3. Müllnotstand in Kampanien (eingereichte Entschließungsanträge): siehe Protokoll
4. Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit - Finanzierungsinstrument für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte (Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1889/2006) - Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006) - Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern (Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1934/2006) (Aussprache)
Die Präsidentin. − Als nächster Punkt folgt die Gemeinsame Aussprache über
– die Empfehlung für die zweite Lesung von Charles Goerens im Namen des Entwicklungsausschusses über das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit [16447/1/2010 - C7-0424/2010 - 2010/0059(COD)] (A7-0009/2011)
– die Empfehlung für die zweite Lesung von Barbara Lochbihler und Kinga Gál im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten betreffend den Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte [16446/1/2010 - C7-0427/2010 - 2009/0060B(COD)] (A7-0014/2011)
– die Empfehlung für die zweite Lesung von Gay Mitchell im Namen des Entwicklungsausschuss betreffend das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006) [16442/1/2010 - C7-0426/2010 - 2009/0060A(COD)] (A7-0006/2011)
– die Empfehlung für die zweite Lesung von Helmut Scholz im Namen des Ausschusses für internationalen Handel betreffend die Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern (Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1934/2006) (A7-0005/2011).
Charles Goerens, Berichterstatter. − (FR) Frau Präsidentin, der Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung eines Programms für Begleitmaßnahmen für den Bananensektor steht heute zur zweiten Lesung auf der Tagesordnung.
Zur Erinnerung: Wir plädierten in der ersten Lesung für möglichst viele Begleitmaßnahmen für AKP-Bananenexportländer, deren Situation sich möglicherweise mit dem Inkrafttreten eines Übereinkommens in der WTO zur Beendigung des Handelsstreits über Zölle auf Bananen mit den Vereinigten Staaten und lateinamerikanischen Erzeugern verschlechtert. Gemäß dem Übereinkommen werden Einfuhrzölle auf Bananen bis zum Jahr 2017 gleichmäßig von 176 EUR pro Tonne auf 114 EUR pro Tonne reduziert.-
Bananen aus AKP-Ländern werden aber weiterhin zollfrei in die Europäische Union gelangen können. Die Verschlechterung der Situation in diesen Ländern infolge des Inkrafttretens des Handelsabkommens hat dazu geführt, Begleitmaßnahmen für den Bananensektor (BAM) mit der Europäischen Union auszuhandeln.-
Unser Entwicklungsausschuss, für den ich der Berichterstatter bin, war in der Lage, die Annahme der folgenden Verbesserungen des ursprünglichen Texts in der ersten Lesung sicherzustellen.
Erstens wurden die Beseitigung von Armut und die Verbesserung der Lebensbedingungen als Hauptziele der vorgeschlagenen Maßnahmen betont.
Zweitens werden Kleinbauern und kleine Unternehmen als Hauptbegünstigte dieser Maßnahmen angesehen.
Drittens berücksichtigt die Verordnung in besonderer Weise Aspekte im Zusammenhang mit der Umwelt, Gesundheit und Arbeitsbedingungen.
Viertens wurden transparente Kriterien für die Verteilung der Mittel eingeführt.
Schließlich wurde ein Übereinkommen über eine vorläufige Bewertung erzielt, welche 18 Monate vor dem Auslaufen des Programms durchgeführt werden muss.
Außerdem haben das Parlament und der Rat ein Übereinkommen zur Finanzierung von Begleitmaßnahmen für 2010 und 2011 erzielt. Alle diese Fortschritte erfüllen problemlos die Erwartungen der AKP-Länder. Der einzige problematische Punkt ist das horizontale Problem der Anwendung von delegierten Rechtsakten für das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI). Unsere Auslegung von Artikel 290 des Vertrags von Lissabon stärkt unsere Forderung.
Das Europäische Parlament wünscht ein Mitspracherecht bei strategischen Entscheidungen der Kommission im Hinblick auf die Finanzierung außenpolitischen Handelns. Bisher hat der Rat es abgelehnt, dem Parlament die Rolle zu gewähren, die ihm im Hinblick auf das Funktionieren der Finanzierungsinstrumente zusteht.
Die Dinge müssen klargestellt werden und ich möchte sehr auf dem folgenden Punkt bestehen: Wir lehnen es ab, als Unruhestifter bezeichnet zu werden. Das Parlament und der Entwicklungsausschuss beweisen jeden Tag ihr Arbeitsengagement. Ich bitte daher meine Kolleginnen und Kollegen, die in der ersten Lesung angenommene Position beizubehalten und mit überwältigender Mehrheit für den Text zu stimmen, den ich ihnen gerade zur Annahme vorgelegt habe.
Barbara Lochbihler, Berichterstatterin. − Frau Präsidentin! Die Gewährleistung der Menschenrechte und die Förderung und Entwicklung demokratischer Strukturen sowie auch die Bekämpfung der Korruption sind die zentralen Forderungen derjenigen, die in Tunesien, in Ägypten, im Jemen auf die Straße gehen - friedlich und in der Hoffnung, damit Veränderungen zu erreichen. Damit auch die Menschen im Maghreb und in der arabischen Welt ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit, ihr Recht auf freie Wahlen und ihr Recht auf gesellschaftliche Beteiligung in Anspruch nehmen können. Unser Finanzierungsinstrument für Demokratie und Menschenrechte will genau die Umsetzung dieser Rechte fördern und hat bisher in den genannten Ländern nur sehr eingeschränkt agieren können, weil dort die Verhältnisse so sind, dass die meisten, die eine andere Meinung hatten, doch mit Verfolgung und Folter rechnen mussten.
Ich begrüße es sehr, dass die Kommission, wie wir gestern in der Arbeitsgruppe gehört haben, bereits detaillierte Pläne gemacht hat, das Finanzinstrument so zu nutzen, dass es jetzt zu kurz-, mittel- und langfristigen Projekten kommt, mit denen die demokratische Transformation in Tunesien nun unterstützt wird. Es wäre gut, wenn wir zukünftig ein Modell daraus entwickeln könnten, das auch anzuwenden ist, wenn es in anderen Staaten zu so einer grundsätzlichen Transformation kommt. Ich hoffe sehr, dass die Kommission die Anregungen der Parlamentsdelegation, die nach Tunesien entsandt wurde, auch aufnimmt, wie zum Beispiel zur Reform des Justizwesens.
Das Instrument zu Demokratie- und Menschenrechtsförderung ist so strukturiert, dass es in den unterschiedlichen gesellschaftlichen Strukturen diejenigen unterstützen kann, die an der Verbesserung der Menschenrechtssituation arbeiten. Das können Regierungen sein, das können internationale Menschenrechtsinstitutionen sein oder aber auch einzelne Personen, die als Menschenrechtsverteidiger Unterstützung brauchen. Es ist insgesamt eine gute Struktur, gerade weil es so unter Umständen möglich ist, ohne die Zustimmung der jeweiligen Regierung zu handeln. Ich sehe das keineswegs als eine Einmischung in interne Angelegenheiten, denn in der Natur von Menschenrechten liegt ja gerade auch die Möglichkeit der Abwehr von staatlichem Zwang und staatlicher Gewalt gegenüber der Bevölkerung, gegenüber dem einzelnen Bürger.
Selbstverständlich müssen wir die einzelnen Projekte, aber auch die Schwerpunktsetzung des Menschenrechts- und Demokratieinstruments überprüfen und einer ständigen kritischen Bewertung unterziehen. Bisher war das Instrument ja noch relativ jung, und es ist nicht sinnvoll, hier eine wenig aussagekräftige Bewertung vorzunehmen. Umso wichtiger ist es, dass wir nun die anstehende umfangreiche Evaluierung gut vorbereiten und durchführen. Sie muss im Ziel dazu führen, die Wirkungen einzelner Maßnahmen zu verdeutlichen, und sie muss es auch ermöglichen, eventuelle Umorientierungen von Schwerpunktsetzungen und Arbeitsmethoden vorzunehmen.
Die Komplementarität zwischen allen Finanzinstrumenten ist ein Grundprinzip auch dieses Finanzierungsinstruments. Dennoch stellen wir in der Praxis immer wieder fest, dass mit diesem relativ kleinen Finanzinstrument Projekte finanziert werden, die eindeutig an ein geografisches Instrument angebunden sein könnten. Die Frage stellt sich auch bei den Menschenrechtsdialogen. Deshalb sollten wir keinesfalls zustimmen, wenn es um Kürzungen dieses kleinen Instruments geht, und wir müssen auch schauen, dass es nicht zu einer Finanzierung kommt, wo sie eigentlich nicht angebracht ist.
Abschließend noch zu den delegated acts, zu denen ja bisher bei allen Finanzinstrumenten noch keine Einigung gefunden wurde: In vielen Politikfeldern wie in der Umwelt und im Verkehr gibt es keinen Streit, was als delegated acts angesehen wird. In der Außenpolitik wird dies aber als sehr strittig angesehen. Es ist aber gerade nach dem Vertrag von Lissabon sehr wichtig, dass wir als Parlament auch in der Außenpolitik Mitentscheidungsrechte auf der Ebene der strategischen Programmausrichtung bei den Finanzinstrumenten bekommen.
Kinga Gál, Berichterstatterin. − (HU) Frau Präsidentin, sehr geehrte Vertreter der Kommission, meine Damen und Herren, alles, was Frau Lochbihler, meine Mitberichterstatterin, gesagt hat, ist von großer Bedeutung, wenn wir beachten, dass die gegenwärtige angespannte internationale Situation – ich denke an die nordafrikanischen Staaten Tunesien und Ägypten, worüber gestern diskutiert wurde – zeigt, dass die Aufmerksamkeit, die wir z. B. diesem Finanzierungsinstrument für Menschenrechte widmen, in der Tat bedeutend ist, und die Wirkung dieses Instruments in der Praxis an einem bestimmten Ort wichtig sein kann. Das ist genau der erste wichtige Grund, warum das Parlament das Kontrollrecht im Hinblick auf dieses Instrument fordert.
Was die substanziellen Themen angeht, die in der Aussprache bei der ersten Lesung im Oktober letzten Jahres diskutiert wurden – mit dem Ziel, lokale Nichtregierungsorganisationen von entscheidender Bedeutung zu fördern – haben sich die Institutionen geeinigt. Jetzt, bei der zweiten Lesung, muss die andere Seite der Medaille betrachtet werden, nämlich das Übereinkommen bei der interinstitutionellen Debatte über das Recht des Parlaments auf demokratische Kontrolle. Es ist allgemein bekannt, dass das Problem der Finanzierungsinstrumente, inklusive der Frage bezüglich dieses Instruments zur Förderung von Demokratie und Menschenrechten, ein Jahr lang Teil eines interinstitutionellen Konflikts war.
Der Vertrag von Lissabon hat das demokratische Kontrollrecht des Europäischen Parlaments gestärkt. Dies ist in der Tat die Institution von delegierten Rechtsakten, welche unserer Meinung nach in der gegenwärtigen Situation durchgesetzt und angewandt werden muss. Dieses spezifische Paket – der Fall delegierter Rechtsakte – könnte das erste bedeutende Beispiel dafür sein, dass die Rolle des Europäischen Parlament seit dem 1. Dezember 2009 in der Tat an Bedeutung gewonnen hat. Daher kämpfen auch wir bei der zweiten Lesung, und sehr wahrscheinlich während des folgenden Einigungsprozesses, für die Anerkennung des demokratischen Kontrollrechts des Europäischen Parlaments, und ich glaube – wie meine Kollegin –, dass dies gerade im Fall des Finanzierungsinstruments für Demokratie und Menschenrechte relevant ist. Das liegt daran, dass dieses Instrument – wie wir soeben gehört haben – das Ziel hat, den Menschenrechten, der Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz der Demokratie zu dienen, und wir fördern in besonderer Weise den Kampf für Frauenrechte, Kinderrechte und den Kampf gegen die Todesstrafe, Folter und grausame, unmenschliche, erniedrigende Behandlung. Wir wollen Verfechter der Menschenrechte bei ihrer Arbeit unterstützen – selbst unter den unmöglichsten Bedingungen. Das ist ein anderer Grund, warum dieses Instrument besonders wichtig ist. Die Begünstigten sind Nichtregierungsorganisationen, welche in einigen Staaten ernsthaft benachteiligt sind. All das rechtfertigt, dass wir – das Parlament – ein Mitspracherecht bei der Gestaltung der Strategie und der Rahmenprogramme und bei der Entwicklung zukünftiger Pläne haben sollten, denn wir können angesichts einer jährlichen Überwachung geeignetere Maßnahmen ergreifen, als dadurch, dass wir alle zwei Jahre im Rahmen von Finanzzyklen nach unserer Meinung gefragt werden. Wir bitten Sie, uns dabei zu unterstützen, damit wir jetzt, in der Zeit nach dem Vertrag von Lissabon, auch ernsthaft im Sinne des Vertrags agieren können, und ich vertraue darauf, dass die Kommission und der Rat die Notwendigkeit davon während des kommenden Einigungsprozesses erkennen werden.
Helmut Scholz, Berichterstatter. − Frau Präsidentin! Herr Kommissar! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Finanzierungsinstrument für die Kooperation mit industrialisierten Ländern wird in dieser Legislaturperiode grundlegend verändert. Bis 348 Mio. Euro wollen wir gemeinsam ausgeben für die Zusammenarbeit in Bereichen wie Wissenschaft, akademischer Austausch – auch Erasmus Mundus –, Kultur, Umweltschutz und erneuerbare Energien sowie Stimulation bilateraler Handelsbeziehungen. Kleine und mittelständische Unternehmen sollen dabei besonders berücksichtigt werden.
Neu ist, dass mit dem so genannten ICI Plus nun auch in Entwicklungsländern Projekte finanziert werden können, und zwar solche Projekte, die nicht unter die allgemeine Definition von Maßnahmen der Entwicklungshilfe fallen. Dazu gehören u. a. Projekte und Maßnahmen wie die Entsendung von europäischen Studierenden an Hochschulen in Afrika, Asien oder Lateinamerika - durchaus ein neuer Zug. Gerade in der heutigen Zeit gewachsener Verantwortung der EU für partnerschaftliche Neugestaltung der Zusammenarbeit mit einer wachsenden Zahl von Staaten ist das Ermöglichen selbstbestimmter Entwicklung dazu zu rechnen.
Mit der Neufassung der Verordnung haben wir die sich aus der geografischen Erweiterung ergebenden Chancen und Herausforderungen deutlich zu benennen. Eindeutig wird festgelegt, wer wofür und zu welchen Bedingungen finanzielle Unterstützung bekommen kann. Neu ist auch mit diesem Instrument, dass in der Verordnung vorgeschrieben ist, bei der Vergabe von Mitteln darauf zu achten, dass die Partnerländer die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation einhalten und sich für die Verringerung der Treibhausgasemissionen als wichtigen Beitrag im internationalen Kampf gegen den Klimawandel einsetzen.
Ebenso wichtig: Rechtsstaatlichkeit und menschenwürdige Arbeit werden zum Kooperationsziel erhoben. Gerade weil wir in die zweite Lesung eintreten, lassen Sie mich bekräftigen: Ich halte es für absolut notwendig, dafür zu sorgen, dass bei der Gewährung der Finanzhilfen bei den Grundprinzipien der Europäischen Union keine Zugeständnisse gemacht werden dürfen. Bei Förderungen in Entwicklungsländern ist künftig auf die Kohärenz der Politiken zu achten, insbesondere darauf, dass sie mit den Maßnahmen gegen die Nahrungsmittelkrise in Einklang stehen. In der Plenarabstimmung in der ersten Lesung haben wir mehrheitlich – wenn auch knapp – beschlossen, für ICI Plus keine bislang für Entwicklungshilfe gedachten Gelder umzuwidmen.
Wir gehen in die zweite Lesung mit einer beschleunigten Verständigung zu diesem wie zu allen Finanzierungsinstrumenten. ICI Plus haben wir nach erfolgreichen Kompromissverhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament an die Herausforderungen der Zukunft angepasst. Unserer Einigung zu allen inhaltlichen Fragen wurde im Plenum mehrheitlich zugestimmt. So weit, so gut - scheinbar. Denn nach wie vor ist offen, wie wir künftig mit der Frage der Gewaltenteilung umgehen, die sich aus dem in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon für die beiden legislativen Organe der EU, zumal in der vergemeinschafteten internationalen Handelspolitik, ergibt. Es geht um die Frage der Demokratie, um die so genannten delegated acts, wozu das Europäische Parlament sowie die Kommission und der Rat weiter unterschiedliche Sichtweisen haben.
Worum geht es dabei? Wir wollen erfüllen, was wir als unsere Pflicht gegenüber den Wählerinnen und Wählern sehen. Wir wollen prüfen, ob die mehrjährige Strategieplanung von EAD und Kommission zur Umsetzung unserer Verordnungen auch dem Geist der Gesetzgeber entspricht. In der Vergangenheit galt in der Kommission leider zu oft: Papier ist geduldig. Aus dem Vertrag von Lissabon ergibt sich unsere neue Rolle und Pflicht als Gesetzgeber, und wir fordern ein Vetorecht ein. Alle Berichterstatter für die verschiedenen außenpolitischen Finanzierungsinstrumente, die Ausschussvorsitzenden und die Fraktionsvorsitzenden sind sich einig: Wir werden für dieses demokratische Recht kämpfen!
Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen, das bisher an den Tag gelegte Verhalten zeigt, wir sind noch nicht bei der Erkenntnis dieses Grundsatzes in allen drei Organen der Europäischen Union. Wir verteidigen heute auch deshalb so energisch unser Recht auf Kontrolle, weil sich die Kommission bei ihrer Planung künftig nach den Vorgaben der Gesetzgeber zu richten hat und nicht nach ihren eigenen Mitteilungen.
Karel De Gucht, Mitglied der Kommission. − Frau Präsidentin, ich nehme hier an der zweiten Aussprache über diese Finanzierungsinstrumente für Außenbeziehungen anstelle von Andris Piebalgs teil, der heute aufgrund eines lange geplanten Termins im Ausland ist.
Zuerst möchte ich den Berichterstatterinnen und Berichterstattern, Frau Gál, Frau Lochbihler, Herrn Mitchell, Herrn Scholz und Herrn Goerens, danken. Wir haben diese Themen betreffend sehr gut zusammengearbeitet, und abgesehen von delegierten Rechtsakten, besteht unter den jeweiligen drei Institutionen große substanzielle Übereinstimmung.
Die verbliebenen ungelösten Probleme bestehen aufgrund der umfassenderen interinstitutionellen Beziehung in einer neuen Vertragslandschaft. Wir befinden uns jetzt in einer politisch und operationell schwierigen Entscheidungsphase, die Partner außerhalb der EU nicht verstehen, denn die Umsetzung von grundlegenden Rechtsakten ist eine interne Angelegenheit der EU.
Als Handelskommissar bin ich aber für keins dieser Instrumente zuständig, die eine ganze Reihe von strategischen Zielen der EU, z. B. im Handelsverkehr, unterstützen und uns erlauben, als außenpolitische Akteure im Gespräch zu bleiben.
Nach Ihrer letzten Aussprache im Oktober endete das Jahr ohne eine Einigung bei der ersten Lesung. Sie kennen die Situation. Das Parlament erwartet die Anwendung von Artikel 290 des Vertrags – welcher das als delegierten Rechtsakt bekannte Verfahren beschreibt – bei der Verabschiedung von Strategiepapieren und mehrjährigen Aktionsplänen. Aber bei der ersten Lesung lehnte der Rat Ihre Änderungsanträge im Zusammenhang mit delegierten Rechtsakten ab.
Es ist sehr wichtig, dass wir bald eine Einigung erzielen, besonders für „ICI Plus“ und die Begleitmaßnahmen für den Bananensektor. Andernfalls kann die Kommission den entsprechenden Haushaltsplan nicht umsetzen.
Was „ICI Plus“ im Einzelnen betrifft, denke ich, dass jeder zustimmt, dass dieses Instrument geschaffen wurde, um EU-Interessen in industrialisierten Staaten zu fördern, von denen einige entscheidende strategische Partner sind, die nicht darauf warten werden, bis wir verwaltungstechnisch bereit sind. Andere kämpfen darum, die Lücken zu füllen, die wir schaffen – sei es im Hinblick auf die Zusammenarbeit im Energiesektor, im Rahmen der Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen oder die Ziele der Digitalen Agenda betreffend, usw.
Was die Begleitmaßnahmen für den Bananensektor betrifft, kann ich nur betonen, dass ich als Handelskommissar stark hoffe, dass sie vollkommen auf das Genfer Abkommen abgestimmt sind, welches unseren längsten Handelsstreit WTO und GATT betreffend beendete, der fast 20 Jahre dauerte.
Die Begleitmaßnahmen haben das Ziel, zehn Bananen exportierende AKP-Länder bei ihrer Anpassung an eine Reduzierung in ihrer bevorzugten Marge zu unterstützen. Dies ist ein Ergebnis des Genfer Abkommens. Es ist daher von größter Wichtigkeit, dass wir die Glaubwürdigkeit der EU als internationaler Gesprächspartner im Handelsverkehr bewahren, indem wir unseren Verpflichtungen nachkommen, und in diesem Fall schulden wird es besonders den Bananen produzierenden AKP-Ländern.
Sehen Sie sich das derzeitige Umfeld des weltweiten Nahrungsmittelhandels an und die Not in einigen Staaten, die besonders abhängig von Exporterträgen von einem oder wenigen Rohstoffen sind. Ich glaube wirklich, dass das hier dringend ist.
Ich verstehe die Sorgen des Parlaments, welches in die Strategiepapiere und die mehrjährige Planung einbezogen werden möchte. Die Kommission hat Vorschläge gemacht, um die Kontrollmöglichkeiten des Parlaments zu erweitern und bietet andere Lösungskompromisse an, aber diese haben weder im Parlament noch im Rat Unterstützung gefunden.
Ich bin heute hier, um die Zusage von Catherine Ashton und Andris Piebalgs vom letzten Oktober zu wiederholen, um praktische politische Lösungen zu suchen. Lassen Sie uns – d. h. Rat, Kommission und Parlament – jetzt, in der zweiten Lesung, auf gemeinsame Übereinkünfte hinarbeiten und lassen Sie uns sinnvoll zusammenarbeiten, um dieses Ziel zu erreichen.
Weitere Verzögerungen bringen finanzielle, politische, rechtliche und sogar sozioökonomische Konsequenzen mit sich. Zur dem Zeitpunkt, als der Vertrag von Lissabon das System der Ausschussverfahren änderte und dem Europäischen Parlament neue Befugnisse gab, stärkte er die Rolle der EU und gab ihr neue Strukturen, um kohärentere, umfassendere und eine auf größerer Gemeinsamkeit basierende Außenpolitik zu verfolgen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich freue mich auf die Debatte.
Maurice Ponga, im Namen der PPE-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Europäische Parlament wird heute ein zweites Mal über die Abänderung des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit urteilen, womit die Einführung von Begleitmaßnahmen für den Bananensektor für die wichtigsten Bananen produzierenden AKP-Länder ermöglicht wird. Diese Begleitmaßnahmen sind durch die Reduzierung der Zollpräferenzen gerechtfertigt, die AKP-Länder infolge der Verabschiedung des Genfer Abkommens im Dezember 2009 mit den Vereinigten Staaten und den Staaten Lateinamerikas gewährt wurden. Die Europäische Union versprach damals, die AKP-Länder mit 190 Mio. EUR zu unterstützen – Ziel war es, ihnen zu helfen, mit diesem neuen Wettbewerb zurechtzukommen.
Wir änderten die Form und den Inhalt des Vorschlags der Kommission bei der ersten Lesung. Der Rat stimmte uns bei der Form nicht zu, weswegen diese Verordnung heute zu einer zweiten Lesung vorgelegt wurde. In der Tat weigerte sich der Rat, die Anwendung des Verfahrens für delegierte Rechtsakte bei Strategiepapieren und mehrjährigen richtungsweisenden Programmen zu erlauben, und damit weigerte sich der Rat, die Fortschritte des Vertrags von Lissabon umzusetzen. Das Parlament entschied, schnell zu reagieren, und das ist entscheidend.
Wir senden den AKP-Ländern daher eine starke politische Botschaft. Das Europäische Parlament steht hinter ihnen und tut alles, was in seiner Macht steht, um sicherzustellen, dass die 190 Mio. EUR so schnell wie möglich freigegeben werden. Aber wir senden auch eine Botschaft an den Rat. Das Europäische Parlament verteidigt seine Privilegien, die im Vertrag von Lissabon festgeschrieben sind. Jetzt ist der Rat am Zug. Die Europäische Union machte eine Zusage gegenüber den AKP-Ländern. Der Rat sollte daher seiner Verantwortung gerecht werden, wie es das Parlament getan hat.
(Der Redner erklärt sich damit einverstanden, auf eine „Blue-Card“-Frage gemäß Artikel 149 Absatz 8 zu antworten)-
William (The Earl of) Dartmouth (EFD). - Frau Präsidentin, ist es Herrn Ponga jemals in den Sinn gekommen, dass die Steuerzahler in der EU – und insbesondere die britischen Steuerzahler – es bevorzugen würden, wenn die 190 Mio. EUR auf unbestimmte Zeit eingefroren werden?
Maurice Ponga (PPE). – (FR) Vielen Dank für Ihre Frage, Lord Dartmouth. Alles, was ich sagen möchte, ist, dass es internationale Abkommen gibt, welche die Europäische Union verpflichten, in ihre Beziehungen mit den AKP-Ländern zu investieren, und dies ist eines der Abkommen, welche die Europäische Union priorisieren muss. Was mich angeht, war ich niemals der Ansicht, dass diese 190 Mio. EUR eingefroren werden sollten.
Patrice Tirolien, im Namen der S&D-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin, gerade die einstimmige Position, die unser Parlament heute angenommen hat, zeigt, wie unglaublich wichtig die Frage der Umsetzung von Befugnissen für dieses Parlament ist. Aber jetzt zurück zum Thema der Begleitmaßnahmen für den Bananensektor. Dieses Abkommen ist im Hinblick auf unsere Bananen produzierenden AKP-Partner peinlich. Ein Jahr, nachdem diese Staaten zu Recht von der Kommission entschädigt wurden, haben sie in der Tat immer noch nicht die Gelder erhalten, obwohl sie das Genfer Abkommen hart trifft.
Daher sind sie diejenigen, an die ich mich heute wieder wende, wenn ich sage, dass es genau daran liegt, dass wir unsere Forderungen auch weiterhin mitteilen möchten, dass dieses Haus bei der Strategie der EU und den allgemeinen Leitlinien für außenpolitische Hilfe ein Mitspracherecht haben muss. Wir sind bestrebt, nicht in die von der Kommission und dem Rat gestellte Falle zu tappen. Transparenz bei europäischen Entscheidungen muss im Zentrum unserer Arbeit liegen. Das ist der wahre Geist des Vertrags und die Lehre der Geschichte.
Nirj Deva, im Namen der ECR-Fraktion. – Frau Präsidentin, diese Frage beinhaltet technische Überlegungen und sie beinhaltet auch menschliche Überlegungen zur Armut. In dieser gemeinsamen Aussprache möchte ich dem Rat zunächst sagen, dass das Parlament dazu da ist, um zu überwachen und zu kontrollieren und um offen, transparent und verantwortlich darüber zu wachen, wie wir unsere Steuergelder im Rahmen der internationalen Entwicklung verwenden.
Wenn der Rat das versteht und nicht begreift, dass delegierte Rechtsakte die internen Verfahren des Parlaments durchlaufen sollten, damit es von seinem eigenen Kontrollrecht Gebrauch machen kann, dann frage ich mich, was wir hier eigentlich tun! Warum sind wir hier, wenn wir unseren Wählerinnen und Wählern und Steuerzahlern gegenüber nicht rechenschaftspflichtig sein dürfen, wenn es um das Geld geht, das sie uns in gutem Glauben geben, damit wir es über die Kommission für internationale Entwicklung ausgeben?
Zweitens, was das Thema der Bananen angeht, bei dem die Ansichten des Parlaments auch in Betracht gezogen werden sollten, hat der europäische Steuerzahler in zweierlei Hinsicht verloren. Wir hatten einen freieren Handelsverkehr, der sich jetzt in Luft aufgelöst hat, und jetzt müssen wir diese Bananen produzierenden Ländern wieder entschädigen.
William (The Earl of) Dartmouth, im Namen der EFD-Fraktion. – Frau Präsidentin, es gibt eine glaubhaft klingende Rechtfertigung für jedes der Finanzierungsinstrumente, die heute dem Parlament vorgelegt wurden.
Ihr gemeinsames Ziel ist jedoch die Entwicklung und Förderung der politischen und außenpolitischen Agenda der Europäischen Kommission. Der Kommissar hat das zuvor mit seiner gewohnten Genauigkeit und Klarheit sehr deutlich gemacht, und dafür muss ich ihm danken.
Wir wissen inzwischen alle, wer für das hier bezahlen muss: der stark geforderte Steuerzahler und offensichtlich – und wie immer überproportional – der britische Steuerzahler. Die genauen Kosten für diese Finanzierungsinstrumente sind trotz der großen Anstrengungen meiner Kolleginnen und Kollegen gestern – und ganz früh heute Morgen – noch unbekannt.
Die Kommission agiert wieder einmal verschwenderisch und verantwortungslos mit dem Geld anderer Leute, und darum werden wir keinen der Vorschläge unterstützen.
(Der Redner erklärt sich damit einverstanden, auf eine „Blue-Card“-Frage gemäß Artikel 149 Absatz 8 zu antworten)
Jörg Leichtfried (S&D). - Frau Präsidentin! Herr Dartmouth, mir ist aufgefallen, dass Sie in Ihren Reden immer versuchen, den britischen Steuerzahler ins Spiel zu bringen. Mich würde interessieren: Sehen Sie sich eigentlich ausschließlich als Vertreter einer kleinen Gruppe in Großbritannien oder fühlen Sie sich doch etwas als Vertreter der Europäischen Union?
William (The Earl of) Dartmouth (EFD). - Frau Präsidentin, ich erwähnte die Steuerzahler der EU und die britischen Steuerzahler in meiner Rede. Ich wurde jedoch von den Menschen in Großbritannien gewählt und nicht von den Menschen woanders. Daher bin ich vor allem verpflichtet, die britischen Steuerzahler zu vertreten. Ich fühle auch mit den gebeutelten Steuerzahlern in anderen EU-Staaten – nicht zuletzt mit denen in Ihrem eigenen Land, Österreich, einem Geberland – deren Geld auch für den Aufbau dieser aufgeblasenen und fragilen Imperien verschwendet wird.
Franziska Katharina Brantner, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Frau Präsidentin, ich möchte einige Punkte ansprechen. Zunächst möchte ich das Thema der Flexibilität von Finanzierungsinstrumenten im Bereich der Außenpolitik ansprechen.
In den vergangenen Wochen und Monaten sind wir alle Zeugen zahlreicher unvorhersehbarer Katastrophen und Ereignisse geworden, und in der Außenpolitik haben wir kaum noch Spielraum, obwohl noch einige Jahre vor uns liegen. Gleichzeitig gibt es ein Instrument, das flexibel ist, nämlich das Stabilitätsinstrument, welches dann oft für andere Zwecke genutzt wird, als es ursprünglich gedacht war.
Daher denke ich, wir können darin übereinstimmen, dass wir mehr Flexibilität bei den außenpolitischen Instrumenten benötigen, aber wir müssen darauf hinweisen, dass dies nur mit gleichzeitiger erweiterter demokratischer Kontrolle geschehen kann. Wir streiten uns gegenwärtig bei dieser Frage, und wir müssen auch signalisieren, dass wir so – ohne das erweiterte Kontrollrecht, das wir fordern – nicht fortfahren können, während für die Zukunft der Finanzinstrumente mehr Flexibilität erforderlich ist.
Der zweite Punkt: Wir müssen überdenken, wie wir unsere Arbeit leisten und instabilen Staaten helfen. Gerade gestern stellten die Vereinten Nationen wieder einmal die Verbindung zwischen Entwicklung und Konflikt her und wiesen darauf hin, dass die Länder, die sich in Konfliktsituationen befinden, diejenigen sind, die es am schwersten haben, der Armut zu entkommen.
Bisher wurden die EU-Instrumente nicht wirklich angepasst. Wir haben in einigen dieser instabilen Länder EU-Missionen, die sich nicht immer in vollem Umfang unserer Finanzinstrumente bedienen. Daher müssen wir überlegen, was hier eine gute Art der Zusammenarbeit wäre.
Beim letzten Punkt fasse ich mich kurz: Die Ereignisse in Nordafrika haben uns die Bedeutung von Menschenrechten und der Förderung von Demokratie – und meiner Meinung nach auch von der Gleichstellung der Geschlechter – gezeigt, und wir müssen in dieser Hinsicht in der Zukunft mutiger sein, wenn wir die Strukturen überarbeiten.
Elmar Brok (PPE). - Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich glaube, wir sollten klarmachen, dass wir bei diesen Finanzierungsinstrumenten Wert darauf legen, dass wir zwischen legislativen und exekutiven Aufgaben unterscheiden. Und es ist nicht die Aufgabe eines Parlaments, im Einzelnen Managementaufgaben zu erledigen oder die Durchführung von Projekten vorzunehmen.
Auf der anderen Seite kann eine Gesetzgebung aber nicht darauf hinauslaufen, dass man für Jahre einen Freibrief gibt und nicht eingreifen kann, wenn gegen den Willen des Gesetzgebers gehandelt wird. Deswegen müssen wir, ob das nun rechtlich gesehen ein delegated act ist oder nicht, die Möglichkeit haben, Entscheidungen rückgängig zu machen, wenn nach Auffassung des Gesetzgebers die Ausführung nicht dem Geiste des Gesetzgebers entspricht.
Aus diesem Grund müssen – egal unter welcher rechtlichen Regelung oder gegebenenfalls auch im Rahmen von delegated acts – die Kommission und der Rat in dieser Frage handeln, um hier eine vernünftige, sachgerechte Lösung zu finden, weil das auch dazu führen wird, dass wir weniger in Exekutivfragen hineinregieren und daher, wo es ordentlich läuft, die exekutive Hand mehr Freiheit hat.
Ich möchte an das anschließen, was Frau Brandtner gesagt hat: Das Parlament hat vor Jahren das Instrument zur Förderung von Demokratie und Menschenrechten durchgesetzt, mit der Möglichkeit, an Regierungen und an Diktaturen vorbei die Zivilgesellschaft und demokratische Kräfte zu stützen. Wir stellen in diesen Tagen fest, dass entgegen des Willens des Gesetzgebers die Kommission oder jetzt der Auswärtige Dienst dieses Instrument in keiner Weise in diesem Sinne angewandt hat, was ein entscheidender Punkt dafür ist, dass wir uns heute in Nordafrika in dieser Situation befinden. Weil dies ein politisches Versagen ist, ein Nichtausführen des Willens des Gesetzgebers, muss die Regelung verändert werden, und dafür werden wir kämpfen.
Ana Gomes (S&D). – (PT) Frau Präsidentin. Weg mit Mubarak! Sofort! Die Widerstandsbewegung erhebt immer noch auf dem Tahrirplatz ihre Stimme und ich erhebe meine mit ihr. Die Demonstrationen in Ägypten, Tunesien und anderen arabischen Staaten, bei denen Millionen tapfere Bürgerinnen und Bürger auf die Straße gehen, um Jahrzehnte der Unterdrückung und Korruption zu beenden, zeigen, dass Menschenrechte und Demokratie universelle Ziele sind, und sie zeigen auch, wie all jene, die Stabilität fordern, um die Diktaturen zu erhalten, die Geschichte missachten.
Demokratie und Menschenrechte sind Instrumente der Europäischen Union, die ohne Zustimmung von Regierungen genutzt werden können und müssen, um die Verfechter der Menschenrechte sowie diejenigen, die für Gleichheit der Geschlechter, Rechtsstaatlichkeit, freie Wahlen und Demokratie eintreten, unterstützen. Daher müssen diese Instrumente finanziell gestärkt werden und flexibel sein, um in Notlagen eingesetzt zu werden, und sie müssen bei der Förderung derselben Ziele besser mit Instrumenten, die einen geografischen Schwerpunkt haben, koordiniert werden. Dies muss entsprechend vom Parlament kontrolliert werden. Daher besteht dieses Parlament auf dem Verfahren der delegierten Rechtsakte.
Marek Henryk Migalski (ECR). – (PL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, Frau Gomes und Herr Lochbieler haben Recht, wenn sie sagen, dass die Ereignisse in Ägypten und Tunesien unsere Unterstützung erhalten und unsere Aufmerksamkeit erregen sollten, und die Instrumente, die wir heute diskutieren, schaffen in der Tat diese Möglichkeit, besonders das Finanzierungsinstrument für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte. Ich bin davon überzeugt, dass dies umfassend unterstützt werden sollte, denn – wie Frau Gomes sagte – sind diese Rechte in der Tat universell, und da dem so ist, ist das Recht darauf, in einer Demokratie zu leben sowie das Recht darauf, in einem Land zu leben, das Menschenrechte achtet, ziemlich offenkundig.
Es ist wichtig, dass das zweite Instrument die Gewährung dieser Hilfe ermöglicht, ungeachtet der Zustimmung der Regierungen von Drittstaaten oder anderen staatlichen Behörden. Das ist etwas sehr Wichtiges. Unsere Hilfe wird in Belarus und in der Ukraine benötigt. Sie wird auch in den anderen Ländern der Östlichen Partnerschaft benötigt, und ich denke, dass diese Instrumente auch für genau diese Länder genutzt werden sollten.
Rui Tavares (GUE/NGL). – (PT) Frau Präsidentin, wir diskutieren hier eine Reihe von Paketen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten, wie den Goerens-Bericht über ein Finanzinstrument zur Entwicklungshilfe, den Bericht meines Kollegen, Herrn Scholz, und andere. Die Mehrheit dieser Berichte hat spezifische Maßnahmen zum Ziel, welche das Leben von Millionen Menschen verbessern könnten: in anderen Worten, Gesetzgebung in bester Manier.
Jedoch besteht der Rat darauf, nicht die gemeinsame Entscheidung mitzutragen, welche diese Instrumente erfordern. Hier wird der Prozess der Mitentscheidung aufgrund eines stillschweigenden Vetos des Rates zu einem Prozess der gemeinsamen Unentschiedenheit, was durch nichts in der Formulierung des Vertrags gerechtfertigt wird, und was nur an einem unberechenbaren Missfallen und einer „esoterischen“ Auslegung von Artikel 290 des Vertrags von Lissabon liegt, welcher delegierte Rechtsakte beschreibt.
Das setzt Menschenleben aufs Spiel. Was z. B. die Politik der Integration von Flüchtlingen betrifft, wurden wir davon abgehalten, zusätzliches Geld an Wiederaufnahmeländer zu zahlen und Flüchtlingslager zu schließen, was bedeutet, dass Menschenleben zu Schaden kommen, wenn der Rat darauf besteht, auf diese Weise weiterzumachen. Es ist an der Zeit, dies zu beenden und delegierte Rechtsakte regulär in den Mitentscheidungsprozess einzubinden.
Dimitar Stoyanov (NI). – (BG) Frau Präsidentin, ich werde natürlich den gemachten Vorschlag unterstützen, denn das Parlament muss seine Rechte verteidigen, wenn es um die Befugnisse geht, die durch die Verträge garantiert werden. Ich möchte sagen, dass wir unsere Kontrolle ausdehnen müssen, und es geht dabei nicht nur um vorläufige Kontrolle der delegierten Rechtsakte, die wir im Moment diskutieren.
Wir müssen auch die nachfolgende Kontrolle haben, denn viele Milliarden Euro werden in einige Programme gesteckt, die normalerweise die Taschen einzelner Diktatoren füllen und ihren Lebensstil finanzieren, während gleichzeitig viele Millionen Menschen in unseren eigenen Ländern leben und ein sehr schlechtes Leben haben.
Das bedeutet auch, dass wir das Geld europäischer Steuerzahler nutzen, um das Luxusleben von Diktatoren zu finanzieren, die ihre eigenen Völker unterdrücken, während es unseren Bürgerinnen und Bürgern schlecht geht. Daher müssen wir zuerst den Balken aus unserem Auge entfernen, um den Splitter im Auge unseres Bruders zu erkennen. Dadurch erhalten wir schließlich echte Kontrolle über diese Mittel.
Barbara Matera (PPE). – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir müssen wieder einmal unseren Stand innerhalb und außerhalb der Europäischen Union behaupten.
Die Förderung von Menschenrechten und Grundfreiheiten, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, unserer eigenen Charta der Grundrechte und regionalen Instrumenten festgeschrieben ist, ist Teil unserer Außenpolitik und unserer Sozialpolitik. Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte muss ein effektives und praktisches Instrument sein, das ausreichend flexibel ist, um für außergewöhnliche operationelle Zwecke und Situationen eingesetzt zu werden.
Der Beitrag der Europäischen Union zu diesen Kämpfen der Bevölkerung durch ihre außenpolitischen Kooperationsstrategien und die adäquate Nutzung der entsprechenden Finanzierungsinstrumente, d. h. größere Effektivität und Sichtbarkeit der Außenpolitik der Union weltweit, kann nicht ihre Verantwortlichkeit und damit die Kontrollfunktion ihrer repräsentativsten Institution, welche das Europäische Parlament darstellt, außer Acht lassen.
Im Angesicht dieser Tatsache unterstütze ich daher die Änderungsvorschläge, welche eindeutig im Einklang mit den Veränderungen in unserem ständig wachsenden Europa stehen.
(Die Rednerin erklärt sich damit einverstanden, auf eine „Blue-Card“-Frage gemäß Artikel 149 Absatz 8 zu antworten)-
Marek Henryk Migalski (ECR). – (PL) Frau Präsidentin, ich möchte fragen, ob Frau Matera uns sagen kann, ob die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) zur Unterstützung der Gewährung von Hilfe bereit ist. Es geht hier ganz speziell um Hilfe bei Demokratie- und Menschenrechtsfragen für Länder im Osten, womit ich insbesondere Belarus, die Ukraine und andere Staaten der Östlichen Partnerschaft meine.
Barbara Matera (PPE). – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ja, meine Fraktion, die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten), arbeitet jeden Tag hart und ist bestrebt, sicherzustellen, dass grundlegende Menschenrechte in der ganzen Welt geachtet werden.
Ich glaube, die Reden meiner verehrten Kolleginnen und Kollegen, die hier schon viel länger arbeiten als ich, haben die Politik dieses Parlaments bestätigt und unterstützt. Ich betone noch einmal die Tatsache, dass ich der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) angehöre. Wir sprechen uns eindeutig für Europa aus und glauben an die Rolle, die dieses Parlament in der ganzen Welt spielen kann.
Richard Howitt (S&D). - Frau Präsidentin, ich möchte meine Unterstützung für das kundtun, was andere Kolleginnen und Kollegen zum Thema der parlamentarischen Kontrolle der Instrumente und insbesondere der Instrumente für Demokratie und Menschenrechte gesagt haben. Ich möchte der Kommission für die strukturierte Zusammenarbeit danken, die wir haben. Menschenrechtsaktivisten sind automatisch gefährdet und eine gewisse Privatsphäre ist notwendig. Lassen Sie uns sicherstellen, dass diese Zusammenarbeit in der Zukunft weitergeht.
Ein Kritikpunkt bei diesen Projekten ist, dass wir Projekte von sehr hoher Qualität durchführen, die aber überall auf der Welt umgesetzt werden und nicht ausreichend in die anderen Programme integriert sind.
Die Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes gibt uns eine Gelegenheit, dies zu beheben. Wir sollten sicherstellen, dass wir das tun. Die Sorge, dass einige der Programme, die gegenwärtig von rechtskundigen Personen vorbereitet werden, in der Zukunft nicht mehr vorhanden sein könnten, ist etwas, womit wir uns befassen müssen, um diese Qualität auch in der Zukunft zu erhalten.-
Und schließlich, im Hinblick auf das, was in Ägypten und in anderen Teilen der arabischen Welt gegenwärtig passiert, wissen wir alle, dass es in der Zukunft zunehmend Rufe nach Finanzierung von Demokratieaufbau und Wahlbeobachtung geben wird. Wir haben auf den festgeschriebenen Prozentwerten in dieser Verordnung bestanden, denn andernfalls würden dadurch andere Menschenrechtsprojekte verdrängt werden. Es kann jedoch sein, dass wir mehr Geld brauchen, und wenn es um die neue finanzielle Vorausschau geht, dürfen wir nicht zu dem alten Standpunkt zurückkehren, dass wir diese Verordnung abschaffen sollten. Sie ist heute erforderlicher als je zuvor.
(Der Redner erklärt sich damit einverstanden, auf eine „Blue-Card“-Frage gemäß Artikel 149 Absatz 8 zu antworten)
Nirj Deva (ECR). - Frau Präsidentin, ich möchte dem vorherigen Sprecher danken, dass er mir erlaubt, ihm eine Frage zu stellen.
Ich habe große Achtung vor Herrn Howitts Wissen über Menschenrechte und für seine Arbeit in der Vergangenheit. Meine Frage lautet: Wie können wir unsere Ansichten von Gleichheit und Gerechtigkeit und Recht, die tief im Christentum oder in der humanistischen Tradition in Europa verwurzelt sind, vertreten und erwarten, dass andere Kulturen mit anderen Religionen oder Glaubensrichtungen, bzw. ohne Glauben, genau verstehen, was wir sagen, ohne dass es so aussieht, als ob wir ihnen neokoloniale Vorstellungen aufoktroyieren? Wie können wir das machen?
Richard Howitt (S&D). - Frau Präsidentin, diese Frage in 30 Sekunden zu beantworten, ist eine große Herausforderung. Die Antwort lautet – wie er und wie es dieser ganze Plenarsaal wissen sollte – dass Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit grundlegende Menschenrechte für alle Nationen, für alle Religionen, für alle Staaten und für alle Menschen sind.
Andreas Mölzer (NI). - Frau Präsidentin! Entwicklungshilfe ist immer teuer, leider oft wirkungslos und manchmal sogar schädlich, weil die spezifischen Probleme eines Landes oft oder allzu oft nicht behandelt werden. Es mangelt meist an Nachhaltigkeit und Koordination der Tätigkeiten. Ob ein EU-weites Finanzinstrument für Entwicklung und Menschenrechte daran irgendetwas ändert, darf aus meiner Sicht bezweifelt werden, vor allem dann, wenn die Abstimmung in der EU nicht kohärent ist.
Wenn wir also afrikanischen Kleinbauern Gelder geben, diese gleichzeitig aber mit subventionierten Agrarprodukten in den Ruin treiben, schmeißen wir letztlich Milliarden zum Fenster hinaus. Daran wird sich wenig ändern, solange wir Großkonzerne in der EU und indirekt auch in den Entwicklungsländern fördern.
Die chinesische Entwicklungshilfe etwa, mit der sich Peking bekanntlich Rohstoffe und neue Märkte sichert, steht in Konkurrenz zu unserer klassischen Entwicklungszusammenarbeit, auch da werden wir uns etwas überlegen müssen. Ebenso wichtig ist zudem, dass Entwicklungsgelder von der Zusammenarbeit in der Flüchtlingsproblematik etwa durch Rückführungsabkommen abhängig gemacht werden.
Thijs Berman (S&D). - (NL) Frau Präsidentin, dieses Parlament fordert etwas, was jedes Parlament der Welt einfordert: demokratische Kontrolle der Entwicklung und Umsetzung von Politik. Die Europäische Union sollte in dieser Hinsicht als Vorbild, als Beispiel, dienen. Der Vertrag von Lissabon war ein großer Schritt vorwärts bei der Entwicklung des Einflusses des Europäischen Parlaments.
Es gibt in diesem Haus eine große Mehrheit, die den Bemühungen des Rates und der Kommission, das parlamentarische Kontrollrecht zu beschneiden, nicht nachgibt. Eine Beschneidung dieses Rechts würde dem Geist des Vertrags zuwiderlaufen. Dieses Parlament möchte nicht nur für das Mikromanagement verantwortlich sein, es möchte einfach Einfluss auf Politik und auf ihre Entwicklung und Umsetzung haben. Dies hat daher mit strategischen Entscheidungen zu tun, mit politischen Inhalten.
In anderen Staaten gehen die Menschen auf die Straße und fordern Einflussnahme, und wir sollten sie, so gut wir können, unterstützen. Der Kampf um Demokratie nimmt aber manchmal auch die Form von schwierigen Verhandlungen und trockenen Erklärungen an. Dies beeinflusst aber auf keine Weise die zugrunde liegende Überzeugung, denn jede Macht erfordert ein Maximum an demokratischer Kontrolle. Das ist das Recht aller Bürgerinnen und Bürger, sei es in Kairo, in Tunis oder in Brüssel.
Nick Griffin (NI). - Frau Präsidentin, eine junge Frau in meinem Wahlkreis ist heute Morgen, wie jeden anderen Morgen zu dieser Zeit, gerade nach Hause gekommen, nachdem sie ihre zwei kleinen Kinder zu Fuß zur Schule gebracht hat.
Jenny fuhr sie früher zur Schule, aber sie kann sich das Benzin für ihr Auto nicht mehr leisten. Sie kann damit nur noch zweimal die Woche zum billigsten Supermarkt in ihrem Teil Manchesters fahren.
Heute Morgen, wie jeden Morgen, ist Jenny hungrig, denn sie steht beim Frühstück vor der Wahl: Entweder isst sie, oder ihre zwei kleinen Mädchen essen. Es gibt nicht ausreichend Brot und Marmelade für alle drei.
Währenddessen diskutieren – hier auf dem „Planeten“ EU – Mitglieder des Europäischen Parlaments die Optimierung eines Finanzinstruments, das Ausgaben von 1,1 Mrd. EUR an Steuergeldern beinhaltet, mit denen Demokratie und Menschenrechte, vor allem in der dritten Welt, gefördert werden sollen. Die meisten dieser Verbesserungen untergraben weiter die Eigenkontrolle der Nationalstaaten, während die Kommission riesige Summen britischer Steuergelder verpulvert. Was für eine Verschwendung und was für eine Heuchelei, sich über Frauenrechte in Afrika aufzuregen, wenn tausende Frauen wie Jenny nicht einmal ihre Kinder ordentlich ernähren können.
George Sabin Cutaş (S&D). – (RO) Frau Präsidentin, wir hätten die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern vermutlich nicht diskutiert, wenn die Gründerstaaten der Europäischen Union nicht eine spezielle Erwähnung der Kolonien, die sie einst besaßen, im Vertrag von Rom gefordert hätten, was von Anfang an einen Schatten auf das Konzept der Demokratie wirft. Die eigentlichen Grundlagen der Europäischen Union haben sich langsam in eine Politik verwandelt, deren entscheidende Konzepte die Beseitigung von Armut und die Förderung von Menschenrechten, Grundfreiheiten, menschenwürdiger Arbeit und verantwortungsvoller Staatsführung geworden sind.
Heute sind Entwicklungsländer strategische Partner für die Europäische Union. Daher glaube ich, dass ein Finanzinstrument für Entwicklungsländer, die nicht die ODA-Kriterien erfüllen, die wirtschaftliche, finanzielle, technische, kulturelle und akademische Zusammenarbeit vereinfachen. Außerdem können sie bilateralen Handelsverkehr, Investitionen, Wirtschaftspartnerschaften und die Förderung des Dialogs zwischen staatlichen Akteuren und Nichtregierungsorganisationen in der Europäischen Union und den Partnerländern stärken.
Jörg Leichtfried (S&D). - Frau Präsidentin! In unserer unmittelbaren Nachbarschaft gehen die Diktatoren, und das ist gut so, dass sie gehen. Auch wenn unsere Hohen Repräsentanten in der Europäischen Union nicht in der Lage oder nicht willens sind, diejenigen, die sich für Demokratie einsetzen, zu unterstützen und sie zu fördern, so ist es wenigstens gut, dass wir – wenn wir schon nicht reden – handeln und helfen. Es ist aber sehr wichtig, diese Hilfen mit unseren Werten zu verbinden, mit dem Wert Demokratie, mit den Werten Rechtstaatlichkeit und Kernarbeitsnormen. Es ist essenziell, dass die Union hilft. Dann muss sie aber nicht nur helfen, sondern auch das vermitteln, was uns wirklich stark gemacht hat, nämlich diese Werte.
Wenn dem so ist, ist für mich auch klar, dass diese Hilfe am Ende von einem demokratischen Parlament kontrolliert und geregelt werden muss. Es kann in Zukunft nicht angehen, dass die Union handelt und von einem Beamtenapparat kontrolliert wird. Nein, das Parlament muss in die Lage versetzt werden, das zu tun, was es als parlamentarisches Organ tun muss, nämlich Endentscheidungen zu treffen.
Elena Băsescu (PPE). – (RO) Frau Präsidentin, das Parlament muss in der Lage sein, auf gleichberechtigter Ebene mit dem Rat, die Verabschiedung von strategischen Entscheidungen zu kontrollieren, die die Verwendung der durch Finanzierungsinstrumente für Zusammenarbeit zugeteilten Mittel betreffen. Gleichzeitig muss die EU jedoch flexibler werden und den Mechanismus für die Entwicklung von Handelsbeziehungen mit Partnerländern beschleunigen. Ich unterstütze die Idee, dass die Union einen pragmatischen Ansatz bei ihren Wirtschaftsbeziehungen mit Partnerländern verfolgt.
Ich denke, dass es besonders wichtig ist, Finanzierungsinstrumente in Ländern wie Turkmenistan und dem Irak umzusetzen, welche durch Projekte wie Nabucco Energieressourcen bereitstellen können. Ich möchte hier auch betonen, dass die gemeinsame Erklärung der Präsidenten von Rumänien und Turkmenistan die Schaffung einer Energiepartnerschaft für die Förderung und den Transport von Erdgas und Rohöl darstellt – unter anderem durch den Transfer von Erfahrung und Ausrüstung. Rumänien war auch in die Durchführung von Stabilisierungs- und Wiederaufbaumissionen im Irak eingebunden.
Ivo Vajgl (ALDE). - (SL) Frau Präsidentin, ein Großteil der Mittel, die uns durch Finanzierungsinstrumente zur Verfügung stehen und für die Entwicklung von Entwicklungsländern bestimmt sind, landet in dunklen Kanälen wieder in den Händen unserer heimischen Unternehmen und Monopole. Ich denke, dass ein entscheidender Zweck dieser Finanz- und Politikinstrumente die Garantie dafür sein sollte, dass die Mittel entsprechend den Entwicklungsplänen derer verwendet werden, die wir unterstützen möchten.
Mehrere Sprecher haben bereits darauf hingewiesen, dass wir oft Regime finanzieren, die alles andere als demokratisch sind. Wenn es um die Finanzierung der Entwicklung der ärmsten Staaten geht, denke ich, dass wir aufpassen sollten, nicht den Trend zu Monokulturen in der Landwirtschaft weiter zu verfolgen, sondern Möglichkeiten für die moderne Entwicklung dieser Staaten zu schaffen.
Karel De Gucht, Mitglied der Kommission. − Frau Präsidentin, ich habe den zahlreichen Beiträgen aufmerksam zugehört. Die Kommission hofft, dass wir eine Lösung für diese wichtigen Finanzierungsinstrumente finden werden.
Aber wir müssen in der Lage sein, Finanzierungsinstrumente für Außenbeziehungen voll umzusetzen. Die adäquate Umsetzung unserer Außenpolitik sollte nicht durch einen Streit zwischen den Institutionen blockiert werden. Es ist schwer, auf dieser Grundlage gegenüber der Außenwelt glaubhaft zu bleiben, und das setzt uns der Gefahr aus, als globaler Akteur und als Verhandlungspartner im Handelsverkehr an Bedeutung zu verlieren.
Die Kommission ist bereit, auf eine schnelle Lösung hinzuarbeiten, der alle betroffenen Institutionen zustimmen.
Bei den gegenwärtigen Instrumenten, die bis 2013 in Kraft sind – das sind noch zwei Jahre – werden mehrjährige Strategiepapiere als erforderliche Durchführungsmaßnahmen für den Vollzug des Haushaltsplans angesehen. Solche Maßnahmen unterliegen dem System der Ausschussverfahren.
Strategiepapiere sind technische Dokumente und sind daher aufgrund ihrer Eigenschaften nicht geeignet, bindende Rechtsakte zu werden. Die gegenwärtigen Instrumente laufen nur noch zwei Jahre und es gibt nur noch wenige Strategiepapiere, die auf den Weg gebracht werden müssen. Die Kommission ist der Ansicht, dass eine Änderung dieses Systems zu diesem Zeitpunkt bedeutende Änderungen der Instrumente erfordern würde. Diese auf den Weg zu bringen, würde zu lange dauern und die außenpolitische Zusammenarbeit der EU stark in Mitleidenschaft ziehen.
Die Kommission bindet das Parlament bereits in das Verfahren der demokratischen Kontrolle von Strategiepapieren ein. Die Kommission ist gewillt, diesen Prozess mit wesentlichen Kontrollrechten für das Parlament zu unterstützen. Es ist zu früh, zu sagen, wie die neuen Instrumente aussehen werden, denn sie unterliegen umfassenden Beratungen mit Interessengruppen sowie Vorschlägen der Kommission.
Vorausgesetzt, dass die in Artikel 290 des Vertrags von Lissabon eingeführten Kriterien vollständig eingehalten werden, besteht die Option, bei den neuen Instrumenten Regress bei delegierten Rechtsakten in Erwägung zu ziehen, aber die Kommission hat sich bezüglich dieser Frage noch keine abschließende Meinung gebildet.
Charles Goerens, Berichterstatter. − (FR) Frau Präsidentin, ich möchte auch allen Sprechern danken, die über die Finanzierungsinstrumente im Allgemeinen gesprochen haben sowie über die Finanzierungsinstrumente, die speziell im Zusammenhang mit dem Bericht stehen, den ich Ihnen heute Morgen vorgelegt habe.
Ich denke, dass Herr Brok die richtigen Worte gefunden hat, um auszudrücken, was er will. Wir möchten keine Störenfriede sein, aber genauso wenig möchten wir der Kommission den Freifahrtschein geben, ohne parlamentarische Aufsicht grundlegende vom Europäischen Parlament angenommene Übereinkommen umzusetzen. Das Parlament bestand auf einem sinnvollen Mittelweg als Lösung, wozu eine genaue Überwachung strategischer Rechtakte gehört. Wir fordern nicht mehr und nicht weniger als das.
Ich möchte auch etwas über diejenigen sagen, die in ihren Bemerkungen kritischer sind, besonders diejenigen, die sich ziemlich skeptisch über die Entwicklungshilfepolitik geäußert haben und diejenigen, die sich immer auf den Steuerzahler berufen, um jede Art der Unterstützung für gemeinsame Entwicklungshilfepolitik abzulehnen.
Aus meiner Sicht finanziert der Steuerzahler einen Haushaltsplan. Ein Haushaltsplan ist ein Instrument zum Ausdruck von Solidarität mit denjenigen, denen es am schlechtesten geht. Dank der Beiträge der Steuerzahler bietet der Haushaltsplan unseren Staaten also in der Regel eine Möglichkeit, den Schwächsten in der Gesellschaft zu helfen. Die Alternative wäre die Ignoranz von grundlegenden, fundamentalen Rechten der Menschen, denen dadurch Ressourcen entzogen werden.
Ich schlage jedoch vor, dass diese Mitglieder die Berichte des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen einsehen, um zu sehen, dass diejenigen, die am meisten für die Zusammenarbeit und außenpolitische Solidarität ausgeben, auch diejenigen sind, die am meisten für „innere“ Solidarität in ihrem Land ausgeben. Mit anderen Worten, es gibt keinen inhärenten Widerspruch zwischen innen- und außenpolitischer Solidarität.
Diejenigen, die wollen, dass der Rest der Welt glaubt, dass all unser Geld, das wir für außenpolitische Solidaritätsbekundungen ausgeben, Geld ist, das in allen Ecken der Welt verschwendet wird, wären daher gut beraten, die Statistiken im Bericht über die menschliche Entwicklung der Vereinten Nationen noch einmal zu lesen.
Barbara Lochbihler, Berichterstatterin. − Frau Präsidentin! Ich glaube, zu diesen delegated acts ist in der Debatte ja sehr deutlich geworden, warum wir im Parlament dies wollen. Wir wollen kein Mikromanagement, aber wir wollen verantwortlich und informiert mit dem Instrument umgehen können, um gegebenenfalls auch, wenn notwendig, Fehlentwicklungen korrigieren zu können. Wenn wir über die Position des Parlaments nach außen sprechen, z. B. mit Menschenrechtsorganisationen, die durchaus betroffen sein könnten, und wenn wir – was ich nicht hoffe – keine Einigung finden, und dann einzelne Projekte nicht implementiert werden können, dann finde ich Zustimmung und Verständnis für die Position des Parlaments. Also es ist nicht so, dass hier das Parlament und das Ansinnen nicht verstanden würden.
Lassen Sie mich noch kurz etwas sagen zu der Kritik, dass hier im Parlament zuviel Geld ausgegeben wird für Menschenrechte und Demokratieentwicklung: Ich muss das Gegenteil feststellen. Wenn wir dieses Instrument für Menschenrechte und Demokratieförderung betrachten, dann lässt sich doch jetzt schon feststellen – das Instrument gibt es ja erst seit 2004 –, dass mit relativ wenig Geld sehr viel bewegt werden kann. Das kann man nicht pauschal in den Raum stellen, sondern man muss sich genau anschauen, was diese Projekte bewirkt haben. Und nur in ganz einzelnen Fällen konnte man Projekte nicht mehr weiterführen.
Wenn man wirklich möchte, was ja in den Grundwerten der EU steht, dass man will, dass Menschen frei leben können, frei von Not und frei von Furcht, dann muss man Menschenrechtsförderung betreiben. Und da ist das Instrument eine sehr gute Ergänzung zu der Politik, die wir betreiben, wenn wir das von anderen Staaten einfordern. Also es ist nicht zuviel Geld - im Gegenteil es muss noch viel deutlicher finanziell auch unterstützt werden.
Kinga Gál, Berichterstatterin. − (HU) Frau Präsidentin, ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen und dem Kommissar dafür, dass sie in dieser Aussprache ihre Meinung geäußert haben, und natürlich danke ich meinen Kolleginnen und Kollegen für ihre Beiträge zur Unterstützung unserer Entscheidung. Herr Brok machte es ziemlich klar, dass wir wirklich zwischen exekutiven und legislativen Pflichten unterscheiden wollen. Es ist nicht unser Ziel, dies zu vermengen, aber, wie es hier von den beiden Berichterstattern und meinen Kolleginnen und Kollegen gesagt wurde, muss das Parlament die Möglichkeit haben, bei der Planung und der Strategie mitzureden, damit die Durchführung wirklich effektiv funktioniert und um die Gelder dahin zu leiten, wo sie am meisten gebraucht werden.
Ich möchte gerne mit Blick auf die Meinungen zur Verwendung insbesondere dieser Gelder bemerken, dass ich nicht glaube, dass irgendein Steuerzahler die Bedeutung der Möglichkeit des Hilfe oder der Rettung von Menschenleben, der Leben von Menschenrechtsaktivisten, durch dieses Finanzierungsinstrument zur Verteidigung der demokratischen Rechte und der Menschenrechte infrage stellen würde. Deswegen glaube ich, dass dies genau das Instrument ist, das von jedem Steuerzahler akzeptiert würde. Ich nehme auch sehr ernst, was der Kommissar außerdem gesagt hat, dass das Parlament nach Lissabon mit neuen Befugnissen und stärkeren Rechten ausgestattet wurde. Daher würden wir es wirklich begrüßen, wenn der Rat und die Kommission mehr Offenheit zeigen würden, damit am Ende ein guter Kompromiss erreicht werden kann, denn wir alle haben ein Interesse daran, dass dieses Instrument wirklich effizient arbeitet, und dafür werden alle drei Institutionen benötigt.
Gay Mitchell, Berichterstatter. − Frau Präsidentin, ich denke, ich habe etwas zusätzliche Redezeit, da ich am Anfang der Aussprache nicht reinkommen konnte. Es tut mir leid – Ich steckte im Verkehr fest.
Zunächst hat ein britischer Kollege die Situation im Hinblick auf die Bedeutung von Demokratie und Menschenrechten kritisiert. Wenn Demokratie und Menschenrechte in unseren Mitgliedstaaten funktionieren würden, dann würden bei uns keine Kinder mit Brot und Marmelade zur Schule gehen, und das ist eine Tatsache.
Ob in Großbritannien oder in irgendeinem anderen Mitgliedstaat – es ist meiner Meinung nach eine Angelegenheit dieser Staaten, sicherzustellen, dass das nicht passiert. Lassen Sie uns ganz klar darüber reden, worum es hier geht: nicht nur um Demokratie und Menschenrechte. Zweiundzwanzigtausend Kinder sterben jeden Tag, eine kurze Flugreise von diesem Gebäude entfernt. Zweiundzwanzigtausend. Die gute Nachricht ist, dass es einmal 34 000 waren. Wir und andere haben die Zahl auf 22 000 reduziert, dank Demokratie und Menschenrechten und der Finanzierungsinstrumente, der die Union zugestimmt hat.
Lassen Sie uns nicht diese Menschen und die Kinder, die in unseren eigenen Mitgliedstaaten mit Brot und Marmelade zur Schule gehen – was ich auch beklage – gegeneinander ausspielen. Lassen Sie unsere Mitgliedstaaten aktiv werden, indem sie sich dieser Kinder annehmen.
Dies ist eine Frage der Umsetzung oder von delegierten Rechtsakten. Ist es Umsetzung, oder ist es ein delegierter Rechtsakt – wann ist es Gesetzgebung?
Ich schlage vor, dass wir uns komplett an die erste Lesung des Parlaments halten und daran, dass wir sagen, dass wir alle Änderungsanträge wiedereinsetzen werden – wiedereingesetzt haben. Diese wurden nicht vom Rat akzeptiert. Die Frage, die zur Debatte steht, ist eine Frage des Grundsatzes, und sie ist entscheidend für die zukünftige Gestaltung der interinstitutionellen Beziehungen im Bereich der Außenpolitik.
Die vom Parlament vorgeschlagenen Abänderungen betreffen nicht die Substanz des DCI oder die anderen Instrumente, aber die Rolle des Parlaments bei der praktischen Umsetzung des Gesetzes.
Das Ziel ist der Schutz der demokratischen Privilegien des Europäischen Parlaments, wie im Vertrag von Lissabon vorgesehen. Als Mitgesetzgeber müssen wir in der Lage sein, auf gleichberechtigter Ebene mit dem Rat die Annahme und die Durchführung von strategischen Entscheidungen bei den Ausgaben für Entwicklungshilfe zu kontrollieren: wie viel, wo und wie. In technischer Hinsicht garantieren die Änderungen, dass bestimmte Entwürfe zu Entscheidungen der Kommission als delegierte Rechtsakte gemäß der Definition in Artikel 290 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union anerkannt werden.
Das würde den beiden Organen der Legislative die Möglichkeit geben, Entwürfen zu Entscheidungen, die nicht die Erfordernisse des Rechts erfüllen, zu widersprechen. Dieses Veto würde sicherstellen, dass die Vorschläge des Parlaments beachtet werden, wenn die Kommission EU-Hilfe gestaltet.
Ich möchte klarstellen, dass wir nicht über Mikromanagement reden, wie es ein Kollege bereits gesagt hat, oder über einzelne Programme und Projekte. Die Änderungen werden sicherstellen, dass die Gesetzgeber die Kontrolle über strategische Entscheidungen bei der Mittelzuweisung und bei sektorspezifischen Prioritäten behält.
Alle Änderungsvorschläge waren bereits im Standpunkt des Parlaments zur Ersten Lesung enthalten, welche vom Parlament am 21. Oktober 2010 mit einer großen Mehrheit angenommen wurde.
Der Rat hat jedoch einfach alle Änderungsanträge zur demokratischen Kontrolle und zu delegierten Rechtsakten abgelehnt, ohne eine alternative Lösung, die den Forderungen des Parlaments entspricht, vorzuschlagen.
Es ist sehr schade, dass in den vielen Monaten – fast ein Jahr –, die seit der ersten Diskussion über das Dossier im Ausschuss vergangen sind, die interinstitutionellen Verhandlungen keine Fortschritte gemacht haben. Ich kann diesem Parlament versichern, dass wir wirklich alles versucht haben. Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission – die im Übrigen diese Verhandlungen vereinfachen sollte – begannen im Februar 2010. Wir hatten drei Dialoge und mehrere Treffen auf technischer Ebene über die umstrittenen Fragen bei delegierten Rechtsakten. Bei diesen Fragen gab es keine Annäherung. Erst gegen Ende letzten Jahres legten die Verhandlungspartner der Kommission einen Kompromissvorschlag vor. Das Parlament reagierte sofort mit einem Gegenvorschlag, aber der spiegelte sich nicht in der Position des Rats wider. Uns ist klar, dass er im Rat nicht formal an die Mitgliedstaaten weitergeleitet wurde.
Trotz der harten Haltung des Rates, die von der Kommission geteilt wird – etwas, was ich bedaure, weil dieses Handeln nicht ihrer konstitutionellen Position entspricht –, besteht das Parlament auf seinem Standpunkt. Rechtlich gesehen sind unsere Argumente gut fundiert. Die Strategiepapiere sind mehrjährige Programme, welche die Kriterien für die Anwendung des Verfahrens für delegierte Rechtsakte erfüllen und über die z. B. im Rahmen des DCI entschieden wurde. Sie ergänzen die Grundverordnung und werden generell angewandt. Die in Artikel 290 genannten Kriterien sind vorgeschrieben, wenn sie erfüllt sind. Der Rat und das Parlament müssen ein Vetorecht haben.
Das ist keine Angelegenheit für einen politischen Kuhhandel oder Sonderregelungen, denn das würde dem Vertrag widersprechen. Es ist rechtlich vorgeschrieben. Politisch haben wir die volle Unterstützung der Konferenz der Präsidenten, die bei zwei unterschiedlichen Gelegenheiten entschieden hat – zuletzt Anfang dieses Monats –, dass die Verhandlungsführer bei allen Dossiers auf der Anwendung des Verfahrens der delegierten Rechtsakte bestehen sollen, wenn es um Entscheidungen zu Zielen, Prioritäten, erwartete Resultate und Mittelzuweisungen im weiteren Sinne geht.
Wir haben auch unter den Ausschüssen eine gemeinsame Linie: Die Berichterstatter im Ausschuss für internationalen Handel und im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten – beide sind für Instrumente zur Zusammenarbeit mit industrialisierten Staaten und Instrumente für Menschenrechte und Demokratie verantwortlich – verfolgen denselben Ansatz wie ich. Alle Änderungen zu delegierten Rechtsakten aus der ersten Lesung sollten wieder eingesetzt werden. Unser Standpunkt ist klar und einfach und entspricht vollkommen dem Mandat der Konferenz der Präsidenten. Wir werden uns nicht entzweien lassen oder akzeptieren, dass unsere gesetzgeberische Rolle ignoriert wird.
Ich bin überzeugt, dass die Einführung des neuen Verfahrens auch im Interesse der Begünstigten unserer Finanzierungsinstrumente wäre. Das Parlament könnte seine Rolle als „Wachhund“ viel effektiver wahrnehmen und sicherstellen, dass das Geld für die Kernziele der Entwicklungshilfe der Union ausgegeben wird, die im Vertrag festgelegt sind: die Armutsbekämpfung und letztendlich die Beseitigung der Armut. Es müssen nicht jeden Tag zweiundzwanzigtausend Kinder sterben. Wir verlangen bei der Bewältigung dieses Problems ein Mitspracherecht.
(Der Redner erklärt sich damit einverstanden, auf eine „Blue-Card“-Frage gemäß Artikel 149 Absatz 8 zu antworten)
Nirj Deva (ECR). - Frau Präsidentin, ich wollte gerade meinen ehrenwerten Kollegen und Freund, Herrn Mitchell, fragen, ob er mir zustimmt, dass das Parlament im Jahr 2005 14 Bereiche der Mitentscheidung bei diesen Finanzierungsinstrumenten aufgegeben hat.
Jetzt sind wir um eine gewisse Wiederherstellung bemüht, denn wir haben nicht nur unsere Fähigkeit verloren, die Handlungen der Kommission kritisch zu beobachten, sondern uns ist auch der Rechenschafts- und Transparenzprozess entglitten, und daher möchte ich Herrn Mitchell fragen ...
(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort)
Gay Mitchell, Berichterstatter. − Frau Präsidentin, ich stimme Herrn Deva zu, dass wir einige unserer Rechte aufgaben. Ich war der Berichterstatter für das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit. Wir benötigten zweieinhalb Jahre, um uns auf dieses Instrument zu einigen, denn wir wollten einfach bestimmte zentrale Rechte des Parlaments nicht aufgeben, aber wir mussten gegen Ende Kompromisse eingehen.
Am Ende gab es eine interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Parlament, der Kommission und dem Rat, die besagt, dass wir, z. B. durch unseren Entwicklungsausschuss, Kontrollrechte über das DCI haben würden, und wir richteten Gruppen ein, um diese Vereinbarung umzusetzen. Diese Instrumente entsprechen dem Geist dieser Vereinbarung, die fortbestehen sollte.
Helmut Scholz, Berichterstatter. − Frau Präsidentin! Ja, Herr Gucht, Sie haben völlig Recht, nach draußen ist nicht nachvollziehbar, warum wir uns mit dem Rat nicht einigen. Der Rat ist bei der Debatte nicht einmal anwesend, was ich zutiefst bedauere, denn das lässt nichts Gutes ahnen für den Abschluss der zweiten Lesung. Insofern müssen wir doch nachfragen, warum wird ein ganz normales, auch im Vertrag verankertes Prinzip und Recht nicht anerkannt? Ich glaube schon – Herr Brok hat das ausführlich dargelegt –, dass es hier ganz konkret nur darum geht, dass wir Möglichkeiten haben, einzugreifen.
Vielleicht deshalb inhaltlich noch ein Beispiel: In der mehrjährigen Planung der Kommission für mein ICI-Instrument wird als Referenzdokument nicht etwa die geänderte Verordnung verwandt, sondern erneut Bezug genommen auf die Strategie Global Europe. Dort wird erneut die spätestens seit der Wirtschaftskrise mit den daraus resultierenden Handelsproblemen obsolet gewordene Sprache bemüht, wenn es heißt, Ziel der Mehrjahresplanung sei die Durchsetzung europäischer Wirtschafts- und Gewinninteressen. Das Instrument solle, so wörtlich, Schwierigkeiten bei der Penetrierung bestimmter Märkte durch EU-Unternehmen beheben.
Da kann ich nur wiederholen, dafür haben die Gesetzgeber das Instrument nicht geplant und auch keinen Einsatz von Steuergeldern vorgesehen. ICI soll aus unserer Sicht ein modernes Kooperationsinstrumentprogramm und keine Eroberungswaffe sein. Auch exemplarisch und zugespitzt: Für uns sind die Länder Südostasiens nicht lediglich Juniorpartner, wie die Kommission erklärt hat, nein, bei der Kooperation mit Zentralasien soll sich das Instrument nicht lediglich auf einen EU-Zugang zu den dortigen Gasreserven konzentrieren.
Der Blick in den Maghreb und auf die Entwicklungen im Nahen Osten zeigt, wir müssen jetzt langfristige und große Dinge zusammen denken. Ich hoffe auf die Zukunftsfähigkeit der neuen Verordnung. Dazu kommt, dass auch dieses Finanzierungsinstrument dem gleichberechtigten Austausch zwischen der EU und Drittstaaten zugute kommt und dazu beiträgt, Weltoffenheit und verantwortungsvolle Unterstützung nachhaltiger Entwicklungsprozesse im Interesse der Bürgerinnen und Bürger voranzubringen.
Die Präsidentin. − Die Gemeinsame Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet heute um 11.30 Uhr statt.
Ioan Enciu (S&D), schriftlich. – (RO) Das europäische Finanzierungsinstrument zur Förderung von Demokratie und Menschenrechten ist eines der einzigen außenpolitischen Instrumente der EU, welches noch ein straffes System für die Mittelzuweisung aufrechterhält. Das liegt daran, dass es keine Möglichkeit einer Ausnahme vom Grundsatz der Nichterstattungsfähigkeit von Kosten bietet, die im Zusammenhang mit Steuern, Zöllen und anderen von der EU finanzierten Abgaben stehen. In einer Situation, in der wir uns einer weltweiten Verschlechterung des Schutzes der Menschenrechte gegenübersehen, glaube ich, dass es für die Europäische Union absolut notwendig ist, ihre globale Führungsrolle bei der Wahrung von Demokratie und Grundrechten zu untermauern. In dieser Hinsicht ist es besonders wichtig, das europäische Finanzierungsinstrument anpassungsfähiger zu machen, um der Union und den Begünstigten von europäischer finanzieller Hilfe einen gewissen Grad an Flexibilität bei der Verwaltung der Projekte, die sie durchführen, zu ermöglichen. Auf der anderen Seite wird dieser flexible Ansatz bei der Gewährung von EU-Geldern genau überwacht werden, um Fälle von Missbrauch zu verhindern. Neben der Ausnahme, die im Hinblick auf die Genehmigung der Finanzierung von Kosten im Zusammenhang mit Zöllen, Steuern und anderen Abgaben beibehalten werden und von Fall zu Fall angewandt werden sollte, muss das Europäische Parlament das Recht haben, die Aktivitäten der Kommission und die strategischen Dokumente, die sie annimmt, zu überwachen.
Zuzana Brzobohatá (S&D), schriftlich. – (CS) Die Empfehlung für eine zweite Lesung zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit erwähnt den hohen Grad an Übereinstimmung die Maßnahmen betreffend und nimmt im Prinzip alle Änderungen aus der ersten Lesung an. Ich selbst erachte es als eine Priorität, die systemischen Fragen zu lösen, die im Zusammenhang mit der mehrjährigen Finanzierung der Entwicklungshilfe stehen, und ich stimme dem Berichterstatter zu, dass wir die Finanzierungsmethode für 2012 und 2013 regeln müssen. Die Empfehlung besagt, dass die Verordnung die Reservekapazitäten im Rahmen der Obergrenze für Rubrik 4 des mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2007 bis 2013 radikal reduziert, und sie lässt nicht ausreichend Handlungsspielraum für die Reaktion auf zukünftige Krisen und deren Bewältigung. Die Empfehlung beinhaltet auch legislative Fragen bezüglich der Verfahrensweise des Rates, die das Parlament kritisiert, denn das Parlament sollte dieselben Möglichkeiten zur Kontrolle haben wie der Rat, wenn es um die Verabschiedung von strategischen Entscheidungen zu der Frage, wo und wie Entwicklungshilfe eingesetzt wird, geht. Entsprechend des Briefes und im Sinne des Vertrags von Lissabon unterstütze ich daher die dringend erforderliche Aufnahme eines gut integrierten Verfahrens für delegierte Rechtsakte im Zusammenhang mit der Planung von anderen außenpolitischen Finanzierungsinstrumenten, die gegenwärtig geprüft werden, in die Verordnung über das Instrument für Entwicklungshilfe. Das betrifft das Stabilitätsinstrument, das Instrument für Menschenrechte und Demokratie und das Instrument für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern.
Jiří Havel (S&D), schriftlich. – (CS) Eines der Hauptziele der Entwicklungspolitik der EU ist die Bekämpfung und endgültige Beseitigung von Armut. Dazu sollen die Begleitmaßnahmen für den Bananensektor (BAM) für 2010 bis 2013 in Höhe von 190 Mio. EUR, denen die Kommission am 17. März 2010 zustimmte, einen deutlichen Beitrag leisten. Es ist auch wahr, dass in der Vergangenheit Pläne in diesem Bereich eher auf der Grundlage finanzieller Erwägungen und weniger mit Blick auf die Entwicklung entworfen wurden. Besonders der Blick auf die Entwicklung sollte in dem neuen Vorschlag erkennbar sein. Es erscheint mit dem Ziel der Verbesserung des Lebensstandards der Menschen in den AKP-Ländern, die Bananen produzieren und die von den hohen Zöllen, die auf Bananenimporte in die EU erhoben werden, richtig, BAM zu unterstützen. Dennoch hat der Vorschlag der Kommission einige Schwächen, darunter das Fehlen einer Folgenabschätzung im Hinblick auf die vorgeschlagenen Maßnahmen, die Zeit der Inanspruchnahme, die fragwürdige umfangreiche Nutzung von EU-Reserven oder das weiterhin bestehende Problem ungenügender Finanzierung für Rubrik 4, worauf die Kommission richtigerweise in ihrem Bewertungsbericht über das Funktionieren der interinstitutionellen Vereinbarung aufmerksam machte. Im Großen und Ganzen denke ich, dass der von Charles Goerens vorgelegte Bericht eine genaue Analyse der Frage aus wirtschaftlicher und entwicklungspolitischer Sicht darstellt. Er spiegelt die am 13. April 2010 vom Haushaltsausschuss befürworteten Kommentare wider, und er beinhaltet auch relevante Empfehlungen im Bereich der BAM, und daher empfehle ich die Zustimmung zur vorgeschlagenen Version.
Anna Záborská (PPE), schriftlich. – (SK) Ich verstehe die Forderung der Kommission nach größerer Flexibilität für die Finanzierung politisch heikler Projekte mit dem Ziel, Demokratie und Menschenrechte zu fördern. Gleichzeitig bin ich aber fest davon überzeugt, dass dieses Parlament seine Überwachungsrolle bewahren muss, wenn es der Kommission mehr Freiheit bei der Finanzierung solcher Projekte einräumen muss. In der abschließenden Analyse sind wir es, die vor den Menschen für den EU-Haushaltsplan verantwortlich sind. Wenn wir über Finanzierungsinstrumente zur Förderung der Verbreitung von Demokratie, Rechtssicherheit und der Achtung menschlichen Lebens sprechen, sollten wir auch über die Effektivität dieser Instrumente reden und darüber, ob wir Demokratie und Menschenrechte auf noch effektivere Weise fördern können. In der Debatte über die weltweite Verfolgung von Christen versicherte uns die Hohe Vertreterin der EU für Außen‑ und Sicherheitspolitik, dass alle bilateralen Abkommen über Zusammenarbeit jetzt eine Klausel über Demokratie und Menschenrechte beinhalten. Um Finanzhilfe oder Wirtschaftsabkommen von der Erfüllung dieser Vorgaben abhängig zu machen, könnten Verpflichtungen mehr helfen, Demokratie und Achtung der grundlegenden Menschenrechte zu verbreiten als die Unterstützung mehr oder weniger vernünftiger Projekte.
Die Präsidentin. − Als nächster Punkt folgt der Bericht von Bericht Karl-Heinz Florenz im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit den Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Neufassung) [KOM(2008)0810 - C6-0472/2008 - 2008/0241(COD)] (A7-0229/2010).
Karl-Heinz Florenz, Berichterstatter. − Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Kommissar! Zuerst einmal möchte ich mich bei den guten Geistern in diesem Haus und bei der Kommission bedanken, die mir während dieser Phase geholfen haben. Es war nicht so einfach. Die Zusammenarbeit mit der Kommission war exzellent, und ich möchte mich auch noch einmal ausdrücklich bei meinen Büromitarbeitern, die rund um die Uhr an dem Bericht gearbeitet haben, sehr herzlich bedanken.
Bei electronic waste geht es nicht darum, übertriebene Umweltstandards umzusetzen. Auf der einen Seite geht es sehr wohl um Umweltstandards, aber auf der anderen Seite auch um die Frage, wie wir unsere Rohmaterialien in Europa sichern können. Denn wir wissen alle, dass Rohmaterialien in absehbarer Zeit knapp werden, und was nützt uns eine exzellente Technologie, wenn wir keine Rohmaterialien mehr haben?
Deswegen müssen wir diesen Bericht sehr wohl auch aus dem ökonomischen Blickwinkel betrachten, und da stellen wir leider Gottes fest, dass wir eine Menge an Schwächen haben. Wir sammeln in Europa sehr unterschiedlich: Die Besten sind im Norden, sie sammeln 16 kg pro Kopf – und die Schlechtesten sind in einem Land, aus dem auch mein Name stammt, und sie sammeln nur 1 kg pro Jahr. 16 zu 1 – da darf man den guten Sammler nicht verschweigen, da muss man aber auch den schlechten Sammler beim Namen nennen dürfen, und das will ich sehr wohl tun.
Wir müssen endlich zu einheitlichen Kriterien in dieser Richtlinie kommen. Die haben wir bisher nicht. Jeder macht, was er will, jeder definiert, wie er will. Deswegen sind diejenigen, die so wenig sammeln, auch fast nicht vor Gericht zu ziehen, weil sie nach ihrem eigenen Standard sehr wohl richtig handeln. Das muss sich in der Europäischen Union ändern, denn wir leben in einem Binnenmarkt. Manchmal scheint das hier in Vergessenheit zu geraten.
Wir dürfen die riesengroßen Vorteile dieser Europäischen Union nicht aufgeben. Deswegen ist es richtig, dass dieser löchrige Schweizer Käse endlich zu einem Käse wird, der aus mehr Käse und weniger Löchern besteht. Die Kommission ist jetzt auf dem richtigen Weg, leider war sie bei der Kontrolle in den letzten Jahren etwas nachlässig. Da hätte ich die Kommission gerne wesentlich engagierter gesehen. Doch das ist Vergangenheit, wir hoffen, dass das in Zukunft besser wird. Es ist ja nicht so ganz einfach, wenn die Mitgliedstaaten – und mein Land ist auch nicht ganz handzahm – da eigene Wege gehen.
Es ist richtig, dass wir die Sammelziele besser definieren. Es ist richtig, dass wir den illegalen Export eindämmen. Da stehen einem die Haare zu Berge! Wir haben Erkenntnisse aus Ländern mit großen Häfen, da wurden 420 Container mit hochwertigem Elektronikschrott geprüft, und davon waren 360 illegal. Unsere Kinder werden uns ganz unangenehme Fragen stellen, wenn wir das nicht endlich stoppen, denn in einer Tonne Platinen sind 200 Gramm Gold und in einer Tonne Erz sind 2 Gramm Gold. Das können wir uns in Zukunft nicht leisten, und ich hoffe, dass das Bewusstsein der Bürger auch für diese ökonomischen Fragen nun endlich besser wird.
Deshalb wollen wir ein engagierteres Rücknahmesystem haben. Wir wollen ausdrücklich, dass Kleingeräte, die mal ganz schnell in die Mülltonne wandern, auch kostenlos abgegeben werden können. Da kann man Ausnahmeregelungen für ganz kleine Geschäfte machen, aber im Grundsatz muss es leichter sein, Elektronikgeräte abzugeben und sie nicht in die Mülltonne zu schmeißen, weil wir den wertvollen Rohstoff haben wollen. Das ist unser Hauptziel.
Illegales shipment muss abgebrochen werden. Der Anwendungsbereich muss anders werden. Wenn Sie heute eine Lampe produzieren, dann müssen Sie sie in Europa in allen 27 Mitgliedstaaten anmelden, damit Sie sie überhaupt verkaufen dürfen, nur wegen der Abfallrichtlinie. Das muss moderner und attraktiver werden, und auf diesem Weg sind wir.
Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. − Frau Präsidentin, ich möchte zuerst auch dem Parlament und vor allem dem Berichterstatter, Herrn Florenz, und seinem Team, den Schattenberichterstattern und dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit für ihre harte Arbeit danken.
Ihre Hingabe und ihr Interesse in dieser Angelegenheit spiegelt sich in den Änderungen wider, die im Ausschuss angenommen und in den letzten Wochen vorgelegt wurden. Ich bin erfreut, zu sehen, dass viele Änderungen vollkommen die Ziele der Vorschläge der Kommission zur Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte unterstützen, nämlich: die volle Ausnutzung der ökologischen Vorteile der EEAG-Richtlinie durch ambitionierte Sammel- und Wiedergewinnungsziele, die für alle Mitgliedstaaten realistisch sind; die Stärkung der Umsetzung und Durchsetzung durch die Festlegung von Durchführungsbestimmungen zur Bekämpfung von illegalen Exporten von Abfall aus der EU, und die deutliche Reduzierung unnötiger verwaltungstechnischer Hürden für europäische Hersteller durch verstärkte Zusammenarbeit der nationalen Behörden.
Durch die Stärkung der EEAG-Richtlinie können wir in erheblichem Maße dazu beitragen, eine ressourceneffiziente Wiederverwertungsgesellschaft zu werden. Wir sprechen über den am schnellsten wachsenden Abfallstrom in Europa, der ein großes Potenzial für eine geringere Abhängigkeit von importierten oder neuen Rohstoffen hat.-
Erlauben Sie mir, vor diesem sehr positiven Hintergrund von breiter Übereinstimmung zwischen dem Parlament und der Kommission einige einführende Kommentare zu drei speziellen Fragen.
Die Kommission ist erfreut, dass das Parlament die Ambitionen und den Starttermin für das neue Sammelziel voll akzeptiert. Das Ziel ist ambitioniert, um unserer Umwelt zu helfen und die Ressourceneffizienz unserer Wirtschaft zu erhöhen, und es ist für jeden Mitgliedstaat erreichbar, was ebenfalls wichtig ist. Der Ausschuss schlägt vor, das Ziel neu zu definieren, indem das ultimative Ziel – das Sammeln eines Teils der anfallenden Elektro- und Elektronik-Altgeräte – explizit in der Fassung erwähnt wird. Die Kommission kann diesem Ansatz zustimmen, wenn eine angemessene Methode für die Berechnung der anfallenden Elektro- und Elektronik-Altgeräte entwickelt wird. Die Kommission ist gewillt, zur Ausarbeitung dieser Methode, wie vom Ausschuss vorgeschlagen, beizutragen.
Was den Umfang der Richtlinie angeht, wird vorgeschlagen, dass die Verbindung zwischen Ausnahmeregelungen der EEAG-Richtlinie abgeschafft wird. Das ist für die Kommission akzeptabel, denn das Hauptziel des Vorschlags der Kommission in diesem Bereich war die Verdeutlichung, aber nicht die Änderung des Anwendungsbereichs der EEAG-Richtlinie.
Abschließend zu Photovoltaikmodellen, die ein spezielles Problem im Rahmen der Richtlinie darstellen. Die Kommission schlug vor, sie eindeutig aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie auszuschließen, was – wie Sie wissen – mit dem Vorschlag der Kommission und der gegenwärtigen Richtlinie übereinstimmt. Jedoch sind wir uns der wachsenden Sorgen bezüglich der möglichen Auswirkungen von Sonnenkollektoren auf die Umwelt bewusst, besonders in ihrer Abfallphase. Eine freiwillige Vereinbarung, die kürzlich von der Industrie für die Herstellung von Photovoltaik-Modulen vorgelegt wurde, verfehlt die Kriterien für solche Vereinbarungen eindeutig.
Eine Bewertung der Vereinbarung wird sehr bald von den Dienststellen der Kommission veröffentlicht. Wir müssen klar die ökologischen Risiken und Möglichkeiten der Entsorgung von Sonnenkollektoren hinsichtlich ihrer Aufnahme in den Anwendungsbereich der EEAG-Richtlinie sorgfältig bewerten.
Letztendlich, wie Sie wissen, wurde die neue EEAG-Richtlinie gemäß dem Neufassungsverfahren vorgeschlagen, das die Wiedereingliederung bestehender Texte mit bestimmten neuen oder abgeänderten Elementen kombiniert. Wir glauben immer noch, dass wir im Prinzip die vereinbarten Verfahrensregeln einhalten sollten, wenn das Neufassungsverfahren genutzt wird. Nur für diese Elemente gibt es eine genaue Folgenabschätzung. Wir verstehen aber die Absichten und sind mit dem Tenor einiger Änderungen, die vom Ausschuss vorgelegt wurden, einverstanden.-
Ich werde jetzt gespannt Ihrer Diskussion über den Vorschlag und die Änderungsvorschläge zuhören und weitere Kommentare im Namen der Kommission in meinen abschließenden Bemerkungen abgeben.
Richard Seeber, im Namen der PPE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Ich möchte mich zuerst bei Karl-Heinz Florenz bedanken für seinen sehr pragmatischen Zugang zu der Sache, und auch für sein Standvermögen. Ich habe gleich am Anfang eine Frage an den Herrn Kommissar. Herr Kommissar, Sie sagen, wir müssten die Mitgliedstaaten nach ihren Fähigkeiten behandeln, Müll zu sammeln. Es ist zwar das Motto Europas „In Vielfalt geeint“, aber kann es sein, dass ein Mitgliedstaat pro Kopf 16 kg sammelt und ein anderer 1 kg? Ist das nicht eine falsche Interpretation dieser Vielfalt?
Ich fordere Sie offen auf, gehen Sie im Bereich Müll strenger mit den Mitgliedstaaten um! Es kann nicht sein, dass wir hier schöne Regelungen beschließen, und die Mitgliedstaaten tun und lassen, was sie wollen. Ich darf Sie auch an Ihr Interview erinnern, das Sie im Zusammenhang mit der Abfallkrise in Neapel gegeben haben. Italien ist dort verurteilt worden, und es ist immer noch kein ordentlicher Plan auf dem Tisch. Seien Sie hier strenger! Es ist die Aufgabe der Kommission als Hüterin der Verträge, die säumigen Mitgliedstaaten an ihre Pflichten zu erinnern.
In diesem Bereich haben wir einen schnell wachsenden Markt, und die Zukunft Europas wird davon abhängen, wie wir es schaffen, mit diesem Müllproblem umzugehen. Dazu brauchen wir auch die Mitgliedstaaten, diese müssten da ordentlich umsetzen. Wenn Sie in dem Bereich zu lax sind, dann kommen wir nicht weiter.
Ich hätte Sie auch gebeten, hier realistische Ziele anzusetzen, insbesondere was Kleinstunternehmen anbelangt, und auch die Konsumenten einzubinden. Jeder muss seinen Teil der Verantwortung tragen, das ist klar. Aber man muss auch insbesondere diejenigen, die die Verantwortung tragen – und das sind bei der Umsetzung die Mitgliedstaaten – an ihre Verantwortung erinnern.
Kathleen Van Brempt, im Namen der S&D-Fraktion. – (NL) Frau Präsidentin, am Vorabend des Energiegipfels und zu einer Zeit, in der die Kommission und das Parlament Energieeffizienz und gutes Management unserer Rohstoffe stark betonen, ist dies die Art von Richtlinie, die diese noblen Ideen wirksam in die Praxis umsetzen soll. Das ist das Ziel des Parlaments und wir haben das während unserer Arbeit an unseren Änderungen bedacht. Es geht um einen ständig wachsenden Müllberg, aber es geht nicht nur um Abfall. Jedes dieser elektronischen Produkte enthält mehrere Materialien, die wir dringend recyceln und wiederverwenden müssen.
Es ist ganz klar, dass die erste Richtlinie nicht dieses Ziel erreicht hat. Wenn wir die Tatsache betrachten, dass nur eins von drei Produkten recycelt oder wiederverwendet wird und dass wir nicht einmal wissen, wo sich eins von zwei solcher Produkte befindet, dann müssen wir höhere und bessere Ziele den Sammel- und Recyclingvorgang betreffend festlegen. Vor allem sollten wir sichergehen, dass wir den Export solcher Produkte in den Rest der Welt begrenzen. Was wir wollen, ist, dass solche Produkte hier bleiben, damit wir die Rohstoffe behalten können. Außerdem haben wir große ethische und ökologische Bedenken bezüglich der Art und Weise, wie diese Produkte insbesondere in Entwicklungsländern behandelt werden.
Mit anderen Worten: Das Parlament wünscht klare und sehr genaue Ziele. Ich möchte ganz ausdrücklich meinen Kolleginnen und Kollegen, den Schattenberichterstattern und natürlich Herrn Florenz, dem Berichterstatter, für die hervorragende Zusammenarbeit danken, dank der wir in der Lage waren, einen schlüssigen Text vorzulegen. Wir sind ein Parlament, das in den Verhandlungen mit dem Rat standhaft bleibt. Ich warne den Rat, denn wir wollen diese Ideen wirklich in die Praxis umsetzen.
Für die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament ist es besonders wichtig, dass wir den illegalen Export besonders hervorheben und dass wir auch bei den kleinen Elektro- und Elektronik-Altgeräten bereit sind, zu kämpfen. Dies ist von äußerster Wichtigkeit. Niemand entsorgt mehr große Kühlschränke am Straßenrand, aber unsere Kleingeräte werden noch nicht ordentlich entsorgt.
Herr Kommissar, ich habe sehr aufmerksam zugehört, als Sie über Sonnenkollektoren sprachen. Sie wissen, dass meine Fraktion lange und hart dagegen gekämpft hat, diesen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Wir haben Sonnenkollektoren hier nicht besprochen, aber ich werde Sie beim Wort nehmen. Sie haben gesagt, dass Sie eine Bewertung durchführen werden und dass diese Bewertung Teil der Debatte mit dem Rat sein wird, in der es darum geht, ob Sonnenkollektoren aufgenommen werden oder nicht. In jedem Fall bitte ich meine Kolleginnen und Kollegen, den ambitionierten Text, der uns heute vorliegt, von ganzem Herzen zu unterstützen.
VORSITZ: Roberta ANGELILLI Vizepräsidentin
Vladko Todorov Panayotov , im Namen der ALDE-Fraktion. – (BG) Frau Präsidentin! Europa zahlt über 130 Mrd. EUR jährlich, um strategische Metalle zur Unterstützung seiner Industrie zu importieren. Diese Ausgabe kann mit dem verbesserten Text der europäischen Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die wir mit großer Mehrheit im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit im Sommer angenommen haben, erheblich reduziert werden.
Deswegen muss ich dem Berichterstatter Karl-Heinz Florenz und den anderen Berichterstattern zu der außergewöhnlich fachkundigen und verantwortungsbewussten Arbeit gratulieren, die sie geleistet haben. Der Kompromisstext, der Ihnen heute zur Abstimmung vorgelegt wird, ist im Hinblick auf die Bewirtschaftung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in Europa ein wichtiger Schritt vorwärts. Außerdem kann Europa dank der neuen, ehrgeizigeren spezifischen Zielvorgabe und des verbesserten Programms zur Abfallsammlung mit eindeutig hervorgehobener Verantwortung auch sein wichtiges und – ich würde sagen – strategisches Problem lösen. Das liegt daran, dass ein großer Teil der Elektro- und Elektronik-Altgeräte in Europa wertvolle Metalle wie Gold, Platin, Palladium, Kupfer, Nickel und andere enthält, die vielfach entnommen und wiederverwendet werden können. Um nur ein Beispiel zu zitieren, hat die Europäische Union 2006 gemäß Daten von Eurostat fast 307 Millionen Tonnen recycelbare Altgeräte und Geräte weggeworfen.
Der Bericht macht nicht nur einen bedeutenden Nutzen im Hinblick auf gesteigerte Sammlungszielvorgaben für Altgeräte, sondern auch hinsichtlich eines besseren Umweltschutzes deutlich. Deswegen rufe ich alle meine Kolleginnen und Kollegen auf, den gesamten Bericht zu unterstützen.
Michail Tremopoulos, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (EL) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir versuchen mit diesem Text, das Problem der rasanten Zunahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten anzugehen, die Schätzungen zufolge bis 2020 12,3 Millionen Tonnen erreichen werden. Die Überprüfung der Richtlinie ist eine hervorragende Möglichkeit, Freisetzungen gefährlicher Stoffe aufgrund fehlender Sammelpunkte, unsachgemäßer Bewirtschaftung und illegaler Verbringung zu stoppen.
Die grundlegenden Probleme, mit denen wir uns befassen müssen, sind: zunächst die Tatsache, dass, obwohl 65 % der Elektro- und Elektronik-Altgeräte auf dem Markt getrennt gesammelt werden, weniger als die Hälfte behandelt und angemeldet und der Rest in der Umwelt landet oder in Drittländer exportiert wird. Zweitens spiegelt die aktuelle Sammelquote von vier Kilo pro Person pro Jahr für von Haushalten erzeugtem Abfall nicht den Verbrauch in bestimmten Mitgliedstaaten wider und führt so zu sehr niedrigen Zielen in einigen Ländern und überaus ehrgeizigen Zielen in anderen. Drittens werden verschiedene Verfahren für die Registrierung und Erfassung in verschiedenen Ländern angewandt und schließlich Verpflichtungen nicht eingehalten.
Wir haben Folgendes getan: Zunächst haben wir den Anwendungsbereich auf alle Altgeräte mit nur wenigen Ausnahmen ausgeweitet. Zweitens haben wir die Sammelzielvorgaben für diese Abfallart auf 85 % bis 2016 angehoben. Drittens haben wir eine eigene Zielvorgabe von 5 % für die Wiederverwendung ganzer Elektro- und Elektronikgeräte festgelegt. Viertens müssen die Mitgliedstaaten angemessene Mittel für die Sammlung von Altgeräten aus den Haushalten bereitstellen. Fünftens sollten Händler diese Altgeräte nicht nur dann zurücknehmen, wenn ein neuer Artikel gekauft wird; sie sollten auch sehr kleine Altgeräte sammeln.
Der Hersteller muss nicht aus dem Land kommen, in dem er sich anmelden möchte, und schließlich wollen wir eine strenge Überwachung von Abfallverbringungen. Vor allem müssen wir jedoch die Herstellung von langlebigen Geräten fördern.
Julie Girling, im Namen der ECR-Fraktion. – Frau Präsidentin! Ich möchte auch all den Schattenberichterstattern und dem Berichterstatter für die in diesem Bereich geleistete Arbeit danken. Die Ziele der Richtlinie sind klar und meine Fraktion freut sich, sie prinzipiell zu unterstützen. EEAG stellen den am schnellsten wachsenden Abfallstrom in Europa dar, und wir müssen einfach eine angemessene Richtlinie haben, um damit fertig zu werden.
Es gibt natürlich viele Details, die hier noch angegangen werden müssen. Zunächst möchte ich die Kosten erwähnen. Recycling, Wiederverwendung und endgültige Entsorgung sind nicht billig und nicht umsonst. Das Verursacherprinzip steht im Vordergrund. Wir dürfen insbesondere in diesem Zeitraum der Haushaltskonsolidierung kein System einführen, das die Kosten für den Steuerzahler steigert.
Zweitens möchte ich die Notwendigkeit betonen, die Flexibilität für Mitgliedstaaten aufrechtzuerhalten. Ja, ich stimme vollkommen zu: Lassen Sie uns herausfordernde Zielvorgaben aufstellen, aber lassen Sie uns nicht Zielvorgaben mit Einhaltung verwechseln. Lassen Sie uns mit der Anweisung, wie die Mitgliedstaaten dorthin kommen, nicht übermäßig vorschreibend sein.
Um das zu wiederholen, was Frau Van Brempt sagte, möchte auch ich die notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit kleinen EEAG erwähnen. Das ist ein Gebiet, das leider vernachlässigt wurde. Ich denke, dass die vorgeschlagenen, ehrgeizigen Zielvorgaben dafür sorgen werden, dass ein größerer Anteil kleiner EEAG in Zukunft gesammelt wird. Ich freue mich darauf.
Sabine Wils, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – Frau Präsidentin! Die Abfallmenge von Altgeräten nimmt dramatisch zu. Millionen Tonnen von Elektro- und Elektronikschrott kommen in der EU jährlich zusammen und stellen eine reale Gefahr für Mensch und Umwelt dar.
Ich freue mich, dass der Bericht von Herrn Florenz dieses Problem anerkennt und wir fraktionsübergreifend einige erfreuliche Verbesserungen im Umweltausschuss durchsetzen konnten. Wichtig sind die strengeren Exportregelungen für Elektro- und Elektronikschrott. Ich hoffe, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Regelung bestätigen und damit vor allem die Menschen in den betroffenen Ländern schützen.
Ich bin aber nach wie vor nicht damit einverstanden, Solarmodule von der Richtlinie auszunehmen. Die freiwillige Rücknahme der Produzenten sehe ich sehr kritisch. In den Solarmodulen einiger weniger Hersteller ist giftiges Kadmium enthalten. Ein zusätzliches Risiko ist, dass die Module häufig von Heimwerkern deinstalliert werden.
Nanomaterialien können im Verwertungsprozess ebenfalls gefährlich für Mensch und Umwelt werden. Bei einigen Nanomaterialien gibt es deutliche Hinweise darauf, dass diese gesundheitsgefährdend sind. Ich fordere die Kommission daher auf, Nanomaterialien einer genauen Prüfung zu unterziehen. Sollte nicht eindeutig bewiesen sein, dass keine Gefahr von den Produkten ausgeht, dürfen diese nicht auf den Markt. Wir haben deshalb zusammen mit den Grünen zwei Änderungsanträge eingereicht und bitten Sie um Ihre Unterstützung. Es handelt sich um die Änderungsanträge 101 und 102.
Oreste Rossi, im Namen der EFD-Fraktion. – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die untersuchte Maßnahme enthält einige kritische Fragen, die nur gelöst werden können, wenn sie erneut in zweiter Lesung diskutiert werden.
Zusätzlich zu inakzeptablen Regelungen zum Nachteil von Händlern und, weiter unten in der Lieferkette, von Verbrauchern, die alte Geräte sammeln und prüfen müssen, ob sie wiederverwendet werden können, wird die Sammelquote von bereits unrealistischen 65 % auf ganze 85 % angehoben. Wie können wir Hersteller und Händler zwingen, 85 % zu verwerten, zumal die Abfallwirtschaft in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fällt? Wie können andere für die Abfallverwertung verantwortlich gemacht werden, wenn Verbraucher Geräte selbst entsorgen, indem sie diese weggeben oder verkaufen?
Der Text beinhaltet auch die Verpflichtung, 5 % der Altgeräte für die Wiederverwendung zu verwerten. Das bedeutet, dem Umweltschutz und der Verbrauchersicherheit zuwiderzuhandeln, denn alte, energieaufwändige und möglicherweise gefährliche Geräte würden zurück auf den Markt kommen. Wenn der Text die Fassung erhält, die im Ausschuss angenommen wurde und nicht die Version mit den aufgenommenen Änderungen, werden wir dagegen stimmen.
Bogusław Sonik (PPE). – (PL) Frau Präsidentin! Elektro- und Elektronik-Altgeräte stellen den am schnellsten wachsenden Abfallstrom in der Europäischen Union dar. Dieses Problem besteht auf vielen Ebenen, denn einerseits betrifft es den Schutz von Umwelt und Gesundheit, und andererseits geht es um die effektive Bewirtschaftung von Ressourcen und Rohstoffen.
Die Überarbeitung der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte sollte zwei Ziele berücksichtigen, die nicht nur ehrgeizig, sondern auch aus Sicht der neuen Mitgliedstaaten realistischer sind. In den neuen Mitgliedstaaten werden elektronische Geräte wie Computer, Fernseher und Kühlschränke viel seltener ausgetauscht, und diese Geräte werden viel länger verwendet als in anderen Ländern.
Die vom Berichterstatter eingereichten Änderungsanträge tragen zur Lösung des Problems unverhältnismäßiger Methodik und der nachteiligen Behandlung von neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei. Solch ein System berücksichtigt viel mehr die Marktabweichungen und Unterschiede in der Denkweise einzelner Mitgliedstaaten.
Ich denke jedoch, dass neue Bestimmungen auf diesem Gebiet eine effektive Kontrolle des Sammelns und die Durchsetzung der Rechtsvorschriften stärker betonen sollten. In vielen Ländern treten zahlreiche Unregelmäßigkeiten auf, wie die fingierte Dokumentation von Abfallsammlungen, beispielsweise in der Praxis bekannt als Handel mit fingierten Rechnungen. Dies ist eine Situation, die häufig vorkommt, in der falsche Dokumentation erstellt wird, um die Sammlung und Verarbeitung von Altgeräten zu zertifizieren, das Gewicht der verarbeiteten Altgeräte zu hoch anzugeben oder Zertifikate auszustellen, denen zufolge andere Altgeräte gesammelt wurden als in Wirklichkeit. Zusätzlich bedeuten unangemessene Kontrolle und Überprüfung, dass in vielen Ländern ein grauer Markt besteht, in dem gesammelte Altgeräte an anderen Orten als den Verwertungsbetrieben demontiert werden. Bei der Prävention solcher Situationen muss Entschlossenheit gezeigt werden und es darf nicht zugelassen werden, dass sich ähnliche Praktiken entwickeln.
Linda McAvan (S&D). - Frau Präsidentin! Ich möchte den Herrn Kommissar darauf hinweisen, dass ich an meinem Heimatort elektronische Altgeräte selbst wegbringen muss, wenn ich sie recyceln möchte. Es gibt etwa vier oder fünf entsprechende Plätze in meiner Stadt und sie sind nur zu bestimmten Zeiten geöffnet.
Wenn ich Karton, Papier, Plastik oder Glas recyceln möchte, werden diese am Straßenrand vor meinem Haus eingesammelt. Wenn ich Batterien recyceln möchte, kann ich meine alten Batterien zu jedem Händler bringen. Wenn wir wollen, dass die für elektronische Altgeräte angehobenen Zielvorgaben erreicht werden, muss die Sammelquote dieser Abfallart erhöht werden. Wir müssen es der Öffentlichkeit leichter machen, ihre Elektrogüter und insbesondere kleine Elektrogüter zu entsorgen.
Eine Zielvorgabe von vier Tonnen pro Person ist vollkommen unangemessen. Sie wird zu leicht von Menschen erreicht, die ihre Kühlschränke oder große Elektrogeräte recyceln. Wir brauchen ehrgeizigere Zielvorgaben, um den Markt anzukurbeln und dafür zu sorgen, dass Unternehmen die nützlichen und verwertbaren Teile aus diesen Geräten abisolieren.
Vergangene Woche haben Sie, Herr Kommissar, Ihre Ressourceneffizienzstrategie eingeführt. Diese Richtlinie ist ein wesentliches Element dieser Strategie. Grundsätzlich sollten alle Elektro- und Elektronikaltgeräte stückweise gesammelt und die meisten davon recycelt werden. Leider ist das derzeit in Europa die Ausnahme. Morgen muss es die Regel sein. Ich fürchte, wir werden bei der langfristigen Ressourceneffizienzstrategie keinen Erfolg haben – bei der Bewältigung von Problemen, die Karl-Heinz hinsichtlich des Mangels an Rohstoffen angesprochen hat –, wenn diese Richtlinie nicht funktioniert.
Chris Davies (ALDE). - Frau Präsidentin! [einleitende Worte gingen verloren, weil das Mikrofon ausgeschaltet war]…eine Neufassung der Richtlinie, aber einige von uns hier haben an der ursprünglichen Version gearbeitet und es ist eine gute Gelegenheit, einige der Lücken zu schließen und die Richtlinie zu schaffen, die unserer Meinung nach unsere Aufmerksamkeit verdient hat. Aber weil wir dafür sorgen wollen, dass wir Elektrogüter ordnungsgemäß recyceln, wollen wir die Lücke schließen, die dazu führt, dass so viele Elektrogüter in Entwicklungsländern enden und von Kindern an Lagerfeuern und auf Mülldeponien auseinandergenommen werden.
Den Herstellern, die uns schreiben und darum bitten, den einen oder anderen Änderungsantrag, der diese Lücken schließen soll, nicht zu unterstützen, möchte ich sagen: „Unterbreiten Sie uns Ihre Vorschläge“. Ihre Produkte enden auf diesen Mülldeponien und sie müssen Vorschläge machen, um dafür zu sorgen, dass es nicht passiert.
Dies gibt uns auch die Möglichkeit, einige unvollendete Aufgaben zu beenden. Drucker-Unternehmen haben ein Geschäftsmodell, das darauf basiert, ihre Drucker relativ billig zu verkaufen und ihre Kunden an eine Vereinbarung zu binden, immer wieder teure Druckerpatronen zu kaufen. Sie stehen in einem ständigen „Krieg“ mit Wiederverwertern, die diese Druckerpatronen mit Tinte füllen und sie für einen Bruchteil des Preises an Sie zurückverkaufen.
Vor fast 10 Jahren haben wir entdeckt, dass Druckerhersteller auf neue Mittel gestoßen sind, diesen „Krieg“ auf die Spitze zu treiben, indem sie Elektronikteile verwenden, die verhindern, dass Druckerpatronen recycelt werden können: Man füllt sie mit Tinte und sie funktionieren nicht mehr. Also haben wir in die Rechtsvorschriften Artikel 4 eingefügt, der vorsieht, dass man keine Produkte auf den Markt bringen darf, die nicht recycelt werden können.
Aber die Drucker-Unternehmen fanden einen Weg, diese Vorschrift zu umgehen. Sie haben auf die Regierungen Einfluss genommen und behauptet, dass Druckerpatronen als Verbrauchsartikel und nicht als Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EEAG) einzustufen sind. Also befinden wir uns nun in der Situation, dass Druckerpatronen in manchen Mitgliedstaaten als EEAG angesehen werden, in anderen nicht.
Dies ist eine Möglichkeit, diese Lücke zu schließen und dafür zu sorgen, den Wettbewerb auf dem Markt und ordnungsgemäßes Recyceln zu fördern. Ich freue mich auf die Unterstützung von meinen Kolleginnen und Kollegen für diese Änderungsanträge.
Oldřich Vlasák (ECR). – (CS) Frau Präsidentin! Es steht außer Zweifel, dass diese Richtlinie einen Schritt in die richtige Richtung darstellt, da sie versucht, die quantitativen Sammlungszielvorgaben zu ändern, Regeln für den grenzüberschreitenden Transport von Elektro- und Elektronikgeräten einzuführen und die administrativen Maßnahmen, die die Vorschriften betreffen, zu harmonisieren, um Bürokratie abzubauen.
Aufgrund der exzessiven Bürokratie lehne ich die Produktdefinition auf EU-Ebene ab, selbst im Hinblick auf die mögliche Durchsetzung festgelegter Pflichten durch die Mitgliedstaaten. In diesem Fall sollten wir uns von dem folgenden Grundsatz leiten lassen: „Was nicht kaputt ist, soll man nicht reparieren.“
Was den Anwendungsbereich der Richtlinie betrifft, ziehe ich persönlich einen begrenzten Anwendungsbereich vor, weil ich mir Sorgen darüber mache, dass ein offener Anwendungsbereich Geräte einschließen würde, deren Wiederverwertung nicht möglich ist, oder Geräte mit einer langen Lebensdauer, wodurch die Erfüllung der vereinbarten Sammlungsziele gefährdet wäre. In diesem Fall stehe ich auf dem Standpunkt, dass wir bei der Festlegung von Zielvorgaben nicht nur ehrgeizig, sondern vor allem realistisch sein sollten und wir sollten lokalen Behörden keine größere Last auferlegen.
Nun, ich will nur einige wenige nennen, denn alle diese Geräte und viele weitere werden aufgrund dieser Abfallrichtlinie sicherlich teurer. Und wenn man bedenkt, dass die Europäische Union bereit ist, diese Rechtsvorschriften gerade dann einzuführen, wenn wir uns in den Tiefen einer Rezession befinden und die Menschen kämpfen, um über die Runden zu kommen!
Ich ermutige deswegen alle in diesem Plenarsaal, Mitgefühl mit den hart arbeitenden Steuerzahlern und mit kleinen bis mittleren Unternehmen zu zeigen und diesen „Gesetzesanwärter“ in den Papierkorb zu tun.
Der Redner erklärt sich damit einverstanden, auf eine „Blue-Card“-Frage gemäß Artikel 149 Absatz 8 zu antworten)
Chris Davies (ALDE). - Frau Präsidentin! Herr Nuttall sagt uns, dass die Anforderung, elektrische Altgeräte zu recyceln, die Produktpreise erhöhen wird.
Kann er uns auch sagen wer – wenn nicht der Hersteller – für die Entsorgung dieser Produkte zahlen soll? Warum ist er so gegen Steuerpflichtige und Gemeinden in ganz Europa, in seinem eigenen Land und anderswo, die die Last des Umgangs mit solchem Abfall tragen müssen, die ihm zufolge der Hersteller nicht bezahlen müsste?
Paul Nuttall (EFD). - Frau Präsidentin! Auch ich genieße meine Wettkämpfe mit Herrn Davies. Es scheint, dass wir diese kleinen Wettkämpfe bei jeder meiner Reden haben. Er weiß genauso gut wie ich, wo die Kosten liegen –, es wird damit enden, dass der Steuerzahler dafür zahlen muss. Im Moment befinden wir uns in den Tiefen einer Rezession von der Art, wie wir sie seit den 30er-Jahren nicht mehr gesehen haben. Ich setze mich für hart arbeitende Steuerzahler ein.
Zweitens geht es hier in Wirklichkeit darum, dass diese Probleme auf nationaler Ebene von Menschen – Politikern – angegangen werden sollten, die den Wählern Rechenschaft schulden, nicht von einer Kommission, die heimlich zusammentritt und niemandem Rechenschaft schuldet. Das ist der Schlüssel.
Der Redner erklärt sich damit einverstanden, auf eine „Blue-Card“-Frage gemäß Artikel 149 Absatz 8 zu antworten)
Karl-Heinz Florenz (PPE). - Frau Präsidentin! Ich würde den Kollegen gerne mit Namen ansprechen, aber er ist mir leider unbekannt, weil ich ihn in der Debatte um Elektronikschrott und -abfall noch nie erlebt habe. Vielleicht liegt es daran, dass Sie eine neue Frisur haben und ich Sie nicht erkenne. Aber welche Antwort geben Sie eigentlich den Bürgern, wenn Sie in fünf oder sechs Jahren feststellen, dass unsere Rohmaterialien ausgegangen sind und sie irgendwo im Wasser oder im Müll liegen. Das müssen Sie noch darlegen.
Die zweite Frage ist: Lesen Sie bitte die Richtlinie. Da steht kein Wort darüber, dass der Steuerzahler zahlt, sondern wir haben eine Produzentenverantwortung. Die wird jetzt verschärft und weitergeführt. Genauso ist es richtig. Ich würde gerne noch einmal Ihre Antwort auf diese beiden Fragen hören.
Paul Nuttall (EFD). - Frau Präsidentin! Zuallererst möchte ich wiederholen, was ich gerade gesagt habe. Wir alle wissen, wo die Kosten enden – wo sie immer enden. Es muss nicht unbedingt in der Richtlinie gesagt werden, denn das wird es nie. Sie sagen den Leuten nie, dass Sie die Steuern anheben werden. Sie sagen den Leuten nie, dass Sie an ihren Geldbeutel wollen.
In meinem Land kostet es uns beispielsweise 50 Mio. GBP pro Tag, in diesem „Club“ Mitglied zu sein. Der Schlüssel zu all dem besteht darin – und ich komme genau auf das zurück, was ich Herrn Davies gesagt habe – dass Entscheidungen auf nationalstaatlicher Ebene von Politikern getroffen werden sollten, die gegenüber den Wählern rechenschaftspflichtig sind. Die Wähler meines Landes, von Großbritannien, können Kommissare nicht absetzen. Das ist von Grund auf undemokratisch und falsch.
Catherine Soullie (PPE). – (FR) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Was ich zu sagen habe, ist von meinen Kolleginnen und Kollegen heute vielfach gesagt worden.
Zu einer Zeit, in der Europa eine gemeinsame Strategie für die Versorgung mit Rohstoffen und insbesondere Seltenen Erden erwägt, können wir das riesige Potenzial nicht ignorieren, das die intelligente Wiederverwertung unserer Abfälle bereitstellt. Europäische Standards stärken, um die Funktionsweise der Sammlungskette zu verbessern, Probleme hinsichtlich der Verluste und der illegalen Verbringung von EEAG lösen und ehrgeizigere Sammlungsziele festlegen: Das sollte im Zentrum dieser Rechtsvorschriften stehen.
Lassen Sie uns nicht vergessen, wer hauptsächlich für den Erfolg oder Misserfolg dieser Rechtsvorschriften verantwortlich ist: der Verbraucher. Es ist entscheidend, der Öffentlichkeit mehr Entscheidungsbefugnisse zu übertragen, wenn wir effektive Rechtsvorschriften umsetzen wollen. Herr Florenz, dazu hat sich der Öko-Beitrag neben anderen Systemen als ein sehr wichtiges Instrument erwiesen. Natürlich müssen Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten stärker am Sammlungs- und Recyclingsystem beteiligt werden, aber wir können die Bürgerinnen und Bürger nicht aller Verantwortung für den Abfall, den sie produzieren, entheben. Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen bei der europäischen Umweltpolitik Akteure, nicht Zuschauer werden.-
Elisabetta Gardini (PPE). – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich stimme vielem, das ich gehört habe, zu. Ich denke, dies ist eine wichtige grundlegende Richtlinie und deswegen werden wir natürlich dafür stimmen. Ich bin jedoch auch davon überzeugt, dass im Hinblick auf verschiedene Aspekte mehr Einzelheiten erforderlich sind, und ich hoffe, das wird in der zweiten Lesung möglich sein.
Beispielsweise erwarte ich, dass die Kommission eine Folgenabschätzung hinsichtlich des offenen Geltungsbereichs der Richtlinie durchführt, denn obwohl sie theoretisch den Umweltschutz vielleicht mehr Bedeutung beimisst, könnte sie auf praktischer Ebene vielleicht Probleme verursachen. Angesichts der Erfahrung mit der aktuellen Richtlinie bietet ein geschlossener Geltungsbereich mehr Sicherheit und macht die Umsetzung der Rechtsvorschriften leichter.
Zusätzlich zu dieser Folgenabschätzung gibt es auch andere Aspekte. Ich denke, wir müssen mit Bedacht die Belastungen für Hersteller, Vertreiber und Einzelhändler abbauen. Es ist richtig, dass sie beteiligt werden sollen und dass sie Verantwortung übernehmen, aber wir müssen aufpassen, dass wir sie nicht überfordern, nicht zuletzt im Hinblick auf die administrativen Anforderungen.
Ich denke, dass die Instrumente und Kriterien angepasst werden müssen, um die verschiedenen nationalen Systeme zu berücksichtigen. Mitgliedstaaten sind nicht einfach gut oder schlecht. Wie wir gehört haben und wie wir bereits beurteilt haben – obwohl ich denke, dass wir auch auf diesem Gebiet mehr in die Tiefe gehen müssen –, gibt es unterschiedliche Systeme und unterschiedliche Bedingungen in den Mitgliedstaaten, die mit Bedacht bewertet werden müssen, damit kein Land automatisch davon profitiert, während andere automatisch schlecht wegkommen. Wir befürworten deswegen diese Richtlinie, aber wir brauchen mehr Zeit und mehr Details.
Sirpa Pietikäinen (PPE). - (FI) Frau Präsidentin! Die Kommission hat zu Recht sowohl eine Agenda für Ressourceneffizienz und eine Strategie für Rohstoffe erarbeitet, weil Rohstoffe und ihre Verwendung immer knapper werden und gleichzeitig ihre Preise steigen.
Wir wissen, dass ein bedauernswert großer Anteil des Elektronikschrotts und insbesondere kleine Schrottteile wie Mobiltelefone auf Deponien landen, nicht nur in der EU, sondern auch in Drittstaaten, und schließlich verbrannt wird. Deswegen ist dieses wichtige Instrument ein guter Schritt in die richtige Richtung, was das Recycling von Elektronikschrott betrifft, der es uns ermöglicht, für mehr Ressourceneffizienz und die Rückkehr von Rohstoffen zu den Herstellern zu sorgen.
Hoffentlich können wir in Zukunft Fortschritte bei der Entwicklung eines besseren Melde- und Berichtssystems mit Verweis auf diese Richtlinie erzielen, damit wir vielleicht tatsächlich wissen, wie gut die verschiedenen Mitgliedstaaten und Akteure ihre Ziele umsetzen. Wir müssen eine getrennte Sammlung gewährleisten, die sogar besser als die vorgeschlagene ist, und bessere und ehrgeizigere Ziele dafür festlegen. Die Richtlinie ist ein guter Anfang, aber ich hoffe, dass wir in Zukunft mehr Verantwortung von den Händlern an die Hersteller übertragen können.
Pilar Ayuso (PPE) – (ES) Frau Präsidentin! Unsere Ziele müssen ehrgeizig sein, aber es muss auch berücksichtigt werden, dass der Vorschlag des Berichterstatters unter den in den einzelnen Mitgliedstaats gegebenen Bedingungen nicht leicht umzusetzen ist. Wir in der spanischen Delegation werden jedoch seinen Vorschlag in der ersten Lesung unterstützen.
Trotzdem sind wir dafür, dass die Kosten von Recycling und Behandlung getrennt berechnet werden. Wir werden gegen den Änderungsantrag 52 stimmen, der darauf ausgelegt ist, Artikel 14 Absatz 1 aufzuheben, und für die Änderungsanträge 91 und 103. Wir sind davon überzeugt, dass Verbraucher das Recht haben, zu wissen, was diese Abfallbehandlung kostet, und darüber hinaus, dass sie es wissen sollten: Das motiviert sie, an den Rechtsvorschriften selbst mitzuarbeiten, und es fördert zudem die Transparenz innerhalb der Handelskette.
Alajos Mészáros (PPE). - (HU) Frau Präsidentin! Bitte entschuldigen Sie mein Zögern. Ich möchte Herrn Florenz für seine hervorragende professionelle Arbeit danken. Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EEAG) gehören zum am schnellsten wachsenden Abfallsegment in der EU. Wir müssen alles tun, was wir können, um für ihre ordnungsgemäße Wiederverwertung zu sorgen, nicht nur um Schaden an Umwelt und Gesundheit abzuwenden, sondern auch um den Verlust von Rohstoffen zu reduzieren. Auf der Grundlage der Ergebnisse aktueller Folgenabschätzungen werden zwar 85 % der EEAG gesammelt, aber nur 33 % davon werden entsprechend den Anforderungen der Richtlinie ordnungsgemäß behandelt. Leider hat die illegale Verbringung von Abfall aus der Europäischen Union mittlerweile ein großes Ausmaß erreicht und aus diesem Grund ist es wichtig, dass die neue Richtlinie dies verhindern kann. Abfall muss getrennt gesammelt werden, denn so können wir sicherstellen, dass er zur Wiederverwertung innerhalb der Mitgliedstaaten bleibt. Leider hat die bisherige Erfahrung gezeigt, dass die Mitgliedstaaten die aktuelle Richtlinie nicht gleichmäßig ausgelegt haben und deswegen möchte ich vorschlagen, dass der Leitgedanke in Zukunft nicht in der Einteilung in verschiedene Kategorien bestehen, sondern die Richtlinie im Wesentlichen alle Elektro- und Elektronik-Altgeräte abdecken sollte. Ich bin davon überzeugt, dass die Rechtsvorschriften besonders wichtig für die Länder sind, die zuletzt beigetreten sind, da sie auf dem Gebiet der getrennten Abfallsammlung noch immer hinterherhinken.
Carl Schlyter (Verts/ALE). – (SV) Frau Präsidentin! Wir leben wirklich in einer verschwenderischen Gesellschaft, wenn wir dies als Abfall betrachten. Viel von diesem Schrott enthält hohe Mengen an Gold und Silber, als im Erz in einer Gold- oder Silbermine enthalten ist. Der Umgang damit ist keine Frage der Kosten. Es ist eine reine Profitfrage. Er wird die Abhängigkeit von Importen wichtiger Rohstoffe reduzieren, und wir werden Schwermetalle und andere giftige Substanzen nicht in die Umwelt freisetzen. Wir werden nur gewinnen, wenn wir diesen Abfall behandeln; es kann noch nicht einmal als Kostenfaktor angesehen werden.
Es ist jedoch bedauernswert, dass Solarzellen von der Richtlinie ausgenommen sind; wenn wir sie nicht aufnehmen, wird es einen Vorteil für die Solarzellen schaffen, die Cadmium enthalten und den Wettbewerb in der Industrie verzerren. Solarzellen sollten besser aufgenommen werden, damit sie fairem Wettbewerb unterliegen und Alternativen für diejenigen, die Cadmium enthalten, schneller auf den Markt kommen. Wir müssen auch für die Änderungsanträge stimmen, die Anforderungen für bessere Prüfungen von Nanoabfall enthalten. Schließlich ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission sicherstellen, dass die Exportregelungen verschärft und eingehalten werden. Wir müssen den Export von Abfall in arme Länder stoppen.
Alfreds Rubiks (GUE/NGL) . – (LV) Frau Präsidentin! Ich gehöre zu denen, die die Annahme dieses Dokuments weitgehend unterstützen. Ich unterstütze auch den Ansatz der Festlegung einer Zielvorgabe für das getrennte Sammeln, die dem Zeitraum entsprechend variiert. In Lettland sammeln wir derzeit nur 25 % der auf dem Markt verfügbaren Elektro- und Elektronik-Geräte. Das ist zu wenig. Ich unterstütze auch die ehrgeizigen, in der Verordnung festgelegten Zielvorgaben, aber gleichzeitig mache ich mir Sorgen, dass es große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten geben mag, und ich fordere die Kommission und alle Betroffenen einschließlich der Mitgliedstaaten auf, der Überprüfung der Umsetzung dieser Dokumente größte Aufmerksamkeit zu schenken. Natürlich hätten wir in Lettland gerne eine etwas kleinere Zielvorgabe: 45 % bis 2016 und 65 % bis 2020.
Jaroslav Paška (EFD). – (SK) Frau Präsidentin! Die Änderung der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte hat einen umfassenden Konsultationsprozess in den einschlägigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments durchlaufen. Der von der Kommission erstellt Text ist stufenweise durch die Änderungsvorschläge der Abgeordneten verändert worden, und die aktuelle Kompromissversion rückt das Problem der Sammlung von Elektroschrott weiter in den Vordergrund.
Die vom Ausschuss für Umweltfragen vorgeschlagene Version von Artikel 47 ist meiner Meinung nach ein besonders förderlicher Änderungsantrag, weil er vorsieht, dass die finanziellen Verpflichtungen der Industrie sich direkt auf die Entwicklung eines Sammelsystems für Elektroschrott auswirken, anstatt auf die Umsetzung von Sanktionen für das Versäumnis, festgelegte Ziele für die Sammlung zu erreichen, zu setzen. Das kann besonders in Ländern förderlich und nützlich sein, die eine angemessene Infrastruktur für die Sammlung von Elektroschrott erst noch schaffen müssen.
Ich möchte auch den neuen Artikel 93 unterstützen, der auf die Tatsache reagiert, dass viele verantwortliche Personen, insbesondere Internethändler, der Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Weg gehen. Die neue Verordnung versucht, sich mit diesem Problem auf sensible und angemessene Art und Weise auseinanderzusetzen.
Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. − Frau Präsidentin! Viele Abgeordnete dieses Parlaments haben die Umsetzung erwähnt, die wirklich ein Problem ist. Leider ist sie nicht nur auf diesem Gebiet ein Problem, sondern ein Problem im gesamten Umweltbereich. Genau genommen kenne ich meine Verpflichtungen aus dem Vertrag und ich habe die Absicht, sie in vollem Umfang zu erfüllen.
Wir werden auch eine Mitteilung über die Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr vorbereiten, die einen ganzheitlicheren Ansatz in dieser Frage verfolgt. Wir diskutieren sie bereits eingehend zusammen mit der Direktion, weil ich davon überzeugt bin, dass dies zu den Fragen gehört, auf die wir uns in Zukunft konzentrieren sollten, natürlich einschließlich der Vorschläge, die wir heute erörtern. Übrigens erleichtert der Neufassungsvorschlag sicherlich die Umsetzung.
Zweitens die Zielvorgaben. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass wir ehrgeizige Zielvorgaben haben. Viele von Ihnen haben erwähnt, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte der am schnellsten wachsende Abfallstrom ist. Viele von Ihnen haben auch erwähnt, dass wir in einer Welt von Elektro- und Elektronikgeräten leben und das müssen wir sicherlich berücksichtigen, wenn wir über Zielvorgaben entscheiden.
Drittens die Kosten. Immer wenn wir einen Vorschlag machen, müssen wir auch die Kosten berücksichtigen und die Dinge weitestgehend vereinfachen. Ich möchte jedoch klar machen, dass die wahren Kosten für unsere Gesellschaft und Wirtschaft anfielen, wenn wir uns nicht mit diesen Fragen befassen würden. Das würden echte Kosten sein, auf die wir uns langfristig nicht einstellen könnten.
Wir haben vor 14 Tagen den so genannten Abfallbericht veröffentlicht. An genau dem Tag habe ich auch Unicor besucht, das zu den Hightech-Unternehmen gehört, die Elektro- und Elektronik-Altgeräte wiederverwerten. Ich war erstaunt über das, was ich dort lernte und sah. Es ist extrem wichtig, dass wir verstehen, dass beispielsweise die Mobiltelefone, die wir im täglichen Leben in unseren Händen halten, tatsächlich edle Materialien wie Gold, Platin oder Rhodium enthalten, die für die Zukunft extrem wichtig sind. Wenn wir immer weiter Rohstoffe gewinnen, werden wir nie das Ende sehen. Ich habe 20 Kilo Gold aus Mobiltelefonen in meinen Händen gehalten. Es war sehr schwer hochzuheben, aber um ehrlich zu sein, war es noch schwieriger, es zurückzulassen!
Viele von Ihnen haben das wichtigste Thema erwähnt, das in diesem Zusammenhang angesprochen werden muss, und das ist Ressourceneffizienz. Ich habe es bereits vielfach erwähnt, aber es ist extrem wichtig, dass wir Folgendes niemals vergessen. Einer Erhebung der UNO zufolge wuchs die Bevölkerung im 20. Jahrhundert um das Vierfache, unser Produktionswachstum um das Vierzigfache, CO2-Emissionen um das Siebzehnfache, Energieverbrauch um das Sechzehnfache, Fischfang um das Fünfunddreißigfache und Wasserverbrauch um das Neunfache. Wenn irgendjemand denkt, er kann so im 21. Jahrhundert weitermachen, dann irrt er sich ganz gewaltig.
Wir müssen es anders machen. Deswegen ist der Vorschlag, der heute auf dem Tisch liegt und den Sie später erörtern werden, für den Umgang mit diesen Fragen extrem wichtig, da wir mittlerweile in einer Welt leben, die immer mehr von elektrischen und elektronischen Geräten geprägt ist. Viele von Ihnen haben auch eine bessere Berichterstattung und Sortierung erwähnt. All dem sollten wir unsere Aufmerksamkeit schenken.
Abschließend möchte ich einfach sagen, dass ich nach der ersten Lesung davon überzeugt bin, dass wir ein gutes Produkt haben, das es wert ist, in der zweiten Lesung daran zu arbeiten und es zu vollenden. Das Ergebnis wird, da bin ich mir sicher, sogar noch besser sein.
Karl-Heinz Florenz, Berichterstatter. − Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Ihre letzten Worte, insbesondere was die Ressourceneffizienz angeht, kann ich nur unterstützen. Sie stehen aber in den nächsten Monaten im Fokus der gesamten Entscheidung, weil sich ja jetzt ein gemeinsamer Standpunkt entwickeln wird. Sie müssen mit dem Rat entscheiden und verhandeln, und ich darf Ihnen sagen, in den letzten sieben Monaten hat sich der Europäische Rat keinen Millimeter bewegt, und das lag nicht an der belgischen Ratspräsidentschaft.
Es gibt einige sehr störrische Länder, und ich darf vor dem Hintergrund der großen Einigkeit sagen, die Kollegen, die heute hier Feuer und Flamme für diesen Bericht gesprochen haben, müssen dann bitte auch zu Hause auf ihre Regierungen einwirken und sagen, dass es so, wie es das in der Vergangenheit war, nicht geht.
Ich könnte ein paar Namen alter Freunde aufzählen, die da richtig zupacken könnten. Ich glaube also, Herr Kommissar, wir werden in den nächsten Monaten eine intensive Beratung führen müssen. Sie müssen hart bleiben im Rat, und es muss dann auch noch einmal darauf hingewiesen werden, dass in der Abfallpolitik eine ausgeprägte nationale Regelungssehnsucht besteht.
Aber das ist kontraproduktiv, denn der Binnenmarkt ist längst geboren, und wir müssen ihn jetzt anständig erziehen. Nicht der ganze Binnenmarkt, sondern der halbe Binnenmarkt ist das Problem. Noch einmal, das Stichwort 16 zu 1 – wie Richard Seeber das deutlich gesagt hat – zeigt, dass wir da noch viel machen müssen. Wenn wir da einig sind, dann sind wir auf einem guten Weg.
Herr Kommissar, ich habe überhaupt keinen Zweifel, dass Sie Ihre Aufgaben kennen. Ich möchte ausdrücklich unterstreichen, dass Sie Ihre Aufgaben exzellent wahrnehmen, und wir werden Sie anstoßen, ab und zu auch ein bisschen robust.
Die Präsidentin. – Die gemeinsame Aussprache wird geschlossen.
Die Stimmabgabe findet heute um 11.30 Uhr statt.
Jaromír Kohlíček (GUE/NGL), schriftlich. – CS) Die Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ist ein derzeit sehr aktuelles Thema. Es ist deswegen unbedingt notwendig, die Richtlinie, die diesen Bereich abdeckt, zu aktualisieren. Meiner Meinung nach stellen einige der Änderungsanträge, über die im einleitenden Teil abgestimmt wird, eine nicht zufriedenstellende Kombination der Kommissionsvorschläge mit den anderen Vorschlägen zur Vereinfachung des Sammel-, Sortier- und Recyclingsystems von Altgeräten dar. Im Gegenteil, auch wenn sie das Thema nicht ins Chaos stürzen, bringen sie aber auch wenig Erhellendes. Leider können wir in dieser letzten Phase in der Schlussabstimmung nicht viel tun. Es ist interessant, dass sich die Vertreter der meisten Fraktionen bei vielen der relativ ordentlichen Änderungsanträge einig sind. Wenn diese Einigung in der Schlussabstimmung unterstützt wird, kann die daraus hervorgehende Richtlinie eine drastische Steigerung der Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sowie von Geräten, die leichter zu behandeln sind, bedeuten. Einer der entscheidenden Punkte ist Artikel 14 Absatz 1, der – solange Änderungsantrag 91 oder die eher weniger klare Formulierung von Änderungsantrag 103 angenommen wird – die Wiederverwertung und Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten unterstützen könnte. Es ist wichtig, dass die Gesamtbemühungen zu einer Richtlinie führen, die klar die Pflichten der verschiedenen Organe festlegt und gleichzeitig den Recyclingprozess so effektiv wie möglich macht. Aus diesem Blickwinkel gesehen ist weder die bizarre Idee, Beleuchtungsanlagen verschiedenen Kategorien zuzuordnen noch die übermäßige Anzahl von Ausnahmeregelungen für die gesamte Kategorie großer Geräte wünschenswert.
Pavel Poc (S&D), schriftlich. – (CS) Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind das am schnellsten wachsende Abfallsegment. Es stellt derzeit ein erheblich größeres Risiko für die Umwelt und das Gesundheitswesen dar als abgebrannter Kernbrennstoff. Die Überarbeitung der Richtlinie ist von großer Bedeutung. Eine große Menge Elektronikschrott wird entweder nicht gemäß der aktuellen Version behandelt und endet auf Deponien oder wird illegal aus der EU exportiert. Es ist beunruhigend, dass wir keine Vorstellung davon haben, was mit über der Hälfte der europäischen Elektro- und Elektronik-Altgeräte passiert. Die Situation ist unhaltbar, da das jährliche pro-Kopf-Abfallaufkommen bis 2020 von heute 4 kg auf 24 kg ansteigen kann, sofern Sammlungs- und Recyclingzielvorgaben nicht festgelegt und eingehalten werden. Die Wiederverwertung von Elektronikschrott kann dem Herstellungsverfahren mehr Gold einbringen als in der EU abgebaut wird, und dasselbe gilt für andere wertvolle Rohstoffe. Ich begrüße deswegen klar die Schaffung neuer fester Arbeitsplätze und insbesondere die Reduzierung der Abhängigkeit der EU von importierten wertvollen Rohstoffen. Dennoch lehne ich die Ausnahmeregelung für Solarpaneele streng ab. In Verbindung mit der Ausnahmeregelung für Cadmiumtellurid-Paneele aus der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe (RoHS) stellt sie eine weiteres erhöhtes Risiko der Umweltbelastung durch hochgiftiges Cadmium dar, welche die EU in anderen Rechtsvorschriften bekämpft. Es gibt Lobbyinteressen hinter diesem Widerspruch, die weder auf die EU noch auf das Europäische Parlament ein gutes Licht werfen und folglich keinen Nutzen für die europäische Industrie haben werden.
Jim Higgins (PPE), schriftlich. – Ich unterstütze den EEAG-Bericht, aber wir müssen dafür sorgen, dass wir bereits kämpfenden KMU und Händlern keine übermäßig belastenden Regelungen auferlegen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Pflicht der Rücknahme von EEAG bei den Herstellern und nicht bei den Händlern liegt. Ich begrüße den Vorschlag strikterer Bestimmungen, um die illegale Verbringung dieser Altgeräte zu verhindern und Lücken im Gesetz zu schließen. Derzeit können solche Geräte illegal in Drittweltländer verbracht und dort abgeladen werden, indem sie als „gebrauchte, aber funktionstüchtige EEG" und nicht als EEAG deklariert werden. Natürlich ist auch mehr Durchsetzung seitens der Behörden entscheidend, während elektrische Artikel gemäß dem Gesetz wiederverwertet werden sollten, um die unkontrollierte Freisetzung von FCKW zu verhindern. Oft profitieren Kriminelle von illegaler Verbringung, da am Betrug beteiligte Händler die Behörden oft austricksen, indem sie die Güter nicht als elektronische Geräte kennzeichnen, indem sie Wiederverwendungszwecke vorgeben oder sie die Geräte in der Mitte eines Versandcontainers verstecken. Ungeprüfte Verbringungen enden gewöhnlich in Ghana, Nigeria, Indien oder Pakistan. Wir müssen zusammen an der zweiten Lesung arbeiten, um dafür zu sorgen, dass dieses gefährliche Verfahren gestoppt wird und dass wertvolle europäische Metalle in Europa bleiben.
Rovana Plumb (S&D), schriftlich. – (RO) Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EEAG) stellen das am schnellsten wachsende Abfallsegment in der EU dar. Eine sachgerechte Bewirtschaftung von EEAG trägt zur Wiederverwendung einiger wertvoller Ressourcen bei, was sich im besonderen Maße auf die Umwelt, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Schaffung grüner Arbeitsplätze auswirkt. Gemäß der Folgenabschätzung der Kommission werden etwa 24 kg EEAG/Einwohner/Jahr derzeit auf EU-Ebene generiert, nur 65 % davon wird gesammelt. Die Wiederverwertung von EEAG trägt dazu bei, 5-7-mal mehr Arbeitsplätze im Verbrennungssektor und 10-mal mehr im Lagerungssektor zu schaffen. Die Überarbeitung der Richtlinie hat dazu beigetragen, neue Zielvorgaben für die Sammlung, Wiederverwertung und Wiederverwendung von EEAG festzulegen (Recyclingziel von 50-75 % – je nach Kategorie, die nun sechs statt der ursprünglichen zehn zählen – sowie eine neue Wiederverwendungszielvorgabe von 5 %). Sie beinhaltet auch strengere Regelungen zur Verhinderung des Exports von Elektronikschrott in Entwicklungsländer. Die Zuständigkeitsbereiche von Herstellern, Verbrauchern und örtlichen Behörden sind klarer definiert, um eine umweltfreundliche Behandlung der Altgeräte sicherzustellen. Hersteller von elektronischen Gütern werden die Mittel zur Abfallbehandlung bereitstellen müssen, mit dem positiven Ergebnis, dass Regelungen zur umweltgerechten Gestaltung eingehalten werden, wodurch wiederum Produkte geschaffen werden, die leichter repariert und wiederverwertet werden können.
Csanád Szegedi (NI), schriftlich. – (HU) Ich bin davon überzeugt, dass die ordnungsgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EEAG) außerordentlich wichtig ist. Es ist unerlässlich, die Quote getrennt gesammelter Altgeräte zu steigern, aber es ist von großer Bedeutung, dass der gesamte Recyclingprozess durch eine entsprechende Dokumentation überwacht wird. Dafür ist auch eine verantwortliche Haltung der Industrie notwendig; große Hersteller und Abfallbehandlungsgesellschaften müssen effizienter kontrolliert werden. Gleichzeitig muss man verstehen, dass Mitgliedstaaten, hauptsächlich die neu beigetretenen Mitgliedstaaten, noch keine angemessene Anzahl von Recyclinganlagen haben und deswegen muss die Entwicklung dieser Anlagen gefördert werden, um dafür zu sorgen, dass gesammelte EEAG tatsächlich ordnungsgemäß behandelt werden.
János Áder (PPE) , schriftlich. – (HU) Die aktuelle Neufassung der Richtlinie über Elektro- und Elektronikgeräte ist nicht nur ungemein wichtig unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes und des Gesundheitswesens, sondern auch aus Sicht der Ressourceneffizienz, die heutzutage so häufig erwähnt wird. Es ist allgemein bekannt, dass zahlreiche illegale Verbringungen von EEAG aus der Europäischen Union Jahr für Jahr durchgeführt werden, und deswegen ist es im grundlegenden Interesse unserer Industrie, dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten wertvolle Rohstoffe innerhalb der Grenzen der Europäischen Union zurückbehalten, indem sie die in zunehmenden Maße entstehenden EEAG ordnungsgemäß sammeln und gegebenenfalls recyceln. Natürlich variieren die Verbrauchergewohnheiten innerhalb der einzelnen Länder, und dies sollte im Interesse eines effizienten Sammelsystems bei der Festlegung von Zielvorgaben nicht übersehen werden. In Ungarn wird der durchschnittliche Verbraucher beispielsweise seinen Fernseher nicht innerhalb von zwei oder drei Jahren austauschen, und selbst wenn er es täte, würde er ihn sehr wahrscheinlich in sein Wochenendhaus bringen und nicht zu Sammelstellen. Angesichts all dieser Aspekte konnte der Berichterstatter unter Berücksichtigung dieser Problematik die Zustimmung zu einem allgemein unterstützen Kompromiss sichern, der als Grundlage der Sammlungszielvorgaben nicht die Menge der auf den Markt gebrachten Produkte, sondern die Menge der generierten Elektro- und Elektronik-Altgeräte festlegt. Obwohl zahlreiche fachliche Einzelheiten auf diesem Gebiet noch ausgearbeitet werden müssen, bin ich davon überzeugt, dass dies ein Schritt in die richtige Richtung sein kann. Dies gilt insbesondere, weil sogar die Folgenabschätzung der Kommission selbst auf widersprüchliche Art und Weise die ursprünglichen Sammelzielvorgaben für die alten und nicht für die neuen Mitgliedstaaten für realistisch hält.
Marian-Jean Marinescu (PPE), schriftlich. – (RO) Der Vorschlag für eine Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte ist in der von der Kommission dem Europäischen Parlament vorgelegten Version unklar. Aus diesem Grund können Mitgliedstaaten die von dieser Richtlinie abgedeckten Gerätearten unterschiedlich auslegen.
Außerdem wird die Kommission eine gemeinsame Methodik zur Festlegung der Menge der generierten Altgeräte in jedem Mitgliedstaat entwickeln müssen. Die generierte Menge Altgeräte hängt jedoch von den spezifischen Besonderheiten des Verbrauchermarktes, den unterschiedlichen Lebenszyklen der Produkte sowie der Gewohnheiten der Bevölkerung in jedem Staat ab.
Ein Berichtsintervall ist für die Berechnung des generierten Abfalls in Prozent nicht festgelegt worden. Der durch diese Richtlinie geschaffene Mehrwert besteht im möglichen Nutzen für Gesundheit und Umwelt. Angemessener Umgang mit Elektronikschrott könnte dazu beitragen, eine Recyclingrate von bis zu 50-75 % und eine Wiederverwendungsrate von 5 % zu erreichen. Sowohl Hersteller von elektronischen Waren als auch Verbraucher müssen Verantwortung übernehmen, um dieses Ziel zu erreichen. Hersteller werden für Mittel zur Abfallbehandlung bereitstellen müssen, während Verbraucher Elektronikschrott legal in Abfallbehandlungsanlagen entsorgen müssen.
(Die Sitzung wird um 11:10 Uhr unterbrochen und um 11:30 Uhr wieder aufgenommen)
VORSITZ: Edward McMILLAN-SCOTT Vizepräsident
6. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
Der Präsident. − Der nächste Punkt ist die Abstimmung.
(Für die Ergebnisse und andere Einzelheiten zur Abstimmung: siehe Protokoll)
8.1. Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Tamás Deutsch (A7-0015/2011, Francesco Enrico Speroni)
8.2. Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (A7-0009/2011, Charles Goerens)
8.3. Finanzierungsinstrument für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte (Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1889/2006) (A7-0014/2011, Barbara Lochbihler)
8.4. Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006) (A7-0006/2011, Gay Mitchell)
8.5. Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern (Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1934/2006) (A7-0005/2011, Helmut Scholz)
8.6. Abkommen über den Bananenhandel
8.7. Abkommen über den Bananenhandel (A7-0002/2011, Francesca Balzani)
8.8. Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1964/2005 des Rates über die Zollsätze für Bananen (A7-0003/2011, Francesca Balzani)
8.9. Elektro- und Elektronik-Altgeräte (A7-0229/2010, Karl-Heinz Florenz)
8.12. Rechnungsabschluss der Europäischen Polizeiakademie für das Haushaltsjahr 2008
- Vor der Abstimmung über die Entscheidung:
Véronique Mathieu (PPE). – (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am 7. Oktober 2010 hat das Parlament mit 618 Stimmen zu 0 und 7 Enthaltungen eine Entscheidung angenommen, der Europäischen Polizeiakademie die Entlastung für das Haushaltsjahr 2008 zu verweigern.
Gemäß der Geschäftsordnung des Parlaments soll ein formeller Vorschlag, die Konten zu schließen, bei einer späteren Sitzung vorgelegt werden, wenn die Entlastung nicht gewährt wird. Die heute zur Abstimmung stehende Entscheidung ist deswegen eine technische Maßnahme, die die Konten für das fragliche Haushaltsjahr schließen soll, und keine Gewährung der Entlastung. Ich wollte das klarstellen.-
8.13. Ernennung des Präsidenten der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankaufsichtsbehörde)
- Vor der Abstimmung:
Olle Schmidt (ALDE). - Herr Präsident! Wir sollen nun die drei Vorsitzenden für die neuen Finanzaufsichtsbehörden ernennen. Ich möchte das Parlament darauf aufmerksam machen, dass keiner der drei eine Frau ist. Ich halte es für sehr seltsam, dass die Kommission keine einzige Frau finden kann, die für eine dieser Behörden kompetent erscheint.
(Beifall)
William (The Earl of) Dartmouth (EFD). - Herr Präsident! Ich möchte Frau Andreasen für eine dieser Funktionen vorschlagen.
(Beifall und „Hört, hört"-Rufe von der EFD-Fraktion)
Enikő Győri, Amtierender Ratspräsident. − Herr Präsident! Gestern Abend hatten wir eine extrem fruchtbare Diskussion in diesem Parlament über das Ernennungsverfahren für die Vorsitzenden und Exekutivdirektoren der neuen Aufsichtsbehörden. Ich bin diesem Parlament und den Abgeordneten, die an dieser Aussprache teilgenommen haben, wirklich sehr dankbar.
Abgeordnete haben auf einige Fragen hingewiesen, die zum Erreichen unseres gemeinsamen Ziels geklärt werden mussten und kontrolliert werden müssen: ein gut funktionierendes Aufsichtssystem zu haben, das seine Aufgabe ordentlich ausführen kann.
Wir teilen Ihre Ansicht, dass es von höchster Wichtigkeit ist, dafür zu sorgen, dass die Behörden unabhängig arbeiten können, dass sie fähige Leiter mit eigenen Befugnissen haben und dass die angemessene Finanzierung der Institutionen gewährleistet wird.
Die Nachricht des Parlaments hat den Vorsitz erreicht und ist nicht auf Widerstand gestoßen. Ich bin davon überzeugt, dass wir es geschafft haben, in dieser Frage eine gute Einigung zu erreichen. Ich lade Sie alle herzlich ein, für die Kandidaten zu stimmen.
Der Präsident. − Vielleicht stehen Sie für die Aufgabe zur Verfügung?
Michel Barnier, Mitglied der Kommission. − (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Abstimmung, die Sie mit größtem Verantwortungsbewusstsein vornehmen werden, ist sehr wichtig.
Hier geht es darum, die Vorsitzenden der drei Aufsichtsbehörden – für das Bankgeschäft, das Versicherungswesen und die Märkte – auszuwählen und also darum, diese drei neuen Behörden zum Laufen zu bringen. Zusammen mit dem Ausschuss für Systemrisiken werden sie schließlich die erste echte europäische Aufsichtsarchitektur für Finanzmärkte darstellen, und sie verdanken Ihnen viel, da die Behörden dank der Stimmabgabe dieses Parlaments geschaffen und ihre Befugnisse gestärkt wurden.
Sie werden Ihre Stimme mit größtem Verantwortungsbewusstsein abgeben und wir werden Ihre Entscheidung respektieren. Da dies innerhalb der Kommission in meinen Zuständigkeitsbereich fiel, habe ich die Kandidaten unter den 275 Bewerbern ausgewählt. Es waren Personen aus den Mitgliedstaaten und den Regulierungsbehörden, die an einem freien Bewerbungsverfahren teilgenommen haben. Es war ein offenes und transparentes Verfahren, an dem jeder, der wollte, teilnehmen konnte.
Am Ende des Verfahrens habe ich die vorausgewählten Personen persönlich kennen gelernt. Ich muss sagen, Herr Schmidt, dass ich selbst die Tatsache bedauert habe, dass bei einem der drei Posten – dem Posten der Europäischen Bankaufsichtsbehörde – eine der zwei vorausgewählten Personen, eine hochkarätige Bewerberin, in der letzten Minute, kurz vor Weihnachten, ihre Bewerbung zurückgezogen hat. Die erste Verpflichtung, die ich eingehen möchte, besteht darin, dafür zu sorgen, dass das andauernde Verfahren der Ernennung der Exekutivdirektoren – gerade heute Morgen traf ich die für eine der Behörden vorausgewählten Kandidaten – ausgeglichener ist und dass es mehr Repräsentanzvielfalt, insbesondere aus Sicht der Gleichstellung von Frauen und Männern gibt, was eine legitime Forderung des Europäischen Parlaments ist.
Wir haben diese Kandidaten auf Grundlage ihrer Fähigkeiten, ihres Fachwissens, ihres Engagements für Europa sowie ihrer Unabhängigkeit ausgewählt. Ich werde dasselbe tun, wenn es um die Exekutivdirektoren geht, sodass diese drei Behörden die nötige Glaubwürdigkeit und Amtsgewalt erhalten.
Meine Damen und Herren, diese Abstimmung ist wichtig. In einem Brief gestern an Frau Bowles und Herrn Lehne habe ich zugesagt – und ich habe Ihnen diese Zusage heute Morgen mit Vizepräsident Šefčovič – bestätigt –, dass wir diesen drei Behörden die notwendigen praktischen, finanziellen und personalbezogenen Mittel bereitstellen werden, um dafür zu sorgen, dass sie die erforderliche Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit bekommen, und ich habe erfahren, dass der Vorsitz dasselbe zugesagt hat.
Diese drei Behörden haben hinsichtlich der Stresstests, Rating-Agenturen und den Texten, die Sie derzeit im Hinblick auf die Regulierung von Derivaten und Leerverkäufen diskutieren, eine hohe Arbeitsbelastung vor sich. Es mangelt nicht an Arbeit. Wir wissen, dass sich die Märkte viel schneller verändern als die Demokratie. Ich habe Vertrauen in das Parlament, wie es sich auf die Stimmabgabe vorbereitet, und ich bestätige die von der Kommission gemachten Zusagen, um die Unabhängigkeit, die praktischen Mittel und die Glaubwürdigkeit dieser drei neuen Behörden sicherzustellen.
Sharon Bowles, Verfasserin. − Herr Präsident! Es tut mir Leid, dass ich die Zeit der Abgeordneten in Anspruch nehme.
Die Entschließungen wurden eingereicht, weil der Ausschuss nicht mit den institutionellen Verfahren zufrieden war und Zusicherungen von der Kommission und dem Vorsitz erhalten wollte. In der gestrigen Aussprache und in schriftlichen Erklärungen und Briefen an mich wurden entsprechende Versicherungen abgegeben, und sie werden alle veröffentlicht werden.
Die mehrheitliche Empfehlung des Ausschusses besteht nun darin, alle Kandidaten zu bestätigen und dem stimme ich persönlich zu. Das bedeutet, gegen alle Entschließungen zu stimmen.
Es gibt vier Gebiete, auf denen wir Zusicherungen ersucht haben.
Die Unabhängigkeit der Behörden betreffend haben sowohl die Kommission als auch der Vorsitz die Achtung der Bestimmungen der Unabhängigkeit der Behörden, ihrer Vorsitzenden, Führungskräfte und Vorstandsmitglieder erneut bestätigt.
Die Vorstandsvertretung betreffend ist die Kommission im Hinblick auf die Benennungen zu den Aufsichtsräten durch die Leiter der Aufsichtsbehörde gemäß dieser Verordnung wachsam, und der Vorsitz hat die Erklärung der Kommission unterstützt.
Angemessene Haushaltsmittel betreffend hat die Kommission die Notwendigkeit anerkannt, den Behörden angemessene Haushalts- und Personalmittel zur Verfügung zu stellen, und dem hat der Vorsitz zugestimmt und weiterhin erklärt, wie wichtig es ist, dass die Mitgliedstaaten ihre Pflichten erfüllen.
Das Ernennungsverfahren betreffend haben wir alle erkannt, dass wir durch Verordnungen auf eine Art und Weise gebunden sind, die alle Seiten als unangemessen ansehen, wie das Kriterium des prognostizierten Rentenalters zum Ende der Amtsdauer und auch die Gleichstellungsfragen. Mit diesen wird sich der Prüfungsausschuss befassen, dem auch sowohl die Kommission als auch der Vorsitz zustimmen.
Der Ausschuss besteht weiterhin auf einer Rolle bei den laufenden und zukünftigen Vorauswahlverfahren für alle Positionen, wie die des Exekutivdirektoren. Zu demokratischen Zwecken möchten die Abgeordneten eine Präferenz für einzelne Kandidaten bekunden und deswegen sind die Entschließungen auf der Tagesordnung für die Abstimmung geblieben. Wenn Sie jedoch, wie ich sage, die Ernennungen, denen ich zustimme, bestätigen möchten, dann sollten Sie gegen die Entschließungen stimmen.
Der Präsident. − Wir kommen nun zu einem recht verdrehten Verfahren, wie Frau Bowles erkennen ließ. Wir werden nun abstimmen, aber Sie stimmen dafür, um die Kandidaten abzulehnen, und Sie stimmen dagegen, um die Kandidaten zu bestätigen. Ich verstehe es nicht, aber so ist es.
8.14. Ernennung des Präsidenten der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung)
8.15. Ernennung des Präsidenten der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde)
- Nach der Abstimmung:
Bogusław Sonik (PPE). – (PL) Herr Präsident! Könnten Sie uns bitte die Namen der Personen geben, über die wir abgestimmt haben? Ich weiß, es war keine geheime Abstimmung, aber wir wissen nicht, für wen wir gestimmt haben.
Der Präsident. − Ich möchte Ihnen zustimmen, dass dies, wie ich sagte, ein recht verdrehtes Verfahren ist. Frau Bowles, können Sie dem Parlament behilflich sein? Herr Sonik hat zu Recht nach den Namen der erfolgreichen Kandidaten für diese Stellungen gefragt. Können Sie dem Parlament entweder jetzt oder in einigen Minuten die Namen der Personen nennen, die ernannt worden sind?
Sharon Bowles, Verfasserin. − Herr Präsident! Ich denke es wäre besser, wenn wir sie später in Umlauf bringen.
(Einwände)
Michel Barnier, Mitglied der Kommission. − (FR) Ich halte dies für ein ganz legitimes Ansinnen. Ich kann Ihnen sagen, dass die Vorsitzenden, die Sie bestätigt haben – und ich bin Ihnen dankbar – und die ihre Pflichten aufnehmen werden, die folgenden Personen sind: Herr Maijoor aus den Niederlanden, der Vorsitzender der Marktaufsichtsbehörde wird; Herr Bernardino aus Portugal für die Versicherungsaufsichtsbehörde; und Herr Enria aus Italien für die Bankaufsichtsbehörde.
8.16. Müllnotstand in Kampanien
- Vor der Abstimmung:
Judith A. Merkies, Verfasserin. − Herr Präsident! Ich weiß, dies ist die letzte Abstimmung. Ich werde nicht viel Ihrer Zeit in Anspruch nehmen. Ich bin die Berichterstatterin für den Petitionsausschuss zu dem Thema, über das wir gleich abstimmen werden: das Ziel eines Durchbruchs bei der andauernden Abfallkrise in Kampanien, der Region in der Umgebung von Neapel in Italien.
Nachdem der Petitionsausschuss zahlreiche Anfragen von Antragstellern erhalten hat, hat er eine Delegation nach Kampanien geschickt und in einem Konsens einen Bericht angenommen, der auf eine Lösung hindeutet.
Es ist offensichtlich, dass Italien genau wie jeder andere Mitgliedstaat EU-Rechtsvorschriften erfüllen muss. Wir stehen kurz davor, eine starke Botschaft zu senden, doch die eingereichten Änderungsanträge politisieren die Angelegenheit unnötig und werden, wenn sie Unterstützung finden, das starke Signal zu einem schwachen Flüstern abschwächen.
Wenn dieses Parlament nicht von einem Mitgliedstaat an die Leine gelegt werden möchte, schlage ich vor, gegen die Änderungsanträge zu stimmen und den Originaltext zu unterstützen.
- Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 15:
Erminia Mazzoni (PPE). – (IT) Herr Präsident! Ich möchte nur etwas korrigieren, weil es in dem Änderungsantrag einen Druckfehler gibt. Ein langer Satz wurde ausgeblendet und es ist nur übrig: „schlägt vor, dass die Kommission prüfen sollte, ob existente Standorte in geschützten Gebieten ausgeweitet wurden, und ob einige von ihnen von Natura 2000 geschützte Standorte sind".
(Der mündliche Änderungsantrag wird nicht angenommen)
- Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 1:
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE). - Herr Präsident! Wäre es möglich, eine Blockabstimmung über alle Änderungsanträge durchzuführen?
Der Präsident. − Ich habe die Namen der Unterzeichner der Änderungsanträge gelesen. Es wäre für einige italienische Kolleginnen und Kollegen sehr unfair, wenn wir das täten.
Crescenzio Rivellini (PPE). – (IT) Herr Präsident! Das zeigt, dass diese Entschließung politischer Natur ist. Niemand betrachtet den Inhalt oder die Umsetzbarkeit und niemand will der Gemeinschaft helfen, sondern alle reden Unsinn. Das ist ein politischer Antrag. Es zeigt sich sogar an der Art und Weise, wie die Leute Frau Mazzoni angesprochen haben. Ich rufe die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) auf, für die Änderungsanträge und gegen diesen Antrag von der Linken zu stimmen, die für das, was in Kampanien passiert ist, verantwortlich ist und nun einen Antrag im Parlament einreicht. Sie sind für diese Situation verantwortlich. Sie waren in der Regierung, als all das passierte.
Der Präsident. − Ich weiß, der Entschließungsantrag ist ein sensibles Thema, aber er ist ordnungsgemäß eingereicht worden. Änderungsanträge wurden auch eingereicht, und wir werden weiter einzeln über die Änderungsanträge abstimmen. Es kommen nur sehr wenige.
Der Präsident. − Damit ist die Abstimmung beendet.
Der Präsident. − Wir kommen nun zu den Erklärungen zur Abstimmung.
Mündliche Erklärungen zur Abstimmung
Empfehlung für die zweite Lesung: Charles Goerens (A7-0009/2011)
Izaskun Bilbao Barandica (ALDE). – (ES) Herr Präsident! Ich habe mich enthalten, weil der Europäische Rat am 14. Januar die Maßnahmen gegenüber der Elfenbeinküste in Anbetracht des Ernstes der Lage nach der Durchführung von Präsidentschaftswahlen im vergangenen Jahr erneuert hat. Ich muss sagen, dass diese Maßnahmen für Menschen und juristische Personen angenommen wurden, die den demokratisch gewählten Präsidenten ablehnen oder sich nicht seiner Autorität unterordnen; zu diesen juristischen Personen gehören die Häfen mit Selbstverwaltung von Abidjan und San Pedro, sowie eine Reihe von Banken.
Das Ziel der Initiative besteht in der Entwicklung und Unterstützung von internationalem Handel, um die Entwicklung zu fördern. Das Programm visiert natürliche und juristische Personen an. Anhang I dieser Initiative schließt die Elfenbeinküste ein, erwähnt jedoch nicht die Entscheidung, die ich nannte, weswegen ich mich enthalten habe.
Herr Präsident! Ich möchte Sie als Vorsitzenden dieser Sitzung auch bitten, das Image des Parlaments zu verbessern, denn ich glaube, dass Situationen wie die, die wir heute und in allen Plenarsitzungen erleben, absolut gar nichts in puncto Image und Ansehen zu dem Bild beiträgt, das wir versuchen, zu vermitteln. Ich halte es für inakzeptabel, dass, während ein Abgeordneter spricht, andere Fraktionen lachen und dem Gesagten keine Aufmerksamkeit schenken: Sie könnten das sehr gut draußen tun. Da ich heute die Gelegenheit habe, möchte ich all diejenigen, die diese Sitzungen leiten, bitten, das Image des Parlaments zu verbessern, das europäischer Politik schadet.
Der Präsident. − Wie sie wissen, hat Herr Swoboda eine Arbeitsgruppe, die unser Verfahren im Plenum prüft, und ich werde ihn auf Ihren Standpunkt aufmerksam machen. Ich möchte auch darauf aufmerksam machen, dass Sie eine Erklärung über eine Stimmabgabe stets schriftlich verfassen können, wenn Sie wollen.
Csanád Szegedi (NI). - (HU) Herr Präsident! Ich habe eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Ich habe darum gebeten, etwa zehn Minuten lang zu sprechen. Ich möchte, dass im Protokoll festgehalten wird, dass der rumänische Politiker, Herr Becali, während der vergangenen Abstimmungen bei der Stimmabgabe nicht anwesend war, aber das wird auf den Videoaufzeichnungen zu sehen sein. Dennoch hat sein Assistent oder Sekretär hier mit Herrn Becalis Abgeordnetenkarte abgestimmt. Herr Präsident, ich möchte Sie fragen, ob dies den Regeln entspricht und wenn nicht, mit welcher Strafe der rumänische Politiker rechnen kann, dass sein Assistent an seiner Stelle abstimmt.
Der Präsident. − Sie leisten einen sehr ernst zu nehmenden Beitrag, und das Präsidium wird dies untersuchen.
Empfehlung für die zweite Lesung: Barbara Lochbihler, Kinga Gál (A7-0014/2011)
Alfredo Antoniozzi (PPE). – (IT) Herr Präsident! Um den Weg weiterzugehen, den wir 2006 begonnen haben, um die externe Hilfe der Europäischen Union effektiver und transparenter zu machen, mussten wir die Ungereimtheiten beheben, die hinsichtlich der Ausnahmeregelungen zum Grundsatz der Nichtförderungsfähigkeit der Union im Hinblick auf die Kosten für Steuern, Zoll und andere Abgaben aufgetaucht sind.
Der Änderungsantrag zu der Verordnung ist in diesem Sinne notwendig und zeitgemäß. Die Kommission sollte ermächtigt werden, delegierte Rechtsakte in Übereinstimmung mit Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Strategiepapiere betreffend anzunehmen, da diese Strategiepapiere die Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 ergänzen und von allgemeiner Geltung sind.
Ich hoffe nicht nur, dass entsprechende Konsultationen während der Vorarbeit durchgeführt werden, sondern vor allem, dass durch die angenommenen Änderungsanträge das Parlament mit angemessenen Instrumenten ausgestattet wird, sodass es die von der Kommission verabschiedeten Maßnahmen überwachen und Einfluss nehmen kann. Nur so können wir dafür sorgen, dass die Politik externer Hilfe der EU legitim und demokratisch arbeitet.
Empfehlung für die zweite Lesung: Helmut Scholz (A7-0005/2011)
Izaskun Bilbao Barandica (ALDE). – (ES) Herr Präsident! Ich möchte sagen, dass ich denke, es ist im Interesse der Europäischen Union, Übereinkünfte dieser Art zu erzielen und dabei Finanzierungsinstrumente für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern einzusetzen. Ich denke auch, dass darauf hingewiesen werden muss, wie viele Länder im Anhang enthalten sind. Ich möchte deswegen zu Protokoll geben, wie wichtig diese Initiative ist.
Miroslav Mikolášik (PPE). – (SK) Herr Präsident! Ich begrüße das in dem langen und bitteren Rechtsstreit über Bananenhandel erzielte Übereinkommen, das den langfristigen Zustand der Unsicherheit und Instabilität in Ländern beendet, die Bananen produzieren und mit ihnen handeln.
Das Übereinkommen über Bananenhandel wird auch eine bedeutende Auswirkung auf andere Entwicklungsländer haben, die den Export von Bananen anstreben, und es wird dabei helfen, diese Länder an die erheblichen Veränderungen im Wettbewerbsumfeld auf dem Weltmarkt anzupassen.
Das Programm der Begleitmaßnahmen muss deshalb auch dringende Fragen die sozialen Folgen der Anpassung betreffend bearbeiten. Ich stimme dem Vorschlag zu, die Folgen dieser Übereinkunft auf die betroffenen Regionen zu untersuchen, um geeignete Maßnahmen zur Linderung der unerwünschten Auswirkungen zu treffen.
Hannu Takkula (ALDE). - (FI) (Beginn der Rede fehlt) den Bananenkrieg, der fast überlebensgroß geworden ist, dass es hervorragend ist, dass er zu einem Ende gekommen ist. Es ist ganz richtig, dass wir nicht zulassen können, dass allgemeingültige Handelsregeln gebrochen werden. Es stimmt absolut, dass die WTO interveniert hat und dass auch wir im Europäischen Parlament und der Europäischen Union richtig gehandelt haben. Somit wird das System der Sonderbehandlung aufgegeben, die einige AKP-Staaten erhalten haben.
Natürlich ist es ganz richtig, dass es wichtig ist, dafür zu sorgen, dass die Regeln des Fairplay auf dem Märkten aufrechterhalten werden, aber wir müssen an unserem Grundsatz festhalten, demzufolge wir alle Produzenten gleich behandeln. Andererseits haben die Länder im Rahmen der Einfuhrregelung seit 1993 einen enormen Vorteil genossen und in dieser Zeit hatten sie die Möglichkeit, sich zu ordnen und ihre eigene Bananenproduktion zu entwickeln. Das bedeutet, dass sie auch besser echtem Wettbewerb gewachsen und nicht nur auf Sonderhilfsmaßnahmen angewiesen sind.
Ich habe deswegen für diese Änderung gestimmt und gratuliere der Kommission und der Europäischen Union dazu, den Bananenkrieg nun zu einem Ende gebracht zu haben.
Daniel Hannan (ECR). - Herr Präsident! Die Handelsstreitigkeit betreffend Bananen ist die längste und vielleicht schwierigste in der Geschichte der WTO gewesen, und es ist ein Streit, bei dem die Europäische Union ganz klar im Unrecht gewesen ist. Ihre Politik bestand darin, Produzenten in ehemaligen Kolonien zulasten der Grundsätze des Freihandels zu favorisieren, die natürlich theoretisch im Vertrag von Rom verankert sind.
Diese Politik war für alle schlecht. Sie war schlecht für Verbraucher in Europa, die viel höhere Preise zahlen mussten, sie war schlecht für Exporteure, sie war schlecht für die internationale Harmonie und Gemeinschaft von Nationen und sie war schlecht für die Menschen, die sie theoretisch schützen sollte. Die ehemaligen britischen und französischen Kolonien sind nun wirklich abhängig geworden, da sie an einen künstlichen und unproduktiven Export gebunden waren, wo sie vielleicht in der Zwischenzeit ihre Wirtschaftssysteme hätten diversifizieren und sich besser in die Weltwirtschaft hätten integrieren können.
Ich möchte eines dazu sagen, das in keiner der Debatten bisher zur Sprache gekommen ist. Die EU hat schändlichen Druck auf Bananenproduzenten ausgeübt, um in Nachahmung des EU-Modells politische und wirtschaftliche Vereinigungen um sie herum zu formen, was uns wirklich nichts angeht. Beim Freihandel geht es einfach um den Tausch von Waren und Dienstleistungen auf der Grundlage von Unterschieden und nicht einander Bananen zu verkaufen und auch, was das betrifft, wirklich keine künstliche Zollunion unter den industrialisierten Volkswirtschaften in Europa zu haben.
Sergej Kozlík (ALDE). – (SK) Herr Präsident, bei den Verhandlungen über die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte im Europäischen Parlament wurden zahlreiche Änderungen eingeführt, welche die Richtlinie verbessern. Ich habe für die geänderte Version dieser wichtigen Richtlinie gestimmt. Die Richtlinie ermöglicht es den Herstellern von elektrischen Geräten, den Käufern der Geräte Informationen zu den Kosten für Sammlung, Behandlung und umweltgerechter Entsorgung der Altgeräte bereitzustellen.
Sie erhöht die Markttransparenz, indem sie den zuständigen Stellen, Vertriebshändlern, Exporteuren und Kunden Informationen bereitstellt. Sie wird das Bewusstsein für das Recycling und dessen Akzeptanz sowie die Kostenerstattung fördern. Im Hinblick auf die finanziellen Verpflichtungen der Industrie ist es wichtig, sich auf die Entwicklung eines effektiven Sammelsystems für Elektro-Altgeräte zu konzentrieren und nicht auf die Zahlung von Strafen bei Nichterreichen der im Hinblick auf die Sammlung gesetzten Ziele, wenn die Infrastruktur für die Sammlung von Altgeräten in einer bestimmten Region nicht ausreichend entwickelt ist.
Adam Bielan (ECR). – (PL) Herr Präsident, die dynamische Entwicklung und der technologische Fortschritt der europäischen Länder geht bedauerlicherweise auch mit weniger wünschenswerten Konsequenzen einher. Die enorme Zunahme an Elektronik-Altgeräten ist das offensichtlichste Beispiel dafür. Wir verwenden systematisch alle möglichen Arten von Elektronikgeräten und wir tauschen diese immer rascher gegen neue Geräte aus. Aber wir machen uns keine Gedanken über die Notwendigkeit, die alten Geräte zu entsorgen. Dies hat unweigerlich Auswirkungen auf die natürliche Umgebung.
Ich hoffe, dass die Überarbeitung der Rechtsvorschriften zur Sammlung und Behandlung von E-Altgeräten zu einer Zunahme der Gewinnung wertvoller Materialien führt, da dies nicht nur ökologische, sondern auch ökonomische Vorteile bringen wird. Die hohen Sammelquoten, die vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit empfohlen werden, müssen dazu führen, dass diese Materialien zurückbehalten und für die Wiederverwendung aufbereitet werden.
Ich stimme darin überein, dass den illegalen Ausfuhren von E-Altgeräten in Länder außerhalb der Europäischen Union Einhalt geboten werden muss. Ich erwarte auch einen Rückgang hinsichtlich der Lagerung der Altgeräte eines Mitgliedstaates auf dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaates. Diese Praxis entspricht nicht immer den Verordnungen.
Der Präsident. − Ich glaube, Sie haben einen ganz neuen Weg beschritten. Das ist das erste Mal, dass ich gesehen habe, wie jemand eine Rede von einem iPad verlesen hat.
Peter Jahr (PPE). - Herr Präsident! Müll kennt keine Grenzen, das betrifft insbesondere elektronischen und elektrischen Müll. Deshalb ist es außerordentlich wichtig, dass die Bestimmungen für die Entsorgung und Verwertung zwischen den und innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union harmonisiert werden und vor allem auch, dass jeglicher Müllexport ohne zertifizierte und umweltgerechte Entsorgung untersagt wird.
Meine abschließende Bitte: Wir sollten die Wirkungsweise unserer Beschlüsse überprüfen, damit auch das in der Realität eintritt, was wir beabsichtigt haben.
Miroslav Mikolášik (PPE). – (SK) Herr Präsident, die Zahl der Elektro- und Elektronik-Altgeräte in der Europäischen Union steigt rapide an, und die ineffiziente Entsorgung und unprofessionelle Sammlung von Altgeräten stellen ein ernstes Problem für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen sowie einen Verlust an Rohstoffen und Ressourcen, die nicht unbegrenzt verfügbar sind, dar.
Angesichts der neuen Informationen zur Anwendung der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, erscheint es notwendig, an einigen Stellen dieser Rechtsvorschrift, die bisher zu beträchtlichen Problemen in der praktischen Anwendung geführt haben, entsprechende Änderungen vorzunehmen. Ich bin daher mit den Bestimmungen einverstanden, die Hersteller und Verbraucher dazu veranlassen, mehr Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung dieser Geräte zu übernehmen.
Was jedoch das gegenwärtige Ziel betrifft, möchte ich sagen, dass dieses Ziel die sehr unterschiedlichen Wirtschaftsverhältnisse in den verschiedenen Mitgliedstaaten nicht berücksichtigt. Meiner Ansicht nach wäre ein prozentualer Anteil auf der Grundlage des Marktvolumens innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine bessere Möglichkeit, die jeweiligen Bedingungen der Mitgliedstaaten und ihre spezielle Situation auf dem Elektrowarenmarkt zu berücksichtigen.
Izaskun Bilbao Barandica (ALDE). – (ES) Herr Präsident, wir haben abgestimmt, und ich habe zugunsten dieser Initiative für Elektronik-Altgeräte gestimmt. Wir haben hier über Sammlung, Behandlung, Verbot und Illegalität gesprochen, aber ich möchte dem Parlament auch mitteilen, dass wir vielleicht über etwas nachdenken sollten, das eine Zeit lang Gegenstand von Untersuchungen war: Warum gehen Materialien, die längere Zeit verwendbar und effektiv sein könnten, nach einer gewissen Zeit vorzeitig und vorhersehbar kaputt?
In dieser Woche habe ich mehrere Anfragen sowohl an den Rat als auch an die Kommission vorbereitet, damit diese untersuchen, ob einige Unternehmen tatsächlich mit Bedacht über dieses Thema entscheiden, und ob folglich dem großen Volumen an Elektronik-Altgeräten auf europäischer und globaler Ebene vorgebeugt werden könnte, indem man diese Vorgehensweise unterbindet.
Seán Kelly (PPE). – (GA) Herr Präsident, zunächst einmal möchte ich meinem Freund und Kollegen Karl-Heinz zu diesem Bericht gratulieren. Alles, was er macht, ist präzise und zweckmäßig. Das gilt auch für diesen Bericht.
Wie bereits gesagt wurde, leben wir in einem elektronischen Zeitalter mit immer neuen Geräten, die fast täglich auf den Markt kommen, und viele dieser Elektrogeräte und „Gadgets“ haben nur eine sehr kurze Lebensdauer und müssen dann nachgerüstet oder entsorgt werden. Die Vorschläge hier sind in insofern sicherlich zeitgemäß.
Auch das Thema Binnenmarkt, das angesprochen wurde, ist sehr wichtig. Wir sprechen gerne über dieses Thema, es ist jedoch bei Weitem nicht abgeschlossen.
– (GA) Daher denke ich, dass dieser Bericht einen beachtlichen Fortschritt darstellt, mit dem wir uns der Lösung dieser Probleme nähern. Ich begrüße den Bericht, und habe mich gefreut, ihn befürworten zu können.
Giommaria Uggias (ALDE). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, heute haben wir die Entschließung zur Abfallkrise in Kampanien angenommen. Diese muss uns allen eine Lehre sein, damit wir Umweltkatastrophen wie diese verhindern können.
Wir können heute zufrieden mit uns sein, da wir in diesem Plenum eine Maßnahme angenommen haben, welche die Recycling- und Wiederverwendungskultur in einer Zeit der Globalisierung zu einer Maßnahme macht, die auf jede erdenkliche Weise gefördert und unterstützt werden muss, um sicherzustellen, dass sich die europäischen Bürgerinnen und Bürger, welche die Waren – die mittlerweile für jeden zugänglich sind – nicht mehr selbst produzieren müssen, ihres tatsächlichen Wertes bewusst sind.
Der Bericht von Herrn Florenz über die Wiederverwendung von Elektro- und Elektronikgeräten, über den wir heute abstimmen, ist nicht nur für die Zukunft der ökologischen Nachhaltigkeit in Europa, sondern auch für einen weiteren Aspekt von Bedeutung: den Verlust von Rohstoffen. Tatsächlich ist die effiziente und innovative Verwendung von Materialien und Ressourcen ein zentrales Thema in der globalisierten Wirtschaft. Ich erachte es daher als positiv, dass wir uns ehrgeizige Ziele gesetzt haben, und auch dass die tatsächlichen Produktpreise so angezeigt werden sollen, dass sich die Verbraucher ihrer bewusst werden.
Marian Harkin (ALDE). - Herr Präsident, gerne unterstütze ich den ehrgeizigen Bericht des Parlaments, der eine nachdrückliche Botschaft an die Regierungen in der gesamten EU übermittelt. Der Bericht erhält das Verursacherprinzip aufrecht, und er tut dies auf angemessene Weise.
Ich freue mich über den Änderungsantrag der ALDE-Fraktion, der Mikrounternehmen – das sind Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Umsatz von weniger als zwei Millionen – von der Anforderung freistellt, die sehr kleinen Altgeräte zurückzunehmen. Dies gewährleistet, dass kleine Läden, die Platzprobleme haben, nicht mit unzumutbaren Anforderungen belastet werden.
Denjenigen, die sich über die Kosten dieses Vorschlags beschweren – und davon gab es einige – möchte ich sagen, dass wir nicht das Recht haben, weiterhin die knapper werdenden Ressourcen dieses Planeten zu nutzen. Wir sind verpflichtet, die Wiederverwendung und das Recycling aktiv zu fördern, und alle erdenklichen Bemühungen zu unternehmen, um den Verlust unserer immer knapper werdenden Rohstoffe zu mildern.
Daniel Hannan (ECR). - Herr Präsident, als ich durch das wunderschöne Hügelland und die Wäldchen meines Wahlkreises im Südosten fuhr, habe ich am Straßenrand kleine Hügel aus Haushaltsgeräten und anderen ausgesonderten Elektrogeräten wahrgenommen. Diese kleinen Hügel sind ein sichtbares Monument eines Gesetzes mit unbeabsichtigten Folgen. Eine Richtlinie, die das Recycling fördern sollte, hat letztendlich die illegale Abfalllagerung gefördert.
Folglich hat sie die traditionelle Vorstellung von Eigentumsrechten hinfällig gemacht. Unser normales Verständnis von Eigentum zeigt sich darin, dass ich beispielsweise für die Ware, die Sie mir verkauft haben, verantwortlich bin. Sie sind also nicht mehr verpflichtet, sich um das Recycling zu kümmern. Tatsächlich recycelt der freie Markt diese Dinge im Allgemeinen. Und es gibt da diese wunderbaren Menschen, die das kostenlos tun, die so genannten Schrotthändler. Manchmal zahlen sie sogar noch etwas dafür. All das ist jedoch kein Trost für diejenigen unter meinen Wählern, die sich fragen, wie sie ihre Haushaltsgeräte loswerden sollen.
Eine meiner Wählerinnen hat mich letzte Woche kontaktiert und gefragt, wie sie ihren Kühlschrank loswerden könne. Ich konnte nur vorschlagen, dass sie ihn ihrer Schwiegermutter schenkt.
Lena Ek (ALDE). – (SV) Herr Präsident, ich bin äußerst enttäuscht über die Art und Weise, wie der wichtigsten Vertreterin der gemeinsamen Außenpolitik, Baroness Ashton, bei den Verhandlungen im Zusammenhang mit der Krise im Nahen Osten die Hände gebunden sind. In Europa sollte es selbstverständlich sein, dass wir mit denjenigen, die für Demokratie und Freiheit kämpfen, Seite an Seite stehen. Unser gemeinsames Parlament und unsere gemeinsame Union sind das Ergebnis unseres Bestrebens, nie wieder die Schrecken totalitärer Systeme erleben zu müssen. Mit diesem Entschließungsantrag möchten wir unserem Teil der Verantwortung hierfür gerecht werden und zeigen, dass wir den Kampf für Demokratie und Freiheit im Nahen Osten unterstützen wollen. Daher ist es umso bedauerlicher, festzustellen, dass die Kommission und der Rat nicht in der Lage waren, ihrem Teil der Verantwortung gerecht zu werden. Wir sehen, wie der Wind der Veränderung über den Nahen Osten hinwegfegt. Die Menschen dort rufen nach Hilfe und es ist unsere Pflicht, ihnen diese Hilfe anzubieten. Von unserer Seite aus sind bestimmte Maßnahmen wie die Bereitstellung von Nahrungsmitteln, Arznei und Entwicklungshelfern erforderlich. Diese sind jetzt erforderlich. Gleichzeitig müssen wir natürlich den Aufbau von demokratischen Gesellschaften, die in Tunesien und Europa Rechtssicherheit haben, fördern. Die Hälfte der Mitgliedstaaten in unserer Union sind von Diktaturen zu Demokratien und Freiheit übergegangen. Was ist so schwierig an der Aussage, dass dies auch für die Menschen im Nahen Osten gelten muss?
Salvatore Iacolino (PPE). – (IT) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es kann keinen Zweifel daran geben, dass der Aufstand der jüngeren Generationen, der Tunesien erschüttert, möglicherweise auch beträchtliche Auswirkungen auf die Europäische Union haben wird. Dafür gibt es viele gute Gründe, darunter auch die Abfassung des neuen Aktionsplans Europäische Union-Tunesien für den Zeitraum 2011-2016 und vor allem die Regulierung der Migrationsströme.
Vor nur einem Monat hat eben dieses Parlament eine wichtige Maßnahme – das erste Gesetzesdossier im Rahmen des Vertrags von Lissabon – zum Thema Menschenhandel angenommen. Einem Anstieg des Zustroms illegaler Einwanderer muss entschlossen begegnet werden. Zu diesem Zweck benötigen wir ein europäisches Übereinkommen für die Südküste des Mittelmeers, einschließlich Tunesien und auch Ägypten. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Delegation diesen Prozess der umfassenden Demokratisierung vor Ort beobachten, so wie sie sich heute mit dieser Absicht nach Tunesien aufgemacht hat. Aber gleichzeitig müssen wir Tunesien durch ständige und fortlaufende Unterstützung zur Erlangung einer umfassenden Demokratie eine echte Chance bieten.
Peter Jahr (PPE). - Herr Präsident! Ich melde mich noch einmal zu Wort zum Abstimmungsverhalten, weil ich gestern leider keine Möglichkeit hatte, zu sprechen.
Ich möchte mich vor den Menschen in Tunesien verneigen, die mit friedlichen Mitteln eine Diktatur hinweggefegt haben, und ich hoffe, dass die Übergangsregierung in Tunesien unsere Entschließung als Chance begreift, den Weg in die Demokratie zu finden.
Gleichzeitig möchte ich mich noch einmal bei den Bürgerinnen und Bürgern in Tunesien entschuldigen, denn offensichtlich waren wir als Europäische Union und als Politiker auf diese plötzliche Wende gar nicht vorbereitet. Wenn man so will, haben wir die Kraft des Volkes unterschätzt, und wir sollten das auch als Anlass nehmen, in Zukunft die Dinge besser zu analysieren und gegebenenfalls auf solche Erscheinungen richtig reagieren zu können.
Adam Bielan (ECR). – (PL) Herr Präsident, die jüngsten Ereignisse in Tunesien und nun in Ägypten haben die Aufmerksamkeit der ganzen Welt geweckt. Die Demonstrationen der Bürgerinnen und Bürger dieser Länder gegen die verknöcherten Regime, die an der Macht sind, haben jedoch Hoffnung auf einen dauerhaften politischen Wandel gemacht.
Damit die Veränderung, die in Tunesien begonnen hat, weiterhin friedlich vonstattengeht, ist die umfassende Unterstützung durch ein demokratisches Europa unbedingt erforderlich. Indem ich mich dem Aufruf des Präsidenten des Europäischen Parlaments, Herrn Buzek, anschließe, fordere auch ich, dass sämtliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Durchführung von ganz und gar demokratischen Wahlen in Tunesien sicherzustellen, und die Bildung einer Regierung der nationalen Einheit herbeizuführen.
Ich unterstütze auch die Forderung der parlamentarischen Delegation für die Beziehungen zu den Maghreb-Ländern nach einer unabhängigen Untersuchung, um herauszufinden, inwieweit die tunesische Regierung für die Anwendung von Gewalt und das Blutvergießen verantwortlich ist. Zusammenarbeit und die Entwicklung gegenseitiger und partnerschaftlicher Beziehungen mit Tunesien liegen sowohl im Interesse der europäischen als auch im Interesse der tunesischen Bürgerinnen und Bürger. Ich habe daher heute für die Entschließung gestimmt – ein Dokument, das die Perspektiven dieser Zusammenarbeit erläutert.
Bruno Gollnisch (NI). – (FR) Herr Präsident, ich persönlich war weder ein Freund von Herrn Ben Ali, noch von Herrn Mubarak. Ich habe sie nicht mit einer Umarmung und einem liebevollen Klaps auf die Schulter begrüßt, wie Präsident Sarkozy das gewöhnlich tat. Ich habe ihre Parteien im Gegensatz zu den Sozialisten – die Partei von Herrn Gbagbo in Côte d'Ivoire, die Partei von Herrn Ben Ali und die Partei von Herrn Mubarak gehörten alle der Sozialistischen Internationale an – nicht in die politische Föderation, der ich und meine politischen Kolleginnen und Kollegen angehören, aufgenommen.
Das bedeutet folglich, dass ich eher das Recht habe, zu sagen, wie – in Ermangelung eines besseren Ausdrucks – empört ich darüber bin, wie diese Menschen heutzutage behandelt werden, ohne mich persönlich in irgendeiner Weise in die politische Situation in diesen Ländern einmischen zu wollen. Dafür respektiere ich den Grundsatz der Nichteinmischung viel zu sehr. Ich bin nicht derjenige gewesen, der Herrn Ben Ali ins Europäische Parlament eingeladen hat. Wenn Sie Kritik an Herrn Ben Ali üben wollten, dann hätten sie das damals tun müssen. Es ist zu einfach, diese Menschen erst dann zu kritisieren, wenn sie am Boden sind.
Überall im Nahen Osten und in der Welt wissen die Menschen heute, dass der Westen seine Freunde nicht unterstützt, und Sie können sich sicher sein, dass von nun an nur noch wenige mit uns befreundet sein wollen.
Der Präsident. − Wir glauben nicht, dass Herr Ben Ali jemals ins Europäische Parlament eingeladen wurde. Aber wie dem auch sei, jetzt wird er glücklicherweise nicht kommen.
Izaskun Bilbao Barandica (ALDE). – (ES) Herr Präsident, ich denke, dass die Situation in Tunesien die Europäische Union überrascht hat. Wir müssen uns nur einmal anschauen, wie Herr Ben Ali in den vergangenen Monaten behandelt wurde. Ich glaube, dass wir wieder einmal zu spät gekommen sind, weil die Europäische Union sich nicht deutlich zu den Menschen in Tunesien bekannt hat. Diese wollten sich einer langjährigen Diktatur entledigen und Freiheit und Demokratie erlangen.
Ich möchte daher Baroness Ashton um eine größere Einbeziehung der Europäischen Union bitten, und darum, die in dieser Entschließung erwähnte Arbeitsgruppe, in die das Europäische Parlament eingebunden werden soll, ins Leben zu rufen, damit die tunesische Bevölkerung ihre demokratischen Wahlen abhalten, Institutionen für ihr Land schaffen und ihre Freiheiten wiedererlangen kann.
Ich möchte jedoch sagen, worin die Zukunft der Politik besteht: Die Zukunft der Politik im 21. Jahrhundert muss auf Dialog und Verhandlung basieren, damit die Bestrebungen aller Bürgerinnen und Bürger in die demokratischen Prozesse eingebunden werden. Darüber hinaus denke ich, dass wir uns fragen sollten, ob wir in der Europäischen Union wirklich alle Länder in gleicher Weise behandeln, wenn wir Klauseln zur Achtung der Menschenrechte vorsehen.
Der Präsident. − Wie Sie wissen, entsendet das Europäische Parlament heute eine Delegation unter dem Vorsitz von Herrn Salafranca nach Tunesien und diese wird nächste Woche Bericht erstatten.
Ashley Fox (ECR). - Herr Präsident, die Ereignisse in Tunesien dienen allen undemokratischen Regierungen – nicht nur in der arabischen Welt, sondern überall in der Welt – als Warnung. Wenn sie in ihrer Verfassung keinen Mechanismus vorsehen, damit die Menschen ihrer Unzufriedenheit Ausdruck verleihen können, dann werden sie mit Revolutionen und der damit einhergehenden Gewalt konfrontiert.
Es ist nicht die Aufgabe der EU, alle Einzelheiten in der Verfassung eines Landes vorzugeben. Wir sollten jedoch den Übergang zu einer verfassungsmäßigen Demokratie unterstützen und eine offene Wirtschaft, Investitionen und Wirtschaftswachstum fördern, weil das Wirtschaftswachstum – der Handel mit der übrigen Welt – der Faktor ist, der Arbeitsplätze schaffen und die Armut, die in Wirklichkeit die Hauptursache für einen Großteil der Unzufriedenheit in der arabischen Welt ist, lindern wird.
Licia Ronzulli (PPE). – (IT) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich habe selbstverständlich für diese Entschließung gestimmt, weil ich glaube, dass alle Mitgliedstaaten im Kampf gegen endemische Krankheiten größere Anstrengungen unternehmen müssen.
Im Jahre 2000 haben die Vereinten Nationen in New York dieses Ziel in ihre Erklärung zu den Millennium-Entwicklungszielen aufgenommen. Durch ihr Rahmenprogramm für Forschung und Innovation hat die Europäische Union bereits die Entwicklung von Tuberkuloseimpfstoffen finanziert, um diese Krankheit bis zum Jahre 2050 vollständig auszumerzen. Zu diesem Zweck hat sie darüber hinaus eine Partnerschaft mit über 40 Forschungszentren in ganz Europa gefördert, die auf die Entwicklung und Herstellung von Impfstoffen spezialisiert sind.
Mit der Annahme dieses Textes müssen sich die Mitgliedstaaten nun bemühen, ihre eigenen finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklungsländer, damit das Recht auf Gesundheit auch als ein Recht auf Vorsorge verstanden werden kann.
Lucas Hartong (NI). - (NL) Herr Präsident, im vergangenen September hat sich das Parlament aufgrund von gravierenden Unregelmäßigkeiten und strukturellen Problemen geweigert, den Rechnungsabschluss der Europäischen Polizeiakademie vorzunehmen. Man ist nicht davon ausgegangen, dass das Ganze bis 2014 bereinigt werden kann. Ich habe nicht den Eindruck, dass sich bei der EPA in der Zwischenzeit etwas verbessert hat. Warum wird jetzt doch vorgeschlagen, den Rechnungsabschluss für 2008 vorzunehmen?
Die Delegation der niederländischen Partei für die Freiheit (PVV) hat daher gegen diesen Vorschlag gestimmt und möchte, dass die Kosten für alle übermäßigen Verluste von den Beteiligten getragen werden. Darüber hinaus stellen wir die Existenz der EPA an sich infrage. Wir verfügen bereits über eine ausgezeichnete polizeiliche Zusammenarbeit in Europa und wir brauchen die EPA hier nicht. Was uns betrifft, so könnte sie auch so bald wie möglich ganz abgeschafft werden. Tatsächlich könnten die Steuerzahler dadurch viel Geld sparen.
Daniel Hannan (ECR). - Herr Präsident, ich möchte meinen, dass ich mich immer für meine Wählerinnen und Wähler im Südosten eingesetzt habe. Für ihre Interessen – als Steuerzahler – versuche ich mich unter anderem dadurch einzusetzen, dass ich die Verschwendung der Gelder, für die sie gearbeitet haben, an unnütze, ineffiziente oder korrupte EU-Agenturen zu verhindern versuche.
Dieses Argument verliert nicht einmal dann an Kraft, wenn sich die unnütze Agentur zufällig in meinem Wahlkreis befindet, wie das bei der Europäischen Polizeiakademie der Fall ist. Ich glaube, es besteht keinerlei Zweifel an der schlechten Verwaltung ihrer Konten. Ich glaube nicht, dass jemand in diesem Parlament behauptet, dass die Organisation aus finanzieller Sicht lohnend oder effizient ist.
Es gibt noch eine allgemeinere Frage, nämlich, warum wir überhaupt eine Europäische Polizeiagentur benötigen. Ein Monopol auf das Recht auf Zwangsmaßnahmen ist vielleicht das ausschlaggebende Merkmal für die Staatlichkeit. Und weltweit haben die Länder äußerst gut durchdachte, äußerst effiziente Übereinkommen zur polizeilichen Zusammenarbeit erzielt, ohne dass diese EU-Agenturen ihnen mitteilen mussten, was sie zu tun haben.
Wir haben sehr gut ohne die Unterstützung der EU in der Grafschaft Hampshire gearbeitet, wo die EPA ihren Sitz hat. Sie existierte schon vor den meisten Mitgliedstaaten, und es funktioniert auch mit oder ohne dieser EU-Agentur auf ihrem Hoheitsgebiet.
Ashley Fox (ECR). - Herr Präsident, ich habe gegen den Rechnungsabschluss der Europäischen Polizeiakademie gestimmt. Ich habe das aus Protest gegen die Art und Weise, wie die EU mit dem Geld der Steuerzahler umgeht, getan.
Wir verschwenden viel zu viel Geld, und wir verschwenden zu viel Geld für unnütze Einrichtungen, wie die Europäische Polizeiakademie. Wir brauchen sie nicht. Wir sollten den Steuerzahlern Kosten ersparen und die EPA abschaffen.
Daniel Hannan (ECR). - Herr Präsident, sie haben viele Male erlebt, wie ich hier im Plenarsaal meinen einsamen und aufreibenden Zermürbungskrieg gegen die Einrichtung dieser neuen EU-Aufsichtsbehörden im Bereich der Finanzdienstleistungen geführt habe.
Ich habe durchweg behauptet, dass sie eine Lösung für ein nicht vorhandenes Problem darstellen. Keiner der Menschen, die an der Finanzkrise schuld sind, steht im Zusammenhang mit dem Zuständigkeitsbereich dieser Behörden. Dies ist meiner Meinung nach keine angemessene, durchdachte Antwort auf ein erkanntes Problem. Es handelt sich vielmehr um einen ideologischen Schachzug, um mehr europäische Integration als Selbstzweck zu erzielen.
Jeglicher Zweifel daran, wer Recht hatte, wurde sicherlich durch die Farce aus dem Weg geräumt, die wir vorhin erlebt haben, als der Präsident das Parlament fragte, wer die drei Kandidaten seien, über die wir gerade abgestimmt hatten. Kein einziger Abgeordneter konnte die Frage beantworten.
Warum haben wir dann mit so großer Mehrheit abgestimmt, um diese Kandidaten zu benennen? Ich vermute, dies geschah aufgrund der Aussage von Kommissar Barnier, als er sie empfohlen hat: Sie wurden „aufgrund ihres Engagements für Europa“ ausgewählt. Darum geht es also. Es geht hier nicht um die Verbesserung der Finanzdienstleistungen, sondern nur darum, die Kontrolle von Brüssel aus auszuweiten.
Abschließend möchte ich den Aufruf von Lord Dartmouth wiederholen: Wenn wir – wie heute vorgeschlagen wurde – weibliche Kandidaten für einige dieser Positionen benötigen, dann fällt mir niemand ein, der hierfür besser geeignet wäre, als die Informantin, welche die vorherige Kommission zu Fall gebracht hat: meine Kollegin aus dem Südosten Englands, Frau Andreasen.
Ashley Fox (ECR). - Herr Präsident, ich wünschte wir hätten keine europäische Aufsichtsbehörde, aber wir haben sie. Angesichts dieser Tatsache sollten wir für die Führung dieser Behörde die besten Kräfte ernennen. Was wir heute bereits erlebt haben, war eine Farce, bei der die Kolleginnen und Kollegen, welche die Kandidaten angehört und sie für kompetent gehalten haben, dennoch ihre Muskeln spielen lassen wollten und protestiert haben, sie seien nicht ausreichend konsultiert worden. Aus diesem Grund hatten wir heute die Abstimmung. Das war ein Getue der schlimmsten Art und nützt diesem Parlament ganz und gar nichts.
Seán Kelly (PPE). - Herr Präsident, Sie haben heute sehr aufmerksam beobachtet, dass erstmals ein Abgeordneter eine Rede von einem iPad verlesen hat. Dann hatten wir – hoffentlich zum ersten und letzten Mal – einen Abgeordneten, der angeblich in Abwesenheit abgestimmt hat. Dann haben wir selbst über die Vorsitzenden der Aufsichtsbehörde abgestimmt. Indem wir dagegen gestimmt haben, haben wir in Wirklichkeit dafür gestimmt. Das ist mir ein Rätsel. Wir kannten die Namen der Kandidaten, wie bereits gesagt wurde, natürlich nicht, und wir hatten keine weibliche Kandidatin, wenngleich – und das muss man fairerweise sagen – Kommissar Barnier das angemessen erläutert hat.
Es ist vielleicht nicht überraschend, dass wir heute über Bananen gesprochen haben, denn, wenn man einmal all diese Dinge in Betracht zieht, dann sind viele Menschen der Meinung, dass wir offenbar auf den Bananenschalen ausgerutscht sind. In diesem Sinne werde ich mich zum Mittagessen zurückziehen, das zu einem sehr großen Anteil aus Bananen bestehen wird. Vielen Dank für Ihre Nachsicht, Herr Präsident.
Luigi de Magistris (ALDE). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Entschließung zur Abfallkrise in Kampanien, die heute mehrheitlich angenommen wurde, ist ein sehr wichtiges Signal. Der Notstand in Kampanien ist zu einem europäischen Notstand geworden, und dies ist ein Beschluss zugunsten der Menschen in Kampanien.
Wir sagen „Nein“ zur Auszahlung von Mitteln, die einfach nur dazu dienen, korrupte Politiker, skrupellose Geschäftsleute und das organisierte Verbrechen zu stärken. Wir sagen „Ja“ zu europäischen Geldern, wenn ein glaubwürdiger, umweltfreundlicher Abfallentsorgungsplan vorgelegt wird, „Nein“ zu unkontrollierten Mülldeponien in Naturparks, „Nein“ zu Dioxin erzeugenden Verbrennungsanlagen und „Ja“ zu Recycling und umweltfreundlichen Methoden. Wir sagen auch „Nein“ zur Strafbarkeit von Meinungsverschiedenheiten in den lokalen Gebietskörperschaften und somit „Ja“ zur Legalität.
Das ist ein wichtiger Wendepunkt und eine Warnung an die Berlusconi-Regierung und an die Regionalregierung unter Stefano Caldoro, die bisher nichts unternommen haben, außer zu reden und ihre eigenen Reihen und die Mafia zu stärken.
Peter Jahr (PPE). - Herr Präsident! Ich hoffe, dass die Bürgerinnen und Bürger von Kampanien die heute beschlossene Entschließung als Ermutigung begreifen. Es ging uns nicht darum, eine Region zu diskreditieren oder schlechtzureden, und es ging uns auch nicht um das Ausfechten von irgendwelchen innenpolitischen Kämpfen. Das faire Angebot der Europäischen Union an Kampanien lautet: Entwickelt eine ganzheitliche Müllentsorgungskonzeption, die logisch, ganzheitlich, umweltgerecht, effizient und frei von Korruption ist. Und die Europäische Union unterstützt euch dabei mit finanziellen Mitteln. Wenn diese Botschaft angekommen ist, hoffe ich, dass wir irgendwann einmal darüber diskutieren können, dass der Notstand in Kampanien endgültig und dauerhaft gelöst ist.
Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. – (RO) Die einstimmige Abstimmung zum Antrag auf Aufhebung der Immunität des ungarischen Abgeordneten Tamás Deutsch hebt den Vorteil des Schutzes, der allen Mitgliedern der Legislative auf EU-Ebene garantiert wird, hervor. Wie sich aus der eingehenden Prüfung ergibt, die wir auf Antrag der ungarischen Justizbehörden durchgeführt haben, ist der Grund dafür, dass wir es offenbar mit dem eindeutigsten Fall von Immunität politische Überzeugungen betreffend zu tun haben. Das Ziel hierbei ist, dass man Mitgliedern eines gesetzgebenden Organs die Immunität, ein Instrument, das bei zahllosen Gelegenheiten angefochten wird, gewährt, um ihnen die Freiheit zu geben, ihre Meinung zum Ausdruck zu bringen. In der Tat zeigt der Tamás Deutsch betreffende Fall den direkten Vorteil auf. Ich möchte Sie daran erinnern, dass das europäische Parlament nie eines seiner Mitglieder geschützt hat, wenn Korruptionsvorgänge oder Verstöße gegen das Gewohnheitsrecht untersucht wurden. Schon der Versuch, durch die Einleitung gerichtlicher Verfahren die Abgeordneten davon abzuhalten, ihre Meinung zu Angelegenheiten öffentlichen Interesses zu äußern, ist in einer demokratischen Gesellschaft inakzeptabel. Nicht zu vergessen, dass dies eine Verletzung des Artikels 9 des Protokolls zu den Vorrechten und zur Immunität der Europäischen Union darstellt, der eingeführt wurde, um die Meinungsfreiheit der Abgeordneten, die in direktem Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Pflichten steht, zu schützen.
José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. − (PT) Da es darum geht, dass ein Mitglied des Europäischen Parlaments seine politische Aktivität ausübt, wie dies im Antrag, der den zuständigen ungarischen Justizbehörden unterbreitet wurde, auch eingeräumt wird, habe ich für die Schlussfolgerungen dieses Berichts gestimmt, der empfiehlt, die Aufhebung der Immunität von Herrn Deutsch abzulehnen. Dies ist ein Fall, in dem es darum geht, die europäischen Rechtsvorschriften zu erfüllen und die Aktivitäten eines Mitglieds zu schützen, da wir es mit einem vorgeblichen Verstoß gegen die freie Meinungsäußerung im öffentlichen Bereich zu tun haben. Es wird auch eingeräumt, dass Herr Deutsch in keiner Weise dazu beigetragen hat, diese Vorfälle zu veröffentlichen oder sie zu verursachen; er ist also in keiner Weise darin involviert, festzustellen, ob sie richtig oder falsch sind.
Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Das Parlament ist dafür verantwortlich, dass die Unabhängigkeit der Mandate der Abgeordneten verteidigt wird. Diese Unabhängigkeit darf nicht gefährdet werden. Dem Mitglied wird vorgeworfen, im Rahmen einer Radiosendung am 25. März 2010, zu der es in seiner Eigenschaft als Politiker und Mitglied des Europäischen Parlaments geladen war, angeblich den Kläger, einen ungarischen Bürger, durch einige Äußerungen diffamiert zu haben. Dies zeigt daher, dass die Meinungsäußerung im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben von Herrn Deutsch als Mitglied des Europäischen Parlaments erfolgt ist, sodass ich gegen die Aufhebung seiner Immunität bin.
Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. − Dieser ganze Schlamassel bezüglich der Immunität des Abgeordneten Tamás Deutsch ist nichts als ein politischer Streit. Ich bin kategorisch gegen derartige Methoden, die angewandt werden, um mit politischen Gegnern Rechnungen zu begleichen. Im vorliegenden Fall habe ich gegen die Aufhebung der Immunität von Tamás Deutsch gestimmt. Ich denke, dass eine Aufhebung der Immunität nur auf einen Abgeordneten angewandt werden sollte, der ein Tötungsdelikt begangen hat. Wir (d.h. alle Mitglieder des europäischen Parlaments) sollten verstehen, dass, wenn ein politisches Rennen die Grenzen der Logik übersteigt, wir zu Komplizen von Gesetzlosigkeit werden.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Tamás Deutsch hat im Vorjahr im Rahmen einer Rundfunksendung Aussagen getätigt, wegen denen er nach ungarischem Recht angeklagt wurde. De facto hat er seine Meinung zu öffentlich bekannten Tatsachen geäußert, die auch in einer Zeitung publiziert wurden. Diese Äußerung wurde eindeutig in seiner Funktion als EU-Abgeordneter getätigt, für welche nach den EU-Regeln die Immunität greift. Die Immunität dient dazu, die Integrität des Europäischen Parlaments als demokratische gesetzgebende Versammlung zu wahren und die Unabhängigkeit seiner Mitglieder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sicherzustellen. Der Versuch, Abgeordnete mittels Gerichtsverfahren daran zu hindern, sich zu Angelegenheiten von legitimem öffentlichem Interesse zu äußern, ist mit einer Demokratie nicht vereinbar. Die freie Meinungsäußerung muss gewahrt bleiben. In diesem Sinne stimme ich dem Bericht, der den Antrag auf Aufhebung der Immunität von Tamás Deutsch ablehnt, vollkommen zu.
Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. − (IT) Die Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten ist immer ein heikles Thema, aber in einigen Fällen sollten die Anträge auf Aufhebung im Zusammenhang mit den Pflichten der Abgeordneten geprüft werden. Ich glaube nicht, dass eine einfache Klage, bei der eine Person angeklagt wird, öffentliche Erklärungen, die als verleumderisch aufgefasst werden, abgegeben zu haben, Grund genug ist, um einen Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität zu stellen. Die Regeln zur Immunität zeigen auch, dass die Anklagen, die gegen Tamás Deutsch erhoben werden, sich auf eine Meinung beziehen, die er im Rahmen seiner Pflichten als Mitglied des europäischen Parlaments geäußert hat. Herr Deutsch kam daher seinen Pflichten als Abgeordneter nach, als er seiner Wählerschaft gegenüber seine Meinung zu einer Angelegenheit öffentlichen Interesses kundgetan hat. Man sollte nicht versuchen, Abgeordnete daran zu hindern, ihre Meinung zu Angelegenheiten des legitimen öffentlichen Interesses kundzutun, und deshalb habe ich für den Bericht von Herrn Speroni gegen die Aufhebung der Immunität von Tamás Deutsch gestimmt.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. − (PT) Das europäische Parlament wurde aufgefordert, die parlamentarische Immunität unseres Kollegen, Herrn Deutsch, wegen eines Strafverfahrens aufzuheben, bei dem ihm eine Diffamierung nach dem ungarischen Strafgesetzbuch vorgeworfen wird. Der Rechtsausschuss hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben, mit einem Bericht, wonach die parlamentarische Immunität nicht aufgehoben werden sollte, welcher einstimmig angenommen wurde. Es wird davon ausgegangen, dass Herr Deutsch seine Pflichten als ein Mitglied des Europäischen Parlaments erfüllt hat, als er die Erklärungen abgegeben hat, die Anlass für dieses Strafverfahren sind. Es ist in einer demokratischen Gesellschaft inakzeptabel zu versuchen, Mitglieder des Europäischen Parlaments daran zu hindern, ihre Meinung zu Angelegenheiten öffentlichen Interesses kundzutun.
Ich habe dafür gestimmt, da ich für die Freiheit der Meinungsäußerung von Mitgliedern plädiere, wenn sie ihre Pflicht erfüllen, und um die Interessen des Europäischen Parlaments als Institution zu schützen. Trotzdem möchte ich hinzufügen, dass ich glaube, dass all diejenigen, die eine Position politischer Verantwortung allgemein innehaben – einschließlich der Mitglieder dieses Hauses –, in ihren Aussagen immer wahrheitsgetreu bleiben und andere betroffene Parteien respektieren müssen, was nicht immer der Fall gewesen ist.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. − Auf der Sitzung am 8. Juli 2010 hat der Präsident gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Geschäftsordnung angekündigt, dass er einen Brief erhalten habe, der am 9. Juni 2010 von den ungarischen Justizbehörden verschickt worden ist, in dem die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Tamás Deutsch beantragt wird. Der Präsident bezog sich auf den Antrag an den Rechtsausschuss gemäß Artikel 6 Absatz 2. Das Gericht des 2. und 3. Bezirks von Budapest hat beim europäischen Parlament beantragt, die Immunität seines Mitglieds Tamás Deutsch aufzuheben. Tamás Deutsch wird in dem vor dem Budapester Gericht anhängigen Verfahren der Straftatbestand einer Verleumdung gemäß Artikel 179 Absatz 2 Buchstabe b-c des ungarischen Strafgesetzbuchs vorgeworfen. Der Vorwurf gegen Tamás Deutsch lautet, dass Tamás Deutsch während einer Radiosendung „Let' s discuss it“ (Megbeszéljük), die am 25. März 2010 über den Rundfunksender „Klubradio“ ausgestrahlt wurde, einige angeblich falsche Aussagen zur Vergangenheit des Klägers gemacht habe, die dieser für verleumderisch hält. Folgerichtig hat der Kläger ein Strafverfahren gegen Tamás Deutsch angestrengt.
Empfehlung für die zweite Lesung: Charles Goerens (A7-0009/2011)
Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. – (PT) Ich stimme zu, dass die Position zu den delegierten Akten in einer zweiten Lesung genehmigt und bestätigt werden muss. Angesichts eines mangelnden Alternativvorschlags seitens des Mitgesetzgebers und angesichts der Notwendigkeit, im Interesse der Begünstigten schnell zu handeln, denke ich, dass das Parlament seine Position aus der ersten Lesung im Hinblick auf die richtige Vorgehensweise zum Zweck der demokratischen Kontrolle und der Anwendung der delegierten Rechtsakte bekräftigen sollte, ohne in diesem Stadium eine neue Debatte zu einzelnen Änderungen zu beginnen. Gleichzeitig stimme ich zu, dass der Rat so schnell wie möglich auf den Standpunkt des Parlaments in der zweiten Lesung antworten sollte, damit wir eine Lösung finden und damit alle Gelder freigegeben können.
Marta Andreasen, David Campbell Bannerman, Derek Roland Clark und William (The Earl of) Dartmouth (EFD), schriftlich. − Die britische Unabhängigkeitspartei ist der Auffassung, dass Handel und nicht Hilfe der beste Weg ist, um die Wirtschaft der Entwicklungsländer zu unterstützen.
Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. − (LT) Ich habe für die Verordnung gestimmt, die ein Finanzinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit einführt. Das Ziel der Entwicklungspolitik der europäischen Union ist es, Armut zu mindern und schließlich auszumerzen. Sie unterstützt die Bemühungen der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP), die Armut zu bekämpfen und eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung sicherzustellen. Die Europäische Union verpflichtet sich, im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung eine reibungslose und schrittweise Integration von Entwicklungsländern in die Weltwirtschaft zu unterstützen. Die wichtigsten AKP-Bananenexportländer mögen vor Herausforderungen aufgrund sich ändernder Handelsabkommen stehen, insbesondere die Liberalisierung der Zolltarife der meistbegünstigten Staaten (MFN) im Rahmen der Welthandelsorganisation und der bilateralen und regionalen Abkommen, die zwischen der Union und den lateinamerikanischen Staaten abgeschlossen werden oder vor einem Abschluss stehen. Die Maßnahmen zur Finanzhilfe, die nach dem Programm ergriffen werden sollen, sollten darauf abzielen, den Lebensstandard und die Lebensbedingungen der Menschen in den Bananenanbaugebieten und in den Wertschöpfungsketten der Bananenproduktion zu verbessern, insbesondere von Kleinlandwirten und kleinen Betrieben, wie auch darauf, sicherzustellen, dass die Gesundheits- und Sicherheitsvorschiften in den Bereichen Arbeit und Beschäftigung und die Vorschriften zum Umweltschutz eingehalten werden, insbesondere die Regelungen, die den Einsatz von und die Belastung mit Pestiziden betreffen. Die Maßnahmen sollten deshalb auch die Anpassung und gegebenenfalls die Neuorganisation von Bereichen, die vom Bananenexport abhängen, durch eine sektorspezifische finanzielle Hilfe oder durch projektspezifische Maßnahmen unterstützen.
Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. − (PT) Ich begrüße das Engagement der EU, die Anstrengungen der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) zu unterstützen, eine nachhaltige und soziale Entwicklung voranzutreiben. Indem sie den Handelsaspekt in die Entwicklungsstrategien aufnimmt und den internationalen Handel fördert, leistet die EU einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung und Beseitigung der Armut in diesen Ländern. Es ist wichtig, die wirtschaftliche Diversifikation dieser Regionen voranzutreiben und sie wettbewerbsfähiger zu machen, wobei gleichzeitig die Politik und die Anpassungsstrategien dieser Länder sowie ihr regionales Umfeld mit berücksichtigt werden sollten. Es ist wesentlich, die Anpassungsbemühungen der AKP-Länder an die Liberalisierung des Markts der Union im Rahmen der Welthandelsorganisation zu unterstützen. Ich zähle auf die zentralen Themen der EU-Hilfe, den Lebensstandard und die Lebensbedingungen der Menschen und gegebenenfalls kleiner Betriebe zu verbessern, unter Berücksichtigung der Einhaltung von Arbeits-, Sicherheits- und Umweltnormen.
Carlos Coelho (PPE), schriftlich. – (PT) Indem ich diese gesetzliche Empfehlung für eine zweite Lesung unterstütze, möchte ich sicherstellen, dass die gesetzgebende Funktion, die der Vertrag von Lissabon dem Europäischen Parlament eingeräumt hat, nicht durch die Kompromisslosigkeit des Rates abgewertet wird. Die Weigerung des Rates, dem Parlament seine eigene Rolle bei der Umsetzung der Finanzinstrumente gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union einzuräumen, erscheint mir nicht legitim. Die „eiserne“ Hand, die der Rat bewahren möchte, indem er nicht die Lösung der delegierten Rechtsakte anwendet, blockiert wichtige Gesetzgebungsverfahren. Das Parlament muss verantwortungsbewusst informiert bleiben, damit es in der Lage ist, auch verantwortungsbewusst zu entscheiden. Im Falle delegierter Rechtsakte muss es seine Befugnisse aufrechterhalten, um diese Übertragungsverfügung zu widerrufen. Wenn man den anderen Institutionen einen Blankoscheck ausstellt und gleichzeitig das Parlament ausschließt, wird dieser Institution die Kontrolle über die Zuteilung der Finanzmittel und sektorspezifischen Schwerpunkte in Verbindung mit der Koordinierung der Entwicklungshilfe entzogen.
Corina Creţu (S&D), schriftlich. – (RO) Ich wünsche mir eine schnellere Antwort des Rates auf den Entwurf einer Empfehlung des Europäischen Parlaments zur Änderung der Verordnung des Rates (EG) Nr. 1905/2006 zur Einführung eines Finanzinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit. Ein Jahr, nachdem die interinstitutionnellen Verhandlungen zu der horizontalen Annahme delegierter Rechtsakte im Rahmen von in externen Politikbereichen verwendeten Finanzinstrumenten aufgenommen wurden, hat der Rat sich offiziell geweigert, dem Parlament im Hinblick auf den Einsatz von Finanzinstrumenten und die Entwicklungszusammenarbeit eine angemessene Rolle, wie sie in Artikel 290 des Vertrags von Lissabon festgelegt ist, zuzuweisen. Nachdem er alle Änderungen in erster Lesung abgewiesen und versucht hat, delegierte Rechtsakte in die Instrumente aufzunehmen, ohne ein alternatives Verfahren vorzuschlagen, hat der Rat das Parlament aufgefordert, seine Position zu übernehmen, ohne Raum für Verhandlungen zu lassen. Diese Verhandlungen haben hauptsächlich zum Ziel, die Einhaltung des Vertrags von Lissabon seitens aller Institutionen und nicht nur eine effiziente parlamentarische Kontrolle und damit eine demokratische Kontrolle der Umsetzung der EU-Gesetzgebung sicherzustellen. In der Tat wird das Ergebnis der Verhandlungen einen wichtigen Präzedenzfall für zukünftige Verhandlungen zur Gesetzgebung alle Finanzinstrumente betreffend schaffen. Ich möchte an den Rat appellieren, uns so schnell wie möglich seine Stellungnahme bekanntzugeben, damit wir zu einer Vereinbarung finden können, die Gelder freizugeben.
George Sabin Cutaş (S&D), schriftlich. – (RO) Ich habe für den Bericht zur Einführung eines Finanzinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit gestimmt. Ich denke, dass dieses Finanzinstrument in einem Umfeld, in dem Entwicklungsländer zu strategischen Partnern der EU geworden sind, eine Notwendigkeit ist. Dieses Instrument wird die wirtschaftliche, technische, akademische, finanzielle und kulturelle Zusammenarbeit erleichtern, wovon sowohl die Europäische Union als auch ihre Partner profitieren werden.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Trotz der Krise, die die Europäische Union durchlebt, und der internen Probleme, unter denen ihre Menschen leiden, darf sie nicht die Unterstützung vernachlässigen, die sie Entwicklungsländern zuteil werden lässt, und sie in tragische Situationen extremen Hungers und extremer Armut zurückfallen zu lassen. Einige dieser Länder hängen weitestgehend von der Herstellung eines oder nur einiger weniger Produkte, sehr oft landwirtschaftliche Erzeugnisse, ab sind deshalb besonders anfällig für Marktfluktuationen sind.
Dies ist der Fall bei Bananen, die für viele Länder eine ihrer Haupteinkunftsquellen sind. Ich hoffe, dass das Finanzinstrument in der Lage ist, die notwendigen Anpassungen sicherzustellen, die sich aus der Reduzierung der Vorzugstarife für die Erzeugerländer ergeben.
José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Dieser Entwurf einer legislativen Entschließung, die eine Änderung der Verordnung zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) beinhaltet und die darauf abzielt, Bananen exportierende Länder zu unterstützen, hat zu formalen Problemen zwischen den Mitgesetzgebern geführt, was die Strategieprogrammdokumente zur Unterstützung dieses Sektors betrifft. Nach den Vorschlägen, die bei der ersten Lesung unterbreitet wurden, müssen in die DCI-Verordnung, wie im Vertrag von Lissabon vorgesehen, Verfahren zu delegierten Rechtsakten aufgenommen werden. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Befugnisse des Parlaments bezüglich der Kontrolle der Anwendbarkeit strategischer Entscheidungen und der Entwicklungshilfe geschützt werden. In der Tat stimme ich vor dem Hintergrund des Lissabonner Vertrags zu, dass eine solche Kontrolle auf gleicher Augenhöhe mit dem Rat durchgeführt werden soll, was dazu beitragen würde, dass die Verantwortung zwischen den europäischen Institutionen geteilt und dass ein Mangel an Demokratie im Entscheidungsfindungsprozess der EU ausgeglichen wird.
João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Die Frage der delegierten Rechtsakte hat die Diskussion zum Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit beherrscht, wie dies tatsächlich auch mit anderen Finanzinstrumenten passiert ist. In diesem Falle wurden hier aufgrund des Streits zwischen dem Parlament und dem Rat begründete Sorgen zu einer möglichen für die Begleitmaßnahmen zum Bananenhandel vorhergesehene Verzögerung beim Transfer der Gelder laut, welche wir teilen. Ohne die Wichtigkeit dieser Diskussion infrage stellen zu wollen, wäre es trotzdem auch gut, sich den zugrunde liegenden Problemen zu widmen, die sich aus der Vereinbarung zur Liberalisierung des Bananenhandels ergeben, die die europäische Union unterzeichnet hat.
Wir sollten uns in Erinnerung rufen, dass die Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP), die wesentlich von dieser Vereinbarung betroffen sein werden und nicht ausreichend in die Diskussion einbezogen wurden, den Betrag der Hilfe, die notwendig ist, um ihren Bananensektor aufrechtzuerhalten, auf 500 Millionen EUR veranschlagen. Deshalb ist der Betrag, den die Kommission anbietet, 190 Millionen EUR, beträchtlich niedriger als der geschätzte Folgebetrag dieser Vereinbarung. Allein auf dem afrikanischen Kontinent hängt der Lebensunterhalt von etwa 500 000 Menschen vom Bananensektor ab. Der Sektor gilt als ein Kernsektor für die nachhaltige Entwicklung, der es ermöglicht hat, eine Gesundheits-, Wasser-, Energie- und Wohnungsinfrastruktur zu schaffen. Der Freihandel, dem diese Vereinbarung die Tore öffnet, wird dies alles nun infrage stellen.
Giovanni La Via (PPE), schriftlich. − (IT) Das Parlament hat heute den Text der von Herrn Goerens vorgelegten Empfehlung angenommen, weil das Parlament es für angebracht hält, die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit zu ändern. Die wichtigsten Ziele der Union sind zweifelsohne unter anderem die Förderung des Friedens, der Werte der Union und der gemeinsamen konstitutionellen Traditionen der Mitgliedstaaten sowie die Sicherung des Lebensstandards der Menschen. In diesem Zusammenhang sind die Anstrengungen, die unternommen wurden, um Entwicklungsländern, insbesondere die Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean, wohl bekannt. Die Zielsetzung bei dieser Hilfe ist die Verbesserung der Lebensbedingungen der jeweils begünstigten Bevölkerung durch Empfehlung und Bereitstellung dieser Instrumente, die sicherstellen, dass diese Länder den Pfad zu Wachstum und Verantwortungsbewusstsein beschreiten. Schließlich möchte ich anmerken, dass die Änderungsanträge, die angenommen wurden, auf eine mittelfristige Überarbeitung des Programms folgten und auf eine effizientere Intervention und eine eingehendere Kontrolle durch die Europäische Union abzielen.
Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Die EU hat sich immer darauf konzentriert, Entwicklungsländern zu helfen, insbesondere den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten). Der Entwurf zu einer legislativen Entschließung zielt darauf ab, ein Finanzierungsinstrument zu schaffen, dass hilft, die AKP-Staaten zu unterstützen, die von der Reduzierung der Vorzugstarife betroffen sind. Indem wir den Bananensektor in diesen Ländern unterstützen, helfen wir ihnen auch, ihre Wirtschaft zu entwickeln, Arbeitsplätze zu schaffen und die Armut zu bekämpfen.
Louis Michel (ALDE), schriftlich. – (FR) Ich habe für die Empfehlung einer zweiten Lesung zum Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit gestimmt. Außerdem möchte ich unterstreichen, dass das Europäische Parlament immer dafür war, dem Bananensektor der 10 Bananen produzierenden AKP-Staaten Finanzierungsmaßnahmen einzuräumen. Der einzige Stolperstein in dieser Sache bleibt immer noch die horizontale Annahme delegierter Rechtsakte. Ich hoffe, dass wir schnell auf institutioneller Ebene zu einer Einigung zu diesem letzten Punkt gelangen können. In der Tat ist es schwer zu akzeptieren, dass die Länder, denen diese Gelder zuerkannt werden, nicht in der Lage sind, sie einzusetzen. Diese Verzögerung unterminiert die Glaubwürdigkeit unseres Engagements und beschädigt die Vereinbarungen zu einer wirtschaftlichen Partnerschaft.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Wie bei den anderen Berichten betreffend die Finanzierungsinstrumente für die Entwicklungszusammenarbeit werden auch im vorliegenden die Rechte des Europäischen Parlaments in Bezug auf die delegierten Rechtsakte der Kommission gestärkt, weshalb ich dafür gestimmt habe.
Franz Obermayr (NI), schriftlich. − Der Bericht verleiht dem Europäischen Parlament mehr Befugnisse im Bereich der übertragenen Kompetenzen. Ich habe daher für den gegenständlichen Bericht gestimmt.
Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. – (IT) Die Entwicklungszusammenarbeit betreffend habe ich dafür gestimmt, ein Finanzierungsinstrument zu schaffen, um diesen Prozess zu unterstützen, weil die Entwicklungspolitik der Europäischen Union darauf abzielt, Armut langfristig zu bekämpfen. Daraus folgt, dass die Einbindung von Entwicklungsstrategien und die Förderung des internationalen Handels wichtige Faktoren sind, um die Armut zu bekämpfen. Ich glaube, dass die Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung, die in diesem Zusammenhang getroffen werden, die Lebensbedingungen der am meisten gefährdeten Gruppen verbessern und durch sektorspezifische Hilfe und Sondermaßnahmen die Anpassung und Einbindung erleichtern sollen.
Ich bin auch der Meinung, dass die EU-Politik sich mehr auf die umfassende Einbindung von Entwicklungsländern durch die Einführung eines spezifischen geeigneten Finanzierungsinstruments konzentrieren sollte. Im Allgemeinen hängen die Entwicklung und das Wirtschaftswachstum vom reibungslosen Funktionieren eines Landes ab. Es ist daher notwendig, gezielte Maßnahmen, die in diese Richtung gehen, zu fördern, um ein stabiles Niveau der Zusammenarbeit mit den risikobehafteten Ländern zu erreichen.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. − (PT) Ich habe für die Änderungsanträge der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 gestimmt, durch die ein Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit in zweiter Lesung geschaffen wird. Diese Änderungsanträge zielen darauf ab, die wichtigsten Bananen exportierenden Länder in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) mithilfe von Begleitmaßnahmen im Bananensektor (BMB), die für eine vierjährige Dauer geplant sind (2010-2013), zu unterstützen.
Nach dem Bericht des Entwicklungsausschusses hat das Parlament in einem frühen Stadium eine Reihe von Fragen zum Vorschlag der Kommission gestellt, was heißt, dass ihre Sorgen, insbesondere die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass die BMB auf Entwicklungsförderung und die Beseitigung der Armut zusteuern, berücksichtigt wurden. Diese und weitere Bedenken, die in der endgültigen Fassung unterstrichen wurden, wie etwa die Standards im Bereich Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutz, in Verbindung mit der Erfüllung spezifischer Kriterien für die Verwendung der Mittel, waren der Grund, weshalb ich dafür gestimmt habe.
Paulo Rangel (PPE), schriftlich. – (PT) Die wichtigsten Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP), die Bananen liefern, könnten Schwierigkeiten haben, mit der Liberalisierung der Zollabgaben, die nach dem Meistbegünstigungstarif im Rahmen der Welthandelsorganisation und den regionalen Abkommen, die schon zwischen der EU und manchen lateinamerikanischen Ländern abgeschlossen wurden oder vor dem Abschluss stehen, umgesetzt wird, Schritt zu halten. Im Rahmen dieses Vorschlags für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates profitieren die wichtigsten Bananen exportierenden Länder (AKP) von den Begleitmaßnahmen (BMB), die ihren Anpassungsprozess an diese neue Einfuhrregelung erleichtern. Speziell im Hinblick auf diese Empfehlung in zweiter Lesung geht es um die Umsetzung des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen des Verfahrens der delegierten Rechtsakte, wie in Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgeführt, was sowohl strategische Planungsunterlagen als auch die BMB betrifft. Ich habe dafür gestimmt, weil ich darin übereinstimme, dass das Parlament in seiner Eigenschaft als Mitgesetzgeber in der Lage sein sollte, die Annahme strategischer Entscheidungen über die Verwendung von Entwicklungshilfe auf gleichberechtigter Ebene mit dem Rat zu überwachen.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. − Unter der Mitwirkung der Rechtsabteilung des Europäischen Parlaments haben die DEVE-, AFET (DROI)- und INTA-Ausschüsse den Kampf aufgenommen, um Mitbestimmungsrechte auf der Ebene der Entwicklung strategischer Programme für die Finanzierungsinstrumente in den Außenbeziehungen zu erlangen. Das Parlament hat beschlossen, die Ebene der Verhandlungen anzuheben, indem es alle Instrumente als Paket zusammenfasst. Abgesehen von diesem grundlegenden Konflikt gibt es bei den anderen mittelfristigen Anpassungen einen Konsens zwischen den drei Institutionen (mit Ausnahme des ICI+). Wie sich nach der ersten Lesung im Oktober 2010 gezeigt hat, sind die Verhandlungen zu den „delegierten Rechtsakten" vollständig blockiert. Deshalb hat das Parlament beschlossen: (1) eine gemeinsame Linie beizubehalten, d.h. das Paket externer finanzieller Hilfsinstrumente aufrechtzuerhalten (auch - bisher informell - das IfS); (2) in die Änderungsanträge der zweiten Lesung des Europäischen Parlaments die Positionen wieder aufzunehmen, die das Europäische Parlament in der ersten Lesung angenommen hatte, d.h. dass die Änderungsanträge zu den externen Finanzhilfeinstrumenten, die der Rat abgelehnt hat, angenommen werden; und (3) eine schnelle zweite Lesung durchzuführen.
Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. – (PT) Der Vorschlag der Europäischen Kommission zielt darauf ab, die wichtigsten Bananenexporteure in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) mithilfe von Begleitmaßnahmen im Bananensektor zu unterstützen. Die Initiative kommt kurz vor Einführung einer von der Europäischen Union gewährten Reduzierung der Vorzugstarife für Bananenexporte aus den AKP-Ländern.
Die Notwendigkeit, die Zolltarife für Produkte, die von der Europäischen Union importiert werden, zu reduzieren, ergibt sich aus der Einstufung der Welthandelsorganisation. Es handelt sich hier um einen Vierjahresplan, der von 2010 bis 2013 läuft, und nach diesem Dokument müssen die Maßnahmen auf die Zielsetzung der Entwicklungsförderung und der Beseitigung der Armut ausgelegt sein, wobei Standards des Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes und des Arbeitsschutzes berücksichtigt und die spezifischen Kriterien für die Verwendung der Mittel formuliert werden müssen.
Ich unterstütze die Initiative, die auf dem Anliegen basiert, zur Entwicklung der AKP-Länder beizutragen und daran mitzuarbeiten, da es ein Programm für Begleitmaßnahmen im Bananensektor neu aufnimmt. Ich bin gespannt, wie sich die Situation in den Gebieten in äußerster Randlage, die im selben Sektor produzieren, dadurch verändert und die sich daraus ergebenden Veränderungen in die Handelsbeziehungen der beiden Parteien einfließen.
Empfehlung für die zweite Lesung: Barbara Lochbihler, Kinga Gál (A7-0014/2011)
Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. – (PT) In dem Bewusstsein, dass das neue Rahmenprogramm für die Planungsleitung und die Hilfsleistungen, das 2006 eingeführt wurde, um die Hilfe der Gemeinschaft effizienter und transparenter zu gestalten, einige Unstimmigkeiten bei seiner Umsetzung aufgezeigt hat, insbesondere im Hinblick auf die Ausnahmen von dem Grundsatz der Nichtförderungsfähigkeit von EU-Finanzhilfen für Gebühren, Steuern und andere Abgaben, stimme ich der Annahme einer zweiten Lesung der Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 zu, die den anderen Institutionen (Parlament und Rat) mit der Annahme strategischer Dokumente durch die Kommission im Rahmen delegierter Rechtsakte größere Legitimität verleiht.
William (The Earl of) Dartmouth (EFD), schriftlich. − Die britische Unabhängigkeitspartei unterstützt die Wahrung der grundlegenden Menschenrechte voll und ganz. Allerdings nehmen wir zur Kenntnis, dass die Auslegung der Menschenrechte durch die EU mit Mängeln behaftet ist. Angefangen bei einer Abstimmung für Gefangene bis zur Untersagung der Abschiebung terroristischer Hassprediger – alles im Namen der „Menschenrechte“ – hat die EU Großbritannien Schaden zugefügt und möchte dies nun in der ganzen Welt kundtun, wobei dafür das Geld der Steuerzahler aufgewandt wird. Deshalb können wir dieser Maßnahme nicht zustimmen.
Elena Oana Antonescu (PPE), schriftlich. – (RO)Demokratie und Menschenrechte sind Grundwerte der Europäischen Union, die als wesentlicher Bestandteil der getroffenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut und Lösung von Konflikten weltweit gefördert werden sollten und die gleichzeitig einen sinnvollen Ansatz bei der Bekämpfung des Terrorismus darstellen. Ich begrüße daher die spezifische Absicht der Europäischen Union, die Förderung der Demokratie und Menschenrechte in ihre Außenpolitik aufzunehmen. Die Finanzierungsinstrumente zur Förderung der Menschenrechte weltweit steigert die Effizienz und Transparenz der externen Hilfe der EU und stärkt die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten in den Ländern und Regionen, in denen sie am meisten gefährdet sind. Ich bin für Maßnahmen zur Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft im Hinblick auf die Förderung der Menschenrechte und der demokratischen Reform, die Unterstützung eines friedlichen Ausgleichs von Gruppeninteressen und die Förderung der politischen Teilhabe und Vertretung. Außerdem unterstütze ich die Maßnahmen, die in den Bereichen durchgeführt werden, die die Leitlinien der Europäischen Union betreffen und sich insbesondere auf die Förderung der Demokratie, der Menschenrechte, die Todesstrafe, Folter, die Rechte des Kindes, Gewalt gegen Frauen und bewaffnete Konflikte beziehen. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der den internationalen und regionalen Rahmen zum Schutz der Menschenrechte, der Gerechtigkeit, des Rechtsstaats und zur Förderung der Demokratie unterstützt und stärkt.
Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. – (PT) Die EU finanziert viele Projekte in Entwicklungsländern mit dem Ziel, die Entwicklungszusammenarbeit, die Demokratie und die Menschenrechte zu fördern. Es ist sehr wichtig, dass das Parlament das Recht erhält, die Vergabe von EU-Mitteln für diese Projekte zu prüfen. In seiner Eigenschaft als Mitgesetzgeber sollte das Parlament in der Lage sein, die Annahme strategischer Entscheidungen über die Verwendung von Entwicklungshilfe zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Entwicklungsförderung und die Menschenrechte berücksichtigt werden.
Lara Comi (PPE), schriftlich. – (IT) Ich unterstütze die Entscheidung, dieselben Änderungsanträge, die wir in der ersten Lesung angenommen haben, die aber vom Rat abgelehnt wurden, noch einmal zu unterbreiten, voll und ganz.
Das Ziel des Vorschlags, der in den weiteren Kontext der interinstitutionellen Verhandlungen über den Einsatz delegierter Akte zur Finanzierung außenpolitischer Aktionen der Union eingebunden ist, besteht darin, die Befugnisse des Parlaments gemäß dem Vertrag von Lissabon zu schützen und gleichzeitig eine wirkliche Kontrolle der Umsetzung der Gesetzgebung der EU sicherzustellen.
Der Rat hat sein Widerstreben offenbart, zu akzeptieren, dass das Verfahren nach Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für die fraglichen Instrumente Anwendung findet. Das zeigt nicht nur die nicht zu rechtfertigende Weigerung des Rates, dem Parlament seine ihm zustehende Rolle als Mitgesetzgeber bei strategischen Entscheidungen zum Umgang mit Finanzierungsinstrumenten zuzugestehen, sondern führt schließlich auch dazu, dass ein inakzeptables demokratisches Defizit bei der Umsetzung der EU-Gesetzgebung legitimiert wird. Diese Weigerung des Rates verstößt gegen den Wortlaut und den Geist des Vertrags von Lissabon.
Ich glaube deshalb, dass es von großer Bedeutung ist, darauf zu bestehen, dass die vorgeschlagenen Änderungen sowohl aus rechtlichen als auch aus Gründen der politischen Zweckmäßigkeit akzeptiert werden, damit die Rolle des Parlaments gestärkt und sichergestellt wird, dass das Parlament auf einer gleichberechtigten Ebene mit dem Rat entscheidungsfähig ist im Hinblick auf die Achtung gegenseitiger Befugnisse und die gesetzlichen Änderungen, die im Vertrag vorgesehen sind.
Ioan Enciu (S&D), schriftlich. – (RO) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich denke, dass es für die Europäische Union von großer Bedeutung ist, ihrer Rolle als weltweiter Verfechter der Demokratie und Grundrechte neue Geltung zu verschaffen. In dieser Beziehung ist es insbesondere notwendig, die europäischen Finanzierungsinstrumente anpassungsfähiger zu gestalten, damit es der Union und den Begünstigen der europäischen Finanzhilfen ermöglicht wird, über ein gewisses Maß an Flexibilität bei der Durchführung der Projekte, die sie angehen, zu verfügen. Andererseits glaube ich, dass bezüglich der Verwendung dieser Gelder eine angemessene Kontrolle erforderlich ist. Abgesehen von der Ausnahmeregelung zur Genehmigung der Finanzierung der Kosten für Gebühren, Steuern und anderen Abgaben, die beibehalten werden sollte und fallweise angewandt wird, muss das Europäische Parlament das Recht haben, die Maßnahmen, die die Kommission durchführt, und die von ihr angenommenen strategischen Dokumente zu überwachen.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Die Kommission und der Rat streiten sich über die Anwendung des Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte nach Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie die Anwendung von Strategiepapieren und mehrjährigen Leitprogrammen. Wie die Entschließung, die aus dem heute angenommenen Mitchell-Bericht hervorgeht, beinhaltet auch diese Entschließung die Notwendigkeit einer hauptsächlich technischen Erläuterung vergleichbarer Art, um die Position des Europäischen Parlaments im Gesetzgebungsprozess und im Hinblick auf die Kontrolle und Überwachung der Beschlüsse der Kommission sicherzustellen.
José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Da ich für die Erfüllung und die Einhaltung des Lissabonner Vertrags plädiere, stimme ich dafür, dass das Parlament eine klare Position bei der Geltendmachung seiner Befugnisse und Verantwortungsbereiche einnimmt und eine aktive Rolle bei der Förderung der EU-Politik spielt, die so ausgelegt ist, dass sie eine wirksame Unterstützung der Demokratie und Freiheit sowie der Achtung der Menschenrechte weltweit bereitstellt. Zu diesem Zweck ist es entscheidend, dass das Parlament tatsächlich die Möglichkeit hat, dieses Instrument zu bewerten und sicherzustellen, dass es ordnungsgemäß dafür eingesetzt wird, Menschen und Institutionen, die in verschiedenen Ländern unter sehr widrigen Umständen leben und arbeiten, zu helfen, sich repressiven Regimes in den Weg zu stellen. Diese Menschen sind die Wegbereiter der Entwicklung demokratischer Strukturen, der Presse- und Meinungsfreiheit und der Bekämpfung von Korruption und anderen Problemen, die die umfassende Achtung der Menschenrechte unterminieren und die Wurzel von Krisen darstellen, wie diejenige, die sich derzeit in den Ländern Nordafrikas abspielt.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Wir sind bei der zweiten Lesung und Änderungsvorschlägen angelangt, was nichts anderes als ein Tauziehen zwischen dem Parlament, der Kommission und dem Rat darstellt, ein Machtkampf, der aus dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon resultiert.
Das Ziel ist die Kontrolle eines Instruments, das auf die „Förderung der Demokratie und der Menschenrechte weltweit", abzielt, das aber in der Praxis ein Angriff auf die Demokratie ist. Schauen Sie sich das Beispiel von Honduras an, wo die EU dieses Instrument genutzt hat, um die Machtbefugnisse, die aus dem Putsch, durch den der rechtmäßig gewählte Präsident abgesetzt wurde, resultierten, und die Verstöße gegen die Verfassung dieses Landes zu legitimieren. Sie legitimiert eine Macht, die mit dem brutalen Anstieg von Morden, insbesondere an Mitgliedern des Widerstands gegen den Putsch, an Journalisten und deren Familien, und mit der Besetzung und der Vertreibung von Landwirten von ihrem Land in Verbindung steht.
Vergegenwärtigen wir uns auch des Widerspruchs, der durch die Unterzeichnung des so genannten „Assoziierungsabkommen EU/Länder Mittelamerikas" durch die Instanzen offenbar wird, die de facto das Ergebnis des Putsches in Honduras sind, und das eine Klausel enthält, in der die Wahrung der Menschenrechte und der Demokratie gefordert wird.
Was immer offenkundiger wird, ist die Scheinheiligkeit, mit der die EU in ihrem vorgeblichen Bemühen um die Wahrung der Menschenrechte agiert: indem sie interveniert, um Instanzen zu fördern, die die Interessen des Großkapitals der EU vertreten.
Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. − (LT) Ich stimme diesem Dokument zu, weil es immer noch zu viele Menschenrechtsverletzungen in der Welt gibt. Die Finanz- und Wirtschaftskrise, der Klimawandel, die Einführung neuer Informationstechnologien und die Bekämpfung des Terrorismus verschärfen die Menschenrechtsthematik noch mehr, und es tauchen neue Formen der Verletzung von Menschenrechten auf. Die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise wirkt sich vor allem auf die Rechte der Ärmsten nachteilig aus. Die besonders gefährdeten Gruppen in den Entwicklungsländern werden wahrscheinlich besonders unter den negativen Folgen des Klimawandels leiden. Die Entwicklungszusammenarbeit ist ein sehr wichtiger Bestandteil der Außenbeziehungen der EU. Sie ist das wichtigste Instrument, um die Armut in Entwicklungsländern zu bekämpfen und die Wirtschaft der ärmsten Nationen sowie auch die Sozialpolitik, die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung der Menschenrechte voranzutreiben. Die Förderung der Demokratie und der Menschenrechte sollte die wichtigste Priorität im Rahmen einer kohärenten Außenpolitik der EU sein.
Giovanni La Via (PPE), schriftlich. − (IT) Im Dezember 2006 haben das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte angenommen. Vier Jahre später erschienen die beiden Institutionen bereit, bestimmte Artikel der Verordnung zu ändern, um die Finanzhilfe, die diese Verordnung beinhaltet, im Hinblick auf Klarheit und Effizienz zu optimieren. Meine Stimmabgabe für die Empfehlung lässt sich leicht erklären: Die Erfahrung der jüngsten Vergangenheit hat uns gelehrt, dass wir nie zu vorsichtig bei der Gewährung humanitärer Hilfe sein können, wenn wir sicherstellen wollen, dass sie in die richtigen Hände gelangt. Insbesondere aus diesem Grund glaube ich, dass das Parlament durch seine Abstimmung heute eine Sonderregelung einführt, die sicherstellt, dass seine finanziellen Hilfsleistungen die Demokratie und die grundlegenden Menschenrechte entsprechend seiner eigenen Berufung schützen.
Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. – (FR) Ich habe für diesen Bericht über das europäische Instrument zur weltweiten Förderung der Demokratie und der Menschenrechte gestimmt. Dieses Instrument kann auf eine Art und Weise genutzt werden, die den Bevölkerungen zugute kommt. Meine Stimmabgabe bedeutet sicher nicht, dass ich die entwürdigenden doppelten Maßstäbe akzeptiere, die die Europäische Union im Bereich der Demokratie und der Menschenrechte anlegt. Die Tatsache, dass der Sacharow-Preis nicht den nordafrikanischen Widerstandskämpfern während der Regierungszeit der Regime, die heute in Problemen stecken, zuerkannt wurde, bescheinigt die ideologisch blinde Art der antikommunistischen Eurokraten.
Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Die Probleme, die sich aufgrund der Umsetzung dieser Verordnungen ergeben haben, führen zu Unstimmigkeiten, was die Ausnahmeregelungen zum Grundsatz der Nichtförderungsfähigkeit von EU-Finanzhilfen für Steuern, Gebühren und andere Abgaben betrifft. Eine Änderung der einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 wird daher vorgeschlagen, um sie anderen Instrumenten anzupassen, sodass sie ihrer Rolle im Kampf für die Menschenrechte weltweit gerecht werden.
Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. − (LV) Ich stimme dagegen. Dieses Finanzierungsprojekt auf dem Gebiet der Menschenrechte wird langsam zu einem persönlichen Anliegen einiger hoher Beamter der Europäischen Union. Der Sacharow-Preis zum Beispiel belegt dies. Meiner Ansicht nach wurde dieser Preis in den vergangenen zwei Jahren an Kandidaten vergeben, die nicht die geeignetsten waren. Im Rahmen der Maßnahmen des Europäischen Parlaments zur Vertretung der Menschenrechte sind klare Zeichen einer politischen Voreingenommenheit sichtbar geworden. Es werden oft Leute für Sachpreise benannt, die kein Recht haben, Vertreter der Menschenrechte genannt zu werden. Es werden klare und strikte Regeln benötigt, sonst werden die Gelder der Europäischen Union in unangemessener Weise verwendet.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Beim vorliegenden Antrag geht es in erster Linie darum, der Kommission die Befugnis zu übertragen, delegierte Rechtsakte zu erlassen. In den vom Parlament vorgeschlagenen Änderungen sind umfassende Informationspflichten der Kommission gegenüber dem Parlament vorgesehen. Dies und die Möglichkeit, Einwände gegen delegierte Akte erheben zu können bzw. diese vollständig zu widerrufen, hat mich, neben der durch die vorgeschlagenen Maßnahmen gesteigerten Effizienz, dazu bewogen, für den Bericht zu stimmen.
Franz Obermayr (NI), schriftlich. − Dieser Bericht verleiht dem Europäischen Parlament mehr Befugnisse, im Rahmen der ihm übertragenen Kompetenzen. Aus diesem Grund habe ich für diesen Bericht gestimmt.
Justas Vincas Paleckis (S&D), schriftlich. − (LT) Die Europäische Union ist der weltweit größte Geber von Entwicklungshilfe. Wir stellen mehr als 50 % der gesamten Hilfe weltweit und stellen somit ein nachahmenswertes Beispiel für andere Regionen und Länder dar. Die Entwicklungszusammenarbeit ist ein sehr wichtiger Bestandteil der Außenbeziehungen der EU. Sie ist das wichtigste Instrument, um die Armut in Entwicklungsländern zu bekämpfen und die Wirtschaft der ärmsten Nationen sowie auch die Sozialpolitik, die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung der Menschenrechte voranzutreiben. Wenn sie effizienter eingesetzt wird, gibt die Entwicklungshilfe Hoffnung, dass wir die Teilung der Welt in „reiche" und „arme" Länder überwinden können. Ich habe für diese Empfehlung gestimmt, weil ich den Aufruf an die Europäische Kommission befürworte, einen Kompromissvorschlag auszuarbeiten, wie das Europäische Parlament in die Kontrolle des Instruments zur Entwicklungszusammenarbeit nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon eingebunden werden kann. Das Europäische Parlament sollte bei der Entscheidung über den Einsatz des Instruments dieselben Befugnisse erhalten wie der Europäische Rat.
Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. – (IT) In Übereinstimmung mit der Politik der Europäischen Union zu den Menschenrechten und der Förderung der Demokratie habe ich für die Verordnung gestimmt, da ich glaube, dass die Werte und Prinzipien, auf der die Union basiert, gefördert und in der Welt verbreitet werden sollten.
Es gibt allerdings immer noch Länder, in denen die Menschenrechte nicht gewahrt werden, in denen die Demokratie keine wesentliche Rolle spielt, und in denen die Menschen in einem Zustand der Sklaverei und Unterwerfung ohne die Freiheit der Meinungsäußerung leben. In diesem Zusammenhang glaube ich, dass die externe Hilfe der Union effizienter und transparenter gestaltet werden muss, um sicherzustellen, dass der Demokratie und den Menschenrechten die Bedeutung beigemessen wird, die sie weltweit verdienen. Es wäre daher angemessen, ein Finanzierungsinstrument zu schaffen, um die Förderung der Menschenrechte und der Demokratie zu unterstützen.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. – (PT) 2006 wurde ein gesetzlicher Rahmen für die Planung und die Gewährung von Hilfe geschaffen, um die externe Hilfe der Gemeinschaft effizienter und transparenter zu gestalten. Nach den Berichten, die dem Parlament unterbreitet wurden, haben sich bei der Umsetzung dieses Rahmenprogramms tief greifende Unstimmigkeiten im Hinblick auf die Ausnahmen vom Grundsatz der Nichtförderungsfähigkeit von Finanzhilfen der Union für Steuern, Gebühren und andere Abgaben gezeigt. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, einige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 abzuändern, um sie den Bestimmungen anderer Instrumente betreffend des vorgenannten Rechtsrahmens anzupassen. Diese Änderungen gehen nicht über die Zielsetzungen des Vertrags über die Europäische Union hinaus und tragen der Notwendigkeit Rechnung, diese Verordnung klarer zu formulieren; aufgrund dieser Faktoren habe ich dafür gestimmt.
Paulo Rangel (PPE), schriftlich. – (PT) Speziell im Hinblick auf diese Empfehlung einer zweiten Lesung geht es um die Frage, ob das Verfahren zu den delegierten Rechtsakten gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für die Finanzierungsinstrumente zur Förderung der Demokratie und der Menschenrechte anwendbar ist. Ich habe dafür gestimmt, weil ich darin übereinstimme, dass das Parlament in seiner Eigenschaft als Mitgesetzgeber in der Lage sein sollte, die Annahme strategischer Entscheidungen zur Umsetzung dieses Instruments auf gleichberechtigter Ebene mit dem Rat zu überwachen.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. − Unter Mitwirkung der Rechtsabteilung des Europäischen Parlaments haben die DEVE-, AFET- (DROI-) und INTA-Ausschüsse begonnen, einen Kampf aufzunehmen, um Mitbestimmungsrechte auf der Ebene der Annahme strategischer Programme für die Finanzinstrumente in den Außenbeziehungen zu erlangen. Das Parlament hat beschlossen, die Ebene der Verhandlungen anzuheben, indem es alle Instrumente als Paket zusammenfasst. Abgesehen von diesem grundlegenden Konflikt gibt es bei den anderen mittelfristigen Anpassungen einen Konsens zwischen den drei Institutionen (mit Ausnahme des ICI+). Wie sich nach der ersten Lesung im Oktober 2010 gezeigt hat, sind die Verhandlungen zu den „delegierten Rechtsakten" vollständig blockiert. Deshalb hat das Parlament beschlossen: (1) eine gemeinsame Linie beizubehalten, d.h. das Paket externer finanzieller Hilfsinstrumente aufrechtzuerhalten (auch - bisher informell - das IfS); (2) in die Änderungsanträge der zweiten Lesung des Europäischen Parlaments die Positionen wieder aufzunehmen, die das Europäische Parlament in der ersten Lesung angenommen hatte, d.h. dass die Änderungsanträge zu den externen Finanzhilfeinstrumenten, die der Rat abgelehnt hat, angenommen werden; und (3) eine schnelle zweite Lesung durchzuführen.
Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. – (IT) Ich habe diesen Text unterstützt, weil ich denke, dass er dazu beitragen kann, die Verfahren der Europäischen Union im Rahmen externer Hilfe effizienter und transparenter zu gestalten. Bei der Umsetzung bestimmter Vorschriften haben sich Unstimmigkeiten gezeigt, was die Ausnahmen vom Grundsatz der Nichtförderungsfähigkeit von EU-Finanzhilfen für Steuern, Gebühren und andere Abgaben betrifft. Nachdem dieser Punkt jetzt geklärt ist, muss wir diesen Weg entschlossen weitergehen.
Viktor Uspaskich (ALDE), schriftlich. − (LT) Demokratie, das sind nicht nur freie und faire Wahlen. Um eine demokratische Gesellschaft zu haben, müssen die Menschenrechte unterstützt und verteidigt werden. Die EU hat sich oft bemüht, als Erster Verletzungen von Menschenrechten außerhalb der EU zu verurteilen, wie etwa, als sie am Montag Sanktionen gegen das Regime von Präsident Lukaschenko genehmigte oder als sie die Verletzungen der Menschenrechte in Ägypten und Tunesien kritisiert hat. Wenn es allerdings um Menschenrechtsverletzungen innerhalb der EU geht, reagieren wir langsam. Dies kann die Position der EU nur schwächen. Die Finanzinstrumente in den Außenbeziehungen der EU, wie etwa das Instrument zur Entwicklungszusammenarbeit, das Instrument der Europäischen Nachbarschaft und Partnerschaft und das Instrument für Stabilität verfügen über ein großes Potenzial. Allerdings sollte die EU ihr Bemühen darauf verwenden, die Rechtsstaatlichkeit innerhalb der eigenen Grenzen zu stärken und die Transparenz und Zuverlässigkeit des öffentlichen Dienstes zu verbessern. Ich glaube, dass die Demokratisierung und der Wahlprozess auch für die Bekämpfung von Armut, eine nachhaltige Entwicklung, Frieden und Stabilität wichtig sind. Wann wir es nicht schaffen, die Menschenrechte und die Demokratie zu sichern, dann riskieren wir, sehr viel mehr zu verlieren. Es ist wichtig für die EU, im Bereich der Menschenrechte einen guten Ruf zu verteidigten, wenn sie den vollen Nutzen aus ihren Finanzinstrumenten in den Außenbeziehungen ziehen will.
Empfehlung für die zweite Lesung: Gay Mitchell (A7-0006/2011)
Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. – (PT) Das Parlament muss seine Haltung aus der ersten Lesung erneut bestätigen, ohne in diesem Stadium individuelle Änderungsanträge aufzunehmen. Unter Berücksichtigung dessen, dass kein alternatives Verfahren vorgeschlagen wurde und dass nur einige wenige technische Änderungsanträge des Europäischen Parlaments angenommen wurden, und da der Rat das Europäische Parlament bittet, den gemeinsamen Standpunkt des Rates vor Ende 2010 ohne jegliche Verhandlung darüber anzunehmen, gemeinsam die angemessenste Zeit einer Übermittlung seines Standpunktes zu bestimmen, wie in Artikel 20 der Vereinbarung über gute interinstitutionelle Zusammenarbeit im Bereich der Mitentscheidung festgelegt ist, stimme ich dem vorliegenden Bericht zu, sodass der Standpunkt des Parlaments angenommen und so schnell wie möglich delegierte Rechtsakte betreffend in zweiter Lesung wiederholt werden kann.
Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. − (LT) 2006 wurde ein neuer Rahmen für die Planung und Leistung von Hilfe geschaffen, um externe Hilfe der Gemeinschaft effektiver und transparenter zu machen. Er enthält die Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates vom 17. Juli 2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA), die Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments, die Verordnung (EG) Nr. 1934/2006 des Rates vom 21. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern und Gebieten sowie mit anderen Ländern und Gebieten mit hohem Einkommen, die Verordnung (EG) Nr. 1717/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Schaffung eines Instruments für Stabilität, die Verordnung (EURATOM) Nr. 300/2007 des Rates vom 19. Februar 2007 zur Schaffung eines Instruments für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit, die Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 sowie die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit. Bei der Umsetzung dieser Verordnungen ergeben sich Widersprüche betreffend die Ausnahmeregelungen zum Grundsatz der Nichtförderungsfähigkeit der Finanzierung der im Zusammenhang mit Steuern, Zöllen und anderen Aufwendungen anfallenden Kosten durch die Union. Daher müssen die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 geändert werden, um sie mit den anderen Instrumenten in Einklang zu bringen.
Carlos Coelho (PPE), schriftlich. – (PT) Mit der Unterstützung der Gesetzesvorlage für die zweite Lesung möchte ich gewährleisten, dass die legislative Rolle, die der Vertrag von Lissabon dem Europäischen Parlament übertragen hat, nicht durch die Unnachgiebigkeit des Rates untergraben wird. Die Weigerung des Rates, dem Parlament seine eigentliche Rolle bei der Umsetzung der Finanzierungsinstrumente Arbeitsweise der Europäischen Union zu gewähren, erscheint mir nicht legitim. Die „eiserne Hand“, mit der der Rat offensichtlich weiterhin „regieren“ will, indem er die Lösung der delegierten Rechtsakte nicht anwendet, blockiert verschiedene wichtige Gesetzgebungsverfahren. Das Parlament muss verantwortungsvoll auf dem Laufenden gehalten werden, um auch verantwortungsvoll entscheiden zu können. Im Fall von delegierten Rechtsakten muss es seine Befugnisse aufrechterhalten, um diese Übertragungsverfügung zu widerrufen. Den anderen Institutionen einen Blankoscheck auszustellen und gleichzeitig das Parlament auszuschließen, bedeutet, der Institution die Kontrolle über die Mittelverwendung sowie von sektorbezogenen Prioritäten im Zusammenhang mit der Entwicklungszusammenarbeit zu entziehen.
Lara Comi (PPE), schriftlich. – (IT) Ich unterstütze die Entscheidung, dieselben Änderungsanträge, wie sie bei der ersten Lesung angenommen, aber vom Rat abgelehnt wurden, erneut einzureichen, voll und ganz.
Das Ziel des Vorschlags, der in den weiteren Kontext interinstitutioneller Verhandlungen über die Anwendung delegierter Rechtsakte zur Finanzierung externer Politikbereiche der Union eingebunden ist, besteht darin, die Vorrechte des Parlaments gemäß den Bestimmungen des Vertrags von Lissabon zu schützen und gleichzeitig eine effektive Kontrolle der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften sicherzustellen.
Der Rat hat sein Widerstreben offenbart, anzuerkennen, dass das Verfahren gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf die fraglichen Instrumente anwendbar ist. Das zeigt nicht nur die ungerechtfertigte Weigerung des Rates, dem Parlament seine rechtmäßige Rolle als Mitgesetzgeber beim Treffen strategischer Entscheidungen zur Verwaltung von Finanzierungsinstrumenten zu gewähren, sondern legitimiert schließlich auch ein inakzeptables Demokratiedefizit bei der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften. Die Weigerung des Rates widerspricht Wort und Geist des Vertrags von Lissabon.
Ich bin deswegen davon überzeugt, dass es entscheidend ist, darauf zu bestehen, dass die vorgeschlagenen Änderungsanträge sowohl aus Gründen rechtlicher als auch politischer Zweckmäßigkeit angenommen werden, um die Rolle des Parlaments zu stärken und sicherzustellen, dass es hinsichtlich der Achtung der jeweiligen Befugnisse sowie der durch den Vertrag eingeführten legislativen Änderungen auf gleichberechtigter Ebene mit dem Rat ist.
Vasilica Viorica Dăncilă (S&D), schriftlich. – (RO) Ich halte die von der Europäischen Union ins Auge gefassten Maßnahmen unter Anwendung des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere diejenigen, die zur Unterstützung kleiner Landwirte und kleiner Landwirtschaftsbetriebe vorgesehen sind, für sinnvoll. Dies sind Maßnahmen, die nicht nur auf die Entwicklung von Strategien der sozialen Widerstandsfähigkeit, sondern auch auf wirtschaftliche Diversifizierung in den Zielbereichen oder bei den geplanten Investitionsvorhaben zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet ist.
Edite Estrela (S&D), schriftlich. – (PT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, weil ich glaube, dass das Europäische Parlament in seiner Funktion als Mitgesetzgeber in der Lage sein muss, gemäß den Bestimmungen des Vertrags von Lissabon die Annahme von strategischen Entscheidungen darüber, wo und wie Entwicklungshilfe verteilt wird, auf gleichberechtigter Ebene mit dem Rat zu kontrollieren.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Der betreffende Änderungsantrag ist offensichtlich technischer Natur und entspringt der unterschiedlichen Auslegung des Rates und der Kommission einerseits sowie des Parlaments andererseits im Hinblick auf die Anwendbarkeit des Artikels 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Mehrjahresrichtprogramme. Delegierte Rechtsakte (Artikel 290 AEUV) geben beiden Organen der Rechtsetzungsinstanz die Befugnis, Vorschläge der Kommission zu blockieren oder die Übertragung zu widerrufen.
Ungeachtet seiner augenscheinlich technischen Natur, ist der Änderungsantrag in der unterschiedlichen Auslegung des Umfangs der Kontrollbefugnis des Parlaments über die Aktionen der Kommission im neuen Vertrag verwurzelt. Die Einstimmigkeit im Ausschuss bestätigt, dass diese Auslegung insbesondere mit der Notwendigkeit, die demokratischen Vorrechte des Parlaments hinsichtlich der Kontrolle strategischer Entscheidungen über die Verteilung von Entwicklungshilfe zu schützen, im Einklang steht.
José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) In Anbetracht der Zustimmung zur Empfehlung des Parlaments für eine zweite Lesung zum Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit stimme ich der dringenden Notwendigkeit zu, die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 vorzunehmen, um interinstitutionelle Konflikte zu vermeiden, die das Image der europäischen Institutionen in keiner Weise verbessern und die Vergabe von Mitteln in den jeweiligen Verfahren der Entwicklungszusammenarbeit nur verzögern.
João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Bei dieser zweiten Lesung wurde die Diskussion von der Möglichkeit dominiert, der Kommission die Annahme von nichtlegislativen Rechtsakten zu übertragen, die bestimmte nicht wesentliche Elemente des Rechtssetzungsaktes, d. h. so genannte „delegierte Rechtsakte"., ergänzen oder ändern. Die Beschleunigung bestimmter Verfahren, die gewährleisten, dass unentbehrliche Hilfe für Entwicklungsländer ihr Ziel frühzeitig erreicht, ist sicherlich ein Aspekt, der berücksichtigt werden muss. Ein anderes Anliegen besteht darin, sicherzustellen, dass die Kommission innerhalb der strengen Grenzen der ihr übertragenen Vollmachten (die gemäß den festgelegten Bedingungen widerrufen werden können) agiert, ohne ihre Zuständigkeit zu überschreiten, sowie in der Gewährleistung, dass die Zuständigkeiten des Parlaments und des Rates damit ordnungsgemäß gewahrt werden.
In der Diskussion über das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit steht jedoch mehr auf dem Spiel, als nur die Frage delegierter Rechtsakte. Konkreter gesagt, verlangt dieses Thema, dass wir über eine grundlegende Frage nachdenken: die Richtung, durch die die Politik der Zusammenarbeit der EU bestimmt wird. Deswegen müssen wir die Art und Weise verurteilen, wie die Kommission versucht hat, Entwicklungsländern Freihandelsabkommen trotz ihres erheblichen Widerstands aufzuerlegen, weil sie in Form einer inakzeptablen Erpressung direkt oder indirekt Bestandteil der Bedingungen für Hilfeleistungen in diesen Abkommen sind.
Barbara Matera (PPE), schriftlich. – (IT) Bei den interinstitutionellen Verhandlungen über externe Finanzierungsinstrumente geht es um die Notwendigkeit, demokratische Kontrolle der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften durch das Parlament zu gewährleisten. Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union überträgt dem Parlament die Befugnis, bestimmte von der Kommission vorgeschlagene Entscheidungen über die Verwendung von Finanzmitteln abzulehnen oder zu widerrufen. Die fraglichen Mittel werden Zwecken wie der Organisation der Zivilgesellschaft in Weißrussland oder der Unterstützung von Menschenrechten in Tunesien dienen. Meines Erachtens nach muss der Rat schnell handeln, um dafür zu sorgen, dass eine Lösung gefunden und die Mittel so schnell wie möglich freigegeben werden können.
Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Die unterschiedliche Auslegung von Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union durch das Parlament und den Rat hat dazu geführt, dass ich mich entschlossen habe, diese Gesetzesvorlage zu unterstützen. Wir können die legislative Rolle des Parlaments, wie sie im Vertrag von Lissabon verankert ist, nicht ignorieren, aber sie wurde vom Rat scheinbar übersehen. Diese Unnachgiebigkeit blockiert eine Reihe von Gesetzgebungsverfahren und nutzt der EU überhaupt nicht. Entwicklungszusammenarbeit in so genannten „Schwellenländern" ist für die EU von großer Bedeutung. Deswegen habe ich dafür gestimmt.
Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. – (LV) Ich stimme dafür, weil ich davon überzeugt bin, dass zusätzliche Boni und Anreize gegeben werden müssen, um die Entwicklung von Industrie, Wissenschaft, Verkehr und Energie zu fördern. Auf der Grundlage der eindrucksvollsten historischen Beispiele (dem Marshallplan) müssen wir versuchen, die Nachfrage vonseiten der Industrie und Verbraucher zu steigern, indem wir Innovation auf dem Gebiet der neuen Technologien und Wissenschaft fördern und die Förderung von technischen „Pionieren" unterstützen.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Wie schon im Bericht Gál/Lochbihler geht es auch hier bei der vorgeschlagenen Änderung der Verordnung zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit darum, durch delegierte Rechtsakte der Kommission die Effizienz zu steigern. Da durch entsprechende Änderungen die Kontrollrechte des Europäischen Parlaments gestärkt werden, habe ich für diesen Bericht gestimmt.
Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. − (IT) Ich habe für die Änderung der Verordnung zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit gestimmt, weil ich davon überzeugt bin, dass Zusammenarbeit ein wichtiger Aspekt der EU-Politik auf dem Gebiet der Außenbeziehungen ist. Ich bin der Meinung, dass sich die Politik der EU durch die Einführung eines spezifischen und angemessenen Finanzierungsinstruments mehr auf die substanzielle Integration von Entwicklungsländern konzentrieren sollte. Entwicklung und Wirtschaftswachstum untermauern derzeit die Funktionstüchtigkeit eines Landes. Es ist deswegen notwendig, gezielte Maßnahmen, die in diese Richtung geben, zu fördern, um ein stabiles Niveau der Zusammenarbeit mit gefährdeten Ländern zu erreichen. Die diesen Ländern zugewiesene Finanzhilfe sollte auf vertrauenswürdige und praktische Unterstützung ausgerichtet sein, sodass sie die Länder von internationaler Hilfe finanziell unabhängig macht.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. – (PT) Ich habe für diesen Bericht A7-0006/2011 aus ähnlichen Gründen wie für den vorherigen Bericht A7-0014/2011 gestimmt. Beide Fälle betreffen einen Streit über die vollständige Umsetzung des Vertrags von Lissabon. In der Tat kann und darf das Parlament während dieses Übergangsprozesses seine im Vertrag von Lissabon verankerten erworbenen Befugnisse nutzen. In der Tat bezieht sich der zentrale Aspekt der vom Berichterstatter in diesem Verfahren vorgeschlagenen Gesetzesvorlage nicht auf den Inhalt des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit. Ihr Hauptziel besteht darin, die demokratischen Vorrechte des Parlaments gemäß den Bestimmungen des Vertrags zu schützen.
In seiner Funktion als Mitgesetzgeber sollte das Parlament auf gleichberechtigter Ebene mit dem Rat die Annahme strategischer Entscheidungen über die Verwendung von Entwicklungshilfe kontrollieren können. In diesem Zusammenhang glaubt der Berichterstatter, dass in technischer Hinsicht eine Reihe von Entscheidungen, die normalerweise von der Kommission zur Ausführung des grundlegenden Rechtsaktes getroffen werden, die Kriterien erfüllen, um als „delegierte Rechtsakte" gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union angesehen zu werden. Dies würde den beiden Gesetzgebungsorganen die echte Möglichkeit geben, bestimmte von der Kommission vorgeschlagene Entscheidungsentwürfe abzulehnen oder sogar die Übertragung zu widerrufen.
Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. – (IT) Die Entwicklungspolitik der Union zielt darauf ab, Armut zu reduzieren und letztendlich auszulöschen. Ich halte es für notwendig, hervorzuheben, dass die Finanzhilfemaßnahmen, die im Rahmen des Programms angenommen werden sollen, darauf ausgerichtet sein sollten, den Lebensstandard und die Lebensbedingungen der Menschen in den Bananenanbaugebieten und in den Wertschöpfungsketten der Bananenproduktion, insbesondere von Kleinlandwirten und kleinen Betrieben, zu verbessern, wie auch darauf, sicherzustellen, dass die Gesundheits- und Sicherheitsvorschiften in den Bereichen Arbeit und Beschäftigung und die Vorschriften zum Umweltschutz, insbesondere die Regelungen, die den Einsatz von und die Belastung mit Pestiziden betreffen, eingehalten werden. Die Maßnahmen sollten deshalb auch die Anpassung und gegebenenfalls die Umstrukturierung von Bereichen und Gebieten, die vom Bananenexport abhängen, durch eine sektorspezifische Budgethilfe oder durch projektspezifische Maßnahmen unterstützen.
Paulo Rangel (PPE), schriftlich. – (PT) In Bezug auf diese Empfehlung für eine zweite Lesung geht es um die Frage der Umsetzung des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen eines Verfahren von delegierten Rechtsakten, wie es in Artikel 290 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union zusammenfassend aufgeführt wird. Ich habe dafür gestimmt, weil ich dem zustimme, dass das Parlament in seiner Funktion als Mitgesetzgeber auf gleichberechtigter Ebene mit dem Rat die Annahme von strategischen Entscheidungen über die Verwendung von Entwicklungshilfe kontrollieren sollte.
Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. − (IT) Die Verbesserung demokratischer Kontrolle von Mitteln zur Unterstützung von Menschenrechten ist ein konkretes Ziel, das wir erreichen müssen. Es kann jedoch nur mit unserer direkten Beteiligung getan werden: Als Mitgesetzgeber muss das Parlament Entscheidungen über externe Entwicklungsausgaben direkt kontrollieren können. Diesem Haus Befugnisse über so genannte „delegierte Rechtsakte" zu übertragen, trägt zum Ausgleich des Demokratiedefizits bei Entscheidungsfindungsverfahren der Europäischen Union bei. Im Oktober vergangenen Jahres hat eine große Mehrheit in diesem Parlament den Grundsatz hochgehalten, delegierte Rechtsakte auch auf externe Finanzierungsentscheidungen anzuwenden, um ein Vetorecht über sie zu haben. Das Ergebnis der Verhandlungen über die Verwendung dieser Instrumente wird einen überzeugenden Präzedenzfall schaffen. Wenn wir diese Schlacht verlieren, müssen wir vielleicht auf einen neuen Vertrag warten, um die Befugnisse zu erhalten, die uns der Vertrag von Lissabon jetzt überträgt.
Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. – (PT) Die Europäische Kommission hat eine technische Überprüfung des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) mit dem Ziel vorgeschlagen, die Flexibilität, Effizienz der Umsetzung und Koordinierung mit anderen Finanzmechanismen zu steigern. Die Unruhen in vielen arabischen Ländern, insbesondere in Tunesien und Ägypten, zeigt die Notwendigkeit, Projekte zu unterstützen, die Auswirkungen auf das Streben nach demokratischen Werten und Menschenrechten haben.
Deswegen halte ich es für extrem wichtig, dass dieses Finanzierungsinstrument Zivilorganisationen, Staaten und Privatpersonen ohne vorherige Genehmigung der nationalen Regierungen unterstützt. Im Hinblick auf die Begrenzung des Budgets für das EIDHR, darf es nur auf Initiativen angewandt werden, die Menschenrechte und Demokratie fördern. Ich bedaure jedoch, auf die Weigerung des Rates hinweisen zu müssen, Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) anzuwenden, welcher der Kommission die Befugnis überträgt, „Rechtsakte ohne Gesetzescharakter mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften des betreffenden Gesetzgebungsaktes zu erlassen". Die Einführung des Regelungsverfahrens mit Kontrolle über strategische Dokumente und mehrjährige Kooperationsprogramme im Rahmen des EIDHR würde dem Europäischen Parlament mehr Befugnisse in diesem Bereich, wie es im AEUV verankert ist, übertragen.
Empfehlung für die zweite Lesung: Helmut Scholz (A7-0005/2011)
William (The Earl of) Dartmouth (EFD), schriftlich. − Der Kommissionsvorschlag umfasst nicht weniger als vier verschiedene Finanzierungsinstrumente. Sie betreffen unterschiedliche Marktsektoren. Für alle gibt es berechtigte Gründe, die glaubhaft klingen. Zusammen haben sie jedoch dieselbe Zielsetzung. Die politische und außenpolitische Agenda der Europäischen Kommission soll vorangebracht und gefördert werden. Sogar der Handelskommissar Herr De Gucht gesteht in der Aussprache ein „...sie unterstützen eine ganze Reihe politischer Ziele der EU, auch im Handelssektor, und halten unser Ansehen als außenpolitische Akteure hoch". Und wir wissen nun, wer für all dies bezahlt. Die schwer unter Druck stehenden Steuerzahler und natürlich wie gewöhnlich – auf unverhältnismäßige Art und Weise – die britischen Steuerzahler. Die Kosten von all dem sind trotz unserer Bemühungen unbekannt. Erneut geht die Kommission verschwenderisch und verantwortungslos mit anderer Leute Geld um. Deswegen haben wir keinen der Vorschläge unterstützt und uns enthalten.
Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. – (PT) Da das Parlament und der Rat gemeinsam Entscheidungen im Hinblick auf Ziele und Inhalt treffen, und in Anbetracht der Tatsache, dass der Rat seinen Standpunkt am 10. Dezember 2010 angenommen hat, ohne jedoch zuvor die Änderungsanträge des Parlaments zu den Verfahren, die auf die Annahme von Programmplanungsdokumenten anwendbar sind, sowie die Änderungsanträge, die sich auf die Funktionsweise beziehen, zu berücksichtigen, stimme ich zu, dass der vom Parlament in erster Lesung angenommene Standpunkt wieder Gültigkeit erlangt, um sicherzustellen, dass das Parlament auf gleichberechtigter Ebene mit dem Rat/Mitgliedstaaten handlungsfähig ist, und dass die Programmstruktur des Instruments für industrialisierte Länder die durch den Vertrag von Lissabon eingeführten Veränderungen beinhaltet.
Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. − (LT) Ich habe für die Empfehlung zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern und anderen Ländern und Gebieten mit hohem Einkommen gestimmt. Das Hauptziel der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 besteht in der Beseitigung von Armut durch die Verfolgung der Millenniumsentwicklungsziele. Der Umfang der Zusammenarbeit im Rahmen der geografischen Programme mit Entwicklungsländern und -regionen, der in dieser Verordnung festgelegt wird, ist außerdem im Wesentlichen auf die Finanzierungsmaßnahmen begrenzt, um die vom Ausschuss für Entwicklungshilfe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung („OECD/DAC") eingeführten Kriterien für öffentliche Entwicklungshilfe („ODA") zu erfüllen. Es ist im Interesse der Europäischen Union, ihre Beziehungen zu den betreffenden Entwicklungsländern als wichtige bilaterale Partner und Akteure in multilateralen Foren sowie im Rahmen der globalen Ordnungspolitik weiter zu vertiefen. Die Union hat ein strategisches Interesse an der Förderung breit gefächerter Beziehungen zu diesen Ländern, insbesondere im Bereich des Austausches auf wirtschaftlichem, kommerziellem, akademischem, geschäftlichem und wissenschaftlichem Gebiet. Sie benötigt deswegen ein Finanzinstrument, das die Finanzierung solcher Maßnahmen ermöglicht, die eigentlich im Rahmen der ODA-Kriterien nicht als ODA ausgewiesen sind, aber im Sinne der Festigung von Beziehungen von entscheidender Bedeutung sind und einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Fortschritts der betreffenden Entwicklungsländer leisten. Die Politik der Zusammenarbeit der Union sollte die Bemühungen der Empfängerländer berücksichtigen, internationale Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation zu erfüllen und sich an den allgemeinen Zielen der Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu beteiligen.
Lara Comi (PPE), schriftlich. – (IT) Ich befürworte die Entscheidung, dieselben Änderungsanträge, wie sie bei der ersten Lesung angenommen, aber vom Rat abgelehnt wurden, erneut einzureichen, voll und ganz.
Das Ziel des Vorschlags, der in den weiteren Kontext interinstitutioneller Verhandlungen über die Anwendung delegierter Rechtsakte zur Finanzierung externer Politikbereiche der Union eingebunden ist, besteht darin, die Vorrechte des Parlaments gemäß den Bestimmungen des Vertrags von Lissabon zu schützen und gleichzeitig eine effektive Kontrolle der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften sicherzustellen.
Der Rat hat sein Widerstreben offenbart, anzuerkennen, dass das Verfahren gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf die fraglichen Instrumente anwendbar ist. Das zeigt nicht nur die ungerechtfertigte Weigerung des Rates, dem Parlament seine rechtmäßige Rolle als Mitgesetzgeber beim Treffen strategischer Entscheidungen zur Verwaltung von Finanzierungsinstrumenten zu gewähren, sondern legitimiert schließlich auch ein inakzeptables Demokratiedefizit bei der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften. Die Weigerung des Rates widerspricht Wort und Geist des Vertrags von Lissabon.
Ich bin deswegen davon überzeugt, dass es entscheidend ist, darauf zu bestehen, dass die vorgeschlagenen Änderungsanträge sowohl aus Gründen rechtlicher als auch politischer Zweckmäßigkeit angenommen werden, um die Rolle des Parlaments zu stärken und sicherzustellen, dass es hinsichtlich der Achtung der jeweiligen Befugnisse sowie der durch den Vertrag eingeführten legislativen Änderungen auf gleichberechtigter Ebene mit dem Rat ist.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Ich sehe es als äußerst wichtig an, dass Europa zu gewissen regionalen und globalen Akteuren enge Beziehungen knüpft, indem sie sie unterstützt und starke politische und wirtschaftliche Verbindungen zu ihnen aufbaut. Ich möchte insbesondere zwei Länder erwähnen, zu denen Portugal enge historische und gute Beziehungen hat, nämlich Brasilien und Angola, zwei wichtige globale Akteure in Südamerika und Afrika, welche die EU zunehmend als Partner ansehen muss.
Angesichts der Tatsache, dass das Hauptziel der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 in der Beseitigung der Armut durch die Umsetzung der Millenniumsentwicklungsziele besteht, ist die Zusammenarbeit im Wesentlichen auf die Finanzierung von Maßnahmen beschränkt, die die eingeführten Kriterien für öffentliche Entwicklungshilfe erfüllen sollen. Sehr oft schließt dies andere Maßnahmen aus, die nicht in den Rahmen der öffentlichen Entwicklungshilfe fallen, jedoch als Bestandteil der Außenpolitik der EU dennoch wesentlich sind.
Um solche Verfahren zu regeln – die Vereinbarungen und den Austausch mit Entwicklungsländern im Wirtschafts-, Handels-, Hochschul- und Wissenschaftsbereich umfassen –, wurde die Annahme der vorliegenden Verordnung unter Berücksichtigung der Vorschläge des Parlaments vorgeschlagen.
José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Das Parlament hat die Aufgabe und Pflicht, für die notwendigen Bedingungen zur Ausübung ihrer Befugnisse und Zuständigkeiten gemäß den Bestimmungen des Vertrags von Lissabon einzutreten. Zusätzlich zur Bedeutung dieses Instruments im Rahmen der Unterstützung von Schwellenländern – insbesondere in Afrika und Lateinamerika – , um die Rolle der EU als Förderer von sozialer Entwicklung und Frieden weltweit zu behaupten, möchte ich die Notwendigkeit betonen, dass das Parlament besser informiert wird, um die ordnungsgemäße Umsetzung solcher Mittel zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit in Drittländern zu gewährleisten. Ich möchte auch die Anerkennung von Strategien in den Bereichen erneuerbare Energien, Umweltschutzpolitik, Kultur und kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Bedeutung von Maßnahmen zur Vermeidung von Nahrungsmittel- und Rohstoffkrisen hervorheben.
Véronique Mathieu (PPE), schriftlich. – (FR) Ich habe für die Einrichtung eines Finanzierungsinstruments für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern zur Ergänzung der europäischen Entwicklungshilfe gestimmt. Die Finanzierung soll die Zusammenarbeit im Wirtschafts-, Finanz-, Technik-, Kultur- und Hochschulbereich mit Partnerländern unterstützen und Wirtschaftsverbindungen sowie bilaterale Abkommen mit diesen Ländern stärken. In diesem Text fordern wir auch, besser über die finanzierten Maßnahmen informiert, aber auch im Vorhinein stärker beteiligt zu werden, wenn die Programme entwickelt werden, sowie im Nachhinein, wenn sie in manchen Fällen nach mehreren Jahren der Umsetzung bewertet werden.
Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Die unterschiedliche Auslegung von Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union durch das Parlament und den Rat hat mich veranlasst, diese Gesetzesvorlage zu unterstützen. Wir können die legislative Rolle des Parlaments, wie sie im Vertrag von Lissabon verankert ist, nicht ignorieren, aber sie wurde vom Rat scheinbar übersehen. Diese Unnachgiebigkeit blockiert eine Reihe von Gesetzgebungsverfahren und nutzt der EU gar nicht. Die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern ist für die Wirtschaft der EU von enormer Bedeutung. Deswegen habe ich dafür gestimmt.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Das bisherige Engagement hat kaum Verbesserungen gebracht. Ganz im Gegenteil, es wurden Abhängigkeiten von Regierungen einzementiert, und, was noch schlimmer ist, oftmals landen die Entwicklungshilfemillionen in dunklen Kanälen oder auf den Bankkonten von Dritte-Welt-Diktatoren. Daher ist Entwicklungshilfe nicht nur wirkungslos, sondern manchmal sogar schädlich, weil die spezifischen Probleme eines Landes nicht beachtet werden und es darüber hinaus an Koordination und Kontrolle mangelt. Es muss ernsthaft bezweifelt werden, ob ein EU-weites Finanzierungsinstrument für Entwicklung und Menschenrechte an diesen Zuständen irgendetwas ändern kann. Wenn wir auf der einen Seite afrikanischen Kleinbauern Geld geben und diese auf der anderen Seite mit subventionierten Agrarprodukten in den Ruin treiben, dann werfen wir das Geld der europäischen Steuerzahler zum Fenster hinaus. Ob der Zweifel an der Sinnhaftigkeit des geplanten Finanzierungsinstruments habe ich mich der Stimme enthalten.
Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. – (IT) Meine Entscheidung, für die Einführung eines Finanzierungsinstruments für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern zu stimmen, das mit überwältigender Mehrheit in diesem Parlament angenommen wurde, unterstützt voll und ganz die gemeinsame Linie der Anwendung des Artikels 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon können die Kriterien von Artikel 290 keine Frage des politischen Feilschens oder irgendwelcher besonderen Absprachen sein.
Ich glaube, dass die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern ein Schritt ist, den die Europäische Union machen muss, damit alle Mitgliedstaaten von einem Finanzierungsinstrument, das dazu dient, das Wirtschaftswachstum und Entwicklung der Union voranzutreiben, profitieren können. Derzeit muss sich die EU auf eine Zukunft der Veränderung, der wirtschaftlichen Entwicklung und des Wohlstands hinbewegen. Die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern würden diesen Prozess erleichtern und weiter verbreiten.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. – (PT) Seit 2007 hat die EU ihre geografische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern in Asien, Zentralasien und Lateinamerika sowie mit dem Irak, Iran, Jemen und Südafrika gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 vom 18. Dezember 2006 zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit eingeschränkt. Das vorrangige und übergreifende Ziel dieser Verordnung besteht in der Beseitigung der Armut durch das Erreichen der Millennium-Entwicklungsziele. Vor dem Hintergrund der neuen Befugnisse des Parlaments, die ihm durch den Vertrag von Lissabon übertragen wurden, erklärt der Berichterstatter die Notwendigkeit, Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 durch die Erweiterung ihres geografischen Rahmens zu ändern und gleichzeitig das Parlament neben dem Rat ins Zentrum des Entscheidungsfindungsverfahrens zu bringen. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden mit diesem Gedanken eingeführt. Ich möchte die Übertragung von Befugnissen an die Kommission betonen, delegierte Rechtsakte in Übereinstimmung mit Artikel 290 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union anzunehmen. Diese Änderung sieht vor, das Parlament in allen Phasen des Verfahrens, von der Verhandlung bis zur Annahme stärker zu berücksichtigen und die EU so demokratischer und legitimer zu machen.
Paulo Rangel (PPE), schriftlich. – (PT) In Bezug auf diese Empfehlung für eine zweite Lesung geht es hier um die Umsetzung des Verfahrens von delegierten Rechtsakten im Rahmen des Finanzierungsinstruments für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern, wie es in Artikel 290 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union zusammenfassend dargelegt wird. Ich habe dafür gestimmt, weil ich es für entscheidend halte, sicherzustellen, dass das Parlament auf gleichberechtigter Ebene mit dem Rat handlungsfähig ist und dass die Programmstruktur für das Finanzierungsinstrument für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern mit den durch den Vertrag von Lissabon eingeführten Änderungen harmonisiert wird.
Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. – (PT) Ich habe für den Entschließungsantrag gestimmt, weil ich glaube, dass er Empfehlungen an die Kommission und den Rat enthält, die für eine faire Entschädigung für die negativen Auswirkungen der geschlossenen Abkommen, und zwar ihrer Auswirkungen auf die europäischen Regionen, entscheidend sind.
Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. – (LT) Ich habe für den Entschließungsantrag über den Abschluss eines Übereinkommens über den Bananenhandel gestimmt. Ich begrüße die Beendigung von einem der technisch komplexesten, politisch sensibelsten und kommerziell bedeutendsten Rechtsstreitigkeiten, die je vor die WTO gebracht wurden. Ich bin davon überzeugt, dass die erreichte Einigung eine Lösung ist, aber dass sie die legitimen Interessen der Parteien nicht gänzlich in Einklang bringen konnte, und deswegen rufe ich die Kommission auf, bei nächster Gelegenheit eine Folgenabschätzung der Übereinkommen über den Bananenhandel betreffend die Auswirkungen auf Bananen produzierende Entwicklungsländer und Europas Gebiete in äußerster Randlage bis 2020 vorzulegen. Ich begrüße die Tatsache, dass die Übereinkommen über den Bananenhandel die letzten Verpflichtungen der EU für den Marktzugang für Bananen darstellen werden und in die Endergebnisse der nächsten Runde multilateraler Marktzugangsverhandlungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse aufgenommen werden, die unter der Schirmherrschaft der WTO (Doha-Runde) erfolgreich abgeschlossen werden sollen. Ich möchte betonen, dass die erzielte Einigung einen Schritt vorwärts in den Gesprächen der Doha-Runde darstellen, aber nur einen begrenzten Schritt voran, da die jeweiligen Schwierigkeiten weit über die einfache Frage von Bananen hinausgehen.
Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. – (PT) Ich begrüße die Annahme dieses Übereinkommens über den Bananenhandel, aber ich möchte betonen, dass wir die Interessen aller Parteien schützen müssen. Erzeuger aus Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) sowie die EU und ihre Gebiete in äußerster Randlage können erheblich davon betroffen sein. Es ist wesentlich, dass die Kommission eine Folgenabschätzung über dieses Übereinkommen vorlegt. Es ist für die EU auch wichtig, die Unterstützung für die wichtigsten Bananen liefernden AKP-Länder zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der wirtschaftlichen Vielfalt sowie zur Abschwächung der sozialen Folgen der Anpassung zu steigern.
George Sabin Cutaş (S&D), schriftlich. – (RO) Ich habe für den Entschließungsantrag über das Übereinkommen über den Bananenhandel gestimmt, weil dieses Übereinkommen einen fast zwei jahrzehntelangen Streit beendet und auch einen Schritt in die richtige Richtung zum Abschluss der Doha-Runde darstellt.
In diesem Übereinkommen wurde die Entscheidung getroffen, die Zölle für lateinamerikanische Bananenexporteure zu reduzieren und gleichzeitig auch finanzielle Hilfe zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Bananenproduzenten in den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean zu gewährleisten.
Lena Ek, Marit Paulsen, Olle Schmidt und Cecilia Wikström (ALDE), schriftlich. − (SV) Es ist wichtig, den langwierigen Streit über Einfuhrzölle für Bananen mit der Welthandelsorganisation (WTO) zu beenden, und deswegen war die Ratifizierung des Genfer Zoll- und Handelsabkommens von 2009 notwendig. Es ist auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass die AKP-Länder aufgrund des vorherigen Übereinkommens häufig von einer eng gefassten Bananenproduktion anstatt von einer umfassenderen Produktionsart abhingen und deswegen gefährdeter waren. Mit der Auslaufphase, die wir nun beschlossen haben, werden diese Länder Unterstützung erhalten, um andere Produktionsoptionen zu erkunden. Das ist eine wichtige Hilfe und wir verstehen, dass die Anpassung Zeit in Anspruch nehmen kann. Diese Anpassung ist jedoch notwendig, da die AKP-Länder ansonsten Gefahr laufen, in der eng gefassten Produktion von Bananen zu verharren, was trotz Vorzugsbehandlung den Ländern bisher keine Wettbewerbsfähigkeit auf dem EU-Binnenmarkt „beschert“ hat.
Wir möchten insbesondere betonen, dass wir, wenn wir wirklich den AKP-Ländern helfen wollen, sich anzupassen, es effektiver wäre, die Koordinierung der europäischen Agrar-, Handels- und Entwicklungsstrategien mit dem Ziel des freien und fairen Handels sicherzustellen, als mehr Ausgleichszahlungen vom Haushalt der EU für die Anpassungszeit zu fordern.
Göran Färm, Anna Hedh, Olle Ludvigsson, Marita Ulvskog und Åsa Westlund (S&D), schriftlich. − (SV) Wir schwedischen Sozialdemokraten unterstützen den Abschluss des Genfer Übereinkommens über den Bananenhandel zwischen der EU, den Vereinigten Staaten und mehreren lateinamerikanischen Ländern und die Tatsache, dass den AKP-Ländern durch das Programm für Begleitmaßnahmen für den Bananensektor Hilfe gewährt wird. Wir unterstützen jedoch nicht die Passagen über eine Steigerung der Agrarhilfe durch das POSEI für EU-Produzenten, die von diesem Abkommen betroffen sind. Wir sind davon überzeugt, dass die Agrarhilfe der EU allmählich abgebaut werden sollte.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Das am 15. Dezember 2009 zwischen der EU, einer Gruppe lateinamerikanischer Länder und den Vereinigten Staaten erzielte Übereinkommen hinsichtlich der Zölle auf Bananenimporte scheint Vorteile zu haben, aber es bringt die legitimen Interessen aller Parteien nicht völlig in Einklang. Deswegen scheint es wichtig zu sein, mit spezifischen Maßnahmen zur Verbesserung der Anwendung von Übereinkommen auf verschiedenen Ebenen vorzugehen, insbesondere mit einer Folgenabschätzung für Bananen produzierende Länder und Europas Gebiete in äußerster Randlage, mit der Bewertung der Begleitmaßnahmen im Bananensektor 18 Monate vor Ende des Programms, dem Vorschlag von Maßnahmen zusammen mit der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP), um den Ländern zu helfen, die sehr vom Anbau von Bananen abhängen, ihre Wirtschaft zu diversifizieren, sowie auch die Überarbeitung und Anpassung des Pakets zur Unterstützung von Produzenten innerhalb der EU, wie es im Haushalt für das Programm zur Lösung der spezifischen auf Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme (POSEI), insbesondere der französischen Überseedepartements Guadeloupe und Martinique, den Azoren, Madeira und den Kanaren, vorgesehen ist. Diese und andere Maßnahmen gleicher Bedeutung werden im vorliegenden Entschließungsantrag hervorgehoben.
José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Das am 15. Dezember 2009 unterzeichnete Genfer Übereinkommen zwischen der EU und lateinamerikanischen Bananen liefernden Ländern hat einen langen Streit innerhalb der Welthandelsorganisation (WTO) beigelegt. Diese Verhandlungen, die im Zusammenhang mit der Doha-Runde geführt wurden, betreffen nicht nur die lateinamerikanischen Länder, sondern auch die Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) sowie die USA, die sich verpflichtet haben, die Streitigkeiten in der WTO über die Einfuhrregelung der EU für Bananen zu beenden und mit denen die EU Handelsbeziehungen aufrechterhält. Das Ziel dieses Übereinkommens besteht darin, eine schrittweise Reduzierung der EU-Zölle über sieben Jahre einzuführen.
Ich begrüße deswegen die von der Kommission geführten Verhandlungen und hoffe, dass diese Übereinkommen über den Bananenhandel – das Genfer Übereinkommen und das EU-US-Übereinkommen – so schnell wie möglich abgeschlossen werden. Schließlich hoffe ich, dass diese Übereinkommen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Förderung von Strategien zur wirtschaftlichen Diversifizierung sowie von Strategien beitragen werden, die das soziale, wirtschaftliche und ökologische Niveau dieser Entwicklungsländer anheben, ohne natürlich die Hilfsmaßnahmen aus dem Programm zur Lösung der spezifisch auf die Abgelegenheit und die Insellage zurückzuführenden Probleme zur Unterstützung von Bananenproduzenten in den Gebieten in äußerster Randlage der EU zu vergessen.
João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Die Änderungsentwürfe, die wir vorbrachten, und welche die Mehrheit des Parlaments heute abgelehnt hat, fassen die Gründe für unsere abschließende Stimmabgabe gegen diesen Entschließungsantrag zusammen. Das Ende eines Streits – in diesem Fall ein Handelsstreit – ist allein kein Grund, sich zu freuen. Offensichtlich hängt alles von der Art und Weise ab, wie dieser Streit beigelegt wird, wer durch die endgültige Lösung gewonnen und wer verloren hat und ob sie fair oder unfair ist. Das scheint die Mehrheit dieses Parlament zu ignorieren. Das Ende dieses Streits ist vorteilhaft für die US-Multis in dem Sektor, benachteiligen jedoch europäische und AKP-Produzenten, insbesondere diejenigen kleiner und mittlerer Größe.
Der Entschließungsantrag erkennt dies etwas scheinheilig an, denn diejenigen, die ihn vorschlagen, sind dieselben, die das Übereinkommen befürwortet haben, das die erwähnten negativen Auswirkungen verursacht; dieselben Personen, die sich nun äußerst besorgt über die Auswirkungen geben, sie mit ihrer Stimmabgabe jedoch ermöglicht haben; dieselben Personen, die eine Folgenabschätzung des Übereinkommens verlangen, aber nicht auf die Ergebnisse dieser Bewertung warten, um sie umzusetzen; dieselben Personen, die nun die Einhaltung der Agenda für menschenwürdige Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) fordern, aber blind der Stimme der Welthandelsorganisation (WTO) folgen und ihre Augen vor den Berichten von Verletzungen der Menschenrechte durch US-Multis in den lateinamerikanischen Ländern verschließen.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Erneut hat Brüssel außereuropäischen Interessen nachgegeben und die Grundsätze aufgegeben, die sie in Bezug auf Entwicklungs-, Sozial- und Umweltklauseln, Unterstützung von überseeischen Gebieten usw. zu verteidigen vorgibt. Kein Grundsatz oder Wert wird hochgehalten, wenn es darum geht, allen Nationen die Gesetze des Markts und des Freihandels aufzuerlegen, unabhängig davon, mit welchen wirtschaftlichen und sozialen Folgen dies verbunden ist.
Das Genfer Übereinkommen wird dem Handelskrieg, in dem wir tatsächlich gegen die Vereinigten Staaten antreten, kein Ende setzen, da die Kommission zur gleichen Zeit, wo der Bananensektor in Europa und den AKP-Ländern im Austausch für die Einstellung von Rechtsstreitigkeiten bei der WTO ausverkauft wurde, sogar noch günstigere Abkommen mit einer Handvoll Staaten aus Zentral- und Südamerika aushandelte. Wer glaubt eigentlich, dass die Unterzeichner des Genfer Übereinkommens sehr lange zweitklassige Behandlung in Kauf nehmen werden?
Wir müssen die Gemeinschaftspräferenz aufrechterhalten und unsere Sozial-, Umwelt- und Sicherheitsstandards jenen auferlegen, die in unsere Länder exportieren wollen. Wir müssen den Grundsatz der Gegenseitigkeit und den Zugang zu ausländischen Märkten für unsere eigenen Produkte einfordern. Wir müssen diese Flucht nach vorn in Richtung globalem Freihandel stoppen, der keinem, außer vielleicht China nutzt.
Marine Le Pen (NI), schriftlich. – (FR) Die Mitglieder des Europäischen Parlaments haben für einen Entschließungsantrag zur Unterstützung des „Genfer Übereinkommens" gestimmt, das den „Bananenkrieg" beenden soll. In Wirklichkeit bedroht dieses Übereinkommen direkt alle europäischen Produzenten, aber insbesondere französische Überseeproduzenten, während darüber hinaus zahlreiche lateinamerikanische Länder bereits neue Verhandlungen aufgenommen haben, um weitere Reduzierungen oder sogar Nullquoten zu erhalten. Dieser Skandal zeigt, dass sie weit davon entfernt sind, diese Frage zu lösen und in ein neues Wespennest gestochen haben, wodurch der Handelssektor nicht nur Bananen betreffend, sondern auch im Hinblick auf andere landwirtschaftlicher Erzeugnisse noch mehr erschüttert wird. Europa und Frankreich werden mit gebundenen Händen und Füßen als Goldesel der Welt betrachtet und mit krimineller Zustimmung von politischen Führern der Gnade der umfassenden Liberalisierung unserer Märkte überlassen, die den globalen und ultraliberalen Pro-Europäern zu Diensten sind. Statt die Einfuhrtarife zu senken, sollten wir eine vernünftige Politik des Protektionismus an unseren Wirtschaftsgrenzen verfolgen. Dies ist eine der Lösungen im Zentrum des internationalen Handelskrieges, die französische Landwirte und Agrarberufe, insbesondere in überseeischen Gebieten, wo die wirtschaftliche und soziale Lage bereits desaströs genug ist, schützen.
David Martin (S&D), schriftlich. − Ich habe für die Entschließung und Änderungsanträge 7 und 11 gestimmt. Änderungsantrag 7 lenkt Aufmerksamkeit auf die Tatsache, dass einige lateinamerikanische Länder nach dem WTO-Übereinkommen durch die Verhandlung von Freihandelsabkommen zusätzliche Vorteile gewonnen haben, und dass diese Übereinkommen die Position von AKP-Ländern weiter schwächen. Änderungsantrag 11 befasst sich mit Menschenrechtsfragen in Kolumbien und Honduras.
Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. – (FR) Dieser Entschließungsantrag ist leeres Gerede, das die Menschen vergessen lassen soll, dass das Parlament nur annehmen oder ablehnen kann. Die Entschließung bewirkt jedoch etwas anderes: Sie verschleiert die Unterwerfung gegenüber den Vereinigten Staaten und ihren Multis, die zu den grausamsten und brutalsten Vertretern gehören, die es gibt. Sie sagt kein Wort über die Passagen zu Honduras, obwohl das Land von einem Rebellenregime regiert wird.
Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Ich muss das Ende eines der technisch komplexesten, politisch sensibelsten und kommerziell bedeutungsvollsten Rechtsstreits begrüßen, der je vor die Welthandelsorganisation gebracht wurde. Ich bin jedoch überzeugt, dass dieses Übereinkommen nicht perfekt ist und in Zukunft einige Probleme verursachen kann. Ich dränge die Kommission deswegen, so schnell wie möglich eine Folgenabschätzung der Auswirkungen von Übereinkommen über den Bananenhandel auf Bananen produzierende Entwicklungsländer und die europäischen Gebiete in äußerster Randlage bis 2020 vorzulegen, damit wir die Schwierigkeiten dieser Länder bewerten und entsprechend handeln und gegebenenfalls das Programm zur Lösung der spezifisch auf die Abgelegenheit und die Insellage zurückzuführenden Probleme anpassen können.
Willy Meyer (GUE/NGL), schriftlich. − (ES) Ich stimme dem Entschließungsantrag zu, wenn er die Bedeutung des Bananenanbaus in den Gebieten in äußerster Randlage der EU, wie den Kanaren, Azoren oder Madeira erwähnt, wo er ein entscheidender Agrarsektor ist. Ich bin auch davon überzeugt, dass die Aufstockung der Hilfe für Bananenerzeuger in diesen Regionen positiv ist. Dennoch habe ich nicht dafür gestimmt, weil er wie andere von der EU abgeschlossene Freihandelsabkommen nicht die prekäre Lage der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte in Entwicklungsländern oder die negativen Folgen für die Bevölkerung berücksichtigt. Er erwähnt auch nicht die Rückverfolgbarkeit von Produkten oder die Forderung der EU nach der Notwendigkeit, dass Importe mit Arbeitsrechten und Gesundheitsstandards, die den in der EU bestehenden ähnlich sind, in Einklang stehen, was einen entscheidenden Einfluss auf die Verbesserung der beklagenswerten Lebensbedingungen von Bauern in Entwicklungsländern haben würde. Darüber hinaus begrüße ich im Unterschied zu Absatz 10 der Entschließung, der angibt, dass Ecuadors Ablehnung des Mehrparteien-Handelsabkommens zwischen der EU und Peru sowie Kolumbien bedauernswert ist, begrüße ich die von Präsident Correas Regierung bezogene Haltung zu dieser Frage und unterstütze seine Alternative, die als „Treaty for Development“ bekannt ist.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Um in Sachen Bananenimport in die EU die lateinamerikanischen Lieferantenländer gegenüber den AKP-Ländern nicht länger zu benachteiligen, wurde ein Übereinkommen beschlossen. Damit werden nun auch die Bananeneinfuhrregeln mit den WTO-Vorschriften in Einklang gebracht. Durch das Übereinkommen hebt die EU hervor, dass sie ihre Einfuhrzölle auf Bananen aus Lateinamerika bis zum Jahr 2017 stufenweise von 176 Euro pro Tonne auf 114 Euro pro Tonne senken wird. Ich enthalte mich meiner Stimme, da eine relative Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit mancher Länder nicht ausgeschlossen werden kann.
Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. – (IT) In Anbetracht der Situation im Bananenhandel, wobei Bananen das weltweit viertgrößte Agrarexportprodukt sind und ihre Produktion große Auswirkungen auf lokale Gemeinden hat und das Zollkontingentsystem der EU die Bedingungen geschaffen hat, die es Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean ermöglichen, erhebliche Mengen an Bananen in die EU zu exportieren, und eine große Anzahl von Arbeitsplätzen in Verbindung mit der Bananenproduktion gesichert hat, möchte ich meine positive Meinung zu dem Thema bekunden und hervorheben, dass durch die Abkommen die diversen Rechtstreitigkeiten beigelegt werden konnten.
Wenn ich das sage, möchte ich betonen, dass die EU ihren Einfuhrzoll auf Bananen aus Lateinamerika schrittweise senken wird und daher werden die Bananen exportierenden AKP-Länder zusätzliche Unterstützung durch ein neues Programm – die „Begleitmaßnahmen im Bananensektor" (BAM) – erhalten.
Ich bin auch davon überzeugt, dass die sozioökonomische Bedeutung des Bananensektors durch die Belebung des Arbeitsmarkts wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt hervorruft und daher ausreichend berücksichtigt werden sollte.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. − (PT) Ich habe für diesen Entschließungsantrag gestimmt, weil ich glaube, dass er im Hinblick auf faire Ausgleichszahlungen für negative externe Effekte der geschlossenen Übereinkommen, insbesondere die Auswirkungen auf die Gebiete in äußerster Randlage von Europa betreffend wichtige Empfehlungen an die Kommission und den Rat enthält. Das erzielte Übereinkommen bringt die legitimen Interessen aller Parteien nicht vollständig in Einklang, also ist es wichtig, entsprechende Maßnahmen zur besseren Umsetzung der Übereinkommen auf verschiedenen Ebenen zu ergreifen, insbesondere durch eine Folgenabschätzung für Bananen liefernde Entwicklungsländer sowie für Europas Gebiete in äußerster Randlage. Es wäre deswegen wichtig, das Hilfspaket für EU-Produzenten aus dem Budget des Programms zur Lösung der spezifischen auf die Abgelegenheit und die Insellage zurückzuführenden Probleme zu überprüfen und anzupassen, insbesondere im Hinblick auf die französischen überseeischen Gebiete Guadeloupe und Martinique, die Azoren, Madeira und die Kanaren.
Paulo Rangel (PPE), schriftlich. – (PT) Ich habe für diesen Entschließungsantrag infolge des am 15. Dezember 2009 erzielten Übereinkommens zwischen der EU, einer Gruppe lateinamerikanischer Staaten und den USA über Zölle auf Bananenimporte gestimmt, das die Notwendigkeit aufzeigt, eine Bewertung der Folgen für Bananen produzierende Länder und Europas Gebiete in äußerster Randlage durchzuführen, sowie die Notwendigkeit, Bananen produzierenden Ländern in den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean sowie in der EU angemessene Hilfe zu leisten, um es ihnen zu ermöglichen, sich den neuen Bedingungen des internationalen Marktes anzupassen.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – (FR) Diese Übereinkommen haben die beherrschende Stellung der US-Multis gestärkt, die bereits 80 % des Weltmarktes kontrollieren, und laufen somit den Interessen, insbesondere der AKP-Länder, der Gebiete in äußerster Randlage und von Ecuador zuwider. Erneut werden kleine Produzenten leiden. Es ist eine dringende eingehende Prüfung internationaler Handelsregeln erforderlich, um sicherzustellen, dass der exportgeleiteten Produktion nicht länger Vorrang eingeräumt wird. Es ist unerlässlich, dass wir unser Modell ändern, um Lebensmittelautonomie und die Entwicklung lokaler Produktion für alle sicherzustellen. Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Finanzmaßnahmen zur Unterstützung von AKP-Produzenten (Begleitmaßnahmen im Bananensektor) und der Gebiete in äußerster Randlage der Europäischen Union (Programm zur Lösung der spezifisch auf die Abgelegenheit und die Insellage zurückzuführenden Probleme (POSEI)) sind nicht ausreichend. Es wäre inakzeptabel, wenn diese Länder den Preis für schlechte internationale Handelspolitik zahlen müssten. Die Europäische Union muss sicherstellen, dass eine Folgenabschätzung im Zusammenhang mit diesen Übereinkommen durchgeführt wird, aber vor allem muss sie ihre Rechtsvorschriften entsprechend ändern, um nachhaltige Produktion zu fördern.
Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. – (PT) Gemäß den Bestimmungen des mit den lateinamerikanischen Ländern unterzeichneten Übereinkommens wird die EU die auf Bananenexporte anwendbaren Zölle bis 2017 von derzeit 176 Euro pro Tonne auf den Endwert von 114 Euro pro Tonne senken. Das Ziel besteht darin, einen berechenbareren und stabileren weltweiten Bananenmarkt mit mehr Investitionen und Wachstum in dem Sektor zu schaffen und einen jahrzehntelangen Konflikt auf der Grundlage von Klagen gegen die EU zu beenden, als diese 2006 Änderungen der auf Bananen anwendbaren Zölle einführte.
Die Frage der EU-Beziehungen zu Drittstaaten im Bananensektor umfasst auch die auf die Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean angewandten neuen Begleitmaßnahmen. Es bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen angenommen werden, um die Interessen der Produzenten in den Gebieten in äußerster Randlage ausreichend zu berücksichtigen, die angeblich bereits durch das Budget des Programms zur Lösung der spezifisch auf Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme (POSEI) entschädigt wurden. Unter Berücksichtigung dessen, dass POSEI zuletzt 2006 überarbeitet wurde, ist es inakzeptabel, zu behaupten, dass diese Änderungen im Rahmenwerk der Handelsbeziehungen in dem Sektor bereits berücksichtigt wurden.
Es ist sowohl dringend als auch notwendig, dass Entschädigungsmaßnahmen in die bevorstehende Änderung der Verordnung aufgenommen werden, um Bananenproduzenten der europäischen Gebiete in äußerster Randlage Mittel zu gewährleisten, um die Auswirkungen der Liberalisierung des Sektors zu minimieren.
Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. – (PT) Obgleich ich mit der Position des Berichterstatters übereinstimme, dass es einer ausdrücklichen Zustimmung von Kommission und Rat bedarf, um eine Folgenabschätzung über die Auswirkungen der Übereinkünfte auf die Regionen und die Entwicklungsländer vorzunehmen, gehe ich nicht konform damit, dass das Verfahren ohne eine vorangehende Folgenabschätzung entwickelt wurde, wenn man bedenkt, dass es sich um eine Kulturpflanze handelt, die für einige Regionen der Europäischen Union, wie die Regionen in äußerster Randlage, von Bedeutung ist. In dieser Hinsicht bringe ich meine Einwendungen zum Ausdruck und enthalte mich der Stimme.
Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich. – (FR) Ich habe gegen dieses internationale Handelsabkommen gestimmt. Die Geschichte des internationalen Handels beweist, dass die Entwicklung hin zu Monokulturen kein praktikables oder nachhaltiges Wirtschaftsentwicklungsmodell darstellt. Die geschlossenen Freihandelsabkommen sind meiner Meinung nach unbedacht. Vielmehr hat die Europäische Union aus meiner Sicht die Pflicht, ihre Verpflichtungen einzuhalten und den Regionen in äußerster Randlage eine angemessene finanzielle Unterstützung zu gewähren.
Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. – (LT) Ich habe für den Entwurf eines Beschlusses über den Abschluss eines Übereinkommens über den Bananenhandel gestimmt. Bananen sind weltweit das viertwichtigste landwirtschaftliche Erzeugnis und tragen maßgeblich zur Sicherung der Ernährung bei. Allerdings werden Bananen in den meisten Erzeugerländern ausschließlich für den heimischen Markt und zum Teil auch für regionale Märkte produziert, wobei nur 20 % der gesamten Produktion in den internationalen Handel gelangen. Der Bananenhandel liegt in den Händen einiger weniger großer Firmen, d. h. nur fünf Multis kontrollieren mehr als 80 % des gesamten internationalen Bananenhandels. Am 15. Dezember 2009 erzielten die EU, eine Gruppe lateinamerikanischer Länder und die Vereinigten Staaten eine Einigung über die Zölle der EU auf Bananenimporte, und beendeten so einen der langwierigsten und bittersten Konflikte, die es in jüngster Zeit im multilateralen Handelssystem gegeben hat. Das Übereinkommen besteht aus drei grundsätzlichen Komponenten: einem vereinbarten System über Zollsenkungen für Bananenexportländer, die von dem Meistbegünstigtenstatus profitieren; einem Abkommen darüber, wie so genannte „tropische Produkte“ zu behandeln sind und Produkte, die in den WTO-Verhandlungen allgemein unter die auslaufende „Präferenzregel“ fallen; einem Finanzpaket im Wert von 190 Mio. EUR als Hilfe für die AKP-Bananenexportländer, das als Programm für Begleitmaßnahmen für den Bananensektor bezeichnet wird. Die Bananenkonflikte haben sich destabilisierend auf die Länder ausgewirkt, in denen Bananen erzeugt und gehandelt werden. Die Vereinbarung wird dazu führen, dass der globale Markt für Bananen berechenbarer und stabiler wird, und wird so zur Förderung von Investitionen und Wachstum beitragen und generell die Aufmerksamkeit stärker auf die Produktionsbedingungen in der Lieferkette für Bananen lenken.
Vito Bonsignore (PPE), schriftlich. – (IT) Ich habe für den Bericht gestimmt und möchte der Berichterstatterin für ihre Arbeit danken. Ich befürworte den Liberalisierungsprozess für den Bananenhandel, der aufgrund der in der Welthandelsorganisation erzielten Übereinkünfte und der bilateralen Abkommen zwischen einigen Ländern Mittel- und Südamerikas stattfinden wird. Meiner Meinung nach ist es allerdings auch notwendig, die europäischen Erzeuger zu schützen, die seit jeher Bananen erzeugen und verarbeiten und denen eine wichtige soziale Rolle in bestimmten Regionen der Europäischen Union, wie Guadeloupe, Martinique, Madeira und den Azoren, zukommt.
Ich denke daher, dass Rat und Kommission die Situation angehen sollten, indem sie eine Langzeitbewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen vornehmen und diesen Gebieten finanzielle Unterstützung zusichern, damit die europäischen Erzeuger im Zuge der stufenweise Liberalisierung des Bananenmarkts wettbewerbsfähig bleiben.
Jan Březina (PPE), schriftlich. – (CS) Ich habe für das Übereinkommen über den Bananenhandel gestimmt, das den 16 Jahre andauernden Handelsstreit über die Bananenimporte zwischen der EU und den amerikanischen Ländern endgültig beendet. Die Schwere der Problematik wird durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofes deutlich, der sich mit den diskriminieren Vorschriften für europäische Bananenimporte auseinanderzusetzen hatte. Ich begrüße, dass die Bananenimporte nunmehr gleichberechtigt behandelt werden, wodurch die ungerechtfertigte Bevorzugung der Erzeuger in den ehemaligen europäischen Kolonien beendet wird, was zu Verzerrungen im internationalen Bananenhandel geführt hat. Selbst nach der Gleichstellung der wirtschaftlichen Bedingungen werden die bislang bevorzugt behandelten Erzeuger aus Regionen in Afrika, der Karibik und dem Pazifik weiterhin eine bevorzugte Behandlung erfahren. Als Ausgleichsmaßnahme werden 200 Mio. EUR bereitgestellt, die sie auf den härteren Wettbewerb vorbereiten sollen. Ich fürchte, wir werden uns früher oder später damit abfinden müssen, dass die afrikanischen Bananen mit den lateinamerikanischen einfach nicht mithalten können aufgrund von schlechterer Qualität und höheren Produktionskosten. Gleichzeitig hoffe ich, dass nach erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen über die Bananenimporte auch die Senkung der Importzölle auf andere tropische Früchte erörtert wird, was eine Preissenkung dieser Früchte zur Folge haben sollte, wovon wiederum alle EU-Bürgerinnen und -Bürger profitieren.
Ole Christensen, Dan Jørgensen, Christel Schaldemose und Britta Thomsen (S&D), schriftlich. − (DA) Wir unterstützen den Abschluss des Genfer Übereinkommens über den Bananenhandel zwischen der Europäischen Union und einigen lateinamerikanischen Ländern sowie den Vereinigten Staaten von Amerika. Daher befürworten wir, dass zusätzlich zu den laufenden EU-Hilfen die wichtigsten AKP-Bananenexportländer durch das so genannte Programm für Begleitmaßnahmen für den Bananensektor (BAM) unterstützt werden. Wir lehnen eine Aufstockung der EU-Hilfen für die europäischen Erzeugerländer, die von dem Übereinkommen (Abschnitt 19 und 20 des Entwurfs) betroffen sind, ab und sind generell der Ansicht, dass die EU-Agrarbeihilfen auslaufen sollten.
Edite Estrela (S&D), schriftlich. – (PT) Ich habe für die Empfehlung zu den Übereinkommen über den Bananenhandel gestimmt, da ich überzeugt bin, dass mit der Unterzeichnung dieser Abkommen die Streitigkeiten in der WTO beigelegt werden und der internationale Bananenmarkt an Stabilität gewinnt. Für unerlässlich halte ich jedoch, die Wahrung der Interessen und spezifischen Bedürfnisse der Bananenerzeuger in den Regionen in äußerster Randlage sicherzustellen, und zwar durch Aufstockung der finanziellen Beihilfen, die im Rahmen des POSEI-Programms (Programm zur Lösung der spezifisch auf Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme) zur Verfügung gestellt werden.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Bananenerzeugung ist weltweit der viertgrößte Markt, allerdings nehmen nur sehr wenige Erzeugerländer an ihm teil. Nur 20 % der gesamten Produktion gelangen in den internationalen Handel. Am 15. Dezember 2009 erzielten die EU, eine Gruppe lateinamerikanischer Länder und die Vereinigten Staaten eine Einigung über die Zölle auf Bananenimporte. Dadurch wurde ein Konflikt in der Welthandelsorganisation über die Benachteiligung lateinamerikanischer Erzeuger gegenüber Erzeugern aus afrikanischen, karibischen oder pazifischen Ländern (AKP-Länder) beendet und dabei eine Überprüfung der EU-Politik beschlossen sowie eine progressive Senkung der derzeitigen 176 EUR pro Tonne auf einen Zollsatz von 114 EUR pro Tonne im Jahr 2017. Die AKP-Staaten büßen dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit ein, was, trotz der für sie geltenden Zollbefreiung, negative wirtschaftliche und soziale Auswirkungen haben könnte. Das Übereinkommen scheint einige Vorteile zu haben, es ist jedoch wichtig, eine Bewertung der Auswirkungen auf die Fähigkeit der AKP-Staaten, auf Marktveränderungen zu reagieren, durchzuführen.
José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Diese Entschließung bezieht sich auf den Abschluss des Genfer Übereinkommens über den Bananenhandel zwischen der EU und einigen lateinamerikanischen Staaten und auf ein weiteres Übereinkommen über den Bananenhandel zwischen der EU und den USA. Ich habe für diese Entschließung gestimmt, nicht nur, weil die Kommission somit klären muss, ob die Finanzierungsvereinbarung eine Aufstockung der derzeitigen Mittel für Entwicklung zulässt, aber vor allem auch, weil gerade den europäischen Erzeugern in den Regionen in äußerster Randlage besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. So zum Beispiel Madeira, wo hohe Arbeitslosigkeit herrscht und die Entschließung zu einer Steigerung des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhaltes beiträgt. Daher hoffe ich, dass die Mittel aus dem Programm zur Lösung der spezifisch auf die Abgelegenheit und die Insellage zurückzuführenden Probleme erhöht werden, sodass die europäischen Bananenerzeuger dem Wettbewerb, der durch die zunehmende Liberalisierung dieses Sektors als Folge der neuen Vereinbarungen entsteht, standhalten können.
David Martin (S&D), schriftlich. − Ich habe meine Zustimmung für die Übereinkunft über den Bananenhandel mit 11 lateinamerikanischen Staaten und den Vereinigten Staaten von Amerika gegeben. Durch unsere heutige Zustimmung hat das Europäische Parlament den jahrelangen „Bananenkrieg" beendet. Ich begrüße, dass zur Abschwächung der Folgen für die ärmsten AKP-Staaten, deren Wirtschaft sich hauptsächlich auf Bananen stützt, das Übereinkommen ein Finanzierungsinstrument vorsieht, das diese Länder bei der Modernisierung und Diversifikation ihrer Produktion unterstützt.
Jiří Maštálka (GUE/NGL), schriftlich. – (CS) Im Hinblick auf die vorgelegten Vorschläge, der Standpunkte der konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordischen Grünen Linken zu dem eingereichten Material zur Anpassung der Vorschriften, die den Marktzugang für dieses landwirtschaftliche Erzeugnis regeln, und betreffend die damit verbundenen internationalen Handelsvorschriften für Ein- und Ausfuhren möchte ich gerne meine Haltung erläutern, die mit dem Standpunkt der tschechischen Regierung übereinstimmt. Die tschechische Regierung unterstützt eine Anpassung der Einfuhrregelungen, die eine Senkung des Importzollsatzes auf dieses landwirtschaftliche Erzeugnis aus Drittstaaten vorsieht, und begrüßt das Genfer Abkommen, das den Handel in diesem Bereich reguliert. Die tatsächliche landwirtschaftliche Produktionsmenge und der tatsächlich stattfindende internationale Handel für dieses Erzeugnis sowie insbesondere der Zugang zum Markt der Europäischen Union sind Schlüsselthemen für den Großteil der betroffenen Staaten. Das dürfen wir bei der Ausarbeitung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik nicht vergessen. Laut der Texte sollen die ausgehandelten Bedingungen zu einer Stabilisierung in dem Bereich beitragen. Allerdings sollten auch in Zukunft eine Bewertung der Folgen für die betroffenen Staaten sowie eine Einschätzung der langfristigen Entwicklung als Ausgangspunkt genommen werden. Über der Priorität, die die Anpassung der internationalen Handelsvorschriften genießt, dürfen wir die Bedeutung dieses Erzeugnisses für den Endverbraucher nicht vergessen. Es ist wichtig, dass das Nahrungsmittel weiterhin ausreichend Nährwerte enthält und auf umweltgerechte Art erzeugt wird. Angemessene Qualität darf letztlich nicht unter den Tisch fallen, sondern sollte Vorrang haben vor Quantität.
Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. – (FR) Diese Übereinkommen sind lediglich das Ergebnis des Drucks, den die großen multinationalen Bananenkonzerne unter dem wohlwollenden Blick der WTO ausgeübt haben. Dadurch findet eine künstliche Angleichung der Wettbewerbsbedingungen für Bananen exportierende Länder statt. Im Grunde bedeutet das eine Sanktionierung der entsetzlichen Lohnpolitik und der Zerstörung der Demokratie, wie sie multinationale Unternehmen wie Chiquita und Dole in den lateinamerikanischen Ländern betreiben. Mit keinem Wort werden ihre Verbrechen an der Umwelt erwähnt. Im Rahmen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sollte Gleichheit geschaffen werden, da Gleichberechtigung anders nicht möglich ist. Bislang hat die Europäische Kommission bei internationalen Verhandlungen das Gegenteil ausgehandelt. Diese Übereinkunft ist daher eine Illusion und Teil einer destruktiven Politik.
Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Bananen sind das viertwichtigste landwirtschaftliche Erzeugnis nach Reis, Weizen und Mais; daher begrüße ich die Beendigung eines der technisch komplexesten, politisch sensibelsten und wirtschaftlich bedeutungsvollsten Rechtsstreites, den es je in der Welthandelsorganisation gegeben hat. Ich bin allerdings auch der Ansicht, dass diese Übereinkunft nicht perfekt ist und in Zukunft zu Problemen führen kann. Ich fordere die Kommission aus diesem Grund auf, baldmöglichst eine Folgenabschätzung vorzulegen zu den Auswirkungen der Übereinkommen über den Bananenhandel auf die Bananen produzierenden Entwicklungsländer und die europäischen Regionen in äußerster Randlage bis 2020, sodass wir die Schwierigkeiten dieser Länder einschätzen und entsprechend handeln können und, falls notwendig, das Programm zur Lösung der spezifisch auf die Abgelegenheit und die Insellage zurückzuführenden Probleme (POSEI) modifizieren und ausbauen können.
Louis Michel (ALDE), schriftlich. – (FR) Diese Übereinkommen haben einen mehr als 15 Jahre andauernden Konflikt beendet, bei dem Europa im Streit lag mit den Bananen produzierenden Ländern in Lateinamerika und den Vereinigten Staaten, die die von der EU eingeführte Präferenzregelung für Exporte aus der Gruppe afrikanischer, karibischer und pazifischer Länder (AKP) verurteilte.
Nun wird die Europäische Union die Einfuhrzollsätze für Bananen aus Lateinamerika schrittweise senken. Bananen aus den AKP-Ländern werden allerdings weiterhin zollfreien Zugang in die Europäische Union haben. Darüber hinaus werden die größten AKP-Bananenerzeugerländer finanzielle Mittel aus dem EU Haushalt erhalten (bis zu 200 Mio. EUR), um sie in die Lage zu versetzen, dem härteren Wettbewerb aus Lateinamerika standzuhalten.-
Trotzdem müssen wir darauf achten, dass das Übereinkommen aufgrund der Stärkung der Monopolstellung der großen US-amerikanischen multinationalen Unternehmen, die den Bananensektor in den lateinamerikanischen Ländern kontrollieren, keine Benachteiligung für Kleinerzeuger bedeutet. Eine Einschätzung der Auswirkungen dieser Übereinkommen auf die Entwicklungsländer und die Regionen der Europäischen Union in äußerster Randlage ist unerlässlich.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Durch ein Übereinkommen konnte der langjährige Bananenstreit zwischen der EU und der WTO im Dezember 2009 endlich beigelegt werden. Es umfasst drei wesentliche Komponenten, die sowohl den AKP-Staaten als auch den lateinamerikanischen Ländern, die Bananen liefern, entsprechen sollte. Vermeintliche Hintertüren sollten dadurch geschlossen werden, und weiters verpflichtete sich die EU auch dazu, genau geregelte Zollsätze auf Bananeneinfuhren anzuwenden. Ich enthalte mich meiner Stimme, da einige Punkte in dem Bericht, vor allem betreffend die Zollvereinbarungen, nicht restlos geklärt werden konnten.
Franz Obermayr (NI), schriftlich. − Das Genfer Übereinkommen soll dem sogenannten "Bananen Krieg" ein Ende bereiten. Jedoch sind weitere Konflikte zu erwarten, da die lateinamerikanischen Länder eine deutlich höhere Zollsenkung gefordert haben. Außerdem versuchen manche Drittstaaten ihre Bananenproduktion unter dem Deckmantel von "kundengerechter Behandlung" zollfrei in den europäischen Handel zu bringen. Dies könnte zu beträchtlichen Schäden führen. Erneut ist die EU ungerechtfertigter Weise Zugeständnisse eingegangen, von denen schlussendlich nur die multinationalen Unternehmen profitieren werden. Aus diesen Gründen habe ich gegen den vorliegenden Bericht gestimmt.
Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. − (IT) Für die Erleichterung des Handels mit dem nach Reis, Weizen und Mais weltweit am meisten verbreiteten Nahrungsmittel ist der Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Übereinkommens über den Bananenhandel zwischen der Europäischen Union und den betroffenen Ländern in Nord-, Mittel- und Südamerika sowie Lateinamerika von großer Bedeutung. Ich habe für den Text von Frau Balzani gestimmt, weil Übereinkommen wie diese ein intensiveres Marketing und größere Differenzierung bei der Vermarktung des Erzeugnisses ermöglichen und schließlich nur wenige Erzeugerländer am Bananenhandel beteiligt sind, d. h. nur eine kleine Gruppe von Multis, die mehr als 80 % des gesamten internationalen Bananenhandels kontrollieren.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. – (PT) Ich habe meine Stimme für die Empfehlung zu den Übereinkommen über den Bananenhandel gegeben, weil diese Übereinkommen den Konflikt in der Welthandelsorganisation beendeten und zur Stabilität auf dem Weltbananenmarkt beitragen. Allerdings bin ich der Überzeugung, dass es äußerst wichtig ist, die Wahrung der Interessen und spezifischen Bedürfnisse von Bananenerzeugern in Regionen in äußerster Randlage sicherzustellen, in erster Linie durch eine Aufstockung der finanziellen Mittel, die für das Programm zur Lösung der spezifisch auf die Abgelegenheit und die Insellage zurückzuführenden Probleme (POSEI) zur Verfügung gestellt werden. Die Situation in der Europäischen Union ist eine besondere, da Bananen weltweit das viertwichtigste landwirtschaftliche Erzeugnis sind und es nur wenige Bananen erzeugende Länder gibt. Nur 20 % der weltweiten Produktion gelangen in den internationalen Handel.
Paulo Rangel (PPE), schriftlich. – (PT) Am 15. Dezember 2009 haben die EU, eine Gruppe lateinamerikanischer Länder und die Vereinigten Staaten eine Übereinkunft erzielt über die Zollsätze der EU auf Bananenimporte und somit einen langwierigen Streit über die Präferenzregelung der EU für die Einfuhr von Bananen aus afrikanischen, karibischen und pazifischen Ländern (AKP) zum Nachteil der Bananen aus Lateinamerika beendet. Gemäß der Vereinbarung senkt die EU sukzessive ihren Zollsatz auf Importbananen aus Lateinamerika von derzeit 176 Euro pro Tonne auf 114 Euro pro Tonne bis 2017, was sich natürlich negativ auf die Bananen erzeugenden AKP-Länder und die Regionen der Europäischen Union in äußerster Randlage auswirkt. Es ist daher elementar, sorgfältig die Folgen des Übereinkommens zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zur Unterstützung der Erzeuger in den AKP-Ländern und den Regionen der Europäischen Union in äußerster Randlage zu ergreifen. Neben den geplanten Zusatzbeihilfen für die größten Bananen exportierenden Länder – auch als Begleitmaßnahmen für den Bananensektor (BAM) bekannt – ist auch wichtig, Änderungen im Unterstützungspaket für die heimischen Erzeuger der Europäischen Union vorzunehmen, und zwar im Budget des Programms zur Lösung der spezifisch auf die Abgelegenheit und die Insellage zurückzuführenden Probleme (POSEI), um sie so im Rahmen des Anpassungsprozesses im Hinblick auf die Auswirkungen der veränderten Bedingungen des Bananenweltmarktes zu unterstützen.
Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. – (IT) Bananen sind weltweit das vierwichtigste landwirtschaftliche Erzeugnis und tragen maßgeblich zur weltweiten Ernährungssicherheit bei. Gleichwohl gelangen nur 20 % der Produktion in den internationalen Handel. Der Handel liegt in den Händen von nur fünf Multis, die alleine mehr als 80 % des gesamten internationalen Bananenhandels kontrollieren.
Am 15. Dezember 2009 hat die EU eine Übereinkunft mit den Vereinigten Staaten und einer Gruppe lateinamerikanischer Länder über neue Zollregelungen getroffen, wodurch ein langwieriger Konflikt darüber, dass die Länder Afrikas, der Karibik und des Pazifischen Raums (AKP) Bananen zu vorteilhaften Zollsätzen exportieren konnten, die den Markt zum Nachteil der südamerikanischen Erzeuger verzerrten, beendet wurde. Die Vereinbarung wird dazu führen, dass der globale Markt für Bananen berechenbarer und stabiler wird, und wird so zur Förderung von Investitionen und Wachstum beitragen.
Das Parlament sollte nun sicherstellen, dass die Kommission und der Rat Initiativen zur Stärkung der wirtschaftlichen Lage der Bananenerzeuger auf den Weg bringen. Sie sollten dem Parlament baldmöglichst eine Folgenabschätzung vorlegen über die Auswirkungen des Übereinkommens auf Bananenerzeugerländer und die Regionen der Europäischen Union in äußerster Randlage. Unter keinen Umständen dürfen wir versuchen, die Bananen erzeugenden AKP-Länder durch Umverteilung der Mittel aus der Entwicklungszusammenarbeit zu finanzieren.
Catherine Stihler (S&D), schriftlich. − Ich habe meine Zustimmung gegeben, da der EU vorgeworfen wird, durch die zollfreie Einfuhr von Bananen aus afrikanischen, karibischen und pazifischen Ländern gegen internationale Handelsregeln zu verstoßen, während anderen Ländern hohe Zollsätze auferlegt werden. Ich begrüße daher das Ende dieses Handelsstreits.
Patrice Tirolien (S&D), schriftlich. – (FR) Das Genfer Abkommen steht im Zusammenhang mit den anderen von der Kommission nachfolgend ausgehandelten Übereinkommen. Kurz nach Unterzeichnung des Genfer Abkommens wurden der Zollsatz für Kolumbien und Peru erheblich gesenkt, was zeigt, dass das Abkommen keine rechtliche Sicherheit bietet und entgegen dem Anspruch, den es erhebt, den Bananenkonflikt nicht beigelegt hat. Diese bevorzugte Behandlung hat Ecuador und Guatemala dazu veranlasst, eine Gleichbehandlung einzufordern und anzudrohen, weitere Beschwerden bei der WTO einzulegen. Außerdem beeinträchtigt dieses Abkommen ernsthaft einen Sektor, der unzählige Arbeitsplätze nicht nur in unseren AKP-Partnerländern, sondern auch in den Regionen in äußerster Randlage bereitstellt. Die Beihilfen, die die EU Erzeugern in den Regionen in äußerster Randlage zukommen lässt, werden auf Grundlage der von der WTO 2006 verabschiedeten Gesetze bemessen. Allerdings sind weder die Einigung von 2009 noch die Einigung mit den Andenstaaten im POSEI-Programm vorgesehen. Bezüglich der Beihilfen für die AKP-Erzeuger: Es ist nicht ausreichend, sie in die Lage zu versetzen, sich an die neuen Zollsätze anzupassen. Diesem Übereinkommen zuzustimmen, heißt die Kommission in einer Strategie zu unterstützen, die unvereinbar ist mit den Bemühungen der EU um die Regionen in äußerster Randlage und um die AKP-Länder.
Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. – (PT) Unter Berücksichtigung meiner Ansichten, die ich in vorhergehenden Erklärungen zur Abstimmung zum Ausdruck gebracht habe, und weil ich nicht damit einverstanden bin, wie das Verfahren ablief, dass nicht zunächst Folgenabschätzungen durchgeführt wurden, als klar war, dass ein Nahrungsmittel betroffen ist, das für einige Regionen der Europäischen Union, zum Beispiel die Regionen in äußerster Randlage, von großer Bedeutung ist, enthalte ich mich der Stimme, um so meinen Einwendungen Ausdruck zu verleihen.
Sergio Berlato (PPE), schriftlich. – (IT) Bananen sind weltweit das viertwichtigste landwirtschaftliche Erzeugnis, nach Reis, Weizen und Mais und tragen erheblich zur Ernährungssicherheit bei.
Im Dezember 2009 erzielten die EU, eine Gruppe lateinamerikanischer Länder und die Vereinigten Staaten eine Einigung über die Zölle der EU auf Bananenimporte. Der Beschluss dieses Übereinkommens beendete einen der langwierigsten Konflikte, die es in jüngster Zeit im multilateralen Handelssystem gegeben hat. Die Politik der EU in Bezug auf Bananenimporte war Gegenstand eines zehn Jahre andauernden Streits in der WTO, bei der die EU einzelne lateinamerikanische Bananenerzeuger und die Vereinigten Staaten gegen sich hatte.
Dennoch können wir nicht ignorieren, dass Änderungen der Zollsätze, die aus der Umsetzung des Übereinkommens resultieren, möglicherweise negative Auswirkungen auf die Existenzgrundlage von Bananenerzeugern in der EU haben. Daher appelliere ich an die Kommission, durchzusetzen, dass in den kommenden Monaten eine fundierte, unabhängige Folgenabschätzung erarbeitet wird, um zu überprüfen, ob sich aus dem Inkrafttreten des Übereinkommens negative Auswirkungen und Konsequenzen für die Bananenerzeuger in der EU ergeben. In diesem Zusammenhang sollten eventuell auch die aus dem Programm POSEI (Programm zur Lösung der spezifisch auf Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme) zur Verfügung gestellten Beihilfen nach oben korrigiert werden.
Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. – (LT) Ich habe für den Bericht über den Vorschlag zur Aufhebung der Verordnung des Rates über die Zollsätze für Bananen gestimmt. Aufgrund der Bananenimportregelung der EU gelangten jedes Jahr 775 000 Tonnen Bananen aus AKP-Ländern zollfrei in die EU, während 176 Euro pro Tonne Zoll auf Bananen aus allen anderen Exportländern (Lieferländer mit Meistbegünstigtenstatus) erhoben wurden. Viele lateinamerikanische Länder behaupten schon lange, dass diese Importregelung die AKP-Länder unerlaubt bevorzugt und einen Verstoß gegen die WTO-Regeln für mengenmäßige Beschränkungen darstellt. Gemäß der Vereinbarung wird die EU den Zollsatz für lateinamerikanische Bananenexporte stufenweise bis auf 114 Euro pro Tonne senken. Das Abkommen enthält auch eine Klausel, wonach die lateinamerikanischen Bananenexporteure alle Klagen gegen die EU in der WTO zurückzunehmen haben: „Sobald die WTO das neue Zollsystem der EU bestätigt hat, werden die lateinamerikanischen Bananenlieferanten ihre Bananenstreitigkeiten mit der EU vor der WTO fallenlassen, ebenso alle Klagen gegen die EU nach dem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten bzw. als die EU ihre Bananenzollsätze 2006 änderte", und sie werden keine weiteren Zollsenkungen für Bananen in der Doha-Runde fordern.
Edite Estrela (S&D), schriftlich. – (PT) Ich habe für den Bericht über die Zollsätze für Bananen gestimmt, der die neuen Zollsätze aus dem Genfer Abkommen regeln soll, dessen Unterzeichnung zur Stabilität und Berechenbarkeit des Weltbananenmarktes beitragen sollte.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Am 15. Dezember 2009 erzielten die EU, eine Gruppe lateinamerikanischer Länder und die Vereinigten Staaten eine Einigung über die Zölle der EU auf Bananenimporte. Somit wurde ein Streit in der Welthandelsorganisation über die Benachteiligung lateinamerikanischer Erzeuger gegenüber Erzeugern aus afrikanischen, karibischen und pazifischen Ländern beendet, und eine Revision der EU-Politik sowie eine progressive Senkung des derzeitigen Zollsatzes von 176 Euro pro Tonne bis auf 114 Euro per Tonne im Jahr 2017 verfügt. Nach dem Abschluss des Genfer Übereinkommens über den Bananenhandel wird es unerlässlich sein, die für dessen erfolgreiche Umsetzung notwendigen Gesetzesanpassungen und -änderungen vorzunehmen. Insofern muss die Verordnung (EG) Nr. 1964/2005 des Rates über die Zollsätze für Bananen, die den derzeit geltenden Satz auf 176 Euro pro Tonne festlegt, aufgehoben werden.
José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Die für den Bananenhandel geltenden Zollsätze sind in der Verordnung (EG) Nr. 1964/2005 des Rates festgelegt. Als Resultat der jüngsten Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den Bananenerzeugerländern, aus denen neue Vereinbarungen hervorgegangen sind – das Genfer Abkommen – und die einen langwierigen Streit in der Welthandelsorganisation beendeten, muss die oben genannte Verordnung aufgehoben werden. Obgleich kein absoluter Konsens erreicht werden konnte, begrüße ich, dass sich die EU dazu verpflichtet, diese Frage in die nächste Runde der Verhandlungen aufzunehmen, und möchte meine volle Zustimmung für die Aufhebung der in der Verordnung (EG) Nr. 1964/2005 des Rates vom 29. November 2005 festgelegten Zollsätze zum Ausdruck bringen.
João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Dieses Überkommen verdeutlicht die Macht der multinationalen Unternehmen und zeigt die Rolle der Welthandelsorganisation als ein Forum, das deren Interessen verteidigt. Abermals zeigt sich, dass die Europäische Union sich ebenfalls als Instrument im Dienste der Interessen transnationaler Monopole versteht. Der Marktanteil der multinationalen US-Unternehmen, die bereits heute mehr als 80 % des weltweiten Bananenhandels kontrollieren – Interessen, die die Kommission nach eigener Aussage versuchte mit dieser Übereinkunft zu „dämpfen" –, wird durch dieses Übereinkommen sogar noch steigen.
Es sind die multinationalen Unternehmen, die der Verletzung von Menschenrechten beschuldigt und angeprangert werden, da sie der einheimischen Bevölkerung Land wegnehmen und sklavereiähnliche Arbeitsbedingungen schaffen, mit dem alleinigen Ziel, ökologisch nicht nachhaltige, intensive Produktionsmodelle voranzutreiben. Dieses Übereinkommen gefährdet – wie die Berichterstatterin selbst einräumt – das Überleben tausender von kleinen und mittleren Erzeugern sowohl in afrikanischen, karibischen und pazifischen Ländern als auch in Ländern Europas.
Auch in Zukunft werden kleine und mittlere Erzeuger, das Sozial- und Arbeitsrecht und der Umweltschutz dem freien Handel geopfert, in der offiziellen Debatte in nichts als leere Versprechungen umgewandelt und in der Praxis jeden Tag mit Füßen getreten, wie dieses Beispiel erneut zeigt.
David Martin (S&D), schriftlich. − Ich habe für diesen Beschluss zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1964/2005 des Rates über die Zollsätze für Bananen gestimmt. Dies muss nach der Abstimmung geschehen, um dem in der Welthandelsorganisation vereinbarten Übereinkommen über den Bananenhandel zuzustimmen.
Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. – (FR) Den Erpressungsversuchen durch multinationale Unternehmen nachzugeben und die Zollgebühren rückwirkend zu erstatten, ist absurd. Die Europäische Union könnte den Anstand besitzen, die hierin versackenden Millionen zu verwenden, um das Leid von Bevölkerungen in Übersee zu mindern, die mit einsetzender Krise Opfer der getroffenen Vereinbarungen werden.
Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Ich begrüße das Ende einer der technisch schwierigsten, politisch sensibelsten und kommerziell bedeutendsten Rechtsstreitigkeiten, die je vor der Welthandelsorganisation verhandelt wurden. Nach der Verabschiedung des neuen Übereinkommens muss die Verordnung (EG) Nr. 1964/2005 des Rates mit dem Übereinkommen in Einklang gebracht werden. Es ist eine Aufhebung der Verordnung notwendig, um entsprechend der Einigung die Zollsätze von derzeit 176 Euro pro Tonne auf 114 Euro pro Tonne bis Ende 2017 zu senken.
Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. – (LV) Die „Euphorie" einiger Mitglieder dieses Parlamentes über den Ausgang der Abstimmung über die Zollsenkungen für Bananenimporte aus Lateinamerika zeigt, dass viele Kollegen nicht begriffen haben, wie essenziell dieses Thema für die Europäische Union ist. Jedes Jahr verabschieden wir einen Haushaltsplan, der auch Fördermittel umfasst, wie die finanziellen Hilfen für Lateinamerika. Sollten wir die Importzölle auf Bananen aus Lateinamerika heute senken, wird dieses Erzeugnis preisgünstiger werden. Dies hat zur Folge, dass mehr Bananen angebaut und zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden, was eine Reduzierung der finanziellen Unterstützung für die lateinamerikanischen Staaten möglich macht. Dies bedeutet für die Europäische Union entscheidende Einsparungen bei den für die Entwicklungsländer vorgesehenen Mitteln. Doch dies ist bereits eine andere Thematik. Ich habe diese Initiative bewusst unterstützt, ohne ein Lächeln auf dem Gesicht.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Nach Reis, Weizen und Mais sind Bananen das weltweit viertwichtigste landwirtschaftliche Erzeugnis der Welt. Alleine im EU-Raum wurden im Jahr 2008 5,4 Millionen Tonnen Bananen verkauft. Allerdings sieht sich die EU folgendem Problem gegenüber: Fünf multinationale Großunternehmen kontrollieren 80 Prozent des internationalen Bananenhandels. Ein Jahrzehnte andauernder Streit der EU mit der WTO, in dem es darum ging, dass die Bananeneinfuhren aus AKP-Staaten gegenüber jenen aus Lateinamerika Präferenzregelungen genossen, konnte im Dezember 2009 mit einem Übereinkommen schließlich beigelegt werden. Ich enthalte mich meiner Stimme, da nicht gewährleistet wird, dass allen legitimen Interessen der Beteiligten Rechnung getragen wird.
Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. − (IT) Ich habe für den Bericht von Frau Balzani über die Aufhebung der Verordnung des Rates über die Zollsätze für Bananen aus den Ländern Lateinamerikas aus dem Jahr 2005 gestimmt. Dieses Thema ist ebenfalls in der Welthandelsorganisation debattiert worden, da einige lateinamerikanische Staaten den diskriminierenden und unrechtmäßigen Charakter der Einfuhrregelung der EU angeprangert haben, einschließlich der Zollsätze für die südamerikanischen Länder und die Zugeständnisse für die AKP-Länder. Ich hielt es für meine Pflicht, für die Aufhebung einer Verordnung zu stimmen, die nichts weiter als Streitigkeiten auf internationaler Ebene ausgelöst und die Erzeugungs- und Handelsbedingungen in betroffenen Ländern destabilisiert hat. Die neue Vereinbarung wird dazu führen, dass der Bananenweltmarkt berechenbarer und stabiler wird.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. – (PT) Ich habe für den Bericht A70003/2011 gestimmt, befürworte allerdings den Vorschlag, dass eine Folgenabschätzung über die Auswirkungen für die Regionen in äußerster Randlage vorgelegt werden muss, da der Bananenanbau für viele dieser Regionen eine zentrale Wirtschaftsgrundlage darstellt. Im Zuge der derzeitigen Überprüfung der Verordnung, die das Programm zur Lösung der spezifisch auf Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme (POSEI) festlegt, sind von der Kommission Möglichkeiten zum Schutz vor negativen Außenwirkungen, die durch dieses Übereinkommen in den oben genannten Regionen hervorgerufen werden, zu untersuchen. Resultat des Genfer Abkommens über den Bananenhandel zwischen der Europäischen Union und einigen lateinamerikanischen Ländern, wie Brasilien, Kolumbien, Costa Rica, Ecuador, Guatemala, Honduras, Mexiko, Nicaragua, Panama, Peru und Venezuela ist die Senkung des Zollsatzes auf Bananeneinfuhren bis 2017. Durch die Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1964/2005 des Rates über die Zollsätze für Bananen muss eine Angleichung der EU-internen Rechtsvorschriften erfolgen. Das letztendliche Ergebnis dieses Übereinkommens, d. h. die stufenweise Liberalisierung des Sektors und die Öffnung des europäischen Marktes für Bananenimporte, wird auf die Bananenerzeugung in der EU unweigerlich negative Auswirkungen haben, die angegangen werden müssen.
Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. – (IT) Bananen sind weltweit das viertwichtigste landwirtschaftliche Erzeugnis nach Reis, Weizen und Mais und tragen erheblich zur Ernährungssicherheit bei. Allerdings werden Bananen in den meisten Erzeugerländern ausschließlich für den heimischen Markt und zum Teil auch für regionale Märkte produziert, wobei nur 20 % der gesamten Produktion in den internationalen Handel gelangen. Den Angaben des Berichtes zufolge kauften die Verbraucher in der EU 2008 mehr als 5,4 Millionen Tonnen Bananen. Die EU importierte fast 90 % der von ihr verzehrten Bananen (72,5 % aus Lateinamerika, 17 % aus afrikanischen, karibischen und pazifischen Ländern). Ich bin deshalb von der Wichtigkeit dieses Berichtes überzeugt und unterstreiche nochmals meine Zustimmung für das erzielte Übereinkommen.
Paulo Rangel (PPE), schriftlich. – (PT) Am 31. Mai 2010 wurde das Genfer Übereinkommen über den Bananenhandel zwischen der Europäischen Union und Brasilien, Kolumbien, Costa Rica, Ecuador, Guatemala, Honduras, Mexiko, Nicaragua, Panama, Peru und Venezuela unterzeichnet, das eine stufenweise Senkung der Zollsatzes für Bananenimporte aus diesen Ländern festlegt. Mit einer ersten Kürzung, die rückwirkend seit dem 15. Dezember 2009 – dem Datum der Paraphierung des Übereinkommens – gilt, wurde der Zollsatz auf 148 Euro pro Tonne reduziert. Der Zollsatz wird dann sieben Jahre lang noch einmal gesenkt, mit der Möglichkeit, die Senkungen bis zu zwei Jahre lang einzufrieren, sollte es keine Einigung zu den Modalitäten für landwirtschaftliche Erzeugnisse in der Doha-Runde der Welthandelsorganisation geben. Der endgültige Zollsatz von 114 Euro pro Tonne sollte bis spätestens 1. Januar 2019 erreicht sein. Als Ergebnis des Beschlusses dieses Übereinkommens ist eine Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1964/2005 des Rates vom 29. November 2005 notwendig, die den Meistbegünstigtenzollsatz für Bananenimporte auf 176 Euro pro Tonne festlegt.
Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. – (PT) Die Unterzeichnung des Genfer Abkommens über den Bananenhandel zwischen der Europäischen Union und einigen lateinamerikanischen Ländern, wie Brasilien, Kolumbien, Costa Rica, Ecuador, Guatemala, Honduras, Mexiko, Nicaragua, Panama, Peru und Venezuela, bezweckt die progressive Senkung des Zollsatzes auf eingeführte Bananen bis 2017.
Daher müssen die internen Rechtsvorschriften der EU an die Vereinbarungen des Übereinkommens angepasst werden. Dies bedeutet die Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1964/2005 des Rates über die Zollsätze für Bananen, worüber wir heute abstimmen. Die Konditionen des Übereinkommens, d. h. die progressive Liberalisierung des Sektors und die Öffnung des europäischen Marktes für Bananenimporte, werden unweigerlich Auswirkungen für die EU-interne Erzeugung in dem Sektor haben.
Dringend erforderlich vonseiten der Europäischen Kommission ist die Vorlage einer Folgenabschätzung der Auswirkungen auf die Regionen in äußerster Randlage, wie zum Beispiel für Madeira, woher ich stamme. Bananenerzeugung ist essenziell für die Wirtschaft vieler Regionen in äußerster Randlage, deren im Vertrag von Lissabon festgelegter Status aus meiner Sicht zukünftig Anpassungen des Programms zur Lösung der spezifisch auf die Abgelegenheit und die Insellage zurückzuführenden Probleme (POSEI) erfordert.
Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. – (PT) Ich stimme dem vorliegenden Bericht zu, denn er berücksichtigt die gegenwärtige Notwendigkeit, die Funktionalität und Effektivität der Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aufzunehmen und zu erhöhen. Trotz der guten Zahlen, laut derer etwa 85 % dieser Art von Abfall gesammelt werden, hat sich herausgestellt – wenn wir die gesammelte Menge mit der am Markt verkauften Menge dieser Geräte vergleichen – dass 65 % der verkauften Geräte gesammelt werden, während ein großer Anteil dieser Daten nicht den Behörden gemeldet wird oder angemessen verarbeitet wird.
Ich stimme auch der Idee zu, dass die Umsetzung der Richtlinie den Anteil des Abfalls, der verarbeitet und gemeldet wird, erhöhen könnte, besonders im Hinblick auf die Sammelquote, die Verantwortung für das Erreichen des Sammelziels und die Verantwortung der Verbraucher. Die Anwendung der Richtlinie wird klare Regeln für Sammel-, Verarbeitungs- und Recyclingstandards bereitstellen sowie klarere Informationen über die Kosten, die durch das Sammeln und Verarbeiten entstehen.
Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich. – (FR) Ob in wirtschaftlicher oder ökologischer Hinsicht, die Behandlung von Abfall ist in unserer Verbrauchergesellschaft ein großes Thema geworden. Dem Recyceln von Abfall in Europa wurde in dieser Sitzungsperiode große Bedeutung eingeräumt: Mit der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und der Entschließung zur Abfallwirtschaft in Kampanien haben wir unsere Meinung zu einem sowohl technischen als auch politischen Thema kundgetan. Es wird niemanden überraschen, dass wir jedes Jahr mehr Elektro- und Elektronik-Altgeräte produzieren. Es geht in der Tat um all die Produkte, die wir in unserem täglichen Leben nutzen (Telefone, Fernseher, Computer, usw.). Es wird geschätzt, dass zur Zeit nur ein Drittel der 9 Millionen Tonnen an Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die jedes Jahr anfallen, recycelt wird. Das Ziel dieser Richtlinie ist die Steigerung dieser Rate und eine Beendigung der Verschwendung, aber es geht auch darum, den Herstellern mehr Verantwortung zu geben. In der Tat rufen wir die Mitgliedstaaten dazu auf, sicherzustellen, dass Hersteller die Rechnung für das Sammeln und die Behandlung der Produkte, die recycelt werden sollen, bezahlen. Verbraucher, die bereits bedeutend zur Abfallwirtschaft beitragen, müssen bei dieser Aufgabe von Einzelhändlern und Verkäufern von Produkten Förderung und Hilfe erhalten.
Sergio Berlato (PPE), schriftlich. – (IT) Ich glaube, dass die effiziente und innovative Nutzung von Energie, Materialien und Ressourcen entscheidend in einer globalisierten Wirtschaft ist.
Wie der betreffende Bericht betont, repräsentieren Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EEAG) den am schnellsten wachsenden Abfallstrom in der EU. Die gegenwärtig gültige EEAG-Richtlinie verlangt, dass die Mitgliedstaaten Elektro- und Elektronik-Geräte separat sammeln und setzt zudem Sammel- und Recyclingziele.
Eine Anzahl von Problemen im Zusammenhang mit der Umsetzung hat sich während der Überarbeitung der Richtlinie gezeigt. Insbesondere das Problem der Ausdehnung des Umfangs der Richtlinie ist aufgetreten. Erfahrungen mit der Richtlinie haben gezeigt, dass die Mitgliedstaaten sie sehr unterschiedlich auslegen und anwenden. Ein feste Liste von Produkten wäre nicht möglich, denn der Elektro- und Elektronik-Markt ändert sich schnell, weswegen die Richtlinie ständig überarbeitet werden müsste und nie zeitgemäß wäre.
Ich denke daher, dass es entscheidend ist, auf eine bessere Harmonisierung der EEAG-Richtlinie hinzuarbeiten und auch die Verwaltungskosten für Klein- und Mittelbetriebe in dem Sektor zu reduzieren, ohne das Ausmaß des Umweltschutzes zu beeinträchtigen.
Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. − (LT) Ich habe für den Vorschlag für eine Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte gestimmt. Elektro- und Elektronik-Altgeräte repräsentieren den am schnellsten wachsenden Abfallstrom in der EU und wir stehen daher vor einer Reihe von Herausforderungen. Laut der Folgenabschätzung der Kommission werden 85 % des Elektronikabfalls gesammelt. Ein Vergleich der gesammelten Abfallmenge mit der Anzahl der Geräte, die auf den Markt kommen, ergibt eine Zahl von 65 % als Anteil der verkauften Geräte, der anschließend gesammelt wird. Diese Mengen werden aber nicht an offizielle Register gemeldet und ein großer Teil des betreffenden Abfalls wird nicht ordentlich behandelt: Nur 33 % der Altgeräte werden offiziell gemeldet, gesammelt und entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie behandelt. Die Herausforderung bei der gegenwärtigen Überarbeitung ist daher eine Steigerung dieser Quoten. Anstrengungen zur Verhinderung von illegaler Verbringung müssen vor allem auf der Ebene der Mitgliedstaaten beginnen. Es liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass die Richtlinie umgesetzt wird und insbesondere, dass ihre Umsetzung durchgesetzt und überwacht wird. Großen Mengen an Altgeräten werden immer noch illegal in Staaten außerhalb der EU verbracht. In zu vielen Fällen werden solche Geräte als gebraucht aber funktionstüchtig deklariert und auf dieser Grundlage aus der Union exportiert. Mithilfe der Richtlinie muss daher eine einfachere Unterscheidung zwischen Abfall und gebrauchten Geräten eingeführt werden.
Jan Březina (PPE), schriftlich. – (CS) Ich habe für den Bericht über Elektro- und Elektronik-Altgeräte gestimmt, welcher ein sehr aktuelles Thema anspricht. Auf der einen Seite ist es wahr, dass es unweigerlich ökologische und gesundheitliche Konsequenzen nach sich ziehen wird, wenn mit diesen Geräten nicht ordentlich umgegangen wird. Auf der anderen Seite behandeln wir hier das Problem des Verlusts von Rohstoffen, welches eines der Schlüsselprobleme in der globalisierten Wirtschaft darstellt. Laut verfügbarer Daten werden gegenwärtig 85 % des Elektronikabfalls recycelt, obwohl natürlich nur 33 % dieses Abfalls offiziell verzeichnet und entsprechend der Bestimmungen der EU-Richtlinie behandelt werden. Ich kann die Sichtweise des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (DEVI) nicht eindeutig unterstützen. Danach sollen die Kosten, die bei der Sammlung, Verarbeitung, Verwertung und umweltfreundlichen Lagerung von Abfall aus Elektrogeräten entstehen, nach dem Verursacherprinzip getragen werden. Im Gegenteil; ich bin der Ansicht, dass Hersteller, Einzelhändler und Verbraucher nicht für das Sammeln von Abfall aus Haushalten und den Transport zu Sammelstellen bezahlen sollten, und dass die Verantwortung dafür jetzt direkt bei den örtlichen Behörden liegen sollte. Gleichzeitig sehe ich kein Problem dabei, wenn Hersteller beim Verkauf eines neuen Produkts an den Verbraucher die Option haben, die Kosten für das Sammeln und Recyceln des Produkts anzugeben. Ich halte es für vorteilhaft, den Verbraucher über diese Kosten zu informieren, weil sie das zu ökologisch verantwortlicherem Handeln bewegt.
Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. – (PT) Die Vermeidung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EEAG) und die Wiederverwendung und das Recyceln solchen Abfalls sind entscheidend für nachhaltige Produktion und nachhaltigen Verbrauch. Es ist entscheidend, die Abfallmenge, die entsorgt werden muss, zu reduzieren und zu einer effizienten Nutzung von Ressourcen beizutragen. Ich rufe alle in den Lebenszyklus von Elektro- und Elektronik-Geräten einbezogenen Beteiligten zu einer Verbesserung der Umweltschutzleistung auf. Das sind Hersteller, Händler und Verbraucher und insbesondere Beteiligte, die sich unmittelbar mit dem Sammeln und der Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten befassen. Das getrennte Sammeln ist die Voraussetzung für die spezifische Behandlung und das spezifische Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und ist notwendig, um das angestrebte Gesundheits- und Umweltschutzniveau zu erreichen. Ich appelliere an die Verbraucher, aktiv zum Erfolg solch einer Sammlung beizutragen. Dafür sollten geeignete Einrichtungen für die Rückgabe von Elektro- und Elektronik-Altgeräten geschaffen werden, unter anderem öffentliche Rücknahmestellen, bei denen der Abfall aus privaten Haushalten zumindest kostenlos zurückgegeben werden kann.
Jorgo Chatzimarkakis (ALDE), schriftlich. − Die FDP im Europäischen Parlament unterstützt generell die Richtlinie zur Müllbeseitigung. Problematisch bleibt das Thema Photovoltaik. Es ist gibt keinen nachvollziehbaren Grund, dass eine gesamte Branche von der Regulierung ausgenommen wird. Wir regulieren in vielen Legislativen Abfallströme, deshalb ist nicht klar, warum eine komplette Branche, bei der große Abfallströme zu erwarten sind, ausgenommen wird. Aus diesem Grund haben sich einige Abgeordnete der FDP im EP bei der Abstimmung über den Bericht enthalten.
Lara Comi (PPE), schriftlich. – (IT) Ich stimme dem Ziel dieser Richtlinie vollkommen zu und bin überzeugt von der Notwendigkeit, Abfall zu trennen, um seine Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren und die Quote des recycelten Abfalls zu erhöhen. Um das zu erreichen, sind zwei Veränderungen erforderlich: Gebrauchte Haushaltsgeräte müssen ordentlich entsorgt werden und deren Bewirtschaftung muss verbessert werden. Die Richtlinie beinhaltet beide Zielsetzungen, denen ich vollkommen zustimme.
Ich muss aber auf einige kritische Schwachstellen hinweisen. Zuerst sind die Ziele zu ambitioniert gesetzt und könnten kontraproduktiv sein. Ich denke auch, dass Entsorgungskosten in ein umfangreicheres System von Anreizen und Strafmaßnahmen eingebunden werden sollten, und sie sollten auch für diejenigen, die sie tragen müssen, transparent sein. Daneben ergeben sich auch einige sehr wichtige Punkte. Ich glaube, z. B. dass Verbraucherinformationen so effektiv wie möglich bereitgestellt werden sollten, damit verhindert wird, dass die Menschen aufgrund eines Informationsmangels schlechte Gewohnheiten entwickeln. Im Hinblick auf die Ziele und die allgemeine Struktur der Richtlinie bin ich für die Annahme.
Ich bin mir aber sicher, dass es Spielraum für die Veränderung von Details gibt, die, wie ich denke, verbessert werden könnten, und ich denke dabei vor allem an die zusätzliche Belastung, die das Sammeln zur Entsorgung von Kleingeräten für Einzelhändler bedeutet. Solche Änderungen vorzunehmen, beinhaltet Kompromisse beim Umweltschutz und bei der Nachhaltigkeit unseres Lebensstils.
Jürgen Creutzmann (ALDE), schriftlich. − Die FDP im Europäischen Parlament unterstützt generell die Richtlinie zur Müllbeseitigung. Problematisch bleibt das Thema Photovoltaik. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, dass eine gesamte Branche von der Regulierung ausgenommen wird. Wir regulieren in vielen Rechtsakten Abfallströme, deshalb ist nicht klar, warum eine komplette Branche, bei der große Abfallströme zu erwarten sind, ausgenommen wird. Aus diesem Grund habe ich mich bei der Abstimmung über den Bericht enthalten.
Vasilica Viorica Dăncilă (S&D), schriftlich. – (RO) Ich glaube, dass auch Hersteller auf EU-Ebene eine wichtige Rolle bei der Verarbeitung von gesammelten Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EEAG) spielen müssen. Wir sollten uns daran erinnern, dass das Sammeln von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EEAG) eine wichtige Quelle für Sekundärrohstoffe darstellt. Deshalb sollten Hersteller die Verbraucher ermutigen, weitestgehend an dem Prozess mitzuwirken. Ein verantwortungsvoller Ansatz seitens der Hersteller fördert Innovation und hilft bei der Sicherstellung ihrer langfristigen Wettbewerbsfähigkeit – beides sind Ziele, die der Strategie Europa 2020 entsprechen.
Ioan Enciu (S&D), schriftlich. – (RO) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, denn ich denke, dass die Bewirtschaftung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aufgrund der gegenwärtigen Unausgewogenheit in diesem Bereich und des zunehmenden Mengenwachstums dieser Art von Abfall effizienter gemacht werden muss. Die Änderung dieser Richtlinie wird dazu beitragen, die Sammelraten und die Rechtsvorschriften zu illegalem Export zu verbessern und eine gerechtere Verteilung der Verantwortlichkeiten bei der Bewirtschaftung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sicherzustellen. Des Weiteren wird diese Änderung, verglichen mit dem ökologischen Nutzen, auch sozioökonomische Auswirkungen durch die Schaffung von Arbeitsplätzen im Abfallsektor in den Bereichen Sammlung, Behandlung und Recycling von Elektro- und Elektronik-Geräten haben.
Edite Estrela (S&D), schriftlich. – (PT) Ich habe für den Bericht über Elektro- und Elektronik-Altgeräte gestimmt, denn er unterbreitet Vorschläge, die zur Reduzierung von Verwaltungsgebühren beitragen und den Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Menschen stärken, indem negative Auswirkungen der Bewirtschaftung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zum Nutzen der Gesellschaft verhindert oder reduziert werden.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Die Menge der Elektro- und Elektronik-Altgeräte ist in der ganzen EU exponentiell gewachsen, und heute stellt deren Verarbeitung und Recycling ein besonders bedeutendes Problem in Europa dar. Neben Umwelt- und Gesundheitsfragen, welches Probleme an sich sind, sind Ineffizienz und zusätzliche Kosten für das Produktionssystem die Konsequenzen, wenn Rohstoffe nicht wiederverwendet werden. Das Problem könnte durch eine bessere Verwendung der Materialien, aus denen diese Geräte bestehen, gelöst werden.
Jetzt, wo wir über die von Richtlinie I betroffenen Produkte besser informiert sind, möchte ich, dass die EU Elektronik- und Elektrobauteile und -Ausrüstung mit zunehmender Effizienz nutzt und diese in ökologisch sicherer und sozial verantwortlicher Weise wiederverwendet.
José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Es ist absolut notwendig, klare Regeln und Ziele für die Bewirtschaftung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EEAG) zu erstellen, um den Binnenmarkt nachhaltig zu konsolidieren und den Zustand der Umwelt in der Europäischen Union zu verbessern sowie strategische Rohstoffe wiederzugewinnen. Wir müssen wirklich wissen, wie wir die verfügbaren Ressourcen besser verwenden, besonders im Hinblick auf die bekannte Rohstoffknappheit, und wir müssen den Reichtum und den Zusatznutzen, den Abfall für unsere Wirtschaft darstellt, zu schätzen wissen. Im Hinblick auf die Diskrepanzen beim Sammeln von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EEAG) innerhalb der EU – von 16 kg je Person bis zu nur 1 kg – möchte ich die Notwendigkeit größerer Anstrengungen bei der Harmonisierung betonen, wobei ein Minimum von 4 kg pro Person bis 2012 absolut realistisch ist. In einem entwickelten Europa ist es wichtig, das Sammelziel von 85 % bei Elektro- und Elektronik-Altgeräten bis 2016 zu erreichen (gemäß dem Abänderungsentwurf, den ich im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit vorgelegt habe und der angenommen wurde), wovon zwischen 50 % und 75 % recycelt werden sollen. Ich möchte auch meinen im Ausschuss angenommenen Vorschlag betonen, dass die Mitgliedstaaten jedes Jahr Daten zur angefallenen Menge von EEAG übermitteln sollen.
João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Materialströme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten nehmen in der Europäischen Union zu. Um das zu berücksichtigen, wurde eine Änderung der Richtlinie aus dem Jahr 2002 vorgeschlagen, welche bis jetzt in Kraft ist. Das Sammeln und Verarbeiten von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ist nicht nur unter Berücksichtigung der möglichen Konsequenzen dieses Abfalls für die Umwelt und die Volksgesundheit notwendig, sondern auch im Hinblick auf den Verlust von Sekundärrohstoffen, wenn solche Prozesse nicht durchgeführt werden. Das stellt ein ernstes Problem dar. Etwa 85 % der produzierten Elektro- und Elektronik-Altgeräte werden in der EU bereits gesammelt. Aber es gibt illegale Verbringung dieses Mülls außerhalb der EU, was die wichtige Rolle der Mitgliedstaaten bei der Überwachung und Inspektion des Sammelns und der Verarbeitung stärkt.
Die vorgeschlagene Richtlinie bietet unterschiedliche mögliche Ansätze für Mitgliedstaaten: angefangen bei der Begrenzung der Anzahl von Unternehmen, die autorisiert sind, Altgeräte zu sammeln, über die Anzahl der Sammelstellen bis hin zur Verpflichtung von Herstellern, ein Anreizsystem für Verbraucher zu schaffen, Altgeräte abzuliefern. In jedem Fall ist das Ziel mehr Recycling und mehr Wiederverwendung. Deshalb haben wir für diesen Bericht gestimmt.
Adam Gierek (S&D), schriftlich. – (PL) Elektro- und Elektronik-Altgeräte werden auf vollkommen unterschiedliche Weise recycelt. Elektroabfälle werden demontiert und dann recycelt, während Elektronikabfälle nach der Demontage in der Regel chemisch verarbeitet werden. Die Menge dieser beiden Abfallarten unterscheidet sich stark voneinander, was bedeutet, dass Elektroabfälle die Sammelquote erhöhen, während Elektronikabfälle, die reich an Gold, Silber und seltenen Metallen sind, oft auf der Mülldeponie enden. Fortschritt im Bereich der Elektro- und Elektronik-Ausrüstung bedeutet eine längere Lebensdauer, eine Reduzierung des Gewichts einzelner Geräte als Ergebnis der Miniaturisierung und eine Reduzierung des Energieverbrauchs. Ein Teil unserer innovativen Aktivität sollte auf diese Ziele gerichtet sein, und dass sollte auch eine Konstruktion beinhalten, die Wiedergewinnung erleichtert.
Leider geben die Bestimmungen dieser Richtlinie keinen Anreiz für Innovationen und die Abfallströme wachsen mit beängstigender Geschwindigkeit. Um diesen Vorschlag umzusetzen, sollte eine angemessene Steuer für Produzenten oder Importeure eingeführt werden, wenn ein Produkt auf den Markt gebracht wird. Die so eingenommenen Gelder können von innovativen Klein- und Mittelbetrieben verwendet werden, die im Bereich der marktbasierten Wiedergewinnung von Sekundärrohstoffen aus Elektro- und Elektronik-Altgeräten tätig sind.
Diese Richtlinie überträgt die verwaltungstechnische Notwendigkeit der Organisation und anschließenden Verarbeitung von sehr unterschiedlichen und komplexen technischen Elementen, die auch sehr schwer zu recyceln sind, an die Mitgliedstaaten. Diese Produkte erreichen die Märkte dieser Staaten und sie sollten auch den Gesetzen der örtlichen Märkte unterliegen. Leider bedeutet die Tatsache, dass Marktmechanismen beim Recyceln von Abfallprodukten nicht richtig genutzt werden, dass der Entschließungsentwurf weitere Arbeit erforderlich macht. Daher enthalte ich mich der Stimme.
Robert Goebbels (S&D), schriftlich. – (FR) Ich habe für die Richtlinie gestimmt, denn es ist eindeutig erforderlich, Elektro- und Elektronik-Altgeräte zurückzugeben und zu recyceln.
Das Europäische Parlament setzt jedoch unterschiedliche Maßstäbe an, wenn es um die Vereinbarung geht, dass alle Elektro- und Elektronik-Altgeräte, inklusive Lampen und Kleingeräte zur Köperpflege, wie Rasierapparate und Zahnbürsten, von der Richtlinie betroffen sind, während Sonnenkollektoren ausgenommen sind.
Obwohl Solarenergie gefördert werden sollte, enthalten Sonnenkollektoren Materialien, die für die Umwelt mindestens so schädlich sind, wie eine elektrische Zahnbürste.
Françoise Grossetête (PPE), schriftlich. – (FR) Die Öffentlichkeit hat das Recht zu erfahren – mithilfe angemessener Beschriftung – ob die Kosten eines neuen Produkts die Kosten für das Sammeln, Behandeln und Entsorgen beinhalten. Ich bedaure, dass diese Maßnahme heute nicht vom Parlament angenommen wurde, und ich werde mich in den Verhandlungen dafür stark machen, dass dieser sichtbare Beitrag zum Umweltschutz in den Mitgliedstaaten beibehalten wird, in denen er praktiziert wird.
Nur ein Drittel der 9 Millionen Tonnen Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die jedes Jahr in Europa anfallen, werden gesammelt und ordentlich behandelt. Wir müssen ganz dringend die Wiederverwendung, das Recycling und die Wiedergewinnung all dieses Abfalls fördern.
Die Mitgliedstaaten müssen auch sicherstellen, dass die Händler angemessene Sammel- und Informationssysteme für bestimmte gängige Abfallsorten – wie gebrauchte Mobiltelefone, von denen heute nicht genug gesammelt werden – einrichten.
Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich. – (FR) Wir müssen ein ambitioniertes Bewirtschaftungssystem für Elektro- und Elektronikabfälle einrichten, welches zugleich öffentliche Behörden, Hersteller und Verbraucher mit einbezieht, die alle an ihre Verantwortung erinnert werden müssen. Um all dies auf bestmögliche Weise zu schaffen, muss der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten offenbar reduziert werden. Ich unterstütze vor allem die strengen Regeln, die eingeführt wurden, um illegale Verbringung von potenziell gefährlichen Abfällen in Entwicklungsländer zu verhindern. Jetzt ist der Rat an der Reihe, der scheinbar Schwierigkeiten hat, den Zielen, die wir gesetzt haben, zuzustimmen.
Nadja Hirsch (ALDE), schriftlich. − Die FDP im Europäischen Parlament unterstützt generell die Richtlinie zur Müllbeseitigung. Problematisch bleibt das Thema Photovoltaik. Es ist gibt keinen nachvollziehbaren Grund, dass eine gesamte Branche von der Regulierung ausgenommen wird. Wir regulieren in vielen Legislativen Abfallströme, deshalb ist nicht klar, warum eine komplette Branche, bei der große Abfallströme zu erwarten sind, ausgenommen wird. Aus diesem Grund haben sich einige Abgeordnete der FDP im EP bei der Abstimmung über den Bericht enthalten.
Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. − (LT) Ich stimme diesem Vorschlag zu, denn Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EEAG) sind bereits der am schnellsten wachsende Abfallstrom. Auf der einen Seite müssen wir die ökologischen und gesundheitlichen Konsequenzen ansprechen, wenn diese Geräte nicht ordentlich behandelt und entsorgt werden, und auf der anderen Seite besteht ein ernstes Problem in Form eines Verlusts an Rohstoffen. In einer globalisierten Wirtschaft ist die effiziente und innovative Nutzung von Energie, Materialien und Ressourcen ein Schlüsselfaktor. Die Ausweitung des Sammelns und der sachgemäßen Behandlung dieses Abfalls gemäß der Richtlinie ist daher eine große Herausforderung und eine Notwendigkeit. Wir müssen eine sachgemäße Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in Erwägung ziehen und fördern, denn entschlossene Maßnahmen tragen dazu dabei, ausgewogenes Wirtschaftswachstum zu fördern, ohne die Umwelt und eine saubere und gesunde Umgebung für unsere Bürgerinnen und Bürger zu gefährden. Ich stimme auch der Meinung zu, dass nicht nur Hersteller und Mitgliedstaaten, sondern auch wir Verbraucher selbst zur Schaffung einer sauberen und gesunden Umgebung beitragen müssen, und dass wir einen bedeutenden Anteil der Verantwortung tragen müssen, um sicherzustellen, dass Altgeräte ordentlich entsorgt werden. Zu viele Geräte liegen entweder vergessen oder ungenutzt in Schubladen oder Schränken oder enden illegal im Hausmüll. Die Mitgliedstaaten müssen alle verfügbaren Mittel ergreifen, um ambitionierte Sammelquoten zu erreichen, obwohl die beschriebenen Ziele nicht einfach zu erreichen sein werden. Dass die Aufgabe lösbar ist, ergibt sich eindeutig aus den Quoten, die bereits in einigen Ländern erreicht werden. Wenn wir in der Zukunft weiterhin einen hohes Konsumniveau aufrechterhalten möchten, müssen wir verantwortungsvoller mit dem natürlichem Kapital, das uns bleibt, umgehen und es nicht verschwenden.
Holger Krahmer (ALDE), schriftlich. − Die FDP im Europäischen Parlament unterstützt generell die Richtlinie zur Müllbeseitigung. Problematisch bleibt das Thema Photovoltaik. Es ist gibt keinen nachvollziehbaren Grund, dass eine gesamte Branche von der Regulierung ausgenommen wird. Wir regulieren in vielen Legislativen Abfallströme, deshalb ist nicht klar, warum eine komplette Branche, bei der große Abfallströme zu erwarten sind, ausgenommen wird. Aus diesem Grund haben sich einige Abgeordnete der FDP im EP bei der Abstimmung über den Bericht enthalten.
Giovanni La Via (PPE), schriftlich. − (IT) Der Vorschlag für eine Richtlinie, über die heute abgestimmt wird, betrifft die Änderung der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, welche die Mitgliedstaaten verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte getrennt zu sammeln. Außerdem setzt sie Wiedergewinnungs- und Recyclingziele, inklusive einer Sammelquote von 65 % bei EEAG, die bis zum Jahre 2016 erreicht sein soll. Wie wir alle wissen, ist die effiziente und innovative Nutzung von Energie, Materialien und Ressourcen ein entscheidendes Thema in der globalisierten Welt. Des Weiteren ist es eine Verantwortung, die alle Marktteilnehmer betrifft, von öffentlichen Behörden über Verbraucher bis hin zu Herstellern. Hersteller spielen eine entscheidende Rolle – entsprechend dem Grundsatz der Verantwortung der Hersteller –, aber die Verbraucher müssen auch Verantwortung übernehmen und sicherstellen, dass sie ihre Geräte ordnungsgemäß entsorgen. Ich erachte es, neben der Verpflichtung, die Leitlinien der Kommission zu befolgen, auch als entscheidend, keine erdrückenden behördlichen Anforderungen oder umfangreichen, erschwerenden Verpflichtungen für Hersteller, Händler und Einzelhändler einzuführen.
Elżbieta Katarzyna Łukacijewska (PPE), schriftlich. – (PL) Ich denke, wir sollten strengere Standards für das Recyceln von Elektro- und Elektronik-Geräten fordern. Gegenwärtig besteht nicht nur in der Europäischen Union ein Problem mit der Organisation des Recyclings von Altgeräten, sondern weltweit. Elektro- und Elektronik-Altgeräte sollten getrennt gesammelt und transportiert werden, um Wiederverwendung, Recycling und Reduzierung gefährlicher Substanzen zu optimieren, was aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger sehr wichtig ist. Es ist gut, dass wir uns mit diesem Thema beschäftigen, denn es wurde in unseren Regionen und auf Ebene der lokalen Behörden viele Male angesprochen. Es ist wichtig, darüber zu sprechen, das Problem zu beobachten, und daher habe ich den Bericht von Herrn Florenz unterstützt.
Johannes Cornelis van Baalen, Toine Manders und Jan Mulder (ALDE), schriftlich. – (NL) Die Delegation der niederländischen Partei für Freiheit und Demokratie (VVD) im Europäischen Parlament hat heute gegen eine Reihe von Abänderungen des Berichts über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EEAG) gestimmt. Wir sind gegen Maßnahmen, die kleine Geschäfte verpflichten, unbegrenzt Kleingeräte zu sammeln, ohne dass der Verbraucher verpflichtet ist, im Gegenzug ein neues ähnliches Gerät zu kaufen. Die VVD ist der Ansicht, dass das gegenwärtige Sammelpotenzial besser genutzt werden kann und sollte und dass keine neuen, nicht praktikablen und unrealistischen Verpflichtungen auferlegt werden sollten.
David Martin (S&D), schriftlich. − Ich begrüße diesen Bericht, der neue Ziele einführt, um zu verhindern, dass giftige Chemikalien aus weggeworfenen Elektrogeräten in die Umwelt entweichen.
Véronique Mathieu (PPE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht über Elektro- und Elektronik-Altgeräte gestimmt, welcher das Ziel hat, den gegenwärtig gültigen Text zu verbessern. Es ist wichtig, im Hinblick auf die wachsende Zahl produzierter Geräte dieser Art und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt, wenn sie am Ende ihrer Nutzungsdauer nicht behandelt werden, die nach Möglichkeit effektivsten Kriterien einzuführen. Wir fordern neue Ziele für die Sammlung und das Recycling sowie die Wiederverwendung von Abfall, von dem ein Teil aufgrund enthaltener wiederzugewinnender Rohstoffe interessant ist. Daher muss dieser Abfall behandelt werden und nicht in Entwicklungsländer exportiert werden, was oft unter gefährlichen Bedingungen geschieht. Durch mehr Kontrollen hoffen wir, das Volumen des Elektronikabfalls, der fälschlich als „wiederverwendbar“ ausgezeichnet wird, zu reduzieren.
Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Wirtschaftswachstum und ständiger technologischer Fortschritt bei Elektro- und Elektronik-Geräten haben zu dem großen Problem des Umgangs mit dem entstehenden Abfall geführt. Die Situation beinhaltet unterschiedliche Arten von Problemen, nicht zuletzt die ökologischen, die der Volksgesundheit und die wirtschaftlichen, welche sich jetzt durch die Krise verschärfen, die auf der ganzen Welt spürbar ist, was sich auch in den Kosten für die Verarbeitung von Abfall widerspiegelt. Wir müssen daher Wege finden, den Abfall zu verarbeiten, die sich nicht noch negativ auf das notwendige nachhaltige Wachstum der EU-Volkswirtschaften auswirken.
Willy Meyer (GUE/NGL), schriftlich. − (ES) Ich habe für diese legislative Entschließung über den Vorschlag zu einer Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Neufassung) gestimmt, denn ich bin für Durchführungsmaßnahmen zur Erzielung von Fortschritten bei der Nachhaltigkeit der Produktion und dem Verbrauch von Elektro- und Elektronik-Geräten. Obwohl diese Maßnahme zu einem gewissen Grad nichts weiter tut, als die Verwerfungen zu kaschieren, welche durch die unproportionalen Parameter des Konsums, die das destruktive kapitalistische Produktionsmodell aufrechterhalten, und durch unaufhörliche Produktionszyklen, basierend auf der Schaffung falscher Notwendigkeiten, verursacht werden, glaube ich, dass die Förderung der Wiederverwendung, des Recyclings und der Wiedergewinnung von solchem Abfall etwas Positives ist. Ich stimme dem Text auch zu, dass es eine Notwendigkeit gibt, die Entstehung von Abfall zu verhindern und strategische Rohstoffe wiederzugewinnen. Ich habe für diese Entschließung gestimmt, aber ich glaube, dass auf einer Regulierung der Qualität von Elektro- und Elektronik-Geräten bestanden werden sollte. Produktionstechniken, die auf geplanter und bewusster Veralterung basieren, sollten verboten werden und die Förderung der Reparatur dieser Produktart sollte gefördert werden.
Louis Michel (ALDE), schriftlich. – (FR) Die Qualität von Elektro- und Elektronik-Altgeräten verbessert sich Jahr für Jahr. Daher entstehen viele Gesundheits- und Umweltprobleme, wenn sie schlecht entsorgt oder wiederverarbeitet werden. All diese Geräte – Computer, Fernseher, Mobiltelefone und Haushaltsgeräte – führen auch zu der Verschwendung von dem, was bisweilen knappe Rohstoffe sind. Heute wird nur ein Drittel des Abfalls ordnungsgemäß gesammelt und behandelt. Diese Menge muss daher zunehmen.
Der vorgeschlagene Text ermöglicht uns, mehrere Probleme anzugehen, darunter die Sicherstellung, dass Elektro- und Elektronik-Altgeräte ordnungsgemäß entsorgt werden – sei es mittels der Sammelquote (85 % des gesammelten Abfalls), des Sammelziels, der Übertragung von Verantwortung auf den Verbraucher, der Geräteart oder der Sammel-, Behandlungs- und Recyclingstandards. Es ist genauso wichtig, illegale Verbringung außerhalb der Europäischen Union, insbesondere in Entwicklungsländer, zu verhindern. Eine wachsende Zahl von Sammelstellen sollte es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, ihren Müll leichter zu entsorgen. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung Umwelt- und Gesundheitsschutz.
Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. − Die S&D-Fraktion und ich votierten dafür, denn es ist offensichtlich, dass die Menge an Elektro- und Elektronik-Altgeräten ständig zunimmt. Um keine EU-Gelder zu verschwenden, ist es notwendig, Staaten, die Elektro- und Elektronik-Geräte an die EU liefern, anzubieten, entweder eine besondere Nutzungsgebühr beim Verkauf eines Geräts zu bezahlen, oder sich zu verpflichten, alte Geräte zurückzunehmen, die wiederverwendet/recycelt werden sollen. Das kann zu einer deutlichen Harmonisierung des Prozesses der Wiederverwendung bzw. des Recyclings und der Lieferung von Geräten führen, und wird eine Rückkehr zu dieser Frage in der Zukunft nicht gestatten.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Die Menge des Elektro- und Elektronikmülls nimmt immer mehr zu. Eine fachgerechte Entsorgung dieser Art von Abfall ist eine ökologische Notwendigkeit, da Elektro- und Elektronik-Altgeräte erhebliche Mengen an Schadstoffen wie etwa die Schwermetalle Quecksilber, Blei, Cadmium und FCKW enthalten. Um den Mitgliedstaaten, den Unternehmen und den Einzelverbrauchen dies bewusst zu machen, werden von der EU Sammelziele vorgegeben, die in einer neuen Richtlinie novelliert werden sollen. Meine Stimme hat der Bericht nicht erhalten, da meines Erachtens hier zu viel in die Länderkompetenz eingegriffen wird.
Claudio Morganti (EFD), schriftlich. – (IT) Der Zweck des Berichts über die Überarbeitung der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte war es, getrenntes Sammeln, Wiederverwertung und Recycling dieser Art von Abfall zu fördern. Theoretisch hätte ich diesen Ansatz daher gerne unterstützt. Dem Bericht wurden aber eine Reihe von Änderungsanträgen hinzugefügt, die besonders erschwerend für Besitzer von kleinen Geschäften sind, die gezwungen werden, weitere bürokratische Kosten und schwer zu ertragene Anforderungen zu schultern. Daher habe ich entschieden, gegen diesen Vorschlag zu stimmen.
Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė (PPE), schriftlich. − (LT) Ich habe für diese Richtlinie gestimmt, denn ich glaube, dass die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten eine weitere Herausforderung ist, die wir bewältigen müssen. Leider liegt mein Land, Litauen, bei der Entsorgung von EEAG weit hinter dem EU-Durchschnitt zurück. Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind eine hervorragende Quelle für Edelmetalle und andere Ressourcen, die in die EU importiert werden. Wenn der gesamte Abfall dieser Art ordentlich entsorgt, wiederverwendet und recycelt werden würde, könnten wir viel Geld sparen, das wir für Rohstoffe ausgeben. Das Inkrafttreten der neuen Richtlinie, die uns ein besseres System zum Sammeln, Wiederverwerten und Recyceln bereitstellen, wird noch etwas dauern, aber ich hoffe, dass sie neue Möglichkeiten für Unternehmen schaffen und die Probleme für den Endverbraucher verringern wird.
Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. − (IT) Elektro- und Elektronik-Altgeräte stellten heute eine umfangreiche Palette von Verbrauchsgütern dar, und daher bilden sie auch eine ebenso umfangreiche Abfallmenge, welche aufgrund ihrer Eigenschaften das Risiko von ernsten Umweltschäden und Gesundheitsschäden birgt. Der Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte hat zum Ziel, auf EU-Ebene das Sammeln, die Behandlung und das Recyceln dieser Altgeräte zu regeln und Mengen und Prozentwerte vorzugeben. Ich habe daher für den Bericht von Herrn Florenz gestimmt, der die Mitgliedstaaten zum getrennten Sammeln von mindestens 4 Kilogramm Elektro-Altgeräten pro Einwohner verpflichtet sowie dazu, das Ziel, bis zum Jahr 2016 65 % dieser Geräte getrennt zu sammeln sowie 5 % des Materials wiederzuverwenden, zu erreichen, nicht zuletzt, um der Verschwendung von Rohstoffen vorzubeugen.
Franz Obermayr (NI), schriftlich. − Ich schließe mich den Bedenken der Mitgliedstaaten gegenüber diesem Vorschlag der Kommission an. Die Interessen der Klein- und Mittelbetriebe (KMU) bleiben weitgehend unbeachtet. KMU hätten mit massiven Schwierigkeiten zu kämpfen, diese Regelungen umzusetzen.
Wojciech Michał Olejniczak (S&D), schriftlich. – (PL) Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind gegenwärtig der am schnellsten wachsende Abfallstrom in der Europäischen Union. Diese Tatsache verursacht mehrere andere Probleme, die eine effektive Lösung erfordern. Zuallererst müssen wir die Folgen erkennen, die unsachgemäßes Recycling dieser Geräte für den Gesundheits- und Umweltschutz bedeuten. Weitere Herausforderungen sind die Reduzierung des Rohstoffverlusts – Wiedergewinnung von Rohstoffen bedeutet, dass die Industrie wertvolle Sekundärrohstoffe wiedergewinnt – und die Notwendigkeit der Intensivierung des Sammelns und der angemessenen Behandlung von Abfall.
Laut Daten, welche die Europäische Kommission erhoben hat, werden gegenwärtig etwa 85 % der Elektronikabfälle gesammelt. Trotz der Tatsache, dass 65 % der verkauften Geräte anschließend gesammelt werden, werden kaum mehr als 30 % der gebrauchten Elektro- und Elektronik-Geräte gemäß der Vorgaben der Richtlinie behandelt. Daher ist es nicht schwer, dem Berichterstatter zuzustimmen, dass es die Mitgliedstaaten sind, die verantwortlich für die richtige Umsetzung der Richtlinie sowie für die Einrichtung effektiver Überwachungsmechanismen für die Lagerung und die Verarbeitung von Altgeräten sind. Es obliegt eindeutig den Mitgliedstaaten, den Herstellern neuer Geräte und den Verbrauchern, alles Erdenkliche zu versuchen und zu unternehmen, um höhere Sammelquoten zu erreichen.
Ich habe für die Annahme des Berichts gestimmt, welcher darauf ausgelegt ist, den Anteil des getrennt gesammelten Abfalls zu erhöhen, die Verluste von Altgeräten zu verringern und illegale Verbringung zu verhindern und auch eine qualitativ hochwertige Behandlung dieser Art von Abfall sicherzustellen.
Justas Vincas Paleckis (S&D), schriftlich. − (LT) Elektro- und Elektronik-Altgeräte stellen eine der am schnellsten wachsenden Abfallarten dar. Das kann auf eine zunehmende Schnelllebigkeit zurückgeführt werden, auf Technologien, die sich immer schneller entwickeln und auf den Wunsch, die neusten und modernsten Geräte zu besitzen. Wenn wir an diesem Rad drehen, sehen wir uns großen Problemen gegenüber – Ressourcen und Abfall. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, denn ich stimme dem Ziel zu, einen möglichst großen Prozentsatz von Altgeräten zu sammeln, zu recyceln und wiederzuverwenden. Nur dann werden wir in der Lage sein, den Bedarf an Ressourcen und die Menge an Geräten, die auf der Mülldeponie landen, zu reduzieren. Ich glaube, dass die beschriebenen Ziele erreicht werden können, aber es wird nicht leicht sein. Die neuen Mitgliedstaaten der EU werden sich besonders anstrengen müssen. Leider haben wir keinen Ersatzplaneten. Wenn wir in der Zukunft einen hohes Konsumniveau aufrechterhalten wollen, müssen wir verantwortungsvoller mit dem noch vorhandenen Naturerbe umgehen und es nicht verschwenden.
Georgios Papanikolaou (PPE), schriftlich. – (EL) Ich habe heute für den Bericht des Europäischen Parlaments über die Bewirtschaftung von Elektronik-Abfall gestimmt. Dies ist besonders wichtig für Griechenland, wo 2010 über 150 000 Tonnen Elektronik-Abfall verzeichnet wurden. Unsere grundlegenden Ziele sind die legale Abfallbehandlung auf hohem Niveau (angesichts der Tatsache, dass gegenwärtig nur ein Drittel der Elektronikabfälle in der EU legal gesammelt und behandelt wird), das ordnungsgemäße Sammeln, Recyceln und Wiederverwenden der wertvollen Stoffe, die im Abfall enthalten sind sowie Maßnahmen zur Verhinderung von illegaler Verbringung von Abfällen, was eine Verpflichtung ist, die vor allem den Mitgliedstaaten obliegt. Sensibilisierungsmaßnahmen für alle Beteiligten (Hersteller, Verbraucher und staatliche Behörden) und Anreize für jeden, diese Art von Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen, sind die entscheidenden Punkte des Gesamtkonzepts.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. – (PT) In der Erwägung, dass aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass der vorliegende Vorschlag keine substanziellen Änderungen enthält als diejenigen, die im Vorschlag als solche ausgewiesen sind, und dass sich der Vorschlag in Bezug auf die Kodifizierung der unveränderten Bestimmungen des früheren Rechtsakts zusammen mit jenen substanziellen Änderungen auf eine reine Kodifizierung der bestehenden Rechtstexte ohne inhaltliche Änderungen beschränkt, habe ich dafür gestimmt. Ich rufe gemeinsam mit dem Parlament die Kommission auf, die Angelegenheit wieder an das Parlament zu übertragen, wenn sie beabsichtigt, den Vorschlag substanziell zu ändern oder ihn durch einen anderen Text zu ersetzen.
Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. – (IT) Ich möchte dem Berichterstatter zum Erreichen dieses wichtigen Ziels gratulieren. Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EEAG) stellen das am schnellsten wachsende Abfallsegment in der EU dar und wir stehen daher vor einer Reihe von Herausforderungen.
Auf der einen Seite müssen wir die ökologischen und gesundheitlichen Konsequenzen ansprechen, wenn diese Geräte nicht ordentlich behandelt und entsorgt werden, und auf der anderen Seite besteht ein ernstes Problem beim Verlust von Rohstoffen. In einer globalisierten Wirtschaft ist die effiziente und innovative Nutzung von Energie, Materialien und Ressourcen ein Schlüsselfaktor. Die Steigerung der Menge an Abfall dieser Art, die gemäß der Richtlinie gesammelt und ordnungsgemäß behandelt werden muss, ist eine große Herausforderung.
Die Änderungsvorschläge sollen den Anteil des getrennt gesammelten Abfalls steigern, um den Verlust von Altgeräten im „EEAG-System“ zu reduzieren, während illegale Verbringung verhindert werden soll und außerdem soll sichergestellt werden, dass EEAG eine ordnungsgemäße und qualitativ hochwertige Abfallbehandlung erfahren. Außerdem sollte die Bürokratie auf nationaler Ebene reduziert werden, was Hindernisse für den Binnenmarkt beseitigt.
Rovana Plumb (S&D), schriftlich. − Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EEAG) sind das am schnellsten wachsende Abfallsegment in der EU, und daher stehen wir vor einer Reihe von Herausforderungen: aktuell 9 Millionen Tonnen, die bis 2020 auf 12,3 Millionen anwachsen werden. Wenn wir diese Mengen berücksichtigen, gibt es ein gutes Geschäftsmodell für die Wiedergewinnung von EEAG: höhere Erträge und mehr Arbeitsplätze in Abfallbehandlungssektor; ein Beitrag zur Beschäftigung für Langzeitarbeitslose und Benachteiligte; wiedergewonnenes Material hat einen geschätzten Wert von etwa 2 Mrd. EUR jährlich. EEAG enthalten oft wichtige seltene Rohstoffe, die wir wiedergewinnen sollten, um die Notwendigkeit von Importen zu verringern. Die Neufassung wird dringend benötigt, um den Klimawandel zu bewältigen, Umweltschäden durch schlechte Abfallwirtschaft zu verhindern und um wertvolle Ressourcen in Elektro- und Elektronik-Geräten zu bewahren. Wir benötigen hohe Sammelquoten, hohe Recyclingquoten und angemessene Recyclingstandards, effiziente Rechtsvorschriften gegen illegale Exporte, weit reichende Verantwortung für Hersteller, besser konstruierte Geräte und eine gerechte Verteilung von Verantwortung und Kosten zwischen Herstellern, Verbrauchern und staatlichen Behörden.
Paulo Rangel (PPE), schriftlich. – (PT) Ich habe für diesen Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie zur Neufassung von Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EEAG) gestimmt. EEAG stellen das am schnellsten wachsende Abfallsegment in der EU dar, und es ist entscheidend, das Sammeln und die ordnungsgemäße Behandlung dieser Abfälle auszuweiten. In der Tat müssen wir die ernsten Konsequenzen vermeiden, die eine unsachgemäße Entsorgung von EEAG in Form von Umwelt- und Gesundheitsschäden bei der Bevölkerung und Rohstoffverlusten haben kann. Die jetzt vorgeschlagenen Änderungen werden daher begrüßt, da sie genau darauf ausgerichtet sind, den Anteil der getrennt gesammelten Geräte zu erhöhen, den Verlust von Altgeräten im „EEAG-System“ zu verringern, die illegale Verbringung zu verhindern und sicherzustellen, dass EEAG angemessen und qualitativ hochwertig behandelt werden.
Britta Reimers (ALDE), schriftlich. − Ich unterstütze generell die Richtlinie zur Müllbeseitigung. Problematisch bleibt das Thema Photovoltaik. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, dass eine gesamte Branche von der Regulierung ausgenommen wird. Wir regulieren in vielen Legislativen Abfallströme, deshalb ist nicht klar, warum eine komplette Branche, bei der große Abfallströme zu erwarten sind, ausgenommen wird. Aus diesem Grund habe ich mich bei der Abstimmung über den Bericht enthalten.
Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. – (FR) Acht Jahre nach der Annahme der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte bezieht das Europäische Parlament wieder einmal Stellung zum wichtigen Thema des Recyclings von High-Tech-Altgeräten. Trotz unübersehbarer Verbesserungen bei der Behandlung, Wiedergewinnung und Entsorgung dieser Art von Abfall (von den 5,8 Tonnen Abfall, die pro Kopf jährlich in der EU anfallen, machen sie durchschnittlich nur 20 Kilogramm pro Person aus) ist weiterer Fortschritt erforderlich. Ich begrüße daher die Annahme des Berichts von Herrn Florenz heute Mittag, der das Ziel der Europäischen Kommission stärkt, in der ganzen Union bis 2016 eine Sammelquote von 85 % und eine Recyclingquote von 50 % bis 75 % – abhängig von der Art des Abfalls – zu erreichen. Wie war es nur möglich, z. B. die Bedeutung der Wiedergewinnung von Edelmetallen zu übersehen, die in zahlreichen Geräten enthalten sind? Eine Tonne Mobiltelefone enthält etwa 280 Gramm Gold und 140 Gramm Platin und Palladium! Das ist wirtschaftlich sinnvoller Umweltschutz. In diesem Sinne unterstütze ich den fünfjährigen Ausschluss von Sonnenkollektoren aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie. Ich glaube, dass dies ein hervorragender Weg ist, diese saubere Technologie zu fördern.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. − Die heutige Abstimmung ist ein willkommener Schritt zur Verschärfung der EU-Regelungen für Elektroaltgeräte. Insbesondere werden eine effektivere Sammlung und Behandlung von EEAG sichergestellt. Das Europäische Parlament hat dafür gestimmt, die niedrigen Sammelquoten, unsachgemäße Behandlung und illegale Exporte von EEAG in Drittstaaten zu beenden. Bis 2016 sollen mindesten 85 % des Abfalls, der jährlich anfällt, gesammelt werden, und der gesamte gesammelte Abfall soll ordnungsgemäß behandelt werden. Dies ist ein wichtiger Fortschritt. Eine weitere wichtige Verbesserung ist die Bestimmung, dass Einzelhändler jetzt verpflichtet sind, sehr kleine Geräte, wie Glühbirnen oder Mobiltelefone, zurückzunehmen, unabhängig davon, ob ein neues Gerät zur gleichen Zeit gekauft wird. Das trifft auf alle Einzelhändler zu, inklusive Versandhändler (ausgenommen sind Kleinstunternehmen). Eine Steigerung der Sammelquote dieser Geräte und ein größeres Verbraucherbewusstsein im Hinblick auf diese Thematik sollen die Menge von Kleingeräten dieser Art verringern, die im allgemeinen Abfallstrom endet und damit nicht angemessen behandelt wird.
Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. – (IT) Mit dieser Abstimmung soll die Richtlinie aus dem Jahr 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EEAG) aktualisiert werden. Sie betrifft Themen wie die einheitliche Anwendung der einschlägigen Vorschriften, die Vereinfachung von Regelungen und die Senkung von Verwaltungskosten. Das endgültige Ziel, wie bereits vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit hervorgehoben, ist eine Sammelquote von 85 % der EEAG bis 2016 und eine Recyclingquote zwischen 50 % und 75 %, abhängig von der Art des Abfalls.
Das Ziel des angenommenen Texts ist nicht nur die Wiedergewinnung von wertvollen Rohstoffen, sondern auch die Beendigung von illegaler Verbringung von Elektro- und Elektronik-Abfällen außerhalb der EU, welche Gesundheits- und Umweltrisiken birgt, wenn der Abfall unter qualitativ schlechten Bedingungen behandelt wird. Es wird jetzt entscheidend sein, eine Einigung mit dem Rat zu erzielen, der versprochen hat, seinen Standpunkt nach der heutigen Abstimmung zu überdenken.
Catherine Stihler (S&D), schriftlich. − Elektro- und Elektronikgeräte sind die am schnellsten wachsende Abfallart. Gegenwärtig wird ein Drittel davon gesammelt. Daher habe ich für die Überarbeitung dieser Richtlinie gestimmt, denn ich begrüße das neue Ziel, bis zum Jahr 2016 85 % dieses Abfalls zu sammeln und zu behandeln.
Alexandra Thein (ALDE), schriftlich. − Die FDP im Europäischen Parlament unterstützt generell die Richtlinie zur Müllbeseitigung. Problematisch bleibt das Thema Photovoltaik. Es ist gibt keinen nachvollziehbaren Grund, dass die Solarindustrie von der Regulierung ausgenommen wird. Wir regulieren in vielen Gesetzen Abfallströme, deshalb ist nicht klar, warum eine komplette Branche, bei der große Abfallströme zu erwarten sind, ausgenommen wird, zumal die Solarindustrie in absehbarer Zeit beachtlich zum Abfallstrom beitragen wird, wenn die ersten massenhaft auf europäischen Dächern verbauten Solarzellen ausgetauscht werden müssen. Solarzellen können Gifte enthalten und wiederverwertet werden. Aus diesem Grund habe ich mich bei der Abstimmung über den Bericht enthalten.
Derek Vaughan (S&D), schriftlich. − Ich unterstütze die Entscheidung, die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EEAG) zu aktualisieren. Die gefährlichen Substanzen, die oft durch Elektro- und Elektronik-Altgeräte entstehen, bergen sehr große gesundheitliche und ökologische Risiken. Wenn sichergestellt wird, dass Abfall recycelt und wiederverwendet wird, wird die Richtlinie das Umweltverhalten von Herstellern und Händlern verbessern. Neue Zielsetzungen für Recycling, Wiederverwendung und Sammlung von Abfall beinhalten eine Sammelquote von 85 % für Mitgliedstaaten. Die aktualisierte Richtlinie wird auch die Melde- und Regelungsvorschriften der Mitgliedstaaten vereinheitlichen, um Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und Kosten für Unternehmen zu senken. Ich bin mir sicher, dass eine Zustimmung zu den Änderungen dieser Richtlinie das Potenzial hat, sich positiv auf die Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung auszuwirken, und dass sie zu den Zielen der EU-Agenda der Ressourceneffizienz beiträgt. Aber im Hinblick auf die Kürzungen, mit den Kommunalbehörden konfrontiert sind, ist es wichtig, dass Gemeinderäte, die die Abfallsammlung am Straßenrand einführen wollen, von den Herstellern finanziell unterstützt werden.
Hermann Winkler (PPE), schriftlich. − Ich unterstütze natürlich die Idee, die Sammelquoten von Elektrogeräten europaweit zu verbessern, nicht zuletzt, um knappe Rohstoffe besser wiederverwerten zu können. Ich möchte auch betonen, dass gerade mein Heimatland Deutschland hier bereits gut aufgestellt ist und für Verbraucher wie Unternehmen ausgewogene Recyclinglösungen gefunden hat. Für die verbesserte Rohstoffverwertung ist die Umstellung dieses Systems nicht notwendig. Auch die EU-Kommission wollte hieran nichts ändern. Der nun abgestimmte Bericht enthält aber zusätzlich leider viele neue Belastungen, die für den Handel und das Elektrohandwerk, gerade für die KMU, unverhältnismäßig sein können. Deshalb habe ich nicht zugestimmt. Die Rücknahmepflicht auch von sortimentsfremder Ware, die unter Umständen mit Trennung von schadstoffhaltigen und nicht schadstoffhaltigen Produkten sowie der Trennung von kaputten und wiederverwertbaren Produkten einhergeht, zieht Mehrkosten und einen hohen bürokratischen Mehraufwand nach sich. Das darf gerade für KMU nicht sein. Die Ausnahme von Kleinstunternehmen mit sehr wenig Raum ist nicht ausreichend. Der Ansatz ist lobenswert, aber es geht weder das Problem in Gänze an noch entspricht es dem „Think small first“-Grundsatz, den wir für die Mittelstandspolitik auf EU-Ebene etabliert haben.
Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. – (PT) Ich habe für den gemeinsamen Entschließungsantrag zur Situation in Tunesien gestimmt und möchte meine Solidarität mit den Menschen in Tunesien bekunden, die, motiviert durch die legitime Sehnsucht nach Demokratie und besseren sozialen Bedingungen und Zugang zu Arbeit, ihr Land zu einem historischen politischen Wendepunkt geführt haben; in diesem Zusammenhang zolle ich dem Mut und der Entschlossenheit, die sie gezeigt haben, meine Anerkennung, spreche den Familien der Opfer mein Mitgefühl aus und erkläre mich mit den Verwundeten solidarisch. Ich glaube auch, dass das Ende des autoritären Regimes in Tunesien zu einer stabilen Demokratie beitragen kann und auch dazu, dass andere Völker sich zu denselben Zielen bekennen werden. In dieser Hinsicht unterstütze ich den demokratischen Prozess und unterstreiche die Wichtigkeit, die richtigen Bedingungen für das Abhalten von Wahlen zu schaffen, um es allen Oppositionskräften und allen Medien zu ermöglichen, sich selbst auf nationaler Ebene Strukturen zu schaffen, und um es der neuen Parlamentarischen Versammlung, der es obliegt, eine demokratische Verfassung abzufassen, zu ermöglichen, das Gleichgewicht zwischen den Exekutiv- und Legislativbefugnissen sowie die Unabhängigkeit der Justiz zu wahren.
Elena Băsescu (PPE), schriftlich. – (RO) Die jüngsten Ereignisse in Tunesien werfen erneut die Frage der Effizienz der Nachbarschaftspolitik der EU im Mittelmeerraum auf. Die Entschließung des Europäischen Parlaments setzt hier ein starkes Signal. Leider wurde der Kampf der Bürger für ihre Rechte wegen eines fehlenden spezifischen Mechanismus im Assoziierungsabkommen nicht durch die EU unterstützt. Als Ergebnis wurde der Aufstand gewaltsam unterdrückt und verloren Menschen ihr Leben. Daher begrüße ich die Initiative, eine Untersuchungskommission einzurichten. Darüber hinaus denke ich, dass eine Überwachung der Anwendung der Menschenrechtsklausel verhindern wird, dass sich solche Vorfälle noch einmal ereignen. Das tunesische Volk braucht Hilfe, um gut funktionierende staatliche Institutionen zu entwickeln. Auf EU-Ebene erfordert der Fall Tunesien dringend einen Wechsel der Prioritäten im Hinblick auf Drittländer. Die Achtung der Menschenrechte sollte die Grundlage des politischen Dialogs bilden. Die EU muss konsequent ihre Botschaft verfechten, wenn sie ihre Glaubwürdigkeit nicht einbüßen will.
Dominique Baudis (PPE), schriftlich. – (FR) Dieser Entschließungsantrag bestätigt noch einmal die Unterstützung der EU für die tief greifenden Reformen, die das tunesische Volk anstrebt. Europa hat zu dem tunesischen Volk lange Zeit eine besondere Beziehung unterhalten. Es war die einzige internationale Organisation, die Klauseln bezüglich der Achtung der Menschenrechte und demokratischen Werte in ihre Beziehungen zu Tunesien mit eingebracht hat. Die europäische Wirtschaftshilfe, die im Rahmen der Nachbarschaftspolitik geleistet wurde, hat dazu beigetragen, dass der durchschnittliche Lebensstandard verbessert, Arbeitsplätze geschaffen, junge Leute ausgebildet wurden und Frauen Zugang zu verantwortungsvollen Posten gewährt wurde. Europa ist heute bestrebt, dem tunesischen Volk bei dem einsetzenden Übergang zur Demokratie zu helfen.
Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich. – (FR) Das tunesische Volk hat eine neue Seite aufgeschlagen. Mit diesem Entschließungsantrag leistet das Europäische Parlament seinen Beitrag zu einer europäischen Position, wie sie sich darstellen muss. Das Europäische Parlament zollt zunächst einmal dem Mut der Menschen in Tunesien Anerkennung, die ihr Land an einen historischen politischen Wendepunkt geführt haben. Die Europäische Union muss nun den legitimen Erwartungen des tunesischen Volks gerecht werden. Europa muss in seinen Beziehungen den Einrichtungen den Vorrang einräumen, die die Grundrechte achten. Schließlich haben wir angesichts von begangenen Vergehen zu Recht die unverzügliche Anwendung der Beschlüsse, das unrechtmäßig erworbene Vermögen der Familie von Ben Ali und deren Verbündeten einzufrieren, durch die Europäische Union gefordert.
Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. − (LT) Ich habe für diesen Entschließungsantrag gestimmt, weil es wichtig ist, dass alle politischen, sozialen, zivilen und demokratischen Kräfte in Tunesien in der Übergangsregierung vertreten sein sollten, da dies der einzige Weg ist, dieser Regierung das Vertrauen des Volks zu sichern und ihr die Legitimität zu verleihen, die sie benötigt, um die Wahlen und den Übergang zur Demokratie vorzubereiten. Die EU und Tunesien sind gerade dabei, den Aktionsplan „Europäische Union-Tunesien“ für den Zeitraum 2011-2016 auszuarbeiten, und dieser Prozess erfordert von beiden Partnern das Bemühen um größere Fortschritte in allen wichtigen Bereichen, insbesondere im Hinblick auf Menschenrechte und Grundfreiheiten. Das Europäische Parlament verurteilt die repressiven Maßnahmen und die extreme Gewalt, die die Sicherheitskräfte angewandt haben, es unterstützt aber nachdrücklich den demokratischen Prozess in diesem Land. Daher ist es sehr wichtig, die notwendigen Bedingungen für das Abhalten von Wahlen innerhalb eines Zeitraums zu schaffen, der allen Oppositionskräften und den Medien genügend Zeit lässt, auf nationaler Ebene eine neue parlamentarische Versammlung zu benennen und eine demokratische Verfassung auszuarbeiten, die ein gesundes Gleichgewicht zwischen den Exekutiv- und Legislativbefugnissen und der Unabhängigkeit der Justiz herstellt. Das Parlament hofft, dass alle demokratischen Kräfte, unter Achtung der Gewissensfreiheit, der Vorkehrungen für eine demokratische Machtübergabe und des Rechts auf freie Meinungsäußerung sich an den Wahlen beteiligen können.
Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. – (RO) Die Menschen in Ägypten sind gerade jetzt auf der Straße, um ihre Stimme zu erheben, nur ein paar Wochen nach einem ähnlichen Szenario in Tunesien. Die Situation in den arabischen Ländern wird von Analysten mit derjenigen in Mittel- und Osteuropa in den 90er-Jahren verglichen. Die Geschichte wiederholt sich 20 Jahre später, mit hunderttausenden von Menschen, die auf die Straße gehen. Die Europäische Union muss ihre Solidarität mit den Menschen in den arabischen Ländern zum Ausdruck bringen, die jetzt auf der Straße sind oder die dort waren. Es ist aber wichtig, dass die Motive für die Straßendemonstrationen auf legitime demokratische Anliegen und die Notwendigkeit, die sozialen und Lebensbedingungen zu verbessern, zurückgehen. Die EU mit ihrer demokratischen Tradition muss die repressiven Maßnahmen und die Anwendung extremer Gewalt durch Polizeikräfte, die Todesopfer gefordert hat, verurteilen. Der demokratische Prozess in diesen Ländern, in denen die Situation immer noch unsicher ist, muss mit Überzeugung unterstützt werden. In der Tat lastet hier eine schwere Pflicht auf der Europäischen Union. Die notwendigen Bedingungen für die Organisation freier Wahlen müssen jetzt geschaffen und die Verabschiedung demokratischer Verfassungen, die das Recht auf freie Meinungsäußerung, den politischen Pluralismus und das Prinzip der Wählbarkeit garantieren, in die Wege geleitet werden. Die Hohe Vertreterin der EU muss bei der Ermittlung der Bedürfnisse dieser Länder, die radikale Veränderungen durchmachen, eine aktive Rolle spielen, weil sie nicht über eine praktische Erfahrung mit der Demokratie verfügen.
Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. – (PT) Ich möchte meine Solidarität mit den Menschen in Tunesien zum Ausdruck bringen, die, angetrieben durch eine legitime Sehnsucht nach Demokratie und dem Verlangen nach besseren sozialen Bedingungen und einem einfacheren Zugang zur Beschäftigung, ihr Land an einen historischen politischen Wendepunkt geführt haben. Ich zolle ihnen für ihren Mut und ihre Entschlossenheit während der Demonstrationen Anerkennung und verurteile die Art und Weise, wie eine friedliche Protestbewegung gewaltsam unterdrückt wurde, was zu mehr als 100 Toten geführt hat. Ich spreche den Familien der Opfer mein Mitgefühl aus und erkläre mich mit den Verletzten solidarisch.
Corina Creţu (S&D), schriftlich. – (RO) Die arabische Welt wurde anderthalb Monate lang, von Tunesien bis in den Jemen, von einer Schockwelle geschüttelt und dem „Wind der Freiheit“ gestreift. Für uns ist es schwierig zu sagen, um welches von beiden es sich handelt, angesichts der komplizierten Folgen der Proteste, die Ben Ali ins Exil geschickt haben und nun an Mubaraks Thron rütteln, wobei in der Zwischenzeit auch die jordanische Regierung dabei ist, zu stürzen, was als Präventivmaßnahme der Regierung angesehen werden kann. Die Ausreise des tunesischen Präsidenten bedeutet nicht gleichzeitig das Verschwinden seines Regimes, das immer noch zu Spannungen führt. Ich bin genau wie die Tunesier besorgt, dass Minister aus der früheren Regierung an der Macht bleiben, wobei manche von ihnen an der Unterdrückung der Demonstrationen beteiligt waren. Ich glaube, dass es die Pflicht der EU ist, den Prozess zur Einführung einer stabilen Demokratie zu unterstützen, sodass den Bedingungen für den Austausch eines totalitären Regimes durch ein anderes die Grundlage entzogen wird. In der Tat stellt Tunesien nicht nur ein Beispiel für diejenigen dar, die die arabischen Autokraten fallen sehen möchten, sondern es ist auch ein Präzedenzfall, der uns helfen kann, weitere Entwicklungen einer komplexen politischen Gleichung im Nahen Osten zu verstehen.
Mário David (PPE), schriftlich. – (PT) Aus meiner Sicht kann Europa der Stärke der tief greifenden Protestbewegung der Völker, die einzeln Länder in Nordafrika und im Nahen Osten erfasst hat, nicht gleichgültig gegenüberstehen. Bei der Aussprache zu einem Entschließungsantrag habe ich in diesem Hause erklärt, dass ich wirklich glaube, dass wir derzeit einen seltenen Moment der Geschichte miterleben: ein geschichtsträchtiges Ereignis, das eine andere Richtung vorgibt und neue Realitäten schafft. Europa muss allerdings in seiner Gesamtheit eine führende Rolle bei der Durchsetzung dieser Reformen einnehmen und ein neues Paradigma für den Nahen Osten finden, um Radikalismus zu umgehen und Menschenrechte sowie Sicherheit, Demokratie, Würde und Toleranz zu achten, anstatt nur einige führende Persönlichkeiten zu haben, die gemeinsam oder isoliert handeln. Ich weiß, dass nichts jemals wieder so sein wird wie vorher. Ich weite meine Solidaritätserklärung auf alle Völker aus, die in Nordafrika und im Nahen Osten für ihre Rechte kämpfen, wie ich dies vor nicht so langer Zeit für die Völker Osteuropas tat. Weil mir klar ist, dass der islamische Extremismus als eine politische – und nicht religiöse – Antwort auf diese Probleme entstanden ist, genährt durch und als Reaktion auf soziale Ausgrenzung, hoffe ich, dass diese Völker bald beweisen werden, dass in dieser Region alle zusammen in Frieden und gegenseitigem Respekt miteinander leben können, unabhängig von ihrem religiösen Glauben, ihrer politischen Ausrichtung oder ihrer ethnischen Zugehörigkeit.
Edite Estrela (S&D), schriftlich. – (PT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, weil sie der Solidarität mit den Menschen in Tunesien Ausdruck verleiht, die, angetrieben durch eine legitime Sehnsucht nach Demokratie und dem Verlangen nach besseren sozialen Bedingungen, ihr Land an einen historischen politischen Wendepunkt geführt haben. Die EU kann sich ihrer Verantwortung nicht entziehen und daher muss die Hohe Vertreterin in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament die Einrichtung einer Task Force unterstützen, die es ermöglicht, die benötigte Hilfe im demokratischen Übergangsprozess zu leisten, insbesondere, was die Vorbereitungen von freien und demokratischen Wahlen betrifft.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Die derzeitige Situation im Nahen Osten hat gezeigt, wie wenig wir über die arabische Bevölkerung wissen: darüber, was diejenigen, die in Tunis und Kairo demonstrieren, denken und was sie wirklich fühlen und wollen. Fernsehsender, die weltweit ausgestrahlt werden, wie CNN und Al-Jazeera, und die sozialen Netzwerke zeigen die ersten Schritte hin zu einer globalen bürgerlichen Gesellschaft, die in der Lage ist, Ereignisse wie die in Tunesien und Ägypten in Echtzeit mitzuverfolgen.
Lange Zeit hat der Westen aus Angst vor einem islamischen Extremismus eine Politik der Eindämmung („Containment“-Politik) vorgezogen, anstatt Partner zu finden, die dieselben Ansichten teilen und Gesellschaften befürworten, die politisch demokratisch, frei und gesetzeskonform strukturiert sind. Er hat so agiert, weil es solche Partner angeblich nicht gab. Scheinbar entspricht dies nicht ganz der Wahrheit. Ihr tatsächliches Gewicht und ihre Fähigkeit, ihre Bevölkerung entsprechend zu mobilisieren, ist immer noch nicht richtig einzuschätzen. Daher sind Vorsicht, die genaue Beobachtung der Ereignisse und die europäische Unterstützung von Demokraten, die sowohl säkularen Militarismus als auch religiösen Fundamentalismus ablehnen, angeraten.
José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Die demokratischen Werte der Freiheit und das Recht auf Selbstbestimmung müssen von allen Völkern respektiert werden. Daher kann ich die Annahme dieses Entschließungsantrags zur politischen Situation in Tunesien, in dem das Parlament seine Solidarität mit dem tunesischen Volk verstärkt zum Ausdruck bringt, nur begrüßen. Trotz der repressiven Maßnahmen und der Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte haben die Tunesier es mit ihren Demonstrationen geschafft, dem diktatorischen Regime von Präsident Ben Ali ein Ende zu bereiten. Allerdings bin ich enttäuscht darüber, dass die Europäische Union es nicht geschafft hat, eine einheitlichere und nachhaltigere Außenpolitik einigen Partnern gegenüber zu entwickeln, sodass sie dazu beitragen kann, totalitäre Regimes zu stürzen, die es immer noch gibt, wie die Regierung, die in Tunesien an der Macht war.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Wir haben einen Entschließungsantrag unserer Fraktion zur Situation in Tunesien unterzeichnet, in dem wir uns vor der Entschlossenheit der Menschen in Tunesien, ihre Freiheit wiederzuerlangen und dem bestehenden Regime ein Ende zu setzen, verneigen und wir uns mit allen progressiven Kräften in Tunesien und den Menschen dort solidarisch erklären.
In der Entschließung unterstreichen wir auch die Notwendigkeit, die notwendige finanzielle Hilfe zu leisten – sofern das tunesische Volk darum bittet –, um sowohl die schon begonnenen Reformen abzuschließen als auch die wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse der Menschen in Tunesien zu befriedigen.
Uns ist allerdings klar, dass eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten Tunesiens zu vermeiden ist. Es ist keine Angelegenheit der Europäischen Union zu bestimmen, wer diese Länder regieren darf oder nicht. Die Menschen dort sind selbst wachsam, und die Wahl der zukünftigen Regierung ist allein ihre Angelegenheit. Wir dürfen ihnen nichts aufzwingen.
Louis Grech (S&D), schriftlich. −Es ist traurig, dass die EU so lange gebraucht hat, um sich mit den politischen und sozialen Unruhen im Nahen Osten zu beschäftigen – den politischen Unruhen in Tunesien und seit kurzem in Ägypten. Es wäre unsere Pflicht als Union gewesen, unsere politischen Antennen dort auszufahren und festzustellen, dass sich dort eine Krise abzeichnet, und, was noch wichtiger gewesen wäre, sich vorausschauend einzubringen. Stattdessen standen wir passiv und selbstgefällig im Abseits, und weigerten uns, die Zeichen zu erkennen, die klar eine Situation einer politischen und sozialen Umwälzung anzeigten, eine Situation, die schließlich die Leute zum Protest auf die Straße trieb. Wir müssen eine Weg finden, um die Menschen in diesen Länder wirklich anzusprechen und sie aktiv zu unterstützen. Wir dürfen uns nicht aufdrängen, sondern müssen diesen Bürgern das Vertrauen vermitteln, dass Europa soziale Stabilität, finanziellen Wohlstand und Freiheit innerhalb ihrer Regionen aktiv unterstützt. Gleichwohl hat sich die EU, genauso wie beim israelisch-palästinensischen Konflikt, entschieden, die notwendigen Schritte nicht zu machen. Es gibt keine einzige Person oder Institution, die als einzige Stimme für Europa spricht. Letztendlich muss dieses Problem gelöst werden, wenn wir Einfluss nehmen und wahrgenommen werden wollen in den internationalen Beziehungen, insbesondere in einer Region, die uns so nahe steht wie diese.
Mathieu Grosch (PPE), schriftlich. − Diese Entschließung findet meine Unterstützung, obwohl ich der Meinung bin, dass die Unterstützung der demokratischen Kräfte in diesen Ländern regelmäßiger und früher erfolgen muss. Viele EU-Staaten tun sich dabei sehr schwer, sehr oft, weil vor allem wirtschaftliche Interesse im Spiel sind. Ägypten oder auch Russland oder China sind gute Beispiele für diese „politische Diskretion“ oder dieses „Schweigen“. Ich hoffe, dass die Entwicklung in Nordafrika zu mehr Mut in der EU veranlasst.
Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich. – (FR)Indem ich für diesen Entschließungsantrag zu Tunesien stimme, bringe ich klar meine volle Unterstützung für die Menschen in Tunesien und für die historische demokratische Revolution zum Ausdruck, die sie begonnen haben. Ich bedaure, dass die Europäische Union nur langsam reagiert und unser Auswärtiger Dienst einen sehr schlechten Eindruck hinterlassen hat, weil er immer noch nicht seiner Verantwortung gerecht wird und Schwierigkeiten hat, auf der internationalen Bühne mit nur einer Stimme zu sprechen. Die Union muss alle technischen, rechtlichen und finanziellen Hilfeleistungen erbringen, die für eine reibungslose Organisation freier Wahlen in Tunesien notwendig sind. Wir müssen auch dringend unsere Nachbarschaftspolitik zu Drittländern überdenken und auf der Aufnahme von Menschenrechtsklauseln als einer grundlegenden Bedingung für all unsere Handelsabkommen bestehen.
Tunne Kelam (PPE), schriftlich. − Ich habe für die Entschließung zu Tunesien gestimmt, um meine Solidarität mit dem Wunsch der Menschen in Tunesien, das Recht der freien Meinungsäußerung zu erlangen und wieder freie Wahlen einzuführen, zum Ausdruck zu bringen. Es ist alarmierend, dass die EU überrascht wurde, als die massiven Großdemonstrationen gegen das vorherige autoritäre Regime begannen. Mögen diese Ereignisse uns daran erinnern, dass die Stabilität von wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zu unseren Partnern nur auf der Grundlage einer echten Demokratie und der vollen Ausübung der bürgerlichen Rechte basiert. Ich appelliere an die Hohe Vertreterin, die Einrichtung einer Task Force zu unterstützen, die Tunesien in seinen Demokratiebemühungen unterstützen soll.
Giovanni La Via (PPE), schriftlich. − (IT)In den vergangenen Monaten hat die Europäische Union ihre Nachbarschaftspolitik überdacht und den Unterschied zwischen den politischen Zielsetzungen, die die Mitgliedstaaten des Mittelmeerraums und diejenigen in Zentral-, Ost- und Nordeuropa verfolgen, hervorgehoben. Nichts davon hat aber zu einer Analyse geführt, die hätte verhindern können, was passiert ist und was immer noch in verschiedenen afrikanischen Ländern geschieht. Ich unterstütze die Zielsetzungen in diesem Entschließungsantrag, der diesem Haus heute unterbreitet wird, voll und ganz; Es handelt sich dabei um Zielsetzungen, die das Europäische Parlament insgesamt im Hinblick auf die Situation in Tunesien weiter verfolgen will. Die Verurteilung der repressiven Maßnahmen und die extreme Gewaltanwendung, die Forderung nach dem Einfrieren der illegal erworbenen Vermögenswerte der Familie von Ben Ali und die Unterstützung der Einrichtung dreier Ausschüsse, mit dem Ziel, die Korruption zu bekämpfen, die in den letzten 23 Jahren bezeichnend für das tunesische Regierungssystem war: dies sind die Anträge, die heute vom Europäischen Parlament gestellt werden. Schließlich appellieren wir an die Hohe Vertreterin, den Beschluss zu fassen, durch den Einsatz einer Task Force, an deren Einrichtung auch das Parlament beteiligt werden sollte, zur Unterstützung der Bevölkerung einzugreifen. Ich bin der Auffassung, dass es zu diesem Zeitpunkt für die Europäische Union von grundlegender Bedeutung ist, dem tunesischen Volk zu zeigen, dass sie präsent ist, um Tunesien auf den Pfad einer echten Demokratie zurückzuführen.
Bogusław Liberadzki (S&D), schriftlich. – (PL) Das Europäische Parlament hat zur Situation in Tunesien im Hinblick auf die Lage in der gesamten Region schnell Position bezogen. Wir sympathisieren mit dem Willen der Nationen, die ein besseres Leben, Machtbefugnisse und eine bessere Zukunft anstreben. Wir sind Zeugen des erzwungen Abgangs autoritärer Führer. Tunesien braucht eine ausgewogene Partnerschaft mit uns. Wir brauchen eine systematische Stärkung der Anerkennung der Werte, die uns wichtig sind. Wir haben einen Europäischen Auswärtigen Dienst, der diese Arbeit vorantreiben sollte. Wie Tunesien müssen auch wir uns der Entwicklung der Situation in Ägypten und in anderen Ländern der Region bewusst bleiben. Wir begrüßen, dass wir den gemeinsamen Entschließungsantrag, der von fünf Fraktionen eingebracht wurde, angenommen haben.
David Martin (S&D), schriftlich. − Ich habe für die Entschließung zu Tunesien gestimmt. Ich glaube, dass es extrem wichtig ist, dass das Parlament eindeutig für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Menschenrechte in Tunesien und anderswo im Nahen Osten eintritt.
Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Ich begrüße die Demonstrationen in Tunesien, durch die die Menschen in Tunesien ihre Freiheit zurückgewinnen und dem 1987 von dem jetzt abgesetzten Präsidenten, Zine al-Abidine Ben Ali errichteten Regime ein Ende setzen konnten. Alle politischen, sozialen, bürgerlichen und demokratischen Kräfte in Tunesien müssen jetzt angemessen vertreten sein, weil dies der einzige Weg ist, sicherzustellen, dass die Übergangsregierung das Vertrauen der Menschen gewinnt, und um ihr die Legitimität zu verleihen, die sie braucht, um die Wahlen und den Übergang zur Demokratie vorzubereiten. Ich denke auch, dass wir die Mittel und Wege prüfen müssen, wie wir Tunesien auch finanziell helfen können, sowie die Hilfe und Unterstützung, die die europäische Zivilgesellschaft der tunesischen Zivilgesellschaft zukommen lassen kann, insbesondere den Menschenrechtsorganisationen und den Sozialpartnern.
Louis Michel (ALDE), schriftlich. – (FR) Ich unterstütze die in dem Entschließungsantrag zu Tunesien dargelegte Position. Tunesien hat einen historischen Wendepunkt seiner Geschichte erreicht: Wir haben die Pflicht, das tunesische Volk zu unterstützen, indem wir ihm helfen, eine stabile Demokratie aufzubauen, und indem wir die Zivilgesellschaft unterstützen und stärken, welche dank ihrer Interessensvertretung einen großen Teil dazu beiträgt, die Demokratie zu stärken. Ich unterstütze Tunesiens demokratischen Übergangs- und Entwicklungsprozess voll und ganz. Daher ermutige ich die Übergangsregierung in ihren Bemühungen, demokratische Wahlen abzuhalten, bei denen alle politischen Seiten vertreten sind.
Willy Meyer (GUE/NGL), schriftlich. − (ES) Ich habe für den Entschließungsantrag zur Situation in Tunesien gestimmt, da ich zustimme, dass wir unserer Solidarität mit und unserer Unterstützung der Menschen in Tunesien und ihren Forderungen nach Demokratie und sozialen Verbesserungen Ausdruck verleihen müssen. Ich denke, dass es extrem wichtig für das Parlament ist, den Mut und die Entschlossenheit unterdrückter Völker konsequent zu unterstützen; in diesem Fall für das tunesische Volk, wo es Massendemonstrationen gegeben hat und darum gekämpft wurde, der von dem nunmehr Ex-Präsidenten Ben Ali aufgezwungenen Tyrannei ein Ende zu setzen. Es erscheint mir besonders wichtig, dass die Entschließung davon ausgeht, dass die Nachbarschaftspolitik überdacht werden muss, da – und ich habe dies häufig verurteilt – sie mehr darauf ausgerichtet ist, unfaire Handelsabkommen abzuschließen als die Entwicklung der Völker, die Wahrung der Menschenrechte zu fördern oder autokratische Regimes abzusetzen und soziale Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Ich habe auch für diese Entschließung gestimmt, weil ich der Verurteilung der von der tunesischen Regierung während der Massendemonstrationen ausgeübten Repressionen zustimme und weil ich die Forderung nach einer unabhängigen Untersuchung, die sowohl im Hinblick auf diese repressiven Maßnahmen als auch im Hinblick auf die weit verbreitete Korruption in der Ben-Ali-Regierung durchgeführt werden soll, begrüße.
Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. − In der Regel benötigt ein Land, sobald die Verfassung geändert und eine neue Regierungsform eingeführt wird, demokratische und faire Wahlen. Wir können mit der Diskussion zur finanziellen oder anderweitigen Unterstützung erst dann beginnen, wenn Tunis allen Empfehlungen der OSZE, des Europäischen Parlaments, der Europäischen Union und des Europäischen Rates nachgekommen ist. Leider lehrt uns die Geschichte, dass die Länder, die nach Demokratie streben, zu Zentren für Korruption und Missbrauch werden. Dieser Prozess ist mit hohen Kriminalitätsraten und Rechtsverstößen und der Verletzung sozialer Regeln verbunden. Ich habe dafür gestimmt, wobei dem Umstand Rechnung zu tragen ist, dass die finanzielle Hilfe für Tunis nur nach freien Wahlen und unter strikter Überwachung der Institutionen, die die finanzielle Hilfe leisten, erfolgen sollte.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Ich habe für den gemeinsamen Entschließungsantrag zur Lage in Tunesien gestimmt, da er auf ausgewogene und klare Weise die Haltung des Europäischen Parlaments zu den Geschehnissen in Tunesien zum Ausdruck bringt. So ist es jetzt dringend erforderlich, dass die Übergangsregierung rasch Wahlen organisiert, damit das Land nach dem autoritären Regime zu einer stabilen Demokratie heranwächst. Die Entschließung fordert auch die Hohe Vertreterin Ashton auf, rasch tätig zu werden und dem Land die notwendige Hilfe durch die EU zukommen zu lassen.
Franz Obermayr (NI), schriftlich. − Die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Tunesien unterstützt die demokratischen Bestrebungen der tunesischen Bevölkerung. Weiters wird betont, dass die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden müssen die es ermöglichen, dass eine parlamentarische Versammlung gewählt werden kann. Eine solche hätte dann eine demokratische Verfassung auszuarbeiten welche die Gewaltenteilung gewährleistet. Die Unterdrückung sowie auch der unverhältnismäßige Einsatz von Gewalt durch die Sicherheitskräfte werden verurteilt. Aus diesen Gründen unterstütze ich den Entschließungsantrag zur Lage in Tunesien.
Wojciech Michał Olejniczak (S&D), schriftlich. – (PL) Im Hinblick auf die Ereignisse, die sich kürzlich in Tunesien abgespielt haben, möchte ich meine Solidarität mit den Menschen dieses Landes zum Ausdruck bringen. Als Europäische Union müssen wir die Menschen in Tunesien unterstützen, deren Proteste und Demonstrationen es ihnen ermöglicht haben, sich zu befreien und ihre Freiheit von einem Regime wiederzuerlangen, das viele Jahre an der Regierung war. Ich möchte auch die Repressionen und Gewalttaten verurteilen, die von den Sicherheitsdiensten begangen wurden und auf die Demonstranten abzielten. Ich unterstütze den Appell der Europäischen Union voll und ganz. Leider haben die Vorfälle in Tunesien noch einmal die Schwäche der Außenpolitik der Union aufgezeigt. Der Europäische Auswärtige Dienst und die Europäische Kommission sollten aufgefordert werden, konkretere Maßnahmen zu ergreifen. Bei ihren gemeinsamen Maßnahmen in der Außenpolitik sollte die Union sich mehr um Themen kümmern, die sich auf den Schutz der Menschenrechte und die Demokratie beziehen. Bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments, in dem die Situation in Tunesien beschrieben wird, habe ich dafür gestimmt, weil ich denke, dass wir, die Europäische Union, jetzt die perfekte Gelegenheit haben, dazu beizutragen, in Tunesien eine Zivilgesellschaft aufzubauen.
Justas Vincas Paleckis (S&D), schriftlich. − Ich erkläre meine Solidarität mit den Menschen in Tunesien, die ihr Land, motiviert durch die legitime Sehnsucht nach Demokratie und nach besseren sozialen Bedingungen und Zugang zu Beschäftigung, an einen historischen politischen Wendepunkt geführt haben. Die Vorfälle in Tunesien haben auch das Fundament undemokratischer Regimes in anderen Ländern erschüttert. Es ist immer noch nicht klar, wohin der Regierungswechsel führen wird. Ich hoffe, dass alle demokratischen Kräfte, die für die Achtung von Pluralismus, Gewissensfreiheit und der Vereinbarungen für die demokratische Machtübergabe eintreten, die Möglichkeit haben, sich an der Wahl einer neuen Parlamentarischen Versammlung zu beteiligen. Ich habe für diese Entschließung gestimmt, weil ich die EU-Finanzhilfe für die tunesische Wirtschaft in Form von Darlehen und Subventionen befürworte, die den Tunesiern eine Aussicht auf qualifizierte Arbeitsplätze im Rahmen eines echten Entwicklungsvertrags bietet und produktive Investitionen vor Ort und im Ausland ankurbeln würde.
Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. − (IT)Ich habe für den Entschließungsantrag zur Situation in Tunesien gestimmt, um dadurch zusammen mit den anderen Mitgliedern der Position des Europäischen Parlaments zur „Jasmin-Revolution" Ausdruck zu verleihen. Die Partnerschaft zwischen Tunesien und der Europäischen Union, die Beziehungen zu den nordafrikanischen Ländern innerhalb der Union im Mittelmeerraum und alle Nachbarschaftsbeziehungen müssen in den Vordergrund gerückt werden, damit das tunesischen Volk, an dessen Seite wir stehen, einen ordnungsgemäßen und friedlichen Übergang zu einem tatsächlich demokratischen System vollziehen kann. Die Hilfe der EU sollte als Warnung dienen, damit ein sauberes Wahlverfahren gesichert und die Achtung der Menschenrechte garantiert wird, wobei das Ziel verfolgt wird, das tunesische Volk so zu beraten, dass jegliches Abdriften in einen Fundamentalismus vermieden wird. Die EU darf auf keinen Fall versäumen, ihren Verpflichtungen zu den Themen Demokratie und Menschenrechte nachzukommen.
Georgios Papanikolaou (PPE), schriftlich. – (EL) Ich habe wie alle Fraktionen für den Entschließungsantrag zu Tunesien gestimmt, mit der Absicht, ein Botschaft des Beistands an dieses Land zu senden. Die Stabilität in dieser Region ist eine grundlegende und beständige Zielsetzung für Europa. In Zukunft sollten die Schaffung von Wohlstand demokratischer Regierungen und die Wahrung der Menschenrechte die Hauptsäulen der Nachbarschaftspolitik der EU im Mittelmeerraum bilden. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Ursachen für die Instabilität in den Nachbarländern der EU Kettenreaktionen in Gang setzen und noch höhere Wogen von Flüchtlingen und Immigranten nach sich ziehen können, als diejenigen, die in der Vergangenheit durch Konflikte in Zentralasien ausgelöst wurden.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. – (PT) Ich habe für diesen Entschließungsantrag zur derzeitigen Situation in Tunesien gestimmt. Ich stimme mit dem Parlament darin überein, wenn es sich mit den Menschen in Tunesien solidarisch erklärt, welches, getrieben durch den legitimen Anspruch auf Demokratie und den Wunsch nach besseren sozialen Bedingungen und einem leichteren Zugang zu Beschäftigung, ihr Land an einen historischen politischen Wendepunkt geführt haben. In diesem Zusammenhang zolle ich dem Mut und der Entschlossenheit der Tunesier in den Demonstrationen Anerkennung, und ich schließe mich der Verurteilung der repressiven Maßnahmen und des gewaltsamen Vorgehens der Sicherheitskräfte an. Ich unterstütze mit Nachdruck den notwendigen demokratischen Prozess, den Tunesien durchlaufen wird, und unterstreiche die Bedeutung, geeignete Bedingungen dafür zu schaffen, dass Wahlen in einem Zeitfenster abgehalten werden, das allen Oppositionskräften und allen Medien ermöglicht, sich landesweit zu organisieren und die demokratische Basis für eine neue Gesellschaft zu schaffen. Ich begrüße den Antrag des Parlaments an die Kommission und an die Europäische Investitionsbank, Maßnahmen zu treffen, um Tunesien in Form von Darlehen mit Zinszuschüssen zu helfen, um es der tunesischen Wirtschaft zu ermöglichen, sich zu diversifizieren und jungen Tunesiern eine Aussicht auf qualifizierte Arbeitsplätze im Rahmen eines echten Entwicklungsvertrags zu bieten, um produktive Investitionen im Inland und im Ausland zu unterstützen.
Paulo Rangel (PPE), schriftlich. – (PT) Ich haben diesen Entschließungsantrag unterstützt und schließe mich den Solidaritätsbekundungen mit den Menschen in Tunesien an, die, motiviert durch das legitime Streben nach Demokratie und besseren sozialen Bedingungen und besseren Beschäftigungsmöglichkeiten, ihr Land an einen historischen politischen Wendepunkt geführt haben. Ich hoffe ernsthaft, dass jetzt die Bedingungen geschaffen werden und Tunesien jede erdenkliche Hilfe zuteil wird, um bei den Reformen Fortschritte zu erzielen und eine stabile, tolerante Demokratie, die Minderheiten achtet, aufzubauen.
Robert Rochefort (ALDE), schriftlich. – (FR) Indem ich für den Entschließungsantrag zur Situation in Tunesien stimme, möchte ich zunächst einmal meiner Solidarität mit den Menschen in Tunesien Ausdruck verleihen, die, motiviert durch die legitime Sehnsucht nach Demokratie und besseren sozialen Bedingungen und Beschäftigungsmöglichkeiten, ihr Land an einen historischen politischen Wendepunkt geführt haben. Ich appelliere an die europäischen Institutionen, die Gelder für die verschiedenen Instrumente zur Finanzierung der Zusammenarbeit der EU mit Tunesien neu auszurichten – und aufzustocken. Dies muss schnell geschehen. Ich dringe auch darauf, dass die Europäische Union aus diesen Ereignissen lernt und ihre Politik der Unterstützung der Demokratie und der Menschenrechte überdenkt, indem die strikte Einhaltung der Menschenrechte eine grundlegende Bedingung der Zusammenarbeit der EU mit Drittländern wird.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. − Mit dieser Entschließung bringt das Europäische Parlament seine Solidarität mit den Menschen in Tunesien zum Ausdruck, die, motiviert durch die legitime Sehnsucht nach Demokratie und besseren sozialen Bedingungen und besseren Beschäftigungsmöglichkeiten, ihr Land an einen historischen politischen Wendepunkt geführt haben. In diesem Zusammenhang zollt das Parlament dem Mut und der Entschlossenheit der Tunesier bei den Demonstrationen Anerkennung und spricht den Familien der Opfer ihr Mitgefühl aus und verleiht seiner Solidarität mit den Verletzten Ausdruck. Das Parlament verurteilt auch die repressiven Maßnahmen und das gewaltsame Vorgehen der Sicherheitskräfte und zollt hingegen den Aktionen der Armee, die sich geweigert hat, auf die Demonstranten zu feuern, Anerkennung. Es fordert eine unabhängige Ermittlung, um die Vorfälle aufzuklären, die zum Tod und zum gewaltsamen Vorgehen in den letzten Wochen und zur Korruption geführt haben, und um die vor Gericht zu stellen, die dafür verantwortlich sind.
Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. – (IT) Die Unruhen, die es in Tunesien in den vergangenen Tagen gegeben hat, haben auch zu mindestens 35 bestätigten Todesfällen geführt. Die Delegation des Parlaments für die Beziehungen zu den Maghreb-Ländern hat auch eine unabhängige Untersuchung beantragt, um zu untersuchen, ob die Regierung für die Anwendung von Gewalt während der Zusammenstöße auf der Straße zur Verantwortung zu ziehen ist. Der Notstand, der in diesem Land ausgerufen wurde, das traditionell weltlich, fortschrittlich und demokratisch war, muss sofort aufgehoben werden, um es den tunesischen Behörden zu ermöglichen, den normalen demokratischen Prozess wiederaufzunehmen. Alle Regierungen in Europa, einschließlich der Schweiz, müssen ihrerseits übereinkommen, zusammenzuarbeiten, mit dem Ziel, das angehäufte Vermögen der Familie von Präsident Ben Ali ausfindig zu machen und zurückzugeben. Schließlich muss jedes Anzeichen einer anwachsenden und sich ausbreitenden Salafi-Bewegung unterdrückt werden, da es eine radikale Bewegung des Islam in Tunesien fördern würde.
Marc Tarabella (S&D), schriftlich. – (FR) Es war nun auch an der Zeit, dass das Europäische Parlament sein Schweigen zu dem tunesischen Aufstand gebrochen hat. Wie kann man taub für die Aufrufe bleiben, wie kann man ungerührt ob dieses Mangels an Demokratie bleiben, wie kann man ruhig bleiben, wenn man Männer und Frauen, Reiche und Arme, Junge und Alte sieht, die danach verlangen, von einem Regime der Angst befreit zu werden.
Tunesien hat stillschweigend ein autokratisches Modell akzeptiert, ein Szenario, bei dem die Ärmsten und selbst die Mittelschicht unfähig waren, sich vorzustellen, dass sie eines Tages ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen können. Dieser Ansatz ist jetzt obsolet geworden. Diese Schritte hin zur Freiheit haben die Grundlage für eine neue Gesellschaft geschaffen und begründen eine Hoffnung auf ein neues Gleichgewicht. Die Tage eines diktatorischen und technokratischen Mittleren und Nahen Ostens sind gezählt. Jetzt muss nur noch ein Mittlerer und Naher Osten mit anderen politischen Strukturen geschaffen werden.
Lassen Sie uns hoffen, dass die europäischen Institutionen jetzt empfänglicher als je zuvor für alle Kooperationsgesuche seitens dieser neuen Staaten sein werden.
Rafał Trzaskowski (PPE), schriftlich. − (PL) Ich bin für diesen Entschließungsantrag und insbesondere für die Bestimmungen zu den sehr spezifischen Instrumenten, die uns zur Verfügung stehen, um auf die systemimmanenten Veränderungen, die im Land stattfinden, Einfluss zu nehmen. Ich spreche hier zunächst einmal und vor allem von der politischen Unterstützung für die größtmöglichen Anstrengungen der Hohen Vertreterin, die derzeitige Prüfung der EU-Nachbarschaftspolitik, die Verhandlung eines neuen Aktionsplans für Tunesien für die Zeit 2011-2016 und die Entsendung einer EU-Beobachtungsmission, die zweifellos Unterstützung für die angekündigten Wahlen bereitstellen würde.
Elena Oana Antonescu (PPE), schriftlich. – (RO) Die globale Ausbreitung der Tuberkulose gibt weiterhin Anlass zur Sorge, da diese Krankheit weiterhin eine der Hauptursachen für die Sterblichkeit weltweit bleibt und zum Tod von etwa 2 Millionen Menschen im Jahr führt. Trotz der erzielten Fortschritte, wurde in den letzten Jahren ein dramatischer Anstieg dieser bakteriellen Infektion verzeichnet, der auf den sozioökonomischen Niedergang in den Ländern des früheren Ostblocks, die schlechte Infrastruktur der öffentlichen Gesundheitssysteme und den erschwerten Zugang zur medizinischen Behandlung zurückzuführen ist. Ich begrüße den gemeinsamen Entschließungsantrag zur Tuberkulose-Impfstoff-Initiative, da ich denke, dass die Impfstoffe in Verbindung mit den wirksamsten Tests zum Nachweis der Infektion und den besten Behandlungsmethoden die wichtigste Waffe im Kampf gegen diese Krankheit sind. Ich glaube auch, dass der Zugang zu Trinkwasser und eine ausgewogene Ernährung sowie der freie Zugang zu Gesundheitsdiensten eine wichtige Rolle dabei spielen, die Lebensbedingungen zu verbessern und die Armut und die Tuberkulose zu bekämpfen. Aufgrund dieser Überlegungen habe ich für den gemeinsamen Entschließungsantrag zur Tuberkuloseimpfung gestimmt.
Liam Aylward (ALDE), schriftlich. – (GA) Der Tuberkulose-Impfstoff-Initiative zufolge werden jedes Jahr etwa 9 Millionen Fälle von Tuberkulose festgestellt, und jedes Jahr sterben 2 Millionen Menschen an der Tuberkulose; ein Todesfall alle 18 Sekunden. Es bleiben nur noch vier Jahre bis zum Datum des Millenniumsziels zur Ausmerzung von Krankheiten, und Tuberkulose ist immer noch eine der Hauptursachen für Todesfälle weltweit und die gefährlichste Krankheit für Menschen, die HIV/AIDS haben. Die EU muss ihrer Verantwortung gerecht werden, das Millenniumsziel der Vereinten Nationen der Bekämpfung der Tuberkulose und deren Ausmerzung vor 2015 zu erreichen. Ich habe für diesen wichtigen Entschließungsantrag gestimmt, weil ich auch der Auffassung bin, dass der Kampf gegen die Tuberkulose in die Europa-2020-Strategie aufgenommen werden sollte. Wie in der Entschließung festgeschrieben, müssen die Kommission und die Mitgliedstaaten alle Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass ein angemessener Teil des Geldes, das für die Gesundheitsversorgung zur Verfügung steht, arme Menschen in Entwicklungsländern erreicht, und es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass die Gesundheitsdienste in armen Gegenden verbessert und unterstützt werden.
Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. – (LT) Ich habe für diesen Entschließungsantrag zur Tuberkulose-Impfstoff-Initiative gestimmt, weil diese Krankheit weiterhin eine der Haupttodesursachen weltweit ist, mit beinahe 2 Millionen Menschen, die jedes Jahr daran sterben. Diese Initiative würde im Interesse von Tuberkulosekranken weltweit umgesetzt, insbesondere im Interesse derjenigen in den am wenigsten entwickelten Ländern. Sie würde auch dazu beitragen, die Zielsetzungen von Europa 2020 umzusetzen und bis zum Jahr 2015 die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen. Außerdem könnte das Impfprogramm die strategische Unabhängigkeit der EU im Kampf gegen die Tuberkulose und andere ansteckende Krankheiten stärken. Es ist darauf hinzuweisen, dass Impfstoffe zusammen mit effizienteren Tests wesentliche Mittel zur Bekämpfung von Tuberkulose sind. Die Tests müssen zuverlässig, kostengünstig und für alle Patienten zugänglich sein, zudem sind zuverlässigere Diagnosen und effektiver Behandlungsmethoden erforderlich. Dies beinhaltet eine wichtige Verlagerung des Forschungsschwerpunkts und eine tragfähige Finanzierung der Impfstoff-Dosen. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten sollten daher zu ihren finanziellen Verpflichtungen stehen und alles Notwendige tun, um sicherzustellen, dass die Gelder, die für die Gesundheitsversorgung vorgesehen sind, auch die ärmsten und schutzbedürftigsten Menschen im Land erreichen.
Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. – (RO) Die Impfung gegen TBC und Forschungsinvestitionen zur Entwicklung neuer Behandlungsmethoden für diese Krankheit sind die einzige Lösung, um sie bis zum Jahr 2050 auszumerzen. Leider hat Rumänien eine schlechte Bilanz bei der Verbreitung dieser Krankheit vorzuweisen und verzeichnet die meisten Tuberkulosepatienten in der Europäischen Union, was nach Aussage der Experten noch lange Zeit der Fall sein wird. Unter diesen Umständen sind die von der EU initiierten Programme und für die TBC-Behandlungen zugeteilten Finanzmittel besonders zu begrüßen, da die Investition in die Gesundheit der Europäer wichtig ist. Den rumänischen Behörden zufolge gibt es jedes Jahr 30 000 neue Fälle von Tuberkulose in Rumänien. Eine mögliche Erklärung für diese hohe Zahl an Tuberkulosefällen jedes Jahr ist der durch die Einführung von Präventionsprogrammen zu verzeichnende Arbeitsfortschritt, wobei die meisten dieser Programme von der EU finanziert werden. Obwohl Rumänien immer noch die höchste Tuberkuloseinzidenz in Europa hat, wiesen in den letzten fünf Jahren die Werte dieses Indikators einen signifikanten Rückgang auf. Es gibt auch einen Abwärtstrend bei den Sterblichkeitsraten von Tuberkulosekranken in Rumänien von 10,7 % im Jahr 2002 auf 7,6 % im Jahr 2008. Die Finanzmittel, die für die Programme zur Ausrottung von TBC bereitgestellt werden, sind besonders zu begrüßen, da in den vergangenen 35 Jahren keine neuen Diagnose- oder Behandlungsmethoden entwickelt wurden.
Zuzana Brzobohatá (S&D), schriftlich. – (CS) Ich habe den Entschließungsantrag zur Bekämpfung von Tuberkulose aus einer ganzen Reihe von Gründen unterstützt. Zunächst einmal möchte ich hervorheben, dass man sich den humanitären Aspekt dieser Krankheit vergegenwärtigen muss, da es sich um eine Krankheit handelt, der durch eine Impfung relativ einfach vorgebeugt werden kann, und weil daher der Tod von mehr als 2 Millionen Menschen im Jahr nicht nur eine sehr hohe Zahl, sondern vor allem unnötig ist. Ich stimme voll und ganz zu, dass die Tuberkulose ein drastisches Beispiel für die Ungleichheit zwischen den Nationen ist, da sie in den Industrieländern so gut wie ausgemerzt ist. Die TVBI-Stiftung hilft Tuberkulosekranken weltweit und insbesondere in den weniger entwickelten Ländern. Für mich persönlich ist dieser Weg der Bekämpfung der Tuberkulose ein Ausdruck der Solidarität mit den europäischen Bürgern und ein Versuch, völlig unnötige Todesfälle, die einfach nur durch fehlende Finanzmittel für Impfungen in den weniger entwickelten Ländern verursacht werden, zu begrenzen.
Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. – (PT) Mit diesem Entschließungsantrag heißen wir die Initiative der Europäischen Union zur Bekämpfung der Tuberkulose in den ärmsten Ländern willkommen, und wir rufen dazu auf, dass intensivere wissenschaftliche Forschung betrieben wird, um neue Medikamente und neue Impfstoffe gegen diese Krankheit zu entwickeln. Impfstoffe sind die billigste und wirksamste Maßnahme im öffentlichen Gesundheitswesen, um die Europäer gegen ansteckende Krankheiten zu schützen. Es ist aber auch wichtig, dass die Gesundheitsversorgung Entwicklungsländer erreicht, um dazu beizutragen, die Lebenserwartung zu steigern und die Armut zu bekämpfen.
Wie ich schon sagte, gibt es einige Fortschritte, und wir sind auf dem richtigen Weg, die EU muss aber ihre Anstrengungen verdoppeln und besser koordinierte Maßnahmen durchführen, um die europäische Forschung in die Bekämpfung von armutsspezifischen Krankheiten einzubinden. Dies ist der einzige Weg, um die tragische Gesundheitssituation in einzelnen Entwicklungsländern abzufedern. Ich möchte die Kommission fragen, wie sie beabsichtigt, mit den wissenschaftlichen Forschungsbemühungen in diesem Bereich Schritt zu halten, ihre eigenen Anstrengungen zu intensivieren und die Ergebnisse dieser Forschung im Rahmen der Europa-2020-Strategie zum Nutzen der Europäer umzusetzen.
Edite Estrela (S&D), schriftlich. – (PT) Ich habe für den Entschließungsantrag zur Tuberkuloseimpfung gestimmt, weil nur eine breit angelegte Impfkampagne dazu beitragen kann, die gemäß dem Millennium-Entwicklungsziel festgelegten Ziele zu erreichen, nämlich die Krankheit zu stoppen und den Trend bei den Auswirkungen der Tuberkulose bis zum Jahr 2015 umzukehren und sie bis 2050 auszumerzen. Es müssen dringend innovative Finanzierungsinitiativen ermittelt werden, um dazu beizutragen, dass die Gesundheitssysteme gestärkt und die Ungleichheit bekämpft wird, insbesondere im Hinblick auf die Gesundheit der Mutter und der Säuglingssterblichkeit.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Obwohl die Tuberkulose eine der Krankheiten ist, die aus dem Augenmerk der Gesundheitsprobleme in den Industrieländern praktisch verschwunden sind, ist es tatsächlich so, dass sie heute immer noch eine der Hauptursachen für Todesfälle weltweit ist und 2 Millionen Menschen im Jahr das Leben kostet. Insbesondere in den Entwicklungsländern ist diese Krankheit immer noch in vielen Fällen tödlich, insbesondere in Verbindung mit HIV/AIDS.
Sie ist damit ein Beispiel für die Ungleichheiten zwischen der industrialisierten Welt und den Entwicklungsländern. Außerdem ist die Tuberkulose immer noch ein „Killer“, wobei die Forschung aus Gründen der wirtschaftlichen Rentabilität einfach eingestellt wurde. Deshalb ist es für Europa wichtig, für die wissenschaftliche Forschung einzutreten und die TBVI (Tuberkulose-Impfstoff-Initiative) zu unterstützen, sodass eine breit angelegte Impfkampagne die Ausmerzung der Tuberkulose bis zum Jahr 2050 beschleunigen könnte.
Wir sind uns darüber im Klaren, dass Impfstoffe in Verbindung mit effizienteren, kostengünstigeren und zuverlässigeren Tests ein wesentliches Instrument sind für den Nachweis dieser Infektionskrankheit sowie für effizientere Diagnosen und Behandlungsmethoden. Dies bedeutet eine einschneidende Neuausrichtung der Forschung und höhere und tragfähigere Finanzmittel, wobei, wie ich glaube, die EU eine wichtige Rolle spielen kann.
José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Dieser Entschließungsantrag, der die Anträge der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, der Fraktion der Grünen/Europäische Freie Allianz und Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament ersetzt, soll die Tuberkulose-Impfstoff-Initiative (TBVI) unterstützen, um die von den Vereinten Nationen im Rahmen der Millennium-Entwicklungsziele festgelegten Zielsetzungen zu erreichen. Dazu gehören die Umkehrung des Trends der steigenden Anzahl von Tuberkulosekranken bis zum Jahr 2015 und die Ausmerzung der Krankheit bis zum Jahr 2050. Die Verbesserung der Gesundheitssituation der Weltbevölkerung ist eines der wichtigsten Anliegen der Europäischen Union. Obwohl man sagen kann, dass Tuberkulose in Europa unter Kontrolle ist, verursacht sie in Verbindung mit anderen ansteckenden Krankheiten immer noch den Tod von Millionen Menschen in den Entwicklungsländern. Es ist wichtig, dass die politischen und finanziellen Bemühungen gebündelt werden, damit dieser weltweiten Geißel ein schnelles Ende bereitet wird. Ich begrüße daher die Annahme dieser Initiative, um diese ansteckende Krankheit auszumerzen, die im 21. Jahrhundert immer noch viele Todesfälle verursacht, insbesondere in den Entwicklungsländern.
João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Die Anstrengungen im Bereich der Forschung und Entwicklung neuer Medikamente und Impfstoffe, die gegen Krankheiten wie Tuberkulose, die immer noch jedes Jahr weltweit Millionen das Leben kostet, wirksam sind, müssen verstärkt und positive Erfolge müssen nachdrücklich begrüßt werden. Diese Ergebnisse müssen im Zusammenhang mit den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft und Technologie für die Menschen, die darauf angewiesen sind, ausnahmslos nutzbar gemacht werden.
Das einzige Kriterium für den Zugang muss damit die Bedürftigkeit sein. In der Dritten Welt stellen die Zahlungen zur Begleichung der Auslandsschulden und die Schuldzinsen an die reichen Länder ein Hauptteil des Abflusses von Finanzmitteln dar, die daher nicht den Budgets des Gesundheits- und Bildungswesens zugute kommen, die auf beinahe bedeutungslose Beträge reduziert wurden. Die so genannten „strukturellen Anpassungsprogramme", die von außen auferlegt werden, tragen auch dazu bei.
Der Kampf gegen Krankheiten, die wie die Tuberkulose in der Armut gedeihen, umfasst auch den Kampf gegen die Mechanismen, die die Abhängigkeit und Armut verursachen und aufrechterhalten. In diesem Zusammenhang ist es bedauerlich, dass die Bereitstellung der neuen Tuberkuloseimpfstoffe in den Entwicklungsländern – wofür wir eintreten – im Namen der Stärkung der Rolle und Führung der EU in diesen Ländern befürwortet wird, wie dies bei der Frage geschehen ist, die Anlass für diesen Entschließungsantrag war.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Wie kann man eine Initiative, deren Ziel es ist, die Tuberkulose bis zum Jahr 2050 auszumerzen, nicht unterstützen, wenn diese Krankheit weiterhin 2 Millionen pro Jahr weltweit das Leben kostet?
Ich finde es allerdings erstaunlich, dass ein Text, in dem die unzureichenden Gesundheitsdienste in den Entwicklungsländern bedauert werden, gleichzeitig vorsätzlich einen der größten Skandale unserer Zeit unter den Tisch kehrt: dass die Ärzte aus diesen Ländern von reicheren Ländern abgeworben werden, die es aufgegeben haben, ihre eigenen Ärzte entsprechend auszubilden, in der Annahme, dass sie ihre Ausgaben für den Sozialschutz drosseln können. So zum Beispiel in Frankreich, wo der Numerus Clausus oder die Anzahl von Studenten, die zum zweiten Jahr zugelassen werden, etwa 7 000 beträgt, während jedes Jahr fast 3 000 Ärzte mit einem Abschluss, den sie außerhalb Europas erworben haben, die Zulassung zur Berufsausübung in Frankreich erhalten. Nicht zu vergessen die ausländischen Studenten, die wir ausbilden, die somit französische Diplome haben und nie fortgehen. Daneben schätzt die WHO, dass es in den armen Ländern ein Defizit von 4,5 Millionen Fachkräften im Gesundheitsbereich gibt.
Es ist auch eigenartig, wie der Text 5 500 bis 6 000 Tuberkulosefälle in Frankreich unerwähnt lässt. Die Krankheit war dort ausgemerzt, und ihr Wiederauftreten kann im direkten Zusammenhang mit der Masseneinwanderung gesehen werden. Ich glaube auch nicht, dass wir in Europa in diesem Punkt ein Einzelfall sind.
Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich. – (FR) Die Tuberkuloseinzidenz in der Welt gibt immer noch Anlass zur Sorge. Allerdings scheint es so, als ob eine breit angelegte Impfung die Gefährdung abwenden kann, die diese Krankheit für die Gesundheit vieler Menschen, die in den Entwicklungsländern leben, darstellt. Deshalb habe ich diese Entschließung unterstützt, um höhere langfristigere Investitionen vonseiten der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission einzufordern, sodass sie über die Mittel verfügen, die Tuberkulose zu bekämpfen, insbesondere auf dem Gebiet der Forschung und Innovation. Allerdings sollten die eingesetzten Mittel sich nicht darauf beschränken: die Gesundheitssituation und die Gesundheitsleistungen müssen dahin gelangen, wo Hilfe benötigt wird, und das ist ein anderes Problemfeld, bei dem viel Arbeit erforderlich ist und das nicht übersehen werden darf.
Jim Higgins, Seán Kelly, Mairead McGuinness und Gay Mitchell (PPE), schriftlich. − Wir haben uns der Schlussabstimmung zur Tuberkulose-Impfstoff-Initiative enthalten (RC-B7-0075/2011). Wir unterstützen die Zielsetzung der Impfinitiative voll und ganz, konnten aber nicht das Zitat unterstützen, das sich auf eine andere Parlamentsabstimmung bezieht, die unter anderem die Abtreibung unterstützt und einer früheren Erklärung zur Abstimmung, die wir dem Parlament unterbreitet haben, zuwiderläuft.
Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. – (LT) Ich bin mit diesem Dokument einverstanden, da wir die Tuberkulose bekämpfen müssen, weil diese Krankheit jedes Jahr weltweit 2 Millionen Menschen das Leben kostet und fast ein Drittel der Weltbevölkerung damit infiziert ist. Es ist eine Krankheit, die eine ernsthafte Gefahr für die Menschen darstellt und die zweithäufigste Ursache von durch ansteckende Krankheiten verursachten Todesfällen weltweit ist. Die Tuberkulose hängt stark mit sozialen und wirtschaftlichen Problemen zusammen, wie etwa Armut, Arbeitslosigkeit, Alkoholismus, Drogenabhängigkeit und HIV/AIDS, sowie mit dem unzureichenden und schlechten Zustand der Gesundheitssysteme in den armen Ländern und verspäteten Diagnosen. Es freut mich, dass die Tuberkulose-Impfstoff-Initiative eingeführt wird, weil alle Patienten, die weltweit an dieser Krankheit leiden, von den Ergebnissen der Forschung und der Arbeit auf diesem Gebiet profitieren werden. Ich möchte auch hervorheben, dass die Finanzmittel für die Bekämpfung der Tuberkulose immer noch nicht ausreichend sind und dass es notwendig ist, einen spezifischen Finanzierungsmechanismus einzuführen, der dazu beiträgt, in Europa Impfstoffe gegen die Tuberkulose, den Zugang zum Impfstoff, die klinische Tuberkuloseforschung und effizientere Diagnose- und Behandlungsmethoden freizugeben. Die den Gesundheitsdiensten zugewiesenen Mittel müssen die ärmste und schutzbedürftigste Bevölkerung in den Ländern erreichen.
Giovanni La Via (PPE), schriftlich. − (IT) Leider ist Tuberkulose eine der Haupttodesursachen weltweit. In der Tat sterben jedes Jahr beinahe 2 Millionen Menschen durch diese Krankheit. Das Ziel des Parlaments bei der Vorlage dieses Entschließungsantrags besteht darin, die Europäische Union aufzufordern, die Millennium-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (MZ), die vorsehen, dass der Anstieg der Inzidenz dieser schweren Krankheit bis zum Jahr 2015 gestoppt werden soll, weiterzuverfolgen. Die geschätzten Zahlen sind Besorgnis erregend, und wir sind angesichts der Schwere der Situation tief betroffen, insbesondere was die ärmsten Länder betrifft, in denen die durch die Tuberkulose verursachten Todesfälle immer alltäglicher werden. Dieser gemeinsame Entschließungsantrag zur Tuberkulose-Impfstoff-Initiative wird daher von mir voll und ganz unterstützt, da er sowohl die Gesundheitssituation in den Entwicklungsländern beleuchtet als auch versucht, das Problem an der Wurzel zu packen, indem mehr Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden und die wissenschaftliche Forschung unterstützt wird.
Elżbieta Katarzyna Łukacijewska (PPE), schriftlich. – (PL) Obwohl in der Mehrzahl der europäischen Staaten die Impfungen gegen die Tuberkulose Pflicht sind, sind die Statistiken weltweit weiterhin beunruhigend. Die Anzahl der Menschen, die sich mit dieser Krankheit infizieren, macht uns bewusst, dass wir heute im 21. Jahrhundert nicht nur eine umfassende Informationskampagne durchführen und die richtigen Prophylaxemaßnahmen durchführen müssen, sondern dass wir auch und vor allem die Finanzmittel für schützende Impfungen aufstocken müssen. Nur so können wir der Verbreitung dieser Krankheit Einhalt gebieten. Deshalb unterstütze ich den Entschließungsantrag. Danke sehr.
David Martin (S&D), schriftlich. − Ich unterstütze die Forderung einer Aufstockung der Finanzmittel und alternativer Mittel zur Finanzierung von TBC-Programmen voll und ganz. Als Vorsitzender der Arbeitsgruppe des Parlaments für Innovation, Zugang zu Arzneimitteln und armutsbedingte Krankheiten denke ich, dass es extrem wichtig für uns ist, dass wir all unsere Anstrengungen auf die Bereiche Forschung und Innovation konzentrieren, wenn wir die Millennium-Entwicklungsziele erreichen wollen. Die TBC-Inzidenzwerte sind weltweit immer noch inakzeptabel hoch, und ich begrüße neue Mittel zur Finanzierung der Tuberkulose-Impfstoff-Initiative für eine breit angelegte Impfkampagne.
Nuno Melo (PPE), schriftlich. − (PT) Obwohl die Tuberkulose in den Industrieländern praktisch ausgemerzt ist, bleibt sie in armen und unterentwickelten Ländern, insbesondere in Afrika, eine Bedrohung, wo sie weiterhin jedes Jahr zum Tod von Millionen Menschen führt. Nur ein Impfplan auf globaler Ebene kann dieser Geißel ein Ende setzen und die totale Ausrottung dieser Krankheit bis zum Jahr 2050 bewirken, was eines der festgeschriebenen Millennium-Entwicklungsziele darstellt.
Willy Meyer (GUE/NGL), schriftlich. − (ES) Ich stimme vielen Punkten in diesem Entschließungsantrag zu, seinem endgültigen Ziel und dem Standpunkt, dass der Zugang zum Gesundheitswesen als Recht verbürgt werden müssen, wobei die Gewährleistung hierfür allerdings den Regierungen obliegt, die „ihrer Verpflichtung, ihrer gesamten Bevölkerung Gesundheitsdienstleistungen bereitzustellen, nachkommen müssen.“ Allerdings konnte ich ihn nicht unterstützen, weil meiner Ansicht nach die meisten Vorschläge und Ziele nicht ehrgeizig und nicht klar genug sind. Ich glaube, dass es nicht ausreicht, sich vorzunehmen, bis zum Jahr 2050 eine Krankheit auszurotten, die die Ärmsten befällt und die eine der Haupttodesursachen weltweit ist und jedes Jahr mehr als 2 Millionen Todesopfer fordert. Wie einige von Nichtregierungsorganisationen durchgeführte Studien belegen, könnte dieser Zeitraum mit einer soliden Politik und der damit verbundenen Anhebung der Mittel zur Bekämpfung der Krankheit um die Hälfte verkürzt werden. Auch wenn ich der Erklärung in Absatz 2 zustimme, die die Notwendigkeit der Verbesserung des Nachweises der Krankheit und der Impfverfahren durch effizientere Diagnose- und Behandlungsmethoden hervorhebt, beanstande ich außerdem, dass nicht ausdrücklich erwähnt wird, dass solche Leistungen von den öffentlichen Gesundheitseinrichtungen durchgeführt werden sollten; diese sind es, die gestärkt werden sollten, indem sie europäischen Hilfe und Kooperationsangebote erhalten.
Louis Michel (ALDE), schriftlich. – (FR) Ich freue mich sehr, meine Unterstützung für ein gesamteuropäisches Projekt zu erklären, dass nicht nur für Europa, sondern auch für die Welt durch das Ziel der endgültigen Ausmerzung der Tuberkulose einen Mehrwert darstellt.
2009 hat die Tuberkulose 1,7 Millionen Menschen getötet, d.h. 4 700 Menschen pro Tag. Schätzungen der Weltbank zufolge verursacht dies in Afrika eine jährlich einen wirtschaftlichen Schaden von USD 52 Mrd. Die im Vereinigten Königreich und Irland verzeichneten Falle im Sommer 2010 erinnern uns auch daran, dass diese Krankheit ein ernsthaftes Problem für die Europäische Union bleibt. Dank der Tuberkulose-Impfstoff-Initiative (TBVI) wird es möglich sein, wirksame Impfstoffe zu entwickeln, die für Entwicklungsländer bezahlbar und für Schwellenländer und Europa geeignet sind.
Die Europäische Kommission ist der größte Geldgeber öffentlicher Entwicklungshilfe und stellt jedes Jahr 49 Mrd. EUR bereit. Trotzdem ist das nicht genug. Wir müssen andere Finanzierungsquellen finden, wie etwa die Einführung von Finanzbürgschaften der Mitgliedstaaten und/oder der Europäischen Union, um Finanzmittel von der Europäische Investitionsbank zu erhalten. Die TBVI ist ein praktischer Weg, die EU-2020-Strategie umzusetzen. Indem wir Europa attraktiver machen, ebnet es den nachfolgenden Generationen den Weg zur „New economy“.
Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. − Das Programm zur Tuberkuloseimpfung ist sehr wichtig, was aber wird das Europäische Parlament vor 2015 unternehmen? In Lettland zum Beispiel besteht das Verfahren der ärztlichen Behandlung der Tuberkulose zur Zeit darin, dass die Diagnose gestellt wird und danach die Patienten unter Quarantäne stellt. Tatsächlich wurden alle Gelder, die für den Kauf von medizinischer Ausstattung und den Bau spezialisierter Krankenhäuser vorgesehen waren, umsonst ausgegeben. In einer Stadt namens Olaine zum Beispiel gab es ein Krankenhaus, das auf dem Gelände eines Gefängnisses erbaut wurde, um Menschen zu behandeln, die sich mit Tuberkulose infiziert hatten. Der Geldbetrag, der aufgewandt wurde, um das Krankenhaus auszustatten, belief sich auf 2 Mio. EUR. Dieses Krankenhaus ist jetzt nicht in Betrieb, weil es kein Ärzteteam gibt. Deshalb möchte ich meine Kolleginnen und Kollegen darauf hinweisen, dass es nicht ausreicht, einfach nur einen Impfstoff zu entwickeln und herzustellen, sondern dass es notwendig ist, Experten mit Spezialwissen und hoch qualifiziertes medizinisches Personal auszubilden und sie im Kampf gegen die Tuberkulose einzusetzen. Sonst wird der Effekt der heutigen Abstimmung eine rein emotionale Angelegenheit sein und schnell „verpuffen“. Es ist ausgesprochen wichtig, dass wir einen transparenten Überblick über die Gelder haben, die für den Kampf gegen die Tuberkulose eingesetzt werden, um nicht die lettische Situation zu wiederholen.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Zwei Milliarden müssen jährlich für die Behandlung der Tuberkulose in der Europäischen Union ausgegeben werden. Neben dem HI-Virus und Malaria wird Tuberkulose als meist verbreitete Seuche der Welt bezeichnet, von der ca. ein Drittel der Weltbevölkerung infiziert ist. Die weiße Pest ist also bei weitem noch nicht besiegt. Wie bei allen Krankheiten stellen zunehmende Resistenzen – durch multiresistente oder gar ultraresistente Erreger – und daraus resultierende fehlende Behandlungsmöglichkeiten eine große Herausforderung der modernen Medizin dar. Die seit den 60ern genutzten Standardmedikamente, schlagen bei mutierten Varianten nicht an. Damit wird auf andere Präparate ausgewichen, die teurer sind und stärkere Nebenwirkungen haben, wodurch die Behandlungskosten bis zu 100-mal höher als bei der normalen Tuberkulose sind. Wird die Standardbehandlung der normalen TBC-Form vor Ablauf von sechs Monate abgebrochen, entstehen nicht nur schwere Nebenwirkungen, sondern auch Resistenzen. Eine Ausbreitung der Krankheit kann zudem nur verhindert werden, wenn auch alle Kontaktpersonen untersucht werden. Einigen Länder haben sich nicht daran gehalten. Solange diese bekannten Grundregeln nicht eingehalten werden, können auch milliardenschwere Forschungsprojekte wenig an der Situation ändern und werden nur neue Resistenzen entstehen. In diesem Sinne habe ich mich bei der Abstimmung der Stimme enthalten.
Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė (PPE), schriftlich. – (LT) Ich habe für den Entschließungsantrag zur Tuberkulose-Impfstoff-Initiative gestimmt. In vielen Fällen bleiben die Tuberkulose und ihre Prävention eine Herausforderung, nicht nur für die Entwicklungsländer, sondern auch für die Industrieländer. Wir sollten uns über bewährte Verfahren austauschen, Finanzmittel für die Tuberkuloseimpfung bereitstellen und verschiedene Maßnahmen zu ergreifen, um zu versuchen, die Bilanz der erschreckenden Statistiken mit etwa 2 Millionen Tuberkulose-Toten jedes Jahr weltweit zu verbessern. Andererseits sind einige der Hauptfaktoren, die zu einer höheren Sterblichkeit führen, Alkoholabhängigkeit, Drogenmissbrauch und extreme Armut. Es ist daher notwendig, nicht nur die Impfung in Betracht zu ziehen, sondern auch langfristige Programme, um diese Faktoren einzudämmen. Noch einmal: Ich begrüße diese Initiative der EU, dazu beizutragen, die EU-Hilfe für Impfprogramme, die die Tuberkulose-Infektionsraten signifikant reduzieren werden – wie die Statistiken der EU-Mitgliedstaaten belegen –, aktiv zu fördern.
Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. − (IT) Angesichts der Tatsache, dass die Tuberkulose eine der Haupttodesursachen weltweit bleibt, die jedes Jahr Millionen Opfer fordert, und dass trotzdem derzeit nicht genug Forschung auf dem Gebiet der am stärksten vernachlässigten Krankheiten betrieben wird, unter der nur Menschen in Entwicklungsländern leiden, bin ich klar für die Tuberkulose-Impfstoff-Initiative. In diesem Umfeld kann nur ein Impfprogramm, zu dem auch eine breit angelegte Impfkampagne gehört, eine positive Auswirkung auf das Erreichen des angestrebten Ziels haben. Ich bin überzeugt, dass Impfstoffe in Verbindung mit besseren Testverfahren wichtige Mittel zur Bekämpfung der Tuberkulose sind, und dass dies eine grundsätzliche Verlagerung des Forschungsschwerpunkts und eine Aufstockung tragfähiger Finanzmittel voraussetzt. Ich bin daher der Auffassung, dass die Tuberkuloseimpfung in den Kliniken in den Entwicklungsländern vorrangig durchgeführt werden muss und dass die Hilfe der EU die internen Anstrengungen in den Entwicklungsländern unterstützen sollte, den Kapazitätsaufbau im Bereich Fachkräfte voranzutreiben.
Georgios Papanikolaou (PPE), schriftlich. – (EL) Ich habe für den Entschließungsantrag gestimmt. Dieser spezifische Entschließungsantrag, der von allen Fraktionen unterstützt wird, ist die Folge des Anstiegs dieser Krankheit in Europa und in den Vereinigten Staaten von Amerika in den letzten zehn Jahren. Allerdings liegt die Hauptursache für das Wiederauftreten dieser Krankheit in der Masseneinwanderung, insbesondere der illegalen Einwanderung, bei der die Grundregeln der Hygiene oft nicht eingehalten werden können. Griechenland, das derzeit mit illegaler Einwanderung konfrontiert ist, ist ein Land mit relativ hohen Tuberkuloseraten unter den Industrieländern, und deshalb sind die Vorschläge in diesem Entschließungsantrag wie etwa eine umfassende Impfkampagne in den Mitgliedstaaten, Finanzhilfe von der Europäischen Investitionsbank für diesen Zweck und die Forderung nach sichergestellten öffentlichen Gesundheitsdienstleistungen in abgelegenen Regionen für unser Land wichtig.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. − (PT) Heutzutage ist die Tuberkulose eines der Beispiele dafür, wie sich die Ungleichheit zwischen den Völkern im Bereich des Gesundheitswesens auswirkt, da diese Krankheit in den Industrieländern beinahe ausgemerzt wurde und sich in anderen Teilen der Welt immer noch verbreitet. Es ist auch wichtig, dass wir uns ins Gedächtnis rufen, dass die Tuberkulose eine der Infektionskrankheiten ist, die insbesondere den Gesundheitsstand von seropositiven oder HIV/AIDS-Patienten zusätzlich erheblich beeinträchtigt, wodurch sie in diesen Fällen besonders schwer verläuft. Diese Probleme sind der Grund für diesen Entschließungsantrag, der für einen Bedarf einer breit angelegten Impfkampagne plädiert, in dem Bestreben, das sechste Millennium-Entwicklungsziel nach 2015 und insbesondere die Ausmerzung der Tuberkulose bis 2050 zu erreichen.
Diese wertvollen Ziele sind auch der Grund, weshalb ich dafür gestimmt habe; Impfstoffe sind zusammen mit zuverlässigeren und kostengünstigeren Testverfahren zum Nachweis der Krankheit sowie effizientere Diagnose- und Behandlungsmethoden wichtige Mittel zur Bekämpfung der Tuberkulose. Dies setzt eine grundsätzliche Schwerpunktverlagerung in der Forschung und eine Aufstockung tragfähiger Finanzmittel voraus. Die EU sollte über die Europäische Kommission innovative Finanzierungskanäle ausfindig machen, wie etwa die Einführung von Finanzbürgschaften der Mitgliedstaaten und/oder der Union, um eine Finanzierung der Initiative zur Tuberkuloseimpfung bei der Europäischen Investitionsbank einzuholen und somit Finanzhilfen und Forschung in diesem Bereich sicherzustellen.
Paulo Rangel (PPE), schriftlich. − (PT) Trotz der erzielten Fortschritte gibt die aktuelle weltweite Tuberkulose-Inzidenzrate immer noch viel Anlass zur Sorge, da diese Krankheit weiterhin eine der Haupttodesursachen weltweit ist, insbesondere in Entwicklungsländern. Daher sollten die Forschung und die Finanzmittel in diesem Bereich verstärkt werden. Es ist wichtig, Mittel für die Tuberkulose-Impfstoff-Initiative zu mobilisieren, da nur eine breit angelegt Impfkampagne dazu beitragen kann, dass der Anstieg der Tuberkulose-Inzidenz bis 2015 gestoppt und so eine Trendwende erreicht und diese Krankheit bis 2050 ausgemerzt werden kann, wie dies die Millennium-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen und das Programm der Weltgesundheitsorganisation „Stopp der Tuberkulose“ vorsehen.
Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. – (FR) Die Tuberkulose tötet jedes Jahr beinahe 2 Millionen Menschen, hauptsächlich in Subsahara-Afrika und in Asien. Es ist eine Geißel, die die Ungleichheiten zwischen dem Norden und dem Süden und den Mangel an Mittel, Behandlungsmöglichkeiten und Forschungsarbeit unterstreicht, die uns zur Verfügung stehen, um dieser Krankheit Einhalt zu gebieten.
Unser Entschließungsantrag zeigt die Anstrengungen auf, die unternommen werden müssen, um die Krankheit schneller und effizienter zu diagnostizieren und zu behandeln. Vor allem aber unterstreicht er die Notwendigkeit, ein breit angelegtes Impfprogramm durchzuführen, welches der einzige Weg ist, eines der Millennium-Entwicklungsziele (MZ 6) zu erreichen und die Krankheit bis 2050 auszumerzen.
Gleichzeitig ist es wesentlich, dass die pharmazeutische Forschung sich auf diese vernachlässigte und „unwirtschaftliche“ Krankheit konzentriert. Die Finanzhilfe für die Forschung auf diesem Gebiet muss sichergestellt werden, zum Beispiel über die Gelder der Europäischen Investitionsbank. Wie wir wissen, werden 3 Mrd. USD benötigt, um das „Stopp der Tuberkulose“-Programm der WHO umzusetzen. Diese ist eine wichtige Investition, wenn wir in den Bereichen Forschung und Innovation Fortschritte machen und damit dazu beitragen wollen, die Hilfe, die den ärmsten Bevölkerungen zuteil wird, auszubauen.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. − Mit dieser Entschließung unterstreicht das Europäische Parlament erstens die Tatsache, dass nur ein Impfprogramm, das eine breit angelegte Impfkampagne umfasst, sich positiv auf die Erreichung des MZ 6 nach 2015 und insbesondere die Ausmerzung der Tuberkulose bis 2050 auswirken kann. Zweitens geht sie davon aus, dass Impfstoffe zusammen mit besseren – zuverlässigeren, kostengünstigeren und fundierten – Testverfahren sowie effizientere Diagnose- und Behandlungsmethoden wichtige Mittel zur Bekämpfung der Tuberkulose sind, und das dies eine grundsätzliche Schwerpunktverlagerung in der Forschung und eine Aufstockung tragfähiger Finanzmittel voraussetzt. Drittens wird die Kommission dazu aufgerufen, innovative Finanzierungskanäle ausfindig zu machen, wie etwa die Einführung von Finanzbürgschaften der Mitgliedstaaten und/oder der Union, um die Finanzierung für die TBVI bei der Europäischen Investitionsbank einzuholen und Finanzhilfen für die Forschung auf dem Gebiet der vernachlässigten Krankheiten und solchen mit wenig Renditepotenzial in den Entwicklungsländern zu sichern.
Jarosław Leszek Wałęsa (PPE), schriftlich. − (PL) Ich habe für den Entschließungsantrag zur Tuberkulose-Impfstoff-Initiative gestimmt. Tropische Krankheiten wie die Malaria, die Tuberkulose und die Schlafkrankheit fordern jedes Jahr Millionen Opfer. Dies ist insbesondere dem Umstand geschuldet, dass diese Krankheiten medikamentenresistenter werden und dass es keine Behandlungsalternativen gibt, was wiederum darauf zurückzuführen ist, dass die Forschung nur aus dem Grund eingestellt wurde, dass sie unrentabel ist. Angesichts der Tatsache, dass die Anzahl neuer Tuberkulosefälle weltweit vier Jahre vor Ablauf der Frist zur Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele (MZ) immer noch Anlass zur Sorge gibt, sollte wir unverzüglich einschreiten. Gesundheitsdienstleistungen in den meisten der Entwicklungsländer werden den Bedürfnissen der Bevölkerung vor Ort meist nicht annähernd gerecht. Die Programme zur strukturellen Anpassung aus den 90er-Jahren haben die Dinge nur noch verschlimmert, da sie zu drastischen Einschnitten in den Sozialbudgets geführt haben. Ich glaube, dass die Tuberkuloseimpfungen hauptsächlich in Kliniken und Krankenhäusern in den Entwicklungsländern durchgeführt werden sollten und dass zu diesem Zweck wieder ein öffentliches Gesundheitssystem aufgebaut werden sollte. Die Regierungen müssen ihre Pflicht erfüllen, die öffentlichen Gesundheitsdienstleistungen für die gesamte Bevölkerung sicherzustellen, denn dies ist ein Grundrecht, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist.