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Verfahren : 2010/0067(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0360/2010

Eingereichte Texte :

A7-0360/2010

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 15/12/2010 - 9.2
CRE 15/12/2010 - 9.2
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0477

Plenardebatten
Mittwoch, 15. Dezember 2010 - Straßburg Ausgabe im ABl.

9.2. Auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendendes Recht (A7-0360/2010, Tadeusz Zwiefka) (Abstimmung)
PV
 

- Nach der Abstimmung:

 
  
MPphoto
 

  Tadeusz Zwiefka, Berichterstatter.(PL) Herr Präsident, vor einigen Monaten hat das Europäische Parlament dem Rat zum ersten Mal die Genehmigung erteilt, ein Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit einzuleiten. Zum ersten Mal in der Geschichte der Europäischen Union. Das ist ein extrem wichtiger Schritt, der in Situationen, in denen kein Konsens aller 27 Mitgliedstaaten erreicht werden kann, eine völlig neue Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen einer Gruppe von Mitgliedstaaten der Europäischen Union eröffnet. Das ist eine sehr wichtige Entscheidung. Wir haben heute bestätigt, dass dieses Verfahren gut funktioniert.

Ich möchte dem Rat gern insbesondere für die Position, die er im Rahmen seiner Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament eingenommen hat, meinen tief empfundenen Dank aussprechen. Das ist ein Beispiel für perfekte interinstitutionelle Zusammenarbeit. Während seiner Arbeit an dieser Entschließung ist das Parlament nur als beratendes Organ in Erscheinung getreten, während die Häufigkeit der Treffen und die Tatsache, dass der Rat alle Vorschläge, die vom Europäischen Parlament gemacht wurden und über die im Rechtsausschuss abgestimmt wurde, aufgenommen hat – ihre Aufnahme in das endgültige Dokument – ein perfektes Beispiel ist, das für das Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit für die Zukunft Gutes verheißt. Ich möchte dem Rat auch für seine nachdrückliche Unterstützung für unseren Vorschlag zur Durchführung einer schnellen Überprüfung von Brüssel IIa danken, die entscheidend ist, um beispielsweise Detaillösungen zu Fragen bezüglich der Notwendigkeit einer „forum necessitatis“-Regel zu finden; diese erlaubt es Mitgliedstaaten, Sicherheit im Hinblick auf die Funktionsweise ihrer internen Rechtssysteme zu erhalten, während sie unseren Bürgerinnen und Bürgern gleichzeitig die Hoffnung gibt, dass sie in Zukunft nicht nur das geltende Recht, sondern auch das Gericht frei wählen können. Ich möchte auch meinen Schattenberichterstattern aus dem Rechtsausschuss und den Berichterstattern der Ausschüsse, die um Meinungen gebeten wurden, danken.

 
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