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Verfahren : 2010/0206(APP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A7-0077/2011

Eingereichte Texte :

A7-0077/2011

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 07/06/2011 - 8.5
CRE 07/06/2011 - 8.5
Erklärungen zur Abstimmung
PV 27/09/2011 - 8.5
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P7_TA(2011)0400

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 7. Juni 2011 - Straßburg Ausgabe im ABl.

8.5. Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten der Euro-Zone (A7-0077/2011 - Sophie Auconie) (Abstimmung)
Protokoll
 

- Vor der Abstimmung:

 
  
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  Sophie Auconie, Berichterstatterin. (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als Berichterstatterin und im Namen der zustimmenden Fraktionen, stelle ich den Antrag, die Abstimmung über die beiden Berichte zum Transport von Geldmitteln zu verschieben. Es handelt sich dabei um den Bericht, über den wir gerade sprechen, und um den Bericht A7-0076/2011, den fünftnächsten Abstimmungspunkt nach diesem.

Diese Verschiebung ist aus Verfahrensgründen gerechtfertigt und soll die bestmögliche Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Rat gewährleisten. Ich fordere Sie deshalb auf, der Verschiebung der Abstimmung über diesen Bericht und Bericht A7-0076/2011 zuzustimmen.

 
  
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  Der Präsident. – Ich bitte um zwei Stellungnahmen. Ich bitte eine Person, die den Antrag unterstützt, um eine Stellungnahme. Frau Bowles, Sie haben das Wort.

 
  
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  Sharon Bowles , Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Währung. — Herr Präsident! Ich möchte klarstellen, dass der Ausschuss um eine Vertagung bittet, weil die Regeln der Vorgehensweise missachtet wurden. Eine Erwägung, die im schriftlichen Trilogverfahren Übereinstimmung fand und über die deshalb keine Zweifel bestehen, wurde aus dem Text des AStV (Ausschuss der Ständigen Vertretung) entfernt. Man hat uns gesagt, dass der Juristische Dienst der Kommission keinen Text annehmen wird, der nicht hundertprozentig mit der gemeinsamen Auslegung übereinstimmt, auch wenn die gemeinsame Auslegung nicht rechtsverbindlich ist.

Wir können diese einseitige Änderung in keiner Hinsicht als Präzedenzfall akzeptieren und werden daher nicht abstimmen, bis die Sache geregelt ist. Wir können nicht zulassen, dass interinstitutionelle Vereinbarungen oder eine gemeinsame Auslegung oder irgendetwas anderes die Kompetenzen des Parlaments einschränkt, die uns durch den Vertrag von Lissabon zugesprochen wurden, und deshalb kann über diesen Text noch nicht abgestimmt werden. Bevor wir fortfahren, muss allen klar sein, dass sich dieser Vorfall nicht wiederholen darf.

 
  
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  Francesco Enrico Speroni (EFD).(IT) Herr Präsident! Ich habe grundsätzlich nichts gegen den Antrag einzuwenden, doch angesichts dessen, dass wir jeweils am Montagnachmittag den Arbeitsplan für die ganze Woche annehmen, frage ich mich, wieso dieser Antrag auf Verschiebung nicht gestern gestellt wurde, sondern jetzt, direkt vor der Abstimmung.

 
  
 

(Das Parlament gibt dem Antrag auf Verschiebung der Abstimmung über die beiden Berichte statt)

 
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