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Verfahren : 2008/0098(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A7-0343/2010

Aussprachen :

PV 17/01/2011 - 12
CRE 17/01/2011 - 12

Abstimmungen :

PV 18/01/2011 - 7.4
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0004

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 18. Januar 2011 - Straßburg Ausgabe im ABl.

8. Stimmerklärungen
Video der Beiträge
Protokoll
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  Der Präsident. – Wir werden nun mit den mündlichen Erklärungen zur Abstimmung fortfahren.

 
  
  

Mündliche Erklärungen zur Abstimmung

 
  
  

Empfehlung für die zweite Lesung: Catherine Stihler (A7-0343/2010)

 
  
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  Jarosław Kalinowski (PPE).(PL) Herr Präsident, die Bauindustrie ist in jedem Land ein sehr wichtiger Zweig der Wirtschaft. Ein derart wesentlicher Teil des Marktes darf nicht übersehen werden, wenn wir nach Wirtschaftswachstum und einer Verbesserung des Lebensstandards streben. Es ist jedem bewusst, wie wichtig gut gebaute oder modernisierte Gebäude für Sicherheit und Komfort sind. Gleichzeitig sind wir alle bestrebt, die Kosten für den Bau von Wohnungen, Industriegebäuden und öffentlichen Gebäuden zu verringern. Der Bericht zielt darauf ab, Marktbarrieren zu beseitigen, den effektiven Verkauf von Baumaterialien zu ermöglichen und wettbewerbsfähige Preise in diesem Sektor zu gewährleisten. Die Vorteile dieser Initiative werden in ganz Europa zu spüren sein. Auch ich unterstütze die Vorschläge der Verfasserin im Hinblick auf die Erhöhung der Sicherheit von Arbeitnehmern in der Industrie voll und ganz.

 
  
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  Alfredo Antoniozzi (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, durch den Stihler-Bericht wird deutlich, welch wichtige Rolle der Bausektor in Europa spielt. Wir mussten einfach die Probleme in Angriff nehmen, denen sich 12 Millionen Bürgerinnen und Bürger gegenübersehen, die in diesem Sektor direkt beschäftigt sind.

Der Stihler-Bericht ist ein wertvolles Instrument zur Überwindung der nationalen administrativen und technischen Hemmnisse, welche die Vermarktung von Bauprodukten innerhalb der Europäischen Union verhindern, und für den weiteren Aufbau eines Binnenmarktes in diesem Sektor.

Ich unterstütze die Anerkennung, die Klein- und Mittelbetrieben im Bausektor zuteilwird, und ich unterstütze auch die besondere Aufmerksamkeit, die der Notwendigkeit des Recyclings von Bauprodukten geschenkt wird – ein Thema von äußerster Wichtigkeit im Kampf gegen den Klimawandel. Ich möchte diese Gelegenheit jedoch nutzen, die Aufmerksamkeit auf die Frage des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit von Arbeitnehmern zu lenken, die im Bausektor beschäftigt sind. Die von der Berichterstatterin diesbezüglich genannten Leitlinien sind nützlich, aber sie müssen noch erweitert werden.

Es ist unsere Pflicht, diese Vorschläge in der nahen Zukunft weiter zu diskutieren und weiterzuentwickeln und so zu gewährleisten, dass Arbeitnehmern, die im Bausektor beschäftigt sind, ein hohes Schutzniveau geboten wird. Die Tragik der berufsbedingten Todesfälle ist eine Frage, die ganz Europa betrifft. Ich hoffe, dass wir durch unsere Arbeit dazu in der Lage sein werden, ihnen ein Ende zu setzen.

 
  
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  Hannu Takkula (ALDE).(FI) Herr Präsident, zunächst möchte ich Frau Stihler für ihren ausgezeichneten Bericht danken. Wir müssen den Schwerpunkt auf die Harmonisierung der Vermarktung von Bauprodukten legen, weil wir in Zukunft ein besseres und hochwertigeres Bauwesen benötigen werden.

Wenngleich dieser Wirtschaftszweig von scharfer Konkurrenz geprägt ist, dürfen wir nicht vergessen, dass nicht der Wettbewerb selbst zählt, sondern das Endergebnis. Die in Europa gebauten Gebäude müssen für ihre Nutzer sicher sein, und sie müssen auch für die Bauunternehmer und anderen Beschäftigten während des Bauprozesses sicher sein.

Ferner muss der Bereich der Vermarktung von Bauprodukten harmonisiert sein, damit wir auf diese Weise bewährte Praktiken austauschen können. Leider ist es wahr, dass derzeit in vielen Ländern Europas noch immer Materialien verwendet werden, die für die Bewohner ungesund sind. Zum Beispiel haben wir in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union enorme Probleme mit Schimmelpilzbefall, und genau deshalb müssen wir bewährte Praktiken und Neuerungen nutzen und versuchen, die Vermarktung von Bauprodukten so zu gestalten, dass sie im Hinblick auf ihre Nutzer gesund und zufriedenstellend ist.

Aus diesem Grund möchte ich Frau Stihler für ihren ausgezeichneten Bericht danken. Europa braucht gute Bauprodukte und ein Vermarktungssystem, das die Sicherheitsvorschriften genauestens einhält.

 
  
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  Daniel Hannan (ECR). – Herr Präsident, letzte Woche kam der französische Premierminister nach London und sagte, dass wir uns an dem Hilfsprojekt für den Euro beteiligen sollten. Lassen wir für den Moment die Frage beiseite, ob wir uns wieder in die Probleme anderer hineinziehen lassen sollten; stattdessen sollten wir uns auf den wichtigsten logischen Fehler hier konzentrieren. Er lautet: „Die europäische Integration funktioniert nicht, also brauchen wir mehr europäische Integration!“ Ich bin sicher, dass Sie das Problem in diesem Gedankengang erkennen können. „Mein Beiboot kentert immer, also möchte ich einen Ozeandampfer lenken.“ „Mein Go-Kart ist kaputt gegangen, also setzt mich bitte ans Steuer eines Sattelschleppers.“ Ganz egal, was das Problem ist, die Antwort scheint immer zu lauten: mehr europäische Integration.

Die EU ist eine Lösung auf der Suche nach einem Problem, aber ganz sicher wird der Tag kommen, an dem wir nicht mehr gleichzeitig auf den Märkten und in der öffentlichen Meinung bestehen können. Der Zauber bricht und die schamanistischen Beschwörungen verlieren ihre Kraft.

 
  
  

Bericht: Michèle Striffler (A7-0375/2010)

 
  
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  Clemente Mastella (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Europäische Union ist die weltweit größte Geberorganisation im Bereich humanitäre Hilfe, wenn man bedenkt, dass ihr Anteil mehr als 40 % der internationalen humanitären Hilfe insgesamt ausmacht. Durch ihre Politik der humanitären Hilfe hat die Europäische Union konkret unter Beweis gestellt, dass sie denjenigen außerhalb der Union helfen will, die Unterstützung ganz besonders nötig haben.

Der europäische Konsens zur humanitären Hilfe, der am 18. Dezember von den Präsidenten des Rates der Europäischen Union, des Europäischen Parlaments und der Kommission unterzeichnet wurde, ist ein erheblicher Fortschritt. Ich muss an dieser Stelle hervorheben, dass die Verpflichtungen, die sich aus dem Konsens ergeben, sowohl für die Mitgliedstaaten als auch für die Europäische Kommission gelten.

In den letzten Jahren ist bei der Reaktion auf humanitäre Krisen eine immer größere Beteiligung nichthumanitärer Akteure zu verzeichnen. Es ist wesentlich, dass die politischen, militärischen oder humanitären Akteure, die im selben operativen Umfeld tätig sind, sich besser kennenlernen und miteinander sprechen, wobei jedoch der jeweilige Auftrag und das jeweilige Mandat zu respektieren und nicht zu gefährden sind. Der Rückgriff auf die Mittel des Katastrophenschutzes muss natürlich den internationalen Leitlinien entsprechen, die im Europäischen Konsens genannt sind.

 
  
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  Antonello Antinoro (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich glaube, dass der heute angenommene Bericht – für den ich der Berichterstatterin Frau Striffler danken und zu dem ich ihr gratulieren möchte – ein Text ist, der zu einer effektiveren und einheitlicheren humanitären Hilfe führen wird.

Das Europäische Parlament fordert die Union heute zu einer engeren Zusammenarbeit auf, um zu einem Konsens zu gelangen, der auf die Stärkung unserer gemeinsamen Reaktion auf humanitäre Krisen und insbesondere auf die volle Einhaltung des humanitären Völkerrechts abzielt.

Wir müssen folglich gewährleisten, dass humanitäre Hilfe und das im humanitären Bereich tätige Personal einen besseren Zugang zu hilfsbedürftigen Bevölkerungsgruppen haben, und weil es heutzutage immer mehr hilfsbedürftige Bevölkerungsgruppen gibt, müssen wir unbedingt noch mehr als bisher tun, sei es durch die Kommission oder durch bilaterale Programme. Wenngleich ein enormer Bedarf besteht, wird die Verteilung von Hilfsmitteln aufgrund des immer komplexeren internationalen Rahmens immer schwieriger und auch riskanter und gefährlicher.

Angesichts dieser Anforderungen fördert dieses Abkommen also einen europäischen Konsens, in dem bestätigt wird, dass die EU-Hilfe eindeutig auf den humanitären Grundsätzen der Neutralität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit beruht und Krisenopfern auf der Basis der festgestellten Bedürfnisse schnell und effektiv bereitgestellt werden muss.

 
  
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  Alfredo Antoniozzi (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, die dramatische Zunahme der Anzahl und Schwere von Naturkatastrophen sowie die steigende Anzahl komplexer Krisen bedeuten, dass wir uns immer schlimmeren Verletzungen des humanitären Völkerrechts und einem schrumpfenden „humanitären Freiraum“ gegenübersehen.

Die Tragödien, die sich unlängst in Haiti und Pakistan abgespielt haben, zeigen erneut, dass die Instrumente der Europäischen Union zur Bewältigung von Naturkatastrophen gestärkt werden müssen. Ich stimme dem allgemeinen Ansatz des Berichts und insbesondere der Erklärung zu, dass die Europäische Union humanitäre Grundsätze unermüdlich fördern muss. Das auswärtige Handeln der Europäischen Union ist im Vertrag von Lissabon vorgesehen; es sollte das politische Gewicht und den Einfluss der Union als größter internationaler Geber widerspiegeln.

Ich habe für den Bericht von Frau Striffler gestimmt, weil unbedingt auf eine bessere Umsetzung des europäischen Konsenses und des zugehörigen Aktionsplans, sowie auf eine weltweite Abstimmung und Lastenteilung hingearbeitet werden muss, wobei den regionalen Zuständigkeiten jener Länder Rechnung getragen werden muss, die in der Lage sind, im großen Maßstab humanitäre Hilfe zu leisten.

 
  
  

Bericht: Daciana Octavia Sârbu (A7-0376/2010)

 
  
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  Jim Higgins (PPE). – Herr Präsident, ich habe mit großer Freude für diesen besonderen Bericht gestimmt, weil der Bericht bestätigt, dass die Ernährungssicherheit ein grundlegendes Menschenrecht ist. Der Agrarsektor hat die Aufgabe, den Bedarf einer wachsenden Bevölkerung an unbedenklichen und ausreichenden Nahrungsmitteln zu decken, und zwar trotz der Hindernisse, die die Begrenzung der natürlichen Ressourcen, hohe Energiepreise und der Klimawandel schaffen. Nach Aussagen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen muss die Nahrungsmittelerzeugung um mindestens 70 % zunehmen, um den wachsenden Bedarf der Weltbevölkerung zu decken, die bis 2050 voraussichtlich über 9 Milliarden Menschen ausmacht.

Außerdem leiden rund 900 Millionen Menschen weltweit an chronischem Hunger wegen ihrer extremen Armut, während für bis zu 2 Milliarden Menschen wegen Armut in unterschiedlichem Grad keine wirklich langfristige Ernährungssicherheit gegeben ist. In Europa leben noch immer 16 % der Bürger unterhalb der Armutsgrenze. Was ich damit eigentlich sagen möchte, ist: Wir müssen dieses Problem direkt in Angriff nehmen. Es ist entscheidend, dass dies bei der Finanzierung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 berücksichtigt wird, und die Haushaltsmittel müssen unbedingt mindestens auf dem jetzigen Niveau gehalten werden.

 
  
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  Jens Rohde (ALDE).(DA) Herr Präsident, das Parlament hat sich heute dazu entschlossen, die Landwirtschaft offiziell als einen Sektor von strategischer Bedeutung für die Ernährungssicherheit anzuerkennen. Unsere Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa erkennt dies schon seit vielen Jahren an. Gleichermaßen erkennen wir auch die Tatsache an, dass die Landwirtschaft ein Sektor von strategischer Bedeutung ist, wenn es um die Lebensmittelqualität, Volksgesundheit und nachhaltiges Wirtschaftswachstum geht. Jedoch rechtfertigt dies keine Programme für Obst und Milch in Schulen. Es rechtfertigt auch keine marktgestützten Milchförderprogramme. Wir möchten betonen, dass wir gegen diese Vorschläge gestimmt haben, und wir bedauern die Tatsache, dass sie angenommen wurden.

Jedoch darf dadurch nicht das Gesamtbild zerstört werden, nämlich die Tatsache, dass wir gute Bedingungen für die Landwirtschaft bereitstellen müssen. Butterberge, Weinseen und Schulprogramme sind jedoch nicht der Weg nach vorne. Das Einkommen der Landwirte wird nicht durch Intervention und Verzerrung des Marktes gesichert werden. Stattdessen müssen wir in Forschung investieren und Landwirten die Möglichkeit geben, neue Technologien für alternative Einkommensformen zu nutzen. Insgesamt halten wir den Bericht für gut, und deshalb haben wir insgesamt für ihn gestimmt.

 
  
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  Clemente Mastella (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Ernährungssicherheit ist ein grundlegendes Menschenrecht und ist nur dann gegeben, wenn alle Menschen jederzeit in physischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht Zugang zu ausreichenden Nahrungsmitteln haben.

Die neue Gemeinsame Agrarpolitik der EU muss diesen neuen Anforderungen Rechnung tragen: Sie muss deshalb ganz klar Antworten auf die Herausforderungen der Ernährungssicherheit und andere finden, vor allem den Klimawandel, die Wirtschaftskrise und die Erhaltung des territorialen Gleichgewichts in der EU.

Wir müssen nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit unserer Produkte fördern, sondern auch die traditionelle Landwirtschaft, die kleinen Agrarbetriebe, die biologische Landwirtschaft und die Verteilung der Produkte im örtlichen Rahmen. Diese Landwirtschaftsmodelle haben schon immer einen wertvollen Beitrag zur Ernährungssicherheit geleistet und tun dies noch immer, weil sie oft die wirkungsvollsten Methoden der Flächennutzung in unterschiedlichen Räumen der EU durch Methoden mit sich bringen, die in bestimmten Regionen während langer Zeiträume eigens entwickelt worden sind.-

 
  
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  Jarosław Kalinowski (PPE).(PL) Herr Präsident, unsere Aufgabe als Abgeordnete des Europäischen Parlaments ist, zur Verbesserung des Lebens der Bürgerinnen und Bürger der EU beizutragen. Den Zugang zu unbedenklichen Nahrungsmitteln von höchster Qualität für sie zu sichern, sollte oberste Priorität haben. Nahrungsmittelknappheit und hohe Preise sind gewöhnlich von sozialer Unruhe begleitet, und wir dürfen nicht zulassen, dass diese Situation auf unserem Kontinent eintritt. In Anbetracht wachsender Bevölkerungszahlen, des Klimawandels und Naturkatastrophen ist die globale Ernährungssicherheit in Gefahr. Viele Menschen verhungern bereits, und um dieser Situation Abhilfe zu schaffen, sind eine vernünftige und gerechte Gemeinsame Agrarpolitik sowie finanzielle Unterstützung für den Sektor erforderlich. Die Landwirtschaft sollte einen Sonderstatus erhalten, der die Ergreifung spezieller Maßnahmen und die Anwendung angemessener Instrumente im Falle von Nahrungsmittelkrisen ermöglicht.

 
  
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  Mario Pirillo (S&D).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Ernährungssicherheit und eine garantierte Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sind weiterhin die wichtigsten Herausforderungen für die Landwirtschaft, und zwar nicht nur in Europa, sondern auch weltweit.

Ich bin mit dem Inhalt dieses Berichts sehr zufrieden, insbesondere weil die Ernährungssicherheit als ein grundlegendes Menschenrecht anerkannt wird. Das Ziel der Ernährungssicherheit lässt sich nur dann verwirklichen, wenn zwei wichtige Fragen – nämlich Markt- und Preisschwankungen und schwindende Nahrungsmittelvorräte – ernsthaft in Betracht gezogen werden. Europa muss in der Lage sein, mit gemeinsamen und effektiven Maßnahmen einzuschreiten, um die Versorgung mit Lebensmitteln zu garantieren und schwerwiegende Asymmetrien zu verhindern, die in Bezug auf die Sicherheitsstandards zwischen EU-Produkten und nicht aus der EU stammenden Produkten noch immer bestehen.-

 
  
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  Peter Jahr (PPE). - Herr Präsident! Ich möchte feststellen, dass ich mich über den Bericht „Anerkennung der Landwirtschaft als strategischer Sektor für die Nahrungsmittelsicherheit“ sehr gefreut habe, weil damit die Bedeutung der Landwirtschaft wieder in den Mittelpunkt gerückt wurde, und die erste Schlussfolgerung ist für mich, dass wir auch weiterhin eine starke gemeinsame europäische Agrarpolitik brauchen. Vielen Dank auch an die Berichterstatterin!

In einem Punkt habe ich allerdings abweichend gestimmt, und zwar geht es hier um die Schaffung eines europäischen Nahrungsmittelhilfsprogramms innerhalb der Europäischen Union. Ich denke, die Vor-Ort-Hilfe, d.h. die Hilfe, dass niemand in der Europäischen Union Hunger leiden darf, muss eine Aufgabe der Mitgliedstaaten bleiben, ganz einfach weil man die Probleme dort lösen sollte, wo sie entstehen, nämlich in den Mitgliedstaaten.

 
  
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  Diane Dodds (NI). – Herr Präsident, dieser Bericht macht deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger, die wir vertreten, Ernährungssicherheit benötigen. Er betont auch die wichtigen Güter für die Allgemeinheit, die Landwirte erzeugen, oft mit wenig oder gar keiner Anerkennung. Ich glaube jedoch, dass es da ein Problem geben wird.

In letzter Zeit habe ich große Reden gehört, die zu verstehen gaben, dass sich die Gemeinsame Agrarpolitik sogar hin zu einer Umweltpolitik bewegen sollte. Meines Erachtens wird uns dies letztendlich zu dem Irrglauben führen, dass wir auch ohne die europäischen Landwirte auskommen und vielleicht einfach Lebensmittel von außerhalb der EU einführen sollten.

Dies sollte nicht der Fall sein. Unsere Landwirte sollten bei der umweltfreundlichen Erzeugung von Nahrungsmitteln unterstützt werden, und was die Einfuhr von Nahrungsmitteln betrifft, sind die Weltmärkte einfach zu instabil – sowohl im Hinblick auf den Preis als auch im Hinblick auf eine kontinuierliche Versorgung.

Wir müssen Folgendes tun: Wir brauchen einen starken Haushalt für die Gemeinsame Agrarpolitik. Wir müssen junge Landwirte in diesen Wirtschaftszweig holen, um seine Zukunft zu sichern. Wir brauchen mehr Forschung und Innovation, um Produktionsverfahren effizienter zu machen, und wir müssen weniger Bürokratie – und natürlich keine „grüne“ Bürokratie haben, an die unsere Landwirte gefesselt sind.

 
  
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  Giommaria Uggias (ALDE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, in den letzten Wochen haben die verschiedenen Parlamentsausschüsse, die sich mit der Frage der Gemeinsamen Agrarpolitik beschäftigen, das Thema der Reform nach 2013 untersucht.

Ganz klar ist die Ernährungssicherheit eines der Grundelemente der Landwirtschaft. Diese Überlegung muss daher vor dem Hintergrund des Berichts betrachtet werden, über den heute abgestimmt wird und in dem die Ernährungssicherheit als ein Grundrecht definiert wird, das auf jede nur mögliche Weise entsprechend geschützt werden muss.

Diese Aufmerksamkeit ist erforderlich, Herr Präsident, wann immer ein Notfall wie der Dioxinskandal eintritt, den wir derzeit erleben und bei dem wir entdeckt haben, dass Dioxin in Tierfutter benutzt wird, aber auch und in erster Linie müssen wir einen gemeinsamen Produktionsprozess gewährleisten, der den Produktionssektor insgesamt respektiert, der die Qualität der Arbeit der Landwirte, die Umwelt und die Vermarktung und somit auch die Verbraucher respektiert.

Dieser Bericht ist Teil eines Maßnahmenpakets, das dieses Haus zur Förderung der Landwirtschaft entwickelt hat, und deshalb kann ich sagen, dass ich zufrieden bin.

 
  
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  Alajos Mészáros (PPE).(HU) Herr Präsident, heutzutage sieht sich die Nahrungsmittelerzeugung zunehmend unterschiedlichen Herausforderungen gegenüber. Eine Herausforderung ist der Klimawandel, der leider unvorhersehbare Nahrungsmittelknappheit verursachen könnte und somit die Deckung des wachsenden Bedarfs der Weltbevölkerung, die bis 2050 voraussichtlich über 9 Milliarden Menschen ausmacht, gefährden könnte. Die Gemeinsame Agrarpolitik muss ganz eindeutig Antworten auf die Herausforderungen der Lebensmittelsicherheit, den Klimawandel und die Wirtschaftskrise finden. Wir müssen nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit fördern, sondern auch die traditionelle Landwirtschaft, die kleinen Agrarbetriebe, die biologische Landwirtschaft und die Werte im örtlichen Rahmen. Als Folge des Klimawandels ereignen sich immer mehr Naturkatastrophen, welche die Nutzung großer landwirtschaftlicher Flächen immer schwieriger machen und so die Lebensmittelsicherheit in Gefahr bringen werden. Zur Verwirklichung der oben erwähnten Ziele und im Interesse vertretbarer Nahrungsmittelpreise und eines fairen Einkommens für die Landwirte müssen die Haushaltsmittel für die GAP zumindest auf dem jetzigen Niveau gehalten werden. Aus diesem Grund muss die Landwirtschaft aus der Sicht der Lebensmittelsicherheit als ein Sektor von strategischer Bedeutung behandelt werden. Aus diesem Grund habe auch ich diesen Bericht unterstützt.

 
  
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  Hannu Takkula (ALDE).(FI) Herr Präsident, zunächst möchte ich sagen, dass ich die Anerkennung des Europäischen Parlaments der Landwirtschaft als Sektor von strategischer Bedeutung für die Ernährungssicherheit hervorragend finde.

Wir müssen sicherstellen, dass die Nahrungsmittel, die wir in der Europäischen Union erzeugen, vor allem unbedenklich und frei von Verunreinigungen sind. Es bereitet mir große Sorgen, dass wir dazu neigen, mehr auf Quantität als auf Qualität zu achten. Das Beharren auf Effizienz hat diese Gesundheitsanforderungen irgendwie übergangen. Im Hinblick auf die Ernährungssicherheit muss gewährleistet werden, dass die Nahrungsmittel, die den europäischen Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden, unbedenklich, von guter Qualität und nährstoffreich sind.

Es ist auch entscheidend, zu gewährleisten, dass die verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre eigenen Landwirtschaftspraktiken bewahren. Angesichts der Naturkatastrophen müssen wir eine Landwirtschaft haben, die unabhängig ist. Auf diese Weise können wir den Grundsatz der Beschaffung von lokalen Nahrungsmitteln anwenden, um auf die Probleme, die im Falle einer Katastrophe auftreten können, zu reagieren.

Ich möchte vor allem die Bedeutung dieser Grundsätze betonen, die sich aus Gesundheitsüberlegungen ergeben und wichtig sind. Ich hoffe, dass wir diese Tendenz im Hinblick auf lokale Nahrungsmittel häufiger sehen werden. In ganz Europa muss sichergestellt werden, dass die Landwirtschaft absolut lebensfähig ist und dass jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union die Landwirtschaft praktizieren kann. Dies ist entscheidend und eine starke Grundlage für die Zukunft, die wir insbesondere im Nahrungsmittelsektor benötigen.

 
  
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  Salvatore Tatarella (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich habe voller Überzeugung für diesen wichtigen Bericht gestimmt und möchte insbesondere Absatz 35 der gut strukturierten Stellungnahme des Ausschusses für Umwelt, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit hervorheben, der die Rolle der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) bei der Bewertung und aller mit der Lebensmittelkette in Verbindung stehenden Risiken als Teil eines Maßnahmenpakets zum Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens der Bürger für wesentlich hält und wünscht, dass alle Mitgliedstaaten entsprechende nationale Einrichtungen gründen, die mit der EFSA zusammenarbeiten.

Wie die jüngsten schwerwiegenden Ereignisse in Deutschland zeigen, müssen heutzutage nationale Einrichtungen für die Lebensmittelsicherheit in allen Mitgliedstaaten gegründet werden. Es ist überraschend, dass die italienische Regierung nach der Gründung der Agentur ihre Meinung aus Haushaltsgründen geändert hat. Meiner Meinung nach sollte die Lebensmittelsicherheit nicht aufgrund von Haushaltsgrenzen auf der Strecke bleiben.

 
  
  

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung

 
  
  

Bericht: Jiři Maštálka (A7-0363/2010)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Da aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass sich der genannte Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderungen der bestehenden Rechtsakte beschränkt, stimme ich seiner Annahme in erster Lesung zu.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. (LT) Ich habe diesem Bericht und dem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt, weil ich glaube, dass das Gemeinschaftsrecht vereinfacht und verdeutlicht werden muss, um es für alle Bürgerinnen und Bürger klarer und zugänglicher zu machen. Dieses Ziel kann nicht erreicht werden, solange zahlreiche Bestimmungen, die mehrmals und oftmals erheblich abgeändert wurden, verstreut bleiben und somit erhebliche Recherchearbeit und der Vergleich vieler verschiedener Instrumente nötig sind, um die aktuellen Regelungen zu identifizieren. Die Kodifizierung von Rechtsvorschriften ist im Bereich der Wirtschaft besonders wichtig, der zur Gewährleistung des reibungslosen und kontinuierlichen freien Verkehrs von Personen, Gütern und Dienstleistungen durch zahlreiche gemeinschaftliche Rechtsvorschriften reguliert ist. Die Konsolidierung von Rechtsvorschriften, welche die Verschmelzung von Aktiengesellschaften regeln, ist ein willkommener Schritt hin zur Verbesserung des Gemeinschaftsrechts.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich.(FR) Es gibt sehr viele Unternehmen in Europa; es gibt sie in sehr vielen verschiedenen Formen, und sie unterliegen sehr vielen Regelungen. Seit 1978 sind jedoch europäische Rechtsvorschriften in Kraft, um die Verschmelzung von Aktiengesellschaften aus dem gleichen Mitgliedstaat zu regeln. Diese Verschmelzungen müssen reguliert werden, weil sie die Interessen der Arbeitnehmer, Aktionäre und Gläubiger dieser Unternehmen erheblich beeinflussen können. Sie könnten zum Beispiel negativ beeinflusst werden, wenn die Verschmelzung später aufgehoben wird. Im Hinblick auf diese europäische Frage – wie auch auf andere – brauchen wir Klarheit und Rechtssicherheit. Genau das wollen wir mit der Kodifizierung dieser Richtlinie erreichen. Ich habe für diese Entschließung gestimmt, weil ich glaube, dass Vertrauen eine unglaubliche treibende Kraft für Wachstum ist.

 
  
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  George Becali (NI), schriftlich. (RO) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil die Kommission in dem Vorschlag für die Kodifizierung der Dritten Richtlinie 78/855/EWG des Rates vom 9. Oktober 1978 betreffend die Verschmelzung von Aktiengesellschaften die redaktionellen oder formellen Änderungen berücksichtigt hat, die von der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste vorgeschlagen wurden und sich als gerechtfertigt herausgestellt haben. Zum Beispiel schlägt die beratende Gruppe der Juristischen Dienste vor, dass Aktionäre in den sich verschmelzenden Gesellschaften in angemessener Weise und so unvoreingenommen wie möglich informiert werden und dass ihre Rechte angemessen geschützt werden. Allerdings ist eine Analyse des Verschmelzungsplans durch einen unabhängigen Sachverständigen nicht notwendig. Darüber hinaus informieren die Verwaltungs- oder Leitungsorgane jeder der beteiligten Gesellschaften die Hauptversammlung ihrer jeweiligen Gesellschaft und die Verwaltungs- oder Leitungsorgane der anderen beteiligten Gesellschaften über jede wesentliche Änderung, die zwischen dem Erstellungsdatum des Verschmelzungsplans und dem Datum der Hauptversammlungen eingetreten ist, die über den Verschmelzungsplan abstimmen werden.

 
  
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  Mara Bizzotto (EFD), schriftlich.(IT) Ich habe für den Bericht von Herrn Maštálka gestimmt, weil der betreffende Vorschlag von der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, dem Rat und der Kommission sorgfältig abgewägt wurde, die gemeinsam festgestellt haben, dass er sich auf eine Kodifizierung beschränkt, er also einfach eine vereinfachte Version der vorhandenen Rechtsakte ist.

 
  
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  Lara Comi (PPE), schriftlich.(IT) Erst gestern wurde in Italien eine Studie präsentiert, die zeigte, dass derzeit diejenigen Unternehmen, die es geschafft haben, ihre Vermögenswerte zu stärken, der Krise am besten standgehalten haben. Insbesondere besagt die Studie, die von einer renommierten italienischen Universität im Namen der aktivsten Unternehmensvereinigung des Landes durchgeführt wurde, dass Verschmelzungen das wichtigste Mittel der Konsolidierung seien. Es ist kein Zufall, dass große Finanzoperationen, einschließlich Verschmelzungen, mit der Umstrukturierung und der Suche nach Effizienzgewinnen in allen Wirtschaftsbereichen Hand in Hand gehen. Innerhalb des Binnenmarktes ist es somit die Aufgabe der Institutionen der EU, Vorschriften zu erlassen, die Garantien für alle Beteiligten bieten können und bewirken, dass die tugendhafteren Unternehmen wettbewerbsfähiger werden, frei von rechtlichen Unsicherheiten, Bürokratie und durch einfache Missverständnisse entstandene Verpflichtungen. Eine moderne, liberale und effiziente Wirtschaft – so wie die unsrige meines Erachtens sein muss – braucht ein spezifisches Gesetz über Verschmelzungen, aber nur wenn es, wie die Richtlinie heute vorgeschlagen hat, vereinfacht und nicht eingreifend ist und die Freiheiten und Rechte der Menschen schützt, die durch diese Operationen Schaden erleiden könnten.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) In dieser Sitzung hat das Parlament nach einem geänderten Vorschlag des Parlaments und des Rates einen Entwurf einer legislativen Entschließung über die Verschmelzung von Aktiengesellschaften (kodifizierte Fassung) analysiert und den von der Kommission vorgelegten Vorschlag angenommen. Da der Vorschlag einfach auf die „reine Kodifizierung“ ohne inhaltliche Änderungen der bestehenden Rechtsakte sowie die Verbesserung der Arbeitsverfahren abzielt, und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass er die von der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste vorgeschlagenen und begründeten Formalismen aufnimmt, stimme ich für diesen Vorschlag, weil ich anerkenne, dass er zu einer erheblichen Verbesserung der Arbeitsweise von Aktiengesellschaften führen wird, insbesondere indem diese modernisiert und vereinfacht werden.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass sich der genannte Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderungen der bestehenden Rechtsakte beschränkt und folglich die bestehenden Rechtsakte im Interesse der Klarheit und Rationalität kodifiziert werden sollten.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass sich der genannte Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderungen der bestehenden Rechtsakte beschränkt.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Es ist sicherlich eine Erleichterung, wenn nach einer gewissen Anzahl an Änderungen eine Kodifizierung durchgeführt wird, damit die Übersichtlichkeit gewahrt bleibt. Generell gilt es jedoch zu überlegen, ob die Vielzahl an Regelungen überhaupt nötig ist. In einigen Bereichen wird übertrieben und etwa dem Konsumenten kaum mehr Hausverstand zugetraut, in anderen Bereichen werden etwa Namensänderungen für Lebensmittel vorgeschrieben. Im Sinne des Schutzes der Interessen von Gesellschaftern und Dritten ist eine Koordination der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Verschmelzung von Aktiengesellschaften dazu geeignet, für die Wahrung der Informationsrechte Sorge zu tragen. Einigen Änderungen kann ich nicht zustimmen, deshalb habe ich den Bericht als ganzes abgelehnt.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE) schriftlich (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil er sich ausschließlich auf die Kodifizierung bestehender Rechtsakte über die Verschmelzung von Aktiengesellschaften beschränkt. Am 21. September 2010 hat die beratende Gruppe, die aus den jeweiligen Juristischen Diensten des Parlaments, des Rates und der Kommission zusammengesetzt ist, nach Prüfung des Vorschlags für die Kodifizierung der Richtlinie 78/855/EWG des Rates vom 9. Oktober 1978 gemäß Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g des Vertrages betreffend die Verschmelzung von Aktiengesellschaften übereinstimmend festgestellt, dass sich der Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderung der betreffenden Rechtsakte beschränkt.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich.(IT) Während meiner Beurteilung des Entwurfs einer legislativen Entschließung über Verschmelzungen von Aktiengesellschaften habe ich die folgenden Rechtsakte berücksichtigt: den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat; den gemeinsamen Standpunkt, der in erster Lesung am 17. Juni 2008 angenommen wurde; die Artikel 294 und 50 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß denen die Kommission den Vorschlag dem Parlament vorgelegt hat; die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten; die Artikel 86 und 55 der Geschäftsordnung des Parlaments; und schließlich den Bericht des Rechtsausschusses.

Darauf basierend habe ich mich entschieden, den Standpunkt des Parlaments in erster Lesung zu unterstützen, da er mit den Empfehlungen der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäisches Parlaments, des Rates und der Kommission im Einklang steht, vor allem im Hinblick auf die Tatsache, dass er eine bloße Kodifizierung ohne inhaltliche Änderungen der bestehenden Rechtsakte ist.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission geht hervor, dass sich der geänderte Vorschlag über die Richtlinie betreffend die Verschmelzung von Aktiengesellschaften auf eine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderungen der bestehenden Rechtsakte beschränkt. Aus diesem Grund habe ich für den Bericht gestimmt.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Nachdem die Dienste juristischen Rat eingeholt hatten, erklärten sie, dass die beratende Gruppe, die aus den jeweiligen Juristischen Diensten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission besteht, gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten und insbesondere deren Nummer 4, am 21. September 2010 eine Sitzung abgehalten hat, in der u. a. der von der Kommission vorgelegte Vorschlag geprüft wurde.

Bei dieser Sitzung führte eine Prüfung des geänderten Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Kodifizierung der Richtlinie 78/855/EWG des Rates vom 9. Oktober 1978 gemäß Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g des Vertrages betreffend die Verschmelzung von Aktiengesellschaften dazu, dass die beratende Gruppe übereinstimmend feststellte, dass sich der Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderung der betreffenden Rechtsakte beschränkt. In Anbetracht dessen haben wir beschlossen, den Vorschlag zu unterstützen.

 
  
  

Empfehlung: Gabriele Albertini (A7-0373/010)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich stimme der Unterzeichnung des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union am 1. Januar 2007 zu.

 
  
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  George Becali (NI), schriftlich. (RO) Ich habe wie meine Kolleginnen und Kollegen für den Bericht gestimmt. Neben dem offiziellen Aspekt ist er aus der Sicht der globalen Rolle des vereinten Europas in verschiedenen Regionen, und zwar nicht nur seiner wirtschaftlichen, sondern auch seiner politischen Rolle, von großer Bedeutung. Sie haben sichergestellt, dass der Mittelmeerraum ein Raum von strategischem Interesse war und noch immer ist.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Ich begrüße die Annahme dieser Entschließung. Ich unterstütze den Abschluss eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Der Text der legislativen Entschließung, über die wir abgestimmt haben, wurde dem vereinfachten Verfahren gemäß Artikel 46 der Geschäftsordnung unterzogen. Ich glaube, dass dies angesichts des widerspruchsfreien Charakters seines Gegenstands gerechtfertigt ist. Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und Jordanien muss Bulgarien und Rumänien einschließen, damit das vorgeschlagene Protokoll gerechtfertigt sein kann und die einstimmige Unterstützung des Europäischen Parlaments verdient.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT)Das Europa-Mittelmeer-Abkommen gründet eine Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits, und das Protokoll soll das Abkommen unter Berücksichtigung des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union aktualisieren, das seit dem 1. Januar 2007 vorläufig angewendet wird. In dieser legislativen Entschließung unterbreitet der Rat dem Parlament ein Ersuchen um Zustimmung zu dem Protokoll. Da ich keine Einwände gegen die Annahme vorzubringen habe, habe ich dafür gestimmt.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der einfach der Aktualisierung des vorhandenen Abkommens zur Berücksichtigung des Beitritts Bulgariens und Rumäniens dient. Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan der EU und gibt keinen Anlass zu Kontroversen.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Dieses Protokoll dient lediglich dazu, das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der EU und Jordanien mit der ohnehin schon seit dem 1. Januar 2007 angewendeten Praxis in Einklang zu bringen. Das ist pure Täuschung. Die Eile bei der Umsetzung der Freihandelszone Europa-Mittelmeer bis 2015 rechtfertigt alle Versäumnisse hinsichtlich der Einhaltung demokratischer Grundsätze. Diese blinden Methoden haben ihre Grenzen gerade erst in Tunesien bewiesen. Ich werde gegen diesen Text stimmen.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Ich habe der Entschließung zum Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union zugestimmt, da alle Voraussetzungen gegeben waren und es sich hier in erster Linie um einen formalen Akt handelte.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Diese Empfehlung zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union verdient meine Stimme. In der Tat müssen wir nach einer soliden, einheitlichen und effektiven Nachbarschaftspolitik streben. Da der Rat gemäß den in den Verträgen rechtlich verankerten Bedingungen dem Parlament ein Ersuchen um Zustimmung unterbreitet hat, steht dieser Annahme nichts im Wege.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich.(IT) Europa-Mittelmeer-Abkommen gewinnen bei den Assoziationstätigkeiten Europas immer mehr an Bedeutung. In diesem Fall habe ich folglich die Absicht, den Entwurf des Europäischen Parlaments einer legislativen Entschließung über den Abschluss eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union zu unterstützen, wobei dieser Entwurf vom Parlament bereits angenommen wurde, sodass das Protokoll abgeschlossen werden konnte.

Meine Zustimmung wird auch durch eine Reihe von Rechtsakten gestützt, nämlich durch den Entwurf eines Beschlusses des Rates, den Entwurf eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union, das vom Rat gemäß Artikel 217 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung, Artikel 81, Artikel 90 Absatz 8 und Artikel 46 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Parlaments und die Empfehlung des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten.

Angesichts all dessen unterstütze ich den kooperativen Ansatz der EU.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Abschluss dieses Protokolls gestimmt, das vollkommen gerechtfertigt ist, wenn man berücksichtigt, dass die Republik Bulgarien und Rumänien als Vertragsparteien im Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits aufgenommen werden müssen, das in Brüssel am 24. November 1997 abgeschlossen wurde und am 1. Mai 2002 in Kraft trat.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – In Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (06903/2010), in Kenntnis des Entwurfs eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (09373/2008), in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 217 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0384/2010), gestützt auf Artikel 81, Artikel 90 Absatz 8 und Artikel 46 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung, in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A7-0373/2010), hat die Verts/ALE-Fraktion dafür gestimmt, dass das Parlament seine Zustimmung zum Abschluss des Protokolls geben sollte.

 
  
  

Bericht: Dieter-Lebrecht Koch (A7-0361/2010)

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Dies ist eine Empfehlung über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten. Ich habe für die Entschließung zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten gestimmt. Derzeit verfügt die Gemeinschaft über die ausschließliche Zuständigkeit für verschiedene Aspekte der Luftfahrtaußenbeziehungen. Infolgedessen ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit Drittstaaten aufzunehmen, um bestimmte Klauseln in bestehenden bilateralen Abkommen durch Gemeinschaftsabkommen zu ersetzen. Die Kommission hat mit der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion ein Abkommen ausgehandelt, das eine Diskriminierung von Luftfahrtunternehmen der EU vermeidet, die Besteuerung von Flugkraftstoff für Operationen innerhalb des Hoheitsgebiets der EU gestattet und Bestimmungen in bilateralen Abkommen, die eindeutig gegen die Wettbewerbsvorschriften verstoßen, nämlich verbindliche kommerzielle Vereinbarungen zwischen Luftfahrtunternehmen, in Übereinstimmung mit dem EU-Wettbewerbsrecht bringt.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die Übertragung von Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten auf die Europäische Union rechtfertigt den Ersatz von bilateralen Luftverkehrsabkommen durch neue Abkommen der Union.

Bei der Entschließung, über die abgestimmt wurde, geht es um spezifische Fragen dieser Art, und sie zielt auf die Harmonisierung der derzeit geltenden Instrumente des internationalen Rechts sowie auf die Anpassung dieser an die zusätzlichen Anforderungen ab, die sich aus dem EU-Recht ergeben. Das fragliche Thema ist sehr technisch, da es darum geht, vorher geltende Abkommen durch andere zu ersetzen, ohne strittige oder erhebliche ideologische Änderungen aufzunehmen. Die Tatsache, dass im Ausschuss einstimmig dafür gestimmt wurde, bestätigt diese Interpretation. Im Plenum musste also lediglich eine einvernehmliche Entscheidung ratifiziert werden. Ich habe dafür gestimmt.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Der von Herrn Koch vorgelegte Bericht schlägt den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten vor. Der Geist der Europäischen Union in den Verträgen beinhaltet auch die Standardisierung von Verfahren in der gesamten EU. Aus diesem Grund hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entschieden, dass bilaterale Luftverkehrsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten der EU und den Mitgliedstaaten der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion sinnlos sind. Deswegen begrüße ich die Annahme dieses Abkommens, das die Bande der territorialen Kohäsion innerhalb der Union stärken und die Einhaltung des Wettbewerbsrechts der EU herbeiführen wird.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Angesichts der Situation, mit der die zivile Luftfahrt derzeit konfrontiert ist, lässt dieser Entwurf eines Abkommens unseres Erachtens ernsthafte Zweifel über seinen Anwendungsbereich und seine potenziellen Folgen aufkommen. Bislang haben die Mitgliedstaaten in diesem Bereich, der im Hinblick auf die Sicherung nationaler Interessen aus zahlreichen Gründen strategisch ist, souveräne Entscheidungen darüber getroffen, wie die Abkommen – die sich ganz klar auf die Luftfahrtunternehmen auswirken werden – organisiert werden sollten und wie ihr Anwendungsbereich aussehen sollte. Und dennoch soll von nun an auch in diesem Bereich der Markt den Ton angeben. Insbesondere dürfen wir den Beitrag, den die vermeintliche Schaffung gleicher Bedingungen für die verschiedenen europäischen Unternehmen hin zur monopolitischen Konzentration des Sektors – die bereits im Gange ist – leisten könnte und die verminderte Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Verteidigung ihrer eigenen Luftfahrtunternehmen nicht unterschätzen.

Der allgegenwärtige und unantastbare „freie Wettbewerb“ wird um jeden Preis verteidigt und ist wieder einmal die Säule, auf die sich diese Initiative stützt. Die Folgen für diesen Sektor unterscheiden sich nicht wesentlich von denen anderer Sektoren: In diesen Fällen gewinnt am Ende immer die monopolistische Konzentration. Aus diesen Gründen haben wir nicht für diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil die Gemeinschaft über die ausschließliche Zuständigkeit für verschiedene Aspekte der Luftfahrtaußenbeziehungen verfügt, die traditionell Gegenstand bilateraler Luftverkehrsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten und Drittstaaten waren, und folglich bestimmte Klauseln in den bestehenden 47 bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen Mitgliedstaaten der EU und Mitgliedstaaten der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion durch Gemeinschaftsabkommen ersetzt werden müssen. Um eine Diskriminierung von Luftfahrtunternehmen der EU zu vermeiden, werden die bisherigen Benennungsklauseln, in denen auf Luftfahrtunternehmen desjenigen Mitgliedstaats Bezug genommen wird, der Vertragspartei des bilateralen Abkommens ist, durch eine Benennungsklausel der EU ersetzt, in der auf alle Luftfahrtunternehmen der EU Bezug genommen wird. Wenngleich es bei traditionellen bilateralen Abkommen eher so ist, dass Flugkraftstoff im Allgemeinen von der Besteuerung ausgenommen wird, gestattet die Richtlinie 2003/96/EG des Rates zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom eine derartige Besteuerung für Operationen innerhalb des Hoheitsgebiets der Europäischen Union. Darüber hinaus werden Bestimmungen in bilateralen Abkommen, die eindeutig gegen die Wettbewerbsvorschriften verstoßen (verbindliche kommerzielle Vereinbarungen zwischen Luftfahrtunternehmen) in Übereinstimmung mit dem EU-Wettbewerbsrecht gebracht.

 
  
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  Jarosław Kalinowski (PPE), schriftlich.(PL) Afrikanische Länder, die in geografisch und klimatisch besonders schwierigen Regionen gelegen sind, erfordern eine Sonderbehandlung. Jedoch brauchen die Menschen, die dort leben, nicht nur Nahrung und Wasser; sie brauchen auch Bildung, und sie wollen mit Würde arbeiten und sich frei bewegen. Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion, das bestimmte Klauseln vorheriger Abkommen ersetzt, verbessert die Luftverkehrsverfahren zwischen den Parteien des Abkommens erheblich und macht diese im Hinblick auf die Marktbedingungen gerechter. Es verhindert unfaire, monopolistische Praktiken und macht Reisen für gewöhnliche Bürgerinnen und Bürger einfacher. Es gibt auch neue Möglichkeiten für Touristen aus der ganzen Welt und die entsprechende Entwicklung dieses Wirtschaftszweigs in Afrika.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich.(IT) Ich habe für die Empfehlung über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten gestimmt. Das von der Kommission ausgehandelte Abkommen zielt darauf ab, bestimmte Klauseln in bestehenden bilateralen Abkommen zu ersetzen, die zwischen den Mitgliedstaaten der EU und den Mitgliedstaaten der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion abgeschlossen wurden. Von den wichtigsten Veränderungen des Abkommens, über das wir heute abgestimmt haben, möchte ich die Klauseln erwähnen, die zur Vermeidung einer Diskriminierung von Luftfahrtunternehmen der Europäischen Union aufgenommen wurden. In der Tat werden genau zu diesem Zweck die bisherigen Benennungsklauseln, in denen auf Luftfahrtunternehmen desjenigen Mitgliedstaats Bezug genommen wird, der Vertragspartei des bilateralen Abkommens ist, durch eine Benennungsklausel der EU ersetzt, in der auf alle Luftfahrtunternehmen der EU Bezug genommen wird.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe für die Zustimmung zu diesem Abkommen gestimmt. Das Abkommen ist eines der horizontalen Luftverkehrsabkommen, das bestehende bilaterale Luftverkehrsabkommen in Übereinstimmung mit dem EU-Recht bringen soll. Dies ist ein Ergebnis der Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2003, durch die der Gemeinschaft die ausschließliche Zuständigkeit für verschiedene Aspekte der Luftfahrtaußenbeziehungen gegeben wurde, die traditionell Gegenstand bilateraler Luftverkehrsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten und Drittstaaten waren. Genau wie bei anderen horizontalen Luftverkehrsabkommen sieht dieses Abkommen eine Benennungsklausel der EU vor, durch die alle Luftfahrtunternehmen der EU das Niederlassungsrecht nutzen können, es behandelt Sicherheitsfragen und die Besteuerung von Flugkraftstoff und löst potenzielle Konflikte mit den Wettbewerbsvorschriften der EU.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Nicht genug damit, dass die Europäische Union unter der Hand die Spaltung der regionalen Integration Afrikas genauso wie überall in der Welt forciert, nun zwingt sie ihr neoliberales Diktat auch noch dem afrikanischen Himmel auf. Die von der Kommission geschaffenen Anreize können dies nicht verhüllen.

Dieses Abkommen „beabsichtigt keine Vergrößerung des Gesamtvolumens des Luftverkehrs“? Dabei wird eine solche Vergrößerung des Verkehrs überhaupt nicht überprüft!

Dieses Abkommen „hindert einen Mitgliedstaat nicht daran, Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben auf den Kraftstoff zu erheben“? Und dennoch wird die ökologische Effizienz durch die erhobenen Beschränkungen auf null herabgesetzt!

In der Tat trifft dort, wo früher die Mitgliedstaaten entschieden, wie sie ihre Zugangsabkommen mit Unternehmen zu organisieren hatten, nun nur noch der Markt Entscheidungen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die Existenz von 47 bilateralen Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten der EU und den Mitgliedstaaten der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion ist eindeutig unzureichend, um die verschiedenen Aspekte von Luftverkehrsdiensten abzudecken. Dieses Abkommen ist somit zu begrüßen, weil es bestimmte Klauseln in bestehenden bilateralen Abkommen durch Gemeinschaftsabkommen ersetzt. Betont werden sollten die Bezugnahmen in diesem Abkommen auf die Vermeidung einer Diskriminierung von Luftfahrtunternehmen der EU und die Besteuerung von Flugkraftstoff in Übereinstimmung mit der Richtlinie über die Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom. Auch hervorgehoben werden sollte, dass die in den Abkommen festgelegten Bestimmungen mit dem EU-Wettbewerbsrecht übereinstimmen.

 
  
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  Louis Michel (ALDE), schriftlich. (FR) Dieses Abkommen zielt darauf ab, bestimmte Klauseln in den bestehenden 47 bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen Mitgliedstaaten der EU und Mitgliedstaaten der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (WAEMU) zu ersetzen. Es ist in der Tat angemessen, die verschiedenen Klauseln der vorhandenen Abkommen mithilfe eines horizontalen Gemeinschaftsabkommens zu harmonisieren. Dieses Abkommen wird die Rechtssicherheit für bilaterale Luftverkehrsabkommen wiederherstellen, die zwischen Mitgliedstaaten der WAEMU und Mitgliedstaaten der EU abgeschlossen wurden, und es wird auch ermöglichen, dass die Mitgliedstaaten der EU, die kein bilaterales Abkommen mit einem Mitgliedstaat der WAEMU unterzeichnet haben, nicht benachteiligt werden. Es wird eine Diskriminierung von Luftfahrtunternehmen im Hinblick auf Benennung oder die Besteuerung von Flugkraftstoff verhindern.

Die Bestimmungen in bilateralen Abkommen, die gegen die Wettbewerbsvorschriften verstoßen, werden in Übereinstimmung mit dem EU-Wettbewerbsrecht gebracht. Das Abkommen wird die Luftfahrtbeziehungen zwischen der EU und Afrika stärken und die Zusammenarbeit im Luftfahrtbereich zwischen der EU und der WAEMU in Bezug auf eine Reihe wichtiger Aspekte wie die Flugsicherheit fördern.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Um eine einheitliche Ausgangsbasis für die Flüge in Länder außerhalb der EU zu schaffen und in weiterer Folge Rechtssicherheit garantieren zu können, müssen alle bilateralen Abkommen überprüft werden. Durch die Ermächtigung des Rates, hat die Kommission mit der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion ein Abkommen ausgehandelt, das 47 bestehende bilaterale Luftverkehrsabkommen der Mitgliedsstaaten der EU bzw. der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion ersetzt. Ich gebe dem Bericht meine Stimme, da ein allgemein gültiges Abkommen in diesem Zusammenhang durchaus sinnvoll ist.

 
  
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  Franz Obermayr (NI), schriftlich. Diese Vereinbarung ersetzt bloß die 47 bilateralen Verträge mit den verschiedenen Mitgliedstaaten, die EU erlangt dadurch mehr außenpolitische Kompetenzen. Ich habe daher gegen den Bericht gestimmt.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Dieser Bericht betrifft den Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten. Da die EU derzeit über die ausschließliche Zuständigkeit in diesem Bereich verfügt, hat der Rat die Kommission dazu ermächtigt, Verhandlungen mit Drittstaaten aufzunehmen, um die traditionellen bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten und Drittstaaten zu ersetzen. Der Entwurf eines Abkommens wurde vom Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr geprüft, der eine befürwortende Stellungnahme abgab. Diesbezüglich möchte ich unter anderem die Schaffung einer Benennungsklausel der Gemeinschaft hervorheben, um eine Diskriminierung von Luftfahrtunternehmen der EU zu vermeiden und die Besteuerung von Flugkraftstoff für Operationen innerhalb des Hoheitsgebiets der Europäischen Union zu gestatten. Ich möchte diese beiden Punkte in der befürwortenden Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr betonen, weil sie der Grund dafür waren, warum ich für diesen Bericht gestimmt habe.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich.(IT) Die Europäische Union verfügt über die ausschließliche Zuständigkeit im Hinblick auf Luftfahrtaußenbeziehungen, die traditionell Gegenstand bilateraler Luftverkehrsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten und Drittstaaten waren.

Im Juni 2003 nahm die Kommission Verhandlungen mit Drittstaaten auf, um bestimmte Klauseln in bestehenden bilateralen Abkommen durch EU-Abkommen zu ersetzen. Dazu gehört ein Abkommen, das die 47 bestehenden bilateralen Luftverkehrsabkommen ersetzt, die zwischen Mitgliedstaaten der EU und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion abgeschlossen wurden. Die Hauptaspekte des Abkommens sind: die Benennungsklausel, die das bilaterale Abkommen ersetzt und eine Diskriminierung von Luftfahrtunternehmen der Europäischen Union vermeidet; Besteuerung von Flugkraftstoff innerhalb des Hoheitsgebiets der EU im Allgemeinen; und Artikel 6, der kommerzielle Abkommen zwischen Luftfahrtunternehmen mit dem EU-Wettbewerbsrecht in Übereinstimmung bringt.

Das von der Kommission ausgehandelte Abkommen wurde am 30. November 2009 vorläufig angewendet. Bestärkt durch die Urteile des Gerichtshofs über die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft muss ich sagen, dass ich die Neuverhandlung dieser Abkommen sehr befürworte, und zwar sowohl deshalb, weil sie der zunehmenden Bedeutung der europäischen Souveränität zuwiderlaufen, als auch deshalb, weil dieser Entwurf eines Beschlusses mit dem EU-Wettbewerbs- und Haushaltsrecht übereinstimmt.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Abschluss dieses Abkommens gestimmt, das unter der ausschließlichen Zuständigkeit, die der EU für verschiedene Aspekte der Luftfahrtaußenbeziehungen gewährt wurde, darauf abzielt, bestimmte Klauseln in den 47 bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen Mitgliedstaaten der EU und Mitgliedstaaten der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion zu ersetzen, um diese mit dem EU-Recht in Übereinstimmung zu bringen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Durch die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften verfügt die Gemeinschaft über die ausschließliche Zuständigkeit für verschiedene Aspekte der Luftfahrtaußenbeziehungen, die traditionell Gegenstand bilateraler Luftverkehrsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten und Drittstaaten waren. Infolgedessen ermächtigte der Rat im Juni 2003 die Kommission, Verhandlungen mit Drittstaaten aufzunehmen, um bestimmte Klauseln in bestehenden bilateralen Abkommen durch Gemeinschaftsabkommen zu ersetzen. Die Kommission hat daher mit der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion ein Abkommen ausgehandelt, das bestimmte Klauseln in den bestehenden 47 bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen Mitgliedstaaten der EU und Mitgliedstaaten der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion ersetzt.

Das Parlament ist gemäß Artikel 81 seiner Geschäftsordnung befugt, dem Abschluss dieses Abkommens zuzustimmen. Das Parlament wird in einer einzigen Abstimmung einen Beschluss fassen, wobei keine Änderungsanträge in Bezug auf das Abkommen selbst gestellt werden können. Auf der Grundlage der obigen Ausführungen empfahl der Berichterstatter zuerst dem Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr und danach dem gesamten Parlament, den Abschluss dieses Abkommens zu befürworten. Die Verts/ALE-Fraktion folgte dieser Empfehlung.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Durch die ausschließliche Zuständigkeit für verschiedene Aspekte der Luftfahrtaußenbeziehungen, die durch das „Open Skies“-Urteil aus dem Jahr 2003 festgelegt wurde, kann die Europäische Kommission Abkommen mit Drittstaaten aushandeln, um den europäischen Luftverkehrsmarkt an EU-Vorschriften anzupassen und ihn gleichzeitig wettbewerbsfähig und transparent zu machen. Ich begrüße die Annahme dieses Abkommens mit den Mitgliedstaaten der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion, weil es für die Europäische Union meines Erachtens wesentlich ist, eine Politik der Einheitlichkeit im Sektor der Luftfahrtaußenbeziehungen auf den Weg zu bringen, welche die verschiedenen Klauseln der derzeitigen bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen beiden Parteien schrittweise verringert.

Im Hinblick auf das Abkommen möchte ich die Klausel über die Nichtdiskriminierung von Luftfahrtunternehmen der EU, die Klausel über die Besteuerung von Flugkraftstoff in Übereinstimmung mit der Richtlinie über die Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom und die Tatsache hervorheben, dass es die Bestimmungen bilateraler Abkommen in Übereinstimmung mit dem EU-Wettbewerbsrecht und unter Regulierungskontrolle bringt. Diese Maßnahmen werden die Öffnung von Märkten und folglich die Schaffung von Investitionsmöglichkeiten für beide Parteien ermöglichen. Diese Abkommen müssen als ein Instrument zur Stärkung der strategischen Zusammenarbeit zwischen beiden Organisationen verstanden werden.

 
  
  

Empfehlung für die zweite Lesung: Catherine Stihler (A7-0343/010)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich stimme zu, dass es notwendig ist, Maßnahmen für den Bausektor zu treffen, da dieser Sektor sehr wichtig für die europäische Wirtschaft ist: Mit 10 % des Bruttoinlandsproduktes umfasst er fast 65 000 Klein- und Mittelbetriebe mit weniger als 250 Beschäftigten. Der Vorschlag zielt erstens darauf ab, ein hohes Sicherheitsniveau der Bauprodukte zu gewährleisten, und zweitens, die Gesundheitsschutz- und Sicherheitsbedingungen der Arbeitnehmer dieses Sektors zu verbessern. Derzeit wird der Binnenmarkthandel durch nationale technische Vorschriften, die den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr im Bausektor regeln, gehemmt, weshalb eine Überarbeitung der Richtlinie 89/106/EWG über Bauprodukte notwendig ist.

Aufgrund der neuen Marktaufsichtssituation einschließlich des Neuen Rechtsrahmens könnte der Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Aktualisierung, Vereinfachung und Ersetzung der Richtlinie darstellen.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. (LT) Ich habe diesem Dokument zugestimmt, weil es aufgrund der Bedeutung der Vermarktung von Bauprodukten in der EU und der Handelshemmnisse im Bausektor wichtig ist, unverzüglich zu handeln. Angesichts dessen, dass die Bauwirtschaft, auf die 10 % des BIP entfallen und in dem 12 Millionen EU-Bürger arbeiten, einer der größten europäischen Industriezweige ist, ist eine angemessene Regulierung unentbehrlich. Ich glaube, dass dieser Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten die Aktualisierung, Vereinfachung und Ersetzung der Bauprodukte-Richtlinie erleichtern wird, womit der veränderten Situation z. B. im Bereich der Marktaufsicht einschließlich des Neuen Rechtsrahmens Rechnung getragen wird.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich.(FR) Obwohl sich die Arbeitsbedingungen im Bausektor in den letzten Jahrzehnten verbessert haben, muss sich die Europäische Union mit den nötigen Mittel ausstatten, um weiterhin richtungsweisend in Sachen Qualität in diesem Bereich zu sein. Auf dieser Grundlage habe ich für die Verordnung zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten gestimmt. Um ein hohes Gesundheitsschutz- und Sicherheitsniveau für die Arbeitnehmer und andere Nutzer von Bauprodukten sicherzustellen, müssen die neuen Rechtsvorschriften zur Vermarktung von Bauprodukten die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe einschließen. Diese Verordnung aktualisiert und ersetzt die gegenwärtigen Vorschriften, um – insbesondere durch neue vereinfachte Verfahren zur Leistungsbewertung von Kleinunternehmen – Bürokratie abzubauen und für mehr Transparenz zu sorgen.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für dieses Dokument gestimmt. Die Bauwirtschaft, auf die 10 % des BIP und 50,5 % der Bruttoanlageinvestitionen entfallen, ist einer der größten europäischen Industriezweige. Im Bausektor selbst arbeiten 12 Millionen EU-Bürger, und weitere 26 Millionen Arbeitnehmer sind von ihm abhängig. Die Rezession hat die Bauwirtschaft der EU hart getroffen: In der ganzen EU gingen Unternehmen in Konkurs und verloren Arbeitnehmer ihren Lebensunterhalt. In der EU gibt es immer noch Handelshemmnisse im Bausektor, da Mitgliedstaaten sich noch immer nationaler technischer Vorschriften bedienen, um den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr im Bausektor zu verhindern. Die Überprüfung der Bauprodukte-Richtlinie ist in diesem Zusammenhang eine dringend benötigte Fördermaßnahme, die dem Sektor insofern zugutekommen dürfte, als Handelshemmnisse für die Hersteller abgebaut werden, was wiederum dazu beitragen dürfte, dass die Unternehmen ihre Geschäfte weiterführen können und die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz behalten. Für den Abbau administrativer Hemmnisse ist das Unabhängigkeits- und Transparenzerfordernis für die Technischen Bewertungsstellen von entscheidender Bedeutung. Deshalb unterstütze ich den Vorschlag zur Festlegung von Transparenzanforderungen und die Sicherstellung der Vertretung aller Akteure in den technischen Ausschüssen der europäischen Normungsgremien, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

 
  
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  George Becali (NI), schriftlich. (RO) Wie ich schon in meiner gestrigen Rede herausgestellt habe, habe ich für diesen Bericht gestimmt. Wir müssen mit unseren Maßnahmen zur Harmonisierung des globalen Baumarktes vorwärtskommen. Ich beziehe mich nicht nur auf Themen in Zusammenhang mit der Sicherheit der Arbeitnehmer und ihrer Migration, sondern auch auf die Sicherheit der Baumaterialien in Hinsicht auf unsere Gesundheit. Ich möchte, dass die zukünftigen Produktinformationsstellen unparteiische Informationen zur Verfügung stellen, sobald wie möglich in den Mitgliedstaaten ihre Tätigkeit aufnehmen und finanzielle Unterstützung bekommen, damit sie den Bürgerinnen und Bürgern sowie den betroffenen Unternehmen Nutzen bringen. Ich hoffe, dass sich die neue Verordnung so schnell wie möglich positiv auswirken wird und dass wir, die gewöhnlichen Leute, feststellen können, dass Fortschritte gemacht worden sind und das Bauwesen insgesamt nicht länger einen der gefährlichsten Beschäftigungsbereiche darstellt.

 
  
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  Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich.(FR) Die Kennzeichnung und Bereitstellung von Informationen über gefährliche Stoffe in jeglicher Art von Produkten, ob chemische oder Bauprodukte, sind eine der Errungenschaften der Europäischen Union.

Seit dem Inkrafttreten der REACH-Verordnung hat die EU den Mehrwert aufgezeigt, für den diese Verordnung hinsichtlich der Sicherheit und Transparenz von gefährlichen Stoffen sorgt. Nun haben wir in Straßburg erneut eine Verordnung angenommen, die die Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten harmonisiert, und sichergestellt, dass die sogenannte Leistungserklärung jedes Produktes Informationen über gefährliche Stoffe enthält.

Gesundheitsschutz und Sicherheit haben Priorität, und wir sollten es begrüßen, dass die europäischen Normen ein derart hohes Niveau an Transparenz und Sicherheit gewährleisten. Dennoch, mag unser Binnenmarkt nun auch geschützt sein, kann dies auch vom globalisierten Markt, auf dem wir uns befinden, behauptet werden? Nun müssen wir unseren Einfluss auf unsere Partner außerhalb der EU nutzen, deren Normen womöglich nicht demselben Niveau entsprechen.

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. (RO) Ein Tätigwerden auf dem Gebiet der Vermarktung von Bauprodukten in der EU ist wegen der Größe des Sektors dringend geboten. Die Bauwirtschaft, auf die 10 % des BIP und 50,5 % der Bruttoanlageinvestitionen entfallen, ist einer der größten europäischen Industriezweige. Im Bausektor selbst arbeiten 12 Millionen EU-Bürger, und weitere 26 Millionen Arbeitnehmer sind von ihm abhängig. Die Rezession hat die Bauwirtschaft der EU hart getroffen: In der ganzen EU gingen Unternehmen in Konkurs und verloren Arbeitnehmer ihren Lebensunterhalt. Dies trifft auch auf Rumänien zu, wo nach einem Boom in der Bauwirtschaft nun ein hoffnungsloser Auftragsmangel verzeichnet wird. Fachleuten zufolge wird es 2011 keinen Aufschwung auf dem Baumarkt geben. Tatsächlich wird sogar vermutet, dass dieser auf sein niedrigstes Niveau im Vergleich zum letzten Jahrzehnt fallen wird.

In dieser Situation ist jede Maßnahme, die getroffen werden kann, um der Bauwirtschaft zu helfen, zu begrüßen. Die Überprüfung der Bauprodukte-Richtlinie dürfte dem Sektor in diesem Zusammenhang insofern zugutekommen, als Handelshemmnisse für die Hersteller abgebaut werden, was wiederum dazu beitragen dürfte, dass die Unternehmen ihre Geschäfte weiterführen können und die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz behalten.

 
  
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  Zuzana Brzobohatá (S&D), schriftlich. (CS) Gemessen am BIP entfallen 10 % der Wirtschaftsleistung der Europäischen Union auf den Bausektor. Der Baumarkt steht weiterhin einer ganzen Reihe von Hindernissen gegenüber, die die vollständige Entwicklung eines einheitlichen Marktes verhindern. Ziel der vorgelegten Verordnung ist die Änderung der bestehenden Richtlinie und somit die Vereinfachung der Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten. Sie umfasst hauptsächlich die Marktaufsicht und einen gemeinsamen Rahmen für die Vermarktung von Bauprodukten. Ziel der Änderung der Richtlinie ist es, dem Bausektor in einer Zeit der Rezession dabei zu helfen, Handelshemmnisse zu beseitigen, wodurch Arbeitsplätze erhalten und viele Baufirmen unterstützt werden, die die Rezession sonst nicht überstehen würden. Der Rat hat in seiner Stellungnahme in der ersten Lesung die Änderungsvorschläge des Parlaments nicht übernommen, die darauf abzielten, die Pflicht zur Deklaration von in Bauprodukten enthaltenen gefährlichen Stoffen (zum Beispiel Asbest) einzuführen. Ich halte dies für sehr gefährlich und unterstütze daher den vorgelegten Bericht, da dieser erneut eine Verpflichtung zur Deklaration von in Bauprodukten enthaltenen gefährlichen Stoffen für Baufirmen vorschlägt. Wie müssen die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger schützen. Nicht zuletzt begrüße ich die Bemühung, sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten für die Unabhängigkeit der Vertreter im Ständigen Ausschuss für das Bauwesen, der die Eigenschaften von Bauprodukten bewertet und überprüft, sorgen. Unter anderem enthält der Bericht auch Änderungsvorschläge zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit nicht nur der Bauarbeiter, sondern auch der tatsächlichen Nutzer von Gebäuden. Unter anderem aus den oben genannten Gründen habe ich mich entschieden, diesen Bericht zu unterstützen.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Vorschlag gestimmt, weil er harmonisierte Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten festlegt und die Aktualisierung, Vereinfachung und Ersetzung der Bauprodukte-Richtlinie zum Ziel hat, womit der veränderten Situation besonders im Bereich der Marktaufsicht einschließlich des Neuen Rechtsrahmens Rechnung getragen wird. Angesichts der Größe des Bausektors ist es dringend erforderlich, Maßnahmen auf dem Gebiet der Vermarktung von Bauprodukten in der EU zu treffen. Ich unterstütze die Anerkennung der Notwendigkeit eines hohen Gesundheitsschutz- und Sicherheitsniveaus für Arbeitnehmer in diesem Sektor. Durch diesen Vorschlag werden Handelshemmnisse für die Hersteller abgebaut, und es wird zudem dazu beigetragen, dass die Unternehmen ihre Geschäfte weiterführen können und die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz behalten.

 
  
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  Vasilica Viorica Dăncilă (S&D), schriftlich. (RO) Die Verordnung zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten markiert einen Fortschritt in Richtung eines besseren Funktionierens des Binnenmarktes auf diesem Gebiet und des freien Verkehrs von Bauprodukten. Ein weiterer wichtiger Punkt besteht darin, dass die Umsetzung der Verordnung dazu beitragen wird, die Anzahl der Fälle unbeabsichtigter Nichtkonformität von Bauprodukten mit ihrer Leistungserklärung möglichst niedrig zu halten, wodurch materielle Verluste minimiert werden. Es ist notwendig, der Gefahr der Nichtkonformität vorzubeugen, um zu verhindern, dass Produkte auf dem Markt zum Verkauf angeboten werden, die die Anforderungen dieser Verordnung nicht erfüllen, wodurch gewährleistet wird, dass die Bauprodukte richtig funktionieren und dass die grundlegenden für Bauwerke geltenden Anforderungen erfüllt werden.

 
  
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  Robert Dušek (S&D), schriftlich.(CS) Der Empfehlungsentwurf zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten fordert das höchstmögliche Schutzniveau sowohl für Arbeitnehmer als auch für Gebäudenutzer. Ich stimme der Sichtweise der Berichterstatterin zu, dass die Fähigkeit zur Überwachung möglicher gefährlicher Stoffe in Bauprodukten unbedingt notwendig ist, und ich unterstütze den Änderungsvorschlag, der besagt, dass Informationen über gefährliche Stoffe auf Bauprodukten erforderlich sind. Ich verstehe den Standpunkt des Rates nicht, der diesen Punkt vollständig aus dem ursprünglichen Vorschlag herausgenommen hat. Um neue und bereits bestehende Bauprodukte stärker ins Bewusstsein zu rücken, sollten sogenannte Informationsstellen eingeführt werden, die unparteilich, d. h. finanziell und personell von an dem Verfahren für die Erlangung der CE-Kennzeichnung beteiligten Einrichtungen oder Organisationen unabhängig, sein müssen. Der Rat hat zu viele Ausnahmen der Anforderungen zur Verwendung der CE-Kennzeichnung vorgeschlagen, und es ist unbedingt erforderlich, dies so weit wie möglich zu überprüfen und einzuschränken, soll das gesamte System der CE-Kennzeichnung nicht bedeutungslos werden. Ich unterstütze die vorgeschlagene geänderte Verordnung und werde für ihre Annahme stimmen.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da er die Notwendigkeit, Handelshemmnisse im Bausektor zu beseitigen, befürwortet. Die derzeitige Wirtschaftsrezession hat diesen Sektor schwer geschädigt. Die vorgeschlagene Verordnung, die die gegenwärtig geltende Richtlinie ersetzen wird, wird dabei helfen, dieser Situation entgegenzuwirken. Die Beseitigung von Handelshemmnissen wird erstens dazu beitragen, dass die Unternehmen ihre Geschäfte weiterführen können und zweitens, dass die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz behalten.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Den Angaben im Bericht zufolge – ich zitiere – „ist die Bauwirtschaft, auf die 10 % des BIP und 50,5 % der Bruttoanlageinvestitionen entfallen, einer der größten europäischen Industriezweige. Im Bausektor selbst arbeiten 12 Millionen EU-Bürger, und weitere 26 Millionen Arbeitnehmer sind von ihm abhängig. Außerdem sind rund 92 % der Hersteller von Baumaterialien, d. h. 65 000 Unternehmen, KMU mit weniger als 250 Beschäftigten.“ Diese Zahlen geben das wahre Ausmaß der Bedeutung des Bausektors in der europäischen Wirtschaft wieder. Genau deshalb werden gemeinsame Bestimmungen benötigt, die den Sektor regeln und es ermöglichen, dass der Binnenmarkt richtig funktioniert.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Dieser Verordnungsvorschlag soll die Bedingungen der Vermarktung von Bauprodukten harmonisieren, indem die gegenwärtige Richtlinie aktualisiert und vereinfacht und der Neue Rechtsrahmen (der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und des Beschlusses Nr. 768/2008/EG) berücksichtigt wird. Er konzentriert sich auf verschiedene Aspekte wie die Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung, den Transport gefährlicher Stoffe, nationale Informationsstellen für Auskünfte über Bauprodukte, die Unabhängigkeit und Transparenz aller beteiligten Einrichtungen auf diesem Gebiet, das Recycling von Bauprodukten, stärkere Betonung von Gesundheitsschutz- und Sicherheitsaspekten, die Verbesserung der elektronischen Kommunikationsdienste und die Einführung neuer IT-Methoden. Ich habe für diese Verordnung gestimmt, die die Sicherheit beim Transport dieser Produkte sicherlich erhöhen, die Gesundheit schützen und die Sicherheitsbedingungen aller Arbeitnehmer in diesem Sektor verbessern wird. Außerdem wird sie zur – wenn auch allmählichen – Aufgabe umweltschädigender Verfahren beitragen.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Obwohl dieser Bericht in zweiter Lesung und die endgültige Einigung mit dem Rat einige positive Aspekte beinhalten, dürfen wir nicht vergessen, dass er sich auf das Prinzip, den Binnenmarkt zu konsolidieren, konzentriert.

In diesem Zusammenhang wird hier eine Verordnung angenommen, die darauf abzielt, harmonisierte Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten festzulegen. D. h. hier werden Vorschriften festgesetzt, die von den Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen, damit ihre Produkte in der Europäischen Union auf den Markt kommen können.

Bestimmten Aspekten können wir, denke ich, alle zustimmen, besonders was den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Arbeitnehmer, aber auch was die Verwendung der Produkte während ihres gesamten Lebenszyklus, vor allem im Falle von gefährlichen Stoffen, angeht.

Wir können jedoch keinem Beschluss zustimmen, der zur Gefährdung der Produktion dieser Güter in Ländern mit einer schwächeren Wirtschaft oder durch Klein- und Mittelbetriebe führen könnte, die ohne irgendeine Art von vorausgehender Unterstützung Schwierigkeiten haben, sich anzupassen; und all das nur, um die Interessen europäischer Wirtschaftskonzerne zu vertreten, die in Wirklichkeit den Markt beherrschen wollen.-

 
  
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  Lorenzo Fontana (EFD), schriftlich.(IT) Die Entwicklung hin zur Liberalisierung von Bauprodukten im Bausektor stellt eine der Forderungen der Klein- und Mittelbetriebe nach mehr Sensibilität dar. In Anbetracht der allgemeinen Bedeutung des Bausektors in allen Mitgliedstaaten denke ich, dass eine weitergehende Liberalisierung einen notwendigen Schritt nach vorne darstellt. Ich stimme insbesondere der Beseitigung verschiedener bürokratischer Einschränkungen und der notwendigen Zurückverfolgbarkeit von Produkten zu, die möglicherweise für Menschen schädliche Stoffe enthalten. Aus diesem Grund habe ich mich entschieden, Frau Stihlers Empfehlung zu unterstützen.

 
  
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  Małgorzata Handzlik (PPE), schriftlich.(PL) Das Funktionieren des Binnenmarktes wird noch immer durch zahlreiche Handelshemmnisse eingeschränkt. Aus diesem Grund stimme ich der Annahme einer Entschließung über harmonisierte Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten sehr gerne zu. Diese Entschließung sollte zu einem erleichterten Fluss von Bauprodukten zwischen den Mitgliedstaaten führen.

Zudem führt die Entschließung wichtige Vorschriften ein, die es den Unternehmen leichter machen, ihren Geschäften nachzugehen. Zunächst wird gefordert, dass die Mitgliedstaaten Produktinformationsstellen errichten, bei denen Unternehmen Informationen über Bauprodukte einholen können. Auch werden dort Informationen über Verordnungen verfügbar sein, die selbst dem kleinsten Unternehmen helfen werden, die neuen Anforderungen zur Bereitstellung der Herstellerangaben und bezüglich der CE-Kennzeichnung zu erfüllen. Dennoch sollten wir nicht vergessen, dass die Entschließung eine Reihe neuer Anforderungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung und zur Bereitstellung der Herstellerangaben für die Nutzer beinhaltet, die ebenfalls Informationen über in Bauprodukten enthaltene gefährliche Stoffe einschließen müssen.

Ich hoffe, dass sowohl die Europäische Kommission als auch die Mitgliedstaaten jegliche Anstrengung unternehmen werden, damit die Information über die neuen Vorschriften die Hersteller schnellstmöglich erreicht, sodass sie damit beginnen können, sich auf die neuen Bestimmungen der Entschließung so bald wie möglich vorzubereiten und einzustellen.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. (LT) Ich habe diesem Vorschlag zugestimmt, weil die Bauwirtschaft, auf die 10 % des BIP entfallen, einer der größten europäischen Industriezweige ist und im Bausektor selbst 12 Millionen EU-Bürger arbeiten und weitere 26 Millionen Arbeitnehmer von ihm abhängig sind. Außerdem sind rund 92 % der Hersteller von Baumaterialien Klein- und Mittelbetriebe (KMU). Da KMU das Rückgrat unserer Wirtschaft darstellen, muss dieser Vorschlag deren Rolle und Bedürfnisse anerkennen. Die Überprüfung der Bauprodukte-Richtlinie (89/106/EWG) ist eine dringend benötigte Fördermaßnahme, die dem Sektor insofern zugutekommen dürfte, als Handelshemmnisse für die Hersteller abgebaut werden, was wiederum dazu beitragen dürfte, dass die Unternehmen ihre Geschäfte weiterführen können und die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz behalten. Ziel des Vorschlags für eine Verordnung zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (KOM(2008)311) ist die Aktualisierung, Vereinfachung und Ersetzung der Bauprodukte-Richtlinie, womit der veränderten Situation Rechnung getragen wird. Ich bin erfreut darüber, dass die Aufmerksamkeit auf gefährliche Stoffe in diesen Produkten gelenkt wurde und diesen besondere Achtung geschenkt wurde, und es ist von entscheidender Bedeutung, dass gefährliche Stoffe bis zu den Produkten zurückverfolgt werden können. Wenn wir wüssten, welche Teile der Gebäude asbestbelastet sind, müssten Bauarbeiter genauso wenig wie Bewohner der Gebäude an Erkrankungen wie dem Mesoteliom leiden. Die Wiedereinreichung der Änderungsanträge zu gefährlichen Stoffen (Änderungsanträge 7, 17 und 49) ist wichtig, um Gesundheitsschutz und Sicherheit sowie Transparenz in Zukunft zu fördern.

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE), schriftlich. (FI) Es war höchste Zeit, dass die Bauprodukte-Richtlinie verbessert und durch eine wirksamere Verordnung ersetzt wurde, die es uns ermöglicht, den freien Verkehr von Bauprodukten auf dem Binnenmarkt tatsächlich zu gewährleisten. Die Initiative der Kommission zur Vereinfachung der praktischen Umsetzung der bestehenden Richtlinie und der Versuch, das Umsetzungsverfahren effizienter zu gestalten, sind richtig. Bauprodukte unterscheiden sich deutlich von anderen Produkten, deren Verkehr auf dem Binnenmarkt durch Richtlinien geregelt wird. Während die Sicherheitsanforderungen an ein Produkt im Allgemeinen durch Richtlinien genormt werden, sind Bauprodukte Zwischenerzeugnisse, die für Bauprodukte bestimmt sind, und dank dieser besonderen Eigenschaft werden die Ziele der Bauprodukte-Richtlinie erreicht werden, indem mit Erfolg harmonisierte Konzepte festgelegt werden, die gewährleisten, dass die Leistungserklärung für ein Produkt präzise und verlässlich ist. In dieser Hinsicht bedeutet die neue Verordnung eine deutliche Verbesserung.

Ebenso ist es wichtig, die unterschiedlichen in Europa vorherrschenden Umstände zu berücksichtigen, um das Überleben der lokal agierenden Kleinstunternehmen zu sichern. Die Mitgliedstaaten stellen aufgrund verschiedener Klimabedingungen natürlich unterschiedliche Anforderungen an Bauprojekte. Es ist dennoch wichtig, unsere Aufmerksamkeit auf sinnlose Prüfanforderungen zu konzentrieren und diese zu beseitigen, damit die Verwaltungslast verringert werden kann. Ich glaube, dass diese Verordnung sowohl das Funktionieren des Binnenmarktes als auch das Normierungsverfahren von Bauprodukten in Europa verbessern wird. Aus diesem Grund habe ich zugunsten der Verordnung gestimmt.

 
  
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  Edvard Kožušník (ECR), schriftlich. (CS) Ich unterstütze diesen neuen Ansatz, da das Ziel dieser Rechtsanpassung nicht die Definition der Produktsicherheit ist, sondern die Schaffung einer transparenten Umgebung, in der verlässliche Informationen über die Eigenschaften von Produkten verfügbar gemacht werden. Außerdem begrüße ich die Tatsache, dass das Europäische Parlament beschlossen hat, elektronische Dokumente zu bevorzugen, insbesondere in Zusammenhang mit den Angaben der Eigenschaften von auf dem Markt befindlichen Produkten. Ich habe jedoch Zweifel hinsichtlich des Rechtsetzungsverfahrens in Änderungsantrag 45, der sich auf Artikel 17 bezieht. Während ich das vorgeschlagene Prinzip einer gerechten und ausgewogenen Vertretung der verschiedenen in das Verfahren zur Schaffung harmonisierter Normen eingebundenen Akteure unterstütze, bin ich der Ansicht, dass diese Angelegenheit im Zuge der Überarbeitung des Europäischen Normungssystems ausführlich behandelt und nicht schrittweise durch einzelne Rechtsakte in Angriff genommen werden sollte. Meiner Meinung nach wird der gewählte Ansatz zu Gesetzen führen, denen es an Klarheit mangelt.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich.(IT) Ich habe Frau Stihlers Bericht im Hinblick auf den Erlass der Verordnung zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten unterstützt, weil ich glaube, dass der Bausektor sehr wichtig für die europäische Wirtschaft ist. In diesem Zusammenhang ist ein hoher Grad der Harmonisierung der Vorschriften für Bauprodukte ein Ziel, und Europa muss so bald und entschieden wie möglich alles daran setzen, dieses Ziel zu erreichen. In Zeiten wie diesen, in denen wir das Wirtschaftswachstum anregen müssen, dürfen wir die strategische Rolle dieses Sektors nicht vernachlässigen. Ziel des Vorschlags ist die Gewährleistung genauer und verlässlicher Informationen über die Leistung von Bauprodukten, damit garantiert ist, dass Gebäude sicher und aus Materialien ohne negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit gebaut sind. Außerdem halte ich die Maßnahmen für Sicherheit am Arbeitsplatz unentbehrlich für den Schutz von Millionen europäischer Bürgerinnen und Bürger in diesem Sektor, da diesen ein angemessenes Schutzniveau garantiert wird.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich möchte meiner schottischen Kollegin Catherine Stihler zu ihrer guten Arbeit zu diesem sehr technischen Thema beglückwünschen. Ich habe für den Bericht gestimmt, der eine größere Transparenz der Einrichtungen, die Normen für die Bauwirtschaft festlegen, sicherstellt, einen Schwerpunkt auf Recycling setzt und den KMU mit Hilfe von vereinfachten Verfahren den Weg zum Binnenmarkt erleichtert.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die Tatsache, dass der Bausektor ein großer Teil des Bruttoinlandsproduktes (BIP) der Europäischen Union ausmacht – laut Berichterstatterin entfallen etwa 10 % des BIP und 50,5 % der Bruttoanlageinvestitionen auf diesen Sektor –, rechtfertigt die harmonisierten Bedingungen, die hier angenommen wurden. Die jüngste Wirtschaftsrezession hat diesem Industriezweig ernsthafte Probleme bereitet, einschließlich Firmenkonkursen und Entlassungen von Arbeitnehmern. Daher ist jede Maßnahme zur Unterstützung dieses Sektors von äußerster Wichtigkeit. Die Überprüfung der Bauprodukte-Richtlinie (89/106/EWG) ist in diesem Zusammenhang eine dringend benötigte Fördermaßnahme, die dem Sektor insofern zugutekommen dürfte, als einerseits Handelshemmnisse für die Hersteller abgebaut werden, was andererseits wiederum dazu beitragen dürfte, dass die Unternehmen ihre Geschäfte weiterführen können und die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz behalten.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Die Baubranche ist europaweit einer der größten Wirtschaftsfaktoren überhaupt. Doch die Krise hat diesen Bereich heftig getroffen. Vor allem KMU, die häufig als Zulieferer dienen, haben heftig gelitten, viele mussten sogar zusperren. Um den Fortbestand von Unternehmen und damit von Arbeitsplätzen zu sichern, sollten Handelshemmnisse beseitigt werden. Dadurch könnten fairere Bedingungen geschaffen werden, die sämtlichen Involvierten zu Gute kommen. Aus diesem Grunde habe ich im Rahmen der zweiten Lesung gegen die Anträge des zuständigen Ausschusses gestimmt.

 
  
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  Cristiana Muscardini (PPE), schriftlich.(IT) Der Bausektor ist ein wichtiger europäischer Sektor sowohl in Sachen Beschäftigung als auch was die Entwicklung unserer Klein- und Mittelbetriebe angeht.

Daher ist es unbedingt erforderlich, diese Verordnung zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten, die für die Sicherheit der verwendeten Materialien und die Gesundheit der Arbeitnehmer sorgt, zu unterstützen. Es werden immer noch Fälle von Personen- und Gesundheitsschäden verzeichnet, nicht zuletzt bei Bürgerinnen und Bürgern, die täglich mit gefährlichen Stoffen wie Asbest, die beim Bau von Gebäuden eingesetzt werden, in Berührung kommen.

Daher bin ich für Frau Stihlers Bericht, der heute in zweiter Lesung angenommen wurde, weil er die Bedeutung der Einführung gemeinsamer Bestimmungen zur Kennzeichnung von verwendeten Stoffen und Produkten in einer globalisierten Welt betont, um Sicherheit und Verlässlichkeit zu garantieren und gleichzeitig die Kosten für die Hersteller, insbesondere in Bezug auf die KMU, zu verringern.

 
  
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  Franz Obermayr (NI), schriftlich. Der Bericht geht in seinen Harmonisierungsmaßnahmen zu weit. Der Bausektor ist ein sensibler Bereich: Er ist für den Ausbau von Infrastruktur von zentraler Bedeutung, und damit auch für den Wirtschaftsstandort des Mitgliedstaates. Arbeits- und sozialrechtliche, sowie umweltrechtliche Normen spielen häufig eine wichtige Rolle, um Mensch und Umwelt in diesem Bereich zu schützen. Jeder Mitgliedstaat sollte darüber weitgehend selbst entscheiden. Ich habe daher gegen den Bericht gestimmt.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich.(IT) Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten zielt darauf ab, den freien Verkehr von Bauprodukten auf dem Binnenmarkt sicherzustellen. Genau deshalb habe ich für den Verordnungsvorschlag gestimmt: weil die Gewährleistung von klaren und verlässlichen Informationen durch die Verwendung der CE-Kennzeichnung von auf dem Markt befindlichen Bauprodukten einen weiteren Schritt hin zu einem freien, wettbewerbsfähigen Markt bedeutet, der fähig ist, die Klein- und Mittelbetriebe zu schützen. Da Bauprodukte Zwischenprodukte einer fertigen Struktur sind, sorgt die Harmonisierung neuer europäischer Vorschriften für die Sicherheit und Qualität dieser Struktur, schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Bauunternehmen, verbessert die Kontrollen von bereits auf dem Markt befindlichen Materialien und führt schließlich zu einer größeren Transparenz beim Handel mit Bauprodukten.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich glaube, dass es notwendig ist, die Hemmnisse zu verringern, die einen größeren Handelsfluss in der Bauwirtschaft verhindern. Die Bauwirtschaft wurde besonders hart von der gegenwärtigen Wirtschaftslage getroffen, und die vorgeschlagene Verordnung zielt darauf ab, den freien, wirksamen und transparenten Waren- und Dienstleistungsverkehr im Bausektor zu fördern. Der Abbau von Hindernissen für grenzübergreifende Tätigkeiten und die Beseitigung nationaler administrativer und technischer Handelshemmnisse spielen eine wichtige Rolle in der Bauwirtschaft. In der Tat verstecken sich die Mitgliedstaaten im Bausektor hinter nationalen technischen Normen zur Verhinderung des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs. Da auf den Bausektor 10 % des Bruttoinlandsproduktes der EU entfallen und dieser derzeit eine schwere Rezession erlebt, sind jegliche Maßnahmen zur Unterstützung der Bauwirtschaft zu begrüßen, und auch ich werde für sie stimmen. Diese Maßnahmen werden dazu beitragen, dass die Unternehmen ihre Geschäfte weiterführen können und die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz behalten.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich.(IT) EU-weit gibt es immer noch zu viele Handelshemmnisse im Bausektor, die den Mitgliedstaaten als Rechtfertigung für die technischen Vorschriften dienen, die sie zur Beschränkung des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs im Bausektor eingeführt haben.

Der rasch wachsende Sektor erwirtschaftet 10 % des BIP und 50,5 % der Bruttoanlageinvestitionen. Er stellt Arbeitsplätze für 12 Millionen EU-Bürger und besteht zu 92 % aus Klein- und Mittelbetrieben – dem Rückgrat unserer Wirtschaft.

Daher halte ich es für notwendig, Maßnahmen zur Harmonisierung des Marktes dieser Produkte zu treffen sowie ein hohes Maß an Gesundheitsschutz und Sicherheit für die Arbeitnehmer in diesem Sektor sicherzustellen. In Anbetracht der Rezession – die dem Sektor große Probleme, einschließlich Unternehmenskonkursen, bereitet hat – brauchen wir Liberalisierungsmaßnahmen, die für das wirtschaftliche Überleben der Unternehmen sorgen und Arbeitsplätze sichern.

Ziel dieses Verordnungsvorschlags ist die Aktualisierung, Vereinfachung und Ersetzung der Bauprodukte-Richtlinie, womit der veränderten Situation z. B. im Bereich der Marktaufsicht Rechnung getragen wird. Außerdem wird damit ein größerer Schutz in Sachen CE-Kennzeichnung, gefährliche Stoffe, nationale Produktinformationsstellen, Unabhängigkeit und Transparenz, Gesundheitsschutz und Sicherheit sowie elektronische Kommunikationsdienste beabsichtigt.

 
  
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  Rovana Plumb (S&D), schriftlich. (RO) Ein Tätigwerden auf dem Gebiet der Vermarktung von Bauprodukten in der EU ist wegen der Größe des Sektors dringend geboten. Nach Angaben des Europäischen Komitees für Normung ist die Bauwirtschaft, auf die 10 % des BIP und 50,5 % der Bruttoanlageinvestitionen entfallen, einer der größten europäischen Industriezweige. Im Bausektor selbst arbeiten 12 Millionen EU-Bürger, und weitere 26 Millionen Arbeitnehmer sind von ihm abhängig. Außerdem sind rund 92 % der Hersteller von Baumaterialien, d. h. 65.000 Unternehmen, KMU mit weniger als 250 Beschäftigten. Da die KMU das Rückgrat unserer Wirtschaft bilden, muss ihrer Rolle und ihren Bedürfnissen sowie hohen Gesundheitsschutz- und Sicherheitsniveaus für diejenigen, die in dem Sektor arbeiten, im Zusammenhang mit diesem Vorschlag Rechnung getragen werden. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil der Vorschlag dazu beiträgt, die Wettbewerbsfähigkeit dieses Wirtschaftszweigs durch eine Vereinfachung der gegenwärtigen Rechtsvorschriften, mehr Transparenz und eine Verringerung der von den Unternehmen zu tragenden Verwaltungslast zu fördern, sowie den Wunsch Rumäniens unterstützt, die verbindliche Bewertung der Leistung von Produkten, die harmonisierten Normen unterliegen, die Abgabe der Leistungserklärung und die Anbringung der CE-Kennzeichnung einzuführen.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Angesichts der Bedeutung des Bausektors für die europäische Wirtschaft ist es dringend notwendig, die technischen Handelshemmnisse im Bereich der Bauprodukte zu beseitigen, um deren freien Verkehr auf dem Binnenmarkt zu erleichtern. Daher ist es wichtig, die Einführung harmonisierter technischer Spezifikationen zu unterstützen, die, den nötigen Schwerpunkt auf Gesundheitsschutz- und Sicherheitsaspekten vorausgesetzt, es zudem ermöglicht, den Binnenmarkt zu konsolidieren.

 
  
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  Crescenzio Rivellini (PPE), schriftlich.(IT) Heute haben wir im Plenum über die Empfehlung zu den harmonisierten Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten abgestimmt.

Wegen der Größe des Sektors ist es unentbehrlich, Maßnahmen zur Vermarktung von Bauprodukten in der EU zu entwickeln. Nach Angaben des Europäischen Komitees für Normung (CDE) ist die Bauwirtschaft, auf die 10 % des BIP und 50,5 % der Bruttoanlageinvestitionen entfallen, einer der größten europäischen Industriezweige.

Dieser Verordnungsvorschlag legt durch die Einführung gemeinsamer Kennzeichnungsbestimmungen, die darauf abzielen, die Garantien im Zusammenhang mit der Produktsicherheit und -verlässlichkeit zu stärken und gleichzeitig die Kosten der Hersteller, insbesondere in Bezug auf KMU, zu verringern, harmonisierte Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten fest.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Diese Verordnung ist vor ihrer endgültigen Annahme für eine zweite Lesung vor das Parlament gekommen. Die erste Lesung im Parlament hat in der vorhergehenden Wahlperiode stattgefunden. Der Rat hat seinen Standpunkt im Jahr 2010 angenommen, und in der Folge gab es unter dem belgischen Ratsvorsitz intensive informelle Verhandlungen im Trilog, um eine Kompromisslösung zu finden. Diese Verordnung ist sehr technisch aber politisch gesehen sehr belangvoll für die Grünen, weil ihr Hauptzweck in der Harmonisierung der Anforderungen hinsichtlich der Vermarktung von Bauprodukten besteht.

Die größten Anliegen der Verts/ALE-Fraktion lagen u. a. darin, dafür zu sorgen, dass a) die Verfahren transparent sind (insbesondere sollten die Normungsgremien nicht durch Vertreter der Großindustrien vereinnahmt, sondern die Interessen der KMU und anderer Akteure berücksichtigt werden), b) die Bauanforderungen und -verfahren dazu beitragen, innovative und umweltfreundlichere Modelle zu fördern, und c) spezielle Verfahren für Kleinstunternehmen die Industrie daran hindern, die Verfahrensbedingungen zu umgehen.

 
  
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  Licia Ronzulli (PPE), schriftlich.(IT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, weil ich glaube, dass es in Europa immer noch zu viele Handelshemmnisse im Bausektor gibt. Die Überprüfung dieser Richtlinie sollte dazu beitragen, diese Handelshemmnisse zu beseitigen, wodurch die Arbeitsplätze in den Bauunternehmen, die noch immer von der weltweiten Wirtschaftskrise betroffen sind, geschützt werden. Es gibt Pläne zur Einführung spezieller neuer Maßnahmen zur Überprüfung, ob Bauprodukte recycelt werden, die deren Wiederverwendung in Hinblick auf das Erreichen der EU-Klimawandelziele fördern.

Außerdem sind neue Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer in diesem Sektor nötig, in dem leider noch immer eine hohe Anzahl von arbeitsbedingten Todesfällen verzeichnet werden. Schließlich soll die Forderung nach einem allmählichen Übergang von Papierdokumenten zu elektronischen Dateien den Markt für Bauprodukte noch weiter harmonisieren.-

 
  
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  Oreste Rossi (EFD), schriftlich.(IT) Die Einleitung der Verordnung enthält zwar einige inakzeptable allgemeine Standpunkte, insbesondere hinsichtlich des vollkommen freien Dienstleistungsverkehrs im Bausektor – den wir nicht unterstützen können, weil dadurch die Gefahr eines ungerechten Wettbewerbs entstünde, solange die Arbeitskosten der verschiedenen Mitgliedstaaten nicht harmonisiert werden –; dennoch werden wir dafür stimmen.

Wir haben uns hierfür entschieden, weil die Verordnung ausschließlich die Rechtsvorschriften für die Vermarktung von Produkten des Bausektors behandelt, der in dieser Zeit der Wirtschaftsrezession sehr ernste Rückstöße – einschließlich der Schließung vieler Unternehmen und Arbeitsplatzverlusten – zu erleiden hatte. Der Vorschlag sorgt für die Harmonisierung und Kennzeichnung von Produkten, die gefährliche Stoffe enthalten, und vereinfacht, aktualisiert und ersetzt zudem die gegenwärtigen Vorschriften, um zum Vorteil sowohl der Arbeitnehmer als auch der Klein- und Mittelbetriebe bestimmte administrative Hindernisse zu beseitigen.-

 
  
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  Catherine Stihler (S&D), schriftlich. – Ich bin äußerst erfreut darüber, dass der Bericht über den Bausektor, für den ich als Berichterstatterin fungiert habe, von meinen Kolleginnen und Kollegen unterstützt und durch ihre Abstimmung zum Gesetz gemacht wurde. Der Bericht wird zur Angabe gefährlicher Stoffe auf dem Etikett von Bauprodukten sowie zu weiteren Untersuchungen seitens der Kommission in diesem Bereich führen. Er enthält auch Bestimmungen, um es den KMU leichter zu machen, ihre Produkte auf dem Binnenmarkt zu platzieren. Die Notwendigkeit von mehr Transparenz bei der Vergabe der CE-Kennzeichnung für Produkte wurde in Angriff genommen, und ich freue mich auf die Maßnahmen, die im Juli 2013 eingeführt werden.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (S&D), schriftlich. (RO) Ich habe für den Vorschlag einer Verordnung zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates gestimmt. Der Bausektor ist einer der großen Industriezweige in Europa, in dem 12 Millionen EU-Bürger direkt arbeiten, und von dem weitere 26 Millionen Arbeitnehmer abhängig sind. Die Rezession hat die Bauwirtschaft der EU hart getroffen, viele Arbeitnehmer verloren ihren Arbeitsplatz. Dies führte zwischen 2008 und 2009 zu einem Rückgang der Wirtschaftstätigkeit dieses Sektors um bis zu 14,2 %. Die Überprüfung der Bauprodukte-Richtlinie (89/106/EWG) ist in diesem Zusammenhang eine Maßnahme zur Unterstützung des Bausektors durch den Abbau von Handelshemmnissen für die Hersteller, was dazu beitragen dürfte, dass die Unternehmen ihre Geschäfte weiterführen können und die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz behalten. Bauwerke müssen als Ganzes und in ihren Teilen gebrauchstauglich sein, wobei insbesondere der Gesundheit und der Sicherheit der beteiligten Personen während des gesamten Lebenszyklus der Bauwerke Rechnung zu tragen ist. Ein Bauwerk muss außerdem energieeffizient sein und so beschaffen sein, dass es während seines Lebenszyklus möglichst wenig Energie verbraucht und dem Nutzer damit so wenig Kosten wie möglich verursacht.

 
  
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  Viktor Uspaskich (ALDE), schriftlich. (LT) Ich bin der Meinung, dass der Bausektor ziemlich genau die Wirtschaftslage widerspiegelt. Im zweiten Quartal 2010 schrumpfte der litauische Bausektor um bis zu 42,9 %, was einen der stärksten Rückgänge in Europa darstellt. Seitdem hat sich die Lage leicht verbessert, doch machen wir uns keine Illusionen: Der litauische Bausektor braucht viel Zeit, um sich zu erholen. Daher ist es eigentlich noch zu früh, um von einer stetigen Erholung zu sprechen. Es gibt immer noch Raum für Verbesserungen. Zum Beispiel würde sich der Bausektor meines Landes schneller erholen, wenn die Inanspruchnahme von EU-Beihilfen verbessert würde. Der Bausektor ist einer der größten Industriezweige der litauischen und europäischen Wirtschaft. Im Bausektor selbst arbeiten 12 Millionen EU-Bürger, und weitere 26 Millionen Arbeitnehmer sind von ihm abhängig. Er ist sehr wichtig für Litauen, weil er viele Arbeitsplätze schafft, die Binnennachfrage stärkt und dem Staatshaushalt Geld einbringt. Ebenso ist der Sektor wichtig für Klein- und Mittelbetriebe, dem Eckpfeiler unserer Wirtschaft. Rund 92 % der Hersteller von Baumaterialien sind KMU mit weniger als 250 Beschäftigten. Außerdem stimme ich dem Vorschlag der Berichterstatterin zu, dass elektronische Kommunikationsdienste und IT-Methoden zur Verbesserung des Binnenmarktes für Bauprodukte eingesetzt werden sollten. Dies ist ein wichtiger Faktor für die Zukunft.

 
  
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  Derek Vaughan (S&D), schriftlich. – Der Bausektor spielt in mehrfacher Hinsicht eine entscheidende Rolle in der Europäischen Union, beginnend bei seinem bedeutenden Beitrag zur Wirtschaft bis hin zur Sicherheit der EU-Bürgerinnen und Bürger in ihren Häusern und an ihrem Arbeitsplatz. Die Tatsache, dass ich für die Bauprodukte-Verordnung gestimmt habe, spiegelt die Notwendigkeit einer modernisierten, sicheren und transparenten Richtlinie für Bauprodukte wider. Der Vorschlag fordert die Verbesserung von Gesundheitsschutz- und Sicherheitsverfahren im ganzen Sektor sowie klare Angaben zu gefährlichen Stoffen. Weiterhin wird die Anbringung eines Vertrauensbeweises in Form der CE-Kennzeichnung auf den Produkten dafür sorgen, dass diejenigen, die eigene Projekte in diesem Bereich durchführen, darauf vertrauen können, dass die Materialien, die sie verwenden, sicher sind. Die europäische Wirtschaft stützt sich zu einem großen Teil auf den Bausektor, auf den 10 % des BIP der EU entfallen und in dem 12 Millionen EU-Bürger direkt beschäftigt sind. Der Großteil dieser Arbeitnehmer gehört KMU an, die einen wesentlichen Teil der europäischen Wirtschaft ausmachen. Dennoch bleibt die Bauindustrie einer der gefährlichsten Arbeitsbereiche. Daher unterstütze ich diese Verordnung zur Verbesserung der Sicherheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger an ihrem Arbeitsplatz und zuhause, unabhängig davon, ob sie eigene oder berufliche Projekte ausführen.

 
  
  

Bericht: Michèle Striffler (A7-0375/2010)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht, dessen Ziel eine effektivere humanitäre Hilfe durch die EU ist, gestimmt. Der Europäische Konsens zur humanitären Hilfe stellt zwar einen erheblichen Fortschritt dar; bei der Halbzeitbilanz des Aktionsplans muss jedoch eine größere Kohärenz gewährleistet werden, wobei Ziele mit einer höheren Messbarkeit und zuverlässigere Indikatoren angewendet werden sollen. Nur so kann mehr Effektivität in der humanitären Hilfe erreicht werden. Angesichts der zunehmenden Anzahl und Intensität von klimabedingten Naturkatastrophen teile ich den vorgetragenen Standpunkt, dass es über punktuelle Hilfeleistungen hinaus erforderlich ist, im Bereich Katastrophenvorsorge den Aufbau eigener Kapazitäten vor Ort zu unterstützen. Die Umsetzung des Hyogo-Aktionsplans muss verbessert werden.

Zudem müssen sich die Anstrengungen auf Menschenrechtsfragen, die im Zuge von internen Konflikten und komplexen Krisensituationen auftreten, konzentrieren. Hierfür muss den beteiligten Akteuren ein besserer Zugang zu den jeweiligen Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden. Dieses Ziel ist nur über eine deutlichere Trennung zwischen militärischen, politischen und humanitären Aufgaben zu erreichen. Außerdem stimme ich der Schaffung eines Instruments zur raschen Reaktion auf Krisen zu.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. (LT) Ich habe für das vorliegende Dokument gestimmt, weil es entscheidend zu einer effektiveren Bereitstellung von humanitärer Hilfe beiträgt. Der Europäische Konsens zur humanitären Hilfe ist das erste gemeinsame Dokument über die Politik der humanitären Hilfe seit dem Erlass der diesbezüglichen Verordnung im Jahr 1996. Der Konsens ist ein maßgebliches Instrument, insbesondere vor dem Hintergrund einschneidender Veränderungen im humanitären Umfeld, wie z. B. immer häufiger auftretende Naturkatastrophen und bewaffnete Konflikte, die große Umsiedlungen und Vertreibungen zur Folge haben. Ich hoffe, dass der Europäische Konsens effektivere humanitäre Hilfeleistungen durch die EU ermöglicht und dazu beiträgt, die humanitären Grundsätze und die Normen des humanitären Völkerrechts zu fördern, die Koordinierung und die Kohärenz im Rahmen der Bereitstellung der humanitären Hilfe zu verbessern, beim Einsatz von militärischen Mitteln und Kapazitäten und von Mitteln und Kapazitäten des Katastrophenschutzes Klarheit zu schaffen, die Katastrophenrisikominderung zu optimieren und die Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung zu verstärken.

 
  
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  Elena Oana Antonescu (PPE), schriftlich. (RO) Mit diesem Bericht wird die Europäische Union verpflichtet, gemeinsame Überlegungen zur humanitären Hilfe voranzutreiben. Ich bin der Überzeugung, dass die Intensität von Naturkatastrophen auch auf den menschengemachten Klimawandel zurückzuführen ist. Ich möchte auch die Mitgliedstaaten auffordern, die Umsetzung des Europäischen Konsenses zur humanitären Hilfe aktiv voranzutreiben. Aus meiner Sicht sind alle Maßnahmen in diesem Bereich zu unterstützen: die Förderung der humanitären Grundsätze sowie der Normen des humanitären Völkerrechts, die Verbesserung der Qualität von Koordinierung und Kohärenz im Rahmen der Bereitstellung der humanitären Hilfe der EU, die Klarstellung des Einsatzes von militärischen Mitteln und von Mitteln und Kapazitäten des Katastrophenschutzes gemäß dem humanitären Konsens und den Richtlinien der Vereinten Nationen, die Katastrophenrisikominderung und die verstärkte Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung. Aus diesen Gründen habe ich für diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich.(FR) Die Europäische Union ist ein „Global Player“. Aus dieser festen Überzeugung heraus strebten die Verfasser des Vertrags von Lissabon eine anspruchsvollere Rolle Europas auf der Weltbühne an. Bei diesem wichtigen Vorhaben kommt dem humanitären Aspekt eine große Bedeutung zu. Schon heute ist die EU mit einem Anteil von 40 % an der gesamten humanitären Hilfe die größte Geberorganisation. Die vorliegende Gemeinsame Erklärung „basiert auf gemeinsamen Grundsätzen und Konzepten und soll das Engagement für ein koordiniertes und kohärentes Vorgehen innerhalb der Europäischen Union und auch mit anderen Akteuren fördern, um die humanitären Krisen besser in den Griff zu bekommen“. Deshalb habe ich für diese Entschließung gestimmt. Diese unterstreicht die Notwendigkeit einer angemessenen und effektiven Bereitstellung von humanitärer Hilfe, hebt die Bedeutung einer wirksamen Koordinierung hervor, weist darauf hin, dass der Einsatz von militärischen Mitteln und von Mitteln und Kapazitäten des Katastrophenschutzes zweitrangig ist und der Katastrophenrisikominderung die wesentliche Bedeutung zukommt, und fordert schließlich die EU dazu auf, die Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung zu stärken.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Die Europäische Union ist die weltweit größte Geberorganisation im Bereich humanitäre Hilfe; ihr Anteil an der offiziell verzeichneten internationalen humanitären Hilfe beträgt über 40 %. In den letzten Jahren musste festgestellt werden, dass Anzahl und Intensität von Naturkatastrophen weltweit erheblich zugenommen haben, was insbesondere auf die Auswirkungen des Klimawandels zurückzuführen ist. Aufgrund der einschneidenden Veränderungen der letzten Jahre im Bereich der humanitären Hilfe war es für die EU notwendig, ihre Katastrophenabwehrkapazitäten zu stärken. Aus meiner Sicht muss die Europäische Union ihre Bemühungen zur Katastrophenrisikominderung intensivieren und – über punktuelle Hilfeleistungen hinaus – im Bereich Katastrophenvorsorge den Aufbau eigener Kapazitäten vor Ort unterstützen. Es ist besorgniserregend, dass sich immer häufiger Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht ereignen und sich die Lage auf diesem Gebiet verschärft. Auch ich bin der Meinung, dass die Europäische Union Maßnahmen zur Verbesserung der Koordinierung von humanitärer Hilfe treffen und jeglichen Missbrauch dieser Hilfen verhindern muss.

 
  
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  Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich.(FR) Im Jahre 2010 haben sich zahlreiche humanitäre Krisen ereignet: Haiti und Pakistan sind nur zwei prominente Beispiele. Angesichts der verheerenden Folgen solcher tragischen Ereignisse für die Betroffenen weltweit – häufig die am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen – ist es unerlässlich, dass internationale Organisationen, aber auch die Europäischen Union – als ein Hauptakteur auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe und des Krisenmanagements – zügig und effektiv reagieren.

Deshalb haben wir heute, am Dienstag den 18. Januar, den durch Michèle Striffler vorgelegten Bericht verabschiedet, in dem eine verstärktere Finanzierung der humanitären Hilfe gefordert wird. Außerdem soll ein europäisches Instrument zur raschen Reaktion auf Krisen geschaffen werden. Die Europäische Kommission hat sich gegenüber dieser Empfehlung offen gezeigt. Sie muss einen Vorschlag zur Optimierung des derzeitigen Katastrophenschutzes vorlegen.

Hierbei werden wohl die in den Mitgliedstaaten bereits zur Verfügung stehenden Mittel zur Anwendung kommen müssen, doch gleichzeitig müssen deutlich effektivere und praktikablere Formen der Koordinierung gefunden werden. Langsame Reaktionszeiten, doppelte Strukturen bei der Bereitstellung von Hilfeleistungen und Unkoordiniertheit bei der Umsetzung von Maßnahmen vor Ort sind Beispiele für Mängel, die es zu beseitigen gilt. Der Spielraum für Verbesserung ist groß, und diese Entschließung des Europäischen Parlaments soll einen ersten Schritt in diese Richtung darstellen.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. (LT) Ich stimmte für den vorliegenden Bericht über die Umsetzung des Europäischen Konsenses über die humanitäre Hilfe: die Halbzeitbilanz des Aktionsplans und das weitere Vorgehen. Mit dem Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe wird die Europäische Union verpflichtet, gemeinsame Überlegungen zur humanitären Hilfe voranzutreiben. Der Konsens zielt darauf ab, die Effizienz der Europäischen Union im Bereich der humanitären Hilfe zu optimieren, die fundamentalen humanitären Grundsätze der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit zu verteidigen und die Einhaltung der Normen des humanitären Völkerrechts zu fördern. Bei der Ausarbeitung der Halbzeitbilanz wurde festgestellt, dass spezifische Informationen darüber fehlen, welche Aktionen bereits durchgeführt wurden und welche noch durchzuführen sind, und dass der humanitäre Konsens nach wie vor kaum bekannt ist, wenn man einmal von den humanitären Akteuren absieht. Aus diesem Grund müssen erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um die Sichtbarkeit des Konsenses zu erhöhen und seine Bekanntheit in den Mitgliedstaaten, bei anderen Institutionen und bei militärischen Akteuren zu verbessern. In den vorangegangenen Jahren hat sich das humanitäre Umfeld von Grund auf gewandelt, wodurch die strikte und verstärkte Anwendung des humanitären Konsenses weiter an Bedeutung gewonnen hat.

Ich möchte auf die Notwendigkeit hinweisen, die Bemühungen zur Katastrophenrisikominderung zu verstärken und – über punktuelle Hilfeleistungen hinaus – im Bereich Katastrophenvorsorge den Aufbau eigener Kapazitäten vor Ort zu unterstützen. Es müssten erhebliche Anstrengungen darauf gerichtet werden, die Geschlechtergleichstellung und den Schutz gegen sexuelle Gewalt, die immer öfter als Mittel des Krieges eingesetzt wird, in die humanitäre Hilfe einzubeziehen.

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. (RO) Die Europäische Union ist mit 40 % der weltweit geleisteten Hilfe die größte Geberorganisation in diesem Bereich. Über 100 Millionen Menschen aus mehr als 70 Ländern erhielten 2009 Hilfen in Höhe von ca. 1 Mrd. EUR von der Europäischen Union. Doch leider sprechen wir uns auch sehr häufig für die Unterstützung von Ländern aus, die später Direktinvestitionen aus China annehmen. Fördermittel und Investitionen müssten vielleicht einer stärkeren Koordinierung unterzogen werden, anstatt den Umstand zu bedauern, dass sich China zur zweitgrößten Wirtschaftsmacht der Welt entwickelt hat. In den vorangegangenen Jahren hat sich das humanitäre Umfeld von Grund auf gewandelt, wodurch die strikte und verstärkte Anwendung des humanitären Konsenses weiter an Bedeutung gewonnen hat.

Vor diesem Hintergrund ist in erster Linie darauf hinzuweisen, dass Anzahl und Intensität von Naturkatastrophen erheblich zugenommen haben, was insbesondere auf die Auswirkungen des Klimawandels zurückzuführen ist. Aus diesem Grund ist – über punktuelle Hilfeleistungen hinaus – im Bereich Katastrophenvorsorge der Aufbau eigener Kapazitäten vor Ort zu unterstützen. Obwohl diesbezügliche politische Maßnahmen bereits getroffen wurden – nämlich die EU-Strategie und der Hyogo-Aktionsplan –, ist ihre Umsetzung nicht problemfrei verlaufen.

 
  
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  David Campbell Bannerman (EFD), schriftlich. – Die UKIP vertritt den Standpunkt, dass bei humanitären Katastrophen am besten reagiert werden kann, wenn die unabhängigen Nationalstaaten ihre Hilfsmaßnahmen freiwillig koordinieren, und lehnt daher eine zentrale Steuerung durch die undemokratische EU ab. In Anbetracht der langsamen und unzureichenden Reaktion der EU auf das Unglück in Haiti soll der Union aus unserer Sicht bei künftigen humanitären Krisen keine Verantwortung übertragen werden.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil die Europäische Union mit einem Anteil an der offiziell verzeichneten internationalen humanitären Hilfe von über 40 % die weltweit größte Geberorganisation im Bereich humanitäre Hilfe ist. 2009 erhielten etwa 115 Millionen Menschen aus mehr als 70 Ländern humanitäre Hilfe in Höhe von ca. 950 Mio. EUR von der Europäischen Union. Mit ihrer Politik der humanitären Hilfe beweist die Europäische Union, dass sie denjenigen außerhalb der Union helfen will, die Unterstützung ganz besonders nötig haben. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass – wie in der Halbzeitbilanz des humanitären Konsenses angemerkt – dringend Anstrengungen unternommen werden müssen, um seine Sichtbarkeit in den Mitgliedstaaten, bei anderen Institutionen und bei militärischen Akteuren zu verbessern. Ich möchte die Kommission auffordern, ihre Anstrengungen bei der Katastrophenrisikominderung zu verdoppeln sowie den zunehmenden Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht und den Belangen der am stärksten gefährdeten Gruppen wie Frauen, Kinder und Opfern gewaltsamer Vertreibungen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Ferner ist der Dialog zwischen den politischen, militärischen und humanitären Akteuren, die in ein und demselben Umfeld arbeiten, sowie die Schaffung eines Instruments zur raschen Reaktion auf Krisen, nämlich eine europäische Katastrophenschutztruppe, zu fördern.

 
  
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  Nikolaos Chountis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Ich habe gegen den Bericht über humanitäre Hilfe aus zwei Gründen gestimmt. Zunächst weil der Bericht ausdrücklich Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst und seiner Außenpolitik verbindet, während die Interventionskriterien logischerweise ausschließlich humanitärer Natur sein sollten. Außerdem glaube ich nicht, dass bei der Bewältigung von humanitären Krisensituationen der gleichzeitige Einsatz von militärischen Mitteln und Mitteln des Katastrophenschutzes ein Schritt in die richtige Richtung ist. Mitunter kommt es vor, dass gerade das spezifische Know-how sowie die spezielle Ausstattung, auf die das Militär seit jeher zurückgreifen kann, für die Bewältigung einer konkreten Situation erforderlich sind. Um trotzdem den ausschließlich zivilen Charakter humanitärer Missionen zu bewahren, wäre es sinnvoll, dem Katastrophenschutz Geldmittel für die Beschaffung der notwendigen Ausstattung sowie natürlich für die entsprechende Ausbildung der Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, statt die hohen Militärausgaben aufrechtzuerhalten. Nur so kann in humanitären Krisen tatsächlich effektive Hilfe geleistet werden, ohne dass die von den Streitkräften ausgehenden Gefahren in Kauf genommen werden müssen.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Bei der Ausarbeitung der Halbzeitbilanz zum Europäischen Konsens über humanitäre Hilfe musste ich leider feststellen, dass der Prozess nicht den erwünschten Grad an öffentlicher Aufmerksamkeit erfahren hat und dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung keine große Rolle gespielt haben. Doch anstatt die Schuld bei anderen zu suchen, sollten wir gemeinsam die Richtung bestimmen, die wir in puncto humanitärer Hilfe einschlagen wollen. In den letzten Jahren haben Naturkatastrophen, die Zunahme von internen Konflikten und Flüchtlingszahlen, Ernährungskrisen usw. zu einschneidenden Veränderungen der humanitären Situation geführt. Mehr denn je ist deshalb ein weltweit ausgewogenes und effektives Reaktionsverhalten notwendig, das ergebnisorientiert und situationsgerecht die jeweiligen Bedürfnisse berücksichtigt und sich nach dem Grundsatz richtet, dass der Schutz der Erwerbsquellen Leben retten kann, wobei berücksichtigt werden muss, dass die betroffenen Gebiete ihre eigenständige Entwicklung und Autarkie vorantreiben müssen. Hierfür ist es unerlässlich, dass der Konsens diese humanitären Werte fördert und die unterschiedlichen Akteure ihre Ressourcen optimieren.

An dieser Stelle möchte ich erneut auf die dringende Notwendigkeit hinweisen, eine europäische Katastrophenschutztruppe gemäß dem Barnier-Bericht vom Mai 2006 einzurichten. Dabei möchte ich auch meiner Kollegin Michèle Striffler für ihre positiven Vorschläge danken und schließlich noch einmal zum Ausdruck bringen, dass ich den Konsens für ein unerlässliches und in der aktuellen Situation durchaus relevantes Instrument halte.

 
  
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  Corina Creţu (S&D), schriftlich. (RO) Der Konsens über humanitäre Hilfe ist ein Schlüsselinstrument, dessen Wert in der aktuellen, durch einschneidende Veränderungen gekennzeichneten humanitären Situation besonders deutlich wird. Zu diesen Veränderungen gehört, dass Anzahl und Intensität von Naturkatastrophen erheblich zugenommen haben, was insbesondere auf die Auswirkungen des Klimawandels zurückzuführen ist, dass immer häufiger komplexe Krisen, vor allem interne Konflikte, auftreten, dass sich die Art der Konflikte gewandelt hat und dass die Konflikte oft mit massiven Vertreibungen einhergehen.

Immer häufiger ereignen sich Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. In diesem Zusammenhang ist es besonders schockierend, dass sexuelle Gewalt immer öfter als Mittel des Krieges eingesetzt wird. Ich möchte mich der Meinung der Berichterstatterin anschließen, dass in humanitären Notlagen klare Maßnahmen für besseren Schutz gegen sexuelle Gewalt erforderlich sind. Ich teile auch ihre Einschätzung, dass die jüngsten humanitären Katastrophen in Haiti und Pakistan erneut gezeigt haben, dass die Reaktionskapazität der EU bei Katastrophen in Bezug auf Wirksamkeit, schnelle Einsetzbarkeit, Koordinierung und Wahrnehmung verstärkt werden muss.

Zudem unterstütze ich die Schaffung eines Instruments zur raschen Reaktion auf Krisen (europäische Katastrophenschutztruppe).

 
  
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  Mário David (PPE), schriftlich. (PT) Der am 18. Dezember 2007 in Parlament, Rat und Kommission erreichte Konsens über die humanitäre Hilfe bedeutet einen wichtigen Schritt nach vorne hinsichtlich der Definition, des Umfangs sowie der Vielfältigkeit der europäischen humanitären Hilfe. Mit diesem Bericht, dessen Schlussfolgerungen ich uneingeschränkt teile, gehen wir – wie im Aktionsplan von Mai 2008 vorgesehen – zur Halbzeitbilanz über. An dieser Stelle möchte ich Frau Striffler für ihre ausgezeichnete Arbeit danken. Bezüglich der im Bericht geäußerten Ideen möchte ich die „effektive und dauerhafte [...] Beteiligung der Begünstigten [an der] Verwaltung der Hilfe“ hervorheben. Ich habe mich immer für diesen Grundsatz eingesetzt, dessen Zweck eine stärkere Beachtung der Zivilgesellschaft und der Gebietskörperschaften durch die EU ist. Dadurch wird das Gewicht der Beziehungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten relativiert. Diese sollen nach wie vor eine Rolle spielen, jedoch nicht in einem ausschließlichen Sinne, wie es bislang oft der Fall war. Ich möchte auch auf die Notwendigkeit hinweisen, Legislativvorschläge vorzulegen, damit „eine europäische Katastrophenschutztruppe aufgestellt werden kann, die auf der Optimierung des bestehenden Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz und der Zusammenlegung der verfügbaren einzelstaatlichen Finanzmittel beruht“. So könnte man die Grenzkosten für die erreichten Synergien erhöhen, und zwar durch die Kapazitäten, die in den Mitgliedstaaten bereits geschaffen wurden.

 
  
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  Luigi Ciriaco De Mita (PPE), schriftlich.(IT) Humanitärer Hilfe wird heute eine größere Bedeutung beigemessen, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Unterschiedliche Wachstumsraten und die zunehmend ungleiche Verteilung von Chancen und Ressourcen aus geografischer und sozialer Sicht sowie in Hinblick auf die Generationen, der fortschreitende Klimawandel (der zum Teil menschengemacht ist) und die damit zusammenhängende Zunahme von Naturkatastrophen, die immer höhere Umweltverschmutzung, die in großen Stadtgebieten konzentrierte hohe Bevölkerungsdichte und die unterschiedlichen Bevölkerungswachstumsraten in einigen Gegenden der Welt – all diese Faktoren haben zu einer immer größer werdenden Zahl von humanitären Katastrophen geführt. Hier spielt humanitäre Hilfe bei der Wiederherstellung der grundlegenden Lebensbedingungen und der Menschenwürde der Betroffenen eine entscheidende Rolle. Vor diesem Hintergrund darf bei Interventionen zur humanitären Unterstützung von Menschen, die von Katastrophen getroffen wurden, gemäß der Außenpolitik der EU – die noch definiert werden muss – nicht anhand der Einfluss- und Interessenbereiche von einzelnen Mitgliedstaaten, sondern aus einer gesamteuropäischen Perspektive agiert werden.

 
  
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  Proinsias De Rossa (S&D), schriftlich. – Ich unterstütze den vorliegenden Bericht über die Umsetzung des Europäischen Konsenses zur humanitären Hilfe. Durch ihre Politik der humanitären Hilfe hat die Europäische Union konkret unter Beweis gestellt, dass sie denjenigen helfen will, die Unterstützung ganz besonders nötig haben. Die Europäische Union ist der weltweit größte Träger von humanitärer Hilfe. Ihr Anteil an der offiziell verzeichneten internationalen humanitären Hilfe beträgt über 40 %. 2009 erhielten etwa 115 Millionen Menschen aus mehr als 70 Ländern humanitäre Hilfe in Höhe von ca. 950 Mio. EUR von der Europäischen Union. Außerdem wird mit dem am 18. Dezember 2007 unterzeichneten Konsens die Entschlossenheit der EU betont, durch enge Zusammenarbeit in diesem Bereich die Effizienz ihres Handelns zu optimieren, die fundamentalen humanitären Grundsätze der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit zu verteidigen und zu fördern sowie sich nachdrücklich für die Einhaltung der Normen des humanitären Völkerrechts einzusetzen. Wir stehen vielen Herausforderungen gegenüber. Die humanitären Katastrophen, die sich unlängst in Haiti und Pakistan ereignet haben, haben erneut gezeigt, dass die Reaktionskapazität der EU bei Katastrophen erheblich verstärkt werden muss. Maßnahmen zur Katastrophenrisikominderung müssen vollständig in die Politik in den Bereichen Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe einbezogen werden. Zudem muss Klarheit bezüglich des Einsatzes von militärischen Mitteln und Kapazitäten und von Mitteln und Kapazitäten des Katastrophenschutzes im Einklang mit dem humanitären Konsens und den Richtlinien der Vereinten Nationen geschaffen werden.

 
  
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  Anne Delvaux (PPE), schriftlich.(FR) Die humanitären Katastrophen, die sich unlängst in Haiti und Pakistan ereignet haben, haben erneut gezeigt, dass die Reaktionskapazität der EU bei Katastrophen in Bezug auf Wirksamkeit, Koordinierung und Wahrnehmung verstärkt werden muss.

Deshalb habe ich für diesen Bericht gestimmt, in dem die Schaffung eines Instruments zur raschen Reaktion auf Krisen (europäische Katastrophenschutztruppe) befürwortet wird. Dieser Vorschlag wurde von Michel Barnier nach dem Tsunami in Asien unterbreitet und mehrmals vom Europäischen Parlament wieder aufgegriffen.

Dieses neue Instrument sollte eine Optimierung der bereits verfügbaren Instrumente bewirken, die wirksamer und sichtbarer werden würden, wobei es das Ziel ist, die sofortige Bereitstellung aller notwendigen Ressourcen durch eine verstärkte Zusammenarbeit zu erreichen.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich der Überzeugung bin, dass eine Halbzeitbilanz des Aktionsplans des Europäischen Konsenses notwendig ist. Die humanitäre Situation hat sich in den letzten Jahren einschneidend verändert, nicht zuletzt wegen des dramatischen Anstiegs von Anzahl und Intensität von Naturkatastrophen, was auch auf die Auswirkungen des Klimawandels zurückzuführen ist. Es ist deshalb von größter Bedeutung, dass Maßnahmen zur Katastrophenrisikominderung vollständig in die Politik in den Bereichen Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe einbezogen werden, wodurch eine strikte und verstärkte Anwendung des humanitären Konsenses nur noch mehr an Bedeutung gewinnt.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Es ist eine Tatsache, dass heutzutage Katastrophen und humanitäre Notlagen weltweit immer häufiger auftreten. Bei der Bekämpfung der verheerenden Folgen derartiger Ereignisse hat die Europäische Union stets eine wichtige Rolle gespielt, und es ist meine Hoffnung, dass dieses Engagement weiter besteht und in Zukunft sogar verstärkt werden kann, soweit dies möglich ist. Dennoch reicht es nicht aus, einem Hungrigen einen Fisch zu geben – man muss ihn das Fischen lehren.

Genauso wichtig wie die sofortige Hilfe in Notlagen ist aus meiner Sicht, dass den weniger wohlhabenden Ländern die Hilfskräfte und Hilfsgüter zur Verfügung gestellt werden, durch die sie in der Lage sein werden, künftige Krisensituationen zu bewältigen. Der Europäische Konsens zur humanitären Hilfe verdient meine Unterstützung, und ich hoffe, dass der zwischen den europäischen Institutionen erzielte Kompromiss zu einem besseren Einsatz der verfügbaren Ressourcen der Union führen wird, wobei bei der Verteilung der Hilfen unter Wahrung vollkommener politischer und ideologischer Neutralität stets diejenigen Priorität haben müssen, die am wenigsten haben und am meisten leiden.-

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Die weltweite Katastrophenbilanz der letzten Jahre zeigt bezüglich der Größe der betroffenen Gebiete sowie der Opferzahlen einen dramatischen Anstieg. Trotz ihrer Bedeutung können die genauen Auswirkungen des Klimawandels auf die genannten Katastrophen im Rahmen dieser Diskussion nicht ausführlich erläutert werden. Der am 18. Dezember 2007 vom Rat der Europäischen Union, dem Parlament und der Kommission unterzeichnete Konsens bedeutet einen wichtigen Fortschritt bei der humanitären Hilfe, insbesondere wegen der Ausarbeitung eines Aktionsplans für fünf Jahre, welcher auch das Vorlegen einer Halbzeitbilanz vorsieht. Genau dies ist das Ziel des vorliegenden Berichts. Die Schlüsselrolle, die die EU bei der Bereitstellung humanitärer Hilfe spielt, wird weltweit anerkannt. Im Parlament wurde diese Angelegenheit in mehreren Sitzungen angesprochen, insbesondere in unseren Beiträgen. Die jüngsten Ereignisse in Brasilien, Haiti, Pakistan, Madeira und anderen Orten werfen Fragen über die Wirksamkeit der Unterstützung des Katastrophenschutzes und der humanitären Hilfe auf. Wie der Bericht trotz der Dürftigkeit der verfügbaren Informationen zu zeigen vermag, sind auf europäischer Ebene positive Entwicklungen zu verzeichnen, siehe z. B. die Schaffung der Ratsarbeitsgruppe für Humanitäre Hilfe und Nahrungsmittelhilfe. Es bleibt jedoch noch viel zu tun.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die sogenannte „humanitäre Hilfe“ der EU spielt eine immer größere Rolle im Rahmen dessen, was zunehmend als die EU-Außenpolitik definiert wird. Dabei interveniert die Union häufig bei Notlagen, bei denen Hilfe- und Kooperationsleistungen tatsächlich benötigt werden. In der Praxis jedoch werden dabei eine Reihe unterschiedlicher Ziele verfolgt. Die dabei angewendeten Maßnahmen und Methoden, wozu militärische Interventionen und Besetzungen gehören, sollen Formen der politischen und wirtschaftlichen Herrschaft schaffen und vertiefen und zielen auf die Kontrolle der Märkte und der natürlichen Ressourcen der Entwicklungsländer ab. Vor dem aktuellen Hintergrund der sich verschärfenden Krise des Kapitalismus ist damit auch stets die Absicht verbunden, das Streben der Völker nach mehr Gerechtigkeit und sozialem Fortschritt im Zaum zu halten, das sich weltweit auf vielfältige Weise ausdrückt.

Unter dem Vorwand „humanitärer“ Interessen profitieren eine Reihe von Nichtregierungsorganisationen, Logistikunternehmen und anderen Organisationen von dieser Politik und nutzen diese, um dabei ihre eigenen Ziele sowie die ihrer Geldgeber zu verfolgen. Dabei können diese Ziele öffentlicher oder privater Natur und auf politische, finanzielle, religiöse und andere Motivationsfaktoren zurückzuführen sein. Prinzipiell befürworten wir spezifische Formen der Solidarität mit den Opfern jeglicher Katastrophen bzw. Konflikte. Dabei müssen aber die Interessen der betroffenen Völker berücksichtigt und das internationale Recht sowie die Unabhängigkeit und Souveränität dieser Länder respektiert werden.

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich.(FR) Ich bin der Meinung, dass wir die Instrumente, die der Europäischen Union für die Reaktion auf Katastrophen wie die in Haiti – das Erdbeben vor gerade einmal einem Jahr sowie die jüngst ausgebrochene Cholera-Epidemie – zur Verfügung stehen, verbessern müssen. Meine Fraktion und ich setzen uns für eine Erhöhung der Geldmittel für humanitäre Hilfe ein, um weitere Interventionen zu ermöglichen, insbesondere zur Unterstützung der schutzbedürftigsten Menschen. Dabei muss eine strikte Trennung der Mandate von militärischen und humanitären Akteuren stattfinden, wobei militärische Mittel nur in sehr begrenzten Fällen und als letztes Mittel einzusetzen sind.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. – Die Europäische Union als eine Einheit ist der weltweit größte Träger von humanitärer Hilfe. Nichtsdestotrotz haben Katastrophen in jüngster Vergangenheit Mängel bezüglich der Fähigkeit der EU, in solchen Situationen schnell, effizient und koordiniert einzugreifen, aufgezeigt. Der Striffler-Bericht unterstreicht einige dieser Mängel, und es ist zu hoffen, dass die heutige Abstimmung zu positiven Maßnahmen führt.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil es sich dabei nicht nur um ein formales Papier handelt, sondern er die Gelegenheit bietet, sich mit der heute vorherrschenden humanitären Situation auseinanderzusetzen. In den letzten Jahren hat sich die humanitäre Lage einschneidend verändert. Dabei ist vor allem hervorzuheben, dass Anzahl und Intensität von Naturkatastrophen erheblich zugenommen haben, was insbesondere auf die Auswirkungen des Klimawandels zurückzuführen ist. Folglich müssen die Bemühungen um eine Katastrophenrisikominderung intensiviert werden, und es ist über punktuelle Hilfeleistungen hinaus erforderlich, im Bereich Katastrophenvorsorge den Aufbau eigener Kapazitäten vor Ort zu unterstützen. Hinzu kommt allerdings, dass immer häufiger komplexe Krisen, vor allem interne Konflikte, auftreten, dass sich die Art der Konflikte gewandelt hat und dass die Konflikte oft mit massiven Vertreibungen (Flüchtlinge, Binnenvertriebene) und verstärkter Gewalt gegen die Bevölkerung einhergehen. Immer häufiger ereignen sich Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, und die Lage in den betroffenen Gebieten verschärft sich. In diesem Zusammenhang ist es besonders schockierend, dass sexuelle Gewalt immer öfter als Mittel des Krieges eingesetzt wird. Es müssten erhebliche Anstrengungen darauf gerichtet werden, den Schutz gegen sexuelle Gewalt in humanitäre Zusammenhänge einzubeziehen. Daher sollte den Belangen der am stärksten gefährdeten Gruppen wie Frauen, Kinder und Opfern gewaltsamer Vertreibungen (Binnenvertriebenen und Flüchtlingen) in noch stärkerem Maße besondere Aufmerksamkeit gelten. Die humanitären Katastrophen, die sich unlängst in Haiti und Pakistan ereignet haben, haben erneut gezeigt, dass die Reaktionskapazität der EU bei Katastrophen in Bezug auf Wirksamkeit, Koordinierung und Wahrnehmung verstärkt werden muss.

 
  
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  Jarosław Kalinowski (PPE), schriftlich.(PL) Ein Jahr nach dem Erdbeben in Haiti stellen wir fest, dass die Hilfsmaßnahmen bzw. die Art unserer Hilfeleistungen Mängel aufweisen. Deshalb dürfen die Möglichkeiten des Europäischen Konsenses, der ausgearbeitet wurde, um die Bereitstellung von humanitärer Hilfe zu erleichtern, nicht vergeudet werden. Die EU ist als eine der reichsten und am weitesten entwickelten Regionen der Welt moralisch verpflichtet, schwachen und schutzbedürftigen Menschen zu helfen. Insbesondere ist Solidarität mit den Opfern von Naturkatastrophen geboten, die unerwartet über sie hereinbrechen.

Daher ist in diesem Bereich eine engere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie das Teilen von empfehlenswerten Verfahren zu fördern. Es sind alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Effizienz und Wirksamkeit des Systems zu gewährleisten und die Verschwendung von Geldmitteln auszuschließen. Für mehr Effektivität ist die Kooperation mit anderen internationalen Nichtregierungsorganisationen und sonstigen Einrichtungen, die Hilfe leisten, erforderlich.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich.(IT) Ich habe für den Striffler-Bericht gestimmt, weil es nach wie vor notwendig ist, die Bedeutung dieses Themas zu betonen und damit die Menschen dafür zu sensibilisieren.

Mit dieser Abstimmung wollte das Parlament die Notwendigkeit betonen, dass die Europäische Union als eines ihrer Ziele die Menschenrechte der Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit wahren muss. In der Frage der Solidarität sind wir nie zu hundert Prozent vorbereitet oder verfügen über einen Masterplan. Wir müssen alle europäischen Akteure, darunter die Kommission und die einzelnen Mitgliedstaaten, mit mehr Nachdruck dazu ermutigen, sich die Förderung der universellen Beachtung der Menschenrechte zur Aufgabe zu machen. Ich selbst werde weiterhin diesen Modus Vivendi unterstützen, auch im Haushaltsausschuss, dessen Mitglied ich bin. Zudem werde ich alle Maßnahmen befürworten, die eine Erhöhung der finanziellen Unterstützung von Aktionen vorsehen, die verstärkt die Wahrung dieser wichtigen Rechte zum Ziel haben, damit die Europäische Union weiterhin Hilfe für die schutzbedürftigsten Teile der Bevölkerung bieten kann.

 
  
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  Petru Constantin Luhan (PPE), schriftlich. (RO) In den letzten Jahren konnte man eine starke Zunahme von Anzahl und Intensität von Naturkatastrophen verzeichnen, ob diese nun durch den Menschen verursacht wurden oder nicht. Außerdem sind die negativen Folgen von Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht sowie schlechter Staatsführung immer deutlicher zu spüren. Wie wir alle wissen, ist die Europäische Union mit einem Anteil an der offiziell verzeichneten internationalen humanitären Hilfe von über 40 % die weltweit größte Geberorganisation im Bereich humanitäre Hilfe. Davon können 115 Millionen Menschen in rund 70 Ländern zeugen, die humanitäre Hilfe mit einem Gesamtwert von fast 1 Mrd. EUR erhalten haben. Ich habe für diesen Konsens gestimmt, weil ich glaube, dass die EU durch ihre Politik der humanitären Hilfe konkret unter Beweis stellt, dass sie denjenigen helfen will, die Unterstützung wirklich nötig haben. In dieser Hinsicht brauchen wir ausreichende Hilfskräfte und Hilfsgüter sowie eine bessere Koordinierung der Institutionen und Organisationen, die in diesen Prozess einbezogen werden.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich gebe diesem Bericht, in dem Vorschläge zur Optimierung des Konsenses über humanitäre Hilfe vorgelegt werden, meine volle Zustimmung. In dem Bericht werden eine Reihe von Bereichen genannt, denen mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, darunter die Förderung von humanitären Grundsätzen sowie des humanitären Völkerrechts, Fragen der Qualität, der Koordinierung und der Kohärenz bezüglich der Bereitstellung von humanitärer Hilfe durch die EU, die Klarstellung des Einsatzes der militärischen Mittel und Kapazitäten und der Mittel und Kapazitäten des Katastrophenschutzes im Einklang mit dem humanitären Konsens und den Richtlinien der Vereinten Nationen sowie schließlich die verstärkte Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung.

 
  
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  Jiří Maštálka (GUE/NGL), schriftlich. (CS) Der vorliegende Bericht stellt eine rechtzeitige Antwort auf die zahlreichen natürlichen Katastrophen der letzten Jahre dar. Für die EU ist es wichtig, aus Erfahrungen aus früheren Situationen, in denen effektive Hilfe geleistet wurde – wie in Australien, Haiti und Russland –, zu lernen, um über wirklich klare Verfahren und Ressourcen zu verfügen, um weiterhin effektive humanitäre Hilfe leisten zu können. Bisher ist unser Kontinent von Unglücksfällen von solch einem Ausmaß verschont geblieben, aber das heißt nicht, dass wir uns nicht mit den notwendigen Strukturen und Ressourcen vorzubereiten brauchen. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass die Sicherung der Verkehrswege in den betroffenen Gebieten nicht ohne technische und organisatorische Hilfe durch das Militär möglich ist. Nichtstaatliche humanitäre Organisationen verfügen nicht über die hierfür notwendigen Fähigkeiten.

Es hat sich gezeigt, dass die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten aufgrund unsicherer Transportwege häufig von jeglicher Hilfe abgeschnitten ist und dass die Kapazitäten der zivilen Luftfahrt beschränkt sind. Wenn der Einsatz der Streitkräfte jemals eine Berechtigung hatte, dann sicherlich im Falle von humanitären und natürlichen Katastrophen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) In letzter Zeit war eindeutig festzustellen, dass die Anzahl und Intensität von Naturkatastrophen zugenommen hat. Dabei ist die EU eine der wichtigsten weltweiten Akteure im Bereich der humanitären Hilfe. Diese Rolle muss die Union trotz der gegenwärtigen Krisen weiterhin wahrnehmen. Dennoch glaube ich, dass es über die Hilfe für die bedürftigsten Bevölkerungsgruppen und all jenen, die von diesen Katastrophen betroffen sind, hinaus auch wichtig ist, den ärmsten und damit den am stärksten bei derartigen Situationen gefährdeten Ländern Hilfskräfte und finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um ihre Abhängigkeit von externer Hilfe zu verringern. Dies ist nur über mittel- und langfristige politische Maßnahmen zur Entwicklung und Unterstützung dieser Länder zu erreichen.

 
  
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  Louis Michel (ALDE), schriftlich. (FR) Das humanitäre Umfeld wird zunehmend zu einer komplexen und schwierigen Angelegenheit: Die Normen des humanitären Völkerrechts werden häufig missachtet, Verwirrung in Bezug auf Rollen und Aufgaben trägt zur steigenden Unsicherheit von Mitarbeitern humanitärer Organisationen bei, und die Anzahl und Intensität von Naturkatastrophen nimmt dramatisch zu. 2010 ereigneten sich die drei größten humanitären Katastrophen der jüngsten Vergangenheit: das Erdbeben in Haiti, die Dürreperiode in der Sahelzone und die Flutkatastrophe in Pakistan. Wie die Kommissarin Kristalina Georgieva jedoch feststellt, ist „die Qualität der von uns geleisteten humanitären Hilfe [...] von größter Bedeutung“. Dadurch „werden jedes Jahr 140 Millionen Menschenleben gerettet“.

Vor diesem Hintergrund stimme ich der Berichterstatterin zu, wenn sie eine deutliche Erhöhung der Geldmittel für humanitäre Hilfe fordert und beklagt, dass der Konsens zur humanitären Hilfe nicht hinreichend wahrgenommen wird. Deshalb müssen wir weiterhin an der Sichtbarkeit des Projekts arbeiten und die humanitären Grundsätze sowie die Prinzipien des internationalen Rechts fördern. Wir müssen außerdem, wie ich bereits angemerkt habe, die Schaffung eines Instruments zur raschen Reaktion auf Krisen fördern. Ferner ist es wichtig, dass wir uns verstärkt auf die Katastrophenrisikominderung konzentrieren.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Der Bericht über die Umsetzung des europäischen Konsenses zur humanitären Hilfe enthält einige wichtige Vorschläge, die in der Zukunft in Angriff genommen werden müssen. So zum Beispiel der Ausbau von Kapazitäten und Ressourcen für den Katastrophenschutz, Stichwort Aufbau einer europäischen Katastrophenschutztruppe. Bedeutend ist auch die verbesserte Koordination nicht nur zwischen den Mitgliedsstaaten, sondern auch auf internationaler Ebene mit den Vereinten Nationen. Auch der Ansatz, im Falle von Katastrophen Nahrungsmittel und Ähnliches in der Umgebung zu erwerben und so die lokale Wirtschaft zu unterstützen ist vernünftig. Leider ist der Bericht aber in einigen Punkten zu ungenau und zu wenig ambitioniert, weshalb ich mich der Stimme enthalten habe.

 
  
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  Rolandas Paksas (EFD), schriftlich. (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil die Europäische Union als weltweit größte Geberorganisation im Bereich humanitäre Hilfe der Hilfe in den Gebieten, in denen diese am dringendsten benötigt wird, größere Aufmerksamkeit schenken muss, angesichts des dramatischen Anstiegs von Naturkatastrophen und internen Konflikten. Dabei sollen die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Konsenses effektiver mitwirken, indem sie ihn bei der Ausarbeitung ihrer nationalen humanitären Politik berücksichtigen. Im Hinblick auf den großen Bedarf ist eine stärkere finanzielle Unterstützung der humanitären Hilfe notwendig, sodass notwendige Maßnahmen zügig und effektiv finanziert werden können.

Ich stimme dem Vorschlag zu, dass gerade in von Naturkatastrophen und bewaffneten Konflikten betroffenen Gebieten die klare Trennung der Mandate von militärischen und humanitären Akteuren weiter bestehen muss, sodass militärische Mittel und Kapazitäten nur in sehr begrenzten Fällen und als letztes Mittel eingesetzt werden. Außerdem muss zur Gewährleistung einer angemessenen und effektiven Koordinierung der humanitären Hilfe eine europäische Katastrophenschutztruppe geschaffen werden.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich.(IT) Die Europäische Union ist die weltweit größte Geberorganisation im Bereich der humanitären Hilfe. Ihr Anteil an der offiziell verzeichneten internationalen humanitären Hilfe beträgt über 40 %. Mit dieser Politik stellt die EU ihr Engagement gegenüber Menschen in Ländern, die Hilfe benötigen, unter Beweis. Nach der Unterzeichnung des Europäischen Konsenses zur humanitärer Hilfe durch die EU sind zahlreiche Maßnahmen getroffen worden, um die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu verstärken und dabei die Effizienz zu erhöhen und die fundamentalen humanitären Grundsätze der Menschlichkeit, Neutralität und Unparteilichkeit zu fördern, wenn denen geholfen wird, die die Hilfe am dringendsten benötigen. Doch abgesehen davon scheint der Konsens nach wie vor wenig bekannt zu sein. Wir müssen daher größere Anstrengungen unternehmen, um seine Sichtbarkeit zu erhöhen. In einem so empfindlichen Bereich wie dem der humanitären Hilfe ist es wichtig, zu berücksichtigen, dass sich die Umstände in den letzten Jahren geändert haben, so zum Beispiel die Tatsache, dass sowohl Anzahl als auch Intensität von Naturkatastrophen erheblich zugenommen haben. Daher bin ich der Meinung, dass es notwendig ist, die Bemühungen zur Katastrophenrisikominderung zu verstärken und in diesem Bereich den Aufbau eigener Kapazitäten vor Ort zu unterstützen. Um eine dauerhafte und vollständige Umsetzung von humanitären Hilfsprojekten zu ermöglichen, ist ein unablässiges Engagement zugunsten des Schutzes des „humanitären Freiraums“ erforderlich. Mit meiner Zustimmung zum Striffler-Bericht verbinde ich die Hoffnung, dass wir einen praktischen Aktionsplan verabschieden können.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Die Europäische Union ist in der Kombination aus Kommission und Mitgliedstaaten die weltweit größte Geberorganisation im Bereich humanitäre Hilfe. Ihr Anteil an der offiziell verzeichneten internationalen humanitären Hilfe beträgt über 40 %. Eine strenge Halbzeitbilanz der Umsetzung des Europäischen Konsenses über humanitäre Hilfe kann nur zu dem Ergebnis kommen, dass der Bekanntheitsgrad dieses Mechanismus erhöht werden muss und bessere Koordinierung sowie höhere Effizienz aller beteiligten Institutionen notwendig ist. Finanzmittel allein können ohne die erhoffte Wirkung bleiben, wenn sie nicht durch eine enge und wirksame Koordinierung in allen Phasen und bei allen Formen der Hilfeleistungen der EU flankiert werden. Gegenwärtig befinden wir uns in einer kritischen Situation: In den vorangegangenen Jahren hat sich das humanitäre Umfeld von Grund auf gewandelt, wodurch die strikte und verstärkte Anwendung des humanitären Konsenses weiter an Bedeutung gewonnen hat. Ich werde für diesen Bericht stimmen und möchte außerdem für einen systematischen politischen Dialog, verstärkte Zusammenarbeit vor Ort, besseres Krisenmanagement und eine Verpflichtung zur Katastrophenprävention plädieren. Ich befürworte auch die Schaffung einer europäischen Katastrophenschutztruppe gemäß dem Barnier-Bericht vom Mai 2006.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich.(IT) Die EU ist mit einem Anteil von mehr als 40 % an der offiziell verzeichneten internationalen humanitären Hilfe die weltweit größte Geberorganisation in diesem Bereich.

Der am 18. Dezember 2007 von Rat, Parlament und Europäischer Kommission unterzeichnete Europäische Konsens über humanitäre Hilfe auf Basis eines fünfjährigen Aktionsplans verpflichtet die EU und die Mitgliedstaaten zu einer engen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet. In der Aktion Nr. 33 ist eine Halbzeitbilanz des Aktionsplans vorgesehen, in der über die mangelnde Sensibilität im humanitären Bereich, die gravierenden Folgen des Klimawandels, das vermehrte Auftreten von komplexen Krisen und einen Anstieg der Gewalt berichtet wird.

Daher befürworten wir die Schaffung eines Instruments zur raschen Reaktion auf Krisen (europäische Katastrophenschutztruppe) gemäß dem Barnier-Bericht, um die bereits bestehenden Werkzeuge zu optimieren, wobei es das Ziel ist, die sofortige Bereitstellung aller notwendigen Mittel durch eine verstärkte Koordinierung zu erreichen.

Angesichts der vorgelegten Zahlen sowie der mit dem Vertrag von Lissabon eingeführten Politik der humanitären Hilfe teile ich voll und ganz die Auffassung, dass bei der Halbzeitbilanz das Hauptaugenmerk auf die Stärkung des Aktionsplans in Bezug auf die Förderung von humanitären Grundsätzen, die Bereitstellung von humanitärer Hilfe, die Klarstellung des Einsatzes der militärischen Mittel und Kapazitäten und der Mittel und Kapazitäten des Katastrophenschutzes sowie die Katastrophenrisikominderung und die verstärkte Verknüpfung von Soforthilfe und Entwicklung gerichtet werden soll.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für den vorliegenden Bericht gestimmt, in dem ein Überblick über die Umsetzung des Europäischen Konsenses über humanitäre Hilfe gegeben wird und Vorschläge für eine Stärkung der Sichtbarkeit und der Erhöhung der Effizienz gemacht werden. Dieses Instrument ist im gegenwärtigen humanitären Kontext mit der erheblichen Zunahme von Anzahl und Intensität von Naturkatastrophen umso wichtiger geworden. Es ist deshalb von außerordentlicher Bedeutung, darauf hinzuarbeiten, dass die damit verbundenen Verpflichtungen vollständig erfüllt und die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung enger einbezogen werden.

 
  
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  Crescenzio Rivellini (PPE), schriftlich.(IT) Heute haben wir im Plenum über den Bericht über den Europäischen Konsens zur humanitären Hilfe abgestimmt.

Die Europäische Union ist in der Kombination aus Kommission und Mitgliedstaaten die weltweit größte Geberorganisation im Bereich humanitäre Hilfe. Ihr Anteil an der offiziell verzeichneten internationalen humanitären Hilfe beträgt über 40 %. Durch ihre Politik der humanitären Hilfe hat die Europäische Union konkret unter Beweis gestellt, dass sie denjenigen außerhalb der Union helfen will, die Unterstützung ganz besonders nötig haben.

Hierbei muss hervorgehoben werden, dass die Bereitstellung der Hilfe ausschließlich auf dem festgestellten Bedarf und dem Gefährdungsgrad beruhen muss und dass die Qualität und die Quantität der Hilfe vor allem von der Ersteinschätzung abhängen, die insbesondere bezüglich der Anwendung der Kriterien der Gefährdung, vor allem in Bezug auf Frauen, Kinder und Behinderte, noch verbessert werden muss.

Außerdem ist die effektive und dauerhafte Einbeziehung der Begünstigten in die Verwaltung der Hilfe – und gegebenenfalls ihre Beteiligung daran – eine Grundvoraussetzung für die Qualität des humanitären Hilfseinsatzes, insbesondere im Falle lang andauernder Krisen.-

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wird die humanitäre Hilfe nunmehr durch Artikel 214 des AEUV geregelt, der eine umfassende EU-Politik der humanitären Hilfe einführt. Es handelt sich um eine geteilte Zuständigkeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union. Die am 20. Juni 1996 in Kraft getretene Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates über die humanitäre Hilfe wird folglich nach ihrer Überarbeitung nach dem Verfahren der Mitentscheidung ihre eigene Rechtsgrundlage haben. Der Vertrag von Lissabon hat auch den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) eingeführt. Der DEVE-Ausschuss des Parlaments hat seine Sorge zum Ausdruck gebracht, dass humanitäre Hilfe nicht durch den EAD instrumentalisiert werden dürfe, und setzt sich für die Wahrung der Unabhängigkeit der GD ECHO ein. Er fordert auch, dass die Aufgaben der Kommissarinnen Ashton und Georgieva klargestellt werden.

Da die Halbzeitüberprüfung des Aktionsplans eine Gelegenheit darstellt, die Maßnahmen der EU in einer Reihe von Bereichen zu verstärken, lenkt der Bericht die Aufmerksamkeit unter anderem auf folgende Fragen: die Förderung der humanitären Grundsätze sowie der Normen des humanitären Völkerrechts, die Fragen im Zusammenhang mit der Qualität, der Koordinierung und der Kohärenz im Rahmen der Bereitstellung der humanitären Hilfe, die Klarstellung des Einsatzes der militärischen Mittel und Kapazitäten und der Mittel und Kapazitäten des Katastrophenschutzes im Einklang mit dem humanitären Konsens und den Richtlinien der Vereinten Nationen, die Katastrophenrisikominderung und die verstärkte Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung.

 
  
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  Licia Ronzulli (PPE), schriftlich.(IT)Die Europäische Union ist in der Kombination aus Kommission und Mitgliedstaaten die weltweit größte Geberorganisation im Bereich humanitäre Hilfe. Ihr Anteil an der offiziell verzeichneten internationalen humanitären Hilfe beträgt über 40 %.

Allein 2009 konnten etwa 115 Millionen Menschen in über 70 Ländern humanitäre Hilfe mit einem Gesamtwert von 950 Mio. EUR erhalten. Durch ihre Politik der humanitären Hilfe hat die Europäische Union konkret unter Beweis gestellt, dass sie denjenigen helfen will, die Unterstützung ganz besonders nötig haben. Unser Ziel ist eine bessere Koordinierung der militärischen Mittel und der Katastrophenschutzmittel, um die Effizienz unserer Hilfseinsätzen bei Naturkatastrophen zu erhöhen. Diese tragischen Ereignisse treten immer häufiger auf und haben in den letzten Jahren weltweit Hunderttausende Todesopfer gefordert.

Besondere Aufmerksamkeit muss dabei Frauen und Kindern geschenkt werden, insbesondere Flüchtlingen und Vertriebenen, denn Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht insbesondere gegen diese Bevölkerungsgruppen treten immer häufiger auf. Neben der Gewährleistung effektiverer Einsätze muss im Bereich der aktiven und passiven Konfliktprävention noch eine Menge Arbeit geleistet werden. Insbesondere die Bevölkerungsgruppen, die den größten Risiken ausgesetzt sind, müssen besser auf derartige Phänomene vorbereitet werden, und zwar durch die Förderung einer nachhaltigen Entwicklungspolitik mit dem Ziel der Risikominimierung.

 
  
  

Bericht: Daciana Octavia Sârbu (A7-0376/2010)

 
  
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  John Stuart Agnew und David Campbell Bannerman (EFD), schriftlich. – 14/1: Ich habe für den Bericht gestimmt, da ich ihn als eine Schwächung der EU-Rechtsvorschriften empfinde und er zu einer Vereinfachung der Einfuhr von nicht genetisch veränderten Sojabohnen ins Vereinigte Königreich führen wird. Das ist ein entscheidendes Anliegen für unseren Geflügelsektor.

14/2: Ich habe für den Bericht gestimmt, da er den negativen Einfluss von EU-Rechtsvorschriften auf Lieferungen nicht genetisch veränderter Sojabohnen ins Vereinigte Königreich verringern wird.

14/3: Ich habe mich hierbei der Stimme enthalten, da, obwohl es sich um ein wünschenswertes Ziel handeln mag (für eine britische Regierung ohne EU-Kontrolle), diese Angelegenheit meiner Ansicht nach noch kein kritisches Problem darstellt, und ich möchte die Macht der EU nicht ausweiten.

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Die EU sollte innovative Initiativen ergreifen, die erstens Nahrungsmittelüberschüsse nutzen und zweitens Menschen, denen es an Nahrungsmitteln mangelt, mit solchen versorgen: Dies sollte bei der Überarbeitung der Gemeinsamen Agrarpolitik entsprechend berücksichtigt werden. Für fast 50 % der jüngsten Preissteigerungen war Spekulation verantwortlich, weshalb eine gemeinsame Strategie der G20 notwendig ist, um die Schaffung von Preisstabilisierungsinstrumenten in internationalen Gremien zu fördern. Die EU muss eine internationale Bewegung führen, um eine Einigung innerhalb der Vereinten Nationen zu erreichen, damit eine nachhaltige und wirksame Versorgung von Ländern mit Nahrungsmittelknappheit erzielt werden kann.

Zudem möchte ich hervorheben, wie wichtig es ist, die Glaubwürdigkeit des Agrarsektors zu unterstützen, insbesondere indem man ihn gegenüber ausgebildeten, geschäftstüchtigen jungen Menschen als eine Tätigkeit bewirbt, die mit Innovation und Forschung in Verbindung gebracht werden kann.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. (LT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, die Ernährungssicherheit als ein Menschenrecht anerkennt. Dieses ist gegeben, wenn alle Menschen jederzeit in physischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht Zugang zu ausreichenden, unbedenklichen und nahrhaften Nahrungsmitteln haben, die ihrem Ernährungsbedarf und ihren Ernährungsgewohnheiten im Hinblick auf ein aktives und gesundes Leben entsprechen. Es muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass die weltweiten Vorräte an Grundnahrungsmitteln deutlich geringer sind als früher und dass sie während der Nahrungsmittelkrise von 2007 auf einen Rekordtiefstand gefallen sind, bei dem die weltweite Nahrungsmittelreserve für 12 Wochen reicht. Zugleich ist die Nahrungsmittelerzeugung der Welt zunehmend anfällig für durch den Klimawandel bedingte extreme Wetterverhältnisse, die plötzliche und unvorhersehbare Nahrungsmittelknappheit verursachen können. Daher sollte auch die EU ihren Beitrag zum weltweiten Vorratssystem für Nahrungsmittel leisten.

Ich denke, dass es sehr wichtig ist, im Agrarsektor nicht nur Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, sondern auch die traditionelle Landwirtschaft, die kleinen Agrarbetriebe, die biologische Landwirtschaft und die Verteilung der Erzeugnisse im örtlichen Rahmen. Ferner denke ich, dass es im Zusammenhang mit der Alterung der ländlichen Bevölkerung sehr wichtig ist, jungen Landwirten den Zugang zu Anbauflächen und Krediten zu verschaffen.

 
  
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  Elena Oana Antonescu (PPE), schriftlich. (RO) Jüngste Schwankungen bei Lebensmittel- und Grundnahrungsmittelpreisen haben Anlass zu ernsthafter Besorgnis über die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa und weltweit gegeben. Die Erhöhungen der Lebensmittelpreise haben die bedürftigsten Bevölkerungsgruppen am stärksten getroffen. Dieser Bericht unterstützt die Versorgung von Verbrauchern mit gesunden, hochwertigen Lebensmitteln zu vertretbaren Preisen und die Sicherung der Einkommen der Landwirte – zwei Hauptziele der Europäischen Union. Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Durch eine erhöhte Wettbewerbsfähigkeit kann Europa zur weltweiten Ernährungssicherheit beitragen.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich.(FR) Die Landwirtschaft ist der Politikbereich, der als erstes umgesetzt wurde, und war bis vor kurzem der größte Ausgabenposten; damit nimmt dieser Sektor einen wesentlichen Platz im europäischen Projekt ein. In den letzten Jahrzehnten hat dieser Bereich sicherlich so etwas wie einen Rückgang zugunsten anderer wichtiger Bereiche erfahren, wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass Europas landwirtschaftliche Unabhängigkeit eine wesentliche strategische Herausforderung darstellt. Die Ernährungssicherheit wird, wie der Vorsitzende der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) Joseph Daul zu Beginn dieses Jahres hervorgehoben hat, das wichtigste Anliegen des Jahres 2011 sein. Die weltweite Nahrungsmittelknappheit und die sich daraus ergebenden Krisen sollten uns die Ernsthaftigkeit dieser Lage vor Augen führen, die von drastischen Preisanstiegen und einer knappen Angebotssituation in Bezug auf essenzielle Rohstoffe gekennzeichnet ist. Europa muss sich dieser neuen Herausforderung stellen. Umweltprobleme steigern die Komplexität und das Ausmaß des Problems. Daher habe ich für diese Entschließung gestimmt, die sicherstellen soll, dass die strategische Bedeutung dieser Frage anerkannt wird. Sie verdeutlicht die Rolle, die die Union in der Bewirtschaftung der weltweiten Nahrungsvorräte spielen kann, sowie die Eignung der GAP in Anbetracht dieser Herausforderungen und macht auf die schädlichen Auswirkungen von Spekulation auf Rohstoffpreise aufmerksam.

 
  
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  Liam Aylward (ALDE), schriftlich. (GA) Derzeit leiden 900 Millionen Menschen weltweit an Hunger aufgrund ihrer extremen Armut, und für bis zu 2 Milliarden Menschen ist die Nahrungsmittelversorgung nicht gesichert, weil sie von Armut bedroht sind.

Da eine Erhöhung der Nahrungsmittelerzeugung um mindestens 70 % notwendig ist, um den Bedarf der wachsenden Weltbevölkerung zu decken, muss der Agrarsektor gestärkt werden. Aus diesem Grund unterstütze ich diesen wichtigen Bericht zur Landwirtschaft und Nahrungsmittelversorgung. Es muss eine starke, ausreichend finanzierte Gemeinsame Agrarpolitik entwickelt werden, um in Anbetracht der EU- und weltweiten Nachfrage an Nahrungsmitteln hochwertige Lebensmittel zu angemessenen Preisen bereitstellen zu können.

Die Schulobst- und Schulmilchprogramme und das Programm zugunsten der Bedürftigen müssen ausgebaut werden. Die Menschen in der EU müssen trotz wirtschaftlicher Probleme Zugang zu ausreichenden, gesunden Lebensmitteln haben.

Es ist besorgniserregend, dass die weltweiten Nahrungsmittelvorräte geringer sind als früher, und in Anbetracht der Bedrohung, die der Klimawandel und Naturkatastrophen darstellen, unterstütze ich die im Bericht vertretene Ansicht zur Einrichtung eines weltweiten Systems zur Bildung von Nahrungsmittelvorräten.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe für dieses Dokument gestimmt. Mit dem raschen Wachstum der Weltbevölkerung muss der Agrarsektor trotz der Hindernisse, die die Begrenzung der natürlichen Ressourcen, hohe Energiepreise und der Klimawandel schaffen, den zunehmenden Bedarf an unbedenklichen und ausreichenden Lebensmitteln decken. Der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der VN (FAO) zufolge muss die Nahrungsmittelerzeugung um mindestens 70 % zunehmen, um den wachsenden Bedarf einer Weltbevölkerung zu decken, die bis 2050 voraussichtlich über 9 Milliarden Menschen ausmacht. Außerdem leiden rund 900 Millionen Menschen weltweit aufgrund extremer Armut an chronischem Hunger, während für bis zu 2 Milliarden Menschen wegen Armut in unterschiedlichem Grad keine wirkliche, langfristige Ernährungssicherheit gegeben ist. Daher bleibt der Zugang zu Nahrungsmitteln ein wesentliches Problem, das es zu lösen gilt. Ich teile die Meinung, dass die neue GAP für die Zeit nach 2013 nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch die traditionelle Landwirtschaft, die kleinen Agrarbetriebe, die biologische Landwirtschaft und die Verteilung der Erzeugnisse im örtlichen Rahmen fördern muss, um zur Ernährungssicherheit beizutragen. Ferner denke ich, dass es im Zusammenhang mit der Alterung der ländlichen Bevölkerung sehr wichtig ist, jungen Landwirten Zugang zu Anbauflächen und Krediten zu verschaffen und vertretbare Lebensmittelpreise und ein ausreichendes Einkommen für Landwirte sicherzustellen.

 
  
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  George Becali (NI), schriftlich. (RO) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil es weiterhin Armut und Hunger in der Europäischen Union gibt; 79 Millionen Menschen in der EU leben noch immer unterhalb der Armutsgrenze. Meine Änderungsanträge heben die Tatsache hervor, dass das Recht auf Nahrung ein grundlegendes Menschenrecht ist, das gegeben ist, wenn alle Menschen jederzeit in physischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht Zugang zu ausreichenden, unbedenklichen und nahrhaften Nahrungsmitteln haben, die ihren Ernährungsbedarf decken, um ein aktives, gesundes Leben führen zu können. Ich möchte insbesondere die Bedeutung der Vielfalt der europäischen Landwirtschaft und der Gewährleistung der Koexistenz verschiedener Landwirtschaftsmodelle sowie der Vielfalt und Qualität der Lebensmittel und Ernährung in ganz Europa unterstreichen.

 
  
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  Bastiaan Belder (EFD), schriftlich. (NL) Ich habe für die Entschließung gestimmt. Meine Partei, die Delegation der niederländischen „Staatkundig Gereformeerde Partij“ (SGP), hat in ihrem Programm die strategische Bedeutung des Agrarsektors deutlich aufgezeigt, und die Landwirtschaft wurde sogar als Grundlage für Ernährungssicherheit bezeichnet. So großmütig diese Ideen auch sein mögen, ich habe jedoch zwei Randbemerkungen zum Text zu machen. Die EU sollte sich mit Schulmilch- und Schulobstprogrammen nicht einmischen. Das sollte den Mitgliedstaaten überlassen werden, wenn sie das so wünschen. Ferner habe ich gegen den Absatz zur Liberalisierung und Förderung von GVO-Einfuhren gestimmt. Meine Partei vertritt die Meinung, dass GVO das Problem der weltweiten Nahrungsmittelversorgung nicht lösen. Es wurde bisher kein Zusammenhang zwischen genetischer Veränderung und höheren Erträgen aufgezeigt. Unserer Meinung nach müssen wir uns im Zusammenhang mit genetischer Veränderung auch ethische Fragen stellen.

Ich bin jedoch mit dem grundlegenden Tenor der Entschließung zufrieden, die wieder einmal aufgezeigt hat, wie wichtig es ist, eine starke und vernünftige Finanzierung für die GAP nach 2013 sicherzustellen. Ferner denke ich, dass es von größter Bedeutung und Dringlichkeit ist, die Entwicklungsländer dazu aufzufordern, ihre Anbauflächen in erster Linie dazu zu nutzen, die Nahrungsmittelversorgung ihrer eigenen Bevölkerung sicherzustellen.

 
  
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  Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich.(FR) Zugang zu Lebensmitteln für alle vor dem Hintergrund einer weltweit steigenden Nachfrage und eines Nahrungsmittelmangels sicherzustellen, der mehrere Milliarden Menschen auf der ganzen Welt betrifft, ist eine enorme und überaus wichtige Herausforderung. Allein in der Europäischen Union leben 16 % der Menschen unterhalb der Armutsgrenze und haben große Mühen, ihre grundlegendsten Bedürfnisse wie Unterkunft, Gesundheit und natürlich Nahrung zu stillen.

Aus diesem Grund, und um die Debatte voranzubringen, haben wir für eine Entschließung gestimmt, die Landwirtschaft als einen Sektor von strategischer Bedeutung für die Ernährungssicherheit anerkennt. Zu einem Zeitpunkt, an dem wir über die Zukunft der GAP sprechen, darf dieses Bedürfnis und dieses Recht auf Nahrung, das für alle universell gelten sollte, nicht übersehen werden.

Eines unserer Ziele ist die Bekämpfung von Spekulation im Agrarsektor: Wir fordern eine Überarbeitung der Rechtsvorschriften über Finanzinstrumente. Es muss weniger Preisschwankungen und mehr Transparenz geben. Wir schlagen zudem ein „zielgerichtetes weltweites System von Nahrungsmittelvorräten“ vor, um Krisen wirksamer bewältigen zu können, und bitten die Kommission, diese Art von Maßnahme in Erwägung zu ziehen.

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. (RO) Es ist die Pflicht der Europäischen Union, die Herausforderungen anzunehmen, die die Ernährungssicherheit, die Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln, der Umweltschutz, die Vielfalt des ländlichen Raums und die Erhaltung des territorialen Gleichgewichts durch eine Verbesserung der Lebensbedingungen in ländlichen Gebieten darstellen. Die Gemeinsame Agrarpolitik bietet Antworten und Lösungen für diese zukünftigen Herausforderungen. Es ist wichtig, dass die Ziele und Instrumente dieses politischen Bestrebens der Notwendigkeit so gut wie möglich Rechnung tragen, eine gewisse nationale Dimension in die Struktur der Gemeinsamen Agrarpolitik zu integrieren. Es ist offensichtlich, dass Landwirte auch in Zukunft beträchtliche Direktzahlungen brauchen. Die gegenwärtigen Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf Direktzahlungen müssen beseitigt werden, weil dies einen direkten Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit von landwirtschaftlichen Erzeugnissen im Binnenmarkt hat.

Im Rahmen der GAP muss die Vergabe von EU-Mitteln verantwortungsvoll geregelt sein: Zahlungen sollten nur für bewirtschaftete Flächen und im Falle des Tierzuchtsektors nur für die Tiere, die sich im entsprechenden Zahlungsjahr in dem jeweiligen Betrieb befinden, gewährt werden. Die erste Säule der GAP sollte die Ausgleichszahlungen für landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete und Agrarumweltzahlungen abdecken und somit dazu beitragen, zu verhindern, dass Anbauflächen aufgegeben werden. Ferner sollte sie den ökologischen Nutzen, der sich aus großflächigen landwirtschaftlichen Praktiken ergibt, entlohnen.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da Ernährungssicherheit ein Menschenrecht ist, das gegeben ist, wenn alle Menschen Zugang zu geeigneten, unbedenklichen und nahrhaften Lebensmitteln haben, die ihren Bedürfnissen im Hinblick auf ein aktives und gesundes Leben entsprechen. In Europa leben immer noch 16 % der Bürgerinnen und Bürger unterhalb der Armutsgrenze, und der Zugang zu Lebensmitteln ist nach wie vor ein wesentliches Problem, das gelöst werden muss. Daher erfordert Ernährungssicherheit weiterhin eine starke Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Die neue GAP, die nach 2013 in Kraft treten soll, muss sich der Ernährungssicherheit und anderen Herausforderungen, insbesondere dem Klimawandel, der Wirtschaftskrise und der Erhaltung des territorialen Gleichgewichts in der EU stellen. Andererseits haben die ehrgeizigen Energieziele der EU den groß angelegten Anbau von Biokraftstoffen begünstigt, aber die Erzeugung von Biokraftstoffen steht mit der Nahrungsmittelerzeugung im Wettbewerb um Flächen, was sich negativ auf die Ernährungssicherheit auswirken kann.

 
  
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  Nikolaos Chountis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, obwohl er wichtige positive Punkte enthält und die Rolle der Landwirtschaft in der Sicherstellung von Ernährungssicherheit und deren Zweckdienlichkeit anerkennt. Er enthält jedoch einen sehr schwerwiegenden Nachteil, der nicht übersehen werden darf. Ein Punkt wurde angenommen, in dem das Europäische Parlament die Kommission auffordert, „ein zügigeres Verfahren in der EU für die Genehmigung der Einfuhr neuer GVO-Futtermittelvarianten, deren Unbedenklichkeit nachgewiesen wurde, vorzuschlagen“. Wir halten an unserer Position gegen die Einfuhr und Nutzung jeglicher Art von veränderten Stoffen, Nahrungsmitteln oder Futtermitteln fest, und ich könnte unter keinen Umständen für einen Bericht stimmen, der zum ersten Mal einen positiven Standpunkt seitens des Europäischen Parlaments zu veränderten Organismen darstellt, die Herr Barroso so hartnäckig in Europa einzuführen versucht.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Ernährungssicherheit ist ein grundlegendes Menschenrecht. Schätzungen zufolge leiden heute 900 Millionen Menschen weltweit an chronischem Hunger, während es vielen anderen wegen Armut in unterschiedlichem Grad an ausreichenden, gesunden Lebensmitteln mangelt. Ernährungssicherheit ist gegeben, wenn alle Menschen jederzeit in physischer und wirtschaftlicher Hinsicht Zugang zu ausreichenden, unbedenklichen Lebensmitteln haben, die ihrem Ernährungsbedarf entsprechen. Ernährungssicherheit erfordert eine starke Gemeinsame Agrarpolitik, die jedoch konsequent sein muss und soziale Belange nicht außer Acht lassen darf. Sie muss in der Hinsicht konsequent sein, dass sie nicht zu Produktionsüberschüssen führen darf, die den Markt verzerren und Umweltprobleme verursachen, und sie muss sich sozial engagieren und sicherstellen, dass alle Menschen aller Gesellschaftsschichten Zugang zu hochwertigen Lebensmitteln haben.

Auf der anderen Seite begrüße ich die Art und Weise, wie das Thema Vielfalt in der europäischen Landwirtschaft angegangen wird: Wettbewerbsfähigkeit und Innovation können und müssen mit traditioneller Landwirtschaft, kleinen Agrarbetrieben, biologischer Landwirtschaft und der Verteilung der Erzeugnisse im örtlichen Rahmen einhergehen. Finanzinvestitionen in diese Sektoren werden für die wirksame Nutzung von Flächen in verschiedenen Regionen zusammen mit Investitionen in Energie, die die Abhängigkeit zwischen Ernährungssicherheit und Energiesicherheit verringern, entscheidend sein.

 
  
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  Corina Creţu (S&D), schriftlich. (RO) Der Entschließungsantrag zur Anerkennung von Landwirtschaft als einen Sektor von strategischer Bedeutung für die Ernährungssicherheit ist ein dringend benötigtes Dokument zur rechten Zeit, da es genau zu einem Zeitpunkt erschienen ist, da wir einen zunehmend raschen Preisanstieg einer Vielzahl von Lebensmitteln beobachten können. Die in dem Bericht enthaltenden Empfehlungen sind realistisch und relevant und gehen echte Probleme in diesem Bereich an. Ich möchte gern auf die Bedeutung hinweisen, die der Ausbildung und Förderung von neuen Generationen von Landwirten in der EU beigemessen wird, was im Zusammenhang mit der Alterung der Bevölkerung unerlässlich ist. Zudem möchte ich darauf aufmerksam machen, dass ein Schwerpunkt auf die Aufrechterhaltung der Vielfalt der Landwirtschaft in der EU gelegt wird, damit auch traditioneller Landwirtschaft eine Chance gegeben wird.

 
  
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  Vasilica Viorica Dăncilă (S&D), schriftlich. (RO)In Anbetracht der Tatsache, dass das Recht auf Ernährungssicherheit ein grundlegendes Menschenrecht ist, denke ich, dass die Europäische Union bessere Bedingungen für die Umsetzung von Ernährungsprogrammen in den Mitgliedstaaten sowie für die Schulobst- und Schulmilchprogramme schaffen muss.

 
  
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  Mário David (PPE), schriftlich. (PT) Dies ist ein Initiativbericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, der Ideen und Vorschläge aller Fraktionen beinhaltet. Daher haben wir mit dem Ziel, tragfähige Kompromisse zu schließen, einen sehr umfangreichen Entwurf erstellt, der auf einem gemeinsamen Nenner basiert, dem ich im Allgemeinen zustimme. Abgesehen von der Ansicht, dass Ernährungssicherheit ein grundlegendes Menschenrecht ist, betrachte ich Landwirtschaft auch als einen strategischen Sektor, der für die Zukunft unseres Kontinents lebenswichtig ist. Mit anderen Worten: Ich sehe ihn als einen unverzichtbaren Teil unserer Souveränität als eine Union von Völkern und Ländern. Damit möchte ich hervorheben, dass das Recht auf Ernährungssicherheit, abgesehen davon, dass es ein grundlegendes Menschenrecht ist, durch unsere heimische Erzeugung gewährleistet sein sollte. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist somit für die Erreichung dieses Ziels von wesentlicher Bedeutung. Ich möchte daher wiederholen, dass das grundlegende Ziel der GAP darin bestehen sollte, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft und die Unterstützung des Landbaus in der EU zu erhalten, um eine Nahrungsmittelerzeugung insbesondere auf lokaler Ebene und eine ausgewogene territoriale Entwicklung zu gewährleisten. Ich denke zudem, dass gerechte Einkünfte im Agrarsektor sichergestellt werden sollten, da es nur möglich ist, nachhaltige und ethische Produktionssysteme zu fördern, wenn die Landwirte für ihre Investitionen und ihren Einsatz entsprechend entschädigt werden.

 
  
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  Luigi Ciriaco De Mita (PPE), schriftlich.(IT) Landwirtschaft spielt bei der kommunalen Entwicklung eine entscheidende Rolle. Ihre wirtschaftliche Leistung als Primärsektor ist nicht nur unter dem Gesichtspunkt des historischen Verlaufs ihrer Entwicklung zu sehen, sondern vor allem auch hinsichtlich ihrer Rolle bei der Stabilisierung von Gesellschaften und ihrer Volkswirtschaften. Bei einer ausgewogenen landwirtschaftlichen Erzeugung dürfen nicht nur die erzeugten Mengen eine Rolle spielen, sondern in erster Linie auch die Qualität der Erzeugnisse, um zur gesunden Entwicklung der Bevölkerung beizutragen. Daher spielt Ernährungssicherheit aus dieser Sicht eine Hauptrolle, und ihr Schutz – insbesondere was die traditionelle und lokale Erzeugung betrifft – erhöht die Entwicklungsmöglichkeiten des gesamten Gebietes. Die positive Wechselbeziehung zwischen Ernährungssicherheit und der Qualität und Gesundheit landwirtschaftlicher Erzeugnisse schließt auch die Verbesserung ihrer Umweltfreundlichkeit mit ein, wobei besondere Vorsicht vor dem Dominoeffekt, der durch die unkontrollierte Einführung genetisch veränderter Organismen verursacht wird, geboten ist, um zunächst einmal in Bezug auf die mittel- und langfristigen Auswirkungen, die diese Erzeugnisse auf die Gesundheit und lokale Wirtschaft haben könnten, die notwendigen Sicherheiten zu schaffen.

 
  
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  Marielle De Sarnez (ALDE), schriftlich.(FR) Wir stehen am Scheideweg, was die Definition der zukünftigen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik betrifft. Dies ist ein Thema, das selbstverständlich die Europäer betrifft, aber auch Bürgerinnen und Bürger auf der ganzen Welt. Diese neue Politik sollte daher Teil einer globalen Vision sein. Mit einer wichtigen Herausforderung: In der Lage zu sein, auf die Verdopplung der Nachfrage bezüglich der Nahrungsmittelerzeugung und -versorgung zu reagieren, die bis zum Jahr 2050 stattfinden wird, in einem Rahmen, der geprägt ist von Wasserknappheit, der Reduzierung der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche und von einer neuen Energiesituation, die durch die Bekämpfung des Klimawandels bestimmt wird. Die globale Organisation der Agrarmärkte muss überdacht werden, wobei die beiden wichtigsten Konzepte der Gemeinsamen Agrarpolitik zu berücksichtigen sind: die Gewährleistung der Ernährungssicherheit und die Erhaltung der Lebensgrundlage von kleinen Landwirten und ihrer Familien, sowohl bei uns als auch in den ärmsten Ländern der Welt. Dies hängt auch von der Einrichtung eines zielgerichteten weltweiten Vorratssystems für Nahrungsmittel mit Notreserven zur Verringerung des Hungers und Beständen zur Regulierung der Rohstoffpreise ab. Dieses System sollte von der UNO über die weltweite Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation FAO verwaltet werden.

 
  
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  Anne Delvaux (PPE), schriftlich.(FR) 900 Millionen Menschen weltweit leiden wegen extremer Armut an chronischem Hunger. Trotz der scheinbar zulänglichen Versorgung kann sich ein wesentlicher Teil der Weltbevölkerung die notwendigen Grundnahrungsmittel nicht leisten. Somit stellt der Zugang zu Nahrungsmitteln weiterhin ein Hauptproblem dar, das gelöst werden muss.

Das Ziel der Ernährungssicherheit lässt sich nicht ohne die Bewältigung von zweien der wichtigsten heutigen Probleme erreichen: Markt- und Preisschwankungen und schwindende Nahrungsmittelvorräte. In diesem Zusammenhang sollten wir eine Überarbeitung der geltenden Rechtsvorschriften über Finanzinstrumente unterstützen, die ein transparenteres Geschäftsverhalten und Mindestschwellen für die Akteure vorschreiben sollte, die auf diesen Märkten Geschäfte tätigen dürfen.

Darüber hinaus sind die weltweiten Grundnahrungsmittelvorräte viel begrenzter als in der Vergangenheit, und die weltweiten Nahrungsmittelreserven sind auf einen Rekordtiefstand gefallen. Die GAP muss schließlich ganz eindeutig Antworten auf die Herausforderungen der Ernährungssicherheit und andere finden, vor allem den Klimawandel und die Wirtschaftskrise innerhalb der EU.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht über die Anerkennung der Landwirtschaft als einen Sektor von strategischer Bedeutung für die Ernährungssicherheit gestimmt, weil er wichtige Vorschläge beinhaltet, wie sich die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2013 den Herausforderungen wie unter anderem der Ernährungssicherheit, dem Klimawandel, der Wirtschaftskrise und der Erhaltung des territorialen Gleichgewichts in der EU stellen muss.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) hat jüngst vor einem möglichen Anstieg der Lebensmittelpreise im Jahr 2011 gewarnt, nachdem die Preise 2010 nach der Nahrungsmittelkrise im Juni 2008 einen neuen historischen Höchststand erreicht hatten. Der Nahrungsmittelpreisindex der FAO mit 55 Grundnahrungsmitteln ist sechs Monate in Folge auf 214,7 Punkte gestiegen. Dies ist höher als der vorherige historische Höchststand von 213,5 Punkten im Juni 2008.

Die Preise für Zucker und Fleisch erreichen gerade ein neues historisches Hoch, und wenn die Getreideerzeugung nicht um mindestens 2 % erhöht wird, werden die Preise für diese Rohstoffe weiterhin steigen. Diese Initiative sollte daher begrüßt werden, und wie ich bereits vergangene Woche in einer Anfrage an die Europäische Kommission betont habe, denke ich, dass in Anbetracht der Tatsache, dass Preisschwankungen jeden Marktteilnehmer betreffen, konkrete Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik getroffen werden müssen, um die Produktion zu erhöhen, die Märkte besser zu versorgen, eine größere Preisstabilität sicherzustellen sowie zu gewährleisten, dass die Produktion dem Produktionsbedarf Europas entspricht. Wie ich bereits gesagt habe, sollte die Landwirtschaft als ein strategischer Sektor betrachtet werden, insbesondere in Krisenzeiten.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Da Ernährungssicherheit ein Menschenrecht ist, muss sie seitens der Institutionen der Europäischen Union besondere Aufmerksamkeit erhalten. Der Agrarsektor muss eine zuverlässige Nahrungsmittelversorgung gewährleisten; es ist jedoch ebenfalls von entscheidender Bedeutung, dass sie ausreichend ist. Aus diesem Grund dürfen wir die Empfehlungen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen nicht vergessen, wonach dringend eine Erhöhung der Nahrungsmittelerzeugung um mindestens 70 % notwendig ist, um eine Weltbevölkerung zu ernähren, die bis 2050 voraussichtlich 9 Milliarden ausmachen wird. Ich bin froh, dass diese Entschließung angenommen wurde, da sie die Rolle der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit als ein Organ anerkennt, das für die Überwachung und Meldung aller mit der Lebensmittelkette in Verbindung stehenden Risiken verantwortlich ist, und die Mitgliedstaaten dazu anregt, Einrichtungen zu gründen, die mit ihr zusammenarbeiten. Ferner möchte ich die Anerkennung hervorheben, die traditioneller Landwirtschaft, die in benachteiligten Regionen betrieben wird, insbesondere biologischem Landbau und kleinen Agrarbetrieben, zugesprochen wird. Sie stellt nicht nur einen Gewinn für die Wirtschaft dar, sondern vor allem für die Umwelt, da sie für die Erhaltung der biologischen Vielfalt grundlegend ist. Ich hoffe, dass die neue Gemeinsame Agrarpolitik die Probleme dieses Sektors wirksam angehen wird: Klimawandel, Stabilität von Verbraucherpreisen und Gewährleistung der Einkommen für Landwirte.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Berichterstatterin behandelt ein brisantes Thema und weist auf wesentliche, die Ernährungssicherheit gefährdende Probleme hin, wie Preisschwankungen infolge von Finanzspekulation, Landaneignung in Entwicklungsländern oder unzureichende strategische Vorräte. Dennoch ist der Lösungsansatz zu jedem dieser Probleme sowie zu allen anderen mit Ernährungssicherheit verbundenen Problemen äußerst lückenhaft, manchmal widersprüchlich und in einigen Fällen sogar falsch. Die Folgen der gegenwärtigen Agrarpolitik – insbesondere der Gemeinsamen Agrarpolitik und deren Folgereformen – werden nicht berücksichtigt, so wie auch die Liberalisierung der Märkte und der Abbau von Regulierungsinstrumenten und der daraus resultierende Ruin von Tausenden von kleinen und mittelständigen Erzeugern, die sich mit Preisen für ihre Erzeugnisse konfrontiert sehen, die die Produktionskosten oft nicht decken.

Es wird zunehmend behauptet, dass „wir für die Ernährung der Menschen in Europa und Drittländern alle Arten der Landwirtschaft benötigen“: Dies ist ein indirektes Plädoyer für nicht nachhaltige Massenproduktionsmodelle, Ausfuhren sowie genetisch veränderte Nutzpflanzen. Der Bericht fordert zudem die Rationalisierung und Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für die Einfuhr dieser genetisch veränderten Nutzpflanzen. Schließlich „begrüßt“ die Berichterstatterin „den Verordnungsvorschlag der Kommission über [nicht börsengehandelte] Derivate“, einen Vorschlag, den der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Recht auf Nahrung verurteilt, weil Spekulation dadurch nicht verhindert werden konnte.--

 
  
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  Carlo Fidanza (PPE), schriftlich.(IT) Ich habe für Frau Sârbus Bericht gestimmt. Zu einem Zeitpunkt, an dem wir die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Zeit nach 2013 vorbereiten, zeigt die heutige Abstimmung die Richtung auf, in die das Parlament zu gehen beabsichtigt. Um eine zuverlässige Nahrungsmittelversorgung zu erschwinglichen Preisen sicherzustellen, muss sich die EU mit einer starken Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) rüsten, die die Spekulation mit Nahrungsmitteln verhindert und junge Menschen beim Einstieg in den Agrarsektor unterstützt. Ich denke, es ist wichtig, zu betonen, dass die zukünftige GAP zudem den Bürgerinnen und Bürgern einen Zugang zu angemessener Nahrungsmittelversorgung bieten, die Verbreitung von Ernährungsinformationen ermöglichen und bessere Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Programmen wie den Schulmilch- und Schulobstprogrammen schaffen muss. Ferner wird mit der heutigen Abstimmung die Kommission aufgefordert, zu prüfen, wie ein „zielgerichtetes weltweites System von Nahrungsmittelvorräten“ mit Notreserven zur Verringerung des Hungers und weiteren Beständen zur Regulierung der Rohstoffpreise umgesetzt werden kann. Dabei ist dem Thema genetisch veränderte Organismen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Da dies ein derart heikles Thema darstellt, ist Vorsicht geboten, um deren willkürliche und unbegrenzte Einfuhr zu vermeiden.

 
  
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  Lorenzo Fontana (EFD), schriftlich.(IT) Ich habe dafür gestimmt, weil die Verwirklichung von Ernährungssicherheit und Unabhängigkeit in Europa ein unabdingbares Ziel ist. Ich begrüße die Tatsache, dass auf eine ehrgeizige Vision der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hingewiesen wurde. Wir dürfen nicht vergessen, dass die GAP eine grundlegende Rolle bei der Unterstützung der Landwirte spielt, die nicht nur Rohstoffe und öffentliche Güter produzieren, sondern auch unsere Landschaft instand halten und pflegen. Um die neuen Herausforderungen, vor denen wir künftig im Bereich Ernährung voraussichtlich stehen werden, bewältigen zu können, müssen wir sicherstellen, dass wir uns als Erzeuger selbst versorgen können und immer weniger landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Drittländern importieren müssen, die nicht nur Umwelt- und Gesundheitsvorschriften missachten, sondern auch die Arbeitnehmerrechte.

 
  
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  Elisabetta Gardini (PPE), schriftlich.(IT) Die Verbesserung der Ernährungssicherheit ist eine der Herausforderungen, die durch die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2013 bewältigt werden muss.

Bei der Gewährleistung von ausreichenden Nahrungsmittelvorräten für die Bürgerinnen und Bürger der EU muss der voraussichtliche starke Anstieg des weltweiten Lebensmittelbedarfs bis 2050 Rechnung berücksichtigt werden. In Anbetracht dessen ist es für die Europäische Union eine Priorität, dieses grundlegende Menschenrecht weiterhin innerhalb und außerhalb ihrer Grenzen zu sichern und dabei die Produktivität der Landwirtschaft zu steigern und zugleich eine zuverlässige Nahrungsmittelversorgung zu erschwinglichen Preisen zu gewährleisten, und zwar zusätzlich zu der heute grundlegenden Notwendigkeit, Europas ländlichen Raum zu schützen.

Wir dürfen nicht zulassen, dass Finanzspekulation weiterhin unkontrollierte Preissteigerungen und Schwankungen auf dem globalen Lebensmittelmarkt verursacht. Für die Sicherung der europäischen Produktion müssen wir das Gleichgewicht der Vertragspartnerschaften zwischen den Erzeugern und dem modernen Verteilungssystem wiederherstellen.

Wir dürfen die Tatsache nicht unterschätzen, dass ungleiche Verhandlungsmacht, wettbewerbswidrige Praktiken und mangelnde Transparenz oft die Ursache von Marktverzerrungen sind und schwerwiegende Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Lebensmittelversorgungskette haben.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. (FR) Ja, der Agrarsektor ist ein strategischer Sektor, und Ernährungssicherheit ist eine Notwendigkeit. Europa hat Jahrzehnte gebraucht, um das zu begreifen. Der Titel des Berichts ist jedoch irreführend. Er verurteilt an keiner Stelle die verheerenden Folgen des weltweiten Freihandels und der Marktlogik.

Wir werden weiterhin im Winter Erdbeeren essen, ob sie nun von der Südhalbkugel oder aus energie- und wasserschluckenden Gewächshäusern stammen. Wir werden weiterhin die Einfuhr afrikanischer Bohnen zum Nachteil lokaler Nahrungsmittel und unserer eigenen Erzeuger fördern.

Wir werden weiterhin eine Regulierung der Märkte für landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Folgeerzeugnisse fordern, auch wenn Letzteres ein absurder Begriff ist und wir hochwertige Landwirtschaft und kurze Nahrungsmittelkreisläufe fördern und gleichzeitig die Verstöße der Zwischenhändler und großen Handelsketten gnadenlos verfolgen sollten.

Wir werden machtlos zusehen, wie fremde Länder, die ihr eigenes Potenzial vergeudet haben, die Kontrolle über die Anbaugebiete der am meisten benachteiligten Länder übernehmen, und wir werden darüber zunehmend besorgt sein, aber es nicht schaffen, etwas gegen diese explosive Situation zu tun.

Sie haben Fortschritte gemacht, doch es gibt immer noch eine Menge zu tun. Wenn Sie sich weigern, genau das System, das uns diese Probleme bereitet, in Angriff zu nehmen, dann sind Sie zum Scheitern verurteilt.

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich.(FR) Ernährungssicherheit ist eine Angelegenheit von zentraler Bedeutung, die die Europäische Union wirksam angehen muss. Deshalb habe ich den Bericht meiner sozialdemokratischen Kollegin befürwortet, der eine starke, verantwortungsbewusste, auf junge Landwirte ausgerichtete GAP unterstützt. Er fordert die Bekämpfung der Spekulation auf den Agrarmärkten und der dadurch verursachten Preisschwankungen. Zudem bestätigt er, dass der Kampf gegen die Armut in der EU und weltweit zu einer Priorität werden muss, indem Ernährungssicherheit und der Zugang zu Nahrungsmitteln als ein grundlegendes Menschenrecht behandelt werden. Die EU muss sich den heutigen Herausforderungen auf dem Gebiet der Ernährung stellen und zukünftige Schwierigkeiten in diesem Bereich voraussehen. Aus diesem Grund ist die Idee eines zielgerichteten weltweiten Vorratssystems für Nahrungsmittelvorräte meiner Ansicht nach durchaus angebracht, auch wenn dessen Umsetzung nicht einfach sein wird.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. – Ich habe trotz seiner zahlreichen positiven Punkte gegen den Sârbu-Bericht gestimmt. Ernährung ist ein grundlegend wichtiges Thema, das zunehmend an Bedeutung gewinnen wird. Es ist unbedingt notwendig, dass die EU eine geschlossene Haltung in Bezug auf ihren Agrarsektor einnimmt, um die künftigen Herausforderungen anzugehen. Ich denke jedoch nicht, dass GVO bei der Sicherung der Nahrungsmittelversorgung eine legitime Rolle spielen, und ich kann keinen Bericht unterstützen, in dem vorgeschlagen wird, genetischer Veränderung grünes Licht zu geben.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. (LT) Ich habe diesem Bericht zugestimmt, weil Ernährungssicherheit ein Menschenrecht ist und ein aktives und gesundes Leben gewährleistet. Eine Vielzahl von Menschen leidet weltweit an chronischem Hunger oder mangelt es an echter, langfristiger Ernährungssicherheit. Trotz der scheinbar zulänglichen Versorgung kann sich ein wesentlicher Teil der Weltbevölkerung die notwendigen Grundnahrungsmittel nicht leisten, und der Zugang zu Nahrungsmitteln ist nach wie vor ein großes Problem, das dringend gelöst werden muss. Es muss sichergestellt werden, dass Menschen aller Gesellschaftsschichten Zugang zu Nahrungsmitteln haben. Das Ziel der Ernährungssicherheit lässt sich nicht ohne die Bewältigung von zweien der wichtigsten heutigen Probleme erreichen: Markt- und Preisschwankungen (unter dem starken Einfluss der Spekulation auf Rohstoffmärkten) und schwindende Nahrungsmittelvorräte. Wir dürfen unter keinen Umständen Spekulation auf Nahrungsmittelpreise zulassen. Wir müssen nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit fördern, sondern auch die traditionelle Landwirtschaft, die kleinen Agrarbetriebe, die biologische Landwirtschaft und die Verteilung der Erzeugnisse im örtlichen Rahmen, und somit die Vielfalt der Landwirtschaft in ganz Europa sicherstellen. Ferner denke ich, dass es im Zusammenhang mit der Alterung der ländlichen Bevölkerung sehr wichtig ist, jungen Landwirten den Zugang zu Anbauflächen und Krediten zu verschaffen. Unser Ziel ist die Aufrechterhaltung vertretbarer Lebensmittelpreise und eines angemessenen Einkommens für Landwirte. Unter keinen Umständen werde ich jedoch der Nutzung genetisch veränderter Stoffe, ihrer Einfuhr und Weitergabe an Verbraucher und anderen Aktionen oder der Zulassung von in Drittländern praktizierten Erzeugungsmethoden zustimmen, weil es keine Daten gibt, die uns glaubhaft versichern können, dass diese der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt nicht schaden.

 
  
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  Karin Kadenbach (S&D), schriftlich. Leider wurde im vorliegenden Text mit den Stimmen der Konservativen der Satz angenommen, ein zügigeres Verfahren in der EU für die Genehmigung der Einfuhr neuer Futtermittelvarianten mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) vorzuschlagen, deren Unbedenklichkeit nachgewiesen wurde. Keinesfalls darf der Bedarf an Lebensmitteln aber durch die Methoden der Gentechnik gesichert werden. Ich bin weiterhin dezidiert gegen gentechnisch veränderte Nahrungsmittel und erinnere die EU-Kommission an das Vorsorgeprinzip: Selbst, wenn es wissenschaftliche Studien gibt, die gentechnisch modifizierte Lebensmittel als nicht gesundheitsschädlich betrachten, gibt es möglicherweise aber noch nicht die richtigen Testmethoden, um das festzustellen. Schließlich müssen wir den Wunsch der Verbraucher respektieren, die diese Form von Lebensmitteln ablehnen.

 
  
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  Elisabeth Köstinger (PPE), schriftlich. Die Landwirtschaft ist von enormer Bedeutung für die weltweite Ernährungssicherheit, darum müssen wir handeln! Die Sicherung der Einkommen der Landwirte und die Versorgung mit ausreichend Qualitätslebensmitteln müssen deshalb Kernziele der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik sein. Auch die schwankenden Marktpreise im Agrarsektor sind Unsicherheitsfaktoren und müssen behoben werden. Ich unterstütze den Bericht, der klar aufzeigt, dass Ernährungssicherheit auch in der Europäischen Union ein zentrales Anliegen ist und die Forderung einer Abstimmung der einzelnen Politikfelder untereinander. Nur wenn Agrarpolitik, Entwicklungs-, Handels-, Finanz- und Energiepolitik sowie die Forschung zusammenarbeiten, können Verbesserungen erzielt werden.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich.(IT) Ich habe für den Sârbu-Bericht gestimmt, weil die Hauptaufgabe, die der Landwirtschaft in unserer Gesellschaft zukommt, die dauerhafte, aber auch sichere Gewährleistung von Nahrungsmittelvorräten ist. Ernährungssicherheit ist ein Menschenrecht, das bedeutet, dass alle Menschen jederzeit in physischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht Zugang zu ausreichenden, unbedenklichen und nahrhaften Nahrungsmitteln haben sollten, um ein aktives Leben führen zu können. In einigen Teilen der Welt gilt dieses Recht im Allgemeinen als grundlegend, während es in anderen Teilen aus vielerlei Gründen und aufgrund zahlreicher Faktoren, die zusammen eine ernsthafte Bedrohung für die Gesundheit der Verbraucher darstellen, kaum gewährleistet ist. Zu einem Zeitpunkt wie diesem, der von der Debatte über die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2013 geprägt ist, ermöglicht uns dieser Bericht, einige Leitlinien zur ethischen, sozialen und wirtschaftlichen Rolle auszuarbeiten, die die Landwirtschaft – auch kurzfristig – spielen muss, und dabei einige die Landwirtschaft bedrohende Risikofaktoren zu ermitteln. Ferner haben wir die Gelegenheit, die Landwirtschaft zu einem Bollwerk im weltweiten Kampf gegen den Hunger zu machen.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (S&D), schriftlich.(PL) Ich habe für den Sârbu-Bericht über die Anerkennung der Landwirtschaft als einen Sektor von strategischer Bedeutung für die Ernährungssicherheit gestimmt. Seit Jahrhunderten ist Ernährungssicherheit eine der größten Prioritäten aller Regierungen. Daher können finanzielle und wirtschaftliche Kriterien nicht die entscheidenden Faktoren sein.

Die Erzeugung günstiger aber hochwertiger Nahrungsmittel ist aus der Sicht des Marktes und der Kaufkraft der Menschen sehr wichtig, insbesondere für solche mit niedrigem Einkommen. Noch wichtiger ist jedoch die Fähigkeit, Nahrungsmittel zu erzeugen. Wir dürfen keine Situation zulassen, in der wir Nahrungsmittel importieren, nur weil irgendeiner sie uns gerade billiger verkaufen kann. Wir können importieren, aber müssen dabei unsere Fähigkeit wahren, die Nahrungsmittelmenge, die wir brauchen, selbst zu erzeugen.

 
  
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  Petru Constantin Luhan (PPE), schriftlich. (RO) Zu diesem Zeitpunkt, an dem die Lebensmittelpreise stetig steigen und zunehmend die Rede von einer künftigen Nahrungsmittelkrise ist, lebt ein großer Teil der Bevölkerung der Europäischen Union unterhalb der Armutsgrenze, und daher müssen wir unbedingt sicherstellen, dass jeder Teil der Bevölkerung Zugang zu Nahrungsmitteln hat. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich der Ansicht bin, dass die Europäische Union eine starke Agrarpolitik braucht, die auf Innovation gründet und deren vorrangiges Ziel die Stabilität der Märkte und die Förderung und Unterstützung der Landwirte ist. Zugleich haben die europäischen Verbraucher das Recht auf gesunde, hochwertige Lebensmittel zu vertretbaren Preisen, was das Hauptanliegen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und das Kernziel der Europäischen Union ist.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe für diesen Bericht gestimmt, mich jedoch bei der Abstimmung über die drei Punkte des Änderungsantrags 14 zum Thema GVO der Stimme enthalten. Ich bin nicht wirklich gegen genetisch veränderte Nahrungsmittel, aber mir war unwohl bei diesem Versuch, die Einfuhr genetisch veränderter Stoffe und die Nutzung von in Drittländern praktizierten Produktionsmethoden zu beschleunigen. Der wissenschaftliche Nachweis, dass genetische Veränderung unbedenklich ist, muss solide sein, und die Bevölkerung muss volles Vertrauen darauf haben, dass die zuständigen Behörden alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen und strenge Tests durchgeführt haben. Dies darf nicht überstürzt werden.

 
  
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  Marisa Matias (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Dieser Bericht bekräftigt Ernährungssicherheit als ein grundlegendes Menschenrecht. Zwei der Hauptprobleme, die im Rahmen dieses Rechts angegangen werden sollten, Preisschwankungen auf den Märkten, die von Spekulation stark beeinflusst werden, und abnehmende Nahrungsmittelreserven. Der Bericht stellt fest, dass Spekulation zu 50 % Ursache der jüngsten Preissprünge ist, und befürwortet die Überarbeitung der geltenden Rechtsvorschriften über Finanzinstrumente, die für mehr Transparenz sorgen, die Wirtschaft sowie die Agrarproduktion unterstützen und gleichzeitig verhindern sollen, dass Spekulation die effizient arbeitenden Agrarbetriebe gefährdet. Der Bericht unterstützt die Einschränkung des Zugangs zu Agrarmärkten zu einem Zeitpunkt, an dem die Lebensmittelpreise von Spekulanten, die keinerlei Interesse an Landwirtschaft haben, stark beeinflusst werden.

Dennoch wird die Kapitalisierung der Agrarmärkte im strukturellen Sinne nicht infrage gestellt. Der Bericht schlägt zudem die Einrichtung eines von der UNO verwalteten weltweiten Vorratssystems für Nahrungsmittel vor. Ferner legt er der Kommission eindringlich nahe, die Genehmigung für die Einfuhr von genetisch veränderten Nahrungsmitteln zu beschleunigen, was ich ganz und gar ablehne. Aus diesen Gründen, aber auch, um die guten Absichten und Vorschläge des Berichts zu fördern, habe ich mich der Stimme enthalten.

 
  
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  Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Die Feststellung, dass Ernährungssicherheit ein grundlegendes Menschenrecht ist, das es zu gewährleisten gilt, die Forderung, dass Landwirte für ihre Arbeit entlohnt werden müssen, und der Vorschlag eines von den Vereinten Nationen verwalteten Vorratssystems für Nahrungsmittel – das alles sind Zugeständnisse gegenüber unseren Thesen. Ich begrüße sie. Die Unterscheidung von Rohstoffderivaten von anderen Finanzprodukten und die Beschränkung des Zugangs von Akteuren, die mit Agrarerzeugung in Verbindung stehen, zu Agrarfinanzmärkten deuten ebenfalls auf einen Sinneswandel hin.

Jedoch ist es noch ein weiter Weg bis zum Ende des Produktivismus und der Verlagerung, die für die Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln und die Erhaltung der biologischen Vielfalt notwendig sind. Die Kapitalisierung der Agrarmärkte wird nicht grundsätzlich infrage gestellt. Schlimmer noch sind die geforderten Genehmigungen von genetisch veränderten Sorten. Um die guten Absichten zu unterstützen, enthalte ich mich daher der Stimme.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Das Konzept der Ernährungssicherheit ist sehr eindeutig; sie ist gegeben, wenn alle Menschen jederzeit in physischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht Zugang zu ausreichenden, unbedenklichen und nahrhaften Nahrungsmitteln haben, die ihrem Ernährungsbedarf und ihren Ernährungsgewohnheiten im Hinblick auf ein aktives und gesundes Leben entsprechen. Daher gibt es keinen Zweifel daran, dass der stetige Anstieg der Lebensmittelpreise infolge gestiegener Rohstoffpreise zu einem zunehmend besorgniserregenden Problem für die EU wird. Andererseits muss der Agrarsektor trotz schwindender natürlicher Ressourcen und hoher Produktionskosten den Nahrungsbedarf einer stetig wachsenden Bevölkerung abdecken. Im Hinblick auf den künftigen Bedarf gibt es keinen Zweifel daran, dass die Landwirtschaft zu einem strategischen Sektor werden muss, ja sogar zu einem für die wirtschaftliche Entwicklung der EU und der gesamten Welt entscheidenden Sektor.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Gerade hinsichtlich der Ernährungssicherheit besteht das Problem, dass die Mitgliedsstaaten der EU ihre Selbstversorgungsfähigkeit immer mehr verlieren. Dem besorgniserregenden Trend weg vom hauptberuflichen Bauern hin zum Nebenerwerbslandwirt und des Bauernsterbens konnte noch nicht Einhalt geboten werden. Wenn also über Ernährungssicherheit gesprochen wird, dann gilt es, Konzepte zu finden, mit denen zum einen dieser besorgniserregende Trend gestoppt werden kann und zum anderen das Bewusstsein beim Konsumenten für regionale Produkte gestärkt wird. Insbesondere gilt es in diesem Zusammenhang, auch die EU-Förderungen dahingehend zu untersuchen, dass die Lebensmitteltransporte kreuz und quer durch die EU reduziert werden. Dies ist nicht nur im Sinne der Umwelt und hilft damit, die Kyoto-Ziele zur Emissionsreduktion umzusetzen, sondern reduziert auch die Lärmbelastung für die Menschen, vor allem entlang der Transitrouten.

Und nicht zuletzt ist zu überlegen, in welchem Ausmaß alternative Antriebssysteme vermehrt gefördert werden können, da die Produktion von Biotreibstoffen konventionellen Anbau zu verdrängen beginnt und sich dies in Nahrungsmittelknappheit und -verteuerung niederschlägt. Diese Aspekte gehen im Bericht unter, weshalb ich mich der Stimme enthalten habe.

 
  
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  Claudio Morganti (EFD), schriftlich.(IT) Die Berichterstatterin betont die Bedeutung der Landwirtschaft im Hinblick auf die neuen Herausforderungen im Bereich der Ernährung.

Nach Angaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der VN (FAO) muss die Nahrungsmittelerzeugung um mindestens 70 % zunehmen, angesichts dessen, dass die Weltbevölkerung bis 2050 voraussichtlich über 9 Milliarden Menschen ausmachen wird. Daher erfordert die Ernährungssicherheit weiterhin eine starke Gemeinsame Agrarpolitik.

Die Hauptziele der GAP waren bisher: Erhöhung der Produktivität der Landwirtschaft, Unterstützung der Landwirte im Hinblick auf einen angemessenen Lebensstandard, Stabilisierung der Märkte und die Sicherstellung einer zuverlässigen Versorgung erschwinglicher Nahrungsmittel. Ihr Erfolg führte jedoch zu unbeabsichtigter Überproduktion und zu Überschüssen, die den Markt gestört und Umweltprobleme hervorgerufen haben. Die neue GAP sollte daher die Ernährungssicherheit verbessern, indem sie die Produktivität erhöht und zugleich eine ökologisch nachhaltige Nahrungsmittelerzeugung begünstigt. Der Bericht betont, dass es entscheidend darauf ankommt, dass die Finanzierung der GAP den Ambitionen und den Zielen dieser Politik Rechnung trägt.

Die Mittel für die GAP sollten auf dem gegenwärtigen Niveau bleiben, um vertretbare Lebensmittelpreise und vor allem ein angemessenes Einkommen für die Landwirte aufrechtzuerhalten und Ernährungssicherheit sicherstellen zu können. Die Verbesserung und der Ausbau von Lebensmittelsicherheitskontrollen in der Union und in Drittländern sind unbedingt notwendig, und daher bin ich für die Entschließung.

 
  
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  Cristiana Muscardini (PPE), schriftlich.(IT) Ernährungssicherheit ist ein Menschenrecht, und daher muss eines der Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik die Sicherstellung eines leichten Zugangs zu Nahrungsmitteln für alle sein, wobei das Bevölkerungswachstum, der Klimawandel, die hohen Energiekosten und Hindernisse aufgrund der Begrenzung der natürlichen Ressourcen berücksichtigt werden müssen.

Ich stimme der Berichterstatterin Frau Sârbu zu und unterstütze sie bei ihrem Vorhaben, sicherzustellen, dass die neue GAP für die Zeit nach 2013 in der Lage ist, den Anforderungen und Herausforderungen der Ernährungssicherheit zu genügen. Es ist daher wichtig, die Vielfalt in der landwirtschaftlichen Erzeugung zu fördern, die große Handelsketten, traditionelle Landwirtschaft sowie kleine Agrarbetriebe umfasst. Ferner ist es wichtig, jungen Landwirten den Zugang zu Krediten zu gewährleisten und die Entwicklung eines Systems zur Verwaltung von Nahrungsmittelvorräten voranzutreiben, um so den Welthandel zu erleichtern und die Weltmarktpreise zu senken.--

Ich bin jedoch gegen die Entwicklung von GVO und ihre Nutzung als Futtermittelvarianten, solange ihre Unbedenklichkeit für Nutztiere und die europäischen Verbraucher nicht nachgewiesen wurde.

 
  
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  Rareş-Lucian Niculescu (PPE), schriftlich. (RO) Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Jedoch bedauere ich, dass einige wichtige Bestimmungen vor der Abstimmung herausgenommen wurden, wie die Bestimmung über die Prüfung der Möglichkeit, die Einführung von in Drittländern verwendeten Produktionsmethoden in Hinblick auf genetisch veränderte Organismen zu genehmigen. Einige Länder haben in diesem Bereich enorme Fortschritte gemacht, die Europäische Union dagegen hat den Anschluss verloren und schöpft diesbezüglich nicht das gesamte Potenzial aus. Zudem bedauere ich die Streichung des Punktes, der sich auf das Problem der riesigen brachliegenden Anbauflächen in einigen Mitgliedstaaten bezog.

 
  
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  Franz Obermayr (NI), schriftlich. Der Bericht enthält zum Teil sehr gute Ansätze wie etwa Anreize zur traditionellen, ökologischen Landwirtschaft, die Unterstützung insbesondere der Kleinbauern, sowie den Schutz der heimischen Bauern vor dem Wettbewerbsdruck aus Drittländern, in denen die Qualitätsstandards wesentlich niedriger sind. Auf der anderen Seite spricht sich der Berichterstatter für die Verwendung von GMO aus. Ich habe mich daher der Stimmabgabe enthalten.

 
  
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  Wojciech Michał Olejniczak (S&D), schriftlich. – (PL) Die Ernährungssicherheit ist eine der größten Herausforderungen für die Landwirtschaft, und das nicht nur in der Europäischen Union, sondern in der ganzen Welt und insbesondere in den Entwicklungsländern. Der FAO zufolge wird sich der weltweite Nahrungsmittelbedarf bis 2050 verdoppeln, und die Weltbevölkerung wird von den derzeit 7 Milliarden auf 9 Milliarden Menschen steigen. Daher wird die weltweite Nahrungsmittelerzeugung vor dem Hintergrund des Drucks auf die natürlichen Ressourcen entsprechend steigen müssen. Die weltweite Nahrungsmittelerzeugung wird steigen müssen, wobei der Einsatz von Wasser, Energie, Düngemitteln und Pestiziden sowie die Größe der Anbauflächen zugleich reduziert werden müssen. Es ist beängstigend, festzustellen, dass es insgesamt über 1 Milliarde hungernde Menschen gibt und in der Europäischen Union über 40 Millionen in Armut lebende Menschen an Hunger leiden. Auch aus diesem Grund denke ich, dass Nutzen aus dem wissenschaftlichen Fortschritt gezogen werden sollte, wenn er geeignete Lösungen erbringen kann, um den Hunger weltweit zu mindern, insbesondere durch eine effizientere Nutzung von Ressourcen. Die EU muss weiterhin ihren Bürgerinnen und Bürgern Ernährungssicherheit garantieren und zur Nahrungsmittelversorgung in der gesamten Welt beitragen, wobei es einer engeren und kohärenteren Zusammenarbeit mit dem Rest der Welt, insbesondere mit den Entwicklungsländern bedarf, um ihnen bei der langfristigen nachhaltigen Entwicklung des Agrarsektors zu helfen. Unter anderem habe ich aus diesem Grund für die Annahme des Berichts über die Anerkennung der Landwirtschaft als Sektor von strategischer Bedeutung für die Ernährungssicherheit gestimmt.

 
  
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  Rolandas Paksas (EFD), schriftlich. (LT) Ich habe für diesen Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Anerkennung der Landwirtschaft als Sektor von strategischer Bedeutung für die Ernährungssicherheit gestimmt, weil es aufgrund der wachsenden Verbraucherzahl, der großen Zahl hungernder Menschen, der Situation der Landwirte, der Schwankungen der Lebensmittelpreise und Börsenspekulation besonders wichtig ist, gewisse Maßnahmen zur Regulierung des Agrarsektors zu ergreifen. Es muss vor allem alles getan werden, mithilfe von finanziellen Anreizen traditionelle und biologische Landwirtschaft und kleine Agrarbetriebe zu fördern, um Ernährungssicherheit dauerhaft sicherzustellen. Angesichts der Gefahren, die genetisch veränderte Stoffe für die öffentliche Gesundheit darstellen, stimme ich dem Vorschlag, die Einfuhr von nicht genetisch veränderten Produkten mit einem geringen Anteil an genetisch veränderten Stoffen zuzulassen, nicht zu.

Wir müssen alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Einfuhr einer neuen genetisch veränderten Futtermittelvariante in die EU und die Möglichkeit der Nutzung von in Drittländern praktizierten Erzeugungsmethoden nicht zugelassen wird. Wir können die Probleme rund um den Zugang zu Nahrungsmitteln nicht lösen, indem wir die Anforderungen im Bereich der Lebensmittelsicherheit missachten und die Gesundheit der Menschen gefährden. In Anbetracht der Alterung der ländlichen Bevölkerung müssen jungen Landwirten Sonderkonditionen beim Erwerb von Krediten geboten werden, um sie zum Einstieg in die Landwirtschaft anzuspornen.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich.(IT) Ernährungssicherheit ist ein grundlegendes Menschenrecht, das gegeben ist, wenn alle Menschen in physischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht Zugang zu ausreichenden Nahrungsmitteln haben. Trotz der scheinbar zulänglichen Versorgung kann sich ein wesentlicher Teil der Weltbevölkerung die notwendigen Grundnahrungsmittel nicht leisten; rund 900 Millionen Menschen weltweit leiden wegen extremer Armut an chronischem Hunger. Somit stellt der Zugang zu Nahrungsmitteln weiterhin ein wesentliches Problem dar, das gelöst werden muss. Für die Ernährungssicherheit ist damit weiterhin eine starke Gemeinsame Agrarpolitik notwendig, die in der Lage ist, die Produktivität der Landwirtschaft zu erhöhen, die Märkte zu stabilisieren und vor allem eine zuverlässige Versorgung mit erschwinglichen Nahrungsmitteln sicherzustellen. Dieses Ziel kann jedoch nicht ohne die Bewältigung von Markt- und Preisschwankungen erreicht werden. Da das Thema Ernährung sehr wichtig ist, habe ich für den Sârbu-Bericht gestimmt, der auch ein zügigeres Verfahren für die Einfuhr neuer genetisch veränderter Futtermittelvarianten in die EU befürwortet, während er zudem die Möglichkeit einer Genehmigung der Nutzung von in Drittländern praktizierten Erzeugungsmethoden in Betracht zieht. Mit meiner Stimmabgabe möchte ich zudem die Einfuhr von Erzeugnissen mit geringen Mengen genetisch veränderter Organismen in die EU unterstützen.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Sârbu-Bericht gestimmt, weil die Landwirtschaft ein wichtiger, wachsender Sektor ist, der aufgrund seiner strategischen Bedeutung für die Ernährungssicherheit eine politische Priorität sein sollte. Die Überarbeitung der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Zeit nach 2013 sollte Vorschläge zu diesem Thema beinhalten. Die jüngsten Preisschwankungen bei Lebensmitteln und Grunderzeugnissen haben zu großer Besorgnis in Europa und auf der ganzen Welt geführt. Die Finanzkrise und die zunehmend verheerenden Wettererscheinungen wie die im Jahr 2010 – die anhaltende Dürre und die Bränden in Russland sowie die starken Überschwemmungen in Pakistan – haben zu sehr großer Instabilität beigetragen. Die EU darf nicht weiterhin von den protektionistischen Entscheidungen von Ländern wie Russland oder der Ukraine, die zusammen rund 30 % der weltweiten Weizenmengen ausführen, oder von Argentinien, einem großen weltweiten Fleischerzeuger, abhängig sein. Ich denke, dass es die Pflicht der EU ist, die europäische Bevölkerung und die Weltbevölkerung zu ernähren, die bis 2050 voraussichtlich um 2 Milliarden steigen wird und daher eine Erhöhung der Nahrungsmittelversorgung um 70 % notwendig ist. Eine höhere Erzeugung muss Kriterien hinsichtlich des Umweltschutzes, der Lebensmittelsicherheit, des Tierschutzes und der Arbeitsbedingungen erfüllen. Die Verteilung wurde auf die am wenigsten entwickelten Länder verlagert, jedoch scheinen diese nicht die Möglichkeiten zu haben, diese Kriterien zu erfüllen.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich.(IT) Ernährungssicherheit ist ein grundlegendes Menschenrecht, das durch begrenzte natürliche Ressourcen, hohe Energiepreise und den Klimawandel gefährdet wird.

Nach Aussagen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) muss die Nahrungsmittelerzeugung bis 2050 um mindestens 70 % zunehmen, da rund 900 Millionen Menschen weltweit an Hunger leiden und allein in Europa 16 % der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze leben. Eine starke Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist von größter Notwendigkeit, und die GAP geht durchaus in diese Richtung, jedoch muss sie reformiert werden, um Nachhaltigkeit und Ernährungssicherheit zu verbessern. Dieses Ziel kann nur dann erreicht werden, wenn das Problem der (durch Spekulation verursachten) Preisschwankungen und schwindenden Nahrungsmittelvorräte gelöst wird.

Der Bericht unterstützt in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit einer Überarbeitung der geltenden Rechtsvorschriften über Finanzinstrumente und die Einrichtung eines weltweiten Vorratssystems für Nahrungsmittel, um den Welthandel im Falle von Preissprüngen und Protektionismus zu begünstigen. Die neue GAP nach 2013 muss auf all das vorbereitet sein, und deshalb unterstütze ich diesen Bericht, der Wettbewerbsfähigkeit, traditionelle Landwirtschaft, den Zugang zu Anbauflächen und Krediten für junge Landwirte und eine verbesserte Integration von Nahrungsmittel- und Energieerzeugung.

 
  
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  Marit Paulsen, Olle Schmidt und Cecilia Wikström (ALDE), schriftlich. (SV) Auf einem Planeten mit bald 9 Milliarden Bewohnern ist die künftige Nahrungsmittelversorgung ein wesentliches Problem. Dieser Bericht legt den Schwerpunkt auf diese gewaltige Herausforderung und stellt einige wichtige Fragen, wie z. B. zum Problem der Landaneignung, und deshalb befürworten wir ihn natürlich. Leider enthält der Bericht zugleich Forderungen nach einigen gemeinsamen Maßnahmen – wie den europäischen Ernährungs-, Schulmilch- und Schulobstprogrammen – sowie einem höheren Budget für diese Programme; wir betrachten dies allerdings als etwas, worüber die Mitgliedstaaten selbst entscheiden sollten. Daher haben wir uns entschieden, uns in der Schlussabstimmung der Stimme zu enthalten.

 
  
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  Rovana Plumb (S&D), schriftlich. (RO) Der FAO zufolge muss die Nahrungsmittelerzeugung um mindestens 70 % steigen, um den wachsenden Bedarf der Weltbevölkerung zu decken, die bis 2050 voraussichtlich über 9 Milliarden Menschen ausmacht. Zudem leiden rund 900 Millionen Menschen weltweit wegen extremer Armut an chronischem Hunger, während für bis zu 2 Milliarden Menschen wegen Armut in unterschiedlichem Grad keine wirkliche, langfristige Ernährungssicherheit gegeben ist. In Anbetracht der Tatsache, dass der Nahrungsmittelbedarf stetig steigt und in Europa 16 % der Bürgerinnen und Bürger unterhalb der Armutsgrenze leben, werden das Recht auf und der Zugang zu Nahrungsmitteln zu einer Priorität. Deshalb brauchen wir zur Sicherstellung von Ernährungssicherheit weiterhin eine starke, marktorientierte, entkoppelte und umweltbewusste Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die auch eine bedeutende Komponente zur ländlichen Entwicklung enthält und weitere Herausforderungen – insbesondere den Klimawandel, die Wirtschaftskrise und die Erhaltung des territorialen Gleichgewichts in der EU – angeht. Das Ziel der Ernährungssicherheit lässt sich nicht ohne die Bewältigung von zweien der wichtigsten heutigen Probleme erreichen: Markt- und Preisschwankungen und schwindende Nahrungsmittelvorräte.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe die zentrale Bedeutung der Frage der Ernährungssicherheit mehrfach betont. Die Mitgliedstaaten sollten in der jetzigen Situation die Landwirtschaft nicht nur als einen rein wirtschaftlichen Faktor sehen, sondern vielmehr als eine Frage der strategischen Verteidigung. Zu diesem Zweck ist es, wie die Berichterstatterin betont, überaus wichtig, sicherzustellen, dass die neue Gemeinsame Agrarpolitik nach 2013 in der Lage ist, eine angemessene Antwort auf die schwierigen Herausforderungen zu finden, denen dieser Sektor heute gegenübersteht – insbesondere in Bezug auf die Preisstabilität –, die Interessen der Landwirte zu wahren und die Nahrungsmittelvorräte auszubauen.

 
  
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  Crescenzio Rivellini (PPE), schriftlich.(IT) Ich gratuliere Frau Sârbu. Um eine zuverlässige Nahrungsmittelversorgung zu erschwinglichen Preisen sicherzustellen, muss sich die EU mit einer starken Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) rüsten, die die Spekulation mit Lebensmitteln verhindert und jungen Menschen beim Eintritt in den Agrarsektor unterstützt.

Tatsächlich muss die künftige GAP unbedingt mehr für junge Landwirte tun. Nur 7 % der Landwirte in der EU sind jünger als 35 Jahre, gleichzeitig wird die EU 4,5 Millionen Landwirte in den nächsten 10 Jahren benötigen. Daher fordere ich, dass die aktuellen Maßnahmen, die junge Menschen zum Einstieg in die Landwirtschaft anspornen sollen, wie Betriebsgründungsprämien und zinsbegünstigte Darlehen, ausgebaut werden.

Ferner fordere ich eine Überarbeitung der europäischen Rechtsvorschriften über Finanzprodukte, um sicherzustellen, dass die heutigen Finanzinstrumente den Landwirten dabei helfen, die Krise zu überstehen, und nicht die Spekulanten dabei unterstützen, wie sie extreme Preisschwankungen verursachen. Außerdem fordere ich das, um die Verhandlungen transparenter zu machen. Ferner fordere ich die Europäische Kommission auf, umgehend starke und dauerhafte Maßnahmen zu ergreifen, um deutliche Beschränkungen gegen Spekulation aufzuerlegen und die Instabilität der Lebensmittelmärkte zu bewältigen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Der Bericht wurde ohne die Unterstützung der Verts/ALE-Fraktion angenommen, die dagegen gestimmt hat. Der Grund für dieses Negativvotum war, dass Absatz 14 im Text beibehalten wurde. Er „fordert die Kommission auf, eine technische Lösung des Problems des Auftretens von Spuren von GVO in GVO-freien Einfuhren und ein zügigeres Verfahren in der EU für die Genehmigung der Einfuhr neuer GVO-Futtermittelvarianten, deren Unbedenklichkeit nachgewiesen wurde, vorzuschlagen“.

 
  
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  Licia Ronzulli (PPE), schriftlich.(IT) Ernährungssicherheit ist ein grundlegendes Menschenrecht, und es ist nur dann gegeben, wenn der Ernährungsbedarf und die Ernährungsgewohnheiten eines Menschen im Hinblick auf ein aktives und gesundes Leben gestillt werden.

Vor allem muss die Unterstützung der europäischen Landwirte im Hinblick auf die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Zeit nach 2013 ihnen stets die Möglichkeit geben, die Normen im Bereich der Lebensmittelsicherheit und des Umweltschutzes vollständig zu erfüllen. Trotz der effizienten europäischen Erzeugung leben noch immer rund 80 Millionen Menschen in der EU unterhalb der Armutsgrenze, und viele werden durch Zuschussprogramme für Nahrungsmittel unterstützt. Eine starke GAP muss die wirtschaftliche Rolle der Landwirte als Nahrungsmittelerzeuger wahren, aber auch den Lebensunterhalt und Arbeitsplatz von mehr als 28 Millionen Bürgerinnen und Bürgern, die in Europas ländlichen Gebieten arbeiten, garantieren.

Wenn wir nun auch die Wirtschaftskrise berücksichtigen, müssen die Direktzahlungen an Landwirte auch nach 2013 beibehalten werden, um ihr Einkommen zu stabilisieren und ihnen dabei zu helfen, den Marktschwankungen standzuhalten. Schließlich werden spezielle Maßnahmen ergriffen werden, um junge Menschen zum Einstieg in die Landwirtschaft anzuspornen, wie z. B. durch einen vereinfachten Zugang zu Darlehen und durch eine Förderung der Berufs- und Fachausbildung, und zugleich werden „bewährte landwirtschaftliche Verfahren“ in ganz Europa verbreitet werden.

 
  
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  Oreste Rossi (EFD), schriftlich.(IT) Abgesehen vom fraglichen Verweis auf Daten zum Wachstum der Weltbevölkerung, die den jüngsten Rückgang der Geburtenrate in verschiedenen nicht europäischen Ländern nicht berücksichtigen, ist die Ernährungssicherheit zweifelsohne mit einer guten Nutzung der Landwirtschaft verknüpft.

Daher ist ohne Frage eine Gemeinsame Agrarpolitik wünschenswert, die eine hochwertige, umweltfreundliche Landwirtschaft sicherstellt und Landwirten zu einem angemessenen Lebensstandard verhilft. Wenn wir nun auch die energiepolitischen Maßnahmen berücksichtigen, die durch die Nutzung von Biokraftstoffen unter den Agrarsektor fallen, ist dies ein Argument, das weiter geprüft werden sollte, da die Erzeugung von Biokraftstoffen mit der Nahrungsmittelerzeugung im Wettbewerb steht. Die Schlussfolgerung des Berichts ist ebenfalls vernünftig: Wir dürfen die Haushaltsmittel der GAP nicht kürzen.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. (NL) Im Großen und Ganzen stellt dieser Bericht einen recht lohnenswerten Beitrag zur Debatte über die Rolle der Landwirtschaft bei der Nahrungsmittelversorgung dar. Das Parlament hat die Probleme richtig erkannt, die Landwirte in Zeiten extremer Markt- und Preisschwankungen bewältigen müssen, und hat auf die Schwierigkeiten aufmerksam gemacht, denen sich Landwirte nun in dieser Hinsicht gegenübersehen. Die Kommission muss jetzt starke und dauerhafte Maßnahmen vorschlagen, um die Schwankungen auf den Agrarmärkten in Angriff zu nehmen. Dies ist für die Aufrechterhaltung der Erzeugung in der EU entscheidend. Die gewaltigen Preisanstiege auf den Finanzmärkten für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse wurden größtenteils von Spekulation verursacht. Spekulation ist für fast 50 % der jüngsten Preiserhöhungen verantwortlich.

Es ist gut, dass das Europäische Parlament die Schlussfolgerungen des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für das Recht auf Nahrung bezüglich der verhängnisvollen Rolle großer institutioneller Investoren wie Hedgefonds, Rentenfonds und Investitionsbanken unterstützt, weil sie durch ihre Aktionen auf den Derivatemärkten die Rohstoffpreisindizes beeinflussen. Das Parlament hat eine allgemein solide Analyse der Lage vorgelegt, hat dann aber völlig am Ziel vorbeigeschossen, da der Bericht keinerlei sachdienliche Bemerkungen zur Rolle der GVO in der Landwirtschaft enthält. Diese Debatte wird woanders geführt und gehört hier nicht hinein, und deshalb habe ich letztendlich gegen diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Csanád Szegedi (NI), schriftlich. (HU) Ich kann keine Initiative unterstützen, die die Einfuhr irgendeiner Art von genetisch veränderten Pflanzen erleichtert oder beschleunigt. Aufgrund der hervorragenden Qualität der Agrarflächen in der Europäischen Union sind viele Länder, wie unter anderem Ungarn, Polen, Italien und Frankreich, in der Lage, hochwertige Futtermittel zu erzeugen. Wir brauchen keine genetisch veränderten Futtermittelvarianten. Ein weiterer Grund für meine Ablehnung der Einfuhr genetisch veränderter Erzeugnisse in die Europäische Union sind deren langfristig schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Der Begriff Ernährungssicherheit hebt die Notwendigkeit konkreter Maßnahmen zur Erhöhung der weltweiten Nahrungsmittelvorräte hervor: Sie ist ein Menschenrecht, das den physischen und wirtschaftlichen Zugang zu gesunden, ausreichenden und nahrhaften Nahrungsmitteln beinhaltet. Ich halte die Annahme dieses Berichts, der die Bedeutung des Agrarsektors hervorhebt, für überaus wichtig. Das vorhergesagte Bevölkerungswachstum und die anhaltende Armut bedeuten, dass die Nahrungsmittelerzeugung um mindestens 70 % zunehmen muss, um den Bedarf der Bevölkerung zu decken. Klimaerscheinungen, Spekulation und Preisschwankungen wirken sich negativ auf die Leistungsfähigkeit der Landwirte aus.

Eine Gemeinsame Agrarpolitik für die Zeit nach 2013 muss daher in der Lage sein, das Recht auf Ernährungssicherheit zu gewährleisten, indem sie sich verstärkt für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation einsetzt sowie für mehr junge Landwirte, die sich den neuen globalen Herausforderungen stellen können. Die Agrarpolitik muss durch die Förderung von traditioneller und lokaler Landwirtschaft und nicht zuletzt von biologischen und regionalen Lebensmitteln entsprechend angepasst werden.

 
  
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  Marie-Christine Vergiat (GUE/NGL), schriftlich. (FR) Das Europäische Parlament nahm einen Bericht über die Anerkennung der Rolle der Landwirtschaft an, bei dem ich mich der Stimme enthalten musste. Dieser Bericht berücksichtigt viele Anliegen, die für die Landwirte von entscheidender Bedeutung sind, wie die Unterstützung für kleine Agrarbetriebe, für junge Landwirte und die Bekämpfung der Preisspekulation. Der Bericht betont auch die Notwendigkeit einer umfangreichen Finanzierung für die künftige Gemeinsame Agrarpolitik.

Obwohl dieser Bericht im Allgemeinen positiv ist, enthält er eine nicht vertretbare Maßnahme: die Beschleunigung der GVO-Genehmigungsverfahren durch die Kommission.

Bei dieser Maßnahme wird darauf verzichtet, die Erzeugnisse gründlich zu prüfen, bevor sie auf den Markt eingeführt werden; außerdem werden mit keinem Wort die Gefahren der Vermarktung von GVO erwähnt, auf die immer wieder hingewiesen wird.

Mit dieser Maßnahme wird der Ernährungssicherheit und dem Vorsorgeprinzip in keiner Weise Rechnung getragen. Es ist eine gefährliche Maßnahme, und es ist ungeheuerlich, dass sie in einen Bericht aufgenommen wurde, der der strategischen Bedeutung der Landwirtschaft Rechnung tragen soll.

Das GVO-Thema sollte in einer eigenen Debatte diskutiert werden, die die europäischen Gremien jedoch zu führen ablehnen.

 
  
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  Dominique Vlasto (PPE), schriftlich.(FR) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, da sie die Notwendigkeit einer europäischen Politik betont, die der Landwirtschaft Priorität einräumt. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger haben immer größere Ansprüche, was Ernährungssicherheit betrifft, die während der gesamten Erzeugungs-, Verarbeitungs- und Verteilungskette garantiert sein muss. Es gibt eine Vielzahl von Herausforderungen, die angegangen werden müssen, um eine nachhaltige, sichere und gerechte Landwirtschaft zu gewährleisten: die Anpassung an den Klimawandel, die Bewältigung der Folgen der Globalisierung, die Wahrung der biologischen Vielfalt, die Aufrechterhaltung des Lebensstandards der Landwirte und die Gewährleistung unserer Nahrungsmittelautarkie in einem stark unter Druck stehenden Weltmarkt. Die Landwirtschaft ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Erbes und hat schon immer unsere Identität, Lebensweise und Landschaften geprägt. Ich begrüße die Anstrengungen der EU im Bereich Landwirtschaft, wobei im Zusammenhang mit der Reform der GAP noch wichtige Arbeit geleistet werden muss. Daher fordere ich die EU auf, sich in ihren Bemühungen auf kleine Landwirte zu konzentrieren, die die größte und vor allem auch die am meisten gefährdete Gruppe darstellen. Die Anerkennung der Landwirtschaft als einen strategischen Sektor sollte eine Gelegenheit darstellen, ihre soziale Dimension zu stärken, die bisher unzureichend berücksichtigt worden ist. Auch Landwirte brauchen Sicherheit.

 
  
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  Artur Zasada (PPE), schriftlich.(PL) Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Anerkennung der Landwirtschaft als einen strategischen Sektor es ermöglichen wird, bessere Bedingungen für die Umsetzung von Hilfs- und Informationsprogrammen zu schaffen. Es kann keinen Zweifel daran geben, dass Nahrungsmittelhilfsprogramme für die bedürftigsten Mitglieder der Gesellschaft eingeführt werden sollten. Wir vergessen oft, dass fast 80 Millionen Menschen in der Europäischen Union unterhalb der Armutsgrenze leben.

Neben Hilfsprogrammen sollten wir auch Programme entwickeln, die gesunde Ernährung fördern, vor allem bei Kindern und Sekundarschülern. Was passiert, wenn solche Dinge vernachlässigt werden, kann ganz deutlich in den USA beobachtet werden, wo sich die Anzahl übergewichtiger Jugendlicher in den vergangenen Jahren verdreifacht hat. Es ist besonders wichtig, dass in Bildungseinrichtungen Programme eingeführt werden, die den Verzehr von Obst und Milch fördern, da das Erlernen der richtigen Essgewohnheiten einen positiven Einfluss auf die Gesundheit von jungen Europäern haben wird und somit die Gesundheits- und Sozialausgaben in Zukunft verringern wird. In die Umsetzung derartiger Programme sollten möglichst viele lokale Nahrungsmittelerzeuger und -händler eingebunden werden, weil dies die Stellung der kleinen und mittelständigen Agrarbetriebe stärken wird.

 
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