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Verfahren : 2009/0156(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A7-0298/2010

Aussprachen :

Abstimmungen :

Erklärungen zur Abstimmung
PV 23/06/2011 - 12.8
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0282

Plenardebatten
Donnerstag, 24. März 2011 - Brüssel Ausgabe im ABl.

7. Stimmerklärungen
Video der Beiträge
PV
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  Der Präsident. – Der nächste Punkt auf der Tagesordnung sind die Erklärungen zur Abstimmung.

 
  
  

Bericht: Elmar Brok, Roberto Gualtieri (A7-0052/2011)

 
  
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  Siiri Oviir (ALDE).(ET) Herr Präsident! Aus der Leitidee, dass wir in Europa zusammenarbeiten, folgt, dass sich der Euroraum grundsätzlich nur in zwei Richtungen entwickeln kann: Er kann entweder enger zusammenwachsen oder er kann zerfallen. Die derzeitige Wirtschaftslage erfordert eine praktische und entschlossene politische Reaktion. Ich unterstütze die Schaffung des Stabilitätsmechanismus und habe dementsprechend auch den Bericht unterstützt, der den Weg für einen Rechtsrahmen ebnet, welcher die Schaffung dieses Mechanismus ermöglicht.

 
  
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  Marian Harkin (ALDE). - Herr Präsident! Gestern haben wir über den ständigen Stabilitätsmechanismus abgestimmt und wir haben es vermasselt. Änderungsantrag 33, der dem Fonds die Möglichkeit gegeben hätte, Staatsanleihen auf den Sekundärmärkten zu kaufen, wurde zurückgezogen. Das Parlament hat sich, wie bisher auch der Europäische Rat, den harten Entscheidungen verweigert. Ja, es sind harte Entscheidungen, aber von diesen Entscheidungen hängt das Wohl und Wehe des Euroraums ab.

Wie der sprichwörtliche Vogel Strauß stecken wir die Köpfe in den Sand. Wir haben es nicht nur mit einer Währungskrise zu tun; wir haben es mit einer Bankenkrise und mit einer Staatsschuldenkrise zu tun. Und dennoch versuchen wir unbeirrt, klaffende Wunden mit ein paar Pflästerchen zu heilen.

Mein eigenes Land, Irland, ächzt unter einer unerträglichen Schuldenlast, und das nur, weil sich deutsche, französische, irische, britische und andere Banken – begünstigt durch laxe Vorschriften und eine nicht existierende Aufsicht – wie Kasinos aufgeführt haben. Aus faulen Schulden sind die Schulden der Bürgerinnen und Bürger geworden. Ich spreche ausdrücklich nicht von Staatsschulden, es sind die Schulden der Bürgerinnen und Bürger. All dies ist vor den Augen der EZB geschehen, vor dem Hintergrund von Zinssätzen, die der Lage absolut nicht angemessen waren. Mit all dem müssen sich jetzt die Menschen in Irland herumschlagen. Niemand ist bereit, der Realität ins Auge zu blicken. Die Schuldenlast ist untragbar. Wir haben versucht, mit Rettungsaktionen Zeit zu gewinnen. Was wir brauchen, ist eine massive Umschuldung.

 
  
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  Anneli Jäätteenmäki (ALDE). - (FI) Herr Präsident! Die Schaffung eines ständigen Krisenbewältigungsmechanismus für Europa ist gerechtfertigt, um für zukünftige Wirtschafts- und Finanzkrisen gewappnet zu sein. Niemand wünscht sich Krisen herbei, aber es wird sie immer wieder geben, und wir müssen auf den ungünstigsten Fall vorbereitet sein.

Es ist bedauerlich, dass man beabsichtigt, diesen Krisenbewältigungsmechanismus außerhalb der Gemeinschaftsorgane einzurichten. Der Mechanismus sollte nunmehr so nahe wie möglich an die Gemeinschaftsorgane herangeführt werden. Es ist auch wichtig und zu begrüßen, dass das Vereinigte Königreich und Schweden, Länder, die nicht dem Euroraum angehören, sich an diesem Mechanismus beteiligen können.

Ich unterstütze die Bemühungen, die Wirtschaftspolitik in Europa stärker zu koordinieren, ebenso wie den Gedanken, dass, wenn es Sanktionen geben soll, die Kommission darüber entscheiden wird und die Sanktionen automatisch verhängt werden und nicht Gegenstand von Diskussionen oder Feilschereien werden.

 
  
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  Daniel Hannan (ECR). - Herr Präsident! Ich hatte gedacht, dass mich nach zwölf Jahren in diesem Haus nichts mehr aus der Fassung bringen könnte, aber ich war entsetzt über den Ton, den Herr Brok gestern bei der Erläuterung seines Berichts angeschlagen hat. Was mich entsetzt hat, war nicht die Arroganz oder die Abgehobenheit, ja nicht einmal die Verachtung der öffentlichen Meinung, sondern die Unverfrorenheit. Er hat uns ganz offen gesagt, dass wir das übliche Vertragsänderungsverfahren vermeiden mussten, da es sonst in einigen Mitgliedstaaten zu einem Referendum hätte kommen können. Da zeigt sich ganz unverhohlen die Verachtung für die Wähler, die bei Europas Eliten mittlerweile an der Tagesordnung ist.

Die öffentliche Meinung wird nicht als Grund für einen Kurswechsel betrachtet, sondern als ein Hindernis, das überwunden werden muss. Ich fühle mich da unwillkürlich an die Worte eines Landsmanns von Herrn Brok nach dem Aufstand in Ostberlin erinnert. „Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?“

 
  
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  Syed Kamall (ECR). - Herr Präsident! Eines der inhärenten Probleme eines einheitlichen Währungsraums, dem eine Reihe unterschiedlicher Staaten mit voneinander abweichenden Konjunkturzyklen angehören, besteht darin, dass es keinen Sinn ergibt, gemeinsame Zinssätze festzulegen, wenn man eine unterschiedliche Ausgabenpolitik verfolgt. Wohin das führt, ist jetzt deutlich geworden, denn die Probleme des Euroraums sind nicht zu übersehen. Hinzu kommt, dass die Regierungen begreifen müssen, dass sie nicht mehr Geld ausgeben können, als sie einnehmen. Wenn sie es doch tun und die Bücher frisieren oder wenn sie es an Economic Governance und wirtschaftspolitischer Disziplin mangeln lassen, bekommen die anderen Probleme.

Natürlich wollen wir einen starken Euroraum, besonders für die Mitglieder, die dem Euroraum nicht angehören. Wir wollen weiterhin mit Ländern im Euroraum Handel treiben. Wir profitieren nicht von einem schwächeren Euro. Gleichzeitig muss aber auch ganz klar sein, dass die Länder des Euroraums ihre Probleme selbst angehen müssen und sich nicht auf andere verlassen können. Ich wünsche Ihnen alles Gute im Euroraum, aber lernen Sie bitte die Lektion, dass man nicht mehr Geld ausgeben darf, als man einnimmt.

 
  
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  Ashley Fox (ECR). - Herr Präsident! Ich möchte im Namen der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformisten klarstellen, dass wir für den neu geschaffenen Europäischen Stabilitätsmechanismus sind, dass wir aber gegen den Bericht Brok/Gualtieri gestimmt haben, weil die darin zum Ausdruck gebrachte Haltung nicht mit den Schlussfolgerungen des Rates übereingestimmt hat.

Der Bericht Brok/Gualtieri wollte, dass das Europäische Parlament und die Kommission tatsächlich in einen zwischenstaatlichen Mechanismus eingreifen. In Anbetracht der gewaltigen Summen, die für diesen Mechanismus bereitgestellt werden, ist es völlig richtig, dass es sich dabei um eine zwischenstaatliche Einrichtung handelt. Nationale Minister, die ihren nationalen Parlamenten gegenüber Rechenschaft schuldig sind: das ist die korrekte Verantwortungsverteilung. Hinter der ganzen Eurokrise verbirgt sich natürlich kein Problem mit dem Euro, sondern ein Problem mit Regierungen, die zu viel Steuergelder ausgeben.

 
  
  

Bericht: Artur Zasada (A7-0046/2011)

 
  
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  Syed Kamall (ECR). - Herr Präsident! Ich begrüße den Abschluss der zweiten Stufe des Open Skies-Abkommens zwischen der EU und den USA. Nach meinem Dafürhalten ist dies ein Durchbruch, aber es gibt unter uns natürlich auch solche, die sich eine weitergehende Liberalisierung und eine Abkehr vom Protektionismus wünschen, der dieser Branche noch immer zahlreiche Fesseln anlegt. Ich würde mir wünschen, dass die USA ihre Zutrittsschranken beziehungsweise ihre Beschränkungen für ausländische Beteiligungen beseitigen, und ich glaube, dass Fluggäste in aller Welt von mehr Open Skies-Abkommen profitieren würden.

Ich möchte auch der Schattenberichterstatterin der EKR-Fraktion, Jackie Foster, meine Anerkennung zollen, die auf diesem Gebiet eine Expertin ist und die im Bereich des Luftverkehrs sowie im Verkehrsausschuss gearbeitet hat. Ich halte es jedoch für sehr wichtig, dass wir auch künftig auf eine weitere Liberalisierung drängen, und zwar nicht nur im Rahmen des Abkommens zwischen der EU und den USA, sondern auch in den aufstrebenden Märkten Asiens; daher begrüße ich den heutigen Schritt in Bezug auf das Abkommen zwischen der EU und Vietnam. Auf dass wir einen immer besseren Zugang zu den Wachstumsmärkten dieser Welt bekommen.

 
  
  

Bericht: Francesca Balzani (A7-0058/2011)

 
  
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  Francesco De Angelis (S&D).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst der Berichterstatterin, Frau Balzani, für ihre ausgezeichnete Arbeit danken. Zur Sache: Es gibt in diesem Initiativbericht meines Erachtens vier entscheidende Punkte.

Der erste ist ganz allgemein der ausdrückliche Verweis auf den Haushaltsplan der Europäischen Union und seinen Umverteilungscharakter als Ecksteine der europäischen Solidarität. Der zweite bekräftigt ganz konkret den Grundsatz, dass noch abzuwickelnde Mittelbindungen – die es besonders im Bereich der Kohäsion gibt – ausgeführt und nicht, wie es der Rat vorschlägt, einfach gekürzt werden sollten. Beim dritten Punkt geht es um Zweifel – die ich für absolut berechtigt halte –, inwieweit es sinnvoll ist, eine Bedarfsschätzung auf Grundlage der Ausführung im Vorjahr vorzunehmen. Der vierte Punkt ist die Aufforderung an die Kommission, Vorschläge für die Erschließung neuer Eigenmittel vorzulegen, und neue Eigenmittel müssen insbesondere so beschaffen sein, dass sie den anhaltenden Folgen der Krise mit einem konkreten und wirksamen Engagement für Maßnahmen zugunsten von Innovation, Forschung und Wachstum auf dem Gebiet der Wirtschaft, der Produktion und der Beschäftigung in ganz Europa begegnen.

 
  
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  Salvatore Iacolino (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! In einer so wichtigen Zeit ist ein Dokument wie das heute verabschiedete sicherlich von Vernunft und gesundem Menschenverstand geprägt. Die Strategie 2020 zu unterstützen ist zweifellos nicht nur ein Zeichen von Glaubwürdigkeit, sondern auch von Kohärenz im Handeln des Parlaments. Einige wichtige Kriterien und Leitlinien müssen aber mithilfe einer Liste, die die Prioritäten der Interventionen zeigt, noch weiter gestärkt werden.

In einer so schwierigen Zeit wie heute, in der die Probleme vor allem im Mittelmeerraum, aber auch in Japan, unmittelbar mit einer sich schnell ändernden Lage im Zusammenhang stehen, bedarf es eines maßgebenden und glaubwürdigen Parlaments, mit Antworten, die Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und intelligente Nachhaltigkeit bei dem, was getan werden muss, stärken.

 
  
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  Mario Borghezio (EFD).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich finde, dass ich in einer – wie wir gerade gehört haben – für die Finanzen der Mitgliedstaaten so schwierigen Zeit Alarm schlagen muss angesichts einer Ausgabe, die derzeit im Haushaltsausschuss diskutiert wird: ich meine den eklatanten Fall der immensen Ausgaben, die für das Haus der europäischen Geschichte vorgesehen sind. Es wäre eine Schande, wenn sie genehmigt würden.

Wir sind bereits Eigentümer des Eastman-Gebäudes, aber allein für die Renovierung sind Ausgaben in Höhe von 26 bis 31 Mio. EUR vorgesehen, plus 3,3 Mio. EUR allein für die Pläne. Festkosten: über 3 Mio. EUR, variable Kosten: 3,2 Mio. EUR, für das Personal – 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – 3,2 Mio. EUR, 2 Mio. EUR für Sicherheit; somit sind allein für die Verwaltung 13,45 Mio. EUR vorgesehen. Ich denke, wir sollten mit unseren Einrichtungen ein Beispiel für eine umsichtige Ausgabenpolitik geben. Es wäre wirklich eine Schande.

 
  
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  Peter Jahr (PPE). - Herr Präsident! Gestatten Sie mir zu den Haushaltsleitlinien für 2012 drei Bemerkungen: Erstens finde ich es gut, dass wir uns frühzeitig mit dem Haushalt 2012 beschäftigen, weil wir uns – zweitens – so ein Trauerspiel, wie wir es uns zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission zum Haushalt 2011 geleistet haben, nicht wieder leisten wollen. Und drittens bin ich besonders stolz darauf, dass der europäische Haushalt ohne Kreditaufnahme auskommt. Ich denke, das soll auch weiterhin so bleiben.

 
  
  

Bericht: Véronique Mathieu (A7-0265/2011)

 
  
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  Siiri Oviir (ALDE).(ET) Herr Präsident! Der legalen Einwanderung kommt zweifellos eine wichtige Rolle für die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung Europas und die Verbesserung seiner Wettbewerbsfähigkeit zu. Hier gibt es aber zweifellos ein wiederkehrendes Problem, nämlich das Fehlen eines sicheren Rechtsstatus für Immigranten und infolgedessen die Möglichkeit, Opfer von Diskriminierungen zu werden. Man kann eine Situation nicht als normal bezeichnen, in der wir – im 21. Jahrhundert – noch immer Fälle sehen, bei denen es sich praktisch um Sklaverei handelt. Alle Menschen müssen auf dem Arbeitsmarkt gleich behandelt werden. Dieser Bericht enthielt die Bestimmungen, die zurzeit in unserem Normenrahmen fehlen, und daher habe ich die Schaffung eines Rechtsrahmens für diesen Bereich unterstützt, etwas, das ich für sehr wichtig halte.

 
  
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  Alfredo Antoniozzi (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Vereinfachung der Verwaltung und die Erleichterung des Zugangs zu wichtigen Informationen sind die richtigen Instrumente, um den europäischen Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer aus Drittstaaten attraktiver zu machen.

Die Schaffung eines einheitlichen Antragsverfahren, das den Erwerb eines kombinierten Titels, welcher sowohl die Aufenthalts- als auch die Arbeitserlaubnis umfasst, im Zuge eines einzigen Verwaltungsakts ermöglicht, wird dazu beitragen, die zurzeit in den Mitgliedstaaten geltenden Regeln zu vereinfachen und zu harmonisieren. Dies wird das Verfahren sowohl für die Migranten als auch für ihre Arbeitgeber klarer und effizienter machen und gleichzeitig einfachere Kontrollen bezüglich der Rechtmäßigkeit ihres Aufenthalts und ihrer Beschäftigung ermöglichen. Dank dem einheitlichen Verfahren wird auch die Rechtslücke zwischen EU-Bürgern und Bürgern aus Drittstaaten teilweise geschlossen werden. Deshalb habe ich für den Bericht von Frau Mathieu gestimmt.

 
  
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  Monika Flašíková Beňová (S&D). – (SK) Herr Präsident! Ich habe gegen den verabschiedeten Richtlinienentwurf gestimmt. Ich halte es für wichtig, im Umgang mit Arbeitserlaubnissen und Aufenthaltserlaubnissen ein einheitliches Verfahren anzuwenden. Genauso wichtig ist es, ein einheitliches Bündel von Rechten für Drittstaatsangehörige zu schaffen, die rechtmäßig in einem Mitgliedstaat der EU leben und arbeiten.

Zweifellos sind auch Rechtssicherheit und Transparenz bezüglich der Entscheidungen notwendig, die von den zuständigen nationalen Organen getroffen werden, wenn sie diese Anträge bearbeiten. Da diese einen beträchtlichen Einfluss auf das Leben der betroffenen Menschen haben, sollten sie so objektiv wie möglich bewertet werden.

Gleichbehandlung hinsichtlich aller Sozialleistungen sollte garantiert sein, und ihre Rechte müssen in der Gesetzgebung verankert werden. Da diese Änderungen keinen Eingang in die Richtlinie zur Wirtschaftsmigration gefunden haben, war es meiner Ansicht nach nicht richtig, dass die Parteien der Rechten diese Richtlinie angenommen haben.

 
  
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  Hannu Takkula (ALDE). - (FI) Herr Präsident! Zunächst einmal ist die Tatsache, dass diese kombinierte Erlaubnis dieselben Rechte und dieselbe Behandlung für ausländische Arbeitnehmer verspricht, ein guter Ausgangspunkt. Wir müssen dafür sorgen, dass die Menschenrechte in der Europäischen Union so verwirklicht werden, dass Arbeitnehmer, die aus Drittstaaten hierher kommen, auch dieselbe Bezahlung und denselben Umfang an Sozialleistungen erhalten und dass für sie dieselben Beschäftigungsbedingungen gelten wie für die übrigen Beschäftigten. Dies ist offensichtlich eine grundsätzliche Erwägung.

Über eine Angelegenheit im Zusammenhang mit dem Bericht bin ich ziemlich besorgt, obwohl ich für ihn gestimmt habe. Ich meine den Geltungsbereich von Artikel 3, der abgestellte Arbeiter oder Saisonarbeiter oder innerbetrieblich versetzte Personen aus Drittstaaten noch immer nicht einschließt. Es ist zu hoffen, dass in diesem Punkt Fortschritte erzielt werden, damit jeder Mensch in diesem Paket der kombinierten Erlaubnis als gleich betrachtet wird. Das Alles-unter-einem-Dach-Prinzip ist eine gute Sache: die Idee, dass jeder Mensch diese Erlaubnis an einem Ort beantragen kann und dass niemand mehr wegen der Bürokratie von Pontius zu Pilatus laufen muss.

 
  
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  Peter Jahr (PPE). - Herr Präsident! Ich stimme ausdrücklich den Abgeordneten, den Kollegen im Europäischen Parlament zu, die sagen, dass eine Gleichbehandlung für Arbeitnehmer aus Drittstaaten, die länger als ein Jahr bei uns beschäftigt sind, gewährleistet sein muss. Auch stimme ich zu, dass Arbeitnehmer, die weniger als sechs Monate in der Europäischen Union arbeiten, bezüglich Familienzulagen und Arbeitslosengeld ungleich behandelt werden müssen. Ich bin aber ausdrücklich dafür, und möchte das noch einmal betonen, dass auch diese Personengruppen gegen Unfall und Krankheit versichert sind. Und zum Dritten bin ich der Meinung, dass Alterszulagen Bestandteil des Lohnes sind und im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 nach den Regeln der Mitgliedstaaten übertragen werden können sollen, mit der Beschränkung, dass dies nur geschieht, wenn der Drittstaat dies auch wünscht und macht.

 
  
  

Bericht: Francesca Balzani (A7-0058/2011)

 
  
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  Ashley Fox (ECR). - Herr Präsident! Ich begrüße die Tatsache, dass wir unsere Vorbereitungen für den Haushaltsplan 2012 so früh beginnen. So können wir uns gründlich mit den einzelnen Themen beschäftigen. Eine der Angelegenheiten, über die wir in der Europäischen Union und in diesem Haus viel reden, ist das Thema der Solidarität. Es ist uns oft sehr wichtig, Solidarität mit verschiedenen Gruppen von Menschen zu zeigen.

Ich möchte dieses Parlament bitten, ein wenig Solidarität mit den Steuerzahlern in unseren Wahlkreisen zu zeigen, denn das haben wir bisher nicht getan. In diesem Zeitalter des Sparens müssen wir Zurückhaltung üben. Wir sollten ein Beispiel geben. Dazu sollten wir die Gehälter und Vergütungen aller Abgeordneten und Beamten dieses Parlaments für 2012 einfrieren, und wir sollten auch die Pläne für das Haus der Europäischen Geschichte aufgeben, dessen Bau Millionen von Euro kosten wird und für das es keinen langfristigen Finanzierungsplan gibt. Zweifellos wird das ebenfalls zu Lasten des Steuerzahlers gehen.

 
  
  

Bericht: Andreas Schwab (A7-0038/2011)

 
  
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  Francesco De Angelis (S&D).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass die Rechtszersplitterung bei den Verbraucherschutzvorschriften ein ganz erhebliches Hemmnis für grenzüberschreitende Ein- und Verkäufe bildet und auch ein Problem für die tatsächliche Schaffung eines wirklichen Binnenmarktes darstellt. Ich glaube, dass der Vorschlag für eine Richtlinie, der heute mit wichtigen Ergänzungen an den Ausschuss zurücküberwiesen wurde, dazu beitragen kann, einen klaren Rechtsrahmen für Verbraucherrechte auszuarbeiten.

 
  
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  Alfredo Antoniozzi (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Bericht verfolgt die Absicht, durch die Überarbeitung der vier derzeitigen Richtlinien der Zersplitterung des Rechtsrahmens, die bisher die Vollendung des Binnenmarktes behindert hat, ein Ende zu setzen. Ziel ist es, das Funktionieren des Marktes für Verbraucher und Unternehmen zu verbessern, indem das Vertrauen der Verbraucher gestärkt und die Vorbehalte von Unternehmen gegenüber dem grenzüberschreitenden Handel abgebaut werden.

Der Vorschlag ist komplex und enthält viele spezifische Aspekte, die seit dem letzten französischen Ratsvorsitz immer wieder geprüft und diskutiert worden sind. Unter der neuen Kommission mit Präsident Barroso an der Spitze gilt dank der Arbeit von Frau Reding eine vollständige Harmonisierung nicht mehr als unverrückbares Dogma und wir haben richtigerweise den Weg zu einer zielgerichteteren Harmonisierung eingeschlagen.

Obwohl ich mit dem erreichten Ergebnis nicht ganz zufrieden bin – ich halte es für das bescheidene Ergebnis eines Kompromisses auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner – glaube und hoffe ich, dass dieser Vorschlag ein Ausgangspunkt für weitergehende Entwicklungen sein kann. Ich habe daher diesen Bericht unterstützt.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Text, der heute zur Abstimmung stand, ist das Ergebnis einer langen und beschwerlichen Reise, die im Oktober 2008 mit der Absicht begann, den Verbraucher in den Mittelpunkt der Schutzvorschriften für Einkäufe im Ausland zu rücken.

Ziel der Union und der Gemeinschaftsorgane muss es sein, dazu beizutragen, dass der Binnenmarkt besser funktioniert, um so das Vertrauen der Verbraucher zu stärken und gleichzeitig unsere Unternehmen zu unterstützen.

Die Richtlinie, die heute im Parlament zur Abstimmung stand, ist eine Synthese aus den vier Richtlinien zu diesem Thema, die bisher in Kraft waren. Die Richtlinie zeigt unseren Wunsch, die derzeit in den verschiedenen Rechtssystemen geltenden Regelungen in deutlich verschärfter Form zu harmonisieren und die Rechtszersplitterung zu vermeiden, die sich leider häufig als Hindernis für Unternehmen – deren Ziel es ist, auf den grenzüberschreitenden Märkten wettbewerbsfähig sein zu können – und für Verbraucher erwiesen hat. Aus diesen Gründen war ich mit dem Bericht einverstanden und habe für ihn gestimmt.

 
  
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  Mitro Repo (S&D). - (FI) Herr Präsident! Die Überarbeitung der Richtlinie über Verbraucherrechte war ein langwieriger und immer wieder durch Pausen unterbrochener Prozess. Die ursprüngliche Vorstellung der Kommission, eine vollständige Harmonisierung herbeizuführen, drohte das Verbraucherschutzniveau zu verschlechtern, besonders das der nordischen Staaten. Das hätte dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union widersprochen, demzufolge die Gesetzgebung im Bereich des Verbraucherschutzes vom höchstmöglichen Schutzniveau ausgehen muss. Wir sollten deshalb immer daran denken, dass die Märkte für die Verbraucher da sind und nicht umgekehrt die Verbraucher für die Märkte.

Gesetzliche Vorschriften für Verbraucher und kleine Unternehmen müssen immer so klar und verständlich wie möglich sein. Vorschriften, die präzise und sorgfältig ausgearbeitet werden, sind im Interesse aller Parteien. Daher ist es gut, dass die Richtlinie an den Ausschuss zurücküberwiesen wird, wie das Parlament heute beschlossen hat.

 
  
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  Anneli Jäätteenmäki (ALDE). - (FI) Herr Präsident! Bislang wurde die Entwicklung des Binnenmarktes der Europäischen Union hauptsächlich an den Interessen großer Unternehmen ausgerichtet. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, uns den kleinen und mittleren Unternehmen und besonders den Verbrauchern zuzuwenden, um dafür zu sorgen, dass ihre Interessen im Binnenmarkt besser geschützt werden. Dieser Vorschlag der Kommission für die Reform des Verbraucherschutzes ist recht unterschiedlich aufgenommen worden. Zum Beispiel hat in Finnland die Verbraucherorganisation Unterschriften für eine Petition gesammelt, in der es heißt, dass bei einer Annahme des Vorschlags dem Verbraucherschutz in Finnland irreparable Schäden zugefügt worden wären.

Der Kompromiss, über den wir jetzt abgestimmt haben und der noch weiter zu diskutieren sein wird, ist sehr unklar. Viele der ursprünglichen Vorschläge wurden gestrichen, mit dem Ergebnis, dass er jede Ambition vermissen lässt. Das größte Problem ist aber, dass er tatsächlich schwer verständlich ist. Für mich müsste es eine Voraussetzung sein, dass die Richtlinie über Verbraucherrechte so formuliert ist, dass Verbraucher sie auch verstehen, damit sie sie tatsächlich schützt.

 
  
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  Hannu Takkula (ALDE). - (FI) Herr Präsident! Meine finnischen Vorredner, Herr Repo und Frau Jäätteenmäki, haben einige begrüßenswerte Dinge bezüglich dieser Richtlinie über Verbraucherrechte gesagt. Als Finnen und Bürger eines nordischen Landes sind wir besorgt, dass der Verbraucherschutz verschlechtert werden könnte. Eine vollständige Harmonisierung würde genau das bedeuten, besonders für die nordischen Länder. Darüber hinaus würde sie Verbesserungsmaßnahmen in den Ländern, in denen die Dinge derzeit nicht zum Besten stehen, verzögern.

Es ist sehr gut, dass dieser Vorschlag an den Ausschuss zurücküberwiesen wird, denn er enthält gewisse nicht ganz unproblematische Punkte, besonders für Kleinunternehmer. Ich möchte die Aufmerksamkeit des Ausschusses auf einen kleinen Punkt lenken. Die Änderungsanträge 18 und 107 lassen vermuten, dass sehr negative Folgen für Reiseunternehmen beispielsweise in Nordfinnland zu erwarten wären. Häufig fällt die Entscheidung, sich an ein Unternehmen, ein Hotel oder eine Touristenunterkunft zu wenden, während der Reise – die Leute rufen an und buchen. Nach dieser Richtlinie wäre das nicht ausreichend: Die Leute müssten ein Fax oder etwas Ähnliches schicken. In der Praxis ist das nicht immer möglich. Dieses Thema sollte auf Ebene der Öffentlichkeit angegangen werden, und es ist wichtig, die unterschiedlichen Ausgangssituationen in den verschiedenen Mitgliedstaaten zu verstehen.

 
  
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  Peter Jahr (PPE). - Herr Präsident! Ich denke, der Ansatz, die handelshemmende Zersplitterung im europäischen Verbraucherrecht zu harmonisieren, ist ein guter und richtiger Ansatz. Es geht auch darum, dass der Verbraucher ein europäisches Rechtsgefühl entwickeln kann, d. h. sich überall in der Europäischen Union sicher sein kann, wenn er Geschäfte abschließt, wenn er etwas kauft oder erwirbt. Das bringt nicht nur Sicherheit für den Verbraucher, sondern auch für den Produzenten.

Besonders erfreut bin ich über die Verbesserungen bei den Informationspflichten bei den so genannten Haustürgeschäften und bei den Informationspflichten bei den so genannten Fernabsatzverträgen. Bei zukünftigen Beratungen sollten wir – und ich bin deshalb sehr froh, dass dieser Bericht nochmals zur Beratung in den Ausschuss rücküberwiesen wurde –, darauf achten, dass es, wenn wir von Produzenten reden, nicht nur um die großen Konzerne, sondern auch um kleine Familienbetriebe geht, und die dürfen wir nicht mit juristischen Spitzfindigkeiten überfordern.

 
  
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  Ashley Fox (ECR). - Herr Präsident! Wenn mich die Menschen in meinem Wahlkreis fragen, was der größte Vorteil sei, den die Mitgliedschaft in der Europäischen Union mit sich bringe, dann verweise ich immer auf den freien Handel zwischen den Ländern und auf den Binnenmarkt, den wir vollenden wollen.

Deshalb begrüße ich diese Richtlinie über Verbraucherrechte. Ich begrüße sie, weil sie einen – wenn auch kleinen – Schritt auf dem Weg zur Vollendung dieses Binnenmarktes darstellt. Sie wird den Verbrauchern und kleinen Unternehmen ein paar Vorteile bringen. Sie wird den Onlinehandel und den grenzüberschreitenden Handel erleichtern. Ich muss jedoch feststellen, dass an dieser Richtlinie sehr lange gearbeitet wurde und dass der Fortschritt eher bescheiden ausfällt.

Ich würde daher gerne bei der Kommission die Einsicht wecken, dass wir einen Rahmen für die Vollendung des Binnenmarktes brauchen, im Gegensatz zu den ziemlich zusammenhanglosen Initiativen, mit denen wir es im Augenblick zu tun haben.

 
  
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  Siiri Oviir (ALDE).(ET) Herr Präsident! Die Annahme der harmonisierten europäischen Richtlinie über Verbraucherrechte ist sicherlich eine Möglichkeit, das Funktionieren des Binnenmarktes zu verbessern. Diese harmonisierte Richtlinie, die eine Reihe von Richtlinien über Verbraucherrechte zusammenführt, wird den Rechtsrahmen beträchtlich vereinfachen, wird zweifellos zur Stärkung des Verbrauchervertrauens beitragen und wird natürlich auch dem grenzüberschreitenden Handel Impulse geben. Dies ist ein Schritt zur Verringerung der Rechtszersplitterung. Leider ist die vollständige Harmonisierung von Verbraucherrechten in der Europäischen Union heute noch immer nicht Realität. Trotzdem ist dies ein wichtiger Schritt in Richtung eines besseren Verbraucherschutzes und Handels. Ich habe daher die Annahme des Dokuments unterstützt.

 
  
  

Entschließungsantrag (B7-0224/2011)

 
  
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  Francesco De Angelis (S&D).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Nachrichten über den Erdbebenschwarm, der dem Fernen Osten und besonders Japan seit dem 11. März zusetzt, hat uns alle fassungslos gemacht angesichts des Ausmaßes der sich abzeichnenden menschlichen Tragödie. Daher glaube ich, dass diese Entschließung ein notwendiger erster Schritt ist, um den Menschen in Japan all die humanitäre, technische und finanzielle Unterstützung zuzusichern, die sie in den kommenden Monaten und Jahren brauchen werden.

Ich bin der Ansicht, dass die Ereignisse um das Kernkraftwerk Fukushima uns alle dazu bringen sollten, sorgfältig, gewissenhaft und ohne Hektik über die Risiken der Kernkraft nachzudenken. Europa muss investieren und muss auch die Mitgliedstaaten dazu bringen, sich stärker und effizienter auf alternative Energiequellen zu konzentrieren. Wir sind heute mit unseren Gedanken bei den Japanern, und unser Bestreben für die Zukunft muss sein, zu verhindern, dass sich ähnliche Ereignisse in Europa oder anderswo auf der Welt wiederholen.

 
  
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  Paul Rübig (PPE). - Herr Präsident! Ich glaube, dass wir alle aus der Situation in Japan lernen können. Das Lernen aus der Situation in Japan betrifft gerade die Atomkraftwerke. Und ich fordere hier den Rat auf, dringend Vorschläge auf den Tisch zu legen. Das, was die Kommission bis jetzt auf den Tisch gelegt hat, ist ein Anreiz dafür, dass die Arbeitsgruppe für Atomfragen im Rat endlich auf die Forderungen des Europäischen Parlaments eingehen sollte. Hier brauchen wir eine intensive Diskussion und ich glaube, es ist jetzt die Zeit dafür gekommen.

 
  
  

Schriftliche Erklärung zur Abstimmung

 
  
  

Bericht: Vital Moreira (A7-0041/2011)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich unterstütze diesen Bericht, der einmal mehr deutlich macht, dass wir der Republik Moldau helfen sollten, wirtschaftlich wieder auf die Beine zu kommen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Wirtschaft dieses Landes zu etwa 40 % von der Landwirtschaft abhängt. Ich bin vollkommen mit den Maßnahmen einverstanden, die der Berichterstatter vorschlägt, um zu einem Abkommen zu gelangen, das umfassender und für die wirtschaftliche Erholung dieses Landes, bei dem es sich um einen Partner der EU handelt, besser geeignet ist.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. (LT) Ich habe diesem Bericht, der vorsieht, die zollfreien Kontingente der Republik Moldau für Wein zu erhöhen, zugestimmt. Die Republik Moldau hat im Zusammenhang mit Weinexporten mit Schwierigkeiten zu kämpfen, was eine Gefahr für ihre wirtschaftliche Erholung und ihre Landwirtschaft, insbesondere mittelgroße Höfe und Familienbetriebe, darstellt. Die Landwirtschaft macht etwa 40 % der Wirtschaft der Republik Moldau aus. Allein im Weinsektor sind ca. 300 000 Menschen beschäftigt, von denen die Mehrheit im ländlichen Raum lebt. Bisher hat die Republik Moldau das ihr zugewiesene Kontingent vollständig ausgeschöpft, daher wird eine Erhöhung der zollfreien Kontingente das Land in die Lage versetzen, den Absatz seiner Produktion in der EU zu steigern, ohne damit der Weinindustrie der EU zu schaden.

 
  
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  Cristian Silviu Buşoi (ALDE), schriftlich. (RO) Russland ist ein wichtiger Abnehmer für die moldauischen Winzer. Seit kurzem ist der russische Markt jedoch kein sicheres Absatzgebiet für die Ausfuhr von Erzeugnissen des Weinsektors mehr. Auf der Suche nach einer Alternative zum russischen Markt hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, die zollfreien Kontingente für dieses Jahr von 100 000 Hektoliter (hl) auf 150 000 hl, für das Jahr 2012 von 120 000 hl auf 180 000 hl und ab 2013 auf bis zu 240 000 hl zu erhöhen. Ich habe für diese Änderung in den Handelsbeziehungen mit der Republik Moldau gestimmt, damit das Volumen der zollfreien Einfuhren gesteigert werden kann. Diese Änderung der Verordnung (EG) Nr. 55/2008 kann eine Lösung für die Weinproduzenten der Republik Moldau sein, die damit von einem zuverlässigeren Absatzmarkt profitieren können verglichen mit der Situation, als Russland in den Jahren 2006 und 2010 ein Embargo gegen moldauische Weine verhängte, woraufhin eine Reihe moldauischer Winzer in die Insolvenz gingen.

 
  
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  Luis Manuel Capoulas Santos (S&D), schriftlich. – (PT) Ich habe mich bei der Abstimmung über den Vorschlag zur Einführung autonomer Handelspräferenzen für die Republik Moldau enthalten, da der derzeitige Wortlaut meiner Ansicht nach die für den Schutz der geografischen Angaben der EU – insbesondere in Bezug auf Portweine – nötigen Bestimmungen nicht angemessen berücksichtigt.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Ich möchte meine Unterstützung für die wirtschaftliche Erholung der Republik Moldau zum Ausdruck bringen und den Menschen, die in der Weinindustrie des Landes arbeiten, eine positive Perspektive bieten. Ich bin mit der Erhöhung des zollfreien Kontingents für Wein für das Jahr 2011 von 120 000 hl auf 180 000 hl und ab 2013 auf jährlich 240 000 hl einverstanden. Daher habe ich für diesen Bericht gestimmt, der die Weinindustrie in der EU keinesfalls in Gefahr bringt.

 
  
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  George Sabin Cutaş (S&D), schriftlich. (RO) Ich habe für den Bericht zur Einführung autonomer Handelspräferenzen für die Republik Moldau gestimmt, weil so ein positives Signal von der EU an dieses Land ausgeht, einem Mitglied der Östlichen Partnerschaft, das unlängst erklärt hat, es hoffe, 2011 seinen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union stellen zu können. Die Republik Moldau hat ein ehrgeiziges Programm politischer, wirtschaftlicher und sozialer Reformen in Angriff genommen, und wir müssen das Land dazu ermutigen, auf diesem Weg weiterzugehen. Gleichzeitig wurde die Republik Moldau von der Wirtschafts- und Finanzkrise hart getroffen. In den letzten vier Jahren haben 40 % seiner Weinhersteller ihre Geschäftstätigkeit eingestellt oder sind in die Liquidation gegangen, während die Unternehmen, die weiterhin in diesem Schlüsselsektor seiner Volkswirtschaft tätig sind, Verluste einfahren. Eine Erhöhung des zollfreien Kontingents für Wein und eine Verlängerung der Verordnung Nr. 55/2008 des Rates bis Ende 2015 würde diesem Land, in dem die Zahl der Beschäftigten in der Weinindustrie auf 300 000 gestiegen ist und der Landwirtschaftssektor 40 % des BIP ausmacht, helfen, ohne dabei die Wirtschaft der EU zu beeinträchtigen. Durch diese Maßnahmen würde auch genügend Zeit gewonnen, um die Verhandlungen über die Einrichtung einer tiefgreifenden und umfassenden Freihandelszone vorzubereiten, was ein gemeinsames Ziel der EU und der Republik Moldau ist.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da ich meine, dass der Vorschlag der Kommission, durch den die derzeit gültige Verordnung geändert wird, dazu dienen kann, die wirtschaftliche Erholung der Republik Moldau zu unterstützen und den Menschen, die in der Weinindustrie des Landes arbeiten, eine positive Perspektive zu bieten, ohne den Interessen der Produzenten in der EU zu schaden.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die moldauische Weinindustrie durchlebt eine Krise, die durch den Rückgang der Exporte ausgelöst wurde; dadurch haben die wirtschaftliche Erholung des Landes und seine Reformen, die ihm eine realistischere Chance für einen EU-Beitritt eröffnet hätten, einen Rückschlag erlitten. Die Erhöhung des zollfreien Kontingents, besonders für moldauischen Wein, kann helfen, den Druck auf diesen Sektor zu mildern.

Ich muss betonen, dass sich die Union und ihre Mitgliedstaaten ungeachtet ihrer Bereitschaft, der Republik Moldau zu helfen, bemühen sollten, sicherzustellen, dass Wein aus anderen Ländern keine niedrigeren Qualitätsstandards aufweist als die, die für Weine aus der EU gefordert werden.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Diesem Entwurf einer legislativen Entschließung des Europäischen Parlaments liegt ein Verordnungsvorschlag des Parlaments und des Rates zugrunde, durch den die Verordnung (EG) Nr. 55/2008 des Rates geändert wird, indem autonome Handelspräferenzen für die Republik Moldau eingeführt werden. Trotz aller Anstrengungen ihrer Bevölkerung und trotz der von ihrer Regierung durchgeführten Reformen befindet sich die Republik Moldau in einer schwierigen Lage, die durch die Krise verursacht ist, mit der sich der Weinsektor, der produktivste Sektor des Landes, konfrontiert sieht, da dieser Sektor 40 % der Wirtschaft der Republik Moldau ausmacht und mehr als ein Viertel seiner Erwerbstätigen beschäftigt.

Daher ist es wichtig, die wirtschaftliche Erholung der Republik Moldau zu unterstützen und ein positives Zeichen der Solidarität der EU mit der Bevölkerung, die weitgehend im ländlichen Raum lebt, zu setzen. Ich begrüße auch diesen Entwurf einer legislativen Entschließung für die Verlängerung der Verordnung (EG) Nr. 55/2008 des Rates bis zum 31. Dezember 2015 und werde dafür stimmen; gleichzeitig hoffe ich, dass bis zu diesem Datum eine tiefgreifende und umfassende Freihandelszone zwischen der EU und der Republik Moldau eingerichtet wird.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Dieser Bericht billigt den Vorschlag der Kommission, die Erhöhung des zollfreien Kontingents für moldauischen Wein zu genehmigen. Die Kommission schlägt eine Erhöhung des Kontingents von 100 000 hl auf 150 000 hl im Jahr 2011, von 120 000 hl auf 180 000 hl im Jahr 2012 und ab 2013 auf jährlich 240 000 hl vor. Nach den Worten der Kommission ist für die vorgeschlagenen Erhöhungen maßgeblich, dass die Republik Moldau das für sie geltende Kontingent systematisch ausgeschöpft hat und dass die Branche das Potenzial hat, ihren Nischenmarkt in der EU auszuweiten.

Obwohl es heißt, dass die vorgeschlagene Erhöhung keine Gefahr für die Weinindustrie in der EU bedeutet, haben wir diesbezüglich doch gewisse Zweifel, und deshalb haben wir uns enthalten. Bei diesen Überlegungen haben wir die Krisensituation berücksichtigt, mit der viele Produzenten, besonders kleine und mittlere Betriebe, derzeit in Ländern wie Portugal konfrontiert sind, mit dem dramatischen Verfall der Erzeugerpreise und den ständig steigenden Kosten der Produktionsfaktoren. Diese Schwierigkeiten werden noch verschärft durch Änderungen im Zuge der Reform der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) für Wein und im Zuge des geplanten Endes der Produktionsrechte. Von dieser Reform haben vor allem große Unternehmen der Weinindustrie profitiert, zusammen mit einigen Importeuren …

(Stimmerklärung gekürzt gemäß Artikel 170 der Geschäftsordnung)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Heute wurde der Bericht von Herrn Moreira angenommen und damit ein Vorschlag der Kommission zur Erhöhung der zollfreien Kontingente für moldauischen Wein unterstützt. Obwohl die Kommission verlauten lässt, dass die Erhöhung keine Gefahr für die Weinindustrie in der EU bedeute, haben wir uns in Anbetracht gewisser Zweifel und im Interesse der portugiesischen Landwirtschaft enthalten.

Die Republik Moldau hat die Kommission ersucht, ihr zollfreies Kontingent für Wein im Rahmen der autonomen Handelspräferenzen, die dem Land in einer Verordnung aus dem Jahr 2008 gewährt werden, zu erhöhen.

Um die wirtschaftliche Erholung der Republik Moldau zu unterstützen und den Menschen, die in der Weinindustrie des Landes arbeiten (ein Viertel der Erwerbstätigen), eine positive Perspektive zu bieten, wird vorgeschlagen, das zollfreie Kontingent für Wein für das Jahr 2011 von 100 000 hl auf 150 000 hl, für das Jahr 2012 von 120 000 hl auf 180 000 hl und ab 2013 auf jährlich 240 000 hl zu erhöhen.

Die Kommission stellt Folgendes fest: „Da die Einfuhren aus der Republik Moldau lediglich knapp 0,04 % aller EU-Einfuhren ausmachen, dürfte sich eine weitere Marktöffnung nicht negativ auf die EU auswirken. Derzeit gelangen etwa 90 % aller Einfuhren aus der Republik Moldau …“

(Stimmerklärung gekürzt gemäß Artikel 170 der Geschäftsordnung)

 
  
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  Lorenzo Fontana (EFD), schriftlich. (IT) Der Vorschlag der Kommission sieht eine Änderung der Verordnung über die Beziehungen zur Republik Moldau vor. Angesichts der lang andauernden Krise, mit der das genannte Land konfrontiert ist, zielt der Plan darauf ab, die Menge des aus der Republik Moldau importierten Weins zu erhöhen. Nach den Worten der Kommission hätten diese Importe nur sehr geringe Auswirkungen auf unsere Märkte, und dennoch glaube ich nicht, den Vorschlag angesichts der gegenwärtigen schweren Krise, die unseren Landwirten und Weinkellereien bereits hart zusetzt, unterstützen zu können.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich.(LT) Ich habe diesem Dokument zugestimmt, denn in ihm wird zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung der Republik Moldau und um den Menschen, die in der Weinindustrie des Landes arbeiten, eine positive Perspektive zu bieten, vorgeschlagen, das zollfreie Kontingent für Wein für 2011 von 100 000 Hektolitern (hl) auf 150 000 hl, für 2012 von 120 000 hl auf 180 000 hl und ab 2013 auf jährlich 240 000 hl zu erhöhen. Maßgeblich für den Umfang der vorgeschlagenen Erhöhung ist, dass die Republik Moldau das für sie geltende Kontingent systematisch ausgeschöpft hat und dass die Branche das Potenzial hat, ihren Nischenmarkt in der EU auszuweiten. Darüber hinaus hat die vorgeschlagene Erhöhung keine destabilisierende Wirkung auf die Weinindustrie in der EU. Es wird erwartet, dass der Weinsektor der Republik Moldau die Qualität seiner Weine weiterhin steigern wird. Da die Verordnung (EG) Nr. 55/2008 des Rates am 31. Dezember 2012 ausläuft und da es wichtig ist, für die Hersteller, Exporteure und Importeure Rechtssicherheit zu schaffen, wird vorgeschlagen, die Geltungsdauer der Verordnung (EG) Nr. 55/2008 des Rates für weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2015 zu verlängern.

 
  
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  Cătălin Sorin Ivan (S&D), schriftlich. Von mir werden Sie immer hören, dass die Republik Moldau auf ihrem proeuropäischen Weg ermutigt werden muss. Das Land ist derzeit mit Schwierigkeiten bei der Ausfuhr von Wein in einige seiner traditionellen Märkte konfrontiert; dies gefährdet seine wirtschaftliche Erholung und seinen energisch vorangetriebenen Reformprozess. Die Argumente, die im Bericht Vital Moreira angeführt werden, sind überzeugend; es ist wichtig für die Republik Moldau, dass die Verordnung (EG) Nr. 55/2008 des Rates für weitere drei Jahre bis 31. Dezember 2015 verlängert wird. Das Ersuchen, das die Republik Moldau im Juli 2010 gestellt hat, ist gerechtfertigt. Es ist wichtig für das Land, dass die Europäische Union ein verlässlicher Partner ist. Aus diesen Gründen unterstütze ich den von Herrn Moreira ausgearbeiteten Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments.

 
  
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  Elisabeth Köstinger (PPE), schriftlich. Die Handelspräferenzen, die der Republik Moldau seitens der EU gewährt werden, haben sich als angemessen erwiesen. Darüber hinaus wurden keine schädigenden Auswirkungen auf die Weinindustrie der EU verzeichnet. Als das ärmste Land Europas bedarf die Republik Moldau Unterstützung seitens der EU. Dies ist unsere moralische Pflicht im Sinne der europäischen Einheit und Einigkeit. Deshalb begrüße ich den Vorschlag der Kommission die Geltungsdauer zu verlängern

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. Ich habe für den Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 55/2008 des Rates zur Einführung autonomer Handelspräferenzen für die Republik Moldau gestimmt. So stellen wir unsere Handelsbeziehungen mit der Republik Moldau auf eine Stufe mit denen, die wir zu anderen Nachbarländern unterhalten.

 
  
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  Clemente Mastella (PPE), schriftlich. – (IT) Im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik hat die Republik Moldau immer ein ehrgeiziges Programm für ihre politische Assoziierung mit der EU und die weitere wirtschaftliche Integration in die EU verfolgt und dabei mit Blick auf die Vorbereitung für zukünftige, umfangreichere Verhandlungen entscheidende Fortschritte hinsichtlich der Konvergenz ihrer eigenen Gesetze mit den Rechtsvorschriften und Normen der EU erzielt. Das Land hat gezeigt, dass es bereit ist, ein so ehrgeiziges Unternehmen voranzutreiben und seine Folgen zu schultern und so den Weg der bisher in Sachen freier EU-Markt erzielten Erfolge weiterzugehen. Wir stimmen dem Berichterstatter, Herrn Moreira, jedoch zu, wenn er sagt, dass die Republik Moldau derzeit, was den Export einiger Produkte angeht, in einer schwierigen Lage ist und dass dies auch Probleme für ihre wirtschaftliche Erholung nach sich zieht. Wir halten es daher für notwendig, die Geltungsdauer der Verordnung über einige autonome Handelspräferenzen um drei Jahre zu verlängern, um der Republik Moldau ausreichend Zeit zu geben, sich angemessen auf die Verhandlungen über die Freihandelszone vorzubereiten. Der Bericht, den wir angenommen haben und der mit genau diesen Erwägungen eingeleitet wird, zielt darauf ab, die wirtschaftliche Erholung des Landes zu unterstützen, insbesondere durch die Erhöhung der zollfreien Kontingente einiger Produkte, für die die derzeitigen autonomen Handelspräferenzen gelten.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich.(PT) Die Republik Moldau hat sich in den letzten Jahren bemüht, immer näher an die europäischen Standards in Sachen Freiheit, Demokratie und guter Regierungsführung heranzukommen. Die Republik Moldau hat in diesen Anstrengungen nie nachgelassen und damit gezeigt, dass dem Land daran gelegen ist, weiterhin in Richtung einer möglichen Erweiterung zu arbeiten. Um also die wirtschaftliche Erholung der Republik Moldau zu unterstützen und den Menschen, die in der Weinindustrie des Landes arbeiten (ein Viertel der Erwerbstätigen), eine positive Perspektive zu bieten, wird vorgeschlagen, das zollfreie Kontingent für Wein für das Jahr 2011 von 100 000 hl auf 150 000 hl, für das Jahr 2012 von 120 000 hl auf 180 000 hl und ab 2013 auf jährlich 240 000 hl zu erhöhen. Darauf zielen die Änderungen dieser Verordnung ab, und dies wird der moldauischen Wirtschaft und ihrer Entwicklung zugute kommen.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. Da die Republik Moldau derzeit mit Schwierigkeiten bei der Ausfuhr von Wein in einige ihrer traditionellen Märkte konfrontiert ist und dies ihre wirtschaftliche Erholung und den von dem Land energisch vorangetriebenen Reformprozess gefährdet, und um Maßnahmen zur Steigerung der Weinexporte der Republik Moldau zu ergreifen und so ihre wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen, ist es erforderlich: 1. das im Rahmen der autonomen Handelspräferenzen gewährte zollfreie Kontingent für Wein zu erhöhen; 2. die Geltungsdauer der einschlägigen Verordnung (die am 31. Dezember 2012 ausläuft) um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2015 zu verlängern; 3. die zollfreien Kontingente für Weizen, Gerste und Mais zu erhöhen.

Ich habe deshalb dafür gestimmt.

 
  
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  Rareş-Lucian Niculescu (PPE), schriftlich. – (RO) Ich begrüße das Abstimmungsergebnis zugunsten dieses Berichts. Die Republik Moldau braucht die Unterstützung der Europäischen Union in diesem Augenblick, in dem sie mit wirtschaftlichen Problemen konfrontiert ist, wie die meisten Länder dieser Welt, aber auch mit Problemen, wie sie für einen politischen Umbruch typisch sind. Zu einer Zeit, in der es die Republik Moldau praktisch mit einem Boykott ihrer Weinexporte in den Markt der Russischen Föderation zu tun hat, ist eine Erhöhung des zollfreien Kontingents für Wein eine Maßnahme, die zur rechten Zeit kommt und die, so hoffe ich, der Wirtschaft dieses Landes nützen wird.

 
  
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  Rolandas Paksas (EFD), schriftlich.(LT) Ich stimme dieser Entschließung zu, in der vorgeschlagen wird, die autonomen Handelspräferenzen für die Republik Moldau im Weinsektor zu erhöhen, was für dieses Land von existenzieller Bedeutung ist. Es ist besonders zu erwähnen, dass davon ein noch größerer Anreiz ausgehen würde, die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau auszubauen und die Europäische Nachbarschaftspolitik fortzuentwicklen. Da das Land bisher sein Kontingent vollständig ausgeschöpft hat, stimme ich dem Vorschlag zu, das zollfreie Kontingent für Wein zu erhöhen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass eine solche Verordnung keine negativen Folgen für die Weinindustrie in der EU hätte. Die Republik Moldau ist eines der ärmsten Länder in Europa und steht vor großen wirtschaftlichen und politischen Problemen. Die EU sollte günstige Voraussetzungen dafür schaffen, dass das Land eine geeignete geopolitische Richtung einschlägt, die ihm dabei hilft, seine Schwierigkeiten zu bewältigen. Darüber hinaus werden die Bestimmungen dieser Entschließung günstige Voraussetzungen dafür schaffen, dass die moldauische Weinbranche die Qualität ihrer Produkte verbessert. Ich halte es für vernünftig, die Geltungsdauer der gesamten Entschließung um weitere drei Jahre zu verlängern, um für Hersteller, Exporteure und Importeure Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für den Bericht von Herrn Moreira über die autonomen Handelspräferenzen für die Republik Moldau gestimmt, weil er mit der Nachbarschaftspolitik der Union und mit den Wirtschaftsabkommen, die bereits mit anderen angrenzenden Ländern geschlossen wurden, im Einklang steht. In der Tat halte ich es für eine gute Idee, wenn den Nachbarländern der EU gegenseitige Handelszugeständnisse eingeräumt werden, sowohl für die wirtschaftliche Entwicklung als auch im Hinblick auf soziopolitische Fragen. Der freie Warenverkehr oder eine verringerte Zollabgabe ermöglichen einen größeren Kapitalfluss und erleichtern den Abschluss von Kooperationsabkommen. Dies wird sowohl den Nachbarländern als auch dem Binnenmarkt zugute kommen. Zweifellos ist der handelspolitische Zweck wichtig, aber man darf dabei auch andere Aspekte nicht außer Acht lassen, die ebenfalls zu berücksichtigen sind.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Wie ich schon früher zu sagen Gelegenheit hatte, ist es sehr wichtig, dass die EU eine kohärente und effektive Europäische Nachbarschaftspolitik verfolgt. Im Rahmen dieser Nachbarschaftspolitik wird mit der Verordnung (EG) Nr. 55/2008 eine Sonderregelung autonomer Handelspräferenzen für die Republik Moldau festgelegt, wonach alle Waren mit Ursprung in der Republik Moldau freien Zugang zum EU-Markt erhalten; ausgenommen davon sind bestimmte, im Anhang der Verordnung aufgeführte landwirtschaftliche Erzeugnisse, für die begrenzte Zugeständnisse gemacht werden, mit denen entweder Zollfreiheit im Rahmen von Zollkontingenten oder eine Zollsenkung eingeräumt wird.

Eine der Ausnahmen vom freien Warenverkehr betrifft die Weinindustrie, für die ein Zollkontingent gilt, das den verfügbaren Daten zufolge schon Monate vor Jahresende vollständig ausgeschöpft ist. Angesichts der Tatsache, dass die Wirtschaft der Republik Moldau von den negativen Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise schwer getroffen ist und dass im Weinsektor des Landes ca. 300 000 Menschen arbeiten, schlägt dieser Bericht, für den ich gestimmt habe, die Erhöhung des derzeitigen Zollkontingents für Wein vor, um die Anstrengungen des Landes zu unterstützen und ihm einen attraktiven und zuverlässigen Markt für seine Weinausfuhren zu bieten, die im Übrigen nicht mit portugiesischen Erzeugnissen im Wettbewerb stehen.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Um die Anstrengungen der Republik Moldau für ihre wirtschaftliche Erholung zu unterstützen und um das Land zu ermuntern, den eingeschlagenen Weg im Hinblick auf die Konvergenz mit den Rechtsvorschriften und Normen der EU fortzusetzen, hat die Kommission vorgeschlagen, das Zollkontingent für moldauische Weine zu erhöhen. Nach den Worten der Kommission wird diese Maßnahme keine negativen Auswirkungen auf die europäische Weinindustrie haben; deshalb bin ich zu der Auffassung gelangt, dass es richtig ist, die Gewährung dieser Hilfe für die Republik Moldau zu unterstützen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Der Text des Berichts ist kurz. Er lautet: „Das Europäische Parlament, – in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)0649), – gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 207 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0364/2010), – gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, – gestützt auf Artikel 55 und Artikel 46 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung, – in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0041/2011), 1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest; 2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen; 3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln“.

 
  
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  Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. (IT) Die Republik Moldau erlebt im Hinblick auf ihre Weinausfuhren schwierige Zeiten, was sich negativ auf den Prozess der Reformen und der wirtschaftlichen Erholung auswirkt, den die Regierung derzeit betreibt. Der Weinsektor beschäftigt ca. 300 000 Menschen (ein Viertel der Erwerbstätigen des Landes), die weitgehend im ländlichen Raum leben und in Familienbetrieben Flächen kleinerer bis mittlerer Größe bearbeiten. Mit den vorliegenden Änderungen kann die Entschließung (EG) Nr. 55/2008 meiner Ansicht nach dazu beitragen, die wirtschaftliche Erholung der Republik Moldau zu fördern, indem sie den Menschen, die im Weinsektor dieses Landes beschäftigt sind, für den Zeitraum 2011-2013 bessere Perspektiven bietet. Um eine bestmögliche Nachbarschaftspolitik zu entwickeln, kommt es jetzt darauf an, auf dem Weg der Zollpräferenzen weiterzugehen, um so den Niedergang der moldauischen Wirtschaft zu stoppen und gleichzeitig Steuerausfälle für die EU auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

 
  
  

Bericht: Helmut Scholz (A7-0051/2011)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) In Anbetracht der Änderungen, die eingeführt wurden, um die Geltungsdauer des derzeitigen Systems – des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) – bis Dezember 2013 zu verlängern, und unter Berücksichtigung der Unsicherheit, die hinsichtlich der Frage besteht, wie lange es dauern wird, das laufende Gesetzgebungsverfahren abzuschließen, bin ich für diesen Bericht. Seine Annahme verhindert somit eine Unterbrechung der Rechtsgültigkeit des APS und beugt einer Ungleichbehandlung verschiedener Länder vor.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil das Allgemeine Präferenzsystem (APS) einer der wichtigsten Handels- und Entwicklungsmechanismen ist, über den die EU verfügt. Ich möchte die Kommission jedoch dringend auffordern, so bald wie möglich eine gründlichere Überprüfung des APS-Schemas vorzunehmen und die Ergebnisse vorzulegen. Ich meine auch, dass es an der Zeit ist, dass wir die Listen der Länder, die unter das APS und APS+ fallen, einer gründlicheren Überprüfung unterziehen. Das Europäische Parlament sollte von Anfang an in die Beratungen über dieses Thema eingebunden sein. Ich erwarte auch, dass das Parlament in die Überwachung einbezogen wird, ob die durch das APS+ begünstigten Länder die 27 Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation und der Vereinten Nationen einhalten; dies muss sehr gründlich untersucht werden, um die Verlässlichkeit des APS+-Mechanismus auch in Zukunft zu gewährleisten.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich.(LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Im Jahr 1968 empfahl die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) die Einrichtung eines Allgemeinen Präferenzsystems (APS), in dessen Rahmen die Industrienationen allen Entwicklungsländern, nicht nur ehemaligen Kolonien, einseitig Handelspräferenzen einräumen sollten. Die Europäische Gemeinschaft ging voran, als sie 1971 ein APS-Schema einführte, und dieses ist seither eines der wichtigsten handels- und entwicklungspolitischen Instrumente der EU zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Armutsbekämpfung, da es diesen zu Einnahmen durch internationalen Handel verhilft. Das von der EU angewandte APS-Schema sieht die Meistbegünstigung vor, nach der den am wenigsten entwickelten Ländern zoll- und quotenfreier Zugang zum EU-Markt gewährt wird. Dieses System trägt auch dazu bei, eine nachhaltige Entwicklung und gute Regierungsführung in Entwicklungsländern zu fördern, wenn diese internationale Übereinkommen und Protokolle über Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz, Drogen und die Bekämpfung der Korruption ratifizieren und umsetzen.

 
  
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  Sergio Berlato (PPE), schriftlich. (IT) Im Jahr 1968 empfahl die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) die Einrichtung eines Allgemeinen Präferenzsystems (APS), in dessen Rahmen die Industrienationen allen Entwicklungsländern einseitig Handelspräferenzen einräumen sollten. Die Europäische Gemeinschaft ging mit der Einführung eines APS-Schemas voran, und dieses APS ist seit seiner Schaffung eines der wichtigsten handels- und entwicklungspolitischen Instrumente der EU zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Armutsbekämpfung, da es diesen zu Einnahmen durch internationalen Handel verhilft. Obwohl das System von allen Systemen der Industrienationen das am häufigsten angewandte ist, stimme ich zu, dass wir die entsprechende Verordnung überprüfen müssen, um die Anwendung des Schemas zu vereinfachen.

Zusätzlich bin ich der Auffassung, dass die allgemeine Überprüfung im Vorschlag für eine neue Verordnung behandelt werden sollte, der, wie ich hoffe, unverzüglich vorgelegt werden wird. Der neue Vorschlag muss darauf abzielen, das APS zu einem klareren und transparenteren System zu machen. Ich möchte die Kommission auch dazu auffordern, zu untersuchen, inwieweit eine Überprüfung möglich ist, ob die eingegangenen Verpflichtungen erfüllt wurden, indem man in regelmäßigen Abständen Untersuchungen durchführt, an denen auch das Parlament und Vertreter der Zivilgesellschaft des betreffenden Landes beteiligt wären.

 
  
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  Slavi Binev (NI), schriftlich. – (BG) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich der Ansicht bin, dass die Wirkung des derzeitigen Systems erhöht und die Anwendung des Allgemeinen Präferenzsystems verbessert werden muss, indem technische Unterstützung bereitgestellt wird, die speziell darauf angelegt ist, die institutionellen und ordnungspolitischen Kapazitäten aufzubauen, die erforderlich sind, damit die bedürftigsten Länder einen maximalen Nutzen aus dem internationalen Handel und dem Präferenzsystem ziehen können. Unterstützung muss auch bei der tatsächlichen Umsetzung der internationalen Übereinkommen, wie sie dieses Schema fordert, und bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gewährt werden. Ich denke, dass Entwicklungsländer im Kampf gegen die Armut einen Beitrag leisten müssen, indem sie durch internationalen Handel Einnahmen erzielen. Dies ist von allen derartigen Systemen, die den Entwicklungsländern zur Verfügung stehen, das am häufigsten angewandte. Ich meine, dass es verlängert werden muss, um Rechtssicherheit zu schaffen und die Interessen sowohl der EU als auch der begünstigten Länder zu schützen. Während dieser Zeit sollte allerdings für die jetzige unbefriedigende Situation unverzüglich eine Lösung gefunden werden und gleichzeitig sollte alles daran gesetzt werden, eine Möglichkeit zu finden, den wirtschaftlich schwächeren Ländern zu helfen, die dieser Hilfe dringend bedürfen.

 
  
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  George Sabin Cutaş (S&D), schriftlich. (RO) Ich habe mich entschlossen, für den Bericht über allgemeine Handelspräferenzen zu stimmen, weil darin die sofortige Anpassung des Allgemeinen Präferenzsystems an die Bestimmungen des Vertrags von Lissabon sowie in Zukunft eine allgemeine Überprüfung des Schemas vorgeschlagen wird. Diese allgemeine Überprüfung würde darauf abzielen, die begünstigten Länder stärker in die sie betreffenden Reformprozesse einzubeziehen, indem ihnen technische Unterstützung für den Ausbau ihrer institutionellen Kapazitäten gewährt wird, sowie darauf, die Ursprungsregeln zu überprüfen und zu harmonisieren.

 
  
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  Marielle De Sarnez (ALDE), schriftlich. (FR) Das Parlament hat gerade zugestimmt, das Allgemeine Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer um den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2013 zu verlängern. Das APS-Schema steht dieses Jahr zur Überprüfung an und bei diesem Prozess sollten die Bedenken berücksichtigt werden, die im Ausschuss für internationalen Handel ausgedrückt wurden. Wir fordern bei den APS-Verhandlungen mit jedem einzelnen Land eine größere Transparenz und eine wirkliche Zusammenarbeit. Kommissar De Gucht hat zugesagt, dafür zu sorgen, dass das Europäische Parlament eng in den Entscheidungsprozess eingebunden wird. Er muss dieses Versprechen jetzt halten.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich.(PT) Die derzeitige Verordnung, die dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) zugrunde liegt, läuft Ende dieses Jahres ab. Da aber die Kommission noch immer auf den Abschluss einer Studie zu diesem Thema wartet, bevor sie den neuen Vorschlag für das APS vorlegt, wurde zur Vermeidung eines rechtlichen Vakuums beschlossen, die bestehende Verordnung und ihre derzeitigen Bestimmungen um zwei weitere Jahre zu verlängern. Allerdings muss die Kommission sehr bald eine Gesetzesinitiative zu diesem Thema vorlegen, denn das derzeitige System muss dringend überprüft und effektiver gestaltet werden.

Ich unterstütze daher die Hauptpunkte, die der Berichterstatter genannt hat und die in diesem Gesetzgebungsvorschlag der Kommission geprüft werden müssen. In diesen Hauptpunkten wird ein effektives System vorgeschlagen, das den Interessen der begünstigten Länder und der Wirtschaftsbeteiligten besser gerecht wird, sowie Regeln für einen Reformprozess, der die Mitwirkung der begünstigten Länder sicherstellt und der auch sicherstellt, dass das Parlament seine demokratische Kontrollfunktion wahrnehmen kann.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. (PT) Im Jahr 1968 empfahl die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) die Einrichtung eines Allgemeinen Präferenzsystems (APS), in dessen Rahmen Länder, die als weiter entwickelt galten, Entwicklungsländer durch die Einräumung von Handelspräferenzen unterstützen sollten. 1971 ging die Europäische Gemeinschaft mit der Einführung des APS voran. Dieses hat sich als eines der wichtigsten Instrumente für eine Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern auf dem Gebiet des internationalen Handels und mit dem Ziel der Armutsbekämpfung erwiesen. Die geltende Verordnung muss aktualisiert werden, da sie demnächst ausläuft und da sie neue Bestimmungen, die aus dem Vertrag von Lissabon resultieren, nicht berücksichtigt. Außerdem muss sie gründlich überarbeitet werden. Obwohl dieser Vorschlag noch keine neue Verordnung darstellt, deren Ausarbeitung unverzichtbar ist, möchte ich mein Einverständnis mit dem in Rede stehenden Bericht zum Ausdruck bringen, und ich hoffe, dass die Kommission so bald wie möglich einen neuen Vorschlag vorlegen wird, damit die EU die Entwicklungsländer weiterhin unterstützen kann.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) ist ein Handelsmechanismus, der es der EU ermöglicht, den Entwicklungsländern durch Zollermäßigungen einseitig einen präferenziellen Zugang zu ihren Märkten einzuräumen. Dieser Mechanismus, der als Instrument der Entwicklungshilfe definiert ist, ist nicht frei von Widersprüchen, besonders zwischen einigen seiner angestrebten Ziele und den tatsächlich erzielten Ergebnissen.

Tatsächlich sind viele Entwicklungsländer in eine zunehmende wirtschaftliche Abhängigkeit geraten und haben ihre Volkswirtschaften auf ein Modell verringerter Diversifizierung ausgerichtet, mit einer begrenzten Anzahl von Exportprodukten, anstatt ihre Binnenmärkte zu entwickeln. So wurde eine internationale Arbeitsteilung zementiert. Das schadet diesen Ländern. Oft sind es große multinationale Unternehmen, einige davon aus Europa, die am meisten von diesem System profitieren.

Wir brauchen eine umfassende Überprüfung dieses Mechanismus, zusammen mit einer gründlichen Diskussion über seine verschiedenen Aspekte und Komplexitäten und seine Folgen nicht nur für die Entwicklungsländer, sondern auch für die Mitgliedstaaten der EU, insbesondere für die wirtschaftlich schwächeren unter ihnen. Angesichts der Tatsache, dass die Kommission mit der Vorlage eines neuen Verordnungsvorschlags in Verzug ist, was bedeutet, dass die neue Verordnung nicht unmittelbar im Anschluss an die Geltungsdauer der jetzigen Verordnung in Kraft treten kann, ist eine Verlängerung der jetzigen …

(Stimmerklärung gekürzt gemäß Artikel 170 der Geschäftsordnung)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Das derzeitige Schema der allgemeinen Zollpräferenzen läuft Ende dieses Jahres aus; deshalb kann es hier nur darum gehen, für die erforderliche Verlängerung zu stimmen, um so für Rechtssicherheit zu sorgen und den Schutz der Interessen der ca. 150 betroffenen Länder sicherzustellen.

Die Bedeutung dieses Themas sowohl für die Entwicklungsländer als auch für die wirtschaftlich schwächeren EU-Mitgliedstaaten, deren Interessen hinsichtlich ihrer Industrie, Landwirtschaft und Sozialpolitik in den von der Kommission vorgeschlagenen internationalen Handelsabkommen nicht immer respektiert werden, macht es notwendig, eine gründliche Diskussion über die neue Verordnung zu führen. Die Kommission sollte den entsprechenden Vorschlag so bald wie möglich vorlegen, damit all die verschiedenen Aspekte und Komplexitäten des Allgemeinen Präferenzsystems wie auch seine Folgen für verschiedene Regionen und Länder gründlich analysiert werden können.

 
  
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  Lorenzo Fontana (EFD), schriftlich.(IT) Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) ist seit seiner Schaffung eines der wichtigsten handels- und entwicklungspolitischen Instrumente der EU zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Armutsbekämpfung. Diese Maßnahme verlängert die derzeitige Situation, da keine neue Verordnung vorgelegt wurde, was etwas bedauerlich ist. Trotzdem werde ich in Anbetracht der Bedeutung des in Rede stehenden Instruments dafür stimmen.

 
  
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  Elisabeth Köstinger (PPE), schriftlich. Der Handel ist ein wichtiges und effizientes Instrument zur Bekämpfung der Armut in Entwicklungsländern. Mit der Rollover-Verordnung zum allgemeinen Präferenzsystem wird 176 Entwicklungsländern ein bevorzugter Zugang zum EU-Markt auch rechtlich abgesichert. Ich habe die Verordnung zur Sicherung der rechtlichen Kontinuität unterstützt, damit den Entwicklungsländern auch weiterhin handelsbezogene Möglichkeiten geboten werden können. Es ist darüber hinaus die moralische Pflicht der EU diese Länder durch fairen Handel beim Ausbau von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu unterstützen.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Die Entschließung zum Vorschlag für eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 des Rates über ein System allgemeiner Zollpräferenzen für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2011 wurde vom Parlament mit breiter Mehrheit angenommen. Wenn das Allgemeine Präferenzsystem (APS) nicht verlängert würde, könnte es für viele Entwicklungsländer tatsächlich überaus schwierig werden. Seit 1971 hat Europa immer versucht, die Entwicklungsländer zu unterstützen und ihnen zu helfen, um die Armut durch die Ermöglichung von Einkünften aus dem internationalen Handel zu bekämpfen. Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon macht das Verfahren zur Änderung des APS die Mitwirkung des Rates und des Parlaments erforderlich, die auf die Schaffung eines effektiven Systems hinarbeiten müssen, das einerseits die Interessen der begünstigten Länder berücksichtigt, andererseits aber auch von ihnen fordert, 27 internationale Übereinkommen über den Schutz der Menschenrechte, nachhaltige Entwicklung, grundlegende Arbeitsnormen und gute Regierungsführung zu ratifizieren und umzusetzen. Trotz meiner Unterstützung für diesen Vorschlag für eine Verlängerung der Geltungsdauer bis 2011 möchte ich doch mein Bedauern – das auch von meiner Fraktion zum Ausdruck gebracht wurde –, über die Langsamkeit unterstreichen, mit der die Kommission diese Vorlage bearbeitet.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, bei dem es um eine technische Verlängerung der APS-Verordnung geht. Die Geltungsdauer der Verordnung wird bis zum 31. Dezember 2013 verlängert, damit ausreichend Zeit bleibt, in der die neue Verordnung von der Kommission ausgearbeitet werden kann und das Parlament seine neuen Befugnisse in der internationalen Handelspolitik ausüben kann. Mit diesem Bericht ist also nicht beabsichtigt, den Kern der Verordnung anzugehen, und er äußert sich auch nicht darüber, ob die durch das APS+ begünstigten Länder aufgrund einer guten Regierungsführung, nachhaltiger Entwicklung und der Ratifizierung und Umsetzung von UN-Übereinkommen im Bereich der Sozial-, Umwelt- und Menschenrechte tatsächlich weiterhin die Bedingungen für diese Handelspräferenzen erfüllen.

 
  
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  Clemente Mastella (PPE), schriftlich. (IT) Wir alle sind davon überzeugt, dass das Allgemeine Präferenzsystem (APS) seit seiner Schaffung eines der wichtigsten handels- und entwicklungspolitischen Instrumente der Europäischen Union ist. Von ihm gingen für die Entwicklungsländer, die sich seit langem bemühen, die Armut zu bekämpfen, wichtige Anreize aus, einen freien Zugang zu ihrem Markt und Importe ihrer Güter mithilfe von Zollsenkungen zu befürworten. Wir stimmen jedoch dem Berichterstatter, Herrn Scholz, zu, der die Notwendigkeit, die geltende Verordnung zu diesem Thema zu verlängern, vorhergesagt hat, denn dies würde Rechtsicherheit und den Schutz der Interessen der EU und der begünstigten Länder sicherstellen und auch verhindern, dass die derzeitige, noch unbefriedigende Situation andauert. Bisher haben wir eine gewisse Unternutzung der vom APS garantierten Handelspräferenzen beobachtet, besonders der Handelspräferenzen, die mit den Ursprungsregeln im Zusammenhang stehen; der Grund ist ein Problem bei den Verwaltungsverfahren, die für sie charakteristisch sind. Es wäre daher zu empfehlen, zielgerichtete technische Unterstützung bereitzustellen, zum Beispiel in Form von Partnerschaftsprogrammen, um so hauptsächlich den Aufbau ordnungspolitischer Kapazitäten zu fördern und die korrekte Umsetzung internationaler Übereinkommen sicherzustellen. Schließlich sind wir der Meinung, dass die Kommission ständige Überwachungsaufgaben übernehmen sollte, wobei das Parlament und die relevanten Sozialpartner stärker einzubinden sind.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich.(PT) Die geltende Verordnung über allgemeine Zollpräferenzen läuft Ende dieses Jahres aus. Angesichts der Tatsache, dass eine neue Verordnung nicht mehr rechtzeitig in Kraft treten kann, da sich die Vorlage der von der Kommission angeforderten Studie verzögert hat, sind wir gezwungen, die geltende Verordnung für weitere zwei Jahre zu verlängern. Angesichts der Bedeutung dieser Verordnung für die Regelung des Handels zwischen den Entwicklungsländern und der EU muss die Kommission jedoch sehr bald eine neue, aktualisierte Fassung vorlegen.

 
  
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  Louis Michel (ALDE), schriftlich. (FR) Ohne Wirtschaftswachstum kann es keine Entwicklung geben. Wie ich aber bereits bei einer früheren Gelegenheit gesagt habe, ist Wirtschaftswachstum keine Garantie für Entwicklung, wenn es keinen unparteiischen Staat gibt. Der Handelspolitik der EU kommt eine wesentliche Rolle bei der Bekämpfung der Armut und beim Erreichen der Millenium-Entwicklungsziele zu. Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) der EU ist eines der Instrumente, die Entwicklungsländer in die Lage versetzen, auf den internationalen Märkten zu konkurrieren, indem es für ihre Exporte entweder reduzierte Zölle oder einen zollfreien Zugang zum EU-Markt vorsieht. Das APS befreit die Länder auch von der Abhängigkeit von Hilfe. Wir haben für die Verlängerung der geltenden Verordnung gestimmt, während wir weiter auf den neuen angeforderten Verordnungsentwurf warten, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die neuen Befugnisse des Europäischen Parlaments auf dem Gebiet des Handels, über die es seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon verfügt, müssen jedoch beachtet werden. Nach dem Vertrag werden Maßnahmen in der APS-Verordnung als delegierte Rechtsakte betrachtet, was bedeutet, dass das Europäische Parlament in Zukunft über größere Aufsichtsbefugnisse verfügen wird.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Bereits 1964 wurde der Ruf einiger Entwicklungsländer nach Handelspräferenzen laut, um die Wirtschaftslage zu verbessern. 1968 ist es nach dem Zustandekommen eines Übereinkommens zur Einführung eines Systems Allgemeiner Zollpräferenzen (APS) gekommen. 1971 führte die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft APS ein, andere Staaten wie die USA folgten dem Beispiel. Mit der zeitweiligen Gewährung von Handelsvorteilen wurden folgende Ziele angestrebt: eine Erhöhung der Exporterlöse der Entwicklungsländer durch die Diversifizierung der Exportprodukte, die Förderung der Industrialisierung und eine Beschleunigung des wirtschaftlichen Wachstums der Entwicklungsländer. Weiters sollte durch das APS sichergestellt werden, dass die begünstigten Waren ihren Ursprung in Entwicklungsländern haben. Bis dato stellt das APS eines der wichtigsten EU-Instrumente im Bereich Handel dar und wird von der Europäischen Kommission überwacht. Da das geltende Schema am 31. Dezember des Jahres ausläuft, hat die Kommission bereits im Mai 2010 einen neuen Vorschlag vorgelegt. Für die neue Verordnung werden keine Änderungen vorgeschlagen, obwohl laut Berichterstatter eine Neuformulierung durchaus notwendig wäre. Ich enthalte mich meiner Stimme, da es noch keine neuen, greifbaren Ansätze für die neue Verordnung zu geben scheint.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Die derzeit geltende Verordnung für allgemeine Zollpräferenzen, die Zollfreiheit oder niedrigere Zölle im Warenhandel zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern ermöglichen, eine Verordnung, die allgemein dazu genutzt wird, den Handel mit armen Ländern und/oder Entwicklungsländern zu fördern, muss angesichts ihres bevorstehenden Auslaufens aktualisiert werden. Ich habe für den Bericht über den Vorschlag für eine neue Verordnung zu diesem Thema gestimmt, weil ich mit den Zielen der in ihm vorgesehenen Änderungen einverstanden bin. Die Änderungen zielen darauf ab, ein effektives System zu schaffen, das den Interessen der begünstigten Länder und der Wirtschaftsbeteiligten besser gerecht wird, umfassendere Regeln zu entwickeln und die Rolle des Parlaments als demokratisches Kontrollorgan sicherzustellen. Ich hoffe, dass dies der erste Schritt auf dem Weg zu einer auf globaler Ebene zu findenden Lösung für ein allgemeines Handelsabkommen ist. Nach dem Scheitern der Doha-Verhandlungen können diese Maßnahmen im Hinblick auf eine langfristigere Lösung tatsächlich nur ein Provisorium sein.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Durch die Verordnung (EG) Nr. 732/2008 wurde ein Allgemeines Präferenzsystem (APS) geschaffen, das bis zum 31. Dezember 2011 in Kraft ist. Das APS ist eines der wichtigsten handels- und entwicklungspolitischen Instrumente der EU zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Armutsbekämpfung, da es diesen zu Einnahmen durch internationalen Handel verhilft. Der Prozess der Konsultation des Parlaments in Bezug auf das letzte APS war unzureichend und hat keine gründlichen Verhandlungen ermöglicht. Das Parlament hat unterstrichen, dass in Zukunft mehr Zeit benötigt wird, damit es seine Aufgaben erfüllen kann.

Am 26. Mai 2010 hat die Kommission behauptet, für die Vorlage einer neuen Verordnung bleibe nicht mehr genügend Zeit, und deshalb vorgeschlagen, einfach die Geltungsdauer der derzeitigen Verordnung zu verlängern. Dieser Vorschlag für eine Verlängerung hat jedoch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon nicht berücksichtigt. Das Parlament hat auf diesen Umstand hingewiesen und Änderungen des Entwurfs der Kommission vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass die Rechte und Befugnisse, die das Parlament durch den Vertrag von Lissabon erhalten hatte, respektiert würden.

Ich habe daher für diesen Bericht gestimmt, der die Verlängerung der betreffenden Verordnung billigt und die Bestandteile ändert, die erforderlich sind, damit die neuen Befugnisse, die das Parlament durch den Vertrag von Lissabon erhalten hat, respektiert werden und insbesondere die neue Befugnis im Zusammenhang mit delegierten Rechtsakten gewährleistet ist.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) garantieren die Industrienationen allen Entwicklungsländern einseitig Handelspräferenzen. Es ist eines der wichtigsten handels- und entwicklungspolitischen Instrumente der EU zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Armutsbekämpfung, da es diesen zu Einnahmen durch internationalen Handel verhilft. Die derzeit geltende Verordnung, die am 31. Dezember 2012 ausläuft, berücksichtigt nicht die neuen Befugnisse, die das Parlament durch den Vertrag von Lissabon erhalten hat. Der neue Verordnungsvorschlag zielt darauf ab, ein System zu schaffen, das den Interessen der begünstigten Länder und der Wirtschaftsbeteiligten besser gerecht wird, mehr Regeln zu entwickeln, die einen geregelteren Reformprozess ermöglichen, und sicherzustellen, dass die Verordnung die Rolle des Parlaments als demokratischem Kontrollorgan gebührend berücksichtigt. Aus diesen Gründen habe ich für den Vorschlag für eine neue Verordnung gestimmt, die eine größere Klarheit und Transparenz im APS-System zum Ziel hat.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Seit 1971 hat die Europäische Union den Entwicklungsländern im Rahmen ihres Allgemeinen Präferenzsystems (APS) Präferenzregelungen gewährt. Das APS wird durch aufeinanderfolgende Verordnungen umgesetzt, durch die für einen Zeitraum von in der Regel jeweils drei Jahren ein System allgemeiner Zollpräferenzen geschaffen wird. Das derzeitige System wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 732/2008 eingerichtet und läuft bis zum 31. Dezember 2011. Zu diesem Zeitpunkt wird es durch eine neue, noch auszuarbeitende Verordnung abgelöst. Die verbleibende Geltungsdauer der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 reicht jedoch nicht aus, um einen Kommissionsvorschlag auszuarbeiten und eine neue Verordnung im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu verabschieden; daher scheint es erforderlich zu sein, die Geltungsdauer dieser Verordnung bis zum 31. Dezember 2013 zu verlängern, um das kontinuierliche Funktionieren des System sicherzustellen.

Ich habe dafür gestimmt, in der Erwartung, dass die Kommission zügig einen neuen Vorschlag vorlegen wird, der dazu beiträgt, das APS zu einem klareren, transparenteren und effektiveren System zu machen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Die Idee eines Allgemeinen Präferenzsystems (APS) geht auf das Jahr 1968 zurück, als die Zölle im Allgemeinen viel höher waren und als sie noch als Haupthindernis für den Handel zwischen Entwicklungs- und Industrieländern betrachtet wurden. Das Konzept wurde ursprünglich von der UNCTAD als Entwicklungsinstrument vorgeschlagen: Industrieländer sollten Entwicklungsländern einseitig Handelspräferenzen einräumen und ihnen damit ermöglichen, nicht durch Hilfe, sondern durch präferenziellen internationalen Handel Einnahmen zu erzielen. Die Europäische Gemeinschaft begann dieses APS-Schema im Jahr 1971 anzuwenden. Das erste Dreijahresschema wurde von 2006-2008 umgesetzt. Das zweite Schema soll am 31. Dezember 2011 auslaufen. Das derzeitige Schema wurde im Jahr 2008 nach dem Konsultationsverfahren angenommen. Damals erfolgte die Befassung des Parlaments sehr kurzfristig. Eine wirkliche Beteiligung des Parlaments an der Ausarbeitung der Verordnung war unmöglich. Dies sollte sich im Fall der neuen Verordnung nicht wiederholen, besonders nicht vor dem Hintergrund der neuen Befugnisse des Parlaments gemäß dem Vertrag von Lissabon.

 
  
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  Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für den Text dieser Entschließung gestimmt, weil ich der Auffassung bin, dass das Allgemeine Präferenzsystem (APS) der Europäischen Union eines der wichtigsten Instrumente ist, um den Entwicklungsländern ein Wachstum zu ermöglichen. Deshalb muss es unverzüglich in Kraft treten.

Im Jahr 1971 zeichnete sich die Europäische Union vor den übrigen Wirtschaftsmächten dadurch aus, dass sie als erste ein Präferenzzollsystem für Entwicklungsländer einführte. Hauptziel ist, die endemische Armut überall zu beseitigen, indem den Ländern, die sich in einer schwierigen Lage befinden, die Möglichkeit gegeben wird, den größtmöglichen Nutzen aus dem internationalen Handel zu ziehen. Jetzt steht das Zollabkommen kurz vor dem Ende seiner Geltungsdauer, und die Kommission hat beschlossen, dass der neue Vorschlag in den kommenden Monaten vorgelegt werden soll; er wird aber nicht vor der zweiten Hälfte des Jahres 2012 in Kraft treten können.

Diese Verzögerung wird zu einem mehr als sechsmonatigen Rechtsvakuum führen und eine Unterbrechung des Programms verursachen, das sogar die vielen bereits erzielten Ergebnisse wieder gefährden könnte. Ich hoffe, dass diese viel beklagte Verzögerung nicht dazu führen wird, dass das allgemeine Zollsystem seltener Anwendung findet, und ich hoffe, dass von ihm ein Impuls für die Schaffung eines globalen Handelssystems ausgehen wird, das auf Moral und Demokratie gegründet ist.

 
  
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  Viktor Uspaskich (ALDE), schriftlich.(LT) Es ist sehr wichtig, dass das Allgemeine Präferenzsystem der EU transparenter wird. Es ist wichtig, dass den Zollpräferenzen der EU für Importe aus Drittländern demokratische und moralische Prinzipien zugrunde liegen und nicht einfach nur das Streben nach Profit. Zollpräferenzen sollten der ganzen Gesellschaft zugute kommen und nicht nur einer kleinen Anzahl von Unternehmen. Der Berichterstatter hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass der Vorschlag, die derzeitige Verordnung zu verlängern, nicht ideal ist, aber wir könnten damit ein über sechsmonatiges Rechtsvakuum vermeiden. Nach der geltenden Verordnung hat das Europäische Parlament kein Mitspracherecht, was die Kriterien für eine Teilnahmeberechtigung oder die Liste der begünstigten Länder angeht. Das sollte sich ändern: Es ist an der Zeit, dass das Parlament seine neuen Befugnisse gemäß dem Vertrag von Lissabon auf dem Gebiet des Handels nutzt. Die EU sollte größeres Augenmerk auf die Entwicklung der Zusammenarbeit mit Nachbarländern auf dem Gebiet der Handelspolitik legen. Das würde dazu beitragen, ein stabiles und liberales Geschäftsumfeld zu schaffen und die allmähliche Ausweitung des europäischen Binnenmarktes erleichtern. Es ist im Interesse der EU, ein Freihandelsabkommen mit der Ukraine zu schließen und Verhandlungen mit anderen Ländern der Östlichen Partnerschaft zu beginnen, die Mitglieder der Welthandelsorganisation sind: mit Georgien, der Republik Moldau und Armenien.

 
  
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  Angelika Werthmann (NI), schriftlich. Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt. Wie der Berichterstatter selbst ausführt, ist das System in seiner derzeitigen Form mehr als mangelhaft. Obwohl die Kommission aufgefordert wurde, einen Vorschlag für eine neue Verordnung vorzulegen, der einerseits die Unzulänglichkeiten des Rechtsrahmens angeht und andererseits den institutionellen Gegebenheiten seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon Rechnung trägt, wodurch unter anderem eine verstärkte Kontrollbefugnis seitens des Parlaments gegenüber dem derzeit angewandten Verfahren sichergestellt wäre, beinhaltet der vorgelegte Entwurf eine unnötige Verlängerung der derzeitigen ungenügenden Situation. Der Berichterstatter behandelt in dem Parlamentsbericht auch einige seiner Vorschläge für Verbesserungen, die in dem künftigen Vorschlag für eine neue Verordnung aufgenommen werden könnten beziehungsweise sollten. Die Kommission soll sich dieser Vorschläge annehmen und unverzüglich eine neue, verbesserte Verordnung vorlegen.

 
  
  

Bericht: Artur Zasada (A7-0046/2011)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich stimme für diesen Bericht, da die Luftverkehrsmärkte der USA und der Europäischen Union zusammengenommen 60 % des weltweiten Flugverkehrs ausmachen und die derzeitigen bilateralen Abkommen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten und den USA nicht der Realität entsprechen. Die diskriminierungsfreie Öffnung des gemeinsamen Luftraums der USA und der EU würde Fluggästen und Luftfrachtgesellschaften verbesserte Dienstleistungen sowie wirtschaftliche Vorteile bieten und vor allem Arbeitsplätze schaffen.

Ich würde deshalb sagen, dass dies von Vorteil ist, weil eine Konvergenz in Regulierungsfragen dazu beitragen könnte, den freien Wettbewerb – insbesondere in Bezug auf staatliche Subventionen sowie soziale und umweltrelevante Kriterien – zu fördern.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Die Luftverkehrsmärkte der USA und der Europäischen Union machen über die Hälfte des weltweiten Flugverkehrs aus. Angesichts der globalen Erwärmung ist es daher wichtig, dass die Europäische Union und die Vereinigten Staaten zusammenarbeiten, um die Umweltfolgen des internationalen Luftverkehrs zu verringern. Deshalb habe ich für das Abkommen gestimmt, in dem sich beide Vertragsparteien neben der Entwicklung nachhaltiger alternativer Kraftstoffe verpflichten, umweltrelevante und soziale Standards anzunehmen, wodurch die Lärmbelastung erheblich reduziert und die Folgen der Emission von Flugverkehr auf die Luftqualität abgemildert werden. Erstmals wurde von beiden Vertragsparteien vereinbart, die sozialen Rechte des Flugpersonals zu sichern.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich.(LT) Ich habe für dieses Protokoll zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen der EU und den USA gestimmt. Das Protokoll beinhaltet wichtige Elemente, die Fortschritte für die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA in Luftverkehrsangelegenheiten darstellen. Außerdem wird damit verhindert, dass – wenn es das Abkommen nicht gäbe – jemand die Aussetzungsklausel aktivieren könnte, die das Ausgangsabkommen enthält. Eine Aussetzung des Abkommens könnte dazu führen, dass die europäischen Fluggäste und Fluggesellschaften die bedeutenden Vorteile, die sie seit März 2008 genossen haben, wieder verlieren. Weiterhin ist anzumerken, dass dieses neue Abkommen den Weg für künftige zusätzliche Investitions- und Marktzutrittsmöglichkeiten sowie für die Stärkung der Zusammenarbeit in Regulierungsbereichen, wie Sicherheit, Gefahrenabwehr und Umwelt (hier einigten sich beide Seiten auf eine konkrete Gemeinsame Erklärung zur Umwelt) geebnet hat.

 
  
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  Adam Bielan (ECR), schriftlich.(PL) Die Luftverkehrsmärkte der EU-Mitgliedstaaten und der USA machen 60 % des weltweiten Flugverkehrs aus. Also sollten wir uns bemühen, die Qualität der Dienstleistungen in diesem Bereich kontinuierlich zu verbessern. Mit dem Abschluss eines Luftverkehrsabkommens zwischen der EU und den Vereinigten Staaten fördern wir das Wachstum des Luftfahrtsektors, weil dadurch auf beiden Seiten des Atlantiks der Anreiz geschaffen wird, mehr zu investieren. Darüber hinaus wird das Abkommen dazu beitragen, den Schutz der Rechte der Arbeitnehmer innerhalb des Sektors, die Zusammenarbeit bei der Flugsicherheit und, dank der geforderten Vereinbarkeit, auch bei Umweltfragen zu stärken. Ferner ist es wichtig, den Aufgabenbereich des Gemeinsamen Ausschusses EU-USA weiter auszuweiten, indem er in die Lage versetzt wird, bei der Umsetzung des Abkommens neue Initiativen zu fördern. Ich glaube, dass das neue Abkommen weiter zur Marktöffnung und somit zu hochwertigeren Dienstleistungen und höheren Sicherheitsauflagen beitragen wird. Aus diesem Grund befürworte ich die Entschließung.

 
  
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  Izaskun Bilbao Barandica (ALDE), schriftlich.(ES) Ich habe für diese Initiative gestimmt, weil die Luftverkehrsmärkte 60 % des weltweiten Flugverkehrs ausmachen. Dieses Abkommen würde die Gesetzesänderungen in den Vereinigten Staaten mit sich bringen, die für eine vermehrte Konvergenz in Regulierungsfragen zur Vermeidung unlauteren Wettbewerbs notwendig sind. Es werden neue Flugstrecken eröffnet und den Fluggästen sowie Luftfrachtgesellschaften verbesserte Dienstleistungen – im Hinblick auf Angebot und Kosten – geboten, wodurch im Gegenzug das Wirtschaftswachstum und folglich die Schaffung von Arbeitsplätzen auf beiden Seiten des Atlantiks gefördert wird.

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. (RO) Das Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten ist bei weitem nicht perfekt, stellt aber einen Fortschritt dar und ebnet nicht nur den Weg für künftige zusätzliche Investitions- und Marktzutrittsmöglichkeiten, sondern auch für Maßnahmen zur verbesserten Sicherheit und Gefahrenabwehr. Mit der ausgehandelten Version des Abkommens wurde eine vollständige beidseitige Öffnung des Luftverkehrsmarktes nicht erreicht. Dennoch enthält es genügend Anreize zur Förderung einer Reform. Die USA müssen ihre Gesetze ändern, um Investoren aus der EU Mehrheitsbeteiligungen an Luftfahrtunternehmen der USA zu gestatten, woraus sich wechselseitige Maßnahmen der EU ergeben. Der Aufgabenbereich des Gemeinsamen Ausschusses EU-USA wurde zusätzlich ausgeweitet, wodurch er in die Lage versetzt wird, die Zusammenarbeit durch die Förderung neuer Initiativen zu verbessern. Mit den neuen Bestimmungen wird der bürokratische Aufwand verringert – auch durch die gegenseitige Anerkennung von Regulierungsentscheidungen der anderen Partei –, und unnötiger Doppelaufwand wird beseitigt. Die Anerkennung der Bedeutung der sozialen Dimension und der dem Gemeinsamen Ausschuss übertragene Auftrag, die sozialen Auswirkungen des Abkommens zu beobachten und erforderlichenfalls angemessene Antworten auszuarbeiten, sind Neuerungen im Abkommen der zweiten Stufe.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. − (PT) Ich begrüße es, dass die Europäische Union und die Vereinigten Staaten ihre Absicht einer Zusammenarbeit bekundet haben, um die Umweltfolgen der internationalen Luftfahrt zu verringern. Ich begrüße die Initiativen zur Fluglärmreduzierung, zur Einschränkung der Auswirkungen der Luftfahrt auf die Luftqualität und auf das globale Klima, zur Förderung der Entwicklung umweltfreundlicher Luftfahrttechnologie, zu Innovationen im Bereich Luftverkehrsmanagement und zur nachhaltigen Entwicklung von alternativen Treibstoffen für die Luftfahrt.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. − (PT) Ich habe für diese Empfehlung gestimmt, da das vorliegende Abkommen meiner Meinung nach einen wichtigen Schritt für die diskriminierungsfreie Öffnung des Marktes für Luftfahrtunternehmen der EU und der USA darstellen kann. Diese Öffnung des Marktes kann Fluggästen verbesserte Dienstleistungen – im Hinblick auf Angebot und Kosten – sowie wesentliche wirtschaftliche Vorteile bieten.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. − (PT) Auch wenn noch kein einheitlicher transatlantischer Luftverkehrsmarkt geschaffen werden konnte, beinhaltet die Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union im Vergleich zur vorherigen Version erhebliche Verbesserungen, vor allem im Sicherheits- und Umweltbereich.

Ich hoffe, dass die erzielten Fortschritte fortwährende Bemühungen ermöglichen werden, die darauf abzielen, die Hindernisse, die der Schaffung dieses Marktes – vor allem hinsichtlich der Interoperabilität und Kompatibilität der Systeme – im Wege stehen, und um die Unausgewogenheit im Wettbewerbsrecht, das amerikanische Unternehmen bezüglich Eigentum und Kontrolle von Fluggesellschaften begünstigt, nicht zuletzt der Fly America Act, zu beseitigen.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. − (PT) Dieser Entwurf einer legislativen Entschließung beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über den Abschluss des Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits. Das ideale Abkommen würde den Vorschlag einer vollständigen Öffnung des Luftverkehrsmarktes ohne irgendwelche Restriktionen von beiden Seiten beinhalten. Dieses Ziel wurde jedoch noch nicht erreicht.

Angesichts der regulativen Änderungen in Folge des Vertrags von Lissabon, der Größe der Luftverkehrsmärkte der EU und der USA, die zusammengenommen 60 % des weltweiten Flugverkehrs ausmachen, der erforderlichen Achtung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten sowie der bestehenden Regelungen zur Wahrung der Fluggastrechte begrüße ich dieses Abkommen daher. Verglichen mit dem Status quo stellt es einen erheblichen Fortschritt dar. Dennoch muss darauf hingewiesen werden, dass das Europäische Parlament und der US-Kongress den Dialog über Fragen, die nicht von diesem Abkommen abgedeckt werden, aufrecht erhalten müssen.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Zielsetzungen dieses Abkommens werden vom Berichterstatter klar herausgestellt: die „Öffnung des Marktes“. Mit anderen Worten, es regelt den Ausbau der in diesem Sektor eingeleiteten Liberalisierung, die „Schaffung eines einheitlichen Marktes für Luftverkehrsdienste“. Es sei darauf verwiesen, dass die Luftverkehrsmärkte der EU und der USA, wie der Berichterstatter bereits erwähnte, zusammen ca. 60 % des Flugverkehrs weltweit ausmachen.

Die Realität hat, als die Liberalisierung in diesen oder in anderen Sektoren voranging, gezeigt, dass die Versprechungen von Vorteilen für Arbeitnehmer und Fluggäste, die mit diesen Liberalisierungsprozessen stets einhergehen, so alt und banal wie falsch sind. Diesen Versprechungen wurde nun Propaganda in Bezug auf „Zusammenarbeit bei Umweltfragen“ hinzugefügt; eine Frage, der wir uns zweifellos stellen können und müssen, aber nicht innerhalb dieses Kontexts. Selbst hier ist die Absicht klar: die Förderung der Vereinbarkeit und Interaktion von Emissionshandelssystemen.

Im Namen des freien Wettbewerbs, der alles rechtfertigt und dem alles untergeordnet ist, werden staatliche Eingriffe zur Verteidigung der Interessen nationaler Fluggesellschaften − und somit zur Verteidigung nationaler strategischer Interessen in mehreren Bereichen, wie Verbindungen zu Migrantengemeinschaften − stark eingeschränkt.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Diese Abkommen sind ein weiterer Teil des im Luftverkehrssektor eingeleiteten Liberalisierungsprozesses, der staatliche Eingriffe und Regelungen im Bereich dieses strategischen Sektors blockiert, wodurch der stets aus dem freien Wettbewerb − der hochheilig ist und um jeden Preis verteidigt wird − hervorgehenden monopolistischen Konzentration die Tür geöffnet wird.

Dies geschieht im Namen der Förderung von Geschäftsmöglichkeiten innerhalb des internationalen Flugverkehrs, wodurch die Interessen multinationaler Unternehmen in diesem Sektor auf Kosten nationaler Unternehmen und ihrer jeweiligen strategischen Interessen, einschließlich der staatlichen Unternehmen, wie man in Portugal im Falle von TAP Portugal beobachten konnte, gewahrt werden. Folglich sind die Arbeitnehmer der Fluggesellschaften, Fluggäste und andere Arbeitnehmer die Verlierer, da die Liberalisierung das Dumping durch multinationale Unternehmen erleichtert, was zu unsicheren Arbeitsplätzen infolge verschlechterter Arbeitsbedingungen führt.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich.(LT) Ich habe diesem Dokument zugestimmt, weil der am 1. Dezember 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon die Fälle, in denen die Zustimmung des Parlaments für den Abschluss internationaler Abkommen erforderlich ist, erweitert hat. Luftverkehrsabkommen gehören nunmehr zu diesen Fällen, weil sie einen Bereich betreffen, in dem das ordentliche Gesetzgebungsverfahren Anwendung findet. Die Luftverkehrsmärkte der Europäischen Union und der USA machen zusammengenommen ca. 60 % des weltweiten Flugverkehrs aus. Die diskriminierungsfreie Öffnung des Marktes für Luftfahrtunternehmen der EU und der USA würde Fluggästen und Luftfrachtgesellschaften verbesserte Dienstleistungen – im Hinblick auf Angebot und Kosten – sowie wesentliche wirtschaftliche Vorteile bieten und Arbeitsplätze schaffen. Die Konvergenz in Regulierungsfragen könnte wesentlich dazu beitragen, den fairen Wettbewerb – insbesondere in Bezug auf staatliche Subventionen sowie soziale und umweltrelevante Standards – zu fördern. Das Abkommen der zweiten Stufe stellt zwar einen wichtigen Fortschritt dar, darf aber nicht als Endpunkt des Prozesses zur Schaffung eines transatlantischen Luftverkehrsmarktes angesehen werden. Meiner Ansicht nach sollte die Kommission die künftige Aushandlung einer neuen Stufe dieses Abkommens ins Auge fassen, um folgende Themen einzubeziehen: weitere Liberalisierung der Verkehrsrechte, zusätzliche Möglichkeiten für Auslandsinvestitionen, Auswirkungen von Umweltschutzmaßnahmen und Infrastrukturzwängen auf die Ausübung der Verkehrsrechte, bessere Koordinierung der Maßnahmen zu den Rechten von Flugreisenden im Sinne der Gewährleistung des größtmöglichen Schutzes der Flugreisenden. Ein einheitlicher Standard in Bezug auf die Fahrgastrechte, einschließlich der Rechte von Personen mit eingeschränkter Mobilität, ist besonders wichtig, um zu verhindern, dass Reisende auf einer Reise unterschiedlich behandelt werden. All diese Luftverkehrsabkommen sind für die Europäische Union, unsere Fluggesellschaften und unsere Bürgerinnen und Bürger nützlich und nötig.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. Ich habe für dieses Abkommen gestimmt, das soweit korrekt ist. Die Anreize für eine weitere Marktöffnung sind zwar zu begrüßen, aber das Ausbleiben substantieller Fortschritte bei der Abschaffung überholter regulierungsbezogener Beschränkungen im Bereich der Auslandsinvestitionen ist enttäuschend, da dies zur Beibehaltung der bestehenden unausgewogenen Restriktionen für ausländisches Eigentum und Kontrolle in den Vereinigten Staaten führen wird. Außerdem werden die Luftfahrtunternehmen der EU nur beschränkt Zugang zu von der US-Regierung finanzierten Beförderungsleistungen erhalten. Dies ist wieder ein Beispiel dafür, dass die Schieflage weiterhin bestehen bleibt, da die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten keine ähnlichen Beschränkungen auferlegen.

 
  
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  Clemente Mastella (PPE), schriftlich. (IT) Die Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit, um das Potential eines Marktes, der 60 % des weltweiten Flugverkehrs ausmacht, auszubauen. Die Europäische Kommission konnte bei ihrem Versuch, einen offenen Luftverkehrsraum zwischen der EU und den USA, der freie Investitionstätigkeiten gestatten und es den Luftfahrtunternehmen aus der EU und den USA ermöglichen würde, Luftverkehrsdienste ohne Beschränkungen anzubieten, bislang erhebliche Fortschritte erzielen. Uns ist nun bewusst, dass eine engere Zusammenarbeit im Hinblick auf die Bewältigung ständig wechselnder Herausforderungen im Sicherheits- und Umweltbereich sowie die Förderung weiterer Investitionen erforderlich ist, um einen freien Marktzugang zu gewährleisten. Die Einrichtung eines Gemeinsamen Ausschusses EU-USA ist von entscheidender Bedeutung: Er wird die sozialen Folgen des Programms für die regulierungsbezogene Zusammenarbeit überwachen, durch das der bürokratische Aufwand verringert werden kann. Wir möchten auf die Problematik des Austauschs von Fluggastdaten zwischen der Europäischen Union und den USA und somit auf den Zusammenhang zwischen der internationalen Sicherheit und der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger hinweisen. Unserer Meinung nach muss das Parlament umfassend über die Arbeit des Gemeinsamen Ausschusses, Auslandsinvestitionen, Infrastrukturzwänge auf die Ausübung der Verkehrsrechte und die Koordinierung der Maßnahmen zu den Rechten von Flugreisenden informiert werden.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Das Abkommen zwischen der EU und den USA ist für die Zukunft der Beziehungen zwischen den beiden Seiten sehr wichtig. In dieser Hinsicht, und nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, muss das Europäische Parlament, wie alle anderen betroffenen Parteien, im Zusammenhang mit der vom Gemeinsamen Ausschuss ausgeführten Arbeit umfassend informiert und konsultiert werden.

Jedes durchzuführende Abkommen muss vom Parlament angenommen werden. Aus diesem Grunde muss es über alle Verhandlungen auf dem Laufenden gehalten werden, und es ist wichtig, dass in der Zukunft regelmäßige Treffen zwischen Abgeordneten des Europäischen Parlaments und Abgeordneten des US-Kongresses stattfinden, um alle einschlägigen Fragen im Zusammenhang mit der Luftverkehrspolitik der Europäischen Union und der USA zu diskutieren.

Dieses Abkommen ist daher ein wichtiger Schritt zur diskriminierungsfreien Öffnung des Marktes für Luftfahrtunternehmen der Europäischen Union und der USA. Diese Marktöffnung kann dazu beitragen, dass Fluggästen bessere Dienstleistungen geboten werden.

 
  
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  Judith A. Merkies (S&D), schriftlich.(NL) Die Delegation der niederländischen Partei der Arbeit des Europäischen Parlaments hält das Abkommen der zweiten Stufe natürlich nicht für perfekt, ist aber der Meinung, dass es in wichtigen Bereichen Fortschritte ermöglichen wird. Außerdem wird damit verhindert, dass – wenn es das Abkommen nicht gäbe – die Vereinigten Staaten die Aussetzungsklausel aktivieren könnten. Eine Aussetzung des Abkommens könnte dazu führen, dass die europäischen Fluggäste und Fluggesellschaften die bedeutenden Vorteile, die sie seit März 2008 dank dem Protokoll genossen haben, wieder verlieren. Die Vorteile und positiven Aspekte beinhalten unter anderem vor allem Vereinbarungen über die Arbeitsnormen für Mitarbeiter von Fluggesellschaften, den Austausch von empfehlenswerten Verfahren im Hinblick auf die Lärmbekämpfung und die Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich Umweltschutz. Die Delegation der niederländischen Partei der Arbeit des Europäischen Parlaments erkennt die dauerhafte Notwendigkeit, eine angemessene Aussprache über die Sicherheitsanforderungen (etwa über den Einsatz von Scannern) und deren Auswirkungen auf die Privatsphäre und Gesundheit von Fluggästen zu führen. Weiterhin möchte sie darauf hinweisen, dass die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten in den Mittelpunkt gestellt und respektiert werden muss, wenn Fluggastdaten zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten ausgetauscht werden. Wichtig ist, dass das Parlament jetzt und in Zukunft an den jeweiligen Verhandlungen beteiligt ist, und dass die europäischen Regelungen nicht untergraben werden.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. Das Abkommen ist zwar nicht perfekt, lässt aber einige wichtige Fortschritte erwarten. Wenn es das Abkommen nicht gäbe, könnte jemand die Aussetzungsklausel aktivieren, was dazu führen würde, dass die europäischen Fluggäste und Fluggesellschaften die bedeutenden Vorteile, die sie seit März 2008 genossen haben, wieder verlieren. Angesichts der Tatsache, dass es sich bei den USA um einen schwierigen Verhandlungspartner handelt, sollten wir in weiteren Verhandlungen Fortschritte in diese Richtung anstreben.

Deshalb habe ich „dafür“ gestimmt.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Der Luftverkehr hat generell zugenommen und somit sind auch die Luftverkehrsmärkte der EU und der USA gewachsen. Lange Zeit haben die Mitgliedsstaaten einzeln mit den USA verhandelt und bilaterale Abkommen abgeschlossen. Die Verlagerung auf EU-Ebene ermöglicht es europäischen Luftfahrtunternehmen, jede Destination in den USA von jedem Punkt in der EU aus anzufliegen. Als Voraussetzung dafür mussten sowohl in den Vereinigten Staaten als auch in der Europäischen Union einige Reformen durchgesetzt werden. Das neue Abkommen soll den Weg für künftige zusätzliche Investitionen und Marktzutritte ermöglichen und die Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden verbessern. Das Abkommen ist jedoch einseitig, wenn bestehende Restriktionen für ausländisches Eigentum und Kontrolle in den Vereinigten Staaten bestehen bleiben. Die EU lässt sich also mit dem neuen Abkommen einmal mehr von den USA über den Tisch ziehen, das kann ich nicht befürworten.

 
  
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  Franz Obermayr (NI), schriftlich. Es ist durchaus sinnvoll, dass Luftverkehrsabkommen mit den USA nicht wie früher mit den einzelnen Mitgliedstaaten separat, sondern nunmehr auf europäischer Ebene abgeschlossen werden. Dies ermöglicht es europäischen Luftfahrtunternehmen sämtliche Destinationen in den USA anzufliegen. Was mir missfällt ist jedoch die Einseitigkeit des gegenständlichen Abkommens, worin die EU auf der einen Seite zahlreiche Zugeständnisse macht, die USA auf der anderen etwa auf Einschränkungen für ausländisches Eigentum beharren. Die EU hätte sich hier gegenüber den USA stärker positionieren müssen.

 
  
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  Rolandas Paksas (EFD), schriftlich.(LT) Das „Open-Skies“-Abkommen, das zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union erzielt wurde, ist ein Garant für den Fortschritt und ein Spiegel der wirtschaftlichen Entwicklung beider Regionen. Eine vollständige Öffnung des transatlantischen Marktes wäre ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Situation im weltweiten Luftverkehrssektor. Beide Vertragsparteien würden von wirtschaftlichen Vorteilen in Millionenhöhe profitieren, außerdem würden Arbeitsplätze und somit Möglichkeiten zur Geschäftsentwicklung geschaffen werden. Auch wenn wir wirtschaftliche Vorteile anstreben, dürfen wir die Sicherheitsanforderungen nicht vergessen. Standards im Bereich der Flugsicherheit und Gefahrenabwehr sind für die Fluggäste, die Flugbesatzung und den gesamten Luftfahrtsektor von entscheidender Bedeutung. Sicherheitsstandards müssen in aufsteigender Reihenfolge harmonisiert werden. Institutionen in der EU und in den USA, die für die Flugsicherheit verantwortlich sind, müssen auf allen Ebenen zusammenarbeiten. Die EU-Sicherheitsstandards müssen die von der Internationalen Organisation für Zivilluftfahrt festgelegten Anforderungen erfüllen. Wir müssen jeden Versuch unternehmen, um sicherzustellen, dass unser eigenes Leben, das unserer Kinder und unserer Angehörigen ernst genommen wird. Wir können nicht zulassen, dass die Bedingungen der Flüge sowie der Arbeits- und Ruhezeiten für Flugbesatzungsmitglieder in der Europäischen Union geringeren Sicherheitsanforderungen unterliegen, die das Leben von Menschen gefährden könnten.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für das Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten gestimmt. Ich habe absichtlich dafür gestimmt, um unserem politischen Gewicht Nachdruck zu verleihen, denn auch wenn selbst Herr Zasada die erzielten Einigungen nicht für optimal hält, bieten sie eine Möglichkeit zum Luftverkehrsmanagement, von dem die Bürgerinnen und Bürger beider Kontinente sowohl im Reise- als auch im Handelsverkehr auf jeden Fall profitieren werden. Dank der weiteren Liberalisierung der Verkehrsrechte, der zusätzlichen Möglichkeiten für Auslandsinvestitionen und der besseren Koordinierung der Maßnahmen zu den Rechten von Flugreisenden wurden sowohl der EU als auch den USA bedeutende Vorteile garantiert.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. − (PT) Ich habe für die Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen der EU und den USA gestimmt. Eine Aussetzung des Abkommens könnte dazu führen, dass die europäischen Fluggäste und Fluggesellschaften viele der Vorteile, die sie seit März 2008 genossen haben, wieder verlieren. Ich schließe mich der Einschätzung des Berichterstatters, dass dieses Abkommen nicht perfekt ist, an. Es legt allerdings wichtige Elemente vor, die diesem Prozess Fortschritte ermöglichen, und verhindert, dass – wenn es ein solches Abkommen nicht gäbe – jemand die Aussetzungsklausel aktivieren könnte.

Tatsächlich wurde mit diesem Abkommen – einem Abkommen der zweiten Stufe – das ultimative Ziel einer völligen Marktöffnung ohne Beschränkungen durch die eine oder andere Seite nicht erreicht, auch wenn es eine Reihe von Anreizen zur Förderung von Reformen enthält. Konkret wird die EU, wenn die USA ihre Gesetze ändern und Investoren aus der EU Mehrheitsbeteiligungen an Luftfahrtunternehmen der USA gestatten, die entsprechende Gegenleistung erbringen. Dieser Prozess wird jedenfalls nicht gradlinig verlaufen, und diesbezügliche Entscheidungen werden in Fällen, die für die Verbesserung des Luftverkehrs und für den Erfolg europäischer Unternehmen förderlich sind, von der Überwachung und von dem endgültig erzielten Vorschlag abhängen.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Die Luftverkehrsmärkte der Europäischen Union und der USA machen zusammengenommen ca. 60 % des weltweiten Flugverkehrs aus. Das Protokoll zur Änderung des Luftverkehrsabkommens beinhaltet die diskriminierungsfreie Öffnung des Marktes für Luftfahrtunternehmen der EU und der USA, bietet Fluggästen und Luftfrachtgesellschaften – im Hinblick auf Angebot und Kosten – verbesserte Dienstleistungen sowie wesentliche wirtschaftliche Vorteile, und sorgt dafür, dass Arbeitsplätze geschaffen werden. Ferner könnten weitere Fortschritte bei der Zusammenarbeit und die Konvergenz in Regulierungsfragen in diesem Bereich wesentlich dazu beitragen, den fairen Wettbewerb – insbesondere in Bezug auf staatliche Subventionen sowie soziale und umweltrelevante Standards – zu fördern. Vor diesem Hintergrund stimme ich deshalb für die Annahme des Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. − (PT) Auch wenn das ultimative Ziel einer völligen Öffnung des transatlantischen Luftverkehrsmarktes nicht erreicht wurde, stellt dieses Abkommen der zweiten Stufe zwischen der EU und der USA einen wichtigen Fortschritt in diese Richtung dar. Es bietet europäischen Luftfahrtunternehmen neue Geschäftsmöglichkeiten sowie Fluggästen und Luftfrachtgesellschaften durch verbesserte Dienstleistungen – im Hinblick auf Angebot und Kosten – wesentliche Vorteile.

Deshalb habe ich für den Abschluss des Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten gestimmt, weil ich eine Fortsetzung der Verhandlungsbemühungen zur weiteren Liberalisierung der Verkehrsrechte, zur engeren Zusammenarbeit in diversen Bereichen und zur Abschaffung der rechtlichen Restriktionen, die in den USA für die ausländische Beteiligung an und Kontrolle von US-Luftfahrtunternehmen bestehen, begrüßen würde.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Der am 1. Dezember 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon erweiterte die Fälle, in denen die Zustimmung des Parlaments für den Abschluss internationaler Abkommen erforderlich ist. Luftverkehrsabkommen gehören nunmehr zu diesen Fällen, weil sie einen Bereich betreffen, in dem das ordentliche Gesetzgebungsverfahren Anwendung findet. In der Vergangenheit wurde das Parlament zu solchen Abkommen lediglich konsultiert. Folglich ist für dieses Protokoll zur Änderung des Luftverkehrsabkommens nun die Zustimmung des Parlaments erforderlich, wohingegen das ursprüngliche Abkommen nach Konsultation des Parlaments abgeschlossen wurde. Die Luftverkehrsmärkte der Europäischen Union und der USA machen zusammengenommen ca. 60 % des weltweiten Flugverkehrs aus. Die diskriminierungsfreie Öffnung des Marktes für Luftfahrtunternehmen der EU und der USA würde Fluggästen und Luftfrachtgesellschaften verbesserte Dienstleistungen – im Hinblick auf Angebot und Kosten – sowie wesentliche wirtschaftliche Vorteile bieten und Arbeitsplätze schaffen. Ferner könnte die Konvergenz in Regulierungsfragen wesentlich dazu beitragen, den fairen Wettbewerb – insbesondere in Bezug auf staatliche Subventionen sowie soziale und umweltrelevante Standards – zu fördern.

 
  
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  Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. (IT) Die Luftfahrtunternehmen der Europäischen Union und der USA machen zusammen ca. 60 % des weltweiten Flugverkehrs aus und sind in dem Sektor wirtschaftlich konkurrenzlos. Die Öffnung des Luftverkehrsmarktes der Europäischen Union und der USA würde, de facto, verbesserte Dienstleistungen – im Hinblick auf Angebot und Kosten – bieten und sich somit sehr positiv auf die Wirtschaft sowie auf die Schaffung von Arbeitsplätzen auswirken. Tatsächlich würden gemeinsame Standards einer einheitlicheren, integrierten Entwicklung zugute kommen, insbesondere unter sozialen und umweltrelevanten Gesichtspunkten.

Daher freue ich mich, dass mit dem Abkommen zahlreiche Anreize zur Förderung dieser Änderungen erzielt werden konnten. Die Möglichkeit von Kapitalbeteiligungen an den jeweiligen Luftfahrtunternehmen sowie die verstärkte Konsultation und Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich sind nur einige Beispiele dafür. Nun hoffe ich, dass das Parlament das Protokoll zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika annimmt, womit verhindert wird, dass die Aussetzungsklausel aktiviert wird, was dazu führen würde, dass die Vorteile, die bislang erzielt wurden, wieder verloren gehen würden.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. − (PT) Das Europäische Parlament hat heute ein Protokoll zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten angenommen, für das ich gestimmt habe.

Der Vorschlag stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der transatlantischen Beziehungen im Bereich der Luftfahrt dar. Die Luftverkehrsmärkte der Europäischen Union und der USA machen zusammengenommen ca. 60 % des weltweiten Flugverkehrs aus. Die Öffnung der Märkte für Luftfahrtunternehmen wird Fluggästen und Luftfrachtgesellschaften verbesserte Dienstleistungen bieten und sich sehr positiv auf die Wirtschaft sowie auf die Schaffung von Arbeitsplätzen auswirken.

Das Abkommen sollte jedoch nicht als Ende des Prozesses gesehen werden. Mit dem vorliegenden Abkommen, das als Abkommen der zweiten Stufe bezeichnet wird, wird das ultimative Ziel der vollständigen Marktöffnung ohne irgendwelche Restriktionen von beiden Seiten nicht erreicht. Weiterhin sind kohärente Regelungen hinsichtlich der Rechte von Flugreisenden und die bessere Koordinierung diesbezüglicher Maßnahmen von eminenter Bedeutung. Abschließend sollte ebenfalls darauf hingewiesen werden, dass Themen wie die weitere Liberalisierung der Verkehrsrechte, zusätzliche Möglichkeiten für Auslandsinvestitionen und die Auswirkungen von Umweltschutzmaßnahmen auf die Ausübung der Verkehrsrechte künftig in jeder Verhandlungsphase berücksichtigt werden müssen.

 
  
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  Jarosław Leszek Wałęsa (PPE), schriftlich.(PL) Ich stimme für die Annahme des Entschließungsantrags zu dem vorbenannten Thema. Der Vertrag von Lissabon erweiterte die Fälle, in denen die Zustimmung des Parlaments für den Abschluss internationaler Abkommen erforderlich ist. Luftverkehrsabkommen gehören nunmehr zu diesen Fällen, weil sie einen Bereich betreffen, in dem das ordentliche Gesetzgebungsverfahren Anwendung findet. In der Vergangenheit wurde das Parlament zu solchen Abkommen lediglich konsultiert. Die Luftverkehrsmärkte der Europäischen Union und der USA machen zusammengenommen ca. 60 % des weltweiten Flugverkehrs aus. Die diskriminierungsfreie Öffnung des Marktes für Luftfahrtunternehmen der EU und der USA würde Fluggästen und Luftfrachtgesellschaften verbesserte Dienstleistungen – im Hinblick auf Angebot und Kosten – sowie wesentliche wirtschaftliche Vorteile bieten und Arbeitsplätze schaffen. Ferner könnte die Konvergenz in Regulierungsfragen wesentlich dazu beitragen, den fairen Wettbewerb – insbesondere in Bezug auf staatliche Subventionen sowie soziale und umweltrelevante Standards – zu fördern. Gleichzeitig sollten wir uns bewusst machen, dass eine Reihe von Fragen nicht in den Geltungsbereich des Abkommens in der durch das neue Protokoll geänderten Fassung fällt. Deshalb sollte die Kommission die künftige Aushandlung einer neuen Stufe dieses Abkommens ins Auge fassen, um folgende Themen einzubeziehen: weitere Liberalisierung der Verkehrsrechte, zusätzliche Möglichkeiten für Auslandsinvestitionen und die Auswirkungen von Umweltschutzmaßnahmen und Infrastrukturzwängen auf die Ausübung der Verkehrsrechte.

 
  
  

Bericht: Silvia-Adriana Ţicău (A7-0045/2011)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich stimme für diesen Bericht, weil er erstens im Vergleich zu den derzeitigen − recht restriktiven − bilateralen Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten einerseits und Kanada andererseits, und zweitens im Bereich der Dienstleistungen und Flugverbindungen zwischen den beiden Märkten eine wesentliche Verbesserung darstellt und sich somit in Bereichen wie Wirtschaft, Umwelt, Sicherheit, Personenverkehr, Wettbewerb und Recht positiv auswirkt.

 
  
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  Elena Oana Antonescu (PPE), schriftlich. (RO) Die Europäische Union und Kanada haben eine Zusammenarbeit im Luftfahrtbereich vereinbart, um die Auswirkungen des Luftverkehrs auf den Klimawandel abzuschwächen. In den Bereichen Sicherheit und Passagierschutz sind in dem Abkommen die gegenseitige Anerkennung von Standards und die einmalige Sicherheitskontrolle („one-stop security“) vorgesehen. Alle Luftfahrtunternehmen der Europäischen Union werden wöchentliche Flüge zwischen Kanada und der EU anbieten können. Dieses Abkommen wird sowohl die Verbindungen zwischen den Märkten beider Länder und die zwischenmenschlichen Beziehungen verbessern als auch neue Möglichkeiten für den Luftverkehrssektor durch die schrittweise Liberalisierung der Regelungen über ausländische Beteiligungen schaffen. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil er spezielle Bestimmungen über die Verbesserung der Verbraucherinteressen enthält.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Bislang wurde der Luftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Kanada ausschließlich in bilateralen Abkommen geregelt. Da es schon seit langem wirtschaftliche und politische Verbindungen zwischen der EU und Kanada gibt, ist der Abschluss eines Luftverkehrsabkommens für die beiden Vertragsparteien notwendig geworden. Deshalb habe ich für dieses Abkommen gestimmt. Es enthält Bestimmungen über die schrittweise Gewährung von Verkehrsrechten, Investitionsmöglichkeiten und Zusammenarbeit in einigen Bereichen (wie unter anderem Sicherheit der Luftfahrt durch ein gemeinsames Sicherheitssystem, aber auch soziale Angelegenheiten, Verbraucherinteressen und Umwelt). Durch das Abkommen werden außerdem alle bestehenden Beschränkungen bei Strecken, bei Preisen oder bei der Anzahl von Flügen zwischen der EU und Kanada beseitigt. Dieses Abkommen ist sowohl ehrgeizig als auch wichtig.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich.(LT) Ich habe für das Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada gestimmt. Das Abkommen regelt neben der schrittweisen Gewährung von Verkehrsrechten und Investitionsmöglichkeiten auch die weit gehende Zusammenarbeit in einer Reihe von Bereichen wie Flug- und Luftsicherheit, soziale Angelegenheiten, Verbraucherinteressen, Umwelt, Luftverkehrsmanagement, staatliche Beihilfen und Wettbewerb. Alle EU-Luftfahrtunternehmen werden direkte Flüge nach Kanada von jedem Ort in Europa aus anbieten können. Ferner ist zu begrüßen, dass durch das Abkommen alle Beschränkungen bei Strecken, bei Preisen oder bei der Anzahl wöchentlicher Flüge zwischen Kanada und der EU beseitigt werden. Die Luftfahrtunternehmen werden die Möglichkeit haben, geschäftliche Vereinbarungen zu treffen, wie etwa Code-Sharing-Vereinbarungen, die für Luftfahrtunternehmen, die viele Zielorte anfliegen, wichtig sind. Außerdem werden sie in der Lage sein, ihre Flugpreise gemäß dem Wettbewerbsrecht festzulegen.

 
  
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  Izaskun Bilbao Barandica (ALDE), schriftlich. (ES) Der Rat erteilte der Kommission 2007 ein Mandat, ein umfassendes Luftverkehrsabkommen auszuhandeln. In jenem Jahr reisten 9 Millionen Menschen zwischen der EU und Kanada. Mit dem Abkommen sollte ein einheitlicher Markt für Luftverkehrsdienste geschaffen werden. Dies erforderte umfangreiche Gesetzesänderungen in Kanada. Die völlige Marktöffnung und die Durchführung der notwendigen Gesetzesänderungen ging schrittweise voran. Dennoch sind die Ziele, nämlich die Beseitigung der Beschränkungen bei Strecken, die Einführung wöchentlicher Flüge und die Möglichkeit von Luftfahrtunternehmen, von nun an geschäftliche Vereinbarungen treffen zu können, allesamt als Erfolg zu sehen. Trotz der Schwierigkeiten denke ich, dass wir weiterarbeiten müssen, bis der einheitliche Markt in die Realität umgesetzt wird. Deshalb habe ich dafür gestimmt.

 
  
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  Slavi Binev (NI), schriftlich. – (BG) Es ist allgemein bekannt, dass der Luftverkehr vor diesem Abkommen in bilateralen Abkommen mit 19 der EU-Mitgliedstaaten geregelt wurde. Ich habe diesen Vorschlag unterstützt, weil er den Luftverkehr erleichtern wird, vor allem aber neben der schrittweisen Gewährung von Verkehrsrechten und Investitionsmöglichkeiten auch die weit gehende Zusammenarbeit in einer Reihe von Bereichen wie Flug- und Luftsicherheit, soziale Angelegenheiten, Verbraucherinteressen, Umwelt, Luftverkehrsmanagement, staatliche Beihilfen und Wettbewerb regeln wird. Ein solches Abkommen war notwendig.

 
  
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  Jan Březina (PPE), schriftlich. – (CS) Unter normalen Umständen würde ich ein Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und Kanada voll und ganz unterstützen, weil ich die Beseitigung von Hemmnissen des freien Verkehrs sowohl innerhalb der EU als auch zwischen der EU und Drittländern gänzlich befürworte. Angesichts der unilateralen Visumpflicht, die Kanada den Bürgerinnen und Bürgern der Tschechischen Republik fortwährend auferlegt, halte ich dieses Abkommen jedoch für einen verfehlten Kompromiss, den die EU einem Land anbietet, das einen solchen Kompromiss nicht verdient. Die EU sollte den Mut haben, diese beiden Belange zu verknüpfen – die Visumpflicht und den Abschluss des internationalen Abkommens – zumal dies möglicherweise eine seltene Gelegenheit bietet, bei der Visumangelegenheit effektiv Druck auf Kanada auszuüben. Es ist erstaunlich, dass Kanada den EU-Luftfahrtunternehmen einerseits erlaubt, direkte Flüge nach Kanada von jedem Ort in Europa aus anzubieten, andererseits aber den Bürgerinnen und Bürgern eines Mitgliedstaates die ungehinderte Reise nach Kanada verwehrt. Es ist deutlich spürbar, dass sich die Beziehung zwischen der EU und Kanada nach und nach zu einer strategischen Partnerschaft entwickelt hat, und das abgeschlossene Abkommen wird den Charakter der Partnerschaft bestätigen und verstärken. Sollte Kanada den tschechischen Bürgerinnen und Bürgern jedoch weiterhin eine unilaterale Visumpflicht auferlegen, wird diese Partnerschaft einen sehr bitteren Nachgeschmack bekommen.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Dieses Abkommen, mit dem EU-Luftfahrtunternehmen die Möglichkeit haben werden, direkte Flüge nach Kanada von jedem Ort in Europa aus anzubieten und Code-Sharing-Vereinbarungen für diese Strecken zu treffen, kann als das ehrgeizigste Luftverkehrsabkommen bezeichnet werden, das bislang von der Europäischen Union abgeschlossen wurde. Mit ihm sollen Bestimmungen vorheriger bilateraler Abkommen abgeschafft werden, die mit dem EU-Recht unvereinbar waren und die die Gleichbehandlung von Unternehmen bedrohten, die Staatsangehörigen verschiedener Mitgliedstaaten gehören.

Ich würde es begrüßen, wenn die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Kanada intensiviert würden und wir uns den Luftraum durch den Abbau von Hemmnissen zwischen den Mitgliedstaaten mehr und besser zunutze machen könnten.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. − (PT) Diese Empfehlung befasst sich mit dem Entwurf eines Beschlusses des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über den Abschluss des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kanada andererseits.

Schon seit langem gibt es wirtschaftliche und politische Verbindungen zwischen der EU und Kanada, die bilaterale Abkommen in diesem Bereich erforderlich gemacht haben. Mit dem am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon jedoch, der die Zustimmung des Europäischen Parlaments für den Abschluss internationaler Luftverkehrsabkommen erfordert, hat die Kommission einen Verhandlungsprozess eingeleitet, der nun abgeschlossen wurde. Somit wird neben der Gewährung von Verkehrsrechten und Investitionsmöglichkeiten auch die Zusammenarbeit in mehreren Bereichen geregelt, wie Sicherheit, Schutz der Verbraucherrechte, Umwelt, Luftverkehrsmanagement, soziale Rechte und fairer Wettbewerb.

Vor diesem Hintergrund begrüße ich die Annahme dieses Vorschlags, der das Reisen für Bürgerinnen und Bürger der EU und Kanada durch die Beseitigung diverser Restriktionen, durch Code-Sharing-Vereinbarungen und eine fairere Preisgestaltung erleichtern wird.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Parallelen zwischen den hier festgelegten Zielen und dem Abkommen mit den USA sind offensichtlich: die Schaffung eines einheitlichen Marktes für Luftverkehrsdienste zwischen der EU und Kanada, eines Marktes, dessen Passagierzahl sich im Jahr 2007 auf 9 Millionen Menschen belief.

Die Berichterstatterin gab an, das Abkommen sei noch „ehrgeiziger und spezifischer als das Abkommen zwischen der EU und den USA“, bestätigt aber auch, dass „wenn dieses Abkommen auch hinsichtlich des Marktzugangs ehrgeiziger als dasjenige mit den USA ist, sind die Regelungen doch weniger deutlich, soweit es darum geht, die Bedeutung der sozialen Dimension anzuerkennen“. Mit anderen Worten: Selbst die vollmundigen Verweise auf die Auswirkungen des Abkommens auf die Beschäftigung, die Arbeitskräfte und die Arbeitsbedingungen wurden in diesem Fall übersehen. Die Wahrheit ist, dass auch hier die Beseitigung der Restriktionen, die im Hinblick auf Dienstleister und erbrachte Dienstleistungen – gemäß dem Abkommen für Dienste zwischen den Ländern, innerhalb eines jeden Landes und sogar außerhalb der Märkte der EU und Kanadas – sowie auf die Einschränkung staatlicher Eingriffe in Luftfahrtunternehmen gefordert wurde, dazu beitragen wird, der monopolistischen Konzentration innerhalb dieses Sektors den Weg zu ebnen…-

(Stimmerklärung gekürzt gemäß Artikel 170 der Geschäftsordnung)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Zielsetzungen dieses Berichts sind eindeutig: die Schaffung eines einheitlichen Marktes für Luftverkehrsdienste zwischen der EU und Kanada, eines Marktes, dessen Passagierzahl sich im Jahr 2007 auf 9 Millionen Menschen belief. Die Berichterstatterin gab an, das Abkommen sei noch „ehrgeiziger und spezifischer als das Abkommen zwischen der EU und den USA“, bestätigt aber auch, dass „wenn dieses Abkommen auch hinsichtlich des Marktzugangs ehrgeiziger als dasjenige mit den USA ist, sind die Regelungen doch weniger deutlich, soweit es darum geht, die Bedeutung der sozialen Dimension anzuerkennen“.

Mit anderen Worten: Selbst die vollmundigen Verweise auf die Auswirkungen des Abkommens auf die Beschäftigung, die Arbeitskräfte und die Arbeitsbedingungen wurden in diesem Fall übersehen. Selbst die Beseitigung der Restriktionen, die im Hinblick auf Dienstleister und erbrachte Dienstleistungen – gemäß dem Abkommen für Dienste zwischen den Ländern, innerhalb eines jeden Landes und sogar außerhalb der Märkte der EU und Kanadas – sowie auf die Einschränkung staatlicher Eingriffe in Luftfahrtunternehmen gefordert wurde, wird im Gegensatz zu dem, was gesagt wurde, dazu beitragen, der monopolistischen Konzentration innerhalb dieses Sektors den Weg zu ebnen und für die Arbeitskräfte und Fluggäste von Nachteil sein. Aus diesem Grund haben wir dagegen gestimmt.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich.(LT) Ich habe für dieses Dokument gestimmt, weil das Abkommen neben der schrittweisen Gewährung von Verkehrsrechten und Investitionsmöglichkeiten auch die weit gehende Zusammenarbeit in einer Reihe von Bereichen wie Flug- und Luftsicherheit, soziale Angelegenheiten, Verbraucherinteressen, Umwelt, Luftverkehrsmanagement, staatliche Beihilfen und Wettbewerb regelt. Alle EU-Luftfahrtunternehmen werden direkte Flüge nach Kanada von jedem Ort in Europa aus anbieten können. Durch das Abkommen werden alle Beschränkungen bei Strecken, bei Preisen oder bei der Anzahl wöchentlicher Flüge zwischen Kanada und der EU beseitigt. Die Luftfahrtunternehmen werden die Möglichkeit haben, geschäftliche Vereinbarungen zu treffen, wie etwa Code-Sharing-Vereinbarungen, die für Luftfahrtunternehmen, die viele Zielorte anfliegen, wichtig sind. Außerdem werden sie in der Lage sein, ihre Flugpreise gemäß dem Wettbewerbsrecht festzulegen. Das Abkommen enthält Bestimmungen über die schrittweise Marktöffnung, die an die Gewährung größerer Investitionsfreiheiten durch beide Seiten gekoppelt ist. Es wird ausdrücklich begrüßt, dass das Abkommen so ehrgeizig ist. Es sollte als Zielvorgabe für andere derzeit laufende Verhandlungen dienen. Demnach bin ich der Meinung, dass das Parlament seine Zustimmung zu dem Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und Kanada erteilen sollte. All diese Luftverkehrsabkommen sind für die Europäische Union, unsere Fluggesellschaften und unsere Bürgerinnen und Bürger nützlich und nötig.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. Ich begrüße dieses Abkommen, das ohne weiteres als das ehrgeizigste Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und einem wichtigen Weltpartner bezeichnet werden kann. Es wird sowohl die Verbindungen zwischen dem jeweiligen Markt und die zwischenmenschlichen Beziehungen verbessern als auch neue Möglichkeiten für den Luftverkehrssektor durch die schrittweise Liberalisierung der Regelungen über ausländische Beteiligungen schaffen. Vor allem ist es ehrgeiziger und spezifischer als das Abkommen zwischen der EU und den USA hinsichtlich Verkehrsrechte sowie Beteiligung und Kontrolle selbst nach der vorläufigen Anwendung des Änderungsprotokolls („zweite Stufe“).

Nach einer durch die Kommission durchgeführten Studie würde ein offenes Abkommen mit Kanada zu einer halben Million zusätzlicher Fluggäste in seinem ersten Jahr führen, und innerhalb einiger Jahre könnte man davon ausgehen, dass 3,5 Millionen zusätzliche Fluggäste von den Möglichkeiten Gebrauch machen würden, die ein solches Abkommen bieten könnte. Das Abkommen würde den Verbrauchern Einsparungen von mindestens 72 Millionen Euro durch niedrigere Flugpreise ermöglichen und außerdem neue Arbeitsplätze schaffen.

 
  
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  Clemente Mastella (PPE), schriftlich. (IT) Es gibt zwar schon seit langem wirtschaftliche und politische Verbindungen zwischen der EU und Kanada, vor dem derzeitigen Abkommen war aber der Luftverkehr in bilateralen Abkommen mit einigen der EU-Mitgliedstaaten geregelt. Daher ist es notwendig, die Schaffung eines offenen Luftverkehrsraums als Ziel festzulegen. Dadurch würde ein einheitlicher Markt für Luftverkehrsdienste geschaffen, der freie Investitionstätigkeiten gestatten und es den Luftfahrtunternehmen beider Vertragsparteien ermöglichen würde, Luftverkehrsdienste ohne Beschränkungen anzubieten. Wir sind der Meinung, dass die bestehenden rechtlichen Restriktionen für Beteiligungen an kanadischen Luftfahrtunternehmen beseitigt und gleichzeitig neue Verkehrsrechte sowie eine Zusammenarbeit in einer Reihe von Bereichen wie Flug- und Luftsicherheit, Umweltschutz und Luftverkehrsmanagement eingeführt werden sollten. Demnach können wir ohne weiteres sagen, dass es sich bei dem heute angenommenen Abkommen um ein wirklich ehrgeiziges Abkommen handelt. Es wird die Verbindungen zwischen den jeweiligen Märkten entscheidend verbessern als auch neue Möglichkeiten für den Luftverkehrssektor schaffen. Wir empfehlen jedoch mehr Konsultation und Kooperation im sensiblen Bereich der Sicherheit und fordern die Kommission auf, das Parlament über alle Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten und die Arbeit des neuen Gemeinsamen Ausschusses zu überwachen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Das Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und Kanada ist für die Zukunft der beidseitigen Beziehungen sehr wichtig. In dieser Hinsicht, und nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, muss das Europäische Parlament, wie alle anderen betroffenen Parteien, im Zusammenhang mit der vom Gemeinsamen Ausschuss ausgeführten Arbeit umfassend informiert und konsultiert werden. Jedes Abkommen muss vor seinem Abschluss vom Parlament angenommen werden, das daher über alle Verhandlungen auf dem Laufenden gehalten werden muss.

Dieses Abkommen stellt somit einen wichtigen Schritt zur diskriminierungsfreien Öffnung des Marktes für Luftfahrtunternehmen der EU und Kanada dar. Diese Marktöffnung kann dazu beitragen, dass Fluggästen bessere Dienstleistungen geboten werden. Dies ist das ehrgeizigste Verkehrsabkommen, das je von zwei Ländern unterzeichnet wurde.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. Ich stimme Frau Silvia-Adriana Ţicău voll und ganz zu: Das Abkommen ist das ehrgeizigste Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und einem wichtigen Weltpartner. Es wird sowohl die Verbindungen zwischen dem jeweiligen Markt und die zwischenmenschlichen Beziehungen entscheidend verbessern als auch neue Möglichkeiten für den Luftverkehrssektor durch die schrittweise Liberalisierung der Regelungen über ausländische Beteiligungen schaffen. Vor allem ist es ehrgeiziger und spezifischer als das Abkommen zwischen der EU und den USA hinsichtlich Verkehrsrechte sowie Beteiligung und Kontrolle.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für das Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kanada andererseits gestimmt. Es handelt sich hierbei um ein sehr ehrgeiziges Abkommen, das neben der schrittweisen Gewährung von Verkehrsrechten und Investitionsmöglichkeiten auch die weit gehende Zusammenarbeit in einer Reihe von Bereichen wie Flug- und Luftsicherheit, soziale Angelegenheiten, Schutz der Verbraucherinteressen, Umwelt, Luftverkehrsmanagement, staatliche Beihilfen und Wettbewerb regelt. Alle EU-Luftfahrtunternehmen werden direkte Flüge nach Kanada von jedem Ort in Europa aus anbieten können. Durch das Abkommen werden alle Beschränkungen bei Strecken, bei Preisen oder bei der Anzahl wöchentlicher Flüge zwischen Kanada und der EU beseitigt. Ich stimme daher mit Befriedigung für dieses Abkommen, da es ehrgeizig ist und die Möglichkeit bietet, die historischen Verbindungen, die zwischen den Azoren und Kanada bestehen, noch zu intensivieren.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Das Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und Kanada ist eines der ehrgeizigsten Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und einem wichtigen Weltpartner. Es regelt neben der schrittweisen Gewährung von Verkehrsrechten und Investitionsmöglichkeiten auch die weit gehende Zusammenarbeit in einer Reihe von Bereichen wie Flug- und Luftsicherheit, soziale Angelegenheiten, Verbraucherinteressen, Umwelt, Luftverkehrsmanagement, staatliche Beihilfen und Wettbewerb.

Das Abkommen wird sowohl die Verbindungen zwischen dem jeweiligen Markt und die zwischenmenschlichen Beziehungen verbessern als auch neue Möglichkeiten für den Luftverkehrssektor durch die schrittweise Liberalisierung der Regelungen über ausländische Beteiligungen schaffen. Jüngsten Studien zufolge würde ein offenes Abkommen mit Kanada zu einer halben Million zusätzlicher Fluggäste in seinem ersten Jahr führen, und innerhalb einiger Jahre könnte man davon ausgehen, dass 3,5 Millionen zusätzliche Fluggäste von den Möglichkeiten Gebrauch machen würden, die ein solches Abkommen bieten könnte. Das Abkommen würde den Verbrauchern Einsparungen von mindestens 72 Millionen Euro durch niedrigere Flugpreise ermöglichen und außerdem neue Arbeitsplätze schaffen. Aus diesen Gründen stimme ich für die Annahme des Luftverkehrsabkommens zwischen der EU und Kanada.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich.(PT) Ich habe für den Abschluss des Luftverkehrsabkommens zwischen der EU und Kanada gestimmt, das europäische Luftfahrtunternehmen in die Lage versetzen wird, direkte Flüge nach Kanada von jedem Ort in Europa aus anbieten können, wodurch erstens neue Möglichkeiten für europäische Unternehmen geschaffen werden – vor allem dank etwaiger -Code-Sharing-Vereinbarungen und der progressiven Liberalisierung der Regelungen im Bereich Auslandsinvestitionen – und zweitens wesentliche wirtschaftliche Vorteile schaffen wird, sowohl für Verbraucher als auch hinsichtlich der Schaffung von Arbeitsplätzen.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE) , schriftlich – (CS) Meiner Ansicht nach ist das Luftverkehrsabkommen mit Kanada ein grundlegendes Geschäftsinstrument, das für beide Seiten von Vorteil sein wird. In Anbetracht der Diskriminierung tschechischer Bürgerinnen und Bürger und des Standpunkts der Mitglieder des Abgeordnetenhauses der Tschechischen Republik enthalte ich mich jedoch der Stimme. Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Abgeordnetenhauses der Tschechischen Republik hat die Gespräche über die Ratifizierung des Abkommens so lange ausgesetzt, bis die Gespräche mit Kanada über die Abschaffung der unilateralen Visumpflicht für tschechische Bürgerinnen und Bürger seitens der Kommission klare Fortschritte erkennen lassen. Seit fast zwei Jahren gibt es in der EU eine Zweiklassen-Staatsangehörigkeit, da tschechische Bürgerinnen und Bürger nicht wie andere ungehindert nach Kanada reisen können, Kanadiern dagegen eine ungehinderte Reise in die Tschechische Republik möglich ist. Die tschechische Republik kann wegen der gemeinsamen Visumpolitik der EU nicht im Gegenzug gleich verfahren, der Kommissar versäumt es jedoch, die Einhaltung dieser Politik zu sichern.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Der am 1. Dezember 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon erweiterte die Fälle, in denen die Zustimmung des Parlaments für den Abschluss internationaler Abkommen erforderlich ist. Luftverkehrsabkommen gehören nunmehr zu diesen Fällen, weil sie einen Bereich betreffen, in dem das ordentliche Gesetzgebungsverfahren Anwendung findet. In der Vergangenheit wurde das Parlament zu solchen Abkommen lediglich konsultiert.

Es gibt zwar schon seit langem wirtschaftliche und politische Verbindungen zwischen der EU und Kanada, vor dem derzeitigen Abkommen war aber der Luftverkehr in bilateralen Abkommen mit 19 der EU-Mitgliedstaaten geregelt. Viele dieser Abkommen waren restriktiv und boten keinen uneingeschränkten Zugang zum jeweiligen Markt. Im November 2002 erkannte der Europäische Gerichtshof, dass bestimmte Bestimmungen dieser bilateralen Abkommen mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar seien.

Deshalb erteilte der Rat der Kommission im Oktober 2007 ein Mandat, ein umfassendes Luftverkehrsabkommen anstelle der bestehenden bilateralen Abkommen auszuhandeln. In jenem Jahr reisten 9 Millionen Menschen zwischen der EU und Kanada. Das Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und Kanada wurde am 30. November 2008 paraphiert, vom EU-Kanada-Gipfel am 6. Mai 2009 gebilligt und am 17. und 18. Dezember 2009 unterzeichnet. Die EU und Kanada führten auch Verhandlungen über ein Abkommen über die Sicherheit der Luftfahrt. Hierfür gibt es eine gesonderte Empfehlung (A7-0298/2010).

 
  
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  Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. (IT) Es gibt zwar schon seit langem wirtschaftliche und politische Verbindungen zwischen der EU und Kanada, vor dem derzeitigen Abkommen war aber der Luftverkehr lediglich in bilateralen Abkommen mit den EU-Mitgliedstaaten geregelt. Das Protokoll regelt neben der Gewährung von Verkehrsrechten und Investitionsmöglichkeiten auch die Zusammenarbeit in einer Reihe von Bereichen, wozu vor allem eine bessere Gewährleistung der Flug- und Luftsicherheit gehört. Ich befürworte den Text dieses Abkommens, weil er Maßnahmen zur schrittweisen Öffnung des kanadischen Marktes enthält, die an die Gewährung größerer Investitionsfreiheiten durch beide Seiten gekoppelt ist. Eine volle Umsetzung des Mandats würde Gesetzesänderungen in Kanada erfordern, um die bestehenden rechtlichen Restriktionen für Beteiligungen an und Kontrolle von kanadischen Luftfahrtunternehmen sowie für einige Dienste, die von jedem Luftfahrtunternehmen angeboten werden, zu beseitigen.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Durch dieses Abkommen, welches als das ehrgeizigste Luftverkehrsabkommen der EU bezeichnet werden kann, werden EU-Luftfahrtunternehmen direkte Flüge nach Kanada von jedem Flughafen in Europa aus anbieten und gleichzeitig Geschäftsmechanismen, wie zum Beispiel Code-Sharing, einführen können. Das Abkommen regelt neben der schrittweisen Gewährung von Verkehrsrechten und Investitionsmöglichkeiten auch die umfassende Zusammenarbeit in mehreren Bereichen, wie Flug- und Luftsicherheit, soziale Angelegenheiten, Schutz der Verbraucherinteressen, Umwelt, Luftverkehrsmanagement, staatliche Beihilfen und Wettbewerb.

In dem Dokument, das in der heutigen Sitzung angenommen wurde, fordert der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr, in dem ich stellvertretendes Mitglied bin, die Europäische Kommission auf, sicherzustellen, dass das Parlament regelmäßig hinsichtlich der Aktivitäten des eingerichteten Gemeinsamen Ausschusses auf dem Laufenden gehalten und konsultiert wird, um die einzelnen Phasen der Marktöffnung überwachen zu können. Ich habe für die Empfehlung gestimmt, und das vorliegende Abkommen sollte als Beispiel für andere derzeit laufende Verhandlungen dienen.

 
  
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  Angelika Werthmann (NI), schriftlich. Dieses Abkommen gilt als Vorbild für derzeitige und künftige Verhandlungen mit anderen Staaten. Durch das Abkommen werden alle Beschränkungen betreffend Strecken, Preise oder Anzahl der wöchentlichen Flüge zwischen den beiden Vertragsparteien abgeschafft. Gemäß Prognosen wird mit einem Einsparungspotential aufgrund verbilligter Flugpreise von 72 Millionen Euro gerechnet, welche direkt den Verbrauchern zugute kämen. Indirekt werden mit dem Abkommen – durch neue Arbeitsplätze – weitere Vorteile für unsere BürgerInnen entstehen. Daher war dem Abkommen zuzustimmen

 
  
  

Bericht: Dominique Riquet (A7-0044/2011)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich stimme für diesen Bericht, da eine Fortsetzung der bestehenden bilateralen Luftverkehrsabkommen mit Vietnam im Widerspruch zum EU-Recht stünde sowie aufgrund der möglichen Chancen, die sich aus dieser größeren Offenheit ergeben könnten.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Bislang gab es im Rahmen bilateraler Flugverkehrsabkommen zwischen Mitgliedstaaten der EU und Drittstaaten Raum für Diskriminierung bestimmter Luftfahrtunternehmen der EU. Das neue Abkommen beinhaltet daher eine Benennungsklausel, die sich auf alle Luftfahrtunternehmen der Europäischen Union erstreckt und die bisherigen Benennungsklauseln ersetzt, in denen auf Luftfahrtunternehmen einzelner Mitgliedstaaten Bezug genommen wird. Dadurch soll das Abkommen Diskriminierung zwischen Luftfahrtunternehmen der Europäischen Union verhindern und Praktiken, die gegen die Wettbewerbsvorschriften verstoßen, abschaffen. Daher habe ich für dieses Abkommen gestimmt, das allen Luftfahrtunternehmen der Europäischen Union die Möglichkeit gibt, Flüge zwischen jedem Mitgliedstaat und Vietnam durchzuführen.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich.(LT) Ich habe dem Abschluss dieses Abkommens zugestimmt. Ziel des Abkommens ist es, allen Luftfahrtunternehmen der EU diskriminierungsfreien Zugang zu Strecken zwischen der Europäischen Union und Vietnam zu gewähren. Das Abkommen gewährleistet zudem, dass die Sicherheitsvorschriften in bilateralen Abkommen in den Fällen anwendbar sind, in denen die gesetzliche Kontrolle über ein Luftfahrtunternehmen von einem anderen Mitgliedstaat ausgeübt wird als dem Mitgliedstaat, der das Luftfahrtunternehmen benannt hat. Des Weiteren halte ich es für überaus wichtig, dass das Abkommen Praktiken untersagt, die gegen die Wettbewerbsvorschriften verstoßen.

 
  
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  Izaskun Bilbao Barandica (ALDE), schriftlich. (ES) Der Gerichtshof hat entschieden, dass alle bislang geschlossenen bilateralen Abkommen nun im Widerspruch zum Recht der Europäischen Union stehen. Daher war es notwendig, drei Artikel abzuändern, um eine Diskriminierung zwischen Luftfahrtunternehmen zu verhindern, mögliche wettbewerbsbeschränkende Praktiken zu untersagen sowie um sicherzustellen, dass die Sicherheitsklauseln in den Fällen anwendbar sind, in denen ein Mitgliedstaat Kontrolle über ein Luftfahrtunternehmen ausübt, das von einem anderen Mitgliedstaat benannt wurde.

 
  
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  Slavi Binev (NI), schriftlich. – (BG) Ich möchte eine Erklärung zu meiner Stimmabgabe über das Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und Vietnam abgeben. Ich habe dafür gestimmt, da ich erfahren habe, dass dieses von der Kommission geschlossene Abkommen bestimmte Klauseln in den bestehenden 17 bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Vietnam ersetzt, was eine Verbesserung darstellt. Wie wir wissen, können laut Geschäftsordnung des Parlaments keine Änderungsanträge eingereicht werden, aber die Kommission hat meiner Meinung nach die notwendigen Vereinbarungen getroffen, und ich unterstütze dieses Abkommen.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die Kommission wurde vom Rat aufgefordert, dafür zu sorgen, dass bestimmte Klauseln in den Luftverkehrsabkommen ersetzt werden, nachdem der Gerichtshof entschieden hatte, dass diese im Widerspruch zu EU-Recht stehen.

In den betreffenden Änderungen ist vorgesehen, dass allen europäischen Luftfahrtunternehmen Zugang zu Strecken zwischen der Europäischen Union und Vietnam gewährt wird und Praktiken, die gegen die Wettbewerbsvorschriften verstoßen, untersagt werden. Diese Änderungen gewährleisten die Einhaltung des Grundsatzes der Niederlassungsfreiheit und sollen sicherstellen, dass Angehörige von Mitgliedstaaten, die von diesem Recht Gebrauch machen, in der gleichen Weise behandelt werden wie die Staatsangehörigen des Aufnahmemitgliedstaats.

Ich hoffe, dass durch die beiderseitigen Vorteile für Luftfahrtunternehmen die Kontakte und der Austausch zwischen der Europäischen Union und Vietnam gefördert werden und dadurch zu einem besseren gegenseitigen Verständnis zwischen den Völkern beitragen.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Ich begrüße die Annahme dieses Entwurfs eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten. Die internationalen Luftverkehrsbeziehungen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Drittstaaten werden traditionell durch bilaterale Luftverkehrsabkommen geregelt. Diese Situation stellt laut einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union aus dem Jahr 2002 einen Verstoß gegen das Gesetz dar, da sie mit Artikel 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union im Widerspruch steht. Die Kommission hat daher Verhandlungen aufgenommen, um die 17 geltenden bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten und Vietnam zu ersetzen. In diesem nun zu Ende gegangen Verhandlungsprozess wurde das Ziel verfolgt, allen Luftfahrtunternehmen der EU diskriminierungsfreien Zugang zu Strecken zwischen der Europäischen Union und Vietnam zu gewähren, die Einhaltung von Sicherheitsstandards einzufordern sowie wettbewerbsbeschränkende Praktiken zu verhindern.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Dieses Abkommen – wie auch die anderen – verfolgt das Ziel einer Liberalisierung des Luftfahrtsektors, was – wie in anderen Fällen – dadurch gerechtfertigt wird, dass der Gerichtshof der EU im Jahr 2002 die bestehenden bilateralen Abkommen für mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar erklärt hat. Wie in anderen bedauerlichen Fällen scheint bei der Auslegung des Gemeinschaftsrechts wieder einmal der Wettbewerbsfreiheit Vorrang vor allen anderen sozialen und wirtschaftlichen Grundsätzen gegeben worden zu sein.

Wir äußern hier die gleichen Vorbehalte, die wir auch in Bezug auf andere Abkommen, deren Geltungsbereich und deren mögliche Auswirkungen haben. Unter den derzeitigen für die zivile Luftfahrt geltenden Bedingungen könnte die Schaffung gleicher Bedingungen für die verschiedenen europäischen Unternehmen das Entstehen einer monopolistischen Konzentration, die sich ohnehin bereits abzeichnet, in diesem Sektor fördern, mit all den daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die Mitarbeiter der Luftfahrtunternehmen und die Fluggäste. Damit der Markt in dieser Branche dominant ist, muss die Fähigkeit der Mitgliedstaaten, ihre nationalen Fluggesellschaften zu schützen, eingeschränkt werden.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben es hier mit einem Abkommen zu tun, dessen Ziel die Liberalisierung des Luftfahrtssektors ist, was – wie in anderen Fällen – dadurch gerechtfertigt wird, dass der Gerichtshof der EU im Jahr 2002 die bestehenden bilateralen Abkommen als nicht vereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht erklärt hat. Wie in anderen bedauerlichen Fällen scheint bei der Auslegung des Gemeinschaftsrechts wieder einmal der Wettbewerbsfreiheit Vorrang vor allen anderen sozialen und wirtschaftlichen Grundsätzen gegeben worden zu sein, selbst da, wo es bilaterale Abkommen zwischen Mitgliedstaaten gibt.

Wir äußern daher hier die gleichen Vorbehalte, die wir auch in Bezug auf andere Abkommen, deren Geltungsbereich und deren mögliche Auswirkungen haben. Unter den derzeitigen für die zivile Luftfahrt geltenden Bedingungen könnte die Schaffung gleicher Bedingungen für die verschiedenen europäischen Unternehmen das Entstehen einer monopolistischen Konzentration, die sich ohnehin bereits abzeichnet, in diesem Sektor fördern, mit all den daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die Mitarbeiter der Luftfahrtunternehmen und die Fluggäste. Die Fähigkeit der Mitgliedstaaten, ihre nationalen Fluggesellschaften zu verteidigen, darf nicht eingeschränkt werden.

 
  
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  Lorenzo Fontana (EFD), schriftlich.(IT) Zu den neuen Befugnissen der Europäischen Union gehören jetzt auch Luftverkehrsabkommen. Im betreffenden Abkommen mit Vietnam werden Verfahren festgelegt, um eine Reihe von Vorschriften umzusetzen, insbesondere im Bereich der Sicherheit. Die Empfehlung ist klar und hat meine Unterstützung.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich.(LT) Ich habe diesem Bericht zugestimmt, da die internationalen Luftverkehrsbeziehungen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten traditionell durch bilaterale Luftverkehrsabkommen geregelt werden. Was die bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten der EU und Vietnam anbelangt, so freut es mich, dass das Ziel darin besteht, allen Luftfahrtunternehmen der EU diskriminierungsfreien Zugang zu Strecken zwischen der Europäischen Union und Vietnam zu gewähren. Sicherheitsvorschriften in bilateralen Abkommen sind in den Fällen anwendbar, in denen die gesetzliche Kontrolle über ein Luftfahrtunternehmen von einem anderen Mitgliedstaat ausgeübt wird als dem Mitgliedstaat, der das Luftfahrtunternehmen benannt hat, und Praktiken, die gegen die Wettbewerbsvorschriften verstoßen, werden untersagt. Alle diese Luftverkehrsabkommen sind für die Europäische Union, unsere Fluggesellschaften sowie unsere Bürgerinnen und Bürger nützlich und auch notwendig.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Die internationalen Luftverkehrsbeziehungen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten werden traditionell durch bilaterale Luftverkehrsabkommen geregelt. Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied im Jahr 2002, dass die üblichen Benennungsklauseln in den bilateralen Luftverkehrsabkommen der Mitgliedstaaten im Widerspruch zum EU-Recht stehen. Sie geben einem Drittstaat die Möglichkeit, die Genehmigungen oder Erlaubnisse von Luftfahrtunternehmen, die von einem Mitgliedstaat benannt wurden, sich aber nicht zu wesentlichen Teilen im Eigentum und unter der tatsächlichen Kontrolle dieses Mitgliedstaats oder seiner Staatsangehörigen befinden, zu verweigern, zu widerrufen oder auszusetzen. Dies stellt eine Diskriminierung von Luftfahrtunternehmen der EU dar, die in einem Mitgliedstaat niedergelassen sind und sich im Besitz von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten befinden. Eine solche Diskriminierung verstößt gegen Artikel 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wonach Angehörige von Mitgliedstaaten, die von ihrer Niederlassungsfreiheit Gebrauch machen, in der gleichen Weise zu behandeln sind wie die Staatsangehörigen des betreffenden Aufnahmemitgliedstaats. Aber auch auf anderen Gebieten, wie beispielsweise im Wettbewerbsbereich, sollte durch Änderung oder Ergänzung vorhandener Bestimmungen in bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten die Übereinstimmung mit dem EU-Recht gewährleistet werden. Die Kommission hat daher das vorliegende Abkommen ausgehandelt.

 
  
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  Clemente Mastella (PPE), schriftlich. (IT) Die bilateralen Abkommen über den internationalen Flugverkehr zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten müssen nun grundlegend überarbeitet werden. Der Gerichtshof hat entschieden, dass die üblichen Benennungsklauseln in derartigen Luftverkehrsabkommen gänzlich im Widerspruch zum EU-Recht stehen, da sie gegen die Niederlassungsfreiheit von ausländischen Unternehmen verstoßen und nicht garantieren, dass diese von dem Aufnahmemitgliedstaat in der gleichen Weise behandelt werden wie dessen eigene Unternehmen. Daher begrüßen wir den Abschluss des von der Kommission vorgelegten Abkommens, durch das alle Luftfahrtunternehmen der Europäischen Union diskriminierungsfreier Zugang zu Strecken nach und von Vietnam erhalten und gleichzeitig wettbewerbsbeschränkende Praktiken verhindert werden sollen. Die Klauseln über eine mögliche Besteuerung von Kraftstoff für Flugverkehrsdienste sollten gestrichen werden. Des Weiteren wäre es wünschenswert, dass die bisherigen Benennungsklauseln, in denen auf Luftfahrtunternehmen von Drittstaaten Bezug genommen wird, durch eine Benennungsklausel der EU ersetzt werden, in der auf alle Luftfahrtunternehmen der EU Bezug genommen wird. Dadurch erhielten die bilateralen Abkommen einen zusätzlichen ausgleichenden Aspekt. Schließlich wäre es sinnvoll, zunehmend strengere Sicherheitsmaßnahmen einzuführen, insbesondere in den Fällen, in denen die gesetzliche Kontrolle über ein Luftfahrtunternehmen von einem anderen Mitgliedstaat ausgeübt wird als dem Mitgliedstaat, der es benannt hat.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Das Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und Vietnam ist für die Zukunft der beiderseitigen Beziehungen von großer Bedeutung. In dieser Hinsicht, und nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, muss das Parlament, wie alle anderen betroffenen Parteien, hinsichtlich der vom Gemeinsamen Ausschuss ausgeführten Arbeit umfassend informiert und konsultiert werden. Jeglicher Abschluss eines Abkommens wird der Zustimmung des Parlaments bedürfen, das daher über alle Verhandlungsprozesse auf dem Laufenden gehalten werden muss. Dieses Abkommen ist daher ein wichtiger Schritt in Richtung einer Öffnung des Marktes für Fluggesellschaften aus der EU und Vietnam ohne Diskriminierung. Diese Marktöffnung kann zu einer Verbesserung der Dienstleistungen für die Fluggäste beitragen.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Die bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und Drittländern beinhalten Klauseln, die sich als nicht vereinbar mit dem EU-Recht erwiesen haben, da sie außerhalb der EU für die verschiedenen Luftfahrtunternehmen keine Gleichbehandlung garantieren. Daher benötigen wir ein spezielles Abkommen, durch das Fluggäste und Luftfahrtunternehmen geschützt werden. Ich habe aus dem Grund für dieses Abkommen gestimmt, da sichergestellt werden muss, dass alle europäischen Luftfahrtunternehmen gleichberechtigten Zugang zu vietnamesischen Luftwegen haben, ohne die Gefahr, dass ihnen dieser verweigert wird. Darüber hinaus verfolgt das Abkommen auch das Ziel einer größeren Flug- und Passagiersicherheit. Denn sollte es aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein, die gleichen Standards wie die, die innerhalb der Union gelten, zu haben, so ist es angebracht, einige Eckpunkte und grundlegende Regeln zu schaffen.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union aus dem Jahr 2002, wonach die üblichen Benennungsklauseln in den bilateralen Luftverkehrsabkommen der Mitgliedstaaten im Widerspruch zum EU-Recht stünden, musste ein Abkommen ausgehandelt werden, durch das bestimmte Klauseln in den bestehenden 17 bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Vietnam ersetzt werden sollten.

Die betreffende Klausel verstieß gegen Artikel 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wonach Angehörige von Mitgliedstaaten, die von ihrer Niederlassungsfreiheit Gebrauch machen, in der gleichen Weise zu behandeln sind wie die Staatsangehörigen des betreffenden Aufnahmemitgliedstaats. Um demnach eine Diskriminierung zwischen Luftfahrtunternehmen der EU zu vermeiden, werden die bisherigen Benennungsklauseln, in denen auf Luftfahrtunternehmen desjenigen Mitgliedstaats Bezug genommen wird, der Vertragspartei des bilateralen Abkommens ist, durch eine Benennungsklausel der EU ersetzt, die für alle Luftfahrtunternehmen der EU gelten wird. Ziel ist es, allen Luftfahrtunternehmen der EU diskriminierungsfreien Zugang zu Strecken zwischen der Europäischen Union und Vietnam zu gewähren.

Aus all diesen Gründen habe ich für diesen Bericht gestimmt, der dem Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr ebenfalls eine befürwortende Stellungnahme wert war.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich.(PT) Ich habe für den Abschluss des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und Vietnam gestimmt, durch das bestimmte Klauseln in den bestehenden 17 bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen diesem Land und den EU-Mitgliedstaaten ersetzt werden sollen, um allen Luftfahrtunternehmen der EU diskriminierungsfreien Zugang zu Strecken zwischen der Europäischen Union und Vietnam zu gewähren, entsprechend dem Urteil des Gerichtshofes aus dem Jahr 2002 und unter Einhaltung der gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Die internationalen Luftverkehrsbeziehungen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten werden traditionell durch bilaterale Luftverkehrsabkommen geregelt. Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied im Jahr 2002, dass die üblichen Benennungsklauseln in den bilateralen Luftverkehrsabkommen der Mitgliedstaaten im Widerspruch zum EU-Recht stehen. Sie geben einem Drittstaat die Möglichkeit, die Genehmigungen oder Erlaubnisse von Luftfahrtunternehmen, die von einem Mitgliedstaat benannt wurden, sich aber nicht zu wesentlichen Teilen im Eigentum und unter der tatsächlichen Kontrolle dieses Mitgliedstaats oder seiner Staatsangehörigen befinden, zu verweigern, zu widerrufen oder auszusetzen.

Dies stellt eine Diskriminierung von Luftfahrtunternehmen der EU dar, die in einem Mitgliedstaat niedergelassen sind und sich im Besitz von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten befinden, und verstößt gegen Artikel 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wonach Angehörige von Mitgliedstaaten, die von ihrer Niederlassungsfreiheit Gebrauch machen, in der gleichen Weise zu behandeln sind wie die Staatsangehörigen des betreffenden Aufnahmemitgliedstaats.

Aber auch auf anderen Gebieten, wie beispielsweise im Wettbewerbsbereich, sollte durch Änderung oder Ergänzung vorhandener Bestimmungen in bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten die Übereinstimmung mit dem EU-Recht gewährleistet werden.

 
  
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  Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. (IT) Ich denke, der endgültige Text, über den heute abgestimmt wurde, ist ein erfreuliches Ergebnis, da er allen Luftfahrtunternehmen der Europäischen Union Zugang zu Strecken zwischen der EU und Vietnam gewährt und damit eine Diskriminierung zwischen den verschiedenen Luftfahrtunternehmen verhindert. Darüber hinaus wurden Garantien bezüglich Sicherheit und Wettbewerb aufgenommen, die für eine Verbesserung der Luftverkehrsdienste auf dieser Strecke von entscheidender Bedeutung sind, wovon Unternehmen und Fluggäste gleichermaßen profitieren werden. Aufgrund des anhaltenden Wirtschaftswachstums dieses Landes, das dank der Flexibilität seiner Unternehmensstruktur besser als viele andere die Krise bewältigt hat, ist Vietnam ein bevorzugter Partner der EU, und die heutige Abstimmung kann diese wichtige Entwicklung nur unterstützen.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Die Kommission hat ein Abkommen zwischen der EU und der Republik Vietnam ausgehandelt, durch das die bestehenden 17 bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen diesem Land und Mitgliedstaaten ersetzt werden. Dieses Abkommen enthält nicht die übliche Regelung über eine Besteuerung von Kraftstoff in der EU auf Flüge, die von Luftfahrtunternehmen aus Drittstaaten durchgeführt werden. Das Abkommen bringt vielmehr erhebliche Vorteile für die EU, und mit meiner Stimme möchte ich die Empfehlung des Parlaments unterstützen.

Dazu möchte ich die Benennungsklauseln in dem Abkommen, durch die allen Luftfahrtunternehmen der EU ein diskriminierungsfreier Zugang zu Strecken zwischen der Europäischen Union und Vietnam gewährt werden soll, aber auch die Bestimmungen bezüglich Sicherheit und Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht hervorheben.

 
  
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  Angelika Werthmann (NI), schriftlich. Mit dem Abkommen wurden die Benennungsklauseln der ehemaligen bilateralen Luftverkehrsabkommen gemäß einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union aus dem Jahre 2002 mit dem EU-Recht in Einklang gebracht. Ich habe dem Abschluss des Abkommens zugestimmt.

 
  
  

Bericht: Dominique Baudis (A7-0042/2011)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich stimme für diesen Bericht, da die Handelsverhandlungen mit dieser Region abgeschlossen werden müssen. Zudem sehe ich positive Entwicklungen, da dieses Dokument Sektoren wie Energie, Industrie und Rohstoffe sowie vor allen Dingen Forschung, Innovation und Bildung umfasst.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. Ich habe für diesen Bericht gestimmt und möchte die Entscheidungsträger der EU und des Golf-Kooperationsrats dazu aufrufen, ihre Zusammenarbeit zu verstärken, insbesondere im Bereich Handel, da die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat vor 20 Jahren begonnen und immer noch nicht abgeschlossen worden sind. Neben ihrer großen strategischen Bedeutung für die EU und den Westen allgemein sind die Staaten des Golf-Kooperationsrates zudem wichtige Handelspartner. Unser Handelsvolumen mit dieser Region ist konstant angestiegen und belief sich 2009 auf 79,7 Mrd. EUR. Zudem ist unsere Handelsbilanz mit den Ländern des Golf-Kooperationsrates positiv, da wir Güter im Wert von 57,8 Mrd. EUR exportieren und sich unsere Importe auf 21,8 Mrd. EUR beziffern. Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) sollte dieser wichtigen Region mehr Aufmerksamkeit widmen, und es sollten neue diplomatische Vertretungen der EU in den Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates eröffnet werden. Dadurch könnten wir zu einer größeren Sichtbarkeit der EU beitragen und mehr Einfluss in diesem Teil der Welt gewinnen. Vor dem Hintergrund der Tumulte und Unruhen, die wird derzeit in dieser Region beobachten können, ist ein Engagement seitens der EU nun wichtiger denn je.

 
  
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  Elena Oana Antonescu (PPE), schriftlich. (RO) Die Europäische Union und der Golf-Kooperationsrat verhandeln seit etwa 20 Jahren über ein Freihandelsabkommen. Eine Intensivierung der Beziehungen wäre für beide Seiten von Vorteil, umso mehr, als es auf den Gebieten Bildung, wissenschaftliche Forschung und erneuerbare Energien zahlreiche Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit gibt. Seit einigen Jahren findet innerhalb der Staaten des Golf-Kooperationsrates ein neuer Prozess der politischen und sozialen Modernisierung statt, der gefördert und unterstützt werden muss. Ich denke, wir brauchen einen ständigen Dialog zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat, um bei der Förderung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten – auch der von Minderheiten – sowie beim Kampf gegen jegliche Form von Diskriminierung – einschließlich der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der Religion – Fortschritte zu erzielen. Aus diesem Grund habe ich für den Bericht gestimmt.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Die Europäische Union und der Golf-Kooperationsrat versuchen seit etwa 20 Jahren, ein Freihandelsabkommen auszuhandeln. Die Verhandlungen wurden noch immer nicht abgeschlossen. Vieles hat sich in diesen 20 Jahren geändert. Die Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates sind inzwischen zum wirtschaftlichen Motor der gesamten Region Naher Osten-Nordafrika geworden. Darüber hinaus sind sie heute die wichtigsten Investoren in den südlichen Nachbarstaaten der EU im Mittelmeerraum. Folglich geht das Potenzial für eine Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates über den Handel hinaus und besteht auch in Bereichen wie Wissenschaft und Bildung. Aus diesem Grund habe ich für diesen Initiativbericht gestimmt, mit dem das Europäische Parlament zur Formulierung einer ehrgeizigeren Politik gegenüber dem Golf-Kooperationsrat aufruft.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich.(LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Die Europäische Union und der Golf-Kooperationsrat verhandeln seit etwa 20 Jahren über ein Freihandelsabkommen. Es handelt sich hierbei um die ältesten Handelsverhandlungen, die die Union eingeleitet und bisher nicht abgeschlossen hat. Im Laufe dieser Zeit hat sich die Lage in dieser Region tiefgreifend verändert. In zwei Jahrzehnten sind die Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates zum wirtschaftlichen Motor der Region Naher Osten-Nordafrika geworden, wobei diese aufstrebende Region selbst erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der Weltwirtschaft hat. Ich stimme den Vorschlägen im Bericht zu, wonach ein schneller Abschluss eines Freihandelsabkommens mit dieser für die EU wichtigen Region notwendig ist. Das Potenzial für eine Zusammenarbeit zwischen der EU und der Golfregion gilt nicht nur für den Handelsbereich, sondern auch für gemeinsame Interessen auf den Gebieten internationale Sicherheit, Bekämpfung des Terrorismus, diplomatische Vermittlung in Spannungsgebieten im Nahen Osten, Bewältigung regionaler Krisen, interkultureller Dialog und internationale Ordnungspolitik.

 
  
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  Slavi Binev (NI), schriftlich. – (BG) Mit diesem Initiativbericht möchte das Europäische Parlament für die Formulierung einer ehrgeizigeren EU-Politik gegenüber dem Golf-Kooperationsrat und seinen Mitgliedstaaten werben. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich der Meinung bin, dass wir diese Richtung einschlagen sollten. Umso mehr, als der Golf-Kooperationsrat kürzlich erklärt hat, dass er Muammar Gaddafis Regime nicht länger als legitim anerkennt. Diese Politik stimmt uns froh und hoffnungsvoll. Der Rat verurteilte die Verbrechen, die das Gaddafi-Regime an der Zivilbevölkerung begangen hat, und rief zu sofortigem Eingreifen durch die Liga der Arabischen Staaten und den UN-Sicherheitsrat auf. Der vor 30 Jahren von den sechs Mitgliedstaaten dieses Rates eingeschlagene Integrationsprozess ist noch immer das bislang einzige Experiment dieser Art in der arabischen Welt. Wir müssen sie unterstützen.

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. (RO) Ein Freihandelsabkommen mit den Golfstaaten ist für die Europäische Union heute wichtiger denn je. Die Bilanz der Verhandlungen über ein solches Abkommen ist schwach, zumindest wenn man die Dauer der Gespräche bedenkt. Zweifellos hat sich die Situation seit Beginn der Verhandlungen vor 20 Jahren mehrmals verändert. Der geopolitische Kontext in der Golfregion ist nun ein anderer, und das hat globale und regionale Auswirkungen. Wir müssen uns mit einer Liberalisierung und Diversifizierung der Wirtschaftsstrukturen in diesen Staaten auseinandersetzen. Die Golfstaaten sind momentan viel mehr als bloße Handelspartner, da sie zunehmenden Einfluss auf den Finanzsektor und die Diplomatie haben, ganz zu schweigen von anderen Gebieten. Und dieser Einfluss wird weiter wachsen. Dies schafft neue Perspektiven für die Europäische Union, die erkennt, dass die Zusammenarbeit zwischen beiden Regionen über den Bereich des Handels hinausgeht. Wir haben gemeinsame Interessen auf den Gebieten internationale Sicherheit, Bekämpfung des Terrorismus, diplomatische Vermittlung in Spannungsgebieten im Nahen Osten, Bewältigung regionaler Krisen, interkultureller Dialog und internationale Ordnungspolitik. Die EU hat gewisse Vorteile im Vergleich zu manch anderem neuen Akteur, der sich in den Golfstaaten betätigt, vorausgesetzt, es herrscht ein politischer Wille auf höchster Ebene.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht über die handelspolitischen, wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zwischen der EU und den Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrats (Saudi-Arabien, Bahrain, die Vereinigten Arabischen Emirate, Kuwait, Katar und Oman) gestimmt. Ich befürworte die Bestimmungen im Text bezüglich der Beziehungen zwischen der EU und den arabischen Ländern in der Golfregion, besonders was die strategischen Abkommen in den Bereichen Energie, Wissenschaft und Bildung anbelangt. Es ist zudem wichtig, ein Freihandelsabkommen zu erreichen.

 
  
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  Mário David (PPE), schriftlich. (PT) Ich denke, es liegt im Interesse sowohl der EU als auch des Golf-Kooperationsrates, eine engere Zusammenarbeit auf allen Ebenen herzustellen, sei es auf politischer, kultureller, wirtschaftlicher oder finanzieller Ebene.

Zu dem Thema dieses Berichts, für den ich Berichterstatter für den Ausschuss für internationalen Handel war, möchte ich drei Vorschläge aufgreifen, die ich von Anfang an unterstützt habe und die auch von den anderen Mitgliedern begrüßt wurden: 1) eine Erhöhung der diplomatischen Präsenz in der Region, indem durch den Europäischen Auswärtigen Dienst eine Unionsdelegation in jedem der sechs Staaten des Golf-Kooperationsrates eingerichtet wird; 2) das Abhalten regelmäßiger Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der EU und des Golf-Kooperationsrates und schließlich 3) die Forderung an die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin und das für Handel zuständige Kommissionsmitglied, alternative Konzepte für die künftigen Handelsbeziehungen zu den Staaten des Golf-Kooperationsrates in Form bilateraler Abkommen zwischen der EU und jenen Golfstaaten zu erwägen, die schon bereit sind, weitere Verpflichtungen gegenüber der EU einzugehen.

Obgleich letztgenannter Vorschlag einen neuen Ansatz der EU für die Beziehungen mit Drittländern vertritt, bin ich der Meinung, dass weder die EU noch jeder Staat des Golf-Kooperationsrats, der gewillt ist, in allen Bereichen engere Beziehungen aufzubauen, Geiseln der übrigen Staaten des Golfkooperationsrats bleiben darf, die noch nicht dazu bereit sind.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich.(PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, denn er stellt fest, dass das Potenzial für eine Zusammenarbeit zwischen der EU und der Golfregion über den Handelsbereich hinausgeht. Gute Beziehungen zwischen diesen beiden regionalen Blöcken können entscheidend dazu beitragen, gemeinsame Interessen wie die internationale Sicherheit, den Kampf gegen den Terrorismus und eine internationale Ordnungspolitik zu wahren.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die jüngsten Tumulte und die sozialen, politischen und militärischen Unruhen in verschiedenen Ländern mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung machen es noch notwendiger, dass die EU eine Strategie für die Golfregion entwickelt und Kontakte und langfristige Partnerschaften mit der führenden multilateralen Institution der Region – dem Golf-Kooperationsrat – aufbaut. Beide Seiten sind offensichtlich durch Sicherheits- sowie Wirtschafts- und Finanzfragen verbunden, daher sollte die EU ihre Anstrengungen verstärken und Ressourcen bereitstellen, um das Bewusstsein für diese Fragen zu schärfen und den Entwurf des Handelsabkommens fertigzustellen, welches meiner Meinung nach nicht nur der Intensivierung des Handels, sondern auch einem besseren Kontakt zwischen den Bevölkerungen untereinander dienen kann.

Ich hoffe, dass die in einigen dieser Länder durchgeführten Reformen konsolidiert werden und Europa dazu einen positiven Beitrag leisten kann.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Dieser Entschließungsantrag des Parlaments befasst sich mit den Beziehungen zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat, um zum Aufbau einer strategischen Partnerschaft unter Einbezug der jeweiligen Mitgliedstaaten beizutragen. Trotz der jüngsten Berichte über die Unruhen in einigen arabischen Ländern verfügen die Golfstaaten über ein großes wirtschaftliches Potenzial und bieten eine ausgezeichnete Möglichkeit für eine Zusammenarbeit mit der EU. Diese Länder bieten ausgezeichnete Handelsmöglichkeiten, nicht nur als Produzenten von Öl, dessen Vorräte zur Neige gehen, sondern auch weil sie beginnen, in alternative Energieträger zu investieren und Europa auf diesem Gebiet bekanntermaßen über großes Know-how verfügt. Ich freue mich deshalb über die Annahme dieses Berichts und hoffe, dass wir bald ein Abkommen verabschieden können, durch das die partnerschaftlichen Beziehungen der EU mit der islamischen Welt gestärkt werden.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Es gibt ausreichend Anlässe zur Sorge und genügend instabile Gebiete, die den geopolitischen Kontext in der Region außerordentlich kompliziert machen: die Lage in Palästina, der Krieg im Irak, die Situation im Iran, die jüngsten Volksaufstände in mehreren Ländern, wie im Jemen, sowie die Lage in Darfur. Angesichts dieser Situation hat die EU in ihren Beziehungen mit den Staaten dieser Region mit zweierlei Maß gemessen und damit die Lösung von Konflikten, Verhandlungen und Friedensprozesse behindert. Zudem greift sie häufig bei Aufständen ein, ohne dabei die souveränen Rechte der Völker der Region zu respektieren.

In diesem Kontext wurde dieser Bericht vor dem Hintergrund der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat erstellt, die vor 20 Jahren stattgefunden haben und somit die ältesten Handelsverhandlungen sind, die die Union eingeleitet und bisher nicht abgeschlossen hat. Schon allein das wäre Grund genug für uns, diesem Bericht unsere Unterstützung zu verweigern. Einige der mündlichen Änderungsanträge allerdings, die während der Abstimmung vorgelegt wurden, machten ihn jedoch nur noch inakzeptabler, insbesondere der Verweis auf die Position des UN-Sicherheitsrats bezüglich der Errichtung einer Flugverbotszone über Libyen, die – wie wir wissen – den Krieg kaschieren soll, der gegen dieses Land geführt wird.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir wissen, dass die geopolitische Lage in der Golfregion äußerst komplex ist und dort heikle und ernsthafte Probleme bezüglich Sicherheit und Frieden herrschen; darunter die Friedensprozesse im Nahen Osten, der Krieg im Irak, die Situation im Iran, die Volksaufstände im Jemen und die aktuellen Entwicklungen in Darfur, dazu die jüngsten Ereignisse in Nordafrika.

Dem Bericht ist jedoch zu entnehmen, „dass sich über ein Drittel der gesamten Staatsfonds weltweit im Besitz der Staaten des Golf-Kooperationsrates befindet und dass diese Fonds in der jüngsten Krise zur Rettung des weltweiten und des europäischen Finanzsystems beigetragen haben.“ In diesem Kontext fanden vor 20 Jahren die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat statt, die ältesten Handelsverhandlungen, die die EU eingeleitet und bisher nicht abgeschlossen hat.

Fakt ist, dass die EU sich eingemischt und in ihren Beziehungen mit den Staaten in dieser Region mit zweierlei Maß gemessen hat, wodurch die Verhandlungen und sogar Friedensprozesse mit Bezug auf die souveränen Rechte der Völker der Region behindert werden. Darüber hinaus enthält die vom Parlament verabschiedete Entschließung neue Vorschläge, die dem Friedensprozess in der Region nicht helfen ...

(Stimmerklärung gekürzt gemäß Artikel 170 der Geschäftsordnung)

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich.(LT) Indem ich für diesen Bericht stimme, unterstütze ich die Demonstrationen für Demokratie und Menschenrechte in Bahrain und verurteile die gewaltsame Reaktion der Regierung. Die Staaten des Golf-Kooperationsrates (Iran, Irak, Jemen, Oman, die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar, Saudi Arabien und Kuwait) stellen derzeit den sechstgrößten Markt für EU-Ausfuhren dar, und die EU ist gegenwärtig der größte Handelspartner des Golf-Kooperationsrates. Angesichts der Größe des EU-Marktes und der Bemühungen der Staaten des Golf-Kooperationsrates um Diversifizierung ihrer Ausfuhren besteht trotz des bereits intensiven Handels noch Spielraum für dessen Vertiefung sowie Raum für eine stärkere Diversifizierung des Handels zwischen den beiden Verhandlungspartnern. Ein Freihandelsabkommen würde auch neue Möglichkeiten für die technische Zusammenarbeit und Unterstützung bieten. Der Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat würde zudem engere Beziehungen und eine weitere Diversifizierung erheblich begünstigen. Dieses Dokument bekräftigt, dass die EU die Todesstrafe ablehnt, und fordert ein weltweites Moratorium dafür; bedauert, dass die Todesstrafe in allen Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates noch immer in Kraft ist; fordert sie daher auf, ein Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe anzunehmen; und appelliert insbesondere an die Staaten, die Methoden wie die Enthauptung, Steinigung, Kreuzigung, Geißelung oder Amputation anwenden, diese Praktiken abzuschaffen.

 
  
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  Tunne Kelam (PPE), schriftlich. Ich habe für den Bericht über die Beziehungen der EU mit dem Golf-Kooperationsrat gestimmt. Ich unterstütze nachdrücklich die vom Berichterstatter Herrn Baudis eingebrachten mündlichen Änderungsanträge, um den Bericht angesichts der jüngsten Entwicklungen auf den neuesten Stand zu bringen.

Es ist wichtig, an alle Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates zu appellieren, die andauernde Bewegung der Bevölkerung für demokratische Reformen innerhalb der gesamten Region anzuerkennen, und sich bildenden Gruppen der Zivilgesellschaft aufzurufen, einen Prozess des wirklichen friedlichen demokratischen Übergangs innerhalb ihrer jeweiligen Länder zu fördern.

 
  
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  Agnès Le Brun (PPE), schriftlich. – (FR) Die Region des Persischen Golfs ist aus verschiedenen Gründen für die Europäische Union von strategischer Bedeutung, besonders hinsichtlich der Energieversorgung. Die Europäische Union möchte die Zusammenarbeit mit dem Golf-Kooperationsrat – eine Organisation der sechs reichsten Nationen der Region – vertiefen, wobei der Abschluss eines Freihandelsabkommens einen entscheidenden Aspekt dieses Prozesses darstellt. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, mit dem der Grundstein für eine zukünftige Zusammenarbeit zwischen der Union und dem Golf-Kooperationsrat gelegt wird. Der Entschließungsentwurf meines Kollegen Herrn Baudis befasst sich mit allen für eine solche Partnerschaft relevanten Themen: die Rechte von Minderheiten, Frauenrechte, Gewissensfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung, aber auch die Unterstützung des israelisch-palästinensischen Friedensprozesses sowie Bereiche für eine strategische Partnerschaft wie Forschung, Bildung sowie fossile und erneuerbare Kraftstoffe; das Dokument stellt damit einen recht breiten Konsens zwischen den Fraktionen dar. Allerdings ließen die jüngsten Ereignisse in Bahrain Zweifel aufkommen, ob der Bericht auch ausreichend aktuell sei. Aufgrund des guten Willens auf allen Seiten stehen ausgezeichnete mündliche Kompromissänderungsanträge zur Debatte; so wird der Bericht aktualisiert und sichergestellt, dass monatelange harte Arbeit nicht umsonst gewesen ist.

 
  
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  Krzysztof Lisek (PPE), schriftlich.(PL) Ich habe für die Annahme des Baudis-Berichts gestimmt. Herrn Baudis' umfassender Bericht behandelt alle interessanten Fragen in Bezug auf Menschenrechte, Gleichberechtigung von Frauen, Pressefreiheit und Demokratisierung. Auch die jüngsten politischen Veränderungen in Bahrain werden in dem Bericht berücksichtigt. Ich halte es für unbedingt erforderlich, die Gewaltanwendung in diesem Konflikt zu verurteilen. Eine strategische Partnerschaft auf zahlreichen Gebieten – wie im Bericht mehrmals betont – sollte es möglich machen, Krisen in den Beziehungen zwischen der EU und der Region zu vermeiden und Europas Energiesicherheit zu erhöhen. Die Länder des Persischen Golfs sind im Friedensprozess außerordentlich wichtige Akteure. Ich möchte daher betonen, wie sehr ich mich über die Annahme des Berichtes freue, und ich hoffe, dass die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Ländern des Persischen Golfs in vielen Bereichen noch produktiver sein wird.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. Ich habe für diesen Bericht gestimmt und begrüße insbesondere den mündlichen Änderungsantrag zur Aufnahme einer neuen Ziffer 7a. Diese Bestimmung „fordert alle Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates auf, die andauernde Bewegung der Bevölkerung für demokratische Reformen innerhalb der gesamten Region anzuerkennen [und] fordert einen umfassenden Dialog mit den sich bildenden Gruppen der Zivilgesellschaft, um einen Prozess des wirklichen friedlichen demokratischen Übergangs innerhalb der betroffenen Länder mit Partnern in der Region und mit voller Unterstützung der EU zu fördern.“

 
  
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  Clemente Mastella (PPE), schriftlich. (IT) In den 20 Jahren der Handelsverhandlungen zwischen der Europäischen Union und den Ländern des Golf-Kooperationsrats hat sich der Kontext dieser Verhandlungen tiefgreifend verändert, und es muss nun möglich sein, einen Wendepunkt in diesen Beziehungen zu erreichen.

Der Abschluss eines Freihandelsabkommens ist weiterhin sowohl eine politische als auch eine wirtschaftliche Priorität. Das geopolitische Umfeld des Golf-Kooperationsrates ist gekennzeichnet durch einige sicherheitspolitische Herausforderungen von globaler und regionaler Tragweite, weshalb ein Prozess der Liberalisierung und Diversifizierung der grundlegenden wirtschaftlichen Strukturen dieser Länder eingeleitet werden muss. Diese Länder sollten die Möglichkeit haben, weiterhin den Weg der Kooperation und des Multilateralismus zu gehen.

Die Europäische Union hat daher die Aufgabe, eine neue strategische Partnerschaft zu entwickeln, die in der Lage ist, den andauernden regionalen Integrationsprozess zu unterstützen. Des Weiteren wäre es wünschenswert, dass der Europäische Auswärtige Dienst neue diplomatische Vertretungen in diesen Ländern eröffnet. Das Parlament wäre daher gut beraten, eine ehrgeizigere EU-Politik gegenüber dem Golf-Kooperationsrat zu unterstützen. Wir sollten in der Lage sein, die Beziehungen in Bereichen der Zusammenarbeit – wie wissenschaftliche Forschung und Technologie – zu intensivieren und gleichzeitig weiterhin Fragen wie den Schutz religiöser Minderheiten, das Recht auf Arbeit und die freie Meinungsäußerung zu diskutieren.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die Verhandlungen zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat über den Abschluss eines Freihandelsabkommen laufen schon seit über zwei Jahrzehnten. Sie gehören damit zu den ältesten Handelsverhandlungen, die die EU eingeleitet und bisher nicht abgeschlossen hat.

Nun hat sich in 20 Jahren der Kontext dieser Verhandlungen tiefgreifend verändert. Die Staaten des Golf-Kooperationsrates verfügen über eine wichtige finanzielle Schlagkraft in Form von Staatsfonds, die sich im Jahr 2009 auf über 1380 Mrd. USD beliefen, d. h. über 35 % des weltweiten Volumens. Die Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates sind zum wirtschaftlichen Motor der gesamten Region Naher Osten-Nordafrika geworden. Auf sie entfallen über 40 % des in diesem Raum erwirtschafteten Volksvermögens, und sie halten über 50 % der offiziellen Währungsreserven, d. h. 1070 Mrd. USD.

Angesichts des enormen finanziellen und wirtschaftlichen Potenzials dieser Länder müssen wir den derzeitigen Kontext nutzen, wenn wir die Verhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluss bringen wollen.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. Die EU und der Golf-Kooperationsrat verhandeln seit etwa 20 Jahren über ein Freihandelsabkommen: die ältesten Handelsverhandlungen, die die Union eingeleitet und bisher nicht abgeschlossen hat. Der Bericht betont, dass der Abschluss des Freihandelsabkommens weiterhin eine Priorität ist. Er beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Handelsbeziehungen, sondern umfasst auch die Themen Energie, Industrie und Rohstoffe, F&E und Innovation sowie Bildung.

Ich habe mich meiner Stimme enthalten, da das Abkommen im Rahmen einer politischen Antwort auf die Situation in der Region ausgearbeitet werden sollte. Auf jedes einzelne Land sollte gesondert eingegangen werden. Nehmen wir das Beispiel Iran: Es wäre ein Fehler, das Regime Ahmadinedschad in den Verhandlungsprozess einzubinden. Es bedarf präziserer geografischer oder wirtschaftlicher Erläuterungen.

 
  
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  Rolandas Paksas (EFD), schriftlich.(LT) Ich habe dieser Entschließung über die Beziehungen der Europäischen Union mit dem Golf-Kooperationsrat zugestimmt, da die Golfregion heute vor dem Hintergrund der Entstehung einer neuen internationalen Drehscheibe für die Wirtschaft gesehen wird, in deren geopolitischem Umfeld sich im Golf sicherheitspolitische Herausforderungen von globaler und regionaler Tragweite konzentrieren. Darüber hinaus stellt der Golf-Kooperationsrat derzeit den sechstgrößten Markt für EU-Ausfuhren dar, und die EU ist gegenwärtig der größte Handelspartner des Golf-Kooperationsrates. Zudem ist es notwendig, die beiderseitigen Beziehungen auszubauen und zu diversifizieren. Wir müssen alles tun, um zu gewährleisten, dass die Zusammenarbeit in verschiedenen wirtschaftlichen und technischen Tätigkeitsfeldern vertieft wird, was auch die Förderung des wirtschaftlichen Entwicklungsprozesses mit einschließt. Darüber hinaus würde eine starke wirtschaftliche Verflechtung für die EU vermehrt Möglichkeiten bieten, den Prozess der regionalen Integration zu stärken und zu einer größeren Stabilität in dieser strategisch wichtigen Region beizutragen. Wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun, damit die Verhandlungen zwischen diesen beiden Regionen endlich zum Abschluss gebracht werden können und ein Freihandelsabkommen unterzeichnet werden kann, das neue Möglichkeiten für die technische Zusammenarbeit und Unterstützung bieten würde.

 
  
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  Justas Vincas Paleckis (S&D), schriftlich.(LT) Bis zu dem Zeitpunkt, als die Welle der Demokratie die arabischen Länder überflutete, hatte das Europäisches Parlament die Staaten des Golf-Kooperationsrates immer wieder dazu aufgerufen, die Lage der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Freiheiten zu verbessern. Unsere Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten betonte insbesondere die Notwendigkeit, Reformen in der Sozialpolitik durchzuführen und größere Freiheiten für die Gewerkschaften zu gewährleisten. Wir sind ganz entschieden gegen Hinrichtungen und die Unterdrückung der Frauenrechte. Indem ich für diesen Bericht stimme, unterstütze ich die Demonstrationen für Demokratie und Menschenrechte in Bahrain und verurteile die gewaltsame Reaktion der Regierung. Ich unterstütze die Forderung des Berichterstatters, die Erfahrungen der EU-Mitgliedstaaten an die Golfstaaten durch die Einführung von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen weiterzugeben. Ich habe mich auch für eine Beschleunigung der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Golfstaaten ausgesprochen. Es besteht eindeutig Potenzial für eine Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Regionen, und zwar nicht nur auf wirtschaftlicher Ebene, sondern auch in den Bereichen internationale Sicherheit, Bekämpfung des Terrorismus, diplomatische Vermittlung in Spannungsgebieten im Nahen Osten, interkultureller Dialog und internationale Ordnungspolitik.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Herrn Baudis' Bericht über die Beziehungen der Europäischen Union mit dem Golf-Kooperationsrat bezieht sich auf die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Ländern des Persischen Golfs. Ich denke, dass – nach den Kriegen der letzten Jahre und den jüngsten Ereignissen – für die zukünftige Stabilität der Region und auch für den Handel ein Abkommen von entscheidender Bedeutung ist, das den Handel erleichtert und somit all die soziopolitischen Beziehungen stärkt, durch die diese Region wieder in den globalen Kontext eingebunden werden kann. Deshalb habe ich für den Bericht gestimmt, in der Hoffnung, dass die Beziehungen weiter vertieft werden, da dies von beiderseitigem Nutzen wäre, auch im Hinblick auf eine neue internationale Ordnungspolitik.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Initiativbericht gestimmt, mit dem das Europäische Parlament für die Formulierung einer ehrgeizigeren Politik hinsichtlich einer strategischen Partnerschaft zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat und seinen Mitgliedstaaten werben möchte.

Die Europäische Union und der Golf-Kooperationsrat versuchen seit etwa 20 Jahren, ein Freihandelsabkommen auszuhandeln. Die Gespräche gehören damit zu den ältesten Handelsverhandlungen, die die EU eingeleitet und bisher nicht abgeschlossen hat. Allerdings hat sich in 20 Jahren der Kontext dieser Verhandlungen tiefgreifend verändert. Das Potenzial für eine Zusammenarbeit zwischen den beiden Regionen geht in Wirklichkeit über den Handelsbereich hinaus. Die beiden Blöcke haben gemeinsame Interessen etwa auf den Gebieten internationale Sicherheit, Bekämpfung des Terrorismus, diplomatische Vermittlung in Spannungsgebieten im Nahen Osten, Bewältigung regionaler Krisen, interkultureller Dialog und internationale Ordnungspolitik.

Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da ich der Meinung bin, dass der Aufruf des Parlaments zur Formulierung einer ehrgeizigeren Politik der EU gegenüber dem Golf-Kooperationsrat und seinen Mitgliedstaaten zur richtigen Zeit kommt. Ich hoffe, dass der dazu notwendige politische Wille auf höchster Ebene vorhanden ist.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich.(IT) Die Gespräche über ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Golf-Kooperationsrat laufen seit rund 20 Jahren. In dieser Zeit haben sich die finanziellen und geopolitischen Gegebenheiten des Golf-Kooperationsrates tiefgreifend verändert: Sicherheitspolitische Herausforderungen sind entstanden (Irak, Iran, Jemen, islamischer Terrorismus und Piraterie), und in der Region haben sich neue wirtschaftliche Akteure entwickelt.

Gleichzeitig sind die Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates zum wirtschaftlichen Motor der gesamten Region Naher Osten-Nordafrika geworden und heute die wichtigsten Investoren in den südlichen Nachbarstaaten der EU im Mittelmeerraum. Die beiden Regionen haben zudem gemeinsame Interessen auf den Gebieten Sicherheit, Bekämpfung des Terrorismus, Bewältigung regionaler Krisen und internationale Ordnungspolitik. Deshalb ist das Parlament heute aufgerufen, eine ehrgeizigere Politik der Zusammenarbeit mit den Staaten des Golf-Kooperationsrates zu formulieren. Die EU verfügt über gewisse Vorteile gegenüber den neuen Akteuren, die in der Golfregion tätig sind, vor allen Dingen in den Bereichen Bildung, wissenschaftliche Forschung, Energie und Technologie. Wir dürfen die Chancen, die dieser historische Moment – da eine wirtschaftliche Ordnungspolitik definiert wird und die regionalen Gleichgewichte neu geordnet werden – mit sich bringt, nicht ungenutzt lassen.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Die Golfregion ist von großer Bedeutung für die EU. Daher ist es unabdingbar, eine Strategie zur Stärkung der politischen, finanziellen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Beziehungen mit dem Golf-Kooperationsrat zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund ist der Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat eine Priorität. Das Potenzial für eine Zusammenarbeit besteht auch auf anderen Gebiete wie Bildung, Energie und wissenschaftliche Forschung.

Ich unterstütze daher den heutigen Aufruf dieses Parlaments zur Formulierung einer ehrgeizigeren Politik der Union gegenüber dem Golf-Kooperationsrat und seinen Mitgliedstaaten und hoffe, dass die Stärkung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat dazu beitragen wird, Fortschritte hinsichtlich der Achtung demokratischer Prinzipien und der Grundrechte zu erzielen und diese zu konsolidieren.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Zu den Gründen, für diesen Text zu stimmen, zählt die Annahme von Ziffer 7a (neu), in der es heißt: „Fordert alle Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates auf, die andauernde Bewegung der Bevölkerung für demokratische Reformen innerhalb der gesamten Region anzuerkennen; fordert einen umfassenden Dialog mit den sich bildenden Gruppen der Zivilgesellschaft, um einen Prozess des wirklichen friedlichen demokratischen Übergangs innerhalb der betroffenen Länder mit Partnern in der Region und mit voller Unterstützung der EU zu fördern.“

 
  
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  Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. (IT) Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Golfregion ist ein zentrales Interesse für beide Parteien und verdeutlicht, wie wichtig ihre gegenseitige Anerkennung ist. Die Präsenz der Europäischen Union in der Region stärkt die Handelspolitik und leistet einen Beitrag zur Entwicklung gezielter und wirksamer Informationen über die Union innerhalb der Golfstaaten.

Ein Abschluss des betreffenden Abkommens ermöglicht es der Union, durch die Eröffnung neuer diplomatischer EU-Vertretungen in den Golfstaaten ihre Sichtbarkeit zu erhöhen. Dies würde den politischen Dialog fördern und die Wirksamkeit der Maßnahmen der Union stärken. Dies trifft auch auf den Energiebedarf der EU zu, der noch immer zu einem großen Teil durch fossile Brennstoffe gedeckt wird, und das obwohl die zukünftige Nachfrage nach Erdöl von einer Klimaschutzpolitik beeinflusst werden wird, die zunehmend auf erneuerbare Energiequellen setzt. Die sozialen und politischen Entwicklungen, die in den meisten Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates in den letzten Jahren stattgefunden haben, begünstigen die Förderung der Menschenrechte und die Bekämpfung aller Arten von Diskriminierung, einschließlich der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung oder der Religion. Daher muss eine zuverlässige Partnerschaft zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat aufgebaut werden, die sich positiv auf die Öffnung der Gütermärkte und die Abschaffung von nichttarifären Hemmnissen auswirken wird.

 
  
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  Charles Tannock (ECR), schriftlich. Die Delegation der britischen Konservativen und die EKR-Fraktion haben für den Baudis-Bericht über die Beziehungen der EU mit dem Golf-Kooperationsrat gestimmt, einschließlich der umfangreichen mündlichen Änderungsanträge, die der Berichterstatter heute im Plenum vorgelegt hat, da jegliche unverhältnismäßige Gewaltanwendung vonseiten der Regierung in Bahrain verurteilt werden muss, insbesondere das mutmaßliche Schießen auf unbewaffnete, friedliche Demonstranten.

Wir erkennen an, dass die mehrheitlich schiitischen Demonstranten auch selbst in gewissem Maße nicht hinnehmbare Gewalt angewendet haben, und wir fordern alle Beteiligten auf, größte Zurückhaltung zu üben. Bahrain ist ein treuer Verbündeter des Westens und ein Stützpunkt der US-Flotte, und wir begrüßen das Angebot zum Dialog vonseiten des Kronprinzen von Bahrain. Wir erkennen an, dass die Regierung von Bahrain nach den Regeln des Golf-Kooperationsrates das Recht hat, Hilfe aus Saudi Arabien und Kuwait anzufordern, um Recht und Ordnung durchzusetzen, aber auch ausländische Kräfte in Bahrain müssen grundlegende Menschenrechte achten, darunter auch das Recht auf friedliche Demonstrationen. Wir hoffen, das EU-Freihandelsabkommen kann so schnell wie möglich abgeschlossen werden, da wirtschaftliches Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen, besonders unter der benachteiligten schiitischen Gemeinschaft, dazu beitragen werden, den Inselstaat zu stabilisieren und soziale Spannungen abzubauen.

 
  
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  Dominique Vlasto (PPE), schriftlich. (FR) Ich habe den Entschließungsantrag unterstützt, der ein deutliches Signal an unsere Partner auf der Arabischen Halbinsel schickt. Vor dem Hintergrund extremer wirtschaftlicher, sozialer und geopolitischer Spannungen war es überaus wichtig, dass dieses Hohe Haus noch einmal seine Bereitschaft bekräftigt hat, unsere Kooperationsabkommen angesichts der Ereignisse in der arabischen Welt zu überarbeiten. Wir schlagen nicht vor, historische Verbindungen abzubrechen, sondern unsere Beziehungen den Realitäten vor Ort und den Bedürfnissen der Menschen anzupassen und die Einhaltung der Werte, für die die Union eintritt, zu einer Grundvoraussetzung für die Entwicklung wirtschaftlicher und politischer Beziehungen zu machen. Der Dialog mit der Zivilgesellschaft wird ebenfalls ein zentrales und unabdingbares Element für jegliche Partnerschaft sein. Die Fortschritte und Reformen sind zu begrüßen, aber es muss noch viel getan werden, um diese Länder auf einen stabilen Kurs in Richtung Demokratie und Achtung der Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten zu bringen. Das Schicksal Europas wird zu einem Teil im Nahen und Mittleren Ostens entschieden. Im Rahmen der Assoziierungsabkommen zwischen der Union und diesen Ländern müssen wir nun einen für alle Seiten fairen Mittelweg zwischen dem Streben nach Wirtschafts- und Handelsbeziehungen und der Verbreitung grundlegender Werte finden.

 
  
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  Angelika Werthmann (NI), schriftlich. Ich habe für den Bericht über die Beziehungen der Europäischen Union zum Golf-Kooperationsrat gestimmt. Wie darin erschöpfend ausgeführt wird, ist es aufgrund der vielfältigen Vorteile für beide Vertragsparteien an der Zeit, nach zwanzigjährigen Verhandlungen den Abschluss eines Freihandelsabkommens gezielt zu forcieren. Ich unterstütze vor allem aber auch die im Bericht angeführten Verhandlungsschwerpunkte, die den Entwicklungen im Bereich des Klimawandels und dem Obligo gegenüber den Menschenrechten Rechnung tragen.

 
  
  

Bericht: Sharon Bowles (A7-0064/2011)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich stimme dieser Ernennung zu, da alle rechtlichen Verfahren durchgeführt worden sind, einschließlich einer strengen Beurteilung des Lebenslaufs.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Das Direktorium der Europäischen Zentralbank braucht ein neues Mitglied. Ich habe dafür gestimmt, den belgischen Kandidaten, Herrn Praet, zu ernennen, dessen Autorität und berufliche Erfahrung in Bezug auf Währungsfragen und im Bankengewerbe allgemein anerkannt sind.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich.(PT) Ich unterstütze das positive Ergebnis der Abstimmung im Rat über die Ernennung von Herrn Praet zum Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank auf der Grundlage einer positiven Bewertung seines Lebenslaufes und seiner schriftlichen Antworten, die er auf den Fragenkatalog, der den Kandidaten für den betreffenden Posten vorgelegt wurde, gegeben hat.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Zu einem entscheidenden Zeitpunkt im Leben der Europäischen Institutionen, an dem vor allem die Europäische Zentralbank eine besonders umsichtige und eingreifende Rolle bei der Überwachung der staatlichen Schuldenkrise, der Stabilität des Euro und der wirtschaftlichen Erholung spielen muss, wünsche ich Herrn Praet, der soeben neu ernannt wurde, viel Erfolg für seine Arbeit, und ich denke, er wird seine ihm übertragenen Aufgaben mit Engagement und Kompetenz erfüllen.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich.(LT) Ich habe dieses Dokument unterstützt, da der Europäische Rat das Europäische Parlament mit Schreiben vom 18. Februar 2011 zur Ernennung von Peter Praet zum Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank für eine Amtszeit von acht Jahren ab dem 1. Juni 2011 konsultiert hat. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Parlaments hat daraufhin mit der Beurteilung des Beglaubigungsschreibens des Kandidaten begonnen, und im Laufe dieser Prüfung hat der Ausschuss einen Lebenslauf des Bewerbers und dessen Antworten auf den schriftlichen Fragenkatalog, der ihm übermittelt worden war, erhalten. Im Anschluss daran führte der Ausschuss am 16. März 2011 eine eineinhalbstündige Anhörung mit dem Kandidaten durch, bei der dieser zunächst eine Erklärung abgab und anschließend die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortete. Gegenüber dem Europäischen Rat wurde eine befürwortende Stellungnahme zu der Empfehlung des Rates abgegeben, Peter Praet zum Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank zu ernennen.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, in dem auf der Grundlage einer Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung eine befürwortende Stellungnahme zu der Empfehlung des Rates abgegeben wird, Peter Praet zum Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank zu ernennen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) In den Europäischen Institutionen müssen die Besten der Besten dienen. In diesem Fall sprechen wir von Herrn Praet, der neu ernannt wurde; dieser kann einen makellosen Lebenslauf vorweisen, und seiner Ernennung wurde mit Auszeichnung in der Anhörung durch den Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Parlaments zugestimmt. Ich wünsche ihm für seine achtjährige Amtszeit viel Erfolg.

 
  
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  Louis Michel (ALDE), schriftlich. (FR) Ich bin erfreut, dass Herr Praet als neues Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank ausgewählt wurde. Als Experte für die Finanzstabilität sowie für die Beaufsichtigung der finanziellen Infrastrukturen und der Zahlungssysteme und als Mitglied der Kommission für das Bank-, Finanz- und Versicherungswesen Belgiens (CBFA) ist Herr Praet in Wirtschafts- und Akademikerkreisen hoch angesehen. Zudem verfügt er über einen reichen Erfahrungsschatz, den er nun in den Dienst der Europäischen Union stellen kann.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für die Ernennung von Dr. Praet zum Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank (EZB) gestimmt, da er sich als hervorragender Kandidat gezeigt hat. Während der Anhörung der Kandidaten durch den Ausschuss für Wirtschaft und Währung hat sich Dr. Praet als der mit Abstand sachkundigste und kompetenteste Kandidat erwiesen. In den letzten Jahren hat die Europäische Zentralbank gezeigt, dass sie als eine entscheidende Institution in der Lage ist, die Krise zu bewältigen und noch größeren Schaden abzuwenden. Tatsächlich hat die EZB nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers in ihrer unabhängigen, von nationalen Regierungen losgelösten Rolle bewirkt, dass die äußerst ernsthaften Auswirkungen der Krise kein verheerendes Ausmaß angenommen haben. Die EZB ist und bleibt ein Bollwerk in der Verteidigung der Währungsunion und des Euro. Daher ist es enorm wichtig, dass die Mitglieder ihres Direktoriums über ausgezeichnete Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht über die Ernennung von Herrn Praet zum Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank (EZB) für eine Amtszeit von acht Jahren ab dem 1. Juni 2011gestimmt. Alle Informationen, die für diese Stellungnahme vorgelegt wurden, und auf die sich meine Entscheidung stützt, weisen darauf hin, dass die in Artikel 283 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegten Kriterien erfüllt sind, und sie zeigen die Notwendigkeit einer völligen Unabhängigkeit der EZB gemäß Artikel 130 des Vertrages. Daher begrüße ich die Ernennung von Herrn Praet.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für diese Entscheidung gestimmt, mit der das Parlament seine Zustimmung zur Empfehlung des Rates, Herrn Praet zum Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank zu ernennen, erteilt. Ich wünsche ihm viel Erfolg bei der Erfüllung der ihm anvertrauten Aufgaben.

 
  
  

Entschließungsantrag (B7-0222/2011)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich stimme dieser Ernennung zu, da alle rechtlichen Verfahren durchgeführt worden sind, einschließlich einer strengen Beurteilung des Lebenslaufs.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde, die am 1. Januar 2011 gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 ins Leben gerufen wurde, soll die Stabilität des Finanzsystems und die Transparenz der Finanzprodukte und Märkte gewährleisten sowie den Sparern und Anlegern Schutz bieten. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde hat Herrn Adam Farkas – Ökonom der ungarischen Nationalbank – zu ihrem Exekutivdirektor ernannt. Das Europäische Parlament muss dieser Wahl zustimmen, damit sie gültig ist. Ich habe für die Ernennung von Herrn Farkas gestimmt.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Ich unterstütze die Ernennung von Herrn Farkas für den Posten des Exekutivdirektors der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) auf Grundlage der Antworten, die er dem Rat der Aufseher der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) gegeben hat.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Wenn wir eine Lehre aus der jüngsten Krise ziehen, dann die, dass wir die institutionelle Aufsichtsstruktur reformieren müssen, indem wir europäische Agenturen einrichten und damit das gesamte Konzept der makro- und mikroökonomischen Aufsicht umgestalten. Dies spiegelt sich in der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde wieder.

Da das Vertrauen in die Banken durch die globale Finanzkrise einen schweren Schlag erlitten hat, ist es wichtig, dass die Märkte und die Europäerinnen und Europäer im Allgemeinen wieder anfangen, an die Solidität und Zuverlässigkeit der Bankinstitutionen zu glauben, und insbesondere das Vertrauen in die Aufsichtsbehörden zurückgewinnen. Das ist der Grund, warum die Funktion dieser neuen Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zukünftig so entscheidend ist.

Nun, da das Parlament die Ernennung des Exekutivdirektors der Behörde gebilligt hat, hoffe ich, dass er sein Amt aktiv, umsichtig und erfolgreich ausführen wird.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich.(LT) Ich habe dieses Dokument unterstützt, da der Ausschuss für Wirtschaft und Währung in seiner Sitzung vom 17. März 2011 den vom Rat der Aufseher der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) ausgewählten Kandidaten angehört hat, da entschieden wurde, dass Adam Farkas die Kriterien erfüllt, die in Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 festgelegt sind, und da die Ernennung von Adam Farkas zum Exekutivdirektor der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) auch gebilligt wurde.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. Ich habe für diese Entschließung gestimmt, mit der die Ernennung von Adam Farkas zum Exekutivdirektor der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) gebilligt wird.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT)Die aktuelle Finanzkrise hat große Schwächen der Finanzaufsicht offenbart, sowohl auf der Ebene einzelner Fälle als auch in Bezug auf das gesamte System. Aufsichtsmodelle haben sich auf die nationale Ebene beschränkt und wurden nicht an die Globalisierung angepasst, die im Finanzsystem stattgefunden hat, wo verschiedene Finanzkonzerne grenzüberschreitende Geschäfte betreiben, die mit systemischen Risiken verbunden sind.

Ich bin der Meinung, dass die Einsetzung einer Europäische Bankenaufsichtsbehörde ein essenzieller Bestandteil eines effektiven Aufsichtssystems ist. Es müssen jedoch viele weitere Maßnahmen ergriffen werden, um wahrlich sittenwidrige Ereignisse, die sich in der jüngsten Vergangenheit ereignet haben, zu verhindern, die Volkswirtschaften, Aktionären, Einlegern, Steuerzahlern und der Glaubwürdigkeit des Systems geschadet haben.

Ich stimme daher für die Wahl von Herrn Farkas als Exekutivdirektor der Europäischen Aufsichtsbehörde und wünsche ihm eine in jedem Sinne gute und erfolgreiche Amtszeit.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich.(IT) Als ein Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) habe ich den gesamten Prozess, der zur Schaffung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde geführt hat, genau verfolgt. Daher habe ich für die Ernennung von Herrn Farkas zu deren Exekutivdirektor gestimmt. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde muss in die Lage versetzt werden, die Aufgaben in Angriff zu nehmen, die ihr das Parlament vor einigen Monaten übertragen hat. Ich hoffe aufrichtig, dass die Behörde mit dem Personal und den ökonomischen Ressourcen ausgestattet wird, die sie benötigt, um ihre Aufsichtsfunktion ernsthaft und präzise auszuführen. Der neue Exekutivdirektor hat mich und meine Kolleginnen und Kollegen während der Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Währung von seiner Kompetenz und Professionalität überzeugt, wovon auch das heutige Abstimmungsergebnis zeugt. Ein zusätzlicher positiver Faktor, der für den europäischen Integrationsprozess förderlich sein wird, ist die Tatsache, dass der neue Exekutivdirektor aus einem Mitgliedstaat kommt, der erst kürzlich der Europäischen Union beigetreten ist.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht über die Ernennung von Herrn Farkas für den Posten des Exekutivdirektors der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) gestimmt. Herr Farkas war der Kandidat, den der Rat der Aufseher der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) ausgewählt hatte, und wurde vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung entsprechend den festgelegten Verfahren angehört. Alle Informationen, die für diese Wahl vorgelegt wurden und auf die sich meine Entscheidung stützt, zeigen, dass die die in Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 festgelegten Kriterien erfüllt sind. Daher begrüße ich die Ernennung von Herrn Farkas.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Mit dieser Entschließung hat das Parlament die Ernennung von Herrn Farkas für den Posten des Exekutivdirektors der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) gebilligt. Ich wünsche ihm viel Erfolg bei der Erfüllung der ihm anvertrauten Aufgaben.

 
  
  

Entschließungsantrag (B7-0221/2011)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich stimme dieser Ernennung zu, da alle rechtlichen Verfahren durchgeführt worden sind, einschließlich einer strengen Beurteilung des Lebenslaufs.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA), die am 1. Januar 2011 gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 ins Leben gerufen wurde, hat die Aufgabe, die Angleichung der Aufsicht zu fördern und die Organe der Union in Fragen bezüglich der Regulierung und Aufsicht des Versicherungs- und Rückversicherungswesens und der betrieblichen Altersversorgung zu beraten. Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung hat den Spanier Carlos Montalvo, der als amtierender Generalsekretär in der Vorläuferorganisation der neuen Behörde tätig war, als ihren ersten Exekutivdirektor ausgewählt. Das Europäische Parlament muss dieser Wahl zustimmen, damit sie gültig ist. Ich habe für die Ernennung von Herrn Montalvo gestimmt.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Ich unterstütze die Ernennung von Herrn Montalvo für den Posten des Exekutivdirektors der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) auf Grundlage seiner Wahl durch den Rat der Aufseher der Europäischen Aufsichtsbehörde.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Eine der Lehren, die wir aus der Krise ziehen müssen, ist die Notwendigkeit zur Einrichtung unabhängiger europäischer Agenturen zur Überwachung von Banken und Versicherungen auf den Finanzmärkten. Diese Agenturen werden die nationalen Aufsichtsbehörden nicht ersetzen, sondern mit ihnen zusammenarbeiten und ihren Auftrag der Wahrung des Vorsichtsprinzips und der Durchführung systemischer Risikoanalyse erfüllen, um zu verhindern, dass eine neue Krise in dem bisherigen Umfang die europäische Staaten erneut trifft.

Nun, da das Parlament die Ernennung des Exekutivdirektors der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) gebilligt hat, wünsche ich ihm viel Erfolg für die wichtige Aufgabe, die er übernommen hat.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich.(LT) Ich habe dieses Dokument unterstützt, da der Ausschuss für Wirtschaft und Währung in seiner Sitzung vom 17. März 2011 den vom Rat der Aufseher der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) ausgewählten Kandidaten angehört hat, da entschieden wurde, dass Carlos Montalvo die Kriterien erfüllt, die in Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 festgelegt sind, und da die Ernennung von Carlos Montalvo zum Exekutivdirektor der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) gebilligt wurde.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. Ich habe für diese Entschließung gestimmt, mit der die Ernennung von Carlos Montalvo zum Exekutivdirektor der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) gebilligt wird.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Die aktuelle Finanzkrise hat große Schwächen der Finanzaufsicht offenbart, sowohl auf der Ebene einzelner Fälle als auch in Bezug auf das gesamte System. Bisher haben sich die Aufsichtsmodelle auf die nationale Ebene beschränkt und passten sich der Globalisierung an, die im Finanzsystem stattgefunden hat, wo verschiedene Finanzkonzerne grenzüberschreitende Geschäfte betreiben, die mit systemischen Risiken verbunden sind. Die Einrichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde für den Bereich Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung zusammen mit einer Reihe von weiteren Überwachungsmechanismen, die dringend noch beschlossen und umgesetzt werden müssen, um ein effektives Aufsichtsmodell zu schaffen, ist notwendig. Ich stimme daher für die Wahl von Herrn Montalvo als Exekutivdirektor der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) und wünsche ihm viel Erfolg in seinem neuen Amt.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Indem wir heute dafür stimmen, erweitern wir die europäische Aufsichtsstruktur, die vom Parlament seit Beginn dieser Legislaturperiode so energisch unterstützt wurde, um ein weiteres wichtiges Element. Während der Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Währung vorige Woche hat der neue Exekutivdirektor seine Kompetenz und seine Kenntnisse der Branche und der Probleme, die sich ihm stellen werden, unter Beweis gestellt. Des Weiteren halte ich es nicht für problematisch, dass die beiden Spitzenpositionen der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) von Kandidaten bekleidet werden, die in den Vorgängerinstitutionen den jeweils gleichen Posten innehatten. Ich bin zuversichtlich, dass mit den neuen Befugnissen, die der EIOPA übertragen wurden, sichergestellt werden kann, dass ihre Leiter ihre Aufgabe so gut wie möglich erfüllen können.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht über die Ernennung von Herrn Montalvo für den Posten des Exekutivdirektors der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) gestimmt.

Herr Montalvo war der Kandidat, den der Rat der Aufseher der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) ausgewählt hatte, und wurde vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung entsprechend den festgelegten Verfahren angehört. Alle Informationen, die für diese Wahl vorgelegt wurden und auf die sich meine Entscheidung stützt, zeigen, dass die die in Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 festgelegten Kriterien erfüllt sind. Daher begrüße ich die Ernennung von Herrn Montalvo.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Mit dieser Entschließung hat das Parlament die Ernennung von Herrn Montalvo für den Posten des Exekutivdirektors der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) gebilligt. Ich wünsche ihm viel Erfolg bei der Erfüllung der ihm anvertrauten Aufgaben.

 
  
  

Entschließungsantrag (B7-0200/2011)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich stimme dieser Ernennung zu, da alle rechtlichen Verfahren durchgeführt worden sind, einschließlich einer strengen Beurteilung des Lebenslaufs.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die am 1. Januar 2011 gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 ins Leben gerufen wurde, soll helfen, durch die Sicherung der Integrität, Transparenz, Effizienz und des ordnungsgemäßen Funktionierens der Finanzmärkte sowie durch die Stärkung des Anlegerschutzes die Stabilität des Finanzsystems der Europäischen Union zu wahren. Die ESMA hat die Deutsche Verena Ross, eine ehemalige Ökonomin der Bank of England, zu ihrer ersten Exekutivdirektorin ernannt. Das Europäische Parlament sollte für die Ernennung stimmen, damit diese in Kraft treten kann. Ich für meinen Teil habe für die Ernennung von Frau Ross gestimmt.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Da die Finanzmärkte schwer von der Krise getroffen wurden, besteht ein dringender Bedarf nach Wiederherstellung des Vertrauens. Dies wird in großem Umfang von der Rolle der Aufsichtsbehörden abhängen, die ihre Arbeit kompetent und effektiv ausführen müssen, sodass Anlegern und Unternehmen das nötige Vertrauen vermittelt wird.

In diesem Zusammenhang wurde die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde geschaffen, die, obwohl sie die nationalen Aufsichtsbehörden nicht ersetzen will, eine wichtige Rolle in dem neuen europäischen Aufsichtsrahmen spielen muss. Daher ist es wichtig, dass diese Behörde ihre Arbeit bald aufnimmt.

Nun, da das Parlament die Ernennung der Exekutivdirektorin der Behörde gebilligt hat, wünsche ich ihr eine erfolgreiche Amtszeit.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich.(LT) Ich habe dieses Dokument unterstützt, da der Ausschuss für Wirtschaft und Währung in seiner Sitzung vom 17. März 2011 die vom Rat der Aufseher der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) ausgewählte Kandidatin angehört hat, da entschieden wurde, dass Verena Ross die Kriterien erfüllt, die in Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 festgelegt sind, und da die Ernennung von Verena Ross zur Exekutivdirektorin der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) gebilligt wurde.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. Ich habe für diese Entschließung gestimmt, mit der die Ernennung von Verena Ross zur Exekutivdirektorin der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) gebilligt wird.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT)Die aktuelle Finanzkrise hat große Schwächen der Finanzaufsicht offenbart, sowohl auf der Ebene einzelner Fälle als auch in Bezug auf das gesamte System. Aufsichtsmodelle haben sich auf die nationale Ebene beschränkt und wurden nicht an die Globalisierung angepasst, die im Finanzsystem stattgefunden hat, wo verschiedene Finanzkonzerne grenzüberschreitende Geschäfte betreiben, die mit systemischen Risiken verbunden sind.

Die Schaffung einer Europäischen Aufsichtsbehörde ist ein essenzieller Schritt zur Schaffung eines effektiven Aufsichtsmodells. Es müssen jedoch viele weitere Schritte unternommen werden, um ein Wiederauftreten der wahrhaftig unmoralischen Umstände der jüngsten Vergangenheit zu verhindern, die Wirtschaften, Anteilseignern, Einlegern, Steuerzahlern und der Glaubwürdigkeit des Systems geschadet haben.

Ich stimme daher für die Wahl von Frau Ross als Exekutivdirektorin der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und wünsche ihr eine in jedem Sinne gute und erfolgreiche Amtszeit.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe aus vielerlei Gründen für die Ernennung von Frau Ross als Exekutivdirektorin gestimmt. Die neuesten Rechtsakte, die wir verabschiedet haben oder zu deren Verabschiedung wir demnächst aufgerufen werden, erteilen umfangreiche Befugnisse in den Bereichen Aufsicht, Analyse und Beurteilung. Man denke nur an die verschiedenen technischen Standards, die die Behörde beurteilen und der Kommission zur Genehmigung vorlegen soll. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) so bald als möglich ihre Arbeit aufnehmen kann, um die ihr vom Parlament im vergangenen Jahr übertragene Aufgabe in Angriff zu nehmen. Schließlich möchte ich anmerken, dass ich es begrüße, dass eine Frau für eine der hochkarätigsten Positionen ausgewählt wurde, nicht nur aus Gründen der Gleichstellung der Geschlechter, sondern aufgrund ihres hervorragenden Lebenslaufs. Wie für die beiden anderen Behörden hoffe ich, dass auch dieser Behörde ermöglicht wird – im Hinblick auf das Budget, die Strukturen und das Personal –, so effektiv wie möglich zu arbeiten.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht über die Ernennung von Frau Ross für den Posten der Exekutivdirektorin der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) gestimmt. Frau Ross war die Kandidatin, die der Rat der Aufseher der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) ausgewählt hatte, und wurde vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung entsprechend den festgelegten Verfahren angehört. Alle Informationen, die für diese Wahl vorgelegt wurden und auf die sich meine Entscheidung stützt, zeigen, dass die die in Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 festgelegten Kriterien erfüllt sind. Daher begrüße ich die Ernennung von Frau Ross.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Mit dieser Entschließung hat das Parlament die Ernennung von Frau Ross für den Posten der Exekutivdirektorin der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) gebilligt. Ich wünsche ihr viel Erfolg bei der Erfüllung der ihr anvertrauten Aufgaben.

 
  
  

Bericht: Francesca Balzani (A7-0058/2011)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich stimme für den Bericht, da es jetzt eine größere Verpflichtung gibt. Es ist jedoch wichtig, den Schwerpunkt weiterhin auf die Verbindung mit den Europa 2020-Zielen zu setzen, auf einen Ansatz, der auf „Nachhaltigkeit und Verantwortung“ basiert, nicht nur auf „Sparsamkeit“, wie es der Rat vorschlägt, und auf den neuen Anforderungen, die sich aus dem Vertrag von Lissabon ergeben, ohne bestehende, erfolgreiche Programme zu gefährden.

Der EU-Haushaltsplan für 2012 sollte vor allem Wachstum und hochwertige Beschäftigung fördern und die Umsetzung der Strategie Europa 2020 unterstützen.

 
  
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  Marta Andreasen (EFD), schriftlich. Ich habe gegen den Balzani-Bericht über die allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2012 gestimmt, da er davon ausgeht, dass die Strategie Europa 2020 Europa aus dem Konjunkturabschwung herausholen wird, obwohl das, was die Nationen Europas wirklich brauchen, die Befreiung aus dem Würgegriff der Überregulierung und Überbesteuerung durch die Europäische Union ist. Die Strategie 2020 ist kein Heilmittel für die Probleme der Volkswirtschaften.

Darüber hinaus vertritt der Bericht die Ansicht, dass eine Senkung des Volumens des EU-Haushaltsplans der europäischen Solidarität Schaden zufügen und sich nachteilig auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken könne. Der EU-Haushaltsplan ist ein kostspieliger Luxus geworden, den sich die Bürgerinnen und Bürger und Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Europas nicht leisten können. Die Forderung nach einer leichten Erhöhung oder einem Einfrieren ist lächerlich – daher habe ich gegen ein Einfrieren gestimmt –, da das, was wirklich benötigt wird, ein scharfer Einschnitt in den Haushaltsplan ist, um die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu entlasten.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) In der aktuellen Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise sind die europäischen Institutionen verpflichtet, dem Beispiel der Mitgliedstaaten zu folgen und Sparmaßnahmen zu treffen. Daher habe ich für diesen Bericht gestimmt, der einen strengen Haushaltsplan 2012 für das Europäische Parlament vorsieht. Dieser Haushaltsplan sollte es dem Parlament immer noch ermöglichen, die von der EU gesetzten Ziele unter Verwendung der „geringstmöglichen Mittel“ zu erreichen. Dieser Haushaltsplan wird im Kontext der Strategie Europa 2020 aufgestellt, die Europa dabei helfen sollte, aus dieser Krise gestärkt hervorzugehen.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich.(LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Die Strategie Europa 2020 sollte auf der Grundlage der Leitzielvorgaben der EU (Förderung der Beschäftigung, Verbesserung der entsprechenden Bedingungen und Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für Innovation, Forschung und Entwicklung, Verwirklichung unserer Klimaschutz- und Energieziele, Verbesserung des Bildungsniveaus und Förderung der sozialen Integration) Europa dabei helfen, durch intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum die Krise zu überwinden und gestärkt aus ihr hervorzugehen. Für eine gewisse Übereinstimmung zwischen der Verwirklichung dieser Ziele und den für sie auf europäischer und auf nationaler Ebene vorgesehenen Mitteln muss gesorgt werden. Wir müssen die EU mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausstatten, damit sie in der Lage ist, auf die wachsenden globalen Herausforderungen zu reagieren und ihre allgemeinen Interessen zu verteidigen und zu fördern und zu gewährleisten, dass die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten sich schnell erholen.

 
  
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  Elena Băsescu (PPE), schriftlich. – (RO) Ich habe für den Balzani-Bericht gestimmt, da ich mich dem Text dahingehend anschließe, dass der Haushaltsplan 2012 der Europäischen Union mit dem Ziel aufgestellt werden muss, die Vorgaben der Strategie Europa 2020 zu verfolgen. Trotz der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise ist es jetzt wichtig, dass wir durch Investitionen in Bildung, Forschung und Entwicklung, Innovation und KMU den Grundstein für ein solides künftiges Wirtschaftswachstum legen. Diese Bereiche stellen die Grundlage für den Fortschritt und die Wettbewerbsfähigkeit der EU und müssen im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Erhöhung des territorialen und sozialen Zusammenhalts ausgebaut werden. Ich möchte betonen, dass wir die Mittel in diesen Bereichen nicht kürzen dürfen, und es unbedingt erforderlich ist, dass wir permanent darauf achten, dass die zur Verfügung stehenden Mittel höchst effizient verwaltet werden. Ich denke auch, dass es eine grundlegende Synergie zwischen den nationalen Haushaltsprioritäten und dem EU-Haushaltsplan gibt. Ich möchte bei dieser Gelegenheit die Bemühungen von Präsident Herman Van Rompuy begrüßen, als Teil des Europäischen Semesters die Disziplin der EU-Mitgliedstaaten durch die Förderung klarer Ziele, die für jedes Land messbar und realistisch sind, zu festigen. Das Parlament ist die demokratischste europäische Institution, die die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der EU unmittelbar vertritt. Ich bestehe daher darauf, dass das Parlament aktiver in das Europäische Semester eingebunden werden sollte.

 
  
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  Bastiaan Belder (EFD), schriftlich. – (NL) Ich kann den Balzani-Bericht nicht unterstützen. Der erste Grund ist die Forderung nach der Einführung einer Art EU-Steuer. Der zweite Grund betrifft die Wirtschaftskrise und die schmerzlichen Eingriffe, die von den Mitgliedstaaten unternommen werden. Auch die EU muss Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass ihr Haushaltsplan nicht weiterhin außer Kontrolle gerät und sie die notwendigen Kürzungen vornimmt. Vor diesem Hintergrund befürworte ich ein dynamisches Vorgehen, um mit der ständig wachsenden Differenz zwischen den jährlichen Mitteln und den ausgezahlten Beträgen fertig zu werden. Eine Begrenzung der Haushaltsmittel würde dazu führen, dass Zahlungen und Mittel genauer aufeinander abgestimmt werden. Mir ist klar, dass Mehrjahresprogramme, die aufgrund des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2007-2013 enden, einen Anstieg der Zahlungen nach sich ziehen werden. Ich schlage diesbezüglich vor, dass dort, wo ein gewisser Anstieg von Zahlungen unvermeidlich ist, dieser durch erheblich geringere Mittel ausgeglichen wird. Dies gilt auch für Haushaltslinien, bei deren Durchführung wir hinterher hinken. Diese Maßnahmen stellen einen logischen und überzeugenden Schritt hin zu einem realistischeren Haushaltsplan in wirtschaftlich schwierigen Zeiten dar.

 
  
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  Cristian Silviu Buşoi (ALDE), schriftlich. (RO) Ich möchte betonen, wie wichtig dieser Bericht ist, da der Haushaltsplan 2012 der Europäischen Union dabei helfen wird, der europäische Wirtschaft wieder neuen Schwung zu verleihen. Zugleich muss der EU-Haushaltsplan des nächsten Jahres das Hauptinstrument sein, um eine Erholung der europäischen Wirtschaft zu bewirken, wobei Beschäftigung, wirtschaftspolitischer Kontrolle und Wachstum eine hohe Bedeutung beigemessen wird. Der Haushaltsplan 2012 muss dabei helfen, die fünf Zielvorgaben der Strategie Europa 2020 umzusetzen: Beschäftigung, Innovation, Forschung und Entwicklung, Klimaschutz und Energie, Bildung und soziale Integration. Der Haushaltsplan der EU ist ein Haushaltsplan für Investition, und 2012 ist das sechste Jahr in der aktuellen „Finanziellen Vorausschau“ (2007-2013), mit regelmäßig endenden Projekten, was, wenn die Arbeit fortgesetzt wird, zu einem Anstieg der Zahlungsniveaus führt. Meines Erachtens ist ein Anstieg der Zahlungsniveaus im Jahr 2012 vorhersehbar.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für die allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2012 gestimmt. Ich denke, der Haushaltsplan der Gemeinschaft für 2012 sollte eines der Hauptinstrumente sein, um der EU zu helfen, die Krise zu überwinden und gestärkt aus ihr hervorzugehen, wobei der Schwerpunkt auf Beschäftigung, wirtschaftspolitischer Kontrolle und Wachstum liegt.

Beschäftigung, Innovation, Forschung und Entwicklung, Klimaschutz und Energie sowie Bildung und soziale Integration sind die fünf Ziele, die die Erstellung des Haushaltsplans 2012 der EU leiten sollten. Dies wird es Europa ermöglichen, intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu erfahren.

 
  
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  Derek Roland Clark (EFD), schriftlich. Ich habe gegen den Balzani-Bericht über die allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2012 gestimmt, da er davon ausgeht, dass die Strategie Europa 2020 Europa aus dem Konjunkturabschwung herausholen wird, obwohl das, was die Nationen Europas wirklich brauchen, die Befreiung aus dem Würgegriff der Überregulierung und Überbesteuerung durch die Europäische Union ist. Die Strategie 2020 ist kein Heilmittel für die Probleme der Volkswirtschaften. Darüber hinaus vertritt der Bericht die Ansicht, dass eine Senkung des Volumens des EU-Haushaltsplans der europäischen Solidarität Schaden zufügen und sich nachteilig auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken kann. Der EU-Haushaltsplan ist ein kostspieliger Luxus geworden, den sich die Bürgerinnen und Bürger und Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Europas nicht leisten können. Die Forderung nach einer leichten Erhöhung oder einem Einfrieren ist lächerlich – daher habe ich gegen ein Einfrieren gestimmt –, da das, was wirklich benötigt wird, ein scharfer Einschnitt in den Haushaltsplan ist, um die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu entlasten.

 
  
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  William (The Earl of) Dartmouth (EFD), schriftlich. Ich habe gegen den Balzani-Bericht über die allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2012 gestimmt, da er davon ausgeht, dass die Strategie Europa 2020 Europa aus dem Konjunkturabschwung herausholen wird, obwohl das, was die Nationen Europas wirklich brauchen, die Befreiung aus dem Würgegriff der Überregulierung und Überbesteuerung durch die Europäische Union ist. Die Strategie 2020 ist kein Heilmittel für die Probleme der Volkswirtschaften. Darüber hinaus vertritt der Bericht die Ansicht, dass eine Senkung des Volumens des EU-Haushaltsplans der europäischen Solidarität Schaden zufügen und sich nachteilig auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken könne. Der EU-Haushaltsplan ist ein kostspieliger Luxus geworden, den sich die Bürgerinnen und Bürger und Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Europas nicht leisten können. Die Forderung nach einer leichten Erhöhung oder einem Einfrieren ist lächerlich – daher habe ich gegen ein Einfrieren gestimmt –, da das, was wirklich benötigt wird, ein scharfer Einschnitt in den Haushaltsplan ist, um die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu entlasten.

 
  
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  Lena Ek, Marit Paulsen, Olle Schmidt und Cecilia Wikström (ALDE), schriftlich. (SV) Wir teilen die Auffassung des Ausschusses, dass es wegen der schwierigen Wirtschaftslage in der gesamten Union wichtiger denn je ist, eine ordnungsgemäße Umsetzung des EU-Haushaltsplans, die Qualität der Ausgaben und eine optimale Verwendung der vorhandenen gemeinschaftlichen Finanzmittel sicherzustellen. Wir begrüßen die Forderung, ambitionierte Vorschläge zur Erschließung neuer Eigenmittel vorzulegen, und denken, dass im Allgemeinen diejenigen Haushaltsmittel im Mittelpunkt stehen sollten, die zur Erzielung von Ergebnissen im Rahmen der Strategie Europa 2020 von Bedeutung sind. Wir haben auch den Änderungsantrag unterstützt, dem zufolge jede Aufstockung von Finanzmitteln mit Einsparungen an anderen Stellen des Haushaltsplans einhergehen sollte. Da jedoch dieser Änderungsantrag nicht angenommen wurde und darüber hinaus der angenommene Text die Aussage enthält, dass eine Senkung des Volumens des EU-Haushaltsplans „der europäischen Solidarität Schaden zufügen könne“, haben wir entschieden, uns bei der Schlussabstimmung zu enthalten.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht über die allgemeinen Leitlinien für den Entwurf des Haushaltsplans 2012 gestimmt, da ich denke, dass es wegen der schwierigen Wirtschaftslage in der gesamten Union wichtiger denn je ist, eine ordnungsgemäße Umsetzung des EU-Haushaltsplans, die Qualität der Ausgaben und eine optimale Verwendung der vorhandenen gemeinschaftlichen Finanzmittel sicherzustellen. Der Haushaltsplan der Gemeinschaft sollte eines der Hauptinstrumente sein, um der EU dabei zu helfen, die Krise zu überwinden und gestärkt aus ihr hervorzugehen, wobei der Schwerpunkt auf Beschäftigung, wirtschaftspolitischer Kontrolle und Wachstum liegt.

 
  
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  Nigel Farage (EFD), schriftlich. Ich habe gegen den Balzani-Bericht über die allgemeinen Leitlinien für den Entwurf des Haushaltsplans 2012 gestimmt, da er davon ausgeht, dass die Strategie Europa 2020 Europa aus dem Konjunkturabschwung herausholen wird, obwohl das, was die Nationen Europas wirklich brauchen, die Befreiung aus dem Würgegriff der Überregulierung und Überbesteuerung durch die Europäische Union ist. Die Strategie 2020 ist kein Heilmittel für die Probleme der Volkswirtschaften.

Außerdem bestätigt der Bericht das Vorurteil, eine Senkung des Volumens des EU-Haushaltsplans könne der europäischen Solidarität Schaden zufügen und sich nachteilig auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken. Der EU-Haushaltsplan ist ein kostspieliger Luxus geworden, den sich die Bürgerinnen und Bürger und Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Europas nicht leisten können. Die Forderung nach einer leichten Erhöhung oder einem Einfrieren ist lächerlich, da das, was wirklich benötigt wird, ein scharfer Einschnitt in den Haushaltsplan ist, um die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu entlasten.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Dieser Bericht legt die Prioritäten für das Parlament bei der Vorbereitung und Erörterung des Haushaltsplans 2012 unter Berücksichtigung des Beginns des Trilogs Ende dieses Monats fest.

Dieser Bericht ist wegen seines unmittelbar politischen Inhalts bahnbrechend: Er soll die wichtigen Diskussionen, die in den europäischen Institutionen und den Mitgliedstaaten über alle Punkte im Paket zur wirtschaftspolitischen Kontrolle geführt werden, deutlich machen und vorantreiben. Er zielt ferner darauf ab, auf die Auswirkungen und die Bedeutung aufmerksam zu machen, die der Haushaltsplan 2012 bei der Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 für Wachstum und nachhaltige Beschäftigung in der EU haben kann.

Das Parlament sendet eine wichtige politische Botschaft an die europäischen Institutionen und die Mitgliedstaaten über seine feste Entschlossenheit, die wirtschaftspolitische Steuerung zu verbessern und die für Wachstum und Beschäftigung festgelegten Ziele zu verwirklichen.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Ich stimme der Strategie Europa 2020 zu, da sie eine stärkere wirtschaftspolitische Steuerung und die Bereitstellung der erforderlichen Mittel zur Umsetzung ihrer sieben Kernziele befürwortet. Die Europa 2020-Ziele werden nur erreicht, wenn es eine starke wirtschaftspolitische Steuerung und europäische Koordinierung gibt, und wenn die Mitgliedstaaten die erforderlichen Investitionen zur Durchführung ihrer Maßnahmen tätigen. Diese Strategie kann jedoch nur mit einem neuen mehrjährigen Finanzrahmen vollständig umgesetzt werden. Die Bedeutung der Kohäsionspolitik wird in dem Bericht nicht ein einziges Mal erwähnt. Auch die Landwirtschaft wird übergangen. 80 % der Haushaltsmittel entfallen jedoch auf die Kohäsionspolitik und die Landwirtschaft. Auch junge Leute werden in dem Bericht mit keinem Wort erwähnt, was völlig unverständlich ist. Dies ist die Priorität für den aktuellen Haushaltsplan, der von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) (EVP) vorgeschlagen wird. Darüber hinaus sind junge Leute Gegenstand der fünf Ziele der Strategie Europa 2020. Die Ziele, den Anteil der Schulabbrecher auf unter 10 % zu reduzieren und die Zahl der Hochschulabsolventen im Alter von 30 bis 34 Jahren auf mindestens 40 % zu steigern, betreffen ebenfalls nur junge Leute. Ich hoffe jedoch, dass der Haushaltsplan 2012 zu nachhaltigem Wachstum in der EU beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit steigern und die Beschäftigung fördern wird.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Dies ist einer der Augenblicke, in denen das Ziel des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts dem EU-Haushaltsplan eine völlig andere Vision und einen völlig anderen Inhalt abverlangen sollte.

In einer Zeit, in der Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten größer werden, sollte der Haushaltsplan der Gemeinschaft im Dienste echter Konvergenz stehen. Er sollte Wirtschaftswachstum, die Schaffung von mit Rechten verbundenen Arbeitsplätzen, die Förderung von Fortschritt und Sozialfürsorge, die Beseitigung der Armut und sozialen Ausgrenzung, und den Schutz der Umwelt fördern. Dies würde mindestens eine Verdoppelung der Mittel erfordern, basierend auf einem größeren Beitrag von Ländern mit einem höheren Pro-Kopf-BIP. Dies sollte einhergehen mit einer fairen und ausgewogenen Verteilung der Mittel, wobei der Schwerpunkt auf Ländern liegt, die mit größeren Schwierigkeiten zu kämpfen haben.

Wir lehnen einen Haushaltsplan ab, der sich auf die Unterstützung der Wiederherstellung von Monopolen und auf die wachsende Militarisierung der EU, auf die Liberalisierung zahlreicher Sektoren wirtschaftlicher Aktivität und auf das Fehlen von Beschäftigungssicherheit, wie es durch die Strategie Europa 2020 befürwortet wird, konzentriert. Dieser Weg wird bestehende wirtschaftliche, soziale, regionale und nationale Unterschiede verschärfen und die Probleme der Arbeitslosigkeit und Armut nicht lösen. Deshalb haben wir gegen den Bericht gestimmt.

 
  
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  Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (S&D), schriftlich.(PL) Seit Jahresbeginn hat der Haushaltsausschuss die Prioritäten des Europäischen Parlaments für den Haushaltsplan 2012 der EU festgelegt. Der Standpunkt des Parlaments, der für Gespräche mit dem EU-Rat erforderlich ist, wird auf Grundlage dieser Prioritäten formuliert. Es hat den Anschein, als würde die Vermittlung zwischen Parlament und Rat dieses Jahr eine noch größere Herausforderung werden, als es 2010 der Fall war. Der Rat, der gegen jedwede Erhöhung des EU-Haushaltsplans ist, hat bereits seinen eigenen Sparplan angekündigt, der recht bequem ist, da er Haushaltslinien betrifft, deren Volumen bisher noch nicht vollständig ausgeschöpft wurde. Zugleich befürwortet das Parlament eine Erhöhung des Volumens des Haushaltsplans 2012, jedoch nur entsprechend der Eurostat-Inflationsrate. Letzteres ist ein Zielwert, über den wir nicht abstimmen können, wie manche anscheinend glauben. Wie kann das Europäische Parlament die vorgeschlagene Erhöhung rechtfertigen?

Zum einen mit der Umsetzung der Strategie Europa 2020, einschließlich des zweifachen Ziels der Erhöhung des Bildungs- und des Beschäftigungsniveaus. Ohne angemessene Förderung können diese Ziele nicht bestehen bleiben, und Europa 2020 wird wie die berühmten und wirkungslosen Strategie von Lissabon enden.

Zum anderen platzt der EU-Haushaltsplan bereits aus allen Nähten; der Europäische Auswärtige Dienst, das Galileo-System, der Solidaritätsfonds und der Globalisierungsfonds erzeugen Kosten, die vor sechs Jahren, als die aktuelle Finanzielle Vorausschau verhandelt wurde, nicht vorhersehbar waren.

Im Zusammenhang mit vernünftigen Ausgaben fordere ich auch die Abgeordneten dieses Parlaments auf, die „Gebäudepolitik“, die wir uns nicht leisten können, kritisch zu hinterfragen. Ein Beispiel hierfür wäre die angekündigte Vergrößerung der Bürofläche für Brüssel.

 
  
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  Estelle Grelier (S&D), schriftlich. (FR) Wir stehen hier am Anfang einer schwierigen Verhandlung zwischen den Mitgliedstaaten über den Haushaltsplan 2012, während im Hintergrund die Diskussion über die Finanzielle Vorausschau nach 2013 bereits angelaufen ist. In diesen Zeiten der Krise wird es erforderlich sein, über das Haushaltsverfahren unsere Erwartungen im Bezug auf europäische Politik erneut zum Ausdruck zu bringen. Im Gegensatz zu einigen Mitgliedern des Rates, die die EU als einen zusätzlichen Kostenpunkt betrachten, als Ausgabe, die zu senken ist auf die Gefahr hin, aktuelle und künftige Politiken gegeneinander auszuspielen, hat das Parlament durch den Entwurf einer Entschließung zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2012 seine Vision der Union als Trägerin eines Mehrwerts und Verbündete der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ehrgeiziger Politiken wiederholt. Darüber hinaus habe ich für die von Frau Balzani vorgelegte Entschließung gestimmt, da sie konsequent ist und eine klare politische Botschaft übermittelt, und die Annahme eines Haushaltsplans fordert, der mit den Beschäftigungs- und Wachstumszielen der Strategie Europa 2020 in Einklang steht. Abschließend habe ich die Aussprache im Plenum genutzt, um den Kommissar für Finanzplanung und Haushalt auf die dringende Notwendigkeit einer Mitteilung über die Erschließung neuer Eigenmittel hinzuweisen, die, wie ich hoffe, diese Debatte vorantreiben wird.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich.(LT) Ich habe für diesen Text gestimmt, da der Haushaltsplan 2012 im Zeichen einer verbesserten wirtschaftspolitischen Kontrolle in der EU, des Mechanismus zum Europäischen Semester und der Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 Wachstum und Beschäftigung fördern muss. Die Strategie Europa 2020 sollte Europa dabei helfen, die Krise zu überwinden und durch intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum gestärkt aus ihr hervorzugehen, und zwar auf der Grundlage der fünf Leitzielvorgaben der EU – Förderung der Beschäftigung, Verbesserung der entsprechenden Bedingungen und Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für Innovation, Forschung und Entwicklung, Verwirklichung unserer Klimaschutz- und Energieziele, Verbesserung des Bildungsniveaus und Förderung der sozialen Integration, insbesondere durch die Verringerung der Armut. Wegen der schwierigen Wirtschaftslage in der gesamten Union ist es wichtiger denn je, eine ordnungsgemäße Umsetzung des EU-Haushaltsplans, die Qualität der Ausgaben und eine optimale Verwendung der vorhandenen gemeinschaftlichen Finanzmittel sicherzustellen. Mit dem EU-Haushaltsplan muss ein entscheidender Beitrag dazu geleistet werden, dass die EU die gegenwärtige Wirtschafts- und Finanzkrise überwindet, weil er die Eigenschaften hat, als Katalysator zu fungieren kann und die Förderung von Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in Europa zu beschleunigen.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. Ich begrüße diesen Bericht, da er die Ansicht vertritt, dass der EU-Haushaltsplan für die innerstaatlichen öffentlichen Ausgaben einen Zusatznutzen bringt, wenn aus diesem Haushaltsplan Investitionen in die Politikbereiche, die im Mittelpunkt der Strategie Europa 2020 stehen, eingeleitet, unterstützt und ergänzt werden. Das Europäische Parlament vertritt außerdem die Auffassung, dass mit dem EU-Haushaltsplan ein entscheidender Beitrag dazu geleistet werden müsse, dass die EU die gegenwärtige Wirtschafts- und Finanzkrise überwindet, weil er die Eigenschaft hat, als Katalysator zu fungieren und die Förderung von Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in Europa zu beschleunigen. Es vertritt die Ansicht, dass der EU-Haushaltsplan die Folgen der gegenwärtigen restriktiven innerstaatlichen Haushaltspolitik zumindest abmildern könne; unterstreicht außerdem, dass eine Senkung des Volumens des EU-Haushaltsplans aufgrund seines Umverteilungscharakters der europäischen Solidarität Schaden zufügen und sich nachteilig auf den Rhythmus der wirtschaftlichen Entwicklung in vielen Mitgliedstaaten auswirken kann; ist der Ansicht, dass ein Ansatz, bei dem einzig und allein die Begriffe „Nettozahler“ und „Nettoempfänger“ im Mittelpunkt stehen, die Übertragungseffekte zwischen den einzelnen EU-Ländern nicht gebührend berücksichtigt und deshalb die gemeinsamen Ziele der EU-Politik untergräbt.

 
  
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  Clemente Mastella (PPE), schriftlich. (IT) Um die gegenwärtige Wirtschafts- und Finanzkrise zu bewältigen, ist es unabdingbar, integratives, nachhaltiges europäisches Wachstum zu fördern und den Haushaltsplan der Europäischen Union an ihre wichtigsten Ziele anzupassen. Dieser Bericht hält eine Reihe von Leitlinien fest, die hilfreich sind bei: der Förderung der Beschäftigung, der Verbesserung der entsprechenden Bedingungen und Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für Innovation, Forschung und Entwicklung, der Verwirklichung unserer Klimaschutz- und Energieziele; der Verbesserung des Bildungsniveaus und bei der Förderung der sozialen Integration. Das Europäische Semester, ein neuer Mechanismus zur Stärkung der europäischen wirtschaftspolitischen Steuerung, sollte Gelegenheit bieten, den besten Weg zur Verwirklichung dieser Ziele zu bestimmen. Es ist notwendig, ein gewisses Maß an Kohärenz zwischen der Verwirklichung dieser Ziele und den hierfür auf europäischer und nationaler Ebene bereitgestellten Mitteln zu gewährleisten und so die Synergie zwischen öffentlichen Investitionen aus Quellen der EU und der Einzelstaaten zu verbessern. Der EU-Haushaltsplan stellt einen wirklichen Zusatznutzen dar, da er die Eigenschaft hat, als Katalysator zu fungieren und die Förderung von Investitionen, Wachstum und Beschäftigung zu beschleunigen. Die bereits geplanten Mittelzuweisungen müssen auf einem geeigneten und flexiblen Ausgabenniveau gehalten werden. Eine Reduzierung ihres Volumens würde sonst zum Scheitern der Strategie Europa 2020 führen. Wir fordern die Kommission auf, ambitionierte Vorschläge zur Erschließung neuer Eigenmittel zu entwickeln, die sich auf eine umfassende Folgenabschätzung stützen, um die Wettbewerbsfähigkeit und das wirtschaftliche Wachstum zu unterstützen.

 
  
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  Barbara Matera (PPE), schriftlich. (IT) Ich befürworte den Bericht von Frau Balzani über die allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2012, der, mit dem Haushaltsplan 2013, ein Sanierungshaushalt sein wird mit dem Ziel, die Ausgabenkürzungen der Mitgliedstaaten zu reflektieren und einen Maßstab für Beträge zu setzen, die im nächsten Finanzrahmen festgelegt werden. Der Beitrag der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) zu den Leitlinien für den Haushaltsplan 2012 gründete auf dem Konzept der Verantwortung, also der Verfolgung der Ziele Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Kostenwirksamkeit unter möglichst geringem Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Strategie Europa 2020 basiert auf wichtigen Prioritäten – nämlich Forschung, Innovation, Entwicklung und Wachstum –, die anfänglich nicht im Bericht von Frau Balzani enthalten waren, auf die jedoch von der EVP-Fraktion nachdrücklich hingewiesen wurde, ebenso wie auf die Verwirklichung der anfänglich festgelegten Beschäftigungsziele. Die Prioritäten der Union im Haushaltsplan erfordern eine angemessene Finanzierung, und es ist auch wichtig, Flexibilität zwischen den Ausgabenrubriken sicherzustellen, um Problemen im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise effektiver zu begegnen, sowie einen Haushaltsrahmen vorzuschlagen, der Eigenmittel einschließt.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Der Haushaltsplan der Gemeinschaft für 2012 ist das Hauptinstrument der EU, um die Krise zu überwinden und gestärkt aus ihr hervorzugehen, wobei der Schwerpunkt auf Beschäftigung, wirtschaftspolitischer Kontrolle und Wachstum liegt. Die Annahme dieser allgemeinen Leitlinien ist ein Beispiel hierfür. Beschäftigung, Innovation, Forschung und Entwicklung, Klimaschutz und Energie, Bildung und soziale Eingliederung sind die fünf Zielvorgaben, die bei der Erstellung des EU-Haushaltsplans für 2012 im Mittelpunkt stehen sollten.

Auf Grundlage dieser fünf Zielvorgaben sollte die Strategie Europa 2020 Europa dabei helfen, die Krise zu überwinden und durch „intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ gestärkt aus ihr hervorzugehen. Wir müssen uns daher jedem Versuch einer Beschränkung der Mittelzuweisungen für die Verwirklichung der hochrangigen Ziele und Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 widersetzen.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. − Die zentralen Forderungen für den Entwurf einer Entschließung zum Gesamthaushalt der EU für 2012 sind die Gewährleistung ausreichender Mittel für die Umsetzung der Strategie Europa 2020 und eine stärkere Zusammenarbeit zwischen dem EU-Haushaltsplan und den nationalen Haushaltsplänen. Der EU-Haushaltsplan 2012 sollte Wachstum und hochwertige Beschäftigung fördern und die Umsetzung der Europa 2020-Ziele einleiten. Die Devise für die Entscheidung über den Haushaltsplan 2012 der EU sollte daher eher „Nachhaltigkeit und Verantwortung“ als „Sparsamkeit“ lauten.

Auch wenn ich für den Bericht gestimmt habe, so möchte ich doch betonen, dass der Haushaltsplan umverteilt werden sollte, damit Finanzmittel zugunsten der Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten und nicht zugunsten von Finanzgruppen und politischen Gruppen verwendet werden, wie es derzeit in Lettland der Fall ist, wo öffentliche Bedienstete EU-Mittel in ihrem Bekannten- und Freundeskreis verteilen!

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Im Bericht zum Haushaltsplan 2012 wird Bezug auf die Strategie Europa 2020 genommen, in der einmal mehr hohe Ziele gesteckt wurden, mit deren Erreichung wohl keiner rechnet. Fakt ist, dass die prekäre Haushaltssituation einiger Mitgliedsstaaten, die in der Vergangenheit auf zu großem Fuß gelebt haben, im Rahmen des „Rettungsschirms“ den übrigen Mitgliedsstaaten als finanzieller Mühlstein um den Hals gehängt wurde. Da bedarf es dann oft nur einer Kleinigkeit, dass sich die Schlinge um den Hals zuzieht. Diese Grundvoraussetzungen machen es umso wichtiger, dass der Haushalt für das Jahr 2012 nicht nur korrekt ausgeführt wird – wobei nicht übersehen werden darf, dass die Budgetkontrolle nach wie vor stark zu wünschen lässt – sondern dass auch sparsam gewirtschaftet wird. Hier auf eine „ausreichende finanzielle Finanzierung“ der Strategie 2020 Bezug zu nehmen, wo doch nach wie vor Milliarden des EU-Budgets in schwarzen Kanälen versickern und vorhandene Sparpotentiale, etwa beim EU-Agenturen-Dschungel oder den Parlamentsstandorten nicht genutzt wurden, stellt eine Verschwendung europäischer Steuergelder dar. Aus dieser Überzeugung heraus, habe ich dagegen gestimmt.

 
  
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  Franz Obermayr (NI), schriftlich. Die gegenwärtige Eurokrise unterstreicht die zentrale Bedeutung einer korrekten und sparsamen Budgetpolitik. Eine Anhebung der Mittel unter der Begründung des Bedarfs für die 2020 Strategie lehne ich ab, da die Strategie teils unerreichbare, teils unzweckmäßige Ziele vorgibt: so etwa die massive Anhebung der Akademikerquoten, wo doch ein Mangel an Fachkräften herrscht. Vielmehr sollte man die zahlreichen Sparpotenziale nutzen, sei es hinsichtlich der dezentralen Agenturen, der 2 Standorte des EU-Parlaments oder der Heranführungshilfe für die Türkei. Ich habe daher gegen den vorliegenden Haushaltsbericht für 2012 gestimmt.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Wie jedes Jahr sind wir gemeinsam mit anderen Institutionen aufgefordert, den EU-Haushaltsplan zu verabschieden. Angesichts dessen habe ich für den Bericht über den Gesamthaushaltsplan 2012 gestimmt, da ich den dort definierten Hauptleitlinien zustimme, nämlich: Schaffen von Anreizen für Investitionen, um Wachstum zu fördern und die Krise mit Hilfe der Strategie Europa 2020 zu überwinden, stärkere Berücksichtigung des Europäischen Semesters als idealem Werkzeug zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik, keinen Raum lassen für abweichende Verfügbarkeit in verschiedenen Sektoren, sondern alleinige Nutzung der Flexibilitätsmechanismen verfügbarer Mittel durch Einrichtung eines ernsthaften und disziplinierten Managements der für die Mittelzuweisung zur Verfügung stehenden Mittel.

 
  
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  Georgios Papanikolaou (PPE), schriftlich. (EL) Ich habe für den Bericht über die allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2012 gestimmt. Die im Bericht dargelegten allgemeinen Grundsätze und Ziele gehen in die richtige Richtung, wenn sie betonen, dass künftige EU-Haushaltspläne den Schwerpunkt auf Strategien zur Förderung von Beschäftigung und Volkswirtschaften legen müssen (der gesamte EU-Haushaltsplan zur Umsetzung von Leitinitiativen bis 2020 wird auf 1,8 Bio. EUR veranschlagt). Dennoch muss bei jeder Gelegenheit darauf hingewiesen werden, dass die unabdingbare Voraussetzung für die Verwirklichung der in der Strategie Europa 2020 festgelegten Ziele ihre Unterstützung durch die Mitgliedstaaten ist. Leider wahren, den Feststellungen der Kommission zufolge nationale Pläne bisher nicht die grundlegenden Prioritäten der Strategie, wie einen Anstieg der Beschäftigung von derzeit 69 % auf 75 % im Jahr 2020.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht über die allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2012 gestimmt. Dies ist ein Haushaltsplan für 2012 im Zeichen einer verbesserten wirtschaftspolitischen Kontrolle, des Mechanismus zum Europäischen Semester und der Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 zur Förderung von Beschäftigung.

Da die Strategie Europa 2020 Europa dabei helfen sollte, die Krise zu überwinden und durch intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum gestärkt aus ihr hervorzugehen, und zwar auf der Grundlage der fünf Leitzielvorgaben der EU – Förderung der Beschäftigung, Verbesserung der entsprechenden Bedingungen und Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für Innovation, Forschung und Entwicklung, Verwirklichung unserer Klimaschutz- und Energieziele, Verbesserung des Bildungsniveaus und Förderung der sozialen Integration, insbesondere durch die Verringerung der Armut –, stimme ich den in diesem Bericht ausgesprochenen Empfehlungen, um diese fünf Ziele vollständig zu verwirklichen, zu.

Ich schließe mich auch der Auffassung der Berichterstatterin an, dass für eine gewisse Kohärenz zwischen der Verwirklichung dieser Ziele und den für sie zugewiesenen Mitteln gesorgt werden müsse, und dass der neue Mechanismus für die verbesserte wirtschaftspolitische Steuerung in der EU eine Gelegenheit für Überlegungen bieten solle, wie die fünf Leitzielvorgaben am besten umgesetzt werden können.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der die allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2012, im Hinblick auf den für den 30. März 2011 angesetzten Dialog zu diesem Thema, festlegt. Erlauben Sie mir, diesbezüglich die Notwendigkeit, die Auswirkungen des Haushaltsplans auf die Verwirklichung der Ziele der EU und die Umsetzung der Strategie Europa 2020 angemessen zu bewerten, sowie die Rolle, die die Haushaltspolitik in den Bereichen Investition, Wachstum und Beschäftigung spielen sollte, zu betonen.

 
  
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  Britta Reimers (ALDE), schriftlich. Eine Roll-call-vote zu Paragraph 29 war nicht möglich, da ich aktiv durch den Saaldiener daran gehindert worden bin.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Ein Haushaltsplan für 2012 im Zeichen einer verbesserten wirtschaftspolitischen Kontrolle, des Mechanismus zum Europäischen Semester und der Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung

1. nimmt den Standpunkt ein, dass die Strategie Europa 2020 Europa dabei helfen sollte, die Krise zu überwinden und durch intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum gestärkt aus ihr hervorzugehen, und zwar auf Grundlage der fünf Leitzielvorgaben der EU – Förderung der Beschäftigung, Verbesserung der entsprechenden Bedingungen und Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für Innovation, Forschung und Entwicklung, Verwirklichung unserer Klimaschutz- und Energieziele, Verbesserung des Bildungsniveaus und Förderung der sozialen Integration, insbesondere durch Verringerung der Armut; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten selbst diese fünf Vorgaben voll und ganz unterstützt haben;

2. macht darauf aufmerksam, dass für eine gewisse Kohärenz zwischen der Verwirklichung dieser Ziele und den für sie auf europäischer und auf nationaler Ebene zugewiesenen Mitteln gesorgt werden muss; betont, dass die Haushaltspolitik der EU mit diesem Grundsatz in Einklang stehen muss; vertritt die Auffassung, dass das Europäische Semester als neuer Mechanismus für verbesserte wirtschaftspolitische Steuerung in der EU eine Gelegenheit für Überlegungen bieten sollte, wie die fünf Leitzielvorgaben am besten umgesetzt werden können.

 
  
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  Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. (IT) Dieser Bericht enthält die allgemeinen Leitlinien des Europäischen Parlaments für den Haushaltsplan 2012, und ich denke, der Text fördert nachhaltiges Wachstum, um zur Überwindung der Wirtschaftskrise beizutragen. Sein Umverteilungsansatz besteht in einem Zusatznutzen für die künftigen öffentlichen Ausgaben der Mitgliedstaaten. Gemäß der Finanzplanung der Kommission wird die Gesamthöhe der finanziellen Mittel auf 147,88 Mrd. EUR festgesetzt. Diesbezüglich befürwortet mein Land ein striktes Management der Mittel vor dem Hintergrund von Ausgabenkürzungen, insbesondere im Bereich der Verwaltungskosten, entsprechend der in seinem nationalen Haushaltsplan umgesetzten Sparpolitik. Ich hoffe jetzt, dass die Umverteilung verfügbarer Mittel, die auf die Optimierung ihrer Zuweisung abzielt, bis zum Ende durchgeführt wird, um den Auswirkungen der internationalen Krise, die wir alle in unserem Alltag erfahren, entgegen zu wirken.

 
  
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  Peter Skinner (S&D), schriftlich. Bei der Abstimmung über den Haushaltsplan 2012 (Allgemeine Leitlinien) habe ich wegen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon für ein Einfrieren des Haushaltsplans und gegen jeden Andeutung für zusätzliche Ausgaben gestimmt. Ich halte den festgelegten Haushaltsplan den Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie derzeit geplant, angemessen.

 
  
  

Bericht: Véronique Mathieu (A7-0265/2011)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich befürworte diesen Bericht nicht, da die Endversion mit der Abstimmung über die Änderungsanträge offenbar unfair ist, denn sie lässt es zu, dass Wanderarbeiter auf einigen wichtigen Gebieten wie der Sozialversicherung ohne rechtlichen Schutz bleiben. Die EU sollte eine solche Behandlung nicht zulassen; wenn es um Menschenrechte geht, sollte die EU ein Vorbild sein.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich.(LT) Ich habe für diese Entschließung über ein einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige zum Aufenthalt und zur Arbeit gestimmt. Dieses Dokument schafft ein einheitliches Antragsverfahren für Drittstaatsangehörige, die im Gebiet eines Mitgliedstaats zugelassen werden wollen, um dort zu arbeiten, und es bietet ihnen einen sicheren Rechtsstatus. Dies sollte die komplizierten Verwaltungsverfahren für die Aufnahme von Wirtschaftsmigranten zweifellos vereinfachen. Ich stimme dem Standpunkt der Berichterstatterin zu, dass eine der besten Möglichkeiten, gegen die illegale Einwanderung und die Schwarzarbeit vorzugehen, in der Entwicklung legaler Migrationskanäle, die dem Bedarf unserer Arbeitsmärkte entsprechen, besteht. Wirtschaftsimmigration ist eine Gegebenheit, der wir einen gesetzlichen Rahmen geben müssen, aber auch eine Notwendigkeit angesichts der demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen, mit denen die Europäischen Union in naher Zukunft konfrontiert sein wird. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass dieser Vorschlag die Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen nicht festlegt. Die Mitgliedstaaten sind weiterhin befugt, diese Bedingungen zu bestimmen und die Anzahl von Migranten festzulegen, die sie zu Beschäftigungszwecken auf ihrem Gebiet zulassen wollen. Es ist an der Zeit, dass die Europäische Union Rechtsvorschriften über Wirtschaftsimmigration erlässt, um ein gemeinsames Vorgehen der 27 Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Die durch den Vertrag von Lissabon entstandenen Veränderungen haben diese Fortschritt ermöglicht und es liegt nun an uns, ihn zu verwirklichen.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Die Europäische Union - ein Symbol für Menschenrechte auf der ganzen Welt - muss für die faire Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die sich auf ihrem Gebiet aufhalten, sorgen und ihnen gegenüber eine integrative Politik entwickeln. Es war deswegen notwendig, die jeweiligen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Zulassung und des Aufenthalts jener Drittstaatsangehörigen zu harmonisieren. Deswegen habe ich für diesen Text gestimmt, der dabei helfen soll, die Zulassungsverfahren zu vereinfachen, unlauteren Wettbewerb, der auf Kosten europäischer Arbeitnehmer stattfindet, zu bekämpfen und bessere Kontrollen im Kampf gegen illegale Einwanderung und Schwarzarbeit zu schaffen.

 
  
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  Elena Băsescu (PPE), schriftlich. – (RO) Ich habe für diesen Text gestimmt, da ich denke, dass die Europäische Union Verwaltungsverfahren für den Umgang mit Gastarbeitern aus Drittländern vereinheitlichen muss. Die Annahme dieser Richtlinie wird einen erheblichen positiven Einfluss haben. Sie wird die öffentlichen Ausgaben reduzieren, illegaler Einwanderung vorbeugen und faire Rechte für Drittstaatsangehörige, die in der Europäischen Union arbeiten wollen, gewährleisten. Wirtschaftsimmigration ist eine Notwendigkeit, die in Anbetracht der demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen, die sich der Europäischen Union stellen werden, auf kontrollierte Art und Weise gefördert werden muss. Lassen Sie uns nicht vergessen, dass der Fortschritt, den Länder wie die Vereinigten Staaten, Kanada oder Australien gemacht haben, Immigranten zu verdanken ist. Sie gehören einer überaus dynamischen Gesellschaftsgruppe an, die zusätzlich Enthusiasmus und frischen Wind in ihre Adoptivgesellschaften bringt und diese damit wettbewerbsfähiger macht. Insofern müssen wir dafür sorgen, dass Bedingungen herrschen, die es ihnen ermöglichen, legal zu arbeiten, und dass sie die Chance haben, sich ihre Wünsche zu erfüllen, ohne von sinnloser Bürokratie behindert zu werden. Ich möchte auch hoffen, dass das Problem des Zugangs von Bürgerinnen und Bürgern aus den Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien zum gesamten Arbeitsmarkt der Europäischen Union auch sehr bald endgültig gelöst sein wird.

 
  
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  Regina Bastos (PPE), schriftlich. (PT) Europa ist mit dem demografischen Problem seiner alternden Bevölkerung konfrontiert und muss nach Arbeitskräften suchen, die einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung, einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Vitalität der europäischen Wirtschaft leisten. Europa wird auf seinen gegenwärtigen und zukünftigen Bedarf an Arbeitskräften reagieren und ein Mittel finden müssen, um Ausbeutung und Diskriminierung, worunter die Arbeitnehmer oft leiden, zu bekämpfen.

Mit der Schaffung eines einheitlichen Antragsverfahrens für Drittstaatsangehörige, die die Zulassung zum Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats anstreben, um dort zu arbeiten, und dem Angebot eines sicheren Rechtsstatus geht dieser Richtlinienentwurf auf diese Bedürfnisse ein und vereinfacht auch das oft komplexe Verwaltungsverfahren.

Die Zuständigkeit für die Festlegung der Anzahl von Migranten, welche die Zulassung zu ihrem Hoheitsgebiet zum Zwecke bezahlter Beschäftigung anstreben, sowie der Bedingungen für diese Zulassung gehören weiterhin in den Verantwortungsbereich der einzelnen Mitgliedstaaten. Aus den oben genannten Gründen habe ich für diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich. (FR) Wir sprechen nun seit Jahren über die Schaffung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, die in einem Mitgliedstaat leben und arbeiten möchten. Es war zu Beginn eine achtenswerte Initiative, aber der Text widerspricht in der vorliegenden Fassung den erklärten Zielen: Er ist sowohl diskriminierend, weil das Grundprinzip der Gleichbehandlung nicht für alle geachtet wird, als auch restriktiv, weil mehrere Gruppen von Arbeitnehmern ausgeschlossen werden. Trotz der seit Dezember 2010 durchgeführten Verbesserungen herrscht unter Drittstaatsangehörigen andauernde Angst vor sozialer Ungleichheit. Darüber hinaus stimmt die europäische Rechte mit der vorgeschlagenen „kombinierten Erlaubnis" für Drittstaatsangehörige für eine sowohl diskriminierende, als auch restriktive Immigrationspolitik. In seiner vorliegenden Fassung sorgt der Text hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und sozialen Rechte nicht für die Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer. Er schafft verschiedene Kategorien von Arbeitnehmern je nach Nationalität und Vertragstyp und dies ist einfach inakzeptabel. Wenn es um Gleichbehandlung geht, können wir keine Kompromisse eingehen. Wir sollten eine gemeinsame Einwanderungspolitik und eine wirkliche kombinierte europäische Erlaubnis befürworten, aber wir wollen keine restriktive und damit diskriminierende Politik.

 
  
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  Slavi Binev (NI), schriftlich. – (BG) Ich habe für den Vorschlag für ein einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige zum Aufenthalt und zur Arbeit im Gebiet eines Mitgliedstaates gestimmt, weil ich denke, dass die wachsende Welle der Immigration in die EU angemessene Regelung benötigt. Die Verwaltungsanforderungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur Arbeit in der EU sind übermäßig kompliziert und vage. Die Einführung des Systems einer kombinierten Erlaubnis wird dabei helfen, das gesamte Verfahren zu verbessern und es gleichzeitig effizienter und weitaus kostengünstiger machen. Wir sollten auch nicht vergessen, dass die Schaffung eines einzigen Dokumentes es lokalen Behörden erleichtern wird, Bürgerinnen und Bürger, die in der EU ankommen, zu überprüfen. Zu guter Letzt muss ich sagen, wie sehr ich mich freue, dass der Text, über den abgestimmt wurde, von meinen Kolleginnen und Kollegen unterstützt worden ist, weil er zur Gewährleistung sozialer und wirtschaftlicher Rechte von Gastarbeitern entwickelt wurde und das Ziel verfolgt, Sozialdumping oder unlauteren Wettbewerb in der EU zu vermeiden.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich.(LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil die Richtlinie über eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige zum Aufenthalt und zur Arbeit eine allgemeine Rahmenrichtlinie über die Rechte von Arbeitnehmern aus Drittstaaten sein sollte, denn nur dann wird dieser europäische Gesetzgebungsakt einen Beitrag zum Ziel der Europäischen Union einer gemeinsamen Migrationspolitik leisten können. Leider hat die heute vom Europäischen Parlament eingenommene Position zur Richtlinie über eine kombinierte Erlaubnis zum Aufenthalt und zur Arbeit den Richtlinienvorschlag der Kommission nicht verbessert. Es ist nicht anerkannt worden, dass Gastarbeitern aus Drittstaaten, die hier legal ankommen und dieselbe Arbeit verrichten, wie Arbeitnehmer aus der Europäischen Union, dieselben Rechte und Arbeitsbedingungen wie lokalen Arbeitnehmern zuteil werden sollten. Man sollte einsehen, dass Wanderarbeiter durch ihre Arbeit und die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die sie zahlen, einen Beitrag zur Wirtschaft der EU leisten. Deswegen müssen sie gleichwertig behandelt und ihnen dieselben Mindestrechte gewährt werden. Ich möchte betonen, dass es nicht möglich ist, einen zweigeteilten Arbeitsmarkt innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union zu kreieren. Wir können die Schaffung einer Arbeitnehmerunterklasse auf dem Arbeitsmarkt der EU, die mit Diskriminierung konfrontiert ist und keine Rechte oder Sicherheiten genießt, nicht zulassen, weil dies zur Erosion aller sozialer Standards führen würde, die bisher errungen wurden.

 
  
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  Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. (RO) Die Annahme der Richtlinie über die Einführung eines einheitlichen Antragsverfahrens, damit Drittstaatsangehörige eine Arbeitserlaubnis für die EU erhalten können, wird das System, über das derzeit von jedem Mitgliedstaat entschieden wird, erheblich vereinfachen. Zwei einzelne Verfahren bringen eine längere Bearbeitungsdauer der Anträge sowie höheren Verwaltungsaufwand mit sich. Das System einer einzigen Anlaufstelle wird das Verwaltungsverfahren einfacher, kostengünstiger und schneller machen. Tatsächlich wird auch die Erteilung eines einzigen Dokuments es leichter machen, Personen zu prüfen, die für einen Mitgliedstaat zugelassen sind und dort arbeiten dürfen. Dieses Dokument wird wie die Aufenthaltserlaubnis aufgebaut sein, die in allen Mitgliedstaat gleich ist. Die Mitgliedstaaten werden auch beschließen können, ein zusätzliches, rein informatives Dokument einzuführen. Dies wird dabei helfen, die in einer kombinierten Erlaubnis enthaltenen Informationen zu ergänzen und so die Kontrolle erleichtern. Es gibt also Vorteile für alle Beteiligten – Immigranten, Arbeitgeber und innerstaatliche Behörden. Die Schaffung eines einheitlichen Antragsverfahrens wird die oft komplexen Verwaltungsverfahren für die Zulassung von Wirtschaftsmigranten vereinfachen. Dies wäre eine angemessene Reaktion auf die Herausforderungen des Arbeitsmarktes, mit denen die EU konfrontiert ist und weiterhin konfrontiert sein wird.

 
  
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  Jan Březina (PPE), schriftlich. – (CS) Der Nutzen der angenommenen Richtlinie liegt in der Tatsache, dass sie eine vereinheitlichte Herangehensweise an die Bearbeitung von Anträgen von Drittstaatsangehörigen auf die Erlaubnis, sich in einem Mitgliedstaat aufzuhalten und dort zu arbeiten, schafft, und Arbeitnehmern aus Drittstaaten, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten, gemeinsame Mindestrechte bietet. Leider werden die horizontale Eigenschaft und der Rahmencharakter der Richtlinie durch Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Richtlinie und Variationen hinsichtlich der Rechte gewisser spezifischer Bevölkerungsgruppen verletzt. Das Prinzip der Gleichbehandlung von allen Arbeitnehmern aus Drittstaaten, die legal in der Union arbeiten, ist im Vergleich zu Bürgerinnen und Bürgern aus der EU untergraben worden. Diese Gleichstellung soll Ausdruck der Anerkennung des Beitrags sein, den Gastarbeiter durch ihre Arbeit und auch durch ihre Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zur Wirtschaft der EU leisten. Eine Begleiterscheinung sollte die Einschränkung von unlauterem Wettbewerb sein, wodurch Schwarzarbeit erschwert und verhindert wird, dass Arbeitnehmer aus Drittstaaten Opfer von Ausbeutung und sozialer Ausgrenzung werden. Anders als im Kommissionsvorschlag muss deswegen dafür gesorgt werden, dass keine spezifische Gruppe vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen wird und insbesondere nicht die Gruppe, zu der Zeitarbeiter gehören. Die Richtlinie muss die Bedingungen für die Einreise in die EU und alle konkreten Rechte festlegen, darf aber einem Zustand, in dem alle legalen Wanderarbeiter faire und gleiche Behandlung genießen, nicht im Weg stehen, sondern sollte im Gegenteil ein solches Verfahren sichern und gewährleisten.

 
  
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  Cristian Silviu Buşoi (ALDE), schriftlich. (RO) Dieser Bericht ist ein sehr wichtiger Schritt für die Rechtsvorschriften der Europäischen Union über legale Migration, da er ein einheitliches Antragsverfahren für Drittstaatsangehörige schafft. Ich begrüße, dass der heute angenommene Text einem Mitgliedstaat gar nicht die Möglichkeit bietet, zusätzliche Dokumente einzuführen, die von einem Drittstaatsangehörigen, der eine Arbeitserlaubnis erhalten möchte, verlangt werden können. Außerdem werden Migranten nicht zu einer Last für nationale Sozialversicherungssysteme werden, weil die Mitgliedstaaten befugt sein werden, zu beschließen, dass Drittstaatsangehörigen nur Zugang zum Sozialversicherungssystem gewährt wird, nachdem sie mindestens sechs Monate lang gearbeitet haben, während die, die zum Studieren gekommen sind, diese Leistungen nicht beantragen können. In diesem Bericht muss besonders begrüßt werden, dass er eine Reihe allgemeiner Maßnahmen hinsichtlich der Rechte von Arbeitnehmern aus Drittstaaten definiert und damit die legale Migration, welche die Europäische Union braucht, erleichtert. Ich begrüße die Forderung, dass die Mitgliedstaaten Korrelationstabellen, die es uns ermöglichen, die ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie zu prüfen, erstellen sollen.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Berichtsentwurf gestimmt, der eine kombinierte Erlaubnis zum Aufenthalt und zur Arbeit für legale Immigranten ermöglicht, eine „kombinierte Erlaubnis“ für Drittstaatsangehörige bietet und ihnen ähnliche Rechte gewährt wie den Bürgerinnen und Bürgern der EU. Ich stimme diesem Vorschlag zu, der die Verwaltungsverfahren vereinfachen und bei einer Reihe von sozialen Rechten, wie dem Zugang zu Sozialversicherung, für die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern aus der EU und Gastarbeitern sorgen soll. Diese Maßnahme wird legale Immigration - wenn sie notwendig ist, um den Bedarf des europäischen Arbeitsmarktes zu stillen - erleichtern.

 
  
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  Nikolaos Chountis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Ich habe gegen die Richtlinie über eine „kombinierte Erlaubnis" gestimmt, weil sie an die Bolkestein-Richtlinie angelehnt ist, die das Prinzip des Herkunftslandes verabschiedet und damit die unterschiedliche Behandlung von Arbeitern in Hinblick auf Lohn, Arbeitszeiten, Sozialschutz usw. ermöglicht hat. Dieselbe Methode wird hier auf Arbeitnehmer aus „Drittstaaten“ außerhalb der Europäischen Union angewandt. Für europäische und nicht-europäische Arbeitnehmer ist unterschiedliche Behandlung beschlossen worden, wodurch der Wettbewerb zwischen ihnen, sowie unter ausländischen Arbeitnehmern gesteigert wurde - abhängig davon, ob sie abgeordnete Arbeiter oder Saisonarbeiter, Studenten oder Einwohner sind. Diese Unterschiede tragen zu zunehmender Ausbeutung und Unsicherheit bei. Trotz der Schritte von europäischen Gewerkschaften und progressiven Kräften im Parlament, um völlige Gleichberechtigung aller Arbeitnehmer zu erzielen, gibt der Text in erster Linie einen Kompromiss zwischen der Rechten und den Sozialisten wider. Die zukünftige Richtlinie wird nicht auf abgeordnete Arbeitnehmer oder Studenten anwendbar sein, wird Diskriminierung auf Grundlage von Kriterien wie Sprachkenntnisse zulassen und Familien von Saisonarbeitern Familienzulagen verweigern. Ebenso ist die Forderung der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen der Vereinten Nationen zurückgezogen worden.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Dieser Vorschlag soll auf Bedenken reagieren, die im Stockholmer Programm zum Ausdruck gebracht wurden, um zur Unterstützung der Entwicklung und Wirtschaftsleistung der EU flexible Einwanderungsstrategien zu schaffen.

So soll er die in den Mitgliedstaaten vorhandenen Standards vereinfachen und harmonisieren, indem er ein einheitliches Antragsverfahren schafft, das zu einem kombinierten Titel führt, der sowohl Aufenthalts-, als auch Arbeitserlaubnis umfasst. Dies sollte ein effizienteres Verfahren ermöglichen und klare Vorteile sowohl für Arbeitgeber, als auch für Drittstaatsangehörige, die in das Gebiet der Mitgliedstaaten immigrieren wollen, schaffen. Es wird dafür sorgen, dass diese Migranten Rechte und Pflichten haben, die hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, Bildung und Weiterbildung, Anerkennung von Diplomen, Sozialleistungen usw. mit denen der Bürgerinnen und Bürger der EU vergleichbar sind. Gleichzeitig ermöglicht es, dass die Rechtmäßigkeit ihres Aufenthalts und ihrer Beschäftigung leichter kontrolliert werden kann.

Ich habe deswegen für diesen hervorragenden Bericht gestimmt, den uns Frau Mathieu vorgelegt hat.

 
  
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  Karima Delli (Verts/ALE), schriftlich. (FR) Das Europäische Parlament hat für das Prinzip der Schaffung einer kombinierten Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige in einem Mitgliedstaat gestimmt. Dieses Verfahren sorgt für eine Reihe gemeinsamer Rechte für diese Arbeitnehmer, insbesondere hinsichtlich der Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit und Urlaub. Der Text folgt auch dem Grundsatz, demzufolge Rentenbeiträge erstattet werden, die bereits von Arbeitnehmern, die die EU verlassen, eingezahlt wurden, weil sie ihre Renten nach ihrer Pensionierung nicht ausgezahlt bekommen können. Dieser Text ist jedoch problematisch, da er das Prinzip des „Herkunftslandes“ für einige Arbeitnehmerkategorien verstärkt. Dieses Prinzip wurde von der europäischen Linken zu Zeiten der berühmten „Bolkestein-Richtlinie“ bekämpft. Dieses Prinzip schafft eine Art Arbeitsmarkt mit zwei Geschwindigkeiten, die von der Herkunft des Arbeitnehmers abhängen und trägt zu einer Form des Sozialdumpings bei. Hier gibt es einen Widerspruch: Wollen wir das europäische Gesellschaftsmodel wirklich schützen und sollte es nicht-europäische Arbeitnehmer ausschließen oder sollte es einen universalistischen Ansatz machen und Diskriminierung von Arbeitnehmern stoppen, indem es ihnen andere Rechte verleiht? Dieser Text löst diese grundlegende Frage noch nicht, weshalb ich mich entschieden habe, mich bei der Abstimmung über den Text zu enthalten.

 
  
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  Proinsias De Rossa (S&D), schriftlich. Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, der versucht, einen unlauteren Wettbewerb zwischen Arbeitnehmern aus der EU und Wanderarbeitern, die nach Europa kommen, zu schaffen. Die Richtlinie über eine „kombinierte Erlaubnis“ wird in der Form, in der sie heute vom Parlament in erster Lesung abgeändert worden ist, auf Nicht-EU-Bürger, die sich bemühen, in einem Mitgliedstaat zu wohnen und zu arbeiten, oder die bereits rechtmäßig in einem EU-Land wohnen, anwendbar sein. Eine Ausnahme bilden entsandte Arbeitnehmer, Saisonarbeiter, langfristig Aufenthaltsberechtigte und Flüchtlinge, die demzufolge nicht von ihren Antidiskriminierungsvorschriften abgedeckt sein werden. Es ist inakzeptabel, dass legale Migranten, die nach Europa kommen, um dort zu arbeiten, schlechtere Arbeitsbedingungen ertragen müssen, als Arbeitnehmer aus der EU, die die gleiche Arbeit verrichten. Sobald ein Migrant in die EU einreist und zu arbeiten beginnt, hört er auf, Migrant zu sein und wird Arbeitnehmer. Deswegen hat er das Recht, als solcher behandelt zu werden - wie jeder Arbeitnehmer der EU und ungeachtet seines Herkunftslandes. Es kann keine Ausnahmen geben. EU-Rechtsvorschriften müssen auf alle Arbeitnehmer in der EU ungeachtet ihres Herkunftslandes anwendbar sein.

 
  
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  Marielle De Sarnez (ALDE), schriftlich. (FR) Wir sprechen nun seit Jahren über die Schaffung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, die in einem Mitgliedstaat leben und arbeiten möchten. Es war zu Beginn eine lobenswerte Initiative, aber in der vorliegenden Fassung widerspricht der Text den erklärten Zielen: Er ist sowohl diskriminierend, weil das Grundprinzip der Gleichbehandlung nicht für alle geachtet wird, als auch restriktiv, weil mehrere Gruppen von Arbeitnehmern ausgeschlossen werden. Im Dezember 2010 haben Abgeordnete des Europäischen Parlaments den Text zum ersten Mal abgelehnt. Trotz der seitdem gemachten Verbesserungen herrscht unter Drittstaatsangehörigen andauernde Angst vor sozialer Ungleichheit. In seiner vorliegenden Fassung sorgt der Text hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und sozialen Rechte nicht für die Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer. Er schafft verschiedene Kategorien von Arbeitnehmern je nach Nationalität und Vertragstyp und dies ist einfach inakzeptabel. Wir haben daher gegen den endgültigen Entwurf gestimmt. Wir befürworten weiterhin eine kombinierte europäische Erlaubnis, aber wir wollen keine restriktive und damit diskriminierende Politik.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Das zu behandelnde Thema in diesem Vorschlag ist die Schaffung eines einstufigen Verfahrens, um sowohl eine Arbeits-, als auch eine Aufenthaltsberechtigung zu gewähren, sowie die Definition eines gemeinsamen Bündels von Rechten für alle Angehörigen von Nicht-EU-Ländern, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten und dort arbeiten. Dies setzt die Existenz von Regelungen voraus, die in allen Mitgliedstaaten gleich sind, was die aktuellen Unterschiede bei der Herangehensweise der zahlreichen EU-Länder beenden würde; somit würde das Verfahren der Erteilung von einem Rechtsstatus für die Arbeitnehmer in der gesamten Europäischen Union schneller, einheitlicher und transparenter gemacht werden.

Während die legale Migration von Arbeitskräften und vor allem von qualifizierten Arbeitskräften dabei hilft, Schwarzarbeit zu bekämpfen und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft verbessert und vorhandene Engpässe überwinden kann, dürfen wir nicht vergessen, dass die Migrationspolitik in einer Zeit der wirtschaftlichen Krise und Verwundbarkeit, in der die Arbeitslosigkeit steigt, flexibel sein muss, wie es die Kommission fordert, aber gleichzeitig nachhaltig und vernünftig.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht behandelt ein Thema, das immer dringender besprochen werden muss. In der Tat erfordert der erwartete Rückgang der Anzahl von Europäern, die einen aktiven Beitrag leisten, dass die EU Drittstaatsangehörigen ihre Grenzen öffnet, damit sie hier leben und arbeiten können; ansonsten werden die aktuellen Sozialversicherungssysteme scheitern.

2004 hat das Haager Programm, das sich auf die Notwendigkeit der Bekämpfung von illegaler Migration konzentrierte, anerkannt, dass legale Migration bei der wirtschaftlichen Entwicklung der EU eine entscheidende Rolle spielen würde. Das vom Rat am 10. und 11. Dezember 2009 verabschiedete Stockholmer Programm hat bestätigt, dass die Migration von Arbeitskräften die Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Vitalität steigern kann.

Ich stimme deswegen unter Berücksichtigung der demografischen Herausforderungen, vor denen Europa nun steht, der in diesem Bericht ausgedrückten Haltung zu einem Vorschlag für eine Richtlinie des Parlaments und des Rates über die Änderung der Vorschriften zu, die ein einheitliches Antragsverfahren umsetzen soll, um Drittstaatsangehörigen, die sich legal in einem der Mitgliedstaaten aufhalten, die Zulassung zu erteilen. Außerdem ist dies ein effizienteres und wirtschaftlicheres Verfahren der Vereinfachung.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Der Vorschlag für eine Richtlinie über ein einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige zum Aufenthalt und zur Arbeit im Gebiet eines Mitgliedstaats, die auf Verbesserungen für die Situation von Arbeitnehmern aus diesen Ländern anspielt, kann tatsächlich einen Angriff auf die Rechte von Arbeitnehmern im Allgemeinen darstellen.

Lassen Sie uns nicht vergessen, dass der Vorschlag aus dem Prinzip des Herkunftslandes entstanden ist, das von der berüchtigten Bolkestein-Richtlinie geschaffen wurde, welche die Steigerung von Ungleichheiten zwischen Arbeitnehmern, insbesondere in Hinblick auf Löhne gefördert hat und schließlich aufgrund des Drucks, Arbeitsbedingungen abzuflachen, für alle Arbeitnehmer nachteilig war. Mit dem Versuch, zwischen europäischen Arbeitnehmern und Arbeitnehmern aus Drittstaaten Behandlungsungleichheiten und -unterschiede zu schaffen, steigert dieser Richtlinienvorschlag die Ausgrenzung von Gastarbeitern und schwächt die Situation aller Arbeitnehmer weiter, indem sie in eine Lage größerer Instabilität gezwungen werden. Im Grunde haben wir es vielleicht mit einem Versuch der Förderung von Sozialdumping zu tun.

Unserer Ansicht nach müssen die Rechte aller Arbeitnehmer - auch von Immigranten, Saisonarbeitern und entsandten Arbeitnehmern - gestärkt werden. Wir bedauern deswegen, dass nach der Ablehnung der ersten Version dieses Berichts auf restriktiven Maßnahmen bestanden wird.

(Stimmerklärung gekürzt gemäß Artikel 170 der Geschäftsordnung)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Annahme des Berichts über ein einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige zum Aufenthalt und zur Arbeit im Gebiet eines Mitgliedstaates stellt vielleicht einen Angriff auf die Rechte von Arbeitnehmern im Allgemeinen dar. Der Vorschlag ist aus der Bolkestein-Richtlinie entstanden, die das Prinzip des Herkunftslandes geschaffen hat, womit die Trennungslinien zwischen Arbeitnehmern verschärft wurden - insbesondere in Hinblick auf Löhne - und die sich für alle Arbeitnehmer als nachteilig herausgestellt hat. Mit dem Versuch, Unterschiede zwischen europäischen Arbeitnehmern und Arbeitnehmern aus Drittstaaten zu schaffen, trägt dies zur Ausgrenzung von Gastarbeitern bei, wodurch die Ungleichbehandlungen ausgedehnt und ihre Lebensbedingungen durch die Verletzbarkeit und Instabilität ihrer Arbeitsbedingungen weiter verschlechtert werden.

Dieser Richtlinienvorschlag kann Sozialdumping fördern und Arbeitsbeziehungen instabiler machen. Angesichts dessen ist es notwendig, die Rechte aller Arbeitnehmer - auch von Immigranten, Saisonarbeitern und entsandten Arbeitnehmern - zu stärken. Der Kampf von Arbeitnehmern in vielen europäischen Ländern, insbesondere in Portugal, bedeutete jedoch, dass der Richtlinienvorschlag in der letzten Plenarsitzung von 2010 abgelehnt wurde. Wir bedauern dieses Beharren auf restriktiven Maßnahmen...

(Stimmerklärung gekürzt gemäß Artikel 170 der Geschäftsordnung)

 
  
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  Mathieu Grosch (PPE), schriftlich. Obwohl es insgesamt gut wäre, wenn eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitsgenehmigung gleichzeitig gegeben werden, bleiben folgende Fragen offen bzw. sind folgende Bemerkungen erforderlich:

1. Die Entsenderichtlinie muss prioritär Anwendung finden und das Prinzip der Anwendung der Sozialgesetzgebung des Arbeitslandes immer als Grundlage betrachtet werden.

2. Kein Arbeitnehmer darf nach dieser Maßnahme als „billige“ Arbeitskraft legal eingestellt werden, da dies unseren Arbeitsmarkt zerstört und sozial ungerecht ist.

3. Die Länder müssen verstärkt Kontrollen in diesen Bereichen durchführen.

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich. (FR) Nachdem der Bericht ursprünglich im Plenum abgelehnt worden ist, machte die europäische Rechte Fehler bei verfahrenstechnischen Winkelzügen und hat nun schändlich zur Anerkennung eines Arbeitsmarktes der zwei Geschwindigkeiten beigetragen, die von der Herkunft des Arbeitnehmers abhängen; dies wird Sozialdumping schaffen und damit Druck auf die Minderung des Schutzniveaus europäischer Arbeitnehmer ausüben, was inakzeptabel ist. Ich habe deswegen gegen den Bericht gestimmt, der nur ein Angriff auf das europäische Gesellschaftsmodell ist. Dieser Text schafft Ausschlüsse und Ungleichbehandlung auf dem Gebiet der Sozialversicherung, der Pensionen und beim Zugang zu Beschäftigung und Weiterbildung für Wanderarbeiter, was entgegen meiner Werte ist.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich.(LT) Das Haager Programm erkennt an, dass legale Immigration eine wichtige Rolle bei der wirtschaftlichen Entwicklung spielen würde. In diesem Sinne hat es die Kommission aufgefordert, einen Aktionsplan vorzulegen, damit der Arbeitsmarkt schnell auf die sich ständig wandelnde Nachfrage nach Arbeitskräften aus dem Ausland reagieren kann. Das Stockholmer Programm, das vom Europäischen Rat am 10. und 11. Dezember 2009 verabschiedet wurde, vertrat die Ansicht, dass die Zuwanderung von Arbeitskräften die Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Vitalität steigern könne. In Anbetracht der erheblichen demografischen Herausforderungen, mit denen die Europäische Union in Zukunft konfrontiert sein wird, und bei wachsender Nachfrage nach Arbeitskräften fordert dieses neue mehrjährige Programm die Mitgliedstaaten auf, flexible Einwanderungsstrategien zu verabschieden, um die langfristige Entwicklung und Leistung der Union zu unterstützen. Die Bestimmungen des Vorschlags haben den Vorteil, dass sie Arbeitnehmern aus Drittstaaten besseren Schutz verleihen, als es derzeit auf Grundlage von internationalen Konventionen, die nur von bestimmten Mitgliedstaaten ratifiziert wurden, der Fall ist. Ich habe mich enthalten, weil der Vorschlag nicht festlegt, wer einen Antrag stellen kann – der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer – und aus welchem Staat ein Antrag gestellt werden kann, und es war nötig, diese wichtige Frage zu klären. Er hat auch die Anforderungen von Rechtssicherheit und Transparenz der Entscheidungsprozesses durch nationale Behörden nicht betont. Diese Entscheidungen haben eine große Wirkung auf das Leben der betroffenen Personen und Mitgliedstaaten und sie müssen deswegen auf völlig transparente Art und Weise getroffen werden. Jeder Ablehnungsbescheid muss ordnungsgemäß begründet, transparent und objektiv sein.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Der Entschließungsentwurf über die Einrichtung eines einheitlichen Antragsverfahrens für die Erteilung einer Erlaubnis, die es Drittstaatsangehörigen erlauben würde, sich im Gebiet der Union aufzuhalten und dort zu arbeiten, über den heute im Parlament abgestimmt wurde, stellt einen weiteren Schritt in Richtung der Harmonisierung nationaler Gesetze von Mitgliedstaaten dar. Durch die Schaffung derselben rechtlichen Einwanderungsmaßnahmen in allen EU-Ländern und die Anordnung gemeinsamer Verfahren für die, die eine Zulassung zum Gebiet eines Mitgliedstaats zur Beschäftigung beantragen wollen, wird die EU den Bedarf an Arbeitskräften auf dem inländischen Arbeitsmarkt stillen können, indem durch die Schaffung gleicher Rechte ein Mittel zur Bekämpfung von Ausbeutung und Diskriminierung bereitgestellt wird. Ich bin dennoch davon überzeugt, dass es den Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein sollte, das Volumen von Bürgerinnen und Bürgern aus Nicht-EU-Ländern, die akzeptiert und denen in ihrem Gebiet Arbeitsplätze angeboten werden, zu begrenzen. Offensichtlich verfolgt der Vorschlag das Ziel, illegale Einwanderung und Schwarzarbeit zu bekämpfen, aber er kann und sollte als ein nützlicher Beitrag zur Umsetzung der Strategie Europa 2020 interpretiert werden, der auch leichtere Grenzkontrollen erlaubt.

 
  
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  Agnès Le Brun (PPE), schriftlich. (FR) Es sind etwa 20 Jahren vergangen, seit die Europäische Union den Binnenmarkt geschaffen hat, den sich die Gründerväter vorgestellt hatten. Seine Umsetzung hat zu der immer besseren Integration eines großen Handelsbereichs geführt. Dieser Bereich erfährt jedoch noch immer ungleiche Behandlung zwischen Angehörigen von Mitgliedstaaten und jenen aus Drittstaaten. Diese unterschiedliche Behandlung ist ein doppeltes Problem. Sie bestraft Wanderarbeiter, die hohe Erwartungen haben, wie sie gewöhnlich durch die sozialen Rechte von Mitgliedstaaten entstehen, und schadet europäischen Arbeitnehmern, die angesichts des unlauteren Wettbewerbs unter Sozialdumping leiden. Die Entschließung über eine „kombinierte Erlaubnis“, die von Frau Mathieu vorgestellt wurde, setzt sich speziell die Rechte von Wanderarbeitern zum Ziel. Sie vereinfacht Verfahren, indem sie eine kombinierte Erlaubnis für Aufenthalt und Arbeit schafft, und gibt ausländischen Arbeitnehmern Rechte und Pflichten, die mit denen von europäischen Arbeitnehmern vergleichbar sind. Die volle Errichtung des Binnenmarktes ist ein wirksames Mittel, das es Europa ermöglicht, zum Wachstum zurückzukehren. Deshalb habe ich diesen Text unterstützt.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, weil entscheidende Absätze über entsandte Arbeitnehmer, Pensionsansprüche und Sozialversicherung abgelehnt worden sind.

 
  
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  Clemente Mastella (PPE), schriftlich. − (IT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, mit dem sich dieses Parlament zum zweiten Mal beschäftigt, da ich glaube, dass er eine gute Reaktion auf die erheblichen demografischen Herausforderungen ist, denen die Europäische Union in den kommenden Jahren gegenüberstehen wird, da er ein einheitliches Antragsverfahren für Drittstaatsangehörige schafft, die für Beschäftigungszwecke in dem Gebiet eines Mitgliedstaats zugelassen werden wollen, und ihnen einen sicheren Rechtsstatus gewährt.

Die Wirtschaftsmigration ist eine Gegebenheit, die organisiert werden muss, aber auch eine Notwendigkeit angesichts der demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen, die sich der Europäischen Union in naher Zukunft stellen werden. Die Einwanderungspolitik muss somit als ein Instrument der Regulierung unseres Bedarfs an Arbeitskräften konzipiert werden, wodurch sie einen Beitrag zur Umsetzung der Strategie Europa 2020 leistet. Aus technischer Sicht ist der Ausschluss von Saisonarbeitern und Arbeitnehmern, die innerhalb ihres Unternehmens versetzt wurden, durch die Vorstellung von Vorschlägen für spezifische Richtlinien für diese Arbeitnehmer durch die Kommission gerechtfertigt. Hinsichtlich des Ausschlusses von Asylsuchenden und Personen, denen internationaler Schutz gewährt wird, muss betont werden, dass die vorhandenen Mittel auf diesen Gebieten mehr Schutz bieten, als der vorliegende Vorschlag.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Nun da dieser Richtlinienentwurf angenommen worden ist, werden Gastarbeiter dieselben Rechte haben, wie einheimische Arbeitnehmer, zumindest hinsichtlich von Vergütung und Kündigung, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitszeiten und Urlaub. Dieser Antrag soll ein Verfahren einführen, um legalen Einwanderern eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu erteilen und ihnen ein gemeinsames Bündel von Rechten in der ganzen EU zu gewähren.

So ist es möglich, Verfahren zu vereinfachen, damit die nationalen Behörden legalen Einwanderern eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erteilen können, so dass sie von ähnlichen Rechten profitieren können, wie die Arbeitnehmer in den Mitgliedstaaten, in denen sie leben. Die Zulassung von Einwanderern für Beschäftigungszwecke und die Anzahl von Zulassungen sollte jedoch im Verantwortungsbereich des einzelnen Mitgliedstaats verbleiben.

 
  
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  Alajos Mészáros (PPE), schriftlich.(HU) Wir können uns am besten vor illegaler und irregulärer Immigration schützen, wenn wir versuchen, sie zu verhindern. Wir könnten Menschen dabei unterstützen, eine Lebensgrundlage und soziale Sicherheit in ihren Herkunftsländern zu finden, sprich wir könnten die Gründe für ihre Auswanderung beseitigen. Wenn das nicht machbar ist, sollten wir legale Wege der Einwanderung schaffen, die natürlich auch den Bedürfnissen unseres eigenen Arbeitsmarktes gerecht werden. Wirtschaftsimmigration ist in diesen Tagen ein reale Erscheinung, die wiederum auch eine Notwendigkeit ist, da wir mit ihrer Hilfe demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen besser gewachsen sind. Somit könnten wir Einwanderungspolitik als ein Regulierungsinstrument betrachten, mit dem wir in der Lage sind, unseren Bedarf an Arbeitskräften zu steuern. Dadurch eröffnen wir Drittstaatsimmigranten Möglichkeiten. Sie können legal in das Gebiet der EU einreisen, um dort Arbeit zu finden. Das System der Aufnahmeverfahren würde durch die Schaffung eines zusammengelegten Verfahrens, das gleichzeitig über den Anspruch auf Aufenthalt und Beschäftigung entscheiden würde, erheblich vereinfacht. Aus diesem Grund habe auch ich dafür gestimmt, dass diese horizontalen Rahmenbedingungen so schnell wie möglich geschaffen werden.

 
  
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  Louis Michel (ALDE), schriftlich. (FR) Mit der Schaffung eines einheitlichen Antragsverfahrens für Drittstaatsangehörige, die sich im Gebiet eines Mitgliedstaats aufhalten und dort arbeiten wollen, und durch die Bereitstellung eines sicheren Rechtsstatus wird dieser Richtlinienvorschlag die oft komplexen Verwaltungsschritte vereinfachen, die mit der Aufnahme von Wirtschaftsmigranten verbunden sind.

Die Existenz eines einheitlichen Verfahrens für die Ausstellung eines einzelnen Dokuments, das Aufenthalt und Zugang zum Arbeitsmarkt genehmigt, stellt eine deutliche Vereinfachung des Zulassungssystems dar. Zusätzlich sorgt der Vorschlag dafür, dass Arbeitnehmer aus Drittstaaten genauso wie einheimische Arbeitnehmer behandelt werden und somit einen besseren Schutz als derzeit genießen. Dieser Status wird auch dabei helfen, unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen, der oft wegen Fehlen eines schützenden Rechtsstatus für diese Arbeitnehmer entsteht.

Der heute angenommene Text umfasst auch die beiden Prioritäten der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE): Er entfernt jeglichen Verweis auf Zusatzdokumente und fordert die Mitgliedstaaten auf, „Entsprechungstabellen“ zu entwerfen, die es der Kommission ermöglichen, die Umsetzung der Richtlinie zu überprüfen. Es ist ein deutliches Zeichen für die Bereitschaft des Europäischen Parlaments, auf europäische rechtliche Rahmenbedingungen für legale Einwanderung hinzuarbeiten.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. Der Zweck dieser Richtlinie besteht darin, es potentiellen Einwanderern in einen Mitgliedstaat der EU zu ermöglichen, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis über ein einheitliches Verfahren zu erhalten. Gemäß dem ursprünglichen Vorschlag würden Nicht-EU-Arbeitnehmer hinsichtlich von Bezahlung und Kündigung, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie dem Recht, einer Gewerkschaft beizutreten, die gleiche Behandlung wie EU-Staatsangehörige erhalten. Der Beschäftigungsausschuss möchte diese Rechte erweitern, um gleiche Arbeitszeiten und Urlaub mit aufzunehmen, während die Rechte der Arbeitnehmer auf Sozial- und Steuerleistungen geklärt werden. Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern könnten auch ihre Renten zu gleichen Bedingungen wie Staatsangehörige der betroffenen Mitgliedstaaten beziehen, wenn sie in ihr Heimatland zurückkehren. Darüber hinaus werden alle Mitgliedstaaten der EU einheitliche Standardgenehmigungen für Aufenthalt und Beschäftigung herausgeben.

Dem widerspreche ich, weil die EU noch immer ein Problem mit Arbeitslosigkeit hat, und habe deswegen „dagegen“ gestimmt.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Einreise und Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen sind eine Sache, in der Vergangenheit wurden die Rechte derselben jedoch immer mehr ausgeweitet. So kommt es, dass sich die autochthone Bevölkerung durch den Zugang von Drittstaatsangehörigen zu sozialen Leistungen, konkret etwa im Bereich der gemeinnützigen Wohnungen, zu Recht zunehmend benachteiligt fühlt. Im Bereich der Wirtschaftsmigration zieht es gut ausgebildete und benötigte Fachkräfte vornehmlich in andere Staaten. Während sie etwa in den USA die Sozialkassen nicht belasten und in einigen Staaten nach Beendigung ihrer Tätigkeit auch wieder ausreisen müssen, stellen sie durch die zunehmende Gleichstellung mit Inländern in den vergangen Jahren eine immer größere Belastung für jene Staaten mit traditionell gut ausgebautem Sozialsystem dar, wenn sie bei Jobverlust dauerhaft im Land verbleiben und wenn eventuell auch noch über Familiennachzug und Co. die ganze Sippe durchgefüttert werden muss. Der vorliegende Vorschlag ist ein weiterer Schritt in diese Richtung und daher aufs Schärfste abzulehnen.

 
  
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  Claudio Morganti (EFD), schriftlich. (IT) Ich wollte meiner Gegenstimme zu dem Bericht mit Bezug zu kombinierten Aufenthaltserlaubnissen für Bürgerinnen und Bürger aus Drittstaaten Ausdruck verleihen, weil heute im Parlament über einige Änderungsanträge abgestimmt worden ist, um die Voraussetzung, dass Beschäftigung notwendig ist, um Zugang zu Versorgungs- und Sozialleistungen zu haben, auszuschließen. Es scheint mir eine gefährliche Herabsetzung der geforderten Mindeststandards zu sein und ermöglicht es Drittstaatsangehörigen - natürlich mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis in der EU - Zugang zu denselben Arbeits- und Sozialbedingungen zu erhalten, wie sie die Bürgerinnen und Bürger der EU genießen. Eine Europäische Union existiert auch, um dafür zu sorgen, dass ihre Bürgerinnen und Bürger, die Einwohner eines Mitgliedstaats, mehr Rechte und Sicherheiten genießen können, als in diesem Bericht gefordert wird

 
  
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  Petru Constantin Luhan (PPE), schriftlich. – (RO) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, weil ich denke, dass Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern gemäß der Richtlinie über eine „kombinierte Erlaubnis“ dieselben Rechte bei Arbeitsbedingungen genießen sollten, wie die Bürgerinnen und Bürger der EU. Ich möchte hier insbesondere Arbeitszeiten, Urlaub und Sozialversicherung erwähnen. Das Ziel dieses Gesetzentwurfs besteht darin, Bürokratie abzubauen und die Verfahren für den Antrag auf Aufenthalt und Beschäftigung in einem Mitgliedstaat der EU sowohl für Migranten, als auch ihre Arbeitgeber durch eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu vereinfachen. Der Vorschlag stellt nicht die Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen. Mitgliedstaaten behalten ihre Zuständigkeit, diese Zulassungskriterien sowie die Anzahl von Migranten zu bestimmen, die sie in ihr eigenes Land lassen wollen, um dort eine Beschäftigung aufzunehmen. Die neuen Regeln werden auf Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Ländern, die bereits legal in einem Mitgliedstaat leben oder dies tun wollen, angewendet.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für Frau Mathieus Richtlinienvorschlag über das einheitliche Antragsverfahren für eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige gestimmt. Dies tat ich, weil ich es für wichtig halte, dass sich Europa sowohl aus wirtschaftlichen, als auch aus sozialen Gründen EU-weite Regeln zur Bewältigung des Zustroms an Arbeitskräften aus Drittstaaten zulegt. Die Zuwanderung von Arbeitskräften kann die Wettbewerbsfähigkeit und die Vitalität der Wirtschaft steigern und Europa dabei helfen, die zukünftigen demografischen Herausforderungen so gut wie möglich zu bewältigen. Der Richtlinienvorschlag fordert die Mitgliedstaaten auf, flexible Immigrationsstrategien zu verabschieden, um die langfristige Entwicklung der Union zu unterstützen. Außerdem wird er die häufig komplexen Verwaltungsverfahren für den Empfang von Wanderarbeitern vereinfachen und gleichzeitig auch ein Instrument bereitstellen, um die einige Arbeitnehmerkategorien betreffende Ausbeutung und Diskriminierung zu bekämpfen.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für diese legislative Entschließung des Parlaments zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige zum Aufenthalt und zur Arbeit im Gebiet eines Mitgliedstaates und über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, gestimmt. Diese Angelegenheit ist in der gegenwärtigen wirtschaftlichen und sozialen Lage umso relevanter. In der Tat besteht eine der besten Vorgehensweisen gegen die illegale Einwanderung und die Schwarzarbeit in der Entwicklung legaler Migrationskanäle, die ausgewogen sind und dem Bedarf unserer Arbeitsmärkte entsprechen, sowie den sozialen Anforderungen für eine erfolgreiche Integration in die Gesellschaft des Aufnahmelandes.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Das am 10. und 11. Dezember 2009 vom Europäischen Rat angenommene Stockholmer Programm fordert die Mitgliedstaaten auf, Einwanderungsstrategien zu verabschieden, die sich durch flexible Maßnahmen auszeichnet, um die Entwicklung und Wirtschaftsleistung der Union zu unterstützen. Mit diesem Antrag will das Parlament zur Umsetzung dieses Programms beitragen.

Er führt insbesondere ein einheitliches Antragsverfahren für Drittstaatsangehörige ein, die zur Arbeit in das Gebiet eines Mitgliedstaat gelassen werden möchten, indem: (i) die häufig komplexen Verwaltungsverfahren für den Empfang von Migranten vereinfacht werden; (ii) ein Instrument zur Verhinderung der Ausbeutung und Diskriminierung am Arbeitsplatz bestimmt wird; (iii) dafür gesorgt wird, dass die Arbeitsmärkte von Mitgliedstaaten definitiv in der Lage sind, jetzt und in Zukunft auf den Bedarf an Arbeitskräften zu reagieren. Die Richtlinie gilt für alle Bürgerinnen und Bürger, die für Arbeit in dem Gebiet zugelassen wurden, sowie für die, die ursprünglich aus anderen Gründen zugelassen wurden und gemäß nationalen oder europäischen Rechtsvorschriften später eine Arbeitserlaubnis erhalten haben. Dieser Vorschlag trägt deswegen zur Förderung einer gemeinsamen Herangehensweise der 27 Mitgliedstaaten an Wirtschaftsmigration bei. Aus diesem Grund stimme ich erneut dafür.

 
  
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  Rovana Plumb (S&D), schriftlich. – (RO) Die Wirtschaftsmigration ist eine Gegebenheit, die wir regeln müssen, aber auch eine Notwendigkeit angesichts der demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen, die sich der Europäischen Union in naher Zukunft stellen werden. Die Einwanderungspolitik kann somit als ein Instrument der Regulierung unseres Bedarfs an Arbeitskräften verstanden werden, wodurch sie einen Beitrag zur Umsetzung der Strategie Europa 2020 leistet. Ein einheitliches Verfahren, mit dem ein einziges Dokument ausgestellt wird, das zum Aufenthalt und zum Zugang zum Arbeitsmarkt berechtigt, stellt eine erhebliche Vereinfachung des Zulassungssystems dar. Die Richtlinie wird nicht nur auf jeden Drittstaatsangehörigen anwendbar sein, der zu Beschäftigungszwecken in das Gebiet eines Mitgliedstaats einreisen darf, sondern auch auf all jene, die ursprünglich zu anderen Zwecken eingereist sind, aber auf Grundlage von nationalem oder Gemeinschaftsrecht das Recht erworben haben, dort zu arbeiten. Jeder Mitgliedstaat muss die Voraussetzungen definieren, unter denen Sozialleistungen gezahlt werden, sowie die Höhe dieser Hilfen und die Dauer ihrer Auszahlung. Ich bedaure, dass Saisonarbeiter und Arbeitnehmer, die innerhalb ihres Unternehmens entsandt wurden, aus dieser Richtlinie ausgeschlossen sind, aber ich fordere die Kommission auf, bald einen Vorschlag dazu vorzulegen.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) In Anbetracht der demografischen Herausforderungen, mit denen Europa in Zukunft konfrontiert sein wird, ist es entscheidend, dass die EU eine ausgewogene und flexible Einwanderungspolitik entwickelt, die es ermöglicht, ihren Bedürfnissen an Arbeitskräften nachzukommen und zur Wettbewerbsfähigkeit und zur Vitalität der Wirtschaft beizutragen.

Die Annahme dieser Richtlinie, die ein einheitliches Antragsverfahren für Drittstaatsangehörige schafft, die zum Aufenthalt oder zur Arbeit in das Gebiet eines Mitgliedstaats einreisen möchten, und die ihnen ein gemeinsames Bündel von Rechten auf Gebieten gewährt, die mit dem Arbeitsmarkt verbunden sind, wird diese Anliegen direkt angehen. Also verdient sie meine Stimme.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. – (FR) Die heutige Abstimmung für die Richtlinie über eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, die sich in einem Mitgliedstaat aufhalten und dort arbeiten wollen, ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer harmonisierten Einwanderungspolitik auf europäischer Ebene. Die Idee der Kombination einer Aufenthaltserlaubnis und einer Arbeitserlaubnis ist gut. Sie zeigt, dass sich die Union wirklich für die Förderung legaler Migration engagiert und nicht die europäische Festung ist, für die sie manche halten. Um dies zu erreichen, war es wichtig, dass das Parlament die Idee eines einheitlichen Antragsverfahrens unterstützt, das sowohl für den Arbeitgeber, als auch den Migranten leichter und schneller ist. Das Europäische Parlament hat auch die richtige Wahl getroffen, indem es vier Arbeitnehmerkategorien aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen hat: Saisonarbeiter, Arbeitnehmer, die innerhalb ihres Unternehmens versetzt wurden, Freiberufler und Seefahrer. Sie alle sind bereits von spezifischen Richtlinien gedeckt oder werden es bald sein. Ein weiterer positiver Punkt ist die Flexibilität, die den Mitgliedstaaten hinsichtlich der effektiven Rechte von Arbeitnehmern aus Drittstaaten gewährt wird. Die 27 Hauptstädte werden das letzte Wort darüber haben, ob Arbeitslosenhilfe und Familienzuschläge gewährt werden oder nicht, oder ob sie einbehalten werden. Außerdem entscheiden sie über die Vergabe von Sozialwohnungen während der ersten drei Jahre Aufenthalt. Dies sind einfache Maßnahmen des gesunden Menschenverstands.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Die Richtlinie schließt in ihrer aktuellen Form viele Kategorien wie Saisonarbeiter, innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer, Flüchtlinge und entsandte Arbeitnehmer usw. aus. Ich bin strikt gegen die weitere Ausgrenzung in Arbeitnehmerkategorien und die unterschiedliche Behandlung, die einigen Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen weniger Rechte gewährt, als anderen.

Auch wenn einige dieser Kategorien von anderen Richtlinien abgedeckt sind, zeigt das Beispiel des Kommissionsvorschlags über Saisonarbeiter, dass diese Richtlinien hinsichtlich der Rechte nicht ausreichen. Wir sollten uns für einen gemeinsamen Rahmen für alle Arbeitnehmer einsetzen, da dieser die Rechtsvorschriften an Arbeitsplätzen vereinheitlichen würde, indem er vermeidet, dass es verschiedenen Kategorien von Arbeitnehmern gibt, denn das würde die Integration von Migranten und die Kohäsion in der EU aufs Spiel setzen.

Auch wenn dank Jean auf sehr wichtigen Gebieten, wie der Übertragbarkeit von Renten in Drittstaaten, die nicht mehr von der Existenz von bilateralen Abkommen abhängt, Siege errungen wurden, kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass wir uns für die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung aller Arbeitnehmer in der EU einsetzen sollten. Deswegen habe ich mich enthalten.

 
  
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  Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. (IT) Die heutige Abstimmung stellt einen Schritt in Richtung der Annahme eines einheitlichen Antragsverfahrens für Drittstaatsangehörige, die in das europäische Hoheitsgebiet einreisen und dort arbeiten wollen, dar. Die Europäische Union will die Verwaltungsverfahren vereinfachen und ein einziges Dokument sowohl für eine Aufenthalts-, als auch eine Arbeitserlaubnis einführen.

Ich möchte betonen, dass sich die heutige Abstimmung nicht darauf konzentriert, wahllos neue Arbeitnehmer in unser Gebiet zu locken und es ist auch nicht ihr Ziel, illegale Einwanderung zu bekämpfen. Jeder Arbeitnehmer aus einem Nicht-EU-Land, der sich in Europa niederlassen will, wird noch immer zunächst eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen müssen. Der heute angenommene Vorschlag bestätigt auch die volle Beachtung des Subsidiaritätsprinzips, indem Mindeststandards für Rechte und Pflichten festgelegt werden, den Mitgliedstaaten jedoch hinsichtlich der Einführung von Verfahren in ihre nationalen Rechtsvorschriften sowie ihre praktische Anwendung Flexibilität und Freiheit gelassen wird. Die Europäische Union kann die Zuständigkeiten von Mitgliedstaaten bei der Organisation der Sozialversicherung nicht einschränken und jeder Staat muss seine eigenen Regeln auf diesem Gebiet machen dürfen.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich.(NL) Obwohl die Richtlinie über ein einheitliches Antragsverfahren für eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bei Weitem nicht ideal oder vollständig ist, habe ich dennoch dafür gestimmt. Ich bedaure das Defizit hinsichtlich des Rechts von Saisonarbeitern und endsandten Arbeitnehmern, den Arbeitgeber zu wechseln und des Rechts der Ein- und Ausreise; diese Untergruppen werden in anderen (zukünftigen) Rechtsvorschriften geschützt werden. Insgesamt ist diese Richtlinie extrem wichtig, da sie die erste ihrer Art ist, die Arbeitnehmern aus Drittstaaten, die sich rechtmäßig in Europa aufhalten, ein gemeinsames Bündel von Mindestrechten (einschließlich Besoldungsrecht, Gleichbehandlung bei der Arbeit, Pensionsansprüchen und Zugang zu medizinischer Versorgung) gewährt. Dies erreicht die Richtlinie durch Gleichbehandlung von einheimischen Arbeitnehmern und Arbeitnehmern aus Drittstaaten. Zusätzlich sorgt die Richtlinie für ein System mit einem vereinfachten einheitlichen Antragsverfahren für eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Dieses System ist weit von einer vollständigen, gemeinsamen Einwanderungspolitik entfernt, aber in Anbetracht der zunehmenden Einwanderungsströme, der sich ständig wandelnden Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften und der Vorbeugung von Missbrauch und Diskriminierung ist diese erste Form des Schutzes wesentlich. Arbeitnehmer aus Drittländern werden nun mehr Schutz erhalten, als zuvor. Insgesamt war das der entscheidende Faktor für meine Ja-Stimme.

 
  
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  Catherine Stihler (S&D), schriftlich. Ich habe dagegen gestimmt, da ich der Ansicht bin, dass sie unlauterem Wettbewerb gegenüber Arbeitnehmern aus der EU die Tür und Tor öffnet und es billigen Wanderarbeitern ermöglicht, in die EU zu kommen.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Dieser Bericht strebt die Schaffung einer kombinierten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Drittstaatsangehörige in einem Mitgliedstaat an und soll so das Zulassungsverfahren beschleunigen und vereinheitlichen, während die bürokratische und finanzielle Belastung auch reduziert wird. Wirtschaftsmigration ist nun eine Gegebenheit, die angesichts der Entwicklung von legalen und ausgewogenen Migrationswegen zur Deckung des Bedarfs von europäischen Arbeitsmärkten analysiert werden sollte.

Die wirtschaftlichen und demografischen Herausforderungen, mit denen Europa konfrontiert ist, zeigen, dass eine gemeinsame Einwanderungspolitik für die 27 Mitgliedstaaten ausgearbeitet werden muss. Das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat in dieser Sache eine neue Rechtsgrundlage geschaffen - das Mitentscheidungsverfahren - und deswegen halte ich es für entscheidend, eine gemeinsame und harmonisierte Herangehensweise zu schaffen, um die Unterschiede zwischen nationalen Gesetzen zu reduzieren.

Neben dem bereits Gesagten sorgt der Vorschlag auch für die Gleichbehandlung von nationalen Arbeitnehmern. Damit schafft er einen sicheren und schützenden Rechtsstatus, denn Einwanderer haben an der Wirtschaftsaktivität des Aufnahmelandes teil. Entscheidungen die aufgehoben worden sind, sollten genau gerechtfertigt und transparent sein, und die Kosten sollten den Dienstleistungen entsprechen, die tatsächlich geleistet werden.

 
  
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  Dominique Vlasto (PPE), schriftlich. (FR) Die Annahme dieses Berichts ist ein bedeutender Fortschritt beim Schutz der Rechte von Arbeitnehmern aus Drittstaaten in der EU, indem ihnen eine kombinierte Erlaubnis für Aufenthalt und Arbeit gewährt wird. Dies veranschaulicht die Bereitschaft der EU, ihre Attraktivität auf der Weltbühne zu verbessern, indem sie bedingten Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt erleichtert. Ich freue mich, dass das Verfahren für den Erhalt dieser Erlaubnis durch ein zentrales Verfahren vereinfacht worden ist, was die Verwaltungsverfahren für ausländische Arbeitnehmer erleichtern wird. Die Schaffung eines einzigen Arbeitsdokumentes stellt einen bedeutenden Fortschritt bei der Kontrolle und Regulierung von Migrationsströmen aus Mitgliedstaaten dar und wird die leichtere Kontrolle der legale Einwanderung ermöglichen. Mit diesem Text hat das Parlament erklärt, dass kontrollierte, regulierte Einwanderung von Arbeitnehmern allen Beteiligten von Nutzen ist. Die Schaffung gemeinsamer rechtlicher Rahmenbedingungen für europäische und ausländische Arbeitnehmer schützt unsere Bürgerinnen und Bürger vor allen Formen des unlauteren Wettbewerbs auf dem Arbeitsmarkt. Ich habe für diese Entschließung gestimmt, weil ich die Idee eines Europas unterstütze, das seine Arbeitnehmer schützt und gleichzeitig dem Prinzip der Freizügigkeit treu bleibt, das ein Eckpfeiler des europäischen Projektes ist.

 
  
  

Bericht: Andreas Schwab (A7-0038/2011)

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. (LT) Ich habe für diese Entschließung über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher gestimmt, mit dem vier bestehende Gemeinschaftsrichtlinien zu einem einzigen Rechtsinstrument zusammengefasst werden. Ich bin mit dem Berichterstatter einer Meinung, dass der fragmentarische Charakter der bestehenden Gesetze Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen von der Beteiligung am grenzüberschreitenden Handel abhält. Wir müssen dennoch vorsichtig sein, da eine vollständige Harmonisierung der Rechtsvorschriften aufgrund der Beschaffenheit dieses Bereichs ziemlich schwierig ist und dies zudem das Verbraucherschutzniveau in bestimmten Mitgliedstaaten herabsetzen könnte.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Angesichts der jüngsten digitalen Entwicklungen sollte die EU die Rechte der Verbraucher auf den neuesten Stand bringen. Dieser Richtlinienentwurf zielt auf einen besseren Schutz der Verbraucher in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ab, indem ihnen vor allem ein angemessenes Widerrufsrecht eingeräumt wird. Allen Bürgerinnen und Bürgern und jedem Verbraucher sollten innerhalb der EU dieselben Rechte garantiert werden. Deshalb werden wir ein Verbraucherschutzniveau fördern, das unsere Bürgerinnen und Bürger zufrieden stellt, da ihnen der Einkauf in anderen Mitgliedstaaten erleichtert wird. In Anbetracht dessen, dass sie den wichtigen Acquis des französischen Verbraucherrechts, wie z. B. die Garantie des „verborgenen Mangels“, erhält und dass alle Zahlungsarten unentgeltlich sind, glaube ich weiterhin, dass diese neue Richtlinie einen Schritt nach vorne darstellt. Daher unterstütze ich sie.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich.(LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der vom zuständigen Parlamentsausschuss erneut geprüft werden wird. Diese Richtlinie zielt darauf ab, EU-Rechtsvorschriften zur Regelung der Verbraucherrechte zu verbinden, wobei ein hohes Verbraucherschutzniveau in allen Mitgliedstaaten der EU beibehalten wird und Unternehmen dazu angehalten werden, in anderen Mitgliedstaaten ihre Dienstleistungen anzubieten und ihre Waren zu verkaufen. Derzeit sind noch immer Hindernisse für das reibungslose Funktionieren des Marktes vorhanden. Die Unternehmen neigen nicht dazu, in anderen Mitgliedstaaten Handel zu treiben, und aufgrund der in den verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedlichen Vorschriften zu Verbraucherverträgen ist es unwahrscheinlich, dass die Verbraucher Verträge abschließen. Das bisher geltende Gemeinschaftsrecht stellt nur minimale Anforderungen an den Verbraucherschutz, und die Mitgliedstaaten konnten strengere Maßnahmen ergreifen, wodurch in der Gemeinschaft verschiedene Rechtssysteme entstanden sind. Ich glaube, dass es notwendig ist, diese Richtlinie noch einmal zu überprüfen und ihre Bestimmungen zu verstärken. Wir müssen sicherstellen, dass in allen Mitgliedstaaten der EU dieselben Verbraucherschutzstandards angewendet werden, sodass wir die gegenwärtigen Unstimmigkeiten im Binnenmarkt beseitigen, das Vertrauen der Verbraucher in den Binnenmarkt stärken und die Unternehmen dazu ermutigen können, in anderen Mitgliedstaaten Handel zu betreiben.

 
  
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  Sergio Berlato (PPE), schriftlich. (IT) Mit dem von der Kommission vorgelegten Vorschlag für eine Richtlinie über Rechte der Verbraucher werden vier bestehende Gemeinschaftsrichtlinien zu einem einzigen Rechtsinstrument zusammengefasst. Er ist das Ergebnis einer im Jahre 2004 eingeleiteten Überprüfung des Acquis auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes, die darauf abzielte, den bestehenden Regelungsrahmen auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes zu vereinfachen und zu vervollständigen. Durch den derzeitigen Regelungsrahmen entstehen denjenigen europäischen Firmen, die über Grenzen hinweg agieren wollen und unterschiedlichen Vorschriften befolgen müssen, erhebliche Kosten für die Einhaltung der Rechtsvorschriften. Ich glaube, dass die rechtliche Zersplitterung sowohl Unternehmen als auch Verbraucher davor abschreckt, über Grenzen hinweg einzukaufen oder zu verkaufen.

Der zur Debatte stehende Bericht, zielt auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einem hohen Verbraucherschutzniveau und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auf dem Versicherungsmarkt bei gleichzeitiger Wahrung des Subsidiaritätsprinzips ab. Daher unterstütze ich den Vorschlag des Berichterstatters, der zu einer Art gezielten Harmonisierung tendiert, d. h. zu einer Harmonisierung, die auf bestimmte Aspekte bestimmter Verträge beschränkt ist, wie vor allem Informationspflichten oder das Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen bei gleichzeitiger Wahrung eines hohen Verbraucherschutzniveaus.

 
  
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  Vito Bonsignore (PPE), schriftlich. (IT) Ich gratuliere Herrn Schwab zu seiner bisherigen Arbeit. Ich habe für Herrn Schwabs Bericht gestimmt, weil er den Vorzug hat, die Verbraucher bei grenzüberschreitenden Einkäufen zu schützen. Der Text, über den heute abgestimmt wird, schlägt in der Tat vor, ein hohes Schutzniveau für die Verbraucher der 27 Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Gleichzeitig wird damit versucht, Unternehmen unabhängig von ihrer Größe zu schützen und zu unterstützen, die so ihre Güter und Dienstleistungen ohne unnötige rechtliche Hindernisse an Verbraucher in Europa liefern können. Durch die Zusammenfassung von vier Richtlinien zu diesem Thema will man die gegenwärtigen Vorschriften auf bestimmtere Art und Weise harmonisieren, wodurch die rechtliche Zersplitterung, die sehr oft ein Hindernis für Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen darstellt, vermieden wird. In diesem Sinne könnte das Dokument zu einem besseren Funktionieren des Binnenmarkts beitragen, indem das Vertrauen der Verbraucher gestärkt wird.

 
  
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  Jan Březina (PPE), schriftlich. – (CS) Der angenommene Bericht beseitigt die rechtlichen Zersplitterung der bestehenden Vorschriften im Bereich des Verbraucherschutzes, die Verbraucher und Unternehmen von der Beteiligung am grenzüberschreitenden Handel abschreckt. Besonders Verbraucher beklagen sich oft darüber, dass sie sich die Vorteile des Binnenmarkts nicht in vollem Maße zunutze machen können, insbesondere bei Einkäufen über das Internet. Meiner Meinung nach besteht die richtige Reaktion auf diese Beschwerde in einer Reihe von bestätigten allgemeinen Begriffsbestimmungen, z. B. für die Begriffe Verbraucher, Verkäufer oder Fernabsatzvertrag. Ein weiterer Vorteil ist die Einführung einer Liste mit grundlegenden Informationen, die vom Verkäufer bereitgestellt werden muss, bevor jeglicher Verbrauchervertrag abgeschlossen wird, sowie die Vereinheitlichung der Widerrufsfrist auf 14 Tage im Fall von Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen, einschließlich der Einführung einer einheitlichen Art und Weise, wie ein Vertrag widerrufen werden kann. Leider haben wir im Falle dieses Berichts gesehen, wie es die Linken in letzter Minute verpasst haben, den mit dem Berichterstatter vereinbarten Kompromiss zu unterstützen, weshalb wir ihn zur Abstimmung bringen mussten. Jedoch ist das in meinen Augen keine Katastrophe, im Gegenteil, dies ist vielleicht eine Veranschaulichung der Tatsache, dass das Europäische Parlament als politisches Organ funktioniert, in dem eine offene und ernsthafte ideologische Auseinandersetzung zwischen der europäischen Rechten und der Linken stattfindet. Es wäre nur nützlich, wenn sich das Parlament öfters in dieser Art und Weise zeigen würde.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE), schriftlich. (PT) Im Oktober 2008 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt, die darauf abzielt, den Acquis auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes, der aus vier Richtlinien über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, bestimmte Aspekte des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter, den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz und den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht, zu einem Text zusammenzufügen. Hervorzuheben ist, dass diese Richtlinien, die einer Überprüfung unterzogen wurden, nur minimale Harmonisierungsklauseln beinhalten, weshalb viele Mitgliedstaaten strengere Vorschriften zum Verbraucherschutz beibehalten oder angenommen haben, wodurch es zu einer rechtlichen Zersplitterung quer durch die Gemeinschaft gekommen ist, die insbesondere beim grenzüberschreitendem Handel für Unternehmen und Verbraucher Folgen bezüglich des Binnenmarkts hat.

Ich glaube, dass dieser Gesetzestext, über den heute abgestimmt wurde, den Verbraucherschutz stärkt, während gleichzeitig die Eigenheiten des Sektors, in dem eine vollständige Harmonisierung nicht immer durchführbar sein dürfte, berücksichtigt werden. Ich begrüße den Vorschlag zur Einführung eines Systems der gegenseitigen Evaluierung, infolgedessen die Mitgliedstaaten im Einzelnen erklären müssen, warum abweichende innerstaatliche Rechtsvorschriften erforderlich sind und inwieweit sie den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Effizienz entsprechen.

 
  
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  Lara Comi (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Das beabsichtigte Ziel ist sehr ehrgeizig: Der gesetzliche Verbraucherschutz soll vollständig reformiert werden, indem das gesamte Thema der Verträge in Angriff genommen wird und die 27 nationalen Gesetze, die verschiedene Schutzniveaus bieten, richtig eingesetzt werden. Vor etwa einem Jahr hat Prof. Monti in seinem Bericht zu Präsident Barroso gesagt, dass der Gesetzgeber unverzüglich eine Vereinbarung zum Richtlinienentwurf über Rechte der Verbraucher treffen sollte, um den Verbrauchern in einem integrativen Einzelhandelsmarkt ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten. Ich stimme Prof. Monti vollkommen zu. Der Mangel an gemeinsamen Bestimmungen der verschiedenen Mitgliedstaaten hat zu rechtlicher Zersplitterung geführt, die sowohl für Verbraucher als auch für Hersteller nachteilig ist und in der Tat die Verwirklichung eines gemeinsamen Marktes verhindert. In einer Zeit der Krise, wie wir sie heute weltweit erfahren, kann die EU es sich nicht leisten, dass ihre Unternehmen hinterherhinken und ihre Verbraucher nicht ausreichend geschützt werden. Daher ist es dringend notwendig, dass wir einen gemeinsamen Nenner finden, um die Gesetze in ganz Europa zu harmonisieren. Wir müssen uns alle bemühen, um so schnell wie möglich eine Einigung mit dem Rat zu finden, vielleicht sogar in erster Lesung.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Die Rechte der Verbraucher sind ein wichtiges Standbein des Binnenmarkts. Deren Schutz und Sicherheit sind entscheidend für mehr Sicherheit beim alltäglichen Gütereinkauf im grenzüberschreitenden Handel und folglich für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

In diesem Sinne ist ein Gleichgewicht zwischen den Verbraucherrechten und den Kosten, die diese für die Unternehmen bedeuten könnten, entscheidend. Weiterhin ist es wichtig, die verschiedenen nationalen Eigenheiten sowie den gebotenen Schutz zu berücksichtigen, ohne das Subsidiaritätsprinzip zu vernachlässigen.

Daher glaube ich, dass dies ein Bereich ist, in dem einerseits eine maximale Harmonisierung hilfreich wäre, für den andererseits jedoch je nach Vertragsart eine minimale Harmonisierung angemessener ist.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Mit diesem Richtlinienentwurf über Rechte der Verbraucher werden vier bestehende Gemeinschaftsrichtlinien zu einem einzigen Rechtsinstrument zusammengefasst. Er zielt einerseits darauf ab, dass die Verbraucher in allen 27 Mitgliedstaaten auf ein hohes Verbraucherschutzniveau vertrauen können, und andererseits darauf, dass Unternehmen, egal ob groß oder klein, in der Lage sind, ihre Güter und Dienstleistungen ohne unnötige rechtliche Hindernisse an Verbraucher in allen 27 Mitgliedstaaten der Union liefern können.

Für die Verbraucher soll mit diesem Vorschlag sichergestellt werden, dass sie, egal wo in der EU sie ihre Einkäufe machen, Zugriff auf klare Informationen zu Preisen und zusätzlichen Kosten haben, bevor sie einen Vertrag unterschreiben. Er stärkt den Schutz der Verbraucher vor verspäteter oder Nichtlieferung und räumt ihnen Rechte im Zusammenhang mit Bedenkzeiten, Rücksendung, Rückzahlung, Reparatur, Garantie und missbräuchlichen Klauseln ein. Der Händler ist bei allen mit Verbrauchern geschlossenen Verträgen aufgefordert, klare Informationen zu liefern, die eine fachkundige Wahl ermöglichen.

Ich begrüße die Ausnahme von der Anforderung, Informationen für Verträge zu liefern, „die alltägliche Geschäfte zum Gegenstand haben und bei denen der Gewerbetreibende sofort bei Vertragsabschluss die Ware liefern bzw. die Dienstleistung erbringen muss“.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Dies ist ein weiterer Vorschlag der Kommission, bei dem der grenzüberschreitende Handel die Hauptmotivation für die Ergreifung der Gesetzesinitiative zu sein scheint. In diesem Fall und aufgrund der Tatsache, dass dies kein origineller Vorschlag zum „Schutz der Verbraucher“ ist, wird auf das Argument zurückgegriffen, dass der freie Handel das A und O der Verbraucherinteressen darstelle, wodurch wieder einmal ein Glaubensbekenntnis für die Tugenden der freien Marktwirtschaft abgegeben wird. In Wahrheit dient der Vorschlag mehr den Rechten und Interessen der Unternehmen, als denen der Verbraucher.

Die Kommission befürwortet eine vollständige Harmonisierung der für die Verbraucher festgelegten Vorschriften. Wenn diese Harmonisierung nicht durch Fortschritt und die Berücksichtigung der bereits in jedem Land vorhandenen Rechtsvorschriften erfolgt, könnte dies in der Praxis in einigen Mitgliedstaaten, in denen die Gesetze in diesem Bereich fortschrittlicher sind, zu einem Verlust von Verbraucherrechten führen.

Da dies eine erste Lesung ist und angesichts dessen, dass es im Laufe der Diskussion im Ausschuss bereits möglich war, den ursprünglichen Kommissionsvorschlag zu verbessern, hoffen wir, dass es möglich sein wird, bei der Wahrung der Verbraucherrechte noch weiter zu gehen.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir befinden uns in der ersten Lesung des von der Kommission eingereichten Richtlinienentwurfs über Rechte der Verbraucher. Dieser Entwurf konzentriert sich auf die Förderung des grenzüberschreitenden Handels basierend auf dem Grundsatz, dass freier Wettbewerb im Interesse der Verbraucher ist. Tatsächlich lässt er den Rechten der Unternehmen jedoch mehr Aufmerksamkeit zukommen als den Verbraucherrechten.

Weiterhin befürwortet die Kommission die vollständige Harmonisierung der bestehenden Verbraucherschutzvorschriften, ohne die bereits in jedem Land vorhandenen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen. Dies könnte in einigen Mitgliedstaaten zum Verlust von Verbraucherrechten führen. Im Binnenmarktausschuss des Parlaments wurde heftig diskutiert, und es konnte ein breiter Konsens gefunden werden, der eine wesentliche Änderung des ursprünglichen, von der Kommission eingebrachten Vorschlags ermöglichte. Die Voraussetzungen, in Sachen Verbraucherschutz noch weiter zu gehen, scheinen jedoch gegeben zu sein, indem versucht wird, die Verhandlungen mit dem Rat auf positive Weise zu beeinflussen.

Daher stimmen wir der Bitte des Berichterstatters, diesen Bericht zurück in den Binnenmarktausschuss des Parlaments zu schicken, zu.

 
  
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  Mathieu Grosch (PPE), schriftlich. Eine Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels durch einheitliche Regelungen und zugleich eine Stärkung der Verbraucherrechte, vor allem beim Kauf in einem anderen Mitgliedstaat, sind die Gründe, aus denen ich die „neue“ Verbraucherschutzrichtlinie ausdrücklich begrüße. Die momentan noch herrschende Unsicherheit bezüglich der anzuwendenden Verbraucherrechte schrecken sowohl Unternehmen davon ab, ihre Waren grenzüberschreitend anzubieten, als auch Verbraucher, diese Waren zu bestellen, da bei einem möglichen Widerruf Unklarheit herrscht. Ein europäischer Binnenmarkt fordert ausdrücklich, dass solche Hemmnisse abgebaut werden.

Die in diesem Bericht vorgeschlagenen einheitlichen Definitionen, die unter anderem das Widerrufsrecht und Regelungen zu missbräuchlichen Vertragsklauseln harmonisieren, werden Rechtssicherheit schaffen und damit die Attraktivität des grenzüberschreitenden Handels für Unternehmen steigern und somit letztlich den Verbrauchern zugute kommen.

Kapitel 5 wurde nicht angenommen, somit wird Verbraucherschutz in Europa nach den höchsten Kriterien europaweit Anwendung finden.

Der Verweis in den Ausschuss ist daher erforderlich, um mit der Kommission nochmals zu verhandeln.

 
  
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  Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich. (FR) Angesichts eines Textes, der zu Anfang mehr als fragwürdig war, begrüße ich es außerordentlich, dass hier von der europäischen Linken weitgehende Fortschritte gemacht wurden. Es war in der Tat absurd, den Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften vorzuschreiben, die den Verbraucherrechten entgegenlaufen, und sie dazu zu zwingen, einige ihrer nationalen Gesetze aufzuheben, deren Schutzniveau im Vergleich zur Richtlinie als zu hoch angesehen wurde. Dennoch habe ich für die Aufschiebung der Schlussabstimmung gestimmt, um den Verbraucherschutz gegen bestimmte missbräuchliche Praktiken zu stärken, für die das gewählte Schutzniveau noch immer nicht ausreicht. Jedenfalls werde ich nicht für einen Text stimmen, der die grundlegendsten Verbraucherrechte verletzt.

 
  
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  Carl Haglund (ALDE), schriftlich. (SV) Den vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz eingebrachten Änderungsanträgen mangelt es aus rein gesetzlicher Sicht leider an Qualität und die Kapitel II, IV und V sind überflüssig. Änderungsantrag 141 ist für Klein- und Mittelbetriebe unzumutbar. Was die Kompromissvorschläge (Block II) betrifft, sind die Einschränkungen für Versandhandel und Direktvertrieb unzumutbar und untragbar.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie über Rechte der Verbraucher war ein unwillkommener, unnötiger Versuch, aus keinem anderen ersichtlichen Grund außer der Befriedigung derer, die glauben, dass kulturelle und rechtliche Unterschiede den Grundsätzen der EU entgegenwirken, eine maximale Harmonisierung zu erzwingen. Der Vorschlag hätte in mehreren europäischen Ländern zu einer Verringerung der Verbraucherrechte geführt und es gab keinen Beweis dafür, dass dies dem Markt zum Vorteil gereicht hätte. Das im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz vereinbarte Kompromisspaket ist alles andere als perfekt, doch stellt es eine bedeutende Verbesserung und eine Grundlage dar, auf der wir die Verhandlungen mit den anderen Institutionen aufbauen können.

 
  
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  Morten Løkkegaard (ALDE), schriftlich.(DA) Ich freue mich, dass wir es nach mehr als zwei Jahren der Verhandlungen im Parlament geschafft haben, uns auf eine Position zu einigen, die die Verbraucherrechte in der EU stärkt und es den Unternehmen leichter macht, auf dem Binnenmarkt zu agieren.

Aufgrund der Entscheidung, über die Änderungsanträge blockweise abzustimmen, sind viele unter uns unzufrieden mit der Tatsache, dass wir so nicht gegen bestimmte einzelne Änderungsanträge stimmen können. Lassen Sie mich die folgenden Fälle hervorheben.

Kapitel 4 und 5: Ich hätte mir einen Kompromiss gewünscht, durch den Kapitel 4 und 5 vollständig aus dem Vorschlag herausgenommen worden wären. Ich weiß, dass besonders der Rat, aber auch der Europäische Verbraucherverband (BEUC) und der dänische Verbraucherrat, dies dem gegenwärtigen Kompromiss bezüglich diesen beiden Kapitel vorgezogen hätte. In diesem Zusammenhang können wir nur belächeln, dass die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament sich entschieden hat, die Empfehlungen der Verbraucherorganisationen zu ignorieren.

Artikel 22a: Ich hätte auch den viel kritisierten Artikel 22a gerne gestrichen. Er macht es den Klein- und Mittelbetrieben nicht besonders leicht. Jedoch bin ich hier zuversichtlicher als meine liberalen Kollegen aus Deutschland, dass wir es wahrscheinlich schaffen werden, diese Bestimmung während der Verhandlungen mit dem Rat zu ändern. Eine Gedanke war, diesen Artikel mit Artikel 20 der Dienstleistungsrichtlinie in Einklang zu bringen, wodurch die Gefahr widersprüchlicher Rechtsvorschriften ebenfalls geringer würde.

 
  
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  Petru Constantin Luhan (PPE), schriftlich. – (RO) Gemäß der Strategie Europa 2020 stellt eine qualitativ hochwertige und ökologisch nachhaltige Produktion einen der Wettbewerbsvorteile der EU dar. Ein hohes Maß an Verbraucherschutz gewährleistet hochwertige Produkte und vergrößert das Vertrauen der Verbraucher, wodurch der Binnenmarkt effektiver wird. Ich begrüße die vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz eingebrachten Vorschläge für eine neue Richtlinie über Rechte der Verbraucher, da dadurch versucht wird, Transparenz für Unternehmen sicherzustellen, um das Potenzial des grenzüberschreitenden Handels in der EU auszuschöpfen. Die neuen Verbraucherrechtsvorschriften schließen fast jede Verkaufsart, ob im Laden, über Telefon oder übers Internet ein. Sie festigen besonders die Bestimmungen zum internationalen Verkauf auf der Grundlage der Vorschläge, die mein Kollege Andreas Schwab in seinem Bericht vorgebracht hat. Ich denke, dass die neuen Rechtsvorschriften im Gegensatz zu den vier bestehenden Verbraucherschutzrichtlinien, einen Mehrwert bieten, da darin festgelegt wird, welche Informationen der Käufer vom Verkäufer erhalten muss, welche Lieferbedingungen und Regeln angewendet werden müssen, wenn das Risiko beim Käufer liegt, und nicht zuletzt dessen Recht festgesetzt wird, einen Einkauf zu widerrufen oder abzulehnen oder einen Artikel repariert oder ersetzt zu bekommen.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. Ich habe dafür gestimmt, diesen Bericht zurück in den Ausschuss zu schicken, weil die Antwort der Kommission auf die Änderungsanträge des Parlaments absolut unangemessen war.

 
  
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  Clemente Mastella (PPE), schriftlich. − (IT) Der Kommissionsvorschlag zielt darauf ab, das Funktionieren des Binnenmarktes durch den Abbau von Hindernissen für den grenzüberschreitenden Handel zu verbessern, führt aber zu Problemen für Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen. Er sollte alle Bemühungen unterstützen, die darauf abzielen, den Binnenmarkt effektiver zu machen und den grenzüberschreitenden Handel zu fördern, doch in Artikel 38 der Charta der Grundrechte wird gefordert, dass EU-Strategien ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährleisten müssen.

Daher ist es notwendig, eine Erhöhung des Mindestniveaus der gegenwärtigen Harmonisierung anzustreben, indem die verfügbaren empfehlenswerten Verfahren angewendet werden. Es wäre angebracht, ein europäisches Haftungssystem für den Fall der Nichteinhaltung zu entwickeln, um den Schutz der Verbraucher und deren Vertrauen in die Märkte zu vergrößern. In Einklang mit der Strategie Europa 2020 gewährleistet ein hohes Verbraucherschutzniveau qualitativ hochwertige Produkte und fördert gleichzeitig die Leistung des Binnenmarktes. Bezüglich der Verbraucherrechte ermöglichen die aktuellen Mindestvorschriften den Mitgliedstaaten, europäische Vorschriften an die nationalen Grundsätze anzupassen: Wir sollten in dieser Richtung weiter voranschreiten. Leider müssen wir jedoch feststellen, dass die vorgeschlagene Richtlinie keine Produkte berücksichtigt, die aufgrund von Veränderungen in Sachen Entwicklung und Innovation neu auf dem Markt sind, wie zum Beispiel digitale Produkte.

 
  
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  Barbara Matera (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für diesen Bericht von Herrn Schwab über Rechte der Verbraucher gestimmt, weil ich die Notwendigkeit zur Vereinfachung und Vervollständigung des bestehenden Rechtsrahmens auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes sehe.

Es ist unentbehrlich, dass die Verbraucher in allen 27 Mitgliedstaaten der EU auf ein hohes Niveau des Verbraucherschutzes vertrauen können und dass Unternehmen jeder Größenordnung in der Lage sind, ihre Güter und Dienstleistungen ohne unnötige rechtliche Hindernisse an Verbraucher in allen 27 Mitgliedstaaten der Union zu liefern. Es ist notwendig, dass das Parlament tätig wird, um sowohl das Vertrauen der Verbraucher zu stärken als auch die Bereitschaft der Unternehmen, im grenzüberschreitenden Handel tätig zu werden, zu fördern und zu unterstützen.

Die Verschiedenartigkeit der Vorschriften im Bereich der Verbraucherrechte in Europa schreckt die Unternehmen wirklich davon ab, ihre Güter und Dienstleistungen grenzüberschreitend zu einzukaufen und zu verkaufen. Besonders der elektronische Geschäftsverkehr ist ein Bereich, in dem Verbraucher weder vom Binnenmarkt noch von den Verbraucherrechten profitieren können, da die Unternehmen eines bestimmten Sektors nur ungern mit unterschiedlichen Vorschriften konfrontiert werden, wenn sie in einen neuen Markt eintreten, und damit das Risiko eingehen, in einem anderen Mitgliedstaat verklagt zu werden.

 
  
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  Véronique Mathieu (PPE), schriftlich. (FR) Ich habe für den Bericht über Rechte der Verbraucher gestimmt. Durch diesen einen Text werden vier bestehende Richtlinien in der Absicht ersetzt, die Regelung des Verbraucherschutzes zu vereinfachen und zu verbessern. Der Mehrwert der Europäischen Union muss zum klaren Vorteil für die Verbraucher umgesetzt werden, in dem vor allem die grenzüberschreitenden Online-Geschäfte vereinfacht werden. Mit dem Richtlinienvorschlag soll daher auf die Probleme reagiert werden, die durch die Verbraucherschutzvorschriften, die sich von Land zu Land unterscheiden, entstehen. Im Text wird insbesondere ein Muster-Widerrufsformular für Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Verträge vorgeschlagen und die Widerrufsfrist wird auf 14 Tage vereinheitlicht. Auf ähnliche Weise wäre es durch die im Text enthaltenen Vorschriften möglich, die Verbraucherrechte im Hinblick auf Verbraucherinformation und Lieferung zu stärken.

 
  
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  Gesine Meissner (ALDE), schriftlich. Die FDP im Europäischen Parlament hat sich bei der heutigen Abstimmung über den Text der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher teilweise enthalten. Der angenommene Kompromiss enthält zweifelsohne viele Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Europäischen Kommission. So konnte etwa erreicht werden, dass Handwerksbetriebe von den meisten neuen Regelungen nicht betroffen und nicht mit zusätzlicher Bürokratie belastet werden. Allerdings enthält der heute beschlossene Text auch Regelungen, die Unternehmen stark belasten würden, ohne den Verbraucherschutz zu erhöhen. Artikel 5 etwa führt dazu, dass ein Unternehmen selbst bei Ladenkäufen sehr umfangreiche vorvertragliche Informationen bereit stellen muss. Der Verbraucher kann daraus kaum Nutzen ziehen, da er die Ware direkt im Geschäft begutachten kann. Artikel 22a verpflichtet Unternehmen, im Fernabsatz Waren an Kunden in jeden Mitgliedstaat zu liefern. Eine derartige Verpflichtung widerspricht der Vertragsfreiheit und setzt vor allem kleine und mittlere Unternehmer erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken aus. Außerdem konnte sich die FDP mit ihrer Kernforderung nach einer kompletten Streichung der Kapitel IV und V der Richtlinie nicht durchsetzen. Die FDP fordert, dass im Zuge der Trilogverhandlungen mit dem Rat und der Kommission diese Vorschriften noch verändert werden.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Dieser Vorschlag betrifft die Ersetzung der vier derzeit gültigen Richtlinien über außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Verträge, missbräuchliche Klauseln, Fernabsatzverträge sowie den Verbrauchsgüterkauf und die Garantien für Verbrauchsgüter durch ein einziges Dokument. Ziel dieses Richtlinienentwurfs ist es, das Vertrauen und den Schutz der Verbraucher bei Einkäufen, die sie in Läden oder über das Internet tätigen, zu vergrößern und das Widerstreben der Unternehmen, ihre Güter in anderen EU-Ländern zu verkaufen, zu verringern.

Mit dem Richtlinienentwurf über Rechte der Verbraucher soll sichergestellt werden, dass die Verbraucher, egal wo in der EU sie ihre Einkäufe machen, Zugriff auf eindeutige Informationen zu Preisen und zusätzlichen Kosten haben, bevor sie einen Vertrag unterschreiben. Es werden generell alle Verträge abgedeckt, egal, ob der Einkauf in einem Laden, im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen getätigt wird. Diese Richtlinie wird den Binnenmarkt stärken.

 
  
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  Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. Das Ziel besteht darin, ein größeres Vertrauen der Käufer zu erreichen und den Unternehmen Transparenz zu bieten, um das Wachstumspotenzial des grenzüberschreitenden Handels in der EU auszuschöpfen Die neuen Vorschriften schließen fast alle Einkäufe in Läden, über Telefon oder Internet ein, festigen jedoch besonders die Regeln für grenzüberschreitende Geschäfte. Die Käufer werden wissen, auf welche Informationen des Verkäufers sie Anspruch haben, und die Lieferbedingungen werden genau dargelegt. Ebenso gibt es klare Vorschriften, wann genau das Risiko beim Verbraucher liegt, sowie bezüglich des Rechts der Verbraucher einen Einkauf zu widerrufen, ihre Meinung zu ändern oder ein Produkt repariert oder ersetzt zu bekommen.

Ich möchte hinzufügen, dass auch der öffentliche Verkehr und Flugtickets von den Verbraucherrechtsvorschriften abgedeckt werden sollten. Ich könnte zum Beispiel den Fall von airBaltic anführen, in dem die Passagierrechte ignoriert werden und das Unternehmen sich weigert, die Verantwortung für mangelhaften Service zu übernehmen.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Für die Verbraucherrichtlinie spricht in der Tat einiges wie zum Beispiel die Verbesserung der Informationspflichten, Ausdehnung der Widerrufsfrist und auch der erhöhten Schutzpflichten des Verkäufers bei Online-Geschäften. Der Schutz der Verbraucher muss noch mehr gestärkt werden, um eine Vertrauensbasis zwischen Verkäufer und Verbraucher herzustellen. Es haben mich einige Gründe dazu bewogen, mich bei der Abstimmung zu enthalten, da meines Erachtens unzureichende Sanktionen vorgesehen sind, zudem kein Rücktrittsrecht bei Internetauktionen geplant ist und vor allem die Definition des Haustürgeschäftes sehr unbestimmt ist.

 
  
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  Franz Obermayr (NI), schriftlich. Der vorliegende Bericht beschäftigt sich mit der Zusammenführung vier verschiedener Richtlinien zum Verbraucherschutz und enthält damit den Besitzstand seit 2004. In einigen Bereichen gibt es Vereinfachungen und Ergänzungen. Wichtig ist, dass allfällige höhere Schutzstandards in den Mitgliedstaaten bestehen bleiben können. Auf der anderen Seite kommt es durch die Zusammenführung der Richtlinien zu weitergehenden Harmonisierungen. Ich habe mich daher der Stimmabgabe enthalten.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für den Bericht von Herrn Schwab gestimmt, weil ich glaube, dass der Bericht ein gerechtes Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Verbraucher, die vor Betrug und unorthodoxem Verhalten seitens der Hersteller und Dritten geschützt werden müssen einerseits, und der Vermeidung zu strenger Vorschriften für die Unternehmen durch die Auferlegung von Verpflichtungen, die sie angesichts ihrer Größe und ihres Umsatzes manchmal nicht einhalten können, andererseits darstellt. Nehmen wir das Beispiel eines Handwerkers, der theoretisch außerhalb seiner Geschäftsräume arbeiten kann: An ihn können nicht dieselben Anforderungen, wie an einen großen multinationalen Konzern, der täglich tausende von Verträgen handhabt und abschließt, gestellt werden. Eine zielgerichtete und ausgeglichene Harmonisierung, die die Besonderheiten der europäischen Produktionsgrundlage berücksichtigt und gleichzeitig den Verbraucherschutz bewahrt, ist daher der richtige Weg.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich glaube, dass die Kodifizierung der Verbraucherrechte in einem einzigen Dokument ein guter Schritt ist. Der Abbau der Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel sollte hervorgehoben werden und der Versuch, den Binnenmarkt effektiver zu gestalten und den grenzüberschreitenden Handel durch die Zusammenfassung von vier Richtlinien in einer einzigen zu fördern, ist lobenswert. Der Richtlinienentwurf enthält Aspekte, die verbessert werden können und sollten, doch stellt dies dennoch eine sehr positive Entwicklung in diesem Bereich dar.

 
  
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  Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. (IT) Der am 8. Oktober 2008 eingereichte Kommissionsvorschlag über Rechte der Verbraucher zielt darauf ab, vier frühere Richtlinien auf der Grundlage des Prinzips der „Vollharmonisierung“ in einem einzigen Rechtsinstrument zu vereinigen. In der Tat wird die rechtliche Zersplitterung als Abschreckung der Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen von der Beteiligung am grenzüberschreitenden Handel angesehen.

Angesichts der Situation des Verbraucher-Acquis ist der in diesem Vorschlag enthaltene Ansatz einer vollständigen Harmonisierung derzeit nicht durchführbar. Daher ist es notwendig, den Anwendungsbereich durch eine Strukturänderung zu korrigieren. In Einklang mit der Entschließung des Parlaments und der im Arbeitsdokument des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz von 2009 dargelegten Stellungnahme ist also ein neuer Ansatz auf der Grundlage der vollständigen Harmonisierung vorzuziehen, d. h. eine umfassende Harmonisierung, die auf bestimmte Aspekte bestimmter Verträge beschränkt ist, bei gleichzeitiger Wahrung eines hohen Verbraucherschutzniveaus. Auf der Grundlage des oben Erwähnten möchte ich hiermit meine Ja-Stimme abgeben, um einen noch größeren Schutz der Verbraucherrechte sicherzustellen.

 
  
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  Hella Ranner (PPE), schriftlich. Ich freue mich über die heutige Entscheidung zum Verbraucherrecht. Wir haben eine wichtige Entscheidung für Europas BürgerInnen, Unternehmen und den gemeinsamen Binnenmarkt getroffen. Erfreulich, dass es möglich war, einen vernünftigen Ansatz für eine teilweise Vereinheitlichung der Vielzahl von europäischen Rechtsordnungen zu finden. Trotzdem gibt es aus österreichischer Sicht einige problematische Punkte, welche es nun in den Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission dringend zu behandeln und zu klären gilt: (1) Das sogenannte „Anbahnungselement“ muss in den Text aufgenommen werden. Anbahnungselement bedeutet, wenn man zum Beispiel eine/n KosmetikerIn zu sich nach Hause bestellt, um deren Dienstleistung zu beanspruchen (also die Geschäftsbeziehung selbst anbahnt), darf kein Rücktrittsrecht mehr bestehen. (2) Sicherstellen, dass keine zusätzlichen Belastungen für KMU entstehen, vorausgesetzt es ist ausreichender Verbraucherschutz gewährleistet. Schlussendlich würden zusätzliche finanzielle und administrative Belastungen der KMU nämlich auf den Kunden abgewälzt werden. (3) Kapitel IV und V (Gewährleistung und missbräuchliche Klauseln) sollen gestrichen werden, denn auch nach langwierigen Verhandlungen war es nicht möglich, die angestrebte Vollharmonisierung zu erreichen. Die Streichung würde einen Stillstand vermeiden und neue Möglichkeiten in den Trilog-Verhandlungen eröffnen. (4) Bei der begrüßenswerten Regelung zur „Internetabzocke“ gilt es zur Sicherstellung des Gleichgewichts zwischen Verbraucherschutz und Belastung der Unternehmen noch einige Justierungen vorzunehmen.

 
  
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  Evelyn Regner (S&D), schriftlich. Ich habe für die zwischen den Fraktionen verhandelten Kompromisspakete über die Rechte der Verbraucher gestimmt, weil einige Verbesserungen zum Kommissionsvorschlag in die Richtlinie gebracht werden konnten. Wichtig ist, dass die Grundlage der Richtlinie wieder die Mindestharmonisierung ist und Dienstleistungen, wie jene im Gesundheits- oder sozialen Bereich aus der Richtlinie ausgenommen wurden. Eine Verbesserung gab es auch im Bereich des Fernabsatzes, wo bisher die Rücktrittsfrist der Verbraucher eine Woche betrug, nach den Änderungen des Europäischen Parlaments wären nun zwei Wochen vorgesehen. Ebenfalls sind Käufe auf Messen jetzt als Haustürgeschäfte qualifiziert, bisher wurde in Österreich der Kauf auf Messen rechtlich wie der Kauf in einem Geschäft behandelt. Dennoch gilt es, noch wesentliche Punkte nachzubessern. Priorität hat hier das Kapitel V der Richtlinie, mit welchem die S&D-Fraktion absolut unzufrieden ist. Wir möchten verhindern, dass die Liste der missbräuchlichen Vertragsklauseln erschöpfend ist – die Mitgliedstaaten sollen sie ihrem Verbraucherschutzniveau entsprechend uneingeschränkt erweitern können. Viele VerbraucherInnen in Mitgliedstaaten mit einer langen Verbraucherschutztradition würden ansonsten Verschlechterungen erfahren. Deshalb habe ich auch für die Rücküberweisung an den Ausschuss gestimmt, damit auch diese wesentlichen Punkte gelöst und verbessert werden können.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. – (FR) Ein gut geschützter Verbraucher ist ein Bürger, der sich wohlfühlt, und ein Zeichen der Reife unserer modernen Demokratien und genau darum ist die heute angenommene Richtlinie so wichtig.

Es vergeht kein Tag, an dem der europäische Verbraucher, wenn er sich entschließt, online einzukaufen oder per Telefon eine Abonnementänderung vorzunehmen, nicht mit einer Frage hinsichtlich der Erfüllung des Vertrags, den er unterschrieben oder dem er zugestimmt hat, konfrontiert wird. Um auf die oft ungleichen Beziehungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern zu reagieren, hat sich das Europäische Parlament für eine Widerrufsfrist von 14 Tagen entschieden. Dies ist ein klares Signal dafür, dass in der ganzen EU von denselben Rechten Gebrauch gemacht werden sollte.

Natürlich stellt die Annahme von Herrn Schwabs Bericht weder die Verbraucherorganisationen, die dem Prinzip der Vollharmonisierung ablehnend gegenüberstehen, völlig zufrieden noch die Vertreter der Klein- und Mittelbetriebe und Handelskammern, deren Wunsch es war, dass diese Rechtsvorschriften lediglich den elektronischen Geschäftsverkehr ankurbeln sollten. Das Europäische Parlament hat sich für einen Kompromiss entschieden und hat den schwarzseherischen Sirenengesängen nicht nachgegeben. Durch die jüngste europäische Umfrage, die gezeigt hat, dass 79 % der befragten Händler der Meinung sind, dass die angenommenen Rechtsvorschriften nur geringe Auswirkungen auf ihre ausländischen Verkäufe haben werden, wird es in seiner Entscheidung noch bestärkt.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Wir, die Grünen/FEA, wollten eine Mindestharmonisierung für alle EU-Verbraucher sicherstellen. Dies würde es den Mitgliedstaaten ermöglichen, ein höheres Verbraucherschutzniveau als durchschnittlich in der EU vorhanden einzuführen oder beizubehalten. Außerdem wollten wir ein hohes Schutzniveau für alle Verbraucher gewährleisten. Wir waren der Meinung, dass ein guter Gesetzesvorschlag ein gutes Beispiel wäre, um den Bürgerinnen und Bürgern zu zeigen, dass ihre Interessen der EU am Herzen liegen.

Nach langen mühsamen Verhandlungen und Missverständnissen haben wir den Text gut verbessert. Hier sind besonders die Einbeziehung von digitalen Inhalten, der Ausschluss von Gesundheits- und Sozialdiensten, die Einbeziehung von juristischen und natürlichen Personen sowie guten Bestimmungen bezüglich des Widerrufsrechts und des Risikoübergangs zu nennen.

Dennoch haben wir gegen den IMCO-Vorschlag gestimmt, da zu viele Mängel übrig blieben. Wir könnten keinen Text akzeptieren, der eine Verringerung des Verbraucherschutzes für auch nur einen EU-Bürger bedeuten würde. Der Text wurde nicht vollständig einer Mindestharmonisierung unterzogen und der Text einzelner Artikel war weder deutlich noch gut genug, um zu gewährleisten, dass es zu keiner Verringerung des Verbraucherschutzes für einige EU-Bürger kommen kann. Nach der heutigen Abstimmung im Europäischen Parlament, geht der Text zurück an die Kommission.

 
  
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  Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. (IT) Die Aufgabe Europas ist es, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger und Verbraucher in Europa zu wahren, und dieses Parlament hat heute endlich erkannt, wie diese Rechte richtig gewahrt werden können. Bisher liefen die Verbraucher allzu oft Gefahr, der Täuschung und dem Betrug des Marktes zum Opfer zu fallen, und dies besonders wegen unvollständiger Kenntnis ihrer Rechte. Mit der Annahme dieser Entschließung fordert Europa für alle Verbraucher klare und genaue Informationen, die es ihnen ermöglichen, eine fachkundige und zielgerichtete Wahl zu treffen.

Das Verbraucherschutzniveau wird höher sein, vor allem bei Online-Verkäufen, und alle Bürgerinnen und Bürger, die ein Produkt gekauft haben, das sich als etwas anderes herausstellt, als sie erwartet haben, können einen Ersatz, eine Preisreduzierung oder den Widerruf des Vertrags fordern. Alle Vertragsbedingungen, die als ungerecht erachtet werden, werden auf eine spezielle „schwarze Liste“ gesetzt und dürfen bei keinerlei Verträgen verwendet werden. Europas Fundament baut seit jeher auf dem europäischen Binnenmarkt auf. Gemeinsame Leitlinien einzuführen, scheint jetzt mehr als je zuvor eine Priorität unserer Institutionen zu sein: Nur so kann ein immer freierer Handel für alle europäischen Bürgerinnen und Bürger garantiert werden.

 
  
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  Catherine Stihler (S&D), schriftlich. Ich begrüße die Einführung von Artikel 57, womit der Bericht zum Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz zurückgeschickt wird, da dies einen besseren Verbraucherschutz gewährleisten wird.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Die Kommission versucht, den Regelungsrahmen auf dem Gebiet der Verbraucherrechte zu vereinfachen und zu vervollständigen, und schlägt daher eine Zusammenfassung der vier bestehenden Richtlinien in einem einzigen Rechtsinstrument vor. Einerseits zielt dieser Vorschlag darauf ab, den Verbraucher in allen 27 Mitgliedstaaten ein hohes Maß an Vertrauen in die Wahrung ihrer Rechte zu geben, und andererseits sollen die rechtlichen Hindernisse des grenzüberschreitenden Handels für die Unternehmen, die Güter und Dienstleistungen anbieten, abgebaut werden.

Die Annahme dieses Berichts stellt einen weiteren Schritt in Richtung der vollständigen Verwirklichung des Binnenmarktes dar, da die bestehende rechtliche Zersplitterung Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen von der Beteiligung am grenzüberschreitenden Handel abschreckt. Der Vorschlag ermöglicht eine vollständige Harmonisierung, die auf außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene und Fernabsatzverträge und insbesondere online abgeschlossene Geschäfte abzielt.

Gleichzeitig hat der Berichterstatter Öffnungsklauseln eingebaut, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, ein hohes Verbraucherschutzniveau beizubehalten. Die Anwendung einer Reihe von Rechten und Pflichten für Verbraucher und Unternehmen innerhalb eines einzigen Rechtsrahmens wird ein vereinfachtes Netzwerk für das Wachstum der Binnenmarktgeschäfte ermöglichen.

 
  
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  Viktor Uspaskich (ALDE), schriftlich.(LT) Die neuen Vorschriften, mit denen beabsichtigt wird, die derzeitigen EU-Rechtsvorschriften über Rechte der Verbraucher zu erneuern, schließen alle Einkaufsarten ein, egal, ob über das Telefon, online, in einem Laden oder von zuhause aus eingekauft wird. Die Änderungen sollen das Vertrauen der Verbraucher bei Einkäufen in anderen Ländern stärken und für alle Unternehmen die gleichen Bedingungen gewährleisten, wodurch das Potenzial des gemeinsamen Marktes vollständig ausgeschöpft wird. Andererseits müssen die neuen Vorschriften so ausgelotet werden, dass sie nicht zur untragbaren Last für Klein- und Mittelbetriebe werden. Der Verbraucherschutz ist sehr wichtig. Nur wenn wir die verschiedenen Verbraucherschutzniveaus ernst nehmen, wird es möglich sein, eine vollständige Harmonisierung zu erreichen. Außerdem ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte kennen. Dies ist in ganz Europa ein Problem, doch besonders in meinem Heimatland. Laut den Daten einer Eurobarometer-Umfrage auf Initiative der Europäischen Kommission hin will eine große Mehrheit der Litauer mehr über ihre Rechte als Verbraucher wissen. Der Umfrage zufolge glauben zwei Drittel der Litauer (66 %), dass die litauische Gerichtsverfassung keinen angemessenen Schutz in Form von Strafmaßnahmen gegen Unternehmen bietet, die sie getäuscht oder betrogen haben. Die Botschaft ist deutlich: Wir können das nicht ignorieren. Die Statistik hat ebenso bewiesen, dass die Menschen wenig Vertrauen in die Regierung und die EU-Informationsbüros haben – weniger als 7 % der Litauer trauen diesen Einrichtungen, die sie mit genauen Informationen versorgen und sie bezüglich ihrer Verbraucherrechte beraten. Wir können nicht alles so lassen, wie es ist. Die EU muss jetzt handeln.

 
  
  

Bericht: Gilles Chichester (A7-0039/2011)

 
  
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  Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. (PT) Ich unterstütze diesen Bericht, weil Kommunikation, Infrastruktur und elektronische Dienste in der heutigen Gesellschaft unerlässlich sind und die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit wichtige Arbeit besonders hinsichtlich der Cyber-Sicherheit verrichtet hat und immer noch verrichtet. Eine Verlängerung ihres Mandats und ihrer Verantwortlichkeiten ergeben daher Sinn.

 
  
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  Elena Oana Antonescu (PPE), schriftlich. (RO) Die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit spielt eine besondere Rolle bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen, in diesem Bereich auf EU-Ebene zu kooperieren. Informations- und Kommunikationstechnologien sind zu wichtigen Elementen in unserer Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt geworden. Sie sind Risiken ausgesetzt, die vor nationalen Grenzen nicht mehr haltmachen, als Folge ihrer Zusammenschaltung und gegenseitigen Abhängigkeit mit und von anderen Infrastrukturen und der Unfähigkeit, deren Sicherheit und Belastbarkeit auf der Grundlage rein nationaler Ansätze zu garantieren. Der Bericht konzentriert sich darauf, Europa gegen Cyber-Angriffe und Störungen der IT-Systeme zu schützen, indem das Maß an Vorbereitung, Sicherheit und Belastbarkeit erhöht wird. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da er darauf abzielt, eine Kultur der Netz- und Informationstechnologie sowie der Datensicherheit zu entwickeln, von der die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen und die Organisationen des öffentlichen Sektors in der Europäischen Union profitieren werden. Ich glaube, dass das Mandat der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit nötig ist, damit die Europäische Union, die Mitgliedstaaten und die Stakeholder ein gewisses Maß an Vorbereitung und die Fähigkeit entwickeln können, Netz- und Datensicherheitsprobleme zu verhindern und zu entdecken und effektiver auf diese reagieren zu können.

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Obwohl das Mandat der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) am 13. März 2012 ausläuft, muss die Europäische Union immer noch in diesem Bereich Maßnahmen ergreifen. Es war daher notwendig, eine Verlängerung des Mandats der Agentur zu verabschieden, das im Bereich der Netz- und Informationssicherheit Kohärenz und Kontinuität garantieren würde. Dies erklärt, warum ich für diesen Text gestimmt habe.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich.(LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der das Mandat der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) bis zur Verabschiedung einer neuen Verordnung bezüglich der überarbeiteten Arbeitsbestimmungen und -grundsätze dieser Agentur verlängert. Die ENISA wurde im Jahr 2004 für eine anfängliche Dauer von fünf Jahren eingerichtet und hat zum Hauptziel, ein hohes und effektives Maß an Netz- und Informationssicherheit innerhalb der Union zu gewährleisten und so zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes beizutragen. Jüngste Cyber-Angriffe in den Mitgliedstaaten geben Anlass dazu, das Mandat der Agentur zu überdenken und umzuformulieren, um eine flexiblere Reaktionsfähigkeit zu erzielen und die operative Effizienz der Agentur zu unterstützen. Allen Bürgerinnen und Bürgern der EU die Möglichkeit zu geben, digitale Technologien zu nutzen sowie das Vertrauen ins Internet und dessen Sicherheit zu gewährleisten, ist eines der Hauptziele der Digitalen Agenda für Europa. Sobald die ENISA modernisiert ist, werden die neuesten Informationen aus den europäischen Ländern gesammelt werden, es wird Unterstützung dabei geben, empfehlenswerte Verfahren auszutauschen, und die Europäische Union und die Mitgliedstaaten werden besser vorbereitet sein, Netz- und Informationssicherheitsprobleme effektiver zu verhüten, zu erkennen und zu beheben.

 
  
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  Slavi Binev (NI; fraktionslos), schriftlich. – (BG) Ich habe den Bericht von Giles Chichester zur Errichtung der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit bezüglich deren Bestehensdauer unterstützt, weil ich glaube, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) mittlerweile zum Rückgrat der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt geworden sind. Die IKT sind Risiken ausgesetzt, deren Ursprung jenseits der nationalen Grenzen zu suchen ist und die sich mit der Entwicklung der Technologien und des Marktes ändern. Da die IKT global, zusammengeschaltet und abhängig von anderen Infrastrukturen sind, kann ihre Sicherheit und Belastbarkeit nicht auf der Grundlage rein nationaler und unkoordinierter Ansätze garantiert werden. Gleichzeitig entwickeln sich die Herausforderungen im Zusammenhang mit Netz- und Informationssystemen auf rasante Weise. Netz- und Informationssysteme müssen gegen jede Art von Störungen und Ausfällen, einschließlich Angriffen, die von Personen ausgeführt werden, effektiv geschützt sein.

 
  
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  Vito Bonsignore (PPE), schriftlich. (IT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da ich der Notwendigkeit zustimme, das Mandat der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit zu verlängern. Dieses Organ, das von der Europäischen Union im Jahr 2004 für eine anfängliche Phase von fünf Jahren gegründet wurde, braucht jetzt eine weitere Verlängerung, damit es für moderne Ansprüche und Sicherheitsrisiken eine Relevanz besitzt. Gewiss erleichtert die deutliche Zunahme an Computerkommunikation die Arbeit vieler, aber sie ist häufig auch eine Gefahr, besonders für Kinder. Genaue Regeln sind nötig, um die Benutzer zu schützen. Änderungen der Verordnung benötigen jedoch mehr Zeit, und daher ist es notwendig, das Mandat der Agentur zu verlängern.

 
  
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  Cristian Silviu Buşoi (ALDE), schriftlich. (RO) Ich habe mich entschlossen, für diesen Bericht zu stimmen, weil ich glaube, dass es nötig ist, das Mandat der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit bis 2013 zu verlängern. Diese Agentur wurde im März 2004 für eine Dauer von fünf Jahren eingerichtet, die dann bis März 2012 verlängert wurde. Das Hauptziel war es, den IT-Netzen der EU effektive Sicherheit zu garantieren. Da wir in einer Welt leben, die zunehmend abhängig vom Internet ist, müssen wir uns zunehmend des Problems der Internetsicherheit bewusst werden, weil Internetkriminalität nicht nur virtuell ist, sondern reale Auswirkungen auf unser Leben hat. Dieses Problem steht auch auf der Agenda der NATO und hat zu einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen der EU und den USA geführt, die eingerichtet wurde, um IT-Kriminalität zu bekämpfen und für IT-Sicherheit zu sorgen, was einen sehr wichtigen Schritt beim Schutz der IT-Infrastruktur darstellt. Ich glaube daher wirklich, dass wir immer noch die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit brauchen.

 
  
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  Ioan Enciu (S&D), schriftlich. Ich freue mich, zugunsten der Verlängerung des Mandats der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) bis September 2013 zu stimmen. Diese Agentur wurde 2004 für eine anfängliche Dauer von fünf Jahren gegründet. Das Mandat der ENISA ist wichtig, da es von der EU eingerichtet wurde, um sehr spezielle technische und wissenschaftliche Aufgaben im Bereich der Informationssicherheit auszuführen. Es ist wichtig, eine solche Agentur in Funktion zu haben, um den reibungslosen Ablauf des Binnenmarktes sicherzustellen, der konkret das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger und das Geschäftsleben gleichermaßen betrifft, die Breitband, Online-Banking, elektronischen Handel und Mobiltelefone benutzen.

Angesichts der Tatsache, dass Angriffe auf Informationssysteme ständig zunehmen, ist es eine wichtige Zeit, über effektive Sicherheitsmaßnahmen zu verfügen, um die Integrität der europäischen Informationssysteme zu schützen. Ein Top-Down-Ansatz der EU ist nötig, um den Sektor der Informationsgesellschaft zu schützen. Die Mitgliedstaaten können das nicht ausreichend für sich selbst erledigen. Es wird geschätzt, dass die notwendige Finanzierung für die Verlängerung des laufenden Mandats der ENISA 12.698 Mio. EUR an Verbindlichkeiten beträgt.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT) Netz- und Informationssicherheit ist ein wachsendes Anliegen, nicht nur für politische Entscheidungsträger, sondern auch für alle, die sie zunehmend nutzen, um miteinander und mit staatlichen Behörden zu kommunizieren.

Dieselbe Sorge und Vorsicht, die einst die öffentlichen Bemühungen leiteten, eine Verletzung des Briefgeheimnisses strafrechtlich zu verfolgen, sollten nun für die Sicherheit neuer Kommunikationsformen gefordert werden. Diese sind komplexer und müssen daher laufend überwacht und ständig aktualisiert werden.

Ich stimme der Verlängerung des Mandats der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit um 18 Monate zu, wie sie von der Kommission vorgeschlagen und über die der Parlamentsausschuss abgestimmt hat, um eine reiche und fruchtbare Diskussion über die Herausforderungen, Prioritäten und Verantwortlichkeiten der Agentur zwischen den europäischen Institutionen, unter Einbeziehung der Menschen, zu erlauben und gleichzeitig das rechtliche Vakuum zu vermeiden, das verursacht würde, wenn das Mandat nicht verlängert würde.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht konzentriert sich auf einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 460/2004, die die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit begründete. Die ENISA wurde im Jahr 2004 für eine anfängliche Phase von fünf Jahren eingerichtet und hatte zum Ziel, durch die Überwachung der Netzwerksicherheit und die Gewährleistung des Informationsflusses innerhalb der EU den reibungslosen Ablauf des Binnenmarktes zu unterstützen. Mit dem weitverbreiteten Zugang zu Computereinrichtungen und der Rationalisierung und Flexibilität von Netzwerken kamen die ersten Angriffe der sogenannten Hacker, die die Netz- und Informationssicherheit gefährdeten.

Erst kürzlich wurde die Welt durch die Enthüllungen der Wikileaks-Webseite schockiert. Im März 2009 bat die Kommission die ENISA, die Mitgliedstaaten bei ihrem Schutz gegen Cyber-Angriffe und Störungen zu unterstützen. Im Juli desselben Jahres unterstützten die Mitgliedstaaten die Verlängerung des Mandats der ENISA. Angesichts der Tatsache, dass Fragen in Verbindung mit Netzwerksicherheit und dem Fluss von Informationen eine Schlüsselrolle in der Digitalen Agenda für Europa (Europa 2020) einnehmen, möchte ich meine Zustimmung zur Verlängerung des Mandats der ENISA um weitere 18 Monate ausdrücken.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir erkennen die Wichtigkeit der Netz- und Informationssicherheit in den vielen Tätigkeitsbereichen an, in denen diese heutzutage gesellschaftlich relevant ist. Die Mechanismen allerdings, die diese Sicherheit gewährleisten, lassen sich nicht von den politischen und sozialen Kontexten entkoppeln, in denen sie entwickelt und umgesetzt werden. Insbesondere können wir nicht die Tatsache ignorieren, dass der inhärente Ansatz zur Steigerung der Sicherheit und Überwachung des Cyberspace nicht immer richtig sichergestellt hat, dass die Rechte, Freiheiten und Garantien der Öffentlichkeit geachtet werden.

Wir glauben, dass es bezeichnend ist, dass die Union Forschungsprogramme großer multinationaler Konzerne finanziert, die Technologien dominieren, die es Regierungen erlauben, Internetbenutzer auszuspionieren, und gleichzeitig Agenturen wie zum Beispiel die ENISA ins Leben ruft und entwickelt, die für die Benutzung genau dieser Technologien bezahlen werden. Da das Internet anerkanntermaßen einer der wichtigsten öffentlichen Räume im 21. Jahrhundert ist, ist es wichtig, diesen auch gut zu nutzen, statt den Weg für die Inbesitznahme dieses Raumes durch wirtschaftliche Kräfte, und so nur zum Vorteil weniger, auf Kosten der breiten Allgemeinheit und seiner Verwendung bei der Förderung des sozialen Fortschritts freizumachen.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Verlängerung des Mandats der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) und die Aufstockung ihrer Ressourcen, angeblich im Interesse eines höheren Maßes an Sicherheit für Informationsnetzwerke innerhalb der EU, ist Teil eines Ansatzes in Richtung einer Erhöhung der Sicherheit, die nicht immer die Rechte, Freiheiten und Garantien der Öffentlichkeit achtet.

Wir müssen uns davor hüten, dass nicht ein Instrument zur Unterdrückung des Volkes im Namen größerer Überwachung des Cyberspace erschaffen wird. Das Internet und seine verschiedenen Instrumente sind nicht an sich unterdrückerisch. Das Thema, um das es hier geht, ist der politische und soziale Kontext, in dem sie verwendet werden. Angesichts dessen ist es bezeichnend, dass die Union Forschungsprogramme großer multinationaler Konzerne finanziert, die Technologien beherrschen, die es Regierungen erlauben, Internetbenutzer auszuspionieren, und gleichzeitig Agenturen wie zum Beispiel die ENISA ins Leben ruft und entwickelt, die für die Benutzung genau dieser Technologien bezahlen werden.

Das Internet ist anerkanntermaßen einer der wichtigsten öffentliche Räume im 21. Jahrhundert. Jedoch reichen all diese Bemühungen nicht aus, um zu verhindern, dass dieser Raum, der durch menschliches Wissen geschaffen wurde, Strategien dient, die den wirtschaftlichen Kräften unterliegen und ihre private Nutzung erleichtern…

(Stimmerklärung gekürzt gemäß Artikel 170 der Geschäftsordnung)

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. Es ist passen, dass wir über den Bericht von Herrn Chichester an einem Tag wie diesem abstimmen, an dem wir erfahren haben, dass die Institutionen der EU Zielscheibe eines Cyber-Angriffes in großem Stil waren. Informationssicherheit ist von zunehmender Bedeutung für alle unsere Bürgerinnen und Bürger, und ich freue mich, zugunsten dieses Berichts zu stimmen.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich.(LT) Ich habe diesem Dokument zugestimmt, weil die Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes der Europäischen Union auf der Ministerkonferenz über den Schutz kritischer Informationsinfrastrukturen (CIIP) in Tallinn betonen, dass wir, um neue und lang andauernde künftige Herausforderungen zu bewältigen, das Mandat der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) überdenken und umformulieren müssen, um eine flexiblere Reaktionsfähigkeit zu erzielen, Fähigkeiten und Kompetenzen zu entwickeln und die operative Effizienz und die Gesamtwirkung der Agentur zu fördern. Auf diese Weise könnte die ENISA auf Dauer zu einem Trumpf für alle Mitgliedstaaten und die Europäische Union insgesamt werden. Die Kommission schlägt eine Verordnung vor, die das aktuelle Mandat der Agentur um 18 Monate verlängert, um ausreichend Zeit für eine Debatte über eine Überarbeitung neuer Bestimmungen der Agentur zu erlauben. Die ENISA wurde 2004 für einen anfänglichen Zeitraum von fünf Jahren durch die Verordnung (EG) Nr. 460/2004[1] errichtet, mit dem Hauptziel der Gewährleistung einer hohen und effektiven Netz- und Informationssicherheit innerhalb der Gemeinschaft und der Entwicklung einer Kultur der Netz- und Informationssicherheit, die den Bürgern, Verbrauchern, Unternehmen und Organisationen des öffentlichen Sektors der Europäischen Union Nutzen bringt und damit zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes beiträgt. Verordnung (EG) Nr. 1007/2008[2] verlängerte das Mandat der ENISA bis März 2012.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Der Änderungsvorschlag zur Verordnung (EG) Nr. 460/2004, die die ENISA (Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit) und die Dauer ihres Bestehens errichtet hat, kann nur meine absolute Unterstützung erhalten. Ich habe zugunsten dieses Vorschlags gestimmt, weil ich von der Wichtigkeit ihrer Arbeit bezüglich der Kommunikationssicherheit und der Umsetzung des zugewiesenen Zuständigkeitsbereiches für den Kampf gegen Cyberkriminalität, wie im Änderungsantrag vorgesehen, überzeugt bin. Tatsächlich wird die Verlängerung ihres Bestehens meiner Meinung nach das Risiko einer gefährlichen Rechtslücke vermeiden. Wohl wissend, dass die Arbeit, die von der ENISA ausgeführt wird, von erheblichem Gemeinschaftsinteresse ist, hoffe ich, dass ihr größere Ressourcen zugesprochen werden.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. Ich habe für diesen Bericht über den Verordnungsvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 460/2004 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit bezüglich deren Bestehensdauer gestimmt. Ich begrüße die Einigung in erster Lesung.

 
  
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  Clemente Mastella (PPE), schriftlich. – (IT) Die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind jetzt ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschaft und Gesellschaft der Europäischen Union. Heutzutage sind die IKT aufgrund der fortwährenden Entwicklung der Medien- und Informationssysteme zunehmend Gefahren ausgesetzt, die allein auf nationaler Ebene nicht effektiv angegangen werden können.

Daher lassen Sie uns den Vorschlag der Kommission für eine radikale Reform der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) und die Verlängerung ihres Mandates für weitere 18 Monate positiv annehmen, was uns erlauben wird, die Gefahr einer gefährlichen Rechtslücke zu überwinden. Es gibt keinen Zweifel, dass die Ausbreitung von Sicherheitsanforderungen für Unternehmen, die in der EU aktiv sind, mit Kosten verbunden sind, was eine extensive Fragmentierung und einen Mangel an Wettbewerbsfähigkeit auf dem Binnenmarkt der EU zur Folge hat. Auf der anderen Seite scheint, während die Abhängigkeit von Netz- und Informationssystemen wächst, die Fähigkeit, auf Probleme zu reagieren, immer noch nicht angemessen.

ENISA muss daher ihre Verpflichtungen durch die Annahme von Strategien vorantreiben, die dafür entwickelt wurden, Gefahren und Schwächen in Bezug auf Netz- und Informationssicherheit zu identifizieren, damit wir die Herausforderungen, die uns in naher Zukunft bevorstehen werden, identifizieren und damit umgehen können.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Die Verlängerung des Mandats der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) um 18 Monate, wie von der Kommission vorgeschlagen, ist sehr sinnvoll, da sie die Durchführung der notwendigen Diskussionen über die Herausforderungen, Prioritäten und Verantwortlichkeiten der Agentur innerhalb der europäischen Institutionen, unter Beteiligung aller Stakeholder, einschließlich der Öffentlichkeit, ermöglicht und so die Rechtslücke vermeidet, die im Falle einer Nichtverlängerung eintreten würde.

Die Sicherheit der Informationsnetze ist Priorität für alle, die sie nutzen. Hinsichtlich der Sicherheit müssen wir dieselbe Aufmerksamkeit walten lassen, wie sie für die Kommunikation in der Vergangenheit galt; diese Kommunikationsmittel verfügen über eine fortschrittlichere Technologie, daher erfordern sie besondere Sorgfalt.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) wurde bereits 2004 gegründet. Ihre Aufgabe ist es, die Netz- und Informationssicherheit innerhalb der EU zu gewährleisten. Weiters ist sie mit der Entwicklung einer Kultur der Netz- und Informationssicherheit für Bürger, Verbraucher, Unternehmen und Organisationen des öffentlichen Sektors der Europäischen Union beauftragt. Im Rahmen von Übungen, wie unlängst gegen Cyberkriminalität, soll die Sicherheit für den Ernstfall gewährleistet werden können. Inwieweit dies in der Realität tatsächlich anwendbar ist, ist in meinen Augen allerdings nicht eindeutig nachvollziehbar. Meine Stimme hat der Bericht nicht erhalten, da zu befürchten steht, dass Mehrkosten ohne greifbaren Nutzen auf die Bürger zukommen.

 
  
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  Franz Obermayr (NI), schriftlich. Trotz Finanzkrise leistete und leistet sich die EU ständig zusätzliche Behörden, zu jedem Thema, jedem Problem wird eine neue Agentur geschaffen. Zwischen 2005 und 2009 hat sich das Budget für die EU-Agenturen mehr als verdoppelt, die Anzahl der Mitarbeiter stieg um 65 %. Der Mehrwert ist jedoch mehr als fraglich: Die Resultate lassen zu wünschen übrig und die Kontrolle ist unzureichend. 579 Millionen Euro müssen die Steuerzahler im Schnitt pro Jahr für die EU-Agenturen zahlen. Ich spreche mich klar gegen die Öffnung neuer Agenturen aus; es geht nicht an, dass die Steuerzahler die Pfründner der Mitgliedstaaten in sinnlosen Agenturen weiterhin finanzieren. Ich haber daher gegen den Bericht zur Eröffnung einer neuen Agentur für Informationssicherheit gestimmt. Die Kommission hat mehr als genug geschulte Beamte, um diese Aufgabe zu übernehmen.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Europa braucht ein System, das Computer- und Informationsnetze schützt; dieser Schutz wird von der ENISA, der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit garantiert. Der Bericht von Herrn Chichester ist nichts anderes als ein Kompromiss zwischen den europäischen Institutionen, der darauf abzielt, ihr Mandat zu verlängern, mehr Personal einzustellen, mit größeren Ressourcen, und der Bekämpfung der Cyberkriminalität mehr Bedeutung zukommen zu lassen, um einen besseren Schutz der Informationssysteme zu gewährleisten. Genau deshalb, weil ich glaube, dass es wichtig ist, in diesem Bereich Sicherheit zu gewährleisten, da wir uns im digitalen Zeitalter befinden, habe ich zugunsten der Verordnung gestimmt.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Ich stimme diesem Änderungsantrag zum Mandat der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) zu. Das Legislativverfahren zur Reformierung der Agentur, das in Bearbeitung ist, muss immer noch ausführlich diskutiert werden, daher muss das Mandat der Agentur, das am 13. März 2012 ausläuft, verlängert werden.

In der Tat ist es notwendig, einer Verlängerung zuzustimmen, die dem Europäischen Parlament und dem Rat genügend Zeit für die Beratungen gibt, damit die Arbeit der Agentur ihre Kohärenz und Kontinuität beibehält. Angesichts dessen habe ich für diesen Änderungsantrag gestimmt, der erklärt, dass das Mandat der Agentur bis zum 13. September 2013 verlängert werden sollte.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Die Verbesserung von Netzen und Informationen ist von großer Bedeutung. Daher ist es wichtig, sicherzustellen, dass ausreichend Zeit für die ausführlichen Beratungen zur Verfügung steht, die Teil des Legislativverfahrens zur Reformierung der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) sind, und daher habe ich zugunsten der Verlängerung des Mandats der Agentur bis 13. September 2013 gestimmt.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren: (erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)0520),

– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0297/2010),

– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

– in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 8. Dezember 2010(1),

– gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A7-0039/2011),

1. legt seinen Standpunkt in erster Lesung fest, indem es den Vorschlag der Kommission übernimmt;

2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

 
  
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  Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. (IT) Die zunehmende Menge an privaten Informationen, die sich täglich in Computernetzwerken um die Welt bewegen, stellen eine potenzielle Bedrohung dar, wenn ihre Privatsphäre verletzt wird. Aus diesem Grund glaube ich, dass der Text, der heute verabschiedet wird, helfen würde, den Schutz sensibler Informationen zu erhöhen, und das brauchen wir. Die ENISA, die Europäische Agentur, die für Informationssicherheit verantwortlich ist, muss eine stärkere Rolle bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität erhalten, was Hand in Hand gehen muss mit einer Vereinfachung der administrativen Verfahren. Abschließend wiederhole ich, dass dies auch die Haltung meines Landes ist, das die Ressourcen, die der Agentur zur Verfügung gestellt werden, erhöhen möchte.

 
  
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  Angelika Werthmann (NI), schriftlich. Im Jahre 2004 wurde die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit für einen Zeitraum von fünf Jahren eingerichtet. Ihre 57 Angestellten beschäftigen sich mit der Entwicklung von Netz- und Informationssicherheit für Bürger und Verbraucher, Unternehmen, aber auch für Organisationen des öffentlichen Sektors der EU. Ihre Aufgaben umfassten sowohl Risikoanalysen als auch Präventionsmaßnahmen. Aufgrund der kontinuierlichen und stetig schnelleren Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien und deren essenziellen Bedeutung für Gesellschaft und Wirtschaft wird auch für die Zukunft der Bedarf an dieser Agentur geortet. Seit geraumer Zeit fordere ich aber eine betriebswirtschaftliche Überprüfung der EU-Agenturen, es gibt bereits Initiativen zur Überprüfung des Gesamtsystems, und vor Abschluss einer derartigen Überprüfung werde ich einer Verlängerung dieser Agentur nicht zustimmen.

 
  
  

Entschließungsantrag (B7-0224/2011)

 
  
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  Sophie Auconie (PPE), schriftlich. (FR) Am 11. März wurde Japan von einem der schrecklichsten Erdbeben erschüttert, das es je erlebt hat und das tausende Todesopfer und Vermisste forderte sowie erheblichen Sachschaden anrichtete und einen verheerenden Nuklearunfall verursachte, der das Kernkraftwerk Fukushima betraf, das nun eine ganz neue Art von Bedrohung darstellt. Die Europäische Union muss daher Maßnahmen ergreifen, um Japan und den betroffenen Gebieten jegliche notwendige humanitäre, technische und finanzielle Hilfe und Unterstützung zu gewähren. Daher habe ich für diesen Entschließungsantrag gestimmt.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich.(LT) Ich habe diesem Entschließungsantrag zugestimmt. Japan wurde von einer Naturkatastrophe enormen Ausmaßes heimgesucht, die außerdem eine größeren Nuklearunfall verursachte, dessen wahres Ausmaß noch gar nicht abzuschätzen ist und der jahrzehntelang Konsequenzen für die Gesundheit der Menschen und die Umwelt haben wird. Die Europäische Union hat unverzüglich ihren Katastrophenschutzmechanismus aktiviert, um ihre humanitäre, technische und finanzielle Hilfe zu koordinieren. Diese Katastrophe sollte als Ausgangspunkt dafür gesehen werden, Themen in Zusammenhang mit der Sicherheit von Atomenergie sorgfältig abzuschätzen und neu zu überdenken. Bei Atomenergie gibt es nicht nur das Problem des Betriebs der Kernkraftwerke als solches, es gibt auch das Problem der Lagerung des Atommülls, der Jahrhunderte überdauern wird. Während des Erdbebens in Japan wurden unterirdische Atommülllagerstätten beschädigt, was uns zu der Annahme führt, dass die bisher vorherrschende Ansicht, dass die unterirdische Lagerung von Atommüll die sicherste sei, überhaupt nicht erwiesen ist, und dass Atommülllagerstätten für Mensch und Umwelt zu einer großen Gefahr werden können. Ich denke, dass es wichtig ist, innerhalb der EU und auf internationaler Ebene aktiv eine Diskussion zu entfachen, damit die Gewährleistung höchster Standards bei der Atommülllagerung bereits in Betrieb genommener Atomkraftwerke ermöglicht wird und ernsthaft die Vorteile der geplanten Atomreaktoren abgewogen und mögliche Gefahren abgeschätzt werden.

 
  
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  Dominique Baudis (PPE), schriftlich. (FR) Ich habe zugunsten dieses Entschließungsantrages gestimmt, weil er die Solidarität der Menschen Europas mit Japan ausdrückt. Das Parlament betont den Mut der Japaner in dieser Krise, der schlimmsten seit dem Zweiten Weltkrieg, die ihr Land so schwer getroffen hat. Unter den Freunden Japans haben sich die Europäer sofort dazu verpflichtet, den betroffenen Menschen zu helfen. Der Inselstaat steht jedoch vor einem nuklearen Problem, das zu äußerster Besorgnis Anlass gibt und unsere ungeteilte Aufmerksamkeit verdient. Es gehört sich für Europa, den japanischen Behörden jegliche Unterstützung und Fachwissen zu bieten, um eine Katastrophe von verheerenden Folgen abzuwenden, deren wir uns leider nur zu sehr bewusst sind.

 
  
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  Izaskun Bilbao Barandica (ALDE), schriftlich. (ES) Als Baske möchte ich den Menschen in Japan mein Mitgefühl ausdrücken; ich möchte ihnen sagen, dass ihre Haltung angesichts der Katastrophe, die Art, wie sie mit der Gegenwart umgehen, und die Würde, mit der sie in die Zukunft blicken, alles Beweise ihrer Größe sind. Ich möchte den Familien all derer, die gestorben sind oder vermisst werden, mein Beileid aussprechen. Europa muss ihnen auch weiterhin mit Personen- und Sachhilfen zur Seite stehen, die immer noch gebraucht werden, selbst wenn sie aus den Schlagzeilen der Medien verschwunden sind, damit sie wieder zu dem werden können, was sie einst waren: ein großartiges Land und ein großartiges Volk.

 
  
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  Slavi Binev (NI; fraktionslos), schriftlich. – (BG) Ich habe für den Entschließungsantrag zur Lage in Japan gestimmt, weil ich denke, dass es unsere Pflicht ist, unsere Solidarität einem Volk zu zeigen, das von einem dreifachen Unglück heimgesucht wurde und viele seiner Bürgerinnen und Bürger verloren hat. Leider weiß niemand, wie diese Tragödie ausgeht. Auf der anderen Seite hat die Katastrophe in Japan, besonders der Vorfall in Fukushima und die anschließende Notsituation, wieder das Problem der Notwendigkeit der Atomenergie und ihrer Folgen auf die Tagesordnung gebracht. Zur gleichen Zeit glaube ich fest daran, dass wir das Geschehene nicht überdramatisieren und die Atomenergie nicht einfach im Eifer des Gefechts verteufeln sollten. Meiner Ansicht nach braucht Europa Kernkraft, und wir müssen das Problem pragmatisch angehen statt vorschnell zu entscheiden, Kraftwerke zu schließen.

 
  
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  Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich.(LT) Ich habe zugunsten dieses Entschließungsantrages gestimmt, weil ich den Japanern zunächst mein Mitgefühl und meine Solidarität nach dieser Naturkatastrophe ausdrücken möchte, die viele Menschenleben gefordert und die Katastrophe im Atomkraftwerk von Fukushima verursacht hat. Aufgrund der Verwüstung brauchen Japan und seine Regionen sämtliche Arten von Hilfe und Unterstützung – humanitäre, finanzielle und technische. Ich begrüße die Tatsache, dass die Europäische Union unverzüglich ihr Katastrophenschutzverfahren aktiviert hat, um ihre Soforthilfe zu koordinieren. Ich möchte darauf hinweisen, dass uns die Katastrophe im Atomkraftwerk Fukushima dazu zwingt, die Situation und die Zukunft der europäischen Kernenergie zu überdenken. Im Europäischen Parlament sollten wir außerdem das Risiko diskutieren und abschätzen, das von Atomkraftwerken in der Nähe der Außengrenzen der Europäischen Union ausgeht. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollten bezüglich der Atomkraftwerke in ihren eigenen Ländern wegen der möglichen Bedrohung, die radioaktive Strahlung für ganz Europa darstellt, Maßnahmen überlegen und ergreifen. Unverzüglich im Anschluss an die Ereignisse in Japan, zum Beispiel, hat Deutschland seine vor 1980 gebauten Kernreaktoren vom Netz genommen und verhandelt nun über neue Alternativen zur Kernenergie und berücksichtigt dabei Forschung und Wissen von Fachleuten.

 
  
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  Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. (PT) Ich möchte dem japanischen Volk gegenüber meine Solidarität wegen des im März im Nordosten Japans erfolgten Erdbebens und Tsunamis ausdrücken. Schwerwiegende Fehler beim Betrieb von Atomkraftwerken schüren Ängste einer nuklearen Katastrophe und zwingen uns, die Standards für nukleare Sicherheit in Europa zu überdenken. Ich fordere eine ernsthafte Diskussion über die Notwendigkeit für sichere Atomenergie in Europa und über die Tatsache, dass Europa diese Energiequelle braucht.

 
  
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  Marielle De Sarnez (ALDE), schriftlich. (FR) Japan ist in diesen Tagen außer sich. Nach einer Naturkatastrophe kommt obendrein noch ein Nuklearunfall nach dem anderen. Diese Krise ist die schwerste Krise, die Japan seit dem Zweiten Weltkrieg erlebt. Die Opferzahlen liegen in den Zehntausenden und der Sachschaden ist beträchtlich und immer noch schwer abzuschätzen. Die Antwort der Europäischen Union muss der Schwere der Krise entsprechen. Japan braucht dringend Hilfe. Wir bitten die Kommission dringend darum, die europäischen Solidaritätsbemühungen zu beschleunigen und zu koordinieren. Die Handlungen Europas müssen auf kurze und lange Sicht klar, schnell und effizient sein. Was das Atomkraftwerk Fukushima betrifft, ist das europäische Unbehagen berechtigt. Die europäische Exekutive muss darauf reagieren, indem sie eine Reihe von Crashtests fordert, die auf unabhängige und transparente Weise an der gesamten europäischen nuklearen Infrastruktur durchgeführt werden. Schließlich kommen wir nicht um eine kollektive Betrachtung unserer eigenen Energiepolitik herum. Bezüglich des Energiesparens, der erneuerbaren Energiequellen und des Energieeffizienzkriteriums erwarten wir ambitionierte und schlüssige Entscheidungen von Europa, genau wie hinsichtlich der europäischen Forschung, die meist weit unter 3 % des BIP liegt.

 
  
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  Ioan Enciu (S&D), schriftlich. (RO) Ich habe für diesen Entschließungsantrag gestimmt, da ich glaube, dass das Europäische Parlament und die Europäische Union als Ganzes ihre Solidarität als Antwort auf die tragischen Ereignisse, die in Japan stattgefunden haben, zeigen müssen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen bei der Bereitstellung der humanitären Hilfe, die benötigt wird, um der japanischen Bevölkerung zu helfen, die Auswirkungen dieses Erdbebens zu überstehen, schnell reagieren. Ich glaube auch, dass das Wichtigste ist, dass der besonders schwere Nuklearunfall, der durch diese Naturkatastrophe verursacht wurde, gründlich untersucht wird, damit die Möglichkeit solcher Vorfälle in der Zukunft vermieden werden kann.

 
  
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  Edite Estrela (S&D), schriftlich. (PT) Ich habe zugunsten dieses Entschließungsantrages gestimmt, der Solidarität mit den Opfern des Erdbebens, des Tsunamis und des Nuklearunfalles zeigt, die Japan verwüstet haben, und der als dringliche Angelegenheit die EU und ihre Mitgliedstaaten dazu aufruft, jede mögliche Hilfe und Unterstützung, die auf humanitärer, technischer und finanzieller Ebene benötigt wird, den betroffenen Regionen anzubieten.

 
  
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  Diogo Feio (PPE), schriftlich. (PT)Am 11. März wurde Japan von einem heftigen Erdbeben heimgesucht, auf das ein Tsunami folgte, der die größte Atomkrise, die das Land je gesehen hat, verursachte, wobei das Atomkraftwerk Fukushima schwere strukturelle Schäden erlitten hat und seitdem von der Gefahr bedroht wird, eine Nuklearkatastrophe großen Ausmaßes auszulösen. Dieses Desaster hat Tausende Todesopfer gefordert und ist die größte Tragödie, die Japan seit dem Zweiten Weltkrieg erlebt.

Zu diesem Zeitpunkt möchte ich mich diesem Parlament dabei anschließen, eine Abstimmung in kompletter Solidarität mit dem japanischen Volk durchzuführen, und ich möchte den Familien der Opfer und all denjenigen, die von dieser Katastrophe unvorstellbaren Ausmaßes betroffen sind, mein Mitgefühl aussprechen.

 
  
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  José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Die aktuelle beispiellose Naturkatastrophe in Japan hat die internationale Gemeinschaft tief erschüttert und die europäischen Institutionen nicht nur zu einer Solidaritätsbekundung bewegt, sondern auch zur Bereitstellung technischer und humanitärer Hilfe. Die Probleme, die im Atomkraftwerk Fukushima auftraten, haben die Diskussion über Energiefragen wieder ganz nach oben auf die Tagesordnung gesetzt.

Tatsächlich sind 30 % der von der EU verbrauchten Energie nuklearen Ursprungs; es gibt Länder, wo die inländische Produktion bei 80 % liegt, wie zum Beispiel Frankreich, und Länder ohne Atomkraftwerke, wie zum Beispiel Portugal und Österreich. Das Parlament hat dieses Thema viele Male diskutiert und beschlossen, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten, trotz Umweltfragen, die Erzeugung der sogenannten „Grünen Energie“ fördern und unterstützen muss.

Daher unterstütze ich von ganzem Herzen diese Entschließung, die danach strebt, erstens einen Plan zur Überprüfung der Sicherheit aller europäischen Atomkraftwerke zu entwickeln und zweitens die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen erheblich zu erhöhen, damit sie zur Hauptenergiequelle der EU wird. Wir sollten auch die Notwendigkeit der Energieeffizienz und die Einhaltung der EU-2020-Ziele betonen.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Der Entschließungsantrag konzentriert sich auf das, was wir im Moment für wichtig halten: dem japanischen Volk, besonders den Opfern der Katastrophe, die das Land heimgesucht hat, und ihren Familien unsere umfassende Solidarität auszudrücken. Die EU sollte diese Solidarität auf konkrete Weise zum Ausdruck bringen, indem sie Hilfen zur Verfügung stellt, die in den entsprechenden Gebieten für notwendig gehalten werden, was in Verbindung mit den japanischen Behörden zu bestimmen und umzusetzen ist. Wir haben daher die Entschließung unterstützt und für sie gestimmt.

Neben dieser Entschließung gibt es Fragen in Zusammenhang mit nuklearer Sicherheit und dem, was wir aus den Ereignissen im Atomkraftwerk Fukushima lernen sollten, ein Thema, das wir während der Debatte ansprechen konnten. Insbesondere müssen die Sicherheitssysteme in den bestehenden Atomkraftwerken in den Mitgliedstaaten der EU überprüft und Redundanzen gegebenenfalls angepasst werden. Wir müssen außerdem als Gesellschaft eine umfassende Diskussion über die Energiefrage, unseren jetzigen und künftigen Bedarf und wie er gedeckt werden kann, führen. Das sollte auf transparente Weise geschehen, mit Informationen über Auswirkungen, Potenzial und Einschränkungen jeder der verschiedenen Energiearten.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Nach dieser dreifachen Katastrophe – dem Erdbeben, dem Tsunami und dem nuklearen Unfall –, von der das Land heimgesucht wurde, haben wir zugunsten der Solidarität mit der japanischen Regierung gestimmt. Im Rahmen einer gemeinsamen Entschließung, die von allen Fraktionen eingereicht wurde, fordert das Parlament von der EU und ihren Mitgliedsstaaten, Japan jede notwendige Hilfe und Unterstützung auf humanitärer, technischer und finanzieller Ebene zu gewähren

Das verheerenden Erdbeben und der Tsunami, von denen Japan am 11. März heimgesucht wurde, haben zu Tausenden von Todesopfern und Vermissten sowie beträchtlichen Sachschäden geführt. Die Katastrophe hat außerdem zu einem extrem schweren Nuklearunfall geführt, der das Kernkraftwerk Fukushima betrifft und eine neue Bedrohung darstellt.

Wir möchten daher unsere uneingeschränkte Solidarität für die Opfer dieser dreifachen Katastrophe ausdrücken, zu einem Zeitpunkt, zu dem die Zahl der Opfer und die Sachschäden noch nicht vollständig abzusehen sind.

Ebenso möchten wir unsere Bewunderung für den „Einsatz, den Mut und die Entschlossenheit“ des japanischen Volkes angesichts dieser Katastrophe ausdrücken und die Union und ihre Mitgliedstaaten dazu auffordern, vorrangig Japan und den von der Katastrophe betroffenen Regionen jede notwendige Hilfe und Unterstützung auf humanitärer, technischer und finanzieller Ebene zu gewähren.

 
  
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  Salvatore Iacolino (PPE), schriftlich. (IT) Die Fassung und Würde des japanischen Volkes sind der einzige Trost in dieser apokalyptischen Vision, und die Medien haben dies der ganzen Welt gezeigt. Eine endlose Tragödie, die die Grenzen der Menschheit deutlich aufzeigt und überraschend relevant macht, wenn sie mit der unerbittlichen Naturgewalt konfrontiert wird. Globale Solidarität und konkrete Hilfe, großzügig zur Verfügung gestellt, sind die richtige und pflichtgemäße Antwort der internationalen Gemeinschaft. Jeder von uns wird sich an das heldenhafte Beispiel jener freiwilligen Helfer erinnern – hauptsächlich pensionierter Feuerwehrmänner –, die ihr Leben gaben, um zu helfen, das Feuer in den Reaktoren von Fukushima zu löschen. Es ist ein Beispiel für Japan und für uns alle, während es gleichzeitig die Notwendigkeit unterstreicht, dass Europa eine Strategie für natürliche und vom Menschen verursachte Katastrophen verabschieden muss. Wie bereits erklärt, unterstütze ich die Entschließung bezüglich Japans aus Überzeugung.

 
  
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  Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich.(LT) Ich habe zugunsten dieses Entschließungsantrages gestimmt, weil das verheerende Erdbeben und der Tsunami, von denen Japan und der pazifische Raum am 11. März dieses Jahres heimgesucht wurden, zu Tausenden von Todesopfern und Vermissten sowie beträchtlichen Sachschäden geführt haben. Diese Katastrophe hat außerdem zu einem extrem schweren Nuklearunfall geführt, der das Kernkraftwerk Fukushima betrifft und eine neue Bedrohung darstellt. Der japanische Ministerpräsident, Naoto Kan, hat erklärt, dass das Land die schwerste Krise in 65 Jahren seit dem Zweiten Weltkrieg durchlebt. Zur gleichen Zeit möchte ich dem japanischen Volk mein Mitgefühl und meine Unterstützung nach dieser Naturkatastrophe und Katastrophe, die viele Menschenleben forderte, anbieten. Ich freue mich, dass das Europäische Parlament außerdem dem japanischen Volk und der Regierung seine uneingeschränkte Solidarität zusichert und seine aufrichtige Anteilnahme für die Opfer dieser dreifachen Katastrophe zeigt und dabei berücksichtigt, dass die Zahl der Opfer und die Sachschäden noch nicht vollständig abzusehen sind. Es äußert auch seine Bewunderung für den Einsatz, den Mut und die Entschlossenheit des japanischen Volkes und der Behörden angesichts dieser Katastrophe und fordert von der Union und ihren Mitgliedstaaten, vorrangig Japan und den von der Katastrophe betroffenen Regionen jede notwendige Hilfe und Unterstützung auf humanitärer, technischer und finanzieller Ebene zu gewähren. Es ist gut, dass die Union unverzüglich ihr Katastrophenschutzverfahren aktiviert hat, um ihre Soforthilfe zu koordinieren. Es wird jedoch immer klarer, dass uns die Katastrophe in Japan dazu zwingt, das Thema der nuklearen Sicherheit gründlich zu überdenken, und wir müssen die nukleare Sicherheit EU-weit verbessern.

 
  
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  Giovanni La Via (PPE), schriftlich. (IT) Der heutige Entschließungsantrag, Japan zu unterstützen, wurde von allen Fraktionen im Parlament einstimmig angenommen, um unsere Verbundenheit Japan gegenüber auszudrücken, dem Protagonisten der tragischen Ereignisse vom 11. März 2011. Ich habe die Entschließung unterstützt, weil die europäischen Institutionen, trotz des wirtschaftlichen und finanziellen Abschwungs und der Instabilität in den nordafrikanischen Ländern, Japan eine wirtschaftliche und humanitäre Unterstützung nicht verweigern sollten und können. Das Geschehene hat und wird weiterhin zwangsläufige wirtschaftliche und finanzielle Schwierigkeiten erzeugen und unvermeidbare Auswirkungen auf den europäischen Märkten und den Weltmärkten haben. Das Treffen zwischen der EU und Japan, das im Mai hier in Brüssel stattfinden wird, kann den Beginn einer Zusammenarbeit und Unterstützung darstellen, bei der die EU sicherstellen muss, dass sie sich selbst als Hauptpartner des Wiederaufbaus positioniert und Japan, ob durch technische Unterstützung im Energiesektor oder durch Stärkung der Geschäftsbeziehungen, die auf die rasche Wiederherstellung dieser großen Weltmacht abzielen, hilft. Darüber hinaus halte ich es für passend, dass die europäischen Energieminister beschlossen haben, der Sicherheit europäischer Atomkraftwerke Priorität zu geben und damit die Bedeutung einer besseren europäischen Koordinierung während der Modernisierung von Nuklearanlagen zu unterstreichen.

 
  
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  Agnès Le Brun (PPE), schriftlich. (FR) Seit zwei Wochen spielt sich jetzt in Japan einer der schwerwiegendsten Nuklearunfälle der Geschichte ab. Es ist immer noch zu früh, das volle Ausmaß der Katastrophe abzuschätzen, aber es ist offensichtlich, dass kein Platz auf Erden, bis auf Tschernobyl, jemals von ziviler Nukleartechnologie heimgesucht wurde. Die Situation in Fukushima schürt Angst und entfacht Mitgefühl in uns allen und stellt Fragen an unser eigenes System zur Erzeugung von Kernenergie. Daher finde ich es besonders skandalös, dass berechtigte Bedenken, die durch diese Krisenzeit aufgeworfen werden, für parteiische Zwecke missbraucht werden sollten. Es geht nicht darum, die Debatte über Atomkraft zu verbieten. Wie bei jedem Thema, und besonders bei denjenigen mit derartiger strategischer Wichtigkeit, muss eine demokratische Debatte die Verabschiedung vernünftiger Lösungen ermöglichen. Da ich nicht glaube, dass Emotionen ein guter Ratgeber sind, habe ich die Dringlichkeitsentschließung des Europäischen Parlaments unterstützt. Sie überbringt unseren japanischen Freunden die Botschaft zuverlässiger Unterstützung, ohne die Einbeziehung innenpolitischer Themen zuzulassen, die die notwendige und unerlässliche Phase des Anstands nicht respektieren würden.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (S&D), schriftlich.(PL) Wir sollten auf die Situation in Japan und die Nachwirkungen der schrecklichen Katastrophe mit höchster Aufmerksamkeit und Dringlichkeit reagieren und nicht nur für moralische, sondern auch für wirtschaftliche, humanitäre und politische Unterstützung sorgen. Wir sollten honorieren, wie sich die Japaner selbst geholfen und die Maßnahmen der Rettungs- und Präventionsdienste ausgeführt haben. Andere Teile der Welt, einschließlich Europa, sollten aus dieser Katastrophe lernen. Wir haben Gebiete mit seismischer Aktivität. Lissabon erlitt großen Schaden infolge eines Tsunamis vor mehreren Jahrhunderten, so wie Messina zu einem späteren Zeitpunkt und Skopje aufgrund eines Erdbebens vor 50 Jahren. Wir arbeiten seit Jahren an einem Frühwarnsystem, und trotzdem haben wir immer noch nichts Brauchbares vorzuweisen. Wir sollten die Arbeit daran extrem beschleunigen. Frühwarnungen können unnötige Todesfälle verhindern und zwar mehrere Tausende davon.

 
  
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  David Martin (S&D), schriftlich. Man muss natürlich der gemeinsamen Entschließung zustimmen, die im Namen der Fraktionen bezüglich der dreifachen Tragödie Erdbeben, Tsunami und Nuklearunfall eingereicht wurde, und an den Beileidsbekundungen Europas für diejenigen teilnehmen, die ihr Leben in diesen schrecklichen Ereignissen verloren haben. Japans Wertschätzung unserer Aufrichtigkeit hinter dieser Entschließung wird allerdings, da bin ich mir sicher – wenn sie morgen fast einstimmig verabschiedet wird –, durch die Aktionen der Mitgliedstaaten relativiert werden, die bestenfalls entweder überreagiert und mit öffentlicher Panik gedroht haben oder schlimmstenfalls die Möglichkeit genutzt haben, protektionistische Maßnahmen zu verhängen. Die spanische Regierung hat darauf gedrängt, dass Güter aus Japan sorgfältig auf radioaktive Strahlung zu untersuchen seien, die Niederlande hat Dockarbeiter zum vorsichtigen Umgang aller Container aus Japan ermahnt, Frankreich fordert eine Überprüfung aller Güter vor dem Export aus Japan und der deutsche Zoll fordert stichprobenartige Überprüfungen auf radioaktive Strahlung bei allen aus Japan importierten Gütern, einschließlich Autos. Die meisten dieser Restriktionen wurden auf Güter verhängt, die vor dem Erdbeben erzeugt wurden und Wochen, wenn nicht Monate, zuvor die Häfen Japans verlassen haben! So viel zur Solidarität!

 
  
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  Clemente Mastella (PPE), schriftlich. − (IT) Die Katastrophe, die Japan aufgrund eines Erdbebens und eines Tsunamis überraschender Ausmaße ereilt hat, hinterlässt uns alle mit einem Gefühl tiefempfundener Trauer über den immensen Verlust von Leben und erheblichem Schaden an Eigentum. Lassen Sie uns dann alle, als Abgeordnete, den Menschen und der japanischen Regierung unser ehrliches Mitgefühl ausdrücken. Unsere Gedanken und die aller europäischen Bürgerinnen und Bürger gelten den Tausenden von Menschen, die jetzt ihr Leben und ihre Gemeinschaften wieder aufbauen müssen. Gleichzeitig sind wir von den schnellen und entschlossenen Maßnahmen der lokalen Behörden und Notdienste und von dem beispielhaften Mut und der Entschlossenheit des japanischen Volkes beeindruckt. Obwohl die EU bereits ihr Katastrophenschutzverfahren aktiviert hat, indem sie Fachleute aus Europa zur Koordinierung der Nothilfe entsendet hat, bitten wir auch die Mitgliedstaaten dringend darum, vorrangig die Katastrophengebiete mit jeglicher notwendiger humanitärer, technischer und finanzieller Hilfe zu unterstützen. Eingedenk der engen Freundschaft und der starken politischen und wirtschaftlichen Beziehungen, die die EU und Japan verbinden, sind wir entschlossen, dieses Land bei dem Kampf, die ihm auferlegten Herausforderungen zu überwinden, zu unterstützen, einschließlich der Bedrohung durch eine reale nukleare Katastrophe.

 
  
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  Véronique Mathieu (PPE), schriftlich. (FR) Ich habe für den Entschließungsantrag gestimmt, der die Solidarität der Abgeordneten des Europäischen Parlaments mit dem japanischen Volk und seiner Regierung nach den frappierenden Ereignissen der letzten Tage zum Ausdruck bringt. Wir möchten, dass die Union und die Mitgliedstaaten Japan und den von der Katastrophe betroffenen Regionen jegliche notwendige humanitäre, technische und finanzielle Hilfe und Unterstützung zukommen lassen.

 
  
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  Nuno Melo (PPE), schriftlich. (PT) Es ist die Pflicht des Parlaments, seine Solidarität mit der japanischen Regierung nach dieser dreifachen Katastrophe, die das Land heimsuchte – dem Erdbeben, dem Tsunami und dem Nuklearunfall –, auszudrücken. In dieser gemeinsamen Entschließung, die von allen Fraktionen eingereicht wurde, fordern wir die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, Japan und den von der Katastrophe betroffenen Regionen jede notwendige Hilfe und Unterstützung auf humanitärer, technischer und finanzieller Ebene zu gewähren. Das verheerenden Erdbeben und der Tsunami, von denen Japan am 11. März heimgesucht wurde, haben zu Tausenden von Todesopfern und Vermissten sowie beträchtlichen Sachschäden geführt. Die Katastrophe verursachte außerdem einen äußerst schweren Nuklearunfall, der das Atomkraftwerk Fukushima betrifft und für sich selbst eine ernsthafte Bedrohung darstellt. Es ist außerdem unsere Pflicht, dem japanischen Volk und seiner Regierung unsere uneingeschränkte Solidarität auszudrücken und den Opfern dieser dreifachen Katastrophe unsere Beileidsbekundungen zu überbringen.

 
  
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  Louis Michel (ALDE), schriftlich. (FR) Angesichts des Ausmaßes des Tsunamis und der Stärke des Erdbebens am 11. März muss ich meine uneingeschränkte Solidarität den Opfern der Familien, der japanischen Bevölkerung sowie der japanischen Regierung ausdrücken. Ich möchte außerdem meine volle Unterstützung und meine ganze Bewunderung den Rettern und dem Mitarbeiterstab des Atomkraftwerkes Fukushima ausdrücken.

Glücklicherweise war die Europäische Union in der Lage, auf die japanische Anfrage rasch zu reagieren, insbesondere durch die Anwendung ihres „Katastrophenschutzverfahrens“, das entsprechend ausgelegt ist, um die Maßnahmen der 27 Mitgliedstaaten in Notsituationen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu koordinieren. Ebenso ist die Union bereit, jegliche technische Expertise im Bereich Kernkraft zu gewähren, um den japanischen und internationalen Experten zu helfen, die Situation in den umliegenden Gebieten sowie im Atomkraftwerk Fukushima unter Kontrolle zu bekommen.

 
  
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  Franz Obermayr (NI), schriftlich. Das verheerende Erdbeben und der Tsunami, die Japan und den pazifischen Raum am 11. März 2011 heimgesucht haben, verursachten tausende Todesfälle und Vermisste, sowie erhebliche Sachschäden, wodurch unzählige Existenzen zerstört wurden. In weiterer Folge entwickelte sich daraus ein extrem schwerer Nuklearunfall im Kernkraftwerk Fukushima. Laut der Erklärung des japanischen Ministerpräsidenten Naoto Kan macht das Land die schwerste Krise in 65 Jahren seit dem Zweiten Weltkrieg durch. In diesem Entschließungsantrag drückt das Europäische Parlament seine Solidarität zum japanischen Volk und seine aufrichtige Anteilnahme für die Opfer der Katastrophe aus. Ich habe daher für den vorliegenden Entschließungsantrag gestimmt und hoffe stark, dass man die Situation in Japan in den Griff bekommt und dass ein weltweites Umdenken in Sachen Atomenergie stattfinden wird.

 
  
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  Justas Vincas Paleckis (S&D), schriftlich.(LT) Wir haben gesehen, wie Japan eine Reihe schrecklicher Katastrophen in einer Form erlitten hat, wie sie kein anderes Land je erlebt hat. Ein Erdbeben, ein Tsunami, ein Unfall in einem Atomkraftwerk – jede einzelne dieser Katastrophen wäre für sich allein eine große Herausforderung, aber zusammengenommen sind sie eine untragbare Last für das Land und seine Bürgerinnen und Bürger. Sobald das Feuer, das immer noch im Atomkraftwerk Fukushima schwelt, erloschen ist, werden viele Fragen zu beantworten sein – hätten bestimmte Pannen vermieden werden können, und welche Sicherheitsverbesserungen sollten andere Atomkraftwerke einführen, damit Naturkatastrophen keine Nuklearunfälle verursachen? Alle Länder, die Kernenergie benutzen, sollten die Sicherheit ihrer Kernkraftwerke überprüfen. Diejenigen, die den Bau neuer Kraftwerke planen, sollten genauer untersuchen, welche Gefahren von ihnen ausgehen. Aktuell ist allerdings für die Europäische Union am wichtigsten, der Bevölkerung in Japan ihre Solidarität auszusprechen. Die Entschließung zur Lage in Japan ist daher wichtig. Wir müssen jede notwendige humanitäre, technische und finanzielle Unterstützung bereitstellen, um den Menschen jetzt beim Überleben zu helfen und die betroffenen Gebiete schnellstmöglich in Zukunft wieder aufzubauen.

 
  
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  Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. (IT) Das katastrophale Erdbeben, das Japan am 11. März heimgesucht hat, kann vor den Augen der Weltöffentlichkeit nicht verborgen bleiben; es muss unser Stichwort dafür sein, über die politischen und sozioökonomischen Aspekte der katastrophalen Folgen des Tsunamis nachzudenken. Wie alle meine Kolleginnen und Kollegen drücke ich durch die Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag mein tiefstes Mitgefühl dem japanischen Volk gegenüber aus, das mit großem Sinn für staatsbürgerliche Verantwortung bestmöglich mit dieser Katastrophe umgeht. Ich hoffe und wünsche mir, dass die EU durch ihr eigenes Katastrophenschutzverfahren Maßnahmen ergreifen wird, humanitäre Hilfe zu leisten und geeignete Projekte vorzuschlagen, um durch ein gemeinsames Projekt mit den japanischen Behörden dem Problem der nuklearen Verseuchung Herr zu werden, damit eine möglichst normale Situation wiederhergestellt werden kann.

 
  
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  Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. (PT) Am 11. März wurden Japan und der pazifische Raum von einem verheerenden Erdbeben und einem darauf folgenden Tsunami heimgesucht, was zu Tausenden von Todesopfern und Vermissten sowie beträchtlichen Sachschäden führte.

Ich habe für diese Entschließung gestimmt, die Solidarität mit den Opfern des Erdbebens, des Tsunamis und des Nuklearunfalls ausdrückt, und ich hoffe, dass der Aufruf des Parlaments an die EU und ihre Mitgliedstaaten, den betroffenen Regionen jede notwendige Hilfe und Unterstützung auf humanitärer, technischer und finanzieller Ebene zu gewähren, mit höchster Dringlichkeit befolgt wird.

 
  
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  Paulo Rangel (PPE), schriftlich. (PT) Zu einer Zeit, zu der Japan nach dem Erdbeben und dem Tsunami, die beide am 11. März das Land verwüsteten, seine schwerste Krise seit dem Zweiten Weltkrieg erlebt, möchte ich mich der Bekundung uneingeschränkter Solidarität dem japanischen Volk gegenüber und dem Aufruf des Parlaments an die EU und ihre Mitgliedstaaten anschließen, den betroffenen Regionen als dringliche Angelegenheit jede notwendige Hilfe und Unterstützung auf humanitärer, technischer und finanzieller Ebene zu gewähren.

 
  
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  Robert Rochefort (ALDE), schriftlich. (FR) Das Erdbeben und der Tsunami, die Japan beide am 11. März heimsuchten, haben zu vielen Tausenden von Todesopfern geführt (die aktuelle Schätzung übersteigt 27 000 Tote und Vermisste) und beträchtlichen Sachschaden verursacht. Unter diesen Zuständen muss Japan jetzt auch noch mit einem Nuklearunfall äußerster Schwere fertig werden. Weil Japan eine Krise dieses Ausmaßes nicht seit dem Zweiten Weltkrieg erlebt hat, unterstütze ich die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in diesem Land voll und ganz. Ich fordere auch von der EU, Japan jegliche mögliche humanitäre, technische und finanzielle Unterstützung zu gewähren, einschließlich medizinischer Versorgung, Matratzen, Zelten, Lebensmitteln, Fachleuten und Spezialisten für Radioaktivität und Kernenergie ... Ich möchte außerdem meine uneingeschränkte Solidarität mit der japanischen Bevölkerung zu Protokoll geben. Sie verdient meine Bewunderung für ihren Einsatz, ihren Mut und ihre Entschlossenheit angesichts dieser Katastrophe. Darüber hinaus fordere ich die japanische Regierung angesichts der Schwere der Lage im Atomkraftwerk Fukushima dazu auf, umfassende Transparenz walten zu lassen, und die Mitgliedstaaten der EU, eine breite öffentliche Debatte über Energie, die sich nicht allein auf Kernenergie beschränkt, abzuhalten.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. Ich unterstütze diese Entschließung voll und ganz, die erklärt: „1. Versichert dem japanischen Volk und seiner Regierung seine uneingeschränkte Solidarität und seine aufrichtige Anteilnahme für die Opfer dieser dreifachen Katastrophe zu einem Zeitpunkt, zu dem die Zahl der Opfer und die Sachschäden noch nicht vollständig abzusehen sind; äußert seine Bewunderung für den Einsatz, den Mut und die Entschlossenheit des japanischen Volkes und der Behörden angesichts dieser Katastrophe; 2. Fordert von der Union und ihren Mitgliedstaaten, vorrangig Japan und den von der Katastrophe betroffenen Regionen jede notwendige Hilfe und Unterstützung auf humanitärer, technischer und finanzieller Ebene zu gewähren, und begrüßt die Tatsache, dass die Union unverzüglich ihr Katastrophenschutzverfahren aktiviert hat, um ihre Soforthilfe zu koordinieren;“.

 
  
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  Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. (IT) Mit der heutigen Stimmabgabe wollte ich dem japanischen Volk und seiner Regierung meine Solidarität nach dem verheerenden Erdbeben, dem Tsunami und dem Nuklearunfall ausdrücken. Zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen haben wir die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, Japan und den von der Katastrophe betroffenen Regionen jede notwendige Hilfe und Unterstützung auf humanitärer, technischer und finanzieller Ebene zu gewähren, und gleichzeitig die Entscheidung begrüßt, das Katastrophenschutzverfahren unverzüglich zu aktivieren, um die Soforthilfe zu koordinieren. Der beispielhafte Mut und die Entschlossenheit der Japaner und der japanischen Behörden im Umgang mit der Situation sollte für uns alle ein Beispiel sein, und für die EU ein Grund mehr, dieses Land in der sehr heiklen Phase seines kompletten Wiederaufbaus nicht im Stich zu lassen.

 
  
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  Catherine Stihler (S&D), schriftlich. Ich begrüße diese Entschließung, weil ich glaube, dass wir die Menschen in Japan unterstützen müssen und auch aus dieser schrecklichen Situation lernen müssen.

 
  
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  Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. (PT) Am 11. März wurde der pazifische Raum, und Japan insbesondere, von einem verheerenden Erdbeben und Tsunami erschüttert. Ich glaube, dass es wichtig ist, hier einmal mehr zu erwähnen, dass Naturkatastrophen an Häufigkeit und Intensität immer mehr zunehmen und es daher notwendig ist, Szenarien vor und nach Krisen auf globaler Ebene zu überdenken, um sie vorherzusehen und den betroffenen Ländern zu helfen.

Gleichzeitig verursachte die Naturkatastrophe außerdem einen äußerst schwerwiegenden Nuklearunfall, der insbesondere das Atomkraftwerk Fukushima betraf. Dieses Ereignis hat gezeigt, dass es wichtig ist, über die Sicherheitsbedingungen in europäischen Atomkraftwerken nachzudenken.

Ich möchte daher zu einer Diskussion auffordern, welcher eine sorgfältige Analyse darüber vorausgehen sollte, wie die verheerenden Auswirkungen auf Land und Menschen, wo Nuklearunfälle stattfinden, reduziert werden können. Ich begrüße die Bereitschaft der EU, vorrangig jede notwendige Hilfe und Unterstützung auf humanitärer, technischer und finanzieller Ebene zu gewähren, sowie die unverzügliche Aktivierung des Katastrophenschutzverfahrens. Ich glaube jedoch, dass es von entscheidender Bedeutung ist, diesem Verfahren mehr logistische und planerische Ressourcen zu gewähren, so dass es ein echter Mechanismus für den Schutz der betroffenen Länder werden kann.

 
  
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  Dominique Vlasto (PPE), schriftlich. (FR) Meine Gedanken sind bei den Familien der Opfer, bei den Verwundeten und dem gesamten japanischen Volk, das von dieser Katastrophe heimgesucht wurde. Der Mut und die Würde des japanischen Volkes zwingen uns zur Bewunderung und ich freue mich, dass dieses Haus seine Unterstützung und seine Solidarität mithilfe dieser Entschließung bewiesen hat. Dies ist die größte Katastrophe, die Japan seit dem Zweiten Weltkrieg erlebt hat, und die Katastrophe in Fukushima hat uns alle schockiert und zwingt uns dazu, unseren Umgang mit Kernenergie zu überdenken. Dieses Thema hat aber keinen Einfluss auf die Möglichkeit, mit der Erzeugung von Kernenergie fortzufahren, einer Energie der Zukunft, die ihre Rolle in der Entkarbonisierung unserer Wirtschaft spielt und unsere Unabhängigkeit im Energiebereich garantiert, ungeachtet dessen, was einige uns mittels einer politischen Rettungsaktion vielleicht glauben machen wollen. Das Drama von Fukushima verlangt von uns vor allem, unsere Anforderungen im Bereich der nuklearen Sicherheit zu erhöhen. Ich unterstütze die Vorschläge der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) für eine Definition gemeinsamer Sicherheitsstandards und für größere Wachsamkeit in und um Atomkraftwerke herum. In dieser Angelegenheit muss die Expertise und die Leistungsfähigkeit der französischen Atomindustrie als Beispiel dienen. Von jetzt an liegt die Verantwortlichkeit bei der Europäischen Union, die energische Maßnahmen ergreifen muss, um sicherzustellen, dass eine nukleare Katastrophe dieses Ausmaßes in Europa niemals stattfinden wird.

 
  
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  Anna Záborská (PPE), schriftlich. – (SK) Der enorme Schaden, den die Erdbeben und der Tsunami in Japan verursacht haben, wird nicht über Nacht behoben sein. Wir müssen bereit sein, Japan mit konkreter praktischer Hilfe zu versorgen, selbst wenn das Interesse der Medien verebbt ist.

Solidarität ist einer der Grundpfeiler, auf dem sich das heutige Europa gründet. Es ist richtig, dass auch das Europäische Parlament, zusammen mit den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, unseren Freunden in Japan, leidgeprüft wie das Land ist, ein klares Zeichen gegeben hat, dass wir bei ihnen sind und sie sich jederzeit auf unsere Hilfe verlassen können.

 
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