Jean-Paul Gauzès, Berichterstatter. – (FR) Herr Präsident, dies ist ein rein technischer Änderungsantrag, um das Datum, an dem die Verordnung zur Einrichtung einer Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde in Kraft tritt, und die Tatsache, dass diese Verordnung erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten kann, zu berücksichtigen.
Wir sollten infolgedessen eine Erwägung und einen Artikel des Texts, über den wir abstimmen werden, anpassen. In Erwägung 22 sollten wir den zweiten Satz streichen, und ich schlage vor, dass wir in Artikel zwei ebenfalls den zweiten Satz streichen. Dieser mündliche Änderungsantrag war Gegenstand einer Information und einer Vereinbarung der verschiedenen Fraktionen, die die Kompromissvereinbarung unterzeichnet haben. Dieser Text, über den wir heute abstimmen werden, schließt die Verordnung zu Ratingagenturen ab und ist Bestandteil der Politik der Europäischen Union zur Verbesserung der Regulierung von Finanzdienstleistungen.
Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um Herrn Kommissar Barnier und dem belgischen Ratsvorsitz für ihr starkes Engagement in dieser Angelegenheit zu danken.
(Das Parlament erhebt keine Einwände gegen den mündlichen Änderungsantrag)