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Verfahren : 2010/2104(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0054/2011

Eingereichte Texte :

A7-0054/2011

Aussprachen :

PV 04/04/2011 - 22
CRE 04/04/2011 - 22

Abstimmungen :

PV 05/04/2011 - 4.4
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0123

Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 4. April 2011 - Straßburg Ausgabe im ABl.

22. EU-Finanzmittel für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen in den neuen Mitgliedstaaten (kurze Darstellung)
Video der Beiträge
Protokoll
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  Die Präsidentin. – Der nächste Punkt ist der Bericht von Herrn Marinescu im Namen des Haushaltskontrollausschusses über die Effizienz und Wirksamkeit von EU-Finanzmitteln auf dem Gebiet der Stilllegung von kerntechnischen Anlagen in den neuen Mitgliedstaaten (2010/2104(INI)) (A7-0054/2011).

 
  
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  Marian-Jean Marinescu, Berichterstatter.(RO) Frau Präsidentin, die Beitrittsverträge der drei Mitgliedstaaten Slowakei, Bulgarien und Litauen enthielten die Forderung, eine Reihe von Kernreaktoren stillzulegen, die nicht mehr den Sicherheitsbestimmungen entsprachen und nicht kosteneffektiv modernisiert werden konnten. Ziel der von der Europäischen Union bereitgestellten Finanzhilfe war nicht die Deckung der gesamten Stilllegungskosten. Die Hilfe galt Maßnahmen im Bereich der Stilllegung, der Wartung und Überwachung von Reaktoren nach der Abschaltung, der Behandlung von Abfällen, der Lagerung von Abfällen und abgebrannten Brennelementen, der Dekontaminierung und der Rückbauarbeiten sowie im Energiesektor (Ersetzung der Energieerzeugungskapazität der stillgelegten Anlagen, Verbesserung der Energieversorgungssicherheit und Energieeffizienz und weitere Maßnahmen, die zur notwendigen Umstrukturierung und Modernisierung der Energieinfrastruktur beitragen) und dem Umgang mit sozialen Folgen (Unterstützung der Mitarbeiter der Anlage bei der Aufrechterhaltung eines hohen Sicherheitsniveaus nach der Abschaltung und Umschulung der Mitarbeiter für die neuen Aufgaben bei der Stilllegung).

Aufgrund der Tatsache, dass die Finanzhilfe ohne Festlegung einer Obergrenze beschlossen wurde – was sogar nach der Ausarbeitung von Stilllegungsplänen und -strategien der Fall blieb –, konnte neue zusätzliche finanzielle Unterstützung bereitgestellt werden. Die Europäische Union hat für die Finanzierung dieser Aktivität erhebliche Geldsummen bereitgestellt, die sich von 1999 bis jetzt auf rund 2,8 Mrd. EUR belaufen.

Der Bericht fordert die Klärung der folgenden Aspekte in den künftigen Bewertungen, die von der Europäischen Kommission und dem Rechnungshof der Europäischen Union vorgenommen werden: ob die von der Europäischen Union zugewiesenen Mittel verwendet wurden, um eine sichere Stilllegung zu gewährleisten; ob die Stilllegung die sichere Lagerung von Nuklearabfällen garantiert; ob es eine ausreichende Koordinierung zwischen den drei bestehenden Programmen gab und somit die gesammelten Erfahrungen effektiv genutzt wurden und das Modell befolgt wurde, basierend auf zuvor ausgearbeiteten und finanzierten Vorhaben, um eine Verringerung der Kosten zu erzielen; ob die aktuellen Pläne und Strategien vollständig sind oder ob es noch möglich ist, später neue Tätigkeiten hinzuzufügen und zusätzliche Mittel bereitzustellen; ob noch weitere Summen für Energievorhaben zugewiesen werden müssen oder ob die Aufmerksamkeit auf Stilllegungsvorhaben gerichtet sein muss; ob die Finanzierung dieser Aktivitäten immer noch mit EU-Mitteln erfolgen muss.

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE). (SK) Frau Präsidentin, die frühzeitige Stilllegung von Kernreaktoren in den drei EU-Beitrittsländern Litauen, Slowakei und Bulgarien hat die Schaffung entsprechender nationaler Fonds zur Deckung aller mit der Stilllegung der Anlagen verbundenen Kosten verhindert, und daher war die Gemeinschaftshilfe für die Bewältigung der erheblichen finanziellen und wirtschaftlichen Belastung unerlässlich.

Sachverständigenstudien zeigen jedoch, dass die Kosten für die Außerbetriebnahme der Anlagen bereits die Höhe der geplanten EU-Hilfe sowie möglicherweise auch die ursprünglichen Schätzungen überschritten haben, obwohl sich die eigentliche Stilllegung noch in der Anfangsphase befindet. Die Stilllegung muss daher weitergehen, meine Damen und Herren, sogar nach dem Ende der finanziellen Vorausschau, die den Zeitraum bis 2013 abdeckt, und deshalb halte ich es für notwendig, die Freigabe weiterer Mittel für die Vorhaben zur Stilllegung dieser drei Kernkraftwerke in Erwägung zu ziehen.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (S&D).(RO) Frau Präsidentin, die Europäische Union hat 143 Kernkraftwerkblöcke, und laut den im März von der GD Energie für 2010 veröffentlichen Daten macht Kernenergie rund 28 % des Energiemix der Europäischen Union aus.

Die Ereignisse in Japan haben die Alarmglocke hinsichtlich der mit Kernkraftwerken verknüpften Risiken geläutet. Die frühzeitige Abschaltung von Kernkraftwerkblöcken und ihre Stilllegung sind eine große finanzielle und wirtschaftliche Belastung. Aus diesem Grund kann die Europäische Union den betroffenen Mitgliedstaaten – womit ich Litauen, die Slowakei und Bulgarien meine – Finanzhilfe bereitstellen. Der Mangel an Finanzmitteln für Stilllegungsmaßnahmen wird diesen Prozess verzögern, was eine Gefahr für die Umwelt und die menschliche Gesundheit darstellen würde.

Wir fordern dringend von den zuständigen nationalen Stellen, ihre detaillierten Stilllegungspläne abzuschließen, sowie von der Kommission, über diesen Prozess zu berichten, den Umfang der EU-Finanzmittel in diesen Fällen klar zu erläutern und einen detaillierten langfristigen Finanzplan für die Stilllegungsvorhaben vorzulegen.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D). (LT) Frau Präsidentin, ich möchte meinem Kollegen gratulieren und ihm für die Zusammenarbeit bei der Vorbereitung dieses wichtigen Berichts danken. Bei ihrem Beitritt zur Europäischen Union sind drei Mitgliedstaaten Verpflichtungen eingegangen, die sowohl in wirtschaftlicher als auch sozialer Hinsicht komplex waren: nämlich ihre Kernkraftwerke erstmals abzuschalten, ohne über die erforderliche finanzielle Kapazität oder Erfahrung zu verfügen. Die Europäische Union hat wirklich Solidarität gezeigt, indem sie sich zur Bereitstellung der erforderlichen Finanzhilfe verpflichtet hat, nicht nur, um die Stilllegung zu finanzieren, sondern auch um zur Entwicklung von Projekten für alternative Energien und zur Abfederung der negativen sozialen Folgen der Stilllegung beizutragen. Ich stimme zu, dass einige Fragen noch angegangen werden müssen, beispielsweise die Zuweisung von Mitteln für die Durchführung bestimmter Stilllegungsarbeiten und die komplexen Verwaltungsstrukturen der Mitgliedstaaten, die möglicherweise die effektive Inanspruchnahme der zugewiesenen Finanzmittel verhindern. Ich glaube, dass die Europäische Kommission eine größere koordinierende Rolle spielen sollte, um die rechtzeitige und sichere Abschaltung dieser Kernreaktoren sicherzustellen, um Transparenz hinsichtlich der Verwendung von Mitteln zu gewährleisten und um diese Länder zur Entwicklung alternativer Energien und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze zu ermutigen.

 
  
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  João Ferreira (GUE/NGL).(PT) Frau Präsidentin, fast die Hälfte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union verfügt im eigenen Hoheitsgebiet über Kernkraftwerke. Viele der Reaktoren in Betrieb sind relativ alt, was eine akute Notwendigkeit dafür schafft, einige dieser Reaktoren aus Gründen der Sicherheit sowie des Schutzes der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt abzubauen. Im Fall der neuen Mitgliedstaaten, die mit der Forderung konfrontiert sind, eine Reihe von Anlagen stillzulegen, scheint es uns nur richtig, dass sie EU-Unterstützung erwarten können, um ihre Stilllegungsprozesse in angemessener und sicherer Weise abzuschließen. Diese Prozesse sollten Folgendes umfassen: die notwendige Wartung und Überwachung nach der Abschaltung; die Behandlung, Lagerung und Dekontaminierung von Abfällen; die Verbesserung der Umweltfreundlichkeit von Anlagen; die Unterstützung bei der Ersetzung der Energieerzeugungskapazität stillgelegter Anlagen, mit besonderem Augenmerk auf ökologische Nachhaltigkeit und Energieeffizienz.

Wie der Bericht richtig darlegt, sollten die sozialen Folgen dieses Prozesses in vollem Umfang berücksichtigt werden, unter Gewährleistung der Sicherung der Arbeitsplätze von Mitarbeitern und sämtlicher Sicherheitsbestimmungen vor, während und nach der Stilllegung.

 
  
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  Jaroslav Paška (EFD). (SK) Frau Präsidentin, der Marinescu-Bericht befasst sich mit der Wirksamkeit und Effizienz der für die Stilllegung von Kernreaktoren sowjetischer Bauart ausgegebenen EU-Finanzmittel. Die Slowakische Republik hat ihr Kernkraftwerk in Jaslovské Bohunice nach dem Unfall in Tschernobyl komplett umgebaut und mit den modernsten Sicherheitseinrichtungen von spezialisierten französischen und deutschen Firmen ausgestattet.

Nach Abschluss der umfangreichen Modernisierung erklärten Inspektoren der Internationalen Atomenergieorganisation, dass das Kernkraftwerk von Jaslovské Bohunice bereit sei, um mehr als 30 Jahre sicher betrieben werden zu können. Trotzdem stimmte die Slowakische Republik, des Friedens willen und um die Bürgerinnen und Bürger des benachbarten Österreichs zu beruhigen, während der EU-Beitrittsgespräche der frühzeitigen Stilllegung der V1- und V2-Reaktoren in Jaslovské Bohunice zu, die an die höchsten Standards angepasst waren.

Ich sehe den symbolischen Beitrag der EU zu den Kosten für die Stilllegung dieser Reaktoren nur als einen Versuch, zumindest teilweise für den Verlust zu entschädigen, den die Slowakische Republik erlitten hat, der eine leistungsstarke und effiziente Quelle für saubere Energie genommen wurde, und nicht als einen wirklichen Beitrag zur Beseitigung dieser Anlage.

 
  
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  Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission. – Frau Präsidentin, die Kommission begrüßt ausdrücklich den Initiativbericht des Parlaments über die effiziente und wirksame EU-Finanzierung der Stilllegung von kerntechnischen Anlagen in den neuen Mitgliedstaaten. Die nukleare Sicherheit ist und bleibt eine absolute Priorität der EU, und aus diesem Grund misst die Kommission Anstrengungen zur Förderung der sicheren Stilllegung von Kernreaktorblöcken, die als nicht auf die notwendigen Sicherheitsstandards aufrüstbar gelten, große Wichtigkeit bei.

Lassen Sie mich zunächst sagen, dass wir mit dem Parlament viele der in seinem Bericht zum Ausdruck gebrachten Ansichten teilen. Wir stimmen zu, dass die Mitgliedstaaten detaillierte Stilllegungspläne sowie eine solide langfristige Finanzplanung vorlegen müssen. Wir halten es auch für unbedingt notwendig, dass die Mittel größtenteils Stilllegungsaktivitäten zugewiesen werden und dass die Kommission eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung der strengen Überwachung der Verwendung der Mittel spielt.

Die Kommission glaubt an eine strikte Anwendung des Verursacherprinzips; daher teilen wir die Ansicht des Parlaments, dass es den Betreibern der Kernanlagen obliegt, sicherzustellen, dass bereits während der Betriebsdauer der Anlagen Finanzmittel für die Stilllegung zurückgelegt werden. Die Stilllegung muss so sicher wie möglich durchgeführt werden, und dafür ist eine ordnungsgemäße, transparente und überwachte Verwaltung der Stilllegungsmittel entscheidend.

Es kann jedoch auch festgestellt werden, dass der Bericht sich auf die Effizienz und Wirksamkeit von EU-Finanzmitteln auf dem Gebiet der Stilllegung konzentriert. Die Kommission stellte erfreut fest, dass im Bericht an mehreren Stellen vollständig anerkannt wird, dass das Ziel der EU-Finanzmittel in erster Linie darin lag, sicherzustellen, dass die Reaktorblöcke aus Gründen der nuklearen Sicherheit abgeschaltet werden und dies auch bleiben. Dieses Ziel erreicht zu haben, ist unserer Auffassung nach ein entscheidendes Element, das bei der Bewertung der Effizienz und Wirksamkeit von EU-Finanzmitteln zu berücksichtigen ist.

Die Kommission hält es für wichtig, klarzustellen, dass die EU-Unterstützung nie dafür gedacht war, die gesamten Kosten der Stilllegung zu decken oder alle wirtschaftlichen Folgen auszugleichen. Die EU-Unterstützung sollte lediglich zum Ausgleich für die Anfangsphasen der Abschaltung beitragen.

Die Kommission betont auch, dass die volle Verantwortung für die Stilllegung seiner kerntechnischen Anlagen dem Mitgliedstaat selbst obliegt. Eine detaillierte, langfristige Planung liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, die gleichermaßen dafür verantwortlich sind, genaue Zeitpläne und Kostenschätzungen für die Fertigstellung der Stilllegung festzulegen.

Ich möchte dem Berichterstatter und dem Parlament für diese äußerst aktuelle Aussprache über ein Thema, das im Zusammenhang mit Fukushima an Relevanz gewonnen hat, danken. Die sichere und vollständige Stilllegung ist ein Schlüsselelement der nuklearen Sicherheit, für die wir höchste Standards anstreben. Der Bericht des Parlaments stellt einen wertvollen Beitrag zu der Diskussion dar, die die Kommission mit den drei betroffenen Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Bewertung einer möglichen EU-Finanzhilfe über 2013 hinaus führen wird.

 
  
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  Die Präsidentin. – Die Aussprache wird geschlossen.

Die Abstimmung findet am Dienstag, dem 5. April 2011, statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 149)

 
  
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  Georgios Stavrakakis (S&D), schriftlich.(EL) Die nukleare Gefahr, als eine der Folgen des furchtbaren Erdbebens in Japan und des darauf folgenden Tsunamis, macht die Aussprache über den Bericht des Haushaltskontrollausschusses hochaktuell. Gleichzeitig hebt er jedoch die Tatsache hervor, dass die EU die zur Stilllegung von Kernkraftwerken notwendigen Arbeiten überwacht und diesbezüglich praktische Unterstützung in Form von finanzieller Hilfe bietet. Ziel dieser Arbeiten ist es, den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb von Kernkraftwerken sicherzustellen, damit wir niemals wieder ein zweites Tschernobyl oder Fukushima erleben, und gleichzeitig die Folgen der Abschaltung und Stilllegung anzugehen, indem der Energiebedarf der Länder, in denen sie betrieben werden, gedeckt wird. Diese Arbeiten, die in Litauen, in der Slowakei und in Bulgarien von beträchtlicher finanzieller Unterstützung begleitet werden, zeigen, wie ernst die EU die Frage der nuklearen Sicherheit nimmt. Dies ist ein sorgfältig konzipiertes Programm, das 1999 begann. Das Ziel dieser finanziellen Unterstützung liegt auch darin, zur Verbesserung der Umwelt und zur Modernisierung der Energieerzeugung, -übertragung und -verteilung beizutragen und die Energieversorgungssicherheit zu stärken. Die Bewertung der Ergebnisse der zur Verfügung gestellten Mittel und die Sicherstellung ihrer ordnungsgemäßen und transparenten Verwaltung sind die Faktoren, die garantieren werden, dass das Ziel erreicht wird.

 
  
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  Csanád Szegedi (NI), schriftlich.(HU) Die Naturkatastrophe in Japan und die darauf folgende nukleare Katastrophe haben die Wichtigkeit des Themas hervorgehoben. Die Auswirkungen der Katastrophe könnten, wie auch im Fall von Tschernobyl, jahrzehntelang anhalten und künftigen Generationen ein trauriges, ungewolltes Erbe hinterlassen. Dieser Fall hat auch gezeigt, dass die Energieverschwendung verringert und der Schwerpunkt nach und nach auf erneuerbare Energien gelegt werden muss. Der heutige Bericht kritisiert mehrfach die Finanzierung der Abschaltung von Kernkraftwerken in den neuen Mitgliedstaaten in puncto Transparenz und Umsetzung. Neben der Abschaltung der im Bericht genannten Kraftwerke ist es meiner Meinung nach äußerst wichtig, alle europäischen Kernkraftwerke zu überprüfen und sie gegebenenfalls sicherer zu machen, um eine ähnliche Katastrophe in Zukunft zu verhindern. Auch aus diesem Grund bitte ich meine Kolleginnen und Kollegen, den kürzlich von mir und meinem österreichischen Kollegen im Interesse der Sicherheit der Kernenergie im Donauraum eingereichten Entwurf einer Entschließung zu diskutieren – als Teil und im Rahmen der gemeinsamen europäischen Zusammenarbeit.

 
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