Index 
 Vollständiger Text 
Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 15. Februar 2011 - Straßburg Ausgabe im ABl.

Stimmerklärungen
MPphoto
 
 

  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich.(PT) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates sind brasilianische Staatsangehörige bei der Einreise in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union für kurzfristige Aufenthalte von der Visumpflicht befreit. Brasilien verlangt jedoch nach wie vor Einreisevisa von den Staatsangehörigen von vier Mitgliedstaaten: Estland, Zypern, Malta und Lettland. Die anderen Mitgliedstaaten haben bilaterale Visaabkommen mit Brasilien. Um dieses Problem anzugehen und angesichts der diesbezüglichen ausschließlichen Außenkompetenz der Europäischen Union fasste der Rat einen Beschluss, mit dem die Kommission ermächtigt wurde, Verhandlungen über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und Brasilien über die Befreiung von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten aufzunehmen. Das vorliegende Abkommen, für das ich gestimmt habe, befreit alle EU-Bürgerinnen und -Bürger, einschließlich derjenigen Estlands, Lettlands, Maltas und Zyperns, die zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken nach Brasilien reisen, von der Visumpflicht, genau so, wie brasilianische Staatsangehörige bereits ohne Visum in alle EU-Mitgliedstaaten reisen können. Das Abkommen ergänzt bestehende bilaterale Abkommen zwischen mehreren EU-Mitgliedstaaten und Brasilien, die Reisen zu anderen als touristischen oder geschäftlichen Zwecken (z. B. zu Studien- oder Forschungszwecken) abdecken, es ersetzt diese Abkommen jedoch nicht.

 
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen