Der Präsident. – Der nächste Tagesordnungspunkt ist die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur Rechtsstaatlichkeit in Russland.
Ich möchte stellvertretend für die Vizepräsidentin der Kommission und die Hohe Vertreterin das Wort Frau Győri erteilen.
Enikő Győri, amtierende Präsidentin des Rates. – Herr Präsident, der ungarische Ratsvorsitz vertritt die Hohe Vertreterin und Vizepräsidentin der Kommission während dieser Aussprache auf Wunsch von Baroness Ashton. Wie Sie vielleicht wissen, bereist Baroness Ashton in dieser Woche Nordafrika und den Nahen Osten.
Ich möchte Ihnen danken, dass Sie die Frage der Situation der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in Russland aufgegriffen haben. Trotz einiger sehr positiver Zeichen von Präsident Medwedew im letzten Jahr ist die derzeitige Menschenrechtslage in Russland und vor allem in der Nordkaukasusregion weiterhin sehr besorgniserregend. Die Gewalt, die Schikanierung und auch Einschüchterungen gegenüber Aktivisten, Rechtsanwälten und unabhängigen Journalisten bereiten uns große Sorge.
Die Anzahl an Fällen, welche diese Erklärung stützen, ist unannehmbar hoch. Die brutalen Angriffe auf russische Journalisten, auf Oleg Kaschin and Anatoli Adamtschuk, sowie auf den Umweltaktivisten Konstantin Fetisow, gehören zu den jüngsten Taten, die uns das Klima der Unsicherheit und Einschüchterung in Erinnerung rufen, mit dem Journalisten, Aktivisten und Menschenrechtsaktivisten in Russland in ihrer tagtäglichen Arbeit konfrontiert sind.
Trotz der Zusicherungen von höchster Ebene werden die Täter selten vor ein Gericht gestellt und verurteilt. Die Übernahme von Verantwortung für Akte der Gewalt gegen Menschenrechtsaktivisten und auch für deren Einschüchterungen – ich möchte hier Fälle von Frau Estemirowa, Frau Politkowskaja, Frau Barburowa and Herrn Markelow nennen – bleibt weiterhin ein wichtiger Test für die Unabhängigkeit und Wirksamkeit der russischen Justiz. Solange die Verbrechen nicht aufgeklärt werden, wird weiterhin ein Klima der Straflosigkeit vorherrschen.
Es gibt jedoch auch positive Entwicklungen. Ich sollte hier die Entscheidung des Moskauer Stadtrats erwähnen, friedliche und geregelte Demonstrationen zu erlauben - die bis zum letzten Jahr verboten waren - wie etwa Demonstrationen zur Unterstützung von Artikel 31 oder der Tag der Pressekundgebungen. Diese Entscheidung haben wir begrüßt. Gleichzeitig erhalten wir aber weiterhin Berichte über willkürliche Festnahmen friedlicher Demonstranten - darunter auch Oppositionsführer - auf genau diesen genehmigten Kundgebungen, und über Festnahmen weiterer Personen in ganz Russland. Für uns ist dies ist eine sehr besorgniserregende Angelegenheit.
Die Redefreiheit, die Versammlungs- und auch die Vereinigungsfreiheit ist eine Voraussetzung für die Entwicklung moderner Gesellschaften. All diese Freiheiten sind in der Verfassung der Russischen Föderation verankert. Diese Freiheiten sind auch ein Teil der Verpflichtungen, die Russland als Mitglied der Vereinten Nationen, der OSZE und des Europarates eingegangen ist. Die EU fordert Russland dringend dazu auf, seinen Verpflichtungen nachzukommen und seinen Bürgerinnen und Bürgern diese Rechte zu gewährleisten.
Präsident Medwedew hat seinen Präsidentiellen Menschenrechtsrat dazu aufgefordert, die Fälle von Chodorkowski, Lebedew und Magnitskij zu untersuchen. Wir begrüßen diese Entscheidung sehr. Die EU hat aus ihrer tiefen Besorgnis zur Art und Weise, wie mit diesen Fällen umgegangen wurde, keinen Hehl gemacht.
Präsident Medwedew hat sich oftmals gegen die Erscheinung ausgesprochen, die er als den in Russland vorherrschenden „Rechtsnihilismus" bezeichnet hat. Die EU steht bereit, Russland bei der Bewältigung dieses Problems, und in erster Linie mit der Reform des Justizsystems, zu unterstützen. Mit der Überzeugung, dass eine wirkliche Modernisierung eine anerkannte Achtung der Rechtsstaatlichkeit und ihre gleiche und gerechte Anwendung erfordert, haben wir die Rechtsstaatlichkeit in den Mittelpunkt unserer Partnerschaft für Modernisierung gestellt.
Konkrete Aktivitäten sind in diesem Zusammenhang bereits in enger Zusammenarbeit mit der russischen Präsidialverwaltung und dem Europarat vorbereitet worden - zum Beispiel die Einrichtung eines Berufungssystems für Straf- und Zivilsachen in Russland. Wir sind bereit, hierzu mit Russland zusammenzuarbeiten, wie auch zu neuen Projekten zur Korruption und dem Haager Übereinkommen.
Die Situation im Nordkaukasus ist besonders besorgniserregend und erfordert sofortiges Handeln. Wir begrüßen die neue Strategie für wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie die Anstrengungen des Vize-Premierministers Herrn Chloponin, aber noch viel mehr muss getan werden, um für eine nachhaltige Reaktion auf die barbarischen terroristischen Akte gegen Zivilisten zu sorgen. Die andauernde Immunität und Straflosigkeit der Sicherheitskräfte, die in Tschetschenien operieren, schürt Groll und Terror in der Region und ist Grund unserer tiefen Besorgnis.
Wir zollen all jenen unsere Anerkennung, die ihr Leben verloren haben, sowie all denjenigen, die wegen ihres Berufs oder ihres Glaubens einem Angriff zum Opfer gefallen sind. Wir zollen auch den mutigen Menschen Tribut, die in einem solch gefährlichen Umfeld nicht von ihrem zivilen Engagement abgehalten werden können.
Insgesamt war der aktuelle Bericht nicht sehr positiv. Es gibt jedoch positive Anzeichen bei der Menschenrechtslage in Russland. Diese werden oftmals durch rückläufige Entwicklungen wieder wettgemacht und im Großen und Ganzen waren sie nicht ausreichend, um wirkliche Verbesserungen zu erzielen, aber wir dürfen uns nicht entmutigen lassen.
Der bedeutsame Umfang der Rechtsprechung, die durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte konstituiert wurde, stellt für die Weiterentwicklung des russischen Rechts im Hinblick auf die Achtung von Menschenrechten einen wichtigen Ansporn dar. Wir sind mit Russland in einen ernsthaften Menschenrechtsdialog getreten. Russland akzeptiert diesen, nutzt ihn aber selbstverständlich auch, um zu kritisieren, was es als Unzulänglichkeiten in der EU betrachtet. Wir werden diesen Dialog weiterführen. Dazu gibt es keine Alternative.
György Schöpflin, im Namen der PPE-Fraktion. - Herr Präsident, diejenigen, die Russland kennen, werden wissen, dass das, was dort als ein Rechtswesen gilt, nicht den normalen Kriterien der Rechtsstaatlichkeit genügt.
Das wirkt sich auf die Beziehungen Russlands mit dem Rest der Welt und gleichermaßen auf die Beziehungen des Landes mit seinen eigenen Bürgerinnen und Bürgern aus. Daraus folgt, dass die Europäische Union, wenn sie sich mit Russland beschäftigt, eine Reihe von nicht-rechtlichen Faktoren berücksichtigen muss, insbesondere die Aspekte politische Einflussnahme, Korruption und gelegentlich auch Gewalt.
Die Beziehung zwischen Russland und dem Westen unterliegt somit einer Ungewissheit, ganz zu schweigen davon, dass man jegliche Transparenz und auch Verantwortlichkeit vermisst. In Bereichen, in denen Russlands eigene Bürgerinnen und Bürger betroffen sind, führen diese ein Leben, das zu sehr von Willkür und Gewalt beeinflusst ist, als dass die Verpflichtung der Europäischen Union zu allgemein gültigen Menschenrechten dies gutheißen könnte.
Versuche, Russland umzuwandeln, sind gescheitert, so dass die Europäische Union keine andere Alternative hat, als mit der schwierigen Berührungsfläche aus ihrer eigenen Gesetzmäßigkeit und Russlands Ungesetzlichkeit zu leben.-
Adrian Severin, im Namen der S&D-Fraktion. - Herr Präsident, das Modell der Machtteilung zwischen dem Staat und den Mitgliedern einer Gesellschaft bestimmt über den Inhalt von politischen Entscheidungen, wohingegen die Berechenbarkeit des Entscheidungsprozesses und die richtige Umsetzung von Entscheidungen durch die Ehrlichkeit, Professionalität und Unabhängigkeit der Justiz gewährleistet wird.
Die Europäische Union und Russland können nur gemeinsame Handelspartner sein, wenn ihre Modelle der Machtteilung, ihre Entscheidungsverfahren und ihre Justizsysteme miteinander vereinbar sind. Das Erreichen einer solchen Vereinbarkeit ist eine Übung in punkto Partnerschaft und Zusammenarbeit, Konsens und Vertrauen sowie dem Schaffen der Fähigkeit zur Kooperation, es ist aber keine Übung der Fürsprache, des Belehrens und der Schuldzuweisung.
Russland ist ein vollwertiges Mitglied des Europarates und hat die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet. Infolgedessen hat der Europarat die Befugnis, das Funktionieren der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Russland zu untersuchen. Die Europäische Union sollte sich daher auf den Europarat stützen, um zusammen mit Russland einen gemeinsamen Raum der Freiheit, der demokratischen Sicherheit und der Gerechtigkeit schaffen.
Außerdem sollte die Europäische Union, da sie ja selbst den Weg hin zu einem Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention beschreitet, ihren zukünftigen Status als Vertragspartei dieser Konvention nutzen, um die Annäherung und die Fähigkeit zur Kooperation mit Russland im Bereich der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit voranzutreiben.
Noch vor Jahren, als das Europäische Parlament kaum mehr Macht hatte als eine kämpferische NRO, war dessen einziges Mittel, die strittigen Punkte beim Namen zu nennen und anzuprangern. Heutzutage sind wir infolge des Vertrags von Lissabon eine mächtige politische Institution. Das erfordert von uns mehr Verantwortung, Pragmatismus und Selbstbeherrschung. Wir sollten uns nicht von Gefühlen leiten lassen. Gegenüber unseren Werten sollten wir uns auch nicht gleichgültig verhalten. Wir dürfen nicht gleichzeitig die Rolle des Anklägers und des Richters ausüben. Wir sollten nicht auf Grundlage bloßer Mutmaßungen, Gerüchte oder verschiedener Lobby-Interessengruppen handeln. Unsere Glaubwürdigkeit, die sich aus der Gerechtigkeit und Reife unserer Herangehensweise speist, ist - wie auch unsere Entschlossenheit und Offenheit - die beste Waffe, die wir in unserem Dialog mit Russland zu einer Zeit haben, in der unsere Bürgerinnen und Bürger uns aufgefordert haben, eine strategische Partnerschaft mit Russland zu entwickeln - nicht aber, einen neuen Kalten Krieg zu beginnen.
Kristiina Ojuland, im Namen der ALDE-Fraktion. - Her Präsident, wir betrachten Russland als einen wichtigen Partner der Europäischen Union. Wir erwarten daher, dass Russland seine internationalen Verpflichtungen einhält und die konstitutionellen Rechte seiner eigenen Bürgerinnen und Bürger umsetzt.
Tatsache ist, dass Verletzungen der Menschenrechte, der bürgerlichen Freiheiten und der Rechtsstaatlichkeit in Russland gang und gäbe sind. Rechtswidrigkeiten und eine weit verbreitete Korruption führten allein im letzten Jahr zur Auswanderung von 300 000 Bürgerinnen und Bürgern aus Russland. Es ist schwierig, sich ausländische wie auch nationale Investitionen in solch einem Klima vorzustellen.
Recht und Ordnung werden von den russischen Behörden offensichtlich auf eine Weise aufrecht erhalten, die nicht der Verfassung entspricht. Die Lage im Nordkaukasus ist eines der niederträchtigsten Beispiele hierfür. Die russische Verfassung bietet eine Grundlage für ein Vielparteiensystem, aber de facto ist dieses zu einem Einparteiensystem mit einem marginalisierten Parlament geworden.
Ich möchte die Vertreterin des Rates fragen, welche Strafmaßnahmen und Sanktionen gegenüber den russischen Amtspersonen ausgesprochen werden sollen, die direkt für Menschenrechtsverletzungen und Akte der Rechtsbeugung verantwortlich sind.
Die Europäische Union muss in ihrer Politik gegenüber Drittstaaten konsequent sein. Es würde die Europäische Union unglaubwürdig machen, wenn wir vor einigen schweren Vergehen in manchen Ländern die Augen verschließen, während wir gegenüber anderen Ländern für gleiche Verstöße Sanktionen aussprechen. Wir können keine normalen Beziehungen mit Russland fortführen, wenn in dem Land keine konkreten Verbesserungen unternommen werden. Wir müssen der Wahrheit ins Auge sehen.
Werner Schulz, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Russische Föderation ist trotz einer einwandfreien Verfassung noch immer kein Rechtsstaat, Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit gehen weit auseinander. Für einen funktionierenden Rechtsstaat fehlen leider die elementaren Voraussetzungen einer unabhängigen Justiz und einer freien Presse. „Das beste russische Gericht befindet sich in Straßburg“, lautet eine sarkastische Empfehlung. Tatsache ist, dass etwa ein Drittel der beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingehenden Klagen aus Russland kommt. Die russischen Bürger haben kein Vertrauen in die eigenen Gerichte und bekommen dort nur selten Recht. Das zeigt sich auch an der zurückgehenden Zahl der Berufungen.
Obwohl mit Präsident Medwedjew und Ministerpräsident Putin zwei Juristen an der Spitze des Staates stehen, die wiederholt angekündigt haben, den Rechtsnihilismus zu bekämpfen, erweisen sich ihre Worte, denen entgegengesetzte Taten folgen, eher als Rechtszynismus. Kein Gericht in Russland traut sich Urteile zu sprechen ohne Rücksprache mit den höheren Instanzen. Diese Telefonjustiz hat abhängige Richter geschaffen, die mehr um die eigene Sicherheit und das eigene Fortkommen besorgt sind als um die Gerechtigkeit. Das zeigt auch der Fall Chodorkowski. Gerade hat eine Justizangestellte ausgesagt, dass dem Richter Danilkin das Urteil von oben diktiert wurde. Mit der wiederholten Verurteilung von Chodorkowski und Lebedjew ist auch der russische Rechtsstaat im Gulag geblieben. Wie zu Sowjetzeiten geschah die Vorverurteilung durch die politische Führung.
So geht die gelenkte Demokratie Hand in Hand mit der gelenkten Justiz. Obwohl die russische Justiz vor allem den strafenden Staat verkörpert, versagt sie völlig, wenn es um die Aufklärung, Verfolgung und Verurteilung von politisch motivierten Straftaten geht. Die Übergriffe und Morde an Journalisten haben ein Klima der Angst und Unterdrückung geschaffen.
Erschreckend sind auch die Zustände im Strafvollzug. Hierfür steht beispielhaft der Fall Sergej Magnitzkis, eines Anwalts, der Korruption aufgedeckt hat und dafür in einem beispiellosen Willkürakt ins Gefängnis kam und dort wegen unterlassener medizinischer Hilfeleistung grausam ums Leben kam.
Ein Modernisierungsabkommen der EU mit Russland wird nur dann Erfolg haben, wenn es im Kern ein Modernisierungsabkommen der russischen Führung mit der eigenen Bevölkerung enthält. Das bedeutet endlich die Einhaltung der verfassungsmäßig garantierten Bürgerrechte und die Erfüllung der in der OSZE und im Europarat eingegangenen Verpflichtungen.
Russland braucht den Übergang von der gelenkten Demokratie zur Entwicklungsdemokratie. Unabdingbar dafür sind freie und korrekte Duma- und Präsidentschaftswahlen, die erleichterte und europäischen Standards entsprechende Zulassung von Parteien und ein fairer Wahlkampf, der allen Kandidaten gleiche Chancen und den Zugang zu den öffentlichen Medien einräumt.
Charles Tannock, im Namen der ECR-Fraktion. – Herr Präsident, Russland ist für die EU auf vielen Ebenen ein wichtiger Partner, aber wir können nicht so tun, als sei Russland eine echte Demokratie mit rechtsstaatlicher Ordnung. Meiner Meinung nach sprechen die ungelösten Morde an Journalisten und Menschenrechtsaktivisten bis hin zu den politisch motivierten Schauprozessen mit fügsamen Richtern Bände. Warum wird Russland gleichwohl als Mitgliedstaat des Europarates geduldet? Das ist eine sehr gute Frage.
Zweifellos schätzt der Kreml diese internationale Legimitierung einer Regierung, die in den diplomatischen Telegrammen, welche kürzlich von WikiLeaks gestreut wurden, als virtueller Mafiastaat beschrieben wird.
Umgekehrt wird der Europarat durch seine andauernde Zustimmung gegenüber Russlands autoritärer Regierung in Verruf gebracht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einen Rückstand von 27 000 angesammelten Fällen allein zu Russland, doch allein ein russischer Richter dieses Gerichtshofs ist dazu in der Lage, der britischen Regierung anzuordnen, britischen Häftlingen das Wahlrecht zu erteilen. Dies verdeutlicht nicht nur die Absurdität der Mitgliedschaft Russlands im Europarat, sondern erklärt auch, warum der Europarat meiner Meinung nach auf der internationalen Ebene in zunehmendem Maße ignoriert wird. Traurig ist infolgedessen, dass viele Briten - unter ihnen auch Politiker - denken, dass es an der Zeit ist, dass das Vereinte Königreich seine Mitgliedschaft in dieser Organisation und in diesem Gerichtshof, der sehr auf Einflussnahme bedacht ist, überprüft.
Bruno Gollnisch (NI). – (FR) Herr Präsident, dieses Haus meint, dass es Russland zu Menschenrechten belehren kann. Es täte besser daran, vor seiner eigenen Türe, nämlich der der Europäischen Union, zu kehren. Herr Tannock beispielsweise sprach von Herrn Julian Assange, einem regimekritischen Publizisten und Gründer der WikiLeaks-Webseite, dessen Handlungen ich gleichwohl nicht befürworte. Seit Wochen wird dieser in Großbritannien wegen eines sehr niederträchtigen und lächerlichen Auslieferungsgesuches Schwedens festgehalten, und man kann ganz klar erkennen, dass dieses Gesuch eine Etappe sein könnte, um seine Auslieferung an die USA zu erreichen.
Tatsächlich wird Herr Assange von zwei jungen Frauen der Vergewaltigung beschuldigt, von denen eine in Wirklichkeit darüber klagt, dass das Kondom während des einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs gerissen ist. Die andere Frau brachte vor, dass er sie nach einem ersten - auch einvernehmlichen - Geschlechtsverkehr in ihrem Schlaf überraschte. Über wen machen die sich eigentlich lustig? Es ist offensichtlich, dass diese beiden jungen Frauen, wenn sie nicht von Herrn Assange „vergewaltigt“ werden wollten, nicht nackt in sein Bett hätten schlüpfen sollen! Sie haben keine Kränkung erfahren; sie wurden vielmehr geehrt. Dieses Beispiel zeigt, wie sehr die höchste Freiheit...
(Der Präsident unterbricht den Redner, aber der Redner spricht mit ausgeschaltetem Mikrofon weiter)
Der Präsident. - Sehr geehrter Herr Kollege, dies ist eine Diskussion über Russland. Der Tagesordnungspunkt ist die Lage in Russland. Es tut mir leid, aber wir können nicht mitten in der Diskussion das Thema wechseln.
Ria Oomen-Ruijten (PPE). – (NL) Herr Präsident, heute haben wir diese Aussprache, weil die russische Führungsriege, und insbesondere Präsident Medwedew, selbst so oft hervorgehoben hat, wie wichtig die Rechtsstaatlichkeit für die Modernisierung Russlands ist.
Gleichzeitig finden wir jedoch viele spezielle Beispiele von Aspekten, die genau diese Modernisierung verhindern; wenn ich beispielsweise die Korruption betrachte, die laut Berichten trotz eines nun geltenden guten, neuen Korruptionsgesetzes ständig zunimmt, oder wenn ich mir den Yukos-Fall ansehe; oder die wiederholten Festnahmen von Mitgliedern der Opposition und von Menschenrechtsaktivisten, denen wir unseren Sacharow-Preis verliehen haben;
Die Modernisierung, die gerade in Russland verkündet wird, ist noch nicht Wirklichkeit geworden. Angesichts der Tatsache, dass wir mit Russland zur Partnerschaft für Modernisierung zusammenarbeiten sollen, und über ein Abkommen zwischen der EU und Russland verhandeln sollen, finde ich es unglaublich, dass nur fünf Sätze im Fortschrittsbericht zur Partnerschaft für Modernisierung der Frage der Modernisierung der Rechtsstaatlichkeit gewidmet wurden. Ich bin auch der Meinung, dass wir mehr Sachverstand hier bei uns zuhause erarbeiten müssen.
Ich möchte zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit aufrufen, und wir werden das auch zusammen in dem Bericht tun, den das Parlament zu Russland vorbereiten wird.
Knut Fleckenstein (S&D). - Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedaure es, dass unsere heutige Debatte so kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt wurde, dass die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik nicht hier sein kann. Catherine Ashton hat in den vergangenen Monaten mit dem Rat daran gearbeitet, die EU-interne Abstimmung zur Zusammenarbeit mit unseren strategischen Partnern, darunter auch Russland, zu verbessern. Mit Blick auf ihre Bemühungen um eine koordinierte Position hätte ich es schon für sinnvoll gehalten, diese Debatte nicht ohne sie zu führen.
Kein anderer der strategischen Partner der EU ist uns so nahe wie Russland, geografisch und auch aufgrund historischer Erfahrungen. Deshalb nehmen wir großen Anteil an den innenpolitischen Entwicklungen. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich auf das Arbeitsprogramm verweisen, welches die Koordinatoren der Partnerschaft für Modernisierung auf russischer wie auf unserer Seite gemeinsam ausgearbeitet haben. Dieses gemeinsame Arbeitsprogramm zur Modernisierung enthält wichtige und richtige Ansätze, um die rechtsstaatliche Entwicklung in Russland tatkräftig zu unterstützen. Es ist auch der richtige Weg, um unserer Partnerschaft tatsächlichen Nutzen zu geben. Nutzen vor allem ganz konkret für die Bürger. Mit seiner Initiative zur Modernisierung Russlands hat der russische Präsident seinen internationalen Partnern die Möglichkeit zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit mit Russland gegeben. Also nutzen wir sie auch!
Meine Kollegen haben bereits dargelegt: Wenn Modernisierung nachhaltig sein soll, dann kann es nicht nur darum gehen, eine technologische Modernisierung anzustreben. Eine modernisierte russische Wirtschaft baut auf verlässlichen rechtsstaatlichen Prinzipien auf. Erst wenn sich Bürger und Unternehmer auf den rechtsstaatlichen Rahmen verlassen können, haben sie auch den Mut zu Innovation und Investition. Ergreifen wir also die ausgestreckte Hand und helfen wir Russland dabei, diese Modernisierung zu schaffen.
Jacek Protasiewicz (PPE). – (PL) Herr Präsident, gemeinsam mit vielen meiner Kolleginnen und Kollegen, die bereits gesprochen haben, stimme ich der naheliegenden Erklärung zu, wonach Russland ein strategischer Partner für die Europäische Union ist, sowohl in geopolitischer Hinsicht, als auch im Hinblick auf Fragen der internationalen Sicherheit und bezüglich wirtschaftlicher Belange. Es ist auch nicht verwunderlich, dass wir an der Lage im wichtigsten aller unserer Nachbarländer so interessiert sind. Nun stellt sich heraus, dass in diesem Land einige sehr beunruhigende Tendenzen zum Vorschein kommen. Ich möchte gerne aus einigen Erkenntnissen von kürzlich durchgeführten Studien der Sozialforschung zitieren, denen zufolge lediglich 3 % der Russen glauben, dass sie irgendeine Art von Einfluss auf das politische Leben in ihren Land haben, und 61 % glauben, dass sie ihre Rechte nicht wirksam verteidigen können, und zudem 82 % meinen, dass die Vertreter des Staates die in Russland verabschiedeten und rechtsverbindlichen Gesetze nicht befolgen. Dies ist ein trauriger Zustand in einem Land, dessen Entwicklung für uns so wichtig ist, aber die Beziehungen zwischen Europa und Russland sollten unter keinen Umständen bei der Entwicklung im strikten wirtschaftlichen Sinne und der ökonomischen Modernisierung stehen bleiben. Auch die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit sind wichtige Aspekte, auf die wir uns konzentrieren sollten, so wie das auch der Fall für unsere anderen Nachbarn ist, beispielsweise auch für Belarus.
Michael Gahler (PPE). - Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Neben den breiten Bereichen der Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem Gebiet, aber auch bei den globalen Herausforderungen halte ich es für wichtig – und das ist auch hier zum Ausdruck gekommen –, dass wir die Situation der Rechtsstaatlichkeit in Russland immer wieder auch in Gesprächen auf der Tagesordnung halten.
Wir haben in den letzten Wochen sehr viel über Stabilität auch im Mittelmeerraum gesprochen und definiert, was Stabilität nicht ist, nämlich autoritäre Strukturen. Aber gleichzeitig heißt das dann auch für Russland, dass Stabilität sich nicht auf die politische Einflussnahme auf Gerichte, auf die Verfolgung von Journalisten und von Menschen, die sich für Menschenrechte einsetzen, gründen kann. Daher ist es aus meiner Sicht immer eine richtige Zeit, dieses anzusprechen.
Ich hoffe, dass wir in den operativen Beziehungen, die wir mit Russland in der nächsten Zeit auch eingehen werden, Russland klar machen können, dass es seine eigene Zukunft aufs Spiel setzt, wenn es seine eigene Rechtsstaatlichkeit nicht wirken lässt.
VORSITZ: Diana WALLIS Vizepräsidentin
Tunne Kelam (PPE). – Frau Präsidentin, es gab eine Reihe von Auseinandersetzungen, bei denen mehr als 10 unabhängige Journalisten und Bürgerrechtler in Russland umgebracht wurden - z. B. Politkowskaja, Estemirowa und Magnitsky -, aber keines dieser Verbrechen wurde aufgeklärt, und nicht einer der Mörder wurde vor Gericht gestellt. Da das Kreml-Regime nicht gewillt ist, für Gerechtigkeit und Transparenz zu sorgen, kann ihm eine Mitschuld an diesen Verbrechen gegeben werden.
Gestern deckte die junge stellvertretende Richterin, Natalya Vasilyeva, die Hintergründe und Lügen im Zusammenhang mit dem Chodorkowsky-Prozess auf, indem sie bekannt gab, dass das Urteil nicht von den Richtern gefällt worden, sondern diesen von oben aufdiktiert worden war.
Die Verhängung eines Verbots für die Visumerteilung für die im Zusammenhang mit Magnitzsky und anderen Vorfälle verantwortlichen Personen ist eine konkrete Maßnahme, um aufzuzeigen, dass es der EU ernst ist mit der Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit und Transparenz in Russland. Die Tatsache, dass die russischen Behörden angesichts der Vorstellung eines Verbots der Visumerteilung so nervös wurden, zeigt, über welches riesige Potential die EU tatsächlich verfügt, um Änderungen der vorherrschenden Situation zu bewirken.
Graham Watson (ALDE). – Frau Präsidentin, viele von uns in diesem Haus sehen Russland als Mitglied der großen Familie der europäischen Nationen und hatten die Hoffnung, dass sich Russland nach dem Fall der Berliner Mauer der Europäischen Union annähern würde. Das ist jedoch leider nicht der Fall gewesen. Die aktuelle russische Führung hat ihren eigenen Weg gewählt, und dieser Weg bereitet all jenen unter uns, die sich Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit für das russische Volk wünschen, großes Unbehagen.
Der heute hier zuständige Kommissar hat mehr Erfahrungen im Umgang mit Russland als die meisten von uns und wird zweifelsohne dort seine eigenen Erfahrungen gemacht haben, aber ich hoffe, dass der Kommissar Druck auf die Hohe Vertreterin ausüben wird, damit eine neue Politik gegenüber den Ländern eingeleitet wird, deren Staats- und Regierungschefs ständig die Werte missachten, die uns am Herzen liegen. Wir sollten deshalb mit ihnen reden und mit ihnen Handel treiben, denn das müssen wir tun. Wir sollten in der Tat versuchen, mit ihnen über Menschenrechte zu sprechen, aber wir dürfen es nicht zulassen, dass ihre Staats- und Regierungschefs ihre Gelder über europäische Bankgeschäfte waschen, ihre Kinder in unseren Schulen oder Universitäten ausbilden oder ihren Urlaub in unseren Urlaubsorten verbringen. Wenn wir diese Politik gleichermaßen auf alle autoritären Führer weltweit anwandten, würden wir uns in eine Richtung bewegen, die man als ethische Außenpolitik bezeichnen könnte.
Heidi Hautala (Verts/ALE). – Frau Präsidentin, ich schließe mich den Kolleginnen und Kollegen an, die sagen, dass wir intelligente Maßnahmen benötigen, um mit autoritären Regimen umzugehen, die gegen die Menschenrechte verstoßen.
Ich möchte den Rat und die anwesenden Vertreter der Kommission gerne fragen, ob sie bereit sind, Maßnahmen gegen diejenigen zu ergreifen, die gegen Menschenrechte verstoßen, wie dies in der Entschließung des Parlaments vom 16. Dezember 2010 angeregt worden war, die zu einem Einfrieren der Vermögenswerte und Verbot der Visumerteilung für die 60 Offiziellen aufrief, die in den Fall von Herrn Magnitsky verwickelt waren, der leider in Russland im Gefängnis starb.
Gäbe es einen oder zwei couragierte Außenminister - oder sogar Vertreter von Frau Ashton, die diese Initiative ergreifen würden, und wenn es sich herausstellte, dass Richter Viktor Danilkin sein Urteil über Chodorkowsky und Lebedew fällte, indem er Anweisungen des Moskauer Stadtgerichts befolgte, würde ein solcher Richter auf ihrer Liste stehen?
Jaroslav Paška (EFD). – (SK) Frau Präsidentin, Russland ist einer der wichtigsten und verlässlichsten Partner der Europäischen Union. Russland ist ein Land, in dem die Demokratie keine sehr lange Tradition hat, und man könnte sagen, dass Russland immer noch dabei ist, sich an die demokratischen Regeln zu gewöhnen. Wir dürfen ebenfalls nicht vergessen, dass es ein Land ist, das immer noch mit dem unerbittlichen islamischen Terror zu kämpfen hat, und entsprechend ist das soziale Ansehen der Sicherheitsdienste dort auch deutlich besser als hier bei uns. Vor diesem Hintergrund muss auch das häufige Abweichen von unseren üblichen Standards in Bezug auf das demokratische Funktionieren eines Staates prinzipiell und in sensibler Form bewertet werden. Es ist gut, Diskussionen mit unseren russischen Freunden über sämtliche Themen zu führen, die uns bezüglich der Staatsführung durch die russischen Behörden beunruhigen. Dieser Dialog muss jedoch professionell und partnerschaftlich geführt werden und geprägt sein durch die Bemühungen, das Funktionieren des demokratischen Systems in Russland zu verbessern, anstatt sich wie ein selbsternannter Bewahrer der globalen Demokratie aufzuspielen. Wir sollten mit Russland wie mit einem Freund verhandeln, d. h. korrekt, offen und anständig. Letztendlich haben wir ein gemeinsames Interesse an Frieden, Harmonie und Wohlstand in Europa.
Indrek Tarand (Verts/ALE). – Frau Präsidentin, meiner Meinung nach hat Werner Schulz einen Entschließungsentwurf vorgelegt, der fundierte Argumente enthält und die richtigen Schlussfolgerungen zieht. Ich bin mir jedoch nicht ganz sicher, ob ich den Einwand von Herrn Fleckenstein richtig verstanden habe. Wenn es mir die Geschäftsordnung nicht gestattet, eine weitere Frage zu stellen, würde ich trotzdem gerne Folgendes von ihm wissen. Hatte er vorgeschlagen, dass wir diese Entschließung nicht unterstützen sollten, oder wollte er genau das Gegenteil erreichen, nämlich die volle sozialistische Unterstützung, um sie jetzt anzunehmen?
Knut Fleckenstein (S&D). – Frau Präsidentin, entschuldigen Sie bitte, aber ich habe nicht zugehört.
(Der Redner erklärte sich damit einverstanden, auf eine „Blue-Card“-Frage gemäß Artikel 149 Absatz 8 zu antworten)
Indrek Tarand (Verts/ALE). – Frau Präsidentin, ich bin mir nicht sicher, ob Herr Fleckenstein den Vorschlag unterbreitete, diese Entschließung von Werner Schulz und anderen zu unterstützen oder uns dazu aufforderte, darauf zu verzichten, sie in dieser Sitzungsperiode anzunehmen.
Knut Fleckenstein (S&D). – Frau Präsidentin, ja, ich werde für die Entschließung stimmen.
Enikő Győri, amtierende Präsidentin des Rats. – Frau Präsidentin, als erstes würde ich gerne allen Abgeordneten für die durchaus angebrachten Fragen, die während der Debatte gestellt wurden, danken.
Ganz allgemein teile ich die Bedenken, die hier von vielen Abgeordneten geäußert wurden. Ich bin der Meinung, dass die Europäische Union als Ganzes auch weiterhin diese Bedenken im Austausch mit unseren russischen Gesprächspartnern auf allen Ebenen äußern muss. Wir sollten uns nicht scheuen, deutliche Worte zu finden, wenn wir echte und konkrete Probleme ansprechen wollen. Wenn wir uns als strategische Partner erweisen wollen - und ich bin der Meinung, dass wir strategische Partner von Russland sind - müssen wir ebenfalls bereit sein, schwierige Themen anzuschneiden.
Zwei Dinge haben mich im Verlaufe dieser Diskussion insbesondere gefreut. Erstens hat niemand die Tatsache infrage gestellt, dass Russland ein wichtiger strategischer Partner für die Europäische Union ist. Zweitens gab es einen allgemeinen Konsens in diesem Raum dahingehend, dass die Modernisierung und Einrichtung einer vollwertigen Demokratie sowie Rechtsstaatlichkeit in Russland noch nicht abgeschlossen sind und dass es dort viele Probleme mit einer funktionierenden Demokratie gibt.
Ich werde sicherlich alle Punkte, die hier angesprochen wurden, an die Hohe Vertreterin weitergeben, damit wir sämtliche uns zur Verfügung stehenden Maßnahmen ausschöpfen können. Ich bin mir sicher, dass uns der bevorstehende Besuch der russischen Regierung am 24. Februar in Brüssel eine gute Gelegenheit bieten wird, um unsere Bedenken erneut zu äußern.
Russland ist ein Thema, das ständig auf der Tagesordnung des Rats für Auswärtige Angelegenheiten bleibt. Wie Ihnen vielleicht bekannt sein dürfte, gibt es seit dem vergangenen Jahr regelmäßig ein Treffen des Europäischen Rats, dass sich mit den Problemen mit unseren strategischen Partnern befasst. Ein solches Treffen fand erstmals - und erst kürzlich - im September 2010 statt, und ich glaube, Herr Van Rompuy wird dieses Jahr ebenfalls ein solches Treffen einberufen.
Ich werde jetzt einige der speziellen Fragen beantworten, die mir die Abgeordneten gestellt haben. Als erstes würde ich als Antwort auf Frau Hautalas Frage zu den Menschenrechten gerne darauf hinweisen, dass die Hohe Vertreterin die Entschließung des Parlaments vom Dezember 2010 sehr ernst nimmt. Die Umstände im Zusammenhang mit den Todesfällen während der Untersuchungshaft von Sergei Magnitsky und Vera Trifonowa müssen umfassend untersucht werden, und der Rat für Auswärtige Angelegenheiten muss sich dieser Angelegenheit natürlich gesondert annehmen. Wir werden auch weiterhin diese und andere Bedenken auf allen Ebenen, bis hin zur höchsten Ebene, ansprechen, nicht nur in den zweimal pro Jahr stattfindenden Menschenrechtsberatungen, und fordern, dass sich Russland an internationale Vereinbarungen hält. Alle Entscheidungen bezüglich restriktiver Maßnahmen müssten vom Rat ergriffen werden. Solche Instrumente sollten weise und auf der Grundlage eindeutiger Beweise eingesetzt werden. Als erstes müssen wir Russland immer wieder ermahnen, eine vorschriftsmäßige Untersuchung sicherzustellen.-
Ich möchte Frau Oomen-Ruijten gerne sagen, dass die Menschenrechte im Mittelpunkt der Verhandlungen über eine neue Vereinbarung stehen und an verschiedenen Stellen angesprochen werden. Wir können Ihnen versichern, dass die Verpflichtungen der EU und Russlands zur Einhaltung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Menschen, die zu Minderheiten gehören, ein zentraler Punkt dieser Vereinbarung sein werden und in der Tat ein wesentliches Element der zukünftigen Vereinbarung bilden.
Abschließend werde ich einige der von mir bereits geäußerten Punkte zusammenfassen. Die Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit der Justiz müssen ein integraler Bestandteil der aktuell in der Russischen Föderation unternommenen Modernisierungsanstrengungen bleiben. Die Europäische Union muss bereit sein, Russland bei diesen Bemühungen zu unterstützen. Redefreiheit, Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit sind die Bausteine, auf denen alle westlichen Demokratien gründen. Russland sollte seine rechtlichen Verpflichtungen erfüllen, die es als Mitglied des Europarats, der Vereinten Nationen und der OSZE eingegangen ist.
Die Region des nördlichen Kaukasus bleibt eine Quelle tiefer Besorgnis für uns. Wir müssen Russland dazu ermutigen, eine nachhaltige Lösung für dieses endemische Problem in dieser Region zu suchen. Es sollte aber nicht vergessen werden, trotz der vielen Bedenken, die wir haben, und der vielen Herausforderungen, mit denen Russland aktuell konfrontiert wird, dass es auch eine Reihe positiver Entwicklungen gab. Wir müssen Präsident Medwedjew beim Wort nehmen und auch weiterhin mit Russland ernsthaft über die Menschenrechte reden. Wenn es zu bestimmten Vorfällen kommt, müssen wir informiert werden, und wir müssen sehr genau verfolgen, was in Russland passiert.
Ich danke Ihnen für Ihre wertvollen Beiträge. Die Hohe Vertreterin wird über Ihre Meinung ordnungsgemäß unterrichtet.
Die Präsidentin. – Die Aussprache wird geschlossen.
Die Abstimmung findet am Donnerstag, dem 17. Februar 2011, mittags statt.
(Die Sitzung wird um 11.45 Uhr unterbrochen und um 12.00 Uhr wieder aufgenommen)
Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)
Cristian Dan Preda (PPE), schriftlich. – (RO) Die internationale Presse hat den Fall von Mikhail Chodorkowsky umfassend diskutiert, und es scheinen in der Tat alle Anzeichen dafür zu sprechen, dass dieser Fall für politische Zwecke missbraucht wurde. Die aktuell vom Pressesprecher von Richter Danilkin abgegebene Erklärung zeigt ganz deutlich, dass das russische Rechtssystem nicht unabhängig ist. Andererseits ist es sehr wichtig, darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um keinen Einzelfall handelt. Ganz im Gegenteil, die in Russland tätigen NRO berichten regelmäßig, dass die Voraussetzungen für faire Gerichtsverhandlungen in diesem Land nicht erfüllt werden. Darüber hinaus bat die parlamentarische Versammlung des Europarats im September 2010 die Behörden in Moskau, Reformen durchzusetzen, um die Unabhängigkeit des Rechtssystems zu gewährleisten und die Schikanen gegenüber den Rechtsanwälten zu beenden. Abschließend ist es noch wichtig, dass wir auf die kritische Situation im Nordkaukasus hinweisen, eine Region in der ein Klima der Straffreiheit herrscht und wo, was noch viel schlimmer ist, die Opfer Angst haben, sich zu verteidigen, um sich dadurch nicht noch mehr zu gefährden. Wenn sie ihre Glaubwürdigkeit zeigen wollen, indem sie ihre Absicht bekanntgeben, die Rechtsstaatlichkeit zu respektieren, müssen die russischen Behörden ganz eindeutig mehr Anstrengungen unternehmen, als sie das bisher getan haben.
Traian Ungureanu (PPE), schriftlich. – Die Herrschaft von Präsident Medwedjew und Ministerpräsident Putin steht nicht im Einklang mit der Rechtsstaatlichkeit. Über mehr als 10 Jahre haben Putin und Medwedjew eine erschreckende Anzahl an Fällen von Missbrauch und Verbrechen toleriert, zu denen auch inszenierte Gerichtsverhandlungen, Beschränkung der Pressefreiheit und politischer Mord gehören.
Die schreckliche Bilanz der Gesetzlosigkeit in Russland ist keine Frage des Verbrechens von Privatpersonen. Das echte Problem ist die vom Staat unterstützte Gesetzlosigkeit. Das russische Rechtssystem und auch der russische Staat haben sich nie mit Verbrechen befasst, die gegen Journalisten, Menschenrechtsaktivisten und Informanten in der Armee oder der Justiz gerichtet waren. Die Rechtlosigkeit in Russland wurde viel zu lange als Unfall bzw. als Problem betrachtet, dass vom Staat nicht kontrolliert werden kann.
Die Politik der EU sollte die russischen Behörden für ihre Absprachen mit kriminellen Elementen zur Rechenschaft ziehen. Aktuelle Entwicklungen scheinen darauf schließen zu lassen, dass die zweite Gerichtsverhandlung gegen Chodorkowsky auf Drängen hochrangiger Politiker abgehalten wurde. Die außergerichtliche Bilanz des russischen Staates hat bereits eine lange Tradition. Die Politik der EU sollte diese bedauerlichen Praktiken zur Kenntnis nehmen.
Die sonst praktizierte sanfte Rhetorik der EU ist hier nicht angemessen. Sie sollte durch eine resolute Politik ersetzt werden, die auch glaubhafte Warnungen beinhaltet, dass die zukünftige Zusammenarbeit mit Russland davon abhängt, dass umgehend Verbesserungen bei der Strafverfolgung eingeführt werden müssen.
Krzysztof Lisek (PPE), schriftlich. – (PL) Zu Beginn seiner Amtszeit versprach Präsident Medwedjew den Russen eine „Diktatur des Gesetzes“ und eine umfassende Demokratie. Ich denke, dass sich der russische Präsident der Tatsache bewusst ist, dass dieses Land für den Aufbau eines demokratischen und rechtsstaatlichen Landes und für die Schaffung einer modernen Wirtschaft kämpft, die sich den globalen Herausforderungen stellen kann. Die jüngsten Entwicklungen in Russland, insbesondere die zahlreichen Angriffe gegen Journalisten und Vertreter von unabhängigen Nichtregierungsorganisationen und das Urteil, das im Fall Chodorkowsky gefällt wurde, lassen uns die Frage stellen, ob es dort ein echtes Verständnis für die Menschenrechte und Grundfreiheiten gibt, das sich hinter den nobel klingenden Forderungen verbirgt. Die Erfüllung der internationalen Verpflichtungen durch Russland kann in vielerlei Hinsicht auch relativ kontrovers gesehen werden. Die noch nicht beigelegten Konflikte in Regionen, wie z. B. Berg-Karabach, Transnistrien und Abchasien sowie in Südossetien, sollten möglichst schnell im Einklang mit internationalem Recht und unter Erfüllung der von Russland eingegangenen Verpflichtungen beigelegt werden. Russland sollte bedingungslos alle Bestimmungen der Vereinbarung aus dem Jahr 2008 zwischen Russland, der Europäischen Union und Georgien erfüllen. Insbesondere muss den Vertretern der Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien (EUMM Georgien) uneingeschränkt Zugang zu den georgischen Regionen Abchasien und Südossetien gewährt werden, um für Frieden und Stabilität in diesen Regionen zu sorgen.
Indrek Tarand (Verts/ALE), schriftlich. – Das Problem unabhängiger Gerichte und imitierter Demokratie, Redefreiheit und Rechtsstaatlichkeit scheint von sehr vielen verstanden zu werden. Die EU sollte sicherlich in der Lage sein, ein solches Problem zu erkennen. Dennoch mutet es bizarr an, dass gleichzeitig einige Mitgliedstaaten den Wunsch haben, gemeinsame Abmachungen und sogar Vereinbarungen, wie den gemeinsamen Standpunkt des Rates 2008/944/GASP, außer Kraft zu setzen. Ceterum censeo – Frankreich hat sich entschieden, ein Kriegsschiff der Mistral-Klasse an Russland zu verkaufen; wir glauben, dass es dies zutiefst bedauern wird.