Der Präsident. – Ernst Strasser hat seinen Rücktritt als Abgeordneter des Europäischen Parlaments mit Wirkung zum 24. März 2011 eingereicht. Gemäß Artikel 4, Absätze 1 und 3 der Geschäftsordnung nimmt das Parlament den Rücktritt zur Kenntnis und stellt das Freiwerden dieses Sitzes ab dem eben genannten Datum fest. Hella Ranner hat ihren Rücktritt als Abgeordnete des Europäischen Parlaments mit Wirkung zum 1. April 2011 eingereicht. Gemäß Artikel 4, Absätze 1 und 3 der Geschäftsordnung nimmt das Parlament den Rücktritt zur Kenntnis und stellt das Freiwerden dieses Sitzes ab dem eben genannten Datum fest. Die zuständigen österreichischen Behörden haben mir mitgeteilt, dass Herr Ernst Strasser mit Wirkung zum 31. März 2011 durch Herrn Hubert Pirker ersetzt werden wird. Ich möchte unseren neuen Abgeordneten willkommen heißen und daran erinnern, dass auf der Grundlage von Artikel 3 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments Herr Hubert Pirker seinen Sitz im Parlament und seinen Gremien einnehmen und alle dazugehörigen Rechte ausüben kann, bis seine Unterlagen überprüft sind oder es betreffend Streitfragen ein Urteil gibt, sofern er zuvor erklärt, dass er keine Ämter bekleidet, die unvereinbar mit dem Mandat als Mitglied des Europäischen Parlaments sind.
Barry Madlener (NI). – (NL) Herr Präsident, ich möchte in Verbindung mit Herrn Strasser und der anderen Abgeordneten, die beide das Parlament aufgrund korrupten Verhaltens verlassen haben, eine Bemerkung zur Geschäftsordnung machen: Herr Präsident, ich möchte fragen, ob Sie überprüfen werden, ob ihre gekürzten Löhne gesperrt werden können, weil es empörend wäre, wenn jemand, der hier in Korruption verwickelt war, auch noch einen gekürzten Lohn erhalten würde. Könnten Sie dies bitte prüfen?
Der Präsident. – Wir werden diese Frage später beantworten, weil ich darauf nicht vorbereitet war.
Antonio Masip Hidalgo (S&D). – (ES) Herr Präsident, ich habe eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung: Sie haben sich vorhin auf einen Antrag im Namen des gesamten Parlaments bezogen, dass ein Staat der Vereinigten Staaten jemanden lebenslänglich einsperren anstatt hinrichten soll.
Ich möchte beantragen, dass wir zwar in der Tat die Umwandlung dieses Urteils fordern sollten, wir jedoch nicht „in das Urteil einer lebenslangen Haftstrafe“ sagen sollten, insbesondere wenn man betrachtet, was eine lebenslange Haftstrafe in den Vereinigten Staaten bedeutet. Ich denke, die Formulierung sollte lauten, dass die Todesstrafe in eine „andere angemessene Strafe“ umgewandelt werden sollte.
Der Präsident. – Vielen Dank. Dies erfordert sicher eine separate und weitreichende Debatte. Für dieses Problem eine Lösung zu finden, ist definitiv keine einfache Angelegenheit.
Meine nächste Ankündigung ist, dass mich die zuständigen österreichischen Organe darüber informiert haben, dass Frau Hella Ranner mit Wirkung zum 1. April 2011 durch Herrn Heinz Becker ersetzt werden wird. Ich möchte unseren neuen Abgeordneten willkommen heißen und daran erinnern, dass auf der Grundlage von Artikel 3 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments Herr Heinz Becker seinen Sitz im Parlament und seinen Gremien einnehmen und alle dazugehörigen Rechte ausüben kann, bis seine Unterlagen überprüft sind oder es betreffend Streitfragen ein Urteil gibt, sofern er zuvor erklärt, dass er keine Ämter bekleidet, die unvereinbar mit dem Mandat als Mitglied des Europäischen Parlaments sind.