Die Präsidentin. – Der nächste Tagesordnungspunkt ist die gemeinsame Aussprache über
– den Bericht von David Martin, im Namen des Ausschusses für internationalen Handel, zur Empfehlung zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Interims-Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifikstaaten andererseits (05078/2010 – C7-0036/2010 – 2008/0250(NLE)) (A7-0365/2010),
– die mündliche Anfrage an die Kommission zum Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits von Vital Moreira und David Martin im Namen des Ausschusses für internationalen Handel (O-0212/2010 - B7-0807/2010).
David Martin, Berichterstatter. – Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich erwähnen, dass ich weiß, dass Kommissar De Gucht heute Abend aus guten Gründen nicht anwesend sein kann. Ich möchte ihm für die Mühen danken, die er auf sich genommen hat, um mich vergangene Woche anzurufen und mir zu erläutern, warum er nicht anwesend sein kann, und ich möchte ihm und seinem Team der GD Handel für die Zusammenarbeit sowie insbesondere Martin Dihm für seine Unterstützung danken.
In meiner Funktion als Berichterstatter habe ich versucht, die gute Arbeit des früheren Berichterstatters, meines ehemaligen Kollegen Glyn Ford, fortzusetzen. Ich habe das Glück, dass die Annahme von Glyns Entschließung im Jahr 2009 bedeutete, dass das Parlament bereits einen klaren Standpunkt zum Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EG und den Pazifikstaaten hatte. Ich habe in meinem Bericht und meiner heutigen Anfrage versucht, diesem formellen Standpunkt des Parlaments zu folgen.
Ich möchte Donatella Pribaz danken, die für die Verwaltung des Ausschusses zuständig war. Es sollte ihr letzter Bericht für den Ausschuss vor ihrer Beförderung sein, daher möchte ich ihr alles Gute für ihren neuen Job wünschen und ihr dafür danken, dass sie mir meine Aufgabe hier erleichtert hat. Schließlich möchte ich auch den Botschafter von Papua-Neuguinea begrüßen und ihm und seinem Stab für die enge Zusammenarbeit danken. Die von ihnen gewährten Einblicke haben es mir ermöglicht, dem Bericht spezifische Informationen hinzuzufügen.
Erstens möchte ich einige allgemeine Anmerkungen zum Abkommen und dem regionalen Kontext machen. Zweitens möchte ich drei spezifische Aspekte des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens diskutieren, die meiner Meinung nach hervorgehoben werden sollten: Nämlich die Handelshilfe, die politische Situation auf den Fidschi-Inseln und die Fischerei. Drittens werde ich die Zukunft der Handelsbeziehungen zwischen der EG und den Pazifikstaaten kommentieren.
Im Hinblick auf den Hintergrund und die regionale Integration wurde dieses Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen – das ausschließlich Güter betrifft – mit zwei Pazifikstaaten verhandelt – Papua-Neuguinea und Fidschi. Hierbei handelt es sich um die beiden Pazifischen Inselstaaten mit dem größten Handelsvolumen mit der EU, die über wichtige Exportgüter verfügen, die für den EU-Markt bestimmt sind: Thunfisch bzw. Zucker.
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen bietet Papua-Neuguinea und Fidschi zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt im Austausch für die schrittweise Liberalisierung ihrer Märkte über einen Zeitraum von 15 Jahren. Papua-Neuguinea hat sich dazu verpflichtet, am Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens 88 % der EU-Importe zu liberalisieren, Fidschi wird über einen Zeitraum von 15 Jahren 87 % liberalisieren.
Die übrigen 12 Pazifikstaaten haben entweder im Rahmen des Programms „Alles außer Waffen“ (AAW) zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt oder sind aufgrund ihres geringen Handelsvolumens mit der EU nicht an einem Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen interessiert. Nichtsdestotrotz bin ich der Meinung, dass es im Hinblick auf ein vollumfängliches Wirtschaftspartnerschaftsabkommen wichtig ist, unser Ziel der regionalen Integration weiter zu verfolgen und auf eine vollumfängliche Beteiligung aller Pazifikstaaten am Wirtschaftspartnerschaftsabkommen hinzuarbeiten.
Im Hinblick auf den Inhalt der Entschließung muss das Parlament diesem Abkommen zustimmen, bevor es ratifiziert werden kann. Wir werden am Mittwoch – wie Sie bereits angedeutet haben, Frau Präsidentin – über zwei unterschiedliche Berichte abstimmen. Zum einen über die Zustimmung, die wir meiner Empfehlung nach aussprechen sollten, und zum anderen über den damit in Zusammenhang stehenden Entschließungsantrag. Der Entschließungsantrag umfasst auch andere Fragen. Wie ich jedoch bereits gesagt habe, möchte ich insbesondere drei kommentieren.
Erstens sind finanzielle Mittel zur Umsetzung im Hinblick auf die Handelshilfe von größter Bedeutung für die Erreichung der Ziele des Abkommens in den Bereichen Diversifizierung der Wirtschaft und Bekämpfung der Armut. Es ist wichtig, dass ein fairer und angemessener Anteil der im Rahmen der Strategie für Handelshilfe 2007 zur Verfügung gestellten 2 Milliarden EUR für die Pazifikregion verwendet wird. Außerdem ist es wichtig, zu betonen, dass dieses Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen als Reaktion auf das Urteil der Welthandelsorganisation (WTO) als kurzfristige Maßnahme zum Schutz der Handelspräferenzen der Pazifikregion konzipiert wurde.
Unter Berücksichtigung dieser Tatsache sollte es nicht als ein Zeichen für die Akzeptanz des politischen Regimes in Fidschi durch die EU angesehen werden. Ich möchte die Regierung von Fidschi dringend dazu auffordern, Schritte hin zur Entwicklung einer Demokratie zu unternehmen. Ich hoffe, dass die notwendigen Reformen stattfinden können, damit die Zuckerindustrie Fidschis finanziell unterstützt werden kann.
Die Fischereiindustrie spielt eine Schlüsselrolle in der Wirtschaft von Papua-Neuguinea und - was wichtig ist - bietet seinen Bürgern Arbeitsplätze und Einkommen. In drei Thunfischverarbeitungsfabriken, die in die EU exportieren, arbeiten 5.700 Beschäftigte, in der Mehrzahl Frauen. Es handelt sich hier um ein Land, in dem Frauen es manchmal schwer haben, eine gute Arbeit zu finden.
Ich unterstütze das Ziel flexibler Ursprungsbestimmungen in diesem Abkommen, und zwar im Hinblick auf die Entwicklung der verarbeitenden Industrie. Es ist jedoch von größter Bedeutung, dass sich die Industrie nachhaltig entwickelt. Umweltbezogene Überlegungen sind vorrangig, und ich habe die Kommission in meinem Bericht gebeten, diesen Aspekt genauestens zu verfolgen und dem Parlament regelmäßig Bericht über die Einhaltung der Vorschriften betreffend illegalen, nicht gemeldeten und nicht regulierten Fischfang zu erstatten.
Ich verstehe, dass es in diesem Parlament – und insbesondere im Fischereiausschuss – Bedenken hinsichtlich der potenziellen Auswirkungen der Thunfischimporte Papua-Neuguineas auf die Industrie der EU gibt. Wenn wir jedoch die aktuellen Zahlen betrachten, können wir sehen, dass die Importe im Zeitraum 2003-2009 lediglich etwa 2 % der gesamten zubereiteten und haltbar gemachten Fischimporte bzw. lediglich 3 % der zubereiteten und haltbar gemachten Thunfischimporte ausgemacht haben. Ich glaube nicht, dass dieses niedrige Importniveau die einheimische Industrie der EU gefährden wird, insbesondere wenn wir die begrenzte Kapazität der Fischfangflotten der Pazifikstaaten und die begrenzten Kapazitäten der Fischverarbeitung an Land berücksichtigen.
Nichtsdestotrotz ist es natürlich richtig, dass wir die Situation auch weiterhin beobachten und dass die Kommission im Falle einer unerwarteten Zunahme von Fischprodukten aus Papua-Neuguinea geeignete Maßnahmen ergreifen sollte. Wie ich bereits zuvor erwähnt habe, hoffe ich, dass sich die Pazifikstaaten auf ein umfassendes regionales Wirtschaftspartnerschaftsabkommen einigen können.
In meinem Bericht habe ich die Integration zahlreicher wesentlicher Punkte für zukünftige Verhandlungen empfohlen, die die Kommission hoffentlich in Erwägung ziehen wird. Hierzu gehört geistiges Eigentum. Zu oft gehen wir das Thema geistiges Eigentum nur von einer Seite an. Ich hoffe jedoch, dass wir das Thema geistiges Eigentum auch unter Berücksichtigung traditioneller Kenntnisse angehen werden. Außerdem hoffe ich, dass wir das öffentliche Beschaffungswesen transparenter machen und zudem die Möglichkeit der Ausstellung von Arbeitsvisa für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten bieten können.
Ich hoffe, dass die Kommission alle Pazifikstaaten an unserer Arbeit hin zu einem vollumfänglichen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen beteiligen wird. Lassen Sie uns die Arbeit jedoch in der Zwischenzeit vorantreiben und das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen unter Dach und Fach bringen, damit es als Beispiel dafür dienen kann, was wir in der Zukunft leisten können.
VORSITZ: GIANNI PITTELLA Vizepräsident
Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident! Ich möchte dem Berichterstatter für seinen Bericht und insbesondere für seine positive Haltung, das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den Pazifikstaaten Papua-Neuguinea und Fidschi zu billigen, danken. Ich hoffe, dass sich das Parlament seiner Position anschließen wird.
Die Zustimmung des Europäischen Parlaments – das erstmals ein Handelsabkommen gemäß dem Vertrag von Lissabon billigt – ist von großer politischer Bedeutung, da es sich hierbei um ein Handelsabkommen mit einer langfristigen entwicklungspolitischen Ausrichtung handelt, und da dieses den laufenden Verhandlungen zu umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit der Pazifikregion Impulse verleihen wird.
Im Jahr 2007 bestand das unmittelbare Ziel des Interimsabkommens darin, denjenigen Ländern in der Pazifikregion, die aufgrund des Auslaufens der Handelsregelung von Cotonou am stärksten vom Zugang zu den EU-Märkten abhängig sind, diesen weiterhin zu garantieren. Das Engagement der Kommission, die Verhandlungen über ein umfassendes WPA mit der gesamten Pazifikregion abzuschließen, bleibt unverändert bestehen, und wir führen derzeit Verhandlungen mit unseren pazifischen Partnern.
Wir können nur dann weiterkommen, wenn wir die besonderen Gegebenheiten der Pazifikregion akzeptieren und das WPA entsprechend gestalten. Wir sprechen über kleine und abgelegene Inselstaaten, die sich hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Situation, ihrer Entwicklungsbedürfnisse und ihrer Beziehungen mit der EU stark unterscheiden. Einige Länder haben den Status eines „am wenigsten entwickelten Landes“ und unterliegen daher dem EU-Handelssystem „Alles außer Waffen“. Andere haben wenig oder gar keinen Wirtschaftsverkehr mit der Union. Wir sind daher offen für die Aufnahme von Handelsbeziehungen, die für die Pazifikregion insgesamt am besten geeignet sind, und die laufenden Verhandlungen werden die endgültigen Entscheidungen beeinflussen.
Unabhängig davon, für welchen Ansatz wir uns entscheiden, müssen wir unbedingt dafür Sorge tragen, dass jedes Abkommen zur Entwicklung der betroffenen Länder beitragen wird. Daher gibt es auch finanzielle Hilfe zur Förderung der Handelskapazität. Daher werden wir unseren Partnern in den Entwicklungsländern die Möglichkeit bieten, sensiblere Produkte aus den Handelsabkommen auszuschließen. Anderen Ländern würden wir dies nicht zugestehen. In diesem Zusammenhang habe ich auch die Bedenken, die hinsichtlich der Ausnahmeregelung zu den standardmäßigen Ursprungsbestimmungen für Fischereierzeugnisse im Interims-WPA geäußert wurden, zur Kenntnis genommen.
Diese Ausnahmeregelung haben wir aus entwicklungspolitischen Gründen genehmigt, und dies geschah auf der Grundlage unserer fundierten Einschätzung, dass es aufgrund des geringen Marktanteils von Papua-Neuguinea unwahrscheinlich ist, dass seine Thunfischexporte den Interessen der gemeinschaftlichen Industrie schaden könnten. Die Europäische Union und Papua-Neuguinea wenden diese Bestimmungen seit 2008 provisorisch an, und es wurde trotz schwankender Ausfuhrzahlen keine Aufwärtstendenz festgestellt. Ich möchte Ihnen auch versichern, dass die Kommission nicht beabsichtigt, anderen Regionen ähnliche Vereinbarungen anzubieten.
Die Kommission wird die Anwendung der Ausnahmeregelung in jedem Fall aufmerksam beobachten und dem Parlament auf der Grundlage einer Studie, die bis Ende 2011 angefertigt werden wird, Bericht erstatten.
Einige von Ihnen waren auch im September vergangenen Jahres anwesend, als sich der amtierende Premierminister an den INTA-Ausschuss gewandt hat. Er hat der Bereitschaft seiner Regierung Ausdruck verliehen, EU-Schiffen und -Investoren Zugang zu den Gewässern von Papua-Neuguinea zu gewähren. Wir nehmen diese mündliche Erklärung sehr ernst und werden so lange mit unseren Partnern daran arbeiten, bis sie verwirklicht wird.
Die Zustimmung des Parlaments wird es uns ermöglichen, die für das Abkommen bereitgestellten Durchführungsmechanismen umzusetzen. Dazu gehört auch der Handelsausschuss, der in diesem Frühling einberufen werden könnte und der eine Plattform für alle Fragestellungen im Zusammenhang mit den gegenseitigen Verpflichtungen im Rahmen des Interims-WPA darstellt. Ihre Stimmabgabe ist daher entscheidend, damit wir in Bezug auf diese und andere wichtige Fragestellungen vorankommen können.
Was Fidschi betrifft, so hat das Land zwar das Interims-WPA unterzeichnet, wendet es jedoch vorläufig nicht an. Somit ist Papua-Neuguinea derzeit das einzige Land, welches das Interims-WPA zwischen der EU und dem Pazifik vorläufig anwendet. Fidschi wird im Rahmen der Marktzugangsregelung in der Zwischenzeit weiterhin Zugang zum EU-Markt haben, da der Rat keine Handelssanktionen angenommen hat. Wie Sie wissen, hat die EU beschlossen, die Entwicklungshilfe für Fidschi aufgrund der politischen Situation im Land auszusetzen. Die Wiederaufnahme der Hilfe würde Fortschritte bei der Regierungsführung in Fidschi und insbesondere eine Rückkehr zu den demokratischen Prinzipien der Regierung erfordern. Derzeit gibt es in Fidschi jedoch keine greifbaren Fortschritte in dieser Hinsicht.
Das WPA, über das wir heute gesprochen haben, ist nur eine Interimsvereinbarung, die sicherstellen soll, dass der Zugang zum EU-Markt nicht verloren geht. Die Kommission setzt sich engagiert dafür ein, die Verhandlungen über ein umfassendes WPA mit der Pazifikregion fortzusetzen.
Carmen Fraga Estévez, Verfasserin der Stellungnahme des Fischereiausschusses. – (ES) Herr Präsident, Herr Kommissar! Die Ausnahmeregelung zu den Ursprungsbestimmungen basiert auf einer sehr schwerwiegenden Fehlkalkulation der Kommission hinsichtlich ihrer Auswirkungen – nicht nur auf den Thunfischsektor der EU, der ein sehr heikles Thema darstellt, sondern auch auf die Pazifikregion, der wir helfen möchten. Zwischenzeitlich profitieren fast ausschließlich die gierigen Flotten aus China und Südostasien sowie deren Verarbeitungsindustrie.
Die Generaldirektion Handel ist beim Aufstellen dieser Ausnahmeregelung von der Tatsache ausgegangen, dass die Fangkapazität von Papua-Neuguinea für eine Ausbeutung seiner Ressourcen zu gering ist. Gemäß den jüngsten Daten der Fischereikommission für den westlichen und mittleren Pazifik gibt es jedoch 41 Thunfischwadenfänger unter der Flagge von Papua-Neuguinea, die dort operieren, und die im Jahre 2009 insgesamt knapp 500 000 Tonnen gefangen haben. Davon landeten über 75 000 Tonnen (teilverarbeitet und verarbeitet) in der Europäischen Union. Damit ist Papua-Neuguinea eines der sechs Hauptländer für Ausfuhren in die Europäische Union. Es ist daher nicht wahr, dass – wie Sie sagen – auch andere Flotten freien Zugang erhalten mussten, um den Fischereisektor von Papua-Neuguinea weiterzuentwickeln.--
Die Europäische Union kann ihr Engagement für eine nachhaltige Entwicklung unter keinen Umständen umgehen. Wir stellen jedoch fest, dass Papua-Neuguinea unter dem Schutz dieser Ausnahmeregelung und mit dem Ziel, asiatische Investoren anzuziehen, seine Gesetzgebung dahin gehend verändert hat, dass es nicht mehr möglich ist, gegen Umweltschäden zu klagen, und dass das Land Investitionsvorschriften eingeführt hat, die es ermöglichen, lokale Arbeitnehmer und billige Arbeitskräfte aus Asien unter denkbar schlechten Arbeitsbedingungen einzustellen.
Wenn wir nun noch die Tatsache hinzufügen, dass Papua-Neuguinea in der regionalen Fischereiorganisation, die ich erwähnt habe, andere Länder dazu bringt, die Unterzeichnung internationaler Vorschriften für die Steuerung und Kontrolle der Fischerei rundweg abzulehnen, dann führt das dazu, dass – während die Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei alles für die Bekämpfung der illegalen Fischerei tut – andere ihr Tür und Tor öffnen. Herr Kommissar! Ich bin gerade aus der Fischereikommission für den westlichen und mittleren Pazifik zurückgekommen und ich kenne die Position, die Papua-Neuguinea eingenommen hat, sehr genau. Ich bleibe daher bei der Position des Fischereiausschusses, der fordert, dass bei der Überprüfung der Vereinbarung, über die wir gerade sprechen, die Ausnahmeregelung aufgehoben wird.-
Laima Liucija Andrikienė, im Namen der PPE-Fraktion. – Herr Präsident! Als Schattenberichterstatterin für die PPE-Fraktion möchte ich zunächst einmal anmerken, dass wir die wachsende Rolle der EU als Handelsmacht in jeder Region der Welt, auch in der Pazifikregion, begrüßen.
Das Abkommen in seiner derzeitigen Form ist nicht vollkommen. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass es sich nicht um ein umfassendes WPA, sondern nur um ein Interimsabkommen handelt. Wir hoffen, dass die Kommission zu gegebener Zeit in der Lage sein wird, ein umfassendes WPA auszuhandeln, das mehr Länder in der Region einschließt.
Zweitens betrifft das derzeitige Abkommen nur einen kleinen Teil des gemeinschaftlichen Wirtschaftsverkehrs, da sich der Anteil der gesamten Pazifikregion am gemeinschaftlichen Wirtschaftsverkehr auf nur 0,06 % beläuft. Und dennoch haben uns einige Gebiete Sorgen bereitet, insbesondere hinsichtlich der Ausnahmeregelung zu den Ursprungsbestimmungen für Fischereierzeugnisse.
In unserer Entschließung äußern wir unsere Bedenken, dass zahlreiche Länder, wie etwa die Philippinen, Thailand, China, die Vereinigten Staaten, Australien und andere, diese Ausnahmeregelung ausnutzen können und möglicherweise große Mengen an verarbeiteten Fischereierzeugnissen in die EU exportieren können, wodurch den Interessen der gemeinschaftlichen Fischverarbeitungs- und Konservenindustrie unter Umständen Schaden zugefügt wird.
Wir ermutigen die Kommission daher, auf die Forderung des Parlaments, eine Studie zur Folgenabschätzung durchzuführen, einzugehen und – sollte diese auf destabilisierende Auswirkungen auf die Fischverarbeitungs- und Konservenindustrie der EU hindeuten – das Verfahren für die Aufhebung der Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Ursprungsbestimmungen in diesem Abkommen einzuleiten.
George Sabin Cutaş, im Namen der S&D-Fraktion. – (RO) Herr Präsident! Das derzeitige Interims-Partnerschaftsabkommen, das im November 2007 von der Europäischen Kommission und den Staaten Papua-Neuguinea und Fidschi unterzeichnet wurde, wurde von der Zivilgesellschaft und Politikern in der Pazifikregion heftig kritisiert. Diese haben die nachteiligen Auswirkungen des Abkommens auf die regionale Solidarität und den politischen Wunsch nach wirtschaftlicher Integration in der Region hervorgehoben.
Die Region wurde in Gruppen aufgeteilt, die individuell verhandelt haben und dabei unter dem Druck standen, ein Interimsabkommen mit der Europäischen Kommission erzielen zu müssen. Gleichzeitig soll die Zuerkennung des Ursprungsstatus und die Befreiung von EU-Zollverpflichtungen für Fischereierzeugnisse aus Papua-Neuguinea und Fidschi zu einem Verarbeitungszentrum für diese Produkte, einschließlich Produkten, die ihren Ursprung nicht in diesen Ländern haben, geführt haben, das von Unternehmen aus den Nachbarländern aufgebaut wurde, die von den Vorteilen dieser Befreiung profitieren wollten.
Dieser Prozess hätte nachteilige Auswirkungen auf die Industrie, die Arbeitnehmer und das Einkommen der Bevölkerung, da das Fischereiwesen in diesen Ländern die meisten Arbeitsplätze schafft. Das würde auch eine Wettbewerbsverzerrung für EU-Produkte bedeuten. Folglich könnte das Abkommen das Gegenteil des erwünschten Effekts erzielen.
Die Europäische Kommission muss daher sicherstellen, dass das zukünftige Partnerschaftsabkommen sowohl zur Entwicklung eines nachhaltigen lokalen Fischereiwesens, das Arbeitsplätze schafft, als auch zu einer stärkeren regionalen Integration beitragen wird. Dies kann zum Beispiel geschehen, indem das künftige Abkommen mit der gesamten Pazifikregion ausgehandelt wird.
Isabella Lövin, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Eines der Ziele des WPA ist die Förderung der regionalen Integration. Bisher haben wir jedoch festgestellt, dass diese nicht stattfindet. Ganz im Gegenteil, im Falle des Pazifik untergräbt die EU die Einheit, indem sie einigen AKP-Staaten Interimsabkommen mit besonderen Bedingungen anbietet.
Die Ausnahmeregelung zu den Ursprungsbestimmungen für Fisch, der in Papua-Neuguinea und Fidschi verarbeitet wurde, ist ein Beispiel hierfür. Ich glaube, dass diese Ausnahmeregelung potenziell gefährlich ist, und dass sie im Jahre 2011, wie bereits besprochen, gründlich ausgewertet werden muss.
Ich sage das, weil es wichtig ist, Fakten vorliegen zu haben, wenn man über dieses Thema spricht. Welche Auswirkungen ergeben sich daraus für die weltweiten Fischbestände, für die Beschäftigung und für die Umwelt in Papua-Neuguinea? Wie sieht die soziale Lage der Arbeitnehmer aus? All diese Punkte müssen umfassend und transparent beurteilt werden. Dann kann die Ausnahmeregelung auf dieser Grundlage, und nicht auf der Grundlage von Beschwerden seitens des spanischen Fischereiwesens, das selbst in Papua-Neuguinea Fischfang betreibt, dort jedoch nie Fisch anlandet und nebenbei bemerkt auch keine Zollgebühren bezahlt, wenn es den Fisch auf dem europäischen Markt als europäischen Fisch verkauft, abgeschafft werden oder nicht.
Elie Hoarau, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Ich halte es für ein wenig übertrieben, die Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen als „Pazifik-Abkommen“ zu bezeichnen, da sie lediglich von zwei der insgesamt 15 AKP-Staaten in der Region unterzeichnet wurden.
Offensichtlich gleichen diese Abkommen eher bilateralen Abkommen als echten regionalen Abkommen. Und zwar bilateralen Abkommen, die von dem viel gepriesenen Ziel der WPA, nämlich der regionalen Integration, abweichen. Es ist schwierig, darin keine Veranschaulichung dessen zu sehen, worüber sich die Mitglieder der Zivilgesellschaft sowohl in der Pazifikregion als auch in Afrika beschweren, nämlich über die Tatsache, dass zahlreiche AKP-Staaten gezwungen wurden, individuelle Abkommen zu unterzeichnen, weil es der Kommission nicht gelungen ist, aus den WPA ein echtes Instrument der Entwicklungspartnerschaft zu machen.
Die AKP-Staaten selbst haben den großen Druck, der von den europäischen Verhandlungsführern auf sie ausgeübt wurde, während der 92. Sitzung des AKP-Ministerrates, der vom 8. bis 12. November 2010 in Brüssel tagte, kritisiert. Die von der Europäischen Kommission ausgehandelten WPA sind in Wahrheit bereits vor ihrem Inkrafttreten gescheitert. Sie stellen einen derartigen Misserfolg dar, dass zahlreiche AKP-Staaten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auffordern, zu prüfen, ob es möglich ist, das Verhandlungsmandat, das die Europäische Kommission im Juni 2002 erhalten hat, zu überarbeiten.
Andreas Mölzer (NI). - Herr Präsident! Im Zusammenwirken mit der derzeitigen Marktsituation führt die Reform der EU-Zuckermarktordnung dazu, dass der EU-Zuckerpreis unter dem internationalen Preis liegt.
Die langjährigen Abnahmeverträge mit den Zuckerrohproduzenten in Afrika, der Karibik oder dem Pazifik werden bei dieser Preissituation wohl nur sehr schwer haltbar sein. Dass die Bauern in den AKP-Staaten ihre Ware lieber zu höheren Preisen auf dem Weltmarkt verkaufen, statt sie günstig in der EU zu vertreiben, mag bei den Schwierigkeiten rund um die neuen AKP-Abkommen eine Rolle gespielt haben. Wenn nun dieser Anreiz wegfällt und gleichzeitig eine Meistbegünstigungsklausel in Kauf genommen werden muss und zudem noch die Staatseinnahmen mit dem Wegfall der Zolleinnahmen sinken, ist es ja kein Wunder, dass die AKP-Staaten so zögerlich waren.
In diesem Zusammenhang wird sicherlich ein Augenmerk auf die Fischerei gelegt werden müssen, und zwar nicht nur, ob Papua-Neuguinea und Fidschi anderen Handelspartnern Zugang zu ihren Fischereigewässern gewährt haben. Vielleicht sollte man auch aufklären, ob die Vorwürfe stimmen, dass sich etwa die spanische Fischereiflotte aufgrund der EU-Einschränkungen und der Fangquoten in den Pazifik verlagert hat und dort unter fremder Flagge fischt.
Francisco José Millán Mon (PPE). – (ES) Herr Präsident! Ich möchte auch meine Beunruhigung im Hinblick auf die Auswirkungen dieser Vereinbarung auf den Sektor der Thunfischkonserven, der in Spanien und insbesondere in Galizien, meinem Wahlkreis, eine sehr große Rolle spielt, zum Ausdruck bringen.
Diese negativen Auswirkungen sind, wie bereits gesagt wurde, auf ein beispielloses und fragwürdiges Zugeständnis zurückzuführen: die Befreiung von den Ursprungsbestimmungen für verarbeitete Fischereierzeugnisse auf Anfrage, wenn die einheimischen Rohstoffe nicht ausreichen.-
Das war das Erste, was Papua-Neuguinea gemacht hat, und die Ausnahmeregelung wird bereits angewandt. Papua-Neuguinea wird so zu einer wichtigen Plattform für die Verarbeitung und die Ausfuhr von Thunfisch aus den Ländern, die für die europäische Industrie die größten Wettbewerber darstellen: die Philippinen, Thailand, China und die Vereinigten Staaten. Diese Länder profitieren in Wirklichkeit am meisten von dem Abkommen.
Die Thunfischproduktion wird sich schließlich auf schätzungsweise 400 000 Tonnen pro Jahr belaufen, die für den europäischen Markt bestimmt sind. Dieser konsumiert derzeit insgesamt rund 710 000 Tonnen. Die Auswirkungen werden sehr schwerwiegend sein, da die Preise für Thunfisch aus Papua-Neuguinea aufgrund der niedrigen Löhne und den fehlenden Umweltstandards in diesem Land um ein Drittel niedriger sind, als der Preis für europäischen Thunfisch.
In meiner Region, in Galizien, halten wir das für eine unschlagbare Konkurrenz, was erste Konsequenzen für die Beschäftigung haben wird. Ich möchte, dass die von der Europäischen Kommission angekündigte Folgenabschätzung so streng wie möglich ausfallen wird, und dass sie die kurz- und mittelfristigen Konsequenzen dieser Ausnahmeregelung zu den Ursprungsbestimmungen berücksichtigt.
Ich hoffe, dass der Anwendung dieser Ausnahmeregelung so schnell wie möglich ein Ende bereiten wird. Es handelt sich um eine außerordentliche und zeitlich befristete Maßnahme, aber scheinbar ist man in Papua-Neuguinea der Ansicht, es handele sich um eine dauerhafte Maßnahme. Anderenfalls würden die Investitionen nicht getätigt werden. Ich hoffe auch, dass diese Ausnahmeregelung nicht in andere Abkommen oder in das endgültige Abkommen eingefügt werden wird. Derzeit gibt es jedoch ein Problem mit dem vorläufigen Abkommen, und dieses muss behoben werden.
Josefa Andrés Barea (S&D). – (ES) Herr Präsident! Wie hier erwähnt wird, beinhaltet das Partnerschaftsabkommen mit Papua-Neuguinea und Fidschi eine Ausnahmeregelung zu den Ursprungsbestimmungen. Wie der Berichterstatter bereits gesagt hat, betrifft diese insbesondere den Thunfisch. Was versprechen wir uns von diesem Abkommen? Wir möchten, dass sich der Fischereisektor entwickelt und dass die Armut in diesen Archipelen überwunden wird: anders ausgedrückt, wir möchten Entwicklungshilfe leisten.
Welche negativen Auswirkungen ergeben sich jedoch aus der Tatsache, dass Drittländer von dieser Vorzugsbehandlung profitieren?
Hier hören wir nun die Beschwerden, die geäußert werden. Wir wollen eine ausgewogene Situation. Die Kommission hat uns gerade mitgeteilt, dass es klare Analysen gibt. Aber die Haltung, die hier zum Ausdruck gebracht wird, zeigt, dass dies nicht der Fall ist. Im Jahr 2008 wurde gesagt, dass es keinerlei Verzerrung gibt, und uns wurde eine Folgenabschätzung angekündigt.
Wir wollen eine ausgewogene Situation. Wir wollen eine Überprüfung, Rücksprachen und Kontrollen. Wir wollen wissen, ob dieses Abkommen die Entwicklung in diesem Archipel fördert. Wir möchten auch wissen, ob die Hygienemaßnahmen – die bei Importprodukten eine große Rolle spielen – eingehalten werden, ob die Bewirtschaftung der Fischbestände nachhaltig erfolgt, und ob die illegale Fischerei bekämpft wird, was von großer Bedeutung ist. Ein weiteres sehr wichtiges Element, das uns aufzeigen würde, wie die Drittländer, die sich in Papua-Neuguinea niedergelassen haben können, arbeiten, ist die Einhaltung der internationalen Arbeitsnormen.
Wir möchten dieses Abkommen beibehalten und zu seiner Einhaltung beitragen. Aber wir möchten auch, dass dieses Abkommen dazu dient, die Entwicklung von Papua-Neuguinea und Fidschi zu fördern, und dass es der spanischen Industrie nicht schadet.
Alain Cadec (PPE). – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, verehrte Damen und Herren! Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf die Ausnahmeregelung zu den Ursprungsbestimmungen, die Papua-Neuguinea für verarbeitete Fischereierzeugnisse, insbesondere Thunfischkonserven, zugestanden worden ist, lenken. Ich denke, dass die Ausnahmeregelung äußerst gefährlich ist.
Dieses AKP-Land profitiert von einem präferenziellen Zugang zum europäischen Markt, das heißt von einer vollständigen Befreiung von allen Zollgebühren auf die Thunfischkonserven, die das Land auf unseren Markt bringt. Ich stelle nicht die Entwicklungspolitik infrage, die durch das Abkommen umgesetzt wird. Die Ausnahmeregelung zu den Ursprungsbestimmungen für Thunfischkonserven ist jedoch absolut inakzeptabel.
Diese Ausnahmeregelung ermöglicht es externen Betreibern, sich in Papua-Neuguinea niederzulassen. Sie ist für die Beschäftigungssituation und für die lokale Bevölkerung daher nur in sehr geringem Maße von Nutzen. Wir müssen Entwicklungshilfe zulassen, aber sie muss gerecht und effektiv sein und den betroffenen Regionen zugutekommen.
Die Thunfischimporte innerhalb der Gemeinschaft sind zwischen 2008 und 2009 von 9 200 auf 16 200 Tonnen gestiegen. Sie haben sich in nur einem Jahr verdoppelt. Dieses Phänomen kann sich nur noch verstärken, wenn diese Ausnahmeregelung beibehalten wird. Darüber hinaus erfüllen diese Produkte nicht die gleichen Sozial-, Gesundheits- und Ressourcenschutzstandards, die europäischen Produkten auferlegt werden. Insbesondere kann die Herkunft der Fänge nicht nachgewiesen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Hat die Europäische Kommission sich nicht die Zeit genommen, meinen Bericht über die Herkunft der importierten Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse in der Europäischen Union zu lesen?
Falls nicht, ist die Situation aussichtslos. Wir können die Arbeitsplätze in Europa und die Qualität der Produkte, die auf dem europäischen Markt verkauft werden, nicht auf diese Weise opfern. Ich möchte nicht, dass auf unbestimmte Zeit eine Situation herbeigeführt wird, die sich auf die europäische verarbeitende Industrie zerstörerisch auswirkt.
Ulrike Rodust (S&D). - Herr Präsident, Herr Kommissar, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Für mich als Koordinatorin des Fischereiausschusses ist in diesem Übergangsabkommen besonders der Aspekt der Fischerei interessant. Hier gab es im Vorfeld einige Kontroversen hinsichtlich der Lockerung der Ursprungsregelung für Papua-Neuguinea. Ich unterstütze die Auffassung der Kommission, durch diese Lockerung die Wirtschaft eines der ärmsten Länder unserer Erde anzukurbeln. Das darf auch – davon bin ich fest überzeugt – uns Fischereipolitikern nicht egal sein. Ich verstehe gleichzeitig die Sorgen der europäischen Industrie, kann mir aber, ehrlich gesagt, nicht vorstellen, dass die gewährten Erleichterungen dazu führen, dass Papua-Neuguinea eine ernstzunehmende Konkurrenz für unsere Konservenindustrie wird.
Aber wir müssen wachsam sein, denn es ist natürlich niemandem geholfen, wenn wir unsere halbe Konservenindustrie in den Pazifikraum verlagern. Ich muss aber dazu sagen, dass uns in der Diskussion über dieses Abkommen sehr widersprüchliche Informationen hinsichtlich der Frage vorlagen, in welchem Umfang in Papua-Neuguinea investiert wird und welche Staaten indirekt von der Lockerung der Ursprungsregelung profitieren. Ich bitte deshalb die Kommission dringend, die Anwendung dieser Ausnahmeregelung genau zu überwachen und dem Parlament rechtzeitig über die Auswirkungen auf die Entwicklung in Papua-Neuguinea und die Auswirkungen auf die europäische Konservenindustrie Bericht zu erstatten. Wenn diese Regelung nicht die gewünschten Ergebnisse vor Ort erzielt und nicht vertretbaren Schaden für europäische Firmen bedeutet, müssen wir bei der Verhandlung des endgültigen Abkommens neu entscheiden. Halten Sie uns bitte auf dem Laufenden!
Pablo Zalba Bidegain (PPE). – (ES) Herr Präsident! Ich möchte zuerst einmal klarstellen, dass ich für eine Stärkung der Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Papua-Neuguinea bin, wenn diese die Entwicklung der Region fördern. Es muss sich jedoch um eine nachhaltige Entwicklung handeln.
Ich bin fest davon überzeugt, dass dieses Abkommen in seiner derzeitigen Form kein gutes Abkommen ist. Ich bin absolut gegen eine Klausel des Abkommens, die ich für ungerecht halte: die Ausnahmeregelung zu den Ursprungsbestimmungen. Denn diese gefährdet nicht nur die nachhaltige Entwicklung von Papua-Neuguinea, sondern – wie wir heute hier gehört haben – auch einen ganzen europäischen Industriezweig, nämlich die Konservenindustrie. Dieses Zugeständnis hätte eine absolute Ausnahme bleiben müssen und es hätte im Falle von Papua-Neuguinea nicht angewandt werden dürfen. Darüber hinaus dürfen wir nicht vergessen, dass diese Maßnahme einen für die zukünftigen Verhandlungen der Europäischen Union gravierenden Präzedenzfall schafft und schaffen wird.
Meiner Meinung nach hätte es diesbezüglich eine klarere und überzeugendere Entschließung geben müssen, die kategorisch festlegt, dass die Ausnahmeregelung zu den Ursprungsbestimmungen bei der nächsten Überarbeitung des Interims-Partnerschaftsabkommens dauerhaft aufgehoben werden wird. Ich möchte die Kommission daher bitten, die drastischen Konsequenzen zu berücksichtigen, die dieses Zugeständnis erstens auf die europäische Konservenindustrie und zweitens auf die Nachhaltigkeit der Umwelt und der natürlichen Ressourcen Papua-Neuguineas haben wird, sowie den für künftige Verhandlungen sehr negativen Präzedenzfall. Sosehr die Kommission auch betont hat, dass es sich nicht um einen Präzedenzfall handeln wird, der Druck wird dennoch vorhanden sein. Ich fordere daher von der Kommission, dass sie beschließt, der Ausnahmeregelung zu den Ursprungsbestimmungen unverzüglich ein Ende zu bereiten.
Mairead McGuinness (PPE). – Herr Präsident! Ich bin eigentlich hergekommen, um an der nächsten Aussprache teilzunehmen, aber ich habe diese Aussprache von meinem Büro aus mitverfolgt und bin – ebenso wie andere, die sich hier zu Wort gemeldet haben – besorgt, wenn über die Flexibilität der Ursprungsbestimmungen gesprochen wird.
In der vergangenen Woche gab es im britischen Fernsehen eine Sendung über das Fischereiwesen, die Teil einer Sendereihe auf Channel Four war, und in der die Fischereipolitik der Europäischen Union bedauerlicherweise scharf kritisiert wurde. Und wir bekommen nun zahlreiche E-Mails von besorgten Bürgerinnen und Bürgern.-
Dieses spezielle Thema wurde nicht angesprochen, aber ich möchte einfach kurz aufstehen und die Kolleginnen und Kollegen unterstützen, die große Bedenken zu einem Vorschlag geäußert haben, der sich als Instrument für die Entwicklung positiv auswirken soll, der jedoch auch negative Auswirkungen haben kann. Nicht nur aus europäischer Sicht, sondern auch für genau die Länder, denen wir versuchen zu helfen.
Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident! Dies war eine äußerst interessante Aussprache. Es gibt Armut in der Welt. Wir müssen uns damit auseinandersetzen. Eine Möglichkeit wäre der Transfer von Finanzmitteln. Es ist jedoch wesentlich besser, den Menschen die Möglichkeit zu bieten, von ihrem Einkommen ein menschenwürdiges Leben führen zu können. Die drei Thunfischverarbeitungsanlagen in Papua-Neuguinea, die berechtigt sind, Thunfisch in die EU zu exportieren, beschäftigen rund 5 700 Menschen, die meisten von ihnen sind Frauen. In Papua-Neuguinea, einem der Länder mit der größten Armut, stehen Arbeitsplätze auf dem Spiel.
Wenn Ausnahmeregelungen vorgeschlagen werden, dann trägt die Kommission den damit verbundenen Risiken gebührend Rechnung und versucht Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Die Kommission ist der Meinung, dass es angesichts des geringen Volumens des Wirtschaftsverkehrs zwischen Papua-Neuguinea und der EU und angesichts des mit rund 3 % geringen Marktanteils von Papua-Neuguinea am Thunfischmarkt der EU äußerst unwahrscheinlich ist, dass die Exporte von Papua-Neuguinea die Fischerei- und Konservenindustrie der EU ernsthaft stören werden. Die vorläufige Anwendung geht auf das Jahr 2008 zurück, und wir haben bereits Erfahrung mit den Zahlen. Es wird keine störenden Auswirkungen auf die europäische Fischerei- und Konservenindustrie geben. Die Entwicklung der Handelsströme wird in einer Studie über die Auswirkungen der Umsetzung der speziellen Ursprungsbestimmungen für Fischereierzeugnisse, die im Jahre 2011 angefertigt werden wird, weiter untersucht werden.
Zusätzlich wird die Kommission den Wirtschaftsverkehr mit Papua-Neuguinea überwachen und umgehend angemessene Maßnahmen ergreifen, wenn sich eine tief greifende Störung des EU-Marktes abzeichnet. Das Interimsabkommen erlaubt die Anwendung derartiger Maßnahmen ausdrücklich in dem Kapitel 2 zu den handelspolitischen Schutzinstrumenten. Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt keinen Hinweis auf negative Auswirkungen auf die Konservenindustrie in anderen AKP- oder APS+-Staaten, die durch die Ausfuhr von Fischereierzeugnissen durch Papua-Neuguinea verursacht wurden. Auf diesen Aspekt wird die Studie, die ich gerade erwähnt habe, ebenfalls eingehen.
Ich möchte hinzufügen, dass unabhängig von speziellen Ursprungsbestimmungen oder Handelsvorzugsverträgen, diejenigen Länder und Unternehmen, die Fisch oder Fischereierzeugnisse in die EU exportieren, immer die Verordnung zur illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei und die Anforderungen der EU an Gesundheit und Lebensmittelsicherheit einhalten müssen. Ich glaube, dass die Kommission die Angelegenheit sehr aufmerksam geprüft hat, bevor sie diese Maßnahme vorgelegt hat.
Ich werde nun zu einem weitreichenderen Thema übergehen: dem WPA im Allgemeinen. Wirtschaftsverkehr ist ganz und gar kein einfaches Thema. Wie ich bereits gesagt habe, besteht die einzige Möglichkeit, die Armut zu bekämpfen, darin, in den Entwicklungsländern Wachstum zu ermöglichen. Es ist richtig, dass die regionale Zusammenarbeit zu Beginn eher schwierig ist. Regionale Entwicklung ist nicht nur das Ergebnis von Handelsabkommen. Daher haben wir 45 Mio. EUR für die Förderung des Wirtschaftsverkehrs in der Region Ozeanien vorgesehen. Das ist dreimal mehr, als im neunten Europäischen Entwicklungsfonds vorgesehen war. Nur wenn die Handelsströme vereinfacht werden, kann Handel auf regionaler Ebene stattfinden. Wenn wir uns einmal alle Entwicklungsländer ansehen, so stellen wir fest, dass der gesamte Handel im Wesentlichen auf Monokulturen basiert – auf einem bestimmten Ausfuhrartikel mit hoher Fluktuationsrate. Dies hat in den betroffenen Ländern äußerst schwerwiegende Folgen
Wenn wir über Migrationsströme, Sicherheit und Gerechtigkeit in der Welt sprechen, dann können wir nicht einfach behaupten, dass uns das gleichgültig sei. Es darf uns nicht gleichgültig sein, und unsere Dienststellen haben eine umfassende Studie durchgeführt. Wir schlagen sehr vernünftige Maßnahmen vor, die mit den Zielen der Europäischen Union absolut im Einklang sind.
Ich glaube, dass die Maßnahme richtig ist, und dass die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen für den Fall, dass irgendetwas schief geht, getroffen wurden. Ich glaube, dass wir dies richtig beurteilt haben und deshalb unterstütze ich dieses Abkommen.
David Martin, Verfasser. – Herr Präsident! Ich werde mich kurz fassen. Ich stimme mit dem Herrn Kommissar bei diesem Thema fast, oder sogar vollkommen, überein.
Zunächst einmal ist es wichtig, um das zu wiederholen, dass wir das Interims-WPA unterzeichnen, da andernfalls die bestehenden Handelspräferenzen für Papua-Neuguinea und Fidschi gemäß den Bestimmungen der Welthandelsorganisation verschwinden werden. Das Interims-WPA leistet genau das: Es handelt sich dabei um eine Interimsvereinbarung, und ich stimme allen Kolleginnen und Kollegen zu, die sagen, dass unser Ziel langfristig ein vollständiges, umfassendes WPA mit allen Pazifikstaaten sein sollte, das die regionale Integration im Pazifik fördert. Aber wir müssen diesen Schritt im Moment vollziehen, um die Beibehaltung der Präferenzen für die zwei größten Länder in der Pazifikregion zu gewährleisten.
Im Hinblick auf die Fischerei hat die Kommission sehr deutlich gemacht, dass es sich hier um eine Ausnahme handelt. Dies wird die einzige Ausnahmeregelung sein. Es gibt keine andere Region auf der Welt, der wir eine solche Ausnahmeregelung zu erteilen beabsichtigen. Warum erteilen wir Papua-Neuguinea eine Ausnahmeregelung? Das werde ich Ihnen sagen: Es liegt daran, dass sich Papua-Neuguinea im wahrsten Sinne des Wortes auf der anderen Seite der Welt befindet. Und die Wahrscheinlichkeit, dass Fischereiflotten der EU dieses Gebiet extensiv nutzen, ist gering, wenngleich es ihnen freisteht, das zu tun. Nichts hält die Fischereiflotten der EU davon ab, in den Gewässern Papua-Neuguineas zu fischen und ihren Fang anzulanden und ihren Fang in Papua-Neuguinea eindosen zu lassen – und, wie bereits gesagt wurde, wäre das sehr gut für die Entwicklung, und wir sollten das in der Tat fördern.
Aber die derzeitige Situation sieht so aus, dass chinesische Boote, thailändische Boote und Boote anderer asiatischer Länder in den Gewässern von Papua-Neuguinea fischen und ihren Fisch in ihrem eigenen Land anlanden, wodurch sie der Entwicklung in Papua-Neuguinea keine Chance geben.
Es gibt hier eine Chance auf Entwicklung im Zusammenhang mit dem Schaffen von Arbeitsplätzen, insbesondere für Frauen. Wir beschweren uns häufig darüber, dass wir in unserer Entwicklungspolitik nicht genug unternehmen, um die nachgelagerten Aktivitäten zu fördern. Hier tun wir tatsächlich etwas Positives zugunsten der nachgelagerten Aktivitäten. Wie die Kommission bereits gesagt hat, muss der Fisch weiterhin alle Normen gemäß der Verordnung zu illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei erfüllen, um den Kriterien gerecht zu werden. Er muss all unsere gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Bedingungen erfüllen. Das ist von zentraler Bedeutung. Die drei Fabriken in Papua-Neuguinea erfüllen derzeit diese Normen und schaffen wertvolle Arbeitsplätze. Wenn die Zahl der Fabriken und die Einfuhren aus Papua-Neuguinea plötzlich ansteigen, dann werden wir die Situation selbstverständlich noch einmal überdenken und möglicherweise handeln müssen.
Im Moment sprechen die Statistiken jedoch für sich. Diese Vereinbarung gilt seit 2008. Bisher hat es keinen Anstieg gegeben. Es besteht keine Bedrohung für die europäische Thunfischindustrie. Ich habe mich als Berichterstatter mit den Verantwortlichen der spanischen Thunfischindustrie getroffen und diese haben mir selbst gesagt, dass derzeit keine Bedrohung bestehe. Sie machen sich vielmehr über die Zukunft Sorgen. Sie stimmen zu, dass derzeit keine ernste Bedrohung für die Industrie der EU besteht. Wir sollten die Situation also nicht hochspielen. Wir sollten nicht zulassen, dass ein bedürftiges Entwicklungsland für unsere Beschäftigung mit unseren eigenen Interessen büßen muss.
Der Präsident. – Ich habe einen Entschließungsantrag erhalten, der gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Geschäftsordnung eingereicht wurde.
Die Aussprache ist beendet.
Die Abstimmung findet am Mittwoch, den 19. Januar 2011 statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)
Helmut Scholz (GUE/NGL), schriftlich. – Das Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Fidschi und Papua-Neuguinea greift in den komplizierten und komplexen Integrationsprozess in der pazifischen Region ein. Es leistet leider kaum erkennbare entwicklungspolitische Förderung für die beiden Staaten. Ich möchte daran erinnern, dass der Militärputsch in Fidschi 2006 vom Europäischen Parlament, vom Rat und auch von der Kommission einhellig verurteilt wurden. Die bis heute andauernde Diktatur wird nun mit dem Abschluss dieses Handelsabkommens quasi als Vertragspartner anerkannt. Das Bemühen unserer Partner in Australien, Neuseeland und anderen Ländern der Region um eine Rückkehr zur Demokratie in Fidschi wird durch diesen Vertrag unterwandert. Als ich in unserer Sitzung im Handelsausschuss die Unterdrückung der Demokratie durch die Militärs in Fidschi kritisierte, war die Antwort von deren Vertretern: „But we are in control!“ Was ich für blanken Zynismus hielt, scheint nun den Ansprüchen der Kommission an die Legitimität ihrer Vertragspartner zu genügen. Meine Fraktion wird gegen dieses Abkommen stimmen. Ich werde mich dafür einsetzen, das Abkommen so lange auszusetzen, bis die Demokratie in Fidschi wiederhergestellt ist.