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Verfahren : 2010/2053(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0012/2011

Eingereichte Texte :

A7-0012/2011

Aussprachen :

PV 14/02/2011 - 13
CRE 14/02/2011 - 13

Abstimmungen :

PV 15/02/2011 - 9.9
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0051

Plenardebatten
Montag, 14. Februar 2011 - Straßburg Ausgabe im ABl.

13. Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie (Aussprache)
Video der Beiträge
PV
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Frau Gebhardt im Namen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie [(2006/123/EG) (2010/2053(INI)] (A7-0012/2011).

 
  
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  Evelyne Gebhardt, Berichterstatterin. − Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Über die Dienstleistungsrichtlinie wurde hier im Europäischen Parlament ja lange diskutiert, und wir haben uns in den Diskussionen sehr viele Gedanken darüber gemacht, wie sie umgesetzt werden sollte und wie wir dafür sorgen können, dass sich Dienstleister in der Europäischen Union frei bewegen können. Das war ein ganz wichtiges Stück Politik. Deswegen haben wir als Parlament beschlossen, dass wir nicht nur die Gesetze machen wollen, sondern auch überprüfen wollen, wie in den Mitgliedstaaten die Dienstleistungsrichtlinie tatsächlich umgesetzt wird. Denn uns geht es darum, dass sie richtig, korrekt und gut umgesetzt wird. Die Europäische Kommission hat uns auch zugesagt, uns dabei behilflich zu sein. Deswegen möchte ich mich bei Kommissar Barnier bedanken, der uns in diesem Zusammenhang mit wertvollen Informationen versorgt hat.

Wir haben uns besonders über vier spezielle Themen Gedanken gemacht: das Evaluierungsverfahren, die einheitlichen Ansprechpartner, die administrative Zusammenarbeit und den Anwendungsbereich der Richtlinie.

Zum ersten Punkt möchte ich Folgendes sagen: Die gegenseitige Evaluierung ist eines der Kernstücke dessen, was gemacht worden ist, wo wir als Parlament und ich als damalige Berichterstatterin gesagt haben, eigentlich sind wir dagegen, weil das in den Mitgliedstaaten sehr viel Bürokratie bedeutet. Ich höre heute auch aus den Mitgliedstaaten, dass sie sich über die Bürokratie beklagen. Aber da möchte ich einfach den Mitgliedstaaten noch einmal ganz klar machen: Sie wollten das, nicht das Parlament! Sie haben das in das Gesetz eingebracht, und dann sollen sie dafür auch selbst die Verantwortung übernehmen, auch wenn z. B. die Kommunen anfangen zu diskutieren, was ihnen die Europäer da wieder eingebrockt haben.

Der zweite Punkt – die Ansprechpartner: Das ist die Antwort auf das, was wir gemacht haben im politischen Sinn. Wir haben ganz klar gesagt, dass nicht das Herkunftslandprinzip, sondern das Ziellandsprinzip das Prinzip der Dienstleistungsrichtlinie ist. Das bedeutet, die Dienstleister müssen das Recht des Staates respektieren, in dem sie arbeiten. Deswegen ist es umso wichtiger, dass sie über die Ansprechpartner nicht nur die Informationen erhalten über das Recht, das sie respektieren müssen, sondern auch die erforderliche Hilfe erhalten, um das Recht wirklich konsequent und gut in den Mitgliedstaaten anwenden zu können. Da finde ich es sehr bedauerlich, dass diese Kontaktstellen zwar in vielen Staaten eingerichtet wurden – noch nicht in allen –, aber nur sehr unzureichend; zum Teil handelt es sich nur um Internetportale. Das reicht uns als Europäisches Parlament nicht, da muss sehr viel mehr dahinter sein. Da müssen Menschen dahinter sein, die auch wirklich Hilfestellung leisten können für die Dienstleister in diesem Bereich. Da geht es auch um die Sprache, die angeboten wird. Es reicht nicht, wenn die Heimatsprache und vielleicht Englisch angeboten werden. Nach meinem Dafürhalten – und so haben wir es im Europäischen Parlament besprochen – ist es gerade für Dienstleister wichtig, die Sprache des Nachbarlandes auch sprechen zu können. Ich sage dies mit Blick auf meinen polnischen Kollegen Präsidenten: Im Grenzbereich zwischen Deutschland und Polen sollte in Polen Deutsch angeboten werden und in Deutschland Polnisch, damit die Informationen und die Hilfe auch wirklich gut sein können, so dass auch die kleinen Unternehmen, die nicht alle so gut Englisch können, sich im Grenzverkehr wirklich bewegen können.

Die administrative Zusammenarbeit ist ein zweiter wichtiger Punkt. Da sind wir auf einem guten Weg. Da müssen aber die Mitgliedstaaten noch sehr viel mehr im Bereich der Kooperation und auch der Bildung und Ausbildung für die Beamten tun, damit dieses System wirklich gut angewendet werden kann.

Als letzter Punkt der Anwendungsbereich: Da möchte ich noch einmal ganz klar machen, dass wir aus dem Wirkungsbereich des Artikels 16 alle Dienste im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse herausgenommen haben. Ich erwarte, dass die Mitgliedstaaten das auch respektieren. Wenn sie diese Dienste in den Wirkungskreis der Dienstleistungsrichtlinie aufnehmen wollen, ist das ihr gutes Recht. Aber dann sollen sie es nicht auf die Dienstleistungsrichtlinie schieben, sondern dann ist es ihre eigene politische Willensbekundung, und dafür sollen sie auch selbst die Verantwortung übernehmen. Das ist etwas, das ich von den Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang verlange.

 
  
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  Michel Barnier, Mitglied der Kommission.(FR) Herr Präsident! Vielen Dank für Ihre Begrüßungsrede. Auch ich freue mich wie jeden Monat, wieder hier bei Ihnen zu sein. Ich möchte dem Parlament und insbesondere Frau Gebhardt dafür danken, dass Sie so ungeduldig und umsichtig waren. Ich verstehe, warum das Parlament im Hinblick auf die richtige Umsetzung dieser erst vor vier Jahren angenommenen Richtlinie fordernd ist. Frau Gebhardt sprach hier im Parlament von langen Debatten. Debatten fanden davor statt; sie fanden auch außerhalb des Parlaments statt.

Ich kann mich an einige der heftigen Debatten zu diesem Thema erinnern; sie waren häufig interessant und bisweilen etwas irrational. Außerdem, Frau Gebhardt, habe ich die entscheidende Rolle des Parlaments nicht vergessen – welche durch Sie und Herrn Harbour unterstützt wurde – die es bei der Verbesserung des ursprünglichen Vorschlags der Kommission und der Überwindung des toten Punktes gespielt hat, an dem wir uns zu der Zeit befanden. Das Parlament handelte so unter Beibehaltung des allgemeinen Aufbaus der Richtlinie, welche auf die Förderung von Wachstum und Beschäftigung ausgerichtet ist – und dies ist offensichtlich eines der wichtigsten Themen, das auf dem Spiel steht, wenn es um den Binnenmarkt geht. Denn, meine Damen und Herren, es liegt heute auf der Hand, dass neun von zehn neu geschaffenen Arbeitsplätzen in der europäischen Wirtschaft in der Dienstleistungsbranche entstehen. Darüber hinaus bin ich sehr an der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen im Industriesektor interessiert. Dies wirft offensichtlich weitere Fragen im Hinblick auf die europäischen Strategien auf, die wir zwecks Erhaltung einer industriellen Produktionsbasis fördern sollten. Schließlich sind Dienstleistungen eine wichtige Quelle von Wachstum und Beschäftigung.

Mit dem neuen Bericht von Frau Gebhardt hat das Parlament erneut sein Engagement in dieser Frage bekräftigt, und Frau Gebhardt selbst hat gezeigt, dass sie sehr – wenn ich das so sagen darf – zielstrebig ist. Ich persönlich bin bei dieser Gelegenheit sehr froh, dass sie so zielstrebig ist, wenn es um die Überwachung der Umsetzung und richtigen Durchführung dieser Richtlinie geht, welche eine Voraussetzung für die Vollendung des Binnenmarktes für Dienstleistungen ist.--

Bis zu dem heutigen Tag, an dem ich hier vier Jahre nach Annahme dieser Richtlinie vor Ihnen stehe, hat sie bereits konkrete Ergebnisse erzielt. Meine Damen und Herren, wir haben mehr als 1 000 Mitteilungen über Gesetzesänderungen innerhalb der Mitgliedstaaten erhalten. Bisweilen waren es globale oder Rahmenregelungen, die selbst einen Wandel in den einzelnen Wirtschaftszweigen innerhalb jedes Landes oder sogar jeder Region eingeführt haben. Tatsächlich sind bereits einige Tausend Änderungen in den einzelstaatlichen oder regionalen Rechtsvorschriften vorgenommen worden, als Ergebnis der Anregungen, die durch diese Richtlinie entstanden sind. Wir glauben, dass es dort immer noch großes Potential gibt, und daher müssen wir vorwärtsdrängen.

Frau Gebhardt warf eine sehr wichtige Frage auf, die eines der Instrumente der Dienstleistungsrichtlinie – die einheitlichen Ansprechpartner – betrifft. Ich unterstütze voll und ganz den vom Parlament verfolgten, ehrgeizigen Ansatz um zu gewährleisten, dass diese Anlaufstellen sehr schnell zu echten Verwaltungsportalen werden, damit Unternehmen all ihre Verfahren und Formalitäten Online durchführen können – und dies, Frau Gebhardt, meine Damen und Herren, schließt jene ein, die allein über den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie hinausgehen.

Vor diesem Hintergrund arbeiten wir mit den Mitgliedstaaten an der grenzüberschreitenden Interoperabilität elektronischer Signaturen. Ich werde Ihnen voraussichtlich bis Ende dieses Jahres auch einen Text zu elektronischen Signaturen und zur grenzüberschreitenden Interoperabilität elektronischer Identitäten und Dokumente vorlegen. Auch stimme ich Ihnen bezüglich der Bedeutung der Abstellung von einheitlichen Ansprechpartnern zu, die wirklich – das ist ein wesentlicher Teil ihres Mehrwerts – mehrsprachig sind, sodass die Menschen sie auch grenzübergreifend in ihrer eigenen Sprache nutzen und eine Antwort in ihrer eigenen Sprache erhalten können, und damit wir dieses Instrument – die einheitlichen Ansprechpartner – insbesondere auch kleinen und mittleren Unternehmen zugänglich machen können. Außerdem ist für uns einer der Schlüsselfaktoren zur Erleichterung dieser Verwaltungszusammenarbeit und Entwicklung der einheitlichen Ansprechpartner wie Ihrerseits gewünscht die gleichzeitige Verbesserung der Qualität von elektronischen Übersetzungen. Wir werden dies vielleicht später im Hinblick auf das Patent diskutieren.---

Ich selbst bin innerhalb des Kollegiums und mit meinen für diese verschiedenen Programme zuständigen Kolleginnen und Kollegen – denn sie sind auf unterschiedliche Generaldirektionen aufgeteilt – mit der Stärkung der Erforschung und Entwicklung von elektronischen Programmen beschäftigt. Dies soll sicherstellen, dass wir schnellstmöglich hoch qualitative, anspruchsvollste Übersetzungen nicht nur für Patente, sondern auch für andere Verwendungszwecke wie die einheitlichen Ansprechpartner und das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) haben. Dass wird für alle hier von uns, die in mehr als 23 Sprachen arbeiten müssen, eine große Veränderung sein, nämlich dank dieser elektronischen Programme eine perfekte Übersetzung bekommen zu können. Auch teile ich die Ansicht des Parlaments im Hinblick auf die notwendige Schulung nationaler Beamter, sodass sie, sofern noch nicht vorhanden, eine echte Kultur der Verwaltungszusammenarbeit entwickeln.-

Frau Gebhardt, wir werden auch weiterhin die Nutzung des IMI unterstützen, welches ich eben erwähnt habe. Heute – ich habe diese Angelegenheit vor kurzem überprüft – sind fast 5 000 europäische Behörden im IMI registriert und mein Ziel ist sehr einfach: Ich möchte das IMI zu einer Art, wenn ich das so sagen kann, Verwaltungs-Facebook mit einem Übersetzungsdienst machen. Meine Damen und Herren, mein Zuständigkeitsbereich umfasst drei sehr wichtige Instrumente, um Europa den Bürgerinnen und Bürgern sowie kleinen und mittleren Unternehmen näher zu bringen. Es sind folgende: die einheitlichen Ansprechpartner, das IMI und das Problemlösungsnetz für den Binnenmarkt (SOLVIT). Daher können Sie auf mich zählen; Ich werde sogar speziell an diesen drei Instrumenten arbeiten, um sie mit Ressourcen auszustatten – insbesondere Übersetzungs-, aber auch weiteren Ressourcen – und um festzustellen, wie sie in jedem Land durchgeführt werden.-

Außerdem gebe ich mich nicht damit zufrieden, Ihnen gegenüber hier lediglich Sachverhalte zu erklären; ich werde sie auch in jeder Hauptstadt erklären und demnach wie versprochen jede Woche eine europäische Hauptstadt besuchen. In jeder Hauptstadt werde ich mit den nationalen Beamten, die für die Umsetzung unserer Richtlinien zuständig sind, einen Workshop abhalten: zu beruflichen Qualifikationen, Dienstleistungen und öffentlichen Aufträgen. Jedes Mal werde ich festlegen, wie und mit welchen Mitteln diese Instrumente – die einheitlichen Ansprechpartner, das SOLVIT-Zentrum und das IMI – umgesetzt und genutzt werden. Daher war ich vergangene Woche in Luxemburg und werde diese Woche in Slowenien sein, um diese Kontrolle mit ihren Beamten durchzuführen. Diese brauche ich, um sicherzustellen, dass der Binnenmarkt ordnungsgemäß funktioniert.

Wir werden daher weiter in diesem Sinne mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und prüfen, dass die Dienstleistungsrichtlinie nicht lediglich umgesetzt, sondern wirklich ordnungsgemäß in Kraft gesetzt wird. Außerdem stehe ich, abhängig von den Themen, die wir jetzt in der Aussprache behandeln werden, dem Parlament zur Verfügung, um ihm weitere, präzisere Antworten zur Überwachung der Umsetzung dieser Dienstleistungsrichtlinie zu geben.

 
  
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  Sophie Auconie, Berichterstatterin für die Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung.(FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Das Ziel hier ist keine Überprüfung der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie, die 2006 von diesem Parlament erarbeitet und anschließend angenommen wurde. Dafür ist es immer noch viel zu früh. Viele Mitgliedstaaten haben sie immer noch nicht vollständig oder richtig umgesetzt. Das genau ist der Grund für diesen Initiativbericht.

Zunächst betont er sowohl in wirtschaftlicher als auch sozialer Hinsicht die Bedeutung der Öffnung des Dienstleistungssektors in Europa. Wie Sie sagten, Herr Kommissar, machen die darunter fallenden Aktivitäten 40 % des BIP und der Arbeitsplätze der EU aus, und das Wachstumspotenzial wird auf 0,6 % bis 1,5 % des BIP geschätzt. Wie Sie soeben sagten, Herr Kommissar, führen neun von zehn Arbeitsplätzen zu einer tatsächlichen wirtschaftlichen Wirkung.-

Zweitens zeigt der Bericht die fundamentalen Elemente der Richtlinienumsetzung auf. Ich werde meinerseits zwei Aspekte betonen, welche Sie selbst, Frau Gebhardt, hervorgehoben haben.

Zunächst die einheitlichen Ansprechpartner. Es sei daran erinnert, dass unser Ziel natürlich die Erleichterung der Erbringung von Dienstleistungen in ganz Europa ist. In der Praxis bedeutet dies, dass Unternehmern, die sich im Ausland niederlassen möchten oder grenzüberschreitende Dienstleistungen anbieten wollen, ein einheitlicher Ansprechpartner zur Verfügung stehen sollte. Er wird alle Formalitäten und Verfahren erläutern, die sie für die Gründung ihrer Niederlassung durchführen müssen, und er wird dies in ihrer eigenen Sprache tun. Diese einheitlichen Ansprechpartner sind der Schlüssel zum Erfolg der Dienstleistungsrichtlinie. Sie müssen – wie bereits gesagt wurde – sowohl räumlich als auch elektronisch leicht zugänglich und darüber hinaus effektiv und interoperabel sein. Es ist wichtig, keinen lähmenden Verwaltungsaufwand für unsere Unternehmer zu schaffen, die zumeist KMU sind.-

Der zweite Aspekt betrifft den Anwendungsbereich der Richtlinie. Die Richtlinie schließt mehrere Bereiche wegen ihres besonderen Charakters aus ihrem Geltungsbereich aus. Dies ist insbesondere bei nichtwirtschaftlichen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse der Fall, da ihr die wirtschaftlichen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse grundsätzlich unterliegen. Meiner Ansicht nach lässt dies alles an rechtlicher Klarheit vermissen, und wir müssen genau überwachen, wie die Mitgliedstaaten diese Bestimmungen anwenden.

Schließlich denke ich, dass wir eine echte politische Aussprache auf europäischer Ebene darüber abhalten müssen, was wir mit Dienstleistungen von allgemeinem Interesse meinen und welche Bestimmungen für diese gelten sollen.

 
  
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  Filiz Hakaeva Hyusmenova, Berichterstatterin für die Stellungnahme des Ausschusses für regionale Entwicklung.(BG) Herr Präsident! Die Mitgliedstaaten hatten drei Jahre Zeit um die Dienstleistungsrichtlinie in ihre einzelstaatlichen Rechtsvorschriften umzusetzen. Ein Jahr nach dieser Frist können wir ihre Umsetzung beurteilen und die Perspektiven für größere Fortschritte aufzeigen.

Der Bericht der Europäischen Kommission zeigt deutlich die vielfältigen rechtlichen und administrativen Anforderungen in den Mitgliedstaaten, die verschiedenen Ansätze und das unterschiedliche Ausmaß auf, in dem die Richtlinie umgesetzt wurde. Die Entwicklung eines Binnenmarktes für Dienstleistungen ist für die Schaffung neuer Arbeitsplätze sehr wichtig. Deshalb denke ich, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Beseitigung aller offenen rechtlichen und administrativen Hindernisse eine aktivere Rolle übernehmen müssen.

Klein- und mittleren Unternehmen muss zusätzliche Unterstützung gewährt werden. Die Anwendung des Grundsatzes der Mehrsprachigkeit bei einzelnen Ansprechpartnern und die breitere Nutzung der Vorteile von E-Government würde das Leben von Dienstleistungserbringern erheblich erleichtern.

 
  
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  Małgorzata Handzlik, im Namen der PPE-Fraktion.(PL) Herr Präsident! Ich möchte meinen aufrichtigen Dank an die Berichterstatterin für unsere sehr gute Zusammenarbeit und ihre Kompromissbereitschaft aussprechen. Ich kann mit Gewissheit sagen, dass die Dienstleistungsrichtlinie der Schlüssel zu einem gut funktionierenden, gemeinsamen Markt ist. Wenn sie nicht ordnungsgemäß umgesetzt wird, können wir Jacques Delors Vision vergessen und viele der Initiativen im Rahmen der Binnenmarktakte werden leere Versprechungen bleiben. Deshalb appelliere ich im Namen meiner Fraktion, der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) nachdrücklich an die Mitgliedstaaten, der noch ausstehenden Arbeit an der Umsetzung nachzukommen. Nachdem wir nun die Krise überwunden haben, brauchen wir die Dienstleistungsrichtlinie mehr denn je.

Der durch uns im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz angenommene Bericht misst den einheitlichen Ansprechpartnern, welche aus der Perspektive der Nutzer und Nutzerinnen noch unzureichend funktionieren, große Bedeutung, meiner Ansicht nach größte Bedeutung bei. In einigen Fällen sind viele Verfahren immer noch nicht in elektronischer Form verfügbar. Wir möchten, dass die einheitlichen Ansprechpartner übergreifende Zentren der elektronischen Kontaktaufnahme mit den Behörden sind. Wir sollten jedoch nicht vergessen, dass die Ausgangslage für die verschiedenen Mitgliedstaaten ungleich gewesen ist. In einigen Mitgliedstaaten wurden die einheitlichen Ansprechpartner auf bestehenden Strukturen gebildet, und andere wurden überhaupt erst aufgebaut. Jedoch möchten wir, dass sie Anbietern von Dienstleistungen in jedem Mitgliedstaat auf die gleiche Weise helfen. Daher muss meines Erachtens unbedingt eine Reihe von empfehlenswerten Verfahren durch die Kommission entwickelt werden, welche den Mitgliedstaaten bei der weiteren Arbeit hinsichtlich der einheitlichen Ansprechpartner helfen könnte.

Schließlich möchte ich kurz auf den kürzlich veröffentlichten Bericht über die gegenseitige Evaluierung verweisen. Der Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat bereits die Erklärung aufgenommen, dass die Mitgliedstaaten hinsichtlich der Vereinfachung der Rechtsvorschriften nicht ehrgeizig genug gewesen sind und oft entschieden haben, eine Vorschrift durch eine andere zu ersetzen. Leider werden diese Befürchtungen beim Lesen des Berichts über die gegenseitige Evaluierung bestätigt. Wir stehen immer noch Situationen gegenüber, in welchen die Mitgliedstaaten versuchen Regeln anzuwenden, für welche sich bisweilen keine Rechtfertigung in den Bestimmungen der Dienstleistungsrichtlinie zu finden scheint. Ich hoffe, dass die weitere Arbeit an dieser Richtlinie zur Beseitigung dieses Phänomens führen wird.

 
  
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  Bernadette Vergnaud, im Namen der S&D-Fraktion.(FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Die Dienstleistungsrichtlinie war während ihrer Diskussion im Parlament das Thema einer beispiellosen öffentlichen politischen Debatte.

Dank der Bemühungen zur Erzielung eines Kompromisses unter Führung von Frau Gebhardt, der ich gratuliere, ist der Text, den es dem Parlament 2006 anzunehmen gelang, der Wortlaut, der die notwendige Stimulierung des Binnenmarktes für Dienstleistungen als einer Quelle potenziellen Wachstums und die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Wahrung sozialer Rechte, des Arbeitsrechts und des besonderen Charakters von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Einklang brachte.

Um dieses sehr zerbrechliche Gleichgewicht zu erhalten, musste die Richtlinie mit der größtmöglichen Sorgfalt umgesetzt werden. Dies verursachte für viele Mitgliedstaaten Probleme, wie etwa Schwierigkeiten bei der Einführung der einheitlichen Ansprechpartner und des Verfahrens der gegenseitigen Evaluierung.

Im Augenblick sorge ich mich über und hinterfrage die von Frankreich getroffene Wahl; sie ist eher eine Minderheitenwahl und wird in Bestimmungen enden, die zwischen einer ganzen Reihe von Rechtsvorschriften und Dekreten aufgeteilt sind. Auch bedaure ich die sehr restriktive Auslegung des Konzepts für die Autorisierung zur Erbringung von Dienstleistungen. Sie wird rechtliche Unsicherheiten für Sozialdienstleistungen in Bezug auf die Betreuung von Kleinkindern und Behinderten schaffen, obgleich in der Richtlinie Möglichkeiten für Ausnahmen und Ausschlüsse bereitgestellt wurden.

Das Parlament spielt momentan und künftig eine vollwertige Rolle bei der Überwachung der erfolgreichen Umsetzung dieser Richtlinie. Diese ist der Schlüssel um sicherzustellen, dass der Binnenmarkt Arbeitsplätze schafft, näher an den Bürgerinnen und Bürgern steht, und dass Europa täglich als etwas Positives und nicht Negatives erfahren wird.

Deshalb fordere ich die Mitgliedstaaten und die Kommission dazu auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um ein vollständig transparentes Verfahren für die europäischen Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

(Der Präsident unterbricht die Rednerin)

 
  
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  Morten Løkkegaard, im Namen der ALDE-Fraktion.(DA) Herr Präsident! Ich bin sicher, dass 2006 nur wenige Menschen erkannten, dass wir ein Instruments annahmen, welches für die EU in Bezug auf die Bewältigung der Krise, die schon vor der Tür stand, sehr wichtig sein würde. Mit der Möglichkeit zur Erhöhung des BIP der EU auf bis zu 1,5 % und der Schaffung vieler neuer Arbeitsplätze müssen wir sagen, dass wir mit der Annahme dieses Instruments einen Quantensprung hin zum freien Dienstleistungsverkehr gemacht haben. Heute, im Jahr 2011, ist für jedermann sichtbar, dass wir eine eher umfassende Krise durchleben, und daher ist es natürlich bedauerlich, dass einige Mitgliedstaaten wichtige Teile der Richtlinie immer noch nicht umgesetzt haben. Dieser Bericht ist daher zu einem sehr günstigen Zeitpunkt gekommen. Er fordert den gesunden Menschenverstand heraus, dem Impuls für Wachstum entgegenzuwirken, den dies darstellt, und es sind die guten Schüler in der Klasse – jene, die den Sinn und Nutzen der raschen, effizienten und ordnungsgemäßen Umsetzung dessen gesehen haben – die leiden, und darunter fällt mein eigenes Land.

Soweit die Verwarnung. Jetzt zu den Lichtblicken und diese sind natürlich im Großen und Ganzen weitaus größer, als das, womit wir uns befassen sollten und in dem Bericht tatsächlich befasst haben. Mit diesem Bericht ist es uns meiner Ansicht nach gelungen, die politischen Konflikte der Vergangenheit erfolgreich zu vermeiden. Das ist natürlich wichtig, denn vor uns liegen viele andere Dinge, auf die wir unsere Kräfte konzentrieren sollten. Lassen Sie mich nur drei davon nennen. Zunächst ist es wichtig, von unseren Erfahrungen bezüglich des Überprüfungsverfahrens und des Verfahrens der gegenseitigen Evaluierung zu profitieren, die beide nutzbringend sind, weil sie künftig in Verbindung mit weiteren Richtlinien genutzt werden können. Wir benötigen daher in Bezug auf das Verfahren ein höheres Maß an Transparenz und ich hoffe, dass der Bericht dazu beitragen kann.

Zweitens ist die Förderung der Verwaltungszusammenarbeit speziell durch das Binnenmarktinformationssystem (IMI) natürlich wichtig, wie bereits mehrfach erwähnt worden ist. Drittens ist von Bedeutung – wie von den meisten Kolleginnen und Kollegen bereits erwähnt wurde – die einheitlichen Ansprechpartner zu umfassenden E-Government-Portalen zu entwickeln. Diese können den Verwaltungsaufwand für Anbieter von Dienstleistungen, die grenzüberschreitende Dienstleistungen anbieten möchten, erleichtern.

Schließlich möchte ich meinen Dank für die hervorragende Zusammenarbeit mit Frau Gebhardt und den anderen Berichterstattern in dieser Sache zum Ausdruck bringen. Meiner Ansicht nach ist es uns gelungen, einige vernünftige Kompromisse im Hinblick auf einen schwierigen Text zu erzielen.

 
  
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  Pascal Canfin, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, Frau Gebhardt! 2006 hat meine Fraktion, die Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz, gegen die Dienstleistungsrichtlinie gestimmt, und heute halten wir den Bericht, der die Umsetzung dieser Dienstleistungsrichtlinie bewertet – früher bekannt als die Bolkestein-Richtlinie – für gleichermaßen unbefriedigend. Die Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz wird daher gegen diesen Bericht stimmen.

Ich möchte klarstellen, Frau Gebhardt, dass Sie alles in Ihrer Macht Stehende zur Erzielung der bestmöglichen Kompromisse getan haben. Jedoch denke ich, dass in diesem Bericht einige rote Linien leider überschritten wurden, was bedeutet, dass wir nicht für ihn stimmen können.

Darüber hinaus möchte ich feststellen, dass Sie große Sorgfalt auf die Betonung dessen verwandt haben, dass wir die verschiedenen Verantwortlichkeiten nicht verwechseln sollten, und auch ich möchte die Verantwortlichkeiten der Mitgliedstaaten sicherlich nicht mit denen der Europäischen Union verwechseln.

Wenn zum Beispiel Frankreich die Richtlinie umgesetzt hätte und sich für eine Aufnahme von Kindertagesstätten in die Letztere entschieden hätte, während sich fast alle anderen Länder für das Gegenteil entschieden hätten, läge die Zuständigkeit eindeutig bei der französischen Regierung und nicht bei der Europäischen Union. Daher stimmt die Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz sicherlich nicht gegen diesen Bericht, um die Art und Weise zu kritisieren, in welcher die Richtlinie in Frankreich umgesetzt worden ist. Sie tut es wegen zweier Schlüsselelemente.

Das erste ist, dass wir während der Aussprachen immer wieder gefordert haben, dass die Mitgliedstaaten die Auswirkung, die die anfängliche Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf die Qualität von Arbeitsplätzen und Dienstleistungen hatte, bewerten. Leider konnte die Bewertung der Auswirkung auf die Arbeitsplatz- und Dienstleistungsqualität nicht in den Bericht integriert werden.

Darüber hinaus haben wir eine Einschätzung der finanziellen Auswirkungen für staatliche Behörden gefordert. Jedes Mal, wenn wir versuchen, beispielsweise Maßnahmen zur Regulierung der Finanzmärkte zu ergreifen, wird uns gesagt, dass dies ein Vermögen kosten wird. Aktuell haben wir in einer Zeit knapper Haushalte sehr hohe Kosten für staatliche Behörden, und niemand möchte dies bewerten, um die Vor- und Nachteile der Dienstleistungsrichtlinie abzuwägen.

Mein letzter Punkt ist eine Frage an Herrn Kommissar Barnier. Leider waren wir nicht imstande, eine Zusicherung in diesem Bericht zu erhalten, dass die Europäische Kommission endlich Artikel 14 des Vertrages von Lissabon zur Kenntnis nehmen und einen Vorschlag für eine Richtlinie über öffentliche Dienstleistungen vorlegen wird. Können Sie uns sagen, wann die Kommission in diesem Punkt endlich ihre Verantwortung übernehmen wird?

 
  
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  Malcolm Harbour, im Namen der ECRU-Fraktion. – Herr Präsident! Die Aussprache mit dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des heutigen Abends ist sehr wichtig, um zu zeigen, dass die Dienstleistungsrichtlinie – in welche wir im letzten Parlament unter Führung von Evelyne Gebhardt mit vielen Kolleginnen und Kollegen, mich eingeschlossen, so viel Mühe gesteckt haben – für die Schaffung zukünftigen Wachstums und zukünftiger Arbeitsplätze in der europäischen Wirtschaft absolut unverzichtbar ist.

Ich weise Herrn Canfin und weitere Kolleginnen und Kollegen darauf hin, dass enorm viel Zeit und Mittel tatsächlich in Systeme wie die einheitlichen Ansprechpartner investiert worden sind, um diese Arbeitsplätze und dieses Wachstum zu erzeugen, aber jetzt müssen diese auch kommen. Das Problem bei diesem Bericht ist die Tatsache, dass wir bereits enorme Arbeit geleistet haben, aber wir müssen jetzt den Nutzen dieser Arbeit sehen.-

Eines der Themen, von denen ich weiß, dass sich der Kommissar dessen sehr wohl bewusst ist und welches sich in einigen Ideen der Binnenmarktakte wiederfindet, welche wir dem Parlament in zwei Monaten wieder vorlegen werden, ist die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten damit beginnen müssen, diese neuen Instrumente zu nutzen und einzusetzen und die Unternehmen zu deren Nutzung zu ermutigen. Die Kolleginnen und Kollegen werden sich daran erinnern, dass dies sehr stark auf kleine und mittlere Unternehmen ausgerichtet ist. Wie durch all die Arbeit der früheren Kommission gezeigt wurde, sind sie diejenigen, welche durch die administrativen Hindernisse entmutigt wurden. Entmutigt von administrativen Hindernissen, denen sie in allen Phasen von der Gründung bis zur Bereitstellung von Dienstleistungen – welches natürlich ein Recht ist, das sie nach den Verträgen haben – innerhalb der Europäischen Union begegneten.--

Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass das wirklich funktioniert. Ein Teil davon ist die Überwindung des ganzen tiefsitzenden Argwohns und der Probleme, die sie hatten, und klarzumachen, dass das, was wir hier erreicht haben, möglicherweise das größte einheitliche Regelwerk von Deregulierungsmaßnahmen bei der Öffnung der Märkte ist, zu dem es jemals aufgrund einer einzigen Richtlinie gekommen ist – wir haben von den Tausenden von Maßnahmen gehört, die geändert worden sind – und die gleichermaßen größte erste Investition der Mitgliedstaaten bei der Förderung des Binnenmarktes für die Unternehmen darstellt.

Das ist es, worum es bei den einheitlichen Ansprechpartnern geht. Sie sind sogar dabei, die einfachen Informationen bereitzustellen, die ein Unternehmen benötigt, wenn es in ein anderes Land gehen und dort eine Dienstleistung bereitstellen möchte – die grundlegenden Nachforschungen vor ihrer Gründung.

Dies ist erst der erste von vielen Berichten und Untersuchungen, die mein Ausschuss weiterhin erstellen wird, denn dies ist ein langfristiges Vorhaben. Wir stehen erst am Anfang von etwas absolut Entscheidendem für die Zukunft der europäischen Wirtschaft.

 
  
  

VORSITZ: Stavros LAMBRINIDIS
Vizepräsident

 
  
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  Eva-Britt Svensson, im Namen der GUE/NGL-Fraktion.(SV) Herr Präsident! Bei der Parlamentsabstimmung über die Dienstleistungsrichtlinie hat die Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke dagegen gestimmt, da wir der Ansicht waren, dass der Kern der Dienstleistungsrichtlinie auf den liberalen Marktfreiheiten der EU basiert, bei denen die Freiheit der Unternehmen und Freizügigkeit der Dienstleistungen wichtiger sind als die Gewerkschaften und die sozialen Freiheiten. Wenn die Rechte der Gewerkschaften zu den Regeln des Binnenmarktes in Konflikt stehen, haben die Regeln des Binnenmarktes Vorrang. Die Folgen dessen haben wir beim Laval-Urteil und mehreren anderen antigewerkschaftlichen Urteilen gesehen.

Das Herkunftslandprinzip ist eindeutig durch die Dienstleistungsfreiheit abgelöst worden, wobei wir aber ein Empfängerlandprinzip gebraucht hätten, das heißt die Anwendung der Regeln des Empfängerlandes. Wir haben in dieser Hinsicht einen Vorschlag vorgelegt, den wir aber leider nicht durchbringen konnten.

Mir ist bewusst, dass die Berichterstatterin, Frau Gebhardt, die Rechte der Gewerkschaften schützen will. Sie schreibt, dass die Richtlinie die allgemeine Grundversorgung nicht untergraben darf, aber das reicht nicht, damit die GUE/NGL-Fraktion den Bericht unterstützen kann, da der Bericht nicht auf die antigewerkschaftlichen Urteile eingeht, obwohl diese die Arbeitsmarktpolitik vollkommen geändert und die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vermindert haben.

Der Bericht geht auch nicht auf die von der GUE/NGL-Fraktion und der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament vorher vereinbarten Forderungen nach einem Sozialprotokoll ein, bei dem die Gewerkschaften und die sozialen Freiheiten nicht den Marktfreiheiten untergeordnet werden. Wir bedauern, dass dies in den Bericht nicht mit aufgenommen wurde.

Bei der Überprüfung der Richtlinie durch die Kommission sind die Gewerkschaften als Ansprechpartner ausgeschlossen worden, deren Einbeziehung meiner Ansicht nach aber eine ausdrückliche Voraussetzung sein sollte. Daher kann die GUE/NGL-Fraktion diesen Bericht leider nicht unterstützen.

Gestatten Sie mir, abschließend zu sagen, dass Gewerkschaften, soziale Rechte und Tarifverträge niemals als administrative Hürden angesehen werden dürfen.

 
  
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  Mara Bizzotto, im Namen der EFD-Fraktion.(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Dienstleistungsrichtlinie ist stets mit einer unerklärlich optimistischen Wortwahl verbunden gewesen. Offenbar hat Europa erwartet, dass dieser Richtlinie eine außergewöhnliche Marktöffnung folgen würde, mit der keinerlei negative Folgen einhergehen und die der Vorbote für ausschließlich positive Entwicklungen ist. Jetzt, da sie in allen Ländern voll umgesetzt werden soll, wissen wir bereits, dass diese Erwartungen zumindest teilweise enttäuscht worden sind.

Es gibt bestimmte Sektoren, in denen die Richtlinie den Markt oder die Qualität der angebotenen Dienstleistungen nicht verbessert, geschweige denn Arbeitsplätze schaffen wird. Ich könnte eine ganze Reihe von Beispielen, unter anderem lokale Märkte und Handelsvertreter, anführen, die einen wichtigen Bestandteil der regionalen Tradition und Identität in einigen Mitgliedstaaten, wie z. B. Italien, darstellen.

Dieser Sektor sollte meiner Ansicht nach vom Anwendungsbereich dieser Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen werden. Aus diesem Grund hoffe ich, dass das Parlament eine Überprüfung der Dienstleistungsrichtlinie fordern wird, damit ihr Anwendungsbereich geändert werden kann, da nach Stand der Dinge das erhebliche Risiko besteht, dass sie Sektoren benachteiligt, die für die Wirtschaft entscheidend sind.

 
  
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  Andreas Schwab (PPE). - Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Umsetzungsberichte sind etwas außerordentlich anstrengendes und sie versprechen wenig mediale Aufmerksamkeit, aber sie sind für die Gestaltung des europäischen Binnenmarkts gerade in dieser Ära von großer Bedeutung. Deswegen möchte ich zunächst einmal allen, die an der Berichtserstellung mitgewirkt haben, insbesondere der Berichterstatterin und unserer Schattenberichterstatterin Malgorzata Handzlik herzlich danken. Der Kommissar hat darauf hingewiesen, dass 90 % aller neu geschaffenen Arbeitsplätze im europäischen Binnenmarkt Arbeitsplätze im tertiären, im Dienstleistungssektor sind. Das bedeutet aus meiner Sicht und aus der Sicht der EVP-Fraktion zunächst einmal, dass der Verzug bei der Umsetzung, den es zwar nur in wenigen, aber immerhin in einigen Mitgliedstaaten gegeben hat und gibt, unbedingt abzustellen ist. Wir bitten die Kommission, sich wirklich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die Dienstleistungsrichtlinie, die ja schon seit einiger Zeit gilt, ihre Anwendungsbereitschaft wirklich sofort erfährt.

Weil 90 % aller Arbeitsplätze in diesem Sektor geschaffen werden, bedeutet dies zum Zweiten aber auch, dass der Anwendungsbereich von der Kommission regelmäßig überprüft werden und geschaut werden muss, ob nicht eine Notwendigkeit besteht, weitere – zugegebenermaßen möglicherweise sehr kleine – Sektoren in den Anwendungsbereich mit einzubeziehen.

Drittens möchte ich darauf hinweisen, dass die Schaffung des einheitlichen Ansprechpartners – und dies ist schon verschiedentlich angesprochen worden – dem Nukleus eines europäischen Verwaltungsrechts darstellt. Deswegen verstehe ich natürlich, dass die Mitgliedstaaten sich an der einen oder anderen Stelle über bürokratische Verfahren bei der gegenseitigen Evaluierung – Frau Gebhardt, Sie hatten darauf hingewiesen – beklagen. Aber wer den Binnenmarkt möchte, muss eben am Ende auch dafür arbeiten, dass er funktionieren und gelingen kann.

Deswegen, Herr Kommissar, freue ich mich außerordentlich, dass Sie immerhin schon tausend Notifizierungsvorschläge bekommen haben, bei denen Mitgliedstaaten ihre nationalen Gesetze geändert haben. Ich hoffe, dass Sie noch weitere bekommen. Das Ganze soll nicht zur bürokratischen Überwölbung der Kommunen dienen, sondern es soll dazu dienen, den Binnenmarkt für die Dienstleistungsanbieter gangbar zu machen.

 
  
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  Anna Hedh (S&D).(SV) Herr Präsident! Für viele Mitgliedstaaten war die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie ein komplexer Prozess. In vielerlei Hinsicht hat sie zu einem offeneren Binnenmarkt geführt, mit allem, was dazugehört, wobei es aber auch Beispiele gegeben hat, bei denen es nicht so gut funktioniert hat.

Als schwedische Sozialdemokratin muss ich auf unsere eigene Situation eingehen, in der es nach der Umsetzung der Richtlinie in schwedisches Recht keinerlei Anforderung an ausländische Unternehmen gibt, einen Vertreter in Schweden einzusetzen, der dazu berechtigt ist, zu verhandeln und Tarifverträge mit der zuständigen Gewerkschaft einzugehen. Das ist insofern ein typisches Umsetzungsproblem, als dass die Richtlinie kein Verbot für die Festlegung entsprechender Anforderungen enthält und wir verschiedene Beispiele von Ländern kennen, denen es gelungen ist, die gleichen Probleme zu lösen, ohne in einer vergleichbaren Situation zu enden.

Das schwedische Arbeitsmarktmodell basiert darauf, dass die Sozialpartner gemeinsam die Verantwortung für die Regulierung der Gehälter und Arbeitsbedingungen übernehmen. Daher ist ein Arbeitnehmer, der in Schweden ohne Tarifvertrag arbeitet, von schlechteren Arbeitsbedingungen und einem schlechteren Maß an Schutz bedroht, als sie andere Arbeitnehmer haben. Somit ist es äußerst wichtig, dass es Regeln gibt, die gewährleisten, dass ausländische Unternehmen einen Vertreter in Schweden haben, und dass dieser Vertreter ein Mandat für Verhandlungen und das Eingehen von Tarifverträgen hat.

Ich hoffe, dass auf derartige Probleme, die eher das Ergebnis von übertriebener Umsetzung als von unzureichender Umsetzung sind, auch in dem Bericht eingegangen wird, den Artikel 16 Absatz 4 der Dienstleistungsrichtlinie vorsieht und der vor Jahresende vorgelegt werden soll.

 
  
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  Sophia in 't Veld (ALDE). – Herr Präsident! Ich möchte unserer Berichterstatterin danken, die jetzt schon seit etlichen Jahren hervorragende Arbeit leistet. Sie hat erklärt, dass die Umsetzung der Richtlinie korrekt vorgenommen werden muss. Dem stimme ich zu, aber dies muss auch zeitnah geschehen.

Im Juni 2010 hatte nur knapp die Hälfte der Mitgliedstaaten die Richtlinie umgesetzt – und das war schon über sechs Monate zu spät. Wo stehen wir jetzt, Herr Kommissar? Haben alle 27 Mitgliedstaaten die Richtlinie heute, mehr als ein Jahr nach Ablauf der Frist, umgesetzt? Falls nicht, finde ich das erbärmlich.

Die Umsetzungshürden sind nicht technischer Natur; es fehlt vielmehr an Ehrgeiz und politischem Willen. Die Dienstleistungsrichtlinie selbst war ein sehr dürftiger Kompromiss und weniger als das Mindestmaß, das nötig wäre, um einen echten Binnenmarkt aufzubauen. Jetzt ziehen die Mitgliedstaaten die Sache in die Länge und führen die Umsetzung nur zögerlich oder verspätet durch. Das ist kurzsichtig. In einer Zeit der Wirtschaftskrise können wir es uns nicht leisten, Gelegenheiten für Wachstum und Beschäftigung zu vergeuden, da der Rest der Welt weiterzieht, während die Europäische Union eine Nabelschau betreibt und mit unseren internen Grenzen beschäftigt ist. Man wartet nicht auf uns. Wenn wir die Strategie Europa 2020 in die Tat umsetzen wollen, müssen die Mitgliedstaaten die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie beschleunigen.

 
  
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  Edvard Kožušník (ECR). (CS) Herr Präsident! Es freut mich, dass Sie auf die Tausenden von Änderungen eingegangen sind, die die einzelnen Länder umgesetzt haben. Die Dienstleistungsrichtlinie hätte schon vor mehr als einem Jahr in das Recht aller Mitgliedstaaten der EU umgesetzt werden sollen. Aber leider haben diese Tausenden von Änderungen eindeutig nicht gereicht. Bei dem Versuch, in ihrer Binnenwirtschaft protektionistische Maßnahmen anzuwenden, haben einige Staaten der Umsetzung dieser Richtlinie keinen Vorrang eingeräumt. Paradoxerweise könnten die konsistente Anwendung der Dienstleistungsrichtlinie und die Beseitigung der Hindernisse für grenzüberschreitende Dienstleistungen dem Wirtschaftswachstum in der gesamten EU als Katalysator dienen und eine raschere Überwindung der Krise ermöglichen.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie bin ich sehr darüber besorgt, dass die einheitlichen Ansprechpartner, die den Unternehmern das Leben durch die Bereitstellung von Informationen über Geschäftstätigkeiten in einem bestimmten Land sowie auch in anderen Mitgliedstaaten erleichtern sollten, bisher nur in 14 Ländern funktionieren. Herr Kommissar, so wie ich Sie kenne, bin ich der Überzeugung, dass Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen sich weiterhin darum bemühen werden, die „Binnenmarktakte“ umzusetzen und dass Sie weiterhin in den Mitgliedstaaten intervenieren werden, um die rechtliche Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie, einschließlich der Umsetzung vor Ort, durchzuführen. Die erfolgreiche Umsetzung dieser Richtlinie ist eine wesentliche Voraussetzung für die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes. Sie können auf die Unterstützung unseres IMCO-Ausschusses zählen.

 
  
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  Patrick Le Hyaric (GUE/NGL) . – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Heute Abend ist viel über die technischen Fragen der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie gesprochen worden, aber ich glaube, dass es viel hilfreicher wäre, wenn wir ihre Anwendung tatsächlich gemeinsam bewerten würden. Warum geben wir heute, da sich die globale Krise vor uns entfaltet, nicht zu, dass alle Deregulierungsmaßnahmen die Krise verschlimmern und den Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger schaden und dass dies überall, sowohl in der Europäischen Union als auch weltweit, geschieht?

Herr Barnier, Sie haben vorhin erklärt, dass es in Bezug auf diese Richtlinie einige irrationale Debatten gegeben hat. Sie sind sich jedoch sicherlich darüber im Klaren, dass derzeit in Frankreich in einem Transportunternehmen ein Arbeitskampf stattfindet, bei dem die polnischen und die französischen Fahrer im Namen des Herkunftslandprinzips gegeneinander ausgespielt werden.

Zudem werden überall Dienstleistungen von allgemeinem Interesse abgeschafft oder privatisiert. Jetzt lautet das Ziel, die Bolkestein-Richtlinie zusammen mit der Richtlinie für einheitliche Antragsverfahren zu erweitern, die sie nebenbei bemerkt in diesem Parlament durchdrücken wollen, obwohl der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten dazu noch keine Stellungnahme abgeben konnte! Nun werden Sie europäische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu zwingen, nicht nur miteinander zu konkurrieren, sondern auch mit den zugewanderten Arbeitnehmern.

Zudem ist die Situation im Hinblick auf die sozialen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse noch nicht geklärt worden. Gesundheitsfürsorge, Unterkunft, lokale Gemeinschaften und die Kinderbetreuung dürfen nicht wie Wirtschaftsgüter behandelt werden. Darum wäre es hilfreich, wenn eine echte Folgenabschätzung der Anwendung dieser Richtlinie in Bezug auf Beschäftigung, die regionale Ebene und auch auf die Verbraucherpreise hätten, da jeder sehen kann, dass die Energiepreise, wie die Transportpreise, ständig steigen, obwohl uns erzählt wird, dass sie durch den Wettbewerb sinken würden.

 
  
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  Trevor Colman (EFD). – Herr Präsident! Die Dienstleistungsrichtlinie ist von meiner Partei durchweg abgelehnt worden. In diesem nicht legislativen Bericht wird hervorgehoben, dass diese Richtlinie das Potenzial zu einer weiteren Integration der EU-Wirtschaft besitzt.

Der Bericht erkennt an, dass die Auswirkungen der Richtlinie auf die Wirtschaft, die Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger nicht bewertet werden können, bis sie in allen Mitgliedstaaten umgesetzt worden ist. Darum fordert der Bericht eine genauere, gründlichere Überwachung durch die Kommission mit regelmäßigen Berichten über die Umsetzung. Er sieht entsprechende Fonds in seinem Haushaltsentwurf für 2012 vor, um eine EU-weite Informationskampagne und eine Weiterbildung für Beamte zu starten.

Die in diesem Bericht enthaltenen Vorschläge beinhalten eine stärkere Regulierung, mehr Kontrolle und mehr Ausgaben zu einer Zeit, in der von den Völkern Europas mehr Sparmaßnahmen verlangt werden. Das bedeutet ganz einfach eine stärkere Entfernung von der Realität, mehr Bürokratie und mehr Schrecken.

 
  
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  Lara Comi (PPE).(IT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich bin der Überzeugung, dass die Annahme der Dienstleistungsrichtlinie eine wichtige Errungenschaft in Bezug auf die Verwirklichung eines wesentlichen Ziels der Europäischen Union dargestellt hat, nämlich in Bezug auf die Schaffung eines Binnenmarktes für Dienstleistungen. Ich bin der Ansicht, dass ihre vollständige Umsetzung uns ermöglichen wird, enormes wirtschaftliches Potenzial zu entfesseln und Arbeitsplätze zu schaffen. Ich möchte auf einige Punkte aufmerksam machen, die es meiner Ansicht nach verdienen, hervorgehoben zu werden.

Erstens, muss die vollständige und korrekte Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht für uns eine absolute Priorität bleiben. In dieser Hinsicht denke ich, dass das Parlament bei der Überwachung ihrer Umsetzung durch die Mitgliedstaaten eine größere Rolle spielen sollte. Das liegt zum einen an dem erheblichen Beitrag, den es zu dem langen und komplexen Gesetzgebungsverfahren der Richtlinie geleistet hat, und zum anderen ist es angesichts der Bedeutung des Themas angemessen, dass die Ansichten unserer Bürgerinnen und Bürger vertreten und in angemessener und gerechter Weise berücksichtigt werden.

Zudem verdienen es die aufgeworfenen Interpretationsfragen einiger Länder im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Richtlinie unverzüglich geklärt zu werden, um Rechtssicherheit und die Wirksamkeit der Richtlinie zu gewährleisten.

Die Einrichtung von einheitlichen Ansprechpartnern für Dienstleistungen muss durch den größeren Einsatz von EDV erfolgen, indem hauptsächlich kleinen und mittleren Unternehmen leicht zugängliche Dienstleistungen online angeboten werden, die die Interoperabilität mit anderen Portalen in anderen Mitgliedstaaten gewährleisten und somit sprachliche Hürden beseitigen, die jeden Tag überwunden werden müssen.-

Was das in der Richtlinie vorgesehene Verfahren der gegenseitigen Evaluierung anbelangt, kann dieses wirklich sinnvoll sein, wenn es richtig durchgeführt wird, um empfehlenswerte Verfahren zu bestimmen, die als Anreiz für diejenigen Länder wirken können, welche bei der Umsetzung der Richtlinie noch zurückliegen, und um die Angleichung der Gesetze zu fördern.

 
  
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  Olga Sehnalová (S&D). (CS) Herr Präsident! Der europäische Binnenmarkt für Dienstleistungen schöpft immer noch nicht sein ganzes Potenzial aus. Das Ziel der Dienstleistungsrichtlinie sollte sein, die Hürden für Dienstleistungen in Europa zu beseitigen und enorme Verbesserungen zu bewirken. Leider geschieht dies noch nicht. Daher begrüße ich den Bericht von Frau Gebhardt. Ich stimme der Ansicht zu, dass auf die Mitgliedstaaten wirklicher Druck ausgeübt werden muss, um die Einbettung der Richtlinie in nationales Recht zu beschleunigen und dies vollständig durchzuführen. Meiner Meinung nach ist es jedoch für kleine und mittlere Unternehmen genauso wichtig zu wissen, dass es Stellen gibt, die ihnen mit ihren Geschäftstätigkeiten im Dienstleistungsbereich helfen können. Darum erachte ich es als äußerst wichtig, die Bekanntheit der einheitlichen Ansprechpartner zu stärken.

Aus diesem Grund habe ich mich bei meinen Änderungsvorschlägen hauptsächlich auf die notwendige Verbesserung der Informationskampagne zur Unterstützung dieses Projektes konzentriert. Die Kampagne sollte sich an alle Beteiligten, einschließlich der öffentlichen Einrichtungen, wenden. Die EU mag die besten Absichten haben und sie mag die besten Rechtsvorschriften und Unterstützungsmaßnahmen vorbereiten, die vielleicht sogar von allen Ländern umgesetzt werden so gut sie können, aber wenn Firmen und Unternehmen darüber nicht informiert werden, ist das Ergebnis durchwachsen.

In dieser Akte über den einheitlichen Binnenmarkt versuchen wir Europa nicht nur an seine Bürgerinnen und Bürger und Verbraucherinnen und Verbraucher anzupassen, sondern auch an die Firmen und Unternehmer. Lassen Sie uns ihnen darum zuhören und vor allem lassen Sie uns ihnen ausreichend zugängliche Informationen zur Verfügung stellen.

 
  
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  Anneli Jäätteenmäki (ALDE).(FI) Herr Präsident! Die grundlegende Frage hinter dieser Durchführungsrichtlinie lautet folgendermaßen: Welche Bedeutung hat die Dienstleistungsrichtlinie für die Unternehmen, die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Bürgerinnen und Bürger und das BIP?

Mich interessiert insbesondere, wie es den kleineren Unternehmen ergeht. Dem Bericht kann zugutegehalten werden, dass er auf die KMU, ihre Bedürfnisse und ihre besonderen Verhältnisse eingeht. Er führt jedoch keine tiefgreifende Analyse darüber durch, was die Dienstleistungsrichtlinie letztendlich für Unternehmen unterschiedlicher Größe und unterschiedlicher Sektoren leistet. Dazu hätte ich gerne genauere Informationen.

Es gibt zum Beispiel keine Informationen darüber, in welchem Umfang kleine und mittlere Unternehmen ihre grenzüberschreitenden Aktivitäten erhöht haben. Da den kleineren Unternehmen ohnehin alle Verpflichtungen der Dienstleistungsrichtlinie auferlegt wurden, wäre es gut zu wissen, wie sie im Speziellen von der Richtlinie profitiert haben.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE). (CS) Herr Präsident! Es besteht kein Zweifel, dass die Dienstleistungsrichtlinie bei der Förderung und Entwicklung von Dienstleistungen in den Mitgliedstaaten und insbesondere bei der grenzüberschreitenden Nutzung einer viel größeren Bandbreite von Möglichkeiten für sowohl Unternehmer als auch Verbraucher eine Schlüsselrolle spielen sollte. Das Problem besteht darin, dass es in vielen Mitgliedstaaten immer noch Protektionismus gibt.

Im Rahmen der heutigen Debatte über die Umsetzung dieser Richtlinie nach mehreren Jahren möchte ich meine Enttäuschung darüber zum Ausdruck bringen, dass wir fünf Jahre gebraucht haben, bis die ursprüngliche Bolkestein-Richtlinie nach Kürzungen und Hinzufügung einer Reihe von Punkten hier im Parlament endlich in Kraft getreten ist. Jetzt haben wir nicht einmal einen klaren Beweis dafür, dass sie das erreicht hat, wofür sie gedacht war, was daran liegt, dass viele Mitgliedstaaten immer noch die Philosophie und Bedeutung des einheitlichen Binnenmarktes missverstehen. Ich bedaure sehr, dass es in fünf Ländern keine einheitlichen Ansprechpartner gibt, wobei es noch viel beunruhigender ist, dass es immer noch kein vernünftiges Maß an Interoperabilität zwischen den Ansprechpartnern in den anderen Mitgliedstaaten gibt.

Wie meine Vorredner bereits hervorgehoben haben, besteht das Problem darin, dass insbesondere Kleinunternehmen nicht genügend Informationen darüber haben, was die Ansprechpartner für sie leisten können, und dass es in einigen Ländern solche Ansprechpartner noch nicht einmal gibt. Ich erachte es als nützlich, dass sich die Mitgliedstaaten untereinander tatsächlich bewerten. Vielleicht wird dies in Zukunft zu einem wünschenswerten Ergebnis führen. Ich möchte der Frau Berichterstatterin und auch der Frau Schattenberichterstatterin, Frau Handzlik, für die im Wesentlichen zutreffende Beschreibung der Lage danken, in der wir uns befinden. Ich möchte Sie auf Artikel 36 aufmerksam machen, in dem der Bericht darauf eingeht, dass die Mitgliedstaaten eine Risikobewertung durchführen und gewährleisten müssen, dass die Unternehmen bei der elektronischen Abwicklung der notwendigen Verfahren nicht mit sinnlosen Hürden konfrontiert werden.

 
  
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  Jens Geier (S&D). - Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar Barnier, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Europäische Union genießt ja nicht den besten Ruf. Das ist oft genug der Tatsache geschuldet, dass die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit der Arbeitskräfte nicht gewahrt wird oder an vielen Stellen erst wiederhergestellt werden muss. An der Dienstleistungsrichtlinie kann das beispielhaft gezeigt werden, denn sie ist auf der einen Seite ein wichtiger Treiber für den Binnenmarkt, aber sie leuchtet auch die Grenzen dieses Binnenmarktes aus. Die Überprüfung ist daher richtig. Das ist eine komplexe Aufgabe, auf die Evelyne Gebhardt ganz hervorragende Antworten gegeben hat.

Es bleiben jedoch noch einige Anforderungen übrig, die es zu erledigen gilt. Die Dienstleistungsrichtlinie darf das Grundprinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ auf gar keinen Fall untergraben. Deswegen müssen wir mit allen Kontrollmöglichkeiten, die uns gegeben sind, darauf achten, dass dies eben durch grenzüberschreitende Dienstleistungen auch nicht geschieht.

Der einheitliche Ansprechpartner muss faire Zugänge schaffen zu dem Markt des jeweiligen Landes, in dem die Dienstleistung erbracht werden muss. Aber dies nicht nur für die Dienstleister selber und die Unternehmen, für die sich beispielsweise in meiner Heimatstadt Essen sechs Beamte – für vier Städte – zuständig fühlen, sondern auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Da ist es dann schon entscheidend, welche Sprache bei diesen einheitlichen Ansprechpartnern gesprochen wird. Wir haben im Ausschuss für regionale Entwicklung eine ziemlich heillose Diskussion darüber geführt. Meiner Meinung nach sollen da die Sprachen der Nachbarn zum Einsatz kommen.

 
  
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  Amalia Sartori (PPE).(IT) Herr Präsident, Herr Kommissar, Frau Berichterstatterin, meine Damen und Herren! Wie viele andere Abgeordnete erinnere auch ich mich an die von uns allen geleisteten großen Anstrengungen zur Überwindung zahlreicher Hürden, bis wir endlich die Dienstleistungsrichtlinie annehmen konnten. Heute stehen wir vier Jahre später vor der Evaluierung des Geleisteten, was ich auch als notwendig erachte.

Ich glaube, dass alle zur Verfügung stehenden Instrumente eingesetzt werden müssen, um eine vollständige und korrekte Umsetzung der Richtlinie in allen Mitgliedstaaten zu erzielen und sicherzustellen, dass auch Gesetzesänderungen vorgenommen werden und zwar vor allem auf regionaler Ebene und insbesondere in den Ländern, in denen der Föderalismus ausgeprägter ist.

Zu diesem Zweck halte ich es für absolut wichtig, dass alle entschieden handeln, um zu gewährleisten, dass die Richtlinie zeitnah umgesetzt wird, damit die Anstrengungen der Mitgliedstaaten nicht zunichte gemacht werden, in denen die Umsetzung weiter fortgeschritten ist und denen daher enorme Schwierigkeiten beim Zugang zum Binnenmarkt entstehen würden, dessen wichtigste Bestandteile behindert würden.

Die Schwierigkeit, alle neuen Entwicklungen und Facetten einer Richtlinie, die so wesentlich ist wie diese, bekannt zu machen, erfordert daher, dass die Regierungen Informations- und Kommunikationskampagnen durch die zuständigen Behörden auf einer systematischen Grundlage in dem Ausmaß organisieren, wie es in dem Text der Maßnahme steht. Bisher sind diese Kampagnen noch nicht organisiert worden.

Abschließend möchte ich eine abweichende Bemerkung im Hinblick auf die Verdienste des Verfahrens zur gegenseitigen Evaluierung machen, das sich als äußerst sinnvoll erwiesen hat, indem es eine größere Transparenz bei der nationalen Regulierung und Schaffung eines strukturierten Dialogs zwischen den Mitgliedstaaten ermöglicht hat.

 
  
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  Konstantinos Poupakis (PPE).(EL) Herr Präsident, Herr Kommissar! Zu Beginn möchte ich der Frau Berichterstatterin und den Schattenberichterstattern zu dem Bericht und dem Geist der Zusammenarbeit gratulieren, den sie bewiesen haben. Trotz der Tatsache, dass die meisten Mitgliedstaaten erhebliche Fortschritte gemacht haben, besteht das Hauptproblem in Bezug auf die Anwendung der Richtlinie, wie der Bericht verdeutlicht, erstens in einem Mangel an Informationen für Unternehmen in Bezug darauf, was in den einzelnen Mitgliedstaaten gilt, und zweitens in einer unnötigen administrativen Belastung in Form von zeitintensiven Verfahren.

Diese Probleme stellen ernst zu nehmende Hürden für den grenzüberschreitenden Handel im Dienstleistungssektor und für gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt und allem was damit zusammenhängt dar.

Wenn die Richtlinie richtig angewendet werden soll, ist es daher entscheidend, dass die einheitlichen Ansprechpartner als E-Government-Portale funktionieren und somit ermöglichen, dass die Verfahren und Formalitäten per Fernzugang abgewickelt werden, während gleichzeitig Informationen über Arbeitsrecht und vor allem über das Steuerwesen bereitgestellt werden.

Wenn wir den Markt jedoch vervollständigen, Wachstum fördern und neue Arbeitsplätze schaffen wollen, glaube ich, dass die Mitgliedstaaten die Anwendung der Richtlinie nicht nur beschleunigen, sondern auch unverzüglich Maßnahmen ergreifen sollten, um unklare Punkte in der Richtlinie zu thematisieren, um sowohl die Gesellschaft als Ganzes als auch Klein- und Mittelbetriebe zu begünstigen und die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen.

 
  
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  Seán Kelly (PPE).(GA) Herr Präsident! Lassen Sie mich als Erstes erklären, dass ich der Fraktion für die Gelegenheit dankbar bin, in dieser Debatte zu sprechen, und lassen Sie mich die Frau Berichterstatterin und Kommissar Barnier insbesondere für ihre hervorragende und wichtige Arbeit loben.

Seit ich Mitglied des Europäischen Parlaments bin, höre ich ständig von dem Bedarf nach mehr Europa. Ich begrüße dieses Konzept gewiss. Die derzeitige Wirtschaftskrise hat uns allen, insbesondere in meinem Land, diese Vorstellung nahe gebracht.

In Irland finden derzeit Wahlen statt, wobei es sehr interessant ist, dass dabei mehr über die EU als über lokale Themen gesprochen wird; das ist offensichtlich auf den IWF-EU-Rettungsplan zurückzuführen. Dessen ungeachtet hat der irische Regierungschef zwei Tage in Europa verbracht, was noch nie vorgekommen ist – einen mit Präsident Barroso und heute mit Bundeskanzlerin Merkel. All dies zeigt eine Verbundenheit mit Europa, die wir früher vielleicht nicht hatten.

An diesem Punkt birgt die Richtlinie das Potenzial, uns allen in Europa dabei zu helfen, aus der Wirtschaftskrise herauszukommen und Wohlstand zu erzeugen. Leider haben vielen Länder, auch meines, diese Richtlinie nicht in nationales Recht umgesetzt. Hoffentlich wird sich das unter der neuen Regierung ändern.

Es gibt insbesondere dort großes Potenzial, wo KMU betroffen sind. Sie haben davon noch keinen Gebrauch gemacht, weil sie davon aufgrund von Schwierigkeiten mit der Sprache usw. nichts wussten. Als Erstes muss sicherlich die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht erfolgen. Zweitens, muss die EU den Ländern Hürden und Sanktionen auferlegen, die die Fristen nicht einhalten. Bisher ist es viel zu leicht gewesen, sich nicht daran zu halten. Wenn wir Fortschritte sehen wollen, muss dies geschehen.

Wenn jede KMU einen Angestellten mehr hätte, gäbe es in Europa keine Arbeitslosigkeit mehr.

Wie Herr Harbour und andere erklärt haben, handelt es sich hierbei um eine große Chance. Wir können es uns nicht leisten zu warten.

 
  
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  Ildikó Gáll-Pelcz (PPE). (HU) Herr Präsident, Herr Kommissar! Als Erstes möchte ich darauf hinweisen, dass der ungarische Ratsvorsitz dem erfolgreichen Abschluss des gegenseitigen Evaluierungsverfahrens, der die Qualität der Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten untersucht, große Bedeutung beimisst. Es kann jedoch nicht genug betont werden, wie wichtig es ist, dass wir den Zugang zu Informationen, die Wettbewerbsfähigkeit und somit die Mobilität der Unternehmen und im Speziellen der Klein- und Mittelbetriebe erhöhen. Dazu können wir natürlich auch beitragen, indem wir die grenzüberschreitenden Aktivitäten der KMU erleichtern. Mehrsprachige einheitliche Ansprechpartner können dabei eine äußerst wichtige Rolle spielen und tun dies tatsächlich schon. Die ungarische Regierung hat die Fristen für die Umsetzung aller Elemente der Dienstleistungsrichtlinie in das ungarische Recht und die Praxis stets eingehalten und wird dies auch weiterhin tun. Meiner Meinung nach ist die Richtlinie zweckmäßig. Um ihr Ziel jedoch zu verwirklichen, ist es wichtig, dass alle Mitgliedstaaten alle Elemente der Richtlinie zeitnah befolgen und sich daran halten und die Fristen einhalten.

 
  
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  Jutta Steinruck (S&D). - Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Kolleginnen und Kollegen! Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit sind wichtige Säulen unseres Binnenmarkts. Allerdings dürfen diese kein Einfallstor für Sozialdumping sein. Dienstleister müssen das Recht des Staates, in dem sie arbeiten, respektieren. Deshalb muss auch das Ziellandprinzip konsequent umgesetzt werden. Dazu müssen auch alle Mitgliedstaaten ihre Hausaufgaben machen.

Mein Heimatland Deutschland hat diese Hausaufgaben nicht gemacht, denn es fehlen ganz klare Rahmenbedingungen für faire Mobilität und soziale Sicherheit. Es fehlen in weiten Teilen verbindliche Lohnuntergrenzen, die Kontrolle von Schwarzarbeit ist ungenügend, und wir haben Scheinselbständigkeit als gängiges Mittel, Arbeitsrecht zu unterlaufen. Wir brauchen – mein Kollege Geier hat es schon gesagt – auch Beratungsstellen in unterschiedlichen Sprachen für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nicht nur für Unternehmen. Damit die Dienstleistungsfreiheit auch ein Gewinn für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird, muss noch einiges an Hausaufgaben gemacht werden.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (S&D).(RO) Herr Präsident! Die Dienstleistungsrichtlinie legt einen allgemeinen Rechtsrahmen für die Mitgliedstaaten, die öffentlichen Verwaltungen und die lokalen Behörden fest, um die Verfahren und die Harmonisierung der Bestimmungen in Bezug auf die Etablierung und Bereitstellung von Dienstleistungen zu vereinfachen. Sie richtet außerdem einheitliche Ansprechpartner ein, um Dienstleistern und insbesondere KMU Unterstützung zu bieten.

Wir fordern die Mitgliedstaaten auf, aus den einheitlichen Ansprechpartnern E-Government-Portale zu machen, die den Dienstleistern, die ein Unternehmen gründen oder grenzüberschreitende Dienstleistungen anbieten wollen, die volle Bandbreite von Online-Diensten anbieten. Die Mitgliedstaaten müssen gewährleisten, dass die einheitlichen Ansprechpartner zugänglich sind, wozu auch die Möglichkeit gehört, Formalitäten und Verfahren auf elektronischem Wege per Fernzugang abzuwickeln. Um die elektronische Interoperabilität zwischen den einheitlichen Ansprechpartnern sowie die gegenseitige Anerkennung von elektronischen Signaturen zu gewährleisten, fordern wir die Kommission auf, die Überprüfung der Richtlinie 1999/93/EG über elektronische Signaturen und die Annahme des Rechtsakts über die gegenseitige Anerkennung der elektronischen Identifizierung und Authentifizierung zu beschleunigen, um die Bereitstellung grenzüberschreitender öffentlicher Dienstleistungen auf dem Binnenmarkt zu vereinfachen.

 
  
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  Edit Herczog (S&D). – Herr Präsident! Ein ungarischer Computertechniker kann ganz legal in die Tschechische Republik einreisen und dort arbeiten. Das ist großartig. Natürlich hat er das früher auch schon getan, aber auf dem Schwarzmarkt. Eine unserer größten Errungenschaften ist es, dass man dies nun legal tun kann.

Lediglich acht Prozent der KMU erzielen 15 Prozent ihres Umsatzes auf den europäischen Märkten. Wenn wir diese Zahl einfach verdoppeln würden, sodass 20 Prozent der KMU 30 Prozent dieses Umsatzes auf dem Binnenmarkt erzielen würden, könnten wir das erreichen, was wir wollen. Nach einem Jahr befinden wir uns auf dem Weg dorthin.

Ich möchte all denen danken, die in der Vergangenheit an der Dienstleistungsrichtlinie gearbeitet haben und denjenigen, die sie in den Mitgliedstaaten umgesetzt haben. Sie hat für jede einzelne Regierungen eine enorme Zugkraft, um auf das E-Government umzusteigen und neue IKT-Technologien einzusetzen. Die kleineren Probleme in Bezug auf die Sprache müssen sorgfältig behandelt werden und wir müssen diesbezüglich Verbesserungen vornehmen, aber der große Erfolg der Dienstleistungsrichtlinie besteht darin, dass sie in den kommenden Jahren große Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft haben wird. Neben den Sparprogrammen besteht darin die Errungenschaft, weswegen ich der Frau Berichterstatterin und denen, die sich daran beteiligt haben, gratuliere.

 
  
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  Morten Løkkegaard (ALDE).(DA) Herr Präsident! Ich möchte meiner ersten Rede nur kurz etwas hinzufügen. Viele von uns, die heute gesprochen haben, haben erwähnt, dass es Länder gibt, die immer noch nicht über einheitliche Ansprechpartner verfügen, weswegen ich den Herrn Kommissar direkt auffordern möchte, persönlich zu intervenieren, wenn Sie nun all diese Länder besuchen, und sicherstellen, dass Sie den Mitgliedstaaten gegenüber noch einmal betonen, dass diese einheitlichen Ansprechpartner bereitgestellt werden müssen. Es müssen ordnungsgemäße Zustände herrschen. Ich behaupte nicht, ein Fachmann dafür zu sein, wie man mehr Druck auf die Mitgliedstaaten ausübt, die dem nicht nachkommen, aber ich hoffe inständig, dass Sie, als Kommissar, persönlich Ihren Teil dazu beitragen werden, um Druck auf diese Länder auszuüben. Ich denke, es ist einfach ein Skandal, dass es nach 14 Monaten immer noch Länder gibt, die die Richtlinie nicht umgesetzt haben.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL).(PT) Herr Präsident, Herr Kommissar! Es ist sowohl sinnvoll als auch notwendig, uns hier an die Kämpfe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in verschiedenen Ländern gegen diese Richtlinie zu erinnern, Kämpfe, die zusammen eine aussagekräftige Dimension auf europäischer Ebene angenommen haben, Kämpfe, durch die einige eher negative Aspekte des ersten Entwurfs der Richtlinie gestrichen oder geändert werden konnten. Diese Diskussion zeigt jedoch eindeutig, dass die Anlässe zur Besorgnis und die Motive für den Kampf nicht verschwunden sind.

Das liegt hauptsächlich daran, dass nicht alle Bereiche, in denen die Staaten ihren sozialen Pflichten durch öffentliche Dienste nachkommen können und müssen, eindeutig aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausgenommen worden sind. Wir wissen sehr wohl, dass das Konzept der öffentlichen Dienstleistungen verzerrt worden ist, um einen verengten Blick darauf zu bieten. Warum ist die Fähigkeit der Mitgliedstaaten, sich für die Bewahrung ihrer Einzigartigkeit und den Schutz ihres produktiven und unternehmerischen Gefüges einzusetzen, eingeschränkt worden? Es liegt daran, dass die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit weiterhin wichtiger sind als die Sozial- und Arbeitsrechte, die immer weiter herabgewürdigt werden, während der Binnenmarkt gestärkt wird.

Herr Präsident, Herr Kommissar! Ein echter Beitrag zur Verteidigung der Interessen von Klein- und Mittelbetrieben wäre es, die so genannten Sparpläne unverzüglich zu stoppen, von denen sie eingeengt werden, wie es gerade in unzähligen Ländern wie Portugal geschieht.

 
  
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  Evelyn Regner (S&D). - Herr Präsident! Sie sehen, es melden sich sehr viele Abgeordnete über das Catch the eye-Verfahren, weil das Thema uns so wahnsinnig wichtig ist. Ich komme aus einem Land, Österreich, in dem die Dienstleistungsrichtlinie noch nicht umgesetzt wurde. Der Grund ist verfassungsrechtlicher Natur. Es bedarf der entsprechenden Mehrheiten für ein Bundesverfassungsgesetz, und die zu erreichen ist nicht einfach. Ich möchte ausdrücklich der Berichterstatterin Evelyne Gebhardt Dankeschön sagen, nicht nur weil sie sich schon so lange engagiert für das Thema einsetzt, sondern auch, weil sie mit den Schattenberichterstattern versucht hat, in diesem Bericht Grundsätzliches und Praktisches unterzubringen. Grundsätzliches wie die Betonung, wie wichtig es ist, die sozialen Dienstleistungen und die Gesundheitsdienstleistungen auszunehmen. Und Praktisches wie beispielsweise die Möglichkeit, über das Internet entsprechend fündig zu werden und die notwendigen Auskünfte zu bekommen.

Ich habe mich vor allem zu Wort gemeldet, weil ich auf unsere Enttäuschung darüber hinweisen möchte, dass es auch mit der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie nach wie vor nicht gelingen wird, Lohn- und Sozialdumping in den Griff zu bekommen.

 
  
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  Sylvana Rapti (S&D).(EL) Herr Präsident! Ich komme aus Griechenland und anders als Österreich hat Griechenland erst vor ein paar Monaten, im Jahr 2010, damit begonnen, die Dienstleistungsrichtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Wir sind sehr stolz darauf, da wir es in einer für Griechenland sehr schwierigen Zeit erreicht haben, in einer Krisenzeit, und die Tatsache, dass wir dies erreicht haben, ist deswegen sehr wichtig, weil die Ersten, die von der Dienstleistungsrichtlinie, und insbesondere von den einheitlichen Ansprechpartnern, unterstützt werden, die Klein- und Mittelbetriebe sind, die wir in der europäischen Wirtschaft vor allem brauchen.

Ich möchte zwei Dinge wiederholen, die bereits ein anderer griechischer Abgeordneter gesagt hat. Herr Poupakis von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) hat erklärt, dass es sehr wichtig ist, über Informationen zu verfügen, und dass es auch sehr wichtig ist, administrative Hürden zu beseitigen.

Abschließend muss ich Frau Evelyne Gebhardt aufrichtig und aus tiefstem Herzen danken; sie hat dieses Kind, womit ich die Dienstleistungsrichtlinie meine, seit der vergangenen Legislaturperiode wie eine Mutter gehegt; sie hat es groß gezogen und ich denke, dass sie die Richtlinie zusammen mit dem „Papa“, Herrn Kommissar Barnier, wie ihr Kind zum Wohl der europäischen Bürgerinnen und Bürger großziehen wird.

 
  
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  Der Präsident. – Frau Rapti! Ich habe Ihnen ein bisschen mehr Zeit gegeben, weil eine Geburt immer ein bisschen länger dauert. Ich hoffe, dem Baby geht es gut!

 
  
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  Michel Barnier, Mitglied der Kommission.(FR) Herr Präsident! Es stimmt, dass Frau Gebhardt und ich ein enges Verhältnis haben, aber das bedeutet nicht, dass wir uns immer einig sind. Ich will dazu nur sagen, dass wir intelligent zusammenarbeiten müssen, Frau Rapti.

Ich war auch etwas erstaunt darüber, was Sie gesagt haben, Frau Rapti. Bei meinem letzten Besuch in Griechenland konnte ich mich davon überzeugen - und ich wiederhole die Bedenken von Herrn Harbour über das Wachstumspotenzial in dieser Richtlinie - dass es eindeutig Potenzial für die so wichtige Dienstleistungsbranche gibt, wenn die Richtlinie intelligent, innerhalb der festgelegten Grenzen und doch unter voller Ausschöpfung ihres Wachstumspotenzials, eingesetzt wird – ich wiederhole: andere Agrarlebensmittel- und Industriebereiche sollten bezüglich des Wachstums eine gleichermaßen wichtige oder noch wichtigere Rolle spielen. Zudem wird diese Richtlinie, wenn sie korrekt eingesetzt wird, eine Chance für offene Volkswirtschaften wie die griechische Volkswirtschaft bieten, in der Dienstleistungen, insbesondere Tourismusdienstleistungen – die Tourismusindustrie – so wichtig sind.-

Herrn Schwab und auch Frau Gebhardt möchte ich sagen, dass es richtig ist, dass sie die Rolle des Parlaments bei der Verbesserung der Richtlinie hervorheben, und bestätigen, dass das Parlament bei der Gewährleistung ihrer korrekten Umsetzung wachsam sein wird. Wie ich Herrn Harbour schon oft erklärt habe, werde ich persönlich ein Auge auf ihre Umsetzung haben.

Heute haben sich fast alle Mitgliedstaaten dazu entschlossen, einen horizontalen Rechtsakt anzunehmen. Frau Vergnaud und Herr Canfin haben darauf hingewiesen – was ihnen sehr leid getan hat, aber sie haben die Pflicht, ihre Meinung mitzuteilen – dass Frankreich und auch Deutschland es vorgezogen haben, die Grundsätze der Richtlinie direkt in ihre bestehenden sektoralen Rechtsvorschriften zu integrieren. Manche Menschen mögen diese Vorgehensweise in Frage stellen oder kritisieren, Frau Vergnaud, so wie Sie es auch tun, aber wir glauben, dass sie im europäischen Kontext klar und gültig ist.

Frau Hyusmenova möchte ich außerdem darauf hinweisen, dass 23 Mitgliedstaaten ihre horizontalen Umsetzungsvorschriften bereits angenommen haben. Herr Kelly hat erwähnt, dass Irland dies als letztes Land getan hat. In zwei weiteren Mitgliedstaaten – Frau Regner sprach von Österreich und Luxemburg – werden die Rechtsvorschriften derzeit von den Parlamenten geprüft.

Außerdem möchte ich Frau in ’t Veld darauf aufmerksam machen, dass die Vertragsverletzungsverfahren gegen sieben Mitgliedstaaten noch laufen, die ihre Umsetzungsmaßnahmen nicht mitgeteilt haben. Somit herrscht, meine Damen und Herren, wie Sie sehen können, ein Geist der Übereinstimmung und der Eigeninitiative. Wie bereits erwähnt wurde, besuche ich die Mitgliedstaaten selbst. Herr Løkkegaard hat meine Besuche insbesondere in Bezug auf diese Themen erwähnt. Sie werden jedoch sehen, dass wir, falls notwendig, durch die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren noch hartnäckiger sein können, um zu gewährleisten, dass diese Richtlinie korrekt umgesetzt wird.

Frau Auconie, Frau Handzlik, Frau Sehnalová, Frau Gebhardt und Herr Harbour haben die Bedeutung der mehrsprachigen einheitlichen Ansprechpartner hervorgehoben. Wir teilen die Ansicht, dass mehrsprachige Dienstleistungen bedeutsam sind, Dienstleistungen, die auch sehr interoperabel, elektronisch und durch das wundervolle Instrument Internet zugänglich sind – Frau Comi und Frau Roithová haben das erwähnt genauso wie gerade eben Frau Herczog, als sie über diese einheitlichen Ansprechpartner gesprochen hat.

Ich möchte außerdem Frau Handzlik darauf hinweisen, dass die Kommission mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeitet, um bewährte Verfahren in Bezug auf Themen wie das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) und das Problemlösungsnetz für den Binnenmarkt (SOLVIT) auszutauschen. Wir haben eine Expertengruppe damit beauftragt, diesen Austausch bewährter Verfahren zu vereinfachen; wir haben eine Untersuchung über den aktuellen Stand eingeleitet und Ende 2011 werden wir eine Konferenz über den praktische Einsatz der einheitlichen Ansprechpartner in dem gleichen Geist organisieren wie das Forum über den Binnenmarkt, das ich organisieren möchte – dieser Vorschlag wurde von Frau von Thun und Hohenstein und Herrn Harbour unterbreitet. Dabei wird es sich um ein jährliches Binnenmarktforum handeln, mit dem wir einen menschlicheren, praktischeren, bürgernäheren und marktnäheren Ansatz mit den Unternehmen und Berufsverbänden oder Gewerkschaften wählen können.--

Herr Løkkegaard und Frau Gáll-Pelcz, die uns an das Engagement des ungarischen Ratsvorsitzes erinnert haben, haben die gegenseitige Evaluierung angesprochen. Dabei handelt es sich um eine weitere neue Methode, die, wenn sie erfolgreich ist, für andere europäische Texte hoffentlich hilfreich sein wird. Ich schenke dieser konstruktiven gegenseitigen Bewertung, bei der es sich um ein modernes Instrument handelt, das aus einer Einzelfall-Evaluierung vor der Anwendung bei anderen legislativen Instrumenten besteht, sehr viel Beachtung.---

Herr Harbour erwähnte die von uns eingeführten Leistungstests. Warum haben wir die Leistungstests für jeden Dienst zur Ermittlung der positiven oder negativen Interaktionen zwischen bestimmten europäischen Texten eingeführt? Weil uns klar geworden ist, dass wir für eine korrekte Anwendung der Dienstleistungsrichtlinie auch andere Texte berücksichtigen müssen, wobei ich das Beispiel eines Architekten in Belgien anführen möchte, der für Kunden in den Niederlanden arbeitet und für den unter Umständen die Dienstleistungsrichtlinie, die Berufsanerkennungsrichtlinie, die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr, die Verbraucherschutzrichtlinien und noch andere Instrumente gelten. Darum müssen wir sicherstellen, dass diese verschiedenen europäischen Texte gut miteinander verknüpft sind, und das werden wir mit den Leistungstests auch tun.

Abschließend, Herr Präsident, möchte ich auf einen sehr politischen Punkt eingehen, der mir auch wichtig ist, meine Damen und Herren, und auf den Frau Gebhardt als Erste eingegangen ist: Die Richtlinie muss gemäß dem Zweck angewendet werden, für den sie gedacht war; sie darf nicht für andere Dinge angewendet werden. Darum werde ich genauso wachsam wie Sie im Hinblick auf die Versuchung bestimmter Mitgliedstaaten sein, diese Richtlinie für andere als die vorgesehenen Zwecke einzusetzen, insbesondere bei Themen im Zusammenhang mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse. Frau Auconie ist auf diesen Punkt eingegangen, genauso wie Frau Svensson und soeben Frau Bizzotto.

Ich möchte außerdem Herrn Canfin, der mich danach gefragt hat, daran erinnern, dass die Kommission ihren Verpflichtungen nachkommt, indem sie an einem Text arbeitet, der eine Mitteilung über öffentliche Dienstleistungen und über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse verdeutlichen wird. Mein Kollege, Herr Almunia, der für den Wettbewerb zuständige Kommissar, arbeitet seinerseits an einer Aktualisierung des Monti-Kroes-Pakets. Somit werden Sie, was die Mitteilungen betrifft, über zwei Instrumente verfügen, was Klarheit schaffen und Mehrdeutigkeiten sowie manchmal Kontroversen und Missverständnisse vermeiden sollte.-

Die Mitteilung über die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse oder öffentliche Dienstleistungen wird im Laufe des Jahres erstellt. Frau Geier möchte ich außerdem sagen, dass die Dienstleistungsrichtlinie die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht beeinträchtigen sollte, da sich die Richtlinie mit diesem Thema nicht befasst. Tatsächlich befasst sie sich nicht mit dem Thema der Rechte oder dem Thema der Entsendung von Arbeitnehmern.

Zum Schluss möchte ich Herrn Le Hyaric, dessen Kritik ich mir vorhin sehr genau angehört habe, sagen, dass weder das Transportwesen noch der Gesundheitsbereich von der Dienstleistungsrichtlinie erfasst werden. In dieser Richtlinie wird nicht gesagt, dass öffentliche Dienstleistungen in irgendeiner Weise privatisiert werden müssen; in der Mitteilung, die wir über die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse vorbereiten, werde ich darauf und auf andere Punkte besonders achten.

Das heißt, meine Damen und Herren, ich weiß, dass diese Richtlinie eine Debatte ausgelöst hat. Ich möchte Sie daran erinnern, dass sie erheblich verbessert worden ist, dass sie nun recht eindeutig ist und dass wir sie einsetzen können, um Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen, worauf die Bürgerinnen und Bürger warten. Ich möchte, dass wir fordernd sind – und sie sind das ganz zu Recht – aber ich möchte auch, dass wir im Hinblick auf diese Richtlinie objektiv sind und diesen Binnenmarkt für Dienstleistungen gemeinsam im Geist der Partnerschaft und unter Einsatz partnerschaftlicher Methoden aufbauen. Auf jeden Fall bin ich entschlossen – und das habe Ihnen versprochen zu tun – dies in den kommenden vier Jahren zu tun, damit diese Richtlinie ihr volles Potenzial entfalten kann.

 
  
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  Evelyne Gebhardt, Berichterstatterin. − Herr Präsident! Die Diskussion war sehr interessant und aufschlussreich. Ich konnte aber auch eines feststellen: Es gibt immer noch Leute, die den alten Vorschlag von Herrn Bolkestein, in dem tatsächlich Liberalisierung und Deregulierung vorgesehen waren, immer noch im Kopfe haben, obwohl das wirklich Vergangenheit ist und es bei der Dienstleistungsrichtlinie, so wie wir sie heute haben, darum geht, dass Menschen mit ihrer Qualifikation ihre Dienstleistungen in der ganzen Europäischen Union anbieten dürfen. Darum geht es in der Dienstleistungsrichtlinie, und es ist wichtig, das immer wieder zu sagen! Das möchte ich hier auch noch einmal betonen. Und das haben wir auch sehr klar geändert.

Außerdem möchte ich daran erinnern, dass wir in der Dienstleistungsrichtlinie durchaus eine Sozialklausel haben. In Artikel 1 haben wir nämlich hineingeschrieben, dass das Arbeits- und Sozialrecht der Mitgliedstaaten durch die Anwendung der Dienstleistungsrichtlinie nicht in Frage gestellt werden kann. Und wenn so etwas in einem Mitgliedstaat geschieht – und das habe ich auch anfangs gesagt –, dann ist das eine falsche Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie. Wenn Sie von Rüffert und anderen Leuten sprechen, hat das nichts mit der Dienstleistungsrichtlinie zu tun. Das hat mit der Entsenderichtlinie und ihrer Umsetzung zu tun. und das hat mit den Vergaberichtlinien zu tun. Man sollte bitteschön nicht Äpfel und Birnen miteinander vergleichen! Äpfel und Birnen geben vielleicht am Ende ein gutes Kompott, aber in der Politik ist das eine total falsche Anwendung. Deswegen sollten wir wirklich sehr genau aufpassen, was geschieht.

Ich wiederhole meinen Appell, dass wir dafür sorgen müssen, dass die Dienstleistungsrichtlinie in den Mitgliedstaaten korrekt umgesetzt wird und nicht dazu genutzt wird, um Rechte abzuschaffen, um zu deregulieren – das ist nicht Auftrag der Dienstleistungsrichtlinie!

Es bleibt natürlich für uns ganz klar eine Forderung, dass wir in der Europäischen Union auf jeden Fall einen gesetzlichen Rahmen zum Schutz der Dienste im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse brauchen. Ich bin sehr gespannt, was uns die Kommission in dieser Frage geben wird.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache wird geschlossen.

Die Stimmabgabe findet morgen Mittag, Dienstag, den 15. Februar, statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)

 
  
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  Raffaele Baldassarre (PPE), schriftlich.(IT) Der Dienstleistungsmarkt macht zwei Drittel des Bruttoinlandsprodukts und zwei Drittel der Arbeitsplätze in der Europäischen Union aus und dennoch nur ein Fünftel des Gesamthandels innerhalb der EU. Dennoch kann ich den von der Frau Berichterstatterin aufgezählten Prioritäten und insbesondere der Vervollständigung der einheitlichen Ansprechpartner sowie der Stärkung der administrativen Zusammenarbeit nur zustimmen. So wie die Dinge liegen, existiert die erste Generation der einheitlichen Ansprechpartner in 22 Mitgliedstaaten. Das sollte uns theoretisch beruhigen - aber man kann das Verfahren nur in 14 davon online durchführen. Vielmehr ist es wichtig, dass die einheitlichen Ansprechpartner ein integraler Bestandteil eines stärkeren E-Government in der EU werden und das Angebot in allen Sprachen zur Verfügung stellen. Schließlich ist es wichtig, die administrative Zusammenarbeit zu stärken, damit dieses ganze auf Kommunikation beruhende System wirksam funktionieren kann. Das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) ist bereits zu einem äußerst wichtigen Instrument geworden. Es unterstützt die Arbeit der Verwaltungen, ermöglicht die Koordinierung verschiedener administrativer Methoden und die Ergänzung mangelhafter Informationen. Ungeachtet dessen wird in Zukunft eine Überwachung notwendig sein, um zu gewährleisten, dass dieses System nicht nur benutzt wird, sondern auch und vor allem korrekt angewendet wird.

 
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