO durchgeführt werden sollten.

In diesem Bericht ist die Kommission aufgefordert worden, Programme in den betroffenen Bereichen einzurichten und dabei mit nationalen Regierungen, örtlichen Behörden und NROs zusammenzuarbeiten, um es lokalen Gemeinschaften zu ermöglichen, Katastrophen zu verhindern und zu bewältigen. Militärische und zivile Verteidigungsmittel sollten bei Katastrophen nur als letzter Ausweg verwendet werden.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Der Vorfall von natürlichen oder durch Menschen verursachten Katastrophen hat zugenommen, nicht nur hinsichtlich der Anzahl, sondern auch der Folgen und dem Umfang, sowie dadurch auch hinsichtlich der menschlichen, sozio-ökonomischen und ökologischen Folgen. Dies verpflichtet die EU, ihre Bewältigungsstrategie hinsichtlich der Verhütung, des Managements und der Hilfe zu überdenken, so dass sie operationell abgestimmter und effizienter wird.

Ich begrüße die Annahme dieses Berichts, der die jüngste Katastrophe in Haiti als Fallstudie verwendet und die Schaffung einer europäischen Katastrophenschutztruppe fordert, die Synergien zwischen den Mitgliedstaaten und den europäischen Institutionen schaffen kann, um Katastrophen zu verhindern und Drittländern zu helfen, insbesondere allen Entwicklungsländern, die von einer Katastrophe heimgesucht wurden. Der humanitäre Charakter dieser Initiative ist repräsentativ für den zunehmend konkreten Charakter der externen Dimensionen der Solidarität der EU.

Ich halte es jedoch für extrem wichtig, dass erkannt wird, dass diese Initiative zur Koordinierung und zum Management jener Katastrophen führt, die innerhalb der Europäischen Union auftreten. Ich erinnere mich an die Katastrophe, die Madeira im vergangenen Februar heimsuchte, und auf dieser Grundlage halte ich es für wesentlich, dass diese Katastrophenschutztruppe geschaffen wird und gleichzeitig existente Mechanismen bestmöglich genutzt werden.

 
  
  

Bericht: Kay Swinburne (A7-0326/2010)

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich.(FR) Die Arbeit auf dem Gebiet der Finanzregulierung geht weiter. Ich habe für diesen Eigeninitiativbericht des Europäischen Parlaments gestimmt, der versucht, alle Finanzprodukte der Aufsicht von Marktbehörden zu unterwerfen. Ein Mangel an Transparenz schadet der Effizienz des Marktes und hat zu einer Verschärfung der Finanzkrise beigetragen. Die Finanzmarktrichtlinie hat den Übergang von Markttätigkeiten zu besser regulierten und transparenteren Verhandlungsräumen erleichtert. Dieser Bericht ist ein Echo der Schlussfolgerungen des G20-Gipfels von September 2009 in Pittsburgh und soll dafür sorgen, dass „alle standardisierten außerbörslichen Derivatekontrakte an Börsen oder gegebenenfalls auf elektronischen Handelsplattformen gehandelt werden sollten“.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Seit der Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie (MiFID) haben die europäischen Finanzmärkte beispiellose Veränderungen sowohl als Folge der Richtlinie, als auch aus anderen, mit der Krise verbundenen Gründen durchgemacht. Somit ist es nicht möglich gewesen, die gewünschten Regulierungsziele zu erreichen. Die Umsetzung der MiFID hat die Zersplitterung der Märkte verursacht, was das explosive Wachstum von Hochfrequenz-Handelsstrategien gefördert hat. Der Markt hat sich an die Verwendung von Dark Pools für den Handel mit großen Aufträgen bei privaten Broker Crossings sowie an von der MiFID für solche Aktionen geschaffene Befreiungen gewöhnt, wenn sie über organisierte Handelsplätze, die man „Dark Transactions“ nennt, durchgeführt werden, wo Transaktionen früher in regulierten Märkten unternommen wurden. Es ist wesentlich, Rechtsvorschriften anzuwenden, die gemacht sind, um für die effektive Regulierung und die Transparenz dieser technologischen Entwicklungen sorgen sollen, um die Schaffung eines Systemrisikos für die Gesamtfunktion der Märkte zu vermeiden.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Das Europäische Parlament verabschiedet weiterhin Berichte hinsichtlich bestimmter Elemente der Finanzregulierung, ohne jedoch der Sache auf den Grund zu gehen. Natürlich ist es besser, dass es etwas Regulierung von Finanztransaktionen von privaten Brokern und/oder Finanzinstitutionen gibt. Das ist jedoch nicht die grundlegende Frage.

Der Bericht geht nicht über Argumente für mehr Regulierung der Handelsplattformen hinaus und bezieht sich dabei auf den Bedarf an „mehr Transparenz und Sicherheit auf den Märkten für Finanzinstrumente“ und den Bedarf an „Gleichbehandlung“ von multilateralen Handelssystemen und regulierten Märkten.

Die grundlegende Frage hier besteht in der fortgesetzten Existenz desselben alten spekulativen Systems, doch der Bericht geht nur auf die Form dieser Spekulation und nicht auf den wichtigsten Aspekt ein: den Inhalt.

Unsererseits plädieren wir weiterhin für ein Ende des Derivatemarktes und von Steuerparadiesen, sowie für eine effektive Kontrolle von Finanzmächten durch politische Befugnis, anstatt umgekehrt. Bis dies geschieht, wird jede andere Politik nur beschönigend sein.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Es scheint, dass eine bedeutende Folge des Wettbewerbs, der durch die Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie (MiFID) entstand, die Marktzersplitterung war, die selbst das explosive Wachstum von HFT-Strategien förderte. Regulierung muss die Tatsache widerspiegeln, dass diese technologischen Fortschritte passende Bestimmungen in den Rechtsvorschriften brauchen, damit sie nicht durch Regulierungslücken fallen und nicht versehentlich Systemrisiken für die Gesamtfunktion der Märkte verursachen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Mit der kürzlichen Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie (MiFID) haben die europäischen Finanzmärkte beispiellose Veränderungen erlebt, sowohl als Ergebnis der Richtlinie, als auch aus anderen Gründen, die mit der Krise verbunden sind. Somit ist es nicht möglich gewesen, die regulativen Ziele, die mit der Annahme der MiFID angestrebt wurden, zu erreichen. Der Markt hat sich an die Verwendung von Dark Pools für den Handel mit großen Aufträgen bei privaten Broker Crossings sowie an von der MiFID für solche Aktionen geschaffene Befreiungen gewöhnt, wenn sie über organisierte Handelsplätze, die man „Dark Transactions“ nennt, durchgeführt werden, wo Transaktionen früher in regulierten Märkten unternommen wurden. Aus diesen Gründen ist es wesentlich anzufangen, die Rechtsvorschriften anzuwenden, die gemacht wurden, um für die effektive Regulierung und Transparenz dieser technologischen Entwicklungen zu sorgen, um zu verhindern, dass die Systemrisiken für die Gesamtfunktion der Märkte in der Zukunft wieder geschaffen werden.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Die Kosten für die Beschaffung von Daten in Europa sind viel zu hoch. Im Gegensatz zu den USA sind sie zum Teil zehnmal so hoch. Der Bericht enthält einige gute Vorschläge, diese und andere unnötige Kosten zu reduzieren. Ich befürchte jedoch, dass die Antragstellerin mit ihren Plänen, dieses Ziel der Kostenreduktion durch Einführung zahlreicher zusätzlicher Vorschriften zu erreichen, falsch liegt. Es besteht die Gefahr, dass hierdurch nur eine bürokratische Hürde durch eine andere ersetzt wird. Deshalb habe ich mich meiner Stimme enthalten.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Meine Entscheidung, für den Bericht A7-0326/2010 zu stimmen, geht konform mit der aktuellen Lage der europäischen Kapitalmärkte, die dank neuer technologischer Fortschritte eine Zeit beispielsloser Ströme erleben. Dank der Einführung der Finanzmarktrichtlinie (MiFID), die Wettbewerb zwischen Handelsplätzen für die Ausführung von Dienstleistungen fördert, hat die Effizienz des Preisbildungsverfahrens zugenommen und sich die Auswahl für Investoren erweitert. Marktzersplitterung hat jedoch zu geringer Transparenz nach dem Handel bei OTC-Geschäften geführt und diese Situation bedeutet, dass effektivere Rahmenbedingungen für konsolidierte Information nach dem Handel nötig sind. Meiner Meinung nach müssen die Regulierungsbehörden dafür sorgen, dass sie jederzeit jedes Detail des Handels nachbilden können, um die Marktdynamik und die Beteiligung der Teilnehmer zu verstehen. Die Auswirkungen neuer Technologie und das Aufkommen neuer Marktteilnehmer haben zu schnelleren Handelsgeschwindigkeiten und zu einer Zunahme des direkten Marktzugangs durch Kunden von Handelsplattformmitgliedern geführt. Obwohl die Einführung der MiFID Innovation mit sich brachte, scheint es, dass sie auch zur Marktzersplitterung beigetragen hat. Ich habe für den Bericht gestimmt, weil ich davon überzeugt bin, dass diese technologischen Fortschritte angemessen reguliert werden müssen, damit sie kein Systemrisiko für die Gesamtfunktion der Märkte verursachen können.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Ich unterstütze die Aufforderung an die Kommission, die Marktinfrastruktur in allen Handelsplätzen und Verrechnungssystemen zu stärken, um es ihnen zu ermöglichen, mit zukünftigem Risiko durch mehr Transparenz, verbesserte Belastbarkeit und regulatorische Übersicht aller aggregierter Geschäfte fertig zu werden. Ich habe somit für die Entschließung des Parlaments gestimmt, da sie die Idee unterstützt, dass:

- multilaterale Handelsplätze demselben Aufsichtsniveau unterliegen und deswegen auf vergleichbare Art und Weise reguliert werden sollten;

- Investmentfirmen, die den Dienst einer Vermögensverwaltung anbieten und in ihrer Funktion als Vermögensverwalter handeln, von möglichst guten Bedingungen von Investmentgesellschaften profitieren sollten;

- die Kommission die Auswirkungen der Einrichtung einer minimalen Bestellmenge für alle Dark Transaktions prüfen sollte;

- Firmen, die Hochfrequenzhandelsstrategien verfolgen, analysiert werden sollten, damit gewährleistet wird, dass sie robuste Systeme und Kontrollen mit laufenden Verordnungsprüfungen der von ihnen verwendeten Algorithmen haben.-

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Ich unterstütze die Berichterstatterin Frau Swinburne und ihre Idee, den Wettbewerb zwischen Handelsplätzen für Abwicklungsdienstleitungen zu fördern, gänzlich. Dies hat zu mehr Auswahl für den Investor geführt, die Transaktionskosten gesenkt und dabei geholfen, die Effizient des Preisbildungsverfahrens zu steigern. Es gibt nun 136 multilaterale Handelssysteme (MTF), sowie die primären Börsen, die gemeinsam die organisierten Handelsplätze ausmachen.

Diese organisierten Plätze machen etwa 60 % des Handelsvolumens aus, der Rest wird von Broker-Händlern ausgeführt, die insgesamt als „außerbörslich“ (OTC) bezeichnet werden. Bilaterale Geschäfte, bei denen der Kunde dem Broker einen Auftrag gibt und dieser ein Gegenstück findet, sind von hauptsächlich verbalen Bestellungen zu vorwiegend elektronischen Aufträgen übergegangen. Obwohl es per Definition keine Vorhandels-Transparenz für OTC-Geschäfte gibt, muss noch immer nach den Regeln der Finanzmarktrichtlinie (MiFID) über sie berichtet werden.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Ich stimme zu, dass die Kommission die Auswirkungen der Einrichtung einer minimalen Bestellgröße für Dark Transactions prüfen sollte, sowie ob sie streng durchgesetzt werden kann, um angemessenen Handelsfluss durch die erleuchteten Plätze im Interesse der Preisfindung aufrechtzuerhalten.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Es scheint, dass eine bedeutende Folge des durch die Umsetzung der MiFID verursachten Wettbewerbs die Marktzersplitterung war, die selbst das explosive Wachstum von HFT-Strategien gefördert hat. Regulierung muss anerkennen, dass diese technologischen Fortschritte passende Bestimmungen in den Rechtsvorschriften brauchen, damit sie nicht durch Regulierungslücken fallen und unversehens ein Systemrisiko für die Gesamtfunktion der Märkte verursachen. Das ist zusammengefasst der Vorschlag im heute vom Europäischen Parlament angenommenen Text.

 
  
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  Peter Skinner (S&D), schriftlich. – Dieser Eigeninitiativbericht bestimmt den Rahmen zur Diskussion der MiFID, mit der die OTC-Richtlinie, der Aufstieg der ESMA und natürlich EMIR verbunden sind. Sogar der Name dieses Berichtes erlaubt es den Leuten, den Charakter nötiger, aber oft komplizierter regulativer Veränderungen zu verstehen.

Unregulierten Märkten wurde über Patenschaften ungefilterter Zugang zu den formellen Handelsplätzen gestattet. Das muss sich unbedingt ändern.

In ähnlicher Weise kann ich der Berichterstatterin zustimmen, dass Vorhandels- und Nachhandelstransparenz verbessert werden muss und insbesondere, dass Nachhandelsdaten für Nichtdividendenprodukte in einer Form angeboten werden, die bereits konsolidiert ist.

Es ist entscheidend, dass die Marktdynamik verstanden und die Regulierungsbehörden mit Instrumenten und Information/Daten ausgestattet werden.

 
  
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  Angelika Werthmann (NI), schriftlich. Banken, Börsen und Fonds entwickeln in einer derartigen Geschwindigkeit neue Finanzprodukte und Handelspraktiken, dass die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente bereits wieder überholt ist. Der Anwendungsbereich der Transparenzregeln muss auch auf bankinterne Handelssysteme erweitert werden und die Ausnahmen müssen enger gefasst werden, sodass Finanzinstitute und Finanzprodukte sich keiner wirksamen Aufsicht entziehen können.

Die Offenlegung der Handelsdaten vor und nach dem Abschluss der Geschäfte, wie sie bisher nur für Aktien vorgeschrieben ist, soll nun auf Anleihen, zentral verrechnete Derivate, strukturierte Produkte, Fonds und Zertifikate ausgedehnt werden, wodurch die Effizienz und Transparenz des Preisbildungsprozesses gesteigert werden kann.

 
  
  

Bericht: Ana Gomes (A7-0349/2010)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich es für die EU für wesentlich halte, dass sie auf die chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen (CBRN) Risiken vorbereitet ist, die Terroranschlägen, Betriebsunfällen und Naturkatastrophen eine neue Dimension gegeben haben, da solche Risiken keine Grenzen kennen und zu unzähligen Opfern führen könnten. Die Reaktion der EU auf diese Gefahr sollte nicht auf Maßnahmenprogramme nach einem Ereignis begrenzt sein, sondern viel früher bei dem Umgang mit der richtigen Lagerung, der Einschränkung des Zugangs und Kontrollen solcher Stoffe beginnen. Ich halte es für wesentlich, dass Maßnahmen nach einem Vorfall mit erheblicher Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden von Mitgliedstaaten (Katastrophenschutz, Militär, Polizei usw.), sowie zwischen den nationalen Behörden der verschiedenen Mitgliedstaaten und den europäischen Institutionen einhergehen sollten. In anderen Worten halte ich eine koordinierte und umfassende Herangehensweise für wesentlich. Im Juni 2009 hat die Kommission einen Dreijahres-CBRN-Aktionsplan der EU für 2010-2012 mit den folgenden Elementen vorgelegt: Prävention, Detektion, Bereitschaft und Reaktion. In dieser Hinsicht halte ich die Anerkennung der Bedeutung jeder dieser Stufen für entscheidend, um für die ordentliche Umsetzung von Risikobewertungsstudien, Reaktion und Gegenmaßnahmen zu sorgen.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. – Ich habe für diese wichtige Entschließung gestimmt, weil es höchste Zeit ist, chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen (CBRN) Risiken Aufmerksamkeit zu schenken, die aufgrund ihrer grenzüberscheitenden Eigenschaft und Massenviktimisierung eine neue Dimension möglicher Terroranschläge, Unfälle, Naturkatastrophen und/oder Pandemien darstellen. Es ist nötig, anzufangen, mit solchen Stoffen, ihrer ordentlichen Lagerung, dem eingeschränkten Zugang, Kontrollen usw. von Anfang an umzugehen und nicht nur Maßnahmenprogramme für die Zeit nach einem Ereignis zu schaffen. Gleichzeitig verlangen Folgeeinsätze groß angelegte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen nationalen Behörden innerhalb eines Mitgliedstaats. Deswegen sollte der CBRN-Aktionsplan beim Herangehen an CBRN-Risiken und der Vorbereitung der notwendigen Reaktion für das effiziente Zusammenspiel nationaler und europäischer Initiativen sorgen.

Angesichts der Tatsache, dass CBRN-Unfälle oder -Anschläge ernste Bedrohungen für die Sicherheit der in der Europäischen Union lebenden Menschen und kritische Infrastruktur darstellen und die normale Funktion von Gesellschaften in einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten stören können und vor Grenzen nicht halt machen, unterstütze ich die Entschließung des Europäischen Parlaments, die den Rat und die Kommission aufruft, schnell den Aktionsplan gemäß den Empfehlungen dieses Berichts zu überprüfen und zu stärken und für seine schnelle Umsetzung zu sorgen.

 
  
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  Elena Oana Antonescu (PPE), schriftlich. (RO) Chemische, biologische, radiologische und nukleare (CBRN) Risiken stellen eine neue Herausforderung für die Gesellschaft, sowie eine neue Grundlage für mögliche Terroranschläge, Unfälle, Naturkatastrophen oder Pandemien dar. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um Frau Gomes' Bericht zu begrüßen, da dieser Bericht es uns ermöglichen wird, die Grundlage für einen angemessen Katastrophenschutzmechanismus zu schaffen. Während wir den CBRN-Aktionsplan der EU neu bewerten, müssen wir auch die vom Parlament vorgebrachten Vorschläge berücksichtigen, die darauf ausgerichtet sind, die grundlegenden Bereiche zu verbessern, welche die Sicherheit im Fall solcher Risiken verbessern. Ich stimme zu, dass es entscheidend ist, empfehlenswerte Verfahren mit Ländern auszutauschen, die Fachmechanismen auf dem Gebiet von CBRN-Risikobewertung, -Prävention, -Detektion, -Mitteilung und -Reaktion entwickelt haben.

Ich halte es für wichtig, dass wir die Notwendigkeit betonen, gut geführte Halden aufrechtzuerhalten, um dafür zu sorgen, dass die Mittel für die Katastrophenhilfe, ob medizinischer Art oder in anderer Weise relevante Ausrüstung gänzlich funktionell, aktuell und modern sind. Aus diesem Grund habe ich für diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Chemische, biologische, radiologische und nukleare Katastrophen, ob versehentlich ausgelöst oder aufgrund eines Terroranschlags, stellen ernste Bedrohungen für die Sicherheit und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger der EU dar und sind Ursache von Umweltbelastung und -verschmutzung. Obwohl die Anzahl von Vorfällen in der EU mit CBRN-Stoffen bisher relativ gering gewesen ist und auf Betriebsunfälle oder die Zunahme und weltweite Verbreitung gefährlicher Krankheitserreger zurückzuführen war, verbleibt ein Risiko von CBRN-Katastrophen, sowohl absichtlicher, als auch unabsichtlicher Art. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich der Haltung der Berichterstatterin zustimme, dass der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene CBRN-Aktionsplan, dessen Ziel darin besteht, das effiziente Zusammenspiel nationaler und europäischer Initiativen beim Herangehen an CBRN-Risiken und der Vorbereitung der nötigen Reaktion zu gewährleisten, die Risiken unterschätzt, die nicht von den Grenzen der EU begrenzt sind. Ich bin davon überzeugt, dass internationale CBRN-Risiken im CBRN-Aktionsplan auch ordentlich bewertet und eingearbeitet werden sollten, und deswegen müssen präventive Maßnahmen eine internationale Dimension gewährleisten, welche die Umsetzung internationaler Abkommen auf den Gebieten von nuklearen und chemischen Waffen betonen.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Es ist wesentlich, dass wir einen effektiven Aktionsplan verabschieden, damit wir dem existenten und andauernden Risiko chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer (CBRN) Katastrophen auf dem Gebiet der EU entgegentreten können. Ob zufällig oder vorsätzlich, sie stellen eine ernste Bedrohung dar und haben das Potential, verheerende und weit reichende Auswirkungen für die Sicherheit, das Wohl und die Gesundheit der europäischen Öffentlichkeit, sowie für die Umwelt, unser kulturelles Erbe und grundlegende Infrastruktur zu verursachen. Zum Glück ist die Anzahl von Vorfällen mit Bezug zu CBRN-Stoffen einschließlich von Terroranschlägen relativ niedrig gewesen.

Dieser Aktionsplan zeigt den Bedarf an einer umfassenden und grenzüberschreitenden Antwort, da die Auswirkungen einer CBRN-Katastrophe keine Grenzen kennen, und ein solcher Plan sollte auf den folgenden Elementen basieren: Prävention, Detektion, Bereitschaft und Reaktion. Er sollte auch für effektives Zusammenspiel zwischen nationalen und europäischen Initiativen sorgen, um CBRN-Risiken anzugehen und Fähigkeiten vorzubereiten, um darauf zu reagieren und die Folgen zu begrenzen. Wie die Berichterstatterin Frau Gomes habe ich keinen Zweifel daran, dass wir einen Aktionsplan der EU verabschieden müssen, aber ich bedauere die Tatsache, dass die Kommission nicht ehrgeiziger gewesen ist, weil der vorgeschlagene Aktionsplan einen Mangel an Stärke und Kohärenz in bestimmten Dingen zeigt.

 
  
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  Cornelis de Jong (GUE/NGL), schriftlich. – Obwohl ich dem Großteil des Gomes-Berichtes zustimme, habe ich dagegen gestimmt, da er sich zu sehr auf die Koordinierung der EU von zivil-militärischer Zusammenarbeit konzentriert. Militärische Kompetenzen sollten bei den Mitgliedstaaten bleiben und nicht bei der EU und der Kommission. Ich habe kein Problem damit, dass Mitgliedstaaten gleichberechtigt im Fall eines CBRN-Vorfalls und im Fall einer Umweltkatastrophe, die durch einen solchen Vorfall verursacht wird, kooperieren, aber ich habe ein großes Problem damit, dass dieser Bericht potenziell die Tür für eine Militarisierung der EU öffnet.

 
  
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  Ioan Enciu (S&D), schriftlich. (RO) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da ich denke, dass er effektive Maßnahmen zur Prävention, Bekämpfung und für das Management von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen (CBRN) Vorfällen anbietet. Es ist von höchster Wichtigkeit, dass dieser Bericht den Begriff eines schnellen Reaktionsmechanismus im Fall einer CBRN-Katastrophe in einem der Mitgliedstaaten fördert. Zusätzlich wird dieser Mechanismus auf einer von Solidarität aus allen EU-Mitgliedstaaten inspirierten Reaktion basieren. Ein weiterer Punkt, der genauso wichtig ist, besteht darin, dass der vom Parlament angenommene Bericht die Schaffung von gemischten europäischen Soforteinsatzteams anbietet, die aus militärischem Personal, Polizeibeamten und medizinischem Personal bestehen werden, die eine effektive Reaktion im Fall von chemischen, biologischen, radiologischen oder nuklearen Katastrophen anbieten werden.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Als ein Ergebnis der von der Schattenberichterstatterin aus der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten), meiner Kollegin Fraun Hankiss, erzielten Kompromisse ist der Text, über den wir heute abstimmen, viel detaillierter und ausgewogener und gibt vielen Fachfragen mit Bezug zu chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Sicherheit erheblichen Vorrang, nicht nur hinsichtlich der Prävention von Unfällen und der angemessenen Reaktion auf Naturkatastrophen, sondern auch mit Bezug zu der klaren und präsenten Gefahr, die Terror dieser Art darstellt. Wir stehen zunehmend diffusen und unkonventionellen Bedrohungen gegenüber, und in diesem Sinne muss Europa eine angemessene Strategie für die Prävention, Detektion und den Schutz haben, damit die Sicherheit und Gesundheit der Europäerinnen und Europäer gewährleistet werden kann. Die Kommission sollte ihren Kurs beibehalten und somit stimme ich dafür.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Chemische, biologische, radiologische und nukleare (CBRN) Risiken haben Terroranschlägen, Betriebsunfällen, Naturkatastrophen und Pandemien eine neue Dimension verliehen, da solche Bedrohungen keine Grenzen kennen und zu unzähligen Opfern führen können. Im Juni 2009 hat die Kommission den CBRN-Aktionsplan der EU vorgelegt, der im November vom Rat geändert wurde. Der Plan wird im Laufe der nächsten drei Jahre - 2010-2012 - umgesetzt und basiert auf drei Hauptelementen: Prävention, Detektion, Bereitschaft und Reaktion. Die vom Rat eingeführten Änderungsanträge haben den Aktionsplan jedoch weniger robust gemacht und sowohl die geplanten Maßnahmen, als auch die Überwachung und Prüfung ihrer Anwendung weniger verbindlich gemacht. Ich begrüße deswegen die Annahme dieses Berichtes, der darauf abzielt, der Kommission eine gestärkte regulative Rolle anzuvertrauen, denn ich halte dies für die einzige Art und Weise, wie es möglich sein wird, die vorhandenen Lücken in den auf diesem Gebiet von den verschiedenen Mitgliedstaaten übertragenen Zuständigkeiten auszufüllen.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wenn es echte Sorgen hinsichtlich der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen (CBRN) Bedrohungen gäbe, würden bestimmte EU-Staaten nicht auf die Aufrechterhaltung extrem mächtiger nuklearer Arsenale beharren, die bei militärischen Angriffen verwendet werden könnten. Auch würden nukleare Waffen der USA nicht mehr in verschiedenen europäischen Ländern stationiert. Dies ist eine Aktion, die eklatant einer der drei Säulen des Nichtverbreitungsvertrages (NVV) widerspricht, der angeblich unterstützt wird.

Der Bericht nimmt keinen Bezug auf bestimmte Entscheidungen, wie jene, die kürzlich vom Vereinigten Königreich getroffen wurde, um Nukleartechnologie an Indien zu verkaufen und damit an ein Land, das den NVV nicht unterschrieben hat, noch auf die Entscheidung von Frankreich und Deutschland, bei der Wartung ihrer Nuklearwaffen zusammenzuarbeiten und dies mit einer scheinheiligen „Kostenrationalisierung“ zu rechtfertigen. Es wird auch nichts über die Hilfe gesagt, welche die wichtigsten EU-Mächte und die NATO dem Projekt geben, Antiraketensysteme in Europa einzurichten oder der Entscheidung der NATO, ihre Rolle als „nukleares Bündnis“ aufrechtzuerhalten.-

Zu einem Zeitpunkt, zu dem sich die Krise des Kapitalismus intensiviert hat, macht der Bericht klar, dass konkrete Aktionen zählen und nicht Absichtserklärungen: Solche Aktionen zeigen, dass militärische Macht weiterhin eine Quelle bleibt, die von kapitalistischer Wirtschaftsglobalisierung verwendet wird.

 
  
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  Kartika Tamara Liotard (GUE/NGL), schriftlich. – Stimmerklärung zum Bericht Gomes „Zu der Stärkung der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Sicherheit in der Europäischen Union – CBRN-Aktionsplan der EU“ (A7-0349/2010). Obwohl ich dem Großteil des Gomes-Berichtes zustimmte, habe ich gegen ihn gestimmt, da er sich zu sehr auf die Koordinierung von zivil-militärischer Zusammenarbeit durch die EU konzentriert. Militärische Kompetenzen sollten bei den Mitgliedstaaten bleiben und nicht bei der EU und der Kommission. Ich habe kein Problem damit, dass Mitgliedstaaten gleichberechtigt im Fall eines CBRN-Vorfalls und im Fall einer Umweltkatastrophe, die durch einen solchen Vorfall verursacht wird, kooperieren, aber ich habe ein großes Problem damit, dass dieser Bericht potenziell die Tür für eine Militarisierung der EU öffnet.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Chemische, biologische, radiologische und nukleare (CBRN) Risiken stellen aufgrund ihrer grenzüberschreitenden Eigenschaften und massenhaften Viktimisierung eine neue Dimension möglicher Terroranschläge, Unfälle, Naturkatastrophen und/oder Pandemien dar. Eine angemessene Reaktion gegenüber solch einer Gefahr umfasst nicht nur Maßnahmenprogramme nach einem Ereignis, sondern beginnt viel früher beim Umgang mit solchen Stoffen, ihrer ordentlichen Lagerung, begrenztem Zugang, Kontrollen usw. Gleichzeitig fordern Folgeeinsätze großrahmige Zusammenarbeit zwischen verschiedenen nationalen Behörden innerhalb eines Mitgliedstaats (Katastrophenschutz, Militär, Strafverfolgung usw.) sowie zwischen nationalen Behörden verschiedener Mitgliedstaaten und Instanzen der EU. Deswegen ist eine koordinierte Herangehensweise in allen Fällen nötig. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der eine solche koordinierte Herangehensweise darlegt.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich.(FR) Es besteht kein Zweifel daran, dass wir uns vor jedweder böswilligen Verwendung von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Produkten, Stoffen und Organismen schützen müssen. Jedoch sollten wir hinsichtlich ihrer tagtäglichen Verwendung sehr vorsichtig sein. Tatsache ist, dass dieser Text nirgends die Notwendigkeit erwähnt, eine Alternative zur Kernenergie zu finden. Gegenwärtig stellt diese eine ernste Bedrohung für unsere Bürgerinnen und Bürger dar. Was Terror angeht, der im Zentrum dieses Berichts steht, warum fordern wir die NATO, die Organisation, welche die größte Bedrohung für den Weltfrieden ausmacht auf, sich damit zu befassen? All dies sind Widersprüche, die mich davon abhalten, für diesen Text zu stimmen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Ich denke, dass die EU darauf vorbereitet sein sollte, an jeden Anschlag oder Unfall heranzutreten, der die Sicherheit und Gesundheit der Europäerinnen und Europäer aufs Spiel setzt. Aus diesem Grund ist der chemische, biologische, radiologische und nukleare Aktionsplan notwendig, um jede Art von Bedrohung oder Unfall, die auf dem Gebiet der EU auftreten, zu verhindern und darauf zu reagieren. Die aktuellen Bedrohungen sind vielfältig, d. h. diese Frage ist komplex, aber wir haben nun einen angemessenen und ausreichenden Mechanismus, um den verschiedensten Situationen entgegenzutreten. Deswegen habe ich so gestimmt.

 
  
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  Louis Michel (ALDE), schriftlich.(FR) Chemische, biologische, radiologische und nukleare (CBRN) Risiken stellen aufgrund ihres grenzüberschreitenden Charakters und ihrer massenhaften Viktimisierung eine neue Dimension möglicher Terroranschläge, Unfälle, Naturkatastrophen und/oder Pandemien dar. Eine angemessene Reaktion auf eine solche Gefahr muss mit dem Umgang mit diesen Stoffen, ihrer Lagerung, begrenztem Zugang und Kontrollen beginnen. Folgeeinsätze fordern großrahmige Zusammenarbeit zwischen verschiedenen nationalen Behörden innerhalb eines Mitgliedstaats, sowie zwischen nationalen Behörden verschiedener Mitgliedstaaten und europäischen Organen. Die Stärkung des Nichtverbreitungssystems und der Abrüstung durch die universelle und volle Umsetzung aller relevanter Verträge und internationaler Abkommen hat Vorrang.

Es ist auch wichtig, das Risiko der Verbreitung durch Terroristen anzugehen. Die dringende Einrichtung eines europäischen Krisenreaktionsmechanismus ist auch notwendig. Er sollte zivile und militärische Mittel koordinieren, um dafür zu sorgen, dass die Europäische Union eine schnelle Reaktionsfähigkeit für den Umgang mit einer CBRN-Katastrophe hat. Schließlich sollten auch europäische Qualitäts- und Sicherheitsstandards verabschiedet werden.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. (LV) Ich habe dafür gestimmt, weil sich die Europäische Union leider im Moment nicht völlig der möglichen Konsequenzen bewusst ist, wenn es keine Verbesserung der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Sicherheit gibt. Der Bericht ist ein kleiner Hinweis zur Erläuterung, kein Aktionsplan. Um ein umfassendes Dokument zum Thema der nuklearen Sicherheit zu verfassen, müssen Spezialisten mit großer Erfahrung auf dem Gebiet der Kernenergie und in der Verwendung der nuklearen Technologie beteiligt sein. Solch eine Arbeit kann mehrere Jahre dauern, aber sie muss durchgeführt werden. Die Europäische Union und das Europäische Parlament im Besonderen kann ein solches Dokument nicht allein verfassen. Ich habe dafür gestimmt, bin jedoch der Ansicht, dass dieser Bericht nur ein Epilog zu einem Buch über nukleare Sicherheit in der EU ist. Ich hoffe, dass die Arbeit an diesem Buch selbst in der unmittelbaren Zukunft beginnen wird.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Sicherheit für die Zivilbevölkerung bei etwaigen Zwischenfällen chemischer, biologischer, radiologischer oder nuklearer Art ist eine sehr wichtige Sache, und Ambitionen in diese Richtung sind grundsätzlich gutzuheißen. Leider habe ich bei diesem Bericht das Gefühl, man möchte gegen ein Terror-Gespenst kämpfen, das in dieser hoch organisierten Form in Europa glücklicherweise nicht existiert. Man will also weiter Panik schüren, um anschließend eine gewisse Politik durchsetzen zu können. Dazu kommt, dass sich der Bericht vorwiegend mit dem Thema „Solidarität„ zu befassen scheint. Ich glaube, es gibt ein „Genug“ bei Terrorabwehr genauso wie bei EU-Solidarität, und deshalb habe ich mich bei diesem Bericht meiner Stimme enthalten.

 
  
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  Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė (PPE), schriftlich. (LT) Ich habe für die Steigerung der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Sicherheit in der Europäischen Union gestimmt und freue mich, die Gelegenheit gehabt zu haben, Schattenberichterstatterin in dieser Frage zu sein. Obwohl die Prävention und der Schutz vor von den erwähnten Substanzen verursachten Katastrophen ein Thema für die Mitgliedstaaten selbst ist, benötigen wir einen gemeinsamen Ansatz. Diese Mitteilung der Europäischen Kommission ist ein Schritt in Richtung eines gemeinsamen Aktionsplans zum Schutz der Öffentlichkeit in der EU vor verschiedenen Katastrophen. Wir leben in relativ instabilen Zeiten und Drohungen gehen nicht nur von verantwortungsloser menschlicher Aktivität und Unfällen, sondern auch von vorsätzlichen Handlungen aus. Diese Frage ist in meinem Land Litauen besonders relevant, das von chemischen und nuklearen Gefahren umgeben ist. Erstens liegen chemische Waffen aus dem Zweiten Weltkrieg auf dem Grund der Ostsee, und zweitens gibt es Pläne, zwei Kernkraftwerke in der Nähe der litauischen Grenze zu bauen. Wir müssen die Lage, die aktuell geltenden Sicherheitsstandards und ihre Eignung hinsichtlich aktueller Bedürfnisse prüfen. Nur indem wir die bestehende Lage bewerten, können wir ermitteln, ob wir neue Sicherheitsstandards brauchen. Dieser Rahmen für eine Bewertung und die Schaffung von Standards muss flexibel genug sein, sodass er an sich ändernde Technologien angepasst werden kann. Diese können unser Leben erleichtern, können aber in den Händen von Terroristen zu tödlichen Waffen werden. Andererseits sollte die Gewährleistung von Sicherheit kein Grund oder Vorwand werden, Katastrophenschutz zu zentralisieren. Obwohl die Einrichtung und Kontrolle gemeinsamer Sicherheitsstandards bei der Gewährleistung von Sicherheit helfen würde, sollten wir jedenfalls keine neue Institution oder übermäßig komplizierte Verfahren schaffen.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht über die Stärkung der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Sicherheit in der Europäischen Union - CBRN-Aktionsplan der EU gestimmt, und ich habe dies aus denselben Gründen getan, die von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) vorgebracht wurden. Ich möchte die Notwendigkeit einer Herangehensweise auf der Ebene der EU zur Prävention und Detektion von Anschlägen und/oder Unfällen betonen, weil die Bedrohung von CBRN-Anschlägen „global“ ist und der Schwerpunkt der Notwendigkeit gilt, die CBRN-Sicherheit zu stärken, wenn wir Terroranschläge verhindern wollen.

Ich möchte auch die Bedeutung des zwischen den zwei größten Parteien erreichten Kompromisses hinsichtlich der Reduzierung des Ausmaßes aufzeigen, in dem die gesamte chemische Industrie verpflichtet werden sollte, Hochrisikostoffe unabhängig von den damit verbundenen Risiken zu ersetzen.-

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Ich kann die Berichterstatterin Frau Gomes nur unterstützen, und ich stimme dem Ziel des angenommen chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen (CBRN) Aktionsplans gänzlich zu. Er sollte das effiziente Zusammenspiel nationaler und europäischer Initiativen beim Herangehen an CBRN-Risiken und der Vorbereitung der notwendigen Reaktion gewährleisten.

Ich stimme jedoch zu, dass der angenommene CBRN-Aktionsplan der EU schwach ist und es ihm in mehreren Punkten an Kohärenz mangelt. Es ist von entscheidender Bedeutung zu betonen, dass ein CBRN-Aktionsplan eine wertvolle Möglichkeit bietet, die im Vertrag von Lissabon verankerte Solidaritätsklausel umzusetzen. Leider verweist der vom Rat verabschiedete Aktionsplan noch nicht einmal auf die Solidaritätsklausel.

 
  
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  Rovana Plumb (S&D), schriftlich. (RO) Chemische, biologische, radiologische und nukleare (CBRN) Risiken stellen aufgrund ihrer grenzüberschreitenden Eigenschaft und massenhaften Viktimisierung eine neue Dimension möglicher Terroranschläge, Unfälle, Naturkatastrophen und/oder Pandemien dar. Eine angemessene Reaktion auf eine solche Gefahr umfasst nicht nur Maßnahmenprogramme nach einem Ereignis, sondern muss viel früher beim Umgang mit solchen Stoffen, ihrer ordentlichen Lagerung, begrenztem Zugang, Kontrollen usw. beginnen. Gleichzeitig erfordert ein Folgeeinsatz weitreichende Zusammenarbeit zwischen verschiedenen nationalen Behörden innerhalb eines Mitgliedstaats (Katastrophenschutz, Militär, Polizei usw.), sowie zwischen nationalen Behörden in verschiedenen Mitgliedstaaten und Instanzen der EU. Deswegen ist eine koordinierte Herangehensweise in allen Fällen nötig.

Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil er den Rat und die Kommission auffordert, den Aktionsplan schnell gemäß der Empfehlungen in diesem Bericht zu überarbeiten und zu stärken und für seine rasche Umsetzung zu sorgen, da CBRN-Unfälle oder -Anschläge ernste Bedrohungen für die Sicherheit der Menschen, die in der Europäischen Union leben, darstellen und kritische Infrastruktur sowie die normale Funktion der Gesellschaften in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der EU ohne Rücksicht auf Grenzen stören können.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Anschläge, bei denen chemische, biologische, radiologische und nukleare (CBRN) Stoffe verwendet werden, stellen eine ernste Bedrohung für die europäische Öffentlichkeit dar. Dies bedeutet, dass die Notwendigkeit anerkannt werden muss, einen effektiven Aktionsplan umzusetzen, um für angemessene Verbindungen zwischen den Ansätzen und Initiativen in den verschiedenen Mitgliedstaaten und der EU hinsichtlich der Prävention, der Aufdeckung, der Vorbereitung sowie der Reaktion auf CBRN-Vorfälle zu sorgen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Chemische, biologische, radiologische und nukleare (CBRN) Risiken stellen aufgrund ihrer grenzüberschreitenden Eigenschaft und der massenhaften Viktimisierung eine neue Dimension möglicher Terroranschläge, Unfälle, Naturkatastrophen und/oder Pandemien dar. Eine angemessene Reaktion auf eine solche Gefahr umfasst nicht nur Maßnahmenprogramme nach einem Ereignis, sondern beginnt viel früher beim Umgang mit solchen Stoffen, ihrer ordentlichen Lagerung, begrenztem Zugang, Kontrollen usw. Gleichzeitig erfordert ein Folgeeinsatz großrahmige Zusammenarbeit zwischen verschiedenen nationalen Behörden innerhalb eines Mitgliedstaats (Katastrophenschutz, Militär, Strafverfolgung usw.), sowie zwischen nationalen Behörden verschiedener Mitgliedstaaten und Organen der EU. Deswegen ist eine koordinierte Herangehensweise in allen Fällen nötig. Das beabsichtigen wir mit der Annahme dieses Berichts.

 
  
  

Bericht: Ramona Nicole Mănescu (A7-0280/2010)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für den vorliegenden Bericht gestimmt und halte ihn in einer Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise für sehr wichtig, da gewährleistet werden muss, dass sich alle Regionen der Europäischen Union harmonisch entwickeln. Ich stimme der allgemeinen Absicht zu, ein Dreierabkommen zwischen der EU, den Mitgliedstaaten und den Regionen zu schaffen, da die Modernisierung, verbundene Infrastruktur und Hilfe für Investmentpläne und Entwicklungsprojekte, welche die spezifischen Eigenschaften jeder Region achten, wesentlich sind. Ich bin auch davon überzeugt, dass fortgesetzte Investition in Infrastruktur in vielen europäischen Regionen, insbesondere im Süden und Osten, wesentlich ist. In Anbetracht der unterschiedlich starken Dezentralisierung der europäischen Regionen muss ein Gleichgewicht gefunden werden, wenn man einen horizontalen Ansatz zwischen den verschiedenen Regierungsebenen und zwischen allen Tätigkeitsbereichen entwirft. Bemühungen um die Verwaltungsmodernisierung und Reformen der Regionen zusammen mit hochwertiger technischer Hilfe durch die Kommission sind wesentliche Voraussetzungen für die Verbesserung der Effizienz und Effektivität von Investitionen der EU. Die Vereinfachung von Verfahren und die Zuweisung von Mitteln aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds, und dies in einer Art und Weise, dass diese für alle interessierten Parteien zugänglich sind, sind wesentlich. Dies wird einerseits die Beteiligung aller Akteure in der Gesellschaft und andererseits eine bessere Anwendung der Programme, Instrumente und Strategien der EU gewährleisten.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. – Ich habe für diese wichtige Entschließung gestimmt, da die Umsetzung der Kohäsionspolitik vorwiegend dezentralisiert ist und darauf basiert, dass subnationale Behörden Verantwortung übernehmen. Ich stimme zu, dass die mehrschichtige Herangehensweise nicht nur vertikal, sondern auch horizontal unter Akteuren auf derselben Ebene in allen Strategien der Union mit gemeinsamer Kompetenz einschließlich der Kohäsionspolitik, die eine Vorreiterrolle in der Anwendung von Multilevel-Governance spielt, als ein Instrument zur Verbesserung des Entscheidungsfindungsprozesses durch die aktive Beteiligung subnationaler Behörden ab der prälegislativen Phase der Debatten angewandt werden sollte.

Es ist auch wichtig zu betonen, dass Verfahren der Finanzierungsanträge zu kompliziert sind und eine übermäßige Anzahl von Prüfungen potenzielle Begünstigte der Kohäsionspolitik wahrscheinlich von einer effizienten Aufnahme der Gelder und Maximierung ihrer Auswirkungen abschrecken. Deswegen muss es ausreichende Verwaltungskapazitäten sowohl auf der Ebene der EU, als auch auf regionaler und lokaler Ebene geben, um den Mehrwert der Kohäsionspolitik zu steigern und die Nachhaltigkeit der Aktionen zu gewährleisten.

 
  
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  Antonello Antinoro (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe mich entschieden, für diesen Bericht zu stimmen, weil wir ein starkes Signal aussenden und zeigen müssen, dass Europa mit lokalen und insbesondere regionalen Verwaltungen zusammenarbeiten möchte.

Zu einer Zeit verschieden starker Dezentralisierung in den Mitgliedstaaten müssen wir zeigen, dass sich das Europäische Parlament auch gänzlich dafür engagiert, regionale Politik zu einem Instrument der besseren Governance in Europa zu machen.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich.(FR) Meiner Meinung nach gehört Regionalpolitik zu den wichtigsten Strategien der EU. Die in ganz Europa dadurch verteilten Gelder tragen zur Kohäsion zwischen verschiedenen Regionen bei und helfen ihnen, wettbewerbsfähig zu werden. Einige Dinge können jedoch verbessert werden, insbesondere auf dem Gebiet der Multilevel-Governance; in anderen Worten der koordinierten Aktion der Union, der Mitgliedstaaten und der regionalen und lokalen Instanzen. Regionalpolitik leidet unter der Komplexität ihrer Verfahren, die lokale Akteure oft davon abhalten, auf sie zurückzugreifen. Dennoch ist trotz dieser Verfahren die Anzahl an Unregelmäßigkeiten noch immer zu hoch. Ich habe für diese Initiative des Europäischen Parlaments gestimmt, welche die entscheidende Rolle, die lokale Behörden bei der Umsetzung von Regionalpolitik spielen, betont und gleichzeitig eine Verbesserung der Multilevel-Governance fordert. Sie empfiehlt sowohl hinsichtlich der Unterstützung regionaler Akteure als auch der Gewährleistung einer guten Verwendung der Mittel auch ein besseres Follow-Up seitens der Kommission.

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE), schriftlich.(FR) Ich habe für diesen Initiativbericht meiner rumänischen Kollegin Frau Mănescu über ein effizientes Regelungssystem („Good Governance“) für die Regionalpolitik der EU: Verfahren der Unterstützung und Überwachung durch die Kommission gestimmt. Ich begrüße die Forderung nach Vereinfachung, weil dies eine Voraussetzung für ein besseres Verständnis und eine bessere Verwendung europäischer Mittel durch Beamte vor Ort ist. Wie die überwältigende Mehrheit meiner Kolleginnen und Kollegen befürworte ich eine starke Kohäsionspolitik, bei der Finanzmittel nach 2013 aufrechterhalten werden, während alle Versuche einer Renationalisierung zurückgewiesen werden. Ich möchte auf persönlicher Ebene hinzufügen, dass das beste Mittel, die Kohäsionspolitik davon abzuhalten renationalisiert zu werden, darin besteht, sie zu „europäisieren“. Ich halte es für bedauernswert, dass Mittel der Kohäsionspolitik allzu oft für Projekte mit einer regionalen oder manchmal nationalen Dimension, aber selten mit einer europäischen Dimension verwendet werden.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Die Kohäsionspolitik der Europäischen Union ist das wichtigste Mittel zur Gewährleistung nachhaltiger regionaler Entwicklung. Die Umsetzung von Kohäsionspolitik ist vorwiegend dezentralisiert und basiert auf der Übernahme von Verantwortung durch subnationale Behörden. Der Vertrag von Lissabon hat ermöglicht, dass territoriale Behörden tiefer in den Entscheidungsfindungsprozess einbezogen werden, um eine bessere und effektivere Umsetzung der Maßnahmen der Kohäsionspolitik, die an die Bedürfnisse individueller Regionen und ihrer Bevölkerung angepasst sind, zu erleichtern. Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Ich halte es für notwendig, das Potenzial territorialer Zusammenarbeit zu maximieren, die in manchen Regionen bislang unerschlossen geblieben ist, und eine aktivere Anwendung des Partnerschaftsprinzips zu fördern, mit dem effektive Zusammenarbeit zwischen den privaten und öffentlichen Sektoren gewährleistet wird.

 
  
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  Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich. (FR) Frau Mănescus Bericht bemüht sich, die Europäische Union näher an ihre Bürgerinnen und Bürger heranzubringen: Er befürwortet eine bessere Überwachung der Beteiligung von lokalen Behörden an der Entwicklung der Kohäsionspolitik. Dieses Dokument ist Teil eines Vorgangs zur Vereinfachung des sehr komplexen Verwaltungsverfahrens, mit dem unsere Regionen entwickelt und die Zusammenarbeit zwischen lokalen Behörden in den verschiedenen Mitgliedstaaten gesteigert werden sollen. Die Tatsache, dass es von der großen Mehrheit angenommen worden ist, bestätigt die Bedeutung, die einer Verbesserung der Verwendung von europäischen Geldern beigemessen wird.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil Entscheidungsfindungsprozesse bei der Kohäsionspolitik durch die Anwendung einer Multilevel-Governance und der Beteiligung von subnationalen Behörden verbessert werden. Die Überwachung durch die Kommission, wie sie derzeit vorgesehen ist, wird für ungenügend erachtet und kann unwirksame Kontrollsysteme auf nationaler Ebene, wie sie in dem gesamten Mehrjahreszeitrum weiterbestehen, nicht ersetzen. Deswegen muss die Kommission ihre Überwachungsrolle und die Verfahren stärken, um das Kontrollsystem zu verbessern und die Unterstützung subnationaler Behörden zu steigern. Höhere Investitionen sowohl bei der finanziellen Hilfe, als auch bei der Weiterbildung sollten nationalen und regionalen Verwaltungen gewährt werden, um die Fähigkeiten sowie die Kenntnis von Regeln durch Behörden zu verbessern, die das Programmmanagement betreuen. Es sollte deswegen beachtet werden, dass aktuelle Verfahren von Finanzierungsanträgen, die zu kompliziert sind, wahrscheinlich potenzielle Begünstigte der Kohäsionspolitik entmutigen. Deswegen müssen wir eine benutzerfreundlichere Politik mit besser koordinierten Regeln für den Strukturfonds entwickeln.

 
  
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  Philip Bradbourn (ECR), schriftlich. – Die konservativen Abgeordneten enthielten sich aus folgenden Gründen bei der Endabstimmung über den Mănescu-Bericht.

Erstens verspricht der Bericht die Aufrechterhaltung einer starken Kohäsionspolitik, wohingegen wir der Ansicht sind, dass die Kohäsions- und Sozialfonds nicht vollkommen abgeschlossen sein sollten und dass die Europäische Union sich darauf konzentrieren sollte, Geld für die neuen Herausforderungen auszugeben, statt für die alten Prioritäten wie die Kohäsionspolitik. Wir stimmen außerdem nicht damit überein, dass der Inhalt dieses Berichts keine nennenswerten Fortschritte in Bezug auf die strengere und intensivere Kontrolle über die im Zuge dieser Programme zugewiesenen Mittel beinhaltet. Die Vorschläge in diesem Bericht sorgen bestenfalls dafür, dass die Durchführungsmechanismen noch undurchsichtiger und die Gewässer noch trüber werden.

Wir hätten ebenfalls gerne gesehen, dass sich der Bericht mit den vom Europäischen Rechnungshof angesprochenen Themen im Hinblick auf die Finanzierung stichhaltig auseinandersetzt, wozu er aber allein nicht in der Lage ist. Konsequenterweise haben sich die konservativen Abgeordneten bei der Endabstimmung enthalten.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Die Dezentralisierung der Befugnisse der Mitgliedstaaten basiert auf der geteilten Verantwortung verschiedener Regierungsebenen. Aus diesem Grund wurden die Kapazitäten der regionalen und lokalen Behörden für die Umsetzung der Rechtsvorschriften der Europäischen Union gestärkt. Ich stimme der Annahme dieser Entschließung zu, da sie sich auf die spezielle Beschaffenheit regionaler Herausforderungen konzentriert, und der Notwendigkeit Beachtung schenkt, dass ein integrierter Ansatz den besonderen Merkmalen der Regionen wie geografische und naturgegebene Nachteile, Bevölkerungsschwund und spezielle Merkmale der Gebiete in äußerster Randlage Beachtung schenken muss, wobei gleichzeitig den verschiedenen in den Mitgliedstaaten existierenden Verwaltungsverfahren Rechnung getragen wird. Diese Ansätze müssen auch die Abstimmung der Interessen der verschiedenen Akteure ermöglichen, damit die Governance auf verschiedenen Ebenen begünstigt wird. Die Entschließung stellt ebenfalls heraus, dass allzu komplizierte Verfahren bei den Anträgen auf Förderung und ein Zuviel an Kontrollen leicht zur Abschreckung von potentiell durch die Kohäsionspolitik Begünstigten führen können und weist auf die Verpflichtung hin, die Öffentlichkeit zu konsultieren, um den Entscheidungsprozess zu legitimieren. Ich stimme ebenfalls zu, dass der regionalen und lokalen Ebene eine stärkere Rolle beigemessen werden muss, die der gestärkten Aufsichtsfunktion der Kommission entspricht und dass es einer intensiveren Koordinierung zwischen Kohäsions- und Strukturpolitik bedarf.

 
  
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  George Sabin Cutaş (S&D), schriftlich. (RO) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der vorschlägt, die Multilevel-Governance zu stärken und somit beabsichtigt, die subnationalen Körperschaften bei der Entwicklung der Politik stärker einzubeziehen. Ich denke, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger viel besser repräsentiert werden, wenn die regionalen und lokalen Behörden von Anfang an in den Entscheidungsprozess involviert sind.

Darüber hinaus bleibt die Rolle der Europäischen Kommission bei der Überwachung der Verwaltungsweise der Strukturfonds unbestritten. Jedoch muss diese überprüfende Funktion der Europäischen Kommission ausgeweitet werden.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Der Kohäsionsfonds stellt mehr als ein Drittel des gesamten Haushalts der Europäischen Union dar. Das letztendliche Ziel besteht darin, Ungleichheiten zwischen den Entwicklungsniveaus der europäischen Regionen zu verringern und Ressourcen insbesondere für Wachstum und Beschäftigung bereitzustellen. Jedoch veröffentlichte die Zeitung Financial Times vor kurzem eine Reportage darüber, wie die Ressourcen des Kohäsionsfonds tatsächlich ausgegeben werden, und das beschriebene Szenario ist äußerst besorgniserregend: der Fonds wird für Zwecke eingesetzt, die grundsätzlich nicht den vorgesehenen Zwecken entsprechen. Genau aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass die Kontrollverfahren der Kommission in Bezug auf die Anwendung und Verwendung des Kohäsionsfonds unbedingt gestärkt werden müssen, um so die Mechanismen der „Good Governance“ zu untermauern.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir sind uns einig darüber, dass die Gewährleistung der Kriterien der Wirksamkeit, Effizienz, Sorgfalt und Transparenz „in allen Phasen der Programmplanung und Umsetzung der Strukturfonds“ gegeben sein muss. Wir erkennen an, dass „die laufenden Bemühungen zur Vereinfachung der Haushaltsordnung und der Bestimmungen über die Strukturfonds“ einen essenziellen Beitrag dazu leisten könnten, dass bestimmte bestehende Hindernisse beim Zugang zu den Fonds, vor allem für weniger entwickelte Regionen, überwunden werden. Im Hinblick auf den Grundsatz der Kofinanzierung denken wir, dass, auch wenn wir die Bedeutung der Übernahme der Verantwortung durch nationale Körperschaften bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik anerkennen, die Regeln für die Kofinanzierung angesichts der aktuellen schweren Krise, die bestimmte Mitgliedstaaten und ihre Regionen besonders schwer getroffen hat, flexibler gestaltet werden sollten. Dies wird eine bessere Absorption der Mittel ermöglichen, die für die Kohäsionspolitik vorgesehen sind. Im Speziellen sollte die höchstmögliche Quote der Kofinanzierung für alle Strukturfonds auf 10 % gesenkt werden.

Trotzdem stimmen wir einigen Aspekten des Berichts nicht zu und sprechen uns gegen diese aus. Ein Beispiel hierfür ist die Verfechtung der „Good Governance“ für öffentliche Dienste, die nach Ansicht der Berichterstatterin nur durch eine Zusammenarbeit der „öffentlichen und privaten Akteure“ erreicht werden kann. Ein weiteres Beispiel ist der Flickenteppich der unkritischen Verweise auf die Ziele der Strategie Europa 2020: eine Strategie, die auf Liberalisierung und erhöhter Flexibilität des Arbeitsmarkts beruht, was eine Herangehensweise darstellt, die den Zielen der Kohäsionspolitik vollständig widerspricht.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. (LT) Ich habe diesem Bericht zugestimmt, da der Bericht des Europäischen Rechnungshofs aus dem Jahr 2006 zeigte, dass das bestehende Kontrollsystem für die Kohäsionspolitik nicht effektiv genug war und dass die Fehlerquote bei den erstatteten Ausgaben zu hoch war (12 %). Im Bericht 2008 wurde diese Angabe mit 11 % von zu Unrecht erstatteten Ausgaben bestätigt. Übermäßig komplexe Regelungen für die Verwaltung der Strukturfonds sind teilweise für diese Fehler verantwortlich. Das der Kohäsionspolitik zugrundeliegende geteilte Verwaltungssystem führt zu einer hochgradig komplexen Auslegung und Anwendung der Regeln, wenn man die zahlreichen beteiligten Akteure berücksichtigt. Die Bestimmungen sollten deshalb vereinfacht werden, um benutzerfreundlichere Verfahren zu gewährleisten und mögliche Empfänger nicht von der Beteiligung an Vorhaben abzuschrecken.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – In den vergangenen Jahrzehnten führte die Dezentralisierung der Befugnisse in mehreren Mitgliedstaaten dafür, dass die Kompetenzen der regionalen und lokalen Behörden bei der Durchführung des Gemeinschaftsrechts deutlich gestärkt wurden. Die Aufnahme des Grundsatzes der subnationalen Subsidiarität in das Gemeinschaftsrecht für Maßnahmenbereiche mit geteilter Zuständigkeit durch den Reformvertrag ermöglicht es den territorialen Körperschaften heute, sich unmittelbarer am Entscheidungsprozess für die Gestaltung und die Umsetzung von Maßnahmen zur Beteiligung an der Verwirklichung der Gemeinschaftsziele als vollberechtigte Partner zu beteiligen. Mit diesem wichtigen Schritt hin zu einer besseren Multilevel-Governance wird den wiederholten Forderungen des Parlaments nach einer stärkeren Einbeziehung subnationaler Körperschaften in die Politikgestaltung bei uneingeschränkter Achtung der unterschiedlichen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten entsprochen.

Eine effiziente Umsetzung hängt entscheidend davon ab, wie politische Maßnahmen konzipiert werden; Die Einbeziehung lokaler und regionaler Behörden als denjenigen, die am besten mit den Bedürfnissen ihrer Region und Bevölkerung vertraut sind, ist auch in dieser Phase eine Gewähr für bessere Ergebnisse in einem späteren Stadium. Es ist deshalb von entscheidender Bedeutung, den Schwerpunkt auf die prälegislative Phase der Entscheidungsfindung und den zusätzlichen Nutzen zu legen, den auf lokaler und regionaler Ebene verwirklichte Maßnahmen und bewährte Praktiken zur Entwicklung territorialer Strategien innerhalb der EU leisten.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich.(FR) Dieser Text dient als Vorlage für die Schaffung europäischer Makroregionen. Um diese Wettbewerbs-Cluster weiter durchzusetzen und somit den Interessen des unantastbaren gemeinsamen Markts zu dienen, schlägt dieses Haus vor, dass sie zum Nachteil der gewählten Regierungen von der Europäischen Kommission überwacht werden sollen. Die Regionalpolitik der Europäischen Union sollte zentral darauf ausgerichtet sein, Ungleichheiten bei den Einkommen und Lebensumständen der Menschen zu verringern, die in den Regionen Europas leben. Davon sind wir ein ganzes Stück entfernt.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Angesichts der Tatsache, dass einige Regionen deutliche geografische und naturgegebene Nachteile wie beispielsweise Bevölkerungsschwund aufweisen, denke ich, dass diese Maßnahme von fundamentaler Bedeutung für die effektivere Anwendung der Kohäsionspolitik ist. Bei der Anwendung des Kohäsionsfonds muss unbedingt mehr Sorgfalt an den Tag gelegt werden, damit die Ungleichheiten zwischen Mitgliedstaaten und Regionen der Europäischen Union vermindert werden können. Auf diese Weise schaffen wir ein transparenteres, unbürokratischeres und gerechteres Verfahren für die Verteilung der Finanzmittel. Infolge dessen wird es weniger Lücken zwischen den Stufen der Wettbewerbsfähigkeit geben. Dies ist der Grund für meine Abstimmung in dieser Weise.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. (LV) Na endlich! Endlich hat sich jemand einige Gedanken zu dem Thema gemacht, das wir als Regionalpolitik bezeichnen. Nehmen wir nur einmal das Beispiel Lettland, so kann ich sagen, dass nicht einmal ich in der Lage war, Informationen von den Verantwortlichen im lettischen Wirtschaftsministerium über Pläne für die Anwendung der EU-Strukturfonds einzuholen. Diese Informationen werden vor dem lettischen Volk äußerst geheim gehalten. Für welche Art „Gegenleistung“ wäre es denn möglich, die Pläne der Europäischen Kommission im Hinblick auf Lettland in Erfahrung zu bringen und möglicherweise eine Finanzierung zu erhalten? Ich habe in der Hoffnung, dass dieser Vorgang jedem zugänglich gemacht wird, für diesen Bericht gestimmt, damit niemand ein Geheimnis aus den Plänen der Europäischen Kommission macht.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Der Bericht zielt darauf ab, die Rolle der Kommission bei der Unterstützung regionaler und lokaler Behörden zu stärken. Das ist ein Versuch, die Macht der Kommission insgesamt auszuweiten, und da muss ich mich strikt dagegen aussprechen. Deshalb habe ich gegen den Antrag gestimmt

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Im Laufe der vergangenen Jahre gewannen die lokalen Behörden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zunehmend an Bedeutung. Die Dezentralisierung der Verwaltung des gesamten Raumes auf kleinere, lokale Körperschaften führte dazu, dass diese infolge des Subsidiaritätsprinzips an Befugnissen und Einfluss gewannen, vor allem im Hinblick auf bestimmte Kompetenzen, die ihnen von den Mitgliedstaaten übertragen wurden. Regionale Behörden traten somit in direkten Kontakt mit den europäischen Institutionen. Ich habe für Frau Mănescus Bericht gestimmt, weil besonders in dieser Situation eine stärkere Notwendigkeit besteht, die regionalen Strategien durch die Europäische Kommission stärker steuern und unterstützen zu lassen. Dieser Bericht zielt ebenfalls auf die Annahme eines Weißbuchs über den territorialen Zusammenhalt ab, was einen bedeutenden Schritt für die Europäische Union in Richtung einer Multilevel-Governance darstellen würde, die die europäischen, nationalen und regionalen Befugnisse perfekt vereint.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Der Grundsatz der subnationalen Subsidiarität, der durch den Vertrag von Lissabon eingesetzt wurde, setzt das Ziel in die Tat um, die Regionen stärker in den europäischen Entscheidungsprozess einzubeziehen. Der verstärkte Dialog mit der Europäischen Kommission beinhaltet den Grundsatz der „Good Governance“ im Hinblick auf die Regionalpolitik und die Annahme weiterer Verfahren für Unterstützung und Kontrolle. Ich habe für den vorliegenden Bericht gestimmt, der sich mit den Befugnissen befasst und mit der Rolle der regionalen und lokalen Behörden im Umsetzungsprozess der Kohäsionspolitik. Regionale Behörden können nun direkter und aktiver am Entscheidungsprozess teilnehmen. Dies beinhaltet die Entwicklung und Umsetzung der Politik und die Behandlung als wirkliche Partner für die Verwirklichung von Zielen der Europäischen Union.

Ich begrüße diesen wichtigen Schritt für die Governance, der den wiederholten Forderungen des Europäischen Parlaments nach einer stärkeren Einbeziehung der subnationalen Körperschaften bei der Entwicklung und Umsetzung der EU-Politik folgt.-

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Ich möchte die Berichterstatterin, Frau Mănescu, zu ihrer ausgezeichneten Arbeit beglückwünschen, und ich stimme ihr zu, dass das Potenzial der territorialen Zusammenarbeit durch die Multilevel-Governance und dank der zwischen den privaten und öffentlichen Akteuren entstandenen Beziehungen über die Staatsgrenzen hinaus besser ausgeschöpft werden kann. Ich stimme ebenfalls zu, dass der Informationsaustausch innerhalb des bereits geschaffenen Europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) und der innerhalb der im Rahmen bestehender Programme noch einzurichtenden Verbände gefördert werden muss.

 
  
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  Rovana Plumb (S&D), schriftlich. (RO) Im Laufe der vergangenen Jahrzehnte führte die Dezentralisierung in verschiedenen Mitgliedstaaten dazu, dass die Befugnisse der regionalen und lokalen Behörden bei der Entwicklung der Gemeinschaftspolitik deutlich gestärkt wurden. Die Hervorhebung der prälegislativen Phase des Entscheidungsprozesses und der Mehrwert für die Entwicklung der territorialen Strategien in der EU durch die auf lokaler und regionaler Ebene umgesetzten Strategien und bewährten Verfahren gewährleisten deren Effektivität und Nachhaltigkeit. Die folgenden Aspekte müssen berücksichtigt werden, um zu sehen, inwiefern der Ansatz der Multilevel-Governance im Bereich der Kohäsionspolitk verbessert werden kann: die vertikale und horizontale Ausrichtung der Governance, die Schaffung wirklicher Partnerschaften mit lokalen und regionalen Behörden, territorialer Zusammenhalt und Zusammenarbeit sowie die Vereinfachung der Regelungen auf Ebene der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten (Mitgliedstaaten sollten ihre nationalen Vorkehrungen vereinfachen und eine intensivere Bewertungskultur auf allen Ebenen entwickeln, damit die effektive Kontrolle gewährleistet und Fehler vermieden werden können – im Jahr 2008 wurden 11 % der Ausgaben zu Unrecht erstattet).

Die Rolle der Kommission bei der Unterstützung der regionalen und lokalen Behörden muss gestärkt werden, und es muss ernsthaft darüber nachgedacht werden, wie die Governance und dadurch auch die Effektivität des Durchführungssystems der Strukturfonds für den Zeitraum nach 2013 verbessert werden kann.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Ich denke, dass eine Verbesserung der Governance im Bereich der Regionalpolitik nötig ist, wobei darauf geachtet werden sollte, dass die Verwaltung der Strukturfonds und der Kohäsionspolitik nicht nur effektiver, sondern auch ausgewogener gestaltet wird. Ich stimme der Berichterstatterin darin zu, dass Sie von der Kommission eine Strategie erwartet, die in Zukunft größeren Wert auf Ergebnisse legt, die vor allem auf der Qualität der Intervention und der Entwicklung strategischer Projekte beruhen. Ich glaube ebenfalls, dass ihre Initiativen durch europäische Netzwerke für den Austausch empfehlenswerter Verfahren unterstützt werden sollten, da dies unser Vertrauen in die Umsetzung dieser Verfahren in die Praxis stärken wird.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – In den vergangenen Jahrzehnten hat die Dezentralisierung von Befugnissen in mehreren Mitgliedstaaten die Befugnisse regionaler und lokaler Körperschaften im Hinblick auf die Gestaltung der Gemeinschaftspolitik erheblich gestärkt. Die Aufnahme des Grundsatzes der subnationalen Subsidiarität in das Gemeinschaftsrecht für Maßnahmenbereiche mit geteilter Zuständigkeit durch den Reformvertrag ermöglicht es heute den territorialen Körperschaften, sich unmittelbarer an der Entscheidungsfindung sowohl für die Gestaltung als auch die Umsetzung von Maßnahmen als zur Beteiligung an der Verwirklichung der Gemeinschaftsziele vollberechtigte Partner zu beteiligen. Mit diesem wichtigen Schritt hin zu einer besseren „Multilevel-Governance“ wird den wiederholten Forderungen des Parlaments nach einer stärkeren Einbeziehung subnationaler Körperschaften in die Politikgestaltung bei uneingeschränkter Achtung der unterschiedlichen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten entsprochen.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE), schriftlich.(PL) Die Dezentralisierung der Regierung verleiht den regionalen und lokalen Behörden zusätzliche Verantwortung. In der Tat sind es die Behörden auf lokaler Ebene, die die Bedürfnisse ihrer Regionen und der darin lebenden Menschen am besten verstehen, was dazu führt, dass sie allgemeine Ziele an ihr eigenes Potenzial und ihre eigenen Möglichkeiten anpassen können. Wir werden erfolgreich sein, wenn die Mitgliedstaaten sich mit der geleisteten Arbeit identifizieren und die Verantwortung übernehmen, da diese an die Behörden auf der entsprechenden Ebene übertragen werden. Wir sollten einen Ansatz an der Basis unterstützen, und dieser sollte flexibel und ganzheitlich gestaltet sein.

Anwenderfreundlichkeit ist ein wichtiger Aspekt der Kohäsionspolitik. Die Verwaltungskosten müssen gesenkt und die Verfahren vereinfacht werden, da die Komplexität dieser Verfahren in vielen Fällen nicht nur zu Fehlern führt, sondern oft auch Empfänger abschreckt, die ihnen zur Verfügung stehende Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Wir sprechen über die Verringerung der Fehlerquote, aber wir sollten dabei die Pläne und Ziele nicht vergessen, auf die wir uns festgelegt haben. Ich denke dabei an innovative Maßnahmen. Wir haben den innovativen Methoden eine bedeutende Rolle zugewiesen, also müssen wir das Risiko und die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass Fehler gemacht werden. Daher sollten wir uns fragen, ob wir eine experimentell geartete Arbeit im Sinne der Prioritäten der Strategie Europa 2020 leisten wollen oder ob wir lieber die Fehlerquoten senken wollen, was dazu führen würde, dass unsere Bürgerinnen und Bürger davon abgeschreckt werden, innovative Arbeit mit manchmal unsicherem Ausgang zu leisten.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Eine „Good Governance“ bei der europäischen Regionalpolitik ist unabdingbar, wenn diese erfolgreich sein soll. Der Governance muss auf mehreren Ebenen eine deutlichere Präsenz eingeräumt werden, um die Teilnahme aller Institutionen am Gesetzgebungsverfahren zu stärken. In Anbetracht dessen ist es von großer Bedeutung, dass eine stärkere Einbeziehung der regionalen und lokalen Behörden sowohl in der prälegislativen als auch in der Umsetzungsphase dieser Politik angestrebt werden sollte. Ich möchte die Tatsache hervorheben, dass der Vertrag von Lissabon die subnationale Subsidiarität anerkennt, nicht nur im Bereich der Regionalpolitik sondern auch auf horizontaler Ebene, also im Hinblick auf sämtliche Bereiche der europäischen Politik.

Ich glaube, dass wir mit mehr und besserer Teilnahme auf den verschiedenen Ebenen des Entscheidungsprozesses das Ziel des territorialen Zusammenhalts Wirklichkeit werden lassen können. Jedoch sollte die Perspektive von unten nach oben gerichtet sein, da es die lokalen und regionalen Einrichtungen sind, die die Eigenschaften und Probleme ihrer Regionen am besten nachvollziehen können. Der „Territorialpakt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Strategie Europa 2020“ kann dazu beitragen, dass noch stärker auf die Ziele des intelligenten, nachhaltigen und ganzheitlichen Wachstums hingearbeitet wird. Die Grundsätze der Partnerschaft und Kofinanzierung werden zu einer stärkeren Verantwortung dieser Institutionen führen, und die Europäische Kommission sollte dafür sorgen, dass ihre überwachende Funktion gestärkt wird, vor allem durch eine Verbesserung des Kontroll- und Prüfungssystems.-

 
  
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  Derek Vaughan (S&D), schriftlich. – Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da er wichtige Anforderungen an die Kommission stellt, ihre überwachende Rolle zu stärken, damit die Fehlerquote gesenkt werden kann, die im kürzlich veröffentlichten Bericht des Rechnungshofs hervorgehoben wurde. Die Kommission sollte ebenfalls lokale und regionale Behörden in allen Phasen des Gesetzgebungsverfahren mit Bezug auf die Regionen konsultieren, damit diese in die Verantwortlichkeit genommen werden, eine ergebnisorientiertere Politik zu verfolgen. Dies sollte dazu beitragen, dass die Fehlerquote verringert, die Kontrollsysteme verbessert und die Unterstützung für subnationale Körperschaften und Empfänger erhöht werden. Ich habe das Gefühl, dass dieser Bericht insofern einen großen Schritt darstellt, als dass die bessere Zusammenarbeit zwischen den Regionen in verschiedenen Mitgliedstaaten gefördert wird, was sich positiv auf das Erreichen der Ziele der Kohäsionspolitik in der gesamten Europäischen Union auswirken wird und dafür sorgt, dass sich alle Regionen der Europäischen Union harmonisch entwickeln.

 
  
  

Bericht: Agustín Díaz de Mera García Consuegra (A7-0342/2010)

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. – Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der das Ziel verfolgt, dass das Fachwissen und die Erfahrungen der Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen FRONTEX zugutekommen und umgekehrt. Dies war in der ursprünglichen Verordnung, die 2004 angenommen wurde, nicht vorgesehen. Es ist eindeutig notwendig, dass die Änderungen vorgenommen und neue Aspekte hinzugefügt werden, damit die Funktionsweise von FRONTEX verbessert werden kann; dazu gehört die Nutzung der von den Netzen von Verbindungsbeamten gewonnenen Informationen und deren Austausch über ICONet (Informations- und Koordinierungsnetz für die Migrationsbehörden der Mitgliedstaaten), die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Außengrenzenfonds, um die Schaffung von Netzen von Verbindungsbeamten und deren reibungslosen Betrieb zu unterstützen und schließlich die Förderung des Systems der halbjährlichen Berichterstattung. Ich bin davon überzeugt, dass diese Änderungsanträge äußerst zeitgemäß und notwendig sind, da sich die Europäische Union mit stärkeren legalen und auch illegalen Migrationsströmen auseinandersetzen und diese steuern muss.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich.(FR) Durch die Verordnung (EG) Nr. 337/2004 des Rates vom 19. Februar 2004 wurde ein Netzwerk von Verbindungsbeamten geschaffen. Bei diesen Beamten handelt es sich um in ein Drittland entsandte Vertreter der Mitgliedstaaten, deren Aufgabe es ist, die Anstrengungen der Europäischen Union im Kampf gegen die illegale Einwanderung zu unterstützen, vor allem indem sie Informationen für die FRONTEX-Agentur sammeln. Jedoch steht die Zusammenarbeit im Kontext dieser Politik noch ganz am Anfang und kann verbessert werden. Es sollten Sitzungen stattfinden, an denen diese Verbindungsbeamten, die Kommission und Vertreter von FRONTEX teilnehmen. Darüber hinaus sollte eine verbesserte Zusammenarbeit mit anderen Organisationen wie dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen und dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) gefördert werden. Deswegen wurde es für notwendig erachtet, die Verordnung (EG) Nr. 377/2004 zu ändern. Ich habe diesem Text meine Unterstützung ausgesprochen, der sowohl die durch diese Strategie zu erfüllenden Anforderungen an die Grundrechte bestätigt als auch die Maßnahmen zur Verfügung stellt, die Verwaltung der Außengrenzen der Europäischen Union effektiv zu steuern.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Ich stimme den Änderungsanträgen dieser Verordnung zu, die beabsichtigen, die Zusammenarbeit zwischen FRONTEX und den Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen zu verbessern. Eine aktivere Zusammenarbeit würde FRONTEX dabei helfen, ihre grundsätzlichen Aufgaben der Bekämpfung der illegalen Einwanderung zu erfüllen, also die irreguläre Einwanderung zu verhindern und die Rückkehr illegaler Einwanderer umzusetzen. Da die Tätigkeiten der Agentur die Migration innerhalb des Gebiets der Europäischen Union betreffen, können in Drittländer entsandte Verbindungsbeamte für Einwanderungsfragen einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass FRONTEX ihre Ziele außerhalb der Union erreichen kann.

Die Agentur hätte somit die Möglichkeit, einen effektiveren Informationsaustausch über die Aspekte der Grenzkontrolle mit den zuständigen Behörden von Drittstaaten oder mit internationalen Organisationen zu schaffen, beispielsweise durch den Austausch von Erfahrungen auf dem Gebiet der Grenzkontrolle, die Schulung von Grenzschutzbediensteten, den Austausch operativer Informationen und gemeinsame Operationen. Diese Informationen könnten über ICONet (Informations- und Koordinierungsnetz für die Migrationsbehörden der Mitgliedstaaten) ausgetauscht werden.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für diesen Bericht des Europäischen Parlaments gestimmt, da es angesichts der wachsenden Migrationsströme wichtig ist, ein Netzwerk von Verbindungsbeamten einzurichten. Die aktuelle Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise führte dazu, dass noch mehr Menschen sich zur Migration entschlossen, daher muss die Europäische Union alles in ihrer Macht stehende unternehmen, damit ein angemessener Umgang mit den Migrationsströmen gefunden wird. Die Schaffung von Netzwerken würde nicht nur einen Beitrag dazu leisten, dass die legale, irreguläre und illegale Einwanderung besser gesteuert werden kann, sondern sie würde auch die operative Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessern und das System der halbjährlichen Berichterstattung fördern. Außerdem wäre die engere Zusammenarbeit der Beamten ein Garant für einen besseren Austausch technischer Kenntnisse und für die Verbindung mit den in den Drittstaaten arbeitenden Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte betonen, dass die Institutionen der Europäischen Union sich stets darum bemühen sollten, ein sicheres und schnelles Einwanderungsverfahren zu ermöglichen, und sie muss gewährleisten, dass die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union vor den möglichen Gefahren der irregulären und illegalen Einwanderung geschützt werden. Dies kann nur erreicht werden, wenn wir uns alle zur Verfügung stehenden effektiven Instrumente der nationalen und internationalen Zusammenarbeit zunutze machen.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Ich denke, dass der Standpunkt des Parlaments im Hinblick auf die Änderungsanträge zu Verordnung (EG) Nr. 377/2004 des Rates zur Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen dazu beiträgt, die legalen, illegalen oder versteckten Einwanderungsströme angemessen zu steuern. In der Tat ist es notwendig, die Synergieeffekte und die operative Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Drittstaaten zu unterstützen, vor allem durch die Verbindungsbeamten. Ich denke auch, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass die Tätigkeiten der Netze von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen in bestimmten Regionen und/oder Ländern, die für die Europäische Union von besonderem Interesse sind, analysiert werden, im Speziellen wenn diese Regionen und/oder Länder Umstände aufweisen, die einen Bezug zu illegaler Einwanderung oder Menschenrechtsfragen besitzen. Die Kommission sollte ihrerseits Empfehlungen ausarbeiten, wie die Netze von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen weiterentwickelt werden können.

 
  
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  Nikolaos Chountis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Ich habe gegen diesen Bericht über die Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen gestimmt, da er darauf ausgelegt ist, FRONTEX noch weiter zu stärken, was vor allem dem Zweck dient, das Konzept der Festung Europa zu fördern. In anderen Worten besteht die Idee darin, den in den Bereichen Einwanderung und Asylpolitik notwendigen Fortschritt durch repressive Strategien zu ersetzen, die nicht nur mit Grundsätzen und -Rechten in Konflikt stehen, sondern auch ineffektiv sind und einen katastrophalen Einfluss auf die Gastländer und die Herkunftsländer sowie auf das Leben der Flüchtlinge und Einwanderer ausüben.

 
  
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  Ioan Enciu (S&D), schriftlich. (RO) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da ich denke, dass er entscheidende Verbesserungen bei der Steuerung der Migrationsströme in der Europäischen Union enthält. Die Erweiterung der Zuständigkeiten von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen, die in Drittstaaten arbeiten, wird dazu beitragen, dass FRONTEX an sich effizienter arbeiten kann, solange diese Arbeit auf den Informationen und der Unterstützung dieser Beamten basiert. Ein anderer Aspekt mit ebenso großer Bedeutung ist, dass diese Verbindungsbeamten verpflichtet sein werden, in Ausübung ihres Amtes die Grundrechte zu achten. Tatsächlich werden dem Europäischen Parlament regelmäßig Prüfungsberichte zur Verfügung gestellt, damit es die Wahrung dieser Rechte überwachen kann.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Infolge der formellen Einrichtung der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) wurde es notwendig, die Grenzressourcen der Union bestmöglich einzusetzen. In dieser Hinsicht wurde es außerordentlich wichtig, eine engere Zusammenarbeit zwischen den Netzen von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen und FRONTEX einzurichten. Indem wir auf die Fähigkeiten der Verbindungsbeamten und FRONTEX zurückgreifen, basierend auf dem Informationsaustausch zwischen den Netzen von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen über das Informations- und Koordinierungsnetz für die Migrationsbehörden der Mitgliedstaaten, wird es möglich sein, eine bessere Risikoanalyse durch FRONTEX und darüber hinaus mehr Zusammenarbeit in Bezug auf die legale und illegale Einwanderung zu erreichen.

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich.(FR) Als Schattenberichterstatterin für diesen Bericht habe ich den Bericht von Herrn Diaz de Mera unterstützt, der uns die Möglichkeit gab, weit über die von der Kommission vorgeschlagenen technischen Änderungen hinauszugehen, indem wir ein besseres Verständnis für die Komplexität und die fehlende Transparenz der Arbeit der Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen entwickeln konnten. Im Zusammenhang der „gemischten“ Migrationsströme ist es in der Tat von entscheidender Bedeutung, dass ihre Tätigkeiten einen Ansatz beinhalten, der den Menschenrechten mehr Aufmerksamkeit und Achtung schenkt. Die von den Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen zu erfüllenden Aufgaben müssen von mehr Transparenz und einer stärkeren demokratischen Aufsicht geprägt sein; dies ist nun der Fall, da der Informationsaustausch zwischen dem Europäischen Parlament auf der einen Seite und Organisationen wie dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen auf der anderen Seite intensiviert wird. Angesichts des Widerstands des Rates erscheint der schließlich erreichte Kompromiss für die Lösung der terminologischen Auseinandersetzung („illegale“ Einwanderung und „irreguläre“ Einwanderung) als zufriedenstellend, auch wenn dies nur einen ersten Schritt darstellen kann. Die Europäischen Institutionen werden ihren Worten Taten folgen lassen müssen.

 
  
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  Jean-Marie Le Pen (NI), schriftlich.(FR) Der Austausch empfehlenswerter Verfahren zwischen den Sicherheitskräften verschiedener Staaten ist manchmal notwendig und seine Ziele sind löblich. Wir sollten uns allerdings daran erinnern, dass eine internationale Zusammenarbeit der Polizei schon damals im 19. Jahrhundert existierte, also lange vor der europäischen Integration. Dieser Bericht schlägt vor, dass im Rahmen von FRONTEX (Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen) ein verbesserter Informationsaustausch über illegale Migrationsströme, illegale Einwanderung und die Abschiebung von Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis stattfindet, wozu auch die Schaffung der Netze von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen gehört. Man sollte sich über diese neue Initiative freuen, die die meisten Europäer sich wünschen, wenn sie denn wirklich darauf ausgerichtet wäre, die Einwanderung deutlich zu verringern. Jedoch sieht die Wirklichkeit ganz anders aus, und die Arbeit dieser Agentur, genauso wie die von den nationalen Regierungen ergriffenen Maßnahmen, erwiesen sich als Fehlschläge. Frankreich und Europa werden überschwemmt von Einwanderern. Laut „offiziellen“ Angaben der Europäischen Union reisen jährlich ungefähr 900 000 Menschen illegal nach Europa ein. In Anbetracht der Tatsache, dass illegale Einwanderer und sogar ausländische Kriminelle nicht in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden, darf man sich wohl fragen, wie weitere Vorkehrungen die Migrationsströme umkehren könnten, wenn sie nicht von wahrhaftigem politischen Mut begleitet werden, dem auch Taten folgen.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Mit dem Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 337/2004 des Rates sollen das Fachwissen und die Erfahrungen der Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen FRONTEX zugutekommen und umgekehrt, was in der ursprünglichen Verordnung nicht vorgesehen war.

Der Änderungsvorschlag verfolgt folgende Ziele: Verwendung des Fachwissens der Verbindungsbeamten und von FRONTEX zu gegenseitigem Nutzen; Nutzung der von den Netzen von Verbindungsbeamten gewonnenen Informationen und deren Austausch über ICONet (Informations- und Koordinierungsnetz für die Migrationsbehörden der Mitgliedstaaten); Möglichkeit der Inanspruchnahme des Außengrenzenfonds, um die Schaffung von Netzen von Verbindungsbeamten und deren reibungslosen Betrieb zu unterstützen und schließlich Förderung des Systems der halbjährlichen Berichterstattung. Ich begrüße diese Maßnahme.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Infolge der formellen Einrichtung der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) wurde es notwendig, die Grenzressourcen der Union bestmöglich einzusetzen. In dieser Hinsicht wurde ist es notwendig, eine engere Zusammenarbeit zwischen den Netzen von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen und FRONTEX einzurichten Ein Austausch von Inforationen und Fähigkeiten zwischen den Verbindungsbeamten und FRONTEX, wobei das Informations- und Koordinierungsnetz für die Migrationsbehörden der Mitgliedstaaten verwendet wird, ermöglicht eine bessere Risikoanalyse durch FRONTEX und eine bessere Kontrolle über die legale und illegale Einwanderung.

 
  
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  Louis Michel (ALDE), schriftlich.(FR) Ich unterstützte diese Verordnung, durch die Änderungen an der Verordnung vom 19. Februar 2004 über die Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen vorgenommen werden sollen. Diese Änderungen sind infolge der Art, in der das europäische Recht sich in diesem Bereich entwickelt hat und wie es angewendet wird, notwendig geworden. Die neue Verordnung enthält Vorschriften für unter anderem folgende Bereiche: • eine rechtliche Grundlage zwischen FRONTEX und den Verbindungsbeamten; • die bessere Verwendung von ICONet und; • eine stärkere Rationalisierung des Berichterstattungssystems über die Tätigkeiten des Netzes. Wir hoffen, dass das Netz der Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen durch diese neue Verordnung effizienter arbeiten wird.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Die Grenzschutzagentur FRONTEX leistet einen bedeutenden Beitrag zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung. Wirksam kann illegale Einwanderung nur in den Transitländern bekämpft werden. Ein dichtes Netz von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen und deren enge Zusammenarbeit ist daher eine sinnvolle Maßnahme, um die Masseneinwanderung nach Europa mit all ihren negativen Folgen für die Völker Europas wirksam bekämpfen zu können. Dies jedoch nur, sofern die Informationen und Lagebeurteilungen der Verbindungsbeamten möglichst rasch und unbürokratisch für FRONTEX und die nationalen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Gerade in der Zusammenarbeit sind noch Verbesserungspotenziale vorhanden, die es in der Einwanderungsfrage zu nutzen gilt. Beispielsweise sind die Kompetenzen von FRONTEX im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten möglichst rasch zu stärken, um eine einheitliche und effektive Arbeit insbesondere an den Außengrenzen sicherzustellen.

Wichtig wäre eine umfassende Strategie, wie die Außengrenzen der EU durch Kooperationen mit den Transitländern besser geschützt und die Ursachen der Auswanderung in den Ursprungsländern besser bekämpft werden können. Dieser Aufgabe hat sich die Kommission zu widmen. Obwohl diese Überlegungen im Bericht nicht ausreichend angesprochen werden, stellt er eine Verbesserung der derzeitigen Situation dar, weshalb ich dafür gestimmt habe.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 377/2004 des Rates zur Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen enthält Änderungsanträge, die darauf abzielen, dass das Fachwissen und die Erfahrungen der Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten (FRONTEX) zugutekommt und umgekehrt. Tatsächlich wäre FRONTEX ohne die Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten noch nicht vollständig einsatzbereit.

Ich stimmte den Zielen der Änderungsvorschläge zu, insbesondere den Folgenden: Maßnahmen, um das Fachwissen und die Erfahrungen der Verbindungsbeamten und FRONTEX optimal zu nutzen; Verwendung der Informationen, die durch die Netzwerke von Verbindungsbeamten und das Informations- und Koordinierungsnetz für die Migrationsbehörden der Mitgliedstaaten gewonnen werden; Befugnis der Inanspruchnahme des Außengrenzenfonds, um die Schaffung von Netzen von Verbindungsbeamten und deren reibungslosen Betrieb zu unterstützen; und schließlich die Verbesserung des Systems der halbjährlichen Berichterstattung.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Ich stimme mit Herrn Díaz de Mera García Consuegra überein, dass in Drittstaaten entsandte Verbindungsbeamte für Einwanderungsfragen gemäß ihren Zuständigkeiten einen entscheidenden Beitrag zum Erreichen der Ziele von FRONTEX leisten könnten, vor allem wenn man in Betracht zieht, dass diese Agentur außerhalb der Europäischen Union nicht repräsentiert wird.

Ich unterstütze auch den Änderungsvorschlag, der die folgenden Ziele umfasst: Verwendung des Fachwissens der Verbindungsbeamten und von FRONTEX zu gegenseitigem Nutzen; Nutzung der von den Netzen von Verbindungsbeamten gewonnenen Informationen und deren Austausch über ICONet (Informations- und Koordinierungsnetz für die Migrationsbehörden der Mitgliedstaaten); Möglichkeit der Inanspruchnahme des Außengrenzenfonds, um die Schaffung von Netzen von Verbindungsbeamten und deren reibungslosen Betrieb zu unterstützen; und schließlich Förderung des Systems der halbjährlichen Berichterstattung.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Ich denke, dass die Änderung der Verordnung von essenzieller Bedeutung ist, da dadurch eine wirkliche Plattform für den Informationsaustausch zwischen den Verbindungbeamten für Einwanderungsfragen und der Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union geboten wird. Der Informationsaustausch wird mit Sicherheit einen Mehrwert für die Arbeit beider Beteiligten darstellen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Als die nun zu ändernde Verordnung am 19. Februar 2004 angenommen wurde, war FRONTEX offiziell noch nicht eingerichtet. Acht Monate später, am 26. Oktober 2004 wurde die Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom Rat angenommen. Gemäß den Zuständigkeiten, die in der FRONTEX-Verordnung festgelegt sind, führt die Agentur Risikoanalysen auf der Grundlage der von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zusammengetragenen Informationen durch, erleichtert die operative Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Drittstaaten und arbeitet auch mit den zuständigen Behörden von Drittstaaten oder mit internationalen Organisationen zusammen, beispielsweise durch den Austausch von Erfahrungen auf dem Gebiet der Grenzkontrolle, die Schulung von Grenzschutzbediensteten, den Austausch operativer Informationen und gemeinsame Operationen. Die hier vorgeschlagenen Änderungen sind angemessen und notwendig. Die schwierigen Zeiten, die die Europäische Union durchlebt, erfordern einen angemessenen Umgang mit Migrationsströmen. Dabei muss beachtet, dass es zwei Facetten gibt: Die Steuerung der legalen Einwanderung und die Steuerung der illegalen und irregulären Einwanderung.

 
  
  

Bericht: Véronique Mathieu (A7-0265/2010)

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. – Ich habe für diese Entschließung gestimmt, da die Wirtschaftsmigration eine wachsende Herausforderung für die Europäische Union darstellt. Daher muss die Europäische Union ausgewogenere legale Migrationskanäle entwickeln, die den Bedürfnissen der Arbeitsmärkte entsprechen und die demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen berücksichtigen, die sich in naher Zukunft für die Europäische Union stellen werden. Ich bin davon überzeugt, dass die Annahme dieser Richtlinie die Verfahren für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zum Zwecke der Beschäftigung vereinfachen wird, die Verwaltungskosten senkt und die Kontrolle von Personen erleichtert, die zum Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates zugelassen wurden.

Im Hinblick auf das vereinfachte Verfahren muss ich betonen, dass die Umsetzung rechtlicher Anforderungen und die Transparenz des Entscheidungsprozesses seitens der nationalen Behörden gewährleistet sein müssen. Ich stimme der Berichterstatterin zu, dass diese Entscheidung über die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zum Zwecke der Beschäftigung einen starken Einfluss auf die betroffenen Personen ausübt, und daher muss sie auf eine uneingeschränkt transparente Art und Weise getroffen werden.

 
  
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  Charalampos Angourakis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Die Richtlinie über eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige zum Aufenthalt und zur Arbeit in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der diesbezügliche Bericht des Parlaments betrachten Einwanderer als billige Arbeitskräfte, die der grausamen Ausbeutung durch das Kapital ausgeliefert sind. Einem Einwanderer wird nur das Bleiberecht im Gebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union eingeräumt, wenn er dafür arbeitet, die Kassen der Geldherrschaft zu füllen. Anderenfalls wird er als illegal betrachtet und als unliebsames Objekt behandelt, das man 18 Monate einsperrt und hinauswirft. Es gibt keinen Unterschied zwischen Einwanderern und den ansässigen Arbeitnehmern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie sind geeint durch das Schicksal der Arbeiterklasse, die Ausgebeuteten, die Produzenten des vom Kapital beschlagnahmten Reichtums. Der Kampf für die gerechten Forderungen der Einwanderer, für deren Legalisierung, für die Abschaffung der Schwarzarbeit und der Arbeit ohne Versicherungsschutz, für höhere Löhne und Gehälter, für gleichen Lohn für gleiche Arbeit, für den umfassenden Schutz der sozialen und zivilen Rechte und für die Aufhebung des Dublin-Abkommens ist ein gemeinsamer Kampf.

Die Probleme der Einwanderer können nur gelöst werden, indem sie in die Bewegung der Arbeiterklasse integriert werden und indem der Kampf gegen die anti-basisdemokratische und chauvinistische Politik der Europäischen Union und ihrer bourgeoisen Regierungen verstärkt wird, da diese für Armut und Leid der ansässigen und eingewanderten Arbeiter in der Europäischen Union und der ganzen Welt verantwortlich sind.

 
  
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  Alfredo Antoniozzi (PPE), schriftlich. (IT) Ich bin davon überzeugt, dass wir nur gegen die illegale Einwanderung und die Schwarzarbeit vorgehen können, indem wir legale Migrationskanäle entwickeln, die ausgewogen sind und dem Bedarf unserer Arbeitsmärkte entsprechen.

Die Vorteile, die durch die Annahme dieser Richtlinie entstehen, sind offensichtlich: die Ausstellung eines einzelnen Dokuments für die Genehmigung des Aufenthalts und des Zugangs zum Arbeitsmarkt stellt eine deutliche Vereinfachung des Zulassungssystems dar, wodurch auch die Kosten gesenkt und die Bearbeitungszeit verkürzt wird.

Die Annahme dieser Richtlinie ist notwendig, damit zusätzliche Maßnahmen für Saisonarbeitnehmer und von ihrem Unternehmen entsandte Arbeitnehmer ergriffen werden können und damit infolgedessen, und ich hoffe dies wird so bald wie möglich geschehen, eine Entscheidung über Quoten der maximalen Einwanderung aus Drittstaaten getroffen werden kann, wobei den Kompetenzen der Mitgliedstaaten die nötige Beachtung geschenkt wird.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich.(FR) Am Mittwoch stimmten wir über den Richtlinienentwurf meiner Kollegin, Véronique Mathieu ab, der sich mit der Schaffung einer kombinierten Erlaubnis für Aufenthalt und Arbeit von Migranten-Arbeitnehmern befasste. Ich habe für diesen Text gestimmt. Leider wurde er nicht angenommen. Dieser Text ermöglichte die Ausrichtung des Systems für ausländische Arbeitnehmer, und man hätte damit gegen das Sozialdumping vorgehen können. Durch die effizientere Kontrolle der illegalen Einwanderung bot er der Union die Möglichkeit, resolut gegen Schwarzarbeit und illegale Sektoren vorzugehen. Die Sozialisten stellten sich gegen diese Richtlinie unter dem Vorwand, dass einige Kategorien aus dem Wirkungsbereich ausgenommen wurden. Jedoch stellte sich der Standpunkt der Liberalen als völlig überraschend heraus, und daher wurde der Text abgelehnt. Nachdem sie einen ihrer Standpunkte über einen abgelehnten Änderungsantrag gesehen hatten, stimmten sie gegen den gesamten Text, ohne uns vorher zu warnen, wie viel Bedeutung sie diesem Punkt beigemessen hatten. So wurde ein Jahr wertvoller Arbeit verschwendet.

 
  
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  Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich.(FR) Die Menschen müssen einsehen, dass das Europäische Parlament nicht dem Rat unterstellt ist. Von jetzt an müssen Mitgliedstaaten die Abgeordneten ernst nehmen, sogar im Hinblick auf die Einwanderung. Das normale Gesetzgebungsverfahren ist Realität. Der Richtlinienentwurf über die kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige wurde im Plenum abgelehnt. Dies ist ein deutliches Signal seitens des Parlaments, da dieses Thema von entscheidender Bedeutung war. Seit Jahren sprechen wir über die Einrichtung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, die in einem Mitgliedstaat leben und arbeiten möchten. Anfangs handelte es sich um eine lobenswerte Initiative, aber die von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) vorgelegten Änderungsanträge schließen in ihrer aktuellen Fassung die grundsätzliche Essenz einer kombinierten Erlaubnis aus. Sie stellen sich auch gegen die allgemeine Gleichbehandlung und schaffen Kategorien von Arbeitnehmern, was einfach inakzeptabel ist.

Bei der Gleichbehandlung können keine Kompromisse gemacht werden. Daher haben wir als Reaktion auf die Änderungsanträge der PPE mehrheitlich gehen den endgültigen Vorschlag gestimmt: mit 350 Stimmen zu 306 Stimmen wurde er abgelehnt, und er wird zurück an die Europäische Kommission geschickt werden müssen. Wir müssen uns mehr Mühe geben: „Ja“ zu einer verantwortungsbewussten, gemeinsamen Integrationspolitik, aber „Nein“ zu Unterdrückung und Diskriminierung!

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Als das Europäische Parlament heute über die Richtlinie über ein einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige zum Aufenthalt und zur Arbeit in einem Mitgliedstaat abstimmte, blockierte es den Vorschlag der Europäischen Kommission und schickte ihn zurück an die zuständigen parlamentarischen Ausschüsse, damit die Inhalte dieses Vorschlags für eine Richtlinie weiter verbessert werden. Diese Stimmabgabe stellt einen Sieg für die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament und für alle Arbeitnehmer in der Europäischen Union dar. Ich möchte betonen, dass das Europäische Parlament eine derartige Richtlinie nicht unterstützen konnte, weil der Rahmen der Richtlinie, der uns versprochen worden war, bereits aus dem Vorschlag der Kommission entfernt worden war, indem bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern wie Saisonarbeitnehmer, innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer oder Flüchtlinge aus dem Inhalt gelöscht wurden. Diese Richtlinie sollte ein allgemeiner Rahmen für die Rechte von Arbeitnehmern aus Drittstaaten sein, und sie sollte als Rahmen für spezifische Richtlinien dienen, da nur auf diese Weise das Ziel einer gemeinsamen Migrationspolitik der Europäischen Union erreicht werden kann. Indem wir auf diese Weise abgestimmt haben, machten wir deutlich, dass die Europäische Union keinen geteilten Arbeitsmarkt mit einer doppelten Moral beherbergen kann, da dies alle sozialen Standards unterminieren würde, die wir bereits erreicht haben.

 
  
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  Cornelis de Jong (GUE/NGL), schriftlich. – Ich habe für die Änderungsanträge 30, 34, 65, 103, 109 und 114 gestimmt, da ich, obwohl ich die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen der Vereinten Nationen uneingeschränkt unterstütze, der Meinung bin, dass die Regulierung des Zugangs zum Arbeitsmarkt, der sozialen Absicherungssysteme und die Sozialwohnungspolitik, die von den Mitgliedstaaten geregelt werden, nicht auf Ebene der Gemeinschaft geregelt werden sollten. Durch die Ratifizierung der zuvor erwähnten Konvention der Vereinten Nationen haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, diese Konvention in ihre innenpolitischen Systeme zu integrieren, ohne dabei irgendwelche diesbezüglichen Befugnisse an die Europäische Union abzutreten.

 
  
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  Luigi Ciriaco De Mita (PPE), schriftlich. (IT) Der Bericht über eine kombinierte Erlaubnis für Aufenthalt und Arbeit im Gebiet der Europäischen Union gab uns die Möglichkeit, über die wichtige Rolle, die Einwanderer in unseren Gesellschaften einnehmen, nachzudenken und diese zu diskutieren. Die legale Einwanderung, effektive Integration und die Achtung des Gesetzes sind grundsätzliche Voraussetzungen für diese wichtige Rolle, und sie ermöglichen eine stärkere Anteilnahme der Einwanderer in der gemeinschaftlichen Entwicklung ihrer gewählten Gemeinden. In dieser Hinsicht kann die hier zur Stimmabgabe vorgelegte kombinierte Erlaubnis einen Weg bieten, die Einwanderungen zu steuern und die Rechte und Pflichten aller Menschen zu achten, die eine Gemeinschaft ausmachen. Ich habe den Vorschlag für eine Richtlinie unterstützt, auch die Abschnitte, die den günstigeren Vorkehrungen, die in den Rechtsvorschriften der Europäischen Union und dem internationalen Vertragswerk enthalten sind, unvoreingenommen gegenüberstehen. Ich bedaure, dass dieses Haus den zur Aussprache gebrachten Vorschlag nicht angenommen hat, der meiner Meinung nach einen sinnvollen Beitrag zur Schaffung eines europäischen Raums der Freiheit und Integration für die Leute darstellen könnte, die für das Wachstum der Europäischen Union zusammenarbeiten möchten.

 
  
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  Marielle De Sarnez (ALDE), schriftlich.(FR) Schon seit Jahren sprechen wir über die Schaffung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, die in einem Mitgliedstaat leben und arbeiten möchten. Es ist eine lobenswerte Initiative, die ursprünglich das Ziel verfolgt, den Verwaltungsaufwand für Drittstaatsangehörige zu vereinfachten, indem es ihnen ermöglicht wird, im Zuge eines Systems mit einer einzigen Anlaufstelle eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Der ursprüngliche Gesetzgebungsvorschlag legte fest, dass Arbeitnehmern aus Drittstaaten in Bezug auf die Arbeitnehmerrechte dieselbe Behandlung zuteilwerden sollte wie den Staatsbürgern (wie beispielsweise soziale Sicherheit, Aus- und Weiterbildung). Jedoch hätten die Mitgliedstaaten entsprechend des von der Berichterstatterin vorgelegten Berichts die Befugnis gehabt, einige dieser Rechte einzuschränken. Dies widerspricht der Gleichbehandlung und ist nicht akzeptabel. Daher haben wir mehrheitlich gegen den endgültigen Vorschlag gestimmt, der abgelehnt wurde. Die Formulierung einer humanen und vernünftigen Einwanderungspolitik wird in den nächsten Jahren eine fundamentale Herausforderung für unsere Gesellschaft darstellen, aber dies kann nur auf europäischer Ebene erreicht werden, um Wahlkampftaktiken und einzelstaatliche Kurzschlussreaktionen zu vermeiden.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Das zu behandelnde Thema in diesem Vorschlag ist die Schaffung eines einheitlichen Antragsverfahrens für eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige zum Aufenthalt und zur Arbeit im Gebiet eines Mitgliedstaates und ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten. Dies setzt die Existenz von Regelungen voraus, die in allen Mitgliedstaaten gleich sind, was dem Ziel dient, die aktuell verschiedenen Herangehensweisen der zahlreichen EU-Länder zu beenden; somit würde das Verfahren der Erteilung eines Rechtsstatus für die Arbeitnehmer in der gesamten Europäischen Union schneller, einheitlicher und transparenter. Einerseits hilft die legale Migration von Arbeitskräften und vor allem qualifizierten Arbeitskräften im Kampf gegen die Schwarzarbeit, und sie kann die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft verbessern und bestehende Engpässe ausgleichen. Andererseits dürfen wir jedoch nicht vergessen, dass die Migrationspolitik in einer Zeit der wirtschaftlichen Krise und Verwundbarkeit, in der die Arbeitslosigkeit steigt, flexibel sein muss, wie es die Kommission fordert, aber gleichzeitig nachhaltig und vernünftig.

 
  
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  Carlo Fidanza (PPE), schriftlich. (IT) Ich bin über die Ablehnung dieses Berichts von Frau Mathieu über das kombinierte Verfahren für eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zutiefst enttäuscht. Es war ein ausgewogener Bericht, der nach der ersten Stimmabgabe durch die Änderungsanträge der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten), die mit deutlicher Unterstützung der Liberalen und der Konservativen angenommen wurden, deutlich verbessert wurde.

Die Unfähigkeit der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, die Vereinbarung zu berücksichtigen und die Fehleinschätzung der Europäischen Konservativen und Reformisten stimmt mich traurig, da nun ein neuer Vorschlag der Kommission ins Haus steht, der wahrscheinlich schlechter sein wird als der aktuelle.

Die Möglichkeit für legale Einwanderer, die notwendigen Aufenthalts- und Arbeitspapiere durch ein kombiniertes Verfahren für das gesamte Gebiet der Europäischen Union erhalten zu können, hätte einen entscheidenden Schritt nach vorne bedeutet und auch eine rechtmäßige und angemessene Folge der notwendigen Verstärkung des Kampfes gegen die illegale Einwanderung durch die stärkere Zusammenarbeit mit den Küsten-Mitgliedstaaten und durch die Stärkung von FRONTEX.

Stattdessen setzten sich, wie es schon oft der Fall war, einige sture ideologische Überbleibsel der Linken durch, die durch die Forderung nach einer willkürlichen Öffnung der Grenzen, schlussendlich die Tatsache ignorieren, dass die ehrlichen Ausländer, die nach Europa kommen, um zu arbeiten, geschützt werden müssen.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir halten es für sehr bedeutend, dass dieser Richtlinienvorschlag über ein einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis von einer Mehrheit des Europäischen Parlaments abgelehnt wurde, da der Text des Parlaments, der bereits mit dem Rat ausgehandelt wurde, nur den Interessen der großen Unternehmen und Wirtschaftsverbänden diente. Diese Verbände setzten sich nachdrücklich für das Sozialdumping ein, um sich eine ausländische Belegschaft einstellen zu können und diese mit niedrigen Löhnen und wenigen Rechten auszubeuten.

Auch wenn der Vorwand der einzelnen Regelung vorgeschoben wurde, wollten diese Gruppen praktisch das Sozialdumping legalisieren, die Job-Unsicherheit fördern, die Ungleichheit verstärken und den Weg für verschiedene Szenarien und Gesetze ebnen, mit denen die Grundsätze der Gleichheit und Gerechtigkeit für alle Arbeitnehmer in Gefahr gebracht worden wären.

In mancherlei Hinsicht wollten sie gerne das Herkunftslandprinzip wiederbeleben, das in der berüchtigten Bolkestein-Richtlinie enthalten war, die durch den organisierten Widerstand von Arbeitnehmern abgelehnt wurde. Nun zeigten der Widerstand und die Argumente der Arbeitnehmer und Gewerkschaften verschiedener Mitgliedstaaten eine Nachwirkung für das Europäische Parlament, was beweist, dass die Anstrengungen sich gelohnt haben. Auch die portugiesischen Arbeitnehmer leisteten durch den Generalstreik am 24. November ihren Beitrag zu diesem positiven Ergebnis. Jedoch müssen wir weiterhin wachsam sein.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich.(FR) Zu einer Zeit, in der fast 25 Millionen Europäerinnen und Europäer arbeitslos gemeldet sind, wurde wieder einmal eine Richtlinie vorgelegt, die die Einwanderung von Arbeitssuchenden erleichtern soll. Sie müssen zugeben, dass dies etwas obszön anmutet. Darüber hinaus soll dieser Text den eingewanderten Arbeitnehmern gewisse wirtschaftliche und soziale Rechte garantieren, um angeblich das Sozialdumping oder ungerechten Wettbewerb mit den einheimischen Arbeitnehmern zu verhindern, die bereits in Europa sind. Dies ist ein indirektes Zugeständnis, dass die Einwanderung die Löhne und Gehälter in Europa drückt und dass sie keinen Arbeitskräftemangel ausgleicht, sondern ganz im Gegenteil zu direktem Wettbewerb mit unseren Arbeitnehmern führt.

Einige Änderungsanträge, die gleiche Rechte und gleiche Bezahlung für Einwanderer und ansässige Arbeitnehmer forderten, waren tatsächlich gleichbedeutend mit einer Erlaubnis für alle Arten von Einwanderern, egal ob sie arbeiten oder nicht, unsere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Dies stellt die Wahl dar zwischen Sozialdumping und automatischen Almosen, was wir uns nicht mehr leisten können, weder politisch noch finanziell. Auf Ebene der Mitgliedstaaten ist die Zeit der Entscheidung gekommen, die Migrationsströme umzukehren, die zu einer untragbaren wirtschaftlichen, sozialen und sogar kulturellen Belastung geworden sind, und wir müssen den nationalen Interessen und denen der Gemeinschaft in jeder Hinsicht Vorrang gewähren.

 
  
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  Jarosław Kalinowski (PPE), schriftlich.(PL) Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind durch das Problem der illegalen Einwanderung und der von Drittstaatsangehörigen geleistete Arbeit in der sogenannten Schattenwirtschaft einem andauernden Konflikt ausgesetzt. Um diese Probleme effektiv zu bewältigen, bedarf es einer angemessenen Vorgehensweise. Eine Vereinfachung und Standardisierung der Verfahren für die Ausstellung von Arbeits- und Aufenthaltserlaubnissen für Drittstaatsangehörige, damit diese in einem Mitgliedstaat arbeiten können, wird dabei helfen, die illegale Einwanderung zu begrenzen. Gleichzeitig können auf diese Weise die Anforderungen der europäischen Märkte an die zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte erfüllt werden. Die vorgeschlagenen Regelungen erlauben einen gewissen Entscheidungsspielraum der Aufnahmestaaten, vor allem im Hinblick auf die Einreiseverweigerung. Dadurch wird eine angemessene Rechtssicherheit gewährt, und eine Einmischung in die Kompetenzen der Mitgliedstaaten wird verhindert.

Diese besprochene Richtlinie wird es allen Mitgliedstaaten ermöglichen, einen gemeinsamen Standpunkt zur Wirtschaftsimmigration einzunehmen. Dies wird zu transparenten Regelungen, Sicherheit und rechtlichem Schutz von diskriminierten Arbeitnehmern führen, zu einem nachhaltigen Kampf gegen die illegale Einwanderung und schließlich zu Maßnahmen gegen ungerechten Wettbewerb. Aus diesem Grund stimme ich mit dem Standpunkt der Berichterstatterin überein.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Im Jahr 2001 legte die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit vor. Trotz einer befürwortenden Stellungnahme des Europäischen Parlaments konnte dieser ambitionierte Vorschlag, der darauf abzielte, die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen sämtlicher Drittstaatsangehöriger festzulegen, die eine Erwerbstätigkeit im Gebiet der Union ausüben wollen, am Ende der ersten Lesung im Rat nicht verabschiedet werden, und er wurde von der Kommission im Jahr 2006 offiziell zurückgezogen. Ich begrüße die Tatsache, dass die neue rechtliche Grundlage des Vertrags von Lissabon diesem Vorschlag eine gute Möglichkeit einräumt, angenommen zu werden.

 
  
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  Clemente Mastella (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe gemeinsam mit meiner Fraktion für diesen Bericht gestimmt, da ich glaube, dass er den demografischen Herausforderungen angemessen entspricht, denen die Europäische Union in den kommenden Jahren gegenübersteht, indem ein einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige für Einreise und Arbeit geschaffen und diesen Menschen dadurch eine sichere Rechtsgrundlage gewährt wird.

Leider wird die Ablehnung durch das Parlament die Analyse dieser wichtigen Richtlinie verzögern, die die oftmals komplexen Verwaltungsverfahren für die Annahme von Wirtschaftsmigranten vereinfacht hätte. Somit hätte sie den Arbeitsmärkten der Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben, auf aktuelle und kommende Anforderungen an die Arbeitskräfte zu reagieren, und sie hätte eine Möglichkeit dargestellt, gegen Ausbeutung und Diskriminierung vorzugehen, denen diese Arbeitnehmer zu oft ausgeliefert sind. Die Richtlinie beabsichtigt, die zwischen den Rechtsvorschriften der Staaten bestehenden Unterschiede zu verringern: Mit diesem System einer einzigen Anlaufstelle könnte das Verwaltungsverfahren einfacher, kostengünstiger und rascher gestaltet werden.

Unser Vorschlag hätte nicht die Bedingungen für die Einreisegenehmigung von Drittstaatsangehörigen definiert: Die Mitgliedstaaten wären immer für die Festlegung der Bedingungen für die Einreise und die Entscheidung über die Anzahl der Migranten, die zu Beschäftigungszwecken in ihr Gebiet einreisen können, zuständig gewesen.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich.(FR) Dieser Bericht und der dadurch zu ändernde Vorschlag für eine Richtlinie sind beschämend. Sie führen eine selektive Immigration ein, die von Marktbedürfnissen gesteuert wird. Sie berauben alle Einwanderer ihrer Rechte, die für diese Märkte nicht oder nicht mehr nützlich sind. Auch wenn sie den Arbeitenden eingeschränkte Rechte zugestehen, bieten sie die Möglichkeit, diese in Zukunft noch weiter zu beschränken. Einwanderer sind keine Menschen zweiter Klasse! Diese Richtlinie ist ganz einfach unmenschlich. Ich werde gegen diesen Text stimmen, und ich verurteile ihn auch.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Bei diesem Dokument, das von einer Mehrheit der Abgeordneten abgelehnt wurde, handelte es sich um eine Rechtsvorschrift, mit der die Migrantenströme besser hätten gesteuert werden können. Es zielte darauf ab, die Unterschiede bei den Arbeits- und Aufenthaltsverfahren der Mitgliedstaaten auszuräumen und den Drittstaatsangehörigen, die legal in der Europäischen Union arbeiten, gewisse Rechte zu gewähren. Daher stellte es aus zwei Gründen einen Schritt nach vorne dar: Erstens, da wir dadurch ein neues Instrument schaffen, dass den Drittstaatsangehörigen zugutekommen soll, die in das Gebiet eines Mitgliedstaats einwandern möchten, indem ihnen ein Bündel von Rechten übertragen wird. Zweitens, da die politische Botschaft, die dadurch ins Ausland gesendet wird, den Grundsatz widerlegt, dass Europa geschlossen ist und nur repressive Maßnahmen erlassen kann und da eine stärkere Sicherheit geschaffen wird, in einer Zeit, in der wir auf die im Stockholmer Programm ausgedrückten Bedenken über die Schaffung flexibler Einwanderungsstrategien reagieren, um die wirtschaftliche Entwicklung der Europäischen Union zu unterstützen. Dies ist der Grund für meine Abstimmung in dieser Weise.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Unter welchen Voraussetzungen Drittstaatsangehörige sich in einem EU-Mitgliedstaat aufhalten und arbeiten dürfen, hat dem betroffenen Land zu obliegen und nicht der EU. Dass vielleicht in gewissen Bereichen punktuell eine Zuwanderung an gut ausgebildeten Fachkräften sinnvoll sein könnte, darf nicht zu einer Politik der offenen Türen führen. Denn in erster Linie sind die Fachkräfte aus dem eigenen Volk, also den EU-Bürgern, zu rekrutieren. Wenn hier ein Fachkräftemangel in manchen Bereichen herrscht, dann ist den Ursachen nachzugehen und etwa durch entsprechende Anpassung der Ausbildung, aber auch Umschulungen zu reagieren. Dass Arbeitsmigration für die Arbeitnehmer zum Problem werden kann, da diese das Lohnniveau drückt und auch zu Dumpingpreisen führen kann, hat sich in der Vergangenheit immer wieder erwiesen.

Aus diesem Grund sind ja beispielsweise die Übergangsfristen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit auf Drängen der Länder mit stark ausgebautem Sozialnetz eingeführt wurden. In der Diskussion darf auch nicht vergessen werden, dass die Regelungen zur Arbeitskräfteüberlassung von findigen Unternehmen ausgenutzt werden können. Ich habe daher den Bericht abgelehnt.

 
  
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  Rareş-Lucian Niculescu (PPE), schriftlich. (RO) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da die Europäische Union schon seit vielen Jahren klare Regeln und Verfahren für die Rechte benötigt, die legal eingewanderten Arbeitnehmern aus Drittstaaten zustehen. Wir brauchen diese Regeln aus mindestens zwei Gründen: Erstens, weil Arbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, auch wenn wir eine Strategie für den Vorzug von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus der Europäischen Union einrichten sollten, am wirtschaftlichen Leben der Mitgliedstaaten teilnehmen und somit einen Anspruch auf Schutz und Garantien haben. Sie sollten als Gewinn für die Wirtschaft der Europäischen Union betrachtet werden und nicht als Bedrohung für die Arbeitnehmer der EU.

Zweitens hätten derartig klare Regelungen zu einer besseren Steuerung der Migration beitragen können. Wenn wir solche Regelungen andererseits vermeiden, unterstützen wir die illegale Einwanderung und Beschäftigung und alle damit verbundenen Nachteile. Mit Bedauern sage ich, dass ich den Bericht ablehne und die Kommission dazu aufrufe, mit einem neuen Vorschlag zurückzukommen.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für den Bericht von Frau Mathieu gestimmt, da ich hoffe, dass nach Jahren der Arbeit die Leitlinien für die Ausarbeitung einer Richtlinie entwickelt werden können, die ein einheitliches Bündel von europäischen Regelungen für Genehmigungen und Rechten von Arbeitnehmern aus Drittstaaten enthält. Seit 2001 arbeiten wir an einer europäischen Richtlinie, ohne Erfolge vorweisen zu können. Lassen Sie uns also hoffen, dass der Rat sie in Übereinstimmung mit dem Parlament annimmt und dass, in Anbetracht der Bedeutung dieses Themas, ein Ergebnis erzielt wird. Dies ist ein entscheidender Punkt für die Entwicklung Europas, da ein steigender Bedarf an Arbeitskräften uns immer näher an die Situation heranführt, die als „Wirtschaftsmigration“ bezeichnet wird und daher ist eine gemeinsame Richtlinie für diesen Bereich dringend notwendig. Die langfristige wirtschaftliche Entwicklung der Union muss unterstützt werden, deswegen müssen wir die Verwaltungsverfahren in Bezug auf die Erlaubnisse für Drittstaatsangehörige, die zum Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats zugelassen werden wollen, um dort zu arbeiten, vereinfachen und ihnen einen sicheren Rechtsstatus bieten. So wird es durch diese Richtlinie den Arbeitsmärkten unserer Mitgliedstaaten ermöglicht, auf den derzeitigen und künftigen Bedarf an Arbeitskräften zu reagieren, und sie wird dazu dienen, gegen Ausbeutung und Diskriminierung vorzugehen, worunter diese Arbeitnehmer zu oft leiden.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für den vorliegenden Bericht gestimmt, der in der Endabstimmung nicht angenommen wurde. Ich habe dies getan, weil ich der Meinung bin, dass die Überwachung der Migration in der Europäischen Union einen grundlegenden Bestandteil der Aufnahmepolitik der Mitgliedstaaten darstellt. Gegen illegale Einwanderung und Schwarzarbeit kann am besten vorgegangen werden, indem eine ausgewogene Strategie im Hinblick auf die legale Einwanderung entwickelt wird, bei der die Aufnahme von Einwanderern auf den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts im Aufnahmemitgliedstaat basiert.

In einer Zeit ohne Wirtschaftswachstum ist es wichtig, keine falschen Erwartungen der Eingliederung zu wecken oder Strategien zu verfolgen, die eine Knappheit an Arbeitskräften verschlimmern. Der Vorschlag, einen einzigen Antrag für die Behörden des Aufnahmemitgliedstaat ausfüllen zu lassen, mit dem eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beantragt wird, würde diese Bedenken ausräumen.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Ich stimme der Berichterstatterin, Frau Mathieu, und ihrem Vorschlag für eine Richtlinie zu, der einen Teil der Bestrebungen der Europäischen Union darstellt, eine umfassende Migrationspolitik zu entwickeln und einen Rahmenvorschlag für die Bürgerinnen und Bürger aus Drittstaaten. Dabei gibt es zwei Ziele: a) Schaffung eines einheitlichen Antragsverfahrens für Aufenthalt und Arbeit im Gebiet eines Mitgliedstaates; und b) Einrichtung eines gemeinsamen Bündels von Rechten für Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, auf Grundlage der Gleichbehandlung mit Staatsbürgern der Europäischen Union.

 
  
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  Marit Paulsen, Olle Schmidt und Cecilia Wikström (ALDE), schriftlich.(SV) Die legale Einwanderung in Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist für die wirtschaftliche Entwicklung von Bedeutung. Die eingewanderten Arbeitnehmer können Wettbewerbsfähigkeit und Vitalität erhöhen, und angesichts der demografischen Herausforderungen, die der Europäischen Union durch die alternde Bevölkerung bevorstehen, ist es wichtig, eine flexible Einwanderungspolitik zu verfolgen. Daher begrüßen wir den Vorschlag der Kommission, durch den die Einführung eines einheitlichen Antragsverfahrens für eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige für Aufenthalt und Arbeit beabsichtigt wird. Dies sollte die komplizierten verwaltungstechnischen Formalitäten in Bezug auf die Aufnahme von Einwanderern vereinfachen. Außerdem sollte auf diese Weise den Arbeitsmärkten in unseren Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben werden, auf aktuelle und zukünftige Bedürfnisse zu reagieren, und es wird ein Mittel gegen die Ausbeutung und Diskriminierung dieser Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt.

Jedoch lehnen wir die Änderungsanträge über zusätzliche Dokumente ab, da diese dem Vorschlag widersprechen und unsinnig sind. Ein einheitliches Antragsverfahren und ein kombiniertes Dokument verlieren ihren Sinn, wenn alle Mitgliedstaaten zusätzliche Dokumente ausstellen und fordern können. Über den Änderungsantrag, der besagt, dass alle Mitgliedstaaten ein zusätzliches Dokument als Ergänzung zur Aufenthaltserlaubnis ausstellen können, das aktualisiert oder entzogen werden kann, wenn sich die Arbeitsmarktsituation der Person ändert, wurde positiv abgestimmt. Da wir mit dem Text nicht zufrieden waren und es bevorzugt hätten, wenn der Vorschlag vor der Annahme zu einer zweiten Lesung vorgelegt worden wäre, haben wir gegen den Wunsch des Rates für die Einbeziehung von Entsprechungstabellen gestimmt. Über diese wurde ebenfalls negativ abgestimmt, und als wir feststellten, dass wir uns in einer Lage befanden, in der eine positive Abstimmung für den Bericht zu einer Annahme in erster Lesung geführt hätte, auch wenn der Inhalt unserer Meinung nach den gesamten Vorschlag für ein einziges Dokument anstelle mehrerer in der Europäischen Union unterminiert hätte, beschlossen wir, gegen den Vorschlag zu stimmen.

 
  
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  Rovana Plumb (S&D), schriftlich. (RO) Eine der besten Arten, gegen die illegale Einwanderung und die Schwarzarbeit vorzugehen, besteht in der Entwicklung legaler Migrationskanäle, die ausgewogen sind und dem Bedarf unserer Arbeitsmärkte entsprechen. Die Wirtschaftsmigration ist eine Realität, die wir steuern müssen, aber auch eine Notwendigkeit angesichts der demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen, die sich der Europäischen Union in naher Zukunft stellen werden. Die Einwanderungspolitik kann somit als ein Instrument der Regulierung unseres Bedarfs an Arbeitskräften konzipiert werden, wodurch sie einen Beitrag zur Umsetzung der Strategie Europa 2020 leisten kann.

Das EU-Recht beschränkt nicht die Befugnisse der Mitgliedstaaten, ihre eigenen Systeme der sozialen Sicherheit zu organisieren. Infolge der fehlenden Harmonisierung auf Ebene der Europäischen Union liegt es im Verantwortungsbereich der Rechtsvorschriften eines jeden Mitgliedstaats, die Voraussetzungen zu definieren, unter denen Beihilfe gezahlt wird, sowie die Höhe dieser Beihilfen und die Dauer ihrer Auszahlung.

Jedoch sollten sich die Mitgliedstaaten bei der Ausübung ihrer Befugnisse an das Recht der Europäischen Union halten. Darüber hinaus müssen die Arbeitsbedingungen geachtet werden, auch für Bezahlung und Entlassung, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitszeiten, Urlaub und Disziplinarmaßnahmen, wobei alle allgemeinen kollektiven geltenden Vereinbarungen berücksichtigt werden müssen.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Die Europäische Union muss sich auf kommende demografische Herausforderungen vorbereiten. Die Thematik der Arbeitsmigration ist für die Wettbewerbsfähigkeit und die Vitalität der Volkswirtschaften von Bedeutung. Sie erfordert sowohl eine ausgewogene Herangehensweise als auch gründliche Überlegung.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich.(FR) Ich freue mich, dass das Europäische Parlament diesen Vorschlag für eine kombinierte Erlaubnis abgelehnt hat. Die heutige Abstimmung ebnet den Weg für neue Verhandlungen und bedeutet ein „Nein“ zur Vergabe von Rechten auf Grundlage des Marktwerts eines Arbeitnehmers. Diese Richtlinie enthielt den Vorschlag eines zersplitterten Konzepts der legalen Einwanderung, in dem der Marktwert eingewanderter Arbeitnehmer über das Ausmaß ihrer Rechte entscheidet, wobei die Gewährleistung eines gemeinsamen Bündels von Rechten für eingewanderte Arbeitnehmer, das auf Gleichbehandlung und dem Schutz vor Diskriminierung basiert, ein weit entferntes Ziel ist. Am Abend des 20. Jahrestags der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen der Vereinten Nationen ist diese hierarchische Vereinbarung völlig inakzeptabel: Die Union muss endlich die Schlussfolgerungen der vielen Studien berücksichtigen, die zeigen, dass die für die Aufnahmemitgliedstaaten und die Herkunftsländer entstehenden Vorteile – die individueller und kollektiver Natur sind und Wirtschaft und Gesellschaft betreffen – in direktem Bezug zur umfassenden und effektiven Ausübung der Rechte der Einwanderer stehen. Die Grünen werden diesem Thema auch weiterhin genauestens Aufmerksamkeit schenken, um der Union dabei zu helfen, eine ambitionierte Migrationspolitik zu verfolgen, die auf dem Grundsatz der allgemeinen Gültigkeit und Unteilbarkeit der Grundrechte basiert. Dies wird das zur Diskussion stehende Thema bei den neuen Gesprächen sein, die durch die Ablehnung dieser furchtbaren Vereinbarung angestoßen wurden.

 
  
  

Bericht: Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Carmen Romero López (A7-0354/2010)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Das Ziel des Entwurfs für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Schutzanordnung ist die Prävention von Straftaten. Dies basiert auf der Tatsache, dass es, obwohl die Mitgliedstaaten innerhalb ihrer Grenzen Schutz für die Opfer von Straftaten anbieten, notwendig geworden ist, einen Frühwarn- und Präventionsmechanismus auf europäischer Ebene einzurichten. Auf diese Weise werden die Empfehlungen des Stockholmer Programms und die durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon resultierenden Verfahren sowie der erste Vorschlag der Kommission einer Opferschutzrichtlinie vom 5. Januar 2010 berücksichtigt, die die ausschussübergreifende Ausarbeitung von Berichten ermöglicht. Ich stimme einer weitreichenden Herangehensweise zu, um die Opfer verschiedener Arten von Straftaten zu schützen, und ich unterstütze die Änderungsanträge, die den Erlass der europäischen Schutzanordnung ermöglichen, den Rechtschutz gewährleisten, Fristen für das Wirksamwerden einer Schutzanordnung festlegen und die Klärung der Situation bewirken, was den Umzug der Opfer von Straftaten von einem Mitgliedstaat in den anderen anbelangt.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. – Ich habe für diese Entschließung gestimmt, da sie den Vorschlag für eine Richtlinie der Kommission unterstützt, die klare Maßnahmen für die Prävention von Straftaten und im speziellen den Opferschutz enthält. Es ist wichtig, dass Opfer von Gewalt nicht nur in ihren eigenem Land vor Schaden durch Täter geschützt sein sollten, sondern dass diese Art der Präventivmaßnahmen auch innerhalb der gesamten Europäischen Union zur Verfügung stehen sollten. Die Annahme und Durchführung dieser Richtlinie würde zeigen, dass die Europäische Union fest entschlossen ist, den Stockholmer Aktionsplan, die Initiative der Europäischen Union für die Erhaltung und Weiterentwicklung der Union als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in die Tat umzusetzen.

Es sollte betont werden, dass eine europäische Schutzanordnung auf alle Opfer von Gewalt, einschließlich der Opfer von Menschenhandel, weiblicher Genitalverstümmelung, Zwangsehen, Ehrenmorden, Inzest und geschlechtsspezifischer Gewalt, sowie die Zeugen solcher Gewalttaten, auf Opfer von Terrorismus und Opfer organisierter Kriminalität, unabhängig vom Alter oder Geschlecht des Opfers, in allen Fällen, in denen der Straftäter identifiziert wird, anwendbar sein sollte. Außerdem umfasst der Opferschutz nicht nur den physischen Schutz, sondern auch die Würde der Opfer. Daher stimme ich ausdrücklich zu, dass es unbedingt notwendig ist, einen Schutz für Opfer einzurichten, der das Ziel verfolgt, ihre Würde und die ihnen als menschlichen Wesen zustehende Würde wiederherzustellen.

 
  
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  Roberta Angelilli (PPE), schriftlich. (IT) Die Abstimmung im Parlament über den Entwurf für eine Richtlinie über die Europäische Schutzanordnung für Opfer stellt ein bedeutendes Signal für den Schutz der Menschen dar, die Opfer von Gewalt geworden sind. Auch wenn es im Rat keine qualifizierte Mehrheit gab, nachdem sich die Niederlande auf die Seite der Länder gestellt haben, die diese Initiative blockieren, hat dies keine Auswirkungen auf die heutige Stimmabgabe.

Das europäische Rechtsvakuum in Bezug auf den Schutz der Opfer von Gewalt muss durch eine konkrete Reaktion gefüllt werden, die sich nicht auf das Gebiet des Staates bezieht, in dem sich das Opfer aufhält, sondern auch über Staatsgrenzen hinaus wirksam ist. Durch die Zusammenarbeit von 12 Mitgliedstaaten, darunter auch Italien, besteht das Ziel darin, einen Frühwarn- und Opferschutzmechanismus innerhalb des Gebiets der Europäischen Union einzurichten.

Ich bin von der Bedeutung des Zustandekommens einer Einigung im Hinblick auf dieses Instrument überzeugt – auch in politischer Hinsicht –, weil es den Opfern aller Arten von Straftaten Schutz bieten wird und Verfügungs- und Verbotsmaßnahmen gegen die Menschen ermöglicht, die eine Bedrohung darstellen. Ein ebenso wichtiger Aspekt ist die Möglichkeit eines Opfers, seinen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen, wobei dieser Person die Informationen und die Unterstützung zuteilwerden, die für den Beginn eines neuen Lebens notwendig sind, während die Vorzüge der Schutzmaßnahmen weiterhin in Anspruch genommen werden können.

 
  
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  Alfredo Antoniozzi (PPE), schriftlich. (IT) Ich bin der allgemeinen Idee einer Schutzanordnung positiv gegenüber eingestellt. Die Opfer von Gewalt müssen vor wiederholten Angriffen durch die Täter geschützt werden, und sie müssen die Vorzüge von Präventivmaßnahmen in der der gesamten Europäischen Union in Anspruch nehmen können.

Dieser Richtlinienentwurf stellt einen weiteren Schritt in Richtung Erfüllung der Ziele des Stockholmer Aktionsplans dar, der Initiative der Europäischen Union für die Erhaltung und Weiterentwicklung der Union als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.

Ich bin mir der Komplexität dieser Initiative bewusst. Die Rechtssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten sind unterschiedlich, genauso wie die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verfahren. Trotzdem denke ich, dass die Berichterstatterinnen erfolgreich die Kontinuität des Rechtschutzes gestärkt haben, wobei Opfern der bestmögliche Schutz gewährt wird, ohne die Rechtssicherheit einzuschränken.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich.(FR) Gewaltopfer können in ihren Mitgliedstaaten von Maßnahmen profitieren, die sie vor ihren Angreifern schützen. Dieser Schutz erlischt jedoch an der Grenze des Mitgliedstaats, und bislang gab es keine Möglichkeit, diesen Schutz über die Grenze hinweg auszudehnen. Ich habe für diese neue Richtlinie gestimmt, denn sie ermöglicht es den Justizbehörden eines Mitgliedstaats, der unter nationalem Recht Schutzmaßnahmen umgesetzt hat, eine „Europäische Schutzanordnung“ zu erlassen, die Opfer auch in den anderen Mitgliedstaaten schützt. Diese Richtlinie wurde offensichtlich in erster Linie für weibliche Gewaltopfer erarbeitet, aber sie kann alters- und geschlechtsunabhängig auf alle Personen angewandt werden, also auch potenzielle Opfer und deren Verwandte.

 
  
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  Regina Bastos (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Richtlinienentwurf über die Europäische Schutzanordnung gestimmt, durch den Opfer von Verbrechen in der ganzen Europäischen Union geschützt werden sollen. Diese Initiative hat zum Ziel, einen Mechanismus für die Zusammenarbeit von Justiz- und Polizeibehörden der Mitgliedstaaten einzuführen, damit Opfer von Verbrechen, die in einem Mitgliedstaat von Schutzmaßnahmen profitieren, in einem anderen Mitgliedstaat nicht das ganze Gerichtsverfahren zum Erhalt von Schutzmaßnahmen wiederholen müssen. Außerdem sollen sie auch dann geschützt werden, wenn sie sich entschließen, sich in einem anderen EU-Staat aufzuhalten oder niederzulassen.

Die Europäische Schutzanordnung wird auf Anfrage der unter Schutz stehenden Person ausgestellt und soll nicht nur der größten Zielgruppe zugutekommen, also Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, sondern auch allen anderen Opfern, wie Opfern des Menschenhandels, der Genitalverstümmelung von Frauen, Zwangsheiraten, Ehrenmorden, Inzest, geschlechterspezifischen Gewalt, Zeugen und Opfern des Terrorismus und des organisierten Verbrechens.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für den Richtlinienentwurf über die Europäische Schutzanordnung gestimmt, da seine Hauptziele die Verhütung von Kriminalität und der Schutz der Opfer sind. Auch wenn ein Mitgliedstaat gegenwärtig Maßnahmen ergreift, um Schutzanordnungen für Opfer durchzusetzen, so gelten diese Maßnahmen nur bis an die Landesgrenze des jeweiligen Landes. Die Europäische Union muss alles in ihrer Macht stehende tun, um Verbrechen und Verfolgung auf europäischer Ebene zu verhindern. Nur so können wir Opfern ein sicheres Umfeld garantieren, ohne ihr Recht auf Mobilität einzuschränken. Obwohl die Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren in den Mitgliedstaaten unterschiedlich sind, müssen alle Länder zusammenarbeiten, um Wiederholungstaten zu verhindern.

Ich denke, dass der Aspekt der moralischen Unterstützung unbedingt in diesen Entwurf aufgenommen werden muss. Für die meisten Opfer hat ein Verbrechen verschiedene psychologische und moralische Auswirkungen, die lange nach der Ausübung des Verbrechens anhalten können. Die EU muss sich nicht nur mit Prävention und Schutz befassen, sondern auch mit der moralischen Unterstützung der Opfer, damit sie in einem beliebigen Mitgliedstaat der EU ein neues Leben beginnen können.

 
  
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  Jan Březina (PPE), schriftlich. (CS) Ich habe für den Bericht über die Europäische Schutzanordnung gestimmt, da er eine Verbesserung der rechtlichen Situation der Opfer von Gewaltverbrechen zum Ziel hat. Insbesondere Menschen, die Opfer wiederholter Gewalttaten durch nahe Verwandte sind, Menschen, die aufgrund ihres Geschlechts Opfer von Gewalt werden, oder Menschen, die Opfer anderer Verbrechen werden, benötigen einen Rechtsschutz, wenn sie im betreffenden Mitgliedstaat weder über die Staatsangehörigkeit noch über einen Wohnsitz verfügen. Ich stimme auch mit den Änderungsanträgen überein, die die Gründe für eine Verweigerung oder eine Ablehnung einer Europäischen Schutzanordnung einschränken, und eine Frist von 20 Tagen für die Umsetzung der Anordnung oder die Klärung der Situation eines Opfers, das von einem Mitgliedstaat in einen anderen zieht, einführt.

Ich freue mich, dass das Problem der Rechtsgrundlage, das insbesondere der Rat und die Kommission gegeneinander ausspielten, geklärt wurde. Der spezifische Konflikt zwischen den zivilen und strafrechtlichen Aspekten der Europäischen Schutzanordnung wurde meiner Ansicht nach durch die Annahme des Änderungsantrags gelöst, der der strafrechtlichen Zusammenarbeit die Anerkennung von Gerichtsurteilen hinzufügt. Dadurch wird dem Einwand der Kommission Rechnung getragen, dass die Europäische Schutzanordnung gegen ihr ausschließliches Initiativrecht in diesem Bereich des bürgerlichen Rechts verstößt.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Ich unterstütze diese Entschließung, denn ich glaube, es ist für Opfer von Verbrechen besonders wichtig, dass sie in der gesamten Europäischen Union von Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Verhinderung von Verbrechen profitieren können. In anderen Worten darf dieser Schutz nicht auf einen einzigen Mitgliedstaat beschränkt sein, sondern muss einer Person ermöglichen, sich in anderen EU-Ländern aufzuhalten oder niederzulassen. Diese Maßnahme muss auch für Opfer von Menschenhandel, Genitalverstümmelung von Frauen, Zwangsheiraten, Ehrenmorden, Inzest, geschlechterspezifischer Gewalt, Zeugen und Opfer des Terrorismus und des organisierten Verbrechens angewendet werden. Um dies zu erreichen, müssen die Unterschiede in den Rechtsordnungen der verschiedenen Mitgliedstaaten überwunden werden.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Dieser Richtlinienentwurf bezweckt, eine Lücke in den bestehenden Rechtsvorschriften über die Opfer von Verbrechen zu schließen, da die Verbrechensprävention und der dringende Handlungsbedarf für schnelle, wirksame und europaweite Frühwarnungs- und Präventionsmechanismen zum Schutze der Opfer bisher nicht behandelt wurden. Deshalb dürfte die Einführung einer Europäischen Schutzanordnung eine wichtige Maßnahme dafür werden, Opfer unabhängig von der Art der ausgeübten Gewalt zu schützen. Sie muss grenzübergreifend eingesetzt werden können. So müssen Opfer nicht das gesamte Gerichtsverfahren erneut einleiten, um neue Schutzmaßnahmen zu erzielen, wenn sie in einen anderen Mitgliedstaat umziehen.

Obwohl wir einerseits eben erst die Rechtsvorschriften über die Zivil- und Verfahrensrechte von Verdächtigen in der EU angenommen haben, dürfen wir andererseits die Zivil- und Verfahrensrechte der Opfer nicht vergessen, denn sie sind eindeutig verletzlich und benötigen einen Schutz im größeren Umfang. Die Annahme dieser Richtlinie ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der Opfer, aber ich hoffe, dass die Kommission noch einen Schritt weiter gehen kann und so schnell wie möglich ein umfassenderes und vollständiges Legislativpaket für den Schutz von Opfern vorlegen wird.

 
  
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  Anne Delvaux (PPE), schriftlich.(FR) Ich habe für den Richtlinienentwurf des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Schutzanordnung gestimmt. Ich bin vielleicht im Gegensatz zu einigen widerständigeren Mitgliedstaaten (das Vereinigte Königreich, die Niederlande seit ihrem letzten Regierungswechsel usw.) gegen die Einschränkung des Anwendungsbereichs auf strafrechtliche Verfahren im engeren Sinne. Ich bin für die Aufnahme eines breiteren Verfahrensspektrums. Ich hoffe, dass das starke Signal des Europäischen Parlaments im Plenum nicht nur die gegenwärtige Sackgasse durch die Sperrminorität im Rat auflösen konnte, sondern dass der kommende Ratsvorsitz Ungarns sich auch weiterhin mit diesem Thema befasst.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die Gewährung eines Rechtsschutzes für Opfer von Verbrechen ist für die Schaffung einer Zone der Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit von größter Bedeutung. Aus diesem Grund stimme ich, trotz einiger Vorbehalte, mit den Zielsetzungen des vorliegenden Vorschlags überein, der die bestehende Rechtslage in folgenden Aspekten verbessern will: (i) Verbesserung der Modalitäten für die Ablehnung einer europäischen Schutzanordnung, (ii) Kontinuität des Rechtsschutzes, (iii) Einschränkung der Gründe einer Verweigerung oder einer Ablehnung einer Europäischen Schutzanordnung, (iv) Fristen für die Umsetzung der Anordnung, und (v) Klärung der Situation von umgezogenen Opfern.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Diese Richtlinie betrifft die Anwendung von Schutzmaßnahmen für Opfer von Verbrechen, wenn ihr persönliches Leben oder ihr körperliches, psychologisches oder sexuelles Wohlbefinden gefährdet ist.

Schutzmaßnahmen bestehen in allen Mitgliedstaaten der EU, sie sind aber jeweils nur bis zur Landesgrenze gültig. Die Europäische Schutzanordnung bezweckt, einen Schutz, der einer Person in einem Mitgliedstaat gewährt wird, in einem anderen Mitgliedstaat durchsetzen und weiterführen zu können, wenn die betreffende Person dorthin umgezogen ist oder umziehen musste.

Das ist die Position, die das Europäische Parlament heute mit 610 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und 56 Enthaltungen angenommen hat. Sie beruht auf dem zwischen den Abgeordneten und den Vertretern des belgischen Ratsvorsitzes der EU verhandelten Kompromiss. Der Text muss jedoch noch durch eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten im Rat bestätigt werden.

Obwohl die meisten Schutzmaßnahmen für Frauen gedacht sind, die Opfer häuslicher Gewalt wurden, sollten die neuen Regeln auf alle Opfer Anwendung finden, wie der angenommene Bericht betont: „Dabei muss hervorgehoben werden, dass sich diese Richtlinie auf Schutzmaßnahmen für alle Opfer und nicht nur für die Opfer geschlechtsbezogener Gewalt bezieht und die Besonderheiten jeder betroffenen Straftat berücksichtigt werden.“

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich.(FR) Die Europäische Schutzanordnung ist der praktische Ausdruck der Priorität, die der spanische Ratsvorsitz auf die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen gelegt hat. Opfer, die durch Maßnahmen geschützt werden, die die von ihren Angreifern einzuhaltende Mindestdistanz vorgeben, werden über die nationalen Grenzen hinaus geschützt. So können sie ein neues Leben beginnen, wo es ihnen am besten scheint. Die Europäische Schutzanordnung wird in der ganzen Union dieselbe Rechtskraft haben. Der Anwendungsbereich des Dokuments wurde ausgeweitet, um den Schutz der Opfer vor einer Straftat „die ihr Leben, ihre physische oder psychische Integrität, ihre Würde, ihre persönliche Freiheit oder ihre sexuelle Integrität gefährden kann“, aufzunehmen. Diese weit gefasste Definition enthält auch die Begriffe Zwangsheirat, Pädophilie, Menschenhandel, Genitalverstümmelung und so weiter. Die Maßnahme entspricht dem Hauptziel des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, und zwar dem Ziel, ein schützendes Europa zu schaffen. Deshalb habe ich für diesen Text gestimmt.

 
  
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  Jim Higgins (PPE), schriftlich. – Ich begrüße die Europäische Schutzanordnung. Es ist eine ausgezeichnete Initiative, die sicherstellt, dass die Maßnahmen zum Schutz von Opfern von einem Mitgliedstaat in einen anderen ausgeweitet werden. Gegenwärtig gilt dieser Schutz nur bis zu unseren Landesgrenzen, danach sind die Opfer hilflos. Die ESA ist ein großer Schritt für die Rechte der Opfer. Sie ist ein starkes Instrument, das Opfern von Verbrechen über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg mehr Sicherheit bietet. Über 100 000 Frauen in der EU werden durch Schutzmaßnahmen geschützt. Ich bin jedoch sehr besorgt über die Sperrminorität auf Ratsebene, an der sich auch Irland beteiligt. Ich hoffe, dass die große Akzeptanz dieses Berichts auf Parlamentsebene die Sperrminorität dazu bringt, ihre Einstellung noch einmal zu überdenken. Ihr Argument, dass die Rechtsgrundlage des Berichts nicht richtig ist, akzeptiere ich nicht. Sowohl der juristische Dienst des Rates als auch des Parlaments haben befunden, dass die Rechtsgrundlage angemessen ist und die Schutzanweisung enthält, wie auch von JURI einstimmig unterstützt, keine Verpflichtung, nationale Systeme zu ändern, um die Schutzmaßnahmen annehmen zu können. Der Mitgliedstaat, in den ein Opfer einreist, wird nur angehalten, einen Schutz in Übereinstimmung mit seinem nationalen Recht zu gewähren.

 
  
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  Timothy Kirkhope und Marina Yannakoudakis (ECR), schriftlich. – Die EKR-Fraktion unterstützt die Ziele und Leitideen der vorgeschlagenen Europäischen Schutzanordnung voll und ganz, und wir sind sehr daran interessiert, dass Opfer von Verbrechen, Terrorismus, häuslicher Gewalt, Verfolgung und/oder Belästigung geschützt werden, wenn sie sich in der EU bewegen. Die EKR-Fraktion kann die durch körperlichen, psychologischen oder sexuellen Missbrauch verursachten Leiden nachvollziehen und auch den verwundbaren Zustand, in dem sich die Opfer befinden.

Wir konnten heute nicht für den Bericht stimmen, da wir über die Rechtsgrundlage und den Anwendungsbereich der Richtlinie besorgt sind. Dieser Vorschlag entstammt dem Bereich des Strafrechts, einige der darunter fallenden Straftaten unterliegen jedoch bürgerlichem Recht regiert, und doch kommt der Artikel 81 des AEUV nicht zur Anwendung. Die EKR-Fraktion ist besorgt darüber, wie wirksam der Vorschlag bei seiner Umsetzung sein würde und welche Nachricht diese Anomalie über unsere Auslegung des Rechts an die Öffentlichkeit in der EU senden würde. Die EKR-Fraktion ist der festen Überzeugung, dass die von uns auf EU-Ebene geschaffenen Rechtsvorschriften auf einem fundierten und soliden Rechtsgrund aufbauen müssen und dass sie die Rechtssysteme der Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigen dürfen.

Aus diesen Gründen hat sich die EKR-Fraktion bei diesem Bericht der Stimme enthalten.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Der Vorschlag für eine Richtlinie über die Europäische Schutzanordnung, der von 12 Mitgliedstaaten eingereicht wurde, ist eine Initiative zur Verbrechensbekämpfung. Auch wenn Mitgliedstaaten einem Opfer eine Schutzanordnung ausstellen, so gelten die daraus folgenden Maßnahmen nur bis zur Grenze des jeweiligen Landes. Die Opfer können jedoch aus verschiedenen Gründen und nicht zuletzt, um dem Verbrechen zu entfliehen, von einem Mitgliedstaat in einen anderen ziehen. Mit diesem Umzug sind sie schutzlos, wenn ihnen die Zusammenarbeit im Bereich der Justizbehörden und der Rechtsdurchsetzung keinen Schutz gewährt, indem schnell ein wirksamer und europaweiter Frühwarn- und Präventionsmechanismus umgesetzt wird. Die Initiative entstand aus dem Bedürfnis, eine Zusammenarbeit dieser Art zu schaffen. Die von den Mitgliedstaaten getroffene Entscheidung zeigt, dass Verbrechen auf europäischer Ebene verhindert werden können, wenn der/ die Täter bekannt sind.

 
  
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  Barbara Matera (PPE), schriftlich. (IT) Dank der Arbeit des Rats, und insbesondere der zwei Berichterstatterinnen, sowie der Abänderung, über die wir im Ausschuss beraten haben, bietet der Richtlinienentwurf über die Europäische Schutzanordnung einen ausgezeichneten Schutz für Opfer, ohne nationale legislative Einschränkungen. Der Entwurf sollte als Symbol der rechtlichen Fortschritte in Europa gesehen werden, das Schritt für Schritt gewährleistet, dass in allen Mitgliedstaaten dieselben Rechte und Schutzbestimmungen gelten.

Wie bereits erwähnt, garantiert die Europäische Schutzanordnung Opfern, die sich innerhalb der Europäischen Union frei bewegen möchten, einen schnelleren und entschlossenen Vorgang. Die Unterschiede zwischen unseren Rechtssystemen, einschließlich deren Verfahren, stellt immer noch und eindeutig eine Einschränkung dar. Der definierte Geltungsbereich ermöglicht unseren Ländern jedoch, sich schnell an die neue Anordnung anzupassen, wodurch die Union gestärkt wird und insbesondere die schwächsten Bürgerinnen und Bürger Europas mehr Schutz erhalten.

Deshalb unterstütze ich diesen Vorschlag voll und ganz, denn er würde den zahlreichen Menschen, deren Freiheit und Würde täglich verletzt wird und die keine Möglichkeit haben, darauf zu reagieren, Hoffnung geben. In Zukunft könnten sie vielleicht sogar in einem anderen Land ein neues Leben beginnen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Es gehört wohl zum elementarsten Rechtsverständnis, dass ein Opfer eines Verbrechens, das in einem Mitgliedstaat von einer Schutzanordnung profitieren konnte, auch bei einem Aufenthalt oder Umzug in ein anderes EU-Land geschützt werden sollte. Mit dieser Absicht haben wir heute diese neuen Regeln angenommen. Alle Opfer, und nicht nur die Opfer häuslicher Gewalt, sollten von der Europäischen Schutzanordnung profitieren können. Schutzmaßnahmen bestehen in allen Mitgliedstaaten der EU, aber sie sind nur anwendbar, bis eine Person die Grenzen überquert. Die Europäische Schutzanordnung bezweckt, den einer Person in einem Mitgliedstaat gewährten Schutz unabhängig des erlittenen Verbrechens bei ihrem Umzug in einen anderen Mitgliedstaat aufrechtzuerhalten und weiterzuführen.

 
  
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  Louis Michel (ALDE), schriftlich.(FR) Jegliches Opfer einer Straftat, dem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Schutz zugesprochen wird, sollte vom selben Schutz profitieren können, wenn es in einen anderen Mitgliedstaat reist. Obwohl die meisten Maßnahmen weibliche Opfer sexistischer Gewalt betreffen, muss erwähnt werden, dass die Initiative auch allen anderen Gewaltopfern, einschließlich Kindern, zugutekommt. Zudem begrüßen wir die Tatsache, dass auch für die Familie einer geschützten Person eine Schutzanordnung angefordert werden kann. Der Schutz sollte jedoch nicht auf den ausschließlichen körperlichen Schutz des Opfers beschränkt sein. Die Menschenwürde der Person muss auch berücksichtigt werden. Mir sind die Komplexität der Initiative und die Hürden, die sie überwinden muss, wohl bekannt, nicht zuletzt aufgrund der potenziellen Unterschiede zwischen den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten und deren Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren. Trotzdem müssen die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert werden, in diesem Sinne weiterzumachen.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. (LV) Ich stimme für diesen Bericht und bin der Ansicht, dass er der beste der am 14. Dezember zur Abstimmung stehenden Berichte ist. Die Hauptkriterien wurden alle definiert, alle Ausgänge wurden sorgfältig durchgearbeitet und die Begründung ist klar. Nun kann den Menschen, die Opfer von Verbrechen geworden sind, der Schutz der Gerichte in allen Ländern der Europäischen Union gewährleistet werden, wenn sie von einem Mitgliedstaat der EU in einen anderen ziehen. Dies gibt den Ermittlungsbehörden und der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, wirksame Nachforschungen durchzuführen und die Opfer von Verbrechen werden nicht aus Angst wichtige Informationen unterschlagen. Ich bin der Berichterstatterin für ihren Bericht sehr dankbar.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Wenngleich sich in den letzten Jahren beim Opferschutz einiges getan hat, werden die Betroffenen oftmals im Stich gelassen. Staatsanwälte und Richter lernen in ihrer Ausbildung viel über die Rechte von Beschuldigten und Angeklagten, hören aber nichts über den richtigen Umgang mit Zeugen und Opferzeugen. Wenn die Terminplanung allein nach dem Angeklagten ausgerichtet wird und ein Opfer, das als Nebenkläger auftritt, überhaupt keine Berücksichtigung findet, kommt das einem Schlag ins Gesicht gleich. Hier ist eine Sensibilisierung wichtig, aber auch in der medizinischen Ausbildung, damit häusliche Gewalt besser erkannt werden kann. Essenziell ist auch die Frage der Verjährung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche bei Kindesmissbrauch. Zum Opferschutz gehört auch, dass nur Menschen mit makellosem erweitertem polizeilichem Führungszeugnis an unsere Kinder gelassen werden. Und wenn in Liechtenstein nun Nötigung zur Eheschließung auch ohne Zustimmung des Opfers strafrechtlich verfolgt wird und Genitalverstümmelungen bis zur Volljährigkeit klagbar sind, dann zeigt dies das Gefahrenpotential der „multikulturellen Bereicherung“.

Nachdem der Opferschutz noch in den Kinderschuhen steckt und die Betroffenen im eigenen Lande oft nicht wissen, an wen sie sich wenden können, und ihre Rechte nicht kennen, ist es wichtig, dass der Opferschutz innerhalb der EU abgestimmt wird. Ich habe für den Bericht gestimmt.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für den Bericht über den Richtlinienentwurf des Europäischen Parlaments und des Rats über die Europäische Schutzanordnung gestimmt, denn die EU braucht ein System, das den Schutz der Leben von Bürgerinnen und Bürgern, die Opfer eines Verbrechens werden, verbessert und ihre physische oder psychische und sexuelle Integrität gewährleistet. Der Richtlinienentwurf bezweckt eine Stärkung des Schutzes von Opfern dieser Art von Verbrechen innerhalb der EU, da Schutzmaßnahmen gegenwärtig auf die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten beschränkt sind. Ziel der Entschließung ist es, eine Gesetzeslücke zu füllen, um sicherzustellen, dass Opfer von Gewalttaten auch außerhalb ihrer eigenen Länder geschützt werden. Dadurch wird außerdem sichergestellt, dass Opfern in allen Mitgliedstaaten ein angemessener Schutz geboten wird. Die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, ihre nationalen Gesetze zu harmonisieren, aber sie können sie anpassen, damit sie gegenseitig anerkannt werden.

 
  
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  Georgios Papanikolaou (PPE), schriftlich. (EL) Ich habe heute für den Richtlinienvorschlag zur Annahme eines Standardmechanismus gestimmt, der den Schutz für Opfer von Verbrechen, die in Ausübung ihres Rechtes auf Personenfreizügigkeit von einem Mitgliedstaat in einen anderen ziehen, erleichtert und verstärkt. Die Richtlinie wird Opfer nun vor Verbrechen schützen, die ihr Leben, ihre physische, mentale und sexuelle Integrität oder ihre persönliche Freiheit gefährden, wobei das Endziel die zukünftige Verhinderung solcher Verbrechen ist.

Nach Verhandlungen mit dem Rat wurde die Richtlinie nun insbesondere in folgenden Punkten verbessert:

- Der Rechtsschutz wurde ausgeweitet, damit die Opfer bei einem Umzug in einen anderen Mitgliedstaat nicht mehr das gesamte Verfahren zur Anerkennung eines Schutzrechts neu aufrollen müssen,

- Die Bedingungen, unter denen Europäische Schutzanordnungen erlassen werden, wurden verbessert und vereinfacht,

- Die Gründe einer Verweigerung oder einer Ablehnung einer Europäischen Schutzanordnung wurden eingeschränkt,

- Es wurden klare Fristen für die Umsetzung einer Anordnung gesetzt,

- Der Schutz gilt nicht nur für die physische Integrität, sondern wird auch auf die Würde des Opfers ausgeweitet.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Dieser Bericht steht im Widerspruch zum bereits angenommenen Stockholmer Aktionsplan, einer Initiative der Europäischen Union zur Schaffung und Entwicklung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Ungeachtet der Probleme mit der Rechtgrundlage dieser Abänderungen habe ich mich entschlossen, für den Bericht zu stimmen, denn ich glaube, dass Schutzmaßnahmen für Opfer oder potenzielle Opfer von Verbrechen gut sind. Die Möglichkeit, den Anwendungsbereich einer rechtlichen Schutzanordnung eines Mitgliedstaats („der Anordnungsstaat“) auf einen anderen Mitgliedstaat, in den die geschützte Person umziehen will („der Vollstreckungsstaat“), auszudehnen, ist ein bedeutender Fortschritt zur praktischen Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Europäischen Union, und das ist eine Vorstellung, die ich teile.

 
  
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  Rovana Plumb (S&D), schriftlich. (RO) Häusliche Gewalt ist ein Verstoß gegen die grundlegenden Menschenrechte und kann jeden betreffen, unabhängig von Religion, Hautfarbe oder sozialer Stellung. Im Jahr 2009 hat Rumänien im Vergleich zum Jahr 2008 eine Zunahme von Fällen häuslicher Gewalt um 35 % verzeichnet. Tatsächlich wurde auch im Jahr 2010 berichtet, dass die Anzahl Fälle häuslicher Gewalt zunimmt. Vorfälle häuslicher Gewalt betreffen schätzungsweise 1 200 000 Menschen pro Jahr, doch nur ungefähr 1 % der Opfer sind mutig genug, die Vorfälle den Behörden zu melden.

Die Europäische Schutzanordnung muss ein starkes Instrument sein, dass Opfern von Verbrechen über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg Schutz bieten kann. Dabei wird auch der Schutz vor Verbrechen, die von mehreren Personen begangen werden, eingeschlossen und werden alle Opfer von Verbrechen geschützt, so zum Beispiel Opfer von Menschenhandel, von Genitalverstümmelung von Frauen, Zwangsheiraten, Ehrenmorden, Inzest, geschlechterspezifischen Gewalt, sowie Zeugen und Opfer des Terrorismus und des organisierten Verbrechens.

Mitgliedstaaten müssen den Rechtsschutz weiterhin gewährleisten, die Gründe für eine Verweigerung oder eine Ablehnung einer Europäischen Schutzanordnung einschränken, eine Frist von 20 Tagen für die Umsetzung einer Anordnung setzen und die Situation von Opfern, die von einem Mitgliedstaat in einen anderen ziehen, klären.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Ich glaube, dass die Richtlinie des Rats sehr positiv ist, da sie die Schaffung eines wahren Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zum Ziel hat. Ich teile jedoch die von den Berichterstatterinnen erwähnten Bedenken, insbesondere bezüglich der technischen Ungenauigkeiten und der Unterschiede, die sie zwischen den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten hervorgehoben haben.

 
  
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  Crescenzio Rivellini (PPE), schriftlich. (IT) Ich möchte Frau Jiménez Becerril Barrio und Frau Romero López zu ihrer ausgezeichneten Arbeit gratulieren. Opfer von Verbrechen, die in einem Mitgliedstaat Anrecht auf Rechtsschutz haben, werden dank der neuen Europäischen Schutzanordnung (ESA), die wir heute angenommen haben, in der ganzen Union über denselben Schutz verfügen können. Dadurch wird der Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften auf alle Opfer von Verbrechen ausgeweitet, und nicht wie ursprünglich vorgeschlagen auf geschlechtsspezifische Gewalt beschränkt. Schutzmaßnahmen bestehen in allen Mitgliedstaaten der EU, doch sobald die Opfer die Grenzen überschreiten, werden sie wirkungslos. Die Europäische Schutzanordnung soll gewährleisten, dass eine Schutzmaßnahme, die einer Person in einem Mitgliedstaat zugesprochen wird, auch in allen anderen Mitgliedstaaten, in die sie sich begibt oder begeben hat, Anwendung findet. Die Europäische Schutzanordnung kann auf Antrag von geschützten Personen erteilt werden, wenn sie sich entschließen, in einen anderen Mitgliedstaat zu ziehen, oder sich dort aufhalten möchten. Der Mitgliedstaat, der die Schutzmaßnahmen erlassen hat, ist für die Ausstellung einer ESA zuständig und muss diese an den Mitgliedstaat senden, in den sich die Person begeben möchte. Das Dokument muss noch durch eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten im Rat bestätigt werden. Danach müssen sie den Text innerhalb von drei Jahren in ihre nationale Gesetzgebung aufnehmen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Der Vorschlag für eine Richtlinie über die Europäische Schutzanordnung, der von 12 Mitgliedstaaten eingereicht wurde, ist eine Initiative zur Verbrechensprävention. Auch wenn Mitgliedstaaten einem Opfer Schutzanordnungen gewähren, so gelten die daraus folgenden Maßnahmen nur bis zur Grenze des ausstellenden Landes. Die Opfer können jedoch aus verschiedenen Gründen und nicht zuletzt, um dem Verbrechen zu entfliehen, von einem Mitgliedstaat in einen anderen ziehen. Mit einem solchen Umzug sind sie schutzlos, wenn durch die Zusammenarbeit der Justizbehörden im Bereich der Rechtsdurchsetzung nicht schnell ein wirksamer und europaweiter Frühwarn- und Präventionsmechanismus umgesetzt wird, um sie zu schützen. Die Schaffung einer Kooperationsvereinbarung in diesem Sinne ist das Ziel der Initiative. Die von den Mitgliedstaaten getroffene Entscheidung zeigt, dass Verbrechen auf europäischer Ebene verhindert werden können, wenn der/ die Täter bekannt sind.

 
  
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  Joanna Senyszyn (S&D), schriftlich.(PL) Ich habe für die Entschließung über den Richtlinienentwurf des Europäischen Parlaments und des Rats über die Europäische Schutzanordnung gestimmt. Die Richtlinie ist unentbehrlich, um den Opfern von Verbrechen das Gefühl zu geben, dass sie unabhängig ihres Wohnorts in der ganzen Europäischen Union vergleichsmäßig sicher sind. Nach der Annahme der Richtlinie ist es wichtig, dass regelmäßige Weiterbildungskurse für Justiz- und andere zuständige Behörden organisiert werden, damit sie den Opfern angemessen helfen können. Es ist auch entscheidend, eine Informationskampagne für die Bürgerinnen und Bürger durchzuführen, damit sie sich der Möglichkeit der Ausstellung einer Europäischen Schutzanordnung bewusst werden.

Dadurch erfahren Opfer von Verbrechen einen bedeutend stärkeren Schutz und die Vorkommnisse solcher Verbrechen werden seltener. Die Richtlinie über die Europäische Schutzanordnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer europäischen Richtlinie über die Gewalt gegen Frauen. Eine gemeinsame, umfassende Strategie der EU muss so schnell wie möglich geschaffen und umgesetzt werden, um die Gewalt gegen Frauen in allen Mitgliedstaaten der EU zu bekämpfen. Wir brauchen dringend Gesetzgebungsnormen auf europäischer Ebene, um die Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Das ist der einzige Weg für uns, Frauen zu unterstützen und die Akzeptanz häuslicher Gewalt in der Gesellschaft, sowie die Straflosigkeit derjenigen, die diese Verbrechen begehen, zu bekämpfen. Ich hoffe, dass der kommende Ratsvorsitz Polens einen entscheidenden Beitrag zur Ausarbeitung und zur Annahme eines Richtlinienentwurfs in dieser Frage leisten wird. Ich habe dem polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk bereits ein Schreiben gesandt, in dem ich ihn darauf aufmerksam gemacht habe, aber ich habe noch keine Antwort erhalten.

 
  
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  Marc Tarabella (S&D), schriftlich.(FR) Ich begrüße die überwältigende Annahme des Berichts über die Europäische Schutzanordnung. Die heute angenommene Maßnahme wird Menschen, denen in einem Mitgliedstaat Schutzmaßnahmen zustehen, denselben Schutz auch in anderen Mitgliedstaaten gewähren. Die Richtlinie gilt nicht nur für Opfer häuslicher Gewalt, sondern auch für Opfer von Zwangsheiraten, Menschenhandel und Genitalverstümmelung von Frauen. Sie ist ein wichtiger Schritt für die Rechte der Opfer und ihr Recht auf Personenfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Ich rufe nun den Rat dazu auf, der Position des Europäischen Parlaments zu folgen und mit einer ebenso großen Mehrheit für die Europäische Schutzanordnung zu stimmen.

 
  
  

Bericht: Edit Bauer, Anna Hedh (A7-0348/2010)

 
  
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  John Stuart Agnew (EFD), schriftlich. – Die UKIP verurteilt jegliche Art von Menschenhandel als eine moderne Form der Sklaverei und verlangt, dass solche Tätigkeiten im Vereinigten Königreich strengstens bestraft werden. Die UKIP hat jedoch gegen diesen Bericht gestimmt, da für uns die Tatsache, dass der EU in Bereichen wie dem Strafrecht und dem Grenzschutz mehr Macht verliehen wird, nicht legitimierbar ist. Mit diesem Vorschlag sollte die EU in den Mitgliedstaaten Mindeststrafen für ein Verbrechen festlegen, und das ist schlicht nicht die Aufgabe der EU. Die Festlegung solcher Strafmaßnahmen und die Zusammenarbeit mit anderen Ländern zur Ausmerzung des Menschenhandels sollte den nationalen und gewählten Regierungen überlassen werden.

Die EU verschärft das Problem mit dem Menschenhandel zusätzlich. Da innerhalb der EU die Personenfreizügigkeit gilt und die Grenzen offen sind und zudem eine Einheitswährung verwendet wird, kann sich das organisierte Verbrechen viel besser unbemerkt ausbreiten. Würden die Mitgliedstaaten richtige Grenzkontrollen durchführen, so würde dies die Machenschaften solch übler krimineller Vereinigungen stören. Die EU ist gegenwärtig Teil des Problems, nicht der Lösung.

 
  
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  Sonia Alfano (ALDE), schriftlich. (IT) Es gibt nichts Unmenschlicheres als die Ausbeutung der Leben unserer Mitmenschen und die Verletzung aller Grundrechte aus reiner Profitgier. Der Menschenhandel gehört zu den gemeinsten Tätigkeiten unserer Geschichte. Es handelt sich dabei um ein weitverbreitetes und hochkomplexes Phänomen. Ich freue mich, dass das Parlament den Vorschlag über eine Richtlinie über den Menschenhandel in erster Lesung angenommen hat. Das ist ein wichtiger Schritt in der Bekämpfung dieses Phänomens, das die Haupttätigkeit für eine große Anzahl internationaler krimineller Vereinigungen darstellt. Dabei ist es besonders wichtig anzuerkennen, dass das organisierte Verbrechen das Hauptproblem ist, das behandelt werden muss. Die EU unterscheidet endlich wirklich und ausdrücklich zwischen Verbrechen und organisiertem Verbrechen, da das letztere wirklich eine Sache für sich ist. Es gibt viele andere positive Aspekte, wie beispielsweise die breiter gefasste Definition der Ausbeutung, den größeren Schutz für Opfer und die Regel, die besagt, dass Opfer von Menschenhandel nicht für die Verbrechen bestraft werden, die sie unter Gewaltausübung oder -androhung gegen ihre Person an anderen begehen mussten. Wie Amnesty International unterstreicht werden weibliche Opfer von Menschenhandel oft wegen Prostitution verhaftet oder erhalten keinen umfassenden Zugang zur Justiz.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. – Ich habe diese Entschließung unterstützt, da der Menschenhandel eine moderne Art der Sklaverei, ein ernstes Verbrechen und eine schwerwiegende Verletzung der grundlegenden Menschenrechte darstellt. Der Vertrag von Lissabon hat die Maßnahmen der EU im Bereich der strafrechtlichen Zusammenarbeit von Justiz- und Polizeibehörden verstärkt, einschließlich betreffend der Bekämpfung des Menschenhandels. Das Europäische Parlament hat als Mitgesetzgeber eine wichtige Aufgabe zu übernehmen. Ich unterstütze den Vorschlag des Europäischen Parlaments voll und ganz, die Strafen für Händler müssen auf die Ebene des Vorschlags aus dem Jahr 2009 erhöht, die Einziehung von Vermögenswerten durchgesetzt und die Unterstützung für Opfer, insbesondere im Kindesalter, muss ausgebaut werden.

Ich bin überzeugt, dass das Europäische Parlament klar formulieren muss, dass die Mitgliedstaaten mehr machen müssen, um die Inanspruchnahme der von Opfern des Menschenhandels erbrachten Dienstleistungen zu unterbinden, und Sensibilisierungskampagnen, Weiterbildungen, Ausbildungen und so weiter anbieten müssen. Diese Maßnahmen müssen zudem eine Gender-Perspektive beinhalten. Es ist wichtig zu betonen, dass die strafrechtlichen Sanktionen für Arbeitgeber, die Opfer von Menschenhandel missbrauchen, eine stark präventive Wirkung haben müssen, deshalb müssen sie weiterentwickelt werden.

 
  
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  Roberta Angelilli (PPE), schriftlich. (IT) Die andauernden wirtschaftlichen und kulturellen Ungleichheiten auf globaler Ebene haben zur Entwicklung einer neuen Form der Sklaverei geführt, die nicht mehr unbedingt mit dem Bereich der sexuellen Ausbeutung verbunden ist, sondern auch mit der wirtschaftlichen Ausbeutung.

Diese Gegebenheiten stimmen vielleicht nicht mit der historischen Vorstellung überein, die wir uns von der Sklaverei machen, aber sie sind ebenso abstoßend. Die Opfer werden ihrer Freiheit und Gleichheit beraubt, also der Werte, auf die unsere moderne Gesellschaft basiert. Die Opfer werden mit einem Preisschild versehen, verkauft oder getauscht und ihrer Würde beraubt. Der Menschenhandel ist ein sehr rentables Geschäft für das organisierte Verbrechen und hat nun eine grenzüberschreitende Dimension angenommen.-

Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurden zahlreiche Initiativen im Bereich der Zusammenarbeit von Justiz- und Polizeibehörden in Strafsachen ergriffen. Nun müssen wir die Arbeit der EU stärken, indem wir Anreize für Maßnahmen schaffen, um gegen den Menschenhandel anzukämpfen. Wir müssen Daten sammeln, um zuverlässige Statistiken zu erstellen und auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, einschließlich des Austausches von Informationen und empfehlenswerte Verfahren, sowie eine engere Zusammenarbeit mit Eurojust und Europol fördern.

Dabei müssen wir uns auch auf die Sichtweise der Opfer konzentrieren. Die Opfer brauchen Schutz und nicht zuletzt einen Rechtsschutz. Sie benötigen Unterstützungs- und Wiedereingliederungsprogramme. Aber vor allem müssen die Strafen für Händler und Arbeitgeber, die die Verletzlichkeit ihrer teils minderjährigen Opfer ausnutzen, verschärft werden.

 
  
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  Charalampos Angourakis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Die Abgeordneten der Kommunistischen Partei Griechenlands haben sowohl gegen den Richtlinienvorschlag der Kommission über die Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels, als auch gegen den diesbezüglichen Bericht des Europäischen Parlaments gestimmt, da beide den Mitgliedstaaten einheitliche und harmonisierte Strafrechtsvorschriften und Sanktionen vorschreiben. Die EU hat sich in den Kopf gesetzt, die Verletzlichkeit der Arbeitnehmer auszunutzen und sie langsam glauben zu lassen, dass in allen Bereichen und in allen Mitgliedstaaten einheitliche Strafrechtsvorschriften benötigt werden. Die Vorgabe eines harmonisierten Strafrechts in den Mitgliedstaaten der EU mit dem schamlos deklarierten Ziel, die unionistischen Repressionsmechanismen zur Konsolidierung der Macht der Monopole zu festigen, ist ein weiterer schwerer Schlag für die Grundfreiheiten. Zudem ist es eine inakzeptable und gefährliche Einschränkung der grundlegenden Souveränität und der Hoheitsrechte der Mitgliedstaaten.

Das Interesse der EU an der Bekämpfung des Menschenhandels ist nur vorgetäuscht, denn es stammt aus einer kapitalistischen, transnationalen Union, die offen zugibt, dass sie auf dem kapitalistischen System aufbaut. Die Umwandlung der Arbeitskräfte in eine kapitalistische Ware macht aus den Menschen eine Ware, die dem einzigen Wert dient, den das morsche Ausbeutungssystem anerkennt: dem kapitalistischen Profit.

 
  
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  Alfredo Antoniozzi (PPE), schriftlich. (IT) Ich begrüße die Annahme dieses Vorschlags und neuer Strafmaßnahmen. Der Menschenhandel stellt ein ernstes Verbrechen und eine gravierende Verletzung der grundlegenden Menschenrechte dar. Ich hoffe, dass diese neue Richtlinie die Lücken im bestehenden Rechtsrahmen füllen wird und dass die Aufgabe des EU-Koordinators für die Bekämpfung des Menschenhandels in einem klaren Rechtsrahmen festgelegt wird.

Obwohl der Vertrag von Lissabon die Rolle des Europäischen Parlaments in der strafrechtlichen Zusammenarbeit der Justiz- und Polizeibehörden stärkte, sind es die Mitgliedstaaten, die eine zentrale Rolle in der Bekämpfung dieser Verbrechen übernehmen können. Wenn wir eine starke präventive Wirkung erzielen wollen, so müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die bewusste Inanspruchnahme der von Opfern des Menschenhandels erbrachten Dienstleistungen eine Straftat ist.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich.(FR) Menschenhandel ist eine abscheuliche Tat, die die Europäische Union leider nicht ignorieren kann. Unabhängig der Beweggründe, sei es sexuelle Ausbeutung oder Arbeit, ist sie für die Behörden der Union inakzeptabel. Deshalb verfügt Europa bereits seit geraumer Zeit über breitgefächerte Rechtsvorschriften zur Bekämpfung dieses Phänomens. Diese neue Richtlinie, für die ich gestimmt habe, ersetzt den bisherigen Rahmenbeschluss, gemäß den neuen Zuständigkeiten in diesem Bereich. Indem der gemeinschaftliche Besitzstand in diesem Bereich zusammengetragen und in einem einzigen Text konzentriert wird, ist diese Richtlinie dafür bestimmt, eine zentrale Rolle in der Bekämpfung des Menschenhandels zu übernehmen. Sie bestimmt die Grundsätze, auf die die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten aufbauen müssen, setzt die anzuwendenden Strafmaße fest, regelt die Verantwortung juristischer Personen, schützt die Opfer gegen jegliche Verfolgung, die durch ihre Situation verursacht werden könnte, führt neue Maßnahmen für die Unterstützung und den Schutz von Opfern ein und enthält spezifische Bestimmungen für Frauen und Kinder.

 
  
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  Liam Aylward (ALDE), schriftlich. (GA) Jedes Jahr fallen in der EU Hunderttausende dem Menschenhandel zum Opfer und werden unter anderem sexuell ausgebeutet, zu Zwangsarbeit und zum Betteln gezwungen, und für den illegalen Organhandel ausgenutzt. Diese moderne Art der Sklaverei ist ein schreckliches Verbrechen und eine ernsthafte Verletzung der grundlegenden Menschenrechte.

Ich begrüße, was der Bericht über die Notwendigkeit strengerer Maßnahmen zur Prävention des Menschenhandels sagt, über die Anwendung schärferer Strafen und den besseren Schutz für die Opfer. Diese moderne Form der Sklaverei muss bekämpft werden, es müssen Vorkehrungen getroffen werden, um den Opfern zu helfen, sie zu schützen und besser zu unterstützen. Zudem müssen Prävention und Überwachung intensiviert werden.

Internationale kriminelle Organisationen müssen bekämpft werden, und um dies zu erreichen muss die Zusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene gewährleistet sein.

Ich begrüße die Aussage des Berichts bezüglich der strengeren Sanktionen für Menschenhändler und der Einziehung von Vermögenswerten. Das Risiko, dem Menschenhandel zum Opfer zu fallen, ist bei Kindern besonders groß, und alle Opfer von Menschenhandel, insbesondere Kinder, müssen Hilfe und Schutz erhalten.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Ich unterstütze diesen Bericht. Der Menschenhandel stellt ein ernstes Verbrechen und eine gravierende Verletzung der grundlegenden Menschenrechte dar. Dieses Verbrechen ist in der ganzen Welt weit verbreitet und kann jegliche Form annehmen im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit, illegalem Organhandel, illegaler Adoption usw. Deshalb müssen wir dringend proaktive Maßnahmen einleiten, um eine Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels zu unterstützen, die insbesondere auf die Bekämpfung und Prävention von Menschenhandel achtet.

Des Weiteren müssen wirksame Systeme zur Hilfe und Unterstützung der Opfer gewährleistet werden, die einen Anspruch auf Entschädigung, die notwendige medizinische Behandlung und eine kostenfreie juristische und psychologische Hilfe vorsehen, wobei insbesondere die Bedürfnisse von Kindern speziell berücksichtigt werden müssen. Die Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels muss auch eine soziale Dimension enthalten, sowie die Dimensionen der Immigration, des Asylwesens und der Wiedereingliederung berücksichtigen. Zudem müssen wirksame und angemessene Sanktionen für diejenigen Personen eingeführt werden, die gegen die Bestimmungen dieser Richtlinie verstoßen, damit das Ausmaß der Straftaten reduziert werden kann.

 
  
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  Slavi Binev (NI), schriftlich. (BG) Ich habe den Bericht unterstützt, denn Menschenhandel ist ein ernsthaftes Problem, das wir anpacken müssen. Die im Vertrag von Lissabon definierten Maßnahmen sind nicht ausreichend, um die Kriminalität in diesem Bereich zu bekämpfen. Menschenhandel ist eine Art Sklaverei, und Europa muss seine Frauen, Kinder, Bürgerinnen und Bürger mit allen möglichen Mitteln gegen diese Bedrohung schützen. Es ist eine schwere Straftat und eine massive Verletzung der grundlegenden Menschenrechte, die Menschen durch Bedrohungen, Gewalt und Erniedrigung in die Abhängigkeit zwingt und sollte mit einer Mindeststrafe von 10 Jahren belegt werden. Zudem bin ich der Ansicht, dass wir einen Ansatz verfolgen müssen, der sich auf die Opfer konzentriert. Alle potenziellen Opferkategorien müssen identifiziert und spezielle Maßnahmen für ihren Schutz ergriffen werden. Dabei müssen wir uns insbesondere auf Kinder und andere Risikogruppen konzentrieren, wie Frau Edit Bauer in ihrem Bericht erwähnte.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Das Europäische Parlament hat heute eine historische und besonders wichtige Richtlinie angenommen, die den Kampf gegen den Menschenhandel stärkt. Diese Richtlinie ist ein sehr wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Ausmaßes dieses schrecklichen Verbrechens. Er setzt strengere Sanktionen fest und verbessert Prävention und Schutz von Opfern zusätzlich. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, denn Menschenhändler und die schrecklichen Verbrechen, die sie begehen, müssen eine konsequentere Reaktion erfahren. Es müssen strengere Strafen und Sanktionen angenommen werden, damit ihre Härte der begangenen Straftat entspricht und damit sie eine abschreckende Wirkung entfalten. Die neue Richtlinie enthält eine besonders wichtige Bestimmung, nach der die Mitgliedstaaten zusätzlich zu den Sanktionen auch weitere Sanktionen wie die Einziehung von Vermögenswerten ergreifen sollten. Außerdem sollten die zur Einziehung und Beschlagnahmung der Tatwerkzeuge und Erträge solcher Straftaten notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden, denn nur so verlieren diese Verbrechen ihren wirtschaftlichen Anreiz. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf die Tatsache ziehen, dass sich der Ansatz der EU aufgrund der Zunahme dieser Straftaten in Europa noch stärker an den Menschenrechten orientieren muss, wobei insbesondere präventive Maßnahmen, der Schutz von Opfern, Wiedereingliederungsmaßnahmen und soziale Anliegen berücksichtigt werden müssen.

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. (RO) Die Einführung eines Koordinators für die Bekämpfung des Menschenhandels auf europäischer Ebene würde die Kohärenz der zur Bekämpfung dieser modernen Form der Sklaverei ergriffenen Maßnahmen verbessern. Die Zusammenarbeit zwischen den Ländern diesbezüglich ist insbesondere auf EU-Ebene wünschenswert. Oft verlieren sie jedoch den Überblick über die Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Opfern des Menschenhandels. Ausbildungs- und Präventionskampagnen müssen sich offensichtlich auf die weniger entwickelten Staaten der Europäischen Union konzentrieren, da dort große Teile der Bevölkerung durch materielle Schwierigkeiten besonders anfällig sind.

Um einen besseren und genaueren Überblick über diese Phänomen zu erhalten müssen einheitliche Daten gesammelt werden, so zum Beispiel Informationen über die Anzahl der Opfer, einschließlich Angaben zu Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit der Opfer, sowie die Art des Menschenhandels, die Zwecke für die die Opfer verwendet wurden, die Anzahl Menschenhändler, die verhaftet, vor Gericht geführt und verurteilt wurden und die Mechanismen, um diese Fälle an die nationalen Asylbehörden weiterzuleiten. Das Ausmaß des Menschenhandels ist gegenwärtig enorm, aber wir kennen das wahre Ausmaß des Phänomens nicht, da wir auf EU-Ebene nicht über genaue, zentralisierte Daten verfügen.

 
  
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  Vito Bonsignore (PPE), schriftlich. (IT) Ich möchte Frau Bauer und Frau Hedh dazu gratulieren, dass sie die Vorbereitung eines Berichts über ein so aktuelles Thema in Angriff genommen haben. Menschenhandel ist eines der größten Übel unserer Zeit, auf derselben Ebene wie die Sklaverei. Er reduziert seine Opfer auf einen Zustand der Ausbeutung und Abhängigkeit von rücksichtslosen kriminellen Organisationen.

Leider hat das Phänomen riesige Ausmaße angenommen, wir wissen jedoch nicht genau wie groß es ist, da uns dazu die Informationen fehlen. Deshalb müssen wir zur Bestimmung des wahren Ausmaßes spezifische Studien durchführen. Zugleich muss Europa Maßnahmen fördern, um eine stärkere Zusammenarbeit im strafrechtlichen und juristischen Bereich zu ermöglichen. Dies kann unter Artikel 79 des Vertrags von Lissabon umgesetzt werden, in dem die Rechtgrundlage im Rahmen der gemeinsamen Migrationspolitik festgelegt wird.

Abschließend möchte ich dem Anliegen der Berichterstatterinnen zustimmen, insbesondere der Erhöhung der Sanktionen für Menschenhändler und die Einziehung ihrer Vermögenswerte, der Bestrafung jeglicher bewussten Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Opfern des Menschenhandels als Straftaten und der Gewährleistung einer besseren Unterstützung für die Opfer.

 
  
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  David Campbell Bannerman und Nigel Farage (EFD), schriftlich. – Die UKIP verurteilt jegliche Art von Menschenhandel als eine moderne Form der Sklaverei und verlangt, dass solche Tätigkeiten im Vereinigten Königreich strengstens bestraft werden. Die UKIP hat jedoch gegen diesen Bericht gestimmt, da für uns die Tatsache, dass der EU in Bereichen wie dem Strafrecht und dem Grenzschutz mehr Macht verliehen wird, nicht legitimierbar ist. Mit diesem Vorschlag sollte die EU in den Mitgliedstaaten Mindeststrafen für ein Verbrechen festlegen, und das ist schlicht nicht die Aufgabe der EU. Die Festlegung solcher Strafmaßnahmen und die Zusammenarbeit mit anderen Ländern zur Ausmerzung des Menschenhandels sollte den nationalen, gewählten Regierungen überlassen werden. Die EU verschärft das Problem mit dem Menschenhandel zusätzlich. Da innerhalb der EU die Personenfreizügigkeit gilt und die Grenzen offen sind und zudem eine Einheitswährung verwendet wird, kann sich das organisierte Verbrechen viel besser unbemerkt ausbreiten. Würden die Mitgliedstaaten richtige Grenzkontrollen durchführen, so würde dies die Machenschaften solch übler krimineller Vereinigungen stören. Die EU ist gegenwärtig Teil des Problems, nicht der Lösung.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für diese Richtlinie gestimmt, da die Intensivierung der Bemühungen im Kampf gegen den Menschenhandel ein grundlegender Bestandteil davon ist. Die Reaktion der EU diesbezüglich betrifft nun auch die Prostitution und andere Formen der sexuellen Ausbeutung, die Ausbeutung von Arbeitnehmern durch Zwangsarbeit und Betteln, Organhandel, illegale Adoption, Zwangsheirat, Drogenhandel und sogar die Ausbeutung von Individuen für einfache Diebstähle oder Raubüberfälle. Ich bin der Ansicht, dass das Dokument die präventive Verbrechensbekämpfung stärkt, insbesondere indem Rechtsverstöße oder Sanktionen festgelegt werden, Güter eingezogen oder Einrichtungen, die für den kriminellen Menschenhandel verwendet wurden, geschlossen werden können. Ich bin überzeugt, dass Opfer auch durch die Gewährleistung der benötigten Unterkunft, Rechtshilfe und materiellen, psychologischen und medizinischen Unterstützung bessere Hilfe und Unterstützung erhalten können.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Menschenhandel ist eine Art moderne Sklaverei und die zweitlukrativste Tätigkeit für das organisierte Verbrechen weltweit. Diese Richtlinie ist das erste Rechtsinstrument, das diesbezüglich angenommen wurde. Sie wendet die neuen Möglichkeiten des Vertrags von Lissabon an und legt eine gemeinsame Strategie für die Bekämpfung des Menschenhandels und den Schutz der Opfer fest, wodurch eine bedeutende Lücke im bisherigen Rechtsrahmen geschlossen wird. Es konnte ein ausgewogener Kompromiss erzielt werden. Das Instrument kann so wirksamer mit dieser Art krimineller Aktivität umgehen, strengere Maßnahmen einführen und schärfere Sanktionen verhängen, einschließlich Gefängnisstrafen von 5 bis 10 Jahren, sowie die Einziehung der Erträge aus Straftaten. Zugleich stärkt es die Sparten Prävention und Opferschutz, wobei insbesondere die Bedürfnisse von Kindern und anderen verletzlichen Gruppen berücksichtigt werden.

Ich unterstütze auch den Vorschlag, einen Koordinator für die Bekämpfung des Menschenhandels in der EU zu schaffen. Überschneidungen mit den bereits bestehenden Instanzen, wie dem Europäischen Polizeiamt, sollten jedoch vermieden werden.

 
  
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  Marielle De Sarnez (ALDE), schriftlich.(FR) Menschenhandel betrifft jeden Tag hunderte von Menschen in Europa und insbesondere Frauen und junge Mädchen. Deshalb bestand ein dringendes Bedürfnis, die in einigen Ländern bestehende Gesetzeslücke zu schließen, nicht zuletzt in Spanien, wo nebenbei bemerkt nur wenige Kilometer von der französischen Grenze entfernt jüngst das größte Bordell eröffnet wurde. Deshalb hat die Europäische Union endlich ein Mittel geschaffen, um ein für Menschenhändler abschreckendes Umfeld zu schaffen und um sicherzustellen, dass Opfer von Menschenhandel Unterstützung und Schutz erhalten. Von nun an werden gemeinsame Regeln bestimmt, die die Straftaten und die für Menschenhändler anwendbaren Sanktionen festlegen. Dies ist ein weiterer Schritt zum Schutz der menschlichen Würde, damit Menschen nicht mehr länger wie Waren behandelt werden.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Der Menschenhandel in seiner heutigen Form ist für seine Opfer eine unmenschliche Form der modernen Sklaverei. Für die Täter – kriminelle Organisationen, die in Prostitution und sexuelle Ausbeutung, illegale Adoption, Zwangsarbeit, illegale Immigration und illegalen Organhandel verwickelt sind – ist er ein äußerst rentables Geschäft. Da verschiedene Länder Europas die „Zielländer“ solcher Netzwerke geworden sind, begrüße ich diese Initiative zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Prävention und die Bekämpfung von Menschenhandel auf europäischer Ebene, die aus dem Entschließungsantrag des Parlaments stammt, über den wir am 10. Februar 2010 abgestimmt haben.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Der Menschenhandel ist eine ernste Verletzung der Menschenrechte und für das organisierte Verbrechen sehr rentabel. Die Bedeutung dieser Art modernen Sklaverei ist riesig, auch wenn wir ihr wirkliches Ausmaß nicht kennen.

Der Vertrag von Lissabon hat die Politik der Europäischen Union im Bereich der strafrechtlichen Zusammenarbeit der Justiz- und Polizeibehörden gestärkt, auch bezüglich der Bekämpfung des Menschenhandels. Da das Europäische Parlament in diesem Bereich zum Mitgesetzgeber geworden ist, hat es von nun an eine wichtige Rolle zu übernehmen.

Ich begrüße die Annahme der in diesem Bericht enthaltenen Maßnahmen über die Notwendigkeit, Daten über die Anzahl Opfer von Menschenhandel, ihr Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit, die Mittel durch die die Tätigkeit durchgeführt werden konnte, die Art Dienste, die die Opfer schlussendlich anbieten mussten, die Anzahl festgenommener, vor Gericht gestellter und verurteilter Menschenhändler und die nationalen Verweisungsverfahren für die nationalen Asylbehörden zu sammeln.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir wissen, dass es zur Bekämpfung des Menschenhandels und für den Schutz der Opfer nicht ausreichend ist, Rechtsinstrumente anzunehmen. Die Bekämpfung des Menschenhandels muss als eine Priorität im Kampf für die Achtung der Menschenrechte gesehen werden. Dafür brauchen wir einen politischen Willen. Vor allen Dingen ist es jedoch wichtig, präventiv zu handeln. Dies verlangt andere wirtschaftliche und soziale Strategien und bedingt ein Ende der kapitalistischen Ausbeutung und neoliberalen Politik.

Es müssen Bedingungen geschaffen werden, durch die die betroffenen Personen der Armut entkommen, indem Strategien zur Förderung der gerechten Umverteilung des Reichtums unterstützt werden, indem der Zugang zu grundlegenden öffentlichen Dienstleistungen gewährleistet wird und indem Arbeitsplätze geschaffen werden mit ausreichenden Rechten und Gehältern, um ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.

Aus diesen Gründen ist die Annahme des Dokuments nur ein Schritt auf dem langen, schwierigen Weg zur Bekämpfung des Menschenhandels.

 
  
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  Nathalie Griesbeck (ALDE), schriftlich.(FR) Vergangene Woche haben wir einen Bericht über einen Richtlinienentwurf über die Prävention und Bekämpfung von Menschenhandel und den Schutz der Opfer angenommen, und ich freue mich sehr über das Resultat dieser Abstimmung. Erstens wird nun die Definition des „Menschenhandels“ breiter gefasst und beinhaltet auch Menschenhandel im Sexgeschäft, die Ausbeutung von Arbeitskräften, insbesondere in der Landwirtschaft und bei Hausangestellten, sowie organisiertes Betteln. Zweitens legt unser Text Sanktionen und Mindeststrafen für Menschenhändler fest. Drittens bietet der Text eine ganze Palette an Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen für Opfer, und wir dürfen nicht vergessen, dass es in der Europäischen Union Berichten zufolge jährlich Hunderttausende Opfer gibt. Es zeigte sich, dass der bestehende Rahmen nicht ausreichend war. Der letzte Woche angenommene Text beweist, dass wir den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger einen Schritt weiter führen wollen und Menschenhändler in ganz Europa verfolgen werden.

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich.(FR) Der Menschenhandel ist eine moderne Form der Sklaverei. Für kriminelle Banden ist er außerdem ein sehr rentables Geschäft und kann unterschiedliche Formen annehmen, wie beispielsweise sexuelle Ausbeutung, Zwangsarbeit, Organhandel, Betteln, illegale Adoption und Leibeigenschaft. Dieser Text stellt die ersten maßgeblichen Rechtsvorschriften in diesem Gebiet dar. Er stärkt sowohl den Schutz für Opfer, als auch die Strafen für Täter. Die Geschlechterperspektive, die den Text untermauert, muss begrüßt werden, da es oft Frauen sind, die dem Menschenhandel zum Opfer fallen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Opfer nicht für diejenigen Verbrechen verurteilt werden, die sie aufgrund des Menschenhandels begangen haben, wie beispielsweise Zuwiderhandlungen gegen das Einwanderungsrecht. Ich habe diesen Text unterstützt.

 
  
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  Timothy Kirkhope und Marina Yannakoudakis (ECR), schriftlich. – Die EKR-Fraktion ist davon überzeugt, dass es im 21. Jahrhundert schlicht abscheulich ist, dass es auf unserem Kontinenten immer noch Sklaverei gibt. Wir glauben, dass der Menschenhandel nur dann besiegt werden kann, wenn alle Länder auf der höchsten Ebene zusammenarbeiten, um ihn zu bekämpfen. Die aktuellen Rechtsvorschriften der EU sind überholt und alles andere als wirksam und die EKR-Fraktion unterstützt ihre Überarbeitung. Die EKR-Fraktion hat heute für diese Richtlinie gestimmt, die sich mit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Prävention und Bekämpfung dieses abscheulichen Verbrechens des Menschenhandels befasst.

Die EKR-Fraktion verlangte getrennte Stimmabgaben für Artikel 4 Absatz 1, Artikel 4 Absatz 2 und Artikel 15 Absatz 4 und hat gegen diese Artikel gestimmt, da sie nicht der Ansicht ist, dass die EU Maximalstrafen für Verbrechen festlegen sollte oder dass sie als Straftat bestimmt werden sollten, wie dies unter Artikel 15 Absatz 4 vorgesehen ist. Die EKR-Fraktion hat die Entschließung global unterstützt und auch den durch die LIBE- und FEMM-Ausschüsse abgeänderten Text.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Der Menschenhandel ist eine moderne Form der Sklaverei und eine ernsthafte Verletzung der grundlegenden Menschenrechte. Der Menschenhandel ist auch eines der rentabelsten Geschäfte krimineller Organisationen.

Das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat der EU umfassendere Befugnisse im Bereich der strafrechtlichen Zusammenarbeit von Justiz- und Polizeibehörden verliehen, und der heute angenommene Bericht über den Richtlinienentwurf des Europäischen Parlaments und des Rats über die Prävention und Bekämpfung von Menschenhandel und über den Schutz der Opfer zeugt vom Engagement des europäischen Gesetzgebers in diesem Bereich. Der Text legt Mindestregeln für die Definition von Straftaten und die Strafen für Menschenhändler fest und führt gemeinsame Bestimmungen für die Verbesserung der Prävention und des Schutzes von Opfern ein. Sie sollen Unterstützung und auch Rechtsbeistand erhalten. Der Menschenhandel ist ein Phänomen, das eng mit dem organisierten Verbrechen zusammenhängt, ebenso wie Drogenhandel und Geldwäsche, und muss mit starken und wirksamen Maßnahmen bekämpft werden. Die in den vergangenen Jahren gesammelten Erfahrungen zeigen, dass die Zusammenarbeit der Justiz und der Polizei und ein hohes Niveau an Harmonisierung der individuellen nationalen Gesetze für die Bekämpfung dieser Art von Verbrechen notwendig sind.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Der Menschenhandel ist eine moderne Form der Sklaverei, stellt eine schwerwiegende Straftat und eine schwere Verletzung grundlegender Menschenrechte dar und bringt Menschen durch Drohungen, Gewalt und Erniedrigung in einen Zustand der Abhängigkeit. Der Menschenhandel ist für das organisierte Verbrechen zudem ein sehr rentables Geschäft mit hohen Profitmöglichkeiten und beschränkten Risiken. Er kann verschiedene Formen annehmen, wie beispielsweise sexuelle Ausbeutung, Zwangsarbeit, illegaler Organhandel, Betteln (einschließlich der Verwendung einer abhängigen Person zum Betteln), illegale Adoption und häusliche Arbeit. Das Ausmaß dieses Phänomens ist beeindruckend, aber bestimmt nicht vollständig bekannt. Der Vertrag von Lissabon hat den Spielraum der EU im Bereich der strafrechtlichen Zusammenarbeit von Justiz und Polizei gestärkt, unter anderem auch in der Bekämpfung des Menschenhandels. Ich begrüße die Tatsache, dass das Europäische Parlament in diesem Bereich zum Mitgesetzgeber geworden ist und eine bedeutende Aufgabe zu übernehmen hat. Ich habe diesen Bericht unterstützt.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die jüngsten Ergebnisse der Internationalen Arbeitsorganisation haben ergeben, dass weltweit mindestens 2,45 Millionen Menschen durch Menschenhandel zur Zwangsarbeit gezwungen werden. Diese Phänomen verzeichnete in den vergangenen Jahren eine starke Zunahme und kommt nun auch in europäischen Ländern vor. Deshalb glaube ich, dass die EU dieses Übel vehement bekämpfen muss, ohne dabei die angemessene Hilfe und den Schutz der Opfer zu vernachlässigen. Deshalb habe ich so gestimmt, wie ich gestimmt habe.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. (LV) Der Menschenhandel ist eindeutig ein ernsthaftes Verbrechen und eine einschneidende Verletzung der grundlegenden Menschenrechte. Es ist klar, dass alle für ein strengeres Gesetz gegen den Menschenhandel stimmen werden. Es ist auch klar, dass A. Mirsky, wie auch die anderen Abgeordneten, für ein strengeres Gesetz stimmen wird. Das ist eine Win-Win-Situation. Alle sind dafür, und das Ergebnis ist ein „Plus“ für die Verfasserinnen. Vielleicht könnte ein wichtigeres Thema gefunden werden? Denn genauso könnten weitere 100 Berichte geschrieben werden, über Laster, Terrorismus, Morde, Fanatismus, Betrug, Raub, Vergewaltigung, Beleidigungen usw. Ist das die Aufgabe der Abgeordneten des Europäischen Parlaments? Ich stimme für diesen Bericht. Stimmt irgendjemand dagegen?

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Offiziell gibt es keine Sklaverei mehr, inoffiziell jedoch sehr wohl in Form des Menschenhandels. Gerade diese Form der Kriminalität ist für viele zum einträglichen Geschäft mit Milliardengewinnen gewonnen. Bei der Bekämpfung des Menschenhandels hecheln wir weit abgeschlagen hinter der organisierten Kriminalität hinterher. Nur eine Kombination verschiedener Maßnahmen kann letztendlich zum Ziel führen. Einerseits muss der Sicherheitsapparat, der in den letzten Jahren finanziell ausgehungert wurde, wieder aufgestockt werden. Innerhalb der EU können quasi nur die Auswüchse des Menschenhandels bekämpft werden, es gilt jedoch, diesem die Grundlage zu entziehen. Teilbereichen wie dem Betteln wäre mit einem allgemeinen Bettelverbot quer durch die EU relativ leicht beizukommen.

Andererseits ist die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern, beispielsweise für die Arbeitssklaverei und Zwangsprostitution, essenziell. Deshalb sind Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen über das Bildungs- und Schulwesen in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung des Menschenhandels. Im Bericht gibt es einige richtige Grundüberlegungen, anderen Bereichen kann ich jedoch nicht vorbehaltlos zustimmen, weshalb ich mich der Stimme enthalten habe.

 
  
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  Franz Obermayr (NI), schriftlich. Rumänische Kinder werden zum Stehlen und Betteln nach Mitteleuropa verschleppt, Alte und Behinderte zum Betteln gezwungen. Gleichzeitig residieren „Capos der Bettlermafia“ in prunkvollen Villen; Menschenhandel ist ein einträgliches und schnell wachsendes Geschäft. Allein in der EU soll es laut Europol hunderttausende Opfer geben. Deshalb ist eine Verschärfung der Bekämpfung des Menschenhandels durch die EU zu begrüßen. Positiv ist insbesondere, dass erstmals auch organisiertes Betteln thematisiert wird. Denn oft verschließen linke Romantiker die Augen und machen der Bevölkerung weiß, diese Menschen betteln freiwillig, es gäbe weder Betteltourismus noch Bettlermafia. Allerdings gehen die vorgeschlagenen Maßnahmen teilweise zu weit. Anstatt die Herkunftsländer bei der Zerstörung mafiöser Strukturen stärker in die Pflicht zu nehmen und den Opfern Hilfe vor Ort, die Chance auf eine Ausbildung und somit auf eine Zukunft im eigenen Land zu geben, tendiert die EU in Richtung Aufenthaltstitel und Straffreiheit für Opfer von Menschenhandel. Dies ist ein Signal in die falsche Richtung: bereits jetzt werden diese Menschen mit falschen Versprechungen nach Europa gelockt. Aufenthaltstitel im Rahmen des Opferschutzes und Straffreiheit, wenn man beim Stehlen erwischt wird, werden so erst recht zum Anreiz, sich in die Hände der Mafia zu begeben. Ich habe mich daher der Stimmabgabe enthalten.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Meine Entscheidung, für den Bericht A7-0348/2010 zu stimmen, gründet in der Essenz des menschlichen Wesens als solches. Der Schutz der individuellen Freiheit ist ein grundlegendes Recht, für das gekämpft werden muss, denn Verletzungen der Menschenrechte, die Menschen durch Drohungen, Gewalt und Erniedrigung in einen Zustand der Abhängigkeit bringen, sind ein sehr ernstes Verbrechen. In den vergangenen Jahren ist der Menschenhandel für das organisierte Verbrechen jedoch leider zu einem sehr rentablen Geschäft geworden, mit ausgezeichneten Profitmöglichkeiten und beschränkten Risiken, deshalb wuchert das Phänomen so unkontrollierbar vor sich her. Deshalb ergreift die Europäische Union Schritte, um dem Phänomen durch die Anwendung von Regeln bezüglich der Definition von Straftaten und der Festlegung von Sanktionen im Bereich des organisierten Verbrechens vorzubeugen und es zu bekämpfen. Ich unterstütze diesen Kampf gegen das Phänomen, denn ich hoffe, dass eine Strategie entwickelt werden kann, die den Menschenhandel wirksam bekämpfen kann, wobei die Bedürfnisse der Opfer berücksichtigt werden müssen und insbesondere der Frauen und Kinder. Die gezielte Organisation von Informations- und Sensibilisierungskampagnen muss durch das Ausbildungs- und Schulsystem der Herkunfts-, Transit- und Zielländer des Menschenhandels gehen.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Eine Strategie zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels ist ein zentrales Anliegen im Herzen der EU. Ich teile das Ziel strengerer Regeln in diesem Bereich, um eine Umgebung zu schaffen, die für Menschenhändler negativ ist, Opfern einen stärkeren Schutz und strengere Präventionsmaßnahmen bietet. Deshalb bin ich mit dem Vorschlag, einen Koordinator für die Bekämpfung des Menschenhandels zu ernennen, einverstanden. Ich möchte zudem die positive Wirkung der vorgeschlagenen Sanktionen unterstreichen, insbesondere Gefängnisstrafen von bis zu 10 Jahren und die Möglichkeit, Vermögenswerte von Kriminellen einzuziehen, sowie des Vorschlags des Rats, der die Mitgliedstaaten dazu auffordert, die eingezogenen Vermögenswerte für die Unterstützung und den Schutz der Opfer, sowie ihre Entschädigung einzusetzen.

 
  
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  Rovana Plumb (S&D), schriftlich. (RO) Der Menschenhandel ist eine illegale Tätigkeit, die auf globaler Ebene durchgeführt wird, und stellt eine ernsthafte Verletzung der Menschenrechte dar. Dieses soziale Phänomen hat Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft. Der Menschenhandel bringt strategische Risiken mit sich, die die Stabilität und die sozioökonomische Entwicklung beeinträchtigen. Dies führt zu: Destabilisierung des Arbeitsmarkts, Wachstum und Diversifizierung des organisierten Verbrechens, wirtschaftliche Destabilisierung durch das Ausmaß der Geldwäsche, demografische Destabilisierung, Zunahme der Korruption im öffentlichen Sektor und Destabilisierung der internen Wirtschaftsinvestitionen. In Rumänien wurden im Jahr 2009 ca. 780 Opfer registriert. Mindestens 416 davon waren Opfer von Zwangsarbeit und mindestens 320 Opfer von Zwangsprostitution. Unter den im vergangenen Jahr identifizierten Opfern befanden sich auch 176 Kinder, die zu Zwangsarbeit und Prostitution gezwungen wurden. Die Mitgliedstaaten müssen Mittel bereitstellen, um den Opfern Unterstützung und Hilfe zu leisten, die Opfer zu entschädigen und die grenzüberschreitende Umsetzung von Gesetzen gegen den Menschenhandel zu fördern. Handelt es sich bei den Opfern um Kinder, so müssen in erster Linie die Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt und strengere Sanktionen für die Menschenhändler angewandt werden. Die Abänderungen tragen dazu bei, dass das Umfeld für Menschenhändler abschreckend ist, die Opfer geschützt werden und dass die Tätigkeit noch wirksamer bekämpft wird, denn die Grundrechte müssen geachtet werden.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für die Entschließung gestimmt, denn ich glaube, dass die Europäische Union über eine koordinierte und konsolidierte Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels verfügen muss. Da das Europäische Parlament in diesem Bereich zum Mitgesetzgeber geworden ist, hat es von nun an eine wichtige Rolle zu übernehmen. Ich glaube, analog zur Entschließung, die am 10. Februar 2010 angenommen wurde, dass der zur Bekämpfung des Menschenhandels eingeschlagene Weg eine globale Sicht des Phänomens vorziehen und sich auf die Verteidigung der Menschenrechte konzentrieren muss.

 
  
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  Crescenzio Rivellini (PPE), schriftlich.(IT) Ich gratuliere Frau Bauer und Frau Hedh zu ihrer ausgezeichneten Arbeit: Der heute angenommene Text wird die Sanktionen für Menschenhändler strenger gestalten, den Opfern einen umfassenderen Schutz bieten und die Prävention fördern.

Prostitution, Ausbeutung von Kindern, Zwangsarbeit: Berechnungen zufolge werden jedes Jahr Hunderttausende Menschen in Europa verkauft, als wären sie Objekte. Die EU schätzt, dass die Hauptopfer von Menschenhandel Frauen und Kinder sind, die für die Prostitution (43 %) oder Zwangsarbeit (32 %) ausgebeutet werden. Es gibt viele andere Zwecke, neben Prostitution und Zwangsarbeit, für die Menschen ausgebeutet werden: organisiertes Betteln, illegale Adoptionen, Organhandel und so weiter, all dies fällt auch unter diese Richtlinie.

Mit den neuen Regeln muss Opfern Unterstützung gewährt werden, insbesondere: eine sichere Unterbringung und eine materielle Unterstützung, der Zugang zu dringend notwendiger ärztlicher Behandlung, einschließlich psychologischer Betreuung, Beratung und Information und Verdolmetschung, falls erforderlich. Den Opfern muss kostenloser Rechtsbeistand gewährt werden, zumindest wenn sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Opfer von Menschenhandel müssen auch Zugang zu Zeugenschutzprogrammen haben, wenn die nationalen Behörden dies für notwendig erachten.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Diese Rechtsvorschriften stellen einen wichtigen Schritt bei der Bekämpfung dieses unmenschlichen und erniedrigenden Verbrechens dar. Ziel der Richtlinie war jedoch Prävention, Verfolgung und Schutz, und die Grünen bedauern, dass die Bestimmungen über den Schutz von Opfern nicht so streng sind, wie wir für möglich und notwendig halten. Die Situation der Opfer und ihr Rechtsstatus oder ihr Anrecht auf Rechtshilfe könnten und sollten viel stärker sein. Hoffentlich wird die Kommission nun einen Vorschlag erarbeiten, um die Richtlinie über die Aufenthaltsgenehmigungen von Opfern von Menschenhandel zu überarbeiten, damit wir dieses abscheuliche Verbrechen wirklich im Ganzen in Angriff nehmen, wie ursprünglich vorgesehen. Ich bin zudem froh, dass die Mitgliedstaaten nicht direkt gezwungen werden, rechtliche Maßnahmen einzuleiten, um diejenigen zu bestrafen, die Dienstleistungen in Anspruch nehmen (beispielsweise indem sie in einem Restaurant essen, in dem Opfer von Menschenhandel arbeiten). Neben der Komplexität und der rechtlichen Unklarheit über die Differenzierung des „was, wer und wann“ hinter einer solchen Situation könnten solche Maßnahmen dazu führen, dass Opfer des Menschenhandels noch weiter außer Reichweite der Behörden gelangen.

 
  
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  Marc Tarabella (S&D), schriftlich.(FR) Wir haben gerade mit überwältigender Mehrheit den Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und zum Opferschutz angenommen. Dies ist aus verschiedenen Gründen eine historische Abstimmung. Zum einen werden zum ersten Mal in der Europäischen Union verbindliche EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Menschenhandel verabschiedet. Zum anderen haben das Europäische Parlament und der Rat in erster Lesung eine Einigung erzielt, so dass die Bestimmungen dieser Richtlinie so schnell wie möglich umgesetzt werden. Schließlich werden mit dieser Richtlinie strengere Strafen für Menschenhändler eingeführt, und der Schutz und die Unterstützung für die Opfer werden verstärkt. Die neuen Vorschriften werden auf Menschenhandel zum Zwecke der Sexindustrie und auf Ausbeutung der Arbeitskraft zum Beispiel in der Bauindustrie, im Agrarsektor oder im häuslichen Bereich als Leibeigene. Anwendung finden. Deshalb freue ich mich über das Ergebnis dieser historischen Abstimmung.

 
  
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  Angelika Werthmann (NI), schriftlich. Illegaler Menschenhandel darf durchaus als „Sklaverei“ der heutigen Zeit betrachtet werden. Es handelt sich um den am drittschnellsten wachsenden kriminellen Wirtschaftszweig, mit einem Volumen von ca. 23 Milliarden Euro jährlich. Durch den Lissabon-Vertrag ist das Vorgehen der EU im Bereich der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit in Strafsachen – Menschenhandel inkludiert – gestärkt worden. Daher gilt es, das Strafmaß für die Menschenhändler zu erhöhen und die Unterstützung der Opfer, ganz besonders der Kinder, entsprechend auszubauen.

 
  
  

Bericht: Nathalie Griesbeck (A7-0346/2010)

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. – Ich habe für diese Entschließung gestimmt, die den Abschluss des Abkommens mit Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt befürwortet; dieses Abkommen wird die Grenzen des Raums der Freiheit und der Sicherheit verschieben und diesen Raum über die Europäische Union hinaus auf das Nachbarland ausdehnen. Ich bin überzeugt, dass dieses Abkommen einen Fortschritt in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Georgien darstellt; es lässt das georgische Streben nach Europa erkennen und wird daher ein starkes Zeichen vonseiten der Europäischen Union sein. Es wird zur Herstellung freundschaftlicher Beziehungen, zu Stabilität, Sicherheit und zum Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger beitragen, Elemente, die in der Region sehr nötig sind. Des Weiteren wird es Georgien dazu ermutigen, die notwendigen Reformen in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht anzugehen. Ich unterstütze mit Nachdruck das Abkommen zwischen der EU und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt, da in Georgien ein ausreichend solider Rahmen vorhanden ist, um zu gewährleisten, dass die Rechte der gemäß diesem Abkommen behandelten Personen geachtet werden.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Die Erweiterung der EU in den Jahren 2004 und 2009 hat die EU dazu bewogen, einen neuen Rahmen für ein partnerschaftliches System der Zusammenarbeit mit ihren Nachbarn zu schaffen, die im Osten und Süden an die Union grenzen, mit dem Ziel, deren Sicherheit, Stabilität und Entwicklung zu fördern und zu vermeiden, dass sich neue Gräben auf dem europäischen Kontinent auftun. Ich habe für dieses Abkommen gestimmt. Die Europäische Union muss ihr Engagement in Bezug auf die Länder des Südkaukasus fortsetzen und dieses Gebiet schützen.

Diese Region ist von strategischer Bedeutung für die Europäische Union; diese kann die Region dabei unterstützen, sich in den Bereichen Wirtschaft und Handel weiterzuentwickeln. Vor allem jedoch müssen die Maßnahmen der Europäischen Union ermutigend wirken, wobei die Grundsätze der „Good Governance“ und der umfassenden Achtung der Menschenrechte und der Demokratie eingefordert werden müssen. Meines Erachtens ist dieses Abkommen mit Georgien über die Rückübernahme unter regionalen Gesichtspunkten wichtig und wird auch einen Beitrag zu den Bemühungen der Europäischen Union um eine stärkere Zusammenarbeit mit anderen Ländern in der Region leisten.

 
  
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  Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich. (FR) Über die Frage der Erleichterung der Visaerteilung für georgische Bürger und die Frage der Annahme eines Abkommens über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt wurde in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments am Dienstag, den 14. Dezember abgestimmt. Meine Kollegin Nathalie Griesbeck war die Berichterstatterin für diese beiden Abkommen, die den Personenverkehr zwischen der EU und Georgien betreffen. Dieses Abkommen mit Georgien soll das Visumantragsverfahren verkürzen, die Formalitäten vereinfachen und bestimmte Kategorien von Personen wie Studenten, Journalisten und Rentner sogar von der Visumpflicht befreien. Wir haben gleichzeitig über das Abkommen über die Rückübernahme abgestimmt, in dem die EU und Georgien sich gegenseitig zur Rückübernahme ihre eigenen Staatsangehörigen mit unbefugtem Aufenthalt verpflichten. Beide Abkommen sind ein Zeichen für den Willen der EU und Georgiens, in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht zusammenzuarbeiten.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Die Maßnahmen der Europäischen Union müssen auf die Grundsätze der „Good Governance“ und der umfassenden Achtung der Menschenrechte und der Demokratie gestützt sein. In den Beziehungen mit der Region des Südkaukasus muss die EU ein Partner sein, und kann die Region dabei unterstützen, sich in den Bereichen Wirtschaft und Handel weiterzuentwickeln, sowie bei Fragen in Bezug auf Sicherheit, Stabilität, Förderung von Wohlstand und Konfliktlösung. Auf Grundlage dieser Argumente habe ich für das Abkommen mit Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt gestimmt, weil es meines Erachtens ein Beitrag zur Erreichung der oben genannten Ziele ist.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) In der Gemeinsamen Erklärung des Prager Gipfeltreffens zur Östlichen Partnerschaft vom 7. Mai 2009 wird die Bedeutung der Förderung der Mobilität der Bürgerinnen und Bürger in einem sicheren Umfeld durch Visumerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen hervorgehoben. Dieses Abkommen über die Rückübernahme ist daher eine notwendige Ergänzung zur Annahme des Abkommens zur Erleichterung der Visaerteilung, das mit Georgien geschlossen wurde und das zwingend mit einer Verbesserung der Sicherheitsbedingungen einhergehen muss, um grenzübergreifende Kriminalität und eine ungeregelte Zuwanderung zu bekämpfen. Ich hoffe, dass die EU und Georgien aufgrund dieses Abkommens und im Geiste gemeinsamer Verpflichtung die illegale Einwanderung wirksam bekämpfen und zur Entwicklung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Zivilgesellschaft beitragen können.

Angesichts der Ergebnisse des Dialogs über die Menschenrechte zwischen der EU und Georgien, der dieses Jahr stattgefunden hat, und angesichts der Tatsache, dass Georgien mehrere wichtige internationale Übereinkommen zum Schutz der Grundrechte ratifiziert hat, angesichts seiner Mitgliedschaft im Europarat sowie seiner Beteiligung an der Östlichen Partnerschaft, die auf einer Bindung an die Grundsätze des Völkerrechts und an grundlegende Werte basiert, habe ich für die Unterzeichnung dieses Abkommens gestimmt.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die immer engeren Beziehungen Georgiens mit der Europäischen Union, wie in einer Reihe von Maßnahmen in der jüngsten Zeit erkennbar wird, sind zu begrüßen. Das Abkommen über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt ist ein wichtiger Impuls für die Stärkung der Beziehungen zwischen Georgien, seinen Nachbarländern und der Europäischen Union wie auch für die Bekämpfung der illegalen Einwanderung. Die Anreize für Reformen in den Bereichen Sicherheit, Freiheit und Recht könnten echte Ergebnisse bringen, wenn es auf beiden Seiten einen Geist der Verpflichtung gibt.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich begrüße diesen Bericht, der eine Art Bruder des Berichts über die Visaerteilung zwischen der EU und Georgien ist. Das Paket soll das Reisen vereinfachen und die Beziehungen der EU in diesem Teil der Welt verbessern.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Georgien hat erhebliche Anstrengungen unternommen, um engere Beziehungen mit der Europäischen Union zu entwickeln, wie in einer Reihe von Maßnahmen in der jüngsten Zeit erkennbar wird. Das Abkommen über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt ist ein wesentlicher Impuls für die Beziehungen zwischen Georgien, seinen Nachbarländern und der Europäischen Union wie auch für die Bekämpfung der illegalen Einwanderung. Es ist jedoch von wesentlicher Bedeutung, dass es weiterhin Anreize für Reformen in den Bereichen Sicherheit, Freiheit und Recht in Georgien gibt.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. (LV) Ich stimme dafür, weil ich sehr hoffe, dass Herr Saakashvili, wenn er sich vor der georgischen Staatsanwaltschaft versteckt und auf dem Territorium der Europäischen Union ohne Aufenthaltserlaubnis untertaucht, gemäß dem Abkommen ohne Probleme zügig an die georgischen Behörden ausgeliefert wird. Dieses Abkommen ist wirklich unbedingt notwendig. Ich bin dafür.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Erleichterungen bei der Visaerteilung dürfen für Bürger von Nicht-EU-Staaten nicht übereilt gewährt werden. Im Vorfeld ist etwa genauestens zu prüfen, ob entsprechende Rückübernahmeabkommen für Scheinasylanten und Wirtschaftsflüchtlinge Missbräuche verhindern können. Ebenso müssen die Probleme mit dem Schengener Informationssystem II endlich gelöst werden. Schließlich darf Reisefreiheit nicht bedeuten, dass in erster Linie Asylanten oder gar Kriminelle davon profitieren.

De facto wird sehr viel davon abhängen, ob und in welchem Ausmaß das Abkommen tatsächlich angewandt wird. Es verstärkt auf jeden Fall die Zusammenarbeit Georgiens mit der Europäischen Union. Meiner Meinung nach ist das Rückübernahmeabkommen nicht restriktiv genug, weshalb ich mich der Stimme enthalten habe.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) In den letzten Jahren ist Georgien durch eine ganze Reihe wichtiger politischer Maßnahmen, wie der Beitritt Georgiens zum Europarat oder zur Europäischen Menschenrechtskonvention, der Europäischen Union näher gekommen als je zuvor. Ich stimme für den Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zur Erleichterung der Visaerteilung, weil es meines Erachtens für Europa äußerst wichtig ist, eine Nachbarschaftspolitik mit seinen Nachbarländern umzusetzen, insbesondere im Hinblick auf Brennpunkte wie den Kaukasus, in deren Rahmen sich die Interessen der EU in einer wichtigen Handelspartnerschaft widerspiegeln. Zudem können durch die Verringerung des bürokratischen Aufwands und der Kontrollen im Hinblick auf ein Nachbarland die Beziehungen mit diesem Land nur verbessert werden, und somit die Voraussetzungen für eine größere Kontrolle der Region und für mehr Sicherheit, Entwicklung und Stabilität geschaffen werden. Die beiden geschlossenen Abkommen – über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt und zur Erleichterung der Visaerteilung – werden in hohem Maße zum Erreichen dieser Ziele beitragen.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Die schrittweise Stärkung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Ländern des Südkaukasus, im vorliegenden Fall Georgien, ist von entscheidender Bedeutung, wenn wir eine solide, kohärente und wirksame Außenpolitik schaffen wollen.

Ich unterstütze das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt. Folgende positive Maßnahmen möchte ich herausstellen: Die in dem Abkommen festgelegten Rückübernahmepflichten beruhen auf uneingeschränkter Gegenseitigkeit und betreffen eigene Staatsangehörige, Drittstaatsangehörige und Staatenlose. In die Pflicht der Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen sind frühere Staatsangehörige einbezogen, die ihre Staatsangehörigkeit aufgegeben haben, die ihre Staatsangehörigkeit verloren haben oder denen die Staatsangehörigkeit entzogen wurde, ohne die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates erworben zu haben. In die Pflicht der Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen fallen auch Familienangehörige – Ehegatten und minderjährige oder unverheiratete Kinder –, die in dem ersuchenden Staat kein Aufenthaltsrecht haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Es gibt auch das so genannte Schnellverfahren, das in Bezug auf Personen vereinbart wurde, die in „Grenzregionen“ aufgegriffen werden, das heißt, innerhalb eines Gebiets, das sich bis zu einer Entfernung von 5 km von Häfen erstreckt, einschließlich Zollgebieten und internationalen Flughäfen in den Mitgliedstaaten oder in Georgien.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Ich stimme der Berichterstatterin, Frau Griesbeck, in ihrer Aussage voll und ganz zu, dass in Georgien Informationskampagnen durchgeführt werden müssen, damit die Menschen über die neue Situation informiert werden und die neuen Möglichkeiten nutzen können.. Zudem sollten die Änderungen der Visapolitik so bald wie möglich auf den Websites der europäischen Institutionen erscheinen.

Ich stimme auch der Empfehlung der Berichterstatterin, Frau Griesbeck zu, dass der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments und die Europäische Kommission, der die Überwachung der Anwendung dieser Abkommen obliegt, Umsetzung etwaige Hindernisse oder asymmetrische Beschränkungen ermitteln sollten, die der ordnungsgemäßen Anwendung und der Gegenseitigkeit der Verfahren im Wege stehen könnten, und zwar sowohl im Hinblick auf die konsularischen Vertretungen als auch beim Grenzübertritt.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für die Unterzeichnung dieses Abkommens gestimmt, weil ich der Meinung bin, dass es in Verbindung mit dem Abkommen zur Erleichterung der Visaerteilung einen bedeutenden Fortschritt innerhalb der Beziehungen zwischen der EU und Georgien darstellt, und dabei eine wichtige Etappe bei seiner Integration in Europa anzeigt und dem Land zugleich einen Anreiz bietet, die notwendigen Reformen in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht voranzubringen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Wir haben aus folgenden Gründen gegen das Abkommen gestimmt: Auf der Grundlage dieses Abkommens sollen Menschen in ein Land zurückgeschickt werden, in dem laut dem weltweiten Aufruf 2010-2011 des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen in den letzten gut 16 Jahren rund 212 000 Binnenvertriebene gezählt wurden, die schutzbedürftig sind und Mittel benötigen, um nicht mehr auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, in dem sexuelle und geschlechtsbezogene Gewalt in allen Teilen der Gesellschaft herrscht und in dem polizeiliche Misshandlungen geduldet werden. Es gilt auch für diejenigen ehemaligen Einwohner von Abchasien und Südossetien, die in Wirklichkeit keinerlei Verbindungen mit Georgien haben. Es enthält keine strengen Absicherungen in Bezug auf Verstöße gegen die Grundrechte und zur Gewährleistung hoher Aufnahmenormen; diese sind in Georgien vielmehr niedrig. Es enthält zahlreiche Schlupflöcher und Unklarheiten, die im Gemischten Rückübernahmeausschuss, geklärt werden könnten, in dem das Europäische Parlament leider kein Mitspracherecht hat, obwohl dies angesichts seiner neuen Befugnisse völlig legitim wäre. Der Schutz personenbezogener Daten wird nicht angemessen garantiert – Daten können ohne vorherige Zustimmung der betroffenen Person an „andere Stellen“ weitergeleitet werden.

 
  
  

Bericht: Petru Constantin Luhan (A7-0309/2010)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich befürworte den in diesem Bericht eingenommenen Standpunkt, dass die Europäische Union nur weltweit wettbewerbsfähig sein kann, wenn sie die Konvergenz ihrer Regionen und Mitgliedstaaten mobilisiert. Ich teile die Auffassung, dass trotz aller Fortschritte die Unterschiede zwischen den Regionen abgebaut werden müssen, um den Binnenmarkt und die Strategie Europa 2020 zu stärken, die nur dann greifbare Ergebnisse zeitigen kann, wenn die Ausgangslage in allen Regionen Berücksichtigung finden. Ich stimme einerseits darin überein, dass in vielen Regionen Investitionen in die Infrastruktur und Zugänglichkeit notwendig sind, möchte andererseits aber auf die Bedeutung der Investitionen in den Bereichen Forschung und Innovation abheben, wobei alle Verwaltungs- bzw. Regierungsebenen sowie private Akteure unbedingt einbezogen werden müssen, um die Ausschöpfung und Verwendung der Mittel zu verbessern. Um diesen Idee zu verwirklichen, ist eine genaue Definition des Partnerschaftsprinzips vonseiten der Kommission erforderlich, und die Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen durch die EU muss überprüft und konsolidiert werden.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. – Ich unterstütze diese Entschließung, da sie einen dringend erforderlichen Rahmen bietet, mit dem die integrative Rolle der Kohäsionspolitik und der Beitrag, den sie zur Steigerung der globalen Wettbewerbsfähigkeit der EU leistet, hervorgehoben werden. Die Kohäsionspolitik ist die Schlüsselpolitik der EU, um die Regionen in die Lage zu versetzen, die wachsenden Herausforderungen, wie Klimawandel, demografische Alterung, soziale Migration, bei Energiefragen oder die Wirtschafts- und Finanzkrise, bestmöglich zu bewältigen und dadurch dazu beizutragen, die globale wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der EU zu steigern. Ich unterstütze den Berichterstatter darin, dass dies erreicht werden kann, indem gemeinsame Lebensstandards für alle EU-Bürgerinnen und -Bürger gewährleistet werden und die Entwicklung gefördert wird, indem lokale und regionale Besonderheiten genutzt und dadurch ein Mehrwert und wirtschaftliche Produktivität erzeugt werden.

Es muss auch betont werden, dass die Regionen, wenn erst einmal das Ziel erreicht wurde, eine ähnliche Lebensqualität durch die Ermöglichung des Zugangs zu Infrastruktur und hochwertigen Dienstleistungen zu gewährleisten, sich auf Maßnahmen konzentrieren können, die darauf abzielen, das lokale wirtschaftliche Potenzial zu entwickeln, wobei die Förderung lokaler Forschung, von Entwicklungs- und Innovationsmaßnahmen und die angemessene regionale Infrastruktur einen wichtigen Schritt darstellen.

 
  
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  Elena Oana Antonescu (PPE), schriftlich. (RO) Die Annahme des Pakets spielt eine entscheidende Rolle bei der Festlegung der Prioritäten und Ziele der Europäischen Union, wodurch die persönliche und wirtschaftliche Entwicklung gewährleistet und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten gefördert wird. Ich befürworte, dass die Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts durch die Entwicklung der Infrastruktur eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der EU-Strategie 2020 ist, insofern als diese neue Strategie zum Abbau von Hemmnissen beitragen kann, die die Wirtschaftsentwicklung behindern.

Darüber hinaus kann Wettbewerbsfähigkeit nur durch die Förderung in den Bereichen Forschung, Innovation und Technologieentwicklung und entsprechend gute Ausbildungsmöglichkeiten für die europäischen Bürger und Bürgerinnen erreicht werden. Ich stimme für diesen Bericht, da ich der Ansicht bin, dass sich die Kohäsionspolitik als wirksames Instrument erwiesen hat, mit dem den sozioökonomischen Herausforderungen infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise flexibel begegnet werden kann.

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE), schriftlich.(FR) Ich habe für den ausgezeichneten Initiativbericht zu dem Thema: „Erreichen eines echten territorialen, sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts innerhalb der Europäischen Union meines hervorragenden rumänischen Kollegen, Petru Constantin Luhan. Ich unterstütze den Bericht voll und ganz und die Aussage, dass „die Verwirklichung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts eine notwendige aber nicht hinreichende Bedingung für die Gewährleistung der weltweiten Wettbewerbsfähigkeit ist, und dass diese außerdem umfangreiche Investitionen in Schlüsselbereichen wie Energie, Umwelt, Infrastruktur, Bildung, Forschung und Entwicklung, kreative Industriezweige und Dienstleistungen, Logistik und Verkehr erfordert“. Kurz zusammengefasst, ist dies der größere Plan für die Investition von 1 000 Mrd. EUR, den ich seit Beginn der gegenwärtigen Amtszeit fordere – und der eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung unseres Kontinents durch die Wettbewerbsfähigkeit und für die Chancengleichheit für die europäischen Bürgerinnen und Bürger ist, wo auch immer in der Union sie sich aufhalten.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Die Europäische Union kann nur dann wettbewerbsfähig sein, wenn durch interne Maßnahmen ihre Fähigkeit gestärkt wird, den heutigen Herausforderungen zu begegnen. Eine nachhaltige Regional- und Kohäsionspolitik ist von entscheidender Bedeutung, um Hemmnisse der Wirtschaftsentwicklung zu beseitigen und die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Binnenmarkt sowie auf dem Weltmarkt zu steigern. Die Bedeutung einer kohärenten und abgestimmten Regionalpolitik in der Europäischen Union ist klar. Die Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die Erdgaskrise, die zuvor Europa beherrschte, haben bewiesen, dass das Fehlen einer geeigneten Regionalpolitik ganz Europa beeinträchtigt.

Ich bin der Meinung, dass die Kohäsionspolitik die Schlüsselpolitik der EU ist, mit der den Regionen ermöglicht wird, den auftretenden Problemen zu begegnen. Ich stimme dem Berichterstatter zu, dass die Entwicklung der territorialen Kohäsionspolitik unmittelbare Auswirkungen darauf haben wird, ob die in der Strategie Europa 2020 festgelegten genannten Ziele erreicht werden, und dass es erforderlich ist, so bald wie möglich zu prüfen, ob die von der EU für bestimmte Regionen geleistete Unterstützung auf konkreten Ergebnissen aufbaut, die die Nachhaltigkeit der Regionalpolitik gewährleisten.

 
  
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  Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich.(FR) Zu einem Zeitpunkt, da die territorialen Ungleichgewichte zwischen den verschiedenen Regionen der Europäischen Union immer deutlicher werden, ist eines der wirksamsten Instrumente zur Erreichung der ehrgeizigen Ziele der Strategie Europa 2020 eine intelligentere Kohäsionspolitik, die auf Innovation, Forschung und Entwicklung beruht und gleichzeitig den regionalen Besonderheiten Rechnung trägt. Im Bericht von Herrn Luhans wird dieser Ansatz bestätigt und die Kohäsionspolitik der EU als einer der Schlüsselfaktoren der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit unserer Regionen dargestellt. Mit dieser Politik kommen wir einer „nachhaltigeren“ europäischen Wirtschaft näher.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für den Bericht gestimmt, denn wir müssen über die Maßnahmen diskutieren, die auf europäischer und nationaler Ebene in Bezug auf den sozialen und territorialen Zusammenhalt ergriffen werden, um die Ziele der EU-Politik zu erreichen, einschließlich des Ziels, die globale wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Die Kohäsionspolitik ist in der Tat die Schlüsselpolitik der EU, um die Regionen in die Lage zu versetzen, den Herausforderungen, die aus der Wirtschafts- und Finanzkrise, dem Klimawandel, demografischen Alterung, sozialer Migration oder bei Energiefragen entstanden sind, zu begegnen. Diese Ziele können erreicht werden, indem die Entwicklung auf lokaler und regionaler Ebene gefördert wird und natürlich indem gemeinsame Lebensstandards für alle EU-Bürger gewährleistet werden. Ich möchte betonen, dass Europa geeint ist und es daher sehr wichtig ist, die Unterschiede im Entwicklungsstand der europäischen Regionen zu verringern und wirtschaftliche, soziale und territoriale Kohäsion zu gewährleisten. Zudem sollte die Kohäsionspolitik stärker ergebnisorientiert sein, und es ist wichtig, auf noch mehr Leistungsfähigkeit und Nützlichkeit abzuzielen, denn nur dann kann diese Politik für die Verbraucher geeigneter und nützlicher werden. Um die Ziele der Strategie Europa 2020 zu erreichen, müssen wir die Kohäsions- und Regionalpolitik umsetzen und sicherstellen, dass diese Politik unabhängig ist und alle europäischen Regionen abdeckt.

 
  
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  Vito Bonsignore (PPE), schriftlich. (IT) Ich gratuliere dem Kollegen Herrn Luhan zu der geleisteten Arbeit bei der Erstellung dieses Berichts, den ich unterstütze. Ich bin davon überzeugt, dass eine wirksame Kohäsionspolitik, die es ermöglicht, wirtschaftliche, soziale und territoriale Ungleichgewichte abzubauen, zur Steigerung der globalen Wettbewerbsfähigkeit beitragen kann. In dieser Hinsicht gewinnen Regionen, die künftige Herausforderungen bestmöglich bewältigen können und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit steigern und Europa zu einer umfassenden wirtschaftlichen Erholung führen, zunehmend an Bedeutung.

Angesichts der Finanzkrise, von der ganz Europa nach wie vor betroffen ist und im Hinblick auf die Ziele der Strategie Europa 2020 halte ich es für nützlich, den Kohäsionsfonds und die Strukturmaßnahmen durch eine stärkere Einbeziehung der Regionen zu stärken. Schließlich ist die Kohäsionspolitik von grundlegender Bedeutung für die Erreichung der Ziele der Strategie von Lissabon, doch um diese Ergebnisse zu konsolidieren, sind fortgesetzte Investitionen in die Infrastruktur als Grundlage für die Steigerung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der EU notwendig.

 
  
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  Nikolaos Chountis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Das Hauptziel des Berichts über das Erreichen eines echten territorialen, sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts innerhalb der EU besteht darin, die globale Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen zu steigern. Der allgemeine Ansatzpunkt des Berichts ist falsch, weil ohne weitere Analyse die Auffassung vertreten wird, dass Wettbewerbsfähigkeit und Kohäsion keine widersprüchlichen und unvereinbaren Konzepte sind. In Wirklichkeit bedeutet Wettbewerbsfähigkeit, wie sie heute funktioniert, auch auf europäischer Ebene, niedrigere Löhne und Einschränkungen der Arbeitnehmeransprüche sowie zunehmende Privatisierung zugunsten des Großkapitals; zugleich steht sie nicht im Einklang mit dem Konzept des wirtschaftlichen und politischen Zusammenhalts. In dem Bericht werden die Probleme aufgezeigt, denen die Regionen in der EU gegenüberstehen, doch es werden keine überzeugenden und tragfähige Lösungen vorgeschlagen, sondern es wird getreu die Linie der Strategie von Lissabon und der Strategie Europa 2020 verfolgt.

Schließlich wird die Auffassung vertreten, dass die Wirtschaftskrise und ihre katastrophalen Folgen, von denen die meisten europäischen Regionen betroffen sind, noch ein weiteres Problem darstellt, das die Regionen bewältigen müssen, wobei jedoch auf die Anführung von Gründen verzichtet wird. Auf diese Weise wird im Grunde die Unangemessenheit und die Schwäche der europäischen Kohäsionspolitik vor der Krise bemäntelt. Aus diesem Grund habe ich gegen den Bericht gestimmt.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die Kohäsionspolitik der EU hat sich als entscheidender Motor für die Verringerung der Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen der Europäischen Union erwiesen. Die horizontale und vertikale Koordinierung zwischen den verschiedenen Regierungsebenen ist unbedingt sicherzustellen, damit gemeinsame Standards des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts erreicht werden können. Die Förderung von Forschung, Innovation und Bildung bildet eine grundlegende Maßnahme für die Gewährleistung eines integrativen Arbeitsmarkts und muss von Maßnahmen auf regionaler Ebene begleitet werden. Die aktive Rolle lokaler und regionaler Behörden ist entscheidend für die Gewährleistung einer größeren wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit innerhalb des globalen Markts.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Der Vertrag von Lissabon legt als einen seiner Grundwerte die Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts innerhalb der EU sowie die Solidarität unter den Mitgliedstaaten fest (Artikel 3 des Vertrages von Rom).

Das Hauptziel der Kohäsionspolitik ist die Förderung einer ausgeglichenen Entwicklung der 271 unterschiedlichen Regionen der EU, und zwar durch die Verringerung der Unterschiede des Entwicklungsstands dieser Regionen. Besondere Aufmerksamkeit erhalten benachteiligte Regionen, zum Beispiel ländliche Gebiete, von industriellen Veränderungen betroffene Gebiete, Gebiete mit starken und permanenten natürlichen und demografischen Beschränkungen wie Inselregionen, grenzüberschreitende Regionen und Bergregionen.-

Aufgrund dessen habe ich für die Notwendigkeit einer Angleichung der Kohäsionspolitik mit den strategischen Zielen der Strategie Europa 2020 argumentiert, auch im Sinn der Transparenz der Mittelzuteilung. Meines Erachtens sollten alle Informationen über die Annahme und Umsetzung der Finanzierungspläne der Kohäsionspolitik in Echtzeit auf einer Website verfügbar gemacht werden, die der Öffentlichkeit zugänglich ist; diese Informationen sollten so detailliert wie möglich nach der NUTS-Klassifikation aufgeteilt werden: zum Beispiel sollte die Umsetzung durch die NUTS-Ebene 3 überall dort aufgeführt werden, wo diese Bezeichnung existiert. Dies befürworte ich in meiner Stellungnahme, die dem Text Kohäsionspolitik: Strategiebericht 2010 über die Umsetzung der Programme 2007‑2013 angefügt ist.-

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die heutige Realität in der Europäischen Union widerlegt äußerst deutlich und direkt die im Bericht aufgestellte Behauptung, die Kohäsionspolitik habe wirksam auf die durch die Krise verursachten sozioökonomischen Probleme reagiert. Ein weiterer Gedanke durchzieht den Bericht: jener der Verknüpfung der Kohäsionspolitik mit der so genannten Strategie Europa 2020. Es ist wohlbekannt, dass die Strategie Europa 2020, Erbin der alten Lissabon-Strategie, den gleichen politischen Kurs der Liberalisierung, Privatisierung und Flexibilisierung des Arbeitsrechts verfolgt. Diese Leitlinien, die befolgt werden müssen, tragen nichts zum Zusammenhalt bei: im Gegenteil, sie akzentuieren die Unterschiede zwischen Ländern und Regionen sowie innerhalb der einzelnen Länder. Die Funktion der Umverteilung des EU-Haushalts – zentral für die praktische Umsetzung des Grundsatzes des Zusammenhalts – wird durch die Geringfügigkeit ihrer Rolle ernsthaft in Frage gestellt.

Hinzu kommen, innerhalb der schwächsten Wirtschaftssysteme der EU, die Kosten des Eintritts in den Binnenmarkt, der Wirtschafts- und Währungsunion sowie der Deregulierung des internationalen Handels. Dies sind Aspekte, die im Bericht ignoriert werden. Die Wiederaufnahme der Produktion in jedem Land und in jeder Region, die nachhaltige Ressourcennutzung und der Umweltschutz stellen strategische Kanäle für die wirtschaftliche Entwicklung jedes Landes dar, zusammen mit der Schaffung von Rechte verbürgenden Arbeitsplätzen sowie die Stärkung des Netzes der öffentlichen Dienstleistungen und der gesellschaftlichen Funktionen des Staates.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, denn es hat sich erwiesen, dass, ganz im Sinn der Verträge, eine Kohäsionspolitik, die eine Verringerung der Unterschiede in Bezug auf den Entwicklungsstand anstrebt und die Regionen darauf vorbereitet, lang- und kurzfristige Herausforderungen zu bewältigen (Globalisierung, demografischer Wandel, Entvölkerung ländlicher Gebiete, Klimaveränderungen und Schutz der Artenvielfalt), indem sie deren spezifische Stärken und Schwächen berücksichtigt, für die europäische Integration grundlegend ist. Eine starke und gut finanzierte Kohäsionspolitik ist Voraussetzung für das Erreichen der Ziele der Strategie Europa 2020. Alle Regionen sollten sich harmonisch entwickeln. Ich bin erfreut über die Forderungen an die Kommission, Methoden zu untersuchen und vorzuschlagen, die Stadt-Land-Partnerschaften fördern, die Entvölkerung des ländlichen Raums bekämpfen und gleichzeitig die nachhaltige städtische Entwicklung anregen, denn knapp 80 % der EU-Bevölkerung leben im städtischen Raum. Der städtische und der ländliche Raum spielen eine dynamische Rolle in der regionalen Wirtschaftsentwicklung. Es besteht die Notwendigkeit, im nächsten Programmplanungszeitraum Investitionen in Projekte sowohl in Städten als auch in Vorstadtbereichen vorzusehen und eine bessere Koordinierung mit Programmen für die Entwicklung ländlicher Gebiete zu gewährleisten. Es besteht die Notwendigkeit, den Unternehmergeist zu fördern und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu unterstützen und ihren wichtigen Beitrag zur Stimulierung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung von Arbeitsplätzen anzuerkennen; und wir müssen den Zugang zu Finanzmitteln erleichtern, insbesondere für KMU, und einen vereinfachten Zugang zu Risikokapital und Kleinstfinanzierung gewährleisten. Die Kommission muss die Vereinfachung der Verfahren zur Nutzung sowohl der Strukturfonds als auch des Kohäsionsfonds weiterverfolgen, um den bürokratischen Aufwand für die Begünstigten zu verringern.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Eine verbesserte Lebensqualität durch die Schaffung sicherer und besser qualifizierter Arbeitsplätze und durch die Gewährleistung des Zugangs zu Infrastrukturen aller Art – sei es Verkehr, Soziales oder Bildung oder in Bezug auf Forschung, Entwicklung und Innovation – war für die Öffentlichkeit ausschlaggebend, den Prozess der europäischen Integration zu unterstützen. Die Kohäsionspolitik kann die kohärente Entwicklung der Europäischen Union mithilfe ihrer spezifischen Ziele und Instrumente gewährleisten und dadurch den wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnissen der europäischen Öffentlichkeit Rechnung tragen. Gleichzeitig sind die EU-Mitgliedstaaten unmittelbar mit den Auswirkungen der Globalisierung konfrontiert. Dieser Bericht mit dem Titel „Erreichen eines echten territorialen, sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts innerhalb der EU - eine Conditio sine qua non für die globale Wettbewerbsfähigkeit?“ verfolgt die Absicht, die Debatte über die gegenseitige Abhängigkeit und die sich ergänzenden Maßnahmen, die auf europäischer und nationaler Ebene ergriffen werden, um die Ziele der EU-Politik zu erreichen, einschließlich des Ziels, die globale wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, unter den Mitgliedern des Europäischen Parlaments in Gang zu setzen. Der Bericht versucht, einen Rahmen zu bieten, der die integrative Rolle der Kohäsionspolitik und den Beitrag, den sie zur Steigerung der globalen Wettbewerbsfähigkeit der EU leistet, hervorhebt. Ich begrüße den Bericht und die Debatte.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich.(FR) Dieser Bericht handelt in erster Linie von der regionalen und der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und höherer Produktivität. Er steht vollkommen im Einklang mit der Strategie Europa 2020. Dies bedeutet, dass die Bedeutung des einzig interessanten Aspekts im Bericht in Bezug auf „hochwertige öffentliche Dienstleistungen für alle europäischen Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem Wohn- und Arbeitsort“ entfällt. Ich habe gegen den Text gestimmt.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Durch eine starke Kohäsionspolitik ist es der Union gelungen, die Entwicklungsunterschiede zwischen den verschiedenen europäischen Regionen zu verringern. Es ist von wesentlicher Bedeutung, die Koordinierung zwischen allen Ebenen des Regierens weiterhin sicherzustellen, damit die EU die Ziele, die sie im Hinblick auf die Entwicklung und den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt verfolgt, erreicht. Die Förderung der Bereiche Forschung, Innovation und Bildung und Ausbildung ist eine wesentliche Maßnahme, um einen Arbeitsmarkt für alle zu gewährleisten. Wir müssen alles unternehmen, um eine größere globale wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt zu gewährleisten.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. (LV) Ich habe dafür gestimmt, weil ich den Zusammenhalt unterstütze, wenn auch nur, damit alle lettischen Bestecher ins Gefängnis gesperrt werden und somit nicht länger in der Lage sind, störend in die ordnungsgemäße Anwendung der Strukturfonds der EU einzuwirken. In dieser Hinsicht müssen wir Kohäsionspolitik auf Ebene der Staatsanwaltschaft, der Polizei und der Gerichte in die Praxis umzusetzen, nicht nur in Lettland, sondern im gesamten Gebiet der Europäischen Union. Auf diese Weise werden erstens die Milliarden von Euro wie vorgesehen ihre Verwendung finden, zweitens unter Einhaltung der Fristen und drittens im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und nicht im Interesse einzelner Beamter und politischer Gruppierungen. Ich bin für den Zusammenhalt.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Die Kohäsionspolitik ist ein zentrales Anliegen der EU, um ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen den reicheren und ärmeren Regionen zu schaffen. Dadurch sollen auch die Folgeentwicklungen einer ungleichen Wirtschaft ausgeglichen werden können. Dementsprechend soll auch sichergestellt werden können, dass gemeinsame Lebensstandards erreicht werden können. Gerade in einer globalisierten Welt sollte auf die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen großer Wert gelegt werden. Ich stimme gegen den Bericht, da es nicht absehbar ist, inwieweit die Regionen der einzelnen Staaten bereits über das notwendige Know-how verfügen.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Der Bericht über den territorialen, sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt versucht meines Erachtens einen umfassenden Rahmen zu bieten, mit dem die integrative Rolle der Kohäsionspolitik und der Beitrag, den sie zur Steigerung der globalen Wettbewerbsfähigkeit der EU leistet, hervorzuheben. Meine Zustimmung zu dem Bericht verfolgt die Absicht, die Debatte über die gegenseitige Abhängigkeit und die sich ergänzenden Maßnahmen, die auf europäischer und nationaler Ebene ergriffen werden, um die Ziele der EU-Politik zu erreichen, einschließlich des Ziels, die globale wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, in Europa in Ganz zu setzen. Eine verbesserte Lebensqualität durch die Schaffung sicherer und besser qualifizierter Arbeitsplätze ist für die Öffentlichkeit ausschlaggebend, den Prozess der europäischen Integration zu unterstützen. Das Territorialitätsprinzip muss durch soziales Handeln geschützt und entwickelt werden, um die volle Integration – einschließlich der wirtschaftlichen Integration – der Öffentlichkeit sicherzustellen. Die Kohäsionspolitik kann jetzt die kohärente Entwicklung mithilfe ihrer spezifischen Ziele und Instrumente gewährleisten, durch die den wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnissen der Öffentlichkeit Rechnung getragen wird.

 
  
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  Georgios Papanikolaou (PPE), schriftlich. (EL) Diesem Initiativbericht, dem ich meine Zustimmung gegeben habe, ging eine lange harte Debatte über ein für Griechenland sehr sensibles Thema voraus. Es trifft zu, dass die Fortschritte im politischen Zusammenhalt bislang dazu beigetragen haben, die Ungleichgewichte zwischen den Regionen zu verringern. Die wirtschaftlichen Zeiten haben sich jedoch geändert, und die Kohäsionspolitik muss daran angepasst werden. Als wichtigstes Gemeinschaftsinstrument für die Solidarität zwischen den ärmeren und den reicheren Zonen der EU sollte die neue Rolle der Kohäsionspolitik darin bestehen, verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um zu verhindern, dass innerhalb der Europäischen Architektur nouveau pauvres wirtschaftliche Inseln oder Regionen entstehen. Wir stehen folglich vor einer klaren und konkreten Herausforderung.

Zwei Punkten muss Griechenland besondere Aufmerksamkeit widmen: 1. Den Ziel-1-Regionen der Kohäsionspolitik; dieser Punkt betrifft eine Annäherung in Bezug auf das Bruttonationaleinkommen, die wesentlich verstärkt werden muss. 2. Regionen die „auslaufen“ (darunter Attika); diese müssen von Fall zu Fall auf der Grundlage ihrer letzten Wirtschaftsdaten untersucht werden, da die Daten der vergangenen Jahre aufgrund der Wirtschaftskrise möglicherweise ins Gegenteil verkehrt sein können.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE) , schriftlich.(PT) Dieser Bericht entstand auf Initiative der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) im Laufe der Debatte über die Zukunft der Kohäsions- und Regionalpolitik. Eine der Leitlinien, die im Hinblick auf die Förderung der globalen Wettbewerbsfähigkeit verfolgt werden muss, ist die Stärkung des territorialen, sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts der Europäischen Union.

Ich stimme vollkommen mit dem grundlegenden Ziel dieses Berichts überein, nämlich die Rolle der Kohäsionspolitik beim Abbau wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Ungleichgewichte, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, der Steigerung des Wachstums und beim Aufbau der Infrastruktur hervorzuheben. Der territoriale und soziale Zusammenhalt sollte die Grundlage der Architektur einer neuen Politik bilden, mit der sich nachhaltiges Wachstum und verbesserte Wettbewerbsfähigkeit auf globaler Ebene sichern lassen.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Ich gratuliere dem Berichterstatter, Herrn Luhan, zu seiner ausgezeichneten Arbeit und stimme mit ihm darin überein, dass eine Verbesserung der Lebensqualität durch die Schaffung sicherer und besser qualifizierter Arbeitsplätze und durch die Gewährleistung des Zugangs zu Infrastrukturen aller Art – sei es Verkehr, Soziales oder Bildung oder in Bezug auf Forschung, Entwicklung und Innovation – für die Öffentlichkeit ausschlaggebend war, den Prozess der europäischen Integration zu unterstützen.

Ich stimme völlig zu, dass die Kohäsionspolitik die Schlüsselpolitik der EU darstellt, um die Regionen in die Lage zu versetzen, diese Herausforderungen bestmöglich zu bewältigen und dadurch dazu beizutragen, die globale wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der EU zu steigern, indem gemeinsame Lebensstandards für alle EU-Bürgerinnen und -Bürger gewährleistet werden, und die Entwicklung gefördert wird, indem lokale und regionale Besonderheiten genutzt werden und dadurch ein Mehrwert und wirtschaftliche Produktivität erzeugt werden.

 
  
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  Marit Paulsen, Olle Schmidt und Cecilia Wikström (ALDE), schriftlich.(SV) Wir unterstützen unsere gemeinsame Kohäsionspolitik und sind der Überzeugung, dass sie für die europäische Integration wichtig ist. Zu einem Zeitpunkt, da sich große Spannungen innerhalb der EU abzeichnen, ist es wichtig zusammenzuhalten. Wir sind jedoch der Meinung, dass die Regionalpolitik in erster Linie Sache der Regionen und der Mitgliedstaaten sein sollte und dass die Unterstützung der EU auf die ärmeren Regionen und auf verschiedene Programme für die territoriale Zusammenarbeit ausgerichtet sein sollte.

 
  
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  Rovana Plumb (S&D), schriftlich. (RO) Der Bericht hebt die Erfolge der Kohäsionspolitik hervor, welche für die erfolgreiche Umsetzung der Strategie Europa 2020 als Instrument zur Beseitigung der Unterschiede zwischen den Regionen grundlegend ist. Rund 86 Mrd. EUR wurden für den Zeitraum 2007-2013 für Forschung und Innovation bereitgestellt. Es ist notwendig, im zukünftigen Programmplanungszeitraum, erfolgreiche Modelle im „Wissensdreieck“ zu fördern und anzuwenden, um die nachhaltige Entwicklung regionaler strategischer Rahmenprogramme für Forschung und Innovation zu gewährleisten.

Der Berichterstatter fordert die Europäische Kommission auf, konkrete Vorschläge für die Festlegung und konsequente Verwirklichung des Ziels des territorialen Zusammenhalts vorzulegen, und betont die Wichtigkeit des Grundsatzes der Dezentralisierung bis hin zur Ebene der lokalen Gebietskörperschaften („Bottom-up“-Ansatz), damit die Ausschöpfungsquote der Mittel verbessert werden kann (es ist kontraproduktiv, dass die Regionen im Durchschnitt nur 30,5 % der für die Kohäsionspolitik bereitgestellten Haushaltsmittel verwalten, während der Rest von zentralen Regierungen bzw. Verwaltungen verwaltet wird).

In diesem Sinn muss das Partnerschaftsprinzip künftig eindeutig gestärkt werden. Der Bericht empfiehlt den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission, der Unterstützung größerer Projekte, die zwei oder mehr operationelle Programme umfassen und größere Auswirkungen auf europäischer Ebene haben, die Mehrwert schaffen, zur Entstehung hochwertiger Arbeitsplätze beitragen und eine nachhaltige Entwicklung der Regionen gewährleisten, größere Aufmerksamkeit zu schenken.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Die Kohäsionspolitik der Europäischen Union ist entscheidend, wenn es darum geht, die Regionen in die Lage zu versetzen, sich den Herausforderungen der neuen internationalen Situation zu stellen. Indem wir die Entwicklung fördern, lokale und regionale Besonderheiten stützen und sicherstellen, dass die Unterschiede zwischen den Lebensstandards der Europäer abnehmen, stärken wir das europäische Projekt. Es besteht jedoch der Bedarf, die Förderung für Forschung, Entwicklung und Innovation sowie für den Ausbau des Bildungswesens und für die nötigen Qualifikationen durch Maßnahmen auf regionaler Ebene zu verstärken, um einen integrativen Arbeitsmarkt für Europäer zu gewährleisten.

 
  
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  Crescenzio Rivellini (PPE), schriftlich. (IT) Dieses hohe Haus hat heute diesen Initiativbericht angenommen. Darin wird die Rolle der Kohäsionspolitik bei der Verringerung wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Ungleichgewichte, der Schaffung neuer Arbeitsplätze, der Wachstumssteigerung, dem Aufbau von Infrastrukturen und der Gewährleistung der kohärenten Entwicklung der Europäischen Union mithilfe ihrer spezifischen Ziele und Instrumente betont und dadurch den wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnissen der europäischen Öffentlichkeit Rechnung getragen.

Die Kohäsionspolitik gehört zu den ersten Politiken, die ihrer regionalen Dimension gerecht wird, ihren Mehrwert darstellt und dazu beiträgt, dessen Wirksamkeit und Nachhaltigkeit sicherzustellen. Die Art und Weise, wie der einzelne Mitgliedstaat die Möglichkeiten, die sich ihm durch seine Zugehörigkeit zum europäischen Binnenmarkt bieten, nutzt, hängt von seinem Reifegrad und von seinem Entwicklungsstand ab, die von Land zu Land unterschiedlich sind. Daraus folgt, dass jeder Mitgliedstaat verantwortlich ist, die effektivsten Maßnahmen genau zu ermitteln, die seine Volkswirtschaft in die Lage versetzen, innerhalb dieses globalen Systems zu funktionieren. Im Bericht werden neue Leitlinien für die künftige Architektur der Politik, für die Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit und für die Gewährleistung eines starken, nachhaltigen Wachstums und einer größeren globalen Wettbewerbsfähigkeit vorgeschlagen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. (ES) Im Laufe der Erstellung dieses Berichts hat unsere Fraktion verschiedentlich zum Ausdruck gebracht, dass wir grundsätzlich einen anderen Standpunkt vertreten als der Verfasser, so dass uns keine andere Wahl blieb, als dagegen zu stimmen.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE), schriftlich.(PL) In den letzten Jahren trugen Mittel aus dem Kohäsionsfonds und den Strukturfonds zur dynamischen Entwicklung vieler Städte und eines bedeutenden Anteils des ländlichen Raums bei. Die Kohäsionspolitik ist für EU-Bürgerinnen und -Bürger der konkrete Beweis für die positive Wirkung der Maßnahmen, die auf EU-Ebene in lokalen Gemeinschaften und ihren Regionen eingeführt wurden. Wir kommen langsam aus dieser Krise heraus, die zusätzliche Ungleichheiten innerhalb der EU hervorgebracht hat. Die Kohäsionspolitik hat sich als flexibles Instrument erwiesen, das auf die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Regionen eingehen und die negativen Auswirkungen der Krise zu einem gewissen Grad abfedern konnte. Der Zusammenhalt zwischen Regionen bildet einen einzigartigen Mehrwert, der einen positiven Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft hat. Indem die EU den Entwicklungsstand der Regionen zunehmend vereinheitlicht und eine annähernd gleiche Lebensqualität sowie Chancengleichheit beim Zugang zur Infrastruktur gewährleistet, versetzt sie sich in die Lage, sich den globalen Herausforderungen zu stellen und sich stärker auf Investitionen in Innovation, Forschung und Entwicklung zu konzentrieren.

Eine nachhaltige, umweltgerechte, wissensbasierte Wirtschaft wird uns wettbewerbsfähiger machen, da die Wettbewerbsfähigkeit steigen wird, wenn die Arbeitslosigkeit in den Regionen sinkt und wenn wir die Heranbildung hoch qualifizierter und mobiler Arbeitskräfte unterstützen, sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum. Die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen, die Arbeitgeber für die Mehrheit der EU-Bürgerinnen und -Bürger sind, ist eins der Kernthemen. Wir brauchen eine starke Kohäsionspolitik, die ihrerseits angemessene Haushaltsmittel benötigt, zumindest auf ihrer gegenwärtigen Stufe, um ihre hoch stehenden Ziele erreichen zu können.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt ist eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für die weltweite Wettbewerbsfähigkeit. Das Ziel der europäischen Kohäsionspolitik ist die Verringerung der regionalen Unterschiede, unter Berücksichtigung des Einflusses globaler Herausforderungen wie Klimawandel, demografische Veränderungen, Probleme bezüglich Energie und Schutz der Artenvielfalt sowie unter Berücksichtigung der Herausforderungen, die der Wirtschafts- und Finanzkrise entspringen. Ich unterstütze daher den Text, den der Berichterstatter, mein Kollege im Ausschuss für regionale Entwicklung, vorgelegt hat, denn er bestärkt den Gedanken, dass Zusammenhalt und Wettbewerbsfähigkeit weder widersprüchlich noch unvereinbar sind, sondern gegenseitig ergänzende Elemente besitzen.

Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der Europäischen Union kann nur durch ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum erreicht werden; die Kohäsionspolitik wird zur erfolgreichen Umsetzung der Ziele der Strategie Europa 2020 beitragen und die Antworten auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen mittragen. Die regionale Dimension sollte daher nicht vergessen, sondern gefördert werden, sei es durch mehr Teilnahme der regionalen und lokalen Körperschaften oder durch die Aufwertung der Rolle der städtischen und ländlichen Räume, denn nur mittels Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit werden wir eine solide Wettbewerbsfähigkeit auf globaler Ebene erreichen.

 
  
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  Derek Vaughan (S&D), schriftlich. – In diesem Bericht werden die Pläne des Parlaments für eine bessere Koordinierung der Mittelzuteilung aus den EU-Strukturfonds und der Ausgaben für Innovation in Europa vorgestellt. Auf diese Weise sollen regionale Unterschiede des Entwicklungsstands in ganz Europa angegangen und die regionale Wettbewerbsfähigkeit aufrechterhalten werden. Ich unterstütze diese Forderungen wie auch weitere Forderungen nach einer Vereinfachung der Verfahren im Zusammenhang mit dieser Mittelzuteilung, insbesondere für KMU, die wir im aktuellen Wirtschaftsklima unterstützen sollten, indem wir die administrativen Lasten, die ihnen aufgebürdet werden, verringern. In diesem Bericht werden zudem wichtige Zeichen gesetzt, die die Bedeutung des Grundsatzes der Dezentralisierung („Bottom-up“-Ansatz) im Hinblick auf eine Verbesserung des „Partnerschaftsprinzips“ mit lokalen Behörden unterstreichen, die oft am besten positioniert sind, um die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger überall in Europa, und insbesondere in Wales, zu erkennen.

 
  
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  Anna Záborská (PPE), schriftlich. (SK) Wenn wir in diesem Parlament von Zusammenhalt sprechen, so sprechen wir von Wunschlisten. Unsere Wähler und wir selbst möchten in einem Europa leben, in dem jeder erfolgreich und niemand arm ist und in dem es nicht an Arbeitsplätzen fehlt. Dieser Bericht gleicht daher eher einer Liste, die ein Kind dem Weihnachtsmann schickt. Der unbestreitbare Nutzen dieses Berichts liegt darin, dass er möglicherweise alles beinhaltet, was wir unter dem Weihnachtsbaum vorfinden möchten – wenn nicht dieses Jahr, dann vielleicht 2020. Da ist nur ein Problem. All diese Dinge kosten Geld. Wir müssen, wie eine Familie mit kleinen Kindern, auch hier unsere Prioritäten setzen. Ich bin der Meinung, dass dies die ursprüngliche Rolle des Parlaments ist. Der vorgelegte Bericht führt uns leider die Tatsache vor Augen, dass nicht einmal die Krise uns dazu bringen kann, diese Rolle besser zu erfüllen.

Wir haben stets zu viele Prioritäten. Jede Familie hat aber nur ein Budget, und Geschenke müssen mit dem gekauft werden, was übrig bleibt, nachdem die Familie für ihr Essen, ihre Kleider sowie alle Wohnkosten und Energierechnungen aufgekommen ist. Die Unterstützung, die wir so großzügig für dies und das verlangen, ist Geld, das aus der Tasche der Steuerzahler kommt: Mütter und Väter, die jeden Monat entscheiden, welches ihre wahre Priorität ist und was vorerst warten muss. Dies dürfen wir nicht vergessen.

 

11. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
 

(Die Sitzung wird um 13.10 Uhr unterbrochen und um 15.05 Uhr wieder aufgenommen)

 
  
  

VORSITZ: Jerzy BUZEK
Präsident

(Die Sitzung wird um 15.05 Uhr eröffnet)

 

12. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
Video der Beiträge

13. Fragestunde mit Anfragen an den Präsidenten der Kommission
Video der Beiträge
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  Der Präsident. – Der nächste Punkt ist die Fragestunde mit Anfragen an den Präsidenten der Kommission. Ich möchte Präsident Barroso zu unserer monatlichen Fragestunde begrüßen. Wir sind bereit, Fragen entgegen zu nehmen. Die Regeln sind die gleichen wie immer: eine Minute für eine Frage, eine Minute für eine Antwort und, für den Fall, dass einer der Fraktionsvorsitzenden eine zusätzliche Frage stellen möchte, sind eine weitere Frage und eine weitere Antwort von je 30 Sekunden möglich.

 
  
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  Ioannis Kasoulides, im Namen der PPE-Fraktion. – Im Namen von Herrn Daul, dem Vorsitzenden unserer Fraktion, möchte ich die folgende Frage stellen. Die EPP-Fraktion möchte Ihre Meinung zu den gegenwärtigen Anstrengungen, die direkten Verhandlungen über die Beilegung der Palästinenserfrage wieder aufzunehmen, hören. Die Vereinigten Staaten haben die Bemühungen aufgegeben, Israel davon zu überzeugen, das Siedlungsmoratorium in Ostjerusalem und im Westjordanland zu verlängern, vermutlich, weil es aussichtslos war.

Welche Anstrengungen müssen unabhängig davon von der EU unternommen werden, oder gemeinsam mit dem Nahost-Quartett, um die Verhandlungen auf den Weg zu bringen? Wie sollte man, mit Blick auf die gegenwärtigen Entwicklungen, die wiederholt geäußerte der Bereitschaft der EU sehen, einen unabhängigen Palästinenserstaat anzuerkennen, wenn dies angemessen ist?

Wie wird die humanitäre Situation im Gazastreifen nach der Entscheidung Israels im Juni 2010 bewertet, die Abriegelung der Grenzübergänge zu lockern, und den Bemühungen, Gilad Shalit zu befreien?

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. – Wie Sie wissen, setzt sich die Europäische Union sehr für die Wiederaufnahme direkter Gespräche ein. Gestern hat der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ die europäische Position dargestellt und bedauert, dass Israel nicht in der Lage war, einen erneuten Stopp des Siedlungsbaus zu akzeptieren, wie es die Europäische Union, die Vereinigten Staaten und das Nahostquartett wünschten.

Ich möchte hinzufügen, dass die Situation enttäuschend ist, besonders, weil die Schaffung von Bedingungen für eine Zweistaatenlösung nicht nur im Interesse der Palästinenser, der Region und gesamten internationalen Gemeinschaft ist, sondern auch, weil ich glaube, dass dies im eigenen Interesse Israels ist.

Was die Verhandlungen angeht, hat der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ gestern auch beschlossen, die Abstimmung mit dem Nahostquartett und den Vereinigten Staaten zu intensivieren. Der Sonderbeauftragte Senator Mitchell wird sich in Kürze mit Catherine Ashton treffen, um mit ihr über die aktuelle Lage zu sprechen. Die Europäische Union wird ihre volle Unterstützung des Friedensprozesses und ihre volle Verpflichtung in der Region zum Ausdruck bringen. Ich glaube, dass das Nahostquartett wiederbelebt werden kann, wenn die Europäische Union sehr eng mit den Vereinigten Staaten zusammenarbeitet.

Die Hohe Vertreterin, Frau Ashton, steht mit den zentralen Akteuren in der Region in Kontakt, und wir freuen uns auch auf das Treffen der Arabischen Liga in dieser Woche. Wir müssen Verhandlungen eine neue Chance geben – neuen Schwung – denn Stillstand darf keine Option sein. Ich bin überzeugt, dass mit den Vereinigten Staaten der Weg vorwärts gefunden werden kann.

 
  
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  Ioannis Kasoulides, im Namen der PPE-Fraktion. – Ich möchte noch einmal nach der humanitären Situation im Gazastreifen nach der Öffnung der Grenzen fragen und danach, was mit Corporal Gilad Shalit passiert.

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. – Die Situation in Gaza ist nicht vertretbar. Wirtschaftliche Erholung ist dringend erforderlich, aber leider sehen wir keine grundlegende Änderung der Politik in Gaza, um welche die Europäische Union in den letzten Monaten gebeten hat.

Darum hat die Europäische Union letzten Montag, auf eine Bitte von Premierminister Fayyad hin, ein dreigleisiges Vorgehen beschlossen, um Exporte aus Gaza zu fördern. Ich habe Premierminister Fayyad kürzlich empfangen, und wir haben darüber gesprochen. Gaza sollte als ein sehr wichtiger Bestandteil beim palästinensischen Staatsaufbau gesehen werden.

 
  
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  Martin Schulz, im Namen der S&D-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Barroso! Am Donnerstag und Freitag tagt der Europäische Rat. Ich möchte Sie Folgendes fragen:

Erstens: Sind Sie der Auffassung, dass die Einführung von Euro-Anleihen, so genannten Eurobonds, zur Stabilisierung des Euro beitragen kann?

Zweitens: Teilen Sie die Auffassung der Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass Eurobonds nicht nötig sind?

Drittens: Was gedenken Sie für den Fall, dass Sie anderer Meinung sind als Frau Merkel, dass Sie also für Eurobonds sind, am kommenden Donnerstag im Rat zu tun?

Viertens: Sind Sie mit dem Vorsitzenden der Euro-Gruppe, Herrn Premierminister und Finanzminister Juncker, in Kontakt, und werden Sie ihn als Kommissionspräsident unterstützen?

Fünftens: Werden Sie dem Parlament für den Fall, dass es nicht zu Eurobonds kommen sollte, unmittelbar danach vortragen, in welcher Form Sie als Kommission auf einen eventuellen Nichtbeschluss reagieren wollen?

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. – Eurobonds sind ein interessanter Vorschlag. In der Tat dachte die Kommission bereits 2008 in unserem Dokument „EMU@10“, zum zehnjährigen Bestehen der Wirtschafts- und Währungsunion, darüber nach. Wir haben aber zwischenzeitlich, mit Blick auf die Bewältigung der Krise, die EFSF und das ESFS geschaffen. Diese Instrumente sind noch lange nicht ausgeschöpft. Wenn nötig, können sie viel schneller als andere Alternativen verbessert und angepasst werden, so interessant diese auch sein mögen. Ich denke, gegenwärtig müssen wir uns eine einfache Frage stellen: Kann die Krise am besten mit Instrumenten bewältigt werden, über die Einigkeit besteht oder indem eine neue Debatte, bei der keine Einigkeit besteht, begonnen wird? Wie ihre Frage vermuten lässt, besteht in der Tat keine Einigkeit über die Vorschläge, die Premierminister Juncker kürzlich gemacht hat.

Ich denke, die Antwort liegt heute auf der Hand. Wir sollten uns auf das konzentrieren, was im Euroraum Einigkeit schaffen kann, denn, wenn diese Einigkeit nicht besteht, werden die Märkte dies als nachteilig für den Euroraum erachten. Lassen Sie uns nicht für die Zukunft die sehr interessante Idee von Eurobonds zunichtemachen, sondern konzentrieren wir uns zu diesem Zeitpunkt auf das, was wir schnell und entschieden tun können.

 
  
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  Martin Schulz, im Namen der S&D-Fraktion. – Herr Präsident! Sie haben mit der Ihnen eigenen Diplomatie geantwortet, Herr Barroso, das will ich Ihnen aber nicht durchgehen lassen. Ich frage Sie deshalb sehr präzise: Herr Premierminister Juncker hat in seiner Funktion als Vorsitzender der Euro-Gruppe angekündigt, dass er eine Initiative im Europäischen Rat für die Einführung von Eurobonds ergreifen will. Werden Sie ihn dabei unterstützen? Und könnte es sein, dass Sie den Versuch unternehmen, Frau Merkel und Herrn Sarkozy zu überzeugen, dass sie sich der Mehrheit der Euro-Staaten anschließen, oder werden Sie, wenn Frau Merkel und Herr Sarkozy sagen „Wir wollen das nicht“, sagen „Okay, weil zwei Nein sagen, geben wir den Gedanken auf?“

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. – Ich werde Ihnen eine sehr offene Antwort geben. Ich glaube nicht, dass zu diesem Zeitpunkt die geringste Möglichkeit einer Einigung über Eurobonds besteht.

Mehrere Mitgliedstaaten sind bezüglich dieses Vorschlags zögerlich. Daher denke ich, dass wir daran arbeiten sollten, mit den bestehenden Instrumenten die größtmögliche Einigkeit zu erzielen. Ich habe Ihnen sehr ehrlich gesagt – und besonders Herrn Martin Schulz – dass ich die Idee interessant und attraktiv fand. In der Tat hat die Kommission zuvor mehrere Vorschläge gemacht – zur Zeit einer meiner verehrten Vorgänger –, aber zu dieser Zeit sind die Bedingungen für eine Einigung nicht gegeben.

 
  
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  Guy Verhofstadt, im Namen der ALDE-Fraktion. – Ich habe eine spezifische Frage, aber ich möchte sagen, Herr Barroso, dass Sie bei der Kommission das Initiativrecht haben. Sie können einen Vorschlag zu Eurobonds machen, und das war es, was Herr Schulz fragte. Okay, Sie machen also von diesem Recht keinen Gebrauch, und das ist zu diesem Zeitpunkt ein Problem bei diesem Thema.

Ich habe eine spezifische Frage zur Entlastung im Jahr 2009. Es gibt eine Zuverlässigkeitserklärung von einem Generaldirektor der Regionalpolitik, der sagt – und ich zitiere ihn –, dass der Generaldirektion bei 38 von 79 Programmen die glaubwürdige Zuverlässigkeit der Rechtmäßigkeit und der Regelmäßigkeit bei den zugrundeliegenden Transaktionen in Bezug auf die Rückerstattungen von gemeldeten Ausgaben im Jahr 2009 fehlt. Das lässt die Frage danach aufkommen, wer in der Lage ist, glaubwürdige Zuverlässigkeit zu bieten. Die Erklärung besagt des Weiteren über die verbliebenen 41 Programme, dass signifikante Defizite zu einem frühen Zeitpunkt, vor jeglicher Rückerstattung im Jahr 2009 ausgemacht wurden.

Meine Frage an Sie lautet unter der Annahme, dass Sie die politische Verantwortung für diese Erklärung mit all ihren Konsequenzen übernehmen: Welche Maßnahmen werden Sie gegenüber den Mitgliedstaaten ergreifen?

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. – Um Ihren Kommentar zu beantworten, Herr Verhofstadt, lassen Sie mich zuerst darauf hinweisen, dass die Kommission bereits von ihrem Initiativrecht Gebrauch gemacht hat. Sie werden sich daran erinnern, dass Olli Rehn und ich, als wir diesen Mechanismus starteten, die Möglichkeit von gemeinsamen Garantien ins Gespräch brachten, was mehr oder weniger in die Richtung der Eurobonds ging. Der Vorschlag wurde von den Mitgliedstaaten klar abgelehnt.

Wir könnten jetzt neue Vorschläge einbringen, aber zu diesem Zeitpunkt halte ich es nicht für verantwortlich, wieder neue formale Vorschläge zu machen, während wir uns in solch einer kritischen Situation befinden. Das wird den Euroraum und die Europäische Union nur teilen. Aber die Kommission hat bereits Vorschläge gemacht. Sie waren auf dem Tisch und wurden abgelehnt. Das ist die Realität.

Im Hinblick auf die finanzielle Vorausschau habe ich mich bereits verpflichtet, einen neuen Vorschlag für eine besondere Form des Eurobonds einzubringen – EU-Projektbonds – und obwohl ich schon einige negative Kommentare aus einigen Hauptstädten bekommen habe, hoffe ich immer noch, dass diese EU-Projektbonds Realität werden.

Was Ihre Frage betrifft, denke ich, wir müssen mehr Mitgliedstaaten fragen. Wie Sie wissen, sind nur vier oder fünf Mitgliedstaaten bereit, ihre Zuverlässigkeitserklärung zu geben. Es ist wahr, was unser Generaldirektor sagte: Wie Sie erwähnten, verfügt die Kommission manchmal nicht über alle erforderlichen Instrumente, um frühestmöglich mit den Mitgliedstaaten in Kontakt zu treten, wenn es darum geht, wie Gelder der Europäischen Union auf nationaler Ebene verwendet werden.

 
  
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  José Bové, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(FR) Herr Präsident, Herr Barroso, vor einem Jahr sagten Sie mir, dass GVO Ihre erste Amtszeit verunreinigt hätten und dass Sie das Thema an die Mitgliedstaaten zurückgeben wollten.

Vor einigen Tagen wurden 1 200 000 Unterschriften von europäischen Bürgerinnen und Bürgern gesammelt, die einen unabhängigen Expertenbericht zu GVO wünschen. Vor einigen Tagen wies der Rat „Umwelt“ den Vorschlag von Kommissar Dalli wieder mit großer Mehrheit zurück. Die Meinungen der Rechtberater des Rats und des Parlaments waren auch negativ. Letztlich waren Sie Zeuge des Skandals bei der EFSA mit der Banati-Affäre und den Fragen des Gremiums. Außerdem hat die EFSA selbst entschieden, neue Bewertungsleitlinien zu erstellen.

Ich würde daher gerne wissen, ob sie gewillt sind, alle neuen Genehmigungen und alle Genehmigungserneuerungen, wie MON 810, aufzuhalten, bis die neuen EFSA-Regelungen in Kraft getreten sind. Die neuen Bewertungen und Genehmigungserneuerungen sollten gemäß den neuen Regeln durchgeführt werden.

Und sind Sie gewillt, die Diskussion erneut zu starten, damit wir eine unabhängige Bewertung bekommen können?

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission.(FR) Herr Präsident, was die Initiative betrifft, wissen Sie, dass dieses neue System noch nicht in Kraft getreten ist. Wir verfolgen aber natürlich alle Bürgerinitiativen zu diesem Thema mit großem Interesse. In der Tat traf sich der verantwortliche Kommissar mit den Unterstützern dieser Initiative, obwohl ihr noch nicht formal zugestimmt wurde.

Was die aktuelle Frage angeht, werden wir weiterhin die gegenwärtigen Rechtsvorschriften anwenden. Wir haben keine bessere Alternative zur EFSA. Dies ist eine unabhängige Behörde, welche eingerichtet wurde, um Stellungnahmen vorzulegen. Die Behörde sammelt Fachinformationen zu diesem Thema, und natürlich müssen wir uns an die Meinungen halten, die sie vertritt. Wir werden uns daher bei diesem Thema weiterhin an das Gemeinschaftsrecht halten. Die Kommission kann nicht über die Aussetzung von Gemeinschaftsrecht entscheiden.

Ich habe Ihnen schon sehr offen gesagt, dass ich nicht glücklich über die derzeitigen Regeln zu GVO in Europa bin. Ich bin nicht glücklich, weil ich nicht denke, dass sie eindeutig genug sind. Es ist jedoch ein System an das ich mich halten muss.

 
  
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  José Bové, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(FR) Vielen Dank für Ihre Antwort. Aber die EFSA hat bereits neue Leitlinien, die viel strenger sind, eingeführt. Sind Sie gewillt, zuzustimmen, dass alle neuen Genehmigungen, die in dieser letzten Zeit erteilt wurden und das Thema MON 810 in Anbetracht dieser neuen Leitlinien überprüft werden sollten?

Wir können heute keine Bewertungen akzeptieren, die auf der Grundlage alter Regeln vorgenommen wurden. Daher stelle ich Ihnen diese sehr präzise Frage und ich wünsche, dass Sie diese ganze Debatte von Grund auf neu beginnen, anstatt bis 2012 zu warten. Richtlinie 2001/18/EG wird 2012 aktualisiert: Der Vorgang muss vorangebracht werden.

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission.(FR) Wie immer berücksichtigen wir Vorschläge und Empfehlungen von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), einer unabhängigen Behörde in Parma. Wenn die Behörde eine neue Leitlinie vorlegt, werden wir sie sehr aufmerksam studieren.

Das ist alles, was ich Ihnen zu diesem Zeitpunkt sagen kann. Der Rechtsrahmen bezüglich der Genehmigung von GVO wurde jedoch noch nicht geändert. Daher muss ich mich an das gegenwärtige System halten, bis es geändert wurde, aber wir werden bereit sein, alle neuen Leitlinien zu berücksichtigen und sie sehr sorgsam studieren.

 
  
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  Michał Tomasz Kamiński, im Namen der ECR-Fraktion.(PL) Herr Präsident, Gazprom und das Nord Stream-Konsortium bauen seit dem 9. April die sogenannte Nördliche Gaspipeline. Ich möchte keinen Schwerpunkt auf die Umweltfragen zu diesem Projekt legen, denn das Haus hat sie bereits debattiert. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit nur auf einen Punkt lenken: Die verlegte Pipeline erschwert großen Schiffen signifikant das Erreichen des polnischen Hafens Świnoujście. Dieser Hafen ist bietet vielen Polen in Westpolen Arbeit. Dies ist eine Region, die von einer Arbeitslosenquote betroffen ist, die oft ziemlich hoch ist. Polen hat auf diesen Punkt in bilateralen Gesprächen hingewiesen, aber ich habe den Eindruck, dass wir es hier auch mit Problemen im Zusammenhang mit Wettbewerbsfähigkeit zu tun haben. Der Hafen von Rostock liegt gleich nebenan, hinter der deutschen Grenze. Ich hoffe, er wird schnell wachsen, aber ich möchte, dass alle Häfen in Europa gleich behandelt werden, damit sie wirklich miteinander im Wettbewerb stehen und damit die technischen Lösungen eines Mitgliedstaats nicht die Entwicklung eines Hafens in einem anderen Mitgliedstaat beeinträchtigen.

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. – Ich weiß, dass es einmal Sorgen gab, dass der Zugang zu den betroffenen polnischen Häfen eingeschränkt werden würde. Laut der Informationen, die der Kommission vorliegen, nahm das deutsche Bergamt Stralsund jedoch eine Anforderung für die Genehmigung des Nord Stream-Unternehmens auf, eine überarbeitete Risikoanalyse für einen Abschnitt der Pipeline in deutschem Territorium vorzubereiten. Das passierte, da zu dem Zeitpunkt von polnischer Seite Pläne vorgelegt wurden, beide Häfen für Schiffe anzupassen, die eine größere Wassertiefe für größeren Tiefgang benötigen. Aufgrund dieser Analyse wird die Pipeline über etwa 20 Kilometer einen halben Meter tief im Meeresboden verlegt.

Außerdem führte die Analyse der geplanten Route der deutschen AWZ zu der Entscheidung, über eine Strecke von 12 Kilometern eine alternative Strecke zu wählen. Die endgültige Genehmigung wurde im Februar dieses Jahres vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie erteilt.

Laut der Information von den deutschen Behörden und dem Bauträger wurden beide genannten Maßnahmen ergriffen, um nach dem Bau der Pipeline ungehinderten Zugang zu den polnischen Häfen sicherzustellen. Es tut mir leid, dass dies sehr technisch ist, aber es sind die besten Informationen, die wir haben.

 
  
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  Michał Tomasz Kamiński, im Namen der ECR-Fraktion.(PL) Herr Barroso, Sie haben viele Male bewiesen, dass Sie Mitgliedstaaten fair behandeln. Ich hoffe, dass die Europäische Kommission mein Land in dieser Angelegenheit ähnlich fair behandeln wird. Ich möchte Sie nur auf die Tatsache aufmerksam machen, dass Sie selbst zugegeben haben, dass Sie vor allem auf Daten angewiesen sind, die von deutscher Seite vorgelegt wurden. Ich möchte an die Europäische Kommission appellieren, auch den Rat unabhängiger Experten zu diesem Thema anzunehmen, obwohl ich weiterhin betone, dass ich großes Vertrauen in Ihre faire Behandlung aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union habe.

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. – Vielen Dank für Ihren Beitrag, Herr Kamiński. Die Kommission verfolgt das Thema Nord Stream in der Tat sehr aufmerksam. Wir sind uns der Schwierigkeiten in dieser Angelegenheit im Hinblick auf die Umwelt und im Hinblick auf andere Ansichten bewusst und wir werden sie daher sehr sorgsam verfolgen.

 
  
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  Lothar Bisky, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – Herr Präsident! Herr Barroso, Sie haben auf die Fragen von Herrn Schulz geantwortet, dass das mit den Euro-Anleihen wohl doch nicht funktionieren wird. Zuvor wurde uns mitgeteilt, dass aus der Finanztransaktionssteuer nichts wird, andere Dinge sind auch nichts geworden. Wir befinden uns im dritten Jahr nach der Finanzkrise. Und jetzt frage ich, ob Sie der Aufstockung des Euro-Rettungsschirms zustimmen könnten – das wäre ja eine weitere Maßnahme –, oder ob wir damit zu rechnen haben, dass zum Wochenende wieder eine Menge Vorschläge von Ihnen und von anderen abgelehnt wird. Meine Frage ist: Wie teuer ist dieses Zögern, zumal das ja viel Geld kostet?

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. – Eine Sache, die wir den europäischen Staats- und Regierungschefs mitteilen müssen, ist die folgende: Wenn wir uns diese Woche treffen – weil der Kommissionspräsident auch als ein Mitglied des Europäischen Rats anwesend ist – werden wir nicht nur miteinander reden oder Strategien oder die Wirtschaft ansprechen, sondern wir werden die Märkte ansprechen.

Dies sind sehr empfindliche Angelegenheiten, bei denen wir eine etwas zurückhaltend bei unseren Kommentaren sein müssen.

Weil ich verpflichtet bin, Ihnen allen gegenüber transparent zu sein, habe ich bereits sehr ehrlich auf die Frage von Herrn Schulz geantwortet. Wir haben einige interessante Vorschläge zu Eurobonds gesehen. Ich denke, wir sollten den Vorschlag nicht grundsätzlich ablehnen, aber es ist offensichtlich, dass es zu diesem Zeitpunkt keine Übereinstimmung gibt. Ich werde nicht ausführen, was für mich zu diesem Zeitpunkt offensichtlich ein Punkt ist, bei dem Uneinigkeit besteht. Wir haben jetzt Instrumente, über die Einigkeit bestand. Damit können wir arbeiten, um zu versuchen, einheitliche, robuste Maßnahmen zu finden, mit denen der Euroraum und die Europäische Union geschützt werden können.

 
  
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  Lothar Bisky, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – Herr Präsident! Herr Barroso, nur eine kurze Nachfrage: Gibt es weitere Instrumente, die noch in der Diskussion sind? Ich fühle mich hier etwas schlecht informiert. Es muss etwas getan werden, und wir sind wohl einer Meinung, dass die zur Verfügung stehenden Instrumente auch eingesetzt werden sollen.

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. – Wir diskutieren viele Themen und viele mögliche alternative Instrumente. Die letzte Eurogruppe begutachtete unterschiedliche Optionen und unterschiedliche Ideen und die Kommission steht mit allen beteiligten Parteien in Kontakt.

Ich selbst und Olli Rehn haben nicht nur die Mitgliedstaaten konsultiert, sondern auch den Präsidenten der Europäischen Zentralbank, den Exekutivdirektor des IWF und andere sehr wichtige Akteure in diesem Bereich, aber ich denke nicht, das es ratsam ist, sehr wichtige Ankündigungen zu machen, denen keine konkreten Konsequenzen folgen, wie es manchmal in der Vergangenheit geschah.

Das nächste Mal müssen wir genau das Gegenteil tun und wirkliche Lösungen vorlegen, wenn wir bereit sind. Daher arbeitet die Kommission aktiv mit allen Mitgliedstaaten und mit anderen Institutionen zusammen, um möglichst bald eine Umfassende Antwort zu präsentieren.

 
  
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  Nigel Farage, im Namen der EFD-Fraktion. – Herr Barroso, der jüngste Wirbel um WikiLeaks hat gemischte Gefühle hervorgerufen. Einige Menschen sagen, dass Transparenz gut ist und andere sagen, dass die bekannt gewordenen Informationen die internationale Diplomatie beschädigen würden. Ich fand jedoch die Bemerkungen über Sie in WikiLeaks sehr amüsant. Dort wurde Ihre Reise nach Russland erwähnt sowie die Tatsache, dass Sie ignoriert und ausgeschlossen wurden und dass Sie aus Sicht der russischen Führung nichts weiter als ein verherrlichter internationaler Staatsdiener sind.

Erinnern Sie sich, Herr Barroso: Wir haben dies zuvor hier diskutiert. Ich habe es Ihnen immer wieder gesagt, dass Sie nicht direkt von den Menschen gewählt wurden und dass Sie daher nicht wirklich legitimiert sind. Genießen Sie aufgrund der Tatsache, dass Sie nicht gewählt wurden, so wenig Respekt auf internationaler Ebene? Und ist das auch der Grund, warum die Menschen in Europa Sie und die ganze Kommission immer mehr verachten?

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. – Ich hätte nicht von Ihnen erwartet, Herr Farage, dass Sie gemeinsame Sache mit den Russen machen – denn genau das lassen Sie vermuten, indem Sie ihnen zustimmen! Offen gesagt, ich wurde von diesem Parlament in geheimer Abstimmung gewählt und daher denke ich, dass ich den Respekt dieses Parlaments und aller Mitglieder des Parlaments verdiene.

(Beifall)

Die Europäische Union mit 27 Demokratien hat eine besondere Art, einen Präsidenten der Kommission zu wählen, weil wir eben kein Staat sind. Ich bin mir sicher, Sie wären nicht für einen geeinten europäischen Staat. Da wir kein geeinter Staat sind, wird der Präsident der Europäischen Union nicht direkt gewählt. Wir haben gar keinen; wir haben einen Präsidenten der Kommission. Ob es Ihnen gefällt oder nicht – mir gefällt es besser als Ihnen – aber ich bin in der Tat von diesem Parlament gewählt worden, und es gibt einen Präsidenten des Europäischen Rats, der von den Staats- und Regierungschefs bestimmt wurde!

Auf diese Weise sind wir organisiert, und ich denke, es ist eine demokratische Art, die Vielfalt der Europäischen Union zu behandeln. Ich hoffe, dass zumindest die Mitglieder des Europäischen Parlaments die Institutionen respektieren, die wir in der Europäischen Union haben, selbst, wenn andere das nicht tun.

 
  
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  Nigel Farage, im Namen der EFD-Fraktion. – Nun gut, Herr Barroso, das hat mir viel Freude bereitet! Dass Sie aufstehen können und mit der Tatsache prahlen können, dass Sie in geheimer Wahl gewählt wurden und dass Sie das irgendwie demokratisch legitimiert, ist das bizarrste Konzept, dem ich in meinem ganzen Leben begegnet bin.

Tatsache ist, dass die Kommission das alleinige Recht hat, die Art von Rechtsvorschriften vorzuschlagen, welche die Wirtschaften Europas auf diese Weise beschädigen. Gibt es irgendwelche Umstände, unter denen Ihrer Meinung nach die Menschen Europas ein Referendum haben sollten, damit sie diese Angelegenheiten selbst entscheiden können?

(Zwischenrufe von mehreren Parlamentariern im Plenarsaal)

 
  
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  Der Präsident. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es tut mir leid; wir berücksichtigen keine Bemerkungen aus dem Plenarsaal. Wir würden gerne fortfahren.

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. – Die Wahl im Parlament war eine offene Wahl. Aber viele Menschen denken, dass die freisten Wahlen solche sind, in denen jeder Wähler – oder jeder Parlamentarier – Entscheidungen geheim treffen kann. In totalitären Systemen sind geheime Abstimmungen normalerweise nicht erlaubt, weil eben die individuellen Freiheiten unterdrückt werden. Das ist mein erster Punkt.

Zweitens, was Referenden angeht, erlaubt konstitutionelle und demokratische Theorie Referenden genauso wie repräsentative Demokratie. Übrigens ist Großbritannien wahrscheinlich der Staat, der das Meiste für die repräsentative Demokratie getan hat. Repräsentative Demokratie ist eine absolut legitime Art, in einer Demokratie Entscheidungen zu treffen. Die Rolle von Parlamenten, seien es nationale Parlamente oder das Europäische Parlament, ist in der Demokratie von immenser Bedeutung. Ich persönlich glaube, dass einige Bemerkungen, die sich gegen die repräsentative Demokratie aussprechen, keine wahrhaft demokratische Gesinnung widerspiegeln, wenn sie so negativ geäußert werden.

 
  
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  Andrew Henry William Brons (NI). – China weist in seiner Handelsbilanz mit der EU einen großen Überschuss auf. Europas Überschuss bei Dienstleistungen ist zu klein, um dies auszugleichen. China erreicht seinen Handelsüberschuss durch einen künstlich niedrigen Wert seiner Währung, durch unterdrückte Lohnsätze, wodurch Importe nach China nicht bezahlbar sind und wodurch Exportpreise deutlich niedriger sind als europäische Preise, und drittens, indem internationale Patentrechte ignoriert werden, damit chinesische Firmen von Forschung und Entwicklung profitieren können, die sie selbst nicht durchgeführt haben.

China sammelt mit hohem Tempo ausländische Devisenreserven an und Kontrolle über weltweit seltene Ressourcen. Europäische Staaten werden die willigen Opfer eines rücksichtslosen weltweiten Wettbewerbers, der über die Mittel verfügt, unsere Lebensgrundlagen zu zerstören. Europäische Staaten müssen individuell – das würde ich bevorzugen – oder gemeinsam unsere Industrien schützen.

Warum lässt es die Kommission zu, dass Unternehmen und Arbeitnehmer der EU unter unfairem Wettbewerb Chinas leiden?

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. – Lassen Sie mich Ihnen sagen, dass wir viel erfolgreicher sein werden, wenn wir es gemeinsam machen und nicht jeder für sich.

Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass unsere einzelnen Mitgliedstaaten ausreichend mächtig sind, um China irgendwelche Maßnahmen aufzuerlegen. Gemeinsam kann die Europäische Union China entgegentreten und das ist es, was wir tun. Wie Sie wissen, sind wir für freien Handel, aber wir sind auch für fairen Handel. Wenn wir der Meinung waren, dass es z. B. Beweise für Dumping gab, haben wir Anti-Dumping-Maßnahmen gegen China ergriffen. Es war nicht einfach, denn einige Mitgliedstaaten sprachen sich dagegen aus, aber wie ergriffen die Maßnahmen. Jedes Mal, wenn wir die chinesische Führung treffen, diskutieren wir geistiges Eigentum und die Notwendigkeit, dass sie einige grundlegende Prinzipien beachten, damit wir offenen Wirtschaftsverkehr mit ihnen erhalten können. Das ist genau unsere Agenda: den Chinesen positiv entgegenzutreten, und dabei standfest bei unseren Handelsinteressen zu bleiben.

Das wurde übrigens auf dem letzten Gipfel ziemlich klar ausgedrückt.

 
  
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  Andrew Henry William Brons (NI). – Sie sagten, dass Sie an fairen Wirtschaftsverkehr glauben, aber fair ist nicht verfügbar. Was wir haben, ist verzerrter Handel zum Vorteil Chinas.

Wird die Kommission erfolgreich sein, China dazu zu bewegen, seine Subventionen zu beenden, somit seiner Währung Wertzuwachs zu erlauben und internationale Urheberrechte zu achten, welche offensichtlich etwa 5 % des chinesischen BIPs ausmachen? Wird es am Ende nicht erforderlich sein, chinesische Importe ganz zu blockieren?

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. – Es ist klar, dass die Kommission erfolgreich sein wird, wenn sie die volle Unterstützung der Mitgliedstaaten hat. Wir tun das, und wir sind zu allererst sehr der Gegenseitigkeit verpflichtet. Das Konzept der Gegenseitigkeit bedeutet, dass wir die Märkte offen halten möchten. Wir glauben, dass es in unserem Interesse ist. Die Europäische Union ist bei weitem der größte Exporteur der Welt – größer als China – und daher ist es wichtig, dass wir die Märkte offen halten. Wir glauben aber auch, dass unsere Partner grundlegende Regeln beachten müssen.

Was die Wechselkurse angeht, war die Europäische Union, wie Sie wissen, auf dem G20-Treffen an vorderster Front, als es darum ging, dieses Thema konstruktiv und kooperativ zu behandeln, denn wir glauben, dass die Angelegenheit diskutiert werden sollte, wenn wir die Probleme von großen Ungleichgewichten in der Weltwirtschaft ansprechen.

 
  
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  Der Präsident. – Wir kommen jetzt zum zweiten Teil der Fragestunde, der Catch-the-Eye-Phase. Das Thema ist WikiLeaks und Computer- und Netzwerksicherheit.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE).(PT) Herr Präsident, Herr Barroso, ich werde Sie nicht bitten, die Probleme der Diplomatie der Vereinigten Staaten anzusprechen, oder auf die Vor- und Nachteile von Computernetzwerken einzugehen oder auf Informationsfreiheit, oder auf die beschämenden Forderungen nach dem Tod von Julian Assange. Ich möchte sagen, dass wir keine Informationen, die an die Öffentlichkeit geraten, ignorieren dürfen.

Ich habe den Vorsitzenden des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und die Vorsitzende des Unterausschusses Menschenrechte gefragt, ob wir die Untersuchung – ich hatte die Ehre, sie zu leiten –, die das Parlament im Jahr 2007 über die Aktivitäten des amerikanischen Geheimdienstes CIA in Europa durchgeführt hat, noch einmal begutachten können. Ich habe Ihnen damals Tribut gezollt: Die Kommission unter Herrn Barroso war kooperativ und hilfreich und agierte mit großer Transparenz; ganz im Gegensatz zum Rat, welcher Informationen nicht bereitstellte und dem Parlament gegenüber log. Die Frage, die ich Ihnen stellen möchte, ist sehr einfach: Ist die Kommission unter Herrn Barroso bereit, wieder vollkommen offen mit dem Europäischen Parlament zusammenzuarbeiten?

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. (PT) Die Europäische Kommission – ich fühle mich geehrt, ihr vorzusitzen – kooperiert immer vollkommen transparent mit dem Europäischen Parlament, und wir werden das auch in der Zukunft immer tun. Ich habe daran nicht die geringsten Zweifel, und danke Ihnen für Ihre Worte über die Kommission, der ich vorsitze. Ich glaube, dass es für uns wichtig ist, die höchsten Standards und Prinzipien der Transparenz zu beachten sowie gerechte institutionelle Kooperation bei allen Beziehungen zwischen der Kommission und dem Parlament.

 
  
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  Edit Herczog (S&D). – Ich möchte dieselbe Frage stellen. Europäer sind heutzutage vom Computer abhängig, und wir wollen von ihm abhängig sein, aber unter der Voraussetzung, dass wir uns im Internet sicher und geschützt fühlen. Es muss eine Priorität der Kommission sein, Vorschläge zur Sicherheit von 500 Millionen europäischen Bürgerinnen und Bürgern vorzulegen. Was sind Ihre gemeinsamen Pläne bezüglich der Wahrung von Sicherheit und Privatsphäre, um weder das eine noch das andere zu neutralisieren?

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. – Einige dieser Angelegenheiten fallen in die nationale Verantwortung, aber in den Bereichen, die in unseren Verantwortungsbereich fallen, haben wir kürzlich einige Verbesserungen vorgeschlagen. Was die Rechtsvorschriften zum Zugang zu Dokumenten betrifft, haben wir einige Vorschläge von Kommissar Malmström vorgelegt und sie werden jetzt von Ihnen begutachtet. Wir haben auch Vorschläge zur Computer- und Netzwerksicherheit gemacht, denn – wie Sie zu Recht sagten – werden wir immer abhängiger vom Computer.

Es ist sehr wichtig, dass wir im digitalen Raum Freiheit haben, aber das muss natürlich verantwortliche Freiheit sein, in der wichtige Rechte, wie das Recht auf Privatsphäre, geschützt werden. Datenschutz ist daher auch eine Frage von Grundrechten, und wir glauben, dass die Kommission verantwortungsvolle Vorschläge mit einem angemessenen Ausgleich zwischen Freiheit – die ist nicht verhandelbar – und der verantwortungsvollen Nutzung des Internets vorgelegt hat.

 
  
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  Graham Watson (ALDE). – Der Präsident der Kommission hat zu WikiLeaks übertriebene Antworten gegeben. Kann ich Ihn zu etwas befragen, wobei WikiLeaks noch nichts über seine Ansichten gesagt hat?

Herr Präsident, Sie haben Fragen zur Ausgabe von Eurobonds zur Finanzierung der laufenden Ausgaben von Regierungen beantwortet. Ich verstehe und teile einige der geäußerten Sorgen bei diesen Maßnahmen. Aber erkennen Sie nicht das Kreditaufnahmepotenzial, das sich aus einem guten Management des Euros ergibt?

Da Herr Oettinger uns sagt, dass er in einem Zeitraum von 10 Jahren 1000 Mrd. EUR für Investitionen in die Energieinfrastruktur benötigt – das sind 100 Mrd. EUR im Jahr, die helfen sollen, die zweifache Herausforderung von Klimawandel und Sicherheit der Energieversorgung zu bewältigen – und weil die Bewältigung für die Europäische Investitionsbank sehr ambitioniert wäre, frage ich Sie: Könnten Sie nicht Vorschläge für die Ausgabe von Eurobonds zur Finanzierung von Investitionen in die Infrastruktur machen, anstatt zur Finanzierung von laufenden Ausgaben der Regierungen?

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. – Herr Watson, ich bin nicht für einen Informationsaustausch nach der Art von WikiLeaks hierher gekommen! Sie kennen schon meine Meinung zu diesem Thema. In meiner Ansprache zur Lage der Union erwähnte ich, dass ich Vorschläge zu Eurobonds machen werde, welche die Form von speziellen Projektbonds für die Infrastruktur annehmen. Diese wären nicht für weitere Schulden der Mitgliedstaaten oder für die Deckung von ausufernden Schulden gedacht, denn wir haben ein Problem mit ausufernden Schulden in Europa. Sie wären speziell für die Finanzierung wichtiger Infrastrukturprojekte gedacht – wie Sie ganz richtig sagten, mit der Unterstützung der Europäischen Investitionsbank.

Das betrifft zu einem Großteil die Agenda und unsere finanzielle Vorausschau. Im Juni werden wir zu diesem Thema einige konkrete Vorschläge unterbreiten. Lassen Sie uns versuchen, den erforderlichen Konsens aufzubauen, denn ich denke, dass dies eine der Möglichkeiten ist, unser gegenwärtiges Problem zu behandeln. Es bestehen sehr wichtige Einschränkungen bei den Haushaltsplänen unserer Mitgliedstaaten und gleichzeitig benötigen wir die Finanzierung für einige wirklich europäische Projekte.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE).(ES) Herr Barroso, worüber ich mir Sorgen mache, ist der Inhalt. Mir scheint, als ob wir versuchen, den Überbringer der Nachricht zu erschießen anstatt zu versuchen, zum Kern des Problems zu kommen. Das wichtige Thema bei WikiLeaks ist der Inhalt, und sie haben gezeigt, dass er der Wahrheit entspricht.

Jahrelang haben Sie und andere Kolleginnen und Kollegen von Ihnen, wie Miguel Moratinos, den Großteil der Inhalte von WikiLeaks abgestritten. Sie haben abgestritten, dass es eine geheime Absprache Europas mit gewissen illegalen Praktiken der Vereinigten Staaten gab.

Wir wissen jetzt, dass das wahr ist, dass es passierte, und wir warten immer noch auf eine Antwort von vielen Außenministern und vor allem von Ihnen. Ich glaube, dass es entscheidend ist, dass Sie eine Erklärung zum Inhalt geben.

Danach habe ich eine weitere Frage zur Kampagne gegen Julian Assange. Ich halte es für wirklich wichtig, dass wir die Risiken berücksichtigen, der sich diese Person gegenwärtig gegenübersieht. Wir können nicht vergessen, dass er etwas Notwendiges getan hat; er hat uns nämlich die Wahrheit präsentiert.

Ich und alle Mitglieder des Parlaments hoffen, dass Sie das auch verstehen werden: Damit Sie Erklärungen geben können – entweder hier oder in einem Ausschuss den wir reaktivieren sollten, um die wirkliche Wahrheit zu ermitteln.

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission.(PT) Was den Inhalt angeht, beziehen sich alle Informationen, die an die Öffentlichkeit gelangten, auf die Aktivitäten von Mitgliedstaaten und nicht auf die der Europäischen Kommission. Die Mitgliedstaaten müssen alle Erklärungen abgeben, und ich bin zuversichtlich, dass sie das tun werden, da es sich bei ihnen um demokratische Staaten handelt. Ich weiß, dass in einigen Mitgliedstaaten Initiativen ergriffen wurden, um die Öffentlichkeit über bestimmte Vorgänge zu informieren, die ihnen vorgeworfen werden.

Was die Arbeit der Kommission angeht, erinnerte uns der Herr Abgeordnete Coelho vor kurzem daran, dass die Kommission alles in ihrer Macht stehende getan hat, um das Parlament und die europäische Öffentlichkeit mit möglichst umfassenden Informationen zu versorgen. Zu Julian Assange möchte ich mich nicht äußern. Er wurde wegen krimineller Handlungen von einem Mitgliedstaat – Schweden – angeklagt. Schweden ist eine Demokratie und hat einen europäischen Haftbefehl gegen ihn erlassen, der gegenwärtig von den britischen Justizbehörden geprüft wird. Die Kommission kann sich dazu eindeutig nicht äußern. Es bleibt nur zu sagen, was offensichtlich ist: Jeder Angeklagte ist unschuldig, bis er für schuldig erklärt wurde.

 
  
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  Georgios Papanikolaou (PPE).(EL) Herr Präsident, im Internet findet gegenwärtig ein wirklicher Krieg statt. Laut der Presse haben in den letzten Tagen tausende Hacker über das Internet Angriffe auf Unternehmen gestartet, die versucht haben, WikiLeaks aus dem Internet zu entfernen oder es finanziell zu unterminieren, indem sie den Spendenfluss kappten.

Unternehmen wie MasterCard, Visa und PayPal waren von DDOS-Angriffen aus dem Internet betroffen; tausende von Computern versuchten, sich gleichzeitig mit derselben Website zu verbinden, was zu einer Überlastung und einem Zusammenbruch führte.

Wir erkennen alle, dass das allgemein Probleme für Überweisungen der Öffentlichkeit auslöst. Die Frage ist klar formuliert: Sind wir der Ansicht – auf europäischer Ebene – dass wir ein zuverlässiges Sicherheitsnetz zum Schutz der Online-Überweisungen der Öffentlichkeit haben, wenn das passiert?

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. – Ich glaube, wir sind nicht vollkommen darauf vorbereitet, und deswegen hat die Kommission kürzlich Vorschläge zur Bekämpfung dieser Art von Angriffen über das Internet gemacht.

Es war Kommissar Malmströms Initiative, und jetzt dehnen sich diese Vorschläge auf alle Arten von Angriffen über das Internet aus. Was die Angriffe über das Internet angeht, die Sie erwähnten, möcht ich Ihnen sagen, dass das amerikanische Außenministerium bestreitet, PayPal, Visa oder MasterCard irgendwelche direkten Anweisungen gegeben zu haben. Daher kann ich zu Entscheidungen von Unternehmen, WikiLeaks Dienstleistungen anzubieten – oder auch nicht anzubieten – nichts sagen. Die Kommission ist gegen jede Art von Angriffen über das Internet von der einen oder anderen Seite in diesem kontroversen Fall.

 
  
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  Ana Gomes (S&D).(PT) Herr Präsident, die Veröffentlichung von geheimem Schriftverkehr amerikanischer Diplomaten durch WikiLeaks und anerkannte internationale Medien ist nur aufgrund eines kolossalen Versagens innerhalb des US-Sicherheitssystems, infolge exzessiver Ausdehnung der Zugriffsberechtigungen im Außenministerium und im Verteidigungsministerium möglich.

Welche Konsequenzen wird dieses Versagen Ihrer Meinung nach auf die transatlantische Beziehung haben, besonders auf dem Gebiet der Teilung von Diplomaten- und Geheimdienstinformationen? Und welche Lehren werden gezogen, um die Sicherheit der innereuropäischen Kommunikationsnetzwerke zu stärken und das Funktionieren des Europäischen Auswärtigen Dienstes, inklusive des Netzwerks Correspondence Européenne zu stärken und um den Schutz vor Angriffen aus dem Internet zu stärken?

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. (PT) Zuerst glauben wir, dass das, was in den Vereinigten Staaten passierte, in praktisch jedem Sicherheitssystem passieren kann. Kein Sicherheitssystem ist vollkommen immun gegen die Möglichkeit, dass eine Person das Gesetz bricht.

Es ist wahr, dass innerhalb des Systems der Vereinigten Staaten laut erhaltener Informationen hunderttausende individuelle Mitarbeiter Zugang zu sehr geheimen Informationen haben, aber es ist auch wahr, dass in Systemen, die Freiheit schätzen, was auch bei europäischen Systemen der Fall ist, 100-prozentige Sicherheit nicht möglich ist. Daher ist es unser Ziel, mit unseren Partnern und Freunden in den Vereinigten Staaten zusammen zu arbeiten, um die Sicherheit zu stärken; aber immer auch mit Blick auf die Grundrechte. Außerdem glauben wird, dass es wichtig ist, einen guten Ausgleich zwischen diesen zwei Vorkehrungen zu finden, wie ich es vor einiger Zeit sagte.

Es ist wahr, dass besonders aufgrund terroristischer Aktivität der Bedarf für den Austausch einiger extrem sensibler Informationen besteht. Gleichzeitig sollten wir das entsprechend unserer Vorsichtsstandards und unserer allgemeinen Standards tun und dabei das Prinzip des fairen Ausgleichs beachten.

 
  
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  Sonia Alfano (ALDE).(IT) Wie die Aussagen der Regierungsvertreter von zahlreichen Staaten zeigen, hat der außerordentliche Eifer, mit dem gegen Julian Assange ermittelt wird, eindeutig das Ziel, ihn und WikiLeaks zu bestrafen, weil sie einige streng geheime Informationen ans Licht gebracht haben – z. B. die Sorgen der amerikanische Außenministerin Hillary Clinton, welche die amerikanischen Botschaften in Rom und Moskau um Informationen zu persönlichen Investitionen von Herrn Berlusconi und Herrn Putin bat, welche die Außen- oder Wirtschaftspolitik ihrer jeweiligen Länder beeinflussen könnten. Herr Berlusconi wird als Putins Sprecher in Europa bezeichnet.

Es ist offensichtlich, dass das, was hier passiert, eine nie da gewesene Bestrafung und Verfolgung eines Mannes und einer Organisation ist, deren einziges Verbrechen es ist, dass sie die Welt auf einige Grauzonen aufmerksam gemacht haben, die Regierungen in eine unbequeme Situation versetzen. Daher ist es unsere Pflicht, die Freiheit von WikiLeaks zu schützen und Julian Assange eine faire Behandlung zu garantieren, der für seine Verbrechen bezahlen soll, falls diese in einer fairen Verhandlung bewiesen werden.

Ich rufe daher die Kommission auf, ihre Sicht der WikiLeaks-Affäre bekannt zu geben und zu erklären, wie sie die Situation überwachen möchte, damit diese Affäre nicht genutzt wird, um Informationsfreiheit einzuschränken und Einschränkungen im Internet einzuführen. Das Internet hat sich wieder einmal als ein außergewöhnlich mächtiges demokratisches Instrument erwiesen, weswegen es geschützt werden muss.

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. – Wie ich zuvor sagte, kann ich nichts zu einzelnen Fällen oder strafrechtlichen Beschuldigungen sagen.

Gegen Herrn Assange wurde von der schwedischen Justiz Anklage erhoben. Dies wird jetzt von der britischen Justiz geprüft. Schweden und das Vereinigte Königreich respektieren die Rechtsstaatlichkeit. Wir müssen den Verlauf des normalen Verfahrens zulassen. Ich kann und sollte dazu nichts sagen, weil ich eben großen Respekt für die Unschuldsvermutung und die individuellen Rechte jedes Einzelnen habe. Daher kann ich dazu nichts sagen.

Was die anderen Kommentare angeht, die Sie zu einigen Dingen bei WikiLeaks gemacht haben, denke ich nicht, dass es richtig ist, wenn ich mich dazu äußere. Die Kommentare werden Diplomaten der Vereinigten Staaten zugeschrieben und fallen daher in deren Verantwortung. Ich kann dazu nichts sagen. Ich kann Sie nur über unsere Position informieren, welche nicht identisch mit der Position der Vereinigten Staaten ist. Unsere Position – die europäische Position – in der Angelegenheit, über die Sie uns fragten, ist klar. Wir müssen nichts zu einzelnen Informationslecks sagen, egal, ob die Informationen von WikiLeaks oder woanders her kommen.

 
  
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  Takis Hadjigeorgiou (GUE/NGL).(EL) Herr Präsident, ich denke, dass wir das Wesentliche immer noch nicht begreifen. Ich denke aufgrund Ihrer Aussagen, dass zumindest Sie das Wesentliche nicht verstehen. Zuerst bin ich absolut verblüfft – und ich möchte wissen, ob Sie genauso verblüfft sind – über das unglaubliche Schweigen der europäischen Organe zu dieser Unterdrückung der freien Meinungsäußerung. Leider sind die Verteidiger der freien Meinungsäußerung alle nicht anwesend. Sie sind verschwunden.

Meine Frage lautet: Denken Sie, dass dies genutzt wird, um die Einfachheit der Datenübertragung zu unterdrücken? Wir alle fordern lauthals das Recht der Chinesen und Kubaner auf Zugang zum Internet – und das zu Recht; aber was können und sollten wir jetzt tun, wo dieses Recht in der Tat unterdrückt wird? Was kann und sollte die Kommission tun?

Meine Frage ist sehr spezifisch: Was werden Sie tun, um sicherzustellen, dass die europäische Öffentlichkeit Zugriff auf die Website von WikiLeaks hat?

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. – Zuerst ist der inhaltliche Aspekt, den wir angesprochen haben, dass die Freiheit der Meinungsäußerung in all ihren Formen nicht nur ein grundsätzliches Menschenrecht ist, sondern ein Eckpfeiler von allen demokratischen Gesellschaften. Das ist nicht verhandelbar.

Gleichzeitig ist es auch klar, dass es Informationen gibt, seien sie privater, geschäftlicher oder rechtlicher Natur, die aufgrund ihrer Eigenschaften sensibel sind, und nicht für eine breitere Öffentlichkeit zugänglich sein können. Datenschutz ist auch in den Grundrechten verankert. Alle unsere Mitgliedstaaten haben Regeln, die Daten und einige Arten von sensiblen Informationen zum Wohle der Öffentlichkeit schützen, und das ist unsere Haltung zur Freiheit der Meinungsäußerung und zum Datenschutz.

Was die Anschuldigungen gegen eine einzelne Person betrifft, bin ich kein Tribunal. Außerdem soll die Kommission keine Bemerkungen zu einzelnen Anschuldigungen gegen einzelne Personen machen, denn die Kommission ist kein Tribunal und sollte dies auch nicht sein. Außerdem stellt sie keine Vermutungen zur Schuld einzelner Personen an.

 
  
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  Tunne Kelam (PPE). – Das neue Konzept der NATO fordert zur Koordination nationaler Cyber-Defence-Kapazitäten auf, um alle NATO-Organe unter einer zentralisierten Cyber-Defense zu vereinigen. Wie sehen Sie die Rolle der Europäischen Kommission bei einer besseren Koordination unserer nationalen Cyber-Defense-Systeme, die sich auf unterschiedlichen Stufen befinden, sowie bei der Zusammenarbeit mit der NATO? Wird Baronin Ashton z. B. einige Themen der Computer- und Netzwerksicherheit ansprechen, die in den Bereich der Verteidigungspolitik gehören? Benötigen Sie mehr gemeinsame Forschung der EU, um auf Cyber-Herausforderungen eine umfassende Antwort auf europäischer Ebene zu definieren?

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. – Das liegt im Grunde genommen nicht im Kompetenzbereich der Kommission, sondern in Baronin Ashtons Kompetenzbereich als Hohe Vertreterin. Sie entwickelt diese Art von Maßnahmen mit unseren wichtigsten Partnern. Auf dem letzten Gipfel mit Präsident Obama setzten wir unsere Zusammenarbeit bei der Computer- und Netzwerksicherheit auf die Tagesordnung.

Das ist nicht nur eine wichtige Angelegenheit für die NATO, sondern auch für unsere bilateralen Beziehungen mit den Vereinigten Staaten. Wir arbeiten daran. Wir glauben, dass es ernste Bedrohungen für die Sicherheit im Cyberspace gibt. Einige Mitgliedstaaten – ich denke, auch Ihr Land – war bereits Ziel von Cyber-Angriffen. Ich glaube, das ist eine bedeutende Sorge. Wir müssen das auch auf europäischer Ebene ansprechen, aber dies ist eine Angelegenheit, in der Mitgliedstaaten eine gewisse Verantwortung tragen. Die Hohe Vertreterin bemüht sich, einen einheitlichen Ansatz zu Problemen bei der Computer- und Netzwerksicherheit zu erarbeiten. Ich unterstütze diese Anstrengungen im vollen Umfang.

 
  
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  Derek Vaughan (S&D). – Es gab besonders bei diesem Thema viel öffentliche Aufmerksamkeit in ganz Europa. Was die Menschen unter anderem besorgt, ist die Frage, was dies für die Zukunft der Computer- und Netzwerksicherheit in der ganzen EU bedeuten wird. Ich glaube nicht, dass viele Menschen übermäßig besorgt über die hier beteiligte Person sind. Was uns besorgt, ist die Art und Weise, wie sich dies auf ganz Europa auswirken wird. Ich glaube einfach, dass es wichtig ist, dass die EU hierbei eine Strategie haben sollte.

Ich möcht die Kommission drängen, so viele Partner wie möglich an diesen Diskussion zu beteiligen; nicht nur auf Ebene der Mitgliedstaaten, sondern auch auf anderen Regierungsebenen in der ganzen EU, damit z. B. Computer- und Netzwerksicherheit auch bei regionalen und lokalen Regierungen eine bedeutende Rolle spielt.

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. – Ich stimme den von Ihnen geäußerten Sorgen voll zu. Das ist genau der Weg, den wir gehen möchten.

Vor gar nicht langer Zeit wurde die Europäische Union Zeuge von Cyber-Angriffen gegen öffentliche und private Organisationen in Estland im Jahr 2007 und Lettland im Jahr 2008. Täglich finden tausende von Cyber-Angriffen auf Institutionen der Europäischen Union und andere öffentliche Behörden statt.

Die Kommission reagierte kürzlich auf diese alarmierende Situation, indem sie am 30. September einen Vorschlag für eine Richtlinie zu Angriffen auf Informationssysteme machte, welche den betreffenden Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2005 außer Kraft setzt. Das übergeordnete Ziel dieser Richtlinie ist die Bekämpfung großangelegter Angriffe, welche in der Europäischen Union ihren Ursprung haben und/oder welche sich gegen die Europäische Union richten.

Wir sind bei diesen Sorgen sehr aufmerksam, und wir glauben, dass der Vorschlag für eine Richtlinie ein guter ist. Sie bestraft die Nutzer von Werkzeugen wie Botnets für die Durchführung einer strafbaren Handlung und führt schärfere Sanktionen für die Durchführung der strafbaren Handlungen ein. Sie führt eine Verpflichtung für Mitgliedstaaten ein, auf dringende Anfragen aus dem öffentlichen und privaten Sektor über das sieben Tage die Woche, rund um die Uhr verfügbare Netzwerk von Kontaktpunkten innerhalb von acht Stunden nach dem Erhalt der Anfrage zu reagieren, und es führt eine Überwachungspflicht für Mitgliedstaaten ein, was das Sammeln und die Bereitstellung von Daten über Cyber-Angriffe – dazu gehört die Anzahl von Strafverfolgungs- und Vorstrafenberichten – vereinfacht.

 
  
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  Mario Borghezio (EFD).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Reaktionen bezüglich Herrn Assanges Fall und seiner Inhaftierung aufgrund seiner Auffassung von Freiheit erinnern an die von Pontius-Pilatus.

Ich möchte, dass wir drei Punkte berücksichtigen:

1. Dies ist ein Fall von fumus persecutionis, denn die Anschuldigungen sind sehr schwach. 2. Die Vereinigten Staaten üben Druck auf ein europäisches Land aus, jemanden auszuweisen, obwohl sie noch nicht die rechtlichen Grundlagen für diese Anfrage bestimmt haben. 3. Die europäischen Bankkonten eines Bürgers wurden geschlossen, was bedeutet, dass er in Europa keine finanzielle Hilfe von seinen Unterstützern bekommen kann.

Außerdem bestätigen alle Statistiken, dass die europäische Öffentlichkeit für diese Prinzipien von Freiheit ist, dass sie Freiheit im Internet wünscht, dass sie sich für Freiheit ausspricht; trotz der Zweifel und der Probleme, die infolge dieser Initiative auftraten, die ich persönlich nicht in vollem Umfang unterstütze.

Dennoch möchten wir, dass Präsident Barroso sagt, wo die Grenzen sind und worauf der Schutz der Menschenrechte und der Freiheit der Meinungsäußerung wirklich und ehrlich basiert. Betrachten wir hier ein virtuelles Guantánamo? Sind wir von einer orwellschen totalen Zensur des Internets bedroht? Das ist die Gefahr, und wir brauchen in dieser Angelegenheit Antworten.

Es ist auch wichtig, die Haftbedingungen von Herrn Assange zu überwachen, weil in Italien nicht einmal Mitglieder der Mafia vollkommen isoliert inhaftiert werden.

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. – Ich kann Ihnen einige rechtliche Informationen zu diesem Fall geben; natürlich ohne von vornherein über die Position zu urteilen, denn ich bin kein Tribunal und kann darüber keine Entscheidungen treffen.

Zunächst wurde Herr Assange von den britischen Behörden auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls in Gewahrsam genommen. Die schwedische Staatsanwaltschaft stellte eine Anzeigenotiz in für Herrn Assange im schwedischen System, im Schengensystem und über Interpol aus, und das war die Basis aufgrund derer ein Europäischer Haftbefehl ausgestellt wurde.

Laut Artikel 28 des Rahmenbeschlusses zum Europäischen Haftbefehl darf nun eine Person, die aufgrund eines Europäischen Haftbefehls übergeben wurde, nicht ohne die Zustimmung der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, der die Person übergeben hat, an einen Drittstaat ausgeliefert werden. Das bedeutet, dass die zuständige britische Behörde, die entscheiden muss, ob er an Schweden ausgeliefert wird oder nicht, auch vor seiner Auslieferung an einen Drittstaat ihre Zustimmung geben müsste, weil Herr Assange im Vereinigten Königreich in Gewahrsam genommen wurde.

Das ist die beste Erklärung, die ich Ihnen zu den rechtlichen Aspekten geben kann, aber ich kann keine Vermutungen zu der Schuld oder Unschuld der betreffenden Person geben.

 
  
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  Sarah Ludford (ALDE). – Präsident Barroso, Sie haben zahlreiche Erklärungen gegeben, unter anderem die Erklärung an diesem Nachmittag über die Art und Weise, wie die EU und ihre Mitgliedstaaten die Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit beachten, aber die Untersuchung zur außerordentlichen Überstellung, wobei Herr Coelho den Vorsitz hatte und ich die Vize-Vorsitzende war, lieferte glaubhafte Beweise, dass etwa ein Dutzend EU-Staaten und andere europäische Staaten im Kampf gegen den Terror bei Menschenrechtsverletzungen konspirierten, dazu gehören Verschleppung und Folter. Ich befürchte offen gesagt, dass Sie Herrn Coelho eine ziemlich verwirrende Antwort gaben.

Wir glaubten, dass die Kommission und der Rat Artikel 6 des Vertrags nicht beachtet haben, und wir drängten sie, die Wahrheit über das ans Licht zu bringen, was passiert ist und, wenn erforderlich, gemäß Artikel 7 Maßnahmen zu ergreifen, was Sanktionen aufgrund von Menschenrechtsverletzungen bedeutet. Es gab offen gesagt kein Ergebnis. Daher muss sich die EU den Vorwurf der Heuchelei gefallen lassen. Was werden Sie jetzt unternehmen, um die volle politische und rechtliche Verantwortung für geheime Absprachen Europas bei Menschenrechtsverletzungen im Namen des sogenannten Krieges gegen den Terror zu bekommen?

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. – Zunächst hat die Kommission immer die Grundrechte respektiert, und ich weise jede Art der Kritik zurück, laut der die Kommission in irgendeine Art von Verletzung der Grundrechte verwickelt ist. Das stimmt nicht. Die Kommission hat eine vollkommen weiße Weste in dieser Angelegenheit, und wir sind bereit, in allen diesen Angelegenheiten absolut transparent mit dem Parlament zusammen zu arbeiten.

Es gibt einige Angelegenheiten, die in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegen, und sie müssen ihre Pflicht erfüllen. Die Kommission kann die Mitgliedstaaten nicht ersetzen. Wir haben einen Vertrag, wir haben eine Verantwortung, wir haben Pflichten, und wir haben Rechte. Die Kommission hat in den eben von Ihnen erwähnten Angelegenheiten mit diesem Parlament so zusammen gearbeitet, wie es das wünschte – und vollkommen transparent.

 
  
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  Franz Obermayr (NI). - Herr Präsident! Die Internet-Plattform Wikileaks publiziert – vereinfacht gesagt – Geheiminformationen, und das ist naturgemäß immer sehr unangenehm für die Beteiligten. Es ist auch festzustellen, dass bisher kein rechtsstaatliches Verfahren gegen Wikileaks stattgefunden hat. In der Zwischenzeit tobt ein regelrechter Cyberkrieg. Einerseits werden Wikileaks-Server angegriffen, andererseits gibt es Befürworter von Wikileaks, die Webserver von Visa und von MasterCard bombardieren, so dass diese zusammenbrechen.

Meine Fragen, Herr Präsident: Wird die Kommission gegen solche Stellvertreterkriege vorgehen? Sie haben bereits die Aktivitäten von Frau Kommissarin Malmström erwähnt. Gibt es da bereits ein Zeitraster, gibt es bereits Vorstellungen? Plant die Kommission – und da möchte ich bitte eine klare Antwort und nicht Ausreden mit Details und Gerichtshofbegründungen – konkret, gegen Wikileaks vorzugehen, um wieder einmal bei dem sensiblen Thema des Datentransfers als Erfüllungsgehilfe der USA aufzutreten und sich als solcher zu verhalten?

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. – Zunächst einmal planen wir keine Maßnahmen irgendeiner Art gegen WikiLeaks.

Zweitens, werden die Richtlinien, die wir vorgelegt haben, jetzt mit dem Parlament diskutiert werden. Wir haben Vorschläge vorgelegt, um die Computer- und Netzwerksicherheit zu erhöhen.

Mit Blick auf einige Themen, von denen Sie wünschen, dass ich sie im Detail anspreche, denke ich, dass es besser wäre, wenn Sie eine Erklärung von Experten bekommen würden. Es tut mir leid, ich kann Ihnen in einer Minute keine genauen Antworten geben, aber meine Mitarbeiter stehen Ihnen zur Verfügung und wenn Sie es wünschen, werden Sie Ihnen die Einzelheiten über unsere Sichtweise bei diesem wichtigen Thema geben. Aber das ist eigentlich keine Angelegenheit der Kommission. Das ist etwas, das in den Vereinigten Staaten passiert ist und das Auswirkungen auf die Weltgemeinschaft hatte, die das Internet nutzt und es ist eine sehr ernste und wichtige Angelegenheit. Ich unterschätze nicht die Bedeutung davon, aber wir müssen uns klar darüber sein, wo unser Verantwortungsbereich liegt.

Ich biete an, die Abgeordneten, die dies wünschen, auf eine organisierte Weise umfassend über die technischen Maßnahmen zu informieren, die wir auf europäischer Ebene ergreifen können.

 
  
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  Petru Constantin Luhan (PPE).(RO) Herr Präsident, ich möchte Ihnen eine Frage zu den jüngsten Ereignissen stellen, welche die Angriffe, betreffen, die Hacker auf Visa, MasterCard und PayPal durchführten, um deren finanztechnische Operationen zu sabotieren und finanziellen Schaden zu verursachen.

Waren die vertraulichen Kundendaten sicher oder verwundbar, als diese Cyber-Angriffe stattfanden und ziemlich ernste technische Probleme verursachten? Das ist meine erste Frage. Während diese Angriffe andauern, die aus ideologischen Gründen oder aus Spaß am Hacken durchgeführt werden, besteht die Möglichkeit, dass Hacker, die nur an finanziellen Gewinnen interessiert sind, auch in dieses System gelangen werden. Ich möcht gerne wissen, ob diese finanziellen und persönlichen Informationen betroffen waren und welche Methoden und Täter hierbei involviert waren und ob Sie die Situation gegenwärtig unter Kontrolle haben. Ich würde auch gerne wissen, ob die Vereinigten Staaten und internationale Behörden sich auch mit diesem Problem beschäftigen?

 
  
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  José Manuel Barroso, Präsident der Kommission. – Ich habe keine direkten Informationen über die Lecks und in wie weit auf vertrauliche Informationen oder private Daten zugegriffen wurde. Es tut mir leid, aber ich habe die Information selbst nicht – ich habe mit dem Fall nichts zu tun.

Es ist wahr, dass diese Angelegenheit sehr wichtige Fragen bezüglich der Sicherheit aufgeworfen hat. Wir haben an einigen dieser Probleme schon vor dem Fall WikiLeaks gearbeitet, und ich habe Ihnen von einigen Initiativen der Kommission berichtet. Ich bin sicher, dass auf der anderen Seite des Atlantiks auch Sorgen bestehen. Daher denke ich, wir sollten bei der Erhöhung der Computer- und Netzwerksicherheit zusammenarbeiten, aber dabei immer die Grundrechte beachten – denn die Freiheit der Meinungsäußerung ist für uns in der Europäischen Union ein heiliges Recht – und wir müssen uns im Klaren darüber sein, dass Datenschutz und Privatsphäre auch Grundrechte sind.

Wir müssen die richtige Balance finden, und daher müssen wir bei allen unseren Initiativen diese beiden Prinzipen beachten, welche manchmal schwer miteinander vereinbar sind, die aber dennoch sehr wichtig sind.

 
  
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  Der Präsident. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir hatten 21 Namen auf der Liste, aber nur 14 von Ihnen konnten das Wort ergreifen. Es tut mir sehr leid, aber die Namen wurden entsprechend der Reihenfolge auf der Liste berücksichtigt.

Damit ist die Fragestunde beendet.

 
  
  

VORSITZ: Gianni PITTELLA
Vizepräsident

 

14. Standpunkt des Parlaments zum neuen vom Rat geänderten Entwurf des Haushaltsplans für 2011 - alle Einzelpläne (Aussprache))
Video der Beiträge
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  Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt der Bericht von Sidonia Elżbieta Jędrzejewska und Helga Trüpel im Namen des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011, alle Einzelpläne, in der vom Rat geänderten Fassung (17635/2010 – C7-0411/2010 – 2010/2290(BUD)) (A7-0369/2010).

 
  
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  Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Berichterstatterin.(PL) Herr Präsident, nach vielen Monaten der Verhandlungen, Gespräche und Spannung wird es uns schließlich gelingen, und zwar morgen, so hoffe ich, den Haushaltsplan der Europäischen Union für 2011 hier in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments anzunehmen. Ich möchte mit den positiven Aspekten, die meiner Meinung nach die interessantesten und effektivsten Errungenschaften des Haushaltsplans 2011 ausmachen und die für die Bürgerinnen und Bürger Europas von besonderer Bedeutung sind, beginnen.

Zu allererst bin ich sehr erfreut darüber, dass es uns gelungen ist, rechtzeitig ein Übereinkommen zu erreichen, dass die schwierigen Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission vor Ende 2010 abgeschlossen wurden und dass wir die Gefahr eines vorläufigen Haushaltsplans 2011 abgewendet haben, obwohl jede der Parteien natürlich dabei bis zu einem gewissen Maß Kompromisse einzugehen hatte. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf einige wichtige und interessante Aspekte in Bezug auf die spezifischen Details, die wir erfolgreich aushandeln konnten, lenken.

Zu allererst bezieht sich dies auf den gemeinsamen Standpunkt, den wir festgelegt haben, und die einstimmige Annahme des Vorschlags des Parlaments vom Oktober 2010, was die Schwerpunkte des Europäischen Parlaments im Hinblick auf die haushaltsrechtlichen Verpflichtungen angelangt. So sind alle unsere Vorschläge in Bezug auf eine Aufstockung der Finanzierung für die Haushaltslinien, die für Jugend, Bildung, Mobilität, Innovation, Forschungsprogramme und für Programme, die sich auf Kernthemen in der internationalen Politik konzentrieren, von zentraler Bedeutung sind, vom Rat und der Kommission akzeptiert worden. Darüber freue ich mich. Es sollte auch festgehalten werden, dass das Parlament in seiner Oktober-Lesung sehr realistisch und diszipliniert gewesen ist. Ich bin erfreut darüber, dass der Rat und die Mitgliedstaaten diese Disziplin erkannt und die von uns vorgeschlagenen Schwerpunkte, auf die wir uns seit März immer wieder klar bezogen haben, anerkannt haben.

Zusammenfassend möchte ich sagen, dass ich mich freue, dass dieses Dreieck, Jugend, Bildung und Mobilität, vom Rat nachvollzogen und angemessen gewürdigt worden ist. Ich hoffe, dass die Kommission jede Anstrengung unternehmen wird, zu gewährleisten, dass diese aufgestockten Mittel 2011 auch angemessen eingesetzt werden.

Ich freue mich darüber, dass es uns gelungen ist, unseren eigenen Befürchtungen größtenteils auf den Grund zu gehen. Unsere Freude darüber, dass es uns gelungen ist, ein Einvernehmen zu erzielen, wird jedoch in vielerlei Hinsicht durch einige wichtige Elemente getrübt. Dies gilt vor allem für die Tatsache, dass wir während der Verhandlungen für 2011 in der Praxis beobachten konnten, wie schwierig es ist, den Vertrag von Lissabon umzusetzen, wie viele unbekannte Gebiete noch vor uns liegen und wie viel gemeinsame Arbeit wir noch in die Entwicklung von praktischen und pragmatischen Lösungen, die sich aus den neuen Rahmen, in denen wir uns nun bewegen, investieren müssen. Dieser Prozess ist bei weitem noch nicht abgeschlossen.

Es ist auch schmerzlich deutlich geworden, dass die einzelnen Mitgliedstaaten zunehmend weniger Solidarität an den Tag legen, wenn sie selbst in einer Krise stecken, und es ist genau diese europäische Solidarität, die als erster Wert verloren geht, wenn Einsparungen in den nationalen Haushaltsplänen gemacht werden müssen. Ich bedauere es sehr, dass die Mitgliedstaaten plötzlich so kurzsichtig geworden sind und dass sie insbesondere bei der europäischen Integration Kürzungen vornehmen wollen. Dies ist ein wunder Punkt. Wir müssen diesbezüglich die Debatte wieder aufnehmen, da das noch nicht vom Tisch ist.

Darüber hinaus möchte ich mich mit zwei Fragen zu Themen, die mich nach wie vor beschäftigen, an Herrn Wathelet wenden. So möchte ich wissen, ob der Rat beabsichtigt, die gemeinsame Erklärung zum mehrjährigen Finanzrahmen – den Entwurf, den wir gesehen haben, obwohl ich mir über seinen Status im Unklaren bin – anzunehmen. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission in Übereinstimmung mit den Erwartungen des Parlaments eine ganze Reihe von einseitigen Erklärungen präsentiert, in denen die Lissabonisierung, der europäische Mehrwert und die Eigenmittel erläutert werden. Ich möchte Herrn Wathelet als Vertreter des Rats fragen, ob der Rat nicht auch seinen eigenen Standpunkt hinsichtlich dieser Angelegenheiten darstellen könnte.

Und ich möchte noch einmal meinen Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament für ihren Beitrag und allen in der Europäischen Kommission und dem Rat für seinen konstruktiven Ansatz danken, und ich wäre für eine Antwort auf diese Fragen dankbar.

 
  
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  Helga Trüpel, Berichterstatterin. − Herr Präsident, Herr Kommissar, Herr Ratspräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Berichterstatterin für den Parlamentshaushalt kann ich eindeutig für diesen Teil des Haushalts von einem politischen Erfolg sprechen. Die Position des Parlaments nach der Haushaltsabstimmung im Oktober ist vom Rat fast zu 100 % übernommen worden. Mein Ansatz war es, mit großer Verantwortung, mit Ambition entsprechend dem Lissabon-Vertrag, aber auch mit Selbstbeschränkung von unserer Seite an diesen Haushalt heranzugehen, weil wir natürlich alle verstanden haben, in welcher schwierigen Situation wir uns befinden, trotzdem aber überzeugte EuropäerInnen sind. Genau um diesen Zielkonflikt ging es sowohl beim Parlamentshaushalt wie auch beim allgemeinen Teil des Haushalts. Die verschiedenen Institutionen, also unser eigenes Haus, aber auch die anderen kleinen Institutionen, wie zum Beispiel der Datenschutzbeauftragte, der Bürgerbeauftragte, der Rechnungshof, haben Stellen bekommen, die sie dringend benötigen, nicht so viele, wie sie ursprünglich verlangt haben, aber in Anerkennung dessen, was sie wirklich brauchen. Der Parlamentshaushalt – und das ist mir wichtig – wurde gemessen an dem, was das Präsidium ursprünglich gefordert hatte, um 25 Millionen gekürzt. Also auch da ein deutliches Zeichen für Selbstbegrenzung, für Selbstbeschränkung, aber nicht für Selbstverleugnung.

Außerdem war mir besonders wichtig, dass wir mehr Mittel einsetzen, um zu Energieeffizienz in unseren Gebäuden zu kommen. Es soll auch mehr Fahrräder hier in Straßburg geben, damit wir nicht auf so viele Autos angewiesen sind, und auch die Karte für den ÖPNV in Brüssel für die Mitarbeiter der Institutionen soll möglich gemacht werden. Also auch hier geht es um ökologische Verantwortung. Die Anpassung der Gehälter nach dem Gerichtsurteil wurde ordnungsgemäß budgetiert und wird in den anderen Teilen aus Umverteilung aus dem Haushalt finanziert. Das heißt, wir sind zu einem guten Kompromiss zwischen Parlament und Rat gekommen, und es hat eine gute Kooperation gegeben.

Nun lassen Sie mich aber als grüne Haushaltskoordinatorin meine politische Einschätzung zu dem allgemeinen Haushalt geben. Der Zuwachs bei den Zahlungen – 2,91 % – ist ein sehr moderater Zuwachs, und es ist ein Übergangshaushalt in Zeiten der notwendigen Austeritätspolitik in den Mitgliedstaaten. Aber das Parlament – und ich halte das nach wie vor für ein richtiges Anliegen – wollte eine klare Verabredung mit dem Rat, wie der Lissabon-Vertrag, den wir ja nun gemeinsam beschlossen haben, der Rat und das Parlament – in dieser Frage sind wir ja keine Gegner –, wirklich umgesetzt wird. Ich möchte noch einmal betonen, dass das Parlament nicht über den Lissabon-Vertrag hinausgeht. Wir verlangen nur Vertragstreue. Wir verlangen allerdings auch, dass der Rat sich nicht hinter die Resultate des Lissabon-Vertrags zurückzieht. Das droht aber aus meiner Sicht, und das muss ein selbstbewusstes Parlament kritisieren.

Wir Grüne sind mit dem, was wir jetzt erreicht haben, nicht zufrieden. Es gibt ein paar weiche Erklärungen, aber das ist nicht das, was wir ursprünglich gewollt haben. Ich bin der Meinung, wenn man eine ambitionierte Strategie einschlägt, für die es wirklich gute Gründe gibt, dann muss man auch stehen und nicht vorher einknicken. Aus grüner Sicht ist es erfreulich, dass es jetzt die Gelder für den Kernfusionsreaktor ITER nicht gibt, weil wir das zu diesem Zeitpunkt nicht für die richtige Priorität halten und aus ökologischer Sicht der Meinung sind, man sollte mehr Geld für erneuerbare Energien und den ökologischen Umbau ausgeben, aber nicht in ein solches Projekt stecken, dessen Erfolg nicht gesichert ist. Was wir jetzt aber für das nächste Jahr sicher feststellen können: Die Verhandlungen werden weitergehen. Ich wünsche mir sehr, dass wir im proeuropäischen Sinne zwischen Rat und Parlament dann gemeinsam erfolgreicher sein werden.

 
  
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  Melchior Wathelet, amtierender Präsident des Rates.(FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir befinden uns nun auf der Zielgeraden, was die Annahme des Haushaltsplans 2011 angeht. Und dies ist alles andere als ein leichtes Rennen gewesen. So hat es eine Reihe von kritischen Abschnitten gegeben, aber ich hoffe, dass wir schlussendlich unser Ziel in diesem Haushaltsverfahren erreichen werden, und dass wir, wie von der Berichterstatterin gerade erst gesagt worden ist, in der Lage sein werden, einen Haushaltsplan noch vor Ende dieses Jahres zu verabschieden.

Ich denke, dass es das gewesen ist, was uns heute alle angetrieben hat, und wir haben hier nun den Beweis dafür, dass, als alle, die sich mit den verschiedenen haushaltspolitischen Bereichen beschäftigt haben, gesagt haben, dass sie eine Einigung erzielen wollen, sie tatsächlich auch die Wahrheit gesagt haben. Wir sollten jedoch vielleicht auch noch erwähnen, dass wir eine neue Aufgabe übernommen und ein neues Verfahren umgesetzt haben, und ich denke, wie auch von der Berichterstatterin gerade gesagt worden ist, dass jeder dabei Zugeständnisse machen und Kompromisse eingehen musste.

Auf der einen Seite hat das Europäische Parlament den Entwurf des Rates über die Verpflichtungsermächtigungen deutlich abgeändert. So hat es die Aufnahme verschiedener Projekte und vorbereitenden Maßnahmen durchsetzen können, es hat Debatten ausgelöst und die Finanzierung einer großen Anzahl politischer Maßnahmen hinterfragt und ist damit wahrlich seiner Rolle als eine Haushaltsbehörde voll und ganz nachgekommen. Ebenso sind von ihm die Einschränkungen, die vom Rat, insbesondere im Hinblick auf die Zahlungsermächtigungen, auferlegt wurden, angenommen worden.

Es gibt jedoch auch die gemeinsame Erklärung, auf die sich auch die Berichterstatterin bezogen hat, und die vom Rat eindeutig unterstützt wird, falls es sich dabei wirklich um eine gemeinsame Erklärung handeln sollte. Sie werden auch darüber informiert sein, dass wir einen Brief vom belgischen Premierminister, dem amtierenden Präsidenten, an den Präsidenten des Europäischen Parlaments erhalten haben, der besagt, dass die Vertreter der nächsten vier sechsmonatigen Ratsvorsitze bestätigt haben, dass sie beabsichtigen, das Verfahren für die Entwicklung zukünftiger finanzieller Vorausschauen den Bestimmungen des Vertrags entsprechend umzusetzen. Dies entspricht damit in gewisser Weise einer ersten Umsetzung der gemeinsamen Erklärung, die wir in Bezug auf die Entwicklung zukünftiger finanzieller Vorausschauen zusammen angenommen haben.

Auf der anderen Seite hat das Europäische Parlament auch eine Liste von Voraussetzungen vorgebracht, die seine eigenen Ambitionen in den Verfahren, die sich auf die Eigenmittel beziehen, betreffen, und Sie selbst hatten auch die Gelegenheit, sich mit der Erklärung der Europäischen Kommission vertraut zu machen, die gezeigt hat, dass sie, indem sie ihr Initiativrecht ausübt, eigentlich so in diesem Gesamtablauf weiter voranschreitet und damit das neue Haushaltsverfahren sowie die kommenden finanziellen Vorausschauen umsetzt.

Was den Haushaltsplan 2011 selbst angeht, so ist es richtig, dass es sich dabei um einen strikten Haushaltsplan mit Aufstockung der Zahlungsermächtigungen um 2,9 % handelt. Trotz dieses Umstands ist es uns jedoch möglich gewesen sicherzustellen, dass der Europäische Auswärtige Dienst errichtet werden konnte. Darüber hinaus ist es uns gelungen, die drei neuen Finanzüberwachungsagenturen als Teil dieser knappen Finanzmittelaufstockung um 2,91 % zu finanzieren. Durch die Inanspruchnahme der Flexibilitätsinstrumente sind wir ebenso in der Lage gewesen, die politischen Schwerpunkte, die das Parlament umsetzen wollte, zu berücksichtigen und 105 Mio. EUR für vorbereitende Maßnahmen sowie für Projekte in den Bereichen Jugend und Mobilität bereitzustellen. Wie Sie, Frau Trüpel, sehen können, benutzen wir, wenn wir über die Schwerpunkte des Parlaments sprechen, genau dieselben Worte, die auch von Ihnen immer wieder in den Trilogen und in Ihrer letzen Rede verwendet wurden.

Die Durchführung dieses neuen Verfahrens vor dem Hintergrund der Lissabon-Bestimmungen ist für uns alle eine neue Erfahrung gewesen, dies gilt, wie ich demütig bekennen muss, vor allem für mich selbst. Es ist jedoch auch richtig, dass es uns dadurch möglich wurde, zahlreiche Treffen zu veranstalten und zum Teil recht hitzige Diskussionen zu führen; aber es sei noch einmal gesagt, dass wir hier und heute sagen können, dass wir eine Einigung erzielt haben.

Ich möchte erwähnen, dass ich allerdings nach wie vor das Gefühl habe, dass insgesamt zu wenig unternommen wurde, und die Möglichkeit, die Flexibilität von einer Einstimmigkeit zu einer qualifizierten Mehrheit zu bewegen, hat für mich leider einen leicht schalen Beigeschmack. Ich denke, dass wir durch unsere Anstrengungen wirklich kurz vor einer Einigung stehen, und ich habe die Sorge, dass diese Möglichkeit nicht genutzt werden wird. Ich sehe es als eine Schande an, dass wir weder in Bezug auf das Thema Flexibilität noch in Bezug auf die Finanzierung von ITER die Gunst der Stunde genutzt haben.

Es mag sich sicherlich um kein einfaches Verfahren handeln, aber wenn gerade aus diesem Grund auf beiden Seiten Wohlwollen und der Wille zum Erfolg gezeigt werden, dann werden wir auch erfolgreich sein. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei all denjenigen bedanken, die auf so einzigartige Weise dazu beigetragen haben, dass sichergestellt ist, dass wir morgen nun hoffentlich diese Einigung werden bestätigen können: So ist durch Präsident Buzek, der sich, wie ich sagen muss, regelrecht in dieses Haushaltsverfahren reingekniet hat, aber auch durch Herrn Lamassoure, durch die beiden Berichterstatterinnen, Frau Jędrzejewska und Frau Trüpel, und selbstverständlich auch durch den Kommissar, Herrn Lewandowski, der trotz der Meinungsverschiedenheiten jedes Mal mit neuen Vorschlägen angekommen ist, gewährleistet worden, dass es in diesem Verfahren schließlich zum Abschluss gekommen ist,

Deshalb haben wir jetzt den Beweis dafür, dass wir sehr wohl Einigungen erzielen können, und den Beweis dafür, dass dieses neue Lissabon-Verfahren erfolgreich sein kann. Trotz der Hürden und Schwierigkeiten, die es zu überwinden galt, ist es uns gelungen, eine Einigung zu erzielen, und wir haben heute diesen Haushaltsplan, der mehr ist als nur das: Er sorgt nämlich auch für die Bürgerinnen und Bürger für konkrete Ergebnisse, was Mobilität, Jugend, die Strukturfonds, die für solche Regionen in Europa freigegeben werden, die sie wirklich benötigen, den Europäischen Auswärtigen Dienst und die Finanzagenturen anbelangt.

Ja, wir werden dank dieses Haushaltsplans in der Lage sein, politische Strategien im Dienste der europäischen Bürgerinnen und Bürger umzusetzen. Denn das ist es, was uns antreiben sollte, und das ist es, wodurch letztendlich sichergestellt wurde, dass von jedem die notwendigen Kompromisse gemacht wurden, um eine Einigung zu erzielen.

 
  
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  Janusz Lewandowski, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident, ich begrüße im Namen der Kommission die Tatsache, dass das Parlament willens ist, über den Haushaltsplan für 2011 abzustimmen, selbst wenn nicht alle Elemente des Originalpakets, bestehend aus den Bestimmungen für einen mehrjährigen Finanzrahmen, einer neuen interinstitutionellen Vereinbarung und auch aus der ITER-Finanzierung, endgültig festgelegt werden konnten.

Durch die Abstimmung zeigen die beiden Teile der Haushaltsbehörde ihren Sinn für Verantwortung dafür, eine Haushaltskrise zu einer Zeit zu verhindern, in der Europa schwierige Aufgaben zu bewältigen hat, und in der wir mit einer finanziell instabilen Lage gleich in mehreren Mitgliedstaaten konfrontiert sind.

Ich muss betonen, wie wichtig es ist, dass vom Parlament genau so abgestimmt wird, wie im Rat abgestimmt wurde, und zwar deshalb, um weitere Vermittlungsmaßnahmen zu verhindern. So sind vom Rat Schritte unternommen worden, um den Wünschen des Parlaments in Bezug auf die vorbereitenden Maßnahmen, Pilotprojekte, Reserven und Erläuterungen zu einzelnen Haushaltslinien gerecht zu werden. Ich denke, dass das Erreichen desselben Abstimmungsergebnisses und damit die Vermeidung weiterer Verzögerungen eine Prüfung dafür sein wird, ob wir auch tatsächlich den Willen haben, den Haushaltsplan zu erstellen und den europäischen Bürgerinnen und Bürgern Mittel für die Umsetzung von Projekten und Programmen zur Verfügung zu stellen, die bei der Schaffung von Arbeitsplätzen nützlich sein könnten und sollten.

In Bezug auf die Mittelbindungen beträgt die Summe, über die es abzustimmen gilt, 141,8 Mrd. EUR, was einem BNE von 1,13 % entspricht, die ein Großteil des Parlaments, so denke ich, für die Bereiche Jugend, Klein- und Mittelbetriebe und die Forschung in den Rubriken 1a und 3b sowie Palästina in der Rubrik 4 vorsieht.

Um diese Ziele zu erreichen, müssen wir das Flexibilitätsinstrument in einem Wert von 105 Mio. EUR in Anspruch nehmen. Die Zahlungen werden auf ein Niveau von 126,5 Mrd. EUR festgelegt, was einem BNE von 1,01 % entspricht. Darin zeigt sich das Verständnis für die Haushaltszwänge, denen die Mitgliedstaaten derzeit unterliegen.

Die Höhe der Zahlungen ist an die Bedingung geknüpft, und das ist für die Kommission sehr wichtig, dass sie einer gemeinsamen Erklärung zustimmen, gegebenenfalls schnell zu handeln und zusätzliche Zahlungsermächtigungen durch Transfers oder Berichtigungshaushaltspläne bereitzustellen, um Defizite bei den Mitteln für Zahlungen zu verhindern.

Im Falle der Reserven, über die es möglicherweise zu einer Abstimmung kommt, muss ich selbstverständlich den Standpunkt der Kommission wiederholen, und wir sind natürlich darum bemüht, die vom Parlament geforderten Bedingungen so schnell wie möglich zu erfüllen.

Es ist sehr wichtig, überhaupt einen Haushaltsplan zu haben, so dass wir die Gespräche in den anderen Bereichen fortsetzen können, und zwar ohne die zusätzlichen Komplikationen, die sich bei der Arbeit unter dem vorläufigen Zwölftel ergeben. Dies ist wirklich sehr wichtig.

Was bleibt, ist die Finanzierung von ITER, und was an die Finanzierung von ITER geknüpft ist, ist die internationale Glaubwürdigkeit eines vereinten Europas als ein Partner für weltweite wissenschaftliche und technologische Projekte. Wenn uns hier keine Einigung gelingt, und dies ist die letzte Gelegenheit für eine Einigung, werden wir 570 Mio. EUR der Spielräume für 2010 verlieren und demzufolge auch die Handlungsgrundlage für den Spielraum für 2011. Deshalb denke ich, dass eine Abstimmung und eine entsprechende Einigung über ITER für uns alle eine Win-Win-Situation bedeuten würde.

Was darüber hinaus auch noch bleibt, ist die Anpassung, die Umsetzung des Vertrags von Lissabon in die Form eines mehrjährigen Finanzrahmens und einer neuen interinstitutionellen Vereinbarung. Ich muss die vom Berichterstatter für den Haushalt, Herrn Reimer Böge, und die von Minister Wathelet unternommenen Anstrengungen, um gerade in diesem Bereich eine Einigung zu erzielen, was mit einem hohen Maß an Flexibilität verbunden war, lobend erwähnen. Das ist richtig. Ich vernehme im Parlament und höre in den Gesprächen, dass dies mit mehr Einschränkungen verbunden sei als das aktuelle System, aber es handelt sich hierbei um einen Kompromiss, mit dem wirklich auch in der Praxis dasselbe Maß an Flexibilität gewährleistet wird, das bis jetzt auch zur Verfügung stand. Aus diesem Grund scheint er in Zeiten einer Haushaltskonsolidierung in den Mitgliedstaaten annehmbar zu sein.

Wir müssen unsere Anstrengungen bei der Umsetzung des Vertrags von Lissabon durch die Annahme eines mehrjährigen Finanzrahmens und der neuen interinstitutionellen Vereinbarung fortsetzen, da wir andernfalls mit Stillstand und Verzögerungen in unbekannte Gewässer abtreiben und keinen festen Boden mehr unter den Füßen haben, was die rechtlichen Bedingungen unserer zukünftigen Versuche betrifft.

Das war jetzt der Praxistest für den Vertrag von Lissabon. Er hat sich nicht, wie ursprünglich gedacht, als ein Instrument, um Kompromisse und das Fällen von Entscheidungen zu erleichtern, erwiesen, aber ich hoffe, dass wir unsere Lehren aus dieser Erfahrung ziehen werden und mit der Abstimmung im Parlament haben wir bereits mit den Vorbereitungen für den Haushaltsplan 2012 begonnen. Dies ist ein Zeichen für unseren Optimismus. Ich danke all jenen, die an der Kompromiss-Maschinerie für den Jahreshaushaltsplan 2011 beteiligt gewesen sind, allen voran Alain Lamassoure, Präsident Buzek, Minister Wathelet und den Berichterstattern.

 
  
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  László Surján, im Namen der PPE-Fraktion.(HU) Herr Präsident, wir erproben derzeit die Auswirkungen des Vertrags von Lissabon an uns selbst. Wir und allgemein gesprochen, die europäischen Medien, haben oft gesagt, dass infolge dieses Vertrags die Befugnisse des Parlaments in enormen Umfang zugenommen haben. Nun ist es richtig, dass die beiden Teile der Haushaltsbehörde fast gleich stark sind, aber die Stärke dieses Teils kann nicht wirklich ausgeschöpft werden, da wir durch den Vertrag zu einer Einigung verurteilt wurden. Das einzige Mal, wo die Befugnisse des Parlaments weitreichender wären, wäre, wenn der Rat sich in Zukunft selbst überstimmen würde, was vollkommen undenkbar ist. Wir müssen alle der Tatsache ins Auge blicken, dass, wenn wir mit einem Zwölftel weitermachen, wir uns nur von einem Monaten zum Nächsten durchhangeln, aber keine Europäische Union bilden, und deshalb findet die Europäische Volkspartei, und damit stimmt sie grundsätzlich mit den anderen Fraktionen überein, dass es für die Europäische Union notwendig ist, auch über morgen hinaus einen gültigen Haushaltsplan zu haben.

Die Grundlage für diesen Haushaltsplan wird der von der Europäischen Kommission bereits im Sommer vorgelegte Haushaltsplan sein, der vom Parlament als fundiert und solide erachtet worden ist. Der Rat ist mehr oder weniger derselben Ansicht gewesen, da er durch ihn nicht viel verändert wurde und nur die Höhe der Zahlungen vor dem Hintergrund der großen Krise etwas gesenkt wurden. Es handelt sich jedoch um eine eher merkwürdige Krise, wenn sie offensichtlich mit vier Milliarden gemessen an dem Einkommen der europäischen Mitgliedstaaten überwunden werden kann. Um ehrlich zu sein, könnte man meinen, dass das Ausmaß der Senkung etwas populistisch sei. Was mich an der endgültigen Einigung, mit der das Parlament diese vier Milliarden-Senkung angenommen hat, erfreut, ist die Tatsache, dass wir die Zahlen nicht nach dem Rasenmäherprinzip gesenkt haben, sondern die wichtigen Bereiche, die dem Parlament am Herzen lagen, und die von ihm als vorrangige Bereiche behandelt wurden, davon verschont blieben.

So halte ich es für meinen Teil als für sehr wichtig, dass es zu einer deutlichen Aufstockung von fast 15 % bei den verfügbaren Mitteln für die Unterstützung der Kohäsionspolitik gekommen ist. Es ist darüber hinaus auch wichtig, dass wir wenigstens in einem gewissen Maße einen Fortschritt erreichen. Ich verstehe das Signal, Herr Präsident, und ich werde in einem Moment auch aufhören, aber ich muss noch sagen, dass das Parlament einen großen Fehler am Ende des Verhandlungsverfahrens gemacht hat und dass es durch die jeweiligen parteipolitischen Interessen unglaublich schwer gewesen ist, alle unsere Ziele zu erreichen.

 
  
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  Martin Schulz, im Namen der S&D-Fraktion. – Herr Präsident! Ich greife auf, was der Kollege Surján gesagt hat. Wir haben es mit einem neuen Verfahren zu tun, in dem die beiden Teile des Haushaltsgesetzgebers, Rat und Parlament, auf gleicher Ebene handeln. Ich möchte mich an all diejenigen Kolleginnen und Kollegen aus dem Haushaltsausschuss wenden, die sich darüber beklagt haben, dass es eine Politisierung dieser Debatte gegeben hat. Ich will Ihnen sagen, das ist die Logik aus dem neuen Verfahren, dass wir über eine Haushaltstechnik hinausgehen und über eine wirkliche Haushaltspolitik reden müssen. Bei dieser Haushaltspolitik ist sichtbar geworden, dass es in der anderen Behörde, im Europäischen Rat, den Willen gibt, über die Haushaltspolitik eine andere Europäische Union zu bekommen. Ich fange deshalb mit dem Ratsvorsitz an, mit Ihnen, Herr Wathelet.

Dieses Parlament ist nach meiner Einschätzung der belgischen Präsidentschaft zu Dank verpflichtet, weil ich glaube, dass die belgische Präsidentschaft dabei geholfen hat, etwas zu erreichen, was ich vor drei Wochen nicht für möglich gehalten habe. Die Regierung des Vereinigten Königreichs und die Regierung der Niederlande – man muss die hier auch beim Namen nennen – waren im Rat nicht bereit, bei der Beteiligung des Parlaments an der Finanziellen Vorausschau einen Kompromiss zu schließen. Die von uns gewünschten Kompromisse mit dem Rat sind abgelehnt worden. Sie haben bis zur letzten Sekunde versucht, einen Kompromiss herbeizuführen, aber diese beiden Regierungen haben gesagt: „Nein!“ Eine sehr intelligente Lösung – vielleicht eine belgische Lösung – ist gefunden worden, nämlich die Regierungen, die in den nächsten zwei Jahren die Präsidentschaft führen – Ungarn, Polen, Dänemark und Zypern –, dazu zu bringen, eine Erklärung abzugeben, dass sie das Parlament in die Willensbildung einbeziehen. Ich gehe einmal davon aus, so wie bisher, also auf der Grundlage der bisherigen Interinstitutionellen Vereinbarung. Damit haben vier Regierungen im Europäischen Rat öffentlich erklärt, dass sie anderer Meinung sind als die Regierung der Niederlande und die Regierung Großbritanniens. Das ist ein großer Erfolg, weil damit nämlich klar geworden ist, dass der Rat kein homogenes Ganzes ist, der einen einheitlichen Willen diktieren kann, sondern im Rat gibt es sehr wohl unterschiedliche Auffassungen, zum Beispiel bei Staaten wie Ungarn oder Polen, die fürchten, dass bei einer Finanzierung des Auswärtigen Dienstes, bei einer Finanzierung von ITER, bei einer Finanzierung von Galileo mit den gleichen Haushaltsmitteln, die wir heute haben, aber bei eingefrorenen Landwirtschaftsausgaben bis zum Jahre 2013 irgendwann irgendwo gekürzt werden muss. Und die Kürzungen würden dann bei der Kohäsionspolitik erfolgen. Damit haben wir Verbündete im Rat, nämlich die Staaten, die diese Kürzungen nicht wollen, und das sind insbesondere die nächsten beiden Präsidentschaften, Polen und Ungarn. In dieser Form hat das Parlament einen großen Erfolg erzielt.

Ich teile die Auffassung von Frau Trüpel nicht, dass wir eingeknickt seien. Ganz im Gegenteil! Bei der anderen Kernforderung politischer Art, die wir aufgestellt haben, der Flexibilität, wurde keine Einigung erzielt. Das Thema ist vertagt. Herr Ratspräsident, Sie sagen, die Einstimmigkeit ist jetzt auf dem Tisch, Sie hätten die qualifizierte Mehrheit haben können. Dann will ich umgekehrt sagen, dass diejenigen, die ITER haben wollen, dann auch dafür sorgen müssen, dass es im Rat für die Zusammenarbeit bei der Flexibilität eine Einstimmigkeit gibt, sonst bekommen Sie ITER nicht.

Wir haben hart verhandelt, wir haben sehr kontrovers verhandelt. Es ging am Ende nie um die Zahlen, sondern um den politischen Willen.

Schlussendlich der dritte Punkt: Die Kommission hat sich in einer harten Auseinandersetzung zwischen Rat und Parlament positioniert. Im Rat gibt es keine einzige Regierung, keine, die bereit ist, über Eigenmittel zu diskutieren. Wir wollen über Eigenmittel diskutieren. Die Kommission hat Position bezogen. Die Kommission hat sich in dieser Frage auf die Seite des Parlaments gestellt. Damit sind sich die Gemeinschaftsinstitutionen einig. Ich erwarte, dass im Frühjahr der Präsident der Kommission und Sie, Herr Lewandowski, mit einem entsprechenden Vorschlag über die Eigenmittelregelungen in der EU kommen. Dann werden sich die Mitgliedstaaten, die 27 Regierungen, dazu verhalten müssen.

Ich bin ein bisschen erstaunt, dass ich der einzige Fraktionsvorsitzende bin, der heute hier geredet hat. Das will ich auch an die Adresse meiner Kollegen sagen. Es gab eine teilweise harte Auseinandersetzung zwischen den Haushaltsexperten und uns. Ich glaube, dass das am Ende in eine gute Richtung gelaufen ist. Ich will mich bei den Haushaltsberichterstatterinnen, Frau Jędrzejewska und Frau Trüpel, bedanken. Ich habe durch die verstärkte Beschäftigung mit dem Haushalt auf politischer Ebene gelernt, wie schwer das Geschäft ist. Ich möchte Ihnen ein großes Kompliment für Ihre Arbeit machen. Zum Schluss will ich mich bei all denjenigen Haushaltskollegen, die sich bisweilen von mir provoziert gefühlt haben, entschuldigen. Ich muss Ihnen aber sagen, ich hielt diese Provokation für notwendig.

 
  
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  Anne E. Jensen, im Namen der ALDE-Fraktion.(DA) Herr Präsident, ich möchte damit beginnen, Frau Jędrzejewska und Frau Trüpel für ihre solide und hochwertige Arbeit, die sie beim Haushaltsplan unternommen haben, und vielleicht vor allem Frau Jędrzejewska, die eine unglaublich schwere Aufgabe unter dem neuen Verfahren zu bewältigen hatte, danken. Ich möchte auch dem belgischen Ratsvorsitz danken, der einen fantastischen Beitrag geleistet hat, und ich möchte ebenso unserem Vorsitz, Herrn Lamassoure, danken, der eine hervorragende Arbeit bei diesen Verhandlungen geleistet hat. Die Kommission hat sich selbstverständlich auch bemüht, einen konstruktiven Beitrag zu leisten, insbesondere in dieser Endphase hier.

Aus Sicht der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa ist dies ein gutes Ergebnis für den Haushaltsplan 2011. Wir haben die notwendigen Mittelzuteilungen für Forschung, Energie und Bildung und im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten haben wir das Geld für Palästina und die Bananen produzierenden Länder ohne Kürzungen in anderen Programmen. Dieses Haushaltsverfahren hat gezeigt, dass der mehrjährige Finanzrahmen sehr streng und unflexibel ist. So haben wir immer noch nicht das Problem der Finanzierung des ITER-Energieprojekts für die nächsten Jahre gelöst; ein Umstand, der von verschiedenen Rednern bereits erwähnt wurde. Die ALDE-Fraktion möchte, dass für dieses Problem eine Lösung gefunden wird. Wenn wir auch weiterhin die in der Energiepolitik der EU festgelegten Ziele verfolgen wollen, so werden wir auch in den nächsten Jahren mit schwierigen Verhandlungen über den Haushalt konfrontiert werden, sofern wir nicht eine Einigung erzielen, die uns eine größere Flexibilität ermöglicht. Ich hoffe, dass dies bald der Fall sein wird, und ich möchte vor diesem Hintergrund Herrn Böge für seine intensiven Anstrengungen, dies zu einem guten Ende zu führen, danken.

 
  
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  Isabelle Durant, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(FR) Herr Präsident, Herr Wathelet, Herr Kommissar, es ist nur einen Monat her, dass die vier großen Fraktionen, obwohl wir uns da im Großen und Ganzen bereits auf die Zahlen für den Haushaltsplan 2011 geeinigt hatten, sehr laut und nachdrücklich eingeschritten sind und den belgischen Ratsvorsitz aufgefordert haben, mit dem Rat nicht nur über die Zahlen für 2011 zu verhandeln, über die bereits Einigung bestand, sondern auch eine echte politische Einigung für die nächste Phase, eine politische Einigung, die es uns ermöglichen würde, in Form eines Übereinkommens oder so etwas Ähnlichem, was aber auch egal ist, zusammen mit den nationalen Parlamenten und Regierungen an einem zukünftigen Finanzrahmen und an unseren Eigenmitteln zu erarbeiten. Damit war jeder einverstanden.

Wir haben dies vor einem Monat genau zu jenem Zeitpunkt getan, weil wir gedacht haben, dass wir die Zukunft der europäischen Finanzen zu gewährleisten hätten, weil wir gedacht haben, dass wir den Haushaltsplänen der Mitgliedstaaten zur Hilfe kommen müssten, die allesamt mit Problemen konfrontiert werden, und weil die Europäische Union ihre Eigenmittel haben muss. Und auch damit war jeder einverstanden und ich möchte behaupten, dass dies auch sehr klar und deutlich zum Ausdruck gebracht wurde.

Und jetzt, nur einen Monat später stehen wir diesbezüglich wo? Wir fangen wieder bei null an. Der Haushaltsplan 2011 steht kurz vor der Annahme. Flexibilität und ITER werden außen vor gelassen. Um den ITER tut es mir nicht Leid, wie Sie wissen, aber auf der anderen Seite versucht der belgische Ratsvorsitz uns heute, selbst wenn er sich wirklich intensiv bemüht hat, wie ich zugeben muss, die Umstände zu versüßen, indem er vorschlägt, dass wir uns mit einer Erklärung des Rates, mit der Weisheit der Kommission, begnügen müssten, von der ich hoffe, dass sie immer auf Seite des Parlaments sein wird. Denn das ist die richtige Seite, und mit dem Brief von Herrn Leterme, dem Premierminister, der vorschlägt, dass wir uns doch an die Verträge halten sollten. Er tut gut daran, dass er uns nicht das Gegenteil vorschlägt – das wäre eine Überraschung.

Sie müssen deshalb zugeben, dass es sich um einen ziemlich schwachen Vorschlag handelt, und Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir alle ein wenig frustriert sind. Ich bin mir noch nicht einmal sicher, ob der belgische Ratsvorsitz selbst an das glaubt, was er sagt, obwohl, wenn das „leichte Rennen“ nur ein wenig länger gedauert hätte, Herr Wathelet, wäre es uns vielleicht gelungen, eine bessere Einigung zu erzielen, eine stärkere Einigung für die Zukunft, die uns mehr Möglichkeiten eingeräumt hätte, echte Garantien für die Zukunft zu geben.

Sie haben das Gefühl, dass hier zu wenig getan wurde, und dies ist auch mein Eindruck. Und trotzdem werden wir uns angemessen verhalten, und wir werden entsprechend die Entschließung mit all ihren Mankos annehmen, und was alles andere betrifft, so haben wir eine Gelegenheit verpasst, aber Ihnen sei versichert, dass wir beim nächsten Treffen da sein werden, weil die Debatte über die Vorausschauen noch lange nicht vorüber ist.

 
  
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  Derk Jan Eppink, im Namen der ECR-Fraktion. – Herr Präsident, ich werde versuchen, mich kürzer als meine Vorrednerin zu fassen. Meine Fraktion schlägt vor, den Haushaltsplan, so wie er vom Rat verabredet wurde, anzunehmen. Er bietet eine geringfügige Erhöhung und stellt damit einen vernünftigen Kompromiss dar. Sie dürfen nicht vergessen, dass die Mitgliedstaaten der EU und die Bürgerinnen und Bürger ihre Haushaltspläne kürzen müssen. Bedauerlicherweise ist es bei der Debatte über den Haushaltsplan zu einem Fehlstart gekommen. So ist vom Parlament eine Aufstockung um 6 % gefordert worden, was einfach nur aberwitzig war und verdeutlicht hat, dass diese Versammlung jeglichen Bezug zu den Dingen verloren hat. Und hier ist die Debatte sogar von einigen Hitzköpfen noch weiter angeheizt worden, die den Haushalt missbrauchen wollten, um Zugriff auf die Eigenmittel, mit anderen Worten, die EU-Steuern, zu erzwingen. Wir sind stets dagegen gewesen. Lissabon ist diesbezüglich eindeutig. Das Parlament hat zwar das Recht, Empfehlungen auszusprechen, aber eben kein Mitentscheidungsrecht.

Und so hat das Parlament diese Schlacht verloren, wie wir vorausgesagt haben. Es bewegt sich nun auf den Standpunkt zu, den die Europäischen Konservativen schon die ganze Zeit über vertreten haben: einen Haushaltsplan mit einem BIP von 1 %. Dafür müssen sich die Hitzköpfe, insbesondere die Grünen, aber erst einmal beruhigen. Stellen Sie sich nur einmal vor, dass die EU im nächsten Jahr über keinerlei Haushaltsplan verfügt, während der Euro sich im freien Fall befindet. Ist das das Bild, das Sie den Finanzmärkten bieten wollen? Die wären darüber alles andere als glücklich.

Ich möchte der Regierung des Vereinigten Königreichs und der niederländischen Regierung für ihren prinzipientreuen Standpunkt danken. Ich danke der belgischen Regierung für ihre Rolle als aufrichtiger Vermittler, und ich danke der Kommission für ihre kenntnisreiche und besonnene Arbeit.

 
  
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  Miguel Portas, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (PT) Herr Präsident, mit der Annahme des Entwurfs des Gesamthaushaltsplans für 2011 kommen wir zum Ende eines turbulenten Verhandlungsverfahrens. Zuerst möchte ich paar Worte zum Haushaltsplan an sich verlieren. Er ist das Ergebnis der Erhebungen der Erhöhungen der Regierungen, die Restbeträge ausgemacht haben. Der von den Regierungen vorgebrachte Vorschlag, über den wir morgen abstimmen werden, liegt weit unter den Grenzwerten, die vereinbart wurden, als die finanziellen Vorausschauen für den Zeitraum von 2007 bis 2013 verhandelt wurden.

Von meiner Fraktion ist diese Sichtweise immer angefochten worden, weil wir keine fortgesetzten Haushaltspläne in außergewöhnlichen Zeiten haben wollen, und wir wollen keine Haushaltspläne, mit denen es nicht möglich ist, der sozialen Krise zu begegnen, in die unsere Länder durch die Sparkurse gestürzt sind. Dies allein würde für uns schon ausreichen, nicht für diesen Haushaltsplan zu stimmen. Die Unterfinanzierung bringt jedoch noch eine weitere Folge mit sich: Sie wird im Verlauf von 2011 nachträgliche Korrekturen erfordern und dies wird von den Regierungen selbst auch zugegeben, indem sie ein Protokoll unterzeichnen, das genau dies besagt.

Nun aber zur Zukunft: Die Mehrheit derjenigen, die für diesen Haushaltsplan stimmen werden, hoffen wahrscheinlich, dass sich dieser Haushaltsplan immerhin nicht für 2012 und 2013 wiederholen wird, wobei nichts weniger sicher sein könnte. Trotz unserer Kritik hat meine Fraktion die Standpunkte des Parlaments während des gesamten ausweglosen Verfahrens unterstützt, um genau dieses Risiko zu vermeiden. Die endgültige Verpflichtung ist jedoch äußerst schwach. Ich garantiere Ihnen, dass es 2012 zu einer Neuauflage und erweiterten Version der Gespräche, die wir dieses Jahr geführt haben, kommen wird, weil eine Minderheit an Regierungen, angeführt vom Vereinigten Königreich, der Ansicht sein wird, dass die aktuellen europäischen Haushaltspläne zu überzogen seien: Sie wollen weniger und nicht mehr. Darüber hinaus wollen diese Regierungen auch eine Reduzierung der Flexibilität. Es handelt sich dabei um die Regierungen, die Sanktionen bevorzugen und Solidarität verachten; es handelt sich dabei um die Regierungen, die übermäßige Sparkurse an Stelle von sozialem Fortschritt bevorzugen. Und dies ist genau der Grund, warum dieses Europa – ein Europa, das Anleiheemissionen verweigert, ein Europa, das sich weigert, finanzielle Transaktionen zu besteuern – ein Europa ist, das dabei ist, sein eigenes Europa-Projekt zu zerstören. Dies ist nicht das Europa, mit dem wir unseren Frieden schließen können, und deshalb können wir nicht für diesen Haushaltsplan stimmen.

 
  
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  Marta Andreasen, im Namen der EFD-Fraktion. – Herr Präsident, ich werde mich kurz fassen, um die Zeit aufzuholen, die sich Herr Portas genommen hat. Viele Mitglieder in diesem Plenarsaal werden sich selbst dazu gratulieren, eine Aufstockung um 2,9 % für den EU-Haushaltsplan 2011 erreicht zu haben. Andere hingegen werden sich darüber beklagen, dass dies nicht ausreichend ist. Ich für meinen Teil bedaure die Tatsache, dass dieses Parlament die Krise ignoriert, die die Europäer derzeit erleiden, und es nur danach trachtet, seinen eigenen Ambitionen nachzugehen. Ich für meinen Teil bedauere es darüber hinaus auch, dass Herr Cameron eine solche Aufstockung genehmigt, während er drastische Kürzungen im britischen Haushaltsplan vornimmt und damit eine Situation schafft, die Unruhe in der Bevölkerung provoziert.

Durch dieses Geld wird weder die Wirtschaft in diesen Mitgliedstaaten verbessert werden, noch werden dadurch Arbeitsplätze für diejenigen geschaffen werden, die sie verlieren, aber wenn das Geld in Großbritannien bliebe, dann könnte damit zum Beispiel eine Erhöhung der Studiengebühren verhindert werden. Deshalb werden wir selbstverständlich nicht für diesen aufgestockten Haushaltsplan stimmen.

 
  
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  Lucas Hartong (NI).(NL) Herr Präsident, ich habe heute morgen eine E-Mail erhalten, in der ich vom Sekretariat des Haushaltsausschusses zu einer Cocktailparty eingeladen werde. Man möchte dort die Tatsache feiern, dass es dem Europäischen Parlament gelungen ist, den Haushaltsplan für 2011 aufzustocken.

Wenn es nach diesem Parlament und der Kommission gegangen wäre, dann wäre noch viel mehr Geld aus den Taschen unserer Bürgerinnen und Bürger gezogen worden. Europäische Steuern: ein Anlass für einen Cocktail im feierlichen Rahmen! Die Mitgliedstaaten verlieren ihr Vetorecht in Bezug auf den Haushaltsplan: ein weiterer Anlass für eine Party! Herr Präsident, für mich ist das ein Tanz auf dem Grab der Bürgerrechte! Glücklicherweise gibt es jedoch einen tatsächlichen Anlass zum Feiern: Die Haushaltserhöhung ist auf massivem Druck der Mitgliedstaaten hin gedeckelt worden.

Bedauerlicherweise bedeutet dies nach wie vor keine Minderung, wie von der Niederländischen Freiheitspartei angestrebt wurde, aber die Erhöhung ist nicht annähernd so groß, wie von diesem Haus hier gefordert wurde. Wir werden zum Ärger der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament und der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) keine europäischen Steuern haben, und die Mitgliedstaaten werden ihr Vetorecht behalten. Wenn ich also heute mein Glas erheben sollte, dann werde ich auf jene mutigen, unbeugsamen Mitgliedstaaten wie die Niederlande anstoßen, die sich geweigert haben, den Forderungen dieses Parlaments zuzustimmen. Lang leben die Mitgliedstaaten, lang leben die Bürgerinnen und Bürger!

 
  
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  Salvador Garriga Polledo (PPE).(ES) Herr Präsident, Frau Jedrzejewska, Frau Trüpel, Herr Lamassoure, Herr Lewandowski und Herr Böge sind die Namen, die hinter einem Haushaltsplan 2011 stehen, von dem ich glaube, dass er sich letztendlich als moderat und realistisch erwiesen hat.

Vom Haushaltsausschuss war bereits ein Entwurf in Bezug auf die Zahlungsermächtigungen vorgelegt worden, der voll und ganz den finanziellen Restriktionen entsprochen und die Zahlungsermächtigungen für Verhandlungen offen gelassen hat, weil es, wie von der Europäischen Kommission gesagt wurde, Bedenken in Bezug auf die Veränderungen bei den Zahlungsermächtigungen bei den Strukturfonds für das nächste Jahr gab und immer noch gibt.

Unglücklicherweise sind wir nach der Abstimmung im Plenum im Oktober in politische Verhandlungen hineingeraten, an denen auch der Rat beteiligt war, und seitdem läuft alles schief: Der „Brief von den Zwölf“, die vom Rat verhängte Aufstockung der Zahlungsermächtigungen 2,9 %, der Druck auf das Parlament und seine Abgeordneten und das endgültige Versagen, das in der Absage des Treffens des Haushaltsausschusses, das gestern stattfinden sollte, um eine Einigung über die Flexibilität und die zukünftige Finanzierung des internationalen thermonuklearen Versuchsreaktors (ITER) zum Ausdruck gebracht wurde.

Sollen wir daraus unsere Lehren ziehen? Ich denke, ja. Der Rat sollte daraus seine Lehren ziehen, die nachfolgenden Ratsvorsitze sollten daraus ihre Lehren ziehen, die Europäische Kommission sollte daraus ihre Lehren ziehen, und wir sollten es auch.

Und ich werde Ihnen schon jetzt eine Lehre mit auf den Weg geben: Überlassen Sie die Verhandlungen über den Haushaltsplan der EU für die kommenden Jahre den Fachleuten, und zwar denjenigen, die heute hier das Wort ergriffen haben.

Ich möchte diese Gelegenheit noch nutzen, um meinen Kollegen, Herrn Schulz, im Haushaltsausschuss zu begrüßen, und möchte ihn daran erinnern, dass sich der Ausschuss im Januar treffen wird. Ich hoffe, dass Sie dann mit einem Alternativvorschlag darüber, wie wir den ITER bei einem Verlust von 571 Mio. EUR im Haushalt 2010 dennoch finanzieren können, kommen werden.

 
  
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  Göran Färm (S&D).(SV) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich freue mich darüber, dass es Rat und Parlament in diesen schwierigen Zeiten gelungen ist, eine Einigung über den Haushaltsplan für 2011 zu erzielen. Der Haushaltsplan stellt insofern einen guten Kompromiss dar, als dass es uns gelungen ist, eine niedrige Aufstockungsrate zu wahren und wir trotzdem angemessene Mittel für unsere vorrangigen Bereiche gefunden haben. Ich möchte auch einen großen Dank an unsere Berichterstatterinnen, Frau Jędrzejewska und Frau Trüpel, und den belgischen Ratsvorsitz, der einen sehr konstruktiven Beitrag geleistet hat, aussprechen.

Was mir Sorgen bereitet, sind die langfristigen Vorrausschauen, denn auf lange Sicht wird es sich als wenig sinnvoll erweisen, wenn die Mitgliedstaaten der EU neue Aufgaben übertragen, sich aber dann nicht darauf einigen können, die diese finanziert werden sollen. Das wird 2012 und 2013 und natürlich auch jetzt bei den Vorbereitungen für den zukünftigen Finanzrahmen zum großen Problem werden, weil nun deutlich geworden ist, dass eine Minderheit von reicheren Nettobeitragsländern, die zum Teil von euroskeptischen Regierungen geführt werden, den EU-Haushalt ungeachtet der Folgen um jeden Preis verschlanken wollen. Dies ist eine unzumutbare Situation, insbesondere weil sie sich einerseits intensiv um eine Erhöhung der Ausgaben für bestimmte Bereiche, wie das IT-Projekt zum Beispiel bemühen, aber andererseits dann nicht in der Lage sind, zu bestimmen, wo die entsprechenden Einsparungen gemacht werden sollen. Sollen wir die Agrarbeihilfen kürzen? Sollen wir Einsparungen bei den Strukturfonds vornehmen? Dies wird von einigen gewollt, die Mehrheit sagt jedoch „Nein“.

Die Probleme, mit denen wir in Bezug auf die Zukunft konfrontiert werden, sind eigentlich interne politische Probleme innerhalb des Rates und zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten mit verschiedenen Haltungen gegenüber der EU und ihrem zukünftigen Haushaltsplan. Dabei ist das am kontroversesten diskutierte Thema die Frage nach den Flexibilitätsmechanismen der Zukunft. Für uns Sozialdemokraten sind dabei zwei Aspekte von Bedeutung:

Als Erstes ist es eine Sache des Prinzips, dass wir eine interinstitutionelle Vereinbarung, die wir seit 1999 haben, und die seitdem auch gut funktioniert hat, einhalten. Kein Parlament auf der Welt würde eine Beschneidung der Einflussmöglichkeiten, insbesondere wenn dafür keine zwingenden praktischen Gründe vorliegen, akzeptieren. So ist es dem Rat bis jetzt nicht gelungen, auch nur einen praktischen Grund für eine Reduzierung der Flexibilität zu präsentieren. Durch den Vertrag von Lissabon wird keine neue Vereinbarung mit demselben Inhalt der bereits existierenden Vereinbarung ausgeschlossen; dies ist vielmehr eine Frage des politischen Willens der einzelnen Mitgliedstaaten.

Und zweitens wird zum Ende der Haushaltsjahres hin, wenn die Spielräume immer geringer und gleichzeitig neue Aufgaben hinzukommen, der Bedarf an Flexibilität steigen. Dies ist bereits von der Kommission bei ihrer Bewertung des gegenwärtigen Rahmens herausgestellt worden. Trotz der Tatsache, dass alle Argumente für eine höhere Flexibilität sprechen, und dass es insgesamt einfacher sein sollte, Flexibilität auch umzusetzen, ist vom Rat die entgegen gesetzte Richtung eingeschlagen worden. Das ist nicht hinnehmbar. Wir wissen nun, dass es Mitgliedstaaten gibt, die die derzeitige Auseinandersetzung in Bezug auf die eingeschränkte Flexibilität als eine Vorbereitung für die große Schlacht sehen, die drastische Kürzungen im EU-Haushalt zur Folge haben wird. Wenn sich dies als die zukünftige Richtung des Rates herausstellen sollte, so befürchte ich, dass wir es mit einer länger anhaltende Haushaltskrise zu tun haben werden, weil dies von uns nicht hingenommen wird.

(Der Redner erklärt sich damit einverstanden, auf eine „Blue-Card“-Frage gemäß Artikel 149 Absatz 8 zu antworten)

 
  
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  Lucas Hartong (NI).(NL) Sie haben die Tatsache, dass eine Reihe von Mitgliedstaaten sich gegen die Aufstockung des Haushaltsplans 2011 gewendet haben und dass als eine Folge daraus weniger Projekte möglich sein werden, als „alarmierend“ bezeichnet. Haben Sie dabei nicht die Möglichkeit in Erwägung gezogen, dass diese Mitgliedstaaten möglicherweise der Ansicht sind, dass es gar keinen Bedarf an diesen europäischen Projekten gibt?

 
  
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  Göran Färm (S&D). – Herr Präsident, natürlich kann ich das nachvollziehen, aber es gibt einen Unterschied zwischen den Nettozahlern und solchen Mitgliedstaaten, die von den Nettozahlern profitieren. Das muss uns klar sein. Sie könnten leichtfertig sagen, dass das Vereinigte Königreich, die Niederlande und sogar mein eigener Mitgliedstaat, Schweden, von einer Kürzung des Haushaltsplans der EU profitieren würde.

Aber schauen Sie sich doch dann einmal die Mitgliedstaaten an, die derzeit wirklich in Schwierigkeiten stecken. Schauen Sie sich Griechenland, Portugal und Irland an. Das wären die Verlierer, wenn der EU-Haushalt gekürzt würde, weil er eigentlich einen Beitrag zu ihren Wirtschaften leistet, nicht zuletzt durch die Strukturfonds und auch durch andere Teile des Haushalts, und deshalb bin ich der Meinung, dass es nicht fair ist, so zu handeln.

 
  
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  Carl Haglund (ALDE).(SV) Herr Präsident, wenigstens haben wir jetzt eine richtige Debatte mit der Beteiligung des Vertreters des Rates. In dieser Debatte über den Haushaltsplan für das nächste Jahr ist es lange darum gegangen, wer was und warum getan hat. Aus der Sicht vieler ist dies eine Debatte zwischen den einzelnen Institutionen gewesen, was in gewisser Weise eine Schande ist, aber gleichzeitig können wir daraus vielleicht auch etwas für die Zukunft lernen.

Vor einem Monat noch habe ich mich im Rat eher kritisch darüber geäußert, wie Sie in die Zukunft schauen und wie die Möglichkeit der Finanzierung der vorrangigen Bereiche, die Sie selbst präsentiert haben, betrachtet wird, und dabei beziehe ich mich vor allem auf die Europa-2020-Strategien, oder mit anderen Worten ausgedrückt, wie wir die ehrgeizigen Ziele, die wir in Europa haben, finanzieren wollen. Meine Kritik ist nach wie vor vorhanden und deshalb denke ich, dass es interessant sein könnte, sich den Haushaltsplan, den wir nun haben, vor allem vor diesem Hintergrund einmal genauer anzuschauen.

Wir haben uns auf einen Haushaltsplan mit einer Aufstockung um 2,91 % geeinigt, was, wie ich finde, eine vernünftige Lösung ist. Wenn es nach dem Rat gegangen wäre, so wären die Forschungsmittel um rund eine halbe Milliarde Euro im Vergleich zu der ursprünglich von der Kommission vorgeschlagenen Summe gekürzt worden, und in diesem Zusammenhang kann ich bis heute noch nicht so ganz nachvollziehen, was sich der Rat dabei gedacht hat. Dies ist vom Parlament in seiner eigenen Version dann später korrigiert worden, was ich gut finde. Dies bedeutet, dass wir in vielerlei Hinsicht eine bessere Richtung eingeschlagen haben, und selbst wenn die Zahlen den Zahlen entsprechen, die vom Rat gefordert wurden, so ist der Inhalt doch deutlich besser als die 2,91 % des Rates. Ich denke, dass festgehalten werden muss, dass, selbst wenn es bei denselben Zahlen bleiben sollte, es doch zu beachtlichen Umschichtungen im Haushaltsplan gekommen ist.

Herr Färm ist auf die Flexibilität eingegangen, und der Rat muss in dieser Hinsicht überlegen, wie er ganz konkret beabsichtigt, das Geld, das für die zukünftigen Investitionen, auf die wir uns geeinigt haben, benötigt wird, zu finden, weil es nicht möglich sein wird, dies in den kommenden Jahren aufzutun, wenn er weiterhin an der Logik festhält, die er derzeit verfolgt.

 
  
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  Martin Callanan (ECR). – Herr Präsident, ich bin selbstverständlich erfreut darüber, dass das Parlament schließlich doch noch zur Vernunft gekommen ist, und angenommen hat, was für viele von uns schon lange unvermeidlich gewesen ist, und sich mit einer Aufstockung um 2,9 % zufrieden gegeben hat, obwohl ich sagen muss, dass dies für viele von uns nicht ausreichend ist. So hätten viele von uns gerne eine Einfrierung, oder in unseren wildesten Träumen vielleicht sogar eine Reduzierung des Haushaltsplans der EU gesehen, denn je weniger Geld von der EU ausgegeben wird, umso weniger mischt sie sich in das Leben der einfachen Bürgerinnen und Bürger ein.

Dies ist offensichtlich ein gutes Ergebnis für David Cameron und für Mark Rutte, aber es ist auch ein Sieg für die gebeutelten europäischen Steuerzahler, die für all die Rechnungen der EU-Institutionen aufkommen müssen. In einer allgemeinen Zeit der Sparkurse und der Kürzungen in den meisten Mitgliedstaaten war der Versuch dieses Parlaments, die EU-Ausgaben um 6 % aufzustocken, schlichtweg Wahnsinn. Ich bin erfreut darüber, dass sich am Ende wenigstens ein Minimum an gesundem Menschenverstand gezeigt hat.

Zu denjenigen, die an das Projekt Europa glauben, und die an die europäische Integration glauben, und ich zähle mich nicht unbedingt dazu, möchte ich sagen, dass Sie Ihrer Sache mehr geschadet haben, als es irgendjemand sonst hätte tun können, indem Sie an dieser abenteuerlichen Aufstockung der EU-Ausgaben zu einem Zeitpunkt festgehalten haben, wo jede andere öffentliche Institution in Europa unter drastischen Sparmaßnahmen zu leiden hat. Damit haben Sie Ihrer Sache einen unermesslichen Schaden zugefügt.

 
  
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  Bastiaan Belder (EFD).(NL) Während der Endphase des Haushaltsverfahrens sind von Rat und Kommission politische Erklärungen insbesondere in Bezug auf die Beteiligung des Europäischen Parlaments bei der Finanzierung der Europäischen Union auf lange Sicht abgegeben worden. Ich habe diesbezüglich zwei Fragen.

Die erste Frage lautet: Welche konkrete Form werden Rat und Kommission dieser Zusammenarbeit geben? Wird das Europäische Parlament darin eine gemeinschaftliche Entscheidungsrolle spielen? Da habe ich doch große Zweifel.

Meine zweite Frage bezieht sich auf die europäische Steuer. So plant die Europäische Kommission im Juni 2011 einen Vorschlag für die Finanzierung der Europäischen Union für die Periode 2014-2020 vorzulegen. Meine diesbezügliche Frage lautet: Ist eine EU-Steuer Bestandteil dieses Vorschlags? Wenn dies der Fall ist, so bedeutet das, dass die Liste der möglichen Erhebungen, die von der Europäischen Kommission im Oktober herausgebracht wurde, noch verlängert würde. Und wenn es sich dabei um eine Abgabe für den Finanzsektor handelt, dass sollten aus meiner Sicht alle entsprechenden Einkünfte an die Mitgliedstaaten fließen, weil sie es letztendlich gewesen sind, die die Banken retten mussten.

Schließlich möchte ich, Herr Präsident, noch sagen, dass ich die von den Regierungen der Niederlande und Großbritanniens in diesem Konflikt eingenommene Haltung voll und ganz unterstütze.

 
  
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  Angelika Werthmann (NI). - Herr Präsident! Zuerst meinen Dank an Kollegin Jędrzejewska und an Kollegin Trüpel, die das Haushaltsverfahren mit großer Verantwortung und klarem Fokus auf die Prioritäten geführt haben.

Zum Haushaltsplan 2011: Im Zusammenhang mit dem EU-Haushalt ist immer wieder daran zu erinnern, dass rund 95 % der Gelder den Bürgerinnen und Bürgern wieder zugute kommen. Bestes Beispiel hierfür ist der EGF. Die Verwaltungskosten der EU sind mit 6 % vergleichsweise geringer als in etlichen ihrer Mitgliedstaaten. Der EU-Haushalt belief sich über viele Jahre auf plus/minus 1 % des BIP. Damit wurde ohne zusätzliche Haushaltsmittel die Erweiterung von 15 auf 27 Mitgliedstaaten finanziert. Durch den Vertrag von Lissabon kommen jetzt zusätzliche Aufgaben hinzu.

Budgeterhöhungen sind immer schwierig. Aber der Haushaltsplan 2011 ist mit seinen Themen wie neue Projekte und zusätzliche Lissabon-Aufgaben auch eine Investition in die Zukunft der EU und in das Funktionieren ihrer Institutionen.

 
  
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  Alain Lamassoure (PPE).(FR) Herr Präsident, angesichts der außergewöhnlichen Bedingungen, mit denen wir in diesem Jahr konfrontiert werden, stellt die Einigung, die über den Haushaltsentwurf für 2011 erzielt wurde, den bestmöglichen Kompromiss dar. Dafür müssen wir unseren beiden Berichterstatterinnen, der Europäischen Kommission und dem bemerkenswerten belgischen Ratsvorsitz, dem ich meine besondere Dankbarkeit aussprechen möchte, danken und gratulieren.

Herr Wathelet ist ein wenig traurig: Er hat den Eindruck, dass zu wenig getan worden ist. Dabei sollte er die Geste des Parlaments, 570 Mio. EUR den Mitgliedstaaten zu gewähren, statt dieses Geld dem ITER zuzuteilen als einen Akt der Dankbarkeit an den belgischen Ratsvorsitz ansehen.

Von Beginn der Verhandlungen an ist das Parlament darauf aus gewesen, sein Bewusstsein für seine Verantwortlichkeiten zu zeigen. Und nun zum Jahresende hin und zu einem Zeitpunkt, an dem der Zusammenhalt der Union mal wieder in Frage gestellt wird, wird vom Haushaltsausschuss kategorisch empfohlen, die Ungewissheit über den Haushaltsplan 2011 zu beheben.

Die grundsätzlichen Probleme bleiben davon jedoch unberührt. Im Vergleich zu einigen nationalen Haushalten ist der Haushalt der Union nicht vom Konkurs bedroht. In Bezug auf die Statuten handelt es sich sogar um einen ausgewogenen Haushalt, der sich jedoch am Rande eines politischen Scheiterns bewegt. Europa finanziert seine Ziele, indem es sich den Worten hingibt. Aber die verbale Inflation, die Inflation grandioser und illusorischer Ziele ist genauso schädlich wie eine finanzielle Inflation.

Die Union hat längst nicht mehr die Mittel, weder um Entscheidungen, die von ihr bereits getroffen wurden, noch um die neuen Kompetenzen, die ihr durch den Vertrag von Lissabon zuerkannt wurden, zu finanzieren. Die Union ist ebenso daran gescheitert, die neuen Verfahren einzuführen, die es ihr ermöglicht hätten, bei mangelnder gemeinschaftlicher Finanzierung zu gewährleisten, dass die gemeinsamen Hauptziele, wie Europa-2020 beispielsweise, in die nationalen Haushaltspläne aufgenommen werden.

Das ist auch der Grund, warum das Parlament der Einigung so viel Bedeutung beimisst, die Seite an Seite mit der Kommission und den zukünftigen Ratsvorsitzen getroffen wurde, um einen Weg zu finden, mit dem die Finanzierung zukünftiger politischer Maßnahmen über den Haushalt der Gemeinschaft aus neuen Ressourcen, die nicht mehr eine Belastung für die nationalen Haushalte darstellen, und über die nationalen Haushalte selbst, die in der Summe 20 Mal größer sind als der winzige europäische Gesamthaushalt, gesichert wird. Die Union hat 2010 ihre Vorstellung einer finanziellen Solidarität neu definiert. 2011 muss nun das Jahr werden, in dem wir die haushaltspolitische Solidarität wieder neu einführen.

 
  
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  Hynek Fajmon (ECR). (CS) Herr Präsident, ich möchte abermals heute deutlich machen, dass die Europäische Union einen ordentlichen Haushaltsplan für das kommende Jahr braucht. Es gibt keinen Grund für uns, an einem vorläufigen Haushaltsplan festzuhalten. Ebenso gibt es keinen Grund für das Europäische Parlament, die Annahme des Haushaltsplans an irgendwelche zusätzlichen Forderungen zu knüpfen. So befinden sich derzeit alle europäischen Länder in einer wirtschaftlich schwierigen Phase und brauchen Gewissheit in Form von ordentlichen Haushaltsplänen, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Ebenso brauchen die Privathaushalte, Unternehmen und die lokalen Behörden diese Gewissheit.

Ich kann deshalb hier im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen von der Demokratischen Bürgerpartei der Tschechischen Republik und den Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformisten sagen, dass wir den zwischen der Kommission, dem Rat und dem Parlament ausgehandelten Kompromiss bei der morgigen Abstimmung unterstützen werden.

 
  
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  Marian-Jean Marinescu (PPE).(RO) Herr Präsident, durch die Abstimmung morgen kann das erste Genehmigungsverfahren für den Jahreshaushaltsplan in Übereinstimmung mit dem Vertrag von Lissabon abgeschlossen werden. Die Verhandlungen sind natürlich sehr schwierig gewesen. Vom Parlament sind extrem wichtige politische Überlegungen vorgebracht worden, über die der Rat sich aber geweigert hat, weitere Gespräche zu führen. So hat sich das Parlament anfänglich auch in einer sehr starken einheitlichen Front bei der Aufrechterhaltung dieses Standpunktes präsentiert. Im Rat war man geteilter Meinung, aber man hatte den Vorteil, aus einer Einstimmigkeit und verhinderten Vermittlung Kapital geschlagen zu haben. So befinden wir uns derzeit in der Position, uns auf Zahlen zu einigen. Rat und Kommission haben durch ihre Erklärungen den Großteil der Forderungen des Europäischen Parlaments stattgegeben. Es wäre allerdings viel besser gewesen, eine interinstitutionelle Vereinbarung zu erreichen, die für mehr Sicherheit in Zukunft der gesorgt hätte. Bedauerlicherweise ist das Parlament nicht mehr so geeint, wie es noch zu Beginn der Verhandlungen gewesen ist. Eine Folge daraus ist die mangelnde Finanzierung des ITER.

Ich bin der Meinung, dass es für uns absolut wichtig ist, der Union genau den Haushaltsplan zu verschaffen, den sie in dieser Krisenphase braucht. Und wir haben immer noch genug Zeit, bevor die zukünftigen finanziellen Vorausschauen angenommen werden, eine Einigung in Bezug auf die Fragen zu erzielen, die noch nicht geklärt sind. Der Rat muss begreifen, dass es für die Union nicht von Vorteil ist, wenn die großen europäischen Maßnahmen durch Mitentscheidung genehmigt werden, während über die finanziellen Mittel, die notwendig sind, um diese Maßnahmen umzusetzen, lediglich von einer der in der Zusammenarbeit in Haushaltsangelegenheiten beteiligten Parteien entschieden wird. Das Parlament muss bei beiden Aspekten auf gleicher Ebene beteiligt werden: sowohl auf politischer wie auch auf finanzieller Ebene.

 
  
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  Peter van Dalen (ECR).(NL) Herr Präsident, von vielen Abgeordneten wird in ihren Erklärungen zum Haushaltsplan ein heuchlerischer Ansatz verfolgt. So macht Herr Schulz beispielsweise keinen Hehl aus seiner Verärgerung über den Rat. Herr Verhofstadt scheint sein Vokabular auf die folgenden beiden Phrasen reduziert zu haben: europäische Anleihen und europäische Steuern. Und von Herrn Daul ist sogar angedeutet worden, dass die Niederlande gleichwohl auch die Europäische Union verlassen könnte. Das sind harte Worte, aber sie machen nur eine Seite der Medaille deutlich.

Als ich vorgeschlagen habe, dass wir den parlamentseigenen Haushaltsplan in Angriff nehmen sollten, scheinen mich diese Herren und ihre Fraktionen offensichtlich nicht gehört zu haben. Mehr noch, als ich vorgeschlagen habe, dass die Mitglieder Transparenz in Bezug auf ihre Vergütungen, die sie für ihre monatlichen Ausgaben erhalten, walten lassen sollten, ist mir die kalte Schulter gezeigt worden. So habe ich auch keine Unterstützung für meinen Vorschlag, die parlamentseigene Wagenflotte der Luxusklasse einmal in Angriff zu nehmen, erhalten. Und mit meinem Vorschlag, dass wir die luxuriösen Informationsbüros des Parlaments verschlanken sollten, scheine ich bei vielen Mitgliedern Kopfschmerzen verursacht zu haben.

Dagegen zu stimmen wäre deshalb der Sache sehr angemessen, aber da von meiner Fraktion und meinem Land eine noch schlimmere Lage verhindert worden ist, habe ich mich der Stimme enthalten. Sich bei der Abstimmung in dem gegenwärtigen Klima für eine Aufstockung um 2,9 % zu entscheiden, wäre völlig unangemessen.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE).(PT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Dame und Herren, mit der Annahme dieses Haushaltsplans macht das Europäische Parlament sein enormes Verantwortungsbewusstsein deutlich. Die Wahrheit ist doch, dass angesichts der wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Krise, aus der wir uns nur langsam befreien können, es für die Europäische Union und ihre Bürgerinnen und Bürger schlecht gewesen wäre, keinen Haushaltsplan für 2011 zu haben. Keiner hätte Verständnis dafür gehabt, wenn die Institutionen der Union nach einer breiten Zustimmung für ihre Haushaltspläne bei den Mitgliedstaaten streben würden und dann aber nicht in der Lage wären, ein Minimum an Konsens in Bezug auf diese Haushaltspläne zu erzielen.

Ich bin jedoch auch der Meinung, dass der Haushaltsplan 2011 zwar nicht schlecht ist, er aber noch hätte besser sein können. Die notwendige Einstimmigkeit im Rat in Bezug auf einige Themen hat die Verhandlungen erschwert. Dies war ein Omen für die Schwierigkeiten, die auf den Rat beim Erzielen einer Einigung über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen und über neue Eigenmittel zukommen, weil dies, wie wir alle wissen, eine Einstimmigkeit im Rat erfordert.

Ich möchte an dieser Stelle die hervorragende Arbeit von Frau Jędrzejewska in ihrer Eigenschaft als Berichterstatterin und auch die von Frau Trüpel, die Anstrengungen des belgischen Ratsvorsitzes und die Handlungsweise der Kommission hervorheben. So sind in diesem Haushaltsplan die von uns gesetzten Schwerpunkt aufgenommen worden: Ich möchte da die Stärkung der Bereiche Jugend, Bildung und Innovation sowie Forschung hervorheben. Darüber hinaus möchte ich die vorbereitende Maßnahme „Dein erster EURES-Arbeitsplatz“ hervorheben, mit der die Mobilität junger Menschen innerhalb der EU im Bereich der Beschäftigung gefördert wird. Ich war persönlich an der Ausarbeitung dieses Vorschlags beteiligt, und ich hoffe, dass nach der Erarbeitung einer rechtlichen Grundlage diese vorbereitende Maßnahme sich zu einem Programm mit einer wesentlichen haushaltstechnischen Zuweisung entwickeln wird. Ein weiterer positiver Aspekt ist die Einigung darüber gewesen, dass von der Kommission bis spätestens Ende September 2011 die aktuellen Werte in Bezug auf die Zuteilungen für die Kohäsionspolitik und für die ländliche Entwicklung präsentiert werden müssen, was ggf. eine Aufstockung dieser Zuteilungen zur Folge hat.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE). – Herr Präsident, ich möchte insbesondere Sidonia, unserer Berichterstatterin, dafür danken, dass sie im Namen des Parlaments diese sehr schwierigen Verhandlungen so hervorragend geführt hat. Diese Arbeit muss ebenso wie die des Rates anerkannt werden.

Ich spreche in meiner Funktion als Berichterstatterin für die Landwirtschaft, und ich halte es für nötig, das Wort Landwirtschaft hier durch diesen Plenarsaal schallen zu lassen, weil wir Bedenken haben, nicht nur hinsichtlich der Zahlen, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens. So braucht dieses neue Verfahren aus meiner Sicht noch eine Feinabstimmung. Wir könnten und sollten unsere Sache noch besser machen. Dies gilt sowohl für mich selbst, aber auch für den Rat und die Kommission, und ich denke, dass wir untersuchen und überprüfen müssen, wie wir in der Vergangenheit gearbeitet haben.

Wir haben in der Landwirtschaft einige Gewinne erzielt. Sie sind zwar sehr gering, aber meine Bedenken beziehen sich eher auf die Zukunft. Ich möchte die Kommission auffordern, sich zu den massiven Kürzungen von über 800 Mio. USD, die es nun in der Finanzierung für die ländliche Entwicklung zugeben scheint, zu äußern. Ich hoffe, dass sich dies nicht durchsetzen wird.

Ich habe auch Bedenken in Bezug auf den Haushaltsplan nach 2013 und die Möglichkeit, dass die Landwirtschaft zu einem Sektor werden kann, dessen Finanzmittel für andere politische Maßnahmen geplündert werden, sofern es keine Einigung über einen angemessenen Haushaltsplan für alle diese politischen Maßnahmen der Europäischen Union gibt.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D).(LT) Seit dem In-Kraft-Treten des Vertrags von Lissabon hat das Europäische Parlament zum ersten Mal die ihm zugesprochenen Befugnisse genutzt, um sich in vollem Umfang an der Ausarbeitung des Haushaltsplans der Europäischen Union zu beteiligen. Der gescheiterte erste Versuch, eine Einigung zu erzielen und die legitimen Forderungen des Europäischen Parlaments mit einzuschließen, macht einen Konflikt deutlich, der immer noch zwischen den einzelnen Institutionen herrscht und der aber eigentlich nicht existieren dürfte, da er eine effektive interinstitutionelle Zusammenarbeit behindert. Es kann vermutlich nicht bestritten werden, dass es das Ziel aller EU-Institutionen ist, sicherzustellen, dass Einigungen, die vor allem für die EU als Ganzes und ihre Bürgerinnen und Bürger wichtig sind, so reibungslos wie möglich angenommen werden. Aus diesem Grund muss es zukünftig einige grundlegende Änderungen bei den Arbeitsprinzipien der Institutionen an sich geben, und die Einbeziehung des Europäischen Parlaments in alle Verhandlungsphasen, insbesondere bei der Annahme des Haushaltsplans, muss als besonders wichtig für die Umsetzung des Grundsatzes der repräsentativen Demokratie anerkannt werden.

 
  
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  Riikka Manner (ALDE).(FI) Herr Präsident, als Erstes geht mein Dank an die Berichterstatterinnen, deren harte Arbeit dazu geführt hat, dass dieser Kompromiss erzielt werden konnte. Diese Verhandlungen haben vor dem Hintergrund des In-Kraft-Tretens des Vertrags von Lissabon und den in den Mitgliedstaaten verordneten strikten Haushaltsplänen einige besonders intensive Anstrengungen erfordert. Aus diesem Grund möchte ich all unseren Verhandlungsführern danken.

Dies ist das erste Mal, dass über den Haushaltsplan der Europäischen Union in einer Lesung entschieden wird, und ich denke, dass sich, wenn überhaupt, gerade bei diesem Verfahren gezeigt hat, dass es eines besseren Dialogs zwischen den beiden Haushaltsbehörden bedarf, und dies ist etwas, was vom Parlament schon seit langer Zeit gefordert worden ist. Es braucht kontinuierliche Verhandlungen und einen harmonisierten Ansatz in Bezug auf die Vermittlung bei den jährlichen und den mehrjährigen Finanzrahmen, so dass die Institutionen in der Lage sind, am Verhandlungstisch in ein und derselben Sprache zu sprechen.

Für heute dürfen wir uns wahrscheinlich glücklich schätzen, überhaupt einen Haushaltsplan für 2011 zu haben. Dabei müssen die ungewissen Elemente vor dem Hintergrund dieser wirtschaftlich turbulenten Lage auf ein Minimum reduziert werden.

 
  
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  François Alfonsi (Verts/ALE).(FR) Herr Präsident, der Haushaltsplan 2011 entspricht, so wie er aus den zahlreichen Vermittlungsverfahren zwischen unserem Haushaltsausschuss, dem Rat und der Kommission hervorgegangen ist, nicht den neuen interinstitutionellen Gleichgewichten, wie sie im Vertrag von Lissabon festgelegt wurden.

Diese Gleichgewichte sind weder vom Rat noch insbesondere von den Vertretern einer Reihe von Regierungen respektiert worden. Es ist vor allem untragbar, dass die Forderung des Parlaments, einen Dialog über die zukünftigen Eigenmittel der EU zu führen, im Sande verlaufen ist.

Unser Parlament verfügt nun über eine gemeinsame Beschlussfassungsbefugnis in Bezug auf Haushaltsangelegenheiten. Es muss sicherstellen, dass es respektiert wird, und wir müssen uns über eines klar werden: Solange diese gemeinsame Beschlussfassungsbefugnis nicht auch in Form einer negativen Stimmabgabe ausgeübt wird, wird es wohl nicht möglich sein, tatsächlich ausgewogene Vermittlungsverfahren zu führen.-

Es wird einen Zeitpunkt geben, wo das Europäische Parlament vor der Wahl steht, seine institutionelle Haltung entscheidend geltend zu machen. So wird das Thema um die Eigenmittel in den kommenden Monaten wieder auftauchen. Wenn wir diesbezüglich erfolgreich sein wollen, dann müssen wir in der Lage sein, unserer Verantwortung auch bis zum Ende gerecht zu werden.

 
  
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  Diane Dodds (NI). – Herr Präsident, ich kann nicht für eine Aufstockung des Haushaltsplans des Parlaments stimmen, und ich glaube, dass von vielen Menschen im Vereinigten Königreich diese Verfahren hier mit äußerster Verwunderung verfolgt werden. Überall in den nationalen Wirtschaften Europas haben wir es mit Sparmaßnahmen und Haushaltskürzungen zu tun. Diese sind an der Tagesordnung, und sie sind es, womit unsere Bevölkerung konfrontiert wird.

Der Euro befindet sich in der Krise, und ich möchte dieses Haus hier darauf hinweisen, dass wir obwohl in meinem Wahlbezirk nicht in Euro gerechnet wird  uns doch eine Landesgrenze mit der Republik Irland teilen. Die Republik bedeutet einen großen Exportmarkt für uns, so dass durch diese Krise auch unsere Menschen betroffen sind. Zusätzlich zu all diesen Krisenproblemen haben wir nun noch den Vorschlag einer Aufstockung um 2,9 %, was eine Verringerung der ursprünglich vom Parlament gewollten 6 % ist, allerdings für einen Haushaltsplan, der vom Rechnungshof viele Jahre lang so nicht angenommen wurde.

Was mich dabei am meisten beunruhigt, ist die Tatsache, dass wir ein Versprechen der Kommission haben, bis Juni 2011 Vorschläge für eine EU-Steuer vorzulegen. Mag es denn da noch verwunderlich sein, wenn die Euroskepsis wächst?

 
  
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  Michel Dantin (PPE).(FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte mich dem Dank und den Glückwünschen, die an diejenigen gerichtet wurden, denen es gelungen ist, diese sehr schwierigen Verhandlungen zum Abschluss zu bringen, anschließen.

Wir bereiten uns darauf vor, morgen einen Haushaltsplan anzunehmen, der ein großer Schritt nach vorne für das Europa der Mobilität und das Europa der jungen Menschen ist. Mit diesem Haushaltsplan wird jedoch vor allem die Entschlossenheit des Parlaments deutlich, auch in dieser Krisenzeit an groß angelegten europäischen Investitionen festzuhalten.

Ich möchte Ihnen jedoch auch meine Bedenken und meinen Unmut über die von einigen Fraktionen, insbesondere den Sozialisten, deren Vertreter in den entscheidenden Momenten an den richtigen Stellen saßen, heute getroffene Entscheidung mitteilen, den ITER aufs Spiel zu setzen und damit das einzige langfristige Forschungsprojekt der Europäischen Union, bei dem wir eine Führungsrolle inne haben.

Wie Sie wissen hat sich die Europäische Union im vergangenen Juni dazu verpflichtet, zusätzliche 1,3 Mrd. EUR in dieses Projekt fließen zu lassen, das für unsere Sicherheit von zentraler Bedeutung ist. Es geht dabei deshalb auch um die Glaubwürdigkeit Europas auf der Welt, die durch unser Abstimmungsergebnis in Frage gestellt wird. Diese Haltung hat dazu geführt, dass wir 2010 bereits knapp 600 Mio. EUR an ungenutzten Mitteln verloren haben, die dem ITER hätten zugeteilt werden können. Das ist absurd!

 
  
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  Edit Herczog (S&D). – Herr Präsident, als Abgeordnete des Europäischen Parlaments fühle ich mich dafür verantwortlich, dass wir einen Haushaltsplan haben. Als Sozialistin bedauere ich es sehr, dass wir uns nicht für eine Finanztransaktionssteuer entscheiden konnten. Als Berichterstatterin für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie möchte ich unterstreichen, dass wir das ITER-Projekt unterstützen, wir aber keine Flickschusterei-Lösung für ein Jahr brauchen: Wir brauchen eine nachhaltige Finanzierungslösung für die nächsten zwei Jahrzehnte. Als Ungarin bin ich sehr glücklich darüber, dass der ungarische Ratsvorsitz sich hoffentlich nicht mit dem Haushaltsplan beschäftigen muss, sondern nur eine Lösung für den ITER und für die Flexibilität während der Verhandlungen zu finden braucht.

 
  
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  Janusz Lewandowski, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident, ich werde mich kurz fassen, weil ich meine Redezeit bereits aufgebraucht habe. Um Herrn Belder zu antworten, der vielleicht schon gegangen ist, der Vorschlag der Kommission darüber, wie sich die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen gestalten soll, war eine direkte Umsetzung der Artikel 312, 324 und insbesondere des Artikels 311 des Vertrags von Lissabon für das spezielle Verfahren über den Eigenmittelbeschluss in völliger Anerkennung der Steuerhoheit der Mitgliedstaaten.

Was die Eigenmittel betrifft, so war es auch klar und ausdrücklich in dem an die Kommission im Dezember 2005 erteilten Mandat enthalten, das auch vom Parlament bestätigt wurde, dass nicht nur mit der Ausgabenseite, sondern auch mit der Einkommensseite des Haushaltsplans begonnen werden sollte, einschließlich dem britischen Rabatt. Wir sind ausreichend sensibel gewesen, das Thema „britischer Rabatt“ in unserer Überprüfung des Haushaltsplans außen vor zu lassen, und unsere schlussendliche Entscheidung für die Zukunft lautet, die Ausgaben nicht aufzustocken, sondern die Proportionen zwischen den nationalen Direktzahlungen und den Eigenmitteln in Übereinstimmung mit dem Geist des Vertrags und den Gründervätern der Europäischen Union zu verändern.

Und schließlich noch eine allgemeinere Bemerkung: Falls es morgen zur Abstimmung kommt, wird damit unsere Lissabon-Prüfung, was den Haushaltsplan anbelangt, hoffentlich vorüber sein und wir werden dann unsere Lehren daraus ziehen müssen. Die Tatsache, dass wir einen Haushaltsplan ohne Defizite oder Schulden haben, ist jedenfalls eine gute Nachricht für die europäischen Bürgerinnen und Bürger, und sie zeigt, dass wir nicht als Sündenbock für die gescheiterte Politik in manchen Mitgliedstaaten herhalten. Aus diesem Grund sollten wir jetzt, da wir einen Haushaltsplan vorliegen haben, mit unseren Gesprächen über die Modalitäten der interinstitutionellen Zusammenarbeit unter deutlich verbesserten Umständen fortfahren.

 
  
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  Melchior Wathelet, amtierender Präsident des Rates.(FR) Herr Präsident, ich habe dieser Aussprache, ähnlich wie der Herr Kommissar auch, nicht mehr viel hinzuzufügen.

Ganz einfach gesagt und vor dem Hintergrund, dass einige Abgeordnete gesagt haben, dass sie es vorzögen, den Haushaltsplan nicht anzunehmen, um die gemeinsamen Beschlussfassungsbefugnisse zu behaupten, denke ich, dass alle europäischen Institutionen nur davon profitieren würden und ihr Ansehen steigern könnten, wenn sie die Europäische Union tatsächlich nach vorne brächten, indem sie Kompromisse aushandelten, anstatt sich gegenseitig zu blockieren und die europäischen Projekte nicht weiterzutreiben.-

Ich denke, dass dies eine Frage der Logik ist, und ich möchte heute wirklich all denjenigen danken, die sich dazu entschieden haben, Europa aufzubauen und weiterzubringen. Hat der Rat jetzt alles, was er wollte? Nein. Hat das Parlament jetzt alles, was es wollte? Ganz sicher nicht. Bewegen wir uns nach vorne? Ja. Dieses Mitentscheidungsverfahren hat funktioniert, es hat geklappt. Jeder ist Kompromisse eingegangen. Jeder hat Zugeständnisse gemacht.

Gibt es noch viel zu tun? Natürlich. Denn das ist offensichtlich das, worum es in der Debatte über Flexibilität und ITER geht. Ich bedauere die Tatsache, dass es uns nicht gelungen ist, eine Einigung zu erzielen, und ich habe Redner sagen hören, dass der vorgebrachte Vorschlag ein Rückschritt sei. Nein. Ich wiederhole: Wir haben dies bei jeder Debatte und heute ist es die Einstimmigkeit. Wenn es das Ziel sein sollte, sich auf eine qualifizierte Mehrheit hin zu bewegen, dann denke ich, dass der Vorschlag des belgischen Ratsvorsitzes angenommen werden muss. Ich denke, dass dies von zentraler Bedeutung ist, wenn es um die Entwürfe für die Haushaltspläne für 2012 und  2013 geht. Und ich denke, dass dieser Mechanismus wirklich gefördert werden muss, da er mit vergangenen Praktiken übereinstimmt und mit ihm wenigstens sichergestellt wird, dass die Haushaltspläne für 2012 und 2013 nicht länger durch Einstimmigkeit blockiert werden können. Ich bin der Meinung, dass Sie diese Gelegenheit tatsächlich nutzen sollten.

Was den ITER betrifft, so hat die Art und Weise, wie wir diesen Flexibilitätsmechanismus 2010 für ITER eingesetzt haben, deutlich gezeigt, dass wir diesen Mechanismus brauchen, und dass wir uns dem stellen müssen, was heute noch vor uns liegt.

Ich möchte mich aufrichtig bei all jenen Rednerinnen und Rednern bedanken, und ich werden sie nicht alle einzeln aufführen, die die Arbeit anerkannt haben, die wir gemeinsam unternommen haben, um voranzukommen. Ich möchte all jenen danken, die die Logik des Fortschritts der Logik der Blockade vorgezogen haben. Ich denke, dass wir diese Logik unterstützen sollten.

Herr Lamassoure, Sie haben von der haushaltspolitischen Solidarität gesprochen. Im Rat hatten wir fast eine totale Solidarität als von jedem die Aufstockung um 2,91 % akzeptiert wurde. Wir sind im Rat von einer qualifizierten Mehrheit zu einer totalen Einstimmigkeit gekommen. Doch Spaß beiseite, ich denke, dass all unsere dem Haushaltsplan 2011 beigefügten Erklärungen – weil, ja, ein Haushaltsplan an sich auch ein Politikum ist, wie das Parlament mit seinen politischen vorrangigen Bereichen, die in den Haushaltsplan aufgenommen wurden, gezeigt hat: Seien es die Eigenmittel, der europäische Mehrwert oder die Lissabonisierung – die Erklärung der Kommission – oder vor dem Hintergrund dieser gemeinsamen Erklärung, die wichtig ist und auf die bereits durch einen Brief vom belgischen Ratsvorsitz, dem gegenwärtigen Präsidenten der Europäischen Union, reagiert wurde, so denke ich, dass all diese Erklärungen zeigen, dass in allen Phasen der Weg in die richtige Richtung eingeschlagen wurde. Wir sind dabei vielleicht nicht so schnell, wie es jeder gerne hätte, aber wir sind immer noch schnell genug, so dass wir sagen können, dass die Maschinerie funktioniert, und dass es besser ist, an der Logik des Fortschritts als an der Logik der Blockade festzuhalten.

 
  
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  Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Berichterstatterin.(PL) Herr Präsident, aus dem, was die vorherigen Rednerinnen und Redner gesagt haben, ist deutlich geworden, dass wir alle damit zufrieden sind, dass es möglich ist, den Haushaltsplan 2011 ab dem 1. Januar des nächsten Jahres effizient und ohne unnötige Verzögerungen umzusetzen. In all den Redebeiträgen ist jedoch auch deutlich geworden, dass es nach wie vor an einigen Dingen mangelt. Es mangelt an Gesprächen, und es mangelt an Verständnis. Es ist mir jetzt schon klar, dass sich durch den Vertrag von Lissabon für uns ein neues, unbekanntes Terrain aufgetan hat und dass uns eine sehr schwierige Debatte in Bezug auf die neuen mehrjährigen Haushaltspläne der Europäischen Union für die Phase nach 2013 erwartet.

Diese Debatte bezieht sich auf eine grundlegende Angelegenheit, nämlich darauf, wie wir die immer größer werdende Divergenz zwischen den Erwartungen an die Europäische Union, oder mit anderen Worten ausgedrückt, was die Europäische Union tun sollte, überwinden können – und wir können feststellen, dass die Mitgliedstaaten und alle Interessensparteien, einschließlich Europäisches Parlament, immer mehr von der Europäischen Union erwarten, da die Europäische Union sich mit einer wachsenden Anzahl von Themenbereichen beschäftigen muss und sich selbst neuen Strategien, neuen Handlungsbereichen öffnet und sich selbst neue Aufgaben setzt – eine Divergenz also zwischen den genannten Erwartungen und einer immer weiter abnehmenden Bereitschaft, diese neuen Unternehmungen auch zu finanzieren. Wir müssen gemeinsame Aussprachen über die an Dramatik zunehmende Divergenz führen. Wir dürfen solche Aussprachen nicht verhindern, umso mehr als dass wir gegenwärtig in einer Finanz- und Wirtschaftskrise stecken und es deshalb keinen Platz für Tabu-Themen, jedenfalls was die Finanzierung anbelangt, gibt. Deshalb sollten wir offen über die folgenden Themen sprechen: über die Einkommen der EU, darüber, was die EU unternehmen sollte, darüber, was sie vielleicht besser nicht versuchen sollte, darüber, was wirklich für uns am wichtigsten ist und in welchem Ausmaß diese vorrangigen Bereiche dann finanziert werden sollten.

Zusammenfassend denke ich, dass das, was während der Annahme des Haushaltsplans 2011 passiert ist, sowohl eine Grundlage als auch der Beginn einer Aussprache, aber keinesfalls ihr Ende ist. Ich danke Ihnen für Ihre Bereitschaft, sich an einer Aussprache zu beteiligen, und ich hoffe, dass es im nächsten Jahr zu einer noch größeren Bereitschaft kommen wird.

 
  
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  Helga Trüpel, Berichterstatterin. − Herr Präsident! Es gefällt mir, dass ich für heute das letzte Wort in dieser Debatte habe. Ich fange damit an, dass ich die Entschuldigung von Herrn Schulz gern annehme. Er meinte, er hätte sich manchmal daneben benommen. Es ist immer gut, wenn er merkt, dass er manchmal zu viel poltert. Seine Bemerkung, es hätte ja vorher nur Haushaltstechnik gegeben und jetzt hätte man verstanden, dass es um Haushaltspolitik ginge, möchte ich deutlich zurückweisen. Ich arbeite nun seit sechs Jahren im Haushaltsausschuss, und auch vorher ging es immer um Haushaltspolitik und nicht nur um Haushaltstechnik. Herr Schulz hat ja gesagt, er hätte in diesen letzten Wochen viel gelernt. Das freut mich, dann wird er wahrscheinlich auch das jetzt verstehen.

Jetzt zu den antieuropäischen Tönen, die es eben hier im Hause gegeben hat. Ich möchte nochmals deutlich hervorheben: Wenn – was schon im Lissabon-Vertrag steht – das Ziel ist, über neue europäische Eigenmittel zu sprechen, dann wäre dies nicht nur eine zusätzliche Steuer für die europäischen Bürgerinnen und Bürger, sondern würde bedeuten, dass man die Zahlungen aus den Bruttoinlandsproduktzahlungen in gleichem Maße reduziert. Also die Bürger würden nicht einfach mehr belastet, sondern es würde ein transparenteres System für Eigenmittel geben. Darüber muss debattiert werden. Ich weise die Stimmungsmache, dass es einfach immer nur zusätzliche Belastungen geben würde, zurück. Das Ziel ist vielmehr, ein intelligenteres Finanzierungssystem zu finden. Dazu sollten Rat und Parlament bereit sein.

Zweite Bemerkung, weil das eben hier so ausgelegt wurde, als würden den europäischen Steuerzahlern durch die Europäische Union immer nur Sachen weggenommen: Es gibt die Bildungsprogramme für die europäischen Bürgerinnen, es gibt neue Infrastruktur, es gibt neue Sprachen, es gibt Hilfen für Milchbauern. Das heißt, was wir hier machen, ist im wohlverstandenen Interesse für die europäischen Bürgerinnen und Bürger, und das muss man laut sagen.

Und was ist die globale Rolle der Europäischen Union in den nächsten Jahren? Wir haben so erfolgreiche Länder wie China, Indien, Brasilien und andere, mit denen wir auf Weltebene konkurrieren. Wenn wir als Europäische Union stark sein wollen mit neuen Produkten, die hoffentlich auch nachhaltig sind, mit neuen Produktionsweisen, die ökologisch verantwortlich sind, mit einer Energieerzeugung, die wirklich auf erneuerbaren Energiequellen basiert, was jetzt in Cancún noch einmal als Ziel festgeschrieben wurde, dann brauchen wir dafür auch die entsprechenden Mittel, und dafür brauchen wir den europäischen Haushalt, der unsere gemeinsamen Interessen reflektiert. Ich hoffe, dass wir uns in den nächsten Jahren dahin bewegen.

 
  
  

VORSITZ: Alejo VIDAL-QUADRAS
Vizepräsident

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung wird morgen um 12.30 Uhr stattfinden.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)

 
  
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  Elisabeth Köstinger (PPE), schriftlich. – Ich begrüße, dass es schlussendlich eine Einigung zum Budget 2011 gibt. Damit ist finanzielle Sicherheit für den sensiblen Agrarsektor gegeben. Die EU-Agrarpolitik braucht besonders in schwierigen Zeiten stabile Budgetrahmenbedingungen. Eine 12tel Regelung hätte manche Staaten, die bereits ihre Agrarzahlungen an die Bauern weitergeben haben, in ernste Finanzierungsnöte gebracht. In der Landwirtschaft besteht eine große Abhängigkeit von den EU-Zahlungen. Die bäuerlichen Familien brauchen Planungssicherheit für die Zukunft ihrer Betriebe. Die Direktzahlungen stehen EU-weit für 40% des Bauerneinkommens und schaffen Einkommenssicherheit angesichts niedriger Erzeugerpreise, hoher Produktionskosten und Marktschwankungen. Die Maßnahmen aus dem Programm der Ländlichen Entwicklung kommen direkt dem ländlichen Raum zu Gute und beleben regionale Wirtschaftskreisläufe. Gerade die österreichischen Betriebe profitieren von beiden Maßnahmen, der 1. und der 2. Säule. 58 Prozent des jährlichen Agrarbudgets in Österreich kommen aus der EU. Die Aufgaben der Landwirte in der EU sind vielfältig und verantwortungsvoll und werden mehr: die Lebensmittelproduktion auf dem Niveau höchster Qualitäts- und Tierschutzstandards erfolgt im Einklang mit Klima- und Umweltschutz und dem Erhalt der Biodiversität. Die unverzichtbaren Leistungen erfordern eine sichere Einkommensgestaltung für die Landwirte durch eine vernünftige, stabile EU-Finanzpolitik. In Hinblick auf die Verhandlungen zum Finanzrahmen 2014 bis 2020 müssen alle Leistungen der Landwirtschaft mit derselben Budgethöhe anerkannt werden.

 
  
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  Georgios Stavrakakis (S&D) , schriftlich.(EL) Die ausweglose Situation in der Anfangsphase des Haushaltsplans für 2011, welche durch die unnachgiebige Haltung verursacht wurde, die eine begrenzte Minderheit der Mitgliedstaaten einnahmen, brachte uns fast in das Fiasko der vorläufigen Zwölftel und all dessen, was ein solches System bedeutet - sowohl im Hinblick auf die Haushaltspläne der wirtschaftlich schwachen Mitgliedstaaten als auch auf die mögliche gravierende Verspätung bei der Auszahlung europäischer Fonds. Um dieses Fiasko abzuwenden, hat das Parlament das nötige Verantwortungsbewusstsein bewiesen und ist dazu bereit, einen Haushaltsplan anzunehmen, trotz der Tatsache, dass dieser nicht allen seinen Forderungen entspricht und nicht dem Standard genügt, wie ihn die europäische Öffentlichkeit wohl erwartet, wenn wir die Wirtschaftskrise bewältigen sollen. Jedoch stellt sich die brennende Frage auch weiterhin, wie der Haushaltsbedarf in der unmittelbaren Zukunft für die Jahre 2012 und 2013 bewältigt wird und ich rufe diese kleine Minderheit der Mitgliedstaaten dazu auf, nun ein angemessenes Verantwortungsbewusstsein an den Tag zu legen und mit dem Parlament zusammenzuarbeiten, damit eine Lösung gefunden wird, die der EU die notwendige Flexibilität verschafft, um sich mit ihrem Bedarf befassen zu können und um eine abermalige Haushaltskrise zu verhindern.

 

15. Ratingagenturen (Aussprache)
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  Der Präsident. Der nächste Tagesordnungspunkt ist der Bericht von Herrn Gauzès im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen (KOM(2010)0289 - C7-0143/2010 - 2010/0160(COD)) (A7-0340/2010)),

 
  
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  Jean-Paul Gauzès, Berichterstatter.(FR) Herr Präsident, Herr Chastel, Herr Kommissar, wir sind hier nun beim dritten Gesetz der Finanzgesetzgebung des Jahres 2010 angelangt. Nach der Gesetzgebung zur Aufsicht und nach der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds befassen wir uns nun nochmals mit Rating-Agenturen. Ich sage „nochmals“, weil Europa alles andere als langsam war, als es darum ging, in diesem Bereich eine Verordnung einzubringen, die 2009 entworfen wurde und die nun in Kraft tritt.

Rating-Agenturen veröffentlichen im Allgemeinen Stellungnahmen, im wahrsten Sinne des Wortes in Form von Ratings, zur Kreditwürdigkeit von Unternehmen und von Staaten und zu komplexen Finanzprodukten. Das Rating evaluiert das Risiko, welches darin besteht, dass Emittenten von Finanzinstrumenten möglicherweise nicht in der Lage sind, ihre Schulden zu begleichen. Diese Agenturen sind in der Finanzwelt aus den verschiedensten Gründen immer wichtiger geworden.

Erstens werden Ratings in den Bestimmungen für das Kreditwesen berücksichtigt, um die Beträge der Eigenmittel zu bestimmen, die verwendet werden, um Investitionen der Banken abzusichern. Der zweite Grund ist, dass Ratings ein Faktor für den Erfolg der Emission von Produkten sind, da Ratings ein bedeutender Indikator für Anleger geworden sind.

Doch obwohl Rating-Agenturen nicht der Hauptgrund für die aktuelle Finanzkrise waren, hatten sie eine verhängnisvolle Auswirkung zur Folge. Tatsächlich unterschätzten sie die Wahrscheinlichkeit, dass Emittenten bestimmter komplexer Kreditinstrumente auch in Verzug geraten könnten.

Als die Europäische Kommission mit der Herausforderung konfrontiert war, wieder Vertrauen in die Märkte herstellen und den Anlegerschutz stärken zu müssen, schlug die Institution im Jahr 2009 vor, Rating-Agenturen einem Kontroll- und Aufsichtsmechanismus zu unterwerfen. Infolgedessen wurde im selben Jahr die Verordnung (EG) 1060/2009 zu Rating-Agenturen angenommen.

Während der Debatten im Europäischen Parlament im Vorfeld der Verabschiedung dieser Verordnung hob Ihr Berichterstatter hervor, wie notwendig eine EU-weite gemeinsamen Kontrolle der Produkte von Rating-Agenturen und deren integrierte Aufsicht ist. Zu dieser Zeit war eine europäische Aufsicht dieser Art rechtlich nicht möglich. Aber die Kommission verpflichtete sich, einen dahingehenden Gesetzgebungsvorschlag zu erarbeiten, und Sie, Herr Kommissar, haben dieses Versprechen gehalten. -

Die Vereinbarung, die zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Struktur der europäischen Finanzaufsicht erzielt wurde, und die am 1. Januar 2011 in Kraft treten wird, ermöglicht nun die wirksame Umsetzung der Aufsicht von Rating-Agenturen.

In der Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde wird hervorgehoben, dass diese Behörde ihre eigenen Aufsichtsbefugnisse insbesondere im Hinblick auf Rating-Agenturen wahrnehmen wird. Dies war das Ziel der zusätzlichen Änderung der Verordnung, über die wir eine Einigung erzielten und über die wir morgen abstimmen werden.

Ich wollte - und meine Kolleginnen und Kollegen unterstützten diese Forderung -, dass die anderen Themen im Zusammenhang mit Rating-Agenturen, nämlich die Zuteilung von Staatsschulden, sowie Vergütungssysteme und auch Wettbewerbsfragen verschoben und in einer Studie behandelt werden, welche die Form eines Eigeninitiativberichts annehmen wird. Dieser wird im Vorfeld des Legislativvorschlages erarbeitet, den Sie in der ersten Hälfte des Jahres 2011 vorlegen werden und für den Sie eine Konsultation initiiert haben.

Ich denke, indem wir eine europäische Aufsicht über Rating-Agenturen schaffen, machen wir wie bei den Vorkehrungen zur Finanzaufsicht, welche bereits umgesetzt wurden, einen großen Schritt nach vorne. Ich möchte nun dem belgischen Ratsvorsitz für seine unermüdlichen Bemühungen bei den Finanzdossiers danken, Ihnen und Ihren Arbeitsgruppen, Herr Kommissar, und natürlich meinen Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament, die an dieser Studie mit teilnahmen und die unsere Positionen unterstützten.

 
  
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  Olivier Chastel, amtierender Präsident des Rates.(FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren Abgeordnete, nach Herrn Gauzès und solch einem Bericht freue ich mich nun sehr, stellvertretend für den belgischen Finanzminister Herrn Didier Reynders hier am Tag der Aussprache über die Änderung der Verordnung zu Rating-Agenturen bei Ihnen zu sein.

Wie Sie es soeben bereits gesagt haben, ich wiederhole es nochmals, wir sprechen gerade über eine Maßnahme im Hinblick auf Finanzdienstleistungen, zu der die drei Institutionen jüngst innerhalb einer Rekordzeit eine Einigung erzielt haben.

Wir sind auch sehr erfreut, dass über diese Einigung morgen im Parlament abgestimmt wird, so wie sie unter den drei Institutionen vereinbart wurde.

Die Verordnung wird daher geändert werden, um der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde zusätzliche Befugnisse zu erteilen. Dies wird der Behörde ermöglichen, eine strengere Aufsicht über die Tätigkeiten von Rating-Agenturen in der ganzen Union auszuüben. Dies ist ein wichtiger Schritt, der, wie wir meinen, auch dazu beitragen wird, die Stabilität der Finanzmärkte zu verbessern, und der die Entwicklung eines deutlich wirksameren Aufsichtsrahmens unterstützen wird.

Sobald die Verordnung in Kraft tritt, wird die Behörde über Befugnisse zur Registrierung und zur direkten Aufsicht von Rating-Agenturen verfügen. Die Behörde wird auch die Befugnis haben, darüber zu befinden, ob eine Rating-Agentur gegen die geltende Rechtsordnung verstoßen hat; zudem wird sie über die Kompetenz verfügen, angemessene Strafmaßnahmen durchzusetzen.

Selbstverständlich wird auch ein Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde geschaffen. Wir sind jedoch dazu bereit, eine noch gründlichere Debatte zur Regulierung des Bereiches der Rating-Agenturen als solchen zu führen, sobald die Kommission uns einen Vorschlag zur vollständigen Überprüfung des Bereiches zur Verfügung gestellt hat, welcher für das nächste Jahr geplant ist. Wenngleich ich natürlich auf ein positives Ergebnis ihrer morgigen Abstimmung hoffe, möchte ich insbesondere der Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, Frau Bowles, danken, sowie dem Berichterstatter des Parlaments, Herrn Gauzès, und selbstverständlich auch den Schattenberichterstattern sowie Herrn Kommissar Barnier, der parallel zum belgischen Finanzminister Herrn Reynders sechs Monate lang konsequent gearbeitet und eine schnelle Einigung sichergestellt hat, die in diesem Parlament hier zu echten Entscheidungen umgesetzt wurde, welche den Finanzsektor betreffen. Ich danke Ihnen jedenfalls für Ihre erfolgreiche und wirksame Zusammenarbeit in diesem Bereich. Ich bin sicher, dass Sie diese Arbeit während der kommenden Ratsvorsitze weiterführen werden. -

 
  
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  Michel Barnier, Mitglied der Kommission.(FR) Herr Präsident, einen schönen guten Tag Ihnen allen. Herr Gauzès, Sie haben es sehr gut dargelegt, wie gerade auch Herr Chastel, der stellvertretend für Herrn Reynders sprach. Sie haben heute zum Thema Aufsicht und Regulierung des großen Hedgefonds- und Private-Equity-Sektors gesprochen, sowie über die zweite Phase der Regulierung der Rating-Agenturen, welche für morgen vorgesehen ist. Selbstverständlich wird letztere mit Ihnen zusammen und auch dank Ihnen durchgeführt, meine Damen und Herren, und dank des Rates und der anfangs geleisteten Arbeit durch die Kommission. Beim Thema der Regulierung macht Europa gerade konkrete und wirksame Schritte nach vorne und zieht auch die Lehren aus der Krise, wie sie alle Steuerzahler, die auch europäische Bürgerinnen und Bürger sind, einfordern.

Meine Damen und Herren, die Einigung zur Aufsicht der Rating-Agenturen ist ein wichtiger Schritt, und auch ich möchte Ihnen, Herr Gauzès, und natürlich denjenigen, die an Ihrer Seite gearbeitet haben danken, der Ausschussvorsitzenden Frau Bowles, wie auch den Schattenberichterstattern Herrn Klinz, Herrn Giegold, Herrn Pittella und Herrn Fox. In wenigen Tagen wird dieser Ratsvorsitz enden, der viel Erfolg hatte hat und viele Fortschritte erzielt hat, und ich möchte Herrn Reynders und seinem ganzen Team meinen aufrichtigen Dank für die guten Beziehungen aussprechen, die wir über die letzten sechs Monate hinweg gepflegt haben.

Dies ist eine gute Übereinkunft, selbst wenn ich sagen muss, dass es ausgezeichnet gewesen wäre, wenn wir für den endgültigen Kompromiss die Regeln aufgegriffen hätten, welche die Kommission anfangs mit dem Ziel einer verstärkten Transparenz hinsichtlich der strukturierten Finanzinstrumente vorgeschlagen hatte. Wir werden jedoch, wie das in den Erwägungen der Verordnung angegeben wird, bei der nächsten Änderung der Verordnung im Jahr 2011 auf dieses Thema zurückkommen, wenn Sie dies möchten.

Wie Herr Chastel es gerade sagte, die vorliegende Änderung der Verordnung von 2009 wird der ESMA, der neuen Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, ab Juli 2011 die direkte Kompetenz erteilen, Rating-Agenturen auf europäischer Ebene zu überwachen. Meine Damen und Herren, man muss sich die Bedeutung der Entscheidung, die Sie heute treffen, wirklich einmal vor Augen halten. Zum ersten Mal überhaupt wird die ESMA, diese neue europäische Behörde, die Befugnis haben, Finanzinstitutionen, die in Europa tätig sind, direkt zu beaufsichtigen.

Diese Änderung vervollständigt den neuen europäischen Aufsichtsrahmen. Sie stärkt die Kompetenzen der ESMA in beträchtlicher Weise, wie Sie, Herr Gauzès, das sehr gut erklärt haben, und wie Herr Giegold, der hier ist, dies auch während der Aussprache über die Aufsicht besorgt hervorgehoben hat. Dies ist daher ein sehr wichtiges Thema für Sie, und es ist auch ein sehr wichtiges Thema für uns.

Die ESMA wird die Institution werden, welche für die Registrierung von Rating-Agenturen und deren Aufsicht in ganz Europa verantwortlich sein wird, und sie wird eine strenge Kontrolle ausüben. Die Rechtsvorschriften werden ihr all die Aufsichtskompetenzen übertragen, welche als notwendig gelten, um Rating-Agenturen dazu zu zwingen, die Bestimmungen der Verordnung zu befolgen.

Die ESMA wird in der Lage sein, die Aufsicht auszuüben - ich denke hier an Auskunftsersuchen und die Befugnis, unangekündigte Prüfungen durchzuführen -, und wenn sie bemerkt, dass eine Rating-Agentur einen Rechtsverstoß begeht, wird sie die nötigen Maßnahmen ergreifen, um die Agentur zu zwingen, diesen Verstoß zu beenden. Die ESMA wird auch über die Kompetenz verfügen - welche streng durch klare Regeln festgelegt ist -, Bußgelder und Strafmaßnahmen über Rating-Agenturen zu verhängen, die sich nicht an die Verordnung halten. Diese Verordnung gewährleistet natürlich auch die Rechte der Verteidigung von Rating-Agenturen, vor allem das Recht auf Anhörung, auf Zugang zu Dokumenten und auf weitere Verfahrensgarantien. Und schließlich, wenn die ESMA Aufsichtsbefugnisse wahrnimmt, wird die Behörde die Rechte achten, welche in der Charta der Grundrechte und den anderen Grundsätzen und Bestimmungen des EU-Rechts verankert sind, darunter auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Die neue Verordnung zu den Rating-Agenturen wird auch die Schaffung einer einzigen Anlaufstelle für alle Rating-Agenturen sicherstellen, sowie eines Rechtsrahmens, der in der ganzen EU harmonisiert wird, mit dem Recht auf Gleichbehandlung und einer noch einheitlicheren Anwendung der Regeln für die Agenturen in der Europäischen Union.

Ich denke daher, dass dies einen beachtlichen Gewinn an Effizienz, Transparenz und Sicherheit innerhalb der allgemeinen Struktur darstellt, welche wir Woche für Woche errichtet haben, um eine intelligente Aufsicht und eine wirksame Verordnung zu erreichen.

Herr Präsident, ich möchte den Sachverhalt nicht weiter darlegen, wie ich es gerade schon getan habe, aber würde vielleicht gerne weiter ausführen, was Herr Chastel gesagt hat und den nächsten Schritt erwähnen, da ich ja sagte, dass wir noch weiter voranschreiten müssen, um eine angemessene Reglementierung der Rating-Agenturen sicherzustellen, wobei wir jedoch zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Agenturen nicht die Ursache des Problems und der Turbulenzen auf den Finanzmärkten sind. Denn das Thermometer verursacht nicht das Fieber, aber es muss dennoch ordnungsgemäß funktionieren, was in der Vergangenheit nicht der Fall war, und was wir mit diesen aufeinanderfolgenden Verordnungen berichtigen wollen.

Die Kommission denkt bereits über die nächste Etappe nach: eine öffentliche Anhörung wurde am 5. November 2010 begonnen, um diese Debatte auszuweiten und den Standpunkt aller betroffener Parteien aufzunehmen, und wie Sie wissen, sind die Debatten zu all diesen Verordnungen alles andere als nur künstlich. Meine Damen und Herren, ich lege wirklich großen Wert auf jeden Beitrag, jede Kritik oder auch Idee, die man im Rahmen dieser Konsultationen vorbringt.

Wir werden nun als erstes über die Konsequenzen des Modells des zahlenden Emittenten nachdenken, welches unter den Rating-Agenturen weit verbreitet ist; zweitens über die Abhängigkeit der Banken und anderer institutioneller Anleger von Ratings; drittens über das Rating der Staatsschulden - was keine leichte Angelegenheit ist; viertens über verstärkte Transparenz, um Interessenkonflikte besser zu lösen; und fünftens über das Ziel, mehr Wettbewerb und Vielfalt auf diesem Markt der Rating-Agenturen zu schaffen, der sich gerade in den Händen einiger weniger befindet.

Diese Konsultation läuft bis zum nächsten Januar und auf Grundlage aller Antworten die wir erhalten, sowie des Eigeninitiativberichts von Herrn Klinz, werden wir im Laufe des Jahres 2011, allerdings nicht zu spät, eine Entscheidung hinsichtlich der Maßnahmen treffen, welche wir durchführen möchten, um in einem dritten Schritt diese beiden Verordnungen zu vervollständigen, die nun fast umgesetzt wurden.

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu, Berichterstatter für die Stellungnahme des Rechtsausschusses. - Herr Präsident, als stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses möchte ich gerne einige wichtige Aspekte darlegen, welche in diesem Ausschuss Grundlage der Debatten wie auch der eingereichten Änderungsanträge waren.

Erstens wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Zahlung für die strukturierten Finanzierungsinstrumente, welche von den Agenturen bewertet werden, durch das emittierende Unternehmen vorgenommen. Es kann zu Interessenskonflikten kommen, weil die bewerteten Unternehmen daran interessiert sind, über ein gutes Rating zu verfügen. Als Alternative könnten etwa die Nutzer der Ratings die Zahlung vornehmen. Die Interessen der Nutzer sind unterschiedlicher, und somit besteht kein einzelnes Interesse, welches zum Interessenkonflikt führen kann. Es gibt einerseits Nutzer, die ein gutes Rating bevorzugen, zum Beispiel, wenn sie Anteile verkaufen möchten, andererseits gibt es diejenigen, die lieber ein schlechtes Rating haben, zum Beispiel, wenn sie Anteile kaufen möchten.

Zweitens könnte das Regelwerk für die Rating-Agenturen von den Regeln profitieren, welche für die Rechnungsprüfer erlassen wurden. Die Rating-Agenturen und Rechnungsprüfer tragen ein hohes Maß an Verantwortung für den guten Ruf von Unternehmen und das ordnungsgemäße Funktionieren des Marktes. Rechnungsprüfer scheinen jedoch weit strengeren Regeln zu unterliegen als die Rating-Agenturen.

Drittens sollte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) die Aufsichtsbefugnis über die Rating-Agenturen haben, um mögliche bedeutende Abweichungen zwischen den Ratings zu überprüfen, die unterschiedliche Agenturen für dasselbe strukturelle Finanzierungsinstrument erteilt haben. Die ESMA sollte auch über größere Vollstreckungsbefugnisse verfügen.

Viertens führt die Richtlinie einen neuen Grundsatz ein, der von den jüngsten Rechtsvorschriften der USA übernommen wurde. Wenn eine andere Agentur als diejenige, die dazu vertraglich verpflichtet ist die Bewertung vorzunehmen, nun die Bewertung für dasselbe Finanzinstrument durchführen kann, unterliegt diese Agentur der vertraglich vorgesehenen Bewertung. Hierzu muss erstere Agentur bestimmte Informationen hinsichtlich des bewerteten Instruments bekannt geben. Auf diese Art und Weise stellt man zwei positive Auswirkungen sicher - erstens wird eine zweite Meinung eingeholt, und zweitens wird die Haftung, unter deren Bereich die vertraglich verpflichtete Agentur fällt, beschränkt.

Schließlich möchte ich betonen, dass die Bestimmungen dieser Richtlinie, die einen neuen Rechtsrahmen darstellen, nur die strukturierten Finanzinstrumente betreffen sollten, wobei die Rating-Agenturen an sich bereits ein bedeutender Teil der strukturierten Finanzierung sind. Die verbleibenden Finanzierungsinstrumente, 150 Jahre alte Stammaktien oder ungesicherte Obligationen, die keine systemischen Risiken darstellen, sollten nicht Teil dieser Direktive sein, wenn Sie streng sein, aber nicht überreglementieren wollen, wenn Sie den Wettbewerb fördern, aber nicht zu kostenintensiv in administrativen Belangen sein wollen und wenn Sie Kapital in Europa halten möchten und es nicht zu den aufstrebenden Märkten im Ausland treiben wollen.

 
  
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  Gianni Pittella, im Namen der S&D-Fraktion.(IT)Herr Präsident, meine Damen und Herren, dank unserer nun bewährten Zusammenarbeit haben wir mit Herrn Gauzès zu dieser Verordnung produktiv zusammengearbeitet, um einige wichtige Fortschritte in den Bestimmungen sicherzustellen, welche einen der umstrittensten Bereiche für die Stabilität der Finanzmärkte regulieren.

Eine solche Verbesserung ist zweifelsohne das Vorhaben, die neu geschaffene Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) dazu zu ermächtigen, Rating-Agenturen direkt für deren Fehlverhalten zu sanktionieren. Auf diesem Punkt habe ich sehr bestanden. Das Parlament zeigt auf diese Weise, dass es für die Schaffung einer starken europäischen Aufsichtsbehörde kämpft, welche mit echten Kompetenzen ausgestattet ist.

Wir sind uns auch dessen bewusst, dass diese Verordnung noch nicht alle Probleme innerhalb eines Sektors bewältigt, der in den letzten Jahren die Krise noch sichtbar verschärft hat. Die Stolpersteine, die aus dem Weg geräumt werden müssen und die durch einen parlamentarischen Bericht thematisiert werden, welcher gerade von Herrn Klinz verfasst wird, betreffen vor allem zwei Probleme: die Bewertung der Staatsschulden von Mitgliedstaaten und die allgemeine Struktur eines Marktes, welcher sich durch ein offenkundiges Oligopol auszeichnet.

Die Europäische Union muss ein klares Ziel bezüglich dieser Themen vor Augen haben, nämlich den Grad der Abhängigkeit des Finanzwesens von Ratings zu vermindern. An die Stelle der Verweise, welche derzeit in den Gesetzen und Verordnungen zu Rating-Agenturen enthalten sind, müssen alternative Bonitätsstandards treten. Die Vereinigten Staaten und die G20 haben bereits diese Richtung eingeschlagen.

Auf der internationalen Ebene müssen wir den Mut und den Ehrgeiz haben, die Bestimmungen zu ändern, welche Basel II flankieren, worunter ich die Verpflichtung verstehe, Ratings zu verwenden - handelt es sich doch um einen Mechanismus, der den Banksektor tatsächlich in der Vergangenheit wie auch noch heute dazu verleitet hat, vollständig von der Aufsicht Abstand zu nehmen, und die Folgen dieses Trends sind ganz klar zu sehen.

Ich werde meinen Redebeitrag nun mit einem kurzen Verweis auf das Thema der Ratings von Staatsschulden beenden: dieses sollte nicht länger in den Verantwortungsbereich der Rating-Agenturen fallen, da diese die Grundstimmung auf den Märkten mit Ihren Ratings sehr beunruhigt und der Spekulation Vorschub geleistet haben. Stattdessen sollten wir über die Möglichkeit nachdenken, dass eine EU-Institution - vielleicht eine bereits bestehende Institution wie der Europäische Rechnungshof - in diesem Bereich eine Rolle spielt.

Ich hoffe wirklich, dass meine Vorschläge von meinen Kolleginnen und Kollegen gebilligt und die volle und auch maßgebliche Unterstützung von Herrn Kommissar Barnier erhalten werden, dem ich nochmals meine Hochachtung aussprechen möchte.

 
  
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  Wolf Klinz, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden in wenigen Wochen eine neue Aufsichtsstruktur in Europa haben, die maßgeblich durch das Europäische Parlament gestaltet wurde. Unter diesen drei neuen Aufsichtsbehörden wird es eine geben, die für Märkte und Wertpapiere zuständig ist: ESMA.

ESMA wird bei der Registrierung und Beaufsichtigung der Ratingagenturen das letzte Wort haben und dafür verantwortlich sein, dass die Ratingagenturen das neue Regelwerk tatsächlich einhalten. ESMA kann, wenn es möchte, diese grenzüberschreitende Verantwortung an nationale Aufsichtsbehörden übertragen, wenn es sich um kleine und nur national tätige Aufsichtsbehörden handelt.

Der vorliegende Vorschlag ist also nichts anderes als eine Anpassung der Verordnung vom April 2009 an die neuen Verhältnisse, aber er stärkt die Rolle von ESMA. Er gibt der neuen Aufsichtsbehörde mehr Macht und Befugnisse, und – was ganz neu ist – er stattet ESMA auch mit Sanktionsmöglichkeiten aus. Ich begrüße das ausdrücklich, weil ich glaube, dass diese Stärkung der Position einer neuen Aufsichtsbehörde europäischen Zuschnitts die Glaubwürdigkeit im Markt tatsächlich stärken wird.

Ich habe nur einen einzigen Kritikpunkt. Wir haben seinerzeit bei der Verordnung im April 2009 eine politische Entscheidung getroffen, wie mit Ratings aus Drittstaaten in Europa umzugehen ist. Und wir haben damals gesagt: Sie können in Europa benutzt werden, wenn sie entweder dem Äquivalenzverfahren entsprechen oder wenn sie durch eine in Europa registrierte und zugelassene Ratingagentur unterstützt werden, das sogenannte endorsement-Verfahren.

Jetzt hat die Kommission auf level 2 dies abgeändert und sagt: endorsement kommt nicht mehr in Frage, es gilt de facto nur noch das Äquivalenzverfahren. Das halte ich für eine – da einseitig getroffen – undemokratische Vorgehensweise, und ich glaube, wir sollten bei der Entscheidung bleiben, die wir seinerzeit im April 2009 getroffen haben.

Wie der Kommissar auch ausgeführt hat, gibt es noch viele offene Punkte, was die Ratingagenturen betrifft, nämlich mangelnden Wettbewerb, unzureichende Transparenz, das Businessmodell, ob der Emittent oder der Investor zahlt, das kritisch überprüft werden muss. Fragen gibt es zum Bezahlsystem und auch zu der übermäßigen Abhängigkeit, denn in Wirklichkeit ist es so, dass die Ratingagenturen durch regulatorische Vorschriften vielfach zu de facto regulatorischen Zertifizierungsbehörden geworden sind. Das greife ich in dem Initiativbericht auf, und ich freue mich darauf, dass die Kommission im nächsten Jahr einen Legislativvorschlag dazu vorlegen wird.

 
  
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  Sven Giegold, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, lieber Herr Kommissar, lieber Herr Minister, lieber Herr Gauzès und liebe Kollegen und Schattenberichterstatter! Zwar freue ich mich, dass wir diesen Schritt jetzt geschafft haben, dass erstmals ein Sektor des europäischen Finanzsystems unter europäische Direktaufsicht gestellt wird. Das ist auch ein Schritt für ein starkes Europa in einem Binnenmarkt, für starke Kontrolle über einen Sektor, der zur Krise beigetragen hat. Ich will mir dazu noch eine Bemerkung erlauben: Lieber Herr Barnier, derzeit laufen ja die Auswahlverfahren für die neuen Behörden, und die neuen Behörden sind nur so gut wie das Personal. Ich kann nur hoffen, dass es bei der Auswahl des Personals wirklich um Expertise, um Unabhängigkeit von der Finanzindustrie, die sie kontrollieren sollen, um den klaren Dienst an öffentlichen Interessen gehen wird und dass wir bei dem Auswahlverfahren nicht wieder nationale Quoten sehen werden, die sich über diese wichtigen Kriterien hinwegsetzen.

Darüber hinaus bleibt noch viel zu tun im Bereich der Ratingagenturen. Wir haben nach wie vor keine richtige Transparenz der Informationen, mit denen die Ratingagenturen arbeiten, wir haben viel zu viel Nutzung von regulativen Ratings in der Finanzwirtschaft und in den Verordnungen über die Finanzindustrie. Wir haben ernste Interessenkonflikte, wir haben ganz klar eine Marktmacht von drei großen Anbietern, und wir haben keine Haftung für fahrlässig erstellte Ratings. Herr Kommissar, es ist gut, dass jetzt die Konsultation im Gange ist, wir sind gespannt auf die Ergebnisse. Gerade die Zivilgesellschaft sollte sich an dieser Konsultation beteiligen, aber dann muss es auch darum gehen, einen mutigen Vorschlag zu machen. Ich freue mich schon auf Ihren Vorschlag. Seien Sie so mutig wie bisher, und machen wir gemeinsam eine Gesetzgebung im nächsten Jahr, die die Probleme, die im Ratingmarkt nach wie vor vorhanden sind, wirklich europäisch löst. Das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern schuldig.

 
  
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  Ashley Fox, im Namen der ECR-Fraktion.(FR) Herr Präsident, ich möchte Herrn Gauzès für seine ausgezeichnete Arbeit zu diesem Thema danken. Ich freue mich, dass die Artikel 8a und 8b während des Trilogs gestrichen wurden. Anfangs sah der Entwurf der Kommission vor, sichere Websites zu schaffen. Ich war zu keinem Zeitpunkt davon überzeugt. Man kann beobachten, wie sich die Situation in den Vereinigten Staaten entwickelt, und wenn sich die Websites als nützlich herausstellen, können wir diese immer noch anschließend in Europa einführen.

Herr Präsident, es ist mir eine Freude, Ihnen mitzuteilen, dass meine Fraktion morgen für diesen Bericht stimmen wird, und ich danke Herrn Gauzès nochmals.

 
  
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  Jürgen Klute, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Minister, Herr Barnier, Kolleginnen und Kollegen! Welchen Schaden Ratingagenturen anrichten können, das haben die letzten Monate seit Beginn dieses Jahres gezeigt. Es gibt also dringenden Handlungsbedarf. Insofern begrüße ich auch die Richtlinie, insbesondere begrüße ich, dass der ESMA die Aufsicht und die Registrierung der Ratingagenturen übertragen wird. Das ist ein wichtiger und guter Schritt nach vorne.

Allerdings sind zahlreiche gute und weiterführende Vorschläge bei den Verhandlungen über den Bericht auf der Strecke geblieben. Das möchte ich hier noch einmal anmerken. Die Beauftragung der ESMA bleibt daher die einzige wirkliche und positive Neuerung. Weggefallen sind die Vorschläge für eine öffentliche Datenbank zur Erstellung von Ratings; ebenso fehlt jeder Hinweis auf die Errichtung einer öffentlichen Ratingagentur. Auch die konsequente und kontinuierliche Überprüfung erstellter Ratings durch die Aufsichtsbehörden ist unter den Tisch gefallen. Die Kommission hatte ferner eine Förderung unbeauftragter Ratings vorgeschlagen, um die verhängnisvollen Emittentenaufträge für die Bewertung von Finanzmarktprodukten zu überwinden; auch davon ist nichts geblieben.

Ich hoffe, dass diese Aspekte in den noch anstehenden Berichten zu diesem Thema, von denen Jean-Paul Gauzès und auch Sie, Herr Barnier, gesprochen haben, Berücksichtigung finden werden.

 
  
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  Hans-Peter Martin (NI). - Herr Präsident, Herr Kommissar! Wir nähern uns der Zeit der Stoßgebete angesichts der heutigen Nachrichten, wiederum zum Euro, da dankt man. Ich hoffe sehr, dass Sie mit Ihren couragierten Vorgehensweisen der Zeit nicht zu sehr hinterherhinken. Ich möchte anschließen an das, was Vorredner gesagt haben, und Sie auch dringend darum bitten, dass Sie sich in Ihrem Einflussbereich darum kümmern, dass nicht nur nicht nach nationalen Quoten ausgesucht wird, sondern auch parteipolitische Präferenzen zurückgestellt werden, damit man mit einer ganz schwierigen Tradition im Beamtentum, die für den europäischen Bereich spezifisch ist, endlich bricht und tatsächlich die besten Leute heranzieht.

Der zweite Wunsch ist der nach viel mehr Transparenz, was die Konkurrenten im internationalen Markt außerhalb der EU angeht, die mit ihren Ratings ständig Politik gemacht und eine Allwissenheit suggeriert haben, die in keiner Form dem tatsächlichen Marktgeschehen oder auch ihrer Bedeutung entsprochen hat.

 
  
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  Ildikó Gáll-Pelcz (PPE).(HU)Herr Präsident, Herr Kommissar, Herr Gauzès, meine Damen und Herren, es freut mich wirklich sehr, dass Herr Gauzès einen so ausgezeichneten Bericht angefertigt hat. Das Thema ist außerordentlich wichtig und es ist stets von Bedeutung, sich die Gewohnheiten von Rating-Agenturen und deren Funktionsweise näher anzusehen. Dass der Berichterstatter sich bemüht hat, sicherzustellen, dass Rating-Agenturen und ihre Produkte ganzheitlich und auf Grundlage von einheitlichen EU-Standards kontrolliert werden, verdient Unterstützung. Es ist jedoch wichtig, dass man weiß, was genau bewertet wird und wie das geschieht. Wir müssen diese Fragen stellen, weil allgemein bekannt ist, dass diese Rating-Agenturen vor der Krise ausgezeichnete Bewertungen an mehrere fragwürdige oder schlechte Wertpapiere mit einem Wert von mehreren Billionen Dollar vergaben, wodurch sie leider in hohem Maße die Spekulation begünstigten.

Zuallererst müssen wir dem Problem der Unabhängigkeit nachgehen, weil wenn es wahr ist, dass Banken und bestimmte Anlegergruppen die Gebühren für die Bewertungen tragen, können wir uns wohl fragen, ob die Entscheidungen von Rating-Agenturen wirklich frei von den Interessen Außenstehender getroffen werden. Das zweite Thema betrifft die methodologische Vorgehensweise bei den Ratings. Das dritte Thema betrifft konzertierte Abwertungen sowie ungünstige Gerüchte. Jedes Land kann in die Insolvenz getrieben und auf diese Weise gezwungen werden, neue Kredite aufzunehmen und daher auf dem Markt der Schuldner weiterhin als Kunde zu gelten, der in zunehmendem Maße angreifbar ist. Kleine offene Volkswirtschaften und Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums sind besonders angreifbar.

Daher bin ich davon überzeugt, dass es unangebracht ist, wenn man sich damit abfindet, dass Rating-Agenturen für die Bewertungen, die sie vergeben, nicht die Verantwortung tragen. Meine Damen und Herren, weisen wir den Ratings den Rang zu, der ihnen zusteht. Verlassen wir uns nur in dem Maße auf die Ratings, wie diese glaubwürdig sind, und betrachten wir sie als Leitlinien, wenn wir den Rechtsrahmen schaffen. Der Bericht ist ganz klar unterstützungswürdig. Die Weltwirtschaftskrise hat gezeigt, dass die Regulierung dieser Institutionen und die Aufsicht ihrer Geschäftstätigkeiten auf EU-Ebene notwendig sind.

 
  
  

VORSITZ: Libor ROUČEK
Vizepräsident

 
  
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  Evelyn Regner (S&D). - Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kommissar, Monsieur Chastel! Ratingagenturen spielten und spielen eine unrühmliche Rolle in der Finanzkrise. Sie sind zu wenige, sie sind zu mächtig, zu wenig transparent und in ihrer Struktur und Bedeutung ein Beispiel dafür, wie sehr unser globales Finanzsystem aus dem Lot geraten ist.

Das Vertrauen zu Ratingagenturen kann nur wiederhergestellt werden, indem neue, gute Regeln für Ratingagenturen aufgestellt werden. Morgen stimmen wir über einen Schritt in dieser Entwicklung ab, die nötige Anpassung der Ratingagenturen an die neue europäische Finanzmarktaufsichtsstruktur sowie die Anpassung an das neue Komitologieverfahren, den delegierten Rechtsakt.

Der ESMA wird Leben eingehaucht. Sie wird ermächtigt, Ratings permanent zu überarbeiten, eine umfassende Inspektion der Ratingagenturen durchzuführen und auch Strafen zu verhängen, die höher sind als der durch den Rechtsbruch gezogene Gewinn. Lauter Neuerungen, die als Mindestmaß absolut geboten sind.

Aber ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde personell so aufgestellt sein sollte, dass sie ihre Aufgaben auch tatsächlich gut erfüllen kann und nicht von einem relativ kleinen Stab an ESMA-Mitarbeitern quasi Wunderwuzzi-Aufgaben verlangt werden.

Für die große anstehende Reform der Ratingagenturen sollten wir absolut offen sein und heute quasi Unmögliches oder schwer Vorstellbares thematisieren. Schließlich erhielten Zweckgesellschaften, in denen Banken ihre Schrottpapiere ablagerten, die höchste Bonität von Ratingagenturen. Also sollten in der großen Revision Überlegungen angestellt werden, eine öffentliche europäische Ratingagentur zu schaffen, das Modell der Bezahlung zu ändern und zu hinterfragen. Schließlich sollte natürlich überlegt werden, ob nicht die Notwendigkeit eines zweiten Ratings gegeben ist. Wir brauchen eine ernste, robuste Regulierung, damit es nicht wieder vorkommen kann, dass drei große Agenturen einen dermaßen großen Anteil an der bestehenden Finanzmisere haben können.

 
  
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  Seán Kelly (PPE). – Herr Präsident, das erinnert mit an einen lateinischen Ausdruck, der wie folgt lautet: quis custodiet custodes, wer bewacht die Wachen? Das gilt auch in diesem Fall. Und wer bewertet die Rating-Agenturen? Glücklicherweise haben wir jetzt dafür ein Instrument, und die Rating-Agenturen haben sich ganz sicher nicht mit Ruhm bekleckert; ganz im Gegenteil, sie haben sich durch ihr Verhalten in den letzten Jahren diskreditiert, und sie haben die finanzielle Situation eher verschärft als entschärft.

Entsprechend freut es mich, dass sich das Europäische Parlament und unsere Behörden der Situation annehmen, und ich möchte Herrn Gauzès, Herrn Barnier und dem Rat dafür danken, dass sie ein Instrument etabliert haben, um diese unter Kontrolle zu bekommen. Ich bin gespannt auf die morgige Abstimmung über dieses Thema, und wenn ich die Möglichkeit dazu habe, werde ich drei oder vier Mal abstimmen, um diese Geier zur Räson zu bringen.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D).(LT) Zuerst möchte ich dem Berichterstatter zur Vorbereitung dieses sehr wichtigen Dokuments gratulieren. Bis jetzt wurde bereits einiges zur Schaffung eines Systems zur Regulierung der Finanzmärkte und ihrer Funktionsweise in der Europäischen Union unternommen. Die Rating-Agenturen spielen eine sehr wichtige Rolle, da sie sich direkt auf das Funktionieren des Finanzsystems, dessen Zuverlässigkeit und Stabilität auswirken. Meiner Meinung nach ist eines der größeren Probleme in der Tatsache zu suchen, dass die eingerichteten Finanzaufsichtsbehörden noch keine echte Macht haben, die es ihnen ermöglichen würde, direkt Einfluss zu nehmen und verbindliche Entscheidungen zu treffen. Ich unterstütze aus diesem Grund die Vorschläge, einer der europäischen Aufsichtsbehörden, in diesem Fall der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde mehr Befugnisse zu übertragen, um die Transparenz der Arbeit der von der EU zertifizierten Rating-Agenturen und deren Überwachung sicherzustellen, um Verzerrungen bei den Prinzipien des Finanzmarktes und des Binnenmarktes zu vermeiden.

 
  
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  Csanád Szegedi (NI).(HU) Herr Präsident, meine Damen und Herren, zuerst einmal müssen wir, wenn wir ehrlich sein wollen, zugeben, dass die Rating-Agenturen eigentlich nur der verlängerte Arm der Geldherrschaft sind. Über die Agenturen soll Druck auf die Länder ausgeübt und versucht werden, ihre Entscheidungen zu beeinflussen. Das größte Problem im Zusammenhang mit Ratings besteht darin, dass sie fast ausschließlich subjektiv sind und kein genaues Bild der wirtschaftlichen Lage der betroffenen Länder zu einem bestimmten Zeitpunkt widerspiegeln. Diese Ratings, die so gar nichts mit der Realität zu tun haben, hindern die Länder eindeutig daran, sich von der Krise zu erholen.

Und indessen gibt es natürlich objektive Indikatoren, wie z. B. das Defizit der öffentlichen Haushalte oder die externe und interne Verschuldung. Andererseits stellt die Etablierung einer Organisation, einer Aufsichtsbehörde, die im Wesentlichen für eine Qualitätskontrolle für diese Einrichtungen sorgt und sie dadurch daran hindert, häufig falsche Ratings auszusprechen, einen wichtigen Schritt hin zu einer Lösung dar. Ich würde jedoch gerne Herrn Barnier eine Frage zur ESMA stellen: Wir haben viel darüber geredet, wie sie verschiedene Sanktionen verhängen würde, aber wann werden wir erfahren, welcher Art diese Sanktionen sein werden, was sie umfassen und wann sie eingeführt werden können? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.

 
  
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  Elena Băsescu (PPE).(RO) Herr Präsident, die von Herrn Gauzès vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, zusätzliche Details über die neuen Befugnisse der ESMA hinsichtlich der nationalen Agenturen zur Verfügung zu stellen. Meine Meinung dazu ist, dass der Aufgabenbereich eindeutig definiert werden sollte. Darüber hinaus sollten die Finanzmarktteilnehmer in der Lage sein, die auf dem Sektor der Rating-Agenturen zuständige Behörde zu ermitteln.

Ich vertrete die Ansicht, dass die neue Behörde ausschließlich für die Registrierung und Überwachung der bestehenden Rating-Agenturen zuständig sein sollte. Sie sollten die Möglichkeit haben, Zugang zu Informationen über die Finanzinstrumente zu erhalten, die von den Konkurrenten bewertet werden. Gleichzeitig sollte nur dann ein Zugang zu Websites gestattet werden, wenn die Vertraulichkeit der angeforderten Informationen gewährleistet werden kann.

Abschließend möchte ich noch auf die Bedeutung der Registrierung von Rating-Agenturen durch eine zuständige Behörde und deren Gültigkeit in der gesamten EU hinweisen.

 
  
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  Gay Mitchell (PPE). – Herr Präsident, ich freue mich, dass wir am heutigen Abend über dieses Thema reden können. Ich möchte darauf hinweisen, dass einer der Punkte, die bis vor kurzem nur sehr selten hervorgehoben wurden, darin besteht, dass der öffentliche Sektor in Irland durch den privaten Sektor reguliert wurde; die Regulierung erfolgte effektiv durch die Rating-Agenturen und die Märkte. Ich gehöre zu denjenigen, die die Tatsache begrüßen, dass wir uns vom privaten Sektor lösen konnten und wir unter den aktuellen Umständen zumindest den Schutz der EZB, der EU und des IWF haben.

Ich stimme zwar nicht dem Komplettpaket zu, aber ich denke, dass diese Position besser für uns ist, als den Rating-Agenturen und den Märkten auf Gedeih und Verderb ausgeliefert zu sein. Die Märkte sollten frei sein; ich denke, über dieses Thema sollten wir an einem anderen Tag erneut reden. Aber um nochmals auf die Rating-Agenturen zurückzukommen, eine dieser Agenturen bekam 800 Mio. USD pro Jahr für die Bewertung strukturierter Finanzen. Ihre Unparteilichkeit wird angezweifelt, und wenn wir uns ansehen, was sie in der Vergangenheit gemacht haben, bzw. wenn wir uns ansehen, was sie auch jetzt noch tun, werden wir meiner Meinung nach mit Betroffenheit zurückblicken. Es ist höchste Zeit, dass sie zur Rechenschaft gezogen werden, und ich bin froh, dass es eine stärkere Überwachung für diese Gremien geben wird.

 
  
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  Michel Barnier, Mitglied der Kommission.(FR) Herr Präsident, ich würde gerne auf das, was meine Vorredner gesagt haben, denen ich für ihre Äußerungen danken möchte, kurz eingehen.

Als erstes, Herr Bodu, bin ich auch Ihrer Meinung, was die Risiken des Modells des zahlenden Emittenten anbelangt. Ich habe diesen Punkt in meiner Rede eben erwähnt. Deshalb handelt es sich hier um ein Thema, das Bestandteil unserer Beratungen über den zukünftigen Vorschlag, d. h. die dritte Stufe, sein wird. Wie ich bereits zu Herrn Fox und Frau Băsescu gesagt habe, werden wir in der Tat auch zu dem Punkt der strukturierten Produkte zurückkommen. Herr Fox, ich habe mir Ihre Bedenken über die Sicherheit hinsichtlich des Austausches von Informationen genau angehört und werde das weiter verfolgen; dieser Punkt ist noch nicht ad acta gelegt. Wir werden uns in diesem Bereich auch weiterhin auf die Kompetenz der ESMA verlassen. Für uns ist das eine Frage der Effizienz.

Herr Pitella, vielen Dank für Ihre Ermutigung. Ich denke, dass es richtig ist, dass Sie genau so wie Herr Klute und Frau Gáll-Pelcz auf die Bedeutung dieser neuen Aufsichtsbehörde hinweisen.

Es bleiben noch einige schwierige Themen, die es anzusprechen gilt und an die Sie uns zu Recht erinnert haben: der fehlende Wettbewerb auf diesem Sektor, das Thema der Bewertung der Staatsschulden, das Herr Kelly gerade ansprach und das ein großes Problem darstellt. Wir werden diese Vorschläge in der neuen Beratungsphase berücksichtigen.

Ich teile die Ansicht von Herrn Klinz bezüglich der Bedeutung der Strafmaßnahmen und dass die ESMA diese verhängen kann. Frau Regner erwähnte diesen Punkt ebenfalls.

Beim Thema Drittländer, Herr Klinz, besteht das Ziel darin, sicherzustellen, dass unsere Anforderungen hoch bleiben, und ich möchte das auch zu Herrn Mitchell sagen, der in Bezug auf diese Entscheidungen, die getroffen werden müssen, Europas Glaubwürdigkeit ansprach.

Ich bin Herrn Giegold für seine positive Bewertung der Fortschritte, die wir heute zusammen gemacht haben, sehr dankbar. Zum Thema der Einstellung von Mitarbeitern zur Verwaltung der europäischen Behörden kann ich aktuell natürlich keine Informationen über Namen preisgeben, ich würde Ihnen Herr Giegold und ebenfalls Ihnen Herr Martin jedoch gerne sagen, dass in dieser Angelegenheit Fortschritte gemacht wurden, dass alles vollständig objektiv abgewickelt wird, und was mich anbelangt, die Kriterien, anhand derer die Auswahl getroffen werden muss, Kompetenz und Unabhängigkeit sind.

Ich würde Frau Regner auch gerne sagen, dass die Agenturen an Bedeutung zunehmen werden. Aus den ersten Teams werden sie sich im Einklang mit den Kompetenzen entwickeln, die sie erhalten haben und erhalten werden. Wir sind bemüht, die Glaubwürdigkeit der Arbeit der Agenturen in Bezug auf Verfahren und Kompetenzen sicherzustellen.

Herr Klute, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sie haben sehr anschaulich auf die Probleme hingewiesen, die noch gelöst werden müssen, und es ist mir durchaus bewusst, wie ich bereits mehreren Abgeordneten gesagt habe, dass wir diese Probleme gründlich untersuchen müssen. Aus diesem Grund erscheint mir die Idee, dieses Thema der Regulierung der Agenturen in drei Stufen anzugehen, konstruktiv und positiv zu sein.

Herr Balčytis, wie ich bereits selbst geäußert habe, sind die Agenturen nicht für die Probleme verantwortlich. Sie müssen die Probleme nur richtig beurteilen, und das Thermometer muss richtig funktionieren. In Bezug auf Produkte, Geschäfte und Zustände haben wir angesichts der Bedeutung dieser Bewertungen das Recht, objektive und glaubwürdige Bewertungen oder Ratings zu erwarten und diesbezüglich auch entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Wenn man die Sache aus diesem Blickwinkel betrachtet, Herr Balčytis, sollten Sie die Rolle, die die ESMA spielen wird, nicht unterschätzen.

Abschließend würde ich auf die Äußerungen von Herrn Szegedi gerne erwidern, dass bezüglich der Strafmaßnahmen die Spezifikationen für die ESMA in dem Wortlaut, den Sie annehmen werden, diesbezüglich detaillierte Vorgaben enthalten, und dass die ESMA diese Strafmaßnahmen im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anwenden wird.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte mich bereits im Vorfeld für Ihre Unterstützung für diese neue Phase bedanken, die aufzeigen wird – wie ich nochmals wiederholen möchte –, dass Europa konkrete und objektive Fortschritte macht, dass es dank der Unterstützung und der Impulse durch den belgischen Ratsvorsitz und dank der Unterstützung aller Fraktionen des Europäischen Parlaments seine Lektion aus der Krise gelernt hat.

 
  
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  Olivier Chastel, amtierender Präsident des Rates.(FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren, als erstes würde ich gerne nochmals auf die Tatsache zurückkommen, dass bei dieser Debatte viele gute Fragen gestellt wurden. Kommissar Barnier hat diese jeweils einzeln angesprochen. Ich würde lediglich gerne zu Ihnen sagen, dass dieser Änderungsvorschlag, diese Änderung der Vorschrift ein erster Schritt ist, der Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde die erforderlichen Aufsichtsbefugnisse zu gewähren, und dass wie bereits gesagt wurde, andere Überprüfungen dieser Verordnung in Kürze folgen werden. Ich glaube, dass im Zusammenhang mit diesem Thema und vielen anderen wichtigen Themen, die heute angesprochen wurden, dies eine echte Chance sein wird, um diese Debatte bei der Überprüfung, die uns die Kommission in Kürze vorschlagen wird, zusammenzufassen.

Diesbezüglich würde ich auch gerne kurz auf die Abschaffung der Bestimmungen für die Transparenz der Kreditbewertungen und zugehörigen Informationen kommen, die Kommissar Barnier selbst gerade erwähnte. Ich glaube nicht, dass dies in irgendeiner Form bedeutet, dass die europäischen Institutionen den Gedanken der Transparenz von Ratings nicht unterstützen - ganz im Gegenteil. Wenn jedoch in dieser Phase eine Entscheidung getroffen wird, sollten wir uns möglichst selbst vorab auf der Grundlage der Entwicklungen auf der internationalen Bühne entsprechend koordinieren, um nicht die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Märke zu beeinträchtigen. Aus diesem Grund wird deshalb aktuell noch nach besseren Lösungen für dieses Problem gesucht, diskutiert und entwickelt, und wir sind der Meinung, dass der beste politische Kompromiss derjenige ist, über den Sie morgen abstimmen werden.

Abschließend würde ich gerne nochmals wiederholen, dass dies ein wichtiger Schritt ist, wie viele von Ihnen ebenfalls betont haben, der dazu beitragen wird, die Stabilität der Finanzmärkte zu verbessern und die Entwicklung eines effektiveren Aufsichtsrahmens zu unterstützen.

 
  
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  Jean-Paul Gauzès, Berichterstatter.(FR) Herr Präsident, Herr Chastel, Herr Barnier, im Anschluss an die Bemerkungen, die Sie hier gehört haben, können Sie zwei Schlussfolgerungen ziehen.

Die erste lautet, dass das Parlament diesen Bericht morgen mit großer Mehrheit unterstützen wird, und dies zeigt einmal mehr, dass das Parlament oder eine große Mehrheit die Maßnahmen zum Thema Verordnung und Überwachung zu schätzen weiß, die seitens der Kommission ergriffen werden und die vom belgischen Ratsvorsitz nachhaltig unterstützt wurden.

Die zweite Schlussfolgerung, die wir daraus ziehen können, besteht darin, dass ich heute zu keiner Schlussfolgerung kommen werde, sondern dass eine Debatte auf der Basis dieser Beratung und Herrn Klinz Initiativbericht eröffnet wird, um all diese schwierigen Fragen zu untersuchen.

Deshalb können wir auch die Tatsache nicht außer Acht lassen, dass wir uns 2009, als wir die erste Verordnung auf den Weg brachten, bereits diese Fragen stellten. Und dass wir diese Fragen nicht beantwortet haben, liegt daran, dass wir nicht die geeigneten Antworten darauf fanden. Ich hoffe deshalb, dass wir uns aufgrund des von Herrn Klinz eingereichten Berichts näher mit dieser Angelegenheit beschäftigen und es die Diskussion über das Thema Beratung dieses Mal ermöglichen wird, Antworten zu finden, um die Verordnung über Rating-Agenturen abzuschließen.

Abschließend würde ich jedoch gerne, wenn Sie mir das erlauben, einen Satz des Vorsitzenden der Wertpapieraufsichtsbehörde wiederholen, der sagte, dass es zumindest zu begrüßen wäre, wenn sich die Finanzmärkte selbst von den Rating-Agenturen befreien würden, um es den Investoren wieder zu ermöglichen, sich einen besseren Überblick über die Lage und die Risiken zu verschaffen. Ich glaube, das wäre auch eine Art Garantie.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache wird geschlossen.

Die Stimmabgabe findet morgen, Mittwoch, den 15. Dezember 2010, statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)

 
  
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  George Sabin Cutaş (S&D), schriftlich.(RO) Infolge der Unterschätzung der Kreditkrise waren es die Rating-Agenturen, die die weltweite Finanzkrise ausgelöst haben. Einerseits gibt es auf dem Sektor der Rating-Agenturen keinen echten Wettbewerb. Diese Situation erhöht die Gefahr eines Interessenkonflikts und infolgedessen eines Mangels an Transparenz und Qualität in Hinblick auf eine Ratingvergabe an die verschiedenen Finanzinstrumente. Am 1. Januar 2011 wird die Vorschrift zur Einrichtung der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde in Kraft treten. Ihre wichtigste Befugnis wird in der Beaufsichtigung derartiger Agenturen bestehen. Die Einführung eines Mechanismus zur Überwachung und Beaufsichtigung von Rating-Agenturen auf EU-Ebene erweist sich als erforderlich. Ich bin der Ansicht, dass diese neue Behörde ihren Auftrag unverzüglich nach ihrer Einrichtung ausführen muss. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Entscheidung der Vereinigten Staaten zur Einführung strengerer aufsichtsrechtlicher Vorschriften den Weg für eine weltweite Harmonisierung geebnet hat.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich.(IT) Die Europäische Union hat bereits Regelungen umgesetzt, die Ende des Jahres in Kraft treten werden. Zu den Regelungen für Rating-Agenturen, die in der EU tätig sein wollen, und die dafür benötigte Lizenz gehört unter anderem die Verpflichtung, sich zu registrieren und sich an die Regelungen in Bezug auf Transparenz und „gutes Verhalten“ zu halten. Ich finde nicht, dass diese Regelungen streng genug sind, und ich begrüße die zusätzliche Maßnahme, die wir im Ausschuss für Wirtschaft und Währung erörtern. Diese Agenturen verfügen derzeit über sehr viel Macht; mit ihren Bewertungen können sie einen Staat und/oder sogar ein System in eine Krise stürzen (indem sie Länder herabstufen und eine auf Furcht begründete Kettenreaktion auf den Weltmärkten auslösen). Ihre Arbeit ist in Bezug auf die Gewährleistung von Verlässlichkeit und Stabilität wichtig, aber hinsichtlich der Regeln und Kriterien, auf denen die Bewertungen basieren, gibt es Zweifel. Der Bericht von Herrn Gauzès, in dem vorgeschlagen wird, die Rating-Agenturen unter die Aufsicht der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde zu stellen, ist daher ein Schritt in die richtige Richtung.

 

16. Ergebnisse der Klimakonferenz in Cancún (Aussprache)
Video der Beiträge
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgen die Erklärungen des Rates und der Kommission zu den Ergebnissen der Klimakonferenz in Cancún.

 
  
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  Joke Schauvliege, amtierende Präsidentin des Rates.(NL) Herr Präsident, geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es freut mich sehr, nach der Aussprache, die wir vor Cancún hatten, und jetzt, da die Klimakonferenz zu einem Ergebnis gelangt ist, heute wieder einmal hier im Europäischen Parlament zu sein.

Es freut mich zudem, hier ein paar bekannte Gesichter wiederzusehen, die auch als Teil einer Delegation in Cancún dabei waren und ein Mandat vom Europäischen Parlament erhalten haben, um einen sehr nützlichen und aktiven Beitrag zum Gelingen der Konferenz zu leisten. Ich denke, das sollte auf jeden Fall hervorgehoben und unterstrichen werden.

Der Klimagipfel in Cancún ist letztendlich ein Erfolg gewesen. Bis zum allerletzten Tag war es nicht gewiss, ob wir zu einem Ergebnis gelangen würden, aber am Ende war das Ergebnis positiv. Sowohl für unsere Klimapolitik als auch für das Fortbestehen des multilateralen Verfahrens war das notwendig.

Auf der Klimakonferenz haben wir einen Beschluss erreicht, der eigentlich aus zwei Teilen besteht: man könnte sagen, dass der erste Teil aus einer Reihe von spezifischen Maßnahmen besteht, die zügig angewendet werden könnten, während der zweite Teil eine Reihe von Grundlagen festlegt, mit denen eine globale Vereinbarung für die Ära nach 2012 langfristig ermöglicht werden kann. Natürlich wurden beide Elemente im Rahmen des 2 °C-Ziels vereinbart, das in das Ergebnis der Klimakonferenz als Ausgangspunkt aufgenommen wurde.

Wenn ich von einer sofortigen Umsetzung oder einer Reihe von Maßnahmen spreche, die sofort durchgeführt werden könnten, dann meine ich Anpassung, Technologie, die Bekämpfung der Entwaldung und die Finanzierung. Ich möchte kurz auf ein paar Dinge eingehen.

In erster Linie geht es um die Anpassung. Wir haben ein Rahmenwerk angenommen und einen Ausschuss eingerichtet. Somit werden wir den gefährdetsten Gebieten Unterstützung bieten.

Zweitens die Technologie. Sowohl die Begrenzung des Klimawandels als auch die Anpassung werden unterstützt. Es werden zwei neue Strukturen eingerichtet: der Exekutivausschuss für Technologie und das Zentrum und Netzwerk für Klimatechnologie. Der Gedanke dahinter lautet, das Wissen durch Forschung, Verbreitung und den Technologietransfer zu erweitern.

Drittens die Bekämpfung der Entwaldung. Die nationalen Strategien und Maßnahmenpläne der Entwicklungsländer stellen die Grundlage für die Finanzierung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Entwaldung dar.

Schließlich muss der Grüne Klimafonds gewährleisten, dass den Entwicklungsländern bis 2020 100 Mrd. USD bereitgestellt werden.

Dies sind die spezifischen Ergebnisse von Cancún. Wenn wir dann die langfristige Zukunft und die von uns festgelegten Grundlagen betrachten, sollten wir die Arbeit im kommenden Jahr natürlich fortsetzen, um eine internationale Vereinbarung nach 2012 zu erreichen. Die Maßnahmen zur Begrenzung des Klimawandels sowohl für Industriestaaten als auch Entwicklungsländer sind in den Text mit einbezogen und eingebettet worden, was sehr wichtig ist, da das Ergebnis von Kopenhagen jetzt auch offiziell mit einbezogen worden ist.

Zudem hat es Anstrengungen zur Gewährleistung von mehr Transparenz gegeben. Die langfristige rechtliche Form in der Ära nach 2012 wird nicht vor dem kommenden Jahr festgelegt. Dabei wird es sich um eine eigenständige Debatte handeln: Bewegen wir uns auf einen zweiten Verpflichtungszeitraum unter dem Kyoto-Protokoll zu, und was tun die Schwellenländer und die Vereinigten Staaten?

Deswegen handelt es sich nicht um ein Ende, sondern einen Anfang, einen wichtigen neuen Schritt in der Klimadebatte. Ich denke, dass wir alle – das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission – weiter hart zusammenarbeiten müssen, um zu gewährleisten, dass wir im kommenden Jahr einen großen Schritt nach vorne machen können und hoffentlich zu einem verbindlichen internationalen Abkommen gelangen.

Auf jeden Fall möchte ich dem Parlament noch einmal für seine in Cancún geleisteten Anstrengungen danken.

 
  
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  Connie Hedegaard, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident, ich denke, man kann durchaus sagen, dass wir in der Europäischen Union mit der Furcht nach Cancún gegangen sind, dass wir womöglich gar nichts bekommen. Natürlich sind wir dorthin auch mit dem starken Wunsch gegangen zu gewährleisten, dass dies nicht der Fall sein würde und dass wir tatsächlich ein bedeutendes und ausgewogenes Paket erhalten. Wie Sie alle wissen, haben wir genau das erhalten.

Das bedeutet, dass der multilaterale Prozess lebt. Außerdem geht es ihm relativ gut und, da er bis jetzt schon hätte versandet sein können, ist das schon für sich genommen wichtig. Ich denke, dass all diejenigen, die dabei waren, erleichtert waren, als die letzte Abmachung getroffen wurde. Es war so, als wollte die ganze internationale Gemeinschaft einfach, dass es dazu kommt, und beweisen, dass wir den Multilateralismus einfach beim Kampf gegen die globalen Herausforderungen brauchen.

Außerdem denke ich, dass es wichtig ist zu erklären, dass es bei dem, was wir in Cancún erreicht haben, nicht nur darum ging, den Prozess zu retten. Es ging um mehr, was natürlich von wesentlicher Bedeutung ist. Wir wollten den Prozess retten. Wir wollten die Chance bewahren, zu einer globalen Vereinbarung zu gelangen, und wir wollten gewährleisten, dass wir in Cancún auch etwas Wesentliches erreichen. Wir haben mit der mexikanischen Präsidentschaft sehr hart zusammengearbeitet. Wir haben mit ihr sehr eng zusammengearbeitet und ihr von Anfang an unsere Unterstützung zuteil werden lassen. Ich muss sagen, dass die Mexikaner den Glauben, den wir in sie gesetzt haben, vollkommen verdient haben; sie haben eine hervorragende Arbeit geleistet.

Vor einem Jahr haben wir in Kopenhagen die ersten Schritte eingeleitet. Ich bin der Ansicht, dass nur wenige von uns, wenn wir uns zwei oder drei Tage nach Kopenhagen getroffen hätten, gedacht hätten, dass ein Jahr später alle Punkte der Kopenhagener Vereinbarung in ein verbindliches Abkommen der UN integriert wären. Das ist wirklich gut.

In Cancún haben wir aber auch neue Maßnahmen eingeleitet. Wir haben die Internationalen Klimaregelungen durch neue Institutionen und neue Fonds gestärkt. Ich möchte drei Dinge betonen, die der Europäischen Union in der entscheidenden Phase besonders wichtig waren – wie einige derer, die dabei waren, sich erinnern werden, war diese Phase am Freitag.

Wir hatten drei Prioritäten, die sich in dem Ergebnis widerspiegeln sollten. Wir wollten eine Anerkennung der Kluft zwischen den Verpflichtungen zur Emissionssenkung der Vereinbarung von Kopenhagen, die nun in dem Text der UN verankert sind, und der Herausforderung, die globale Erwärmung unter 2 °C zu halten. Es war sehr wichtig, um das Offenkundige auszusprechen, dass wir das noch nicht erreicht haben. Außerdem wollten wir unbedingt eine größere Transparenz erreichen – durch Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung (MRV) sowie internationale Konsultationen und Analysen (ICA). Drittens wollten wir die Möglichkeit, dass sich ein zukünftiger Rechtsrahmen für die Ära nach 2012 in dem Text widerspiegelt.

Bei allen drei Punkten haben wir Fortschritte erzielt. Zum ersten Mal wird das 2 °C-Ziel in einem Dokument der UN anerkannt, die Verpflichtungen sind verankert und das Offenkundige ist ausgesprochen worden, nämlich dass die Länder mehr tun müssen, damit die Welt unter dem Anstieg von 2 °C bleibt. Wir haben zudem einen Prozess zur Stärkung der Transparenz eingeleitet, wobei es, wie wir in Cancún erklärt haben, nicht ausreicht, einfach zu erklären, dass man für mehr Transparenz ist. Aber was bedeutet das? Es ist sehr wichtig, dass der Text nun mehrere Seiten enthält, auf denen genau beschrieben wird, wie die politische Führung für MRV und ICA aussehen würde.

Das ist sehr wichtig, und ich möchte noch einen weiteren Punkt hinzufügen. Ich denke, dass es nicht nur im Interesse der internationalen Klimaverhandlungen liegt, dass zum Beispiel ein Land wie China die internationalen Konsultationen und Analysen nun anerkannt hat. Ich denke, dass es sich dabei auch um ein wichtiges Signal handelt, das über die Klimaverhandlungen weit hinausreicht. Das war ein tatsächlich sehr wichtiger und bedeutender Fortschritt.

Schließlich haben wir es geschafft, die Gespräche über das Kyoto-Protokoll und die rechtlichen Folgen fortzuführen. Ich bin der Ansicht, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass der Prozess eine Sackgasse gewesen wäre, wenn wir nicht die Aussicht auf einen zweiten Verpflichtungszeitraum gehabt hätten.

Nach diesen positiven Aspekten möchte ich wiederholen, was Frau Joke Schauvliege vorhin dazu gesagt hat, dass dies nicht bedeutet, dass vor uns ein einfaches Jahr liegt. Vor uns liegt eine lange Reise voller Herausforderungen. Wir haben in Cancún erlebt, wie langsam der Prozess ist. Wenn man im Rahmen der UN gemeinsam Maßnahmen ergreift, ist das per Definition langwierig, es sollte also niemand glauben, dass der Weg nach Südafrika einfach wird. Das vor uns liegende Jahr ist sehr beschwerlich. Das Einzige, was ich in dieser Phase sage, ist, dass Europa alles uns Mögliche tun wird, um weiterhin diese sehr konstruktive Rolle zu spielen und zu versuchen, zwischen den verschiedenen Standpunkten Brücken zu bauen und dabei unsere eigenen Prioritäten zu berücksichtigen.

Ich halte es jetzt für sehr wichtig, dass alle nach Hause gehen und in ihrem eigenen Land, in ihrer eigenen Region und in ihrer eigenen Gemeinde tätig werden. Alle müssen jetzt handeln, so wie wir es in Europa tun. Wir haben unser Ziel für 2020, und wir haben auch eine Diskussion darüber eingeleitet, wie wir unsere Zielsetzungen letztendlich kurzfristig verstärken können. Wie Sie wissen, wird die Kommission im Frühjahr eine Strategie für die Vervollständigung des Übergangs zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft bis 2050 vorlegen. Diese Strategie wird auch ein Ziel bis 2030 enthalten.

Zum Schluss möchte ich ein Wort zur Europäischen Union während der Konferenz zum Klimawandel sagen. Ich möchte hervorheben, dass es uns tatsächlich gelungen ist, mit einer Stimme zu sprechen. Wir haben schon früher in diesem Forum erörtert, wie wichtig das ist. Die Kommission, der Ratsvorsitz und die 27 Mitgliedstaaten haben gewährleistet, dass die Europäische Union ihre Rolle auf der Weltbühne gespielt hat. Es freut mich zu sagen, dass es zwischen Ministerin Schauvliege und ihrem Team sowie meinem Team von der Kommission eine hervorragende Zusammenarbeit gegeben hat. Ich möchte Frau Joke Schauvliege für ihren Beitrag zu diesem Ergebnis sehr herzlich danken.

Zu guter Letzt möchte ich der Delegation des Parlaments sehr herzlich danken. Ich finde, dass sie sehr viel zu dem Signal beigetragen hat, dass Europa wirklich mit einer Stimme gesprochen hat. Ich möchte insbesondere dem Vorsitzenden des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, Herrn Jo Leinen, danken. Ich denke, dass es von entscheidender Bedeutung war, dass alle, als die Mitglieder der Delegation angesprochen und nach der europäischen Haltung gefragt wurden, versucht haben, sich an den gemeinsamen Nenner zu halten. Ich denke, dass dies viel zu dem Gesamteindruck beigetragen hat, dass Europa diesmal wirklich mit einer Stimme gesprochen hat. Vielen Dank dafür.

(Beifall)

 
  
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  Richard Seeber, im Namen der PPE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich möchte mich den Gratulationen an unsere Frau Kommissarin Hedegaard anschließen. Insbesondere was das Sprechen mit einer Stimme anbelangt, haben wir wesentlich von den Ereignissen des letzten Jahres gelernt. Wenn man die Situation jetzt mit Kopenhagen vergleicht, so können wir sagen: Wir sind mit großen Erwartungen nach Kopenhagen gegangen, und wir sind sehr enttäuscht worden. Wir sind mit geringen Erwartungen nach Cancún gegangen, und wir haben dort doch einiges erreicht. Ich bin überzeugt, dass wir nächstes Jahr in Durban wirklich zu dem Ergebnis kommen, das wir uns alle erhoffen.

Wichtig ist, dass der UN-Prozess jetzt am Laufen ist und dass wir uns in der Europäischen Union bewusst sind, dass viele Wege zu dem gemeinsamen Ziel führen. Das gemeinsame Ziel ist die Begrenzung der Erderwärmung auf die berühmten 2 ºC. Wir haben es jetzt geschafft, das erstmals in einem UN-Dokument zu verankern. Aber es ist auch in Europa die Erkenntnis gereift, dass das nicht nur der berühmte bindende Vertrag sein kann, sondern dass wir auch die Bemühungen anderer Länder – und hier gehören insbesondere die großen Emittenten USA und China dazu – anerkennen.

Für uns ist politisch extrem wichtig, dass wir in unserem Bestreben geeint sind, und wir haben es geschafft, das auch in Cancún zu zeigen. Wichtig ist aber auch, dass wir nicht nur als entwickelte Welt zu unserer historischen Verantwortung stehen, sondern dass wir etwas tun müssen, vor allem müssen wir eine Nachfolgeregelung für das Kyoto-Protokoll finden. Es ist aber ebenso wichtig, dass die sich entwickelnde Welt erkennt, dass auch von ihnen Anstrengungen gefordert sind. Ich glaube, das ist uns sehr gut gelungen, und wir sind hier auf dem richtigen Weg.

Die Details sind bereits genannt worden. Für mich scheint besonders wichtig, dass wir insbesondere im Kampf gegen die Entwaldung einen konkreten Fortschritt erzielt haben. Die einzelnen Länder sind aufgerufen, nationale Strategien zu entwickeln, und man wird dann sehen, was sie zustande bringen. Das ist ein Teil, der für uns auch politisch eine große Bedeutung hat.

Wir haben Verantwortung, was den Technologietransfer anbelangt. Hier müssen wir mehr in Vorleistung treten, aber insgesamt möchte ich eine positive Bewertung abgeben und Ihnen, Frau Kommissarin, noch einmal für Ihre Bemühungen danken.

 
  
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  Jo Leinen, im Namen der S&D-Fraktion. – Herr Präsident! Wir danken Kommission und Rat, Frau Hedegaard und Frau Schauvliege, für die täglichen Briefings, die die EP-Delegation in Cancún erhalten hat. Man kann eigentlich sagen, die EU war in Cancún nicht Teil des Problems, sondern in vielen Fällen Teil der Lösung. Das darf uns alle gemeinsam freuen. Die positive Stimmung muss jetzt genutzt werden, um neuen Schwung in die Klimapolitik in Europa und auch in der Europäischen Union zu bringen. Ich möchte nur drei Punkte nennen: Es war sehr richtig, dass das Parlament in seiner Entschließung gefordert hat, dass wir unsere Ambitionen erhöhen und bis 2020 eine CO2-Reduktion von 30 % erreichen, und ich hoffe, Kommission und Rat werden im Frühjahr dazu Beschlüsse fassen.

Zweitens, wir haben den Grünen Klimafonds. Wir haben vorgeschlagen, eine Finanztransaktionssteuer für die Finanzierung einzuführen. Diejenigen, die das abgelehnt haben, müssen jetzt mit Alternativen kommen, drum herum reden gilt nicht mehr.

Drittens müssen wir die Hausaufgaben erledigen. Die heiße Luft muss aus der Klimabilanz der EU heraus. Mein letzter Satz: Nach der Klimakonferenz ist vor der Klimakonferenz. Die Arbeit muss jetzt verstärkt weitergehen.

 
  
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  Chris Davies, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident, ich interessiere mich überhaupt nicht für Fußball, aber ich habe schon ab und zu Bilder von einem Spiel gesehen, wobei ich mir den Manager angeschaut habe und an die Kommissarin gedacht habe. 2:1 Rückstand und trotz ihrer Bemühungen steht ihr Team vor dem Abstieg; dann fällt ein Tor. Ich weiß nicht, wer es schießt – vielleicht spaziert der Torwart auf der anderen Seite mit seinem eigenen Ball ins Netz – aber auf jeden Fall steht es Gleichstand; ein entscheidender Punkt ist gerettet worden, und der Abstieg wird verhindert. Es ist kein Triumph, aber auch keine Niederlage; und der Manager kann noch einen weiteren Tag kämpfen.

Ich habe erfahren, dass es in Cancún großen Jubel gab, als bei den Verhandlungen eine Entschließung herausgekommen ist. Ich kann die Erleichterung der Delegierten darüber verstehen, dass es keine Niederlage war, aber es war wohl kaum ein Triumph. Wo ist die Erwähnung einer Drosselung des Temperaturanstiegs bis 2015? Wo ist das Ziel, die CO2-Emissionen bis 2050 um 50 % zu senken? Wo sind die Verpflichtungen nach Kyoto? Man hat sich gedrückt und die Sache auf Eis gelegt. Aber es ist leicht zu kritisieren; was man hier versucht hat, ist noch nie geschafft worden. Es setzt voraus, dass die Regierungen der Welt gemeinsam handeln; deswegen ist das den nationalistischen Rechten so zuwider.

Jede Regierung in der Welt akzeptiert die Wissenschaft und akzeptiert, dass wir nicht genug tun, um den Temperaturanstieg auf der Welt bei zwei Grad Celsius zu halten. Sogar China hat diesmal anerkannt, dass es Grenzen der nationalen Souveränität gibt, und akzeptiert, dass es eine internationale Überprüfung seiner Emissionen gibt, weil wir im selben Boot sitzen: eine Rasse, eine Spezies auf einem einzigen Planeten.

In dem Prozess müssen einige sehr schwierige Fragen beantwortet werden. Wie verfahren wir weiter, um zu einem verbindlichen Abkommen nach Kyoto zu gelangen, das nicht nur an die Industrieländer, sondern auch an die Entwicklungsländer Anforderungen stellt? Wie gewährleisten wir die Finanzierung? Wie bekommen wir wirklich das Geld, das wir für die Anpassung und den Schutz der Wälder versprochen haben? Wie überzeugen wir unsere eigenen Regierungen, unsere Zielsetzungen für 2020 in Bezug auf die Senkungen von CO2 von 20 % auf 30 % zu erhöhen? Aber vielleicht haben wir darauf schon eine Antwort. Da China dabei ist, seine Treibhausgasintensität um 45 % zu senken, liegt es in unserem wirtschaftlichen Interesse dafür zu sorgen, dass wir diese Maßnahmen ergreifen, ansonsten werden wir wirtschaftlich abgehängt. Vielleicht haben wir nun, da wir in Cancún nicht geschlagen worden sind, den Antrieb – das Gefühl, dass wir wieder vorwärts kommen – um die notwendigen Veränderungen vorzunehmen.

 
  
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  Yannick Jadot, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(FR) Herr Präsident, wie Herr Leinen möchte ich die bemerkenswerte Arbeit betonen, die Kommissarin Hedegaard und ihr Team in Cancún geleistet haben.

Heute bedeutet der Erfolg von Cancún in gewisser Weise, dass wir ein Ende der Strategie fordern sollten, bei der wir sagen, wenn die Anderen nicht handeln, handeln wir auch nicht. Der positive Aspekt von Cancún ist, dass sich jetzt alle auf die Maschine der internationalen Verhandlungen einlassen müssen, im Speziellen durch die Stärkung ihrer nationalen oder regionalen Ziele. In Bezug auf das Ziel der Senkung der Treibhausgasemissionen muss Europa nun 30 % erreichen. Das Erreichen von 30 % ist Teil des Ziels einer kohlenstoffarmen Wirtschaft bis 2050; 20 % werden uns diesen Übergang nicht ermöglichen.

Schließlich werden wir uns durch die Erreichung von 30 % nun deutlich mit den Schwellenländern verbinden: Brasilien, China und Südafrika. Uns ist bewusst, dass diese Länder einige Ziele haben, die bis zu einem gewissen Grad, denen der Europäischen Union überlegen sind. Darum müssen wir die Tatenlosigkeit und die Strategie des Status quo beenden. Der Erfolg von Cancún bedeutet, dass wir uns auf das Verfahren internationaler Verhandlungen viel konstruktiver einlassen müssen.

 
  
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  Julie Girling, im Namen der ECR-Fraktion. – Herr Präsident, ich hatte nicht das Glück, in der Delegation des Parlaments in Cancún zu sein, aber ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um allen Beteiligten zu gratulieren. Ich hatte vielleicht eine etwas zynische Einstellung in Bezug darauf, ob diese Art von Veranstaltung zu irgend etwas führen kann, aber, während es in der Presse viele Stimmen gegeben hat, die sich über fehlende Einzelheiten beschwert haben, im Speziellen – wie Herr Jo Leinen behauptet – über fehlende Einzelheiten im Bereich der Finanzierung des Grünen Fonds und viele andere Themen, die in dieser Phase ungeklärt geblieben sind, bin ich optimistisch, dass diese Zusammenkunft weder der Ort noch die Zeit war, um sich mit kleinen Einzelheiten zu befassen, sondern die Zeit, um die globalen Erwartungen zu konkretisieren und ein bisschen über eine Strategie zu sprechen, wobei ich denke, dass dies erreicht worden ist.

In meiner Fraktion, der EKR, glauben wir an eine flexible Regierung. Wir glauben, dass man durch Förderung mehr erreicht als durch Predigten, wobei ich glaube, dass dies ein Schritt in diese Richtung ist. Ich schließe am besten mit den Worten meines Premierministers, David Cameron, der gestern gesagt hat: „Das Abkommen von Cancún stellt bei der Erneuerung der Entschlossenheit der internationalen Gemeinschaft einen sehr bedeutenden Fortschritt dar, den Klimawandel durch multilaterales Handeln zu bekämpfen“. Ich gratuliere all meinen Kolleginnen und Kollegen hier, die an der Erreichung dessen beteiligt waren.

 
  
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  Bairbre de Brún, im Namen der GUE/NGL-Fraktion.(GA) Das Hauptziel, das noch erreicht werden muss, ist ein legales und ehrgeiziges globales Abkommen, mit dem der Temperaturanstieg auf unter 2 °C, oder sogar 1,5 °C, gegenüber dem vorindustriellen Niveau gehalten wird.

Das Maß an Übereinstimmung, dass in Cancún erreicht worden ist, ist ein Schritt in diese Richtung. Ich stimme denjenigen zu, die heute sagen, dass wir noch viel tun müssen. Die Regierungen müssen jetzt auf diesen Leistungen aufbauen. Die Lücken müssen geschlossen werden. Die schwierigen Themen auf der Tagesordnung müssen in Angriff genommen werden, wobei jetzt Ziele festgelegt werden müssen, die viel bestimmter, eindeutiger und verbindlicher sind. Die Fristen zwischen dem jetzigen Zeitpunkt und COP 17 in Südafrika müssen eingehalten werden.

Darum geht mein Dank auch an den Rat und die Kommission für das. was wir erreicht haben, wobei aber immer noch harte Arbeit vor uns liegt. In Europa müssen wir uns unverzüglich, nicht nur um des internationalen Abkommens willen, sondern um unserer selbst willen, auf eine Senkung von wenigstens 30 % des CO2-Ausstoßes in Europa einigen.

 
  
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  Anna Rosbach, im Namen der EFD-Fraktion.(DA) Herr Präsident, ich möchte der Frau Kommissarin sehr herzlich für ihren hervorragenden Beitrag und die ausgezeichneten angebotenen Informationsgespräche in Cancún danken. Die gesamte Klimakonferenz hat sich jedoch viel mit heißer Luft und der Einrichtung eines Fonds für die Entwicklungsländer befasst. Das ist aus meiner Sicht in Ordnung, aber wer wird überprüfen, ob das Geld auch korrekt ausgezahlt wird und nicht in den privaten Taschen von Diktatoren landet? Ich hätte es sehr gut gefunden, wenn auf der Konferenz auch die Einschränkung des Einsatzes der Naturressourcen, die Notwendigkeit der Artenvielfalt für die natürliche Regulierung des Klimas und das Bevölkerungswachstum erörtert worden wären – ein Thema vor dem alle Politiker der Welt die Augen verschließen, denn in nur ein paar Jahren wird der Planet etwa 10 Mrd. Menschen ernähren müssen. Wie werden wir für diese Menschen Nahrung erhalten, ohne unsere CO2 -Emissionen zu erhöhen und ohne dass dies das natürliche Gleichgewicht und den Klimawandel zum Kippen bringt?

Die Erwartungen an Cancún waren äußerst gering und deswegen war es ein Erfolg. Die Tür ist jetzt jedoch für eine weitere Zusammenarbeit vor COP 17 geöffnet, worüber ich mich freue.

 
  
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  Nick Griffin (NI). – Herr Präsident, während die Kohlenstoffbetrüger und die Verschwörer einer Weltregierung ihre Erfolge in Cancún feiern bringt der britische Premierminister David Cameron seine Zufriedenheit über das Ergebnis zum Ausdruck.

Am Ende der kältesten ersten Dezemberhälfte in Mittelengland seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1772 ist Dave damit zufrieden, dass der Grüne Klimafonds den britischen Steuerzahler 2,9 Mrd. GBP zusätzlich zu den 18,3 Mrd. GBP pro Jahr kosten wird, die das Gesetz zum Klimawandel den britischen Verbraucherinnen und Verbrauchern für die Gauner aus den Unternehmen in den grünen Industriekomplexen abzweigt. Zufälligerweisen sind die 2,9 Mrd. GBP auch der Betrag, den das Finanzministerium durch die Steigerung der Schulden der britischen Studenten einsparen wird und sie damit ein Leben lang an die Banken bindet.

Dieser Betrug hat bereits zu Studentenprotesten geführt. Proteste der Steuerzahler wegen viel größerer Betrügereien – Bürgschaften für korrupte und inkompetente Banken, die Unterstützung des Zombie-Euros und der Schwindel mit der globalen Erwärmung – stehen noch aus, aber sie werden noch kommen und anders als bei Prinz Charles und Camilla verdienen ihre Ziele alles, was sie bekommen.

 
  
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  Pilar del Castillo Vera (PPE).(ES) Herr Präsident, Frau Schauvliege, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren, zunächst möchte ich der Kommission und der Delegation des Parlaments, die von unserem Kollegen Herrn Leinen geleitet wurde, zu der Arbeit gratulieren, die sie auf der Konferenz in Cancún geleistet haben, an der ich letztendlich leider nicht teilnehmen konnte.

Ich bin der Überzeugung, dass Cancún und seine Ergebnisse, entsprechend dem, was mein Kollege Herr Seeber erklärt hat, aus der Sicht von Kopenhagen betrachtet werden können: Cancún aus der Sicht von Kopenhagen. Die erste Schlussfolgerung aus dieser Sicht lautet, dass es einen wesentlichen Unterschied gegeben hat. In Kopenhagen waren die Erwartungen sehr hoch, und in Cancún waren die Erwartungen sehr viel realistischer, weswegen die Bewertung von Kopenhagen sehr negativ ausfiel, während die Bewertung von Cancún sowohl von den Teilnehmern als auch von den Medien allgemein sehr positiv ausgefallen ist. Cancún hat von Kopenhagen gelernt, und ich meine, dass dies die erste, sehr interessante Schlussfolgerung ist.

Ich bin der Überzeugung, dass Maßnahmen ergriffen und Vereinbarungen erreicht worden sind, die natürlich nicht bahnbrechend sind, die aber aus Sicht der Effizienz sehr interessant sind. Unter anderem denke ich, dass die Einrichtung eines Ausschusses und eines Technologienetzwerkes zur Förderung der technologischen Zusammenarbeit äußerst wichtig ist. Hier werden wir in dieser Sitzung einen Bericht über Energieeffizienz annehmen, der einen wesentlichen Schlüssel zu einer wirksamen Bekämpfung des Klimawandels darstellt. Zudem denke ich, ist es sehr positiv, dass Themen wie die stärkere Einbindung der Weltbank oder die offizielle Anerkennung der Maßnahmen der Länder zur Emissionsreduktion wieder Teil des Verfahrens und des Rahmens der Vereinten Nationen werden.-

Schließlich möchte ich sagen, dass es noch ein Jahr bis Südafrika dauert. Es wäre gut, wenn wir jetzt aus Kyoto lernen, genau wie Cancún aus Kopenhagen gelernt hat, und einen internationalen Bezugsrahmen für ein flexibleres, transparenteres, effizienteres und integrativeres Abkommen gegen den Klimawandel erreichen.

 
  
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  Linda McAvan (S&D). – Herr Präsident, ich glaube nicht, dass es verschwörerisch ist zu erklären, dass wir eine Welt sind und uns einen Planeten teilen, und ich denke, was ich aus Cancún mitgenommen habe, ist die Tatsache, dass all diese Menschen zusammenarbeiten. Das Beste an der Teilnahme in Cancún war, in diesen Bussen zu sitzen, die zum Konferenzzentrum und zurück fuhren, und den Delegierten zuzuhören, wie sie von ihren Tätigkeiten erzählten: Die Sambier arbeiten mit den Russen, die mit dem japanischen und dem chinesischen Verhandlungsführer arbeiten, um zu einer Vereinbarung zu gelangen. Wir teilen uns einen Planeten, und wir haben keine Zukunft, wenn wir nicht zusammenarbeiten.

Ich möchte dem Rat und der Kommission für ihre geleistete Arbeit danken. Europa hat mit einer Stimme gesprochen, und aus unseren Treffen mit den verschiedenen Delegationen ging sehr deutlich hervor, dass die Führerschaft Europas geschätzt wurde und es war den Leuten sehr wohl bewusst, dass wir ein Ziel von 20 % hatten, aber auch an eine Erhöhung auf 30 % dachten. Ich frage mich, was die Frau Kommissarin jetzt darüber denkt, vor Durban ehrgeiziger zu sein, denn aufgrund dessen, was wir gehört haben, denke ich, dass das, was Europa sagt, in Durban zählen wird.

 
  
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  Satu Hassi (Verts/ALE).(FI) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich stimme meinen Kolleginnen und Kollegen zu, dass die von Kommissarin Hedegaard auf der Klimaschutzkonferenz erbrachte Leistung erfreulich ist. Cancún war ein Schritt nach vorn, wenn auch bedauerlicherweise ein viel kleinerer Schritt als notwendig gewesen wäre. Cancún hat auf jeden Fall die in Kopenhagen eingegangenen Emissionsverpflichtungen unterstützt. Gleichzeitig hat es verdeutlicht, dass sie nicht ausgereicht haben, um den Klimawandel unter zwei Grad zu halten, und es hat die Industrieländer dazu gedrängt, ihre Emissionsziele zu verschärfen.

Nun wird die Führerschaft der EU beim Klimawandel in der Praxis auf die Probe gestellt: Sind wir bereit, unsere Emissionsziele zu verschärfen und die Senkung von 20 % auf 30 % zu erhöhen? Dies wäre die beste Möglichkeit, um zu erreichen, was wir im kommenden Jahr in Durban erreichen müssen: ein umfassendes internationales Klimaschutzabkommen. Nach Cancún ist die Behauptung, dass die EU mit ihren Klimazielen allein dasteht, eindeutig nicht mehr zutreffend.

 
  
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  Marisa Matias (GUE/NGL).(PT) Herr Präsident, auch ich möchte meinen Dank für die geleistete Arbeit zum Ausdruck bringen. Es ist sicherlich an der Zeit für ein Gleichgewicht, aber wir alle wissen, dass es auch an der Zeit für Verpflichtungen, ernsthafte Verpflichtungen, ist: Es ist hier viel Wichtiges erklärt worden, wobei die Einzelheiten des vor uns liegenden Projekts sehr lang, ungeheuer lang sind. In Cancún sind wichtige Verpflichtungen zu Stande gekommen, aber in Wahrheit wird keine davon vor der nächsten Konferenz in Südafrika formalisiert werden. Es liegen noch ein Jahr und viel Arbeit vor uns, wie ich bereits gesagt habe.

Ich möchte betonen, dass die Rechte der indigenen Völker und der Völker, die am meisten betroffen sind, mit einbezogen werden müssen, da es sich hierbei um eine Verpflichtung handelt, die ernsthaft eingegangen und der ernsthaft nachgekommen werden muss. Da es sich bei der Umwelt- und Klimakrise um eine Überlebenskrise für uns alle handelt und uns alle betrifft, dürfen wir nicht zulassen, dass es immer die Armen sind, die mehr bezahlen.

In Hinblick auf den Ehrgeiz möchte ich wiederholen, was ich schon einmal gesagt habe: wir müssen ehrgeiziger sein, wie wir es früher waren. In Hinblick auf die Senkung der Emissionen müssen wir wieder auf 30 % kommen, wobei es für uns keinen Grund gibt, diese Verpflichtung nicht einzuhalten, und das gleiche gilt auch für die Temperatur und die globale Erwärmung. Wir können ehrgeiziger sein und mittel- und langfristige Maßnahmen ergreifen. Dazu reicht es nicht, es einfach nur zu sagen: wir müssen es beweisen, wofür jetzt der Zeitpunkt ist, da wir meiner Meinung nach auf diesem Weg keine winzigen Schritte mehr machen dürfen.

 
  
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  Paul Nuttall (EFD). – Herr Präsident, ich hoffe, dass allen Cancún gefallen hat. Das ist ein schöner Ort, wobei ich aber enttäuscht bin, dass keiner etwas Sonnenbräune abbekommen hat.

Nun, ich denke, dass war zu erwarten, da dies eigentlich die kälteste Woche war, die es in dieser mexikanischen Staat seit Jahrhunderten gegeben hat, obwohl viele von Ihnen dort waren, um uns zu belehren, dass wir unseren Lebensstil ändern müssen, um die globale Erwärmung zu bekämpfen.

Im Vereinigten Königreich bot sich uns auch das Schauspiel, dass Wissenschaftler versuchen zu behaupten, dass einer der kältesten November der vergangenen hundert Jahre durch die globale Erwärmung verursacht wurde. Meinen diese Leute, dass wir von gestern sind? Das erklärt auch, warum jetzt sogar noch mehr Leute glauben, dass die globale Erwärmung Betrug und eine Möglichkeit ist, um die Steuern zu erhöhen und Kontrolle auszuüben. Aber was haben Sie in Cancún eigentlich erreicht, abgesehen davon, dass Sie Unmengen des Geldes der Steuerzahler in Gewand des Grünen Klimafonds verteilt haben, der, wie ich behaupte, eine Wundertüte für afrikanische Diktatoren sein wird, um sich noch einen Mercedes Benz und noch einen Privatjet zu kaufen?

Ich persönlich denke, dass der Name des Grünen Klimafonds geändert werden sollte und ich denke „Neidpolitik-Fond" wäre besser geeignet und näher an der Wahrheit.

(Der Redner erklärt sich damit einverstanden, auf eine „Blue-Card“-Frage gemäß Artikel 149 Absatz 8 zu antworten.)

 
  
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  Chris Davies (ALDE). – Alle Regierungen auf der Welt haben in Cancún die wissenschaftlichen Ergebnisse akzeptiert, die besagen, dass das Handeln des Menschen das Klima ändert. Alle Regierungen auf der Welt haben zugestimmt, dass es uns, wenn wir nichts tun, nicht mehr tun, nicht gelingen wird, den Anstieg der Welttemperatur um mehr als 2 °C zu verhindern. Was wissen Sie, das der Rest der Welt nicht weiß?

 
  
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  Paul Nuttall (EFD). – Sie haben es schon selbst gesagt, denn Sie reden über die Regierungen der Welt, die Politiker. Wir reden hier über Wissenschaftler. Die Wissenschaft ist ein langsamer Prozess, die Beweise müssen geprüft und entschlüsselt werden. Aber die Politik ist ein schnelleres Spiel, und die Politik läuft der Wissenschaft voraus; da liegt das Problem. Tatsache ist, dass sich der Globus eigentlich gar nicht erwärmt; er hat sich seit 1998 nicht mehr erwärmt. Das Spiel ist also vorbei, die Leute merken, dass Sie ein Problem haben. Sie betrügen die Menschen; das ist Betrug, und die Leute kommen dahinter.

 
  
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  Elisabetta Gardini (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich bin über den Verlauf dieser Debatte zu diesem Zeitpunkt etwas besorgt, da ich glaube, dass das Beste an Cancún die Tatsache war, dass wir debattieren und argumentieren konnten, ohne zwei Lager zu bilden – die Unkenrufer und die Leugner – was das vielleicht schlechteste Ergebnis des Gipfels von Kopenhagen war.

In Kopenhagen sind alle Global Player zusammengekommen; Tausende Nichtregierungsorganisationen sind gekommen und haben demonstriert, wobei wir es in der heftigen Kälte in Kopenhagen geschafft haben, uns zu Hause überspannt und überhitzt zu fühlen, wozu noch die Enttäuschung über das Scheitern kam.

In Cancún – unter dem Vorsitz Mexikos, der, so glaube ich, wie alle sehen konnten, äußerst fähig war, und dank seiner Fähigkeit derartig schwierige Verhandlungen zu führen, die vorher mit einer Pattsituation geendet hatten – haben wir tatsächlich gesehen, dass der multilaterale Prozess noch lebt.

Dennoch bin ich der Überzeugung, dass wir diese neue Gelegenheit, die sich in Cancún aufgetan hat, um praktisch zu sein und zu verhandeln, nicht vergeuden dürfen; wir dürfen nicht wieder dahin zurückgehen, Fans bei einem Fußballspiel zu sein, weil wir hier wirklich über etwas Ernstes sprechen: Wir reden über die Zukunft unseres Planeten.

Um meine Ansicht zu unterstützen, möchte ich daher die Worte eines italienischen Klimaforschers zitieren, der auch im Ausland sehr bekannt ist. Dieser Klimaforscher ist Franco Prodi, der Bruder des ehemaligen Ministerpräsidenten Romano Prodi, und er fordert Besonnenheit, Vernunft und keine Spaltungen, wobei er etwas anführt, dem wir alle zustimmen sollten: Er sagt, dass es noch viele Jahre dauern wird, bis wir soviel über den Klimawandel wissen wie wir heute über die Meteorologie wissen. Darum müssen wir der Wissenschaft helfen, damit sie ihre Arbeit beschleunigen kann und so bald wie möglich dazu in der Lage ist, der Politik zuverlässige Vorhersagen zu liefern.-

In der Zwischenzeit muss der Umweltschutz des Planeten im Kern jeder ernsthaften Umweltpolitik stehen. Daher bin ich der Überzeugung, dass wir unsere Arbeit bei diesem Thema praktisch fortsetzen können, und ich danke allen für die in Cancún erbrachte Leistung.

 
  
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  Dan Jørgensen (S&D).(DA) Herr Präsident, der amerikanische Schriftsteller Mark Twain hat einmal gesagt: „Gerüchte über meinen Tod sind reichlich übertrieben“. Gleichermaßen kann man sagen, dass die Gerüchte über den Klimaprozess der UN sich als reichlich übertrieben erwiesen haben. Der Klimaprozess ist gesund und munter. Die Konferenz in Cancún hat gezeigt, dass die UN tatsächlich Ergebnisse liefern kann. Es ist jedoch natürlich auch klar, dass es sich bei der großen Hürde – die große Frage, um wie viel das CO2 gesenkt werden soll und wann man das macht, damit man den Temperaturanstieg unter zwei Grad halten kann – um eine Frage handelt, auf die es immer noch keine Antwort gibt.

Es gibt jedoch, insbesondere wenn jemand da ist, der die Führung übernimmt, Hoffnung. Wir in der EU müssen diese Führung übernehmen. Das haben wir in Cancún getan, aber das müssen wir auch hinsichtlich der Reduktionsziele tun. Wir haben nun eine Senkung von 20 % bis 2020 versprochen. Hier im Parlament haben wir uns auch darauf geeinigt, dass wir unserer Ansicht nach bis auf 30 % gehen sollten. Als wir uns in Cancún mit Delegationen aus anderen Ländern, mit NROs und mit den Leitern der UN-Institutionen getroffen haben, haben wir viele Male betont, wie wichtig es für uns hier im Parlament war, den Weg gewiesen zu haben und wie sehr wir gehofft haben, dass wir als europäische Gemeinschaft so schnell wie möglich die Verpflichtung zur Senkung um 30 % beschließen würden.

 
  
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  Bas Eickhout (Verts/ALE). – Herr Präsident, ich danke der Frau Kommissarin und dem belgischen Ratsvorsitz für ihren Erfolg in Cancún, weil wir in Cancún das Trauma von Kopenhagen beiseite schieben konnten. Ich habe dieses Trauma auch beiseite geschoben, da wir nun endlich nach vorne schauen können. Wir können wieder nach vorne schauen und wir können uns anschauen, was wir in Durban erreichen müssen.

Seien wir doch ehrlich: Die heikelsten Fragen – die zweite Verpflichtungsperiode, Kyoto, die Finanzierung, die Ziele zur Begrenzung des Klimawandels – liegen immer noch auf dem Tisch. Bis Durban liegt noch ein entscheidendes Jahr vor uns. Eines sollte uns klar sein. China und die USA sind noch da, und diese beiden großen Blöcke bewegen sich immer noch nicht sehr schnell vorwärts. Darum brauchen wir Durban. Ich möchte der Frau Kommissarin also eine einfache Frage stellen. Wie wird die EU konkret gewährleisten, dass andere globale Partner wie Brasilien und Indien sich mit den Europäern zusammenschließen und in Durban eine ehrgeizige Vereinbarung anstreben? Es ist sehr gut, mit einer Stimme zu sprechen, aber nun müssen wir unsere proaktive Diplomatie in Stellung bringen.

 
  
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  Romana Jordan Cizelj (PPE).(SL) Herr Präsident, am Samstagmorgen bin ich mit einem Gefühl der Erleichterung aufgewacht, nachdem ich erfahren hatte, dass beide Abkommen angenommen worden waren, was mich natürlich zuversichtlich stimmt, dass die globale Erwärmung noch unter der Grenze von 2 °C gehalten werden kann.

Das hat jedoch einen bitteren Nachgeschmack hinterlassen, da der eigentliche Prozess der Verhandlungen in der internationalen Gemeinschaft viel zu langsam ist, wobei wir ein solches Abkommen schon vor mindestens einem Jahr hätten annehmen sollen. Nun stehen wir unter großem Zeitdruck, was hauptsächlich daran liegt, dass uns noch keine Zahlen vorliegen und dass wir noch über keine spezifischen Zusagen verfügen, wie die einzelnen Länder ihre Treibhausgasemissionen reduzieren werden.

Positiv ist jedoch, dass das Dokument umfassend ist und dass es tatsächlich alle wichtigen Gebiete abdeckt, die die Europäische Union noch vor Beginn der Verhandlungen festgelegt hat.

Meine Einschätzung lautet, dass die Europäische Union bei den Verhandlungen erfolgreich war und dass sie auch über genug Ehrgeiz verfügte, da sie ehrgeizig genug war, um ihre Führungsrolle beizubehalten und die Verhandlungen voranzubringen. Wenn wir jetzt zu ehrgeizig wären, würden wir links liegen gelassen, wie es uns im vergangenen Jahr passiert ist. Außerdem denke ich, dass wir viel aus dem Geschehen im vergangenen Jahr gelernt haben. Ich fände es gut, wenn wir dieses Wissen mit in die nächste Verhandlungsrunde im nächsten Jahr nehmen und wenn wir diese Strategie nicht ändern.

In diesem Jahr stehen wir vor einer ernsthaften Herausforderung, im Speziellen in unserem Umgang mit Drittländern. Diesbezüglich bin ich der Ansicht, dass die Europäische Union alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen muss, um den Vereinigten Staaten zu helfen, damit wir im kommenden Jahr von ihnen eine viel ehrgeizigere Zusage erhalten als in diesem Jahr.

Wir in der EU werden uns insbesondere auf die Umsetzung der Rechtsvorschriften konzentrieren müssen, die wir in den vergangenen Jahren angenommen haben, da es dort viel Neues gibt, das wir tatsächlich in die Tat umsetzen müssen. Die Europäische Union ist immer noch die einzige Region in der Welt, die ihre Emissionen gesetzlich beschränkt hat.

 
  
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  Edite Estrela (S&D).(PT) Herr Präsident, ich habe hier bereits erklärt, dass die Erwartungen für Cancún nicht sehr ehrgeizig waren, während die für Kopenhagen zu Beginn sehr hoch waren. Infolge dessen wurde Kopenhagen als gescheitert betrachtet und Cancún als Erfolg. Es gibt jedoch noch einen weiteren Unterschied zugunsten Cancúns, der sich aus der guten Arbeit der mexikanischen Präsidentschaft ergeben hat, die alles ihr Mögliche getan hat, damit die Konferenz ein Erfolg wird.

Die Europäische Union hat innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches gearbeitet und zu dem erreichten Fortschritt beigetragen. Dazu gehörten auch die Bestätigung der Begrenzung auf zwei Grad Celsius sowie die Einrichtung eines Grünen Fonds zur Förderung der Anpassung in den Entwicklungsländern und der Kampf gegen die Entwaldung. Ich möchte noch etwas Weiteres betonen, auf das ich hier schon einmal eingegangen bin, nämlich die Wiederherstellung des Vertrauens in den Multilateralismus und die Möglichkeit eines Zustandekommens eines bindenden internationalen Abkommens über den Klimawandel, das es im kommenden Jahr in Durban geben muss, wobei wir uns anstrengen müssen, damit es dazu kommt.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE). – Herr Präsident, wie viele Menschen sind wir einfach über die guten Neuigkeiten erleichtert. Obwohl es eher untertrieben als übertrieben wird, haben Sie, da unsere Erwartungen geringer waren, auf besonnene Weise Fortschritte gemacht.

Ich möchte auf ein bestimmtes Thema eingehen, nämlich die Reduktion von Emissionen aus Entwaldung und Schädigung von Wäldern, dem so genannten REDD-Programm, das ein sehr wichtiges Thema ist, wobei ich aber über die mangelnde Kohärenz der Politik in der Kommission hinsichtlich dieser Frage besorgt bin. Der Handelskommissar versucht derzeit zum Beispiel, eine Vereinbarung mit den Ländern des Mercosur zu treffen, die zu einer höheren Rindfleischproduktion in diesen Ländern führen wird. Dies kann nur auf gerodetem Land durchgeführt werden, was zum Problem des Klimawandels beiträgt.

Ich fordere die Frau Kommissarin auf, diese Botschaft dem Kollegium klar mitzuteilen und dies so anzusprechen, dass es zeigt, dass wir kohärent als Europäische Union handeln.

 
  
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  Csaba Sándor Tabajdi (S&D).(HU) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren, obwohl Cancún selbst noch keinen Wendepunkt darstellt, hätten wir ohne es keine Möglichkeit, um in einem Jahr einen Wendepunkt in Durban herbeizuführen. Ich gratuliere allen, die zu dieser Leistung beigetragen haben. Ich verfolge diesen Prozess aus Brüssel und aus Budapest, und es ist eine erhebliche Errungenschaft, dass es in einem Jahr in Durban eine Möglichkeit geben wird, um zu einem umfassenden internationalen Abkommen zu gelangen, das nach emsiger Arbeit die obligatorischen Verpflichtungen festlegen wird. Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, dass Schwellenländer wie China, Brasilien und Südafrika sich zum ersten Mal zu dem 2 °C-Ziel verpflichten. Schließlich betrachte ich es als sehr wichtig, dass die Europäische Union nicht nur mit einer Stimme gesprochen hat, sondern dass sie ihre in Kopenhagen an den Tag gelegte Einstellung geändert hat und sie den anderen Ländern als Partnern und mit Verständnis begegnet ist, was erheblich zu dem Erfolg von Cancún beigetragen hat.

 
  
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  Oreste Rossi (EFD).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, die 16. Klimakonferenz in Cancún hat auch dieses Mal mit einem unverbindlichen Kompromiss, dem so genannten „ausgewogenen Paket“, geendet.

Es gab die Geburt des Grünen Klimafonds, der die meisten Industrieländer ab 2020 100 Mrd. USD pro Jahr kosten wird, wobei 30 Mrd. USD sofort für die „Schnellstart“-Finanzierung ausgegeben werden, von denen Italien 410 Mio. USD aufbringen muss.

Währenddessen wurden den großen Verschmutzer-Ländern keine Forderungen gestellt; im Gegenteil hat China allein angekündigt, dass es seine Energieherstellung bis 2020 verdoppeln wird und, da es beschlossen hat, bei 80 % Kohlenstoff und 20 % anderen Energiequellen zu bleiben, wird es somit auch seine Emissionen verdoppeln.

Wir finden es inakzeptabel, von unseren Unternehmen weiterhin Opfer zugunsten von Unternehmen in Drittländern zu fordern. Für COP 17 im nächsten Jahr ist es von entscheidender Bedeutung, zu einem allgemein verbindlichen Abkommen zur Bekämpfung des Klimawandels zu gelangen, das auch Sanktionen für die Länder enthält, die eine Zusammenarbeit noch immer verweigern.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL).(PT) Herr Präsident, die merklich geringeren Erwartungen vor der Konferenz in Cancún dürfen nicht Grund für übertrieben optimistische Diskussionen in Hinblick auf die Ergebnisse sein, wobei sie erst recht nicht als Erfolg angesehen werden sollten. Wenn es bei den Analysekriterien eine Beständigkeit gäbe, müssten wir anerkennen, dass die Ergebnisse, wie erwartet, dürftig waren.

Wo ist der Nachfolger für das Kyoto-Protokoll, das vor einem Jahr unbedingt notwendig war? Wo sind die Ziele in Verbindung mit den Zeitplänen, die der zwischenstaatliche Weltklimarat vorgeschlagen hat? Die Europäische Union selbst hält die Zeitpläne nicht ein. Das Ziel der Vereinigten Staaten liegt bei der Reduzierung von 3 - 4 % im Vergleich zum Wert von 1990, die bereits in Kopenhagen feststand. Wo ist die ernsthafte Debatte über die Unzulänglichkeit und Perversität der Marktinstrumente, wie auf dem Kohlenstoffmarkt, der Flexibilitätsmechanismen wie dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung, der heißen Luft und anderen Taschenspielertricks, die mehr dazu dienen, gute Geschäftsaussichten für ein paar Leute zu eröffnen als die Reduktionsziele zu erreichen?

Das sind die Fragen, die wir heute zu einem Zeitpunkt, an dem ein Drittel des als Schnellstart bezeichneten Zeitraums bereits verstrichen ist, nicht gestellt haben.

 
  
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  Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė (PPE).(LT) Herr Präsident, ich möchte der Delegation des Europäischen Parlaments, dem Mitglied der Kommission und der gesamten Europäischen Union dazu gratulieren, dass sie in Cancún mit einer Stimme gesprochen haben. Im vergangenen Jahr haben wir die Ergebnisse von Kopenhagen oder, um genauer zu sein, die fehlenden Ergebnisse beklagt. Heute freuen wir uns über Cancún, wobei meine Freude immer noch etwas zurückhaltend ist, was einfach daran liegt, dass ich mehr wollte. Es ist klar, dass das Führen von Verhandlungen eine riesige und komplexe Aufgabe ist. Es stellt eine riesige Herausforderung dar, wenn es so viele verschiedene Positionen gibt. Was mich jedoch am meisten besorgt, ist das Bild dieser Frage in der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist wirklich noch nicht überzeugt. Die bei der Erzielung eines Abkommens aufgetretenen Schwierigkeiten, womit ich die Erzielung von rechtskräftigen Maßnahmen meine, ist uns allen wichtig, aber es wird zu einem ermüdenden Thema. Ich stimme dem Mitglied der Kommission zu, dass wir unsere Hausaufgaben machen müssen, wir selbst müssen das Ziel von 20 % durch verschiedene Mittel erreichen. Natürlich ist es immer einfacher mit dem Finger auf diejenigen zu zeigen, die vielleicht nichts tun, und zu sagen, dass wir vielleicht auch nichts tun müssen. Ungeachtet dessen, was Sie erklärt haben – dass es uns gelungen ist, etwas zu erreichen –, möchte ich dennoch fragen, ob Sie wirklich kein etwas besseres Ergebnis in Cancún erwartet haben?

 
  
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  Vittorio Prodi (S&D).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich bin der Frau Kommissarin und der gesamten Delegation der EU dankbar, die dazu beigetragen haben, den Prozess lebendig zu halten. Die echten Probleme haben wir jedoch nicht gelöst: Erstens müssen wir der Erklärung von Bali politischen Ausdruck verleihen – im Speziellen hinsichtlich dessen, was wir im Parlament bereits als Klimagerechtigkeit bezeichnet haben – und, da es unbegreiflich ist, über einen Marktmechanismus zu verfügen, bei dem die Hälfte der Emissionsquoten kostenlos vergeben werden, müssen wir das System des Emissionshandels verallgemeinern und vereinfachen.

Zweitens möchte ich die Notwendigkeit einer Förderung der Instrumente zur Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung unterstreichen, insbesondere die Dienste der Globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES), der Satelliten, die in diesem Bereich absolut notwendige Daten zur Verfügung stellen.

 
  
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  Connie Hedegaard, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident, zunächst möchte ich Ihnen für die vielen netten Äußerungen danken, auch für die von Chris Davis, obwohl ich noch weniger von Fußball verstehe als er, weswegen ich das Bild nicht verstanden habe, aber ich schätze es war ein positives!

Mehrere Abgeordnete haben nach den 30 % gefragt. Wie sollen wir jetzt erhöhen, wo steht der Prozess und, wie Linda McAvan fragte, was sind die Aussichten? Ich denke Sie alle hier wissen, wo der Prozess nun steht. Wir führen gerade die Analyse der einzelnen Mitgliedstaaten durch: Wo liegen die Probleme, was sind die Herausforderungen, was sind die zusätzlichen Vorteile, was können wir tun? Dann werden wir auch eine Debatte über die Klimaschutzstrategie 2050 haben, die wir im März vorstellen werden – wozu auch, wie bereits gesagt, das Ziel für 2030 gehört, denn, wenn wir wissen, wo wir im Jahr 2050 stehen, ist es auch ganz klar, dass dazu ein paar Kompromisse gehören. Je weniger wir bis 2020 erledigt haben, desto mehr müssen wir danach tun und desto wahrscheinlich ist es, dass es teuer wird.

Diese Debatte wollen wir hier im Frühjahr haben, und es freut mich zu sehen, dass immer mehr Abgeordnete damit begonnen haben, diese Debatte bei sich selbst zu führen und auch schon verschiedene Signale dazu gesendet haben, wie sie das sehen.

Chris Davies hat nach 2050 und den 50 % und noch ein paar anderen Dingen gefragt, die fehlen. Damit hat man sich in einer Sondergruppe mit einigen Ministern befasst und die gemeinsame Vision erörtert. Der schwedische Minister war einer der beiden Minister, die diese Gruppe geleitet haben, und ich kann mit Sicherheit sagen, dass Europa sich alle Mühe gegeben hat, dies voranzubringen. Sie alle wissen, warum es schwierig ist, dies zu schaffen, aber dies ist eines der Themen, das wir auf dem Weg nach Südafrika immer noch auf der Agenda haben müssen. Es wird auf der Tagesordnung stehen müssen.

Frau del Castillo hat erwähnt, dass Cancún aus Kopenhagen gelernt hat. Dem würde ich zustimmen, aber vielleicht hauptsächlich in dem Sinn, dass die Menschen in den vergangenen 24 Stunden verstanden haben, dass, wenn sie keine Bereitschaft zu einem Kompromiss erkennen lassen, die Gefahr bestehen würde, nichts zu erreichen, und der ganze Prozess wäre womöglich im Sande verlaufen. Dieses Argument war nicht nur taktisch, sondern es stand wirklich im Raum, und die Leute wussten, dass es sich dabei für viele von ihnen vermutlich um die letzte Chance handeln würde, um den einzigen Prozess zu retten, bei dem alle an einem Tisch sitzen. Aufgrund der Erfahrungen aus Kopenhagen gab es dort sehr viel Druck, um in Mexiko den notwendigen politischen Willen zu zeigen.

Man könnte fragen, was die EU genau tut, um eine Vereinbarung in Durban zu erreichen. Ich würde sagen, wir tun das gleiche wie dieses Jahr, in dem wir sehr viel Öffentlichkeitsarbeit, sehr viel vorausschauendes Denken unternommen haben und auch sehr viel darüber nachgedacht haben, wo die Vereinbarung zu Stande kommen könnte. Diejenigen von Ihnen, die dabei waren, wissen auch, dass viele Texte und viele Eingaben auch von Fachleuten der EU und anderen europäischen Beiträgen stammten, wobei wir im kommenden Jahr genau das gleiche tun sollten. Zudem sollten wir darauf aufbauen, was im Cartagena-Prozess erreicht worden ist, bei dem 25 Länder – Entwicklungs- und Industrieländer gleichermaßen – wirklich Fortschritte erzielen wollen. Wir werden diese Arbeit fortsetzen. Da wir mittels verschiedener regionaler Gruppen viel koordiniert haben, haben wir von diesem Prozess in Cancún sehr profitiert. Eines der ersten Dinge wird sein: Wir werden versuchen, die Menschen in der Cartagena-Gruppe zusammenzubringen und dort mit ihnen zusammenarbeiten, wobei wir auch mit vielen anderen arbeiten werden.

Dann gab es die Frage nach dem Vertrag, der das Kyoto-Protokoll ersetzen sollte. Den gibt es noch nicht, da sich die Welt nicht darauf geeinigt hat, was aber auf jeden Fall nicht an der Europäischen Union liegt. Ich wiederhole noch einmal, dass alle Aussichten auf eine rechtsverbindliche Vereinbarung versandet wären, wenn die Europäische Union nicht ihre Bereitschaft signalisiert hätte, einen zweiten Verpflichtungszeitraum einzugehen, und wir das gleiche gesagt hätten wie die anderen Vertragsparteien von Kyoto in Cancún.

Schließlich hat Frau Morkūnaitė gefragt, ob wir von Cancún nicht etwas mehr erwartet hätten, wozu ich „Nein“ sage, eigentlich nicht. Während der letzten Stunden in Cancún saß ich dort mit einer Checkliste. Manchmal muss man darauf achten, dass man sich nicht hinreißen lässt, wenn man an etwas teilnimmt. Man denkt, dass man, wenn man etwas erreicht, vielleicht noch andere Dinge erreichen kann, bei denen man, bevor man losgefahren ist, wusste, dass man sie nie erreichen würde. Als ich dort mit meiner Checkliste saß, muss ich sagen, dass die Liste der Punkte, die wir erreichen wollten, dabei war. Natürlich gibt es immer Dinge, die man nicht erreicht, aber in Wahrheit wussten wir, dass der zweite Verpflichtungszeitraum nicht vor Cancún stattfinden konnte, weswegen wir die Aussicht darauf bewahren und weiter auf dem Erreichten aufbauen wollten.

Ein Anpassungsrahmen, ein Technologierahmen, ein Forstwirtschaftsrahmen, alle Punkte aus der Vereinbarung von Kopenhagen, die Aussicht auf eine immer noch rechtsverbindliche Abmachung und einige wesentliche Fortschritte bei MRV/ICA sowie etliche andere Themen, plus die Tatsache, dass sich nun alle Parteien der Ansicht verpflichten, dass wir zusammen nicht genug geleistet haben – ich denke, wenn wir dieses Ergebnis so erörtert hätten, bevor wir nach Cancún gegangen sind, hätten die meisten von Ihnen zugestimmt, dass dies ein gutes Ergebnis wäre.

Eine abschließende Bemerkung: Nun müssen wir sehr sorgfältig über die Strategie für den vor uns liegenden Weg nachdenken. Viele von uns werden für Weihnachten und Neujahr eine Pause benötigen, aber zu Beginn des nächsten Jahres sollten wir den sehr starken Dialog zwischen dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Parlament fortsetzen und uns wieder treffen, nachdem wir ein bisschen nachgedacht und das Ergebnis von Cancún verdaut haben. Wie ich bereits zu Beginn gesagt habe: Dies wird ein sehr schwieriges Jahr, aber wir sollten auf den hier gesammelten Erfahrungen aufbauen. Wenn Europa eine eindeutige Strategie festlegt, dann können wir die Dinge wirklich in die richtige Richtung bewegen, und obwohl dies für Durban nicht weniger anspruchsvoll sein wird, bin ich überzeugt, dass wir das schaffen können. Vielleicht brauchen wir zunächst eine Pause und kehren dann Anfang 2011 zu dem Dialog zurück.

 
  
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  Joke Schauvliege, amtierende Präsidentin des Rates.(NL) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren, vielen Dank für Ihre positiven Anmerkungen zu dem in Cancún erreichten Abkommen.

Sie alle wissen, dass Cancún ein pragmatischer, aber dennoch wichtiger Schritt in der Klimapolitik und der Klimadebatte ist. Sie wissen, dass der Grundsatz, dass wir schließlich ein globales, rechtsverbindliches Abkommen erzielen sollten, in den im vergangenen Oktober angenommenen Ratsbeschlüssen beibehalten wurde. Uns allen war jedoch bewusst, dass es unmöglich sein würde, eine globale Vereinbarung in Mexiko zu gewährleisten, was auch im Vorhinein festgestellt worden war. Aus diesem Grund haben wir uns für eine Reihe von ausgewogenen Teilvereinbarungen entschlossen. Die gibt es auch und, wie die Kommissarin erklärt hat, sind auch die Punkte, die wir als wichtig erachtet haben, um diese Ausgewogenheit für den Anteil der Europäischen Union zu erreichen, bei der Konferenz in Cancún zu Stande gekommen.

Wir sollten der Europäischen Union auch Anerkennung dafür zollen, dass sie einen sehr eindeutigen und transparenten Standpunkt eingenommen hat, der in die Ratsbeschlüsse mit aufgenommen worden ist und der auch mit einer einzigen Stimme behauptet wurde. Alle in der Kommission und dem Europäischen Parlament haben einen sehr positiven Beitrag zu der Förderung dieses Standpunkts geleistet und seitens des Rates haben wir unser Möglichstes getan, um zu gewährleisten, dass wir diesen Standpunkt so gut wir konnten dargelegt haben. Manchmal war es wirklich notwendig, weiterhin zu betonen was der Inhalt dieser Beschlüsse war und was die Absicht der Europäischen Union hinter diesem Standpunkt war.

Wir haben Brücken gebaut; in Mexiko haben wir auch viele positive Reaktionen darauf erhalten, dass die Europäische Union die Führung übernommen hat und dass wir wirklich versucht haben, verschiedene Positionen näher zusammenzubringen. Wir haben diese Rolle gut ausgefüllt, und ich denke, dass das auch der ganzen Welt klar war.

Frau Kommissarin, es stimmt, dass wir nun bei ein oder zwei Dingen Bilanz ziehen müssen, aber das hat keine Auswirkungen darauf, dass wir zügig weitermachen müssen. Ich kann Ihnen sagen, dass wir schon am nächsten Montag einen Gedankenaustausch mit dem Rat über das Ergebnis von Cancún haben werden. Außerdem denke ich, dass es positiv ist, dass wir hier im Parlament schon einen Gedankenaustausch über dieses Thema gehabt haben. Gleichwohl stimmt es, dass wir auf jeden Fall eine Strategie entwickeln müssen und zwar so schnell wie möglich.

Der Rat hat auch beschlossen, im Frühjahr eine Debatte über die Senkung von 30 % zu starten. Wir haben die Kommission gebeten, eine zweite Überprüfung durchzuführen, damit wir wissen, was diese Senkung um 30 % auf Ebene der Mitgliedstaaten mit sich bringt, wobei der Rat zugestimmt hat, die Debatte im Frühjahr wieder aufzunehmen.

Ich möchte abschließend allen noch einmal für Ihre Zusammenarbeit danken und insbesondere der Kommissarin Connie Hedegaard für ihre sehr angenehme und konstruktive Zusammenarbeit mit uns sowie für Ihre Anstrengungen, die zu einigen hervorragenden Ergebnissen in Cancún geführt haben. Ohne die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten und wenn die Europäische Union es nicht geschafft hätte, dem in Cancún erreichten Abkommen ihren Stempel aufzudrücken, wäre dies nicht möglich gewesen. Darum danke ich Ihnen sehr herzlich dafür.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)

 
  
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  János Áder (PPE), schriftlich.(HU) Viele sehen das Ergebnis der Klimakonferenz in Cancún, die in der vergangen Woche zu Ende gegangen ist, als einen Erfolg, einen Durchbruch, die Rückkehr der Hoffnung an. Ich meine jedoch, dass wir nicht von einem Erfolg sprechen können, bis ein rechtsverbindliches internationales Abkommen als Fortsetzung des Kyoto-Protokolls geschlossen worden ist, das 2012 auslaufen wird – ein Abkommen, auf dessen Grundlage Sanktionen verhängt werden können. Über ein derartiges Abkommen ist es in Cancún zu keiner Entscheidung gekommen. Tatsächlich hätten einige Länder das Protokoll selbst lieber abgeschafft. Die Frage über die Verwendbarkeit des Quotenüberschusses von Kyoto nach 2013, das für Ungarn von wesentlicher Bedeutung ist und als nationales Vermögen angesehen wird, wird somit bis zum Klimagipfel in Südafrika im Jahr 2011 ungelöst bleiben.

Es besteht immer noch die Möglichkeit, dass die Länder Osteuropas ungerechterweise und unrechtmäßig der Belohnung beraubt werden, die sie für die Erfüllung ihrer tatsächlichen Emissionsreduktionsziele im Kyoto-System verdient hätten, während Parteien, die gegen den Vertrag verstoßen haben, keinerlei Sanktionen erhalten. Zudem sind die USA und China, die größten Emittenten, immer noch keine Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls, weswegen die Ergebnisse, die wir bei der Drosselung der Erderwärmung erreichen können, verschwindend gering bleiben. Somit können wir keineswegs von einem Erfolg sprechen, solange wir kein rechtsverbindliches internationales Abkommen haben, das sowohl die schlechten Schüler bestrafen als auch die guten Schüler belohnen kann.

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich.(PT) Herr Präsident, ich möchte dem Vorsitzenden der Konferenz von Cancún zu den transparenten Verhandlungen während eines derart komplexen Prozesses gratulieren. Obwohl es noch hätte weiter gehen können, ist dieses Abkommen offenbar das derzeit bestmögliche. Das Kyoto-Protokoll konnte noch erweitert werden und das ist positiv: Im kommenden Jahr in Durban wird es, angesichts dessen, dass das einzige bindende Abkommen zum Klimawandel ausläuft, sehr viel Druck geben, aber es ist sehr wichtig, dass das in Kopenhagen erreichte Abkommen ein offizielles Dokument der Vereinten Nationen wird, da es mit Ausnahme von Bolivien von allen Ländern unterstützt wird. Es freut mich, dass viele der hier in diesem Haus unterstützten sozialistischen Positionen in den Text mit einbezogen wurden wie die Einrichtung eines „Globalen Grünen Fonds“, um den Entwicklungsländern dabei zu helfen, sich an den Klimawandel anzupassen und seine Folgen zu begrenzen. Ich freue mich zudem über alle Länder, die zugestimmt haben, den Vorschlag von 1,5 Grad beizubehalten, wobei es sich um ein ehrgeizigeres Ziel handelt, das auf dem nächsten Gipfel vorgelegt wird. Das ist ein sehr wichtiges Signal, wobei es der nächste Schritt sein wird zu gewährleisten, dass es sich in den CO2-Reduktionszielen widerspiegelt.

 
  
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  Elena Oana Antonescu (PPE), schriftlich.(RO) Nach langen Verhandlungen hat die Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Cancún einen positiven Kompromiss erzielt. Das Ergebnis ist kein Rekordergebnis, aber es ist ein wichtiger Fortschritt beim Kampf gegen den Klimawandel. In allen Bereichen, die zum ersten Mal in einem UN-Dokument auftauchen, sind Fortschritte erzielt worden. Ich begrüße die gefassten Beschlüsse, da sie das Fortschreiten der Verhandlungen in der kommenden Zeit vereinfachen und gewährleisten werden, dass es einen bedeutenden Fortschritt gibt, im Speziellen in Hinblick auf die Elemente, die auf die Entwicklungsländer und die Länder ausgerichtet sind, die von den Folgen des Klimawandels am meisten betroffen sind. Außerdem unterstütze ich die Verkleinerung der Kluft zwischen den Industrieländern und den unterentwickelten Regionen durch die Gewährung von finanzieller und technischer Unterstützung. Ich bin der Ansicht, dass dieser Gipfel einen kritischen Augenblick darstellt, in dem unsere Verhandlungsführer einem Abkommen den Weg geebnet haben, das im kommenden Jahr in Durban in Südafrika unterzeichnet werden soll. Ich gratuliere der Delegation des Europäischen Parlaments zu seinen geleisteten Anstrengungen und dem erreichten Erfolg.

 
  
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  Ivo Belet (PPE), schriftlich.(NL) Das Ergebnis des Klimagipfels in Cancún kann kaum als große Errungenschaft beschrieben werden. Es ist jedoch besser als nichts. Es sind einige konkrete Schritte unternommen worden zum Beispiel beim Kampf gegen die Entwaldung, und die Einrichtung eines Klimafonds in der Höhe von 100 Mrd. USD ist abgesegnet worden. Das ganze geschieht jedoch in einer fürchterlich langsamen und ermüdenden Geschwindigkeit. Es erinnert stark an die Echternacher Springprozession. Währenddessen tickt die Uhr bei der Erderwärmung langsam weiter.

Welche Rolle hat Europa bei dieser Geschichte gespielt? Die EU hat sicherlich aus den Fehlern bei der Konferenz in Kopenhagen im vergangenen Jahr gelernt. In Cancún stand Europa im Mittelpunkt der Verhandlungen und ist als geschlossene Front aufgetreten. Die ganze Welt richtet die Augen auf das EU-Modell und schaut es sich mit Bewunderung an, weil wir die progressivsten und verbindlichsten Abkommen haben. In Bezug auf das Klima ist Europa ein Vorbild.

Wir müssen diese Führungsrolle in den kommenden Jahren entschlossen weiter verfolgen. Es unterscheidet uns eindeutig positiv von allen anderen Kontinenten. In Bezug auf unseren Ruf ist das ein erheblicher Gewinn, und gleichzeitig bringt es große wirtschaftliche und soziale Vorteile mit sich.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich.(PT) Herr Präsident, ich habe die internationalen Klimaverhandlungen in den vergangenen 15 Jahren verfolgt, und ich freue mich besonders über die in Cancún zu Stande gekommenen Vereinbarungen. Die gefassten Beschlüsse stellen bei den Verhandlungen einen echten Fortschritt dar. Die Hauptelemente der Vereinbarung von Kopenhagen sind nun unter der Federführung der UN. Die Vereinten Nationen haben ihre Glaubwürdigkeit als ein Forum wiedererlangt, um multilaterale Klimaabkommen zu entwerfen. Mexiko hat eine partizipative und transparente Konferenz organisiert. Die EU hat eine wichtige Rolle gespielt. Ich möchte die effiziente Handhabung der Aufgaben durch die Europäische Kommission und den Belgischen Ratsvorsitz hervorheben. In Bezug auf die Technologie, die Wälder und die Anpassung hat es bedeutende Fortschritte gegeben. Ich begrüße insbesondere die Einrichtung eines Klimafonds. Auf der Grundlage der Ergebnisse von Cancún wird es harter Arbeit bedürfen, damit die Konferenz in Durban 2011 ein Erfolg wird.

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE), schriftlich.(FI) Die Konferenz in Cancún ist als Erfolg bezeichnet worden, und das ist angesichts dessen, dass man keine Erwartungen an sie hatte, die richtige Wortwahl. Dennoch ist es für die EU wichtig, dass wir uns die Fakten anschauen: In Bezug auf die Emissionsreduktionen hat sich nichts bewegt, und es hat keine Zusagen gegeben, sie zu senken. Wir haben kein globales Abkommen in Sicht, und wir haben keinen Grund, um die eigenen, unilateralen Ziele der EU zur Senkung von 20 % auf 30 % festzuzurren.

In Cancún hat sich die Delegation des Parlaments mit Achim Steiner, dem Exekutivdirektor des UN-Umweltprogramms, getroffen, der allen Ernstes erklärte, dass Europa von dem 20 %-Ziel nur profitiert hat: Es hat uns offenbar einen Schub gegeben und unsere Wettbewerbsfähigkeit verbessert. Darum unterstützt er den Gedanken, das Ziel noch stringenter zu machen.

Ich möchte nun alle Unternehmen, die global geschäftlich tätig sind und die glauben, von Kohlenstoffausstoß betroffen zu sein, dazu auffordern, Achim Steiner und anderen ähnlich einflussreichen Führungspersönlichkeiten in Organisationen mitzuteilen, vor welchen finanziellen Realitäten Sie stehen. Zeigen Sie denen die Zahlen für den direkten und indirekten Kostenanstieg, die sich aus dem Emissionshandel ergeben, wenn Sie dem System nicht zustimmen.

Soweit es die europäischen Bürgerinnen und Bürger und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrifft, ist es nicht richtig, wenn unsere wichtigsten Entscheidungsträger, sogar die Kommission, von der Steiner wahrscheinlich seine Informationen erhält, in einer Fantasiewelt leben, in der ihre Füße nicht mehr den Boden berühren.

Der Erfolg von Cancún lag in der Tatsache, dass der politische Stolz gerettet wurde. Es wurde vereinbart, dass es eine Vereinbarung geben würde. Uns wird klar, dass sich der Wirbel um das Klima verringert und dass der Klimawandel zu einem normalen, alltäglichen Thema wird. Es steht nicht mehr im Mittelpunkt des Interesses und vielleicht ist das auch gut so. Lassen Sie und zu einer vernünftigen, umfassenden Politik zum Umweltschutz zurückkehren.

 
  
  

VORSITZ: Edward McMILLAN-SCOTT
Vizepräsident

 

17. Fragestunde (Anfragen an die Kommission)
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Fragestunde (B7-0655/2010).

Es werden die folgenden Anfragen an die Kommission gestellt.

Erster Teil.

 
  
  

Anfrage Nr. 15 von Vilija Blinkeviciute (H-0585/10)

Betrifft: Schutz der Gesundheit von Frauen

Die Kommission hat eine neue Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern für den Zeitraum 2010-2015 angenommen. In der Strategie wird auf die soziale Kluft zwischen Frauen und Männern verwiesen und dargelegt, dass Frauen nach wie vor ein höheres Armutsrisiko haben als Männer. Auch die Gefahr, den Arbeitsplatz zu verlieren, ist für Frauen größer als für Männer. Auf dem Arbeitsmarkt sind Frauen im Niedriglohnsektor nach wie vor überdurchschnittlich und in Führungspositionen unterdurchschnittlich vertreten. Die Beschäftigungsquote von Frauen ist niedrig, weil viele Mütter nicht arbeiten. Daher sind die Renten von Frauen niedriger als die von Männern, und oft verfügen Frauen auch über keinerlei soziale Absicherung.

In der Strategie sind keine konkreten Maßnahmen oder Möglichkeiten vorgesehen, um Frauen den Schutz ihrer Gesundheit zu garantieren. Plant die Kommission, Leitlinien oder Vorschläge zum Schutz der Gesundheit von Frauen vorzulegen?

 
  
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  John Dalli, Mitglied der Kommission. – Frauen und Männer sind unterschiedlichen Gesundheitsrisiken mit selbstverständlich unterschiedlichen Konsequenzen ausgesetzt. Frauen leben im Durchschnitt sechs Jahre länger als Männer, diese verbringen sie jedoch oft in einem schlechteren Gesundheitszustand.

Bestimmte Erkrankungen wie die Osteoporose treten bei Frauen wesentlich häufiger auf. Aus diesem Grund verweist die von der Kommission vor kurzem angenommene Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015 darauf, dass die medizinische Forschung und die medizinische Versorgung diese Unterschiede widerspiegeln müssen. Die Strategie betont, dass die Gesundheitsdienste den Anpassungsprozess fortsetzen müssen, durch den eine angemessene Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse von Frauen und Männern sichergestellt werden soll. Die entsprechenden Maßnahmen, die besonders auf die Gesundheit von Frauen abzielen, beinhalten bewusstseinsfördernde Seminare über weibliche Gesundheit und den Austausch bewährter Praktiken einer geschlechtsspezifischen Gesundheitspolitik.

Wir fangen nicht bei Null an. Bereits in der vor drei Jahren angenommenen EU-Gesundheitsstrategie wurde signalisiert, dass geschlechtsbezogenen Aspekten in der Gesundheitspolitik ein größerer Stellenwert eingeräumt werden muss. Zu diesem Zweck hat das Gesundheitsprogramm der Gemeinschaft zahlreiche Projekte zur Gesundheit von Frauen unterstützt, die sich für ein besseres Verständnis und eine bessere Wahrnehmung der gesundheitsbezogenen Bedürfnisse von Frauen einsetzen.

Ein gutes Beispiel dafür, wie die EU die Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der Gesundheit von Frauen unterstützen kann, ist das Brustkrebs-Screening. Schätzungen zufolge könnten Jahr für Jahr allein 32 000 Frauen in der Europäischen Union davor bewahrt werden, an Brustkrebs zu sterben, wenn wirksame nationale Screening-Programme umgesetzt würden. Aus diesem Grund hat die Kommission europäische Richtlinien zum Brustkrebs-Screening entwickelt.

Abschließend weise ich darauf hin, dass die Kommission in diesem Jahr erfreulicherweise einen Bericht zur Gesundheit von Frauen veröffentlicht hat, der dazu beiträgt, die Notwendigkeit wirksamerer Strategien für geschlechtsspezifische Belange bewusster zu machen.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D).(LT) Ich möchte auch noch etwas wissen. Liegen uns ausreichend Daten über den Schutz der Gesundheit von Frauen in den Mitgliedstaaten vor? Wissen wir denn, wie sich die dramatische Wirtschafts- und Finanzkrise insbesondere auf die Gesundheit von Frauen ausgewirkt hat? Müssten wir uns nicht auch mit den Folgen von Armut auf die Gesundheit von Frauen, insbesondere älterer Frauen, befassen? Ist erstklassige medizinische Versorgung zugänglich für Frauen, die in Armut leben?

 
  
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  John Dalli, Mitglied der Kommission. – Die Kommission versucht, so viele Informationen und Rückmeldungen wie möglich zu bekommen und eine Statistikdatenbank für alle Gesundheitsfragen einzurichten. Natürlich hängt deren Exaktheit in großem Maße von den Reaktionen und Rückmeldungen ab, die wir aus den verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten.

Ich stimme Ihnen darin zu, dass wir auch weiterhin Informationen zusammentragen und uns vergegenwärtigen müssen, inwieweit Gesundheit, insbesondere die Gesundheit von Frauen, durch Armut beeinträchtigt wird. Gesundheit und Armut stehen in der Tat in einer Wechselbeziehung zueinander; das hat jedoch nichts mit dem Geschlecht zu tun. Die Gesundheit ist in armen Regionen immer besonders bedroht.

Wir wollen uns auch für ältere Menschen engagieren. Wie Sie wissen, hat die Kommission kürzlich eine Initiative gestartet, nämlich die innovativen Partnerschaften. Das erste Pilotprojekt zu dieser innovativen Partnerschaft soll sich mit dem Thema Gesundheit und Aktivität im Alter beschäftigen. Ich bin sicher, dass dies die Gesundheit sowohl unserer Bürgerinnen als auch unserer Bürger angeht.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (S&D).(RO) Derzeit sind 120 Mio. Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union von Armut bedroht. Frauen wurden offensichtlich besonders hart von der Wirtschaftskrise getroffen und haben ein höheres Armutsrisiko, vor allem, wenn sie alleinerziehend sind.

Die Gesundheitssysteme haben enorm unter der Wirtschaftskrise zu leiden. Haushalte wurden gekürzt und große Einrichtungen in diesem Sektor wurden sogar geschlossen. Ich würde gern von Ihnen erfahren, welche Maßnahmen Sie planen, um sicherzustellen, dass die Screening-Untersuchungen zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs oder Brustkrebs für alle Frauen verfügbar werden, unabhängig von ihrer sozialen oder finanziellen Situation, und um insbesondere ein gerechtes Gesundheitswesen zu gewährleisten, das überall in der Europäischen Union hochwertige Leistungen erbringt.

 
  
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  John Dalli, Mitglied der Kommission. – Wir betonen hier noch einmal, dass für Gesundheitsfürsorge und medizinische Versorgung die Mitgliedstaaten zuständig sind. Die Kommission hat, wie gesagt, ihre Richtlinien zum Brustkrebs-Screening herausgegeben, und wir haben die Mitgliedstaaten immer wieder dazu angehalten, diese Richtlinien zu befolgen und so schnell wie möglich Brustkrebs-Screening-Programme in ihren Ländern einzuführen. Es ist in der Tat so, dass wir in den meisten Ländern sehr gute Brustkrebs-Screening-Programme haben, die auch bereits erfolgreich umgesetzt werden; andere Länder dagegen hinken leider ein wenig hinterher. Ich versichere Ihnen, dass in all den Gesprächen, die wir mit den Mitgliedstaaten führen, dieser Punkt eine Priorität darstellt.

 
  
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  Der Präsident. – Anfrage Nr. 16 von Tiziano Motti (H-0587/10)

Betrifft: Erklärung des Europäischen Parlaments vom 23. Juni 2010 zur Schaffung eines europäischen Frühwarnsystems gegen Pädophilie und sexuelle Belästigung

Am 23. Juni 2010 hat das Europäische Parlament eine Erklärung zur Schaffung eines europäischen Frühwarnsystems gegen Pädophilie und sexuelle Belästigung angenommen. Bereits am 22. Mai 2007 hatte die Europäische Kommission eine Mitteilung mit dem Titel “Eine allgemeine Politik zur Bekämpfung der Internetkriminalität” veröffentlicht. Das Europäische Parlament hat den Rat und die Kommission aufgefordert, die in der Mitteilung der Kommission vom Mai 2007 genannten Maßnahmen umzusetzen und die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, umzusetzen und ihren Anwendungsbereich mit dem Ziel auszudehnen, Normen für den Schutz der Daten derjenigen festzulegen, die Inhalte ins Internet hochgeladen haben, damit die Polizei und die Justiz schnell und wirksam gegen Kinderpornographie und sexuelle Belästigung im Internet vorgehen zu können. Kann die Kommission erläutern, wie dieser Erklärung Folge geleistet wurde?

 
  
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  László Andor, Mitglied der Kommission. – Ich setze mich rückhaltlos für die Bekämpfung des Kindesmissbrauchs und insbesondere des sexuellen Missbrauchs von Kindern ein. Am 29. März 2010 verabschiedete die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie. Dieser ambitionierte Entwurf umfasst die Verfolgung von Straftätern, den Schutz der Opfer und die Prävention von Straftaten.

Um auch den Risiken Rechnung zu tragen, die durch den informationstechnologischen Fortschritt entstehen, befasst sich der Vorschlag insbesondere mit neuen Straftatbeständen wie z. B. „Grooming“ (Kontaktaufnahme zu Kindern zum Zwecke des sexuellen Missbrauchs), dem Anschauen von Kinderpornografie, ohne Bilder herunterzuladen, mit pornografischen Online-Darbietungen oder Aufforderungen zum Kindesmissbrauch, beispielsweise über Internetforen. Es wäre wichtig, besondere Ermittlungsinstrumente verfügbar zu machen, beispielsweise die verdeckte Ermittlung durch Polizisten, um in Sexualstraftäterringe vorzudringen; darüber hinaus sollten besondere Ermittlungseinheiten kinderpornografisches Material auswerten, um die Kinder, die Opfer sind, ausfindig zu machen.

Die Mitgliedstaaten müssen darüber hinaus auf nationaler Ebene Systeme einführen, um den Zugriff auf Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten zu sperren, und Maßnahmen ergreifen, um diese Inhalte an der Quelle zu löschen. Wir haben die Erklärung des Europäischen Parlaments vom 23. Juni 2010 aufmerksam gelesen, und ich würde gern mehr über das Frühwarnsystem erfahren, das Sie, meine Damen und Herren, vorschlagen. Ich habe auch Ihre Empfehlung zur Kenntnis genommen, den Anwendungsbereich der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten auszudehnen, um Informationen über Suchvorgänge nach kinderpornografischem Material und im Internet hochgeladenen missbrauchsbezogenen Inhalten oder Nachrichten, die der Online-Anbahnung von Kontakten zu Kindern dienen, speichern zu können.

Die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten verpflichtet Netzbetreiber und Dienstanbieter, Verkehrs- und Standortdaten und teilnehmerbezogene Daten auf Vorrat zu speichern. Sie erstreckt sich jedoch nicht auf Informationen über Inhalte. Inhalte können im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen nur dann erfasst und gespeichert werden, wenn das Instrument der rechtmäßigen Telekommunikationsüberwachung zum Einsatz kommt. Die rechtmäßige Telekommunikationsüberwachung unterliegt einzelstaatlichem Recht und wird daher in den Mitgliedstaaten unterschiedlich gehandhabt. Grundsätzlich ist sie jedoch nur dann zulässig, wenn eine Strafverfolgungsbehörde über Hinweise auf eine bestimmte bevorstehende Straftat verfügt und weitergehende Ermittlungen verlangt. Dieses Ermittlungsinstrument liegt also außerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten.

Die rechtmäßige Telekommunikationsüberwachung kommt im Rahmen einer Strafverfolgung zur Anwendung, bei der ein Verdächtiger existiert. Die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten dagegen verpflichtet die Betreiber, bestimmte Datenkategorien auf Vorrat zu speichern, unabhängig davon, ob der entsprechende Benutzer oder Teilnehmer verdächtig ist oder nicht. Das Vorhaben, den Geltungsbereich der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten auf große Mengen Personen- und inhaltsbezogener Daten wie Internet-Suchen mit verschiedenen Schlüsselbegriffen in unterschiedlichen Sprachen, hochgeladene Inhalte, ausgetauschte Nachrichten und die für die Identifizierung aller Benutzer erforderlichen Elemente auszudehnen, würde zunächst einer Überprüfung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit unterzogen werden müssen, die es bis jetzt noch nicht gab. Eine solche Ausdehnung würde dann für alle hochgeladenen Inhalte aller Benutzer auf allen Plattformen gelten, jederzeit und zu jedem Thema.

Der Vorschlag des Europäischen Parlaments wirft ernstzunehmende Zweifel auf, was die Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit angeht, selbst wenn die Zielsetzung legitim ist und unsere volle Aufmerksamkeit verdient. Die Kommission ist der Meinung, dass ihr eigener aktueller Vorschlag für eine Richtlinie besser geeignet ist, unser gemeinsames Ziel zu erreichen und Kinder vor Sexualstraftätern zu schützen.

 
  
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  Tiziano Motti (PPE) . – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz mein Wohlwollen über diese Antwort zum Ausdruck bringen; ich bin dem Herrn Kommissar sehr dankbar dafür. Es freut mich, dass daran gearbeitet wird, das Übel bei der Wurzel zu packen.

Bezüglich der Erklärung, die am 23. Juni 2010 angenommen wurde, möchte ich nur darauf hinweisen, dass insbesondere auf hochgeladene Daten hingewiesen wurde, nicht auf das Herunterladen von Material von Websites. Das liegt daran, dass wir wirklich der Meinung sind, dass auch die Privatsphäre von Suchmaschinennutzern angemessen berücksichtigt werden muss.

Dennoch denke ich, dass noch mehr getan werden könnte, viel mehr sogar. Nehmen wir einmal den Aspekt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit: Wenn Bürgerinnen und Bürger keinerlei Bedenken haben, im Internet Flüge zu buchen, weil sie sicher sein können, dass ihre Privatsphäre während des Suchvorgangs bestens geschützt ist, sollte man annehmen, dass es auch im Bereich des Schutzes Minderjähriger möglich sein müsste, einen befriedigenden Kompromiss zu erzielen.

 
  
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  Janusz Władysław Zemke (S&D). – Ich möchte noch einmal auf die Erklärung zurückkommen, die vom Europäischen Parlament am 23. Juni 2010 angenommen wurde. Sie erinnern sich sicher, dass es in der Erklärung vor allem um die Verwirklichung eines schnellen und wirksamen Schutzes vor Pädophilen ging. Meine diesbezügliche Frage betrifft einen anderen Aspekt: Wäre es nicht sinnvoll, wenn besondere Polizeieinheiten unter der Ägide der Europäischen Union Datenbanken verurteilter Pädophiler anlegen würden, sodass die Polizeiapparate in den anderen Mitgliedstaaten diese einzelstaatlichen Datenbanken nutzen könnten?

 
  
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  Georgios Papanikolaou (PPE).(EL) Herr Präsident, Herr Kommissar, Polen hat vor kurzem die chemische Kastration für Pädophile und Vergewaltiger eingeführt, bei der eine Hormonbehandlung den Sexualtrieb ausschaltet, nachdem ein Fünfundvierzigjähriger festgenommen worden war, der mit seiner minderjährigen Tochter zwei Kinder gezeugt hatte. Diese Maßnahme hat in Polen, wie Sie sich vorstellen können, lebhafte Debatten und Reaktionen darüber hervorgerufen, wessen Rechte als vorrangig einzustufen wären: die Rechte der Gesellschaft, die erwartet, vor Vergewaltigern geschützt zu werden, oder die Rechte verurteilter Sexualverbrecher, die möglicherweise eine Bestrafung erfahren, die von vielen als unmenschlich angesehen wird. Gibt es seitens der Kommission eine Stellungnahme zu diesen Fragen und zur Legalisierung der chemischen Zwangskastration von Sexualstraftätern?

 
  
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  László Andor, Mitglied der Kommission. – Wie ich eingangs schon sagte, ist eines der wirksamsten Instrumente zur Bekämpfung der Kinderpornografie und des sexuellen Missbrauchs von Kindern die zügige Verabschiedung des Kommissionsvorschlags vom März 2010 gegen den sexuellen Kindesmissbrauch.

Die Kommission sieht dem Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments und der Aufnahme eines Trilogs mit Freude entgegen. Ich vertraue auch auf die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament und bin sicher, dass wir einen endgültigen Text haben werden, der für die Bekämpfung dieser Verbrechen von essentieller Bedeutung sein wird und möchte Ihre Aufmerksamkeit nochmals auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit lenken, der meines Erachtens auch mit der letzten Frage zu tun hat, die zu dieser Angelegenheit gestellt wurde.

 
  
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  Der Präsident. – Wir kommen nun zu Anfrage Nr. 17 von Frau Matera, die auf Platz 666 sitzt. Das passt nicht zu Ihnen!

 
  
  

Anfrage Nr. 17 von Barbara Matera (H-0609/10)

Betrifft: Junge Menschen und der Arbeitsmarkt

Schätzungen von Eurostat zufolge liegt der Anteil der Erwerbslosen unter den Personen im erwerbsfähigen Alter in Europa bei 9,6 %. Die Zahl der Hochschulabsolventen in Europa beläuft sich jedes Jahr auf etwa drei Millionen. Bei der von Armut bedrohten Bevölkerung in Europa war im Zeitraum von 2004 bis 2008 ein Anstieg um 1,5 % von 15 % auf 16,5 % zu verzeichnen.

Die Kommission wird daher im Hinblick auf ihr neues Dokument „Anstoß für eine europäische Zusammenarbeit bei der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Unterstützung der Strategie 2020“ und angesichts der Tatsache, dass 2010 das Europäische Jahr zur Bekämpfung der Armut ist, um die Beantwortung der folgenden Frage gebeten:

Gedenkt die Kommission Maßnahmen zur Förderung der Voraussetzungen für einen wirksamen Zugang junger Menschen zum Arbeitsmarkt zu ergreifen, sodass sie nicht Gefahr laufen, nach Vollendung ihres 30. Lebensjahrs immer noch „chronisch“ arbeitslos zu sein, indem die Mitgliedstaaten angehalten werden, Personen in der Altersgruppe von 19 bis 35 Jahren unter Berücksichtigung der entsprechenden Qualifikationen und ihrer persönlichen finanziellen Lage für mittelfristige Zeiträume einzustellen?

 
  
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  László Andor, Mitglied der Kommission. – In den vergangenen zwei Jahren ist die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen in der Europäischen Union um eine Million gestiegen. Wir haben nunmehr fünf Millionen junger Menschen unter 25, die keinen Arbeitsplatz finden.

Die Kommission ist sich der Schwierigkeiten nur zu bewusst, mit denen junge Menschen heutzutage auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert sind. Zu viele arbeiten in befristeten Beschäftigungsverhältnissen, die dem Einzelnen kaum Aufstiegsmöglichkeiten bieten, sei er auch noch so qualifiziert. Zudem ist es für bestimmte Gruppen besonders schwierig, einen Arbeitsplatz zu finden und auf dem Arbeitsmarkt präsent zu bleiben. Dazu gehören junge Menschen mit Migrationshintergrund und Angehörige ethnischer Minderheiten wie die Roma.

Gleichzeitig wird geschätzt, dass der Bedarf an hochqualifizierten Fachkräften um nahezu 16 Millionen und der Bedarf an Personal mit mittlerer Qualifikation um mehr als 3,5 Millionen ansteigen wird. Dies stellt eine große Chance für junge Menschen dar, und wir müssen dafür Sorge tragen, dass sie ihre Chance auch in vollem Umfang nutzen können.

Die Strategie Europa 2020, die die genauen Pläne der EU für Wachstum und Beschäftigung der nächsten Dekade umfasst, beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Situation junger Menschen und definiert klare Ziele im Hinblick auf Bildungsabschlüsse. Im September stellte die Kommission die strategische Initiative „Jugend in Bewegung“ vor. Diese steckt ein Programm zur Verbesserung der Bildungs- und Beschäftigungssituation junger Menschen im Laufe der nächsten Dekade ab. Vor kurzem dann präsentierte die Kommission eine weitere Leitinitiative, die „Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“. Die Kommission regt die Einführung einer „Jugendgarantie“ an, die gewährleisten soll, dass alle jungen Menschen innerhalb von vier Monaten nach ihrem Schulabschluss eine Anstellung haben, ihre Ausbildung fortsetzen bzw. in Aktivierungsmaßnahmen eingebunden sind.

Ein weiterer Punkt ist die Notwendigkeit, der Segmentierung des Arbeitsmarktes entsprechend den gemeinsamen Flexicurity-Grundsätzen entgegenzuwirken. Wir sind der Ansicht, dass Mitgliedstaaten mit segmentierten Arbeitsmärkten in Betracht ziehen sollten, unbefristete Beschäftigungsverhältnisse mit einer ausreichend langen Probezeit und zeitlich gestaffelten Arbeitnehmerschutzrechten einzuführen. Wir müssen darüber hinaus eine größere Mobilität der Arbeitskräfte und auch die Innovation fördern. Zwei Instrumente, die hierbei hilfreich sein werden, sind das Programm für mehr Beschäftigungsmobilität „Dein erster EURES-Arbeitsplatz“ sowie das Informationssystem „Europäischer Monitor für offene Stellen“. „Dein erster EURES-Arbeitsplatz“ dient der Förderung der beruflichen Mobilität junger Menschen, während der „Europäische Monitor für offene Stellen“ jungen Arbeitsuchenden und Arbeitsvermittlern anzeigen soll, wo es in Europa offene Stellen gibt und welche Qualifikationen verlangt werden. Parallel dazu soll die europäische Progress-Mikrofinanzierungsfazilität potenzielle Jungunternehmer unterstützen, die keine alternative Finanzierung zur Gründung eines eigenen Unternehmens finden.

Es gibt natürlich keine Patentlösung für alle Probleme, mit denen wir es hier zu tun haben, aber wir können im Erfahrungsaustausch viel voneinander lernen. Der Rahmen für die Beschäftigung junger Menschen, den wir vorschlagen, bietet Politikern, Akteuren und Einrichtungen eine Orientierung in der Frage, wie sie die Dinge voranbringen können. Öffentliche Arbeitsverwaltungen, Sozialpartner, Arbeitgeber und Anlaufstellen für junge Menschen vor Ort müssen alle an einem Strang ziehen. Zwischen ihnen – und dafür werden wir uns einsetzen – muss auf EU-Ebene ein umfangreicherer Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken stattfinden. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir durch eine Bündelung von Ressourcen auf EU-Ebene dazu beitragen können, erfolgreiche Strategien zur Unterstützung junger Menschen zu entwerfen und weiterzuentwickeln.

 
  
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  Barbara Matera (PPE).(IT) Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin zufrieden mit der Antwort des Kommissars. Angesichts der globalen wirtschaftlichen Situation und der Krise, durch die sich die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt drastisch verschärft haben, und das insbesondere für die schwächste Gruppe, nämlich die Jugendlichen, möchte ich den Herrn Kommissar bitten, sich zu der Notwendigkeit zu äußern, europäische Instrumente, wie z. B. den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, stärker einzusetzen; dieser Fonds wird ja u. a. für Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer genutzt, die im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise und daher auch infolge der Globalisierung arbeitslos geworden sind.

 
  
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  Nikolaos Chountis (GUE/NGL).(EL) Herr Präsident, Herr Kommissar, ich habe Ihre Antwort auf die Frage meiner Kollegin gehört, möchte Sie jedoch einmal darauf aufmerksam machen, wie die Dinge sich vor Ort darstellen.

2009 waren in Griechenland 20 % der jungen Männer und 34 % der jungen Frauen arbeitslos. Diese Situation hat sich nach der Einbeziehung des Internationalen Währungsfonds noch verschlechtert. Gleichzeitig liegt der Grad der Inanspruchnahme zweier Programme, die über den Nationalen Strategischen Rahmenplan von der EU finanziert werden, bei 1,9 und 3,2 %.

Da stellt sich doch die Frage: Wieso ist die Inanspruchnahme in Griechenland so gering? Ist die griechische Regierung schuld daran? Die zweite Frage wäre, ob die Kommission zusätzliche Maßnahmen plant, um das Problem der Arbeitslosigkeit zu bewältigen.

 
  
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  Seán Kelly (PPE). – Um es auf den Punkt zu bringen, dies ist ein sehr wichtiges, wenn auch unerfreuliches Thema. In Irland sind 20 % der jungen Menschen arbeitslos, und wir sehen uns inzwischen mit einer neuen Auswanderungswelle konfrontiert; dieser so genannte „Braindrain“ hat u. a. auch Mitglieder meiner Familie erfasst.

In Anknüpfung an die vorherige Frage würde mich darüber hinaus interessieren, ob manche Länder eher für Maßnahmen der Europäischen Union in Frage kommen als andere und welche Hindernisse da zu überwinden sind.

 
  
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  László Andor, Mitglied der Kommission. – Ich danke Ihnen für Ihre Anmerkungen und dafür, dass Sie zusätzlich zu den von mir genannten noch weitere Fonds erwähnt haben: die Mikrofinanzierungsfazilität, den Europäischen Sozialfonds und den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung. Auch sie können von Bedeutung sein, der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung vor allem bei unerwarteten Massenentlassungen, die insbesondere die Beschäftigten des produzierenden Sektors betreffen, die aber auch andere Branchen erfassen können.

Wir sind davon überzeugt, dass diese Fonds sinnvoll sind und dass sie im nächsten Finanzzeitraum bzw. im nächsten Programmplanungszeitraum eine solide Finanzierung brauchen, denn leider werden wir uns trotz des beginnenden Aufschwungs auf umfangreiche Entlassungen in bestimmten Branchen einstellen müssen, die mit Umstrukturierungen und grenzüberschreitenden Standortwechseln zusammenhängen. Wir müssen in bestimmten Bereichen sehr achtsam vorgehen.

Es entsteht neuerdings eine immer größere Kluft innerhalb der Europäischen Union, eine Art Dualismus, bei dem wir auf der einen Seite eine Kernregion haben, in der bereits ein Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum zu verzeichnen ist, auf der anderen Seite aber auch Länder wie Griechenland und Irland, die nach wie vor mit dem Druck des Finanzmarktes zu kämpfen haben.

Vor kurzem habe ich mit Frau Ministerin Katseli darüber gesprochen, wie der Europäische Sozialfonds in Griechenland effektiver genutzt werden könnte. In jüngster Vergangenheit gab es mehrere Gründe, einschließlich der Krise selbst, Schwierigkeiten bei der Kofinanzierung und gewisse administrative Schwierigkeiten, die es schwer machten, den Sozialfonds in großem Umfang in Anspruch zu nehmen, aber ich kann Ihnen versichern, dass meine Dienststellen mit großem Engagement und in sehr enger Zusammenarbeit mit der griechischen Verwaltungsbehörde darum bemüht sind, für den aktuellen Zeitraum geeignete Finanzierungsmöglichkeiten durch den ESF zu finden. Ich bin der Meinung, dass es wirklich helfen würde, wenn wir eine geeignete Finanzierung zustande bekommen.

Natürlich ist dies in Notsituationen noch schwieriger, und es gibt eine Notwendigkeit und auch den Raum für eine Umgestaltung der verfügbaren ESF-Mittel. Längerfristig müssen wir wohl den Sozialfonds so gestalten, dass er in bestimmten Situationen effektiver eingesetzt werden und die Auswirkungen einer ungleichmäßigen wirtschaftlichen Entwicklung innerhalb der Europäischen Union besser ausgleichen kann; letztere haben sich ja auch bereits bei der demografischen Entwicklung gezeigt und Migrationsströme ausgelöst, die man vielleicht im vorhergehenden Programmplanungszeitraum nicht richtig eingeschätzt hat. Wir werden dies im Auge behalten und mit den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt abstimmen.

 
  
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  Der Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben noch 40 Minuten bis zum Ende der Sitzung um 20.30 Uhr, deswegen schlage ich vor, dass wir diese Zeit zwischen Frau Vizepräsidentin Reding und Herrn Kommissar Füle aufteilen. Die erste Frage geht an Frau Reding.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte kalkulieren Sie selbst, ob Ihre Frage noch gestellt werden kann oder nicht. Ich bitte um Entschuldigung, dass uns heute Abend so wenig Zeit bleibt, weil die vorhergehende Aussprache etwas ausgeufert ist, aber ich möchte wirklich gern um 20.30 Uhr schließen, damit auch die Dolmetscher noch etwas essen können. Ich persönlich werde bis Mitternacht hier sein.

Zweiter Teil.

 
  
  

Anfrage Nr. 18 von Marc Tarabella (H-0570/10)

Betrifft: Gleichstellung von Frauen und Männern im Entscheidungsprozess

Ausgehend von der Feststellung, dass Frauen nur einen von vier Sitzen in den nationalen Parlamenten und Regierungen innehaben, dass sie nur 10% der Mitglieder der Aufsichtsräte der großen börsennotierten Unternehmen in der EU und nur 3% der Vorstandsvorsitzenden stellen, erklärt die Kommission in ihrer Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015, dass sie beabsichtige, „über Initiativen nachzudenken“, „die Fortschritte zu verfolgen“ und „die Förderung zu unterstützen“. Um diese gläserne Decke zu bekämpfen, sind jedoch jetzt zielgerichtete Maßnahmen erforderlich.

Gedenkt die Kommission, Quoten für eine größere Beteiligung der Frauen am Entscheidungsprozess einzuführen? Gedenkt sie, die Mitgliedstaaten nachdrücklicher aufzufordern, Kinderbetreuungssysteme zu entwickeln, um dadurch den Müttern zu ermöglichen, Berufs- und Privatleben besser zu vereinbaren? Welche weiteren Maßnahmen beabsichtigt sie, auf diesem Gebiet zu ergreifen, insbesondere gegen Klischeevorstellungen?

 
  
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  Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission. – Dies ist, nebenbei gesagt, eines meiner Lieblingsthemen, warum ich auch sämtliche Legislativmaßnahmen und nicht legislativen Maßnahmen prüfen werde, um die immer noch bestehenden Ungleichheiten in Entscheidungspositionen zu beseitigen. Die aktuellen Zahlen stimmen nicht sehr optimistisch, deshalb müssen wir auch wirklich handeln; insbesondere, weil die Zahlen auf diesem nicht gerade positiven Niveau bleiben.

Es handelt sich hier um eines der fünf Kernziele der Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2010–2015), die ich in diesem Haus bereits vorgestellt habe, und ich habe auch bereits erklärt, dass es gut wäre, wenn wir mehr Frauen in Unternehmensvorständen und im Management hätten. Darum müssen wir mit den Verantwortlichen sprechen. Im März werde ich die Chefs der großen börsennotierten Unternehmen einladen, sich mit mir an einen Tisch zu setzen, um so einen Dialog mit Akteuren des Wirtschaftssektors auf den Weg zu bringen und endlich etwas zu bewirken. Wenn das nicht klappt, werde ich gezielte Initiativen veranlassen, damit sich die Situation verbessert.

Was die Erhebung und die Verbreitung vergleichbarer Daten angeht, sind wir uns vollkommen darüber im Klaren, dass es auch hier Defizite gibt. Inzwischen haben wir das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen in Vilnius, sodass wir uns langsam auf präzisere Daten, vergleichbare Daten und insbesondere auf eine Datenbank zu Frauen und Männern in Entscheidungspositionen sowie auf regelmäßige Berichte stützen können.

Zwar stimmt es, dass der Mangel an qualifizierten Kinderbetreuungssystemen einer der Gründe ist, warum man so wenige Frauen in Entscheidungspositionen antrifft, aber er ist nicht der einzige Grund, daher werden wir uns die Maßnahmen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich ansehen müssen. Im Zeitraum 2007-2013 wird eine halbe Mrd. EUR aus den Strukturfonds zur Verfügung gestellt, um Kinderbetreuungseinrichtungen zu schaffen, und weitere 2,4 Mrd. EUR zur Finanzierung von Maßnahmen, die Frauen den Einstieg ins Berufsleben und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen sollen; dazu gehört auch der Zugang zu Kinderbetreuungsmöglichkeiten.

Sie können meinen Worten entnehmen, dass ich von dem, was viele Mitgliedstaaten im Bereich Kinderbetreuung tun, nicht gerade beeindruckt bin. Dieses Thema rangiert also ebenfalls ganz oben auf der politischen Agenda. Mein Kollege, Herr Andor, befasst sich im Rahmen der Strategie Europa 2020 mit diesen Zahlen und Maßnahmen, und ich bin wirklich überzeugt davon, dass die Mitgliedstaaten hier deutlich mehr tun müssten.

 
  
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  Marc Tarabella (S&D).(FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, ich danke Ihnen für Ihre Antwort und ganz besonders für Ihr Engagement. Ich wusste, dass Ihnen dieses Thema besonders am Herzen liegt. Ich möchte vor allen Dingen hervorheben, wie wichtig es ist, sich für eine Ausgewogenheit zwischen Arbeits- und Privatleben einzusetzen, sowohl bei Männern als auch bei Frauen. Das ist der einzige Weg zu wirklicher Gleichberechtigung. Über die Hälfte der Mitgliedstaaten hat die Zielsetzung der Schaffung von Betreuungsplätzen für mindestens 90 % der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulpflichtalter und für 33 % der Kinder unter drei Jahren nicht erreicht. Aus diesem Grund möchte ich Sie fragen, ob Sie Sanktionen oder sogar Geldstrafen für die Mitgliedstaaten planen, die dieses Ziel verfehlt haben.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE). – Zwar wird in der Frage das Wort „Quote“ erwähnt, aber ich konnte der Antwort nichts entnehmen, was sich speziell auf diese Fragen nach Quoten bezogen hätte. Zweitens täte es mir leid, wenn Kinder in Bezug auf die Beteiligung der Frauen am Erwerbsleben als Problem betrachtet würden. Kinder sind nur für eine sehr kurze Zeit Kinder, und Frauen können in jedem Alter erwerbstätig sein. Also konzentrieren Sie sich bitte nicht auf Kinder als Problem. Kinder sind nicht das Problem, im Gegenteil: Ein Problem ist, dass wir in der Europäischen Union mehr Kinder brauchen. Das Problem ist: Wie können Frauen die gläserne Decke durchbrechen, die der Fragesteller erkannt hat?

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (S&D).(RO) Obwohl über 55 % aller Hochschulabsolventen weiblich sind, findet man nach wie vor kaum Frauen in Managementpositionen von öffentlichen Einrichtungen und Wirtschaftsunternehmen. Darüber hinaus haben wir einen Einkommensunterschied von 17 % zwischen Männern und Frauen.

Ich möchte Sie bitten, umfassende Programme und sogar strengere Kontrollen bezüglich der Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen in den Mitgliedstaaten in Erwägung zu ziehen. Wenn es uns nicht gelingt, eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen, werden wir jungen Müttern nicht vermitteln können, dass sie eine berufliche Karriere anstreben sollen, um ebenfalls in Führungspositionen zu gelangen.

 
  
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  Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission. – Ich pflichte Ihnen vollkommen bei, dass zahlreiche Mitgliedstaaten die Barcelona-Ziele verfehlt haben. Nur acht Mitgliedstaaten erfüllen die Barcelona-Ziele für Kinder unter drei Jahren und nur sieben Mitgliedstaaten die Ziele für Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulpflichtalter.

Als Kommissarin, die u. a. für die Gleichstellung der Geschlechter verantwortlich ist, bin ich nicht für Soziales zuständig; ich weiß aber, dass all diese Fragen auf der Agenda der Strategie Europa 2020 stehen. Wir werden uns mit Sicherheit all diesen Fragen stellen müssen, denn die Probleme werden sich mit einer kontinuierlich alternden Bevölkerung noch verschärfen. Wer wird sich denn um die älteren Menschen kümmern? Frauen haben dann nicht nur ihre Kinder zu betreuen, sondern auch noch die Alten. Um diese Dinge müssen wir uns also unbedingt kümmern, und auch der Frage auf den Grund gehen, warum die Mitgliedstaaten das Geld nicht aufnehmen, das ja zur Verfügung steht, um mehr Kinderbetreuungsplätze zu schaffen.

Was die Quotenfrage betrifft, so habe ich in meiner Antwort, soviel ich mich entsinne, zwar nicht das Wort „Quote“ benutzt, aber doch deutlich zum Ausdruck gebracht, dass ich zur Tat schreiten werde, wenn wir in dieser Angelegenheit keinen Fortschritt erzielen. Ich habe auch klar gesagt, was ich unter Fortschritt verstehe. Fortschritt heißt, dass wir bis 2015 in den Vorständen der börsennotierten Unternehmen 30 % und bis 2020 sogar 40 % Frauen haben müssen. Ich hoffe, dass wir diese Ziele ohne großangelegte Interventionen auf EU-Ebene erreichen können. Sollte dies nicht der Fall sein, kommen die Quoten auf die Agenda, und für jene, die vielleicht annehmen, dass dies nur leere Worte sind, setze ich hinzu: Ich bin bekannt dafür, dass ich auch tue, was ich sage. Von daher ist auch die Gelegenheit für die Wirtschaft jetzt günstig, dafür zu sorgen, dass mein Einschreiten überflüssig wird, denn wenn alles richtig läuft, brauchen wir ja nicht einzuschreiten.

Die genannten Zahlen kann ich voll und ganz unterschreiben. Wir Frauen machen 60 % der Hochschulabsolventen aus; es wäre folgerichtig, wenn wir dann auch 60 % der Führungspositionen besetzen würden, aber davon sind wir weit entfernt. Also müssen wir den Frauen dabei helfen, in Führungspositionen zu gelangen. Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, die die Frauen daran hindern: einer davon ist die Kultur, und die ist am schwersten zu ändern. Aus diesem Grund stellt das Thema Frauen in Entscheidungspositionen eine der Prioritäten der Gleichstellungsstrategie dar, ebenso wie das geschlechtsspezifische Lohngefälle von EU-weit durchschnittlich 17 %, wobei dieser Wert in manchen Ländern besonders hoch und in einigen sehr niedrig ist.

Im nächsten Jahr werden wir eine Kampagne starten, um das Bewusstsein für diese Dinge zu schärfen. Zum Beispiel gibt es in Deutschland ein sehr schönes Projekt, das vielleicht auch für andere Länder geeignet wäre: Da wird anhand eines Maßbandes gezeigt, wie viel länger eine Frau arbeiten muss, um dasselbe Durchschnittsgehalt zu erzielen wie ein Mann. Natürlich müssen wir auch die Sozialpartner in diese Diskussion einbinden und für die Umsetzung von mehr Transparenz sorgen.

All das steht auf der Agenda der Gleichstellungsstrategie, und wir werden das Schritt für Schritt realisieren; nicht, um darüber zu reden, sondern, um etwas zu verändern.

 
  
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  Der Präsident. – Anfrage Nr. 19 von Georgios Papanikolaou (H-0572/10)

Betrifft: Kostenaufwand der Mitgliedstaaten für Dolmetschleistungen und Übersetzungen sowie für die Unterrichtung der Beschuldigten in Strafverfahren

Die kürzlich vom Rat verabschiedete Richtlinie über die Rechte auf Dolmetschleistungen und auf Übersetzungen in Strafverfahren, sowie die Richtlinie über das Recht des Angeklagten auf Information und Belehrung, die derzeit noch zur Prüfung vorliegt, stellen zwei grundlegende Maßnahmen auf dem von der Kommission vorgeschlagenen Fahrplan zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten in Strafverfahren dar.

Kann die Kommission in diesem Zusammenhang folgende Fragen beantworten:

Da in diesem Zusammenhang vorgesehen ist, dass die Mitgliedstaaten die Kosten für Übersetzungen, Dolmetschleistungen und Information alleine zu tragen haben, stellt sich die Frage, welche finanziellen Auswirkungen diese Maßnahme hat und welche Kosten hier insgesamt auf die Mitgliedstaaten zukommen? Mitgliedstaaten wie Griechenland und Malta sind mit beträchtlichen Zuströmen illegaler Einwanderer konfrontiert und werden daher wohl mit einem besonders hohen Kostenaufwand für die Erbringung von Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen, die Unterrichtung der Angeklagten und für die Fortbildung von Polizeibeamten und Staatsanwälten rechnen müssen.

Beabsichtigt die Kommission, einen Beitrag zu leisten, damit diese Länder entsprechende Hilfe und finanzielle Unterstützung erhalten, so dass sie nicht die gesamten Kosten, die durch die Verwicklung von illegalen Zuwanderern in Strafverfahren zusätzlich entstehen, alleine tragen müssen? Wenn ja, anhand welcher Kriterien werden der Beihilfebetrag und die Liste der Länder festgelegt, die gegebenenfalls Anspruch auf diese Unterstützung erheben könnten?

 
  
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  Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission. – Zu dem Zeitpunkt, als ich Kommissarin wurde, war bereits sehr viel für den Bereich der Sicherheit getan worden, aber sehr wenig für den Bereich der Rechte. Da mir die Instrumente des Vertrags von Lissabon zur Verfügung standen und wir auch die Strategie von Stockholm hatten, in der vieles auf den Punkt gebracht wird, was uns voranbringen kann, haben wir uns entschlossen, zu handeln, und wir haben sehr rasch gehandelt.

Zunächst möchte ich dem Parlament für seine hervorragende Arbeit im Hinblick auf die Verfahrensrechte danken. Wir haben bereits eine Einigung erzielt, was die Rechte von Beschuldigten auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren angeht. Wir machen beachtliche Fortschritte bezüglich der Richtlinie über die Rechte auf Dolmetschleistungen und auf Übersetzungen in Strafverfahren; es geht um die berühmte „Erklärung der Rechte“. Wenn wir der Kontinent der Rechte werden wollen, müssen wir die Verfahrensrechte Stück für Stück etablieren. Diese haben zwar ihren Preis, sind aber unverzichtbar, wenn die Verteidigungsrechte für die europäischen Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden sollen und die gegenseitige Anerkennung ordnungsgemäß funktionieren soll.

Unseren Vorschlägen geht stets eine gründliche Folgenabschätzung voraus, in der geprüft wird, welche Konsequenzen eine EU-Rechtsvorschrift letztlich für die Mitgliedstaaten haben würde. Erst dann legen wir Legislativvorschläge vor. Die Zahlen, auf denen diese Folgenabschätzung beruhte, kamen natürlich von den Verwaltungen der Mitgliedstaaten. Diese Zahlen zeigen deutlich, dass die Zusatzkosten für die Mitgliedstaaten nicht zu hoch sein dürfen.

Was das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen angeht, nimmt die Richtlinie lediglich eine bereits in der Menschenrechtskonvention des Europarats vorhandene Verpflichtung der Mitgliedstaaten auf, verlangt also nichts Außergewöhnliches. Es geht eigentlich nur um etwas ganz Grundlegendes. Die Mitgliedstaaten – und viele von ihnen erfüllen ja bereits die Verpflichtungen des Straßburger Gerichtshofs – werden wohl kaum zusätzliche Kosten zu tragen haben, die über das hinausgehen, was sie in diesem Bereich ohnehin bereits aufbringen.

Was das Recht auf Information und Belehrung angeht, wird der größte Teil der Ausgaben in dem anfangs einmalig zu leistenden Aufwand für das Verfassen einer Erklärung der Rechte bestehen. Hierzu hat die Kommission bereits ein Modell als Anhang zu der Richtlinie in allen Amtssprachen der EU eingereicht. Die Mitgliedstaaten müssen dieses Modell nur übernehmen und kopieren, sodass die Kosten für sie nicht gravierend sein werden. Die Kommission verfügt über keinen Haushaltsansatz, der es ihr ermöglichen würde, den Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung zur Deckung dieser Auslagen zukommen zu lassen. Würden die Mitgliedstaaten einmal eine Berechnung anstellen und dabei das Risiko von Fehlurteilen, die Rechtsmittel und die Wiederaufnahmeverfahren, den Ansehensverlust eines Rechtssystems als Ganzes sowie die gelegentlich vom Straßburger Gerichtshof oder auch von innerstaatlichen Gerichten zugesprochenen Schadensersatzleistungen einkalkulieren, dann würden sie sehen, dass es sehr viel teurer wäre, diese grundlegenden Rechte nicht von einem verantwortlichen Staat finanzieren zu lassen.

 
  
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  Georgios Papanikolaou (PPE).(EL) Herr Präsident, Frau Kommissarin, vielen Dank für Ihre Stellungnahme. Sie haben vollkommen Recht mit dem, was Sie sagen, und ich kann Ihnen nur beipflichten.

Dennoch möchte ich eine Sache klarstellen und frage deswegen noch einmal: Im Hinblick auf Länder wie z. B. Griechenland oder Malta, von denen bekannt ist, unter welchem Druck sie stehen, sowohl durch illegale Einwanderer als auch durch Menschen, die möglicherweise Hilfe in Strafverfahren benötigen, stellt sich die Frage: Wenn Beschuldigte zusätzlich zu der Standarderklärung und verschiedenen Standarddokumenten, die zu ihrer Verfügung stehen, irgendein Dokument in ihrer Akte übersetzen lassen müssen, was – wie Sie wissen – ein Expertenjob ist, weil es große individuelle Unterschiede gibt, können wir da schätzen, welche Kosten dies mit sich bringt, insbesondere für einige kleine Länder, die unter einem gewaltigen Druck stehen und massive Probleme bewältigen müssen?

 
  
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  Brian Crowley (ALDE). – Auch ich möchte der Frau Kommissarin für Ihre Antwort danken. Wie bereits mein Vorredner bin ich der Meinung, dass eine der größten Schwierigkeiten, über die man sich hier im Klaren sein muss, die Tatsache ist, dass – obwohl wir alle die Bedeutung des Zugangs zum Recht in einer für den Rechtsuchenden verständlichen Form anerkennen – diese neuen Regeln nicht als legaler Mechanismus benutzt werden dürfen, um die weitere Verhandlung wichtiger Rechtssachen zu verschleppen, egal ob es nun um Abschiebungen gemäß den Einwanderungsbestimmungen oder um die Anfechtung bestimmter Vorstrafenregister oder um Ähnliches geht.

Gibt es denn in den Rechtsvorschriften bzw. dem Vorschlag eine Formulierung, die es dem Gericht ermöglichen würde, davon abzusehen, dass jedes einzelne Dokument in die entsprechende Sprache übersetzt werden muss?

 
  
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  Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission. – Ich kann mich nur wiederholen und darauf hinweisen, dass die Kosten einer mangelhaft arbeitenden Justiz bzw. die Kosten, die entstehen, wenn man Menschen nicht so behandelt, wie sie in einem Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten behandelt werden müssten, weitaus höher sind als die Investitionen in diese Grundrechte.

Natürlich ist es für Länder, die noch sehr weit vom Mindeststandard entfernt sind, schwerer, diesen Standard zu erreichen, als für Länder, die schon über ein gewisses Rechtsniveau verfügen; jene haben es wesentlich leichter. Aber ist das ein Grund, die Hände in den Schoß zu legen? Im Gegenteil. Wir haben die möglichen Kosten für die verschiedenen Mitgliedstaaten analysiert, auch unter dem Gesichtspunkt des Drucks, unter dem sie agieren. Es geht hier nicht allein um Asylfragen. Es geht auch um Strafverfahren, beispielsweise wenn ein illegaler Einwanderer wegen einer strafbaren Handlung angeklagt wird. Unseren Rechtsvorschriften zufolge müssen gar nicht alle Unterlagen übersetzt werden, sondern nur diejenigen, die notwendig sind, damit der Beschuldigte überhaupt versteht, was mit ihm geschieht.

Im Übrigen wird die große Mehrheit der Betroffenen gar nicht aus illegalen Einwanderern bestehen. Die größten Gruppen stellen Reisende, also z. B. Touristen, die in andere Mitgliedstaaten reisen, oder Menschen, die in einem Mitgliedstaat leben, dessen Sprache sie nicht sprechen. Millionen europäischer Bürgerinnen und Bürger werden also davon profitieren.

Stellen Sie sich einmal vor, Sie fahren von Straßburg aus in ein Nachbarland. Sie werden in einen Verkehrsunfall verwickelt. Jemand wird dabei verletzt. Man bringt Sie zur Polizei, dann vor Gericht, aber Sie haben keine Ahnung, wessen man Sie beschuldigt. In einer solchen Situation wären Sie heilfroh, wenn Sie wenigstens den Grund für die Anklage erfahren würden, damit Sie versuchen könnten, sich zu verteidigen. Ich halte das für ein grundlegendes Menschenrecht, und wir sollten einmal darüber nachdenken, wie hoch der Preis wäre, wenn es sich die Gesellschaft leisten würde, dieses Grundrecht nicht in die Praxis umzusetzen.

 
  
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  Der Präsident. – Es tut mir leid, aber die Fragen von Frau Harkin, Herrn Cashman, Herrn Mirsky und Herrn Crowley werden heute nicht mehr gestellt werden können. Sie werden eine schriftliche Antwort erhalten. Wie ich schon sagte, sind wir heute so spät dran, weil die Zeit für die vorhergehende Aussprache überzogen wurde.

Wir kommen jetzt zu den Fragen an Herrn Füle.

 
  
  

Anfrage Nr. 25 von Jim Higgins (H-0579/10)

Betrifft: Aufnahme der Türkei in die EU

Die Kommission wird gebeten, den derzeitigen Stand des Antrags der Türkei auf Mitgliedschaft in der EU darzulegen.

 
  
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  Štefan Füle, Mitglied der Kommission. – Anlässlich des Europäischen Rates von Helsinki vom Dezember 1999 wurde die Türkei als beitrittswilliges Land anerkannt; im Oktober 2005 wurden Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aufgenommen. Die Kommission hat dem Rat und dem Parlament regelmäßig über den Fortschritt der Türkei bei der Erfüllung der Kopenhagener Kriterien berichtet.

Am 9. November veröffentlichte die Kommission den Fortschrittsbericht 2010 über die Türkei. Der Bericht erfasst den Zeitraum von Anfang Oktober 2009 bis Oktober 2010, und der Fortschritt bemisst sich anhand der getroffenen Entscheidungen, angenommenen Rechtsvorschriften und umgesetzten Maßnahmen.

Die Türkei hat ihren politischen Reformprozess immer weiter vorangebracht, insbesondere durch ihre Verfassungsreform, und erfüllt nach wie vor hinlänglich die politischen Kriterien. Die am 12. September per Volksentscheid angenommenen Verfassungsänderungen schufen die Voraussetzungen für Fortschritte in unterschiedlichen Bereichen wie z. B. Justiz, Grundrechte und öffentliche Verwaltung.

Eine transparente und umfassende Umsetzung der Verfassungsänderungen ist unerlässlich für den Fortschritt der Türkei. Die demokratische Öffnung, die insbesondere auf eine Auseinandersetzung mit der Kurdenfrage gerichtet ist, hat bisher die Erwartungen nicht erfüllt. Das Verbot der Partei der demokratischen Gesellschaft (DTP) durch das Verfassungsgericht und eine Welle von Terroranschlägen der PKK haben diese Politik ebenfalls untergraben.

Nach wie vor bedarf es signifikanter Reformen bei den Grundrechten, insbesondere im Bereich der Meinungsfreiheit. Eine Flut von Klagen gegen Journalisten und der ungerechtfertigte Druck auf die Medien torpedieren die Pressefreiheit in der Praxis.

Im Hinblick auf regionale Aspekte und internationale Verpflichtungen ist es höchste Zeit für die Türkei, ihre Verpflichtung zur uneingeschränkten nichtdiskriminierenden Umsetzung des Zusatzprotokolls zum Assoziationsabkommen zu erfüllen. Die Kommission hat empfohlen, dass bei Ausbleiben von Fortschritten in dieser Frage die von der Europäischen Union 2006 beschlossenen Maßnahmen aufrechterhalten bleiben sollen. Dies würde sich auf den Fortschritt der Verhandlungen insgesamt auswirken.

Die Türkei hat stets öffentliche Unterstützung für die unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen geführten Verhandlungen zwischen der griechisch-zyprischen und der türkisch-zyprischen Seite bekundet, mit denen eine flächendeckende Beilegung des Zypernkonflikts erreicht werden soll. Dennoch gab es in den bilateralen Beziehungen mit der Republik Zypern keine Fortschritte in Richtung einer Normalisierung.

Was die wirtschaftlichen Kriterien für einen EU-Beitritt angeht, ist die Türkei nach wie vor eine funktionierende Marktwirtschaft, die die Fähigkeit besitzt, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Die Türkei hat 2010 ein starkes Wirtschaftswachstum erfahren und konnte die Verluste der Finanzkrise wieder wettmachen; der Privatisierungs- und Strukturreformprozess muss jedoch weitergehen.

Die Türkei hat ihre Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen kontinuierlich verbessert, indem sie ihre Gesetze und Rechtsvorschriften an die der Europäischen Union angeglichen hat. Im aktuellen Berichtszeitraum wurden zwei Verhandlungskapitel eröffnet – Umwelt und Lebensmittelsicherheit –, so dass jetzt insgesamt 13 Kapitel eröffnet sind. Wichtige Fortschritte wurden erzielt im Bereich der Energiesicherheit durch die Ratifizierung der zwischenstaatlichen Vereinbarung über den Bau der Erdgaspipeline Nabucco sowie bei der Kooperation im Luftverkehr durch die Initialisierung des horizontalen Luftverkehrsabkommens zwischen der EU und der Türkei. Ein hoher Angleichungsbedarf besteht weiterhin vor allem in den Bereichen Fischerei, Sozialpolitik, Recht und Innenpolitik; auch beim Thema Zollunion gibt es Handelsfragen, die schon seit langem bestehen, aber immer noch nicht gelöst sind.

Es ist und bleibt von entscheidender Bedeutung, dass die Türkei ihre Verwaltungskapazitäten ausbaut, um EU-bezogene Rechtsvorschriften umzusetzen und durchzusetzen.

 
  
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  Bernd Posselt (PPE). - Herr Präsident! Ich bitte um Entschuldigung. Wir hatten Fraktionssitzung. Um 20.00 Uhr hat die Fragestunde mit Frau Reding begonnen. Ich habe das am Bildschirm gesehen und bin dann hierher gegangen, sobald deren zweite Frage kam; sie hatte ja sechs. Ich dachte, das würde, wie vorgesehen, eine halbe Stunde dauern. Deswegen habe ich knapp meine Frage verpasst. Ich würde darum bitten, sie nach der Frage von Herrn Higgins freundlicherweise noch aufzurufen. Ich kam wirklich in der Sekunde in den Saal, als ich dran gewesen wäre.

 
  
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  Der Präsident. – Das Problem ist, dass Artikel 116 der Geschäftsordnung besagt, dass bei Abwesenheit des Fragestellers zum Zeitpunkt der Beantwortung die betreffende Anfrage hinfällig ist. Man hat sogar versucht, in Ihrem Büro anzurufen, obwohl dazu keine Verpflichtung besteht, aber es ging niemand ans Telefon. Ich verstehe, dass es schwierig ist, aber die Fragestunde hat 20 Minuten zu spät begonnen. Jeder der Kommissare hatte 20 Minuten Zeit. Frau Reding hatte 20 Minuten, sie hat zwei Fragen beantwortet, und dann haben wir um 20.10 Uhr beschlossen, mit den Fragen an Herrn Füle weiterzumachen. Es tut mir sehr leid, Herr Posselt.

Ich werde die beiden Zusatzfragen zulassen, und dann sehen wir mal, wie weit wir kommen.

 
  
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  Jim Higgins (PPE).(GA) Herr Präsident, wir müssen erkennen, dass die Türkei, obgleich ein islamisches Land, für den Westen sehr wichtig ist, insbesondere in Bezug auf Kuwait, den Irak und die NATO. Zugegebenermaßen gibt es Schwierigkeiten, denn die Türkei ist ein sehr bevölkerungsreiches Land mit 74 Millionen Einwohnern; es gibt auch Probleme mit den Menschenrechten, in Wirtschaftsangelegenheiten und in der Zypernfrage. Aber muss die Kommission nicht auch einräumen, dass die Situation sich verbessert hat? Kann sie uns einen Zeitraum angeben – langfristig oder kurzfristig –, in dessen Verlauf wir in der Lage sein werden, der Türkei das Recht auf eine Vollmitgliedschaft in der Europäischen Union zu gewähren?

 
  
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  Seán Kelly (PPE). – Um es kurz zu machen: Ungeachtet der Fortschritte, die die Türkei in bestimmten Bereichen erzielt hat, konnten wir den Ausführungen des Herrn Kommissars entnehmen, dass noch erhebliche Fortschritte bei der Meinungs- und Pressefreiheit notwendig sind. Wenn diese Bedingung eines Tages erfüllt ist und die Türkei tatsächlich Mitglied der Europäischen Union wird, besteht dann nicht die Gefahr, dass sie wieder in alte Muster verfällt und bei vielen Zielsetzungen, die uns jetzt wichtig sind und die noch nicht erreicht wurden, Rückschritte macht?

 
  
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  Štefan Füle, Mitglied der Kommission. – Zur ersten Frage: Ich gehöre definitiv zu jenen, die mit dem Fortschritt unserer Beitrittsverhandlungen nicht zufrieden sind. Ich halte es für unpassend angesichts der Bedeutung des Landes und der Motivation auf beiden Seiten, nur ein Kapitel je Ratsvorsitz zu eröffnen; im Laufe des gegenwärtigen Ratsvorsitzes konnten wir sogar überhaupt kein neues Kapitel eröffnen, obwohl es große Fortschritte gab, insbesondere beim Kapitel 8 zum Thema Wettbewerb.

Die Gründe hierfür sind vielfältig. Ungelöste Probleme in Bezug auf das nach wie vor geteilte Zypern sind einer davon. Die Anzahl der Kapitel, die wir im Rahmen der Beitrittsverhandlungen eröffnen können, ist in der Tat begrenzt. Wir können in der verbleibenden Zeit nur drei Kapitel eröffnen, nämlich Wettbewerb, öffentliches Auftragswesen und Beschäftigung und Soziales, und das sind keine einfachen Kapitel. Acht Kapitel wurden auf Empfehlung der Kommission suspendiert, als Reaktion auf die Nichterfüllung des Zusatzprotokolls durch die Türkei, es gibt jedoch auch andere Kapitel, die von einzelnen Mitgliedstaaten blockiert werden.

Unter diesen Umständen ist es schwierig für die Kommission, einen vernünftigen Zeitplan zu erstellen. Ich kann sagen, dass wir heute in Brüssel auf der Tagung des Rates Allgemeine Angelegenheiten auf Ministerialebene eine positive Diskussion über die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei und die Beitrittsverhandlungen hatten, was die Einigung über den Text der Erklärungen betraf. Außerdem bemühe ich mich aktuell um verschiedene Wege zur Intensivierung dieses Prozesses. Ich bin zuversichtlich, dass nach den bevorstehenden Parlamentswahlen in der Türkei beide Seiten wirklich dazu bereit sein werden, genau das zu tun.

Die Pressefreiheit ist ein Thema, das Anlass zur Besorgnis gibt und das die Kommission sehr genau verfolgt. Zweck dieser Übung ist es, alle 35 Kapitel abzuschließen und alle Benchmarks für die Eröffnung und den Abschluss der Verhandlungen zu erfüllen, damit sichergestellt werden kann, dass die Türkei nicht nur eine Angleichung an den Besitzstand der Europäischen Union vornimmt, sondern auch eine erfolgreiche Umsetzung dieses Besitzstands vorweisen kann. Dies betrifft in großem Maße den politischen Teil der Kopenhagener Kriterien, dessen zentrale Aspekte Pressefreiheit und Meinungsfreiheit sind.

Zusammen mit den Mitgliedstaaten und mit Unterstützung des Europäischen Parlaments sind wir sehr darauf bedacht, dass der Erweiterungsprozess nicht nur aus dem Abhaken von Punkten besteht; dadurch könnten später Probleme für die Umsetzung bestimmter Rechtsvorschriften oder für die Arbeit der Institutionen entstehen. Es handelt sich um einen sehr ernsten Prozess, bei dem die Erfolgsbilanz zunehmend wichtiger wird. Genau diesen Prozess muss die Türkei erst einmal durchlaufen, bevor die Frage, ob sie den Beitritt zur Europäischen Union schaffen wird, auf den Tisch kommt. Das wäre der sicherste Weg, eine Garantie aller Freiheiten zu erreichen, einschließlich der von dem Herrn Abgeordneten erwähnten.

 
  
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  Der Präsident. – Anfrage Nr. 24 von Bernd Posselt (H-0569/10)

Betrifft: Zusammenarbeit Vojvodina - Ostkroatien

Wie beurteilt die Kommission die Möglichkeiten einer verstärkten grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen der serbischen Provinz Vojvodina und dem Osten Kroatiens (Region Osijek/Ostslawonien), insbesondere was den Ausbau der grenzübergreifenden Infrastruktur betrifft, zu dem auch das Projekt einer Schnellstraße von Sombor nach Osijek gehört?

Anfrage Nr. 26 von Georgios Koumoutsakos (H-0581/10)

Betrifft: Auswirkungen der Intensivierung und Zunahme nationalistischer Tendenzen in Albanien und die europäischen Perspektiven dieses Landes

Das wichtigste Merkmal des politischen Lebens in Albanien ist seit langem bereits eine extreme Instabilität der Regierung. Diese Unbeständigkeit hat negative Auswirkungen auf die Verwirklichung der dringend notwendigen institutionellen Reformen, die aus europapolitischer Sicht für Albanien unerlässlich sind. In diesem Klima der anhaltenden politischen Unsicherheit wird vor allem Besorgnis laut über die Intensivierung und Zunahme von nationalistischem Fanatismus und dessen Auswirkungen sowohl in den Medien als auch in der Gesellschaft, insbesondere unter Jugendlichen. Als konkrete Beispiele hierfür sind zu nennen die Ermordung eines albanischen Bürgers griechischen Ursprungs in Himara im August, Vandalismus - wie beispielsweise Verbrennung von Kränzen, die zum Gedenken auf dem Friedhof von Boboshticë niedergelegt worden waren - oder wiederholte schwerwiegende Verbalattacken seitens der maßgeblichen albanischen Presse gegen das Oberhaupt der orthodoxen Kirche in Albanien. Daher wird die Kommission um Beantwortung folgender Fragen ersucht:

Ist sie über diese konkreten Ereignisse informiert? Ist sie beunruhig über das Aufflammen eines fanatischen Nationalismus in Albanien? Beabsichtigt sie, bei der albanischen Regierung zu intervenieren, um diesen Entwicklungen ein Ende zu setzen? Ist sie schließlich der Auffassung, dass diese Vorkommnisse sich auf die Fortschritte im Heranführungsprozess des Landes auswirken werden?

 
  
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  Štefan Füle, Mitglied der Kommission. – Ich werde beide Anfragen in knapper Form beantworten.

Das Hauptziel der Programme zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit ist es, die Entwicklung eines gemeinsamen sozioökonomischen Umfelds für Menschen, Gemeinschaften und Wirtschaften zu fördern, einschließlich der Bereitstellung technischer Unterstützung. Dadurch sollen Länder auf die Verwaltung künftiger grenzübergreifender Programme im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ der Europäischen Strukturfonds vorbereitet werden.

Grenzübergreifende Zusammenarbeitsprogramme zwischen den Ländern des westlichen Balkans zielen auch darauf ab, die Erblast der ehemaligen Konflikte zu überwinden. Grenzübergreifende Programme im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe auf dem westlichen Balkan gibt es seit 2007. Bis jetzt sind die Ergebnisse überaus positiv. Im Rahmen ihrer grenzübergreifenden Programme haben sowohl Kroatien als auch Serbien die Bereitschaft gezeigt, in den Gebieten zu beiden Seiten der Donau zusammenzuarbeiten. 1,8 Mio. EUR pro Jahr werden in das kroatisch-serbische grenzübergreifende Programm investiert. Diese Gelder dienen der Finanzierung von Darlehen für kleine gemeinsame Projekte lokaler Akteure in verschiedenen Bereichen wie Wirtschaft, Kultur, Tourismus, Umwelt und Soziales.

Leistungsempfänger bei diesen Projekten sind u. a. Kommunen, Nichtregierungsorganisationen, Handelskammern oder Kultureinrichtungen. Große grenzübergreifende Infrastrukturprojekte wie das Projekt, auf das sich die Anfrage bezog, gehören weder zum Zuständigkeitsbereich der Komponente der grenzübergreifenden Zusammenarbeit des Instruments für Heranführungshilfe noch entsprechen sie deren Zielsetzungen. Die Kommission kann eine mögliche Finanzierung solcher Projekte prüfen, und zwar im Rahmen der Komponente I – Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau – für Serbien und der Komponente III – regionale Entwicklung – für Kroatien, wenn die jeweiligen Behörden in Kroatien und Serbien dies wünschen.

Nun zur zweiten Frage, wenn ich fortfahren darf. Wie bereits in der schriftlichen Antwort auf die frühere Anfrage Nr. E-6800/2010 des Herrn Abgeordneten erwähnt, hat die Kommission Kenntnis von dem bedauerlichen Zwischenfall in Himarë und verfolgt die Entwicklungen sehr genau. Der mutmaßliche Täter hat sich der Polizei gestellt und wartet auf seine Gerichtsverhandlung. Die albanischen Behörden tragen die volle Verantwortung für eine erfolgreiche Aufklärung des Tathergangs und einen fairen Prozess für die Schuldigen.

Die Kommission wird die Abwicklung dieses Falles in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit überwachen. In seiner Anfrage nennt der Herr Abgeordnete auch Details zu anderen Vorfällen. Albanien und Griechenland sind durch die Geschichte eng verbunden. Es ist für beide Länder von entscheidendem Interesse, ihre Zusammenarbeit fortzusetzen und jegliches nationalistische und extremistische Gedankengut zu überwinden, das in der Vergangenheit zu so viel Unglück für die gesamte Region geführt hat.

Die Kommission hat immer wieder die Notwendigkeit einer kompromisslosen Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit und einer uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte betont, vor allem den Schutz von Angehörigen von Minderheiten. Allen Bewerberländern ist bekannt, dass es wichtig ist, diese Kriterien zu erfüllen, wenn sie Fortschritte in Richtung EU-Mitgliedschaft machen wollen.

In ihrer jüngsten Stellungnahme hat sich die Kommission positiv über die Beziehungen zwischen den Volksgruppen in Albanien geäußert. Allerdings bedarf es noch einiger Anstrengungen, um die Achtung und den Schutz von Minderheiten durchzusetzen.

 
  
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  Bernd Posselt (PPE). - Herr Präsident! Vielen Dank für Ihre Großzügigkeit. Nur ganz kurz, Herr Kommissar. Wären Sie eventuell bereit, sich einmal die Verbindung vom serbischen Sombor ins kroatische Ossiek anzuschauen? Dort gibt es eine große Donaubrücke, in Kroatien einen Flughafen, aber keine adäquate Straße. Und das wäre wirklich für die ganze Region extrem wichtig.

 
  
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  Georgios Koumoutsakos (PPE).(EL) Herr Präsident, Herr Kommissar, ich habe Ihre Ausführungen sehr aufmerksam verfolgt und danke Ihnen dafür, was die spezifischen Vorfälle angeht. Andererseits jedoch war der primäre Grund für meine heutige Anfrage, dass ganz objektiv betrachtet in Albanien ein Ausbruch von Nationalismus zu beobachten ist. In Griechenland hat dies Sorge und Angst ausgelöst, denn so etwas darf in einem Land, das sich auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft befindet, nicht passieren. Wir vertrauen darauf, dass man sich mit diesen Problemen auseinandersetzen wird.

 
  
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  Der Präsident. – Herr Paleckis, möchten Sie etwas zu Belarus sagen?

 
  
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  Justas Vincas Paleckis (S&D). – Ja, ich habe eine Frage zu Belarus. Ich danke Ihnen für Ihre Geschenke so kurz vor Weihnachten.

Vor kurzem hat Präsident Lukaschenko Moskau besucht und sehr wichtige Vereinbarungen mit Präsident Medwedjew unterzeichnet. Wie würden Sie die neue Situation vor den Wahlen und nach der Unterzeichnung dieser Vereinbarungen bewerten?

 
  
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  Der Präsident. – Herr Kommissar, das waren jetzt drei Fragen. Sie haben noch drei Minuten, bitte.

 
  
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  Štefan Füle, Mitglied der Kommission. – Die erste Frage kann ich mit „Ja“ beantworten, unter der Voraussetzung, dass beide Länder dies wünschen. Ich bin bereit, mir das anzusehen und zu prüfen, was die Kommission in dieser Sache tun kann.

Zur zweiten Anfrage lässt sich sagen, dass nationalistische Ausschreitungen immer eine Angelegenheit der Kommission und ein sehr ernst zu nehmender Aspekt innerhalb unserer Beziehungen zu dem betreffenden Land sind. Wie Sie wissen, haben wir Anfang Oktober eine Stellungnahme Albaniens präsentiert. Es gab eine Reihe von so genannten Schlüsselprioritäten, 12 an der Zahl, also Voraussetzungen, die Albanien erfüllen muss, bevor wir eine Aufnahme von Beitrittsverhandlungen empfehlen können. Anhand dieser 12 Schlüsselprioritäten möchten meine Kolleginnen und Kollegen und ich sichergehen, dass man sich mit dem von Ihnen angesprochenen Punkt angemessen befasst und dass die Kommission keine Empfehlung für eine Aufnahme der Beitrittsverhandlungen gibt, solange Fragen wie die Ihrige nicht in akzeptabler Weise geklärt wurden.

Bei der dritten Anfrage bin ich unsicher, wie ich sie kurz beantworten soll. Ich denke, wir haben im Vorfeld der Wahlen doch einen gewissen Fortschritt beobachten können. Wir sind sehr gespannt auf den Bericht der Wahlbeobachtungsmission des OSZE-Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR). Auf dieser Grundlage sind wir bereit zu weiteren Schritten, um Belarus in die Pflicht zu nehmen, was sich allerdings auf alle Bereiche erstrecken wird, wobei die zentralen Schwerpunkte Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte im Vordergrund stehen.

An dieser Stelle schließe ich; ich werde eine schriftliche Antwort zu der aktuellen Arbeit der Kommission und der Mitgliedstaaten am gemeinsamen Übergangsplan, über den ich Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen von der Parlamentarischen Versammlung Euronest morgen berichten werde, formulieren, ebenso zu der Arbeit an dem Mandat zum Rückübernahmeabkommen und zum Visaerleichterungsabkommen; darüber hinaus erhalten Sie noch weitere Informationen, die zur Klärung Ihrer Frage beitragen könnten. Ich werde auch meinen Redeentwurf beifügen.

 
  
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  Der Präsident. – Herr Paleckis, ich hielt es für wichtig, Ihre Anmerkungen zu Belarus angesichts der unmittelbar bevorstehenden Wahlen zu Protokoll zu nehmen.

Ich bitte Herrn Madlener, Frau Theocharous und Herrn Hadjigeorgiou, die ebenfalls anwesend sind, um Entschuldigung. Ihre Anfragen kamen nicht mehr an die Reihe. Sie werden eine schriftliche Antwort erhalten.

Herr Madlener, wir haben wirklich keine Zeit mehr.

 
  
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  Barry Madlener (NI).(NL) (ohne Mikrofon) ... diese Frage zu stellen, aber jetzt werden wir einfach von der Tagesordnung gestrichen. Ist das hier gängige Praxis? Hätten Sie uns das nicht früher sagen oder sich einschalten können, damit wir alle noch an die Reihe gekommen wären?

 
  
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  Der Präsident. – Herr Madlener, unter meinem Vorsitz versuchen wir immer, um 20.30 Uhr zu schließen. Wir haben jetzt sieben Minuten überzogen, weil die Antworten etwas umfangreicher waren und die vorhergehende Aussprache 20 Minuten länger dauerte als geplant. Das ist nicht meine Schuld, aber ich finde es wichtig, dass das Personal etwas zu essen bekommt, bevor es um 21 Uhr weitergeht.

Fragen, die aus Zeitmangel nicht beantwortet wurden, werden schriftlich beantwortet (siehe Anhang).

Damit ist die Fragestunde beendet.

(Die Sitzung wird um 20.40 Uhr unterbrochen und um 21.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: László TŐKÉS
Vizepräsident

 

18. Aktionsplan für Energieeffizienz (Aussprache)
Video der Beiträge
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  Der Präsident. – Der nächsten Punkt auf der Tagesordnung ist der Bericht von Herrn Bendt Bendtsen, im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie über den Aktionsplan für Energieeffizienz (2010/2107(INI)) (A7-0331/2010).

 
  
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  Bendt Bendtsen, Berichterstatter.(DA) Herr Präsident, das Ziel der EU, den Energieverbrauch bis zum Jahr 2020 um 20 % zu senken, steht in Gefahr, zu einer weiteren Lissabon-Prophezeiung zu werden. Mit den gegenwärtigen Initiativen werden wir voraussichtlich 10 oder 11 % erreichen. Das ist nicht gut genug. Wir müssen aus wirtschaftlichen, kommerziellen, umwelttechnischen und sozialen Gründen in die Energieeffizienz investieren. Dieser stärkere Energie-Fokus bedeutet in erster Linie, dass wir weniger Energie verwenden dürfen. Daraus ergeben sich Einsparungen, und wenn man sich auf die Zahlen der Kommission stützt, so befinden sich die finanziellen Vorteile der Erreichung unseres 20 %-Ziels in der Größenordnung von 1000 EUR pro Jahr und Haushalt.

Während China und die Vereinigten Staaten nun bedeutende Investitionen in diesem Bereich tätigen, gehen die Dinge in Europa viel langsamer voran. Wir hinken hinterher. In China werden diese Industrien vom Staat gefördert. Auch die Vereinigten Staaten haben hervorragende Rahmenbedingungen für Unternehmen, aber die Bürgerinnen und Bürger Europa denken nur darüber nach, wie viel Luxus wir für unseren Monatslohn kaufen können. Innovation und Resultate werden nicht ausreichend gefördert. Aus politischer Sicht müssen wir uns auf einzelne Bereiche konzentrieren, durch die wir unsere Welt verbessern können. Und diese Bereiche bieten zudem einen bedeutenden wirtschaftlichen Nutzen, schaffen neue Arbeitsplätze und verbessern unsere Wettbewerbsfähigkeit.

Die Energieeffizienz hat außerdem den Vorteil, Klein- und Mittelbetrieben in Europa Arbeit zu verschaffen. Die drei Hauptpfeiler der Energieeffizienzpolitik der EU sind, wie ich das sehe, die nationalen Aktionspläne, die Produktpolitik und Gebäude. Dabei handelt es sich um drei sehr unterschiedliche Strategien. Die nationalen Aktionspläne waren bisher nicht sehr wirksam, haben jedoch ein riesiges Potenzial. Deshalb müssen wir sie optimieren und der Kommission die Möglichkeit geben, sie aktiv als Instrument einzusetzen. Die Kommission hat die Möglichkeit, die Aktionspläne zurückzuweisen, wenn diese nicht ehrgeizig genug sind. Das bietet den Bürgerinnen und Bürgern Transparenz. Es ist jedoch von größter Wichtigkeit, dass die Unabhängigkeit der Mitgliedstaaten bewahrt wird und sie die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, wo sie ihre Bemühungen ansetzen möchten. Somit ist das Potenzial zur Energieeinsparung in einigen Ländern größer als in anderen. Zudem werden sich wahrscheinlich sehr unterschiedliche Länder auf die Steigerung der Energieeinsparungen im Zusammenhang mit der Produktion konzentrieren.

Der zweite Pfeiler ist die Produktpolitik, die sich mit Normen und Kennzeichnung befasst. Normen sind bei Weitem das wichtigere Element, und der Umfang der durch Normen ermöglichten Einsparungen ist einfach zu beweisen. Dies ist der Innovation förderlich.

Auch die Gebäudepolitik ist wichtig. Deren Ziele werden im Zusammenhang mit der Road Map 2050 festgelegt. Gebäude sind in der Energie- und Klimapolitik entscheidend. Vierzig Prozent unseres Energieverbrauchs ist den Gebäuden zuzuschreiben. In diesem Gebiet können Einsparungen erzielt werden, die in der Bilanz klar ersichtlich sind. Ich bin überzeugt, dass diese drei Bereiche noch in vielen Jahren eine wichtige Grundlage für die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovation bilden. Deshalb empfiehlt der Bericht, ein Finanzierungsinstrument für die Optimierung der Investitionen in Energieeffizienz-Projekte einzuführen. Es gibt einige Modelle von europäischen Ländern, in denen Investitionen um ein Vielfaches rentabler gemacht wurden. Nun stellt sich die Frage, ob die EU nicht auch versuchen sollte, ihre Finanzen ebenfalls auf diesem Wege einzurichten. Ich hoffe, dass das Parlament mit mir übereinstimmt und den Bericht mit einem großen politischen Mehr annehmen wird. Dies ist sehr wichtig, denn es handelt sich um einen Bereich, der für Europa und für unsere Unternehmen zentral ist.

 
  
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  Günther Oettinger, Mitglied der Kommission. − Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin zunächst den Parlamentsausschüssen für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, für Industrie, Forschung und Energie und für regionale Entwicklung dankbar für die intensive Beratung und für ihren heutigen Bericht. Das gilt im Wesentlichen für den Herrn Abgeordneten Bendtsen, aber auch für andere Abgeordnete, die sich bei diesem Thema seit langer Zeit engagieren, und dies mit hoher Kompetenz.

Wenn wir die drei 20 %-Ziele, die uns vorgegeben sind – CO2, erneuerbare Energien im Energiemix und mehr Energieeffizienz – einmal zwischenbilanzieren: Bei CO2 sind wir auf gutem Weg, bei den erneuerbaren Energien sind wir auf gutem Weg, und bei Effizienz sind wir am Anfang. Wenn wir nicht handeln, werden wir das Ziel verfehlen. Das heißt, wir haben zwar eine Vorgabe – Parlament, Rat, alle europäischen Gremien –, aber die Entwicklung, zumal nach der Krise, geht nicht in Richtung 20 % mehr Energieeffizienz, sondern maximal 8, 9, 10 % würden nach heutigem Stand in zehn Jahren erreichbar sein.

Ein zweiter Punkt: Über den Begriff Energieeffizienz bin ich nicht ganz glücklich, weil den außer uns keiner versteht. Wenn Sie Ihre Nachbarn, Ihre Freunde fragen: Energiesparen ist bekannt, Energieeffizienz ist irgendetwas Akademisches. In der Tat ist bei diesem Ziel die Frage, was erreicht werden muss, noch nicht abschließend definiert. Wir haben eine Energiegesamtbilanz 2005, ergänzt um das Jahr 2007 wegen der Einbeziehung Rumäniens und Bulgariens, das ist das Ausgangsjahr. Die dortige Verbrauchsmenge ist bekannt. Dann sprechen – das war vor meiner Zeit – alle Beschlüsse von einer normalen Perspektive, das heißt einer Energiebedarfsentwicklung, die nach oben geht, und davon wiederum minus 20 %. Haben wir überhaupt ohne Energieeffizienz einen steigenden Energiebedarf, frage ich. In meinem Land – Deutschland – eher nicht. Aber in neuen Mitgliedstaaten – Stichwort Automobile, Pkw-Dichte, Wohnraumgröße, industrielle Entwicklung – mit Sicherheit. Es liegt bisher aber noch kein objektiv gültiger Perspektivbericht vor. 20 % – von wie viel ist unbekannt. Da gibt es PRIMES und andere Modelle – ich ziehe manche Zahlenprognose in Zweifel. Da sind zum Beispiel Gründungsmitglieder der Europäischen Union, die bis 2020 ohne Effizienz einen deutlich steigenden Energiebedarf anmelden. Minus 20 % ergeben genau die Zahlen von 2005. Das kann es wohl nicht sein. Das heißt, wir brauchen erst Zahlen, Perspektiven, Prognosen mit Autorität. Die wollen wir bis Februar, März erarbeiten.

Und dann setze ich darauf, dass die Staats- und Regierungschefs im Februar das Thema noch genau so ernst nehmen wie vor der Krise. Denn mir scheint, dass nach heutigem Stand die Mitgliedstaaten nicht für verbindliche Ziele votieren werden. Da mag es im Parlament zu einer Mehrheit kommen, die Mitgliedstaaten wollen freiwillig arbeiten und sind von der Verbindlichkeit dessen, was vor zwei, drei Jahren beschlossen wurde, noch entfernt. Also, wir müssen klarstellen, was ist die Prognose 2020 ohne Effizienz, eine eher rein theoretische Betrachtung, und dann minus 20 %.

Dann die Frage, wo setzen wir an? Zuallererst im Bereich der Bestandsgebäude. Im Bereich von Wohnen, Arbeiten, Industrie, der bestehenden Gebäude gibt es am meisten zu tun. Da sehe ich eine Vorbildwirkung der öffentlichen Eigentümer – Kommunen, Länder. Das heißt, überall, wo die Öffentlichkeit Eigentum hat, muss Effizienz zuallererst angestrebt werden. Zum Zweiten haben wir Strukturprogramme auf europäischer Ebene, und wir haben in den Ländern unterschiedliche Sanierungsprogramme. Die müssen wir verbinden. Wir müssen vielleicht weniger Pflaster für Marktplätze finanzieren und weniger Umgehungsstraßen, dafür aber mehr Energieeffizienz kofinanzieren. Ich halte dies für eine entscheidende Vorgabe auch für die nächste Haushaltsperiode auf europäischer Ebene.

Dann das Thema Transport, gar keine Frage, wenn wir wissen, dass es Mitgliedstaaten gibt, in denen auf 1 000 Einwohner 550 Pkws kommen – Ottomotor, Dieselmotor – und andere mit 100 und 120 Pkws. Es wird eine Harmonisierung geben, aber nicht in Deutschland im Sinne von 100 Pkws pro 1 000 Einwohner, sondern in Europa im Sinne von 400 bis 500 Pkws auf 1 000 Einwohner. Deswegen brauchen wir mehr Energieeffizienz im Bereich Transport. Übrigens, der Transport, der vermieden wird, ist der effizienteste. Drittens, die Industrie, viertens die Energiewirtschaft.

Breiten Raum hat bei Ihnen die Frage der Verbindlichkeit eingenommen. Wir hatten im Energierat vor wenigen Wochen beim informellen Mittagessen diese Frage gestellt. Ich darf Ihnen berichten, die Mitgliedsländer und die Energieminister sind beim Thema Energieeffizienz sensibel engagiert, aber noch nicht zur Beschlussfassung für verbindliche Ziele bereit. Übrigens, überlegen Sie einmal, ein aufstrebendes Mitgliedsland, Polen: Minus 20 %?, frage ich. Oder ein saturiertes Mitgliedsland, Deutschland, Österreich, Italien: Wie bekommen wir es hin, dass zum Beispiel Österreich oder Deutschland minus 30 % akzeptieren, damit Polen seine Wachstumsentwicklung und mehr Autos pro Bürger und anderes mehr in die Ziele einpassen kann? Da stehen uns noch gewaltige Diskussionen über die Konkretisierung in den Sektoren – Industrie, Energiewirtschaft, Transport, Wohnen – und in den Mitgliedstaaten bevor.

Ich will den Bericht jetzt aufnehmen und danke für den Inhalt. Ich will am 4. Februar den Europäischen Rat mit dem Thema befassen, um nochmals konkret zu sehen, wie ernst es die Regierungen damit meinen, und komme dann mit einem konkreten Vorschlag für eine neue Energieeffizienzplanung zu Ihnen zurück. Dann haben wir mit Sicherheit im Frühjahr und Sommer genügend Gelegenheit, über alles zu sprechen, auch über die Frage der Verbindlichkeit.

Es könnte vielleicht auch mit dem Maßstab der Subsidiarität ein Zwei-Stufen-Plan richtig sein. Stufe 1: freiwillig. Wir erwarten nationale jährliche Energieeffizienz-Aktionspläne, wir sagen, was wir Jahr für Jahr in der Zielerreichung erwarten, aber wir warten nicht bis 2020, sondern schalten gegebenenfalls nach zwei Jahren um in Richtung Verbindlichkeit, wenn wir merken, dass in den beiden ersten Jahren die Phase der Freiwilligkeit keine Fortschritte in Richtung 20 % bei den Mitgliedstaaten bringt. Für heute vielen Dank!

 
  
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  Peter Liese, Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit. − Herr Präsident, Herr Kommissar, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst eine Korrektur: In der deutschen Übersetzung hieß es, ich sei der Vorsitzende des Umweltausschusses, das stimmt nicht. Ich bin der Berichterstatter. Aber in dieser Funktion bedanke ich mich herzlich bei Herrn Bendtsen für seine sehr gute Arbeit und auch für die gute Zusammenarbeit. Er hat eine ambitionierte Strategie zum Thema Energieeffizienz in der Europäischen Union vorgelegt. Energieeffizienz ist das kostengünstigste Mittel, um Emissionen zu senken und unsere Abhängigkeit von Energieimporten zu reduzieren. Wir schaffen dadurch in Europa Arbeitsplätze, und das Geld, das wir investieren, fließt nicht mehr in Richtung Russland, in Richtung Naher Osten oder in andere Regionen, sondern bleibt bei uns in unserer Volkswirtschaft.

Der Umweltausschuss hat eine umfassende Stellungnahme angenommen. Nicht alles darin, was auch sehr ambitioniert ist, muss ich hier wiederholen. Es ist auch nicht alles gleich wichtig. Aber ich möchte noch einmal zwei Punkte hervorheben: Erstens – darüber haben wir gesprochen, Herr Kommissar – regen wir an, dass die Europäische Union sich ein Langfristziel im Bereich Energieeffizienz setzt. Denn wenn wir bis 2050 planen, müssen wir auch wissen, wie viel wir ungefähr verbrauchen. Zweitens bei der Definition: Wir haben auf die Schwierigkeiten hingewiesen. Ich glaube, wir sollten uns an der Menge des Energieverbrauchs orientieren, das ist messbar, darüber haben wir Daten. Über alles andere, was die Messung pro Einheit usw. angeht, haben wir keine Daten. Ich denke, deswegen ist das auch der richtige Ansatz, und ich hoffe, dass wir das in den nächsten Monaten auch entsprechend in die Strategie einspeisen können.

 
  
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  Lena Kolarska-Bobińska, Berichterstatterin der Stellungnahme des Ausschusses für regionale Entwicklung.(PL) Herr Präsident, Herr Kommissar, die Energieeffizienz ist für die Europäische Union eine der bedeutendsten Herausforderungen der kommenden 10 Jahre. Sie ist auch ein Hauptelement unserer Energiestrategie. Gegenwärtig müssen die Mitgliedstaaten prioritär die konstruktiven Bestimmungen des Berichts und die Energiestrategie der Kommission umsetzen. Dazu müssen jedoch mehrere Probleme beseitigt werden. Auf EU-Ebene stehen wir immer noch vor dem Problem, wie denn die Energieeffizienz gemessen werden kann. Gegenwärtig verwenden wir dazu die Prognosen für das Jahr 2020. Es wäre jedoch nicht sinnvoll, verbindliche Rechtsziele auf Grundlage dieser Prognosen anzunehmen. Wir können die Zukunft nicht voraussehen. Deshalb müssen neue und bessere Technologien entwickelt werden, wie dies in der heutigen Diskussion bereits erwähnt wurde. Mit diesen Technologien werden wir unser Ziel erreichen können.

Es ist auch wichtig, die regionalen Unterschiede zu berücksichtigen. In Kopenhagen wird Energie nicht auf dieselbe Weise verwendet wie im Osten Polens. Es gibt keinen Aktionsplan, der auf alle anwendbar ist, und wir müssen sicherstellen, dass diese Pläne mit der Realität vereinbar sind. Zuständig für die Umsetzung von Energieeinsparungsstrategien werden die regionalen und lokalen Behörden sein, deshalb müssen die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten ihre Tätigkeiten mit den lokalen Behörden absprechen. Sonst werden sie bloß als bürokratische Hemmnisse und riesiger Kostenpunkt für die Regionen und die Bürgerinnen und Bürger angesehen. Ohne eine Verwaltung auf mehreren Ebenen und die Zweckbindung von Geldern für dieses Ziel, wird das ganze Projekt zum Scheitern verurteilt sein.

 
  
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  Herbert Reul, im Namen der PPE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zuerst einmal ein Dankeschön an diejenigen, die an diesem Bericht gearbeitet haben, insbesondere an den Kollegen Bendtsen. Ich will auf zwei Gesichtspunkte hinweisen und vielleicht ein bisschen nachdenklich machen. Wir sind uns einig, dass Energieeffizienz, Energie sparsam zu verwenden, die Lösung ist, die einfachste und vernünftigste. Die Frage ist: Wie erreichen wir dieses Ziel? Und ich möchte die Frage stellen: Was hat es eigentlich gebracht, dass wir im Parlament immer wieder mit neuen und höheren Prozentzahlen an die Menschen herangetreten sind? Haben wir wirklich mehr erreicht und mehr bewegt? Oder warum und an welchen Stellen ist mit Energie sparsamer umgegangen worden? Ich lerne, dass die Industrie, die viel Energie verbraucht, sparsamer mit Energie umgeht, weil sie damit Geld spart und weil das für sie günstig ist. Ich lerne, dass Menschen dann, wenn sie wissen, dieses Gerät verbraucht mehr Energie oder weniger Energie, also wenn sie das sehen und für sich selbst einen Vorteil sehen können, sich dafür entscheiden werden. Vielleicht ist die Methode gar nicht richtig, mit Prozentzahlen zu arbeiten, sondern die Methode, über Anreize voranzugehen.

Zweite Frage: Der Kommissar hat eben sehr eindrücklich und deutlich vorgetragen, wie kompliziert allein die Beschreibung des Begriffes Energieeffizienz ist, was ist das eigentlich? Wie unterschiedlich findet das in den Mitgliedstaaten statt? Die Kollegin hat gerade darauf hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten auch ganz unterschiedliche Situationen haben, wirtschaftlich, geografisch, total verschieden. Ist es da die richtige Antwort, mit einer verbindlichen Zahl zu arbeiten, oder muss uns nicht mehr einfallen? Ich finde, wir müssen uns in der Energiepolitik ein Stückchen lösen von der Debatte der Vergangenheit, die mit einfachen Zahlen, mit verbindlichen Vorgaben und mit Wunderlösungen meint, etwas bewirken zu können. Denn offensichtlich haben wir nicht genug bewirkt. Vielleicht versuchen wir einmal den anderen Weg der differenzierten, der unterschiedlichen Antworten, der die unterschiedlichen Situationsbefindlichkeiten aufnimmt, aber dann auch Wirkung erzielt. Es kommt auf die Wirkungen an, es kommt nicht auf unsere Befindlichkeit an.

(Der Redner ist damit einverstanden, eine Frage nach dem Verfahren der „blauen Karte“ zu beantworten (Artikel 149 Absatz 8 GO)).

 
  
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  Hannes Swoboda (S&D). - Herr Präsident! Ich habe nur eine einzige Frage an den Kollegen Reul: Ist es nicht möglich, im Laufe einer Entwicklung verbindliche Ziele zu haben und sie doch differenziert zu sehen? Sie haben „verbindlich“ und „differenziert“ gegenübergestellt, und ich glaube, es ist möglich, das zu vereinbaren. Ich bin durchaus einverstanden mit gewissen Schritten, die der Herr Kommissar vorgeschlagen hat, aber vielleicht finden wir einen Weg, wo man differenziert vorgeht, je nach geografischer und sonstiger Lage, aber dennoch letztendlich verbindliche Ziele bekommt.

 
  
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  Herbert Reul (PPE). - Herr Präsident! Ich bin auch für differenzierte Lösungen und bin wie Sie dabei, zu überlegen, wie man das hinbekommt. Man soll gar nichts ausschließen, an welcher Stelle man was machen muss. Ich gehe von heute aus. Heute halte ich es für falsch, sich mit verbindlichen Zielen und Prozentzahlen im Grunde ein bisschen freizukaufen. Ich würde uns einladen, mehr nachzudenken: Wie können wir Schritt für Schritt was erreichen? Es macht mir Kummer, dass wir nicht mehr erreicht haben. Deshalb vielleicht einmal einen anderen Weg wählen.

 
  
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  Britta Thomsen, im Namen der S&D-Fraktion.(DA) Herr Präsident, Herr Kommissar, geehrte Damen und Herrn, ich möchte gleich zu Beginn Herrn Bendtsen und den anderen Berichterstattern zu ihrer produktiven Zusammenarbeit in diesem Bericht gratulieren.

Wir konnten uns in vielen Bereichen einigen – und teilen nicht zuletzt die Ambition, die tiefhängenden Früchte aus der Stärkung der Energieeffizienz zu ernten. Es gab jedoch auch Bereiche, in denen wir uns nicht einig waren. So konnten wir uns nicht über die Festsetzung ehrgeiziger und verbindlicher Energieeffizienz-Ziele einigen.

Meiner Ansicht nach ist es sehr wichtig, dass wir beim Minimalziel nicht nachgeben und die Energieeffizienz um 20 % steigern. Das ist der richtige Weg, wenn wir eine grüne und nachhaltige Wirtschaft wollen, die Millionen neue Arbeitsplätze in Europa schaffen kann. Es ist jedoch entscheidend, dass diese Energieeffizienz-Ziele für die Mitgliedstaaten verbindlich sind. Es ist allen eindeutig bewusst, dass die EU in zahlreichen Bereichen Empfehlungen und Ziele abgibt, die nie in die Praxis umgesetzt werden, da sie nicht verbindlich sind.

Zugleich konnten wir feststellen, dass verbindliche Ziele tatsächlich funktionieren. Deshalb ist es offensichtlich, dass wir auch energieeffiziente Maßnahmen anwenden müssen. Wir wissen, dass dies zweifelsohne der einfachste Weg ist, CO2-Emissionen zu verringern, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und zugleich sicherzustellen, dass die Verbraucher niedrige Heizrechnungen haben. Denn weniger Ausgaben bei den Heizrechnungen würde insbesondere für diejenigen Europäer, die sich in einer sogenannten Energiearmut befinden, einen großen Fortschritt bedeuten.

Menschen sind energiearm, wenn ein verhältnismäßig großer Teil ihres Einkommens für die Heizung ihres Hauses aufgewendet wird. Gegenwärtig gibt es keine allgemeine Definition der Energiearmut, und es gibt auch keine richtigen politischen Initiativen, um diese zu bekämpfen. Die Konsequenzen der Energiearmut sind verheerend. Sie führt zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands und der allgemeinen Lebensbedingungen der unteren Einkommensschichten. Deshalb müssen wir günstige Kredite für Investitionen in energieeffiziente Behausungen bieten, und wir müssen dazu auch den Strukturfonds verwenden.

Ich freue mich auf die morgige Abstimmung und hoffe, dass eine große Mehrheit für den Bericht stimmen wird, damit die Energiearmut wirksamer bekämpft werden kann.

 
  
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  Fiona Hall, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident, ich möchte Herrn Bendtsen für seinen Bericht loben, denn er hat sehr hart daran gearbeitet und eng mit den Schattenberichterstattern der anderen Parteien zusammengearbeitet. Er konnte die Abgeordneten für diese Angelegenheit gewinnen und verdient dafür herzliche Glückwünsche.

Energieeinsparungen betreffen viele Bereiche. Erstens, den Klimawandel. Cancún hat uns vor Augen geführt, wie viel wir noch machen müssen, und Energieeinsparungen sind der günstigste und einfachste Weg, 30 %-Einsparungen bei den Treibhausgasen zu erzielen. Zweitens, die Energiesicherheit. Letzte Woche war ich in Zagreb und diskutierte mit liberalen Kolleginnen und Kollegen über den Beitritt Kroatiens. Sie erzählten mir, dass Kroatien 50 % seiner Energie importiert und doppelt so viel Energie verbraucht, als es mit angemessenen Energieeinsparungsmaßnahmen verbrauchen würde.

Nun, da Energie unter dem Vertrag von Lissabon eine geteilte europäische Kompetenz ist, muss auch die Energieeffizienz eine geteilte Verantwortung sein.

Wenn wir mehr für die Energieeinsparungen tun, so nehmen wir auch sehr praktische Probleme in Angriff, denen die Menschen in ihrem Alltag begegnen. Zu viele können sich keine ausreichende Heizung leisten und versuchen, sich in schlecht isolierten Gebäuden so gut wie möglich warm zu halten. Wenn wir Häuser energieeffizienter gestalten, fließt mehr Geld in die Taschen unserer Bürgerinnen und Bürger, das sie in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise in die lokale Wirtschaft investieren können. Zudem würden wir in der lokalen Wirtschaft mehrere tausend Arbeitsplätze schaffen.

Wenn wir uns nun all diese positiven Auswirkungen vor Augen führen, ist es ein Schock, wenn man sich bewusst wird, dass das Ziel der Energieeinsparungen um 20 % genau der Teil des 2020-Pakets ist, das gegenwärtig zu scheitern droht, wie der Kommissar sagte. Die jüngsten Zahlen zeigen in der Tat, dass wir bis im Jahr 2020 eher nur gerade 9 % der geplanten 20 % erreichen werden.

Wir müssen uns nun eingestehen, dass wir uns im Jahr 2008 geirrt haben. Wir hätten das Ziel damals verbindlich festlegen sollen und müssen uns nun wirklich anstrengen, um Wege zu finden, es trotzdem realisieren zu können.

Ich danke dem Kommissar, dass er uns einen Einblick darin gegeben hat, was er für das nächste Jahr vorbereitet. Ich denke, es ist nun an der Zeit, eine politische Entscheidung zu treffen. Wir müssen ein verbindliches Energieeinsparungs-Ziel haben, denn ohne eine solche Verpflichtung untergraben wir alles andere, das wir im Bereich Wirtschaft, Sicherheit der Energieversorgung und Klimawandel tun.

 
  
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  Yannick Jadot, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, einleitend möchte ich dem Berichterstatter für die Qualität seiner Arbeit gratulieren und im Prinzip die morgige Annahme des im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie angenommenen Berichts klar unterstützen.

Lassen Sie uns nun, wie bereits erwähnt, über das unglaubliche Potenzial nachdenken, das den Energieeinsparungen zugrunde liegt. Berichten der Europäischen Kommission zufolge könnten wir eine Million Arbeitsplätze schaffen, pro Haushalt knapp 1000 EUR einsparen und unsere externe Energierechnung deutlich reduzieren, wenn wir unserem exzessiven Energieverbrauch Einhalt gebieten und unsere Energieverschwendung um 20 % reduzieren würden.

Eine Energieeinsparung oder -reduktion um 20 % entspricht in energietechnischer Sicht 15 Nabuccos, und dieses Ziel erreichen wir gegenwärtig absolut nicht. Frau Hall hat auch darauf hingewiesen und so wie ich es sehe, haben wir Berechnungsschwierigkeiten. Wenn wir Berichten zufolge weit von der 20 %-Marke entfernt sind, dann können wir auch die Einsparungen berechnen, die wir jedes Jahr erzielen oder eben nicht. Wir wissen auch, dass dieser Eco-Design- und Eco-Label-Ansatz für Autos und so weiter nicht zu einer kohärenten Situation führt und uns ermöglicht, die gewünschten Resultate zu erreichen.

Ich bin etwas überrascht über die Diskussion, die wir hier führen. Entschuldigen Sie mich Herr Kommissar, aber wenn Sie sagen, dass wir ein Problem haben, die Energieeffizienz zu definieren, dann stimmt das vielleicht aus einer theoretischen Sicht, aber das Klima- und Energiepaket definiert diesbezüglich seine Ziele sehr klar. Es gibt vor, dass der Energieverbrauch um 20 % unter das Grundniveau reduziert werden muss. Das Problem hat nichts zu tun mit der Definition der Energieeffizienz. Wir müssen zu bestimmten Energieniveaus zurückkehren – das besagt das Klima- und Energiepaket.

Es heißt, wir brauchen ein verbindliches Ziel. Deshalb schaffen wir eines im Bereich der erneuerbaren Energien. Vor einigen Tagen hat die Europäische Kommission in Cancún eine verbindliche Vereinbarung über den Klimawandel ausgehandelt und versucht, das Kyoto-Protokoll zu verteidigen und in diesem Saal zitieren wir die Argumente Chinas und der Vereinigten Staaten, indem wir sagen: „Wir verfolgen freiwillige Ziele, und wenn wir eines Tages feststellen, dass dies nicht funktioniert, so werden wir verbindliche Ziele vorgeben“.

Mit Blick auf den vorliegenden Bericht haben einige Abgeordnete vorgeschlagen, den Gebäude-Teil zu stärken. Eine umfangreiche Gebäudeinitiative ist denkbar, denn Gebäude machen schließlich 40 % unseres Energieverbrauchs aus. Im Bereich Renovierung können wir viel weiter gehen.

Und schließlich kämpfen die Bürgerinnen und Bürger heute mit der Kälte. Sie bezahlen sehr hohe Preise für ihre Energie. Wenn Europa einen Weg aus der Krise findet, wird die Energie weltweit noch viel teurer sein. Die Bürgerinnen und Bürger sind mit einer Verdoppelung der Energiepreise konfrontiert. Wir müssen viel schneller handeln, und ich möchte den Herrn Kommissar bitten, Herrn Van Rompuy mit Nachdruck zu sagen, dass das Treffen vom 4. Februar auch ein Treffen über den Energieverbrauch sein soll. Aus dieser Perspektive ist die heute vorgeschlagene Road Map skandalös.

 
  
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  Konrad Szymański, im Namen der ECR-Fraktion.(PL) Herr Präsident, ich möchte insbesondere dem Berichterstatter für seine sehr konstruktive und offene Zusammenarbeit in der Vorbereitung dieses Berichts danken. Ich möchte mich hier auf ein Anliegen konzentrieren. Unsere Fraktion kann die Einführung verbindlicher Energieeffizienz-Ziele für Europa nicht akzeptieren. Zuallererst haben wir keine gemeinsame Methode, um die Effizienz zu messen, denn zu viele Indikatoren sind nicht vergleichbar. Es sollten spezifische Ziele für jedes Land vorgeschrieben werden, damit das jeweilige Einsparungspotenzial und die gegenwärtigen Leistungen in diesem Bereich berücksichtigt werden. Ich möchte mein Land als Beispiel nehmen – seit dem Jahr 1990 hat Polen seine Energieeffizienz um 50 % verbessert. Trotzdem bleibt Polen im europäischen Vergleich ein Land mit geringer Energieeffizienz. Die Einführung eines einheitlichen Ziels wäre schädlich für die Politik und würde bedeuten, dass die Kosten dieser Änderungen ungleich zwischen den Mitgliedstaaten verteilt wären.

 
  
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  Marisa Matias, im Namen der GUE/NGL-Fraktion.(PT) Herr Präsident, ich möchte ebenfalls einleitend sagen, dass ich denke, dass dies eine gute Zeit ist, einen Antrag zur Überarbeitung des Aktionsplans für Energieeffizienz einzubringen. Falls Zweifel bestanden, so bin ich überzeugt, dass sie durch die heutige Diskussion geklärt werden. Die Energieeffizienzpolitik ist in zahlreichen Branchen grundlegend, von den Gebäuden zur Energieinfrastruktur über die Informations- und Kommunikationstechnologie, Verkehr, Finanzen, alle diese Gebiete und noch viele mehr und auch alle anderen Branchen. Es ist sehr wichtig, dass wir über koordinierte und einheitliche Strategien verfügen, da wir unsere Ziele sonst nicht erreichen können. Die Energieeffizienzpolitik ist, wie ich bereits erwähnt habe, auch für die Bekämpfung des Klimawandels entscheidend, im Zusammenhang mit der Senkung der Emissionen, die wir behandeln müssen.

Wir können nicht einerseits eine Diskussion zur Senkung der Emissionen führen und andererseits in einer Diskussion über die Energieeffizienz sagen, dies sei nicht möglich. Deshalb möchte ich hier einige Bemerkungen anbringen, die mir für die Diskussion zentral scheinen. Erstens ist es wichtig, dass wir verbindliche Ziele festlegen. Wie ich bereits erwähnt habe, hat uns die Situation in der wir immer noch freiwillige Kriterien verwenden, in die heutige Situation befördert: Wir können keine verbindlichen Ziele setzen, da es unmöglich ist, bis ins Jahr 2020 die Energieeinsparungen um 20 % zu erreichen und wir werden der europäischen Öffentlichkeit schlussendlich sagen müssen, dass dies nur ein leeres Versprechen war und in Wirklichkeit nichts dergleichen eintreten wird, da wir nur 9 % erreicht haben. Ich bin der Ansicht, dass dies ein inakzeptables und in sich widersprüchliches Argument ist, denn die Tatsache, dass wir die Energieeinsparung um 20 % nicht realisieren können, ist genau der Grund, weshalb wir keine verbindlichen Ziele dafür vorgeben. Wenn Ziele diese Auswirkungen haben, schaffen sie auch die Motivation, Strategien und Projekte umzusetzen. Wenn wir dies nicht wollen, so sind wir Feiglinge, wir können uns nicht auf den guten Willen verlassen. In diesem Fall müssen wir uns leider auf den politischen Willen verlassen.

Ich hoffe, dass der politische Wille morgen für die Einführung dieses Energieeinsparungs-Ziels um 20 % bis ins Jahr 2020 tendieren wird und nicht nur, weil dadurch die Schaffung einer Million Arbeitsplätze ermöglicht wird. Wir sind nicht in einer Lage, in der wir eine Chance, neue Jobs zu schaffen, verpassen können. Es scheint hier mit der Abwesenheit einer gemeinsamen Verpflichtung dasselbe zu geschehen, was mit der Wirtschaftspolitik auf europäischer Ebene geschieht.

Die Europäische Union beweist, dass sie unfähig ist, eine Wirtschaftspolitik für die Schaffung von Arbeitsplätzen einzuführen. Sie beweist auch, dass sie unfähig ist, eine gemeinsame Energieeffizienz-Strategie zu erstellen. Ich hoffe, dass dies nicht so bleiben wird. Ich hoffe, wir werden nicht nur in diesem Bereich erfolgreich sein, sondern auch im Bausektor, und ich hoffe aufrichtig, dass wir morgen eine Antwort geben können, die nicht nur koordiniert und verständlich, sondern auch eine Reaktion auf die gegenwärtige Krise ist.

 
  
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  Jaroslav Paška, im Namen der EFD-Fraktion.(SK) Herr Präsident, die behandelte Überarbeitung des Aktionsplans für Energieeffizienz führt der EU zahlreiche Möglichkeiten vor, wie sie einen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels einer geplanten Senkung der Treibhausgase bis zum Jahr 2020 leisten kann.

Die Philosophie hinter der vorgebrachten Darstellung basiert auf der logischen Idee, dass wir drastische Einschnitte bei den Produktionskosten und eine Reduktion der Umweltbelastung erzielen können, wenn wir unsere Energie rational verwenden und wenn wir notwendige und tragbare Maßnahmen treffen, um die Energieverschwendung in allen energieverbrauchenden Sektoren einzuschränken. Die vorgeschlagenen Maßnahmen gelten nicht nur für den Bereich Energieinfrastruktur, also die Energieproduktion und -übertragung, sondern auch für den Bausektor, die Industrieproduktion und den Verkehr. Die Maßnahmen werden allgemein als grundlegende Postulate dargelegt, und ihr voraussichtlicher Nutzen muss nicht beschrieben werden. Es ist zweifelsohne richtig, dass die EU über eine Art Übersichtsliste aller Maßnahmen verfügen wird, um eine schrittweise Steigerung der Energieeffizienz zu erzielen. Und bezüglich der Frist zur Senkung der in Europa produzierten Treibhausgase um 20 % bis zum Jahr 2020 wäre es wahrscheinlich gut, über die Maßnahmen, die Reichweite, die Kosten und das Endresultat, das wir in den nächsten 10 Jahren im Rahmen der gegenwärtigen Möglichkeiten und Befugnisse realisieren wollen, nachzudenken.

Ich sage nicht, dass wir aufgeben sollen, den Wandel zu fördern oder die Energieeffizienz der Produktion und Übertragung zu verbessern, aber angesichts der für die Planung, Konzeption und Umsetzung benötigten Mittel und Zeit denke ich, dass sich in diesem Bereich und sogar in einigen anderen der vorgeschlagenen Maßnahmen bis zum Jahr 2020 nur wenig ändern wird. Deshalb glaube ich fest daran, dass die Kommission nun einige Maßnahmen aus dem bereits erwähnten umfangreichen Dokument aussuchen soll, die sowohl hinsichtlich der Organisation als auch der Finanzierung und des Zeitrahmens umsetzbar sind. Auf diese Maßnahmen sollten wir uns konzentrieren, um ein starkes Startsignal für die Annahme einer Strategie zum Umgang mit Energie zu geben, anfänglich in den Köpfen der Fachwelt und anschließend für die breite Öffentlichkeit. Schließlich, Herr Kommissar, versuchen wir bereits, bei der Beheizung von Gebäuden anzusetzen und ermutigen die Menschen, Verbrauchsgüter oder Autos umzutauschen, damit sie effizientere und bessere Produkte kaufen können. Lassen Sie uns auf diesem emphatischeren und vielleicht sogar klügeren Weg weiterarbeiten und weitere Anreize für die Einführung neuer und sensitiver Maßnahmen geben. Meiner Ansicht nach ist das der beste Weg, die Energieeffizienz zu fördern.

 
  
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  Arturs Krišjānis Kariņš (PPE).(LV) Herr Präsident, Herr Kommissar, verehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage. Wer weiß, wie viel Erdöl und Erdgas wir in Europa importieren? Wer weiß, wie viel Erdöl und Erdgas wir in Europa fördern? Ich gebe Ihnen die Antwort: Obwohl wir eine gewisse Menge in Europa selbst fördern, importieren wir im Vergleich zu unseren Bedürfnissen einen riesigen Anteil aus dem Nahen Osten und aus Russland. Diese immer stärkere Abhängigkeit der Importe bedeutet also, dass es für uns immer schwieriger wird, die Beziehungen mit diesen Drittländern rein objektiv zu gestalten. Lassen Sie uns jedoch einen Moment lang darüber nachdenken, was diese Erdöl- und Erdgasimporte bedeuten. Was bedeutet dies für unsere Bevölkerung? Es handelt sich einen Geldexport aus Europa in diese Drittländer. Durch den Import von Erdöl und Erdgas exportieren wir in Wirklichkeit unser Geld.

Was wissen wir über die Zukunft? Wir wissen, dass der Preis, den wir für Erdöl- und Erdgas bezahlen, weiter zunehmen wird, denn diese Ressourcen werden immer weniger zugänglich und ihre Förderung immer kostenintensiver. Das bedeutet, dass wir in Zukunft weiterhin immer größere Mengen unseres Geldes aus der Europäischen Union in Drittländer exportieren werden, wenn wir unser Verhalten nicht ändern.

Verehrte Damen und Herren, es gibt eine einfache Lösung, um diesen massiven Geldexport aus der Europäischen Union zu stoppen, und sie ist wirklich sehr einfach: Wir müssen sparen. Energie sparen. Wenn wir Energie sparen, verdienen wir Geld, das wir nicht in Drittländer, sondern in unsere eigene Wirtschaft investieren können. Deshalb rufe ich alle meine Kolleginnen und Kollegen dazu auf, Herrn Bendtsens Bericht über die Energieeffizienz zu unterstützen, denn auf diese Weise können wir unsere eigene Wirtschaft unterstützen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 
  
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  Marita Ulvskog (S&D).(SV) Herr Präsident, auch ich möchte zunächst Herrn Bendtsen danken. Die Schlussfolgerung des Berichts ist eindeutig: Wir brauchen so schnell wie möglich verbindliche Energieziele und das ist aus vielzähligen Gründen wichtig: Sowohl wirtschaftliche Gründe, als auch Überlegungen im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit, der Arbeitsplätze, der Umwelt und des Klimas.

Herr Kommissar Ottinger hat das Problem der Sprache angesprochen. Es bezieht sich auf die Energieeinsparungen und Energieeffizienz und die Frage lautet wie folgt: Worüber sprechen wir überhaupt? In meinem Land pflegen wir zu sagen, dass es unsinnig ist, das Feuer durch den Schornstein verpuffen zu lassen. In anderen Worten sollten wir unsere Energieressourcen nicht auf eine Weise verbrauchen, durch die wird nicht ausreichend davon profitieren können. Das ist ziemlich einleuchtend, und mehrere Kollegen haben das Gleichgewicht zwischen der Energieproduktion und den mit der Produktion verbundenen Kosten und Risiken, sowie den Energieverbrauch erwähnt. Wir müssen natürlich so intelligent wie möglich vorgehen.

Wie können wir die vom Herrn Kommissar erwähnten Ziele messen? Wie in allen anderen Bereichen, in denen wir auf globaler oder europäischer Ebene gemeinsame Ziele verfolgen, müssen wir uns auf ein gemeinsames Messverfahren einigen und dann verbindliche Ziele festlegen. Gegenwärtig testen wir die Ineffizienz einer Situation ohne verbindliche Ziele und mit der Schritt-für-Schritt-Methode schieben wir Änderungen auf die lange Bank. Ich denke, wir müssen dem Einhalt gebieten und Herrn Bendtsens Bericht unterstützen.

 
  
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  Jorgo Chatzimarkakis (ALDE). - Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar! Energieeffizienz – das war immer die größte Ressource, die uns angeboten wurde, das ist der schlummernde Riese, hier steckt das Riesenpotenzial für die europäische Energiewirtschaft. Das ist alles wahr, und das Schöne dabei ist, es ist so unideologisch. Man kann vor allem technologieneutral an die Sache herangehen.

Der einzige Punkt, der uns hier interessiert und offenbar auch ein bisschen spaltet, ist die Frage der Verbindlichkeit der Ziele. Da muss ich sagen, Herr Kommissar, mir gefällt Ihr Ansatz, der Zwei-Stufen-Ansatz, dass Sie zunächst einmal mit Vertrauen an die Mitgliedstaaten herangehen und dass Sie zunächst einmal auf freiwillige Vereinbarungen bauen und dann, wenn wir feststellen, dass wir die Ziele bis 2020 nicht einhalten, vielleicht die Daumenschrauben anziehen. Das ist ein guter Ansatz.

Der Bericht geht im Großen und Ganzen in die richtige Richtung, da ist nicht viel auszusetzen. Ein Thema möchte ich hervorheben, nämlich die Rolle der Regionalfonds. Sie haben es angesprochen, Herr Kommissar: Wir haben mit den Regionalfonds, mit den Kohäsionsfonds in der Europäischen Union ein Rieseninstrument in der Hand, das wir nicht nutzen! Hier im Bereich der Energieeffizienz könnten wir endlich einmal einen europäischen Mehrwert schaffen, den wir innovativ einsetzen, für Energieeffizienz einsetzen, was wir in der Vergangenheit nicht getan haben. Ich sehe als Berichterstatter für die Haushaltsentlastung der Kommission im Moment, wie sehr wir im Kohäsionsbereich Gelder verschwendet haben. Lassen Sie uns damit aufhören! Ich finde es gut, Herr Kommissar Oettinger, dass Sie hier einen Schwerpunkt setzen, dass Sie diese Fonds stärker auch für dieses Instrument der Energieeffizienz einsetzen wollen. Nur so schaffen wir es, dass tatsächlich eine Kohäsion zumindest im Energiebereich entsteht.

Ich warne aber vor Hetzkampagnen, wie wir sie zum Beispiel bei der Glühbirne oder beim Duschkopf erlebt haben. Das sind Dinge, die die Bürger abschrecken. Wir sollten also schauen, dass wir Energieeffizienz im Globalen anstreben, dass wir dieses Ziel vor Augen behalten, ohne aber ideologische Hetzkampagnen zu betreiben, die am Ende dazu führen, dass die Bürger die EU nicht mehr so gut finden.

 
  
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  Bas Eickhout (Verts/ALE).(NL) Erstens möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Bendtsen, für seinen Bericht bedanken, der die Essenz dessen darlegt, was hier geschehen muss.

Lassen Sie uns die Dinge jedoch in die richtige Perspektive rücken. Wir alle wissen, dass Europa seine Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 entweder um 80 %, wie wir vorschlagen, oder um 95 % reduzieren muss. Das ist eine unglaubliche Herausforderung. Wo können wir die größten Einsparungen erzielen? Das größte Einsparungspotenzial liegt in der Senkung des Energieverbrauchs. So müssten wir weniger Energie importieren, weniger Energie ersetzen, das heißt, weniger Alternativen entwickeln, und das ist schlicht der billigste Weg nach vorn. Deshalb ist es absurd, dass wir uns ungeachtet der Erkenntnis, dass Europa auf dem besten Wege ist, eben dieses Energieeinsparungs-Ziel zu verfehlen, insbesondere im Rahmen der Kommission weiterhin auf die Erreichung der Ziele zur Verbrauchssenkung und die erneuerbaren Energien konzentrieren. Das bedeutet, dass die Energieeinsparungen, oder die Einschränkung des Energieverbrauchs ein Ziel ist, dass wir verfehlen werden.

Dabei könnte in unserer Umgebung so viel Energie gespart werden. So zum Beispiel im Umfeld von Gebäuden. Gebäude verbrauchen ca. 40 % unserer Energie, 99 % davon durch bestehende Gebäude. Sie müssen angepasst und energieeffizienter gemacht werden. Die gegenwärtige Anpassungsrate liegt bei 1,4 % pro Jahr: In anderen Worten wird es so mehr als 60 Jahre dauern, um unsere Gebäude vollständig zu erneuern. Damit sind wir also im Jahr 2070, aber gegenwärtig setzen wir uns Ziele, die wir bis zum Jahr 2050 erreichen müssen!

Und genau darum sollte es gehen: Wir müssen sicherstellen, dass wir Energieeinsparungen bei Gebäuden beispielsweise viel schneller umsetzen können, und deshalb haben wir einen Abänderungsantrag für eine Europäische Gebäudeinitiative gestellt. So können alle sparen, denn diese günstigere Option bereitet uns auf die Zukunft vor und – vor allem – ermöglicht sie den Bürgerinnen und Bürgern Einsparungen. Sie müssen nicht mehr so viel für Energie ausgeben. Und das ist ein Argument, das nur selten vorgebracht wird. Schlussendlich werden die Durchschnittsbürger weniger Geld für Energie ausgeben müssen. Darum sollte es hier gehen!

 
  
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  Zbigniew Ziobro (ECR).(PL) Herr Präsident, seit September 2009 haben die Bürgerinnen und Bürger Europas herkömmliche Glühlampen, an die sie sich gewöhnt hatten, gegen neue Glühlampen eingetauscht, die mit energiesparenden Technologien hergestellt werden. Dieser Wechsel wurde durch Energiespar-Slogans begründet und wurde durchgeboxt, obwohl es Anzeichen dafür gab, dass die Kosten einer solchen Umstellung für die Bürgerinnen und Bürger der EU zu hoch sein würden, insbesondere angesichts der kurzen Umstellungsfrist. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Daten über die Auswirkungen einer solchen Umstellung, die damals von der Europäischen Kommission präsentiert wurden, direkt aus dem Werbematerial der Hersteller dieser neuen Glühlampen stammten und es gibt zahlreiche Beweise, die dies belegen.

Der vorliegende Bericht enthält ähnliche überoptimistische Annahmen. Es wird nicht genügend auf die Unterschiede zwischen den Entwicklungsstadien der verschiedenen Mitgliedstaaten der EU hingewiesen, und damit werden auch die im Rahmen der Umsetzung entstehenden Kosten nicht genau angesprochen. Wenn Industrieanlagen wie vorgegeben jährliche Energieeinsparungen von 2 % erzielen und gleichzeitig die Treibhausgas-Emissionen reduzieren müssen, dann schlägt sich dies in erhöhten Produktionskosten und der Übersiedlung der Produktion außerhalb von Europa nieder.

 
  
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  Jacky Hénin (GUE/NGL).(FR) Herr Präsident, Einsparungen zu machen ist eine echte Herausforderung – eine Herausforderung, durch die wir Europas Abhängigkeit reduzieren können, eine Herausforderung, durch die wir umfangreiche finanzielle Ressourcen freistellen können, um neue Methoden zur Energieproduktion zu finanzieren und eine Herausforderung, durch die wir unseren Regionen neue Impulse verleihen.

Die Energieeffizienz der Gebäude muss zwar im Zentrum unserer Überlegungen stehen, es ist jedoch wichtig, dass sich die Ziele und Maßnahmen der Union, analog zu denjenigen der Mitgliedstaaten, auf den sozialen Wohnungsbau konzentrieren, denn unsere Bemühungen im Bereich Energieeffizienz sollen in erster Linie den Ärmsten zugutekommen. Wir müssen dieser skandalösen Situation ein Ende setzen, in der die ärmsten Länder die höchsten Energierechnungen bezahlen, während unter dem Vorwand der Energieeffizienz zugleich bei den Steuern Schlupflöcher für die reichsten Länder geschaffen werden, um deren Kosten und Steuerzahlungen zu verringern.

Eine wahrhaftige Energieeffizienz-Strategie sollte auch die Möglichkeit umfassen, Elektrizität zu günstigeren Preisen an Eisenbahnen, U-Bahnen und Trams zu verkaufen, wie dies in Frankreich bis zur Einführung der europäischen Richtlinien über den Energiebinnenmarkt möglich war.

Eine der ersten Maßnahmen wäre somit die Abschaffung des Energiebinnenmarkts in der Europäischen Union, denn der Wettbewerb ist bei einem Produkt wie der Elektrizität, das nicht gelagert und nur schwer transportiert werden kann, im Zusammenhang mit der Energieeffizienz eine Absurdität.

Und schließlich wird die Energieeffizienz keine hochwertigen Arbeitsplätze schaffen, wenn sie nicht auf eine wirklich EU-weite, strategische Industrieinitiative aufbaut und sich nicht ungehindert der Zwänge des freien Marktes entfalten kann.

 
  
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  Bogdan Kazimierz Marcinkiewicz (PPE).(PL) Herr Präsident, ich stimme mit dem Berichterstatter überein, dass der Schwerpunkt auf Innovationen für das System gelegt werden muss, unter anderem also auf intelligente Netzwerke, intelligente Messverfahren, eine einfachere Integration erneuerbarer Energiequellen und auch die Entwicklung einer umfassenden Strategie für die Erzeugung und den Vertrieb von Wärme und Kraft. Ich glaube jedoch, dass die größten Einsparungen und die optimalste Effizienz durch die Erweckung des persönlichen Verantwortungsbewusstseins der europäischen Bürgerinnen und Bürger erzielt werden. Wie wir auch gelernt haben, Wasser zu sparen, so müssen wir nun den respektvollen und wirksamen Umgang mit der Energie lernen. Alle Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen für neue Infrastrukturen müssen vereinfacht und beschleunigt werden, um die potenziellen Einsparungen zu optimieren.

Die Energieeffizienz und die Sicherheit der Energieversorgung werden im Rahmen des kommenden Ratsvorsitzes Ungarns als Prioritäten behandelt. Polen, das den Ratsvorsitz von Ungarn übernehmen wird und die Sicherheit der Energieversorgung in seine Agenda eingetragen hat, wird die Diskussion über moderne legislative und nicht legislative Lösungen intensivieren, damit der europäische Energiesektor wettbewerbsfähig bleiben und gleichzeitig seine Energieeffizienz verbessern kann.

Ich möchte hier betonen, dass die Plausibilität der Planungen und die Qualität des von der Europäischen Union verwendeten PRIMES-Modells für mich persönlich insbesondere hinsichtlich des nicht erreichten Konsenses in Cancún zunehmend bedenklich sind. Aber dem gebührt eine eigene Diskussion. Ich möchte an dieser Stelle darum bitten, dass Energieverbrauch und -Nachfrage durch einen neuen Ansatz, der nach der Krise erstellt wurde, betrachtet werden. Der Verkehr scheint der optimalste Weg, moderne, wirksame Lösungen umzusetzen. Die Energieeffizienz sollte in der Europäischen Union in Richtung der Nachfrage angepasst werden, was direkt mit den Auslagen und Änderungen im Leben unserer Bürgerinnen und Bürger zusammenhängt. Meiner Ansicht nach können wahre Änderungen nur durch spürbare Vorteile für die Verbraucher und durch angemessene Anreize und langfristige Finanzierungsformen für Produzenten erzielt werden.

 
  
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  Francesco De Angelis (S&D).(IT) Herr Präsident, verehrte Damen und Herren, Herrn Bendtsens Bericht ist aus mindestens vier Gründen positiv:

– Er bekräftigt, dass die Energieeffizienz der wirksamste und schnellste Weg ist, die Treibhausgas-Emissionen zu verringern und dass ein entschlossenes Engagement, in diesem Bereich Ressourcen und Investitionen zur Verfügung zu stellen, ein Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Klein- und Mittelbetrieben zur Folge hat.-

– Er macht geltende Vorschläge bezüglich praktikabler Finanzinstrumente und ruft die Kommission dazu auf, sich streng auf die berufliche Weiterbildung, den Informationszugang von Klein- und Mittelbetrieben und die Sanierung bestehender Gebäude zu konzentrieren.

– Er setzt spezifische Ziele fest und bestätigt das Energiespar-Contracting als Mittel für den Kauf von Einspargarantien im Energiebereich und als Grundstein für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Verringerung der Energierechnungen der Bürgerinnen und Bürger Europas.

– Der Bericht wird doppelt so nützlich sein, wenn ohne wenn und aber verbindliche Emissionsgrenzwerte festgelegt werden können.

Das 20 %-Ziel muss erreichbar gemacht werden. Wir können diese Chance nicht verpassen, denn dies würde ein entmutigendes Signal an Europa senden.

 
  
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  Vladko Todorov Panayotov (ALDE).(BG) Herr Präsident, das grundlegende politische Ziel der Europäischen Union ist die Erreichung eines hohen Grads an Energieeffizienz, da dies ein integrierender Bestandteil der übergeordneten Strategie zur Schaffung einer wettbewerbsfähigen, kohlenstoffarmen Wirtschaft ist, die die Geschäftstätigkeit stimuliert und zahlreiche neue Arbeitsstellen schafft. Mit der morgigen Abstimmung über den Aktionsplan für Energieeffizienz wird das Europäische Parlament ein starkes Zeichen setzen für die Kommission und den Rat, da dringend gezielte Maßnahmen in diesem Bereich benötigt werden.

Ich möchte die Europäische Kommission dazu auffordern, die Wirksamkeit der bestehenden Rechtsvorschriften über die Erneuerung des gegenwärtigen Wohnungsbestands und die höheren Energiestandards für neue Bauten sorgfältig zu analysieren. Die Schaffung einer wirksamen Energie-Infrastruktur und die Entwicklung moderner Technologien für Fahrzeuge sind weitere zentrale Prioritäten, die hoffentlich im neuen, von der Kommission erarbeiteten Aktionsplan für Energieeffizienz für das Jahr 2011 enthalten sein werden.

Abschließend möchte ich sagen, dass die Energieeffizienz das Potenzial hat, ein rentables Geschäft zu werden, und das muss sie auch. Das kann ohne äußere Einwirkungen und mit einer hohen sozialen Rendite geschehen.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL).(PT) Herr Präsident, aus Erfahrung wissen wir, dass es nicht ausreichend ist, einen Aktionsplan für Energieeffizienz anzunehmen. Die Ergebnisse des Aktionsplans aus dem Jahr 2006 müssen ausgewertet werden, und es müssen Strategien eingeführt werden, um die gesetzten Ziele umsetzen zu können und die Methoden zunehmender Energieeffizienz müssen diversifiziert werden. Das Argument der Krise kann nicht als Ausrede für die Verfehlung des 20 %-Ziels im Jahr 2020 verwendet werden, und auch nicht dafür, dass keine Lösungen für die Bewältigung des ernsten Problems der Energiearmut auf den Plan gerufen wurden.

Es ist wichtig, positive Ergebnisse aus anderen Ländern zu teilen, und auch China und die Vereinigten Staaten sollten nicht ausgeklammert werden. Wir müssen Maßnahmen finanzieren, die die Energieeffizienz von Gebäuden, sozialen Wohnungen, des Verkehrs und der Industrie verbessern. Die notwendigen Ressourcen sollten im Haushaltsplan der EU für die Unterstützung ihrer Mitgliedstaaten und der Familien in schwierigen Situationen enthalten sein. Die Energieeffizienz verbessert zudem die Arbeitslosenraten, bekämpft die Armut und ist ein Faktor des Fortschritts und der sozialen Entwicklung. Darin müssen wir investieren.

 
  
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  Richard Seeber (PPE). - Herr Präsident! Herr Kommissar, Sie haben einen sehr guten Plan vorgelegt, und Kollege Bendtsen hat den noch verbessert. Es muss uns gelingen, die Gleichung „mehr Wirtschaftswachstum heißt auch gleichzeitig mehr Energieverbrauch“ zu durchbrechen. Hier sind wir als Politiker besonders gefordert, weil wir den normalen technischen Fortschritt haben, der ja auch dadurch gekennzeichnet ist, dass wir energieeffizientere Produkte und Wirtschaftsweisen haben. Aber es muss uns gelingen, trotz höherem Wirtschaftswachstum unsere Energierechnungen zu verringern. Hier müssen wir wirklich innovative Lösungen hervorbringen und von der Politik die richtigen incentives setzen. Es zeigt sich auch in der Wirtschaftsgeschichte, dass die Gesellschaften langfristig am erfolgreichsten waren, die diese Effizienz – sei es im Rohstoffbereich oder auch im Energiebereich – auf ihre Fahnen geschrieben haben, und wir Europäer mit unserem hohen Lebensstandard sind hier besonders gefordert.

Wir müssen die Energieeffizienz vorantreiben, wenn wir unsere Klimaziele realistischerweise erreichen wollen. Ich darf auch daran erinnern, dass die Minderung der Importabhängigkeit von den fossilen Energieträgern ein wichtiges politisches Ziel bleibt. Es wird auch durch das freigesetzte Kapital, durch die geringeren Stromrechnungen ein sehr großes Konsumpotenzial frei, das zusätzlich langfristig zu unserem Wirtschaftswachstum beitragen kann.

Ich halte aber Ihren Ansatz, den Sie gewählt haben, also diese Ziele nicht verbindlich festzuschreiben, für den richtigen. Wir sollten uns nicht in Diskussionen um Definitionen und um Messprobleme verlieren. Wichtig ist, dass der Weg aufgezeigt wird. Hier gehen die Kommission und der Berichterstatter den richtigen Weg. Wir sollten das unverbindlich lassen, das heißt aber nicht, dass wir weniger ambitioniert sein sollen. Die Ambitionen müssen aus den genannten Gründen hoch gesteckt bleiben, aber die Wahl, das nur mit einem sozusagen verbindlichen Ziel erreichen zu wollen, ist die falsche, deshalb wird unsere Fraktion dies auch ablehnen.

 
  
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  Hannes Swoboda (S&D). - Herr Präsident! Ich möchte zuerst dem Kollegen Bendtsen zu dem sehr guten Bericht gratulieren. Im Wesentlichen habe ich nur eine Anmerkung, Herr Kommissar: Sie kommen aus der Regionalpolitik, aus einem großen deutschen Bundesland, ich komme aus der Kommunalpolitik. Wir werden die Ziele, ob verbindlich oder nicht – und ich bin für verbindliche Ziele –, nicht erreichen, wenn wir nicht gerade die Länder, die Regionen, die Gemeinden ansprechen und bei dem ansetzen, was getan werden kann. Wenn ich an die Häusersanierung denke, die Verkehrspolitik, die Sie Gott sei Dank immer wieder erwähnen, die Bekämpfung der Energiearmut – das wird nicht auf der nationalen Ebene geregelt, das wird im Wesentlichen auf der lokalen, regionalen, städtischen Ebene geregelt. Darum müssen wir auch dort ansetzen. Es wäre auch eine große Chance, die Städte und Gemeinden für ein großes europäisches Projekt der Energieeffizienz, des Energiesparens und natürlich auch anderer Bereiche der Energiepolitik zu gewinnen.

Daher würde ich Sie auffordern, das zu tun und vielleicht auch ein paar Überlegungen anzustellen, wie man stärker wirklich zu den BürgerInnen durchdringen kann, gerade über die Städte, Gemeinden und Regionen. Denn diese Verknüpfung ist absolut wichtig, um den Zielen – verbindlich oder nicht – auch wirklich zum Durchbruch zu verhelfen.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE).(PT) Herr Präsident, Herr Kommissar, die Energieeffizienz ist sehr wichtig für eine verstärkte Versorgungssicherheit, verbesserte Luftqualität, verringerte Treibhausgas-Emissionen und eine bessere Wettbewerbsfähigkeit unserer Gesellschaft. Energieeffizienz bedeutet, mit weniger Ressourcen mehr zu erreichen. Dieser Bericht skizziert eine ehrgeizige Vision für die Energieeffizienz, zum Beispiel durch die Einführung individueller Ziele und positiver Anreize. Hinsichtlich der Modernisierung der Energie-Infrastruktur werden wichtige Elemente eingeführt, wie beispielsweise intelligente Netzwerke, Energieeffizienz in Gebäuden und im Verkehr, die Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien und die Förderung der wissenschaftlichen Forschung im Bereich der Energie.

Der Bericht unterstreicht das Bedürfnis doppelt so hoher Investitionen für die wissenschaftliche Forschung in den Bereichen technologische Entwicklung und Demonstration im Energiebereich. Bezüglich der Investitionen unterstützt der Bericht die Verwendung des Strukturfonds zur Förderung der Energieeffizienz und verlangt, dass dies nach 2013 zu einer Priorität im Haushaltsplan der EU wird.

Vor diesem Hintergrund möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Bendtsen, für seine ausgezeichnete Arbeit und das erzielte Gleichgewicht danken, und ich möchte Sie alle dazu ermuntern, diesen wichtigen Bericht zu unterstützen.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D).(LT) Herr Präsident, obwohl im Bereich der Energieeffizienz und -Einsparung viele legislative Maßnahmen eingeführt wurden, zeigen nicht alle die gewünschte Wirkung. Gemäß wissenschaftlicher Studien werden wir im gegenwärtigen Tempo nicht einmal die Hälfte des 20 %-Ziels erreichen. Deshalb ist es notwendig, verbindlichere Maßnahmen und eine stärkere Überwachung in den Mitgliedstaaten einzuführen. Ich bin der Ansicht, dass die Europäische Kommission bei der Überarbeitung des Aktionsplans für Energieeffizienz die Tatsache, dass Mitgliedstaaten ihr Energiesparpotenzial nicht ausreichend nutzen, berücksichtigen muss, denn dadurch wird eine stärkere Unabhängigkeit der EU in Energiefragen verhindert. Die einzelnen Mitgliedstaaten müssen zudem verbindliche Energieeffizienz-Ziele festlegen und deren Umsetzung überwachen, denn andernfalls bleibt das riesige Energieeinsparungspotenzial unberührt.

 
  
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  Lambert van Nistelrooij (PPE).(NL) Herr Präsident, Herr Kommissar, ich freue mich, einige Anmerkungen zu diesem Bericht machen zu dürfen. Es handelt sich um einen ausgezeichneten Bericht, denn er wird uns die Erreichung einer ganzen Anzahl von Zielen ermöglichen: Dabei geht es nicht nur um Ziele im Bereich des Umweltschutzes und der Reduzierung von CO2-Emissionen, aber auch um Produktionsziele und andere Ziele zur Gewährleistung unserer Wettbewerbsfähigkeit. Zudem schont er die Umwelt und unseren Haushalt.

Herr Kommissar, Sie haben auch Ihren Wunsch angesprochen, einen Aktionsplan in einer kurzen Zeitspanne zu erstellen. Lassen Sie mich jedoch bitte auf drei Punkte eingehen. Der erste Punkt betrifft nationale Aktionspläne für Energieeffizienz. Hier gibt es viel Raum für Verbesserungen, und sie müssen von der Europäischen Kommission kritisch überprüft werden. Herr Kommissar, Sie haben angedeutet, dass Sie in zwei Phasen vorgehen werden. Die erste Phase umfasst die Beratungen, wobei jedoch bereits Druck ausgeübt wird, und bei der zweiten Phase wird womöglich ein gewisser Zwang mitspielen. Ich habe in früheren Diskussionen mit dem Kommissar und in meinen Änderungsanträgen bereits betont, dass Druck ausgeübt werden muss, und ich freue mich, dass diese Auffassung nun populärer wird.

Ich habe nur eine Frage an den Herrn Kommissar: Werden Sie über genügend Instrumente verfügen, um beim Übergang in die Zwangsphase Stand zu halten? Könnten Sie uns hier oder in naher Zukunft oder in Ihrem Aktionsplan eine Analyse dessen geben?

Bei meinem zweiten Punkt geht es um die Regionalpolitik. Herr Swoboda hat dies ebenfalls angesprochen. Mit diesen Fonds könnte weit mehr getan werden. In den meisten Ländern werden die zur Verfügung stehenden Gelder nicht einmal für die Verbesserung der Energieeffizienz eingesetzt. Deshalb habe ich einen Änderungsantrag zu Artikel 81 eingebracht, um seine Formulierung deutlicher zu gestalten. Es muss nicht immer mehr Geld sein, es geht auch darum, die bestehenden Mittel sinnvoll einzusetzen.

Und zuletzt zu meinem dritten Punkt – und auch hier stimme ich mit Herrn Swoboda überein –, wir müssen die Bürgerinnen und Bürger, die lokalen Behörden und die Unternehmen stärker in das Energiesparen einbeziehen, durch Maßnahmen wie Qualitätszeichen und Übereinkommen mit Bürgermeistern und mit der Industrie. Bei mir zuhause in den Niederlanden hat sich ein einziges Übereinkommen mit der Industrie in einer Verbesserung der jährlichen Energieeffizienz um 2 % niedergeschlagen. Das ist ein konkretes Beispiel dessen, was wir erreichen konnten! Ich danke Ihnen, und wünsche Ihnen viel Erfolg und herzlichen Dank an den Berichterstatter.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (S&D).(RO) Herr Präsident, zwischen 50 und 125 Millionen Bürgerinnen und Bürger Europas sind von der Energiearmut betroffen. Deshalb glauben wir, dass den Strategien zur Energieeinsparung und der Energieeffizienz im Bereich des sozialen Wohnungsbaus eine Priorität eingeräumt werden muss.

Nur 1 % der Gebäude, die im Jahr 2020 bestehen werden, sind neue Gebäude. Deshalb können wir bei der Diskussion über bestehende Gebäude keine verbindlichen Ziele fordern, ohne ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Deshalb denke ich, dass wir innovative Investitionsstrategien brauchen und auch steuerliche Anreize, die Investitionen in Energieeffizienz interessant machen und von einer langfristigen institutionellen Unterstützung zeugen.

Herr Kommissar, ein Treffen der CONCERTO-Gruppe wurde kürzlich im Parlament durchgeführt, fünf Jahre nach ihrer Gründung. Leider erwähnten die 400 Vertreterinnen und Vertreter lokaler und regionaler Behörden, dass auf lokaler und regionaler Ebene nicht bekannt ist, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, 4 % der Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung auf nationaler Ebene für die Energieeffizienz in Gebäuden zu verwenden.

Aus diesem Grund möchte ich Sie abschließend darum bitten, Herr Kommissar, die Halbzeitbewertung zu nutzen, um einen größeren Betrag für die Finanzierung von Energieeffizienz-Programmen vorzusehen und in der finanziellen Vorausschau insbesondere die Möglichkeit zu fördern, in Zukunft bis zu 15 % des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für die Energieeffizienz aufzuwenden.

 
  
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  Antonio Cancian (PPE).(IT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren, ich möchte dem Berichterstatter, Herrn Bendtsen, für seinen genauen Bericht danken.

Der Kommissar hat die Sitzung mit den Worten eröffnet – und ich bin mit ihm einverstanden –, dass wir heute etwas rhetorisch über Effizienz sprechen, dass das 20 %-Ziel alles andere als sicher ist, da es bereits halbiert wurde, und dass wir nicht wirklich wissen, worauf wir uns beziehen. Ich möchte dem hinzufügen, dass die Kultur des Energiesparens und der Energieeffizienz gar nicht existiert.

Deshalb befinden wir uns in einer Situation und an einem Punkt, an dem der Wandel unsere einzige Möglichkeit bleibt. Wie? Erstens glaube ich, dass wir in beiden Bereichen mehr Innovation und neue Technologien brauchen – die Energieeffizienz der Gebäude und in erster Linie die Energieeffizienz des Verkehrs.

Ich möchte auch die Bedeutung ausreichender Ressourcen zur Erreichung dieser Ziele unterstreichen. Ich glaube, dass wir mehr ausgeben müssen, um sparen zu können. Heute hat der Präsident Barroso im Parlament gesagt, dass keine Eurobonds verwendet werden und dass er andere Finanzinstrumente zur Seite gelegt hat.

Herr Kommissar, wir haben kürzlich einen Bericht angenommen, der einen Fonds zur Finanzierung der Energieeffizienz einrichtet, und dazu die Gelder aus den vorherigen Wiederauffüllungsplänen verwendet. Auch mit einem beschränkten Budget hat der Fonds meiner Ansicht nach einen hohen Symbolwert, denn er schafft ein Modell, in dem privates Kapital in eine öffentlich-private Partnerschaft (PPP) angezogen wird, wobei die uns zur Verfügung stehenden Fonds – Kohäsionsfonds und andere – rationalisiert werden, und sie in einen Behälter steckt, der Geld anziehen kann, und dieses Geld nicht verschenkt, sondern es über die Entwicklung wichtiger Projekte ausleiht, es sollte ein Umlauffonds sein, der diesem Ansatz seinen Sinn gibt.-

Ich glaube, das ist das richtige System, um Ressourcen zu suchen und zu gewährleisten, dass die Effizienz kein Tabu-Thema mehr ist.

 
  
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  Mario Pirillo (S&D).(IT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren, der Aktionsplan für Energieeffizienz sollte unter Berücksichtigung eines holistischen Ansatzes der zahlreichen Strategien Europas überarbeitet werden.

In Energieeffizienz zu investieren ist zwar grundlegend, da es zur Erreichung der Emissionszielwerte bis 2020 beiträgt, es ist jedoch auch wichtig, dass diejenigen Initiativen hervorgehoben werden, die es uns ermöglichen, das bisher schlummernde Energiespar-Potenzial der EU vollumfänglich auszunutzen.

Ich freue mich, dass der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden so umfassend Beachtung zuteilwurde. Auch auf europäischer Ebene müssen Initiativen in diese Richtung entwickelt werden. Unsere Unternehmen müssen noch einmal darüber nachdenken, wie sie ihre Produktionsvorgänge und ihre Produkte effizienter gestalten können.

Abschließend möchte ich betonen, dass verbindliche Zielsetzungen eine gute Sache sind, denn ohne sie werden wir das ehrgeizige Ziel in der EU nur schwer erreichen können.

 
  
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  Anni Podimata (S&D).(EL) Herr Präsident, Herr Kommissar, ich möchte auf ein Thema zurückkommen: Die Bedeutung eines verbindlichen Energieeffizienz-Ziels für die europäische Wirtschaft. Vor dem schwierigen wirtschaftlichen Hintergrund in einigen Mitgliedstaaten, die tatkräftige Anreize für das Wachstum und den Schutz und die Schaffung von Arbeitsplätzen benötigen, werden verbindliche Zielsetzungen ein angemessenes Umfeld für Investitionen schaffen, die die Wettbewerbsfähigkeit und das Exportpotenzial der europäischen Unternehmen stärken und insbesondere Klein- und Mittelbetriebe im Bereich der Energieeffizienz-Technologien und -Dienstleistungen unterstützen.

Die Mitgliedstaaten werden die Anreize erhalten, diejenigen Märkte in jeder Wirtschaft zu stärken, in denen sie den größten Mehrwert bieten und am meisten Arbeitsplätze schaffen können. Zudem werden auch Haushalte, Unternehmen und der öffentliche Sektor bedeutende wirtschaftliche Vorteile daraus ziehen können, da ihre Energierechnungen schrumpfen. Deshalb möchte ich dem Berichterstatter für seinen Bericht gratulieren und die Europäische Kommission dazu aufrufen, die Vorschläge in Herrn Bendtsens Bericht umzusetzen und dabei gleichzeitig unsere Wirtschaft aus der Krise zu führen.

 
  
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  Peter Jahr (PPE). - Herr Präsident, Herr Kommissar! Natürlich ist die Energieeffizienz ein sehr wichtiges Thema, und selbstverständlich muss man mit fossilen Rohstoffen sehr sparsam sein. Natürlich müssen geforderte Kennzahlen auch eine Herausforderung darstellen, aber diese Kennzahlen müssen immer über genügend Augenmaß verfügen, sie müssen immer realistisch sein. Sie müssen effizient sein für die Gesellschaft, aber auch für den Einzelnen, und es muss für den Eigentümer auch bezahlbar sein. Für den Bürger muss es nachvollziehbar und erklärbar sein, und vor allem muss es sich für den Bürger auch rechnen. Denn ohne Akzeptanz bei der Bevölkerung werden wir beim Klimaschutz nicht vorankommen. Genau dieser Aspekt fehlt mir in dem vorliegenden Bericht.

 
  
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  Kriton Arsenis (S&D).(EL) Herr Präsident, Herr Kommissar, die Verhandlungen in Cancún waren relativ erfolgreich. Die Verhandlungen über den Klimawandel kommen voran. Länder wie China haben das Ergebnis von Cancún erwartet. Sie haben seit dem Misserfolg in Kopenhagen Maßnahmen ergriffen. Wenn wir nicht in Bereiche wie die Energieeffizienz und Energieeinsparungen investieren, werden wir doppelte Verlierer sein. Des Weiteren würden unsere Haushalte, Unternehmen und die öffentliche Hand weiterhin absurde Kosten tragen müssen, und wir könnten die Führung in der europäischen klimafreundlichen Wirtschaft verlieren.

Deshalb müssen wir uns folgende Frage stellen: Wenn wir bereits jetzt Mühe haben, mit Ländern wie China Schritt zu halten, wie werden wir in Zukunft gegen ein klimafreundliches China antreten können? Deshalb ist es sehr wichtig, dass wir ein verbindliches Ziel für die Europäische Union festlegen, um das 20 %-Ziel bei den Energieeinsparungen zu erreichen.

 
  
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  Sonia Alfano (ALDE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, die bisher in den verschiedenen Mitgliedstaaten im Hinblick auf das Jahr 2020 umgesetzten Strategien zur Energieeffizienz reichen nicht aus, um das 20 %-Ziel der Energiereduktion erreichen zu können. Wenn wir Glück haben, erreichen wir gerade einmal 10 %, was ein sehr enttäuschendes Resultat ist.

Wenn der Energieverbrauch weiterhin ansteigt, könnte auch das Ziel eines 20 %-Anteils an erneuerbaren Energien gefährdet sein, da dieses Ziel proportional zum Gesamtenergieverbrauch der EU berechnet wird. Ich bin zudem absolut für die Einführung eines verbindlichen Energieeffizienz-Ziels, um sicherzustellen, dass die Klima- und Energiestrategien Europas einander gegenseitig stärken.

Leider belegen die Fakten, dass wir uns nicht auf das Wohlwollen einzelner Mitgliedstaaten verlassen können. Die Europäische Union muss den Weg mit klaren und wirksamen Strategien und Zielen vorgeben. Lassen Sie uns nicht länger in neue Anlagen zur Energieproduktion investieren und unser Geld und unsere Anstrengungen stattdessen für die saubersten Energien der Welt einsetzen und diese so schonend wie möglich nutzen.

Ich fordere Sie dazu auf, den Änderungsantrag 2 anzunehmen, der die Kommission dazu auffordert, im Jahr 2011 eine Initiative zur Energieeffizienz bestehender Gebäude einzuführen.

 
  
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  Oreste Rossi (EFD).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Energieeffizienz ist der Schlüssel unserer zukünftigen Wirtschaft, aber sie sollte gefördert und nicht erzwungen werden. Die Mitgliedstaaten müssen dafür gewonnen werden, um sicherzustellen, dass all diejenigen, die ihr Unternehmen oder ihre Wohnung energieeffizienter gestalten möchten, dabei unterstützt werden.

Wir können uns nicht vorstellen, Privatpersonen zu Investitionen zu zwingen, ohne sie von deren Zweck zu überzeugen oder sie zu fördern. Mit der Verbesserung der Energieeffizienz werden die Umwelt geschützt und Ressourcen eingespart, aber in einem so heiklen Gebiet ist es entscheidend, diese Wahl mit spezifischen europäischen Strategien für den europäischen Energiebinnenmarkt zu verbinden.

Verbindliche Ziele bedeuten nur unnötige und oft auch unwirksame Ausgaben, es ist jedoch besser, die Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und Gremien davon zu überzeugen, dass Einsparungen in diesem Bereich auch Auswirkungen auf die Sicherheit und Lebensqualität der Menschen haben.

 
  
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  Csanád Szegedi (NI).(HU) Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir sind der Meinung, dass die Ursache des Klimawandels, der gegenwärtig einen immer größeren Einfluss hat, nicht nur in der vom Menschen verursachten Umweltbelastung liegt. Wir sind jedoch alle dafür verantwortlich, der Zerstörung unserer Umwelt sowohl lokal als auch global Einhalt zu gebieten und uns zu bemühen, ihren ursprünglichen, gesunden Zustand so gut wie möglich wieder herzustellen. Somit ist dieser Aufruf zur Energieeffizienz willkommen. Unsere Gebäude sind für ungefähr 40 % des weltweiten Energieverbrauchs verantwortlich, und deshalb ist es sehr wichtig, die Situation dieser Gebäude anzusprechen. Wir müssen neue Gebäude ohne CO2-Emissionen fördern und auch eine Lösung für die energieeffiziente Sanierung bestehender Gebäude finden. Des Weiteren müssen wir den Verbrauch und die Schadstoffemissionen von Fahrzeugen reduzieren, indem die Einführung von hybriden oder gänzlich elektrischen Lösungen gefördert wird. Ich bin überzeugt, dass wir, als Abgeordnete und als Politiker, in Bezug auf Energieeffizienz mit gutem Beispiel vorangehen müssen.

 
  
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  Elena Băsescu (PPE).(RO) Herr Präsident, auch ich möchte die Bedeutung der Förderung der Energieeffizienz betonen, da sie bedeutende Vorteile für die gesamte Wirtschaft haben kann. Die sozialen Vorteile müssen natürlich auch erwähnt werden, darunter die Schaffung neuer Arbeitsplätze bis ins Jahr 2020.

Ich glaube, dass es sehr wichtig ist, neue, hochmoderne Energietechnologien zu entwickeln und zu verkaufen. Nur so kann die Wettbewerbsfähigkeit energieverschlingender europäischer Unternehmen angesichts der weltweiten Konkurrenz gewährleistet werden. Ich unterstütze die Bemühungen für ein Übereinkommen über eine einheitliche Methode zur Bewertung nationaler Energieeffizienz-Ziele und zur Überwachung der diesbezüglichen Fortschritte.

Ich begrüße auch die Arbeit der Kommission „Towards a Single Energy network“. Sie sollte praktische Vorschläge zur Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte unterbreiten.

 
  
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  Catherine Stihler (S&D). – Herr Präsident, ich danke Herrn Bendtsen dafür, dass er in seinen einleitenden Ausführungen die Bauindustrie erwähnt hat. Ich möchte ihn nur darauf hinweisen, dass mein Bericht über Bauerzeugnisse im Januar zur Abstimmung vorliegt und dass wir auch in diesem Bericht die Energieeffizienz behandelt haben.

Ich möchte jedoch auf zwei kurze Punkte eingehen. Herr Swoboda hat die Bedeutung der lokalen Behörden erwähnt. Ich möchte die Abgeordneten nur auf die gegenwärtige Empfindlichkeit, zumindest im Vereinigten Königreich, auf Haushaltskürzungen hinweisen, die lokale Behörden betreffen. Ich glaube, wir müssen dies in die Debatte und die kommenden Diskussionen einfließen lassen.

Ich möchte der Kommission auch eine Frage stellen. Im Bericht wird die Bedeutung von intelligenten Zählern erwähnt, und die einheitlichen Mindestfunktionalitäten werden für Ende 2011 vorgesehen. Können wir dies erreichen, Herr Kommissar? Ich bedaure, dass der Ratsvorsitz heute Abend nicht vertreten ist, aber ich denke, dass dies sehr wichtig ist. Ich möchte auch auf die Frage der Energiearmut eingehen, die andere Sprecher bereits erwähnt haben. Ich bin mir sicher, alle Anwesenden stimmen mit mir darin überein, dass dies unbedingt betont werden muss.

 
  
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  Günther Oettinger, Mitglied der Kommission. − Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete. Ich will erstens dem Herrn Abgeordneten Swoboda beipflichten, der sagt, die Umsetzung geschieht vor Ort, regional und lokal. In der Tat haben wir in den Mitgliedstaaten vielfältige, meist gute Erfahrungen mit Sanierungsprogrammen gemacht – oftmals mit einem Euro aus einem öffentlichen Budget mit dem Effekt, dass sechs, sieben Euro durch privates Investitionsengagement hinzukommen. Wir werden auch prüfen müssen, ob unsere Regionalprogramme dafür in Frage kommen. Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass eine Kommune direkt bei der Kommission Geld beantragt, aber die Regionalprogramme stärker für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden zu öffnen, scheint mir ein ganz wichtiger Schritt spätestens für die nächste Finanzperiode zu sein.

Dann kommt die Frage der Zinsverbilligung hinzu. Wollen wir über öffentliche Strukturbanken Zinsen verbilligen für Darlehen, die in die Sanierung von Gebäuden gehen? Beim Thema Bestandsgebäude will ich auf eines hinweisen: Es wurde mehrfach gesagt, wer die Energieeffizienz erhöht, spart Geld. Das stimmt, gilt aber nicht sofort. Wenn wir uns einmal den Wohnungsbestand Europas anschauen, dann haben wir im Schnitt pro Wohnung einen Sanierungsbedarf von Fenstern über aktive und passive Dämmung bis hin zu entsprechenden elektrischen Geräten und entsprechenden Heizungsoptimierungen von 30 000 bis 60 000 Euro pro Wohnung. Das Geld spart man nicht im ersten Jahr ein. Das heißt, wir müssen in den nächsten 10 Jahren investieren, damit in den nächsten 40 Jahren die Ausgaben für Energie sinken und reinvestiert wird. Im Grunde genommen ein umgekehrter Generationenvertrag. Meine Generation hat bisher enorme Schulden gemacht, was sich an den Währungsproblemen zeigt. Jetzt haben wir erstmals die Chance, über Energieeffizenz zu investieren, damit wir und unsere Kinder in den folgenden Jahrzehnten durch geringere Energieausgaben die Rendite sehen. Sind wir dazu fähig? Sind wir dazu bereit? Ich setze auf Sie. Wir müssen in Haushaltsfragen neue Prioritäten setzen. Wer die Energiesanierung auch im europäischen Haushalt voranbringt, muss dies auch unter dem Gesichtspunkt besprechen, was nach hinten rückt. Wir werden nicht beliebig mehr Geld bekommen. Wo wollen wir umschichten? Das wird die entscheidende Frage zu dem Thema auch auf der europäischen Haushaltsebene sein.

Zum Zweiten: Zwei Kollegen, Herr Jadot und Herr Eickhout, haben gesagt, die Grundlinie sei klar, aber sie ist eben nicht klar. Und ich habe die Beschlüsse des Europäischen Rats hier auf dem Tisch. Übrigens, der letzte Beschluss des Europäischen Rats vom März diesen Jahres, wörtlich „and moving towards 20 % increase in energy efficiency“ ist schon etwas weniger konsequent. Also in Richtung 20 % zu gehen, das heißt, auch 18, 19, 17 % wären ausreichend. Ich halte mich an 20 %, unverändert, obwohl im März der Europäische Rat erstmals einen gewissen Rückzug beschlossen hat. Der Beschluss vom März 2007 spricht von Projektionen des Energieverbrauchs 2020, von denen 20 % abzuziehen sind.

Das Institut, das dabei Europa mit seinen Studien berät, ist Primes. Ich nenne mal drei Zahlenkolonnen, dann sehen Sie, was wir hier an Problemen zu lösen haben, die bisher nicht aufgeworfen wurden: Energieverbrauch in Italien in Millionen Tonnen 2007 173. Die Projektion für 2020 hoch auf 208 und dann minus 20 %. Italien kommt dann in etwa dort wieder an, wo es war. Man steigert die Projektion und zieht 20 % ab.

Oder ein ganz kleines Land: Luxemburg. Energieverbrauch 2007: 4,6 Millionen Tonnen. Der prognostizierte Bedarf geht auf 5,6 hoch, man fällt auf 4,5 wieder zurück. Oder aber Portugal: 23,8 im Referenzjahr, es geht hoch auf 30 und fällt zurück auf 24. Wir müssen dringend über die Projektion sprechen. Das ist der entscheidende Punkt, der bisher in der gesamten Debatte zu kurz kommt, Land für Land.

Sie sprechen sich hier in vielen Wortmeldungen für Verbindlichkeit aus. Ich bin immer Optimist und Realist. Wenn wir als Kommission eine verbindliche Zielmarke für jeden Mitgliedstaat vorschlagen, würde diese heute von den Mitgliedstaaten, deren Bürger wir auch sind, abgelehnt. Keine Chance. Dann hätten wir gar nichts. Vielleicht ist ein Zweistufenplan, indem wir die Mitgliedstaaten mitnehmen, realistischer und sachdienlicher. Indem ich den Mitgliedstaaten sage, macht jetzt nationale Energieeffizienzpläne, freiwillig, aber die 20 % gelten für alles. Wenn wir in zwei Jahren sehen, wir kommen nicht konsequent genug voran, dann kündigen wir verbindliche Zielvorgaben an. Und die können dann die Mitgliedstaaten vermutlich nicht ablehnen. Bitte prüfen Sie, ob nicht dies – auch in Kenntnis ihrer Regierungen – der bessere europäische Weg für unsere gemeinsamen Ziele sein kann.

Egal, ob verbindlich oder freiwillig: Nationale Aktionspläne sind geboten. Wir können politisch die Inhalte, die Konsequenz und die Auswirkungen der Pläne prüfen. Und wir werden mit Sicherheit keinen Plan, der inhaltlich nicht unseren Vorgaben genügt, so hinnehmen. Den weisen wir politisch in jedem Fall zurück.

Vielen Dank für heute. Ich komme gern im März erneut ins Parlament, um dann mit einem Vorschlag die Debatte formal zu beginnen. Der Bericht ist dafür ein hervorragender erster Auftakt.

 
  
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  Bendt Bendtsen, Berichterstatter.(DA) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre konstruktiven Beiträge. Wenn jemand hier sitzt und der Debatte zuhört, scheint es vielleicht so, als wären wir uns über die Energieeffizienz sehr uneinig. Ob mit verbindlichen Zielsetzungen oder ohne, wir müssen uns für die Energieeffizienz einsetzen. Wir müssen etwas unternehmen. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir zwar eine umfassende Diskussion über das Thema der verbindlichen Zielsetzungen geführt haben, aber auch die Berichterstatter haben diesen Umstand natürlich auch behandelt und sie sind zum Schluss gekommen, dass es wichtig ist, dass wir die Einhaltung geltender EU-Regeln in diesem Bereich gewährleisten. Wir haben in vielen Bereichen Rechtsvorschriften erlassen. Es ist sehr wichtig, dass diese Vorschriften eingehalten und auch umgesetzt werden. Es ist auch sehr wichtig, dass wir im Zusammenhang mit dem Städtebau, Gebäuden, der Verwendung neuer Energietechnologien und der Einhaltung einer besseren Produktstrategie Maßnahmen ergreifen. Der Verkehr ist ein weiteres Thema, das wir behandeln müssen, und schließlich ist es wichtig, dass die Finanzierung vieler dieser Energieinitiativen auch in Zukunft sichergestellt ist. Aus meiner Sicht gibt es immer noch zahlreiche reife Früchte, die wir ernten können – in anderen Worten, viele Möglichkeiten, die Energieeffizienz in Europa zu verbessern.

Warum ist dies gerade jetzt so wichtig? Ich werde nicht wiederholen, was mein Kollege, Herr Kariņš aus Lettland in diesem Zusammenhang sagte, und zwar, dass Europa viel Geld in den Nahen Osten und nach Russland fließen lässt. Könnte dieses Geld in Europa nicht besser eingesetzt werden? Und es geht noch weiter: Es besteht kein Zweifel, dass wir investieren müssen, wenn Europa in diesem Bereich eine führende Rolle übernehmen will. Die Investitionen werden natürlich Dividenden in Form einer tieferen Arbeitslosenquote, mehr innovativer Unternehmen und neuer Arbeitsplätze bringen, insbesondere Arbeitsplätze für unsere Klein- und Mittelbetriebe in Europa.

Abschließend möchte ich allen Beteiligten danken. Ich möchte der Kommission und den betreffenden Dienststellen danken. Ich möchte anmerken, dass Sie alle sehr kooperativ waren, und ich möchte zudem meiner eigenen Fraktion danken, die mir bei meiner Arbeit an diesem Bericht sehr viel Vertrauen und Unterstützung entgegengebracht hat. Ich möchte auch den Schattenberichterstattern für ihre sehr konstruktive Zusammenarbeit danken, in der sie sich widerstandsfähig gezeigt haben. Nun, da wir so viel erreicht haben, ist es jedoch wichtig, dass das Parlament der Kommission ein klares Signal übermittelt und sich über den nun einzuschlagenden Weg äußert, damit wir dem Ziel der Energieeffizienz in Zukunft näher kommen.

 
  
  

VORSITZ: Edward McMILLAN-SCOTT
Vizepräsident

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Stimmabgabe findet morgen, Mittwoch, den 15. Dezember 2010, statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)

 
  
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  Cristian Silviu Buşoi (ALDE), schriftlich.(RO) Energieeffizienzmaßnahmen sind unerlässlich, damit die EU die Ziele erreichen kann, die sie sich selbst zur Bekämpfung des Klimawandels gesetzt hat. Wir haben das Ziel, den Energieverbrauch um 20 % zu senken. Während wir für die anderen beiden Ziele jedoch Richtlinien haben, die ganz klar darlegen, wie das Ziel erreicht werden wird, haben wir für die Energieeffizienz kein solches Instrument. Deshalb weise ich auf die Notwendigkeit für eine Energieeffizienzrichtlinie hin.

Darüber hinaus muss Energieeffizienz, wenn wir in der Lage sein wollen, die Ergebnisse zu erzielen, die wir uns vorstellen, auf allen Ebenen, in allen nationalen und europäischen Politiken gefördert werden. Innovation ist in dieser Hinsicht einer der Schlüssel zum Erfolg. Daher bin ich der Meinung, dass das zukünftige Forschungsrahmenprogramm Energieeffizienz zu einer Priorität machen sollte.

Nicht zuletzt bin ich der Meinung, dass die öffentliche Hand im Hinblick darauf ein Beispiel geben und die Gebäude, die sie besitzt, in energieeffiziente Gebäude umwandeln muss.

Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten die Energieeffizienz mittels der für Verfahren des öffentlichen Auftragswesens festgelegten Anforderungen fördern. Daher müssen Unternehmen, die sauberere Technologien verwenden, bevorzugt werden.

Abschließend können Mitgliedstaaten die Nachfrage nach grünen Produkten mittels steuerlicher Maßnahmen oder Subventionen ankurbeln, die mit dem Binnenmarkt kompatibel sind.

 
  
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  Elisabetta Gardini (PPE), schriftlich.(IT) Der Aktionsplan für Energieeffizienz ist kein Wettbewerb, bei dem einem Hindernisse und Hürden in den Weg gestellt werden, sondern der Beginn eines kulturellen Prozesses, ein wichtiges europäisches Politikziel, das darauf abzielt, das Verhalten von Einzelnen und Unternehmen zu beeinflussen. Er ist ein Prozess, der nicht durch strenge Einschränkungen leichter wird, die zu unbezahlbaren Kosten für Bürgerinnen und Bürger und für Unternehmen führen, sondern durch echte Anreize. Ein Prozess, der mittels der Energieinfrastruktur umgesetzt wird, durch die Änderung der städtebaulichen Entwicklung, von Produkten, Verpackungen und des Transports. Ich möchte darauf hinweisen, dass Energieeffizienz als die kostengünstigste Art und Weise des Umgangs mit Treibhausgasemissionen und anderen Emissionen betrachtet wird, die durch die Energiegewinnung entstehen. Darüber hinaus könnte Energieeffizienz, gemäß einer von Confindustria, des allgemeinen Verbands der italienischen Industrie, durchgeführten Studie, in Italien alleine sozialökonomische Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft in Höhe von ca. 238 Mrd. EUR haben und könnte den Wert der Gesamtproduktion im Zeitraum von 2010-2020, mit einem damit einhergehenden Anstieg der Beschäftigung um ca. 1,6 Millionen Standardarbeitseinheiten, steigern. Daher betrachte ich es als entscheidend, nicht nur Investitionen in diesen Sektor zu kanalisieren, sondern auch die effektive Durchführung und Stärkung der zur Verfügung stehenden europäischen Instrumente sicherzustellen.

 
  
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  Adam Gierek (S&D), schriftlich.(PL) Energieeffizienz, im allgemeinsten Sinne, ist die Einschränkung des individuellen Verbrauchs durch Rationalisierung der Nutzung von Geräten. Entscheidende Möglichkeiten zur Erhöhung der Bruttoenergieeffizienz finden sich jedoch in physikalischen und chemischen industriellen Prozessen, die auf folgenden Punkten basieren: 1) Bessere Nutzung von Wärmeströmen aus fossilen oder nuklearen Brennstoffen durch a) Überführung der Umwandlung des Carnotschen Kreisprozesses auf höhere Temperaturen und Drücke, b) Nutzung einer geeigneten Rückgewinnung von Abwärme, z. B. bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Prozessen, 2) Verringerung des ohmschen Widerstands während der Stromübertragung, 3) Verringerung der Wärmebeständigkeit in Wärmetauschern, 4) Erhöhung der Wärmebeständigkeit durch die Verwendung von Isoliermaterialien beim Bau, 5) Verringerung des Reibungswiderstands, 6) Verringerung der Magnetfeldverluste, 7) Verkürzung übermäßig langer Energieumwandlungsketten.

Das politische Ziel 3x20 bis 2020 bezieht sich daher nicht nur auf die Verringerung des Energieverbrauchs um 20 % brutto, z. B. aufgrund von Preisanstiegen, da dies lediglich zu einer Verschlechterung des Lebensstandards führen würde, sondern eher auf die Rationalisierung, mittels derer 20 % mehr Nutzarbeit aus der gleichen Menge Primärenergie gewonnen werden könnte. Daher werden entsprechende Verfahren nötig sein, damit die Mitgliedstaaten die Durchführung dieses politischen Ziels evaluieren können.

 
  
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  András Gyürk (PPE), schriftlich.(HU) Die Überarbeitung des Aktionsplans für Energieeffizienz von 2006 wird immer mehr zu einer dringlichen Aufgabe, da die fehlenden Fortschritte in Verbindung mit den 20-20-20-Zielen der EU im Bereich der Energieeffizienzziele am deutlichsten zutage treten. Viele Initiativen weisen bereits jetzt in die richtige Richtung, jedoch werden die bis dato erzielten Erfolge durch die Vielzahl der unausgeschöpften Möglichkeiten nach wie vor in den Schatten gestellt. Europa hat gerade erst begonnen, seine fehlenden Fortschritte wahrzunehmen und hat erkannt, dass es sich den Luxus, die Weiterentwicklung der Energieeffizienz auf die leichte Schulter zu nehmen, nicht leisten kann. Derartige Investitionen können Emissionen billiger verringern als alle anderen Lösungen und können die Wirtschaft umgehend beleben. Ein Zeichen eines positiven Wendepunkts ist die Tatsache, dass auf der Basis der Entscheidung des Europäischen Parlaments selbst die bisher ungenutzten Ressourcen des Konjunkturprogramms für den Ausbau der Energieeffizienz und für grüne Investitionen genutzt werden können.

Die Energiestrategie 20202, die im November von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde, führt ebenfalls Energieeffizienz als die höchste Priorität an. Nun ist es der Bendtsen-Bericht, in dem spezifische Empfehlungen bezüglich der Art und Weise abgefasst sind, wie wir unsere Möglichkeiten effektiver ausschöpfen könnten. Ich freue mich, dass innovative Lösungen, wie z. B. intelligente Energienetze und Dienstleister im Energiesektor, die Investitionen durchführen, die Erträge aus der Energieeffizienz ziehen, ebenfalls in den Bericht mit aufgenommen wurden. Die Finanzierung ist jedoch nach wie vor das Wichtigste. Mittel für die Energieeffizienz müssen in zukünftige langfristige EU-Haushaltspläne ebenfalls mit einbezogen werden, da sie einen speziellen Bezug zu den Gebäudesanierungsprogrammen in den ehemaligen sozialistischen Ländern haben. In diesem Bereich können mit relativ geringen Ausgaben beeindruckende Einsparungen erzielt werden.

 
  
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  Jiří Havel (S&D), schriftlich. (CS) Energieeffizienz ist eine der wichtigsten Prioritäten der Europa 2020-Strategie und der Energiestrategie für Europa 2011-2020, was den vorgelegten Bericht in Bezug auf den jüngsten Gipfel in Cancún ebenfalls sehr wichtig und aktuell macht. Der Bericht baut auf dem Aktionsplan für Energieeffizienz von 2006 auf, appelliert an die Kommission, diesen Plan zu aktualisieren, die Richtlinie über Energiedienstleistungen zu überarbeiten und auch, verbindliche Ziele zum Erreichen einer 20%igen Verbesserung der Energieeffizienz bis 2020 festzulegen. Der Bericht erörtert Argumente für die Vorteile einer größeren Energieeffizienz: Sozial (potentielle Schaffung von 1 Million Arbeitsplätzen oder Verringerung der Energiearmut in der EU), wirtschaftlich (potentielle Energieeinsparungen von bis zu 100 Mrd. EUR), strategisch (Beibehalt der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen durch Energieeinsparungen) und nicht zuletzt Energiesicherheit (größere energiewirtschaftliche Unabhängigkeit für die EU). Der Bericht umfasst Empfehlungen für den Bereich der Energieinfrastruktur, die Projektierung von Städten und Gebäuden, Informations- und Kommunikationsprodukte, Ausschreibungen und Finanzierung. Meiner Meinung nach ist die Rolle der Finanzierungsquellen (der Strukturfonds, des ELENA-Instruments der Europäischen Investitionsbank, nationaler Fonds für Energieeffizienz usw.) bei der Finanzierung von Energieeffizienzprojekten besonders wichtig. Insgesamt bin ich der Meinung, dass der von Herrn Bendtsen vorgelegte Bericht eine genaue Analyse der Angelegenheit enthält, so wie relevante Empfehlungen bezüglich der Energieeffizienz, und ich empfehle daher dessen Annahme in der vorgeschlagenen Form.

 
  
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  Edit Herczog (S&D), schriftlich.(HU) Es ist das wesentlich Anliegen der EU und all ihrer Mitgliedstaaten, das Meiste aus der geringstmöglichen Energie herauszuholen. Dabei kann die Abhängigkeit von externer Energie verringert und die Energiesicherheit sowie auch die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union erhöht werden. Energieeffizienz muss daher bei der Durchführung der Strategie Europa 2020 eine besondere Priorität haben, und die Nutzung von so vielen Energiefonds wie möglich sollte zur Bedingung für deren Grundsatz gemacht werden. In Übereinstimmung mit den im Rahmen der Strategie Europa 2020 (ab 2005) in Angriff genommenen Zielen sieht der nationale Aktionsplan Ungarns sowohl im Bereich der aus erneuerbaren Quellen gewonnen Energie als auch bei der Energieeffizienz sehr ernsthafte Schritte vor. Den Energieeffizienz-Kreditfonds (EHA) gibt es seit 1991, und er unterstützt seitdem Investitionen von Bürgerinnen und Bürgern im Bereich der Energieeffizienz.

Darüber hinaus plant die ungarische Regierung, die Energieeffizienz der größten Verbraucher des öffentlichen Sektors mittels der Modernisierung öffentlicher Einrichtungen (einschließlich der Installation von Solarkollektoren und der Modernisierung von Isolier- und Heizsystemen) auf Basis des Entwurfs des Energie- und Klimaschutzprogramms für komplexe Gebäude um 60 % zu verbessern. Dies sind großartige Pläne, deren Durchführung jedoch von der nach wie vor andauernden Finanz- und Wirtschaftskrise ernsthaft gefährdet wurde. Daher müssen wir die Kommission bitten, nationalen Aktionsplänen und deren Durchführung ernsthaft Aufmerksamkeit zu schenken und sicherzustellen, dass die bislang angenommenen EU-Richtlinien in die nationalen Rechtsvorschriften aufgenommen werden, da die Durchführung der 2020-Energiestrategie und das Erreichen der Ziele zur Verringerung der CO2-Emissionen davon abhängen können. Darüber hinaus können Fortschritte in diesem Bereich nur mittels der gemeinsamen Anwendung der entsprechenden Finanzinstrumente und der Schaffung eines geeigneten Rechtsrahmens erwartet werden.

 
  
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  Jarosław Kalinowski (PPE), schriftlich.(PL) Eine Steigerung der Energieeffizienz trägt direkt zu einer Verbesserung der Energiesicherheit in der gesamten EU bei. Wenn Änderungen richtig eingeführt werden, werden sie zu einer Verringerung der Schadstoffemissionen führen. Dies ist definitiv eine sehr positive Entwicklungsrichtung, die unsere Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels unterstützt. Der Einsatz modernster Technologien bei der Modernisierung der Infrastruktur stellt darüber hinaus finanzielle Einsparungen, und daraus resultierend ein Wirtschaftswachstum in den EU-Mitgliedstaaten sicher. Dadurch werden, wie der Berichterstatter selbst betont, neue Arbeitsplätze, nicht nur in städtischen Gebieten, sondern auch auf den heimischen Märkten und auf dem Land geschaffen werden. Natürlich sind für all diese Ziele zu Beginn entsprechende Mittel und Investitionen nötig. Ich bin jedoch der Meinung, dass es absolut lohnenswert ist sicherzustellen, dass Europa eine energiesparende, effiziente und umweltfreundliche Wirtschaft hat.

 
  
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  Petru Constantin Luhan (PPE), schriftlich.(RO) Die Europäische Union muss Maßnahmen ergreifen, um die Zukunft ihrer Energieversorgung sicherzustellen und um ihre grundlegenden Energieinteressen zu schützen. Energieeffizienzmaßnahmen spielen, um dies zu erreichen, eine entscheidende Rolle, indem Sie gewährleisten, dass die festgelegten Klima- und Energieziele mit den geringstmöglichen Kosten erreicht werden. Ich denke, dass mit umfangreichen Beratungen mit lokalen und regionalen Vertretern begonnen werden muss, um eindeutige Richtlinien bezüglich der Energieeffizienz festzulegen, und es muss Unterstützung bei der Ausarbeitung von Projekten gewährt sowie der Zugang zu den 9 Mrd. EUR sichergestellt werden, die von der Kommission mittels der Kohäsionspolitik zur Verfügung gestellt werden. Der intelligente Einsatz dieser Mittel wird es uns ermöglichen, das Energieeffizienzziel von 20 % zu erreichen, das in umfangreichem Maße dazu beitragen wird, die Ziele der Europäischen Union im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen. Darüber hinaus ist die Verringerung des Verbrauchs durch Energieeffizienz die nachhaltigste Art und Weise, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und wird einen erheblichen Rückgang von Importen (ca. 25-26 %) zur Folge haben.

 
  
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  Alajos Mészáros (PPE), schriftlich.(HU) Bezüglich der Überarbeitung des Aktionsplans für Energieeffizienz ist eines der effektivsten Mittel zur Verringerung von CO2-Emissionen sowie des Ausstoßes anderer Gase die Energieeffizienz. Des Weiteren birgt sie enorme Vorteile auf dem Gebiet der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Wirtschaftswachstum. Seit der Annahme des Aktionsplans für Energieeffizienz 2006 hat das wirtschaftliche Umfeld erhebliche Veränderungen durchlaufen. Daher betrachte ich die Überarbeitung der EU-Energieeffizienzpolitik und deren Anpassung an unsere gegenwärtigen Prioritäten als einen notwendigen Schritt. Ich bin der Meinung, dass wir das Dokument, das die Ergebnisse und Defizite des Aktionsplans 2006 bewertet, als Basis für diese Evaluierung verwenden sollten. Wir müssen alles unternehmen, um das in unserer Strategie Europa 2020 festgelegte 20%-Ziel erreichen zu können.

Während Werte in Bezug auf Emissionen und erneuerbare Energiequellen leicht messbar sind, sind Daten über Energieeffizienz schwieriger zu berechnen. Dabei brauchen wir die Unterstützung der Kommission. Mittels der von der Kommission zur Verfügung gestellten Daten werden wir dazu in der Lage sein, die Änderungen hinsichtlich unserer Energiepolitik nachzuverfolgen. Es ist allgemein bekannt, dass die Energieeffizienz von Gebäuden auch beträchtliche Möglichkeiten birgt. Daher müssen wir auf die Modernisierung unserer bereits vorhandenen Gebäude drängen, da der Anteil an Neubauten sinkt. Es gibt zahlreiche Gebäude, hauptsächlich in mitteleuropäischen Ländern, die nach einer entsprechenden Renovierung ein großes Potential im Hinblick auf die Effizienz haben könnten. Hinsichtlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Unterstützung energieeffizienter Lösungen sind die USA und China uns weit voraus. Wir müssen alles tun, um unseren Nachteil zu minimieren. Die Europäische Union und die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen und Mittel unterstützen, um die Finanzierung in diesem Bereich zu erhöhen.

 
  
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  Pavel Poc (S&D), schriftlich.(CS) Obwohl die Europäische Union Ziele für die Verringerung des Energieverbrauchs um 20 % bis 2020 gesetzt hat, sind diese, im Gegensatz zu Zielen in den Bereichen der Verringerung von Emissionen sowie erneuerbarer Energien, nicht verbindlich. Daher sind die Mitgliedstaaten nicht ausreichend motiviert, im Bereich der Energieeffizienz die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Die Technologie und die praktischen Prozesse zur Verbesserung der Energieeffizienz existieren bereits, aber da es keine verbindlichen Ziele geben wird, werden diese Projekte nicht ordentlich finanziert und folglich nicht durchgeführt werden. Wenn die EU ihr Ziel bis 2020 jedoch erreichen würde, würde dies finanzielle Einsparungen von bis zu 78 Mrd. EUR pro Jahr bedeuten. Dies würde neben der Verringerung der Abhängigkeit von Öl- und Erdgasimporten und der damit einhergehenden Förderung der Energieversorgungssicherheit erhebliche Ersparnisse für die Haushalte bedeuten. Ich betrachte diesen Faktor als äußerst wichtig, da die Anzahl der Menschen, die in sogenannter Energiearmut leben, wobei Elektrizitäts- und Gasrechnungen den Großteil des Familienbudgets schlucken, gegenwärtig ansteigt. Wenn jedoch verbindliche Ziele gesetzt werden würden, könnten die Haushalte, gemäß den Zahlen der Europäischen Kommission, jährlich bis zu 1 000 EUR sparen. Neben einer größeren Wettbewerbsfähigkeit würde eine verbesserte Energieeffizienz auch die Schaffung permanenter Arbeitsplätze ankurbeln und zu einer Verringerung von CO2-Emissionen in Höhe von 780 Millionen Tonnen führen. Dies ist mehr als im Rahmen des Kyoto-Protokolls gefordert.

 
  
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  Daciana Octavia Sârbu (S&D), schriftlich. – Die Vorteile der Verringerung des Energieverbrauchs und der -abhängigkeit in Europa wären zugleich wirtschaftlicher, umweltpolitischer und politischer Natur. Der Aktionsplan für Energieeffizienz hat daher weitreichende Auswirkungen. Ich war Berichterstatterin für die Stellungnahme des Umweltausschusses über den Beitrag der IKT zur Energieeffizienz, und ich weiß, dass eine der hierbei wichtigsten Aufgaben die Erleichterung der Integration erneuerbarer Energiequellen in die Energieversorgung ist. Intelligente Energienetze können dazu beitragen, dies zu erreichen, während intelligente Stromzähler in Haushalten uns darauf aufmerksam machen können, wann wir Energie sparen können und uns so dabei helfen, unseren Verbrauch zu verringern. Die Kommission muss sich richtig auf diese zwei Elemente im Aktionsplan konzentrieren, und die Mitgliedstaaten müssen die Installation der Infrastruktur voll und ganz unterstützen, die notwendig ist, um ihn umzusetzen, falls nötig, mittels öffentlicher Aufträge.

 
  
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  Vladimir Urutchev (PPE), schriftlich. – Energieeffizienz (EE) ist die kostengünstigste Maßnahme zur Verringerung von Treibhausgasemissionen. Mittels eines geringeren Energieverbrauchs sind wir weniger von Öl- und Gasimporten und deren fluktuierenden Preisen abhängig. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Investitionen sich auf Energieeffizienz konzentrieren und dass wir die Gelder, die wir für Öl- und Gasimporte aufwenden einschränken. Diese Gelder sollten Arbeitsplätze in KMUs, in der Landwirtschaft, in der Forstwirtschaft und der Industrie schaffen. Den Schätzungen der Kommission zufolge könnte eine 20%ige Steigerung der EE potentiell bis zu einer Million neue Arbeitsplätze in Europa schaffen, und ein durchschnittlicher Haushalt kann mindestens 1 000 EUR jährlich sparen. Seit dem letzten EEAP wurde bereits eine Menge erreicht, aber es gibt keine Beweise dafür, dass das Ziel bis 2020 erreicht werden kann. Es sollten auf EU- und nationaler Ebene neue Instrumente zur Förderung von Energieeinsparungen eingeführt werden, wobei der Schwerpunkt auf zwei Bereichen liegen sollte: Renovierung bereits vorhandener Gebäude und Maßnahmen zur Förderung der Finanzierung. Alte Gebäude weisen das höchste Effizienzpotential auf, und die entsprechenden Finanzinstrumente zur Nutzung dieses Potentials fehlen. Diese beiden Punkte sollten in der Überarbeitung des Aktionsplans für Energieeffizienz richtig angegangen werden, damit die Dinge wie gewünscht in Gang kommen.

 

19. Aufhebung der Richtlinien über das Messwesen (Aussprache)
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  Der Präsident. – Der nächste Tagesordnungspunkt ist der Bericht von Anja Weisgerber, im Namen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Richtlinien 71/317/EWG, 71/347/EWG, 71/349/EWG, 74/148/EWG, 75/33/EWG, 76/765/EWG, 76/766/EWG und 86/217/EWG des Rates über das Messwesen (KOM(2008)0801 – C6-0467/2008 – 2008/0227(COD)) (A7-0050/2010).

 
  
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  Anja Weisgerber, Berichterstatterin. − Herr Präsident, Herr Kommissar Tajani, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich den Schattenberichterstattern des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, den Mitarbeitern und allen, die an diesem hervorragenden Ergebnis mitgewirkt haben, ganz herzlich danken. Ohne die konstruktive und auch sehr offene Zusammenarbeit sowohl mit der Kommission als auch mit der belgischen Ratspräsidentschaft könnte dieses Dossier nicht morgen abgeschlossen werden.

Ich bin, wie Sie sich sicher denken können, als Berichterstatterin sehr zufrieden mit diesem Ergebnis. Wir werden mit der Abschaffung von insgesamt acht Richtlinien, die veraltet und obsolet sind, wieder einen Schritt in Richtung weniger Bürokratie in Europa machen. Interessant an diesen Richtlinien ist auch, dass sie größtenteils obsolet wurden, weil sie schon durch internationale Normen ersetzt wurden, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Oft werden Regelungen der Mitgliedstaaten ja durch die harmonisierten europäischen Regelungen obsolet. Hier werden europäische Regelungen durch internationale Vorschriften überflüssig.

Wenn wir unserem Ziel näherkommen wollen, bis zum Jahr 2012 ein Viertel weniger Bürokratie in Europa zu haben, müssen wir jetzt Farbe bekennen. Um es mit den Worten des Vorsitzenden der Expertengruppe zum Bürokratieabbau, Edmund Stoiber, zu sagen: Wir müssen in Europa nicht nur den Mund spitzen, wir müssen auch kräftig pfeifen. Das heißt, wir müssen den Worten auch Taten folgen lassen. Bei diesen Taten steckt aber der Teufel oft im Detail. Dies hat diese Richtlinie über die Aufhebung von acht Richtlinien im Bereich des Messwesens wieder eindeutig gezeigt. Messgeräte für Kaltwasserzähler, für nicht sauberes Wasser, Alkoholometer, bestimmte Gewichtsstücke, Luftdruckmessgeräte oder Geräte, die die Messung der Schüttdichte von Getreide oder die Dimensionen von Schiffsbehältern vermessen, sind in der Praxis durch modernere, digitale Geräte ersetzt worden. Die veralteten Geräte kommen immer seltener zum Einsatz, und die entsprechenden Regelungen können deshalb gestrichen werden. Dies hat auch keine Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts oder auf den hohen Verbraucherschutzstandard, der uns ja immer sehr wichtig ist.

Dennoch hat der Rat das Dossier lange blockiert. Es ist uns aber gelungen, im informellen Trilog einen vernünftigen Kompromiss sogar in erster Lesung – was ja für uns immer die Ausnahme ist – zwischen Rat und Parlament zu schließen. Der Inhalt der Einigung ist: Eine Richtlinie – die über die Vermessung von Schiffstanks – wird sofort, mit Wirkung zum 1. Juli 2011, aufgehoben, die sieben weiteren Richtlinien werden aufgehoben, nachdem die Neufassung der Messgeräte-Rahmenrichtlinie – der sogenannten MID –, an der die Kommission derzeit arbeitet, abgeschlossen ist. Einen neuen Vorschlag für die MID wird die Kommission bis Ende April 2011 vorlegen. Die Idee ist, dass die Kommission im Rahmen der Überprüfung der MID auch prüfen wird, ob und gegebenenfalls welche Teilaspekte der alten Richtlinien noch beibehalten werden sollen und zu diesem Zweck dann auch in die MID überführt werden. Wenn die Mitgliedstaaten belegen, dass einzelne Aspekte der sieben Richtlinien, beispielsweise aus Verbraucherschutzgründen, dennoch erforderlich sind, wie zum Beispiel bei der Richtlinie über die Luftdruckmessgeräte für Kraftzeugreifen, dann werden diese Teile in die Messgeräte-Rahmenrichtlinie übernommen. Nach Abschluss der MID-Revision werden dann die restlichen Richtlinien aufgehoben.

Das ist ein Signal, dass Europa es ernst meint mit dem Bürokratieabbau und dass wir gewillt sind, die Voraussetzungen für nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu schaffen. Ich bin stolz darauf, dass das Europäische Parlament damit seinen Beitrag zum Bürokratieabbau und zur besseren, schlankeren und einfacheren Rechtsetzung leistet.

Lassen Sie mich abschließend noch kurz etwas zu den Entsprechungstabellen, den sogenannten correlation tables, sagen. Das sind die Tabellen, die die Mitgliedstaaten erstellen sollten, um zu belegen, wie sie die Richtlinie umgesetzt haben. Wir haben uns hier am Ende auf eine weichere Formulierung geeinigt. Wir haben aber für schärfere Formulierungen in Zukunft gekämpft und haben das auch erreicht. Die Konferenz der Präsidenten wird sich hier dem Rat und der Kommission gegenüber entsprechend einsetzen. Das ist auch ein Erfolg, den wir den Berichterstattern und Schattenberichterstattern zu verdanken haben!

 
  
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  Antonio Tajani, -Vizepräsident der Kommission.(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte zu Beginn Frau Weisgerber gratulieren und mich bei ihr für die gründliche Arbeit bedanken, die sie im Hinblick auf einen komplexen und komplizierten Vorschlag geleistet hat, der den Mittelpunkt einer langen Debatte darstellt. Ihre Arbeit war daher nicht leicht, und die Tatsache, dass es möglich war, bereits in der ersten Lesung zu einer Übereinkunft zu gelangen, zeigt die Fähigkeiten der Berichterstatterin zur Erlangung eines guten Übereinkommens.

Diese Entscheidung kennzeichnet mit Sicherheit eine wichtige Phase auf dem Gebiet der Vereinfachung und der guten Regulierung. Eine bessere Regulierung ist etwas, wonach die europäischen Institutionen immer mehr streben, und die Kommission stimmt dem Bestreben völlig zu, sich auf immer noch bessere Verordnungen zu konzentrieren.

Wie die Berichterstatterin betonte, wird dieser Vorschlag acht überholte, sich auf sechs Kategorien rechtsgültiger Messgeräte beziehende Richtlinien aufheben, basierend auf der Tatsache, dass die von der betreffenden Richtlinie abgedeckten Instrumente nun veraltet sind und der entsprechende Handel nachlässt. Darüber hinaus gibt es keine Handelshemmnisse bei technisch moderneren Substitutionsprodukten, die nicht in den Bereich der Richtlinien fallen.

Die Mitgliedstaaten könnten in Zukunft nationale Vorschriften erlassen wollen. Dadurch werden jedoch keine neuen Handelshemmnisse geschaffen werden, da es internationale Normen gibt, die diese alten Instrumente sowie die meisten der moderneren Substitutionsprodukte bereits vollständig regulieren.

Gemäß dem WTO-Übereinkommen über technische Handelshemmnisse müssen die Mitgliedstaaten ihre Rechtsvorschriften auf diesen internationalen Normen basieren. Der Vertrag über die Europäische Union legt fest, dass die Mitgliedstaaten des Weiteren äquivalente Produkte, die legal in einem anderen Mitgliedstaat verkauft werden, gegenseitig anerkennen müssen.

Die Kommission begrüßt daher den in erster Lesung zwischen dem Parlament und dem Rat erzielten Kompromiss, durch den im Juli 2011 eine Richtlinie aufgehoben werden kann und die anderen sieben Richtlinien im Dezember 2015.-

Abschließend unterstreicht die Kommission die gemeinsame Erklärung der drei Institutionen und bringt ihre Bereitschaft zum Ausdruck, die Argumente für eine Harmonisierung erneut zu überprüfen, die während des Gesetzgebungsverfahrens vorgelegt wurden. Wie erwähnt werden wir Ende April 2011 auf diese Argumente zurückgreifen und gegebenenfalls den Gesetzgebungsvorschlag in Übereinstimmung mit den Grundsätzen einer besseren Regulierung vorlegen.-

 
  
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  Lara Comi, im Namen der PPE-Fraktion.(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich unterstütze die Haltung der Berichterstatterin in Bezug auf den Vorschlag der Kommission zur Aufhebung von acht Richtlinien auf dem Gebiet des Messwesens voll und ganz.

Insbesondere begrüße ich den Vorschlag bezüglich der Zweckmäßigkeit Mitgliedstaaten genügend Zeit zur Analysierung der möglichen Auswirkungen einer Aufhebung im Kontext der Überarbeitung der Messgeräterichtlinie (MID) einzuräumen.

Während ich jedoch die allgemeinen Ziele einer besseren Regulierung und Vereinfachung unterstütze, die auch von der Lissabon-Strategie gefördert werden, denke ich, ist es zwingend erforderlich, den Mitgliedstaaten die Zeit einzuräumen, die sie brauchen, um zu untersuchen, ob eine Aufhebung der Richtlinien zur rechtlichen Unsicherheit führen wird. Diese Situation würde sogar helfen, die von verschiedenen Mitgliedstaaten zum Ausdruck gebrachten Bedenken zu zerstreuen, dass ihnen nicht angemessen viel Zeit zur Verfügung stünde, um sich mit dem rechtlichen Vakuum zu befassen, das eine Aufhebung hinterlassen würde.

Dies ist daher ein hervorragender Kompromiss zwischen der von der Kommission eingenommenen Haltung, die für eine vollständige Aufhebung aller Richtlinien und gegen neue Verordnungen auf diesem Gebiet im Rahmen der MID ist, und der kritischen Haltung, die von den Mitgliedstaaten hinsichtlich dieses Vorschlags anfänglich eingenommen wurde.

 
  
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  Evelyne Gebhardt, im Namen der S&D-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar! Vielen Dank, Frau Weisgerber, für die wirklich kollegiale Zusammenarbeit, die wir hier geführt haben. Für meine Fraktion möchte ich sagen, dass ich durchaus nicht so euphorisch bin über die Aufhebung dieser acht Richtlinien. Tatsächlich gibt es einige veraltete Messinstrumente, deren Regelungen abgeschafft werden, aber in den Diskussionen haben wir gemerkt, dass – wie Sie es auch sagten – der Teufel im Detail steckt. Deswegen war nicht immer klar, ob das hier wirklich der richtige Weg ist. Meine Fraktion wird diesem Kompromiss zustimmen, weil wir von der Kommission die Zusicherung erhalten haben, dass geprüft wird, diese Messinstrumente in die Europäische Messgeräte-Richtlinie (MID), die ja zurzeit erarbeitet wird, wirklich da einzuarbeiten, wo es notwendig ist. Dieser Prüfauftrag – auch davon gehe ich aus – wird dann auch sehr ernst genommen und ernsthaft erwogen werden. Unter dieser Voraussetzung stimmen wir dem Kompromiss zu, wohl wissend, dass da noch das eine oder andere geprüft werden muss.

Zu den Entsprechungstabellen möchte ich hier sagen, dass wir uns jetzt bereit erklärt haben, diese weiche Formulierung, die jetzt in diesem Text steht, zu akzeptieren, aber das ist eines der letzten Dokumente, bei denen wir das akzeptiert haben. Denn es geht uns wirklich darum, dass europäisches Recht, das geschaffen wird, wenn die Mitgliedstaaten zugestimmt haben, auch wirklich und richtig umgesetzt wird. Das können wir aber nur prüfen, wenn wir die Informationen haben, und diese bekommen wir durch diese Entsprechungstabellen. Daran werden wir auf jeden Fall noch arbeiten.

 
  
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  Cristian Silviu Buşoi, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident, ich möchte der Berichterstatterin und den anderen Kolleginnen und Kollegen gratulieren, die zu diesem Dossier beigetragen haben. Obwohl es zunächst so erschien, als wäre es ein sehr technisches Dossier, war zum Schluss sehr klar, dass die politische Entscheidung eine Lösung für diesen Bericht finden würde.

Es besteht eine Notwendigkeit, den gemeinschaftlichen Besitzstand mittels der Aufhebung dieser Richtlinien zu vereinfachen, die Bestimmungen über Messgeräte enthalten, die aufgrund des technischen Fortschritts und der Anwendung internationaler Normen nicht mehr verwendet werden. Der Ansatz der Kommission ist vernünftig. Wenn der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung den freien Verkehr sicherstellt und keine spezifischen Hemmnisse existieren, sind keine weiteren Hinzufügungen nötig, und die technischen Spezifikationen sollten von den Mitgliedstaaten angenommen werden.

Die Aufhebung der Richtlinie sollte jedoch nicht zu irgendwelchen neuen Hemmnissen des freien Verkehrs oder zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand führen. Des Weiteren müssen wir sicherstellen, dass keine Lücken zwischen der Aufhebung der alten Richtlinien und der Messgeräterichtlinie 2004 auftreten.

Darüber hinaus ermöglichte der Bericht der ersten Lesung, der im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz angenommen wurde, die Aufnahme von Bestimmungen über die Messgeräte, die von den aufzuhebenden Richtlinien abgedeckt werden, in die allgemeine Messgeräterichtlinie. Den Mitgliedstaaten wurde mehr Zeit eingeräumt, um zu untersuchen, ob die Aufhebung der Richtlinien zur rechtlichen Unsicherheit führen wird.

Der Bericht enthält die Bestimmung, dass die Kommission beurteilen muss, ob die in den Geltungsbereich der aufzuhebenden Richtlinien fallenden Messgeräte in den Geltungsbereich der Messgeräterichtlinie mit einbezogen werden müssen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass zusammen mit anderen Schattenberichterstattern hinsichtlich Entsprechungstabellen ebenfalls eine horizontale Entscheidung getroffen wurde, schlage ich vor, den Text zu unterstützen, auf den man sich während der ersten Lesung mit dem Rat geeinigt hat.

 
  
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  Heide Rühle, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Auch ich möchte mich bei der Berichterstatterin und bei den Schattenberichterstattern für die gute Zusammenarbeit bedanken. Ich glaube, ich kann es kurz machen, weil alle wesentlichen Punkte eigentlich schon angesprochen wurden.

Unsere Fraktion wird den Kompromiss natürlich mittragen, aber wir gehen auch davon aus, dass die Kommission bei der Revision der MID noch einmal einen kritischen Blick darauf hat. Wir unterstützen natürlich, dass wir diesen Kompromiss bei den Entsprechungstabellen gefunden haben. Dieser Kompromiss ist jedoch zeitlich befristet, und der Rat muss künftig sehr viel stärker reagieren, und wir sind nicht mehr bereit, nachzugeben. Letztlich müssen die Mitgliedstaaten auch überprüft werden können, und dafür brauchen wir dringend die Entsprechungstabellen.

 
  
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  Edvard Kožušník, im Namen der ECR-Fraktion. (CS) Herr Präsident, ich habe den ursprünglichen Vorschlag der Kommission, alle acht Richtlinien ohne Ersatz aufzuheben, von Anfang an persönlich unterstützt. Ich glaube, dass der Vorschlag der Kommission ein Paradebeispiel für die richtige Art und Weise zur Vereinfachung des Europäischen Gesetzes und zur Förderung des Ansatzes einer „besseren Regulierung‟ war. Wir sollten die Harmonisierung in allen Bereichen um jeden Preis nicht erzwingen. Wir sollten über andere Regelungsinstrumente als nur die EU-Verordnungen nachdenken, wie z. B. internationale Normen. Wir sollten diese alternativen Regelungsinstrumente auch in Fällen anwenden, in denen sie effektiver wären. Bei der Einführung von Verordnungen im Bereich des Messwesens würde ich ein freiwilliges System der gegenseitigen Anerkennung nationaler Verordnungen, basierend auf internationalen Normen, einer zentralisierten Harmonisierung von oben nach unten vorziehen. Es tut mir leid, dass das Parlament und bestimmte Mitgliedstaaten diesen außergewöhnlichen und liberalen Ansatz der Kommission nicht unterstützen und stattdessen einen konservativen Ansatz zur Abschaffung überflüssiger Verordnungen bevorzugen.

Trotz allem möchte ich mich jedoch bei der Berichterstatterin recht herzlich für die Bemühungen bedanken, die sie unternommen hat, um eine Lösung und einen gemeinsamen Kompromiss zu finden. Ich applaudiere ihrem persönlichen Enthusiasmus, durch den der Vorschlag der Kommission nicht in Vergessenheit geraten ist und zumindest ein Teil der ursprünglichen Absicht durchgekommen ist.

 
  
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  Oreste Rossi, im Namen der EFD-Fraktion.(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir sind für den Bericht über das Messwesen. Es handelt sich hierbei um einen sehr technischen Text und um einen, auf dessen Abstimmung im Plenum wir seit Monaten gewartet haben.

Der Bericht, der den zuständigen Ausschuss problemlos durchlief, wurde vergangenen März vorgelegt, und die Situation hat sich so lange hingezogen, da im Rat, zwischen den 27 Mitgliedstaaten eine Übereinstimmung bezüglich der damit zusammenhängenden Entsprechungstabellen erzielt werden musste.

Das wirkliche Problem ist, dass die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Richtlinie über Messgeräte immer noch nicht vorgelegt hat, die die überholten Richtlinien, die wir heute aufheben, ersetzen und diese Angelegenheit ein für allemal regeln soll. Ich möchte die Kommission dafür kritisieren, dass sie an dem Punkt angelangt ist, an dem sie die überholten Richtlinien abschafft, ohne jedoch gleichzeitig einen Vorschlag zur Überarbeitung der Messgeräterichtlinie vorgelegt zu haben. Solch ein Verhalten ist nicht zu rechtfertigen und weit davon entfernt, den Bedürfnissen von Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern gerecht zu werden.

Gleichzeitig möchte ich die übermäßige Angst derer kritisieren, die denken, dass die Gesetze der Mitgliedstaaten nicht dazu in der Lage sind, die Lücke während der vacatio legis zu schließen. Zum Glück haben europäische Unternehmen ein System internationaler Normen für den Sektor, das von den EU-Vorschriften unabhängig ist und über diese hinausgeht. Daher sind die Ängste vor einem Desaster während des Zeitraums zwischen der Ankündigung und dem Inkrafttreten der Richtlinien unbegründet.

Unternehmen werden die Lücken der Gesetzgeber mit Hilfe ihrer Handelsorganisationen, ihrer Fachkenntnisse, mit den Vorschriften schließen, die sie sich selbst gemacht haben, um einen dynamischen und ausgewogenen Markt zu schaffen. Wir müssen an unsere Unternehmen denken, die ihre Geschäfte in Europa nach wie vor unter großen Schwierigkeiten betreiben. Wir müssen damit aufhören, Steuern aus ihnen herauszuquetschen und ihnen Bürokratie und absurde Forderungen aufzubürden.

Manchmal wird die Arbeit im Parlament rasch erledigt. Der gesunde Menschenverstand und der Wunsch, Übereinkünfte mit den anderen europäischen Institutionen zu erzielen, überwanden politische Differenzen.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE). (CS) Herr Präsident, die acht überholten Richtlinien über Messgeräte sind auf den ersten Blick kein interessantes politisches Thema, ihre Aufhebung stellt jedoch die genaue Erfüllung des Subsidiaritätsprinzips dar, sowie einen Versuch einer „besseren Regulierung‟. Im Bereich des Messwesens gibt es bereits internationale Abkommen, die aufgrund der Globalisierung von Wissenschaft und Handel notwendig wurden, und eine Harmonisierung auf europäischer Ebene ist daher überhaupt nicht erforderlich. Ich applaudiere dem verantwortungsbewussten Ansatz der Berichterstatterin, Anja Weisgerber, die sich einerseits entschied, den Vorschlag der Kommission für eine vollständige Aufhebung der Richtlinien zu unterstützen, während sie den metrologischen Instituten der entsprechenden Mitgliedstaaten in sieben Fällen Zeit ließ, eine Analyse der Auswirkungen auf die nationalen Rechtsvorschriften durchzuführen.

Die Lösung, die wir morgen sicherlich annehmen werden, wird daher auch ein interessanter Test für andere Richtlinien sein, ob die gegenseitige Anerkennung von Verordnungen auf nationaler Ebene ausreichend sein und nicht zur rechtlichen Unsicherheit führen wird und wird daher zweckmäßiger sein als eine Abänderung oder die vollständige Harmonisierung. Ich persönlich wäre überrascht, wenn die Mitgliedstaaten eine Harmonisierung vorziehen würden.

Ich möchte der Berichterstatterin gratulieren, dass sie vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz vorbehaltlos unterstützt wurde, und ich möchte ihr für die Aushandlung eines einheitlichen Standpunktes mit dem Rat danken.

 
  
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  Malcolm Harbour (ECR). – Herr Präsident, zunächst einmal möchte ich mich dem Dank an Anja Weisgerber anschließen, die ein treues Mitglied des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ist und eine Reihe dieser sehr technischen Berichte mit großer Sorgfalt verfasst hat, und dieser ist ein gutes Beispiel dafür.

Ich glaube dass wir alle, als sie mit dieser Arbeit begann, kurz nach den Wahlen letztes Jahr, der Meinung waren, dass das, was auf den ersten Blick als ein trügerisch einfacher Vorschlag der Kommission zur Aufhebung von, so schien es oberflächlich, überholten Rechtsvorschriften erschien, wahrscheinlich relativ schnell und ohne große Argumente abgehandelt werden würde.

Die Zeit, die es gedauert hat, und die relative Komplexität der Lösung zeigen, dass Deregulierung und eine Verringerung der Bürokratie gar nicht so einfach sind, wie viele Leute denken. Es ist sehr leicht mit diesen einfachen Phrasen über Deregulierung daherzukommen, aber im wirklichen Leben gibt es immer Leute, die die Regulierung beibehalten wollen. Sobald dieser Vorschlag in den Rat kam, begannen wir einige der tiefsitzenden Probleme zu erkennen, die von Land zu Land existierten. Es gab Länder, die Probleme damit hatten, dass Gewicht von Schiffen, Alkoholmaßeinheiten oder Luftdruckprüfern zu ermitteln. Jeder hatte sein eigenes bestimmtes Problem.

Meine Schlussfolgerung insgesamt betrifft nicht den Wert des Vorschlags, da uns in ein paar Monaten der Alternativvorschlag vorliegen wird, wodurch dieser dann gewissermaßen überholt ist, und wir hätten fast darauf warten können. Mein Appell an den Kommissar ist, dass die Kommission einen Blick auf ihre Folgenabschätzung werfen und ihre Hausaufgaben bezüglich Deregulierungsvorschlägen wesentlich gründlicher erledigen und Mitgliedstaaten dazu bringen muss, mit ihr in Kontakt zu sein, bevor sie mit diesen Vorschlägen aufwartet.

Rückblickend denke ich, hätten wir mehr Zeit dafür aufwenden können, wenn es uns erlaubt gewesen wäre. Es ist ein Erfolg für den Ausschuss, aber ich würde sagen ein bedingter Erfolg, und wir müssen die Lektionen für die Zukunft daraus lernen.

 
  
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  Seán Kelly (PPE). – Herr Präsident, auch ich begrüße die Vorschläge der Berichterstatterin, und wir leben heute sicherlich in einer Welt, die kleiner ist als je zuvor. Die Menschen interagieren wesentlich häufiger, und dieser Trend wird sich in Zukunft beschleunigt fortsetzen. Daher ist es offensichtlich, dass es umso besser ist, je mehr Harmonisierung wir im Hinblick auf Messgeräte haben. Ich begrüße die Aufhebung der Richtlinien über das Messwesen und die Verringerung der Bürokratie um 25 % auf alle Fälle.

Ich glaube, dass wir manchmal die Fähigkeit von Menschen unterschätzen, sich anzupassen. Ich habe in meinem eigenen Land gesehen, wie leicht wir uns von den alten Pfund, Schillingen und Pence auf Euro und Cents umgestellt haben und darüber hinaus ebenfalls erst in den vergangenen paar Jahren von Meilen auf Kilometer im Hinblick auf Entfernungen und Geschwindigkeitsbegrenzungen. Dies hat das Leben vieler Menschen leichter gemacht, und wird das auch in Zukunft tun. Ich glaube, dass dies ein Schritt in die richtige Richtung ist, deshalb erneut meine Glückwünsche.

 
  
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  Antonio Tajani, -Vizepräsident der Kommission.(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich danke allen, die während der Aussprache das Wort ergriffen haben, da dies bedeutet, dass Interesse an diesem Vorschlag für eine Vereinfachung besteht. Daher möchte ich noch einmal die Vorteile betonen, die diese Entscheidung zur Folge hat und somit den Nutzen, der daraus gezogen werden kann.

Ich spreche hier über Vorteile für Verbraucher, Hersteller von Instrumenten und nationale Verwaltungen. Ich möchte Ihnen, als Antwort auf die von Frau Gebhardt angesprochene spezifische Angelegenheit, des Weiteren versichern, dass die Kommission bereit ist, die Studien durchzuführen, die nötig sind, um die Argumente für eine Harmonisierung bis zum April 2011 erneut zu überprüfen.-

Herrn Rossi, der die Kommission kritisiert hat, nun jedoch den Plenarsaal verlassen hat - nachdem man Kritik geäußert hat, würde man gut daran tun, sich die Reaktion darauf anzuhören -, möchte ich sagen, dass es eine gemeinsame Erklärung des Parlaments, des Rats und der Kommission bezüglich dieser Angelegenheit gibt, in der steht, und ich zitiere: „Gemäß Artikel 25 der Richtlinie 2004/22/EG über Messgeräte, ist die Kommission vom Europäischen Parlament und vom Rat dazu aufgefordert, vor dem 30. April 2011 über die Durchführung dieser Richtlinie zu berichten und gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen‟. Wie ich in meiner Rede zu Beginn der Aussprache sagte, und ich beabsichtige, mich an diese Aussage zu halten.

Vielen Dank Herr Präsident, meine Damen und Herren, für Ihr Engagement und ihre Kooperation. Zuletzt, bezüglich des Themas der Entsprechungstabellen unterstützt die Kommission die Haltung des Parlaments.

 
  
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  Anja Weisgerber, Berichterstatterin. − Herr Präsident! Ich möchte mich ganz herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken, auch für die wertvollen Redebeiträge heute Abend. Nach der morgigen Abstimmung gilt es jetzt, den Blick in die Zukunft zu richten. Wir sind natürlich gespannt – wenn die Kommission jetzt ankündigt, bis Ende April den Vorschlag zur MID vorzulegen –, wie die einzelnen Regelungen aussehen werden. Dann kann auch geprüft werden, ob von den Teilregelungen, die wir jetzt abschaffen, irgendwelche überführt werden.

Wichtig ist – wie das Frau Comi auch gesagt hat –, dass kein rechtliches Vakuum entsteht. Das war ja auch der S&D-Fraktion, Frau Gebhardt, ein ganz wichtiges Anliegen. Dem konnten wir Folge leisten. Allerdings finde ich es auch wichtig zu erwähnen, dass die Mitgliedstaaten in der Pflicht sind, noch stärker zu belegen, warum welche Teilaspekte denn erhalten bleiben müssen. Denn nur dann brauchen wir wirklich europäische Regelungen, nicht einfach als Selbstzweck.

Ich bin auch gespannt auf die Internetkonsultation, die die Kommission angekündigt hat und die vom 6. September bis 1. November 2011 stattfinden wird. Da werden auch die beteiligten Firmen, die Behörden und so weiter eingebunden. Ich werde mein Ohr wieder nah an den Betrieben haben. Ich habe auch bei der bestehenden Richtlinie nachgefragt, ob denn diese Messinstrumente noch verwendet werden, und ich habe durch die Bank eigentlich immer gehört – z. B. von meinem Weinbauverband, den ich zum Alkoholometer befragt habe –, dass diese Geräte gar nicht mehr verwendet werden. Deswegen müssen wir ganz genau hinschauen. Wenn wir dem Ziel wirklich näher kommen wollen, bis 2012 – und das ist ja wirklich nicht mehr lange – 25 % weniger Bürokratie in Europa zu haben, dann müssen wir hier mit großen Schritten vorangehen. Wir als Parlament sind bereit, unseren Beitrag zu leisten.

Abschließend noch ein Wort zu den Entsprechungstabellen. Ich möchte an dieser Stelle sagen, dass das hier noch einmal ein Kompromiss war, aber für die Zukunft möchte ich die Mitgliedstaaten auffordern, sich zu verpflichten, diese Tabellen auch tatsächlich zu erstellen, weil es wirklich um eine einheitliche Umsetzung der Regelung in ganz Europa geht.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Stimmabgabe findet morgen, Mittwoch, den 15. Dezember 2010, statt.

 

20. Sicherheit von Spielzeug (Aussprache)
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  Der Präsident. – Der nächste Tagesordnungspunkt ist die Aussprache über die mündliche Anfrage an die Kommission über die Sicherheit von Spielzeug von Andreas Schwab, Anja Weisgerber, Marianne Thyssen, Anna Maria Corazza Bildt, im Namen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten), Evelyne Gebhardt, Christel Schaldemose, Anna Hedh, Barbara Weiler, im Namen der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament, Cristian Silviu Buşoi, Jürgen Creutzmann, Antonyia Parvanova, Nadja Hirsch, im Namen der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, Heide Rühle, im Namen der Fraktion der Grünen/Europäischen Freien Allianz, Malcolm Harbour, im Namen der Europäischen Konservativen und Reformisten (O-0195/2010 - B7-0658/2010).

 
  
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  Anja Weisgerber, Verfasserin. − Herr Präsident! Zur Verabschiedung der Spielzeugrichtlinie: Wir hatten bei dieser Verabschiedung ein Ziel, nämlich Kinderspielzeug sicherer zu machen. Denn gerade Kinder, die noch im Wachstum bzw. in der Entwicklung sind, reagieren besonders empfindlich auf gefährliche Substanzen und Chemikalien. Unter Berücksichtigung der damals aktuellsten wissenschaftlichen Datenlage haben wir mit den europäischen Vorschriften weltweit die strengsten Anforderungen an Spielzeug gestellt.

Wie immer kurz vor Weihnachten steht dieses Thema wieder auf dem Prüfstand, und auch mir persönlich, als werdender Mutter, liegt das Thema natürlich sehr am Herzen, und ich finde es sehr wichtig, dass wir strengste Standards haben. Deshalb habe ich diese Debatte heute mitinitiiert.

Es liegen nämlich neue Gutachten vor, die zu dem Ergebnis kommen, dass die strengsten Grenzwerte bei Schwermetallen nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen eben nicht streng genug sind. Genau für solche Fälle haben wir eine Klausel in die Richtlinie aufgenommen, die es ermöglicht, Grenzwerte nachträglich zu ändern und zu verschärfen. Davon müssen wir jetzt Gebrauch machen. Das haben wir, Herr Kommissar Tajani, auch von Ihrem Vorgänger schon vor einem Jahr gefordert.

Ich freue mich, dass die Kommission, wenn auch später als von uns gefordert und sicherlich auch mitinitiiert durch die Debatte heute, nach meinem Kenntnisstand heute ankündigen wird, dass zumindest die Grenzwerte für bestimmte Schwermetalle strenger gefasst werden. Wir müssen jedoch generell alle gefährlichen Substanzen überprüfen, und deshalb sollten wir uns auch nicht nur auf die Schwermetalle beschränken, sondern wir müssen den neuesten Erkenntnissen zu den giftigen sogenannten PAK-Stoffen nachgehen. Sollte sich hierbei auch herausstellen, dass eine Änderung der Grenzwerte zum Schutz unserer Kinder notwendig ist, fordere ich auch hier eine Nachbesserung. Es geht schließlich um die Sicherheit unserer Kinder.

 
  
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  Evelyne Gebhardt, Verfasserin. − Herr Präsident! Alle Jahre wieder haben wir diese Diskussion über die Sicherheit von Spielzeug. Alle Jahre wieder müssen wir feststellen, dass da viel im Argen liegt. Hier geht es u. a. um die sogenannten CMR-Stoffe, die krebserregend sind und die für die Gesundheit und zum Teil für das Leben der Kinder sehr gefährlich sein können.

Die neuen Erkenntnisse zeigen sehr wohl, dass wir für die Anpassung der Grenzwerte sorgen müssen, und wir fordern die Kommission auf, das endlich zu tun. Ich hoffe sehr, Herr Kommissar, dass das auch geschehen wird.

Aber nicht nur das ist ein Problem. Ein anderes Problem liegt in der Marktüberwachung, und da sind auch die Mitgliedstaaten gefordert. Sie stehen in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass nur solches Spielzeug auf den Markt kommt, das den Sicherheitsstandards, die wir bestimmt haben, wirklich entspricht. Das ist nicht immer der Fall, und das ist höchst bedauerlich. Deswegen müssen wir dafür sorgen, dass diese Sicherheitsstandards verbessert werden.

Der dritte und letzte Punkt, den ich hier ansprechen möchte, betrifft die Kennzeichnung des Spielzeugs. Viele Menschen glauben irrtümlicherweise, dass das CE-Zeichen ein Sicherheitskennzeichen ist. Das ist es aber nicht, und das sagt die Kommission selbst. Deshalb ist es an der Zeit, Herr Kommissar, dass sich die Kommission Gedanken darüber macht, wie wir ein europäisches Sicherheitszeichen vergeben können, das wirklich verlässlich ist und das von dritten, unabhängigen Behörden oder Stellen kontrolliert wird, damit es erst gar nicht vorkommen kann, dass gefährliches Spielzeug auf den Markt, in den Laden kommt und somit die Gesundheit der Kinder gefährdet. Ich denke, da haben wir eine große Bringschuld, und wir müssen dringend noch sehr viel tun.

 
  
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  Cristian Silviu Buşoi, Verfasser. – Herr Präsident, die Sicherheit von Spielzeug ist ein Thema von großer Bedeutung und nicht nur deshalb, weil nun die Zeit des Jahres ist, in der die Verkäufe von Spielzeug erheblich ansteigen. Es ist unsere Pflicht als die Vertreter der Bürgerinnen und Bürger der EU, sicherzustellen, dass wir im besten Interesse der Verbraucher handeln und Kinder schützen.

Die überarbeitete Richtlinie 2009/48/EG soll Verbrauchern gewährleisten, dass das in der EU verkaufte Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere jene in Bezug auf die Verwendung von Chemikalien. Die Marktüberwachungsmaßnahmen wurden verstärkt. Die Dokumentation, die Hersteller und Importeure von Spielzeug nun zur Inspektion bereithalten müssen, muss eine detaillierte Beschreibung des Designs und der Herstellung des Spielzeugs, spezifische Informationen bezüglich der Komponenten und der in dem Spielzeug verwendeten Materialien, sowie auch eine Analyse der Gefahren enthalten, die das Spielzeug bergen könnte.

In der wissenschaftlichen Stellungnahme des wissenschaftlichen Ausschusses „Gesundheit und Umweltrisiken‟ werden jedoch Bedenken bezüglich der Evaluierung der Migrationsgrenzwerte für chemische Elemente in Spielzeug geäußert. Sie besagt, dass das zur Messung der Migration chemischer Elemente angewandte Verfahren nicht wirklich zuverlässig ist. Daher benötigen wir die Klarstellung der Berechnungsmethode, die zur Reglementierung von als krebserzeugend, erbgutverändernd bzw. fortpflanzungsgefährdend eingestuften (KER)-Stoffen - Chemikalien in Spielzeug - gewählt wurde. Des Weiteren gibt es Anlass zur Sorge im Hinblick auf Spielzeug für Kinder unter drei Jahren. Da dies die am meisten gefährdetste Altersgruppe ist, sollte Spielzeug, das für diese Kinder konzipiert wurde, unabhängig getestet werden.

Die jüngsten RAPEX-Berichte unterstreichen des Weiteren Probleme bei der Marktüberwachung von Spielzeug. Nach wie vor kommt eine große Anzahl von Spielzeug auf den EU-Markt, das ein großes Risiko für die gefährdetsten Verbraucher darstellt.

Es gibt eindeutige Hinweise darauf, dass die überarbeitete Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug gestärkt werden muss, um den höchsten Schutzgrad für unsere Kinder zu gewährleisten. Wir sind der Meinung, dass sich mit diesen Angelegenheiten so bald wie möglich beschäftigt werden muss, um sicherzustellen, dass es nach der Durchführung der überarbeiteten Richtlinie keine Gesetzeslücken gibt. Wir müssen uns weiterhin auf die Sicherheit, die Marktüberwachung und die Verhinderung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Produkten konzentrieren, die speziell für Kinder konzipiert werden.

 
  
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  Malcolm Harbour, Verfasser. – Herr Präsident, ich glaube, das Bedeutende an der Frage, mit der wir uns heute Abend beschäftigen, ist die Tatsache, dass dieser Ausschuss im Hinblick auf Angelegenheiten in Bezug auf die Sicherheit von Spielzeug weiterhin äußerst wachsam ist, wie auch im Hinblick auf das gesamte Sortiment an Konsumgütern. Deshalb haben wir uns bei der Durchführung der überarbeiteten Spielzeugrichtlinie 2009 große Mühe gegeben.

Aber das ist noch nicht alles, und dies ist der Grund, weshalb ich denke, dass es eine gute Gelegenheit ist, um Ihnen, der Kommission, die Möglichkeit zu geben, uns erneut zu versichern, dass Sie die Entwicklungen, die Testergebnisse, ganz genau im Auge behalten und sicherstellen, dass die Bestimmungen der existierenden Rechtsvorschriften und der zukünftigen Rechtsvorschriften weiterhin aktualisiert werden, um die immer umfangreicher werdenden wissenschaftlichen Beweise bezüglich potentiell gefährlicher Chemikalien widerzuspiegeln. Und das schließt natürlich die Notwendigkeit für einheitliche Prüfverfahren mit ein. Teil des Problems hier ist, dass, wie wir festgestellt haben, die Hersteller von Spielzeug sich in vielen Fällen Schwierigkeiten gegenübersehen, einheitliche Standards zu finden, nach denen sie prüfen können, und ich weiß, dass dies ein Punkt ist, mit dem Sie sich beschäftigen werden.

Ich möchte jedoch auch das Problem im weiteren Sinne ansprechen, da ich der Meinung bin, wie eine Reihe meiner Kolleginnen und Kollegen bereits gesagt haben, dass das Problem hier nicht nur die Regulierung ist. Hier geht es um die gesamte Versorgungskette für Spielzeug, von dem vieles von außerhalb der Europäischen Union kommt.

Ich wurde vor kurzem von Ihrem Kollegen, Kommissar Dalli, aufgefordert, den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz bei einem großen trilateren Gipfel zwischen den Amerikanern und den Europäern in China zu vertreten, um über die Sicherheit von Spielzeug zu sprechen. Und eines der wichtigen Dinge die wir dort getan haben und die die Europäische Kommission getan hat - und ich zolle Ihnen Anerkennung - war, mit chinesischen Herstellern darüber zu sprechen, von Anfang an Sicherheit in das Produkt zu konzipieren: die Erkenntnisse dieser Richtlinien. Dies hat nichts mit Kennzeichnung zu tun, es hat nichts mit der Prüfung durch Dritte zu tun. Hier geht es um die grundlegenden Prinzipien der Weiterleitung von Informationen und Fachwissen, damit wir von Anfang an Sicherheit in die Produkte konzipiert bekommen. Und dann wird die Sicherheit dieser Produkte durch ordentliche Qualitätssicherungssysteme in der Herstellung aufrechterhalten, nicht nur für das Spielzeug selbst, sondern auch für all seine Zulieferer.

So gewährleisten wir Sicherheit. Es wird nicht um Kennzeichnung gehen. Es geht um den richtigen Regelungsrahmen. Dies bedeutet, dass wir alle in der Versorgungskette dazu bringen müssen, ihre Verantwortlichkeiten zu verstehen.

 
  
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  Heide Rühle, Verfasserin. − Herr Präsident! Ich möchte nur eine Bemerkung zu Herrn Harbour machen. Das klingt zwar sehr schön, Herr Harbour, aber ich glaube trotzdem, dass wir auch einige Hausaufgaben selber machen müssen. Es kann ja kein Zufall sein, dass wir jedes Mal vor Weihnachten, so auch dieses Jahr wieder, die Frage der Sicherheit von Kinderspielzeug hier im Parlament diskutieren. Schon im letzten Jahr waren es vor allem die krebserregenden Stoffe, die sogenannten Weichmacher in Kinderspielzeug. Kommissar Verheugen hat uns im letzten Jahr ausdrücklich versprochen, dass es neue Studien geben wird und dass er gegebenenfalls Konsequenzen ziehen wird. Diese Studien liegen nun seit Mitte dieses Jahres vor. Die Grenzwerte für die sogenannten PAK, also die krebserregenden Substanzen, sind laut der Studie von SCHER, dem wissenschaftlichen Ausschuss für Gesundheit und Umweltrisiken, zu hoch. Aber auch die Testmethoden sind nicht verlässlich genug. Darüber müssen wir nachdenken. Meine Frage an den Herrn Kommissar ist, wie er dieses Erbe antreten wird, welche Konsequenzen er aus dieser Kritik ziehen wird und was er in diesem Bereich machen wird.

Auch die Grenzwerte für Schwermetalle, vor allem für Blei, sind – wie SCHER in einer anderen Studie festgestellt hat – „no longer appropriate“. Was heißt das für uns? Passen wir die Schwermetalle an, werden wir im Komitologieverfahren hier andere Grenzwerte vorsehen? Ich fordere die Kommission auf, auch hier tätig zu werden.

Wir warten außerdem immer noch auf die zugesagten Grenzwerte für gesundheitsschädigenden Lärm bei Kinderspielzeug. Das wurde uns damals bei der Verabschiedung in erster Lesung versprochen, das sollte bald vorgelegt werden. Ich hoffe, dass es bald kommt.

Und last but not least möchte auch ich noch einmal auf das Thema der Marktüberwachung hinweisen, denn die besten Richtlinien sind nur so viel wert wie die Marktüberwachung, die dann schließlich die Kontrolle der Einhaltung dieser Richtlinien gewährleistet, und natürlich auch auf die Frage des Zolls. Herr Tajani weiß ja, dass wir in diesem Bereich gern mit ihm zusammenarbeiten werden. Wir haben mit Christel Schaldemose eine Berichterstatterin, die genau in diesem Bereich für weitere Schritte sorgen möchte. Da werden wir eng zusammenarbeiten. Das wird der nächste wichtige Schritt sein neben der Frage der Grenzwerte für Schwermetalle und für krebserregende Stoffe.

 
  
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  Antonio Tajani, Vizepräsident der Kommission.(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Aussprache im Plenum über die Sicherheit von Spielzeug in der Europäischen Union hätte zu keiner besseren Zeit als dieses Jahr kommen können, insbesondere in Anbetracht der jüngsten Ereignisse, im Rahmen derer Länder wie z. B. Belgien verschiedene Arten von Puzzlematten vom Markt genommen haben, da die Konzentration von Formamid, einer Chemikalie, die als krebserregend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend eingestuft ist, hoch genug war, um als ein Gesundheitsrisiko für Kinder betrachtet zu werden und andere Länder, wie z. B. Frankreich, dementsprechend ihre Marktüberwachung für eben diese Produkte verstärken.

Gegenwärtig warten wir auf die Bekanntgabe der Maßnahmen, die von den nationalen Behörden ergriffen wurden, und wir werden dann veranlassen, dass die zur Verfügung gestellten Daten umgehend von unseren wissenschaftlichen Ausschüssen analysiert werden. Falls sich als ein Ergebnis dieser Tests bestätigt, als Ergebnis wissenschaftlicher Daten, dass derartige Konzentrationen von Formamid in der Tat ein Gesundheitsrisiko für Kinder darstellen, werden wir, im Rahmen des Verfahrens des Ausschusses, alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Bestimmungen der Richtlinie entsprechend abzuändern. Die Richtlinie - und hier möchte ich Herrn Harbour beruhigen - sieht diesen Mechanismus tatsächlich vor, was bedeutet, dass sie fortlaufend aktualisiert werden kann, um die neuesten zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Daten widerzuspiegeln.

Wie Frau Weisgerber erwähnt hat, hat die Kommission diese Abänderungen für bestimmte Chemikalien, wie z. B. Blei und Kadmium bereits vorgenommen, so dass deren Werte mit den neuesten wissenschaftlichen Daten übereinstimmen. Diese Abänderungen werden in Übereinstimmung mit dem Regelungsverfahren überprüft werden. Daher wird das Parlament voll und ganz in diese Arbeit miteinbezogen werden. Ich werde mich persönlich darum bemühen, Sie mithilfe des Mechanismus, den das Ausschussverfahren zur Verfügung stellt - und ich richte mich hier an Frau Rühle -, Sie fortlaufend über die Fortschritte bei der Arbeit im Hinblick auf diese beiden Chemikalien auf dem Laufenden zu halten.

Hinsichtlich der anderen spezifischen Angelegenheiten der vorgelegten Frage möchte ich mit dem wissenschaftlichen Ausschuss „Gesundheits- und Umweltrisiken‟ beginnen, der sich auf eine Studie bezieht, die von der Gemeinsamen Forschungsstelle durchgeführt wurde, um die Methodik zu analysieren, die in Labors angewandt wird, um Spuren von Schwermetallen, wie z. B. Blei, in Spielzeug nachzuweisen. Diese Analysen wurden in Übereinstimmung mit der Norm EN 71-3 durchgeführt.

Der Studie zufolge beteiligten sich 40 Labors an der Analyse, wobei es sich bei 15 davon um Einrichtungen handelt, die von den Mitgliedstaaten als qualifiziert eingestuft wurden, die Konformität von Spielzeug im Rahmen der Bedeutung der Richtlinie zu bewerten. Nur drei von 40 Labors haben die Ergebnisse der Analysen falsch interpretiert. Die Kommission hat die Ergebnisse dieser Studien an die Mitgliedstaaten gesandt, die die Namen der Labors mitgeteilt haben, sowie an die Labors selbst, und diese dazu aufgefordert, die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen.

Die betreffende Studie wurde auch an das Europäische Komitee für Normung gesandt, damit sie in die Überarbeitung der Norm EN 713 mit einbezogen werden kann, die gegenwärtig durchgeführt wird. Das Ziel der Überarbeitung ist die Einführung einer neuen Norm bis zum Ablauf der gesetzten Frist, nämlich bis 2013, für die Anwendung der neuen Bestimmungen für Chemikalien.-

Die neue Richtlinie über Spielzeug, die im Mai 2009 angenommen wurde, basiert auf einem neuen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und ermöglicht eine bessere Marktüberwachung. Die Mitgliedstaaten müssen die nötigen Instrumente zur Verfügung stellen, um sicherzustellen, dass europäischen Verbrauchern ausschließlich sichere Produkte zugänglich sind. Sie sind dazu verpflichtet, sowohl ihre Grenzkontrollen zu verstärken als auch sicherzustellen, dass deren Aufsichtsbehörden Produkte effektiv überwachen, die bereits auf dem europäischen Markt sind. Schließlich müssen die Mitgliedstaaten nach der Ermittlung irgendwelcher Unregelmäßigkeiten bei Spielzeug die anderen Länder mittels RAPEX, dem Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Konsumgüter, umgehend über diese Information in Kenntnis setzen.

Herr Harbour, die Kommission arbeitet eng mit den chinesischen Behörden zusammen, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit von Spielzeug. Europäische und chinesische Spezialisten auf diesem Gebiet treffen sich regelmäßig, um Informationen über maßgebliche Rechtsvorschriften und Normen auszutauschen, sowie auch über Verwaltungsverfahren. Die Prüfer der chinesischen Behörden werden geschult, um die Qualitätskontrolle von Produkten zu verbessern.

Was die Grenzwerte von Chemikalien betrifft, Herr Buşoi, stimmt es, dass von einem wissenschaftlichen Gesichtspunkt aus ein migrationsbasiertes Verfahren zu bevorzugen ist, da es auf dem tatsächlichen Risiko basiert, dem Kinder ausgesetzt sind. Die Festlegung von Migrationsgrenzwerten bedeutet jedoch die Bewertung des Risikos und der Bloßstellung bezüglich dieses Risikos. Des Weiteren muss die zulässige tägliche Aufnahme erlaubt werden, um diese Grenzwerte zu berechnen. Angesichts der großen Anzahl an Chemikalien - über 1 000 - und des Fehlens ausreichender Informationen über jede einzelne davon können wir dieses Verfahren mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen, über die wir gegenwärtig verfügen, nicht durchführen.-

Die Richtlinie legt bereits Migrationsgrenzwerte für einige Chemikalien fest, für die wissenschaftliche Informationen verfügbar sind, und erlaubt erneut mithilfe des Ausschussverfahrens die künftige Einführung von Migrationsgrenzwerten, sofern weitere wissenschaftliche Daten für andere neue Chemikalien zur Verfügung gestellt werden.

Frau Rühle, Verbindungen und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sind als Substanzen in zahlreichen Konsumgütern und nicht nur in Spielzeug zu finden. Daher wurde die Möglichkeit der Annahme spezifischer Maßnahmen im Rahmen der REACH-Verordnung, die einen umfangreicheren Bereich abdeckt, nun überprüft, und dies scheint die einheitlichste und effektivste Methode zu sein.

Spielzeug, das für Kinder unter drei Jahren bestimmt ist, unterliegt strengeren Vorschriften. Kinder dieser Altersgruppe sind gefährdeter und benötigen mehr Schutz. Sollten irgendwelche Zweifel bezüglich der Altersgruppe bestehen, für die ein Spielzeug bestimmt ist, muss der Hersteller die strengsten Normen einhalten. Es scheint jedoch keine Rechtfertigung dafür zu geben, jedem Spielzeug die gleichen Beschränkungen aufzuerlegen wie Spielzeug, das für Babys bestimmt ist. Das Risiko der Bloßstellung und die Art und Weise, auf die Spielzeug benutzt wird, ist nicht gleich. Darüber hinaus würden bestimmte Kategorien von Spielzeug, das für ältere Kinder bestimmt ist und für das keine Risiken oder Unfälle verzeichnet wurden, einfach nur verboten werden. Diese Methode stünde in keinem Verhältnis und würde dem Ziel einer besseren Regulierung zuwiderlaufen.

Die neue Richtlinie verbietet des Weiteren die Verwendung von Chemikalien, die als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind, aber dieses Parlament selbst entschied, dass ein völliges Verbot, ohne die Möglichkeit von Ausnahmen, weder zu rechtfertigen noch realistisch gewesen wäre. Wenn ein Stoff jedoch kein Gesundheitsrisiko darstellt, da er z. B. nicht zugänglich ist, dann darf er nicht verboten sein.

Es müssen von Fall zu Fall Bewertungen durchgeführt werden, wobei die wissenschaftlichen Informationen, die für die einzelnen Stoffe zur Verfügung stehen, verwendet werden müssen. Im Rahmen des Ausschussverfahrens können unter Umständen strengere Grenzwerte angenommen werden, um einen entsprechenden Grad an Sicherheit zu gewährleisten. Die Kommission wird dies immer dann vorschlagen, wenn ein wirkliches Risiko und spezifische Daten dies nötig erscheinen lassen.

Wie Sie wissen, gilt die neue Richtlinie für Wirtschaftsbeteiligte ab Juli 2011. Die Auflagen bezüglich Chemikalien gelten ab Juli 2013. Die Sicherstellung, dass alle davon Betroffenen - Mitgliedstaaten und Wirtschaftsbeteiligte - die neuen Vorschriften anwenden und die nötigen Anpassungen in den wissenschaftlichen Fortschritt integrieren, ist eine Priorität für die Kommission.

Insbesondere die Mitgliedstaaten haben sich bereits zweimal getroffen, um die Änderungen bei mit bestimmten Chemikalien zusammenhängenden Auflagen zu besprechen, im Oktober 2009 und im September dieses Jahres. Ein weiteres Treffen ist für April 2011 geplant, um die Arbeit abzuschließen.-

Des Weiteren wurde eine Sachverständigengruppe eingesetzt, an der die Kommission sich orientieren kann. Die Gruppe hat bereits im November ein Treffen abgehalten, das zu guten Ergebnissen im Hinblick auf die Festlegung der zu behandelnden Angelegenheiten sowie der vorzuschlagenden Möglichkeiten geführt hat. Ein weiteres Treffen ist für Januar 2011 geplant.

Herr Harbour, hinsichtlich der Marktüberwachung werde ich zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit haben, Ihre Frage zu beantworten.

 
  
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  Lara Comi, im Namen der PPE-Fraktion.(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug stellte beim Schutz von Kindern bis 14 Jahren einen wichtigen Schritt nach vorne dar. Sie legt die grundlegenden Anforderungen fest, die Spielzeug während der Herstellung und bevor es auf den Markt kommt erfüllen muss.

Die europäischen Harmonisierungsstellen haben harmonisierte europäische Normen auf der Basis der grundlegenden Anforderungen ausgearbeitet: Die Konformität von Spielzeug wird durch die CE-Kennzeichnung bewertet und garantiert, die einen hohen Grad an Sicherheit im Hinblick auf internationale Normen gewährleistet. Natürlich hoffe ich, dass die CE-Kennzeichnung im Laufe der Zeit durch Mikrochips ersetzt werden kann. Darüber hinaus denke ich persönlich, dass die Europäische Union fortwährend danach strebt, ihre Sicherheitsprüfungen zu verbessern, um diese immer mehr an neue Technologien anzupassen.

Ich muss sagen, dass mich die Notwendigkeit der Abhaltung einer Aussprache über eine Studie, in der angemerkt wird, dass der Test bezüglich der Migrationsgrenzwerte für chemische Elemente in Spielzeug nicht konform ist, direkt vor Weihnachten verblüfft. Lassen Sie uns nicht blinden Alarm schlagen und ihn hinter der rechtmäßigen Notwendigkeit verstecken, unser Kontrollsystem fortwährend zu verbessern, da dies auch den vielen europäischen Unternehmen schaden könnte, die in der Spielzeugbranche aktiv sind und alle geltenden Vorschriften einhalten, und dies könnte zu einer wichtigen Zeit für deren Herstellung der Fall sein.

Darüber hinaus lohnt es sich zu erwähnen, dass Verbesserungen bei Rechtsvorschriften immer mit Verbesserungen bei deren Anwendung einhergehen müssen. Während unsere Arbeit hier im Europäischen Parlament weiterhin in Richtung der Verbesserung der Qualität von Spielzeug ausgerichtet sein wird, besteht meine Hoffnung für das neue Jahr darin, dass außereuropäische Länder unsere Standards als Modell nutzen werden, um die Qualität ihrer Produkte auf internationaler Ebene zu verbessern.-

 
  
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  María Irigoyen Pérez, im Namen der S&D-Fraktion.(ES) Herr Präsident, Herr Kommissar, die 2009 angenommene Richtlinie war ein Erfolg, da sie den Gesetzgebungsrahmen in Bezug auf die Sicherheit von Spielzeug verbessert. Sie ist ein großer Schritt in die richtige Richtung, da sie uns den Weg weist, aber sie ist nicht ausreichend.

Wir müssen ständig wachsam und aufmerksam sein, um sicherzustellen, dass das verkaufte Spielzeug die Gesundheit und Sicherheit von Kindern nicht gefährdet. Jegliches sich auf dem Markt befindliches Spielzeug muss die momentan gültigen Rechtsvorschriften einhalten.

Wir müssen die Überwachungsmechanismen zum Auffinden von Spielzeug, das aufgrund von Stoffen (KEF-Stoffen), die als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend betrachtet werden, Duftstoffen oder anderen gefährlichen Stoffen, wie z. B. Heteropolyanion (HPA)-Verbindungen, eine Gefahr darstellen, überarbeiten und verbessern.

Die zu befolgenden Rechtsvorschriften müssen im Hinblick auf die Warnhinweise für das Mindestalter und die sich aus einer unsachgemäßen Benutzung ergebenden Gefahren eindeutiger sein. Wir müssen sicherstellen, dass das empfohlene Alter für Spielzeug auf Studien über das Verhalten von Kindern basiert.

Wir müssen dazu in der Lage sein, unsere Rechtsvorschriften an wissenschaftliche, auf fundierten Studien basierende Fortschritte anzupassen und bei der Überwachung des Markts und der Spielzeugimporte härter durchgreifen.

Wir müssen zusammenarbeiten, die Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten ausbauen und uns darauf verlassen können, dass die Zolldienste bei der Überwachung des Wegs zusammenarbeiten, den importiertes Spielzeug nimmt.

Die europäischen Bürgerinnen und Bürger bereiten sich auf ihre Weihnachsteinkäufe vor und wir müssen gewährleisten, dass die Produkte, die sie kaufen, allen Sicherheitsanforderungen entsprechen.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE). (CS) Herr Präsident, die Empfehlung des wissenschaftlichen Ausschusses der Kommission bezüglich der Grenzwerte für die Freisetzung der sechs Chemikalien ist uneindeutig, wodurch es zu dieser Frage kam. Ich stimme den sechs Experten zu, die die Bewertung durchgeführt haben, dass sie die Gefährdung von Kindern aufgrund dieser Stoffe nicht eindeutig nachweisen konnten, da sie bei der Simulation der Bloßstellung Wasser und nicht den Speichel von Kindern verwenden, der Laktose enthält. Wir können die Eltern kleiner Kinder bezüglich der möglichen Gesundheitsrisiken von aus Kunststoffen hergestelltem Spielzeug jedoch nicht im Ungewissen lassen, und ich möchte daher fragen, ob die Kommission beabsichtigt, ihre Untersuchungen fortzusetzen, indem sie z. B. mit Tierversuchen beginnt, wie dies bei der Untersuchung der Auswirkungen von Bisphenol der Fall war, das von aus Kunststoffen hergestellten Babyflaschen freigesetzt wird und das nun, ab März, in der gesamten EU verboten wird.

Ich möchte zwei weitere spezifischere Fragen stellen. Stimmt die Kommission dem Vorschlag des wissenschaftlichen Ausschusses zu, der empfiehlt, die Bloßstellung eines Kindes mit 50 % Bloßstellung eines Erwachsenen gleichzustellen? Darüber hinaus möchte ich die Kommission fragen, wie sie in Anbetracht der Tatsache, dass der wissenschaftliche Ausschuss empfiehlt, den Grenzwert für Kadmium von 0,5 Mikrogramm pro Kilo Gewicht des Kindes pro Tag auf 0,36 Mikrogramm zu verringern, diese Schlussfolgerung sowie andere Erkenntnisse des Ausschusses, in spezifische Maßnahmen bezüglich der Grenzwerte für Spielzeug sowie auch anderer Konsumgüter umwandeln wird. Herr Kommissar, wir würden wirklich gerne über den Zeitplan für diese Maßnahmen Bescheid wissen, damit die Eltern kleiner Kinder wissen woran sie sind.

 
  
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  Sylvana Rapti (S&D).(EL) Herr Präsident, während ich dem Herrn Kommissar zugehört habe, wie er so sachkundig über polyzyklische Kohlenwasserstoffe, Karzinogene und Giftstoffe sprach, dachte ich einen Moment lang, er wäre Chemiker und nicht Kommissar. Dann aber ist mir wieder eingefallen, dass er der für diese Angelegenheit verantwortliche Kommissar ist, und daher hätte er uns als erstes detailliert über die CE-Kennzeichnung informieren sollen, eine Angelegenheit, die von meiner Kollegin Frau Evelyne Gebhardt angesprochen wurde, die Kennzeichnung, die eine Sicherheitsgarantie für das Spielzeug darstellen soll, mit dem unsere Kinder spielen. Dann habe ich gemerkt, dass er aus einem speziellen Grund nicht darauf eingegangen ist: Diesen Freitag jährt sich genau zum zweiten Mal der Tag, an dem der frühere Kommissar ein Sicherheitsabkommen mit Spielwarenhändlern in einem Spielwarenladen außerhalb Brüssels unterzeichnet hat. Heute vor achtzehn Monaten haben wir eine neue Richtlinie eingeführt. Und trotzdem sind wir heute wieder hier, wie vergangenes Jahr, worauf der Herr Präsident ganz zu Recht hinwies, und sprechen wieder über das gleiche Thema, die Sicherheit von Spielzeug, und dieses Jahr sind die Dinge noch ernsthafter, da wir uns in einer Rezession befinden, und in einer Rezession werden Eltern, die Spielzeug kaufen wollen und nicht so viel Geld haben, sich dem Marktsegment zuwenden, das minderwertiges Spielzeug verkauft. Minderwertiges Spielzeug kann jedoch zu drei Problemen führen: Erstens weiß dieses Marktsegment nicht, was es tut. Zweitens hat es kein Personal, und drittens gibt es keine Kontrollen, was bedeutet, dass wir immer noch keinen Schutz haben. Wie wir alle wissen und zustimmen, sind Kinder das Wertvollste was wir haben, und wie Sie ganz zu Recht sagten, Herr Kommissar, sind sie die verletzlichsten Mitglieder der Gesellschaft. Bitte nehmen Sie zur CE-Kennzeichnung Stellung, die die Sicherheitsgarantie ist. Ich flehe Sie an, Herr Kommissar, eine praktische Lösung zu finden, damit nächstes Jahr weder Sie noch wir hier sind und uns mit der selben Angelegenheit befassen.

 
  
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  Catherine Stihler (S&D). – Herr Präsident, das Thema der Sicherheit von Spielzeug ist für alle Familien in der Europäischen Union wichtig. Während es die Pflicht der Eltern ist die Sicherheit der Kinder, für die sie verantwortlich sind, zu gewährleisten, müssen sie mit Sicherheit wissen, dass das Spielzeug, mit dem ihre Kinder spielen, sicher ist. Ich habe heute Abend sogar einiges davon mitgebracht, um uns daran zu erinnern, wie einiges Spielzeug aussieht.

Daher gefällt mir diese unbekümmerte Einstellung zur Sicherheit von Spielzeug und die Tatsache, dass wir um 23.30 Uhr heute Nacht hier sind, um erneut die Sicherheit von Spielzeug zu hinterfragen, gar nicht. Was muss also unternommen werden?

Ich würde von der Kommission gerne wissen, welche Unternehmen, die Spielzeug direkt verkaufen oder vertreiben, erfolgreich für die missbräuchliche Verwendung der CE-Kennzeichnung belangt wurden? Bezüglich der Marktüberwachung, verschwinden aufgrund der Sparmaßnahmen, von denen viele Mitgliedstaaten betroffen sind, genau jene Einrichtungen, die dem Schutz der Verbraucher dienen. Sie verschmelzen mit anderen Einrichtungen, die knapp bei Kasse sind und denen ihre Finanzierung entzogen wird und deren Befugnisse eingeschränkt werden. Auf regionaler Ebene - oftmals die vorderste Front im Kampf gegen unsicheres Spielzeug - werden sich Haushaltskürzungen auf die Effektivität von Handelsnormen auswirken.

Können die Kommission und der Rat untersuchen, ob diese Kürzungen gegen die im Rahmen der allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie bezüglich der effektiven Bereitstellung von Mitteln eingegangenen Verpflichtungen verstoßen und welche Überwachungsmaßnahmen angewandt werden, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten Kinder vor unsicherem Spielzeug schützen? Wird die Kommission zu diesem Zweck irgendwelche Rechtsvorschriften im Hinblick auf den gemeinsamen europäischen Rahmen für die Marktüberwachung vorlegen?

In den Fragen heute Abend haben die Leute die Arbeit von RAPEX anerkannt. Dessen Ressourcen sind jedoch begrenzt, und es gibt mehr, was getan werden kann, um Informationen auszutauschen und gefährliche Produkte so schnell wie möglich vom Markt zu nehmen. Welche Unterstützung erhält der Austausch bewährter Praktiken zwischen den Überwachungsbeamten in der Europäischen Union? Wird die Kommission darüber hinaus eine umfassende, EU-weite Datenbank zur Erfassung von Unfällen und Verletzungen einführen und diese in erster Instanz für Gefahren im Zusammenhang mit Kindern und Spielzeug einführen, damit unsichere Produkte so schnell wie technisch möglich vom Markt genommen werden können?

Ich hoffe, dass wir 2011 ein verbessertes Engagement verzeichnen können, um das Problem unsicheren Spielzeugs auf dem europäischen Markt ein für allemal lösen zu können.

 
  
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  Csanád Szegedi (NI).(HU) Herr Präsident, meine Damen und Herren, es ist eine unveränderliche Wahrheit, dass unsere Kinder unsere Zukunft sind. Daher ist es äußerst wichtig, von ihrer Geburt an für ihre Sicherheit zu sorgen und zu gewährleisten, dass sie mit qualitativ hochwertigem Spielzeug spielen, das kein Gesundheitsrisiko darstellt. Die Festlegung von Prüfverfahren ist jedoch nur ein Aspekt zur Gewährleistung der Sicherheit von Spielzeug. Das Wichtigste ist die Einhaltung der Rechtsvorschriften. Umfangreiche Überprüfungen, sowie das Verhängen von Sanktionen mit einer ernsthaft abschreckenden Wirkung im Falle von Unregelmäßigkeiten, sind besonders im Fall importierter Produkte wichtig. Wir hören oft von Gesundheitsrisiken in Verbindung mit billigem, qualitativ minderwertigem Spielzeug, das hauptsächlich aus dem Fernen Osten stammt. Ich bin selbst Vater und muss oft feststellen, dass es nicht so ist, dass strengere Überprüfungen abschreckend wirken, sondern dass solch dürftige Produkte in immer größeren Mengen und Spielarten ihren Weg in die Hände von Kindern finden. Wir müssen den fortwährenden Zustrom solchen Spielzeugs verhindern und die weitverbreitete Verwendung von Spielzeug unterstützen, das aus natürlichen Materialien hergestellt ist.

 
  
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  Seán Kelly (PPE).(GA) Herr Präsident, ich habe letztes Jahr über diese Angelegenheit gesprochen, und wie andere Redner bin ich heute Abend erneut hier, ein weiteres Jahr verstrichen, und das ist nicht gut.

Trotzdem denke ich gibt es nichts Bestürzenderes, als zu sehen, wie ihr Kind sich in Folge des Spielens mit einem Spielzeug verletzt oder stirbt. Dabei denken wir daran, dass es etwas verschlucken oder sich strangulieren könnte, aber es gibt einen verdeckteren Mörder, nämlich Krebs. Es gibt Beweise dafür, dass Krebs, insbesondere bei Kleinkindern, immer häufiger vorkommt. Viele Menschen denken, dass dies in Folge des Ausgesetztseins gegenüber Chemikalien in Kinderspielzeug der Fall ist. Insbesondere werden PAKs erwähnt und daher ist es wichtig, dass wir die KEF-Stoffe in Kinderspielzeug auf das Minimum verringern.

Daher müssen wir handeln.

(GA) Es ist an der Zeit, dass wir dies tun und sicherstellen, dass das von unseren Kindern benutzte Spielzeug für diese sicher ist.

 
  
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  Antonio Tajani, -Vizepräsident der Kommission.(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, zunächst einmal möchte ich als Antwort auf die vielen, im Laufe der Aussprache gestellten Fragen, erneut darauf hinweisen, dass die Richtlinie für Wirtschaftsbeteiligte ab Juli 2011 gilt und dass die Auflagen in Bezug auf Chemikalien ab Juli 2013 gelten. Während meiner Rede sagte ich, dass die Anwendung der neuen Vorschriften seitens aller davon Betroffenen eine Priorität der Kommission sei.

Was die Überwachung betrifft, ist es klar, dass strenge Rechtsvorschriften nicht nur nötig sind, sondern auch ordnungsgemäß angewandt werden müssen, da sie ansonsten niemals effektiv sein werden. Daher bin ich davon überzeugt, dass die Mitgliedstaaten eine wesentliche Rolle spielen müssen. Ein Spielzeug, dass heute via Rotterdam oder Constanţa, Rumänien, Zugang zum Binnenmarkt findet, könnte morgen ohne Grenzkontrollen in Bologna, Lissabon oder Helsinki auftauchen.

Was Verbraucher wirklich beruhigt, mehr als die Aktualisierung von Richtlinien alle vierzehn Tage, ist, wenn sie sich auf ein hartes Durchgreifen und das ordnungsgemäße Funktionieren der Marktüberwachung verlassen können. Mit anderen Worten, die Tatsache, dass, wenn jemand versucht unsicheres Spielzeug zu verkaufen, diese Person bestraft werden wird und die gefährlichen Produkte vom Markt genommen werden.

Selbstverständlich gilt die gleiche Argumentation auch für Unternehmen. Jene, die sich an die Vorschriften halten, bezahlen den Preis für diese Situation. Vielmehr schätzen sie die Tatsache, dass sie keinem unfairen Wettbewerb durch jene ausgesetzt sind, die mehr oder weniger wissentlich nicht konforme Produkte oder nicht konformes Spielzeug verkaufen. Kurz gesagt, die wirkliche Herausforderung ist es, Verbraucher zu beruhigen, Rechtssicherheit und faire Voraussetzungen für Unternehmen zu schaffen, sowie für Mittel für Marktüberwachungsbehörden und Kooperationsmechanismen zu sorgen.-

Daher wird die Kommission 2011 die Möglichkeit der Entwicklung eines mehrjährigen Marktüberwachungsprogramms zur Ermittlung der langfristigen Maßnahmen untersuchen, die ergriffen werden müssen, sowie der Zurverfügungstellung der nötigen Finanzmittel, um einheitlich strenge Überprüfungen und gleichbleibende Maßnahmen seitens der Mitgliedstaaten sicherzustellen.

Des Weiteren möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass ich 2011 beabsichtige, eine Veranstaltung mit den niederländischen Behörden im Hafen von Rotterdam zu organisieren, möglicherweise am Tag des Inkrafttretens der Richtlinie. Der Gedanke dabei ist zu sehen, wie der größte Hafen Europas bei der Einhaltung der neuen, von der Richtlinie festgelegten Vorschriften vorgeht.

Was die CE-Kennzeichnung betrifft - die eines der Hauptthemen im Rahmen meiner Anhörung vor dem Parlament vor meiner Ernennung war und die des Weiteren in meinen Anhörungen vor dem Binnenmarktausschuss diskutiert wurde -, möchte ich Sie daran erinnern, dass sie nicht die Qualität zertifiziert. Sie zertifiziert nur die Einhaltung bestimmter Normen. Daher ist sie eine Konformitätsbescheinigung in Bezug auf Normen und kein Qualitätszertifikat. Wie ich bereits zahlreiche Male gesagt habe, ist ein Qualitätszeichen etwas, das wir nur für die Zukunft ins Auge fassen könnten.

Die Durchführung der CE-Kennzeichnung und die Verhinderung deren missbräuchlicher Verwendung - etwas, dass im Falle vieler Produkte, einschließlich von außerhalb der EU, leider passiert -, ist bereits jetzt eine große Aufgabe. Daher bin ich der Meinung, dass wir weiterhin an dieser Angelegenheit, der Weiterentwicklung der CE-Kennzeichnung, arbeiten können - und ich persönlich habe nichts dagegen, über die mögliche zukünftige Einführung eines Qualitätszeichens zu diskutieren, aber ich denke, dass es noch zu früh ist, dies jetzt zu tun.

Was die Datenbanken betrifft, werden diese in die Überarbeitung der Richtlinie über die Produktsicherheit mit einbezogen werden. Im Hinblick auf Bisphenol jedoch, das in Babyflaschen enthalten ist, wobei es sich nicht um ein Spielzeug handelt, wird dieses nicht von der Richtlinie abgedeckt, aber wie die ehrenwerte Kollegin aufgezeigt hat, wurde es bereits vom Markt genommen.

Ich glaube, ich habe den Großteil der an mich gerichteten Fragen beantwortet. Ich danke dem Präsidenten und den Abgeordneten, die Fragen an die Kommission gerichtet haben.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)

 
  
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  Liam Aylward (ALDE), schriftlich.(GA) In Europa kommen jährlich tausende neuer Spielzeugartikel auf den Markt, und Weihnachten ist die Zeit, zu der die Nachfrage nach Spielzeug in den Geschäften am größten ist. Daher ist dies eine zeitgemäße Angelegenheit.

Es gibt erhebliche Bedenken bezüglich gesundheitsgefährdender Chemikalien in bestimmtem Spielzeug. Die Kommission muss sich ohne Verzögerung damit befassen. Sicherheitsstandards müssen auf zuverlässigen Prüfverfahren basieren, und es müssen umfangreiche Untersuchungen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass keine gesundheitsgefährdenden Stoffe in Kinderspielzeug zu finden sind.

Obwohl alles Spielzeug, das ab dem 20. Juli 2011 auf den Markt kommt, die neue Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug einhalten muss und obwohl wir in Europa die weltweit strengsten Rechtsvorschriften in Bezug auf die Sicherheit von Spielzeug haben, ist fortwährende Achtsamkeit nötig. Die Kommission muss wachsam sein und die Marktüberwachung bei Importen verstärken.

Jeder Rückruf gefährlichen Spielzeugs gibt Anlass zur Sorge, und jeder Fall muss umgehend untersucht werden. Die Verbraucher müssen der CE-Kennzeichnung vertrauen, die garantiert, dass ein Produkt die EU-Normen erfüllt und aus ungiftigen Materialien hergestellt wurde.

 

21. Tagesordnung der nächsten Sitzung: siehe Protokoll
Video der Beiträge

22. Schluss der Sitzung
Video der Beiträge
 

(Die Sitzung wird um 23.40 Uhr geschlossen)

 
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