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Verfahren : 2010/3010(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B7-0712/2010

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 16/12/2010 - 12
PV 16/12/2010 - 12.3
CRE 16/12/2010 - 12
CRE 16/12/2010 - 12.3

Angenommene Texte :


Ausführliche Sitzungsberichte
Donnerstag, 16. Dezember 2010 - Straßburg Ausgabe im ABl.

12.3. Eritreische Flüchtlinge, die in Sinai als Geiseln festgehalten werden (B7-0712/2010)
Protokoll
 

– Vor der Abstimmung über Ziffer 7:

 
  
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  Carlo Casini (PPE). (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ziel dieses Änderungsantrages ist es, die Handlungen Ägyptens prägnanter zu beurteilen. Es geht hier nicht nur darum, anzuerkennen, dass Ägypten zumindest etwas getan hat, sondern es aufzufordern, schnell und unverzüglich einzugreifen, um diese Geiseln zu befreien, und das Land dringend aufzufordern, niemals Gewalt mit Todesfolge einzusetzen, um Menschen, die die Grenzen des Landes überschreiten, zurückzudrängen. Das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen wird auch aufgefordert, unverzüglich mit den Menschen, die gegenwärtig als Geiseln gehalten werden, Kontakt aufzunehmen.

„fordert die ägyptischen Behörden dringend auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Freilassung der Eritreer, die als Geiseln festgehalten werden, sicherzustellen, die Anwendung von Gewalt mit Todesfolge gegen illegale Einwanderer, die die Grenzen des Landes überschreiten, zu vermeiden, ihre Würde und ihre physische und psychische Unversehrtheit zu gewährleisen und zu garantieren, dass inhaftierten Migranten die Möglichkeit gegeben wird, das UNHCR zu kontaktieren und dass dem UNHCR Zugang zu allen Asylbewerbern und Flüchtlingen, die von den Behörden festgehalten werden, gewährt wird“.

 
  
 

(Der mündliche Änderungsantrag wird berücksichtigt.)

– Nach Ziffer 7:

 
  
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  David-Maria Sassoli, Verfasser. (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich würde gerne die Entschließung durch einen Absatz ergänzen, den wir als wichtig betrachten, und der die Struktur der Entschließung nicht zu sehr beeinträchtigen wird. Es geht hier um Absatz 9 der gemeinsamen Entschließung.

Ich werde ihn vorlesen: „fordert die Mitgliedstaaten auf, diese humanitäre Notsituation durch die freiwillige Umsiedlung aller von dieser Krise betroffenen Asylsuchenden in die EU zu bekämpfen; fordert die Kommission auf, diese Maßnahme zu koordinieren und verfügbare Finanzmittel aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds zu verwenden“.

 
  
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  Carlo Casini (PPE). (IT) Herr Präsident! Ich möchte den Kollegen, der diesen Änderungsantrag vorgeschlagen hat, bitten, eine Sache klarzustellen.

Nach dem vorgelesenen Text betrifft das geforderte Eingreifen alle, die das Recht auf Asyl beanspruchen. Ich sollte wohl eher sagen, „alle, die das Recht auf Asyl haben“ weil „beanspruchen“ zu gefährlich ist, da das Risiko besteht, dass jeder das Recht auf Asyl beanspruchen kann.

Indem dieser Änderungsantrag mit dem Eingreifen des Amtes des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen koordiniert wird, wird es wiederum der Letztere sein, der dies beurteilen wird.

Auf jeden Fall möchte ich den Kollegen bitten, den Änderungsantrag zu ändern und die Worte „alle, die das Recht auf Asyl haben“ einzufügen.

 
  
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  Der Präsident. – Ich weiß, dass zehn Prozent ausreichen. Auch das wäre nicht genügend. Ich habe im Übrigen auch vorher gefragt, Sie hatten lange genug Zeit. Wir stimmen jetzt über diesen Antrag ab.

(Der mündliche Änderungsantrag wird berücksichtigt.)

 
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