Der Präsident. – Als erster Punkt folgt der Bericht von Frau Paliadeli im Namen des Ausschusses für Kultur und Bildung über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Maßnahme der Europäischen Union für das Europäische Kulturerbe-Siegel (KOM(2010)0076 – C7-0071/2010 – 2010/0044(COD)) (A7-0311/2010).
Chrysoula Paliadeli, Berichterstatterin. – (EL) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Die Förderung eines europäischen Bewusstseins, das den Multikulturalismus respektiert und verteidigt, ist eine große Herausforderung für die europäischen Institutionen im Rahmen ihrer Anstrengungen zur Erreichung einer umfassenden Kohäsion und Solidarität zwischen den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Die Kenntnis unserer Geschichte, die Vertrautheit mit unserem multikulturellen Kulturerbe und die Information der jungen Generation über die Ideen und Menschen, die beim Aufbau der Europäischen Union federführend waren, kann dabei helfen, die Lücke zwischen der Europäischen Union und ihren Bürgerinnen und Bürgern zu schließen.
Die Europäische Kommission hat sich auf Anweisung des Rates der Europäischen Union verpflichtet, einen Vorschlag zur Umwandlung des zwischenstaatlichen Europäischen Kulturerbe-Siegels in eine Institution der Gemeinschaft zu erarbeiten. Umfassende öffentliche Anhörungen sowie eine Folgenabschätzung haben gezeigt, dass die Integration dieser Institution in europäische Initiativen dabei helfen würde, das Image und die Glaubwürdigkeit des Siegels zu verbessern, vorausgesetzt, dass dies auf der Grundlage klar definierter Kriterien erfolgt und eher die Symbolik als die Ästhetik eines Monuments oder einer kulturellen Stätte betont; anders gesagt würde dies zum Ausdruck bringen, dass die Geschichte Europas das Ergebnis eines reichen und sich gegenseitig ergänzenden kulturellen Erbes ist und dass die Europäische Union in starken Werten wie z. B. Freiheit, Demokratie, Respekt für Menschenrechte, kulturelle Vielfalt, Toleranz und Solidarität verwurzelt ist.
Im Hinblick auf das Siegel verfolgen wir von Anfang an eine ehrgeizige Herangehensweise; als Waffe in unserem außenpolitischen Arsenal, die über die Grenzen der Europäischen Union hinausgehen würde, könnte es anderen Staaten in Europa und – warum auch nicht – sogar außerhalb unseres Kontinents verliehen werden. Momentan dürfte es realistischer sein, es als Mittel zur Vertiefung der Kohäsion zwischen den Mitgliedstaaten der Union zu verwenden und es zunächst auf die Mitgliedstaaten zu beschränken.
Auf den Vorschlag der Kommission, das Siegel an maximal 27 kulturelle Stätten zu verleihen, haben wir mit einem Vorschlag reagiert, dass das Verfahren alle zwei Jahre wiederholt werden sollte, um den Wert der Institution aufrechtzuerhalten und genügend Zeit für die Auswahl und darauf folgende Kontrolle der Stätten nach der Verleihung des Siegels einzuräumen. Wir stimmen darin überein, dass aufgrund des symbolischen Wertes der Auszeichnung als Faktor, der zur Vereinigung Europas beiträgt, transnationale Stätten bevorzugt werden müssen, da sie die Kohäsion, die Schaffung von Netzwerken und die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Regionen fördern. Daher sollten sie den größten Anteil ausmachen. Aus praktischen Gründen wird ein Mitgliedstaat als Koordinator zwischen der europäischen Expertengruppe und der Kommission fungieren.
Unser Ansatz sah die Umwandlung des Siegels nicht als administrative Umwandlung der alten transnationalen Institution, sondern als neue Institution mit klar definierten Auswahlkriterien und verbindlichen Verpflichtungen seitens der Empfänger, wenn sie dieses Siegel behalten möchten. Die Expertengruppe, die Vernetzung, der symbolische Charakter und die Kontrolle der Empfänger der Auszeichnung deuten auf einen unterschiedlichen Ansatz hin, der nicht mit der alten transnationalen Institution verwechselt werden darf. Aus diesem Grund waren wir im Hinblick auf den Schutz der alten Institution und der Förderung der Gültigkeit der neuen Institution der Ansicht, dass die transnationalen Bestimmungen in Artikel 18 des Vorschlags der Kommission nicht erforderlich seien. Außerdem haben wir nach Möglichkeiten zur Stärkung der zwölfköpfigen Expertengruppe im Text der Kommission gesucht, indem wir den Text um ein vom Ausschuss der Regionen vorgeschlagenes Mitglied ergänzt haben. Überdies haben wir versucht, sicherzustellen, dass das Team stärker an der Vergabe bzw. der Aberkennung des Siegels beteiligt wird.
In diesem Zusammenhang sowie im Hinblick auf die Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments haben wir auf der Verpflichtung der Kommission zur Veröffentlichung einer vollständigen Liste der in die engere Auswahl aufgenommenen Stätten vor der endgültigen Auswahl sowie einer entsprechenden Beratung des Europäischen Parlaments und des Rates bestanden. Hierdurch wird dem Europäischen Parlament und dem Rat Zeit gegeben, zu reagieren, falls sich Probleme ergeben sollten.
Zum Abschluss dieser kurzen Präsentation möchte ich den Schattenberichterstattern, den Vertretern der Kommission und dem Rat für ihre kreativen Beiträge zu diesem Bericht danken, über den Sie in Kürze zur Abstimmung gebeten werden. Ich vertraue darauf, dass wir auch in der nächsten Phase der Anhörung gleichermaßen zusammenarbeiten werden.
Androulla Vassiliou, Mitglied der Kommission. – (EL) Herr Präsident! Ich möchte zunächst dem Europäischen Parlament, insbesondere der Berichterstatterin, Frau Paliadeli, sowie den Schattenberichterstattern für ihre tatkräftige Unterstützung im Rahmen der Arbeit am Vorschlag der Kommission zum Europäischen Kulturerbe-Siegel danken. Wie Sie wissen, war dieser Vorschlag einer der ersten Vorschläge, die von der Kommission nach ihrer Amtsübernahme verabschiedet wurden und der im kulturellen Bereich eine unserer Prioritäten für die kommenden Jahre darstellt.
Unser Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern Europas, insbesondere jungen Bürgerinnen und Bürgern, durch das Siegel neue Möglichkeiten zu bieten, etwas über ihr gemeinsames und gleichzeitig vielfältiges kulturelles Erbe sowie über die Geschichte und die Entwicklung der Europäischen Union zu lernen. Ich bin mir sicher, dass dies die Europäische Union näher an ihre Bürgerinnen und Bürger heranbringen wird. Das Europäische Kulturerbe-Siegel wird außerdem den Kulturtourismus fördern und greifbare sowie finanzielle Vorteile mit sich bringen.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und der Kommission im Hinblick auf das Siegel war in den vergangenen Monaten überaus konstruktiv, und ich freue mich, dass unser Ansatz zu zahlreichen grundlegenden Fragen der gleiche war. Die meisten von Ihnen angenommenen Abänderungen stehen vollumfänglich im Einklang mit unseren Zielen für das neue Siegel. Wir teilen die Ansicht des Parlaments, dass die Qualität und Gültigkeit der Initiative von größter Bedeutung sind. Wir schätzen auch die Maßnahmen, die Sie im Hinblick auf die Wahrung größtmöglicher Klarheit, Einfachheit und Flexibilität der Vorschriften und Verfahren ergriffen haben, damit diese für die Öffentlichkeit einfach zu verstehen und für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einfach anzuwenden sind.
Einige wenige Abänderungen sind jedoch politisch etwas heikler. Ich beziehe mich hier hauptsächlich auf die gestrichenen transnationalen Bestimmungen. Die mit dem zwischenstaatlichen Siegel ausgezeichneten Stätten und die Mitgliedstaaten haben immense Erwartungen an den Übergangszeitraum, der ihnen die Möglichkeit geben wird, sich schnell am neuen System zu beteiligen, natürlich vorausgesetzt, dass sie die neuen Qualitätskriterien erfüllen. Dies ist möglicherweise eine der wesentlichen Fragen, die wir im Rahmen unserer Triloge in den kommenden Monaten mit dem Rat diskutieren müssen.
Ich bin mir jedoch sicher, dass wir für alle Parteien akzeptable Kompromisse finden können, die den langfristigen Erfolg des Europäischen Kulturerbe-Siegels sichern werden. Daher hoffe ich, dass wir die hervorragende Zusammenarbeit mit dem Parlament in diesem Bereich fortführen können. Nochmals herzlichen Dank für die hervorragende Zusammenarbeit.
Marie-Thérèse Sanchez-Schmid, im Namen der PPE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident! Ich möchte unserer Berichterstatterin, wie es sich gehört, nicht nur zu ihrer Arbeit, sondern vor allem zu ihrer Fähigkeit zuzuhören gratulieren.
Dieser Bericht mag im Gesamtkontext des Parlaments vielleicht nicht sehr wichtig erscheinen, hat jedoch wahrscheinlich echte gemeinschaftliche Maßnahmen zur Folge. Viele kleine Bäche werden später zu einem großen Strom.
Wenn der Ausschuss für Kultur und Bildung für die Beibehaltung der Bezeichnung „Europäisches Kulturerbe-Siegel“ stimmt – und insbesondere darauf hofft die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) –, dann deshalb, weil diese Initiative nicht auf die Geschichte der Europäischen Union begrenzt ist, sondern weil der Schwerpunkt auf der großen Idee von Europa, also einem wesentlich älteren Konzept, liegt.
Das Siegel ist ein starkes Instrument, das vorrangig die europäische Identität durch kulturelle Vielfalt fördern sollte. Es sollte nicht als einfache Umwandlung der zwischenstaatlichen Initiative angesehen werden, sondern eher als echtes Instrument, das auf der Grundlage von Erfahrungen einen tatsächlichen Mehrwert schaffen wird, und zwar sowohl durch den Impuls, den es der Förderung der europäischen Werte durch die Mitgliedstaaten verleihen kann als auch im Hinblick auf das Wissen unserer Bürgerinnen und Bürger über diese Werte.
Ziel ist es, das Zugehörigkeitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu Europa zu stärken und die Entwicklung eines gemeinsamen Bewusstseins zu unterstützen. In einer Zeit, in der die Vermittlung der europäischen Idee an die Öffentlichkeit noch immer eine wesentliche Herausforderung ist, der wir uns stellen müssen, braucht Europa Symbole, die diese Idee Tag für Tag stärken, da es wohl leider so ist, dass eine europäische Identität eine Tatsache ist, die erst noch erfunden werden muss.
Mary Honeyball, im Namen der S&D-Fraktion. – Herr Präsident! Ich stimme mit allen anderen Rednern überein, dass diese Initiative hervorragend ist und bin sehr erfreut darüber, dass der Ausschuss für Kultur und Bildung und Frau Paliadeli diese Initiative vorbringen.
Insbesondere möchte ich der Berichterstatterin für ihre hervorragende diesbezügliche Arbeit danken. Dies ist ein sehr gutes Mittel, um Europa sowie unsere gemeinsame Kultur und Geschichte zu fördern. Wir haben auf unterschiedliche Art und Weise dafür gesorgt, dass es ein Erfolg wird, und ich bin mir auch sicher, dass es ein großer Erfolg werden wird. Die endgültigen Stätten werden von einem Expertengremium ausgewählt, das über Fachkenntnisse in diesem Bereich verfügt, und wie ich bereits erwähnt habe, werden wir im Hinblick auf die Unterstützung der Idee von Europa insbesondere grenzübergreifende Stätten begutachten.
Darüber hinaus gibt es spezielle Kriterien, die die erfolgreichen Bewerber erfüllen müssen: wir wollen die europäische Bedeutung der ausgewählten Stätten steigern; die erfolgreichen Bewerber müssen Veranstaltungen zur Bildung organisieren, insbesondere für junge Menschen; es wird ein Ideenaustausch zum Start gemeinsamer Projekte mit anderen Stätten stattfinden, denen das Siegel verliehen wurde; es wird künstlerische und kulturelle Aktivitäten zur Förderung des Dialogs geben; und es wird natürlich möglichst vielen Menschen die Möglichkeit zum Besuch dieser Stätten gegeben.
Ich bin der Meinung, dass diese Stätten, wenn sie einmal eingerichtet sind, einen großen Nutzen für Europa mit sich bringen und Orte sein werden, an die Menschen reisen und an denen sie sich erfreuen. Außerdem werden sie die Idee von Europa und die Arbeit des Parlaments und der EU fördern.
Daher empfehle ich Ihnen allen diesen Bericht. Ich bin mir sicher, dass das Programm ein großer Erfolg sein wird, wenn es erst einmal eingerichtet ist und läuft, und ich bin sehr stolz, Teil dieser Initiative zu sein.
Oriol Junqueras Vies, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident! Das Europäische Kulturerbe-Siegel ist zweifellos ein sehr wichtiges Projekt, und zwar aus mindestens zwei Gründen: erstens ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern Europas, sich ihrer gemeinsamen und vielfältigen Geschichte und ihrem kulturellen Erbe näher zu fühlen; zweitens ist es ein gutes Instrument für die Förderung des Kulturtourismus sowie zur Ankurbelung der Wirtschaft.
Aus diesem Grund möchte ich Kommissarin Vassiliou und der Berichterstatterin, Frau Paliadeli, für ihre Initiative und harte Arbeit danken und möchte bei dieser Gelegenheit sagen, dass die Initiative zunächst zwar eine Initiative der Mitgliedstaaten war, dass wir ihr jedoch jetzt eindeutig eine europäische Dimension verleihen müssen.
Das bedeutet, dass das Europäische Kulturerbe-Siegel nicht als die Summe der von den Mitgliedstaaten ausgewählten Stätten angesehen werden sollte, sondern dass es eine gemeinsame europäische Vision verkörpert. Eine europäische Vision erfordert gemeinsame Kriterien und absolute Transparenz beim Verfahren zur Vorauswahl durch die Mitgliedstaaten. Es bedeutet auch, dass wir die regionale, kulturelle und sprachliche Vielfalt respektieren müssen.
Der Erfolg hängt von uns ab.
Emma McClarkin, im Namen der ECR-Fraktion. – Herr Präsident! Die Förderung und Entwicklung von Kulturerbe-Stätten in Europa ist ein notwendiges und wünschenswertes Projekt, das unsere volle Aufmerksamkeit verdient. Unser reiches und vielfältiges Kulturerbe ist etwas, worauf die Bürgerinnen und Bürger Europas stolz sein sollten und in der Tat einer der Hauptgründe, warum Millionen von Menschen aus der ganzen Welt jedes Jahr nach Europa kommen. Das Projekt hat das Potenzial, historischen Stätten den Zugang zu zusätzlichen finanziellen Mitteln zu ermöglichen und zur Erhaltung und Entwicklung dieser Stätten beizutragen. Dies ist in diesen wirtschaftlich schweren Zeiten ein wichtiger Punkt, aber dort, wo wir die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger wecken, haben wir die Verantwortung, unseren Worten auch Taten folgen zu lassen.
Von Beginn an war dieser Bericht jedoch in einer föderalistischen Sprache abgefasst, die ein falsches oder erzwungenes europäisches Demos fördern wollte. Der Versuch, das Programm in „Kulturerbe-Siegel der Europäischen Union“ umzubenennen, war politisch motiviert und würde Tausende potenzielle Stätten ausschließen, deren Geschichte und Erbe viele zeitgenössische Stätten diesbezüglich in den Schatten stellt.
Darüber hinaus wurden Versuche von mir und anderen, sicherzustellen, dass der Schwerpunkt des Siegels auch weiterhin auf dem Kulturerbe und nicht auf politischer Integration liegt, zurückgewiesen. Dies wird unweigerlich dazu führen, dass viele wichtige Stätten unfairerweise ausgeschlossen werden.
Auch die Finanzierung des Programms hat ernste Bedenken aufgeworfen, insbesondere angesichts der Sparmaßnahmen, die die Arbeit der Kulturbehörden in ganz Europa derzeit beeinträchtigen. Ich hoffe, dass wir dies in Grenzen halten und weiter vorankommen können. Die übermäßige Zunahme der Anzahl von Stätten sowie die wahrscheinliche Überschneidung mit dem UNESCO-Programm werden aller Wahrscheinlichkeit nach für weitere Probleme sorgen.
Wesentliches Ziel dieses Siegels sollte es sein, unser gemeinsames und vielfältiges Erbe zu erhalten und dieses zu würdigen. Leider konnten wir bisher nicht garantieren, dass wir auch einen Mehrwert schaffen werden. Dies ist etwas, dessen wir uns bewusst sein müssen.
Giancarlo Scottà, im Namen der EFD-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr über diese Initiative, die das Europäische Kulturerbe-Siegel in eine formelle Maßnahme der Europäischen Union umwandeln wird, um so seine Effizienz und Bekanntheit sowie sein Prestige und seine Glaubwürdigkeit zu steigern.
In diesem Zusammenhang möchte ich die Bedeutung der Professionalität der Mitglieder des Expertengremiums, das zur Bewertung der Stätten benannt wird, sowie die Strenge der Verfahren zur Verleihung des Siegels sowie zur Prüfung der Aufrechterhaltung im Laufe der Zeit betonen. Diese Elemente sind im Hinblick auf die Gewährleistung der Spezifität und der Qualität des Siegels von größter Bedeutung.
Der Schwerpunkt des Siegels muss jedoch vollumfänglich auf dem symbolischen und bildungsbezogenen Wert anstatt auf der Schönheit der Stätte liegen – wie dies bei anderen Initiativen zur Förderung unseres Kulturerbe tendenziell der Fall ist –, damit es sich klar und deutlich von diesen anderen Initiativen unterscheidet. Aus diesem Grund bin ich ebenfalls der Meinung, dass insbesondere transnationale Stätten angesichts ihrer symbolischen Bedeutung berücksichtigt werden sollten.
Hans-Peter Martin (NI). - Herr Präsident! So ein Siegel ist schon sinnvoll, aber unter zwei Bedingungen: Erstens, dass es tatsächlich auch Sichtbarkeit erzeugt, dass es auch wahrgenommen wird, denn Siegel gibt es viele. Zweitens, dass die damit verbundene Bürokratie sich nicht wieder verselbständigt wie bei so vielen ähnlichen Initiativen und EU-Institutionen. Es wäre doch wirklich ein Treppenwitz der europäischen Kulturtradition, wenn gerade etwas, was uns sehr viel helfen kann, was uns klar positioniert im Gegensatz dazu, wie in China mit alter Kultur umgegangen wird, im Gegensatz dazu, wie die USA solche Kulturstätten aus historischen Gründen nur sehr bedingt aufweisen, zum Schluss zum Vorschein bringt, dass mit viel Bürokratie und Aufwand wieder nur Posten geschaffen werden.
Eines muss uns klar sein: Die sinnstiftenden Ideen, die Visionen, das, was hier immer wieder beschworen, aber so wenig gelebt wird, kommen aus der Kultur. Gerade diese identitätsstiftende Möglichkeit, die auch im Prinzip der Subsidiarität eingeschlossen ist, kann es nur über Kultur geben, und deshalb sollten wir in diesem Bereich sogar mehr machen. Ich denke da auch an ganz gezielte Förderungen von Schriftstellern und anderen Personen, aber unabhängig und abseits dieser so sich verselbständigt habenden bürokratischen Organisationen und Institutionen im europäischen Rahmen.
Marco Scurria (PPE). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte Kommissarin Vassiliou begrüßen und ihr für ihre starke Unterstützung dieser Initiative danken. Mein Dank gilt ebenfalls Frau Paliadeli und allen Schattenberichterstattern für ihre gute Arbeit.
Derzeit leidet ganz Europa unter der Wirtschafts- und Finanzkrise. Tatsächlich diskutieren wir momentan, wie wir intervenieren können, um einigen Ländern der Europäischen Union zu helfen, die in Schwierigkeiten stecken. Dies ist offensichtlich ein wichtiges Vorhaben, jedoch darf Europa die Bedeutung der Werte nicht aus den Augen verlieren, die es der Union ermöglicht haben, siegreich aus unzähligen Herausforderungen hervorzugehen, denen sie sich im Laufe ihrer Geschichte stellen musste.
Der Reichtum Europas liegt in seiner Geschichte, seiner Kultur, seiner Kunst, seinen Führungspersönlichkeiten, seinen Landschaften, seinen symbolischen Stätten, seinen Intellektuellen, seinen Philosophen und – es sei mir gestattet, dies zu sagen – in seiner Zivilisation begründet. Dieses Siegel kann all diese Elemente repräsentieren und all die unzähligen Formen der europäischen Identität betonen, zu denen die Mitgliedstaaten im Laufe der Zeit beigetragen haben.
Wir müssen nun den Blick auf die Verhandlungen mit dem Rat richten, um einige Unterschiede in der Auslegung zu beseitigen. Ich bin der Meinung, dass die strittigen Punkte angesichts der Bedeutung dieses Themas schnell und vielleicht auch einfach geklärt werden können. Außerdem bin ich der Meinung, dass wir uns nach der endgültigen Annahme dieses Berichts aufgrund unserer gemeinsamen Werte und Traditionen alle noch mehr als Europäer fühlen werden. Ich bin der Ansicht, dass wir durch die Kommission, die Arbeit des Parlaments und die Zusammenarbeit mit dem Rat all unseren Bürgerinnen und Bürgern einen sehr guten Dienst erweisen.
(Der Redner erklärt sich damit einverstanden, auf eine „Blue-Card“-Frage von Herrn Martin gemäß Artikel 149 Absatz 8 zu antworten)
Hans-Peter Martin (NI). - Herr Präsident! Danke, Herr Kollege Scurria! Ich schätze sehr, was Sie zum inhaltlichen Teil gesagt haben. Ich würde Sie gerade als Vertreter der größten Fraktion hier im Hause nur fragen wollen, wie Sie die Problematik einschätzen, dass es bei der Verwaltung und Umsetzung dieses Kulturerbe-Siegels zu zu viel Bürokratie kommen könnte, welche Vorstellungen Sie haben, wie man das in einem Maß und Rahmen halten kann, dass nicht zu viele Jurys ständig tagen und in Wirklichkeit das, was wir gemeinsam wollen, eigentlich nicht erreicht wird – nämlich sichtbare Siegel, die auch medial entsprechend wahrgenommen werden.
Marco Scurria (PPE). – (IT) Herr Präsident! Ich freue mich sehr, Herrn Martin antworten zu dürfen, da wir wissen, dass Bürokratie manchmal das ist, was die Bürgerinnen und Bürger Europas von ihren Institutionen unterscheidet und trennt. Von diesem Standpunkt aus gesehen, ist der von diesem Bericht vorgegebene Weg meiner Ansicht nach recht klar. Wir werden auch mit dem Rat darüber sprechen.
Wenn die Mitgliedstaaten beschlossen haben, an welche Stätten das Europäische Kulturerbe-Siegel verliehen werden könnte, und wenn wir ein Gremium aus echten Experten haben, die diese Stätten gemeinsam besuchen und innerhalb eines angemessenen, jedoch nicht übertriebenen, Zeitrahmens eine Auswahl treffen – wir müssen noch klären, wer diesbezüglich das letzte Wort haben soll, aber das ist eine Frage, die wir mit dem Rat und der Kommission klären müssen –, führt dies meiner Meinung nach nicht zu einer übermäßigen Bürokratie. Bei vielen anderen Maßnahmen ist die Bürokratie sehr wohl ein Thema, jedoch nicht bei diesem Siegel, da ich der Ansicht bin, dass das Auswahlverfahren innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens und mit eindeutigen Ergebnissen für alle Bürgerinnen und Bürger Europas abgeschlossen werden kann.
Maria Badia i Cutchet (S&D). – (ES) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Auch ich möchte Frau Paliadeli für ihre ausgezeichnete Arbeit beglückwünschen.
Ich denke, wir können jetzt sagen, dass der Bericht nach seiner Annahme den erfolgreichen Abschluss eines neuen Engagements für eine europäische Haltung darstellt, und ich glaube nicht, dass es in der jetzigen Zeit trivial ist, ein solches Engagement zu erreichen.
Außerdem glaube ich, dass die Entscheidung der Mitgliedstaaten, der Kommissarin und der Kommission zur Integration des Europäischen Kulturerbe-Siegels in den Kontext der Europäischen Union dabei helfen wird, die Bekanntheit, das Prestige und die Glaubwürdigkeit des Siegels zu verbessern und gleichzeitig auch die tief verwurzelten Ideale von Kohäsion und Solidarität zwischen den Bürgerinnen und Bürgern Europas zu stärken.
Das Siegel ist ein wichtiger Schritt hin zur europäischen Integration, da es uns und alle Bürgerinnen und Bürger Europas unserer gemeinsamen Geschichte näher bringen wird.
Wenn so viele Meinungen gehört werden müssen, in denen oft Anspruch auf die individuelle Geschichte genommen wird – zumeist die nationale Geschichte –, dann hat eine Initiative wie die, über die wir heute abstimmen, meiner Meinung nach einen wahrhaft symbolischen und überaus bedeutsamen Wert, da sie die gemeinsame Geschichte betont und diese vermitteln will.
Ich glaube, dass das Europäische Kulturerbe-Siegel auch den jüngeren Generationen dabei helfen wird, die Ideen der Gründerväter der Europäischen Union zu verstehen und somit auch zu verstehen, dass diese Europäische Union, dieser europäische Integrationsprozess, den wir gerade durchlaufen, ein Prozess ist, dessen Abschluss, wie der aller anderen Prozesse, von denen abhängt, die an der Arbeit an diesem Prozess beteiligt sind. Ich denke, dass die Europäische Union diesbezüglich genau das sein wird, was ihre Bürgerinnen und Bürger von ihr verlangen. Ich fordere daher alle zur Zusammenarbeit auf. Natürlich habe ich Herrn Martins Kommentar vernommen, dass wir Bürokratie vermeiden sollten. Natürlich sollten wir dies tun! Vor allem müssen wir uns jedoch für unsere gemeinsame Geschichte engagieren und dafür sorgen, dass sie bekannt gemacht wird.
Der Präsident. – Herr Takkula hat gebeten, eine Frage stellen zu dürfen.
Herr Takkula, Sie dürfen Frau Badia eine Frage stellen.
Hannu Takkula (ALDE). – (FI) Herr Präsident! Meine vorrangige Absicht war es, sprechen zu dürfen, da ich Koordinator der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa bin und Frau Paliadeli im Namen der Fraktion für diesen ausgezeichneten Bericht danken und einige Worte zur Geschichte unseres Volkes und zum Europäischen Kulturerbe-Siegel sagen möchte. Meine Frage lautet also...
(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort)
Der Präsident. – Herr Takkula, einen Moment bitte: das Verfahren... wir werden Ihnen in Kürze das Wort als zusätzlicher Redner erteilen, da der Vertreter ihrer Fraktion in der Tat nicht anwesend ist.
Wir werden Ihnen zusammen mit den nächsten Rednern das Wort erteilen, und Sie werden zwei Minuten haben, um Ihr Anliegen vorzutragen.
Marek Henryk Migalski (ECR). – (PL) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Bei der Verdolmetschung der Rede von Frau Badia i Cutchet verwendete der Dolmetscher, vermutlich fälschlicherweise, den Begriff „Europäismus“. Ein solches Wort existiert in der polnischen Sprache nicht, und ich habe in der Tat das Gefühl, dass die Initiative, die wir derzeit diskutieren, etwas erschaffen will, das nicht existiert: „Europäismus“, oder ein ähnliches künstliches Konstrukt, das nur ein Bauer in einem politischen Schachspiel ist.
Ich bin der Ansicht, dass das, was wir gerade tun, unnötig ist. Wie ein berühmter Philosoph einst sagte: „Entitäten dürfen nicht über das Notwendige hinaus vermehrt werden.“ Ich habe den Eindruck, dass das Europäische Kulturerbe-Siegel eine Entität darstellt, die über das Notwendige hinaus vermehrt wird. Ich möchte nicht auf das große Fragezeichen eingehen, das hinter der Frage der Verleihung und des Entzugs dieses Siegels steht. Ich möchte nicht auf die Tatsache eingehen, dass die Initiative die europäischen Steuerzahler 1 350 000 EUR kosten wird. Meine Frage ist eher grundlegender Natur, ganz abgesehen von diesen anderen ernsten Fragen, denn sie lautet: Warum tun wir das? Müssen wir wirklich etwas konstruieren, das kein europäisches Gefühl ist, sondern lediglich „Europäismus“, wie zuvor erwähnt?
João Ferreira (GUE/NGL). – (PT) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Die aktuelle Vorstellung von Kultur ist nichts Neues – wir sind bereits im Rahmen der Diskussion anderer Berichte im Parlament darauf eingegangen und tun dies heute erneut –, sie steht kurz davor, in der Europäischen Union als instrumentell angesehen zu werden. Dies zeigt sich auf unterschiedliche Art und Weise: Sei es im Kontext der sogenannten Kulturdiplomatie, die Kultur als Instrument der Außenpolitik sieht, oder im aktuell diskutierten Kontext der Einführung eines Europäischen Kulturerbe-Siegels, um damit, mit den Worten der Berichterstatterin gesagt, „den Glauben der Europäer in die Europäische Union und ihre Führungspersonen zu stärken“ und „die Lücke zwischen der Europäischen Union und ihren Bürgerinnen und Bürgern zu schließen“.
Die Berichterstatterin stellt vernünftigerweise fest, dass es andere, effizientere Möglichkeiten gibt, dies zu erreichen, über die noch viel mehr gesagt werden könnte. Ich möchte betonen, dass ein Siegel nicht ausreichend sein wird, um die sichtbaren Auswirkungen zu beseitigen, die die von der EU umgesetzte Politik und deren wirtschaftspolitische Steuerung auf die Bürgerinnen und Bürger und Völker Europas hat: kurzum, die Pläne eines wahren Sozialterrorismus, die sie unter Duldung der nationalen Regierungen umgesetzt hat.-
Wir sollten auch die Auswirkungen von Strategien wie z. B. der gemeinsamen Agrarpolitik oder der gemeinsamen Fischereipolitik auf die Zerstörung wichtiger Kultursiegel und der lebendigen Elemente des kulturellen und historischen Erbes der Völker Europas berücksichtigen. Lassen Sie uns auch die künftige Auflösung der Küstengemeinden oder der säkularen ländlichen Gemeinden im Laufe einer einzigen Generation berücksichtigen. Diese Initiative, die hauptsächlich von symbolischer Bedeutung ist, basiert auf der Entwicklung des Trugschlusses einer einheitlichen europäischen Identität und einer einheitlichen europäischen Kultur sowie darüber hinaus auf Werten wie Freiheit, Demokratie, Toleranz und Solidarität. Erreicht werden soll dies mithilfe des besonders sensiblen Bereichs des Kulturerbes und somit auch des geschichtlichen Erbes. Dies bietet Grund zur ernsten Sorge, dass hierdurch ein besorgniserregender Prozess zur Umschreibung der Geschichte unterstützt werden soll, den wir erst jüngst beobachten konnten.
Kultur gründet, ähnliche wie andere historische Phänomene, nicht auf einer Art homogener, gemeinsamer Identität, sondern deutet vielmehr auf Widersprüche, Konflikte und kulturelle Vorherrschaft hin. Wir müssen uns erneut fragen, was der Titel „Europäisches Kulturerbe-Siegel“ bedeuten soll, der lediglich auf der Grundlage der Standorte der betreffenden kulturellen Stätten gewählt wurde. Wir wissen, dass das europäische Erbe eine Vielzahl von Kulturen umfasst und ebenso von der islamischen Welt, den Mittelmeerkulturen oder den Kulturen der Völker beansprucht werden könnte, die dem europäischen Kolonialismus ausgesetzt waren. Handelt es sich hierbei also um ein Erbe der Europäischen Union oder ein Erbe in der Europäischen Union?
Herr Präsident! Zum Schluss möchte ich erwähnen, dass die von der Berichterstatterin vorgebrachten Abänderungen im Allgemeinen mit einigen Ausnahmen den Entwurf der Kommission verbessert haben. In diesem Fall sind jedoch die spezifischen Ziele des Berichts weitaus weniger wichtig als die ihm zugrunde liegenden, falschen Vorstellungen.
Corneliu Vadim Tudor (NI). – (RO) Herr Präsident! Heute, am 16. Dezember, feiern wir den 240. Geburtstag von Ludwig van Beethoven, dem Komponisten der Hymne des vereinigten Europas.
Angesichts dieses hervorragenden Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung möchte ich als rumänischer Historiker und Schriftsteller eine außergewöhnliche Stätte für das Europäische Kulturerbe-Siegel vorschlagen, die einzigartig auf der Welt ist – die Höhle des Heiligen Andreas, die sich in der Nähe der Donaumündung ins Schwarze Meer befindet. Wie von Origenes, einem der Väter der christlichen Kirche, bestätigt, dem es von seinem Vater anvertraut wurde, dem es wiederum von den Jüngern des Andreas anvertraut wurde, kam der erste von Jesus Christus berufene Mann zu dieser kleinen Höhle in der Provinz Klein-Skythien und verkündete das Evangelium. Es handelt sich also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um die erste christliche Kirche in Europa.
In den ersten Monaten des Jahres 2011 werde ich die erforderlichen Schritte unternehmen, um die Unterstützung der Gemeinschaft für ein großartiges Projekt zu erhalten. Ich beabsichtige, eine beeindruckende Statue unseres Erlösers Jesus Christus im rumänischen Teil Transsilvaniens zu errichten, in der Region Braşov, um genau zu sein. Sie wird 40 Meter hoch sein, größer als vergleichbare Statuen in Brasilien, Portugal und Polen. Zu ihren Füßen wird die Kirche liegen, in der Hochzeiten, Taufen und Gottesdienste zu Ehren der großen christlichen Feste gefeiert werden sollen. Nur im Lichte des christlichen Kreuzes werden wir die uns bevorstehenden dunklen Zeiten überstehen und siegreich aus ihnen hervorgehen.
Hella Ranner (PPE). - Herr Präsident! Ich freue mich sehr, dass diese bereits in einigen Mitgliedstaaten bestehende Initiative nun auch Eingang in unsere Europäische Union gefunden hat. Es war auch sehr richtig, für die Verleihung einen Zwei-Jahres-Rhythmus einzuführen. Danke auch in diesem Zusammenhang an die Berichterstatterin. Wo mir ein Hauch von Bedenken kommt, ist allerdings, dass es uns hier gelingen muss, eine Abgrenzung zum Weltkulturerbe der UNESCO zu finden und die europäischen Eigenheiten dieses Siegels genau herauszuarbeiten. Denn ansonsten wird es zumindest für unsere Bürgerinnen und Bürger schwer sein zu entscheiden, warum gerade dieses Siegel eine besondere europäische Bedeutung hat.
Ich habe mir auch angesehen, welche Stätten bislang von den Mitgliedstaaten ausgezeichnet wurden, und habe festgestellt, dass es sich in erster Linie naturgemäß um Bauwerke handelt. Unsere Idee im Ausschuss für Kultur und Bildung war ja, nicht nur Bauwerke auszuzeichnen, natürlich auch Bauwerke, aber vor allem Werte und andere Stätten oder auch Erfahrungen, die mit der europäischen Entwicklung zu tun haben.
Das bringt mich bereits zum letzten Punkt meiner Ausführungen. Es wird von ganz besonderer Bedeutung sein, dass die Jury mit entsprechend kundigen Persönlichkeiten besetzt ist, die gerade diese Zielsetzungen verinnerlicht haben und auch weitertragen werden. Dann bräuchten wir auch vor Bürokratismus, der eventuell entstehen könnte, keine Angst zu haben.
Silvia Costa (S&D). – (IT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! In einer Zeit, in der sich Europa in einer Identitäts- und Zukunftskrise befindet, bin ich der Ansicht, dass die Einführung eines Europäischen Kulturerbe-Siegels, das die materiellen und immateriellen Stätten auszeichnet, die für die Geschichte, die Kultur und die Entstehung der Europäischen Union vom hohem symbolischem und bildungsbezogenem Wert sind, für besonders wichtig.
Mein aufrichtiger Dank gilt der Berichterstatterin, Frau Paliadeli, die die von vielen Mitgliedern des Ausschusses für Kultur und Bildung vorgetragenen Vorschläge und Änderungen effizient eingearbeitet hat, insbesondere im Hinblick auf die Bereitstellung von Verfahren, die in Bezug auf die Bestimmungen des Vertrages von Lissabon hinsichtlich der Aufteilung der Aufgaben zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission, dem Rat und dem Parlament sicherer sind und mit dem Vertrag in Einklang stehen. Wie einige meiner Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss bemerkt haben, haben wir uns auch bemüht, sicherzustellen, dass es keine Überschneidungen zwischen dem Siegel und anderen Initiativen der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) oder den Plänen des Europäischen Rates in den Bereichen Geschichte und Kultur gibt.
Tatsächlich werden die Mitgliedstaaten auf der Grundlage klar definierter Kriterien alle zwei Jahre maximal zwei aktiv betreute Stätten präsentieren. Dies ist ein wichtiger Punkt: Die Mitgliedstaaten müssen nachweisen, dass sie an die Stätten glauben und sie aus diesem Grund bildungspolitisch betreuen und die Bürgerinnen und Bürger beteiligen. Die Kommission wird ihrerseits nach Anhörung eines Expertengremiums für die Vorauswahl verantwortlich sein, wird jedoch auch eine Kontrollfunktion übernehmen, alle sechs Jahre die Effektivität der Betreuung der Stätten bewerten, und sie kann das Siegel auch aberkennen. Dem Parlament kommt hierbei eine stärkere Rolle zu, da es nicht nur vier der 16 Mitglieder des europäischen Gremiums benennt, sondern auch, da es eine aktive Beziehung zu den vorab ausgewählten Stätten unterhält.
Ich unterstütze außerdem die vorgeschlagene Lösung für das komplexe Problem der vielen Mitgliedstaaten bereits auf zwischenstaatlicher Basis verliehenen Kennzeichen, die besagt, dass sie, trotz der Tatsache, dass diese nicht für das neue System geeignet sind, ihr zuvor verliehenes Kennzeichen behalten können und somit nicht heruntergestuft werden.
Ich schätze auch die Priorität, die transnationalen Stätten gewährt wird, was eine interessante Herausforderung für Europa darstellen wird, und die dem Ausschuss der Regionen zugeteilte Rolle als Teil eines Subsidiaritätsansatzes sowie die Betonung der Notwendigkeit der Beteiligung der Mitgliedstaaten an der Auswahlphase, unter anderem der Gemeinden und Regionen, um eine lediglich teilweise Beteiligung zu vermeiden. Ich bin jedoch der Meinung, dass zusätzliche Bemühungen der Mitgliedstaaten ebenfalls hilfreich wären. Es wäre überaus wichtig für sie, Wettbewerbe ins Leben zu rufen, die sich an junge Menschen in Schulen und Hochschulen richten, um einen Prozess zur Bestimmung der Stätten zu starten. Dies könnte auch eine Möglichkeit darstellen, eine gemeinsame europäische Geschichte und Zukunft wiederaufzubauen und einen Beitrag zu einem Zusammengehörigkeitsgefühl und einer europäischen Bürgerschaft zu leisten.
Hannu Takkula, im Namen der ALDE-Fraktion. – (FI) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich Ihnen für die Möglichkeit danken, im Namen meiner Fraktion, der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, einige Worte zu diesem wichtigen Bericht über das Europäische Kulturerbe-Siegel zu sagen.
Als ich die heutige Debatte verfolgte, fühlte ich mich an das zurückerinnert, was mir ein Lehrer einmal sagte: Alles, was missverstanden werden kann, wird auch missverstanden. Damit meine ich, dass einige versuchen, dieses hervorragende Projekt – dessen Ziel es ist, das Profil Europas zu stärken und zu zeigen, dass die Stärke Europas in seiner Vielfalt und der Tatsache liegt, dass es in seiner Vielfalt vereint ist – als Bedrohung des Konzepts des Nationalstaats oder eine Bedrohung der europäischen Identität oder von etwas anderem zu sehen. Darum geht es nicht.
Ich bin der Meinung, dass dies eine hervorragende Initiative ist, und ich würde sagen, dass wir mehr über Europa erfahren müssen. Wir müssen mehr voneinander erfahren, da wir so auf ein besseres Europa der Zukunft hinarbeiten können.
Europa ist ein Mosaik von Nationen, in dem sich gemeinsame Vorstellungen von Demokratie, Menschenwürde und Meinungsfreiheit entwickelt haben. Dies sind die wichtigsten Werte, die wir fördern wollen.
Wenn wir vom europäischen Kulturerbe sprechen, dann muss erwähnt werden, dass wir über ein äußerst reiches Kulturerbe verfügen. Ich bin der Meinung, dass diese kleine Investition in Höhe von 1,3 Millionen EUR für das gesamte Programm den Stätten zugute kommen wird, die mehrfach mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel ausgezeichnet werden, und das auch finanziell gesehen. Der finanzielle Nutzen ist hierbei aber auch nicht das Wichtigste: Es geht vor allem um den psychologischen Nutzen, der sich aus einem gestärkten europäischen Geist und einem besseren Verständnis dafür ergibt, wie dieses Europa sich aus seinen Mosaikteilen entwickelt hat und was die Grundlage und Basis dieses Europas ist. Wenn wir unseren Hintergrund und unsere Geschichte kennen, können wir auch auf eine nachhaltige Zukunft hinarbeiten.
Herr Präsident! Ich möchte der Berichterstatterin, Frau Paliadeli, nochmals für ihren Bericht danken. Meiner Meinung nach ist er hervorragend und notwendig. Außerdem lohnt es sich, das Projekt zum Europäischen Kulturerbe-Siegel auf der Grundlage des Berichts fortzuführen.
Raffaele Baldassarre (PPE). – (IT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Die Schaffung einer europäischen Identität und die Steigerung des Interesses an der Europäischen Union und ihren Wurzeln sind zwei Herausforderungen, denen sich die europäischen Institutionen stellen müssen, um eine breite Kohäsion und Solidarität zu erreichen.
Außerdem sind diese Herausforderungen das Herzstück der Ziele im Vertrag von Lissabon. In der Tat legt Artikel 3 des Vertrages die Verpflichtung der EU fest, die kulturelle Entwicklung in Europa zu schützen. Wenn sich der europäische Traum momentan in einer schwierigen Phase befindet, dann liegt das nicht nur an der Sackgasse, in der sich Europa als politisches Projekt derzeit befindet oder an der anhaltenden Wirtschaftskrise, sondern auch an Schwierigkeiten, denen sich eine auf einer noch immer ungeklärten Identität gegründete Union gegenüber sieht.
Angesichts dieser Situation ist es mehr als notwendig, die Lücke zwischen der Europäischen Union und ihren Bürgerinnen und Bürgern zu schließen und den Bürgerinnen und Bürgern sowie vor allem den zukünftigen Generationen das multinationale und dennoch gemeinsame Kulturerbe der Europäischen Union näher zu bringen. Das ist Sinn und Bedeutung eines Europäischen Kulturerbe-Siegels: Europa in seiner Vielfalt zusammenbringen, eine gemeinsame Kultur fördern und eine Integration zwischen den involvierten Orten innerhalb seines Territoriums unterstützen.
Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Schwerpunkt des neuen Siegels auf dem symbolischen, bildungsbezogenen Wert anstatt auf der ästhetischen Schönheit einer Stätte liegen, die Zusammenarbeit zwischen Stätten fördern und gemeinsame Projekte unterstützen. Aus diesem Grund möchte ich der hervorragenden Arbeit von Frau Paliadeli und dem Rest des Ausschusses für Kultur und Bildung meinen Tribut zollen, insbesondere im Hinblick auf das Verfahren zur Auswahl der Stätten und zur Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments im Rahmen des Auswahlverfahrens.
Ich bin mir sicher, dass die Entscheidung der Mitgliedstaaten zur Aufnahme des Siegels in den Rahmen der Europäischen Union zur Steigerung seiner Bekanntheit und seines Prestiges beitragen wird, um so die Ziele der Kohäsion und der Solidarität zwischen den Bürgerinnen und Bürgern Europas zu erreichen.
Cătălin Sorin Ivan (S&D). – (RO) Herr Präsident! Auch ich möchte zunächst der Berichterstatterin für ihren hervorragenden Bericht und die Verhandlungen danken, die sie mit der Kommission und dem Rat geführt hat. Auch wenn es ihr nicht gelungen ist, das Europäische Kulturerbe-Siegel in der Europäischen Union einzuführen, so ist das Europäische Kulturerbe-Siegel noch immer eine hervorragende Idee, ebenso wie das Projekt an sich. Ich bin der festen Überzeugung, dass es überaus erfolgreich sein wird, wenn wir uns am Projekt der Europäischen Kulturhauptstadt orientieren. Es ist eine hervorragende Initiative, da es insbesondere grenzübergreifende Projekte in den Vordergrund stellt.
Einige Staaten arbeiten zusammen, um die gleichen Werte und Traditionen untereinander auszutauschen, die sie bereits seit Hunderten von Jahren teilen. Ich komme aus einer Stadt an der östlichen Grenze der Europäischen Union. Sie ist nur 10 km von der Grenze entfernt und vielleicht die größte Kulturstadt an der östlichen Grenze. Ich war jedoch auch schon in Santiago de Compostela, das praktisch an der westlichen Grenze der Europäischen Union liegt – zwei kulturelle Zentren, die viel gemeinsam haben, zwischen denen es jedoch auch viele Unterschiede gibt. Ein Ort ist ein orthodoxer, der andere ein katholischer Wallfahrtsort. Wir sehen unsere gemeinsamen Werte am deutlichsten, wenn wir über die Grenzen der Europäischen Union hinausgehen, wenn wir auf andere Kontinente reisen. Dann zeigt sich uns ein klares Bild der Werte, die wir seit Hunderten von Jahren teilen, und es wird klar, dass wir eine gemeinsame Kultur und bestimmte Eigenschaften haben, die uns von anderen Völkern unterscheiden. Die Europäische Union oder vielmehr das Europäische Kulturerbe-Siegel erhält daher seine Bedeutung, wenn wir über die Grenzen der Europäischen Union hinausgehen.
Ich gratuliere Ihnen erneut zu diesem Bericht, und ich bin der festen Überzeugung, dass das Projekt erfolgreich sein wird.
Csaba Sógor (PPE). – (HU) Herr Präsident! Ich begrüße die Tatsache, dass dies im Laufe dieser Tagung bereits der zweite zur Abstimmung stehende Vorschlag ist, der die Lücke zwischen der Europäischen Union und ihren Bürgerinnen und Bürgern schließen soll. Aus zwischenstaatlichen Programmen zahlreicher europäischer Staaten in eine offizielle Maßnahme der EU umgewandelt, wird die Einführung des Europäischen Kulturerbe-Siegels das Zugehörigkeitsgefühl zur EU stärken und die Anerkennung der Unterschiede und den interkulturellen Dialog unterstützen. Es wird die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere junge Menschen, für ihre Rolle in der Geschichte Europas und für die Symbolik Europas sensibilisieren. Es kann uns für unser gemeinsames Kulturerbe sensibilisieren.
Die Stätten, die mit dem Siegel ausgezeichnet werden, werden insbesondere für junge Menschen besser zugänglich sein, und die Objekte, die unsere gemeinsame Geschichte verkörpern, werden angemessener genutzt werden. Was mich persönlich am meisten freut, sind die organisatorischen Aspekte der Maßnahme, nämlich die Tatsache, dass die Verfahren zur Auswahl und Kontrolle auf der Grundlage gemeinsamer, eindeutiger und transparenter Kriterien beruhen und dass der Austausch von Wissen und Erfahrungen gefördert wird. Als gewähltes Mitglied einer nationalen Minderheit stelle ich mit Zufriedenheit fest, dass beispielsweise im Fall Rumäniens für die von objektiven, internationalen Experten ausgewählten Stätten auch die Chance besteht, zusätzlich zu den vier Stätten, die bereits mit dem Siegel ausgezeichnet wurden, ausgewählt zu werden. Zu diesen Stätten gehören die Teleki-Bibliothek in Târgu Mureş, die als eine der Bastionen der ungarischen Kultur bekannt ist, oder die Schwarze Kirche in Braşov, die als Musterbeispiel für die gotische Architekturkunst der Siebenbürger Sachsen gilt.
Olga Sehnalová (S&D). – (CS) Herr Präsident! Das Europäische Kulturerbe-Siegel ist zweifellos eine gute Initiative und eine Fortführung des seit 2006 laufenden zwischenstaatlichen Projekts. Ziel der Initiative ist es, zur Schaffung einer gemeinsamen europäischen Identität beizutragen und das Interesse an der Europäischen Union und ihren Werten zu steigern.
Der Begriff „Kulturerbe“ ist sehr breit, und das ist auch gut so. Ich freue mich, dass der Änderungsantrag zur Integration des Industrieerbes in diese Kategorie im Bericht ebenfalls angenommen wurde. Die Industrie ist eine der wichtigen Komponenten der europäischen Geschichte – immerhin war Europa die Wiege der industriellen Revolution im 19. Jahrhundert, und die Gründung der EU steht im Zusammenhang mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Sie steht jedoch auch mit der gemeinsamen Geschichte der Bewegungen für bürgerliche und soziale Rechte im Zusammenhang.
Einer der Bereiche, der den Erwartungen zufolge vom Europäischen Kulturerbe-Siegel profitieren soll, ist der Bereich Tourismus. Ich bin der festen Überzeugung, dass dies eine Möglichkeit darstellt, die Monumente unserer gemeinsamen europäischen Geschichte zur Entwicklung des Tourismus in den Regionen zu verwenden, die keine traditionellen Ziele für Touristen sind. Solche Monumente werden meiner Meinung nach ungerechtfertigterweise übersehen. Dabei müssen wir deren Potenzial lediglich entdecken und nutzen. Aus diesem Grund begrüße und unterstütze ich den Bericht absolut und möchte in diesem Zusammenhang der Berichterstatterin, Frau Paliadeli, meinen Dank aussprechen.
Joanna Katarzyna Skrzydlewska (PPE). – (PL) Herr Präsident! In der Zeit vor dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon sahen wir uns einer Situation gegenüber, in der das Interesse der Bürgerinnen und Bürger der EU an den Angelegenheiten und Aktivitäten der EU spürbar zurückging. Die Annahme des Vertrages von Lissabon sollte nicht nur eine Lösung für die Probleme im Hinblick auf das Erfordernis besser funktionierender Institutionen liefern, sondern die Bürgerinnen und Bürger Europas auch stärker an den Aktivitäten der EU beteiligen, beispielsweise durch Bürgerinitiativen. Das Europäische Kulturerbe-Siegel stellt einen weiteren Schritt hin zur Schaffung einer europäischen Identität sowie zur Stärkung der Verbindungen zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der EU dar.
In den vergangenen vier Jahren haben die Mitgliedstaaten 64 Stätten von besonderer Bedeutung für Europa benannt. Wenn wir unsere gemeinsame Geschichte entdecken und mehr über die Rolle der Europäischen Union und ihre kulturelle Vielfalt auf der Grundlage gemeinsamer demokratischer Werte und Menschenrechte erfahren, können wir im Rahmen der EU das Gefühl der Zugehörigkeit zu einer großen europäischen Familie bei den Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinschaft stärken.
Seán Kelly (PPE). – (GA) Herr Präsident! Ich begrüße diese Vorschläge und bin der Meinung, dass sie zum Wachstum und zur Entwicklung der Tourismusbranche beitragen werden, und gerade das brauchen wir in diesen Zeiten sehr.
Trotz aller Kritik, die an Europa geübt wird, bin ich der Meinung, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger Europa und insbesondere ein europäisches Siegel noch immer schätzen. Ich habe dies im Zusammenhang mit der Europäischen Hauptstadt des Sports erlebt. Die in meinem Wahlkreis liegende Stadt Limerick erhielt vor kurzem diese Auszeichnung, die eine große Wertschätzung erfuhr. Gleiches gilt für die Europäischen Kulturhauptstädte und wird sicherlich auch für die mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel ausgezeichneten Stätten gelten.
Es gibt jedoch ein paar Anliegen in diesem Zusammenhang, auf die die Betreiber hingewiesen werden sollten. Zum einen muss die Stätte gepflegt werden. Das Siegel wird also nicht zeitlich unbegrenzt verliehen, ohne dass sichergestellt wird, dass die Stätte diese Auszeichnung auch verdient. Zum anderen verweise ich auf die Anmerkung von Herrn Martin, die von Herrn Scurria gut beantwortet wurde, nämlich dass das Siegel nicht unter zu viel Bürokratie leiden wird. Ich denke, dass wir darauf sehr stolz sein können. Hier besteht ein großes Potenzial.
Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė (PPE). – (LT) Herr Präsident, die Bürgerinnen und Bürger diskutieren oft über die Zukunft der Europäischen Union. Das Fundament einer starken Union und einer erfolgreichen Zukunft basiert auf Vertrauen und gegenseitigem Entgegenkommen, genau wie bei einer Familie. Das Europäische Kulturerbe-Siegel soll Menschen dabei helfen, mehr über andere zu erfahren, diese Grundlagen zu finden und Persönlichkeiten sowie Bewegungen, die den Aufbau Europas symbolisieren, anzuerkennen. Die Ermittlung eines gemeinsamen Kulturerbes ist eine Möglichkeit, ein einzigartiges und vereintes Europa zu stärken. Wir alle, alle Nationen und Staaten, blicken auf unterschiedliche, vielfältige und oftmals schmerzhafte historische Erfahrungen zurück, jedoch sind es genau diese Unterschiede, die zusammen unsere Familie und unsere europäische Identität ausmachen. Ich möchte insbesondere die langjährige Spaltung Europas und die unterschiedlichen oder mangelhaften Möglichkeiten zur Entwicklung der Demokratie betonen. Damit meine ich Osteuropa und die Besatzung durch die Sowjetunion. Allerdings wurde auch dort stets für die Idee eines vereinten Europas gekämpft, und wir müssen anerkennen ...
(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort)
Piotr Borys (PPE). – (PL) Herr Präsident! Niemand kann uns vorwerfen, wir handelten nicht konsequent. Im Vertrag von Lissabon haben wir die EU-Bürgerschaft für ihre Einwohner eingeführt, und gestern hatten wir die Möglichkeit, über die Bürgerinitiative abzustimmen. Heute verabschieden wir ein Symbol, nämlich das Europäische Kulturerbe-Siegel. Dies wird zweifelsohne die Identität und Bürgerschaft der EU stärken bzw. anders gesagt alle Werte, die uns wichtig sind. Ich bin der Meinung, dass dieses Siegel eine hervorragende Ergänzung sowohl der UNESCO-Liste als auch der Europäischen Kulturrouten sowie der Europäischen Kulturhauptstädte ist. Jeder Reisende kennt den Wert und die Bedeutung solcher Programme.
Ich bin der Meinung, dass die Förderung der europäischen Kultur im Herzen Europas ein fundamentaler Aspekt für die Europäer ist. Ein großer Teil Europas ist in dieser Hinsicht noch immer unerforscht, aber auch die Förderung der europäischen Kultur außerhalb Europas spielt eine wichtige Rolle. Der wichtigste Punkt ist, dass dieses Siegel von der Kommissarin und den Mitgliedstaaten erfolgreich gefördert wird.
Georgios Papanikolaou (PPE). – (EL) Herr Präsident! Nun möchte auch ich die Gelegenheit nutzen, unserer Berichterstatterin, Frau Paliadeli, für ihren hervorragenden Bericht und all ihre bisherigen Bemühungen zu danken. Dieses neue Europäische Kulturerbe-Siegel betont unsere Kultur und den europäischen Geist und tut all denen von uns Genüge, die oft Stätten in Europa besuchen und der Meinung sind, dass es schade ist, dass wir den Mehrwert von Europa, nämlich all diese historischen Monumente, für die wir unbedingt werben müssen, nicht betonen.
Wie Sie wissen, befasst sich Europa natürlich nicht nur mit der Wirtschaftskrise; das Europa nach dem Vertrag von Lissabon möchte seinen kulturellen Zusammenhalt, die reiche Geschichte und die einzelnen Bausteine betonen, durch die es definiert wird. Natürlich muss dies unter aktiver Beteiligung des Europäischen Parlaments geschehen, und ich vertraue darauf, dass die Verhandlungen mit dem Rat über Artikel 18 positiv verlaufen werden.
Iosif Matula (PPE). – (RO) Herr Präsident! Ich begrüße, dass das zwischenstaatliche Projekt des Europäischen Kulturerbe-Siegels in eine formelle Initiative der Europäischen Union umgewandelt wird, und zwar in einer Zeit, zu der das ursprüngliche Projekt nicht die große Bekanntheit und das große Prestige genossen hat, die es verdient. Dieses Projekt ermöglicht es uns, auch den Ländern eine Tür zu öffnen, die nicht Teil der Europäischen Union sind und trotzdem die Kultur unseres Kontinents bereichern.
Ein wichtiger Aspekt ist die Neubewertung der Stätten, die bereits im Rahmen der zwischenstaatlichen Vereinbarung ausgewählt wurden. Außerdem soll im Hinblick auf Staaten mit einer unterschiedlichen Anzahl ursprünglich registrierter Stätten Fairness gewährleistet werden. Für den Fall, dass eine Stätte nicht direkt neu bewertet werden kann, ist es außerdem wichtig, dass diese Stätte die Möglichkeit hat, sich erneut um das Siegel zu bewerben und sich so selbst mehr Möglichkeiten zu erschließen.
Die Verleihung des Europäischen Kulturerbe-Siegels für einen unbefristeten Zeitraum und ohne eine regelmäßige Neubewertung würde dabei helfen, das dem Projekt zugeteilte gekürzte Budget effizienter zu nutzen. Das Europäische Kulturerbe-Siegel wird die Öffentlichkeit für die Vielfalt unseres Kulturerbes sensibilisieren und den Kulturtourismus fördern.
Elena Băsescu (PPE). – (RO) Herr Präsident! Die Schaffung einer europäischen Identität und die Steigerung des Interesses an der EU sind große Herausforderungen. Sie können in großem Maße Zusammenhalt und Solidarität fördern. Das Europäische Kulturerbe-Siegel könnte seine Ziele wirksamer erreichen, wenn es als Initiative der EU verwaltet würde. Es muss auf denselben Kriterien basieren und über ein klar definiertes Kontrollsystem verfügen. Ein Vorteil hiervon wird die Förderung des Kulturtourismus sein. Ebenso wie bei den UNESCO-Weltkulturerbestätten wird das Siegel mehr Touristen anlocken und den lokalen Wirtschaften so neuen Schwung verleihen.
Ich begrüße die Absicht der Kommission, das Europäische Kulturerbe-Siegel zusammen mit anderen Instrumenten zur Stärkung der Verbindung zwischen der EU und ihren Bürgerinnen und Bürgern zu nutzen. Abschließend möchte ich die Bedeutung der Förderung des interkulturellen Dialogs betonen.
Androulla Vassiliou, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident! Offensichtlich betonte die Mehrheit der Mitglieder, denen das Wort erteilt wurde, die Bedeutung dieser europäischen Initiative und ihren tatsächlichen Mehrwert. Sie betonten die Bedeutung dieser Initiative im Hinblick auf die Förderung Europas, der gemeinsamen europäischen Geschichte und des gemeinsamen Erbes, auf den bildungsbezogenen Wert dieser Initiative sowie auf die Bedeutung der Aufnahme und Förderung eines stärkeren kulturellen Dialogs.
Ich bin sehr erfreut und dankbar für diese Zustimmung. Ich möchte klarstellen, dass die Experten, die zur Entscheidungsfindung für diese wichtige Initiative benannt werden, sicherlich in höchstem Maße fachlich geeignet sein werden, damit nicht nur die besten und wertvollsten Stätten, sondern auch Ideen ausgewählt werden. Ich möchte Sie daran erinnern, dass es bei diesem Erbe nicht nur um Stätten geht, sondern auch um nicht greifbares Kulturerbe. So war beispielsweise Portugal das erste Land in Europa, das die Todesstrafe per Erlass abschaffte. Auch dies steht auf der Liste der Siegel, also kann das Erbe auch nicht greifbarer Natur sein.
Ich möchte auch klarstellen, dass es in der Tat unser Ziel ist, ein vereinfachtes Verfahren einzuführen – Qualität ist wichtig, aber auch eine Vereinfachung der Abläufe. Aus diesem Grund haben wir den Vorschlag des Rates nicht angenommen, dass die Initiative nach der Bewertung durch die Expertengruppe in ein Ausschussverfahren übergehen sollte, da dies einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und die Verschwendung wertvoller Zeit bis zur Annahme einer Entscheidung bedeuten würde.
Abschließend möchte ich erwähnen, dass wir in Zeiten einer Wirtschaftskrise, die die Völker Europas politisch, sozial und wirtschaftlich spaltet, Initiativen wie diese brauchen, die die Völker Europas näher zusammenbringen. Sie werden ein Gefühl der Identität spüren, und wir müssen die Bedeutung unseres gemeinsamen Kulturerbes hervorheben, dessen Reichtum in der Tat in seiner Vielfalt begründet liegt. Ein gemeinsames und gleichzeitig doch vielfältiges Kulturerbe ist das, was uns vereinen wird.
Ich möchte Ihnen nochmals für Ihre Unterstützung sowie insbesondere Frau Paliadeli und den Schattenberichterstattern für die hervorragende Zusammenarbeit danken, und ich freue mich auf die endgültige Verabschiedung dieser wichtigen Initiative in der nahen Zukunft.
Chrysoula Paliadeli, Berichterstatterin. – (EL) Herr Präsident! Ich möchte zunächst erwähnen, dass ich die sowohl zur Folgenabschätzung zum Europäischen Kulturerbe-Siegel als auch die zu seinem Mehrwert vorgebrachten Meinungen teile. Das Siegel allein kann die Lücke zwischen der Öffentlichkeit und der Europäischen Union nicht schließen. Es kann zusammen mit anderen Initiativen nur dabei helfen, das Problem zu bewältigen. Natürlich lässt sich die Tatsache nicht verbergen, dass in Zeiten einer Krise wie der Krise, der wir uns momentan gegenübersehen, die den Euro und die Europäische Union bedroht, die Öffentlichkeit nicht ausschließlich auf das Thema Kultur zur Lösung ihrer alltäglichen Probleme bedacht ist. Die Kenntnis der Geschichte und die Achtung des Multikulturalismus können jedoch beide als Instrument zur Förderung des Zusammenhalts sowie als Wachstumsanreiz für lokale Gemeinschaften fungieren, wenn man sich gemäß dem von uns angenommenen Vorschlag der Kommission im Hinblick auf eine Zusammenarbeit auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene auf diese beiden Faktoren beruft. Von diesem Standpunkt aus gesehen, bedeutet die Idee eines Kulturerbe-Siegels für die Europäische Union – mein Dank gilt hierbei Herrn Ivan, der sich an den ursprünglichen Vorschlag erinnert hat –, das die europäische Öffentlichkeit für ihr gemeinsames Erbe sensibilisieren und gleichzeitig den Kulturtourismus fördern soll, einen positiven Schritt in diese Richtung. Werte wie Demokratie und Freiheit, die in der kulturellen Vergangenheit Europas verwurzelt sind, sind heutzutage ebenso wichtig wie Transparenz und Solidarität, insbesondere dann, wenn wir die Lücke zwischen den europäischen Institutionen und den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedstaaten der Union sowie die Lücke zwischen den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedstaaten schließen wollen. Natürlich müssen wir uns auch mit der Bürokratie befassen, aber ich kann Ihnen versichern, dass die Transparenz und die Zusammenstellung des europäischen Expertenteams überaus klaren Bedingungen unterliegen werden. Es gibt keinen Zweifel daran, dass diese Institution mit absoluter Klarheit arbeiten wird.
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Stimmabgabe findet heute um 12.00 Uhr statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)
Rareş-Lucian Niculescu (PPE), schriftlich. – (RO) Die Umwandlung der Initiative zum Europäischen Kulturerbe-Siegel in eine offizielle Maßnahme der EU wird allen von den Mitgliedstaaten durchgeführten Maßnahmen einen zusätzlichen Mehrwert verleihen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Schaffung einer gemeinsamen europäischen Identität liefern. Ich begrüße diese Initiative und den vorgelegten Bericht. Ich möchte auch erwähnen, dass das Europäische Kulturerbe-Siegel sehr erfolgreich und mit positiven Auswirkungen auch auf Aktivitäten im Bereich des traditionellen Tourismus im ländlichen Raum, einer florierenden Branche in Europa, erweitert werden könnte. In der Tat ist dies einer der Vorschläge, den ich dem Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung im Rahmen der Präsentation der Stellungnahme zur Rolle des Kulturtourismus und des Agrartourismus im Hinblick auf die Verwirklichung des Ziele der EU, Europa zum wichtigsten Touristenziel der Welt zu machen, vorlegen werde.
Emil Stoyanov (PPE), schriftlich. – (BG) Ich möchte Frau Paliadeli zu ihrer Arbeit an diesem Bericht gratulieren. Die Einführung und Verleihung des Europäischen Kulturerbe-Siegels ist eine Initiative, die besondere Aufmerksamkeit verdient. Die europäische Dimension und die Bedeutung der vorgeschlagenen Stätten werden dabei helfen, die europäische Identität und den Sinn für eine europäische Bürgerschaft zu fördern. Die Geschichte unseres Kontinents ist ein wichtiges Element, das zur Integration der Völker Europas beitragen könnte. Unsere jüngere Generation muss sich unseres gemeinsamen europäischen Erbes genauestens bewusst sein, weil es überaus wichtig ist, dass es keine Abweichungen zwischen den unterschiedlichen Versionen oder Versuche einer populistischen Interpretation gibt, da dies unsere gemeinsame europäische Geschichte ist und unsere gesamte kulturelle und sprachliche Vielfalt widerspiegelt. Im Auswahlverfahren muss sichergestellt werden, dass nur Stätten von angemessener Qualität ausgewählt werden. Ich bin der Meinung, dass die Mitgliedstaaten ihre Vorschläge in enger Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen Behörden einreichen sollten. Dies wird dabei helfen, die Stätten auf nationaler Ebene bekannter zu machen und die Lücke zwischen den europäischen Institutionen und den Bürgerinnen und Bürgern Europas zu schließen. Als Mitglied des Europäischen Parlaments, dem einzigen demokratisch gewählten Organ zur Vertretung der Bürgerinnen und Bürger, bin ich der Meinung, dass ihm bei dieser Initiative eine größere Rolle zukommen sollte.
Csanád Szegedi (NI), schriftlich. – (HU) Ich schließe mich vollumfänglich der Aussage des Berichts an, dass es eine große Lücke zwischen der EU und den Bürgerinnen und Bürgern der EU-Mitgliedstaaten gibt, da mehr als die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger keine positive Meinung über die EU haben. Durch die Umbenennung des Europäischen Kulturerbe-Siegels in das Kulturerbe-Siegel der Europäischen Union sowie durch die damit einhergehenden Änderungen starten wir eine weitere hochtrabende, teure und überflüssige Kampagne zur Selbstbewerbung und Propaganda für die EU. Selbst unter Vernachlässigung kleinerer Details wie z. B. der Tatsache, dass ein Monument für den slowakischen Nationalisten und Separatisten Štefánik als beispielhaftes Artefakt für die Geschichte der Zusammenarbeit in der Europäischen Union eingestuft wird, wird auch diese neue Initiative die Menschen und die EU nicht näher zusammenbringen. Außerdem ist unklar, warum das Europäische Kulturerbe-Siegel auf Drittländer erweitert werden soll und welche Länder in dem Bericht diesbezüglich in Erwägung gezogen werden, wenn doch nicht beabsichtigt ist, die bereits vorhandene Liste der UNESCO-Weltkulturerbestätten zu kopieren.
3. Beteiligung der Schweiz am Programm „Jugend in Aktion“ und am Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens (Aussprache)
Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die Empfehlung von Frau Pack im Namen des Ausschusses für Kultur und Bildung zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Programm „Jugend in Aktion“ und am Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens (2007–2013) (12818/2010 – C7-0277/2010 – 2010/0231(NLE)) (A7-0334/2010).
Doris Pack, Berichterstatterin. − Herr Präsident! Ich freue mich, dass wir heute gemeinsam diese Debatte führen können, denn ich erinnere mich, dass wir beide im Europarat immer mit der Schweiz zusammengearbeitet haben und deswegen wissen, wie wichtig es ist, dass sich die Schweiz an diesen Programmen beteiligt. Wir haben als Europäisches Parlament 2006 vor der Erneuerung dieser Programme natürlich daran gedacht, dass wir nicht auf einer Insel leben, sondern dass wir versuchen sollen, alle mit ins Boot zu nehmen. Die Schweiz gehört nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum, aber sie wollte diesem Kultur- und Bildungsraum angehören. Ich habe mich darüber gefreut wie alle anderen auch. Ich war 2004 im Bildungsausschuss des Schweizer Parlaments. Wir haben intensiv über diese Fragen gesprochen, über die Mobilität, über die Zusammenarbeit von Schulen und Universitäten. Mir war damals klar, dass dieser Antrag kommen wird, und ich bin froh, dass es so gekommen ist.
Wir haben ja bei der Erstellung dieser Programme nicht nur an uns selbst gedacht, sondern an alle die Länder in der Nachbarschaft, an die Länder des Westbalkans genauso wie an die in der Mitte liegende Schweiz. Deswegen sind wir heute einen guten Schritt vorangekommen. In Anknüpfung an die vorhergehende Debatte kann ich Ihnen jetzt schon sagen, dass die Schweiz demnächst auch beantragen wird, beim Kulturprogramm mitzumachen. Denn sie möchte auch ein Kulturerbe-Siegel bekommen, das sie ja nur bekommen kann, wenn sie bei diesem Programm mitmacht.
Meine Damen und Herren, was haben wir heute zu tun? Wir dürfen Ja sagen oder wir dürfen Nein sagen. Auf die Idee, Nein zu sagen, kommt hier keiner, denn wir waren von Anfang an dafür, dass die Schweiz mitmacht. Mitmachen bedeutet eben, dass sie auch bezahlt, das muss man hier auch einmal anfügen. Nach Artikel 218 dürfen wir nur Ja oder Nein sagen, und wir werden natürlich mit Freude Ja sagen.
Was sind die Kernpunkte dieses Abkommens mit der Schweiz? Für Projekte und Initiativen von Teilnehmern aus der Schweiz gelten natürlich dieselben Bedingungen, Regeln und Verfahren wie für Teilnehmer aus den Mitgliedstaaten und die von ihnen vorgelegten Projekte. Die Schweiz muss eine nationale Agentur einsetzen, wie wir sie in allen unseren Ländern haben, die die Durchführung der Programme auf nationaler Ebene koordinieren soll und die auch jedes Jahr einen finanziellen Beitrag zu jedem der Programme leisten muss. 2011 würde dieser sich auf 1,7 Millionen Euro für das Programm „Jugend in Aktion“ und auf 14,2 Millionen Euro für das Programm „Lebenslanges Lernen“ belaufen. Hinsichtlich der Finanzkontrollen und Überprüfungsmaßnahmen muss sich die Schweiz an die Bestimmungen der Europäischen Union halten, einschließlich derjenigen über die Kontrollen durch die Einrichtung der EU und durch die Schweizer Behörden. Das Abkommen gilt dann so lange, bis eine Seite es aufkündigt. Aber ich denke, dass sich keiner auf ein solches Programm einlässt, um es dann irgendwann aufzukündigen. Es ist im Interesse der jungen Generation der Schweiz, natürlich auch der jungen Menschen um die Schweiz herum, die sicher gern einen Austausch mit Schulklassen in der Schweiz im Rahmen von Comenius-Regio pflegen oder auch bei der individuellen Schulpartnerschaft mitmachen wollen, bei Erasmus sowieso.
Die Vertreter der Schweiz können dann natürlich bei den die Schweiz betreffenden Punkten an den Sitzungen der Programmausschüsse teilnehmen. Ich kann nur sagen: Wir möchten gern, dass die Schweiz diesen Schritt jetzt auch vollständig geht. Sie hat schon lange ihr Interesse bekundet. Wir hoffen, dass sich dann, wenn die junge Generation die Chance hat, mit anderen jungen Europäern zusammen zu sein, auch ein stärkeres europäisches Bewusstsein in der Schweiz herausbildet. Dann werden vielleicht die nächsten Referenden anders ausgehen als die vergangenen. Wir setzen auf die junge Generation und damit auch auf diese beiden wunderbaren Programme. Ich bin sicher, das Kulturprogramm kommt in drei Jahren hinzu.
Androulla Vassiliou, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident! Gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfordert der Abschluss dieses Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft die Zustimmung des Parlaments, bevor das Abkommen in Kraft treten kann.
Ich möchte dem Ausschuss für Kultur und Bildung und insbesondere seiner Vorsitzenden Doris Pack für die konstruktive Herangehensweise bei diesem Abkommen danken.
Da es die Schweiz abgelehnt hat, dem Europäischen Wirtschaftraum beizutreten, hat bisher kein Abkommen eine indirekte oder direkte Kooperation im Bildungsbereich zwischen der EU und der Schweiz ermöglicht.
Die Schweiz zeigt jedoch seit langem Interesse an unseren Ausbildungs- und Jugendprogrammen. Sie hat sogar ein staatliches Förderungssystem entwickelt, um Partnerschaften mit den Organisationen der Mitgliedstaaten der EU, die in diesen Programmen aktiv sind, zu fördern. Außerdem hat die Schweiz am Bologna-Prozess und der Schaffung eines einheitlichen europäischen Raums für die Hochschulbildung teilgenommen.
Die Schweiz hat die Diskussion zur Bildungspolitik in der Europäischen Union, wenn auch von außen, so doch genau verfolgt. Die Schweiz wird das erste Land sein, das an unseren Programmen teilnimmt und weder ein Mitgliedstaat der EU noch ein Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums, noch ein gegenwärtiger oder möglicher Kandidat für den EU-Beitritt ist.
Die Kommission begrüßt die Beteiligung der Schweiz an den beiden Programmen. Das Abkommen wird es schweizerischen Bildungs- und Jugendorganisationen sowie einzelnen Schülern, Lehrern und Jugendlichen ermöglichen, am Programm „Jugend in Aktion“ und an den Aktionsprogrammen im Bereich des lebenslangen Lernens der EU zu völlig gleichen Bedingungen teilzunehmen wie Bürgerinnen und Bürger der EU. Die Projekte und Initiativen, die von Teilnehmern aus der Schweiz eingereicht werden, werden denselben Bedingungen, Regeln und Verfahren unterliegen, die für Projekte aus den Mitgliedstaaten gelten.
Die Schweiz hat eine nationale Agentur eingerichtet, die die Durchführung der Programme auf nationaler Ebene koordinieren soll. Sie wird jedes Jahr einen finanziellen Beitrag zu jedem Programm leisten und Vertreter der Schweiz werden an den Sitzungen der Programmausschüsse bei den die Schweiz betreffenden Punkten als Beobachter teilnehmen.
Vielen Dank, geehrte Abgeordnete, für die gute Arbeit, die Sie in diesem Fall geleistet haben.
Marco Scurria, im Namen der PPE-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Abgesehen von der Kommission möchte ich auch noch der Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur und Bildung, Frau Pack, sehr für die Arbeit und das Engagement danken, die sie diesem Dossier gewidmet hat.
Wir sprechen heute über ein wichtiges Thema, denn Instrumente wie „Jugend in Aktion“ sorgen für die Verbreitung von Ideen, die Annäherung und Freundschaft zwischen den Ländern der Europäischen Union, aber auch und vor allem zwischen denen, die nicht Teil der EU sind, wie die Schweiz oder andere Staaten.
Der große Reichtum unserer mehrjährigen Programme besteht darin, dass sie durch Maßnahmen wie „Jugend in Aktion“, „Erasmus Mundus“, „ständige Weiterbildung“, „Medien“, „Media Mundus“ und viele andere dazu beitragen, dass Beziehungen zwischen den Staaten der Europäischen Union und Drittstaaten aufgebaut werden.
Durch diese Programme erwecken wir, wie Sie sehen, die Europäische Union zum Leben und erlauben es vielen Bürgerinnen und Bürgern – vor allem jungen Menschen – Erfahrungen auszutauschen, andere kennenzulernen und selbst bekannt zu werden. Wir geben Lehrern und Arbeitnehmern im Allgemeinen die Chance, ihre beruflichen Fähigkeiten zu verbessern, und wir geben Direktoren, Produzenten und Verbänden in verschiedenen Ländern die Chance, bessere Arbeit zu leisten.
Daher sind diese Programme so wichtig und deshalb waren wir ein wenig besorgt, als wir sie nicht auf dem Arbeitsprogramm der Kommission für das nächste Jahr entdecken konnten. Daher bestätigen wir heute einen wichtigen Schritt, der dazu beitragen wird, die EU wachsen zu lassen, die Bürgerschaft auf unserem Kontinent zu stärken und, da wir vor kurzem über das Europäische Kulturerbe-Siegel gesprochen haben, ist es ein Schritt, der dazu beiträgt, diese unsere europäische Identität zu schaffen.
Joanna Senyszyn, im Namen der S&D-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Im Namen der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament befürworte ich den Vertragsentwurf der Berichterstatterin zur Bestätigung der Beteiligung der Schweiz am Programm „Jugend in Aktion“ und am Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens. Das Abkommen wurde angemessen ausgehandelt und schützt die Interessen der EU, und die Rechtsgrundlagen für europäische Programme für allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend ermöglichen eine Beteiligung der Schweiz. Die Prinzipien, die diese Beteiligung regeln, sind ausführlich beschrieben worden, und dies garantiert, dass die Programme angemessen und fair umgesetzt werden. Die Schweiz ist sehr daran interessiert, mit der EU im Bereich allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend zusammenzuarbeiten, und daher sollte unsere Zustimmung selbstverständlich sein.
Wir sind hocherfreut, dass die Ausbildungsprogramme der EU so attraktiv und wirksam sind, dass andere Staaten daran teilnehmen. Die jüngsten Forschungen der Europäischen Kommission zeigen, dass das Programm „Jugend in Aktion“ die linguistischen Fähigkeiten der Jugendlichen verbessert und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht. Die Möglichkeiten für die Erwachsenenbildung werden noch immer nicht voll ausgeschöpft, obwohl es in diesem Bereich ein gewaltiges Potential gibt.
Hannu Takkula, im Namen der ALDE-Fraktion. – (FI) Herr Präsident! Gleich zu Anfang möchte ich der hervorragenden Vorsitzenden unseres Ausschusses, Doris Pack, danken, die auch diesen Bericht entworfen hat. Ich möchte sagen, dass dieser Entwurf, da er in den Händen von Doris Pack lag, in guten Händen lag. Wie unsere geehrte Kommissarin sehr wohl weiß, hat Frau Pack viel berufliche Erfahrung und Kenntnisse in genau diesen Bereichen des lebenslangen Lernens und der Jugendprogramme. Als die Vorbereitungen zu diesem Thema getroffen wurden, war es eine Freude, zu sehen, wie gut diese Arbeit voranschritt. Es ist hervorragend, dass auch Jugendliche in der Schweiz an den Erfolgsgeschichten, die wir in der Europäischen Union geschaffen haben, teilhaben werden.
Es ist völlig richtig, dass selbst die, die die Europäische Union kritisch sehen, die sogar dagegen sind, trotzdem einhellig der Ansicht sind, dass die Europäische Union wirklich über Erfolgsgeschichten verfügt, wie die Programme, die sich auf lebenslanges Lernen, Jugend und Kultur beziehen. Das ist einer der besten Aspekte der Europäischen Union und einer, bei dem wir stark dafür sorgen sollten, dass er sichtbar bleibt.
Wegen der Europäischen Union und dieser Programme sind wir in der Lage, junge Europäerinnen und Europäer dazu zu ermutigen, einen Weg der allgemeinen und beruflichen Bildung einzuschlagen und ihr persönliches Vermögen zu vergrößern. Das hat jedoch auch das Vermögen der Nationen vergrößert.
In diesem Zusammenhang ist es sehr wichtig, dass die Schweiz nicht in irgendeiner Weise aus diesem System der Zusammenarbeit ausgeschlossen wird, auch wenn sie kein Mitglied der EU oder des EWR ist. Stattdessen sollte den Jugendlichen in der Schweiz die Gelegenheit gegeben werden, an diesen Programmen teilzunehmen, und die Dinge sollten auf der Grundlage der Gegenseitigkeit vorangebracht werden. Ich glaube, dass dies in jeder Hinsicht einen Mehrwert schaffen wird.
Herr Präsident! Zum Abschluss möchte ich unserer Berichterstatterin danken. Ich hoffe, dass dieses Programm für die Schweizerinnen und Schweizer ebenso eine Erfolgsgeschichte sein wird, wie es für uns, die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, eine Erfolgsgeschichte gewesen ist.
Marek Henryk Migalski, im Namen der ECR-Fraktion. – (PL) Herr Präsident, Kommissarin! Dieser Bericht wurde im Ausschuss für Kultur und Bildung einstimmig angenommen, in dem alle anerkannten, dass dies eine gute Idee sei. Es ist wirklich eine gute Idee, die absolut keinen Widerspruch hervorrufen sollte, da sie die Werte, über die wir sprechen, beispielhaft hervorhebt. Tatsächlich kann dies einer der Berichte sein, dem der Plenarsaal seine einstimmige Unterstützung gewährt, selbst wenn die Situation der Schweiz einmalig ist, wie die Kommissarin sagte. Sie ist ein sehr interessantes Land, das politisch ganz besonders ist, und das sich in sehr interessanten Kooperationsformen in Europa engagiert, wobei es an vielen europäischen Abkommen nicht beteiligt ist, und genau aus diesem Grunde lohnt es sich, durch unumstrittene und allgemein anerkannte Programme dieser Art Beziehungen mit diesem Land einzugehen.
Jaroslav Paška, im Namen der EFD-Fraktion. – (SK) Herr Präsident! Auch wenn sich die Schweiz bisher noch nicht dafür entschieden hat, ein Mitgliedstaat der Europäischen Union zu werden, hat sie seit langem ein verstärktes Interesse an einer weitgefassten Kooperation mit der EU im Bereich allgemeine und berufliche Bildung für junge Menschen gezeigt. Nach Einrichtung des Programms „Jugend in Aktion“ und des Programms im Bereich des lebenslangen Lernens 2006 wurde eine Rechtsgrundlage für die Kooperation zwischen der Schweiz und der EU in diesem Bereich geschaffen.
Die Europäische Kommission hat in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Europäischen Rates nach Gesprächen mit der schweizerischen Gegenseite ein Abkommen ausgearbeitet, das es uns ermöglicht, eine effektive Zusammenarbeit mit unseren schweizerischen Freunden in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung Jugendlicher sowie in dem Bereich lebenslanges Lernen zu entwickeln. Das Abkommen ist richtig, ausgewogen und drückt das Interesse beider Unterzeichner an der Ausweitung der gegenseitigen Kooperation und der Unterstützung des Erfahrungs- und Wissensaustauschs mit dem Ziel aus, die Qualität des Bildungsprozesses zu verbessern.
Frau Kommissarin! Meiner Ansicht nach stellt dieses Abkommen zwischen der EU und der Schweiz daher einen Schritt in die richtige Richtung dar.
Justas Vincas Paleckis (S&D). – (LT) Herr Präsident! Ich möchte der Berichterstatterin, Frau Pack, gratulieren und ich stimme völlig mit ihren Empfehlungen zu dem Programm „Jugend in Aktion“ und zu den Programmen im Bereich des lebenslangen Lernens und der Beteiligung der Schweiz daran überein. Ich möchte sagen, dass die Schweiz nicht nur ein schönes und ordentliches Land ist; sie ist aufgrund ihrer direkten Demokratie und der Konföderation der Kantone von großem Interesse für die Europäische Union. Andererseits muss auch die Europäische Union für die Schweiz von Interesse sein, da die Schweiz vollständig von Mitgliedstaaten der EU umschlossen ist. Und schließlich richtet die Schweiz ihren Lebensrhythmus nach der Europäischen Union aus. Ich glaube, dass es, sobald dieses Programm angenommen wurde, möglich sein wird, dies noch besser zu tun. Die Schweiz wird der Europäischen Union noch näher kommen und die EU wird die Schweiz besser verstehen; wie unsere Kollegin Doris Pack erwähnte, werden wir in den Volksabstimmungen bessere Ergebnisse erwarten können.
Liam Aylward (ALDE). – Herr Präsident! Ich begrüße die Bestrebungen, dass die Schweiz ihre Kooperation mit der EU in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung und Jugend verstärkt. Das Programm „Jugend in Aktion“ ist ein sehr wichtiges Programm für junge europäische Bürgerinnen und Bürger. Es ist ein Programm, auf das stärker hingewiesen werden muss, und seine Ziele müssen umgesetzt werden, insbesondere in Bezug auf die Aktivitäten des Europäischen Freiwilligendienstes im Programm „Jugend in Aktion“.
Da das nächste Jahr das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit ist, ist es besonders wichtig, dass der Europäische Freiwilligendienst – der die Beteiligung Jugendlicher an freiwilligen Aktivitäten unterstützt und darauf abzielt, Solidarität zu entwickeln und eine aktive Bürgerbeteiligung unter Jugendlichen zu fördern – gestärkt wird.
In Irland bietet die Freiwilligentätigkeit in Basissportorganisationen Tausenden von jungen Menschen Möglichkeiten in den Bereichen Sport und Führung. Diese Organisationen ermutigen zu aktiver Bürgerbeteiligung unter jungen Menschen und fördern Gesundheit, Fitness und einen aktiven Lebensstil. Das Programm und seine freiwilligen Maßnahmen sollten gefördert und enge Beziehungen mit der Schweiz in diesem Bereich geknüpft werden.
Es gibt viele Möglichkeiten in dem Programm „Jugend in Aktion“, und jede Maßnahme zur Förderung seiner Ziele und zur Ermutigung und Unterstützung junger Menschen in der EU sollte erhalten und stark unterstützt werden.
Vilija Blinkevičiūtė (S&D). – (LT) Herr Präsident, Frau Berichterstatterin! Ich möchte Ihnen für Ihre Arbeit danken und sagen, dass ich Ihre Empfehlung, dass das Europäische Parlament den Beschluss des Rates zur Beteiligung der Schweiz am Programm „Jugend in Aktion“ und am Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens billigen soll, wirklich unterstütze, da das Abkommen der Kommission mit den schweizerischen Behörden alle Anforderungen, Bestimmungen und Bedingungen erfüllt. Außerdem wird die Schweizerische Nationalagentur bei der Umsetzung der Programme auf nationaler Ebene kooperieren und jedes Jahr finanziell zu den Programmen beitragen. Dieses bilaterale Abkommen ist sehr wichtig sowohl für die Schweiz selbst als auch für die Europäische Union, da die jungen Menschen in der Schweiz verschiedene Gelegenheiten aus dem Programm „Jugend in Aktion“ werden nutzen können und umgekehrt. Die jungen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union werden an allen Projekten zusammen mit den Jugendlichen der Schweiz teilnehmen können. Daher bin ich hocherfreut, dass die Schweiz, auch wenn sie kein Teil des Europäischen Wirtschaftsraums und kein Mitgliedstaat der EU ist, in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung sowie Jugend trotzdem eng mit der Europäischen Union zusammenarbeitet.
Seán Kelly (PPE). – Herr Präsident! Seit ich in das Europäische Parlament gekommen bin, frage ich mich, warum die Schweiz und Norwegen nicht der Europäischen Union beitreten, und ich frage mich, ob dies daran liegt, dass sie die Vorteile beider Seiten genießen. Die Vorteile der Beteiligung an der Europäischen Union ohne ihre Verpflichtungen. Auch heute bin ich etwas skeptisch. Die Kommissarin erwähnte, dass sie bezahlen müssen. Natürlich müssen sie bezahlen, aber normalerweise bezahlen Nichtmitglieder mehr als Klubmitglieder.
Ich beuge mich jedoch der überlegenen Weisheit und der Erfahrung von Doris Pack, indem ich sage, dass dies der Weg nach vorn sein kann. Es kann dazu beitragen, unter den Bürgerinnen und Bürgern der Schweiz ein größeres europäisches Bewusstsein zu schaffen, damit sie vielleicht eines Tages der Europäischen Union beitreten. Wenn dies geschieht, was ich hoffe, wird der gesamte Dank an die Kommissarin und Doris Pack für ihren aufgeklärten Ansatz gehen müssen. In dieser Zeit des guten Willens bin ich bereit, mich den Vorschlägen anzuschließen.
Alajos Mészáros (PPE). – (HU) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Die europäische Jugend ist eine Generation, die das Privileg hat, auf einem friedlichen Kontinent, der fast frei von Grenzen ist, aufwachsen zu können, der sich durch Freizügigkeit und Mehrsprachigkeit auszeichnet und der auch eine große Vielfalt an kulturellen und wirtschaftlichen Chancen aufweist. Damit immer mehr Jugendliche aktiv als Staatsbürger daran teilhaben können, benötigen wir stabile Unterstützungssysteme im Bereich der Jugendpolitik. Zwar ist die Schweiz kein Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums, aber sie arbeitet eng mit der Europäischen Union zusammen, und dies nicht nur in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend. Seit 2008 hat sich die Schweiz an mehreren Projekten beteiligt und diese finanziert, die darauf abzielen, die wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede in einem erweiterten Europa zu verringern. Die Schweiz fühlt sich mit der Erweiterung der Europäischen Union verbunden und engagiert sich dafür, und sie hat vor, stabile wirtschaftliche und politische Beziehungen mit den neuen Mitgliedstaaten aufzubauen. Ich stimme mit den Hauptpunkten des Abkommens zur Beteiligung der Schweiz an dem Programm überein, die sie zu einer ebenbürtigen Partnerin machen würden ...
(Der Präsident unterbricht den Redner)
Silvia Costa (S&D). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn dieses Programm heute verwirklicht wird, geschieht dies dank der Entschlossenheit von Frau Pack und des Willens von Kommissarin Vassiliou.
Als italienisch-schweizerische Bürgerin bin ich glücklich, dass die Schweiz das erste Land außerhalb der Europäischen Union ist, das an Ausbildungsprogrammen der EU für junge Menschen sowohl in der Hochschulbildung als auch in Weiterbildungsmaßnahmen teilnimmt. Tatsächlich sollten wir daran denken, dass die Schweiz, selbst wenn sie nicht der Europäischen Union angehört, einen großen Beitrag zur Ausformung der Werte und Freiheiten geleistet hat, die ein gemeinsames Erbe des europäischen Kontinents darstellen.
Es ist ein Zeichen des Erfolgs von Programmen wie „Jugend in Aktion“, dass die Schweiz darum bittet, dass die Mobilität unserer europäischen Programme auf ihre jungen Menschen erweitert wird, und daher ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die Schweiz nicht nur um einen größeren Wirtschaftsraum, sondern auch um einen größeren Bildungsraum bittet. Ich glaube, dass es sehr interessant für die Jugendlichen der Europäischen Union und der Schweiz sein wird, sich besser kennenzulernen, und ich bin mir sicher, dass dies Grundlagen schaffen wird, die auch Auswirkungen auf die Zukunft der Europäischen Union haben werden.
Andreas Mölzer (NI). - Herr Präsident! Verständlicherweise will die Schweiz, die ja auch an den Programmen „Jugend in Aktion“ und „Lebenslanges Lernen“ finanziell beteiligt ist, diese nun auch mit nutzen. Im Sinne des Lernens wäre es aber auch gut, wenn sich die EU an der direkten Demokratie der Schweiz ein Beispiel nähme. Wenn sich die Bevölkerung dort gegen Minarette ausspricht, wird dies ebenso akzeptiert wie die jüngste Ausschaffungsinitiative, und die Schweiz weiß, dass ein Nein des Volkes auch Nein heißt und dass man nicht einfach so oft abstimmt, bis das Ergebnis stimmt, wie dies in der EU etwa in Irland geschehen ist.
Gerade die ursprüngliche Ablehnung des seinerzeitigen Verfassungsvertrags für Europa mag manchem Schweizer die Entscheidung für Schengen und Dublin erleichtert haben. Die Eidgenossen könnten sich ja eher mit einem losen oder lockeren Staatenbund anfreunden als mit einer zentralistisch geführten Europäischen Union. Darüber können auch jene Stimmen nicht hinwegtäuschen, die gegenwärtig aus der Schweiz für einen Beitritt eintreten. Es ist ja wirklich nicht alles eitel Sonnenschein in der Union, zentralistische Tendenzen nehmen zu, und die Entwicklung geht immer mehr hin zu einer Transferunion.
(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)
Piotr Borys (PPE). – (PL) Herr Präsident! Ich möchte Frau Pack und der Kommissarin meinen aufrichtigen Dank dafür aussprechen, dass sie diese Initiative ergriffen haben. Ich denke, dass die Schweiz, eine Enklave, die von allen Seiten von Mitgliedstaaten der EU umschlossen ist, tatsächlich offen für die Programme sein muss. Ich glaube, dass es Jugendlichen nicht immer klar ist, dass sie, da sie noch nicht Teil der Europäischen Union sind, nicht von diesen supranationalen europäischen Programmen profitieren können, die eine hervorragende Gelegenheit darstellen, junge Menschen zusammenzubringen und empfehlenswerte Verfahren auszutauschen, und mit denen wirklich dafür gesorgt wird, dass Kooperation und lebenslanges Lernen tatsächlich europäisch sind.
Außerdem möchte ich, was besonders wichtig ist, meinen Dank dafür aussprechen, dass wir heute ein Modell europäischer Programme auf ein Land übertragen können, das kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist. Mit demselben Gedanken, der Akzeptanz und Aufforderung zugleich sein soll, möchte ich auch Frau Pack und die Kommissarin darin bestärken, eventuell ähnliche Programme so zu erweitern, dass sie andere Staaten umfassen, die daran interessiert sind. Ich denke hier hauptsächlich an die Östliche Partnerschaft und auch an den Balkan oder anders gesagt an Staaten, die bisher formell noch nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind.
Hella Ranner (PPE). - Herr Präsident! Ich habe das Gefühl – und das haben hier wohl alle –, die Schweiz könnte sich auf diese Art Europa Schritt für Schritt annähern, um irgendwann einmal, und das hoffentlich bald, Vollmitglied der Europäischen Union zu werden, was sicherlich wünschenswert ist. Dieser weiße Fleck mitten in Europa, wenn man die Landkarte betrachtet, sollte uns wirklich anspornen.
„Jugend in Aktion“ bringt es auf eine Teilnehmerzahl von rund 1 Million, das ist unsere Einschätzung. Vorherrschender Gedanke und sehr wichtig ist es, dass Jugendorganisationen daran teilnehmen. So ist dies ein Zeichen an die nächste Generation, hier besonders tätig zu werden. Auch ich darf Doris Pack sehr für ihre Bemühungen danken.
Wir müssen von der Union auf andere Länder, hier insbesondere die Schweiz, zugehen, denn nur so können wir zu einem Erfolg kommen. Nur zu warten, bis diese sagt „Bitte lasst uns in die Europäische Union“ wird in Zeiten wie diesen wahrscheinlich zu wenig sein. Nicht zu vergessen: Die finanzielle Ausstattung gerade des Ausschusses für Kultur und Bildung lässt uns erst recht darauf hoffen, dass die Schweiz sich sehr bald auch an anderen Programmen beteiligen wird.
Androulla Vassiliou, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident! Ich möchte allen dafür danken, dass sie diese Initiative so herzlich begrüßen. Es freut mich sehr, dass dieser Vertrag zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft der erste Vertrag ist, den ich als Kommissarin für Bildung, Kultur und Jugend unterzeichnet habe. Ich begrüße diese Entwicklung und ich wünschte mir, dass die Schweiz auch in der Lage wäre, sich an unserem Kulturprogramm zu beteiligen, was aus internen verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Wie viele Redner hervorgehoben haben, begrüßen wir die Schaffung engerer Beziehungen zwischen der Jugend der Schweiz und der Jugend der Mitgliedstaaten der EU. Wir sehen dies als ein Mittel dazu, den Weg hin zu einer größeren Unterstützung des europäischen Projekts durch die Schweiz zu ebnen, die, wie ich hoffe, zukünftig ihre Meinung ändern und sich entscheiden wird, der Europäischen Union beizutreten.
Ich bemerke auch, dass die geehrten Abgeordneten andere Nicht-EU-Mitglieder dazu aufrufen, diesem Programm beizutreten, was wir natürlich fördern werden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Doris Pack, Berichterstatterin. − Herr Präsident! Ich freue mich, dass auch manche Kollegen von den europakritischen Rängen zugestimmt haben, dass es eine wunderbare Sache ist, dass die Schweiz hier beitreten will und dass es mehr europäische Bildungszusammenarbeit gibt. Das öffnet die Horizonte, vielleicht auch für sie, aber bestimmt für die junge Generation in der Schweiz. Darüber freuen wir uns.
Dass die Schweiz für diese Zusammenarbeit – leider ist der Kollege Mölzer nicht mehr da – kein Referendum abgehalten hat, hat er überhaupt nicht erwähnt. Es ist bewundernswert, dass die Schweiz das genau in diesem Bereich nicht gemacht hat, weil sie sich nämlich sicher sein kann, dass die junge Generation schon lange darauf wartet, dass diese Zusammenarbeit möglich ist. Der Herr hat es nur nicht gemerkt, dass hier keine Volksbefragung stattgefunden hat. Nicht für alles muss man das Volk befragen. Die guten Dinge, nämlich die Europäische Union, auch dort beizutreten, sind etwas, das selbstverständlich sein wird. Ich hoffe, dass die junge Generation durch die fruchtbare Zusammenarbeit in diesen Bildungs- und Jugendprogrammen heranwächst und zu richtigen Europäern wird, die dann irgendwann auch sagen: „Jetzt müssen wir auch der Europäischen Union beitreten und alle anderen Politikbereiche mit den Europäern teilen. Wir sind ein Kontinent, wir sollten uns auch in diesen Fragen einig sein.“ Ich bin sicher, dass die Bildungsprogramme sehr zur Verbesserung des europäischen Hintergrunds der Schweizer überall im Lande führen.
Der Präsident. – Vielen Dank, Frau Pack! Ich möchte Ihnen nicht nur zu diesem Bericht gratulieren, sondern auch zu der harten Arbeit und dem Enthusiasmus und auch dazu, dass Sie am Wochenende in Madrid sein werden, um den LUX-Preis bekannt zu machen. Ich kann am 17. nicht mit Ihnen zugegen sein, auch wenn ich sehr gern dagewesen wäre. Am 18. und 19. werde ich an den Sitzungen teilnehmen können. Vielen Dank! Tatsache ist, dass das Parlament Menschen wie Frau Pack braucht, um die Effizienz zu erreichen, die wir alle brauchen.
(Applaus)
Die Aussprache ist beendet.
Die Stimmabgabe findet heute um 12.00 Uhr statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)
Iosif Matula (PPE), schriftlich. – (RO) Ich finde es ermutigend, dass die Schweiz sich an den Bildungs- und Jugendprogrammen der Europäischen Union beteiligen will, zumal dieses Land noch nicht Mitglied der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums ist. Diese Beteiligung an EU-Programmen ist auch unter dem Aspekt wichtig, dass wir bisher noch kein direktes Kultur- und Bildungsabkommen haben. Die Beteiligung der Schweiz am Bologna-Prozess und an der Schaffung des europäischen Raums für die Hochschulbildung garantieren jedoch, dass wir gemeinsam die Bedingungen schaffen können, um die Ziele der Strategie 2020 zu erreichen und in dem Prozess eine enge Verbindung zwischen den Mitgliedstaaten und Drittstaaten zu verankern. Zusammentreffen zwischen jungen Menschen, der Austausch von Erfahrungen zwischen Lehrkräften und Forschern und mehr Möglichkeiten für lebenslanges Lernen werden dazu beitragen, eine gemeinsame europäische Identität zu schaffen. Ich möchte jedoch betonen, dass wir auch erwägen müssen, andere Staaten, die an die EU angrenzen, in unsere Programme aufzunehmen, da Bildung und Kultur nicht an unseren Grenzen Halt machen dürfen. Das wird dazu beitragen, den Kontinent Europa wieder aufzubauen, und junge Menschen dazu ermutigen, aktiv an der Ausgestaltung unserer gemeinsamen Zukunft teilzunehmen.
Mario Mauro (PPE), schriftlich. – (IT) Die Beteiligung der Schweiz, eines Staates, der sich dazu entschieden hat, nicht Teil der Europäischen Union zu werden, an dem Programm „Jugend in Aktion“ und am Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden, sondern muss genau geprüft werden. Daher unterstütze ich die Bedingungen des Abkommens, das die Kommission mit der schweizerischen Regierung ausgehandelt hat, und stimme also für den Bericht von Frau Pack. Es ist richtig, der Schweiz die Vorteile des Programms zu gewähren, aber es ist auch richtig, all die finanziellen und anderen Interessen der Europäischen Union zu wahren.
Joanna Katarzyna Skrzydlewska (PPE), schriftlich. – (PL) Das Ziel des Programms im Bereich des lebenslangen Lernens, das im Siebten Rahmenprogramm enthalten ist, besteht darin, verschiedene Formen des Lernens im gesamten Arbeitsleben der Menschen zu entwickeln, indem Kooperationen zwischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Staaten, die an dem Programm teilnehmen, unterstützt werden. Die Zielgruppe des Programms besteht nicht nur aus Studenten oder Schülern an Sekundarschulen, sondern dank des Grundtvig-Programms auch aus Erwachsenen und Schulungspersonal, für das Studienaufenthalte ermöglicht werden. Die jährliche Erhöhung der für dieses Programm vorgesehenen Haushaltsmittel, die sich 2011 auf fast 1,028 Milliarden Euro belaufen, ist ein Zeichen für das gerechtfertigte Bedürfnis nach Entwicklung und Zusammenarbeit in diesem Bereich.
In einer Zeit so hoher Jugendarbeitslosigkeit aufgrund fehlender allgemeiner Bildung, die sich an den Erfordernissen des Arbeitsmarktes ausrichtet, sowie fehlender angemessener beruflicher Bildung von Absolventen, müssen wir uns darauf konzentrieren, die Gelegenheiten, die uns das Programm im Bereich des lebenslangen Lernens bietet, so gut wie möglich zu nutzen, und eine Lösung für so eine schwierige Situation zu finden. Ich begrüße die Initiative, die Schweiz in die Kooperation in diesem Bereich einzuschließen. Ich hoffe, dass der gemeinsame Austausch von Erfahrungen dazu beitragen wird, das Beschäftigungsniveau anzuheben und die Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Der Präsident. – Der nächste Punkt ist die Aussprache über die Anfrage zur mündlichen Beantwortung an die Kommission von Paolo De Castro im Namen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zum Schutz von Legehennen (O-0178/2010 – B7-0657/2010).
Paolo De Castro, Verfasser. – (IT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Der heutige Tag bietet eine wichtige Gelegenheit, das strategische Thema Tierschutz in der Landwirtschaft zu diskutieren. Am 1. Januar 2012 treten die Bedingungen der Richtlinie 1999/74/EG des Rates zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen in Kraft, was gleichbedeutend ist mit dem Verbot herkömmlicher Legebatterien als Haltungssystem für die Erzeugung von Eiern. Diese Methode der Tierhaltung wird zugunsten von Haltungssystemen, die einen besseren Tierschutz gewährleistet, verboten.
Herr Präsident! Die Erinnerung an den Rat der Europäischen Union zur Landwirtschaft vom 19. Juli 1999 ist mir noch frisch im Gedächtnis. Es war ein wichtiger Tag, an dem ich als Vertreter meines Landes (damals war ich italienischer Landwirtschaftsminister) zu der Verabschiedung dieser wichtigen Richtlinie beigetragen habe, indem ich dafür gestimmt habe.
Jetzt, ein Jahr nach dem unwiderruflichen Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung, zeigen die Daten, dass die europäischen Erzeuger dazu übergehen, ihre Erzeugungssysteme anzupassen, aber nicht ohne dabei auf Schwierigkeiten zu stoßen. Wir brauchen eine konkrete Zusage der Kommission, den Tierschutz zu wahren, die Erzeuger zu schützen, die ihre Haltungssysteme an die Richtlinie des Rates 1999/74/EG angepasst haben, und gleichzeitig, um den Übergang zu der neuen Gesetzgebung wirksam zu gewährleisten, Verzerrungen des Wettbewerbs auf dem Markt zu verhindern.
Aus diesem Grund hielten es meine Kollegen und ich für angemessen, dieses wichtige Thema auf die Tagesordnung des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zu setzen, in dem ich den Vorsitz innehabe. Die harte Arbeit der letzten Monate, an der alle Fraktionen beteiligt waren, führte zu der mündlichen Anfrage vom 28. Oktober 2010, in der der Kommission drei wichtige Punkte vorgelegt wurden:
Erstens die Berichterstattung über die Umsetzung der neuen Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten;
Zweitens die Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten ergriffen werden müssen, um die Einhaltung der Bedingungen der Richtlinie zu garantieren, und die Kompromisse, die dort erforderlich sind, wo Unternehmen ein echtes Interesse an der Anpassung zeigen.
Und schließlich Maßnahmen und Garantien, die umgesetzt werden müssen, um Krisen auf dem Eiermarkt in den nächsten Jahren zu verhindern und um unlauteren Wettbewerb aus Drittstaaten, die nicht zur Einhaltung der Richtlinie der Europäischen Union auf dem europäischen Binnenmarkt verpflichtet sind, zu unterbinden.
Das sind Anfragen, auf die wir konkrete und entschiedene Antworten von der Kommission erwarten. Abschließend bitten wir die Kommissarin, gemäß dem Konzept der sogenannten Gegenseitigkeit der Vorschriften für einen transparenteren Markt zu sorgen, um die Aussicht auf eine größere internationale Annäherung der Tierschutznormen, die von der Europäischen Union angewandt werden, zu vereinfachen.
Die Beschäftigung mit dieser Angelegenheit, die wir seit Beginn der Legislaturperiode mehrmals im Ausschuss diskutiert haben, ist entscheidend, um zu verhindern, dass die europäischen Bemühungen um den Tierschutz – unsere Bemühungen, Frau Kommissarin – von einem Markt, der nicht in der Lage ist, die in Lebensmitteln gebundenen sozialen Werte zu erkennen, nutzlos gemacht werden. Wir müssen die verzerrenden Auswirkungen der Möglichkeit, dass Erzeuger, die außerhalb des Systems der europäischen Vorschriften agieren, die geringeren Beschränkungen, denen sie unterliegen, in größere Wettbewerbsvorteile verwandeln, verringern.
Herr Präsident! Die Annahme eines Entschließungsantrags zum Schutz von Legehennen, über den wir heute Morgen abstimmen, könnte einen ersten wichtigen Schritt in diese Richtung darstellen.
Androulla Vassiliou, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident! Als Erstes wurde ich von Kommissar Dalli gebeten, seine Entschuldigung dafür, dass er heute hier nicht persönlich anwesend sein kann, vorzutragen, aber ich war erfreut, diese Fragen als frühere für Tierschutz und Gesundheit zuständige Kommissarin entgegenzunehmen.
Im Namen der Kommission möchte ich betonen, dass das Verbot der herkömmlichen Legebatterien, das 1999 angenommen wurde, eine wichtige Verbesserung des Tierschutzes in der Europäischen Union darstellt. Außerdem hat es weltweit intensive Diskussionen ausgelöst. Außerdem möchte ich betonen, dass die Mitgliedstaaten hauptsächlich dafür verantwortlich sind, die Rechtsvorschriften der EU zum Schutz der Legehennen umzusetzen.
Die Kommission unternimmt alle Anstrengungen, um die Umsetzung in den Mitgliedstaaten zu überwachen, auch durch Prüfungen durch Sachverständige der Kommission und anhand der Daten, die die Mitgliedstaaten jährlich auf der Grundlage einer konkreten Entscheidung der Kommission zu Tierschutzprüfungen auf Bauernhöfen bereitstellen.
Letzten Monat, im November 2010, wurden der Kommission von 24 Mitgliedstaaten die offiziellen Daten für 2009 für die Produktionsstätten für Legehennen vorgelegt. Bis heute haben nur 18 Mitgliedstaaten vollständige Daten vorgelegt. Diese Daten zeigen, dass 66 % aller Produktionsstätten in diesen 18 Mitgliedstaaten Legehennen in Freilandhaltung halten, 29 % in Bodenhaltung, 3,5 % in herkömmlichen Legebatterien und 1 % in ausgestalteten Käfigen.
Die Kommission ist sich jedoch bewusst, dass immer noch wichtige Datenlücken bestehen, und dass drei Mitgliedstaaten überhaupt keine Antwort und sechs Mitgliedstaaten nur unvollständige Daten geschickt haben. Daher ist das obige Bild bei weitem nicht vollständig. Die Kommission bittet die Mitgliedstaaten ständig bei jeder möglichen Gelegenheit, die fehlenden Daten zu vervollständigen, auch im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit und bei den Sitzungen der leitenden Veterinärbeamten.
Außerdem hat die Kommission die Mitgliedstaaten in einem formellen Schreiben aufgefordert, ihre nationalen Aktionspläne zur Umsetzung des Verbots einzureichen, um die Situation innerhalb der EU besser beurteilen zu können.
In dieser Phase bündelt die Kommission ihre Bemühungen, damit die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um das Verbot herkömmlicher Käfige bis zu dem rechtsgültigen Termin umzusetzen. Die Mitgliedstaaten sind verantwortlich dafür, sicherzustellen, dass Eier, die nicht gemäß der Richtlinie zum Schutz von Legehennen erzeugt werden, gemäß den Rechtsvorschriften der EU nicht legal vermarktet werden können.
Ein besseres Bild der Lage wird nächstes Jahr nach der Sitzung der Interessengruppen verfügbar sein. Die Sitzung der Interessengruppen wird im Januar 2011 stattfinden.
Heute ist der Import von ganzen Eiern sehr begrenzt aufgrund der kurzen Haltbarkeit des Erzeugnisses sowie auch der Lebensmittelsicherheitsvorschriften der EU. Gemäß den EU-Vorschriften müssen Verpackungen, die Eier enthalten, die aus Drittstaaten importiert werden, in denen es keine ausreichenden Garantien gibt, dass die Erzeugungsnormen gleichwertig sind, als Haltungsmethode Nicht-EU-Standard angeben. Dieses Etikett ermöglicht es, dass importierte Eier, die nicht gemäß den Tierschutzanforderungen der EU erzeugt werden, eindeutig erkannt werden können.
Wie gesagt, wird die Kommission in einer Sitzung am 19. Januar 2011 in Brüssel die Situation mit allen relevanten Interessengruppen weiter untersuchen und Optionen diskutieren, wie die reibungslose Umsetzung der Richtlinie sichergestellt werden kann.
Esther de Lange, im Namen der PPE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Wir rasen in halsbrecherischer Geschwindigkeit auf eine Situation zu, in der Millionen Eier nicht mehr den europäischen Vorschriften entsprechen. Immerhin wird, wie heute bereits gesagt wurde, erwartet, dass 30 % aller Eier, die 2012 erzeugt werden, gegen das Verbot der Legebatterien verstoßen werden, auf das wir uns 1999 geeinigt hatten.
Frau Kommissarin, das ist nur eine Frage einfacher Mathematik. Es kostet die Landwirte 8 bis 13 % mehr, diese Art Eier aus tiergerechter Haltung zu erzeugen, mit Hennen, die nicht in Legebatterien eingeschlossen sind. Andererseits entscheidet sich der durchschnittliche Verbraucher, ob wir das nun mögen oder nicht, immer noch für billige Eier und ist nur bereit, 3 bis 4 % mehr für diese Art Eier aus tiergerechter Haltung zu zahlen. Der Wettbewerbsnachteil, der sich aus dieser Situation ergibt, dürfte daher wohl sehr klar sein.
Die Hauptfrage ist: Was werden Sie, die Europäische Kommission, tun, damit die Landwirte, die die Vorschriften ordnungsgemäß einhalten, die in Alternativen investiert haben, nicht zugunsten ihrer Kolleginnen und Kollegen, die hinterherhinken, bestraft werden. Frau Kommissarin, bitte speisen Sie uns nicht mit der gleichen alten Aussage ab, dass die Mitgliedstaaten für die Umsetzung und Prüfungen verantwortlich sind. Sie sind die Hüterin der Verträge und deshalb sind aller Augen auf Sie gerichtet. Ich finde es auch sehr unglücklich, dass wir immer noch die Daten diskutieren und uns darauf verlassen, nächstes Jahr ein besseres Bild zu bekommen, denn dann wird es zu spät sein!
Was werden wir tun? Der Druck muss erhöht werden! In unserer Entschließung fordern wir unter anderem natürlich die Aufrechterhaltung des Käfigverbots, mehr Prüfungen, dass am Ende nationale Aktionspläne ausgearbeitet werden müssen, sowie ein Exportverbot für Eier, die nicht gemäß den Vorschriften erzeugt wurden.
Sie als Kommission sind an der Reihe! Wenn Sie nichts tun, dann werden nicht nur die Hühnerhalter, die im guten Glauben handeln, leiden, sondern ich fürchte auch um Ihre Glaubwürdigkeit und die aller europäischen Tierschutzregeln. Das ist eine Situation, die wir meiner Ansicht nach alle vermeiden wollen.
Luis Manuel Capoulas Santos, im Namen der S&D-Fraktion. – (PT) Herr Präsident! Wie der Vorsitzende des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Herr De Castro, hatte auch ich vor 12 Jahren die Gelegenheit, mich als Landwirtschaftsminister an der Entscheidung zu der Rechtsvorschrift, die wir heute hier diskutieren, zu beteiligen. Es war eine sehr lange und schwierige Diskussion, denn wir waren mit zwei gegensätzlichen Werten konfrontiert: Der Umsetzung der Bedingungen für den Tierschutz und der Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors. Die erzielte Lösung bestand darin, den Tierschutz zu begünstigen und dem Sektor einen ausreichend langen Zeitraum zu gewähren, um sich anzupassen.
Obwohl noch ein Jahr Zeit ist, bis die neuen Vorschriften in Kraft treten, machen uns die zur Verfügung stehenden Daten zu landwirtschaftlichen Betrieben, die die Anpassungen noch nicht vorgenommen haben, Sorgen, wie die Kommissarin tatsächlich bestätigt hat. Wir können nicht zulassen, dass Unternehmen, die Investitionen getätigt und große Anstrengungen unternommen haben, um diese Rechtsvorschriften einhalten zu können, bestraft oder unlauterem Wettbewerb ausgesetzt werden.
Ich bin der Kommissarin dankbar für die Informationen, die sie uns zur Verfügung gestellt hat, aber wir würden gern genauere Informationen dazu erhalten, welchen Punkt jeder Mitgliedstaat tatsächlich erreicht hat. Wir würden außerdem gern wissen, über welche konkreten Maßnahmen, abgesehen von den von der Kommissarin erwähnten, die Kommission nachdenkt, damit die Unternehmen diese Rechtsvorschriften bis 1. Januar 2012 im Großen und Ganzen einhalten können, und ob es überhaupt einen Strafrahmen gibt, der ein Mindestmaß an Einheitlichkeit zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten gewährleistet. Das ist die Absicht der Entschließung, über die wir heute diskutieren, die, davon bin ich überzeugt, vom Parlament umfassend unterstützt werden wird. Meine Fraktion wird jedoch dagegen stimmen, dass Erwägung F und die Ziffern 8, 9 und 14 vollständig oder teilweise getilgt werden, da sie Formulierungen und Ziele enthalten, von denen wir bezweifeln, dass sie dem EU-Recht entsprechen, und die die Glaubwürdigkeit der Entschließung mindern werden, wenn sie darin enthalten bleiben.
George Lyon, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich möchte der Kommissarin für die Informationen danken, die sie am Anfang dieser Aussprache geliefert hat.
Unabhängig davon, ob man das vollständige Bild hat oder nicht, ist die unbequeme Wahrheit, dass ab 1. Januar nächsten Jahres 80 Millionen Eier in der Europäischen Union wahrscheinlich in illegalen Käfigsystemen erzeugt werden. Das wird eine Tatsache sein. Wir haben einen 12-monatigen Legezyklus. Diese Zahl wird sich keinesfalls bis dahin stark ändern.
Ich möchte gern wissen, was ich Menschen wie John Campbell von Glenrath Farms und alle den anderen Erzeugern im Vereinigten Königreich sagen soll, die im Durchschnitt 2 Millionen GBP ausgegeben haben, um die Rechtsvorschriften einzuhalten, und denen jetzt weitere Kosten entstehen, die 8 bis 10 % über denen von herkömmlichen Käfigsystem liegen. Was sage ich den Verbrauchern zuhause, denen wir versprochen haben, dass es ab 1. Januar 2012 keine Eier mehr auf dem Markt geben würde, die in den alten herkömmlichen Legebatterien erzeugt wurden?
Ich weiß, welche Aussage ich von diesem Parlament und der Kommission hören möchte. Ich möchte zurückgehen können und ihnen sagen, dass wir strenge Maßnahmen ergreifen werden, damit die Rechtsvorschriften eingehalten werden. Keine Abweichungen und keine Verlängerungen. Immerhin hatten die Erzeuger zehn Jahre Zeit für die Umsetzung. Ich möchte, dass die Mitgliedstaaten, die die Vorschriften einhalten, ihre Verbraucher und ihre Erzeuger schützen können, indem sie den Import von illegal erzeugten Eiern von den Erzeugern und aus den Ländern, die die Vorschriften nicht einhalten, verbieten können. Ich denke auch, dass die Kommission, sobald ihr die Informationen vorliegen, eine Liste aufstellen sollte und diejenigen, die die Vorschriften nicht einhalten, benennen und anprangern sollte. Es ist keine Ausrede zu sagen, dass wir nicht wussten, was auf uns zukam. Zehn Jahre sind in jedem Geschäftskreislauf eine ausreichend lange Zeit, um sich vorzubereiten und zu investieren.
Frau Kommissarin! Wenn Sie diese Diskussion zum Abschluss bringen, hoffe ich, dass Sie eine deutliche Erklärung abgeben, in der Sie mitteilen, dass Sie die Sorgen der Erzeuger und Verbraucher verstehen und harte Maßnahmen versprechen, die beide schützen.
Martin Häusling, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, Frau Kommissarin! Ihre Antworten haben hier nicht wirklich überzeugt. Auch das, was die Kommission schon im Agrarausschuss gesagt hat, war alles andere als überzeugend. Kollege George Lyon hat es schon gesagt: Das Problem kommt auf uns zu. Wir werden ab 2012 30 % der Eier illegal auf dem Markt haben, ohne zu wissen, wie wir damit umgehen. Jetzt darauf zu vertrauen, dass Staaten ihre Berichtspflicht einhalten – mit Verlaub, warum leitet man kein Vertragsverletzungsverfahren ein oder droht es zumindest an, um hier ganz klar durchzusetzen, dass europäisches Recht im Endeffekt in allen Mitgliedstaaten und für alle Landwirte gelten muss? Wir haben eine sehr hohe Glaubwürdigkeit auf der Ebene des Tierschutzes – die haben wir auch zu verteidigen. Die Bürger vertrauen zu Recht darauf, dass das auch umgesetzt wird. Wir haben eine sehr sensible Öffentlichkeit im Bereich Tierschutz. Wir geben letztendlich den Landwirten auch Mittel in die Hand, geben ihnen öffentliche Unterstützung, weil wir strengere Vorschriften in Sachen Umweltschutz und Tierschutz haben. Dann können wir auch von allen Mitgliedstaaten eine Gegenleistung verlangen. Deshalb lautet die Frage: Was macht die Kommission jetzt? Wir haben es im Ausschuss schon verlangt. Es muss eigentlich sofort ein Maßnahmenkatalog auf den Tisch gelegt werden. Wir können es nicht hinnehmen, dass eventuell darüber diskutiert wird, noch Fristen zu verlängern. Es ist völlig inakzeptabel, dass wir jetzt diejenigen bestrafen, die umgesetzt haben, indem wir anderen die Möglichkeit geben, noch länger mit Übergangsfristen zu arbeiten. Das stört das Vertrauen der Landwirtschaft in die europäischen Institutionen.
Sie haben die Frage bei der Kennzeichnung angesprochen. Was passiert denn mit Produkten, die Eier, aber keine Frischeier, sondern z. B. Flüssigeier enthalten? Wie kennzeichnen wir denn das? Zumindest diesen Punkt müssten wir sofort regeln.
Es ist schon mehrmals gesagt worden: 10 Jahre sind eine lange Zeit. Da hätten eigentlich alle in der Europäischen Union wissen müssen, dass man diese Fristen einhalten muss. Es gibt keine Ausrede, für keinen Mitgliedstaat, auch für neue Mitgliedstaaten nicht, zu sagen: Tut uns leid, die Zeit hat nicht gereicht. 10 Jahre sind wirklich genug.
Wir haben in der Europäischen Union eine Spitzenposition in Sachen Tierschutz. Wir argumentieren damit weltweit. Wir argumentieren damit gegenüber den Verbrauchern, und deshalb müssen wir das konsequent umsetzen, sonst verlieren wir alle – letztendlich auch dieses Parlament und erst recht die Kommission – die Glaubwürdigkeit in Sachen Umsetzung von europäischen Standards. Deshalb fordern wir die Kommission dringend auf, zu handeln und nicht noch mehr Zeit verstreichen zu lassen und im Endeffekt zu riskieren, dass wir ab 1.1.2012 eine Situation haben werden, die für alle sehr unbefriedigend ist.
James Nicholson, im Namen der ECR-Fraktion. – Herr Präsident! Kann ich zuallererst sagen, dass ich nicht völlig davon überzeugt bin, was die Kommissarin uns heute erzählt hat. Es hat zwei Gelegenheiten gegeben, bei denen Beamte von der Kommission in den Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung kamen und ihre Vorstellung und ihre Aussagen nicht nur nicht akzeptabel, sondern katastrophal waren, und es war eine Schande.
Jetzt habe ich dem zugehört, was die Kommissarin sagte, und ich habe mit höchstem Interesse den Dingen gelauscht, die sie sagte, aber sie hat uns nichts weiter mitgeteilt als die Tatsache, dass sie im Januar die Interessenvertreter treffen werden.
Also was werden Sie den Interessenvertretern im Januar sagen, Frau Kommissarin? Was wird das Ergebnis davon sein? Wir wollen das wissen, denn Sie müssen erkennen, dass heute bereits die letzten Hennen in den herkömmlichen Käfigen stecken, die die Frist einhalten müssen. Sie sind bereits da. Es gibt normalerweise einen 13- bis 14-monatigen Legezyklus für Hennen, die in herkömmlichen Käfigen leben.
Jetzt haben Sie bei Ihren Anmerkungen eine Bemerkung gemacht und vielleicht möchten Sie darauf antworten oder sich ausführlicher dazu äußern: Sie sagten, dass Eier von außerhalb der EU, die entsprechende Vorschriften nicht erfüllen, eine andere Kennzeichnung hätten. Was meinen Sie damit? Werden Sie den Punkt aufgreifen, dass Eier, die nach dem 1. Januar 2012 in der EU ungesetzmäßig hergestellt werden, entweder denselben Stempel tragen, nicht aus dem Erzeugerland exportiert werden dürfen oder nicht auf den Markt gebracht werden dürfen?
Wir haben hier ein furchtbares Problem, denn, wie George Lyon sagte, gibt es 83 Millionen Eier – diese Zahl liegt uns nachweislich vor –, die ab 1. Januar 2012 illegal sein werden. Das ist also eine furchtbare Misere für uns in Europa, wo die Menschen Eier zum Essen brauchen. Also was werden wir hier tun?
Ich denke wirklich, dass wir wissen müssen, welche Richtung wir einschlagen. Geben Sie uns eine Zusicherung, dass Sie im März in dieses Haus zurückkehren werden mit einem ordentlichen Vorschlag darüber, was Sie zu tun beabsichtigen – welche Maßnahmen Sie einzubringen beabsichtigen – um die Situation tatsächlich zu kontrollieren? Wie andere bereits beschrieben haben, haben viele Erzeuger bereits Millionen Pfund ausgegeben, um die Vorschriften zu erfüllen. Es kann jetzt nicht von ihnen erwartet werden, dass sie von anderen, die nicht bereit sind, dasselbe zu tun, weitere Mühen aufgebürdet bekommen.
John Stuart Agnew, im Namen der EFD-Fraktion. – Herr Präsident! Die Kommission hat eine gewaltige Krise in der Eierindustrie verursacht. Egal ob wir es mögen oder nicht, zu dem Termin werden immer noch 100 Millionen Vögel in Käfigen leben. Es gibt weder das Geld noch die logistischen Möglichkeiten, um dies zu verhindern.
Das Bestehen auf der schonungslosen Umsetzung der Regeln in einem Jahr aus der gemütlichen Position im Sessel heraus kann dem Redner ein großartiges Gefühl der Befriedigung bescheren, aber es kann auch die langfristige Gesundheit des britischen Eiersektors ernsthaft gefährden.
Lassen Sie uns die praktischen Auswirkungen betrachten. Wie entfernt und entsorgt man 100 Millionen Hennen in 24 Stunden? Oder wie zerschlägt und entsorgt man 83 Millionen Eier täglich sicher? Unter der Annahme, dass man irgendwie mit beidem Erfolg hat, wo bekommen dann die Verbraucher ihre 83 Millionen Eier täglich her? Aus der Ukraine, Indien, Argentinien, Brasilien, wo alle Eier in Legebatterien erzeugt werden. Ist irgendeines dieser Länder bekannt für hohe Tierschutznormen?
Sobald dieser Handel beginnt, wird er sich aufgrund seines Wettbewerbsvorteils schnell ausbreiten. Er wird schwer aufzuhalten sein. Das wird die Bemühungen der Kolonieeiererzeuger im Vereinigten Königreich völlig untergraben. Tatsächlich werden wir einen großen Teil unserer Industrie, die gerade gewaltige Investitionen gemacht hat, um die EU-Regeln einzuhalten, exportieren.
Ich glaube, dass ein innergemeinschaftliches Handelsverbot völlig unmöglich ist. Es wird nicht nur unmöglich sein, dieses Verbot über offene Grenzen hinweg zu verfolgen, sondern es könnte auch von der WHO angegriffen werden. Also besteht die am wenigsten schlimme Lösung – ich sage „am wenigsten schlimme“ – darin, Erzeugern, die die Vorschriften nicht einhalten, mit Auflagen zeitweilige Abweichungen zu gestatten.
Es gibt Nacktbilder, die ich gerne ansehe, aber die Vorstellung von Lastwagen voller nackter, nicht gestempelter Eier, die 2012 von den ausländischen Lagebatterien in Richtung des Vereinigten Königreichs fahren, gefällt mir nicht. Nicht gestempelte Eier sind ein Geschenk für betrügerische Händler. Das haben wir im Vereinigten Königreich auf die harte Tour gelernt.
Unsere Lösung im Vereinigten Königreich besteht darin, automatisch die Codenummer, die die Erzeugungsmethode kennzeichnet, auf dem Hühnerhof selbst auf das Ei zu stempeln. Dieses Verfahren wird gegenwärtig auf meinem eigenen Hof angewandt und die Technik ist zuverlässig. Die Kommission sagt, dass es viel zu schwierig sei, die Kennzeichnung nicht vorschriftsmäßiger Eier mit einem speziellen Code zu organisieren, obwohl es offensichtlich notwendig ist. Ja, das ist natürlich dieselbe Kommission, die die Schafhalter des Vereinigten Königreichs zwingt, Schafe unnötigerweise mit unzuverlässiger elektronischer Ausrüstung individuell zu kennzeichnen. Was für ein eklatanter Widerspruch.
Die „am wenigsten schlimme“ Lösung – und ich verwende wieder diesen Ausdruck – besteht darin, dass die EU darauf besteht, dass die Mitgliedstaaten, die die Vorschriften nicht einhalten, ihre Regionalfonds für Stempelmaschinen nutzen und auch um eine Prüfungsanstalt zu bezahlen, deren Personal aus Staatsbürgern von Mitgliedstaaten besteht, die die Vorschriften einhalten. Diese Prüfungsanstalt wird auch Kontrollbesuche bei Verpackungsanlagen durchführen und eine Datenbank der Verarbeitungsbetriebe anlegen, die diese Legebatterieeier in ihren Erzeugnissen verwenden.
Die meisten Einzelhändler im Vereinigten Königreich sind sehr daran interessiert, nach Ablauf der Frist einen Handel mit Legebatterieeiern zu verhindern, aber sie können dabei nur Erfolg haben, wenn diese Eier ordnungsgemäß gekennzeichnet sind.
Mike Nattrass (NI). – Herr Präsident! Hier geht es nicht nur um Hennen in ungeeigneten Käfigen, es geht um die Fähigkeit der EU, den Binnenmarkt zu kontrollieren.
Die Staaten haben eine Frist von 10 Jahren bekommen, um bis 1. Januar 2012 die Vorschriften einzuhalten, andernfalls würden die Produkte illegal werden. Die Deutschen, Skandinavier, Niederländer, Briten und andere haben die Vorschriften erfüllt, aber andere große Erzeuger haben einfach abgelehnt. Dies erfordert gewaltige Kapitalkosten und die Erfüllung der Vorschriften erfordert eine Kreditaufnahme. Die Vorschrift hat den Preis für ein Dutzend Eier um 15 Pence erhöht. Diese Gangster, die die Vorschriften nicht erfüllen, kriegen vielleicht mehr Zeit und werden eindeutig belohnt, weil sie einen Preisvorteil erhalten.
Eier aus illegalen Käfigen unterbieten die, die die EU-Vorschriften einhalten. Ein Erzeuger hat einen Kredit in Höhe von 10 Millionen GBP aufgenommen, um diese Richtlinie zu erfüllen. Er hat das Richtige getan.
Wird die Kommission ihr Wort nicht halten und seine Eier wettbewerbsunfähig machen? Wenn mehr Zeit gegeben wird, ist die Moral von der Geschichte, dass es sich auszahlt, Richtlinien zu ignorieren, die die EU erstellt.
VORSITZ: LIBOR ROUČEK Vizepräsident
Esther Herranz García (PPE). – (ES) Herr Präsident! Im Januar 2012 könnten 400 spanische Eiererzeuger vom Markt verschwinden; das entspricht rund 30 % aller Erzeuger in meinem Land, und wir könnten dadurch eine Erzeugung von 300.000 Tonnen Eiern verlieren.
Die Europäische Union könnte die Erzeugung von 80 Millionen Eiern, d. h. ungefähr 2 Millionen Tonnen, einstellen, und wenn wir in dieser Angelegenheit nicht äußerst intelligent vorgehen, würden wir wahrscheinlich nur erreichen, dass der Bedarf über Einfuhren aus Drittländern abgedeckt würde, deren Tierschutznormen weit unter denen der Europäischen Union liegen.
Diese Richtlinie aus dem Jahr 1999, die vorsieht, dass der Platz in den Käfigen von Legehennen vergrößert werden muss, erfordert es, dass wir intelligent und positiv handeln, da wir ansonsten nur die europäische Produktion schwächen und Drittländern, bei denen der Platz pro Henne viel geringer ist, als dies aktuell in der Europäischen Union der Fall ist, zusätzliche Handelsmöglichkeiten einräumen.
Diese Richtlinie verlangt den europäischen Erzeugern einiges ab, da alleine für Spanien davon ausgegangen wird, dass sich die Kosten auf rund 600 Millionen EUR belaufen. Es sollte ebenfalls nicht vergessen werden, dass sie wirtschaftliche Auswirkungen hat, die bis zur Eiproduktindustrie und zur Lebensmittelindustrie ganz allgemein reichen.
Ich möchte Sie aus diesem Grund um Ihre Unterstützung für den Änderungsantrag bitten, der seitens der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) im Zusammenhang mit Absatz 2 gestellt wurde, um zumindest nach einer Lösung für die verantwortungsbewussten landwirtschaftlichen Betriebe und Unternehmen zu suchen, die gerade dabei sind, ihre Betriebe umzugestalten und diese Umgestaltung bis zum Januar 2012 abgeschlossen haben werden. Wir müssen sie bei der Umgestaltung ihrer Einrichtungen unterstützen und ihnen die notwendige Zeit gewähren, um diesen Prozess abzuschließen, so dass die landwirtschaftlichen Betriebe keine irreparablen Schäden erleiden und eine Knappheit auf dem EU-Markt von heute auf morgen verhindert wird, da diese die Preise für die Verbraucher erhöhen würde.
Wir müssen die Richtlinie befolgen, der Eier- und Eiproduktindustrie eine Chance geben und ebenfalls das Recht auf Tierschutz und das Recht der Verbraucher auf angemessene Preise achten.
Ulrike Rodust (S&D). - Herr Präsident, Frau Kommissarin! Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ganz ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Abschaffung der Legehennenhaltung in Käfigen beschlossene Sache ist. Die Mitgliedstaaten und die Eiererzeuger hatten genügend Zeit, die Richtlinie zum Ausstieg aus der konventionellen Käfighaltung umzusetzen. Die Zeit ist ja auch noch nicht abgelaufen, es bleiben weitere zwölf Monate bis zum Ausstieg.
Ich bin der Ansicht, dass wir dafür sorgen müssen, dass die Käfighaltung zum 1. Januar 2012 komplett abgeschafft wird. Es muss durchaus die Möglichkeit geben, den Mitgliedstaaten, die es bis zu diesem Zeitpunkt nicht geschafft haben, die Richtlinie umzusetzen, mit rechtlichen Konsequenzen, z. B. Strafzahlungen, zu drohen.
Auch sollten wir dafür Sorge tragen, dass Eier, die aus Haltungsformen kommen, die nicht mit dem europäischen Recht übereinstimmen, nicht auf dem europäischen Binnenmarkt vermarktet werden.
Britta Reimers (ALDE). - Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit zwölf Jahren ist bekannt, dass ab dem 1. Januar 2012 die Käfighaltung in der EU verboten sein soll. Wie kann es dann sein, dass einigen Mitgliedstaaten die zwölf Jahre nicht ausgereicht haben, um dies rechtzeitig umzusetzen und ihre Geflügelwirtschaft darauf vorzubereiten? Dies ist eines von vielen Beispielen, wie durch mangelhafte Umsetzung Frustration erzeugt wird. Legehennenhalter in Mitgliedstaaten, die das rechtzeitig umgesetzt haben, leiden bereits jetzt unter einer Wettbewerbsverzerrung, die den Grundsätzen der EU widerspricht.
Ich fordere die Kommission auf, geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten einzufordern und alles dafür zu tun, dass es umgesetzt wird! Eier dürfen ab Januar 2012 nicht mehr in Käfigen erzeugt werden, und die dann illegalen Eier dürfen nicht mehr in den Handel gelangen und so den Wettbewerb schädigen. Es dürfen nicht alle Bauern, die EU-konform umgestellt haben, wirtschaftlich bestraft und die, die sich der Umstellung widersetzen, wirtschaftlich belohnt werden.
Es ist den Menschen in Europa nicht mehr erklärbar, dass EU-Recht nicht in allen Mitgliedstaaten gleich gilt und einige Mitgliedstaaten immer wieder durch Verzögerungstaktik auffallen. Gerade die letzten Krisen haben gezeigt, wo das hinführt. Wir brauchen ein Europa, das gemeinsam handelt, und keines, in dem jeder ohne Rücksicht auf andere macht, was er möchte!
Vicky Ford (ECR). – Herr Präsident! Wie vielen anderen auch, sind mir ordentliche Tierschutznormen wichtig, aber ich möchte auch bezahlbare Eier. Ich bin keine Geflügelexpertin und die vier Versuche meiner Tochter, Hühner als Haustiere zu halten, sind alle dem örtlichen Fuchs zum Opfer gefallen.
Aus diesem Grund würde ich mich in dieser Sache lieber auf die Leute verlassen, die davon etwas verstehen – wie z. B. den Landwirt, den Halter von 30.000 glücklichen EU-konformen Hennen, den ich in meinem Wahlkreis im vergangenen Monat besucht habe. Im Vereinigten Königreich musste die Schweinezuchtindustrie für ihren Fehler, einseitig höhere Tierschutznormen einzuführen, teuer bezahlen. Die landwirtschaftlichen Eiererzeuger im Vereinigten Königreich setzten ihr Vertrauen in die Kommission und haben hunderte Millionen Pfund investiert, um sich auf diese Rechtsvorschriften vorzubereiten.
Das öffentliche Vertrauen in die EU befindet sich auf einem historischen Tiefstand. Diejenigen, die den Vorschriften in gutem Glauben entsprochen haben, müssen wir mit Hilfe dieses Gesetzes schützen. Es ist jetzt nicht der richtige Zeitpunkt, um mit den Eiererzeugern „Katz und Maus“ zu spielen.
Mairead McGuinness (PPE). – Herr Präsident! Ich würde der Kommission gerne für ihre Antwort danken, auch wenn diese unvollständig ist. Vom Vorsitzenden des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung wurden sehr spezifische Fragen gestellt, und diese Fragen wurden nicht umfassend beantwortet.
Insbesondere würde ich gerne die Zahlen in Frage stellen, und vielleicht können Sie diese näher erläutern. Haben Sie gesagt, dass 66 % der Produktion jetzt von Freilandhühnern stammt? Diese Angabe deckt sich nicht mit den mir zur Verfügung stehenden Informationen. Ich würde aus diesem Grund meinen, dass Ihre Informationen sehr selektiv sind, und Sie müssen ein sehr in die Tiefe gehendes Treffen mit den Interessenvertretern abhalten, weil diese Zahlen, um es einmal so auszudrücken, ziemlich geschönt wurden. Sie geben die Eiererzeugung in der Europäischen Union nicht wahrheitsgetreu wider.
Ich möchte ebenfalls darauf hinweisen, dass die Verbraucher, wenn es einfach wäre, diesen Rechtsvorschriften zu entsprechen und sie wirklich – und ich meine das auch so – wirklich eine artgerechte Käfighaltung wollten, auch den dafür geforderten Preis bezahlen würden. Sie wollen sie, aber sie wertschätzen sie nicht, und sie wollen dafür auch nicht den entsprechenden Preis zahlen. Ich hatte während meiner Zeit hier im Europäischen Parlament seit 2004 nicht eine einzige Anfrage von einem Verbraucher, der mich darum bat, diese Rechtsvorschriften einzuführen.
Daran sollten Sie alle denken. Das ist die Situation, wie sie sich aktuell darstellt. Nachdem das gesagt wurde, ist es wichtig, dass diese Rechtsvorschriften, die von diesem Gremium verabschiedet wurden, umfassend umgesetzt werden, und dass alle, die viel Geld investiert haben, um den Vorschriften zu entsprechen, von der Europäischen Union unterstützt werden. Ich bin der Meinung, dass die Kommission ganz genau weiß, dass sie vor einem rechtlichen Problem steht.
Ich würde gerne auf die Situation am Markt eingehen. Es wird einen deutlich sichtbaren Eierberg geben: 83 Millionen davon werden ab dem 1. Januar 2012 illegal sein! Aus moralischen und ethischen Gründen können wir diese Eier nicht einfach entsorgen. Es wäre schrecklich, wenn wir dies täten, und der Markt würde ebenfalls darunter leiden, und die Preise für die Verbraucher würden steigen, und es gäbe Proteste und Revolten.
Die Kommission muss uns sagen, was an diesem Tag passieren wird, da diese Eier zwangsläufig auf dem Markt sein werden und es in gewissem Maße einen Schwarzmarkt für Eier geben wird, und deshalb müssen wir in dieser Sache Klartext reden.
Alle, die sich aktuell in der Übergangsphase befinden, müssen ebenfalls wissen, dass es keinen „Salto rückwärts“ geben wird, weil sie bezüglich der Informationen, die sie bekommen, etwas verwirrt sind.
Von allen Themen, über die wir in dieser Woche debattiert haben, ist dieses Thema nicht nur für die Verbraucher, sondern auch für unsere Erzeuger von entscheidender Bedeutung. Wir brauchen Antworten von der Kommission.
Iratxe García Pérez (S&D). – (ES) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Wie Sie feststellen werden, überwachen wir in diesem Gremium die Einhaltung der Rechtsvorschriften, einschließlich solcher Rechtsvorschriften, die noch nicht in Kraft getreten sind. Wenn wir diese Vorgehensweise auf andere Sektoren übertragen würden, bei denen Termine noch offen sind, müssten wir Plenarsitzungen haben, die über 15 Tage gehen.
Heute sprechen wir über einen Sektor, der keine Beihilfen aus der gemeinsamen Agrarpolitik bekommt und mit erhöhten Futtermittelpreisen zu kämpfen hat. Es ist nicht einfach für diesen Sektor, mit den zusätzlichen Kosten fertig zu werden, aber er muss es schaffen, um den hohen Erzeugungsnormen zu genügen, die innerhalb der EU festgelegt werden.
Alles scheint auf die Tatsache hinzudeuten, dass es die Erzeuger in vielen Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2012 nicht schaffen werden, die Vorgaben zu einhundert Prozent bis zum festgelegten Termin zu erfüllen. Es wird davon ausgegangen, dass es bei der Produktion zur Deckung des Bedarfs der Märkte in der EU zu einer Fehlmenge von 30 % kommen wird.
Daraus resultiert, dass hier frische Eier erzeugt werden und diese tatsächlich für die Verbraucher teurer sein werden. Eier für die Weiterverarbeitung werden wir an anderswo erwerben, und wir werden den Anteil der EU-Produktion, die für diesen Markt bestimmt war, schließen. Bis dahin hoffe ich, dass wir Erfolge dabei vorweisen können, in unseren Beziehungen mit Drittländern eine gewisse Gegenseitigkeit zu fordern.
Ich fasse zusammen: Die Rechtsvorschriften sind ab 2012 verbindlich. In der Zwischenzeit kann die Kommission andere Rechtsvorschriften durchsetzen, die bereits in Kraft sind, wie z. B. die elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen, die einen Mehrwert bei der Nachverfolgung und guten Veterinärbedingungen schafft und sich ebenfalls direkt auf den Tierschutz auswirkt.
Jarosław Kalinowski (PPE). – (PL) Herr Präsident! Es ist ganz eindeutig, was uns die jetzt diskutierte Entschließung sagen will – es darf keine Ausnahmen und keine Abweichungen geben. Die Europäische Kommission muss Rechtsinstrumente zur Durchsetzung der Produktionsvorschriften und die etwaige Bestrafung der Erzeuger, die nicht den Anforderungen entsprechen, ausarbeiten. Leider kann der Erklärung in der Präambel zur Entschließung nicht entnommen werden, dass einige Erzeuger 12 Jahre Zeit hatten, um die Anpassung zu vollziehen, während andere acht Jahre und wieder andere nur fünf Jahre Zeit hatten. Ich würde gerne hinzufügen, dass die Erzeuger, die am wenigsten Zeit hatten, um sich anzupassen, die Anpassungsbemühungen ihrer Kollegen in den alten Mitgliedstaaten der EU unterstützen, indem sie ihre nicht angepassten Käfige kaufen, ihnen jedoch gar nicht bewusst war, welche Probleme sie dadurch für sich selbst schufen. Experten fanden Hinweise darauf, dass die Nachfrage nach Eiern für den Verzehr in der Europäischen Union nach der Einführung der Richtlinie für Legehennen das Angebot übersteigen wird, was in der Praxis Importe aus Drittländern von Eiern aus Käfigen bedeutet, die ganz sicher nicht angepasst wurden. Ich möchte aus diesem Grund die Kommission auffordern, die Machbarkeit der Aufrechterhaltung des Verbots über die Verwendung konventioneller Käfige ab dem 1. Januar 2012 zu bewerten und gleichzeitig auch nach Lösungen und eindeutig festgelegten Kriterien für die Erzeuger zu suchen, die den Modernisierungsprozess bis zum 1. Januar 2012 nicht abschließen können, wie dies in zwei Änderungsanträgen angeführt wurde, die von meiner Fraktion unterstützt werden.
Gemäß den Verfassern lautet das wichtigste Argument zugunsten der Annahme dieser Entschließung neben dem Tierschutz und der Wettbewerbsfähigkeit, dass die Übergangsfrist zur Durchführung der Anpassungen in der Richtlinie hinlänglich bekannt war und in der Richtlinie unmissverständlich genannt wurde und dass dieser Termin nicht verändert werden kann. Ich hoffe, dass die Mitglieder, die dieser Argumentation folgen und für diese Entschließung stimmen, alle genau so entschlossen und einer Meinung sind, wenn es darum geht, darüber abzustimmen, dass es nach 2013 keine weitere Übergangszeit für die Differenzierung von Direktzahlungen in der Europäischen Union gibt, da im Vertrag für diese Übergangszeit eine Frist bis 2013 verankert wurde. Dieser Termin ist entsprechend verankert, und ich bin nicht der Meinung, dass wir das ändern sollten.
Csaba Sándor Tabajdi (S&D). – (HU) Herr Präsident! Die bis jetzt geführte Debatte hat eindeutig aufgezeigt, dass es einen ernsthaften Interessenkonflikt zwischen den Ländern gibt, die die Umstellung auf das neue System bereits vollzogen haben, und den Ländern, bei denen dies noch nicht der Fall ist. Es gibt jedoch ebenfalls einen ernsthaften Konflikt zwischen den alten und den neuen Mitgliedstaaten. Ich stimme Herrn Kalinowski insofern ganz und gar zu, dass die alten Mitgliedstaaten weitaus mehr Zeit für die Umstellung hatten und sogar ihre alten, obsoleten Anlagen an die neuen Mitgliedstaaten vor deren Beitritt weitergaben. Unabhängig davon steht jedoch außer Frage, dass die Vorschriften eingehalten werden müssen, und es ist ebenfalls offensichtlich, dass die Europäische Union wieder einmal ihren eigenen Erzeugern einen Wettbewerbsnachteil beschert, indem sie für sie strengere Maßstäbe anlegt als bei externen Lieferanten von Importen. Sie verlangt zwar, dass diese Vorschriften eingehalten werden, versäumt es aber sehr häufig, diese effektiv zu kontrollieren. Aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass die Europäische Kommission dabei ist, wieder einmal eine Entscheidung zu treffen, die die Erzeuger innerhalb der EU gegenüber den externen Märkten benachteiligt.
Georgios Papastamkos (PPE). – (EL) Herr Präsident! Ich sehe natürlich die Notwendigkeit, innerhalb der Union für identische Wettbewerbsbedingungen zugunsten der Erzeuger zu sorgen, die den im Rahmen der Richtlinie festgelegten erweiterten Anforderungen entsprochen haben. Gleichzeitig müssen wir jedoch auch die Erzeuger unterstützen, die zwar versuchen, den Vorgaben zu entsprechen, jedoch nicht in der Lage sind, bis zum festgelegten Termin die hohen Kosten für die Anpassung aufzubringen. Es wurden entsprechende Vorkehrungen getroffen, damit Erzeugnisse, die nicht im Einklang mit den Rechtsvorschriften hergestellt werden, ab dem 1. Januar 2012 innerhalb der Gemeinschaft legal nicht mehr vermarktet und in Verkehr gebracht werden dürfen.
Gleichzeitig werden jedoch Erzeugnisse, die unter schlechteren Tierschutznormen hergestellt werden, weiterhin aus Drittländern importiert. Anders ausgedrückt, bedeutet dies, dass einerseits zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe in der Union Gefahr laufen, aufgrund der verbesserten Tierschutznormen ihre Geschäftstätigkeit aufgeben zu müssen, und andererseits Erzeugnisse aus Drittländern importiert werden, die noch nicht einmal den Anforderungen genügen, die in der Union aktuell gelten. Es ist durchaus richtig, dass wir uns für den Tierschutz einsetzen und einen vorschriftsmäßigen Umgang mit Tieren gewährleisten müssen, aber wir müssen ebenfalls das soziale und produktive Gefüge in Europa schützen.
Spyros Danellis (S&D) . – (EL) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Obwohl alle europäischen Erzeuger die Rechtsvorschriften in der Gemeinschaft respektieren und die erforderlichen Anpassungen rechtzeitig durchführen sollten, werden schätzungsweise 30 % der Eiererzeuger diese bis zum 1. Januar 2012 nicht vollzogen haben. Leider zeigt uns dieser Zustand, dass es der Europäischen Kommission nicht gelungen ist, die Erzeuger davon zu überzeugen, dass die Richtlinie zu ihrem Vorteil ist, und dass es diese Politik nicht geschafft hat, die direkt betroffenen Parteien dazu zu bringen, sie zu verteidigen, so dass es unabhängig von den durchgeführten Kontrollen schwierig sein dürfte, in dieser Angelegenheit erfolgreich zu sein. Wir sind der Meinung, dass ein integrierter Ansatz, bei dem die Kosten der Investitionen mit den Vorteilen für die Erzeuger und die Verbraucher, die sich aus der Verwendung verbesserter Käfige ergeben, verknüpft sind, stärker dazu beitragen würde, die Erzeuger davon zu überzeugen, die Maßnahme umzusetzen, und ein solcher Ansatz würde natürlich auch dafür sorgen, den offensichtlichen Unterschied europäischer Erzeugnisse auf der Grundlage der Normen in den Bereichen Qualität, Sicherheit und Tierschutz zu bewahren und sie vor einem unfairen Wettbewerb mit Drittländern zu ungleichen Bedingungen zu schützen, und dazu wird es unserer Meinung nach leider kommen.
Giovanni La Via (PPE). – (IT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Das Thema Tierschutz wurde in diesem Haus bereits viele Male diskutiert, und ich bin der Meinung, dass das Parlament zusammen mit der Kommission und dem Rat eine wohlüberlegte und ausgewogene Entscheidung getroffen hat. Ich bin nicht der Meinung, dass wir bei diesem Thema zurückrudern können.
Wir haben deshalb die Pflicht, nach den besten Möglichkeiten Ausschau zu halten, um diese Maßnahme umzusetzen, und in diesem Fall müssen wir in Bezug auf unsere Verantwortung strukturiert vorgehen und sie angesichts der Betreiber, die ihren Produktionsprozess anpassen, in verantwortlicher Weise durchsetzen. Es ist offensichtlich, dass wir diesen Termin nicht aufschieben und nicht mehr Zeit für den Übergang zu einem verantwortlichen System des Tierschutzes ansetzen können. Wir sind gehalten, an all jene zu denken, die bereits mit der Umstellung begonnen haben und diese in einer Zeit der Krise und unter schwierigen Investitionsbedingungen durchführen.
Aus diesem Grund würde ich hier gerne nochmals das Thema der Umstellungsfrist ansprechen, die all jene Landwirte berücksichtigt, die mit dem Anpassungsprozess begonnen haben, um dem Tierschutz Rechnung zu tragen, die jedoch diesen Prozess noch nicht abgeschlossen haben. In einer solch schwierigen Krisenzeit bin ich der Meinung, dass insbesondere diesen Erzeugern unsere Aufmerksamkeit gehören sollte.
Rareş-Lucian Niculescu (PPE). – (RO) Herr Präsident! Ich bin ebenfalls nicht der Meinung, dass es fair von uns ist, ganz grundsätzlich über eine Übergangsfrist von 10 Jahren zu sprechen, die den Mitgliedstaaten angeblich eingeräumt wurde. Rumänien und Bulgarien zum Beispiel traten der Europäischen Union erst vor drei Jahren bei, aber Vorschriften sind eben Vorschriften, und diese müssen von allen eingehalten werden.
Ich möchte jedoch die anderen Abgeordneten gerne auffordern, für den Änderungsantrag 2 zu stimmen, der von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) eingebracht wurde. Es gibt eine große Anzahl von Erzeugern, die bereits Investitionen getätigt haben, um ihre Haltungssysteme zu modernisieren, bzw. die gerade dabei sind, solche Investitionen in Angriff zu nehmen. Diese Investitionen können jedoch nicht über Nacht getätigt werden, und es wäre unfair für die betreffenden Erzeuger, wenn man sie bestrafen würde. Ich möchte nochmals betonen, dass dies nur diejenigen Erzeuger betrifft, die bereits damit begonnen haben, ihre Aufzuchtsysteme zu ändern, und der Änderungsantrag bezieht sich auf die Einhaltung bestimmter eindeutig festgelegter Bedingungen.
Andrew Henry William Brons (NI). – Herr Präsident! Die Erzeuger aus dem Vereinigten Königreich haben beträchtliche Geldbeträge investiert, die ihre Produktionskosten deutlich in die Höhe treiben, um sich auf die Einführung dieser Richtlinie vorzubereiten, weil sie wissen, dass Großbritannien das Gesetz umsetzen wird. Warum sollten sie mit unfairem Wettbewerb aus Ländern konfrontiert werden, die das Gesetz nicht einführen, denen möglicherweise eine Ausnahme gewährt wird oder bei denen die Umsetzung aufgeschoben wird?
Die Maßnahme wurde lediglich mit einem Minimum an Durchsetzungsvorgaben abgefasst, und dies erfolgt nach wie vor anhand sehr unterschiedlicher Vorgaben in den 27 Mitgliedstaaten. Der Sprachgebrauch lässt eher nicht darauf schließen, dass die Umsetzung einheitlich streng durchgeführt werden soll. Es wurden Wörter wie z. B. „angemessen“ und „abschreckend“ verwendet.
Ich bin überhaupt nicht dafür, dass die EU Gesetze im Namen der Mitgliedstaaten erlässt. Wenn jedoch solche Gesetze verabschiedet werden, ist es nicht akzeptabel, dass einige Länder gezwungen werden, sich an die Gesetze zu halten, während anderen Ländern Ausnahmen gewährt werden. Wird die Kommission dafür sorgen, dass Länder, die den Vorschriften nicht genügen, keine Eier in solche Länder exportieren dürfen, die dies tun, bzw. dass zumindest Eier aus nicht konformen Betrieben nicht exportiert werden dürfen? Unsere Erzeuger fordern Schutz gegenüber unlauterem Wettbewerb.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE). – (PT) Herr Präsident, Frau Kommissarin! In Bezug auf das Thema, das heute hier besprochen wird, möchte ich zuerst nochmals betonen, dass ich erstens der Meinung bin, dass Richtlinien in der Tat befolgt werden sollten, und dass dies natürlich auch für die Richtlinie 1999/74/EG gilt, und dass die Bedenken in Sachen Tierschutz durchaus berechtigt sind und die Europäische Union in dieser Angelegenheit nicht lockerlassen sollte. Nachdem dies gesagt ist, möchte ich insbesondere darauf hinweisen, dass die Einhaltung der Vorgaben der Richtlinie für die Unternehmen dieses Sektors ziemlich aufwendig ist: 30 % pro Henne in Portugal. Darüber hinaus gibt es dafür keine spezielle Unterstützung über das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum.
Infolge der unzureichenden Kapitalversorgung auf diesem Sektor, der eingeschränkten Kreditgewährung durch die Banken und der Krise ganz allgemein ist es unabdinglich und dringend geboten, anzuerkennen, dass sich die Anpassung vieler Unternehmen verzögert hat. Es ist deshalb wichtig, diesen Unternehmen – und nur diesen Unternehmen – die bereits mit der Umsetzung der Richtlinie begonnen haben, eine Fristverlängerung zu gewähren.
Sergio Paolo Francesco Silvestris (PPE). – (IT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle wollen sicherlich nicht in Frage stellen, dass eine Richtlinie aus dem Jahr 1999 umgesetzt werden muss, da die Glaubwürdigkeit dieser Institution auf dem Spiel steht, und für uns alle steht sicherlich ebenfalls außer Frage, dass das Wohlergehen und die Gesundheit von Tieren geschützt werden muss.
Aber genauso wichtig ist es, dass Richtlinien Sinn ergeben müssen, und entsprechend würde ich gerne heute in diesem Parlament einige sinnvolle Bemerkungen vorbringen. Erstens liegt zwischen 1999 und heute eine große Wirtschaftskrise, die Unternehmen, die Industrie und den Konsum stark beeinträchtigt hat, und entsprechend waren viele Betriebe nicht in der Lage, die geforderten Anpassungen durchzuführen. Sollten wir diesem Umstand nicht auch Rechnung tragen?
Zweitens würde eine rigorose Anwendung der Richtlinie ab dem 1. Januar 2012 dazu führen, dass viele Betriebe vom Markt verschwinden und der Weg für den Import von Eiern geebnet würde, die mittels solcher Methoden erzeugt werden, bei denen der Tierschutz deutlich vernachlässigt wird, und die nicht den in der Europäischen Union geforderten und praktizierten Verfahren entsprechen oder zu einer Verlagerung europäischer Produktionsstätten in Länder außerhalb der Europäischen Union führen.
Wenn wir dies in Krisenzeiten tatsächlich wollen – die Begünstigung eines Beschäftigungsrückgangs und die Zunahme der Importe von Eiern, die außerhalb Europas unter anderen Kriterien erzeugt werden, als die, die für unsere Erzeuger gelten – dann bin ich der Auffassung, dass wir damit ein Unrecht begehen.
Wir haben uns ziemlich ausführlich mit dem Konzept einer sehr langen Übergangsphase beschäftigt, und ich für meinen Teil unterstütze dieses Konzept. Frau Kommissarin, ich möchte Sie bitten, es ebenfalls zu garantieren.
Diane Dodds (NI). – Herr Präsident! Wie dies viele meiner Kollegen in diesem Plenarsaal bereits vor mir gesagt haben, ergibt es durchaus Sinn, Erzeuger zu schützen, die diesen Rechtsvorschriften entsprochen und große Summen dafür ausgegeben haben, und dies ist zu diesem Zeitpunkt auch die Pflicht der Kommission.
Meiner Meinung nach gibt es jedoch etwas, das die Kommission zur Kenntnis nehmen sollte. Ich habe mit vielen meiner eigenen Landwirte gesprochen, die nicht wissen, woher sie das Geld nehmen sollen, um unter den aktuell schwierigen finanziellen und wirtschaftlichen Umständen zu investieren. Und ich bin auch daran interessiert, etwas über die Kennzeichnung bzw. Stempelaufdrucke auf den Eiern zu erfahren. Ich habe kürzlich ein Schreiben von der Kommission erhalten, in dem darauf hingewiesen wurde, dass eine zusätzliche Kennzeichnung nur wenige oder gar keine Vorteile hätte, weil die Kommission die Auffassung vertritt, dass die Verbraucher keine Unterscheidung vornehmen würden.
Aus diesem Grund möchte ich die Kommission bitten, uns zu sagen, ob sie ihre Meinung in diesem Punkt geändert hat, oder ob sie ganz einfach nicht Bescheid weiß? Ich möchte die Kommission nochmals bitten, sich dazu zu äußern, ob sie beabsichtigt, den Weg eines innergemeinschaftlichen Handelsverbots zu beschreiten. In meinem Wahlkreis gibt es Unternehmen, die vom Import von Eiern aus anderen europäischen Ländern abhängig sind. Wollen sie diese Unternehmen ganz einfach dazu zwingen, sich von Importen aus Drittländern abhängig zu machen? Die Eier dort wurden sicherlich unter sehr viel weniger strengen Tierschutzsystemen produziert.
Czesław Adam Siekierski (PPE). – (PL) Herr Präsident! Es darf keine Debatte über die Tatsache geben, dass die Landwirte der Richtlinie aus dem Jahr 1999 entsprechen müssen. Wir haben Verständnis für die Landwirte, die bereits Geld in eine Modernisierung ihrer Käfige investiert haben. Wir reden nicht darüber, dass wir bestimmten Landwirten mehr Zeit geben wollen als anderen, wie einer der vorherigen Sprecher andeutete, sondern es geht darum, allen dieselbe Zeit zu gewähren, damit sie den für sie geltenden Anforderungen entsprechen und sicherstellen können, dass die Normen erfüllt werden.
Die Begriffe „illegale Produktion“ und „Verbraucherschutz“ hören sich gut an, ich würde jedoch gerne wissen, warum wir nicht genau so entschlossen dabei vorgehen, die Verbraucher gegen den Konsum importierter Eier zu schützen, die unter Bedingungen produziert wurden, die nicht den in der EU eingeführten Anforderungen entsprechen. Ich versuche stets, die Situation unterschiedlicher Gruppen von Landwirten in den einzelnen Ländern zu verstehen, und ich trete für Lösungen ein, die sie unterstützen, da mir bewusst ist, dass sie sich als Gruppe in einer außergewöhnlich schwierigen Situation befinden, was die Einnahmen betrifft. Es ist sehr schade, dass andere in diesem Haus diese Meinung nicht teilen.
Paul Rübig (PPE). - Herr Präsident! Es muss uns allen klar sein, dass die Gesundheit der Tiere und damit verbunden natürlich auch der Menschen im Vordergrund stehen muss. Wir haben im Wissenschaftsausschuss STOA, wo wir Technology Options Assessment betreiben, auch das Projekt better life, bei dem es darum geht, die Zukunftsbedingungen im Bereich der Nahrung und Fütterung dementsprechend zu verbessern. Deshalb bitte ich die Frau Kommissarin, sich insbesondere mit Blick auf das 8. Rahmenforschungsprogramm dafür einzusetzen, dass die Forschungsprogramme im Bereich Lebensmittel/Futtermittel verstärkt werden, so dass die Sicherheit von Lebensmitteln und die Gesundheit von Tieren und Menschen in diesem Bereich besser erforscht werden und wir hier in Zukunft für die Bürgerinnen und Bürger Europas entsprechende Unterlagen aufbereiten können.
Mairead McGuinness (PPE). – Her Präsident! Ich möchte mich bei Ihnen für Ihre Geduld bedanken. Ich würde gerne in meinem Beitrag zwei weitere Punkte erwähnen. Das Thema der Eier in der Schale ist ziemlich transparent und eindeutig. Es gibt jedoch einen sehr großen Markt für behandelte Eier für den Süßwarensektor, und wir müssen wissen, welche Art von Kennzeichnungsanforderungen es für diese Erzeugnisse gibt.
Ich glaube, hier gibt es die größten Bedenken, weil mehr und mehr Eier für den Verarbeitungssektor vorgesehen sind, und ich befürchte, dass wir unsere Käfige aus der Europäischen Union exportieren und dann Flüssig- und Trockeneierzeugnisse aus denselben Systemen in Drittländern wieder importieren.
Wie ich Ihrem Nicken entnehmen kann, stimmen Sie mir zu. Diese Problematik ist innerhalb der Europäischen Union sehr real.
Meine Bedenken beziehen sich auch auf parallele Produktionssysteme, und ich sehe ein riesiges Problem auf dem Markt, wenn einerseits verbesserte Käfige produziert werden, während andererseits die aktuellen Systeme nach wie vor in der Produktion bleiben. Dies könnte große Probleme für die Erzeuger und letztendlich auch für die Verbraucher verursachen. Entsprechend muss die Kommission einen großen Balanceakt unternehmen, um die richtige Lösung zu finden.
Androulla Vassiliou, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident! Es ist ganz offensichtlich, dass es bei diesem Thema keinen Konsens gibt. Ich habe hier gehört, wie Abgeordnete dafür plädieren, keine Ausnahmen und Abweichungen zuzulassen, und dann habe ich aber auch Abgeordnete gehört, die für eine Verlängerung der Frist eintreten. Ihr Standpunkt hängt davon ab, aus welchem Land sie kommen, und von der Entwicklungsphase in den einzelnen Mitgliedstaaten.
Ich würde gerne die Position der Kommission nochmals hervorheben. Ich möchte wiederholen, dass ab Januar 2012 herkömmliche Käfige durch verbesserte Käfige oder alternative Systeme ersetzt werden müssen. Aus diesem Grund werden Eier aus konventionellen Käfigen nach Januar 2012 nicht mehr legal vermarktbar sein. Dies ist unsere Position.
Die Kommission tut ihr Möglichstes, und wir konzentrieren uns darauf, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die Vorgaben dieser Richtlinie zu erfüllen. Und was tun wir konkret? Zuerst unterstützen wir die Mitgliedstaaten dabei, nationale Pläne in Zusammenarbeit mit der Industrie und wichtigen Interessenvertretern auszuarbeiten und umzusetzen, und wir erhalten nationale Pläne, die ebenfalls Sanktionen für die Industrien oder die Landwirte vorsehen, die den Vorgaben der Richtlinie nicht entsprechen.
Zweitens tauschen wir Informationen mit den Mitgliedstaaten über bewährte Verfahren bei der Überwachung aus, um eine Berichterstattung über die bei der Umsetzung erzielten Fortschritte zu ermöglichen. Wir organisieren Besuche durch Fachleute der Kommission, die sich davon überzeugen sollen, dass die Richtlinie umgesetzt wird, und wir führen geeignete Treffen mit Interessenvertretern durch. Wie ich bereits erwähnte, findet am 19. Januar 2012 ein großes Treffen mit Interessenvertretern statt, bei dem Vertreter der Mitgliedstaaten über den aktuellen Zustand sprechen, und dort werden wir dann sehen, wie wir die Mitgliedstaaten, die die Vorgaben noch nicht erfüllen, am besten unterstützen können, so dass dies bis Ende des Jahres 2011 der Fall sein wird.
Dies ist unsere Position. Wenn es nach dem Januar 2012 noch Eier gibt, die nicht legal erzeugt werden, dürfen diese Eier nicht vermarktet werden, und wenn eine Nichteinhaltung der Bestimmung nachgewiesen wird, könnte die Kommission natürlich sämtliche Maßnahmen ergreifen, die ihr gemäß dem aktuellen rechtlichen Rahmen zustehen – und Vertragsverletzungsverfahren initiieren, um eine vorschriftsmäßige Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Es werden ebenfalls Alternativen zu Vertragsverletzungsverfahren geprüft, um dadurch das mögliche illegale Inverkehrbringen von Eiern zu verhindern, die nach dem Januar 2012 in konventionellen Käfigen erzeugt werden.
Von den Abgeordneten wurden viele weitere Kommentare abgegeben, und ich werde sicherstellen, dass ich all Ihre Bedenken an Kommissar Dalli weiterleiten werde, der, da bin ich mir ganz sicher, Ihre Kommentare gebührend berücksichtigen wird.
Esther de Lange (PPE). – Herr Präsident! Es ist mir durchaus bewusst, dass es etwas unorthodox ist, das Wort zu ergreifen, nachdem die Kommissarin gesprochen hat. Ich bin mit den Äußerungen der Kommissarin sehr zufrieden. Ihre Schlussfolgerung, dass wir in diesem Parlament bei diesem Thema gespalten sind, trifft so jedoch nicht zu. Ich würde die Kommissarin gerne respektvoll darum bitten, sich das Ergebnis der abschließenden Abstimmung anzusehen, bevor sie sich ein Urteil darüber bildet, ob dieses Parlament bei diesem Thema geteilter Meinung ist.
Der Präsident. – Mir liegen vier Entschließungsanträge vor(1), die gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung eingereicht wurden.
Die Aussprache wird beendet.
Die Abstimmung wird in Kürze stattfinden.
James Nicholson (ECR). – Herr Präsident! Zunächst würde ich gerne dem zustimmen, was Esther gerade gesagt hat. Ich würde die Kommissarin ebenfalls gerne bitten, dass sie uns vielleicht eine schriftliche Erklärung zukommen lässt, wenn sie heute nicht das Wort ergreifen kann, denn ich bin ganz und gar nicht der Meinung, dass dieses Haus geteilter Meinung ist.
Könnte sie vielleicht noch etwas zum Thema Eier von außerhalb der Europäischen Union sagen, die keinen mit den EU-Normen vergleichbaren Vorschriften genügen, nicht eingeführt werden dürfen und über eine separate Kennzeichnung verfügen müssen? Welche Kennzeichnung schlägt sie für die Eier in der EU vor, die nach dem 1. Januar 2012 keine legale Kennzeichnung aufweisen dürfen?
Der Präsident. – Herr Nicholson, es tut mir leid, aber das war keine Geschäftsordnungsfrage. Wie ich bereits sagte, die Aussprache ist geschlossen. Sie hatten die Möglichkeit, Ihre Bedenken vorzubringen, bevor wir die Aussprache schlossen.
Paul Rübig (PPE). - Herr Präsident! Ich wollte mich nur beim Sitzungsdienst bedanken, dass wir heute vorbildlicherweise eine Viertelstunde vor der Abstimmung fertig sind und deshalb kein Chaos im Plenum entstehen kann. Für die Öffentlichkeit ist dieser geordnete Ablauf vorbildlich. Ich bedanke mich ausdrücklich beim Sitzungsdienst des Hauses.
Der Präsident. − So sollte es immer sein. Danke vielmals.
(Die Sitzung wird um 11.40 Uhr unterbrochen und um 12.00 Uhr wiederaufgenommen.)
Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)
Paolo Bartolozzi (PPE), schriftlich. – (IT) Die Richtlinie 1999/74/EG des Rates legt Mindestnormen für den Schutz von Legehennen unter verschiedenen Aufzuchtsystemen mit dem weiteren Ziel des Schutzes gegen unfairen Wettbewerb unter Erzeuger in unterschiedlichen Mitgliedstaaten fest. Obwohl ich den Grundsätzen dieser Richtlinie zustimme, darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden, dass zum aktuellen Zeitpunkt viele europäische Erzeuger, die mit dem Prozess der Umstrukturierung ihrer Einrichtungen begonnen haben – ernstzunehmende Probleme bei der Durchführung der Umstrukturierung haben und die Gefahr besteht, dass sie nicht vor dem 1. Januar 2012, der endgültigen Frist für die Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie, fertig werden.
Wir sollten ebenfalls nicht die realen Schwierigkeiten vergessen, die viele Erzeuger dabei haben, eine Finanzierung zu erlangen, um die Umstrukturierung durchzuführen, und auch nicht die ernstzunehmenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die sie aktuell immer noch haben – mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die Stabilität ihres Geschäfts- und Beschäftigungsniveaus – ich bin überzeugt davon, dass etwas getan werden muss. Die Mitgliedstaaten sollten eingreifen, um Maßnahmen zum Schutz der europäischen Erzeuger im Geflügelzuchtsektor voranzubringen, die bemüht sind, sich den neuen europäischen Rechtsvorschriften anzupassen und bereits damit begonnen haben, ihre Einrichtungen umzurüsten, es jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach nicht schaffen werden, diesen Prozess vor Beginn des Jahres 2012 abzuschließen.
5. Unterstützung der Verschärfung des Verbots der Europäischen Union in Bezug auf das „Finning“ von Haifischen – Stärkere Unterstützung des Breitensports durch die Europäische Union – EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit (Schriftliche Erklärungen)
Die Präsidentin – Die schriftlichen Erklärungen 0071/2010, 0062/2010 und 0061/2010 wurden von einer Mehrheit der Abgeordneten unterzeichnet und werden daher gemäß Artikel 123 Absatz (3) und (4) der Geschäftsordnung an die Adressaten übermittelt und mit Angabe der Namen der Unterzeichneten im Protokoll als in der heutigen Sitzung angenommene Texte veröffentlicht.
Seán Kelly (PPE). – Frau Präsidentin, im Namen meiner Mitunterzeichneten Ivo Belet, Hannu Takkula, Mary Honeyball und Joanna Senyszyn danke ich allen Abgeordneten, die diese Erklärung unterschrieben haben. Es ist bezeichnend, dass fast 50 % der Unterzeichneten weiblich sind, deshalb möchte ich ihnen ganz herzlich für ihre Mitarbeit danken. Besonderer Dank gilt aber Joanna Senyszyn. Sie hat hervorragende Arbeit geleistet und vielleicht möchte sie ja auch noch einige Worte dazu sagen.
Ich danke Ihnen allen und wünsche Ihnen Spiel, Spaß und viel Sport zu Weihnachten.
Die Präsidentin. – Als nächster Punkt folgt die schriftliche Erklärung Nr. 61/2010
Karima Delli (Verts/ALE). – (FR) Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Ich bin gerührt. Im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen Britta Thomsen, Elizabeth Lynne, Ilda Figueiredo und Jacek Protasiewicz möchte ich Ihnen meinen aufrichtigen Dank für Ihre Unterstützung der schriftlichen Erklärung 61/2010 über eine EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit ausdrücken.
Die Europäische Kommission stellt heute ihre Leitinitiative „Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung“ vor. Diese Erklärung sendet eine klare Botschaft vom Parlament an die Europäische Kommission und an die Mitgliedstaaten.
Wir haben genug geredet. Jetzt müssen wir handeln. Konkrete Vorschläge können nun umgesetzt werden. Wir müssen alles daran setzen, das Problem der Obdachlosigkeit bis 2015 gelöst zu haben.
Ich wünsche Ihnen allen ein frohes Fest und ich bin sicher, dass wir das neue Jahr gut starten werden.
(Beifall)
Die Präsidentin. – Herr Besset hat um das Wort gebeten. Bitte fahren Sie fort.
Jean-Paul Besset (Verts/ALE). – (FR) Frau Präsidentin! Im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen Sirpa Pietikäinen, Daciana Octavia Sârbu und Chris Davies möchte ich den 410 Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die die schriftliche Erklärung 71/2010 über die Verschärfung des EU-Finning-Verbots unterzeichnet haben, meinen aufrichtigen Dank aussprechen.
Diese bedrohte Spezies wird, wie viele andere, durch das Finning richtiggehend massakriert, und die ausgeschlachteten Kadaver werden ins Meer zurückgeworfen.
Ich danke Ihnen für die überwältigende Unterstützung dieser schriftlichen Erklärung. Dies ist eine klare Aufforderung an die Kommission, die Gesetze zum Schutz dieser Spezies zu verschärfen.
6.2. Beteiligung der Schweiz am Programm „Jugend in Aktion“ und am Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens (A7-0334/2010, Doris Pack) (Abstimmung)
6.3. Kontrolle durch die Mitgliedstaaten der Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission (A7-0355/2010, József Szájer) (Abstimmung)
6.4. Menschenrechte in der Welt 2009 und die Politik der EU in diesem Bereich (A7-0339/2010, Laima Liucija Andrikienė) (Abstimmung)
– Nach der Abstimmung über Änderungsantrag 12:
Sergio Paolo Francesco Silvestris (PPE). – (IT) Frau Präsidentin! Die Kolleginnen und Kollegen versuchen anzudeuten, dass es ausreicht, wenn sie sagen „angenommen“ oder „abgelehnt“ – immerhin ist es Donnerstag und dies ist die letzte Abstimmung. Sie brauchen nicht „452 Stimmabgaben"; 53 Nein-Stimmen; 22 Ja-Stimmen; usw.“ zu sagen.
– Vor der Abstimmung über Ziffer 54
Richard Howitt (S&D). – Frau Präsidentin! Es geht hier um eine Tatsache. Wir möchten ganz einfach die Worte „in Kroatien“ streichen. Ich denke nicht, dass jemand etwas dagegen einzuwenden hat.
(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen)
– Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 25:
Hannes Swoboda (S&D). - Frau Präsidentin! Nur weil das in unserer Abstimmungsliste noch nicht vermerkt ist, wollte ich sagen, dass wir beim zweiten Teil dieses Antrags und des nächsten jeweils ein free vote haben. Danke.
– Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 7:
Barbara Lochbihler (Verts/ALE). – Frau Präsidentin! Wir haben zwei Zusätze zum Text. Nach „Liste der Personen“ sollte „schwere“ eingefügt werden. Der nächste Satz sollte folgendermaßen geändert werden: „Menschenrechtsverletzungen wie Folter, Zensur, Vergewaltigung und außergerichtliche Hinrichtungen in Iran“.
(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen)
Laima Liucija Andrikienė, Berichterstatterin. – Frau Präsidentin! Wir möchten einen mündlichen Änderungsantrag zu Änderungsantrag 7 machen. Der Text sollte folgendermaßen lauten: „fordert die Kommission auf, eine Liste der Personen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen wie Folter, Zensur, Vergewaltigungen und außergerichtliche Hinrichtungen im Iran, insbesondere nach den Wahlen von 2009, verantwortlich sind, zu erstellen und das Verhängen von Sanktionen – beispielsweise Einfrieren der Vermögenswerte und Reiseverbote – in Erwägung zu ziehen“.
(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen)
– Vor der Abstimmung über Ziffer 140:
Laima Liucija Andrikienė, Berichterstatterin. – Frau Präsidentin! Da in Russland einige positive Entwicklungen zu verzeichnen sind, möchten wir den Satz ändern, der so beginnt: „bedauert, dass bis jetzt alle Strategie-31-Demonstrationen von den Behörden verboten wurden“. Der Vorschlag lautet, die Worte „bis jetzt“ mit „außer der allerletzten am 31. Oktober 2010“ zu ersetzen.
(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen)
6.5. Neue Strategie für Afghanistan (A7-0333/2010, Pino Arlacchi) (Abstimmung)
– Vor der Abstimmung über Ziffer 30:
Nicole Kiil-Nielsen (Verts/ALE). – (FR) Frau Präsidentin, die Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz möchte im letzten Satz von Ziffer 30 „begrüßt“ durch „stellt fest“ ersetzen.
(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen)
– Vor der Abstimmung über Ziffer 66:
Pino Arlacchi, Berichterstatter. – Frau Präsidentin, nach Gesprächen mit anderen Fraktionen schlage ich die folgende Änderung an Ziffer 66 vor: „nimmt die Beteiligung des pakistanischen Geheimdienstes (ISI) zur Kenntnis, der darauf ausgerichtet ist, sicherzustellen, dass eine etwaige Friedensdividende auch für Pakistan ein befriedigendes Resultat bringt“.
(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen)
– Vor der Abstimmung über Ziffer 71:
Pino Arlacchi, Berichterstatter. – Ich schlage vor, den ganzen Text im dritten Teil von Ziffer 71 folgendermaßen zu ändern: „und zu gewährleisten, dass Drohnen, Spezialeinheiten und örtliche Milizen gegen die Anführer der Taliban nur gemäß den Anweisungen von General Petraeus zu null Toleranz hinsichtlich Verlusten unter unschuldigen Zivilisten eingesetzt werden“.
(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen)
6.6. Einrichtung eines ständigen Krisenmechanismus zur Wahrung der Finanzstabilität im Euroraum (Abstimmung)
– Vor der Abstimmung:
Antolín Sánchez Presedo (S&D). – (ES) Frau Präsidentin! Als Mitverfasser von Änderungsantrag 9 möchte ich klarstellen, dass statt „ESM“ „ESM/EMF“ stehen sollte.
Weihnachtliche Grüße an alle.
– Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 12:
Stephen Hughes (S&D). – Frau Präsidentin! Ich trage den folgenden Änderungsantrag im Namen der S&D, EPP und der Grünen und Liberalen vor. „fordert den Europäischen Rat auf, das notwendige politische Signal für eine Prüfung eines zukünftigen Systems von Eurobonds durch die Kommission zu geben und dabei deutlich die Bedingungen zu nennen, unter denen ein solches System für alle teilnehmenden Mitgliedstaaten sowie für die gesamte Eurozone von Vorteil wäre“.
(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen)
6.7. Lage in Côte d'Ivoire (B7-0707/2010) (Abstimmung)
Hannu Takkula (ALDE). – (FI) Frau Präsidentin! Ich möchte einfach nur sagen, dass ich für diesen ausgezeichneten Bericht gestimmt habe. Frau Paliadeli hat mit der Schaffung des europäischen Kulturerbes und seines ganz eigenen Siegels hervorragende Arbeit geleistet.
Meiner Meinung nach zeigt dies ganz ausgezeichnet, wie wir in der Europäischen Union zu geringen Kosten einen besonderen Mehrwert erreichen können. Ich glaube, dass die Stätten, die das Europäische Kulturerbe-Siegel erhalten werden, auf jeden Fall davon profitieren werden. Dies wird an der Anzahl der Touristen erkennbar sein, die diese Stätten besuchen, und es wird dazu beitragen, Europa bekannter zu machen.
Wichtig ist, dass wir nicht vergessen, dass Europa in seiner Verschiedenheit vereint ist, und wir müssen dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger der verschiedenen Länder Europas die mosaikähnliche europäische Identität auf breiterer Basis kennenlernen können.
Das ist es, was ich sagen wollte, Frau Präsidentin. Wenn Leute hier das Parlament verlassen, fällt es ein bisschen schwer, sich zu konzentrieren, aber ich hoffe sie haben gehört, was ich zu sagen hatte.
Antonello Antinoro (PPE). – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Europäische Kulturerbe-Siegel ist für einen Kontinent, auf dem sich die meisten UNESCO-Stätten befinden, von grundlegender Bedeutung und stellt letztendlich die natürlichen, archäologischen, städtischen und kulturellen Stätten, die in der Geschichte, Kultur und Integration der Europäischen Union eine wichtige Rolle gespielt haben, in den Mittelpunkt.
Die Annahme des Siegels ist ein wichtiger Schritt im EU-Kohäsionsprozess und ist ebenfalls lehrreich und prägend für den kulturellen Dialog. Man kann auch sehen, dass diese Entscheidung ein gutes Zeichen für künftige Generationen ist, die zunehmend eine gemeinsame Vision vom europäischen Erbe haben werden, was sie historisch und kulturell zusammenführen kann.
Ich danke der Berichterstatterin für ihre Arbeit und möchte ihr herzlich zu den mit der Kommission geführten Verhandlungen mit Blick auf einen erfolgreichen Ausgang dieser Initiative gratulieren, die für die Zukunft des Erhalts der europäischen Kultur so wichtig ist.
Hannu Takkula (ALDE). – (FI) Frau Präsidentin! Ich möchte sagen, dass das Programm im Bereich des lebenslangen Lernens eine der Erfolgsgeschichten Europas ist, und wir sollten Frau Pack für ihre ausgezeichnete Arbeit danken. Ich habe für diesen Bericht gestimmt und habe mich ganz besonders darüber gefreut, dass diejenigen, die vehement gegen die europäische Integration sind, ebenfalls sehen können, dass Projekte wie das Programm im Bereich des lebenslangen Lernens gebraucht werden.
Es ist sehr wichtig, dass dieses Programm auch auf Gebiete außerhalb der EU ausgeweitet werden kann, und nun wird auch die Schweiz teilnehmen. Uns Steuerzahler in der Europäischen Union wird dies darüber hinaus nichts kosten, da die Schweiz für ihre Teilnahme selbst aufkommt. Es ist wichtig, dass diese bewährten Verfahren und bewährten Programme, die es in der Europäischen Union gibt, in dieser Weise ausgeweitet werden. Das Programm im Bereich des lebenslangen Lernens und das Programm Jugend in Aktion sind gute Beispiele. In diesem Zusammenhang möchte ich auch die Schweiz bei den europäischen Jugend- und Kulturprogrammen willkommen heißen.
Daniel Hannan (ECR). – Frau Präsidentin! Ich möchte diesem Haus eine Frage stellen. Warum geht es der Schweiz so gut? Man hätte annehmen können, dass ein Land, das so stark vom Finanzsektor abhängig ist, unter der jüngsten Bankenkrise ganz besonders hätte leiden müssen, aber das BIP pro Kopf der Schweizerischen Eidgenossenschaft lag im Jahr 2009 bei 214 % des BIP der EU. Die Bürgerinnen und Bürger der Schweiz sind doppelt so reich wie die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten.
Zum Teil spiegelt dies natürlich das Abkommen wider, das die Schweizer mit Brüssel ausgehandelt haben. Sie befinden sich auf dem freien Markt und profitieren vom freien Waren- und Dienstleistungsverkehr und so weiter. Sie stehen jedoch außerhalb der gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik, sie kontrollieren ihre eigenen Grenzen, sie regeln ihre gesamten eigenen Menschenrechtsprobleme, sie zahlen nur einen symbolischen Haushaltsbeitrag und sie können mit Drittländern im Handelsbereich frei Abkommen schließen.
Was für ein großartiges Vorbild für das Vereinigte Königreich! Wenn die Schweiz mit sieben Millionen Einwohnern ihren Bürgerinnen und Bürgern mit bilateralen Freihandelsabkommen den höchsten Lebensstandard auf dem Kontinent bieten kann, wie viel mehr könnten dann wir, eine Nation mit 60 Millionen Einwohnern, eine Seehandelsnation, deren Kolonisierungs- und Unternehmenskraft jeden Kontinent erreicht hat, bieten?
Und wir sollten es nicht bei unseren Beziehungen zu Brüssel belassen! Wenn wir erst wieder selbst bestimmen können, sollten wir das System der Bürgernähe und der direkten Demokratie der Schweizer übernehmen und die Befugnisse auf die niedrigstmögliche Ebene übertragen.
Cristiana Muscardini (PPE). – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe mich bei der heutigen Abstimmung über diesen Komitologie-Bericht der Stimme enthalten, weil man wieder einmal versucht, Antidumpingverfahren unanwendbar zu machen oder an willkürliche politische Entscheidungen zu knüpfen, die, wie wir wissen, nach wie vor eines der wenigen lohnenswerten Abwehrinstrumente zur Verhinderung unlauteren Wettbewerbs sind.
Auch wenn Herr Szájer einen Kompromiss mit dem Rat gefunden hat, muss wirklich betont werden, dass es dieser Vorschlag insbesondere in dem Teil, der sich auf handelspolitische Strategien bezieht, nicht geschafft hat, Handelspolitik und Ausschussverfahren miteinander in Einklang zu bringen, was den europäischen Unternehmen in Zeiten einer schweren Krise schadet, neue Arbeitslosigkeit schafft und zu einer neuen Welle von Standortverlegungen führt.
Ohne geeignete Regelungen gegen Fälschungen hat es wenig Sinn, über Maßnahmen zur Ankurbelung der europäischen Wirtschaft zu sprechen.
Daniel Hannan (ECR). – Frau Präsidentin! Ich werde es so einfach wie möglich ausdrücken. Irische Steuerzahler und EU-Steuerzahler werden ausgenommen, um das europäische Bankensystem und die einheitliche Währung zu stützen. Gestern hat das Unterhaus in meinem Land für ein bilaterales Darlehenspaket für Irland gestimmt, das, wie ich denke, von aufrichtigen und großzügigen Abgeordneten unterstützt wurde, die dachten, sie würden einem befreundeten Land helfen.
Man hilft einem verschuldeten Freund aber nicht, indem man ihm noch weitere Darlehen zu einem ruinösen Zinssatz aufdrückt. Irland wurde durch die einheitliche Währung ruiniert. Zwischen 1998 und 2007 hatte es Realzinssätze in Höhe von -1 %. Alle irischen Wirtschaftswissenschaftler konnte den Zusammenbruch kommen sehen, aber sie konnten nichts dagegen tun, weil es keine irischen Zinssätze mehr gab. Es gab keine Sätze, die man hätte erhöhen können. Und wenn der Zusammenbruch nun kommt, wird er noch dadurch verschlimmert, dass keine Abwertung möglich ist. Eine Nation ist möglicherweise zu einer Generation der Deflation, der Schulden und der Auswanderung verurteilt, nur damit wir unser Projekt am Leben erhalten können.
Anstatt in Irland dabei zu helfen, den Euro zu retten, sollten wir Irland helfen, aus dem Euro auszusteigen und seine eigene Währung – möglicherweise mit einer vorübergehenden Bindung an das Pfund Sterling – wieder einzuführen, sodass es seine Darlehen zurückzahlen und wieder ein unabhängiger und wohlhabender Staat werden kann.
Cristian Dan Preda (PPE). – (RO) Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich Frau Andrikienė zu ihren Bemühungen bei der Erstellung dieses Berichts gratulieren. Ich möchte ebenfalls sagen, dass ich für Änderungsantrag 25 in seiner Gesamtheit gestimmt habe, weil ich glaube, dass das Klima der Straflosigkeit in Russland äußerst gefährlich ist.
Die Absicht der Europäischen Union ist es, sich auf internationaler Ebene für dieselben Grundsätze einzusetzen, nach denen sie sich auch intern richtet, das heißt für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. In jedem Fall ist vollkommen klar, dass in den letzten Jahren zahlreiche Menschenrechtsaktivisten umgebracht wurden, was die Entwicklung einer echten Demokratie in Russland doch sehr fraglich erscheinen lässt.
Die Botschaft, die wir den russischen Behörden mit Änderungsantrag 25 übermitteln wollten ist, dass es dringend notwendig ist, den Tod von Sergei Magnizki zu untersuchen. Die Reaktion der Behörden in Moskau auf diese Initiative zeigt in der Tat, dass die Russen die Botschaften des Europäischen Parlaments verstehen. Dies ist noch ein weiterer Grund, weshalb wir die Tatsache, dass in diesem Fall keine Untersuchungen stattfinden, klar und deutlich verurteilen sollten. Wir fordern den Rat auf, diese Angelegenheit genau zu beobachten und beim Ausbleiben von Fortschritten die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Jarosław Kalinowski (PPE). – (PL) Frau Präsidentin! Die Europäische Union tritt für die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft und für diejenigen, die unter Diskriminierungen leiden, ein und hilft den Ärmsten und denen, die in Not sind. Wir verleihen den Sacharow-Preis an Preisträger aus der ganzen Welt. Dennoch gelingt es der Europäischen Union häufig nicht, die Einhaltung der Menschenrechte in ihrem eigenen Hoheitsgebiet durchzusetzen. Ich möchte Sie auf das anhaltende Problem der Diskriminierung von Minderheiten, einschließlich der polnischen Minderheit in Litauen, einem EU-Mitgliedstaat, der internationale Übereinkünfte und Verträge zum Schutz von Menschenrechten und Minderheiten unterzeichnet hat, aufmerksam machen. Das litauische Parlament sollte heute darüber entscheiden, ob die Möglichkeiten, Unterricht in einer Minderheitensprache zu erhalten, eingeschränkt werden sollen. Es hat die Entscheidung vertagt und möchte in nächster Zukunft darüber entscheiden.
Ich fordere die Abgeordneten und den Präsidenten des Parlaments und der Europäischen Kommission nochmals dazu auf, sicherzustellen, dass die Einhaltung der Grundsätze der Demokratie und die Einhaltung der Minderheitenrechte wirksam in den EU-Mitgliedstaaten durchgesetzt wird. Beschränkungen der Anzahl der muttersprachlichen Unterrichtsstunden in Schulen und Maßnahmen, die auf die Schließung von polnischen Schulen in Litauen abzielen, sind nichts anderes als die Diskriminierung einer nationalen Minderheit.
Tunne Kelam (PPE). – Frau Präsidentin! Ich habe Änderungsantrag Nr. 25 ebenfalls unterstützt, insbesondere den zweiten Teil, in dem das Europäische Parlament vorschlägt, „ein Einreiseverbot in die EU für russische Amtsträger, die in diesen Fall verwickelt sind, in Betracht zu ziehen“, und die Strafverfolgungsbehörden in der EU ermutigt, „zusammenzuarbeiten, wenn es darum geht, die Bankguthaben und anderen Vermögenswerte dieser russischen Amtsträger in allen EU-Mitgliedstaaten einzufrieren“.
Ich denke, dass dies sowohl für Russland als auch für die Europäische Union eine überaus wichtige Angelegenheit ist und ich empfehle der Kommission und dem Rat dringend, dem Rat des Europäischen Parlaments zu folgen. Die Befugnisse des Europäischen Parlaments wurden kürzlich erweitert. Anstatt weiter Erklärungen abzugeben ist es nun an der Zeit zu handeln, sodass es denen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, wirklich wehtut und sie in Schwierigkeiten bringt.
Ich glaube, dass die Zusammenarbeit zwischen Russland und der Europäischen Union nur dann eine echte Perspektive hat, wenn wir in den Fällen Magnizki und Chodorkowski eine transparente Lösung finden und die Verantwortlichen bestraft werden.
Hannu Takkula (ALDE). – (FI) Frau Präsidentin! Ich habe für den Bericht von Frau Andrikienė gestimmt. Ich denke, dass es sehr wichtig ist, dass wir über Menschenrechtsfragen sprechen und sie in den Vordergrund stellen. Dies steht im Mittelpunkt der Europäischen Union.
Wir müssen ebenfalls sicherstellen, dass wir unseren Worten auch Taten folgen lassen. Das ist vielleicht in gewisser Weise ein Problem. Natürlich haben wir viele Entschließungen, aber die Herausforderung ist, wie wir sie umsetzen.
Das fängt schon mit den konkreten Realitäten an. Vielleicht hätte ich das Wort ergreifen sollen, um zur Sache im Zusammenhang mit Herrn Arlacchis Bericht eine Bemerkung zur Geschäftsordnung zu machen. Auf dieser Seite des Plenarsaals sind gut 50 Personen aufgestanden. Meine Kolleginnen und Kollegen und ich haben sie gezählt. Festgestellt wurde, dass weniger als 40 aufgestanden seien, also wurden keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen. Wenn wir Personen in diesem Plenarsaal so behandeln, Personen, die vielleicht anderer Meinung sind als wir selbst, oder die eine andere Meinung als die Mehrheit vertreten, dann haben wir nicht wirklich das Recht, Länder zu kritisieren, in denen es ein Demokratiedefizit gibt.
Wir in der Europäischen Union müssen sehr genau darauf achten, dass unsere Arbeit hier im Einklang mit dem Recht, den EU-Verordnungen und allen gesetzlichen Bestimmungen zu Menschenrechten steht. Deshalb glaube ich, dass hier noch so manches verbesserungsfähig ist, damit wir auch glaubwürdig sind, wenn wir Russland und dem Rest der Welt diese Dinge erklären. Wir müssen zunächst einmal selbst dafür sorgen, dass wir Minderheiten nicht diskriminieren. Für jeden, der in der Europäischen Union arbeitet, müssen die Menschenrechte uneingeschränkt gelten.
Peter van Dalen (ECR). – (NL) Frau Präsidentin! Das Parlament schlägt bei dieser Aussprache mal wieder einen allzu bekannten Kurs ein. Amerikanische NATO-Truppen vermasseln alles in Afghanistan und die Europäische Union muss dann als Retter in der Not auftreten und die Sache in die Hand nehmen.
Und die Standardreaktion vieler in diesem Parlament ist dann: Wenn die EU nur ein bisschen mehr täte, wäre alles wieder gut! Frau Präsidentin! Diese Denkweise wird noch ein Stück schlimmer, wenn man Absatz 63 des Berichts liest, in dem die Einbindung des Irans empfohlen wird, um dabei zu helfen, die Probleme in Afghanistan zu lösen. Frau Präsidentin! Ich musste das drei Mal lesen, nur um sicherzugehen, dass ich mir das nicht eingebildet hatte, aber es steht wirklich da: „empfiehlt die Einbindung des Irans“! Mir ist selten ein so merkwürdiger Vorschlag untergekommen. Das ist so, als wollte man den Teufel mit dem Beelzebub austreiben. Daher habe ich nachdrücklich gegen diesen Bericht gestimmt.
Daniel Hannan (ECR). – Frau Präsidentin! Ich hatte die Ehre, Afghanistan Anfang dieses Jahres mit britischen Truppen zu besuchen. Ich habe nicht nur unsere eigenen Soldaten, sondern auch Soldaten aus Estland und Dänemark getroffen, die mit ihnen das Lager teilen. Zunächst möchte ich zum Ausdruck bringen, dass ich gar nicht sagen kann, wie dankbar ich den Männern und Frauen aus zahlreichen unserer Mitgliedstaaten sowie unseren Alliierten aus Übersee bin, die alle ihre Energie auf den Versuch verwenden, diesem unglücklichen, wenn auch schönen Land Frieden zu bringen.
Ich möchte nur eine Sache zu diesem Bericht sagen. Wir als westliche Allianz scheinen einen Fehler zu machen, der mit unserer Strategie zur Ausmerzung des Mohnanbaus zu tun hat. Die Abgeordneten in diesem Haus, die ländliche Regionen vertreten, wissen sicherlich, dass niemand auf der Welt so konservativ wie der Kleinbauer ist, aber mit unserer Strategie zur Ausmerzung von Mohnkulturen in Afghanistan haben wir eine Bevölkerung, die immer sehr großen Wert auf Ordnung und Eigentum gelegt hat, genommen und sie zu Kriminellen, zu Banditen gemacht – und dies aufgrund unserer Strategie zur Zerstörung einer Kulturpflanze, für die es einen Markt gibt: es herrscht ein weltweiter Mangel an Opiaten und Morphinen.
Wenn wir nur die Eigentumsrechte wieder herstellen würden, würden wir anfangen, in Afghanistan die Grundlage für eine gedeihende Zivilgesellschaft mit einer unabhängigen Justiz und – zu gegebener Zeit – mit einer repräsentativen Regierung zu schaffen.
Joe Higgins (GUE/NGL). – Frau Präsidentin! Ich habe gegen die Entschließung zur Schaffung eines ständigen Krisenmechanismus für den Euroraum gestimmt, weil wir in Irland und Griechenland die Realität sehen, nämlich dass mit solchen Mechanismen ein krisengeschütteltes, von Spekulanten und Profithaien aller Art beherrschtes Finanzsystem auf Kosten der Werktätigen, Rentner und Armen gerettet werden soll.
Der Europäische Rat wird heute in Brüssel höchstwahrscheinlich beschließen, den Vertrag von Lissabon zu ändern, um sich selbst mehr Befugnisse zu verleihen und um auf diese Weise strenge Bedingungen an Finanzhilfen für Mitgliedstaaten knüpfen zu können, womit die Doktrin, dass die Gesellschaft für die Krise zahlen muss, institutionalisiert wird. Ich warne die irische Regierung davor zu glauben, dass sie diese Änderung am Vertrag von Lissabon dem irischen Volk ohne Volksentscheid unterschieben kann. Die irische Regierung hat unser Land bereits zu einem Vasallenstaat des IWF gemacht, der ganz offensichtlich im Namen der Spekulanten und der Finanzmärkte handelt. Wir fordern einen Volksentscheid über jede Änderung am Vertrag von Lissabon, damit das irische Volk die Chance hat, sich dagegen zu wehren, zu hauptamtlichen Leibeigenen der Finanzmärkte zu werden.
Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. – (PT) Ich habe für den Vorschlag der Kommission, das ursprüngliche Konzept des Europäischen Kulturerbe-Siegels zu erweitern und aus einer zwischenstaatlichen Initiative eine formelle Maßnahme der EU zu machen, um zu einer stärkeren europäischen Identität beizutragen, gestimmt. Ich habe so gestimmt, weil ich glaube, dass der geplante Zweck dieses Siegels nicht nur das Ziel sein sollte, den internen Zusammenhalt der Europäischen Union zu fördern, sondern auch die europäische Einheit und die europäischen Werte außerhalb ihrer Grenzen zu vermitteln. Das Siegel sollte nach einer wirksamen Darlegung der Ergebnisse innerhalb der EU bewertet und umgesetzt werden.
Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. – (LT) Ich habe für diese Entschließung zum Vorschlag der Kommission, das Europäische Kulturerbe-Siegel als ein Instrument neben anderen effizienteren Möglichkeiten zu nutzen, um die Kluft zwischen der Europäischen Union und ihren Bürgerinnen und Bürgern zu überwinden und um zu unterstreichen, dass die europäische Geschichte das Ergebnis des vielfältigen, jedoch reichen und sich ergänzenden gemeinsamen Kulturerbes ist, gestimmt. Ich stimme zu, dass der Beschluss der Mitgliedstaaten, das Europäische Kulturerbe-Siegel in den Rahmen der EU zu stellen, nicht nur dazu beitragen wird, seine Bekanntheit, sein Prestige und seine Glaubwürdigkeit zu erhöhen, sondern auch helfen wird, die seit langem ersehnten Ideale des Zusammenhalts und der Solidarität zwischen den europäischen Bürgerinnen und Bürgern zu verwirklichen. Ich unterstütze die Ansicht der Berichterstatterin, dass die länderübergreifenden Stätten aufgrund des symbolischen Wertes des Siegels als ein Beitrag auf dem Weg zur europäischen Integration begünstigt werden sollten, da sie Gemeinsamkeiten förderlich sind; sie begünstigen die Bildung von Netzwerken und ermutigen zur Zusammenarbeit zwischen Staaten oder Regionen. Ich glaube, dass die Idee eines Kulturerbe-Siegels der Europäischen Union, das darauf abzielt, das Bewusstsein der europäischen Bürgerinnen und Bürger für ihr gemeinsames Erbe (durch Kenntnisse der Geschichte und Teilnahme an Aktionen zur Unterstützung des interkulturellen Dialogs) zu stärken und den Aufbau der EU als einen langen und immer noch andauernden Prozess zu betrachten, ein Schritt in diese Richtung ist.
Sophie Auconie (PPE), schriftlich. – (FR) 2007 kamen verschiedene Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammen, um ein Europäisches Kulturerbe-Siegel zu schaffen. Die Initiative sollte durch die Auswahl einer bestimmten Anzahl besonderer Stätten auf dem ganzen Kontinent „die Unterstützung der Europäerinnen und Europäer für eine gemeinsame europäische Identität stärken und das Bewusstsein, einem gemeinsamen Kulturraum anzugehören, fördern“. 2008 legte der Rat der Europäischen Union der Kommission seine Schlussfolgerungen vor und forderte diese auf, einen Gesetzgebungsvorschlag zu unterbreiten, der es uns wie bei der Initiative „Kulturhauptstädte Europas“ ermöglicht, aus dieser zwischenstaatlichen Initiative ein echtes Siegel der Europäischen Union zu machen. Gemäß den Vorschlägen des Rates führte die Kommission dann eine Folgenabschätzung und eine Konsultation der Öffentlichkeit durch. Nach dieser Konsultation erstellte die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Maßnahme der Europäischen Union für das Europäische Kulturerbe-Siegel. Das ist der Text, den ich unterstützt habe.
Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. – (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil die europäische Geschichte das Ergebnis des vielfältigen, jedoch reichen und sich ergänzenden gemeinsamen Kulturerbes ist. Dies zeigt wieder einmal, dass die EU in starken Werten wie Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte, kulturelle Vielfalt, Toleranz und Solidarität verwurzelt ist. Da der Beitrag der europäischen Kultur für die Welt allgemein anerkannt wird, befürwortet das Europäische Parlament die Idee eines Siegels, das sich über die Grenzen der Europäischen Union hinaus erstrecken würde und das als ein ehrgeiziges Instrument der Außenpolitik verwendet werden könnte. Um sein politisches Ziel zu erreichen, sollte das neue Europäische Kulturerbe-Siegel die Symbolkraft und/oder den erzieherischen Wert von Kulturstätten in den Vordergrund rücken. Darüber hinaus sollte es besonderen Nachdruck auf eine enge Zusammenarbeit zwischen den ausgezeichneten Stätten legen, um bewährte Verfahren auszutauschen und gemeinsame Projekte in die Wege zu leiten. Ich möchte betonen, dass der Beschluss der Mitgliedstaaten, das Europäische Kulturerbe-Siegel in den Rahmen der EU zu stellen, nicht nur dazu beitragen wird, seine Bekanntheit, sein Prestige und seine Glaubwürdigkeit zu erhöhen, sondern auch helfen wird, die seit langem ersehnten Ideale des Zusammenhalts und der Solidarität zwischen den europäischen Bürgerinnen und Bürgern zu verwirklichen.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Eines der Dinge, an denen Europa reich ist, ist die kulturelle Vielfalt, die sich in vollkommener Weise in der Vielfalt seines kulturellen, künstlerischen, architektonischen und sprachlichen Erbes widerspiegelt. Es ist seine Vielfalt, zusammen mit einer reichen Geschichte und einer hohen Achtung vor dem Erbe und seiner Wahrung, die Europa zu einem einzigartigen Ort machen. Obwohl wir jedoch alle ein sehr reiches und vergleichsweise kleines Gebiet teilen, ist es so, dass wir uns oftmals nicht sehr nahe sind oder uns nicht sehr füreinander interessieren. Daher denke ich, dass diese Initiative stärkere Bande zwischen den europäischen Bürgerinnen und Bürgern knüpfen und das Wissen um das europäische Erbe und die gemeinsamen Werte, die wir alle teilen, stärken könnte, sodass Europa eine wahrhaft vielfältige Union wird.
João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Im Allgemeinen wurde der ursprüngliche Entwurf der Kommission durch die von der Berichterstatterin vorgeschlagenen Änderungsanträge verbessert. Es gibt aber auch einige negative Aspekte. Was die Förderung der Mehrsprachigkeit angeht, gehen die Änderungsanträge der Berichterstatterin nicht auf den Kern der Frage ein und korrigieren daher nicht die im ursprünglichen Vorschlag enthaltenen erheblichen Mängel. Eine echte und wirksame Förderung der Mehrsprachigkeit wird nämlich nicht „durch die Nutzung mehrerer Sprachen der Union“ erreicht, sondern durch die Nutzung der verschiedenen Sprachen der Union. Noch wichtiger als die spezifischen Ziele des Berichts sind jedoch die falschen Vorstellungen, die diesem Konzept zugrunde liegen. Das Europäische Kulturerbe-Siegel (oder das Kulturerbe-Siegel der Europäischen Union) basiert auf der Fortentwicklung des Trugschlusses einer einheitlichen europäischen Identität und einer einheitlichen europäischen Kultur, die auf Werten wie Freiheit, Demokratie usw. beruhen.
Es gibt kein einheitliches „europäisches Kulturerbe“. Die gesamte Kulturgeschichte Europas baut, genau wie seine ganze Geschichte insgesamt, nicht nur auf Vielfalt und bewundernswerter kreativer und progressiver Energie, sondern auch auf gewalttätigen, antagonistischen Konflikten, auf Intoleranz sowie auf zahlreichen Strängen und Umständen kultureller Herrschaft auf. Der Bereich des Kulturerbes ist wegen seines engen Zusammenhangs mit der Geschichte besonders sensibel, was Anlass zu der ernsten Sorge gibt, dass dies in einen besorgniserregenden Prozess der Geschichtsumschreibung mündet, wie wir ihn erst kürzlich erlebt haben.
Jarosław Kalinowski (PPE), schriftlich. – (PL) Das Bild der Europäischen Union und ihrer Organe in den Augen der Bürgerinnen und Bürger ist ein äußerst wichtiges Thema. Umfrageergebnisse zeigen leider, dass das Bewusstsein einer europäischen Identität und Einheit in der europäischen Öffentlichkeit immer seltener wird, und dasselbe gilt für das Vertrauen in die EU-Organe. Die Förderung des Wissens um unsere gemeinsame Geschichte und unsere gemeinsamen kulturellen Wurzeln könnte bei dem Prozess, die EU näher an ihre Bürgerinnen und Bürger heranzuführen, und auch bei der Schaffung eines Gefühls des Zusammenhalts und der Solidarität zwischen den Bürgerinnen und Bürgern besonders hilfreich sein. Das neue Europäische Kulturerbe-Siegel könnte gerade in dieser Hinsicht hilfreich sein. Die Straffung der Verfahren und die Vereinheitlichung der Kriterien für die Verleihung des Siegels wird es noch prestigeträchtiger machen und das Bild von der EU verbessern und auch das Vertrauen ihrer Bürgerinnen und Bürger in Institutionen wie das Europäische Parlament stärken.
Jacek Olgierd Kurski (ECR), schriftlich. – (PL) Ich habe heute für den Bericht über einen Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Maßnahme der Europäischen Union für das Europäische Kulturerbe-Siegel gestimmt. Ich glaube, dass dies eine interessante und nützliche Initiative ist, die zur Förderung der europäischen Kultur und Errungenschaften und zur Entwicklung des Tourismus und einzelner Regionen beitragen wird. Es ist zu begrüßen, dass wir als Parlament betont haben, dass das Europäische Kulturerbe-Siegel andere Initiativen im Bereich Kulturerbe wie die UNESCO-Liste des Welterbes und die „Kulturwege Europas“ des Europarates ergänzen wird, und diese Initiativen nicht verdoppelt.
David Martin (S&D), schriftlich. – Ich begrüße den Vorschlag der Kommission, das Europäische Kulturerbe-Siegel als ein Instrument neben anderen effizienteren Möglichkeiten zu nutzen, um die Kluft zwischen der Europäischen Union und ihren Bürgerinnen und Bürgern zu überbrücken; als Weg, um hervorzuheben, dass die europäische Geschichte das Ergebnis eines vielfältigen, reichen und sich ergänzenden gemeinsamen Kulturerbes ist; und als Möglichkeit der Würdigung, dass die EU in starken Werten wie Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte, kulturelle Vielfalt, Toleranz und Solidarität verwurzelt ist. Der Beschluss der Mitgliedstaaten, das Europäische Kulturerbe-Siegel in den Rahmen der EU zu stellen, wird nicht nur dazu beitragen, seine Bekanntheit, sein Prestige und seine Glaubwürdigkeit zu erhöhen, sondern auch helfen, die seit langem ersehnten Ideale des Zusammenhalts und der Solidarität zwischen den europäischen Bürgerinnen und Bürgern zu verwirklichen.
Clemente Mastella (PPE), schriftlich. – (IT) Wir freuen uns über den Vorschlag der Kommission, das Europäische Kulturerbe-Siegel zusammen mit anderen Initiativen als ein Instrument zu nutzen, um die Kluft zwischen der Europäischen Union und ihren Bürgerinnen und Bürgern zu überbrücken; als Weg, um hervorzuheben, dass die europäische Geschichte das Ergebnis des vielfältigen, reichen und sich ergänzenden gemeinsamen Kulturerbes ist. Es stellt eine Würdigung der Tatsache dar, dass die EU in starken Werten wie Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte, kulturelle Vielfalt, Toleranz und Solidarität verwurzelt ist.
Der Beschluss der Mitgliedstaaten, das Europäische Kulturerbe-Siegel in den Rahmen der EU zu stellen, wird nicht nur dazu beitragen, seine Bekanntheit, sein Prestige und seine Glaubwürdigkeit zu erhöhen, sondern auch dabei helfen, die seit langem ersehnten Ideale des Zusammenhalts und der Solidarität zwischen den europäischen Bürgerinnen und Bürgern in großem Umfang zu verwirklichen, sodass eine gemeinsame europäische Identität geschaffen wird und das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der Union und ihren Ursprüngen wächst – zwei grundlegende Herausforderungen für die EU-Organe.
Das neue Siegel muss jedoch die Symbolkraft und den erzieherischen Wert und weniger die Schönheit einer Stätte in den Vordergrund rücken, und muss besonderen Nachdruck auf eine enge Zusammenarbeit zwischen den ausgezeichneten Stätten legen, um bewährte Verfahren auszutauschen und gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte in die Wege zu leiten.
Louis Michel (ALDE), schriftlich. – (FR) Zusammen mit anderen Initiativen ist das Europäische Kulturerbe-Siegel eine zusätzliche Möglichkeit, die Europäische Union näher an ihre Bürgerinnen und Bürger heranzuführen und deren Zugehörigkeitsgefühl zu Europa zu stärken. Das Siegel wird es uns auch ermöglichen, sie eingehender mit der gemeinsamen Geschichte und dem gemeinsamen Erbe Europas vertraut zu machen. Das Siegel wird zur Förderung der Mehrsprachigkeit und des Dialogs zwischen Kulturen beitragen und den Aufbau von Netzwerken zur Förderung des europäischen Erbes unterstützen. Es wird die wirtschaftliche Attraktivität insbesondere durch den Kulturtourismus fördern. Mit der Unterstützung dieses Siegels verbessern wir den interkulturellen Dialog.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Vor allem auch dadurch, dass es den Mitgliedstaaten freigestellt ist, am Europäischen Kulturerbe-Siegel zu partizipieren, darf seine Effizienz in Frage gestellt werden. Dazu kommt – und hier gebe ich der Berichterstatterin Recht –, dass durch die bis dato vorgeschlagenen Auswahlkriterien und die große Anzahl von Stätten, die das Siegel erhalten können, die Qualität und das Prestige leiden könnten. Eine enge Zusammenarbeit mit bereits bestehenden Initiativen im Bereich Kulturerbe wie zum Beispiel dem UNESCO-Weltkulturerbe wäre möglicherweise zielführender. Der Bericht hat meine Stimme nicht erhalten, da auf die Notwendigkeit der Einführung eines Kulturerbe-Siegels, basierend auf den vorgegebenen Zielen, nicht genügend eingegangen wird.
Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. – (IT) Der Beschluss, das Europäische Kulturerbe-Siegel in den Rahmen der Europäischen Union zu stellen, wird dafür sorgen, dass das Zugehörigkeitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zur Europäischen Union wachsen wird, was die Ideale des Zusammenhalts, der Solidarität und der Integration fördert. Ich habe für den Bericht über das Europäische Kulturerbe-Siegel gestimmt, weil sich Europa das Ziel gesetzt hat, eine gemeinsame Identität zu schaffen und die EU durch das Bewusstsein für dieses reiche und vielfältige historische und kulturelle Erbe, mit dem sich jeder identifiziert und durch das junge Menschen etwas über ihre eigene Identität lernen und erfahren können, indem sie es mit anderen jungen Europäerinnen und Europäern teilen, näher an ihre Bürgerinnen und Bürger heranzurücken. Die Formalisierung des Siegels wird auch dazu beitragen, die Orte zu fördern, die bei der Schaffung Europas Geschichte geschrieben haben.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. – (PT) Ich begrüße den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Europäischen Kulturerbe-Siegels außerordentlich. Das Ziel der Schaffung einer gemeinsamen europäischen Identität und der Förderung der Interessen der Union ist für Frieden und sozialen Zusammenhalt von grundlegender Bedeutung.
Die vorgeschlagene Maßnahme zur Förderung des europäischen Erbes durch Nutzung einer transnationalen Website richtet sich an junge Europäerinnen und Europäer und könnte ein Anreiz für sie sein, mehr über die Geschichte des Kontinents zu erfahren, sich mit dem multinationalen Erbe und dem gemeinsamen Kulturerbe vertraut zu machen und mehr über die Menschen und Ideen, die zur Schaffung der Europäischen Union selbst geführt haben, herauszufinden.
Diese Maßnahme ist von hohem symbolischen und erzieherischem Wert und wird die europäische Geschichte und Kultur als Ganzes darstellen. Ich unterstütze die im Bericht zum Ausdruck gebrachten Absichten, die wirksame Beteiligung des Europäischen Parlaments und des Rates bei der Auswahl der Stätten und des bereitgestellten Inhalts zu sichern, sodass gewährleistet wird, dass die Initiative äußerst transparent und demokratisch ist.
Crescenzio Rivellini (PPE), schriftlich. – (IT) Ich gratuliere Frau Paliadeli zu ihrer ausgezeichneten Arbeit. Heute hat das Europäische Parlament dem Europäischen Kulturerbe-Siegel, einem Verzeichnis historischer Stätten, deren Bedeutung über nationale Grenzen hinausgeht, grünes Licht gegeben. Die Europäische Union hat etwa 500 Millionen Einwohner, von denen sich die meisten zuallererst als Bürgerinnen und Bürger ihres jeweiligen Herkunftslandes und nicht als Bürgerinnen und Bürger der EU fühlen. Das Fehlen einer starken europäischen Identität kann als Hindernis für die europäische Integration gesehen werden, es ist aber keinesfalls überraschend. Der europäische Kontinent ist ein riesiges Mosaik aus Sprachen und Bräuchen, und die Unterschiede zwischen den Ländern, die diesen Kontinent bilden, sind oftmals offenkundiger als die Gemeinsamkeiten.
Diese Initiative wird es ermöglichen, das Zugehörigkeitsgefühl zu Europa zu stärken und mehr Zusammenhalt zwischen den Bürgerinnen und Bürgern der verschiedenen Länder zu schaffen. Deshalb ist es so wichtig, die Orte, die für die europäische Integration stehen und sie symbolisieren, sowie die Orte, die für die Ideen und Werte der Europäischen Union stehen, hervorzuheben. Zudem sollten die Stätten, die das europäische Logo tragen, genau wie die Stätten der UNESCO-Liste des Welterbes, mehr Touristen anziehen, was sich positiv auf die lokale Wirtschaft auswirkt.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Die Herausbildung einer gemeinsamen europäischen Identität und das wachsende Interesse an der Europäischen Union und ihrer Entstehung sind Herausforderungen, denen sich die EU-Organe in ihrem Bemühen, einen umfassenden Zusammenhalt und Solidarität zu erreichen, gegenübersehen. Gewiss gibt es andere, radikalere und offensichtlichere Wege, den Glauben der Europäerinnen und Europäer an die Europäische Union und ihre führenden Politiker zu stärken (die jüngste Finanzkrise hat gezeigt, dass auf den höheren Verwaltungsebenen noch viel getan werden muss). Kenntnisse von der Geschichte unseres Kontinents, Vertrautheit mit seinem multinationalen und doch gemeinsamen Kulturerbe und eine bessere Erziehung der jungen Generation in Bezug auf die Ideen und die Menschen, die zum Aufbau der Europäischen Union geführt haben, können jedoch dazu beitragen, die Kluft zwischen der EU und ihren Bürgerinnen und Bürgern zu überwinden.
Joanna Senyszyn (S&D), schriftlich. – (PL) Als Mitglied des Ausschusses für Kultur und Bildung habe ich für die Entschließung des Parlaments über einen Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Maßnahme der Europäischen Union für das Europäische Kulturerbe-Siegel gestimmt. Die Idee der Schaffung eines EU-Siegels ist unter dem Gesichtspunkt der Schaffung eines größeren Bewusstseins für die Geschichte und das Kulturerbe der Europäischen Union bei den Bürgerinnen und Bürgern und unter dem Gesichtspunkt der Herausbildung einer europäischen Identität und dem Aufbau von Verbindungen zwischen Ländern sehr wichtig.
Durch die Auswahl von Stätten in den einzelnen Mitgliedstaaten, die sich für die Verleihung des Europäischen Kulturerbe-Siegels der EU beworben haben, werden wir die Menschen mehr für die Tatsache sensibilisieren, dass die europäische Geschichte uns alle betrifft, egal, wo wir leben und unabhängig von unserer Sprache oder Kultur. Die Umwandlung des Europäischen Kulturerbe-Siegels in eine EU-Initiative wird dazu beitragen, es glaubwürdiger, bekannter und prestigeträchtiger zu machen. Dies wiederum kann unter anderem wirtschaftliche und soziale Vorteile mit sich bringen, da die Stätten, denen das Siegel verliehen wird, für Touristen attraktiver werden. Die Auswahl von Stätten, denen das Siegel verliehen wird, wird auch dazu beitragen, das Interesse an und die Kenntnisse von den Ideen und Menschen Europas bei der jüngeren Generation zu vertiefen und wird die Einwohner Europas auf diese Weise näher zusammenbringen.
Czesław Adam Siekierski (PPE), schriftlich. – (PL) Mit der Initiative des Europäischen Kulturerbe-Siegels sollen die Städte, die Menschen und die Tätigkeiten, die zum Prozess der europäischen Integration beigetragen haben, gefördert werden. Ihr Ziel ist es, bei den Bürgerinnen und Bürgern ein größeres Bewusstsein für die grundlegenden Werte wie Demokratie, Solidarität, kulturelle Vielfalt und Toleranz, auf denen unsere Gemeinschaft basiert, zu schaffen. Die Liste der Stätten, die das Europäische Kulturerbe-Siegel tragen, wird als eine Art Landkarte der Traditionen und der Kultur unseres Kontinents dienen, und als eine Landkarte der Orte, die bei der Schaffung der europäischen Identität eine zentrale Rolle gespielt haben. Europas gemeinsames, jedoch vielfältiges Erbe kann das Identitätsgefühl seiner Bürgerinnen und Bürger und den europäischen Zusammenhalt stärken. Diese Initiative wird eine Plattform für die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und Regionen Europas schaffen. Ferner kann sie sich auch positiv auf den Tourismussektor auswirken, da sie dazu beiträgt, die Regionen attraktiver zu machen, und deren wirtschaftliche Situation gleichzeitig verbessert. Ich stimme zu, dass dieses Programm eine offizielle Initiative unter Leitung der EU werden sollte, da es dadurch eine breitere Anerkennung erfährt, glaubwürdiger und prestigeträchtiger wird. Die verbesserte Bekanntheit des Programms wird es einer größeren Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sich mit den Siegeln, die die europäische Integration symbolisieren und an sie erinnern, zu identifizieren.
Das Programm sollte parallel und ergänzend zum internationalen UNESCO-Programm und den Kulturhauptstädten Europas fungieren, da das Europäische Kulturerbe-Siegel auf der Ebene erzieherischer und symbolischer Werte und in geringerem Maße auf der Ebene ästhetischer und architektonischer Qualitäten fungiert. Wir sollten nach Wegen suchen, das Zugehörigkeitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu Europa zu stärken.
Csanád Szegedi (NI), schriftlich. – (HU) Ich halte europäische Werte – wie die altungarische Runenschrift – für wichtig und erachte es als notwendig, sie anzuerkennen und durch Auszeichnungen zu würdigen. In diesem Fall jedoch müssen wir die Tradition fortführen, diese Auszeichnung nur Werten zu verleihen, die sich wirklich in der EU befinden. Es ist nicht akzeptabel, sie auf Drittländer auszuweiten, da wir auf diese Weise nur die UNESCO-Liste des Welterbes verdoppeln würden. Dennoch hoffe ich, dass uns diese Auszeichnung dabei helfen wird, uns wieder auf traditionelle europäische Werte zu besinnen, und dass die Verleihung des Siegels wahrhaft ein Ausdruck der Anerkennung sein wird. Aufgrund der oben genannten Widersprüche im Bericht habe ich mich der Stimme enthalten.
Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. – (PT) Ich habe für die Empfehlung zu den Bedingungen für die Beteiligung der Schweiz am Programm Jugend in Aktion und am Programm im Bereich des lebenslangen Lernens gestimmt, weil ich sie für einen positiven Faktor in der europäischen Jugendstrategie halte, da dies eine Etappe im Prozess der Zusammenarbeit mit diesem Land bei sektoralen Politiken in der Europäischen Union ist. Da sich die Schweiz in menschlicher, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht an diesem Jugendprojekt beteiligen möchte, kann die Europäische Union nur davon profitieren, junge Menschen aus Drittländern wie der Schweiz in den Prozess der Sensibilisierung der jüngeren Generationen für den EU-Integrationsprozess einzubinden.
Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. – (LT) Ich habe für diese Empfehlung gestimmt, weil ich keinen Zweifel daran habe, dass die Zusammenarbeit der EU mit der Schweiz in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Jugend der EU von gegenseitigem Nutzen für die Verbesserung und wirksame Umsetzung von Strategien in diesen Bereichen sein wird. Die Beteiligung der Schweiz am Programm „Jugend in Aktion“ und am Programm im Bereich des lebenslangen Lernens (2007–2013) wird diesen Programmen zusätzliche Impulse verleihen und Möglichkeiten zum Austausch zwischen den Teilnehmern und zum Austausch von Erfahrungen schaffen, während gleichzeitig die finanziellen und sonstigen Interessen der EU gewahrt werden.
Sophie Auconie (PPE), schriftlich. – (FR) Mit dem Programm „Jugend in Aktion“ soll die Zusammenarbeit im Jugendbereich der Europäischen Union weiterentwickelt und unterstützt werden. Es ist darauf ausgerichtet, junge Menschen – insbesondere diejenigen, die benachteiligt sind oder Behinderungen haben – zur Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermuntern und ihren Sinn für Eigeninitiative, ihren Unternehmergeist und ihre Kreativität zu fördern. Das Programm für Bildung und lebenslanges Lernen wiederum hilft dabei, dass sich die Union im Einklang mit den Zielen der Strategie von Lissabon zu einer fortschrittlichen wissensbasierten Gesellschaft entwickelt. Als Unterstützung und Ergänzung zu den Maßnahmen der Mitgliedstaaten zielt es darauf ab, zum Austausch, zur Zusammenarbeit und zur Mobilität zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Gemeinschaft zu ermutigen, sodass sie eine weltweite Referenz für Qualität werden. Die Schweiz, die kein EU-Mitgliedstaat ist, nimmt an diesen Maßnahmen derzeit nicht teil. Ich denke, das Gegenteil sollte der Fall sein, und wir müssen auch unsere helvetischen Nachbarn im Rahmen einer offenen Union in diese Strategien einbeziehen. Deshalb habe ich für diese legislative Entschließung, die die Schweiz in diese wichtigen Maßnahmen einbindet, gestimmt.
Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. – (LT) Ich habe für diese vom Europäischen Parlament ausgearbeitete Empfehlung gestimmt, weil ich den Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Beteiligung der Schweiz am Programm „Jugend in Aktion“ und am Programm im Bereich des lebenslangen Lernens befürworte. Obwohl die Schweiz eine Beteiligung am Europäischen Wirtschaftsraum abgelehnt hat, arbeitet sie dennoch eng mit der Europäischen Union in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend zusammen. Dieses Abkommen ist angemessen, da die Schweiz verpflichtet ist, sich an die von der Europäischen Kommission festgelegten Bedingungen und Bestimmungen zu halten. Darüber hinaus gelten für Projekte und Initiativen von Teilnehmern aus der Schweiz dieselben Bedingungen, Regeln und Verfahren wie für von Teilnehmern aus den Mitgliedstaaten vorgelegte Projekte. Hinsichtlich der Finanzkontroll- und Überprüfungsmaßnahmen hält sich die Schweiz an die Bestimmungen der EU. Gemäß dem bilateralen Abkommen setzt die Schweiz eine Nationalagentur ein, die die Durchführung der Programme auf nationaler Ebene koordinieren soll, und leistet jedes Jahr einen finanziellen Beitrag zu jedem Programm (2011 beläuft sich dieser auf 1,7 Mio. EUR für das Programm „Jugend in Aktion“ und auf 14,2 Mio. EUR für das Programm im Bereich des lebenslangen Lernens).
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Die Zusammenarbeit mit der Schweiz in Bildungsfragen ist ein wichtiger Schritt bei den Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz. Die beiden fraglichen Programme unterstützen das lebenslange Lernen und die Einbindung der Jugend in die europäische Integration durch Toleranz und Solidarität zwischen jungen Europäerinnen und Europäern. Das Abkommen zwischen der Kommission und der Schweiz ist angemessen, da bei der Bewerbung der Grundsatz der Gleichstellung zwischen schweizerischen Teilnehmern an diesen Programmen und allen anderen jungen Europäerinnen und Europäern gilt und da die Schweiz verpflichtet ist, sich an die europäischen Regeln und deren Überwachung zu halten und zu beiden Programmen einen finanziellen Beitrag zu leisten.
Pat the Cope Gallagher (ALDE), schriftlich. – Als Vorsitzender der Delegation des Europäischen Parlaments für Beziehungen mit der Schweiz begrüße ich die Annahme dieses Berichts. Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben vereinbart, das Programm „Jugend in Aktion“ einzuführen, mit dem der Rechtsrahmen zur Unterstützung nicht formaler Lernaktivitäten für die Jugend umgesetzt wird. Ziel dieses Vorschlags ist es, eine Grundlage für die Teilnahme der Schweiz am Programm „Jugend in Aktion“ und am Programm im Bereich des lebenslangen Lernens zu schaffen. Die Schweiz ist das einzige europäische Land, das an diesen Programmen teilnimmt, ohne Mitglied des EWR, ein Kandidatenland oder ein mögliches Kandidatenland zu sein. Obwohl die Schweiz eine Beteiligung am Europäischen Wirtschaftsraum abgelehnt hat, hat sie doch stets Interesse an einer verstärkten Zusammenarbeit mit der EU in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend gezeigt.
Jarosław Kalinowski (PPE), schriftlich. – (PL) Wir alle wissen sehr gut, dass ein gutes Bildungssystem, das sicherstellt, dass junge Leute die bestmögliche Ausbildung erhalten, für jedes Land enorm wichtig ist. Ein gutes Qualifikations-, Wissens- und Bildungsniveau hat direkte Auswirkungen auf die Kultur und den Arbeitsmarkt und folglich auf den Lebensstandard der Bürgerinnen und Bürger. Jedes Land will stolz auf seine Jugend sein und jeder junge Mensch will die Möglichkeit haben, neue Kulturen und Sprachen kennenzulernen und im Ausland Berufserfahrung zu sammeln. Die Europäische Union kann stolz auf ihr gut entwickeltes Austauschsystem für Schüler und Studenten und auf ihre offenen Arbeitsmärkte sein, die allen jungen Europäerinnen und Europäern zahlreiche Möglichkeiten zur intellektuellen und beruflichen Weiterentwicklung bieten. Die Teilnahme der Schweiz am Programm „Jugend in Aktion“ zeigt, dass die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, insbesondere im Bildungsbereich, für das Land von großer Bedeutung ist. Wir sollten junge Bürgerinnen und Bürger aus der Schweiz nicht daran hindern, von den Vorzügen und Chancen einer Gemeinschaftsbildung zu profitieren.
Petru Constantin Luhan (PPE), schriftlich. – (RO) Die Aufmerksamkeit, die der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Forschung und insbesondere der Ressource, die die Europäische Union mit ihrer Jugend hat, geschenkt wird, nimmt immer stärker zu. Mit der Bereitstellung neuer Lernangebote wollen wir unseren Bürgerinnen und Bürgern mehr Chancen bieten. Programme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Kultur, Forschung und Jugend stellen ein Kernelement dieser Strategie dar. Ziel des Programms „Jugend in Aktion“ ist es, das Gefühl einer aktiven europäischen Bürgerschaft, ein Gefühl von Solidarität und Toleranz bei den Europäerinnen und Europäern von der Jugend bis zum Erwachsenenalter zu schaffen.
Das Programm fördert die Mobilität sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU-Grenzen und begünstigt die Einbeziehung aller jungen Menschen, unabhängig von ihrem bildungsmäßigen, sozialen und kulturellen Hintergrund. Als Mitglied der Delegation für Beziehungen mit der Schweiz und Norwegen habe ich für diesen Bericht gestimmt, weil ich denke, dass das zwischen der Kommission und den schweizerischen Behörden unterzeichnete Abkommen vollkommen angemessen ist und in ihrem gegenseitigen Interesse liegt. Damit wird es uns möglich sein, so vielen jungen Leuten wie möglich zu helfen, neue Fähigkeiten zu erwerben und ihnen Lernangebote mit einer europäischen Dimension anzubieten.
David Martin (S&D), schriftlich. – Obwohl die Schweiz eine Beteiligung am Europäischen Wirtschaftsraum abgelehnt hat, hat sie doch stets Interesse an einer verstärkten Zusammenarbeit mit der EU in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend gezeigt. Zunächst war die Möglichkeit einer Teilnahme der Schweiz in den Rechtsgrundlagen der EU-Programme für allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend nicht vorgesehen, doch änderte sich dies 2006 mit der Annahme der Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm „Jugend in Aktion“ und das Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens (2007-2013). Im Februar 2008 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit der Schweiz über deren Beteiligung an den beiden Programmen aufzunehmen. Im August 2009 wurde eine Einigung erzielt, und der Rat hat bereits einen Beschluss über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens ab dem Jahr 2011 erlassen. Ich habe diesen Vorschlag unterstützt.
Mario Mauro (PPE), schriftlich. – (IT) Die Teilnahme der Schweiz, eines Landes, das sich gegen eine Mitgliedschaft bei der Europäischen Union entschieden hat, am Programm „Jugend in Aktion“ und am Programm im Bereich des lebenslangen Lernens darf nicht von vornherein ausgeschlossen werden, sollte aber sorgfältig geprüft werden. Daher unterstütze ich den Wortlaut des zwischen der Kommission und der schweizerischen Regierung erzielten Abkommens und habe daher für den Bericht von Frau Pack gestimmt. Es ist richtig, die Schweiz an den Vorzügen der Programme teilhaben zu lassen, aber es ist ebenfalls richtig, alle finanziellen und sonstigen Interessen der Europäischen Union zu wahren.
Louis Michel (ALDE), schriftlich. – (FR) Obwohl die Schweiz kein Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ist, hat sie doch stets Interesse an einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Union in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend gezeigt. Der Schluss dieses Abkommens über die Teilnahme der Schweiz am Programm „Jugend in Aktion“ und am Programm im Bereich Bildung und lebenslanges Lernen ist eine sehr positive Folge dieses Interesses. In der Tat ist das Konzept der Bildung und des lebenslangen Lernens für die Wettbewerbsfähigkeit der wissensbasierten Wirtschaft von grundlegender Bedeutung.
Es kann auf alle Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung angewendet werden; es betrifft alle Lebensabschnitte und alle verschiedenen Formen des Lernens. Wir müssen den Austausch, die Zusammenarbeit und die Mobilität weiterentwickeln und stärken. Ferner ist es wichtig, junge Menschen – insbesondere diejenigen, die benachteiligt sind oder Behinderungen haben – zur Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermuntern und Eigeninitiative, Unternehmergeist und Kreativität zu fördern, um dem Gefühl einer aktiven europäischen Bürgerschaft Vorschub zu leisten, Solidarität zu entwickeln und zur Toleranz zu ermutigen.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Verständlicherweise will die Schweiz, die ja auch an den Programmen „Jugend in Aktion“ und „Lebenslanges Lernen“ finanziell beteiligt ist, diese nun mit nutzen. Im Sinne des Lernens wäre es gut, wenn sich die EU an der direkten Demokratie der Schweiz ein Beispiel nähme. Wenn sich die Bevölkerung dort gegen Minarette ausspricht, wird dies ebenso akzeptiert wie die jüngste „Ausschaffungsinitiative“. Und die Schweiz weiß, dass ein NEIN des Volkes auch NEIN heißt und man nicht einfach so oft abstimmt, bis das Ergebnis stimmt und sich dann vielleicht auch noch über sinkende Wahlbeteiligung wundert. Nicht zuletzt sollte das Schweizer Beispiel auch zu denken geben, welche Sorgen die Menschen haben. Mit den Regelungen laut vorliegendem Bericht kann ich nicht vollständig einverstanden sein, weshalb ich den Bericht abgelehnt habe.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. – (PT) Ich habe für die Empfehlung zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Programm „Jugend in Aktion“ und am Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens (2007-2013) gestimmt, weil ich glaube, dass das von der Kommission mit den schweizerischen Behörden ausgehandelte Abkommen durchaus positiv ist, da die Vorzüge des Programms auf die Schweiz ausgeweitet und die Interessen der Europäischen Union, nicht zuletzt ihre finanziellen Interessen, gewahrt werden.
Crescenzio Rivellini (PPE), schriftlich. – (IT) Wir haben heute im Plenum über den Entwurf einer legislativen Entschließung mit Blick auf die Beteiligung der Schweiz am Programm „Jugend in Aktion“ und am Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens abgestimmt. Obwohl die Schweiz eine Beteiligung am Europäischen Wirtschaftsraum abgelehnt hat, hat sie doch wiederholt Interesse an einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Europäischen Union in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend gezeigt. Mit dieser Empfehlung haben wir ein Abkommen zwischen der EU und der Schweiz geschlossen, das Letzterer die Möglichkeit einer Beteiligung am Programm „Jugend in Aktion“ und am Programm im Bereich des lebenslangen Lernens einräumt.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Obwohl die Schweiz eine Beteiligung am Europäischen Wirtschaftsraum abgelehnt hat, hat sie doch stets Interesse an einer verstärkten Zusammenarbeit mit der EU in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend gezeigt. Zunächst war die Möglichkeit einer Teilnahme der Schweiz in den Rechtsgrundlagen der EU-Programme für allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend nicht vorgesehen, doch änderte sich dies 2006 mit der Annahme der Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm „Jugend in Aktion“ und das Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens (2007-2013). Im Februar 2008 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit der Schweiz über deren Beteiligung an den beiden Programmen aufzunehmen. Im August 2009 wurde eine Einigung erzielt, und der Rat hat bereits einen Beschluss über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens ab dem Jahr 2011 erlassen. Nach Artikel 218 Absatz 6 VAEU muss der Rat die Zustimmung des Europäischen Parlaments einholen, bevor das Abkommen in Kraft treten kann. Die 2006 angenommenen Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm „Jugend in Aktion“ und das Programm im Bereich des lebenslangen Lernens sahen die Möglichkeit einer Teilnahme der Schweiz bereits prinzipiell vor. Das von der Kommission mit den schweizerischen Behörden ausgehandelte Abkommen ist durchaus angemessen: Die Schweiz kommt in den Genuss der Vorzüge des Programms, während gleichzeitig die finanziellen und sonstigen Interessen der EU gewahrt werden. Die Berichterstatterin empfiehlt daher dem Parlament, den Vorschlag für einen Beschluss des Rates zu billigen.
Czesław Adam Siekierski (PPE), schriftlich. – (PL) Die Schweiz ist ein Land, das trotz ausgezeichneter Bildungsprogramme mit dem Problem ungleicher Zugangsmöglichkeiten zur Hochschulbildung zu kämpfen hat. Hoffen wir, dass die Zusammenarbeit mit der EU dazu führt, dass junge Schweizerinnen und Schweizer – insbesondere mit Migrationshintergrund – bessere Chancen auf einen Zugang zu Bildung haben werden. Die Erfahrung der Mitgliedstaaten mit Programmen, die den Jugendaustausch im Bildungsbereich unterstützen, zeigt ganz klar, dass sie nicht nur eine gute Bildung fördern, sondern dank des Erwerbs der Sprachen, Kulturen und Traditionen einzelner Länder auch eine positive Rolle in Bezug auf die europäische Integration spielen. Gleichzeitig stellt das Programm im Bereich des lebenslangen Lernens eine ausgezeichnete Chance dar, die Rolle der Frau in der Schweiz in den Blickpunkt zu rücken. Die Schweiz war das letzte Land in Europa, das Frauen in den 70er-Jahren das Wahlrecht bei eidgenössischen Wahlen einräumte, und lange Zeit stellten Frauen eine Gesellschaftsgruppe dar, die es nicht nur schwierig findet, uneingeschränkt an der Zivilgesellschaft teilzunehmen, sondern auch Zugang zu Bildung und beruflicher Selbstverwirklichung zu erhalten.
Heute sehen sich Frauen mittleren Alters, die in den Arbeitsmarkt eintreten möchten, häufig mit dem Problem mangelnder Qualifikation oder Erfahrung konfrontiert, da sie zum großen Teil zu Hause geblieben sind, um sich aufgrund der hohen Kinderbetreuungskosten um ihre Familie zu kümmern.
Charalampos Angourakis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die beiden Berichte über die Menschenrechte in der EU und in der Welt sind eine Kampfansage an die im Zuge der sich ausweitenden Krise durch die primitiven Angriffe auf ihre Rechte und ihr Leben seitens der EU, des Kapitals und der bürgerlichen Regierungen, welche ihnen die Kosten für die Krise unterschieben und die Gewinne der Kartelle retten möchten, bereits aus dem letzten Loch pfeifenden Arbeitnehmer. Es bedarf schon einer gewissen Dreistigkeit der politischen Vertreter des Kapitals, die EU als Hüterin der Menschenrechte auszurufen, obwohl diese gerade im Begriff ist, die neue, noch reaktionärere Doktrin NATO 2020 anzunehmen und in erster Reihe steht, wenn es darum geht, Menschen und natürlichen Ressourcen auszubeuten, sowie Marionetten- und reaktionäre Regimes zu unterstützen. Gleichzeitig werden in allen Mitgliedstaaten der EU die in heftigen und blutigen Kämpfen erlangten Arbeits- und sozialen Rechte brutal zerschlagen, Basis- und Arbeitskämpfe rücksichtslos unterdrückt, die Jagd auf Immigranten und der Rassismus erhalten Zulauf, die Freiheiten des Volkes und demokratische Rechte werden eingeschränkt und die kommunistischen Parteien sowie kommunistische Symbole werden in einer Reihe von Ländern verboten. Die Standardhinweise auf angebliche Menschenrechtsverletzungen in Kuba und in anderen Ländern, die sich den imperialistischen Plänen entgegenstellen, sind als unverhüllte Drohungen, Nötigung und Druck zu werten, um den Willen der Menschen zu brechen, damit sie ihre Rechte auf die freie Entscheidung über ihr eigenes Schicksal aufgeben.
Sophie Auconie (PPE), schriftlich. – (FR) Es ist Tradition, dass die Plenarsitzung im Dezember teilweise den Menschenrechten gewidmet ist. Abgesehen von der Verleihung des Sacharow-Preises gehört zu den die Sitzung unterbrechenden, rituellen Ereignissen die Verabschiedung der Entschließung zu dem Jahresbericht des Parlaments über die Menschenrechte in der Welt und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich. Die Förderung der Demokratie und der Menschenrechte weltweit zählt fraglos zu den internationalen Verpflichtungen der Union. In diesem Jahr nennt der Bericht die andauernden schweren Verletzungen in diesem Bereich und eine durch die Wirtschaftskrise, den Klimawandel, neue Technologien und den Kampf gegen den Terrorismus verschärfte Situation. Er empfiehlt die Umsetzung der Ziele des Vertrages von Lissabon, insbesondere durch den neuen Europäischen Auswärtigen Dienst. Laut der Berichterstatterin des Textes, Frau Andrikienė, sollte sich eine einheitliche europäische Außenpolitik auf die Förderung der Demokratie und Menschenrechte konzentrieren.
Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. – (LT) Ich habe für den Jahresbericht über die Menschenrechte in der Welt 2009 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich gestimmt, da er die Arbeit der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte und der Demokratie einschließlich der zukünftigen Herausforderungen untersucht, bewertet und in bestimmten Fällen analysiert. Was die Gewalt gegen Frauen angeht, verleiht das Europäische Parlament seiner großen Sorge über die fest verwurzelte, geschlechterspezifische Diskriminierung und häusliche Gewalt in einigen Ländern Ausdruck und weist darauf hin, dass in ländlichen Gebieten lebende Frauen hier eine besonders gefährdete Gruppe darstellen. Daher befürworte ich die Forderung des Parlaments, die Rechte von Frauen in allen Menschenrechtsdialogen ausdrücklich anzusprechen, insbesondere die Bekämpfung und Ausmerzung sämtlicher Arten von Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und Mädchen, sämtlicher Arten gefährlicher traditioneller oder gebräuchlicher Praktiken, beispielsweise die weibliche Genitalverstümmelung und Kinder- oder Zwangsehen, sämtlicher Arten von Menschenhandel, von häuslicher Gewalt und Frauenmord, von Ausbeutung am Arbeitsplatz und wirtschaftlicher Ausbeutung. Da immer noch Millionen Kinder Opfer von Vergewaltigung, häuslicher Gewalt und physischem, emotionellem und sexuellem Missbrauch werden, muss die EU meiner Meinung nach dringend zusätzliche Maßnahmen gegen Kinderarbeit ergreifen und sollte die ihr zur Verfügung stehenden Mittel wirkungsvoller anwenden.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Die Verteidigung der Menschenrechte ist tief in dem Wesen der Europäischen Union verwurzelt und die Organe dürfen nicht davon ablassen, bzw. die diplomatische Arbeit muss sich weiterhin von diesem Geist leiten lassen. Anhang I zu dem Bericht ist der beste Beweis dafür, denn er enthält eine Auflistung aller Fälle von Menschenrechtsverletzungen, die wir in Europa angeprangert bzw. uns nicht gescheut haben, zu verurteilen; von Afghanistan bis Somalia, von Russland bis Iran. Weder verschließen wir unsere Augen, noch stecken wir unseren Kopf in den Sand, auch wenn dabei strategische Partnerschaften auf dem Spiel stehen, denn es dürfen keine Einzelinteressen über den Kampf für Freiheit und Menschenrechte gestellt werden.
Meiner Ansicht nach muss sich die Union folgende Haltung bewahren: Bereitschaft zum Eingreifen und Mut im Kampf für Menschenrechte und Demokratie.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht ist Teil eines vollkommen heuchlerischen Rituals der Mehrheit, dominiert von den Rechten und den Sozialdemokraten, die auf ihre Rolle als „Botschafter‟ für die Verteidigung der Menschenrechte pochen. Dies ist eine Übung, die sich im Zuge der ihr innewohnenden, offensichtlichen Widersprüche entlarvt, nicht zuletzt durch die vorgebliche Verteidigung von Menschenrechten, um Interventionen in Ländern, wo die eigenen Interessen auf dem Spiel stehen, voranzutreiben, wobei hier die Verbündeten, insbesondere die Vereinigten Staaten, in einem positiven Licht dargestellt und unterstützt werden.
Als Beispiele sind hier der Fall der sogenannten CIA-Flüge und die Mittäterschaft vieler Regierungen von EU-Ländern im Zusammenhang mit er Entführung, der Folterung und der illegalen Überführung von Gefangenen nach Guantánamo Bay und die fortwährende Besetzung Afghanistans durch die NATO-Streitkräfte mit den anhaltenden Massakern unter der Zivilbevölkerung unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung zu nennen. Zu den weiteren Beispielen zählen Israels fortgesetzte Apartheid-Politik gegenüber dem palästinensischen Volk und die Unterstützung einer dauerhaften Besetzung der Westsahara durch Marokko, sowie die Billigung der illegalen Blockade Kubas durch die USA, welche von der Generalversammlung der Vereinten Nationen 18-mal hintereinander verurteilt worden ist. Diese Strategien, ebenso wie die sie unterstützenden Mehrheiten, hinterlassen einen schlechten Geschmack: Die Zeit, in der die Menschen in der Lage sein werden, sie zurückzuweisen, wird kommen.
Louis Grech (S&D), schriftlich. – Die Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel zielt darauf ab, durch Belangung der Straftäter und Gewährleistung besserer Verhütungs- und Schutzmaßnahmen für die Opfer eine für Menschenhändler feindlichere Umgebung zu schaffen. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Menschenhandel in Europa immer noch eine Tatsache darstellt und Hunderttausende Menschen, größtenteils aus gefährdeten sozialen Gruppen, wie Minderheiten sowie Frauen und Kinder, unter anderem in Form von sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit und moderner Sklaverei davon betroffen sind. Ich verurteile die Ausbeutung der Opfer des Menschenhandels auf das Schärfste und spreche mich daher für einen verstärkten Schutz der Opfer sowie die Einführung schärferer Sanktionen gegen die Menschenhändler aus. Eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern und eine verstärkte Abstimmung zwischen den unterschiedlichen Organen und Organisationen auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene ist für die erfolgreiche Umsetzung der Richtlinie von besonderer Bedeutung. Die EU sollte ihre internationalen Beziehungen dahingehend nutzen, ihre Partner zur Eindämmung des Menschenhandels zu verpflichten und zu gewährleisten, dass die Rechte der Opfer weltweit anerkannt werden. Darüber hinaus sollte sie politische Normen, Standards und Grundsätze des internationalen Menschenrechtssystems zur Bekämpfung und Verhütung von Menschenhandel in ihre politischen Dialoge mit Nicht-EU-Mitgliedstaaten einbringen.
Sandra Kalniete (PPE) , schriftlich. – (LV) Ich stimme für die Entschließung und die vorgeschlagene kategorische Forderung an die russischen Behörden, die für den Mord an dem russischen Rechtsanwalt Sergei Magnizki verantwortlichen Personen zur Rechenschaft zu ziehen, und ich fordere das Parlament auf, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, den in diesen Fall verwickelten russischen Funktionären die Einreise in die Europäische Union zu verweigern sowie ihre Bankkonten und sonstiges Vermögen in allen Mitgliedstaaten der EU einzufrieren. Diese Forderung würde den russischen Behörden deutlich signalisieren, dass die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union die schwerwiegenden Mängel des russischen Rechtssystems, die selektive Anwendung von Gesetzen je nach Interessenslage der Behörden und die Tatsache, dass Personen, die für Angriffe auf oder gar den Tod von Menschenrechtsaktivisten, unabhängigen Journalisten und Rechtsanwälten verantwortlich sind immer noch viel zu oft straffrei ausgehen, als nicht hinnehmbar betrachten. Dieses Signal würde die Unterstützung der EU für die Menschenrechtsaktivisten in Russland bestätigen, die unter besonders schwierigen Umständen agieren.
Bogusław Liberadzki (S&D), schriftlich. – (PL) Die Achtung der Menschenrechte gehört zu den grundlegenden Werten der EU, und die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament misst diesem Punkt besondere Bedeutung bei, da er bei praktisch jeder Sitzung unserer Fraktion auf der Tagesordnung auftaucht. Sich diesem Thema zu widmen, ist für das Parlament insgesamt wichtig. Wir erleben in gewisser Weise eine, wenn auch sehr langsame Verbesserung der Situation weltweit. Es gibt immer noch Länder, deren die Regierungen unverdrossen weiter Menschenrechtsverletzungen begehen, aber es gibt auch solche, in denen sich eine Änderung vollzieht. Der mündliche Änderungsantrag der Berichterstatterin hat diese positiven Entwicklungen in Russland aufgegriffen. Die Situation in Kuba gibt jedoch immer noch Anlass zur Sorge, wie die Verleihung des Sacharow-Preises 2010 gezeigt hat. Ich habe mit Überzeugung für diesen Bericht gestimmt.
David Martin (S&D), schriftlich. – Es liegt in der Natur der Sache, dass der Jahresbericht über die Menschenrechte ein rückwärtsgewandtes Ritual darstellt, dennoch begrüße ich es. Dieser Bericht befasst sich mit dem Zeitraum von Juli 2008 bis Dezember 2009, unmittelbar vor dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon. Ich begrüße aufrichtig Cathy Ashtons Bekenntnis zu den Menschenrechten, sowie die von ihr in der Aussprache abgegebene Versicherung, dieses Thema dauerhaft in der Arbeit des EAD zu verankern. Hoffentlich heißt dies, dass wir bei unserer Aussprache über den Menschenrechtsbericht im nächsten Jahr über ein kohärenteres und schlüssigeres Konzept der EU zu Menschenrechten werden berichten können.
Clemente Mastella (PPE), schriftlich. – (IT) Der Jahresbericht dient der Betonung der festen Entschlossenheit und der langfristigen Bemühungen des Europäischen Parlaments im Hinblick auf die Verteidigung der Menschenrechte und der Demokratie weltweit durch Erarbeitung einer in stärkerem Maße ganzheitlichen und wirksamen europäischen Politik, die in der Lage ist, mehr Kohärenz und Konsistenz über alle strategischen Bereich hinweg — ob durch bilaterale Beziehungen zu Drittländern oder durch die Unterstützung internationaler und lokaler zivilgesellschaftlicher Organisationen — zu garantieren. Wir unterstreichen insbesondere die Bedeutung einer gründlichen Bewertung der Menschenrechtsaspekte im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (DEP), die sich vor allem mit der Kohärenz und Effizienz existierender Mechanismen wie Aktionsplänen, Fortschrittsberichten, Menschenrechtsdialogen und dem Entscheidungsprozess für den Ausbau der Beziehungen mit Nicht-EU-Mitgliedstaaten befassen sollte.
Es gilt, den zukünftigen Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention als eine Gelegenheit, ihr Bekenntnis zur Verteidigung der Menschenrechte innerhalb und außerhalb ihrer Grenzen unter Beweis zu stellen, stärker ins Licht der Öffentlichkeit zu rücken. Daher fordern wir alle Mitgliedstaaten auf, dies zu unterstützen und ihre Bürgerinnen und Bürger dieser Sache zu verpflichten.
Mario Mauro (PPE), schriftlich. – (IT) Der Bericht über Menschenrechte in der Welt 2009 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich stellen ein außerordentlich wichtiges Mittel zur Stärkung der Rolle des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) in Bezug auf die Menschenrechtspolitik dar. Diese Themen sind ja auf globaler Ebene stets das Kennzeichen der Europäischen Union gewesen.
Indem ich betone, dass die Religions- oder Glaubensfreiheit ein zu respektierendes, wichtiges und grundlegendes Recht im Rahmen der Menschenrechte darstellt und dass die mit der Achtung der Menschenrechte verbundenen, in den bilateralen Abkommen mit Nicht-EU-Mitgliedstaaten genannten Bedingungen stärker und effektiver eingefordert werden müssen, stimme ich Frau Andrikienė zu. Daher ist es richtig, von der Hohen Vertreterin zu fordern, Religions- oder Glaubensfreiheit in der Menschenrechtspolitik der EU zu verankern und die Situation der Religions- oder Glaubensfreiheit in dem Jahresbericht der EU über Menschenrechte einer gründlichen Bewertung zu unterziehen. Ich stimme für den Bericht von Frau Andrikienė.
Kyriakos Mavronikolas (S&D), schriftlich. – (EL) Die Europäische Union muss alles in ihrer Macht Stehende tun, um die Gültigkeit der für die Menschenrechte maßgeblichen Grundsätze und Freiheiten sicherzustellen, damit sie in diesem Bereich eine führende Rolle übernehmen kann. Es muss ein eigener Menschenrechtsdienst geschaffen werden und, was noch wichtiger ist, Bereiche, in denen es EU-Vertreter gibt, müssen von der Union überwacht werden. Darüber hinaus muss die Europäische Union Menschenrechtsverletzungen in ihren Mitgliedstaaten überwachen und genau verfolgen.
Willy Meyer (GUE/NGL), schriftlich. – (ES) Ich habe diesen Bericht nicht unterstützt, da er die von der EU an die Achtung und Förderung der Menschenrechte sowohl in ihren Mitgliedstaaten als auch in Drittländern, mit denen sie besondere politische und Handelsbeziehungen unterhält, angelegten doppelten Maßstäbe nicht verurteilt oder kritisiert. Es wird mit keinem Wort erwähnt, dass die EU-Regierungen Strategien entworfen und umgesetzt haben, die völlig im Widerspruch zu den Menschenrechten in Bereichen wie etwa der Einwanderung stehen, wo es Massenabschiebungen und Festhaltemaßnahmen aus rassistischen oder Sicherheitsgründen gibt, die Tür und Tor für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen wie das illegale Festhalten von Personen und ihre Verlegung in geheime Gefängnisse, wo sie gefoltert werden, öffnen.
Die EU selbst hat im Widerspruch zu den Menschenrechten stehende Richtlinien verabschiedet, wie beispielsweise die Rückkehrrichtlinie, und sie hat besondere Handels- oder politische Beziehungen mit Ländern wie Marokko, Kolumbien oder Israel, wo es systematische Menschenrechtsverletzungen gibt, angebahnt oder weiter ausgebaut. Obwohl ich die Tatsache begrüße, dass in dem Bericht zum ersten Mal die Menschenrechtssituation in den nicht autonomen Gebieten der Westsahara angesprochen wird, befürworte ich ihn auf Grund des Fehlens der vorgenannten Punkte und der negativen Auswirkungen der EU-Freihandelsabkommen auf die Menschenrechte, einmal ganz abgesehen von der ungerechtfertigten und übertriebenen Kritik an Ländern wie Kuba und Venezuela, nicht.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Der Bericht über die Menschenrechte in der Welt 2009 ist sehr umfangreich und spricht zahlreiche verschiedene Fragestellungen an. Leider hat man aber irgendwie den Eindruck, dass hier krampfhaft versucht worden ist, alle möglichen Sachverhalte irgendwie reinzupacken, ohne klare Strategie. Die Förderung der Demokratie in der Welt muss in der Tat ein wichtiges Anliegen der Europäischen Union sein. Dafür braucht man aber eine klare Ausrichtung und einen erkennbaren roten Faden, wie man die teils schwierigen Problemstellungen in Angriff nehmen möchte. Da dies leider fehlt, habe ich mich bei der Schlussabstimmung der Stimme enthalten.
Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė (PPE), schriftlich. – (LT) Obwohl die Unterzeichnung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte mehr als 60 Jahre zurückliegt, gibt es immer noch viele Orte auf der Welt, wo diese Erklärung nicht mehr als ein Stück Papier ist. Leider liegen auch viele dieser Orte in Europa, einem Kontinent, wo der Schutz der Menschenrechte als einer der Grundsätze der Demokratie geboren wurde. Die Europäische Union hat, wie man zweifellos sagen kann, auf dem Gebiet der Menschenrechte eine Vorreiterstellung inne und unternimmt große Anstrengungen, damit dass an anderen Orten weltweit wenigstens Mindestnormen für den Menschenrechtsschutz gewährleistet werden. Daher gratuliere ich meiner Kollegin, Frau Andrikienė, zu der Ausarbeitung eines wirklich umfassenden Berichts und zur Verdeutlichung der komplexen Situation weltweit. Ich hoffe, dass dieser Bericht zu einer Verbesserung der Situation beitragen wird, und dass diese Berichte in Zukunft kürzer ausfallen werden.
Justas Vincas Paleckis (S&D), schriftlich. – (LT) Ich habe für den diesjährigen Bericht des Europäischen Parlaments über Menschenrechte gestimmt, da er sich sowohl mit den in geographischer Nähe zu der EU, als auch weiter entfernt liegenden Ländern befasst. Das EP fordert in diesem Bericht China – das Land mit höchsten Zahl von Hinrichtungen – auf, seine nationalen Hinrichtungszahlen öffentlich bekannt zu geben und so eine transparente Analyse und Diskussion des Themas zu ermöglichen. Das sollte das Land dazu ermutigen, die Abschaffung dieser barbarischen Form der Bestrafung zu beschleunigen. Andererseits ist es eine Schande, dass die Todesstrafe bis heute immer noch in den demokratischen Vereinigten Staaten von Amerika angewendet wird. In dem Bericht wird der Sorge über die Auswirkungen von bewaffneten Konflikten auf Kinder und die Tatsache, dass sie in sonstiger Weise durch diese in Mitleidenschaft gezogen oder sogar gezwungen werden, aktiv daran teilzunehmen, Ausdruck verliehen. In meinen vom Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments angenommenen Änderungsanträgen zu diesem Bericht dränge ich die Kommission und den Rat, sicherzustellen, dass in den Beziehungen zu Drittländern die Leitlinien der Europäischen Union zu Kindern in bewaffneten Konflikten zwingend eingehalten werden. Weiter fordere ich sofortige Maßnahmen der EU- und UN-Organe in Bezug auf die Entwaffnung, Rehabilitierung und Wiedereingliederung von Kindern, die aktiv an Kriegen teilgenommen haben.
Ich fordere die Behörden in Nordkorea dringend auf, konkrete und merkliche Schritte in Richtung einer Verbesserung der Menschenrechtssituation zu unternehmen. Ich fordere Pjöngjang dringend auf, die Kontrolle sämtlicher Arten von Hafteinrichtungen durch unabhängige internationale Experten zuzulassen, und den Sonderberichterstattern der UN den Besuch des Landes zu gestatten. Ich fordere die Behörden in Nordkorea ebenfalls auf, die Einschränkungen, denen das internationale Personal bei der Überwachung der Verteilung von Hilfsgütern unterliegt, aufzuheben und sicherzustellen, dass die internationale Hilfe auch bei den Bedürftigen ankommt.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht über den Jahresbericht über die Menschenrechte in der Welt (2009) und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich führt detaillier und erschöpfend Menschenrechtsverletzungen rund um den gesamten Erdball auf. An dieser Stelle sollte auf die unerschütterliche Entschlossenheit und langjährigen Bemühungen des Europäischen Parlaments in der Verteidigung der Menschenrechte und der Demokratie weltweit durch die Umsetzung einer beständigen und wirksamen Politik zur Verteidigung der Menschenrechte in der EU verwiesen werden.
Mit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon bietet sich eine historische Möglichkeit, die immer noch in der europäischen Menschenrechts- und Demokratiepolitik bestehenden Diskrepanzen zu beseitigen. Daher unterstütze ich die Berichterstatterin in ihrem Appell an den Europäischen Auswärtigen Dienst, das Ziel und den Geist des Vertrages von Lissabon lückenlos umzusetzen, damit die Achtung der Menschenrechte und ihre Förderung den Kern der verschiedenen Interventionsbereiche der Außenpolitik der Union bildet.
Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. – (FR) Gestern hat das Europäische Parlament den Sacharow-Preis für geistige Freiheit an den kubanischen Staatsbürger Guillermo Fariñas in Abwesenheit verliehen. Sein Stuhl blieb leer, da die kubanische Regierung ihm die Rückkehr nach Hause verwehrt hätte. Dies stellt ein bestürzendes und symbolträchtiges Beispiel dar und ruft uns brutal in Erinnerung, dass die Menschenrechtssituation in der Welt nicht im Begriff ist, sich zu verbessern. Die Anwendung der Todesstrafe nicht weit von hier in Belarus, der Tod durch Hängen und Steinigung im Iran, die Genitalverstümmelung von Frauen in Somalia, die Massenvergewaltigungen in der Demokratischen Republik Kongo, die Ermordung von Journalisten in Russland, 215 Millionen Kinderarbeiter, willkürliche Verhaftungen, unfaire Prozesse, Zensur und so viele andere Grausamkeiten erfordern eine standhafte und kompromisslose Europäische Union.
Der heute angenommene Bericht verlangt von uns, die Menschenrechte zum Schwerpunkt der Außenmaßnahmen der Europäischen Union, ihrer Entwicklung-, Verteidigungs-, Handels-, Fischerei-, Einwanderungs- und Strafrechtspolitik zu machen. Die allgemeine Gültigkeit dieser Werte muss Vorrang vor der Geopolitik haben, was am 10. Dezember 2010 wieder in zynischer Weise deutlich wurde, als 15 Länder feige auf Chinas ausdrückliche Forderung, die Verleihung des Friedensnobelpreises an den chinesischen Staatsbürger Lu Xiaobo zu boykottieren, reagiert haben.
Crescenzio Rivellini (PPE), schriftlich. – (IT) Ich möchte Frau Andrikienė zu ihrer hervorragenden Arbeit gratulieren. Der Jahresbericht des Parlaments über die Menschenrechte – in diesem Jahr bezogen auf 2009 – stellt einen Aufhänger für alle an diesem Thema Interessierten dar. Der aktuellen Ausgabe ist umso mehr Bedeutung beizumessen, als sie die erste nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon darstellt, welcher der Europäischen Union mehr außenpolitische Kompetenzen verleiht. Tatsächlich werden auf dem Gebiet der Menschenrechte höchste Erwartungen in die Umsetzung des Vertrages von Lissabon in der Außenpolitik gesetzt: Der Europäische Auswärtige Dienst muss diese Prioritäten und den Geist des Vertrages widerspiegeln.
Eines der vorrangigen Ziele einer kohärenten Außenpolitik sollte die Förderung der Demokratie und der Menschenrechte sein. Schließlich stelle ich fest, dass der Jahresbericht des Parlaments über die Menschenrechte nicht nur eine lange Liste von Problemen vorlegt; er enthält auch Lösungsvorschläge. Der Bericht nennt die Abschaffung der Todesstrafe in mehreren Ländern, die Fortschritte in Bezug auf Gewalt gegen Frauen, den Schutz von Kindern, den Kampf gegen Folter, den Schutz von Menschenrechtsaktivisten, die Förderung von Demokratie und Religionsfreiheit usw.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Wie immer enthält der endgültige Text gute und schlechte Nachrichten. Zu den positiven Punkten zählen: Zunächst wurde der zweiteilige Änderungsantrag bezogen auf den Fall Magnizki mit einer großen Mehrheit angenommen (+318, -163 und 95 Enthaltungen). Alle Änderungsanträge der S&D und ALDE wurden angenommen (LGBT, Todesstrafe/Giftspritze). Die beiden Änderungsanträge der GUE wurden angenommen (gleichberechtigter Zugang zu Gesundheitsleistungen/Behandlung und Kolumbien). Hinsichtlich der negativen Aspekte müssen wir jedoch erwähnen, dass die beiden von der Berichterstatterin (EPP) vorgelegten Änderungsanträge zur Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) und der Notwendigkeit, mehr Projekte der Demokratie statt den Menschenrechten zu widmen, angenommen wurden.
Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. – (IT) Ich habe für Frau Andrikienės Bericht gestimmt, da wir meiner Ansicht nach abermals darauf hinweisen müssen, dass die Achtung der Menschenrechte als Spiegelbild einer modernen Gesellschaft gilt. Alle Menschen sind frei und gleich geboren, und es ist unsere unmissverständliche Pflicht, alles in unserer Macht Stehende zu tun, damit dies weltweit anerkannt wird. Ungeachtet der Tatsache, dass die Außenpolitik der Europäischen Union in den letzten Jahren einige bedeutende Fortschritte gemacht hat, ist es noch ein weiter Weg bis zu der Annahme einer gemeinsamen und kohärenten Politik zur Förderung der Menschenrechte.
Zunächst müssen der Rat und die Kommission die Fähigkeit der Europäischen Union, schnell auf Verletzungen in Drittländern zu reagieren, weiter ausbauen. Angefangen mit einer scharfen Verurteilung der Todesstrafe in der gesamten Europäischen Union, müssen wir jeden Tag nach der Durchsetzung der und dem wiederholten Bekenntnis zu den Menschenrechten streben. In diesem Sinne möchte ich mit den Worten von Mahatma Gandhi schließen, dass die notwendige Voraussetzung für Frieden der Schutz der Menschenrechte ist. Das sollte niemals in Vergessenheit geraten.
Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. – (NL) Der Bericht über den Jahresbericht über die Menschenrechte in der Welt 2009 und die Politik der EU in diesem Bereich liefert einen nahezu umfassenden Überblick über Menschenrechtsprobleme weltweit. Der Bericht spricht auch neuere Menschenrechtsfragen an, wie etwa den Menschenrechtsschutz und Kampf gegen den Terrorismus. Dank der Änderungsanträge der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz wurde ein Kapitel über die Rolle der Menschenrechte in dem neu gegründeten Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) eingefügt. Dies ist sehr wichtig vor dem Hintergrund, dass uns der EAD als ein neues Instrument die Gelegenheit bieten kann, die Menschenrechtspolitik der EU zu prüfen und die Menschenrechte weltweit kohärenter und entschiedener zu schützen. Aus diesem Grund befürworte ich zu 100 % den Vorschlag, einen Hohen Vertreter zu ernennen, der die Menschenrechtspolitik der Gemeinschaft zusammen mit seinen/ihren Dienststellen dauerhaft koordinieren wird. Die Kernbotschaft ist unmissverständlich: Die Menschenrechte sollten eine zentrale Rolle in der Außenpolitik der Europäischen Union einnehmen. Es gibt in dieser Hinsicht noch viel zu tun, aber das Parlament wird hier am Ball bleiben. Das ist als außerordentlich positiv zu werten.
Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. – (PT) Ich habe für den Bericht über eine neue Strategie für Afghanistan gestimmt. Meiner Ansicht nach sollte die internationale Hilfe unter Umgehung von Mittlerstellen direkt zu den afghanischen Behörden geleitet werden. Was den Friedensprozess angeht, so sollte die Haltung der EU es der Regierung Karzai ermöglichen, ihre Gesprächspartner eigenständig auszuwählen, wobei hier folgende Voraussetzungen zur Bedingung gemacht werden müssen: Die Vertreibung von Al-Qaida, die Vernichtung des Mohnanbaus und die Bereitwilligkeit, für die Achtung der elementaren Menschenrechte zu sorgen. Was die berufliche Bildung der Polizeidienste angeht, so stimme ich den Zielsetzungen zu, sich nicht nur auf eine Aufstockung der Polizeibeamten und Soldaten, sondern hauptsächlich auf die Weiterbildung, Organisation und auf das Verhältnis der Polizeidienste zu den entsprechenden Justizorganen zu konzentrieren.
Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. – Ich habe für diese Entschließung gestimmt und mich für eine pragmatische Haltung gegenüber Afghanistan ausgesprochen, sowie für die neue, auf den Schutz der lokalen Bevölkerung und den Wiederaufbau der Gebiete, in denen die Sicherheit gewährleistet wird, ausgelegte Strategie zur Aufstandsbekämpfung. Der neuen Strategie zur Aufstandbekämpfung muss Zeit gegeben werden, um Früchte zu tragen, es sollte eine politische Lösung herbeigeführt werden und Verhandlungen mit allen Seiten sollten stattfinden. Meiner Überzeugung nach müssen alle langfristigen Lösungen konkrete Maßnahmen zur Ausmerzung von Armut, Unterentwicklung und Diskriminierung von Frauen beinhalten und dabei die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit fördern, Schlichtungsmechanismen stärken, einen Stopp der Opiumproduktion sicherstellen, sich mit Maßnahmen zum dauerhaften Staatsaufbau beschäftigen und Afghanistan vollständig in die internationale Gemeinschaft eingliedern, sowie Al-Qaida des Landes verweisen. Wir müssen allen Soldaten und Soldatinnen der Alliierten Streitkräfte, die bei der Verteidigung der Freiheit ihr Leben verloren haben, Anerkennung zollen und ihren Familien unser Mitgefühl aussprechen, ebenso wie den Familien aller unschuldigen Opfer auf afghanischer Seite.
Sophie Auconie (PPE), schriftlich. – (FR) Die Situation in Afghanistan ist weiterhin besorgniserregend. Fast 10 Jahre nach der Vertreibung der Taliban von der Macht durch die westliche Koalition liegen Friede und Wohlstand im täglichen Leben der Afghanen immer noch in weiter Ferne. Die jahrelang in diesem Land zum Einsatz gekommene Strategie ist mangelhaft und muss geändert werden. Die Union muss ihre Ansichten zu diesem Thema geltend machen und das Versagen der US-amerikanischen Militärpolitik in der Region zur Kenntnis nehmen. Unsere Truppen sind festgefahren und unter diesen Bedingungen scheint die Hoffnung auf einen Ausweg unmöglich. Aus diesen Gründen habe ich die Entschließung des Parlaments mit der Forderung nach einer neuen Strategie für Afghanistan unterstützt. Das bisherige System muss geändert werden. Wir müssen gegen Korruption und Verschwendung vorgehen, damit die internationale Hilfe endlich ihren Zweck erfüllen kann. Der Frieden wird durch zivile Maßnahmen zurückkehren. Die Koalition muss bei der Kontrolle dieser Mittel strenger sein. Andererseits müssen wir unsere Einmischung in afghanische Angelegenheiten einstellen. Die afghanische Regierung muss ihren Modus Vivendi mit allen Gruppen, aus denen die afghanische Gesellschaft besteht, eigenständig finden können. Es ist noch ein weiter Weg in Richtung Aufbau und wir dürfen die instabilen Gleichgewichte nicht gefährden.
Nikolaos Chountis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Ich habe mich bei der Abstimmung zu dem Bericht über eine neue Strategie für Afghanistan enthalten. Der Bericht enthält zwar einige positive Aspekte und bestätigt die sehr bedauerlichen Umstände der aktuellen Situation sowie die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft, insbesondere der NATO, EU und der Mitgliedstaaten, welche in unterschiedlicher Weise in den Krieg in Afghanistan und das „Management‟ des „Wiederaufbaus‟ eingebunden sind. Der Bericht hebt auch hervor, dass die Verteilung von Geldern und internationaler Hilfe nicht bei der afghanischen Bevölkerung ankommt. Er legt ebenfalls dar, wie negativ und absurd es ist, dass ausländische Truppen in Afghanistan bleiben, angesichts der Tatsache, dass, abgesehen vom Aspekt der menschlichen Opfer, durch den Bericht eine Verschlechterung der Situation in Bezug auf die Armut der afghanischen Bevölkerung, die Achtung der Rechte der Frauen, den schwindelerregenden Anstieg des Opiumanbaus und sogar das Entstehen von Mafiastrukturen und Korruption durch das von den USA angewendete, privatisierte Sicherheitssystem durch den Bericht belegt wird. Leider haben jedoch im Widerspruch zu dem ursprünglichen Text stehende Änderungsanträge der konservativen Kräfte dazu geführt, dass dieser geändert wurde. Die „neue Strategie der Aufstandsbekämpfung‟ wird begrüßt, Präsident Obamas Zeitplan wird übernommen, eine engere Identifizierung der EU mit der NATO und den USA wird gefordert und die Leistungsfähigkeit sowie die Notwendigkeit eines Ausharrens der Truppen zu Sicherungszwecken wird anerkannt.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Neun Jahre nach Beginn des militärischen Eingreifens in Afghanistan stellt dieses Thema möglicherweise die schwerste Prüfung für Europa und seine Verbündeten dar, was Interventionen im Ausland und globale Sicherheit angeht. Tatsächlich hat sich trotz der massiven – und ununterbrochenen – internationalen Präsenz in Afghanistan die Sicherheitslage in dem Land in den letzten zehn Jahren verschlechtert. Es werden weiterhin Terroristen unterstützt und ausgebildet, hinzu kommt noch, dass die wesentlichen sozioökonomischen Indikatoren unbefriedigend sind. Daher sollte das Hauptziel der internationalen Gemeinschaft und Europas gegenwärtig in einer Förderung der Schaffung einer starken und stabilen Regierung bestehen, um den Friedensprozess weiter zu unterstützen, vorausgesetzt, die drei in dem Bericht aufgeführten grundlegenden Verpflichtungen werden eingehalten: (i) Afghanistans Bekenntnis zur Vertreibung von Al-Qaida aus dem Land; (ii) die Vernichtung des Mohnanbaus und der Kampf gegen den Drogenhandel; und (iii) die Bereitwilligkeit, für die Achtung der grundlegenden Menschenrechte zu sorgen.
In diesem Rahmen und gemäß den internationalen Verpflichtungen, die im Zusammenspiel mit der NATO eingegangen wurden, sollte die militärische Präsenz in Afghanistan schrittweise verringert und gleichzeitig die internationale Unterstützung für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit im Hinblick auf eine stabile Situation nach Ablauf der Intervention aufrechterhalten werden.-
Carlo Fidanza (PPE), schriftlich. – (IT) Dieser Bericht stellt möglicherweise den besten Kompromiss dar, der heute über die neue europäische Strategie für Afghanistan erzielt werden kann. Dies ist zum Teil den zahlreichen und wesentlichen, von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) vorgelegten Änderungsanträgen geschuldet, welche ihn entideologisiert und pragmatischer gemacht, und die es ermöglicht haben, die Gefahren, welche während der in neun Jahren auf afghanischem Gebiet geführten Operationen identifiziert wurden, anzuerkennen und auch das Positive und die Entwicklungslinien, um die Präsenz der internationalen Gemeinschaft effektiver zu gestalten, herauszuarbeiten und die Überleitung zu einer vollständigen Rückgabe der Souveränität an die afghanischen Behörden zu unterstützen.
Eine rein militärische Antwort kann hier nicht ausreichen, soviel steht fest. Sie ist jedoch ein wichtiger Wegbereiter, um die Taliban-Gruppen zu schwächen und sie dazu zu bringen, alle Verbindungen mit Al-Qaida abzubrechen und sich dann an den Verhandlungstisch zu begeben. Das Verhindern von Massakern unter der Zivilbevölkerung bleibt natürlich vorrangig, aber wir dürfen uns nicht den Einsatz von Drohnen verwehren, die gute Arbeit in den pakistanischen Grenzgebieten leisten.
Das Bekenntnis zu der Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan (EUPOL) muss bekräftigt werden, damit auch weiterhin ein Polizeidienst ausgebildet wird, der in der Lage ist, die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten. Die Weiterbildung von Richtern und Verwaltungsbeamten sollte ausgebaut werden, um eine Stärkung der afghanischen Organe zu fördern, die Korruption einzudämmen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, Afghanistan den Afghanen zurückzugeben.
Joe Higgins (GUE/NGL), schriftlich. – Dieser Bericht hat viele der in Afghanistan vorhandenen Probleme herausgearbeitet. Der Bericht kritisiert die Rolle der NATO-US-Besatzung und die Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan, insbesondere die zunehmende Unterdrückung von Frauen und das höhere Armutsniveau. Die Antikriegsbewegung hat seit dem Beginn des Krieges vor diesen Problemen gewarnt. Ich habe mich jedoch enthalten, da ich die in dem Bericht zum Ausdruck gebrachte Befürwortung der Besatzung und die von der Regierung Obama vollzogene „Aufstockung‟ nicht mittragen konnte. Ich habe mich bei Änderungsanträgen mit einer Forderung nach mehr Unterstützung für den afghanischen Staat enthalten. Ich unterstütze die Achtung der Souveränität des afghanischen Volks, das Regime Karzai ist jedoch korrupt und spiegelt die Interessen der Mehrheit das afghanischen Volkes nicht wieder. Ich fordere eine demokratische Kontrolle der gesamten Hilfe durch die Kleinbauern, Arbeitnehmer und Armen in Afghanistan. Ich erwähne vor allem die den getöteten gewöhnlichen Soldaten und dem afghanischen Volk, das Opfer dieses Kriegs ist, in dem Bericht gezollte Anerkennung. Ich kann jedoch der Aussage, dass das Militärpersonal bei der „Verteidigung der Freiheit‟ gestorben ist, nicht zustimmen. Dieser Krieg wird im Interesse der vorherrschenden imperialistischen Mächte und nicht im Interesse der gewöhnlichen Menschen geführt.
Anneli Jäätteenmäki (ALDE), schriftlich. – (FI) Wohin versickern unsere Gelder in Afghanistan? Ich bin mit dem Entschließungsantrag zu einer neuen Strategie für Afghanistan zufrieden. In dem Bericht werden die zahlreichen, in dem Land herrschenden Probleme sehr gut herausgearbeitet.
Für Afghanistan gibt es keine militärische Lösung und auch das wird in dem Bericht festgehalten. Weder die Truppen noch der von uns in Gang gesetzte Strom an Geldmitteln sind in der Lage gewesen, Afghanistan Frieden zu bringen. Laut dem Bericht sind sogar mehr als 40 Mrd. USD internationaler Hilfsmittel zwischen 2002 und 2009 in das Land geflossen. Von diesen 40 Mrd. hat die afghanische Regierung lediglich sechs Milliarden erhalten, die restlichen 34 Mrd. sind anderweitig in das Land gelangt. 70 bis 80 % dieser Hilfsmittel sind nie bei den vorgesehenen Empfängern, dem afghanischen Volk, angenommen.
Zudem belaufen sich die Kosten des Krieges in Afghanistan für den Zeitraum 2001–2009 auf mehr als 300 Mrd. USD. Diese enormen Geldsummen kommen dem afghanischen Volk aber nicht zugute. An ihrer Stelle ziehen beispielsweise die Waffenindustrie, Söldner und internationale Unternehmen ihren Nutzen aus den in Afghanistan ausgegebenen Geldmitteln. Es ist wichtig, dass der Bericht überhaupt auf diese unbefriedigende Situation hinweist.
Sandra Kalniete (PPE) , schriftlich. – (LV) Ich unterstütze den Bericht an den Stellen, wo Anstrengungen für den Wiederaufbau Afghanistans und eine Verbesserung der Menschenrechtssituation gefordert werden, voll und ganz. Es ist nicht zu leugnen, dass sich die Sicherheitslage in Afghanistan heute viel besser als vor neun Jahren darstellt. Die Menschen leben in einer freieren Gesellschaft, Mädchen stehen Bildungswege offen und die medizinische Versorgung ist zugänglicher als unter den Taliban. Es gibt jedoch noch weiterhin schwerwiegende Probleme, bei deren Lösung keine Fortschritte erzielt worden sind. Dies gilt insbesondere für den Krieg gegen Drogen, wie der Bericht zu Recht verdeutlicht. Nach Expertenmeinung stammen 92 % des weltweiten Opiumaufkommens, das dann in die ganze Welt geliefert wird, auch in die Europäische Union, aus Afghanistan. Wir müssen uns die Tatsache bewusst machen, dass der Anbau von Schlafmohn in ländlichen Gebieten mit kaum vorhandenen Alternativen für den Verdienst des Lebensunterhalts eine wichtige Einkommensquelle darstellt. Aus diesem Grund ist die Zerstörung von Mohnpflanzungen ohne das Angebot anderer Verdienstmöglichkeiten keine wirksame Lösung.
Die Regierung Afghanistans muss die internationale Hilfe zweckmäßiger für die Entwicklung kleiner Unternehmen und der Landwirtschaft in den Regionen, wo derzeit Opium angebaut wird, einsetzen. Die Investitionen der Europäischen Union in den Wiederaufbau Afghanistans sind immens, aber es gibt immer noch sehr viel mehr zu tun. Die Gewährleistung der Sicherheit steht hier über allem. Ich möchte betonen, dass ein vorzeitiger Abzug von Kräften aus Afghanistan nicht nur ein Risiko für die lokale Bevölkerung und eine Gefahr für die demokratische Welt darstellen, sondern auch all das Gute, was in Afghanistan erreicht worden ist, so zerstört werden würde. Die Menschen haben einen hohen Preis für den Frieden in Afghanistan bezahlt und wir dürfen sie nicht im Stich lassen.
David Martin (S&D), schriftlich. – Der Berichterstatter hat die Entscheidung getroffen, sich ausschließlich auf vier Bereiche zu konzentrieren, in denen gezielte Maßnahmen seiner Ansicht nach tatsächliche Änderungen bewirken könnten: Internationale Hilfe, die Auswirkungen des kürzlich auf den Weg gebrachten Friedensprozesses, die Bedeutung der Polizeiausbildung und der Stopp des Opiumanbaus. Obwohl ich nicht alle seiner Schlussfolgerungen befürworte, habe ich für diesen reiflich überdachten und nützlichen Beitrag zu der Debatte über Afghanistan gestimmt.
Mario Mauro (PPE), schriftlich. – (IT) Der Bericht über eine neue Strategie für Afghanistan sollte insgesamt positiv bewertet werden, daher stimme ich dafür. Die heute in Afghanistan nach wie vor vorhandenen, gewaltigen Probleme, von denen jedes anders und von entscheidender Bedeutung für die Zukunft dieses Landes im Nahen Ostens ist, müssen unter Zuhilfenahme einer neuen Herangehensweise mit anders definierten Prioritäten im Vergleich zu den bisherigen Maßnahmen aufgegriffen werden.
Die wichtigste Frage – wie in dem Bericht, über den wir abstimmen werden, richtig festgestellt wird – bezieht sich auf die Tatsache, dass „es keine Stabilität und keinen Frieden in Afghanistan geben kann, wenn der Staat die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger nicht zunächst eigenverantwortlich gewährleistet‟. Was dies betrifft, hoffe ich, dass der Berichterstatter den Teil, in dem es um den Einsatz von Drohnen geht, noch einmal überdenken wird, etwa mit Hilfe eines mündlichen Änderungsantrags.
Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. – (FR) Dieser Bericht zeichnet ein katastrophales Bild der Folgen eines von der NATO geführten Krieges in Afghanistan unter Mithilfe und mit Unterstützung der EU. Bedauerlicherweise verurteilt der Bericht nicht den Krieg selbst, sondern schwankt zwischen dem Erhalt der NATO-Militärkräfte am Boden und grünem Licht für ihren notwendigen Abzug. Trotzdem und unter Berücksichtigung all der wichtigen Kritik, die der Bericht enthält, werde ich mich bei der Abstimmung enthalten.
Willy Meyer (GUE/NGL), schriftlich. – (ES) Einer der Hauptgründe für meine mangelnde Befürwortung dieses Berichts ist der Umstand, dass nicht nur der sofortigen Abzug der europäischen Truppen vorgeschlagen, sondern auch der Plan zur Ausweitung der EU-Maßnahmen „begrüßt und unterstützt“ wird. Ebenso werden die Rolle der Internationalen Sicherheitsbeistandtruppe (ISAF) und die begangenen schweren Menschenrechtsverletzungen nur unzureichend in Frage gestellt. Ich finde es gut, dass der Bericht die Aussagen von General Stanley McChrystal enthält, in denen er die Tatsache verneint, die Präsenz von Al-Qaida sei ausreichend groß, um den Einsatz von Truppen in Afghanistan zu rechtfertigen. Weiterhin sehe ich die Forderung, die Polizeiausbildung möge so schnell wie möglich nicht weiter von privaten Auftragnehmern wahrgenommen werden, zusammen mit der Erwägung, dass aufgrund des bisherigen Militarismus und der Kriegstreiberei kein offensichtliches Ende für den Krieg in Afghanistan in Sicht ist, als positiv an. Ich habe diesen Bericht nicht unterstützt, da mich meine feste und beständige Verpflichtung gegenüber pazifistischen Werten dazu veranlasst hat, diesen Bericht zu kritisieren, dessen Geist und Ausrichtung der Notwendigkeit, die Außenpolitik der EU und ihre auswärtigen Beziehungen zu entmilitarisieren, ganz und gar entgegen stehen.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Generell hat der Berichterstatter die Lage in Afghanistan völlig richtig erkannt. Er ist sich dessen bewusst, dass die Mittel und Truppen in Afghanistan völlig falsch eingesetzt sind und weder mehr Mittel noch mehr Truppen daran etwas ändern werden. Er hat richtig erkannt, dass es gerade die Präsenz und das hochmütige Auftreten der Koalition ist, die die tiefgehende Ablehnung durch die Bevölkerung bewirkt. Er ist sich auch dessen bewusst, dass es nicht funktionieren wird, dem afghanischen Volk Demokratie und westliche Werte aufs Auge zu drücken. Man muss aber kritisieren, dass er nach wie vor auf Themen wie etwa Frauenrechte beharrt, die zwar sehr wichtig, vor Ort aber völlig inakzeptabel sind und so den gesamten Friedensprozess noch unwahrscheinlicher machen.
Dazu kommt, dass der Berichterstatter trotz Feststellung der negativen Wirkung ebenfalls mehr Truppen und mehr Mittel für Afghanistan fordert. Ich bin überzeugt, dass der Afghanistankrieg ein ungerechter Krieg ist und die fortgesetzte Besetzung des Landes weder für Europa noch für Afghanistan von Vorteil ist. Europa wird nicht am Hindukusch verteidigt. Deshalb habe ich gegen diesen Bericht gestimmt.
Franz Obermayr (NI), schriftlich. − Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die an der Seite der USA am Krieg in Afghanistan teilnehmen, sollten ihre Truppen aus diesem Land so rasch wie möglich abziehen. Der Afghanistan-Krieg dauert nun schon bald neun Jahre, und eine Verbesserung der Sicherheitslage ist nicht absehbar. Im Gegenteil: die islamistischen Taliban werden immer stärker. Europa vergeudet seine Ressourcen, die es an anderen kritischen Stellen, wie etwa an den Grenzen der EU auf dem Balkan, dringend benötigt. Ganz grundsätzlich ist nicht erkennbar, welche europäischen Interessen am Hindukusch eigentlich verteidigt werden sollen. Es dürfte weniger darum gehen, wie die USA behaupten, in Afghanistan eine Demokratie nach westlichem Vorbild aufzubauen. Vielmehr spielen wirtschaftliche Interessen eine zentrale Rolle, zumal laut „New York Times“ in Afghanistan Bodenschätze im Wert von rund einer Billion US-Dollar vergraben sein sollen. Die EU soll offensichtlich US-Konzernen dabei helfen, diese ungestört auszubeuten. Ich habe daher gegen den vorliegenden Bericht gestimmt.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht über eine neue Strategie für Afghanistan wurde im Anschluss an das Treffen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) erarbeitet, in dem es darum ging, wie die Umsetzung des Aktionsplans für Afghanistan und Pakistan vorangebracht werden kann und in dessen Rahmen der erste halbjährliche Umsetzungsbericht vorgelegt wurde.
Ich unterstütze eine auf den Schutz der Bevölkerung und den Wiederaufbau von Gebieten, in denen die Sicherheit garantiert wird, ausgelegte Strategie voll und ganz, ebenso wie Lösungen, bei denen alle betroffenen Parteien in die Verhandlungen eingebunden werden. Ich begrüße das Ziel, die Verantwortung für die Sicherheit ab jetzt bis 2014 nach und nach an die afghanischen Kräfte zu übertragen.
Die Forderung des Parlaments gegenüber der Kommission, vollständige Transparenz in Bezug auf die der afghanischen Regierung, internationalen Organisationen und lokalen NRO geleisteten finanziellen Hilfe sicherzustellen, unterstütze ich vorbehaltlos. Nur mit Hilfe eines transparenten Systems werden wir in der Lage sein, die Kohärenz der Hilfen aufrecht zu erhalten und Afghanistan erfolgreich wieder aufzubauen und voranzubringen, was ja das letztendliche Ziel darstellt.
Crescenzio Rivellini (PPE), schriftlich. – (IT) Ich möchte Herrn Arlacchi gratulieren. Der heute angenommene Bericht schlägt vor, die neue Strategie der Europäischen Union für Afghanistan auf vier Schlüsselfaktoren fußen zu lassen: Der uneingeschränkten Unterstützung für Friedensverhandlungen zwischen der Regierung Karzai, den Taliban und anderen aufständischen Gruppen; einen umfassender Ausbildungsplan für die afghanische Polizei; der Vernichtung der Opiumpflanzen; und der Beendigung des internationalen Hilfeskandals, bei dem 80 % der Hilfen auf dem Weg von den Geberländern nach Afghanistan versickern. Was den letzten dieser Punkte angeht, wird dargelegt, dass die internationalen Hilfen für Afghanistan letztendlich für Schmiergelder, Formen „legaler Korruption‟ und alle Arten von Diebstahl ausgegeben werden und oft der Finanzierung des Feindes zugute kommen.
Allein die EU hat seit 2002 8 Mrd. EUR für dieses gemarterte Land ausgegeben und trotzdem sind die Kindersterblichkeitsquote und die Analphabetenquote angestiegen, und allein in den letzten sechs Jahren hat sich die Anzahl der unterhalb der Armutsgrenze lebenden Menschen um 130 % erhöht. Um der fehlenden Koordinierung und Kommunikation der internationalen Spender untereinander ein Ende zu machen, fordert die EU die Schaffung einer zentralen Datenbank für alle EU-Hilfen und die direkte Zuweisung von Geldern an bestimmte, in Partnerschaft mit afghanischen Institutionen umgesetzte Projekte.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Der heute angenommene Bericht stützt sich auf die eingehenden Beratungen über die Situation in Afghanistan und die Beziehungen des Landes zur internationalen Gemeinschaft, an denen der Berichterstatter in den letzten sechs Monaten in einem Versuch zu erklären, warum in Afghanistan trotz der Verwendung hoher Geldsummen und umfangreicher Bemühungen in den letzten neun Jahre so wenig erreicht worden ist, teilgenommen hat. Die Kluft zwischen Hoffnung und Wirklichkeit in Afghanistan tritt deutlicher denn je zu Tage und daher sollte jede neue Strategie der EU in diesem Land diese Prämisse als Ausgangspunkt nehmen. Der Bericht konzentriert sich ausschließlich auf vier Bereiche, in denen gezielte Maßnahmen zu tatsächlichen Änderungen führen könnten: Internationale Hilfe, die Auswirkungen des kürzlich auf den Weg gebrachten Friedensprozesses, die Bedeutung der Polizeiausbildung und der Stopp des Opiumanbaus.
Geoffrey Van Orden (ECR), schriftlich. – Dieser Bericht enthält einige nützliche Verweise auf die NATO/ISAF-Mission; auf die gravierenden Probleme im Zusammenhang mit Analphabetismus und der Misshandlung von Frauen; auf endemische Korruption und den Bedarf nach neuen Denkansätzen. Damit hätte er sich begnügen können. Er konnte sich jedoch eine ständige Kritik an der Koalition, und darin impliziert an den USA, nicht verkneifen. In dem Bericht wird versucht, Möglichkeiten für eine Aufwertung der Rolle der EU zu finden. Es wird eine verstärkte „EU-Finanzierung“ befürwortet, obwohl ganz offensichtlich nicht mehr Geld, sondern eine bessere Kontrolle und Verwendung der bereits zur Verfügung gestellten Summen vonnöten ist. Daher hat sich die EKR enthalten.
Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. – (LT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, da ich der Meinung bin, dass das Europäische Parlament mit diesem Dokument seine Rolle im Rahmen seiner Beziehungen zur Kommission stärkt. Ich stimme der Meinung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zu, dass es von größter Bedeutung für das Parlament ist, seine Vorrechte vollständig und rechtzeitig in Anspruch nehmen zu können, und für die Kommission, das Parlament aktiv über alle Maßnahmen im Hinblick auf Entwürfe, abgeänderte Entwürfe und abschließende Entwürfe zu informieren, die sie im Rahmen des Artikels 291 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union anzunehmen beabsichtigt, welcher vorsieht, dass in Fällen, in denen einheitliche Bedingungen für die Durchführung rechtsverbindlicher Rechtsakte der Union nötig sind und in denen der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, die Kontrolle bezüglich der Anwendung derartiger Durchführungsbefugnisse durch die Kommission einzig und allein den Mitgliedstaaten obliegt. Ich bin der Meinung, dass das Parlament angesichts der Besonderheit und der politischen Sensitivität der Durchführung von Gesetzen, die im Rahmen der externen finanziellen Unterstützungsinstrumente angenommen werden sollen, und in Übereinstimmung mit der im Rahmen des demokratischen Überprüfungsdialogs etablierten Praxis die Möglichkeit haben sollte, zu dem Prozess beizutragen, der zur Festlegung der Inhalte der Entwürfe der Durchführungsrechtsakte führt, die im Rahmen der externen finanziellen Unterstützungsinstrumente angenommen werden sollen.
Sophie Auconie (PPE), schriftlich. – (FR) In der Architektur der Europäischen Union ist die Rolle der Kommission der der Regierung in einem typischen Land sehr ähnlich. Die Kommission verfügt über die Gesetzgebungsinitiative, aber auch über die Befugnis, Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse umzusetzen. Die Kommission kann daher als die Exekutive der Union betrachtet werden. Sie hat Befugnisse erhalten, die es ihr erlauben, Maßnahmen zur Durchführung von Texten zu ergreifen, die im Rahmen des herkömmlichen Gesetzgebungsverfahrens angenommen werden. Genauso wie Verordnungen und Runderlässe in Frankreich die geltenden Gesetze einhalten müssen, sind auch die Durchführungsrechtsakte der Kommission von den europäischen Gesetzen abhängig. Es ist jedoch möglich, dass die Kommission bei der Ausübung dieser recht natürlichen Befugnis zur Durchführung ihre Befugnisse vielleicht hin und wieder überschreitet, wobei sie in den meisten Fällen nicht darauf abzielt. Aus demokratischen Gründen obliegt es anderen Gemeinschaftsorganen, die Aktivitäten der Kommission zu überwachen, damit die Befugnisverteilung eingehalten wird. Deshalb habe ich für diesen Verordnungsvorschlag gestimmt, der die allgemeinen Grundsätze für die Kontrolle der Ausübung von Durchführungsbefugnissen durch die Kommission seitens der Mitgliedstaaten festlegt.
David Martin (S&D), schriftlich. – Ich konnte nicht für diesen Bericht stimmen, da er einige der hart erkämpften neuen Befugnisse des Europäischen Parlaments im internationalen Handel für die Zweckmäßigkeit eines Abkommens mit dem Rat bezüglich der Durchführungsbefugnisse in anderen Bereichen opfert.
Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. – (FR) Der Vorschlag der Kommission ist ein gezielter Angriff auf die Demokratie. Dieser Bericht gibt sich damit zufrieden, ihn abzuändern, ohne diese Tatsache zu verurteilen. Die Kommission ist die weltweit einzige Gruppe von Beamten, die außerhalb der Kontrolle ihrer Regierung (des Rates) verbleibt. Ich werde gegen diese jüngste autoritäre Maßnahme stimmen.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Innerhalb der Europäischen Union gab es immer schon Zentralisierungsbestrebungen. Diese scheinen nun noch mehr zugenommen zu haben, ebenso wie auch der Bürokratismus – allen gegenteiligen Bekenntnissen zum Trotz. Es muss immer noch Sache der Mitgliedstaaten sein, welche Befugnisse sie der EU bzw. der Kommission übertragen wollen. Daran dürfen weder Urteile des Europäischen Gerichtshofs etwas ändern – der im Übrigen seit Jahren in seinen Urteilen einen Zentralstaat anzustreben scheint –, noch darf der Vertrag von Lissabon dafür herangezogen werden oder unter dem Vorwand der Krisenbekämpfung Derartiges über die Hintertür eingeführt werden. Theoretisch gibt es ein klares Bekenntnis zum Subsidiaritätsprinzip, de facto wird dieses jedoch immer wieder ignoriert und auszutricksen versucht. Der Bericht fand meine Zustimmung, da er sich im Grunde gegen diese Tendenzen wendet.
Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. – (IT) Der erzielte Kompromiss bedeutet, dass die Handelspolitik, einschließlich der handelspolitischen Schutzelemente, in den allgemeinen Rahmen des Ausschussverfahrens mit einbezogen werden kann. Dieser Ansatz ist völlig verständlich und in Übereinstimmung, sowohl mit dem Geist als auch mit dem Wortlaut des Vertrages von Lissabon. Ich unterstütze insbesondere die Notwendigkeit zur Stärkung des Beschlussfassungs- und Durchführungsprozesses, der die Kommission mit den erforderlichen Instrumenten versieht, im gemeinsamen Interesse der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten und aller Wirtschaftsbeteiligten. Ich unterstütze den Grundsatz, dass die Kommission feste Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen annehmen sollte, und dass die Mitgliedstaaten auf der Basis einer qualifizierten Mehrheit abstimmten sollten.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, der die Regelungen und die allgemeinen Grundsätze über Kontrollmechanismen seitens der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Ausübung von Durchführungsbefugnissen der Kommission festlegt, wird von den neuen Regelungen für Durchführungsrechtsakte motiviert, die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt wurden.
Dies ist eine heikle Angelegenheit, nicht zuletzt im Hinblick auf Probleme bei der Landwirtschaft und der Fischerei. Unter dem gegenwärtigen System des Ausschussverfahrens macht die gemeinsame Agrarpolitik die Mehrheit der Gesetze aus.
In Folge des Inkrafttretens des Vertrages von Lissabon müssen die gegenwärtigen Verordnungen über das Ausschussverfahren durch delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte ersetzt werden, gemäß den Bedingungen der Artikel 290 und 291 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Probleme bei der Anpassung existierender Rechtsvorschriften an die Bestimmungen des Vertrages von Lissabon sind von größter Bedeutung, insbesondere für Politikbereiche wie z. B. die Agrar- und Fischereipolitik, die nicht im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens angenommen wurden.
Nur der Test neuer Rechtsvorschriften, die vom Europäischen Parlament und vom Rat umfassend abgeändert wurden, wird aufzeigen können, ob der dargelegte Weg zur Effektivität und Durchführung europäischer Politiken führen wird.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Im Großen und Ganzen wurde der Bericht von allen Fraktionen gut angenommen und die vom Ausschuss vorgelegten Abänderungen spiegeln das mit dem Rat und der Kommission erzielte Übereinkommen für ein Abkommen in erster Lesung wider. Unsere Fraktion ist für das Abkommen.
Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. – (LT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, da die Notwendigkeit für einen ständigen Krisenmechanismus besteht, um die finanzielle Stabilität des Euro sicherzustellen. Der Europäische Stabilitätsmechanismus und/oder ein Europäischer Währungsfonds sollten auf Solidarität basieren, strikten Bedingungen unterliegen und u. a. durch die Geldstrafen finanziert werden, die Mitgliedstaaten als Ergebnis eines Verfahrens auferlegt werden, das sich mit übermäßigen Defiziten, übermäßigen Schulden oder übermäßigen Ungleichgewichten befasst. Ich bin der Meinung, dass es ebenso wichtig ist, dass die Finanzierung des ständigen Krisenmechanismus auf dem „Verursacherprinzip“ basiert, d. h., dass Mitgliedstaaten, die aufgrund ihrer Defizite und Schuldenlasten ein größeres Risiko schaffen, einen größeren Anteil des Gesamtkapitals finanzieren sollten. Diese Strafmaßnahmen wären eines der Mittel zur Vermeidung von Finanz- und Wirtschaftskrisen in Ländern des Euroraums, so wie jene, die vor einigen Monaten in Griechenland aufgetreten ist und sich nach wie vor fortsetzt.
Charalampos Angourakis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Krieg gegen Arbeitnehmer, Selbständige und Kleinbauern ist eine strategische Wahl der bürgerlichen Regierungen und der EU, um die Rentabilität des Kapitals zu unterstützen. Schulden und Defizite sind lediglich ein Vorwand. Alle nationalen Regierungen der Mitgliedstaaten des Euroraums und die EU sind dazu angehalten, die Annahme und Anwendung von der EU, der EZB und dem IWF koordinierter, noch grausamerer, barbarischerer, und gegen die Arbeitnehmer und das Volk gerichteter Maßnahmen zu verstärken. Der Gipfel wird den „Unterstützungsmechanismus“ schaffen, der im Grunde genommen ein Bankrottmechanismus ist. Mit der Debatte über die Mittel und die Beteiligung privaten Kapitals werden die Arbeitnehmer hinters Licht geführt. Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Plutokratie nicht Pleite macht. Kapital macht die Märkte für den absoluten Regulierer von Gemeinschaftsmechanismen sichtbarer und ändert den Vertrag von Lissabon in diese Richtung ab, um dessen Profit mittels übermäßiger Ausbeutung der Arbeitnehmer und der Ausplünderung des Wohlstands sicherzustellen, den diese erarbeiten. Eine verbesserte wirtschaftspolitische Steuerung wird eingeführt, um die kapitalistische Umstrukturierung zu kontrollieren und den Angriff auf das Leben und die Rechte von Arbeitnehmern zu verstärken. Angesichts dieses kompromisslosen Angriffs des Kapitals und der Plutokratie besteht eine dringende Notwendigkeit für einen umfangreicheren Zusammenschluss des Volks, um die Machtbeziehungen zum Nutzen des Volksbündnisses und zur Erzielung eines Ausstiegs aus der EU, von Volksmacht und einer Wirtschaft für das Volk, grundlegend umzukehren.
Sophie Auconie (PPE), schriftlich. – (FR) Am Donnerstag, den 16. Dezember 2010, haben die Staats- und Regierungschefs zugestimmt, den finanziellen Solidaritätsmechanismus aufrechtzuerhalten, der vor einigen Monaten als Reaktion auf die Krise eingeführt wurde. Dies dient der Sicherstellung der Stabilität des Euro als Ganzem, für den Fall, dass in einem oder mehreren der Mitgliedstaaten des Euroraums Schwierigkeiten auftreten. Die Gewährung finanzieller Unterstützung wird jedoch weiterhin strengen Bedingungen unterliegen, und ich denke, dass dies nötig ist. Wie auch die Entschließung des Parlaments, begrüße ich diese Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die eine wirklich europäische Solidarität aufzeigt. Eine unerschöpfliche Solidarität ist heutzutage die beste Antwort, die wir den Märkten geben können.
Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. – (LT) Dieses Jahr wurden wichtige Entscheidungen getroffen, die auf die Schaffung eines EU-Rahmens für wirtschaftspolitische Steuerung und Finanzmarktaufsicht abzielen. Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken, der für die Finanzaufsicht auf Makroebene zuständig ist, wird in der EU eingeführt werden, um Zeiten weitverbreiteter finanzieller Schwierigkeiten zu vermeiden und zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts beizutragen, und somit einen nachhaltigen Beitrag seitens des Finanzsektors zum Wirtschaftswachstum sicherzustellen. Ich stimme dem Vorschlag zur Schaffung eines ständigen Europäischen Stabilitätsmechanismus zur weiteren Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung zu, um eine effektive und strenge Überwachung und Koordination der Wirtschaft gewährleisten zu können, die sich auf Vorbeugung konzentrieren wird. Ich stimme dem Vorschlag zu, der in der Entschließung dargelegt wird, dass Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums die Möglichkeit haben sollten, an der Schaffung dieses Mechanismus beteiligt zu sein und dass Ihnen die Möglichkeit gegeben werden sollte, nötigenfalls finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. – (LT) Ich habe für diese Entschließung des Europäischen Parlaments gestimmt, in der die Notwendigkeit zur Einführung eines ständigen Krisenmechanismus zur Sicherung der Finanzmarktstabilität im Euroraum als Ganzem seitens der Mitgliedstaaten erörtert wird. Dieses Instrument zielt auf eine effektive und strenge Überwachung und Koordination der Wirtschaft ab, die sich auf die Vorbeugung konzentrieren und die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer Krise in der Zukunft erheblich verringern wird. Um die gegenwärtigen Prozesse der Koordination der Wirtschaftspolitik zu rationalisieren und Überschneidungen abzuschaffen und dafür zu sorgen, dass die EU-Strategie für Marktbeteiligte sowie für Bürgerinnen und Bürger verständlich ist, ist es nötig, ganzheitlichere Ansätze anzustreben und Änderungen im Beschlussfassungsprozess herbeizuführen. Ich stimme zu, dass wir die Beteiligung des Europäischen Parlaments an Gesetzgebungsverfahren in Bezug auf den Krisenmechanismus stärken müssen, um die demokratische Kontrolle zu verbessern und um uns auf das Fachwissen, die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit der Kommission zu verlassen. Da der Europäische Stabilitätsmechanismus dazu gedacht ist, den neuen Rahmen der verstärkten wirtschaftspolitischen Steuerung zu ergänzen, appelliert das Europäische Parlament an die Kommission, in Folge der Beratungen mit der Europäischen Zentralbank eine Mitteilung vorzulegen, die eine umfangreiche Erläuterung dieses ständigen Krisenmechanismus enthält.
George Sabin Cutaş (S&D), schriftlich. – (RO) Ich habe für die Entschließung des Europäischen Parlaments über die Schaffung eines ständigen Krisenmechanismus zur Sicherung der Finanzmarktstabilität im Euroraum gestimmt, da diese Art von Mechanismus in der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkrise zu einer Notwendigkeit geworden ist.
Ich unterstütze diese Entschließung auch, da sie fordert, dass der Mechanismus von der Gemeinschaftsmethode inspiriert wird, was eine Beschlussfassung auf einer gemeinsamen europäischen Ebene mit einschließt. Ein ständiger Krisenmechanismus nutzt aufgrund der Verflechtung der europäischen Wirtschaften allen Mitgliedstaaten, auch jenen, die den Euro bislang noch nicht angenommen haben.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Wir haben gegen diese Entschließung gestimmt, da wir den Standpunkten, die bezüglich der finanziellen Probleme der Mitgliedstaaten eingenommen werden, ohne deren Fälle zu berücksichtigen und ohne grundlegende Maßnahmen zur Ermittlung einer vollständigen Lösung vorzulegen, nicht zustimmen. Solche Lösungen umfassen die umgehende Abschaffung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, die umgehende Abänderung der Satzung und der Richtlinien der Europäischen Zentralbank, die umgehende Beendigung der Liberalisierung des Kapitalmarkts und des Derivatemarkts, sowie die umgehende Abschaffung von Steueroasen.
Da die Europäische Union keine dieser Maßnahmen ergreifen möchte, entscheidet sie sich für Standpunkte, die das gegenwärtige Problem kaum verringern, aber immer noch erheblich auf den Finanzmarkt und reichere Länder angewiesen sind.
Die Entschließung besteht darüber hinaus auch auf die Verhängung von Strafen für Mitgliedstaaten, die sich nicht an die insbesondere im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes eingeführten Regelungen halten, wodurch sich die Situation dieser Länder mit schwächeren Wirtschaften insgesamt noch verschlimmern wird.
Das bedeutet, dass das Wichtigste die Interessen der größten Mächte, wie z. B. Deutschland, sind und dass es an der viel beschworenen Solidarität immer noch mangelt.-
Jim Higgins, Seán Kelly, Mairead McGuinness und Gay Mitchell (PPE), schriftlich. – Wir haben gegen die GKKB gestimmt, wollten jedoch andere wichtige Aspekte dieses Berichts nicht zunichte machen. Unsere Unterstützung der allgemeinen Bestimmungen bedeutet keine Unterstützung der GKKB.
Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. – (LT) Ich habe den Vorschlägen für Entschließungen zugestimmt, da wir einen ständigen Krisenmechanismus schaffen müssen, der glaubwürdig, stabil und dauerhaft ist, sowie auf den wesentlichen technischen Realitäten basiert und von der Gemeinschaftsmethode inspiriert ist und somit die Marktstabilität und eine größere Sicherheit gewährleistet.
Iliana Ivanova (PPE), schriftlich. – Ich habe für die Entschließung des Europäischen Parlaments über den ständigen Krisenmechanismus gestimmt, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass die Texte hinsichtlich der Einführung eines Mindestkörperschaftssteuersatzes von 25 % in der EU während der Aussprachen im Ausschuss für Wirtschaft gestrichen wurden. Ich unterstütze das Konzept, dass die Mitgliedstaaten ihre nationalen Steuerpolitiken beibehalten, völlig. Es ist äußerst wichtig, den Steuerwettbewerb als Mittel zur Unterstützung der Kohäsion sowie zur Ankurbelung des EU-Wirtschaftswachstums beizubehalten. Wie sollen wir sonst die Wettbewerbsfähigkeit der EU vorantreiben, wenn wir eines der besten Instrumente zu deren Förderung abschaffen, und was wollen wir lösen, wenn wir Steuern ganz klar ohne die Zustimmung aller Mitgliedstaaten harmonisieren? Des Weiteren begrüße ich den Vorschlag, dass Mitgliedstaaten, die aufgrund ihrer Defizite und Schuldenlasten ein größeres Risiko darstellen, mehr zu den Mitteln des Krisenmechanismus beitragen sollen, da dies mit Sicherheit eine strikte Finanzdisziplin bestärken und den Mehrwert einer einwandfreien Wirtschafts- und Finanzpolitik verbessern würde.
Bogusław Liberadzki (S&D), schriftlich. – (PL) Die Schaffung eines ständigen Krisenmechanismus zur Sicherstellung der Finanzmarktstabilität des Euroraums bereitet mir große Sorgen. Dies ist eine äußerst wichtige Angelegenheit für die Länder des Euroraums und für die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Über 150 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger leben außerhalb des Euroraums. Die Stabilisierung des Euro wird es ihnen erleichtern, ihre Ambitionen, diesem Raum beizutreten, zu erfüllen und könnte das gesamte System vor weiteren Turbulenzen bewahren. Die Entschließung selbst löst keine Probleme, aber sie kann ein starkes Zeichen an den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten senden. Die Entschließung verleiht der festen Absicht des Parlaments, den Ansatz der Union und die europäische Solidarität zu stärken, eine Stimme. Ich habe für diese Entschließung gestimmt und ich verknüpfe große Hoffnungen damit.
David Martin (S&D), schriftlich. – Ich begrüße diese Entschließung und insbesondere die mündliche Abänderung von Stephen Hughes, die „an den Rat appelliert, das nötige politische Signal für eine Untersuchung der Kommission eines zukünftigen Systems für Eurobonds zu setzen, mit einer eindeutigen Festlegung der Bedingungen, unter denen solch ein System allen teilnehmenden Mitgliedstaaten und dem Euroraum als Ganzem nutzen würde‟.
Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. – (FR) Dieser Bericht unterstützt die Schaffung des europäischen Mechanismus für Finanzmarktstabilität und die sozialen Einschnitte, die dieser nach sich ziehen wird. Er erfordert eine vollständige Übereinstimmung mit den Verordnungen des Internationalen Währungsfonds und führt die Kontrolle der nationalen Haushalte seitens der Europäischen Kommission ein. Daher stimme ich gegen den Bericht, den ich darüber hinaus verurteile.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Was uns hier als Entschließungsantrag mit dem fadenscheinigen Titel „Schaffung eines Krisenmechanismus“ vorgelegt wird, ist der verzweifelte Versuch der EU-Imperialisten, die EU-Mitgliedstaaten gezwungenermaßen in einem gemeinsamen Euro-Schicksal zu fesseln – nach dem Motto „Gemeinsam stehen oder gemeinsam untergehen“. Der Euro war von vornherein eine völlige Fehlkonstruktion und zum Scheitern verurteilt. Volkswirtschaftlich völlig unterschiedliche Staaten kann man nicht unter das Dach einer gemeinsamen Währung zwingen. Da eine stärkere Integration und damit ein Transfer von Steuergeldern von den Völkern Europas nicht gewünscht wird, muss es zu einer Auflösung der bestehenden Währungsunion und der Einrichtung einer Hartwährungsunion kommen. Ich bin daher für ein Ende mit Schrecken statt einem Schrecken ohne Ende und somit strikt gegen diesen Entschließungsantrag.
Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. – (IT) Ich möchte noch einmal wiederholen, was gestern während der Aussprache gesagt wurde und anmerken, dass ich mich über die Annahme des Änderungsantrags 12 sehr freue, selbst wenn ich eine noch direktere Referenz hinzugefügt hätte. Wir müssen neue und innovative Instrumente zur Finanzierung des Krisenmechanismus finden. Mittels der Eurobonds würde der Krisenmechanismus auf den Märkten finanziert werden, er würde Auslandskapital und das Kapital von Leuten in Anspruch nehmen, die nach Investitionen suchen, ohne dass sich dies negativ auf die nationalen Haushalte auswirken würde. Ein Mechanismus, der lediglich auf Pro-rata-Abgaben, in Form bloßer Rückstellungen basiert, würde den Mitgliedstaaten eine große Bürde auferlegen, die die Barmittel oder das Kapital zur Einlage auftreiben müssten, ohne dass sie dafür irgendwelche Gewinne oder Erträge erhalten würden. In einer Situation wie der gegenwärtigen, in der die Mitgliedstaaten einerseits dazu aufgefordert werden, drastische Haushaltspolitiken einzuführen, um Defizite und Schulden zu verringern und andererseits Beiträge bezahlen sollen, um am Stabilisierungsfonds teilzunehmen, besteht die echte Gefahr eines Zusammenbruchs.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Diese Entschließung appelliert u. a. an den Europäischen Rat, baldmöglichst die Vertragsänderungen zu benennen, die erforderlich sind, um einen ständigen ESM einzuführen. Das Parlament erinnert daran, dass es die Schaffung eines Finanzstabilisierungsmechanismus zur Bewältigung der durch staatliche Emittenten vorgegebenen Risiken begrüßt hat, wobei teilweise Artikel 122 des AEUV als Rechtsgrundlage dieses Plans genutzt wurde, und dass es das inhärente Demokratiedefizit und die fehlende Kontrolle der Rettungspaketentscheidungen des Rates zur Kenntnis genommen hat, im Rahmen derer keine Beratungen mit dem Europäischen Parlament stattfanden. Es fordert des Weiteren, dass das Europäische Parlament bei künftigen Krisenrettungsvorschlägen und -entscheidungen als Mitgesetzgeber hinzugezogen wird und unterstreicht, dass von einem rationalen, praktischen und demokratischen Standpunkt aus betrachtet das die wirtschaftspolitische Steuerung betreffende Paket von Rechtsvorschriften nicht von der vom Europäischen Rat getroffenen Entscheidung zur Schaffung eines ständigen Krisenmechanismus getrennt werden kann.
Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. – (LT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, die fordert, die Demokratie in der Republik Côte d’Ivoire (Elfenbeinküste) nach den Präsidentschaftswahlen, die am 28. November 2010 stattfanden, wiederherzustellen. Die illegale Entscheidung des Verfassungsrats Côte d’Ivoires, dessen Mitglieder den scheidenden Präsidenten ernannt hatten, die von der Wahlkommission verkündeten Ergebnisse abzuändern, verstößt gegen ein Gesetz, zu dessen Durchführung der Verfassungsrat verpflichtet ist, geht gegen den von den Menschen Côte d’Ivoires mittels deren Stimmabgabe bei den Wahlen zum Ausdruck gebrachten Willen. Diese Entscheidung muss aufgehoben werden, da dieses Land ansonsten nicht in der Lage sein wird, sich von der festgefahrenen politischen Situation loszulösen, die den Wahlen folgte, und die Gewaltausbrüche, von denen bereits jetzt berichtet wird, werden zunehmen. Im Interesse des Wohlergehens der Menschen in Côte d’Ivoire und des Friedens im Land, unterstütze ich daher den Appell an Herrn Laurent Gbagbo und die Aufforderung an ihn, zurückzutreten und die Macht an Herrn Alassane Ouattara zu übergeben, dem die Wähler als Zeichen ihres Vertrauens ihre Stimmen gegeben haben.
Sophie Auconie (PPE), schriftlich. – (FR) Viele Jahre lang war Côte d’Ivoire ein Vorbild für gute Entkolonialisierung. Als Musterschüler der neu entdeckten Unabhängigkeit in den 1970ern und 1980ern, verzeichnete das Land ein beträchtliches Wachstum. Leider hat eine latente politische Krise Côte d’Ivoire nach und nach unterminiert. Bei den letzten Präsidentschaftswahlen kam der Oppositionsführer, Herr Ouattara, an die Macht. Der scheidende Präsident, Herr Gbagbo, weigerte sich, die Macht zu übergeben. Seitdem ist das Land in einem unglaublichen Chaos versunken. Zwei Parteien kämpfen um die Macht und schwerwiegende Zwischenfälle haben Anhängern beider Seiten das Leben gekostet. Ich habe für die Entschließung des Europäischen Parlaments gestimmt, die an Herrn Gbagbo appelliert, die Ergebnisse der Wahlen zu respektieren und umgehend Platz für seinen rechtmäßigen Nachfolger zu machen. Der Text unterstützt des Weiteren die Maßnahme der Afrikanischen Union, die gegenwärtig Druck auf das Land ausübt, um eine Rückkehr zur Demokratie sicherzustellen.
Corina Creţu (S&D), schriftlich. – (RO) Die Art und Weise, auf die die zweite Runde der Präsidentschaftswahlen in Côte d’Ivoire ablief, ist bedauerlich. Gewalt, mit Toten und Verletzten, führte letztendlich zum Abzug internationaler Beobachter, eine Tatsache, die die Ordnungsmäßigkeit dieser Wahl, aber auch die in diesem Land nach der Wahl erzielten Fortschritte sehr fraglich erscheinen lassen.
Ich hoffe, dass dieses Land, das einst ein Modell der Demokratie auf dem afrikanischen Kontinent war, erfolgreich aus dieser Sackgasse von Wahlkonfrontationen herauskommt.
Eine trotz der Spannungen überwältigende Beteiligung an der Wahlurne bringt die große Sorge der Bürgerinnen und Bürger Côte d’Ivoires für die Zukunft ihres Landes zum Ausdruck. Daher bin ich der Meinung, dass für die Bürgerinnen und Bürger entscheidend ist, dass ihr Wille, den sie durch ihre Stimmabgabe bei einer Wahl, die in der Vergangenheit sechsmal abgesagt wurde, zum Ausdruck gebracht haben, respektiert wird.
Côte d’Ivoire hat nun die Chance, ein Jahrzehnt politischer, militärischer und durch Übergangsregierungen verursachter Krisen zu Ende zu bringen, die das Land in einen loyalistischen Süden und einen aufständischen Norden geteilt haben. Die einzige realistische Lösung ist die Respektierung des Willens der Wähler.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Die Situation in Côte d’Ivoire muss auf allen Ebenen verurteilt werden. Es ist besorgniserregend festzustellen, dass der souveräne Wille der Wähler nicht respektiert wird und dass der Präsidentschaftskandidat, der die Wahlen gemäß der unabhängigen Wahlkommission in Côte d’Ivoire gewonnen hat, vom Verfassungsgericht daran gehindert wird, sein Amt anzutreten. Während der zweiten Runde der Wahlen gab es damit zusammenhängende Fälle schwerwiegender Angriffe auf Freiheiten, nicht zuletzt eine Atmosphäre der Spannung und Gewalt, die zu mehreren Toten und Verletzten geführt hat. Die politische Situation in Côte d’Ivoire ist unhaltbar, das Verhalten des Verfassungsgerichts ist inakzeptabel und Herrn Gbagbos Unwille, seine Niederlage anzuerkennen, verstößt gegen die Grundsätze von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
David Martin (S&D), schriftlich. – Ich unterstütze die Aufforderung dieser Entschließung an Herrn Gbagbo, zurückzutreten und die Macht an Alassane Ouattara, den demokratisch gewählten Präsidenten Côte d’Ivoires zu übergeben, voll und ganz.
Louis Michel (ALDE), schriftlich. – (FR) Wir haben die Pflicht sicherzustellen, dass die sich aus der Stimmenabzählung ergebenden Wahlergebnisse respektiert werden, da diese den Willen des Volks Côte d’Ivoires zum Ausdruck bringen. Die vom Verfassungsgericht Côte d’Ivoires veröffentlichten Ergebnisse gehen gegen den Willen dieses Volks. Wir können diese verfassungswidrige, undemokratische Verzögerungstaktik nicht akzeptieren. Am 28. November 2010 wurde Herr Ouattara von der unabhängigen Wahlkommission Côte d’Ivoires (CEI) und von nahezu der gesamten internationalen Gemeinschaft zum rechtmäßigen Sieger der Präsidentschaftswahlen erklärt. Für die Stabilität des Landes sowie der Region als Ganzes ist es zwingend erforderlich, dass die von Herrn Gbagbo angewandte Blockadestrategie so bald wie möglich beendet wird.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Die politische Situation in Côte d’Ivoire ist ausgesprochen kritisch. Ich bin zwar prinzipiell der Überzeugung, dass es nicht die Aufgabe der Europäischen Union ist, Weltpolizei zu spielen, denn fremde Nationen müssen über ihr Schicksal selbst bestimmen können, ohne dabei auf den Sanctus der EU oder der USA angewiesen zu sein. In diesem Fall handelt es sich aber nicht um den Willen des Volks der Ivorer, sondern um die tyrannische Unterwerfung dieses Volkes durch seine etablierte Klasse. In Europa hatten wir auch vor einigen Jahren die Situation, dass Völker von politischen Machthabern mit militärischen Mitteln in eine unerwünschte Staatsform gezwungen wurden. Es ist wichtig, dass diese Machthaber nicht mit kriegerischen Mitteln von ihrem Posten vertrieben werden. Aber es ist auch wichtig, mit friedlichen Mitteln Druck auf diese Personen auszuüben, um ihnen eine Fortsetzung ihrer Unrechtspolitik zu erschweren. Deshalb habe ich für diesen Entschließungsantrag gestimmt.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. – (PT) Diese Entschließung wird von der ernsten politischen und institutionellen Krise in Côte d’Ivoire motiviert, die sich in Folge der zweiten Runde der Präsidentschaftswahlen vom 28. November 2010 entwickelt hat.
Die Wahlen, die von den Vereinten Nationen (UN) und von der Europäischen Union überwacht wurden, verliefen im Großen und Ganzen auf zufriedenstellende Art und Weise. Die von der unabhängigen Wahlkommission Côte d’Ivoires vorgelegten Ergebnisse, die Herrn Ouattaras Sieg verkündeten, wurden jedoch vom Verfassungsgericht des Landes abgelehnt, das das Ergebnis umkehrte und behauptete, dass es durch Betrug in einigen Bereichen zustande kam, und das den amtierenden Präsidenten, Laurent Gbagbo, zum Sieger erklärte.
Da die allgemeinen Wahlen die einzige Quelle demokratischer Rechtmäßigkeit sind, und deren Ergebnisse von der UN bestätigt wurden, nutzt das Europäische Parlament diese Entschließung, für die ich stimme, um an Herrn Gbagbo zu appellieren, zurückzutreten und die Macht an Alassane Ouattara zu übergeben, sowie um die gegen EU-Beobachter gerichteten Einschüchterungsmaßnahmen zu verurteilen. Mittels dieser Entschließung begrüßt das Parlament die Entscheidung des Europäischen Rates, zielgerichtete Maßnahmen gegen jene zu ergreifen, die den Friedensprozess und die nationale Aussöhnung behindern und unterstützt die Entscheidung der EU, Laurent Gbagbo Sanktionen aufzuerlegen.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Enorme Einigkeit heute bei der Abstimmung über die Situation in Côte d’Ivoire. Die Entschließung des EP, für die mit einer großen Mehrheit gestimmt wurde, besagt, dass das EP der Ansicht ist, dass die einzige Quelle demokratischer Rechtmäßigkeit allgemeine Wahlen sind, deren Ergebnisse von der UN bestätigt wurden, und appelliert daher an Herrn Gbagbo, zurückzutreten und die Macht an Alassane Ouattara zu übergeben. Sie hält alle politischen und militärischen Kräfte in Côte d’Ivoire dazu an, den Willen des Volks zu respektieren, der sich in den Ergebnissen der Wahl am 28. November, wie sie von der CEI verkündet und vom Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen bestätigt wurden, widerspiegelte und verurteilt die gewalttätigen Zusammenstöße, die der Verkündung der Ergebnisse der zweiten Runde der Präsidentschaftswahlen in Côte d’Ivoire vorausgingen und bringt ihre tiefste Solidarität mit den Opfern und deren Familien zum Ausdruck, bedauert des Weiteren die politischen Hindernisse und die Versuche, Mitglieder der CEI einzuschüchtern, was letztendlich zur Verzögerung der Bekanntgabe vorläufiger Ergebnisse führte, wodurch der ordnungsgemäße Ablauf des demokratischen Wahlprozesses behindert wurde.
Sonia Alfano (ALDE), schriftlich. – (IT) Ich bin der Auffassung, dass es eine gute Idee war, dass die Kommission heute hier im Parlament anwesend ist, um einen Bericht über das Verbot der Nutzung nicht ausgestalteter Käfige für Legehennen abzugeben, das im Januar 2012 in Kraft treten wird. Die Durchführungsdaten sind nicht besonders ermutigend, und daher müssen sehr harte Maßnahmen gegen Mitgliedstaaten ergriffen werden, die aufgrund ihrer Trägheit längere Zeit keine Fortschritte gemacht haben. Das Verbot dieser Käfige ist seit 1999 bekannt, und jene Mitgliedstaaten, die später beigetreten sind, waren sich völlig darüber im Klaren, dass sie in Bezug auf diese Angelegenheit Maßnahmen entsprechend genauer Zeitpläne ergreifen müssen. Verzögerungen sind inakzeptabel. Die Fristen müssen eingehalten werden, damit die Maßnahmen der Europäischen Union glaubwürdig sind. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfordert von der EU, dass sie ihre Politik durchsetzt und dabei das Wohl von Tieren als fühlenden Wesen berücksichtigt. Wir dürfen uns nicht immer hinter dem Problem der Wettbewerbsfähigkeit verstecken, die nicht als eine Angelegenheit von Quantität und Preisen betrachtet werden sollte, sondern vor allem auch von Qualität, Umweltverträglichkeit und Moral. Der kritische und informierte Verbraucher muss im Mittelpunkt eines neuen wirtschaftlichen Modells stehen, dessen Vorreiter die EU sein sollte. Daher hoffe ich, dass die Kommission bei der Durchführung der Richtlinie 1999/74/EG des Rates schnell und entschlossen handeln wird, um sowohl Tiere als auch Verbraucher zu schützen.
Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. – (PT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, da ich eine gewisse Flexibilität für jene befürworte, die bereits mit diesem Anpassungsprozess begonnen haben, diesen jedoch aufgrund der gegenwärtigen Krise noch nicht abschließen konnten. Ab dem 1. Januar 2012 wird die Aufzucht von Legehennen in nicht ausgestalteten Käfigen verboten sein, und damit werden die Mindestanforderungen in Bezug auf den Schutz von Legehennen festgelegt. Daher ist es wichtig zu wissen, dass die Kommission aufzeigen kann, welche Fortschritte von den Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung auf das Verbot der Aufzucht von Legehennen in herkömmlichen Legebatterien ab dem 1. Januar 2012 erzielt wurden, welche Maßnahmen sie gegen Mitgliedstaaten ergreifen wird, deren Erzeuger die Vorschriften nicht einhalten und welche Maßnahmen sie ergreifen wird, um einem potenziell unfairen Wettbewerb im Vergleich zu Drittländern hinsichtlich des EU-Eiermarkts ab dem 1. Januar 2012 vorzubeugen.
Sophie Auconie (PPE), schriftlich. – (FR) Vor gerade einmal 10 Jahren erließ die Europäische Union eine Richtlinie, in der Absicht, Legehennen vor den entsetzlichen Aufzuchtbedingungen zu schützen, unter denen sie in zu vielen Betrieben gehalten wurden. Eine Reihe von Mitgliedstaaten hat um eine Überprüfung der Richtlinie gebeten und begründet dies mit der erheblichen Verschlechterung der Situation in der Branche aufgrund der steigenden Futtermittelpreise, die von Spekulationen auf dem Getreidemarkt verursacht wurden. Die Richtlinie sollte spätestens 2012 zur Anwendung kommen. Zwei Jahre vor Ablauf der Frist sind viele Betriebe noch meilenweit von der Einhaltung der neuen Anforderungen entfernt. Die gegenwärtige Entschließung des Parlaments appelliert an die Kommission, in Bezug auf diese Angelegenheit hart zu bleiben. Sie begrüßt die Beratungen, die die Kommission mit Experten der Branche eingeleitet hat, hält die Kommission jedoch dazu an, die von einigen Landwirten geforderte, zusätzliche Zeit nicht zu gewähren. Seit dem Inkrafttreten der Richtlinie sind bereits 10 Jahre vergangen.
Marielle De Sarnez (ALDE), schriftlich. – (FR) Nach dem 1. Januar 2012 werden Eier, die von in Legebatterienkäfigen von unter 550 cm gehaltenen Hennen gelegt wurden, nicht mehr verkauft. Viele Massentierhaltungen entsprechen den Anforderungen jedoch nach wie vor nicht. Da einige Mitgliedstaaten noch nicht dazu bereit sind, sich an das Verbot zu halten, könnte es zu einem Engpass beim Angebot von Eiern und zu steigenden Verbraucherpreisen kommen. Dies würde darüber hinaus zu vermehrten Importen von Eiern aus Drittländern führen, die sich nicht immer an die europäischen Gesundheitsnormen halten. Daher hat das Parlament Alarm geschlagen. Erzeuger und Mitgliedstaaten wurden abgemahnt, damit sie schnell reagieren, insbesondere in Anbetracht dessen, dass sie bis dato über 12 Jahre Zeit hatten, den Rechtsvorschriften nachzukommen. Erzeuger, die Investitionen getätigt haben, um die Vorschriften einzuhalten, und Züchter von Freilandhühnern sollten sich innerhalb der Europäischen Union eines fairen Wettbewerbs erfreuen.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Das hier angesprochene Problem ist grundlegend, nicht nur aus der Perspektive der Tierhygiene und des Tierschutzes, sondern auch, weil die Anwendbarkeit und Effizienz der Richtlinie 1999/74/EG sichergestellt und so mögliche Wettbewerbsverzerrungen unterbunden werden müssen. Es hat sich bereits im Rahmen anderer Situationen im Hinblick auf den Transport von Tieren gezeigt, dass die Nichtanwendung und Nichteinhaltung von EU-Rechtsvorschriften seitens bestimmter Erzeuger und Händler zu Situationen unfairen Wettbewerbs und zu Marktverzerrungen führt. Die Union muss daher dringend ihre Fähigkeit zur Erzwingung der Anwendung und Befolgung ihrer Richtlinien über ihr gesamtes Gebiet hinweg aufzeigen, damit der Markt effizienter und mittels der Einhaltung genau dieser Rechtsvorschriften ohne Abweichungen und Verzerrungen funktioniert.
Peter Jahr (PPE), schriftlich. − Das Verbot von konventionellen Käfigen im Jahr 2012 ist ein großer Erfolg für den Tierschutz. Diese einheitlichen Normen müssen aber in ganz Europa gelten, sonst sind sie wirkungslos. Im Interesse der Tiere, aber auch der Erzeuger, die bereits in alternative Haltungsformen investiert haben, ist es zwingend erforderlich, um diesen europaweiten Termin zu kämpfen. Um Wettbewerbsgleichheit herzustellen, muss die Kommission sicherstellen, dass Eier, die nicht ordnungsgemäß produziert werden, nicht auf den europäischen Markt gelangen. Zumindest muss es dem Verbraucher aber ermöglicht werden, Eier und Eierprodukte, die nach europäischen Normen produziert wurden, auch zu erkennen. Als das Parlament dieses Verbot beschlossen hat, war ich Tierschutzbeauftragter der Christdemokraten im Deutschen Bundestag. Und ich habe diesen Beschluss verteidigt, gerade weil er in ganz Europa galt. Ich erwarte, dass die Kommission durch geeignete Maßnahmen sicherstellt, dass der Termin auch in allen Mitgliedstaaten eingehalten wird. Das bedeutet, dass es nach 2012 in Europa keine konventionellen Käfige mehr geben darf.
Giovanni La Via (PPE), schriftlich. – (IT) Das Verbot der Aufzucht von Legehennen in herkömmlichen Käfigen tritt im Januar 2012 in Kraft. Das Risiko, dass viele Betriebe sich nicht daran halten werden, beängstigt uns. Des Weiteren befürchten wir aufgrund der Tatsache, dass Eier aus Betrieben, die die Richtlinie 1999/74/EG des Rates nicht einhalten, nicht mehr verkauft werden dürfen, mögliche Engpässe und Preisanstiege bei Eiern. Ich habe für die Entschließung gestimmt, da eine Verzögerung undenkbar ist, aber wir haben Länder wie z. B. Spanien und Portugal dabei unterstützt, ein Instrument einzuführen, das einen „sanften“ Übergang für Betriebe garantiert, die bereits damit begonnen haben, ihre Aufzuchtsysteme umzustellen, die diesen Prozess jedoch nicht vor dem Ablauf der Frist abschließen werden. Ich beabsichtige nicht, dem Tierschutz zu schaden und um einen Aufschub zu bitten, sondern einige grundlegende Punkte zu betonen, die mit Nachdruck wiederholt werden müssen. Erstens wird die Europäische Kommission im Hinblick auf den Grundsatz der Gegenseitigkeit dazu aufgefordert, ein Überwachungssystem einzuführen, um die Qualität von Eiern zu kontrollieren, die in die Europäische Union eingeführt werden und die absolute Einhaltung europäischer Anforderungen und Vorschriften zu gewährleisten. Im Anschluss daran werden die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, Maßnahmen in ihre Pläne für die regionale Entwicklung mit einzubeziehen, um den Legehennensektor in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen.
David Martin (S&D), schriftlich. – Ich unterstütze diese Entschließung voll und ganz, die fordert, dass alle Bestimmungen der Richtlinie 1999/74/EG zum Schutz von Legehennen bis zum Ablauf der Frist am 1. Januar 2012 von allen Mitgliedstaaten vollständig durchgeführt werden. Sie besagt, dass jegliche Verlängerungen der Frist oder des „Einführungszeitraums“ für bestimmte Mitgliedstaaten – in Anbetracht der Tatsache, dass die Erzeuger bereits 10 Jahre für die Anpassung Zeit hatten – nicht akzeptabel sind und schwerwiegende Auswirkungen auf die erfolgreiche und termingerechte Durchführung aller zukünftigen Tierschutzvorschriften haben würden. Sie fordert des Weiteren, dass die Kommission schnell und wirksam Verletzungsverfahren mit heftigen und abschreckenden Geldstrafen für die Nichteinhaltung eines jeglichen der Elemente der Richtlinie einleitet.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Es ist schwer zu verstehen, wie es sein kann, dass elf Jahre nach Beschluss einer Vorschrift noch immer so wenige Vorkehrungen für ihr Inkrafttreten getroffen worden sind. Das ist in erster Linie der Kommission vorzuwerfen, die schon in der Vergangenheit oft ihre einstigen Vorschriften relativierte und es so ermöglichte, dass sie nicht mehr ernst genommen wurde. Sollte es tatsächlich der Fall sein, dass auch in diesem Fall wieder nur ein fauler Kompromiss gemacht wird, wird das die Glaubwürdigkeit der EU ein weiteres Mal untergraben. Ich hoffe sehr stark, dass mit 1. Jänner 2012 keine illegalen Legebatterien mehr auf dem Markt sein werden oder diese zumindest mit so hohen Strafsteuern belegt werden, dass sie keinen Wettbewerbsvorteil mehr darstellen. Aus diesem Grund habe ich für den Bericht gestimmt.
Rareş-Lucian Niculescu (PPE), schriftlich. – (RO) Ich habe für den Änderungsantrag 2 gestimmt, der von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) initiiert wurde, da viele Erzeuger mit Blick auf die Modernisierung ihrer Aufzuchtsysteme bereits damit begonnen haben, Investitionen zu tätigen oder kurz davor stehen, derartige Investitionen zu tätigen. Diese Investitionen können nicht von heute auf morgen durchgeführt werden, und es wäre nicht fair, wenn die betreffenden Erzeuger bestraft würden. Dieser Änderungsantrag wird es vielen rumänischen – und nicht nur rumänischen – Erzeugern ermöglichen, in der kommenden Legislaturperiode mit Modernisierungsarbeiten zu beginnen, damit sie ihre betrieblichen Tätigkeiten nicht einstellen müssen.
Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. – (IT) Die Richtlinie 1999/74/EG des Rates legt fest, dass nicht ausgestaltete Käfige ab dem 1. Januar 2012 nicht mehr benutzt werden können. Europäische Landwirte werden wählen müssen, ob sie ihre Systeme auf die Nutzung ausgestalteter Käfige – die geräumiger sind, um das Wohl der Tiere zu verbessern – umstellen, oder ob sie Legehennen auf dem Boden, im Freien oder in biologischen Systemen aufziehen wollen. Jüngsten Umfragen zufolge geht man davon aus, dass 30 % der europäischen Betriebe nach wie vor nicht ausgestaltete Käfige verwenden. Es wurden echte Schwierigkeiten bei der Anpassung an das neue System vor Ablauf der von der Richtlinie festgesetzten Frist festgestellt. Dies ist z. B. in Italien der Fall. Durch das Treffen des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) am 22. Februar 2010 hat die Europäische Kommission bekanntgegeben, dass bei der Anwendung des Verbots keine Ausnahmen vorgesehen sind. Eine Abänderung der Entschließung bedeutete jedoch, dass man zu einer möglichen Alternativlösung für jene Erzeuger gekommen war, die damit begonnen haben, ihre Aufzuchtsysteme durch die neuen Käfige zu ersetzen. Daher habe ich dafür gestimmt.
Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. – (FR) Der Tierschutz im Allgemeinen und der von Legehennen im Besonderen ist eine ernste Angelegenheit. Als Beweis hat die Europäische Union diesbezüglich nicht nur anhand einer Richtlinie von 1999 ein Gesetz erlassen, das Batterien für Legehennen ab dem 1. Januar 2012 verbietet, sondern die Umsetzung dieses Textes hat 2004 auch zu Streitigkeiten zwischen den Wallonen und den Flamen geführt. Bei dieser Debatte ist es äußerst wichtig, vernünftig zu sein und eine Lösung zu finden, die sowohl den Tierschutz als auch die auf dem Spiel stehenden wirtschaftlichen Interessen berücksichtigt. Jene die sagen, dass Gemeinschaftsvorschriften eingehalten werden sollten, dass ein unfairer Wettbewerb zwischen Züchtern verhindert werden sollte und dass eine 12 Jahre dauernde Übergangszeit mehr als genug ist, um die Investitionen abzuschreiben, haben Recht.
Die Gegner jedoch, die eine gewisse Flexibilität bei den Vorschriften fordern, insbesondere in diesen Zeiten der Entbehrungen, und die sagen, dass die Umstellung auf ausgestaltete Käfige oder Systeme ohne Käfige den Geflügelsektor, der nicht von den direkten Beihilfen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik profitiert, eine große Menge Geld kosten wird, haben ebenfalls Recht. Aus diesem Grund habe ich die drei von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) vorgelegten Änderungsanträge unterstützt, in denen sich der Alltag aller europäischen Züchter wiederfindet.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Mit der Annahme dieser Entschließung appelliert das EP an die Kommission, die Forderung nach einem Verbot für Legebatterien ab dem 1. Januar 2012, wie in der Richtlinie zum Schutz von Legehennen (1999/74/EG) festgelegt, aufrechtzuerhalten und allen Versuchen von Mitgliedstaaten, einen Aufschub der Frist zu sichern, eine starke Opposition entgegenzusetzen. Es betont, dass ein Aufschub des Verbots oder Abweichungen davon dem Wohl von Legehennen prinzipiell ernsthaft schaden, den Markt verzerren und jene Erzeuger bestrafen würden, die bereits in Systeme ohne Käfige oder mit ausgestalteten Käfigen investiert haben, und es bringt seine große Besorgnis bezüglich der beträchtlichen Anzahl an Mitgliedstaaten und Eiererzeugern zum Ausdruck, die im Hinblick auf den Ablauf der Frist 2012 in Verzug sind.
Csanád Szegedi (NI), schriftlich. – (HU) Ich unterstütze die Meinung, dass für Fälle, in denen ein Erzeuger bereits damit begonnen hat, die Käfige auszutauschen, aber diesen Prozess voraussichtlich nicht vor Ablauf der zwölfjährigen Frist abschließen wird, eine Lösung gefunden werden muss, Diese Landwirte müssen unterstützt werden, damit sie die Modernisierung ihrer Betriebe trotz ihrer dürftigen Mittel so bald wie möglich abschließen können. Aus diesem Grund habe ich für den Änderungsvorschlag gestimmt.
Artur Zasada (PPE), schriftlich. – (PL) Ich habe gegen die Entschließung gestimmt, obwohl ich absolut für den Tierschutz bin. Es darf keine Zweifel bezüglich der Notwendigkeit der Anpassung geben, um die Anforderungen der Richtlinie einzuhalten, die ein Verbot herkömmlicher Käfige einführt, aber wir sollten allen Mitgliedstaaten gleich viel Zeit geben, um sie durchzuführen. Die Schwierigkeiten, denen sich viele europäische Erzeuger im Hinblick auf die Anpassung an die Verordnungen gegenübersehen, die am 1. Januar 2012 in Kraft treten, werden mit einem Engpass an Konsumeiern auf dem Markt und mit einem erheblichen Preisanstieg dieser Eier, einem Rückgang der Wettbewerbsfähigkeit der Branche im Vergleich zu aus Drittländern importierten Eiern und sehr wahrscheinlich mit dem Aussetzen oder einer erheblichen Verringerung der Erzeugung einhergehen. Vor der endgültigen Einführung des Verbots sollten wir den Stand der Durchführung der Richtlinie untersuchen, da eine Untersuchung dieser Art zu Vorschlägen für Übergangslösungen zur allmählichen Abschaffung nicht ausgestalteter Käfige führen könnte, ohne Erzeuger, die die Verordnungen bereits einhalten, zu benachteiligen.
(Die Sitzung wird um 13.00 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen)
8. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
Der Präsident. − Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie sehr herzlich zur Nachmittagssitzung begrüßen. Die Sitzung ist wiederaufgenommen, die letzte Sitzung vor dem Christfest und dem Jahreswechsel. Ich möchte sehr gern die Gelegenheit nutzen, den Vorstand des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge aus Baden-Württemberg unter seinem Vorsitzenden, Herrn Nothelfer, zu begrüßen. Der Volksbund in Baden-Württemberg kümmert sich um 90 000 Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft allein in Baden-Württemberg. Vielen Dank für diese Arbeit und herzlich willkommen im Europäischen Parlament.
10. Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit(Aussprache)
Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge zu Malaysia(1).
Barbara Weiler, Verfasserin. − Herr Präsident, verehrte Kommission, liebe Kolleginnen und Kollegen! Malaysia ist ein beeindruckendes Land mit großer Tradition und kulturellem Reichtum. Als Mitglieder der ASEAN-Delegation konnten wir oft erleben, wie schnell und wie beeindruckend dieses Land gewachsen ist. Auch die zunehmende Wirtschaftskraft, die daraus resultiert, dass Malaysia immerhin zu den Top Ten der Welt gehört, was die Wachstumsrate angeht, hat uns stark beeindruckt. Darum möchte ich für meine Fraktion, die Sozialdemokraten, aber wohl auch für alle hier, die die Entschließung mit unterschrieben haben, sagen, dass es uns völlig unverständlich ist, dass Malaysia diese alte Züchtigungsmethode noch praktiziert, die aus der Kolonialzeit und bei uns in Europa aus dem Mittelalter stammt.
Diese Kritik kommt nicht nur von uns, sondern auch von den Anwälten in Malaysia selbst. Die Prügelstrafe verstößt gegen alle UN-Menschenrechtsübereinkommen, und wir sind der Meinung, es muss sich schnell etwas ändern.
Wir haben mit großer Freude die Charta der ASEAN-Staaten gesehen, wo in mehreren Artikeln und in der Präambel immer wieder betont wird, dass – ich zitiere – „the promotion and protection of human rights“ zu den Essentials der ASEAN-Charta gehört, die auch Malaysia ratifiziert hat.
Malaysia fühlt sich schon lange den demokratischen Prinzipien verpflichtet. Dazu gehört aber auch eine Rechtsstaatlichkeit mit universellen Standards. Das werden wir immer wieder dort sagen, wenn wir in Malaysia und in den ASEAN-Staaten sind, und das Europäische Parlament wird das mit dieser Entschließung auch bekräftigen.
Marietje Schaake, Verfasserin. – Herr Präsident! Der Brauch der Prügelstrafe – das Schlagen einer Person mit einem Rohrstock – ist eine Form der körperlichen Bestrafung, die in Malaysia häufig angewandt wird, und dies gibt Anlass zur Sorge, da zehntausende von Menschen dieser Art von Bestrafung ausgesetzt sind, insbesondere Einwanderer, und die Liste von Delikten, die zur Prügelstrafe führen, wächst ständig. Malaysia verstößt daher gegen seine Verpflichtung zur Einhaltung der Entschließung 8/8 des UN-Menschenrechtsgerichtshofs, die besagt, dass körperliche Bestrafung mit Folter gleichgesetzt werden kann.
Der Rechtsweg, der zu dieser Art von Bestrafung führt, entfällt oftmals und Einwanderer werden nicht über die Anklagen informiert, die gegen sie erhoben werden, oder es wird ihnen das Recht auf einen Rechtsbeistand vorenthalten.
Wir begrüßen die offene Forderung der malaysischen Rechtsanwaltsvereinigung – die 8.000 Juristen vertritt – nach der Abschaffung der Prügelstrafe. Das Europäische Parlament appelliert an die malaysischen Behörden, ein Moratorium bezüglich der Prügelstrafe und aller anderen Formen der körperlichen Bestrafung zu erlassen, während an der Abschaffung dieses Gesetzes sowohl in Schrift als auch in der Praxis gearbeitet wird.
Die malaysische Menschenrechtskommission und der malaysische Rechtsreformausschuss sollte der Regierung entsprechende Empfehlungen in Bezug auf die Abschaffung von Gesetzen zur körperlichen Bestrafung unterbreiten.
Barbara Lochbihler, Verfasserin. − Herr Präsident! Mit der vorliegenden Entschließung verurteilen wir die Anwendung der Prügelstrafe in Malaysia. Prügelstrafe sollte nicht verstanden werden als altmodisches, harmloses Erziehungsinstrument, sondern als eine grausame, demütigende und erniedrigende Strafe, wie sie in der Antifolter-Konvention verstanden und verboten wird. Wer daran Zweifel hat, der sollte sich ein Video der praktischen Anwendung dieser Strafe in Malaysia ansehen. Diese Bilder stehen an Brutalität und Grausamkeit in nichts den Aufnahmen von Folterungen nach. Malaysia wendet diese grausame und erniedrigende Strafe bei mindestens 66 Straftatbeständen an, und es werden im Jahr ca. 1 000 Menschen in malaysischen Gefängnissen geschlagen. Hinzu kommt, dass in den vergangenen Jahren diese brutale Behandlung auch auf Migranten ausgeweitet wurde, die ohne Papiere ins Land gekommen sind, und auf Drogenabhängige. Man schätzt, dass damit ein Kreis von 350 000 bis 900 000 Personen betroffen ist. Wir fordern deshalb dringend von der malaysischen Regierung, diese grausame, demütigende und erniedrigende Strafe sofort einzustellen und mittelfristig die einschlägigen Gesetze dazu zurückzunehmen.
Malaysia ist Mitglied im UN-Menschenrechtsrat. Auch dieser – meine Vorrednerin hat es zitiert – hat sich dafür ausgesprochen, dass Körperstrafen in ihrer Anwendung Folter gleichkommen. Deshalb stünde es Malaysia gut an, in diesem Gremium zu bleiben, aber auch die Prinzipien, die man dort vertritt, umzusetzen.
Charles Tannock, Verfasser. – Herr Präsident! In den vergangenen paar Jahren hat Malaysia sich in Richtung einer islamischeren Regierungsform bewegt. Dies ist etwas besorgniserregend, da Malaysia aufgrund der Tatsache, dass es ein strategisch platziertes demokratisches asiatisches Land mit einer entwickelten Wirtschaft ist, ein wichtiger Bündnispartner für die EU sein könnte.
Leider sind westliche Konzepte von Menschenrechten in Malaysia weniger entwickelt. Ich bin mir jedoch nicht ganz sicher, weshalb wir hier Malaysia herausgegriffen haben. Malaysia ist ein Land mit einer muslimischen Mehrheit, und derartige Bestrafungen sind in vielen Ländern, deren Gesetze auf der Scharia basieren, gang und gäbe und erhalten ihr Mandat vom Koran, der allen Moslems als die ultimative rechtliche Autorität dient.
Genaugenommen ist die Prügelstrafe im Vergleich zu einigen der anderen extrem brutalen Methoden der Bestrafung, die in einigen muslimischen Ländern angewandt werden, wie z. B. Amputation, Steinigung und Enthauptung, eine relativ milde Bestrafung. Die Prügelstrafe sollte auch im asiatischen kulturellen Zusammenhang betrachtet werden: So verurteilt z. B. das benachbarte weltliche Singapur Verbrecher ebenfalls zur Prügelstrafe und die indonesische Provinz Aceh, die eine Menge EU-Mittel erhält, hat unter der Scharia-Gesetzgebungspolitik vor kurzem die Prügelstrafe eingeführt.
In den EU-Mitgliedstaaten ist die traditionelle Durchführung körperlicher Bestrafung zu Recht verboten, und lassen Sie uns hoffen, dass Malaysia eines Tages unserem aufgeklärten Beispiel folgen wird. Aber mir ist nicht völlig klar, dass die Prügelstrafe, wie in der Entschließung dargelegt, im Rahmen des internationalen Rechts illegal ist.
Bernd Posselt, Verfasser. − Herr Präsident! Wenn man jemanden liebt, dann hat man besondere Ansprüche an ihn. So ist es auch in der Beziehung zwischen Staaten. Staaten, mit denen wir besonders eng verbunden sind, fallen nicht unter dieselbe Kategorie wie irgendwelche fürchterliche Diktaturen auf anderen Kontinenten.
Malaysia ist ein wertvoller und enger Partner der Europäischen Union. Seine Verfassung ist in manchem Vorbild für eine europäische Verfassung. Deshalb nehmen wir besonders ernst, was in Malaysia passiert.
Lieber Herr Kollege Tannock, die Prügelstrafe in Malaysia wurde nicht durch die Scharia eingeführt, sondern von der seinerzeitigen britischen Kolonialmacht. So wie es die britische Kolonialmacht nicht mehr gibt und Großbritannien sich gewandelt hat, so muss sich natürlich auch Malaysia wandeln und versuchen, diese antiquierte und barbarische Strafe, die gegen das Völkerrecht und gegen die Menschenrechte verstößt, abzuschaffen.
Ich muss es ganz klar sagen: Malaysia ist seit Jahrzehnten ein Land der Toleranz zwischen den verschiedenen Volksgruppen und Religionsgemeinschaften. Auf diesem Weg sollte es bleiben, auf diesem Weg wird es bleiben als ein besonders enger Partner der Europäischen Union, dem es gelingen sollte, diese barbarische Form der Strafe zu überwinden.
(Der Redner ist damit einverstanden, eine Frage nach dem Verfahren der „blauen Karte“ zu beantworten (Artikel 149 Absatz 8 GO).)
Charles Tannock (ECR). – Herr Präsident! Ich würde gerne Herrn Posselt, vor dem ich enormen Respekt habe, eine Frage stellen.
Ich bin kein internationaler Anwalt, aber ich kann absolut keine Beweise dafür finden, dass das internationale Recht die Prügelstrafe verbietet. Es ist ganz klar, dass es Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, usw. verbietet, aber meiner Ansicht nach ist die Prügelstrafe nach internationalem Recht nicht verboten. Das Übereinkommen gegen Folter, das von Malaysia nicht ratifiziert wurde, besagt, dass die Prügelstrafe der Folter gleichkommen könnte, aber nicht immer notwendigerweise Folter ist. Könnte mir Bernd also vielleicht erklären, weshalb die Prügelstrafe illegal ist – wie er erneut angemerkt hat und wie in der Entschließung dargelegt – und gegen internationales Recht verstößt. Wenn wir nicht an den Tatsachen festhalten, bringen wir diesem Parlament meiner Ansicht nach einen schlechten Ruf ein.
Der Präsident. − Herr Kollege Posselt, eigentlich war das keine Frage von Herrn Kollegen Tannock.
Bernd Posselt, Verfasser. − Herr Präsident! Ich empfinde das schon als Frage und möchte antworten, dass Prügelstrafe selbstverständlich Folter ist und dass selbstverständlich das Folterverbot Bestandteil der Menschenrechte und des Völkerrechts ist, unabhängig davon, ob ein Land das ratifiziert hat oder nicht.
Marie-Christine Vergiat, Verfasserin. – (FR) Herr Präsident! Malaysia ist eines dieser Länder, mit dem die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, wenngleich diese auch neu und relativ bescheiden ist, recht positiv zu sein scheint. Dies gilt natürlich besonders in wirtschaftlicher Hinsicht, aber auch in sozialer, in Bezug auf Bildung, die Rechte von Frauen und die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen.
Wenn es jedoch um die Demokratie und Menschenrechte geht, ist die Situation alles andere als ideal. Besorgniserregende Anzeichen bestehen fort. Die Situation, über die wir heute sprechen, ist eine bedauernswerte Veranschaulichung dessen.
Während Malaysia eine Reihe internationaler Übereinkommen, einschließlich der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) und des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (KRK) unterzeichnet hat, weigert es sich nach wie vor gegen die Unterzeichnung anderer Übereinkommen, insbesondere des internationalen Übereinkommens gegen Folter. Malaysia ist eines der Länder, in denen die Todesstrafe angewandt wird. Tatsächlich ist sie die vorgeschriebene Strafe bei Verurteilungen wegen Drogenhandels. Körperliche Bestrafung ist in Malaysia gang und gäbe und kann auf jeden angewandt werden: Männer, Frauen – insbesondere jene, die unerlaubter sexueller Beziehungen bezichtigt werden – und sogar gegen Kinder, gegen Schülerinnen und Schüler die des ernsthaften Ungehorsams beschuldigt werden. Und noch schlimmer ist, dass die Bestrafung derer, die dazu verurteilt wurden, mit Hilfe von Ärzten, entgegen deren ärztlichem Ethos durchgeführt wird, wobei die besagten Ärzte dafür verantwortlich sind, die Straftäter wiederzubeleben, bevor sie den Rest ihrer Strafe erleiden. Dazu kommt noch, dass das malaysische Parlament die Liste der durch die Prügelstrafe zu bestrafenden Vergehen in den vergangenen Jahren noch ausgeweitet hat. Mittlerweile gibt es über 60 davon, inklusive der illegalen Einreise in das Land. Darüber hinaus erlitten 2002, als diese strafbare Handlung eingeführt wurde, tausende von Flüchtlingen diese Bestrafung, diese Folter.
Die malaysische Regierung muss diesen Praktiken Einhalt gebieten. Sollte die Europäische Union zu einem Zeitpunkt, zu dem ihr Dialog mit Malaysia Früchte zu tragen scheint, nicht alles in ihrer Macht Stehende tun, um Malaysia davon zu überzeugen, Fortschritte auf diesem Gebiet zu erzielen?
Cristian Dan Preda, im Namen der PPE-Fraktion. – (RO) Herr Präsident! Ich möchte zu Beginn einige Daten aus einer Studie zitieren, die diesen Monat, im Dezember 2010, von Amnesty International durchgeführt wird. In Malaysia werden jedes Jahr mindestens 10.000 Verurteilte und mindestens 6.000 Flüchtlinge mittels der Prügelstrafe bestraft. In Haftanstalten wird die Prügelstrafe sehr oft angewandt, und Herr Tannock hat gesagt, dass Malaysia leider nicht das einzige Land ist, in dem anachronistische Bestrafungen dieser Art zur Anwendung kommen: Man spricht auch von Singapur.
Was im Falle Malaysias jedoch problematisch ist, ist die Tatsache, dass eine erheblich größere Anzahl an Verbrechen und Vergehen eine Prügelstrafe nach sich ziehen: Genauer gesagt, 66 in Malaysia, im Vergleich zu 30 in Singapur. Wir sprechen hier nicht nur über Gewalt- oder Sexualverbrechen, sondern auch über Drogenkonsum, und insbesondere über den Verstoß gegen die Einreisebestimmungen. Andererseits stimme ich der Perspektive meines Kollegen, Herrn Posselt, zu, der sagt, dass wir über Folter sprechen, die im Rahmen des internationalen Rechts absolut verboten ist.
Anneli Jäätteenmäki, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident! Die Entschließung des Parlaments ist zeitgemäß und wichtig. Tausende von Menschen sind in Malaysia jedes Jahr von der Prügelstrafe betroffen. Die Prügelstrafe ist eine unmenschliche und entwürdigende Art der Bestrafung, die überall auf der Welt abgeschafft werden sollte. Die Prügelstrafe ist eine Form der Folter.
Amnesty International zufolge wurde eine muslimische Frau in Malaysia, wo das Scharia-Recht angewandt wird, letztes Jahr mit der Prügelstrafe bestraft. Der Grund für diese Bestrafung war das Trinken von Bier. Amnesty International hat darüber hinaus auch über mit der Prügelstrafe bestrafte Flüchtlinge und Gastarbeiter in Malaysia berichtet.
Wir halten die malaysische Regierung dazu an, die Prügelstrafe als eine Form der Bestrafung abzuschaffen. Des Weiteren appellieren wir an die malaysische Regierung, das Protokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Folter sowie den internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu ratifizieren.
Zbigniew Ziobro, im Namen der ECR-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Wir freuen uns über die wirtschaftliche Entwicklung Malaysias und über die verbesserten Lebensbedingungen der Menschen in Malaysia. Gleichzeitig können wir dem Bericht von Amnesty International kaum glauben, in dem die weitverbreitete Anwendung der Prügelstrafe in Malaysia geschildert wird. Hierbei handelt es sich um eine wirklich harte Bestrafung, deren Anwendung oftmals übertrieben wird, da sie manchmal für geringfügige und äußerst fragwürdige Vergehen verhängt wird. Meiner Meinung nach ist es besonders grausam, diese Strafe gegen illegale Einwanderer oder gegen Menschen zu verhängen, die ohne gültige Dokumente auf malaysischem Hoheitsgebiet angetroffen werden, einschließlich politischer Flüchtlinge aus Birma.
Die Skrupellosigkeit dieser Bestrafung verschleiert jedoch die unausgesprochene Wahrheit hinsichtlich der traditionellen Gegebenheiten sowie der Art der Bestrafung durch die Prügelstrafe, wie sie in Malaysia praktiziert wird. Viele der Delikte die mit der Prügelstrafe geahndet werden, stehen im Bezug zu Verstößen gegen das islamische Recht und zu Bräuchen, die sich daraus ableiten. Ein Beispiel dafür ist der Fall von Kartika Sari Dewi Shukarno, die 2009 zur Prügelstrafe verurteilt wurde, weil sie in einer Bar Bier trank. Die Situation erfordert unsere Reaktion.
Jaroslav Paška, im Namen der EFD-Fraktion. – (SK) Herr Präsident! Das traditionelle Scharia-Recht, das sogar in vielen gemäßigten islamischen Ländern angewandt wird, erlaubt die körperliche Bestrafung für Verstöße gegen das Gesetz.
Da ist z. B. der berüchtigte Fall aus Malaysia, bei dem das Model Kartika Sari Dewi Shukarno mit sechs Schlägen mit dem Rohrstock bestraft wurde, weil sie beim Biertrinken erwischt wurde. Nach der Bekanntgabe der Strafe, die mit einem Rattanstock in einem Frauengefängnis ausgeführt werden sollte, wurde die Bestrafung von sechs Schlägen mit dem Rohrstock, die gegen eine 32-jährige Mutter von zwei Kindern verhängt worden war, auf der Basis einer Entscheidung des malaysischen Sultans, Ahmed Shah, der die Einhaltung der islamischen Regeln in Malaysia überwacht, auf drei Monate gemeinnützige Arbeit herabgesetzt.
Für den 46-jährigen Indonesier, Nasarudin Kamaruddin, verliefen die Dinge jedoch weniger gut. Er wurde für das gleiche Vergehen zu 6 Schlägen mit dem Rohrstock und einem Jahr im Gefängnis verurteilt. Der Richter, Abdul Rahman Mohamed Yunos, der auch Kartika Shukarno verurteilte, sagte bezüglich des Urteils, „Die Absicht des Urteils ist es nicht, zu bestrafen, sondern zu belehren‟.
Eine ähnliche Begründung wurde von Wee Ka Siong, dem stellvertretenden Kultusminister, als Verteidigung für seine Entscheidung benutzt, als er die körperliche Bestrafung von Kindern in Schulen rechtfertigte und hinzufügte, dass die Bestrafung nur von Schulleitern oder von diesen dazu beauftragten Personen durchgeführt werden könne, dass Eltern über eine Bestrafung informiert werden würden und dass bei der Durchführung der Bestrafung ein Zeuge anwesend sei.
Meine Damen und Herren, worüber wir hier sprechen, ist nichts Exotisches. Es ist das Alltagsleben in der sogenannten gemäßigten islamischen Welt. Wir dürfen daher nicht zögern, die Menschen in diesen Ländern dabei zu unterstützen, solche mittelalterlichen Bestrafungen und Bräuche abzuschaffen, soweit wir dies auf diplomatischem Weg oder anderweitig tun können.
Bogusław Sonik (PPE). – (PL) Herr Präsident! Wir sollten die Anwendung der Prügelstrafe sowie alle Arten körperlicher Bestrafung und unmenschlicher Behandlung absolut verurteilen. Malaysia kann sich nicht auf die Gesetzgebung im Land berufen, im Rahmen derer mindestens 66 Verbrechen mit der Prügelstrafe bestraft werden, um seine skrupellosen Methoden zu rechtfertigen, die gleichbedeutend mit Folter sind und unter internationalem Recht und internationalen Übereinkommen als illegal betrachtet werden. Die Berichte von Amnesty International über eine steigende Anzahl von Flüchtlingen und Emigranten, die in malaysischen Gefängnissen mit der Prügelstrafe bestraft werden, sind ebenfalls alarmierend.
Die Europäische Union, der seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon effektivere Methoden zur Unterstützung des Schutzes von Menschenrechten zur Verfügung stehen, sollte im Kampf gegen die brutale Behandlung von Menschen weltweit mehr Initiative zeigen. Darüber hinaus sollte die Einhaltung von Menschenrechten eine grundlegende Voraussetzung der Europäischen Union beim Ausbau der weiteren politischen Zusammenarbeit mit Malaysia sein.
Ryszard Czarnecki (ECR). – (PL) Herr Präsident! Malaysia ist ein wirtschaftlicher Tiger. Es ist ein hochentwickeltes Land, das als Modell für die gesamte Region Südostasiens dient. Dieser Tiger wird jedoch mit einem großen Problem konfrontiert. Nämlich der Anwendung der Prügelstrafe als Bestrafung. Natürlich kann man über den Respekt vor der kulturellen Identität und über die Tatsache sprechen, dass wir Europäer besonders vorsichtig sein sollten, wenn es darum geht, anderen Kontinenten unsere Modelle aufzuzwingen. In diesem Fall sprechen wir jedoch wirklich über Menschenrechte, die unteilbar sind und die Grenzen von Kontinenten, Rassen und Religionen überschreiten. Ich bin der Ansicht, dass das Europäische Parlament das Grundrecht der Menschenwürde nicht nur entschieden verteidigen sollte, sondern muss, und die Prügelstrafe verstößt ganz sicher gegen diese Würde.
Monica Luisa Macovei (PPE). – Herr Präsident! Jemandem körperliche Schmerzen zuzufügen, verstößt gegen die Menschenwürde. Die Prügelstrafe ist ein grober Verstoß gegen die Menschenrechte. Sie verstößt gegen das Recht, nicht gefoltert zu werden, aber auch gegen das Recht, keinerlei unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen oder Bestrafungen ausgesetzt zu werden.
In Malaysia erleiden jährlich mehr als 10.000 Menschen diese Form der körperlichen Bestrafung. Berichte zeigen, dass die Schmerzen so stark sind, dass die Opfer oftmals das Bewusstsein verlieren. Sie zeigen, dass eine Reihe von Beamten, die die Bestrafungen ausführen, gerne Bestechungsgelder akzeptieren, um die Opfer zu verschonen. Somit haben wir es zusätzlich zu groben Verstößen gegen die Menschenrechte mit Staatsbediensteten zu tun, die ein Verbrechen begehen, indem Sie das Leid der Menschen ausnutzen.
Ich appelliere an die Kommission und den Rat, sowie auch an die malaysische Regierung, dringend auf ein umgehendes Moratorium bezüglich der Anwendung der Prügelstrafe und in Folge deren Streichung aus dem Gesetz hinzuarbeiten. Das Schlagen und Auspeitschen von Menschen im Namen der Regierung muss aufhören.
Elena Băsescu (PPE). – (RO) Herr Präsident! Ich finde es bedauerlich, dass die Anwendung der Prügelstrafe in Malaysia bereits jetzt so weit verbreitet ist und nach wie vor zunimmt. Statt diese Praxis einzuschränken, wird sie von der malaysischen Regierung gefördert.
Die Behörden berufen sich auf eine gegenstandslose Argumentation, gemäß derer die Prügelstrafe rechtmäßig und sehr effektiv ist, dahingehend, dass sie kriminelle Handlungen verringert. Darüber hinaus erhalten Gefängnisbeamte finanzielle Belohnungen für die Anwendung der Prügelstrafe auf Gefangene. Schätzungen zufolge ist die Situation besorgniserregend: Über 6.000 Flüchtlinge und 10.000 Verurteilte werden jedes Jahr Opfer dieser Strafe. Ich bin der Meinung, dass es sehr wichtig ist, dass Opfer von außerhalb Malaysias das Recht auf einen fairen Prozess haben. Gegenwärtig werden ihnen grundlegende Dienste, wie z. B. Dolmetscher oder Rechtsbeistände verwehrt.
Mitro Repo (S&D). – (FI) Herr Präsident! Die Anwendung der Prügelstrafe auf Anordnung eines Gerichts, wobei die Person, die bestraft wird, an einen Rahmen gefesselt ist und mit einem Stock auf den Rücken und das Gesäß dieser Person eingeschlagen wird, ist unmoralisch und verstößt gegen die Menschenwürde. In Malaysia hat diese Praxis epidemische Ausmaße erreicht.
Ein Land, das körperliche Bestrafung als eine effektive Art und Weise zur Vorbeugung gegen Verbrechen betrachtet, wird nicht rechtsstaatlich regiert, und die EU sollte solch einem Land keine zusätzlichen Handelsvorteile verschaffen. Solch grausame und unmenschliche Formen der Bestrafung sollten beendet werden, egal in welchem Land sie vorkommen.
Mit dieser Entschließung drängt das Parlament die malaysischen Behörden ganz zu Recht dazu, körperliche Bestrafungen und Folter umgehend zu beenden, sowohl im Rechtssystem als auch in der Praxis.
Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (S&D). – (PL) Herr Präsident! Die Prügelstrafe wird in Malaysia seit dem 19. Jahrhundert angewandt, als Großbritannien das Gebiet kolonialisierte. Die malaysische Regierung hat vor kurzem jedoch weitere Verbrechen zur Liste jener hinzugefügt, die mittels der Prügelstrafe zu bestrafen sind, und die Bestrafung wird für ganze 66 verschiedene Vergehen verhängt. Zur Prügelstrafe verurteilte Gefangene werden in Haft gehalten, ohne dass diese eine Ahnung haben, wann ihre Bestrafung ausgeführt werden wird. Amnesty International schätzt, dass jedes Jahr ca. 10.000 Menschen zur Prügelstrafe verurteilt werden und dass 60 % der Verurteilten illegale Einwanderer sind, die die Strafe aufgrund der Sprachbarriere nicht einmal verstehen. Die Behörden des Landes sehen jedoch keine Notwendigkeit, das Gesetz zu ändern, da sie die Prügelstrafe als eine effektive Art und Weise zur Bekämpfung von Verbrechen betrachten.
Die Europäische Union arbeitet seit acht Jahren eng mit Malaysia zusammen. In der finanziellen Vorausschau 2007-2013 wurden 17 Mio. EUR für die Entwicklung der malaysischen Wirtschaft vorgesehen. Daher ist es gerechtfertigt, an unseren Partner zu appellieren, das UN-Übereinkommen gegen Folter zu ratifizieren und die Praxis der Prügelstrafe ganz bestimmt als nicht mit der Haltung des UN-Menschenrechtsrats vereinbar zu verurteilen.
Corina Creţu (S&D). – (RO) Herr Präsident! Jährlich werden in Malaysia, wo die Rechtsvorschriften diese Bestrafung offiziell für 66 Vergehen vorschreiben, über 10.000 Bürgerinnen und Bürger ausgepeitscht oder mit einem Stock geschlagen. Im Laufe der vergangenen paar Jahre wurde die Liste dieser Delikte erweitert, was auf eine besorgniserregende Tendenz hindeutet. Bei den Opfern handelt es sich sowohl um In- als auch um Ausländer, wobei Letztere sehr oft und ernsthaft misshandelt werden, von nicht zur Verfügung gestellten Informationen oder Dolmetschern bis hin zu Verstößen gegen das Berufsethos durch Ärzte und fehlender Rechtshilfe.
Auch ich halte die europäischen Institutionen dazu an, ihre Bemühungen in Bezug auf die Abschaffung dieser Bestrafung zu intensivieren, die unter internationalem Recht der Folter gleichkommt, und Druck auszuüben, um auf die Einhaltung des Rechts auf ein objektives und unparteiisches Gerichtsverfahren in Malaysia und die Beendigung der bösartigen Behandlung von Migranten und Asylbewerbern zu drängen.
Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident! Die Kommission verurteilt die Anwendung körperlicher Bestrafung. Sie widerstrebt den Grundsätzen der internationalen Menschenrechte, wie von den Vereinten Nationen dargelegt. Diese Grundsätze werden auch in den Richtlinien der Europäischen Union für die Politik der EU bezüglich Drittländern im Hinblick auf Folter und andere Formen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung widergespiegelt.
Der vor kurzem von Amnesty International vorgelegte Bericht über die Praxis der Prügelstrafe in Malaysia ist besorgniserregend. Die Kommission möchte jedoch vorschlagen, die Entschließung auszuweiten, um alle Länder abzudecken, in denen die richterlich angeordnete Prügelstrafe leider immer noch angewandt wird.
Die Europäische Union hat, zusammen mit den Vereinten Nationen, das Problem der Prügelstrafe mit Malaysia recht häufig zur Sprache gebracht. Einige Mitgliedstaaten taten dies auch im Zusammenhang mit der Ratifizierung des UN-Übereinkommens gegen Folter und während der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung des UN-Menschenrechtsrats, die im Februar 2009 stattfand.
Erst letzte Woche beim Seminar der Vereinten Nationen, anlässlich des Tags der Menschenrechte, wurde Malaysia dazu gedrängt, mehr UN-Übereinkommen zu ratifizieren, insbesondere das UN-Übereinkommen gegen Folter. Anfang 2010 wandte sich der EU-Missionschef mit dem gleichen Problem direkt an den Minister für auswärtige Angelegenheiten.
Es handelt sich hier um ein Problem, dem wir große Aufmerksamkeit schenken. Die Europäische Union und Malaysia werden bald mit den Verhandlungen über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen beginnen, das Bestimmungen im Hinblick auf Menschenrechte enthalten wird. Sobald dieses Abkommen in Kraft tritt, wird es eine gute formalisierte Basis für einen verstärkten und regelmäßigen Dialog mit Malaysia über Menschenrechte schaffen. Zwischenzeitlich werden wir dieses Problem weiterhin gegenüber den malaysischen Behörden ansprechen.
Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet im Anschluss an die Aussprachen statt.
Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge zu Uganda: Bahati-Gesetz und Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen(1).
Véronique De Keyser, Verfasserin. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Genau vor einem Jahr haben wir in diesem Parlament eine Entschließung zu Schwulen und Lesben und dem Bahati-Gesetz in Uganda verabschiedet.
Wieso also ein Jahr später eine fast identische Entschließung vorlegen?
Weil das Problem bei weitem nicht gelöst ist. Erstens hat die evangelikale Bewegung „The Family“, die hinter diesem Bahati-Gesetz gestanden hat, nicht aufgegeben, und dieses Gesetz taucht immer noch in Uganda auf.
Der zweite Grund ist, dass die ugandische Zeitung Rolling Stone im letzten Oktober und November eine „Name and Shame“-Kampagne durchgeführt hat, während der sie eine Liste ugandischer Homosexueller veröffentlicht hat, die sofort aufgespürt und angegriffen wurden und sich als Ausgestoßene heute immer noch verstecken. Das ugandische Verfassungsgericht hat die Herausgabe dieser Zeitung gestoppt, aber es ist klar, dass die Atmosphäre sich verschlechtert hat. Das ist eine Menschenjagd.
Drittens erkennen nur 13 Länder in Afrika die Rechte Homosexueller an. Die restlichen Länder haben sehr unterschiedliche Gesetze, aber einige von ihnen – Sudan, der nördliche Teil Nigerias, Mauretanien – verhängen für Homosexuelle immer noch die Todesstrafe.
Dennoch, und damit schließe ich, haben die Länder der Gruppe der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP) kürzlich eine – meiner Meinung nach etwas einseitige – Erklärung abgegeben, dass sie sich bewusst seien, dass dieses Problem in Bezug auf Homosexuelle uns etwas stört, aber dass diese Aspekte Teil ihrer Kultur seien. Nein, das sind Menschenrechte, das sind universelle Werte, und wir wollen wirklich, dass diese universellen Werte von der Kommission und der gesamten Europäischen Union entschlossen verteidigt werden.-
Charles Tannock, Verfasser. – Herr Präsident! Die afrikanischen Gesellschaften sind im Allgemeinen in sozialer Hinsicht konservativ. In vielen Ländern Afrikas werden Homosexuelle leider tatsächlich geächtet. Viele Menschen in Afrika fühlen sich durch Bemühungen, Homosexualität zu fördern, bedroht, insbesondere, wenn diese Bemühungen von NRO und westlichen Organisationen ausgehen. In einigen Teilen Afrikas ist die Meinung, dass liberale Demokratien Gesellschaften, die sehr verschiedenartige und alte Traditionen haben, ihre eigenen, toleranteren Werte aufzwingen wollen, weit verbreitet.
Wie dem auch sein mag, entschuldigt oder rechtfertigt dies jedoch nicht zügellose Homophobie, die in einigen Teilen Afrikas weit verbreitet ist. Bedauerlicherweise wird die Homophobie von Regierungen und ihren medialen Sprachrohren geschürt. Uganda ist wieder einmal wegen des Extremismus und der Hysterie einiger seiner Gesetzgeber in den Schlagzeilen. Sie unterstützen ein Gesetz, das Homosexuelle mit der Todesstrafe oder mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestrafen würde, je nach Art der sogenannten Straftat. Genau wie die gesamte ECR-Fraktion lehne ich dieses drakonische Gesetz, das eine grauenhafte Verletzung der Rechte des Einzelnen darstellen würde, ab, und fordere Präsident Museveni auf, sein Veto dagegen einzulegen. Uganda ist ein Land, in dem die meisten Menschen von einem Dollar am Tag leben: Sicherlich können die Gesetzgeber des Landes einen besseren Weg finden, den Interessen der ugandischen Gesellschaft zu dienen, als Homosexuelle strafrechtlich zu verfolgen.
Marietje Schaake, Verfasserin. – Herr Präsident! Das sogenannte Gesetz für Maßnahmen zur Bekämpfung von Homosexualität (Anti-Homosexuality Bill), das dem ugandischen Parlament vorgelegt wurde, sieht für homosexuelle Handlungen Haftstrafen zwischen sieben Jahren und lebenslänglich oder sogar die Todesstrafe vor. Das Europäische Parlament verurteilt dieses Gesetz. Indem wir das tun, zwingen wir jedoch nicht anderen Staaten europäische Werte auf, wie dies einige in einem Versuch, der Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen und der Verantwortung für den Schutz von Bürgerinnen und Bürgern vor Angriffen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zu entgehen, behauptet haben.
Die reale Bedrohung und das Klima der Angst wurden in der Oktober- und November-Ausgabe der Rolling Stone hervorgehoben, einer lokalen Zeitung, die die Namen und persönlichen Angaben von Menschen aufgelistet hat, die homosexuell sein sollen, und ihre Leser dazu anstiftete, sie zu verletzen oder zu erhängen. Mehrere Menschen wurden infolgedessen angegriffen.
Tatsächlich wird Homosexualität nur in 13 Ländern Afrikas nicht unter Strafe gestellt und ist in 38 anderen Ländern ein Straftatbestand. In Mauretanien, Sudan und dem nördlichen Teil Nigerias steht darauf die Todesstrafe.
Die ugandischen Behörden sind gemäß dem Cotonou-Abkommen verpflichtet, das Völkerrecht und Menschenrechte zu achten, und die Kommission, der Rat der Europäischen Union und der Europäische Auswärtige Dienst sollten den Maßnahmenkatalog zur Förderung und zum Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen uneingeschränkt anwenden.
Raül Romeva i Rueda, Verfasser. – Herr Präsident! Der Entwurf des Gesetzes für Maßnahmen zur Bekämpfung von Homosexualität, den David Bahati im ugandischen Parlament eingereicht hat und der für homosexuelle Handlungen Haftstrafen zwischen sieben Jahren und lebenslänglich oder sogar die Todesstrafe vorsieht, ist einfach inakzeptabel.
Wir dürfen nicht vergessen, dass Homosexualität in Afrika nur in 13 Ländern nicht unter Strafe gestellt und in 38 Ländern als Straftat betrachtet wird, während sie in Mauretanien, in Sudan und im nördlichen Teil Nigerias mit dem Tode bestraft wird.
Deswegen müssen wir erneut darauf hinweisen, dass die sexuelle Ausrichtung unter das individuelle Recht auf Privatsphäre fällt. Es wird durch die internationalen rechtlichen Übereinkünfte zum Schutz der Menschenrechte garantiert, denen zufolge Gleichstellung und Nichtdiskriminierung geschützt werden sollten und die Meinungsfreiheit garantiert werden sollte. Aus diesem Grund müssen wir jeglichen Versuch verurteilen, zu Hass und Gewalt gegen Minderheiten aufzurufen, einschließlich aus Gründen des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung. Wir müssen die Behörden Ugandas an ihre Verpflichtungen gemäß dem Völkerrecht und dem Abkommen von Cotonou erinnern.
Deshalb fordere ich auch die Kommission, den Rat und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, den Maßnahmenkatalog zur Förderung und zum Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen in den Beziehungen zu Uganda uneingeschränkt anzuwenden.
Filip Kaczmarek, Verfasser. – (PL) Herr Präsident! Die Versuche, ugandische Bürgerinnen und Bürger aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zu diskriminieren, sind eine ernsthafte Angelegenheit. Uganda wird in Bezug auf dieses Thema von vielen afrikanischen Ländern unterstützt, die nicht wollen, dass die internationale Gemeinschaft oder die Europäische Union Druck auf sie ausüben, Homosexualität zu entkriminalisieren.
Die Meinungsverschiedenheit ist darauf begründet, dass wir glauben, dass ein Verbot der Diskriminierung auf diesem Gebiet ein universelles Menschenrecht ist, wie es auch Frau de Keyser vorhin gesagt hat. Die meisten afrikanischen Länder sehen dies anders, weshalb der Dialog auch so schwierig ist. Wir sagen, dass wir in Bezug auf diese Angelegenheiten nicht schweigen können, und sie sagen, dass wir uns in Dinge einmischen, die uns nichts angehen.
Die Entwürfe zur Änderung von Rechtsvorschriften in Uganda stellen wirklich eine radikale Veränderung dar. Sie stellen wiederholte Verstöße gegen bereits geltende Verbote oder schwere Fälle von Homosexualität unter Todesstrafe, obwohl nicht wirklich klar ist, was damit gemeint ist. Wir sind mit diesen Vorschlägen nicht einverstanden, und wir hoffen, dass sie nicht verabschiedet werden.
Marie-Christine Vergiat, Verfasserin. – (FR) Herr Präsident! Uganda ist einer der afrikanischen Staaten, in denen Homosexualität immer noch sehr stark unterdrückt wird. Tatsächlich gehört Uganda, seitdem es unter der Führung von amerikanischen fundamentalistischen Evangelikalen, mit denen das ugandische Staatsoberhaupt eng verbunden ist, einen wahrhaften Kreuzzug gegen Homosexuelle eingeleitet hat, zu den berüchtigtsten Staaten in der Region mit dem strengsten Ruf. Wir wissen nicht, wie viele Menschen nur aufgrund ihrer Sexualität unter Verfolgung und Folter leiden mussten.
Muslime und Christen haben sich zum ersten Mal in der Geschichte dieses Landes zusammengeschlossen, um diese Abscheulichkeit zu verurteilen. Christopher Senyonjo, einem 70-jähriger Bischof der anglikanischen Kirche, wurde von seinen Vorgesetzten verboten, sein Amt auszuüben, weil er zu den wenigen gehört hat, die sich für Homosexuelle eingesetzt haben.-
Das bereits erwähnte Gesetz kann in der Tat jeden Moment wieder auftauchen. Es geht so weit, Homosexuelle zum Tode zu verurteilen, die verdächtigt werden, HIV-positiv zu sein oder Beziehungen mit Minderjährigen zu haben. In dem Gesetz wird gefordert, dass diese Menschen gemeldet werden.
Die Lokalzeitung Rolling Stone, die mit dem gleichnamigen Magazin nichts zu tun hat, hat sogar Listen mit den Namen und Adressen führender Homosexueller veröffentlicht, und zwar unter dem abscheulichen Titel: „Hängt sie!“ Die Herausgabe dieses Schandblatts wurde zeitweise verboten, aber der Schaden ist bereits entstanden, wie bereits gesagt worden ist.
In Afrika wird Homosexualität sehr oft als ein Übel aus dem Westen gesehen, durch das Afrika seine ursprünglichen Werte verliert. Laut Angaben von NRO sind 500 000 der 32 Mio. Einwohner von Uganda homosexuell. Viele von ihnen haben in europäischen Ländern einen Antrag auf Asyl gestellt. Könnten wir wenigsten unser Bestes tun, damit diesen Anträgen und allen Männern und Frauen, die Opfer von Unterdrückung und Folter sind, besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird?
Monica Luisa Macovei, im Namen der PPE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich finde es alarmierend, dass gegen einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen, die in der Privatsphäre stattfinden, strafrechtlich vorgegangen wird. Das ist bereits Teil ugandischen Rechts und die Bestrafung dafür kann lebenslange Haft sein. Das Bahati-Gesetz würde die Situation jedoch noch verschlimmern. Es könnte die Todesstrafe angewendet werden und Verbände, die sich für lesbische, schwule, bisexuelle und transsexuelle Personen einsetzen und die Behandlung dieser Themen würden effektiv verboten werden.
Das neue Gesetz wird in einem Land, in dem die Verfolgung von lesbischen, schwulen, bisexuellen und transsexuellen Personen bereits stattfindet, das Klima der Angst und der Feindseligkeit weiter schüren. Die Menschen müssten über die privaten Angelegenheiten ihrer Mitmenschen Bericht erstatten. Das Leben dieser Menschen wird gefährdet sein. Die Menschenwürde wird in Uganda keine Bedeutung haben, wenn so ein Gesetz verabschiedet wird. Wir dürfen das nicht zulassen.
Michael Cashman, im Namen der S&D-Fraktion. – Herr Präsident! Natürlich hat sich dieses Jahr viel geändert. Am 23. November hat dieses Parlament erneut auf das Prinzip der Allgemeingültigkeit der Menschenrechte und der Nichtdiskriminierung als Grundlage für die Ausweitung des politischen Dialogs in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung (PPV) verwiesen. Dieses Parlament hat außerdem die Stärkung der nicht verhandelbaren Menschenrechtsklauseln und Sanktionen bei Nichtbeachtung dieser Klauseln unter anderem hinsichtlich Diskriminierung etc. aufgrund der sexuellen Ausrichtung gefordert.
Tatsache ist, dass diese Länder sich dafür entscheiden, mit uns zusammenzuarbeiten. Sie entscheiden sich dafür, mit uns partnerschaftliche Beziehungen zu unterhalten. Wir haben die PPV AKP/EU, wir haben das Cotonou-Abkommen. Aus diesem Grund fordern wir sie auf, auf der Basis von gemeinsamen, universellen Prinzipien mit uns zusammenzuarbeiten. Diese sind nicht verhandelbar. Wenn sie nicht auf dieser Grundlage mit uns zusammenarbeiten wollen, dann fordere ich die Kommission und den Rat auf, die notwendigen Sanktionen einzuleiten, um deutlich zu machen, dass wir Grundsätze haben, für die wir uns einsetzen werden. Was die Zukunft der strategischen Partnerschaft Afrika-Europäische Union angeht, so fordern wir ebenfalls, dass alle Maßnahmen, die im Rahmen der verschiedenen Partnerschaften eingeleitet werden, ohne jegliche Diskriminierungen, einschließlich der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, durchgeführt werden.
Es ist kein Kolonialismus, sich für die Rechte anderer einzusetzen. Die Menschenrechte sind universell und unteilbar, und sich zurückzuhalten und nichts zu tun, während die grundlegenden Menschenrechte einer anderen Person angegriffen werden, heißt, sich an dieser Tat mitschuldig zu machen. Man kann die Homosexualität in Afrika nicht fördern. Jeder, der in Afrika aufwachen und sagen würde: „Heute werde ich homosexuell“, wäre verrückt. Ihr Leben wäre in Gefahr und ihre Familie müsste sie an die Polizei ausliefern. Stellen Sie sich vor, Sie wären diese Person, und ergreifen Sie die notwendigen Maßnahmen, um diese Rechte zu verteidigen.
Alexandra Thein, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident! Die UN-Menschenrechtskonvention, die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten wie auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbieten Diskriminierung aufgrund sexueller Ausrichtung. Die Europäische Union hat nicht nur innerhalb ihres Gebietes Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, wir haben auch die internationale Verpflichtung, im Umgang mit Drittstaaten auf der Einhaltung dieser Rechte zu bestehen und Missstände zu kritisieren, umso mehr, als wir Drittstaaten wie Uganda, die mit uns Partnerschaftsabkommen eingegangen sind, durch den Europäischen Entwicklungsfonds auch finanziell unterstützen.
Wir haben deshalb sogar ein Recht, uns zu äußern, wenn diese Drittstaaten sich nicht an die Menschenrechtsklauseln halten, die solche Partnerschaftsabkommen vorgeben. So hat auch Uganda internationale Menschenrechtsstandards zu respektieren, da es mit der Europäischen Union das Abkommen von Cotonou eingegangen ist, das unsere organisierte Entwicklungshilfe mit den AKP-Staaten regelt.
Bereits vor einem Jahr haben wir Uganda in einem Entschließungsantrag aufgefordert, von seinem geplanten Gesetz und der Kriminalisierung Homosexueller abzusehen. Ein Jahr danach ist die Situation schlechter geworden. Nach wie vor drohen lange Haftstrafen bis hin zur Todesstrafe. Ich selbst habe vor der ugandischen Botschaft mit anderen im Mai dieses Jahres demonstriert. Es hat alles nichts gebracht. Wir möchten noch einmal betonen, dass die EU sich allgemein gegen die Todesstrafe ausspricht und gegen homophobe Gesetze dieser Art.
Ryszard Czarnecki, im Namen der ECR-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Das ist eine interessante und wichtige Aussprache. Ich möchte Sie auf zwei Probleme aufmerksam machen. Erstens ist Uganda in Wirklichkeit keine Insel der Diskriminierung in einem Meer der Achtung der Menschenrechte. Drei Viertel der afrikanischen Länder haben äußerst strenge Vorschriften in Bezug auf dieses Thema, die mit Diskriminierung gleichzusetzen sind. Das ist zweifellos weniger ein Problem Ugandas als ein weiter gefasstes Problem des gesamten Kontinents und der afrikanischen Kultur. Die zweite Frage lautet folgendermaßen: Selbstverständlich ist Uganda in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte in Afrika nicht führend. Wir kennen viele Beispiele von Menschenrechtsverletzungen, was bedeutet, dass dieses Thema Teil eines größeren Problems ist, und wir müssen natürlich offen über dieses Problem sprechen.
Corina Creţu (S&D). – (RO) Herr Präsident! Unsere Entschließung ist gegen äußerst schwerwiegende Fälle von Menschenrechtsverletzungen gerichtet, und leider ist die Behandlung von Homosexualität als Straftatbestand in Afrika die Regel. Das spiegelt sich in der Gesetzgebung von 38 Staaten wider, wobei nur 13 afrikanische Staaten sie nicht unter Strafe stellen.
In diesem Zusammenhang stellt das Gesetz, das auf die Durchsetzung bestimmter Strafmaßnahmen in Uganda abzielt, von Freiheitsstrafen bis zur Todesstrafe, einen schwerwiegenden Angriff gegen die Menschenrechte dar, zu denen auch der Schutz der Privatsphäre gehört. Die Veröffentlichung einer schwarzen Liste von 100 Menschen, die beschuldigt wurden, homosexuell zu sein, in einer Lokalzeitung, und die Anstiftung der Leser, sie zu erhängen, ist ein Beispiel für eine konkrete Bedrohung gegen eine Gemeinschaft, der ihre sexuelle Orientierung vorgeworfen wird.
Wie wir in unserer Entschließung deutlich gemacht haben, zielt unsere Maßnahme nicht, wie uns oft vorgeworfen wird, auf die Auferlegung von spezifisch europäischen Werten ab, sondern auf die Verteidigung der Menschenrechte, die eines der wichtigsten Ziele der Europäischen Union ist. Ich bin der Ansicht, dass der Europäische Auswärtige Dienst und die anderen europäischen Institutionen in dieser Hinsicht schärfere Sanktionen verhängen sollten, um sicherzustellen, dass Uganda die internationalen Abkommen einhält, die es unterzeichnet hat.
Cristian Dan Preda (PPE). – (RO) Herr Präsident! Wir haben bereits vor einigen Monaten in diesem Parlament über Uganda und Homosexualität diskutiert. Seitdem ist nichts Bedeutendes passiert. Sicher, manchmal heißt es „keine Nachrichten sind gute Nachrichten“. In diesem Fall trifft dies jedoch nicht zu, weil, obwohl der Gesetzentwurf von David Bahati nicht verabschiedet worden ist, er auch nicht zurückgezogen wurde. Er wird im Ausschuss für Rechts- und Parlamentsangelegenheiten blockiert, und all der internationale Druck, der ausgeübt wurde, führte letztlich nicht zu diesem Ergebnis, also der Rücknahme des Gesetzentwurfs.
Was wirklich entsetzlich ist, und einige meiner Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten haben sich bereits darüber geäußert, ist die schwulenfeindliche Kampagne, die in diesem Land stattfindet. Wir bauen natürlich weiterhin auf die Vernunft der Behörden und den letztendlichen Sieg eines Grundsatzes, der heißt „Nein zu Diskriminierung“.
Joe Higgins (GUE/NGL). – Herr Präsident! Die Hasskampagne in Uganda gegen schwule und lesbische Männer und Frauen ist wirklich schrecklich. Das Schüren einer bösartigen und reaktionären homophoben Kampagne, zu der Todesdrohungen gegen Homosexuelle gehören, durch einige religiöse Elemente und durch Teile der Medien bedeutet, dass sehr viele lesbische, schwule, bisexuelle und transsexuelle Personen in Uganda momentan in großer Unsicherheit und Furcht leben. Es ist verachtenswert, dass einige Politiker dieses Thema ebenfalls benutzen und Hass schüren und sogar die Hinrichtung von Homosexuellen vorschlagen.
Ich bewundere den Mut der Homosexuellen in Uganda, die jeden Tag gegen diese Bedrohung für ihre Identität und für ihr Leben kämpfen. Die homophobe Kampagne ist bestimmt von Verleumdungen, Lügen und Zerrbildern von Homosexuellen und was es bedeutet, homosexuell zu sein. Die nachdrücklichste Botschaft muss an die ugandische Regierung gesendet werden – einschließlich einer Überprüfung der Hilfsmaßnahmen, obwohl wir natürlich nicht den einfachen Ugandern schaden wollen.
Wir sollten eine aktive Solidarität mit Organisationen in Uganda fördern, die sich für die Rechte der Homosexuellen einsetzen, um sie in diesem wichtigen Kampf für Gerechtigkeit und Menschenrechte und für das grundlegende Recht zu sein, wer man ist, zu unterstützen.
Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident! Der Entwurf des Gesetzes für Maßnahmen zur Bekämpfung von Homosexualität, das dem Parlament Ugandas vorgelegt wurde, wirft schwierige Fragen in Bezug auf die Menschenrechte auf. Die Verteidigung der Menschenrechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen und transsexuellen Personen ist eine Priorität für die EU. Ich teile die Besorgnis des Europäischen Parlaments in Bezug auf die Situation in Uganda, aber auch in anderen Ländern, wo Rechtsvorschriften verabschiedet worden sind oder erwogen werden, die Homosexualität unter Strafe stellen oder lesbische, schwule, bisexuelle und transsexuelle Personen diskriminieren, voll und ganz.
Die Kommission ist der Ansicht, dass die Kriminalisierung von Homosexualität, wie dies in dem besagten Gesetzentwurf vorgesehen ist, den Verpflichtungen im Rahmen der Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen widerspricht, der Uganda beigetreten ist und an die es sich folglich halten muss.
Der Gesetzentwurf widerspricht auch der Erklärung der Vereinten Nationen zu sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität. Der EU-Ratsvorsitz und die Leiter der Auslandsvertretungen in Uganda brachten dieses Thema bei verschiedenen Treffen mit der Regierung Ugandas zur Sprache, bei Treffen mit dem Präsidenten, dem Premierminister, dem Außenminister und dem Justizminister, bei formalen Treffen im Rahmen des politischen Dialogs und auch mit dem Ausschuss für Menschenrechte in Uganda.
Die Veröffentlichung einer Liste mit Fotografien, Namen und Adressen von Menschen, die als homosexuell identifiziert worden sind, durch die Zeitung Rolling Stone am 2. Oktober 2010 zusammen mit der Schlagzeile „Hängt sie“ war eine abscheuliche Tat, durch die das Leben dieser Menschen gefährdet wurde, und wir verurteilen sie.
Die Delegation der Europäischen Union verfolgt die Situation zusammen mit den Missionen der Mitgliedstaaten der EU in Uganda sowie mit Partnerländern wie Norwegen und den Vereinigten Staaten und dem Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte aufmerksam.
Das Thema wurde auch in der technischen Arbeitsgruppe „Menschenrechte“ angesprochen, die ein Forum für Entwicklungspartner in Uganda ist, um zu diskutieren, zu überwachen, zu koordinieren und um bei Fällen von Menschenrechtsverletzungen konkrete Maßnahmen einzuleiten. Die Kommission wird weiterhin ihre Besorgnis in Bezug auf den Entwurf des Gesetzes für Maßnahmen zur Bekämpfung von Homosexualität und in Bezug auf andere Maßnahmen zur Verfolgung von lesbischen, schwulen, bisexuellen und transsexuellen Personen in Uganda zu jeder sich bietenden Gelegenheit zum Ausdruck bringen.
Die Kommission wird Menschenrechtsorganisationen in ihren Bemühungen, die Einstellung in dem Land zu verändern und die rechtliche Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen und transsexuellen Personen zu verbessern, weiterhin unterstützen.
Der Präsident. − Die Aussprache ist damit geschlossen.
Die Abstimmung findet im Anschluss an die nächste Aussprache statt.
Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge zum Thema Eritreische Flüchtlinge, die in Sinai als Geiseln festgehalten werden(1).
Marietje Schaake, Verfasserin. – Herr Präsident! Ungefähr 250 eritreische Flüchtlinge sollen in der Wüste Sinai festgehalten werden, und es liegen Berichte von unmenschlicher Behandlung und Vergewaltigungen vor, während diese Menschen darauf warten, dass ein Lösegeld für ihre Freilassung an Menschenschmuggler gezahlt wird.
Die jüngsten Ereignisse sind auf ein Netzwerk zurückzuführen, das Migranten aus den afrikanischen Ländern südlich der Sahara über Ägypten nach Israel schmuggelt und seit 2007 auf der Sinai-Halbinsel tätig ist. Die ägyptischen Behörden unternehmen begrüßenswerte Anstrengungen, um die vom UNHCR zur Verfügung gestellten Informationen zu überprüfen. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen sollte die diplomatischen Verfahren mit den ägyptischen Behörden beschleunigen, um die Schleuserringe auszuschalten und Menschenschmuggel zu verhindern.
Gleichzeitig sollte Ägypten die Behandlung von Flüchtlingen nach internationalen Standards verbessern. Das bedeutet, dass während des gerechtfertigten Grenzschutzes keine exzessive oder sogar tödliche Gewalt gegen Zuwanderer oder Flüchtlinge eingesetzt werden sollte, und diesen Rat könnten wir uns in der EU auch selbst ab und zu geben.
David-Maria Sassoli, Verfasser. – (IT) Herr Präsident! Die Situation ist sehr ernst. Wir denken, dass sich die Europäische Union und das Parlament mit dieser Frage – die auch von den europäischen Medien verfolgt wird – befassen sollten, und auch die Kommission sollte aufgefordert werden, sie zu überprüfen, da es sich hierbei um eine echte humanitäre Notsituation handelt.
In diesem Fall müssen die Mitgliedstaaten alles tun, um zu versuchen, diesen Flüchtlingen zu helfen, das Gebiet zu verlassen, und wir denken, dass sie von europäischen Staaten aufgenommen werden könnten. Wir fordern die Kommission auf, alles zu tun, um diese Maßnahme durchzuführen, einschließlich der Nutzung von Mitteln, die durch den Europäischen Flüchtlingsfonds zur Verfügung gestellt werden.
Charles Tannock, Verfasser. – Herr Präsident! Die ECR-Fraktion verurteilt die schreckliche Behandlung, die diese unschuldigen, überwiegend aus Eritrea kommenden Opfer erleiden müssen, die auf eine moderne Form der Sklaverei durch die Menschenschleuser hinausläuft. Wir begrüßen auch die Bemühungen seitens der ägyptischen Regierung, die Behauptungen zu untersuchen und die Freilassung der Flüchtlinge sicherzustellen, aber wir sollten uns auch darauf konzentrieren, wieso diese bedauernswerten Menschen überhaupt aus ihren Heimatländern fliehen.
Die Antwort lautet: weil das Regime des eritreischen Präsidenten Afewerki eines der repressivsten auf der ganzen Welt ist. Jeder, der eine Möglichkeit hat, aus dieser Diktatur zu fliehen, tut es, und einige können sich irgendwo anders ein besseres Leben aufbauen. Diejenigen, die Eritrea nicht verlassen können, werden entweder zu einem unbegrenzten Wehrdienst in der Armee verpflichtet, oder sie müssen am Rand einer Volkswirtschaft, die durch den jahrelangen sinnlosen Krieg gegen das Nachbarland Äthiopien, weit verbreitete Korruption und Misswirtschaft bankrott gegangen ist, ihren Lebensunterhalt zusammenkratzen. In Eritrea wurden noch nie landesweite Wahlen durchgeführt.
Jüngste Enthüllungen der Website WikiLeaks zeigen, dass US-Diplomaten Afewerki als grausamen und trotzigen Herrscher beschrieben haben. Ich habe keine Bedenken, dies öffentlich zu sagen. Wir sollten alles tun, um diesen schrecklichen afrikanischen Tyrannen abzusetzen, die gesamte EU-Hilfe für dieses Regime streichen und die Privilegien, die sein Land dank des Cotonou-Abkommens genießt, aufheben.
Cristian Dan Preda, Verfasser. – (RO) Herr Präsident! Jedes Jahr versuchen Tausende von Menschen aufgrund der schwierigen Lage am Horn von Afrika die Grenze zwischen Ägypten und Israel zu überqueren. Viele dieser Menschen landen leider in den Händen beduinischer Menschenschmuggler. Wir sprechen hier über kriminelle Netzwerke, die überhaupt keine Rücksicht auf die Menschenwürde nehmen, da das Leben dieser Menschen zu einem Tauschobjekt wird. Nach Informationen von Aktivisten von NRO, die sich für den Schutz dieser Auswanderer einsetzen, wurden unglaubliche Summen von bis zu 8 000 USD für die Freilassung jeder einzelnen Person gefordert.
Zweifellos kann uns das Leiden dieser Menschen, die einer außergewöhnlich grausamen Behandlung ausgesetzt sind, nicht gleichgültig sein. Darüber hinaus möchte ich Sie auf die besonders gefährdete Situation von Frauen aufmerksam machen, die wiederholt vergewaltigt werden. Gleichzeitig bin ich der Ansicht, dass wir in diesem Fall eine konstruktive Haltung an den Tag legen sollten. Das bedeutet, dass wir die Bemühungen, die die ägyptischen Behörden zu ihrer Freilassung und insbesondere zur Unterstützung dieses Landes im Kampf gegen den Menschenschmuggel unternommen haben, anerkennen sollten. Daher bedarf es bei diesem äußerst komplexen Problem, das ein einzelner Staat nicht bewältigen kann, nicht nur scharfer Worte, sondern auch der Zusammenarbeit und konkreter Maßnahmen.
Rui Tavares, Verfasser. – (PT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Situation der eritreischen Flüchtlinge, die sich momentan in der Wüste Sinai befinden, ist sehr ernst, wie bereits mehrere Abgeordnete geschildert haben. Natürlich müssen wir mit den Menschenschmugglern, die diese Flüchtlinge momentan als Geiseln halten und extrem hohe Lösegelder für sie fordern, sehr streng umgehen. Gleichzeitig müssen wir aber auch die Opfer schützen, da wir uns nicht nur unnachgiebig gegenüber den Menschenschmugglern verhalten können und dann die Opfer vollkommen vergessen. Wir müssen auch die Gründe anerkennen, die dazu geführt haben, dass sie sich in der Wüste Sinai befinden: Ihre Migrationsroute führte ursprünglich durch Libyen, aber die Vereinbarungen zwischen Italien und Libyen und zwischen der EU und Libyen, die von der Kommission hier oft als gute Nachrichten dargestellt wurden, haben zur Folge, dass Menschen, die aus einem Gebiet kommen, das – zu Recht – als „riesiges Konzentrationslager“ und als „das Nordkorea von Afrika“ bezeichnet worden ist, nirgendwohin können.
Daher müssen Maßnahmen eingeleitet werden: nicht nur Maßnahmen in Ägypten, das eindeutig weitaus weniger tut, als es sollte, sondern auch in der Europäischen Union selbst. Zunächst fordere ich die Europäische Kommission auf, rasch eine Delegation nach Ägypten zu schicken, um herauszufinden, wie die Situation vor Ort aussieht. Es müssen auch in allen unseren Institutionen Maßnahmen ergriffen werden, weil es sich bei den Eritreern eindeutig um einen Fall für eine Neuansiedlung handelt, einer Politik, die wir parallel zum Europäischen Flüchtlingsfonds verfolgen. Diese Flüchtlinge können nicht nach Eritrea zurückkehren, und sie können nicht in einem Transit-Land bleiben: Die einzige Lösung ist eine Neuansiedlung. Meine Damen und Herren, wissen Sie, wieso das Neuansiedlungspaket nicht vorankommt? Es kommt nicht voran, weil, obwohl das Parlament bereits im Mai seinen Beitrag zum Mitentscheidungsverfahren über den Neuansiedlungsfall geleistet hat, der Rat sich aufgrund des berühmten Streits über delegierte Rechtsakte geweigert hat, seinen Beitrag zu leisten. Wenn das Neuansiedlungspaket verabschiedet worden wäre, dann hätten wir jetzt das Dringlichkeitsverfahren, das das Parlament in den Bericht eingefügt hat, den ich selber verfasst habe und der hier mit 500 Stimmen angenommen wurde: Die Europäische Kommission könnte ein Dringlichkeitsverfahren einleiten, um diese Flüchtlinge neu anzusiedeln. Da der Rat seinen Beitrag dazu, was man ein „Mit-Nichtentscheidungsverfahren“ nennen sollte, nicht geleistet hat, befinden sich diese Menschen in der Wüste Sinai, wer weiß für wie lange. Dieses Mit-Nichtentscheidungsverfahren hat Folgen für das wirkliche Leben von wirklichen Menschen und es ist an der Zeit, dass der Rat seine Pflichten wahrnimmt.
Barbara Lochbihler, Verfasserin. − Herr Präsident! Einem Telefonat zwischen einem eritreischen Priester in Italien und einer eritreischen Geisel ist es zu verdanken, dass wir überhaupt in der europäischen Öffentlichkeit davon erfahren haben, dass gewissenlose Menschenhändler die gestrandeten eritreischen Flüchtlinge nun zu erschießen drohen, wenn kein Lösegeld gezahlt wird. Die Schlepperbande zeigt keine Skrupel und hat bereits einige Menschen erschlagen oder erschossen.
Dieses brutale Verbrechen war Anlass, genauer hinzusehen, was an der Grenze zwischen Ägypten und Israel geschieht, in dem Gebiet, in dem zunehmend Flüchtlinge stranden, die versuchen, nach Europa oder nach Israel zu kommen und keine Papiere dafür haben. Auf ägyptischer Seite ist militärisches Sperrgebiet. Wer dort eindringt, muss sich vor Militärtribunalen verantworten. Nach Angaben von Human Rights Watch sind dort seit 2007 auch mindestens 85 unbewaffnete Flüchtlinge erschossen worden, als sie versuchten, die Grenze zu überqueren. Die israelische Regierung spricht von mehr als 1 000 Migranten, die monatlich versuchen, ohne Papiere ins Land zu kommen, und hat begonnen, die Grenze stärker abzusichern und zu überwachen. Zudem ist ein großes Abschiebelager in der Wüste Negev errichtet worden.
Wir appellieren an die jeweiligen Regierungen, eng mit dem UN-Flüchtlingswerk zu kooperieren und den Schutz und die Rechte der Flüchtlinge an ihren Grenzen zu garantieren. Wir sehen aber auch klar eine Verantwortung bei uns in Europa, sich um das Schicksal und die erlittenen Menschenrechtsverletzungen derjenigen Migranten zu kümmern, die an unseren Außengrenzen abgewiesen werden und die nicht in ihre Heimat zurück können, wie im Fall der eritreischen Flüchtlinge.
Filip Kaczmarek, im Namen der PPE-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Die Situation der eritreischen Flüchtlinge in der Wüste Sinai ist tragisch. Sie suchen nach einem besseren Leben, aber sie treffen oft auf Tod, Folter und Unterdrückung. Sie werden ausgebeutet und betrogen. Die ägyptischen Behörden versuchen das Problem des Menschenschmuggels zu bekämpfen, aber ihre Maßnahmen sind nicht immer wirksam. Wir müssen den Flüchtlingen, den Geiseln und all jenen, die unsere Hilfe brauchen, helfen. Wir sollten die israelischen und ägyptischen Behörden in ihrem Kampf gegen den Menschenschmuggel unterstützen.
Es lohnt sich auch, über die Gründe hinter diesen gefährlichen Vorgängen nachzudenken. Ich bin der Ansicht, dass wir darauf hinarbeiten sollten, die Situation in Eritrea selbst und in anderen Ländern am Horn von Afrika zu verbessern, da die Verbesserung der Situation in afrikanischen Ländern den Migrationsdruck verringern könnte. Wir werden das Problem nicht lösen, indem wir soziale Missstände bekämpfen, die selbst durch Migration verursacht werden. Wir können nur die weniger wünschenswerten Auswirkungen und den Umfang, in dem die Entschlossenheit der Flüchtlinge ausgenutzt wird, einschränken. Ich möchte Sie bitten, den Entschließungsantrag der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) zu unterstützen. Wir sind überzeugt, dass unser Entschließungsantrag gegenüber dem gemeinsamen Entschließungsantrag zu diesem Thema eine Verbesserung darstellt.
Ana Gomes, im Namen der S&D-Fraktion. – (PT) Herr Präsident! Ägypten verschließt nicht nur die Augen vor der entsetzlichen Behandlung und der Ausbeutung afrikanischer Flüchtlinge, die aus ihren Heimatländern, insbesondere aus Somalia und Eritrea, über die Sinai-Halbinsel nach Israel zu fliehen versuchen. Ägypten schiebt sie auch ab, obwohl sie ganz offensichtlich die Bedingungen erfüllen, um als Flüchtlinge und Asylsuchende anerkannt zu werden, da sie entweder aus einem Land kommen, das sich in einem schrecklichen Kampf mit dem Terrorismus befindet und in dem keine rechtsstaatliche Ordnung herrscht, oder aus einem anderen – Eritrea –, das eines der repressivsten und tyrannischsten Länder auf der ganzen Welt ist. Tatsächlich praktizieren die ägyptischen Behörden eine Shoot-to-kill-Strategie, und laut einem Bericht von Human Rights Watch sind seit 2007 bereits 85 Migranten auf der Sinai-Halbinsel gestorben.
Wir fordern die ägyptischen Behörden auf, ihren Verpflichtungen in Bezug auf Menschenrechte und Migranten und insbesondere in Bezug auf Flüchtlinge nachzukommen und mit dem Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge zusammenzuarbeiten. Wir fordern außerdem die europäischen Behörden auf, dasselbe zu tun und das, was Herr Tavares zu diesem Thema hinsichtlich einer möglichen Neuansiedlung gesagt hat, voll zu unterstützen.
Judith Sargentini, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seien wir ehrlich. Die Entschließungen in ihrer gegenwärtigen Form sind eine verwässerte Version davon, womit wir Anfang der Woche begonnen haben.
Lassen Sie uns noch einmal klar sagen: „Die Situation ist ernst.“ Wir heben außerdem die Tatsache hervor, dass eritreische Flüchtlinge in der Wüste Sinai als Geiseln gehalten werden. Dennoch sind wir nicht bereit, die Verbindungen zwischen Italien und Libyen und die Schließung der europäischen Grenzen vor Migranten zu diskutieren, als Ergebnis deren die politischen Flüchtlinge woandershin fliehen mussten. Sie müssen nun andere Routen wählen, die noch gefährlicher sind als die vorherigen.
Jeder, der Eritrea verlässt, wird automatisch zum politischen Flüchtling, weil es unmöglich ist, zurückzugehen, und wenn man es täte, würde man seine Familie in Gefahr bringen. Was mich schmerzt, ist, dass wir in diesem Parlament nicht bereit sind zu sagen: Wenn Europa sich so dringend vor Migranten schützen will, dann wird es Botschaften in Eritrea eröffnen müssen, damit die Menschen einfacher Asyl beantragen können. Es wurde uns nicht erlaubt, diesen Vorschlag in diese Entschließung aufzunehmen.
Wenn ich höre, wie die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) all die Dinge anspricht, die in Ägypten geschehen müssen, denke ich: Was müssen wir tun und wie können wir uns weigern, diese Menschen, die hier in Gefahr sind, aufzunehmen, ganz einfach, weil wir nicht bereit sind, die Verantwortung zu übernehmen? Wir schließen Menschen aus, und indem wir das tun, setzen wir ihr Leben aufs Spiel.
Jaroslav Paška, im Namen der EFD-Fraktion. – (SK) Herr Präsident! Die Sinai-Grenze ist zu einer Route geworden, auf der Tausende von Eritreern, die aus ihrem Heimatland fliehen, versuchen, ein besseres Leben zu erreichen.
Auf ihrer illegalen Pilgerfahrt in die Freiheit sind sie jedoch von der Hilfe von Schleusern abhängig, die zu einem gewissen Preis bereit sind, den Flüchtlingen über die Sinai-Grenze zu helfen, auch wenn sie nicht über die notwendigen Papiere verfügen. In diesem gesetzwidrigen Handel haben die Flüchtlinge, die sich in den Händen von Schleuserbanden befinden, fast überhaupt keine Rechte und sind von den Wechselfällen des Schicksals und den Launen derjenigen abhängig, in deren Hände sie gegen Zahlung einer Gebühr ihr eigenes Schicksal gelegt haben.
Der Tod von sieben eritreischen Flüchtlingen, die an der ägyptisch-israelischen Grenze getötet wurden, offenbart uns etwas von der schlimmen Notlage, in der sich Flüchtlinge befinden, die auf der Suche nach Freiheit illegal reisen. Meine Damen und Herren! Daher ist es richtig, dass wir uns für eine Lösung dieses Problems einsetzen und zusammen mit den Regierungen der betroffenen Länder darauf hinarbeiten, eine zivilisierte Lösung für das Problem der eritreischen Flüchtlinge zu finden.
Monica Luisa Macovei (PPE). – Herr Präsident! Am 7. Dezember hat das UNHCR seine Sorge darüber zum Ausdruck gebracht, dass etwa 250 eritreische Flüchtlinge von beduinischen Schleusern in der Wüste Sinai festgehalten werden.
Es ist uns bewusst, dass diese Flüchtlinge gezwungen waren, für ihren Wunsch, unter besseren Bedingungen zu leben, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. Berichten zufolge werden die Flüchtlinge in Containern in der Wüste gefangen gehalten und oft geschlagen. Die Einstellung der eritreischen Regierung selbst ist besorgniserregend: Statt ihre Bürgerinnen und Bürger zu schützen, sieht sie sie als unerwünschte Dissidenten an.
Wir fordern von Ägypten und Israel ein schnelles und abgestimmtes Handeln, um Schleuser zu stoppen, dieses Netzwerk des organisierten Verbrechens aufzulösen und natürlich die Bemühungen, die jetzigen und die zukünftigen Flüchtlinge zu schützen, durch die Umsetzung von UNHCR-Bestimmungen und -Normen zu verstärken.
Elena Băsescu (PPE). – (RO) Herr Präsident! Ich möchte schon zum Anfang meines Redebeitrags betonen, dass ich die von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) vorgelegte Entschließung uneingeschränkt unterstütze. Trotz der Klarheit des Texts konnte mit den anderen Fraktionen keine Einigung über die Verabschiedung einer gemeinsamen Entschließung erzielt werden, was bedauerlich ist. Die Lage am Horn von Afrika ist besorgniserregend. Diese Region ist angesichts der großen Zahl von afrikanischen Migranten, die dieses Gebiet durchqueren, zu einem der wichtigsten Aktionszentren von Gruppen der organisierten Kriminalität geworden.
Die 250 Geiseln mussten eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung erleiden und ihre Lage wird immer schlimmer. Darüber hinaus sind die Voraussetzungen für eine baldige Freilassung nicht gegeben, da die Familien der Geiseln das geforderte Lösegeld nicht zahlen können. Daher sollte das Europäische Parlament sich klar für ihre Freilassung aussprechen. Es müssen dringend Maßnahmen gegen kriminelle Organisationen ergriffen werden. Sie sollten zur Rechenschaft gezogen werden, und Folterlager sollten für immer geschlossen werden.
Csanád Szegedi (NI). – (HU) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Natürlich verurteile ich die Art und Weise, wie die eritreischen Flüchtlinge behandelt werden, auf das Schärfste, und selbstverständlich befürworte ich, dass die Europäische Union Schritte unternehmen sollte, um die Situation dieser Flüchtlinge so schnell wie möglich zu klären. Die in diesem Bericht aufgezeigte Richtung führt jedoch in eine Sackgasse. Ich finde zwei Punkte sehr verwirrend. Dass wir einen Fonds eingerichtet haben, um diesen Flüchtlingen zu helfen, ist für mich insoweit vollkommen inakzeptabel, als es gegenwärtig Millionen von Bürgerinnen und Bürgern in der EU gibt, die in existenzieller Ungewissheit und extremer Armut leben. Über drei Millionen Menschen in Ungarn leben unter der Armutsgrenze, die meisten Rentner können ihre Medikamente nicht bezahlen, und dieser Trend nimmt in der Tat in ganz Europa zu. Daher sollten wir uns zuerst darum bemühen, Menschen in Europa zu helfen, während wir gleichzeitig natürlich auch unser Mitgefühl mit den Flüchtlingen zum Ausdruck bringen. Das andere Problem ist, dass Mitgliedstaaten die Flüchtlinge freiwillig aufnehmen sollen. Wann werden Sie einsehen, dass die Europäische Union schon genug Migranten aufgenommen hat? Die EU sollte als Vermittler zwischen Eritrea und den eritreischen Flüchtlingen agieren, damit sie sicher in ihr Heimatland zurückkehren können.
Corina Creţu (S&D). – (RO) Herr Präsident! Die große Mehrheit der eritreischen Bürgerinnen und Bürger, die sich jetzt in der Wüste Sinai befinden, sind vor einem unterdrückerischen Regime geflohen und sollten daher als Flüchtlinge gemäß den UN-Vorgaben anerkannt werden. Aus diesem Grund denke ich, dass wir darauf bestehen müssen, dass Ägypten seinen internationalen Verpflichtungen nachkommen muss, ihnen Hilfe zu gewähren. Die wichtigste Angelegenheit ist jedoch meiner Ansicht nach die unmenschliche Behandlung, der diese Migranten ausgesetzt sind, die als Geiseln in der Wüste unter Erwartung einer Lösegeldzahlung festgehalten werden. Insbesondere die von Dutzenden von Frauen beklagten Vergewaltigungen sind abscheulich und sollten die internationale Gemeinschaft mobilisieren.
Auch der Menschenschmuggel in Afrika hat besorgniserregende Ausmaße erreicht. Dutzende von Migranten wurden in den letzten Jahren beim Versuch, die Grenze nach Israel illegal zu überqueren, von ägyptischen Sicherheitsdiensten getötet. Ich bin der Ansicht, dass der Menschenschmuggel auf diesem Gebiet mit anderen Methoden bekämpft werden sollte, und ich denke, dass ein Eingreifen seitens des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) erforderlich ist, um die dringend notwendige Hilfe für diese Menschen zu gewährleisten.
Zbigniew Ziobro (ECR). – (PL) Herr Präsident! Die eritreischen Flüchtlinge sind in einer tragischen Situation. Wenn wir über diese Tragödie nachdenken, sollten wir jedoch auch die Gründe für diese Lage berücksichtigen. Tatsache ist, dass in Eritrea die grundlegenden Menschenrechte in großem Umfang verletzt werden. Politische Gegner, Christen und auch Tausende von einfachen Menschen fallen in großer Zahl Verfolgungen zum Opfer. Das ist der wahre Grund hinter dem tragischen Problem, über das wir heute sprechen, und aus diesem Grund müssen wir alles tun, um die Politik der EU gegenüber den eritreischen Behörden zu ändern, umso mehr, wenn wir uns daran erinnern, dass das momentane Staatsoberhaupt Eritreas 2007 in Brüssel von der Europäischen Kommission herzlich empfangen wurde, obwohl er für so ein schreckliches Leid so vieler Menschen verantwortlich ist, wodurch sie gezwungen werden, zu fliehen, wodurch es zu noch mehr Tragödien kommt. Aus diesem Grund ist es an der Zeit für eine pragmatische und bestimmte Politik gegenüber diesem Tyrannen.
Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident! Die Kommission teilt die Besorgnis des Europäischen Parlaments. In den uns vorliegenden Berichten ist die Rede von mehreren Hunderten Flüchtlingen aus Eritrea, Äthiopien, Sudan und Somalia, die anscheinend in der Wüste Sinai von Schleusern als Geiseln gehalten werden, die ein hohes Lösegeld für ihre Freilassung fordern.
Seitdem wir zum ersten Mal davon erfahren haben, haben wir den Fall verfolgt, haben den Sachverhalt geklärt, die Situation bewertet und angemessene Maßnahmen ergriffen. Die Delegation der Europäischen Union in Kairo hat enge Kontakte zu lokalen Organisationen der Zivilgesellschaft und arbeitet mit der lokalen Vertretung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen in Kairo zusammen.
Sie verfolgen den Fall ganz genau. In Abstimmung mit den Botschaften der Mitgliedstaaten der EU hat man sich an das ägyptische Außenministerium gewandt. Die EU hat ihre Besorgnis zum Ausdruck gebracht sowie unsere feste Überzeugung, dass die ägyptischen Behörden die angemessenen Maßnahmen einleiten sollten, um diese Menschen zu befreien und ihnen den angemessenen Schutz zu gewähren. Es liegen Berichte über laufende Ermittlungen vor, um diese Gruppe von Flüchtlingen zu finden, und wir hoffen, dass die Dinge sich in den nächsten Tagen klären werden.
Dieser Fall ist nicht der einzige Anlass für unsere Sorge. Migranten und Flüchtlinge sind in Ägypten immer noch nicht ausreichend geschützt. Die schwerwiegendsten Fälle werden von der Sinai-Halbinsel gemeldet. Viele Migranten, die die Grenze nach Israel über die Sinai-Halbinsel überqueren wollen, fallen Misshandlungen zum Opfer. Wir haben dieses Problem unseren ägyptischen Gesprächspartnern gegenüber im Rahmen der regelmäßigen Unterausschusstagungen, bei denen entweder Migrationsfragen oder politische Themen, einschließlich Menschenrechte, erörtert wurden, mehrmals angesprochen.
Die letzte Gelegenheit, zu der dieser Punkt angesprochen worden ist, war die Sitzung des Assoziationsrats EU-Ägypten am 14. Dezember in Kairo. Die EU hat die ägyptischen Behörden regelmäßig aufgefordert, die Qualität der Hilfe und des Schutzes, die Asylbewerbern und Flüchtlingen gewährt werden, zu verbessern, und sie hat zu diesem Zweck ihre finanzielle und technische Unterstützung angeboten. Die EU hat außerdem die ägyptischen Behörden aufgefordert, sicherzustellen, dass der Grundsatz der Nichtzurückweisung in Bezug auf alle Migranten, die internationale Hilfe benötigen, einschließlich der Eritreer, eingehalten wird.
Die EU hat gefordert, dass dem UNHCR die volle Berechtigung zur Umsetzung seines Mandats auf dem gesamten ägyptischen Hoheitsgebiet, einschließlich auf der Sinai-Halbinsel, erteilt wird. Es hat einige positive Entwicklungen gegeben, die hervorgehoben werden sollten. Im Frühjahr hat Ägypten neue Rechtsvorschriften verabschiedet, die Menschenschmuggel unter Strafe stellen und die Opfer schützen.
Eine weitere begrüßenswerte Entwicklung war die Verabschiedung eines Transplantationsgesetzes, das den Organhandel unter Strafe stellt. Wir hoffen, dass die ägyptischen Behörden jetzt wirksame Maßnahmen einleiten werden, um eine effiziente Umsetzung dieses rechtlichen Rahmens sicherzustellen, und wir haben auf diesem Gebiet unsere Mitwirkung angeboten.
Wir werden die Arbeit des UNHCR und die Organisationen der Zivilgesellschaft weiterhin unterstützen, um für bessere Lebensbedingungen sowie einen angemessenen rechtlichen Schutz für Migranten und Flüchtlinge, die in dem Land leben, zu sorgen. Wir werden den Fall der Flüchtlinge, die in der Wüste Sinai als Geiseln gehalten werden, genau verfolgen, und wir werden unsere Kontakte mit den ägyptischen Behörden in dieser Hinsicht pflegen.
Ich hoffe wirklich auf eine schnelle Lösung dieses Falles und ich bedauere den uns zum jetzigen Zeitpunkt bekannten Verlust von acht Menschenleben.
Rui Tavares (GUE/NGL). – Herr Präsident! Der Herr Kommissar hat seine gut vorbereitete Antwort abgelesen, als ob niemand der Kommission konkrete Fragen gestellt hätte.
Der Präsident. – Sie haben darum gebeten, sich in Bezug auf die Geschäftsordnung zu äußern. Sie sollten sich dazu äußern und zu keinem anderen Thema.
Rui Tavares (GUE/NGL). – Herr Präsident! Natürlich ist das eine Bemerkung zur Geschäftsordnung. Wir haben die Kommission konkret gebeten, anzugeben, ob sie eine Delegation nach Ägypten schicken wird, die sich die Situation vor Ort ansehen soll. Die Kommission könnte zumindest den Abschluss der Neuansiedlung fordern. Das Mitentscheidungsverfahren wird Ihnen die Befugnis verleihen...
(Der Präsident unterbricht den Redner)
Der Präsident. - Herr Kollege, leider ist das keine Geschäftsordnungsfrage. Sie können natürlich die Kommission fragen, und es obliegt der Kommission, ob sie eine Antwort geben will. Das entzieht sich ansonsten der Geschäftsordnung.
Die Aussprache ist damit geschlossen.
Die Abstimmung findet im Anschluss an die Aussprache statt.
Cristian Dan Preda (PPE). – (RO) Herr Präsident! Bevor wir mit der Abstimmung fortfahren, möchte ich im Namen meiner Fraktion beantragen, dass wir über die Situation der eritreischen Flüchtlinge abstimmen. Wir verzichten auf die namentliche Abstimmung über eine gemeinsame Entschließung und beantragen eine namentliche Abstimmung über die von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) eingereichte Entschließung.
Der Präsident. − Sie haben gehört, um was der Kollege gebeten hat. Wenn es dagegen keine Einwände gibt, werden wir so verfahren. Ich sehe keine Einwände.
12.2. Uganda: Bahati-Gesetz und Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen (B7-0709/2010)
12.3. Eritreische Flüchtlinge, die in Sinai als Geiseln festgehalten werden (B7-0712/2010)
– Vor der Abstimmung über Ziffer 7:
Carlo Casini (PPE). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ziel dieses Änderungsantrages ist es, die Handlungen Ägyptens prägnanter zu beurteilen. Es geht hier nicht nur darum, anzuerkennen, dass Ägypten zumindest etwas getan hat, sondern es aufzufordern, schnell und unverzüglich einzugreifen, um diese Geiseln zu befreien, und das Land dringend aufzufordern, niemals Gewalt mit Todesfolge einzusetzen, um Menschen, die die Grenzen des Landes überschreiten, zurückzudrängen. Das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen wird auch aufgefordert, unverzüglich mit den Menschen, die gegenwärtig als Geiseln gehalten werden, Kontakt aufzunehmen.
„fordert die ägyptischen Behörden dringend auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Freilassung der Eritreer, die als Geiseln festgehalten werden, sicherzustellen, die Anwendung von Gewalt mit Todesfolge gegen illegale Einwanderer, die die Grenzen des Landes überschreiten, zu vermeiden, ihre Würde und ihre physische und psychische Unversehrtheit zu gewährleisen und zu garantieren, dass inhaftierten Migranten die Möglichkeit gegeben wird, das UNHCR zu kontaktieren und dass dem UNHCR Zugang zu allen Asylbewerbern und Flüchtlingen, die von den Behörden festgehalten werden, gewährt wird“.
(Der mündliche Änderungsantrag wird berücksichtigt.)
– Nach Ziffer 7:
David-Maria Sassoli, Verfasser. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich würde gerne die Entschließung durch einen Absatz ergänzen, den wir als wichtig betrachten, und der die Struktur der Entschließung nicht zu sehr beeinträchtigen wird. Es geht hier um Absatz 9 der gemeinsamen Entschließung.
Ich werde ihn vorlesen: „fordert die Mitgliedstaaten auf, diese humanitäre Notsituation durch die freiwillige Umsiedlung aller von dieser Krise betroffenen Asylsuchenden in die EU zu bekämpfen; fordert die Kommission auf, diese Maßnahme zu koordinieren und verfügbare Finanzmittel aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds zu verwenden“.
Carlo Casini (PPE). – (IT) Herr Präsident! Ich möchte den Kollegen, der diesen Änderungsantrag vorgeschlagen hat, bitten, eine Sache klarzustellen.
Nach dem vorgelesenen Text betrifft das geforderte Eingreifen alle, die das Recht auf Asyl beanspruchen. Ich sollte wohl eher sagen, „alle, die das Recht auf Asyl haben“ weil „beanspruchen“ zu gefährlich ist, da das Risiko besteht, dass jeder das Recht auf Asyl beanspruchen kann.
Indem dieser Änderungsantrag mit dem Eingreifen des Amtes des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen koordiniert wird, wird es wiederum der Letztere sein, der dies beurteilen wird.
Auf jeden Fall möchte ich den Kollegen bitten, den Änderungsantrag zu ändern und die Worte „alle, die das Recht auf Asyl haben“ einzufügen.
Der Präsident. – Ich weiß, dass zehn Prozent ausreichen. Auch das wäre nicht genügend. Ich habe im Übrigen auch vorher gefragt, Sie hatten lange genug Zeit. Wir stimmen jetzt über diesen Antrag ab.
(Der mündliche Änderungsantrag wird berücksichtigt.)
13. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
14. Standpunkte des Rates in erster Lesung: siehe Protokoll
Der Präsident. − Ich erkläre die Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments für unterbrochen. Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen einen sicheren Nachhauseweg bei dieser Wetterlage. Ich wünsche allen ein gesegnetes Christfest und eine guten Beginn im hoffentlich guten Jahr 2011.
(Die Sitzung wird um 16.35 Uhr geschlossen.)
ANLAGE (Schriftliche Antworten)
ANFRAGEN AN DEN RAT (Für diese Antworten trägt der amtierende Ratsvorsitz der Europäischen Union die Verantwortung)
Anfrage Nr. 1 von Bernd Posselt (H-0568/10)
Betrifft: Vielsprachigkeit in Grenzregionen
Wie beurteilt der Rat die Erfolge der EU-Programme zur Kulturförderung in den Grenzregionen, insbesondere was die Unterstützung der Vielsprachigkeit sowie die Förderung der Nachbarsprachen in Kindergärten und Schulen betrifft?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz abgefasst wurde und weder für den Rat noch für seine Mitglieder als solche bindend ist, wurde in der Fragestunde an den Rat während der Plenartagung des Europäischen Parlaments im Dezember 2010 in Straßburg nicht mündlich vorgebracht.
(DE)Da die Hauptverantwortung für Lehrinhalte und damit für die Auswahl der Unterrichtssprachen und des Sprachniveaus allein bei den Mitgliedstaaten liegt, wird darauf hingewiesen, dass der Rat Initiativen und Maßnahmen zur Förderung des Erlernens von Fremdsprachen und der sprachlichen Vielfalt schon immer unterstützt hat. Zu diesen Initiativen und Maßnahmen zählt das Querschnitts-Einzelprogramm des Aktionsprogramms im Bereich des lebenslangen Lernens, das mit dem Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rats(1) eingerichtet wurde; die Empfehlung aus dem Jahr 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen(2), in der vor allem die Kommunikation in Fremdsprachen im Vordergrund steht; die Schlussfolgerungen des Rats zur Mehrsprachigkeit vom Mai 2008(3); und die Entschließung des Rates vom 21. November 2008 zu einer europäischen Strategie für Mehrsprachigkeit(4).
Außerdem wird die Aufmerksamkeit des Herrn Abgeordneten darauf gelenkt, dass gemäß Artikel 15 (Absatz 5) des oben genannten Programms für lebenslanges Lernen die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen bis zum 31. März 2011 einen Zwischenevaluierungsbericht über die qualitativen und quantitativen Aspekte der Durchführung des Programms, einschließlich einer Analyse der erzielten Ergebnisse zu unterbreiten hat.
Anfrage Nr. 2 von Georgios Papanikolaou (H-0571/10)
Betrifft: Beitrag der Kultur zum BIP
Im Programm der belgischen Ratspräsidentschaft wird ausdrücklich auf die Bedeutung der möglichen Valorisierung der Kulturwirtschaft und auf den Beitrag der Kulturwirtschaft zum BIP der Mitgliedstaaten hingewiesen. Darin wird des weiteren erklärt, dass der Rat in diesem Halbjahr der Ratspräsidentschaft auch jenen Politiken besondere Bedeutung beimessen will, die kulturwirtschaftliche Initiativen valorisieren und unterstützen, vor allem auch Maßnahmen zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen.
Da die Finanzkrise es notwendig macht, neue innovative Wachstumssektoren, deren Potenzial noch wenig ausgeschöpft ist, zu erschließen, wird der Rat um Beantwortung der nachstehenden Fragen ersucht:
Hält der Rat die im Verlauf der belgischen Ratspräsidentschaft erzielten Fortschritte bei der Unterstützung und Förderung der Kulturwirtschaft und der in diesem Sektor tätigen kleinen und mittleren Unternehmen für zufriedenstellend?
Verfügt er über präzise Daten, die die genaue prozentuale Beteiligung des kulturwirtschaftlichen Sektors am BIP der Mitgliedstaaten verdeutlichen? In welchen Mitgliedstaaten ist die Teilhabe der Kulturwirtschaft am BIP des Landes nennenswert?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz abgefasst wurde und weder für den Rat noch für seine Mitglieder als solche bindend ist, wurde in der Fragestunde an den Rat während der Plenartagung des Europäischen Parlaments im Dezember 2010 in Straßburg nicht mündlich vorgebracht.
(DE)In seinem sechsmonatigen Programm hat der belgische Ratsvorsitz die Absicht erklärt, im Rahmen der Strategie Europa 2020 das Potenzial der Kultur- und Kreativindustrien und den Beitrag hervorzuheben, den diese zu Bruttoinlandsprodukt (BIP), Wachstum und Beschäftigung in Europa leisten. Am 18. November hat der Rat seinen Arbeitsplan im Kulturbereich verabschiedet, der die Prioritäten in diesem Bereich für die nächsten vier Jahre definiert und die Kultur- und Kreativindustrien zu den wichtigsten Prioritäten zählt. Außerdem hielt der Ratsvorsitz im Oktober ein informelles Treffen der Kulturminister zum Thema der Kultur- und Kreativindustrien ab. Bei diesem Treffen betonten die Minister, dass die Strategien und Maßnahmen, die für diese Branche auf EU-Ebene entwickelt werden sollen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) berücksichtigen sollten, da diese den Großteil der Unternehmen in diesem Sektor ausmachen. Am 26. November nahm der Rat die Schlussfolgerungen zur Leitinitiative der Strategie Europa 2020: Innovationsunion an. In den Schlussfolgerungen wird anerkannt, dass der Kultur- und Kreativbereich eine wichtige Quelle der technologischen und nichttechnologischen Innovation darstellt und dass dieses Potenzial vollständig freigesetzt werden muss.
Obwohl der Rat keine eigenen Statistiken über dieses Thema führt, bestätigen aktuelle Studien zu den Kultur- und Kreativindustrien laut Grünbuch „Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien“(1), dass etwa 5 Millionen Menschen in der EU in dieser Branche beschäftigt sind und das sie schätzungsweise 2,6 % zum BIP in der EU beiträgt. Über ihren direkten Beitrag zum BIP hinaus sind die Kultur- und Kreativindustrien auch wichtige Triebfedern in vielen anderen Wirtschaftsbereichen. Mit Blick auf eine genauere Bewertung der wirtschaftlichen Bedeutung der Kultur- und Kreativindustrien werden gegenwärtig von Eurostat über das Projekt „ESSnet-Kultur“ detailliertere und harmonisierte Statistiken zusammengestellt. Die Ergebnisse des Projekts „ESSnet-Kultur“ sollten bis Ende des Jahres 2011 veröffentlicht werden.
Kann der Rat zum Ergebnis der Klimaverhandlungen in Cancún Stellung nehmen? Welche Schritte gedenkt der Rat in den kommenden zwölf Monaten aufbauend auf dem Ergebnis von Cancún zu unternehmen?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz abgefasst wurde und weder für den Rat noch für seine Mitglieder als solche bindend ist, wurde in der Fragestunde an den Rat während der Plenartagung des Europäischen Parlaments im Dezember 2010 in Straßburg nicht mündlich vorgebracht.
(DE)Nach dreijährigen Verhandlungen über den Bali-Aktionsplan ist die UN-Klimawandelkonferenz in Cancún ein wichtiger Schritt hin zu einem neuen, internationalen Klimaabkommen.
Tatsächlich hat die Cancún-Konferenz erfolgreich Entscheidungen getroffen, die erstens ein sofortiges Handeln vor Ort ermöglichen und zweitens die Grundlage für ein internationales Abkommen für die Zeit nach 2012 darstellen, das fest auf dem Ziel beruht, den weltweiten Temperaturanstieg auf unter 2°C gegenüber dem vorindustriellen Stand zu halten.
Als Gebiete für ein sofortiges Handeln können die Anpassung an den Klimawandel, Technologie, der Kampf gegen Abholzung und die Finanzierung genannt werden.
Es wurde der Anpassungsrahmen von Cancún (Cancún Adaptation Framework) angenommen und ein Anpassungskomitee (Adaptation Committee)eingerichtet, um ein konsequentes Vorgehen hinsichtlich der Anpassung an den Klimawandel zu stärken, das auf die Milderung der bereits eingetretenen Auswirkungen des Klimawandels abzielt. Dieses neue Gremium sollte zur Unterstützung der Länder beitragen, die hinsichtlich der Auswirkungen des Klimawandels am verletzlichsten sind.
Außerdem wurde eine neue Technologiefazilität mit dem Ziel eingerichtet, Maßnahmen zur Milderung (Reduzierung von Treibhausgasen) und Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Zur Erleichterung der Durchführung von Maßnahmen auf diesem Gebiet wurden zwei neue Gremien gegründet: das Technologie-Exekutivkomitee und das Klimatechnologiezentrum und Netzwerk. Diese neuen Gremien sollen weiterhin Einsatz, Verbreitung und Transfer von Forschung und Technologie effektiver fördern.
Ferner wurde ein System zur Bekämpfung der Abholzung etabliert. Auf der Grundlage von einzelstaatlichen Strategien oder Aktionsplänen der Entwicklungsländer werden finanzielle Anreize entwickelt werden müssen.
Und schließlich wurde ein „Green Climate Fund“ eingerichtet, der zum Erreichen des Ziels beitragen soll, bis zum Jahr 2020 100 Milliarden USD bereitzustellen, die den Entwicklungsländern zugesagt wurden.
Aber Cancún ist nur der Anfang. Die Cancún-Texte bilden die Grundlage für ein zukünftiges internationales Abkommen für die Zeit nach 2012. Sie stärken das System der Transparenz für die Industrieländer und legen die Grundsätze eines solchen Systems für Entwicklungsländer fest. Die große Debatte, die noch während des nächsten Jahres andauern wird, betrifft das Rechtsinstrument: Die Frage ist, ob es möglich sein wird, alle Industrieländer, die Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls sind, davon zu überzeugen, einer zweiten Verpflichtungsperiode zuzustimmen und ob sich die Vereinigten Staaten und die großen Schwellenländer auf ein neues Rechtsinstrument im Rahmen des Übereinkommens einigen können.
Im nächsten Jahr wird der Rat mit der Aufgabe beginnen, die Ergebnisse umzusetzen, und wird sich darauf konzentrieren, diesen Prozess in einen bindenden internationalen Rahmen zu verwandeln, der in Durban, Südafrika ausgehandelt werden könnte. In erster Line wird es notwendig sein sicherzustellen, dass die Bemühungen der verschiedenen Vertragspartner wirklich mit dem 2°C-Ziel übereinstimmen.
Das Europäische Parlament wird regelmäßig über den Fortschritt der Verhandlungen unterrichtet.
Anfrage Nr. 4 von Jim Higgins (H-0578/10)
Betrifft: Destigmatisierung der Demenz in Europa
In Irland leiden 38 000 Menschen an Demenz, und diese Zahl soll sich im Zuge der Überalterung der Bevölkerung bis zum Jahr 2026 voraussichtlich verdoppeln. Mehr als 50 000 Personen sind in der Pflege von Demenzkranken beschäftigt, und ungefähr 100 000 Menschen sind direkt von Demenz betroffen, indem sie mit ansehen müssen, wie ihre Liebsten unter sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung leiden.
Wie will der Rat vorgehen, um die Aufklärung über diese Erkrankung zu verbessern und auf eine Destigmatisierung der Demenz hinzuarbeiten?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz abgefasst wurde und weder für den Rat noch für seine Mitglieder als solche bindend ist, wurde in der Fragestunde an den Rat während der Plenartagung des Europäischen Parlaments im Dezember 2010 in Straßburg nicht mündlich vorgebracht.
(DE)Der Rat hat am 3. Juni 2003 Schlussfolgerungen für die Bekämpfung von Stigmatisierung und Diskriminierung in Verbindung mit psychischen Erkrankungen angenommen. In diesen Schlussfolgerungen hat der Rat die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen von Problemen im Zusammenhang mit der Stigmatisierung und Diskriminierung durch psychische Erkrankungen in allen Altersgruppen zu legen und sicherzustellen, dass diese Probleme erkannt und Maßnahmen ergriffen werden, um die Stigmatisierung zu bekämpfen und eine soziale Eingliederung in aktiver Partnerschaft und den Dialog mit allen Beteiligten zu fördern. Außerdem hat er die Kommission dazu aufgefordert, einen besonderen Schwerpunkt auf eine aktive Kooperation bei allen relevanten gemeinschaftlichen Strategien und Aktionen und insbesondere bei Aktivitäten im Zusammenhang mit Beschäftigung, Nichtdiskriminierung, sozialem Schutz, Bildung und Gesundheit zu legen, um eine Stigmatisierung und Diskriminierung in Verbindung mit psychischen Erkrankungen zu reduzieren.
Da die häufigste Art der Demenz in der Europäischen Union die Alzheimer-Krankheit ist (70 % der Fälle), hat der Rat am 26. September 2008 Schlussfolgerungen zu einem gemeinsamen Engagement der Mitgliedstaaten angenommen, um neurodegenerative Krankheiten, insbesondere die Alzheimer-Krankheit, zu bekämpfen.
Die hochrangige EU-Konferenz „Gemeinsam für psychische Gesundheit und Wohlergehen“ fand am 13. Juni 2008 in Brüssel statt. In dieser Konferenz wurde der europäische Pakt für psychische Gesundheit und Wohlbefinden gegründet. Das Ergebnis war die Schaffung eines EU-Rahmens für eine Kooperation im Bereich der psychischen Gesundheit, in dessen Zusammenhang Maßnahmen in fünf Schlüsselbereichen unternommen werden. Zu diesen Gebieten wurden im Jahr 2010 die beiden themenbezogenen Konferenzen „Förderung der psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens älterer Menschen“ (Madrid, 28./29. Juni 2010) und „Bekämpfung der Stigmatisierung und der sozialen Ausgrenzung“ (Lissabon, 8./9. November 2010) abgehalten, bei denen die Kommission und die Mitgliedstaaten als Mitinitiatoren fungierten.--
Erst vor kurzem organisierte der belgische Ratsvorsitz mit Bezug auf den Schwerpunktbereich der psychischen Gesundheit älterer Menschen eine hochrangige Konferenz zum Thema Demenz, die am 25./26. November 2010 in Brüssel stattfand. Dieser ging die „Europäische Konferenz zur Bekämpfung von Alzheimer und verwandter Krankheiten“ voraus, die im Oktober 2008 vom französischen Ratsvorsitz organisiert wurde und im Einklang mit der Mitteilung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2009 über eine europäische Initiative zur Alzheimer-Krankheit und zu anderen Demenzerkrankungen stand(1).
Anfrage Nr. 5 von Herrn Georgios Koumoutsakos (H-0580/10)
Betrifft: Anwerbung, Beschäftigung und Fortbildung von Seeleuten
Die europäische Seeschifffahrt leistet anerkanntermaßen einen beträchtlichen Beitrag zum wirtschaftlichen Aufschwung in Europa. Jedoch weist die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union in diesem Bereich zahlreiche Schwächen auf. Eine davon – und wahrscheinlich die bedeutendste – besteht darin, dass dieser Sektor Probleme hat, ausreichend qualifizierte Seeleute zu rekrutieren. Um einen hohen fachlichen Kenntnisstand zu gewährleisten, muss eine kohärente Politik verfolgt werden, mit der junge Menschen dazu bewegt werden, sich diesen Berufen zuzuwenden und auch dort zu verbleiben. Die berufliche Qualität in diesem Sektor ist nicht nur ein Ziel sondern vielmehr die unabdingbare Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Seeschifffahrt. Daher stellen der zunehmende Mangel an Seeleuten in Europa und die gleichzeitige Abnahme des Qualifikationsniveaus im Bereich Seeschifffahrt eine wahre Bedrohung für den Schifffahrtssektor und dessen Fachberufe dar.
Hat sich der Rat mit der Frage der Anwerbung, der Ausbildung und des Verbleibs von Seeleuten im Schifffahrtssektor sowie mit der Verbesserung der Lebensbedingungen der Seeleute beschäftigt und ist er der Auffassung, dass diese Frage prioritär behandelt und somit in sein Arbeitsprogramm aufgenommen werden sollten?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz abgefasst wurde und weder für den Rat noch für seine Mitglieder als solche bindend ist, wurde in der Fragestunde an den Rat während der Plenartagung des Europäischen Parlaments im Dezember 2010 in Straßburg nicht mündlich vorgebracht.
(DE)In dem Bereich, auf den sich die Anfrage des Herrn Abgeordneten bezieht, kann der Rat ohne einen Vorschlag der Kommission keine Gesetze erlassen. Der Rat wird mögliche Vorschläge der Kommission in diesem Bereich prüfen.
Anfrage Nr. 6 von Vilija Blinkevičiūtė (H-0583/10)
Betrifft: Verfügbarkeit von Büchern in einer für an Sehstörungen und Dyslexie leidenden Menschen geeigneten Form
In Europa leben Millionen von Bürgern, die Probleme beim Lesen haben. Dabei handelt es sich um blinde oder an Dyslexie leidende Menschen, die nicht normal lesen können. Für diese Menschen müssen Bücher in einer anderen, auf sie zugeschnittenen Form, z. B. Hörbücher oder in Braille-Schrift oder großer Schrift herausgegebene Bücher, bereitgestellt werden. Leider haben aber die Verleger an derartigen Büchern kein großes Interesse, sodass nur 5 % der weltweiten Buchpublikationen in einer für an Sehstörungen leidenden Menschen geeigneten Form herausgegeben werden.
Ist der Rat nicht der Ansicht, dass zur Änderung dieser Situation die völkerrechtlichen Regelungen über die Urheberrechte geändert werden müssen, damit ohne Verstoß gegen das geltende Recht Bücherbestände in der gesamten Europäischen Union und darüber hinaus gemeinsam genutzt werden können? Auf diese Weise erhielten Menschen mit Leseproblemen in der Europäischen Union, aber auch solche außerhalb der Europäischen Union, sofern sie einer EU-Sprache mächtig sind, die Möglichkeit, mehr Bücher zu lesen. Was hält der Rat von einer Initiative im Hinblick auf einen Vorschlag für einen speziellen Rechtsakt über die Verfügbarkeit von Büchern in einer für an Sehstörungen und Dyslexie leidenden Personen geeigneten Form, der verbindlich wäre und einen Austausch von Büchern in einer für Menschen mit Behinderungen geeigneten Form zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten zur Folge hätte?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz abgefasst wurde und weder für den Rat noch für seine Mitglieder als solche bindend ist, wurde in der Fragestunde an den Rat während der Plenartagung des Europäischen Parlaments im Dezember 2010 in Straßburg nicht mündlich vorgebracht.
(DE)Hinsichtlich des eher allgemeinen Problems einer Gleichbehandlung von Personen mit Behinderungen hat der Rat im Juni 2010 eine Entschließung zu einem neuen Europäischen Rahmen für Menschen mit Behinderungen(1) angenommen, in der er unter anderem zu dem Schluss kommt, dass der Zugang zu Beschäftigung, Gütern und Dienstleistungen, Bildung und sozialem und öffentlichem Leben sowie anderen Bereichen eine Voraussetzung für die vollständige Eingliederung und Beteiligung von Personen mit Behinderungen in die Gesellschaft darstellt(2). Diesbezüglich untersucht der Rat derzeit einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates, der von der Kommission eingereicht wurde, zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung mit dem Ziel, eine Gleichbehandlung in anderen Bereichen als dem Beschäftigungsbereich, einschließlich des Zugangs zu Gütern und Dienstleistungen, sicherzustellen.
Insbesondere hinsichtlich des Problems, sehbehinderten Menschen einen Zugriff auf Printmedien zu verschaffen, sollte darauf hingewiesen werden, dass die Kommission am 14. September 2010 die „Gemeinsame Absichtserklärung (GA) im Rahmen des Dialogs der EU mit den Beteiligten über den Zugang zu Werken für Menschen mit Lesebehinderung“ unterzeichnet hat. Der Rat wird mögliche Vorschläge der Kommission in diesem Bereich natürlich prüfen.
Auf internationaler Ebene haben die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten dem Ständigen Ausschuss für Urheberrecht und verwandte Rechte der Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organisation, WIPO) einen Entwurf für eine gemeinsame Empfehlung für einen verbesserten Zugang zu durch das Urheberrecht geschützten Werken für Menschen mit Lesebehinderung („Draft Joint Recommendation Concerning the Improved Access to Works Protected by Copyright for Persons with a Print Disability“) vorgelegt. Dieser Vorschlag soll eine schnelle und praktische Lösung für das vorliegende Problem bereitstellen.
Betrifft: Ständiger Stützungsmechanismus unter Einbeziehung privater Banken
Am 28. Oktober 2010 hat der Rat eine Reihe von institutionellen Änderungen angenommen, die von der Arbeitsgruppe „Wirtschaftspolitische Steuerung“ vorgeschlagen worden waren. Unter anderem soll ein ständiger Mechanismus zur Wahrung der Finanzmarktstabilität eingeführt werden, an dem auch der Privatsektor beteiligt ist. Allerdings äußerten der Präsident der EZB und der Vorsitzende der Eurogruppe Vorbehalte gegen die Einbeziehung privater Banken in diesen ständigen Mechanismus mit dem Argument, dass eine solche Beteiligung die Kreditkosten für schwache Länder in die Höhe treiben würde.
Könnte der Rat mitteilen, warum die Beteiligung des Privatsektors am Mechanismus zur Wahrung der Finanzmarktstabilität akzeptiert wurde? Wozu soll sie dienen? Ebnet dies einem Mechanismus für den kontrollierten Konkurs der Staaten der Eurozone den Weg? Prüft der Rat die von Herrn Trichet und Herrn Juncker geäußerten Bedenken?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz abgefasst wurde und weder für den Rat noch für seine Mitglieder als solche bindend ist, wurde in der Fragestunde an den Rat während der Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments im Dezember 2010 in Straßburg nicht mündlich vorgebracht.
(DE)Der Rat hat die vom Herrn Abgeordneten angesprochenen Fragen noch nicht erörtert.
Der Herr Abgeordnete wird auf die Erklärung hingewiesen, welche die Minister der Euro-Gruppe und des ECOFIN-Rates am 28. November 2010 zu diesem Thema abgegeben haben. Dieser zufolge wird das Finanzpaket des Programms zur Gewährung eines Darlehens an Irland durch einen Beitrag, den Irland über den Cashpuffer des Finanzministeriums und Investitionen des Irish National Pension Reserve Fund leistet, finanziert werden. Der Rest des Gesamtpaketes sollte zu gleichen Teilen zwischen dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) aufgeteilt werden, hinzukommen bilaterale Darlehen aus Großbritannien, Dänemark und Schweden sowie vom Internationalen Währungsfonds.
Der Erklärung zufolge wird die Euro-Gruppe zügig untersuchen, inwieweit eine Angleichung der Fristen der Finanzierung für Griechenland mit denen der Finanzierung für Irland notwendig ist.
Auf seiner Tagung am 16./17. Dezember will sich der Europäische Rat zu den Leitlinien für den neuen künftigen Stabilitätsmechanismus und zu der im Hinblick auf die Einrichtung dieses Mechanismus nötigen geringfügigen Änderung des Vertrages äußern.-
Anfrage Nr. 8 von Gay Mitchell (H-0592/10)
Betrifft: Beziehungen EU-Russland
Das jüngste Gipfeltreffen zwischen Frankreich, Deutschland und Russland in Deauville könnte ein neues Kapitel der Beziehungen zwischen der EU und Russland eröffnen. Beabsichtigt der Rat, die Beziehungen zwischen der EU und Russland zu stärken?
Antwort des Rates
15.12.2010
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz abgefasst wurde und weder für den Rat noch für seine Mitglieder als solche bindend ist, wurde in der Fragestunde an den Rat während der Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments im Dezember 2010 in Straßburg nicht mündlich vorgebracht.
(DE)Die Europäische Union misst der Aufrechterhaltung enger und produktiver Beziehungen zu Russland als einem ihrer strategischen Partner eine große Bedeutung bei. Diese Beziehungen schließen eine große Anzahl von Feldern mit ein, wie beispielsweise wirtschaftliche Beziehungen sowie Fragen aus den Bereichen Justiz, Freiheit und Sicherheit, äußere Sicherheit, Forschung, Bildung und Kultur. All diese Felder sind erstens durch die im Frühling des Jahres 2005 angenommenen Fahrpläne für die vier gemeinsamen Räume und zweitens natürlich durch die Verhandlungen über das neue Abkommen zwischen der EU und Russland, welche gerade in die 13. Runde gegangen sind, abgedeckt. Das am 24. November zwischen Russland und der EU geschlossene Abkommen über die noch nicht geklärten bilateralen Fragen im Zusammenhang mit Russlands Beitritt zur WTO sollte die laufenden Gespräche in hohem Maße erleichtern.
Die EU und Russland haben auf dem Gipfeltreffen in Rostow am 31. Mai und 1. Juni 2010 die Partnerschaft für Modernisierung auf den Weg gebracht, um einen frischen politischen Schwung in die Umsetzung der vier Fahrpläne zu bringen und um zur Klärung aller noch offenen bilateralen Fragen in den Beziehungen der Union mit Russland beizutragen. Eine auf dem Gipfel angenommene gemeinsame Erklärung gibt den Ablauf in groben Zügen wieder. Ziel der Partnerschaft ist die Schaffung flexibler Rahmenbedingungen zur Förderung von Reformen, zur Stärkung des Wachstums und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit auf der Grundlage der vier Räume, auch indem die Partnerschaften für Modernisierung, welche zwischen einer Reihe von Mitgliedstaaten und Russland bilateral geschaffen wurden, ergänzt werden, ohne jedoch die laufenden Verhandlungen über ein neues Abkommen zwischen Russland und der EU zu untergraben.
Das Ziel der Partnerschaft für Modernisierung ist nicht nur die Förderung von Handel und Investitionen, sondern auch und vor allem – der Begriff „Modernisierung“ wird hier sehr weit gefasst – zur Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, ohne die es keine echte Modernisierung einer Gesellschaft geben kann. Daher liegt der Schwerpunkt der gemeinsamen Erklärung auf Bereichen wie effiziente Rechtsprechung, verstärkte Bekämpfung von Korruption und einem verbesserten Dialog mit der Zivilgesellschaft. Die russischen Koordinatoren und die Kommission entwickelten einen Arbeitsplan, der auf dem Gipfeltreffen zwischen der EU und Russland am 7. Dezember 2010 in Brüssel vorgestellt wurde. Dieser Arbeitsplan ist ein flexibles Instrument und sollte regelmäßig aktualisiert werden.
Andere Projekte, die auf die Stärkung unserer Beziehungen abzielen, sind ebenfalls auf den Weg gebracht worden, besonders die Gespräche über die langfristige Lockerung der Visabestimmungen zwischen der EU und Russland. Auf der Tagung des Ständigen Partnerschaftsrates im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht am 19. November 2010, einigten sich unsere Minister auf einen Ansatz der „gemeinsamen Schritte“, in dessen Folge eine mögliche Abschaffung der Visabestimmungen ausgehandelt werden könnte. Diese Herangehensweise wurde auf dem jüngsten Gipfeltreffen zwischen der EU und Russland von beiden Seiten auf höchster Ebene bestätigt.
Schließlich funktioniert die Zusammenarbeit in der Krisenbewältigung sehr gut und war im Tschad und vor der somalischen Küste sehr erfolgreich. Unsere Experten untersuchen derzeit Wege zur Formalisierung einer solchen Zusammenarbeit auf der Basis der bereits existierenden Vereinbarungen, wobei die Autonomie der EU bezüglich der Entscheidungsfindung selbstverständlich berücksichtigt wird.
All diese Maßnahmen erfolgen zusätzlich zu dem intensiven politischen und technischen Dialog, der derzeit zwischen der EU und Russland, auch auf höchster Ebene, stattfindet und der es uns ermöglicht, unermüdlich auf die Annäherung unserer Positionen zu allen von der bestehenden Vereinbarung zwischen der EU und Russland und den vier gemeinsamen Räumen abgedeckten Fragen hinzuarbeiten.
Der Rat hat, insbesondere im Zusammenhang mit der Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes, auch eine Debatte über die Beziehungen zu den strategischen Partnern begonnen, und natürlich ist Russland eines der Länder, dem die Staatsoberhäupter beziehungsweise die Regierungschefs gegenwärtig ihre besondere Aufmerksamkeit zuwenden.
Anfrage Nr. 9 von Eleni Theocharous (H-0596/10)
Betrifft: Türkisches Embargo gegen Schiffe und Flugzeuge der Republik Zypern
Die Türkei setzt ihr gegen Schiffe und Flugzeuge der Republik Zypern verhängtes Embargo fort und verstößt damit gegen Beschlüsse der EU, der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) und gegen das Zusatzprotokoll. Beabsichtigt der Ratsvorsitz, vor allem im Hinblick auf das im Dezember geplante Gipfeltreffen, Maßnahmen einzuleiten, um die Türkei zum Einlenken zu bewegen, und wenn ja, welche?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz abgefasst wurde und weder für den Rat noch für seine Mitglieder als solche bindend ist, wurde in der Fragestunde an den Rat während der Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments im Dezember 2010 in Straßburg nicht mündlich vorgebracht.
(DE)Trotz wiederholter Appelle von Seiten des Rates und wie in der Erklärung der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten vom 21. September 2005 sowie in Schlussfolgerungen des Rates, besonders denen vom Dezember 2006 und vom Dezember 2009, besonders betont wird, weigert sich die Türkei weiterhin, ihren Verpflichtungen bezüglich einer vollständigen und diskriminierungsfreien Umsetzung des Zusatzprotokolls zum Beitrittsabkommen nachzukommen, und sie hat nicht alle Beschränkungen des freien Güteraustausches aufgehoben, einschließlich der Beschränkungen der direkten Transportverbindungen mit Zypern.
Darüber hinaus hat die Türkei keine Fortschritte bei der Normalisierung ihrer Beziehungen zur Republik Zypern gemacht. Sie hat weiterhin ihr Veto gegen eine Mitgliedschaft Zyperns in bestimmten internationalen Organisationen, darunter die OECD, und gegen den Beitritt zur Wassenaar-Vereinbarung für Exportkontrollen von konventionellen Waffen und doppelverwendungsfähigen Gütern und Technologien eingelegt.
Die Haltung der EU in dieser Frage ist klar und hat sich nicht geändert: Die vollständige und diskriminierungsfreie Umsetzung des Zusatzprotokolls zum Beitrittsabkommen ist eine vertragliche Verpflichtung, welche die Türkei erfüllen muss. Diese Botschaft wurde der Türkei in den Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2010 zur Erweiterung eindeutig vermittelt. Die Schlussfolgerungen des Rates vertreten eindeutig die Position, dass, sollten in dieser Frage keine Fortschritte erzielt werden, der Rat seine Maßnahmen aus dem Jahr 2006 beibehalten würde. Dies würde dauerhafte Auswirkungen auf den Gesamtfortschritt unserer Verhandlungen mit der Türkei haben. Wir erwarten nun, dass ohne weitere Verzögerungen Fortschritte erzielt werden.
Der Rat wird diese Angelegenheit weiterhin genau beobachten, ebenso wie andere Aspekte im Zusammenhang mit den Reformmaßnahmen, welche die Türkei ergreifen und auf allen Ebenen angemessen intensivieren muss, da die Umsetzung des Zusatzprotokolls zum Beitrittsabkommen sowie die Normalisierung der Beziehungen zur Republik Zypern Anforderungen sind, an denen die Fortschritte der Türkei in den Verhandlungen gemessen werden.
Anfrage Nr. 10 von Ilda Figueiredo (H-0598/10)
Betrifft: Beziehungen der Europäischen Union zu Kuba
Bekanntlich werden die Beziehungen der Europäischen Union zu Kuba durch den „Gemeinsamen Standpunkt“ belastet, den der Rat 1996 angenommen hat.
Nun ist dieser Standpunkt zweifellos einmalig, die Europäische Union nimmt nämlich einen Standpunkt ein, den kein anderes Land der Welt vertritt, was an sich schon den diskriminierenden Charakter dieses Standpunkts zeigt. Es steht außer Frage, dass seine Verlängerung der Europäischen Union nur schadet und sie in eine Position bringt, die lediglich den Interessen der USA dient, die eine Wirtschaftsblockade aufrechterhalten, die ebenfalls unzulässig ist und lediglich von Israel unterstützt wird. Sie wurde in der letzten Resolution der UNO von 187 Ländern abgelehnt.
Welche Gespräche finden innerhalb des Rates über Kuba statt, um endlich diesem inakzeptablen „Gemeinsamen Standpunkt“ ein Ende zu setzen?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz abgefasst wurde und weder für den Rat noch für seine Mitglieder als solche bindend ist, wurde in der Fragestunde an den Rat während der Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments im Dezember 2010 in Straßburg nicht mündlich vorgebracht.
(DE)Seit Beginn des belgischen Ratsvorsitzes ist Kuba zweimal auf der Tagesordnung des RAB erschienen: Im Juli (26. Juli 2010) und im Oktober (25. Oktober 2010).
Im Oktober führten die Ratsmitglieder mittags einen Meinungsaustausch über jüngere politische und wirtschaftliche Entwicklungen in Kuba und über die politischen Möglichkeiten der EU im Hinblick auf Kuba. Sie verständigten sich darauf, die Lage zu überprüfen und den Hohen Vertreter zu ersuchen, im Rahmen des Gemeinsamen Standpunktes der EU zu Kuba die Möglichkeiten der künftigen Beziehungen zu Kuba aufzuzeigen und dem Rat so bald als möglich Bericht zu erstatten.
Anfrage Nr. 11 von Brian Crowley (H-0603/10)
Betrifft: Europäisches Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung
Kann der Rat erläutern, welche spezifischen Ziele von der Europäischen Union während des Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2010) erreicht wurden?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz abgefasst wurde und weder für den Rat noch für seine Mitglieder als solche bindend ist, wurde in der Fragestunde an den Rat während der Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments im Dezember 2010 in Straßburg nicht mündlich vorgebracht.
(DE)Das Ziel, bis zum Jahr 2020 mindestens 20 Millionen Menschen von der Bedrohung durch Armut und soziale Ausgrenzung zu retten, wurde durch den Europäischen Rat vom Juni 2010 als Teil des Europa-2020-Strategiezieles zur Förderung der sozialen Eingliederung angenommen(1). Dieses Ziel sollte auf der Grundlage von drei Indikatoren bewertet werden, welche die verschiedenen Dimensionen der Armut und der sozialen Ausgrenzung wiedergeben: die Armutsrisikoquote, die materielle Benachteiligungsquote und der Anteil der Menschen, die in Arbeitslosenhaushalten leben.
Die Strategie Europa 2020 umfasst auch sieben Vorreiterinitiativen, wie die Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut, die sozialen und territorialen Zusammenhalt sicherstellen sollen, damit breite Schichten in den Genuss von Wachstum und Beschäftigung kommen und damit es denjenigen Menschen, die derzeit unter Armut und sozialer Ausgrenzung leiden, ermöglicht wird, in Würde zu leben und eine aktive Rolle in der Gesellschaft zu übernehmen. Diese Plattform wird von der Europäischen Kommission bis Ende Dezember 2010 vorgestellt werden.
Am 21. Oktober 2010 nahm der Rat im Zusammenhang mit der Umsetzung der Strategie Europa 2020 eine Entscheidung zu den Leitlinien der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten an(2), darunter Leitlinie 10, welche sich besonders auf die Förderung der sozialen Eingliederung und die Bekämpfung der Armut bezieht. Da die Strategie Europa 2020 besonderes Gewicht darauf legt, dass prinzipiell allen Menschen der Zugang zu hochwertigen, bezahlbaren und nachhaltigen Sozialdienstleistungen ermöglicht wird, nahm der Rat am 7. Dezember 2010 auch Schlussfolgerungen zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse an(3).
Am 6. Dezember nahm der Rat die „Erklärung zum Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung: Gemeinsam die Armut bekämpfen – 2010 und darüber hinaus“(4) an, damit an die Erfolge dieses Europäischen Jahres angeknüpft wird. Um diesen Erfolgen noch mehr Gewicht zu verleihen, sind die zuständigen Minister der Mitgliedstaaten aufgefordert, die Erklärung auf der Abschlusskonferenz zum Europäischen Jahr, welche am 16. und 17. Dezember 2010 stattfinden wird, zu unterzeichnen.
Anfrage Nr. 12 von Pat the Cope Gallagher (H-0605/10)
Betrifft: Anschläge auf christliche Gemeinden im Irak
Das Europäische Parlament hat am 25. November 2010 seine Entschließung zum Irak (http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P7-TA-2010-0448&language=DE") angenommen. Welche Maßnahmen gedenkt der Rat zu ergreifen, um weitere Menschenrechtsverletzungen an Mitgliedern christlicher Gemeinden im Irak zu verhindern?
Antwort des Rates
15.12.2010
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz abgefasst wurde und weder für den Rat noch für seine Mitglieder als solche bindend ist, wurde in der Fragestunde an den Rat während der Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments im Dezember 2010 in Straßburg nicht mündlich vorgebracht.
(DE)Der Rat ist tief besorgt über die unkontrollierte Gewalt im Irak, welche sich besonders gegen Angehörige von Minderheiten richtet, und beobachtet die Entwicklung der Lage in diesem Land sehr genau. Der Angriff auf die in der Jungfrau-Maria-Kirche in Bagdad versammelte Gemeinde, bei der viele unschuldige Zivilisten verletzt oder getötet wurden, war eine wahre Tragödie. Die Hohe Vertreterin, Baroness Ashton, verurteilte umgehend diesen unverzeihlichen Angriff auf unschuldige Gläubige.
Die EU ist tief besorgt und verurteilt alle Formen der Intoleranz und der Gewalt gegen Menschen aufgrund von deren Religion oder Glauben, egal wo diese Verbrechen begangen werden. In vielen Ländern werden die Grundrechte von Menschen, die religiösen Minderheiten angehören, noch immer nicht respektiert. Die EU ist fest entschlossen, die Diskriminierung aufgrund von Religion oder Glauben zu bekämpfen, wie in den Schlussfolgerungen des Rates vom November 2009 bekräftigt, in denen die EU-Minister beschlossen, die Anstrengungen der EU bezüglich der Förderung der Religions- oder Glaubensfreiheit in bilateralen Beziehungen und in einem multinationalen Zusammenhang zu verstärken.
Der Rat befasste sich auf seiner Tagung im November mit dem Problem der Gewalt gegen religiöse Minderheiten im Allgemeinen und im Irak im Besonderen und nahm Schlussfolgerungen zu diesem Land an. Er drückte seine tiefe Besorgnis aus und verurteilte offen die jüngsten Attacken gegen Christen und muslimische Gläubige im Irak. Er verurteilte jegliche Gewaltakte und die Aufstachelung dazu, einschließlich jener Taten, die aufgrund von religiösem und ethnisch motiviertem Hass begangen werden.
Bei dieser Gelegenheit unterstrich der Rat auch den dringenden Bedarf nach einer stabilen und repräsentativen Regierung im Irak, die imstande ist, sich wieder dem Ziel der nationalen Versöhnung zu widmen. Er begrüßte die ersten Schritte in Richtung einer Regierung, die das gesamte Land vertritt. Diese neue Regierung wird, neben anderen großen Herausforderungen, das Problem der anhaltenden Gewalt im Irak in Angriff nehmen müssen. Der Rat wird selbstverständlich fortfahren, seinen Standpunkt zu vertreten, und freut sich darauf, mit der neuen Regierung des Irak besonders bei Fragen im Zusammenhang mit den Menschenrechten zusammenzuarbeiten.
Die EU wird weiterhin, wann immer sich die Gelegenheit bietet und auf allen Ebenen, die Frage der Menschenrechte ansprechen, einschließlich des Schutzes von Angehörigen von Minderheiten, und sie wird die Wichtigkeit der Einhaltung aller auf internationaler Ebene eingegangener Verpflichtungen betonen, insbesondere derer, die die irakische Regierung im Jahr 2010 in Genf anlässlich der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung des Menschenrechtsrates eingegangen ist.
Die EU bereitet sich derzeit auf die Unterzeichnung eines Partnerschafts- und Kooperationsabkommens mit dem Irak vor. Der Rat hofft, dass dieses Land bald eine neue Regierung hat, damit der Prozess der Stärkung unserer Beziehungen fortgeführt werden kann. Die EU gewährt dem Irak weiterhin Entwicklungshilfe, von der ein wichtiger Teil in ein rechtsstaatliches System fließt, und der Rat verlängerte kürzlich die „Rechtsstaatlichkeitsmission“ EUJUST LEX-IRAQ, die auch ein Ausbildungsprogramm im Irak umfasst, bis Juni 2012.
Die irakische Regierung hat zu erkennen gegeben, dass sie ihre internationalen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Menschenrechte erfüllen will; Minderheiten werden von der irakischen Verfassung geschützt. Wir werden weiterhin konstruktiv mit dem Irak zusammenarbeiten, um die Anstrengungen, die das Land auf diesem Gebiet unternimmt, zu unterstützen.
Anfrage Nr. 13 von Laima Liucija Andrikienė (H-0611/10)
Betrifft: Bewertung des OSZE-Gipfels
Kann der Rat eine Stellungnahme zu dem jüngsten OSZE-Gipfel abgeben, der vom 1. bis 2. Dezember stattgefunden hat? Welche Ergebnisse hat dieser Gipfel erbracht? Gibt es irgendwelche Fortschritte im Zusammenhang mit der OSZE-Reform? Fand seitens der Mitgliedstaaten der EU vor dem Gipfel eine Koordinierung in größerem Umfang statt?
Antwort des Rates
15.12.2010
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz abgefasst wurde und weder für den Rat noch für seine Mitglieder als solche bindend ist, wurde in der Fragestunde an den Rat während der Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments im Dezember 2010 in Straßburg nicht mündlich vorgebracht.
(DE)Auf dem OSZE-Gipfel am 1. und 2. Dezember 2010 in Astana nahmen die Mitglieder der Organisation eine Gedenkerklärung an. Die Erklärung beinhaltet ein umfassendes und unmissverständliches Bekenntnis zu all den Prinzipien, Normen und Verpflichtungen, die die Teilnehmerstaaten der OSZE unter dem Dach dieser Organisation geschaffen haben, angefangen mit der Schlussakte von Helsinki. Darüber hinaus enthält die Gedenkerklärung ein Bekenntnis der teilnehmenden Staaten, dass sie die OSZE weiterentwickeln und darauf hinarbeiten wollen, ihre Effektivität und Effizienz zu steigern.
Es ist daran zu erinnern, dass es nicht möglich war, während des Astana-Gipfels einen Aktionsplan für die OSZE zu verabschieden; Dies hatte und hat für die Europäische Union noch immer Priorität. Allerdings beauftragt die Gedenkerklärung dank der Bemühungen der EU den künftigen amtierenden Vorsitz der OSZE (Litauen) mit dem Organisieren der Folgemaßnahmen im Hinblick auf die Ausarbeitung eines konkreten Aktionsplanes für die Organisation, dies mit Unterstützung aller ihrer Körperschaften und Teilnehmerstaaten.
Letztlich war die Koordination durch die EU im Vorfeld und während des Gipfels hervorragend. Daher konnte die EU eine zentrale und konstruktive Rolle spielen. Außerdem hielt der Präsident des Europäischen Rates, Herr Van Rompuy, im Namen der EU eine Rede, in der er seine Vision von der Zukunft der OSZE umriss und seinen Unterstützung für die Organisation bekräftigte.
Anfrage Nr. 14 von Mairead McGuinness (H-0613/10)
Betrifft: Stärkung der EU in ihrem Zentrum
Ein zunehmendes Erstarken der EU mit einer Handvoll starker Mitgliedstaaten in ihrem Zentrum und schwächeren Mitgliedstaaten an ihrer Peripherie kann in eine Enttäuschung über das EU-Projekt zum Nachteil aller Mitgliedstaaten münden. Ist der Rat über diese Aussicht nicht beunruhigt?
Ist dies in politischer wie wirtschaftlicher Hinsicht nicht schädlich? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um diesbezüglich Abhilfe zu schaffen?
Antwort des Rates
15.12.2010
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz abgefasst wurde und weder für den Rat noch für seine Mitglieder als solche bindend ist, wurde in der Fragestunde an den Rat während der Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments im Dezember 2010 in Straßburg nicht mündlich vorgebracht.
(DE)Der Rat hat diese Frage noch nicht diskutiert und ist daher nicht in Lage, die Frage der Frau Abgeordneten zu beantworten.
ANFRAGEN AN DIE KOMMISSION
Anfrage Nr. 20 von Marian Harkin (H-0574/10)
Betrifft: "Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011"
Da das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 schon in wenigen Wochen beginnt, wird die Kommission um Beantwortung der nachstehenden Fragen ersucht:
Welche Maßnahmen plant sie, um die Freiwilligentätigkeit als Ausdruck des Engagements im Rahmen einer aktiven europäischen Bürgerschaft zu fördern?
Wird sie sicherstellen, dass das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 einen dauerhaften Eindruck hinterlässt, indem sie die Abfassung eines umfassenden Dokuments über eine diesbezügliche EU-Politik, beispielsweise eines Weißbuchs über Freiwilligentätigkeit, fördert?
(DE)Das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit (EJF) sieht Veranstaltungen auf Ebene der Europäischen Union, auf nationaler und auf regionaler Ebene unter voller Einbindung der zivilgesellschaftlichen Organisationen vor. Die Aktivitäten reichen von Konferenzen, Debatten und dem Austausch bewährter Verfahren über die EJF-Tour und die exemplarische Vorstellung von Freiwilligentätigkeiten in allen Mitgliedstaaten bis hin zu Medienveranstaltungen, die es überall in der EU geben wird.
Freiwilligentätigkeit ist ein wertvoller Beitrag zur europäischen Integration. 2011 wird das Jahr der Sensibilisierung mit vier Hauptzielen:
Das erste Ziel ist der Abbau von Hemmnissen, die einer Freiwilligentätigkeit entgegenstehen, was in vielen Fällen auf nationaler Ebene Maßnahmen im Bereich der Gesetzgebung und der Verwaltung erforderlich macht. Das EJ wird Beiträge für die Entwicklung entsprechender politischer Konzepte liefern, indem es einen Dialog unter den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und den Freiwilligenorganisationen einleitet.
Das zweite Ziel besteht darin, Freiwilligenorganisationen zu stärken und die Qualität der Freiwilligentätigkeit zu verbessern, z. B. durch den Austausch bewährter Verfahren. Die jüngste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen(1) für Vorzeigeprojekte ist dabei nur ein konkreter Schritt, den die Kommission im Hinblick auf dieses Ziel getan hat.
Der dritte Ziel ist die Honorierung und Anerkennung von Freiwilligentätigkeiten. Hinsichtlich der Anerkennung gibt es zwei Aspekte: Zum einen geht es um die Messung des Beitrags, den der Freiwilligensektor für die Wirtschaft und die Gesellschaft leistet, d. h. um eine Verbesserung der Verfügbarkeit international vergleichbarer Statistiken im Bereich der Freiwilligentätigkeit. Der zweite Aspekt betrifft die Validierung oder Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen, die der Einzelne durch eine Freiwilligentätigkeit erlangen kann.
Das vierte Ziel besteht darin sicherzustellen, dass sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas der Wert der Freiwilligentätigkeit und ihr Beitrag für die Wirtschaft, die Gesellschaft und das Leben des Einzelnen stärker ins Bewusstsein rückt.
Die Kommission möchte der Frau Abgeordneten versichern, dass sie sich entschieden dafür einsetzt, dass dieses Europäische Jahr auch über 2011 hinaus eine wichtige, nachhaltige und positive Rolle für die Freiwilligentätigkeit spielen wird. Die Kommission wird die Ergebnisse der verschiedenen Konferenzen und Veranstaltungen während des Europäischen Jahres, die als Plattform für die Ausweitung und Stärkung der Freiwilligentätigkeit hinsichtlich Zusammenarbeit, Inhalt und Qualität dienen werden, intensiv nutzen. Wir wissen noch nicht genau, welcher Art die politischen Ergebnisse des Europäischen Jahres sein werden – dies wird sich im Verlauf dieses Jahres zeigen. Nach Artikel 11 des Beschlusses des Rates, mit dem dieses Europäische Jahr ausgerufen wurde (Beschluss 2010/37/EG des Rates vom 27. November 2009(2)), ist die Kommission jedoch verpflichtet, den anderen Gemeinschaftsorganen (Parlament, Ausschuss der Regionen, Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, Rat) nach Abschluss des Europäischen Jahres einen schriftlichen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht wird dazu beitragen, Wege für weitere Maßnahmen im Bereich der Freiwilligentätigkeit aufzuzeigen.
Betrifft: Folgemaßnahmen im Anschluss an den Bericht der Grundrechte-Agentur über Homophobie, Transphobie und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und Geschlechtsidentität
Die Grundrechte-Agentur hat vor kurzem einen Bericht über Homophobie, Transphobie und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und Geschlechtsidentität vorgelegt.
In dem Bericht werden Fragen zu folgenden Bereichen umfassend beleuchtet: Recht auf Leben und Schutz vor Hass und Gewalt; Bedrohung der Versammlungsfreiheit und des Rechts auf freie Meinungsäußerung; die jüngste Antidiskriminierungsrichtlinie, die derzeit vom Rat geprüft wird; die Entwicklung der EU-Rechtsprechung und Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung im Zusammenhang mit der Geschlechtsidentität; die gegenseitige Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften; der Schutz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen, die um internationalen Schutz nachsuchen.
Kann die Kommission einen umfassenden Fahrplan zur Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen vorschlagen, um die Empfehlungen der Agentur in all diesen Bereichen weiterzubehandeln?
(DE)Die Kommission ächtet Homophobie und Transphobie als eklatante Verletzung der Menschenwürde.
Die Kommission ist entschlossen dafür zu sorgen, dass das EU-Recht stets vollständig im Einklang mit Artikel 21 der EU-Charta der Grundrechte steht, welcher eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung ausdrücklich untersagt. Diese Bestimmung der Charta ist für die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Recht bindend.
In diesem Zusammenhang begrüßt die Kommission die Aktualisierung des Berichts über „Homophobie, Transphobie und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung sowie der Geschlechtsidentität“, die von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte am 30. November 2010 im LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments vorgestellt wurde. Die in diesem aktualisierten Bericht dargelegten Standpunkte der Agentur werden derzeit aufmerksam von der Kommission geprüft.
Anfrage Nr. 22 von Alexander Mirsky (H-0594/10)
Betrifft: Ungleiche Behandlung der Vertreter der nationalen Minderheiten in Lettland
Am 11. März 2004 nahm das Europäische Parlament eine Entschließung zum Beitritt von zehn Staaten zur Europäischen Union an – darunter Lettland und Estland (http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P5-TA-2004-0180&language=DE", http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=REPORT&reference=A5-2004-0111&language=DE"). In dieser Entschließung fordert das Europäische Parlament die lettischen Behörden auf, den Einbürgerungsprozess auch für ältere Menschen zu fördern und den seit langem ansässigen Nichtstaatsangehörigen das aktive und passive Wahlrecht für Kommunalwahlen anzubieten.
In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass Estland den in dieser Entschließung formulierten Forderungen entsprochen, Lettland sie jedoch vollständig missachtet hat. In Lettland werden 335 000 Nichtsstaatsangehörigen, d. h. 15 % der Bevölkerung dieses Landes, ihre Grundrechte vorenthalten, wobei die Mehrheit dieser Menschen in Lettland geboren wurde und ihr ganzes bisheriges Leben dort verbracht hat: Die Nichtstaatsangehörigen in Lettland haben weder das Wahlrecht, noch dürfen sie bei den Kommunalwahlen kandidieren. Kann die Tatsache, dass 15 % der Bevölkerung eines Landes kein Wahlrecht hat, überhaupt als vereinbar mit den Rechtsvorschriften der Europäischen Union gelten? Ist die Kommission bereit, den lettischen Staat dabei zu unterstützen, seine generell ungleiche Einstellung gegenüber seinen Einwohnern zu korrigieren, und wie will sie dies bewerkstelligen?
(DE) Die Kommission ist sich dessen bewusst, dass die Situation der russischsprachigen Minderheit in Lettland ein heikles Thema ist. Sie gibt Anlass zu einer Vielzahl von Sorgen, die auch bereits in einer Reihe früherer Anfragen des Parlaments zum Ausdruck gebracht wurden. In den Antworten wurden die Anstrengungen unterstrichen, die im Rahmen der Heranführungsstrategie unternommen wurden, um die Einbürgerung und Integration der betroffenen Personen in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und des Europarates voranzubringen. Die Kommission hat selbst wesentlich dazu beigetragen, Lettland bei seinen Anstrengungen, die Integration voranzubringen, zu unterstützen.
Gleichzeitig muss der Tatsache gebührend Rechnung getragen werden, dass die Bedingungen für den Erwerb und den Verlust der Staatsbürgerschaft der Mitgliedstaaten ausschließlich durch das nationale Recht der einzelnen Mitgliedstaaten geregelt werden. Infolgedessen kann jeder Mitgliedstaat die Bedingungen für den Erwerb seiner Staatsbürgerschaft selbst festlegen. Nach dem Gemeinschaftsrecht ist die Kommission nicht befugt, sich in diese Angelegenheiten einzumischen.
Was die Wahlrechte angeht, so gewährt das Gemeinschaftsrecht den Bürgerinnen und Bürgern der EU das Recht, im Aufnahmemitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben, an Kommunalwahlen und an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilzunehmen, ohne die Staatsbürgerschaft des Wohnsitzmitgliedstaates zu besitzen(1). Andere Aspekte im Zusammenhang mit der Abhaltung von Wahlen in den Mitgliedstaaten fallen in den Verantwortungsbereich der Mitgliedstaaten, einschließlich des Wahlrechts für Menschen, die auf dem Staatsgebiet dieser Mitgliedstaaten ihren Wohnsitz haben, ohne Unionsbürger zu sein.
Richtlinie 94/80/EG des Rates vom 19. Dezember 1994über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Kommunalwahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, ABl. L 368 vom 31.12.1994, bzw. Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6. Dezember 1993 über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, ABl. L 329 vom 30.12.1993
Anfrage Nr. 23 von Brian Crowley (H-0604/10)
Betrifft: EU-Drogenaktionsplan 2009-2012
Die Kommission wird gebeten eine Erklärung abzugeben, in der sie die Fortschritte kurz darstellt, die bislang bei der Umsetzung des EU-Drogenaktionsplans 2009-2012 erreicht wurden, sowie die Herausforderungen, die noch ausstehen.
(DE)Der Herr Abgeordnete bittet um einen Überblick über die Fortschritte, die bei der Umsetzung des EU-Drogenaktionsplans 2009-2012(1)erreicht wurden, sowie über die noch zu ausstehenden Herausforderungen.
Die Kommission ist dafür zuständig, die Durchführung der EU-Drogenaktionspläne zu überwachen. Sie hat die erste Bewertung der Durchführung der EU-Drogenaktionspläne (2009-2012) am 5. November 2010 veröffentlicht. Diese Bewertung(2) wurde dem Parlament und dem Rat vorgelegt.
Die Bewertung zeigt, dass bei den meisten Maßnahmen im Rahmen des Drogenaktionsplans Fortschritte erzielt wurden. Zu den Erfolgen zählen insbesondere:
– eine rückläufige Zahl neuer HIV-Fälle unter Drogenkonsumenten;
– eine intensivere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Drogenhandels sowie
– eine strategiebezogenere Drogenforschung.
Dennoch sind nach wie vor eine Reihe von Herausforderungen zu bewältigen, zum Beispiel:
– die wachsende Zahl an Sterbefällen nach Einnahme einer Überdosis Kokain;
– das Auftauchen immer neuer psychoaktiver Substanzen, die als legale Alternativen für illegale Drogen („Legal Highs“) vermarktet werden und die Risiken für die Gesundheit und für die Gesellschaft darstellen;
– die Zunahme der kombinierten Einnahme erlaubter und unerlaubter Substanzen (multipler Substanzgebrauch);
– die sich schnell ändernden Drogenhandelsrouten, da die organisierten kriminellen Banden versuchen, die von den EU-Mitgliedstaaten errichteten Hindernisse zur Unterbindung des Handels zu umgehen, sowie
– die Notwendigkeit, den Schwerpunkt bei Außenhilfeprogrammen vermehrt auf Strategien zur Verringerung der Nachfrage nach Drogen in Drittländern zu legen.
Im kommenden Jahr wird die Kommission eine umfassende und unabhängige Evaluierung der EU-Drogenstrategie 2005-2012 und der beiden für deren Umsetzung entwickelten Aktionspläne starten. Dabei wird es sich um die bis dato umfangreichste Bewertung der EU-Drogenpolitik handeln, in der eine Bilanz der Drogenpolitik der letzten acht Jahre in der EU gezogen werden soll.
Anfrage Nr. 27 von Justas Vincas Paleckis (H-0584/10)
Betrifft: Beziehungen zwischen der EU und Belarus
Der gegenwärtige Präsidentschaftswahlkampf in Belarus wird etwas offener und demokratischer geführt als die bisherigen Wahlkämpfe, auch wenn man von europäischen Standards noch weit entfernt ist. Die EU hat der belarussischen Regierung mindestens 3 Mrd. EUR in Form von Krediten und Hilfe in Aussicht gestellt, wenn die Wahlen demokratisch ablaufen. Die belarussische Wirtschaft könnte sich in Kürze großen Schwierigkeiten gegenübersehen. Um den Herausforderungen der Wirtschaftskrise zu begegnen, haben einige EU-Mitgliedstaaten, unter anderem Litauen, zusammen mit Belarus und der Ukraine beschlossen, mit Unterstützung der EU gemeinsame Energie-, Verkehrs- und Kulturprojekte durchzuführen. In Kürze werden die Abkommen Polens, Litauens und Lettlands mit Belarus über eine einfachere Grenzübergangsregelung für Grenzbewohner in Kraft treten. Zu Beginn des nächsten Jahres könnten Verhandlungen zwischen der EU und Belarus über eine Senkung der Visagebühren und eine Rückübernahme beginnen.
Wie beurteilt die Kommission den Beitrag der EU-Staaten, insbesondere der Nachbarländer von Belarus, zur Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und Belarus? Wie dürfte dieser Beitrag nach den Präsidentschaftswahlen in Belarus aussehen?
(DE)Seit der 2008 erfolgten Freilassung der politischen Gefangenen in Belarus hat die EU eine Politik des allmählich zunehmenden und kritischen Engagements gegenüber dem Land entwickelt. Diese Politik hat die Wiederaufnahme von hochrangigen Treffen, die Ausweitung sektorspezifischer Dialoge und die Teilnahme von Belarus an der Östlichen Partnerschaft (ÖP) ermöglicht. Darüber hinaus arbeitet die EU derzeit an einem Entwurf für einen gemeinsamen Interimsplan für (von Belarus zu verhandelnde und durchzuführende) Reformen und diskutiert Verhandlungsmandate für Visaerleichterungen und Rückübernahmeabkommen, die Kontakte zwischen den Menschen verstärken.
Unseres Wissens nach beabsichtigt Belarus zusammen mit anderen ÖP-Partnern und einigen Mitgliedstaaten, überarbeitete Vorschläge für gemeinsame, im Rahmen der Östlichen Partnerschaft zu fördernde Projekte vorzulegen. Sobald uns diese vorliegen, werden wir sie sorgfältig prüfen und beurteilen, ob sie im Rahmen der Östlichen Partnerschaft förderungswürdig sind.
Eine Unterstützung für Belarus durch einzelne EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Nachbarn des Landes, wird begrüßt, wenn sie in Übereinstimmung mit dem EU-Ansatz gegenüber Belarus, wie er vom Rat beschlossen wurde, gewährt wird. Daneben stehen Abkommen über den kleinen Grenzverkehr zwischen Belarus und den drei benachbarten Mitgliedstaaten vor dem Abschluss. Die Kommission begrüßt die Unterzeichnung solcher Abkommen, die Kontakte zwischen den Menschen über die Grenzen hinweg verstärken werden.
Die Kommission hat die jüngst bekannt gewordenen Erklärungen mit Interesse zur Kenntnis genommen, denen zufolge Belarus in den kommenden drei Jahren mit Unterstützung in Höhe von über 3 Mrd. EUR rechnen könnte, wenn das Land freie und gerechte Wahlen abhält und seine Beziehungen zur EU verbessert. Wenngleich die Kommission nicht in der Lage ist, konkrete Zahlen zu nennen, stünde eine weitere Steigerung der EU-Hilfe im Einklang mit dem Ansatz, den der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ in seinen Schlussfolgerungen zu Belarus vom 25. Oktober 2010 festgelegt hat.
Im Hinblick auf Wahlen teilen wir die Ansicht, dass im Vergleich zu den Wahlen in der Vergangenheit ein gewisser Fortschritt zu beobachten ist. In Übereinstimmung mit den OSZE/ODIHR-Empfehlungen hat die Kommission Belarus darüber informiert, welche Anforderungen die EU an die Durchführung von Wahlen stellt. Wir werden die Durchführung der bevorstehenden Wahlen genau beobachten. Von klaren und messbaren Fortschritten bei der Durchführung der Wahlen im Vergleich zu den Wahlen in der Vergangenheit würden neue Impulse ausgehen, um die EU-Politik des Engagements gegenüber Belarus weiterzuentwickeln.