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Verfahren : 2010/2639(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B7-0688/2010

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 15/12/2010 - 9.6
CRE 15/12/2010 - 9.6
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2010)0481

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 15. Dezember 2010 - Straßburg Ausgabe im ABl.

10. Stimmerklärungen
Video der Beiträge
Protokoll
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  Der Präsident. − Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben sehr viele Erklärungen zur Abstimmung, sodass wir sehr streng mit dem Zeitplan sein müssen. Ich werde jeden nach einer Minute unterbrechen. Ich entschuldige mich dafür, aber so wird es gemacht werden.

 
  
  

Mündliche Erklärungen zur Abstimmung

 
  
  

Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 gemäß der Änderung durch den Rat

 
  
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  Ashley Fox (ECR). - Herr Präsident, ich möchte gern erklären, warum ich gegen den Haushaltsplan für 2011 gestimmt habe. Ich habe dagegen gestimmt, da die EU in einer Zeit der Knappheit Zurückhaltung zeigen sollte. Wir sollten unsere Ausgaben zurückfahren, nicht steigern. Meiner Ansicht nach war es eine Schande, dass die Kommission ursprünglich eine Erhöhung um 6 % vorgeschlagen hat und dass das Parlament dies unterstützt hat.

Ich glaube, dass mein Premierminister, David Cameron, gute Arbeit geleistet hat, indem er das Ausmaß der Erhöhung auf 2,9 % reduziert hat, aber wir wissen, dass das ein Kompromiss war. Es ist kein Kompromiss, mit dem die britischen Konservativen besonders zufrieden sind, und ich bin stolz darauf, gegen die Verschwendungssucht der EU zu stimmen.

 
  
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  Sirpa Pietikäinen (PPE). - (FI) Herr Präsident, es ist bezeichnend, dass das Parlament zum ersten Mal Gelegenheit hatte, den Haushaltsplan zu genehmigen. In der zukünftigen Haushaltspolitik sollte das Parlament meiner Meinung nach sicherstellen, dass der Schwerpunkt darin liegen sollte, dass die EU ihren Eigenbeitrag erhöhen kann, dass der Haushaltsplan Materialeffizienz und Politik zum Klimawandel durch die Wahl seiner eigenen Strategien unterstützt und dass auf diese Weise die Strategie Europa 2020 und eine grünere Wirtschaft erreicht werden.

 
  
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  Syed Kamall (ECR). - Herr Präsident, wie mein Kollege Herr Fox teile auch ich diese Bedenken, genau wie viele britische Konservative.

In einer Zeit der Knappheit, wenn Regierungen in der ganzen Europäischen Union – und in der Tat Regierungen in der ganzen Welt – versuchen, den Gürtel enger zu schnallen und Ausgaben zu reduzieren, wie können wir es da wagen, mehr Geld von den Steuerzahlern zu verlangen? Sicher ist es an der Zeit, den Gürtel enger zu schnallen und mit gutem Beispiel voranzugehen. Wir hätten keine Erhöhung verlangen sollen, wir hätten nicht einmal eine Beibehaltung des Niveaus verlangen sollen, wir hätten eine Reduzierung des EU-Haushalts verlangen sollen, damit Steuerzahler in der ganzen Europäischen Union ihre Politiker ernst nehmen können und wissen, dass wir die Sorgen verstehen, die sie jetzt gerade haben, und dass wir diese Sorgen mit ihnen teilen, statt wie eine gewählte Elite auszusehen, die keine Rücksicht auf die Leute nimmt, die uns hierher gebracht haben.

 
  
  

Bericht: Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Helga Trüpel (A7-0369/2010)

 
  
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  Peter Jahr (PPE). - Herr Präsident! Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Parlaments. Das ist auch im Europäischen Parlament nicht anders. Verantwortung, Vertrauen, Partnerschaft – das müssen die drei Überschriften für die Zusammenarbeit zwischen dem Parlament, der Kommission und dem Rat sein. Das Beratungsprozedere zum Haushalt 2011 war in diesem Sinne keine vertrauensbildende Maßnahme. Ich fordere die Kommission, vor allem aber auch den Rat auf, die Rechte des Europäischen Parlaments zu respektieren, denn – wie gesagt – das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Europäischen Parlaments.

 
  
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  Daniel Hannan (ECR). - Herr Präsident, gestern habe ich mich gefragt, ob ich durch einen Riss im Raum-Zeit-Kontinuum gefallen und in den 1970er Jahren gelandet bin. Heute frage ich mich, ob es die 1770er Jahre sind.

Lassen Sie mich eine Bemerkung zitieren, die Thomas Jefferson über weltentrückte und distanzierte Regierungen gemacht hat. Er sagte sinngemäß, „bei einer solchen Distanziertheit gegenüber den Wählern“ neigen Regierende zwingend zu „Korruption, Plünderung und Verschwendung“. Was für eine perfekte Beschreibung für das, was im EU-Haushalt passiert, mit seinen nicht genehmigten Konten, der Fehlzuweisung von Mitteln und den ständig steigenden Zahlen, obwohl die 27 Mitgliedstaaten versuchen, ihre Ausgaben zu reduzieren. Das ist es, was passiert, wenn es keine Verbindung zwischen Abgaben, Nachweis und Ausgaben gibt, wenn die EU Lob fürs Geldausgeben erwartet, aber keine Kritik für die Erhebung von Steuern einstecken kann.

Die einzige Möglichkeit, diese Zahlen wieder mit der öffentlichen Meinung in Einklang zu bringen, besteht darin, dass wir die Verantwortung für den Haushalt wieder an nationale Parlamente und nationale Parlamentarier abgeben, die sich gegenüber ihren Wählern, die auch ihre Steuerzahler sind, rechtfertigen müssen.

 
  
  

Bericht: Jean-Paul Gauzès (A7-0340/2010)

 
  
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  Cristiana Muscardini (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind für die Maßnahme und danken dem Berichterstatter, der sehr sorgfältig gearbeitet hat.

Wir glauben trotzdem, dass diese Arbeit die europäischen Institutionen zwingen sollte, zukünftige Entwicklungen in dieser neuen Disziplin weiterhin zu überwachen, da es in der Vergangenheit leider allzu oft zu unklaren Situationen gekommen ist, die negative Auswirkungen auf das Finanzsystem hatten, zulasten von Unternehmen und Sparern.

Wir sehen es als sehr wichtig an, ein neues europäisches System für Agenturen zu haben und alle zentralen Bankbehörden zu überwachen, um sicherzustellen, dass Ratingagenturen effektiv auf das moderne Finanzsystem reagieren und für die Öffentlichkeit von Nutzen sind. Daher danke ich dem Berichterstatter.

 
  
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  Peter Jahr (PPE). - Herr Präsident! Die Frage ist, wer kontrolliert eigentlich die Kontrollinstanzen? Denn selbst im Fußball müssen sich Schiedsrichter einer Kontrolle bzw. einem Genehmigungsverfahren unterwerfen. Was für den Fußball gilt, gilt erst recht für die Finanzmärkte. Dort wurde die Beurteilung der Kreditwürdigkeit bzw. der Solidität von Finanzprodukten, von Banken, ja selbst von Ländern den Ratingagenturen überlassen. Aber wenn sich solche Ratingagenturen eine Monopolstellung erarbeiten, wenn sie sich jeglicher Kontrolle entziehen, dann entwickeln sich solche Agenturen zu gottähnlichen Einrichtungen, die angebetet werden. Doch das geht nicht, es steht ja schon in der Heiligen Schrift: „Du sollst keine fremden Götter neben mir haben.“ Der vorliegende Bericht versucht, diesen Missstand zu beseitigen, indem eine Kontrolle der Ratingagenturen eingeführt wird. Das Parlament sollte zu gegebener Zeit noch einmal nachfragen, ob die Erfolge auch wirklich eingetreten sind.

 
  
  

Bericht: Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Helga Trüpel (A7-0369/2010)

 
  
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  Barbara Matera (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, die heutige Abstimmung über den Haushaltsplan 2011 bestätigt den Abschluss eines neuen Verfahrens, das, so schmerzhaft es auch gewesen sein mag, die verantwortungsvolle und standhafte Einstellung der Haushaltsbehörden gezeigt hat.

Obwohl es eine Kompromisslösung ist, die Opfer vonseiten des Parlaments sowie des Rates verlangt, wurde die Einführung eines Zwölftelsystems verhindert, das schwerwiegende Folgen für die Finanzierung von Programmen der Europäischen Union gehabt hätte.

Das Parlament ist mit den Zielen, die wir erreicht haben, zufrieden. Es zeigt jedoch mit dem Finger auf diejenigen, die für das Scheitern der Vereinbarung zum Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktorprogramm sowie der Flexibilitätsvereinbarung verantwortlich sind. Die Union hat in der Tat bei ihren internationalen Partnern an Glaubwürdigkeit verloren und riskiert, ihre Verpflichtungen in Zukunft nicht finanzieren zu können und die neuen Aktionsbereiche, die sich aus dem Vertrag von Lissabon ergeben, in Zukunft nicht ausfüllen zu können.

Ab Januar 2011 müssen wir daher Prioritäten setzen und dafür sorgen, dass diese für die kommenden Jahre finanziell nachhaltig sind.

 
  
  

Bericht: Anja Weisgerber (A7-0050/2010)

 
  
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  Mario Pirillo (S&D).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Notwendigkeit, Messsysteme zu modernisieren und gleichzeitig die Richtlinien zu verbessern, hat uns dazu gebracht, europäische Richtlinien zum Messwesen aufzuheben.

Auch ich bin davon überzeugt, dass dies der erste Schritt ist, um eine tief greifende und umfassendere Reform in diesem Bereich einzuleiten. Es gibt auch keinen Zweifel, dass wir uns auf einen ausreichenden Zeitrahmen einigen müssen, um es Mitgliedstaaten zu ermöglichen, die Auswirkungen der Aufhebung dieser Richtlinien auf ihre eigenen Gesetze zu beurteilen und notwendige Anpassungen vorzunehmen.

Zuletzt entspricht die Entscheidung, verschiedene Richtlinien aufzuheben, vollkommen der Notwendigkeit für größere Vereinfachung, die in allen Branchen besonders deutlich spürbar ist. Wir hoffen jedoch, dass sich das Medikament nicht als schlimmer als die Krankheit erweist.

 
  
  

Bericht: Zita Gurmai, Alain Lamassoure (A7-0350/2010)

 
  
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  Clemente Mastella (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Vertrag von Lissabon hat eine wegweisende Innovation die demokratische Funktionsweise der Europäischen Union betreffend eingeführt, indem sie dieses neue praktische Instrument für die Beteiligung der Zivilgesellschaft an der europäischen Debatte und Integration bereitstellt.

Tatsächlich führt die Europäische Bürgerinitiative ein neues Konzept internationaler Demokratie ein und stellt für die Europäische Union eine neue Form der partizipativen Demokratie dar. All unsere Bürgerinnen und Bürger können direkt die Europäische Kommission ersuchen, einen Legislativvorschlag einzureichen.

Wir begrüßen den Vorschlag der Kommission, da die Beteiligung der Zivilgesellschaft und die Formulierung von Strategien bei der Entscheidungsfindung die demokratische Legitimität unserer Institutionen stärkt und die Europäische Union ihren Bürgerinnen und Bürgern näher bringt.

 
  
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  Oriol Junqueras Vies (Verts/ALE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich meine Zufriedenheit über die Genehmigung der Europäischen Bürgerinitiative zum Ausdruck bringen, für die ich der Schattenberichterstatter für den Ausschuss für Kultur und Bildung war, während ich bedauere, dass das Parlament es versäumt hat, über zwei Punkte abzustimmen, die ich als wesentlich erachte: die Rechte junger Menschen über 16 Jahre, diese Initiative zu unterzeichnen, und Stimmen für Gebietsansässige.

Wir wissen, dass diese Initiativen nicht durch den Vertrag von Lissabon abgedeckt werden, und das sind einige der Gründe, warum wir gegen diesen Vertrag sind.

 
  
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  Jens Rohde (ALDE).(DA) Herr Präsident, die Dänische Liberale Partei hat heute für die Bürgerinitiative gestimmt, weil sie die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger fördert und die EU wesentlich zugänglicher machen wird. Das Parlament hat es geschafft, einige standardisierte Bedingungen aufzuführen, um die Bürgerinitiative unabhängig vom betroffenen Mitgliedstaat zugänglich zu machen und sicherzustellen, dass das Instrument einfach zu nutzen ist. Bürgerinnen und Bürger müssen jedoch mindestens aus einem Viertel der Mitgliedstaaten kommen – die Anzahl der Bürgerinnen und Bürger aus jedem Mitgliedstaat muss mindestens der Anzahl der Abgeordneten aus diesem Mitgliedstaat im Europäischen Parlament multipliziert mit einem Faktor von 750 entsprechen, und die Bürgerinnen und Bürger müssen alt genug sein, um an Parlamentswahlen teilzunehmen. Wir glauben, dass diese Bedingungen wichtig sind, um sicherzustellen, dass die Bürgerinitiative auch die Gültigkeit erhält, die erforderlich ist, damit sie als ernsthafter Beitrag zur Entwicklung von Demokratie wahrgenommen wird.

 
  
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  Hannu Takkula (ALDE). - (FI) Herr Präsident, ich möchte gern einige Worte zur Bürgerinitiative sagen. Es ist wahr, dass der Vertrag von Lissabon bedeutet, dass wir eine neue Initiative geschaffen haben, die unsere Bürgerinnen und Bürger ermutigt, sich an demokratischen Prozessen zu beteiligen. Wenn eine Million Bürgerinnen und Bürger eine Petition unterschreiben, stimmt die Kommission zu, sich damit zu beschäftigen, aber ist das alles? Meiner Ansicht nach ist dies eine ausgezeichnete Initiative, aber wir müssen bedenken, wie sie vorangebracht werden kann.

Die Prämisse ist, dass unsere Bürgerinnen und Bürger sich hauptsächlich am demokratischen Prozess beteiligen, indem sie in den Wahlen abstimmen. Das ist ein Weg für uns, Angelegenheiten, die den Menschen wichtig sind, anzugehen. Folglich wird diese neue Initiative möglicherweise der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern einen Impuls verleihen, obwohl ich selbst andererseits sehe, dass eine Situation entstehen kann, in der die Kommission nur auf Initiativen antwortet, ohne dass es zu konkreten Ergebnissen kommt. Angesichts dessen müssen wir noch einmal darüber nachdenken, wie wir Menschen wirklich ermutigen können, sich an der politischen Entscheidungsfindung zu beteiligen.

 
  
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  Morten Løkkegaard (ALDE).(DA) Herr Präsident, um nur zu ergänzen, was bereits in Bezug auf die Unterstützung der Dänischen Liberalen Partei gesagt wurde, möchte ich sagen, dass dies, wie bereits erwähnt, eine extrem wichtige Initiative ist. Es ist auch ein Experiment, das wir – und das ist es, was ich jetzt fordere – sehr genau überwachen müssen, und wir müssen sicherstellen, dass der Dreijahreszeitraum, der jetzt für diese Initiative festgelegt wurde, tatsächlich nachverfolgt wird, und wir müssen beurteilen, ob es tatsächlich eine richtige Bürgerinitiative ist oder – wenn ich das so sagen darf – ob sie mit anderen Interessen vermengt wird. Das ist wichtig für ihren Erfolg – den Erfolg, den diese Initiative, wie wir alle hoffen, erfahren wird – nämlich, dass es die Bürgerinnen und Bürger sind, die die Initiative ergreifen. In dieser Hinsicht möchte ich auch sagen, dass ich persönlich hoffe, dass es einige zukunftsorientierte, konstruktive und positive Punkte geben wird, die Bürgerinnen und Bürger bezüglich des EU-Projekts ansprechen möchten, sodass es nicht ständig die „Neinsager“ sind, die den Nutzen dieser Initiative untergraben.

 
  
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  Sonia Alfano (ALDE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe das Gesetzgebungsverfahren für die Europäische Bürgerinitiative sehr genau verfolgt und freue mich sehr darüber, dass – teilweise auf der Grundlage der Erklärung des Rates und der Kommission – die ersten Petitionen in einem Jahr eingereicht werden.

Ich bin auch stolz darauf, dem Europäischen Parlament ankündigen zu können, dass in Italien infolge der Genehmigung der empörenden Richtlinie zu Tierversuchen eine breite Basisbewegung von Bürgerinnen und Bürger, Verbänden und Ausschüssen entstanden ist. Diese Bewegung wird dieses Jahr nicht untätig bleiben, sondern daran arbeiten, einen Vorschlag für die Kommission vorzubereiten: einen Vorschlag für moderne und zivilisierte Gesetze innerhalb der Europäischen Union, und der „Nein“ zu Tierversuchen – einer grausamen und wissenschaftlich ineffektiven Praxis – sagt und gleichzeitig alternative Methoden nachhaltig empfiehlt.

„Nein“ zu sagen zu Vivisektion muss ein Ziel der Europäischen Union sein, da es ein Wunsch ihrer Bürgerinnen und Bürger ist.

 
  
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  Ashley Fox (ECR). - Herr Präsident, ich glaube, dass die Bürgerinitiative hilfreich sein könnte, da sie es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, direkt mit der Kommission zu sprechen, aber es bleibt die Frage, wie die Kommission auf Vorschläge reagieren wird, die ihr nicht zusagen.

Ich denke, dass wir eine ganze Reihe von Initiativen erwarten dürfen, die die Kommission auffordern, mehr zu tun, und nach einem engagierteren Europa verlangen, und zweifellos wird die Kommission auf diese Forderung mit Begeisterung reagieren.

Wie wird sie jedoch auf Vorschläge reagieren für ein Europa, das sich mehr zurücknehmen, besser agieren oder weniger Geld verschwenden soll, oder wie reagiert sie vielleicht auf die Aussage, dass es nie ein einheitliches europäisches Steuersystem geben wird? Ich warte gespannt darauf, wie die Kommission auf solche Vorschläge reagiert. Wird sie diese Vorschläge respektvoll behandeln? Wenn sie nur auf die Vorschläge reagieren, die ihr gefallen, dann ist diese Initiative überflüssig.

 
  
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  Seán Kelly (PPE).(GA) Herr Präsident, ich habe gern für diese Vorschläge gestimmt, und ich glaube, dass die beiden Berichterstatter ihre Aufgabe sehr gut erledigt haben, nicht nur im Namen der Europäischen Union, sondern auch stellvertretend für unsere Bürgerinnen und Bürger.

Die Bürgerinitiative hat einen großen Beitrag dazu geleistet, dass der Vertrag von Lissabon in Irland vor etwas mehr als einem Jahr verabschiedet wurde, aber es schien eine Weile lang so, als ob der gesamte Prozess durch Komplikationen und Verordnungen behindert werden würde. Dank der Arbeit der Berichterstatter wurde der Prozess vereinfacht; besonders begrüßenswert ist die Idee, dass ein Ausschuss mit sieben Mitgliedern aus sieben verschiedenen Ländern den Prozess einleiten wird. Ich glaube, diese und andere Maßnahmen werden sicherstellen, dass wirkliche Bedenken der Bürgerinnen und Bürger vorgebracht werden können, während persönliche Interessen hoffentlich zurückgestellt werden.

(GA) Daher möchte ich zum Abschluss gern ein Sprichwort aus meiner eigenen Sprache erwähnen, das besagt, dass ein guter Beginn die halbe Arbeit ist. Hier wurde ein guter Beginn gemacht.

 
  
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  Nicole Sinclaire (NI). - Herr Präsident, dies ist wirklich eine Scheindemokratie, nicht wahr? Es ist solch eine Schande, dass Sie die Menschen Europas nicht wirklich anhören wollten, bevor Sie den Vertrag von Lissabon, der diese Bürgerinitiative einführt, umgesetzt haben.

Um auf die Punkte einzugehen, die Herr Fox eben angesprochen hat: Nach der ersten Phase könnte die Kommission entscheiden, dass es sich nicht lohnt. Das ist das Problem, weil es sich hierbei nicht um ein bindendes Mandat handelt. Es kann von der Kommission einfach ignoriert werden. Einmal mehr sehen wir, dass die Europäische Union die Wünsche der Menschen in Europa nicht berücksichtigt. Um Himmels willen, bitte hören Sie auf die Menschen, weil sie dies nicht wollen.

 
  
  

Entschließungsanträge RC-B7-0688/2010

 
  
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  Jim Higgins (PPE). - Herr Präsident, ich begrüße das Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 und habe dafür gestimmt.

Die Finanzkrise ist die große Herausforderung, und sie muss frontal angegangen werden. Ich wünsche der Kommission alles Gute bezüglich der Ziele, die sie sich gesetzt hat. In Bezug auf den Euro ist es vom Standpunkt der Integrität und Kohäsion der Union und vom Standpunkt der Solidarität innerhalb der Europäischen Union aus gesehen absolut entscheidend, dass wir die gemeinsame Währung haben und dass wir alles nur Mögliche tun, um sie zu schützen.

In Bezug auf Arbeitsplätze und die Wirtschaft begrüße ich die Tatsache, dass die Kommission im Januar 2011 ihren ersten Jahreswachstumsbericht annehmen wird. Der Jahreswachstumsbericht wird die wirtschaftliche Situation der Union analysieren, einschließlich möglicher Ungleichgewichte und systemischer Risiken. Das ist wesentlich für den Übergang Europas zu einer intelligenten und nachhaltigen Wirtschaft.

Nicht zuletzt sind wir eine Gemeinschaft aus mehr als 500 Millionen Menschen. Wir müssen unsere Präsenz auf der europäischen Bühne und der Weltbühne international verstärken. Ich wünsche der Kommission im nächsten Jahr alles Gute.

 
  
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  Philip Claeys (NI). - (NL) Ich habe aus verschiedenen Gründen gegen diesen Antrag gestimmt, aber der merkwürdigste Absatz ist der, der besagt, dass diesem Parlament zufolge die Mitgliedstaaten verpflichtet werden sollen, 0,7 % ihres Bruttonationaleinkommens für Entwicklungshilfe auszugeben und dass die Kommission die Einhaltung dieser Verpflichtung sicherstellen sollte.

Abgesehen von der Frage, ob Entwicklungshilfe sinnvoll ist oder nicht, stellt dies auch eine schwerwiegende Verletzung des Subsidiaritätsprinzips dar. Ein weiterer merkwürdiger Punkt ist Absatz 52, in dem die Kommission aufgefordert wird, die derzeitige Dynamik für den Erweiterungsprozess zu nutzen. Kann jemand mir sagen, welche Dynamik? Sprechen Sie dabei von den andauernden Provokationen der Türkei oder den massiven Menschenrechtsverletzungen in diesem Land, ganz zu schweigen von der ständig zunehmenden Islamisierung?

 
  
  

Entschließungsanträge RC-B7-0693/2010

 
  
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  Philip Claeys (NI). - (NL) Es gibt sicher einige gute Aspekte in dieser Entschließung, beispielsweise die Verurteilung der Teilnahme von Präsident Mugabe, der ein Verbrecher ist, am Gipfel von Lissabon, und den Verweis auf die schädlichen Auswirkungen der Abwanderung hoch qualifizierter Arbeitskräfte vom afrikanischen Kontinent.

Die Entschließung betont auch zu Recht die entscheidende Rolle der landwirtschaftlichen Kapazität. Andererseits müssen wir diese absurde 0,7 %-Norm wirklich abschaffen. Die 1 Milliarde USD an Entwicklungshilfe, die seit 60 Jahren nach Afrika geflossen sind, hat nur dazu gedient, den Kontinent weiter ins Elend zu stürzen. Statt immer mehr Hilfe zu gewähren, müssen wir unsere Energie in die Bekämpfung illegaler Kapitalflucht u. ä. stecken; das ist etwas, was diese Entschließung sowieso hervorhebt.

Auch von dem Absatz zum Thema Migration war ich nicht sehr beeindruckt, weshalb ich letztendlich dagegen gestimmt habe.

 
  
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  Syed Kamall (ECR). - Herr Präsident, wenn wir uns ansehen, in welch traurigem Zustand sich viele afrikanische Staaten befinden, möchten wir in der EU und den verschiedenen Mitgliedstaaten der EU ihnen natürlich alle aus der Armut heraushelfen, aber ich denke, dass unsere Hilfsleistungen sinnvoller sein sollten. Wenn es eine Katastrophe gibt, ist es absolut richtig, dass Hilfe kurzfristig eine entscheidende Rolle spielt, aber wenn wir uns die langfristige Entwicklung ansehen, wird unsere Hilfe manchmal falsch zugeteilt.

Sicherlich ist es nicht richtig für unsere Steuerzahler in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU, Geld an Regierungen in Afrika zu schicken, die ihr eigenes Land nicht anständig regieren, sodass das Geld nicht zu denen gelangt, die es wirklich benötigen. Die beste Möglichkeit zur Unterstützung von Entwicklung besteht darin, Unternehmen in ärmeren Ländern zu helfen, die Wohlstand in ihren eigenen Gemeinden schaffen und ihren eigenen Freunden und Nachbarn aus der Armut heraushelfen können.

Lassen Sie uns unsere Märkte öffnen, lassen Sie uns unsere Hilfe darauf ausrichten, Handel und Entwicklung zu fördern, statt nur mit Geld zu helfen.

 
  
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  Daniel Hannan (ECR). - Herr Präsident, gemeinsam mit einer Reihe von Mitgliedern dieses Hauses habe ich vor kurzem den AKP-Gipfel in Kinshasa, Kongo, besucht, offiziell das zweitärmste Land der Welt. Die UN hat einen Index für Glücklichkeit, und darauf steht die Demokratische Republik Kongo nur vor Simbabwe. Aber natürlich können die Kongolesen, im Gegensatz zu den Simbabwern, sich nicht sagen, dass die Dinge besser werden würden, wenn es nur einen Regierungswechsel gäbe: sie hatten ihre Mehrparteienwahlen, ihre international gutgeheißene Verfassung usw.

Die Demokratische Republik Kongo übertreibt und verstärkt die afrikanische Tragödie. Meiner Meinung nach können Sie die Kolonialerfahrung dort etwas mehr verantwortlich machen als in Nachbarstaaten, ohne die gesamte Tragödie des Kongo-Freistaates noch einmal anzuführen. Es gibt natürlich den Fluch natürlicher Ressourcen, der die Verbindung zwischen Abgaben und Ausgaben aufbricht und Politik zu einem Wettlauf von Ehre und Reichtum macht. Aber vor allem gibt es die Heterogenität, den Mangel eines Nationalgefühls, den Mangel einer linguistischen oder ethnischen Zweckeinheit. „Wenn Sie Ihr Land lieben, zahlen Sie Ihre Steuern“, besagt ein trauriges Schild in Kinshasa. Natürlich tut das niemand.

Ich bin sicher, dass sie vermuten können, warum ich das erwähne. Der Präsident des Europäischen Rates sagte, dass Patriotismus zu Krieg führt. Nun, ich würde ihn gern an einen Ort bringen, an dem es keinerlei Patriotismus gibt, und sehen, wohin das führt.

 
  
  

Entschließungsanträge RC-B7-0688/2010

 
  
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  József Szájer (PPE).(HU) Herr Präsident, wir alle wissen, dass infolge der Finanzkrise die staatliche Säule des Rentensystems, die einen höheren Grad an Sicherheit bietet, in verschiedenen europäischen Ländern attraktiver wird. Viele Länder überarbeiten ihre eigenen Systeme und unternehmen Anstrengungen, um das staatliche Rentensystem zu stärken. Obwohl das Rentensystem im Wesentlichen in den Bereich nationaler Zuständigkeit fällt, ist die Richtung, die die Debatte zu diesen Themen in Europa einschlägt, immer noch wichtig. Daher begrüße ich die Tatsache, dass Punkt 30 der Entscheidung zum Arbeitsprogramm der Kommission, die jetzt mit der Unterstützung der drei größten Volks-, sozialen und liberalen Fraktionen innerhalb des Europäischen Parlaments angenommen wurde, unterstreicht, dass die erste, d. h. die staatliche Säule der Rentensysteme gestärkt werden muss. Mein Heimatland, Ungarn, hat mit dem gestern angenommenen Akt einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Die Rentendiskussion innerhalb der EU muss hinsichtlich der Weißbücher und der Grünbücher im Anschluss daran in diesem Sinne fortgesetzt werden; das ist es, wozu das Europäische Parlament die Kommission auffordert, und ich bin somit sehr zufrieden mit diesem Vorschlag.

 
  
  

Bericht: Kinga Gál (A7-0344/2010)

 
  
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  Clemente Mastella (PPE). - (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der neue institutionelle Rahmen, der durch den Vertrag von Lissabon eingeführt wurde, betont, dass der effektive Schutz und die Förderung von Menschenrechten und Grundfreiheiten die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union untermauern.

Ich habe diesen Bericht unterstützt, weil ich davon überzeugt bin, dass wir eine neue interne Menschenrechtspolitik für die Union benötigen, die effektiv und umfassend ist und die effektive Mechanismen für die Verantwortlichkeit sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene sicherstellt, um die zahlreichen Verletzungen und Verstöße anzugehen, die Bestandteil des Alltags sind.

Wir möchten betonen, dass das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon den Charakter der Gesetzgebung in der Europäischen Union radikal verändert hat. Die Charta der Grundrechte hat jetzt die gleiche Rechtsverbindlichkeit wie die Verträge und stellt die modernste Kodifizierung von Grundrechten dar; sie bietet eine Ausgewogenheit zwischen Rechten und Solidarität und umfasst bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie Rechte der dritten Generation.

 
  
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  Antonello Antinoro (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe beschlossen, für diesen Bericht zu stimmen – nicht nur, weil diese Entscheidung von meiner Fraktion getroffen wurde, sondern auch, weil ich absolut davon überzeugt bin, dass dieser Bericht in institutioneller Hinsicht von großer Bedeutung ist und dass er notwendig ist zu einer Zeit, zu der die Befugnisse des Parlaments zwar festgelegt sind, ihre Organisation aber Zeit braucht.

Wir hatten eindeutig den Wunsch, unsere erste Verabschiedung des Haushaltsplans unter den Bedingungen des Vertrags von Lissabon zu einem bedeutenden Ereignis zu machen. Es war daher erforderlich, dass wir uns alle auf einen gemeinsamen Standpunkt einigen; daher die Bemühungen des Berichterstatters, Kompromissänderungsanträge zu finden, um zu verhindern, dass Entscheidungen getroffen werden, die nur bedeuten, dass es länger dauert, bei der Anwendung des Vertrags von Lissabon zu einer endgültigen Linie zu finden.

Ich danke Frau Gál daher für ihre Arbeit und hoffe, dass dieser Bericht zu einer allgemeinen Verbesserung der Effizienz der Tätigkeiten der europäischen Institutionen führen wird.

 
  
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  Hannu Takkula (ALDE). - (FI) Herr Präsident, zunächst möchte ich Frau Gál zu diesem ausgezeichneten Bericht zur Situation der Grundrechte in der Europäischen Union gratulieren. Dies ist jedoch nur ein Bericht. Wir dürfen nicht vergessen, dass es innerhalb der Europäischen Union noch viel zu tun gibt. Leider werden nicht die Grundrechte aller in der Praxis umgesetzt, auch wenn die Menschen sagen, dass das theoretisch der Fall sei. Die große Roma-Minderheit, deren Grundrechte nicht in jeder Hinsicht umgesetzt werden, ist hierfür ein Beispiel.

Wir haben auch Probleme mit der Meinungsfreiheit. Um der Meinungsfreiheit willen haben wir den Sacharow-Preis an einen kubanischen Dissidenten vergeben, aber auch in Europa haben wir immer noch Probleme. Nicht überall können Menschen frei sprechen oder ihre Meinung äußern. Wir haben ein konkretes Beispiel dafür bei einem unserer Kollegen, einem Abgeordneten hier im Europäischen Parlament, der von Sicherheitskräften begleitet wird, weil er um seine eigene Sicherheit fürchten muss. Wir müssen uns für Grundrechte in Europa einsetzen und kämpfen, um sicherzustellen, dass jeder in der Europäischen Union das Recht auf freie Meinungsäußerung ausüben kann.

 
  
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  Sonia Alfano (ALDE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist wohl bekannt, dass die Aktivitäten der italienischen Regierung eine fortwährende Verletzung der Charta der Grundrechte darstellen. Wir müssen nur an den Vertrag zwischen Italien und Libyen denken, der gegen Dutzende von Artikeln der Charta verstößt, oder das vorgeschlagene „Bavaglio“-Gesetz, das den Zweck hat, die Presse und das Rechtssystem zu knebeln.

Wir sprechen von einer Regierung, die von einem auf undemokratische Art gewählten Parlament unterstützt wird, ohne den Bürgerinnen und Bürger ein Vorzugsrecht einzuräumen, einer Regierung, die gestern ein Vertrauensvotum mit Stimmen von den Bänken der Opposition gewann, von Parlamentariern, die öffentlich zugegeben haben, dass ihnen bei zukünftigen Wahlen Posten versprochen wurden und sie auf Bargeld für Stimmen angesprochen wurden.

(Die Rednerin wird durch Zwischenrufe unterbrochen.)

Die Tatsachen beweisen, dass Korruption stattfindet. Das gehört zur Tagesordnung für den Bestecher Herrn Berlusconi, wie die rechtskräftigen Urteile, die in den Fällen Mondatori und Mills ergangen sind, zeigen.

(Sagen Sie mir bloß nicht, dass das Europäische Parlament jetzt „Waschweiber“ reinlässt?)

Am 9. Dezember hat das Europäische Parlament den Welt-Anti-Korruptions-Tag gefeiert. Gestern hat das italienische Parlament seinen ersten Tag für die Legalisierung der Korruption von Abgeordneten begangen.

 
  
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  Der Präsident. − Frau Ronzulli, bitte setzen Sie sich und hören Sie auf zu reden. Dieses Verhalten gehört sich nicht im Plenarsaal des Europäischen Parlaments. Sie haben nicht das Wort und Sie dürfen andere Redner nicht auf diese Art unterbrechen. Bitte respektieren Sie das. Frau Alfano, bitte fahren Sie fort. Ich werde Ihnen weitere 30 Sekunden Redezeit gewähren.

 
  
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  Sonia Alfano (ALDE). - (IT) Herr Präsident, am 9. Dezember hat das Europäische Parlament den Welt-Anti-Korruptions-Tag gefeiert. Gestern hat das italienische Parlament seinen ersten Tag für die Legalisierung der Korruption von Abgeordneten begangen.

 
  
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  Der Präsident. − Frau Ronzulli, ich sage Ihnen das jetzt zum letzten Mal. Wenn Sie noch einmal aufstehen und die Sitzung unterbrechen, werde ich Sie auffordern, den Plenarsaal zu verlassen. Ist das deutlich genug? Tun Sie das nicht noch einmal.

 
  
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  Sirpa Pietikäinen (PPE). - (FI) Herr Präsident, mit der Annahme des Vertrags von Lissabon ist einer der bedeutendsten neuen Bereiche für das Wohlergehen unserer Bürgerinnen und Bürger, die Charta der Grundrechte, jetzt bindend für uns alle. Der nächste Schritt besteht darin, dass die verschiedenen Gemeinschaftsorgane sich auf die Überwachung und Förderung von Grundrechten in allen Politikbereichen der Union und in allen Mitgliedstaaten konzentrieren, und das auf eine Art und Weise, die so bindend und effektiv wie möglich ist.

Um das zu erreichen, ist es wichtig, das Einzelpersonen ebenso wie die verschiedenen Institutionen dafür arbeiten, sicherzustellen, dass die Gleichbehandlungsrichtlinie, die derzeit im Rat festgefahren ist, vorangebracht wird und dass wir als Ergebnis rechtlich bindende Mittel erhalten, um im Fall von Diskriminierung in den Mitgliedstaaten zu intervenieren.

Ich möchte auch erwähnen, dass es genauso wichtig ist, sowohl in Fällen verdeckter als auch offener Diskriminierung einzuschreiten. Verdeckte Diskriminierung betrifft beispielsweise ältere Menschen.

 
  
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  Philip Claeys (NI). - (NL) Herr Präsident, ich habe gegen diesen politisch korrekten Bericht gestimmt. Als flämischer Nationalist finde ich es völlig inakzeptabel, dass dieses Parlament Nationalismus automatisch mit Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung gleichsetzt.

Der Vorschlag, Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten durch ein Verfahren zu ergänzen, das bestimmte politische Maßnahmen bis zu dem Zeitpunkt blockiert, wenn die Kommission entscheidet, ob sie ein offizielles Vertragsverletzungsverfahren einleiten soll oder nicht, ist geradezu gefährlich. Das läuft im Endeffekt auf eine Kontrolle der Mitgliedstaaten hinaus, und diese Situation ist inakzeptabel.

In Zukunft wird die Europäische Kommission eine effektive Abschiebungspolitik verhindern können, und dabei wird sie ihre Befugnisse weit überschreiten. Die Umsetzung und Ausübung dieser Aufgaben sollte den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen bleiben, nicht der Europäischen Kommission.

 
  
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  Daniel Hannan (ECR). - Herr Präsident, in einem Anhang zu 1984 schreibt George Orwell ein Kapitel über „Neusprech“ und spricht darüber, wie Sprache „verunreinigt“ und geändert werden und so unsere Gedanken ändern kann. Das Beispiel, das er anführt, ist das Wort „frei“. Er konnte sich nur vorstellen, dass das Wort „frei“ in Neusprech in der Bedeutung „der Hund ist frei von Läusen“, „das Feld ist frei von Unkraut“ verwendet wird; so verschwand der Ansatz intellektueller oder politischer Freiheit, weil es keine Worte gab, um es auszudrücken. Dieses Beispiel ist verblüffend vorausschauend, denn das ist mehr oder weniger das, was mit dem Wort „frei“ in unserer Zeit passiert.

Früher bedeutete es Befreiung aus einem Zwangszustand: freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit, Religionsfreiheit; mittlerweile bedeutet es Anspruch. Ich habe die Freiheit, zu arbeiten; ich habe die Freiheit, das staatliche Gesundheitssystem zu nutzen usw. Dieser Bericht über Menschenrechte hat sich vom Konzept der Rechte als Garantie für persönliche Freiheit hin zu einem Konzept des Rechts der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber anderen entwickelt. Anstatt unsere Rechte auf Gleichbehandlung zu garantieren, werden diese Rechte untergraben. Es gibt keine Krise der Menschenrechte in Europa, es gibt eine Demokratiekrise; und wir bewältigen diese Krise nicht, indem wir die Macht von gewählten Vertretern auf ungewählte Juristen übertragen.

 
  
 

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  Licia Ronzulli (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich entschuldige mich für das, was vorhin geschehen ist, aber als Italienerin mag ich eine ganz bestimmte Einstellung nicht. Es reicht mir, weil Frau Alfano die Minuten der Erklärungen zur Abstimmung nutzt, um Lügen zu erzählen und das falsch darzustellen, was zurzeit in Italien wirklich geschieht. Gestern fand im italienischen Parlament ein Vertrauensvotum durch Persönlichkeitswahl und unter völlig demokratischen Bedingungen statt. Daher verzichte ich auf meine Erklärung zur Abstimmung und sage, dass ich für den Bericht von Herrn Juvin gestimmt habe.

 
  
  

Bericht: Philippe Juvin (A7-0338/2010)

 
  
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  Mario Pirillo (S&D).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich bin ebenfalls davon überzeugt, dass die Werbung eine bedeutende Rolle bei der Anregung des Wettbewerbs und des Konkurrenzdenkens zwischen Unternehmen spielen kann, um das Angebot für die Verbraucher zu erweitern.

Es muss Europa jedoch gelingen, einen Sektor stärker zu regulieren, der ansonsten Gefahr läuft, immer stärker in die Privatsphäre der Menschen einzudringen, insbesondere infolge der Nutzung der neuen Technologien. Immer häufiger legen die Verbraucher sensible Daten offen, ohne dass sie sich der Konsequenzen bewusst sind.

Aus diesem Grund begrüße ich den Bericht von Herrn Juvin, insbesondere, weil er sich auf die Personen konzentriert, die am schutzbedürftigsten sind, wie Kinder, die nicht in der Lage sind, selbst die Werbeangebote einzuschätzen, die von einer zunehmend aggressiven Werbung präsentiert werden.

 
  
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  Sirpa Pietikäinen (PPE). - (FI) Herr Präsident, Werbung ist häufig eine nützliche Informationsquelle für die Verbraucher und unterstützt sie dabei, eine vernünftige Wahl zu treffen. Die Industrie hat sich auch zu ausgezeichneten Selbstüberwachungsverfahren in Bezug auf Ethikkodizes verpflichtet, die festlegen, welche Art von Werbung zulässig und gut ist.

In den letzten Jahren ist diese Praxis allerdings auf der Strecke geblieben, wie wir zum Beispiel daran sehen können, wie Kinder benutzt werden, und wie wir auch an der Werbung, die auf Kinder abzielt, erkennen können. Eben aus diesem Grund glaube ich, dass das Parlament in dieser Weise eingreifen und zu einem späteren Zeitpunkt diesen hervorragenden Bericht als Grundlage dafür nutzen sollte, zu überprüfen, ob die Richtlinie überarbeitet und strenger gefasst werden muss.

 
  
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  Anna Maria Corazza Bildt (PPE). - Herr Präsident, die Werbung ist ein wesentlicher Teil eines gut funktionierenden Binnenmarkts, um den Wettbewerb zu fördern und den Verbrauchern eine Auswahl zu ermöglichen. Ich habe für den Bericht über die Werbung gestimmt. Er schlägt keine neuen Rechtsvorschriften oder vorschriftsmäßige Werbung vor und er kontrolliert oder beschränkt das Internet nicht.

Der Bericht trägt dazu bei, das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer verantwortungsbewussten Werbung zu schärfen, um unfaire Geschäftspraktiken in der Werbung zu bekämpfen und die personenbezogenen Daten und die Privatsphäre der Verbraucher zu respektieren.

Ich fordere die Geschäftswelt auf, ihren Teil der Verantwortung durch Selbstregulierung und freiwillige Maßnahmen zu übernehmen, um irreführende, versteckte und aufdringliche Werbung zu vermeiden. Ich appelliere insbesondere daran, dass Kinder von Werbung verschont werden. Hören Sie auf, Batman, Spiderman und Bamse-Bär gegen unsere Kinder einzusetzen.

 
  
  

Bericht: Bendt Bendtsen (A7-0331/2010)

 
  
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  Jim Higgins (PPE).(GA) Herr Präsident, ich begrüße den Bericht Bendtsen und habe für ihn gestimmt. Wir müssen betonen, dass Energieeinsparung eine Möglichkeit ist, die Nachfrage nach Energie zu senken und dadurch Energieeffizienz in der gesamten Europäischen Union zu erzielen. Wir diskutieren häufig über die erneuerbaren Energiequellen, aber es ist sehr einfach, dabei unseren Stromverbrauch außer Acht zu lassen. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil er äußerst wichtig ist. Ich möchte den Berichterstatter beglückwünschen.

 
  
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  Jens Rohde (ALDE). - Herr Präsident, hier oben gibt es einen interessanten Angriff von unserem italienischen Kollegen.

Letzte Woche sind viele Menschen den weiten Weg nach Cancún gereist, aber sie sind im Kampf gegen den Klimawandel nicht weit gekommen. Mit den heutigen Stimmen zur Energieeffizienz sind wir in der Tat einen Schritt vorangekommen. Wie dieser Bericht richtig aufzeigt, ist Energieeffizienz der kosteneffektivste und schnellste Weg, um CO2 -Emissionen zu senken. Doch die Maßnahmen, die in den Mitgliedstaaten ergriffen werden, sind bei Weitem nicht ausreichend. Wenn wir mit unseren derzeitigen Anstrengungen fortfahren, werden wir nur die Hälfte von 20 % bis zum Jahr 2020 schaffen. Deshalb brauchen wir das verbindliche Ziel der Energieeffizienz. Dieser Bericht enthält viele Lösungsmöglichkeiten. Jetzt müssen sie umgesetzt werden. Ich möchte Herrn Bendtsen danken und ihn zu seiner ausgezeichneten Arbeit an diesem Bericht beglückwünschen.

 
  
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  Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė (PPE). - (LT) Herr Präsident, ich möchte den Berichterstatter Herrn Bendtsen zu seinem äußerst wichtigen Bericht zur Überarbeitung des Aktionsplans für Energieeffizienz beglückwünschen. Ich habe für den Bericht gestimmt, weil ich glaube, dass er nicht nur aus wirtschaftlichen Erwägungen, sondern auch vor dem Hintergrund der Cancún-Konferenz von Bedeutung ist Es ist uns gelungen, dort ansatzweise eine gemeinsame Basis zu finden, daher ist es das Wichtigste, die Arbeit fortzusetzen, die die Europäische Union zu Hause begonnen hat, um CO2-Emissionen zu senken. Energieeffizienz ist einer der geeignetsten Wege. Die Mitgliedstaaten müssen effektive nationale Aktionspläne in diesem Bereich, einschließlich Finanzierungsmechanismen bereitstellen. Im Hinblick auf Sonderhilfe muss zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission Einigkeit herrschen. Alle Europäer würden von Entscheidungen wie der heutigen profitieren, weil wir über viele unabhängige Bereiche sprechen – Verkehr, neue Technologien und die Effizienz von Gebäuden, Produktions- und Verkehrsinfrastruktur. Dieses Dokument ist eine Sammlung von Maßnahmen, die nicht nur auf den Umweltschutz, sondern auch auf die Unterstützung der Volkswirtschaften ausgerichtet sind.

 
  
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  Hannu Takkula (ALDE). - (FI) Herr Präsident, ich habe auch für diesen Bericht von Herrn Bendtsen über die Energieeffizienz gestimmt. In der Europäischen Union hat uns das Programm Europa 2000 auch zu Energieeffizienz, Energieeinsparungen und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen verpflichtet. Wir müssen jedoch daran denken, dass jeder sich dafür engagieren muss, wenn wir uns selbst diese Art von Zielen setzen. Dies ist ein Problem in ganz Europa: Es hat gute Zielsetzungen gegeben, aber die Mitgliedstaaten haben sich nicht dafür engagiert.

Es ist natürlich zu hoffen, dass, wenn wir über die effiziente Nutzung von Energie sprechen, diese sich nicht nur auf Europa beschränkt, sondern in größerem Umfang zum Tragen kommen wird. Natürlich dürfen Energieeffizienz und -einsparungen kein Hindernis für die Wettbewerbsfähigkeit darstellen: Wir müssen sicherstellen, dass wir auf globalen Märkten konkurrieren können und dabei Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit in Europa gewährleisten. Wie ich bereits sagte, ist es wichtig, zu den Verpflichtungen zu stehen, die wir eingegangen sind.

 
  
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  Sonia Alfano (ALDE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich glaube, dass die Europäische Union sich nicht vor der Energie-Herausforderung drücken kann, die über das Schicksal der Erde entscheiden wird.

Wir müssen den Mythos zerstören, dass die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes eng an einen steigenden Energieverbrauch gekoppelt ist. Europa muss den Weg bereiten für ein neues nachhaltiges wirtschaftliches Modell, das auf einer geringeren Nutzung von Ressourcen, einschließlich Energie, mit größerer Produktivität basiert. Wir müssen daher die Verbindung zwischen Wirtschaftswachstum und einem wachsenden Energiebedarf von Industrie und Öffentlichkeit durchbrechen und stattdessen für einen wachsenden Bedarf an Energiedienstleistungen, die Beschäftigung und Energieeffizienz schaffen, sorgen.

Aus diesen Gründen glaube ich, dass Energieeffizienz sowohl in wirtschaftlicher als auch in ökologischer Hinsicht eine Priorität für die Zukunft der EU darstellt, und ich hoffe, dass die Kommission umgehend die notwendigen Maßnahmen ergreifen wird, um die verbindlichen Ziele umzusetzen, die das Parlament heute festgelegt hat.

 
  
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  Sirpa Pietikäinen (PPE). - (FI) Herr Präsident, ich habe für eine strengere und ehrgeizigere Politik in diesem Aktionsplan für Energieeffizienz gestimmt und bin in dieser Hinsicht mit dem abschließenden Standpunkt des Parlaments sehr zufrieden.

Der Klimawandel wird nicht vornehmlich einfach durch internationale Verpflichtungen und Erklärungen verhindert werden können: Wir brauchen eine praktische Lösung, um die Ziele der Emissionssenkung zu erreichen. Bei diesem Bestreben ist eine verbesserte Energieeffizienz ein sehr wichtiges großes Projekt. Um dies erreichen zu können, brauchen wir eine sehr breit angelegte und umfassende Politik zur Energieeffizienz, die verbindlich und notfalls finanziell motiviert ist und Sanktionen umfasst. Dieser Aktionsplan ist ein guter Schritt in diese Richtung.

 
  
 

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  Der Präsident. − Herr Silvestris, applaudieren Sie mir oder haben Sie eine Verfahrensfrage während der Erklärungen zur Abstimmung? Dies ist ungewöhnlich, aber fahren Sie fort.

 
  
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  Sergio Paolo Francesco Silvestris (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, Sie können sehen, dass ich Beifall klatsche, während ich auch die Gelegenheit ergreife, eine Verfahrensfrage zu stellen.

Herr Präsident, beabsichtigen Sie auch gegen Abgeordnete vorzugehen, die in der glücklichen Lage sind, die ihnen zur Verfügung stehende Zeit zu nutzen, um die Regierung ihres Landes zu beleidigen?

In Ihrer Anwesenheit hat eine Kollegin eben die italienische Regierung beleidigt, die gestern ein Vertrauensvotum vom italienischen Parlament erhalten hat und auch das Vertrauen der italienischen Öffentlichkeit genießt. Der betreffenden Kollegin gefällt das vielleicht nicht, aber es ist ihr Problem und sie kann es mit ihren Freunden klären. Diese Kollegin hat ihre Zeit hier ausgenutzt, um die Regierung ihres Landes zu beleidigen, das auch mein Land ist, anstatt ihre Stimmabgabe zu erläutern.

Herr Präsident, ich möchte Sie fragen, ob Sie beabsichtigen, diese Dinge trotz der Geschäftsordnung zu tolerieren, denn wenn dies der Fall ist, werde ich zu allen zukünftigen Erklärungen zur Abstimmung gehen, um zu Gunsten der Regierung zu sprechen, die Italien mit der Zustimmung des Landes und seines Parlaments rechtmäßig führt.

 
  
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  Der Präsident. − Ich hoffe, dass Sie die Tatsache schätzen, dass ich Ihnen gestattet habe zu sprechen, obwohl Sie nicht wirklich eine Verfahrensfrage gestellt haben. Meine Aufgabe ist es nicht, zu überwachen, was die Abgeordneten beschließen zu sagen. Meine Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass sie es sagen, wenn sie die Zeit haben, es zu sagen, anstatt einander zu unterbrechen und, wie ich zudem bemerken möchte, dies auch noch in ziemlich unhöflicher und lauter Weise. Also danke für Ihre Anmerkung. Zumindest wenn ich den Vorsitz führe, werde ich darauf bestehen, dass die Abgeordneten anständig miteinander umgehen, und ich werde versuchen, so gut es geht, auf die Zeit zu achten. Was die Abgeordneten in dem Saal, in einem demokratischen Saal wie diesem, sagen, ist ihre Sache, nicht meine.

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  Seán Kelly (PPE).(GA) Herr Präsident! Ich möchte einige Anmerkungen zu diesem Thema machen.

Ich denke, beim Kampf gegen den Klimawandel wurde bisher fast das gesamte Augenmerk auf erneuerbare Energien gerichtet, die natürlich sehr wichtig sind. Im Bereich der Energieeffizienz könnte jedoch noch weitaus mehr getan werden, und aus diesem Grund begrüße ich den Bericht.

Bei Gebäuden könnte noch so viel mehr getan werden, insbesondere in Bezug auf dieses Gebäude hier, den Gebäudebestand in Brüssel und viele weitere öffentliche Gebäude. Es ist sehr wichtig, dass wir diese energieeffizienter gestalten. Das Gleiche gilt für sehr viele Transportmittel. Es gibt so viele riesige Diesel schluckende Motoren. Die Hersteller sollten dazu verpflichtet werden, ihre Energieeffizienz zu erhöhen.

Eine Gruppe möchte ich jedoch loben. In meinem Heimatland leisten die Schulen großartige Arbeit im Bereich der „grünen Flagge“. Dies sollte anerkannt und gefördert werden, denn so erreicht man die Kinder und deren Eltern und schafft eine positive Einstellung.

 
  
  

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung

 
  
  

Bericht: Reimer Böge (A7-0367/2010)

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Die Haushaltspraxis der Europäischen Union erfüllt eine Reihe von Grundsätzen, zu denen der Grundsatz der Spezialisierung gehört. Das bedeutet, dass der Betrag, der einem bestimmten Politikbereich zugewiesen wird, auch nur für diese Politik verwendet werden kann. Dieser Grundsatz gewährleistet gemeinsam mit weiteren Grundsätzen ein solides Finanzgebaren der Union. Er führt jedoch auch zu einem gewissen Grad an Inflexibilität im Haushalt. Der jährliche Haushaltsplan ist nicht in der Lage, sämtliche Ausgaben der Union vorauszusagen und das gilt für den mehrjährigen Finanzrahmen umso mehr. Aus diesem Grund gibt es seit einigen Jahren ein „Flexibilitätsinstrument“. Dieses besteht aus einer finanziellen Rückstellung, deren Betrag jedes Jahr im Haushaltsplan enthalten ist. Sie ermöglicht die Finanzierung von Politiken und Projekten, deren Kosten nicht vorausgesagt werden konnten. Der Bericht meines Kollegen, Herrn Böge, empfiehlt, dass dieses Instrument zur Finanzierung des Programms „Lebenslanges Lernen“ sowie des Programms „Wettbewerb und Innovation“ verwendet wird und um Hilfe für Palästina bereitzustellen. Da es sich hier um drei Bereiche handelt, bei denen ich an die positive Kraft der Union glaube, habe ich nicht gezögert, für den Text zu stimmen.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich.(LT) Ich stimme mit der Entscheidung des Europäischen Parlaments überein, zusätzliche Finanzhilfen zu gewähren, um das Programm „Lebenslanges Lernen“ sowie das Programm „Wettbewerb und Innovation“ im Jahr 2011 umzusetzen. Das in der Strategie von Lissabon vorgesehene Ziel, die Europäische Union zu einem weltweit wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Wirtschaftsraum zu machen, basierend auf nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung und neuen Arbeitsplätzen in dem Bestreben nach stärkerem sozialen Zusammenhalt, könnte durch die Umsetzung dieser Programme erreicht werden.

Um die weltweite Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union zu steigern, sollte den Klein- und Mittelbetrieben besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, indem ihnen die erforderliche Hilfe und finanzielle Unterstützung bereitgestellt wird. Außerdem würden Investitionen in grüne Innovationen und die Entwicklung der wissenschaftlichen Forschung die Nutzung von Quellen erneuerbarer Energien fördern, was die Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze in verschiedenen Sektoren wie Energie, Fertigung und Verkehr ankurbeln würde.

 
  
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  Bastiaan Belder (EFD), schriftlich. − Der Bericht Böge zur Nutzung des Flexibilitätsinstruments kann nicht auf meine Unterstützung zählen. Der Vorschlag der Europäischen Kommission enthält keine angemessene Begründung dazu, warum diese zusätzliche Finanzierung erforderlich ist. Nebenbei bemerkt stehe ich der Nutzung des Flexibilitätsinstruments im Allgemeinen sehr kritisch gegenüber. Es ist wünschenswert, andere Haushaltslinien zu kürzen, um die Finanzierung von Haushaltslinien zu ermöglichen, für die ein gerechtfertigter zusätzlicher Finanzbedarf entsteht.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Das Flexibilitätsinstrument bietet die Möglichkeit, genau festgelegte Ausgaben zu finanzieren, die innerhalb der Höchstgrenzen einer oder mehrerer Rubriken des Mehrjährigen Finanzrahmens nicht getätigt werden können. Daher ist sein Einsatz innerhalb des Haushaltsplans für 2011 mit der Erfordernis verbunden, die Programme „Lebenslanges Lernen“ und „Wettbewerb und Innovation“ im Rahmen der Strategie Europa 2020 zu finanzieren sowie Finanzhilfen für Palästina, den Friedensprozess und das Hilfswerk der Vereinten Nationen (UNRWA) bereitzustellen. Wegen der Bedeutung des Programms beabsichtige ich, für den Vorschlag zu stimmen.

 
  
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  Mario Mauro (PPE), schriftlich. (IT) Das Parlament muss unzweifelhaft eine positive Meinung zu dem Bericht von Herrn Böge über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments für das Programm „Lebenslanges Lernen“, das Programm „Wettbewerb und Innovation“ und für Palästina haben. Ich stimme zu, dass weitere Ausgaben über die in den Rubriken 1 und 4 festgesetzten Höchstgrenzen hinaus erforderlich sind und diese folglich zugewiesen werden müssen. Angesichts der derzeitigen Wirtschaftslage sind diese Ausgaben unter mehreren Gesichtspunkten zur Bekämpfung der Krise und auch für unsere internationale Glaubwürdigkeit sehr wichtig.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Es ist nicht akzeptabel, dass die Finanzierung von Hilfe für Palästina, europäische Aus- und Weiterbildungsprogramme sowie Programme zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des freien Wettbewerbs in einem einzigen Text zusammengefasst sind. Die böswilligen Absichten sind deutlich zu erkennen. Diese Kombination zwingt mich dazu, mich zu enthalten. Ich wiederhole, dass ich das palästinensische Volk nach Kräften unterstütze.

 
  
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  Willy Meyer (GUE/NGL), schriftlich. – (ES) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, um die Inanspruchnahme von EU-Mitteln für Zusagen und Zahlungsermächtigungen im Gesamtumfang von circa 70 Mio. EUR aus dem EU-Solidaritätsfonds für die Naturkatastrophen in Portugal, das Finanzhilfen in Bezug auf die von Erdrutschen und Überschwemmungen verursachten Katastrophen auf der Insel Madeira beantragt hat und auch für Frankreich, das einen Antrag infolge der durch den Sturm Xynthia verursachten Katastrophe gestellt hat, zu gewährleisten. Ich bin der Auffassung, dass wir diesen Mitgliedstaaten unsere Unterstützung gewähren sollten, sodass sie die Folgen dieser Naturkatastrophen bewältigen und minimieren können. Der EU-Solidaritätsfonds wurde geschaffen, um die Solidarität der Europäischen Union mit der Bevölkerung in den von Katastrophen zerstörten Gebieten zu bekunden. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich glaube, dass er die Inanspruchnahme von Finanzhilfen zu diesem Zweck einfordert und daher zum Ziel hat, das zur Verfügung stehende Instrument korrekt zu nutzen.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Die in diesem Bericht genannten Beträge sind absolut utopisch. Abgesehen davon, dass der derzeitige Finanzrahmen für die Erreichung der Ziele völlig ausreichen müsste, sollten bei einer etwaigen Erhöhung deutlich geringere Beträge eingeplant werden! Die Anpassung des Finanzrahmens nach den Vorschlägen des Berichts erhöht nicht die Flexibilität der Union, sondern schränkt sie ein. Deshalb habe ich gegen den Bericht gestimmt.

 
  
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  Wojciech Michał Olejniczak (S&D), schriftlich.(PL) Ich möchte vor allem meine Zufriedenheit über die Tatsache ausdrücken, dass das Europäische Parlament und der Rat zu einer Einigung über die Finanzierung des Programms „Lebenslanges Lernen“ und des Programms „Wettbewerb und Innovation“ gelangt sind. Ich möchte die Aufmerksamkeit ganz besonders auf das Programm „Lebenslanges Lernen“ lenken. Es besteht aus vier sektorbezogenen Programmen. Von besonderer Bedeutung ist dabei nach meiner Auffassung das Erasmus-Programm, das den Studentenaustausch in großem Umfang fördert. Dies ist extrem wichtig, und zwar sowohl im Bereich der Aneignung neuen Wissens und neuer Kompetenzen als auch für den Aufbau neuer Beziehungen und die Begegnung der Kulturen der Mitgliedstaaten. Eine ähnliche Rolle, allerdings in Bezug auf junge Menschen im Schulalter, spielt das Comenius-Programm.

Diese Programme nutzen nicht nur der europäischen Wirtschaft, sondern schaffen ein europäisches Bewusstsein auf der Grundlage eines supranationalen Netzwerks von Kontakten. Diese Programme sollten unabhängig von der Haushaltslage hohe Priorität haben, da es sich hier um Investitionen handelt, die sich für die Europäische Union auf viele Jahre auszahlen werden – nicht nur im Wirtschaftsbereich, sondern auch in Kultur und Politik. Die Entscheidung über die Hilfe für Palästina ist aus anderen Gründen bedeutend, aber ich betrachte sie auch als gerechtfertigt.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments als Teil des neuen Handlungsspielraums für den Haushalt 2011 eingebracht, nachdem die Vermittlung gescheitert war. Ich habe dafür gestimmt, vor allem weil die Erhöhung zwei Programme betrifft, namentlich das Programm „Lebenslanges Lernen“ und das Programm „Wettbewerb und Innovation“, die größtmögliche Unterstützung und die meisten Finanzmittel der Europäischen Union verdienen. Das Flexibilitätsinstrument ist in der Interinstitutionellen Vereinbarung über Haushaltsdisziplin vorgesehen. Nachdem sich beide Organe der Haushaltsbehörde (das Europäische Parlament und der Rat) geeinigt haben, wird eine Finanzierung des zum Zeitpunkt der Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens nicht vorhersehbaren Bedarfs über die in der finanziellen Vorausschau festgesetzten Höchstgrenzen hinaus im Umfang von jährlich höchstens 200 Mio. EUR ermöglicht. Dies ist ein wichtiges Ergebnis für das Europäische Parlament, da dies einen Erfolg für den mit dem Rat über den Haushaltsplan geführten Dialog bedeutet.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. – (PT) Ich begrüße die im Zuge des Vermittlungsverfahrens erzielte Einigung bezüglich der Verwendung des Flexibilitätsinstruments, insbesondere zur Finanzierung des Programms „Lebenslanges Lernen“. Ich glaube, dass es äußerst wichtig für die Europäische Union ist, in die Entwicklung von qualitativ hochwertiger Aus- und Weiterbildung zu investieren und Leistung auf hohem Niveau zu fördern. Nur Disziplin und eine hochwertige Lehre kann Europa wettbewerbsfähiger machen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 ermöglicht die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung von genau bestimmten Ausgaben, die innerhalb der Höchstgrenze einer oder mehrerer Rubriken des Mehrjährigen Finanzrahmens nicht getätigt werden können. Für den Haushaltsplan 2011 sind zusätzliche Ausgaben über die in den Rubriken 1a und 4 festgelegten Höchstgrenzen hinaus erforderlich. Es wird daher vorgeschlagen, gemäß Nummer 27 der Interinstitutionellen Vereinbarung das Flexibilitätsinstrument in Anspruch zu nehmen. Folgende Beträge sollen verwendet werden: 18 Mio. EUR für das Programm „Lebenslanges Lernen“ unter Teilrubrik 1a, 16 Mio. EUR für das Programm „Wettbewerb und Innovation“ unter Teilrubrik 1a, 71 Mio. EUR für Palästina unter Rubrik 4. Die beiden Organe der Haushaltsbehörde werden daran erinnert, dass die Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union spätestens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Haushaltsplans 2011 erfolgen muss.

 
  
  

Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 in der vom Rat geänderten Fassung

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Der Haushaltsplan der Gemeinschaft für 2011 sieht 141,8 Mrd. EUR für Ausgaben für Bewilligungen und 126,5 Mrd. EUR für Auszahlungen vor. Die Bestätigung und Stärkung der Finanzierung von Ausbildung und Innovation könnte man als Prioritäten des Parlaments in Bezug auf diesen Haushalt betrachten. Daher sind für die Teilrubrik 1a – Wettbewerbsfähigkeit im Dienste von Wachstum und Beschäftigung – eine Aufstockung von 18 Mio. EUR für das Programm „Lebenslanges Lernen“ und für die Teilrubrik 3b – Unionsbürgerschaft – zusätzliche 3 Mio. EUR für das Programm „Jugend in Aktion“ vorgesehen.

Ich freue mich über die Zusage der nächsten vier Ratsvorsitze der EU (die Regierungen von Ungarn, Polen, Dänemark und Zypern), das Europäische Parlament an den zukünftigen Gesprächen und Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) zu beteiligen.

Ich begrüße die Zusage der Europäischen Kommission, gegen Ende Juni 2011 einen formellen Vorschlag vorzulegen, sodass sichergestellt wird, dass die Vorschläge in Bezug auf ihre Eigenmittel zur gleichen Zeit wie der mehrjährige Finanzrahmen erörtert werden. Die Beteiligung des Europäischen Parlaments an diesen Angelegenheiten ist auch im Vertrag von Lissabon (Artikel 312, Absatz 5, 324 und 311) vorgesehen.

Ich hoffe, dass die Notwendigkeit der Einstimmigkeit innerhalb des Rates für die Beschließung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens und für die neuen Eigenmittel nicht zu einer Blockierung führt.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (S&D), schriftlich.(PL) Der Rat und das Europäische Parlament einigten sich über den Haushaltsplan 2011. Ich habe angesichts der dem Haushaltsplan zugrunde liegenden politischen und institutionellen Grundsätze, die unter anderem die Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments bei den Verhandlungen über den neuen Finanzrahmen nach 2013 und die Teilnahme an der Debatte über neue Einkommensquellen wie der Euro-Steuer vorsehen, für die Feststellung des Haushaltsplans gestimmt. Ein zusätzlicher Vorteil des Haushaltsplans ist seine erhöhte Flexibilität bei unvorhergesehenen Umständen. Wir haben die gefährliche Situation vermieden, auf der Grundlage eines provisorischen Haushaltsplans zu handeln, was die Arbeit der Union in erheblichem Maße lähmen würde. Ein solcher Zustand wäre besonders nachteilig zu einer Zeit, in der ein entschlossener Kampf gegen die Finanzkrise notwendig und eine wirksame Umsetzung des Vertrags von Lissabon erforderlich sind. Dies ist zu einem großen Teil der Position der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament zu verdanken.

 
  
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  Bogusław Sonik (PPE), schriftlich.(PL) Die Feststellung des Haushaltsplans 2011 zeigt, dass es möglich ist, sich in der Europäischen Union auf einen Kompromiss zu einigen. Der Entwurf des Finanzplans für 2011 wurde dank des guten Willens aller Institutionen, die bei seiner Erstellung mitgewirkt haben, angenommen. Dieser Kompromiss sollte besonders geschätzt werden, da die Beschlussfassungsverfahren nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon neu sind und erstmalig in der Geschichte des Europäischen Parlaments eine gemeinsame Entscheidung über Ausgaben auf gleicher Augenhöhe mit dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission getroffen wurde. Es ist kein idealer Haushaltsplan, aber trotzdem glaube ich, dass die Ausgaben vernünftig zugewiesen wurden und sämtliche Prioritäten der Europäischen Union abdecken. Mit meiner Stimme für die Feststellung des Haushaltsplans 2011 habe ich außerdem meine Unterstützung für die Weiterentwicklung und die Idee der europäischen Integration zum Ausdruck gebracht.

 
  
  

Bericht: Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Helga Trüpel (A7-0369/2010)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da der Haushaltsplan der Gemeinschaft für das Jahr 2011, der vom parlamentarischen Haushaltsausschuss während der Sitzungsperiode vorgelegt wurde, die Finanzierung der vom Europäischen Parlament festgelegten Prioritäten wie Ausbildung, Friedensprozess im Nahen Osten und Palästina, das Programm „Lebenslanges Lernen“, das Forschungsprogramm „Menschen“ und das Programm „Wettbewerb und Innovation“ stärkt. Ich beglückwünsche das Parlament, den Rat und die Kommission dazu, dass sie sich außerdem darüber geeinigt haben, dass, falls zusätzliche Mittel erforderlich sein sollten, um den rechtlichen Pflichten der EU nachzukommen, es Berichtigungshaushaltspläne während des Jahres 2011 geben wird, da der EU-Haushalt aus rechtlicher Sicht kein Defizit aufweisen darf. Zusätzlich zum Haushaltsplan hatte das Parlament bestimmte politische Maßgaben in Bezug auf die Umsetzung der im Vertrag von Lissabon festgelegten Vorschriften, und zwar im Hinblick auf ein neues System der Eigenmittel, und diesbezüglich ist es gut zu wissen, dass die Europäische Kommission nun angekündigt hat, dass sie eine formelle Initiative Ende Juni 2011 einbringen will, um sicherzustellen, dass Vorschläge in Bezug auf Eigenmittel zur gleichen Zeit wie die zukünftige finanzielle Vorausschau erörtert werden.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. Ich habe für diese Entschließung gestimmt und den EU-Haushaltsplan für das Jahr 2011 unterstützt. Ich begrüße die letztlich erzielte Einigung zwischen dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Parlament und ich hoffe, es wird ein nachhaltiger Haushalt werden, der von Beginn des Haushaltsjahres an vollständig und berechenbar umgesetzt werden kann. Durch die Annahme dieser Entschließung sichern wir, das Europäische Parlament, sowohl die Finanzierung als auch die Kontinuität des durch den Rat und den Haushaltsausschuss vereinbarten Haushaltsplans. Ich bin überzeugt, dass es notwendig war, mehr Mittel für Ausbildung, Forschung und Innovation zuzuweisen, da die EU ihre Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit erhöhen muss, um den Weg aus der Wirtschafts- und Finanzkrise zu finden. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die EU eine langfristige Strategie schaffen und dieser Haushaltsplan sollte ein Element dieser Strategie sein.

 
  
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  Charalampos Angourakis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Die Billigung des Haushaltsplans der Gemeinschaft für 2011 durch das Europäische Parlament, nur wenige Tage, nachdem es ihn abgelehnt hatte, zeigt, dass das gesamte Verfahren ein schlecht organisiertes Spiel zur Ablenkung vom wesentlichen Punkt des Haushaltsplans ist, nämlich den Großunternehmen bei ihren Bemühungen zu dienen, die Lasten der Wirtschaftskrise auf andere abzuwälzen und ihren imperialistischen Einfluss auf die Arbeitnehmer zu erhöhen. Gleichzeitig zeigt dieses gut durchdachte Spiel zum einen die harte Konkurrenz unter den Imperialisten, aber auch die Tatsache, dass sich die Gemeinschaftseinrichtungen um die Position rangeln, wer nach der Annahme des Vertrags von Lissabon denn am besten den Interessen der Plutokratie dienen kann. Bereits vor einiger Zeit ist die Entscheidung gefallen, den Mindestbetrag an Mitteln für arme Bauern, Arbeitnehmer und Selbstständige zu verringern und die Mittel, die direkt an Monopolunternehmen, Dienste und Infrastruktur für zivil-militärische Interventionen sowie Verfolgung und Unterdrückung der Arbeiterklasse und der Basisbewegung gehen, zu erhöhen.

Die politischen Sprecher des Kapitals werden nicht in der Lage sein, ihren schlechten Ruf mit solchen Tricks zu verbessern. Ihre Rolle wird jeden Tag deutlicher. Die Arbeiter- und Volksklassen verstärken ihren Kampf gegen die Politik der EU und die bürgerlichen Regierungen und schaffen so neue Perspektiven für eine basisorientierte Wirtschaft, die ihren eigenen Bedürfnissen und nicht den Bedürfnissen des Kapitals entspricht.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Die Aufstellung des Jahreshaushaltsplans 2011 führte wieder einmal zu echten politischen Verhandlungen zwischen den Abgeordneten und den Regierungen der Mitgliedstaaten. Im derzeitigen Kontext der Haushaltskürzungen wollte der Rat der Europäischen Union, der die Regierungen der Mitgliedstaaten vertritt, dass die Union sich an den Sparmaßnahmen, die sich die europäischen Länder selbst auferlegt haben, beteiligt. Trotz der Tatsache, dass das Europäische Parlament wie auch die Kommission ganz im Gegenteil wollten, dass die Krise auf freiwilliger Basis gemeistert wird, hat es sich auf die Seite des Rates geschlagen und somit deutlich seine Solidarität mit den Mitgliedstaaten gezeigt. Im Gegenzug für dieses Zugeständnis wollte das Parlament eine Debatte über die Ressourcen der Union, insbesondere zu dem Thema, ob es Eigenmittel unabhängig von den Beiträgen der Mitgliedstaaten haben könne. Der Rat zeigte sich zunächst kompromisslos, gab dann jedoch unseren berechtigten Forderungen nach. Das ist der Grund, warum ich und noch weitere Abgeordnete diesem Haushaltsplan zustimmen können, dessen Ziele zwar kurzfristig ausgelegt sind, der jedoch eine Öffnung für zukünftige Perspektiven der Strategien der Union ermöglicht.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich.(LT) Ich habe für die Entlastung des Haushaltsplans 2011 gestimmt. Dieser Haushaltsplan wurde durch neue Verfahren gestärkt, die im Vertrag von Lissabon vorgesehen sind. Diese langwierigen und schwierigen Verhandlungen über eine Einigung über den Haushaltsplan 2011 zeigen, dass wir mit Wirksamwerden der neuen Haushaltsgrundsätze gezwungen sein werden, vernünftige institutionelle Kompromisse für die wichtigsten Bereiche der EU-Politik zu finden. Seit der neue Vertrag in Kraft ist, hat das Europäische Parlament erstmals seine Befugnis, sich in vollem Umfang an der Aufstellung des Haushalts der Europäischen Union zu beteiligen, ausgeübt. Der erste erfolglose Versuch, zu einer Einigung zu gelangen und die berechtigten Forderungen des Europäischen Parlaments aufzunehmen, machen den Konflikt deutlich, der immer noch zwischen den Institutionen vorhanden ist und der eigentlich nicht vorhanden sein sollte, da er eine effektive interinstitutionelle Zusammenarbeit behindert. Das Ziel aller EU-Institutionen besteht darin, sicherzustellen, dass Vereinbarungen, die ganz besonders wichtig für die gesamte EU und für ihre Bürgerinnen und Bürger sind, so reibungslos wie möglich angenommen werden. Daher glaube ich, dass es zukünftig wesentliche Änderungen bei der Arbeitsweise der Institutionen geben muss und die Einbindung des Europäischen Parlaments in alle Phasen der Verhandlungen, insbesondere im Bereich des Haushaltsplans, als besonders wichtig für die Umsetzung des Grundsatzes der repräsentativen Demokratie anzusehen ist.

 
  
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  Dominique Baudis (PPE), schriftlich. (FR) Die Europäische Union muss einen Haushaltsplan aufstellen, der ihren Ambitionen entspricht. Sie darf sich von der Krise nicht mitreißen lassen, sondern muss sich ihren Herausforderungen stellen. Aufgrund des Vertrags von Lissabon bewegt sich das Parlament nun auf gleicher Augenhöhe mit dem Rat und hat sich als proaktive Kraft profiliert. Ich habe für den Haushaltsplan 2011 gestimmt, da wir als Abgeordnete verpflichtet sind, Europa eine klare politische Richtung zu geben. 2011 wird Europa seine gesetzten Prioritäten einhalten. Es wird in der Lage sein, seinen Finanzbedarf nach oben zu korrigieren, um seine neuen Befugnisse auszuüben. Trotz der schwierigen Wirtschaftslage hat das Parlament es geschafft, eine feste Zusage von den Mitgliedstaaten zu erhalten.

Auf Vorschlag des Parlaments wird die Kommission 2011 mit den Gesprächen über verschiedene Arten von Eigenmitteln beginnen, die Europa benötigt, um seine finanzielle Unabhängigkeit in der Zukunft zu gewährleisten. Ich bin jedoch zutiefst darüber beunruhigt, dass das Parlament keinen Konsens über die zusätzlichen ab 2012 für das ITER-Projekt benötigten Finanzmittel erzielt hat. Der thermonukleare Versuchsreaktor, ein Vorzeigeprojekt der internationalen Forschung und des europäischen wissenschaftlichen Dynamismus, hätte durch einen ungenutzten und überschüssigen Anteil des Haushaltsplans 2011 finanziert werden können.

 
  
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  Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich. (FR) Nachdem das Parlament bei den Verhandlungen mit dem Rat über den Haushaltsplan 2011 gute Arbeit geleistet hat, hat es die Schlacht in Bezug auf die Bedingungen für die Aufstellung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens und der Frage der Eigenmittel der Union verloren. Indem der Haushaltsplan 2011 während der Sitzungsperiode im Dezember angenommen wurde, zeigten wir, dass der Rat richtig lag. Unsere Bedenken bezogen sich nicht auf Zahlen, sondern vielmehr auf politische Forderungen. Die in der vergangenen Sitzungsperiode beschlossenen sieben Forderungen haben wir nicht vergessen. Positiv ist, dass die Kommission ebenfalls einen Vorschlag im Frühjahr 2011 zur Frage der Eigenmittel machen wird. Das Parlament wird in diese Diskussionen und auch in die notwendigen Debatten über die Erstellung der finanziellen Vorausschauen eingebunden. Die Bedingungen müssen allerdings noch festgelegt werden und daher hat der Kampf darum, dass die Mitentscheidungsbefugnisse in diesem Bereich geachtet werden, gerade erst begonnen.

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. (RO) Die Feststellung des EU-Haushaltsplans 2011 durch das Parlament zeigt, dass die Dinge zum beiderseitigen Nutzen geregelt werden können, wenn der Dialog zwischen der Kommission und der Legislative erst einmal angestoßen ist. Die Kommission hat realisiert, dass das Europäische Parlament jetzt mehr Mitspracherechte in Bezug auf die Finanzen der Union hat und sich entschlossen, wenn auch später, dies anzuerkennen. Praktisch gesehen bleibt der Haushaltsplan innerhalb der vom Rat gesetzten Grenzen, gleichzeitig enthält er jedoch auch einige Prioritäten der Legislative. Bevor die Einigung erzielt wurde, befanden wir uns in der merkwürdigen Situation, dass wir allerlei Strategien und Programme hatten, die in den Haushaltsplanungen für nächstes Jahr überhaupt nicht auftauchen. Diese Strategien und Programme können nicht einfach nur auf dem Papier bleiben, da sie so lediglich die Uneinheitlichkeit und den Mangel an Vertrauen in die von der Europäischen Union erlassenen Rechtsakte deutlich machen würden.

Es ist offensichtlich, dass man keine Programme zur Unterstützung von jungen Menschen, Innovation und Forschung entwickeln und behaupten kann, ein aktiver Akteur in der globalen Außenpolitik zu sein, wenn man die entsprechenden Mittel zur Finanzierung all dieser Pläne gar nicht hat. Das Parlament hat sich mit dem Rat erfolgreich dafür eingesetzt, dass es notwendig ist, regelmäßige Evaluierungen der Vorteile der neuen Rechtsvorschriften und ihrer Finanzierung durchzuführen. Da wir die direkt gewählten Vertreter der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sind, ist es für die Steuerzahler wichtig zu sehen, dass ihr Geld sinnvoll ausgegeben wird.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Ich freue mich über den heute gebilligten Haushaltsplan, da er die vom Parlament im Oktober angenommenen Prioritätslinien enthält, die Kernbereiche wie Ausbildung, Jugend, Forschung und Innovation stärken. Es ist erforderlich, anstelle eines Systems der vorläufigen Zwölftel, das die Umsetzung der Strategien gefährden würde, einen nachhaltigen EU-Haushaltsplan vorzulegen, der von Beginn des kommenden Haushaltsjahres an in vollem Umfang und berechenbar umgesetzt werden kann. Genauso wichtig ist es, sich um einen Haushaltsplan zu bemühen, der in Zeiten der Krise eine Vision bietet und die Bereiche stärkt, die zum Wirtschaftswachstum und mehr und besseren Arbeitsplätzen wie zum Beispiel Wirtschaft und Innovation beitragen. Ein Wirtschaftsaufschwung wird in Europa nur mit einem ehrgeizigen Haushaltsplan möglich sein.

 
  
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  Frédéric Daerden (S&D) schriftlich. – (FR) Über den Haushaltsplan 2011 wurde mit Verantwortung, Bitterkeit und Überzeugung abgestimmt. Verantwortung: Die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten und das Europäische Parlament haben ihre Verantwortung wahrgenommen, indem sie für diesen Haushaltsplan gestimmt haben, um eine institutionelle Sackgasse und den Rückgriff auf das provisorische Zwölftel-System zu vermeiden. Bitterkeit: Die Mitentscheidung bei Haushaltsfragen ist eine Schlacht, die nicht gewonnen werden kann. Trotz der vom Parlament gemachten Zugeständnisse glauben einige Mitgliedstaaten im Gegensatz zu mir nicht an den Mehrwert des Haushaltsplans der Gemeinschaft und sind unflexibel geblieben. Überzeugung: Die Zukunft der Union hängt von neuen Eigenmitteln und der Finanztransaktionssteuer ab. Wir brauchen die Kommission und es ist erforderlich, dass sie sich hierzu verpflichtet, wenn wir dieses grundlegende Ziel realisieren wollen. Wir brauchen Handels- und Transporterleichterungen und auch einen Haushaltsplan 2011, und daher habe ich mich bei dem von den Grünen zu diesem Thema wieder vorgelegten Änderungsantrag enthalten, der zwar symbolischen Charakter hat, aber unverantwortlich ist. Handels- und Transporterleichterungen ist ein Thema, das zu wichtig ist, um es nebenbei mit einer Haushaltslinie von „Null“ im Rahmen der politischen Strategie der Vorlage von Änderungsanträgen, von denen man nicht der Originalverfasser ist, zu behandeln. Was ursprünglich ein sozialistischer Änderungsantrag war, hatte den Zweck, diese Debatte während des Haushaltsverfahrens voranzubringen, aber wenn er heute angenommen worden wäre, hätte dies bedeutet, eine Union ohne Haushaltsplan zu wählen.

 
  
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  Christine De Veyrac (PPE), schriftlich. (FR) Ich habe für den Haushaltsplan gestimmt, der nahezu keine Erhöhungen gegenüber 2010 enthält, um zu zeigen, dass das Parlament Reife und Verantwortung im Kontext der Wirtschaftskrise, die die nationalen Regierungen lähmt, demonstrieren kann. Es wäre nicht richtig, das Haushaltsvolumenplan 2011 zu einem Zeitpunkt zu erhöhen, wo die meisten Mitgliedstaaten in eine Phase der strengen Haushaltskontrolle eintreten. Ich freue mich, dass die harten Verhandlungen, die zwischen den verschiedenen Institutionen in dieser Sache geführt wurden, zu einem Kompromiss geführt haben und dass wir eine Haushaltskrise für das Jahr 2011 abgewendet haben.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht über den neuen Entwurf des Haushaltsplans für 2011 gestimmt, da er die Finanzierung in Bereichen unterstützt, die vom Europäischen Parlament als Prioritäten festgelegt wurden, wie beispielsweise Ausbildung, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung sowie Schutz und nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen.

 
  
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  Göran Färm (S&D), schriftlich. (SV) Wir schwedischen Sozialdemokraten haben heute für den Entwurf des Gesamthaushalts der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 gestimmt. Der Haushaltsplan ist eingeschränkt, aber er umfasst auch wichtige Investitionen in Forschung, Initiativen für junge Menschen und die nötigen Initiativen für Palästina, und er ermöglicht die Einrichtung des neuen Auswärtigen Dienstes der EU und neuer Behörden für die Finanzaufsicht.

Wir haben uns jedoch bei der Abstimmung sowohl über den Text als auch über die vorgeschlagenen Haushaltslinien bezüglich der neuen Eigenmittel für die EU enthalten. Wir sind für eine Überprüfung des Systems der Eigenmittel der EU und für die Prüfung einer Finanztransaktionssteuer, glauben jedoch, dass wir derzeit zu wenig Informationen haben, um eine detaillierte Position zu diesem Thema beziehen zu können.

Unabhängig von der Gestalt, die ein neues System für die EU-Einkünfte annimmt, möchten wir hervorheben, dass es haushaltsneutral sein und die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Steuerwesens respektieren muss.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Der Haushaltsplan 2011 wird der erste Haushaltsplan der EU sein, der nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon vereinbart wird. Auch wenn diese Einigung, die im Rahmen des neuen Mitentscheidungsverfahrens erzielt wurde, nicht alle Bedenken des Europäischen Parlaments ausräumt, ist sie doch die Grundlage für einen gemeinsamen Standpunkt in Bezug auf die Haushaltsprioritäten der Union. Angesichts der neuen Herausforderungen, denen die Union gegenübersteht, ist es sehr wichtig geworden, einen Mechanismus zu haben, der es der Kommission ermöglicht, Änderungen zum Haushaltsplan einzubringen, wenn die vorgesehenen Mittel nicht ausreichen, um die strategischen Ziele, und zwar die innerhalb der Strategie Europa 2020 festgelegten Prioritäten, zu erreichen.

Gleichsam wird es die Aufgabe des Europäischen Parlaments und des Rates sein, eine gemeinsame Grundlage für eine schnelle und effektive Lösung zu finden, die die Bedingungen für eine egalitärere und wettbewerbsfähiger Union schafft, die in der Lage ist, neue Herausforderungen zu meistern.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Das Ergebnis der Debatte über den Haushaltsplan 2011 war vorhersehbar angesichts der Zuständigkeiten des Rates und der Hauptfraktionen dieses Parlaments, ob es nun um die Festlegung und Annahme des aktuellen mehrjährigen Finanzrahmens oder um die Billigung der von ihm abzudeckenden nachfolgenden Haushaltspläne geht.

Was durch diese Einigung jedoch nicht behoben wird und sogar durch sie noch verstärkt wird, sind die vielen Gründe zur Kritik an diesem Haushaltsplan, die wir nicht angesprochen haben. Angesichts der sich verschlechternden Lage in Bezug auf die Wirtschafts- und Sozialkrise, die Arbeitslosigkeit sowie die Lebensbedingungen von Millionen von Menschen, zu der die Pläne für einen echten Sozialterrorismus, den die EU den Mitgliedstaaten aufdrängen will, erheblich beitragen, werden wir alle wieder einmal erleben müssen, was mit der vielgepriesenen europäischen Solidarität wirklich gemeint ist: ein Haushaltsplan, der nicht einmal 1 % des Bruttonationaleinkommens der Gemeinschaft ausmacht und mit dem die Aufgabe zur Umverteilung des Wohlstands sowie der Sicherung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts nicht zu erfüllen ist und der zweifellos die negativen Auswirkungen der Politik, die die EU verfolgt, unterstreichen wird. Einmal mehr möchten wir betonen, dass es eine Alternative zu diesem Haushaltsplan gibt, die nicht nur möglich, sondern wirklich notwendig ist. Eine Alternative, die eine erhebliche Stärkung des Haushaltsplans der Gemeinschaft mit sich bringen würde und die auf fairen Beiträgen der Mitgliedstaaten in Einklang mit deren Bruttonationaleinkommen basieren würde.

 
  
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  Pat the Cope Gallagher (ALDE), schriftlich. (GA) Ich begrüße die Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und den Regierungen der 27 Mitgliedstaaten, insbesondere, weil sich die Zahlungen, die irische Farmer im nächsten Jahr erhalten, ohne diese Einigung verzögern würden.

 
  
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  Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (S&D), schriftlich.(PL) Die Gefahr, dass ein vorläufiger Haushaltsplan 2011 eingebracht wird, veranlasste das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union dazu, die Gespräche zu intensivieren und das Ergebnis – ein Haushaltsentwurf, über den heute abgestimmt wurde – kann man als pragmatischen Kompromiss bezeichnen. Die zwischen den Institutionen geführten Verhandlungen führten dazu, dass die meisten vom Parlament unterstützten Vorschläge aufgenommen wurden. Der Rat hat uns versichert, dass er während der Aufstellung des Finanzrahmens 2014-2020 zur Zusammenarbeit bereit ist, was die praktische Umsetzung der Bestimmungen des Vertrags von Lissabon bedeutet. Das Parlament hat außerdem eine Einigung mit den Regierungschefs von Ungarn, Polen, Dänemark und Zypern erzielt, mit anderen Worten, mit denjenigen Mitgliedstaaten, die in den nächsten zwei Jahren den Ratsvorsitz der EU führen werden. Außerdem freuen wir uns über die Entscheidung des Rates, den Flexibilitätsmechanismus im Haushaltsplan der Europäischen Union auf einem Niveau von 0,03 % des EU-BIP zu halten. Diese Mittel werden uns erlauben, wichtige Ausgaben zu finanzieren, die während der Verhandlungen zum vergangenen Finanzrahmen nicht vorhersehbar waren, wie zum Beispiel der Europäische Auswärtige Dienst und das Galileo-System. Ein Zugeständnis seitens des Parlaments besteht in der Aufschiebung der Debatte über zukünftige Finanzquellen der Europäischen Union, was auch von der Europäischen Kommission gefordert wurde. Die Idee, nationale Beiträge zum EU-Haushalt zu entlasten, stieß auf entschlossenen Widerstand einer Gruppe von Mitgliedstaaten, die vor der Reaktion der Öffentlichkeit Angst hatte. Wir werden diese Debatte im Sommer 2011 zweifellos wieder aufnehmen, wenn die Kommission eine Reihe von neuen Optionen zur Finanzierung der EU präsentiert.

 
  
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  Julie Girling (ECR), schriftlich.(im Namen der britischen Konservativen Delegation) Die britischen Konservativen haben heute gegen die Erhöhung des Haushaltsplans um 2,9 % bestimmt, da wir glauben, dass es in einer Zeit, in der die nationalen Hauptstädte nach Wegen suchen, ihre eigenen Defizite zu reduzieren oder ihre Einkommenssituation zu verbessern, für die Abgeordneten nicht angemessen ist, eine Erhöhung der europäischen Ausgaben zu fordern. Der EU-Haushalt kann im Gegensatz zur Argumentation einiger Abgeordneter nicht dazu genutzt werden, die nationalen Haushalte in Zeiten der Sparpolitik aufzustocken. Vielmehr sollte er die schwierige Situation widerspiegeln, in der sich die Mitgliedstaaten der EU befinden. Aus diesem Grund haben die Konservativen ursprünglich einen Änderungsantrag vorgelegt, der die langfristige Einfrierung von Zahlungen auf dem Niveau von 2010 fordert, ein Schritt, der viel dazu beitragen könnte, den Bürgerinnen und Bürgern zu versichern, dass die EU ihren Teil dazu beiträgt, die langfristigen öffentlichen Ausgaben unter Kontrolle zu bringen und auf eine nachhaltigere Grundlage zu stellen.

 
  
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  Estelle Grelier (S&D), schriftlich. (FR) Die heutige Feststellung des Haushaltsplans 2011 hat das doppelte Versagen des Europäischen Parlaments deutlich gemacht. Der Umfang des festgestellten Haushaltsplans ist zu klein. +2,91 %, was weniger als bei der ersten Lesung (+6 %) und weniger als der ursprüngliche Vorschlag der Kommission (+5,8 %) ist. Die angenommenen Beträge entsprechen genau dem, was vorgeschlagen wurde und enthalten keinerlei Verhandlungsspielraum für den Rat, was nicht gerade ermutigend für die Verhandlungsfähigkeit zukünftiger Haushaltspläne ist. Seit der Vertrag von Lissabon umgesetzt wird, haben das Parlament und der Rat bei Haushaltsfragen im Wege des Mitentscheidungsverfahrens entschieden. Da wir bisher keinerlei genaue Zusage über die Rolle, die wir als Abgeordnete bei der Aufstellung des nächsten Finanzrahmens und bei den notwendigen Überlegungen zu unseren Eigenmitteln haben, laufen wir Gefahr, dem Rat zu gestatten, Herr und Meister über die Zukunft des europäischen Projekts zu werden. Angesichts der Positionierung bestimmter Mitgliedstaaten besteht die reale Gefahr, dass dieses Projekt scheitert. Was mich am meisten bestürzt, ist die von der europäischen Rechten gezeigte Einstellung, die fest entschlossen war, bei Beginn der Verhandlungen auszusteigen, sobald die Telefone der Regierungschefs zu klingeln begannen. Es wird sich jeder seinen Teil über die politische Standfestigkeit einer solchen Rückruderaktion denken können.

 
  
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  Małgorzata Handzlik (PPE), schriftlich.(PL) Ich begrüße es, dass der EU-Haushaltsplan 2011 mit einer klaren Mehrheit angenommen wurde. Durch die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU erzielte Einigung konnte ein vorläufiger Haushaltsplan vermieden werden, wodurch die Verfolgung der Kohäsions- und Agrarpolitik untergraben werden könnte. Dies sind besonders gute Nachrichten für die lokalen Regierungen, Landwirte und Geschäftsleute, von denen eine steigende Zahl die Gemeinschaftsmittel nutzt, da sich die Zahlungen trotz der Wirtschaftskrise um 2,91 % im Vergleich zu 2010 erhöhen werden. Ich freue mich auch über die Aufstockung von Mitteln für die vom Parlament beschlossenen Prioritätsbereiche wie Jugend, Ausbildung, Forschung und Innovation.

 
  
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  Constance Le Grip (PPE) , schriftlich. (FR) Ich habe für den neuen Haushaltsplan gestimmt und freue mich, dass die europäischen Institutionen endlich eine gemeinsame Basis gefunden haben. Das Europäische Parlament stellt mit diesem Votum der Europäischen Union einen stabilen Haushaltsplan bereit, der sofort gegen Anfang des Jahres 2011 eingeführt werden kann, sodass der Rückgriff auf das System der vorläufigen Zwölftel, das die Umsetzung vieler europäischer Strategien gefährdet hätte, vermieden werden konnte. Ich bedaure jedoch die mangelnde Flexibilität dieses neuen Haushaltsplans sowie die von bestimmten Fraktionen, insbesondere den Sozialisten, getroffene Entscheidung, das ITER-Projekt durch die Aufschiebung der Abstimmung über seine Finanzierung aufs Spiel zu setzen, denn dies ist das einzige langfristige Forschungsprogramm, bei dem die Europäische Union eine Führungsrolle hat. Durch den Verzicht auf 600 Mio. EUR in Krediten zur Finanzierung von ITER in Zeiten der Krise, in der europäische öffentliche Mittel knapp sind, haben die Sozialisten ihre Verantwortungslosigkeit gezeigt und ein strategisches Projekt gefährdet, das Arbeitsplätze schafft.

 
  
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  Elżbieta Katarzyna Łukacijewska (PPE), schriftlich.(PL) Ich freue mich, dass es trotz der zahlreichen Komplikationen möglich ist, sich auf einen vom Rat geänderten EU-Haushaltsplan 2011 zu einigen und ihn zu billigen. Dies ist sehr wichtig, und zwar nicht nur im Hinblick auf die Tatsache, dass ein vorläufiger Haushaltsplan vermieden wurde, sondern auch grundsätzlich angesichts der Tatsache, dass wir Sicherheit in Bezug auf die Planung der Ausgaben im Bereich der Kohäsionspolitik haben, die für die Einwohner der EU und vor allem für die Begünstigten von EU-Mitteln sehr wichtig ist. Außerdem möchte ich betonen, dass die Mittel für die Kohäsionspolitik um 10 % erhöht wurden. Es ist wichtig, dass wir zu einer politischen Einigung gelangt sind. Dadurch haben wir europäische Solidarität gezeigt und dies gibt uns nun finanzielle Stabilität für 2011.

 
  
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  Véronique Mathieu (PPE), schriftlich. (FR) Ich habe heute für den Haushaltsplan 2011 gestimmt. Nach langen Verhandlungen ist es uns gelungen, zu einer Einigung zu kommen, die für das Parlament zufrieden stellend ist. Das Parlament wartet in der Tat darauf, dass die Bestimmungen des Vertrags von Lissabon umgesetzt werden. Der Vertrag sieht vor, dass unsere Institution an den Verhandlungen über den nächsten langfristigen Haushaltsplan teilnimmt und diese Änderung sollte auf allen Ebenen akzeptiert werden. Außerdem wollte das Parlament einige Rückstellungen im Haushaltsplan 2011 beibehalten. Ein Beispiel hierfür ist der Betrag in Höhe von 425 000 EUR, der im Haushaltsplan 2011 für die Europäische Polizeiakademie (EPA) vorgesehen ist und der jetzt nur unter bestimmten Voraussetzungen freigegeben werden kann. Die Agentur muss daher die Empfehlungen der Abgeordneten nach der Weigerung des Parlaments, die Umsetzung des Haushaltsplans der Agentur zu unterstützen, berücksichtigen, sodass eine Entscheidung in Bezug auf die vollständige Zuweisung der Mittel für EPA im Jahr 2011 erfolgen kann.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Der Haushaltsplan 2011, der der erste Haushaltsplan ist, den das Parlament prüfen durfte, hat lediglich gezeigt, wie wenige Befugnisse unsere Versammlung hat. Unzufrieden mit der Rolle, neoliberale Reformen abzunicken und für die Finanzmärkte zu arbeiten, statt für die Bürgerinnen und Bürger, die es gewählt haben, geht das Parlament sogar so weit, im Sinne der Dringlichkeit zu kapitulieren. Ich werde diesen widerlichen Vorgang nicht mit meiner Stimme unterstützen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Nach intensiven Verhandlungen war es schließlich möglich, sich auf einen Haushaltsplan 2011 zu einigen. Es ist kein idealer Haushaltsplan, aber er ist ein Dokument, der es möglich macht, die von der EU vorgeschlagenen Ziele zu erreichen. Der Haushaltsplan der Gemeinschaft für das Jahr 2011, der heute in der Sitzungsperiode angenommen wurde, stärkt die Finanzierung der vom Europäischen Parlament festgelegten Prioritäten wie Ausbildung, Innovation sowie den Friedensprozess im Nahen Osten und Palästina.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. Diese Entschließung wird die Europäische Gemeinschaft im Laufe der Zeit trotz der unzähligen Bürokraten im Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission näher an eine gut durchdachte und effiziente Verteilung von EG-Mitteln heranführen. Ich habe auch andere Erklärungen in dem Bericht sorgfältig geprüft und bin froh, dass es gewisse Personen im Parlament gibt, die verstehen, wie wichtig es ist, Geld rechtzeitig zu nutzen und nicht erst, wenn es zu spät ist. Ich habe dafür gestimmt.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Wie schon den letzten Vorschlag zur Erhöhung des Budgets für das Jahr 2011, so musste ich auch diesen wieder im Interesse der Bürger Europas ablehnen. Es ist einfach nicht einzusehen, warum die EU sich Budgeterhöhungen leistet, während überall in Europa Sparprogramme lanciert werden müssen. Die neue Erhöhung wird abermals mit der Einführung des Vertrags von Lissabon und der damit neu geschaffenen Institutionen wie dem EAD begründet. Die FPÖ hat in weiser Voraussicht damals schon gegen den Vertrag von Lissabon gestimmt, der neben wenigen positiven Aspekten vor allem ein Mehr an Bürokratie und an Kosten für die Bürger mit sich bringt. Das Budget für 2011 war daher abzulehnen!

 
  
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  Elisabeth Morin-Chartier (PPE), schriftlich. (FR) Ich unterstütze das Ergebnis der Abstimmung im Europäischen Parlament, die während der Sitzung in Straßburg am Mittwoch, 15. Dezember 2010 nach der Debatte am Dienstag stattfand, und bei der der Haushaltsplan 2011 angenommen wurde. Der festgestellte Haushaltsplan enthält eine Aufstockung der Mittel für die meisten der vom Parlament festgelegten Prioritäten und beachtet gleichzeitig die vom Rat gesetzten globalen Grenzen. Während der diesjährigen Haushaltsverhandlungen haben sich meine Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament auch mit dem Rat und der Kommission über eine Reihe politischer Forderungen bezüglich des Haushaltsplans geeinigt.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Der durch den Europäischen Rat geänderte Haushaltsplan berücksichtigt die vom Parlament vorgebrachten Bedürfnisse und Anforderungen nicht in vollem Maße, aber die Europäische Union kann in den ersten Monaten des Jahres 2011 nicht ohne einen gebilligten Haushaltsplan dastehen. Aus diesem Grund haben die Kommission, der Rat und das Parlament während des Trilogs am 6. Dezember den richtigen Kompromiss für einen Haushaltsplan gefunden, der von Beginn des Haushaltsjahres 2011 an vollständig umgesetzt werden kann. Ich habe dafür gestimmt, weil diese verantwortungsbewusste Haltung im Einklang mit den Bemühungen des Parlaments steht, den Bürgerinnen und Bürgern der Union ausreichende Finanzmittel bereitzustellen, was durch die Billigung der gemeinsamen Erklärung zu Zahlungsermächtigungen bestätigt wird.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für die Entschließung des Parlaments gestimmt, da ich die Auffassung vertrete, dass, obwohl der Haushaltsplan in der vom Rat geänderten Fassung den Anforderungen an einen nachhaltigen, kohärenten und effizienten EU-Haushaltsplan nicht in allen Punkten gerecht wird, die Aufgabe des Parlaments, der Union einen Haushaltplan bereitzustellen, der von Beginn des kommenden Haushaltsjahres an vollständig und berechenbar umgesetzt werden kann, erreicht wurde.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. – (PT) Ich habe für die Entschließung des Parlaments gestimmt, da ich auch der Auffassung bin, dass, obwohl der Haushaltsplan in der vom Rat geänderten Fassung den Anforderungen an einen nachhaltigen, kohärenten und effizienten EU-Haushaltsplan nicht in allen Punkten gerecht wird, es die Aufgabe des Parlaments war, der Union einen Haushaltplan bereitzustellen, der von Beginn des kommenden Haushaltsjahres an vollständig und berechenbar umgesetzt werden kann.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. (FR) Es war ein ganz besonderer Moment, als alle Fraktionen sich entschlossen haben, zu einer politischen Einigung über die zukünftige Finanzierung der EU zu kommen, die über den Haushaltsplan 2011 hinausgeht. Nach all dem Aufhebens, das sie während der Verhandlungen machten, haben die drei großen Fraktionen dann kurz vor dem Ziel aufgegeben. Das Europäische Parlament hat gerade die Chance verpasst, sich selbst als Entscheidungsträger in Haushaltsfragen zu profilieren, obwohl es von seinen neu gewonnenen Befugnissen Gebrauch gemacht hat. Der Brief des belgischen Premierministers, der uns vom belgischen Ratsvorsitz gezeigt wurde und der garantiert, dass der Vertrag eingehalten wird (sic) und dass das Parlament an zukünftigen Gesprächen beteiligt wird, gewährleistet in keinerlei Hinsicht, dass es ein gutes politische Ergebnis geben wird. Unser „Nein“ ist Ausdruck dieser verpassten Gelegenheit und der Überprüfungsklausel, die nun folgen wird.

Am besten kann dies mit derselben Methode, die auch der Konvent anwendet, erreicht werden, indem das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente und Regierungen sowie die Europäische Kommission zusammengebracht werden. Was das ITER-Mega-Projekt betrifft, das derzeit und zukünftig enorme Finanzmittel benötigt, tut es uns nicht Leid, dass es aufgeschoben wurde. Wir werden erneut versuchen aufzuzeigen, was für eine finanzielle Verschwendung es darstellt, sobald es wieder dem Haushaltsausschuss des Parlaments vorgelegt wird.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Wir stehen kurz davor, den EU-Haushaltsplan 2011 zu billigen, was zum ersten Mal gemäß den neuen Regelungen des Vertrags von Lissabon geschieht. Ich freue mich über die Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments in diesem Bereich und unterstütze die Hauptprioritäten, die in dem Dokument, über das wir heute abstimmen, festgelegt sind. Im Jahr 2011 muss besondere Aufmerksamkeit auf das Thema Jugend, Bildung und Mobilität gerichtet werden, eine Priorität, die in sämtlichen Einzelplänen des Haushaltsplans berücksichtigt wurde. Wir müssen in unsere Jugend und in die Ausbildung aller europäischer Bürgerinnen und Bürger investieren, und zwar durch die Programme „Lebenslanges Lernen“, „Erasmus Mundus“ und „Eures“.

Es ist außerdem notwendig, Investitionen in Forschung und Innovation zu fördern und die Rolle der Klein- und Mittelbetriebe als Motor für eine dynamischere Wirtschaft zu stärken. Angesichts der Bedeutung der Kohäsionspolitik als übergeordnetes Element aller europäischen Politiken begrüße ich die geplante Aufnahme in das Dokument, das eine Schlüsselfunktion für die erfolgreiche Umsetzung dieser Strategie ist. Aufgrund der dargelegten Gründe und auch weil ich glaube, dass die Europäische Union durch eine Phase geht, die mehr Anstrengungen im Hinblick auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas erfordert, während gleichzeitig der interinstitutionelle Dialog weiterhin gestärkt werden muss, stimme ich für diesen Plan, der vom Parlament vorgelegt wurde.

 
  
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  Thomas Ulmer (PPE), schriftlich. Ich habe dem Bericht zugestimmt. Das Parlament hat in den Verhandlungen mit dem Rat Zähne gezeigt. Der Rat ist im vergangenen Jahr im Rahmen des Lissabon-Vertrags deutlich auf das Parlament zugegangen. Bei der jetzigen Entscheidung über den Haushalt hat das Parlament sich auf den Rat zu bewegt. Der Kompromiss erscheint tragfähig.

 
  
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  Derek Vaughan (S&D), schriftlich. Der Haushaltsplan 2011 wurde in schwierigen und unsicheren Zeiten beschlossen. In einer Zeit, da wir einschneidende Kürzungen bei den Haushaltsplänen der Mitgliedstaaten erleben, ist es nun wichtiger denn je, sicherzustellen, dass Europa die Ressourcen bereitstellt, um die Krise zu meistern. Der Nutzen der EU-Mittel ist in meinem gesamten Wahlkreis sichtbar und sie unterstützen die Leidtragenden der Politik des Kahlschlags, die derzeit in Großbritannien betrieben wird.

Mit einigen Punkten des Haushaltsplans bin ich jedoch nicht einverstanden. Beispielsweise glaube ich nicht, dass es angemessen ist, für verschwenderische Agrarsubventionen und eine Erhöhung der Aufwandskosten zu stimmen. Ich glaube, es ist wichtig, in diesen unsicheren Zeiten Zurückhaltung bei den Ausgaben zu demonstrieren. Deshalb habe ich mich entschlossen, mich beim Haushaltsplan 2011 zu enthalten.

 
  
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  Glenis Willmott (S&D), schriftlich. Die Labour-Abgeordneten haben gegen das Haushaltspaket gestimmt, da wir nicht der Auffassung sind, dass es angemessen ist, in Zeiten, in denen so drastische Kürzungen bei den öffentlichen Ausgaben im eigenen Land vorgenommen werden, das EU-Haushaltsvolumen anzuheben.

Wir unterstützen die Art und Weise, wie einige Regierungen ihre Volkswirtschaften durch drastische Kürzungen der öffentlichen Ausgaben gefährden, natürlich nicht. Das bedeutet jedoch nicht, dass wir automatisch eine Erhöhung der Gesamtausgaben der Europäischen Union unterstützen sollten.

Die EU wird im nächsten Jahr eine Menge wichtige Arbeit leisten und in vielen Fällen Unterstützung für Bereiche bereitstellen, die von den Kürzungen in den einzelnen Mitgliedstaaten am meisten betroffen sind. Wo jedoch neue Ausgaben erforderlich sind, glauben wir, dass es möglich gewesen wäre, Einsparmöglichkeiten zu finden, um Gelder für wichtige Projekte bereitzustellen.

Angesichts des derzeitigen Drucks, der auf den Volkswirtschaften in den einzelnen Mitgliedstaaten lastet, hätten diese Haushaltsverhandlungen eine Gelegenheit sein können, die Staats- und Regierungschefs der EU davon zu überzeugen, verschwenderische EU-Ausgaben wie landwirtschaftliche Beihilfen zu prüfen, die oftmals die Wirtschaft der entsprechenden Länder, die auf internationaler Ebene durch EU-Haushaltsmittel unterstützt werden soll, untergraben. Dieses Haushaltspaket lässt diese Subventionen jedoch nahezu unverändert.

Vor diesem Hintergrund können die Labour-Abgeordneten eine Erhöhung des Haushaltsvolumens der EU nicht unterstützen.

 
  
  

Bericht: Barbara Matera (A7-0353/2010)

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich.(PT) Angesichts der Tatsache, dass die Niederlande Unterstützung wegen der Entlassung von 613 Arbeitnehmern in zwei Unternehmen, die im Wirtschaftszweig NACE Revision 2 Abteilung 46 (Großhandel ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern) in der NUTS-II-Region Noord Holland in den Niederlanden tätig sind, beantragt haben, habe ich für die Entschließung gestimmt, da ich mit dem Vorschlag der Kommission und mit den vom Parlament vorgelegten entsprechenden Änderungsanträgen einverstanden bin. Ich bin auch dafür, dass die Funktionsweise und der Zusatznutzen des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) im Kontext der allgemeinen Bewertung der mit der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 geschaffenen Programme und verschiedenen anderen Instrumente im Rahmen des Prozesses der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2007-2013 bewertet werden sollten.

 
  
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  Mário David (PPE), schriftlich. – (PT) Die Hilfe für Arbeitnehmer, die infolge von Umstrukturierung und Standortverlagerung entlassen worden sind, sollte dynamisch und flexibel sein, sodass sie rasch und wirksam umgesetzt werden kann. Angesichts der Strukturveränderungen im internationalen Handel ist es entscheidend, dass die europäische Wirtschaft die Instrumente zur Unterstützung der von derartigen Veränderungen betroffenen Arbeitnehmer rasch umsetzen und sie gleichzeitig mit den Fähigkeiten ausstatten kann, die sie für ihre schnelle Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt benötigen. Die finanzielle Hilfe sollte daher auf individueller Basis erfolgen. Es ist auch wichtig, zu betonen, dass diese Hilfe nicht die reguläre Verantwortung der Unternehmen ersetzen darf und dass sie nicht für die Finanzierung und Restrukturierung von Unternehmen gedacht ist. Angesichts der Tatsache, dass die Niederlande Unterstützung wegen der Entlassung von 613 Arbeitnehmern, die in zwei Unternehmen im Wirtschaftszweig NACE Revision 2 Abteilung 18 (Großhandel ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern) in der Region Noord Holland erfolgte, beantragt hat, stimme ich für diesen Bericht, anders ausgedrückt, für die Inanspruchnahme des EGF zur Unterstützung der Niederlande.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich.(PT) Die Finanz- und Wirtschaftskrise, in der wir uns gerade befinden, sowie die durch Veränderungen in der Struktur des internationalen Handels entstehenden ständigen Schwankungen auf dem Arbeitsmarkt haben zu zahlreichen Opfern von Arbeitslosigkeit geführt, die sich, in vielen Fällen, als langwierig erweist. Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung wurde eingerichtet, um auf derartige Situationen reagieren zu können. In diesem Fall sprechen wir über die Inanspruchnahme von etwas mehr als 2,5 Mio. EUR. zugunsten der Niederlande zur Unterstützung von 613 im Zeitraum zwischen dem 1. Mai 2009 und dem 31. Januar 2010 entlassenen Mitarbeitern in zwei Handels- und Einzelhandelsunternehmen. Angesichts der Tatsache, dass die Kommission diesen Antrag bei ihrer Prüfung für angemessen und die festgelegten Anforderungen erfüllend befunden hat und folglich eine Empfehlung zur Annahme des Antrags ausgesprochen hat, habe ich dafür gestimmt.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Angesichts der sozialen Auswirkungen der weltweiten Wirtschaftskrise, die sich vor allem auf die Beschäftigung ausgewirkt hat, ist die richtige Verwendung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) von entscheidender Bedeutung für die Linderung der Notlage vieler europäischer Bürgerinnen und Bürger und Familien, da auf diese Weise ihre soziale Integration und die berufliche Entwicklung gefördert werden und gleichzeitig dem Arbeitsmarkt neue Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, die den Anforderungen der Unternehmen entsprechen und das Wirtschaftswachstum vorantreiben. Vor diesem Hintergrund wird dieser Interventionsplan für die Niederlande vorgelegt, und zwar in Zusammenhang mit den 613 Entlassungen, die in zwei Unternehmen erfolgten, die im Wirtschaftszweig NACE Revision 2 Abteilung 46 (Großhandel ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern) in der NUTS-II-Region Noord Holland in den Niederlanden tätig sind. Ich hoffe, dass die europäischen Institutionen ihre Bemühungen verstärken werden, um Maßnahmen umzusetzen, die die Ausschöpfungsquoten einer solch bedeutenden Ressource wie dem EGF, der zurzeit in sehr geringem Maße in Anspruch genommen wird, beschleunigen und erhöhen. Dieses Jahr wurden nur 11 % der zur Verfügung stehenden 500 Mio. EUR beantragt.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Die EU ist ein Raum der Solidarität, und der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung ist ein Teil davon. Diese Unterstützung ist essenziell für die Hilfe an Arbeitslose und die Opfer von Standortwechseln als Folge der Globalisierung. Immer mehr Unternehmen verlagern ihre Produktion und profitieren von den geringeren Lohnkosten in vielen Ländern, vor allem in China und Indien, was den Ländern, die Arbeitnehmerrechte achten, schadet. Ziel des EGF ist es, den Arbeitskräften, die Opfer von Standortwechseln von Unternehmen sind, zu helfen, und er spielt eine entscheidende Rolle bei der Vereinfachung des Zugangs zu neuer Beschäftigung. Der EGF wurde in der Vergangenheit von anderen Staaten der Europäischen Union in Anspruch genommen, und nun ist es angebracht, den Niederlanden diese Hilfe zukommen zu lassen, die einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF in Bezug auf 613 Entlassungen in zwei Unternehmen, die im Wirtschaftszweig NACE Revision 2 Abteilung 46 (Großhandel ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern) in der NUTS-II-Region Noord Holland in den Niederlanden tätig sind, gestellt haben.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Arbeitnehmern, die durch die Finanz- und Wirtschaftskrise ihren Arbeitsplatz verloren haben, sollte die Möglichkeit geboten werden, rasch wieder zurück in den Berufsalltag zu finden. Dabei sind die Staaten verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Betroffenen zu unterstützen. Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung der Europäischen Union stellt hierfür Mittel bereit, die von den Mitgliedstaaten beantragt werden können. Ich stimme für den Bericht, da eine Inanspruchnahme durch die Niederlande durchaus gerechtfertigt ist und alle Kriterien erfüllt werden.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich.(PT) Angesichts der Tatsache, dass die Niederlande Unterstützung in Bezug auf 613 Fälle von Entlassungen in zwei Unternehmen, die im Wirtschaftszweig NACE Revision 2 Abteilung 46(Großhandel ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern) in der NUTS-II-Region Noord Holland in den Niederlanden beantragt haben, habe ich für die Entschließung gestimmt, da ich mit dem Vorschlag der Kommission und mit den vom Parlament vorgelegten entsprechenden Änderungsanträgen einverstanden bin.

Außerdem stimme ich Folgendem zu:

- Mit dem EGF sollte die individuelle Wiedereingliederung von entlassenen Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt unterstützt werden; ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Hilfe des EGF nicht die Maßnahmen ersetzen darf, die gemäß nationalen Rechtsvorschriften oder Tarifverträgen den Unternehmen obliegen und mit ihm auch nicht die Neustrukturierung von Unternehmen oder Wirtschaftszweigen finanziert werden sollte.

- Die Funktionsweise und der Zusatznutzen des EGF sollten im Kontext der allgemeinen Bewertung der Programme und verschiedener anderer Instrumente, die durch die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 geschaffen wurden, bewertet werden.

Ich begrüße den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Schaffung einer alternativen Quelle von Geldern zu den ungebundenen ESF-Ressourcen. Sie antwortet damit auf die wiederholten Hinweise des Europäischen Parlaments, dass es notwendig ist, geeignete Haushaltsmechanismen zur Mittelübertragung zu ermitteln, in Anbetracht der Tatsache, dass der EGF als spezifisches und separates Instrument mit eigenen Zielen und Förderzeiträumen eingerichtet wurde.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Ich stimme der Berichterstatterin Frau Matera voll zu, die mit Freude feststellt, dass die Kommission im Einklang mit den wiederholten Forderungen des Europäischen Parlaments als Quelle für die Zahlungsermächtigungen weiterhin Alternativen zu nicht verwendeten ESF-Mitteln ausfindig macht.

Ich stimme der Berichterstatterin ebenfalls dahingehend zu, dass die in diesem Fall getroffene Wahl (eine der unternehmerischen Initiative und der Innovation gewidmete Haushaltslinie) angesichts der schweren Unzulänglichkeiten, mit denen die Kommission bei der Umsetzung der Programme über Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu kämpfen hat, nicht zufriedenstellend ist. In Zeiten der Wirtschaftskrise sollten diese Mittel eigentlich eher erhöht werden. Die Berichterstatterin fordert daher die Kommission auf, sich weiter darum zu bemühen, künftig geeignetere Haushaltslinien für die Zahlungsermächtigungen ausfindig zu machen.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. – (PT) Der von den Niederlanden gestellte Antrag auf Unterstützung durch den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Bezug auf 613 Entlassungen in zwei Unternehmen, die im Wirtschaftszweig NACE Revision 2 Abteilung 46 (Großhandel ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern) in der NUTS-II-Region Noord Holland tätig sind, erfüllt sämtliche rechtlich festgelegten Kriterien für die Förderfähigkeit. Daher wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 546/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung der Anwendungsbereich des EGF vorübergehend erweitert; es wurde nämlich erwartet, dass er in Situationen wie dieser intervenieren kann, falls es als direkte Folge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise „mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten, insbesondere in Klein- oder Mittelunternehmen, in einer NACE-2-Abteilung in einer Region auf NUTS-II-Niveau oder in zwei aneinandergrenzenden solchen Regionen“ gibt. Daher habe ich für diese Entschließung gestimmt, und ich hoffe, dass die Inanspruchnahme des EGF zu der erfolgreichen Eingliederung dieser Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt beitragen wird.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich.Das Europäische Parlament hat heute abgestimmt, und es (1) fordert die beteiligten Institutionen auf, die notwendigen Bemühungen zur Beschleunigung der Inanspruchnahme des EGF zu unternehmen; (2) erinnert an die von den Organen eingegangene Verpflichtung, ein reibungsloses und zügiges Verfahren für die Annahme von Beschlüssen über die Inanspruchnahme des Fonds zu gewährleisten und eine einmalige, zeitlich begrenzte und personenbezogene Unterstützung für Arbeitnehmer zu leisten, die infolge der Globalisierung und der Wirtschafts- und Finanzkrise entlassen wurden; hebt hervor, dass der EGF in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle bei der Wiedereingliederung entlassener Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt übernehmen kann; (3) betont, dass in Übereinstimmung mit Artikel 6 der EGF-Verordnung sichergestellt werden sollte, dass der EGF bei der Wiedereingliederung der einzelnen entlassenen Arbeitnehmer in das Arbeitsleben behilflich ist; weist erneut darauf hin, dass die Unterstützung aus dem EGF kein Ersatz für Maßnahmen, die gemäß nationalem Recht oder den Tarifverträgen den Unternehmen obliegen, oder für Maßnahmen zur Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren sein darf.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (S&D), schriftlich.– (RO) Ich habe für die Entschließung zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) gestimmt, der die entlassenen Arbeitnehmer im Informations- und Kommunikationstechnologiesektor (IKT) in der niederländischen Region Noord Holland unterstützt.

Der europäische IKT-Sektor ist sowohl von der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise als auch von strukturellen Änderungen auf dem weltweiten IT-Markt betroffen, insbesondere durch die Produktionsverlagerung nach China und Indien, die sich auch in dem IKT-5-Indikator widerspiegelt.

Bei dem IKT-5-Indikator handelt es sich um eine Übersicht der wesentlichen Forschungsergebnisse im Hinblick auf den Konjunkturverlauf, die Kosten und die verfügbaren Mittel im IKT-Sektor. Der Wert dieses Indikators für Westeuropa ist von etwa 160 im August 2008 auf etwa 30 im April 2009 gefallen.

Die Niederlande haben ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen für 613 Arbeitnehmer ausgearbeitet, die in zwei zum Randstad-Konzern gehörenden Unternehmen entlassen wurden; diese Dienstleistungen umfassen beispielsweise die Unterstützung beim Arbeitsplatzwechsel, die Einrichtung von Mobilitätszentren, die Vermittlung von entlassenen Arbeitnehmern, die Bereitstellung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen und die Erhöhung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Der erforderliche Gesamtbetrag beträgt 3 934 055 EUR. Die Niederlande haben am 8. April 2010 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag in Höhe von 2 557 135 EUR aus dem EGF gestellt.

 
  
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  Thomas Ulmer (PPE), schriftlich. Ich habe dem Berichtsentwurf zugestimmt. Ein weiteres Mal helfen wir hier in Not geratenen EU-Bürgern, nach einer Firmenkrise in einem neuen Arbeitsleben Fuß zu fassen.

 
  
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  Angelika Werthmann (NI), schriftlich. Dieser Antrag ist nur einer aus einer größeren Anzahl niederländischer Anträge, die wir in jüngster Zeit im Haushaltsausschuss verabschiedet haben. Selbstverständlich habe ich dem Bericht der Kollegin Matera über die Inanspruchnahme des EGF zur Unterstützung arbeitslos gewordener Bürger in Noord Holland zugestimmt, denn es ist ja gerade Sinn und Zweck des EGF, dass mit seinen Mitteln Bürger individuell unterstützt werden, welche infolge der Globalisierung ihren Arbeitsplatz verloren haben. In den Budgetverhandlungen der vergangenen Wochen hat sich die niederländische Regierung an vorderster Front hervorgetan durch ihre Sturheit gegen berechtigte Positionen eines stets sehr kompromissbereiten Europäischen Parlaments. An diesem Punkt möchte ich einmal anmerken, dass es wohl mit nationaler Sichtweise von Politik vereinbar zu sein scheint, dass ich einerseits gerne zweistellige EU-Millionenhilfen in Anspruch nehme, mich aber gleichzeitig einer legitimen Diskussion zu inhaltlichen Punkten des Parlaments verweigere.

 
  
  

Bericht: Tadeusz Zwiefka (A7-0360/2010)

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich.(LT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, da ich der Meinung bin, dass die Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts in der EU verstärkt werden muss. Ich bin der Meinung, dass die EU-Gesetzgebung in diesem Bereich universell gelten sollte. Anders ausgedrückt heißt das, dass auf Grundlage der globalen Kollisionsnormen beschlossen werden kann, dass jedes Recht gilt – das der teilnehmenden Mitgliedstaaten, der nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten und der Nicht-EU-Mitgliedstaaten. Die Union hat sich zum Ziel gesetzt, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist, zu erhalten und weiterzuentwickeln. Um den Ehegatten die Möglichkeit zu bieten, das Recht zu wählen, zu dem sie einen engen Bezug haben, oder um, in Ermangelung einer Rechtswahl, dafür zu sorgen, dass dieses Recht auf ihre Ehescheidung oder Trennung ohne Auflösung des Ehebandes angewendet wird, sollte dieses Recht auch dann zum Tragen kommen, wenn es nicht das Recht eines teilnehmenden Mitgliedstaats ist. Eine erhöhte Mobilität der Bürger erfordert gleichermaßen mehr Flexibilität und mehr Rechtssicherheit, die durch die neue EU-Verordnung verbessert werden können.

 
  
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  Roberta Angelilli (PPE), schriftlich. (IT) Die Erforderlichkeit der Schaffung eines klaren, umfassenden Rechtsrahmens im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts ergibt sich aus der dringenden Notwendigkeit, die Probleme anzugehen, die sich aus den Fällen „internationaler“ Scheidungen ergeben. Bisher wurden durch die Unterschiede in den nationalen Vorschriften weder der Schutz der Chancengleichheit der beiden Ehegatten gefördert noch die Interessen der betroffenen Kinder geschützt. Das Gegenteil war der Fall: Sie haben den sogenannten „Wettlauf zu den Gerichten“ noch begünstigt. Als Mediatorin des Europäischen Parlaments, die sich für Kinder einsetzt, auf die Eltern mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit einen Anspruch erheben, sowie auf Grundlage der Erfahrungen, die ich bei meiner Arbeit gemacht habe, unterstütze ich diesen Verordnungsvorschlag zur Schaffung von Rechtssicherheit für die betroffenen Paare sowie zur Gewährleistung der Berechenbarkeit und Flexibilität.

Eine der im Text der Verordnung enthaltenen innovativen Ideen ist die Möglichkeit, vor, während oder nach dem Scheidungsverfahren einen Familien-Mediator einzuschalten. Dies ist nicht nur deshalb von Vorteil, weil ein Mediator dem Paar eine wertvolle Stütze sein kann, indem er es über die verschiedenen Formen und Bedingungen von Scheidungen informiert und ihm bei der Lösung von Differenzen beiseite stehen kann, sondern auch, weil er zum Schutz der Rechte der betroffenen Kinder beitragen kann, indem er dem Paar hilft, geeignete und einvernehmliche Entscheidungen zum Schutz des Wohlergehens der Kinder zu treffen.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Wenn es darum geht, die Kohärenz zwischen europäischen Vorschriften in Ehesachen zu verbessern, ist es schwer, 27 Mitgliedstaaten dazu zu bekommen, in dieser Frage eine Einigung zu erzielen. Glücklicherweise können Mitgliedstaaten, die sich zusammenschließen möchten, um auf einem bestimmten Gebiet Fortschritte zu erzielen, dies seit dem Vertrag von Amsterdam 1997 in Form einer „Verstärkten Zusammenarbeit“ tun, und zwar dadurch, dass sich ein Kern von Staaten zusammenschließt, um die Union voranzubringen. Die Probleme, mit denen sich Ehegatten bei der Anerkennung ihres Status innerhalb von Europa konfrontiert sehen, insbesondere während einer Ehescheidung oder Trennung ohne Auflösung des Ehebandes, haben dazu geführt, dass bestimmte Staaten sich zusammenschließen, um die Koordinierung nationaler Rechtsvorschriften zu verbessern. Mir liegt viel daran, dass diese Verstärkte Zusammenarbeit, an der Frankreich teilhaben möchte, umgesetzt wird. Ich bin der Ansicht, dass diese Initiative dazu dient, die Europäer näher zusammenzubringen, und zwar in einem Bereich, der uns alle etwas angeht und in dem Rechtssicherheit von wesentlicher Bedeutung ist. Ich habe daher für die vorgeschlagene Verordnung zur Umsetzung dieser Verstärkten Zusammenarbeit gestimmt. In Zukunft muss eine solche Verstärkte Zusammenarbeit so oft wie nötig Anwendung finden.

 
  
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  Izaskun Bilbao Barandica (ALDE), schriftlich. (ES) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da der Zweck dieser Verordnung die Schaffung von Rechtssicherheit für Paare ist, die verschiedenen Mitgliedstaaten angehören und die sich scheiden lassen oder sich ohne Auflösung des Ehebandes trennen wollen, wobei ihnen Berechenbarkeit und Flexibilität garantiert werden sollen.

Angesichts dieser Tatsachen stellt die angenommene Initiative einen Schritt nach vorne dar. Dennoch ist es bedauerlich, dass erstens die Möglichkeit nicht ausgeschöpft wurde, den Anwendungsbereich auf die Anerkennung von Ehen, Ungültigkeitserklärungen einer Ehe, Sorgerechtsfällen und Erbschaften auszuweiten. Ferner umfasst der Vorschlag auch nicht andere Arten von Partnerschaften, wie z. B. die homosexueller Paare, die in manchen Mitgliedstaaten anerkannt werden.

Zweitens ist es ebenso bedauerlich, dass nur 15 der 27 Mitgliedstaaten dazu bereit sind, sich zu dieser Verstärkten Zusammenarbeit zu verpflichten. Bürgerinnen und Bürger aus Ländern, die dies nicht tun, sind folglich benachteiligt.

Ich hoffe und wünsche mir daher, dass der Anwendungsbereich in Zukunft ausgeweitet, und die Anzahl der Länder, die sich zu dieser Verstärkten Zusammenarbeit bekennen, erhöht werden kann. Das schulden sie ihren Bürgerinnen und Bürgern.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für diesen Bericht des Europäischen Parlaments zur Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und der Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts gestimmt, da eine klare und eindeutige rechtliche Grundlage geschaffen werden muss, anhand derer Vorschriften in Bezug auf das anzuwendende Recht angewendet werden können. Ich möchte darauf hinweisen, dass eines der vorrangigen Ziele der Europäischen Union der Erhalt und die Weiterentwicklung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist, in dem ein freier Personenverkehr gewährleistet ist. Die rechtliche Situation auf europäischer Ebene im Hinblick auf das auf die Ehescheidung und die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendende Recht für Ehegatten mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit ist derzeit sehr verwirrend, da unklar ist, welches Recht anzuwenden ist. Dies führt häufig zu einem „Wettlauf zu den Gerichten“, bei dem ein Ehepartner die Scheidung zuerst einreicht und somit sicherstellt, dass sich das Scheidungsverfahren nach einer Rechtsordnung richtet, die vor allem seine Interessen besser schützt. Ich möchte betonen, dass diese neue vorgeschlagene Verordnung Rechtssicherheit für betroffenen Paare schaffen und Berechenbarkeit und Flexibilität gewährleisten sollte.

 
  
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  Vito Bonsignore (PPE), schriftlich. (IT) Ich möchte Herrn Zwiefka für die Ausarbeitung dieses Berichts, den ich unterstütze, danken. Ziel dieser Maßnahme ist die Errichtung eines klaren und umfassenden Rechtsrahmens für Rechtsvorschriften im Bereich Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes, indem den Parteien ein bestimmtes Maß an Autonomie ermöglicht wird. Die Unterschiede in den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten können in der Tat zu Problemen im Fall „internationaler“ Scheidungen führen.

Neben Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die Bestimmung des anzuwendenden Rechts in jedem einzelnen Fall kann es auch zu einem „Wettlauf zu den Gerichten“ kommen, um sicherzugehen, dass sich das Verfahren nach einer Rechtsordnung richtet, die die Interessen eines der beiden Ehegatten besser schützt. Es ist daher Aufgabe der Europäischen Union, diese Risiken und Unzulänglichkeiten so gering wie möglich zu halten, indem sie die Möglichkeit gewährt, das anzuwendende Recht durch gegenseitiges Einverständnis der beiden Parteien zu wählen. Ich bin daher ebenfalls der Auffassung, dass die Notwendigkeit besteht, den Zugang der Parteien zu angemessenen und präzisen Informationen zu gewährleisten und ihnen somit zu ermöglichen, sich ihrer Möglichkeiten so schnell wie möglich bewusst zu sein.

 
  
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  Zuzana Brzobohatá (S&D), schriftlich.(CS) Im Rahmen des Vertrags von Lissabon können Mitgliedstaaten nun eine Verstärkte Zusammenarbeit im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts verfolgen, d. h. im Speziellen auch im Bereich Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes. In dieser Verordnung wird die Verstärkte Zusammenarbeit zwischen bestimmten Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Portugal, Rumänien, Slowenien und Spanien) festgelegt. Das Hauptziel dieser Verordnung ist es, jede Diskriminierung wegen des Geschlechts auszuschließen, um die Chancengleichheit der beiden Ehegatten zu gewährleisten und dem Wohl der Kinder zentrale Priorität einzuräumen. Ehegatten „wetteifern“ oft darum, wer als Erster die Scheidung einreicht, um sicherzugehen, dass sich das Scheidungsverfahren nach einer Rechtsordnung richtet, die die Interessen der jeweiligen Partei am besten schützt. Der Zweck dieser Verordnung liegt in der Verbesserung der Rechtssicherheit für die betroffenen Paare, wobei gleichzeitig die Berechenbarkeit und Flexibilität der Verfahren gewährleistet werden sollen. Ich habe die Verordnung unterstützt, auch wenn sie momentan nicht die Tschechische Republik betrifft. Insgesamt bin ich der Meinung, dass mit der Einführung dieser Verordnung ein gutes Beispiel für andere Mitgliedstaaten gesetzt wird, darunter die Tschechische Republik. In Zukunft könnte es auch anderen Mitgliedstaaten möglich sein, die Verordnung zu unterzeichnen und von der Erfahrung der Mitgliedstaaten zu profitieren, die diesen Weg bereits beschritten haben.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Ziel dieses Vorschlags ist es nicht, das auf die Ehescheidung und das für die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendende materielle Recht zu harmonisieren, sondern harmonisierte Vorschriften für die Lösung internationaler Zuständigkeitskonflikte festzulegen. Dies bedeutet, dass wir innerhalb des Rahmens des internationalen Privatrechts und nicht innerhalb des materiellen Rahmenwerks des Familienrechts agieren müssen, in dem jeder Staat auch weiterhin eigene Gesetzte haben wird.

Es ist daher wichtig, sich in Erinnerung zu rufen, dass die vorgeschlagene Verordnung durch den Änderungsantrag für Artikel 7.º-A beispielsweise einen Mitgliedstaat nicht verpflichtet, einen Rechtsakt als eine Ehe – sei es auch nur zu dem einzigen Zweck ihrer Auflösung – anzuerkennen, der durch das Recht dieses Staates nicht als solcher gilt oder der gegen den Grundsatz der Subsidiarität verstoßen würde. Die Rechte von Personen, deren Bündnisse in einem bestimmten Staat nicht anerkannt werden, können dadurch allerdings nicht beschnitten werden, sondern es handelt sich hierbei um einen Fall, in dem eine Kompromisslösung gefunden werden muss.

Aus diesen Gründen betrachte ich die Gewährleistung größerer Rechtssicherheit in Bezug auf die Lösung von Konflikten zwischen internationalen Rechtsvorschriften im Bereich des Familienrechts, insbesondere im Bereich Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes, eindeutig als wichtigen Schritt hin zur Schaffung eines Raumes aus Freiheit und Gerechtigkeit, in dem freier Personenverkehr gewährleistet ist.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Ich begrüße die Annahme dieses Berichts, der es Paaren aus verschiedenen Mitgliedstaaten, oder denen, die in einem anderen Land als ihrem Heimatland leben, ermöglicht, die für ihre Ehescheidung geltenden Rechtsvorschriften selbst zu wählen.

Im Jahr 2007 wurden in der EU 1 Mio. Ehescheidungen durchgeführt, 13 % davon betrafen Paare mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit. Im Zuge dieser Verfahren hatten diese Bürgerinnen und Bürger Europas mit rechtlichen Problemen zu kämpfen, die ihre Trennung betrafen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass Portugal an diesem Prozess der Verstärkten Zusammenarbeit teilnimmt, der Verbesserungen auf diesem Gebiet ermöglichen würde, aber der im Rat blockiert wird.

Ich möchte hervorheben, dass dieser Bericht nicht dazu führen darf, dass ein Mitgliedstaat verpflichtet wird, einen Rechtsakt als eine Ehe – sei es auch nur zu dem einzigen Zweck ihrer Auflösung – anzuerkennen, der durch das Recht dieses Staates nicht als solcher gilt oder der gegen den Grundsatz der Subsidiarität verstoßen würde.

 
  
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  Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (S&D), schriftlich.(PL) Ich möchte dem Berichterstatter dafür danken, dass er ein derart schwieriges Thema wie die Wahl des auf die Ehescheidung und die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts so eingehend dargelegt hat. Die Schwierigkeit dieser Frage wird deutlich, wenn man bedenkt, dass die Rom-III-Verordnung in der Geschichte der EU das erste Beispiel einer Verstärkten Zusammenarbeit ist, die im Einklang mit den in den Verträgen festgelegten Verfahren durchgeführt wird. Der Geltungsbereich dieser Verordnung wird sich daher auf 14 der 27 Mitgliedstaaten der EU beschränken. Polen ist keines von ihnen. Ich bin der Ansicht, dass die Rom-III-Verordnung durch die Einführung eines Grundsatzes, der beiden Parteien ermöglicht, das im Fall der Ehescheidung anzuwendende Recht zu wählen, zu einer größeren rechtlichen Berechenbarkeit und Sicherheit beitragen wird. Allerdings ist es angesichts des beschränkten Geltungsbereichs der Verordnung – sie betrifft nur das im Bereich der internationalen Ehescheidung anwendbare Recht – auch dringend erforderlich, die Frage nach dem Gericht zu stellen, das in einem bestimmten Fall für die Rechtsprechung zuständig ist.

Dieses Problem ist Gegenstand einer weiteren EU-Verordnung – Brüssel IIa. Ich bin daher, wie der Berichterstatter auch, der Meinung, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, diese Verordnung so schnell wie möglich zu überarbeiten, um die Forum necessitatis-Regel einzuführen. Somit würde die Angst vieler Mitgliedstaaten, dass ihre Gerichte gezwungen würden, über die Ehescheidungen von Paaren zu entscheiden, die unter ihrem Rechtssystem nicht als verheiratet gelten, beseitigt werden. Dadurch würden sie wiederum dazu anregt, allgemeine europäische Grundsätze auf dem Gebiet der internationalen Scheidung anzunehmen, was das Leben vieler Bürgerinnen und Bürger der EU zweifellos erleichtern würde.

 
  
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  Nathalie Griesbeck (ALDE), schriftlich. (FR) Wenn zwei Personen unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder einfach zwei Personen, die nicht länger in dem gleichen Mitgliedstaat ansässig sind, beschließen, sich scheiden zu lassen, sollten sie wissen, welchem Gericht die Rechtsprechung obliegt und in welchem Land. Von jetzt an werden diese zwei sich in Scheidung befindenden Personen bald in der Lage sein, zu wählen, im Rahmen welches Rechtssystems über ihre Scheidung entschieden werden soll. Ein weiterer wichtiger Schritt hin zu der allmählichen Schaffung eines „gemeinsamen europäischen Rechtsraumes“, dessen Bestimmungen direkt im Leben jedes Einzelnen von uns anwendbar sind. Ich begrüße zwar die Annahme dieses Berichts und die erste Anwendung des Verfahrens der Verstärkten Zusammenarbeit, doch ich bedauere, dass dieses Verfahren eingesetzt werden musste und keine Einigung zwischen den EU-Mitgliedstaaten erreicht werden konnte. Ich hoffe, dass andere Mitgliedstaaten bald Teil dieser Zusammenarbeit sein werden.

 
  
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  Edvard Kožušník (ECR), schriftlich.(CS)Die Tschechische Republik ist im Europäischen Parlament vertreten. Die Tschechische Republik hat sich dem Mechanismus der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Vereinbarkeit der geltenden Kollisionsnormen nicht verpflichtet. Der Grund dafür ist, dass die Tschechische Republik nicht der Meinung ist, dass der Verordnungsvorschlag eine erforderliche Maßnahme für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes ist. Ebenso ist die Tschechische Republik der Auffassung, dass die Verordnung in Bezug auf das Subsidiaritätsprinzip fragwürdig ist, da sie keinen Mehrwert mit sich bringt, der einen Eingriff in die nationalen Familienrechtsbestimmungen rechtfertigen würde. Die Tschechische Republik hält den Vorschlag außerdem im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für fragwürdig, da die gewählte Rechtsform der Verordnung kein geeignetes Instrument darstellt, um die Vereinbarkeit der im Bereich des internationalen Familienrechts geltenden Kollisionsnormen sicherzustellen. Dennoch ist es nicht meine Absicht, dass meine Stimmabgabe diejenigen Staaten, die sich für eine Verstärkte Zusammenarbeit als Instrument zur Gewährleistung der Vereinbarkeit der Kollisionsnormen entschieden haben, davon abhalten soll, im Hinblick auf die Bestimmung des in Ehesachen anzuwendenden Rechts diesen Weg einzuschlagen.

 
  
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  Jiří Maštálka (GUE/NGL), schriftlich.(CS) Der Verordnungsvorschlag für eine Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts dient der Lösung von häufig auftretenden, komplexen und sensiblen Fragen im Zusammenhang mit Scheidungsverfahren für rechtskräftige Ehen, die von Personen unterschiedlicher Staatsangehörigkeit geschlossen wurden. Er bringt dem Paar, das sich scheiden lassen möchte, mehr Klarheit und ermöglicht ihm, das anzuwendende Recht zu wählen. Darüber hinaus wird mit ihm ihre Rechtssicherheit von Anfang an gestärkt. Da die angenommene Rechtsvorschrift über den Acquis communautaire hinaus geht, ermöglicht die Anwendung des Mechanismus der Verstärkten Zusammenarbeit den teilnehmenden Mitgliedstaaten, einen Teil der rechtlichen Probleme anzugehen, die sich aus der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Auflösung solcher Ehen ergeben.

Dies bietet anderen Mitgliedstaaten, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht teilnehmen, ausreichend Gelegenheit, die positiven und negativen Auswirkungen dieses Verordnungsvorschlags im Laufe der Zeit zu bewerten und die Unterzeichnung des Verordnungsvorschlags in Erwägung zu ziehen. Über mehrere Jahre hinweg und in hinreichend begründeten Fällen wurde in solchen Scheidungsverfahren in der Tschechischen Republik ausländisches Recht angewendet.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Die neue Verordnung ermöglicht internationalen Paaren (Paaren mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, Paaren, die in verschiedenen Ländern wohnen oder Paaren, die gemeinsam in einem anderen als ihrem Herkunftsland leben), das für ihre Scheidung anwendbare nationale Recht zu wählen, vorausgesetzt, einer der Ehegatten hat eine Verbindung mit dem entsprechenden Land, beispielsweise weil er dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder er die Staatsangehörigkeit dieses Landes besitzt. Die neuen Vorschriften schaffen auch Klarheit darüber, welches Recht anzuwenden ist, falls die beiden Ehegatten zu keiner Einigung gelangen. Die neue Verordnung wird es beispielsweise einem spanisch-portugiesischen Paar, das in Belgien lebt, ermöglichen, zu bestimmen, ob bei ihrer Scheidung portugiesisches, spanisches oder belgisches Recht angewendet werden soll.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. Scheidungen sind eine ernste Angelegenheit. Oft genug geht es dabei auch um zerbrochenes Geschirr und die Aufteilung des Besitzes. Ich bewundere den Idealismus des Berichterstatters Tadeusz Zwiefka aufrichtig. Was geschieht, wenn ein deutscher Ehemann sich in Deutschland scheiden lassen möchte, aber seine Frau möchte in Sizilien geschieden werden will, weil ihre Mutter Sizilianerin ist? Wie teilt man einen Staubsauger und eine Waschmaschine auf die Ehegatten auf, wenn es keine Einigung gibt? Die Idee ist gut, aber sie bedarf noch einiger Nachbesserungen. 90 % aller Scheidungen verlaufen tragisch und schmutzig. Ich werde zwar mit „Ja“ stimmen, bin aber der Ansicht, dass wir bei dieser Art von Dokument noch einige Details bedenken sollten. Wir brauchen ein Gesetz, keine Vorschriften.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Trennungen und Scheidungen sind immer schwierig und ziehen einen Rattenschwanz an rechtlichen Konsequenzen nach sich. Problematisch wird das Ganze, wenn die Ehepartner aus unterschiedlichen Ländern stammen. Innerhalb der Union wurde nach einer Lösung gesucht, man konnte sich aber nur auf ein Verfahren der Verstärkten Zusammenarbeit einigen, was für die Betroffenen, also Scheidungsparteien aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten, nur minimale Erleichterungen bringt. De facto ist dieses Verfahren auch vom Geltungsbereich her nicht eindeutig klar, wenn dieser nicht festgelegt wird.

Zusammenarbeit kann natürlich nicht bedeuten, dass Urteile – wie die Scheidung – in einem Mitgliedstaat anerkannt werden müssen, wenn diese rechtlich gar nicht vorgesehen sind. Genauso wenig darf das Verfahren eine Möglichkeit bieten, durch die Hintertür gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen zu müssen. Ebenso wenig wurde auf die Rechte der Eltern bei grenzüberschreitenden Trennungen eingegangen. Deshalb habe ich mich der Stimme enthalten.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für den Bericht gestimmt, da ich der Meinung bin, dass es erforderlich ist, einen klaren und umfassenden Rechtsrahmen hinsichtlich des auf die Ehescheidung und die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts zu schaffen. Mit der Einführung von Artikel 3a haben Ehegatten erstmals die Möglichkeit, im Falle der Scheidung ihrer Ehe in gegenseitigem Einvernehmen das anwendbare Recht zu bestimmen. Ich bin außerdem der Meinung, dass wir sicherstellen sollten, dass die von den Parteien getroffene Wahl eine Wahl in voller Sachkenntnis ist, das heißt dass die beiden Ehegatten ausreichend über die konkreten Auswirkungen ihrer Wahl informiert sind. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Informationen exakt und vollständig sind. Ich denke, dass es wichtig ist, die Beziehung des Paares zu schützen, sodass der Trennungsakt der beiden Parteien, die zu gleichrangigen Entscheidungsträgern werden, auf eine klare, transparente Art und Weise sowie einvernehmlich vonstattengehen kann.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Portugal nimmt zusammen mit 13 anderen EU-Staaten (Spanien, Italien, Ungarn, Luxemburg, Österreich, Rumänien, Slowenien, Bulgarien, Frankreich, Deutschland, Belgien, Lettland und Malta) an der ersten Verstärkten Zusammenarbeit in der Geschichte der EU teil. Diese Verstärkte Zusammenarbeit wird im Bereich des auf die Ehescheidung und die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts im Hinblick auf die betroffenen Personen und deren Besitz angewendet.

Ich habe für diesen Bericht über die Verordnung gestimmt, die klare Vorschriften für das Verfahren bei internationalen Paaren (d. h. Ehegatten verschiedener Staatsangehörigkeiten) schafft, die eine Scheidung oder Trennung ohne Auflösung des Ehebandes – auch im Hinblick auf die Trennung ihres Besitzes – in ihrem Herkunfts- oder Aufenthaltslandes wünschen. Es handelt sich hierbei um eine vollkommen einvernehmliche Angelegenheit, die das Leben vieler Europäer einfacher machen wird. Dieser Moment hat symbolische Bedeutung, da zum ersten Mal eine Verstärkte Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten stattfindet.

Das Ziel dieser Bestimmungen ist die Stärkung der Rechtssicherheit und Berechenbarkeit im Hinblick auf Scheidungen und die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes im Hinblick auf Personen und deren Besitz. Die Vereinbarung bezieht sich lediglich auf die Harmonisierung von Konfliktsituationen, nicht auf die Harmonisierung grundlegender einzelstaatlicher Regeln.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Eines der Hauptziele der Europäischen Union ist es, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist, zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die rechtliche Situation auf europäischer Ebene im Hinblick auf das im Bereich der Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes von Ehegatten mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit anzuwendende Recht ist momentan sehr unübersichtlich. Dies führt häufig zu einem „Wettlauf zu den Gerichten“, bei dem ein Ehepartner die Scheidung zuerst einreicht und somit sicherstellt, dass sich das Scheidungsverfahren nach einer Rechtsordnung richtet, die vor allem seine Interessen besser schützt. Ziel des Verordnungsvorschlags ist es, Rechtssicherheit für die betroffenen Paare zu schaffen sowie Berechenbarkeit und Flexibilität zu garantieren. Ich kann dem Berichterstatter Herrn Zwiefka daher nur Recht geben, der die inhaltliche Ausgestaltung der Regelung des anzuwendenden Rechts auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes unterstützt.

 
  
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  Rovana Plumb (S&D), schriftlich. – (RO) Belgien, Bulgarien, Deutschland, Griechenland (zog seinen Antrag am 3. März 2010 zurück), Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Ungarn, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien und Slowenien teilten der Kommission mit, dass sie die Absicht hätten, untereinander im Bereich des anzuwendenden Rechts in Ehesachen eine Verstärkte Zusammenarbeit zu begründen, und forderten die Kommission auf, dem Rat dahingehend einen Vorschlag vorzulegen. Die ständig zunehmende Mobilität der Bürgerinnen und Bürger erfordert einerseits mehr Flexibilität und andererseits mehr Rechtssicherheit. Um diesem Ziel zu entsprechen, sollte diese Verordnung die Parteiautonomie bei der Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes stärken und den Parteien die Möglichkeit geben, das in ihrer Ehescheidung oder Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendende Recht zu bestimmen.

Diese Verordnung wird nur für die Auflösung einer Ehe oder die Beendigung der ehelichen Verpflichtungen (Trennung ohne Auflösung des Ehebandes) gelten. Sie gilt nicht in Fragen betreffend die Rechts- und Handlungsfähigkeit sowie die gesetzliche Vertretung von natürlichen Personen, die Existenz, Gültigkeit oder Anerkennung einer Ehe, die Ungültigerklärung einer Ehe, den Namen der Ehegatten, die vermögensrechtlichen Wirkungen der Ehe, die elterliche Verantwortung, Unterhaltspflichten, Trusts und Erbschaften, selbst wenn diese Angelegenheiten lediglich als Vorfrage im Zusammenhang mit einem Ehescheidungsverfahren oder einem Verfahren zur Trennung ohne Auflösung des Ehebandes auftreten.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. – (PT) Die Entwicklung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist, ist eines der grundlegendsten Ziele der Europäischen Union. Ich begrüße daher diesen Vorschlag, der mehr Rechtssicherheit im Hinblick auf die Bestimmung des im Bereich des auf nationale Ehescheidungen und die Trennungen ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts ermöglicht, und würde mir wünschen, dass andere Mitgliedstaaten die Bemühungen zur Vereinbarkeit der in den Mitgliedstaaten geltenden Kollisionsnormen und Vorschriften zur Vermeidung von Kompetenzkonflikten unterstützen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich.Dieser Text enthält Lösungen für Probleme wie das folgende: A und B sind Staatsangehörige verschiedener Mitgliedstaaten, die eine gleichgeschlechtliche Ehe in einem der Mitgliedstaaten eingegangen sind, nach deren Gesetzgebung solche Ehen zulässig sind. Sie haben seit drei Jahren in einem Mitgliedstaat ihren gewöhnlichen Aufenthalt, der gleichgeschlechtliche Ehen nicht zulässt, der aber an der Annahme der Verordnung über das anzuwendende Recht gemäß dem Verfahren der Verstärkten Zusammenarbeit teilnimmt. A und B möchten ihre Ehe auflösen.

Nach den Vorschriften der Verordnung Nr. 2201/2003 sind die einzigen Gerichte, die unter diesen Umständen zuständig sind, die Gerichte desjenigen Mitgliedstaats, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dies ist offensichtlich gegenüber dem betreffenden Ehepaar unfair, das beträchtliche Unannehmlichkeiten und einen großen Zeitaufwand auf sich nehmen müsste, um sein Scheidungsverfahren in die Zuständigkeit eines anderen Gerichts zu verlagern.

 
  
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  Alf Svensson (PPE), schriftlich. (SV) Ich habe mich entschlossen, mich bei der heutigen Abstimmung des Europäischen Parlaments bezüglich des Vorschlages einer Verordnung des Rates zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts meiner Stimme zu enthalten. Meiner Meinung nach ist Familienrecht, wie beispielsweise die Regelung von Scheidungen, ein Bereich, in dem das Subsidiaritätsprinzip gewahrt werden sollte und in dem jeder Mitgliedstaat seine eigenen Entscheidungen treffen sollte. Die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten, die in diesem Bericht diskutiert wird, erfolgt auf freiwilliger Basis, und dem aktuellen Stand nach nehmen 14 Staaten daran teil. Schweden gehört nicht dazu. Meiner Meinung nach wäre es für mich als schwedischen Abgeordneten nicht angemessen, eine Stellung zu einer Rechtsvorschrift zu beziehen, die sich ausschließlich auf eine Form der Zusammenarbeit bezieht, an der Schweden nicht teilhat.

 
  
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  Angelika Werthmann (NI), schriftlich. Bei 16 Millionen binationalen Ehen in der EU, von denen geschätzte 140.000 Ehen jährlich scheitern, waren Verhandlungen und eine Einigung in dieser Frage unumgänglich, um die notwendige Rechtssicherheit für die BürgerInnen zu gewährleisten. Nachdem diverse diesbezügliche Initiativen bisher am Veto einzelner Mitgliedstaaten gescheitert sind, wird mit dem „Verfahren der Verstärkten Zusammenarbeit“ nunmehr zumindest 14 Ländern die Möglichkeit an die Hand gegeben, die notwendigen Kriterien festzulegen.

 
  
  

Bericht: Jean-Paul Gauzès (A7-0340/2010)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da die weltweite Finanzkrise, zu der die Ratingagenturen ihren Teil beigetragen haben, die Notwendigkeit vor Augen geführt hat, die Ratingagenturen einem Klassifizierungs- und Aufsichtsmechanismus zu unterwerfen. Ich stimme mit dem Bericht überein, dass es notwendig ist, die Einführung eines Systems zur Registrierung und Beaufsichtigung von Ratingagenturen, die Ratings abgeben, die in der Europäischen Union genutzt werden, auf europäischer Ebene zu fördern und die Bedingungen festzulegen unter denen Ratings, die von Agenturen von Drittländern abgegeben wurden, in der Europäischen Union genutzt werden können. Die erzielte Einigung über die europäische Aufsichtsarchitektur, die am 1. Januar 2011 in Kraft treten wird, ermöglicht nun die effektive Umsetzung der Aufsicht über die Ratingagenturen. Es kommt in der Tat entscheidend darauf an, dass die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA), sobald sie eingerichtet ist, ihre Zuständigkeiten wahrnehmen kann, um eine solide Aufsicht über die in der Europäischen Union tätigen Ratingagenturen und die Agenturen von Drittländern, deren Ratings in der Europäischen Union zugelassen werden, in enger Zusammenarbeit mit den entsprechenden nationalen Behörden, sicherzustellen. Ich begrüße zudem die Tatsache, dass auch die Vereinigten Staaten beschlossen haben, strengere Aufsichtsbestimmungen in diesem Bereich einzuführen, besonders unter dem Gesichtspunkt, da die Kommission eine bessere internationale Harmonisierung anstrebt.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich.(LT) Ich stimmte für diese Entschließung, da ich eine Notwendigkeit darin sehe, die Ratingagenturen einem Kontroll- und Aufsichtsmechanismus zu unterwerfen. Die weltweite Finanzkrise, zu der die Ratingagenturen ihren Teil beigetragen haben, hat sich auf diese Initiative ausgewirkt. Ich befürworte den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Organisation der Zulassung und Beaufsichtigung der Ratingagenturen durch die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA). Allerdings ist es entscheidend, dass die ESMA, sobald sie eingerichtet ist, ihre Zuständigkeiten wahrnehmen kann, um eine solide Aufsicht über die in der Europäischen Union tätigen Ratingagenturen und die Agenturen von Drittländern, deren Ratings in der Europäischen Union zugelassen werden, sicherzustellen.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Im Prinzip geben Ratingagenturen ein unabhängiges Bonitätsurteil in Bezug auf ein Unternehmen, einen Schuldtitel, eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein Finanzinstrument ab. Allerdings haben die Urteile dieser Agenturen manchmal schwerwiegende Auswirkungen auf die Wirtschaft des Staates, deren finanzielle Vorschriftsmäßigkeit bewertet wird. 2009 erließ die Union die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009, welche die Aktivitäten von Agenturen regulieren soll, um Anleger und die europäischen Finanzmärkte vor dem Risiko der Misswirtschaft zu schützen. Sie legt die Bedingungen für die Abgabe von Ratings fest sowie die Vorschriften bezüglich der Registrierung und Beaufsichtigung der Ratingagenturen. In der Zwischenzeit stellte ein von einem Expertengremium verfasster Bericht fest, dass der Aufsichtsrahmen verbessert werden muss, um das Risiko einer zukünftigen Finanzkrise und deren schweres Ausmaß zu verringern. Die Verordnung zur Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) begründete die Europäische Aufsichtsbehörde. Damit diese Behörde fehlerfrei funktionieren kann und ordnungsgemäß in den allgemeinen Rahmen der Finanzaufsicht integriert ist, wurde es notwendig, die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 zu ändern. Ich stimmte für diesen Bericht, da er die Kontrolle über die Ratingagenturen verbessert.

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE), schriftlich. (FR) Auf der Grundlage des hervorragenden Berichts meines verehrten Kollegen und Freundes Jean-Paul Gauzès von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) stimmte ich für den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Änderung der Verordnung über Ratingagenturen aus dem Jahr 2009, in dem der neu geschaffenen Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) Aufsichtsbefugnisse über diese Unternehmen verliehen werden. Ich unterstütze die durch den Berichterstatter angebotenen Verbesserungen, insbesondere die Übertragung neuer Befugnisse auf die ESMA, welche die Kommission beabsichtigte, für sich zu behalten, vor allem in Bezug auf Sanktionen. Ich halte es für wichtig, dass die ESMA einen Teil ihrer Aufgaben an nationale Behörden delegieren kann. Ich bedauere, dass das Thema Rating von Staaten und die besondere Beaufsichtigung, der ein Rating von Staaten unterliegen sollte, keine Erwähnung findet (auch wenn die vorliegende Änderung der Vorschriften vermutlich nicht das richtige Medium dafür ist). Ich schlage die Schaffung einer europäischen öffentlichen Agentur für das Rating von Staaten vor, um so die notwendigen technischen Einzelheiten und die notwendige Unabhängigkeit sicherzustellen.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich.(LT) Die weltweite Finanzkrise hat die Notwendigkeit aufgezeigt, die Ratingagenturen einem Kontroll- und Aufsichtsmechanismus zu unterwerfen. Es besteht die Notwendigkeit einer EU-weiten gemeinsamen Kontrolle der Ratingagenturen und einer integrierten Aufsicht über sie. Ich habe dieses wichtige Dokument unterstützt. Im Jahr 2009 wurde die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen erlassen. Dadurch wurde die Schaffung eines europäischen Systems zur Registrierung und Beaufsichtigung der Ratingagenturen ermöglicht, die Ratings abgeben, die in der Europäischen Union genutzt werden. Es wurde auch festgelegt, unter welchen Bedingungen Ratings, die von Agenturen von Drittländern abgegeben wurden, in der Europäischen Union genutzt werden können. Es muss ein verlässliches Beaufsichtigungs- und Kontrollsystem geben, und deshalb unterstütze ich die Änderungsvorschläge zur Stärkung der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde. Diese Institution muss die Beaufsichtigung von in der EU tätigen Ratingagenturen übernehmen und ihre Aufgaben effektiv ausüben.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich.(LT) Ich stimmte für diesen Bericht, da die Wirtschafts- und Finanzkrise, die weltweite Auswirkungen hatte, die Notwendigkeit aufgezeigt hat, die Ratingagenturen einem Kontroll- und Aufsichtsmechanismus zu unterwerfen. Aus diesem Grund präsentierte die Europäische Kommission einen Vorschlag hinsichtlich der Organisation der Zulassung und Beaufsichtigung der Ratingagenturen durch die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA). Am wichtigsten ist aber, dass dieser Behörde eigene Aufsichtsbefugnisse, aber auch Untersuchungsbefugnisse übertragen werden, und dass sie bei Nichtanwendung dieser Verordnung Sanktionen verhängen kann. Ich stimme mit dem Standpunkt des Europäischen Parlaments überein, dass die Notwendigkeit einer EU-weiten gemeinsamen Kontrolle der Produkte von Ratingagenturen und einer integrierten Aufsicht über diese besteht. Zudem schlägt das Parlament vor, sich auf die Befassung der ESMA mit der Aufsicht über die Agenturen und auf die Festlegung ihrer neuen Aufgaben und ihrer neuen Befugnisse zu konzentrieren. Es ist entscheidend, dass die ESMA, sobald sie eingerichtet ist, ihre Zuständigkeiten wahrnehmen kann, um eine solide Aufsicht über die in der Europäischen Union tätigen Ratingagenturen und die Agenturen von Drittländern, deren Ratings in der Europäischen Union zugelassen werden, sicherzustellen.

 
  
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  Nikolaos Chountis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Ich habe mich bei der Abstimmung zu dem Bericht über Ratingagenturen der Stimme enthalten. Diese Ratingagenturen machen keinen Hehl daraus, dass sie im Interesse von internationalen Spekulanten arbeiten. Seit dem Beginn der Krise haben sie eine negative Rolle gespielt und tun dies auch weiterhin. Durch ihr gezieltes und willkürliches Herabstufen der Ratings von Staaten innerhalb und außerhalb der EU finden sich diese Länder in einem Teufelskreis aus Spekulation und Kreditaufnahme wieder. Ein Anstieg der Spreads führt zu einer Vermehrung der Finanzprobleme eines Staates und bereichert die Märkte auf deren Kosten. Insbesondere im Euroraum haben die Methoden und Praktiken der Ratingagenturen zudem negative Auswirkungen auf die Stabilität des Euro. Indem sie den Agenturen das Recht übertragen hat, sowohl Unternehmen als auch die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten zu bewerten, hat die EU eine ernsthafte politische Verantwortung übernommen. Ich bin der Ansicht, dass es unverzüglich wirksamer Maßnahmen bedarf, um dem spekulativen Charakter der Ratingagenturen den Garaus zu machen, und finde deshalb, dass die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 radikal abgeändert werden muss. Der Bericht enthält einige positive – bedauerliche Weise schwache – Vorschläge und geht nur zaghafte Schritte in diese Richtung.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Die Notwendigkeit, auf diese Veränderung hinzuarbeiten, ergibt sich aus der Notwendigkeit, die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über die neue europäische Aufsichtsarchitektur anzunehmen, sowie aus der Einführung eines neuen Mechanismus für die Zentralisierung der Tätigkeiten der Ratingagenturen.

Zu diesem Zweck werden der europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde - ESMA) eigene Aufsichts- und Untersuchungsbefugnisse übertragen sowie die Erlaubnis, Sanktionen zu verhängen. Wir müssen jetzt sicherstellen, dass die ESMA, sobald sie eingerichtet ist, ihre Zuständigkeiten wahrnehmen kann, um eine solide Aufsicht über die in der Europäischen Union tätigen Ratingagenturen und die Agenturen von Drittländern, deren Ratings in der Europäischen Union zugelassen werden, sicherzustellen.

 
  
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  Pat the Cope Gallagher (ALDE), schriftlich. (GA) Dieser Bericht ist eine technische Änderung der bestehenden Richtlinie und überträgt ab Januar 2011 Befugnisse auf die neugegründete Aufsichtsbehörde ESMA. Wir dürfen nicht aus den Augen verlieren, dass eine umfassendere Verbesserung der Ratingagenturen im Frühjahr 2011 zu erwarten sein wird.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Aktivitäten der Ratingagenturen werden theoretisch bereits auf europäischer Ebene überwacht und geregelt. Aber hat das die Dominanz der drei amerikanischen Agenturen infrage gestellt, die das Sagen haben auf den europäischen Finanzmärkten sowie zu den Staatsschulden und die daher auch die Zinssätze bestimmen, zu denen europäische Staaten Kredite aufnehmen können? Leider nicht. Das hat weder Standard & Poor kürzlich davon abgehalten, anzudrohen, Belgiens Rating herunterzustufen, noch hat es Moody's – im Fall von Spanien – oder Fitch Ireland abgehalten.

Keine dieser Agenturen wurde bestraft, weder durch ihre Klienten noch dadurch, dass ihr Ruf beschädigt wurde, weil sie ihre Arbeit während der Enron- oder Subprime-Krise nicht ordentlich gemacht haben. Jetzt behaupten sie, eine politische Rolle zu spielen: Die Drohung gegen Belgien war der Versuch, eine Regierungsbildung zu erzwingen; die fehlende Drohung gegen Frankreich war der Versuch, die Zersplitterung des Euroraums künstlich zu verhindern. Die Wahrheit ist, dass sie nur über Macht verfügen, weil die Märkte nicht reguliert sind, und ihre Dokumente, denen ich jedoch zugestimmt habe, werden nicht viel dazu beitragen, die Dinge zu verbessern.

 
  
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  Takis Hadjigeorgiou (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Die Verordnung regelt sowohl die Beaufsichtigung von Ratingagenturen durch die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde als auch die Aufsicht der Verwendung von Ratings durch Einzelunternehmen, die auf nationaler Ebene beaufsichtigt werden. Die einzelstaatlichen Aufsichtsbehörden sind weiterhin zuständig für die Beaufsichtigung der Verwendung von Ratings dieser einzelnen Unternehmen. Allerdings verfügen die einzelstaatlichen Behörden nicht über die Befugnis, Aufsichtsmaßnahmen gegen Ratingagenturen zu ergreifen, die gegen die Verordnung verstoßen. In genau diesem Punkt wird der Vorschlag hinsichtlich der Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit untersucht. Der Vorschlag schafft ein Kontrollsystem, aber im derzeitigen neoliberalen Klima gibt es keine Bestimmungen für die tatsächliche – und wirklich notwendige – Anwendung dieses Systems; er ist einfach nur eine neuartige, psychologische Aktion, die an die breite Öffentlichkeit gerichtet ist.

Er dient nicht dazu, das vorherige System zu ersetzen; er dient dazu, ein neues Kontrollsystem einzuführen, das es in dieser Form noch nie gab, weshalb die Ratingagenturen bisher völlig freie Hand hatten. In diesem Sinn ist es wahrscheinlich besser, dieses System zu haben, als überhaupt keines.

 
  
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  Jiří Havel (S&D), schriftlich.(CS) Ich stimmte für den Bericht über die Einführung einer zentralisierten Aufsicht über Ratingagenturen. Ich stimme vollständig mit Herrn Gauzès' Bericht zu dem Verordnungsvorschlag überein, der das Model einer zentralisierten Beaufsichtigung der Ratingagenturen durch die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) beinhaltet, insbesondere vor dem Hintergrund der beträchtlichen Mobilität der durch Ratingagenturen bereitgestellten Dienstleistungen und deren sofortige Auswirkung auf die Finanzmärkte. Eine zentralisierte Aufsicht könnte zu einer größeren Transparenz in der Welt der Ratingagenturen führen und damit einen stärkeren Wettbewerb zwischen den verschiedenen Agenturen fördern. Aus diesem Grund habe ich für den Bericht gestimmt. Allerdings habe ich Bedenken, dass der vorgeschlagene Zeitraum zu kurz ist, in dem alle Veränderungen hinsichtlich der Übertragung der Zuständigkeiten und Pflichten der entsprechenden Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten auf die ESMA stattfinden, und ich denke, der Zeitraum sollte verlängert werden.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. − (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da die weltweite Finanzkrise, zu der die Ratingagenturen ihren Teil beigetragen haben, die Notwendigkeit vor Augen geführt hat, die Ratingagenturen einem Kontroll- und Aufsichtsmechanismus zu unterwerfen. Dieses Ziel lag 2009 dem Erlass der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über die Ratingagenturen zugrunde. Dadurch wurde die Schaffung eines europäischen Systems zur Registrierung und Beaufsichtigung der Ratingagenturen ermöglicht, die Ratings abgeben, die in der Europäischen Union genutzt werden. Es wurde auch festgelegt, unter welchen Bedingungen Ratings, die von Agenturen von Drittländern abgegeben wurden, in der Europäischen Union genutzt werden können. Die erzielte Einigung über die europäische Aufsichtsarchitektur, die am 1. Januar 2011 in Kraft treten wird, ermöglicht nun, dass die ESMA eigene Aufsichtsbefugnisse ausüben wird, die sich insbesondere auf die Ratingagenturen beziehen. Es ist deshalb notwendig, die Verordnung über Ratingagenturen so abzuändern, dass die Organisation der Zulassung und Beaufsichtigung der Ratingagenturen durch die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde möglich wird. Dieser Behörde werden eigene Aufsichtsbefugnisse, aber auch Untersuchungsbefugnisse übertragen, und sie kann bei Nichtanwendung dieser Verordnung Sanktionen verhängen. Bußgelder werden durch Mitgliedstaaten erhoben.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (S&D), schriftlich.(PL) Ein Kontroll- und Aufsichtsmechanismus für Ratingagenturen ist notwendig. Wir müssen auch die Tatsache zur Kenntnis nehmen, dass die Ratingagenturen zumindest teilweise zur der Krise beigetragen haben. 2011 werden wir einen Vorschlag der Kommission in Bezug auf verschiedene ergänzende Maßnahmen zu Ratings erhalten, und die Einführung dieser Maßnahmen wird nach der Annahme dieses Berichts möglich sein. Aufgrund dieser Überlegungen habe ich für den Bericht gestimmt, und ich tat dies als Ausdruck meiner Überzeugung, dass sie schnell in Kraft treten wird und wir positive Ergebnisse sehen werden.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. (FR)Privaten Ratingagenturen wurden neue Rechte gegeben, um Standards festzulegen, und ihnen wurde versprochen, Befugnisse von den öffentlichen Behörden übertragen zu bekommen. Ihre Abhängigkeit von privaten Partnern kennt keine Grenzen, ebenso wenig ihr willkürlicher Charakter. Die öffentlichen Behörden haben aufgegeben. Es ist eine Schande.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Es ist notwendig, auf diese Veränderung hinzuarbeiten, damit die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 auf die neue europäische Aufsichtsarchitektur abgestimmt werden kann und ein neuer Mechanismus für die Zentralisierung der Tätigkeiten von Ratingagenturen eingeführt werden kann. Daher wird die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde - ESMA) eigene Befugnisse zur Aufsicht, Untersuchung sowie zur Verhängung von Sanktionen erhalten. Es ist von zentraler Bedeutung, dass die ESMA, sobald sie eingerichtet ist, ihre Zuständigkeiten wahrnehmen kann, um eine solide Aufsicht über die in der Europäischen Union tätigen Ratingagenturen wahrzunehmen.

 
  
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  Willy Meyer (GUE/NGL), schriftlich. – (ES) Obwohl ich vielen Punkten in diesem Bericht und auch den allgemeinen Vorschlägen für eine bessere Transparenz und verbesserte Information und Überwachung im Hinblick auf Ratingagenturen und andere Finanzdienstleister zustimme, kann ich diesen Bericht nicht unterstützen, da dieser Vorschlag den Interessen von Anlegern dienen wird, deren Tätigkeiten weit entfernt sind von der sogenannten „Realwirtschaft“, indem ihnen mehr Rechtssicherheit gewährt wird. Ich glaube zwar, dass – wie der Bericht sagt – hart daran gearbeitet werden muss, um Transparenz und das Recht auf klare Informationen im Finanzsystem zu erreichen, dennoch halte ich es für wichtiger, den Finanzspekulationen ein Ende zu bereiten und eine Regulierung zu erarbeiten, die die Finanzmärkte der Aufsicht durch die Mitgliedstaaten unterstellt. Dieser Bericht soll Transparenz, Information und einen bestimmten Grad der Überwachung der Finanzbranche erreichen, aber er tut dies nur zurückhaltend und aus einer pro-kapitalistischen Perspektive heraus, die der Finanzwelt entgegenkommen soll, eine Haltung, die ich weder teile noch unterstütze.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. Das ist ein sehr wichtiges Instrument, um die EU-Bürger über die Situation in den Unternehmen und Banken zu informieren, aber auch um die Wettbewerbsfähigkeit der verschiedenen Marken und Artikel zu vergleichen. Ich habe dafür gestimmt. Ich hoffe außerdem, dass diese Verordnung künftig durch die Kontrolle der Quoten der politischen Parteien und der Massenmedien ergänzt wird, um eine Manipulierung der öffentlichen Meinung für Geld zu verhindern. Die Ratingagenturen bemühen sich nicht unbedingt, die Informationen zu erhalten und zu analysieren. Sie sind bereit, denen, die zahlen, das passende Ergebnis zu zeigen. Alle, die die öffentliche Meinung manipulieren und damit die Gesellschaft betrügen, verdienen eine harte Strafe.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Mehr als alles andere hat uns die Finanzkrise vor Augen geführt, dass Ratingagenturen eine gefährliche Monopolstellung innehaben und dass ihre Einschätzungen nicht immer adäquat und höchst riskant sind. Daher ist es wichtig, auch Ratingagenturen einem Kontroll- und Aufsichtsmechanismus zu unterwerfen. Da Ratingagenturen in einem sehr komplexen Finanzmarktsystem arbeiten, wurde beschlossen, diesem Umstand durch ein doppelgleisiges System Rechnung zu tragen. Zudem wurde festgelegt, unter welchen Bedingungen Ratings, die von Agenturen aus Drittländern abgegeben wurden, in der Europäischen Union genutzt werden können.

Essenziell ist natürlich, dass im Rahmen der Aufsicht Sanktionen verhängt werden können. Inwieweit und in welchem Ausmaß diese dann tatsächlich angewandt werden, wird die Zukunft zeigen. Dass insgesamt nun mehrere EU-Aufsichtsbehörden eingerichtet wurden, was mehr Verwaltungsaufwand und Kosten bedeutet, kann nicht im Sinne des europäischen Steuerzahlers sein. Ich habe dies bei meiner Stimmabgabe berücksichtigt.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für die Entschließung des Parlaments gestimmt, weil ich mit folgenden Punkten übereinstimme:

- Die Registrierung und ständige Beaufsichtigung von Ratingagenturen innerhalb der Union sollte die alleinige Aufgabe der Europäischen Aufsichtsbehörde (ESA), also der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA), sein; diese sollte die ausschließliche Befugnis haben, Kooperationsverträge über den Informationsaustausch mit den relevanten Behörden in Drittländern zu unterzeichnen.

- Die ESA (ESMA) sollte für die Registrierung und ständige Beaufsichtigung von Ratingagenturen verantwortlich sein; sie sollte das Recht haben, durch eine einfache Anfrage oder Entscheidung alle benötigten Informationen von Ratingagenturen, an Ratingaktivitäten beteiligten Einzelpersonen, Organisationen, die dem Rating unterliegen und mit diesen verbundenen Dritten, Drittparteien, mit denen Ratingagenturen Unterverträge über operative Aufgaben abgeschlossen haben, und von allen anderen Einzelpersonen, die in einem engen Verhältnis zu Ratingagenturen stehen oder eng mit Ratinggeschäften verbunden sind, einzuholen.

- Die Registrierung von Ratingagenturen, der von einer zuständigen Behörde zugestimmt wurde, sollte im Anschluss an die Übertragung von Aufsichtsbefugnissen von den zuständigen Behörden auf die ESA (ESMA) innerhalb der gesamten Europäischen Union gültig sein.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Die weltweite Finanzkrise, zu der die Ratingagenturen ihren Teil beigetragen haben, hat die Notwendigkeit vor Augen geführt, die Ratingagenturen einem Kontroll- und Aufsichtsmechanismus zu unterwerfen. Dieses Ziel lag 2009 dem Erlass der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über die Ratingagenturen zugrunde.

Dadurch wurde die Schaffung eines europäischen Systems zur Registrierung und Beaufsichtigung der Ratingagenturen ermöglicht, die Ratings abgeben, die in der Europäischen Union genutzt werden. Es wurde auch festgelegt, unter welchen Bedingungen Ratings, die von Agenturen von Drittländern abgegeben wurden, in der Europäischen Union genutzt werden können, wobei ein doppeltes System eingeführt wurde, das auf der Feststellung der Gleichwertigkeit und der Übernahme basiert. Daher habe ich dafür gestimmt, und ich unterstütze den Berichterstatter, Herrn Gauzès, der vorschlägt, sich auf die Befassung der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde mit der Aufsicht über die Agenturen und auf die Festlegung ihrer neuen Aufgaben und ihrer neuen Befugnisse zu konzentrieren. Es kommt in der Tat entscheidend darauf an, dass die ESMA, sobald sie eingerichtet ist, ihre Zuständigkeiten wahrnehmen kann, um eine solide Aufsicht über die in der Europäischen Union tätigen Ratingagenturen und die Agenturen von Drittländern, deren Ratings in der Europäischen Union zugelassen werden, sicherzustellen.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. – (PT) Ich habe für die Entschließung des Parlaments gestimmt, da ich damit ebenfalls der Meinung bin, dass die Transparenz der Informationen, die die Emittenten von Finanzinstrumenten zur Verfügung stellen, die von einer bestimmten Ratingagentur eingestuft werden, einen potenziellen Mehrwert für das Funktionieren des Marktes und den Schutz von Anlegern bieten können.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Die weltweite Finanzkrise, zu der die Ratingagenturen ihren Teil beigetragen haben, hat die Notwendigkeit vor Augen geführt, die Ratingagenturen einem Kontroll- und Aufsichtsmechanismus zu unterwerfen. Dieses Ziel lag 2009 dem Erlass der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über die Ratingagenturen zugrunde. Damit wurde die Einführung eines Systems zur Registrierung und Beaufsichtigung von Ratingagenturen, die Ratings abgeben, die in der Europäischen Union genutzt werden, auf europäischer Ebene ermöglicht. Es wurde auch festgelegt, unter welchen Bedingungen Ratings, die von Agenturen von Drittländern abgegeben wurden, in der Europäischen Union genutzt werden können, wobei ein doppeltes System eingeführt wurde, das auf der Feststellung der Gleichwertigkeit und der Übernahme basiert. Während der Debatten, die der Annahme der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 vorausgingen, hat Ihr Berichterstatter nachdrücklich auf die Notwendigkeit einer integrierten Aufsicht über die Ratingagenturen und einer EU-weiten gemeinsamen Kontrolle ihrer Produkte hingewiesen.

Dieser Grundsatz wurde berücksichtigt, und die Kommission verpflichtete sich, einen Legislativvorschlag in diesem Sinne auszuarbeiten. Die erzielte Einigung über die europäische Aufsichtsarchitektur, die am 1. Januar 2011 in Kraft treten wird, ermöglicht nun die effektive Umsetzung der Aufsicht über die Ratingagenturen. In der Verordnung zur Einrichtung der ESMA wird unterstrichen, dass diese Behörde eigene Aufsichtsbefugnisse ausüben wird, die sich insbesondere auf die Ratingagenturen richten.

 
  
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  Kyriacos Triantaphyllides (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Die Verordnung regelt sowohl die Beaufsichtigung von Ratingagenturen durch die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde als auch die Aufsicht der Verwendung von Ratings durch Einzelunternehmen, die auf nationaler Ebene beaufsichtigt werden. Die einzelstaatlichen Aufsichtsbehörden sind weiterhin zuständig für die Beaufsichtigung der Verwendung von Ratings durch diese Einzelunternehmen. Dennoch verfügen die einzelstaatlichen Behörden nicht über die Befugnis, Aufsichtsmaßnahmen gegen Ratingagenturen zu ergreifen, die gegen die Verordnung verstoßen. In genau diesem Punkt wird der Vorschlag hinsichtlich der Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit untersucht.

Der Vorschlag schafft ein Kontrollsystem, für das es im derzeitigen neoliberalen Klima keine Bestimmungen für die tatsächliche – und wirklich notwendige – Anwendung dieses Systems gibt; er ist einfach nur eine neuartige, psychologische Aktion, die an die breite Öffentlichkeit gerichtet ist. Er dient jedoch nicht dazu, das vorherige System zu ersetzen; er dient dazu, ein neues Kontrollsystem einzuführen, das es in dieser Form vorher nicht gab, weshalb die Ratingagenturen bisher völlig freie Hand hatten. In diesem Sinn ist es wahrscheinlich besser, dieses System zu haben, als überhaupt keines.

 
  
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  Thomas Ulmer (PPE), schriftlich. Ich habe dem Bericht mit Freude zugestimmt. Die schrittweise Regulierung der Finanzmärkte nimmt Gestalt an. Der Anlegerschutz wird verbessert und die Transparenz erhöht. Die Vorschriften sind jetzt weitreichender und umfassender und erhöhen somit den Schutz der Beteiligten.

 
  
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  Angelika Werthmann (NI), schriftlich. Die weltweite Finanzkrise, zu der die Ratingagenturen ihren Teil beigetragen haben, machte es erforderlich, Ratingagenturen einem Kontroll- und Aufsichtsmechanismus zu unterwerfen. Aus diesem Grund wird die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) zum 1. Januar 2011 ihre Arbeit aufnehmen.

Die weiter anhaltende Finanzkrise sowie kontinuierlich hinzukommende neue Erkenntnisse über Marktmechanismen erfordern gleichzeitig, dass Aufgaben und Befugnisse dieser Behörde ständig angepasst sowie gegebenenfalls erweitert werden. Aus diesem Grund begrüße ich die nunmehr vorgelegten Präzisierungen und Klarstellungen zu den Befugnissen der ESMA in ihren Beziehungen zu den zuständigen einzelstaatlichen Behörden. Ich habe dem Bericht daher zugestimmt.

 
  
  

Bericht: Anja Weisgerber (A7-0050/2010)

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich.(LT) Ich habe für dieses Dokument gestimmt, weil es zur notwendigen Vereinfachung des rechtlichen Rahmens in der EU beiträgt. Ich glaube, dass die acht derzeit gültigen Richtlinien im Bereich des Messwesens die Arbeit mehr behindern als fördern. Gleichzeitig teile ich aber auch die Position der Berichterstatterin, dass den Mitgliedstaaten mehr Zeit gegeben werden sollte, um zu prüfen, ob die Aufhebung der Richtlinien zu Rechtsunsicherheit führen wird, was eine europäische Harmonisierung der Vorschriften notwendig macht. Daher glaube ich, dass eine Lösung gefunden werden muss, bei der die Richtlinien aufgehoben werden, gleichzeitig jedoch ausreichend Zeit vorgesehen wird, um die möglichen Folgen im Kontext der umfassenderen Überarbeitung des grundlegenden Rechtsinstruments auf diesem Gebiet, zu analysieren.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Das Messwesen ist die Wissenschaft vom Messen. Schon seit der Antike folgte in Europa ein Messsystem auf das andere, und zwar in allen Bereichen (Längenmessung, Volumenmessung, Alkoholometrie usw.). Die Einführung des metrischen Systems führte beispielsweise zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen verschiedenen wirtschaftlichen Akteuren auf dem Kontinent und schließlich auf der ganzen Welt. Trotzdem existieren noch immer in vielen Bereichen verschiedene Messsysteme nebeneinander. Die EU ist bestrebt, diese Barrieren für die Zusammenarbeit zwischen den Europäern abzubauen, und verfolgt daher eine langjährige Politik der Harmonisierung von Messsystemen. Die Richtlinie 2004/22 war ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Da wir nun an die Überarbeitung dieser Rechtsvorschriften gehen, erscheinen viele Instrumente veraltet und sollten für ein besseres Verständnis abgeschafft werden. Ich habe für diesen Text gestimmt, da er eine begrüßenswerte Anpassung an das Messwesengesetz ist.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Ich stimme zu, dass es notwendig ist, den gemeinschaftlichen Besitzstand zu vereinfachen und jene Richtlinien zu aktualisieren, die nicht länger gelten, um sie an die heutige Zeit anzupassen. Die betreffenden Richtlinien sind veraltet und tragen nicht zu einer besseren Rechtsetzung bei. Die Kommission glaubt, dass eine Harmonisierung der Gesetzgebung im Messwesen nicht notwendig ist, da es ihrer Meinung nach ausreichend Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten gibt und die gegenwärtige Situation der gegenseitigen Anerkennung von nationalen Vorschriften auf der Grundlage internationaler Normen zufriedenstellend funktioniert. Es sollte dabei jedoch bedacht werden, dass eine Gesetzgebungslücke in diesem Bereich schädlich wäre und dass wir nicht zu etwaiger Rechtsunsicherheit beitragen sollten.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Im vorliegenden Bericht ist die Rede davon, möglicherweise bis zu acht Richtlinien über das Messwesen in acht Bereichen, mit dem Ziel, die Europäische Gesetzgebung auf diesem Gebiet zu vereinfachen. Es handelt sich dabei um folgende Bereiche: Kaltwasserzähler für nicht sauberes Wasser (Richtlinie 75/33/EWG); Alkoholmeter (Richtlinie 76/765/EWG) und Alkoholtafeln (Richtlinie 76/766/EWG); Gewichtsstücke der mittleren Fehlergrenzenklasse (Richtlinie 71/317/EWG) und Präzisionswägestücke von höheren Genauigkeitsklassen als der mittleren Genauigkeit (Richtlinie 74/148/EWG); Luftdruckmessgeräte für Kraftfahrzeugreifen (Richtlinie 86/217/EWG); Messung der Schüttdichte von Getreide (Richtlinie 71/347/EWG) und die Vermessung von Schiffsbehältern (Richtlinie 71/349/EWG).

Bei der Prüfung der verschiedenen Optionen für diese acht Richtlinien über das Messwesen (volle Aufhebung, Aufhebung unter Auflagen, keine Maßnahme) kam die Kommission zu der Schlussfolgerung, dass keiner Option der Vorzug zu geben ist. Dennoch befürwortet die Kommission aus Gründen der besseren Rechtsetzung die uneingeschränkte Aufhebung sämtlicher Richtlinien, das heißt sie bevorzugt eine Neuregelung im Rahmen der Messgeräte.

Ich befürworte diese Entscheidung der Kommission im Hinblick auf eine bessere Qualität der legislativen Arbeit, obwohl ich glaube, dass die Mitgliedstaaten genügend Zeit erhalten sollten, um die möglichen Folgen im Kontext der umfassenderen Überarbeitung des grundlegenden Rechtsinstruments auf diesem Gebiet, der „Richtlinie über Messinstrumente“ (Verordnung 2004/22/EG), zu analysieren.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich.(PT) Ein einfacher und zeitgemäßer gemeinschaftlicher Besitzstand ist eines der Ziele der EU. Es ist sinnlos, Regelungen beizubehalten, die völlig überholt sind. Die Haltung bezüglich des Messwesens ist, dass eine Harmonisierung nicht notwendig ist, da die bestehende Gesetzeslage der gegenseitigen Anerkennung von nationalen Vorschriften auf der Grundlage internationaler Normen zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten zufriedenstellend funktioniert. Es ist jedoch wichtig, dass keine Lücke in der Gesetzgebung entsteht, damit keine Rechtsunsicherheit auftreten kann.

 
  
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  Willy Meyer (GUE/NGL), schriftlich. – (ES) Ich stimmte für diesen über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung von acht Richtlinien des Rates über das Messwesen, da ich, wie die Berichterstatterin, das allgemeine Ziel einer besseren Rechtssetzung befürworte. Weiterhin stimme ich der Meinung zu, dass „den Mitgliedstaaten mehr Zeit gegeben werden sollte, um zu prüfen, ob die Aufhebung der Richtlinien zu Rechtsunsicherheit führen wird“. Ich glaube, dass diese Richtlinien über Messinstrumente aufgehoben und vereinfacht werden müssen, indem die rechtliche Grundlage für das Messwesen überprüft wird: die Richtlinie über Messinstrumente. Es ist auch im Allgemeinen, so glaube ich, ein positiver Schritt, die EU-Gesetzgebung zu vereinfachen, da dies für Bürgerinnen und Bürger den Zugang zu diesen Gesetzen erleichtern und ein effizienteres Arbeiten auf diesem Gebiet ermöglichen wird.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Bis dato regeln acht EU-Richtlinien das Messwesen in sechs Bereichen. Die Kommission schlägt aus Gründen der besseren Rechtsetzung vor, die Richtlinien aufzuheben. Auch sei eine Harmonisierung laut Kommission nicht notwendig, da die gegenwärtige Situation der gegenseitigen Anerkennung von nationalen Vorschriften durchaus gewährleistet sei. Die Berichterstatterin gibt allerdings zu bedenken, dass den Mitgliedstaaten mehr Zeit gegeben werden sollte, um zu überprüfen, ob es durch die Aufhebung nicht zu einer Rechtsunsicherheit kommt. Der Bericht hat meine Stimme erhalten, da die angesprochenen Probleme der Rechtsunsicherheit durch die Berichterstatterin durchaus berücksichtigt werden sollten.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Wenn wir europäische Richtlinien aufheben, bedeutet das vor allem, dass eine Lücke in der Gesetzgebung der Europäischen Union entsteht, aber die Modernisierung eines Systems, wie das der Richtlinien über das Messwesen, ist definitiv ein Schritt hin zu einem breiteren und zeitgemäßeren gemeinsamen System. Aus diesem Grund habe ich für den Bericht über die Aufhebung von acht Richtlinien des Rates über das Messwesen gestimmt. Das vom Rat und von der Kommission verfolgte Prinzip ist jedoch ein empfindliches System, denn jeder Mitgliedstaat muss sich auf die gegenseitige Anerkennung der eigenen nationalen Normen verlassen, um Probleme für Unternehmen zu vermeiden, die auf Regeln in Bezug auf das Messwesen angewiesen sind, bis dass die Richtlinie über Messgeräte, die die betreffenden Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene harmonisiert, angenommen ist.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Ich stimme mit der Haltung der Berichterstatterin überein, die sich für verbesserte Regelungen im Bereich des Messwesens einsetzt.

Die Kommission favorisierte die vollständige Aufhebung aller acht Richtlinien über das Messwesen; jedoch ist die Position der Berichterstatterin ausgewogener, indem den Mitgliedstaaten die Zeit gegeben wird, zu überprüfen, ob die Aufhebung der Richtlinien zu Rechtsunsicherheit führen wird, was eine europäische Harmonisierung der Vorschriften in Bezug auf das Messwesen notwendig macht. Daher wird es eine Übergangsfrist geben, um die möglichen Konsequenzen der Aufhebung der Richtlinien und die etwaige Notwendigkeit einer Überprüfung der grundlegenden Richtlinie auf diesem Gebiet zu analysieren (Richtlinie 2004/22/EG).

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Ich stimme der Berichterstatterin, Frau Weisgerber, zu, die das allgemeine Ziel einer besseren Rechtsetzung befürwortet. In Bezug auf diesen Vorschlag ist jedoch noch nicht klar, welche Option die beste ist. Die Kommission kommt in ihrer Folgenabschätzung bei der Prüfung der verschiedenen Optionen für diese acht Richtlinien über das Messwesen (volle Aufhebung, Aufhebung unter Auflagen, keine Maßnahme) zu der Schlussfolgerung, dass „keiner Option der Vorzug zu geben ist“.

Dennoch befürwortet die Kommission aus Gründen der besseren Rechtsetzung die uneingeschränkte Aufhebung sämtlicher Richtlinien (und verlässt sich auf die gegenseitige Anerkennung nationaler Rechtsvorschriften) gegenüber der Harmonisierung, d. h. Neuregelung der Richtlinie über Messinstrumente. Ich möchte noch einmal betonen, dass ich mit der Berichterstatterin übereinstimme, dass den Mitgliedstaaten mehr Zeit gegeben werden sollte, um zu prüfen, ob die Aufhebung der Richtlinien zu Rechtsunsicherheit führen wird, was eine europäische Harmonisierung der Vorschriften notwendig macht.

 
  
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  Rovana Plumb (S&D), schriftlich. – (RO) Die Aufhebung aller acht Richtlinien wird aller Voraussicht nach zu einer zusätzlichen Verwaltungsbelastung führen, da die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben werden, nationale Vorschriften für die Messinstrumente einzuführen, die von den aufgehobenen Richtlinien abgedeckt werden. Weder die Aufhebung noch die Beibehaltung der Richtlinien wird generell eine Erhöhung des Verbraucherschutzniveaus fördern. Nur eine Anpassung der Richtlinien könnte dies bewirken. Ich denke, dass den Mitgliedstaaten mehr Zeit gegeben werden sollte, um zu prüfen, ob die Aufhebung der Richtlinien zu Rechtsunsicherheit führen wird, was eine europäische Harmonisierung der Vorschriften notwendig macht. Ich unterstütze ebenfalls den Vorschlag der Berichterstatterin, dass dieser Prozess bis zum 1. Mai 2014 abgeschlossen sein sollte. Folglich habe ich für diesen Bericht gestimmt, da er für eine Lösung optiert, bei der die Richtlinien aufgehoben werden, gleichzeitig jedoch ausreichend Zeit vorgesehen wird, um die möglichen Folgen im Kontext der umfassenderen Überarbeitung des grundlegenden Rechtsinstruments auf diesem Gebiet, der „Richtlinie über Messinstrumente“ (2004/22/EG), zu analysieren.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. – (PT) Ich stimme dem allgemeinen Ziel der besseren Rechtsetzung im Bereich des Messwesens zu. Jedoch denke ich, dass eine gründlichere Betrachtung angemessen wäre, da eine übereilte Standardisierung zu mehr Problemen und Rechtsunsicherheiten als zu größerem Nutzen führen würde.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Mit dieser Stimmabgabe drückt das Europäische Parlament seine Zustimmung zum allgemeinen Ziel der besseren Rechtsetzung aus. In Bezug auf diesen Vorschlag ist jedoch noch nicht klar, welche Option die beste ist. Die Kommission kommt in ihrer Folgenabschätzung bei der Prüfung der verschiedenen Optionen für diese acht Richtlinien über das Messwesen (volle Aufhebung, Aufhebung unter Auflagen, keine Maßnahme) zu der Schlussfolgerung, dass „keiner Option der Vorzug zu geben ist“. Dennoch befürwortet die Kommission aus Gründen der besseren Rechtsetzung die uneingeschränkte Aufhebung sämtlicher Richtlinien (und verlässt sich auf die gegenseitige Anerkennung nationaler Rechtsvorschriften) gegenüber der Harmonisierung (d. h. Neuregelung in der MIR). Das Europäische Parlament ist der Ansicht, dass den Mitgliedstaaten mehr Zeit gegeben werden sollte, um zu prüfen, ob die Aufhebung der Richtlinien zu Rechtsunsicherheit führen wird, was eine europäische Harmonisierung der Vorschriften notwendig macht.

Deshalb haben wir für eine Lösung gestimmt, bei der die Richtlinien aufgehoben werden, gleichzeitig jedoch ausreichend Zeit vorgesehen wird, um die möglichen Folgen im Kontext der umfassenderen Überarbeitung des grundlegenden Rechtsinstruments auf diesem Gebiet, der „Richtlinie über Messinstrumente“ (2004/22/EG), zu analysieren.

 
  
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  Thomas Ulmer (PPE), schriftlich. Ich habe dem Bericht zugestimmt, weil er ein wesentlicher Beitrag zu der immer geforderten Entbürokratisierung ist und somit über 20 nicht mehr benötigte oder veraltete Richtlinien außer Kraft gesetzt werden. Das ist der richtige Weg für ein einfacheres und schlankeres Europa.

 
  
  

Bericht: Zita Gurmai, Alain Lamassoure (A7-0350/2010)

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich.(LT) Ich habe dieser wichtigen Entschließung zugestimmt, weil ich davon überzeugt bin, dass die Europäische Bürgerinitiative ein starkes Instrument zur Festlegung der Agenda sein wird und in größerem Ausmaß grenzüberschreitende Debatten innerhalb der EU fördern wird. Die Bürgerinitiative gibt den europäischen Bürgerinnen und Bürgern das Recht, einen Gesetzgebungsvorschlag zu machen. Um die Effektivität dieser Initiative zu gewährleisten, sollten sich die Organisatoren einer Europäischen Bürgerinitiative in einem Bürgerausschuss zusammenschließen, dem Personen aus verschiedenen Mitgliedstaaten angehören. Dies wird gewährleisten, dass die thematisierten Fragen wirklich europäischen Charakter haben, und gleichzeitig insoweit ein Zusatznutzen möglich ist, indem von Beginn an Hilfestellung bei der Sammlung von Unterschriften geleistet wird. Ich glaube, dass die Bürgerinitiative nur dann erfolgreich sein wird, wenn die EU-Verordnung bürgerfreundlich ist und keine belastenden Verpflichtungen für die Organisatoren schafft, die Anlass zu Enttäuschung geben. Es ist auch sehr wichtig, dass der Prozess mit den EU-Datenschutzanforderungen im Einklang steht und dass er von Anfang bis Ende vollkommen transparent ist. Die Europäische Bürgerinitiative ist ein neues Instrument der partizipatorischen Demokratie auf einer kontinentalen Ebene, und deshalb sollten Kommunikationsmaßnahmen und Informationskampagnen, die ein Bewusstsein für die Europäische Bürgerinitiative schaffen sollen, besondere Aufmerksamkeit erhalten.

 
  
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  Charalampos Angourakis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Der Kompromiss zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Verordnung zur sogenannten Bürgerinitiative, der von lächerlichem triumphierendem Gerede über die Stärkung der demokratischen Institutionen der EU begleitet wurde, ist nichts anderes als ein unverschämter Versuch, die Menschen zu manipulieren und zum Narren zu halten. Das Projekt mit dem irreführenden Titel Bürgerinitiative ist nicht nur nutzlos, sie kann sich sogar als gefährlich für die Menschen herausstellen. Abgesehen von den Verfahrensanforderungen, die im Hinblick auf die Sammlung von 1 000 000 Unterschriften zur Einreichung von Petitionen vereinbart wurden, damit die Kommission eine Gesetzesinitiative ergreift, bleibt im Wesentlichen alles gleich: Die Kommission ist nicht verpflichtet, die Gesetzesinitiative vorzuschlagen und ist nicht an ihre Inhalte gebunden.

Im Gegenteil, diese Art von „Bürgerinitiative“, die durch die Mechanismen des Kapitals und des bourgeoisen politischen Systems gelenkt und manipuliert wird, kann von den EU-Organen dazu benutzt werden, die volksfeindlichsten und reaktionärsten Entscheidungen der EU und der Monopolmächte als scheinbaren „Willen des Volkes“ zu präsentieren. Darüber hinaus wird diese Art von „Initiative“ dazu benutzt werden, Unterschriften, Absichtserklärungen und Anträge gegen die organisierte Volks- und Arbeiterklassenbewegung, Massendemonstrationen und Auseinandersetzungen und verschiedene Formen des Protests einzusetzen. Mehrere „Bürgerinitiativen“ können das reaktionäre Gesicht der EU nicht verdecken und werden auch nicht dazu in der Lage sein, die Eskalation im Klassenkampf und im Kampf des Volkes abzuwenden.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Die Bürgerinitiative wurde im Vertrag von Lissabon versprochen und wird nun endlich umgesetzt. Durch diese neue Form der Beteiligung an der politischen Gestaltung der Europäischen Union haben die europäischen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich direkt an die Kommission zu wenden und sie dazu aufzufordern, einen Vorschlag über Themen vorzulegen, die in ihrem Interesse liegen, sofern diese in den Rahmen der Befugnisse der EU fallen. Wir haben nur noch darauf gewartet, dass die Verfahrensregeln, die für dieses neue europäische Bürgerrecht eingeführt werden müssen, Wirklichkeit werden. Dies ist nun geschehen, und ich habe den Vorschlag mit meiner Stimme unterstützt. Ein „Bürgerausschuss“ bestehend aus Personen aus mindestens sieben Mitgliedstaaten kann eine Initiative bei der Kommission registrieren. Danach kann der Prozess der Unterschriftensammlung, sei es in Papierform oder online, beginnen. Die eine Million Unterschriften, die erforderlich sind, müssen aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten der EU kommen und müssen innerhalb von 12 Monaten gesammelt werden. Die Mitgliedstaaten werden die Unterstützungsbekundungen prüfen. Alle Unterschriften müssen von Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union eingereicht werden, die alt genug sind, um bei den europäischen Parlamentswahlen abzustimmen. Schließlich wird die Kommission als Hüterin der Verträge endgültig darüber entscheiden, ob das vorgeschlagene Gesetzgebungsverfahren ausgeführt werden soll.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich.(LT) Ich unterstütze den vom Europäischen Parlament angenommenen Beschluss über das durch die Europäische Bürgerinitiative festgelegte Recht einen Gesetzgebungsvorschlag zu machen. Es heißt, dass die Einführung der Initiative eine direkte Verbindung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Institutionen herstellen wird. Dadurch soll die Kluft zwischen ihnen überbrückt und gewährleistet werden, dass die EU-Institutionen die konkreten Probleme, die für die Bürgerinnen und Bürger wichtig sind, in Angriff nehmen. Durch die EBI können die Bürgerinnen und Bürger der EU die Europäische Kommission direkt dazu auffordern, einen Rechtsakt einzuleiten. Die Kommission wird über die Folgemaßnahmen im Anschluss an erfolgreiche Bürgerinitiativen entscheiden. Das Europäische Parlament wird zur Verwirklichung dieser Ziele durch die Organisation öffentlicher Anhörungen oder die Annahme von Entschließungen beitragen können. Da dies eine neue Initiative ist, wäre es nützlich, wenn die Kommission alle drei Jahre einen Bericht über ihre Umsetzung vorlegte und erforderlichenfalls eine Überarbeitung der Verordnung vorschlüge. Zur Gewährleistung einer effektiven Anwendung der Initiative sollten komplizierte Verwaltungsverfahren vermieden werden. Es muss auch gewährleistet werden, dass der Prozess mit den EU-Datenschutzanforderungen im Einklang steht.

 
  
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  Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich. (FR) Nachdem man einen Kompromiss über die Regelungen für die Europäische Bürgerinitiative geschlossen hatte, wurde der Bericht mit sehr großer Mehrheit angenommen: 628 Ja-Stimmen und nur 15 Nein-Stimmen sowie 24 Enthaltungen. Ich bin über diese Stimmabgabe sehr froh, die den europäischen Bürgerinnen und Bürgern ab 2012 die Möglichkeit gibt, ihren Stimmen mehr Gehör zu verschaffen. Das Konzept ist einfach, es ist eine Art Petition auf europäischer Ebene: Ein Bürgerausschuss, der sich aus Vertretern aus mindestens sieben Mitgliedstaaten zusammensetzt, hat ein Jahr Zeit, um eine Million Unterschriften zu einem Thema von öffentlichem Interesse zu sammeln, das die Aufmerksamkeit der Kommission erfordert. Die Kommission muss dann innerhalb von drei Monaten entscheiden, ob sie einen Gesetzgebungsvorschlag über das Thema für angemessen hält oder nicht, und sie muss ihren Beschluss begründen. Zwar sind wir gegen einige der Bedingungen, die von Mitgliedstaaten durchgesetzt wurden, wie die Anforderung, ein Unionsbürger und kein einfacher Einwohner der Europäischen Union zu sein, um die Petition unterschreiben zu können; oder die Option, dass Staaten die Personalausweise der Personen verlangen können, um ihre Unterschriften zu überprüfen. Nichtsdestotrotz ist die Bürgerinitiative eine sehr gute Idee und ein Schritt hin zur partizipatorischen Demokratie, den wir nun in die Praxis umsetzen müssen.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich.(LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil die Europäische Bürgerinitiative, die im Vertrag von Lissabon eingeführt wird, ein enormer Schritt hin zu engeren Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den europäischen Bürgerinnen und Bürgern ist. Die neue Initiative wird den Bürgerinnen und Bürgern die gleichen politischen Initiativbefugnisse gewähren, die der Ministerrat und das Europäische Parlament bereits besitzen. Darüber hinaus wird sie den Bürgerinnen und Bürgern ein Instrument an die Hand geben, mit dem sie sich Gehör verschaffen können, indem sie sich mit gewissen für sie interessanten Themen an die europäischen Institutionen wenden können. Ein solcher wechselseitiger Austausch ist für alle Beteiligten gewinnbringend. Mit der Einführung der Initiative wird gewährleistet, dass die Institutionen der Europäischen Union die konkreten Probleme, die für die Bürgerinnen und Bürger wichtig sind, in Angriff nehmen werden. Darüber hinaus wird das Europäische Parlament dazu in der Lage sein, den Bürgerinnen und Bürgern bei der Verwirklichung dieser Ziele zu helfen, indem es alle in seiner Macht stehenden Mittel nutzt, um die Bürgerinitiative seiner Wahl zu unterstützen, vor allem durch die Organisation von öffentlichen Anhörungen oder die Annahme von Entschließungen.

Jedoch muss die Europäische Union gewährleisten, dass der Prozess mit den EU-Datenschutzanforderungen im Einklang steht und dass er von Anfang bis Ende vollkommen transparent ist. Nur wenn wir dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Vorschläge unter sicheren Rahmenbedingungen vorlegen können, werden wir dazu in der Lage sein, ihr Vertrauen zu gewinnen und ihr Interesse an der Arbeit der Europäischen Union zu fördern.

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. (RO) Die Bürgerinitiative, die einer Million Europäern das Recht gibt, Gesetzesinitiativen vorzuschlagen, integriert das Konzept der partizipatorischen Demokratie in die Europäische Union, so wie es auch im Vertrag von Lissabon festgelegt ist. Dies ist ein neuer, wichtiger Schritt für die EU, und das Parlament wird aus diesem Grund Rückmeldungen von den Bürgerinnen und Bürgern, die es vertritt, darüber erhalten, ob es gute Arbeit leistet oder nicht. Ich begrüße die Tatsache, dass sich das Parlament nach Kräften bemüht hat, das Verfahren für Gesetzesinitiativen für die Bürgerinnen und Bürger der EU so einfach und benutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, weil sie es sind, die es letztendlich auch benutzen werden. Wir hätten kein kompliziertes Verfahren gebrauchen können, das für die Bürgerinnen und Bürger der EU nur eine Enttäuschung gewesen wäre.

Die wichtigsten Forderungen des Parlaments wurden angenommen, etwa dass die Zulässigkeitsprüfung gleich zu Beginn und nicht erst nach der Sammlung der ersten 300 000 Unterschriften stattfinden sollte. Ich sehe es als einen Sieg für das Parlament und die Bürgerinnen und Bürger der EU an, dass die Mindestanzahl der Mitgliedstaaten, aus denen Unterschriften gesammelt werden müssen, ein Viertel und nicht, wie ursprünglich vorgeschlagen, ein Drittel ist. Ich hoffe, dass nach Inkrafttreten des Beschlusses des Parlaments im Jahr 2012 so viele Initiativen wie möglich von den Bürgerinnen und Bürgern der EU eingereicht werden.

 
  
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  Nikolaos Chountis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Ich habe für den Bericht über die Bürgerinitiative gestimmt, wobei ich mir voll und ganz dessen bewusst bin, dass sie einfach ein Ausdrucksmittel für den Willen der Bürgerinnen und Bürger Europas ist und nicht etwa ein starkes Instrument zur Beteiligung an der aktuellen Politik oder zu deren Umkehrung. Die Kommission hat bis zum Schluss versucht, dieses spezifische Bürgerrecht einzuschränken, und somit spiegelt der endgültige Text die echten Ambitionen nicht wider; zum Beispiel werden bestimmte komplexe Verfahren für die Ausübung dieses Rechts eingeführt. Leider wurden wichtige Änderungsanträge der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke abgelehnt und infolgedessen können Initiativen nicht von EU-Einwohnern, die keine Staatsbürger eines Mitgliedstaates sind, unterzeichnet werden, wodurch die gleichberechtigte Beteiligung von Einwohnern ungeachtet der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen wird und es auch keine Garantie gibt, dass die Unterschriften mit den Personalausweisnummern der Unterzeichner übereinstimmen.

Trotzdem ist der endgültige Text insofern eine viel bessere Version als der ursprünglich vorgeschlagene Text, als er das Minimum auf ein Viertel der Mitgliedstaaten festlegt, vorschlägt, dass die Initiativen unverzüglich registriert werden müssen, und die Kommission eine öffentliche Anhörung für jede erfolgreiche Initiative organisieren und absolute Transparenz hinsichtlich der Finanzierung jeder Initiative garantieren muss.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe diese Initiative immer für eine der wichtigsten Neuerungen des Vertrags von Lissabon gehalten. Die Möglichkeit, dass eine Million Bürgerinnen und Bürger aus einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten eine Gesetzesinitiative vorlegen können, sollte zur Stärkung einer auf EU-Ebene organisierten Zivilgesellschaft durch die Unionsbürgerschaft beitragen. Ich habe den Geltungsbereich dieser Maßnahme betont, da die Mitglieder des Europäischen Parlaments nicht das Recht auf Gesetzesinitiativen haben. Ich hoffe, dass sich die praktische Anwendung dieser Gesetzesinitiative nicht als zu bürokratisch herausstellen wird und somit die Nutzung dieses neuen Instruments gebremst wird.

 
  
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  Cornelis de Jong (GUE/NGL), schriftlich. Wenngleich ich die Europäische Bürgerinitiative voll unterstütze, habe ich gegen die endgültige legislative Entschließung gestimmt, weil ich enttäuscht darüber bin, wie wenig letztendlich mit diesem vielversprechenden Mittel erreicht wurde. Insbesondere bin ich nicht mit der Bestimmung einverstanden, in der von den Unterzeichnern in den meisten Mitgliedstaaten die Angabe ihrer Personalausweisnummern verlangt wird. Ich bin auch gegen die Einschränkung der Teilnahme an der EBI nur für Bürgerinnen und Bürger der EU.

 
  
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  Marielle De Sarnez (ALDE), schriftlich. (FR) Die Annahme der Grundregeln „der Bürgerinitiative“ gemäß dem Vertrag von Lissabon stellt einen weiteren Schritt hin zur direkten Demokratie in Europa dar. In Zukunft muss die Kommission die Ausarbeitung eines neuen europäischen Gesetzes in Betracht ziehen, wenn es eine diesbezügliche Forderung von einer Million Bürgerinnen und Bürgern aus mindestens einem Viertel aller Mitgliedstaaten gibt. Dieses neue Instrument gibt den europäischen Bürgerinnen und Bürgern also die Möglichkeit, auf den Gesetzgebungsprozess wirklich Einfluss zu nehmen, indem eine Forderung oder ein Anliegen, das dem Willen des Volkes entspricht, auf die europäische Ebene gebracht werden. Es ist ein Sieg für unsere Bewegung, die stets dazu aufgefordert hat, die Europäische Union durch den Aufbau eines solideren, transparenteren und zugänglicheren Europas den Bürgerinnen und Bürgern näher zu bringen.

 
  
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  Christine De Veyrac (PPE), schriftlich. (FR) Ich freue mich, dass ich zusammen mit der großen Mehrheit der Abgeordneten für den Bericht über die „Bürgerinitiative“ gestimmt habe, der ein noch nie da gewesenes Maß der Volksbeteiligung am Gesetzgebungsprozess der EU einführt. In der Tat liefert das Parlament ein gutes Beispiel für partizipatorische Demokratie, indem es einer Million Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf politische Initiative gewährt. Dies ist nun der Weg nach vorne für die Europäische Union: Sie muss sich den Bürgerinnen und Bürgern immer mehr annähern

 
  
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  Martin Ehrenhauser (NI), schriftlich. Insgesamt wurden kleine Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erreicht. Darum habe ich dem Bericht des Parlaments zugestimmt. Trotzdem möchte ich festhalten, dass mit dieser zahnlosen Bürgerinitiative weiterhin ein eklatantes Demokratiedefizit in der EU ohne jegliche Form der direkten Demokratie herrscht. Eine obligatorische Einleitung von Volksabstimmungen bei erfolgreichen Initiativen muss daher der nächste Schritt sein. Die Verankerung einer verpflichtenden öffentlichen Anhörung der Initiatoren von angenommenen Begehren bei Kommission und Parlament ist zu begrüßen. Jetzt sind die Mitgliedstaaten gefordert die Bürgerinitiativen nun rasch, ohne Schikanen und übertriebene Bürokratie umzusetzen.

Ausweiskontrollen auf dem Gemeindeamt, wie sie bei nationalen Volksbegehren üblich sind, werden zur Überprüfung der Unterstützungserklärungen nicht notwendig sein. Die nationalen Wahlbehörden sollen sich dabei, wie vom EU-Parlament vorgeschlagen, auf Stichproben stützen.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht über den Verordnungsentwurf des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Bürgerinitiative gestimmt – eine der wichtigsten Bestimmungen, die durch den Vertrag von Lissabon eingeführt wurden, und laut der eine Million Bürgerinnen und Bürger die Kommission dazu auffordern können, bestimmte Gesetzgebungsvorschläge vorzulegen. Die vom Europäischen Parlament angenommenen Vorschläge sollten bewirken, dass die Regeln hinsichtlich der Bürgerinitiative klarer, einfacher und benutzerfreundlicher gemacht werden.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die heute angenommene Bürgerinitiative ist ein weiterer Schritt hin zur Schaffung eines von Menschen für Menschen gemachten Europas: Sie stärkt den demokratischen Charakter und die Transparenz Europas und bringt es dazu, sich seinen Bürgerinnen und Bürgern und einer aktiven, interessierten und partizipatorischen Zivilgesellschaft zu nähern. Von nun an können europäische Bürgerinnen und Bürger einen Antrag einreichen, dass die Europäische Kommission Rechtsvorschriften über ein bestimmtes Thema vorschlägt, sofern eine Mindestanzahl von Unterzeichnern, die aus mindestens einem Fünftel der Mitgliedstaaten kommen, gewährleistet ist.

Jedoch bin ich etwas verwirrt über den Ausschluss kollektiver Zusammenschlüsse und Organisationen als „Organisatoren“ (Artikel 2, Nr. 3), insbesondere wenn ich an Nichtregierungsorganisationen und politische Parteien – die grundlegenden Organisationen der repräsentativen Demokratie – denke. Außerdem wundere ich mich über den Ausdruck „Bürgerausschuss“ zur Bezeichnung der Gruppe von Organisatoren.

Ich bin auch erstaunt über den Versuch, das Mindestalter der Unterzeichner auf 16 Jahre festzulegen, wo doch in den meisten Mitgliedstaaten das Wahlrecht, sei es aktiv oder passiv, erst mit der Volljährigkeit, also im Alter von 18 Jahren, erworben wird. Dies sollte die Messlatte sein, wie von der Kommission in den Abschnitten 7 und 2 von Artikel 3 des Vorschlags vorgeschlagen.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Ich freue mich über die Annahme dieses Berichts über die Europäische Bürgerinitiative, die durch den Vertrag von Lissabon eingeführt wurde und das Ziel hat, den Bürgerinnen und Bürgern die gleichen politischen Initiativbefugnisse zu übertragen, wie sie der Ministerrat und das Europäische Parlament bereits genießen.

Für jede Initiative müssen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten eine Million Unterschriften gesammelt werden, die aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten, also derzeit sieben, kommen müssen. Die Mindestanzahl der Unterzeichner pro Land variiert von 74 250 in Deutschland bis 3 750 in Malta. Im Falle Portugals beträgt die Mindestanzahl der Unterzeichner, die zur Unterstützung einer Initiative erforderlich sind, 16 500.

Die Gültigkeit von Unterstützungsbekundungen wird von den Mitgliedstaaten geprüft. In Portugal muss die Personalausweis-, Pass- oder Bürgerkartennummer aufgenommen werden. Die Unterzeichner müssen EU-Bürger und alt genug sein, um an den Europawahlen teilnehmen zu können (18 Jahre in Portugal).

Dann liegt es an der Kommission, die Initiative zu analysieren und innerhalb eines Zeitrahmens von drei Monaten zu entscheiden, ob sie europäische Rechtsvorschriften hinsichtlich der Angelegenheit auf den Weg bringen wird. Das Exekutivorgan der Gemeinschaft hat dann sein „weiteres Vorgehen und die Gründe hierfür darzulegen“. Diese Begründung wird veröffentlicht.

 
  
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  Carlo Fidanza (PPE), schriftlich. (IT) Ich begrüße den Bericht von Herrn Lamassoure und Frau Gurmai über die Bürgerinitiative. Durch diese Abstimmung wurden die Grundregeln für das Funktionieren der Europäischen Bürgerinitiative gemäß den Bestimmungen des Vertrags von Lissabon angenommen und auch deren Festlegung erleichtert.

Ein Bürgerausschuss, der aus Personen aus mindestens sieben Mitgliedstaaten zusammengesetzt ist, kann eine Initiative registrieren und mit der Sammlung der einen Million Unterschriften, sowohl in Papierform als auch online, beginnen, sobald die Kommission die Zulässigkeitsprüfung durchgeführt hat. Dieses Beispiel der partizipatorischen Demokratie hat ein enormes Potenzial, weil es die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar einbezieht und sie in gewisser Weise dazu befähigt, Teil unserer Arbeit zu sein.

Die gemeinsame Arbeit der zwei Ko-Berichterstatter hat gezeigt, dass sogar ideologische Differenzen überwunden werden können, wenn Arbeit effektiv und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ausgeführt wird. Diese Grundposition ist bezeichnend für die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten), die stets proaktiv sowie offen für Dialog und Zusammenarbeit ist, aber gleichzeitig in soliden und unerschütterlichen Werten verankert ist.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Dies ist ganz klar eine demagogische Initiative, Propaganda der Europäischen Union, die nur dem Versuch dient, die derzeit stattfindende Verarmung der Demokratie zu verdecken und uns vergessen zu lassen, dass die Verantwortlichen in Europa ein Referendum über den Vertrag von Lissabon selbst verhindert haben, in dem die sogenannte Bürgerinitiative vorgesehen ist.

Währenddessen schränkt der Vertrag über die Europäische Union selbst eine solche Bürgerinitiative ein, nämlich durch Artikel 11, der besagt, dass eine Million Unterschriften aus einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten erforderlich sind. Ferner kann die Europäische Kommission lediglich darum gebeten werden, einen angemessenen Vorschlag über die Fragen vorzulegen, hinsichtlich derer diese Bürgerinnen und Bürger ein Rechtsinstrument der Union für erforderlich halten, um die Verträge anzuwenden.

Mit anderen Worten, nach all der Arbeit der Unterschriftensammlung und der Erfüllung der Anforderungen, die im Verordnungsentwurf festgelegt sind, gibt es keinerlei Garantien, dass die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden. In jedem Fall bringt der vom EP angenommene Bericht leichte Verbesserungen gegenüber dem Vorschlag der Europäischen Kommission; er muss allerdings die Bedingungen des Vertrags erfüllen, der in Wirklichkeit von vornherein jede Vertiefung der Bürgerinitiative einschränkt. Aus diesem Grund haben wir uns der Stimme enthalten.

 
  
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  Pat the Cope Gallagher (ALDE), schriftlich. (GA) Jede Bürgerinitiative muss von über einer Million Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union unterzeichnet werden, und ein Viertel der Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen von diesen Unterzeichnern abgedeckt sein: Das war der wichtigste Punkt dieser Verordnung. Die irische Regierung hat die Absicht, die Unterzeichner aus Irland zu prüfen, indem das Wählerverzeichnis dieses Landes für die Wahlen des Europäischen Parlaments kontrolliert wird.

 
  
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  Robert Goebbels (S&D), schriftlich. (FR) Ich habe mich zu der Verordnung zur Umsetzung der Europäischen Bürgerinitiative der Stimme enthalten. Meines Erachtens begeht das Parlament einen Fehler, wenn es beabsichtigt, solche Initiativen weitestmöglich zu fördern, insbesondere wenn die Anzahl der Mitgliedstaaten, aus denen die Unterschriften kommen müssen, verringert werden soll. Ich bleibe ein Unterstützer der repräsentativen Demokratie. Bürgerinitiativen werden nicht dazu beitragen, die wirtschaftlichen, sozialen, umweltpolitischen und gesellschaftlichen Probleme der EU zu lösen. Die sogenannten Bürgerinitiativen werden im Wesentlichen den extremistischen politischen Kräften dienen, die diese Instrumente an sich reißen werden, um für die Wiedereinführung der Todesstrafe, gegen den Bau von Minaretten, gegen die „schleichende Islamisierung“ Europas und andere populistische Themen zu kämpfen.

 
  
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  Nathalie Griesbeck (ALDE), schriftlich. (FR) Wir alle haben schon seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im letzten Jahr darauf gewartet: die Verordnung über die Bürgerinitiative, welche die Umsetzungsverfahren, ihre Regeln und grundlegenden Verfahren festlegt und die vor allem endlich die Nutzung dieses neuen Instruments ermöglichen wird. Von nun an können eine Million europäische Bürgerinnen und Bürger, das heißt, 0,2 % der EU-Bevölkerung, die Kommission dazu auffordern, Vorschläge in bestimmten Bereichen vorzulegen. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zur partizipatorischen Demokratie, der grenzüberschreitende Debatten in Europa in Gang setzen und bestärken sollte, da die Initiative von den Bürgerinnen und Bürgern vorgebracht werden muss, die in verschiedenen Mitgliedstaaten leben. Es ist ein bedeutender Schritt nach vorne dabei, die Bürgerinnen und Bürger Europas zusammenzubringen, in der Hoffnung, dass dieses neue Instrument von den europäischen Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich benutzt wird, dass es effektiv sein wird und dass die Europäische Kommission dazu in der Lage sein wird, den Vorschlägen nachzukommen, die von den Bürgerinnen und Bürgern vorgelegt werden.

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich. (FR) Die Europäische Bürgerinitiative ist eine der interessantesten Neuerung, die im Vertrag von Lissabon festgelegt wurden. Sie ist eine europäische Petition, durch die eine Million europäische Bürgerinnen und Bürger aus einer repräsentativen Anzahl von Mitgliedstaaten der EU in der Lage sein werden, ein bestimmtes Thema auf die Tagesordnung der Kommission zu bringen. Mit anderen Worten, sie schafft eine echte Gesetzgebungsbefugnis für die europäischen Bürgerinnen und Bürger, da die Kommission verpflichtet sein wird, auf diese Bürgerinitiative zu reagieren, indem sie eine Studie in Auftrag gibt oder eine Richtlinie vorschlägt. Vor dem Hintergrund eines nach wie vor zu schwachen Zugehörigkeitsgefühls zur EU und besorgniserregenden Wahlenthaltung insbesondere bei den Europawahlen wird dieses neue Instrument die europäischen Bürgerinnen und Bürger zu eigenständigen Akteuren in der europäischen Demokratie machen. Aus diesem Grund finde ich es ein wenig bedauerlich, heute Stimmen über die mit der Bürgerinitiative verbundenen Risiken zu hören. Der mit dem Rat geschlossene Kompromiss ist vollkommen fair und die Kriterien, die die Zulässigkeit des Projekts regeln, werden gewährleisten, dass unfaire Initiativen niemals das Tageslicht erblicken werden. Wir sollten keine Angst vor Debatten haben, die von Bürgerinnen und Bürgern in Gang gesetzt werden, die sich dieses Instrument zunutze machen. Ich habe für diesen Text gestimmt.

 
  
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  Salvatore Iacolino (PPE), schriftlich. (IT) Die Gesetzesinitiative der europäischen Bürgerinnen und Bürger markiert einen grundlegenden Schritt im Prozess des Aufbaus eines auf Bürgerrechten beruhenden Europas. Die strengen Zulässigkeitskriterien, zugängliche und vereinfachte Verfahren und die Repräsentation der einzelnen Mitgliedstaaten bilden die tragenden Säulen eines Instruments, das die Vorrangstellung des Wertes der partizipatorischen Demokratie wiederherstellt.

Gemäß den Werten der Union gewährt der Vertrag von Lissabon mindestens einer Million Bürgerinnen und Bürgern, die mindestens ein Viertel der Mitgliedstaaten repräsentieren, eine echte Gelegenheit für eine effektive Bürgerbeteiligung an der Entwicklung von Gesetzen, die den Erwartungen des europäischen Volkes entsprechen. Wir hoffen, dass dieses Instrument die Bürgerrechte stärken wird und dass wir bald dazu in der Lage sein werden, die erzielten Ergebnisse positiv zu beurteilen und gegebenenfalls notwendige Korrekturen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger vorzunehmen, um dieses wirklich innovative Projekt weiter zu verbessern und flexibler zu gestalten. Auf diese Weise wird die auf dem Euro basierende Union mit einem Europa gleichgestellt, das vom Staatsbürgerschaftsrecht des europäischen Volkes getragen wird.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. − (LT) Ich habe diesem Bericht zugestimmt, weil die Europäische Bürgerinitiative ein neues Instrument der partizipatorischen Demokratie auf kontinentaler Ebene ist. Sie ist ein Instrument, das von den Bürgerinnen und Bürgern selbst benutzt werden sollte und dessen Ziel die Stärkung der direkten Demokratie, des aktiven bürgerschaftlichen Engagements und des Einflusses der europäischen Bürgerinnen und Bürger auf die Politik der Europäischen Union ist. Diese Initiative wurde in dem Vertrag über eine Verfassung für Europa und danach im Vertrag von Lissabon mit dem Ziel eingeführt, den Bürgerinnen und Bürgern die gleichen politischen Initiativrechte zu gewähren, die der Ministerrat und das Europäische Parlament bereits besitzen. Ich freue mich, dass der Bericht die Verwendung moderner Technologien als ein angemessenes Instrument der partizipatorischen Demokratie fördert. Die Einführung der Initiative wird eine direkte Verbindung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Institutionen herstellen und so die Kluft zwischen ihnen überbrücken und gewährleisten, dass die EU-Institutionen die konkreten Probleme, die für sie wichtig sind, in Angriff nehmen werden.

 
  
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  Peter Jahr (PPE), schriftlich. Mit der heute beschlossenen Bürgerinitiative haben wir einen wichtigen Schritt getan, um die Europäische Union wieder ein Stück bürgernäher zu gestalten. Damit bekommen die Bürger der Europäischen Union nun endlich die Möglichkeit, sich aktiv am politischen Geschehen zu beteiligen. Zudem sind sie damit nicht nur in der Lage, sich politisch zu engagieren, sondern können auch die Kommission direkt zum Handeln auffordern.

Wichtig ist, dass die Initiative so bürgerfreundlich und einfach wie möglich gestaltet wird, ohne jedoch Missbrauch zu fördern. Denn bei aller Bürgerfreundlichkeit würde sich die Bürgerinitiative bei einer inflationären Anwendung selbst entwerten. Mit der Bürgerinitiative bekommen wir ein Mehr an Demokratie und tragen wesentlich dazu bei, Europa moderner und lebendiger für seine Bürger zu machen. Ich möchte nochmals an das Parlament aber auch die Kommission appellieren, dass dem Petitionsausschuss in diesem Verfahren ein angemessener Platz eingeräumt wird.

 
  
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  Jarosław Kalinowski (PPE), schriftlich.(PL) Eines der Hauptziele der Europäischen Bürgerinitiative ist es, den Bürgerinnen und Bürgern die europäischen Institutionen näher zu bringen und es den Durchschnittseuropäern einfacher zu machen, ihre Rechte und Privilegien zu nutzen. Sie wird mit Sicherheit das Leben der Einwohner der Mitgliedstaaten verbessern und zur Schaffung eines prosozialen Images für die Union beitragen. Die Verfasser des Vorschlags haben sich auch bemüht, ein möglichst einfaches Modell für die Organisation von Treffen und die Sammlung von Unterschriften als Teil einer Initiative zu erzielen. Wenn die Europäerinnen und Europäer ihre Meinung über eine Angelegenheit, die sie für wichtig halten, äußern möchten, dann ist es unsere Pflicht, dass sie gehört werden und dass ihre Gesuche berücksichtigt werden. Denn genau das macht echte Demokratie aus.

 
  
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  Sandra Kalniete (PPE) , schriftlich. – (LV) Heute hat das Europäische Parlament einen historischen Beschluss gefasst, durch den der Zivilgesellschaft die Möglichkeit gegeben wird, an dem Entscheidungsprozess viel aktiver teilzuhaben. Eine aktive Zivilgesellschaft, die sich an politischen Entscheidungen beteiligt, ist einer der Eckpfeiler einer Demokratie. Sie ist eine der Grundvoraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Politik, die es den Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Laufe vieler Jahre ermöglicht hat, ein hohes Maß an Demokratie, Menschenrechten und Wohlstand zu erzielen, und die Europäische Union zur am weitesten entwickelten Region weltweit gemacht hat. Die Aufgabe der Zivilgesellschaft liegt nicht allein in der Beteiligung an Wahlen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen auch tagtäglich in den Entscheidungsprozess einbezogen werden und ihrer Meinung über spezifische Entscheidungen oder Ereignisse auf der politischen Agenda Ausdruck verleihen können. Es ist in ihrem Interesse, in die demokratische Kontrolle der Macht einbezogen zu werden und an Politikern im Hinblick auf ihre Aktivitäten Kritik zu üben. Ohne eine aktive Zivilgesellschaft wären die Wiederherstellung der Unabhängigkeit der baltischen Staaten und die Sicherung unserer Rückkehr nach Europa nicht möglich gewesen. Aus diesem Grund stimme ich mit großer Überzeugung für die Bürgerinitiative.

Bislang enthalten die europäischen Rechtsvorschriften keine ausreichend entwickelten, klaren Mechanismen, um die Europäerinnen und Europäer in den Entscheidungsprozess einzubeziehen und die Aufmerksamkeit der europäischen Institutionen auf die aktuellen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu lenken. Meines Erachtens wird die Bürgerinitiative den Glauben der Menschen an die Europäische Union erhöhen und die Legitimität der gefassten Beschlüsse verbessern.

 
  
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  Tunne Kelam (PPE), schriftlich. Ich habe für die Änderungsvorschläge des EP zur Bürgerinitiative gestimmt, weil ich glaube, dass sie die Initiative stärken und es mehr Menschen ermöglichen, daran teilzunehmen. Dies ist ein historischer Moment, in dem den europäischen Bürgerinnen und Bürgern ein konkretes Mittel geboten wird, um wichtige Fragen und Themen auf die EU-Ebene zu bringen. Ich fordere die Kommission dringend dazu auf, dem Änderungsantrag bezüglich der Forderung nach einfachen Verfahren und transparenten Informationen für die Bürgerinnen und Bürger Beachtung zu schenken. Es ist eine Sache, einen solchen Mechanismus zu schaffen, aber dieser muss für die Bürgerinnen und Bürger der EU auch zugänglich und verständlich sein, damit sie ihn voll nutzen können. Das Parlament bemüht sich um eine Lockerung der Kriterien hinsichtlich der Unterzeichner, indem es fordert, dass diese aus mindestens einem Fünftel und nicht einem Drittel der Mitgliedstaaten kommen sollen.

Es fordert auch die Schaffung eines leicht zugänglichen, kostenlosen Online-Systems für die Unterschriftensammlung. Ich möchte insbesondere die Notwendigkeit betonen, Bürgerausschüsse für die Organisation von Initiativen einzuberufen. Die Bewegung der Bürgerausschüsse war einer der wichtigsten Faktoren, die 1991 zur Wiederherstellung der Unabhängigkeit Estlands geführt haben. Dies ist ein eindeutiges Zeichen dafür, dass Bürger zusammen Mauern niederreißen können.

 
  
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  Elisabeth Köstinger (PPE), schriftlich. Ich unterstütze den Beschluss des Parlaments, mit welchem für die Bürgerinnen und Bürger der EU die Möglichkeit der „Bürgerinitiative“ geschaffen wird. Das neue EU-weite Volksbegehren ist ein wichtiges Instrument zur Bürgerbeteiligung und sichert mehr direkte Demokratie. Der Vertrag über die Europäische Union im Gesamten führt zu einer Verbesserung der demokratischen Funktionsweise der Union. Die Bürger können sich direkt am Leben der Union beteiligen und sich direkt an die Kommission wenden. Die Bürgerinitiative kommt damit einem Initiativrecht gleich, das mit jenem des Europäischen Parlaments und des Rates auf einer Ebene steht. Für die richtige Umsetzung ist die Unterstützung von mindestens einer Million Unterzeichner aus mindestens einem Fünftel aller Mitgliedstaaten nötig. Das Parlament empfiehlt in dem Beschluss außerdem Maßnahmen, die eine Umsetzung der Bürgerinitiative erleichtern.

Die Kommission sollte beispielsweise Programme zur Förderung der Mobilität und des aktiven bürgerschaftlichen Engagements und neue Formen der Kommunikation wie soziale Netzwerke in der öffentlichen Debatte fördern. Ich begrüße, dass die jeweiligen Vertretungen und Büros der Länder als Schnittstellen und Beratungseinrichtungen beistehen sollen.

 
  
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  Sabine Lösing und Sabine Wils (GUE/NGL), schriftlich. Trotz der im Kompromiss zwischen der Kommission und dem Parlament enthaltenen Verbesserungen bezüglich der Europäischen Bürgerinitiative bestehen nach wie vor unnötige bürokratische Hürden. Des Weiteren besteht die Gefahr der Instrumentalisierung beispielsweise durch große Firmen und Konzerne, da zwar Transparenz gewährleistet wird, es jedoch hinsichtlich Unternehmensspenden keine Grenze gibt. Aus u. a. diesen Gründen haben wir uns in der Endabstimmung enthalten.

Unsere Kritikpunkte sind u. a.:

1. Wirtschaftliche Organisationen sind von der Initiierung nicht ausgeschlossen.

2. Es gibt keine Festlegung, ob eine Beteiligung ab 16 Jahren möglich ist, sondern dies ist abhängig von dem jeweiligen nationalen Wahlrecht.

3. Eine Beteiligung von Drittstaatsangehörigen, die in der EU leben, ist nicht möglich.

4. Es sind keine Kostenerstattungen ab 100.000 Unterschriften (5 Cent pro Unterschrift) vorgesehen – demzufolge wird die Initiative selbst für die Initiatoren sehr kostspielig und ist somit nicht für alle gleich zugänglich.

5. Unternehmensspenden für die Unterstützung einer Europäischen Bürgerinitiative sind nicht untersagt bzw. unterliegen keiner Obergrenze.

6. Die Möglichkeit zur Einreichung einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), wenn eine Initiative abgelehnt wird, ist nicht explizit aufgeführt.

7. Wenn ein beigefügter Rechtsetzungsvorschlag abgelehnt wird, ist die Europäische Kommission nicht zu einer Begründung verpflichtet.

 
  
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  Petru Constantin Luhan (PPE), schriftlich. – (RO) Die Bürgerinitiative wird eine direkte Verbindung zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Institutionen herstellen, wodurch die derzeitige Kluft geschlossen wird und die EU-Institutionen gezwungen werden, sich mit den wichtigsten Problemen der Bürgerinnen und Bürger auseinanderzusetzen. Ich möchte einige Punkte betonen, die nicht übersehen werden dürfen:

1. Die Bürgerinitiative wird nur dann erfolgreich sein, wenn die zugehörige Verordnung für die Bürgerinnen und Bürger leicht verständlich und anwendbar ist, ohne den Organisatoren übermäßige Verpflichtungen aufzuerlegen.

2. Nach den Verhandlungen mit der Kommission und dem Rat sind wir uns darüber einig, dass die Unterstützer einer Bürgerinitiative bestimmte Identitätsnachweise vorlegen müssen und dass die Mitgliedstaaten über Verfahren verfügen müssen, um diese zu überprüfen. Es muss jedoch unbedingt gewährleistet werden, dass der Prozess mit den EU-Rechtsvorschriften im Bereich des Datenschutzes im Einklang steht. Jede Organisation mit der Möglichkeit zur Unterstützung von Bürgerinitiativen muss vollständige Transparenz hinsichtlich der geleisteten Unterstützung gewährleisten, sodass die Unterzeichner wissen, wer hinter einer Initiative steht, die sie unterstützen möchten.

3. Die Informationsbüros des Europäischen Parlaments in den Mitgliedstaaten und die Informationsnetze der Kommission wie Europa Direkt und der Wegweiserdienst für die Bürger müssen in die Bereitstellung aller notwendigen Informationen über die Bürgerinitiative einbezogen werden.

 
  
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  Elżbieta Katarzyna Łukacijewska (PPE), schriftlich.(PL) Ich habe mich über das Ergebnis der heutigen Abstimmung über die Bürgerinitiative gefreut. Durch die Einführung der Bürgerinitiative ist der Vertrag von Lissabon zu einem Gesetzgebungsinstrument für die Bürgerinnen und Bürger der EU geworden, aber wir dürfen nicht vergessen, dass die Sammlung von einer Million Unterschriften noch nicht bedeutet, dass ein neues Gesetz erlassen werden wird. Dieses Verfahren muss den gesamten EU-Rechtssetzungsprozess durchlaufen, und wir als Mitglieder des Europäischen Parlaments müssen sicherstellen, dass die Verfahren vereinfacht werden, um diesbezüglich Enttäuschungen zu vermeiden. Meines Erachtens sollten wir in den Mitgliedstaaten gute Informationskampagnen über dieses Instrument starten, sodass die im Rahmen der EU-Bürgerinitiative vorgebrachten Fragen mit den Verträgen übereinstimmen und mit den Werten der EU im Einklang stehen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Mit dieser wichtigen Initiative des Europäischen Parlaments werden eine Million europäische Bürgerinnen und Bürger dazu in der Lage sein, die Europäische Kommission dazu aufzufordern, Rechtsvorschriften über ein bestimmtes Thema vorzulegen. Die heute vom Europäischen Parlament angenommenen Vorschriften zur Umsetzung der „Bürgerinitiative“ besagen, dass die Unterzeichner aus mindestens sieben Mitgliedstaaten kommen müssen. Im Falle Portugals sind mindestens 16 500 Unterzeichner erforderlich, um eine Initiative zu unterstützen. Im Rahmen des Vertrages von Lissabon wurde ein „Bürgerinitiativrecht“ geschaffen, gemäß dem eine Million europäische Bürgerinnen und Bürger die Europäische Kommission auffordern können, bestimmte Gesetzgebungsvorschläge vorzulegen. Die heute im Plenum angenommene Verordnung legt die notwendigen Bedingungen für die Vorlage zukünftiger Bürgerinitiativen dar.

 
  
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  Willy Meyer (GUE/NGL), schriftlich. – (ES) Ich habe für diesen Bericht über den Verordnungsvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bürgerinitiative gestimmt. Denn obwohl sie nur vage mit der Position meiner Fraktion übereinstimmt, weil sie wichtige Fragen wie die Möglichkeit von Initiativen, Änderungen an den Verträgen vorzuschlagen, oder die Verlängerung der Frist zur Sammlung von Unterschriften von den vorgeschlagenen 12 Monaten auf 18 Monate, außer Acht lässt, glaube ich dennoch, dass der Bericht eine bedeutende, wenngleich unzureichende Verbesserung des von der Kommission vorgelegten Textes ist. Die Bürgerinitiative ist ein im Vertrag von Lissabon festgelegter Mechanismus für die Beteiligung der Öffentlichkeit, damit die Bürgerinnen und Bürger und die Zivilgesellschaft eine Rolle im Prozess der Gestaltung der europäischen Politik spielen können. Ich habe den vorgelegten Text unterstützt, weil er die Schaffung des Mechanismus und ein kombiniertes Verfahren ermöglicht. Zum Beispiel vereinfacht er den Prozess der Registrierung von Initiativen und verringert die Anforderung hinsichtlich der Anzahl von Mitgliedstaaten, die durch die Bürgerinnen und Bürgern vertreten sein müssen (von einem Drittel auf ein Viertel). Er stellt im Vergleich zu dem Vorschlag der Kommission auch insofern einen Fortschritt dar, als er die Transparenz hinsichtlich der Finanzierung von Kampagnen zur Sammlung von Unterschriften verbessert.

 
  
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  Louis Michel (ALDE), schriftlich. (FR) Die Europäische Bürgerinitiative wird ein starkes Instrument sein, von dem ein großer Einfluss auf die Tagesordnung der Europäischen Union ausgehen wird. Die Initiative wurde durch den Vertrag von Lissabon eingeführt und gibt einer Million europäischer Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Europäische Kommission dazu aufzufordern, Vorschläge über Themen innerhalb des Rahmens ihrer Befugnisse vorzulegen. Die Initiative erteilt den Bürgerinnen und Bürgern der EU das Recht, ihre Meinung zu äußern, und gewährt ihnen dabei ein Initiativrecht, das mit dem vom Europäischen Parlament und vom Rat wahrgenommenen Initiativrecht vergleichbar ist.

Bürgerinitiativen sollen auch eine breitere, grenzüberschreitende Debatte fördern, da sie von Bürgerinnen und Bürgern aus verschiedenen Mitgliedstaaten auf den Weg gebracht werden müssen. Die Initiativen können jedoch nur dann umgesetzt werden, wenn sie bestimmte Verfahrensanforderungen oder Anforderungen hinsichtlich der Einhaltung der Grundwerte der Europäischen Union erfüllen, um zu verhindern, dass das Instrument für nichtdemokratische Zwecke benutzt wird. Diese Anforderungen garantieren die Vertrauenswürdigkeit und somit die Wirksamkeit der Initiative. Es muss auch unbedingt sichergestellt werden, dass der Prozess mit den EU-Datenschutzanforderungen im Einklang steht und von Anfang bis Ende vollkommen transparent ist.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. Ich teile die Meinung meiner Kolleginnen und Kollegen von der S&D-Fraktion nicht, weshalb ich mich der Stimme enthalten habe. Es ist egal, wer den Unsinn schreibt: Zusammengenommen ist es einfach Dummheit. Die Bürgerinitiative ist notwendig, darüber besteht kein Zweifel, aber eine Million Unterschriften zu sammeln, um angehört zu werden, ist Unsinn. Ich möchte die Berichterstatter fragen, ob sie jemals selbst Unterschriften gesammelt haben. Falls ja, sollten sie wissen, dass sich die minimalen Kosten einer notariell beglaubigten Unterschrift auf 20 EUR belaufen. Das bedeutet 20 bis 30 Mio. EUR zur Einführung eines neuen Gesetzes. Wer wird diese Aktion finanzieren? Nur große Unternehmen sind dazu in der Lage, aber nicht die Normalbürger. Ist dies dann nicht ein Schwindel? Einen Punkt darf man nicht vergessen: Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten auch diese Menschen.

 
  
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  Gay Mitchell (PPE), schriftlich. Diese Initiative wurde während des Lissabon-Prozesses versprochen, ich bin also erfreut, dass sie nun vorangebracht wird.

Die Bürgerinitiative darf keinesfalls Gegenstand politischer, wirtschaftlicher oder sonstiger Manipulation sein. Sie sollte nur der echten Initiative von Bürgerinnen und Bürgern vorbehalten sein und nicht mit einer versteckten Agenda manipuliert werden. Sie sollte offen und transparent sein.

Um den Stein ins Rollen zu bringen, sollte die Kommission die vereinbarten Bedingungen für eine Initiative bekannt geben, sobald diese beschlossen werden.

Wäre es für die Einleitung des Prozesses nicht angemessen, dass die Kommission eine Art EU-weiten, unabhängigen Wettbewerb organisiert, um das Terrain zu sondieren und herauszufinden, welches die zehn wichtigsten Fragen sind, über die die Bürger eine Initiative zusammen mit ihren Mitbürgern begrüßen würden.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Die Europäische Bürgerinitiative ist ein erster winzigkleiner Schritt in die richtige Richtung. Ich habe dafür gestimmt, weil es sich immerhin um das erste direktdemokratische Instrument in der EU handelt. Insgesamt aber ist die Bürgerinitiative nicht mehr als ein direktdemokratisches Feigenblatt, das den Bürgern vorgaukeln soll, sie könnten in der Europäischen Union irgendetwas mitbestimmen. Denn die Bürgerinitiative hat keine Konsequenzen, auch wenn sie von noch so vielen Menschen unterzeichnet wird. Hier sind die Parallelen zu den Volksbegehren in Österreich unübersehbar. In Österreich werden Volksbegehren für gewöhnlich schubladisiert, und den EU-Bürgerinitiativen wird es nicht viel anders ergehen. Bei dem Bürgerbegehren ist offenbar auch Vorsorge getroffen worden, dass nonkonformistische Meinungen unterdrückt werden können. Letztendlich prüft die EU-Kommission die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens. In der real existierenden Europäischen Union machen also die Herrschenden nicht nur die Gesetze und Richtlinien, sondern sie wollen darüber hinaus auch noch den Willen der Bürger steuern.

Aber immerhin gibt die Europäische Bürgerinitiative nichtkonformistischen Bewegungen und Parteien die Möglichkeit zur Bewusstseinsbildung. Wie auch in Österreich wird es künftig auch auf EU-Ebene möglich sein, Kampagnen zu führen und den Bürgern zu zeigen, dass es abseits der Brüsseler Sackgassen auch Wege für ein anderes, ein besseres Europa gibt.

 
  
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  Vital Moreira (S&D), schriftlich. (PT) Wenngleich ich natürlich die Verordnung über die Bürgerinitiative unterstütze, bin ich nicht damit einverstanden, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments oder Mitglieder der nationalen Parlamente an diesen Initiativen teilnehmen können oder diese von politischen Parteien oder öffentlichen Organen finanziert werden können.

Meines Erachtens laufen beide Lösungen dem Geist des neuen Mechanismus zuwider, der darauf abzielt, den einfachen Bürgern und der Zivilgesellschaft die Mittel bereitzustellen, sich am politischen Leben der Union zu beteiligen. Ich bin auch nicht damit einverstanden, dass der Kommission die Befugnis verliehen wurde, mittels eines „Exekutivaktes“ bestimmte technische Anforderungen für die Anwendung des Gesetzes zu erlassen. Allgemein anwendbare Maßnahmen, die der Kommission für die Anwendung von Gesetzgebungsinstrumenten zugewiesen sind, sollten nicht als „Durchführungsrechtsakte“ unter der Kontrolle der Mitgliedstaaten, sondern als „delegierte Rechtsakte“ unter der direkten Kontrolle des Gesetzgebers betrachtet werden.

Gleichermaßen ist es nach dem Vertrag von Lissabon unsinnig, weiterhin das „Regelungsverfahren“ gemäß dem herkömmlichen Ausschusssystem anzuwenden, da dieses eindeutig Fragen betrifft, die derzeit durch das Gesetzgebungsverfahren oder durch das Verfahren der „delegierten Rechtsakte“ abgedeckt sind. Die besagten Bestimmungen stehen folglich im Gegensatz zum Vertrag von Lissabon. Abgesehen von diesen spezifischen Einwänden glaube ich, dass dies insgesamt ein ausgezeichnetes Gesetz ist, das der politischen und konstitutionellen Bedeutung dieses neuen Mechanismus für die partizipatorische Demokratie innerhalb der EU gerecht wird.

 
  
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  Justas Vincas Paleckis (S&D), schriftlich.(LT) Ich habe für die Position des Europäischen Parlaments zur Europäischen Bürgerinitiative gestimmt, weil ich dieses im Vertrag von Lissabon vorgesehene Bürgerrecht voll unterstütze. Als Optimist bin ich der Meinung, dass dies eines der wichtigsten Instrumente sein kann, um die Institutionen der Europäischen Union den einfachen Bürgern näher zu bringen. Schließlich wird ein bürgerlich aktiver Teil der Gesellschaft dazu in der Lage sein, direkten Einfluss auf Beschlüsse zu nehmen, die auf EU-Ebene gefasst werden. Die Tatsache, dass die Europäische Bürgerinitiative von Anfang an weitgehend positiv beurteilt wurde und auf Zustimmung gestoßen ist, obwohl viele europäische Initiativen von der Öffentlichkeit eher kritisch betrachtet werden, sollte Anerkennung finden. Ich hoffe, dass wir letzten Endes klare Regeln haben werden, die nicht durch unnötige bürokratische Anforderungen niedergedrückt und dazu beitragen werden, dass die europäische Gesellschaft ihre Meinung zum Ausdruck bringen kann.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Dieser Bericht erfüllt meine Erwartungen voll und ganz, insbesondere im Hinblick auf drei Aspekte. Erstens wurde das Mindestalter für die Unterstützung einer Gesetzesinitiative auf 18 Jahre festgelegt, also das Mindestalter für die Beteiligung an den Wahlen des Europäischen Parlaments und gemäß den Anforderungen zur Teilnahme an Instrumenten der direkten Demokratie wie Referenden. Zweitens die Notwendigkeit zur Vorlage der Ausweisdokumente von in der EU ansässigen europäischen Bürgerinnen und Bürgern, die die Unterstützungsbekundungen unterzeichnen möchten, um die durch die Verordnung gemäß dem geltenden Recht vorgesehenen Prüfungen durchzuführen. Schließlich die Notwendigkeit der Gewährung einer Frist von 12 Monaten für die Anwendung der Verordnung nach ihrem Inkrafttreten, damit die zuständigen nationalen Behörden – von denen viele diese Art Instrument zum ersten Mal sehen werden – alle notwendigen rechtlichen, administrativen und finanziellen Maßnahmen vorbereiten können.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich.(PT) Ich stimmte mit großer Zufriedenheit für diesen Bericht über die Bürgerinitiative, eine der wichtigsten Neuerungen des Vertrags von Lissabon. Dieses neue Rechtsinstrument kann zur Stärkung der Beteiligung der europäischen Bürgerinnen und Bürger beitragen. In der Tat ist die Befähigung von Millionen von Bürgerinnen und Bürgern, der Europäischen Kommission vorzuschlagen, dass sie Gesetze zu einem bestimmten Thema erlassen soll, ein überaus positiver Schritt auf dem Weg der Annäherung Europas an seine Bürgerinnen und Bürger. Ich zolle der Arbeit der Berichterstatter Beifall, deren Ziel die Vereinfachung der Bürgerinitiative und die Beseitigung von bürokratischen Hürden war, um sie so zugänglich wie möglich zu machen.

Ich stimme den meisten Anträgen des Europäischen Parlaments zu, insbesondere der Prüfung der Zulässigkeit einer Initiative zum Zeitpunkt ihrer Vorlage und nicht erst nach der Sammlung von 300 000 Unterschriften, die die Erwartungen der unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger wecken könnte. Ich unterstütze die Reduzierung der Mindestanzahl der Mitgliedstaaten, die an der anfänglichen Unterzeichnung der Initiative beteiligt sind. Der ursprüngliche Vorschlag war, dass die Unterzeichner aus mindestens einem Drittel der Mitgliedstaaten kommen müssen. Das Europäische Parlament und der Rat einigten sich schließlich darauf, dass die Unterzeichner aus einem Viertel aller Mitgliedstaaten kommen sollten.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Ich unterstütze die Initiative der Berichterstatter Frau Gurmai und Herrn Lamassoure, die anregt, dass sich die Organisatoren einer Europäischen Bürgerinitiative zu einem Bürgerausschuss zusammenschließen sollten, der aus Menschen aus verschiedenen Mitgliedstaaten zusammengesetzt ist. Dies wird gewährleisten, dass die thematisierten Fragen wirklich europäischen Charakter haben, und gleichzeitig insoweit ein Zusatznutzen möglich ist, indem von Beginn an Hilfestellung bei der Sammlung von Unterschriften geleistet wird.

Ich unterstütze die Ansicht der Berichterstatter, wonach die Europäische Bürgerinitiative ein neues Instrument der partizipatorischen Demokratie auf kontinentaler Ebene ist. Folglich kann es sein, dass die vorliegende Verordnung nicht fehlerfrei ist, und die Praxis kann die europäischen Entscheidungsträger vor neue Herausforderungen stellen. Aus diesem Grund stimme ich mit der Aufforderung der Berichterstatter an die Kommission überein, alle drei Jahre einen Bericht über ihre Umsetzung vorzulegen und gegebenenfalls eine Überarbeitung der Verordnung vorzuschlagen.

 
  
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  Rovana Plumb (S&D), schriftlich. – (RO) Die durch den Vertrag von Lissabon eingeführte Bürgerinitiative wurde entwickelt, um den Bürgerinnen und Bürgern das Recht zu geben, sich am demokratischen Leben der Europäischen Union zu beteiligen. Ihr Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern ein Mittel zur Verfügung zu stellen, ihrer Stimme Gehör zu verschaffen, indem sie Fragen, die für sie von Interesse sind, an die EU-Institutionen weiterleiten können. Dazu können Schwierigkeiten gehören, mit denen sie in ihrem Alltag konfrontiert sind und bei denen sie das Gefühl haben, dass sie nicht genug Aufmerksamkeit und Unterstützung von Gewerkschaften, politischen Institutionen oder anderen Gesprächspartnern der Institutionen erhalten. Die Bürgerinitiative wird in angemessener Weise eine direkte Verbindung zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Institutionen herstellen, sodass die EU-Institutionen die wichtigsten spezifischen Probleme in Angriff nehmen, mit denen die Bürgerinnen und Bürger konfrontiert sind. Die Bürgerinitiative erfordert die Einhaltung bestimmter administrativer Auflagen, aber auch die Achtung unter anderem der Grundwerte der EU, wodurch ihre Vertrauenswürdigkeit und Effektivität gewährleistet werden, die der Schlüssel für ihren Erfolg sein werden.

Es muss gewährleistet werden, dass der Prozess mit den EU-Datenschutzanforderungen im Einklang steht und dass er vollkommen transparent ist. Jede Organisation, Vereinigung oder sogar politische Partei wird die Möglichkeit haben, die Bürgerinitiative ihrer Wahl zu unterstützen, vorbehaltlich absoluter Transparenz hinsichtlich der bereitgestellten Unterstützung, sodass die Unterzeichner wissen, wer hinter einer Initiative steht, die sie unterstützen möchten oder nicht.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. – (PT) Ich freue mich über die Annahme dieses Berichts, der einen überaus wichtigen Schritt zur Bekräftigung des konstitutionellen Charakters der Europäischen Union darstellt und Bürgerinnen und Bürgern einen Mechanismus für eine zugängliche und effektive demokratische Beteiligung bereitstellt. Dies wird zweifellos zu mehr Beteiligung und Engagement der Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf das europäische politische Leben und zu einer Stärkung der Bande der Solidarität zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten beitragen.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. – (FR) Die partizipatorische Demokratie hat mit der Annahme dieses Berichts über die Europäische Bürgerinitiative, die einen der wichtigsten Fortschritte darstellt, die durch den Vertrag von Lissabon eingeführt wurden, ihren triumphalen Einzug in Europa gehalten. Eine Million europäische Bürgerinnen und Bürger werden nun dazu in der Lage sein, an die Kommission heranzutreten und sie dazu aufzufordern, eine Stellungnahme über eine Frage abzugeben, die im Interesse der Gesellschaft liegt, sofern diese in den Rahmen der Befugnisse der Kommission fällt. Eine Million Bürgerinnen und Bürger, die aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten kommen und im Wahlalter sein müssen, das heißt, nur 0,2 % der Bevölkerung der EU. Die Unterschriften müssen in Schriftform oder über das Internet gesammelt und sie müssen geprüft werden. Die Organisatoren müssen identifiziert werden: wer sie sind, was sie unterstützen, für wen sie arbeiten. Dies ist ein potenzieller Sprung nach vorne für die demokratische Legitimität der Europäischen Union. Es ist ein Schritt nach vorne in dem Bestreben, die Bürgerinnen und Bürger einer EU näherzubringen, die sie oft, zu Recht oder Unrecht, als Lichtjahre von ihren alltäglichen Problemen entfernt sehen.

Jedoch darf die Gefahr, dass die Initiative von gewissen Nichtregierungsorganisationen (NRO) oder von einem bestimmten Industriesektor für ihre eigenen Zwecke genutzt werden könnte, nicht ignoriert werden. Damit sie zum Erfolg wird, muss die Initiative wirklich von den Bürgerinnen und Bürgern selbst kommen. Sie muss dabei helfen, die Debatte vorwärts zu bringen, die Bürgerinnen und Bürger mit der Europäischen Union zu vereinen und zur Entwicklung einer europäischen Zivilgesellschaft beizutragen.

 
  
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  Crescenzio Rivellini (PPE), schriftlich. (IT) Wir haben heute im Plenum über die Europäische Bürgerinitiative abgestimmt. Diese Initiative wurde durch Artikel 11 des Vertrags von Lissabon eingeführt, mit dem Ziel, die Bürgerinnen und Bürger mit den gleichen politischen Initiativbefugnissen zu versehen, die der Ministerrat und das Europäische Parlament bereits innehaben. Die EBI ist ein neues Instrument der partizipatorischen Demokratie auf einer kontinentalen Ebene.

Am 31. März 2010 hat die Kommission diesen Verordnungsvorschlag eingereicht und am 14. Juni hat der Rat den allgemeinen Ansatz für die EBI gebilligt. Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Europäischen Parlaments hat diesen Bericht im November angenommen, einschließlich eines Verhandlungsmandats. Der Trilog vom 30. November gelangte zu einer Übereinkunft bezüglich verschiedener Änderungsanträge. Zu den Hauptpunkten der Übereinkunft gehören folgende: die Kombination von Registrierung und Zulässigkeit; die Anzahl der Unterschriften, die aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten kommen müssen; die Einrichtung eines Bürgerausschusses; das Mindestalter zur Unterstützung einer Initiative sowie das Online-System für die Unterschriftensammlung.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. (FR) Unsere Bürgerinnen und Bürger haben auf dieses neue Instrument gewartet, das ihnen einen gewissen Einfluss auf die EU-Politik geben wird. Sie haben bereits gezeigt, dass sie wissen, wie es zu benutzen ist, um ein Mitspracherecht in der Gesetzgebungsdebatte zu haben: beispielsweise durch die Petition für ein Moratorium hinsichtlich genetisch modifizierter Organismen (GMO), die von Greenpeace und Avaaz eingereicht und letzte Woche an den Präsidenten der Kommission, José Manuel Barroso, gesendet wurde. Bedauerlicherweise haben die Bürgerinnen und Bürger vor den Gesetzgebern gehandelt, und die Petition ist vor der Festlegung der Verfahrensregeln eingetroffen, nach denen die Bürgerinitiative erst Anfang 2012 operativ sein wird.

Es liegt also an uns, den Parlamentariern, den von fast 1,2 Millionen Menschen vorgelegten Antrag erneut vorzulegen und zu unterstützen und zu gewährleisten, dass ihm in angemessener Weise nachgegangen wird. Das Parlament hat seinen Einfluss in den Gesprächen mit dem Rat und der Kommission erfolgreich zur Geltung gebracht, um die Initiative so zugänglich und effektiv wie möglich zu gestalten, und es hat den Weg bereitet. Nun gibt es nichts mehr, was die Bürgerinnen und Bürger davon abhält, an der Arbeit der EU direkt teilzunehmen.

 
  
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  Debora Serracchiani (S&D), schriftlich. (IT) Die heutige Abstimmung hat grünes Licht für das erste Beispiel der europäischen demokratischen Beteiligung gegeben. Die Europäische Bürgerinitiative ist eine der innovativsten Bestimmungen des Vertrages von Lissabon und ein erster Schritt hin zur direkten Demokratie.

Die Initiative ist ein Instrument, mit dem die Bürgerinnen und Bürger die Europäische Kommission dazu auffordern können, einen Gesetzgebungsvorschlag über jede beliebige Frage vorzulegen, die sie als in ihrem Interesse liegend betrachten, indem sie eine Million Unterschriften einreichen, die 0,2 % der Bevölkerung der Europäischen Union repräsentieren. Umweltfragen, soziale Angelegenheiten und die schrecklichen Auswirkungen der Finanzkrise sind die heikelsten Themen, die die Bürgerinnen und Bürger dazu veranlassen, die EU aufzufordern, über diese Angelegenheiten Gesetze zu erlassen.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE), schriftlich.(PL) Mit dem Vorschlag für die Bürgerinitiative, der heute angenommen wurde, haben wir ein wichtiges Element des Vertrags von Lissabon umgesetzt, durch das die Bürgerinnen und Bürger direkt an der Debatte über die Europäische Union teilnehmen können. Dies ist besonders wichtig für das Europäische Parlament, das durch Volksabstimmung gewählt wird. Unsere Rolle ist es nun, diesem Mittel, das für eine noch größere Demokratisierung des öffentlichen Lebens in Europa sorgt, ernsthaft Aufmerksamkeit zu schenken. Es wäre nicht gut, wenn es nur auf dem Papier stünde und die Bürgerinnen und Bürger den Eindruck hätten, dass wir ihnen nur die theoretische Möglichkeit zur Teilnahme an einer Gesetzesinitiative geben. Dies wird eine wichtige Prüfung für die europäischen Institutionen dahingehend sein, inwieweit sie tatsächlich den Bürgerinnen und Bürger und nicht sich selbst dienen. Es ist gut, dass wir, nachdem das Gesetz drei Jahre in Kraft war, diejenigen Bestimmungen, die sich als zu wenig wirksam erwiesen haben, überarbeiten können, sodass dieses System wirklich eine demokratische Diskussion garantiert.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. – (NL) Ich habe für die Annahme der Regelungen für die Europäische Bürgerinitiative gestimmt. Das Europäische Parlament hat in seinen Verhandlungen mit dem Ministerrat Zufriedenstellendes erreicht. Die Bürgerinitiative gibt den Einwohnern der Europäischen Union die Möglichkeit, einen Vorschlag auf die europäische politische Agenda zu bringen. Nach der Sammlung von einer Million Unterschriften ist die Europäische Kommission dazu verpflichtet, den Vorschlag zu berücksichtigen und zu begründen, warum sie ihn zu einem offiziellen Gesetzgebungsvorschlag machen wird oder nicht. Die Europäische Union hat darauf bestanden, dass die Unterschriften aus mindestens neun verschiedenen Mitgliedstaaten der EU gesammelt werden müssen, aber das Parlament hat die Verringerung dieses Schwellenwerts auf sieben erreicht. Außerdem werden die Organisatoren, die ausreichend Unterschriften sammeln, die Möglichkeit haben, ihren Vorschlag persönlich vor der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament zu erläutern. Bedauerlicherweise war das Parlament nicht dazu in der Lage, zu verhindern, dass in achtzehn Länder die Personalausweisnummer der Bürgerinnen und Bürger verlangt werden, wenn diese eine Bürgerinitiative unterzeichnen. Dies wird die Menschen abschrecken. Manch einer wird Identitätsbetrug befürchten. Es gibt Länder, die keine Personalausweisnummer verlangen werden. Dies wird eine Ungleichheit hinsichtlich des Gesetzes innerhalb der EU schaffen. Es wird sich nun hauptsächlich der Europäischen Kommission die Frage stellen, wie ernst sie die europäischen Bürgerinnen und Bürger nehmen will.

 
  
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  Ernst Strasser (PPE), schriftlich. Mit der heutigen Abstimmung über die Europäische Bürgerinitiative wurde – fast genau ein Jahr nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon – ein neues Element der direkten Demokratie verankert. Ich habe mein Mandat im EU-Parlament mit dem Ziel angetreten, die Anliegen der Österreicherinnen und Österreicher in Brüssel auf den Tisch zu bringen. Auf diesen Leitsatz habe ich mich verpflichtet, und daher ist es für mich essenziell, dass die Anliegen der Menschen auf europäischer Ebene gehört werden. Die Europäische Bürgerinitiative ist als Chance zu werten, um die Menschen stärker in den Entscheidungsprozess der EU miteinzubeziehen. Den Bürgerinnen und Bürgern der EU steht nun erstmals die Möglichkeit offen, bei der Europäischen Kommission eine Gesetzesinitiative einzubringen und dadurch die EU-Politik aktiv mitzugestalten.

Nach langen Verhandlungen kann es als Erfolg gewertet werden, dass die Zulässigkeitshürde von 300.000 Unterschriften gefallen ist und die Zahl der notwendigen Mitgliedstaaten auf ¼ gesenkt wurde. Eine österreichische Besonderheit liegt darin, dass die Teilnahme an einer Bürgerinitiative bereits mit 16 Jahren zulässig ist. Das zeigt einmal mehr, dass es Österreich ein Anliegen ist, die Jugend in das Gesamtprojekt EU miteinzubeziehen, denn schließlich ist sie es, die den europäischen Gedanken weitertragen soll.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) ist ein Instrument der Beteiligung der Öffentlichkeit, das als Antwort auf das Demokratiedefizit die Distanz verringern soll, die die europäischen Bürgerinnen und Bürgern zwischen ihnen und den europäischen Institutionen wahrnehmen. Die Institutionalisierung dieser Initiative, die im Vertrag von Lissabon vorgesehen ist, gibt den europäischen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, die Europäische Kommission indirekt dazu aufzufordern, bestimmte Gesetzgebungsmaßnahmen einzubringen, sofern diese innerhalb ihrer Befugnisse fallen.

Dieser Bericht, der vom Europäischen Parlament vorgelegt wurde, definiert die Kriterien zur Umsetzung dieses europäischen Initiativrechts, um es einfacher, zugänglicher, schneller, transparenter und in allen Mitgliedstaaten einheitlicher zu machen. Die Schaffung eines wirklichen europäischen öffentlichen Raums wird dank dieser Initiative möglich, die den zivilgesellschaftlichen Dialog und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft fördern wird. Meines Erachtens sollten alle Initiativen, die auf die Verringerung der Distanz zwischen den Bürgern und dem europäischen Projekt abzielen, unterstützt und vollständig umgesetzt werden.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (S&D), schriftlich. – (RO) Ich habe für den Bericht über die Bürgerinitiative gestimmt. Die neuen Bestimmungen, die durch den Vertrag von Lissabon eingeführt wurden, fördern die partizipatorische Demokratie und markieren einen wichtigen Schritt hin zur Stärkung des bürgerlichen Geistes. Zweiundvierzig Prozent der europäischen Bürgerinnen und Bürger haben Vertrauen in die EU-Institutionen. Einer der Gründe dafür könnte sein, dass die europäischen Bürgerinnen und Bürger wenig über die europäischen Initiativen und Politiken erfahren, die an sie gerichtet sind. Genau darum bietet die Bürgerinitiative nicht nur den europäischen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der direkten Teilnahme am Entscheidungsprozess, sondern befähigt sie auch dazu, Einfluss auf die Tagesordnung der Europäischen Union zu nehmen. Die Bürgerinitiative trägt folglich dazu bei, die wichtigsten Anliegen und Forderungen der europäischen Bürgerinnen und Bürger vor die europäischen Legislativorgane zu bringen. Dies ist kein neues Konzept. Im Jahr 2007 haben wir die Sammlung von einer Million Unterschriften vorgeschlagen, um die Kommission dazu aufzufordern, eine Richtlinie für die Integration von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft vorzulegen.

Damals wurden nur rund 700 000 Unterschriften gesammelt, aber die Gesetzgebungsvorschläge wurden der Europäischen Kommission vorgelegt. Folglich müssen wir, um unsere Verpflichtungen gegenüber den europäischen Bürgerinnen und Bürgern zu erfüllen, unbedingt sicherstellen, dass die Anträge, die durch die Bürgerinitiative eingereicht werden, zu Rechtsakten werden, die die Lage dieser Bürger verbessern werden.

 
  
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  Derek Vaughan (S&D), schriftlich. Ich begrüße diesen Bericht als einen Weg, das bürgerschaftliche Engagement in Europa zu fördern, indem die Bürgerinnen und Bürger der EU die Möglichkeit erhalten, Rechtsvorschriften vorzuschlagen, die sich auf ihr alltägliches Leben auswirken könnten. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, die Europäische Union wissen zu lassen, was sie über ihre Arbeit denken. Mit einer Million Unterschriften, die aus mindestens einem Viertel aller EU-Staaten kommen müssen, legt diese Initiative einen Teil der Macht zurück in die Hände des Volkes. Das Verfahren wurde vom Parlament vereinfacht, um die Benutzerfreundlichkeit zu gewährleisten und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Initiative zu maximieren. Nach der Prüfung aller Unterschriften wird die Kommission innerhalb von drei Monaten entscheiden, ob ein neues Gesetz vorgeschlagen werden kann, und sie wird ihre Gründe dafür veröffentlichen müssen.

 
  
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  Anna Záborská (PPE), schriftlich. (SK) In diesem Parlament wird oft auf die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union Bezug genommen, deren Interessen wir vertreten. Gleichzeitig haben genau diese Bürgerinnen und Bürger nicht nur dieses Parlament, sondern alle europäischen Institutionen schon lange als zu weit entfernt und gleichgültig gegenüber ihren Problemen wahrgenommen.

Die Europäische Bürgerinitiative kann dies ändern. Sie gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, direkt zu sagen: Wir wollen dieses, wir wollen jenes nicht, und dies muss geändert werden.

Wir sprechen auch gerne über die europäische Integration. Was bringt jedoch Menschen aus verschiedenen Ländern dazu, nicht nur nach einem gemeinsamen Standpunkt zu suchen, sondern einen gemeinsamen Vorschlag zu formulieren und die Unterstützung von Menschen zu suchen, die mehrere unterschiedliche Sprachen sprechen? Die Umsetzung der Bürgerinitiative bedeutet in der Praxis, dass die Bürgerinnen und Bürger aus verschiedenen Mitgliedstaaten mit einer Stimme über die Themen sprechen werden, die für sie wichtig sind. Eine gemeinsame Initiative und ein gemeinsames Interesse werden der Boden dafür sein, aus dem eine echte europäische Identität erwachsen kann.

Ich bin fest davon überzeugt, dass dieses Gefühl, Europäer zu sein, in naher Zukunft Wirklichkeit werden wird. Im Gegensatz zu den Phrasen in den Broschüren der Europäischen Institutionen glaube ich, dass diese neue europäische Identität dynamisch und realistisch sein wird, weil die Bürgerinnen und Bürger selbst die Quelle dieser Identität und des Gefühls, Europäer zu sein, sein werden.

Daher begrüße ich den eingereichten Verordnungsentwurf über die Umsetzung der Bürgerinitiative, und ich bin bereit, alles dafür zu tun, um sicherzustellen, dass die Stimme der Bürgerinnen und Bürger nicht nur vernommen, sondern auch respektiert wird.

 
  
  

Entschließungsanträge RC-B7-0688/2010

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. – (PT) Ich finde, dass das Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 ehrgeizig ist. Sein Hauptziel ist die wirtschaftliche Erholung Europas mithilfe der politischen Prioritäten der Strategie „Europa 2020“, gemeinsam mit dem Haushaltsplan innerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens von 2011, mit seinen neuen Maßnahmen für Finanzierung und Ausgaben, gepaart mit einer neuen Entscheidung in Bezug auf die „Eigenmittel“. Letztere weist auf das Anliegen hin, dass die mit Auflagen versehene Finanzhilfe die Situation der schwächeren nationalen Volkswirtschaften erschweren kann und nicht den gewünschten Effekt der Strategie „Europa 2020“ haben wird, nämlich die Wiederbelebung der Wirtschaft. Ich halte die Strukturfonds für die wirtschaftliche Erholung und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Regionen für außerordentlich wichtig, da in Krisenzeiten mit Auflagen verbundene Sparmaßnahmen die interne Entwicklung der EU negativ beeinflussen können. Eine Konzentration auf Reformen der Gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik sowie der Kohäsionspolitik ist erforderlich. Dabei sind die unterschiedlichen Ausgangslagen der einzelnen Regionen immer in Betracht zu ziehen, was Maßnahmen zur Anpassung an die verschiedenen Realitäten einschließt. KMU sollten dabei eine wichtige Rolle spielen. Der im Rahmen der Prioritäten dieses Arbeitsprogramms dargelegte Ansatz zur Internationalisierung der KMU innerhalb der globalen Handelsbeziehungen sowie die Anstrengungen, die auf deren Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit abzielen, sind zu begrüßen.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit gerne auf einige wichtige Punkte lenken, die im Arbeitsprogramm der Kommission für nächstes Jahr fehlen. Diese Punkte betreffen Menschenrechtsfragen. Hat die Kommission die Absicht, spezifische Maßnahmen oder Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Menschenrechte im Laufe des nächsten Jahres einzuleiten?

Wir haben gehört, dass die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Baroness Ashton, beabsichtigt, sich im Laufe ihrer Amtszeit besonders den Menschenrechten zu widmen. Allerdings schenkt sie in ihren Maßnahmen und Erklärungen den Menschenrechten bis jetzt sehr geringe Aufmerksamkeit. Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) sollte ebenso die Maßnahmen der EU auf dem Gebiet der Menschenrechte fördern, aber da es nun keinen EU-Haushaltsplan für 2011 gibt, wird der EAD ab dem 1. Januar 2011 seinen Pflichten noch nicht vollständig nachkommen können.

Herr Präsident, können Sie uns sagen, welchen Plan B Sie haben und wie Sie beabsichtigen, die Glaubwürdigkeit der EU bei der Verteidigung und Förderung der Menschenrechte weltweit zu stärken?

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Das Parlament war aufgerufen, seine Meinung zur Erklärung der Kommission über das Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 abzugeben. Ich habe für diese Entschließung gestimmt, die die Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit guter Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Parlament sowie auf die Rolle der Kommission als Hüterin der Verträge und der allgemeinen Interessen der EU lenkt. Darüber hinaus betont die Entschließung insbesondere das Ziel von „Europa 2020“ der Wachstumsbelebung für Beschäftigung und begrüßt die Einführung eines „Europäischen Semesters“ zur effizienteren Verwaltung von öffentlichen Finanzen. Das Wachstum muss intelligent (es muss digitale Technologien, Forschung und Entwicklung sowie Bildung fördern), nachhaltig (mit dem Ziel einer Steigerung der Energieeffizienz um 20 %) und integrativ (durch Bekämpfung der Diskriminierung zwischen Arbeitnehmern und durch bessere Beziehungen in der Industrie) sein. Die Kommission muss sich weiterhin um den Binnenmarkt, den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie um die Außenpolitik kümmern, die noch in den Kinderschuhen steckt.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich.(LT) Ich habe für die gemeinsame Entschließung des Europäischen Parlaments gestimmt, weil sie die Prioritäten für die Aktivitäten der Europäischen Kommission im Jahr 2011 sowie zukünftige Herausforderungen diskutiert und beurteilt. In der letzten Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments in Straßburg hat Präsident Barroso das Arbeitsprogramm der Kommission für das kommende Jahr vorgestellt. Aus diesem Grund ist es nach Meinung des Europäischen Parlaments außerordentlich wichtig, einen Dialog mit der Kommission herzustellen sowie den grundlegenden strategischen Zielen der EU besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Das Parlament ersucht die Kommission außerdem dringend, in Bezug auf wichtige Vorschläge, die vorgelegt werden sollen, einen realistischen und eindeutigeren Zeitplan vorzulegen, der effektiv und realitätsbezogen sein und besser als in der Vergangenheit umgesetzt werden muss. Ich möchte die Aufmerksamkeit auf die Tatsache lenken, dass trotz der Absicht der Kommission, neue Arbeitsplätze zu schaffen und die Ziele der Strategie „Europa 2020“ so bald wie möglich umzusetzen, keine spezifischen Vorschläge zur Schaffung neuer, qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze im Kommissionsprogramm für das kommende Jahr im Bereich Beschäftigung und soziale Angelegenheiten vorliegen. Die Kommission schlägt wieder dieselben Gesetzgebungsinitiativen zur Entsendung von Arbeitnehmern und zur Arbeitszeit vor, wie sie es im Arbeitsprogramm des vergangenen Jahres getan hat und verspricht, die Rechte von Wanderarbeitern in der ganzen Union zu verbessern. Eine umfassende wirtschaftliche Erholung verlangt nach einer gemeinsamen europäischen Strategie für nachhaltiges Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen, die von den dafür erforderlichen Befugnissen und Ressourcen gestützt wird.

 
  
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  Mário David (PPE), schriftlich. – (PT) Angesichts der Tatsache, dass die aktuelle Krise, in der sich Europa befindet, sich weiterhin auf die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten auswirkt, müssen wesentliche Anpassungen sowohl auf einzelstaatlicher Ebene als auch auf EU-Ebene vorgenommen werden. Ich stimme für diesen Entschließungsentwurf, da ich mir darüber bewusst bin, dass das Jahr 2011 für das künftige Gelingen der Europäischen Union von grundlegender Bedeutung sein und für die Europäische Kommission und die Europäische Union als Ganzes eine große Herausforderung darstellen wird. Ich möchte auch alle Vorschläge hervorheben, die die Absicht der Europäischen Kommission offenbaren, das Wachstumspotenzial des Binnenmarktes zu erforschen. Ich glaube, dass die Optimierung des Binnenmarktpotenzials durch stärkere Integration der Märkte sowie durch die Stärkung des Vertrauens der europäischen Unternehmen und Konsumenten eine Hebelwirkung auf die europäische Wirtschaft haben kann. Dennoch finde ich, dass die Kommission in dieser Angelegenheit weiter hätte gehen können und ehrgeizigere und konkretere Vorschläge hätte vorlegen können, um auf die Bedürfnisse derjenigen, die innerhalb des Binnenmarkts tätig sind, einzugehen.

 
  
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  Luigi Ciriaco De Mita (PPE), schriftlich. (IT) Das Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 benötigt einen stärkeren europäischen Geist und mehr Mut, um sich den wichtigsten politischen und institutionellen Problemen der EU zu stellen, insbesondere vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon und dessen Einhaltung. Es gilt, die folgenden Punkte zu behandeln: 1. mehr Respekt für die Rolle des Europäischen Parlaments bei der Ausarbeitung von Vorschlägen; wobei den Positionen, die es in seinen Stellungnahmen und Vorschlägen bezieht, angemessen Rechnung zu tragen ist; 2. engere und ausgeglichenere interinstitutionelle Zusammenarbeit beim Haushaltsplan und bei der finanziellen Vorausschau; 3. mehr Mut bei der Formulierung von Vorschlägen zur effizienten Verwendung von EU-Ressourcen, um verbindliche Ziele und konkrete Richtwerte zu erreichen; 4. effiziente und entschiedene Steuerung der Wirtschaft und der Finanzen vonseiten der EU sowie eine finanzielle Beteiligung der Arbeitnehmer an Unternehmenserträgen, wodurch eine breitere, ausgeglichenere und integrativere wirtschaftliche und soziale Entwicklung ermöglicht wird. Obwohl das Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 nur einige der aufgezählten Punkte abdeckt, halte ich es dennoch für notwendig, es zu unterstützen.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für die Entschließung über das Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 gestimmt. Es ist das erste, das im Rahmen des neuen Programmplanungszeitraums angenommen wird und das zu einem intensiveren Dialog zwischen Parlament und Kommission beitragen soll. Dieser Dialog sollte darauf abzielen, die Beziehung zwischen den politischen und den haushaltspolitischen Prioritäten auf EU-Ebene zu verbessern.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Die Kommission hat ein ehrgeiziges Arbeitsprogramm für 2011 vorgelegt, das die folgenden grundlegenden Punkte umfasst: (i) integratives Wachstum; (ii) nachhaltiges Wachstum und (iii) Finanzordnung. Was das Thema integratives Wachstum betrifft, bei dem die Kommission die Nachhaltigkeit sozialer Sicherungssysteme sowie den Kampf gegen Armut betont, vertrete ich die Auffassung, dass es notwendig ist, ein harmonisches Gleichgewicht zwischen Sparmaßnahmen und sozialer Unterstützung zu finden. Es ist auch wichtig, die Richtung festzulegen, in die Reformen der europäischen Sozialversicherungssysteme gehen sollten.

Im Hinblick auf das Thema nachhaltiges Wachstum ist es wichtig, zu verstehen, wie ein Gleichgewicht zwischen notwendigem Umweltschutz und zukünftigen Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) erreicht werden kann. Was die Finanzordnung und die Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung betrifft, sollten Schritte zu einem robusteren europäischen Bankensystem, das möglichen Krisen mit Widerstand begegnen kann, und zur Stärkung der Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten sowie deren wirtschaftliche Koordination als dringendste Priorität gelten. Die größte Herausforderung für 2011 wird es sein, die Krise hinter sich zu lassen und den Grundstock für eine Wachstumspolitik zu legen.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben gegen den Entschließungsentwurf des Europäischen Parlaments zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 gestimmt, weil es bei den grundlegenden Fragen lediglich seine eigenen Positionen wiederholt und nicht einsieht, dass es eigentlich notwendig ist, mit der neoliberalen, militaristischen und antisozialen Politik der Europäischen Kommission zu brechen.

Obwohl die Europäische Kommission dafür kritisiert wird, dass sie dem Parlament nicht die geforderten Antworten gegeben hat, hat sie es in Wahrheit bereits getan, denn sie beglückwünscht sich selbst, dass sie der Wirtschaftsreform Priorität eingeräumt hat, dass sie die Nachhaltigkeit des Haushaltsplans zu einer Priorität gemacht und die soziale Nachhaltigkeit an zweite Stelle gesetzt hat; auch dann, wenn die Kommission darauf besteht, den Ausbau des Binnenmarktes zu fördern oder die Doha-Runde mit ihren jeweiligen Freihandelsabkommen so schnell wie möglich abschließen zu wollen.

Denn das, was die Mehrheit im Parlament möchte, ist eine Fortsetzung derselben Politik, die die bereits erwähnten Sparpläne in bestimmten Mitgliedstaaten favorisiert, ohne dabei die Tatsache zu berücksichtigen, dass diese Sparpläne zur Zunahme von Arbeitslosigkeit, Armut, Ungleichheit, Asymmetrie und wirtschaftlicher Rezession führen werden, während Wirtschafts- und Finanzkonzerne weiterhin immer größere Profite schreiben werden. Aus all diesen Gründen sind wir verpflichtet, dagegen zu stimmen.

 
  
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  Pat the Cope Gallagher (ALDE), schriftlich. (GA) Im nächsten Jahr wird die Europäische Kommission Vorschläge zur Änderung der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Gemeinsamen Fischereipolitik vorlegen. Diese beiden Initiativen sind für die Landwirte und Fischer in Irland von äußerst großer Wichtigkeit.

 
  
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  Elisabeth Köstinger (PPE), schriftlich. 2011 wird die Kommission den Vorschlag für den mehrjährigen Finanzrahmen 2013 bis 2020 vorlegen. Für mich ist klar: Der Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung muss auch weiterhin im selben Umfang wie bisher abgesichert sein, die Lebensmittelsouveränität für die europäischen Bürgerinnen und Bürger muss sichergestellt werden. Die Produktion von Lebensmitteln und die Belebung der ländlichen Regionen als Wirtschafts- und Naherholungsraum müssen auch in Zukunft einen prioritären Stellenwert für Europa haben. Das Bekenntnis der Kommission zu nachhaltigem und integrativem Wachstum trägt den Umwelt- und Klimazielen für 2020 Rechnung und verlangt Investitionen in grüne Technologien; damit werden Arbeitsplätze geschaffen.

Ich begrüße auch die Forderung des Parlaments, dass der neue mehrjährige Finanzrahmen für die Zeit nach 2013 der Erweiterung der Zuständigkeiten der EU Rechnung tragen muss. Große Bedeutung haben die Pläne zur Handelspolitik der EU. Die Kommission ist angehalten, die WTO-Verhandlungen zu einem positiven Abschluss zu bringen. Eine zunehmende Konzentration auf bilaterale Handelsabkommen ist sehr kritisch zu betrachten, insbesondere die im nächsten Jahr fortgesetzten Mercosur-Verhandlungen.

 
  
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  Thomas Mann (PPE), schriftlich. Ich habe soeben dem Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2011 unter Vorbehalt zugestimmt. Es enthält nicht mehr die angekündigte Mitteilung der Generaldirektion Unternehmen zu CSR. Stattdessen hat die GD Markt eine Online-Konsultation gestartet „zur Offenlegung von Informationen nicht-finanzieller Art durch Unternehmen“. Das ist alarmierend und legt einen Politikwechsel nahe. Die GD Markt stellt nicht mehr die Frage, ob im Bereich CSR eine EU-Regulierung notwendig ist, sondern wie sie ausgestaltet werden soll. Dabei hatte die GD Unternehmen mehrere „Transparency Workshops“ durchgeführt, die deutlich machten, dass ein Zwangs-CSR von fast allen Sozialpartnern strikt abgelehnt wird. Seit 2006 liegt die Federführung bei der GD Unternehmen, da CSR-Initiativen Beiträge von Unternehmen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit für eine zukunftsfähige Gesellschaft sind. Sie entspringen unternehmerischem Engagement und beruhen auf Eigeninitiative und Eigenverantwortung. Über dieses Grundverständnis gibt es Konsens, der jahrelang in zahlreichen Multi-Stakeholder-Foren erarbeitet wurde.

Das institutionelle Wissen liegt in der GD Unternehmen, die diese Prozesse maßgeblich gesteuert hat. Ich fordere die Kommission auf, die Federführung und Gestaltungshoheit für CSR unbedingt bei der GD Unternehmen zu belassen. Eine verpflichtende CSR-Berichterstattung lehne ich nach wie vor strikt ab, da sie zu neuer Bürokratie führt und die Unternehmen vom zusätzlichen freiwilligen Engagement abhalten wird.

 
  
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  Arlene McCarthy (S&D), schriftlich. Die Finanzkrise hat die Volkswirtschaften aller EU-Mitgliedsstaaten ernsthaft geschädigt. In dieser Entschließung fordern wir eine starke und entschlossene Antwort vonseiten der Europäischen Kommission, um das Wachstum anzukurbeln und einen soliden, dauerhaften Aufschwung zu garantieren, der allen Bürgerinnen und Bürgern Europas zugutekommt. Wir unterstützen die Forderung nach einer Überarbeitung des Systems der Eigenmittel, um ein System zu schaffen, das fair, klar, transparent und neutral im Hinblick auf die Steuerbelastung ist; wir begrüßen es, dass Maßnahmen erwogen werden, um die Kosten der EU für ihre Bürgerinnen und Bürger zu verringern, wie z. B. eine Überarbeitung der Besteuerung des Finanzsektors, die derzeit zu gering ist.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Das neue Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 basiert auf drei Punkten: (1) integratives Wachstum; (2) nachhaltiges Wachstum und (3) Finanzordnung. Deshalb müssen wir auf die Nachhaltigkeit von sozialen Sicherheitssystemen hinarbeiten, um gegen die Armut vorzugehen und gleichzeitig ein Wirtschaftswachstum, das auch den Umweltschutz berücksichtigt, zu ermöglichen. Wir müssen die wirtschaftspolitische Steuerung intensivieren, das europäische Bankensystem stärken und resistenter gegen mögliche Krisen in der Zukunft machen sowie die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten stärken; denn die wichtigste Herausforderung für 2011 wird sein, die Krise hinter sich zu lassen und wieder eine Wachstumspolitik aufzunehmen.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. Herzlichen Glückwunsch. Endlich hat jemand aufgepasst und macht einen Unterschied zwischen der Europäischen Kommission und den Göttern. Es wird Zeit, leeres Gerede durch wirkliche Arbeit zu ersetzen. Die Europäische Kommission sollte nicht die Fragen der Mitglieder des Europäischen Parlaments ignorieren, deren Aufgabe es ist, die Entscheidungen des Europäischen Parlaments auszuführen. Es scheint so, als hätten das einige Kommissare vergessen. Wenn nicht, was ist dann aus der Entschließung zum umfassenden Monitoring-Bericht geworden, der vom Europäischen Parlament am 11. März 2004 angenommen wurde und der zum ersten Mal das Thema von Ausländern in Lettland behandelt hat? Sie ist einfach von der Tagesordnung verschwunden. Wer war dafür verantwortlich? Wessen Gehalt wurde gekürzt? Wer wurde bestraft? Niemand. Lang lebe der Europäische Rat!

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich.(PT) Ich habe für die Entschließung zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 gestimmt, weil ich mit dessen Hauptzielen übereinstimme. Es ist eine Tatsache, dass die dringendste Priorität des Jahres 2011 sein sollte, die wirtschaftliche Erholung voranzutreiben. Im Rahmen des Arbeitsprogramms der Kommission halte ich die Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung und den Abschluss der Reform des Finanzsektors durch Maßnahmen zur Wiederherstellung von Wachstum für Beschäftigung für sehr positive Punkte. Wirksames, nachhaltiges und integratives Wirtschaftswachstum ist zur Wiederherstellung von Vertrauen und Optimismus in der EU unerlässlich. Die grundlegenden Stützen eines Arbeitsprogramms, das das Wachstum fördern soll, sind Investitionen in Forschung und Entwicklung, Sicherheit der Energieversorgung und eine horizontale Beschäftigungspolitik, die eine wirkliche Freizügigkeit der Arbeitnehmer ermöglicht. Das Ziel, einen gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen, muss auch hervorgehoben werden.

 
  
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  Rovana Plumb (S&D), schriftlich. – (RO) Das Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 spiegelt weder hinreichend die maßgeblichen Ereignisse, die Europa seit 2008 beeinflusst haben, noch die Hoffnungen und Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger Europas wider. Es ist bedauernswert, dass sich dieses Programm nicht stärker auf den Verlust von sieben Millionen Arbeitsplätzen als Folge der Finanzkrise konzentriert, wodurch faktisch für die kommenden Jahre konstante Arbeitslosigkeit garantiert ist. Dieser Aspekt ist eine der grundlegenden Herausforderungen, denen sich die EU im Jahr 2011 gegenübersieht. Die Kommission wird daher einen Weg finden müssen, wie ihre Initiativen und Vorschläge ausreichende akzeptable Arbeitsplätze für normale Bürgerinnen und Bürger schaffen können. Die Kommission muss die Standpunkte der Sozialpartner zum Thema Renten berücksichtigen und dafür sorgen, dass im zukünftigen Weißbuch sowohl den Erwartungen der Interessenvertreter Rechnung getragen und dabei der erste – der öffentliche – Pfeiler gestärkt wird.

Ich begrüße die Überarbeitung des EURES-Portals für berufliche Mobilität, die darauf abzielt, jungen Arbeitskräften einen besseren Zugang zu Berufsinformationen und zur Berufsberatung zu gewähren. Allerdings bedaure ich, dass der entsprechende Vorschlag auf 2012 vertagt wurde, obgleich er für junge Menschen bereits jetzt erforderlich wäre. Das Programm der Kommission erwähnt die Geschlechterthematik nicht. Infolgedessen ist eine europäische Richtlinie vonnöten, die das Lohngefälle von 17,4 % zwischen Frauen und Männern aufgreifen wird, gemeinsam mit einer Richtlinie, die Gewalt gegen Frauen beseitigt.

 
  
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  Britta Reimers (ALDE), schriftlich. Da die Stimmliste kurzfristig geändert wurde, hatte ich keine Zeit mehr, den Inhalt zu prüfen und mich entsprechend für eine Seite zu entscheiden.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Die Fraktion der Grünen/EFA hat die vorgeschlagene gemeinsame Entschließung sowie viele der angeregten Änderungen unterstützt. Ich bin zufrieden, dass der Teil unangetastet blieb, in dem das Parlament die Kommission nachdrücklich auffordert, mutige und innovative Vorschläge für eine umfassende Überarbeitung des Systems der Eigenmittel auf den Weg zu bringen.

 
  
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  Joanna Senyszyn (S&D), schriftlich.(PL) Ich habe die Annahme der Entschließung über das Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 befürwortet. In einem früheren Redebeitrag habe ich folgende Punkte angesprochen: die Notwendigkeit, einen Richtlinienentwurf über Gewalt gegen Frauen zu erstellen, die schnelle und effiziente Umsetzung des Stockholmer Programms sowie die Integration von Sport in den Haushaltsplan des kommenden Jahres. Es ist auch unumgänglich, die Arbeit an der Nichtdiskriminierungsrichtlinie wieder aufzunehmen. Ich richte einen Appell an die Kommission und die Mitgliedstaaten, 2011 in diese Richtung entschlossene Schritte zu setzen.

Obwohl die Bürgerinnen und Bürger der EU ungeduldig auf diese Richtlinie warten, stellen einige Mitgliedstaaten weiterhin die Gültigkeit von deren Annahme infrage. Ich kann nicht verstehen, dass viele nicht einsehen wollen, dass ein einheitliches Nichtdiskriminierungsgesetz bestehen muss, das die Gleichbehandlung aller Menschen und nicht nur einiger ausgewählter sozialer Gruppen schützt. Die finanziellen Argumente, die die exorbitanten Kosten einer Einführung dieser Richtlinie im Zusammenhang mit behinderten Personen betonen, überzeugen mich nicht. Europa muss selbst während einer Krise all seine Bürgerinnen und Bürger weiterhin gleichwertig behandeln.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Die Kommission hat ihr Arbeitsprogramm für 2011 zu einem besonders heiklen Zeitpunkt für die Europäische Union präsentiert. Die Erholung von der Wirtschaftskrise ist noch nicht vollständig im Gange, was bedeutet, dass das Programm für das nächste Jahr als Schwerpunkt weiterhin die dynamische Erholung der europäischen Wirtschaft haben muss. 2011 sollte das Jahr sein, in dem die Strategie „Europa 2020“ in europäische Verfahren integriert wird, um das Ziel von intelligentem, nachhaltigem und integriertem Wachstum zu verfolgen.

Ich betone erneut, wie wichtig es ist, das Wachstum für Beschäftigung wiederherzustellen, indem das Reformprogramm von „Europa 2020“ vorangetrieben wird. In diesem Zusammenhang möchte ich die Rolle folgender Leitinitiativen betonen: die „Innovationsunion“, die „Digitale Agenda“, die Initiative „Neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ sowie die „Plattform zur Bekämpfung der Armut“. Ich halte es für unerlässlich, für eine Strukturreform zur Verbesserung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums zu sorgen. Das kann besonders durch eine Kohäsionspolitik erreicht werden, die zu Investitionen in der Realwirtschaft anregt. Jede zukünftige Kohäsionspolitik sollte auch gewährleisten, dass der neue mehrjährige Finanzrahmen darauf ausgerichtet ist, die Ziele der Strategie „Europa 2020“ und der europäischen Strategien im Rahmen des Vertrags von Lissabon zu erreichen. Das Europäische Parlament muss in diesem Zusammenhang eine aktive Rolle übernehmen, und es ist wichtig, dass die Kommission dafür dringend ein Modell für interinstitutionelle Zusammenarbeit vorlegt.

 
  
  

Entschließungsanträge RC-B7-0693/2010

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich.(LT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, weil die EU und die Afrikanische Union (AU) gemeinsam wichtige Fragen von gemeinsamem Interesse angehen müssen, um erfolgreich die Partnerschaft zwischen Afrika und der EU umzusetzen, die auf dem gegenseitigen Interesse beruht, ihr jeweiliges Potenzial gemeinsam zur Geltung zu bringen. Im Sinne engerer Zusammenarbeit müssen demokratische Staatsführung und Menschenrechte gewährleistet sein, doch leider wurde Robert Mugabe zum dritten Gipfeltreffen Afrika-EU eingeladen, an dem er auch aktiv teilgenommen hat. Ich rufe daher alle Akteure auf, in Zukunft entschlossener aufzutreten, um eine klare Botschaft auszusenden, dass sich die EU der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zutiefst verpflichtet fühlt.

Es ist ebenso wichtig für alle Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union, die Afrikanische Charta für Demokratie, Wahlen und Staatsführung der Afrikanischen Union zu ratifizieren und den Internationalen Strafgerichtshof voll und ganz zu unterstützen. Dadurch würden die Prinzipien von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Respekt für Menschenrechte geschützt und gleichzeitig würden sich Möglichkeiten für eine effektive Zusammenarbeit in wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und anderen Belangen auftun.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Seit dem EU-Afrika-Gipfel in Kairo im Jahr 2000 hat die Europäische Union eine sehr umfangreiche Außenpolitik zu Afrika in die Wege geleitet. 2005 hat die EU mit ihrer Strategie für Afrika begonnen. Zwei Jahre später war der Standpunkt anders, und zu dieser Zeit wurde der EU-Afrika-Gipfel in Lissabon mit der Schaffung einer strategischen Partnerschaft mit Afrika abgeschlossen. Der dritte EU-Afrika-Gipfel wurde erst vor Kurzem beendet. Er war kein voller Erfolg: So haben wir z. B. die Anwesenheit des Diktators Robert Mugabe nicht begrüßt und hätten im Gegenzug die Anwesenheit eines Vertreters aus dem Sudan befürwortet. Ich habe für die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Zukunft dieser Partnerschaft gestimmt. Der neue Aktionsplan basiert auf acht wichtigen neuen Themen: 1 - Friede und Sicherheit, 2 - demokratische Staatsführung und Menschenrechte, 3 - Handel, regionale Integration und Infrastruktur, 4 - die Millenniums-Entwicklungsziele, 5 - Energie, 6 - Klimawandel, 7 - Migration, Mobilität und Beschäftigung, 8 - Wissenschaft, Informationsgesellschaft und Raumfahrt.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich.(LT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt. Es ist notwendig, die strategische Partnerschaft zwischen Afrika und der Europäische Union weiter auszubauen, damit gemeinsame Herausforderungen zusammen bewältigt werden können, nachhaltiges Wirtschaftswachstum gefördert und eine Zusammenarbeit auf den Gebieten von Energie, Handel und Klimawandel entwickelt werden kann. Bei der Entwicklung der Zusammenarbeit ist es notwendig, maßgebliche Unterstützung im Kampf gegen Armut, beim Schutz der Menschenrechte, inklusive sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Rechte zu leisten sowie Friedens- und Sicherheitsherausforderungen auf dem afrikanischen Kontinent anzusprechen. Ich begrüße das Afrika-EU-Kooperationsprogramm zu Erneuerbaren Energien sowie die Verpflichtung, in Afrika den Zugang zu modernen und nachhaltigen Energiedienstleistungen herzustellen. So soll die Verwendung von erneuerbarer Energie in Afrika gesteigert und die Energieeffizienz in Afrika in allen Sektoren verbessert werden. Die EU und Afrika sollten gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um die Emissionen zu verringern, die durch Entwaldung und Waldschädigung entstehen, und wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels ergreifen. Es sollte die notwendige Finanzierung zur Umsetzung der erwähnten Maßnahmen bereitgestellt werden, wobei die wirksame Überwachung durch das Parlament des Einsatzes von EU-Finanzhilfen gewährleistet sein sollte.

 
  
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  Mário David (PPE), schriftlich. – (PT) Ich habe gerne für diesen gemeinsamen Entschließungsantrag zu den Schlussfolgerungen des dritten EU-Afrika-Gipfels gestimmt. Angesichts der Notwendigkeit für den afrikanischen Kontinent, seine Investitionspartnerschaften zu diversifizieren, besonders mit asiatischen Ländern und Lateinamerika, ist der vorgeschlagene strategische Aktionsplan 2010-2013 für die EU und Afrika besonders von Bedeutung, da er einen zusätzlichen Nutzen zum Abkommen von Cotonou und zur Union für den Mittelmeerraum schaffen könnte. Ich glaube, dass die regionale Integration afrikanischer Länder durch die Afrikanische Union sowie der Handel und die Investitionen in diesem Zusammenhang für die politische und wirtschaftliche Stabilität und das nachhaltige Wachstum in Afrika von maßgeblicher Bedeutung sein werden. Ich hoffe daher, dass die Staats- und Regierungschefs in Afrika und der EU nicht nur die Erklärung von Tripolis respektieren, sondern auch u. a. diese strategische Partnerschaft als wertvolles Instrument zur Förderung des intraregionalen afrikanischen Handels anerkennen werden. Ich teile ebenfalls die Überzeugung von Präsident Barroso, dass erneuerbare Energie für Afrikas wirtschaftliche und soziale Entwicklung von entscheidender Bedeutung ist und unterstütze seinen Aufruf für eine grüne Energierevolution in Afrika.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für die Entschließung zur Zukunft der strategischen Afrika-EU-Partnerschaft während der Zeit vor dem dritten Afrika-EU-Gipfel gestimmt, weil ich glaube, dass die vor drei Jahren etablierte Partnerschaft zwischen den beiden Kontinenten, die während des portugiesischen Ratsvorsitzes der EU geschaffen wurde, weiterhin gestärkt werden sollte. So können wir uns zusammen gemeinsamen Herausforderungen stellen sowie nachhaltige Entwicklung, Frieden und Menschenrechte fördern.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Im Dezember 2007 war ich in Lissabon, als der erste EU-Afrika-Gipfel stattgefunden hat. Durch ihn wurde die Basis für einen permanenten Dialog zwischen Europa und dem afrikanischen Kontinent geschaffen, mit dem wir durch sehr wichtige historische, kulturelle, wirtschaftliche und Handelsbeziehungen verbunden sind. Es wurde dadurch ein Pfad zur Zusammenarbeit eröffnet, der Staats- und Regierungsoberhäupter von Europa und Afrika drei Jahre später nach Tripolis geführt hat.

Ich glaube, dass eine dauerhafte und gesunde Partnerschaft zwischen der EU und Afrika grundlegend für Entwicklung und Fortschritt ist. Ich denke daher, dass die Investition, die beide Parteien in die Stärkung ihrer Beziehungen gemacht haben, vollkommen gerechtfertigt ist. Wir leben in einer Zeit, in der eine traditionelle Kooperationspolitik, die ausschließlich auf humanitärer Hilfe basiert, nicht mehr auf die Bedürfnisse der Entwicklungsländer eingeht, speziell nicht im Fall des afrikanischen Kontinents.

Deshalb glaube ich, dass die zukünftige Zusammenarbeit deutlich auf die Herstellung von Handelsbeziehungen und Wirtschaftspartnerschaften sowie auf einen effektiven Austausch in den Gebieten Forschung, Innovation und Bildung ausgerichtet sein wird – Gebiete, in denen die Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika gestärkt werden muss.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Der dritte EU-Afrika-Gipfel fand in Tripolis am 29. und 30. November 2010 statt. Ich bedauere es, dass die Gemeinsame Strategie Afrika-EU keine neue strategische Beziehung herstellen konnte.

Ich betone erneut meine Hoffnung auf eine erfolgreiche Einigung mit nachhaltigen Zielen für beide Partner beim nächsten Gipfel, um die Armut zu bekämpfen und faires Einkommen und Unterstützung zu garantieren, sowie die grundlegenden Menschenrechte in Afrika, einschließlich sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Rechte, zu wahren.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Herausforderungen für afrikanische Länder sind im Zusammenhang mit der schweren Krise in der Weltwirtschaft immens. Diese Krise, die als finanzielle Krise dargestellt wird, hat endlich die Grenzen des Wirtschaftswachstums nach dem Verständnis des Kapitalismus aufgezeigt. Diese Grenzen sind nämlich die Verfügbarkeit von fruchtbarem Land für die Produktion von Nahrungsmitteln und anderen organischen Rohstoffen sowie geologische Reserven zur Gewinnung von mineralischen Rohstoffen und Energie, um Industrie zu betreiben.

Diese Situation treibt den Wettlauf um Afrika, ein an natürlichen Ressourcen unwahrscheinlich reicher Kontinent, voran. Das Ziel ist die Beherrschung der Märkte und der natürlichen Ressourcen. Die Politik der EU gegenüber Afrika sollte in diesem Zusammenhang verstanden werden; Erpressung für die Unterzeichnung der sogenannten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen; Förderung der Abspaltung des Südsudans; Unterstützung und Finanzierung der Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur, im Rahmen derer die Armeen die eigenen Völker unterdrücken sollen, um den Interessen der EU und ihrer Wirtschafts- und Finanzkonzerne zu dienen. Dies sind nur einige Beispiele.

In dieser Entschließung geht es daher um Neokolonialismus. Die Fesseln, die die Länder in dieser Region Interessen unterwirft, die ihrer Bevölkerung fremd sind, müssen gelöst werden. Es muss ehrliche Zusammenarbeit etabliert sowie Hilfe geleistet werden, um die Unabhängigkeit und Souveränität der Bevölkerung hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und ihres Fortschritts zu konsolidieren.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Drei Jahre sind seit dem letzten Afrika-EU-Gipfel vergangen, der den angestrebten Dialog zwischen Europa und dem afrikanischen Kontinent eingeleitet hat. Diese Partnerschaft ist für Entwicklung und Fortschritt von grundlegender Bedeutung, und es ist wichtig, dass sich beide Parteien bemühen, ihre Beziehungen zu stärken. Partnerschaften sollten sich nicht allein auf Gemeinschaftshilfe beschränken; es sollten auch Handelsbeziehungen und wirtschaftliche Partnerschaften eingerichtet werden, wobei der Erfahrungsaustausch auf den Gebieten von Forschung, Innovation und Ausbildung künftige Beziehungen stärken kann.

 
  
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  Louis Michel (ALDE), schriftlich. (FR) Die strategische Partnerschaft Afrika-EU ist das einzige Instrument der Europäischen Union, das den Bereich der interkontinentalen Beziehungen abdeckt. Sie stellt einen Bruch in den Beziehungen zwischen der EU und Afrika dar: Die beiden Kontinente werden echte Partner, die auf gleicher Ebene miteinander umgehen und eine Vielzahl gemeinsamer Interessen in ihrem Dialog behandeln. Es ist nicht mehr eine Beziehung zwischen Gebern und Empfängern. Es handelt sich um eine strategisch wichtige Beziehung, die belebt und gestärkt werden muss, wenn sowohl Europa als auch Afrika die vor uns liegenden Herausforderungen bewältigen wollen. Ich meine damit die Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele, die Nahrungsmittelkrise, die Wirtschafts- und Finanzkrise, den Klimawandel usw. Das Thema des Gipfels von Tripolis, „Investition, Wirtschaftswachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen“, soll daran erinnern, dass Friede und Sicherheit, wirtschaftliche und politische Steuerung sowie der Respekt von Menschenrechten Voraussetzungen für die Entwicklung sind. Der gesetzliche und gerichtliche Schutz von Privatinvestitionen ist einer der maßgeblichen Faktoren für Afrikas wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Ohne Wohlstand ist soziale, menschliche und wirtschaftliche Entwicklung unmöglich.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. Die Zukunft sieht düster aus, besonders jetzt, am Vorabend des Afrika-EU-Gipfels. Der beste Weg, die Zukunft zu sichern, ist die Finanzierung öffentlicher Ausbildungsprogramme. Menschen, die eine höhere Schulausbildung bekommen können, würden lieber in ihren Ländern leben, als in Europa zu betteln. Wir müssen die Regierungen unterstützen, die sich bemühen, ihre Länder für ihre eigenen Bürgerinnen und Bürger attraktiv zu gestalten. Ich habe dafür gestimmt.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Es ist wichtig, dass sich die EU intensiv mit den afrikanischen Staaten auseinandersetzt und mit einer gemeinsamen Strategie die bestehenden und künftigen Herausforderungen in Angriff nimmt. Dazu zählen insbesondere die Demokratisierung Afrikas, die Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen in Afrika, aber auch die nachhaltige Förderung von Rohstoffen, die beiden Seiten Vorteile bringt. Ein weiteres Problemfeld, das es zu beseitigen gilt, ist die Korruption. Sie hindert viele afrikanische Staaten daran, sich zum Wohle ihrer Bürger zu entwickeln. Leider versickern auch immer wieder Millionen von Hilfsgeldern aus der EU in dunklen Kanälen, anstatt sie sinnvoll einzusetzen und den Bürgern zukommen zu lassen. Es muss der Grundsatz gelten: Hilfe zur Selbsthilfe. Leider nimmt die Entschließung darauf keinen Bezug und schreibt nur die bisherige Praxis fort.

Armut stellt auch einen Hauptgrund für die Emigration aus Afrika und die Immigration nach Europa dar. Anstatt die europäische Praxis der Exportsubventionen zu hinterfragen, die die Selbsterhaltungsfähigkeit der afrikanischen Staaten massiv beeinträchtigt, verliert man sich in leeren Worten. Die negativen Folgen der Migration werden schöngeredet. Daher konnte ich diese Entschließung nur ablehnen.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich.(PT) Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Afrika sind ganz offensichtlich von grundlegender Bedeutung. Daher bin ich mit der Annahme des strategischen Aktionsplans 2010-2013 und den bestehenden Partnerschaften sehr zufrieden. Davon möchte ich besonders die Partnerschaft hervorheben, die sich auf Frieden und Sicherheit bezieht, und auf die Bemühungen der EU, die friedensunterstützenden Einsätze in Afrika nachhaltig und in einer vorhersehbaren Weise zu finanzieren sowie auf die Notwendigkeit, die Zivilbevölkerung vor bewaffneten Konflikten lokal durch Handlungskompetenz, Widerstandskraft und Entschlossenheit zu schützen. Ich sollte auch die Bemühungen in Hinblick auf die Zusammenarbeit bei Fragen von gemeinsamem Interesse hervorheben, wie z. B.: demokratische Staatsführung und Menschenrechte, Handel, regionale Integration und Infrastruktur sowie die Millenniums-Entwicklungsziele. Im Zusammenhang mit diesem letzten Aspekt sollte betont werden, dass die Staaten der Europäischen Union ihre Verpflichtung, bis 2015 einen Anteil von 0,7 % ihres BIP für öffentliche Entwicklungshilfe aufzubringen, erneuert haben. Diese Anstrengung ist von wesentlicher Bedeutung für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele, besonders im Hinblick auf gezielte Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit von Müttern, Neugeborenen und Kindern, Genderpolitik, Bildung, Agrarpolitik, nachhaltige Entwicklung sowie Zugang zu Wasser und Abwasserbeseitigung.

 
  
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  Crescenzio Rivellini (PPE), schriftlich. (IT) Ich bedaure die Anwesenheit des Präsidenten von Simbabwe, Herrn Mugabe, beim Gipfel in Tripolis am 30. November und die Abwesenheit von zahlreichen europäischen Staats- und Regierungschefs. Ich weise auch darauf hin, dass das neue US-amerikanische Gesetz über Konfliktmineralien („Conflict Minerals Law“) ein großer Schritt vorwärts bei der Bekämpfung der illegalen Ausbeutung von Mineralien in Afrika ist.

Ich rufe daher die Kommission und den Rat auf, ähnliche Vorschläge vorzulegen, um die Rückverfolgbarkeit von in den EU-Markt eingeführten Mineralien zu gewährleisten, und ich rufe die Afrikanische Union, bei der nachhaltigen Gewinnung von Rohstoffen zusammenzuarbeiten.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Zu den gemeinsamen Punkten, denen einige Fraktionen zugestimmt haben – auch unsere – gehören folgende: [Das Europäische Parlament] 1. begrüßt die Annahme des strategischen Aktionsplans 2010-2013 und der darin vorgesehenen Partnerschaften und hofft, dass der Aktionsplan einen zusätzlichen Nutzen zum Abkommen von Cotonou und zur Union für den Mittelmeerraum schaffen wird und dass er damit Ausdruck des ehrgeizigen Bemühens um die Beziehungen zwischen den beiden Kontinenten ist; 2. betont, dass die Grundprinzipien der Gemeinsamen Strategie Afrika-EU so konzipiert sein müssen, dass die nachhaltigen Bedürfnisse der Entwicklungsländer unterstützt werden, um die Armut zu bekämpfen, ein angemessenes Einkommen und menschenwürdige Lebensbedingungen zu garantieren und die Erfüllung der grundlegenden Menschenrechte, einschließlich sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Rechte; 3. hofft, dass Lehren aus den Schwierigkeiten gezogen werden, die sich bei der Anwendung des ersten Aktionsplans 2008-2010 ergeben haben, und verleiht der Hoffnung Ausdruck, dass den in der Schlusserklärung der Staats- und Regierungschefs aufgeführten grundsätzlichen Absichtserklärungen auch Taten folgen; 4. nimmt mit Interesse zur Kenntnis, dass es sowohl dem Privatsektor als auch der Zivilgesellschaft, insbesondere jenen des afrikanischen Kontinents, gestattet werden könnte, einen weitaus effektiveren Beitrag zu der Strategie zu leisten, als dies bislang der Fall gewesen ist.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich.(NL) Ein US-amerikanisches Gesetz hat bereits der illegalen Ausbeutung von „Konfliktmineralien“ Grenzen auferlegt. Die gemeinsame Entschließung zur künftigen EU-Afrika-Strategie ruft die EU auf, dasselbe zu tun. In die EU eingeführte Mineralien müssen rückverfolgt werden können. Die illegale Ausbeutung ist heutzutage zu häufig der Grund von Bürgerkriegen und Konflikten in der Region, während dieser Reichtum stattdessen ein Motor für nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung sein könnte.

Maßnahmen in den Bereichen von Aufbau von Kapazitäten, guter Regierungsführung, der Entwicklung von Infrastrukturen und Investitionen sind von großer Wichtigkeit. Eine partizipative, umwelt- und sozialverträgliche Politik, die der Bevölkerung zugutekommt, ist unerlässlich. Landwirtschaft ist ebenfalls ein Motor für Entwicklung. Aus diesem Grund müssen wir die Bereiche Landwirtschaft und Fischerei auf nachhaltige Weise stärken, besonders im Hinblick auf Kleinbauern und Fischer.

Die Debatte um Ackerland und Landbesitz sollte intensiv geführt werden. Die Übereinkunft von Cancún ist von entscheidender Bedeutung für die Bekämpfung der Armut in Afrika, angesichts des enormen Potenzials an natürlichen Ressourcen - Sonne, Wind, Flüsse und Gezeiten -, die in afrikanischen Ländern oft reichlich vorhanden sind. Der Text der Entschließung spart die kontroversen Themen nicht aus, und ich habe ihn aus diesem Grund befürwortet.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Der dritte Afrika-EU-Gipfel, der in Libyens Hauptstadt, Tripolis, stattgefunden hat, versuchte, die Zusammenarbeit zwischen beiden Kontinenten zu stärken. Bezüglich des Themas Wachstum, Investition und Schaffung von Arbeitsplätzen hat dieser Gipfel die Notwendigkeit der Schaffung von Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätzen neben nachhaltiger sozialer Entwicklung hervorgehoben.

Die Afrika-EU-Strategie wird gemäß dem Aktionsplan 2010-2013 umgesetzt, der sich auf acht Prioritätsbereiche konzentriert, die bereits im Rahmen des Gipfels von Lissabon im Jahre 2007 festgelegt wurden. In der Schlusserklärung von Tripolis wurden alle konkreten Maßnahmen zu privatem Unternehmertum, wirtschaftlicher Integration und sozialen Fragen, zu Frieden und Sicherheit auf dem afrikanischen Kontinent, zum Respekt der Menschenrechte und zur Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele erwähnt.

In erster Linie lobe ich diese Partnerschaft zwischen den beiden Kontinenten, die für beide Partner einen Mehrwert darstellt und die Bedeutung der weiteren Förderung der regionalen und globalen Integration des afrikanischen Kontinents bewiesen hat. Dennoch finde ich, dass das Europäische Parlament eine aktivere Rolle in dieser Partnerschaft einnehmen sowie einen Finanzierungsplan für die effektive Umsetzung des Aktionsplans 2010-2013 vorlegen sollte.

 
  
  

Bericht: Kinga Gál (A7-0344/2010)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Die Bedeutung des Schutzes und der Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten steht im Mittelpunkt der demokratischen Werte der Europäischen Union. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine entscheidende Rolle bei der Verwirklichung dieser Werte spielen können, und schlage einen Bottom-up-Ansatz vor. Das Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon sollte auf verschiedenen Ebenen als eine Stärkung des Systems zum Schutz der Menschenrechte angesehen werden, einschließlich der Charta. Es ist notwendig geworden, sich über die Entwicklungen beim Schutz dieser Rechte nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon Gedanken zu machen und dabei daran zu denken, dass die Charta die gleiche Rechtsverbindlichkeit hat wie die Verträge und in das Primärrecht der EU aufgenommen werden muss. Die neuen, sich aus dem Vertrag von Lissabon ergebenden horizontalen Verpflichtungen sind zu begrüßen, und Bemühungen zwischen den Institutionen müssen besser koordiniert werden, damit sie effektiv sind. Es sollte auch daran gedacht werden, dass das neue Ressort „Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft“ bei der Kommission eingerichtet wurde, und dass im Zusammenhang mit diesem neuen Szenario neue Maßnahmen von der Kommission zu erwarten sind. Konkrete Ergebnisse können durch die neue Mitteilung der Kommission betreffend eine Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta der Grundrechte durch die EU erwartet werden.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Sehr lange bestand die europäische Integration nur in der Arbeit an der Realisierung des Binnenmarkts. In den letzten zehn Jahren hat die EU-Gesetzgeber jedoch ein noch nie da gewesener Wunsch zur Nachahmung überkommen. Anfangs gab es eine automatische stillschweigende Arbeitsteilung zwischen dem Europarat, der für alles zuständig war, was die individuellen Freiheiten angeht, und dem Binnenmarkt im Embryonalzustand, der die Europäische Gemeinschaft damals war. Es dauerte jedoch nicht lange, bis die nationalen Gerichte der Mitgliedstaaten sich mit Streitfällen beschäftigen mussten, die das Gemeinschaftsrecht auf der Grundlage der Menschenrechte angriffen. Deshalb wurde nach einer langen Reifezeit im Jahr 2000 die Charta der Grundrechte angenommen, und mit dem Vertrag von Lissabon trat sie in Kraft. Mit der Charta hat der Europäische Gerichtshof eine einheitliche Rechtsgrundlage, mit der er die Grundrechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger schützt. Dieses neue System ist jedoch erst der Anfang. Daher unterstütze ich diesen Text, der alle betroffenen europäischen Akteure, einschließlich der Mitgliedstaaten und Institutionen, an ihre Verpflichtungen aus der Charta und an die Notwendigkeit, eine echte Kultur der bürgerlichen Freiheiten und der effektiven Zusammenarbeit bei diesem Thema zu entwickeln, erinnert.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich.(LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Der wirksame Schutz und die wirksame Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sind von zentraler Bedeutung für die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union. Daher unterstütze ich die sich aus dem Vertrag von Lissabon ergebende Verpflichtung, die darauf abzielt, die grundlegenden Menschenrechte zu schützen, soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen zu bekämpfen und soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz zu fördern. Selbst wenn dies erreicht wird, ist es erforderlich, dass die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den nationalen Institutionen sichergestellt wird und eine effektive interinstitutionelle Zusammenarbeit erfolgt, um die Situation der Menschenrechte in der EU zu überwachen. Die Kommission muss die Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich des Schutzes der Menschenrechte auf nationaler Ebene fortlaufend überwachen und im Falle von Lücken Vorschläge für konkrete Maßnahmen machen. Es wäre nützlich, wenn jährlich ein Bericht über die Lage der Grundrechte in der EU veröffentlicht würde, um die Bürgerinnen und Bürger der EU ordnungsgemäß über die neue Architektur der Grundrechte zu informieren. Außerdem müssen die EU-Institutionen die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen im Bereich des Schutzes der Menschenrechte verstärken.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich.(LT) Ich bin hocherfreut, dass wir seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon einige bedeutende Errungenschaften im Bereich der Menschenrechte erzielt haben, erstens weil die Charta der Grundrechte der Europäischen Union rechtsgültig geworden ist, und zweitens, weil die Europäische Union verpflichtet ist, der Europäischen Menschenrechtskonvention beizutreten. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, denn was die Kinderrechtsstrategie der Europäischen Union angeht, ist es sehr wichtig, dass praktische Maßnahmen zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch, sexueller Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie entwickelt und eine sichere Nutzung des Internets gefördert sowie Kinderarbeit und Kinderarmut beseitigt werden. Die Bekämpfung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, ist eine weitere dringende Herausforderung. Obwohl in diesem Bereich bereits zahlreiche Rechtsvorschriften auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten erlassen wurden, werden jedes Jahr mehrere Hunderttausend Personen in die EU verbracht, oder es wird mit ihnen innerhalb der EU gehandelt. Daher ist die Umsetzung des neuen Vorschlags für eine Richtlinie der EU zur Bekämpfung des Menschenhandels dringend geboten.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Der wirksame Schutz der Grundrechte und die Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit und der Rechtsstaatlichkeit müssen ein globales Ziel in allen europäischen Politikbereichen und eine wesentliche Voraussetzung für die Konsolidierung des europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sein. Das Jahr 2009-2010 war von höchster Bedeutung in dieser Hinsicht, da in diesem Jahr der Vertrag von Lissabon in Kraft trat, mit dem die Charta der Grundrechte rechtsverbindlich wurde, und damit die grundlegenden Werte in konkrete Rechte umgewandelt wurden, die von europäischen und nationalen Gerichten unmittelbar umgesetzt werden können.

Es muss sichergestellt werden, dass alle neuen Legislativvorschläge mit der Charta vereinbar sind und dass die bestehenden Rechtsakte gleichermaßen überprüft werden. Es ist wichtig, dass die Zusammenarbeit und die Kohärenz zwischen den verschiedenen verantwortlichen Organen auf europäischer und nationaler Ebene verbessert werden, um diesen neuen allgemeinen Rahmen, den der Vertrag von Lissabon geschaffen hat, zu kontrollieren und umzusetzen, um eine effektive Anwendung zu gewährleisten. Ich hoffe außerdem, dass die Kommission so schnell wie möglich den Prozess der EU-Mitgliedschaft in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) abschließt, die einen zusätzlichen Mechanismus für die Achtung der Menschenrechte liefern wird.

Ich bin sehr erfreut, dass die Bürgerinnen und Bürger und die Achtung ihrer Rechte endlich zum Mittelpunkt der Architektur Europas geworden sind.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. – (PT) Ich habe für den Bericht über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2009) – wirksame Umsetzung nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gestimmt, da ich der Ansicht bin, dass es erforderlich ist, eine Kultur der Grundrechte in der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten zu fördern. Die Achtung der Grundrechte muss ein Ziel aller europäischen Politikbereiche sein, insbesondere in der Außenpolitik, im Interesse der Förderung des Friedens, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon schafft ein neues Paradigma im Bereich der Grundrechte in der Union und macht die Charta der Grundrechte rechtsverbindlich. Wir haben eine Verpflichtung, die Union sowohl intern als auch extern als eine Gemeinschaft zu positionieren, die die Grundrechte schützt.

Es gibt immer noch viel zu viele Angriffe auf die Freiheit der Meinungsäußerung, wie ich mehrfach berichtet habe, wie in den jüngsten Fällen in Saudi-Arabien und in Aserbaidschan. In dieser Entschließung weist die Berichterstatterin auf mehrere Situationen hin, die sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in der Europäischen Union insgesamt dringlicher und häufiger sind. Die Herausforderung besteht jetzt darin, auf diese Fragen einzugehen und Strategien und Maßnahmen anzunehmen, die erforderlich sind, um diese Probleme zu lösen.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat im Bereich der Menschenrechte eine neue Situation in der EU geschaffen, indem die Charta der Grundrechte rechtsverbindlich geworden ist und die Europäische Union den Status einer juristischen Person bekommen hat, wodurch sie internationale Verträge unterzeichnen kann.

Der wirksame Schutz und die wirksame Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sind die Grundlage für die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union und eine wesentliche Bedingung für die Konsolidierung des europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, die Maßnahmen auf mehreren Ebenen (international, europäisch, national, regional und lokal) erfordert. In diesem Zusammenhang sollte auch die Rolle, die die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei der konkreten Verwirklichung und bei der Förderung dieser Rechte spielen können, erwähnt werden.

Ebenso erfreut bin ich über den Aufruf an die Kommission, das Jahr 2013 zum „Europäischen Jahr der Bürgerschaft“ zu ernennen, um die Diskussion über die europäische Bürgerschaft zu fördern und die europäischen Bürgerinnen und Bürger über ihre neuen Rechte, die sich aus dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ergeben, zu informieren.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. (FR) Wie üblich hat der Bericht über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union zwei perverse Trends hervorgerufen: Der erste besteht darin, immer mehr Rechte für alle Arten von Minderheiten zu fordern, und zwar zum Schaden der Mehrheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger; der zweite besteht in der Geißelung patriotischer politischer Bewegungen und darin, sie mit den immer gleichen alten, linken, verleumderischen Beleidigungen zu überhäufen und gleichzeitig zu versuchen, die Rechtmäßigkeit ihrer Wahlsiege anzuzweifeln und ihre Freiheit der Meinungsäußerung einzugrenzen. Diese militante Fremdenfreundlichkeit und dieser militante Antipatriotismus sind sehr belastend. Sie sind nicht in der Lage, die Ergebnisse demokratischer Wahlen in einem demokratischen Land zu beurteilen. Die jüngsten Siege der nationalen Parteien in Frankreich, Ungarn, Österreich, Schweden, den Niederlanden und andernorts sind kein Anzeichen einer besorgniserregenden Perversion.

Sie sind ein Anzeichen dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger Europas Ihre Politik, Ihre nachlässige Haltung zur Einwanderung, Ihre Schwäche bei der Verteidigung der wirtschaftlichen Interessen der Nationen, Ihre Selbstgefälligkeit gegenüber den finanziellen Interessen der Mächtigen und Ihre Aushöhlung der sozialen Sicherungssysteme leid sind. Sie sind es, die ständig ihre Rechte beschneiden, besonders die Rechte auf Sicherheit, Beschäftigung, ein ordentliches Gehalt und den Erhalt ihrer Kultur und das Recht darauf, ihre Zukunft selbst zu bestimmen.

 
  
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  Jarosław Kalinowski (PPE), schriftlich.(PL) Im Forum des Europäischen Parlaments haben wir oft Themen im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen, den Prinzipien der Demokratie und der Diskriminierung nationaler Minderheiten angesprochen, und wir werden dies auch weiterhin tun. Wir vergeben den Sacharow-Preis, wir unterstützen humanitäre Maßnahmen, und wir bemühen uns darum, nicht nur für die Völker Europas, sondern der ganzen Welt, Rechte und Privilegien zu gewinnen. Ich bedauere jedoch sehr, dass wir immer noch nicht in der Lage sind, die Achtung der Menschenrechte in den Mitgliedstaaten der Union durchzusetzen.

Die polnische nationale Minderheit in Litauen, die fast 7 % der Gesamtbevölkerung ausmacht, leidet immer noch unter Diskriminierung, da ihre Rechte auf grobe Weise verletzt werden. Erneut rufe ich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die in diesem Plenarsaal versammelt sind, und auch den Präsidenten des Europäischen Parlaments, die Kommission und den Europäischen Rat auf, effektive Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die litauische Regierung die Prinzipien der Demokratie und die Achtung der Würde ihrer Bürgerinnen und Bürger aufrechterhält.

 
  
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  Timothy Kirkhope (ECR), schriftlich. Die ECR-Fraktion ist ein entschiedener Befürworter der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Wir glauben, dass die EU bei der Verteidigung der Grundrechte eine Rolle spielen muss; es sind jedoch die Mitgliedstaaten, die gemäß ihren Traditionen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit die oberste Verantwortung haben. Wir sind der Ansicht, dass der Bericht Gál einige gute Bestandteile enthält, aber insgesamt betont er zu sehr die Rolle der EU in Bereichen, die wir als die alleinige Verantwortung der Mitgliedstaaten ansehen, wie Einwanderung und Rechtssysteme. Daher müssen wir uns bei der Abstimmung über diesen Bericht heute der Stimme enthalten.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat mehr Verantwortung für die EU in Bezug auf die Schaffung einer Kultur der Verteidigung der Grundrechte innerhalb der EU und der Mitgliedstaaten geschaffen. Es ist entscheidend, dass die EU den Schutz der Grundrechte fördert, und zwar nicht nur intern, sondern in der ganzen Welt, wo diese Rechte leider immer noch stark angegriffen werden. Nur auf diesem Wege können Frieden, Menschenrechte und Grundfreiheiten gefördert werden.

 
  
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  Willy Meyer (GUE/NGL), schriftlich. – (ES) Ebenso wie der Bericht bedauere ich die Tatsache, dass weder der Rat noch die Kommission den Empfehlungen des Berichts aus dem Jahr 2007 zur Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen gefolgt sind und dem Parlament keine Informationen darüber zukommen ließen. Ich unterstütze die allgemeine Einschätzung, dass die EU ihre Bemühungen zur Verhinderung von Verletzungen der grundlegenden Menschenrechte verstärken muss, die Einwanderer und Staatsbürger aus Drittstaaten, die in der Europäische Union leben, dieses Jahr erlitten haben. Obwohl ich mit einem Teil der Beurteilung der Rolle der EU in der Welt als Garant der Menschenrechte und der Rolle des Europäischen Auswärtigen Dienstes durch den Bericht nicht übereinstimme, da er sehr vage in Bezug auf die Vereinbarkeit dieser Rolle mit der Notwendigkeit der Achtung des Prinzips der Nichteinmischung in die internen Angelegenheiten anderer Staaten umgeht, habe ich für diesen Bericht gestimmt, da ich seinen allgemeinen Geist bezüglich der Notwendigkeit, dass die Europäische Union die Menschenrechte in allen Aspekten ihrer Arbeit achtet, übereinstimme.

 
  
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  Louis Michel (ALDE), schriftlich. (FR) Der Schutz und die Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sind von zentraler Bedeutung für die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union. Der Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention wird einen weiteren Mechanismus zur Wahrung der Menschenrechte schaffen, nämlich die Möglichkeit, Fälle vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen. Außerdem ist es wichtig, dass die Institutionen der EU und die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen fortsetzen, um das Bewusstsein zu wecken und sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger sich dieser Grundrechte bewusst sind, und somit zu gewährleisten, dass diese Rechte besser geschützt werden. Es muss außerdem eine effektivere Kooperation mit den internationalen Organisationen geben, die sich um den Schutz der Grundrechte und -freiheiten kümmern.

Die Europäische Union muss eine Kinderrechtsstrategie ausarbeiten, die auf praktischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch, sexueller Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie, zur Förderung einer sicheren Nutzung des Internets und zur Beseitigung von Kinderarbeit und Kinderarmut beruht. Die Bekämpfung des Menschenhandels – insbesondere des Frauen- und Kinderhandels –, der eine untragbare Form der Sklaverei darstellt, muss eine Priorität bleiben.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Menschenrechte und Grundfreiheiten spielen eine zentrale Rolle in der Demokratie und für die Rechtsstaatlichkeit. Dementsprechend muss darauf geachtet werden, dass diese Grundwerte innerhalb der Europäischen Union auf alle Fälle bewahrt werden können. Das Recht auf Meinungs-, Religions-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie jenes auf Freizügigkeit und das Recht auf die Unverletzlichkeit der Person und die Achtung der Würde des Menschen sind Grundpfeiler der freien Gesellschaft. Der Bericht hat meine Stimme nicht erhalten, da die christlichen Werte und die Einschränkungen für Inländer durch Zuwanderung nicht thematisiert wurden.

 
  
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  Franz Obermayr (NI), schriftlich. Der im Lissabonvertrag vorgesehene EU-Beitritt zur EMRK ist problematisch. Dadurch unterwirft sich die EU der Grundrechtskontrolle durch den EGMR. Ganz abgesehen von den Rechtsproblemen, vor denen auch EuGH-Richter warnen, steht fest: ein Gerichtshof, der ein Urteil gegen Kreuze in Klassenzimmern fällt, ist kein geeignetes EU-Entscheidungsorgan. Das Kreuz ist Symbol des Christentums und gehört zu den Fundamenten Europas und unserer Grundwerte. Auch jüngst ließ der EGMR mit weltfremder Judikatur aufhorchen, wie beim Versuch Dublin II Abschiebungen von Österreich nach Griechenland zu verhindern. Ginge es nach dem EGMR müssten die Mitgliedstaaten mit den besten Sozialleistungen die ganze Last an Flüchtlingen in der EU tragen. Dieses EGMR-Urteil ist nicht im Sinne einer besseren Integration von Flüchtlingen und kein zweckmäßiger Ansatz, um den EU-Asylherausforderungen zu begegnen. Zudem ist die Neutralität der EGMR-Richter nicht gesichert, hat doch einer der Richter selbst zugegeben, dass er Beschwerden von Asylantragstellern eingehender behandeln würde als andere Fälle. Eine Spezialbehandlung für bestimmte Beschwerdeführer ist an einem Gericht abzulehnen. Ferner ist ein EGMR-Richter aus der Türkei, wo Menschenrechte nicht geachtet und Gebiete der EU militärisch besetzt werden. Der EGMR ist für mich weder europäisch, noch ein Gerichtshof der Menschenrechte. Ich habe daher gegen den Bericht gestimmt.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Das Herz der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit ist der Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Nach Annahme des Vertrags von Lissabon im letzten Jahr wurde die Charta der Grundrechte der Europäischen Union rechtsverbindlich, die einen neuen europäischen Rechtsrahmen umschreibt, mit dem die universellen Werte, die in der Charta niedergeschrieben sind, zu konkreten Rechten wurden. Ich habe für den Bericht von Frau Gál gestimmt, da dieser Text die effektive Umsetzung der Grundrechte in der Europäischen Union nach Lissabon befürwortet. Das ist nicht nur ein EU-interner Schritt, sondern auch ein externes Bekenntnis zum Schutz und Erhalt der Menschenrechte und der Förderung des Friedens zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in einer Atmosphäre, in der das Gesetz Seelenfrieden, Sicherheit und Gerechtigkeit garantiert.

 
  
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  Georgios Papanikolaou (PPE), schriftlich. (EL) Ich habe für den Bericht über die Lage der Grundrechte in der EU gestimmt. Dieser Bericht bietet einen Mehrwert, indem er die Rolle klärt, die die EU-Institutionen in der neuen europäischen Architektur, insbesondere nach dem Vertrag von Lissabon, im Bereich der Grundrechte spielen werden, indem sie mehr Transparenz, demokratische Kontrolle und Zugang zu Dokumenten zwischen den EU-Organen fördern werden. In Bezug auf die Charta der Grundrechte, die jetzt verbindlich ist und viele verschiedene Rechte umfasst, wurde die Kommission aufgerufen, einen jährlichen Bericht über die Einhaltung der Bestimmungen der Charta zu erstellen, in dem die Anwendung der verschiedenen Rechte beurteilt wird.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich.(PT) Dieser Bericht betont die sich aus dem Vertrag von Lissabon ergebenden Verpflichtungen, die darauf abzielen, dass soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen bekämpft und soziale Gerechtigkeit und sozialer Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und der Schutz der Rechte des Kindes gefördert werden. Die Betonung dieser Gründe sowie die ausdrückliche Erwähnung von Menschen, die zu Minderheiten gehören, – einem weiteren Grundwert der Europäischen Union –, war der Grund für meine Ja-Stimme. Ich unterstütze den Standpunkt des Europäischen Parlaments bei seiner Forderung an die Kommission, die Verhandlungen und fachlichen Beratungen abzuschließen, damit die Europäische Union ohne weitere Verzögerung der Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten kann.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Mit diesem Bericht betont das EP erneut, dass der wirksame Schutz und die wirksame Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten von zentraler Bedeutung für die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der EU und eine wesentliche Bedingung für die Konsolidierung des europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sind und dass Maßnahmen auf mehreren Ebenen (international, europäisch, national, regional und lokal) erforderlich sind; es hebt ferner die Rolle hervor, die die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei der konkreten Verwirklichung und bei der Förderung dieser Rechte spielen können; es fordert deshalb die Institutionen der Europäischen Union, die Regierungen und die Parlamente der Mitgliedstaaten auf, den durch den Vertrag von Lissabon geschaffenen neuen institutionellen und rechtlichen Rahmen weiter auszubauen, um eine umfassende interne Menschenrechtspolitik für die Union zu entwickeln, durch die wirksame Mechanismen der Rechenschaftspflicht sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene sichergestellt werden, um gegen Menschenrechtsverletzungen vorzugehen.

 
  
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  Joanna Senyszyn (S&D), schriftlich.(PL) Ich habe dem Bericht von Frau Gál über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2009) zugestimmt. Ich möchte die Aufmerksamkeit auf Absatz 13 lenken, der eine vollständige und kohärente Umsetzung des Stockholmer Programms fordert. Im September dieses Jahres hat uns Herr Barroso zugesichert, dass die Kommission in diesem Bereich intensiv arbeitet. Es ist wichtig, dass der Zeitplan dieser Arbeit und ihr reibungsloser Ablauf aufrechterhalten werden. Alle Europäer müssen von denselben Rechte profitieren können. Im Europa des 21. Jahrhunderts ist kein Platz für Diskriminierung.

Ich möchte die Präsidenten Ungarns und Polens bitten, zu sagen, welche Maßnahmen sie zu ergreifen beabsichtigen, um das Stockholmer Programm wirksam umzusetzen. Wir müssen unsere Verpflichtungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern erfüllen und die Rechtsvorschriften, die wir erlassen, umsetzen. Ich möchte außerdem betonen, dass die Mitgliedstaaten gemäß Absatz 39 der Entschließung für die kontinuierliche Weiterbildung der staatlichen Richter in Fragen der Grundrechte und Grundfreiheiten einschließlich der diesbezüglich neuen Aspekte im Anschluss an den Vertrag von Lissabon sorgen sollen. Selbst das beste Gesetz wird nichts ändern, wenn es nicht ordentlich ausgelegt und umgesetzt wird.

 
  
  

Bericht: Philippe Juvin (A7-0338/2010)

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich.(LT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, da es erforderlich ist, Maßnahmen zu ergreifen, um unlautere Geschäftspraktiken im Bereich der Werbung zu unterbinden, die vor allem negative Auswirkungen auf Verbraucher haben. Um konkrete Ergebnisse zu erzielen, ist es wichtig, dass die europäische Zusammenarbeit bei der Bekämpfung unlauterer Praktiken im Bereich der Internetwerbung gestärkt wird; und die schutzbedürftigsten Personen wie Kinder, Jugendliche, ältere Menschen, usw. benötigen besonderen Schutz. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass ein Informationsdefizit über die Rechte der Verbraucher im Bereich der Werbung besteht, und ich unterstütze daher den Vorschlag, den Zugang zur Information zu erleichtern und die Transparenz zu erhöhen. Zudem ist es erforderlich, einen kritischen Ansatz bezüglich der Qualität der medialen Inhalte zu entwickeln, denn ein aufgeklärter Verbraucher ist ein stärkerer Verbraucher. Ich bin der Ansicht, dass wir angesichts der mangelnden Kenntnisse über Werbetechniken ein besonderes pädagogisches Programm einführen sollten, das darauf abzielt, den Kindern zu helfen, Werbenachrichten besser zu verstehen, zu deuten und mit ihnen umzugehen.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Die Europäische Union hat es zur Ehrensache erklärt, die Verbraucher auf dem Binnenmarkt zu schützen. Das ist nicht nur eine Frage der Moral, sondern auch der politischen Strategie. Ein größeres Vertrauen der Verbraucher in das Produktangebot, das auf den Markt strömt, erhöht die Nachfrage. In dieser Hinsicht ist die Rolle der Werbung zwiespältig. Sie ist ein starkes Instrument zur Anregung der Nachfrage, aber gleichzeitig kann sie aufgrund fragwürdiger Praktiken das Funktionieren des Marktes negativ beeinflussen. Diese Verletzungen häufen sich bei Internetwerbung, und die Hauptopfer sind die Schwächsten von uns. Ich habe für diese Entschließung gestimmt, die die Kommission dazu aufruft, nach einer Beratung und einer Studie, die bereits vom Parlament durchgeführt wurden, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die gegenwärtigen Vorschriften zu reformieren. Die Bekämpfung dieser neuen irreführenden Praktiken wird ein weiterer Schritt in Richtung eines Binnenmarktes sein, der die Einzelpersonen achtet.

 
  
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  Liam Aylward (ALDE), schriftlich. (GA) Ich habe für diesen Bericht über den Einfluss der Werbung auf das Verbraucherverhalten gestimmt. Irreführende und aggressive Werbung verärgert Verbraucher und Unternehmen, und der Bericht enthält einige gute Vorschläge, wie damit umgegangen werden kann.

Die europäischen Verbraucher und Unternehmen müssen vor Unternehmen, die irreführende Werbung betreiben, geschützt werden. Dazu müssen den Menschen und Unternehmen der EU die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und die Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung bekannt gemacht werden, damit sie ihre Rechte verstehen. Güter wie Alkohol und Online-Glücksspiele müssen kontrolliert werden, damit schutzbedürftige Verbraucher geschützt werden.

Ich begrüße besonders die Tatsache, dass der Bericht die Kommission auffordert, zu untersuchen, wie sich aggressive Werbung auf schutzbedürftige Verbraucher auswirkt, und die ordnungsgemäße Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften zum Schutz von Kindern zu gewährleisten.

Bedenken bestehen angesichts der verhaltensbezogenen Werbung und der Entwicklung aufdringlicher Werbepraktiken, wie die Nutzung der sozialen Netzwerke und die Auswertung von E-Mails, um Informationen zu erhalten, die für die Werbung genutzt werden können. Die Kommission muss sich mit diesen Angriffen auf die Privatsphäre der Verbraucher beschäftigen.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Durch die rasante Entwicklung der Werbetechnologien und die Verbreitung von Werbung über das Internet, Mobiltelefone und soziale Netzwerke wird es erforderlich, effektive Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers vor den Auswirkungen unerwünschter oder irreführender Werbung zu treffen. Besondere Beachtung muss den besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen wie Frauen und Kindern gelten. Die europäische Zusammenarbeit bei der Bekämpfung unlauterer Praktiken im Bereich der Internetwerbung muss gestärkt werden, um Auswirkungen wie eine Verzerrung des Binnenmarktes und unlautere Geschäftspraktiken zu vermeiden. Außerdem ist es erforderlich, den Verbrauchern mehr Informationen über ihre Rechte im Bereich der Werbung bereitzustellen und den Zugang zu diesen Informationen zu erleichtern sowie deren Transparenz zu erhöhen. Die Kommission muss die Anwendung der Rechtsvorschriften, die unlautere Geschäftspraktiken in den Mitgliedstaaten regulieren, überwachen und beurteilen und Berichte zur Umsetzung der Rechtsvorschriften erstellen. Da es immer noch keine Informationen über die sozio-psychologischen Auswirkungen von Werbung auf den Verbraucher gibt, ist es erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Auswirkungen zu untersuchen.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da er sich mit unlauteren Geschäftspraktiken im Bereich der Werbung beschäftigt und sich auf die Probleme konzentriert, die sich aus der Entwicklung neuer Werbepraktiken und -technologien ergeben. Ich möchte hervorheben, dass Werbung große Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter hat, insbesondere wenn die Werbung oft diskriminierende und/oder entwürdigende Botschaften vermittelt, die auf allen Arten von Geschlechterklischees beruhen und die den Strategien zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern abträglich sind. Ich bin daher auch der Ansicht, dass das Europäische Parlament die Kommission und die Mitgliedstaaten auffordern sollte, sicherzustellen, dass die Medien- und die Werbefachleute die Achtung der Menschenwürde gewährleisten und sich bemühen, jegliche Diskriminierung sowie jede Aufstachelung zum Hass aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Alters, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Veranlagung, einer Behinderung oder des sozialen Status bekämpfen. Was den Schutz schutzbedürftiger Menschen angeht, sollte die Kommission die Auswirkungen irreführender und aggressiver Werbung auf schutzbedürftige Verbraucher untersuchen. Ich möchte betonen, dass Kinder, Jugendliche und vor allem ältere Menschen besonders vor den negativen Auswirkungen von Werbung geschützt werden müssen.

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. (RO) Zur Werbung gehören unlautere Praktiken und das Eindringen in öffentliche und private Räume, wobei gleichzeitig eine Reihe öffentlicher Zielgruppen schutzbedürftig werden. Internetwerbung ist der Bereich, der in den letzten Jahren ein beträchtliches Wachstum verzeichnen konnte. Allein auf dem europäischen Markt erwirtschaftet sie gegenwärtig mehr als 14 Mrd. EUR Es ist wichtig, die europäische Zusammenarbeit bei der Bekämpfung unlauterer Praktiken im Bereich der Internetwerbung angesichts des Erfolgs der systematischen und gleichzeitigen Überprüfungen der Webseiten durch die Mitgliedstaaten („Sweeps“), die bisher auf drei Branchen (Flugtickets, Mobiltelefonklingeltöne und elektronische Geräte) beschränkt sind, zu stärken. Diese Überprüfungen müssen jedoch wesentlich häufiger sein, und ihr Anwendungsbereich muss ausgedehnt werden. Die Selbstregulierung der nationalen Märkte reagiert rasch auf die Entwicklungen in der Werbebranche und stützt sich dabei auf die Übertragung von Verantwortung auf die Akteure und die Verbreitung bewährter Praktiken.

Die Selbstregulierung muss auf EU-Ebene gefördert werden, um eine Kultur der Selbstdisziplin und der verantwortungsvollen Kommunikation zu schaffen. Die europäische Richtlinie über unerlaubte Geschäftspraktiken, die Aspekte der Internetwerbung als Teil der Beziehungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern abdeckt, ist unzureichend geworden, da der Bereich der Internetwerbung sich täglich weiterentwickelt. Soziale Netzwerke haben eine Ausdehnung erfahren, die vor wenigen Jahren noch nicht abzusehen war.

 
  
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  Vito Bonsignore (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für diesen Bericht zum Einfluss der Werbung auf das Verbraucherverhalten gestimmt. Tatsächlich ist es, wenn man den Einfluss betrachtet, den die Werbung auf Verbraucher und die Wirtschaft ausübt, wichtiger als je zuvor, zu verhindern, dass bestimmte unlautere Werbepraktiken kommerzielle Entscheidungen beeinflussen und konditionieren.

Die Verbreitung neuer Kommunikationssysteme wie des Internets bedeutet, dass den Verbrauchern mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, insbesondere schutzbedürftigeren Teilen der Gesellschaft, wie Kindern und Jugendlichen. Es ist unsere Pflicht, unwahre und irreführende Informationen und vor allem bestimmte Praktiken zu bekämpfen, wie E-Mail-Spam, der in das private Leben und die Privatsphäre der Nutzer eindringt.

Ich stimme dem Berichterstatter, Herrn Juvin, zu, der dazu aufruft, dass sich die Maßnahmen darauf konzentrieren müssen, unlautere Werbepraktiken zu verdrängen, indem der Anwendungsbereich der geltenden Richtlinie ausgeweitet wird. Ich glaube, dass die Maßnahme, über die wir heute abgestimmt haben, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Freiheit der Meinungsäußerung und dem Verbraucherschutz anbietet.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Werbung ist ein grundlegendes Instrument für einen funktionierenden Markt und den Wettbewerb und letztendlich für den Verbraucher, sofern sie, wenn sie ordentlich reguliert ist, eine sachkundige Wahl gewährleistet. Neue Technologien, die der Werbung zur Verfügung stehen, eröffnen jedoch einen neuen Raum für Entwicklungen neuer, unlauterer Werbepraktiken, die eine Änderung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken gerechtfertigen.

Damit Werbung ihre Grundfunktionen auf einem freien und wettbewerbsorientierten Markt erfüllt, muss sie gut reguliert sein, und Geschäftspraktiken, die den Markt verzerren, müssen ordnungsgemäß bestraft werden. Das ist besonders wichtig bei Formen der Onlinewerbung per Internet und Telefon, die die Öffentlichkeit oft unerwünscht erhält, und die wichtige Fragen zum Beispiel zu unlauteren Praktiken und der nicht genehmigten Nutzung personenbezogener Daten aufwerfen. Daher bin ich davon überzeugt, dass dies eine hervorragende Initiative ist, die meine Unterstützung verdient.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht betrifft unlautere Geschäftspraktiken im Bereich der Werbung, die in der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (DPCD) definiert sind, und konzentriert sich auf die Probleme, die sich aus der Entwicklung neuer Werbepraktiken und -technologien ergeben. Der Bericht betrachtet dabei nicht Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen, die insbesondere Gegenstand der Richtlinie 2006/114/EG sind.

Unlautere Praktiken in der Werbung gibt es in vielen Formen: durch das Eindringen in den öffentlichen Raum und die Konzentration auf Menschen, die besonders gefährdet sind, wie Kinder. In Anbetracht der Tatsache, dass junge Menschen und Kinder am stärksten von Werbung im Internet betroffen sind, bin ich der Meinung, dass es erforderlich ist, eine integrierte europäische Politik zur Bekämpfung der unregulierten Nutzung des Internets und der Kommunikationsmittel zu entwickeln.

Zu diesem Zweck schlage ich die Schaffung neuer, bindender Maßnahmen vor, die speziell darauf abzielen, über die Risiken, die mit der Nutzung des Internets und der Kommunikationsmittel verbunden sind, insbesondere in Bezug auf unlautere Werbepraktiken, die sich an Grundschulkinder richten, zu informieren. Außerdem schlage ich ein Pflichtfach im letzten Jahr des Studiums oder der Ausbildung von Grundschullehrern und Erziehern vor, in dem sie lernen, wie sie Kindern eine sichere und verantwortliche Nutzung des Internets und der Kommunikationsmittel beibringen, sowie ständige Weiterbildung von Bildungsfachkräften in diesem Bereich.

 
  
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  Elisabetta Gardini (PPE), schriftlich. (IT) Die Entwicklung der Kommunikationsmedien und des Internets hat zur Verbreitung versteckter Werbebotschaften und unlauterer Werbepraktiken geführt, die oft in das Privatleben der Verbraucher eindringen.

Es ist entscheidend, dass die möglichen Auswirkungen auf die schutzbedürftigsten Menschen, die vor schädlicher und unkontrollierter Berieselung durch die Werbung geschützt werden müssen, genau bedacht werden. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass Werbung manchmal soziale Klischees transportiert, die zum Beispiel mit einer übermäßig lockeren Haltung zu Sexualität und Gewalt einhergehen oder mit unangemessenen Botschaften, die sich negativ auf das Verhalten beeinflussbarer Kinder und Jugendlicher auswirken, deren Kritikfähigkeit noch nicht ausreichend ausgebildet ist.

Daher ist es erforderlich, dass das geltende Gemeinschaftsrecht zu dem Thema aktualisiert und eine bessere Umsetzung und Auslegung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken gewährleistet wird. Zum Abschluss möchte ich betonen, dass es entscheidend ist, dass die Verbraucher ordnungsgemäß über die Art und Weise informiert werden, wie die gesammelten Daten verwendet und verarbeitet werden, insbesondere wenn diese im Austausch für Preisreduzierungen und andere Werbeangebote gefordert werden. Zu diesem Zweck wäre es nützlich, effektive Informationskampagnen zu wichtigen Verbraucherrechten zu fördern und somit den Mangel an Wissen zu Themen, die mit der Nutzung personenbezogener Daten zusammenhängen, auszugleichen.

 
  
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  Louis Grech (S&D), schriftlich. Ich habe für den Bericht zum Einfluss der Werbung auf das Verbraucherverhalten gestimmt, da ich mit dem Berichterstatter darin übereinstimme, dass die Werbung im digitalen Zeitalter neue Dimensionen annimmt, die, wie der Berichterstatter empfiehlt, die Einführung eines gemeinschaftlichen Systems zur Kennzeichnung von Internetseiten nach dem Vorbild des Projekts European Privacy Seal erforderlich machen, durch das ersichtlich wird, ob auf einer Seite die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Verbraucher brauchen Informationen, die klar und objektiv sind und sie nicht manipulieren, damit sie intelligente Entscheidungen treffen können. Hoch entwickelte und aggressive Marketingtechniken haben über die Jahre verhindert, dass Verbraucher sachkundige Entscheidungen zu Waren und Dienstleistungen treffen können. Dies trifft insbesondere auf Bürgerinnen und Bürger zu, die besonders gefährdet sind, wie Kinder. Wir brauchen einen disziplinierteren Ansatz, der die Interessen der Bürgerinnen und Bürger wirklich schützt.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich.(LT) Ich unterstütze diesen Bericht, da er sich mit unlauteren Geschäftspraktiken im Bereich Werbung, wie sie in der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken definiert sind, beschäftigt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Werbepraktiken und -technologien. Die Werbung ist ein Instrument, das sowohl dem Binnenmarkt als „Schmiermittel“ der Wirtschaftstätigkeit (durch die Stärkung des Wettbewerbs, der Wettbewerbsfähigkeit, der Innovation und der Kreativität) als auch dem Verbraucher (durch die Vielfalt des Angebots und niedrigere Preise) zugutekommt. Sie stellt einen bedeutenden Wirtschaftssektor dar: Allein die Internetwerbung macht auf dem europäischen Markt mehr als 14 Mrd. EUR aus. Sie darf jedoch auch nicht schöngefärbt werden: Werbung kann auch unlautere Praktiken umfassen, in öffentliche Räume, z. B. durch Werbetafeln, und in die Privatsphäre, z. B. durch unerwünschte E-Mails, eindringen, sich auf schutzbedürftige Personen wie Kinder und überschuldete Personen ausrichten, potenzielle Barrieren für den Zugang zum Binnenmarkt bei zu hohen erforderlichen Werbeausgaben schaffen, den Binnenmarkt verzerren, indem Verbraucher dazu gebracht werden, Waren oder Dienstleistungen zu erwerben, die sie normalerweise nicht gekauft hätten, und riesige Verluste verursachen. Aufgrund dieser und anderer Probleme, die sich aus der Nutzung neuer Technologien ergeben haben, schlägt der Berichterstatter eine Reihe von Maßnahmen zum Verbraucherschutz vor. Obwohl die personenbezogene Ausrichtung von Werbung, z. B. durch Werbung für Waren oder Dienstleistungen auf der Grundlage der Vorlieben des Verbrauchers, an sich kein Problem darstellt, sollte daraus keine aufdringliche Werbung werden, die auf der Ausspionierung der Gewohnheiten der Verbraucher beruht und die Grundsätze des Datenschutzes und der Privatsphäre verletzt.

 
  
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  Peter Jahr (PPE), schriftlich. Wir wollen einen mündigen und gut informierten Verbraucher, der in der Lage ist, seine Entscheidungen vernünftig zu treffen. Ziel ist es, den Verbraucher mit allen notwendigen Informationen zu versorgen, damit er ökonomisch richtige Entscheidungen treffen kann. Einen wichtigen Beitrag zur Verbraucherinformation leistet auch die Werbung. Allerdings muss diese auch sachliche, zuverlässige und relevante Informationen beinhalten. Sonst wird aus Verbraucherinformation schnell Irreführung oder sogar Täuschung. Aufgabe der Politik ist deshalb, für ein faires und sicheres Handelsumfeld zu sorgen, damit die Verbraucher auf Augenhöhe am Marktgeschehen teilnehmen können. Wichtig ist mir aber auch, dass Verbraucher keine Opfer sind. Mit ihrer Kaufentscheidung sind sie in der Lage, großen Einfluss auszuüben. Nur nutzen müssen sie ihn auch.

 
  
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  Jarosław Kalinowski (PPE), schriftlich.(PL) Werbung ist ein entscheidendes Hilfsmittel, das sicherstellt, dass der freie Markt ordnungsgemäß funktioniert. Sie hat einen deutlichen Nutzen, und zwar nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für die Verbraucher, die dank der Werbung eine Produktauswahl angeboten bekommen. Leider führt die anhaltende Entwicklung neuer Technologien, insbesondere des Internets, zu einer immer häufigeren Nutzung durch Unternehmen, die unmoralische und unehrliche Praktiken im Bereich der Werbung anwenden.

Wie der Berichterstatter hervorhebt, regulieren die bestehenden Vorschriften nicht alle Probleme ausreichend. Es ist entscheidend, dass Schritte ergriffen werden, um die europäischen Verbraucher effektiv zu schützen und auch um sie über die Rechte zu informieren, die ihnen zustehen. Menschen, die durch unmoralische Praktiken besonders gefährdet sind, wie Kinder, Jugendliche und ältere Personen, müssen besonders geschützt werden. Daher stimme ich mit den vom Berichterstatter vorgelegten Vorschlägen überein.

 
  
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  Elisabeth Köstinger (PPE), schriftlich. Neue Medien, insbesondere Social Networks und Blogs, eröffnen neue Möglichkeiten für Kommunikation und Werbung. Mit den Chancen des Internetmarketings einhergehend sind aber erweiterte Anforderungen an das Verbraucherschutzrecht. Die bisherige Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern sieht diese neuen Werbetechniken derzeit nicht vor. Junge Konsumenten, besonders Jugendliche und Kinder nutzen diese neuen Technologien stark und können irreführender und aggressiver Werbung ausgesetzt sein. Aus der Studie "EU Kids online" geht hervor, dass bereits ein Drittel der 9- bis 10-jährigen Internetnutzer das Internet täglich nutzen, bei den 15- bis 16-Jährigen sind es 77 %. Umso wichtiger ist es, in diesem Bereich dringende Maßnahmen wie Beschränkungen umzusetzen und gleichzeitig Aufklärung und Information zu betreiben. Ich unterstütze den Entschluss, dass Verbraucher verstärkt über die neuen, technischen Kommunikationsmöglichkeiten und deren Risiken aufgeklärt werden müssen.

 
  
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  Edvard Kožušník (ECR), schriftlich.(CS) Ich kann vielen der in den Unterlagen angeführten Kommentaren und Vorschlägen zustimmen. Mit einigen der Aussagen und Vorschläge, die in Richtung zusätzlicher Befugnisse für den Saat unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes gehen, kann ich mich jedoch nicht identifizieren. Meiner Meinung nach muss der Bericht mehr Betonung auf die Schulung der Nutzer zu ihrem Internetverhalten, wie sie ihren Computer sicher machen und wie und wem sie ihre personenbezogenen Daten weitergeben, legen. Es obliegt nicht den Staaten, technische Lösungen bereitzustellen, die unter dem Vorwand des Verbraucherschutzes umgesetzt werden müssen. Ein Computer ist so gefährdet wie jedes andere elektronische Gerät, das über ein elektronisches Kommunikationsnetz mit dem Internet verbunden ist. Politiker und Staaten müssen versuchen, den Bürgerinnen und Bürgern beizubringen, dass die Privatsphäre schützenswert ist; genauso wie man sein Haus abschließen und schützen muss, ist es heute genauso wichtig, dass wir unsere elektronischen Geräte und ihre Mittel zur Kommunikation mit der Welt gleichermaßen schützen. Die Politiker müssen sich auch darum bemühen, strenge Sanktionen für diejenigen festzulegen, die personenbezogene Daten missbrauchen oder die Privatsphäre verletzen. Im Endeffekt ist es egal, ob dies über das Internet oder über andere Wege geschieht.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich.(FR) Aufgrund des Titels dieses Initiativbericht dachte ich, dass das Parlament endlich das Gesellschaftsmodell überprüfen wird, das uns die Werbefachleute verkaufen, ohne darum gebeten worden zu sein. Abgesehen von einigen interessanten Punkten wie der Kontrolle gezielter Werbung und von Diskriminierung in der Werbung oder der Forderung, die Fernsehwerbung, die sich an Kinder richtet, zu reduzieren, bleibt dieser Text jedoch weit hinter dem zurück, was wir uns erwartet hätten. Er beschränkt sich darauf, illegale Werbung zu geißeln, die angeblich unsere hochheilige Wettbewerbsfreiheit behindert, und er verkündet die Vorteile von Werbung für die Bürgerinnen und Bürger, die er als Verbraucher bezeichnet, und für die Medien. Nicht mit meinem Segen. Ich bin gegen diesen Bericht.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Unlautere Geschäftspraktiken in der Werbung müssen bekämpft werden. Wir kommen einer ernsten Situation im Bereich Privatschulden immer näher. Wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um zu verhindern, dass das Problem schlimmer wird. Werbung kann und muss ein wichtiges Hilfsmittel für Unternehmen sein, als Einkommensquelle dienen, die Wettbewerbsfähigkeit fördern, zu gesundem Wettbewerb verhelfen und zu Kreativität ermutigen. Wir alle wissen, dass es schutzbedürftige Personen, zum Beispiel Kinder, gibt, die ein besonderes Ziel für Werbekampagnen sind. Daher bin ich auch der Ansicht, dass dieses Thema im Mittelpunkt gesonderter Beachtung stehen muss, damit wir eine Gesellschaft aufbauen können, die auf wirtschaftlicher und sozialer Ebene stabiler ist. Daher habe ich so gestimmt, wie ich gestimmt habe.

 
  
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  Alajos Mészáros (PPE), schriftlich.(HU) Was den Einfluss der Werbung auf das Verbraucherverhalten angeht, ist die Werbung für den Binnenmarkt genauso nützlich wie für die Verbraucher. Sie stärkt den Wettbewerb, erhöht die Wettbewerbsfähigkeit, und fördert Innovation und Kreativität. Sie stellt außerdem einen wichtigen Sektor für die Wirtschaft dar, da die Internetwerbung allein einen Umsatz von mehr als 14 Mrd. EUR erwirtschaftet. Wir müssen uns jedoch der Kehrseite der Medaille bewusst sein. Viele Werbeanzeigen versuchen ein schutzbedürftiges Zielpublikum zu manipulieren wie Kinder und hoch verschuldete Personen. Ich glaube, dass es wichtig ist, die gemeinsame europäische Zusammenarbeit bei der Bekämpfung unlauterer Werbepraktiken zu stärken.

Wir halten das Auftreten diskriminierender Geschlechterklischees, die als Behinderung für die Gleichstellung der Geschlechter fungieren könnten, für nicht akzeptabel. Wir müssen durch geeignete Maßnahmen dafür sorgen, dass die Medien- und Werbefachleute die Menschenwürde achten und nicht auf direkte oder indirekte Diskriminierung oder klischeehaften Darstellungen zurückgreifen.

 
  
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  Willy Meyer (GUE/NGL), schriftlich. – (ES) Ich habe für diesen Bericht zum Einfluss der Werbung auf das Verbraucherverhalten gestimmt, da er eindeutig auf eine Verbesserung des geltenden Rechtsrahmens zum Schutz der Verbraucher vor Werbung und die Notwendigkeit einer Überprüfung dieses Rechtsrahmens unter Beachtung der neuen, bisher nicht regulierten Werbemedien hinweist. Ich habe den Bericht auch unterstützt, da er darauf abzielt, die Harmonisierung zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern, um rechtliche Schlupflöcher zu verhindern, die es Unternehmen erlauben, in den Mitgliedstaaten der EU irreführende Werbepraktiken zu nutzen. Ich denke, dass der Verweis auf Mechanismen der Schleichwerbung, die sich im Internet entwickelt haben und jetzt dort verwendet werden, angemessen ist; in vielen Fällen ist die Werbung als Meinung oder Kommentar in sozialen Netzwerken, Foren oder Blogs getarnt. Ich bin auch erfreut, dass der Bericht dem Rat und der Kommission die Bedenken übermittelt, die mit der echten Gefahr verbunden sind, die von Unternehmen ausgehen, die gleichzeitig Werbeinhalte und -dienstleistungen anbieten. Das sind unter anderem die wichtigsten Gründe für meine Ja-Stimme für diesen Bericht.

 
  
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  Louis Michel (ALDE), schriftlich.(FR) Werbung gibt es überall: auf der Straße, in Zeitungen, im Fernsehen, im Radio, im Internet, und ob wir das nun mögen oder nicht, hat sie einen enormen Einfluss auf das Verbraucherverhalten. Sie ist ein Kommunikationskanal. Obwohl die informierende Rolle der Werbung entscheidend für ein effektives Funktionieren des Binnenmarktes ist, haben die Verbraucher das Recht, sowohl informiert als auch geschützt zu werden. Aus diesem Grund ist der Bericht über unlautere Geschäftspraktiken in der Werbung und die mit der Entwicklung neuer Werbepraktiken und -technologien verbundenen Probleme sehr wichtig. Die Kontrolle der Werbung ist von entscheidender Bedeutung, wenn wir die Werbung anständig und wahrheitsgemäß halten wollen. Es ist entscheidend, dass die europäische Kooperation in diesem Bereich gestärkt wird, und ebenso wichtig ist es, eine gemeinsame Regulierung zu fördern. Abschließen möchte ich sagen, dass Internetwerbung oft aggressiv und aufdringlich ist. Sie muss stärker beobachtet werden.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. Ich habe aus einer Reihe von Gründen dafür gestimmt:

1. Es ist an der Zeit, alle Massenmedien im Internet anzuerkennen;

2. Fehlinformationen und Beleidigungen sollten strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen;

3. um den Zugang zu schutzbedürftigen Personen wie Kindern zu beschränken;

4. um das Internet von Spam zu bereinigen und diejenigen zu bestrafen, die ihn in Umlauf bringen;

5. um sehr strenge Regeln für Anzeigen einzuführen;

6. um das Parlament zu verpflichten, eine besondere Struktur einzurichten, um Verschwörer und Hacker zu finden und zur Verantwortung zu ziehen.

Machen wir uns an die Arbeit, um das zu erreichen.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Werbung ist ein mächtiges Instrument der Wirtschaft, mit dem zum Teil das Unterbewusstsein angesprochen werden soll. Es ist Sinn und Zweck der Werbung, das Verbraucher- und Konsumverhalten zu beeinflussen. Unlautere Geschäftspraktiken müssen jedoch klar ausgeschlossen sein. Wichtig ist dabei vor allem der Schutz öffentlicher Räume und schutzbedürftiger Personen sowie der Privatsphäre. Die Analyse, ob Werbung diese Grenzen überschritten hat, ist naturgemäß ein recht zeitaufwändiges Unterfangen. Für die sensiblen Bereiche der sogenannten Alltagsdrogen wie Alkohol oder Zigaretten werden schon seit langem strenge Regelungen angewandt.

Andere Bereiche sollen weiterhin der Selbstregulierung in den Mitgliedstaaten unterliegen, als Ergänzung zu den Rechtsvorschriften. Nachholbedarf gibt es nicht nur im Bereich Internetwerbung, wenn in gewissen Bereichen Nebenkosten & Co. verschleiert werden und wo der Einsatz neuer Technologien und Werbepraktiken wie soziale Netze oder Blogs noch Neuland darstellen. Da es wichtig ist, dass die Konsumenten vor Schleichwerbung und ähnlich problematischen Werbetaktiken geschützt werden, habe ich dem Bericht zugestimmt.

 
  
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  Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė (PPE), schriftlich.(LT) Die moderne Werbung hat den rechtlichen Rahmen in diesem Bereich schon lange überholt. Werbung im Internet – in Suchmaschinen, E-Mails, sozialen Netzwerken und im Internetfernsehen – und auf Mobiltelefonen wird den Verbrauchern oft ohne ihre Zustimmung präsentiert und, was noch schlimmer ist, unter Nutzung ihrer Daten, die manchmal ohne ihr Wissen oder volles Bewusstsein gesammelt werden. Außerdem gibt es Dutzende Schlupflöcher in dem rechtlichen Rahmen für solche Werbung. Obwohl Werbung für Alkohol zum Beispiel im Fernsehen verboten ist, ist sie im Internet immer noch zugänglich für Minderjährige. Andererseits kann Internetwerbung sehr einfach Ländergrenzen überschreiten. Daher ist die Initiative zur Straffung der Vorschriften für solche Werbung, um dadurch die Verbraucher, ihre Privatsphäre und ihre personenbezogenen Daten vor nicht genehmigter oder unangemessener Nutzung zu schützen, sehr begrüßenswert.

 
  
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  Wojciech Michał Olejniczak (S&D), schriftlich.(PL) Werbung ist, wie der Berichterstatter betont hat, ein wichtiger Wirtschaftssektor. Sie bringt jedoch viele Gefahren mit sich. Ich unterstütze voll und ganz die Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, der die Notwendigkeit der Unterbindung von diskriminierenden Werbeinhalten hervorhebt. Es ist außerdem äußerst wichtig – und das sagt der Berichterstatter –, Gruppen zu schützen, die besonders gefährdet sind, von Werbung manipuliert zu werden, wie Kinder, Jugendliche und ältere Menschen. Ich unterstütze den Vorschlag des Berichterstatters, in der gesamten Europäischen Union erzieherische Programme für Kinder durchzuführen, die dazu beitragen sollen, dass sie die in der Werbung verwendeten Methoden verstehen lernen. Wir sollten außerdem erwägen, ähnliche Programme für die anderen beiden manipulationsanfälligen Gruppen einzurichten: Jugendliche und ältere Menschen. Es wäre vielleicht eine gute Idee, diese Art Weiterbildung auf andere Altersgruppen auszudehnen. Aus diesen von mir genannten Gründen habe ich mich entschieden, den Bericht zum Einfluss der Werbung auf das Verbraucherverhalten zu unterstützen.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Der Einfluss der Werbung auf das Verbraucherverhalten nimmt oft gewaltige Ausmaße an, die zu der Gefahr unlauterer Geschäftspraktiken führen können. Meine Entscheidung, für diesen Bericht zu stimmen, ergibt sich aus der Art und Weise, wie Werbung im Internet genutzt wird. Die Werbung ist ein Instrument, das sowohl dem Binnenmarkt als „Schmiermittel“ der Wirtschaftstätigkeit als auch den Verbrauchern zugutekommt. Sie ist jedoch vor allem ein wichtiger Wirtschaftsbereich. Wir müssen natürlich auch die negativen Aspekte berücksichtigen, die Werbung haben kann: unlautere Praktiken, Eindringen in öffentliche Räume und in die Privatsphäre, Beeinflussung der schutzbedürftigsten Personen, Schaffung potenzieller Barrieren für den Zugang zum Markt und Verzerrung des Binnenmarktes. Es ist daher wichtig, die europäische Kooperation beim Kampf gegen unlautere Praktiken in der Werbung durch einen Prozess der Ko-Regulierung, der die Wirksamkeit und die Eignung von Maßnahmen verbessern kann, zu stärken. Es ist außerdem meiner Meinung nach entscheidend, die am stärksten gefährdeten Gruppen zu schützen und Weiterbildung und Informationen zu verstärken, indem die Transparenz der Werbeanzeigen erhöht wird. Es wäre ein äußerst gute Idee, mittels pädagogischer Hilfsmittel Informationskampagnen zu Verbraucherrechten durchzuführen.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich.(PT) Der Einfluss der Werbung auf das Verbraucherverhalten ist eine Tatsache, die nicht unter den Teppich gekehrt werden darf, und genau das tut dieser Bericht nicht. Dieser Bericht, für den ich gestimmt habe, beschäftigt sich mit unlauteren Geschäftspraktiken in der Werbung, die in der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken definiert sind, und konzentriert sich auf Probleme, die sich aus der Entwicklung neuer Werbepraktiken und -technologien ergeben.

Werbung ist ein positives Instrument, sowohl für den Binnenmarkt als auch für die Verbraucher. Es ist jedoch wichtig, dass verschiedene Formen des Missbrauchs bekämpft werden, von denen ich einige hervorheben möchte: unlautere Praktiken, das Eindringen in öffentliche Räume und in die Privatsphäre, z. B. durch unerwünschte E-Mails, eine unangemessene Ausrichtung auf schutzbedürftige Personen und die mögliche Verzerrung des Binnenmarktes, d. h. der Erwerb von Waren und Dienstleistungen, die die Verbraucher normalerweise nicht gekauft hätten.

Die Analyse der geltenden Rechtsvorschriften und Vorschläge, diese zu überprüfen oder zu verbessern, müssen sich auf eine Beurteilung dieser Verzerrungen konzentrieren. Ich unterstütze den Berichterstatter in seinem Wunsch, die europäische Kooperation bei der Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken zu verstärken, entweder indem ihr Anwendungsbereich ausgedehnt wird oder indem sie regelmäßiger durchgeführt werden.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Ich stimme mit dem Berichterstatter, Herrn Juvin, überein, dass die europäische Zusammenarbeit bei der Bekämpfung unlauterer Praktiken im Bereich der Internetwerbung gestärkt werden sollte angesichts des Erfolgs der systematischen und gleichzeitigen Überprüfungen der Webseiten durch die Mitgliedstaaten („Sweeps“), die bisher auf drei Branchen beschränkt sind: Flugtickets, Mobiltelefonklingeltöne und elektronische Geräte. Ich stimme mit dem Berichterstatter überein, der vorschlägt, ihren Anwendungsbereich auszudehnen und sie regelmäßiger durchzuführen, und eine Ko-Regulierung zu fördern, bei der die unterschiedlichen am Entwicklungsprozess der Gesetzgebung beteiligten Akteure einbezogen werden, wodurch die Wirksamkeit und Anwendbarkeit der Maßnahmen verbessert wird.

 
  
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  Rovana Plumb (S&D), schriftlich. – (RO) Der Bericht beschäftigt sich mit unlauteren Geschäftspraktiken im Bereich Werbung, wie sie in der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken definiert sind, und konzentriert sich dabei auf Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Werbepraktiken und -technologien. Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen, die insbesondere Gegenstand der Richtlinie 2006/114/EG sind, werden dabei nicht betrachtet. Die Werbung ist ein Instrument, das sowohl dem Binnenmarkt als „Schmiermittel“ der Wirtschaftstätigkeit (durch die Stärkung des Wettbewerbs, der Wettbewerbsfähigkeit, der Innovation und der Kreativität) als auch dem Verbraucher (durch die Vielfalt des Angebots und niedrigere Preise) zugutekommt. Sie stellt einen bedeutenden Wirtschaftssektor dar, da allein die Internetwerbung auf dem europäischen Markt mehr als 14 Mrd. EUR ausmacht. In einer Zeit, in der es zu wenig Informationen über die Rechte der Verbraucher in Bezug auf Werbung gibt, müssen Schritte ergriffen werden, um den Zugang zu Informationen zu vereinfachen und Werbung transparenter zu machen.

Da die breite Öffentlichkeit sich nicht einmal der Probleme im Zusammenhang mit der Verwendung personenbezogener Daten, noch der Instrumente, die ihr für den Umgang damit zur Verfügung stehen, bewusst ist, müssen oft Aufklärungskampagnen über die Rechte der Verbraucher im Bereich der Werbung in die Wege geleitet werden, insbesondere in Bezug auf die Verwendung personenbezogener Daten, unabhängig davon, ob sie freiwillig zur Verfügung gestellt oder automatisch erhoben wurden. Es ist außerdem erforderlich, pädagogische Hilfsmittel zur Aufklärung der Internetnutzer (z. B. Technologien zur Verwaltung ihrer im Internet hinterlassenen „Spuren“ und Möglichkeiten zum Schutz ihrer Privatsphäre) einzuführen.

 
  
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  Crescenzio Rivellini (PPE), schriftlich. (IT) Ich möchte Herrn Juvin zu seiner ausgezeichneten Arbeit gratulieren. Seit der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken von 2005, die keinen angemessenen rechtlichen Rahmen für die Bekämpfung irreführender und aggressiver Werbung darstellt, haben sich im Internet neue und überzeugendere Formen der Werbung entwickelt. Die Entschließung macht es möglich, dass die europäischen Verbraucher besser über neue aufdringliche Formen von Werbung im Internet informiert werden, ruft zu einem besseren Schutz schutzbedürftiger Verbraucher auf und hebt die Rolle, die die Werbung bei der Förderung positiver Rollenbilder innehat, hervor.

Ich möchte meine besonderen Bedenken angesichts der Banalisierung der verhaltensbezogenen Werbung und der Entwicklung aufdringlicher Werbepraktiken (wie die inhaltliche Auswertung von E-Mails, die Nutzung der sozialen Netzwerke und der Geolokalisierung und unablässige zielgerichtete Werbung) ausdrücken, die Angriffe auf die Privatsphäre der Verbraucher darstellen. Ich rufe daher die Kommission auf, dass die entsprechende Internetwerbung zwingend eindeutig mit den Worten „verhaltensbezogene Werbung“ zu kennzeichnen ist.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. In diesem Bericht geht es um unlautere Geschäftspraktiken im Bereich der Werbung, wie sie in der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (DPCD) definiert werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Werbepraktiken und -technologien. Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen, die insbesondere Gegenstand der Richtlinie 2006/114/EG sind, werden dabei nicht betrachtet. Die Werbung ist ein Instrument, das sowohl dem Binnenmarkt als „Schmiermittel“ der Wirtschaftstätigkeit (Stärkung des Wettbewerbs, der Wettbewerbsfähigkeit, der Innovation und der Kreativität) als auch dem Verbraucher (Vielfalt des Angebots, niedrigere Preise) zugutekommt.

Sie stellt einen bedeutenden Wirtschaftssektor dar: Allein die Internetwerbung macht auf dem europäischen Markt mehr als 14 Mrd. EUR aus. Sie darf jedoch auch nicht schöngefärbt werden: Werbung kann auch unlautere Praktiken beinhalten, in öffentliche Räume (z. B. durch Werbetafeln) und in die Privatsphäre (z. B. durch unerwünschte E-Mails) eindringen, sich auf schutzbedürftige Personen (z. B. Kinder, überschuldete Personen) ausrichten, potenzielle Barrieren für den Zugang zum Binnenmarkt schaffen (bei zu hohen erforderlichen Werbeausgaben) und den Binnenmarkt verzerren (indem Verbraucher dazu gebracht werden, Waren oder Dienstleistungen zu erwerben, die sie normalerweise nicht gekauft hätten).-

 
  
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  Olga Sehnalová (S&D), schriftlich.(CS) Ich möchte insbesondere das Problem des Onlinedatenschutzes in dem Bericht von Herrn Juvin hervorheben. Es muss sichergestellt werden, dass die Verbraucher eindeutige und umfassende Informationen darüber erhalten, wie ihre personenbezogenen Daten gesammelt, verarbeitet und verwendet werden. Statt das Internet zu regulieren, würde ich jedoch eine Situation bevorzugen, in der die Internetnutzer geschult werden und in der nur in wenigen Fällen auf Regulierungen und Beschränkungen zurückgegriffen wird. Die Einführung von Zensurmaßnahmen führt nur zu weiteren, noch ausgefeilteren betrügerischen Machenschaften und Gaunereien, die immer einen Schritt weiter sein werden als die Regulierung. Maßnahmen, die die Nutzer informieren und weiterbilden, sind wichtig, da sie den Internetnutzern mehr Möglichkeiten bezüglich des Umgangs mit ihren personenbezogenen Daten an die Hand geben. Es ist wichtig, dass die Kommission beginnt, Informationskampagnen über die Grundrechte der Verbraucher in Bezug auf Werbung auszuarbeiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Verwendung personenbezogener Daten. Ich würde auch die Entwicklung von Bildungsprogrammen der EU begrüßen, die Kindern und anderen schutzbedürftigen Personen beibringen, wie sie die Fallstricke der Werbung verstehen. Ebenso begrüße ich die Hervorhebung des Schutzes gefährdeter Verbrauchergruppen und die Garantie der Achtung der Menschenwürde in der Werbung in dem Bericht.

Die Werbung kann ein wirksames Instrument für die Hinterfragung von Klischees und die Auseinandersetzung mit ihnen sein. Sie kann ein positives Mittel zur Bekämpfung von Rassismus, Sexismus und Diskriminierung sein. Sie kann jedoch auch ein negativer Einfluss sein, der zu Gewalttätigkeit, Suchtverhalten wie Rauchen oder Alkoholismus oder Essstörungen wie Magersucht und Bulimie beiträgt. Der Bericht erwähnt noch weitere wichtige Faktoren, die beachtet werden müssen. Deshalb habe ich den Bericht unterstützt.

 
  
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  Angelika Werthmann (NI), schriftlich. Die Werbung im Internet passt sich dem Nutzerverhalten an. Mit einem Nutzerprofil können werbende Firmen ihre Anzeigen gezielter und ohne Streuverluste schalten. Allerdings lehnen Nutzer nach Umfragen diese personalisierte Online-Werbung weitgehend ab, nicht selten wird diese als zu aufdringlich gesehen, und viele fühlen sich sogar beobachtet. 62 % der Befragten befürchten, dass der Datenschutz bei personalisierter Werbung missachtet wird, und tatsächlich äußern Datenschützer Bedenken, schließlich werden personenbezogene Daten gespeichert, abgeglichen und verknüpft. Theoretisch kann jeder Nutzer die Option desaktivieren – allerdings ist der Link nicht einfach zu finden, daher schlägt dieser Bericht vor, dass die Ablehnung weiterer Werbenachrichten durch einen direkten und funktionierenden Internetlink vereinfacht wird.

Weiter sieht der Bericht vor, dass Verbraucher über die Erhebung, Bearbeitung und Verwendung ihrer Daten vollständig aufgeklärt werden müssen, und ihre Daten dürfen nicht mit Daten, die im Rahmen von Werbetätigkeiten erhoben werden abgeglichen werden. Der Inhalt privater E-Mails darf keinesfalls zu Werbezwecken missbraucht werden, und die standardmäßige Voreinstellung der Systeme für den Schutz der Privatsphäre im Internet („eingebauter Datenschutz“) muss gefördert werden.

 
  
  

Bericht: Bendt Bendtsen (A7-0331/2010)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich stimme den Hauptzielen dieses Aktionsplans zu, der für einen besseren Informationsfluss auf lokaler Ebene oder die Schaffung einer einzigen Kontaktstelle sorgen sollte, wobei für Maßnahmen in Zusammenhang mit Energieeffizienz die Verwendung von wenigeren Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Betracht gezogen wird und sich die Mitgliedstaaten und Regionen zu ihrer Weiterentwicklung einem horizontalen Ansatz in Bezug auf die Energieeffizienz annähern sollten, da dies eine rentable Möglichkeit zur Ankurbelung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit und zur Verringerung des Brennstoffmangels darstellt. Ich stimme ebenso zu, dass die Kommission Gespräche mit Vertretern der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften führen sollte, um die Richtung für die Entwicklung in der Energiepolitik festzulegen sowie lokale und regionale Vorhaben finanziell zu unterstützen, bei denen im Rahmen innovativer Programme vorhandene Energieressourcen genutzt werden und auf die Strukturfonds zurückgegriffen wird. Innerhalb dieses Rahmens der möglichen Maßnahmen wird vorgeschlagen, für die Regionen, die hinsichtlich der Energieeffizienz bis heute eine überdurchschnittliche Rolle spielen, größere Anreize zu schaffen, indem ihre Energieunabhängigkeit gefördert und andererseits die Übermittlung bewährter Methoden von diesen Regionen an diejenigen, die sich auf diesem Gebiet nur wenig weiterentwickelt haben, unterstützt wird.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich.(LT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, weil wir dazu verpflichtet sind, die Umwelt zu respektieren, wirtschaftliche Mittel zur Energieerzeugung zu finden und den Klimawandel zu bekämpfen. Es ist notwendig, für eine nachhaltige Entwicklung zu sorgen, doch auch die wirtschaftliche Entwicklung ist wichtig. Diese beiden Aspekte müssen miteinander in Einklang gebracht werden. Es ist unmöglich, den Klimawandel zu bekämpfen, ohne die Energieeffizienz in Betracht zu ziehen. Zu diesem Zweck müssen umfassende und realistische Ziele und Sanktionen festgelegt werden, damit die Energieeffizienz nicht nur auf wirtschaftlichem Nutzen fußt. Energieeffizienz betrifft hauptsächlich Gebäude, da diese ein großes Energieeffizienzpotenzial bergen. Daher unterstütze ich die Ansicht des Berichterstatters, dass der Schwerpunkt auf der Renovierung vorhandener Gebäude liegen sollte, da in der EU immer weniger neue Gebäude errichtet werden und an vielen alten Gebäuden – bei ordnungsgemäßer Renovierung – ein großer Beitrag zur Energieeffizienz geleistet werden kann.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich.(FR) Die Energiefrage ist eine der größten Herausforderungen für Europa. Wir dürfen nicht vergessen, wie sehr die Entwicklung unseres Kontinents dem relativ einfachen Zugang zu Energie zu verdanken ist, den die europäischen Länder über ein Jahrhundert lang genossen haben. Die Energiefrage hat sich jetzt gewandelt. Die Verwendung fossiler Brennstoffe gehört immer mehr der Vergangenheit an. Der doppelte Druck, der durch die globale Erderwärmung und die unvermeidlich zunehmend schwieriger werdende Versorgung mit Öl und in geringerem Ausmaß mit Gas auf uns lastet, zwingt uns dazu, über neue Lösungen nachzudenken. Seit 2006 gibt es einen Aktionsplan für Energieeffizienz, der zwei besondere Aspekte der Effizienz behandelt. Um so zu sparen, dass eine geringere Abhängigkeit der EU von ihren internationalen Partnern erreicht werden kann, muss diese die Effizienz sowohl bei der Energieerzeugung als auch beim Verbrauch in Angriff nehmen: weniger energiehungrige Gebäude, sparsamere Maschinen, aber auch rationalisierte Produktionstechnologien, die uns die Verbindung von Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Skaleneffekten ermöglichen. Es braucht nicht erwähnt zu werden, dass ich diesen grundlegenden Text (einschließlich des verbindlichen Ziels, die Energieeffizienz bis 2020 um 20 % zu steigern) unterstützt habe, der die Europäische Union unter die Vorreiter in diesen Bereichen platziert.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich.(LT) Seit der Annahme des Aktionsplans für Energieeffizienz im Jahr 2006 ist viel erreicht worden, allerdings haben sich die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen seitdem ziemlich stark verändert. Daher ist es eindeutig an der Zeit, die Energieeffizienzpolitik der EU einer Überprüfung zu unterziehen, um sie auf die gegenwärtigen Prioritäten und Entwicklungen abzustimmen. Energieeffizienz bietet die rentabelste und schnellste Lösung zur Verringerung des CO2-Ausstoßes und anderer Emissionen. Die Vorzüge dieser Lösung sind sowohl unter dem Gesichtspunkt des Wirtschaftswachstums als auch im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen immens. Ich glaube, dass die Erfolge und Mängel des Aktionsplans für Energieeffizienz von 2006 einer eingehenden Bewertung unterzogen werden sollten, die bei der Überarbeitung der Energieeffizienzpolitik der EU als Grundlage dient. Es wird immer offensichtlicher, dass die EU ihr 20-%-Ziel mit dem bisherigen Kurs kaum erreichen wird, daher ist es notwendig, effektivere Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz zu treffen. Große Aufmerksamkeit sollte der Renovierung vorhandener Gebäude geschenkt werden, da auf diesem Gebiet bisher nur wenige Fortschritte gemacht wurden. In der EU werden immer weniger neue Gebäude errichtet und das Energieeffizienzpotenzial ist bei vielen alten Gebäuden – bei ordnungsgemäßer Renovierung – besonders hoch. Dies würde für eine Verringerung der allgemeinen Energieabhängigkeit der EU sorgen.

 
  
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  Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich. (FR) Der Eigeninitiativbericht von Bendt Bendtsen, der von einer großen Mehrheit angenommen wurde, sendet einige Tage nach dem Abschluss des Gipfels von Cancún und zwei Monate vor dem Energiegipfel am 4. Februar 2011 ein willkommenes politisches Signal zum Thema Energie. Bei der Energieeffizienz handelt es sich zweifellos um eine der entscheidenden Fragen in unserem Kampf zum Schutz der Umwelt. Energieeinsparungen und Energieeffizienz bieten die rentabelste und schnellste Lösung zur Verringerung des CO2 -Ausstoßes und anderer Emissionen und zur Verbesserung der Versorgungssicherheit. In diesem Bericht fordern wir zu verstärkten Anstrengungen auf, um das Ziel, die Energieeffizienz bis 2020 um 20 % zu steigern, zu erreichen. Jedoch bedaure ich es, dass der Änderungsantrag, der die Europäische Kommission dazu auffordert, nächstes Jahr eine Initiative zur Komplettrenovierung von bestehenden Gebäuden einzubringen, keine ausreichende Mehrheit erhalten hat. Im Bericht werden lediglich die neuen Gebäude erwähnt, jedoch nicht, wie die bestehenden Gebäude gehandhabt werden sollen. Es sind jedoch rund 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der Treibhausgasemissionen in der EU auf Gebäude zurückzuführen.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich.(LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da spezifische Maßnahmen zur Umsetzung des Aktionsplans für Energieeffizienz getroffen werden müssen, besonders weil es immer offensichtlicher wird, dass die EU ihr Ziel, die Treibhausgasemissionen um 20 % zu verringern, nicht erreichen wird. Ich möchte die Aufmerksamkeit darauf lenken, dass Energieeffizienz die rentabelste Lösung zur Verringerung des CO2-Ausstoßes und anderer Emissionen ist. Weiterhin eröffnet sie eine einmalige Chance, Arbeitsplätze zu fördern und zu schaffen, während gleichzeitig die Abhängigkeit von Energieeinfuhren verringert wird. Das Europäische Parlament fordert die Europäische Kommission daher auf, den neuen Aktionsplan für Energieeffizienz so zu konzipieren, dass die Bedürfnisse schutzbedürftiger Energieverbraucher zur Geltung kommen. Zudem fordert es die Mitgliedstaaten auf, geeignete Maßnahmen und wirksame politische Strategien – wie nationale Aktionspläne oder konkrete Sozialmaßnahmen zur Bekämpfung der Energiearmut – anzunehmen und über die diesbezüglich getroffenen Maßnahmen regelmäßig Bericht zu erstatten. Die Kommission sollte auch dafür verantwortlich sein, Statistiken zur Entwicklung aller wesentlichen Elemente der EU-Energiepolitik vorzulegen.

 
  
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  Vito Bonsignore (PPE), schriftlich. (IT) Ich möchte Herrn Bendtsen zu seinem wichtigen und aktuellen Bericht über Energieeffizienz gratulieren. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich glaube, dass eine gute Energieeffizienz uns dabei helfen kann, den CO2-Ausstoß wesentlich zu reduzieren.

Verschiedene Vorteile können aus einer politischen Maßnahme dieser Art gezogen werden: Erstens würden neue Arbeitsplätze geschaffen werden, jedoch bestünde auch die Möglichkeit einer größeren Beteiligung der Klein- und Mittelbetriebe, dem Bindegewebe der italienischen und europäischen Wirtschaft, denen innovative Entwicklungsmöglichkeiten geboten werden könnten. Zu diesem Zweck wäre es notwendig, geeignete Finanzierungsinstrumente zum Ausbau des Angebots beruflicher Qualifikationen, der Forschung und des Zugangs zu den betreffenden Informationen zu organisieren. Daher stimme ich zu, dass es eindeutig an der Zeit ist, die Energieeffizienzpolitik der EU einer Überprüfung zu unterziehen und konkrete Pläne zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit umzusetzen.

Hinsichtlich der Gebäude und der umweltgerechten Gestaltung stimme ich zu, dass der Schwerpunkt auf der Renovierung vorhandener Gebäude liegen sollte, da das Energieeffizienzpotenzial bei vielen alten Gebäuden – bei ordnungsgemäßer Renovierung – besonders hoch ist. Zum Erreichen dieser Ziele ist es daher notwendig, Maßnahmen, Instrumente und finanzielle Unterstützung sowohl seitens der Mitgliedstaaten als auch seitens der EU, z. B. durch die Einführung von Ad-hoc-Fonds, zu fördern.

 
  
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  Jan Březina (PPE), schriftlich.(CS) Im Bericht über Energieeffizienz wird mit Recht zu einer stärkeren Betonung innovativer Lösungen wie intelligenten Netzen und intelligenten Zählern, zu einer flexibleren Einbindung von erneuerbaren Energiequellen und zur Entwicklung einer globalen Strategie zur Erzeugung von Heizenergie aufgerufen. Hier sollte beachtet werden, dass das Ziel darin besteht, 50 % der Haushalte in Europa bis 2015 mit intelligenten Zählern auszustatten, was bis 2020 auf 80 % der Haushalte gesteigert werden soll. Ich bin froh, dass es keine Vorschläge zur Einführung von Legislativmaßnahmen im Bereich der Energiearmut gegeben hat. Stattdessen wurde klar formuliert, dass die Mitgliedstaaten diejenigen sind, die das Problem der Energiearmut am besten handhaben können, und daher sollte dieses Problem auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten gelöst werden. Die Möglichkeit, 15 % der EFRE-Mittel für Programme im Bereich der Energieeffizienz zu nutzen, sollte ebenfalls dazu beitragen, die Energieeffizienz zu verbessern. Dennoch glaube ich, dass Energieeffizienz zu einer horizontalen Priorität gemacht werden sollte, die aus anderen Quellen als den Strukturfonds finanziert wird.

Ich denke, es war richtig, die Vorschläge zur Einführung einer EU-weiten Energie- oder Kohlesteuer, die nur zu höheren Energiekosten führen und Gruppen mit niedrigem Einkommen am härtesten treffen würde, abzulehnen. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass die Energieeffizienzziele nicht rechtsverbindlich sein sollten und dass wir keine oberflächlichen Bedingungen zur Gewährung von Strukturfonds auf der Grundlage von Energieeffizienz einführen sollten.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Energieeffizienz ist entscheidend für die Erhöhung der Versorgungssicherheit, die Verbesserung der Luftqualität, die Verringerung von Treibhausgasemissionen und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Gesellschaft Energieeffizienz bedeutet aus „weniger“ Ressourcen „mehr“ herauszuholen. Dieser Bericht schlägt eine ehrgeizige Vision für die Energieeffizienz z. B. durch die Einführung einzelner Ziele und positiver Anreize vor. Es werden wichtige Elemente hinsichtlich der Modernisierung der Energieinfrastruktur eingeführt, z. B. intelligente Netzwerke, Energieeffizienz bei Gebäuden und Verkehr, die Verwendung von IKT und die Entwicklung der wissenschaftlichen Forschung im Energiebereich. Dieser Bericht betont die Notwendigkeit, die Mittel für wissenschaftliche Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration im Energiebereich zu verdoppeln. Bezüglich der Finanzierung fördert der Bericht auch die Verwendung von Strukturfonds zur Unterstützung der Energieeffizienz, und dies wird eine Priorität des EU-Haushalts nach 2013 sein. Aus all diesen Gründen möchte ich dem Berichterstatter Herrn Bendtsen zu seiner ausgezeichneten Arbeit und zu dem erreichten Gleichgewicht beglückwünschen, und ich möchte Sie alle einladen, diesen wichtigen Bericht zu unterstützen.

 
  
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  Marielle De Sarnez (ALDE), schriftlich. – (FR) Rund 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der Treibhausgasemissionen in der EU sind auf Gebäude zurückzuführen. Energieeffiziente Gebäude sollten bei der nächsten Überarbeitung des Aktionsplans für Energieeffizienz eine Priorität darstellen. Heute sind 30 % der bestehenden Häuser in Europa ungesund und sorgen für hohe Energierechnungen. Aus diesem Grund ist nicht nur die Förderung von neuen nachhaltigen Gebäuden wichtig, sondern auch die nachhaltige Renovierung bereits bestehender Gebäude. Deshalb müssen die Mitgliedstaaten unverzüglich ein Programm zur Komplettrenovierung der bestehenden Gebäude starten, um im Gebäudebereich bis 2050 ein Energieverbrauchsniveau nahe null zu erreichen. Zudem gibt es einen Zusammenhang zwischen Energieeffizienz und Energiearmut. Deshalb fordern wir die Kommission dazu auf, einen neuen Aktionsplan für Energieeffizienz vorzubereiten, der die Bedürfnisse schutzbedürftiger Verbraucher berücksichtigt.

 
  
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  Ioan Enciu (S&D), schriftlich. Ich begrüße diesen Bericht, weil er die Sicherheit der Energieversorgung erhöhen und dazu dienen wird, der EU-Wirtschaft soziale und wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen. Die S&D-Fraktion hat darauf hingewiesen, dass die Energieressourcen nicht gleich unter den Mitgliedstaaten verteilt sind. Wir müssen immer die europäische Solidarität im Sinn behalten, wenn wir Gesetze zur Energieeffizienz schaffen. Es wurde gesagt, dass Energiesparen unter anderem am schnellsten zu Energieeffizienz führt. Die Förderung von Energieeffizienz wird Arbeitsplätze schaffen und den Mitgliedstaaten jährlich Milliarden an Heizungskosten ersparen.

Ich begrüße die Schaffung einer CO2-ärmeren Gesellschaft außerordentlich, doch müssen wir aufpassen, dass wir auf der Grundlage verschiedener Fähigkeiten und Ressourcen das richtige Gleichgewicht zwischen den Mitgliedstaaten finden. Ich befürchte, dass von Mitgliedstaaten wie Rumänien erwartet wird, zu den gleichen Wettbewerbsbedingungen wie andere Mitgliedstaaten wie beispielsweise Schweden, die im Bereich der Energieeffizienz eindrucksvolle Ergebnisse vorlegen können, zu handeln. Die Finanzielle Vorausschau wird ein wesentliches Finanzierungsinstrument zur Unterstützung und Förderung der Energieeffizienz zwischen 2014 und 2020 sein.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. – (PT) Ich habe für diesen Bericht über den Aktionsplan für Energieeffizienz gestimmt, weil er wichtige Vorschläge für Umwelt und Wirtschaft voranbringt, besonders die Vorstellung europäischer Rechtsvorschriften zur Einführung verbindlicher Ziele zur Senkung des Energieverbrauchs.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Im Jahr 2008 verpflichtete sich Europa, bis spätestens 2020 eine Senkung des Energieverbrauchs um 20 % zu erreichen und sicherzustellen, dass 20 % des Energieverbrauchs von erneuerbaren Energiequellen abgedeckt wird. Dieses Ziel ist grundlegend dafür, dass Europa das Ziel der Senkung des CO2-Ausstoßes erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern kann, doch sollte es weiterhin genau dies sein: ein Ziel, an dem die verschiedenen Länder freiwillig festhalten.

Um dies zu erreichen, ist es wichtiger, dass sich die Mitgliedstaaten, statt eine verbindliche Grenze festzulegen, über Lösungen einigen, die mehr Energieeffizienz und weniger Energieverschwendung ermöglichen, ohne die Entwicklung zu beeinträchtigen und, besonders in Zeiten der Wirtschaftskrise wie jetzt, übermäßig kostspielig für die europäische Industrie und Produktion zu werden.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Dieser Bericht konzentriert sich auf die Energieeffizienzpolitik der EU. In Bezug auf dieses Thema unterstütze ich die Notwendigkeit, verbindliche Ziele festzulegen. Im Grünbuch der Kommission (2005/0265 endgültig) zur Energieeffizienz wird geschätzt, dass in Europa direkt oder indirekt etwa eine Million neuer Arbeitsplätze geschaffen werden könnten. Dieser Mitteilung zufolge sind KMU die hauptsächlichen Begünstigten von Energieeffizienzmaßnahmen und es wird hinzugefügt, dass ein durchschnittlicher Haushalt durch Energieeffizienzmaßnahmen durchschnittlich 1000 EUR pro Jahr sparen könnte.

Zwingende Energieeffizienzmaßnahmen sind ebenfalls entscheidend für die Senkung des Energiedefizits aus Öl- und Gasimporten aus den Golfstaaten und Russland.

Wir haben bereits verbindliche Ziele zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen in der Europäischen Union auf 20 %. Innerhalb des aktuellen Rahmens könnten wir ohne verbindliche Energieeffizienzziele lediglich die Hälfte des vorhandenen Potenzials ausschöpfen. Dies ist auch eine Frage der Rechtssicherheit und ein wichtiges Signal für die Zielrichtung neuer Investitionen.

Meiner Meinung nach ergibt sich für die EU und Portugal mehr Gewinn als Verlust durch dieses verbindliche Ziel. Außerdem wird mit dieser Strategie nichts erreicht werden, wenn die EU-2020-Ziele nicht über einfache Vorsätze hinausgehen.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Versprechungen zur Erhöhung der Energieeffizienz haben sich vervielfacht, aber die Europäische Union läuft Gefahr, die vorgeschlagenen Ziele – bis 2020 die 20-%-Marke zu erreichen – nicht zu erreichen. Die jüngsten Daten deuten auf einen derzeitigen Durchschnitt von nur 9 % hin, und das obwohl eine höhere Energieeffizienz zu weniger Emissionen, Verbrauch und Energieabhängigkeit beitragen könnte.

Der Bericht enthält eine große Auswahl an Elementen, die den weiten Bereich der Energieeffizienz recht gut abdecken, obwohl er Wege aufzeigt, die das erfolgreiche Erreichen der vorgenommenen Ziele erschweren könnten.

Jedoch enthält er auch Aspekte, denen wir nicht zustimmen, wie der angebliche Zusammenhang zwischen Energieeffizienz und der sogenannten Strategie Europa 2020, die die Schaffung eines Energiebinnenmarktes, die Förderung marktbasierter Instrumente, das Europäische System für den Handel mit Emissionszertifikaten (das einige Gewinne aus Energieeffizienz verschleiert) vorsieht und über die Notwendigkeit einen starken öffentlichen Energiesektor zu verteidigen, den jedes Land fördern sollte, hinwegsieht.

Obwohl wir ebenfalls der Meinung sind, dass es Gemeinschaftsmittel zur Umsetzung der Ziele geben sollte, sind wir noch immer im Zweifel über die praktische Möglichkeit der Verwendung von bis zu 15 % des EFRE oder der Verwendung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ((ELER) zu Zwecken der Energieeffizienz, da die Mitgliedstaaten selbst ihre Bedürfnisse und Prioritäten bei der Verteilung dieser Mittel bestimmen sollten.

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE), schriftlich.(FR) Es können zahlreiche Maßnahmen eingeführt werden, die ungenutzte Möglichkeiten bieten, um die Energieeffizienz in Schlüsselsektoren wie im Verkehr- oder Gebäudebereich zu verbessern.

Dennoch ist es unrealistisch, ein verbindliches Ziel zur Verbesserung der Energieeffizienz um mindestens 20 % bis 2020 festzusetzen, weil es keine Bewertungsmethode und keine gemeinsamen Indikatoren gibt. Stattdessen sollten wir uns auf sektorspezifische Ziele wie die Verpflichtung zur Senkung des Energieverbrauchs von bestehenden Gebäuden um 38 % konzentrieren.

Fehlende Mittel sind ein großes Hindernis für die Renovierung von Wohngebäuden und Gebäuden von KMU. Statt einen Kampf um unrealistische Ziele aufzunehmen, sollte die Europäische Kommission besser innovative Lösungen vorbringen und die öffentlich-privaten Partnerschaften anregen, denn diese kreative Ökologie schafft Arbeitsplätze.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich.(LT) Ich habe diesen Bericht gutgeheißen, weil er darauf abzielt, die Energieeffizienz bis 2020 um mindestens 20 % zu steigern und auf diese Weise den Übergang zu einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Wirtschaft voranzutreiben. Die Vorzüge dieser Lösung sind sowohl unter dem Gesichtspunkt des Wirtschaftswachstums als auch im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen immens. Neue Arbeitsplätze werden sowohl in ländlichen als auch in städtischen Gebieten entstehen. Es ist allgemein bekannt, dass Gebäude ein enormes Potenzial für Energieeinsparungen bieten. Daher sollte ein Schwerpunkt auf der Renovierung vorhandener Gebäude liegen, da in der EU immer weniger neue Gebäude errichtet werden und das Energieeffizienzpotenzial bei vielen alten Gebäuden – bei ordnungsgemäßer Renovierung – besonders hoch ist. Im Bereich umweltfreundliche Technologien gilt es, die Kluft zu überbrücken, die im Vergleich zu den Vereinigten Staaten und China besteht. Beide Länder sind im Hinblick auf die Verabschiedung von Rechtsakten zur Förderung energieeffizienter Lösungen bei Weitem fortschrittlicher als die EU. Daher sollten die EU und die Mitgliedstaaten Maßnahmen und Instrumente zur Finanzierungsförderung unterstützen. Die Einführung nationaler Energieeffizienzfonds zur Unterstützung von Energieleistungsverträgen sollte durch Finanzierungsinstrumente auf europäischer Ebene gefördert werden. Energieleistungsverträge, die es den Kunden ermöglichen, garantierte Energieeinsparungen zu erwerben, bieten geeignete Anreize, da die Investitionskosten innerhalb von 2-15 Jahren abgezahlt sind. Mit einem solchen Modell werden Arbeitsplätze in KMU geschaffen, die Verbraucher profitieren in Form niedrigerer Energierechnungen, und außerdem werden die Emissionen verringert.

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE), schriftlich.(FI) Als ich zusammen mit der Mehrheit meiner Fraktion gegen die verbindliche Senkung des Energieverbrauchs um 20 % stimmte, habe ich nicht zu der Bedeutung von Energieeinsparungen Stellung genommen, sondern zu der Art und Weise, wie dies unterstützt werden soll. Die Bedeutung verbesserter Energieeinsparungen ist nicht zu verleugnen. Dennoch sind Versuche, die Klima- und Energiesicherheits- und -Versorgungsprobleme der EU zu lösen, meiner Meinung nach nicht tragbar noch vernünftig.

Im allbekannten Klimaschutz- und Energiepaket 20-20-20 stellte der Energieeinsparungsvorsatz das einzige unverbindliche Ziel dar, da es zusammen mit den anderen verbindlichen Zielen wie dem der Emissionssenkung oder der erneuerbaren Energiequellen gesteigert werden sollte. Das Energieeinsparungsziel wurde nicht so umgesetzt, wie wir es uns vorgestellt hatten, aber jetzt sollten wir, statt unsere Gemeinschaft mit einem weiteren verbindlichen Ziel, das sich mit anderen überschneidet, zu belasten – und dies ohne zu wissen, wie dieses Ziel erreicht werden soll –, zunächst untersuchen, ob jene anderen Ziele überhaupt angemessen festgesetzt wurden.

Wenn wir Emissionssenkungen und Ziele für erneuerbare Energiequellen einführen, geraten unsere Mitgliedstaaten und deren Firmen unter Druck, und die Versuchung, kurzsichtige, unnachhaltige Lösungen zu schaffen, ist groß. Wenn wir ihnen zusätzlich dazu einen weiteren Zwang auferlegen, werden wir in eine Lage geraten, in der die EU buchstäblich den Ast absägt, auf dem sie sitzt, und gleichzeitig eine massive Verschiebung von Einnahmen verursacht, die keine weiteren Vorteile für das Klima, die Umwelt oder die Sicherheit unserer Energieversorgung hat.

Indem wir versucht haben, Gutes zu tun, haben wir genau das Gegenteil erreicht. Die Industrie wird weltweit weniger zukunftsfähig, im Namen der erneuerbaren Energiequellen verbrennen wir auf unnachhaltige Weise Holz, und gleichzeitig wird das eigentliche Problem, der Kohlenstoffdioxidausstoß, hinter unseren Grenzen immer ernster.

Es wird Zeit, dass wir vernünftig und nachhaltig aktiv werden und nicht auf eine kurzsichtige Zwangsfütterung mit nichts auf rationale Art Greifbarem zurückgreifen.

 
  
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  Elisabeth Köstinger (PPE), schriftlich. Die EU-weite Erhöhung der Energieeffizienz ist eine zentrale Forderung im Rahmen einer nachhaltigen europäischen Energiestrategie. Durch sie kann eine Senkung des CO2-Ausstoßes und gleichzeitig eine Erhöhung der Versorgungssicherheit am kostengünstigsten und schnellsten erreicht werden. Ich begrüße in dem Bericht die Hervorhebung von stärkeren Investitionen im Bereich der Energieeffizienz von Gebäuden, zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen im Bausektor und bei KMU und dass Haushalte durch diese Maßnahmen ihre Ausgaben um bis zu 1.000 EUR senken können. Auch auf die Notwendigkeit einer besseren Energieeffizienz des gesamten Verkehrswesens durch eine Verlagerung des Verkehrs von energieintensiven Verkehrsmitteln wie Lkw und Pkw zu energiesparenden Verkehrsmitteln wie der Bahn, wird hingewiesen. Ich begrüße die Aspekte des Berichts die von der Kommission und den Mitgliedsstaaten einfordern, dem Bereich der Energieeffizienz die gebotene Beachtung zu schenken und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die zahlreichen gesetzlichen Vorgaben, die schon jetzt auf EU- und auf nationaler Ebene in diesem Bereich bestehen, auch eingehalten werden.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (S&D), schriftlich.(PL) Bei der heutigen Abstimmung habe ich der Annahme von Herrn Bendtsens Bericht über die Überarbeitung des Aktionsplans für Energieeffizienz zugestimmt. Es gibt keinen Zweifel, dass sich eine Senkung des Kohlendioxidausstoßes am kostengünstigsten und am schnellsten durch Energieeffizienz erreichen lässt. Tatsache ist, dass rund 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der Treibhausgasemissionen in der EU auf Gebäude zurückzuführen sind. Deshalb denke ich, dass eine der wichtigsten durchzuführenden Maßnahmen die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden darstellt und dies durch die Renovierung bestehender Gebäude und durch effizientere gemeinsame Infrastrukturen bei Gebäuden und Heizsystemen verwirklicht werden sollte. Ich habe für die Finanzierung der Gebäudeisolierung aus den Strukturfonds gestimmt.

 
  
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  Marian-Jean Marinescu (PPE), schriftlich. (RO) Der Bericht über Energieeffizienz ist außerordentlich wichtig für die Annahme des EU-Aktionsplans für die nächsten Jahre in diesem Bereich. Er wird eine enorme Auswirkung auf die Methoden zur Senkung des CO2-Ausstoßes, auf das Wirtschaftswachstum und auf die Schaffung von Arbeitsplätzen in Bereichen wie IT, Bau und Dienstleistungen haben. Ich habe für einen effektiveren Schutz von schutzbedürftigen Verbrauchern gestimmt. Diese Verbraucher müssen von den erreichten Verbesserungen der Energieeffizienz profitieren können. Jedoch sind mehr finanzielle Mittel nötig, um die erforderlichen Investitionen zu tätigen. Weiterhin habe ich für dafür gestimmt, auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene Energieeffizienzfonds einzurichten. Diese Fonds könnten eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung von KMU und Unternehmen spielen, die Energieeffizienzdienstleistungen anbieten. Ich habe gegen die Festsetzung des rechtsverbindlichen Ziels, den Energieverbrauch bis 2020 um mindestens 20 % zu senken, gestimmt, da dieses Zwangselement auf EU-Ebene eine gegenläufige Auswirkung auf den Binnenmarkt haben könnte. Ich denke, dass der Übergang zu einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Wirtschaft ohne die Einführung übermäßiger gesetzlicher Maßnahmen voranschreiten wird.

 
  
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  Mario Mauro (PPE), schriftlich. (IT) In diesem Bericht über die Überarbeitung des Aktionsplans für Energieeffizienz betont Herr Bendtsen berechtigterweise, dass das Potenzial im Bereich der Energieeffizienz in den nationalen politischen Strategien noch immer nicht voll ausgeschöpft wird. Deshalb müssen wir die Strategien der Europäischen Union auf diesem Gebiet stärken. Ich habe für die Entschließung gestimmt.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich.(FR) In diesem Bericht wird der Grundsatz der Energieeffizienz unterstützt und für die Energiekennzeichnung eingetreten. Das ist eine gute Sache, obwohl es vielleicht wünschenswert wäre, die Diskussion auf den sorgsamen Umgang mit Energie und die Umweltzeichen auszuweiten. Ebenso wird darin eine Besorgnis über die Energiearmut ausgedrückt. Das ist eine gute Nachricht. Darum ist es schade, dass daraus ein Instrument des grünen Kapitalismus gemacht wird, dass für freien Wettbewerb eingetreten, zum Eingreifen von Finanzintermediären aufgefordert wird und die Vorzüge des CO2-Marktes gerühmt werden. So werden die versprochenen Fortschritte zunichtegemacht.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Ein Aktionsplan, der der europäischen Energiepolitik entspricht, muss die folgenden Punkte in Angriff nehmen: den Übergang zu einem kohlenstoffarmen Energiesystem, die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit sowie dafür zu sorgen, dass die Wettbewerbsfähigkeit der EU gestärkt wird und die Verbraucher Energie zu erschwinglichen Preisen beziehen können. Wenn diese Ziele erreicht werden sollen, bedarf es sowohl beträchtlicher finanzieller als auch menschlicher Anstrengungen.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. Es folgen die 10 Hauptleitlinien für Energieeffizienz:

1. energieeffiziente Technologien, 2. Verkehrstechnologien, 3. effiziente Energieverwendung, 4. Sicherheit des Energietransportkreislaufes, 5. Sammlung und Lagerung von Waren zur Energieerzeugung, 6. die Energiegewinnung der Länder – Lieferanten, 7. Schaffung und Verteilung von Energiequellen, 8. Kartellrechtsprogramme im Bereich Energieverbrauch und Energieversorgung, 9. Nanotechnologie im Energieversorgungssektor und deren Weiterentwicklung, 10. effiziente Rechtsvorschriften im Bereich Energie.

Leider werden diese Aspekte nicht von dem vorliegenden Bericht abgedeckt. Ich habe jedoch eingedenk der Tatsache, dass die eigentliche Arbeit erst angefangen hat, dafür gestimmt.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Energieeffizienz ist ein Bereich mit großem Zukunftspotenzial, in dem die EU schon einiges an Erfahrungen gesammelt hat und in dem führende Technologieträger in den EU-Mitgliedstaaten angesiedelt sind. Neben den offenkundigen Vorteilen für die Umwelt birgt diese Branche auch Möglichkeiten zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Wie die Vergangenheit allerdings gezeigt hat, steckt sich die EU großartige Ziele, bei deren Umsetzung es dann Probleme gibt, oder schießt manchmal auch über das Ziel hinaus. So etwa bei Gebäuden. Natürlich können diese ein enormes Potenzial für Energieeinsparungen bieten.

Dies bei Neubauten zu beachten, ist ungleich einfacher als bei vorhandenen alten Bauten. Insbesondere ergeben sich auch Probleme bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen. Und nicht zuletzt darf es nicht dahingehend ausarten, dass Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz vorgeschrieben werden, deren Umsetzung derart teuer ist, dass die Menschen sich das Wohnen nicht mehr leisten können. Ich habe entsprechend abgestimmt.

 
  
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  Wojciech Michał Olejniczak (S&D), schriftlich.(PL) Man kann nicht umhin, der Behauptung des Berichterstatters, dass „Energieeffizienz [...] die rentabelste und schnellste Lösung zur Verringerung des CO2 -Ausstoßes und anderer Emissionen“ bietet, zuzustimmen. Zudem tragen die Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zum Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Dieses Phänomen kann beispielsweise in den neuen Mitgliedstaaten beobachtet werden, wo der Umfang der in Angriff zu nehmenden Herausforderungen enorm ist.

Außerdem sollte erwähnt werden, dass die Unterstützung der Gebäudeisolierung durch die Europäische Union eine der sichtbarsten Auswirkungen der Kohäsionspolitik darstellt. Modernisierte Gebäude stellen eines der besten Zeichen der Europäischen Union in den Regionen dar. In diesem Sinne befürworte ich die im Bericht enthaltenen Vorschläge bezüglich einer Erhöhung der Ausgaben zur Verbesserung der Energieeffizienz.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für den Aktionsplan für Energieeffizienz gestimmt, weil ich glaube, dass es wichtig ist, die Europäische Union dazu zu drängen, Fortschritte in Richtung einer grünen und nachhaltigen Zukunft zu machen. Den Energieverbrauch durch Systeminnovationen in der Energieinfrastruktur und Stadtentwicklung zu senken, ist das Ziel, das sich Europa in dem neuen Aktionsplan, den die Kommission im Februar vorlegen wird, vorgenommen hat. Ich glaube auch, dass die Ziele nicht verbindlich sein dürfen, da wir durch eine Beschleunigung der zeitlichen Abläufe Gefahr laufen, Unternehmen und Menschen finanziell zu schaden. Die Maßnahmen für einen Aktionsplan müssen mit den nationalen Plänen übereinstimmen, damit eine gemeinsame Methodik zur Messung der Energieeffizienzziele entworfen werden kann.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich.(PT) Der Berichterstatter, ein Mitglied der PPE-Fraktion, macht in seinem Überblick über den Aktionsplan für Energieeffizienz einen ausgeglichenen Vorschlag, um das 2007 vom Europäischen Rat festgesetzte Ziel, den Energieverbrauch um 20 % zu senken, zu erreichen.

Der vom Berichterstatter vorgeschlagene pragmatische Weg zur Umsetzung einer Energieeffizienzpolitik mithilfe einzelner Zielsetzungen und ohne die Festsetzung rechtsverbindlicher Ziele scheint mir im derzeitigen wirtschaftlichen und politischen Zusammenhang die angemessenste Methode zum Erreichen des betreffenden Ziels zu sein. Im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) wurde jedoch eine Lösung, die die Einführung verbindlicher Ziele zur Senkung des Energieverbrauchs um mindestens 20 %, einem von den Sozialisten, Liberalen und Grünen angenommenen Änderungsantrag, durchgesetzt.

Innerhalb des Berichts, für den ich gestimmt habe, möchte ich die verschiedenen Maßnahmen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten zur Unterstützung der Energieeffizienz hervorheben: die Anwendung von bereits auf diesem Gebiet bestehenden Rechtsvorschriften, energieeffiziente Stadtentwicklung, der Bau von energieeffizienten Gebäuden sowie die Finanzierung dieser und anderer Maßnahmen durch die Schaffung von nationalen Energieeffizienzfonds.

Es sollte betont werden, dass dieser Bericht des Europäischen Parlaments einen wichtigen Beitrag zum Überblick über den Aktionsplan für Energieeffizienz darstellt, der derzeit in der Europäischen Kommission diskutiert wird.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Teilweise aufgrund verschiedener Verbesserungen an dem ursprünglichen Plan stimme ich Herrn Bendtsen zu, dass Energieeffizienz die rentabelste Lösung zur Verringerung des CO2-Ausstoßes und anderer Emissionen bietet und dass sie eine einmalige Gelegenheit zur Unterstützung und Schaffung von Arbeitsplätzen darstellt, während sie gleichzeitig die Abhängigkeit von Energieeinfuhren verringert. Er stellt fest, dass sich nach Angaben der Kommission durch Energieeinsparungen Ausgabensenkungen um über 1000 EUR pro Haushalt und Jahr ergeben könnten.

 
  
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  Rovana Plumb (S&D), schriftlich. – (RO) Energieeffizienz bietet die rentabelste und schnellste Lösung zur Verringerung des CO2-Ausstoßes und anderer Emissionen. Die Vorzüge dieser Lösung sind sowohl unter dem Gesichtspunkt des Wirtschaftswachstums als auch im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Bereichen IT, Bau und Dienstleistungen immens. Diese Arbeitsplätze werden sowohl in ländlichen als auch in städtischen Gebieten und oft bei KMU entstehen, und es wird sich um lokale Arbeitsplätze handeln, die nicht ausgelagert werden können. Die Kommission wird Anfang 2011 einen neuen überarbeiteten Plan vorlegen, der die folgenden Elemente enthalten muss: - das verbindliche EU-Ziel, die Energieeffizienz bis 2020 um mindestens 20 % zu steigern, - die Einführung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiearmut in allen Energiepolitikbereichen, - die Überarbeitung der Richtlinie über Energiedienstleistungen im Jahr 2011, - die Förderung von Investitionen in intelligente Netze und die Einhaltung der Bedingungen des dritten Pakets von Rechtsvorschriften über den Binnenmarkt zur Einführung von intelligenten Zählern in 80 % der Haushalte bis 2020 durch die Mitgliedstaaten, - die Festlegung jährlicher Ziele zur Renovierung des Gebäudebestands durch die Mitgliedstaaten, - die Kommission muss Programme voranbringen, die darauf abzielen, die Energieverluste in Gebäuden bis 2050 auf einen Wert nahe null zu verringern, - die Kommission muss innovative Finanzierungsmodelle wie z. B. revolvierende Fonds untersuchen, um die Ziele in diesem Bereich zu erreichen.

 
  
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  Teresa Riera Madurell (S&D), schriftlich. – (ES) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich glaube, dass es wichtig ist, dass das Ziel, die Energieeffizienz um 20 % zu steigern, verpflichtend ist, und zwar nicht nur aus Gründen der Senkung des CO2-Ausstoßes, sondern auch aus sozialen Gründen. Ein großer Teil der Ausgaben europäischer Haushalte hängen mit Energierechnungen zusammen. Die Einführung von Effizienzmaßnahmen, die die Energieverschwendung verringern und dabei helfen, die Energiearmut zu vermindern, stellt ein sozialistisches Ziel dar.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. (FR) Bis die verrückte Herausforderung der Sonnenenergie aus dem Weltall Wirklichkeit wird und die ganze Welt von den Vorteilen dieses fast unerschöpflichen elektrischen Mannas profitieren kann, hat die Europäische Union bezüglich ihrer gegenwärtigen Energiepolitik keine andere Wahl, als ihre Energieversorgung aus so vielen Quellen wie möglich zu bestreiten und sich für Energieeffizienz zu entscheiden. Dies ist eine Hauptpriorität der europäischen Strategie für die nächste Dekade, die in Herrn Bendtsens Bericht hervorgehoben wird, dem heute Nachmittag durch die Mehrheit der Mitglieder des europäischen Parlaments zugestimmt wurde. Ich begrüße besonders die Annahme des verbindlichen Ziels, den Energieverbrauch bis 2020 um 20 % zu senken, das der EU Einsparungen in Höhe von etwa 100 Mrd. EUR bescheren würde. Um dies zu erreichen, müssen wir auf so unterschiedlichen Gebieten wie Energiedienstleistungen, Verkehr (Wann wird es einen Rahmen für die Standardisierung von Elektrofahrzeugen geben?) und Gebäuden ganz klar mehr unternehmen. Letztere erfordern besondere Aufmerksamkeit, da wir wissen, dass rund 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der Treibhausgasemissionen in der EU auf Gebäude zurückzuführen sind. Es gibt ein beträchtliches Energieeinsparungspotenzial z. B. bei öffentlichen Gebäuden, das den Übergang zu einer stabilen, grünen Wirtschaft fördern würde.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Dieser Bericht ist vor dem wichtigen Energiegipfel am 4. Februar 2011 und angesichts dessen, dass die Kommission dabei ist, ihren Aktionsplan für Energieeffizienz vorzubereiten, eine machtvolle und pünktliche Erinnerung für Kommission und Rat an die Bedeutung eines verbindlichen Energieeinsparungsziels. Ehrgeizige EU-Maßnahmen zu Energieeinsparung und -effizienz sind unentbehrlich, wenn Europa auf die Herausforderungen der Sicherheit der Energieversorgung und des Klimawandels reagieren soll. Diese haben auch einen wirtschaftlichen Sinn, schaffen Arbeitsplätze und verringern die Ausgaben der Verbraucher für Energierechnungen. Bis heute haben die Mitgliedstaaten ihr Versprechen, den Energieverbrauch bis 2020 um 20 % zu senken, durch ungenügenden Fortschritt gebrochen. Die zukünftige Verbindlichkeit dieses Ziels wird (wie bei den erneuerbaren Energiequellen) dafür sorgen, dass die EU-Regierungen dieses Potenzial tatsächlich ausnutzen.

Der Bericht fordert außerdem stärkere Maßnahmen zur Handhabung des Energieverbrauchs von Gebäuden, namentlich durch die Renovierung des bestehenden Gebäudebestands. Da rund 40 % des Energieverbrauchs in der EU auf Gebäude zurückzuführen sind, muss dieser Bereich unbedingt direkt in Angriff genommen werden. Die Grünen hoffen, dass diese wichtige Angelegenheit auch auf dem EU-Energiegipfel behandelt wird.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE), schriftlich.(PL) Der Aktionsplan für Energieeffizienz ist ein kostengünstiges Mittel zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und Sicherheit der Energieversorgung der Europäischen Union. Der Plan, mit der Verbesserung der Energieeffizienz anzufangen, ist zudem die perfekte Gelegenheit für die Weiterentwicklung von Klein- und Mittelbetrieben. Herr Bendtsens Bericht lenkt die Aufmerksamkeit berechtigterweise auf die effektive und effiziente Verwendung von Energie, ohne die Notwendigkeit, ihren Verbrauch zu verringern, da dieser in den Mitgliedstaaten weiterhin steigt. Die Verwendung neuer Energietechnologien in den Bereichen Bau und Verkehr ermöglichen bedeutende Einsparungen auf der Ebene der gesamten EU. Damit solche Methoden in Gebrauch kommen, ist jedoch eine Informationskampagne für die Bürgerinnen und Bürger wie auch die Verringerung der Kosten der Technologien zur Energieeinsparung nötig. Tatsächlich ist der hohe Preis innovativer Geräte der Hauptgrund dafür, dass diese noch nicht in Gebrauch gekommen sind. Die Übernahme verbindlicher Ziele für 2020 ist für viele Mitgliedstaaten schwierig.

Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass jeder Mitgliedstaat im Bereich der Energiepolitik auf einem anderen Entwicklungsstand ist. Das verbindliche Ziel von 20 % für den Anteil erneuerbarer Energie am Energieverbrauch bis 2020 könnte sich vor allem für die 12 neuen Mitgliedstaaten als eine zu große Herausforderung herausstellen.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. − (NL) Ich freue mich, dass das Europäische Parlament seine Zustimmung zu dem verbindlichen Ziel, den Energieverbrauch bis 2020 um 20 % zu senken, erklärt hat. Voraussagen weisen darauf hin, dass Europa mit der gegenwärtigen Politik nur eine Senkung um 11 % erreichen wird. In der Zwischenzeit verschwenden die Haushalte Energie im Wert von 1000 EUR pro Jahr und exportieren wir nicht weniger als 350 Mrd. EUR unseres europäischen Wohlstands in ölreiche Länder. Eine bessere Isolierung der Häuser, ein effizienterer Energietransport und effizientere Geräte sorgen für eine niedrigere Energierechnung für Verbraucher und Unternehmen.

Oft gibt es Hürden bei der Durchführung dieser wirksamen Maßnahmen, wie z. B. hohe Investitionskosten oder Ungewissheit bezüglich ihres Nutzens. Wenn die europäischen Minister diesen Vorschlag unterstützen, werden die Regierungen ihre Unterstützung für Energiesparmaßnahmen erhöhen müssen. Diese Maßnahmen werden schlussendlich Geld einbringen, da die Energierechnung niedriger sein wird.

Energieeinsparung ist die günstigste Art, das Klimaziel zu erreichen, und wird zu 560 Mio. Tonnen weniger CO2-Ausstoß führen. Energieeinsparung macht es uns daher sogar noch einfacher, unser Klimaziel ein wenig anzuheben. Leider hinken wir hoffnungslos hinterher: Gemäß einem aktuellen Bericht müssen wir das europäische Ziel verdreifachen, wenn wir 20 % Energie einsparen wollen. Deshalb ist es wichtig, dass dieses Ziel allen Mitgliedstaaten der EU verbindlich auferlegt wird.

 
  
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  Konrad Szymański (ECR), schriftlich. Die ECR-Fraktionsmitglieder glauben, dass Energieeffizienz unentbehrlich ist, damit die EU ihre Ziele bezüglich der erneuerbaren Energiequellen und der Emissionssenkung erreichen kann. Außerdem ist sie unentbehrlich, um die Sicherheit unserer Energieversorgung zu gewährleisten und zu unserer wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit beizutragen. Wir unterstützen einen Großteil dieses Berichts, wie den Schwerpunkt auf intelligenten Netzen und Zählern, die Finanzierung durch EIB und Privatwirtschaft und auch das Forschungs- und Entwicklungspotenzial zur Förderung der Energieeffizienz. Die Eck-Fraktionsmitglieder unterstützen jedoch keine verbindlichen Energieeffizienzziele. Wir glauben, dass die EU und die Mitgliedstaaten bereits durch die Ziele bezüglich der erneuerbaren Energiequellen und der Emissionssenkung sowie durch die Energieeinsparungsziele der Richtlinie über Energiedienstleistungen dazu angeregt werden, Energieeffizienzstrategien einzuführen. Die Eck-Fraktionsmitglieder haben sich daher bei der Abstimmung über diesen Bericht ihrer Stimme enthalten.

 
  
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  Thomas Ulmer (PPE), schriftlich. Den Bericht Bendtsen habe ich abgelehnt, weil er wieder in den Zahlen veränderte und gängelnde Ziele vorsieht. Es ist zwar nur ein Bericht ohne legislativen Charakter, aber die Auswirkungen der Ökodesign-Richtlinie haben gezeigt, wie vorsichtig man mit den Gegebenheiten umgehen muss. Das Glühbirnenverbot hat dazu geführt, dass ich ein Zimmer evakuieren muss, wenn eine Quecksilbersparlampe platzt, um keine Gesundheitsschäden zu verursachen. Genau diese Dinge gilt es rechtzeitig zu bremsen.

 
  
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  Hermann Winkler (PPE), schriftlich. Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt. Grundsätzlich ist der Ansatz des Berichts über den Aktionsplan für Energieeffizienz zum Energiesparen begrüßenswert. Allerdings halte ich den Weg, verbindliche Energieeffizienzziele „von oben“ anzuordnen und verbindliche Modernisierungs- und Instandsetzungsziele für private und öffentliche Gebäude (z. B. Schulen) festzulegen, für verfehlt. In Zeiten knapper Kassen in Ländern, Kommunen und privaten Haushalten würden diese mit solchen unrealistischen Vorgaben überfordert. So musste selbst die EU-Kommission, deren Gebäude auch von neuen Effizienzkriterien betroffen wären, unlängst einräumen, dass zusätzliche Anforderungen zur energetischen Sanierung ihres Gebäudebestandes nicht zu erfüllen wären. Die EU darf aber nicht von Anderen Dinge verlangen, die sie selbst nicht realisieren kann.

Auch für die mittelständisch geprägte sächsische Wirtschaft, vor allem die Handwerksbetriebe, gehen diese Festlegungen bedeutend zu weit. Sie belasten die Unternehmen und führen absehbar zu Arbeitsplatzverlusten und zu Kostensteigerungen für den Verbraucher. Insbesondere die Forderung, Energieeffizienzkriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge anzuwenden, ist meines Erachtens kritisch zu beurteilen. Der richtige Weg zum Energieeinsparen führt vielmehr über Aufklärung der Bürger und Schaffung steuerlicher Anreizsysteme.

 
  
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  Joachim Zeller (PPE), schriftlich. Ich lehne diesen Bericht ab. Der Bericht enthält sicher bedenkenswerte Vorschläge. Allerdings halte ich nichts von einer „Ankündigungspolitik“ mit Forderungen nach restriktiven Maßnahmen, die in der Praxis kaum zu erfüllen sind. So gehen insbesondere die Forderungen an lokale und regionale Gebietskörperschaften wie auch an private Hauseigentümer zur energetischen Gebäudesanierung angesichts der finanziellen Situation der Angesprochenen ins Leere. Selbst die EU-Kommission musste einräumen, dass weitgehende Forderungen zur energetischen Sanierung ihres Gebäudebestandes nicht zu erfüllen sind. Auch ist die Behauptung, dass energetische Sanierungen zu unmittelbaren Kostenersparnissen führen, in der Praxis den Beweis schuldig geblieben. Kosten für Energielieferungen steigen schneller, nicht zuletzt durch Investitionsumlagen für die Herstellung und Instandhaltung der Infrastruktur sowie für Maßnahmen für Energieerzeugung durch erneuerbare Energien, als sie durch Energieeffizienzmaßnahmen aufgehalten werden. Die bisherige EU-Energieeffizienz-Richtlinie aus dem Jahr 2002 ist in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich umgesetzt worden, so dass es hierbei einen Gleichklang in Europa nicht gibt. Auf einer wesentlich höheren Inanspruchnahme von Strukturmitteln für Energieeffizienzmaßnahmen zu bestehen, greift in unzulässiger Weise den jetzt laufenden Finanzdebatten vor. Ich bin sehr für eine auf breiten Konsens ausgerichtete Debatte über Energieeffizienz auf allen politischen Ebenen und mit allen relevanten Akteuren und für die Schaffung von Anreizsystemen. Ich bin aber gegen Verordnungen „von oben“, bei denen die Zeche andere zahlen sollen.

 
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