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Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 5. April 2011 - Straßburg Ausgabe im ABl.

13. Fragestunde (Anfragen an die Kommission)
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  Die Präsidentin. − Der nächste Tagesordnungspunkt ist die Fragestunde (B7-0210/2011).

Es werden die folgenden Anfragen an die Kommission gestellt.

 
  
  

Anfrage Nr. 11 von Georgios Papastamkos (H-000152/11)

Betrifft: Humanitäre Hilfe für die Länder Nordafrikas

Die jüngsten Ereignisse in nordafrikanischen Staaten (Ägypten, Tunesien, Libyen) haben die ohnehin schon bestehenden schwierigen Lebensumstände vieler Bevölkerungsgruppen noch weiter verschlimmert.

Die wirtschaftliche Armut findet ihren Niederschlag in Flüchtlingsströmen, die tendenziell auf die Mittelmeer-Mitgliedstaaten der EU ausgerichtet sind. Hat die Kommission nach Ausbruch der Krise in Nordafrika wirtschaftliche, medizinisch-pharmazeutische und humanitäre Hilfsmaßnahmen eingeleitet, und wenn ja, um welche konkreten Maßnahmen hat es sich dabei gehandelt?

Was unternimmt sie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten der EU, die Mittelmeeranrainer sind und unter den Flüchtlingsströmen aus Nordafrika zu leiden haben?

Welche Probleme entstehen bei der Erbringung von humanitärer Hilfe durch die aktuellen militärischen Operationen?

 
  
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  Kristalina Georgieva, Mitglied der Kommission. Frau Präsidentin, am 25. Februar 2011 hat die Kommission einen Soforthilfebeschluss über 3 Mio. EUR für Maßnahmen der humanitären Hilfe im Zusammenhang mit der Libyen-Krise gefasst. Diese Gelder wurden unverzüglich bereitgestellt und waren tatsächlich der erste größere Betrag, der das Land erreicht hat. Dieser anfängliche Betrag wurde am 3. März in Anbetracht des schnell wachsenden Bedarfs an humanitärer Hilfe auf 30 Mio. EUR erhöht. Weitere 6 Mio. EUR wurden im Rahmen der Haushaltslinie Katastrophenschutz für die Kofinanzierung von Sachleistungen der Mitgliedstaaten bereitgestellt.

Humanitäre Hilfe der EU wird über unsere Partner bereitgestellt, finanziert von ECHO oder in Form von Sachleistungen der Mitgliedstaaten, und über das Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz mobilisiert und koordiniert. Dazu gehört die Bereitstellung von Hilfe für Flüchtlinge aus Libyen an den Grenzen zu Tunesien, Ägypten und Algerien, Unterstützung für die Rückführung von Drittstaatsangehörigen in ihre Herkunftsländer, die Bereitstellung von Hilfe und humanitärem Schutz für Menschen mit Flüchtlingsstatus, die nicht in ihre Länder zurückkehren können – die keine Länder haben, in die sie gehen könnten – und für Libyer, die aus Libyen fliehen, die Finanzierung und Bereitstellung von Notvorräten für Hilfsmaßnahmen in Libyen selbst und die Finanzierung von medizinischen Gütern, Notoperationen und Nahrungsmittelhilfe in Libyen, deren Bereitstellung erfolgt, sobald bestimmte Gebiete zugänglich werden. Derzeit ist nicht das gesamte Gebiet zugänglich. Vorläufig können wir im Osten tätig werden, aber nicht im Westen, der von Gaddafi kontrolliert wird.

Die Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik haben am 8. März 2011 gemeinsam eine Mitteilung über die Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand angenommen. Darin wird eine Strategie für Europa aufgezeigt, wie die tiefgreifenden Veränderungen in den Partnerländern des südlichen Mittelmeerraums unterstützt werden können. Die Kommission hat auch ihre Instrumente mobilisiert, um gegebenenfalls Italien und andere Mitgliedstaaten im Falle massiver Flüchtlingsströme aus Nordafrika zu unterstützen. Hierzu zählen operative Maßnahmen und Finanzhilfe. Der gemeinsame Frontex-Einsatz – HERMES 2011 –, für den verschiedene Mitgliedstaaten Ausrüstung und Experten zur Verfügung gestellt haben, begann am 20. Februar 2011. Wir verfolgen die Entwicklungen aufmerksam und bereiten uns auf verschiedene Szenarien vor. Falls erforderlich, könnten die Frontex-Einsätze verstärkt werden, um vor Ort zu helfen, weitere Flüchtlingsströme zu bewältigen. Die Kommission ist bereit, auch aus anderen Fonds wie dem Außengrenzenfonds oder dem Europäischen Flüchtlingsfonds, die mit insgesamt 25 Mio. EUR ausgestattet sind, zusätzliche Finanzhilfe bereitzustellen. Viele Mitgliedstaaten sind bereit, Fachpersonal und technische Mittel zur Verfügung zu stellen, was wir sehr begrüßen.

Verglichen mit dem Status quo wurde der Zugang für humanitäre Hilfe durch die derzeitigen Militäreinsätze nicht erschwert, denn er unterlag seit Beginn der Krise Beschränkungen durch Gaddafi-treue Kräfte. Die laufenden Verhandlungen zwischen den Machthabern in Tripolis und dem Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung der humanitären Hilfsmaßnahmen (UNOCHA) haben bisher nicht zu einer Einigung darüber geführt, wie humanitäre Hilfe in den Westen Libyens gelangen kann.

 
  
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  Georgios Papastamkos (PPE).(EL) Frau Präsidentin, ich danke der Frau Kommissarin für ihre ausführliche Antwort. Ich halte es für besonders wichtig, dass die Europäische Union bei der Gewährung humanitärer Hilfe weltweit eine führende Rolle einnimmt, dass sie ihr humanitäres Gesicht zeigt.

Eine Frage stellt sich natürlich immer wieder, nämlich, ob die humanitäre Hilfe die Richtigen erreicht, und hier spielt Transparenz eine sehr wichtige Rolle. Frau Kommissarin, ich stelle eine geringe Bereitschaft bei den nordeuropäischen Ländern fest, über den vertraglichen Rahmen hinauszugehen und den europäischen Markt, seine Grenzen für Ausfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus diesen Ländern, aus Nordafrika, in die Europäische Union zu öffnen. Es geht aber nicht an, dass Südeuropa wieder die Zeche zahlen muss, denn gerade da kommt es ja zu einer Konkurrenzsituation. Der Süden steht wegen der Einwanderung unter Druck; wir dürfen dort nicht auch noch ein Problem für die Landwirtschaft entstehen lassen.

 
  
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  Kristalina Georgieva, Mitglied der Kommission. Was zunächst einmal die Wirksamkeit der humanitären Hilfe seit dem Beginn, seit dem Ausbruch der Krise angeht, so lassen sich die bisher dramatischsten humanitären Auswirkungen in drei Gruppen einteilen. Erstens: der Strom von Wanderarbeitnehmern nach Tunesien, Ägypten, Algerien und Niger – hier haben die Kommission und die Mitgliedstaaten sehr wirksam geholfen. Wir haben sowohl zu Wasser als auch in der Luft Transportkapazitäten der Mitgliedstaaten mobilisiert, um Menschen in ihre Heimat bringen zu können, und wir haben die Internationale Organisation für Migration und das UN-Flüchtlingshilfswerk finanziell unterstützt, sodass sie den enorm vielen Flüchtlingen aus Libyen – 420 000 Menschen – helfen können.

Zweitens haben wir im östlichen Teil Libyens, wo wir Zugang haben, Unterstützung für medizinische Behandlung und für die Bereitstellung von Nahrungsmitteln gewährt. Wir haben es noch nicht mit einer Nahrungsmittelkrise zu tun, aber dies ist ein Land, das 90 % seiner Nahrungsmittel importiert, deshalb müssen wir vorbereitet sein. Wir helfen dort auch Menschen aus Ländern südlich der Sahara, besonders aus dem Tschad, die in eine sehr schwierige Lage geraten waren, in der ihre Sicherheit nicht garantiert werden konnte, da sie verdächtigt wurden, Söldner zu sein, Kämpfer zu sein, was viele von ihnen natürlich nicht sind. Ihnen zu helfen, sich in Sicherheit zu bringen, zumeist in Ägypten, war auch eine Priorität.-

Drittens wissen wir, dass es in von Gaddafi kontrollierten Gebieten einen Bedarf an humanitärer Hilfe gibt, aber wir haben nur eingeschränkte Möglichkeiten, dorthin zu gelangen. Wir haben 9 Mio. EUR vorgesehen, die wir bereitstellen werden, sobald die Umstände dies zulassen. Im Übrigen haben wir das Welternährungsprogramm und andere humanitäre Organisationen damit beauftragt, Vorbereitungen für die Gewährung von Hilfe zu treffen.-

Was den zweiten Teil Ihrer Frage angeht, den Zugang zu den Märkten, so ist dies ein zentraler Punkt der von mir skizzierten Initiative für den südlichen Mittelmeerraum. Es geht darum, diesen Ländern Perspektiven für eine bessere Zukunft im Hinblick auf Arbeitsplätze und Wohlstand zu eröffnen. Diesbezüglich setzen wir tatsächlich ganz besonders auf Handel, Handel mit Europa, aber auch Handel der Länder des Mittelmeerraums untereinander.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D). - (LT) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, die Lage, die in Nordafrika entstanden ist, hat die Europäische Union wirklich vor große Herausforderungen gestellt. Die Frau Kommissarin wurde in der Financial Times mit der Aussage zitiert, die Europäische Union habe ihre Staatsangehörigen erfolgreich aus Libyen evakuiert. Gleichzeitig wurde dem Land jedoch sein medizinisches Fachpersonal genommen, bei dem es sich mehrheitlich um Bulgaren handelte. Wie Sie gesagt haben, stellt die Europäische Union vielfältige humanitäre Hilfe bereit, aber gleichzeitig bekommen wir es mit einer anderen Notlage zu tun, denn wegen unseres Vorgehens mangelt es in diesem Land jetzt tatsächlich an der benötigten medizinischen Versorgung. Was wollen Sie in Bezug auf dieses Problem unternehmen?

 
  
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  Kristalina Georgieva, Mitglied der Kommission. Lassen Sie mich zunächst sagen, dass die Evakuierung europäischer Staatsangehöriger sehr erfolgreich war. Wir haben ein koordiniertes Vorgehen unserer Mitgliedstaaten erreicht und das Beobachtungs- und Informationszentrum installiert, um eine Plattform für diese Koordination zu schaffen. Auf diese Weise konnten wir die überwiegende Mehrheit unserer Staatsangehörigen sehr schnell und sehr sicher aus Libyen herausholen. Zu dem Zeitpunkt, als die Massenevakuierung abgeschlossen war, gab es nur noch rund 200 Menschen im Land, die evakuiert werden wollten. Vor wenigen Augenblicken konnten einige von ihnen mit einem russischen Flugzeug sicher außer Landes gebracht werden.

Was die Frage der medizinischen Versorgung angeht, so hatte die Evakuierung der europäischen Staatsangehörigen tatsächlich einen ungewollten Nebeneffekt, denn einige dieser Europäerinnen und Europäer waren als Mitarbeiter des libyschen Gesundheitssystems in der medizinischen Versorgung der Bevölkerung tätig gewesen. Ein großer Teil des Pflegepersonals wurde evakuiert, Ärzte allerdings weniger. Wir unternehmen jetzt allergrößte Anstrengungen, um humanitäre Organisationen, die auf medizinische Hilfe spezialisiert sind, in die Lage zu versetzen, die libysche Bevölkerung und Drittstaatsangehörige in Libyen medizinisch versorgen zu können.

Auch hier ist völlig klar, dass ohne die Bereitschaft Gaddafis, humanitäre Organisationen im Westen Libyens tätig werden zu lassen, kaum etwas möglich ist. Leider ist diese Bereitschaft bisher nicht zu erkennen. Wir haben ein eigenes Expertenteam im Osten des Landes. Diese Experten sind von einer Evaluierungsmission zurückgekehrt und haben berichtet, dass trotz einer steigenden Anzahl von Verwundeten, die medizinisch versorgt werden müssen, die Vorräte an Medikamenten und die medizinischen Ressourcen – einschließlich personeller Ressourcen –, die die internationale Gemeinschaft bereitstellt, im Osten Libyens im Wesentlichen ausreichen. Dies gilt jedoch nicht für Städte wie Misrata und andere Gebiete, die von Gaddafi kontrolliert werden. Wie Sie vermutlich wissen, versucht man jetzt durch die Entsendung von Sanitätsschiffen den Zugang zu medizinischer Versorgung zu verbessern.-

 
  
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  Die Präsidentin. − Anfrage Nr. 12 von Zigmantas Balcytis (H-000136/11)

Betrifft: Ungleichheiten im Gesundheitsbereich zwischen den Mitgliedstaaten

In den Mitgliedstaaten und Regionen der EU gibt es bis heute große Unterschiede im Bereich der Gesundheitsversorgung und eine Ungleichbehandlung der Patienten, was den Zugang zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und erstattungsfähigen Arzneimitteln für komplexe Krankheiten, wie beispielsweise die Alzheimer-Krankheit, betrifft.

Gedenkt die Kommission tätig zu werden und wenn ja, welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um die Ausarbeitung integrierter nationaler und regionaler Strategien zu fördern, die darauf abzielen, die Ungleichheiten im Gesundheitsbereich abzubauen und den Patienten in der EU den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung zu sichern?

 
  
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  Maria Damanaki, Mitglied der Kommission. Sehr geehrte Abgeordnete, nach dem Vertrag liegt die Zuständigkeit für diese Thematik bei den Mitgliedstaaten. Die Europäische Union führt Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen durch, die von den Mitgliedstaaten zum Schutz und zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung umgesetzt werden. Allerdings ist die Kommission der Auffassung, dass alle Bürgerinnen und Bürger überall in der Union universellen Zugang zu einer hochwertigen Versorgung haben sollten.

Die Kommission hat daher eine Reihe von Initiativen in dieser Richtung auf den Weg gebracht, und ich bin froh über die Gelegenheit, die Anfrage des Herrn Abgeordneten beantworten zu können. Im Jahr 2009 hat die Kommission eine Mitteilung zum Thema „Solidarität im Gesundheitswesen: Abbau gesundheitlicher Ungleichheiten in der EU“ angenommen, und in dieser Mitteilung wird die Notwendigkeit unterstrichen, Ungleichheiten im Gesundheitsbereich zu überwinden.

Des Weiteren haben die Dienststellen der Kommission im vergangenen Dezember im Rahmen des Gesundheitsprogramms mit 14 Mitgliedstaaten eine gemeinsame Maßnahme zur Reduzierung gesundheitlicher Ungleichheiten auf den Weg gebracht. Universeller Zugang zu einer hochwertigen Versorgung ist auch ein Schwerpunkt der offenen Koordinierungsmethode in den Bereichen Gesundheit und Pflege. In diesem Zusammenhang haben die Mitgliedstaaten spezifische Ziele in den Bereichen Gesundheitssysteme, Zugang zur Gesundheitsversorgung, Qualität der Gesundheitsversorgung und Nachhaltigkeit gesundheitspolitischer Maßnahmen vereinbart. Zusätzlich bekommen Patienten in der EU mit der neuen Richtlinie über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung die Möglichkeit, sich über Behandlungen zu informieren, die im Ausland angeboten werden, und möglicherweise eine Kostenerstattung zu beantragen.

Schließlich ist der Gesundheitssektor einer der Förderbereiche im Rahmen der derzeitigen Kohäsionspolitik. Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang finanziert werden, zum Beispiel eine Modernisierung der Krankenhausinfrastruktur, der Kauf medizinischer Geräte oder die Schulung von medizinischem Personal, können dazu beitragen, den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zur Gesundheitsversorgung zu verbessern, besonders in den ärmsten Regionen.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D). - (LT) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, ich möchte Ihnen für Ihre sehr ausführliche Antwort herzlich danken, aber wenn die Sprache auf Menschen kommt, die an komplexen Krankheiten leiden, sprechen die Bürgerinnen und Bürger in meinem Wahlkreis oft ein ganz konkretes Thema an. Tatsächlich ist das wichtigste Thema die Pflege, aber diese Pflege wird häufig von den Familien der Pflegebedürftigen geleistet. Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, stehen dem Arbeitsmarkt nicht mehr vollständig zur Verfügung, und ihre Situation ist weitgehend ungeklärt. Sind Sie nicht der Ansicht, dass es zusätzlich zur Harmonisierung der Gesundheitsdienstleistungen auch notwendig ist, diesen Bereich zu regeln, damit Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, auch sozial abgesichert sind?

 
  
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  Nikolaos Chountis (GUE/NGL).(EL) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, angesichts der Tatsache, dass die von Ihnen angesprochene Richtlinie über die Umsetzung von Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung noch nicht in Kraft getreten ist, möchte ich Sie fragen: Haben Patienten, die sich in einem anderen Staat medizinisch versorgen lassen, bereits einen Anspruch auf Kostenerstattung durch ihre Versicherung? Ich möchte das Parlament lediglich daran erinnern, dass der Europäische Gerichtshof bereits ein Urteil in diesem Sinne gefällt hat.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (S&D).(RO) Ich möchte die folgende Frage stellen: Welche Maßnahmen beabsichtigt die Kommission im Hinblick auf die nationalen Gesundheitssysteme und angesichts der Tatsache, dass viele Mitgliedstaaten infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise bedauerlicherweise ihre Ausgaben im Gesundheitsbereich gekürzt haben, zu ergreifen, damit die Mitgliedstaaten ihre Ausgaben im Gesundheitsbereich nicht zu kürzen brauchen? Jeder Patient, der nicht rechtzeitig behandelt wird, verursacht zusätzliche Kosten für das Gesundheitssystem.

 
  
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  Maria Damanaki, Mitglied der Kommission. Allgemein kann ich dazu sagen, dass wir bei der Erörterung all dieser Probleme berücksichtigen müssen, dass die Zuständigkeit in diesem Bereich bei den Mitgliedstaaten liegt. Das müssen wir also respektieren.

Ich verstehe, was Sie meinen, wenn Sie auf die nach wie vor bestehenden Ungleichheiten hinweisen, aber die Kommission wird dennoch alles in ihrer Macht Stehende tun, um die Harmonisierung der Gesundheitssysteme in den Mitgliedstaaten voranzubringen. Für uns ist es vorrangig, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern, um Ungleichheiten zu verringern. Wir können die Angelegenheit ebenfalls im Rahmen des Prozesses zum Thema unternehmerische Verantwortung auf dem Gebiet der Arzneimittel, den die Kommission eingeleitet hat, weiterverfolgen.

Zur Frage von Herrn Chountis kann ich sagen, dass wir, sobald die Richtlinie in Kraft ist, einen klaren gesetzlichen Rahmen für den Anspruch auf Kostenerstattung in Fällen grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung schaffen werden. Sodann schlagen wir vor, die in der unterschiedlichen Umsetzung europäischer Gerichtsentscheidungen angelegten Ungleichheiten zu reduzieren. So erhalten Bürgerinnen und Bürger Klarheit darüber, ob und auf welcher Grundlage die Kosten für im Ausland in Anspruch genommene Gesundheitsdienstleistungen erstattet werden oder nicht. Bis dahin müssen wir uns leider noch gedulden.

 
  
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  Die Präsidentin. − Anfrage Nr. 13 von Marian Harkin (H-000110/11)

Betrifft: Schlüsseltechnologien

Kann die Kommission in Anbetracht der anhaltenden Schwäche Europas, Forschung und Entwicklung in kommerzielle Erzeugnisse umzusetzen, einen Überblick über den derzeitigen Stand geben, was die Stärkung der Position Europas bei Schlüsseltechnologien betrifft?

 
  
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  Antonio Tajani , Vizepräsident der Kommission. (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, im Hinblick auf Schlüsseltechnologien hat die Kommission am 30. September 2009 eine Mitteilung angenommen, in der eine gemeinsame Strategie für diesen Bereich entworfen wird. In dieser Mitteilung haben wir besonders darauf hingewiesen, dass es uns trotz hervorragender Kapazitäten im Bereich Forschung und Entwicklung in bestimmten Schlüsseltechnologien nicht gelingt, entsprechende Erfolge zu erzielen, wenn es darum geht, die FuE-Ergebnisse in Industrieerzeugnisse und Dienstleistungen umzusetzen.

Ich halte es daher für wichtig, eine Strategie festzulegen, um die Anwendung von Schlüsseltechnologien in der europäischen Industrie zu fördern. Dieser Ansatz wurde auch in Initiativen der Kommission dargelegt, besonders in den Initiativen zur Industriepolitik, zur Innovationsunion und zur europäischen digitalen Strategie.

Nach der Annahme der Mitteilung hat die Kommission im Juli des vergangenen Jahres die Hochrangige Sachverständigengruppe zu Schlüsseltechnologien eingesetzt. Deren Arbeit wurde von drei Mitgliedern der Kommission eingeleitet: von der Vizepräsidentin für die Digitale Agenda, Nelly Kroes, der Kommissarin für Forschung, Innovation und Wissenschaft, Máire Geoghegan-Quinn, und von mir als dem zuständigen Kommissar für Unternehmen und Industrie. Die Gruppe hat ein einjähriges Mandat erhalten, um Empfehlungen bezüglich politischer Maßnahmen zu formulieren, die ergriffen werden sollen, um die industrielle Nutzung von Schlüsseltechnologien in Europa zu fördern.-

Die Gruppe besteht aus 27 Vertretern aus den Behörden der Mitgliedstaaten, der Gemeinschaft der Forscher, dem europäischen Schlüsseltechnologiesektor, der Europäischen Investitionsbank und aus Verbänden von Klein- und Mittelbetrieben.

Im Februar dieses Jahres hat die Gruppe der Europäischen Kommission zur Halbzeit ihres Mandats ein Arbeitsdokument vorgelegt, in dem die größten Herausforderungen im Zusammenhang mit der kommerziellen Nutzung von Schlüsseltechnologien in Europa beschrieben werden. Das erste interne Arbeitsdokument kann auf der Website der Generaldirektion „Unternehmen“ eingesehen werden. Der Abschlussbericht der Sachverständigengruppe wird der Kommission im Juli dieses Jahres vorgelegt werden. Dieser Bericht wird einen wesentlichen Beitrag zu den Überlegungen der Kommission hinsichtlich der Schaffung eines einheitlichen strategischen Rahmens leisten, der Initiativen zur Unterstützung von Forschung und Innovation zusammenzubringen soll.

Schlüsseltechnologien (KET – key enabling technologies) kommt eine grundlegende Bedeutung für unsere Volkswirtschaften zu, da sie die eigentlichen und wahren Instrumente darstellen, die das Entstehen zukünftiger Produkte und Dienstleistungen ermöglichen und daher das Fundament unserer industriellen Basis, dessen, was wir unsere dritte industrielle Revolution nennen könnten, bilden.

Diejenigen, die wissen, wie sie diese Technologien in Europa nutzen können, werden auch in der Lage sein, unsere Industrien wettbewerbsfähiger zu machen, und sie werden ganz vorne mit dabei sein, wenn es um den Übergang zu einer kohlenstoffemissionsarmen Wirtschaft geht, die Ressourcen effizient nutzt und wissensbasiert ist. KET nicht zu nutzen bedeutet, die europäische Führungsrolle in den Bereichen, in denen wir stark sind, zu verlieren und Innovationskraft bezüglich Anwendungen einzubüßen, die für unsere Union von strategischer Bedeutung sind.-

Gleichzeitig bieten diese Technologien ein gewaltiges Marktpotenzial für wirtschaftliches Wachstum. Lassen Sie mich hierzu einige Zahlen nennen, die dies sehr gut verdeutlichen. Nach unseren Schätzungen beträgt ihr Weltmarktvolumen zwischen 950 Mrd. EUR und 1 100 Mrd. EUR pro Jahr bei einer erwarteten jährlichen Wachstumsrate zwischen 5 % und 46 %. Aufstrebende Technologien stellen somit eine außerordentliche Chance dar, die die Grundlage für die Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaften aller Industrienationen bilden und ein unverzichtbares Instrument für zukünftiges Wachstum sein wird.

Diese Chance nicht zu nutzen, wäre ein Fehler, und die Kommission beabsichtigt, ihrer Rolle gerecht zu werden. Wir brauchen die Unterstützung des Europäischen Parlaments, besonders nach dem Vertrag von Lissabon und der Ausweitung der Befugnisse dieses Parlaments, und ich glaube – und ich sage dies als ehemaliger Abgeordneter des Europäischen Parlaments –, dass diese Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission auch in diesem Bereich, der für das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit unserer europäischen Wirtschaft so wichtig ist, zu guten Ergebnissen führen wird.

 
  
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  Marian Harkin (ALDE). - Herr Kommissar, ich danke Ihnen für Ihre Antwort und möchte gleichzeitig der Kommission große Anerkennung für ihre Arbeit zollen, mit der sie versucht, dafür zu sorgen, dass Europa bei dem, was Sie „die dritte industrielle Revolution“ genannt haben, ganz vorne mit dabei ist.

Die hochrangige Sachverständigengruppe hat sich mit vielen Themen beschäftigt, aber eines davon war dieses „Tal des Todes“, mit anderen Worten diese Kluft, die die kreative Idee vom Markt trennt, und sie hat darauf hingewiesen, dass Europa in vielen Fällen seinen Vorsprung als Vorreiter einbüßt.

Sie hat sich auch zu einer Reihe bestehender Hindernisse geäußert, zum Beispiel zur Tatsache, dass es keinen europäischen Patentschutz für geistiges Eigentum gibt, und zur Notwendigkeit, die derzeitige Rechtszersplitterung zu verringern. Mein Frage wäre also: Welche Maßnahmen hat die Kommission ergriffen, um diese Probleme zu lösen?

 
  
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  Antonio Tajani , Vizepräsident der Kommission. (IT) Ich danke Frau Harkin dafür, dass sie in ihren Ausführungen einerseits die von der Kommission geleistete Arbeit gewürdigt hat, andererseits aber auch die Kommission zu noch größeren Anstrengungen auffordert. Zurzeit warten wir auf die politischen Empfehlungen der Sachverständigengruppe, bevor dann die endgültige Strategie der Kommission festgelegt werden kann.

In ihrem Zwischenbericht hat die Sachverständigengruppe eine auf drei Pfeilern ruhende Brücke vorgeschlagen, um diese Innovationslücke zu überwinden. Jeder dieser drei Pfeiler steht für eine Bedingung, die unbedingt erfüllt sein muss, um die Einführung von Schlüsseltechnologien (KET) in der Europäischen Union zu ermöglichen.--

Beim ersten Pfeiler handelt es sich um technologische Forschung. Europa muss mehr wettbewerbsfähige Technologien bis zum Stadium des patentierten Prototyps entwickeln. Dieses Ziel macht es erforderlich, dass die Forschungsprogramme der Union einen größeren Schwerpunkt auf technologische Forschung legen.

Beim zweiten Pfeiler geht es um Produktdemonstrationen. Es muss uns gelingen, technologische Erfolge in wettbewerbsfähige Produkte umzumünzen, und dieses Ziel macht eine Schwerpunktverlagerung bei den Forschungsprogrammen der Union erforderlich, um Demonstrationsvorhaben zu fördern.

Beim dritten Pfeiler handelt es sich um die weltweite Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie. Europa muss seine derzeitigen Produktionskapazitäten erhalten oder neue Kapazitäten schaffen, damit unsere innovativen Produkte sowohl preislich als auch bezüglich der Liefermenge auf den globalen Märkten bestehen können. Deshalb müssen wir die Rahmenbedingungen für Investoren verbessern, um sie dazu zu bewegen, in der Europäischen Union zu investieren. Wir müssen also Investitionen einwerben, gleichzeitig aber auch alle EU-Programme verbessern, die diesen so überaus wichtigen Sektor unterstützen könnten, und wir müssen versuchen, die Lücke zwischen Forschung und Anwendung, die für viele Produktionssektoren in der Europäischen Union so typisch ist, zu überwinden.-

Mit diesem Problem, den Schritt von der Forschung zur Anwendung zu schaffen, ist die gesamte Industrie konfrontiert. Deshalb bin ich für die Clusterpolitik und deshalb unterstützen wir die Clusterpolitik – es gibt derzeit rund 2 000 Cluster –, die es ermöglicht, Verbindungen zwischen Forschung und Industrie, Universitäten, Forschung und Industrie und Innovation herzustellen, um unsere Industrie wettbewerbsfähiger zu machen.

Das ist der Stand der Dinge, Frau Harkin. Wir werden unsere Arbeit fortsetzen; ich werde jeden Vorschlag des Europäischen Parlaments sorgfältig prüfen und ich werde alle Hinweise, die ich aus diesem Haus erhalte, sehr ernst nehmen.

 
  
  

Anfrage Nr. 14 von Chris Davies (H-000112/11)

Betrifft: Zukunft der Fischereiwirtschaft der EU

Die Kommission hat darauf hingewiesen, dass der europäische Fischereisektor zum größten Teil auf nicht nachhaltige Weise bewirtschaftet wird. Wie beurteilt die Kommission die Zukunft der Fischereiwirtschaft und deren Beschäftigungslage, wenn die derzeitigen Maßnahmen und Methoden fortgeführt und keine Reformen zum Abbau von Überkapazitäten und zur Einschränkung der Rückwürfe eingeführt werden? Wird die Kommission Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Verfahren ergreifen?

 
  
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  Maria Damanaki, Mitglied der Kommission. Als meine Dienststellen begannen, das Reformpaket für die gemeinsame Fischereipolitik auszuarbeiten, haben sie für eine Reihe möglicher Reformoptionen eine gründliche Folgenabschätzung durchgeführt. Eine dieser Optionen bestand darin, die derzeitige Politik über das Jahr 2013 hinaus fortzusetzen. Dieser Status quo wurde als Benchmark im Vergleich zu den Folgen anderer möglicher Optionen eingesetzt. Dieses Status-quo-Szenario berücksichtigt neue langfristige Bewirtschaftungspläne, die Kontrollverordnung und die Verordnung über illegale und nicht gemeldete Fischerei.

Die Ergebnisse der Option des Status-quo-Szenarios sind klar: Wenn wir unsere Politik nicht ändern, wird bis zum Jahr 2020 eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände ganz allgemein nicht mehr möglich sein.

Was die ökologische Nachhaltigkeit angeht, so würde bis 2020 nur bei 6 % der analysierten Bestände der maximale nachhaltige Ertrag erreicht. Dem sollte unsere Verpflichtung gegenübergestellt werden, den maximalen nachhaltigen Ertrag bis 2015 zu erreichen. Wenn wir also den Status quo beibehalten, wird es uns unmöglich sein, unsere Verpflichtung hinsichtlich des Erreichens des maximalen nachhaltigen Ertrags bis 2015 zu erfüllen.

Im Hinblick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unserer Fischereiflotten ist festzustellen, dass beim Status-quo-Szenario nur einige wenige Flotten wirtschaftlich werden arbeiten können. Der Fangsektor insgesamt wird nahezu keine Gewinne erzielen oder sogar Verluste machen.

Schließlich stellt sich auch die Situation hinsichtlich der sozialen Nachhaltigkeit genauso dar. Die Zahl der Arbeitsplätze im Fangsektor würde im gleichen Tempo wie zurzeit weiter sinken. Die Löhne würden niedrig bleiben, was den Beruf des Fischers für junge Menschen zunehmend unattraktiver machen würde.

Der Status quo ist also für die Kommission definitiv keine Option. Wir brauchen die Reform, und dafür arbeiten wir.

 
  
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  Chris Davies (ALDE). - Die Frau Kommissarin hat ein überaus deprimierendes Bild gezeichnet: Wenn wir weitermachten wie bisher, so ihre Worte, wären die Aussichten düster, die Fischereiflotten würden vielfach nicht wirtschaftlich arbeiten können und es würde immer weniger Beschäftigungsmöglichkeiten für Fischer geben.

Aber besteht nicht auch die Möglichkeit, dass ein Rückgang der Beschäftigung besser ist als die Alternative? Tatsächlich wissen wir es nicht. Uns fehlen einfach die wissenschaftlichen Erkenntnisse in Bezug auf 50 % unserer Fischgründe. Wir wissen, dass die Fischbestände in vielen Fällen nach jahrzehntelanger Überfischung stark dezimiert sind. Tatsächlich ist die Situation überaus kritisch. Wir sind in diesem Punkt sehr verletzlich. Frau Kommissarin, Sie können nicht ausschließen, dass, wenn wir so weitermachen wie bisher, einige dieser Fischbestände ganz kollabieren werden.-

 
  
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  Barbara Matera (PPE).(IT) Ich teile die Besorgnis meiner Kolleginnen und Kollegen hinsichtlich des Fischereisektors im Mittelmeerraum, und ich teile auch das Anliegen, Meeresökosysteme zu schützen. Angesichts der sozialen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten, mit denen die Meereswirtschaft zu kämpfen hat, und insbesondere einige maritime Gemeinschaften, denen durch die strengen europäischen Vorschriften Fesseln angelegt werden, möchte ich die Frage stellen, ob die Kommission beabsichtigt, ausgewogene und unverzüglich greifende Lösungen zu finden, um sowohl die Ökosysteme als auch gleichzeitig die vielen Menschen in Europa zu schützen, die in diesem Sektor beschäftigt sind.

 
  
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  Seán Kelly (PPE). - Die Kommissarin zeichnet ein ziemlich deprimierendes Bild. Eines der Probleme, auf die Herr Davies in seiner Anfrage hingewiesen hat, ist das der Rückwürfe. Nun habe ich vor Kurzem einen Fischer getroffen, der mir gesagt hat, er habe ein Netz gefunden bzw. erfunden, das dem Problem der Rückwürfe beim Thunfischfang ein Ende machen würde. Wäre die Frau Kommissarin bereit, sich das einmal anzuschauen? Glaubt sie, dass eine Technik eingeführt werden kann, die Rückwürfe unnötig macht oder zumindest beschränkt?

 
  
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  Maria Damanaki, Mitglied der Kommission. Wenn wir den Status quo beibehalten, dann müssen wir in der Tat damit rechnen, dass viele Fischbestände kollabieren, und das kann keine Option sein.

Ich kann der Aussage, dass unsere Situation überaus kritisch ist, nur zustimmen. Wenn es zu einer Extremsituation kommt, dann werden die Folgen sehr schlimm sein. Deshalb brauchen wir die Reform, und deshalb werden wir prüfen, welches die beste Vorgehensweise ist, um einen Ausgleich zwischen der Nachhaltigkeit der Fischbestände und den sozialen und wirtschaftlichen Folgen, die die Reform haben wird, zu erreichen.

Lassen Sie mich aber eines ganz deutlich sagen: Es ist nicht so, dass wir der Sorge um die Umwelt Vorrang vor unseren Fischern einräumen. Uns liegen unsere Fischer genauso am Herzen wie die kommenden Generationen. Deshalb brauchen wir die Reform, denn, um es ganz deutlich zu sagen, wenn es keine Fischbestände mehr gibt, dann werden auch die Fischer im Mittelmeerraum und in allen anderen europäischen Ländern keine Zukunft mehr haben. Gerade um sicherzustellen, dass unsere Fischereiwirtschaft eine Zukunft hat, brauchen wir die Reform. Wir beabsichtigen, eine Reihe solider Vorschläge zu unterbreiten, um den Lebensunterhalt unserer Fischer sicherzustellen. Das wollen wir erreichen.

Ein anderer Abgeordneter hat über die Selektivität von Fanggeräten gesprochen. Unsere Dienststellen sind selbstverständlich bereit, jedes neue Fanggerät und jede Innovation bezüglich der Selektivität zu prüfen. Ich möchte noch hinzufügen, dass wir im Rahmen unseres neuen Finanzierungssystems beabsichtigen, trotz der Krise großzügig Gelder bereitzustellen, um dafür zu sorgen, dass Verbesserungen hinsichtlich der Selektivität auch tatsächlich eingeführt werden. Ich begrüße sehr alle Initiativen der Branche – unserer Fischer –, durch die sich die Selektivität der Fanggeräte verbessern lässt.

Ganz allgemein möchte ich noch einmal sagen, dass der Status quo keine Option darstellt. Er ist weder eine Option für die Nachhaltigkeit der Bestände, noch für die Sicherung des Lebensunterhalts unserer Fischer noch für die Zukunft unserer Küstengemeinschaften. Deshalb brauchen wir dieses Reform.

 
  
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  Die Präsidentin. − Anfrage Nr. 15 von Jim Higgins (H-000127/11)

Betrifft: Vorgeschlagenes Verbot des Abtrennens von Haifischflossen

Was schlägt die Kommission vor, um dem Anliegen der Mitglieder des Europäischen Parlaments rechtliche Wirkung zu verleihen, vor dem Hintergrund, dass diese sich kürzlich für ein Verbot des Abtrennens von Haifischflossen ausgesprochen haben, dass der Kongress in den Vereinigten Staaten Rechtsvorschriften zum Verbot dieser Praxis eingeführt hat und dass auch in anderen Rechtsordnungen ein dringender Bedarf an derartigen Rechtsvorschriften gesehen wird?

 
  
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  Maria Damanaki, Mitglied der Kommission. Ich möchte dem Herrn Abgeordneten für seine Anfrage danken, denn sie gibt mir die Gelegenheit, das Parlament über die Praxis des Abtrennens von Haifischflossen zu informieren.

Diese Praxis ist seit 2003 kraft einer Verordnung des Rates auf EU-Schiffen überall in der Welt sowie auf allen Schiffen, die in EU-Gewässern fischen, verboten. Allgemein gilt ein Verbot des Abtrennens von Haifischflossen. Allerdings erlaubt die derzeitige Verordnung – und das ist das Problem, mit dem wir es hier zu tun haben – unter bestimmten Umständen eine Verarbeitung an Bord, bei der Haifischflossen abgetrennt werden, wohingegen vorgeschrieben ist, dass alle Haifischrümpfe an Bord verbleiben müssen. Deshalb waren wir in den letzten Jahren mit dem Problem der Abtrennung von Haifischflossen konfrontiert.

Im Februar 2009 haben wir einen Aktionsplan vorgelegt, und seitdem haben wir eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Wir arbeiten auch aktiv mit regionalen Organisationen zusammen, um effiziente Bewirtschaftungssysteme für die am stärksten gefährdeten Haiarten zu installieren und um die nachhaltige Nutzung dieser Ressource zu gewährleisten. Somit besteht das Problem im Hinblick auf diese Situation in der Notwendigkeit, eine öffentliche Konsultation durchzuführen, und eine solche öffentliche Konsultation findet jetzt bereits seit einigen Monaten statt. Im Konsultationsdokument wurden drei der wichtigsten Optionen dargelegt, die derzeit von Fachleuten weltweit diskutiert werden, um die Kontrollen zu verbessern und eine vollständige Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Viele Interessengruppen, zum Beispiel das Fischereiwesen, Wissenschaftler, Wirtschaftsführer und NRO sowie Vertreter der Öffentlichkeit, haben uns ihre Kommentare zugeleitet.

Ich kann Ihnen versichern, dass ich das Thema Haischutz sehr ernst nehme. Ich habe daher meine Dienststellen gebeten, alle eingegangenen Beiträge sorgfältig zu prüfen. Anschließend werden wir eine Folgenabschätzung vornehmen, die, wie Sie wissen, für eine Änderung der Verordnung erforderlich ist. Meine Absicht ist es, einen Legislativvorschlag verabschieden zu lassen, sobald dies praktisch möglich ist. An dieser Stelle kann ich Ihnen mitteilen, dass ich dieses Thema zu einer Priorität gemacht habe, um keine weitere Zeit zu verlieren.

Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass die Kommission viele Maßnahmen ergriffen hat, um die nachhaltige Bewirtschaftung und den Schutz von Haien ganz allgemein, über das Problem der abgetrennten Haifischflossen hinaus, sicherzustellen. Wir haben einen Aktionsplan vorgelegt und seitdem eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Wir haben den Fang von Heringshaien, Riesenhaien und Weißen Haien in EU-Gewässern verboten. Wir haben Kiemennetze in Tiefen unter 200 Metern verboten, um Tiefseehaie zu schützen. Im vergangenen Jahr haben wir – und das möchte ich besonders betonen – eine nachhaltige und wissenschaftlich begründete Quote für verschiedene Haiarten vorgeschlagen. Wir hatten bei den Verhandlungen im Rat wirklich zu kämpfen. Es war keine leichte Sache, aber am Ende waren wir erfolgreich, und wir haben einen nachhaltigen Vorschlag für dieses Jahr und, wie ich hoffe, auch für das nächste Jahr.

 
  
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  Jim Higgins (PPE). - Frau Präsidentin, Haien die Flossen abzuschneiden ist barbarisch. Es ist unmenschlich. Es ist die reinste Barbarei. Werden Sie ins Meer zurückgeworfen, sterben sie. Dies ist eine Praxis, die verboten werden sollte. Die Kommission hat auf die Verordnung aus dem Jahr 2003 verwiesen, aber die funktioniert einfach nicht.

Ich sehe durchaus, dass wir es mit einem sehr schwierigen Problem zu tun haben. Wie kann man das überwachen? Wir müssen eine Verordnung verabschieden, die diese Praxis vollständig verbietet. Worum es hier geht, das ist das Auslöschen – das vollständige Verschwinden – einer bestimmten Art. Die Zahlen sprechen für sich. So geht man beispielsweise derzeit davon aus, dass im Jahr 2009 die Flossen von 26 Mio. bis 73 Mio. Haien in den weltweiten Handel gelangt sind. Dabei handelt es sich in der Tat um ein sehr lukratives Geschäft. Wir müssen es vollständig verbieten. Es ist barbarisch, es sollte nicht unterstützt werden, und wir müssen es ein für alle Mal verbieten. Wir sollten diesbezüglich eine Vorreiterrolle spielen.

 
  
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  Brian Crowley (ALDE). - In Jahr 2003 wurde der Fang von Haien zur Gewinnung von Haifischflossen verboten. Analog haben wir jetzt eine ganz ähnliche Situation in Bezug auf Makrelen in der Europäischen Union, wo es ein Übereinkommen auf europäischer Ebene und auf Ebene des Europäischen Wirtschaftsraums gibt, den Fang von Makrelen zu reduzieren. Wir müssen jedoch erkennen, dass Island und die Färöer jeweils 150 000 Tonnen gefangen haben, und dies hat unmittelbare Folgen für die Nachhaltigkeit europäischer Fischereiflotten. Wie kann man hier also vorgehen? Besonders möchte ich fragen: Können gegen diese beiden Gebiete Handelssanktionen verhängt werden?

 
  
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  Chris Davies (ALDE). - Vor dem Hintergrund, dass die Löwen aus Afrika und die Haie aus unseren Meeren verschwinden, finde ich löblich, was die Frau Kommissarin zu erreichen versucht, aber hier spielt der Markt eine große Rolle. In Asien gab es eine gewaltige Nachfrage nach Haifischflossen, und man kann sehr viel Geld damit verdienen.

Die einzige Möglichkeit, wie wir das tatsächliche Geschehen ordentlich überwachen und zahlenmäßig erfassen können, besteht darin, dass wir sicherstellen, dass sich die Haifischflossen beim Einlaufen der Schiffe an den Haifischrümpfen befinden. Auf diese Weise können wir die Kontrolle behalten. Ich hoffe, dass die Frau Kommissarin dies bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge berücksichtigen wird.

 
  
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  Maria Damanaki, Mitglied der Kommission. Ich stimme den Abgeordneten zu, dass wir trotz des geltenden Verbots mit der Situation nicht zufrieden sein können. Ich stimme Ihnen zu, und wir kennen die Realität und wissen, wie die Dinge laufen. Wir wissen, dass hinter dem Thema, das wir hier diskutieren, eine sehr profitable Industrie steht. Aber wir müssen Maßnahmen ergreifen, die mit unserem Rechtsrahmen vereinbar sind. Lassen Sie mich daher Folgendes sagen:

Dieses Problem existiert, weil die Branche derzeit die Flossen und die Rümpfe der Haie in verschiedenen Häfen anlanden kann. Sie können die Flossen, die, wie man sich vorstellen kann, wertvoller sind, weil eine größere Nachfrage nach ihnen besteht, besonders in Asien anlanden, während sie die Rümpfe der Haie irgendwo anders anlanden können, was eine Kontrolle sehr schwierig macht. Deshalb passiert das alles. Uns ist dies durchaus bewusst. Deshalb haben wir dieses Konsultationsverfahren vorgeschlagen, weil wir eine Lösung für diese sehr schwierige Situation anstreben.

Was ich Ihnen also sagen kann, ist, dass wir einen ehrgeizigen Vorschlag unterbreiten werden, und ich hoffe, dass wir bis Ende des Jahres eine neue Vorschrift über Haifischflossen haben werden, die konkrete Ergebnisse bringen wird. Wir werden diese Situation ein für alle Mal regeln.

Was die Analogie bezüglich der Situation bei Makrelen angeht, so kann ich Ihnen versichern, dass die Europäische Union ihr Bestes getan hat. Ich möchte darauf hinweisen, dass die an dieses Gebiet angrenzenden Mitgliedstaaten sehr kooperativ waren und dass unsere Fischer und unsere Industrie große Opfer bringen mussten, um die Nachhaltigkeit der Bestände zu sichern.

Deshalb waren wir bestürzt, als Island und die Färöer einseitig ihre Vorstellungen durchgesetzt und ihre Quoten einfach selbst erhöht haben. Das können wir einfach nicht hinnehmen. Deshalb arbeiten wir jetzt an dieser Thematik – meine Dienststellen arbeiten mit dem Kabinett und den Dienststellen des Kommissars für Handel, Herrn De Gucht, zusammen –, und wir werden einen Legislativvorschlag für die Schaffung einer rechtlichen Waffe auf den Weg bringen, die wir in solchen Fällen einsetzen können. Wir haben auch jetzt schon einige Waffen, aber die rechtlichen Waffen, die uns derzeit zur Verfügung stehen, beziehen sich nur auf Frischfisch, einschließlich Makrelen, und nicht auf Produkte aus Makrelen und insbesondere nicht auf Fischöl und Fischmehl, die wichtigsten Ausfuhrgüter Islands und der Färöer. Wir müssen uns hier also etwas einfallen lassen. Die Kommission wird ihr Bestes tun, um sicherzustellen, dass während der nächsten Fangsaison die Nachhaltigkeit der Bestände geschützt wird.

 
  
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  Die Präsidentin. − Anfrage Nr. 16 von Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (H-000142/11)

Betrifft: Eine neue Meeresstrategie für das Mittelmeer

Die Notwendigkeit einer neuen Meeresstrategie für das Mittelmeer ergibt sich aus dem 25 Initiativen umfassenden Programm für eine integrierte Mittelmeerstrategie zur Bewältigung der neuen Herausforderungen im Zuge der Entwicklungen in den arabischen Mittelmeerländern. Die Union hat einen legislativen und strategischen Rahmen geschaffen, um die nachhaltige Nutzung der Meere, die Wahrung der Meeresbiotope und den Schutz der wichtigsten Ressourcen zu gewährleisten, die für alle auf der Nutzung der Meere beruhenden wirtschaftlichen und sozialen Tätigkeiten von zentraler Bedeutung sind.

Wird die Kommission für die Europa-Mittelmeerpolitik neue, das Meer betreffende Ziele festlegen?

Wie entwickeln sich die Initiativen der EU für das Mittelmeer in den einzelnen Bereichen wie beispielsweise der Begegnung der Mittelmeerverschmutzung?

Welche Instrumente sind vorgesehen, um die Anpassung des Mittelmeerraumes an den Klimawandel zu erleichtern und um den immensen Gefahren entgegen zu steuern, die von Fluten, Küstenerosion und Verschlechterung der Bodenqualität ausgehen?

Wie werden die Pläne für den Energietransport im Mittelmeer in die Meeresstrategie integriert?

Welche Maßnahmen und welche Arten von Zusammenarbeit mit den Mittelmeeranrainern sind vorgesehen, um den Seeverkehr zu schützen und die illegale Nutzung der Seewege durch Einwanderer zu bekämpfen?

 
  
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  Maria Damanaki, Mitglied der Kommission. Ich danke Frau Kratsa-Tsagaropoulou für ihre Frage, da uns dies die Gelegenheit gibt, uns mit dieser sehr schwierigen Situation im Mittelmeerraum zu befassen.

Ich möchte das Parlament davon in Kenntnis setzen, dass die Kommission vor Kurzem eine Mitteilung zu dem Thema „Eine Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand“ angenommen hat, in der eine Reihe von Vorschlägen gemacht werden, um den Herausforderungen zu begegnen, mit denen sich die Region derzeit nach den jüngsten Entwicklungen konfrontiert sieht. Wie Sie wissen, ist dies eine extreme Situation, die sehr instabil und äußerst besorgniserregend ist.

Die Kommission ist hocherfreut über die allgemeine Zustimmung für ihre Initiative. Diese Mitteilung wurde von allen Mitgliedstaaten und, wie ich hoffe, vom Parlament sehr positiv aufgenommen.

Lassen Sie mich ein paar Maßnahmen erklären, die wir ergriffen haben, um auf das Ziel einer neuen Meeresstrategie für das Mittelmeer zuzusteuern. Zunächst einmal haben wir bezüglich einer integrierten Mittelmeerstrategie schon eine Arbeitsgruppe gegründet, wobei alle Mittelmeeranrainer und die regionalen Konventionen einbezogen wurden. Wir haben vor, dies als ein bereichsübergreifendes Forum zu allen Aktivitäten, zur Kooperation und zur Finanzierung in der Region voranzutreiben. Als Teil dieser Initiative verfügen wir auch über das erste Projekt für eine technische Hilfestellung, das im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik eingeführt wurde und sich mit der integrierten Mittelmeerstrategie beschäftigt.

Ich möchte das Parlament auch über eine Initiative informieren, die ich vor Kurzem bei der Einführung eines gemeinsamen Kooperationsprojekts im Mittelmeerraum mit der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation und der Europäische Investitionsbank ergriffen haben. Ich zähle auf diese Initiative und hoffe, dass sie erfolgreich sein wird. Wir werden gezielte Aktionen für das Wachstum in der Seeschifffahrt, Arbeitsplätze und die Ausbildung in der Seeschifffahrt definieren, was für den Mittelmeerraum sehr wichtig ist. Wir werden auch Maßnahmen für eine integrierte Überwachung der Seeschifffahrt mit aufnehmen, und wir werden den Privatsektor mit einbeziehen, weil ich denke, dass dies für die Angelegenheiten der Seeschifffahrt absolut notwendig ist.

Parallel dazu hat die Kommission die Absicht, die Organisation eines Forums für die Küstenwachen des Mittelmeers in der gesamten Region zu unterstützen. Wir werden auch unsere Anstrengungen im Bereich der Fischereiaufsicht durch Weiterbildung, durch Arbeitsgruppen und durch gemeinsame Aufsicht in Zusammenarbeit mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) vertiefen.

Bezüglich des Umweltschutzes und des Klimawandels arbeitet die Kommission auf der Ebene der EU jetzt mit den Mitgliedstaaten daran, bis 2020 in ihren Meeresgewässern einen guten Umweltstatus zu erreichen. Auf regionaler Ebene kooperieren die EU und ihre Mitgliedstaaten im Rahmen des Übereinkommens von Barcelona mit Partnerländern des Mittelmeerraums zusammen, um in allen regionalen Meeren, die an die Union angrenzen, für die Vermeidung von Umweltverschmutzung zu werben und die Maßnahmen dagegen zu verbessern.

Bezüglich der Probleme in Verbindung mit der Migration und der jüngsten Entwicklungen in der Region hat sich die Kommission sich dafür verpflichtet, EU-Mitgliedstaaten, die plötzlich unter Migrationsdruck geraten, zu helfen, und ist bereit, Finanzhilfen zu mobilisieren. Wir arbeiten jetzt daran, Finanznotpakete aus dem Europäischen Außengrenzenfonds und möglicherweise aus dem Rückkehrfonds und dem Europäischen Flüchtlingsfonds zu identifizieren, zusätzlich zu der Finanzierung, die schon für 2011 zugeteilt wurde.

Was die Überwachung von Außengrenzen betrifft, so steht die Kommission in ständigem Kontakt mit Frontex, das die gemeinsame Operation Hermes 2011 eingeführt hat, um die EU-Außengrenzen in der Region zu überwachen. Frontex hat auch gemeinsam mit Europol begonnen, eine gezielte Risikobewertung des potentiellen Ausnutzens der unsicheren politischen Situation durch kriminelle und terroristische Netze vorzubereiten und illegale Migrationsströme zu überwachen.

 
  
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  Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (PPE).(EL) Danke sehr, Frau Kommissarin, dass Sie sich auf die Pläne und neuen Leitlinien der Europäischen Kommission beziehen und für Ihren persönlichen Einsatz, den Sie durch die Vorbereitung auf die neue Situation im Mittelmeerraum gezeigt haben.

Ich möchte eine konkrete Frage stellen: was halten Sie von den Plänen, die schon vorbereitet werden, um das Mittelmeer zu dekontaminieren und für den Energietransfer, wie passen sie in die Meeresstrategie und welche zusätzlichen Vorteile versprechen Sie sich von den Plänen und Programmen für die neue Strategie, die Sie erwähnt haben?

 
  
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  Giovanni La Via (PPE). (IT) Frau Kommissarin, glauben Sie im Kontext der neuen Fischereipolitik für das Mittelmeer und in Anbetracht des Kontextes, den Sie gerade bezüglich der Situation der Länder an der südlichen Küste des Mittelmeers beschrieben haben, die eine extreme Krise durchleben, dass eine grenzübergreifende Kooperation im Rahmen der Kohäsionspolitik wirksam dem Problem gerecht werden und durch die grenzüberschreitende Strategie und die Fischereipolitik zu einvernehmlichen Lösungen führen kann, die es uns erlauben würden, die Bestände im Mittelmeer wieder herzustellen und die Erholung in diesem Wirtschaftssektor zu erleichtern?

 
  
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  Ivo Vajgl (ALDE). - (SL) Frau Präsidentin, ich möchte der Frau Kommissarin eine Frage dazu stellen, dass viele europäische Länder versuchen, ihre Probleme, Fischereiprobleme, einem Land aufzubürden, das es formell und juristisch nicht gibt. Ich meine die Westsahara.

Die Kommission hat das Fischereiabkommen mit Marokko verlängert oder besser gesagt, den Auftrag erhalten, ein solches auszuhandeln. Wären Sie bitte so freundlichen zu erklären, über welche Garantien wir verfügen, dass die Mittel, die wir aufgrund dieses Abkommens erhalten, zugunsten der Menschen in der Westsahara verwendet werden und nicht nur dafür, den Bedürfnissen der europäischen Fischer gerecht zu werden.

 
  
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  Maria Damanaki, Mitglied der Kommission. Ich stimme Frau Grässle zu, dass es in der Tat wegen des Energietransfers im Mittelmeer eine große Verschmutzungsgefahr gibt. Es gibt ein Risiko, weil das Mittelmeer ein ziemlich geschlossenes Meer und der Belastung durch eine mögliche Verschmutzung nicht gewachsen ist.

Was wir deshalb jetzt tun werden, ist, unsere Kooperation, die Kooperation der Kommission, mit den Mitgliedstaaten auszuweiten und zu verbessern. Ich möchte Frau Grässle sagen, dass Kommissar Potočnik und ich selbst nächste Woche Griechenland besuchen werden und dass wir etwas zur Verschmutzung des Mittelmeers organisieren werden. Ich möchte Sie auch darüber informieren, dass die Mittelmeeranrainer die Verschmutzung durch Schiffe auch besser vermeiden und aufspüren können, indem sie sich am satellitenbasierten Überwachungssystem EMSA beteiligen, etwa durch sichere Fangnetzen oder saubere Fangnetze. Wir haben diese Systeme, und wir werden unsere Mitgliedstaaten um das Mittelmeer herum ermutigen, sich an diesen Systemen zu beteiligen, um eine mögliche Verschmutzung durch Schiffe aufzuspüren.

Ich möchte sagen, dass wir Anreize nicht nur für unsere Mitgliedstaaten schaffen wollen, sondern mittels Diskussionen und Kooperation auch für unsere Nachbarn, um dieses Ziel zu erreichen.

Bezüglich der regionalen Kooperation, ja, wir werden einige Initiativen dazu ins Leben rufen, und wir haben eine Menge Initiativen im Rahmen der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM), und jetzt arbeiten wir an einer neuen Strategie, einer Meeresstrategie, für die Region der Adria und des Ionischen Meeres.

Wir arbeiten jetzt mit den Regierungen der Mitgliedstaaten um die Adria und das Ionische Meer herum zusammen: Italien, Slowenien und Griechenland, aber auch andere Nachbarn in dem Gebiet, Kroatien, Montenegro und Albanien. Wir versuchen, eine Meeres-Kooperationsstrategie für diese Region zu entwickeln. Ich möchte unterstreichen, dass dies wirklich eine Möglichkeit für den Kohäsionsfonds ist, wie der ehrenwerte Abgeordnete schon gesagt hat.

Schließlich eine kurze Anmerkung zur Westsahara: ja, wir machen uns eine Menge Sorgen über die tatsächlichen Empfänger, die in den Genuss des Geldes kommen werden, das wir als Teil des Fischereiabkommens an Marokko vergeben. Deshalb haben wir die marokkanische Regierung aufgefordert, uns Daten nicht nur zur Umsetzung dieses Abkommens im Allgemeinen, sondern auch zur regionalen Vorgehensweise im Rahmen dieses Übereinkommens und zur Verteilung, die sie in den verschiedenen Regionen von Marokko anwenden, zu geben. Wir werden das Protokoll für eine Übergangszeit von einem Jahr verlängern, um herauszufinden, ob wir damit weitermachen können oder nicht. Das ist unsere Vorgehensweise, sehr vorsichtig, in diese Richtung.

 
  
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  Die Präsidentin − Frage Nr. 17 von Georgios Papanikolaou (H-000108/11)

Betrifft: Ausbildung von Forschern und Bewertung von Universitäten im Rahmen der Leitinitiative für Innovation

Im Rahmen der kürzlich von der Kommission vorgelegten Leitinitiative „Europa 2020 – Innovationsunion“ (Kapitel 2) hat die Kommission unter anderem auf die Verpflichtung der Mitgliedstaaten hingewiesen, ihre Strategien für die Ausbildung von genügend Forschern mitzuteilen, damit die Ziele der jeweiligen nationalen strategischen Pläne erreicht werden können; ferner erklärte die Kommission ihre Absicht, in diesem Jahr die Ausarbeitung eines internationalen mehrdimensionalen Systems zur Bewertung der Ergebnisse der europäischen Hochschulen zu unterstützen.

Ich frage die Kommission: Wie will die Kommission sicherstellen, dass das 3-%-Ziel für die Forschung bis 2020 vollständig umgesetzt wird, ohne dass es im Hinblick auf die Investitionen zu Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten kommt? Ist die Kommission der Auffassung, dass die Finanzkrise in den Mitgliedstaaten der Eurozone die angestrebten Ziele gefährden könnte?

Nach welchen Kriterien werden die europäischen Hochschulen bewertet und jene ausgemacht, die die besten Ergebnisse im Forschungsbereich aufweisen?

 
  
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  Máire Geoghegan-Quinn, Mitglied der Kommission. Nach dem 3-%-Ziel für die FuE-Intensität erfordert der Notstand im Bereich Innovation in Europa ein intelligentes Wachstum und ein Engagement, gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen. Der Europäische Innovationsanzeiger zeigt, dass die EU den Vereinigten Staaten und Japan gegenüber an Boden verliert, während Brasilien und China die Kluft der EU gegenüber schließen. Das 3-%-Ziel für die FuE-Intensität ist ein entscheidender Beitrag, der geleistet werden muss, um dieser Herausforderung gerecht zu werden. Der Europäische Rat hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, ehrgeizige und realistische nationale Ziele zu setzen, wobei das ursprüngliche Niveau der Investitionen in die Forschung und Entwicklung und die strukturellen Kernmerkmale ihrer Wirtschaften zu berücksichtigen sind.

Im letzten Jahr haben die Mitgliedstaaten und die Kommission bilaterale Gespräche aufgenommen. Beinahe alle Mitgliedstaaten haben sich jetzt nationale Ziele für die FuE-Intensität gesetzt, die in ihren nationalen Reformprogrammen bis Ende April 2011 endgültig umgesetzt werden sollen.

Am 12. Januar dieses Jahres hat die Kommission die Mitteilung zum Jahreswachstumsbericht angenommen. Sie enthält eine Liste der nationalen Ziele für die FuE-Intensität, die am Allgemeinen sowohl ehrgeizig als auch realistisch sind, und sie markiert damit den Beginn eines neuen Zyklus der Koordinierung in diesem Bereich markiert. Es wird eine Bewertung der nationalen Strategien zu Forschung und Innovation und der Erfolge erfolgen, die darauf abzielt, die wichtigsten Engpässe festzustellen, die das Wachstum und die Erholung in einem Nachkrisenszenario behindern, in sich die finanziell beschränkten Mittel immer noch auswirken.

Eine exzellente Grundlage für die Forschung ist unabdingbar, wenn das 3-%-Ziel für die FuE-Intensität erreicht und wenn Europa innovativer werden soll. Europa wird zumindest eine Million neuer Arbeitsplätze in der Forschung brauchen, wenn das 3-%-Ziel für die FuE-Intensität bis 2020 erreicht werden soll. Die Anzahl neuer Forscher, die gebraucht werden, ist bedeutend höher, da viele Forscher in dieser Zeit in den Ruhestand gehen werden. Exzellenz in der Forschung an den Universitäten und natürlich in der Industrie wird der Gesellschaft allgemein zugute kommen. Der Fortschritt hängt von der hohen Qualität der Hochschulen ab.

Der Europäische Innovationsanzeiger verwendet international anerkannte Indikatoren, um die Leistung von Europa im Vergleich zu der unserer Mitbewerber zu bewerten. Drei dieser Indikatoren sind: Anzahl neuer promovierter Wissenschaftler in einer Bevölkerungsgruppe von 1 000 Menschen im Alter zwischen 25 und 34 Jahren, sowie internationale wissenschaftliche Veröffentlichungen pro einer Million Einwohner und wissenschaftliche Veröffentlichungen in 10 % der wichtigsten und am häufigsten zitierten Veröffentlichungen weltweit, ausgewiesen als Prozentsatz der gesamten wissenschaftlichen Veröffentlichungen im Land, beides qualitativ.

Die Vereinigten Staaten haben ihre Führung bei internationalen gemeinsamen Publikationen ausgebaut und positionieren sich jetzt 37 % über dem EU-Niveau. In Erwartung der Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie im Juni wird die Kommission ein unabhängiges multidimensionales internationales Ranking unterstützen, um die Leistung der Hochschulen zu vergleichen. Diese Studie umfasst die Leistungen nicht nur im Bereich der Forschung, sondern auch in anderen wichtigen Bereichen wie etwa der Innovation, der Bildung, des regionalen Engagements und der Globalisierung. Die multidimensionale Art dieses Konzepts wird es Studenten, Politikern und den Universitäten selbst erlauben, die für sie interessanten Dimensionen und damit verbundenen Indikatoren auszuwählen und ihr eigenes individuelles Ranking, das auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist, zu erstellen. Die betroffenen Gruppen werden aktiv in jedes Stadium der Machbarkeitsstudie mit einbezogen.

 
  
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  Georgios Papanikolaou (PPE).(EL) Vielen Dank, Frau Kommissarin, für Ihre Antwort. Ich möchte Sie allerdings darauf hinweisen, dass wir, als wir vor acht Jahren im Jahr 2003 die Strategie von Lissabon geplant haben, mehr oder weniger dasselbe gesagt haben: dass wir uns auf die Innovation und die Forschung stützen sollten, um eine wettbewerbsfähigere Wirtschaft zu erreichen.

Sie sind seit mehr als einem Jahr Kommissarin, und ich glaube, dass Sie genügend Erfahrung haben, um uns zu sagen: was veranlasst Sie zu glauben, dass wir diesmal erfolgreich sein werden, bei der neuen Strategie 2020, und dass die Ergebnisse nicht ausfallen werden wie bei der früheren Strategie, die schließlich ein durchschlagender Misserfolg war.

 
  
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  Seán Kelly (PPE). - Ich möchte die Frau Kommissarin bezüglich der Hochschulen fragen, ob sie überzeugt ist, dass die europäischen Einrichtungen sowohl den Willen als auch die Kapazität haben, ihren Einsatz zu erhöhen, ihr Ranking auf der Weltbühne zu verbessern und ihre Fähigkeit, miteinander zu kooperieren, auszubauen, um doppelte Anstrengungen in der Forschung zu vermeiden.

 
  
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  Máire Geoghegan-Quinn, Mitglied der Kommission. Was ist jetzt anders als bei dem, was in Lissabon versprochen wurde und zu dem man sich verpflichtet hat? Ich denke, das Wichtigste ist, dass die Innovation und die Forschung jetzt in den Mittelpunkt der europäischen Politik gestellt werden. Wir haben eine Verpflichtung, nicht nur der Kommission und den Mitgliedstaaten und dem Parlament, sondern auch dem Europäischen Rat gegenüber. Wir haben eine sehr starke Überwachung vor Ort, die sorgfältig durchgeführt wird. Wir haben 34 Engagements für die „Innovationsunion“ - für die verschiedene meiner Kolleginnen und Kollegen verantwortlich zeichnen -, mit denen wir regelmäßig kontrollieren, welche Fortschritte gemacht wurden, welche Änderungen eingetreten sind, wohin die Entwicklung führt und was erreicht wurde oder, falls etwas nicht erreicht wurde, weshalb nicht. Wir hoffen jedes Jahr, dass wir einen „Innovationskonvent“ abhalten, bei dem wir die Betroffenen zusammenbringen, damit sie sich zusammenzusetzen und sich den Fortschritt des vorigen Jahres anschauen.

Somit haben wir eine sehr strenge Überwachung, was, wie ich denke, wahrscheinlich der Grund dafür war oder was eben fehlte und warum wir in Lissabon nicht erreicht haben, was wir erreichen wollten. Wir haben den Jahreswachstumsbericht und werden jetzt nationale Reformprogramme haben, in denen die Mitgliedstaaten sehr klar niederlegen werden, welches ihre Ziele sein werden und wie sie diese Ziele zu erreichen hoffen. Ich denke, dass dies ein Schritt nach vorn ist, der notwendig war.

Was die Modernisierung der Universitäten betrifft, so ist dies ein großes Problem, mit dem sich, denke ich, alle Mitgliedstaaten der EU konfrontiert sehen. Es reicht nicht aus, in einer Anzahl von Mitgliedstaaten ein oder zwei Universitäten zu haben, die dort oben in der Nähe des Gipfels stehen. Wir müssen unser Universitätssystem auf allen Ebenen in der EU modernisieren, und wir müssen die Art von doppelter Anstrengung vermeiden, die angesprochen wurde, bei der jede Universität bisher geglaubt haben mag, dass sie die Fähigkeit hatte, ein Exzellenzzentrum für jede einzelne Fakultät haben zu können. Das ist weder möglich noch kosteneffizient, und es ist mit einem großen Ausmaß an Fragmentierung und doppelter Anstrengung verbunden, was genau das ist, was wir zu vermeiden suchen.

Aber lassen Sie uns in Erinnerung rufen, dass die Kommission in diesem Bereich nicht zuständig ist. Was wir also tun können - und was Kommissarin Vassilliou beständig tut - ist, den Mitgliedstaaten zu erklären, dass wir mit der Politik der Vergangenheit nicht weitermachen können. Wir müssen uns ändern; wir müssen entscheiden, welches die Bereiche sind, in denen wir - oder in der eine bestimmte Universität - ein Kompetenzzentrum haben werden oder haben wird, und wir müssen allgemein ein wirkliches Programm zur Modernisierung der Universitäten in der gesamten Union einführen.

 
  
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  Die Präsidentin. − Anfrage Nr. 18 von Ioannis A. Tsoukalas (H-000111/11)

Betrifft: Kaum Kontrollen und große Fehlerhäufigkeit bei den Projekten des 7. Forschungsrahmenprogramms

Die Antwort der Kommission auf die Anfrage E-8013/2010(1) wirft ernste Fragen in Bezug auf die Effizienz der Kontrollen in Bezug auf das 7. RP auf. Bis zum 31. August 2010 hatten die zuständigen Dienststellen nur 118 Kontrollen bei 193 Teilnehmern durchgeführt, d. h. bei 0,42 % der Teilnehmer am 7. RP, während dieser Prozentsatz beim 6. RP bei 5,7 % lag Dieser geringe Prozentsatz ist besorgniserregend, da Schätzungen zufolge mehr als 4 % der Projektmittel fälschlicherweise bereitgestellt wurden. Wenn diese Tendenz anhält, ist nicht ausgeschlossen, dass finanzielle Anpassungen in Höhe von 2 Mrd. EUR für das gesamte 7. RP notwendig werden.

Kann die Kommission mitteilen,

wie viele Prüfungen und Kontrollen in Bezug auf Projekte des 7. RP nach aktuellem Stand durchgeführt wurden? Wie erklärt sie die große Fehlerhäufigkeit? Hält die Kommission die Ergebnisse für zufriedenstellend und erachtet sie die Bemühungen um eine Vereinfachung der Verwaltungsvorschriften für das 7. RP als ausreichend? Welche Sofortmaßnahmen beabsichtigt sie zur Lösung dieser Probleme zu treffen?

 
  
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  Máire Geoghegan-Quinn, Mitglied der Kommission. Ich werde versuchen, auf die Dolmetscher achtzugeben.

Eine Voraussetzung für Maßnahmen bezüglich eines Ex-post-Audits ist die, dass man über eine genügend große Anzahl von Kostenanträgen verfügt, die von den Empfängerstellen eingereicht werden. Für das siebte Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung, oder „7. RP 2007-2013“ wurde die erste Prüfungswelle 18 Monate nach dem Beginn des Projekts durchgeführt.

Folglich erreichte die Anzahl der 7. RP-Kostenanträge, die zur Prüfung zur Verfügung standen, die kritische Grenze erst 2010. Außerdem ist die Prüfungsstrategie der Kommission für die Forschung darauf ausgelegt, in vernünftigem Rahmen zu gewährleisten, dass die mehrere Jahre getätigten Ausgaben für die Forschung über den gesamten Zeitraum des Rahmenprogramms hinweg legal und ordnungsgemäß sind. Zum 31. Dezember letzten Jahres hat die Kommission 345 Audits bezüglich des 7. RP abgeschlossen, die 432 Teilnahmen an 7. RP-Projekten umfassten. Während desselben Zeitraums wurden als Ergebnis der Prüfung von 88 633 047 Mio. EUR aus 7. RP-Beiträgen Finanzkorrekturen in einer Höhe von 4 482 Mio. EUR wegen Fehlern vorgeschlagen.

Die Forschungsrahmenprogramme werden hauptsächlich über Darlehen zur Kostenbeteiligung bestritten, die auf der Rückerstattung der möglichen tatsächlichen Kosten basieren. Das Hauptrisiko ist, dass die Empfänger in ihren Kostenaufstellungen unzulässige Kosten mit einbeziehen. Das Risiko wird durch den Widerspruch zwischen den zulässigen Kriterien und den gewöhnlichen Praktiken bestimmter Empfänger bei der Verbuchung von Kosten verschärft, insbesondere bei der Forderung, dass die Empfänger den Projekten persönliche und indirekte Kosten zuschreiben und gleichzeitig verschiedene Punkte abziehen, für die eine Ko-Finanzierung durch die EU nicht zulässig ist.

In Hinblick hierauf hat die Kommission im April 2010 eine Mitteilung herausgegeben, in der die Möglichkeiten dargestellt wurden, die Regeln und Verfahren zur Finanzierung der Forschung zu vereinfachen. Die Vereinfachung und Klarstellung der Regeln und Verfahren kann den Spielraum für Fehler reduzieren und die Garantie für ordnungsgemäße Ausgaben verbessern, aber auch die Teilnahme von Forschern in den Rahmenprogrammen und das Erreichen der Ziele der Forschungspolitik der EU erleichtern.

Im Anschluss an den allgemeinen Konsens bei einer Anzahl von Punkten, die im derzeitigen umfassenden gesetzlichen Rahmen noch umgesetzt werden könnten, hat die Kommission am 24. Januar dieses Jahres kurzfristige Vereinfachungen durchgeführt, einschließlich konkreter Maßnahmen, die für 7. RP-Projekte sofort und rückwirkend in Kraft treten.

 
  
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  Ioannis A. Tsoukalas (PPE).(EL) Frau Präsidentin, ich möchte der Frau Kommissarin für ihre detaillierte Antwort danken; allerdings möchte ich anmerken, dass die Fehlerquote bei einer Probe von 0,4 % auf 4 % steigt, oder von 2 Mio. EUR auf 50 Mrd. EUR. Ich hoffe, dass das Modell nicht linear funktioniert und dass wir nicht, wenn einmal 4 % der Audits durchgeführt wurden, eine Fehlerquote von 40 % haben werden. Ich verstehe auch, dass es sehr schwierig ist, einerseits die Kommission aufzufordern, die Verwaltungsverwahren beim 7. RP zu vereinfachen und Regeln für die Vereinfachung des 8. RP einzuführen und gleichzeitig detailliertere Audits zu fordern. Dies mag widersprüchlich erscheinen, ich denke aber nicht, dass dem so ist. Ich denke, dass es hier eine gute Sache gibt: dass wir uns alle für die Forschung interessieren und wissen, dass sie die einzige Hoffnung für Europa und die Mitgliedstaaten ist.

 
  
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  Máire Geoghegan-Quinn, Mitglied der Kommission. Frau Präsidentin, ich denke, dass es unser Ziel ist, die Dinge für unsere Beteiligten so einfach wie möglich zu belassen und sicherzustellen - soweit wir dies können -, dass die Empfänger ihre gewöhnlichen Buchhaltungsregeln für persönliche Ausgaben direkt anwenden können, womit vermieden wird, dass es notwendig wird, ein paralleles Buchhaltungssystem einzuführen, wie sie dies bisher tun mussten. Das birgt ganz offensichtlich Komplikationen und Fehlerrisiken. Wir akzeptieren - ich denke, dass jeder das zu akzeptieren hat -, dass Forscher letztendlich kein Interesse daran haben, sich damit zu beschäftigen, ob EU-Finanzhilfen falsch angelegt wurden. Sie interessieren sich mehr für die wirkliche, reine Grundlagenforschung, die sie betreiben, die dann wieder zu den wundervollen Innovationen führen kann, die wir in Ländern sehen können, nicht nur in ganz Europa, sondern in der Tat in der ganzen Welt. Deshalb machen wir die Dinge für die Betroffenen so unkompliziert wie möglich, so einfach wie möglich.

 
  
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  Die Präsidentin. − Anfrage Nr. 19 von Silvia-Adriana Ticau (H-000114/11)

Betrifft: Beteiligung der KMU an Forschung und Innovation in Europa

Die Kommission veröffentlichte am 9. Februar 2011 ein Grünbuch mit dem Titel Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation. Demnach wird die Kommission nach einer öffentlichen Konsultation einen gemeinsamen strategischen Rahmen ausarbeiten, um eine Orientierung der Forschungs- und Innovationsaktivitäten zu ermöglichen, damit auf die Herausforderungen der heutigen Gesellschaft reagiert und der Zugang zu EU-Fördermitteln für Forschung und Innovation vereinfacht werden kann, sich die Fristen für die Markteinführung von Forschungsergebnissen verkürzen und eine stärkere Beteiligung der europäischen Unternehmen an Forschungs- und Innovationsaktivitäten erreicht wird. Im Rahmen der Strategie Europa 2020 hat die Europäische Union sich zum Ziel gesetzt, die Mittel für Forschungs- und Innovationsaktivitäten bis zum Jahr 2020 auf einen Betrag zu erhöhen, der 3 % des BIP entspricht. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Kommission angesichts der Tatsache zu ergreifen, dass dem Privatsektor nur geringe Mittel für Forschung und Innovation zur Verfügung stehen, um die Beteiligung dieses Sektors an der Finanzierung von Forschung und Innovation in Europa zu fördern? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Kommission zu ergreifen, um KMU bei der Überwindung der Schwierigkeiten zu unterstützen, auf die sie beim Zugang zu EU-Fördermitteln für Forschung und Innovation stoßen? Plant die Kommission die Einführung einer Quote von EU-Fördermitteln, die allein KMU vorbehalten ist?

 
  
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  Máire Geoghegan-Quinn, Mitglied der Kommission. Die Kommission ist entschlossen, den Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen zu Finanzmitteln aus EU-Forschungs- und Innovationsprogrammen zu erleichtern und ihnen letztendlich zu helfen, die Früchte ihrer Innovation auf den Markt zu bringen.

Für die Kommission ist dies eine Priorität, wie es auch in der Mitteilung zur Innovationsunion, die am vergangenen 6. Oktober angenommen wurde, in dem im Juni 2008 angenommenen „Small Business Act“ für Europa und in der am 23. Februar diesen Jahres angenommenen überarbeiteten Version des „Small-Business-Act“ dargelegt ist.

Zusätzlich hat das Grünbuch „Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation“ die Schlüsselfragen für die zukünftige EU-Hilfe für Forschung und Innovation identifiziert, einschließlich einer Anzahl spezifischer Fragen, wie besser auf die Bedürfnisse der KMU eingegangen werden kann.

Ein umfassendes Ziel des gemeinsamen strategischen Rahmens ist es, die Teilnahme an EU-Programmen einfacher und attraktiver zu gestalten, insbesondere für KMU. Wichtige Elemente, die in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen sein werden, sind zukünftig ein einziger Zugangspunkt mit gemeinsamen IT-Plattformen, stärker standardisierte Regeln, eine vereinfachte Reihe von Finanzierungsinstrumenten, die die gesamte Innovationskette abdecken, und einfachere und kohärentere Verfahren für die Zuteilung der Mittel.

Nach der Anhörung zum Grünbuch wird die Kommission bis zum Ende dieses Jahres ihre Gesetzesvorschläge zum gemeinsamen strategischen Rahmen vorlegen. Wir haben schon die Arbeitsprogramme für das letzte siebte Rahmenprogramm (7. RP) eingeführt - eine Anzahl von Maßnahmen, die speziell auf KMU abzielt, einschließlich zweckgebundener Haushalte. Der Haushaltsanteil der KMU wird voraussichtlich von derzeitig 14,3 % auf über das Ziel von 15 %, wie es im Gesetz vorgesehen ist, hinaus ansteigen. Die KMU brauchen umfassende Unterstützung. Über das Enterprise Europe Network, einer Partnerschaft der Kommission mit beinahe 600 Unternehmensorganisationen wie Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern, Einrichtungen für die Innovationsförderung und Agenturen für die regionale Entwicklung wird ein einfacherer Zugang zum 7. RP ermöglicht. Das bedeutet konkret, basierend auf den vereinbarten Leitlinien, dass dieses Netzwerk in Zusammenarbeit und in Kooperation mit den nationalen Kontaktstellen KMU fördert, indem es Hilfe bei der Bewusstseinsbildung, beim Aufbau von Kapazitäten für die Beteiligung am 7. RP, bei der Einbindung neuer KMU und der Erarbeitung der Vorschläge, bei der Partnervermittlung sowie bei gemeinsamen Maßnahmen für KMU und bei der Durchführung von Konsultationen zur Einbeziehung von Aufforderungsthemen mit KMU-Bezug in die Arbeitsprogramme bietet. Mehrere Hundert KMU waren mit Hilfe des Netzes in der Lage, Vorschläge für das 7. RP einzubringen.

 
  
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  Zigmantas Balčytis (S&D). - Frau Präsidentin, die KMU haben beim Zugang zu EU-Geldern für die Forschung und Entwicklung viele Schwierigkeiten. Entweder erhalten sie kein Darlehen, um ihren Anteil an der Finanzierung sicherzustellen, oder die Verwaltungsarbeit bedeutet für sie eine zu große Belastung. Hat die Kommission irgendwelche Pläne, um allgemeine und einfache Regelungen zu erarbeiten, um die Teilnahme der KMU an EU-Forschungsprogrammen zu erhöhen? Hat die Kommission die Absicht, sagen wir, etwa 30 % an EU-Forschungsgeldern nur für KMU zuzuteilen?

 
  
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  Máire Geoghegan-Quinn, Mitglied der Kommission. Am 24. Januar dieses Jahres wurden drei konkrete Maßnahmen zur Verwaltung der EU-Forschungsdarlehen aus dem Siebten Rahmenprogramm (7. RP) beschlossen, mit sofortiger Wirkung, von denen jede einzelne sich auf die Befürchtungen der Teilnehmer - und potentiellen Teilnehmer - bezieht, die diese wiederholt zum 7. RP zum Ausdruck gebracht haben. Eine erlaubt mehr Flexibilität dabei, wie Personalkosten berechnet werden. Eine andere besteht darin, dass KMU-Inhaber, deren Gehälter nicht formell in ihren Büchern ausgewiesen sind, nunmehr mittels von Pauschalzahlungen Rückzahlungen erhalten können. Und eine neue Führungsgruppe hoher Beamter, die aus den Dienststellender Kommission stammen, ist dabei, Mängel auszuräumen. Dies ist sehr wichtig für die Anwendung der Regeln, die es schon gibt.

Wir haben eine E-Learning-Plattform, die speziell auf die KMU abzielt. Sie wird dieses Jahr online gestellt und zielt darauf ab, den Zugang der KMU zu Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu erleichtern. Durch die Auswertung der Ergebnisse werden ein kostenloses Online-Training und benutzerspezifische Informationen bereitgestellt sowie, was sehr wichtig ist, ein Kommunikationsforum. All dies zusammen verbessert die Situation der KMU nachhaltig, und ich habe natürlich angesichts des gemeinsamen strategischen Rahmens keinen Zweifel daran, dass wir andere sehr gute Ideen dazu haben werden, was wir sonst noch tun können, um ihnen zu helfen.

 
  
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  Die Präsidentin. − Anfrage Nr. 26 von Bernd Posselt (H-000107/11)

Betrifft: Luftreinhaltung in deutschen Großstädten

Wie beurteilt die Kommission den Stand der Luftreinhaltung in deutschen Großstädten, zum Beispiel in München, und welche Maßnahmen schlägt sie vor?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. Die Richtlinien zur Luftreinhaltung haben unterschiedliche Grenzwerte für die unterschiedlichen Schafstoffe mit verschiedenen Umsetzungsfristen festgelegt. Abgesehen von der Werbung für gute Praktiken bei den Sitzungen des Umsetzungskomittees und anderen Foren konzentriert die Kommission ihre Anstrengungen darauf, zu prüfen, ob die in der Richtlinie gesetzten Grenzwerte wirklich erreicht wurden.

Seit 1996 hat die Richtlinie den Mitgliedstaaten aufgegeben, eine umfassende Strategie zu entwickeln und umzusetzen, einschließlich lang- und kurzfristiger Maßnahmen. Die letztere Kategorie ist besonders wichtig, um mit Situationen umzugehen, in denen es ein Risiko gibt, dass zum Beispiel die Grenzwerte für PM10-Partikel überstiegen werden. Es müssen Pläne vorbereitet werden, sobald die Grenzwerte sowie die Toleranzmarge überschritten sind, um zu zeigen, wie sie bis zum gesetzten Termin erreicht werden können.

Während die Pläne zur Luftqualität der Kommission innerhalb von zwei Jahren nach der Messung des Überschreitens der Grenze zu übermitteln sind, liegt die Zuständigkeit und die Verantwortung, um Maßnahmen zu beschließen, die in den Plänen zur Luftqualität aufgenommen werden sollen, voll und ganz bei den Mitgliedstaaten. Dies entspricht dem Subsidiaritätsprinzip und trägt der Tatsache Rechnung, dass nationale und/oder örtliche Behörden am besten positioniert sind, die effizientesten und maßgeschneiderten Maßnahmen festzulegen, um mit hohen Konzentrationsniveaus in ihren Luftqualitätszonen umzugehen.

Die Überprüfung der Erfüllung durch die Kommission konzentriert sich hauptsächlich darauf, ob die Grenzwerte erreicht werden, weniger darauf, wie sie erfüllt werden. Die letzten Daten, die Deutschland für das Jahr 2009 eingereicht hat, betätigen, dass 70 von 80 Qualitätszonen weiterhin zeigen, dass die Grenzwerte überstiegen wurden. Für die meisten Gebiete wurde eine Verlängerung des Umsetzungsdatum bis zum 11. Juni dieses Jahres zugestanden, weil sie einen Plan zur Luftqualität mit einem klaren Zeitplan und Maßnahmen vorbereitet haben, der zeigt, wie die Vorgaben bis zum gesetzten Termin erfüllt werden sollen. München ist eine dieser Zonen. Die Fristverlängerung wurde unter der Bedingung eingeräumt, dass die zuständigen Behörden den Luftqualitätsplan anpassen und kurzfristige Maßnahmen darin aufnehmen, die effizient Tätigkeiten, die zur Gefahr eines Überschreitens der Grenzwerte beitragen, kontrollieren und sie, soweit erforderlich, ausschalten.

Soweit NO2 betroffen ist, geht die Kommission davon aus, dass viele Mitgliedstaaten ähnliche Probleme wie mit dem PM-Wert haben. Überschreitungen vor 2010, die gegebenenfalls bis zum Ende 2014 verlängert wurde, stellen keine Verletzung der europäischen Gesetzgebung derzeit dar, machen es aber notwendig, einen Luftqualitätsplan vorzubereiten. Die Mitgliedstaaten haben bis Ende September 2011 Zeit, um die Daten für das Jahr 2010 einzureichen.

 
  
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  Bernd Posselt (PPE). - Danke, Herr Kommissar, für die sehr gute und präzise Antwort. Ich habe zwei kurze Zusatzfragen: Erstens, klärt die Kommission, ob die einzelnen Mitgliedstaaten tatsächlich nach den gleichen Kriterien und gleich streng messen, oder gibt es da Unterschiede? Zweitens, haben Sie konkrete Vorschläge – zumindest für die Städte –, wie man die Luftverschmutzung reduzieren kann?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. Die Kriterien sind für alle Länder gleich. Es stimmt, dass manche Städte wie Mailand in Italien aufgrund der geografischen Gegebenheiten mehr Schwierigkeiten haben, dieselben Kriterien zu erfüllen wie andere Städte. Es ist aber von größter Bedeutung, dass allen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union dasselbe Ausmaß an Gesundheit und Schutz garantiert wird. Dies ist hier der Punkt.

Natürlich werden wir, wenn es Probleme gibt, die für einen Ort oder eine Region spezifisch sind, dem unsere Aufmerksamkeit widmen, und wir versuchen, diese Probleme in Zusammenarbeit mit den Behörden anzugehen, so dass wir die geeigneten Lösungen finden. Unser Ziel ist es immer, eine Lösung anzustreben und zu finden - um streng genommen hilfreich und hilfreich streng zu sein, wenn Sie so wollen.

Was die zweite Frage betrifft, so erteilen wir normalerweise keine besonderen Empfehlungen an irgendeine Stadt oder Regionen, einfach, weil wir glauben, dass die Behörden dort sehr viel besser dazu in der Lage sind und die Situation besser kennen als wir. Wir prüfen schon, ob die Auflagen erfüllt werden, normalerweise ist es aber eine Art Standardvorgehensweise, die zu guten Ergebnissen führt, die aus einer Mischung aus verschiedenen Maßnahmen besteht, wobei einige mehr kurzfristig und andere mehr strukturiert ausgelegt sind.

 
  
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  Die Präsidentin. − Unsere nächste Frage kommt von Frau Kadenbach, die heute Abend von Herrn Arsenis vertreten wird.

 
  
  

Anfrage Nr. 27 von Karin Kadenbach (H-000116/11)

Betrifft: EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt

Im Jahr 2010, dem Internationalen Jahr der biologischen Vielfalt, hat der Europäische Rat eine ehrgeizige Vision für 2050 sowie die Zielvorgaben der Strategie 2020 zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in der EU verabschiedet. In der Folge haben die Regierungen der Welt im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt eine ehrgeizige globale Vision und eine Mission für 2020 zur Erhaltung der biologischen Vielfalt verabschiedet sowie einen 20 Ziele enthaltenden Strategieplan vorgelegt.

Wann beabsichtigt die Kommission, eine EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt zu veröffentlichen, in der die ehrgeizigen Maßnahmen darlegt werden, die notwendig sind, um sowohl die EU-weiten als auch die globalen Ziele zur Erhaltung der biologischen Vielfalt zu erreichen?

Kann die Kommission bestätigen, dass die neue Strategie verlangen wird, dass es keine weiteren nachteiligen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand aller geschützten Habitate und Arten in der gesamten EU bis 2020 geben wird, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Natura-2000-Gebiete, um bis 2050 einen günstigen Erhaltungszustand für alle Habitate und Arten wiederherzustellen?

Welche konkreten Maßnahmen, abgesehen von Weiterbildungsmaßnahmen für Richter und von der Kommission angekündigte Leitfäden, sind geplant, um die Umsetzung des EU-Umweltrechts zu verbessern? Plant die Kommission, eine EU-Umweltinspektionsbehörde einzurichten und Rechtsvorschriften über Umweltinspektionen zu verabschieden, wie es vom Parlament gefordert wurde?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. Die Kommission beendet gerade die Arbeit an neuen EU-Strategie zur Biologischen Vielfalt, die den Rahmen für Maßnahmen bilden wird, um das Problem des Verlusts an biologischer Vielfalt im vergangenen Jahrzehnt anzupacken. Wir planen die Annahme für Anfang Mai. Da der Entwurf der Strategie immer noch in der Phase der internen Beratungen der Kommission ist, kann ich zu ihren Inhalten nicht viele Details abgeben. Ich kann Ihnen aber versichern, dass sie sowohl dem ehrgeizigen Auftrag der EU entspricht, wie der Rat ihn im vergangenen Jahr erteilt hat, als auch den weltweiten Engagements, für die EU im vergangen Oktober im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt in Nagoya gezeichnet hat.


Die Strategie wird mit sechs Unterzielen entwickelt, die sich jeweils darauf konzentrieren, einige der wichtigsten Antriebsfedern für Gesetze zur biologischen Vielfalt und den Druck, der auf die biologische Vielfalt ausgeübt wird, in Angriff zu nehmen: den Naturschutz, die Wiederherstellung und die grüne Infrastruktur, die Land- und Forstwirtschaft, die Fischerei, die invasiven Arten und der Beitrag der Europäischen Union zur globalen biologischen Vielfalt.

Die Strategie wird wesentlich von der Umsetzung der schon bestehenden Gesetzgebung der EU profitieren, einschließlich der effektiven und mit angemessenen Finanzmitteln ausgestatteten Verwaltung des Netzes Natura 2000. Es wird auch sehr wichtig sein, zu überlegen, wie Reformen der gemeinsamen Agrarpolitik, und der gemeinsamen Fischereipolitik sowie die zukünftige Kohäsionspolitik dazu beitragen können, die notwendige Unterstützung für diese Strategie zu leisten. Das Kernziel der EU für 2020 macht es erforderlich, dass den Gesetzen zur biologischen Vielfalt und der Verschlechterung der Ökosysteme und der Leistungen, die sie bieten, Einhalt geboten wird.

Ich kann Ihnen daher versichern, dass die Strategie Maßnahmen enthalten wird, die darauf ausgerichtet sind, dieses Ziel zu erreichen. Dazu zählen Maßnahmen, die darauf abzielen, die Umsetzung der Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie voranzutreiben und sicherzustellen, dass signifikante Schritte daraufhin gemacht werden, damit ein günstiger Erhaltungsstatus der Arten und Lebensräume mit europäischem Gewicht erzielt werden. Was die allgemeine Umsetzung und Durchsetzung der Umweltgesetzgebung der EU betrifft, so beabsichtigt die Kommission, zu diesem Thema später im Jahr eine neue Mitteilung zu veröffentlichen. Das Ziel ist nicht, schon existierende entsprechende Mitteilungen zu ersetzen, sondern deren Verbesserung durch Konzentration auf eine allgemeine umfassende Struktur und Wissensbasis, die die Umsetzung dieses Umwelt-Besitzstandes unterstützt.

Im Kontext dieser Initiative werden wir noch einmal im Detail an alle möglichen Optionen erinnern, um die Möglichkeiten der Überwachung und Kontrolle auf EU-Ebene und der nationalen Überprüfungssysteme zu stärken. Es muss anerkannt werden, dass der gesetzliche Rahmen der EU zur Umweltprüfung in den letzten Jahren schon verbessert wurde, insbesondere durch die Annahme einer Empfehlung, die Mindestkriterien für die Umweltüberprüfungen in den Mitgliedstaaten sowie die Einbeziehung verschiedener Bestimmungen in der sektorenbezogenen Umweltgesetzgebung festschreibt.

Die Mitteilung wird noch immer vorbereitet, und der genaue Inhalt wurde bisher noch nicht vereinbart. Wir werden Anhörungen der Interessenvertreter abhalten, einschließlich des Parlaments über dessen entsprechende Ausschüsse, sodass die Abgeordneten Gelegenheit haben werden, ihre Ansichten darzulegen und uns ihre Anregungen mitzuteilen.

 
  
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  Kriton Arsenis (S&D). - Vielen Dank, Herr Kommissar, für diese detaillierte Antwort. Wir freuen uns auf die neue EU-Strategie zur biologischen Vielfalt, und das Parlament wird natürlich eine Menge Ideen haben, und wir werden zu diesem Thema arbeiten.

Wenn wir das Thema, über das wir in Nagoya diskutiert haben, und die Strategie jedoch vertiefen möchten, könnten Sie sich bitte dazu äußern, welche Fortschritte wir bei der Umsetzung der Entscheidungen von Nagoya machen und insbesondere bei der Umsetzung des ABS-Protokolls? Welcher Fortschritt wurde gemacht? Welches sind hier die Fristen? Haben wir irgendeinen Fortschritt bei den geschützten Meeresgebieten gemacht? Es gibt hierzu in den Nagoya-Zielen einen besonderen Hinweis. Wie kommen wir dort weiter?

Sie haben auch erwähnt, dass es Anstrengungen für die biologische Vielfalt bei der GAP geben wird, die eines der Instrumente ist, über die wir verfügen, um die biologische Vielfalt zu schützen, das Parlament hat aber auch den Schutz der Wildnis und straßenfreie Bereiche gefordert. Schließlich brauchen wir mehr Kommunikation zu den Natura 2000-Gebieten, besonders für Landwirte. Was haben Sie vor, hier zu tun?

 
  
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  Bernd Posselt (PPE). - Herr Kommissar, ich möchte nur fragen: Konzentrieren Sie sich bei diesem Thema sehr auf Naturschutz und auf den Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen, oder kümmern Sie sich auch um alte Haustierrassen und Nutzpflanzen, deren Vielfalt ebenfalls sehr gefährdet ist?

 
  
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  Gerben-Jan Gerbrandy (ALDE). - Es gibt einen Punkt, den ich hinzufügen möchte. Wir sprechen über biologische Vielfalt. Ein Problem, das derzeit dringend ist, ist, dass einige Mitgliedstaaten - zu denen mein Land zählt - versuchen, bei der Europäischen Union niedrigere Ziele im Bereich der Gesetzgebung zum Naturschutz zu erreichen. Ich möchte wirklich wissen, ob der Herr Kommissar dem zustimmt, dass wir niedrigere Ziele haben können, oder ob wir bei den derzeitigen bleiben sollten.

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. Was Nagoya betrifft und wie wir vorankommen, so entwickeln sich die Dinge ziemlich gut in Hinblick auf den ABS, es gibt also kein Problem. Es gibt kleine Probleme bei der Übersetzung, wir bewegen uns aber im Wesentlichen in die richtige Richtung, und wir planen schon, mit den Vorbereitungen für die Gesetzgebung zu beginnen, sobald es unterzeichnet ist, so dass wir dann zum Ratifizierungsverfahren übergehen können. Das braucht etwas Zeit, ich sehe aber keine ernsthaften Hindernisse.

Was die geschützten Meeresgebiete betrifft, so hinken wir immer noch hinterher. Wir versuchen, die Dinge voranzutreiben, und aufgrund der Verpflichtungen, die wir in Nagoya eingegangen sind, werden wir in Europa mehr tun müssen als bisher - auch wegen Natura 2000 selbst und der Verpflichtungen, die wir eingegangen sind.

Bei der Finanzierung der GAP und von Natura 2000 tue ich mein Bestes, um sicherzustellen, dass dies in der ersten Säule und in der dritten Säule sehr gut vertreten ist und dass die biologische Vielfalt in der zukünftigen gemeinsamen Agrarpolitik angemessen berücksichtigt wird. Kommissar Cioloş, Kommissarin Hedegaard und ich selbst haben ein gemeinsames Schreiben vorbereitet, dass wir an den letzten Rat der Umweltminister verschickt haben. In diesem Brief haben wir uns über die Themen und die Richtung geeinigt, in die wir gehen wollen.

Zur Frage von Herrn Posselt: die ganze Geschichte zum Schutz durch Natura 2000, auf die man sich geeinigt hat, betrifft den Schutz von etwa 18 % des europäischen Festlands in Form der sogenannten Natura-2000-Schutzgebiete, und dann haben wir zwei Richtlinien. Eine ist die Vogelschutzrichtlinie und die andere ist die Habitat-Richtlinie, bei denen klar spezifiziert wird, was geschützt ist, wie, auf welcher Ebene und so weiter. Es handelt sich also im Grunde um eine ziemlich breitangelegte Gesetzgebung, die nicht nur einige spezifische gefährdete und aussterbende Arten oder Ähnliches abdeckt. Wir möchten so vorgehen, dass wir einen weitgefächerten Schutz haben, Tatsache ist aber, dass eine große Anzahl der Arten in den Gebieten der EU, von denen festgestellt wurde, dass sie gefährdet sind, sich in einem ziemlich schlechten Zustand befinden, so dass wir sicher mehr tun müssen.

Bezüglich der Frage der Zielsetzungen ist die Antwort denkbar einfach. Im Moment sollten wir uns nicht auf die Frage der Herabstufung der Ziele konzentrieren; wir sollten uns eher auf die schwierige Frage der Umsetzung von Natura 2000 konzentrieren, was bedeutet, dass wir die Bewirtschaftungspläne vorbereiten und genug Finanzmittel bereitstellen müssen. Dies wird in dieser Situation nicht einfach werden, aber es geht eigentlich um die Finanzierung der Zukunft.

 
  
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  Die Präsidentin. − Anfrage Nr. 28 von Nikolaos Chountis (H-000122/11)

Betrifft: Abfallbewirtschaftung in Griechenland

In ihrer Antwort vom 9. August 2010 auf Anfrage E-3732/2010(2) vertrat die Kommission die Auffassung, dass Abfalldeponien eine Notlösung bzw. eine unangemessene Art der Abfallentsorgung darstellten. In Griechenland ist die Anlage von 61 Mülldeponien mit entsprechender Kofinanzierung geplant. Dieser Umstand hat bei den Bewohnern vieler Regionen (Levkimi, Grammatiko und insbesondere Keratea) berechtigte Empörung ausgelöst, da sie nur zwangsweise auf dieses letzte und unangemessene Mittel der Abfallentsorgung zurückgreifen. Das seitens der Regierung an den Tag gelegte Beharren auf der Nutzung der konkreten Technologie und diesen Methoden der Abfallsammlung und -entsorgung steht laut Pressekommentaren und der Ansicht von Umwelt-Organisationen, politischen Parteien und Lokalbehörden in direktem Zusammenhang mit Interessen der Industrie, und manche sehen darin einen neuen politischen Wirtschaftsskandal.

Daher wird die Kommission um folgende Angaben ersucht: Sollten nach Ansicht der Kommission - unabhängig von der diesbezüglichen Wahl eines jeden Landes - die von den Umweltschutzorganisationen (WWF, Greenpeace, SOS Mittelmeer) vorgeschlagenen Lösungen, also Abfalltrennung in den Haushalten anstatt Recycling über verschiedene Anlagen, vorgezogen werden, da sie umweltfreundlicher und ökologisch sinnvoller sind? Verpflichtet sie sich, diese Vorschläge umgehend zu prüfen und einen Vertreter vor Ort zu entsenden, der sich mit allen beteiligten Akteuren zu Gesprächen treffen wird?

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. Die neue Abfallrahmenrichtlinie hat eine fünfstufige Hierarchie für die Abfallbewirtschaftung geschaffen. Die Vermeidung von Abfall wird als die wünschenswerteste Option betrachtet, auf die die Vorbereitung auf die Wiederverwertung von Abfall und andere Arten der Wiedererlangung folgen, wobei die Entsorgung auf Deponien als letztes Mittel gilt. Abweichungen von der Hierarchie für besondere Arten von Abfall sind möglich.

Allerdings müssten die Mitgliedstaaten, die sich nicht an die Hierarchie halten, eine fundierte Rechtfertigung nachweisen. Daher muss die Entsorgung von Abfall auf Deponien, die sich in der Abfallhierarchie ganz unten ansiedelt, von den Mitgliedstaaten als die am wenigsten günstige Option für die Abfallbewirtschaftung betrachtet werden.

Ein hoher Reinheitsgehalt von Abfallmaterial wie etwa Papier und Glass ist eine Vorbedingung für die Verwendung von Abfall als sekundäres Rohmaterial durch die produzierenden Industrie. Deshalb ist im Allgemeinen die getrennte Sammlung von recyclingfähigen Abfallströmen die günstigste Methode der Abfallsammlung. Nach der Abfallrahmenrichtlinie sind die Mitgliedstaaten gehalten, bis 2015 getrennte Sammlungen für Papier, Metall, Plastik und Glas einzuführen. Auch hier gibt es für die Mitgliedstaaten eine gewisse Flexibilität, damit sie ihre Systeme der Abfallsammlung den spezifischen nationalen Umständen anpassen können, insbesondere in Fällen, in denen es hocheffiziente und weit entwickelte Trenntechnologien gibt. Beim Fehlen solcher Technologien ist allerdings die getrennte Sammlung an der Quelle die billigste und einfachste Methode, aus dem Abfall qualitativ hochwertige sekundäre Rohmaterialien zu erhalten.


Griechenland sieht sich mit großen Problemen im Bereich illegaler Deponien konfrontiert und wurde, wie Sie wissen, 2005 wegen einer großen Anzahl illegaler Deponien, die auf seinem Staatsgebiet betrieben wurden, vom Gerichtshof verurteilt. Das Problem ist bisher noch nicht gelöst. Trotzdem haben die griechischen Behörden im Dezember 2010 einen Maßnahmenplan vorgelegt, wonach alle legalen Deponien bis zum Ende des Monats Juni dieses Jahres geschlossen werden sollen. Die Kommission begrüßt diesen Plan, einschließlich des Baus neuer Deponieanlagen, unter der Bedingung, dass dies als letztmögliche Option unvermeidlich ist, um das Abfallentsorgungsnetz aufrecht zu erhalten, das die pflichtgemäßen gesundheitlichen Anforderungen erfüllt, die den europäischen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.


Der Bau von Deponien, die die Anforderungen der EU-Deponierichtlinie erfüllen, ist im Vergleich zur Praxis der illegalen Abkippens von Müll schon ein Fortschritt. Die Kommission drängt darauf, dass die griechischen Behörden ihre Planungen fertigstellen und die Deponieanlagen bauen - Programme, die schon in den Genuss von EU-Mitteln kommen. Allerdings muss Griechenland beständig über diese Maßnahmen hinausgehen und sich von der Deponie als der vorwiegenden Option der Abfallwirtschaft weg und hin zu einer modernen Strategie zur Abfallbewirtschaftung bewegen, die auf der Müllverwertung und dem Recycling basiert.

Nach den letzten Statistiken von Eurostat werden in Griechenland etwa 82 % des Abfalls der Gemeinden auf Deponien gebracht, während der Durchschnitt in der Europäischen Union bei 38 % liegt. Außerdem ist die Leistung des Recycling-Sektors in Griechenland sehr niedrig und werden lediglich 17 % des Abfalls der Gemeinden recyclet.

Die Umsetzung der Abfallrichtlinie ist eine der obersten Prioritäten sowohl für die Kommission als auch für mich persönlich. Wir müssen die nationale Abfallpolitik durch die Bewertung der Abfallentsorgungspläne der Mitgliedstaaten überwachen. Wir warten auf einen aktualisierten Abfallwirtschaftsplan von Griechenland. Zudem überwachen wir sorgfältig die Umsetzung des griechischen Maßnahmenplans und den Prozess des Schließens aller illegalen Deponien, einschließlich des Plans zu EU-finanzierten Projekten.

Wir werden auch die Verwendung der EU-Finanzmittel überwachen, um sicherzustellen, dass die zu finanzierenden Projekte den Zielen und Anforderungen entsprechen, wie sie in unsere Gesetzgebung zur Abfallbewirtschaftung definiert sind. Im Falle Griechenlands ist es vor allem wichtig, Deponien zu reduzieren und die Recyclinganteile durch getrenntes Sammeln und recyclingfähige Materialien zu steigern.

Eine korrekte Abfallbewirtschaftung sollte als eine Möglichkeit erkannt werden, da sie eine Wirtschaftstätigkeit und Arbeitsplätze im Land schaffen kann. Es ist auch unerlässlich, dass neue Ziele zur Unabhängigkeit von Ressourcen mittels der Anwendung empfehlenswerter Verfahren erreicht werden.

Morgen fliege ich nach Griechenland, das ich volle zwei Tage besuchen werde, und wir werden dort natürlich im Detail über all diese Fragen diskutieren.

 
  
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  Nikolaos Chountis (GUE/NGL).(EL) Frau Präsidentin, der letzte Kommentar des Herrn Kommissar erfüllt mich mit einiger Hoffnung. Da Sie morgen nach Griechenland fliegen, Herr Kommissar, sollten Sie ein Gebiet in der Nähe von Athen besuchen, in dem es tägliche Auseinandersetzungen zwischen den Anwohnern und den Polizeikräften gegeben hat, die dort vier Monate lang kampiert haben, mit Beleidigungen und anderen Vorfällen, dies in Verbindung mit den Deponieanlagen, da wir, wie sie erklärt haben, die Deponien schließen müssen.

Die Frage lautet: wenn dies die am wenigsten wünschenswerte Lösung ist, weshalb akzeptieren Sie die Umweltverträglichkeitsprüfungen, obwohl wir in zahlreichen Einrichtungen wie denen, die Sie wahrscheinlich besichtigen werden, im Grund Abfall habe, der in Strömen aufläuft. Das ist skandalös und der Umweltschaden - wenn Sie nicht intervenieren, wenn Sie diesen Wirtschaftsskandal nicht stoppen, weil diese Anlagen von der Europäischen Union mitfinanziert werden - wird unvermeidbar sein.

Bitte intervenieren Sie sofort, weil die Dinge nicht so theoretisch sind, wie Sie erklärt haben, aber auf jeden Fall danke ich Ihnen.

 
  
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  Janez Potočnik, Mitglied der Kommission. Ich fahre in Orte in der Nähe von Athen. Ich werden am ersten Tag mit drei Ausschüssen des griechischen Parlaments sprechen, und wir werden sicher auch dieses Thema diskutieren. Ich bin mir dessen und der Ernsthaftigkeit des Problems bewusst. Vielleicht sollte ich Ihnen erzählen, weshalb wir tatsächlich für Deponien sind und sogar einige davon mitfinanzieren, auch wenn wir glauben, dass dies sich auf der niedrigsten Ebene der bevorzugten Optionen in der Abfallhierarchie ansiedelt.

Die erste und absolut wichtigste Frage, die natürlich in Betracht gezogen werden muss, ist die Gesundheit der Menschen, und deshalb müssen wir sicher sein, dass sie unter allen Umständen geschützt wird. Ich denke, dass es wichtig ist, dass wir endlich Ausschau nach den bestmöglichen Optionen halten und sie finden, aber manchmal ist es einfach notwendig, Schritt für Schritt vorzugehen.

Die Daten, die ich aus ganz Europa erhalten habe, zeigen, dass – sobald ein Land ernsthaft mit getrennter Sammlung beginnt – der Weg zu sehr hohen Recyclinganteilen und sehr niedrigen Anteilen von örtlichen Deponien sehr kurz ist. Deshalb ist die getrennte Sammlung eine grundlegende Sache, und wenn sie gut gemacht wird, dann können die Dinge schnell vorangehen. Aber leider sind Deponien manchmal immer noch die einzige Möglichkeit, und wenn wir uns in diesem Zusammenhang um die Gesundheit der Menschen sorgen wollen, so müssen wir diese einfach bereitstellen.

 
  
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  Die Präsidentin. − Anfragen, die aus Zeitmangel nicht beantwortet wurden, werden schriftlich beantwortet werden (siehe Anhang).

Damit ist die Fragestunde beendet.

(Die Sitzung wird um 20.20 Uhr unterbrochen und um 21.00 Uhr wieder aufgenommen)

 
  
  

VORSITZ: RAINER WIELAND
Vizepräsident

 
  

(1)Antwort vom 25.11.2010
(2)Antwort vom 09.08.2010

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