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Verfahren : 2009/0165(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0085/2011

Eingereichte Texte :

A7-0085/2011

Aussprachen :

PV 04/04/2011 - 14
CRE 04/04/2011 - 14

Abstimmungen :

PV 06/04/2011 - 8.9
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0136

Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 4. April 2011 - Straßburg Ausgabe im ABl.

14. Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzstatus (Aussprache)
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  Der Präsident. – Der nächste Punkt ist der Bericht von Frau Guillaume, im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzstatus (Neufassung) (KOM(2009)0554 – C7-0248/2009 – 2009/0165(COD)) (A7-0085/2011).

 
  
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  Sylvie Guillaume, Berichterstatterin.(FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren, diese Woche wird die erste Phase bei der Neufassung der Richtlinie über Asylverfahren erreicht. In der Tat muss unser Parlament am Mittwoch sein Urteil über den überarbeiteten Vorschlag der Kommission über gemeinsame Verfahren zur Zuerkennung und Aberkennung des Flüchtlingsstatus fällen.

Diese Stellungnahme des Europäischen Parlaments ist von wesentlicher Bedeutung für den Dialog, der in den kommenden Monaten mit dem Rat über einen Text aufgenommen werden wird, der meines Erachtens der Eckpfeiler des Asylpakets ist und über den sich – und es tut mir leid, das zu sagen – die Diskussionen im Rat im Stillstand befinden. Er wird als Grundlage für eine neue Version dieser Richtlinie dienen, was uns hoffentlich in die Lage versetzen wird, unsere Frist 2012 zur Umsetzung der gemeinsamen Asylvorschriften einzuhalten.

Die Abstimmung über diesen Bericht überschneidet sich mit der Veröffentlichung einer UNHCR-Studie in der letzten Woche über die 44 Industrienationen. Die Studie zeigt, dass entgegen der landläufigen Meinung, die Zahl der Asylsuchenden in reichen Ländern in 10 Jahren um insgesamt 40 % und in einem Jahr um 5 % abgenommen hat. Mit solchen Daten ausgestattet müssen wir die Wurzel dieses Rückgangs untersuchen. Resultiert er aus weniger Push-Faktoren oder strengeren Migrationskontrollen in einigen Ländern?

Der Bericht hat auch gezeigt, dass heute die Entwicklungsländer den Löwenanteil der Verantwortung für Asylfragen übernehmen, auch wenn sie nicht unbedingt über alle dazu notwendigen Ressourcen verfügen. Deshalb muss Europa den Teil der Verantwortung wahrnehmen, der ihm zukommt, und dafür müssen klare Regeln angenommen werden. Dies bringt mich zurück zu diesem Text über Asylverfahren und die wichtigsten Herausforderungen. Die derzeitige Richtlinie wird oftmals als ein Katalog der schlimmsten nationalen Praktiken beschrieben und hat zwei bedeutende Nachteile: Sie schützt die Rechte von Asylsuchenden nicht ausreichend, und sie schafft große Unterschiede hinsichtlich der Behandlung innerhalb der Mitgliedstaaten.

In der Tat gibt es immer noch erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Asylsystemen in Europa. Um nur zwei Beispiele zu nennen, lag im Jahr 2009 der Prozentanteil der positiven Entscheidungen in erster Instanz in den Mitgliedstaaten im Bereich von 65 % oder weniger als 1 %. Die Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine ablehnende Entscheidung in erster Instanz lag im Bereich von zwei bis 30 Tagen. Es besteht also eine Reihe von Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten, sei es im Hinblick auf die Gründe für beschleunigte Verfahren oder im Hinblick auf den Zugang zu persönlichen Anhörungen oder auf einen wirksamen Rechtsbehelf.

Tatsache ist, dass solche Unterschiede mit einem gemeinsamen Asylsystem, das gleichwertigen Schutz in der gesamten EU bieten sollte, unvereinbar sind. Diese Unterschiede laufen einem der Grundsätze der Dublin II-Verordnung zuwider, die auf der Annahme beruht, die Asylsysteme der Mitgliedstaaten seien vergleichbar. Daher ist die Harmonisierung der Rechtssysteme wesentlich, um endlich faire, zugängliche, sichere und wirksame Verfahren zu gewährleisten.

Da sie meines Erachtens falsch sind, möchte ich noch einmal auf einige Behauptungen antworten, die von den Gegnern dieses Textes gemacht wurden, für die diese Richtlinie letzten Endes nichts anderes als eine Erhöhung der Kosten und Missbräuche bedeutet.

Zugegebenermaßen können diese Verfahrensänderungen kurzfristig Kosten verursachen. Jedoch würde uns ein wenig Klarsicht dabei helfen, zu erkennen, dass heute vielmehr der Missbrauch unangemessener Verfahren im Hinblick auf Qualität und Sicherheit die Mitgliedstaaten teuer zu stehen kommt. Ich möchte zwei Indikatoren zur Unterstützung meines Arguments anführen: Die sehr große Anzahl der Rechtsbehelfe und die Länge der so zustande gekommenen Verfahren.

Ich möchte auch, dass wir uns in der Asylfrage von dem Schwarz-Weiß-Denken verabschieden, wenn gesagt wird, dass dies nur zu Missbrauch führe. In einem Kontext, in dem Einwanderungsfragen instrumentalisiert werden, ist die Verteidigung des Asyls als ein Grundrecht eine Verpflichtung. Wenn darüber hinaus die zurückhaltendsten Abgeordneten des Europäischen Parlaments der Lage in der arabischen Welt ihre Substanz nehmen, hat die Europäische Union auf jeden Fall die Verantwortung, den Opfern von Verfolgung fairen Schutz zu gewähren.

Aus diesem Grund unterstütze ich den Ansatz der Kommission, der auf die Verbesserung der erstinstanzlichen Verfahren – „Front-Loading“ – abzielt, weil qualitativ hochwertige erstinstanzliche Entscheidungen den Opfern von Verfolgung insofern besonders zugute kommen, als die zuständigen Behörden tragfähige Entscheidungen treffen, negative Entscheidungen besser fundieren und so das Risiko ihrer Aufhebung in der Berufungsinstanz mindern können, besser erkennen können, ob ein Antrag begründet oder unbegründet ist oder missbräuchlich gestellt wurde, sowie die Kosten der Mitgliedstaaten für die Aufnahme von Asylbewerbern und das Verfahren senken können. Gleichzeitig werden ihre Bemühungen zur Ausweisung von Asylsuchenden, deren Anträge wirklich abgelehnt wurden, unterstützt.

Abschließend möchte ich ein paar Worte über einige Schlüsselpunkte sagen, durch die wir diesen Bericht nun – hoffentlich – weiterführen können. Erstens ist das Recht auf unentgeltlichen rechtlichen Beistand in erster Instanz meines Erachtens eine wesentliche Garantie, wenn es um die Verbesserung der Qualität von Entscheidungen geht. Zweitens werden schutzbedürftige Antragsteller, über die in der gegenwärtigen Richtlinie vollkommen hinweggesehen wird, besser berücksichtigt.

Die dritte Herausforderung ist die Festlegung ehrgeizigerer Fristen für Rechtsbehelfe, um das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf zu stärken und größere Garantien im Falle von beschleunigten Verfahren zu bieten, insbesondere eine Reduzierung ihrer Begründungen oder die Festlegung vernünftiger Fristen. Im Hinblick auf das Konzept der sicheren Staaten fordern wir eine gemeinsame europäische Liste, die in Übereinstimmung mit dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und gemäß der Empfehlung des Gerichtshofes aus dem Jahr 2008 angenommen werden soll.

Zum Abschluss sollte die endgültige Annahme dieses Berichts ein starkes Signal des Parlaments an den Rat und die Kommission sein. Meiner Meinung nach wurden die roten Linien des Parlaments festgelegt und die Messlatte wurde gesetzt: Meine Damen und Herren, wir zielen auf eine stärkere Harmonisierung der Schutznormen ab, und wir sollten darüber hocherfreut sein.

(Beifall)

 
  
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  Cecilia Malmström, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident, die Abstimmung diese Woche über die Richtlinie über Asylverfahren ist von großer Bedeutung. Sie wird ein entscheidender Schritt auf dem Weg zum Abschluss der zweiten Phase des gemeinsamen Asylsystems bis 2012 in Einklang mit der Verpflichtung der EU aus dem Stockholmer Programm sein. Ich möchte der Berichterstatterin Frau Sylvie Guillaume für ihr außerordentliches Engagement für dieses Dossier und für die gute Zusammenarbeit zwischen uns danken. Sie haben große Flexibilität und ein tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Asylsuchenden und die Herausforderungen gezeigt, mit denen die nationalen Verwaltungen konfrontiert sind.

Die neue Richtlinie über Asylverfahren wird der Eckpfeiler des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sein. Asylsuchenden muss, wie Sie gesagt haben, die gleiche Behandlung geboten werden, egal wo in der Europäischen Union sie Asyl beantragen. Heute wissen wir, dass es viele Unterschiede gibt, was in ein und derselben Europäischen Union mit den gleichen internationalen Konventionen und den gleichen europäischen Werten natürlich nur schwer zu verstehen ist.

Es ist überaus wichtig, dass die gemeinsamen Verfahren fair und wirksam sind. Sie müssen die Verhinderung von Missbräuchen des Asylsystems unterstützen, aber auch die Grundrechte achten. Ich bin fest davon überzeugt, dass diese Ziele erreicht werden können, allerdings nur dann, wenn die gemeinsamen Regeln überall in der Union die gleichen qualitativ hochwertigen Entscheidungen seitens der Asylbehörden gewährleisten. Der Vorschlag der Kommission wurde in diesem Sinne erarbeitet, und ich stelle erfreut fest, dass Frau Guillaume und der Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten diesen Vorschlag im Allgemeinen unterstützen.

In der Tat erhöhen viele Änderungsanträge in dem Berichtentwurf die Garantien für Asylsuchende, insbesondere im Hinblick auf Minderjährige. Einige Änderungsanträge zielen auch auf mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten ab, indem bestimmte Begründungen für beschleunigte Verfahren eingeführt werden. Ich halte den Änderungsantrag über die Konzepte des sicheren Staates für sehr ehrgeizig. Dadurch würde das Regelwerk neu strukturiert und die Praktiken in den Mitgliedstaaten geändert. Ich nehme auch mit Interesse die Kompromissänderungsanträge über unentgeltlichen rechtlichen Beistand zur Kenntnis. Dies könnte in der Tat zur Lösung einer verzwickten rechtlichen Frage beitragen, die von mehreren Mitgliedstaaten erwähnt worden ist.

Wie Sie wissen, ist die Kommission gerade dabei, einen geänderten Vorschlag für diese Richtlinie auszuarbeiten, um den festgefahrenen Verhandlungen im Rat Auftrieb zu geben. Die Abstimmung, die morgen oder Mittwoch stattfinden wird, ist ein strategischer Prüfstein in den Verhandlungen. Die Kommission wird alle Änderungsanträge des Parlaments bei der Erstellung des geänderten Vorschlags sorgfältig berücksichtigen. Ich freue mich darauf, mit den Abgeordneten in dieser Sache und im Hinblick auf andere Vorschläge zusammenzuarbeiten.

 
  
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  Monika Hohlmeier, im Namen der PPE-Fraktion. – Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal darf ich mich herzlich für die vielfältigen Gespräche bedanken, die wir mit der Berichterstatterin, aber auch mit der Kommissarin und den Schattenberichterstattern führen konnten; dabei konnten in einigen Bereichen auch gute Kompromisse erzielt werden. Wie von Kommissarin Malmström eben ausgeführt wurde, gehört dazu der Kompromiss zum kostenlosen Rechtsbeistand, insbesondere auch zum besonderen Schutz der Minderjährigen. Dazu gehört ferner, dass wir uns auf Antragsteller verständigen konnten, die besonders schützenswert sind, dass wir bei der Sprache miteinander einen sinnvollen Kompromiss finden konnten und darüber hinausgehend auch zum Thema sichere Drittstaaten einen Kompromiss gefunden haben.

Ziel ist es, grundsätzlich die Verwaltungsverfahren qualitativ zu verbessern, sodass es weniger gerichtliche Verfahren in zweiter und in dritter Instanz gibt, um den Asylbewerbern, die tatsächlich verfolgt sind, möglichst rasch und möglichst konsequent effektiv Hilfe und Schutz zukommen zu lassen. Ich befürworte ausdrücklich, dass es in allen Mitgliedstaaten angemessene Mindeststandards geben muss. Sowohl der Kommissionstext als auch einige einzelne Änderungsanträge, die den Kommissionstext abändern sollen, verkehren jedoch die gute Absicht leider teilweise ins Gegenteil. Es werden vielfältige Möglichkeiten aufgebaut, um Verfahren zu verzögern oder sogar das Asylrecht massiv zu missbrauchen. Ich will dazu einzelne Beispiele nennen.

Es darf beispielsweise ein Antragsteller dreimal einen unzulässigen Antrag stellen, und er hat dreimal Anspruch auf ein volles Verfahren. Erst dann darf ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden. Ein Verfahren darf nicht beschleunigt werden, wenn jemand offensichtlich nicht als Flüchtling gemäß der Genfer Konvention anzuerkennen ist. Ich nenne in diesem Zusammenhang nur das Thema Tunesien und auch das Thema Wirtschaftsflüchtlinge.

Ein weiteres Beispiel: Wenn Folgeanträge ohne neue relevante Inhalte gestellt werden, soll ebenfalls kein beschleunigtes Verfahren möglich sein. Was ich aber als noch schwerwiegender erachte, ist das Thema Abtauchen. Wenn jemand illegal abtaucht, dann darf sein Antrag nicht mehr negativ beschieden und abgeschlossen werden. Er muss die Post gegenzeichnen. Wenn ein Asylbewerber einen negativen Bescheid erwartet, dann bräuchte er also, wenn man einem Antrag der Grünen folgt, nur die Annahme der Post zu verweigern bzw. nicht anwesend zu sein. Dann bedeutet das in der Konsequenz, dass er damit das Verfahren in die Länge ziehen kann.

 
  
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  Claude Moraes, im Namen der S&D-Fraktion. – Herr Präsident, ich spreche im Namen meiner Fraktion, wenn ich sage, dass wir uns in praktischer und in politischer Hinsicht in einer sehr schwierigen Lage befinden, in der die Mitgliedstaaten seit 1999 über den Abschluss eines Asylpakets sprechen. Wenn es einen politischen Imperativ gibt, dann heute, da sich Nordafrika – und der Mittelmeerraum – in der Krise befinden.

Die Gespräche über die Lastenteilung sollten nun zu einem praktischen und vernünftigen Vorschlag führen. Im Namen meiner Fraktion möchte ich sagen, dass Frau Sylvie Guillaume – in Zusammenarbeit mit all den Schattenberichterstattern, wie Frau Hohlmeier gesagt hat – einen Vorschlag ausgearbeitet hat, der sowohl vernünftig als auch wirksam ist und wirklich einen Eckpfeiler des Asylpakets darstellt, wie der Herr Kommissar gesagt hat. Aus diesem Grund ist die Abstimmung am Mittwoch von so zentraler Bedeutung. Wenn wir die im Ausschuss erzielte Mehrheit wiederholen können, können wir in eine Position gelangen, in der ein Asylpaket zum Abschluss gebracht wird, das die vielen Sorgen und Befindlichkeiten im gesamten Parlament berücksichtigt.

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Ich habe als Asylanwalt jahrelang mit Flüchtlingsfällen zu tun gehabt und ich weiß, dass der Feind eines guten Asylverfahrens – eines fairen, gerechten, wirksamen Asylverfahrens, das von den meisten Mitgliedstaaten akzeptiert wird – ein mangelndes „Front-Loading“ der Asylfälle ist. Die Tatsache, dass die Entscheidungsfindung in der gesamten Europäischen Union an Qualität zu wünschen übrig lässt, führt in vielen Mitgliedstaaten zu höheren Kosten und nicht zu niedrigeren Kosten. Wenn die Mitgliedstaaten also über die finanziellen Folgen sprechen, sollten Sie einsehen, dass die Qualität der Entscheidungsfindung, das heißt, beim ersten Mal die richtige Entscheidung zu treffen, und die Gewährleistung des effektiven Funktionierens des Berufungsverfahrens die Punkte sind, wo wir Geld sparen und wo wir fair und gerecht sind.

Wenn es Abgeordnete gibt, die Zweifel daran haben, dass dieser Bericht wirksam, fair und gerecht ist, sollten sie diese Verfahren sorgfältig betrachten und begreifen, dass viel Arbeit in die Lösung vieler der potenziell strittigen Aspekte investiert wurde. Es muss auch betont werden, dass es in dieser Debatte nicht nur um die Kosten gehen sollte: Es geht um die Harmonisierung von Praktiken in der gesamten EU. Es ist klar, dass die Normen zwischen den Mitgliedstaaten zu sehr variieren. Wenn wir aber mit dieser Art von Asyllotterie weitermachen, ignorieren wir die Realität, nämlich dass die Asylzahlen steigen. Wie wir wissen, sinken diese Asylzahlen seit vielen Jahren stark. Nun befinden wir uns in einer schwierigeren Lage.

Die Regeln in der Verfahrensrichtlinie decken vielleicht den komplexesten Teil des ganzen Asylpakets ab. Die Fairness und Wirksamkeit des Verfahrens kann eine Sache von Leben oder Tod für diejenigen bedeuten, die vor Verfolgung flüchten. Wir müssen uns unserer Verantwortung bei der Erfüllung internationaler Verpflichtungen bewusst sein, wenn es um Menschen geht, die innerhalb unserer Grenzen Schutz suchen.

Deshalb möchte ich der Berichterstatterin und allen Schattenberichterstattern zu ihren engagierten Bemühungen zur Erzielung einer starken Position im Parlament gratulieren. Lassen Sie uns die Abstimmung, die wir im Ausschuss hatten, wiederholen. Lassen Sie uns gewährleisten, dass wir ein starkes Signal an die Kommission – aber hauptsächlich an die Mitgliedstaaten – aussenden, dass wir es in diesem Parlament ernst damit meinen, das Asylpaket in einer Weise zum Abschluss zu bringen, die für viele im ganzen Parlament akzeptabel sein wird.

 
  
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  Nadja Hirsch, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident, sehr geehrte Frau Kommissarin! Zuerst einmal herzlichen Dank an die Berichterstatterin und an die Schattenberichterstatter. Wir hatten sehr viele Diskussionen. Zum Ende hin sind wir teilweise zu wirklich guten Kompromissen gekommen, wenn wir auch alle wissen, dass es natürlich nicht immer ganz so einfach ist.

Für die Liberalen möchte ich aber sagen, dass wir auf jeden Fall immer noch zu dem Ziel stehen, bis 2012 ein gemeinsames, EU-weites Asylsystem zu etablieren, und das heißt auch, dass wir jetzt tatsächlich vorankommen müssen und auch an den Rat ein ganz klares Signal senden müssen, dass wir dieses Ziel nicht aus den Augen verloren haben und natürlich noch bereit sind, in Verhandlungen zu treten. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Aber ich glaube auch, dass wir klarmachen müssen, dass wir vor allem ein gemeinsames Asylsystem wollen. Es kann nicht sein, dass, wie schon gesagt wurde, es eigentlich schon fast eine Lotterie ist, wo ein Asylsuchender den Antrag stellt.

Es kann nicht sein – und da bin ich froh, dass wir das in letzter Minute geschafft haben –, dass jeder einzelne Mitgliedstaat eine eigene nationale Liste darüber hat, was ein sicherer Drittstaat ist. Entweder ein Staat ist sicher, oder er ist nicht sicher – und dann muss immer noch in jedem individuellen Fall geprüft werden, ob es für die jeweilige Person, die den Antrag stellt, tatsächlich ein sicherer Drittstaat sein kann, oder ob dies in der individuellen Situation vielleicht doch nicht einfach so per se gesagt werden kann.

Ich bin auch davon überzeugt, dass letztendlich die Mitgliedstaaten davon profitieren werden, aber auch die Asylsuchenden, die eben künftig die Chance haben, in einem fairen und trotzdem schnellen Antragsverfahren gleich in erster Instanz eine Zusage zu bekommen, wenn das so umgesetzt wird, wie wir uns das vorstellen. Denn ich glaube, auch das ist ein Recht; Asyl ist ein Recht und keine Gnade. Dazu müssen wir ganz klar stehen und dann auch ein klares Verfahren haben.

Vor allem begrüße ich es, dass wir es geschafft haben, die Rechte der Minderjährigen noch weiter auszubauen. Dahinter stehe ich, und dahinter steht die Liberale Fraktion, und ich freue mich, wenn wir hier morgen ein gutes Ergebnis bekommen.

 
  
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  Hélène Flautre, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(FR) Herr Präsident, die Arbeit, die bei diesem Bericht unter der Leitung von Frau Guillaume geleistet wurde, ist überaus wichtig. Wie Frau Malmström gesagt hat, ist sie der Eckpfeiler des europäischen Asylsystems, und es stimmt, dass eine enorme Kluft zwischen der gegenwärtigen Lage und einem europäischen System besteht. Man sollte diese Kluft eigentlich als Abgrund bezeichnen, einen Abgrund, in den die Rechte von Asylsuchenden und die Glaubwürdigkeit unseres Schutzsystems in Europas fallen.

Wenn wir Staaten haben, deren Quoten positiver erstinstanzlicher Reaktionen im Bereich von 165 % liegen, wenn in einem Staat wie zum Beispiel Frankreich 75 % der Schutzentscheidungen, die Kosovaren oder Albanern gewährt werden, in der Berufungsinstanz getroffen werden, wenn wir wissen, dass diese Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung haben, gewinnen wir eine gewisse Vorstellung von dem Zustand der Lage, und wir glauben wirklich, dass der Rat zügig handeln und einsehen sollte, dass die Option, die von der Europäischen Kommission gewählt wurde – und die durch den unter der Leitung von Frau Guillaume erstellten, qualitativ hochwertigen Bericht gestärkt wird – nämlich die Qualität der erstinstanzlichen Entscheidungsfindung zu verbessern, absolut entscheidend ist.-

So wie ich es verstehe, sind die Staaten, die am lautesten schreien, nicht diejenigen, die zahlen, und auch nicht diejenigen, die die meisten Asylsuchenden aufnehmen. Wir sollten nicht vergessen, dass Zypern, Schweden, Luxemburg und Belgien gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil die meisten Asylsuchenden aufnehmen. Lassen Sie uns also auch diesen Staaten zuhören, weil sie uns sagen können, welche Normen am besten Normen sind, wenn es um den internationalen Schutz für Asylsuchende geht.

 
  
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  Kyriacos Triantaphyllides, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – Herr Präsident, im Hinblick auf die Abstimmung am Mittwoch bin ich sehr erfreut, heute diese Debatte zu führen. Hoffentlich wird unsere Arbeit den Rat aus seiner Trägheit reißen und produktive Verhandlungen auslösen, die es uns ermöglichen, unser Ziel eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems bis 2012 zu erfüllen und so die harte Arbeit in Betracht zu ziehen, die wir in dieses Dossier gesteckt haben. Ich möchte Frau Guillaume für ihre großartige Arbeit und ihren versöhnlichen Ansatz herzlich danken.

Im Allgemeinen ist das Ergebnis ein guter Text, der erhebliche Verbesserungen im Hinblick auf die derzeit in der EU umgesetzten Asylverfahren beinhaltet, die von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat enorm variieren.

Ich werde nur einige wenige nennen, aber es wurden neue Bestimmungen eingeführt, um zu gewährleisten, dass jeder Antragsteller über die entsprechenden Mittel verfügt, um seine oder ihre Anträge zur Erzielung einer Asylentscheidung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten zu begründen, wie die persönliche Anhörung und unentgeltliche Beratung in Bezug auf verfahrenstechnische und rechtliche Aspekte in erstinstanzlichen Verfahren, einschließlich der Vorbereitung der notwendigen Verfahrensunterlagen.

 
  
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  Gerard Batten, im Namen der EFD-Fraktion. – Herr Präsident, die bestehende Richtlinie aus dem Jahr 2005 über den internationalen Schutz soll als Aufnahmerichtlinie für Asylsuchende neu gefasst werden. Die neue Aufnahmerichtlinie ist eine Entwicklung der gemeinsamen Einwanderungs- und Asylpolitik der EU gemäß den Bestimmungen des Vertrags von Lissabon. Die neue Richtlinie soll ein neues System einrichten, um über die Kriterien für Asylsuchende zu entscheiden: wer in die Mitgliedstaaten einreisen darf und wer nicht und wer den Flüchtlingsstatus erhält und wer nicht, und unter welchen Bedingungen. Sie soll die Asylpolitik der Mitgliedstaaten harmonisieren und Asylsuchenden mehr Rechte und Privilegien geben.

Der gegenwärtige Zustrom von Menschen aus Nordafrika ist natürlich nur eine weitere vorteilhafte Krise, die der EU eine weitere Gelegenheit bietet, ihre Macht und Herrschaft auszudehnen. Die Einwanderungs- und Asylpolitik sollte das alleinige Privileg des unabhängigen souveränen Nationalstaates sein. Dieser Vorschlag für eine Richtlinie ist wie der Vertrag von Lissabon: Er tut genau das, was seine Gegner immer gesagt haben: Und natürlich ist das der Grund dafür, dass Sie den Menschen Europas ein Referendum darüber verweigert haben.

 
  
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  Daniël van der Stoep (NI).(NL) Herr Präsident, meine Partei, die niederländische Partei für Freiheit (PVV) hat immer absolut klare Worte gesprochen. Wir waren und sind weiterhin gegen eine europäische Asyl- und Einwanderungspolitik. Die Mitgliedstaaten können über solche Angelegenheiten problemlos selbst entscheiden. Die gegenwärtige niederländische Regierung ist die bislang beste Regierung, mit einer ausgezeichneten Agenda für Asyl- und Einwanderungspolitik. Diesbezüglich benötigen Premierminister Rutte und Minister Leers nun wirklich kein Einschreiten seitens Europas.

Meine Partei ist eine Partei, die Klartext spricht. Worum geht es in der heutigen Debatte eigentlich? Um internationalen Schutz. Wir bezeichnen ihn einfach als „Asyl“. Insbesondere zu einem Zeitpunkt, an dem wir mit einer katastrophalen Masseneinwanderung von nicht-westlichen Zuwanderern konfrontiert sind, sollten wir kein Blatt vor den Mund nehmen. Herr Präsident, wenn es nach Europa ginge, dann würden wir alle Grenzen sperrangelweit öffnen und Europa würde zu einem Paradies für Glücksritter und Profitjäger werden, also ob es das nicht schon wäre. Sehen Sie sich Italien an, sehen Sie sich Lampedusa an. Was Europa anbelangt, würden alle halbkriminellen Glücksritter aus der Berberei einfach in das Asylverfahren eingeschlossen und am Ende auch noch bleiben dürfen!

Herr Präsident, könnte die Frau Kommissarin bitte erklären, warum Europa immer die Last auf sich nehmen muss? Warum steuern all diese Boote in unsere Richtung? Die einzige und angemessenste Lösung besteht darin, diesen Flüchtlingen in ihrer Region Linderung zu verschaffen. Lassen Sie dieses Problem doch die Afrikanische Union, die Arabische Liga oder die schreckliche Organisation der Islamischen Konferenz lösen. Sie und nicht wir sollten dafür verantwortlich gemacht werden, Schutz in der Region zu schaffen.

Umso perverser ist die Tatsache, dass wir es für sie mit diesem Bericht sogar noch einfacher machen, in die Europäische Union einzureisen. Erst recht zu diesem Zeitpunkt, an dem Horden von Asylsuchenden aus der Berberei die Europäische Union stürmen, müssen wir die Asylanträge verschärfen und nicht entschärfen.

 
  
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  Reinhard Bütikofer (Verts/ALE). - Herr Präsident! Der Kollege hat gerade von Horden von Barbaren gesprochen, die nach Europa kommen. Dieser Zynismus kann hier nicht unwidersprochen bleiben. Das ist diffamierend gegenüber diesen Menschen. Ich bitte Sie, den Kollegen zurechtzuweisen.

 
  
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  Daniël van der Stoep (NI).(NL) Vielen Dank, Herr Präsident, ich werde das korrigieren. Ich habe nicht über Barbaren gesprochen. Vielleicht haben Sie das von den Dolmetschern gehört. Ich spreche über den historischen Namen dieser Region, nämlich die Berberei. Es gibt andere Bezeichnungen für diesen Teil der Welt, aber ich bezeichne ihn so. Ich sage nicht, dass die Menschen aus der Berberei wie Barbaren unsere Küsten ansteuern. Ich möchte, dass dies korrigiert wird.

 
  
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  Der Präsident. – Herr van der Stoep, all diese Bemerkungen werden in unserem Protokoll aufgezeichnet, sie können Sie also überprüfen. Alle ursprünglichen Wörter, Ihre Antwort und die zweite Antwort werden in diesem Protokoll aufgezeichnet sein.

 
  
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  Anna Hedh (S&D).(SV) Herr Präsident, zuerst möchte ich der Berichterstatterin für Ihre ausgezeichnete und sehr harte Arbeit an diesem Bericht danken, der einen Großteil des Asylpakets darstellt. Alle Mitgliedstaaten müssen faire und rechtssichere Verfahren für Asylsuchende haben. Die EU wird niemals ein gut funktionierendes Asylsystem haben, wenn wir keine gemeinsamen Mindestnormen für die Bearbeitung von Anträgen und für die Rechte haben, die Asylsuchenden während dieses Prozesses zuerkannt werden. Natürlich dürfen diese Bestimmungen nicht bloß auf dem Papier existieren, sondern müssen in der Praxis in konsequenter Weise in ganz Europa angewendet werden.

Vor diesem Hintergrund ist es meines Erachtens überaus bedauerlich, dass die Kommission ihre Absicht angekündigt hat, einen neuen, verwässerten Vorschlag vorzulegen, der den Wünschen vieler Regierungen im Rat näher steht. Angesichts der Position der Kommission in dieser Hinsicht und angesichts der Stimmung innerhalb des Rates ist die Abstimmung über diesen Bericht sogar noch wichtiger.

Das Europäische Parlament muss nun ein klares Signal aussenden, dass wir in jedem Fall das Recht auf Asylgesuch unterstützen und dass wir glauben, dass alle Asylsuchenden eine faire und gründliche Prüfung ihrer Anträge verdienen. Die wichtigste Methode, die vorgeschlagen wird, nämlich, dass wir unsere Ressourcen in die Bearbeitung von Anträgen in der ersten Instanz investieren sollten, ist absolut richtig und dadurch wird die Sache sowohl für die Asylsuchenden, die schneller über das Ergebnis informiert werden, als auch für die Mitgliedstaaten vereinfacht, da diese die Kosten für weitere Untersuchungen als Folge der mangelhaften Qualität der Erstprüfung vermeiden werden. Der Vorschlag beinhaltet zahlreiche gute Änderungsanträge, aber ich möchte insbesondere einen Änderungsantrag hervorheben, der gewährleistet, dass die Anliegen von besonders schutzbedürftigen Antragstellern berücksichtigt werden, insbesondere diejenigen von unbegleiteten Minderjährigen. Die klare Definition von Familienmitgliedern, die vorgeschlagen wird, wird auch die Situation insbesondere für viele Minderjährige verbessern.

 
  
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  Tanja Fajon (S&D).(SL) Herr Präsident, ich möchte die hervorragende Arbeit der Berichterstatterin Frau Sylvie Guillaume loben. Die Europäische Union braucht dringend koordinierte, faire und wirksame Asylverfahren. Diese Notwendigkeit wird in der gegenwärtigen Krise deutlich, von der die Flüchtlinge aus dem Mittelmeerraum betroffen sind. Gemeinsame Regeln sind im Interesse sowohl der Mitgliedstaaten als auch der Asylsuchenden.

Meine Damen und Herren, das Recht auf Asyl ist ein Grundprinzip der Menschenrechte. Flüchtlinge sollten für die Grenzüberschreitung nicht bestraft werden. Unsere vorrangige Aufgabe ist es, allen Asylsuchenden zu helfen, ihre grundlegenden Menschenrechte zu schützen und zu gewährleisten, dass bei der Berücksichtigung ihrer Anträge qualitativ hochwertige europäische Normen angewendet werden.

Leider scheint es, dass immer weniger europäische Länder die Rechte auf Asyl achten oder dass sie Einwanderer mit zunehmender Furcht und Misstrauen aufnehmen. Die Geschehnisse heute auf der italienischen Insel Lampedusa sind alarmierend. Sie lassen das bedrohliche und quälende Gefühl aufkommen, dass Flüchtlinge in der Europäischen Union nicht erwünscht sind. Wir müssen Solidarität zeigen mit den Menschen, die vor Krisenherden fliehen, insbesondere mit denjenigen, die aus Libyen fliehen und internationalen Schutz benötigen.

Angesichts der Entwicklungen in den arabischen Ländern und in Nordafrika müssen wir auf die Möglichkeit vorbereitet sein, das in Zukunft sogar noch mehr Flüchtlinge in der Union eintreffen. Auch aus diesem Grund müssen wir Verfahren verbessern und koordinieren. Dadurch können wir das Leben sowohl für uns als auch für die Flüchtlinge einfacher gestalten. Wir werden Länder entlasten, die derzeit menschlichere Verfahren für Asylsuchende anwenden, und die Belastung fairer verteilen. Europa darf nicht zu einer Festung werden. Asylsuchende dürfen nicht zu Opfern unserer Systeme werden. Ich wünsche mir, dass dieser Bericht am Mittwoch von einer großen Mehrheit angenommen wird.

 
  
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  Georgios Papanikolaou (PPE).(EL) Herr Präsident, ich muss dem Gesagten insofern zustimmen, als wir alle zuverlässige und wirksame Asylverfahren haben wollen und wir alle diese Ziele schützen wollen.

Jedoch werde auch ich ein Beispiel aus unserer Erfahrung in Griechenland vor einigen Monaten während der offiziellen Asylmission des Parlaments nennen. Als wir am Flughafen eintrafen, besuchten wir die Gewahrsamseinrichtung, in der ein Drittstaatsangehöriger festgehalten wurde; er wurde uns vorgeführt und wir haben mit ihm gesprochen.

Er erzählte uns, dass er Asyl beantragt habe, und nach einer Weile begann er, mit uns in Griechisch zu sprechen. Wir fragten ihn, wo er Griechisch gelernt hat, und er antwortete: Ich spreche Griechisch, weil ich 10 Jahre lang in Griechenland gearbeitet habe; Ich ging in mein Land zurück und bin dann wieder hierher gekommen, und nun beantrage ich Asyl. Lassen Sie mich das erklären: Natürlich müssen wir den Schwerpunkt auf die Zuverlässigkeit und Transparenz dieser Verfahren legen und die Asylberechtigten schützen; jedoch müssen wir uns auch vor Missbrauch hüten. Einige Bestimmungen bedürfen sorgfältiger Aufmerksamkeit. Ich beziehe mich auf eine Reihe von Bemerkungen, die von Frau Hohlmeier gemacht wurden und zu denen ich Folgendes hinzufügen möchte: Wir sagen, dass die Beweislast für Menschen, die in ihrem Land verfolgt werden, nach sechs Monaten auf den Mitgliedstaat und nicht auf den Asylsuchenden übertragen wird; allein diese Tatsache schafft Bürokratie und kann von so manchen als ein Argument für Missbrauch benutzt werden.

 
  
  

VORSITZ: Stavros LAMBRINIDIS
Vizepräsident

 
  
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  Ioan Enciu (S&D).(RO) Herr Präsident, zunächst möchte ich Frau Guillaume zu ihrer hervorragenden Arbeit gratulieren.

Die eingereichten Änderungsanträge zur derzeit gültigen Richtlinie über Asylverfahren markieren einen äußerst wichtigen Schritt auf dem Weg zur Schaffung eines gemeinsamen Asylsystems in der gesamten Europäischen Union. Der hauptsächliche Mehrwert der neuen Richtlinie besteht in der Eindeutigkeit ihrer Regeln und Verfahren. Sie gibt vernünftige, transparente Verordnungen für die zuständigen Behörden vor, die Anträge auf internationalen Schutz zu berücksichtigen, und sie gewährleistet, dass diese Anträge so schnell und effizient wie möglich abgewickelt werden.

Wir müssen absolut sicherstellen, dass der in der gesamten Europäischen Union geleistete Schutz den höchsten Standards entspricht. Gleichzeitig ist es für uns von großer Bedeutung, mit der Harmonisierung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften fortzufahren, um die derzeit in der gesamten Europäischen Union zwischen den Asylsystemen bestehenden Ungleichheiten zu vermeiden. Unser endgültiges Ziel muss die Schaffung eines geeigneten gemeinsamen Asylsystems bleiben, wie im Stockholmer Programm festgelegt.

 
  
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  Jörg Leichtfried (S&D). - Herr Präsident! Wenn es über etwas Gewissheit gibt, dann ist es folgender Sachverhalt: Die einzelnen Mitgliedstaaten in der Europäischen Union sind – und das kann man an den Entwicklungen der letzten Wochen, aber auch der letzten Jahre klar festmachen – im Bereich Asyl, aber auch im Bereich Migration und Immigration allein teilweise überfordert.

Deshalb ist es notwendig, dass die Europäische Union hier immer mehr Zuständigkeiten übernimmt, um dafür zu sorgen, dass das Asylwesen in der Europäischen Union in Zukunft nach Prinzipien abläuft, die für uns alle selbstverständlich sein müssen, nämlich einheitliche Standards, faire Verfahren, gerechte Verfahren und Wahrung fundamentaler Rechte. Auf der anderen Seite ist aber auch Missbrauch zu verhindern, weil das natürlich immer ein Problem ist, das insbesondere von den Menschen in den Mitgliedstaaten sehr intensiv diskutiert wird. Diese Aufgabe ist schwer genug, und ich hoffe, dass sie uns gelingen wird.

 
  
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  Jaroslav Paška (EFD). (SK) Herr Präsident, der vorgelegte Richtlinienvorschlag über Mindeststandards für Anhörungen in den Mitgliedstaaten über die Zuerkennung und Aberkennung eines internationalen Schutzes beruht auf den früheren Erfahrungen von Asylanhörungsverfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten.

Die Bemühung der Kommission, gemeinsame Verfahren über die Zuerkennung und Aberkennung eines einheitlichen Asylstatus oder zusätzlichen Schutzes einzuführen mittels einer verbesserten Harmonisierung der Instrumente zur Asylanhörung und einer verbesserten Qualität der Anhörungen, um die Anzahl der überprüften Entscheidungen zu senken, trifft jedoch auf zahlreiche Einwände seitens des Rates der Europäischen Union und einiger Mitgliedstaaten.

Ich bin der festen Überzeugung, dass die Ansichten des Rates und der Mitgliedstaaten, die letztendlich die Asylanhörungen umsetzen, für uns entscheidend sein sollten. Deshalb bin ich der Ansicht, dass unsere Arbeit wohl nicht die gewünschte Wirkung zeigen wird, wenn wir bei der Änderung des Asylsystems ihren Äußerungen und Ratschlägen nicht aufmerksam zuhören. Daher halte ich es für außerordentlich wichtig, weitere Beratungen bezüglich der vorbereiteten Änderungen durchzuführen, insbesondere mit den zuständigen Gremien der EU-Mitgliedstaaten.

 
  
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  Franz Obermayr (NI). - Herr Präsident! Die Berichterstatterin befürchtet offensichtlich trotz des Ansturms aus Nordafrika, dass es in der EU zu wenige Flüchtlinge gibt, denn es wird eine Ausweitung des Begriffs der Familie verlangt: Es sei unerheblich, ob die Familie vor oder nach der Flucht zusammengefunden hat. Auch neue Lebensgefährten und Adoptivkinder sollen unter den neuen Begriff fallen. Ein besonderer Schutz soll Flüchtlingen mit Problemen bei ihrer Geschlechtsidentität eingeräumt werden, was immer die Berichterstatterin damit gemeint hat. Solche Formulierungen öffnen doch Missbrauch Tür und Tor. Es ist außerdem weltfremd zu glauben, dass Asylanten in jedem Mitgliedstaat die gleichen hohen sozialen Niveaus erwarten können. Die Union setzt sich nun mal aus Staaten mit sehr unterschiedlichen Lebensstandards zusammen.

Dasselbe gilt auch für den Begriff des sicheren Heimatlandes. Handelt es sich um einen demokratischen Rechtsstaat, so muss dieser auch als sicher eingestuft werden. Und letztlich: Tunesien und Ägypten auf ihrem guten Weg sollten wohl auch als sichere Drittländer eingestuft werden.

 
  
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  Andrew Henry William Brons (NI). – Herr Präsident, internationaler Schutz ist ein verschlüsselter und euphemistischer Begriff für Asyl. Der Begriff Asyl hat in den Augen der Öffentlichkeit zu Recht seinen Glanz verloren. Asylsuchende. die über oder durch sichere Länder reisen, sind Wohlstandsmigranten und keine echten Flüchtlinge. Menschen, die ausschließlich deshalb nach Europa kommen, weil sie aus unsicheren Ländern stammen, mögen bedauernswert sein, aber man kann nicht erwarten, dass Europa die gesamte Bevölkerung jedes unsicheren Landes der Erde beherbergt. Echte Asylsuchende sollten im ersten sicheren Land Schutz suchen; in einem Land, das ihnen in kultureller und religiöser Hinsicht verbunden ist und auch bezüglich ihrer Herkunft.

Europa und der Westen sollten nicht die Rolle eines riesigen Aufnahmelagers für die schutzbedürftigen Völker dieser Welt spielen. Unsere Rolle sollte es vielmehr sein, aufzuhören, die Instabilität zu schaffen, die diese breiten Völkerwanderungen nährt. es darf keine Kriege mehr geben, wie die gegen den Irak und Afghanistan; wir müssen uns aus Libyen zurückziehen, bevor wir in einen Bodenkrieg verwickelt werden; wir müssen den geplanten Konflikt mit dem Iran vermeiden und dürfen Unzufriedenheit in anderen Staaten des Nahen Ostens nicht fördern.

 
  
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  Cecilia Malmström, Mitglied der Kommission. – Herr Präsident, wie bereits des Öfteren gesagt wurde, verhandeln wir diese Sache schon sehr lange und – wie Herr Moraes betonte – gibt es das Ziel einer gemeinsamen Asylpolitik bereits seit 1999.

Der Rat hat beschlossen, diese Entscheidung bis 2012 zu erzielen, und wir kommen nun langsam aus dieser Sackgasse heraus, in der wir uns so lange Jahre befinden. Ich möchte dem Parlament danken, da ich glaube, dass es hierzu einen großen Beitrag geleistet hat. Wir brauchen ein faires, effizientes und kohärentes System, das in allen Mitgliedstaaten gleich ist.

Ausgehend von meinen Gesprächen mit den unterschiedlichen Berichterstattern hinsichtlich des gesamten Paketes, war es von Anfang an ganz klar, dass es einige Änderungen geben würde. Das ist nichts, was sich die Kommission jetzt erst ausgedacht hat. Unsere Situation in dieser Sackgasse erfordert einige Kompromisse, so dass sich die zwei gesetzgebenden Partner in dieser Sache einigen können. Mit Ihrer Abstimmung morgen, oder am Mittwoch, und mit den von der Kommission hierzu eingebrachten Vorschlägen befinden wir uns in einer guten Position, um zu sehen, ob es uns gelingt, einige Kompromisse zu finden. Wir waren mit einbezogen, als im Frühling der Rat kontaktiert wurde, um die in dieser Sache bestehenden größten Schwierigkeiten zu ermitteln.

Wollen wir eine Einigung zum Asylpaket bis 2012 erreichen und so den 60. Geburtstag der Genfer Konvention feiern – und ich glaube, wir alle wollen es –, dann müssen wir bereit sein, einige Kompromisse zu schließen. Dies ist ein sehr guter Beginn. Es bildet den Eckpfeiler des zukünftigen Systems.

Ich möchte der Berichterstatterin, allen Schattenberichterstattern und dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres für diese Arbeit danken.

 
  
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  Sylvie Guillaume, Berichterstatterin.(FR) Herr Präsident, ich möchte mich zuallererst für alle Redebeiträge bedanken, das heißt für fast alle. Frau Hohlmeier hat uns verlassen, aber ich hoffe, dass ihr irgendjemand mitteilen wird, dass ich die Hoffnung nicht aufgebe, sie davon zu überzeugen, dass die tunesischen Staatsangehörigen in der Europäischen Union keinen Asylantrag stellen und dass es folglich keinen Grund gibt, einen zweiten Antrag zu stellen.

Zwei kleine Dinge zum Schluss, die mir aber sehr wesentlich erscheinen. Ich möchte betonen: das Ziel ist nicht, die Mitgliedstaaten gegen das Prinzip der Harmonisierung von oben aufzubringen, im Gegenteil. Ich kann verstehen, dass es einige Widerstände gibt, auch etwas Zurückhaltung, aber ich möchte auch, dass sie verstehen, dass sie nur gewinnen können, wenn sie sich für ein korrektes und wirksames erstinstanzliches Verfahren einsetzen. Die vorgeschlagenen Reformen gehen in diese Richtung.

Der zweite abschließende, mir wesentliche Punkt ist: Ich möchte unterstreichen, dass das Parlament eine sehr wichtige Rolle einnimmt. Wir sind Mitgesetzgeber. Die Europäische Kommission hat wiederholt darauf hingewiesen: sie möchte, dass wir eine ganz und gar wesentliche Rolle bei den Folgemaßnahmen zu diesem Verfahren einnehmen. Nun gut, wir werden am Mittwoch die Gelegenheit haben, unseren Prioritäten Ausdruck zu verleihen hinsichtlich wirklich harmonisierter Verfahren auf diesem Gebiet.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache wird geschlossen.

Die Abstimmung über den Bericht von Frau Guillaume (A7-0085/2011) wird am Mittwoch, den 6. April 2011, um 12.00 Uhr stattfinden.

 
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