4. Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit - Finanzierungsinstrument für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte (Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1889/2006) - Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006) - Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern (Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1934/2006) (Aussprache)
Die Präsidentin. − Als nächster Punkt folgt die Gemeinsame Aussprache über
– die Empfehlung für die zweite Lesung von Charles Goerens im Namen des Entwicklungsausschusses über das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit [16447/1/2010 - C7-0424/2010 - 2010/0059(COD)] (A7-0009/2011)
– die Empfehlung für die zweite Lesung von Barbara Lochbihler und Kinga Gál im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten betreffend den Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte [16446/1/2010 - C7-0427/2010 - 2009/0060B(COD)] (A7-0014/2011)
– die Empfehlung für die zweite Lesung von Gay Mitchell im Namen des Entwicklungsausschuss betreffend das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006) [16442/1/2010 - C7-0426/2010 - 2009/0060A(COD)] (A7-0006/2011)
– die Empfehlung für die zweite Lesung von Helmut Scholz im Namen des Ausschusses für internationalen Handel betreffend die Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern (Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1934/2006) (A7-0005/2011).
Charles Goerens, Berichterstatter. − (FR) Frau Präsidentin, der Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung eines Programms für Begleitmaßnahmen für den Bananensektor steht heute zur zweiten Lesung auf der Tagesordnung.
Zur Erinnerung: Wir plädierten in der ersten Lesung für möglichst viele Begleitmaßnahmen für AKP-Bananenexportländer, deren Situation sich möglicherweise mit dem Inkrafttreten eines Übereinkommens in der WTO zur Beendigung des Handelsstreits über Zölle auf Bananen mit den Vereinigten Staaten und lateinamerikanischen Erzeugern verschlechtert. Gemäß dem Übereinkommen werden Einfuhrzölle auf Bananen bis zum Jahr 2017 gleichmäßig von 176 EUR pro Tonne auf 114 EUR pro Tonne reduziert.-
Bananen aus AKP-Ländern werden aber weiterhin zollfrei in die Europäische Union gelangen können. Die Verschlechterung der Situation in diesen Ländern infolge des Inkrafttretens des Handelsabkommens hat dazu geführt, Begleitmaßnahmen für den Bananensektor (BAM) mit der Europäischen Union auszuhandeln.-
Unser Entwicklungsausschuss, für den ich der Berichterstatter bin, war in der Lage, die Annahme der folgenden Verbesserungen des ursprünglichen Texts in der ersten Lesung sicherzustellen.
Erstens wurden die Beseitigung von Armut und die Verbesserung der Lebensbedingungen als Hauptziele der vorgeschlagenen Maßnahmen betont.
Zweitens werden Kleinbauern und kleine Unternehmen als Hauptbegünstigte dieser Maßnahmen angesehen.
Drittens berücksichtigt die Verordnung in besonderer Weise Aspekte im Zusammenhang mit der Umwelt, Gesundheit und Arbeitsbedingungen.
Viertens wurden transparente Kriterien für die Verteilung der Mittel eingeführt.
Schließlich wurde ein Übereinkommen über eine vorläufige Bewertung erzielt, welche 18 Monate vor dem Auslaufen des Programms durchgeführt werden muss.
Außerdem haben das Parlament und der Rat ein Übereinkommen zur Finanzierung von Begleitmaßnahmen für 2010 und 2011 erzielt. Alle diese Fortschritte erfüllen problemlos die Erwartungen der AKP-Länder. Der einzige problematische Punkt ist das horizontale Problem der Anwendung von delegierten Rechtsakten für das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI). Unsere Auslegung von Artikel 290 des Vertrags von Lissabon stärkt unsere Forderung.
Das Europäische Parlament wünscht ein Mitspracherecht bei strategischen Entscheidungen der Kommission im Hinblick auf die Finanzierung außenpolitischen Handelns. Bisher hat der Rat es abgelehnt, dem Parlament die Rolle zu gewähren, die ihm im Hinblick auf das Funktionieren der Finanzierungsinstrumente zusteht.
Die Dinge müssen klargestellt werden und ich möchte sehr auf dem folgenden Punkt bestehen: Wir lehnen es ab, als Unruhestifter bezeichnet zu werden. Das Parlament und der Entwicklungsausschuss beweisen jeden Tag ihr Arbeitsengagement. Ich bitte daher meine Kolleginnen und Kollegen, die in der ersten Lesung angenommene Position beizubehalten und mit überwältigender Mehrheit für den Text zu stimmen, den ich ihnen gerade zur Annahme vorgelegt habe.
Barbara Lochbihler, Berichterstatterin. − Frau Präsidentin! Die Gewährleistung der Menschenrechte und die Förderung und Entwicklung demokratischer Strukturen sowie auch die Bekämpfung der Korruption sind die zentralen Forderungen derjenigen, die in Tunesien, in Ägypten, im Jemen auf die Straße gehen - friedlich und in der Hoffnung, damit Veränderungen zu erreichen. Damit auch die Menschen im Maghreb und in der arabischen Welt ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit, ihr Recht auf freie Wahlen und ihr Recht auf gesellschaftliche Beteiligung in Anspruch nehmen können. Unser Finanzierungsinstrument für Demokratie und Menschenrechte will genau die Umsetzung dieser Rechte fördern und hat bisher in den genannten Ländern nur sehr eingeschränkt agieren können, weil dort die Verhältnisse so sind, dass die meisten, die eine andere Meinung hatten, doch mit Verfolgung und Folter rechnen mussten.
Ich begrüße es sehr, dass die Kommission, wie wir gestern in der Arbeitsgruppe gehört haben, bereits detaillierte Pläne gemacht hat, das Finanzinstrument so zu nutzen, dass es jetzt zu kurz-, mittel- und langfristigen Projekten kommt, mit denen die demokratische Transformation in Tunesien nun unterstützt wird. Es wäre gut, wenn wir zukünftig ein Modell daraus entwickeln könnten, das auch anzuwenden ist, wenn es in anderen Staaten zu so einer grundsätzlichen Transformation kommt. Ich hoffe sehr, dass die Kommission die Anregungen der Parlamentsdelegation, die nach Tunesien entsandt wurde, auch aufnimmt, wie zum Beispiel zur Reform des Justizwesens.
Das Instrument zu Demokratie- und Menschenrechtsförderung ist so strukturiert, dass es in den unterschiedlichen gesellschaftlichen Strukturen diejenigen unterstützen kann, die an der Verbesserung der Menschenrechtssituation arbeiten. Das können Regierungen sein, das können internationale Menschenrechtsinstitutionen sein oder aber auch einzelne Personen, die als Menschenrechtsverteidiger Unterstützung brauchen. Es ist insgesamt eine gute Struktur, gerade weil es so unter Umständen möglich ist, ohne die Zustimmung der jeweiligen Regierung zu handeln. Ich sehe das keineswegs als eine Einmischung in interne Angelegenheiten, denn in der Natur von Menschenrechten liegt ja gerade auch die Möglichkeit der Abwehr von staatlichem Zwang und staatlicher Gewalt gegenüber der Bevölkerung, gegenüber dem einzelnen Bürger.
Selbstverständlich müssen wir die einzelnen Projekte, aber auch die Schwerpunktsetzung des Menschenrechts- und Demokratieinstruments überprüfen und einer ständigen kritischen Bewertung unterziehen. Bisher war das Instrument ja noch relativ jung, und es ist nicht sinnvoll, hier eine wenig aussagekräftige Bewertung vorzunehmen. Umso wichtiger ist es, dass wir nun die anstehende umfangreiche Evaluierung gut vorbereiten und durchführen. Sie muss im Ziel dazu führen, die Wirkungen einzelner Maßnahmen zu verdeutlichen, und sie muss es auch ermöglichen, eventuelle Umorientierungen von Schwerpunktsetzungen und Arbeitsmethoden vorzunehmen.
Die Komplementarität zwischen allen Finanzinstrumenten ist ein Grundprinzip auch dieses Finanzierungsinstruments. Dennoch stellen wir in der Praxis immer wieder fest, dass mit diesem relativ kleinen Finanzinstrument Projekte finanziert werden, die eindeutig an ein geografisches Instrument angebunden sein könnten. Die Frage stellt sich auch bei den Menschenrechtsdialogen. Deshalb sollten wir keinesfalls zustimmen, wenn es um Kürzungen dieses kleinen Instruments geht, und wir müssen auch schauen, dass es nicht zu einer Finanzierung kommt, wo sie eigentlich nicht angebracht ist.
Abschließend noch zu den delegated acts, zu denen ja bisher bei allen Finanzinstrumenten noch keine Einigung gefunden wurde: In vielen Politikfeldern wie in der Umwelt und im Verkehr gibt es keinen Streit, was als delegated acts angesehen wird. In der Außenpolitik wird dies aber als sehr strittig angesehen. Es ist aber gerade nach dem Vertrag von Lissabon sehr wichtig, dass wir als Parlament auch in der Außenpolitik Mitentscheidungsrechte auf der Ebene der strategischen Programmausrichtung bei den Finanzinstrumenten bekommen.
Kinga Gál, Berichterstatterin. − (HU) Frau Präsidentin, sehr geehrte Vertreter der Kommission, meine Damen und Herren, alles, was Frau Lochbihler, meine Mitberichterstatterin, gesagt hat, ist von großer Bedeutung, wenn wir beachten, dass die gegenwärtige angespannte internationale Situation – ich denke an die nordafrikanischen Staaten Tunesien und Ägypten, worüber gestern diskutiert wurde – zeigt, dass die Aufmerksamkeit, die wir z. B. diesem Finanzierungsinstrument für Menschenrechte widmen, in der Tat bedeutend ist, und die Wirkung dieses Instruments in der Praxis an einem bestimmten Ort wichtig sein kann. Das ist genau der erste wichtige Grund, warum das Parlament das Kontrollrecht im Hinblick auf dieses Instrument fordert.
Was die substanziellen Themen angeht, die in der Aussprache bei der ersten Lesung im Oktober letzten Jahres diskutiert wurden – mit dem Ziel, lokale Nichtregierungsorganisationen von entscheidender Bedeutung zu fördern – haben sich die Institutionen geeinigt. Jetzt, bei der zweiten Lesung, muss die andere Seite der Medaille betrachtet werden, nämlich das Übereinkommen bei der interinstitutionellen Debatte über das Recht des Parlaments auf demokratische Kontrolle. Es ist allgemein bekannt, dass das Problem der Finanzierungsinstrumente, inklusive der Frage bezüglich dieses Instruments zur Förderung von Demokratie und Menschenrechten, ein Jahr lang Teil eines interinstitutionellen Konflikts war.
Der Vertrag von Lissabon hat das demokratische Kontrollrecht des Europäischen Parlaments gestärkt. Dies ist in der Tat die Institution von delegierten Rechtsakten, welche unserer Meinung nach in der gegenwärtigen Situation durchgesetzt und angewandt werden muss. Dieses spezifische Paket – der Fall delegierter Rechtsakte – könnte das erste bedeutende Beispiel dafür sein, dass die Rolle des Europäischen Parlament seit dem 1. Dezember 2009 in der Tat an Bedeutung gewonnen hat. Daher kämpfen auch wir bei der zweiten Lesung, und sehr wahrscheinlich während des folgenden Einigungsprozesses, für die Anerkennung des demokratischen Kontrollrechts des Europäischen Parlaments, und ich glaube – wie meine Kollegin –, dass dies gerade im Fall des Finanzierungsinstruments für Demokratie und Menschenrechte relevant ist. Das liegt daran, dass dieses Instrument – wie wir soeben gehört haben – das Ziel hat, den Menschenrechten, der Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz der Demokratie zu dienen, und wir fördern in besonderer Weise den Kampf für Frauenrechte, Kinderrechte und den Kampf gegen die Todesstrafe, Folter und grausame, unmenschliche, erniedrigende Behandlung. Wir wollen Verfechter der Menschenrechte bei ihrer Arbeit unterstützen – selbst unter den unmöglichsten Bedingungen. Das ist ein anderer Grund, warum dieses Instrument besonders wichtig ist. Die Begünstigten sind Nichtregierungsorganisationen, welche in einigen Staaten ernsthaft benachteiligt sind. All das rechtfertigt, dass wir – das Parlament – ein Mitspracherecht bei der Gestaltung der Strategie und der Rahmenprogramme und bei der Entwicklung zukünftiger Pläne haben sollten, denn wir können angesichts einer jährlichen Überwachung geeignetere Maßnahmen ergreifen, als dadurch, dass wir alle zwei Jahre im Rahmen von Finanzzyklen nach unserer Meinung gefragt werden. Wir bitten Sie, uns dabei zu unterstützen, damit wir jetzt, in der Zeit nach dem Vertrag von Lissabon, auch ernsthaft im Sinne des Vertrags agieren können, und ich vertraue darauf, dass die Kommission und der Rat die Notwendigkeit davon während des kommenden Einigungsprozesses erkennen werden.
Helmut Scholz, Berichterstatter. − Frau Präsidentin! Herr Kommissar! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Finanzierungsinstrument für die Kooperation mit industrialisierten Ländern wird in dieser Legislaturperiode grundlegend verändert. Bis 348 Mio. Euro wollen wir gemeinsam ausgeben für die Zusammenarbeit in Bereichen wie Wissenschaft, akademischer Austausch – auch Erasmus Mundus –, Kultur, Umweltschutz und erneuerbare Energien sowie Stimulation bilateraler Handelsbeziehungen. Kleine und mittelständische Unternehmen sollen dabei besonders berücksichtigt werden.
Neu ist, dass mit dem so genannten ICI Plus nun auch in Entwicklungsländern Projekte finanziert werden können, und zwar solche Projekte, die nicht unter die allgemeine Definition von Maßnahmen der Entwicklungshilfe fallen. Dazu gehören u. a. Projekte und Maßnahmen wie die Entsendung von europäischen Studierenden an Hochschulen in Afrika, Asien oder Lateinamerika - durchaus ein neuer Zug. Gerade in der heutigen Zeit gewachsener Verantwortung der EU für partnerschaftliche Neugestaltung der Zusammenarbeit mit einer wachsenden Zahl von Staaten ist das Ermöglichen selbstbestimmter Entwicklung dazu zu rechnen.
Mit der Neufassung der Verordnung haben wir die sich aus der geografischen Erweiterung ergebenden Chancen und Herausforderungen deutlich zu benennen. Eindeutig wird festgelegt, wer wofür und zu welchen Bedingungen finanzielle Unterstützung bekommen kann. Neu ist auch mit diesem Instrument, dass in der Verordnung vorgeschrieben ist, bei der Vergabe von Mitteln darauf zu achten, dass die Partnerländer die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation einhalten und sich für die Verringerung der Treibhausgasemissionen als wichtigen Beitrag im internationalen Kampf gegen den Klimawandel einsetzen.
Ebenso wichtig: Rechtsstaatlichkeit und menschenwürdige Arbeit werden zum Kooperationsziel erhoben. Gerade weil wir in die zweite Lesung eintreten, lassen Sie mich bekräftigen: Ich halte es für absolut notwendig, dafür zu sorgen, dass bei der Gewährung der Finanzhilfen bei den Grundprinzipien der Europäischen Union keine Zugeständnisse gemacht werden dürfen. Bei Förderungen in Entwicklungsländern ist künftig auf die Kohärenz der Politiken zu achten, insbesondere darauf, dass sie mit den Maßnahmen gegen die Nahrungsmittelkrise in Einklang stehen. In der Plenarabstimmung in der ersten Lesung haben wir mehrheitlich – wenn auch knapp – beschlossen, für ICI Plus keine bislang für Entwicklungshilfe gedachten Gelder umzuwidmen.
Wir gehen in die zweite Lesung mit einer beschleunigten Verständigung zu diesem wie zu allen Finanzierungsinstrumenten. ICI Plus haben wir nach erfolgreichen Kompromissverhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament an die Herausforderungen der Zukunft angepasst. Unserer Einigung zu allen inhaltlichen Fragen wurde im Plenum mehrheitlich zugestimmt. So weit, so gut - scheinbar. Denn nach wie vor ist offen, wie wir künftig mit der Frage der Gewaltenteilung umgehen, die sich aus dem in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon für die beiden legislativen Organe der EU, zumal in der vergemeinschafteten internationalen Handelspolitik, ergibt. Es geht um die Frage der Demokratie, um die so genannten delegated acts, wozu das Europäische Parlament sowie die Kommission und der Rat weiter unterschiedliche Sichtweisen haben.
Worum geht es dabei? Wir wollen erfüllen, was wir als unsere Pflicht gegenüber den Wählerinnen und Wählern sehen. Wir wollen prüfen, ob die mehrjährige Strategieplanung von EAD und Kommission zur Umsetzung unserer Verordnungen auch dem Geist der Gesetzgeber entspricht. In der Vergangenheit galt in der Kommission leider zu oft: Papier ist geduldig. Aus dem Vertrag von Lissabon ergibt sich unsere neue Rolle und Pflicht als Gesetzgeber, und wir fordern ein Vetorecht ein. Alle Berichterstatter für die verschiedenen außenpolitischen Finanzierungsinstrumente, die Ausschussvorsitzenden und die Fraktionsvorsitzenden sind sich einig: Wir werden für dieses demokratische Recht kämpfen!
Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen, das bisher an den Tag gelegte Verhalten zeigt, wir sind noch nicht bei der Erkenntnis dieses Grundsatzes in allen drei Organen der Europäischen Union. Wir verteidigen heute auch deshalb so energisch unser Recht auf Kontrolle, weil sich die Kommission bei ihrer Planung künftig nach den Vorgaben der Gesetzgeber zu richten hat und nicht nach ihren eigenen Mitteilungen.
Karel De Gucht, Mitglied der Kommission. − Frau Präsidentin, ich nehme hier an der zweiten Aussprache über diese Finanzierungsinstrumente für Außenbeziehungen anstelle von Andris Piebalgs teil, der heute aufgrund eines lange geplanten Termins im Ausland ist.
Zuerst möchte ich den Berichterstatterinnen und Berichterstattern, Frau Gál, Frau Lochbihler, Herrn Mitchell, Herrn Scholz und Herrn Goerens, danken. Wir haben diese Themen betreffend sehr gut zusammengearbeitet, und abgesehen von delegierten Rechtsakten, besteht unter den jeweiligen drei Institutionen große substanzielle Übereinstimmung.
Die verbliebenen ungelösten Probleme bestehen aufgrund der umfassenderen interinstitutionellen Beziehung in einer neuen Vertragslandschaft. Wir befinden uns jetzt in einer politisch und operationell schwierigen Entscheidungsphase, die Partner außerhalb der EU nicht verstehen, denn die Umsetzung von grundlegenden Rechtsakten ist eine interne Angelegenheit der EU.
Als Handelskommissar bin ich aber für keins dieser Instrumente zuständig, die eine ganze Reihe von strategischen Zielen der EU, z. B. im Handelsverkehr, unterstützen und uns erlauben, als außenpolitische Akteure im Gespräch zu bleiben.
Nach Ihrer letzten Aussprache im Oktober endete das Jahr ohne eine Einigung bei der ersten Lesung. Sie kennen die Situation. Das Parlament erwartet die Anwendung von Artikel 290 des Vertrags – welcher das als delegierten Rechtsakt bekannte Verfahren beschreibt – bei der Verabschiedung von Strategiepapieren und mehrjährigen Aktionsplänen. Aber bei der ersten Lesung lehnte der Rat Ihre Änderungsanträge im Zusammenhang mit delegierten Rechtsakten ab.
Es ist sehr wichtig, dass wir bald eine Einigung erzielen, besonders für „ICI Plus“ und die Begleitmaßnahmen für den Bananensektor. Andernfalls kann die Kommission den entsprechenden Haushaltsplan nicht umsetzen.
Was „ICI Plus“ im Einzelnen betrifft, denke ich, dass jeder zustimmt, dass dieses Instrument geschaffen wurde, um EU-Interessen in industrialisierten Staaten zu fördern, von denen einige entscheidende strategische Partner sind, die nicht darauf warten werden, bis wir verwaltungstechnisch bereit sind. Andere kämpfen darum, die Lücken zu füllen, die wir schaffen – sei es im Hinblick auf die Zusammenarbeit im Energiesektor, im Rahmen der Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen oder die Ziele der Digitalen Agenda betreffend, usw.
Was die Begleitmaßnahmen für den Bananensektor betrifft, kann ich nur betonen, dass ich als Handelskommissar stark hoffe, dass sie vollkommen auf das Genfer Abkommen abgestimmt sind, welches unseren längsten Handelsstreit WTO und GATT betreffend beendete, der fast 20 Jahre dauerte.
Die Begleitmaßnahmen haben das Ziel, zehn Bananen exportierende AKP-Länder bei ihrer Anpassung an eine Reduzierung in ihrer bevorzugten Marge zu unterstützen. Dies ist ein Ergebnis des Genfer Abkommens. Es ist daher von größter Wichtigkeit, dass wir die Glaubwürdigkeit der EU als internationaler Gesprächspartner im Handelsverkehr bewahren, indem wir unseren Verpflichtungen nachkommen, und in diesem Fall schulden wird es besonders den Bananen produzierenden AKP-Ländern.
Sehen Sie sich das derzeitige Umfeld des weltweiten Nahrungsmittelhandels an und die Not in einigen Staaten, die besonders abhängig von Exporterträgen von einem oder wenigen Rohstoffen sind. Ich glaube wirklich, dass das hier dringend ist.
Ich verstehe die Sorgen des Parlaments, welches in die Strategiepapiere und die mehrjährige Planung einbezogen werden möchte. Die Kommission hat Vorschläge gemacht, um die Kontrollmöglichkeiten des Parlaments zu erweitern und bietet andere Lösungskompromisse an, aber diese haben weder im Parlament noch im Rat Unterstützung gefunden.
Ich bin heute hier, um die Zusage von Catherine Ashton und Andris Piebalgs vom letzten Oktober zu wiederholen, um praktische politische Lösungen zu suchen. Lassen Sie uns – d. h. Rat, Kommission und Parlament – jetzt, in der zweiten Lesung, auf gemeinsame Übereinkünfte hinarbeiten und lassen Sie uns sinnvoll zusammenarbeiten, um dieses Ziel zu erreichen.
Weitere Verzögerungen bringen finanzielle, politische, rechtliche und sogar sozioökonomische Konsequenzen mit sich. Zur dem Zeitpunkt, als der Vertrag von Lissabon das System der Ausschussverfahren änderte und dem Europäischen Parlament neue Befugnisse gab, stärkte er die Rolle der EU und gab ihr neue Strukturen, um kohärentere, umfassendere und eine auf größerer Gemeinsamkeit basierende Außenpolitik zu verfolgen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich freue mich auf die Debatte.
Maurice Ponga, im Namen der PPE-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Europäische Parlament wird heute ein zweites Mal über die Abänderung des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit urteilen, womit die Einführung von Begleitmaßnahmen für den Bananensektor für die wichtigsten Bananen produzierenden AKP-Länder ermöglicht wird. Diese Begleitmaßnahmen sind durch die Reduzierung der Zollpräferenzen gerechtfertigt, die AKP-Länder infolge der Verabschiedung des Genfer Abkommens im Dezember 2009 mit den Vereinigten Staaten und den Staaten Lateinamerikas gewährt wurden. Die Europäische Union versprach damals, die AKP-Länder mit 190 Mio. EUR zu unterstützen – Ziel war es, ihnen zu helfen, mit diesem neuen Wettbewerb zurechtzukommen.
Wir änderten die Form und den Inhalt des Vorschlags der Kommission bei der ersten Lesung. Der Rat stimmte uns bei der Form nicht zu, weswegen diese Verordnung heute zu einer zweiten Lesung vorgelegt wurde. In der Tat weigerte sich der Rat, die Anwendung des Verfahrens für delegierte Rechtsakte bei Strategiepapieren und mehrjährigen richtungsweisenden Programmen zu erlauben, und damit weigerte sich der Rat, die Fortschritte des Vertrags von Lissabon umzusetzen. Das Parlament entschied, schnell zu reagieren, und das ist entscheidend.
Wir senden den AKP-Ländern daher eine starke politische Botschaft. Das Europäische Parlament steht hinter ihnen und tut alles, was in seiner Macht steht, um sicherzustellen, dass die 190 Mio. EUR so schnell wie möglich freigegeben werden. Aber wir senden auch eine Botschaft an den Rat. Das Europäische Parlament verteidigt seine Privilegien, die im Vertrag von Lissabon festgeschrieben sind. Jetzt ist der Rat am Zug. Die Europäische Union machte eine Zusage gegenüber den AKP-Ländern. Der Rat sollte daher seiner Verantwortung gerecht werden, wie es das Parlament getan hat.
(Der Redner erklärt sich damit einverstanden, auf eine „Blue-Card“-Frage gemäß Artikel 149 Absatz 8 zu antworten)-
William (The Earl of) Dartmouth (EFD). - Frau Präsidentin, ist es Herrn Ponga jemals in den Sinn gekommen, dass die Steuerzahler in der EU – und insbesondere die britischen Steuerzahler – es bevorzugen würden, wenn die 190 Mio. EUR auf unbestimmte Zeit eingefroren werden?
Maurice Ponga (PPE). – (FR) Vielen Dank für Ihre Frage, Lord Dartmouth. Alles, was ich sagen möchte, ist, dass es internationale Abkommen gibt, welche die Europäische Union verpflichten, in ihre Beziehungen mit den AKP-Ländern zu investieren, und dies ist eines der Abkommen, welche die Europäische Union priorisieren muss. Was mich angeht, war ich niemals der Ansicht, dass diese 190 Mio. EUR eingefroren werden sollten.
Patrice Tirolien, im Namen der S&D-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin, gerade die einstimmige Position, die unser Parlament heute angenommen hat, zeigt, wie unglaublich wichtig die Frage der Umsetzung von Befugnissen für dieses Parlament ist. Aber jetzt zurück zum Thema der Begleitmaßnahmen für den Bananensektor. Dieses Abkommen ist im Hinblick auf unsere Bananen produzierenden AKP-Partner peinlich. Ein Jahr, nachdem diese Staaten zu Recht von der Kommission entschädigt wurden, haben sie in der Tat immer noch nicht die Gelder erhalten, obwohl sie das Genfer Abkommen hart trifft.
Daher sind sie diejenigen, an die ich mich heute wieder wende, wenn ich sage, dass es genau daran liegt, dass wir unsere Forderungen auch weiterhin mitteilen möchten, dass dieses Haus bei der Strategie der EU und den allgemeinen Leitlinien für außenpolitische Hilfe ein Mitspracherecht haben muss. Wir sind bestrebt, nicht in die von der Kommission und dem Rat gestellte Falle zu tappen. Transparenz bei europäischen Entscheidungen muss im Zentrum unserer Arbeit liegen. Das ist der wahre Geist des Vertrags und die Lehre der Geschichte.
Nirj Deva, im Namen der ECR-Fraktion. – Frau Präsidentin, diese Frage beinhaltet technische Überlegungen und sie beinhaltet auch menschliche Überlegungen zur Armut. In dieser gemeinsamen Aussprache möchte ich dem Rat zunächst sagen, dass das Parlament dazu da ist, um zu überwachen und zu kontrollieren und um offen, transparent und verantwortlich darüber zu wachen, wie wir unsere Steuergelder im Rahmen der internationalen Entwicklung verwenden.
Wenn der Rat das versteht und nicht begreift, dass delegierte Rechtsakte die internen Verfahren des Parlaments durchlaufen sollten, damit es von seinem eigenen Kontrollrecht Gebrauch machen kann, dann frage ich mich, was wir hier eigentlich tun! Warum sind wir hier, wenn wir unseren Wählerinnen und Wählern und Steuerzahlern gegenüber nicht rechenschaftspflichtig sein dürfen, wenn es um das Geld geht, das sie uns in gutem Glauben geben, damit wir es über die Kommission für internationale Entwicklung ausgeben?
Zweitens, was das Thema der Bananen angeht, bei dem die Ansichten des Parlaments auch in Betracht gezogen werden sollten, hat der europäische Steuerzahler in zweierlei Hinsicht verloren. Wir hatten einen freieren Handelsverkehr, der sich jetzt in Luft aufgelöst hat, und jetzt müssen wir diese Bananen produzierenden Ländern wieder entschädigen.
William (The Earl of) Dartmouth, im Namen der EFD-Fraktion. – Frau Präsidentin, es gibt eine glaubhaft klingende Rechtfertigung für jedes der Finanzierungsinstrumente, die heute dem Parlament vorgelegt wurden.
Ihr gemeinsames Ziel ist jedoch die Entwicklung und Förderung der politischen und außenpolitischen Agenda der Europäischen Kommission. Der Kommissar hat das zuvor mit seiner gewohnten Genauigkeit und Klarheit sehr deutlich gemacht, und dafür muss ich ihm danken.
Wir wissen inzwischen alle, wer für das hier bezahlen muss: der stark geforderte Steuerzahler und offensichtlich – und wie immer überproportional – der britische Steuerzahler. Die genauen Kosten für diese Finanzierungsinstrumente sind trotz der großen Anstrengungen meiner Kolleginnen und Kollegen gestern – und ganz früh heute Morgen – noch unbekannt.
Die Kommission agiert wieder einmal verschwenderisch und verantwortungslos mit dem Geld anderer Leute, und darum werden wir keinen der Vorschläge unterstützen.
(Der Redner erklärt sich damit einverstanden, auf eine „Blue-Card“-Frage gemäß Artikel 149 Absatz 8 zu antworten)
Jörg Leichtfried (S&D). - Frau Präsidentin! Herr Dartmouth, mir ist aufgefallen, dass Sie in Ihren Reden immer versuchen, den britischen Steuerzahler ins Spiel zu bringen. Mich würde interessieren: Sehen Sie sich eigentlich ausschließlich als Vertreter einer kleinen Gruppe in Großbritannien oder fühlen Sie sich doch etwas als Vertreter der Europäischen Union?
William (The Earl of) Dartmouth (EFD). - Frau Präsidentin, ich erwähnte die Steuerzahler der EU und die britischen Steuerzahler in meiner Rede. Ich wurde jedoch von den Menschen in Großbritannien gewählt und nicht von den Menschen woanders. Daher bin ich vor allem verpflichtet, die britischen Steuerzahler zu vertreten. Ich fühle auch mit den gebeutelten Steuerzahlern in anderen EU-Staaten – nicht zuletzt mit denen in Ihrem eigenen Land, Österreich, einem Geberland – deren Geld auch für den Aufbau dieser aufgeblasenen und fragilen Imperien verschwendet wird.
Franziska Katharina Brantner, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Frau Präsidentin, ich möchte einige Punkte ansprechen. Zunächst möchte ich das Thema der Flexibilität von Finanzierungsinstrumenten im Bereich der Außenpolitik ansprechen.
In den vergangenen Wochen und Monaten sind wir alle Zeugen zahlreicher unvorhersehbarer Katastrophen und Ereignisse geworden, und in der Außenpolitik haben wir kaum noch Spielraum, obwohl noch einige Jahre vor uns liegen. Gleichzeitig gibt es ein Instrument, das flexibel ist, nämlich das Stabilitätsinstrument, welches dann oft für andere Zwecke genutzt wird, als es ursprünglich gedacht war.
Daher denke ich, wir können darin übereinstimmen, dass wir mehr Flexibilität bei den außenpolitischen Instrumenten benötigen, aber wir müssen darauf hinweisen, dass dies nur mit gleichzeitiger erweiterter demokratischer Kontrolle geschehen kann. Wir streiten uns gegenwärtig bei dieser Frage, und wir müssen auch signalisieren, dass wir so – ohne das erweiterte Kontrollrecht, das wir fordern – nicht fortfahren können, während für die Zukunft der Finanzinstrumente mehr Flexibilität erforderlich ist.
Der zweite Punkt: Wir müssen überdenken, wie wir unsere Arbeit leisten und instabilen Staaten helfen. Gerade gestern stellten die Vereinten Nationen wieder einmal die Verbindung zwischen Entwicklung und Konflikt her und wiesen darauf hin, dass die Länder, die sich in Konfliktsituationen befinden, diejenigen sind, die es am schwersten haben, der Armut zu entkommen.
Bisher wurden die EU-Instrumente nicht wirklich angepasst. Wir haben in einigen dieser instabilen Länder EU-Missionen, die sich nicht immer in vollem Umfang unserer Finanzinstrumente bedienen. Daher müssen wir überlegen, was hier eine gute Art der Zusammenarbeit wäre.
Beim letzten Punkt fasse ich mich kurz: Die Ereignisse in Nordafrika haben uns die Bedeutung von Menschenrechten und der Förderung von Demokratie – und meiner Meinung nach auch von der Gleichstellung der Geschlechter – gezeigt, und wir müssen in dieser Hinsicht in der Zukunft mutiger sein, wenn wir die Strukturen überarbeiten.
Elmar Brok (PPE). - Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich glaube, wir sollten klarmachen, dass wir bei diesen Finanzierungsinstrumenten Wert darauf legen, dass wir zwischen legislativen und exekutiven Aufgaben unterscheiden. Und es ist nicht die Aufgabe eines Parlaments, im Einzelnen Managementaufgaben zu erledigen oder die Durchführung von Projekten vorzunehmen.
Auf der anderen Seite kann eine Gesetzgebung aber nicht darauf hinauslaufen, dass man für Jahre einen Freibrief gibt und nicht eingreifen kann, wenn gegen den Willen des Gesetzgebers gehandelt wird. Deswegen müssen wir, ob das nun rechtlich gesehen ein delegated act ist oder nicht, die Möglichkeit haben, Entscheidungen rückgängig zu machen, wenn nach Auffassung des Gesetzgebers die Ausführung nicht dem Geiste des Gesetzgebers entspricht.
Aus diesem Grund müssen – egal unter welcher rechtlichen Regelung oder gegebenenfalls auch im Rahmen von delegated acts – die Kommission und der Rat in dieser Frage handeln, um hier eine vernünftige, sachgerechte Lösung zu finden, weil das auch dazu führen wird, dass wir weniger in Exekutivfragen hineinregieren und daher, wo es ordentlich läuft, die exekutive Hand mehr Freiheit hat.
Ich möchte an das anschließen, was Frau Brandtner gesagt hat: Das Parlament hat vor Jahren das Instrument zur Förderung von Demokratie und Menschenrechten durchgesetzt, mit der Möglichkeit, an Regierungen und an Diktaturen vorbei die Zivilgesellschaft und demokratische Kräfte zu stützen. Wir stellen in diesen Tagen fest, dass entgegen des Willens des Gesetzgebers die Kommission oder jetzt der Auswärtige Dienst dieses Instrument in keiner Weise in diesem Sinne angewandt hat, was ein entscheidender Punkt dafür ist, dass wir uns heute in Nordafrika in dieser Situation befinden. Weil dies ein politisches Versagen ist, ein Nichtausführen des Willens des Gesetzgebers, muss die Regelung verändert werden, und dafür werden wir kämpfen.
Ana Gomes (S&D). – (PT) Frau Präsidentin. Weg mit Mubarak! Sofort! Die Widerstandsbewegung erhebt immer noch auf dem Tahrirplatz ihre Stimme und ich erhebe meine mit ihr. Die Demonstrationen in Ägypten, Tunesien und anderen arabischen Staaten, bei denen Millionen tapfere Bürgerinnen und Bürger auf die Straße gehen, um Jahrzehnte der Unterdrückung und Korruption zu beenden, zeigen, dass Menschenrechte und Demokratie universelle Ziele sind, und sie zeigen auch, wie all jene, die Stabilität fordern, um die Diktaturen zu erhalten, die Geschichte missachten.
Demokratie und Menschenrechte sind Instrumente der Europäischen Union, die ohne Zustimmung von Regierungen genutzt werden können und müssen, um die Verfechter der Menschenrechte sowie diejenigen, die für Gleichheit der Geschlechter, Rechtsstaatlichkeit, freie Wahlen und Demokratie eintreten, unterstützen. Daher müssen diese Instrumente finanziell gestärkt werden und flexibel sein, um in Notlagen eingesetzt zu werden, und sie müssen bei der Förderung derselben Ziele besser mit Instrumenten, die einen geografischen Schwerpunkt haben, koordiniert werden. Dies muss entsprechend vom Parlament kontrolliert werden. Daher besteht dieses Parlament auf dem Verfahren der delegierten Rechtsakte.
Marek Henryk Migalski (ECR). – (PL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, Frau Gomes und Herr Lochbieler haben Recht, wenn sie sagen, dass die Ereignisse in Ägypten und Tunesien unsere Unterstützung erhalten und unsere Aufmerksamkeit erregen sollten, und die Instrumente, die wir heute diskutieren, schaffen in der Tat diese Möglichkeit, besonders das Finanzierungsinstrument für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte. Ich bin davon überzeugt, dass dies umfassend unterstützt werden sollte, denn – wie Frau Gomes sagte – sind diese Rechte in der Tat universell, und da dem so ist, ist das Recht darauf, in einer Demokratie zu leben sowie das Recht darauf, in einem Land zu leben, das Menschenrechte achtet, ziemlich offenkundig.
Es ist wichtig, dass das zweite Instrument die Gewährung dieser Hilfe ermöglicht, ungeachtet der Zustimmung der Regierungen von Drittstaaten oder anderen staatlichen Behörden. Das ist etwas sehr Wichtiges. Unsere Hilfe wird in Belarus und in der Ukraine benötigt. Sie wird auch in den anderen Ländern der Östlichen Partnerschaft benötigt, und ich denke, dass diese Instrumente auch für genau diese Länder genutzt werden sollten.
Rui Tavares (GUE/NGL). – (PT) Frau Präsidentin, wir diskutieren hier eine Reihe von Paketen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten, wie den Goerens-Bericht über ein Finanzinstrument zur Entwicklungshilfe, den Bericht meines Kollegen, Herrn Scholz, und andere. Die Mehrheit dieser Berichte hat spezifische Maßnahmen zum Ziel, welche das Leben von Millionen Menschen verbessern könnten: in anderen Worten, Gesetzgebung in bester Manier.
Jedoch besteht der Rat darauf, nicht die gemeinsame Entscheidung mitzutragen, welche diese Instrumente erfordern. Hier wird der Prozess der Mitentscheidung aufgrund eines stillschweigenden Vetos des Rates zu einem Prozess der gemeinsamen Unentschiedenheit, was durch nichts in der Formulierung des Vertrags gerechtfertigt wird, und was nur an einem unberechenbaren Missfallen und einer „esoterischen“ Auslegung von Artikel 290 des Vertrags von Lissabon liegt, welcher delegierte Rechtsakte beschreibt.
Das setzt Menschenleben aufs Spiel. Was z. B. die Politik der Integration von Flüchtlingen betrifft, wurden wir davon abgehalten, zusätzliches Geld an Wiederaufnahmeländer zu zahlen und Flüchtlingslager zu schließen, was bedeutet, dass Menschenleben zu Schaden kommen, wenn der Rat darauf besteht, auf diese Weise weiterzumachen. Es ist an der Zeit, dies zu beenden und delegierte Rechtsakte regulär in den Mitentscheidungsprozess einzubinden.
Dimitar Stoyanov (NI). – (BG) Frau Präsidentin, ich werde natürlich den gemachten Vorschlag unterstützen, denn das Parlament muss seine Rechte verteidigen, wenn es um die Befugnisse geht, die durch die Verträge garantiert werden. Ich möchte sagen, dass wir unsere Kontrolle ausdehnen müssen, und es geht dabei nicht nur um vorläufige Kontrolle der delegierten Rechtsakte, die wir im Moment diskutieren.
Wir müssen auch die nachfolgende Kontrolle haben, denn viele Milliarden Euro werden in einige Programme gesteckt, die normalerweise die Taschen einzelner Diktatoren füllen und ihren Lebensstil finanzieren, während gleichzeitig viele Millionen Menschen in unseren eigenen Ländern leben und ein sehr schlechtes Leben haben.
Das bedeutet auch, dass wir das Geld europäischer Steuerzahler nutzen, um das Luxusleben von Diktatoren zu finanzieren, die ihre eigenen Völker unterdrücken, während es unseren Bürgerinnen und Bürgern schlecht geht. Daher müssen wir zuerst den Balken aus unserem Auge entfernen, um den Splitter im Auge unseres Bruders zu erkennen. Dadurch erhalten wir schließlich echte Kontrolle über diese Mittel.
Barbara Matera (PPE). – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir müssen wieder einmal unseren Stand innerhalb und außerhalb der Europäischen Union behaupten.
Die Förderung von Menschenrechten und Grundfreiheiten, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, unserer eigenen Charta der Grundrechte und regionalen Instrumenten festgeschrieben ist, ist Teil unserer Außenpolitik und unserer Sozialpolitik. Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte muss ein effektives und praktisches Instrument sein, das ausreichend flexibel ist, um für außergewöhnliche operationelle Zwecke und Situationen eingesetzt zu werden.
Der Beitrag der Europäischen Union zu diesen Kämpfen der Bevölkerung durch ihre außenpolitischen Kooperationsstrategien und die adäquate Nutzung der entsprechenden Finanzierungsinstrumente, d. h. größere Effektivität und Sichtbarkeit der Außenpolitik der Union weltweit, kann nicht ihre Verantwortlichkeit und damit die Kontrollfunktion ihrer repräsentativsten Institution, welche das Europäische Parlament darstellt, außer Acht lassen.
Im Angesicht dieser Tatsache unterstütze ich daher die Änderungsvorschläge, welche eindeutig im Einklang mit den Veränderungen in unserem ständig wachsenden Europa stehen.
(Die Rednerin erklärt sich damit einverstanden, auf eine „Blue-Card“-Frage gemäß Artikel 149 Absatz 8 zu antworten)-
Marek Henryk Migalski (ECR). – (PL) Frau Präsidentin, ich möchte fragen, ob Frau Matera uns sagen kann, ob die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) zur Unterstützung der Gewährung von Hilfe bereit ist. Es geht hier ganz speziell um Hilfe bei Demokratie- und Menschenrechtsfragen für Länder im Osten, womit ich insbesondere Belarus, die Ukraine und andere Staaten der Östlichen Partnerschaft meine.
Barbara Matera (PPE). – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ja, meine Fraktion, die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten), arbeitet jeden Tag hart und ist bestrebt, sicherzustellen, dass grundlegende Menschenrechte in der ganzen Welt geachtet werden.
Ich glaube, die Reden meiner verehrten Kolleginnen und Kollegen, die hier schon viel länger arbeiten als ich, haben die Politik dieses Parlaments bestätigt und unterstützt. Ich betone noch einmal die Tatsache, dass ich der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) angehöre. Wir sprechen uns eindeutig für Europa aus und glauben an die Rolle, die dieses Parlament in der ganzen Welt spielen kann.
Richard Howitt (S&D). - Frau Präsidentin, ich möchte meine Unterstützung für das kundtun, was andere Kolleginnen und Kollegen zum Thema der parlamentarischen Kontrolle der Instrumente und insbesondere der Instrumente für Demokratie und Menschenrechte gesagt haben. Ich möchte der Kommission für die strukturierte Zusammenarbeit danken, die wir haben. Menschenrechtsaktivisten sind automatisch gefährdet und eine gewisse Privatsphäre ist notwendig. Lassen Sie uns sicherstellen, dass diese Zusammenarbeit in der Zukunft weitergeht.
Ein Kritikpunkt bei diesen Projekten ist, dass wir Projekte von sehr hoher Qualität durchführen, die aber überall auf der Welt umgesetzt werden und nicht ausreichend in die anderen Programme integriert sind.
Die Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes gibt uns eine Gelegenheit, dies zu beheben. Wir sollten sicherstellen, dass wir das tun. Die Sorge, dass einige der Programme, die gegenwärtig von rechtskundigen Personen vorbereitet werden, in der Zukunft nicht mehr vorhanden sein könnten, ist etwas, womit wir uns befassen müssen, um diese Qualität auch in der Zukunft zu erhalten.-
Und schließlich, im Hinblick auf das, was in Ägypten und in anderen Teilen der arabischen Welt gegenwärtig passiert, wissen wir alle, dass es in der Zukunft zunehmend Rufe nach Finanzierung von Demokratieaufbau und Wahlbeobachtung geben wird. Wir haben auf den festgeschriebenen Prozentwerten in dieser Verordnung bestanden, denn andernfalls würden dadurch andere Menschenrechtsprojekte verdrängt werden. Es kann jedoch sein, dass wir mehr Geld brauchen, und wenn es um die neue finanzielle Vorausschau geht, dürfen wir nicht zu dem alten Standpunkt zurückkehren, dass wir diese Verordnung abschaffen sollten. Sie ist heute erforderlicher als je zuvor.
(Der Redner erklärt sich damit einverstanden, auf eine „Blue-Card“-Frage gemäß Artikel 149 Absatz 8 zu antworten)
Nirj Deva (ECR). - Frau Präsidentin, ich möchte dem vorherigen Sprecher danken, dass er mir erlaubt, ihm eine Frage zu stellen.
Ich habe große Achtung vor Herrn Howitts Wissen über Menschenrechte und für seine Arbeit in der Vergangenheit. Meine Frage lautet: Wie können wir unsere Ansichten von Gleichheit und Gerechtigkeit und Recht, die tief im Christentum oder in der humanistischen Tradition in Europa verwurzelt sind, vertreten und erwarten, dass andere Kulturen mit anderen Religionen oder Glaubensrichtungen, bzw. ohne Glauben, genau verstehen, was wir sagen, ohne dass es so aussieht, als ob wir ihnen neokoloniale Vorstellungen aufoktroyieren? Wie können wir das machen?
Richard Howitt (S&D). - Frau Präsidentin, diese Frage in 30 Sekunden zu beantworten, ist eine große Herausforderung. Die Antwort lautet – wie er und wie es dieser ganze Plenarsaal wissen sollte – dass Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit grundlegende Menschenrechte für alle Nationen, für alle Religionen, für alle Staaten und für alle Menschen sind.
Andreas Mölzer (NI). - Frau Präsidentin! Entwicklungshilfe ist immer teuer, leider oft wirkungslos und manchmal sogar schädlich, weil die spezifischen Probleme eines Landes oft oder allzu oft nicht behandelt werden. Es mangelt meist an Nachhaltigkeit und Koordination der Tätigkeiten. Ob ein EU-weites Finanzinstrument für Entwicklung und Menschenrechte daran irgendetwas ändert, darf aus meiner Sicht bezweifelt werden, vor allem dann, wenn die Abstimmung in der EU nicht kohärent ist.
Wenn wir also afrikanischen Kleinbauern Gelder geben, diese gleichzeitig aber mit subventionierten Agrarprodukten in den Ruin treiben, schmeißen wir letztlich Milliarden zum Fenster hinaus. Daran wird sich wenig ändern, solange wir Großkonzerne in der EU und indirekt auch in den Entwicklungsländern fördern.
Die chinesische Entwicklungshilfe etwa, mit der sich Peking bekanntlich Rohstoffe und neue Märkte sichert, steht in Konkurrenz zu unserer klassischen Entwicklungszusammenarbeit, auch da werden wir uns etwas überlegen müssen. Ebenso wichtig ist zudem, dass Entwicklungsgelder von der Zusammenarbeit in der Flüchtlingsproblematik etwa durch Rückführungsabkommen abhängig gemacht werden.
Thijs Berman (S&D). - (NL) Frau Präsidentin, dieses Parlament fordert etwas, was jedes Parlament der Welt einfordert: demokratische Kontrolle der Entwicklung und Umsetzung von Politik. Die Europäische Union sollte in dieser Hinsicht als Vorbild, als Beispiel, dienen. Der Vertrag von Lissabon war ein großer Schritt vorwärts bei der Entwicklung des Einflusses des Europäischen Parlaments.
Es gibt in diesem Haus eine große Mehrheit, die den Bemühungen des Rates und der Kommission, das parlamentarische Kontrollrecht zu beschneiden, nicht nachgibt. Eine Beschneidung dieses Rechts würde dem Geist des Vertrags zuwiderlaufen. Dieses Parlament möchte nicht nur für das Mikromanagement verantwortlich sein, es möchte einfach Einfluss auf Politik und auf ihre Entwicklung und Umsetzung haben. Dies hat daher mit strategischen Entscheidungen zu tun, mit politischen Inhalten.
In anderen Staaten gehen die Menschen auf die Straße und fordern Einflussnahme, und wir sollten sie, so gut wir können, unterstützen. Der Kampf um Demokratie nimmt aber manchmal auch die Form von schwierigen Verhandlungen und trockenen Erklärungen an. Dies beeinflusst aber auf keine Weise die zugrunde liegende Überzeugung, denn jede Macht erfordert ein Maximum an demokratischer Kontrolle. Das ist das Recht aller Bürgerinnen und Bürger, sei es in Kairo, in Tunis oder in Brüssel.
Nick Griffin (NI). - Frau Präsidentin, eine junge Frau in meinem Wahlkreis ist heute Morgen, wie jeden anderen Morgen zu dieser Zeit, gerade nach Hause gekommen, nachdem sie ihre zwei kleinen Kinder zu Fuß zur Schule gebracht hat.
Jenny fuhr sie früher zur Schule, aber sie kann sich das Benzin für ihr Auto nicht mehr leisten. Sie kann damit nur noch zweimal die Woche zum billigsten Supermarkt in ihrem Teil Manchesters fahren.
Heute Morgen, wie jeden Morgen, ist Jenny hungrig, denn sie steht beim Frühstück vor der Wahl: Entweder isst sie, oder ihre zwei kleinen Mädchen essen. Es gibt nicht ausreichend Brot und Marmelade für alle drei.
Währenddessen diskutieren – hier auf dem „Planeten“ EU – Mitglieder des Europäischen Parlaments die Optimierung eines Finanzinstruments, das Ausgaben von 1,1 Mrd. EUR an Steuergeldern beinhaltet, mit denen Demokratie und Menschenrechte, vor allem in der dritten Welt, gefördert werden sollen. Die meisten dieser Verbesserungen untergraben weiter die Eigenkontrolle der Nationalstaaten, während die Kommission riesige Summen britischer Steuergelder verpulvert. Was für eine Verschwendung und was für eine Heuchelei, sich über Frauenrechte in Afrika aufzuregen, wenn tausende Frauen wie Jenny nicht einmal ihre Kinder ordentlich ernähren können.
George Sabin Cutaş (S&D). – (RO) Frau Präsidentin, wir hätten die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern vermutlich nicht diskutiert, wenn die Gründerstaaten der Europäischen Union nicht eine spezielle Erwähnung der Kolonien, die sie einst besaßen, im Vertrag von Rom gefordert hätten, was von Anfang an einen Schatten auf das Konzept der Demokratie wirft. Die eigentlichen Grundlagen der Europäischen Union haben sich langsam in eine Politik verwandelt, deren entscheidende Konzepte die Beseitigung von Armut und die Förderung von Menschenrechten, Grundfreiheiten, menschenwürdiger Arbeit und verantwortungsvoller Staatsführung geworden sind.
Heute sind Entwicklungsländer strategische Partner für die Europäische Union. Daher glaube ich, dass ein Finanzinstrument für Entwicklungsländer, die nicht die ODA-Kriterien erfüllen, die wirtschaftliche, finanzielle, technische, kulturelle und akademische Zusammenarbeit vereinfachen. Außerdem können sie bilateralen Handelsverkehr, Investitionen, Wirtschaftspartnerschaften und die Förderung des Dialogs zwischen staatlichen Akteuren und Nichtregierungsorganisationen in der Europäischen Union und den Partnerländern stärken.
Jörg Leichtfried (S&D). - Frau Präsidentin! In unserer unmittelbaren Nachbarschaft gehen die Diktatoren, und das ist gut so, dass sie gehen. Auch wenn unsere Hohen Repräsentanten in der Europäischen Union nicht in der Lage oder nicht willens sind, diejenigen, die sich für Demokratie einsetzen, zu unterstützen und sie zu fördern, so ist es wenigstens gut, dass wir – wenn wir schon nicht reden – handeln und helfen. Es ist aber sehr wichtig, diese Hilfen mit unseren Werten zu verbinden, mit dem Wert Demokratie, mit den Werten Rechtstaatlichkeit und Kernarbeitsnormen. Es ist essenziell, dass die Union hilft. Dann muss sie aber nicht nur helfen, sondern auch das vermitteln, was uns wirklich stark gemacht hat, nämlich diese Werte.
Wenn dem so ist, ist für mich auch klar, dass diese Hilfe am Ende von einem demokratischen Parlament kontrolliert und geregelt werden muss. Es kann in Zukunft nicht angehen, dass die Union handelt und von einem Beamtenapparat kontrolliert wird. Nein, das Parlament muss in die Lage versetzt werden, das zu tun, was es als parlamentarisches Organ tun muss, nämlich Endentscheidungen zu treffen.
Elena Băsescu (PPE). – (RO) Frau Präsidentin, das Parlament muss in der Lage sein, auf gleichberechtigter Ebene mit dem Rat, die Verabschiedung von strategischen Entscheidungen zu kontrollieren, die die Verwendung der durch Finanzierungsinstrumente für Zusammenarbeit zugeteilten Mittel betreffen. Gleichzeitig muss die EU jedoch flexibler werden und den Mechanismus für die Entwicklung von Handelsbeziehungen mit Partnerländern beschleunigen. Ich unterstütze die Idee, dass die Union einen pragmatischen Ansatz bei ihren Wirtschaftsbeziehungen mit Partnerländern verfolgt.
Ich denke, dass es besonders wichtig ist, Finanzierungsinstrumente in Ländern wie Turkmenistan und dem Irak umzusetzen, welche durch Projekte wie Nabucco Energieressourcen bereitstellen können. Ich möchte hier auch betonen, dass die gemeinsame Erklärung der Präsidenten von Rumänien und Turkmenistan die Schaffung einer Energiepartnerschaft für die Förderung und den Transport von Erdgas und Rohöl darstellt – unter anderem durch den Transfer von Erfahrung und Ausrüstung. Rumänien war auch in die Durchführung von Stabilisierungs- und Wiederaufbaumissionen im Irak eingebunden.
Ivo Vajgl (ALDE). - (SL) Frau Präsidentin, ein Großteil der Mittel, die uns durch Finanzierungsinstrumente zur Verfügung stehen und für die Entwicklung von Entwicklungsländern bestimmt sind, landet in dunklen Kanälen wieder in den Händen unserer heimischen Unternehmen und Monopole. Ich denke, dass ein entscheidender Zweck dieser Finanz- und Politikinstrumente die Garantie dafür sein sollte, dass die Mittel entsprechend den Entwicklungsplänen derer verwendet werden, die wir unterstützen möchten.
Mehrere Sprecher haben bereits darauf hingewiesen, dass wir oft Regime finanzieren, die alles andere als demokratisch sind. Wenn es um die Finanzierung der Entwicklung der ärmsten Staaten geht, denke ich, dass wir aufpassen sollten, nicht den Trend zu Monokulturen in der Landwirtschaft weiter zu verfolgen, sondern Möglichkeiten für die moderne Entwicklung dieser Staaten zu schaffen.
Karel De Gucht, Mitglied der Kommission. − Frau Präsidentin, ich habe den zahlreichen Beiträgen aufmerksam zugehört. Die Kommission hofft, dass wir eine Lösung für diese wichtigen Finanzierungsinstrumente finden werden.
Aber wir müssen in der Lage sein, Finanzierungsinstrumente für Außenbeziehungen voll umzusetzen. Die adäquate Umsetzung unserer Außenpolitik sollte nicht durch einen Streit zwischen den Institutionen blockiert werden. Es ist schwer, auf dieser Grundlage gegenüber der Außenwelt glaubhaft zu bleiben, und das setzt uns der Gefahr aus, als globaler Akteur und als Verhandlungspartner im Handelsverkehr an Bedeutung zu verlieren.
Die Kommission ist bereit, auf eine schnelle Lösung hinzuarbeiten, der alle betroffenen Institutionen zustimmen.
Bei den gegenwärtigen Instrumenten, die bis 2013 in Kraft sind – das sind noch zwei Jahre – werden mehrjährige Strategiepapiere als erforderliche Durchführungsmaßnahmen für den Vollzug des Haushaltsplans angesehen. Solche Maßnahmen unterliegen dem System der Ausschussverfahren.
Strategiepapiere sind technische Dokumente und sind daher aufgrund ihrer Eigenschaften nicht geeignet, bindende Rechtsakte zu werden. Die gegenwärtigen Instrumente laufen nur noch zwei Jahre und es gibt nur noch wenige Strategiepapiere, die auf den Weg gebracht werden müssen. Die Kommission ist der Ansicht, dass eine Änderung dieses Systems zu diesem Zeitpunkt bedeutende Änderungen der Instrumente erfordern würde. Diese auf den Weg zu bringen, würde zu lange dauern und die außenpolitische Zusammenarbeit der EU stark in Mitleidenschaft ziehen.
Die Kommission bindet das Parlament bereits in das Verfahren der demokratischen Kontrolle von Strategiepapieren ein. Die Kommission ist gewillt, diesen Prozess mit wesentlichen Kontrollrechten für das Parlament zu unterstützen. Es ist zu früh, zu sagen, wie die neuen Instrumente aussehen werden, denn sie unterliegen umfassenden Beratungen mit Interessengruppen sowie Vorschlägen der Kommission.
Vorausgesetzt, dass die in Artikel 290 des Vertrags von Lissabon eingeführten Kriterien vollständig eingehalten werden, besteht die Option, bei den neuen Instrumenten Regress bei delegierten Rechtsakten in Erwägung zu ziehen, aber die Kommission hat sich bezüglich dieser Frage noch keine abschließende Meinung gebildet.
Charles Goerens, Berichterstatter. − (FR) Frau Präsidentin, ich möchte auch allen Sprechern danken, die über die Finanzierungsinstrumente im Allgemeinen gesprochen haben sowie über die Finanzierungsinstrumente, die speziell im Zusammenhang mit dem Bericht stehen, den ich Ihnen heute Morgen vorgelegt habe.
Ich denke, dass Herr Brok die richtigen Worte gefunden hat, um auszudrücken, was er will. Wir möchten keine Störenfriede sein, aber genauso wenig möchten wir der Kommission den Freifahrtschein geben, ohne parlamentarische Aufsicht grundlegende vom Europäischen Parlament angenommene Übereinkommen umzusetzen. Das Parlament bestand auf einem sinnvollen Mittelweg als Lösung, wozu eine genaue Überwachung strategischer Rechtakte gehört. Wir fordern nicht mehr und nicht weniger als das.
Ich möchte auch etwas über diejenigen sagen, die in ihren Bemerkungen kritischer sind, besonders diejenigen, die sich ziemlich skeptisch über die Entwicklungshilfepolitik geäußert haben und diejenigen, die sich immer auf den Steuerzahler berufen, um jede Art der Unterstützung für gemeinsame Entwicklungshilfepolitik abzulehnen.
Aus meiner Sicht finanziert der Steuerzahler einen Haushaltsplan. Ein Haushaltsplan ist ein Instrument zum Ausdruck von Solidarität mit denjenigen, denen es am schlechtesten geht. Dank der Beiträge der Steuerzahler bietet der Haushaltsplan unseren Staaten also in der Regel eine Möglichkeit, den Schwächsten in der Gesellschaft zu helfen. Die Alternative wäre die Ignoranz von grundlegenden, fundamentalen Rechten der Menschen, denen dadurch Ressourcen entzogen werden.
Ich schlage jedoch vor, dass diese Mitglieder die Berichte des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen einsehen, um zu sehen, dass diejenigen, die am meisten für die Zusammenarbeit und außenpolitische Solidarität ausgeben, auch diejenigen sind, die am meisten für „innere“ Solidarität in ihrem Land ausgeben. Mit anderen Worten, es gibt keinen inhärenten Widerspruch zwischen innen- und außenpolitischer Solidarität.
Diejenigen, die wollen, dass der Rest der Welt glaubt, dass all unser Geld, das wir für außenpolitische Solidaritätsbekundungen ausgeben, Geld ist, das in allen Ecken der Welt verschwendet wird, wären daher gut beraten, die Statistiken im Bericht über die menschliche Entwicklung der Vereinten Nationen noch einmal zu lesen.
Barbara Lochbihler, Berichterstatterin. − Frau Präsidentin! Ich glaube, zu diesen delegated acts ist in der Debatte ja sehr deutlich geworden, warum wir im Parlament dies wollen. Wir wollen kein Mikromanagement, aber wir wollen verantwortlich und informiert mit dem Instrument umgehen können, um gegebenenfalls auch, wenn notwendig, Fehlentwicklungen korrigieren zu können. Wenn wir über die Position des Parlaments nach außen sprechen, z. B. mit Menschenrechtsorganisationen, die durchaus betroffen sein könnten, und wenn wir – was ich nicht hoffe – keine Einigung finden, und dann einzelne Projekte nicht implementiert werden können, dann finde ich Zustimmung und Verständnis für die Position des Parlaments. Also es ist nicht so, dass hier das Parlament und das Ansinnen nicht verstanden würden.
Lassen Sie mich noch kurz etwas sagen zu der Kritik, dass hier im Parlament zuviel Geld ausgegeben wird für Menschenrechte und Demokratieentwicklung: Ich muss das Gegenteil feststellen. Wenn wir dieses Instrument für Menschenrechte und Demokratieförderung betrachten, dann lässt sich doch jetzt schon feststellen – das Instrument gibt es ja erst seit 2004 –, dass mit relativ wenig Geld sehr viel bewegt werden kann. Das kann man nicht pauschal in den Raum stellen, sondern man muss sich genau anschauen, was diese Projekte bewirkt haben. Und nur in ganz einzelnen Fällen konnte man Projekte nicht mehr weiterführen.
Wenn man wirklich möchte, was ja in den Grundwerten der EU steht, dass man will, dass Menschen frei leben können, frei von Not und frei von Furcht, dann muss man Menschenrechtsförderung betreiben. Und da ist das Instrument eine sehr gute Ergänzung zu der Politik, die wir betreiben, wenn wir das von anderen Staaten einfordern. Also es ist nicht zuviel Geld - im Gegenteil es muss noch viel deutlicher finanziell auch unterstützt werden.
Kinga Gál, Berichterstatterin. − (HU) Frau Präsidentin, ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen und dem Kommissar dafür, dass sie in dieser Aussprache ihre Meinung geäußert haben, und natürlich danke ich meinen Kolleginnen und Kollegen für ihre Beiträge zur Unterstützung unserer Entscheidung. Herr Brok machte es ziemlich klar, dass wir wirklich zwischen exekutiven und legislativen Pflichten unterscheiden wollen. Es ist nicht unser Ziel, dies zu vermengen, aber, wie es hier von den beiden Berichterstattern und meinen Kolleginnen und Kollegen gesagt wurde, muss das Parlament die Möglichkeit haben, bei der Planung und der Strategie mitzureden, damit die Durchführung wirklich effektiv funktioniert und um die Gelder dahin zu leiten, wo sie am meisten gebraucht werden.
Ich möchte gerne mit Blick auf die Meinungen zur Verwendung insbesondere dieser Gelder bemerken, dass ich nicht glaube, dass irgendein Steuerzahler die Bedeutung der Möglichkeit des Hilfe oder der Rettung von Menschenleben, der Leben von Menschenrechtsaktivisten, durch dieses Finanzierungsinstrument zur Verteidigung der demokratischen Rechte und der Menschenrechte infrage stellen würde. Deswegen glaube ich, dass dies genau das Instrument ist, das von jedem Steuerzahler akzeptiert würde. Ich nehme auch sehr ernst, was der Kommissar außerdem gesagt hat, dass das Parlament nach Lissabon mit neuen Befugnissen und stärkeren Rechten ausgestattet wurde. Daher würden wir es wirklich begrüßen, wenn der Rat und die Kommission mehr Offenheit zeigen würden, damit am Ende ein guter Kompromiss erreicht werden kann, denn wir alle haben ein Interesse daran, dass dieses Instrument wirklich effizient arbeitet, und dafür werden alle drei Institutionen benötigt.
Gay Mitchell, Berichterstatter. − Frau Präsidentin, ich denke, ich habe etwas zusätzliche Redezeit, da ich am Anfang der Aussprache nicht reinkommen konnte. Es tut mir leid – Ich steckte im Verkehr fest.
Zunächst hat ein britischer Kollege die Situation im Hinblick auf die Bedeutung von Demokratie und Menschenrechten kritisiert. Wenn Demokratie und Menschenrechte in unseren Mitgliedstaaten funktionieren würden, dann würden bei uns keine Kinder mit Brot und Marmelade zur Schule gehen, und das ist eine Tatsache.
Ob in Großbritannien oder in irgendeinem anderen Mitgliedstaat – es ist meiner Meinung nach eine Angelegenheit dieser Staaten, sicherzustellen, dass das nicht passiert. Lassen Sie uns ganz klar darüber reden, worum es hier geht: nicht nur um Demokratie und Menschenrechte. Zweiundzwanzigtausend Kinder sterben jeden Tag, eine kurze Flugreise von diesem Gebäude entfernt. Zweiundzwanzigtausend. Die gute Nachricht ist, dass es einmal 34 000 waren. Wir und andere haben die Zahl auf 22 000 reduziert, dank Demokratie und Menschenrechten und der Finanzierungsinstrumente, der die Union zugestimmt hat.
Lassen Sie uns nicht diese Menschen und die Kinder, die in unseren eigenen Mitgliedstaaten mit Brot und Marmelade zur Schule gehen – was ich auch beklage – gegeneinander ausspielen. Lassen Sie unsere Mitgliedstaaten aktiv werden, indem sie sich dieser Kinder annehmen.
Dies ist eine Frage der Umsetzung oder von delegierten Rechtsakten. Ist es Umsetzung, oder ist es ein delegierter Rechtsakt – wann ist es Gesetzgebung?
Ich schlage vor, dass wir uns komplett an die erste Lesung des Parlaments halten und daran, dass wir sagen, dass wir alle Änderungsanträge wiedereinsetzen werden – wiedereingesetzt haben. Diese wurden nicht vom Rat akzeptiert. Die Frage, die zur Debatte steht, ist eine Frage des Grundsatzes, und sie ist entscheidend für die zukünftige Gestaltung der interinstitutionellen Beziehungen im Bereich der Außenpolitik.
Die vom Parlament vorgeschlagenen Abänderungen betreffen nicht die Substanz des DCI oder die anderen Instrumente, aber die Rolle des Parlaments bei der praktischen Umsetzung des Gesetzes.
Das Ziel ist der Schutz der demokratischen Privilegien des Europäischen Parlaments, wie im Vertrag von Lissabon vorgesehen. Als Mitgesetzgeber müssen wir in der Lage sein, auf gleichberechtigter Ebene mit dem Rat die Annahme und die Durchführung von strategischen Entscheidungen bei den Ausgaben für Entwicklungshilfe zu kontrollieren: wie viel, wo und wie. In technischer Hinsicht garantieren die Änderungen, dass bestimmte Entwürfe zu Entscheidungen der Kommission als delegierte Rechtsakte gemäß der Definition in Artikel 290 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union anerkannt werden.
Das würde den beiden Organen der Legislative die Möglichkeit geben, Entwürfen zu Entscheidungen, die nicht die Erfordernisse des Rechts erfüllen, zu widersprechen. Dieses Veto würde sicherstellen, dass die Vorschläge des Parlaments beachtet werden, wenn die Kommission EU-Hilfe gestaltet.
Ich möchte klarstellen, dass wir nicht über Mikromanagement reden, wie es ein Kollege bereits gesagt hat, oder über einzelne Programme und Projekte. Die Änderungen werden sicherstellen, dass die Gesetzgeber die Kontrolle über strategische Entscheidungen bei der Mittelzuweisung und bei sektorspezifischen Prioritäten behält.
Alle Änderungsvorschläge waren bereits im Standpunkt des Parlaments zur Ersten Lesung enthalten, welche vom Parlament am 21. Oktober 2010 mit einer großen Mehrheit angenommen wurde.
Der Rat hat jedoch einfach alle Änderungsanträge zur demokratischen Kontrolle und zu delegierten Rechtsakten abgelehnt, ohne eine alternative Lösung, die den Forderungen des Parlaments entspricht, vorzuschlagen.
Es ist sehr schade, dass in den vielen Monaten – fast ein Jahr –, die seit der ersten Diskussion über das Dossier im Ausschuss vergangen sind, die interinstitutionellen Verhandlungen keine Fortschritte gemacht haben. Ich kann diesem Parlament versichern, dass wir wirklich alles versucht haben. Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission – die im Übrigen diese Verhandlungen vereinfachen sollte – begannen im Februar 2010. Wir hatten drei Dialoge und mehrere Treffen auf technischer Ebene über die umstrittenen Fragen bei delegierten Rechtsakten. Bei diesen Fragen gab es keine Annäherung. Erst gegen Ende letzten Jahres legten die Verhandlungspartner der Kommission einen Kompromissvorschlag vor. Das Parlament reagierte sofort mit einem Gegenvorschlag, aber der spiegelte sich nicht in der Position des Rats wider. Uns ist klar, dass er im Rat nicht formal an die Mitgliedstaaten weitergeleitet wurde.
Trotz der harten Haltung des Rates, die von der Kommission geteilt wird – etwas, was ich bedaure, weil dieses Handeln nicht ihrer konstitutionellen Position entspricht –, besteht das Parlament auf seinem Standpunkt. Rechtlich gesehen sind unsere Argumente gut fundiert. Die Strategiepapiere sind mehrjährige Programme, welche die Kriterien für die Anwendung des Verfahrens für delegierte Rechtsakte erfüllen und über die z. B. im Rahmen des DCI entschieden wurde. Sie ergänzen die Grundverordnung und werden generell angewandt. Die in Artikel 290 genannten Kriterien sind vorgeschrieben, wenn sie erfüllt sind. Der Rat und das Parlament müssen ein Vetorecht haben.
Das ist keine Angelegenheit für einen politischen Kuhhandel oder Sonderregelungen, denn das würde dem Vertrag widersprechen. Es ist rechtlich vorgeschrieben. Politisch haben wir die volle Unterstützung der Konferenz der Präsidenten, die bei zwei unterschiedlichen Gelegenheiten entschieden hat – zuletzt Anfang dieses Monats –, dass die Verhandlungsführer bei allen Dossiers auf der Anwendung des Verfahrens der delegierten Rechtsakte bestehen sollen, wenn es um Entscheidungen zu Zielen, Prioritäten, erwartete Resultate und Mittelzuweisungen im weiteren Sinne geht.
Wir haben auch unter den Ausschüssen eine gemeinsame Linie: Die Berichterstatter im Ausschuss für internationalen Handel und im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten – beide sind für Instrumente zur Zusammenarbeit mit industrialisierten Staaten und Instrumente für Menschenrechte und Demokratie verantwortlich – verfolgen denselben Ansatz wie ich. Alle Änderungen zu delegierten Rechtsakten aus der ersten Lesung sollten wieder eingesetzt werden. Unser Standpunkt ist klar und einfach und entspricht vollkommen dem Mandat der Konferenz der Präsidenten. Wir werden uns nicht entzweien lassen oder akzeptieren, dass unsere gesetzgeberische Rolle ignoriert wird.
Ich bin überzeugt, dass die Einführung des neuen Verfahrens auch im Interesse der Begünstigten unserer Finanzierungsinstrumente wäre. Das Parlament könnte seine Rolle als „Wachhund“ viel effektiver wahrnehmen und sicherstellen, dass das Geld für die Kernziele der Entwicklungshilfe der Union ausgegeben wird, die im Vertrag festgelegt sind: die Armutsbekämpfung und letztendlich die Beseitigung der Armut. Es müssen nicht jeden Tag zweiundzwanzigtausend Kinder sterben. Wir verlangen bei der Bewältigung dieses Problems ein Mitspracherecht.
(Der Redner erklärt sich damit einverstanden, auf eine „Blue-Card“-Frage gemäß Artikel 149 Absatz 8 zu antworten)
Nirj Deva (ECR). - Frau Präsidentin, ich wollte gerade meinen ehrenwerten Kollegen und Freund, Herrn Mitchell, fragen, ob er mir zustimmt, dass das Parlament im Jahr 2005 14 Bereiche der Mitentscheidung bei diesen Finanzierungsinstrumenten aufgegeben hat.
Jetzt sind wir um eine gewisse Wiederherstellung bemüht, denn wir haben nicht nur unsere Fähigkeit verloren, die Handlungen der Kommission kritisch zu beobachten, sondern uns ist auch der Rechenschafts- und Transparenzprozess entglitten, und daher möchte ich Herrn Mitchell fragen ...
(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort)
Gay Mitchell, Berichterstatter. − Frau Präsidentin, ich stimme Herrn Deva zu, dass wir einige unserer Rechte aufgaben. Ich war der Berichterstatter für das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit. Wir benötigten zweieinhalb Jahre, um uns auf dieses Instrument zu einigen, denn wir wollten einfach bestimmte zentrale Rechte des Parlaments nicht aufgeben, aber wir mussten gegen Ende Kompromisse eingehen.
Am Ende gab es eine interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Parlament, der Kommission und dem Rat, die besagt, dass wir, z. B. durch unseren Entwicklungsausschuss, Kontrollrechte über das DCI haben würden, und wir richteten Gruppen ein, um diese Vereinbarung umzusetzen. Diese Instrumente entsprechen dem Geist dieser Vereinbarung, die fortbestehen sollte.
Helmut Scholz, Berichterstatter. − Frau Präsidentin! Ja, Herr Gucht, Sie haben völlig Recht, nach draußen ist nicht nachvollziehbar, warum wir uns mit dem Rat nicht einigen. Der Rat ist bei der Debatte nicht einmal anwesend, was ich zutiefst bedauere, denn das lässt nichts Gutes ahnen für den Abschluss der zweiten Lesung. Insofern müssen wir doch nachfragen, warum wird ein ganz normales, auch im Vertrag verankertes Prinzip und Recht nicht anerkannt? Ich glaube schon – Herr Brok hat das ausführlich dargelegt –, dass es hier ganz konkret nur darum geht, dass wir Möglichkeiten haben, einzugreifen.
Vielleicht deshalb inhaltlich noch ein Beispiel: In der mehrjährigen Planung der Kommission für mein ICI-Instrument wird als Referenzdokument nicht etwa die geänderte Verordnung verwandt, sondern erneut Bezug genommen auf die Strategie Global Europe. Dort wird erneut die spätestens seit der Wirtschaftskrise mit den daraus resultierenden Handelsproblemen obsolet gewordene Sprache bemüht, wenn es heißt, Ziel der Mehrjahresplanung sei die Durchsetzung europäischer Wirtschafts- und Gewinninteressen. Das Instrument solle, so wörtlich, Schwierigkeiten bei der Penetrierung bestimmter Märkte durch EU-Unternehmen beheben.
Da kann ich nur wiederholen, dafür haben die Gesetzgeber das Instrument nicht geplant und auch keinen Einsatz von Steuergeldern vorgesehen. ICI soll aus unserer Sicht ein modernes Kooperationsinstrumentprogramm und keine Eroberungswaffe sein. Auch exemplarisch und zugespitzt: Für uns sind die Länder Südostasiens nicht lediglich Juniorpartner, wie die Kommission erklärt hat, nein, bei der Kooperation mit Zentralasien soll sich das Instrument nicht lediglich auf einen EU-Zugang zu den dortigen Gasreserven konzentrieren.
Der Blick in den Maghreb und auf die Entwicklungen im Nahen Osten zeigt, wir müssen jetzt langfristige und große Dinge zusammen denken. Ich hoffe auf die Zukunftsfähigkeit der neuen Verordnung. Dazu kommt, dass auch dieses Finanzierungsinstrument dem gleichberechtigten Austausch zwischen der EU und Drittstaaten zugute kommt und dazu beiträgt, Weltoffenheit und verantwortungsvolle Unterstützung nachhaltiger Entwicklungsprozesse im Interesse der Bürgerinnen und Bürger voranzubringen.
Die Präsidentin. − Die Gemeinsame Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet heute um 11.30 Uhr statt.
Ioan Enciu (S&D), schriftlich. – (RO) Das europäische Finanzierungsinstrument zur Förderung von Demokratie und Menschenrechten ist eines der einzigen außenpolitischen Instrumente der EU, welches noch ein straffes System für die Mittelzuweisung aufrechterhält. Das liegt daran, dass es keine Möglichkeit einer Ausnahme vom Grundsatz der Nichterstattungsfähigkeit von Kosten bietet, die im Zusammenhang mit Steuern, Zöllen und anderen von der EU finanzierten Abgaben stehen. In einer Situation, in der wir uns einer weltweiten Verschlechterung des Schutzes der Menschenrechte gegenübersehen, glaube ich, dass es für die Europäische Union absolut notwendig ist, ihre globale Führungsrolle bei der Wahrung von Demokratie und Grundrechten zu untermauern. In dieser Hinsicht ist es besonders wichtig, das europäische Finanzierungsinstrument anpassungsfähiger zu machen, um der Union und den Begünstigten von europäischer finanzieller Hilfe einen gewissen Grad an Flexibilität bei der Verwaltung der Projekte, die sie durchführen, zu ermöglichen. Auf der anderen Seite wird dieser flexible Ansatz bei der Gewährung von EU-Geldern genau überwacht werden, um Fälle von Missbrauch zu verhindern. Neben der Ausnahme, die im Hinblick auf die Genehmigung der Finanzierung von Kosten im Zusammenhang mit Zöllen, Steuern und anderen Abgaben beibehalten werden und von Fall zu Fall angewandt werden sollte, muss das Europäische Parlament das Recht haben, die Aktivitäten der Kommission und die strategischen Dokumente, die sie annimmt, zu überwachen.
Zuzana Brzobohatá (S&D), schriftlich. – (CS) Die Empfehlung für eine zweite Lesung zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit erwähnt den hohen Grad an Übereinstimmung die Maßnahmen betreffend und nimmt im Prinzip alle Änderungen aus der ersten Lesung an. Ich selbst erachte es als eine Priorität, die systemischen Fragen zu lösen, die im Zusammenhang mit der mehrjährigen Finanzierung der Entwicklungshilfe stehen, und ich stimme dem Berichterstatter zu, dass wir die Finanzierungsmethode für 2012 und 2013 regeln müssen. Die Empfehlung besagt, dass die Verordnung die Reservekapazitäten im Rahmen der Obergrenze für Rubrik 4 des mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2007 bis 2013 radikal reduziert, und sie lässt nicht ausreichend Handlungsspielraum für die Reaktion auf zukünftige Krisen und deren Bewältigung. Die Empfehlung beinhaltet auch legislative Fragen bezüglich der Verfahrensweise des Rates, die das Parlament kritisiert, denn das Parlament sollte dieselben Möglichkeiten zur Kontrolle haben wie der Rat, wenn es um die Verabschiedung von strategischen Entscheidungen zu der Frage, wo und wie Entwicklungshilfe eingesetzt wird, geht. Entsprechend des Briefes und im Sinne des Vertrags von Lissabon unterstütze ich daher die dringend erforderliche Aufnahme eines gut integrierten Verfahrens für delegierte Rechtsakte im Zusammenhang mit der Planung von anderen außenpolitischen Finanzierungsinstrumenten, die gegenwärtig geprüft werden, in die Verordnung über das Instrument für Entwicklungshilfe. Das betrifft das Stabilitätsinstrument, das Instrument für Menschenrechte und Demokratie und das Instrument für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern.
Jiří Havel (S&D), schriftlich. – (CS) Eines der Hauptziele der Entwicklungspolitik der EU ist die Bekämpfung und endgültige Beseitigung von Armut. Dazu sollen die Begleitmaßnahmen für den Bananensektor (BAM) für 2010 bis 2013 in Höhe von 190 Mio. EUR, denen die Kommission am 17. März 2010 zustimmte, einen deutlichen Beitrag leisten. Es ist auch wahr, dass in der Vergangenheit Pläne in diesem Bereich eher auf der Grundlage finanzieller Erwägungen und weniger mit Blick auf die Entwicklung entworfen wurden. Besonders der Blick auf die Entwicklung sollte in dem neuen Vorschlag erkennbar sein. Es erscheint mit dem Ziel der Verbesserung des Lebensstandards der Menschen in den AKP-Ländern, die Bananen produzieren und die von den hohen Zöllen, die auf Bananenimporte in die EU erhoben werden, richtig, BAM zu unterstützen. Dennoch hat der Vorschlag der Kommission einige Schwächen, darunter das Fehlen einer Folgenabschätzung im Hinblick auf die vorgeschlagenen Maßnahmen, die Zeit der Inanspruchnahme, die fragwürdige umfangreiche Nutzung von EU-Reserven oder das weiterhin bestehende Problem ungenügender Finanzierung für Rubrik 4, worauf die Kommission richtigerweise in ihrem Bewertungsbericht über das Funktionieren der interinstitutionellen Vereinbarung aufmerksam machte. Im Großen und Ganzen denke ich, dass der von Charles Goerens vorgelegte Bericht eine genaue Analyse der Frage aus wirtschaftlicher und entwicklungspolitischer Sicht darstellt. Er spiegelt die am 13. April 2010 vom Haushaltsausschuss befürworteten Kommentare wider, und er beinhaltet auch relevante Empfehlungen im Bereich der BAM, und daher empfehle ich die Zustimmung zur vorgeschlagenen Version.
Anna Záborská (PPE), schriftlich. – (SK) Ich verstehe die Forderung der Kommission nach größerer Flexibilität für die Finanzierung politisch heikler Projekte mit dem Ziel, Demokratie und Menschenrechte zu fördern. Gleichzeitig bin ich aber fest davon überzeugt, dass dieses Parlament seine Überwachungsrolle bewahren muss, wenn es der Kommission mehr Freiheit bei der Finanzierung solcher Projekte einräumen muss. In der abschließenden Analyse sind wir es, die vor den Menschen für den EU-Haushaltsplan verantwortlich sind. Wenn wir über Finanzierungsinstrumente zur Förderung der Verbreitung von Demokratie, Rechtssicherheit und der Achtung menschlichen Lebens sprechen, sollten wir auch über die Effektivität dieser Instrumente reden und darüber, ob wir Demokratie und Menschenrechte auf noch effektivere Weise fördern können. In der Debatte über die weltweite Verfolgung von Christen versicherte uns die Hohe Vertreterin der EU für Außen‑ und Sicherheitspolitik, dass alle bilateralen Abkommen über Zusammenarbeit jetzt eine Klausel über Demokratie und Menschenrechte beinhalten. Um Finanzhilfe oder Wirtschaftsabkommen von der Erfüllung dieser Vorgaben abhängig zu machen, könnten Verpflichtungen mehr helfen, Demokratie und Achtung der grundlegenden Menschenrechte zu verbreiten als die Unterstützung mehr oder weniger vernünftiger Projekte.