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Verfahren : 2010/0140(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0051/2011

Eingereichte Texte :

A7-0051/2011

Aussprachen :

PV 23/03/2011 - 22
CRE 23/03/2011 - 22

Abstimmungen :

PV 24/03/2011 - 6.2
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0105

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 23. März 2011 - Brüssel Ausgabe im ABl.

22. Allgemeine Zollpräferenzen (Aussprache)
Video der Beiträge
Protokoll
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht (A70051/2011) von Helmut Scholz im Namen des Ausschusses für internationalen Handel über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2011 (KOM(2010)0142 – C70135/2010 – 2010/140(COD)).

 
  
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  Helmut Scholz, Berichterstatter. − Herr Präsident, Frau Ratspräsidentin, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein wichtiges Thema der internationalen Handelspolitik zu später Stunde und ich wünschte mir angesichts seiner Bedeutung ein volles Haus und volle Ränge hier! Das allgemeine Präferenzsystem der Europäischen Union ist eine Errungenschaft der europäischen Handelspolitik. Es öffnet unseren Markt für die ärmsten Länder der Welt für alle Güter außer Waffen. Es ermöglicht im Übrigen Entwicklungsländern Handelsvergünstigungen für eine Reihe von Gütern. Mit dem APS+ enthält es ein interessantes Anreizsystem für Entwicklungsländer, durch Unterzeichnung und Umsetzung der wichtigen internationalen Abkommen im Bereich Menschenrechte, Arbeitnehmerrecht und Umweltschutz noch weitere Vergünstigungen zu erhalten. Dennoch ist das System nicht ohne Schwachstellen und muss kontinuierlich weiterentwickelt werden.

Über die Jahre hinweg haben das Europäische Parlament, aber auch Partnerländer, Unternehmen und nichtstaatliche Organisationen bereits wichtige Vorschläge zu seiner Verbesserung gemacht. Worauf die ganze Welt nun wartet, ist die Vorlage der Kommission für die notwendige Novellierung. Die Frist hierfür lief eigentlich am 1. Juni 2010 ab. Die Kommission hat nicht rechtzeitig geliefert und mit diesem Versagen eine gefährliche Situation der Unsicherheit für die beteiligten Länder und für Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU geschaffen. Die bestehende Verordnung muss jetzt überarbeitet werden.

Sie versuchen, die Situation mit einer Übergangsverordnung zu retten, und nur über diese werden wir morgen, also am Donnerstag, abstimmen. Diese Übergangsverordnung ist lediglich eine Verlängerung. Sie ändert nichts, sie verbessert nichts und sie setzt die neuen Vorgaben, die sich aus dem Vertrag von Lissabon ergeben, nicht um. Das hat im Europäischen Parlament und bei mir als Berichterstatter nicht nur für Verwunderung, sondern auch für Unmut gesorgt. Es ist die Pflicht der Mitglieder des Parlaments, dafür zu sorgen, dass die Rechte und Pflichten und auch die Befugnisse, die der Vertrag von Lissabon den gewählten Vertretern der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union übertragen hat, geachtet werden. Ebenso ist es unsere Pflicht, darauf zu achten, dass der Verzicht auf Zolleinnahmen auch tatsächlich zu einer Verbesserung der Lage in den Entwicklungsländern führt. Um die Partner der EU vor den Konsequenzen eines langen Verfahrens zu schützen, habe ich dem Handelsausschuss zunächst vorgeschlagen, lediglich diejenigen Elemente der Verordnung zu ändern, die notwendig sind, damit das Parlament seine neue Rolle erfüllen kann.

Ich möchte zugleich betonen, dass ich auch glaube, dass eine allgemeine neue Formulierung der APS- und APS+-Schemata erforderlich ist. In den intensiven Arbeitssitzungen mit dem Rat und mit der Kommission zu den rechtlichen Fragen, die sich für die Übergangsverordnung aus dem Vertrag von Lissabon ergeben, haben wir uns als Parlament am Ende entschlossen, einen großen Vertrauensvorschuss zu gewähren. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich meinem Ausschussvorsitzenden, Professor Moreira, für seine unermüdlichen Vermittlungsbemühungen danken, und auch Ihnen, Herr Kommissar, für die gegebene Zusicherung der Kommission, zentralen Änderungsnotwendigkeiten, insbesondere bezüglich der Information und Einbeziehung des Parlaments, in der Praxis zu begegnen. Deshalb haben wir beschlossen, sämtliche Änderungsanträge fallen zu lassen und so die Übergangsverordnung in kürzester Zeit in Kraft treten zu lassen. Dies vor allem im Interesse und im Sinne unserer Partner und der betroffenen Unternehmen.

Zu dieser Zusicherung der Kommission gehört, das Europäische Parlament künftig unmittelbar und zeitgleich mit dem Rat über Arbeiten in Verbindung mit dem essenziellen Aspekt des APS und über alle Entwicklungen vollständig zu informieren, alle für das APS relevanten Dokumente zu teilen sowie die Information des Europäischen Parlaments über die Aussetzung von Präferenzen nach Artikel 16 Absatz 3, über eine Aufhebung inklusive der entsprechenden Untersuchungsberichte der Kommission nach Artikel 17 und über Safeguard-Entscheidungen nach Artikel 20 bzw. 21 zu gewährleisten, und zwar vor ihrem Inkrafttreten.

Wir begrüßen die Vorlage von Omnibus1 und die Bereitschaft der Kommission zu einer intensiven Diskussion ihrer darin gemachten Vorschläge und mahnen gleichzeitig die Vorlage von Omnibus2 dringend an.

Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass wir als Parlament dieses Entgegenkommen für eine Übergangsverordnung zeigen. Darüber vergessen wir nicht, für eine grundlegende weitere Verwirklichung der parlamentarischen Rechte des Parlaments zu kämpfen.

 
  
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  Enikő Győri, amtierende Präsidentin des Rates. (HU) Herr Präsident, Herr Kommissar, Herr Scholz, meine Damen und Herren.

Herr Präsident, ich würde gerne auf Englisch fortfahren. Wegen der Terminologie denke ich, dass es besser ist, auf Englisch fortzufahren. Seitdem die Kommission ihren Vorschlag vorgelegt hat, die Geltungsdauer der aktuellen APS-Verordnung für einen begrenzten Zeitraum zu verlängern – den so genannten Verlängerungsvorschlag –, hat der Rat vor diesem Parlament beständig wiederholt, wie wichtig es ist, diesen Vorschlag rechtzeitig zu verabschieden. Das ist wichtig, um sicherzustellen, dass Entwicklungsländer und weniger entwickelte Länder weiterhin vom Allgemeinen Präferenzsystem der EU profitieren, das ein grundlegendes Element der Handelspolitik der EU gegenüber Entwicklungsländern ist.

Der Rat stellt mit Freude fest, dass der erste Schritt hin zur Verabschiedung dieses Vorschlags in erster Lesung heute hier im Europäischen Parlament stattfindet. Wir werden die notwendigen Schritte so schnell wie möglich unternehmen, um die zwischen unseren Institutionen getroffene Vereinbarung auf der Grundlage Ihres heute verabschiedeten Standpunktes zu bestätigen. Gleichzeitig freut sich der Rat auf die bevorstehende Vorstellung des Vorschlags für eine umfassende Überprüfung der APS der EU durch die Kommission.

Wir sollten das Schema so anlegen, dass wir denjenigen Entwicklungsländern, die diese Präferenzen am meisten brauchen, besser helfen können, und sicherstellen, dass es ein noch effizienteres Instrument für die Entwicklungs- und Außenpolitik wird, indem wir Anreize für gute Regierungsführung schaffen. Vor diesem Hintergrund bringt der Rat seine Bereitschaft zum Ausdruck, mit dem Parlament im Geiste einer guten Zusammenarbeit mit Blick auf die Schaffung von modernen, umfassenden und voll funktionsfähigen rechtlichen Rahmenbedingungen, die den Bedürfnissen der Entwicklungsländer zuträglich sein werden, zu kooperieren.

Ich möchte abschließend diese Gelegenheit wahrnehmen, um im Namen des Ratsvorsitzes den positiven und konstruktiven Beitrag sowohl des Vorsitzenden des INTA-Ausschusses, Herrn Vital Moreira, als auch des Berichterstatters für dieses Dossier, Helmut Scholz, für das Erreichen einer Einigung über diesen Vorschlag meine Anerkennung zu zollen.

 
  
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  Karel De Gucht, Mitglied der Kommission. Herr Präsident, ich möchte mich für die Unterstützung im Ausschuss für internationalen Handel für den Vorschlag zur Verlängerung der Verordnung über das Schema allgemeiner Zollpräferenzen herzlich bedanken. Unser besonderer Dank gilt dem Berichterstatter Helmut Scholz und dem Vorsitzenden des INTA-Ausschusses Herrn Vital Moreira für ihre Bereitschaft, eine pragmatische Lösung zu finden, um die Bedenken des Parlaments in Bezug auf die Anwendung der neuen Bestimmungen über delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte auf die gegenwärtig gültige APS-Verordnung zu berücksichtigen.

Sie werden sich daran erinnern, dass die Verlängerung vorgeschlagen wurde, um den Zeitraum zu überbrücken, der benötigt wird, um eine Anpassung an das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon vorzunehmen und eine neue Verordnung über ein zukünftiges APS-Schema der EU zu unterbreiten. Die Unterstützung des Europäischen Parlaments, wie sie bei der Abstimmung im INTA-Ausschuss am 3. März zum Ausdruck gebracht worden ist, ebnet den Weg für ein erfolgreiches Weiterbestehen des derzeit gültigen Schemas, zum Vorteil der Entwicklungsländer und der EU. Außerdem stärkt sie die Rolle der EU und das Bekenntnis zu den Zielen der Entwicklungspolitik der EU.

Die Kommission hat die Bedenken des Parlaments in Bezug auf die Aspekte der Entscheidungsfindung bei der APS-Verordnung klar und deutlich vernommen. In diesem Zusammenhang können wir erneut unsere volle und aktive Unterstützung dafür bestätigen, dass das Europäische Parlament seine Rolle im Hinblick auf die Handelspolitik wahrnimmt, wie es im Vertrag von Lissabon vorgesehen ist. Aus diesem Grund befürwortet es die Kommission, die Bedenken des Parlaments, wie sie in den vergangenen Wochen zum Ausdruck gebracht worden sind, in einem konstruktiven Geiste zu erörtern. Diese Diskussion wird im Kontext der beiden Vorschläge der Kommission für eine Verordnung zur Anpassung der Entscheidungsfindung auf dem Gebiet der Handelspolitik vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon – Omnibus I und Omnibus II – fortgesetzt.

Parallel dazu wird die Kommission alles dafür tun, um der Forderung des Parlaments nachzukommen, über Vorgänge, die mit grundlegenden Aspekten des APS in Verbindung stehen, vollständig informiert zu werden. Das ist in der Tat entscheidend, damit das Parlament in der Lage ist, seine Rolle in der Handelspolitik effektiv wahrzunehmen. Aus diesem Grund wird die Kommission auf der Grundlage bestehender Anforderungen das Parlament und den Rat unverzüglich über alle wichtigen Entwicklungen informieren und ihnen alle APS-relevanten Dokumente zur Verfügung stellen.

Wir freuen uns im Anschluss an den Vorschlag für eine neue Verordnung, mit der Sie im Mai rechnen können, auf weitere Diskussionen mit Ihnen über das zukünftige Schema allgemeiner Präferenzen. Ich bin bereit, die wichtigsten Elemente des Vorschlags bei der frühesten Gelegenheit nach seiner Annahme durch die Kommission zu erörtern.

 
  
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  Béla Glattfelder, im Namen der PPE-Fraktion. – (HU) Herr Präsident, ich bin sehr froh, dass die Kompromissbereitschaft des Berichterstatters die Verlängerung der Geltungsdauer des Schemas der Zollpräferenzen möglich gemacht hat. Der ungarische Ratsvorsitz hat in diesem Prozess eine sehr wichtige Rolle gespielt. Wenn das Schema der Zollpräferenzen jetzt nicht verlängert worden wäre, hätte dies äußerst negative Auswirkungen auf die ärmsten Länder der Welt. Es ist jedoch bedauerlich, dass die Europäische Kommission diesen Vorschlag dem Parlament spät vorgelegt hat und wir hier keine aussagekräftige Debatte führen konnten, obwohl die APS-Verordnung eine Änderung verdienen würde. Der Grund dafür ist, dass die Zollpräferenzen, die wir den reichsten ölexportierenden Ländern der Welt wie den Vereinigten Arabischen Emiraten oder Saudi-Arabien gewähren, nicht zu rechtfertigen sind. Es würde sich lohnen, zu prüfen, ob Russland, das kein Mitglied der WTO ist, weil es ihr nicht beitreten wollte, und sehr oft die Handelspolitik nutzt, um außenpolitischen Druck auszuüben, es verdient, Handelspräferenzen zu erhalten.

Es ist außerdem überlegenswert, wie wir Nachhaltigkeitskriterien in das Schema der Zollpräferenzen integrieren könnten. Schließlich werden Handelspräferenzen auch Ländern gewährt, die andererseits die Verabschiedung von Klimaschutzabkommen auf internationaler Ebene behindern oder auf nicht nachhaltige Art und Weise Waren in die Europäische Union exportieren, oft durch die Zerstörung von Regenwäldern oder enorme CO2-Emissionen. Ich bin der Ansicht, dass das nächste Schema der Zollpräferenzen diese Fragen auch berücksichtigen muss.

 
  
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  Vital Moreira, im Namen der S&D-Fraktion.(PT) Herr Präsident, wenn wir hier darüber debattieren, wie lange das derzeit gültige Schema allgemeiner Zollpräferenzen (APS) in Kraft bleiben wird, geschieht dies deshalb, weil die Kommission nicht ihrer Pflicht nachgekommen ist, innerhalb eines angemessenen Zeitraums eine substanzielle Änderung dieses Schemas vorzulegen.

Daher ist für die gegenwärtig gültige Verordnung ein Übergangszeitraum vorgesehen, um die Vorteile des internationalen Handels, die die Entwicklungsländer in Bezug auf den Zugang auf den europäischen Markt genießen, aufrechtzuerhalten. Es ist entscheidend, dass dieser Vorschlag ohne weitere Verzögerung angenommen wird, damit die Länder, die Vorteile aus dem APS ziehen, dies auch weiterhin tun, und damit die wirtschaftlichen Akteure auf diese Weise in der Lage sein werden, ihre Handelsbeziehungen mit der notwendigen Berechenbarkeit und Rechtssicherheit zu entwickeln.

Aus diesem Grund habe ich als Vorsitzender des Ausschusses für internationalen Handel und als Schattenberichterstatter dafür plädiert, dass der Übergangszeitraum nur ein Übergangszeitraum ist und nichts mehr, wobei das Europäische Parlament sogar von einer Ad-Hoc-Verabschiedung dieser Verordnung über die Durchführungsrechtsakte der Kommission Abstand genommen hat und unser Vertrauen gestärkt wurde, dass sie in naher Zukunft mit Hilfe der so genannten „Omnibus-Verordnungen“ angeglichen wird.

Ich möchte unterstreichen, dass die auf der Grundlage dieser Übereinkunft vom Berichterstatter, den Schattenberichterstattern und den restlichen Mitgliedern des Ausschusses getroffene Entscheidung die Verpflichtung der Europäischen Kommission beeinflusst hat – die heute von Herrn Kommissar de Gucht wiederholt worden ist, und ich danke ihm von Herzen für seine Sorge – dem Europäischen Parlament von nun an zu garantieren, dass es im Einklang mit den Bestimmungen des Vertrags von Lissabon in Bezug auf die gemeinsame Handelspolitik zeitnahe und vollständige Informationen über jeden relevanten Rechtsakt erhalten wird, der mit Anwendung der gegenwärtig gültigen Verordnung in Zusammenhang steht.

Abschließend möchte ich noch dem Berichterstatter, der Kommission und auch dem Rat für diesen Kompromiss danken, durch den es dem Parlament ermöglicht wird, auf angemessene Weise die Interessen Europas und derjenigen, die sich auf uns verlassen, zu vertreten.

 
  
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  Niccolò Rinaldi, im Namen der ALDE-Fraktion. (IT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren, das Allgemeine Präferenzsystem ist eine der wenigen Differenzierungsmethoden, die sich im internationalen Handel zum Vorteil der Entwicklungsländer auswirkt. Es ist ein empfindliches Instrument, das optimal genutzt werden muss.

Heute sprechen wir über eine Verlängerung, was bedeutet, dass das Treffen mit der Kommission verschoben wird, sobald der neue endgültige Vorschlag vorgelegt worden ist. In der Zwischenzeit sagen wir jedoch, dass dies ein Werkzeug ist, das mit Vorsicht genutzt werden sollte, und das gilt auch für die interinstitutionellen Beziehungen. Bis jetzt wurde das Europäische Parlament, sogar auf der Grundlage des Lissabonner Vorvertrags, nicht immer vollständig an den Entscheidungen beteiligt, wie dies auch bei den Diskussionen über Kolumbien oder Sri Lanka der Fall war, die in diesem Parlament große Begeisterung geweckt hat.--

Wir müssen auch die Vorzüge einer nachträglichen Bewertung der Entscheidung, diese Verordnung umzusetzen, berücksichtigen. Welche Auswirkungen hat eine Zollermäßigung, wie sieht es mit ihrer Aufhebung aus, welche Mechanismen beinhaltet sie, wie läuft das Verfahren ab? Manchmal kann eine Überprüfung dieser Fragen vor Ort zu überraschenden Ergebnissen führen und auf die relevantesten Kriterien hindeuten, um eine möglichst effektive Wirkung der Verordnung zu erzielen.

Was die Bedingungen angeht, so verändert sich die Welt, und das Instrument muss eine größere Übereinstimmung im Hinblick auf diejenigen Länder aufweisen, die von den Zollpräferenzen profitieren. Das Hauptkonzept der Achtung der Menschenrechte muss durch eine weiter gefasste Vision ergänzt werden, in der, wie der Berichterstatter Helmut Scholz – dem ich für die ausgezeichnete Arbeit danke, die er an diesem Bericht geleistet hat – angemerkt hat, verschiedene Indikatoren berücksichtigt werden: der Wiederaufbau nach Konflikten, die spezifische Situation von Frauen, die Situation der Erholung nach Naturkatastrophen, die ökologische Nachhaltigkeit und die Erfüllung internationaler Sozialabkommen.-

Wenn wir eine Kombination dieser Kriterien übernehmen würden, wäre ich nicht überrascht, wenn die Liste der begünstigten Länder, die wir vorlegen würden, sich von der aktuellen Liste unterscheiden würde und vielleicht Länder umfassen würde, die es eher verdienen, von Zollpräferenzen zu profitieren, aber wir können darüber wieder sprechen, sobald uns der endgültige Verordnungsvorschlag vorliegt.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL).(PT) Herr Präsident, angesichts der Tatsache, dass das gegenwärtig gültige Schema der allgemeinen Zollpräferenzen Ende des Jahres ausläuft, ist es, wie bereits gesagt worden ist, wichtig, dass die Kommission einen neuen Entwurf einer umfassenden Überprüfung des Systems rechtzeitig vorlegt.

Momentan diskutieren wir nur die Verlängerung, die notwendig ist, um Rechtssicherheit und die Wahrung der beiderseitigen Interessen zu gewährleisten. Die Wichtigkeit dieses Themas sowohl für Entwicklungsländer als auch für die Mitgliedstaaten der EU, vor allem für diejenigen mit einer schwächeren Volkswirtschaft, deren industriellen, landwirtschaftlichen oder sozialen Interessen in den von der Kommission geförderten Handelsabkommen nicht immer berücksichtigt werden, macht jedoch eine ausführliche Diskussion notwendig, um alle potenziellen Aspekte, Konsequenzen und Auswirkungen dieses Systems auf eine zukünftige Verordnung zu berücksichtigen, deren Entwurf dem Parlament so schnell wie möglich vorgelegt werden muss.

 
  
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  Oreste Rossi (EFD). - (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, diese Maßnahme betrifft das Allgemeine Präferenzsystem, oder anders gesagt die Senkung von Einfuhrzöllen für Drittländer, die gewisse Verpflichtungen in Bezug auf internationale Verträge oder Abkommen über sensible Fragen wie Arbeitnehmerrechte und die Umwelt eingehen. Diese Anforderungen sollten auf Vorschlag der Europäischen Kommission regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, aber leider sind wir nicht hier, um über eine Überprüfung der alten Vorschriften abzustimmen, sondern über ihre Verlängerung.

Zu diesem heiklen Zeitpunkt nicht nur einer Wirtschafts-, sondern auch einer internationalen politischen Krise, die Bedingungen für die Aufnahme oder die Streichung von der Liste nicht zu überprüfen und zu aktualisieren, ist eine Entscheidung, die den Interessen der Europäischen Union zuwiderläuft. Trotz des nichtlinearen Verhaltens der Europäischen Kommission werden wir dafür stimmen, weil wir glauben, dass dieses Instrument Drittländer begünstigt, die sich anderen gegenüber in Bezug auf Fragen, die als strategisch angesehen werden, hervorheben.-

 
  
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  Karel De Gucht, Mitglied der Kommission. Herr Präsident, ich habe mir die Beiträge aufmerksam angehört. Nach meinem Verständnis sind sich die Fraktionen darüber einig, dass wir die Geltungsdauer des derzeit gültigen Systems verlängern sollten, aber sie erwarten, das neue System so schnell wie möglich vorgelegt zu bekommen. Das werden wir tun. Wir arbeiten daran. Wie Sie wissen, ist eine öffentliche Anhörung nötig, bevor ein Legislativvorschlag vorgelegt werden kann, was eine Weile dauert. Es ist eine Folgenabschätzung notwendig, was eine Weile dauert. Dann gibt es natürlich auch noch den internen Entscheidungsfindungsprozess in der Europäischen Kommission über ein Thema, das weitreichend ist.

Es geht hier um ein Finanzsystem, das lange Zeit in Kraft sein wird. Wir wollen, dass das System sehr viel selektiver ist, als dies in der Vergangenheit der Fall war, damit wir denjenigen helfen können, die unsere Hilfe wirklich brauchen. Zum jetzigen Zeitpunkt werden mehr als 150 Länder durch dieses System begünstigt. Es ist überhaupt nicht selektiv. Sie sollten sich sogar die Frage stellen, was der Nutzen eines solchen Systems ist. Wir führen eine gründliche Überprüfung des Systems durch.

Wir werden unsere Vorschläge in einigen Monaten vorlegen. Das Parlament wird dann die Möglichkeit haben, sie mit uns genau zu diskutieren. Ich möchte außerdem unsere Zusicherung wiederholen, dass wir das Parlament umfassend informieren werden.

 
  
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  Enikő Győri, amtierende Präsidentin des Rates. Herr Präsident, die Reform des APS wird für den Rat und für den Ratsvorsitz ein Schwerpunkt sein. Die Überprüfung des gegenwärtig gültigen Schemas, die während unseres Ratsvorsitzes beginnen soll, wird für das Parlament und den Rat eine einmalige Gelegenheit darstellen, die grundlegenden Veränderung in der globalen Wirtschaft, insbesondere die erheblich gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit der Schwellenländer, zu berücksichtigen.

Der Ratsvorsitz hat die berechtigten Bedenken, die Herr Rinaldi in Bezug auf die wirksame Umsetzung des APS hervorgehoben hat, genau zur Kenntnis genommen. Der Rat wird diese und viele andere Fragen auf der Grundlage des künftigen Vorschlags der Kommission zum neuen APS berücksichtigen.

Ich möchte noch einmal hervorheben, wie dankbar ich dem Berichterstatter und dem Ausschussvorsitzenden Herrn Moreira für ihre Zusammenarbeit bin. Ich denke, dass dies ein Sieg für den gesunden Menschenverstand ist, weil sie verstanden haben, dass es hier um eine dringende und wichtige Frage ging. Wir wollten wirklich keine rechtlichen Probleme schaffen. Für mich ist dies ein vorbildlicher Vorgang, und ich hoffe sehr, dass dies bei anderen Fragen, über die es Rechtsstreitigkeiten gibt, als ein sehr gutes Beispiel für reibungslose Beziehungen zwischen dem Rat und dem Parlament dienen wird.

 
  
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  Helmut Scholz, Berichterstatter. − Herr Präsident, Frau Győri, Herr Kommissar! Ich möchte mich zuerst herzlich bei den Schattenberichterstattern für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Nachdem wir uns zu den formalen Aspekten der Übergangsverordnung abschließend verständigt haben, nutze ich die Aussprache, um kurz einige Ansprüche an die zukünftige Verordnung zu definieren.

Mit der Neufassung der Verordnung sollten vor allem folgende grundlegende Ziele verfolgt werden: 1. Steigerung der Effektivität des Systems, 2. Aufstellung von Vorschriften, die einen geregelteren Reformprozess ermöglichen, der die Einbeziehung der Begünstigten gewährleistet, 3. Sicherstellung, dass die Verordnung der Aufgabe der demokratischen Kontrolle, die dem Parlament obliegt, hinreichend Gewicht verleiht. Damit greife ich Vorschläge aus dem Entwicklungsausschuss auf.

Das neue APS sollte ein klares, transparenteres System beinhalten. Dazu vielleicht noch drei Gedanken: Einmal zu den Ursprungsregeln: Die Ursprungsregeln und die damit zusammenhängenden Verwaltungsverfahren sind einer der Hauptgründe dafür, dass insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder, die im APS gewährten Handelspräferenzen zu wenig nutzen können. In der jetzigen Fassung verhindern Ursprungsregeln häufig, dass auf dem Papier existierende Präferenzen positive Auswirkungen haben. Ich komme gerade von einer Konferenz der Weltparlamentarier zur WTO aus Genf zurück und auch dort stand diese Problematik ganz oben auf der Problemliste. Aus meiner Sicht sollte die EU bei den Arbeiten zur Harmonisierung der Ursprungsregeln im Rahmen der WTO dafür werben, dem Präferenzsystem Vorrang einzuräumen.

Zweitens: die Frage der Partnerländer. Dort geht es mir insbesondere darum, dass wir überschaubare Kriterien entwickeln, unter anderem den GINI-Koeffizienten als ein gutes Beispiel für ein solches Kriterium. Wir brauchen, wie bereits ausgesprochen, mehr Flexibilität, um reagieren zu können.

Drittens: technische Hilfe. Präferenzen alleine reichen nicht, es ist notwendig, die Wirkung des Systems zu steigern und die Quote der Inanspruchnahme des APS durch die Gewährung technischer Hilfe zu verbessern.

In diesem Sinne geht es generell um eine Verbesserung des Präferenzsystems insgesamt. Ich bedanke mich noch einmal für die konstruktive Zusammenarbeit und bin gerne bereit, auch mit den heutigen Zusicherungen in diesem Sinne weiter mit der Kommission zusammenzuarbeiten.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache wird geschlossen.

Die Abstimmung wird morgen um 11.30 Uhr stattfinden.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)

 
  
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  George Sabin Cutaş (S&D), schriftlich.(RO) Ich möchte betonen, dass der von der Europäischen Kommission vorgelegte Vorschlag keine Reform des „Allgemeinen Präferenzsystems“ darstellt, wie es das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 5. Juni 2008 gefordert hat, sondern lediglich eine Verlängerung der Geltungsdauer der gegenwärtig gültigen Rechtsvorschriften darstellt. Aus diesem Grund teile ich die Sicht des Berichterstatters in Bezug auf die Notwendigkeit, diese 2008 ausgearbeitete Verordnung unverzüglich zu überprüfen und sie an die Bestimmungen des Vertrags von Lissabon anzupassen, die danach in Kraft getreten sind. Dank dieses Vertrages hat das Europäische Parlament neue Befugnisse auf dem Gebiet des Handels und muss bei den Kriterien, nach denen ein Land für das APS in Frage kommt, bei der Liste der begünstigten Länder und bei der vorläufigen Rücknahme von Präferenzregelungen ein Mitspracherecht haben. In Zukunft muss eine allgemeine Überarbeitung der Verordnung durchgeführt werden, mit dem Ziel einer stärkeren Beteiligung der begünstigten Länder an den Reformprozessen, die sie betreffen, der Gewährung technischer Hilfe, um ihre institutionelle Kapazität aufzubauen sowie der Überprüfung und Harmonisierung der Ursprungsregeln.

 
  
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  Elisabeth Köstinger (PPE), schriftlich. – Mit dem allgemeinen Präferenzsystem wird 176 Entwicklungsländern ein bevorzugter Zugang zum EU-Markt gewährt. Mit einer Zollermäßigung oder einem zollfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt trägt der Handel zur Reduzierung der Armut in diesen Ländern bei. Ich unterstütze daher die Rollover-Verordnung zur Sicherung der rechtlichen Kontinuität des APS, damit Entwicklungsländern diese Chance weiterhin geboten wird. Der Handel ist auch ein wichtiges und effizientes Instrument, das den betroffenen Ländern die Möglichkeit gibt, sich in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und Demokratie weiterzuentwickeln und eine gut fluktuierende Wirtschaft aufzubauen. In Anbetracht der Bedeutsamkeit und der Dringlichkeit bin ich für eine Verlängerung und ein schnelles Voranbringen der Verordnung.

 
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