Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. – (PT) Vor allem hat der vorgeschlagene Bewerber politische Erfahrung und auch Erfahrung im Bereich der Prüfungstätigkeit und des Finanzwesens, obwohl letztere vielleicht nicht ganz so umfangreich ist, wie es wünschenswert wäre. Ich stimme für die Ernennung des Bewerbers, doch ich glaube, dass stärker über die Art der Qualifikation, über die Mitglieder des Rechnungshofs verfügen sollten, nachgedacht werden muss.
Sophie Auconie (PPE), schriftlich. – (FR) Ich habe die Ernennung von Hans Gustaf Wessberg zum Mitglied des Rechnungshofs unterstützt, da er über eine mehr als 30-jährige Berufserfahrung im höheren Management in Schweden verfügt, bei öffentlichen Institutionen ebenso wie bei privaten Unternehmen. Einen großen Teil seiner Laufbahn hat er damit verbracht, als Manager in Organisationen, die die Interessen der Industrie in der Öffentlichkeit vertreten, die Bedingungen für Privatunternehmen in Schweden zu verbessern. Er verfügt auch über umfassende Erfahrungen im öffentlichen Bereich, als Politiker ebenso wie als Beamter. Er hatte die Stellung des Generaldirektors des Schwedischen Amtes für die Registrierung von Unternehmen inne, einer unabhängigen Regierungsstelle, und war mehrfach als Staatssekretär tätig. Aus diesen Gründen bin ich überzeugt, dass er die für diese Stellung erforderlichen Qualifikationen mitbringt.
Mara Bizzotto (EFD), schriftlich. – (IT) Der von H.G. Wessberg für seine Ernennung zum Mitglied des Rechnungshofs vorgelegte Lebenslauf zeigt, dass seine Fähigkeiten und seine Erfahrung sicherlich den fachlichen und wissenschaftlichen Anforderungen des Amtes gerecht werden. Insbesondere Herrn Wessbergs Engagement für das Wirtschaftsgefüge des Privatsektors machen den Bewerber besonders geeignet, um für ein Gleichgewicht zwischen EU-Recht und den besonderen Bedürfnissen sowohl des Marktes als auch der Menschen Europas zu sorgen. Ich habe daher für diesen Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments gestimmt.
Nessa Childers (S&D), schriftlich. – Ich habe für den von Schweden nominierten Kandidaten H.G. Wessberg gestimmt, der Mitglied des Europäischen Rechnungshofs werden und Lars Heikensten ablösen soll. Als der Haushaltskontrollausschuss am 24. Mai 2011 das Bewerbungsgespräch mit Herrn Wessberg führte, lobten Abgeordnete des Europäischen Parlaments seine bisherigen Leistungen, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor. Nach seiner Ernennung wird H.G. Wessberg bis zum Ende des schwedischen Mandats, also bis März 2012, im Amt sein und könnte dann für eine weitere Amtszeit von sechs Jahren wiedergewählt werden. Ich wünsche ihm in seiner neuen Position alles Gute.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Ich wünsche Herrn Wessberg viel Erfolg in dem wichtigen Amt, für das er ausgewählt wurde, und ich bin überzeugt, dass er die ihm nunmehr übertragenen Aufgaben mit uneingeschränktem Engagement und umfassender Kompetenz ausführen wird.
Monika Flašíková Beňová (S&D), schriftlich. – (SK) Wie erwartet verlief die Anhörung des schwedischen Bewerbers für die Mitgliedschaft im Rechnungshof ohne Probleme. Wie die Abstimmung später ergab, fiel das Endergebnis knapp zugunsten des Bewerbers aus. Er hat Erfahrung als Ministerialbeamter und ebenso Berufserfahrung in der Privatwirtschaft. Außerdem hat er im Verteidigungsbereich gearbeitet, auf hoher Ebene Finanzen und Etats verwaltet und war auch ein Befürworter der EU-Mitgliedschaft Schwedens.
David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe für die Ernennung des schwedischen Bewerbers H.G. Wessberg zum Mitglied des Europäischen Rechnungshofs gestimmt. Herr Wessberg wird der Nachfolger von Lars Heikensten, der seinerseits der neue Geschäftsführer der Nobelstiftung wird. Herr Wessberg wird seine Arbeit nach seiner offiziellen Ernennung durch den Rat der Europäischen Union, welche für Freitag, den 10. Juni 2011 angesetzt ist, aufnehmen.
Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Der Rechnungshof ist eine Behörde, welche die Einkünfte und Ausgaben der Europäischen Union kontrolliert, um deren Rechtmäßigkeit und auch eine gute Finanzverwaltung zu überprüfen. Er geht dabei gänzlich unabhängig vor. Vor diesem Hintergrund muss sich die Ernennung der Personen, aus denen er zusammengesetzt ist, nach den Kriterien der Fähigkeit und Unabhängigkeit richten. Herr Wessberg aus Schweden hat seinen Lebenslauf eingereicht, einen Fragebogen ausgefüllt und ist vom Haushaltskontrollausschuss befragt worden. Er hat seinen Standpunkt überzeugend genug vertreten, um seine Ernennung zum Rechnungshof zu rechtfertigen, und man kann damit rechnen, dass er seine Aufgaben kompetent und unabhängig durchführen wird.
Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. – Das Europäische Parlament,
gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 AEUV, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0103/2011), nach Anhörung des vom Rat vorgeschlagenen Kandidaten für die Ausübung der Aufgaben eines Mitglieds des Rechnungshofs durch den Haushaltskontrollausschuss in dessen Sitzung vom 24. Mai 2011, gestützt auf Artikel 108 seiner Geschäftsordnung, in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0190/2011),
in der Erwägung, dass H.G Wessberg die Bedingungen gemäß Artikel 286 Absatz 1 AEUV erfüllt,
gibt eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates ab, H.G. Wessberg zum Mitglied des Rechnungshofs zu ernennen; beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und – zur Information – dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
Ich habe dagegen gestimmt, da ich der Ansicht bin, dass für das zur Verfügung stehende Amt eine aus fachlicher Sicht geeignetere Person gefunden werden kann.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. – (PT) Ich habe für den Bericht über die vorgeschlagene Ernennung von Herrn Wessberg zum Mitglied des Rechnungshofs gestimmt. Meine Entscheidung ist auf der Basis aller Informationen, die für diese Wahl zur Verfügung gestellt wurden, gefallen, einschließlich seiner Antworten auf den Fragebogen für Bewerber für das Amt eines Mitglieds des Rechnungshofs, die diesem Bericht als Anhang beigefügt wurden, da sie erkennen lassen, dass die in Artikel 286 Absatz 1 AEUV festgelegten Kriterien erfüllt sind, ebenso wie die Bedingung, dass ein Mitglied des Rechnungshofs vollkommen unabhängig sein muss. Ich begrüße daher die Ernennung von Herrn Wessberg.
Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. – (IT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich glaube, dass der Rechnungshof von Herrn Wessbergs Erfahrung im Bereich des Finanzmanagements von Behörden profitieren kann. Der Bewerber erfüllt die in Artikel 286 Absatz 1 AEUV festgelegten Bedingungen, und in seinem Lebenslauf finden sich eine Reihe von hochrangigen Positionen im Bereich der Haushaltsführung und der Haushaltskontrolle sowohl von öffentlichen Institutionen als auch von Privatunternehmen. Die Antworten des Bewerbers auf den Fragenbogen zeigen seine Ernsthaftigkeit und dass er hoch motiviert ist.
Catherine Stihler (S&D), schriftlich. – Es war mir ein Vergnügen, den schwedischen Bewerber für den Rechnungshof zu unterstützen.
Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. – (PT) Angesichts der Tatsache, dass die Anschuldigungen zurück ins Jahr 2004 reichen, also aus einer Zeit stammen, als Frau Hankiss noch keine Abgeordnete dieses Hauses war, stimme ich dafür, ihre parlamentarische Immunität aufzuheben.
Mara Bizzotto (EFD), schriftlich. – (IT) Ich unterstütze die Empfehlung der Berichterstatterin, im vorliegenden Fall die Immunität von Frau Hankiss aufzuheben. Die Ursache des schwebenden Verfahrens gegen sie ist ein Vorfall, der auf den Beginn des Jahres 2004 zurückgeht, als sie noch keine Abgeordnete des Europäischen Parlaments war. Offensichtlich kann daher die Geschäftsordnung im Hinblick auf parlamentarische Immunität und Vorrechte nicht angewendet werden, und somit entspricht eine Aufhebung ihrer Immunität den für die institutionellen und rechtlichen Fragen dieses Hauses geltenden Vorschriften.
Monika Flašíková Beňová (S&D), schriftlich. – (SK) Das Zentrale Stadtbezirksgericht Buda in Budapest bittet das Europäische Parlament im Zusammenhang mit einem neuen Strafverfahren, die Immunität der europäischen Parlamentsabgeordneten Ágnes Hankiss aufzuheben. Ágnes Hankiss wurde von einer Privatklägerin beschuldigt, das Vergehen der öffentlich begangenen Verleumdung und insbesondere das Vergehen der Pietätsverletzung zum Nachteil des Vaters der Privatklägerin begangen zu haben. Auf der Basis der genannten Fakten und in Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung des Rechtsausschusses bin ich der Ansicht, dass es angemessen wäre, im vorliegenden Fall eine Aufhebung der Immunität zu empfehlen.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Frau Wallis behauptet, dass vom Europäischen Parlament im Hinblick auf die Aufhebung der Immunität seiner Abgeordneten immer dieselben Prinzipien angewendet werden. Das ist eine zynische Lüge. In einem mich persönlich betreffenden Fall entschied der Gerichtshof im Jahr 2010, dass das Parlament meine Rechte als MdEP verletzt hat – und im vergangenen Monat hat es sie wieder verletzt, mit genau derselben Begründung!
Ihre Aussage, dass die Immunität eines MdEP aufgehoben werden sollte, weil die Äußerungen, für die er oder sie kritisiert wird, nicht in den Bereich seiner oder ihrer parlamentarischen Aktivitäten fallen würden, ist vom rechtlichen Standpunkt aus gesehen absoluter Unsinn. Wenn dies der Fall gewesen wäre, wäre eine Klage vor Gericht gar nicht möglich gewesen! Das ist die Grundlage des gegenwärtigen Artikels 8. Definitionsgemäß bezieht sich Artikel 9 auf Handlungen, die nicht in den Bereich dieses Parlaments fallen! Das Parlament hebt nunmehr die Immunität von Abgeordneten auf oder auch nicht, je nachdem, wie es gerade lustig ist: Im einen Fall hebt es sie aufgrund politischer Ansichten auf, im nächsten Fall hebt es sie beim Verdacht auf Steuerhinterziehung nicht auf und hält dies für einen Fall von fumus persecutionis. Da ich mich der Freiheit der Meinungsäußerung stärker verpflichtet fühle als die Pseudo-Demokraten in diesem Haus, werde ich mich systematisch weigern, die Immunität eines Kollegen oder einer Kollegin von mir, welcher politischen Fraktion er oder sie auch immer angehört, aufzuheben, weil er oder sie seine Meinung geäußert hat, ganz gleich wie stark sich diese von meiner eigenen unterscheidet.
Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. – (LT) Der zuständige Ausschuss empfiehlt (einstimmig) eine Aufhebung der parlamentarischen Immunität, da das Zentrale Stadtbezirksgericht Buda in Budapest im Zusammenhang mit einem neuen Strafverfahren, wie dies mit Urteil des Obersten Gerichts der Republik Ungarn vom 12. November 2009 angeordnet wurde, beim Europäischen Parlament die Aufhebung der Immunität seines Mitglieds Ágnes Hankiss beantragt. Ágnes Hankiss wurde von einer Privatklägerin beschuldigt, wegen einer Äußerung in der Sendung „Péntek 8 mondatvadász“ vom 23. Januar 2004 das Vergehen der öffentlich begangenen Verleumdung gemäß § 179 des Strafgesetzbuches und insbesondere das Vergehen der Pietätsverletzung gemäß § 181 des Strafgesetzbuches zum Nachteil des Vaters der Privatklägerin begangen zu haben. Am 12. November 2009 kam das Oberste Gericht zu dem Ergebnis, dass in der Tat gegen materielle Vorschriften des Strafrechts verstoßen wurde und wies die Durchführung eines neuen Verfahrens beim Zentralen Stadtbezirksgericht Buda an. Das Gericht wird dieses neue Verfahren unter Berücksichtigung der Erwägungen in der Entscheidung des Obersten Gerichts durchführen. Das Zentrale Stadtbezirksgericht Buda eröffnete das neue Verfahren am 31. März 2010. Am gleichen Tag wurde das Verfahren ausgesetzt, da Ágnes Hankiss parlamentarische Immunität als Mitglied des Europäischen Parlaments genießt. Der entsprechende Antrag auf Aufhebung der Immunität wurde am 6. Juli 2010 vom Gericht gestellt.
David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe dafür gestimmt, die parlamentarische Immunität von Ágnes Hankiss, die der Pietätsverletzung beschuldigt wird, aufzuheben. Die Immunität von Frau Hankiss wurde aufgehoben, weil die fraglichen Ereignisse im Jahr 2004 stattgefunden haben, noch ehe sie (im Juli 2009) ins Europäische Parlament gewählt wurde, und weil der Fall nicht ihre politischen Aktivitäten als MdEP betrifft.
Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. – (FR) Parlamentarische Immunität erstreckt sich nicht auf gewöhnliche Straftaten. Ágnes Hankiss kann vor Gericht gestellt werden, ohne dass ihre parlamentarischen Aktivitäten in Frage gestellt werden. Ich habe dafür gestimmt, ihre Immunität aufzuheben.
Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. – Da Ágnes Hankiss wegen einer am 23. Januar 2004 in einer Sendung gemachten Äußerung der Pietätsverletzung gemäß § 181 des ungarischen Strafgesetzbuchs beschuldigt wird, habe ich für den Bericht gestimmt.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. – (PT) In der Sitzung vom 6. September 2010 gab der Präsident gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass er ein Schreiben des Zentralen Stadtbezirksgerichts Buda in Budapest vom 6. Juli 2010 mit dem Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Ágnes Hankiss erhalten habe. Der Präsident überwies den Antrag, ebenfalls gemäß Artikel 6 Absatz 2, an den Rechtsausschuss. Der Bericht des Rechtsausschusses, der einstimmig angenommen wurde, kam zu dem Schluss, dass dieser Fall nicht in den Bereich der politischen Aktivitäten von Frau Hankiss als Mitglied dieses Hauses fällt. Stattdessen betrifft er eine Äußerung aus dem Jahr 2004, lange bevor sie zum Mitglied des Europäischen Parlaments gewählt wurde. Die Berichterstatterin hat keine Anzeichen von fumus persecutionis gefunden, das heißt, keinen hinreichend ernsten und genauen Verdacht, dass dem Verfahren die Absicht zugrunde liegt, der politischen Tätigkeit des Mitglieds zu schaden. Ich unterstütze daher den Vorschlag des Rechtsausschusses und habe dafür gestimmt, die parlamentarische Immunität von Frau Hankiss aufzuheben.
Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. – (IT) Am 6. Juli 2010 übermittelte das Zentrale Stadtbezirksgericht Buda einen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Ágnes Hankiss im Zusammenhang mit einem neuen Strafverfahren, wie dies mit einem Urteil des Obersten Gerichts der Republik Ungarn im Jahr 2009 angeordnet wurde. Am 23. Januar 2004 wurde Frau Hankiss aufgrund einer in einer Sendung gemachten Äußerung beschuldigt, das Vergehen der öffentlich begangenen Verleumdung und insbesondere das Vergehen der Pietätsverletzung zum Nachteil einer verstorbenen Person begangen zu haben.
In einer Berufungsverhandlung am 25. März 2009 sprach das Hauptstädtische Gericht Budapest Frau Hankiss frei, aber am 12. November 2009 ordnete das Oberste Gericht Ungarns ein neues Verfahren an, welches vom Zentralen Stadtbezirksgericht Buda durchzuführen sei. Das neue Verfahren wurde am 31. März 2010 eröffnet und am gleichen Tag aufgrund von Frau Hankiss' parlamentarischer Immunität ausgesetzt. Aus diesen Gründen und weil der Fall nicht in den Bereich der politischen Aktivitäten von Frau Hankiss als Mitglied des Europäischen Parlamentes fällt, da er eine Äußerung betrifft, die sie lange vor ihrer Wahl zur Abgeordneten getan hat, stimme ich dafür, ihre parlamentarische Immunität aufzuheben.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Ich stimme dafür. Der Fall betrifft ein behauptetes Vergehen der Pietätsverletzung, welches nicht in den Bereich der politischen Aktivitäten von Frau Hankiss als MdEP fällt, sondern vielmehr eine Äußerung aus dem Jahr 2004 betrifft, lange bevor sie zum MdEP gewählt wurde. Die Berichterstatterin hat keine Anzeichen von fumus persecutionis gefunden.
Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. – (PT) Ich stimme für diesen Bericht, da er der Absicht der Kommission Rechnung trägt, die geltenden Rechtsvorschriften zu vereinfachen, und zwar mit dem Ziel eines besseren und klareren Legislativrahmens für Unternehmen, vor allem hinsichtlich der Vereinfachung der Verwaltungsformalitäten für Importeure von Textilwaren.
Roberta Angelilli (PPE), schriftlich. – (IT) Verordnung (EG) Nr. 1541/98 und Verordnung (EWG) Nr. 3030/93, welche ursprünglich erlassen worden waren, um handelspolitische Maßnahmen für den Textilsektor umzusetzen, sind nunmehr überholte Instrumente, die den freien Markt einschränken und die nicht zu den Veränderungen im neuen ordnungspolitischen Umfeld passen.
Bis vor kurzem waren mengenmäßige Beschränkungen für Einfuhren mit Ursprung in den Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) in Kraft, zusammen mit besonderen Schutzbestimmungen für Textilwaren aus der Volksrepublik China. Mit dem Auslaufen des WTO-Übereinkommens im Jahr 2005 entfielen diese Beschränkungen, und ebenso im Jahr 2008 die Bestimmungen im Hinblick auf China. Daher ist es noch immer die einzig wirkungsvolle Methode zur Verhinderung von Marktverzerrungen und zur weiteren Kontrolle von Textileinfuhren, solche Importe Prüfverfahren zu unterziehen, die die Angabe des Ursprungslandes verlangen. Diese Angabe ist im Grunde auch Teil des Vorschlags für eine Verordnung über die Herkunftsangabe unter Verwendung der Worte „Made in”, der von diesem Parlament am 21. Oktober 2010 angenommen wurde, der ein Kontrollverfahren einführt und der das Ziel hat, die geltenden Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Schaffung eines besseren und klareren Legislativrahmens für Unternehmen und im Hinblick auf den Schutz der Verbraucher zu vereinfachen.
Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. – (LT) Ich habe für dieses Dokument gestimmt, welches Verordnung (EG) Nr. 1541/98 des Rates über die Ursprungsnachweise für bestimmte, in der Gemeinschaft in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführte Textilwaren des Abschnitts XI der Kombinierten Nomenklatur aufhebt und auf die Voraussetzungen für die Anerkennung dieser Nachweise eingeht und Verordnung (EWG) Nr. 3030/93 des Rates über die gemeinsame Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in Drittländern ändert. Im Jahr 2005 hob die Welthandelsorganisation die Beschränkungen für Einfuhren mit Ursprung in ihren Mitgliedstaaten auf, und auch die Europäische Union sollte die geltenden Rechtsvorschriften vereinfachen, und zwar mit dem Ziel eines besseren und klareren Legislativrahmens für Unternehmen, vor allem hinsichtlich der Vereinfachung der Verwaltungsformalitäten für Importeure von bestimmten, in den zollrechtlich freien Verkehr in der Gemeinschaft übergeführten Textilwaren. Ich denke, dass die genannten Änderungen für eine Vereinheitlichung der Einfuhrvorschriften sorgen, die Einfuhrvorschriften für Textilwaren an die für andere Industriegüter angleichen und auf diese Weise den Legislativrahmen in diesem Bereich insgesamt kohärenter gestalten werden.
Slavi Binev (NI), schriftlich. – (BG) Ich habe den Bericht Zahradil unterstützt, denn ich bin der Ansicht, dass die Verordnung (EG) Nr. 1541/98 des Rates über die Ursprungsnachweise für bestimmte Textilwaren ausgedient hat. Die Verordnung des Rates aus dem Jahr 1998 führte Kontrollinstrumente für die Einfuhr von Textilwaren ein, mit deren Hilfe das WTO-Übereinkommen umgesetzt werden konnte. Mit dem Auslaufen des WTO-Übereinkommens im Jahr 2005 und mit dem Ende der besonderen Schutzmaßnahmen im Jahr 2008 hat die Verordnung des Rates ihren Zweck erfüllt, und die von ihr eingeführten Maßnahmen zur Einfuhrbeschränkung können mit Hilfe anderer Instrumente umgesetzt werden.
Mara Bizzotto (EFD), schriftlich. – (IT) Obwohl die Aufhebung dieser Verordnungen aus Sicht der Vereinfachung von Rechtsvorschriften als ein positiver und wünschenswerter Schritt erscheinen mag, würde dies auf der anderen Seite bedeuten, dass unserer Textilindustrie noch immer berechtigte Verteidigungsmechanismen gegen den unfairen Wettbewerb aus Ländern wie China genommen werden.
Die Argumentation des Berichterstatters, dass künftige Rechtsvorschriften zur Herkunftsangabe unter Verwendung der Worte „Made in” und neue Übereinkommen der Welthandelsorganisation bald eine gute Lösung für das Problem, wie wir unsere Industrie schützen können, bieten werden, scheint nicht stichhaltig: Wir warten noch immer darauf, dass der Rat zur Frage der Herkunftsangabe Stellung nimmt, allerdings scheint dieser nicht die Absicht zu haben, die Verordnung, die dieses Parlament im vergangenen Herbst mit überwältigender Mehrheit beschlossen hat, zu befürworten. Es erscheint sicherlich klüger, zu warten, bis es einen klaren rechtlichen Rahmen zur Regelung der künftigen Einfuhr bestimmter Textilwaren aus dem Fernen Osten gibt, ehe wir mit der Abschaffung der alten Rechtsvorschriften beginnen. Ich habe daher gegen den Bericht gestimmt.
Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. – (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da er vor allem darauf abzielt, die gegenwärtig geltenden Rechtsvorschriften der EU aufzuheben, zusätzliche Anforderungen zum Nachweis der Herkunft von in die EU importierten Textilwaren festzulegen und somit die geltenden Rechtsbestimmungen zu vereinfachen und einen besseren und klareren Legislativrahmen für Unternehmen zu schaffen. Bis die Welthandelsorganisation (WTO) die Beschränkungen für aus China eingeführte Textilwaren im Jahr 2008 aufhob, brauchte die EU in der Tat ein legislatives Instrument zur Regulierung des Handels mit Drittländern und zum Schutz des EU-Binnenmarktes und seiner Hersteller. Allerdings sind derartige komplizierte Verwaltungsverfahren nun nicht mehr angemessen, besonders da eine andere Verordnung der EU die Verpflichtung zur Angabe des Herkunftslandes eines Produktes in den Zollunterlagen vorschreibt, ehe es in den zollrechtlich freien Verkehr auf dem EU-Markt übergeführt wird, und der Verbraucherschutz wird in der EU derzeit ebenfalls gestärkt, indem man den Verbrauchern mehr Informationen zur Verfügung stellt.
Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. – (PT) Ich bin für die Aufhebung der Verordnung des Rates über die Ursprungsnachweise für bestimmte Textilwaren, da ich der Ansicht bin, dass Anstrengungen zur Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften unternommen werden müssen, um einen klareren Legislativrahmen für Unternehmen zu schaffen. Ich sollte jedoch hinzufügen, dass ich die Aufrechterhaltung alternativer Kontrollmechanismen in Bezug auf den Import solcher Waren in die EU für wichtig halte, um durch den Anstieg solcher Einfuhren bedingte Markstörungen zu vermeiden.
Mário David (PPE), schriftlich. – (PT) Ich bin naturgemäß für weniger Bürokratie und für eine Vereinfachung der Verwaltung. Ich bin auch sehr dafür, Anachronismen aus der Welt zu schaffen. Dies ist hier der Fall. Tatsächlich schränkt das Vorhandensein unnötiger Verwaltungshindernisse nur den freien Fluss der internationalen Handelsströme, den wir uns wünschen, ein, wie es der Fall war bei den Ursprungsnachweisen für bestimmte Textilwaren in Fällen, in denen es keine mengenmäßige Beschränkungen für den Import dieser Waren nach Europa gibt, oder in Fällen, in denen eine Einfuhrgenehmigung vorgelegt werden muss. Gleichwohl möchte ich, auch wenn es nicht unmittelbar mit dieser Maßnahme zu tun hat, auf die Wichtigkeit der Wahrung des Status quo im Hinblick auf die gegenwärtigen Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) hinweisen, insbesondere was den Weltmarkt für Textilien und Bekleidung angeht, genauer gesagt, die Änderungen der Regelungen zur Einfuhr von Textilien und Bekleidung in die EU zu einer Zeit, da die Wirtschaft mehrerer Mitgliedstaaten einen ernsthaften Abschwung erlebt.
Edite Estrela (S&D), schriftlich. – (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich der Ansicht bin, dass der Vorschlag der Kommission zum Abbau übermäßiger Verwaltungshindernisse und zur Vermeidung zusätzlicher Kosten für die Unternehmen beiträgt, indem er die Einfuhrregelungen für bestimmte Textilwaren einheitlicher gestaltet.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Die Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1541/98 des Rates soll die Importeure von der Belastung befreien, für bestimmte Waren Ursprungsnachweise vorlegen zu müssen. Da diese Waren frei importiert werden können, ist ein Nachweis ihres Ursprungs augenscheinlich unnötig, dennoch bestehen bezüglich dieser Erleichterungsmaßnahme noch einige Zweifel. Es kann nicht oft genug betont werden, dass die hohe Qualität der innerhalb Europas verkauften Waren und die Sicherheit derer, die sie benutzen, gewährleistet sein müssen. Es reicht nicht aus, nur den Ursprung der von außerhalb der Union stammenden Textilwaren zu kennen, es ist auch unerlässlich, die Einhaltung europäischer Standards sicherzustellen und zu verhindern, dass Rohmaterialien und verarbeitete Güter in die Union gelangen und dort verkauft werden, ohne dass sie die Mindestanforderungen erfüllen. Außerdem bin ich der Ansicht, dass es weniger wichtig ist, die Art der bei der Herstellung einer Textilware verwendeten Produkte zu bestimmen, als vielmehr zu beurteilen, ob diese Ware die Anforderungen erfüllt im Hinblick auf die Wettbewerbsgesetze und die Wahrung der Würde und der Rechte der Arbeitnehmer, denn diese werden in immer mehr Fällen verletzt. Letzteres hat für die Arbeitskräfte selbst und für die Lebensfähigkeit des europäischen Textilsektors nicht hinnehmbare Folgen, insbesondere in Portugal, einem Land, das gezwungen wurde, mit Herstellern zu konkurrieren, die solche Regelungen und Rechte systematisch missachten.
José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht betrifft einen Vorschlag für eine Verordnung des Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1541/98 des Rates über die Ursprungsnachweise für bestimmte Textilwaren sowie über die Voraussetzungen für die Anerkennung dieser Nachweise und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3030/93 des Rates über die gemeinsame Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in Drittländern. Die Änderungen, die nun am ordnungspolitischen Umfeld vorgenommen wurden, erlauben eine Verbesserung der handelspolitischen Maßnahmen, insbesondere nach dem akuten Anstieg der Importe aus der Volksrepublik China, indem Kontrollinstrumente für Einfuhren von Textilwaren aus Drittländern bereitgestellt werden. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, denn indem er die Informationen für die Verbraucher verbessert, können durch ihn alle Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten informierte und verantwortungsbewusste Entscheidungen treffen und sich für in der EU hergestellte Produkte entscheiden.
João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Der Vorschlag der Kommission, der in diesem Bericht übernommen wird, zielt auf die Vereinfachung der Verwaltungsformalitäten für Importeure von in den zollrechtlich freien Verkehr in der Union übergeführten Textilwaren ab. Er schlägt vor, zu diesem Zweck die Voraussetzungen für die Anerkennung von Ursprungsnachweisen für bestimmte aus Drittländern stammende Textilien und Textilwaren aufzuheben. Die Liste der betroffenen Waren ist lang, sie umfasst unter anderem: Seide, Wolle, Baumwolle, andere pflanzliche Spinnstoffe, synthetische oder künstliche Filamente, Filze und Vliesstoffe, Teppiche und andere Fußbodenbeläge, Spezialgewebe, Spitzen, Posamentierwaren und Stickereien, Gewirke und Gestricke, Bekleidung und Bekleidungszubehör und viele mehr. Die Folgen einer Liberalisierung des internationalen Textilhandels mit Aufhebung mengenmäßiger Beschränkungen und besonderer Schutzbestimmungen sind in Ländern wie Portugal nur allzu gut bekannt.
Dieser Vorschlag, welcher mit vorangegangen Maßnahmen im Einklang steht, zielt darauf ab, großen europäischen Importeuren – sie sind es, die am stärksten von ihm profitieren – das Leben noch mehr zu erleichtern, da sie nun Zugang zu Rohmaterialien und billigen verarbeiteten Produkten haben, gleichzeitig aber die nationale Branche und tausende von Arbeitsplätzen zu opfern. Die alte Forderung, dass das Ursprungsland und Informationen zur Herkunft verschiedener Waren angegeben werden müssen, wurde nun verschoben, obwohl es diesbezüglich bereits Entschließungen dieses Parlaments gegeben hat, zuletzt im Jahr 2010.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht übernimmt den Vorschlag der Kommission, die Verwaltungsformalitäten für Importeure von in den zollrechtlich freien Verkehr in der Union übergeführten Textilwaren zu vereinfachen.
Er schlägt somit vor, die Voraussetzungen für die Anerkennung von Ursprungsnachweisen für bestimmte aus Drittländern stammende Textilien und Textilwaren aufzuheben. Die Liste der betroffenen Waren ist lang, sie umfasst unter anderem: Seide, Wolle, Baumwolle, andere pflanzliche Spinnstoffe, synthetische oder künstliche Filamente, Filze und Vliesstoffe, Teppiche und andere Fußbodenbeläge, Spezialgewebe, Spitzen, Posamentierwaren und Stickereien, Gewirke und Gestricke sowie Bekleidung und Bekleidungszubehör.--
Die Folgen einer Liberalisierung des internationalen Textilhandels mit Aufhebung mengenmäßiger Beschränkungen und besonderer Schutzbestimmungen sind in Ländern wie Portugal nur allzu gut bekannt.
Dieser Vorschlag, welcher mit vorangegangen Maßnahmen im Einklang steht, zielt darauf ab, großen europäischen Importeuren – sie sind es, die am stärksten von ihm profitieren – das Leben noch mehr zu erleichtern, da sie nun Zugang zu Rohmaterialien und billigen verarbeiteten Produkten haben, gleichzeitig aber die nationale Branche und tausende von Arbeitsplätzen zu opfern.
Die alte Forderung, dass das Ursprungsland und Informationen zur Herkunft verschiedener Waren angegeben werden müssen, wurde nun bedauerlicherweise verschoben, obwohl es bereits Entschließungen dieses Parlaments gibt, die letzte stammt aus dem Jahr 2010.
Monika Flašíková Beňová (S&D), schriftlich. – (SK) Die Kommission hat unter anderem das Ziel, die Vereinheitlichung der Importregelungen voranzutreiben, indem die Regelungen für Textileinfuhren an die Regelungen für Einfuhren anderer Industriegüter angeglichen werden. Dies sollte die allgemeine Kohärenz des Legislativrahmens in diesem Bereich verbessern. Der Rechtsakt, der aufgehoben werden soll, bezieht sich auf die Voraussetzungen dafür, dass der Nachweis des Ursprungs bestimmter Textilien und Textilwaren aus Drittländern anerkannt werden kann. Meiner Ansicht nach sollte es unser Ziel sein, handelspolitische Maßnahmen umzusetzen, die helfen würden, durch den rapiden Anstieg der Importe aus Drittländern, wie beispielsweise China, verursachte Marktstörungen zu verhindern.
Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. – (LT) Ich habe dieses Dokument unterstützt, da das politische Engagement der Europäischen Union, die geltenden Rechtsvorschriften zu vereinfachen, und zwar mit dem Ziel eines besseren und klareren Legislativrahmens für Unternehmen, vor allem hinsichtlich der Vereinfachung der Verwaltungsformalitäten für Importeure von in den zollrechtlich freien Verkehr in der Gemeinschaft übergeführten Textilwaren, die unter Abschnitt XI der Kombinierten Nomenklatur fallen, den Anstoß zum Vorschlag der Kommission gab, Verordnung (EG) Nr. 1541/98 des Rates aufzuheben und Verordnung (EWG) Nr. 3030/93 des Rates zu ändern. Die Kommission möchte überdies auch die Einfuhrvorschriften weiter vereinheitlichen, indem sie die Einfuhrvorschriften für Textilwaren an die für andere Industriegüter angleicht und auf diese Weise den Legislativrahmen in diesem Bereich insgesamt kohärenter gestaltet. Nach Ansicht der Kommission können die sehr begrenzten handelspolitischen Maßnahmen der Europäischen Union im Textilsektor umgesetzt werden, ohne dass dem Sektor die übermäßige Belastung auferlegt wird, für alle Einfuhren Ursprungsnachweise vorlegen zu müssen. Dies trägt auch dazu bei, dem Problem der Marktverzerrungen vorzubeugen, die bei Nichteinhaltung der zulässigen Kontingente und einem akuten Anstieg der Einfuhren solcher Textilwaren in die EU entstünden.
David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe für diesem Bericht gestimmt, zu dem das politische Engagement der Europäischen Union, die geltenden Rechtsvorschriften zu vereinfachen, und zwar mit dem Ziel eines besseren und klareren Legislativrahmens für Unternehmen, vor allem hinsichtlich der Vereinfachung der Verwaltungsformalitäten für Importeure von bestimmten in den zollrechtlich freien Verkehr in der Gemeinschaft übergeführten Textilwaren, den Anstoß gab.
Clemente Mastella (PPE), schriftlich. – (IT) Wir sind angesichts des Engagements der EU, die geltenden Rechtsvorschriften zu vereinfachen, große Befürworter dieses Berichtes. Unser Ziel ist die Schaffung eines besseren und klareren Legislativrahmens für Unternehmen. Die europäischen handelspolitischen Maßnahmen im Textilsektor können ohne die übermäßige Belastung, für alle Einfuhren Ursprungsnachweise vorlegen zu müssen, umgesetzt werden. Damit nach wie vor mengenmäßigen Beschränkungen unterliegende Einfuhren von Textilwaren aus Staaten, die noch nicht Mitglied der WTO sind, auch weiterhin kontrolliert werden, stützt sich die EU fortan auf Einfuhrgenehmigungen. Was allerdings die Kategorien von Erzeugnissen nach Abschnitt XI der Kombinierten Nomenklatur betrifft, die keinen mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen unterliegen und in den zollrechtlich freien Verkehr in der EU übergeführt werden, werden die Auswirkungen der Einfuhr dieser Erzeugnisse auf den EU-Markt gegenwärtig mit Hilfe eines Systems der nachträglichen statistischen Überwachung beobachtet. Wir weisen darauf hin, dass zusätzlich zu den genannten Importkontrollmechanismen seit dem Jahr 2010 die Verpflichtung besteht, bei ausgewählten Waren aus Drittländern das Ursprungsland anzugeben, um die Verbraucher bezüglich deren Herkunft besser zu informieren. Wir sollten nun eine weitere Vereinheitlichung der Einfuhrvorschriften anstreben, indem wir die Vorschriften für Textileinfuhren an die für andere Industriegüter angleichen und auf diese Weise den Legislativrahmen in diesem Bereich insgesamt kohärenter gestalten.
Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Das Ergebnis der Abstimmung bringt zum Ausdruck, dass die Angabe „Made in” für die Marktransparenz und für die Klarheit der Verbraucher über die Herkunft der Ware, die sie verwenden, unerlässlich ist. Die Wirtschaft der EU muss gestärkt werden, indem die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der EU in der Weltwirtschaft verbessert wird. Fairen Wettbewerb kann es nur geben, wenn die Weltwirtschaft nach klaren Regeln für Hersteller, Exporteure und Importeure funktioniert und wenn auch allgemeine soziale und umweltpolitische Standards berücksichtigt werden. Das Ziel dieses Vorschlags ist die Kodifizierung bestehender Rechtstexte zu Angaben oder Marken, mit denen sich das Los, zu dem ein Lebensmittel gehört, feststellen lässt. Es ist jedoch bedauerlich, dass es bisher nicht möglich ist, den Weg des Produktes ab seinem Ursprung zu überwachen.
Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. – Da es in dem Bericht um einen Vorschlag der Kommission geht, der darauf abzielt, die geltenden Rechtsvorschriften zu vereinfachen, und zwar mit dem Ziel eines besseren und klareren Legislativrahmens für Unternehmen, vor allem hinsichtlich der Vereinfachung der Verwaltungsformalitäten für Importeure von Textilwaren, habe ich für ihn gestimmt.
Claudio Morganti (EFD), schriftlich. – (IT) Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, da er von falschen Voraussetzungen ausgeht und sich auf vage Vorhersagen stützt.
Auf der einen Seite wird darin behauptet, dass Ursprungsnachweise nutzlos sind, da sich die Aussage findet, dass die Europäische Union sich mittels eines Systems der nachträglichen statistischen Zollüberwachung schützen könne. Allerdings wird darin beispielsweise nicht gesagt, dass der „aktualisierte Zollkodex der Gemeinschaften” noch lange nicht uneingeschränkt anwendungsfähig ist und noch immer einige offensichtliche Lücken aufweist, insbesondere im Hinblick auf die umfassende Computerisierung des Systems, die eine dringend benötigte Maßnahme ist.
Gleichzeitig wird in dem Bericht ausdrücklich gesagt, dass die Herkunftsangabe durch die Umsetzung des Berichtes Muscardini zur Herkunftsangabe unter Verwendung der Worte „Made in” – welchen wir übrigens stark unterstützt haben – geschützt sein wird. Nun, ich freue mich, dass der Berichterstatter sich diesbezüglich so sicher ist, aber in diesem Moment existiert die Verordnung zur Herkunftsangabe noch nicht, und wir wissen eigentlich nicht, ob, wann oder wie sie erlassen werden wird.
Ich bin daher im Wesentlichen der Ansicht, dass dieser Bericht einen gefährlichen Sprung ins Ungewisse darstellt, wie üblich mit ernsten Folgen für die Textilindustrie, die von der Europäischen Union angesichts der allgemeinen Gleichgültigkeit weiter geschunden wird.
Cristiana Muscardini (PPE), schriftlich. – (IT)Die Annahme des Vorschlags von Herrn Zahradil hat die Debatte über die Wichtigkeit der Herkunftsangabe bei Waren aus Drittländern als einer Maßnahme zur Umsetzung einer Handelspolitik, die durch einen Anstieg der Einfuhren aus dem Ausland bedingte Marktstörungen verhindern kann, und als einer Maßnahme zur Lösung des Problems des komplizierten Legislativrahmens, der es heute kleinen und mittleren Unternehmen schwer macht, sich zu entwickeln, neu eröffnet.
Ich bin daher für eine Verordnung, die die Vorschriften für die europäischen Textileinfuhren weiter vereinheitlicht, indem sie sie an die für andere Industriegüter angleicht. Wir sollten allerdings nicht vergessen, dass, selbst wenn wir vorherige oder nachträgliche Kontrollverfahren anwenden, um die Auswirkungen von Einfuhren aus Drittländern auf den europäischen Markt zu beurteilen, die Europäische Union bisher noch nicht in der Lage war, ein Kontrollverfahren einzuführen, das auf angemessenen und wichtigen Informationen für die Verbraucher beruht, wie sie die Herkunftsangabe bietet. Ich hoffe, dass auch der Rat bezüglich der entscheidenden Schritte, die dieses Parlament in Richtung Rückverfolgbarkeit und angemessener Informationen getan hat, schnell zu einem positiven Fazit gelangen wird. Diese Maßnahmen werden sowohl dafür sorgen, dass den Menschen genug verlässliche Informationen über die Waren auf dem Markt zur Verfügung stehen als auch dafür, dass ihnen die einzigartigen Vorteile der europäischen Herstellung bewusst werden.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. – (PT) Ich habe für diesen Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1541/98 des Rates über die Ursprungsnachweise für bestimmte, in der Gemeinschaft in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführte Textilwaren des Abschnitts XI der Kombinierten Nomenklatur sowie über die Voraussetzungen für die Anerkennung dieser Nachweise und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3030/93 des Rates über die gemeinsame Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren aus Drittländern gestimmt. Ich habe nicht ohne Bedenken für den Bericht gestimmt, aber ich habe es getan, weil er im Großen und Ganzen wünschenswert ist und im Einklang steht mit dem politischen Engagement der EU, die geltenden Rechtsvorschriften zu vereinfachen, und zwar mit dem Ziel eines besseren und klareren Legislativrahmens für Unternehmen, vor allem hinsichtlich der Vereinfachung der Verwaltungsformalitäten für Importeure von bestimmten, in den zollrechtlich freien Verkehr in der Gemeinschaft übergeführten Textilwaren, und weil er auch mit dem Ziel übereinstimmt, die Regelungen für die Einfuhr einheitlicher zu gestalten, indem die Einfuhrvorschriften für Textilwaren an die für andere Industriegüter angeglichen werden, wodurch der Legislativrahmen in diesem Bereich insgesamt kohärenter gestaltet werden soll.
Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. – (IT) Das Ziel des Vorschlags der Kommission, Verordnung (EG) Nr. 1541/98 des Rates über die Ursprungsnachweise für bestimmte Textilwaren aufzuheben und Verordnung (EWG) Nr. 3030/93 des Rates über die gemeinsame Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren aus Drittländern zu ändern, ist, die geltenden Rechtsvorschriften zu vereinfachen, und zwar mit dem Ziel eines besseren und klareren Legislativrahmens für Unternehmen, vor allem hinsichtlich der Vereinfachung der Verwaltungsformalitäten für Importeure von bestimmten, in den zollrechtlich freien Verkehr in der Gemeinschaft übergeführten Textilwaren.
Die Anforderungen bezüglich der Vorlage von Ursprungsnachweisen für Textilwaren wurden eingeführt, um für die ordnungsgemäße Durchführung von Maßnahmen zur Einfuhrbeschränkung zu sorgen und somit Marktstörungen aufgrund von Einfuhren aus der Volksrepublik China zu verhindern. Die Auswirkungen und die Anzahl der von der Europäischen Union im Hinblick auf die Einfuhr dieser Waren ergriffenen Maßnahmen sind in den letzten Jahren nach und nach zurückgegangen. In der Tat wurden besondere Schutzbestimmungen für Textil- und Kleiderimporte aus der Volksrepublik China geschaffen und mengenmäßige Beschränkungen für Einfuhren aus Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) aufgehoben. Aus den oben genannten Gründen habe ich für diesen Bericht gestimmt.
Phil Prendergast (S&D), schriftlich. – Ich habe mich zu diesem Thema bereits geäußert und stimme für diesen Bericht, weil ich der Ansicht bin, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU ein Recht darauf haben, die Zusammensetzung der Kleidung, die sie kaufen, zu kennen. Diese Verordnung wird es den Verbrauchern ermöglichen, den Kauf von Produkten, die nicht textile Teile tierischer Herkunft enthalten, zu vermeiden, sei es aus gesundheitlichen, ethischen oder anderen Überlegungen heraus. Zum Beispiel wird unter dieser Verordnung der Besatz auf Krägen klar und unabhängig von Rest des Kleidungsstücks gekennzeichnet sein, was es den Verbrauchern erlaubt, bezüglich der Kleidung, die sie kaufen, informierte Entscheidungen zu treffen. Insbesondere Allergiepatienten dürfen von diesem Vorschlag Verbesserungen erwarten, da Pelze für ihre Gesundheit potentiell gefährlich sind und sie ohne angemessene Kennzeichnung vielleicht, ohne es zu bemerken, Waren kaufen, welche diese Gewebe enthalten.
Paulo Rangel (PPE), schriftlich. – (PT) Verordnung (EG) Nr. 1541/98 zielte darauf ab, Anforderungen bezüglich der Vorlage von Ursprungsnachweisen für bestimmte Textilien mit Ursprung in Drittländern einzuführen, die unter die mengenmäßigen Beschränkungen für Einfuhren fielen. Aufgrund der Veränderungen, die mittlerweile stattgefunden haben, insbesondere im Jahr 2005 im Hinblick auf das WTO-Übereinkommen über Textilwaren und Bekleidung, erscheint der Wegfall des ersten Ursprungsnachweises für Waren gerechtfertigt, und daher habe ich für die Aufhebung dieser Verordnung gestimmt. Er strebt allgemein an, die Belastungen für Waren zu verringern, wenn sie in die EU gelangen, ohne dabei die Interessen der Käufer zu opfern, es ist daher also wichtig, im Hinblick auf die Einfuhr solcher Waren in die EU alternative Überwachungsmechanismen aufrechtzuerhalten.
Crescenzio Rivellini (PPE), schriftlich. – (IT) Ich möchte Herrn Zahradil meine Glückwünsche zu diesem hervorragenden Stück Arbeit aussprechen. Die sehr begrenzten handelspolitischen Maßnahmen der EU im Textilsektor können ohne die übermäßige Belastung, für sämtliche Einfuhren Ursprungsnachweise vorlegen zu müssen, umgesetzt werden. Allerdings müssen die Maßnahmen zur Einfuhrkontrolle bei Textilwaren fortbestehen. Um weiterhin die Einfuhr von Textilwaren, die noch immer mengenmäßigen Beschränkungen unterliegen, und die aus Belarus und Nordkorea, welche noch keine Mitglieder der Welthandelsorganisation sind, stammen, kontrollieren zu können, stützt sich die EU fortan in der Tat auf Einfuhrgenehmigungen. Dies trägt dazu bei, dem Problem der Marktverzerrungen vorzubeugen, die bei Nichteinhaltung der zulässigen Kontingente und einem akuten Anstieg der Einfuhren bestimmter Textilwaren in die EU entstünden.
Was darüber hinaus die Kategorien von Erzeugnissen betrifft, die keinen mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen unterliegen und die in den zollrechtlich freien Verkehr in der EU übergeführt werden, so werden die Auswirkungen der Einfuhr dieser Erzeugnisse auf den EU-Markt gegenwärtig mit Hilfe eines Systems der nachträglichen statistischen Überwachung überwacht. Ich möchte außerdem darauf hinweisen, dass das Europäische Parlament Jahr 2010 den Bericht von Frau Muscardini über die Angabe des Ursprungslandes bei bestimmten, aus Drittländern eingeführten Waren („Made in”), der auch Textilien und Kleidung betrifft, in erster Lesung angenommen hat.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Ich stimme dafür. Im Rahmen einer besseren Gesetzgebung schlägt die Kommission die Aufhebung einer aus dem Jahr 1998 stammenden Verordnung des Rates vor, der zufolge Importeure für die Zollverfahren der EU Ursprungsnachweise für Textilien und Kleidung vorlegen müssen. Die Verordnung war sinnvoll, solange es aufgrund des Multifaserabkommens der WTO mengenmäßige Beschränkungen für Textilien und Kleidung gab. Dieses Abkommen endete im Jahr 2005. Bis 2008 waren auch das Abkommen über Textilien und Kleidung zwischen der EU und China und alle andere Kontrollsysteme für die Einfuhr von Textilien und Kleidung aus China außer Kraft getreten. Die Einfuhr von Textilien und Kleidung aus Belarus und Nordkorea, welche beide keine Mitglieder der WTO sind, unterliegt noch immer mengenmäßigen Beschränkungen. Das System der Einfuhrgenehmigungen wird zur Kontrolle dieser Einfuhren, welche für das Funktionieren des EU-Marktes allerdings kein Problem darstellen, weiterhin angewandt.
Dieses System wird als ausreichend erachtet. Alles in allem befürwortet das Parlament eine neue Kennzeichnungsregelung unter Verwendung der Worte „Made in”, welche seit der ersten Lesung im Jahr 2010 in einem „Dornröschenschlaf” liegt. Eine solche Regelung würde im Hinblick auf die Kontrolle – und im Hinblick auf die Informationen für die Verbraucher – sehr viel bessere Möglichkeiten eröffnen als die alten Ursprungsregel-Verordnungen.
Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. – (IT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich mit seinen Grundprinzipien übereinstimme: Die Gesetzgebung der EU im Bereich der Einfuhr von Textilwaren soll vereinfacht und einheitlicher gestaltet werden, um den Handel mit Drittländern zu fördern. Ich glaube wirklich, dass die begrenzten handelspolitischen Maßnahmen der EU im Textilsektor ohne die übermäßige Belastung, für sämtliche Einfuhren Ursprungsnachweise vorlegen zu müssen, vollständig umgesetzt werden können. Abgesehen davon sorgen die Einfuhrgenehmigungen, die Systeme der nachträglichen statistischen Überwachung und die Vorgaben der Einheitspapiere bereits dafür, dass in der Union die Einfuhren wirkungsvoll kontrolliert werden. Im Sinne einer ganzheitlichen Regelung erwarte ich allerdings weitere Verbesserungen, wenn der Bericht Muscardini vollständig in Kraft tritt, da er es den europäischen Verbrauchern ermöglichen wird, sich besser über den Ursprung von Waren aus Drittländern, einschließlich Textilien, zu informieren.
Oreste Rossi (EFD), schriftlich. – (IT) Die im vorliegenden Fall aufzuhebende Gesetzgebung betrifft die Voraussetzungen für die Anerkennung von Ursprungsnachweisen für bestimmte aus Drittländern stammende Textilwaren, in deren Rahmen besondere Anforderungen galten, indem mengenmäßige Beschränkungen verhängt wurden. Der Berichterstatter teilt die Ansicht der Kommission, dass die handelspolitischen Maßnahmen der EU im Textilsektor ohne die übermäßige Belastung, für sämtliche Einfuhren Ursprungsnachweise vorlegen zu müssen, umgesetzt werden können. Aus unserer Sicht ist es im Interesse sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmen, dass jegliche Belastungen, die den Importeuren von aus Drittländern stammenden Waren auferlegt werden, dazu dienen, solche Waren zu kontrollieren und zu begrenzen.
Insbesondere befürchten wir, dass wir Verordnungen aufheben werden, die im Sinne der Zollkontrolle sinnvoll sind, ohne dass es momentan im Bereich der Verordnung zur Herkunftsangabe unter Verwendung der Worte „Made in”, die derzeit aufgrund der Obstruktionspolitik des Rates in der Kommission blockiert ist, Fortschritte gäbe. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass der Rat gegen Herkunftsangaben im Zusammenhang mit der Ad-hoc-Maßnahme für Textilien ein Veto eingelegt hat und versucht, im Hinblick auf die verpflichtende Angabe des Herkunftsortes auf Lebensmittelbeschriftungen dasselbe zu tun.
Wir haben gegen den Bericht gestimmt.
Catherine Stihler (S&D), schriftlich. – Dieser Vorschlag der Kommission vereinfacht die geltenden Rechtsvorschriften zum Nachweis des Ursprungs bestimmter Textilwaren.
Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. – (PT) Im Jahr 1998 hat die EU an Importeure die Anforderung gestellt, für Waren, die unter Abschnitt XI der Kombinierten Nomenklatur fallen, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 3090/93 des Rates aufgeführt sind und die in Drittländern hergestellt wurden, Ursprungsnachweise vorzulegen. Es sollte beachtet werden, dass im Jahr 2005 mengenmäßige Beschränkungen auf Textilien und Kleiderimporte mit Ursprung in Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) als Regelung galten, wohingegen die Regelungen für dieselbe Art Waren mit Ursprung in der Volksrepublik China Ende des Jahres 2008 ausliefen.
Vor diesem Hintergrund stimme ich für diesen Bericht, da ich der Ansicht bin, dass er einen wünschenswerten Schritt in Richtung eines klareren und einfacheren Legislativrahmens für Unternehmen darstellt, die Textil- und Schuhwaren mit Ursprung in Drittländern, für die weiterhin mengenmäßige Beschränkungen gelten, weil sie keine Mitglieder der WTO sind, importieren. Ich denke auch, dass die Zollbehörden einen wirkungsvollen Beitrag zur effizienten Überwachung der Einfuhren dieser Art Produkte, ihrer Auswirkungen auf das wirtschaftliche Klima in der EU und somit auf die Wirtschaft eines jeden Mitgliedstaates, leisten.
Angelika Werthmann (NI), schriftlich. − Ich habe dem Bericht über den Ursprungsnachweis bestimmter Textilwaren zugestimmt. Die Neufassung der Vorschriften in diesem Bereich zielt auf eine Vereinfachung und Vereinheitlichung des Legislativrahmens, inklusive der Verwaltungsformalitäten, gleichzeitig enthält sie aber auch angemessene Instrumente zur Handhabung der durch akuten Anstieg der Einfuhren aus Drittländern bedingten Marktstörungen. Schließlich trägt die neue Verordnung bisherigen Forderungen des Europäischen Parlaments bezüglich der vermehrten Aufklärung der Konsumenten Rechnung.
Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. – (PT) Ich stimme für die Beteiligung Kroatiens an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD), da die EBDD Drittländern zur Beteiligung offen steht und man insbesondere nicht vergessen darf, dass Kroatien auf einer Transitroute liegt, über die illegale Drogen von den Herstellerländern in die Verbraucherländer geschmuggelt werden. Daher halte ich die sofortige Einbeziehung des Landes für sehr wichtig.
Sophie Auconie (PPE), schriftlich. – (FR) Mit ihrem Antrag auf Beteiligung an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) hat die Republik Kroatien gezeigt, dass sie das Interesse der Union und ihrer Mitgliedstaaten an den Zielen und Arbeiten der Beobachtungsstelle teilt, deren Aufgabe darin besteht, Daten über die Drogen- und Drogensuchtproblematik mit dem Ziel zu sammeln, auf europäischer Ebene objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen zusammenzustellen und zu veröffentlichen. Daher habe ich den Bericht unserer Kollegin, Frau Serracchiani, über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über die Beteiligung der Republik Kroatien an den Arbeiten der EBDD befürwortet.
Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. – (LT) Ich habe für das Dokument gestimmt. Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht spielt in Bezug auf das Sammeln von Daten über die Drogen- und Drogensuchtproblematik und die Zusammenstellung objektiver, zuverlässiger und vergleichbarer Informationen auf europäischer Ebene eine entscheidende Rolle. Anhand dieser Informationen sollen die Drogennachfrage und Möglichkeiten ihrer Reduzierung sowie allgemein die mit dem Drogenhandel verbundenen Probleme analysiert werden. Die Republik Kroatien hat im Jahr 2005 einen Antrag auf Beteiligung an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht gestellt. Die Republik Kroatien liegt auf einer Transitroute, über die illegale Drogen von den Herstellerländern in die Verbraucherländer geschmuggelt werden. Umfangreiche Sicherstellungen von Kokain erfolgen in Kroatien zumeist im Zusammenhang mit dem Seeverkehr. Das Abkommen und die Beteiligung der Republik Kroatien an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, durch die auf europäischer Ebene Fakten und objektive Informationen über Drogen und die Drogensucht in Kroatien sowie ihre Folgen gesammelt werden können und der Republik Kroatien Zugang zu Informationen über bewährte Verfahren ermöglicht wird, um die Art des nationalen Drogenproblems zu verstehen und besser auf dieses reagieren zu können, werden von mir befürwortet.
Regina Bastos (PPE), schriftlich. – (PT) Drogen gehören heute zu den schlimmsten Geißeln unserer Gesellschaft. Dabei handelt es sich um ein in sozialer und kultureller Hinsicht komplexes und dynamisches Problem, das mit dem Auftreten neuer Suchtmittel und neuer Konsumentengruppen einem steten Wandel unterliegt bzw. ständig neue Gestalt annimmt. Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) wurde 1993 geschaffen und ihre Hauptaufgabe ist das Sammeln von Daten über die Drogen- und Drogensuchtproblematik sowie die Zusammenstellung und Veröffentlichung objektiver, zuverlässiger und vergleichbarer Informationen auf europäischer Ebene. Diese Informationen, anhand derer die Drogennachfrage und Möglichkeiten ihrer Reduzierung sowie allgemein die mit dem Drogenhandel verbundenen Probleme analysiert werden können, sind unerlässlich.
Kroatien liegt auf einer Transitroute, über die illegale Drogen von den Herstellerländern in die Verbraucherländer geschmuggelt werden. Daher ist es für Europa äußerst wichtig, Informationen über Drogen und die Drogensucht sowie ihre Folgen aus Kroatien zu erhalten. Ferner ist es äußerst wichtig, dass dem Land Zugang zu Informationen über bewährte Verfahren gewährt wird. Daher stimme ich für die Empfehlung.
Slavi Binev (NI), schriftlich. – (BG) Ich befürworte den Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über die Beteiligung der Republik Kroatien an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, da die Anzahl der Todesfälle verglichen mit dem letzten Jahr bei allen Drogen außer Heroin eine sinkende Tendenz aufweist und im Allgemeinen Fortschritte bei der Bekämpfung von Drogenmissbrauch erkennbar sind. Die Republik Kroatien wird Zugang zu Informationen über bewährte Verfahren erhalten, um die Art des nationalen Drogenproblems zu verstehen und besser auf dieses reagieren zu können.
Mara Bizzotto (EFD), schriftlich. – (IT) Ich habe für Frau Serracchianis Bericht über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über die Beteiligung der Republik Kroatien an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht gestimmt, da dies meiner Ansicht nach einen für beide Parteien höchst vorteilhaften Austausch bedeuten würde. Angesichts der Tatsache, dass Kroatien auf einer wichtigen Transitroute liegt, über die illegale Drogen in die Europäische Union geschmuggelt werden, würde Kroatiens Beteiligung an der Beobachtungsstelle zum einen unseren Anstrengungen zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels zuträgliche, entscheidende Fakten liefern. Andererseits könnte sich Kroatien europaweit bewährte Verfahren zu eigen machen, um auf das Problem zu reagieren und es zu bekämpfen.
Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. – (LT) Ich habe für den Bericht gestimmt, da ich von der Relevanz einer Beteiligung Kroatiens an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD), um den illegalen Drogenmissbrauch und -handel sowohl in Kroatien selbst als auch in der gesamten EU zu bekämpfen, überzeugt bin. Als Küstenstaat an den Außengrenzen der EU dient Kroatien im internationalen Drogenschmuggel als Transitland, und daher ist es besonders wichtig, dass die EU die nationalen Einrichtungen dieses Landes mit den notwendigen Hilfen ausstattet, um diese, insbesondere die Gesundheit und soziale Stabilität bedrohende Problematik zu bekämpfen. Laut dem Abkommen wird sich Kroatien an dem Arbeitsprogramm der Stelle beteiligen, die in den Rechtsvorschriften der EU festgelegten Verpflichtungen erfüllen und unter Einhaltung der Datenschutzvorschriften der Union Daten zur gemeinsamen Nutzung mit der EBDD zur Verfügung stellen.
Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. – (RO) Die Republik Kroatien liegt auf einer wichtigen Transitroute, über die illegale Drogen von den Herstellerländern in die Verbraucherländer geschmuggelt werden. Der Beweis dafür sind die signifikanten Sicherstellungen von Kokain in Kroatien, welche zumeist im Zusammenhang mit dem Seeverkehr erfolgen. Laut Angaben der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) wurde in Kroatien bislang keine allgemeine Bevölkerungserhebung zum Konsum illegaler Drogen durchgeführt. Dennoch wurden laut den jüngsten Statistiken zu drogenbedingten Todesfällen aus dem Jahr 2008 insgesamt 87 Fälle erfasst. Die Mengen an sichergestellten Drogen haben sich kontinuierlich erhöht. Die Schulung von Polizeibeamten und die Bereitstellung der erforderlichen Ausrüstung wurden fortgesetzt. Allerdings müssen die bei den Ermittlungen und bei der Strafverfolgung im Zusammenhang mit Drogenstraftaten erzielten Ergebnisse noch beträchtlich verbessert werden.
Kroatien liegt weiterhin an einer der wichtigsten Drogenhandelsrouten in die EU. Unter diesen Umständen bedeutet die Beteiligung der Republik Kroatien an den Arbeiten der EBDD eine positive Veränderung für die gesamte Union. Dementsprechend erfordert die Einbeziehung Kroatiens in das Arbeitsprogramm der EBDD einen Anschluss an das Europäische Informationsnetz für Drogen und Drogensucht und einen Datenaustausch mit der EBDD.
Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. – (PT) Zunächst möchte ich der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) zu ihrer wichtigen Arbeit mit dem Ziel einer Reduzierung der Menge an Drogen und der sich daraus ergebenden Problematik in Europa gratulieren. Da Kroatien aufgrund seiner strategischen Lage nunmehr auf einer Transitroute liegt, über die illegale Drogen geschmuggelt werden, stimme ich der Beteiligung des Landes an den Aktivitäten der EBDD zu. Ferner bin ich der Ansicht, das die Verabschiedung des europäischen Programms zu einer Verbesserung der Gesundheitsversorgung und des sozialen Friedens sowohl auf europäischer als auch internationaler Ebene führen wird.
Carlos Coelho (PPE), schriftlich. – (PT) Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) spielt eine entscheidende Rolle in Bezug auf das Sammeln von Daten über die Drogen- und Drogensuchtproblematik und steigert so die verfügbare Anzahl objektiver, zuverlässiger und vergleichbarer Informationen auf europäischer Ebene, anhand derer die Drogennachfrage und Möglichkeiten ihrer Reduzierung sowie allgemein die mit dem Drogenhandel verbundenen Probleme analysiert werden. Alle Drittländer, die das Interesse der Union und ihrer Mitgliedstaaten an den Zielen und Arbeiten der EBDD teilen, können sich daran beteiligen. Kroatien hat 2005 den Antrag gestellt und die Verhandlungen wurden 2009 erfolgreich zum Abschluss gebracht. Die Verabschiedung des Abkommens ist von entscheidender Bedeutung, da Kroatien auf einer wichtigen Transitroute liegt, über die illegale Drogen in die EU geschmuggelt werden, und daher ist es absolut notwendig, dieses Land so schnell wie möglich in die Arbeit der EBDD zu integrieren, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass der Beitritt Kroatiens zur EU für Ende 2012 bzw. Anfang 2013 geplant ist. Kroatien wird dem Europäischen Informationsnetz für Drogen und Drogensucht (REITOX) angeschlossen werden und unter Einhaltung der Datenschutzvorschriften der Union und der einschlägigen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der EBDD Daten zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung stellen.
Mário David (PPE), schriftlich. – (PT) Die Problematik der Drogenabhängigkeit stellt durch die ständigen Standortwechsel und den steten Wandel insbesondere auf dem Drogenmarkt eine schwer zu bekämpfende weltweite Bedrohung bzw. schwierige Hürde dar. Die von der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) geleistete Arbeit in diesem Bereich ist sehr wichtig, da sie es den unterschiedlichen Mitgliedstaaten ermöglicht, eine internationale Wissens- und Informationsdatenbank aufzubauen. Für die Analyse und Ausarbeitung von Strategien zur Eindämmung und Bekämpfung des Phänomens der Drogenmärkte und der Drogensucht sind Informationen von entscheidender Bedeutung. Kroatien hat seinem Wunsch nach einer Zusammenarbeit mit der EU bei diesem wichtigen Problem seit 2005 Ausdruck verliehen, wobei die praktische Umsetzung nunmehr erfolgen sollte, und zwar durch die Beteiligung des Landes an den Arbeiten der in Lissabon ansässigen EBDD. Der in dem Bericht formulierte Vorschlag in Bezug auf die Erfüllung der Verpflichtungen Kroatiens gegenüber der EBDD und der EU stellt sich sehr positiv dar. Ich stimme für den Bericht, da die Verbindung zwischen Kroatien und der EU meiner Überzeugung nach nicht nur zu einem wirksameren Kampf gegen die Drogen- und Drogensuchtproblematik führen wird, sondern auch zu mehr Solidarität zwischen der EU und Kroatien, das ja ein Beitrittskandidat ist und – so hoffe ich zumindest – bald ein vollwertiger Mitgliedstaat sein wird.
Anne Delvaux (PPE), schriftlich. – (FR) Die Hauptaufgabe der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) ist das Sammeln von Daten über die Drogen- und Drogensuchtproblematik mit dem Ziel, auf europäischer Ebene objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen zusammenzustellen und zu veröffentlichen. Faktisch steht die EBDD Drittländern zur Beteiligung offen, die das Interesse der EU teilen. Kroatiens Antrag auf Beteiligung liegt seit 2005 vor. Jetzt wird das Land auch dem Europäischen Informationsnetz für Drogen und Drogensucht angeschlossen werden.
Aus meiner Sicht belegt der Bericht auch die Notwendigkeit eines besseren Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten und europäischen Agenturen und vor allem einer besonneneren Vorbereitung des möglichen Beitritts Kroatiens verglichen mit der „umfassenden‟ Erweiterung 2004 und 2007, als die Länder Mittel- und Osteuropas in die Reihen der EU aufgenommen wurden.
Edite Estrela (S&D), schriftlich. – (PT) Ich habe für den Bericht über die Beteiligung Kroatiens an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) gestimmt, da dies meiner Ansicht nach vor dem Hintergrund, dass Kroatien bald der EU beitreten soll, einen positiver Schritt darstellt, hauptsächlich jedoch, da der Konsum von und der Handel mit illegalen Drogen eine weltweite Problematik mit schwerwiegenden sozioökonomischen und gesundheitlichen Auswirkungen verkörpert.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) hat das Ziel, Daten über die Drogen- und Drogensuchtproblematik zu sammeln, um Änderungen des Drogenkonsums in der Bevölkerung zu analysieren und die Verfolgung von Strategien und Maßnahmen zu Reduzierung des Drogenkonsums zu untersuchen. Angesichts der Tatsache, dass die EBDD Drittländern zur Beteiligung offen steht und Kroatien seit 2005 nach einer solchen Beteiligung strebt, sowie vor dem Hintergrund, dass das Land auf einer Transitroute liegt, über die illegale Drogen von den Herstellerländern in die Verbraucherländer geschmuggelt werden, und signifikante Sicherstellungen insbesondere von Kokain in diesem Land gemacht werden, halte ich Kroatiens Beteiligung an der EBDD für einen wichtigen Schritt. Daher stimme ich für die Entscheidung über den Beschluss der EU über den Abschluss eines diesbezüglichen Abkommens zwischen der EU und der Republik Kroatien.
José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Die von Frau Serracchiani ausgearbeitete und auf dem Vorschlag eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien beruhende Empfehlung bezieht sich auf das von Kroatien gezeigte Interesse an einer Zusammenarbeit mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD). Angesichts der Tatsache, dass Kroatien auf einer der Haupthandelsrouten für Drogen in die EU liegt, wo es zu umfangreichen Sicherstellungen illegaler halluzinogener Produkte – einschließlich Cannabis, Heroin, Kokain, Ecstasy und Amphetaminen – gekommen ist, dass die kroatische Regierung ein Nationales Programm zur Vorbeugung von Drogenmissbrauch bei Jugendlichen verabschiedet hat, dass sich das Land um den Beitritt zur EU bemüht und seine Integration voraussichtlich 2013 stattfinden wird, unterstütze ich den Abschluss des Abkommens zwischen der EU und der Republik Kroatien, damit das Land Beziehungen zu der in Lissabon ansässigen EBDD knüpfen kann.
João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Die einem Wandel unterliegende globale Situation in Bezug auf die Produktion, den Handel und den Konsum illegaler Drogen ist besorgniserregend. Der Bericht der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) aus dem Jahr 2009 hat eine Verschlechterung der Lage in Bezug auf Drogen wie Kokain, Heroin und neue synthetische Drogen bestätigt und hier ein beharrlich hohes Konsumniveau sowie einen entsprechenden Aufwärtstrend aufgezeigt. Auf diesen Anstieg haben unzählige Faktoren einen Einfluss gehabt und auch die Verschärfung der Kapitalismuskrise mit ihren gesellschaftlichen Auswirkungen in vielen Ländern ist in dem Zusammenhang nicht zu vernachlässigen. Der Bericht wirbt um Unterstützung für das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über die Beteiligung des Landes an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD).
Unabhängig von dem EU-Beitrittsprozess des Landes, dessen Verlauf und letztendlichen Resultat wird eine Beteiligung an der EBDD vorgeschlagen, da Kroatien Anstrengungen in Bezug auf die Ermittlung und strafrechtliche Verfolgung von Drogenkriminalität unternimmt. Allerdings wird auch eine beträchtliche Verbesserung dieser Anstrengungen angeregt, da Kroatien weiterhin an einer der wichtigsten Drogenhandelsrouten in die EU liegt. Der von uns befürwortete Beitritt Kroatiens zur EBDD könnte dazu beitragen, den Kampf gegen den Drogenhandel zu intensivieren, und das ist wichtig.-
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Durch Annahme des Berichts hat das Parlament das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über die Beteiligung des Landes an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) befürwortet.
Auch wenn der Beitritt Kroatiens zur EU, wie von der Berichterstatterin angesprochen, für die zweite Hälfte des Jahres 2012 bzw. Anfang 2013 vorgesehen ist, könnte die Beteiligung des Landes an der EBDD aufgrund der Tatsache gebilligt werden, dass Anstrengungen zur Ermittlung und Strafverfolgung im Zusammenhang mit Drogenstraftaten gemacht werden. Allerdings müssen diese Anstrengungen noch beträchtlich verbessert werden, denn Kroatien liegt weiterhin an einer der wichtigsten Drogenhandelsrouten in die EU.-
Uns ist bewusst, dass die Entwicklung der Situation in Bezug auf die Produktion, den Handel mit und den Konsum illegaler Drogen weltweit besorgniserregend ist. Laut Angaben in dem Bericht der EBDD aus dem Jahr 2009 wurde eine Verschlechterung der Situation aufgezeigt, insbesondere bei Drogen wie Kokain und Heroin, sowie neuen synthetischen Drogen, und in diesem Zusammenhang wurden dauerhaft hohe Konsumraten sowie ein Aufwärtstrend festgestellt.
Hoffentlich wird diese Entscheidung dazu beitragen, den Kampf gegen den Drogenhandel weiter zu verstärken.
Monika Flašíková Beňová (S&D), schriftlich. – (SK) Kroatien liegt an der Transitroute, über die illegale Drogen von den Herstellerländern in die Verbraucherländer geschmuggelt werden. Signifikante und umfangreiche Sicherstellungen von Kokain erfolgen in Kroatien zumeist im Zusammenhang mit dem Seeverkehr. Der Konsum und der Schmuggel illegaler Drogen ist eine weltweite Erscheinung, die die Gesundheit und die soziale Stabilität bedroht. Daher begrüße ich die Beteiligung Kroatiens an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, und zwar hauptsächlich zum Zwecke der Aufklärung in diesem Bereich und zur Verbeugung des Missbrauchs von Drogen bzw. sonstiger Betäubungsmittel.
Lorenzo Fontana (EFD), schriftlich. – (IT) Da Kroatien ein wichtiger Partner im Hinblick auf die zukünftigen Beziehungen der Europäischen Union zu den Ländern des früheren Jugoslawiens sein wird und eine wichtige Transitzone für den Drogenschmuggel darstellt, begrüßen wir die Beteiligung dieses Kandidatenlands an der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht. Die Möglichkeit, sich mit kroatischen Sachverständigen auf diesem Gebiet auszutauschen und mit ihnen zusammenzuarbeiten, um dieses traurige Problem zu bekämpfen, ist äußerst wichtig für uns, und daher bin ich für den Vorschlag.
Nathalie Griesbeck (ALDE), schriftlich. – (FR) Als Schattenberichterstatterin für dieses Dossier habe ich klar und deutlich für diese Entschließung und dieses Abkommen gestimmt, um Kroatien in die Lage zu versetzen, sich an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, sowie an dem Europäischen Informationsnetz für Drogen und Drogensucht (REITOX) zu beteiligen. Somit unterstütze ich die Beteiligung Kroatiens vorbehaltlos, damit das Land bei der Bekämpfung dieses sich in Europa in besorgniserregender Weise ausbreitenden Problems mit zunehmend vernichtenden Folgen eine aktive Rolle spielen kann. Laut den von der Beobachtungsstelle zusammengetragenen Statistiken haben bereits 75 Millionen Europäer Cannabis ausprobiert und 14 Millionen Europäer haben bereits mindestens einmal Kokain konsumiert. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass Kroatien weiterhin auf einer der wichtigsten Drogenhandelsrouten in die EU liegt. Daher wird es dieses Abkommen nicht nur ermöglichen, Fakten und objektive Informationen über Drogen und die Drogensucht in Kroatien sowie ihre Folgen zu erlangen, sondern Kroatien gleichzeitig die Möglichkeit geben, durch den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren die Art des Problems zu verstehen und besser auf dieses reagieren zu können.
Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. – (LT) Ich habe für den Bericht gestimmt, da, wie allseits bekannt, die Hauptaufgabe der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht das Sammeln von Daten über die Drogen- und Drogensuchtproblematik mit dem Ziel ist, auf europäischer Ebene objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen zusammenzustellen und zu veröffentlichen. Anhand dieser Informationen sollen die Drogennachfrage und Möglichkeiten ihrer Reduzierung sowie allgemein die mit dem Drogenhandel verbundenen Probleme analysiert werden. Es wurde festgelegt, dass die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) Drittländern zur Beteiligung offen steht, die das Interesse der Union und ihrer Mitgliedstaaten an den Zielen und Arbeiten der Beobachtungsstelle teilen. Die Republik Kroatien hat im Jahr 2005 einen Antrag auf Beteiligung an den Aktivitäten der EBDD gestellt. Die Republik Kroatien wird sich an dem Arbeitsprogramm der Beobachtungsstelle beteiligen, den sich aus der Verordnung ergebenden Verpflichtungen nachkommen, dem Europäischen Informationsnetz für Drogen und Drogensucht (REITOX) angeschlossen werden und unter Einhaltung der Datenschutzvorschriften der Union und der einschlägigen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der EBDD Daten zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung stellen. Die Republik Kroatien zahlt ferner einen finanziellen Beitrag an die Union zur Deckung der Kosten ihrer Beteiligung und ist außerdem im Verwaltungsrat der Beobachtungsstelle vertreten, hat dort jedoch bis zu ihrem Beitritt zur Europäischen Union kein Stimmrecht. Die EBDD ihrerseits wird die Republik Kroatien genauso behandeln wie die Mitgliedstaaten, d. h. Gleichbehandlung in Bezug auf den Anschluss an das Europäische Informationsnetz für Drogen und Drogensucht (REITOX) sowie in personeller Hinsicht gewährleisten.
Jarosław Kalinowski (PPE), schriftlich. – (PL) Drogensucht stellt sowohl in den Industrieländern als auch in den weniger entwickelten Ländern ein soziales Problem dar. Kroatien muss ebenso wie andere Länder gegen die Drogensucht kämpfen und verfügt über sehr strenge Rechtsvorschriften in diesem Bereich. Vorbeugende Maßnahmen erfolgen vornehmlich in Schulen, da diese soziale Gruppe als besonders verletzlich gegenüber Drogenabhängigkeit gilt. Als ein EU-Beitrittskandidat ist Kroatien verpflichtet, das nationale Rechtssystem an das geltende Rechtssystem in den Unionsländern anzupassen. Ich halte die Beteiligung Kroatiens an der Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für außerordentlich wichtig, insbesondere da Kroatien auf einer Transitroute liegt. Über Kroatien werden illegale Suchtstoffe von den Herstellerländern in die Verbraucherländer geschmuggelt. Eine Beteiligung an der Arbeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht wird dazu beitragen, die außerordentlich wichtigen Maßnahmen der Europäischen Union zur Drogenbekämpfung in Kroatien einzuführen.
Giovanni La Via (PPE), schriftlich. – (IT) Ich habe heute mit meiner Stimme die Empfehlung über die Beteiligung der Republik Kroatien an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht unterstützt. Die Republik Kroatien wird sich faktisch an dem europäischen Arbeitsprogramm der Beobachtungsstelle zur Drogen- und Drogensuchtproblematik beteiligen. Hauptaufgabe der Beobachtungsstelle ist das Sammeln von Daten über die Drogen- und Drogensuchtproblematik mit dem Ziel, auf europäischer Ebene objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen zusammenzustellen und zu veröffentlichen. Es handelt sich hier zweifelsohne um ein sehr wichtiges Thema, sowohl angesichts der merklichen Auswirkungen auf den Gesundheitsschutz, als auch in Bezug auf den Kampf gegen die mit dem Drogenmarkt in Zusammenhang stehenden kriminellen Aktivitäten. Tatsächlich wird Kroatien von dem organisierten Verbrechen als eine übliche Transportroute über das Meer benutzt, um illegale Drogen von den Herstellerländern in die Verbraucherländer zu bringen. Und diese Tatsache erscheint uns umso besorgniserregender, wenn wir uns vor Augen halten, dass Kroatien als nächstes Kandidatenland ein Mitgliedstaat der Europäischen Union werden wird. Daher hoffe ich, dass sich die Beteiligung Kroatiens an dem Arbeitsprogramm von höchstem Nutzen erweisen wird.
Petru Constantin Luhan (PPE), schriftlich. – (RO) Der Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über die Beteiligung der Republik Kroatien an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) ist insofern wichtig, als Kroatien eines der zentralen Einfalltore für Drogen nach Europa darstellt.
Vor dem Hintergrund einer wirksamen Bekämpfung des Drogenhandels, der nicht nur eine Gefahr für Kroatien, sondern auch für die Europäische Union darstellt, ist ferner der Anschluss Kroatiens an das Europäische Informationsnetz für Drogen und Drogensucht (REITOX) sowie die aktive und direkte Beteiligung an der Bereitstellung von Daten zur gemeinsamen Nutzung mit der EBDD wichtig. Dieser Datenaustausch trägt zum Aufbau einer Datenbank bei, mit deren Hilfe die Nachfrage nach Drogen und die sich daraus ergebenden Drogenhandelsaktivitäten analysiert werden können. Dies ist für die Veröffentlichung genauer, objektiver sowie auf europäischer Ebene vergleichbarer Informationen von entscheidender Bedeutung.
David Martin (S&D), schriftlich. – Ich begrüße das Abkommen sowie die Beteiligung der Republik Kroatien an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht Der Konsum und der Handel mit illegalen Drogen ist eine weltweite Erscheinung, die die Gesundheit und die soziale Stabilität bedroht. Statistiken belegen, dass etwa ein Drittel der jungen Europäer illegale Drogen ausprobiert hat und dass jede Stunde mindestens ein Unionsbürger an einer Überdosis stirbt. Es ist ebenfalls wichtig, dass auf europäischer Ebene Fakten und objektive Informationen über Drogen und die Drogensucht in Kroatien sowie ihre Folgen vorliegen und die Republik Kroatien gleichzeitig Zugang zu Informationen über bewährte Verfahren erhält, um die Art des nationalen Drogenproblems zu verstehen und besser auf dieses reagieren zu können.
Jiří Maštálka (GUE/NGL), schriftlich. – (CS) Das derzeit von uns diskutierte Drogenproblem ist größtenteils auch ein historisches Problem. Seit jeher hat der illegale Drogenhandel sämtliche Landesgrenzen überschritten. Meiner Ansicht nach wäre die Aufnahme einer hochkarätigen internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen den illegalen Drogenhandel nicht nur auf europäischer Ebene, sondern insbesondere in einem weltweiten Kontext ein Weg zu mehr Schlagkraft gegen diese Art von Handel.
Aus ärztlicher Sicht möchte ich außerdem feststellen, dass Drogenmissbrauch außerordentlich schwere und nicht rückgängig zu machende Folgen für die menschliche Gesundheit haben kann. Daher unterstütze ich eine wirksame internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen den illegalen Handel mit Drogen bzw. ihren Vorläufersubstanzen und möchte gleichzeitig auf die Notwendigkeit vorbeugender Maßnahmen hinweisen.
Clemente Mastella (PPE), schriftlich. – (IT) Der Konsum und der Handel mit illegalen Drogen ist eine weltweite Erscheinung, die die Gesundheit und die soziale Stabilität bedroht. Die Republik Kroatien liegt auf einer Transitroute, über die illegale Drogen von den Herstellerländern in die Verbraucherländer geschmuggelt werden. Darüber hinaus ist die Zahl der auf Drogen zurückzuführenden Todesopfer in den letzten 10 Jahren allmählich angestiegen. Trotz der fortlaufenden Schulung von Polizeibeamten und Bereitstellung der erforderlichen Ausrüstung müssen die bei den Ermittlungen und bei der Strafverfolgung im Zusammenhang mit Drogenstraftaten erzielten Ergebnisse noch beträchtlich verbessert werden. Kroatien liegt weiterhin an einer der wichtigsten Drogenhandelsrouten in die EU. Selbstverständlich begrüßen wir die Verabschiedung eines nationalen Programms zur Vorbeugung von Drogenkonsum im Jugendalter mit dem Ziel einer Aktualisierung der bestehenden Programme durch die Regierung. Daher befürworten wir die Beteiligung der Republik Kroatien an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht. Da es sich hier um ein Kandidatenland handelt, das bald der Europäischen Union beitreten wird, muss Kroatien den Mitgliedstaaten unbedingt ausführliche, objektive Informationen über den Drogenhandel und die Drogensucht sowie ihre wirtschaftlichen und sozialen Folgen liefern.
Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Die Drogenplage gibt in der gesamten EU weiterhin Anlass zu Besorgnis. Je mehr Länder sich an der Bekämpfung beteiligen, desto größer stehen die Chancen auf Erfolg. Daher ist die Beteiligung Kroatiens an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht zu begrüßen. Allerdings muss Kroatien den Kampf gegen den Drogenhandel innerhalb der Landesgrenzen verstärken, da das Land weiterhin auf einer der wichtigsten Drogenhandelsrouten in die EU liegt.
Louis Michel (ALDE), schriftlich. – (FR) Hauptaufgabe der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) ist das Sammeln von Daten über die Drogen- und Drogensuchtproblematik mit dem Ziel, auf europäischer Ebene objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen zusammenzustellen und zu veröffentlichen.
Dementsprechend wird sich die Republik Kroatien an dem Arbeitsprogramm der Beobachtungsstelle beteiligen, dem Europäischen Informationsnetz für Drogen und Drogensucht (REITOX) angeschlossen werden und der EBDD Daten zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung stellen. Die Republik Kroatien ist eine Transitstrecke für Drogen aus den Herstellerländern und liegt weiterhin an einer der wichtigsten Drogenhandelsrouten in die EU.
Gleichwohl hat das Land 2010 ein Programm für die Umsetzung des Aktionsplans zur Bekämpfung von Drogenmissbrauch sowie ein nationales Drogenpräventionsprogramm für Jugendliche verabschiedet. Zudem wurden die Schulung von Polizeibeamten und die Bereitstellung der erforderlichen Ausrüstung fortgesetzt.
Durch die Beteiligung an der EBDD und den Informationsaustausch wird Kroatien in der Lage sein, das Problem zu verstehen und besser darauf reagieren zu können. Auch mit Blick auf den anstehenden Beitritt zur Europäischen Union ist die Beteiligung des Landes ein ermutigendes Zeichen.
Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. – Wie bekannt ist, arbeitet die Beobachtungsstelle im Wesentlichen mit politischen Entscheidungsträgern auf Ebene der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten zusammen, die so bei der Ausarbeitung einer Strategie zur Drogenbekämpfung und der Übermittlung von Informationen an die Öffentlichkeit helfen. Aktuell liegt der Fokus hauptsächlich auf der Umsetzung des EU-Aktionsplans für 2009-2012, welcher darauf abzielt, die europäische Zusammenarbeit im Kampf gegen die unannehmbaren Folgen von Drogenabhängigkeit zu stärken. Ich würde es gutheißen, wenn die Beobachtungsstelle sich nicht nur mit den Folgen, sondern auch mit den Ursachen von Drogenmissbrauch befasste, um so das Problem frühzeitig in den Griff zu bekommen. Ich habe dafür gestimmt.
Rolandas Paksas (EFD), schriftlich. – (LT) Meiner Ansicht nach müssen wir nicht nur innerhalb der Europäischen Union, sondern auch über deren Grenzen hinaus Schritte unternehmen, um den Konsum und die Nachfrage nach Drogen zu reduzieren, indem wir rigorose vorbeugende Maßnahmen zur Bekämpfung der mit dem Drogenmarkt verbundenen Problematik ergreifen. Infolgedessen ist die Beschaffung genauer Daten und Informationen über Drogen und Drogenabhängigkeit sehr wichtig, da es sich hier um eine weltweite Erscheinung handelt, die die Gesundheit und die soziale Stabilität von uns allen bedroht. Ich unterstütze die Beteiligung der Republik Kroatien an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht. Kroatiens Ziel ist es, ein vollwertiges Mitglied der Europäischen Union zu werden. Besonders erwähnt werden sollte die Tatsache, dass Kroatien auf einer Transitroute liegt, über die große Mengen an Drogen in andere Länder geschmuggelt werden. Ich freue mich darüber, dass Kroatien maßgebliche Anstrengungen unternimmt, um den verbotenen Handel, den Konsum und das Geschäft mit illegalen Drogen zu bekämpfen. Kroatien bleibt allerdings weiterhin eine der wichtigsten Drogenhandelsrouten in die EU. Daher ist es äußerst wichtig, schnell Fakten und objektive Informationen über Drogen und die Drogensucht sowie ihre Folgen bereitzustellen. Zudem wird dies ideale Rahmenbedingungen für einen Zugriff auf Informationen über bewährte Verfahren anderer EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf den Umgang mit Problemen im Zusammenhang mit Drogen und Drogenabhängigkeit für Kroatien schaffen.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. – (PT) Ich begrüße die Beteiligung Kroatiens an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD). Hauptaufgabe der EBDD ist das Sammeln von Daten über die Drogen- und Drogensuchtproblematik mit dem Ziel, auf europäischer Ebene objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen zusammenzustellen und zu veröffentlichen. Anhand dieser Informationen sollen die Drogennachfrage und Möglichkeiten ihrer Reduzierung sowie allgemein die mit dem Drogenhandel verbundenen Probleme analysiert werden. Tatsächlich liegt Kroatien, ebenso wie bestimmte andere europäische Länder, auf einer Transitroute, über die illegale Drogen von den Herstellerländern in die Verbraucherländer geschmuggelt werden. Signifikante und umfangreiche Sicherstellungen von Kokain erfolgen in Kroatien zumeist im Zusammenhang mit dem Seeverkehr. Durch Annahme dieses Berichts beginnen die Beteiligung Kroatiens an dem Arbeitsprogramm der EBDD und die Bereitstellung von Daten zur gemeinsamen Nutzung mit der EBDD unter Einhaltung der Datenschutzvorschriften der Union und der einschlägigen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften. Der finanzielle Beitrag an die Union zur Deckung der Kosten der Beteiligung wird in dem Abkommen festgelegt.
Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. – (IT) Die EBDD stellt die 1993 geschaffene Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht dar, deren Hauptaufgabe das Sammeln von Daten über die Drogen- und Drogensuchtproblematik ist, mit dem Ziel, auf europäischer Ebene objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen zusammenzustellen und zu veröffentlichen. Anhand der von der Beobachtungsstelle bereitgestellten Informationen sollen die Nachfrage nach in die EU gebrachten Drogen und Möglichkeiten ihrer Reduzierung sowie allgemein die mit dem Drogenhandel verbundene Problematik analysiert werden, um eine wirksame Strategie zur Bekämpfung dieser Probleme zu erarbeiten. Die Beobachtungsstelle steht Drittländern zur Beteiligung offen, die das Interesse der Union und ihrer Mitgliedstaaten an den Zielen und Arbeiten der Beobachtungsstelle teilen. Kroatien hat im Jahr 2005 einen Antrag auf Beteiligung an den Arbeiten der Beobachtungsstelle gestellt und 2006 hat der Rat die Kommission ermächtig, mit der Republik Kroatien Verhandlungen aufzunehmen. Diese wurden im Juli 2009 mit positivem Ergebnis mit der Paraphierung des Abkommens zum Abschluss gebracht.
Das Abkommen wurde dann im Dezember 2009 vor dem Hintergrund des Vertrags von Lissabon überarbeitet. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass Kroatien bereits dem Europäischen Informationsnetz für Drogen und Drogensucht REITOX angeschlossen ist. Aus den vorgenannten Gründen und um die Zusammenarbeit mit Drittländern weiter zu verbessern, habe ich mit Ja gestimmt.-
Fiorello Provera (EFD), schriftlich. – (IT) Kroatien hat im Jahr 2005 einen Antrag auf Beteiligung an den Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht gestellt. Da das Land auf einer der wichtigsten Drogenhandelsrouten in die Europäische Union liegt, ist es meiner Ansicht nach wichtig, Fakten und objektive Informationen über diese Probleme in Kroatien zu erhalten. Daher erscheint mir die Haltung der Berichterstatterin durchaus annehmbar und ich unterstütze die Empfehlung.
Paulo Rangel (PPE), schriftlich. – (PT) Die Republik Kroatien hat einen Antrag auf Beteiligung an den Arbeiten der 1993 geschaffenen und in Lissabon ansässigen Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) gestellt. Das Land hat indessen ein besonderes Interesse an dem Kampf gegen den Drogenhandel: Es hat derzeit sowohl mit innenpolitischen Problemen als auch mit dem Umstand zu kämpfen, dass es eine Einfallsroute für den Schmuggel von Drogenprodukten in die EU ist. Im Kampf gegen Drogenabhängigkeit und -handel hat Kroatien bereits entsprechende Maßnahmen auf nationaler Ebene umgesetzt, sowohl in Bezug auf die Vorbeugung von Drogenkonsum als auch auf die Unterstützung bei der Ermittlung von Drogenstraftaten. Daher besteht ein beiderseitiges Interesse an dem Beitritt Kroatiens zur EBDD. Da das Land jedoch noch kein Mitgliedstaat ist, muss sein Status – die Beteiligungsrechte und zugedachten Kompetenzen – im Rahmen der EBDD festgelegt werden.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Wir haben das Mandat der EBDD im Jahr 2006 unterstützt. Was die besondere Situation in Kroatien angeht, so liegt das Land auf einer Transitroute, über die illegale Drogen von den Herstellerländern in die Verbraucherländer geschmuggelt werden. Signifikante und umfangreiche Sicherstellungen von Kokain erfolgen in Kroatien zumeist im Zusammenhang mit dem Seeverkehr. In den letzten 10 Jahren ist die Zahl der Todesopfer in Kroatien allmählich angestiegen. Die meisten der Todesfälle (77,1 %) gingen auf den Konsum von Opiaten zurück. Im Jahr 2008 wurden insgesamt 7 168 Drogenstraftaten registriert. Im Jahr 2009 wurden insgesamt 7 934 Personen von den nationalen Einrichtungen für Drogensucht behandelt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Sicherstellungen bei allen Drogen außer bei Heroin rückläufig und im Allgemeinen sind Fortschritte bei der Bekämpfung von Drogenmissbrauch erkennbar. Grundsätzlich sind Kroatiens Rechtsvorschriften zur Drogenbekämpfung mit denen der Mitgliedstaaten der EU vergleichbar.
In der Stellungnahme der Berichterstatterin wird allerdings darauf hingewiesen, dass ab 2010 jedes Therapiezentrum Daten über behandelte Patienten an die nationale Drogenbehörde melden muss. Es wäre wünschenswert, hier mehr Informationen über das Ausmaß dieser Verpflichtung zu erhalten. Dies ist aber eine Frage nationaler Rechtsvorschriften und betrifft nicht das Abkommen.
Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. – (IT) Ich habe für diese Empfehlung gestimmt, da ich den Schutz der Gesundheit und der sozialen Stabilität der europäischen Bürgerinnen und Bürger als ein vordringliches Anliegen ansehe, das es in dem Kampf gegen illegalen Drogenkonsum und -handel zu berücksichtigten gilt. Kroatien liegt an einer der wichtigsten Drogenhandelsrouten in die EU. Die Beteiligung des Landes an dem Arbeitsprogramm der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht wird der Europäischen Union Fakten über den Drogenhandel und die Drogensucht in Kroatien liefern und das Land in die Lage versetzen, das Ausmaß des nationalen Drogenproblems zu verstehen und sich bewährter Verfahren im Umgang damit zu bedienen. Außerdem liefert Artikel 21 der Gründungsverordnung (EG) Nr. 1920/2006 der Beobachtungsstelle eine solide Rechtsgrundlage für die Beteiligung Kroatiens und macht die Beobachtungsstelle für Drittländer zugänglich, die das Interesse an ihren Zielen und Arbeiten teilen.
Catherine Stihler (S&D), schriftlich. – Ich begrüße diesen Bericht, der Kroatien in den Kampf gegen Drogen in der EU einbezieht.
Michèle Striffler (PPE), schriftlich. – (FR) Das Ziel der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht ist das Sammeln von Daten über die Drogenproblematik (Verkauf, Markt, Konsum) und deren Weitergabe an die Mitgliedstaaten, damit diese sie analysieren und besser auf das Problem reagieren können. Daher unterstütze ich Kroatiens Beteiligung an den Arbeiten der Beobachtungsstelle vorbehaltlos, damit das Land eine aktive Rolle bei der Bekämpfung dieses sich in Europa in besorgniserregender Weise ausbreitenden Problems mit zunehmend vernichtenden Folgen eine aktive Rolle spielen kann.
Angelika Werthmann (NI), schriftlich. − Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien stellt für EU und Kroatien aufgrund des Daten- und Erfahrungsaustauschs rund um das Thema Drogen und Drogenmissbrauch und der Tatsache, dass stündlich ein EU-Bürger an einer Überdosis stirbt, ein effizientes Mittel dar, um den Handel mit Drogen sowie den Konsum, zu reduzieren bzw. zu verhindern. Zu berücksichtigen ist der Umstand, dass Kroatien 2012 bzw. 2013 Mitglied der EU wird und aufgrund seiner geographischen Position für Drogendealer einen guten Umschlagsplatz bietet.
Elena Băsescu (PPE), schriftlich. – (RO) Ich habe für den Bericht von Frau Auconie gestimmt. Ich begrüße diesen Vorschlag über die Erweiterung des Geltungsbereichs des grenzüberschreitenden Straßentransports von Euro-Bargeld. Das Hoheitsgebiet von Mitgliedstaaten, die kurz vor der Einführung der Einheitswährung stehen, muss in das Bargeld-Transportsystem aufgenommen werden. Innerhalb der Euro-Zone sollte es möglich sein, einen Vertrag mit dem Geldtransportunternehmen abzuschließen, das den besten Preis anbietet, selbst wenn es in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist. Dadurch wird der Zugang zu den effizientesten Kanälen zur Abholung und Lieferung von Bargeld und zur Bereitstellung von Bargelddienstleistungen erleichtert. In Zukunft werden im Vorfeld der Währungsumstellung auf den Euro immer mehr Geldtransportunternehmen für diese Währung erforderlich sein. Darüber hinaus hat eine große Anzahl von Mitgliedstaaten in der Euro-Zone Abkommen für die Herstellung von Banknoten und Münzen im Ausland abgeschlossen oder wünscht vielleicht, solche Abkommen abzuschließen.
Slavi Binev (NI), schriftlich. – (BG) Ich unterstütze den Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten der Euro-Zone. Denn meines Erachtens ist es eine gute Idee, in den Geltungsbereich des Vorschlags für eine Verordnung über den grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten der Euro-Zone auch das Hoheitsgebiet von Mitgliedstaaten aufzunehmen, die kurz vor der Einführung des Euro stehen, da im Vorfeld der Währungsumstellung in der Regel ein erhöhter Bedarf an Euro-Bargeldtransporten besteht.
Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. – (PT) Ich stimme der Erweiterung des Geltungsbereichs des Vorschlags für eine Verordnung über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten der Euro-Zone, die kurz vor der Einführung des Euro stehen, zu.
Anne Delvaux (PPE), schriftlich. – (FR) Der Zweck des vorliegenden Vorschlags ist die Erweiterung des Geltungsbereichs des Vorschlags für eine Verordnung über den grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten der Euro-Zone (Hauptvorschlag) auf das Hoheitsgebiet von Mitgliedstaaten, die kurz vor der Einführung des Euro stehen, da im Vorfeld der Währungsumstellung in der Regel ein erhöhter Bedarf an Euro-Bargeldtransporten besteht. Ich begrüße die Erweiterung des Geltungsbereichs (auch wenn zu beachten ist, dass hier die einschlägige Rechtsgrundlage Artikel 352 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist, was bedeutet, dass das Parlament lediglich ein Zustimmungsrecht hat).
Edite Estrela (S&D), schriftlich. – (PT) Ich habe für diese Empfehlung gestimmt, weil ich glaube, dass der Geltungsbereich dieser Verordnung auf das Hoheitsgebiet aller Mitgliedstaaten, die kurz vor der Einführung des Euro stehen, ausgedehnt werden können soll. Diese Entscheidung wird zu einem harmonischeren Übergang zum Euro beitragen und gleichzeitig in angemessener Weise auf den erhöhten Bedarf an grenzüberschreitendem Euro-Bargeldtransport im Vorfeld der Währungsumstellung reagieren.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Ich stimme der Berichterstatterin im Hinblick auf die Folgemaßnahmen zu ihrem ursprünglichen Bericht über die Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten der Euro-Zone, die kurz vor der Einführung des Euro stehen, zu.
Monika Flašíková Beňová (S&D), schriftlich. – (SK) Diese Bestimmung zielt auf die Vereinfachung der regulatorischen Beschränkungen ab, um einen einfacheren Umlauf von Euro-Banknoten und -Münzen zwischen den Mitgliedstaaten zu ermöglichen und einen hohen Grad an Professionalität und Sicherheit innerhalb der Euro-Zone zu gewährleisten. Die Erweiterung des Geltungsbereichs dieser Verordnung ist richtig, weil in dem Zeitraum vor der Einführung des Euro in den Mitgliedstaaten der Euro-Zone ein größerer Bedarf am Transport der Euro-Währung besteht.
David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe für diesen Bericht gestimmt, mit dem der Geltungsbereich des Vorschlags für eine Verordnung über den grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten der Euro-Zone (Hauptvorschlag) auf das Hoheitsgebiet von Mitgliedstaaten ausgedehnt werden soll, die kurz vor der Einführung des Euro stehen, da im Vorfeld der Währungsumstellung in der Regel ein erhöhter Bedarf an Euro-Bargeldtransporten besteht.
Rolandas Paksas (EFD), schriftlich. – (LT) Meines Erachtens ist es angemessen, den Geltungsbereich der Verordnung über den grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten der Euro-Zone auszudehnen und ihre Bestimmungen auf das Hoheitsgebiet von Mitgliedstaaten anzuwenden, die kurz vor der Einführung des Euro stehen. Es sollte beachtet werden, dass in Ländern, die sich auf eine Währungsumstellung vorbereiten, ein erheblicher Bedarf an Transportdienstleistungen für Euro-Bargeld entsteht. Daher müssen wir die Qualität von Transportdienstleistungen verbessern und günstige Bedingungen für Geldtransportunternehmen schaffen, damit diese ihre Dienste rasch und effizient anbieten können. Darüber hinaus ist es aufgrund des Charakters der transportierten Waren und ihres Wertes sehr wichtig, dass das Bargeld den Endempfänger sicher erreicht.
Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. – (IT) Euro-Banknoten und -Münzen sind im Wesentlichen ein gesamteuropäisches Zahlungsmittel, da die Euro-Zone derzeit aus 16 Mitgliedstaaten besteht. Da die nationalen Gesetze unter den Ländern inkompatibel sein können, ist es für gewerbsmäßige Bargeld-Transportunternehmen in der Regel sehr schwierig, Euro-Bargeld zwischen den Mitgliedstaaten der Euro-Zone zu befördern, was bedeutet, dass ein solcher Transport derzeit sehr begrenzt ist. Folglich ist der Bedarf an grenzüberschreitendem Straßentransport von Euro-Bargeld deutlich gestiegen.
Mit diesem neuen Verordnungsvorschlag soll der Geltungsbereich der Verordnung über den grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten der Euro-Zone auf das Hoheitsgebiet von Mitgliedstaaten ausgedehnt werden, die kurz vor der Einführung des Euro stehen. Das Hauptziel ist die Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung über den grenzüberschreitenden Transport zwischen Mitgliedstaaten der Euro-Zone unter Berücksichtigung der Tatsache, dass im Vorfeld der Währungsumstellung auf den Euro als nationale Währung neuer Mitgliedstaaten ein erhöhter Bedarf an Euro-Bargeldtransporten besteht. Aus diesen Gründen und zur Gewährleistung einer klaren Regulierung dieser Frage habe ich für die fragliche Verordnung gestimmt.
Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. – (IT) Ich habe für diese Empfehlung gestimmt, weil meiner Meinung nach der Geltungsbereich der Verordnung über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten auf Länder, die kurz vor der Einführung der Einheitswährung stehen, ausgedehnt werden sollte. In der Tat besteht in solchen Staaten im Vorfeld der Einführung der Einheitswährung in ihrem Hoheitsgebiet in der Regel ein erhöhter Bedarf an Euro-Bargeld, damit sie schnell und vollständig im EU-Handel tätig werden und sich dadurch voll daran beteiligen können.
Catherine Stihler (S&D), schriftlich. – Ich begrüße diesen Bericht, der Bestimmungen enthält, durch die zur Bewältigung der Nachfrage ein größeres Volumen von Euro-Bargeld in Länder befördert werden kann, die kurz vor der Einführung des Euro stehen. Ich habe diesen Bericht unterstützt, weil durch ihn die Sicherheit und die Schulung von Fachkräften verbessert wird, die Euro-Bargeld transportieren.
Niki Tzavela (EFD), schriftlich. – (EL) Ich habe für den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten der Euro-Zone gestimmt. Ich habe dafür gestimmt, weil die Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung meines Erachtens notwendig ist und die Probleme im Hinblick auf die Sicherheit des für den Transport verantwortlichen Personals lösen wird.
Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. – (PT) Ich habe für den fraglichen Bericht gestimmt, da Satellitennavigationssysteme Interoperabilität zwischen den verschiedenen Systemen gewährleisten sollten. Die Kommission sollte ihrerseits angemessene Finanzmittel sicherstellen. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass von den 15 Maßnahmen, die der Aktionsplan der Kommission umfasst, neun eine unmittelbare Anwendung finden sollten.
Sophie Auconie (PPE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht unserer Kollegin Frau Ţicău über verkehrsbezogene Anwendungen der globalen Satellitennavigationssysteme gestimmt. In der Tat befürworte ich die Anwendung von GNSS-Funktionen auf verschiedene Verkehrsträger und die ordnungsgemäße Umsetzung der Forschung und Finanzierung in diesem Bereich.
Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. – (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Am 14. Juni 2010 hat die Kommission ihren Aktionsplan für Globale Satellitennavigationssysteme (GNSS) veröffentlicht, der 24 spezielle Empfehlungen für zu ergreifende Maßnahmen enthält. Der Aktionsplan wurde unter Berücksichtigung des breiten Einsatzes von globalen Satellitennavigationssystemen und vor allem der Entwicklung und des Einsatzes von EGNOS (Europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems) erstellt. Die EU hat das Vorhaben EGNOS (und Galileo) ins Leben gerufen, um Signale zur Verfügung zu stellen, die für die zivile Nutzung bestimmt sind, und um sicherzustellen, dass die europäische Wirtschaft auf allen Ebenen die Gelegenheit hat, auf diesem wachsenden strategischen Markt zu konkurrieren. Der gegenwärtige europäische Marktanteil von 25 % bleibt hinter den Erwartungen zurück. EGNOS wird noch mehr Möglichkeiten bieten (EGNOS ist zehn Mal genauer als das GPS), sobald 2013 Galileo in Betrieb geht. Die Kommission ist am besten dazu geeignet, die Umsetzung des Aktionsplans zu koordinieren, damit Überschneidungen auf der Ebene der Mitgliedstaaten vermieden werden und der allgemeine Fortschritt bei der Ausdehnung von GNSS-Anwendungen auf verschiedene EU-Politikbereiche sichergestellt wird. Angesichts des erheblichen wirtschaftlichen Nutzens, den EGNOS ganz allgemein für die europäische Wirtschaft haben wird, sobald das System seinen maximalen Entwicklungs- und Anwendungsstand erreicht hat, sollte die Kommission klare Prioritäten in diesem Bereich setzen, einschließlich des Betriebs von EGNOS in der gesamten EU und der Gewährleistung angemessener Investitionen in die einschlägige Forschung und technologische Entwicklung.
Adam Bielan (ECR), schriftlich. – (PL) Die dynamische Entwicklung von Satellitennavigationssystemen in den letzten Jahren ist das Ergebnis sowohl des technologischen Fortschritts als auch von Marktbedürfnissen. Diese Systeme werden heute überall und in jeder Verkehrsform benutzt. Die kontinuierliche Expansion dieser Branche bedeutet, dass der Wert europäischer Systeme bis 2025 voraussichtlich auf 230 Mrd. EUR steigen wird. Die EU-Projekte EGNOS und Galileo können in jedem Bereich dieses Dienstleistungssektors zur Wettbewerbsfähigkeit beitragen, weil sie deutlich besser und genauer als das GPS-System, aber dennoch damit kompatibel sind. Leider sind die Länder im Osten und Süden der Union immer noch nicht von dem EGNOS-System abgedeckt. Daher ist die Ausdehnung seines Anwendungsgebietes im Kontext seiner Weiterentwicklung von wesentlicher Bedeutung. Ein anderer Aspekt, der nicht deutlich gemacht wurde, ist die Art und Weise der Finanzierung der Betriebskosten des Galileo-Systems. Laut Schätzungen belaufen sich diese auf rund 800 Mio. EUR pro Jahr. Aus diesen Gründen habe ich mich bei der Abstimmung zu diesem Bericht enthalten.
Slavi Binev (NI), schriftlich. – (BG) Ich habe den Bericht über verkehrsbezogene Anwendungen der globalen Satellitennavigationssysteme – kurz- und mittelfristige Politik der EU – unterstützt, weil der Markt der Navigationssysteme enorm ist. Der Vorschlag wird zur Vermeidung von Überschneidungen auf der Ebene der Mitgliedstaaten beitragen und den allgemeinen Fortschritt in den verschiedenen EU-Politikbereichen sicherstellen. Insgesamt wird das europäische Navigationssystem (10 Mal genauer als das GPS) einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung von Sicherheits- und Umweltschutzzielen leisten und im Bereich des Straßenverkehrs dank seiner Verfügbarkeit für die Erhebung von Straßenmaut zu einem besseren Verkehrsfluss beitragen.
Mara Bizzotto (EFD), schriftlich. – (IT) Ich habe eine vorsichtige Haltung eingenommen und mich entschieden, mich im Hinblick auf den Bericht von Frau Ţicău der Stimme zu enthalten. Wenngleich ein Aktionsplan über globale Satellitennavigationssysteme als strategisch erachtet werden kann, um Signale zur Verfügung zu stellen, die für die zivile Nutzung bestimmt sind, und um sicherzustellen, dass die europäische Wirtschaft auf allen Ebenen die Gelegenheit hat, auf diesem wachsenden strategischen Markt zu konkurrieren, wurden viele wichtige Punkte nicht angesprochen. Dazu gehören die möglichen Gefahren im Hinblick auf den Datenschutz und insbesondere die Ungewissheit darüber, auf welche Weise die jährlichen Betriebskosten von Galileo, die auf 800 Mio. EUR geschätzt werden, finanziert werden. Die mangelnde Klarheit im Hinblick auf die finanzielle Nachhaltigkeit eines Projekts, das so wichtig für die Wirtschaft Europas und gleichzeitig auch so ehrgeizig ist, macht eine vorsichtige, objektive Herangehensweise erforderlich.
Philippe Boulland (PPE), schriftlich. – (FR) Das Ziel der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 2011 ist es, die Europäische Kommission dazu zu ermutigen, zielgerichtete Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung globaler Satellitennavigationssysteme zu ergreifen. Die europäischen Projekte Globales Satellitennavigationssystem (GNSS) und Galileo stehen mit dem GPS der Vereinigten Staaten in direktem Wettbewerb. Diese Projekte werden den Alltag ab jetzt einfacher machen. Sie stehen für Mehrwert, und zwar nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für den Verkehr in Europa, weshalb ich sie voll und ganz unterstütze. Sie werden viele Dominoeffekte haben: Für die Zivilluftfahrt werden Luftverkehrskontrollsysteme sicherer gemacht; und für den Straßenverkehr wird dieses System die Mautsysteme vereinfachen und die Sicherheit durch die Satellitenverfolgung von Notrufen und die Überwachung des Güterstraßenverkehrs verbessern. All diese Bereiche werden durch die Schaffung dieses europäischen Dienstes verbessert werden. Ich habe für diese Entschließung gestimmt, um auf die europäischen und die nationalen Behörden Druck auszuüben und um eine Verzögerung zu verhindern, die Europa tagtäglich unendlicher Möglichkeiten beraubt.
Jan Březina (PPE), schriftlich. – (CS) In dem Aktionsplan über die Anwendungen des Globalen Satellitennavigationssystems (GNSS) werden die Schritte skizziert, die wesentlich sind, damit das GNSS einen Wendepunkt erreicht und der Erfolg des Projekts gewährleistet wird. Es ist wichtig, dass der Plan nicht an einer übermäßigen Anzahl von Initiativen scheitert und sich nicht in reinen Konsultationen festfährt und dass er bis 2013 wirklich umgesetzt wird. Die Europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems (EGNOS) muss die gesamte Europäische Union abdecken und sollte auf Nord-, Ost- und Südosteuropa ausgedehnt werden. Damit es im Hinblick auf den Verkehr sein volles Potenzial entfalten kann, muss sich sein Anwendungsgebiet nicht nur auf die ganze Union, sondern noch weiter bis in unsere Nachbarländer erstrecken. Im Bereich der Zivilluftfahrt sollte die Entwicklung des Systems und die Nutzung der EGNOS-Anwendung für Landemanöver unterstützt werden. Dies ist eine strategische Vorbedingung, um einen echten Einheitlichen Europäischen Luftraum zu schaffen. Ferner ist ein erhebliches Potenzial für die Nutzung von EGNOS und GNSS in den Bereichen Sicherheit, Umwelt und des reibungslosen Ablaufs des Straßenverkehrs vorhanden, da sie für die Mauterhebung benutzt werden können.
Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. – (PT) Ich stimme für die Politik über die verkehrsbezogenen Anwendungen von globalen Satellitennavigationssystemen, die meines Erachtens zu einem besseren Management von Verkehr und Logistik sowie Überwachungssystemen beitragen werden. Aufgrund des hohen Wertes des globalen Marktes in dieser Branche, die in den kommenden Jahren weiter wachsen wird, möchte ich auch die Wichtigkeit der Schaffung der Bedingungen hervorheben, damit die europäische Wirtschaft wettbewerbsfähig ist.
Christine De Veyrac (PPE), schriftlich. – (FR) Laut aktueller Schätzungen sollen globale Satellitennavigationssysteme der europäischen Wirtschaft in den nächsten 20 Jahren zwischen 55 und 63 Mrd. EUR einbringen. Diese Anwendungen, die derzeit größtenteils auf dem amerikanischen GPS-System beruhen, machen rund 6 % des Gesamt-BIP der EU aus.
Aus diesen Gründen habe ich für den Initiativbericht von Frau Ţicău gestimmt, in dem die Kommission zur Bereitstellung angemessener Finanzmittel für die Entwicklung von Anwendungen aufgefordert wird, die auf dem europäischen globalen Satellitennavigationssystem EGNOS und auf Galileo beruhen. Der Zugang von KMU zu diesen Finanzmitteln sollte besonders unterstützt werden, um Innovation auf der Grundlage dieser europäischen Systeme zu fördern.-
Edite Estrela (S&D), schriftlich. – (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich glaube, dass die Anwendung des vorgeschlagenen Aktionsplans für das Globale Satellitennavigationssystem (GNSS) zur Errichtung eines Verkehrsnetzes beitragen wird, das durch sicherere, umweltfreundlichere und wirtschaftlichere Verkehrsträger effizienter ist.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Globale Navigationssysteme sind im Verkehrssektor Teil des Alltags und sie werden in einer Welt, die immer mehr als Teil eines Netzwerks funktioniert, und in der Handel und schnelle Kommunikation grundlegend sind, eine immer größere Bedeutung haben. Die kommerziellen Vorteile und der Wert solcher Systeme sind offensichtlich, und es besteht ein verständliches europäisches Interesse daran, möglichst viele dieser Lösungen zu besitzen, und daran, dass diese unabhängig von Dritten funktionieren. Der von der Kommission vorgelegte Aktionsplan macht wertvolle Vorschläge für die Zukunft der Herangehensweise der EU an diese Fragen und ermöglicht, dass das Thema in soliderer und beständigerer Weise behandelt wird. Die Art und Weise der Finanzierung dieser Systeme erfordert eine besonders strenge Handhabung, um Verschwendung zu vermeiden, und eine phantasievolle Vorgehensweise ist ebenfalls erforderlich, um Unterstützung und Partner zu gewinnen. Ich hoffe, dass die Union dennoch dazu in der Lage sein wird, sich mit unabhängigen globalen Navigationssystemen auszustatten, und ihr volles Potenzial entfalten wird, um die Stärkung der Wirtschaft, mehr Arbeitsplätze und die Verkehrssicherheit zu fördern.
José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht, der von Frau Ţicău erstellt wurde, betrifft verkehrsbezogene Anwendungen von Satellitennavigationssystemen für die EU, nach der Veröffentlichung des Aktionsplans für Anwendungen des Globalen Satellitennavigationssystems (GNSS) am 14. Juni 2010. Diese Branche ist seit dem Jahr 2000, in dem das erste Mal GPS (Globales Positionierungssystem) -Dienste zur Verfügung gestellt worden sind, von 124 Mrd. EUR im Jahr 2008 auf einen geschätzten globalen Marktwert im Bereich von 230 Mrd. EUR im Jahr 2025 exponentiell gewachsen. Die EU konnte es sich nicht leisten, in Bezug auf diese Satellitennavigationstechnologie ins Hintertreffen zu geraten, also entwickelte sie ihre Europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems (EGNOS), den Vorgänger des Galileo-Systems, das hoffentlich 2013 betriebsbereit und zehn Mal genauer als das GPS sein wird. Erwartungsgemäß wird es schon in naher Zukunft möglich sein, Ergebnisse mit nur noch 45 Zentimeter Abweichung zu erzielen. Ich möchte der Berichterstatterin gratulieren, und ich begrüße die Annahme dieses Berichts, für den ich gestimmt habe, da er es ermöglichen wird, dass die EU ihren Marktanteil erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit Europas auf einem strategischen und wachsenden Markt verbessert.
João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Globale Satellitennavigationssysteme (GNSS) können wichtige und äußerst nützliche Anwendungen für alle Verkehrsträger haben. Unter anderen Aspekten können sie sie sicherer, umweltfreundlicher und wirtschaftlicher machen. Das GNSS kann auch eine wichtige Rolle bei der Unterstützung und Förderung der Nutzung sogenannter intelligenter Verkehrssysteme spielen. Die Berichterstatterin spricht einige dieser Aspekte an. Allerdings sind, wie auch in anderen Technologien, die praktischen Ergebnisse von GNSS-Anwendungen vom wirtschaftlichen und sozialen Kontext, in dem sie auftreten, und von den Zielen, denen sie dienen, untrennbar. Dies ist im Allgemeinen der Fall, und in dieser Branche im Besonderen. Es ist also nicht überraschend, dass vorgeschlagen wird, dass dieses System beispielsweise auch zur Schaffung des Einheitlichen Europäischen Luftraums beitragen soll; wir möchten uns von diesem Aspekt des Berichts distanzieren. Wir stimmen einem GNSS zu, das die Entwicklung, Modernisierung und Diversifikation von öffentlichen Diensten, insbesondere im Bereich des Verkehrs, unterstützen kann. Das GNSS muss unbedingt im Hinblick auf all die vielen Dimensionen hin analysiert werden, in denen es angewendet werden kann. Aus diesen Gründen stellen wir die Grenzen der potenziellen Nutzung dieser Programme im Kontext des zwischen der EU und den Vereinigten Staaten angenommenen Wettbewerbs im Hinblick auf die Funktionalität und Effizienz dieser Systeme in Frage.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Globale Satellitennavigationssysteme (GNSS) können wichtige und äußerst nützliche Anwendungen für alle Verkehrsträger haben. Unter anderen Aspekten können sie sie sicherer, umweltfreundlicher und wirtschaftlicher machen. Diese Systeme können auch eine wichtige Rolle bei der Unterstützung und Förderung der Nutzung sogenannter intelligenter Verkehrssysteme spielen. Allerdings sind, wie auch in anderen Technologien, die praktischen Ergebnisse von GNSS-Anwendungen vom wirtschaftlichen und sozialen Kontext, in dem sie auftreten, und von den Zielen, denen sie dienen, untrennbar. Es ist also nicht überraschend, dass vorgeschlagen wird, dass dieses System beispielsweise auch zur Schaffung des Einheitlichen Europäischen Luftraums beitragen soll; wir möchten uns von diesem Aspekt des Berichts distanzieren.
Wir stimmen einem GNSS zu, das die Entwicklung, Modernisierung und Diversifikation von öffentlichen Diensten, insbesondere im Bereich des Verkehrs unterstützen kann.
Jedoch muss das System unbedingt im Hinblick auf all die vielen Dimensionen hin analysiert werden, in denen es angewendet werden kann. Aus diesen Gründen stellen wir die Grenzen der potenziellen Nutzung dieser Programme im Kontext des zwischen der EU und den Vereinigten Staaten angenommenen Wettbewerbs im Hinblick auf die Funktionalität und Effizienz dieser Systeme in Frage.
Monika Flašíková Beňová (S&D), schriftlich. – (SK) Im Juni 2010 hat die Kommission den Aktionsplan für Anwendungen des Globalen Satellitennavigationssystems (GNSS) veröffentlicht, der 24 spezielle Empfehlungen enthält. Der Aktionsplan wurde in einem Zeitraum erstellt, als die globalen Satellitennavigationssysteme, genauer die Europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems (EGNOS), eingeführt wurden. Die Satellitennavigationssysteme sollten die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Systemen gewährleisten und auch im Personen- und Güterverkehr nutzbar sein. Meiner Meinung nach sollte die Kommission die notwendigen Maßnahmen zur Koordinierung der Umsetzung des Aktionsplans und zur Sicherung des Fortschritts in den Bereichen der EU-Politik ergreifen, die mit GNSS-Anwendungen verbunden sind.
Lorenzo Fontana (EFD), schriftlich. – (IT) Wenngleich wir mit einigen Aspekten des Vorschlags von Frau Ţicău einverstanden sind, sind wir im Hinblick auf viele andere unsicher. Unter anderem müssen folgende Aspekte festgestellt werden: Auf welche Weise die Deckung der jährlichen Betriebskosten von Galileo, die nach dessen Inbetriebnahme auf 800 Mio. EUR geschätzt werden, finanziert werden soll; die möglichen Gefahren im Bereich des Datenschutzes, die mit der Nutzung von Anwendungen und Diensten des globalen Satellitennavigationssystems verbunden sind; und die dringende Notwendigkeit, zusätzliche Finanzmittel zu finden, um zu gewährleisten, dass die Maßnahmen hinsichtlich der Europäischen Erweiterung des geostationären Navigationssystems (EGNOS) und von Galileo in Kürze Erfolg haben werden. Aus diesen Gründen sollte der Vorschlag zwar nicht abgewiesen werden, aber ich kann ihm nicht meine volle Unterstützung geben.
Nathalie Griesbeck (ALDE), schriftlich. – (FR) Die Annahme dieses Berichts ist ein wichtiger Schritt nach vorne, da er die Grundlagen für den allgemeinen Einsatz von globalen Satellitennavigationssystemen und insbesondere für die Entwicklung von EGNOS legt, das den Weg für die Umsetzung des Galileo-Systems bereiten soll. Ich habe auch deshalb für den Bericht gestimmt, weil er eine Möglichkeit bietet, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, welche die Entwicklung des Verkehrs in Europa ermöglichen, einen erheblichen Nutzen in den Bereichen Sicherheit und Umwelt haben und den Verkehrsfluss im Bereich des Straßenverkehrs verbessern werden.
Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. – (LT) Ich habe dieses Dokument befürwortet, weil die Kommission am 14. Juni 2010 ihren Aktionsplan für Anwendungen des Globalen Satellitennavigationssystems (GNSS) veröffentlicht hat, der 24 spezielle Empfehlungen für zu ergreifende Maßnahmen enthält. Der Aktionsplan wurde unter Berücksichtigung des breiten Einsatzes von globalen Satellitennavigationssystemen und vor allem der Entwicklung und des Einsatzes von EGNOS (Europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems) erstellt. EGNOS ist der Vorgänger des Galileo-Systems. GNSS sind für die Entwicklung intelligenter Verkehrssysteme (IVS) wichtig, weil durch IVS effizientere, sauberere und sicherere Lösungen im Bereich Verkehr geschaffen werden können und die ordnungsgemäße Umsetzung einer Reihe von IVS-Diensten voll funktionsfähige GNSS-Systeme erfordert. EGNOS und Galileo können einen wichtigen Beitrag zur Straßenverkehrssteuerung leisten, wobei eine Informationskampagne in diesem Sektor erforderlich ist, um die Nutzung der Möglichkeiten, die das System in den Bereichen Gebührenerhebung, eCall, Online-Buchung von sicheren Parkplätzen für Lkw und Echtzeit-Standortbestimmung bietet, zu fördern und auf diese Weise einen Beitrag zu einem sichereren und umweltfreundlicheren Straßenverkehr zu leisten.
Petru Constantin Luhan (PPE), schriftlich. – (RO) Dieser Entschließungsantrag des Europäisches Parlaments ist wichtig, weil globale Satellitennavigationssysteme (GNSS) auf alle Verkehrsträger (Land, See und Luft) angewendet werden können, sodass der Verkehr effizienter funktioniert, das Wirtschaftswachstum unterstützt und Umweltbelastungen verringert werden. Gleichzeitig ist das GNSS Teil der in der Strategie Europa 2020 festgelegten Ziele im Hinblick auf die Innovation. Es müssen mehr als die derzeit zur Verfügung stehenden jährlichen Finanzmittel bereitgestellt werden, damit dieses globale Navigationssystem in angemessener, einheitlicher Weise in allen Mitgliedstaaten der EU umgesetzt wird.
Dieser Entschließungsantrag schlägt unter anderem die Zuweisung von Finanzmitteln für die Forschung und Entwicklung im Bereich neuer GNSS-Anwendungen vor, die in Bereichen wie Klimawandel, Landwirtschaft, Zivilschutz, Naturkatastrophen-Warnsysteme und so weiter benutzt werden können. Schließlich garantiert die Entwicklung eines GNSS-Systems auf EU-Ebene die Unabhängigkeit der EU von ähnlichen Navigationssystemen außerhalb der EU.
David Martin (S&D), schriftlich. – Ich begrüße den Aktionsplan zu GNSS-Anwendungen (KOM(2010)308), der durch Zertifizierung, Standardisierung und Koordinierung mit der Industrie und anderen Ländern sowie durch Informationsverbreitung, Sensibilisierung, ordnungspolitische Maßnahmen und Erhöhung der Mittel auf die Förderung der Entwicklung von nachgelagerten Anwendungen abzielt.
Clemente Mastella (PPE), schriftlich. – (IT) Mit der Veröffentlichung des Aktionsplans für Anwendungen des Globalen Satellitennavigationssystems (GNSS) und der Entwicklung und des Einsatzes von EGNOS (Europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems) zielte die Europäische Union darauf ab, den Schwerpunkt auf zivile Nutzungen zu legen und zu gewährleisten, dass die europäische Wirtschaft auf allen Ebenen eine Gelegenheit hat, auf diesem schnell wachsenden strategischen Markt zu konkurrieren. Wir sind mit dem von der Kommission erstellten gezielten Aktionsplan einverstanden, der 15 sektorbezogene Maßnahmen enthält, von denen neun im Verkehrssektor eine unmittelbare und wichtige Anwendung finden, und zwar insbesondere im Hinblick auf die Förderung von EGNOS in Drittstaaten. Damit dieses System im Hinblick auf den Verkehr sein volles Potenzial entfalten kann, muss sich sein Anwendungsgebiet über die Grenzen Europas hinaus und bis in unsere Nachbarländer erstrecken. Daher sollte seine Ausdehnung auf Nord-, Ost- und Südosteuropa Priorität haben. Im Bereich der Zivilluftfahrt fordern wir die Mitgliedstaaten auf, auf EGNOS beruhenden Verfahren und Diensten im Hinblick auf die Schaffung eines echten Einheitlichen Europäischen Luftraums Priorität einzuräumen. Es ist auch klar, dass EGNOS und GNSS im Allgemeinen einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und zum Umweltschutz leisten können. Zur Verwirklichung dieser Ziele benötigen wir angemessene Investitionen in den europäischen Forschungs- und Entwicklungssektor.
Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Es ist an der Zeit, dass die Kommission die Umsetzung des Aktionsplans koordiniert, um Überschneidungen auf der Ebene der Mitgliedstaaten zu vermeiden und den allgemeinen Fortschritt bei der Ausdehnung von Anwendungen globaler Satellitennavigationssysteme (GNSS) auf möglichst viele EU-Bereiche sicherzustellen. Die Europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems (EGNOS) sollte die gesamte Europäische Union abdecken, und seine Ausdehnung auf die südlichen, östlichen und südöstlichen Regionen Europas sollte Priorität haben. Damit die Europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems (EGNOS) im Hinblick auf den Verkehr sein volles Potenzial entfalten kann, muss sich sein Anwendungsgebiet auf die ganze Union und sogar noch weiter bis in unsere Nachbarländer erstrecken. Im Bereich der Zivilluftfahrt müssen die Mitgliedstaaten die Entwicklung und Anwendung von auf EGNOS basierenden Landeverfahren fördern und der Zertifizierung dieser und von auf EGNOS beruhenden Diensten für den Zivilluftverkehr Priorität einräumen. Dies ist strategisch erforderlich, um einen echten Einheitlichen Europäischen Luftraum zu schaffen. Es ist auch klar, dass EGNOS und GNSS generell einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung von Sicherheits- und Umweltschutzzielen leisten und im Bereich des Straßenverkehrs dank ihrer Verfügbarkeit für die Erhebung von Straßenmaut zu einem besseren Verkehrsfluss beitragen können. Wir müssen Wege finden, um dieses System zu finanzieren.
Louis Michel (ALDE), schriftlich. – (FR) Die Anwendungen globaler Satellitennavigationssysteme (GNSS) sind eine zentrale und entscheidende Geschäftskomponente in allen verkehrsbezogenen Branchen und ihre effektive Funktionsweise macht den Verkehr sicherer, umweltfreundlicher und kosteneffektiver.
Die Europäische Union darf nicht weiter von Systemen abhängen, die ursprünglich von anderen Ländern für andere Anwendungen entworfen wurden. Unter Berücksichtigung des hohen Mehrwerts, den die Vorhaben GNSS und Galileo für die europäische Industriepolitik besitzen, muss für ihren Erfolg Sorge getragen werden. Ein gezielter Aktionsplan ist die beste Möglichkeit, den Zielen in den Bereichen Sicherheit und Umwelt sowie der Verbesserung des Verkehrsflusses im Straßenverkehr weitere Impulse zu geben und diesbezügliche Beiträge zu leisten.
Darüber hinaus müssen Satellitennavigationssysteme Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen, auch konventionellen Systemen, bereitstellen. Der Ausdehnung der Abdeckung von EGNOS (Europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems) sollte Priorität eingeräumt werden. Dieses System muss dann auf den gesamten europäischen Kontinent sowie auf die Länder der Partnerschaft Europa-Mittelmeer und auch den Nahen Osten und Afrika ausgedehnt werden. Schließlich sollte die Kommission Maßnahmen vorschlagen, um eine angemessene Finanzierung zu gewährleisten, ohne dass die anderen, der Verkehrspolitik zugewiesenen Finanzmittel gekürzt werden.
Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. – Satellitennavigationssysteme sollten Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen gewährleisten und außerdem ihre kombinierte Nutzung sowohl für Personenverkehrs- als auch Güterverkehrsdienste ermöglichen. Deswegen habe ich dafür gestimmt.
Rolandas Paksas (EFD), schriftlich. – (LT) Ich habe vor allem deshalb für diese Entschließung über die kurz- und mittelfristige Politik der EU im Hinblick auf verkehrsbezogenen Anwendungen der globalen Satellitennavigationssysteme gestimmt, weil den Vorhaben GNSS und Galileo im Verkehrssektor in der gesamten EU große Beachtung geschenkt werden sollte. Die Kommission muss diesbezüglich eine besondere Rolle spielen, indem sie einen Regulierungsmechanismus einrichtet, der verschiedene bürokratische und andere Hürden beseitigen und die reibungslose und wirksame Umsetzung dieser Projekte ermöglichen würde. Darüber hinaus muss eine angemessene und hinlängliche Finanzierung dieser Projekte in Übereinstimmung mit den Kriterien der Transparenz und Verhältnismäßigkeit und unter besonderer Berücksichtigung von KMU sichergestellt werden. Wir müssen die Anwendung von EGNOS und Galileo in der Zivilluftfahrt fördern und somit zur Einrichtung des ATM-Forschungsprogramms des Einheitlichen Europäischen Luftraums beitragen und seine Umsetzung ermöglichen. Europäische Satellitennavigationsprogramme müssen an multimodale Dienste angepasst und in ganz Europa und nicht nur in bestimmten Ländern angewendet werden, da die wirksame Umsetzung der erwähnten Programme die Effizienz des Güterverkehrs verbessern und die Lösung vieler Verkehrssicherheits- und Umweltfragen unterstützen würde.
Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. – (IT) Ich habe für den Bericht von Frau Ţicău gestimmt, weil neue Technologien wie Satellitennavigationssysteme, die immer weiter verbreitet sind und der ganzen Gesellschaft zugute kommen, meines Erachtens auf den Verkehrssektor angewendet werden sollten. In dem globalen System, in dem wir leben, muss die EU ihre Politiken an die Bedürfnisse der verschiedenen Sektoren anpassen und ein globales Satellitennavigationssystem entwickeln, das sich problemlos in das wohlbekannte GPS-System integriert, um unverzügliche Informationen fehlerfrei bereitzustellen. Mit einem boomenden Markt und einem geschätzten Umsatz von mehr als 200 Mrd. EUR in den nächsten 10 Jahren benötigt die Satellitennavigation angemessene Finanzmittel, um ihre Entwicklung in der Praxis zu unterstützen.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. – (PT) Am 14. Juni 2010 hat die Kommission ihren Aktionsplan für Anwendungen des Globalen Satellitennavigationssystems (GNSS) veröffentlicht, der 24 spezielle Empfehlungen für zu ergreifende Maßnahmen enthält. Diese Branche ist insgesamt sehr stark gewachsen, seit 2000 das erste Mal GPS- (Globales Positionierungssystem) Dienste von amerikanischen satellitengestützten Einrichtungen zur Verfügung gestellt worden sind. In der Tat betrug der geschätzte Wert für den Weltmarkt 2008 124 Mrd. EUR, wobei davon ausgegangen wird, dass er bis 2025 auf 230 Mrd. EUR steigt. 20 % davon machen intelligente Verkehrssysteme (IVS) und 5 % Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich Sicherheitsmaßnahmen im Verkehrssektor, aus. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, Signale zur Verfügung zu stellen, die für die zivile Nutzung bestimmt sind, und sicherzustellen, dass die europäische Wirtschaft auf allen Ebenen die Gelegenheit hat, auf diesem wachsenden strategischen Markt zu konkurrieren. Der gegenwärtige europäische Marktanteil von 25 % bleibt hinter den Erwartungen zurück. The European Geostationary Navigation Overlay Service (EGNOS) ist mit dem GPS kompatibel, aber das System wird noch mehr Möglichkeiten bieten, sobald 2013 Galileo in Betrieb geht. EGNOS ist derzeit zehn Mal genauer als das GPS. Diese Aspekte haben unmittelbare und wichtige Folgen für den Verkehrssektor, einschließlich fortschrittlicher Fahrerassistenzsysteme, und daher stimme ich dafür.
Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. – (IT) Die Branche der globalen Satellitennavigationssysteme ist seit 2000, als die Systeme zum ersten Mal in den Vereinigten Staaten angewendet wurden, stark gewachsen. Der geschätzte Wert für den Weltmarkt wird 2025 230 Mrd. EUR betragen, von denen 20 % auf intelligente Verkehrssysteme (IVS) und 5 % auf Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich Sicherheitsmaßnahmen im Verkehrssektor, entfallen.
Im Juni 2010 hat die Kommission den Aktionsplan für Anwendungen des Globalen Satellitennavigationssystems (GNSS) und insbesondere das europäische EGNOS-System veröffentlicht: Dieser Aktionsplan enthält auch 24 spezielle Empfehlungen für zu ergreifende Maßnahmen. Wenn das EGNOS-System weiterentwickelt werden soll, muss den in dem Aktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen Priorität eingeräumt werden und angemessene Investitionen und Finanzmittel in die einschlägige Forschung und Entwicklung müssen unbedingt zur Verfügung gestellt werden. In der Tat würde eine mangelnde europäische Finanzierung für Unternehmen von kleiner und mittlerer Größe zur Teilnahme an diesem Forschungsprojekt im Rahmen des Siebten und Achten Forschungsrahmenprogramms dieses für kommerzielle Akteure weniger attraktiv machen. Ich habe für diesen Vorschlag gestimmt, um die Weiterentwicklung des EGNOS-Systems zu unterstützen und zu gewährleisten, dass das System nicht unter einer mangelnden europäischen Finanzierung leidet.-
Phil Prendergast (S&D), schriftlich. – Der Aktionsplan der Kommission über globale Satellitennavigationssysteme zeigt, dass eine enorme Nachfrage auf einem Markt vorhanden ist, der bis 2025 voraussichtlich 230 Mrd. EUR wert sein wird. Allerdings ist Europa auf diesem Gebiet weltweit nicht konkurrenzfähig und unser derzeitiger Marktanteil von 25 % bleibt hinter den Erwartungen zurück. Wir müssen sicherstellen, dass wir die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass diese Industrie ihr Potenzial voll entfalten kann. Die Europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems (EGNOS) ist zehn Mal genauer als das GPS, und es wird schon in naher Zukunft möglich sein, Ergebnisse mit nur noch 45 Zentimeter Abweichung zu erzielen. Dieses System findet offensichtliche Anwendungen in den Bereichen des Luft- und Seeverkehrs und kann auch im Straßenverkehr angewendet werden. Allerdings müssen wir aufgrund der naheliegenden Fragen der Privatsphäre im Hinblick auf eine solche Technologie darauf achten, nicht zu sehr in die Privatsphäre der europäischen Bürgerinnen und Bürger einzugreifen. Insgesamt begrüße ich EGNOS und GNSS, da sie einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung von Sicherheits- und Umweltschutzzielen leisten können und angemessene Investitionen in die einschlägige Forschung und Entwicklung meiner Meinung nach wesentlich sind. Allerdings muss die Finanzierungslücke geschlossen werden, um aus diesen Projekten Nutzen zu ziehen.
Paulo Rangel (PPE), schriftlich. – (PT) Gemäß dem Aktionsplan über Anwendungen des globalen Satellitennavigationssystems (GNSS), der am 14. Juni 2010 von der Kommission in Vorbereitung auf die Europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems veröffentlicht wurde, sollten Anstrengungen für die Erweiterung des Navigationssystems unternommen werden, um die gesamte EU abzudecken. In der Tat kann die Erweiterung dieses Systems enorme Vorteile für Wirtschaft und Sicherheit bieten. Dazu werden jedoch erhebliche Investitionen im Hinblick auf Innovation und Entwicklung benötigt. Dies ist der einzige Weg, damit sich das System erstens voll entfalten und zweitens die Reife erreichen wird, die schließlich zum finanziellen Ertrag führen wird. In diesem Bereich wurden außerdem beachtliche Entwicklungen erzielt. Zum Beispiel wird es laut Schätzungen in naher Zukunft möglich sein, geografische Ortsbestimmungen mit nur noch 45 Zentimeter Abweichung zu erzielen. Aus diesen Gründen habe ich für diesen Bericht gestimmt.
Crescenzio Rivellini (PPE), schriftlich. – (IT) Heute haben wir während der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments in Straßburg über den Bericht über verkehrsbezogene Anwendungen von globalen Satellitennavigationssystemen abgestimmt. 2010 hat die Kommission den Aktionsplan für Anwendungen des Globalen Satellitennavigationssystems (GNSS) veröffentlicht. Der Aktionsplan beschreibt die Lösungen, die zur Gewährleistung des Erfolgs der Satellitennavigation notwendig sind. Den allgemeinen Hintergrund für den Aktionsplan bilden der breite Einsatz von globalen Satellitennavigationssystemen und vor allem die Entwicklung und der Einsatz von EGNOS (Europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems).
EGNOS ist der Vorgänger des Galileo-Systems. Die EU hat das Vorhaben EGNOS (und auch Galileo) ins Leben gerufen, um Signale zur Verfügung zu stellen, die für die zivile Nutzung bestimmt sind, und um sicherzustellen, dass die europäische Wirtschaft auf allen Ebenen die Gelegenheit hat, auf diesem wachsenden strategischen Markt zu konkurrieren. Meiner Meinung nach müssen, wie auch Frau Ţicău betont, zusätzliche Finanzmittel für das Galileo-Programm zur Verfügung gestellt und so vielleicht ein Galileo-Reservefonds innerhalb des EU-Haushalts geschaffen werden, um zusätzliche Kosten abzudecken, ohne die anderen Programme zu beeinträchtigen.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Am 14. Juni 2010 hat die Kommission ihren Aktionsplan für Anwendungen des Globalen Satellitennavigationssystems (GNSS) veröffentlicht, der 24 spezielle Empfehlungen für zu ergreifende Maßnahmen enthält. Den Hintergrund für den Aktionsplan bilden der breite Einsatz von globalen Satellitennavigationssystemen und vor allem die Entwicklung und der Einsatz von EGNOS (Europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems), dem Vorgänger des Galileo-Systems. Die Branche insgesamt ist sehr stark gewachsen, seit 2000 das erste Mal GPS-Dienste von amerikanischen satellitengestützten Einrichtungen zur Verfügung gestellt worden sind Der geschätzte Wert für den Weltmarkt betrug 2008 124 Mrd. EUR, wobei davon ausgegangen wird, dass er bis 2025 auf 230 Mrd. EUR steigt. 20 % davon machen intelligente Verkehrssysteme (IVS) und 5 % Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich Sicherheitsmaßnahmen im Verkehrssektor, aus.
Die EU hat das Vorhaben EGNOS (und Galileo) ins Leben gerufen, um Signale zur Verfügung zu stellen, die für die zivile Nutzung bestimmt sind, und um sicherzustellen, dass die europäische Wirtschaft auf allen Ebenen die Gelegenheit hat, auf diesem wachsenden strategischen Markt zu konkurrieren. Der gegenwärtige europäische Marktanteil von 25 % bleibt hinter den Erwartungen zurück. EGNOS ist mit dem GPS kompatibel, aber das System wird noch mehr Möglichkeiten bieten, sobald 2013 Galileo in Betrieb geht. EGNOS ist zehn Mal genauer als das GPS.
Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. – (IT) Wie die Berichterstatterin unterstütze auch ich den Aktionsplan der Kommission für die Entwicklung von EGNOS und Galileo, der auf neun horizontalen Maßnahmen mit sofortiger Anwendung im Verkehrssektor beruht. Der maximale Einsatz von EGNOS in ganz Europa und sogar noch weiter bis in unsere Nachbarländer wird sich ganz allgemein auf die europäische Wirtschaft sowie auf die Sicherheits- und Umweltschutzziele sehr positiv auswirken und einen besseren Verkehrsfluss im Straßenverkehr fördern. Wenn wir jedoch diese Ziele erreichen wollen, brauchen wir angemessene Finanzmittel für Forschung und Entwicklung, die bislang knapp waren. Die EU ist in der Tat der einzige Handelsblock, der sein GNSS-Programm nicht direkt finanziert.
Vilja Savisaar-Toomast (ALDE), schriftlich. – (ET) Der Bericht über verkehrsbezogene Anwendungen von globalen Satellitennavigationssystemen unterstützt und betont die Rolle und die Wichtigkeit des Aktionsplans 2010-2013 der Kommission in diesem Bereich und seine Folgen für den Verkehr. Die neun Maßnahmen im Aktionsplan stehen mit dem Verkehr in unmittelbarer und grundsätzlicher Beziehung. Er sieht die Anwendung und den Einsatz von globalen Satellitennavigationssystem in allen Verkehrsformen vor. Natürlich wird dies eine sehr große Rolle im Straßen- und Luftverkehr spielen. Zwei Maßnahmen, die auf jeden Fall hervorgehoben werden müssen, sind die Ermöglichung der Schaffung eines Einheitlichen Europäischen Luftraums und die Schaffung von Anwendungen für intelligente Verkehrssysteme.
Außerdem wird die Verwendung von Satelliten eine Möglichkeit zur Entwicklung und Nutzung zahlreicher unterschiedlicher Anwendungen bieten. Ich hoffe aufrichtig, dass die Entwicklung und Umsetzung der in dem Bericht genannten Systeme, Anwendungen und Lösungen in die Praxis planmäßig verläuft und dass bereits in den nächsten paar Jahren die verschiedenen Lösungen eine Anwendung finden werden, die das Leben von Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern leichter macht und die Sicherheit auf See, in der Luft und auf den Straßen verbessert.
Catherine Stihler (S&D), schriftlich. – Ich begrüße diesen Bericht, der die Entwicklung und den Einsatz europäischer Systeme zur Nutzung von Galileo und anderer Satellitensysteme und ihre Anwendungen im Verkehrssektor betrifft.
Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. – (PT) Globale Satellitennavigationssysteme (GNSS) haben derzeit Folgen für alle EU-Politiken, und ihre Entwicklung und Anwendung wird eine katalytische Auswirkung auf die Umsetzung der Strategie Europa 2020 und auf die Schaffung eines strategischen und wettbewerbsfähigen europäischen Sektors haben. Auf verkehrsbezogene Anwendungen entfallen 20 % der Zahl und 44 % des Werts aller GNSS-Anwendungen. Diese Industrie repräsentiert einen wachsenden globalen Markt, auf dem Europa die Führung übernehmen und seine Unabhängigkeit erzielen sollte. GNSS-Anwendungen und -Dienste im Bereich des Verkehrs haben verschiedene Auswirkungen auf die Sicherheit, die Wirksamkeit und die wirtschaftlichen und umweltbezogenen Kosten aller Verkehrsträger. Meiner Meinung nach muss auch darauf hingewiesen werden, dass das EGNOS- (Europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems) Programm zwecks einer fairen Entwicklung alle Mitgliedstaaten abdecken und die Interoperabilität und Kompatibilität mit Drittstaaten ermöglichen sollte, um diesen Markt wettbewerbsfähig und dynamisch zu machen. Schließlich möchte ich das Konzept der Berichterstatterin hervorheben, dass der neue mehrjährige Finanzrahmen angemessene Finanzmittel für Forschung und Entwicklung im Bereich des GNSS sowie für dessen Einführung sicherstellen sollte. Es sollten Mechanismen geschaffen werden, um kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu diesen Finanzmitteln zu erleichtern und die Entwicklung und Vermarktung von GNSS-Anwendungen zu ermöglichen.
Angelika Werthmann (NI), schriftlich. − Ich habe dem Bericht zugestimmt. Nachdem der europäische Marktanteil auf dem wachsenden Markt der Satellitennavigationssysteme hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist, legte die Kommission im Juni letzten Jahres einen Aktionsplan für die Anwendungen des GNSS vor. Die Kommission hat sich sinnvollerweise für einen zielgerichteten Aktionsplan entschieden, dessen Empfehlungen beinhalten nicht nur die Verwirklichung des "Einheitlichen Europäischen Luftraums", bereits eine mehrfach bestätigte Priorität der EU, sondern auch im Bereich des Straßenverkehrs werden GNSS einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung von Sicherheits- und Umweltschutzzielen leisten. Insgesamt soll der Aktionsplan sicherstellen, dass auch der europäische Markt in dieser Branche, dessen weltweiter Marktwert Prognosen zufolge bis 2025 weiter auf 230 Milliarden Euro wachsen soll, konkurrieren kann.
Artur Zasada (PPE), schriftlich. – (PL) Ich bin davon überzeugt, dass die Maßnahmen für die Förderung der Nutzung von EGNOS und Galileo in der Zivilluftfahrt für die Umsetzung des ATM-Forschungsprogramms des Einheitlichen Europäischen Luftraums von großer Bedeutung sind. Leider wird, wie die Berichterstatterin in ihrem Dokument betont hat, die Einführung des Galileo-Systems weiterhin von neuen Problemen heimgesucht. Ich stimme mit der Aufforderung an die Kommission überein, eine schnelle Zertifizierung von EGNOS für die Zivilluftfahrt sicherzustellen. Ich habe schon oft betont, dass ich ein großer Befürworter des Konzepts des Einheitlichen Europäischen Luftraums und des ATM-Forschungsprogramms des Einheitlichen Europäischen Luftraums bin.
Eine rasche und vollständige Verwirklichung des europäischen Luftraums ist ein sehr wichtiger strategischer Schritt hin zur echten Integration der Union und zur Stärkung des gemeinsamen Marktes. Ohne Galileo werden wir kein SESAR haben und ohne SESAR werden wir den Einheitlichen Europäischen Luftraum 2 nicht erzielen. Lassen Sie uns bedenken, dass wir es insbesondere in diesem Bereich mit einem System miteinander verbundener Gefäße zu tun haben – eine Schwäche in einem Teil wird sich katastrophal auf den Rest auswirken.
Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. – (PT) Ich stimme für den betreffenden Bericht, da es einen Rahmen für die Bewertung einzelner Luftverkehrsabkommen geben muss, obgleich das Parlament den Verhandlungen genau folgen muss, statt außen vor zu bleiben und lediglich zu entscheiden, ob es den endgültigen Wortlaut annimmt oder ablehnt.
Sophie Auconie (PPE), schriftlich. – (FR) Der am 1. Dezember 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon erweiterte die Fälle, in denen die Zustimmung des Parlaments für den Abschluss internationaler Übereinkünfte erforderlich war. Luftverkehrsabkommen fallen nun in diese Kategorie. Daher stimme ich für den Bericht meines Kollegen, Brian Simpson, über die Umsetzung einer Reihe von Kriterien zur Bewertung der Inhalte dieser Abkommen. Des Weiteren bin ich der Meinung, dass die Notwendigkeit besteht, einen ausgewogenen Marktzugang und Investitionsmöglichkeiten, sowie fairen Wettbewerb, insbesondere im Hinblick auf öffentliche Subventionen und Sozial- und Umweltstandards, zu fördern.
Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. – (LT) Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon ist die Zustimmung des Parlaments für Abkommen in Bereichen, auf die das ordentliche Gesetzgebungsverfahren angewandt wird, erforderlich. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der darauf abzielt, einige allgemeine Grundsätze bezüglich dessen festzulegen, wie Luftverkehrsabkommen bewertet werden sollten, sowohl im Hinblick auf deren Inhalte sowie auf die Verfahren, die der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr des Europäischen Parlaments anwenden könnte, um sicherzustellen, dass er über den gesamten Verlauf der Verhandlungen hinweg gut informiert ist und die Möglichkeit hat, seine Prioritäten bereits weit vor dem Zeitpunkt zum Ausdruck zu bringen, zu dem er mit der Wahl konfrontiert wird, mit ja oder nein zu stimmen. Umfassende Luftverkehrsabkommen mit Nachbarstaaten oder wichtigen globalen Partnern können erhebliche Vorteile für Fluggäste, Frachtunternehmen und Luftverkehrsunternehmen sowohl über den Marktzugang als auch durch regulatorische Konvergenz zur Förderung des fairen Wettbewerbs, auch in Bezug auf staatliche Beihilfen sowie Sozial- und Umweltstandards, generieren können. Ich stimme dem Berichterstatter zu, dass das Parlament den Prozess von Anfang an verfolgen und eng in die Diskussionsthemen mit einbezogen werden muss, um über den gegenwärtigen Stand der Verhandlungen über Luftverkehrsabkommen auf dem Laufenden zu sein. Darüber hinaus sollte die Kommission die Kriterien kennen, die das Parlament heranziehen wird, um ein Abkommen und seine Elemente zu bewerten.
Sergio Berlato (PPE), schriftlich. – (IT) Das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon erweiterte die Fälle, in denen die Zustimmung des Parlaments für den Abschluss internationaler Übereinkünfte erforderlich war. Luftverkehrsabkommen gehören nunmehr zu diesen Fällen. Die durch den Vertrag geschaffenen neuen Kompetenzen des Parlaments haben zur Folge, dass nunmehr gewährleistet werden muss, dass das Parlament und sein zuständiger Ausschuss gut über die Vorbereitung der Abkommen unterrichtet werden, für die das Parlament nachfolgend um Zustimmung ersucht wird. Angesichts dieser Änderung begrüße ich die entsprechende neue Verantwortung des Parlaments, den Verlauf der Verhandlungen genauer zu verfolgen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um hier darauf hinzuweisen, dass das Parlament den Prozess von Anfang an verfolgen muss, statt sich nach dem Abschluss der Verhandlungen zu informieren, um in der Lage zu sein, einen Beschluss darüber zu fassen, ob es am Ende der Verhandlungen seine Zustimmung erteilt oder nicht.
Abschließend wiederhole ich die Forderung an die Kommission, dem Parlament fortlaufend Informationen zur Verfügung zu stellen und Berichte vorzulegen, in denen die Stärken und Schwächen vorhandener Abkommen regelmäßig analysiert werden. Ich glaube, dass dies es dem Parlament ermöglichen würde, künftige Abkommen effektiver zu bewerten.
Mara Bizzotto (EFD), schriftlich. – (IT) Dieser Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments über den Abschluss internationaler Luftverkehrsabkommen beinhaltet viele der wichtigsten von der Liga Nord vertretenen Grundsätze. Diese umfassen die Notwendigkeit, Luftverkehrsunternehmen aus allen Mitgliedstaaten die gleichen Marktzugangsrechte zu gewährleisten, die Verhinderung verdeckter Dumpingpraktiken, die direkt durch nationale Politiken finanziert werden und gegen Regeln der Gemeinschaft bezüglich staatlicher Beihilfen verstoßen. Der Entwurf bringt darüber hinaus auch Bedenken bezüglich der Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern zum Ausdruck und erkennt die elementare Bedeutung der Einführung eines Bezugsrahmens über Sicherheit an. Ein weiterer von der Liga Nord verteidigter und in dem Entwurf enthaltener Grundsatz betrifft die Transparenz zwischen den Maßnahmen der europäischen Institutionen und den Bürgerinnen und Bürgern der EU, deren Interessen im Parlament direkt vertreten werden. Zu diesem Zweck betont der Entwurf vielmehr die Notwendigkeit der Übernahme der Verantwortung seitens der Kommission im Hinblick darauf, das Parlament fortlaufend über die Fortschritte ihrer Verhandlungen mit Betreibern außerhalb der EU zu informieren. Aus den oben genannten Gründen habe ich mich dazu entschlossen, für diesen Entwurf zu stimmen.
Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. – (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da ich zustimme, dass umfassende EU-Luftverkehrsabkommen mit Nachbarstaaten, Fluggästen, Frachtunternehmen und Luftverkehrsunternehmen in vielerlei Hinsicht nur Vorteile bringen können: Aufrechterhaltung von Sicherheit und Umweltstandards und Förderung eines günstigen Unternehmensumfelds. Das Ziel dieses Berichts besteht darin, den Abschluss von Luftverkehrsabkommen und die Annahme von Entscheidungen bezüglich solcher Abkommen zu vereinfachen und klarzustellen, wobei das Europäische Parlament die Kommission vorab über die Kriterien in Kenntnis setzt, auf denen es seine Entscheidung stützen wird, dem Abschluss eines bestimmten Abkommen im Namen der EU zuzustimmen oder nicht. In dem Bericht lenkt das Parlament des Weiteren die Aufmerksamkeit der Kommission und des Rates auf Abkommen, die im Falle ihres Abschlusses Vorteile für die EU und ihre Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen könnten, die die EU jedoch, aus dem ein oder anderen Grund, noch mit Ländern wie z. B. Russland, China, Japan oder Indien abschließen muss.
Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. – (RO) Der am 1. Dezember 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon erweiterte die Fälle, in denen die Zustimmung des Parlaments für den Abschluss internationaler Übereinkünfte erforderlich ist. Das bedeutet, dass es ein natürlich Schritt für den Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr ist, einen Initiativbericht mit dem Ziel zu erstellen, einige allgemeine Grundsätze darüber zu erarbeiten, wie Luftverkehrsabkommen bewertet werden sollten. Umfassende Abkommen mit Nachbarstaaten oder wichtigen globalen Partnern können beträchtliche Vorteile dadurch generieren, dass sie Fluggästen und Frachtunternehmen im Hinblick auf die Vielfalt und die Kosten bessere Dienste anbieten und Luftfahrtunternehmen gleichzeitig neue Chancen eröffnen und einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Tatsächlich kann die regulatorische Konvergenz einen großen Beitrag zur Förderung des fairen Wettbewerbs, insbesondere im Hinblick auf staatliche Beihilfen sowie Sozial- und Umweltstandards, leisten. Es ist bedauerlich, dass der Rat der Kommission noch kein Mandat für die Eröffnung von Verhandlungen über ein globales Luftverkehrsabkommen mit wichtigen Handelspartnern, unter anderem der Volksrepublik China und Indien, erteilt hat, obwohl der Vorschlag 2005 unterbreitet wurde. Das Wirtschaftswachstum in dieser Region erhöht den Wert solcher Abkommen.
Vito Bonsignore (PPE), schriftlich. – (IT) Ich habe für diesen Initiativbericht gestimmt, da der immer bedeutender werdende Beitrag des Luftfahrtsektors viele Vorteile für die europäische Wirtschaft mit sich bringt, jedoch auch einige Nachteile. Ich glaube, dass die Institution, der ich angehöre, nämlich das Parlament, mehr Aufsichtsbefugnisse erhalten sollte, damit es die Arten von Abkommen genau versteht, die seine Zustimmung verdienen oder nicht verdienen. Die Stimme, die wir abgeben würden, wäre das Ergebnis einer genauen Beobachtung des Ausgangs von Verhandlungen, die die Einhaltung internationaler Rechtsvorschriften bezüglich sozialer Rechte, die vollständige Anerkennung von Zertifizierungspraktiken und -verfahren, den Austausch von Sicherheitsdaten und gemeinsame Überprüfungen fördern müssen. Nur indem wir ehrgeizigen Abkommen zustimmen, die die von der EU eingehaltenen Grundsätze respektieren, könnten wir einen wertvollen Beitrag zu ihren Maßnahmen leisten und Verbesserungen erzielen.
Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. – (PT) Ich bin der Meinung, dass die Möglichkeit der regulatorischen Konvergenz, die bestimmte internationale Luftverkehrsabkommen aufgeworfen haben, mittels der Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen realisiert werden wird. Dies ist nicht nur für die Branche in den beteiligten Ländern von Vorteil, sondern stellt des Weiteren eine Möglichkeit dar, Sozial- und Umweltstandards zu vereinheitlichen und zu stärken. Die Fluggästen und Frachtunternehmen angebotenen Serviceleistungen werden sich ebenfalls erheblich verbessern, was durch den Einsatz anderer Mittel, wie z. B. bilateraler Abkommen, nicht so stark erkennbar wäre.
Carlos Coelho (PPE), schriftlich. – (PT) Der Abschluss umfassender Luftverkehrsabkommen mit Nachbarstaaten oder wichtigen globalen Partnern ist besonders für den Marktzugang und die regulatorische Konvergenz von Bedeutung, da er den fairen Wettbewerb, das gleiche Niveau bei Sozial- und Umweltstandards usw. fördert. Davon profitieren alle Beteiligten: Fluggäste, Frachtunternehmen und Luftverkehrsunternehmen. Was horizontale Abkommen betrifft, ist es ebenfalls wichtig, bestehende bilaterale Abkommen an das Gemeinschaftsrecht anzugleichen, um größere Rechtssicherheit zu gewährleisten, die Transparenz zu erhöhen und zusätzliche Vorteile in Bezug auf die Vereinfachung und die Sicherheit, dass alle Luftfahrtunternehmen der Union dieselben Rechte genießen, zu bieten. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon spielt das Parlament eine bedeutendere Rolle auf diesem Gebiet, und seine Zustimmung ist für den Abschluss dieser internationalen Übereinkünfte erforderlich. Daher stimme ich für diesen Bericht, der darauf abzielt, einige allgemeine Grundsätze und eine Reihe einheitlicher Standards festzulegen. Des Weiteren betont er die Bedeutung des fortlaufenden Informierens des Parlaments, damit dieses das Verfahren von Anfang an beobachten kann, da es dadurch die Möglichkeit hat, seine Bedenken und Prioritäten zum Ausdruck zu bringen.
Rachida Dati (PPE), schriftlich. – (FR) Ich habe hauptsächlich aus zwei Gründen für diesen Bericht gestimmt. Erstens empfiehlt der Bericht die Ausweitung der Rolle des Europäischen Parlaments im Rahmen neuer Befugnisse, die ihm vom Vertrag von Lissabon bezüglich des Abschlusses internationaler Abkommen mit Drittstaaten verliehen wurden. Diesbezüglich hebt der Bericht die Notwendigkeit zur Verstärkung des Dialogs mit der Europäischen Kommission während der verschiedenen Verhandlungsphasen sowie bei der Überwachung geltender Abkommen hervor. Zweitens betont der Bericht die Notwendigkeit des Abschlusses von Flugsicherheitsabkommen mit Drittstaaten, die über eine beträchtliche Luftfahrzeugindustrie verfügen. Dies ist angesichts der legitimen Notwendigkeit zur Gewährleistung einer immer größeren Flugsicherheit eine entscheidende Voraussetzung.
Christine De Veyrac (PPE), schriftlich. – (FR) Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon verfügt das Europäische Parlament über mehr Befugnisse, beim Abschluss internationaler Abkommen zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten einzugreifen. Der heute angenommene Bericht von Brian Simpson wird es daher ermöglichen, die Rolle des Parlaments bei Verhandlungen bezüglich der internationalen Luftfahrt besser zu definieren.
Ich begrüße die Tatsache, dass das Parlament besonders darauf drängt, dass von der Europäischen Union abgeschlossene Abkommen die die gegenseitige Anerkennung von Flugsicherheitsstandards, sowie bessere Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Passagierrechten umfassen.
Edite Estrela (S&D), schriftlich. – (PT) Ich habe für den Bericht über internationale Luftverkehrsabkommen im Rahmen des Vertrages von Lissabon gestimmt, da er die Bedeutung dessen hervorhebt, dass das Parlament über den Verlauf von Verhandlungen über Abkommen zwischen der EU und Drittstaaten oder internationalen Organisationen „in allen Phasen unverzüglich und umfassend unterrichtet (wird)“.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Der Vertrag von Lissabon hat dem Parlament neue Befugnisse bezüglich der Zustimmung zu internationalen Abkommen verliehen. Dabei sind die internationalen Luftverkehrsabkommen angesichts der verschiedenen damit zusammenhängenden Sicherheits- und Koordinierungsanforderungen von besonderer Bedeutung. Die Bewertung eines Abkommens erfordert Kriterien, die auf einer strengen Überprüfung und Überwachung der Verhandlungsbedingungen basieren. Ich hoffe, dass die Kommission und das Parlament aktiv zusammenarbeiten können, um die Qualität und Strenge dieser Art von Abkommen fortwährend zu verbessern.
José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht von Herrn Simpson befasst sich mit internationalen Luftverkehrsabkommen unter dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Mit dem Inkrafttreten des AEUV am 1. Dezember 2009 wurden die Befugnisse des Parlaments gestärkt, und es hat Mitentscheidungsverantwortung in vielen Bereichen, einschließlich dem der Luftverkehrsdienste, übernommen. Angesichts dessen hat der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr diesen Bericht vorgelegt, der äußerst positiv und zeitgemäß erscheint, und einige allgemeine Grundsätze festlegt, denen ich voll und ganz zustimme. Somit ist das Parlament dazu in der Lage, den gesamten Verlauf mittels der ihm von der Kommission, und insbesondere durch die Generaldirektion Mobilität und Verkehr zur Verfügung gestellten Informationen von Anfang an zu überwachen und die Abkommen, über die es abstimmen soll, sorgfältig zu bewerten, egal ob es sich dabei um horizontale, umfassende oder um Sicherheitsabkommen handelt.
João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Die unter dem Vertrag von Lissabon vorgesehenen internationalen Luftverkehrsabkommen sind supranationale Abkommen, die sich teilweise mit den bestehenden, von den Mitgliedstaaten umgesetzten, bilateralen Abkommen decken sollen. Wir haben unsere Haltung gegen diesen Grundsatz in Folgeabkommen wiederholt zum Ausdruck gebracht, woraufhin das Parlament Stellungnahmen vorgelegt hat, zusammen mit Kritik bezüglich des umfassenden Charakters dieser Abkommen, die ausnahmslos auf die Liberalisierung und die Privatisierung des Sektors abzielen. Der Berichterstatter - der bezeichnenderweise der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament angehört - legt dar, dass „Luftverkehrsabkommen mit Nachbarstaaten oder wichtigen globalen Partnern erhebliche Vorteile für Fluggäste, Frachtunternehmen und Luftverkehrsunternehmen generieren können“.
Die Realität in diesem und anderen Sektoren, die vermehrt liberalisiert wurden, wie z. B. der Schienenverkehr, straft diese Versprechen von Vorteilen jedoch Lügen. Wenn es bei Prozessen der monopolistischen Konzentration auf dem Luftverkehrssektor - die unweigerlich auf eine Liberalisierung und den „freien Wettbewerb“ folgt - wirklich Gewinner gibt, sind dies nicht die Fluggäste und auch nicht die Arbeitnehmer, und auch viele der sogenannten „nationalen“ Luftverkehrsunternehmen sind nicht darunter, sondern es sind die großen europäischen Unternehmen auf dem Sektor. Dies sind die Gründe, aus denen wir dagegen gestimmt haben.-
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht bezieht sich auf internationale Luftverkehrsabkommen unter dem Vertrag von Lissabon. Hierbei handelt es sich um internationale Abkommen, die der Harmonisierung dienen und sich teilweise mit den vorhandenen, von den Mitgliedstaaten umgesetzten, bilateralen Abkommen decken sollen.
Der Berichterstatter legt dar, dass „Luftverkehrsabkommen mit Nachbarstaaten oder wichtigen globalen Partnern erhebliche Vorteile für Fluggäste, Frachtunternehmen und Luftverkehrsunternehmen […] über den Marktzugang […] generieren können “.
Fakt ist jedoch, dass die Umsetzung dieser Abkommen in die Praxis auf EU-Ebene bereits gezeigt hat, dass derartige Versprechen von Vorteilen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Fluggäste unglaubwürdig klingen.
Die meisten dieser Abkommen haben das implizite Ziel der Marktöffnung und der Liberalisierung des Sektors, die im freien Wettbewerb oder der Nichtbeachtung dessen Verzerrungen begründet ist, und zielen des Weiteren auf den Nutzen ab, den die mächtigsten Unternehmen daraus ziehen können, sowie auf die falschen Umweltlösungen zur Verringerung von Kohlenstoffemissionen, und auf die Miteinbeziehung der Luftfahrt in das Emissionshandelssystem.
Monika Flašíková Beňová (S&D), schriftlich. – (SK) Nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 kam es zu einer Erweiterung der Bedingungen, unter denen die Zustimmung des Parlaments für die Unterzeichnung internationaler Übereinkünfte erforderlich war. Luftverkehrsabkommen fallen gegenwärtig in diese Kategorie. In der Vergangenheit wurde das Parlament zu solchen Abkommen lediglich konsultiert. Die neuen Befugnisse, die der Vertrag von Lissabon dem Parlament verliehen hat, bringen jedoch auch neue Verantwortung mit sich.
Meiner Meinung nach muss das Parlament dem Verlauf von Verhandlungen folgen können, bevor es mit der Möglichkeit konfrontiert wird, den endgültigen Wortlaut einzelner internationaler Abkommen anzunehmen oder abzulehnen. Darüber hinaus sollten die relevanten Kriterien für Luftverkehrsabkommen mit Drittstaaten die Möglichkeit eines ausgewogenen Ansatzes im Hinblick auf Märkte und Investitionsgelegenheiten sowie einen fairen wirtschaftlichen Wettbewerb auf dem Gebiet staatlicher Subventionen sowie Umwelt- und Sozialstandards umfassen.
Lorenzo Fontana (EFD), schriftlich. – (IT) Die neuen, im Vertrag von Lissabon begründeten Befugnisse bedeuten, dass auch wir ein Mitspracherecht bei Angelegenheiten der Luftfahrt in Luftverkehrsabkommen haben. Der Bericht betont den fairen Wettbewerb und somit die Notwendigkeit zur Überwachung von u. a. der staatlichen Finanzierung, während Umweltfragen berücksichtigt werden und ein hohes Schutzniveau der Rechte von Fluggästen gewährleistet wird. Wir stimmen all diesen Maßnahmen zu, und daher habe ich für den Bericht gestimmt.
Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. – (LT) Ich habe diesem Dokument zugestimmt, weil der am 1. Dezember 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon die Fälle, in denen die Zustimmung des Parlaments für den Abschluss internationaler Übereinkünfte erforderlich ist, erweitert hat. Luftverkehrsabkommen gehören nunmehr zu diesen Fällen, weil sie einen Bereich abdecken, in dem das ordentliche Gesetzgebungsverfahren Anwendung findet. Vor dem Hintergrund dieser Änderung hat der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr beschlossen, einen Initiativbericht mit dem Ziel zu erstellen, einige allgemeine Grundsätze darüber zu erarbeiten, wie Luftverkehrsabkommen hinsichtlich ihres Inhalts und der Verfahren bewertet werden sollten, die der Ausschuss anwenden könnte, um sicherzustellen, dass er während des gesamten Verhandlungsverlaufs gut unterrichtet wird und die Möglichkeit hat, seine Prioritäten zum Ausdruck zu bringen, lange bevor er einen Beschluss darüber fasst, seine Zustimmung zu erteilen oder nicht.
Giovanni La Via (PPE), schriftlich. – (IT) Während der heutigen Sitzung habe ich für den Bericht von Herrn Simpson über internationale Luftverkehrsabkommen im Rahmen des Vertrags von Lissabon gestimmt. In der Tat hat das Parlament mit dem Inkrafttreten des Vertrags am 1. Dezember 2009 das Recht erhalten, seine Zustimmung zu Abkommen in den Bereichen zu geben, in denen das ordentliche Gesetzgebungsverfahren Anwendung findet. Dies ist ein bedeutender Schritt nach vorne, insbesondere angesichts des angeblichen Demokratiedefizits der EU, wenn wir bedenken, dass das Parlament, eine Einrichtung, die von den Bürgerinnen und Bürgern Europas demokratisch gewählt wird, vormals lediglich bezüglich solcher Abkommen konsultiert wurde, wenn diese bereits abgeschlossen waren. Wir erwarten daher, dass die Kommission unserer Forderung nachkommt, den Informationsfluss aufrechtzuerhalten, und dem verantwortlichen Ausschuss umfassende Informationen über die Absicht zur Verfügung stellt, Verhandlungen mit dem Ziel vorzuschlagen, internationale Luftfahrtabkommen abzuschließen und abzuändern, damit das Parlament als Ganzes seine Meinung in voller Kenntnis der Fakten zum Ausdruck bringen kann.
Petru Constantin Luhan (PPE), schriftlich. – (RO) Der Vertrag von Lissabon führt neue parlamentarische Kompetenzen ein und gewährt dem Europäischen Parlament damit größere Entscheidungsbefugnisse, zusammen mit der Verantwortung, den problemlosen Ablauf von Geschäften zu gewährleisten, Informationen zur Verfügung zu stellen und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu garantieren. Die regulatorische Konvergenz zwischen den relevanten Ausschüssen des Europäischen Parlaments, die gegenseitige Anerkennung von Sicherheitsstandards und die Gewährleistung der höchstmöglichen Standards für internationale Luftverkehrsabkommen bringen Vorteile für Fluggäste und Frachtunternehmen im Hinblick auf Logistik und Wirtschaftlichkeit, sowie auch für Luftverkehrsunternehmen mit sich.
David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der der Ansicht ist, dass umfassende Luftverkehrsabkommen mit Nachbarstaaten oder wichtigen globalen Partnern erhebliche Vorteile für Fluggäste, Frachtunternehmen und Luftverkehrsunternehmen sowohl über den Marktzugang als auch durch regulatorische Konvergenz zur Förderung des fairen Wettbewerbs, auch in Bezug auf staatliche Beihilfen sowie Sozial- und Umweltstandards, generieren können, unter der Voraussetzung, dass bestimmte Standards und Bedingungen eingehalten werden.
Clemente Mastella (PPE), schriftlich. – (IT) Unter dem Vertrag von Lissabon muss das Europäische Parlament Luftverkehrsabkommen zustimmen, da diese einen Bereich betreffen, in dem das ordentliche Gesetzgebungsverfahren Anwendung findet. Wir stimmen der Idee des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr zu, einige allgemeine Grundsätze darüber zu erarbeiten, wie Luftverkehrsabkommen hinsichtlich ihres Inhalts bewertet werden sollten. Darüber hinaus sollte der Ausschuss während des gesamten Verhandlungsverlaufs gut unterrichtet werden, damit er die Möglichkeit hat, seine Prioritäten zum Ausdruck zu bringen, lange bevor er einen Beschluss darüber fasst, seine Zustimmung zu erteilen oder nicht. Das Parlament muss den Prozess von Anfang an verfolgen. Umfassende Abkommen mit Nachbarstaaten oder wichtigen globalen Partnern können beträchtliche Vorteile dadurch generieren, dass sie europäischen Fluggästen und Frachtunternehmen im Hinblick auf die Vielfalt und die Kosten bessere Dienste anbieten und Luftfahrtunternehmen gleichzeitig neue Gewinnchancen eröffnen. Die regulatorische Konvergenz kann viel dazu beitragen, einen fairen Wettbewerb zu fördern. Abschließend stellen wir fest, dass es wichtig ist, Verhandlungen mit wichtigen Handelspartnern in Asien, unter anderem der Volksrepublik China und Indien, zu eröffnen, da das Wirtschaftswachstum dieser gesamten Region derartige Abkommen aus Sicht des sich entwickelnden Welthandels immer bedeutender werden lässt.
Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Mit der Annahme des Vertrags von Lissabon hat sich die Zahl der Fälle, in denen die Zustimmung des Parlaments für den Abschluss einer internationalen Übereinkunft erforderlich ist, erhöht. Luftverkehrsabkommen gehören nunmehr zu diesen Fällen, weil sie einen Bereich betreffen, in dem das ordentliche Gesetzgebungsverfahren Anwendung findet. Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr hat daher beschlossen, diesen Initiativbericht mit dem Ziel zu erstellen, einige allgemeine Grundsätze darüber zu erarbeiten, wie Luftverkehrsabkommen hinsichtlich ihres Inhalts und der Verfahren bewertet werden sollten, die der Ausschuss anwenden könnte, um sicherzustellen, dass er während des gesamten Verhandlungsverlaufs gut unterrichtet wird und die Möglichkeit hat, seine Prioritäten zum Ausdruck zu bringen, lange bevor er einen Beschluss darüber fasst, seine Zustimmung zu erteilen oder nicht. Die durch den Vertrag von Lissabon geschaffenen neuen Kompetenzen des Parlaments haben zur Folge, dass nunmehr gewährleistet werden muss, dass das Parlament und sein zuständiger Ausschuss gut über die Vorbereitung der Abkommen unterrichtet werden, für die das Parlament nachfolgend um Zustimmung ersucht wird. Dies beinhaltet eine entsprechende Verantwortung, den Verlauf der Verhandlungen genauer zu verfolgen. Diese Voraussetzungen müssen daher bei künftigen Verhandlungen für internationale Abkommen berücksichtigt werden.
Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. – Der Bericht deckt den Rahmen zur Bewertung einzelner Luftverkehrsabkommen ab, unter Berücksichtigung der Änderungen unter dem Vertrag von Lissabon, der für alle künftigen diesbezüglichen Verhandlungen, Abschlüsse und parlamentarischen Verabschiedungen (mittels Zustimmung) zum Einsatz kommt. Relevante Kriterien für Luftverkehrsabkommen mit Drittstaaten umfassen einen ausgewogenen Zugang zu Märkten und Investitionsmöglichkeiten, sowie einen fairen Wettbewerb im Hinblick auf staatliche Subventionen, Umwelt- und Sozialstandards. Ich habe dafür gestimmt.
Rolandas Paksas (EFD), schriftlich. – (LT) Umfassende Luftverkehrsabkommen mit Nachbarstaaten oder wichtigen globalen Partnern können Vorteile nicht nur für Frachtunternehmen und Luftverkehrsunternehmen sondern auch für Fluggäste generieren. Darüber hinaus garantieren solche Abkommen allen Luftverkehrsunternehmen der Union die gleichen Rechte. Des Weiteren werden hohe Standards im Hinblick auf die Flugsicherheit angewandt werden und diese sind für Fluggäste, Besatzungen und den Luftfahrtsektor im Allgemeinen von entscheidender Bedeutung. Angesichts der erwähnten Vorteile dieser Abkommen glaube ich, dass es angemessen ist, allgemeine Grundsätze festzulegen, die zur Bewertung von Luftverkehrsabkommen verwendet werden. Es ist für jedes Abkommen wichtig, dass Einschränkungen des Marktzugangs und der Investitionsmöglichkeiten gelockert werden, Sozial- und Umweltstandards eingehalten und verstärkt werden, angemessene Garantien für den Datenschutz und die Privatsphäre vorgesehen sind, die gegenseitige Anerkennung von Sicherheitsstandards enthalten ist und ein hohes Schutzniveau der Rechte von Fluggästen gewährleistet ist. Die Aufmerksamkeit sollte auf die Tatsache gelenkt werden, dass die Kommission umgehend Maßnahmen ergreifen muss, um sich mit der Frage der Sibirienüberflüge zu befassen und Verhandlungen bezüglich internationaler Luftverkehrsabkommen mit Japan und Russland einzuleiten.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. – (PT) Durch den Vertrag von Lissabon, der seit 1. Dezember 2009 in Kraft ist, hat sich die Anzahl der Fälle, in denen die Zustimmung des Parlaments für den Abschluss internationaler Abkommen erforderlich ist, erweitert. Luftverkehrsabkommen gehören nunmehr zu diesen Fällen, weil sie einen Bereich betreffen, in dem das ordentliche Gesetzgebungsverfahren Anwendung findet. In der Vergangenheit war es lediglich erforderlich, das Parlament zu solchen Abkommen zu konsultieren. Vor dem Hintergrund dieser Änderung hat der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr beschlossen, einen Initiativbericht mit dem Ziel zu erstellen, einige allgemeine Grundsätze darüber zu erarbeiten, wie Luftverkehrsabkommen hinsichtlich ihres Inhalts vom Parlament bewertet werden sollten, anstatt lediglich eine abschließende Entscheidung treffen zu können, seine Zustimmung zu erteilen oder nicht. Die durch den Vertrag von Lissabon geschaffenen neuen Kompetenzen des Parlaments haben zur Folge, dass nunmehr gewährleistet werden muss, dass das Parlament und sein zuständiger Ausschuss gut über die Vorbereitung der Abkommen unterrichtet werden, für die das Parlament nachfolgend um Zustimmung ersucht wird. Dies beinhaltet eine entsprechende Verantwortung, den Verlauf der Verhandlungen genauer zu verfolgen. Die in diesem Bericht, für den ich gestimmt habe, dargelegten Möglichkeiten können als eine Auflistung von Maßnahmen betrachtet werden, die gemäß den jeweiligen Umständen der einzelnen Abkommen ergriffen werden können.
Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. – (IT) In Folge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon hat das Parlament seine Rolle beim Abschluss internationaler Luftverkehrsabkommen gestärkt. Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr hat beschlossen, einen Initiativbericht mit dem Ziel zu erstellen, einige allgemeine Grundsätze darüber zu erarbeiten, wie Luftverkehrsabkommen hinsichtlich ihres Inhalts und der Verfahren bewertet werden sollten, die der Ausschuss anwenden könnte, um sicherzustellen, dass er während des gesamten Verhandlungsverlaufs gut unterrichtet wird und die Möglichkeit hat, seine Prioritäten zum Ausdruck zu bringen, lange bevor er einen Beschluss darüber fasst, seine Zustimmung zu erteilen oder nicht.
Diese Abkommen können in drei Kategorien unterteilt werden: horizontale Abkommen, die bestehende bilaterale Abkommen angleichen; umfassende Abkommen, die den fairen Wettbewerb gewährleisten sollen; und abschließend Abkommen auf dem Gebiet der Sicherheit, die ein hohes Niveau der zivilen Flugsicherheit gewährleisten sollen. Darüber hinaus empfiehlt der Bericht eine Reihe von Kriterien für die Bewertung der Inhalte der Abkommen, einschließlich eines ausgewogenen Zugangs zu Märkten und Investitionsmöglichkeiten, sowie fairen Wettbewerb im Hinblick auf staatliche, Umwelt- und Sozialsubventionen. Ich habe dafür gestimmt, damit ein konstanter Informationsfluss aufrechterhalten wird und die Stärken und Schwächen dieser Abkommen besser analysiert werden.
Paulo Rangel (PPE), schriftlich. – (PT) Mit der Ausweitung der Befugnisse des Parlaments durch den Vertrag von Lissabon bezüglich des Abschlusses internationaler Abkommen ist es im Rahmen der Neudefinierung seiner Stellung nötig, neue Arten von Rechtsrahmen für seine Maßnahmen zu schaffen. Dieser Bericht steht im Zusammenhang damit. Da das Parlament nun auch über Befugnisse in Bezug auf Luftverkehrsabkommen verfügt, ist es wichtig, sicherzustellen, dass es über den gesamten Verhandlungsverlauf hinweg Zugang zu Informationen hat. Es kann nicht nur am Ende der Verhandlungen hinzugezogen werden, da seine aktive Mitwirkung dadurch lediglich darauf beschränkt wird, der endgültigen Lösung zuzustimmen oder diese abzulehnen, ohne dass ihm eine Reihe relevanter Indikatoren zur Verfügung stehen, um eine wohlüberlegte Entscheidung zu treffen. Untermauert von der Notwendigkeit, das Parlament über den gesamten Verlauf hinweg mit einzubeziehen, ist es des Weiteren nötig, die Aufmerksamkeit, wenn auch nur allgemein, auf Aspekte, wie z. B. die Bedingungen zu lenken, unter denen Informationen zur Verfügung gestellt werden oder die Zeitpunkte, zu denen diese verfügbar gemacht werden sollten.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Ich habe dafür gestimmt. Der am 1. Dezember 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon erweiterte die Fälle, in denen die Zustimmung des Parlaments für den Abschluss internationaler Übereinkünfte erforderlich ist. Luftverkehrsabkommen gehören nunmehr zu diesen Fällen, weil sie einen Bereich betreffen, in dem das ordentliche Gesetzgebungsverfahren Anwendung findet. In der Vergangenheit wurde das Parlament zu solchen Abkommen lediglich konsultiert. Vor dem Hintergrund dieser Änderung hat der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr beschlossen, einen Initiativbericht mit dem Ziel zu erstellen, einige allgemeine Grundsätze darüber zu erarbeiten, wie Luftverkehrsabkommen hinsichtlich ihres Inhalts und der Verfahren bewertet werden sollten, die der Ausschuss anwenden könnte, um sicherzustellen, dass er während des gesamten Verhandlungsverlaufs gut unterrichtet wird und die Möglichkeit hat, seine Prioritäten zum Ausdruck zu bringen, lange bevor er einen Beschluss darüber fasst, seine Zustimmung zu erteilen oder nicht.
Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. – (IT) Der Bericht legt einige allgemeine Grundsätze bezüglich der guten Kommunikation zwischen dem Parlament und der Kommission bei der Annahme internationaler Luftverkehrsabkommen und bezüglich der Ausarbeitung gemeinsamer Verfahren für die Bewertung dieser Abkommen fest. Dank des Vertrags von Lissabon hat das Parlament zusätzliche Befugnisse und entsprechende Verantwortlichkeiten erhalten und muss nun das Führen von Verhandlungen und den Abschluss von Luftverkehrsabkommen genauer beobachten. Angesichts der Bedeutung solcher Abkommen, insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung besserer Dienstleistungen für Fluggäste und neuer Möglichkeiten für Betreiber, ist es eine gute Idee, dass das Parlament die Kommission über seine Bedenken und seine Bewertungskriterien von Anfang an in Kenntnis setzt, ohne zu warten, bis die Verhandlungen abgeschlossen wurden.
Vilja Savisaar-Toomast (ALDE), schriftlich. – (ET) Der Vertrag von Lissabon hat dem Parlament mehr Rechte gegeben, von denen eines ist, dass die Zustimmung des Parlaments für den Abschluss internationaler Abkommen erforderlich ist. Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr muss ziemlich oft verschiedene Luftverkehrsabkommen bewerten und sich damit befassen. Ich glaube, dass dieser Bericht die Arbeit des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr erheblich unterstützen und vereinfachen wird, da er die allgemeinen Grundsätze diesbezüglich hervorhebt, wie wir Luftverkehrsabkommen sowohl im Hinblick auf deren Inhalte als auch hinsichtlich Maßnahmen bewerten sollten.
Darüber hinaus wird dieser Bericht dazu beitragen, die verschiedenen Luftverkehrsabkommen klarzustellen und sie auf die einfachste Art und Weise auszuführen, und er legt dar, welchen Kriterien wir Aufmerksamkeit schenken und welche Aspekte wir im Auge behalten sollten. Des Weiteren wird dieser Bericht die Anwendung des Verfahrens bezüglich der Art und Weise unterstützen, auf die diese Luftverkehrsabkommen erarbeitet werden sollen und wird aufzeigen, welche Phasen erforderlich sind, während die verschiedenen Institutionen sich damit befassen. Ich glaube, dass dieser Bericht nötig ist und daher habe ich seine Annahme unterstützt.
Brian Simpson (S&D), schriftlich. – Dieser Bericht sorgt für die Etablierung eines Rahmens, damit das Parlament seinen Verpflichtungen unter dem Vertrag von Lissabon bezüglich internationaler Luftverkehrsabkommen nachkommen kann. Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr wollte sicherstellen, dass das Parlament beim Umgang mit einzelnen Abkommen mit einzelnen Staaten für die Arbeit der Berichterstatter die gleichen Verfahren und Leitlinien anwandte, um uns einen konsequenten Ansatz sowie die Möglichkeit zu geben, wichtige Aspekte zu berücksichtigen, einschließlich relevanter Sicherheits- und sozialer Bedingungen. Ich werde dafür stimmen und hoffe, dass das Parlament meinen Bericht unterstützen kann, damit der vorgeschlagene Rahmen umgesetzt werden kann.
Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. – (PT) Das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat neue Bereiche institutionalisiert, in denen die Zustimmung des Parlaments für den Abschluss internationaler Abkommen erforderlich ist. Luftverkehrsabkommen fallen in diese Kategorie, da sie Teil des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens sind. Dies erfordert, dass das Parlament regelmäßig informiert wird, um eine ausgewogene Bewertung des gesamten Verhandlungsablaufs zu gewährleisten, und damit es zugleich seine Standpunkte und Prioritäten zum Ausdruck bringen kann.
Dieser Bericht enthält Leitlinien bezüglich der Art und Weise, auf die Luftverkehrsabkommen im Hinblick auf ihre Inhalte und anzunehmende Verfahren analysiert werden sollten. Es werden drei Kategorien von Abkommen dargestellt, die verschiedene Ziele abdecken, nämlich horizontale Abkommen, umfassende Abkommen und Sicherheitsabkommen.
Ich stimme für dieses Abkommen, da ich es als grundlegend betrachte, dass die von der Europäischen Kommission angenommene und in diesem Bericht betonte Haltung die Tatsache zum Ausdruck bringt, dass das Parlament dem gesamten Verlauf mittels Informationsaustausch regelmäßig folgen sollte und dass die Kommission einen Bericht vorlegen sollte, in dem die Stärken und Schwächen der vorhandenen Abkommen mindestens alle drei Jahre analysiert werden. Die Abkommen sollten mittels einer fruchtbaren interinstitutionellen Vereinbarung angenommen werden, die es den europäischen Institutionen ermöglicht, sich aktiv daran zu beteiligen.
Niki Tzavela (EFD), schriftlich. – (EL) Ich habe für den Bericht von Herrn Simpson über internationale Luftverkehrsabkommen im Rahmen des Vertrags von Lissabon gestimmt, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Parlament im Hinblick auf die Verhandlung internationaler Abkommen nun eine größere Verantwortung hat. Darüber hinaus unterstützen Luftverkehrsabkommen mit Drittstaaten den Ausbau des internationalen Luftverkehrs und gewährleisten die Rechtssicherheit.
Angelika Werthmann (NI), schriftlich. − Aufgrund der durch den Vertrag von Lissabon neu begründeten Kompetenzen werden dem Europäischen Parlament künftig öfter internationale Luftverkehrsabkommen zur Beurteilung und Genehmigung vorgelegt werden. Der Berichterstatter schlägt daher vor, allgemeine Grundsätze zu erarbeiten, um diese Bewertung zu vereinfachen - aber auch zu verbessern. Obwohl er die Vorzüge derartiger Abkommen grundsätzlich anerkennt, verzichtet der Berichterstatter nicht auf eine differenzierte Herangehensweise und fordert mehrfach einen konstruktiven Dialog zwischen Kommission und Parlament.
Artur Zasada (PPE), schriftlich. – (PL) Ich begrüße die Ergebnisse der heutigen Abstimmung, insbesondere angesichts der Tatsache, dass ich der Berichterstatter des Dokuments über das Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten war, bei dem es sich um ein Dokument von besonderer Bedeutung handelte. Die Luftverkehrsmärkte der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten machen zusammen 60 % des weltweiten Luftverkehrs aus. Die zukünftige Öffnung des Marktes für Luftfahrtunternehmen aus der EU und den USA auf diskriminierungsfreier Basis, wird Fluggästen und Luftfrachtgesellschaften bessere Dienstleistungen bieten, bedeutende wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen und Arbeitsplätze schaffen. Leider war das Europäische Parlament an den Verhandlungen über das EU-US-Abkommen nicht beteiligt und konnte daher keinen Einfluss auf die Inhalte des Dokuments nehmen. Dies ist eine inakzeptable Situation. Daher stimme ich der Hauptthese des Simpson-Berichts über internationale Luftverkehrsabkommen zu, der heute angenommen wurde. Das Europäische Parlament hätte von Anfang an in die Verhandlungen mit einbezogen werden sollen, oder hätte zumindest fortwährend über deren Verlauf informiert werden sollen.
Empfehlung für die zweite Lesung: Saïd El Khadraoui (A7-0171/2011)
Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. – (PT) Angesichts der neuen Elemente, die der Rat eingebracht hat, insbesondere im Hinblick auf die Zweckbindung der Einnahmen, die größere Transparenz und Anreize für die Flottenerneuerung, das Fahrzeugfassungsvermögen und die Möglichkeit einer effektiven Differenzierung der Infrastruktur, unterstütze ich diesen Bericht. Die Eurovignette III wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, sofern sie dies wünschen, Straßennutzern auch bestimmte externe Kosten, nämlich für Umweltbelastung, Luftverschmutzung und Lärmbelastung, in Rechnung zu stellen, sodass schließlich das Verursacherprinzip im Straßenverkehr eingeführt wird. In Erwartung des Weißbuchs erfordern die jetzt geplanten Rechtsvorschriften von den Mitgliedstaaten und der Kommission, die nächsten Schritte hin zu einem nachhaltigeren und interoperationellen Verkehrssystem einzuleiten, mit einem harmonisierten Gebührensystem, durch das externe Kosten internalisiert werden.
Sophie Auconie (PPE), schriftlich. – (FR) Mit dem Entwurf einer Richtlinie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (die Eurovignetten-Richtlinie) werden die Mitgliedstaaten jetzt Gebühren für verkehrsbedingte Luftverschmutzung und Lärmbelastung erheben können. Diese Maßnahme, die das Verursacherprinzip anwendet, zielt darauf ab, die schrittweise Erneuerung der Lastwagen auf unseren Straßen zu fördern. Sie könnte außerdem eine neue Finanzierungsquelle für sauberere Transportformen wie Züge und Wasserstraßen darstellen. Deshalb habe ich für den Bericht von Saïd El Khadraoui gestimmt. Ich fordere jedoch, dass die Mitgliedstaaten bei der Einführung der Eurovignette Zurückhaltung üben: Es darf dadurch nicht die wirtschaftliche und finanzielle Solidität der Speditionsunternehmen oder von Unternehmen, die die Dienste von Spediteuren in Anspruch nehmen, gefährdet werden.
Liam Aylward (ALDE), schriftlich. – (GA) Die meisten aus Irland stammenden Waren, die auf dem EU-Markt verkauft werden, werden über das Straßennetz transportiert, und aus diesem Grund habe ich gegen die in diesem Bericht empfohlenen Maßnahmen gestimmt, weil sie für die irischen Spediteure, Exporteure und Produzenten übermäßige Kosten zur Folge hätten. Die Eurovignetten-Richtlinie beinhaltet bereits Gebühren, aber die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, diese Gebühren zu erheben. Die Eurovignette umfasst gegenwärtig 15 000 km der europäischen Autobahnen, einschließlich der Hälfte der Autobahnen mit Autobahnmaut in der EU. Auch wenn ich es befürworte, dass Luftverschmutzung und Lärmbelastung angegangen und die Menschen zur Nutzung sauberer Fahrzeuge ermutigt werden, würde eine Ausweitung dieser Richtlinie und die Aufnahme von Gebühren für Luftverschmutzung und Lärmbelastung dazu führen, dass die irischen Spediteure, die irische Waren nach Europa transportieren, erheblich darunter leiden würden.
Viele irische Waren werden international exportiert und die zusätzlichen Kosten, die im Bericht vorgeschlagen werden, könnten den irischen Export- und Transportunternehmen erheblichen Schaden zufügen und könnten denjenigen kleinen Unternehmen, die derzeit nur eine kleine Gewinnspanne erzielen, den Todesstoß versetzen.
Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. – (LT) Ich habe für diesen Gemeinsamen Standpunkt zur Eurovignetten-Richtlinien gestimmt, der in zweiter Lesung vom Rat und vom Parlament vorgelegt worden ist. Die Richtlinie zielt hauptsächlich darauf ab, es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, Straßennutzern bestimmte externe Kosten in Rechnung zu stellen, also, anders gesagt, das Verursacherprinzip einzuführen, und außerdem den Mitgliedstaaten zusätzliche Möglichkeiten zu bieten, um ihre nationalen Gebührensysteme für den Straßenverkehr effizienter zu gestalten. Ich begrüße die Ziele, die Umweltbelastung zu reduzieren und das Verursacherprinzip auf dem Gebiet des Straßenverkehrs einzuführen. Ich habe außerdem den Vorschlag unterstützt, die aus der Eurovignetten-Gebühr erzielten Einnahmen für die Verwendung für Investitionen in die Straßeninfrastruktur zu bestimmen, und um das Verkehrswesen umweltfreundlicher zu machen. Die Förderung des nachhaltigen Verkehrs ist ein zentrales Element der gemeinsamen Verkehrspolitik. Zu diesem Zweck sollten wir den Beitrag des Verkehrssektors zum Klimawandel und seine negativen Auswirkungen reduzieren – insbesondere Staus, die die Mobilität einschränken, sowie Luftverschmutzung und Lärmbelastung, die Gesundheits- und Umweltschäden verursachen.
Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich. – (FR) Obwohl ich die Einigung, die im Hinblick auf die Eurovignetten-Richtlinie erzielt worden ist, begrüße, bin ich dennoch bei weitem nicht zufrieden. Durch die Billigung des Konsens, der zwischen dem Parlament und dem Rat erzielt worden ist, setzen wir langen Jahren der Verhandlungen ein Ende. Das ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung, aber es ist eine minimalistische Einigung, der es an Schlagkraft fehlt! Tatsächlich werden die Mitgliedstaaten nur die Möglichkeit haben, schweren Nutzfahrzeugen die externen Kosten, die sie verursachen, in Rechnung zu stellen, aber sie werden keineswegs dazu verpflichtet sein. Tatsache ist jedoch, dass die Idee jetzt auf dem Markt ist, und das ist der wirklich positive Punkt, durch den ich für den Kompromiss stimmen kann. Durch die Einführung des Verursacherprinzips für schwere Nutzfahrzeuge ebnet die Richtlinie den Weg für die Anerkennung der Internalisierung von externen Kosten, die durch den Verkehr verursacht werden, in unseren öffentlichen Politikbereichen. Der Grundsatz der Transparenz bei den Einnahmen und Investitionen ist auch offiziell, was, wie wir hoffen, bei der Bewertung von öffentlichen Politikbereichen Schule machen wird: Tatsächlich werden die Mitgliedstaaten der Kommission regelmäßig Bericht erstatten müssen. Der niedrige Schwellenwert für die Zuweisung von Einnahmen für das Netz des transeuropäischen Verkehrs (TEN-T) (15 %) ist jedoch bedauerlich. Darüber hinaus werden wir sicherstellen müssen, dass die von den Mitgliedstaaten gemachten Zusagen, Einnahmen in nachhaltige Projekte zu investieren, eingehalten werden.
Sergio Berlato (PPE), schriftlich. – (IT) Der Bericht, den wir heute diskutieren, ist besonders wichtig, weil er die Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren von schweren Nutzfahrzeugen vorsieht. Meiner Ansicht nach ist die Einreichung dieses Vorschlags für eine neue Richtlinie, die ein Ergebnis des zwischen dem ungarischen Ratsvorsitz, der Kommission und dem Parlament erzielten Kompromisses ist, sehr schädlich für die italienische Wirtschaft, da Italien für etwa ein Drittel des gesamten Warenverkehrs, der auf den Straßen Europas befördert wird – oder ungefähr 200 Mrd. EUR jährlich –, verantwortlich ist.
Sobald die Richtlinie in den europäischen Transitländern umgesetzt worden ist, werden die nach Italien eingeführten und aus Italien ausgeführten Waren mit zusätzlichen Gebühren belastet werden. Ich teile die kritische Sichtweise der italienischen Regierung: Sie ist der Ansicht, dass es in einer Zeit von großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten, wie wir sie jetzt erleben, keineswegs weise ist, auf einen Wirtschaftsbereich einzuschlagen, der unseren Markt unterstützt. Meiner Meinung nach haben die kleinen Durchbrüche, die mit dem Kompromiss erzielt worden sind, keinen echten Einfluss auf einen Text, der sowohl für das italienische System als auch für das Speditionsgewerbe äußerst nachteilig ist. Darüber hinaus ist die Wirksamkeit der Maßnahme noch nicht erwiesen: Der Straßentransport und die damit verbundenen Kosten der Umweltbelastung werden weiter steigen, bis ein intermodales Infrastrukturnetz entwickelt wird.
John Bufton (EFD), schriftlich. – Ich habe gegen diesen Änderungsantrag gestimmt, da es zwingend erforderlich ist, dass der Kommission nicht erlaubt wird, Fähigkeiten zur Erzielung von Steuereinnahmen zu entwickeln, auch nicht durch eine indirekte Gebühr, insbesondere ohne die einmütige Zustimmung des Rates. Im Vereinigten Königreich beteiligen wir uns derzeit nicht am Eurovignetten-System. Die Regierung in Westminster erwägt jedoch die Möglichkeit, 2015 eine LKW-Maut in Übereinstimmung mit europäischem Recht einzuführen. Die Kommission hat sich jedoch das Recht vorbehalten, die Kohlenstoffdioxidabgabe 2013 obligatorisch zu machen. Ich möchte nicht, dass Bürgerinnen und Bürger des Vereinigten Königreichs zu irgendeiner Form von EU-Steuer ihren Beitrag leisten.
Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. – (PT) Die Erhebung einer Gebühr von schweren Nutzfahrzeugen ist eine Maßnahme, die die Länder in Randlage benachteiligt, wie Griechenland, Italien, Spanien und Portugal. Das sind allgemein die Länder, die am stärksten von der Finanzkrise getroffen worden sind, die zu einer Haushalts- und Wirtschaftskrise geführt hat. Angesichts dieser Tatsachen stimme ich gegen den vorgelegten Bericht, da ich der Ansicht bin, dass eine ungleichmäßige Erhebung solcher Gebühren ungerecht ist, wenn man bedenkt, dass die Länder in Randlage den Großteil der Einnahmen generieren würden, wovon die Länder in Mitteleuropa profitieren würden.
George Sabin Cutaş (S&D), schriftlich. – (RO) Ich habe gegen den Bericht El Khadraoui über die Erhebung von Gebühren von schweren Nutzfahrzeugen gestimmt, da der Vorschlag es erlaubt, dass Zollbarrieren eingeführt werden, wodurch die Kosten für Frachtunternehmen in den Mitgliedstaaten in Randlage steigen werden. Die Richtlinie wird es den Mitgliedstaaten außerdem erlauben, Ausgleichszahlungen für diese Gebühren anzubieten, die zu einer Verzerrung des Wettbewerbs zwischen Unternehmen aus verschiedenen Mitgliedstaaten der EU führen könnten.
Marielle De Sarnez (ALDE), schriftlich. – (FR) Das Parlament hat soeben grünes Licht gegeben für neue Rechtsvorschriften für Gebühren für den Straßenverkehr und hat es somit ermöglicht, die Entwicklung und Finanzierung einer geeigneteren Verkehrspolitik im Hinblick auf Umweltauflagen betreffend Umweltbelastung und Lärm sicherzustellen. Während die Straßentransportunternehmen jetzt die Kosten für von Lastwagen erzeugte Luftverschmutzung und Lärmbelastung werden tragen müssen, werden die Mitgliedstaaten im Gegenzug verpflichtet sein, die aus diesen Gebühren erwirtschafteten Einnahmen in ein gesamteuropäisches Verkehrsnetz zu reinvestieren und insbesondere in effektivere und umweltfreundlichere Verkehrssysteme. Diese Gebühren sind ein Fortschritt, aber sie reichen nicht aus. Es ist an der Zeit, dass die Mitgliedstaaten sich dafür einsetzen, eine echte Politik für den Ausbau des Güterverkehrs umzusetzen und auf diese Weise die Schienen- und Straßenverkehrsinfrastruktur konsequent zu nutzen.
Anne Delvaux (PPE), schriftlich. – (FR) Das Europäische Parlament hat heute die Überprüfung der Eurovignetten-Richtlinie mit großer Mehrheit gebilligt. Der Text legt fest, dass schwere Nutzfahrzeuge die Kosten für die Luftverschmutzung und die Lärmbelastung tragen sollen. Die heute angenommene Vereinbarung autorisiert die Mitgliedstaaten in der Tat dazu, von Straßentransportunternehmen zusätzlich zu den Gebühren für die Nutzung der Autobahninfrastruktur auch für die Kosten der Luftverschmutzung und Lärmbelastung Gebühren zu erheben.
Auch wenn dies eine bedeutende Änderung ist, so stellt sie nur einen kleinen Schritt in die richtige Richtung dar, weil die Rechtsvorschriften nicht verbindlich sind. Daher sehe ich immer noch neuen Vorschlägen entgegen, die diese neuen Maßnahmen obligatorisch machen und darin die Kosten aller Umweltschäden einschließen und das Verursacherprinzip auf alle Transportformen ausweiten würden.
Der Text drängt außerdem darauf, dass die Einnahmen aus den Mautgebühren tatsächlich genutzt werden. In diesem Zusammenhang hat das Parlament die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, einen Teil der Einnahmen aus den Mautgebühren für die Verbesserung des Verkehrsflusses und der Mobilitätsinfrastruktur zu investieren. Es sollte außerdem möglich sein, die Einnahmen aus diesen Gebühren für Projekte bereitzustellen, die zur Reduzierung der Luftverschmutzung oder sogar der Lärmbelastung beitragen.
Edite Estrela (S&D), schriftlich. – (PT) Ich habe gegen diesen Bericht über die Erhebung von Gebühren von schweren Nutzfahrzeugen gestimmt, da ich der Ansicht bin, dass die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Verkehrswegen negative Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft haben könnte, insbesondere in Ländern in Randlage. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass im Straßengüterverkehrssektor bereits verschiedene Steuern und Gebühren zur Anwendung gebracht werden, insbesondere die Verbrauchsteuern auf Kraftstoff, und angesichts des aktuellen Wirtschaftsklimas denke ich, dass die Internalisierung der Kosten des Sektors in Betracht gezogen werden sollte, damit diese Maßnahmen zu einem breiteren Konsens zwischen den verschiedenen betroffenen Parteien führen.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Die Überprüfung der Eurovignetten-Richtlinie macht es erforderlich, dass schwere Nutzfahrzeuge, die europäische Autobahnen benutzen, dem Verursacherprinzip unterworfen werden, wodurch es den Mitgliedstaaten ermöglicht wird, die Kosten für Lärmbelastung und Luftverschmutzung in nationalen Mautgebühren zu berücksichtigen. Diese zusätzlichen Kosten werden wahrscheinlich drei oder vier Cent pro Fahrzeug pro Kilometer betragen. Zu einer Zeit, in der die europäische Wirtschaft schwach ist und die Wettbewerbsfähigkeit entscheidender ist denn je, kann dieses Prinzip dazu führen, dass der Güterverkehr sogar noch teurer wird, insbesondere für die Länder in Randlage, für die die Transportkosten zu den Kosten der Waren addiert werden. Diese Länder sind nicht nur gezwungen, die Kraftstoffkosten zu tragen, sondern sie werden jetzt die zusätzlichen Mautkosten tragen müssen und auf diese Weise an Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Ohne das Umweltproblem zu unterschätzen, scheint dies für mich nicht die richtige Zeit zu sein, um die europäischen Unternehmen mit einer weiteren Gebühr zu belasten.
José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Die Erhebung einer Gebühr von schweren Nutzfahrzeugen ist eine Maßnahme, die die Länder der EU in Randlage benachteiligt, während sie gleichzeitig zusätzliche Einnahmen für die Länder Mitteleuropas sichert. Der Text, auf den man sich während des Trilogs geeinigt hat, ist nicht so negativ für Portugal wie der Vorschlag des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr, da er die Differenzierung auf 175 % und die Hauptverkehrszeiten auf fünf Stunden senkt sowie die Ausnahme für umweltfreundlichere Fahrzeuge um ein weiteres Jahr, also auf vier Jahre, verlängert. Die Erhebung dieser Gebühr wird jedoch weiterhin Realität sein und eine Erhöhung der derzeitigen Kosten für die Länder der EU in Randlage zur Folge haben. Diese neuen Bestimmungen der Eurovignetten-Richtlinie werden es den Mitgliedstaaten ermöglichen, zusätzlich zu Gebühren für die Benutzung von Verkehrswegen für schwere Nutzfahrzeuge eine Gebühr zu erheben, die den Kosten für die verkehrsbedingte Lärmbelastung und Luftverschmutzung entspricht. Diese zusätzlichen Kosten werden wahrscheinlich durchschnittlich drei oder vier Cent pro Fahrzeug pro Kilometer betragen. Für umweltfreundlichere Fahrzeuge wird weiterhin eine Ausnahme gelten. Ich habe gegen den in diesem Bericht enthaltenen Vorschlag gestimmt, da er meiner Meinung nach den Mitgliedstaaten in Randlage schaden wird.
João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Die sehr große Abhängigkeit vom Straßengüterverkehr ist ein echtes Problem; in Portugal ist die Abhängigkeit von dieser Beförderungsart sogar noch größer als im EU-Durchschnitt. Das ist aus ökologischen Gründen und aus Gründen der öffentlichen Gesundheit der Fall, aufgrund der hohen Umweltbelastung, die damit verbunden ist, und aus energiepolitischen Gründen, die mit den schwindenden Erdölreserven und wachsenden Schwierigkeiten, auf diesen Rohstoff zuzugreifen, verbunden sind. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die Diversifizierung der Arten des Gütertransports zu fördern, insbesondere mit einem starken Bekenntnis zum Eisenbahnverkehr. Unglücklicherweise wurde nicht nur versäumt, diese Investitionen zu tätigen, sondern wir haben in einigen Ländern, einschließlich Portugals, auch Desinvestitionen bei diesen Beförderungsarten erlebt. Diese Desinvestitionen nehmen tendenziell infolge der Prozesse der Liberalisierung und Privatisierung noch zu. Dieser Bericht befasst sich mit einigen dieser Probleme, aber er geht über das Bestreben, eine neue Gebühr für schwere Nutzfahrzeuge zu erheben, nicht hinaus, die zu den bereits vorhandenen Gebühren hinzukommen soll, von denen einige kürzlich in Portugal erhöht worden sind. Inwieweit diese Gebühren zum Erreichen der genannten Ziele beitragen, ist zweifelhaft, sie stellen jedoch eine zusätzliche Belastung dar und könnten dazu führen, dass viele Unternehmen angesichts der aktuellen Wirtschafts- und sozialen Krise Insolvenz anmelden werden müssen.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Wir sind uns dessen bewusst, dass die starke Abhängigkeit vom Straßengüterverkehr ein echtes Problem ist; in Portugal ist die Abhängigkeit von dieser Beförderungsart sogar noch größer als im EU-Durchschnitt. Diese Situation muss sich ändern, sei es aus ökologischen Gründen und aus Gründen der öffentlichen Gesundheit, aufgrund der hohen Umweltbelastung, die damit verbunden ist, oder aus energiepolitischen Gründen, also den schwindenden Erdölreserven und den wachsenden Schwierigkeiten, auf diesen Rohstoff zuzugreifen.
Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die Diversifizierung der Arten des Gütertransports zu fördern, insbesondere mit einem starken Bekenntnis zum Eisenbahnverkehr. Einige Länder haben es jedoch nicht nur versäumt, diese Verpflichtung einzugehen, sondern wir haben in einigen Ländern, einschließlich Portugals, auch Desinvestitionen bei diesen Beförderungsarten erlebt, die tendenziell infolge der Prozesse der Liberalisierung und Privatisierung noch zunehmen.
Dieser Bericht befasst sich mit einigen dieser Probleme, aber er beschränkt sich darauf, die Erhebung einer neuen Gebühr für schwere Nutzfahrzeuge anzustreben, die zu den bereits vorhandenen Gebühren hinzukommen soll, von denen einige, wie die verdeckten Gebühren, in Portugal kürzlich erhöht worden sind. Inwieweit diese Gebühren zum Erreichen der genannten Ziele beitragen, ist zweifelhaft, sie stellen jedoch eine zusätzliche Belastung dar und könnten dazu führen, dass viele Unternehmen angesichts der aktuellen Wirtschafts- und sozialen Krise Insolvenz werden anmelden müssen.
Monika Flašíková Beňová (S&D), schriftlich. – (SK) Seit der Annahme des Standpunkts des Europäische Parlaments zur Eurovignette-III-Richtlinie in erster Lesung ist einige Zeit vergangen. Die Richtlinie soll es den Mitgliedstaaten ermöglichen, sofern sie dies wünschen, Straßennutzern auch bestimmte – begrenzte – externe Kosten in Rechnung zu stellen, sodass schließlich das Verursacherprinzip im Straßenverkehr eingeführt wird.
Sie bietet den Mitgliedstaaten außerdem zusätzliche Möglichkeiten, um ihre nationalen Gebührensysteme für den Straßenverkehr effizienter zu gestalten, d. h. ein besseres Instrument zur Steuerung der Verkehrsnachfrage. Im Standpunkt des Rates wurden diese Ziele bestätigt, und es ist jetzt auch wünschenswert, dass die Kommission Schritte unternimmt, die zu einer anhaltenden, nachhaltigen Entwicklung des Verkehrswesens, zu Zusammenarbeit, zu einem harmonisierten System von Mautgebühren und zur weiteren Internalisierung von externen Kosten führen.
Pat the Cope Gallagher (ALDE), schriftlich. – Tatsache ist, dass dieser Vorschlag unverhältnismäßige Folgen für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Randlage, wie Irland, haben wird, da zentral gelegene Mitgliedstaaten die Option haben werden, auf den Eisenbahnverkehr umzusteigen. Der Verband der irischen Exporteure schätzt, dass für einen Lastwagen, der von Irland über Holyhead und Dover auf das europäische Festland hinüberfährt, eine Straßennutzungsgebühr in Höhe von 120 EUR und externe Kosten in Höhe von 30 EUR anfallen. Daher würde durch diese Rechtsvorschriften für eine Hin- und Rückfahrt eine Gebühr von 300 EUR anfallen. Zu den Hauptexportsektoren, die davon betroffen sein werden, gehören der Pharmasektor, der IKT-Sektor, der Medizintechniksektor, der Milchsektor und andere Sektoren der Lebensmittelindustrie. Darüber hinaus sind im Güterkraftverkehrssektor in Irland über 30 000 Menschen beschäftigt. Unterm Strich ist es so, dass diese neuen Veränderungen die Transportkosten für irische Exporte auf die europäischen Märkte erhöhen werden. Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, da die EU nach Möglichkeiten suchen sollte, um unsere Wettbewerbsfähigkeit in Übereinstimmung mit der Strategie Europa 2020 zu verbessern, anstatt Rechtsvorschriften einzuführen, die unsere Wettbewerbsfähigkeit bedrohen.
Roberto Gualtieri (S&D), schriftlich. – (IT) Die Billigung der Richtlinie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge durch das Parlament ist ein Fortschritt für den Schutz der Gesundheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger und eine Verpflichtung dazu, die schädlichen Folgen der Umweltbelastung durch solche Fahrzeuge zu verringern. Zum ersten Mal wurde in diesem Sektor das Verursacherprinzip eingeführt, um ein sichereren und nachhaltigeren Verkehr zu fördern und demzufolge Alternativen wie den Eisenbahntransport voranzutreiben. Im Rahmen des erreichten Kompromisses muss jedoch auch der Schutz des Gütertransportsektors berücksichtigt werden, der nicht übermäßig benachteiligt werden darf. Die Mitgliedstaaten müssen sich daher bemühen, die durch die Eurovignette erzielten Einnahmen effektiver einzusetzen, zum Beispiel durch Investitionen in die Verbesserung der Infrastruktur und durch die Förderung der Nutzung von umweltfreundlicheren Transportfahrzeugen, um sicherzustellen, dass alle betroffenen Sektoren von der Richtlinie profitieren.
Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht meines Kollegen, Saïd El Khadraoui, über die Änderung der EU-Rechtsvorschriften zur Eurovignette gestimmt, wodurch es möglich sein wird, Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge zu erheben. Erstmals wird das Verursacherprinzip im Straßenverkehr eingeführt und es wird möglich sein, von schweren Nutzfahrzeugen, die die Autobahnen der EU benutzen, Gebühren für Lärmbelastung und Luftverschmutzung zu erheben. Das ist eine innovative Initiative, die ich begrüße, da sie es ermöglicht, Umwelt- und Sozialkosten zu berücksichtigen, und da sie nicht ausschließlich auf Infrastrukturkosten beschränkt ist. Dennoch ist es bedauerlich, dass die ehrgeizigen Ziele des Europäischen Parlaments für strenge Umweltauflagen durch den Ministerrat unter dem Vorwand zu hoher zusätzlicher Kosten behindert worden sind. Trotz alledem ist dieser Bericht aus Sicht des Umweltschutzes eine echter Fortschritt.
Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. – (LT) Ich habe dieses Dokument unterstützt, weil es darauf abzielt, für schwere Nutzfahrzeuge je nach Tageszeit, während oder außerhalb der Hauptverkehrszeit, und abhängig von der Lärmbelastung, die von ihnen ausgeht, und ihres Hubraums, Gebühren zu erheben. Mindestens 15 % des durch die Gebühren erwirtschafteten Geldes wird in andere Projekte investiert, die mit der CO2-Reduzierung in Verbindung stehen. Es ist gut, dass wir heute dazu bereit sind, die Auswirkungen des Klimawandels zu verringern, und dass wir auf dem Gebiet des Straßentransports endlich danach streben, das Verursacherprinzip einzuführen. Zweifellos wird dies den Mitgliedstaaten zusätzliche Möglichkeiten bieten, um ihre nationalen Gebührensysteme für den Straßenverkehr effizienter zu gestalten, was bedeutet, dass ein Instrument zur besseren Steuerung der Verkehrsnachfrage entwickelt werden kann. Ich bin aber dennoch der Ansicht, dass diese Instrumente nur für einige wenige zentral gelegene Transitländer der Europäischen Union wirtschaftlich vorteilhaft und günstig sind, und daher vollkommen ungünstig oder weit weniger günstig für eine große Zahl von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die sich nahe der östlichen, südlichen, westlichen und nördlichen Grenze der Europäischen Union befinden. Daher bin ich der Meinung, dass es sinnvoll wäre, diesen Aspekt umfassend zu bewerten, ihn erneut abzuwägen, und ihn erst dann anzunehmen.
Jarosław Kalinowski (PPE), schriftlich. – (PL) Ich würde gerne meine volle Unterstützung für die Richtlinie über die Erhebung von Gebühren für schwere Nutzfahrzeuge zum Ausdruck bringen. Ich möchte insbesondere meine Unterstützung für eine Bestimmung zum Ausdruck bringen, die sehr wichtig für die Umwelt in Europa ist. Ich hoffe, dass die niedrigeren Gebühren für umweltfreundlichere Fahrzeuge die Besitzer von Transportunternehmen, die ihre Flotte noch nicht erneuert haben, dazu motivieren werden, dies zu tun. Darüber hinaus würden Feldfrüchte, die in der Umgebung von stark frequentierten Straßen wachsen, einer weit geringeren Umweltbelastung durch Abgase ausgesetzt sein. Ich denke, dass die höheren Gebühren für die Nutzung eines Straßenabschnitts zur Hauptverkehrszeit ein weiterer positiver Aspekt sind. Dank dieser Einschränkungen werden wir eine höhere Sicherheit auf den Straßen und bessere Fahrbedingungen für alle Verkehrsteilnehmer erreichen. Diese Einschränkungen werden es auch ermöglichen, den Zustand der Infrastruktur zu verbessern, die eben während dieser Hauptverkehrszeit am stärksten beschädigt wird.
Giovanni La Via (PPE), schriftlich. – (IT) Ich habe gegen den vorgeschlagenen Kompromisstext gestimmt und somit einen Standpunkt vertreten, der mit dem Standpunkt der italienischen Regierung übereinstimmt, die sich bereits im Rat der Europäischen Union gegen den Vorschlag ausgesprochen hat. Die Einführung einer weiteren Besteuerung von Transportunternehmern wird einem Sektor, der eine Stütze des italienischen Handelssystems ist, einen schweren Schlag versetzen. Die Erhöhung der Kosten, die dieser Sektor tragen muss, ist gleichbedeutend mit der Erhöhung der Belastung für die Gesellschaft als Ganzes und mit der Benachteiligung unserer Waren, nach denen die Nachfrage dementsprechend fallen wird. Ich glaube nicht, dass dieser Kompromiss die richtige Antwort ist, insbesondere für ein Land wie Italien, das ein Ausgangspunkt für Verkehrsströme ist, die den Wohlstand für unser nationales System schaffen und die durch die Bestimmung angemessener Werkzeuge geschützt werden müssen, die Luftverschmutzung und Lärmbelastung bekämpfen werden, aber auch seine besonderen strukturellen und logistischen Eigenschaften berücksichtigen.
Agnès Le Brun (PPE), schriftlich. – (FR) Ich habe für die Entschließung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge gestimmt, da damit eine Vereinbarung über die Überarbeitung der Eurovignetten-Richtlinie bestätigt wird, die schwer zu erreichen war. Diese Richtlinie von 1999, die 2006 überarbeitet worden ist, hat die Harmonisierung der Gebührenerhebung für schwere Nutzfahrzeuge zum Ziel. Die angenommene Überarbeitung ist ein erster Schritt hin zur Internalisierung von externen Kosten im Straßentransport und somit ein Schritt hin zur Umsetzung des Verursacherprinzips in die Praxis. Gebühren für die verkehrsbedingte Luftverschmutzung und Lärmbelastung werden demnach elektronisch erhoben, abhängig von der Euro-Klasse des Fahrzeugs, der Straßenkategorie und der Stauneigung, zu einem Satz von drei bis vier Cent pro Kilometer. Diese Überarbeitung wird es künftig ermöglichen, den Verkehr durch höhere Gebühren während der Hauptverkehrszeiten (die 175 % über einen Zeitraum von fünf Stunden nicht überschreiten) besser zu steuern, sie sieht aber auch eine entsprechende Senkung der Gebühren außerhalb der Hauptverkehrszeit vor, um zu vermeiden, dass Straßentransportunternehmen finanziell benachteiligt werden. Und schließlich ermutigt die Entschließung Mitgliedstaaten dazu, die erwirtschafteten Beträge zur Finanzierung von bestimmten Arten von nachhaltigen Transportprojekten zu nutzen.
Bogdan Kazimierz Marcinkiewicz (PPE), schriftlich. – (PL) Ich habe für die Eurovignetten gestimmt, weil ich denke, dass derartige Lösungen die vollständige Harmonisierung des europäischen Gebührensystems für schwere Nutzfahrzeuge sicherstellen und auf diese Weise eine problemlose Fahrt durch die Mitgliedstaaten ohne unnötige Verzögerung erleichtern können. Meiner Meinung nach wird die Aufnahme des Verursacherprinzips eine Reduzierung der Umwelt- und Lärmbelastung sicherstellen, die durch schwere Nutzfahrzeuge verursacht wird, die nicht mit Motoren ausgestattet sind, die der Euro-V- oder der Euro-VI-Norm entsprechen, für die keine Gebühr erhoben wird. Darüber hinaus wurde das Prinzip festgelegt, dass die Mitgliedstaaten bestimmen werden können, wofür die aus den Mautgebühren erzielten Einnahmen verwendet werden, und dass mindestens 15 % dieser Einnahmen für die finanzielle Unterstützung von TEN-T-Vorhaben verwendet werden müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Nachhaltigkeit des Verkehrs verbessert wird.
David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der die Wegekostenrichtlinie revidiert, wodurch den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet wird, Kosten für Luftverschmutzung und Lärm zusätzlich zu den Straßennutzungsgebühren in die LKW-Mautgebühr einzubeziehen. Diese Richtlinie wird gewährleisten, dass die Einnahmen aus diesen Gebühren für leistungsfähigere und umweltverträglichere Transportsysteme verwendet werden.
Clemente Mastella (PPE), schriftlich. – (IT) Die Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, sofern sie dies wünschen, Straßennutzern auch bestimmte externe Kosten in Rechnung zu stellen. Dadurch werden die Mitgliedstaaten zusätzliche Möglichkeiten erhalten, um ihre nationalen Gebührensysteme für den Straßenverkehr effizienter zu gestalten, d. h. ein Instrument zur besseren Steuerung der Verkehrsnachfrage. Unserer Ansicht nach ist die politische Entscheidung, auf einen Wirtschaftsbereich einzuschlagen, auf den sich unser Markt stützt, nur um Geld zu verdienen, zu einer Zeit großer wirtschaftlicher Schwierigkeiten nicht sehr klug. Darüber hinaus ist die Art und Weise, auf die diese Herangehensweise die eher in Randlage befindlichen Mitgliedstaaten, die Herkunfts-, Ausgangs- oder Zielländer von Waren sind, benachteiligt und die zentral gelegenen und Transitländer bevorzugt, inakzeptabel. Und schließlich wurde bei der Festlegung des Prinzips nicht berücksichtigt, welche Auswirkungen diese Maßnahmen auf den Verkehrsfluss und infolgedessen auf bestehende Konzessionen haben wird, d. h. es besteht das Risiko, dass der Verkehr sich an andere Orte verlagert. Die Wirksamkeit der Maßnahme wurde nicht bewiesen: Der Straßentransport und die damit verbundenen Kosten der Umweltbelastung werden weiterhin steigen, und aus diesem Grund sind wir, die italienische Delegation der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten), gegen diese Maßnahme.
Marisa Matias (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Diese Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge erheben, die zusätzlich zu den Straßennutzungsgebühren auch einen Betrag enthalten, der den verkehrsbedingten Kosten für Luftverschmutzung und Lärm entspricht. Ich bin der Ansicht, dass das Verursacherprinzip keine Lösung ist, da es sich darauf beschränkt, dem Markt die Entscheidung zu überlassen. Die Zulassung und Legitimierung von Umweltbelastungen, wenn sie für das Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll sind, ist nicht der richtige Weg hin zur Nachhaltigkeit. Ich glaube, dass die Priorität der EU darin bestehen sollte, strengere Maßnahmen gegen Umweltbelastungen einzuleiten, die durch schwere Nutzfahrzeuge verursacht werden, und sich entschieden für den Eisenbahntransport einzusetzen. Statt das Problem der Umweltbelastung zu lösen, verschärft diese Richtlinie die Ungleichheit zwischen den Mitgliedstaaten, indem sie in Randlage befindliche Länder wie Portugal, die Exportländer sind, aber durch die keine wichtigen Transportwege führen, stärker belastet. Ich habe aus diesen Gründen dagegen gestimmt.
Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. – (FR) Dieser Bericht verdient Lob, weil er von den Mitgliedstaaten die Übernahme von Verantwortung verlangt. Erstens dafür, dass er verlangt, dass die Mitgliedstaaten für die Hilfe, die sie Kleinlasterherstellern gewähren, die Verantwortung übernehmen. Das ist eine gute Sache, da diese verantwortungslosen Praktiken aufhören müssen. Zweitens dafür, dass er verlangt, dass über die durch die Eurovignette erzielten Einnahmen Rechenschaft abgelegt wird. Undurchsichtigkeit darf auch dort nicht die Regel sein. Diese Einnahmen müssen ausschließlich für umweltpolitische Maßnahmen vorgesehen sein. Es ist jedoch bedauerlich, dass der Text nicht noch weiter geht. Er enthält fast gar nichts über die Gebührenbefreiung, die den Herstellern von Euro-VI-Fahrzeugen gewährt wird. Schlimmer noch, er wirbt dafür, die Eurovignette in das Handelssystem mit CO2-Emissionen aufzunehmen. Ich stimme für diesen Text, um mich dafür einzusetzen, dass die Arbeit auf diesem Gebiet vorangetrieben wird, und um meiner Zustimmung für das Konzept der Eurovignette Ausdruck zu verleihen, wobei ich diese beiden schwerwiegenden Defizite bedauere.
Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Umweltbelange dürfen niemals aufs Spiel gesetzt werden, aber gleichzeitig können sie nicht von wirtschaftlichen Fragen abgekoppelt werden; umso weniger in dieser Zeit der Krise, in der wir uns immer noch befinden, und von der weiterhin die Länder Südeuropas erschüttert werden, insbesondere mein Heimatland, Portugal. Angesichts dieser Tatsachen kann ich der Annahme des Verursacherprinzips nicht zustimmen, da die Beschäftigten des Güterverkehrssektors in den Ländern in Randlage, insbesondere in Portugal, von dieser Situation massiv betroffen sein werden, jedoch nicht die reicheren Länder Mittel- und Nordeuropas.
Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. – Die Eurovignette III wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, sofern sie dies wünschen, Straßennutzern externe Kosten (Luftverschmutzung, Lärm, Umweltbelastung) in Rechnung zu stellen, sodass schließlich das Verursacherprinzip im Straßenverkehr eingeführt wird. Aufgrund der Tatsache, dass das Abgabensystem undurchsichtig und irrational ist, habe ich dagegen gestimmt.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − In Zeiten zunehmender Globalisierung, in der auch das Verkehrsaufkommen massiv steigt, ist es gerade Mitgliedstaaten, die über sensible Regionen wie etwa im Bereich des Alpentransits verfügen, ein Anliegen, bestimmte externe Kosten Straßennutzern nach dem Verursacherprinzip in Rechnung zu stellen. Gleichzeitig soll damit auch ein Instrument zur besseren Steuerung der Verkehrsnachfrage entstehen. Im vorliegenden Bericht wird ein pragmatischer Ansatz verfolgt, um die vielen verschiedenartigen Wünsche unter einen Hut bringen zu können. In diesem Zusammenhang dürfen jedoch auch die diversen Initiativen für freie Fahrt von sogenannten Giga- oder Megalinern nicht übersehen werden, die mit hohen Infrastrukturkosten einhergehen. Ebenso gilt es, das bis dato eher reine Lippenbekenntnis zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene zu beachten. Diese Faktoren sollte man auch bei der im Vorschlag angeführten Zweckbindung der Einnahmen aus den Infrastrukturgebühren nicht vergessen. Hinsichtlich der Anreize für die Flottenerneuerung gilt es auch zu bedenken, dass wir nicht einerseits unsere heimischen Frachter und Flottenbesitzer einseitig mit strengen Umwelt- und Sicherheitsvorschriften belegen dürfen und die Billig-Konkurrenz dann mit stinkenden Schrott-Fahrzeugen über die Grenze kommt. Da der Bericht hier aber durchaus vernünftig argumentiert, habe ich dafür gestimmt.
Claudio Morganti (EFD), schriftlich. – (IT) Ich habe mich dafür entschieden, gegen diesen Vorschlag zu stimmen, weil er insbesondere auf die kleinsten Transportunternehmen sehr negative Auswirkungen haben würde. Ja, es ist richtig, gegen Umweltbelastungen vorzugehen und zu versuchen, Verkehrsstauungen zu entschärfen, aber die Einführung einer weiteren Steuer ist meiner Ansicht nach eindeutig nicht die beste Lösung. Durch die Einführung dieser „Eurovignette“ ist es sehr wahrscheinlich, dass es nur den größten Transportunternehmen – also denjenigen, denen die meisten Ressourcen zur Verfügung stehen – gelingen wird, zu überleben.
Viele kleine Unternehmen, insbesondere in Italien, laufen Gefahr, den Markt aufgrund der überhöhten Gebühren, die sie zu entrichten hätten, verlassen zu müssen, und das würde sicherlich auch ernsthafte Auswirkungen auf die Beschäftigung haben. Meine Hoffnung ist daher, dass andere europäische Länder sich dem Standpunkt der italienischen Regierung anschließen, die bereits bestätigt hat, dass sie diese Maßnahme nicht umsetzen wird. Die Krise hat dem Speditionsgewerbe großen Schaden zugefügt, und diese neue Steuer wird sicherlich nicht viel zu seiner Erholung beitragen, soweit ich das sehen kann.
Rolandas Paksas (EFD), schriftlich. – (LT) Ich bin mit dem Vorschlag, für schwere Nutzfahrzeuge eine Gebühr entsprechend der Luftverschmutzung und Lärmbelastung, die sie erzeugen, zu erheben, nicht einverstanden. Nach meinem Empfinden wäre es unangebracht, noch eine zusätzliche Steuerbelastung für Transportunternehmen zu schaffen, die von der Finanzkrise schwer getroffen worden sind. Die Gebühr wird nicht nur die Kosten für die Straßeninfrastruktur, die Schadstoffklasse des Fahrzeugs und die Länge der Fahrt widerspiegeln, sondern auch das Umweltbelastungs-, Lärm- und Stauniveau. Darüber hinaus wird die Gebühr nicht nur für Autobahnen des transeuropäischen Verkehrsnetzes gelten, sondern auch für andere Autobahnen und wichtige Straßen. Es sollte die Tatsache berücksichtigt werden, dass eine derartige Richtlinie negative Auswirkungen auf die Einnahmen der europäischen Transportunternehmen haben und die Lieferzeiten verlängern wird. Wegen der genannten Gründe werden die Transportkosten und die Kosten des Güterverkehrs steigen. Außerdem könnte eine Mautgebühr die Nachfrage nach Straßentransport erheblich senken.
Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. – (IT) Die neue Eurovignetten-Richtlinie, die die Umsetzung eines harmonisierten Gebührensystems in den Mitgliedstaaten fördern soll, um die Leistungsfähigkeit und die Umweltfreundlichkeit von schweren Nutzfahrzeugen zu verbessern, wird dazu führen, dass bestimmte Mitgliedstaaten in Randlage, wie Italien, die Ausgangs- oder Zielländer von Waren sind, benachteiligt werden. Aus diesem Grund habe ich gegen den Bericht gestimmt, der die Richtlinie von 1999 ändert. Anstatt den Wettbewerb zu verstärken und gemeinsame Bestimmungen für den Binnenmarkt festzulegen, verzerrt die neue Richtlinie den Wettbewerb zugunsten einiger weniger Mitgliedstaaten, die im Zentrum des Güterverkehrs in Europa liegen. Unter dem Vorwand, CO2-Emissionen reduzieren zu wollen, wird eine Steuer eingeführt, die darauf abzielt, vom Straßentransport zugunsten des Eisenbahn- und intermodalen Transports abzuschrecken. Die Richtlinie ist, zu einer Zeit der wirtschaftlichen Stagnation, zu der wir Maßnahmen ergreifen müssen, um den Sektor neu zu beleben, vom Konzept her sehr schädlich für das gesamte Transportgewerbe.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht präsentiert eine pragmatische Herangehensweise, bei der Annahme der sogenannten Eurovignetten-III-Richtlinie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge keine Zeit mehr zu verschwenden. Dadurch soll der bestmögliche Kompromiss zwischen dem Parlament und dem Rat erzielt werden. Die vorgeschlagenen Änderungen sind das Ergebnis von Konsultationen mit den verschiedenen Fraktionen. Angesichts dieser Tatsachen habe ich für diesen Bericht gestimmt, da er es den Mitgliedstaaten ermöglichen wird, sofern sie dies wünschen, Straßennutzern auch bestimmte – begrenzte – externe Kosten in Rechnung zu stellen, sodass schließlich das Verursacherprinzip im Straßenverkehr eingeführt wird. Er wird den Mitgliedstaaten zusätzliche Möglichkeiten bieten, um ihre nationalen Gebührensysteme für den Straßenverkehr effizienter zu gestalten, d. h. ein besseres Instrument zur Steuerung der Verkehrsnachfrage. Diese Ziele wurden im Standpunkt des Rates bestätigt. Hervorzuheben ist der Vorschlag der Zweckbindung der Einnahmen aus den Infrastrukturgebühren und den Gebühren für externe Kosten, insbesondere für den nachhaltigen Verkehr und das transeuropäische Verkehrsnetz. Eine wirksame Zweckbindung der Einnahmen, durch die die Rechenschaftspflicht und die Transparenz erhöht werden, steigert nicht nur die Akzeptanz in der Öffentlichkeit, sondern wird auch die Verringerung der externen Kosten des Straßenverkehrs vorantreiben.
Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. – (IT) Durch die Änderung der Richtlinie 1999/62/EG wird es den Mitgliedstaaten auch möglich sein, Straßennutzern bestimmte – begrenzte – externe Kosten in Rechnung zu stellen, sodass schließlich das Verursacherprinzip im Straßenverkehr eingeführt wird. Das bietet den Mitgliedstaaten zusätzliche Möglichkeiten, um ihre nationalen Gebührensysteme für den Straßenverkehr effizienter zu gestalten, d. h. ein Instrument zur besseren Steuerung der Verkehrsnachfrage. Mautgebühren für den Verkehrssektor werden daher die mit Luftverschmutzung und Lärmbelastung verbundenen Kosten sowie die Infrastrukturkosten widerspiegeln.
Diese Kosten werden weiterhin einige Ausnahmen erlauben, vorausgesetzt, dass der Mitgliedstaat, der sie beantragt, einen guten Grund dafür hat. Es wird Anreize zur Förderung der Flottenerneuerung bei schweren Nutzfahrzeugen geben, die Befreiung von Gebühren für Luftverschmutzung für schwere Nutzfahrzeuge mit weniger stark verschmutzenden Motoren, und schließlich kann auch die Mautgebühr je nach Dauer der Fahrt variieren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass schwere Nutzfahrzeuge bestimmte Straßenabschnitte während der Hauptverkehrszeiten umfahren. Die aus den höheren Gebühren erzielten Einnahmen werden in die Verkehrsinfrastruktur investiert werden müssen, wobei zunächst mindestens 15 % der Einnahmen für TEN-T-Vorhaben verwendet werden sollen. Aus diesen Gründen, und um eines besseren Straßensystems in Europa willen, habe ich für die Änderung der Richtlinie gestimmt.
Miguel Portas (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Diese Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Gebühren von schweren Nutzfahrzeuge erheben, die zusätzlich zu den Straßennutzungsgebühren auch einen Betrag enthalten, der den verkehrsbedingten Kosten für Luftverschmutzung und Lärm entspricht. Ich bin der Ansicht, dass das Verursacherprinzip keine Lösung ist, da es sich darauf beschränkt, dem Markt die Entscheidung zu überlassen. Die Zulassung und Legitimierung von Umweltbelastungen, wenn sie für das Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll sind, ist nicht der richtige Weg hin zur Nachhaltigkeit. Ich glaube, dass die Priorität der EU darin bestehen sollte, strengere Maßnahmen gegen Umweltbelastungen einzuleiten, die durch schwere Nutzfahrzeuge verursacht werden, und sich entschieden für den Eisenbahntransport einzusetzen. Statt das Problem der Umweltbelastung zu lösen, verschärft diese Richtlinie die Ungleichheit zwischen den Mitgliedstaaten, indem sie in Randlage befindliche Länder wie Portugal, die Exportländer sind, aber durch die keine wichtigen Transportwege führen, stärker belastet. Ich habe aus diesen Gründen dagegen gestimmt.
Paulo Rangel (PPE), schriftlich. – (PT) Der Vorschlag zur Änderung der Eurovignetten-Richtlinie, um den es hier geht, zielt darauf ab, das Verursacherprinzip im Straßenverkehr einzuführen, wodurch es den Mitgliedstaaten ermöglicht wird, die Kosten für Lärmbelastung und Luftverschmutzung in ihre nationalen Mautgebühren einzubeziehen, was bedeutet, dass für schwere Nutzfahrzeuge eine weitere Gebühr erhoben wird. Diese Maßnahme benachteiligt die Länder der Europäischen Union in Randlage, was sich vor dem Hintergrund der Finanzkrise, die wir gegenwärtig erleben, besonders negativ auswirkt. Aus diesen Gründen habe ich gegen diesen Bericht gestimmt.
Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. – (FR) Ich habe für diesen Kompromiss über die Überarbeitung der Eurovignetten-Richtlinie gestimmt, der die Einführung von Mautgebühren für schwere Nutzfahrzeuge nach dem Verursacherprinzip zum Ziel hat.
Die Mitgliedstaaten werden dann die Möglichkeit haben, Kosten für verkehrsbedingte Luftverschmutzung und Lärm in Steuern oder Mautgebühren zu berücksichtigen, wogegen bisher nur Straßennutzungsgebühren erhoben werden konnten. Die Kompromissvereinbarung bleibt hinter den Zielen des Europäischen Parlaments zurück, und sie allein wird nicht den Straßentransport revolutionieren, für den die Mitgliedstaaten eindeutig noch nicht bereit sind, die tatsächlichen Kosten ihres ökologischen Fußabdrucks zu zahlen.
Im Durchschnitt sollten die zusätzlichen Kosten für Transportunternehmen 4 Cent pro Fahrzeugkilometer nicht überschreiten, und die umweltfreundlicheren Fahrzeuge, die außerhalb der Hauptverkehrszeiten fahren, würden davon ausgenommen sein. Und dennoch ist diese Reform in Vergessenheit geraten, bis der belgische Ratsvorsitz sie wieder auf die Tagesordnung des Rates gesetzt hat. Ich begrüße den Fortschritt, der gemacht worden ist, als positiven ersten Schritt hin zu einem nachhaltigeren Straßentransportsystem.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – (ES) Der Grund, weshalb wir für diese Richtlinie gestimmt haben, ist, weil wir uns weigern, die abwegigen Argumente zu akzeptieren, die die Spanische Sozialistische Arbeiterpartei (PSOE) und die Volkspartei (PP) in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit der Branche vorgebracht haben. Jede Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit macht es auch erforderlich, Anreize für Investitionen in effizientere Beförderungsmittel und faire Wettbewerbsregeln zu schaffen und die sozialen und Umweltkosten der allgemeinen Wirtschaftstätigkeit zu internalisieren. Die Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz hat immer die Internalisierung der Kosten angestrebt, und dass Waren einen Preis haben, der sowohl aus sozialer als auch aus ökologischer Sicht fair ist.
Wir sind uns bewusst, dass der Minimalvorschlag deutlich hinter unseren Zielen zurückbleibt, aber unser Votum ist auch ein Ausdruck unserer Zuversicht, dass der Prozess hier nicht enden wird, und dass durch die Anerkennung der Notwendigkeit zur Internalisierung der Transportkosten ein wichtiger Schritt gemacht worden ist. Wir ermahnen die Mitgliedstaaten auch, dass sie noch weiter gehen müssen, indem sie Rechtsvorschriften einführen, die zu gerechteren und effizienteren Steuersystemen führen, die alle erwähnten externen Kosten berücksichtigen, und wir fordern die Kommission nachdrücklich auf, ihre Arbeit fortzusetzen, damit ihr zukünftiger Vorschlag zu diesem Thema sich als ehrgeiziger erweisen kann.
Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. – (IT) Die Empfehlung stellt die letzte Phase des Verfahrens zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (Eurovignette) dar. Sie ist das Ergebnis langwieriger Konsultationen und Kompromisse mit den verschiedenen Fraktionen. Durch die Erhebung von Gebühren für verkehrsbedingte externe Kosten von Straßennutzern haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ihre nationalen Gebührensysteme für den Straßenverkehr effizienter zu gestalten, d. h. sie sind besser in der Lage, die Verkehrsnachfrage zu steuern. Darüber hinaus trägt das Verursacherprinzip dazu bei, das Bewusstsein der Straßennutzer in dem Sektor für ihre Verpflichtungen zu wecken. Abschließend möchte ich sagen, dass die Unterstützung der Öffentlichkeit größer sein wird, wenn die zusätzlich erzielten Einnahmen aus den Infrastruktur- und den externen Kosten auf transparente Weise und effektiv verwendet werden, und das würde auch dazu beitragen, die externen Kosten des Straßentransports schneller zu senken.
Vilja Savisaar-Toomast (ALDE), schriftlich. – (ET) Die Besteuerung schwerer Nutzfahrzeuge, die vor der heutigen Abstimmung debattiert worden ist, ist ein weiteres Beispiel dafür, wie etwas, das ursprünglich ein sehr guter Grundsatz war, letztendlich zu einem sehr schwachen Grundsatz geworden ist und einen großen Teil seiner Wirkung verloren hat. Ich denke, dass die erhobenen Steuern eher für die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur hätten investiert werden sollen, aber leider hat der Rat, wie so oft, in dieser Hinsicht keine guten Ideen.
Viele Länder sehen darin eine Gelegenheit, zusätzliche Steuereinnahmen zu erzielen, die für viele verschiedene Zwecke verwendet werden können. Es ist eine sehr positive Entwicklung, dass die Verabschiedung dieser Richtlinie der Situation in Estland ein Ende setzt, wo Fahrzeuge aus anderen Ländern in Estland keine Steuern zahlen, aber unsere Fahrzeuge in anderen Ländern Steuern zahlen. Obwohl dieser Bericht im Laufe des Verfahrens in vielerlei Hinsicht abgeschwächt worden ist und das Parlament bei mehreren Bestimmungen nachgeben musste, ist dies dennoch ein großer Fortschritt, und ich fühle mich verpflichtet, ihn uneingeschränkt zu unterstützen.
Olga Sehnalová (S&D), schriftlich. – (CS) Ich habe für den Bericht gestimmt. Es ist ein Kompromiss, der auf dem Verursacherprinzip basiert, oder, anders gesagt, auf dem Prinzip, es zu ermöglichen, dass für bestimmte externe Kosten des Verkehrs, etwa in Form von Umweltbelastungen, Lärm und Verkehrsstaus, Gebühren erhoben werden. Die Berücksichtigung der externen Kosten des Verkehrs ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Catherine Stihler (S&D), schriftlich. – Herr El Khadraoui hat bei diesem Bericht ausgezeichnete Arbeit geleistet. Die einzige Möglichkeit, wie wir bei der Bekämpfung des Klimawandels Fortschritte machen können, ist durch die Erstellung verantwortungsvoller Berichte wie dies einer ist, in denen diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden, die die Umwelt am stärksten belasten, und aus diesem Grund war ich in der Lage, diesen Bericht zu unterstützen.
Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. – (PT) Die Erhebung einer Gebühr von schweren Nutzfahrzeugen für die Benutzung bestimmter Verkehrswege unter den Bedingungen des Dokuments des Europäischen Parlament, über das heute im Plenum abgestimmt worden ist, stellt eine Erhöhung der Kosten für die Nutzung derartiger Transportarten dar. Die Eurovignette ist eine Maßnahme, die die Länder in Randlage zu einer Zeit, in der diese Länder eine Periode der wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten durchmachen, benachteiligt, während sie gleichzeitig zusätzliche Einnahmen für die Länder Mitteleuropas sichert.
Die Überarbeitung der Richtlinie in Übereinstimmung mit dem Standpunkt des Parlaments wird erhebliche negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung mehrerer Mitgliedstaaten, zum Beispiel Portugal, haben. Auch wenn ich anerkenne, dass der endgültige Text, der heute in Straßburg angenommen worden ist, weniger negativ ist, als der Text, auf den man sich zuvor im Parlamentsausschuss geeinigt hat, wird die Einführung dieser Gebühr dennoch Realität werden und eine Erhöhung der bestehenden Kosten für die Länder der EU in Randlage bedeuten.
Aus diesen Gründen, da es sich hierbei um eine Angelegenheit von nationalem Interesse handelt, und als Mitglied des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr des Europäischen Parlaments, habe ich gegen das im Plenum vorgelegte Dokument gestimmt.
Ramon Tremosa i Balcells (ALDE), schriftlich. – Ich habe mich bei der heutigen Abstimmung über die Eurovignette der Stimme enthalten. Ich habe mich enthalten, weil die vorgeschlagenen Maßnahmen im Falle Kataloniens viele kleine und mittlere Unternehmen benachteiligen würden, die nicht die Möglichkeit haben, Waren und Produkte mit der Eisenbahn zu transportieren – insbesondere aufgrund der unterschiedlichen Spurweiten, die ein technisches Hindernis für die Vollendung des Binnenmarktes darstellen –, und ihrem Geschäft erheblich schaden würden.
Viktor Uspaskich (ALDE), schriftlich. – (LT) Bei allen neuen Rechtsvorschriften der EU zur Erhebung von Gebühren für schwere Nutzfahrzeuge muss das Gleichgewicht zwischen den ökologischen Erfordernissen und den Wirtschaftsinteressen der neuen Mitgliedstaaten gewahrt werden. Litauen ist für Europa ein wichtiges Transitland. Der Güterverkehr und hart arbeitende Lastwagenfahrer sind zum Synonym für unser Land geworden. Laut den Angaben der Litauischen Straßenverwaltung hat sich die Zahl der schweren Nutzfahrzeuge auf den Hauptstrecken im Laufe des vergangenen Jahrzehnts verdreifacht, und sie tragen dazu bei, das Rückgrat unserer Wirtschaft zu bilden. Litauen musste bereits unter der Finanzkrise leiden und ein Anstieg der Transportkosten wäre ein schwerer Schlag. Ich stimme dem Berichterstatter zu, dass die Mitgliedstaaten Möglichkeiten erhalten sollten, um ihre nationalen Gebührensysteme für den Straßenverkehr effizienter zu gestalten.
Ich bin mit den im Bericht erwähnten Problemen der Umweltbelastung vertraut und nehme sie sehr ernst, aber zusätzliche Gebühren für Luftverschmutzung und Lärmbelastung sind nicht die Lösung. Das Problem ist viel größer, als der Bericht suggeriert. In vielen Mitgliedstaaten der EU ist es notwendig, die Straßeninfrastruktur weiterzuentwickeln. Gleichzeitig sind in Litauen in den letzten Jahren die für die Straßenverwaltung und -entwicklung vorgesehenen Finanzmittel um über 20 % zurückgegangen.
Jarosław Leszek Wałęsa (PPE), schriftlich. – (PL) Ich habe für die Annahme der Richtlinie gestimmt. Ich denke, dass die Entscheidung, die Finanzierung der Eurovignette um die externen Kosten, also die mit der Umwelt- und Lärmbelastung verbundenen Kosten, zu erweitern, zweckmäßiger als die vorherige Version ist, die ausschließlich auf die Deckung der Kosten der Straßeninfrastruktur beschränkt war. Die Richtlinie begünstigt Transitländer, weshalb die Abgeordneten aus Polen sich über ihre Annahme besonders freuen sollten.
Es sollte außerdem die Tatsache unterstrichen werden, dass die Gebühren umso niedriger sein sollen, je höher die ökologische Kategorie des schweren Nutzfahrzeugs ist. Erfreulicherweise werden Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5-12 Tonnen sowie die Fahrer von Personenkraftwagen von diesen Gebühren befreit sein. Die Mautgebühren werden von der Tageszeit abhängen, was meiner Meinung nach dazu beitragen wird, vom Befahren von Straßenabschnitten abzuschrecken, bei denen während den Hauptverkehrszeiten die Gefahr einer Staubildung besteht.
Eine weitere wichtige Bestimmung der Richtlinie betrifft die Art und Weise, wie die Einnahmen aus den Mautgebühren ausgegeben werden. Diese Gelder sollen wieder in die Verkehrsinfrastruktur investiert werden, ohne Einschränkungen in Bezug auf die Art der Infrastruktur, wobei mindestens 15 % der Einnahmen für TEN-T-Vorhaben vorgesehen sein sollen. Ich denke, dass wir auch langfristige Maßnahmen brauchen, um eine Konvergenz hinsichtlich der Methoden, die alle Gebührensysteme der Mitgliedstaaten für die Berechnung der externen Kosten verwenden, zu erreichen. Das könnte eine Transparenz bei den Signalen sicherstellen, die der europäische Straßentransportsektor erhält.-
Angelika Werthmann (NI), schriftlich. − Aufgrund der positiven Erfahrungen der Schweiz seit Einführung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe im Jahr 2001 gibt es keine Einwände gegen die neue Richtlinie. In der Schweiz gibt es seit 2001 10 Prozent weniger Fahrten, gleichzeitig aber ist die transportierte Gütermenge um 60 Prozent gewachsen, die Emmissionsquote konnte gesenkt werden – eine Win-win-Situation. Die Zweckbindung der Einnahmen soll Öffentlichkeitsakzeptanz fördern und die externen Straßenverkehrskosten verringern.
Iva Zanicchi (PPE), schriftlich. – (IT) Ich habe gegen den vom Berichterstatter, Herrn El Khadraoui, vorgestellten Bericht gestimmt, der die Erhebung einer zusätzlichen Gebühr für die durch schwere Nutzfahrzeuge verursachten Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelastung ermöglicht. Auch wenn ich mit dem Verursacherprinzip einverstanden bin, ist die Erhebung zusätzlicher Autobahngebühren für den internationalen Straßenverkehr, insbesondere ohne die Verpflichtung, die Einnahmen für Investitionen in die Verbesserung der Infrastruktur zu verwenden, während einer Wirtschaftskrise recht fragwürdig. Darüber hinaus hilft der angenommene Text nicht denjenigen Mitgliedstaaten, wie Italien, die durch geografische Hindernisse eingeschränkt sind, wodurch es für sie teurer wird, Waren zu importieren und zu exportieren.
Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht wurde unter Berücksichtigung der Tatsache angenommen, dass während der notwendigen Verhandlungen der Berichterstatter die Möglichkeit hatte, sicherzustellen, dass eine Überprüfungsklausel in die Verordnung aufgenommen würde, welche die Möglichkeit berücksichtigt, nach einem Durchführungsbericht der Kommission neue Modelle einzuführen, die eine Vielzahl von Umweltgütern umfassen. Diese Überprüfung sollte 2013 stattfinden. Zusätzlich wurde die Möglichkeit der Abgabe von Schätzungen aufgenommen, die es ermöglicht Lücken zu schließen, sofern Mitgliedstaaten ihre Daten nicht rechtzeitig übermittelt haben.
Elena Oana Antonescu (PPE), schriftlich. – (RO) Ein wissenschaftlich fundierter Umgang mit der Ressourcenknappheit und mit dem Ökosystem wird in Zukunft ein entscheidender Faktor für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der Europäischen Union sein. Umweltökonomische Gesamtrechnungen stellen eine wichtige Datengrundlage für Entscheidungen in der Umweltpolitik dar. Die Notwendigkeit dieser Gesamtrechnungen ergibt sich aus den entscheidenden Funktionen, die die Umwelt hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung und des Wohlergehens der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union hat. Diese Funktionen umfassen die Bereitstellung von natürlichen Ressourcen für die Produktion und den Verbrauch, die Absorption von Abfällen durch Umweltmedien sowie lebensnotwendige Umweltdienstleistungen. Es ist äußerst wichtig, dass diese Wirtschaftlichen und Umweltgesamtrechnungen in allen relevanten politischen Entscheidungen auf europäischer Ebene aktiv zum Einsatz kommen und einen wesentlichen Beitrag zu Folgenabschätzungen, Aktionsplänen, Legislativvorschlägen und anderen bedeutenden politischen Entscheidungsprozessen leisten.
Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Die Umweltgesamtrechnungen verdeutlichen die Wechselwirkungen zwischen den Wirtschafts-, Haushalts- und Umweltfaktoren. Daher müssen sie einen Beitrag zur Politikbewertung leisten, insbesondere indem Daten über die Umweltauswirkungen wirtschaftlicher Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden.
Sophie Auconie (PPE), schriftlich. – (FR) Im politischen Leben geht es darum die bestmögliche Lösung eines auftretenden Problems zu finden ... Aber wie kann das erreicht werden, wenn die Probleme und deren mögliche Lösungen nicht vollständig verstanden wurden? Das gilt insbesondere, wenn auch nicht ausschließlich, für die Umweltpolitik. Politische Entscheidungsträger müssen daher über Daten verfügen, die hinsichtlich der modernen Welt und der Umweltsituation sowohl verlässlich als auch möglichst umfassend sind. Das war die Schlussfolgerung, die der Europäische Rat im Juni 2006 gezogen hat, als er die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten aufgefordert hat, die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf Schlüsselaspekte der nachhaltigen Entwicklung auszudehnen. Ich begrüße diese Initiative und den Vorschlag der Europäischen Kommission, die dazu beitragen werden, unser Wissen zu Luftemissionen, umweltbezogenen Steuern und so weiter zu verbessern.
Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. – (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Eine fundierte Bewertung der europäischen Umweltpolitik ist nur dann möglich, wenn zuverlässige Daten vorliegen. Wichtige politische Initiativen für Umweltgesamtrechnungen umfassen auf EU-Ebene bisher das Sechste Umweltaktionsprogramm, die Strategie der EU für die nachhaltige Entwicklung und verschiedene sektorpolitische Initiativen, die sich auf den Cardiff-Prozess beziehen. Darunter Bereiche wie der Klimawandel, Nachhaltigkeit im Verkehr, in der Natur und in der biologischen Vielfalt, Gesundheit und die Umwelt, Nutzung natürlicher Ressourcen und Abfallwirtschaft, sowie die internationale Dimension der nachhaltigen Entwicklung. In seinen Schlussfolgerungen vom Juni 2006 forderte der Europäische Rat die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, die volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf Schlüsselaspekte der nachhaltigen Entwicklung auszudehnen. Die volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen sollten daher ergänzt werden durch integrierte umweltökonomische Gesamtrechnungen, die vollkommen konsistente Daten liefern. Daher ist es für jeden Mitgliedstaat erforderlich, harmonisierte und umfassende Daten zu erheben, und auf EU-Ebene ist ein völlig harmonisiertes System erforderlich.
Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. – (RO) Eine fundierte Bewertung der europäischen Umweltpolitik ist nur dann möglich, wenn zuverlässige Daten vorliegen. Eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Erhebung dieser Daten ist daher ein notwendiger Schritt. Die bisher auf europäischer Ebene verfügbaren Umweltdaten sollten mittelfristig um zusätzliche Informationen ergänzt werden, um die Möglichkeiten der Politikbewertung zu verbessern. Abfallrecycling und -vermeidung, Luftemissionen und Klimawandel, nachhaltiger Verbrauch und nachhaltige Produktion ließen sich nämlich besser überwachen, wenn hochwertige Daten vorlägen, die Umwelt und Wirtschaft miteinander verknüpfen. Derartige Daten können im Rahmen von Umweltgesamtrechnungen erfasst werden, was jedoch die Mitwirkung jedes Mitgliedstaates und eine vollständige Harmonisierung auf EU-Ebene erfordert.
Die Zielsetzung sollten daher deutlicher gemacht werden, und es sollten kohärentere Perspektiven für die Weiterentwicklung der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen aufgezeigt werden. Diese Gesamtrechnungen sollten einen Beitrag zur Politikbewertung leisten, indem insbesondere Daten über die Umweltauswirkungen wirtschaftlicher Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden. Die relevanten Informationen können eine wichtige Grundlage für umweltpolitische Entscheidungen bilden.
Vito Bonsignore (PPE), schriftlich. – (IT) Ich begrüße den Vorschlag von Herrn Leinen und habe dafür gestimmt. Die europäische Umweltpolitik wird im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise und der Strategie Europa 2020 zunehmend wichtiger, und eine fundierte Bewertung dieser Politik ist nur dann möglich, wenn zuverlässige Daten vorliegen. Umweltdaten sind das einzige Mittel, die Umweltpolitik zu bewerten, und sie sollten mittelfristig durch zusätzliche verlässliche Daten ergänzt werden.
Darüber hinaus könnten Daten leichter überwacht werden, wenn hochwertige Informationen vorlägen, die Umwelt und Wirtschaft miteinander verknüpfen. Umweltökonomische Gesamtrechnungen könnten einen Beitrag zur Politikbewertung leisten, indem Daten über die Umweltauswirkungen wirtschaftlicher Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden. Diese Informationen werden eine sehr wichtige Grundlage für umweltpolitische Entscheidungen bilden. Mitgliedstaaten werden gebräuchliche Methoden, Klassifikationen und Artikel, die in einem gemeinsamen verbindlichen Rahmen festgelegt sind, einsetzen, und dahingehend ist es äußerst wünschenswert, dass diese neuen Maßnahmen keine zusätzlichen Kosten und keinen weiteren bürokratischen Aufwand mit sich bringen. Wie der Berichterstatter feststellt, ist dieser Verordnungsvorschlag ein Schritt hin zur Erstellung umfassender Umweltökonomischer Gesamtrechnungen.
Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. – (PT) Wegen der nachhaltigen Entwicklung ist es äußerst wichtig, richtige Entscheidungen zu umweltpolitischen Themen zu treffen, und zwar zu denen, die sich auf verlässliche Daten stützen. Ich unterstütze und begrüße daher den Verordnungsvorschlag des Parlaments und des Rates für Europäische Umweltökonomische Gesamtrechnungen, da ich glaube, dass er einen Beitrag zur Politikbewertung leistet, indem insbesondere Daten über die Umweltauswirkungen wirtschaftlicher Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden.
Lara Comi (PPE), schriftlich. – (IT) Die Messung der Luftqualität in unseren Städten und die Durchführung tief gehender Analysen dieser Messungen wären ein Schritt in Richtung transparenterer politischer Entscheidungen. Auch wenn es sich um chemische und physikalische Faktoren handelt, die auf den ersten Blick der Verständigung zwischen Politikern und Wählern wenig Nutzen bringen, ist dieser Indikator tatsächlich das Ergebnis zahlreicher Wirtschaftsentscheidungen: Er zeigt die Konzentration verschmutzender wirtschaftlicher Aktivitäten an, die Zusammensetzung des Energiemix, der in der Produktion und in der Beheizung von Haushalten und Büros genutzt wird, er zeigt die Nutzung von Kraftfahrzeugen und das Management von Straßenverkehrsinfrastruktur und Verkehr, die Isolierung von Gebäuden und die genutzte Materialqualität, sowie das Vorhandensein oder Fehlen von Grünflächen, um nur einige Beispiele zu geben. Die Luftqualität hat einen wesentlichen Einfluss auf die Gesundheitsausgaben und insbesondere auf die Ausgaben für Atemwegs- und Onkologiebereiche. Es ist also ganz deutlich, dass ein Umweltindikator zu einem wirtschaftlichen und politischen Indikator gemacht werden kann. Er kann ferner zu neuen Mechanismen führen, um verantwortungsloses Verhalten zu verhindern und um finanzierungswürdige Projekte zu unterstützen. Diese Zusammenhänge helfen Politikern dabei im öffentlichen Interesse bessere Entscheidungen zu treffen. Der erste Schritt besteht darin, die richtigen Methoden festzulegen, und es ist gut, dass dies getan wird.
Anne Delvaux (PPE), schriftlich. – (FR) Dieser Verordnungsvorschlag geht auf eine Entscheidung des Europäischen Rates vom Juni 2006 zurück. Zu dieser Zeit hatte die EU beschlossen die bestehenden volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auszudehnen und die statistischen Daten zu Schlüsselaspekten der nachhaltigen Entwicklung zusammenzustellen. Um die volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zu ergänzen, hat die Kommission eine Verordnung zur Festlegung von Europäischen Umweltökonomischen Gesamtrechnungen vorgeschlagen.
In Übereinstimmung mit dem Vorschlag der Kommission sollten den Mitgliedstaaten daher die Methodik, gemeinsame Normen, Begriffsbestimmungen, Klassifikationen und Buchungsregeln vorgegeben werden, die in einem verbindlichen Rahmen für jeden Punkt zusammengestellt werden sollten. Ich meine zwar, dass bereits verfügbaren Daten zunächst Vorrang eingeräumt werden sollte (das sind auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene gesammelte Daten), aber ich glaube, sofern die Notwendigkeit für zusätzliche Module aufkommt, die nicht zu unnötiger Bürokratie und zusätzlichen Kosten führen, dass Eurostat in diesem Fall -im Hinblick auf die Einrichtung Umweltökonomischer Gesamtrechnungen auf europäischer Ebene- die Möglichkeit haben sollte, Daten von Mitgliedstaaten zu erheben.
Aus diesem Grund habe auch ich die Einführung dieser neuen Europäischen Umweltökonomischen Gesamtrechnungen begrüßt und vorgeschlagen, dass deren Anwendungsbereich auf andere Module ausgedehnt wird.
Edite Estrela (S&D), schriftlich. – (PT) Ich habe für den Bericht zu Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der EU gestimmt, weil ich glaube, dass es über das Bruttoinlandsprodukt (BIP) hinaus Indikatoren für nachhaltige Entwicklung und Gemeinwohl geben muss, die die Bewertung der europäischen Umweltpolitik ermöglichen.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Mit den Worten des Berichterstatters: „Umweltökonomische Gesamtrechnungen sollten einen Beitrag zur Politikbewertung leisten, indem insbesondere Daten über die Umweltauswirkungen wirtschaftlicher Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden“. Dieser Gedanke ist wichtig und tatsächlich der einzige Weg, um konkrete Daten zu den wirklichen Auswirkungen der Umweltpolitik zu erhalten. Wenn einerseits das Wirtschaftswachstum die Umwelt nicht vernachlässigen kann, dann ist es auch wahr, dass die Umweltpolitik nicht die Augen vor der Wirtschaft und dem Wettbewerb der europäischen Unternehmen und Industrie verschließen oder sie vernachlässigen kann. Ich betrachte die Probleme der nachhaltigen Entwicklung immer durch dieses Prisma, wobei Wirtschaftswachstum und Umweltschutz notwendigerweise zwei Seiten derselben Münze sind. Europa kann und darf das, vor allem derzeit, nicht vergessen.
José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Am 28. September 2009 hat die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel veröffentlicht „Das BIP und mehr: die Messung des Fortschritts in einer Welt im Wandel“, in der sie Maßnahmen für die Schaffung eine Datengrundlage von Umweltgesamtrechnungen der EU vorschlägt, mit Blick auf eine bessere öffentliche Diskussion und eine sachgerechtere Entscheidungsfindung. Ende 2013 sollte die Kommission einen Bericht vorlegen, der sich mit Fragen zur Situation der Wälder beschäftigt, und wie erschöpft unsere Fischereiressourcen sind. Hierfür benötigen wir eine glaubhafte und aktuelle statistische Grundlage, die im Rahmen dieser Verordnung geschaffen werden muss. Der für diesen Vorschlag zu schaffende rechtliche Rahmen wird der EU eine Bewertung der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen unter Berücksichtigung der nachhaltigen Entwicklung ermöglichen. Es war noch nie so wichtig, auf die Unterscheidung zwischen der Umwelt und der Wirtschaft zu achten. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da er neben der Möglichkeit politische Entscheidungen zu erlangen, die umfassender und durchdachter sind, auch das Sprichwort „Wir haben diese Welt nicht von unseren Vorfahren geerbt, wir haben sie von unseren Kinder geliehen“ wiedergibt. Es ist äußerst wichtig, dass wir den zukünftigen Generationen eine gesunde Umwelt hinterlassen.
João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Die Definitionen und Bestimmungen der beschreibenden Indikatoren und Statistiken, die eine Überwachung der Entwicklung von Wirtschafts- und Umweltfaktoren ermöglichen, zusammen mit möglichen Verknüpfungen dieser Faktoren, stellen zweifellos ein nützliches Instrument für die Unterstützung der strategischen Planung, die Definition der öffentlichen Ordnung und die Beschreibung von Wegen zu nachhaltiger Entwicklung dar. Zudem, wie der Berichterstatter feststellt, können und sollten die erhaltenen Daten zur Politikbewertung beitragen, indem die Beurteilung von Umweltauswirkungen wirtschaftlicher Aktivitäten ermöglicht wird. Die erhaltenen Informationen können eine sehr wichtige Grundlage für umweltpolitische Entscheidungen bilden. Dieser Verordnungsvorschlag sieht lediglich die Erhebung und Sammlung von Daten in den Bereichen Luftemissionen, umweltbezogene Steuern nach Wirtschaftstätigkeiten sowie wirtschaftliche Materialflussrechnungen vor. Aus anderen Bereichen könnten weitere Daten erfasst werden. Der Berichterstatter schlägt zu diesem Zweck auch vor, dass Pilotstudien zur Anwendung in der Praxis durchgeführt werden. Berücksichtigt werden sollte aber, dass Anpassungen der nationalen statistischen Systeme und Kosten dafür erforderlich sind. Die Kommission berücksichtigt diese Tatsache anscheinend in ihrem Vorschlag, wenn auch nur teilweise, indem sie gegebenenfalls Ausnahmeregelungen für Mitgliedstaaten vorsieht, um größere Anpassungen vorzunehmen.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Dieser Verordnungsvorschlag sieht lediglich die Erhebung und Sammlung von Daten in den Bereichen Luftemissionen, umweltbezogene Steuern nach Wirtschaftstätigkeiten sowie wirtschaftliche Materialflussrechnungen vor. Aus anderen Bereichen könnten weitere Daten erfasst werden. Der Berichterstatter schlägt zu diesem Zweck auch vor, dass Pilotstudien zur Anwendung in der Praxis durchgeführt werden.
Die Definitionen und Bestimmungen der beschreibenden Indikatoren und Statistiken, die eine Überwachung der Entwicklung von Wirtschafts- und Umweltfaktoren ermöglichen, zusammen mit möglichen Verknüpfungen dieser Faktoren, stellen aber zweifellos ein nützliches Instrument für die Unterstützung der strategischen Planung, die Definition der öffentlichen Ordnung und die Beschreibung von Wegen zu nachhaltiger Entwicklung dar.
Die erhaltenen Daten können und sollten zur Politikbewertung beitragen, indem die Beurteilung von Umweltauswirkungen wirtschaftlicher Aktivitäten ermöglicht wird. Die erhaltenen Informationen können eine sehr wichtige Grundlage für umweltpolitische Entscheidungen bilden.
Berücksichtigt werden sollte aber, dass Anpassungen der nationalen statistischen Systeme und Kosten dafür erforderlich sind. Die Kommission berücksichtigt diese Tatsache anscheinend in ihrem Vorschlag, wenn auch nur teilweise, indem sie gegebenenfalls Ausnahmeregelungen für Mitgliedstaaten vorsieht, um größere Anpassungen vorzunehmen.
Monika Flašíková Beňová (S&D), schriftlich. – (SK) Umweltökonomische Gesamtrechnungen sollten einen Beitrag zur Politikbewertung leisten indem insbesondere Daten über die Umweltauswirkungen wirtschaftlicher Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden. Diese Informationen können eine sehr wichtige Grundlage für umweltpolitische Entscheidungen bilden. Abfallrecycling und -vermeidung, Luftemissionen und Klimawandel, wie auch nachhaltiger Verbrauch und nachhaltige Produktion ließen sich nämlich besser überwachen, wenn hochwertige Daten vorlägen, die Umwelt und Wirtschaft miteinander verknüpfen.
Meiner Meinung nach sollte die bisher freiwillige Erhebung relevanter Daten zur Pflicht werden. Außerdem würde die Einführung eines gemeinsamen Rahmens in diesem Bereich für die Erhebung, Verarbeitung, Übertragung und Bewertung Europäischer Umweltökonomischer Gesamtrechnungen die politische Bewertung der europäischen Umweltpolitik erleichtern.
Elisabetta Gardini (PPE), schriftlich. – (IT) Im Rahmen des Vertrags von Amsterdam wurde der Verknüpfung zwischen der Wirtschafts- und Umweltpolitik große Beachtung geschenkt. Daher sind Faktoren wie nachhaltiger Verkehr und Energieressourcen auch in anderen Sektorpolitiken zu Schwerpunkten geworden. 2006 hat der Europäische Rat die Mitgliedstaaten tatsächlich aufgefordert, die volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf Schlüsselaspekte der nachhaltigen Entwicklung auszudehnen, um möglichst konsistente Daten zur Verfügung zu stellen. Ich habe für diesen Verordnungsvorschlag gestimmt, weil ich glaube, dass er die Arbeit der nationalen Statistikämter erleichtern kann, indem die Erstellung von harmonisierten und zeitnahen Umweltökonomischen Gesamtrechnungsdaten ermöglicht wird. In dieser Hinsicht bedeutet die Annahme einer europäischen Rechtsgrundlage für die Datenerhebung, dass auf europäischer Ebene Schätzungen bezüglich bestehender Verknüpfungen zwischen der Umwelt und der Wirtschaft zur Verfügung gestellt werden können. Schließlich hoffe ich, dass dieses Instrument als weitere Bestätigung der führenden Rolle, die die Europäische Union hinsichtlich der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen international einnimmt, gesehen wird.
Robert Goebbels (S&D), schriftlich. – (FR) Ich habe gegen den Leinen-Bericht gestimmt, der, unter dem Deckmantel der so genannten Umweltstatistiken eine Flut von Informationen entfesselt, die Unmengen von Bürokratie erfordern und das alles im Namen des grünen Evangelikalismus.
Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. – (LT) Umweltökonomische Gesamtrechnungen sollten einen Beitrag zur Politikbewertung leisten, indem insbesondere Daten über die Umweltauswirkungen wirtschaftlicher Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Informationen können eine wichtige Grundlage für umweltpolitische Entscheidungen bilden. In seinen Schlussfolgerungen vom Juni 2006 fordert der Europäische Rat die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf Schlüsselaspekte der nachhaltigen Entwicklung auszudehnen. Dieser Vorschlag der Kommission zu Europäischen Umweltökonomischen Gesamtrechnungen ist ein wertvoller Beitrag zu diesem politischen Ansatz. Eine fundierte Bewertung der europäischen Umweltpolitik ist nur dann möglich, wenn zuverlässige Daten vorliegen. Eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Erhebung dieser Daten ist daher ein notwendiger Schritt. Die bisher auf europäischer Ebene verfügbaren Umweltdaten sollten mittelfristig ergänzt werden, um die Möglichkeiten der Politikbewertung zu verbessern. Abfallrecycling und -vermeidung, Luftemissionen und Klimawandel, nachhaltiger Verbrauch und nachhaltige Produktion ließen sich nämlich besser überwachen, wenn hochwertige Daten vorlägen, die Umwelt und Wirtschaft miteinander verknüpfen. Ich habe mich der Stimmabgabe zu diesem Dokument enthalten, da ich nicht glaube, dass derartige Daten ausschließlich im Rahmen von Umweltgesamtrechnungen erfasst werden können. Es ist von entscheidender Bedeutung, die Mitwirkung jedes Mitgliedstaates und eine vollständige Harmonisierung auf EU-Ebene zu gewährleisten.
David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Umweltökonomische Gesamtrechnungen sollten einen Beitrag zur Politikbewertung leisten, indem insbesondere Daten über die Umweltauswirkungen wirtschaftlicher Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Informationen können eine wichtige Grundlage für umweltpolitische Entscheidungen bilden.
Clemente Mastella (PPE), schriftlich. – (IT) Eine fundierte Bewertung der europäischen Umweltpolitik ist nur dann möglich, wenn zuverlässige Daten vorliegen. Eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Erhebung dieser Daten ist daher ein notwendiger Schritt. Wir meinen insbesondere die Erhebung von Daten in den Bereichen Luftemissionen, umweltbezogene Steuern nach Wirtschaftstätigkeiten sowie gesamtwirtschaftliche Materialflussrechnungen. Aus unserer Sicht sollten Umweltökonomische Gesamtrechnungen einen Beitrag zur Politikbewertung leisten, indem insbesondere Daten über die Umweltauswirkungen wirtschaftlicher Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Informationen können eine wichtige Grundlage für umweltpolitische Entscheidungen bilden. Wir stimmen zu, dass eine Überprüfungsklausel einzuführen ist und dass die Kommission über die Erfahrungen mit der Durchführung der Verordnung in regelmäßigen Abständen berichten sollte. Wir glauben, dass eine Überprüfung der Datenqualität und die Vergleichbarkeit der Daten wichtig sind, um Verbesserungen vornehmen zu können und um eine hohe Qualität der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen zu gewährleisten. Ferner sollten die Entwicklung neuer Module und die Erfahrungen im Rahmen von Pilotstudien angemessen berücksichtigt werden. Der Überprüfungsbericht sollte zum Anlass genommen werden, die Verordnung an neue Entwicklungen und Erfahrungen anzupassen.
Marisa Matias (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Ich bin der Meinung, dass ein besseres Statistikangebot zu den Umweltauswirkungen der Politik der Mitgliedstaaten und der EU notwendig ist und auch zur Berechnung bestimmter Steuern, die die Umweltpolitik unterstützen. Es ist unglücklich, dass Statistik und Steuern unter „Umweltökonomische Gesamtrechnungen“ zusammengefasst werden. Das Ziel dieser Angleichung ist die Einführung des Klimamarktes und seiner Aktienrechte bezüglich der Umweltbelastung. Die Befugnisübertragung an die Kommission zielt ebenso in diese Richtung. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich den Gedanken der notwendigen statistischen Instrumente unterstütze, auch wenn ich die Strategien, denen sie dienen, ablehne.
Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. – (FR) Es muss Einigkeit darüber bestehen, wie statistische Modelle zu Umweltauswirkungen der EU-Politiken sowie der ihrer Mitgliedstaaten erarbeitet werden sollen und auch zu Steuerrechnungen, die bestimmte Umweltstrategien unterstützen. So viel ist klar.
Dennoch ist es bedauerlich, dass Statistiken und Steuern wahllos in „Umweltökonomischen Gesamtrechnungen“ enthalten sind. Der Grund, der hinter dieser mangelnden Unterscheidung steht, ist die Einführung des Klimapakets und sein Handel mit Verschmutzungsrechten. Die Befugnisübertragung an die Kommission geht ebenso in diese Richtung.
Und trotzdem stimme ich für diesen Bericht. Ich möchte die Idee der erforderlichen statistischen Instrumente bestätigen, auch wenn ich die Strategien, denen sie dienen, ablehne.
Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Es ist wichtig, dass Umweltökonomische Gesamtrechnungen einen Beitrag zur Politikbewertung leisten, indem Daten über die Umweltauswirkungen wirtschaftlicher Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Informationen können eine wichtige Grundlage für umweltpolitische Entscheidungen bilden. Wir müssen wissen, wie die Zwecke und Ziele sowie der Beitrag dieses Verordnungsvorschlags zur übergeordneten Strategie „BIP und mehr“ definiert werden. Diese Verordnung sieht lediglich die Erhebung und Sammlung von Daten in den Bereichen Luftemissionen, umweltbezogene Steuern nach Wirtschaftstätigkeiten sowie wirtschaftliche Materialflussrechnungen vor. Dies stellt einen ersten Schritt zur Erstellung umfassender Umweltökonomischer Gesamtrechnungen dar, weil nach Informationen der zuständigen europäischen und nationalen Statistikämter derzeit nur für diese Bereiche europaweit entsprechende Daten abrufbar sind. Es ist daher notwendig, weitere Fortschritte zu machen, damit statistische Daten über die Umwelt zunehmend zuverlässiger werden und zur Verfügung stehen..
Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. – Abfallrecycling und -vermeidung, Luftemissionen und Klimawandel, nachhaltiger Verbrauch und nachhaltige Produktion ließen sich besser überwachen, wenn hochwertige Daten vorlägen, die Umwelt und Wirtschaft miteinander verknüpfen. Die Erhebung relevanter Daten, die bisher auf EU-Ebene freiwillig war, sollte daher vorgeschrieben werden. Des Weiteren sollten die bisher auf europäischer Ebene verfügbaren Umweltdaten mittelfristig ergänzt werden, um die Möglichkeiten der notwendigen Politikbewertung der Europäischen Umweltpolitik zu verbessern. Ich bin mit der Haltung des Berichterstatters einverstanden und habe für diesen Bericht gestimmt.
Rolandas Paksas (EFD), schriftlich. – (LT) Eine geeignete und fundierte Bewertung der europäischen Umweltpolitik ist nur dann möglich, wenn zuverlässige Daten vorliegen. Recycling, Luftemissionen, Klimawandel, nachhaltiger Verbrauch und nachhaltige Produktion müssen dauerhaft überwachen werden, um in ganz Europa einen Fortschritt zu erreichen. Ein System zur Aufbereitung Umweltökonomischer Gesamtrechnungen ist eine der Maßnahmen, welche die Erhebung und Sammlung von Daten in den Bereichen Luftemissionen, umweltbezogene Steuern nach Wirtschaftstätigkeiten sowie gesamtwirtschaftliche Materialflussrechnungen unterstützen Allerdings schafft die Verbindlichkeit dieses System einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Bei der Einführung eines derartigen Systems ist es deshalb notwendig, die Auswirkungen der Anwendung richtig zu beurteilen, die erwünschten Ziele genauer darzustellen und die künftige Richtung, die im Hinblick auf Umweltökonomischen Gesamtrechnungen einzuschlagen ist, genauer festzulegen. Auf die Tatsache, dass die wichtigsten Überwachungs- und Haftungsfunktionen in diesen Bereichen Eurostat erteilt werden, sollte aufmerksam gemacht werden. Die Umsetzung der genannten Funktionen erfordert ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen. Trotzdem müssen wir prüfen, ob der Haushaltsplan der Europäischen Union ausreicht, um zusätzliche finanzielle Mittel für die Erhöhung und Aufrechterhaltung des bürokratischen Apparats zuzuweisen.
Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. – (IT) Ziel dieses Verordnungsvorschlags zu Europäischen Umweltökonomischen Gesamtrechnungen ist die Schaffung von Instrumenten für den Einsatz in der Erreichung bestimmter wichtiger Ziele, wie die Entwicklung einer Europäischen Umweltökonomischen Gesamtrechnungsstrategie und die Erweiterung der Arbeit der statistischen Ämter, die den Verwaltungseinrichtungen Rechnungsdaten zur Verfügung stellen. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da ich der Meinung bin, dass es für die nachhaltigen Entwicklungsziele wichtig ist, Umweltthemen in die EU-Strategien einzubeziehen und volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen zu haben, sowie ein europäisches Programm mit integrierten Umweltökonomischen Gesamtrechnungen in den Bereichen Verkehr, Abfallrecycling und -vermeidung, Luftemissionen, Klimawandel, sowie nachhaltiger Verbrauch und nachhaltige Produktion.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. – (PT) 2006 hat der Rat die EU und ihre Mitgliedstaaten aufgefordert ihre Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf Schlüsselaspekte der nachhaltigen Entwicklung auszudehnen, mit dem Vorschlag kurz- bis mittelfristige Methoden für globale Indikatoren auf der Grundlage der wirtschaftlichen Auswirkungen der umzusetzenden Umweltmaßnahmen zu entwickeln, die zu einer besseren öffentlichen Diskussion und einer sachgerechteren Entscheidungsfindung führen könnten. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da ich mit dem ersten Schritt hin zur Entwicklung umfassenderer Umweltökonomischer Gesamtrechnungen übereinstimme, weil nach Informationen der zuständigen europäischen und nationalen Statistikämter derzeit nur für diese Bereiche europaweit entsprechende Daten abrufbar sind. Weitere prioritäre Module, an denen bereits gearbeitet wird, und für die voraussichtlich in Kürze ebenfalls entsprechende Daten vorgelegt werden können, sollten in einem Arbeitsplan ausgemacht werden, und diese Daten sollten ebenfalls vorgelegt werden, insbesondere Daten über die Umweltauswirkungen wirtschaftlicher Aktivitäten. Abfallrecycling und -vermeidung, atmosphärische Emissionen und Klimawandel sowie nachhaltiger Verbrauch und nachhaltige Produktion ließen sich nämlich besser überwachen, wenn hochwertige Daten vorlägen, die Umwelt und Wirtschaft miteinander verknüpfen. Diese Daten könnten eine wichtige Hilfe bei der Entscheidungsfindung für Umweltmaßnahmen sein.
Aldo Patriciello (PPE) , schriftlich. – (IT) 2006 hat der Rat die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten aufgefordert, die statistischen Daten auf nachhaltige Entwicklung und auf bestehende Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen auszudehnen. In ihrem Bericht von 2009 mit dem Titel „Das BIP und mehr: die Messung des Fortschritts in einer Welt im Wandel“, hat die Kommission selbst verschiedene Maßnahmen vorgestellt, die kurz- und mittelfristig angenommen werden sollten, hinsichtlich der Definition allgemeiner Indikatoren, zur Schaffung einer zuverlässigeren Wissensgrundlage für eine bessere öffentliche Diskussion und für geeignetere politische Maßnahmen. Insbesondere wurden auch Aspekte der Europäischen Umweltökonomischen Gesamtrechnungen angesprochen.
Eine gründliche Bewertung der Europäischen Umweltökonomischen Gesamtrechnungen ist nur auf der Grundlage zuverlässiger Daten möglich, und daher sollten die Mitgliedstaaten mit einer gemeinsamen Methodik und Normen, Begriffsbestimmungen, Klassifikationen und Buchungsregeln ausgestattet sein, die in einem Rahmen entwickelt werden, der für alle Staaten verbindlich ist. Ich stimme für den Vorschlag, weil die zu verfolgenden Ziele und die zukünftige Richtung hinsichtlich der Umweltökonomischen Gesamtrechnung klar festgelegt werden müssen, sodass diese Rechnungen eine unverzichtbare Grundlage für die Umweltökonomische Entscheidungsfindung bilden können.
Phil Prendergast (S&D), schriftlich. – Um eine nachhaltige Entwicklung und sinnvolle Umweltpolitik auf EU-Ebene zu gewährleisten, ist es unerlässlich, dass den politischen Entscheidungsträgern verlässliche Daten über die Umweltauswirkungen wirtschaftlicher Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden ich unterstütze diese Entschließung, da sie eine Reihe effizienter Maßnahmen für die Erhebung umfassenderer Daten vorlegt. Wenn die EU es mit dem Recycling, der Reduzierung von Abfall und der Bekämpfung der Luftemissionen und des Klimawandels ernst meint, dann muss sie tätig werden. Der effektivste Weg, um europäische Ziele in Bezug auf nachhaltige Entwicklung und Umweltpolitik zu erreichen, ist durch eine umfassende Zusammenarbeit zwischen allen Mitgliedstaaten. Daher ist eine Verpflichtung zur Datenerhebung über die Auswirkungen der wirtschaftlichen Aktivitäten durch die Mitgliedstaaten erforderlich. Je genauer und zuverlässiger die zur Verfügung gestellten Informationen sind, desto besser wird unsere Umweltpolitik werden.
Paulo Rangel (PPE), schriftlich. – (PT) Wenn eine nachhaltige Entwicklungspolitik die gewünschte Wirkung haben soll, bedarf es ausreichender Daten für die Entscheidungsfindung um die Annahme der in Betracht gezogenen Lösungen zu erleichtern. Die Mitgliedstaaten müssen daher eine Vielzahl von Indikatoren zusammenstellen, die zusammen ein Gesamtbild der EU in Bezug auf die Umwelt bilden. Das ist das Ziel des Vorschlags der Kommission an das Parlament und den Rat, welcher Gegenstand der Beurteilung durch das Parlament ist. Aus diesen Gründen habe ich für diesen Bericht gestimmt.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Wir haben dafür gestimmt. Der Vorschlag schafft Umweltökonomische Gesamtrechnungen als Satellitenkonten zum ESVG 95 indem die Methodik, gemeinsame Normen, Begriffsbestimmungen, Klassifikationen und Buchungsregeln vorgegeben werden, die für die Erstellung der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen zu verwenden sind. Zunächst sollen die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen, die für den gemeinsamen Rahmen erhoben werden, in den folgenden Modulen gruppiert werden: ein Modul für Luftemissionsrechnungen; ein Modul für umweltbezogene Steuern nach Wirtschaftstätigkeiten; ein Modul für gesamtwirtschaftliche Materialflussrechnungen. Auf der Grundlage unserer Änderungsanträge, die im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit angenommen wurden, enthält der mit dem Rat ausgehandelte Kompromiss zusätzlich zu den ursprünglich vorgeschlagenen Rechnungen eine Anforderung an die Kommission, bis Ende 2013 einen Bericht abzugeben und die Verlängerung der Materialbestandskonten (und nicht nur des Materialflusses) sowie der Ökosystemdienstleistungen zu prüfen. Ein wirklich positiver konkreter Schritt im „Das BIP und mehr“-Prozess ist die Einigung zu dieser Anforderung an die Mitgliedstaaten, Daten in harmonisierter Methodik bereitzustellen.
Angelika Werthmann (NI), schriftlich. − Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen stellen Umweltbezüge aufgrund von Wirtschaftsleistungen und Wohlstandsschaffung her, sie sollen laut Kommissionsvorschlag eine Datenerhebung bei Luftemissionen und umweltbezogenen Steuern vorsehen. Durch die Umweltgesamtrechnung sollen nur die Wechselwirkungen aufgezeigt werden. Nachhaltige Entwicklung in der EU erfordert einen angemessenen Umgang hinsichtlich des Ökosystems und der wachsenden Ressourcenverknappung. Die Bürger müssen über Umweltauswirkungen, welche durch wirtschaftliche Tätigkeiten bedingt sind, informiert werden.
Iva Zanicchi (PPE), schriftlich. – (IT) Ich habe für den Bericht von Herrn Leinen gestimmt. In der Tat hat die Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik in der letzten Zeit mehr Relevanz bekommen, so dass die Menschen der Integration von Wirtschafts-und Umweltpolitik größere Aufmerksamkeit schenken. Klimawandel, Nachhaltigkeit im Verkehr, die Natur, biologische Vielfalt, die Nutzung und Verwertung von Rohmaterialien und natürlichen Ressourcen, wie auch die Abfallwirtschaft haben in den Strategien der Mitgliedstaaten exponentiell an Wichtigkeit zugenommen. Aus diesem Grund können wir die europäische Umweltpolitik und ihre innerhalb der EU angenommen Strategien nur auf ernsthafte und strenge Art bewerten, wenn verlässliche Daten zur Verfügung gestellt werden.