Empfehlung für die zweite Lesung: Saïd El Khadraoui (A7-0171/2011)
Guido Milana (S&D). – (IT) Herr Präsident, ich möchte zum Ausdruck bringen, dass ich grundsätzlich mit der Annahme von Herrn Khadraouis Bericht zufrieden bin.
Meiner Meinung nach repräsentiert er einen Schritt nach vorne in den Bereichen Verbraucher- und Umweltschutz, und zwar auch hinsichtlich der Standpunkte der einzelnen Mitgliedstaaten, die sich manchmal über Verzögerungen beschweren. Meiner Meinung nach hat Europa durch die Annahme dieser Maßnahme im Wesentlichen gezeigt, dass es vielen Mitgliedstaaten voraus ist, die dieser Situation eindeutig in kürzester Abhilfe schaffen müssen.
Ich komme aus einem Land, dessen Regierung im Hinblick auf die Bekundung seines Interessen an dieser Richtlinie eher träge war. Daher hoffe ich, dass der Beschluss des Parlaments produktiv sein und stimulierend wirken wird, damit sich die Einstellung sowie das Maß an Aufmerksamkeit für dieses Thema in der nicht allzu fernen Zukunft erheblich verbessern.
Cristiana Muscardini (PPE). – (IT) Herr Präsident, das „Verursacherprinzip“ ist für die Lösung der durch die industrielle Entwicklung in Europa verschärften Umweltprobleme zweifelsohne von größter Bedeutung. Es ist jedoch nicht immer richtig, sich mit einer einzelnen Kategorie zu befassen; wir müssen auch den Grundsatz verteidigen, dass nicht nur das Transportgewerbe zahlen muss, sondern auch die in Europa, die nicht genug Energie in die Unterstützung eines alternativen Transportsystems stecken.
Es gibt in Europa noch immer zu wenige Programme zur Umstrukturierung des Transportsektors im Hinblick auf ökologischere Lösungen mit einer besseren Umweltverträglichkeit. Zudem fehlen die Ressourcen zur Verbesserung der Effizienz und der Umweltleistung. Aus diesem Grund müssen wir uns wieder einmal daran erinnern, dass wir das Verkehrsaufkommen nicht reduzieren können, da die Anzahl an Fahrten und Transporten erhöht werden muss. Das Transportgewerbe darf also nicht als Einziger für die von anderen verursachten Umweltprobleme zur Kasse gebeten werden.
Ville Itälä (PPE). – (FI) Herr Präsident, man muss dem Berichterstatter, dem Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr sowie natürlich auch dem Parlament zu diesem hervorragenden Rechtstext gratulieren. Dies ist das Ergebnis von Kompromissen, die auf bereitwillige Unterstützung gestoßen sind. Meiner Meinung nach ist es überaus wichtig, dass der Schwerlastverkehr in die Diskussionen um den Klimawandel und eine nachhaltige Entwicklung integriert wird. So können wir der Öffentlichkeit zeigen, dass wir uns tatsächlich Gedanken um die insbesondere während Stoßzeiten und in Staus vom Schwerlastverkehr ausgestoßenen Emissionen und die sich daraus ergebenden Probleme machen.
Eine Sache, der ich im Hinblick auf einen Kompromiss zugestimmt habe, war die Tatsache, dass das Geld, das vom Schwerlastverkehr eingenommen wird, für den Schienen- und Schiffsverkehr ausgegeben werden kann. Dies mag in manchen Fällen möglich sein, jedoch hoffe ich, dass bei der Umsetzung dieser Beschlüsse auf nationaler Ebene erkannt wird, dass der Schwerlastverkehr der Zahler ist. Diese Mittel könnten zur Verbesserung, Reparatur sowie zum Bau von Straßen verwendet werden und würden somit auch dem Schwerlastverkehr zugute kommen.
Pat the Cope Gallagher (ALDE). – Herr Präsident!, die Situation des Schwerlastverkehrs ist in Irland recht ernst. Wir liegen am Rande Europas und sind über zwei Seebrücken an das europäische Festland verbunden, an den diese zusätzlichen Gebühren für die Straßennutzung und Verschmutzung anfallen würde. Laut Verband der Exporteure in Irland würde dies bei Transporten aus Irland zusätzliche Kosten in Höhe von 150 EUR pro einfacher Fahrt bzw. 300 EUR pro Hin- und Rückfahrt verursachen. Irland ist jedoch stark von dieser Art von Transporten sowie von Exporten abhängig. Dadurch werden wir sicherlich weniger wettbewerbsfähig.
Ich bin der Meinung, dass sich die Kommission und der Rat dieser Sache annehmen müssen und auch die Situation der peripheren Regionen berücksichtigen müssen. Für die Mitgliedstaaten auf dem europäischen Festland ist dies kein wesentlicher Punkt, sicherlich jedoch für Irland und andere periphere Länder.
Janusz Władysław Zemke (S&D). – (PL) Herr Präsident, ich möchte klarstellen, dass sich die heute vom Parlament angenommenen Empfehlungen unter den derzeit in Polen existierenden Bedingungen als nicht so unkompliziert erweisen werden. Diese Empfehlungen führen zu einer Erhöhung der Transportkosten, und für Spediteure mit älteren Fahrzeugen wird sich die Situation offensichtlich verschlechtern. Es ist jedoch zu begrüßen, dass zusätzliche Mittel für Investitionen in einen nachhaltigen Verkehr bereitstehen werden sowie vor allem, dass es eine Möglichkeit geben wird, Hochgeschwindigkeitsschienen- und -wasserverbindungen zu bauen. Ich möchte mich jedoch meinen Vorrednern anschließen, die sagten, dass diese Empfehlungen neben positiven auch negative Aspekte haben. Sie werden auch zu einer Reihe von Komplikationen für viele Spediteure in meinem Land führen.
Peter Jahr (PPE). - Herr Präsident! Ich möchte zwei Anmerkungen zur so genannten Eurovignette machen. Zum einen hätte ich mir eine klarere Formulierung dahingehend gewünscht, dass die Finanzmittel, die da eingenommen werden, auch wirklich für den Straßenbau verwendet werden.
Zum Zweiten gehe ich fest davon aus, dass die Regelung, dass die Länder die Kleinlaster zwischen 3,5 und 12 Tonnen von der Wegekostenrichtlinie ausnehmen können, von den Mitgliedstaaten auch respektiert wird. Denn gerade in diesem Bereich – 3,5 bis 12 Tonnen – sind viele Mittelständler unterwegs. Die können eine höhere Kostenbelastung meist nicht mehr tragen. Und die sind in unserem ländlichen Raum oft die tragende Säule für das Arbeitskräftepotential und das unternehmerische Potential.
Jim Higgins (PPE). – Herr Präsident, die Absichten hinter dem Vorschlag der Eurovignette sind gut. Er hat viele lobenswerte Aspekte. Die Reduzierung der Kohlenstoffemissionen von Fahrzeugen ist sehr lobenswert; die Reduzierung von Staus durch den Schwerlastverkehr ist sehr lobenswert; und die Investition von 15 % der Mauteinnahmen im Bereich Infrastruktur ist sehr lobenswert.
Ich hätte diese spezielle Maßnahme gerne unterstützt, musste jedoch dagegen stimmen, da die irische Wirtschaft stark von Exporten abhängig ist, wie mein Kollege Pat the Cope Gallagher bereits erwähnte. Die Maßnahmen der Eurovignette hätten bei einer Annahme in unserem Land katastrophale Auswirkungen. Jegliche zusätzliche Gebühren für irische Spediteure hätten schwerwiegende nachteilige Auswirkungen auf unsere Exporte. Ich denke, dass ich hier von Spanien, Portugal und auch Italien unterstützt werde. Wir sind periphere Staaten. Wir sind absolut von unseren internationalen Märkten abhängig. Die hohen Dieselkosten haben Spediteure an den Rand des Ruins getrieben. Bedauerlicherweise musste ich gegen die Maßnahme stimmen.
Mario Pirillo (S&D). – (IT) Herr Präsident, die heutige Stimmabgabe ist ein bedeutender Schritt hin zur Umsetzung des „Verursacherprinzips“ unter Einbeziehung des Güterkraftverkehrgewerbes, das erheblich zur Umwelt- und Lärmbelastung beiträgt. Trotz der Kritik von Organisationen der Branche bin ich der Meinung, dass der Standpunkt des Rates der beste momentan mögliche Kompromiss ist, wenngleich ich auch hoffe, dass in Zukunft Verbesserungen vorgenommen werden können.
Ich habe dafür gestimmt. Ich muss jedoch betonen, dass wir bessere Möglichkeiten zur Nutzung der Einnahmen finden und die Mitgliedstaaten verpflichten müssen, diese Mittel in die Verbesserung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-T) sowie der Infrastruktur zu investieren, um die Verschmutzung zu reduzieren. Nur so können wir in Zukunft sagen, dass der heutig Beschluss positive Ergebnisse zur Folge hatte.
Antonello Antinoro (PPE). – (IT) Herr Präsident, dank des Vertrages von Amsterdam kommt der Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik eine größere Bedeutung zu. Der Schwerpunkt liegt auf der Integration der Wirtschafts- und Umweltpolitik sowie auf der Integration von Umweltaspekten in andere Politikbereiche.
Zu den wichtigen Bereichen gehören der Klimawandel, nachhaltiger Verkehr, Natur und biologische Vielfalt, Gesundheit und Umwelt, die Nutzung natürlicher Ressourcen und Abfallwirtschaft sowie die internationale Dimension der nachhaltigen Entwicklung. In seinen Schlussfolgerungen vom Juni 2006 hat der Rat die Union und ihre Mitgliedstaaten aufgefordert, die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung auf die grundlegenden Aspekte der nachhaltigen Entwicklung zu erweitern. Die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung muss daher eine integrierte Wirtschafts- und Umweltrechnung mit vollständig kohärenten Daten umfassen.
Ich habe für diesen Verordnungsvorschlag gestimmt, da neue Anwendungsmöglichkeiten für Daten aus volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, Umweltstatistiken und anderen statistischen Bereichen schafft.
Horst Schnellhardt (PPE). - Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe für den Bericht Leinen gestimmt, weil ich davon überzeugt bin, dass wir mit der Erfassung dieser Daten in den einzelnen Ländern sehr viel mehr über die Situation in den Ländern erfahren. Ich habe mich aber deshalb noch einmal gemeldet, weil in einigen Beiträgen bei der Diskussion festgestellt wurde, wir sollten dann nur noch zu diesen Konten kommen und das BIP völlig außen vor lassen.
Hiervor möchte ich warnen. Das ist eine ganz gefährliche Entwicklung. Das Bruttoinlandsprodukt ist ein Zeichen der wirtschaftlichen Entwicklung und des Wohlstands. Und wenn wir dieses überhaupt nicht mehr messen wollen oder nur noch mit sozialen und ökologischen Kriterien messen wollen, dann gehen wir in eine Katastrophe. Also das kann alles nur ergänzend zum BIP sein. Das BIP muss im Mittelpunkt bleiben, so wie wir das im Bericht Rosbach beschlossen haben. Ich denke, das sollte auch hierfür gelten. Das möchte ich nochmals betonen.
Jens Rohde (ALDE). – Herr Präsident, Entschuldigung, könnten Sie mir bitte sagen, bei welchem Thema wir gerade sind? Ich habe es nicht gehört.
(Der Präsident: „Bei Coelho“)
Der Besitzstand von Rumänien/Bulgarien? Vielen Dank.
(DA) Herr Präsident, wir haben heute im Parlament über einen Beschluss abgestimmt, der anerkennt, dass Rumänien und Bulgarien bereit für eine Aufnahme in die Schengen-Zusammenarbeit sind. Ich bezweifle nicht, dass die rein technischen Aspekte vorbereitet sind und dass eine enorme Arbeit im Hinblick auf die Aufnahme geleistet wurde. Meiner Meinung nach gibt es jedoch eine Reihe von Gründen, warum wir die Bedenken von Bürgerinnen und Bürger Europas hinsichtlich der zunehmenden Korruption in vielen Mitgliedstaaten sowie hinsichtlich der zunehmenden grenzüberschreitenden Kriminalität ernst nehmen sollten. Wir hätten diese Situation daher zur Stärkung der polizeilichen Zusammenarbeit sowie zur Bekämpfung von Korruption nutzen sollen, bevor wir daran gehen, den Schengen-Raum zu erweitern. Es geht nicht darum, diese beiden Länder zu kritisieren, sondern darum, die Gelegenheit zu nutzen, Antworten auf einige wichtige Fragen für die besorgten Bürgerinnen und Bürger einzufordern, die den Anstieg der Kriminalität in Europa beobachten, und zwar bevor wir Schengen erweitern.
Clemente Mastella (PPE). – (IT) Herr Präsident, Rumänien und Bulgarien haben den Schengen-Besitzstand bei ihrem Beitritt zur Europäischen Union im Jahr 2007 angenommen. Dennoch führen beide Länder weiterhin Grenzkontrollen als Folge der teilweisen Umsetzung der im Besitzstand enthaltenen Maßnahmen durch. Wie sorgfältige Bewertungen und Besuche von Expertengruppen gezeigt haben, gibt es trotz des klaren Engagements der beiden Länder und ihrer offensichtlichen Fortschritte bei der Umsetzung des Besitzstandes noch immer Mängel in den Bereichen Ausrüstung, Durchführung von Grenzkontrollen und Schulung.
Wir erwägen, unsere Unterstützung im Hinblick auf ihre vollwertige Aufnahme zum Abkommen zu bestätigen. Wir sind jedoch auch der Meinung, dass es für die beiden betreffenden Länder überaus wichtig ist, uns binnen sechs Monaten über Maßnahmen zu informieren, die zur Schließung dieser Lücken ergriffen wurden. Wir können die Tatsache, dass das Gebiet Bulgarien-Türkei-Griechenland in der Tat eine der sensibelsten Regionen für die Grenzpolitik der EU im Hinblick auf illegale Einwanderung ist, nicht ignorieren oder nicht berücksichtigen.--
Dimitar Stoyanov (NI). – (BG) Herr Präsident, der wichtigste Teil dieses sehr gut verfassten Berichts von Herrn Coelho findet sich am Ende. Dort wird klar und deutlich die Gefahr erwähnt, die aus der Auswanderungswelle resultieren könnte, die Europa aus der Türkei sowie über die Türkei aus Ländern im Nahen Osten und Nordafrika überschwemmen könnte.
Bis vor einem Vierteljahrhundert war Europa aus zwei Gründen vor solchen Auswanderungswellen geschützt: dem Eisernen Vorhang und den totalitären Regimen in Nordafrika. Beide totalitäre Systeme haben ihre Bürgerinnen und Bürger unterdrückt und erlaubten Ihnen meist nicht, ihr Land zu verlassen. Diese Hindernisse existieren jetzt nicht mehr.
Aus diesem Grund habe ich für den vorliegenden Bericht gestimmt. Ich begrüße die Tatsache, dass Herr Coelho die Bedeutung des Auswanderungsdrucks aus der Türkei auf Bulgarien und Griechenland erwähnt hat. Ich möchte jedoch erwähnen, dass diese Erklärungen nicht nur Worte auf Papier bleiben dürfen. Es sind Ressourcen und Programme zum Schutz der Union vor dieser Auswanderungswelle erforderlich.
Hannu Takkula (ALDE). – (FI) Herr Präsident, natürlich ist es sehr wichtig, dass in der Europäischen Union für alle Mitgliedstaaten der Union die gleichen Grundsätze gelten. in dieser Hinsicht stellt das Schengener Übereinkommen einen Schritt hin zu einer solchen engeren Zusammenarbeit, also der Freizügigkeit, dar. Wir müssen jedoch natürlich auch berücksichtigen, dass Freizügigkeit auch einen bestimmtes Verantwortungsbewusstsein umfassen muss. Wir müssen jetzt also hoffen, dass sich Rumänien und Bulgarien nach ihrem Beitritt zum Schengen-Raum tatsächlich mit den Problemen an ihren Grenzen befasst haben und dass angemessene Ressourcen dorthin geleitet werden, um sicherzustellen, dass diese Art der illegalen Einwanderung sowie andere Ereignisse vermieden werden können.
Natürlich ist die Situation grundsätzlich die, dass es kein Zweiklassensystem in der Europäischen Union geben kann: für alle müssen die gleichen Regeln gelten. So können wir auch sicherstellen, dass es in diesen Ländern die gleichen Möglichkeiten gibt wie anderswo. Es sind Ressourcen erforderlich, da wir die Probleme und Gefahren kennen, die sich dort ergeben.-
Roger Helmer (ECR). – Herr Präsident, wie Sie wissen, vertreten die britischen Konservativen normalerweise den Standpunkt, sich von Fragen zum Euro oder zu Schengen zu enthalten, da wir an beiden nicht beteiligt sind und es uns somit auch nichts angeht. In diesem Fall geht es uns meiner Meinung nach jedoch etwas an; wir wissen, dass Bulgarien und Rumänien ernste Probleme mit Kriminalität und Korruption haben, und ich glaube nicht, dass ihre Grenzkontrollen so gut sind wie die, die in anderen Schengen-Ländern zu erwarten sind.
Sie werden daher Durchgangsländer und Kanal für illegale Einwanderer in die Europäische Union, die sich dann innerhalb des Schengen-Raumes frei bewegen und nach Calais reisen könnten. Dies birgt definitiv die Möglichkeit einer höheren Quote illegaler Einwanderung in das Vereinigte Königreich. Aus diesem Grund habe ich gegen den Bericht gestimmt.
Francesco De Angelis (S&D). – (IT) Herr Präsident, der Bericht über die Zwischenbewertung des 7. Rahmenprogramms ist von besonderer Bedeutung.
Es gibt vier Gründe – die ich für besonders wichtig halte –, warum ich für den Bericht bestimmt habe: 1) die Vereinfachung und Straffung von Verfahren zur Vereinfachung des Zugangs zu finanziellen Mitteln; 2) die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen, die für Wachstum und Beschäftigung von größter Bedeutung sind; 3) Innovation für einen wettbewerbsfähigen Produktionssektor, der den Herausforderungen des Marktes gewachsen ist; und 4) die Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis, die bisher gute Ergebnisse erzielt hat.-
Schließlich möchte ich betonen, dass das Dreieck aus Wissen, Lehre und Forschung – auf dessen Grundlage die Zukunft der Kohäsionspolitik ruht – in Europa nur durch ein unerschütterliches Engagement für die Forschung konsolidiert werden kann.
Jens Rohde (ALDE). – (DA) Herr Präsident, es gibt im Parlament einen breiten Konsens hinsichtlich der Notwendigkeit einer Reformierung unseres Forschungsprogramms. Nichtsdestotrotz muss ich mein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass die Kommission bei dieser Zwischenbewertung so vage und ohne Ehrgeiz vorgegangen ist. Es könnte und sollte in der Tat auch viel besser laufen, und es könnte auch sofort viel mehr getan werden. Die Kommission könnte die Bewerbungsfristen verkürzen, Mittel für Demonstrationseinrichtungen sichern und internationale Rechnungslegungsstandards verwenden anstatt eigene zu entwickeln. All dies schafft eine unnötige Bürokratie, die die Industrie abschreckt. Es hindert Europa daran, Ideen in Umsätze umzuwandeln. Daher müssen wir in Zukunft das chaotische Durcheinander von Programmen und die Bürokratie reduzieren und uns auf die wesentlichen Herausforderungen konzentrieren: Klimawandel, Energie und Lebensmittel – kurz gesagt müssen wir unsere Forschung zur Schaffung von Arbeitsplätzen nutzen. Das Parlament hat heute gezeigt, dass es gewillt ist, dies zu tun. Jetzt muss die Kommission den Weg weisen.
Mario Pirillo (S&D). – (IT) Herr Präsident, Forschung und Innovation spielen eine zentrale Rolle für die Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union und sind im Hinblick auf die Erreichung der im Rahmen der Strategie Europa 2020 festgelegten Ziele von größter Bedeutung. Wie der Bericht, über den wir heute abgestimmt haben, gezeigt hat, ist das 7. Rahmenprogramm das wichtigste Instrument zur Finanzierung der Forschung in Europa. Es gibt jedoch noch immer Probleme aufgrund der übermäßigen Bürokratie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
In seiner Entschließung vom 11. November 2010 hat das Parlament die Kommission gebeten, Maßnahmen zur Vereinfachung der Bereiche Verfahren, Verwaltung und Finanzen hinsichtlich der aktuellen Verwaltung des 7. Rahmenprogramms zu ergreifen. Mit diesen Maßnahmen hat man sich aber noch immer nicht befasst. Ich fordere die Kommission auf, die Beobachtungen des Parlaments zur Kenntnis zu nehmen und Lösungen zu finden, die KMU den Zugang zum 7. und 8. Forschungsprogramm vereinfachen.
Ville Itälä (PPE). – (FI) Herr Präsident, auch ich habe gerne für diesen Bericht gestimmt und möchte meinem Kollegen, Herrn Audy, für seine gute Arbeit danken. Ich möchte zwei Aspekte ansprechen. Finanzielle Mittel sind überaus wichtig. Dieser Bereich könnte etwas ehrgeiziger angegangen werden, da hier erwähnt wird, dass dieses Niveau glaubwürdig und notwendig ist. Wir müssen die finanziellen Mittel erhöhen, um ein vitales Wachstum in Europa zu erreichen.
Vor einiger Zeit habe ich mit einer Gruppe finnischer Forscher, die im Rahmen dieses Programms finanzielle Mittel erhielt. Sie betreiben Zellforschung und stehen kurz vor einem Durchbruch, der die Entwicklung von Medikamenten gegen Krebs ermöglichen würde. Sie erhielten jedoch keine Informationen darüber, ob die finanziellen Mittel auch weiterhin bereitgestellt würden. Sie sind ziemlich ratlos. Meiner Meinung nach sollten auch weiterhin ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Ein weiterer Aspekt, zu dem wir eindeutig zahlreiche Rückmeldungen erhalten, ist, dass ein großer Teil der Arbeitszeit für Bürokratie aufgewendet wird. Dies muss reduziert werden, damit die richtigen Prioritäten gesetzt werden können.
Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė (PPE). – (LT) Herr Präsident, ich freue mich, dass wir heute die Zwischenbewertung des 7. Rahmenprogramms diskutieren. Viele der in diesem Dokument erwähnten Punkte sind sehr zutreffend, insbesondere was junge Forscher und eine aktiviere Beteiligung der Industrie an Projekten im Kontext des Rahmenprogramms betrifft. Das Dokument bringt Bedenken hinsichtlich der eher niedrigen Beteiligungsquote in den Mitgliedstaaten zum Ausdruck. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass es hierfür objektive Gründe gibt. Die heute gültigen Finanzierungsmodelle begünstigen gewissermaßen die alten Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Dies spiegelt sich auch in den Zahlen wider. Der Finanzierungsbetrag, den ein Projektteilnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten erhält, beläuft sich auf die Hälfte dessen, was ein Teilnehmer aus den alten Mitgliedstaaten erhält. Als Folge dieser Situation bildet sich in der Gemeinschaft eine Lücke, und die neuen Mitgliedstaaten werden ausgegrenzt, was meiner Meinung nach falsch ist. Daher bin ich der Ansicht, dass eine Überprüfung der Finanzierungsmodelle erforderlich ist und dass Bemühungen unternommen werden müssen, um sicherzustellen, dass es im Rahmen des 8. Rahmenprogramms keine Ungleichheiten bzw. keine Diskriminierung mehr gibt, damit wir den in der Strategie Europa 2020 genannten Herausforderungen erfolgreich entgegentreten können.
Alajos Mészáros (PPE). – (HU) Herr Präsident, das aktuelle 7. Rahmenprogramm gewährleistet, dass die Europäische Union ihre Forschungspolitik auf ein angemessenes Niveau bringen kann. Mit einem Budget von mehr als 54 Mrd. EUR für den Zeitraum 2007-2013 ist es als eines der weltweit bedeutsamsten Programme zur Unterstützung der Forschung anzusehen. Wir müssen eine Zwischenbewertung auf der Grundlage konkreter Daten erstellen, um sicherzustellen, dass das 7. Rahmenprogramm auch weiterhin die europäischen Anforderungen erfüllt. Meiner Meinung nach ist der Prozess der Vereinfachung der einfachste Punkt, den wir im Rahmen einer Zwischenbewertung hervorheben können. Die Erfahrung zeigt außerdem, dass die Komplexität und Problematik von Verwaltungsverfahren eines der größten Probleme für unsere Forscher war. Der andere wichtige Punkt ist die Erleichterung der Beteiligung von KMU am Programm. Leider müssen wir in dieser Hinsicht weitere Anstrengungen unternehmen, wenngleich auch einige Verbesserungen bei den Programmen zur Zusammenarbeit erreicht wurden. Wir sind sehr erfreut über die Einführung der Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung. Dies sollte bis zum Ende des 7. Rahmenprogramms sowie im Laufe nachfolgender Programme fortgeführt und ausgeweitet werden. Aus diesen Gründen stimmte ich für diesen Bericht.
Jacek Olgierd Kurski (ECR). – (PL) Herr Präsident, ich habe gegen den Audy-Bericht gestimmt. Ich kann kein Dokument annehmen, das das INDECT-Projekt blockiert. Ich stimme nicht mit der Aussage überein, dass das Projekt, das an der bekannten AGH Universität für Wissenschaft und Technologie in Krakau durchgeführt wird, gegen die Charta der Grundrechte verstößt. Sein Forschungsziel ist die Erreichung der in den Entschließungen gegen Pädophilie, Waffenverkauf über das Internet sowie die Bekämpfung des Drogen- und Menschenhandels festgelegten Ziele. Dies sind Themen, die wir in dieser Kammer oftmals diskutiert haben. Es handelt sich um ein innovatives Projekt, das auf hervorragende Weise die Lücken zwischen den Sicherheitssystemen der EU-Mitgliedstaaten schließt, insbesondere im Bereich Internet. Die betroffenen Personen sind die, die gegen das Gesetz verstoßen, und dies sind auch diejenigen, die sich am meisten vor diesen Zielen fürchten. Darüber hinaus bietet das Projekt eine gute Basis für den Aufbau eines integrierten Sicherheitsnetzes zum Schutz gegen Cyberattacken. Russland, die Vereinigten Staaten und China haben ähnliche Lösungen eingeführt, und auf EU-Ebene erwarten wir diese bereits seit mehreren Jahren mit Spannung. Daher verstehe ich nicht, warum dem gesamten Projekt derzeit die finanziellen Mittel vorenthalten werden, um so mehr, da dies das erste Projekt ist, das der Audy-Bericht auf diese Weise ausgrenzt.
Anna Záborská (PPE). – (SK) Herr Präsident, ich habe für den Bericht gestimmt, jedoch gibt es noch immer Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Finanzierung für embryonale Zellforschung. Laut des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof gelten embryonale Zellen als menschliche Embryos und damit als Gebilde, aus denen Leben entsteht. Da diese Zellen die erste Phase des menschlichen Lebens repräsentieren, zu dem sie sich ausbilden werden, müssen sie rechtlich als Embryos definiert werden, deren Patentierung verboten sein muss. Auf der Grundlage dieser Aussage sollte die Europäische Kommission unverzüglich die Beschlüsse und Schlussfolgerungen des Europäischen Gerichtshofes berücksichtigen und seine Politiken zur Finanzierung von Wissenschaft und Forschung in diesem Bereich anpassen.
Jens Rohde (ALDE). – (DA) Herr Präsident, wir haben heute über den letzten einer langen Reihe von Wortlauten von Freihandelsabkommen abgestimmt. Glücklicherweise befürwortet das Parlament als Ganzes den Freihandel noch immer. Dies gilt auch für unser Abkommen mit Kanada. Jedoch kommt immer wieder auch die Notwendigkeit sektorspezifischer Analysen auf. Die Folgenabschätzung für das Abkommen zwischen der EU und Kanada deutet auf eindeutige Vorteile für beide Seiten hin. Sektorspezifische Analysen sind einfach eine Möglichkeit, nach einem Grund für eine Ablehnung zu suchen, da es in der Realität so ist, dass es immer sowohl Gewinner als auch Verlierer geben wird. Es liegt in unserer Verantwortung, das zu tun, was für die Mehrheit das Beste ist. Der Freihandel ist das Beste für die Verbraucher, da er eine größere Auswahl und niedrigere Preise mit sich bringt. Er ist das Beste für Unternehmen, da er ihren Markt erweitert, Wachstum fördert und Arbeitsplätze schafft. Der Freihandel ist die internationale Arbeitsteilung, die sicherstellt, dass wir alle das tun, was wir am besten können und gleichzeitig andere das tun lassen, was sie am besten können.
Peter Jahr (PPE). - Herr Präsident! Ich freue mich natürlich grundsätzlich über jedes Wirtschaftsabkommen, das zwei Länder oder Wirtschaftsfirmen miteinander schließen, weil der Welthandel, wenn er richtig gestaltet wird, zur Steigerung des Lebensstandards und zu entsprechenden Fortschritten beitragen kann.
Andererseits habe ich immer wieder die große Sorge, dass wir durch die große Anzahl von bilateralen Abkommen letztendlich den Überblick verlieren, dass wir einen Flickenteppich von Abkommen bekommen, der es uns letztendlich sehr schwer macht, ein wirkliches Abkommen im Rahmen der WTO zu realisieren.
Für mich sind bilaterale Abkommen immer der zweitbeste Weg. Der beste Weg wäre es wirklich, im Rahmen von WTO-Verhandlungen die wirtschaftlichen Diskussionen fortzusetzen und die Abkommen abzuschließen, auf die der Welthandel wartet und die die Weltwirtschaft braucht.
Claudio Morganti (EFD). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren, es ist eine unstrittige Tatsache, dass sich Ratingagenturen mittlerweile eine enorme und ungeprüfte Macht erarbeitet haben. Ihre ursprüngliche Funktion war die Bereitstellung wertvoller Informationen für Investoren, jedoch haben sie sich im Laufe der Zeit zu hochrangigen und unkontrollierbaren Schiedsrichtern der internationalen Finanzmärkte entwickelt.
Meiner Meinung nach ist es inakzeptabel, dass Unternehmen und sogar Mitgliedstaaten der Beurteilung dreier großer amerikanischer Unternehmen unterliegen, deren Ratings nicht immer korrekt waren und die tatsächlich von Zeit zu Zeit zu erstaunlichen Fehlern geführt haben, so zum Beispiel in der Sache Lehman Brothers.
Stärkere Kontrollen sind daher zu begrüßen, und ich hoffe, dass die neue europäische Behörde mit höchster Leistungsfähigkeit und echten Interventionsbefugnissen agieren kann und gegebenenfalls Strafen aussprechen kann. Außerdem ist die Einführung des Grundsatzes der zivilrechtlichen Haftung in Fällen offensichtlicher Fahrlässigkeit meiner Meinung nach eine gute Idee. Wir brauchen einen größeren Wettbewerb in diesem Bereich, und wir müssen dieses historische Oligopol durchbrechen und versuchen, neue, unabhängige und möglicherweise europäisch Organisationen einzuführen, die über korrekte Kenntnisse des wirtschaftlichen Kontextes und der wirtschaftlichen Realität unseres Kontinents verfügen, da sich dies von der Denkweise in den Vereinigten Staaten doch gänzlich unterscheidet.
Aus all diesen Gründen habe ich für den betreffenden Bericht gestimmt.
Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė (PPE). – (LT) Herr Präsident, ich bin mit dem heute angenommenen Dokument zur Gewährleistung unabhängiger Folgenabschätzungen (FA) sehr zufrieden. FA sind die Grundlage des Gesetzgebungsprozesses. Ich bin der Meinung, dass eine effektive Unabhängigkeit der FA ein allgemeiner Grundsatz werden muss, der für alle Arten von FA angewendet wird, insbesondere auf Umweltverträglichkeitsprüfungen. Eine Garantie der Umsetzung dieses Grundsatzes sollte auch in der Richtlinie über Umweltverträglichkeitsprüfungen enthalten sein, die in naher Zukunft wahrscheinlich überprüft wird. Ich freue mich, dass sich die Vorschläge im Umweltausschuss, zu denen ich Änderungsanträge eingereicht habe, mit Umweltverträglichkeitsprüfungen befassen. Dies ist von größter Bedeutung. Außerdem muss die Europäische Kommission eine aktivere Rolle bei der Verteidigung der Interessen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten in Fällen spielen, in denen von Drittländern durchgeführte Projekte eine Auswirkung auf die Europäische Union bzw. einen oder mehrere Mitgliedstaaten haben könnte. Meiner Meinung nach ist dieses Dokument ein Schritt hin zur Gewährleistung der Sicherheit für uns alle.
Jens Rohde (ALDE). – (DA) Herr Präsident, ich möchte sehr gerne über dieses Thema sprechen, da es meiner Meinung nach ziemlich absurd ist, dass wir Vorschriften für die CSR festlegen. Es ist gut und schön, dass wir vermutlich alle dahingehend einer Meinung sind, nur mit Ländern Freihandelsabkommen und Partnerschaften schließen, die die Menschenrechte achten. Dies ist in der Tat bereits im Vertrag von Lissabon verankert. Ich denke jedoch, dass einige Politiker vergessen haben, wofür CSR steht. Es steht für die soziale Verantwortung von Unternehmen. Es geht also darum, was Unternehmen auf eigene Rechnung und jenseits der bloßen Einhaltung der geltenden Gesetze unternehmen. Dies wird als Wettbewerbsparameter im Geschäftsleben verwendet und schafft so einen Anreiz für Unternehmen, um diesen Aspekt ihres Geschäfts fortlaufend zu verbessern. Wenn wir dies nun aufheben und in eine politische Gesetzgebung umwandeln, fällt dieser Wettbewerbsparameter gänzlich weg, und das ist – mit Verlaub – reine politische Dummheit.
Clemente Mastella (PPE). – (IT) Herr Präsident, die externe Dimension der Sozialpolitik umfasst alle Maßnahmen und Initiativen der Europäischen Union zur Förderung von Arbeits- und Sozialstandards in Nichtmitgliedstaaten. Wenngleich sowohl der Vertrag von Lissabon als auch die Strategie Europa 2020 der Sozialpolitik ein beispielloses Maß an Bedeutung verliehen haben, so werden Wettbewerbs- und Wirtschaftsfaktoren noch immer vorrangiger behandelt als soziale Themen.
Es wird jedoch immer deutlicher, dass wir aufhören müssen, uns strikt auf die Märkte zu konzentrieren und stattdessen ein ganzheitlicheres Interesse an Menschen an den Tag legen müssen. Dies bedeutet, dass wir sie, die Rechte der Arbeitnehmer und das Recht auf Arbeit schützen müssen. Die Europäische Union muss dies zu einem langfristigen Ziel machen, um sicherstellen zu können, dass Männer und Frauen die Möglichkeit haben, Zugang zu einer menschenwürdigen und produktiven Arbeit unter Bedingungen zu erhalten, die den Anforderungen von Freiheit, Gerechtigkeit, Sicherheit und Menschenwürde genügen. In der Zukunft werden das Parlament sowie die internationalen und europäischen Gewerkschaften daher zusammenarbeiten und die Initiative, über die wir heute abgestimmt haben, um ihre positiven und dringenden Empfehlungen ergänzen müssen.-
Mitro Repo (S&D). – (FI) Herr Präsident, ich habe diesen Bericht unterstützt, da europäische Unternehmen von besonderer Bedeutung für den internationalen Handel sind. Wir müssen stets im Einklang mit den europäischen Werten und den internationalen Arbeits- und Sozialstandards handeln, auch in Drittländern.
Die soziale Verantwortung von Unternehmen ist nur als freiwilliger Akt hilfreich, wenn Verbrauchern zuverlässige und korrekte Informationen zu den Aktivitäten von Unternehmen zur Verfügung, der Herkunft von Produkten und den Bedingungen, unter denen Waren produziert und verkauft werden, gestellt werden. Zertifikate, Marken und Standards sind wichtig für Verbraucher, und das Image und der Ruf eines Unternehmens stehen in direktem Zusammenhang zu seinem Erfolg. Im Zeitalter der sozialen Medien ist es schwierig, Verbrauchern Informationen zu den Praktiken eines Unternehmens im Ausland vorzuenthalten.
Ein verantwortungsbewusstes Unternehmertum ist stets das Rückgrat von Wettbewerbsfähigkeit und unternehmerischem Erfolg. Auch die Europäische Union muss ein Vorreiter bei der Förderung von Sozialstandards sein. Meiner Meinung nach sollte der Begriff der sozialen Verantwortung in die gesamte EU-Politik und alle Handelsabkommen integriert werden.
Anna Záborská (PPE). – (SK) Herr Präsident, es kann ein interessantes Unterfangen sein, die soziale Verantwortung in den Außenbeziehungen zu unterstützen und zu fördern. Ich mache mir jedoch Sorgen darüber, dass wir mit unseren Maßnahmen nicht alle Möglichkeiten ausschöpfen. Der Schwerpunkt der sozialen Verantwortung muss auf den Ärmsten liegen, auf denen, die am Rande der Gesellschaft leben, auf denen, die keine Qualifikationen besitzen, und auf denen, die für Manipulation am anfälligsten sind. Kurz gesagt muss der Schwerpunkt auf denen liegen, die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernt sind.
Das von der Organisation ATD Quart Monde und dem französischen Staat gestartete französische Programm zum gemeinsamen Lernen und Arbeiten ist ein gutes Beispiel für ein solides Unternehmen zum Schutz der authentischen sozialen Verantwortung einer Partnerschaft mit den am meisten benachteiligten Arbeitnehmern. So kann die Union der Politik einen echten Mehrwert verleihen.
Clemente Mastella (PPE). – (IT) Herr Präsident, das Jahr 2011 bietet eine strategische Gelegenheit, Lehren aus den vergangenen vier Jahren zu ziehen, in denen die Verordnung zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit in Kraft ist. Seit seinem Inkrafttreten scheint sich als Hauptproblem die Schwierigkeit beim Verständnis oder der Akzeptanz der speziellen Rolle der Entwicklungszusammenarbeit im Kontext der Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich Außenbeziehungen zu sein.
Daher müssen wir klarstellen, dass die Entwicklungszusammenarbeit neben humanitärer Hilfe ein politischer Bereich der Maßnahmen im Bereich Außenbeziehungen ist, der nicht zur Verfolgung der Interessen der EU geschaffen wurde, sondern zum Schutz der Interessen der am meisten benachteiligten und verwundbarsten Völker auf diesem Planeten.
Mit der heutigen Abstimmung werden wir die Notwendigkeit eines separaten Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit unterstreichen, das speziell und ausschließlich auf Entwicklungsländer ausgerichtet ist und die in Artikel 208 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegten Ziele verfolgt. Zum Abschluss, Herr Präsident, bitten wir insbesondere darum, dass bei der Beschlussfassung zu allgemeinen Zielen, vorrangigen Bereichen und erwarteten Ergebnissen sowie bei der Zuteilung von finanziellen Mitteln, die die Kriterien von Artikel 290 des AEUV erfüllen, das Verfahren der delegierten Rechtsakte angewendet wird.
Adam Bielan (ECR). – (PL) Herr Präsident, trotz der Tatsache, dass das Europäische Parlament wiederholt die Vorteile anerkannt hat, die Verbesserungen des vertragsrechtlichen Rahmens für den Binnenmarkt mit sich bringen würde, sah man sich bei der Einführung eines neuen vertragsrechtlichen Systems unter Verwendung eines optionalen Instruments einer Reihe großer Probleme im Hinblick auf Inhalt und Verfahren gegenüber. Die Vorschläge spiegeln vor allem den Standpunkt der Kommission wider, der nicht von der öffentlichen Debatte unterstützt wird. Wir kennen die Standpunkte der einzelnen Mitgliedstaaten bzw. die der Vertreter von Verbrauchern und Unternehmen nicht. Abweichende rechtliche Interpretationen können sich aus mangelnder Klarheit einiger vorgeschlagener Dokumente ergeben, die als Grundlage für gerichtliche Entscheidungen dienen.
Schließlich hätte die Einführung eines optionalen Instrument bedeutende wirtschaftliche Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher. Die erforderlichen Schulungen, der Austausch von Standardvertragsvorlagen und mögliche Gerichtsverfahren könnten zu sehr hohen Kosten führen. Meiner Meinung nach ist es unklug, Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit zusätzliche finanzielle Belastungen aufzuerlegen. Aus den oben angegebenen Gründen habe ich für die Ablehnung des Berichts gestimmt.
Clemente Mastella (PPE). – (IT) Herr Präsident, die Möglichkeit und die Fähigkeit, in einem internationalen Umfeld zu lernen und zu arbeiten, ist in der heuteigen, stark globalisierten Wirtschaft eine Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Arbeitsleben. Im Hinblick auf Bildung und berufliche Bildung müssen die in der europäischen Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum aufgeführten wesentlichen Faktoren in praktische Schritte auf Ebene der Europäischen Union sowie in den Mitgliedstaaten umgewandelt werden. Die Vorhersagen deuten darauf hin, dass die Nachfrage nach Fähigkeiten weiterhin ansteigen wird. Der industrielle und technologische Wandel erhöht die Nachfrage nach Arbeitnehmern mit hohen und mittleren Fähigkeitsniveaus, während niedrig qualifizierte Arbeitnehmer verdrängt werden.
Daher müssen insbesondere im Hinblick auf junge Menschen schnell Maßnahmen ergriffen werden: der fortlaufende Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit ist eines der wichtigsten Probleme, denen sich Europa gegenüber sieht. Zur Erreichung dieser Ziele ist es unserer Ansicht nach wichtig, dass die Bereiche Bildung und berufliche Bildung auch weiterhin als langfristige, gemeinsame politische Priorität behandelt werden, die nur mit der Beteiligung und dem Engagement aller Interessengruppen, der EU-Institutionen und der auf lokaler und regionaler Ebene Beteiligten in die Realität umgesetzt werden kann.-
Paul Murphy (GUE/NGL). – Herr Präsident, ich habe gegen den Bericht Hirsch gestimmt, da er im Grunde Bildung nicht als Mittel ansieht, mithilfe dessen Menschen ihr Wissen und ihre Fähigkeiten verbessern können, sondern lediglich als Instrument zur Steigerung der Gewinne großer Unternehmen.
Diesen Ansatz lehne ich vollumfänglich ab. Der Bericht behauptet, die Umsetzung der EU 2020-Ziele sei eine Möglichkeit zur Sicherung der Beschäftigung und eines besseren Lebensstandards. Das ist schlicht und ergreifend nicht wahr. Die Strategie EU 2020 wird weder Arbeitsplätze schaffen noch den Lebensstandard verbessern. Sie bietet neoliberalere Politiken und einen Wettlauf nach unten, was Löhne und Arbeitsbedingungen angeht.
Dieser Bericht fordert Arbeitgeber auf schändliche Art und Weise dazu auf, Ausbildungsverträge zu beenden, wenn die Auszubildenden für ihre Beschäftigung als ungeeignet eingestuft werden. Das ist das Rezept für eine extreme Ausbeutung. Ich lehne die Forderung nach einer stärkeren Beteiligung privater Hochschuleinrichtungen bei der Ausweiterung der beruflichen Bildung und fordere stattdessen durch massive öffentliche Investitionen bereitgestellte sinnvolle Ausbildungsmöglichkeiten.
Mitro Repo (S&D). – (FI) Herr Präsident, ich habe den Bericht unterstützt, da die Jugendarbeitslosigkeit eine Herausforderung ist, der sich ganz Europa stellen muss, und eine, die die ganze Gesellschaft betrifft. Sie ist auch der Grund für Unruhen in den südlichen Mittelmeerländern. In den wohlhabenden Gesellschaften der nordischen Ländern führt die Jugendarbeitslosigkeit beispielsweise zur Ausgrenzung und zu einem erhöhten Drogenmissbrauch bei Jugendlichen.
Bei der Jugend dreht sich alles um Mobilität und wechselnde Jobs. Jugendarbeitslosigkeit ist ein ernstes Thema, wenn junge Menschen keinen Zugang zu Arbeit haben, weil sie eine schlechte Bildung haben oder ihnen Arbeitserfahrung fehlt. Gleichermaßen befinden sich junge Menschen ohne ordentliche Bildung oder Arbeitserfahrung auch in keiner starken Position bei der Bewerbung um Arbeitsstellen. Aus diesem Grund müssen wir unsere Energie zur Bereitstellung einer weitreichenden, qualitativ hochwertigen Bildung verwenden und darüber hinaus die Geschlechterperspektive berücksichtigen, damit die grundlegenden Auslöser von Jugendarbeitslosigkeit beseitigt werden können. Wir sollten auch die Rolle der Weiterbildung beachten, da dieser Bereich das lebenslange Lernen fördert und die Menschen auf Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt vorbereitet.--
Silvia Costa (S&D). – (IT) Herr Präsident, es ist von großer Bedeutung, dass das Parlament diese Entschließung nutzt, um eine starke Botschaft sowohl an die Mitgliedstaaten als auch an die jüngeren Generationen zu schicken und ein stärkeres Engagement für eine europäische Zusammenarbeit in den Bereichen Lernen, berufliche Bildung und Hochschulbildung zur Unterstützung der Strategie Europa 2020 zu fordern. Wir wissen, dass Jugendarbeitslosigkeit, ebenso wie die längere Zeit der Unsicherheit, in der 40 % der jungen Menschen in Europa leben, ernste Folgen im Hinblick auf Armut und soziale Ausgrenzung hat.
Eine Kombination aus Bildungspolitik und einem neuen Sozialsystem auf der Grundlage von Vergütungsanreizen für Unternehmen, die jungen Menschen und Frauen eine Vollzeitbeschäftigung bieten, sollte starke Unterstützung erhalten. Die Gewährleistung der Tatsache, dass Fähigkeiten im Einklang mit den für die neuen Ziele eines nachhaltigen und intelligenten Wachstums – also auch für die Bürgerschaft – erforderlichen Kompetenzen erlernt werden, ist ebenso wie die Politiken für den Übergang von der Bildung zum Arbeitsplatz sowie die Beschleunigung der Anerkennung beruflicher Qualifikationen, Titel und akademischer Leistungsnachweise von größter Bedeutung.-
Mitgliedstaaten wie meiner, die in Krisenzeiten Ressourcen in den Bereichen Bildung und Forschung einsparen, müssen wissen, dass sie jungen Menschen und der Zukunft Europas dadurch schaden.
Siiri Oviir (ALDE). – (ET) Herr Präsident, ich war an der Ausarbeitung des Berichts im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten beteiligt. Die Arbeitslosenquote in Europa ist in der Tat hoch, jedoch liegt die Arbeitslosenquote bei Jugendlichen im Schnitt doppelt so hoch. Es gibt Mitgliedstaaten, in denen die Quote sogar noch höher ist, so zum Beispiel in meinem Heimatland, in dem die Quote drei Mal so hoch ist. Ich unterstütze die im Bericht genannten Initiativen als praktische Maßnahmen zur Verbesserung dieser Situation. Wir sehen keinen Sinn darin, eine große Anzahl von Menschen auszubilden, die bereits im System der Hochschulbildung waren, die jedoch dann keine Anwendungsmöglichkeit für ihre Ausbildung auf dem Arbeitsmarkt finden. Wir müssen uns stärker aus berufliche Bildung und Umschulung konzentrieren.
Was jedoch völlig inakzeptabel ist, sind die vom Rat für Bildung im Hinblick auf Budgetkürzungen ergriffenen Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind außerdem nicht mit der Einhaltung der Vorgaben der bereits angenommenen Strategie Europa 2020 vereinbar. Sie lassen ihren Worten keine Taten folgen. Ich habe für die Annahme des Berichts gestimmt. Vielen Dank.
Seán Kelly (PPE). – (GA) Herr Präsident, auch ich habe für diesen Bericht gestimmt, insbesondere, da geschätzt wird, dass es für Menschen mit tertiären Qualifikationen bis zum Jahr 2020 15 Millionen Arbeitsplätze geben wird. Gleichzeitig wird geschätzt, dass es für Menschen ohne oder mit schlechten Qualifikationen 12 Millionen Arbeitsplätze weniger geben wird. Es muss also etwas dagegen getan werden, da es offensichtlich einen großen Bedarf an Bildung und Ausbildung gibt. 21 % der jungen Menschen in ganz Europa sind derzeit arbeitslos. Daher ist es wichtig, dass sie im Bildungssystem bleiben, bis auch sie über eine geeignete Qualifikation verfügen. Außerdem ist im Hinblick auf die Eignung der Qualifikationen eine Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen wichtig. Darüber hinaus ist es wichtig, dass diese Qualifikationen unabhängig bewertet werden. Wenn wir all dies tun, können wir das Problem in der Zukunft lösen.
Francesco De Angelis (S&D). – (IT) Herr Präsident, der Bericht von Herrn Garriga Polledo ist eine sehr wichtige Arbeit, die uns ermöglicht, einen neuen Finanzrahmen für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und integratives Europa festzulegen.
Wir brauchen einen Haushalt, der auf die Herausforderungen der Gegenwart ausgerichtet ist und der eine starke und innovative Reaktion auf aktuelle Bedürfnisse bieten kann. Forschung und Innovation für kleine und mittlere Unternehmen sowie die Förderung von Wachstum und Beschäftigung müssen oberste Priorität haben. Zweites Ziel muss die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik im Hinblick auf die Förderung und Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in Europa sein.-
Besondere Aufmerksamkeit sollte jedoch der Zukunft der Kohäsionspolitik geschenkt werden, die ich als überaus wichtiges Instrument erachte, das finanzielle Unterstützung für Investitionen bietet, die das Wirtschaftswachstum und vor allem die Schaffung neuer Arbeitsplätze vorantreiben. Zu diesem Thema möchte ich auf einen Punkt zurückkommen, der meiner Meinung nach besonders wichtig ist: die Einführung einer neuen Zwischenkategorie. Natürlich glaube ich, dass diese neue Kategorie nicht durch ein Abschöpfen von Ressourcen aus bestehenden Kategorien geschaffen werden kann, die zur Unterstützung eines ausgeglichenen, harmonischen und nachhaltigen Wachstums unserer Gemeinschaften von größter Bedeutung sind.
Ville Itälä (PPE). – (FI) Herr Präsident, dieser überaus wichtige Bericht wurde angenommen, und ich möchte nur einige Einzelheiten erwähnen. Zunächst ist da der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa vorgelegte Änderungsantrag 18, der besagt, dass gemäß den aktuell existierenden Reformen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik einige recht präzise Einsparungen vorgenommen werden können Mit anderen Worten erhalten wir ein deutliches Bild des Standpunktes der ALDE-Fraktion zum Thema Agrarpolitik, wenngleich die Formulierung auch sehr clever ist. Die offensichtliche und grundlegende Voraussetzung hier ist, dass im Falle der Notwendigkeit von Einsparungen diese bei der Agrarpolitik vorgenommen werden sollen.
Der andere wichtige Punkt, in dem ich anders gestimmt habe als meine Fraktion, war Änderungsantrag 37d, der ursprünglich auf erhebliche Einsparungen hinweist, die erreicht werden könnten, wenn das Europäische Parlament nur einen einzigen Sitz hätte. Darüber lässt sich nicht argumentieren: es wird Einsparungen geben. Es spielt keine Rolle, wie wir abstimmen: wir wissen, dass es Einsparungen geben wird. Ich hoffe, dass die alle hier langfristig verstehen, dass die Öffentlichkeit Einsparungen leid ist, die sie selbst betrifft, anstelle von Einsparungen, die uns betreffen. Dieser Punkt kann nicht wegdiskutiert werden, und allein durch Abstimmungen wird sich nichts verbessern. Es wird Einsparungen geben, und wir müssen sie durchführen.
Salvatore Caronna (S&D). – (IT) Herr Präsident, ich habe für den Bericht von Herrn Garriga Polledo über die künftige finanzielle Vorausschau der Union gestimmt, da ich in einer der größten Krisen für den so genannten europäischen Geist davon überzeugt bin, dass es für uns von größter Bedeutung ist, auf unserer Überzeugung zu beharren und diesen zu verbreiten, dass es unerlässlich ist, der Union glaubhafte Instrumente bereitzustellen, angefangen mit angemessenen finanziellen Mitteln.
Der Antrag auf eine 5%ige Erhöhung des nächsten Haushalts ist daher gerechtfertigt und notwendig. Vielleicht wird das nicht ausreichen. Es ist jedoch von größter Bedeutung, Antworten auf die großen Fragen zu liefern, die vor uns liegen: diese Ressourcen sind erforderlich, um echte Probleme anzugehen, so zum Beispiel einen besseren Zusammenhalt zwischen den Regionen, eine größere Kapazität für Forschung und Innovation sowie eine größere Kapazität im Hinblick auf die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen. Ohne angemessene Ressourcen kann keines dieser Probleme korrekt angegangen werden, angefangen mit der Einführung der Zwischenkategorie in der Kohäsionspolitik, die nur dann sinnvoll ist, wenn sie bereits bestehende Kategorien nicht beeinträchtigt.
Daher habe ich dafür gestimmt, und ich hoffe, dass die Kommission und der Rat den Empfehlungen des Berichts folgen werden.
Adam Bielan (ECR). – (PL) Herr Präsident, die Wirtschaftskrise, demografische Probleme und die zunehmende Arbeitslosigkeit haben erhebliche Auswirkungen auf die Haushaltszwänge der Mitgliedstaaten. Ein europäischer Haushalt, der Möglichkeiten für eine langfristige Planung bietet, sollte daher ein Instrument zur Förderung des Wachstums der Wirtschaften der jeweiligen Länder sein. Die Strategie Europa 2020 zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen sowie der sozialen Integration ist meiner Meinung nach ein wichtiges Element zur Unterstützung der Länder bei der Überwindung der Krise. In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, dass auch kleine und mittlere Unternehmen in den Anwendungsbereich fallen. Daher stimme ich dem Vorschlag zur Sicherstellung einer größeren Unterstützung aller Programme und Instrumente zur Unterstützung dieser Unternehmen zu, einschließlich der Programme, die auf Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und die Nutzung des Strukturfonds ausgerichtet sind.
Die Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit, die Förderung des Wirtschaftswachstums sowie die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit werden die größten Herausforderungen sein, denen sich die EU gegenüber sieht. Ich möchte daher die dringende Notwendigkeit der Unterstützung des Wachstums durch Investitionen in wissensbasierte Wirtschaftsbereiche betonen. Die Stärkung der Verbindung zwischen Bildung, wissenschaftlicher Forschung und Beschäftigung wird die Integration, Mobilität und Spezialisierung fördern.
Sergio Paolo Francesco Silvestris (PPE). – (IT) Herr Präsident, ich möchte in meiner Rede meine Zufriedenheit zum Ausdruck bringen und außerdem meine Gründe erläutern, warum ich für den Bericht von Herrn Garriga Polledo gestimmt habe, der es irgendwie geschafft hat, ernsthafte und effektive Ziele festzulegen, die zur Stärkung der Kohäsionspolitik beitragen.
Einen Zweifel habe ich jedoch. Diesen haben wir durch die Abstimmung zur Annahme des Änderungsantrags zur Streichung des Wortlauts im Hinblick auf die Schaffung einer Zwischenkategorie für die Kohäsionspolitik in den Teilen Europas zum Ausdruck gebracht, in denen das Bruttoinlandsprodukt (BIP) zwischen 75 % und 90 % des BIP der EU liegt. Dies betrifft uns wirklich, und zwar nicht, weil wir nicht der Ansicht sind, dass der Schwerpunkt der Kohäsionspolitik erweitert werden sollte, sondern weil wir der Ansicht sind, dass diese Erweiterung ohne zusätzliche Ressourcen Gefahr läuft, Ressourcen aus den unter Ziel 1 – dem so genannten Konvergenzziel – genannten Bereichen abzuziehen und zu reduzieren, die ebenso viel Aufmerksamkeit und Unterstützung durch die Europäische Union benötigen. Zusammenfassend möchte ich sagen, dass ich mit dem Bericht und mit der geleisteten Arbeit zufrieden bin. Ich habe jedoch einige Bedenken hinsichtlich der Aufmerksamkeit, die wir anscheinend einer Politik geschenkt haben, die das „facing out“ bestätigt haben könnte, an das wir uns gewöhnt haben.-
Miroslav Mikolášik (PPE). – (SK) Herr Präsident, der Inhalt des neuen mehrjährigen Finanzrahmens muss eine klare Vision der Zukunft der Union und ihrer Bürgerinnen und Bürger liefern. Die aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, denen wir uns gegenüber sehen, müssen sich nicht nur in beeindruckenden Reden, sondern vor allem in konkreten Kapiteln des Haushalts widerspiegeln.
Ganz gleich, ob wir die aktuellen Schwierigkeiten und Ambitionen der EU und ihrer Regionen von einem regionalen oder globalen Standpunkt aus beobachten, so sind die dringlichsten Themen auch weiterhin die Energieknappheit, die Verlangsamung des Wirtschaftswachstums und die Arbeitslosigkeit. Aus diesem Grund müssen wir die Entwicklung und Innovation der europäischen Energieinfrastruktur auch weiterhin als vorrangige Bereiche ansehen, die deutlich mehr finanzielle Unterstützung benötigen. Meiner Meinung nach ist die Rückkehr zur Kohleverbrennung angesichts der aktuellen Umweltsituation keine Lösung für die Zukunft bzw. im Hinblick auf die Schaffung eines vollwertigen transeuropäischen Verkehrsnetzes. Diese beiden Bereiche sind eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit der EU als Ganzes sowie für die Funktion des Binnenmarktes, und als solches verdienen sie bei der Erstellung des Haushaltsplans besondere Aufmerksamkeit.
Seán Kelly (PPE). – Zunächst einmal begrüße ich das Engagement des Berichts im Hinblick auf die Aufrechterhaltung des aktuellen Niveaus der finanziellen Mittel für die GAP und die Kohäsionspolitik in der nächsten Vorausschau. Dieser Punkt sowie die Zwischenkategorie waren in unserer Fraktion sehr umstritten. Daher wurde eine freie Abstimmung beschlossen. Dies betrifft weder meine Kolleginnen und Kollegen in Irland noch uns selbst, da wir trotz unserer Mitgliedschaft im IWF – und unser Land ist bankrott – im Hinblick auf das BIP deutlich über dem europäischen Durchschnitt liegen; die Frage, ob es eine Zwischenkategorie geben wird oder nicht, betrifft uns also nicht.
Wir sind jedoch der Meinung, dass die Weiterentwicklung der Kohäsionspolitik grundsätzlich lobenswert ist, da die Politik angesichts der Tatsache, dass immer mehr Regionen die Grenze von 75 % überschreiten entweder redundant werden wird oder reformiert werden muss, und wir erwarten, dass genau das passieren wird.
Alexander Alvaro (ALDE), schriftlich. − Die FDP-Delegation im EP geht davon aus, dass durch die Aufnahme Rumäniens und Bulgariens in den Schengen-Raum die Freizügigkeit innerhalb der EU weiter verbessert wird. Nachdem beide Mitgliedstaaten in allen Teilbereichen der Schengenüberprüfung positive Evaluierungsergebnisse erreicht haben, sollten nun keine neuen Hindernisse aufgestellt werden, die eine Aufnahme unnötig hinauszögern würden. Es ist unbestritten, dass die technische Absicherung der Grenzen diese nicht automatisch undurchlässig macht, solange im Justiz- und Polizeisystem Probleme bei der Korruptionsbekämpfung vorherrschen.
Diese Herausforderung betrifft jedoch ebenso bereits im Schengen-Raum befindliche Mitgliedstaaten. Bei der Evaluierung des Schengenmechanismus müssen aus Sicht der FDP-Delegation in Zukunft deshalb auch Kriterien wie zum Beispiel die Korruptionsbekämpfung stärker in den Fokus rücken und etwaige Vergehen konsequent geahndet werden.
Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. – (PT) Ich stimme aufgrund der positiven Ergebnisse der für beide Länder durchgeführten Bewertungen in Bezug auf die Erfüllung der Anforderungen für den Schengen-Besitzstand für diesen Bericht. Wenngleich gegenwärtig sowohl Rumänien als auch Bulgarien zur Öffnung ihrer Grenzen bereit sind, obwohl die bulgarisch-griechische Grenze sehr sensibel ist, muss Bulgarien zusätzliche Maßnahmen und einen dreiseitigen, gemeinsamen Ansatz in Bezug auf Bulgarien, Griechenland und die Türkei annehmen.
Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. – (LT) Ich habe für diese wichtige Entschließung über die Anwendung des Schengen-Besitzstandes in Bulgarien und Rumänien gestimmt. Ich stimme dem Standpunkt des Berichterstatters zu, dass, obwohl einige Fragen noch nicht gelöst sind, über die künftig weiterhin Bericht erstattet werden muss und die weiterhin verfolgt werden müssen, diese kein Hindernis für die umfassende Schengen-Teilnahme dieser Mitgliedstaaten darstellen. Die Aufnahme von Bulgarien und Rumänien in den Schengen-Raum ist sowohl für diese Länder, ihr Wirtschaftswachstum sowie ihre Investitionsentwicklung als auch für die gesamte Europäische Union sehr wichtig, um die Integrität und Solidarität unter den Mitgliedstaaten zu stärken.
Sophie Auconie (PPE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht über den Beitritt von Rumänien und Bulgarien zum Schengen-Raum gestimmt. Dies ist das zweite Mal, dass die Anwendung der Schengen-Bestimmungen in Bulgarien und Rumänien geprüft wurden; die erste Beurteilung fand 2010 statt. Wir dürfen nicht vergessen, dass Rumänien und Bulgarien den Schengen-Besitzstand (Datenschutz, Schengener Informationssystem, Luft-, Land- und Seegrenzen, die polizeiliche Zusammenarbeit und Visa) angenommen haben, als sie 2007 der Europäischen Union beigetreten sind. Nun müssen jedoch alle Mitgliedstaaten zu einer Übereinkunft über ihre wirksame Teilnahme an dem Raum ohne Binnengrenzen gelangen. Das Europäische Parlament seinerseits wurde konsultiert.
Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. – (LT) Die Schengen-Zusammenarbeit begann am 14. Juni 1985 mit dem Schengener Abkommen, das die Beseitigung der systematischen Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der Unterzeichnerstaaten und die Schaffung eines gemeinsamen Raumes der Freizügigkeit von Personen ermöglichte. Derzeit ist die Freizügigkeit in einem Gebiet mit 42 673 km Außenseegrenzen und 7 721 km Landgrenzen gewährleistet, das 25 Länder und 400 Millionen Bürger umfasst. Bulgarien, Rumänien und Zypern wenden den Schengen-Besitzstand zurzeit nur teilweise an und deshalb werden an den Grenzen mit diesen drei Mitgliedstaaten immer noch Kontrollen durchgeführt. Rumänien und Bulgarien haben bei ihrem EU-Beitritt im Jahr 2007 den Schengen-Besitzstand übernommen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beurteilungen und der erforderlichen erneuten Besuche durch die Sachverständigengruppen haben das Europäische Parlament und der Rat festgestellt, dass, obwohl einige Fragen noch nicht gelöst sind, über die künftig weiterhin Bericht erstattet werden muss und die weiterhin verfolgt werden müssen, diese kein Hindernis für die umfassende Schengen-Teilnahme dieser Mitgliedstaaten darstellt. Ich unterstütze den Vorschlag, dass Bulgarien und Rumänien das Europäische Parlament und den Rat schriftlich binnen einer Sechsmonatsfrist über weitere Maßnahmen unterrichten, deren Ergreifung sie im Hinblick auf noch umzusetzende Empfehlungen beabsichtigen, die in Beurteilungsberichten eingereicht und in späteren Berichten erwähnt werden.
Regina Bastos (PPE), schriftlich. – (PT) Seit Abschluss des Schengener Abkommens im Jahr 1985 wurden seine fünf Gründerstaaten auf 25 erweitert, von denen 22 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind. Durch Schengen wurde die Beseitigung von Binnengrenzkontrollen der Unterzeichnerstaaten und die Schaffung einer einzigen Außengrenze ermöglicht, an der Grenzkontrollen in den Schengen-Raum durchgeführt werden. Rumänien und Bulgarien haben bei ihrem EU-Beitritt im Jahr 2007 den Schengen-Besitzstand übernommen.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der durchgeführten Bewertungen und der Bewertungsbesuche ist der Berichterstatter Herr Coelho zu der Schlussfolgerung gelangt, dass alle erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung aller Teile des Schengen-Besitzstandes erfüllt sind: Insbesondere Kontrollen an Land-, See- und Luftgrenzen, polizeiliche Zusammenarbeit, Visa, Verbindung mit dem Schengener Informationssystem (SIS) und Datenschutz. Diese Länder sollten am Schengen-Raum umfassend teilnehmen. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorne für diese Länder sowie auch eine Stärkung der Unionsbürgerschaft. Deshalb stimme ich für diesen Bericht und möchte dem Berichterstatter gratulieren.
Izaskun Bilbao Barandica (ALDE), schriftlich. – (ES) Ich habe für diese Initiative gestimmt, weil Rumänien und Bulgarien bei ihrem EU-Beitritt im Jahr 2007 den Schengen-Besitzstand übernommen haben. Gemäß den einschlägigen Sachverständigenbewertungen und trotz der Tatsache, dass es noch einige ungelöste Probleme gibt, haben beide Länder gezeigt, dass sie für die Umsetzung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstandes bereit sind und zu diesem in umfassender Weise beitreten können.
Slavi Binev (NI), schriftlich. – (BG) Dies ist ein überaus wichtiger Bericht, der nicht nur mein Land Bulgarien betrifft, sondern auch die ganze Europäische Union. Ich bin zuversichtlich, dass unsere Bemühungen sehr bald belohnt werden. Unsere Grenzen sind seit einiger Zeit bereit, die europäischen Grenzen zu verteidigen. Jedoch lässt die lang ersehnte Entscheidung auf sich warten. Meiner Meinung nach ist der Grund dafür ein zutiefst politischer. Der Bericht bezieht sich auch auf die an unserer Grenze zur Türkei durchgeführten Kontrollen, die die Schengen-Anforderungen erfüllen und unsere Bereitschaft beweisen. Ich hoffe aufrichtig, dass dieser Bericht auf der nächsten Sitzung des Europäischen Rates Zustimmung erhält, denn je schneller wir uns in dieser Sache bewegen, desto mehr werden wir erreichen – in politischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht.
Mara Bizzotto (EFD), schriftlich. – (IT) Ich habe gegen die vollständige Anwendung der Schengen-Maßnahmen in Rumänien und Bulgarien gestimmt. Trotz der im Allgemeinen positiven Beurteilung im Hinblick auf den von diesen zwei Mitgliedstaaten gemachten Fortschritt im Bereich der Sicherheit wird in dem Bericht selbst zugegeben, dass bei den Organen, die mit der Gewährleistung der Grenzsicherheit beider Staaten beauftragt sind, und insbesondere bei den Organen, die mit der Kontrolle und Überwachung von See- und Landgrenzen betraut sind, zahlreiche technische und administrative Unzulänglichkeiten festgestellt wurden. Zweitens wird in dem Bericht anerkannt, dass im Falle der Aufnahme der beiden Länder in den Schengen-Raum ihre geografische Position in unmittelbarer Nähe zur türkischen Grenze zwei neue Wege für illegale Einwanderer schaffen würde, die derzeit nur Griechenland anvisieren, und das zu einem Zeitpunkt, an dem dieses Land gegenwärtig der einzige Schengen-Staat auf der Balkanhalbinsel ist.
Der Beitritt von Rumänien und Bulgarien würde daher die Größe der südöstlichen Achillesferse der EU erheblich steigern und eine dreifache Steigerung des derzeitigen Drucks bewirken. Der Entwurf einer Entschließung ist ein direkter Schlag ins Gesicht des Schutzbedürfnisses der Bürgerinnen und Bürger – den die Lega Nord immer in den Mittelpunkt ihres Programms gestellt hat – und ich kann ihn deshalb nicht unterstützen.
Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. – (RO) Die Entscheidung über den Beitritt von Rumänien und Bulgarien zum Schengen-Raum ist nun nur noch eine rein politische. Der Bericht, der die Aufnahme Rumäniens in diesen Raum unterstützt und der vom Europäischen Parlament angenommen wurde, dient nur der Bestätigung dessen, dass die Stellungnahmen der Sachverständigen der Union richtig sind – dass nämlich Rumänien gute Arbeit geleistet hat, seine Grenzen sicher gemacht hat und alle erforderlichen Bedingungen erfüllt hat. Die Stellungnahme des Parlaments in Brüssel hat eine beratende Funktion, und nun liegt die Entscheidung, wie auch in der Vergangenheit, in den Händen der Politiker des Rates. Das Messen mit zweierlei Maß und die Gespräche über obligatorische Kriterien, die trotz ihrer Erfüllung als „nur technisch“ angesehen werden, sind sicher kein Merkmal einer demokratischen, fairen Union, wie wir sie kennen. Aus diesem Grund kann ich nur hoffen, dass die Stellungnahmen der Sachverständigen und der europäischen Legislative von den Politikern der Mitgliedstaaten nicht weiter ignoriert werden. Sich hinter Worten zu verstecken, ohne die Frage direkt zu lösen, kann keine Option mehr sein, wenn der Beitritt zum Schengen-Raum nie ein politisches Problem war, sondern ein technisches. Die Beurteilungen der unabhängigen Sachverständigen und derjenigen des Parlaments, die mit großer Mehrheit für den Beitritt Rumäniens zum Schengen-Raum gestimmt haben, sollten im Europäischen Rat als entscheidender Faktor berücksichtigt werden, und folglich sollte das Verfahren aus der Blockierung gelöst werden.
Philippe Boulland (PPE), schriftlich. – (FR) Der Schengen-Raum und insbesondere die Freizügigkeit sind ein gemeinschaftlicher Besitzstand, der für unsere Bürgerinnen und Bürger von erheblicher Bedeutung ist. Herr Präsident Barroso hat uns daran erinnert, dass „Freizügigkeit für Europa das ist, was ein Fundament für ein Gebäude ist“. Die Freizügigkeit ist eine der größten Errungenschaften der Union. Ich bin erfreut, dass das Parlament den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum Schengen-Raum gebilligt hat. Zur Gewährleistung der Grenzsicherheit wurden enorme Anstrengungen unternommen: Ihre Überwachungssysteme der vierten Generation sind weitaus eindrucksvoller als unsere Modelle der zweiten Generation. Und dennoch werden der Freizügigkeit der Arbeitnehmer Hindernisse in den Weg gelegt: In erster Linie rechtliche und administrative Hürden, die alle Aspekte des Lebens der Bürgerinnen und Bürger betreffen; zweitens, Sozialdumping: Wenngleich Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die gleiche Behandlung von Arbeitnehmern garantiert, beweist die Arbeit des Petitionsausschusses, dass die Wirklichkeit ganz anders aussieht; drittens, sozialer Schutz, der von einem Land zum anderen unterschiedlich ist und somit die Mobilität nicht fördert. Daher möchte ich einen grundlegenden sozialen Mindestschutz für die Union vorschlagen. Wenngleich der soziale Schutz unter die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, fügt die mangelnde Harmonisierung dem Binnenmarkt eindeutig Schaden zu.
John Bufton (EFD), schriftlich. – Ich habe einfach deshalb gegen die Erweiterung des Schengen-Besitzstandes auf Bulgarien und Rumänien gestimmt, weil ich nicht der Meinung bin, dass Maßnahmen ergriffen wurden, die den sicheren und effektiven Beitritt zum grenzkontrollfreien Raum gewährleisten. Korruption und organisiertes Verbrechen sind in diesen Ländern, die auch Eingangspforten für die illegale Einwanderung sind, noch immer weit verbreitet. Menschenhandel zu sexuellen Zwecken, Kinderprostitution, Kinderhandel und organisierte kriminelle Banden würden bei offenen Grenzen möglicherweise aufblühen, und es wurde nicht genug unternommen, um diese Verbrechen in diesen Mitgliedstaaten einzudämmen.
Alain Cadec (PPE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht von Herrn Coelho über die vollständige Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstandes in Bulgarien und Rumänien gestimmt. Wir sollten den beiden Mitgliedstaaten für die geleistete Arbeit gratulieren. Beide Staaten haben die Kriterien für die vollständige Anwendung des Schengen-Besitzstandes erfüllt. Dennoch wird in diesem Bericht betont, dass die Region im Hinblick auf die illegale Einwanderung eine der verwundbarsten Außengrenzen der Union umfasst. Bulgarien muss bei seinem Beitritt zum Schengen-Raum Übergangsmaßnahmen umsetzen. Beide Staaten werden voll kooperieren müssen, um ein System, das von dem gegenseitigen Vertrauen der Mitgliedstaaten abhängt, nicht aufs Spiel zu setzen. Ich unterstütze den Standpunkt des Berichterstatters.
Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. – (PT) Da Bulgarien und Rumänien die Anforderungen für den Beitritt zum Schengen-Raum erfüllen, begrüße ich seine Erweiterung auf diese beiden Länder. Allerdings sind diese zusätzlichen Maßnahmen und die Lösungen für die erwähnten Unzulänglichkeiten meines Erachtens wichtig, und zwar nicht zuletzt im Hinblick auf das Phänomen der illegalen Einwanderung, das in Bulgarien aufgrund seiner geografischen Randlage zu beobachten ist. Das reibungslose Funktionieren des freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Arbeitsverkehrs wird von der Robustheit und Harmonisierung der Politiken über Außengrenzen abhängen, da dies der einzige Weg ist, um den sozialen Frieden und die wirtschaftliche Stabilität innerhalb der Union aufrechtzuerhalten.
Françoise Castex (S&D), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht gestimmt. Einige Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, Deutschland und die Niederlande, wollen die Spielregeln ändern. Es ist jedoch unangebracht, weitere Kriterien wie eine Beurteilung der Politiken im Hinblick auf die Bekämpfung von Korruption und Kriminalität hinzuzufügen. Diese Fragen sind zweifelsohne wichtig, aber der Vorschlag ist rein politisch motiviert. Das Hinzufügen neuer Kriterien würde ein Zwei-Klassen-System für die Mitgliedstaaten schaffen.
Nessa Childers (S&D), schriftlich. – Ich habe deshalb für diesen Bericht gestimmt, weil diese Schritte wichtig sind, um die europäische Solidarität zu einem Zeitpunkt zu bekräftigen, an dem sie auf eine harte Probe gestellt wird.
Jürgen Creutzmann (ALDE), schriftlich. − Die FDP-Delegation im EP geht davon aus, dass durch die Aufnahme Rumäniens und Bulgariens in den Schengen-Raum die Freizügigkeit innerhalb der EU weiter verbessert wird. Nachdem beide Mitgliedstaaten in allen Teilbereichen der Schengenüberprüfung positive Evaluierungsergebnisse erreicht haben, sollten nun keine neuen Hindernisse aufgestellt werden, die eine Aufnahme unnötig hinauszögern würden. Es ist unbestritten, dass die technische Absicherung der Grenzen diese nicht automatisch undurchlässig macht, solange im Justiz- und Polizeisystem Probleme bei der Korruptionsbekämpfung vorherrschen.
Diese Herausforderung betrifft jedoch ebenso bereits im Schengen-Raum befindliche Mitgliedstaaten. Bei der Evaluierung des Schengenmechanismus müssen aus Sicht der FDP-Delegation in Zukunft deshalb auch Kriterien wie zum Beispiel die Korruptionsbekämpfung stärker in den Fokus rücken und etwaige Vergehen konsequent geahndet werden.
George Sabin Cutaş (S&D), schriftlich. – (RO) Die heutige Abstimmung im Europäischen Parlament hat bestätigt, dass Rumänien für die Anwendung des Schengen-Besitzstandes bereit ist. Laut dem Berichterstatter Herrn Coelho wurden alle in der Vergangenheit festgestellten Unzulänglichkeiten von den rumänischen Behörden erfolgreich behoben. Rumänien ist dazu in der Lage, einen angemessenen Schutz zu bieten, und zwar unabhängig davon, ob an seinen Luft-, See- oder Landgrenzen. Aus diesem Grund finde ich es bedauerlich, dass es immer noch Zweifel an unserer Bereitschaft zur Anwendung des Besitzstandes gibt und dass einige Mitgliedstaaten weiterhin ihre sogenannte „nationale Sicherheit“ schützen, indem sie einem Mitgliedstaat, der sich sein Recht auf eine faire und nicht diskriminierende Behandlung verdient hat, ungerechtfertigte Hindernisse in den Weg legen. Das Europäische Parlament hat heute mit einer Stimme über Fairness gesprochen. Wie lange noch wird der Rat unsere Position weiter ignorieren?
Rachida Dati (PPE), schriftlich. – (FR) Die Bewertungen und zusätzlichen Besuche der Sachverständigengruppen haben gezeigt, dass Bulgarien und Rumänien für die umfassende Teilnahme am Schengen-Raum bereit sind. Aus diesem Grund habe ich für den Bericht meines Kollegen Herrn Coelho gestimmt.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Der Berichterstatter, der diesen Bereich über mehrere Sitzungsperioden des Parlaments hinweg überwacht hat, ist der Meinung, dass, obwohl einige Fragen noch nicht gelöst sind, die eine regelmäßige Überwachung rechtfertigen, diese kein Hindernis für den Beitritt von Bulgarien und Rumänien zum Schengen-Raum darstellen. Aufgrund seiner Erfahrung in diesem Bereich glaube ich, dass ich seine Bewertung und seine Forderungen nach Sicherheit für die Außengrenzen ohne Weiteres befürworten kann. Die Entscheidung zur Öffnung der Grenzen für diese Mitgliedstaaten wird die Freizügigkeit verbessern und auf einer praktischeren Ebene ermöglichen, dass sich die Bulgaren und Rumänen in eine Union integrierter fühlen, in der sie vollwertige Mitglieder sind.
Ich hoffe, dass die Symbolik dieses Augenblicks auch zu einem verbesserten Wirtschaftsverkehr zwischen Ländern und zu einer integrierteren Handlungsweise im Hinblick auf Einwanderungs- und Sicherheitsfragen führen wird. Der Berichterstatter warnt im Hinblick auf die illegale Einwanderung zu Recht vor der Sensibilität der Region Bulgarien-Türkei-Griechenland. Ich stimme ihm zu, wenn er zusätzliche Maßnahmen, insbesondere einen speziellen Plan mit Maßnahmen anspricht, die bei dem Beitritt zum Schengen-Raum umzusetzen sind, und auch einen Ansatz zur Bekämpfung eines möglichen starken Anstieg des Migrationsdrucks, den Griechenland, die Türkei und Bulgarien erfahren.--
José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht, der von unserem Kollegen Herrn Coelho verfasst wurde, betrifft den Entwurf eines Beschlusses des Rates über die vollständige Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in der Republik Bulgarien und Rumänien. Das Schengener Abkommen wurde am 14. Juni 1985 abgeschlossen. Durch die Beseitigung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der Unterzeichnerstaaten und die Schaffung eines gemeinsamen Raumes ermöglichte es die Freizügigkeit von Personen und Waren in der gesamten Europäischen Union. Angesichts der Tatsache, dass Rumänien und Bulgarien den Schengen-Besitzstand im Jahr 2007 übernommen haben; dass die Dokumente zeigen, dass aus technischer Sicht sowohl Bulgarien als auch Rumänien für den EU-Beitritt bereit sind; dass alle Beitrittsrubriken im März 2011 erfüllt waren; und dass die Verzögerung im Hinblick auf die Annahme des neuen Schengen-Bewertungssystems zur Minimierung bestehender Probleme – denn ich befürchte, dass die Unsicherheit zunehmen wird – den Beitritt dieser Länder zur EU nicht verhindern kann, stimme ich dafür. Schließlich möchte ich dem Berichterstatter für seine ausgezeichnete Arbeit bei der Erstellung dieses Berichts gratulieren, und zwar trotz der Hindernisse, die der Rat im Hinblick auf den Zugang zu bestimmten, für diesen Bericht wesentlichen Dokumenten in den Weg gelegt hat.
João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Die Prüfung, dass neue Mitgliedstaaten die erforderlichen Voraussetzungen für die vollständige Anwendung des Schengen-Besitzstandes erfüllen, ist eine Vorbedingung dafür dar, dass der Rat die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen mit diesen Mitgliedstaaten nach Konsultation des Europäischen Parlaments beschließt.
In diesem Fall wird in dem Bericht festgestellt, dass alle Voraussetzungen für die Beseitigung von Grenzkontrollen mit Bulgarien und Rumänien erfüllt wurden. Die Entscheidung zur Aufnahme in den Schengen-Raum dieser Länder, die 2007 zur EU beigetreten sind, muss im Rat von den Regierungen aller Länder, die bereits zum Schengen-Raum gehören, einstimmig angenommen werden. Der Berichterstatter erwähnt die Notwendigkeit zur Ergreifung zusätzlicher Maßnahmen an der Grenze Bulgarien-Griechenland-Türkei, die in Bezug auf die illegale Einwanderung eine der sensibelsten ist. Der Bewertungsausschuss hat Bulgarien auch zur Ergreifung zusätzlicher Maßnahmen aufgefordert, da Migrationsströme aus der Türkei zu befürchten seien.--
Dieser ganze Kontext des Drucks, der auf diese Länder ausgeübt wird, sowie die Ziele dieses Drucks sind der Grund für unsere Enthaltung. Darüber hinaus glauben wir, dass die Überlegungen, die unsere Position in Bezug auf die Erweiterung und den Beitritt neuer Länder zur EU definieren, im Hinblick auf die vollständige Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstandes in diesen oder anderen Ländern gleichermaßen gültig sind.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Der Berichterstatter stellt fest, dass alle Voraussetzungen für die Beseitigung von Grenzkontrollen für Bulgarien und Rumänien erfüllt sind, möchte aber, dass das Europäische Parlament über die Ergreifung zusätzlicher Maßnahmen an der Grenze Bulgarien-Griechenland-Türkei auf dem Laufenden gehalten wird, die in Bezug auf die illegale Einwanderung eine der sensibelsten ist.
Die Prüfung der Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung aller Teile des Schengen-Besitzstandes von den neuen Mitgliedstaaten ist eine Vorbedingung dafür, dass der Ministerrat der EU die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen mit diesen Ländern nach Konsultation des Europäischen Parlaments beschließt.
Jedoch hat der Bewertungsausschuss Bulgarien zur Ergreifung zusätzlicher Maßnahmen aufgefordert, einschließlich eines speziellen Plans mit Maßnahmen, die bei dem Beitritt zum Schengen-Raum umzusetzen sind, und zwar vor allem deshalb, weil sie Migrationsströme aus der Türkei befürchten.
Der Beschluss zur Aufnahme dieser beiden Länder, die im Jahr 2007 zur EU beigetreten sind, in den Schengen-Raum wird im Rat von allen Regierungen aller Länder, die bereits zum Schengen-Raum gehören, einstimmig gefasst werden müssen. Das Thema sollte vom Rat Justiz und Inneres am 9. und 10. Juni erörtert werden.
Aufgrund unserer Position in Bezug auf den Beitritt dieser Länder enthalten wir uns der Stimme, wobei diese Position durch den Druck verstärkt wird, der weiterhin auf diese Länder ausgeübt wird.
Monika Flašíková Beňová (S&D), schriftlich. – (SK) Rumänien und Bulgarien haben bei ihrem EU-Beitritt im Jahr 2007 den Schengen-Besitzstand übernommen. Die Grundvoraussetzung für den Rat, für die Beseitigung von Kontrollen an Binnengrenzen mit diesen Mitgliedstaaten zu stimmen, ist die Bestätigung innerhalb des Rahmens der Beurteilungsverfahren, ob die neuen Mitgliedstaaten die erforderlichen Voraussetzungen in Bezug auf die Anwendung aller Teile des Schengen-Besitzstandes erfüllt haben: Datenschutz, das Schengener Informationssystem (SIS), Luftgrenzen, Landgrenzen, Seegrenzen, polizeiliche Zusammenarbeit und Visa. Damit das Europäische Parlament alle erforderlichen Elemente zur Erzielung einer Stellungnahme darüber, ob diese beiden Länder für den Beitritt zum Schengen-Raum bereit sind, eindeutig beurteilen kann, müssen die Beurteilungsberichte der Sachverständigen über den Fortschritt bei den Vorbereitungen dieser beiden Länder voll zugänglich sein. Meiner Meinung nach haben Rumänien und Bulgarien jedoch nun bewiesen, dass sie für die zufriedenstellende Anwendung aller Bestimmungen des Schengen-Besitzstandes hinlänglich vorbereitet sind. Gleichzeitig darf die Situation jedoch nicht unterschätzt werden, und wir müssen nun darüber nachdenken, wie die Situation nach dem vollen Beitritt dieser Länder zum Schengen-Raum unter Kontrolle gehalten werden kann.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Ich habe nichts gegen unsere Freunde und Nachbarn in Bulgarien und Rumänien. Allerdings habe ich sehr wohl etwas gegen die Schengen-Bestimmungen. Dieses verwerfliche Abkommen wurde in aller Heimlichkeit abgeschlossen und eines Tages im August in den 1980ern ratifiziert. Es hat nichts als Ärger gebracht. Die Beseitigung der Binnengrenzen garantiert die Freizügigkeit für die europäischen Bürgerinnen und Bürger nicht; vielmehr wird dadurch Unsicherheit geschaffen, und es werden nicht zu bewältigende Bevölkerungs- und Migrationstendenzen innerhalb der EU erzeugt, und zwar sowohl im Herkunftsland als auch im Zielland. Ferner werden wundervolle Möglichkeiten für illegale Einwanderer geschaffen, die wissen, dass sie, ganz egal, wo sie Europa betreten, sich dort niederlassen können, wo auch immer sie möchten: Frankreich ist besonders hart getroffen. Die Probleme der Roma und Lampedusas, die in diesem Parlament oftmals zitiert wurden, dienen lediglich der Veranschaulichung des Problems. Ich möchte nicht, dass der Schengen-Besitzstand in meinem Land angewendet wird, und ich möchte auch nicht, dass er in anderen Ländern angewendet wird. Die Mitgliedstaaten sollten die volle Kontrolle über ihre Grenzen behalten und gegebenenfalls zusammenarbeiten, um die „Außen-“Grenzen zu stärken.
Nathalie Griesbeck (ALDE), schriftlich. – (FR) Ich unterstütze die Annahme dieses Berichts, in dem der Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum Schengen-Raum gebilligt wird, voll und ganz. Beide Staaten haben hart an der Verstärkung ihrer Grenzkontrollen gearbeitet, und sie waren erfolgreich, wie durch die positiven Ergebnisse der Bewertungen und Sachverständigenbesuche bestätigt wird, die von der Arbeitsgruppe des Rates „Schengen-Bewertung“ organisiert wurden. Beide Länder haben alle technischen Kriterien erfüllt, die von der Europäischen Union festgelegt wurden. Daher unterstütze ich ihre umfassende Teilnahme am Schengen-Raum voll und ganz. Die Mitgliedstaaten dürfen keine neuen Bedingungen (wie eine Beurteilung der Politiken über die Bekämpfung von Korruption und Kriminalität) hinzufügen oder die Regeln in der Halbzeit ändern. In dieser Woche findet der 26. Jahrestag des Schengener Abkommens statt, die eine der größten Errungenschaften der EU ist, die es zu verteidigen gilt, wie die Freizügigkeit, die ein Grundrecht für die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ist.
Sylvie Guillaume (S&D), schriftlich. – (FR) Ich stimme für den Beitritt Rumäniens und Bulgariens zum Schengen-Raum. Eine ausführliche und objektive Beurteilung der Erfüllung der Anforderungen beider Länder im Hinblick auf den Schengen-Besitzstand ist erfolgt. Beide Länder haben alle Kriterien erfüllt. Daher ist es unangebracht, weitere Bedingungen wie eine Beurteilung der Politiken über die Bekämpfung von Korruption und Kriminalität hinzuzufügen. Diese Fragen sind zweifelsohne wichtig, aber der Vorschlag ist rein politisch motiviert. Die Hinzufügung neuer Kriterien würde ein Zwei-Klassen-System für die Mitgliedstaaten schaffen. Diese Vision eines Europas des zwei Geschwindigkeiten mit unterschiedlichen Regeln für alte und neue Mitgliedstaaten ist ganz einfach inakzeptabel.
Nadja Hirsch (ALDE), schriftlich. − Die FDP-Delegation im EP geht davon aus, dass durch die Aufnahme Rumäniens und Bulgariens in den Schengen-Raum die Freizügigkeit innerhalb der EU weiter verbessert wird. Nachdem beide Mitgliedstaaten in allen Teilbereichen der Schengenüberprüfung positive Evaluierungsergebnisse erreicht haben, sollten nun keine neuen Hindernisse aufgestellt werden, die eine Aufnahme unnötig hinauszögern würden. Es ist unbestritten, dass die technische Absicherung der Grenzen diese nicht automatisch undurchlässig macht, solange im Justiz- und Polizeisystem Probleme bei der Korruptionsbekämpfung vorherrschen.
Diese Herausforderung betrifft jedoch ebenso bereits im Schengen-Raum befindliche Mitgliedstaaten. Bei der Evaluierung des Schengenmechanismus müssen aus Sicht der FDP-Delegation in Zukunft deshalb auch Kriterien, wie zum Beispiel die Korruptionsbekämpfung stärker in den Fokus rücken und etwaige Vergehen konsequent geahndet werden.
Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. – (LT) Rumänien und Bulgarien haben bei ihrem EU-Beitritt im Jahr 2007 den Schengen-Besitzstand übernommen. Gemäß der Beitrittsakte stellt die Prüfung der Frage mittels Bewertungsverfahren, ob die erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung aller Teile des Schengen-Besitzstandes (Datenschutz, SIS, Luft-, Land-, Seegrenzen, polizeiliche Zusammenarbeit und Visa) von den neuen Mitgliedstaaten erfüllt werden, eine Vorbedingung dafür dar, dass der Rat die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen mit diesen Mitgliedstaaten beschließt. Ich befürworte dieses Dokument nicht, weil der zuständige Ausschuss unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beurteilungen und der erforderlichen erneuten Besuche durch die Sachverständigengruppen zu dem Schluss gekommen ist, dass einige Fragen noch nicht gelöst sind, über die künftig weiterhin Bericht erstattet werden muss und die weiterhin verfolgt werden müssen. Es sollte berücksichtigt werden, dass das Gebiet Bulgarien-Türkei-Griechenland in Bezug auf die illegale Einwanderung einer der sensibelsten Punkte der Außengrenzen der EU ist. Dies verlangt von Bulgarien zusätzliche Maßnahmen, nämlich die Vorbereitung eines speziellen Plans mit Maßnahmen, die bei dem Beitritt zum Schengen-Raum umzusetzen sind, und auch einen gemeinsamen Ansatz (zwischen Griechenland, der Türkei und Bulgarien), um auf den möglichen starken Anstieg der Migrationsströme reagieren zu können. Meines Erachtens sollten die betroffenen Mitgliedstaaten aufgefordert werden, das Europäische Parlament und den Rat schriftlich binnen der Sechsmonatsfrist ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses über die Umsetzung dieser zusätzlichen Maßnahmen und Unzulänglichkeiten zu unterrichten.
Giovanni La Via (PPE), schriftlich. – (IT) Ich habe für den Bericht von Herrn Coelho über die Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstandes in Bulgarien und Rumänien gestimmt. In der Tat haben Rumänien und Bulgarien den Schengen-Besitzstand bei ihrem EU-Beitritt im Jahr 2007 übernommen. Gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Beitrittsakte stellt die Prüfung der Frage, ob die erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Schengen-Besitzstandes von den neuen Mitgliedstaaten erfüllt werden, eine Vorbedingung dafür dar, dass der Rat die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen mit diesen Mitgliedstaaten beschließt. Die durchgeführten Beurteilungen zeigen, dass Rumänien und Bulgarien den Beweis erbracht haben, dass sie ausreichend vorbereitet sind, alle Bestimmungen des Schengen-Besitzstands zufriedenstellend anzuwenden. Aus diesem Grund unterstütze ich den Antrag des Berichterstatters. Allerdings dürfen wir nicht vergessen, dass der fragliche Raum einer der sensibelsten Teile der Außengrenzen der EU in Bezug auf die illegale Migration ist. Dies bedeutet die Ergreifung zusätzlicher Maßnahmen, weil bekanntermaßen die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen ein hohes Niveau gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten und auch das Vorhandensein wirksamer Kontrollen an den Außengrenzen erfordert, da die Sicherheit des Schengen-Raums von der Strenge und Wirksamkeit abhängt, die jeder Mitgliedstaat bei den Kontrollen an seinen Außengrenzen anwendet.
Elżbieta Katarzyna Łukacijewska (PPE), schriftlich. – (PL) Heute haben wir im Europäischen Parlament über den Coelho-Bericht über die Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstandes in Bulgarien und Rumänien abgestimmt. Es sei hier darauf hingewiesen, dass sich der Abschluss der Vorbereitungen für diese Länder zum Beitritt in den Schengen-Raum mit der Debatte über die Migrationspolitik der EU und der wachsenden Opposition einiger der Länder im Schengen-Raum gegenüber Plänen zu seiner Erweiterung überschneidet. Hervorgehoben sei die Tatsache, dass Rumänien und Bulgarien fast alle an sie gestellten Anforderungen erfüllt haben, nämlich insbesondere: Kontrollen an Land-, Luft- und Seegrenzen, die Ausstellung von Visa, polizeiliche Zusammenarbeit und Datenschutz. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass es sich um EU-Grenzländer handelt, die mit dem Problem des Zustroms illegaler Einwanderer zu kämpfen haben. Sofia und Bukarest haben die Beitrittsanträge gemeinsam gestellt und der gegenwärtige Stand der Vorbereitungen in beiden Ländern erhielt hohe Bewertungen, sodass ich für die Annahme des Berichts gestimmt habe.
Monica Luisa Macovei (PPE), schriftlich. – (RO) Ich habe natürlich für den Beitritt Rumäniens und Bulgariens zum Schengen-Raum gestimmt. Wie alle rumänischen und europäischen Bürgerinnen und Bürger möchte ich, dass die Reformen des Justizsystems in meinem Land fortgesetzt werden, dass Korruption und Betrug verringert werden, dass über Fälle gerechter und schneller geurteilt wird und dass die Schuldigen hart bestraft werden. Wir sind der Europäischen Union beigetreten, weil wir ihre internen Regeln annehmen wollten. Meiner Meinung nach ist es völlig normal, dass wir sie befolgen und die Versprechen einhalten, die wir beim Beitritt gemacht haben. Ich danke der Union und den Mitgliedstaaten für ihre Hilfe bei der Durchführung dauerhafter Reformen des Justizsystems und bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption, weil auch die rumänischen Bürgerinnen und Bürger genau dies wollen.
David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe auf der Grundlage von Sachverständigenberichten, laut denen Rumänien und Bulgarien in diesem Augenblick den Beweis erbracht haben, dass sie ausreichend vorbereitet sind, alle Bestimmungen des Schengen-Besitzstandes zufriedenstellend anzuwenden, für diesen Bericht gestimmt.
Kyriakos Mavronikolas (S&D), schriftlich. – (EL) Basierend auf ihren Bewertungsberichten und den Berichten der Sachverständigengruppen erfüllen Bulgarien und Rumänien die Anforderungen zur umfassenden Aufnahme in den Schengen-Raum. Allerdings sollte das Europäische Parlament über zusätzliche Maßnahmen, die im Gebiet Bulgarien-Türkei-Griechenland zu ergreifen sind, unterrichtet werden, um auf einen möglichen Anstieg der Einwanderungsströme reagieren zu können.
Jean Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. – (FR) Bulgarien und Rumänien haben die gesamte Arbeit geleistet, die von der Festung Europa verlangt wurde, damit sich ihre Bürgerinnen und Bürger innerhalb des Schengen-Raums frei bewegen können. Dieser Bericht fordert sogar noch mehr. Er fordert einen gemeinsamen Ansatz in Verbindung mit Griechenland, um die Migration aus arabischen Ländern in Angriff zu nehmen. Diese Forderung ist inakzeptabel. Ich enthalte mich der Stimme, um nicht gegen die Freizügigkeit innerhalb der Union zu stimmen.
Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Bulgarien und Rumänien wurden im Hinblick auf die angemessene Anwendung aller Teile des Schengen-Besitzstandes einer Bewertung unterzogen: Kontrolle der Land-, See- und Luftgrenzen, polizeiliche Zusammenarbeit, Visa, Verbindung mit dem Schengener Informationssystem (SIS) und Datenschutz. Dies ist eine Vorbedingung dafür, dass der EU-Ministerrat nach Konsultation des Europäischen Parlaments die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen mit diesen Mitgliedstaaten beschließt. Unter Berücksichtigung der positiven Ergebnisse der Beurteilungen und der nachträglichen Besuche durch die Sachverständigengruppen ist festzustellen, dass, obwohl einige Fragen noch nicht gelöst sind, über die künftig weiterhin Bericht erstattet werden muss und die weiterhin verfolgt werden müssen, diese kein Hindernis für den umfassenden Beitritt von Bulgarien und Rumänien zum Schengen-Raum darstellen. Wir dürfen die Region Bulgarien-Türkei-Griechenland jedoch nicht außer Acht lassen, die eine der sensibelsten Außengrenzen der EU in Bezug auf die illegale Einwanderung ist. Die bereits ergriffenen Maßnahmen müssen verstärkt werden, und wir müssen auf die Bekämpfung eines möglichen starken Anstiegs des Migrationsdrucks vorbereitet sein. Bulgarien sollte zusätzliche Maßnahmen ergreifen, einschließlich eines speziellen Plans mit Maßnahmen, die bei dem Beitritt zum Schengen-Raum umzusetzen sind.
Louis Michel (ALDE), schriftlich. – (FR) Das Recht auf Freizügigkeit ist eines der grundlegendsten und sichtbarsten Rechte, die den Bürgerinnen und Bürgern der Union verliehen werden. Innerhalb des Schengen-Raums ist es nun möglich, sich ohne Grenzkontrollen frei zu bewegen. Welch ein Unterschied im Vergleich zu der Ära, als Europa mit Grenzposten gespickt war, an denen zuweilen pingelige Kontrollen die Norm waren, ganz abgesehen von der Tatsache, dass es für die Bürgerinnen und Bürger im Osten unmöglich war, den Eisernen Vorhang zu durchqueren, ohne ihr Leben aufs Spiel zu setzen!
Derzeit umfasst dieser Raum 25 teilnehmende Staaten. Rumänien und Bulgarien sollten diesem Kreis bald beitreten – zumindest ist dies meine Hoffnung. Diese beiden Länder haben den Schengen-Besitzstand seit ihrem Beitritt zur Europäischen Union im Jahr 2007 übernommen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bewertungen und von den Sachverständigengruppen durchgeführten Besuchen bin ich voll und ganz für einen vollständigen Beitritt zum Schengen-Raum für diese zwei Mitgliedstaaten, selbst wenn gewisse Probleme noch immer ungelöst sind und nachverfolgt werden müssen. Ich möchte jedoch hinzufügen, dass es bedauernswert wäre, wenn auf dem Weg neue Bedingungen auferlegt würden, die zum Zeitpunkt des Antrags und der Bewertung unbekannt waren.
Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. – Anscheinend haben Rumänien und Bulgarien den Beweis erbracht, dass sie in ausreichendem Maße dazu bereit sind, den Schengen-Besitzstand zu erfüllen. Es gibt zu viele ungelöste Fragen in dem von Carlos Coelho erstellten Bericht über die Erweiterung des Schengen-Raums. Ausgehend von den Annahmen der Berichte der Bewertungsmissionen und den Ergebnissen der wiederholten Bewertungsbesuche bin ich zu dem Schluss gelangt, dass es einzelne Bereiche gibt, die eine konstante Überwachung erforderlich machen. Der Bericht, der noch nicht angenommen wurde, ist die Schlussfolgerung eines wiederholten Besuchs durch die Bewertungsmission im Hinblick auf die Außengrenzen Bulgariens. Aus diesem Grund ist klar, dass das Dreieck Bulgarien - Rumänien - Griechenland im Hinblick auf die illegale Einwanderung eines der sensibelsten Gebiete ist, und deshalb muss Bulgarien zusätzliche Maßnahmen vorbereiten, um dem Migrationsdruck standzuhalten. Meines Erachtens sollte der Bericht angenommen werden. Ich habe dafür gestimmt.
Rareş-Lucian Niculescu (PPE), schriftlich. – (RO) Ich habe für den Coelho-Bericht über die Anwendung des Schengen-Besitzstandes in Rumänien und Bulgarien gestimmt und begrüße die realistische Haltung und den guten Glauben meiner Kolleginnen und Kollegen, die auch für diesen Bericht gestimmt haben.
Rumänien und Bulgarien haben die technischen Bedingungen für den Beitritt zum Schengen-Raum erfüllt, und dies muss der einzige Faktor sein, der bei der Annahme dieser Entscheidung zu berücksichtigen ist. Rumänien und Bulgarien haben ihre Fähigkeit zur Annahme der notwendigen inländischen Rechtsvorschriften und zur Sicherung ihrer Grenzen unter Beweis gestellt. Darüber hinaus wurden große Fortschritte beim Kampf gegen die Korruption erzielt, wobei dieses Thema oftmals fälschlicherweise und in übertriebenem Maße mit dem Beitritt zum Schengen-Raum in Verbindung gebracht wurde.
Wojciech Michał Olejniczak (S&D), schriftlich. – (PL) Heute hat das Europäische Parlament eine Entschließung über die Anwendung aller Bestimmungen des Schengen-Besitzstandes für Bulgarien und Rumänien angenommen. Diese Länder, die der Europäische Union im Jahr 2007 beigetreten sind, haben nur einige der Bestimmungen bezüglich des Schengen-Raums angenommen und haben sie seither innerhalb dieses begrenzten Geltungsbereichs angewendet. Das Fazit dieser Situation ist, dass entlang der Grenzen dieser Länder noch immer Grenzkontrollen durchgeführt werden.
Bei ihrem Beitritt zur EU waren diese Länder nicht zur Annahme des gesamten Schengen-Pakets bereit und mussten daher ihre Politiken im Hinblick auf Grenzkontrollen reformieren und erweitern. Außerdem stellt der Grenzabschnitt zwischen Bulgarien, der Türkei und Griechenland, der einer der verwundbarsten Außengrenzen der EU in Bezug auf die illegale Einwanderung ist, ein überaus wichtiges Problem dar. Seit ihrem EU-Beitritt haben Bulgarien und Rumänien zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die auf die angemessene Vorbereitung und den Schutz ihrer Grenzen abzielen. Während dieses gesamten Zeitraums hat die Arbeitsgruppe „Schengen-Bewertung“ systematische Prüfungen und Kontrollen durchgeführt, die nun gezeigt haben, dass beide Länder gut genug vorbereitet sind, um die Bestimmungen des Schengen-Besitzstandes in zufriedenstellender Weise anzuwenden.
Rolandas Paksas (EFD), schriftlich. – (LT) Die Aufhebung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen ist für die gesamte Europäische Union und für jeden einzelnen Mitgliedstaat besonders wichtig. Damit der Schengen-Raum effektiv funktionieren kann und die gesetzten Ziele erreicht werden können, muss gewährleistet werden, dass die Aufhebung von Grenzkontrollen keine negativen Auswirkungen, insbesondere in Bezug auf die illegale Einwanderung, hat. Jedes Land, das dem Schengen-Raum beitreten möchte, muss ausnahmslos alle Voraussetzungen des Schengen-Besitzstandes in Bezug auf Datenschutz, das Schengener Informationssystem, Luft-, Land- und Seegrenzen, polizeiliche Zusammenarbeit und Visa erfüllen. Darüber hinaus muss unbedingt gewährleistet werden, dass jeder Mitgliedstaat strenge und wirksame Außengrenzkontrollen hat. Ich glaube, dass Rumänien und Bulgarien bald zu echten Mitgliedern werden können, die dazu in der Lage sind, alle Bestimmungen des Schengen-Besitzstandes anzuwenden. Derzeit sollte Bulgarien besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, weil dieses Land, wie die Türkei und Griechenland, an den Außengrenzen der EU liegt. Es ist der sensibelste und schwächste Ort in der Union. Bei ihrer umfassenden Teilnahme am Schengen-Raum ist es daher überaus wichtig, dass Bulgarien und Rumänien angemessen darauf vorbereitet sind, erhöhte Migrationsströme zu bewältigen, Maßnahmen zur Bekämpfung von illegaler Einwanderung angemessen und wirksam umsetzen zu können und gut funktionierende Kontrollmechanismen für Außengrenzen zu garantieren.
Justas Vincas Paleckis (S&D), schriftlich. – (LT) Ich habe für den Beitritt von Rumänien und Bulgarien zum Schengen-Raum gestimmt. Nach sorgfältiger Prüfung hat der zuständige Ausschuss der EU anerkannt, dass diese Länder alle Kriterien für die Mitgliedschaft des Schengen-Raums erfüllt haben: Sie bieten hinlängliche Garantien im Hinblick auf den Schutz von nationalen Land-, See- und Luftgrenzen, und sie haben das Schengener Informationssystem für den Datenaustausch gemeistert und gewährleisten einen zuverlässigen Datenschutz. Meine Fraktion hält die Einführung neuer Mitgliedschaftskriterien zu diesem Zeitpunkt für falsch, weil dies bedeuten würde, diese Länder mit zweierlei Maß zu messen. Die Schwierigkeiten, denen sich Rumänien und Bulgarien noch immer gegenübersehen – nämlich das organisierte Verbrechen und Korruption – sind ohne Zweifel schwere Anschuldigungen gegen die Regierungen dieser Länder, die diese Phänomene wirksamer bekämpfen sollten. Jedoch sollten meines Erachtens die rechtschaffenen Bürgerinnen und Bürger, die die wirklich Leidtragenden wären, wenn sie nun die Gelegenheit versäumen würden, frei durch ganz Europa zu reisen, nicht mit der Schließung der Tore zum Schengen-Raum für Rumänien und Bulgarien bestraft werden.
Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. – (IT) Im Kontext der Freizügigkeit der europäischen Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Europäischen Union denke ich, dass der Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum Schengen-Besitzstand ein hervorragender Schritt nach vorne ist, und deshalb habe ich für die Umsetzung der einschlägigen Bestimmungen gestimmt. Ich glaube auch, dass beide Länder trotz ihrer harten Arbeit für die Freizügigkeit ihrer Bürgerinnen und Bürger innerhalb Europas aufgrund des sensiblen Charakters der östlichen Grenzen Europas in den Balkanländern in jedem Fall ihre Kontrollen und Vorschriften weiterhin mit europäischen Standards in Übereinstimmung bringen sollten.
Georgios Papanikolaou (PPE), schriftlich. – (EL) Ich habe heute für die Stellungnahme des Europäischen Parlaments über die vollständige Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstandes in der Republik Bulgarien und Rumänien gestimmt. Dieser Ansatz ist ausgewogen, da in der Stellungnahme der von diesen beiden Ländern gemachte Fortschritt im Hinblick auf die Kriterien, die zur Aufnahme in den Schengen-Raum erfüllt werden müssen, anerkannt wird, aber auch regelmäßige Fortschrittsberichte über bestimmte Fragen erfordert werden, die als ungelöst betrachtet werden. Daher hat das Parlament grünes Licht für die Aufnahme dieser beiden Länder in den Schengen-Raum und gleiche Rechte für ihre Bürgerinnen und Bürger gegeben, die in der Vergangenheit kein Recht auf Freizügigkeit genossen haben. Wir vertrauen darauf, dass die Botschaft des Europäischen Parlaments als Leitfaden dienen und dass im Rat Einstimmigkeit erzielt wird, sodass eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. – (PT) Ich möchte meinem Kollegen Herrn Coelho für seine hervorragende Arbeit an dem Bericht über den Entwurf eines Beschlusses des Rates über die vollständige Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in der Republik Bulgarien und Rumänien gratulieren. Rumänien und Bulgarien haben bei ihrem EU-Beitritt im Jahr 2007 den Schengen-Besitzstand übernommen. Dem Bericht zufolge wurde die Erfüllung der notwendigen Anforderungen für die Anwendung des fraglichen Besitzstandes – Datenschutz, das Schengener Informationssystem (SIS), Luftgrenzen, Landgrenzen, Seegrenzen, polizeiliche Zusammenarbeit und Visa – vor Ort bewertet und der Fortschritt bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Aufhebung von Kontrollen an den Binnengrenzen mit diesen Mitgliedstaaten wurde in situ bestätigt. Laut dem Berichterstatter und den Schattenberichterstattern, die diesen Prozess überwacht haben, stellen die ungelösten Fragen, über die künftig weiterhin Bericht erstattet werden muss und die weiterhin verfolgt werden müssen, kein Hindernis für den umfassenden Beitritt dieser zwei Mitgliedstaaten zum Schengen-Raum dar. Aus diesen Gründen habe ich den Beschluss zur Öffnung der Grenzen zu diesen Mitgliedstaaten unterstützt. Ich stimme für diesen Bericht und heiße Bulgarien und Rumänien im Schengen-Raum willkommen.
Vincent Peillon (S&D), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht von Herrn Coelho gestimmt, in dem der Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum „Schengen-Raum“ vorgeschlagen wird. Dies ist eine der größten Errungenschaften des europäischen Integrationsprozesses. Der Beitritt eines neuen Staates ist durch die strenge Erfüllung der Kriterien des Schengener Abkommens bedingt. Im Falle Bulgariens und Rumäniens hat der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten des Europäischen Parlaments – wie auch die Europäische Kommission –nach der Bewertung festgestellt, dass diese zwei Staaten die erforderlichen Bedingungen voll und ganz erfüllen. Folglich gibt es keinen Grund mehr, warum sie nicht in diesen Raum der Freizügigkeit aufgenommen werden sollten. Ich fände es inakzeptabel, wenn sich bestimmte Staaten unter falschen Vorwände und motiviert durch internes politisches Kalkül weiterhin dagegen stellen würden. Der Gemeinschaftsbesitzstand sollte nicht als ein System à la carte betrachtet werden, in dem die Mitgliedstaaten die Bestimmungen anpassen oder aufheben können, wie es die jeweiligen Umstände gerade erfordern. Aus diesem Grund fordere ich den Rat in aller Form dazu auf, die von Bulgarien und Rumänien erzielten Verbesserungen anzuerkennen und sie in den Schengen-Raum aufzunehmen.
Rovana Plumb (S&D), schriftlich. – (RO) Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bewertungen und der erforderlichen erneuten Besuche durch die Sachverständigengruppen ist Rumänien nunmehr ganz klar in der Lage, den Schengen-Besitzstand vollständig umzusetzen, da alle Punkte, die der Aufmerksamkeit oder der Überprüfung bedurften (Verbesserung der Risikobewertung, Verbesserung der Sicherheitsparameter der Gebäude, Verbesserung des Verfahrens der Einreichung und Bearbeitung von Visaanträgen usw.), behoben wurden und in einigen Aspekten als Beispiel für bewährte Praktiken betrachtet werden konnten.
Nach den Bewertungsberichten hat Rumänien gezeigt, dass das Land ausreichend vorbereitet ist, sowohl die nicht-SIS-bezogenen Bestimmungen als auch die SIS-bezogenen Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in zufrieden stellender Weise anzuwenden. Die Voraussetzungen wurden erfüllt, damit der Rat gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Beitrittsakte 2005 beschließt, dass die internen Kontrollen an den Luft-, Land-, Seebinnengrenzen aufgehoben werden können. Dies bedeutet, dass die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen ein hohes Niveau gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten bezüglich wirksamer Kontrollen an den Außengrenzen erfordert, da die Sicherheit des Schengen-Raums von der Strenge und Wirksamkeit abhängt, die jeder Mitgliedstaat bei den Kontrollen an seinen Außengrenzen anwendet.
Miguel Portas (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil die vollständige Anwendung des Schengener Abkommens in Bulgarien und Rumänien sicher auch die Aufhebung von Grenzkontrollen für diese Länder bedeutet. In einer Zeit, in der einige Regierung es wagen, die Wiederherstellung von Kontrollen an den Binnengrenzen vorzuschlagen, ist es umso wichtiger, unsere Unterstützung für die Erweiterung der bislang besten Errungenschaften der Europäischen Union zu zeigen. Die vollständige Anwendung in diesen Mitgliedstaaten ist auch eine Frage der Gleichheit und Nichtdiskriminierung innerhalb Europas, weil der Ausschluss dieser beiden Länder ein überaus negatives Signal an ihre Bevölkerungen aussenden würde, die an dem Beitritt zum Raum der Freizügigkeit ein sehr großes Interesse haben. Aus diesen Gründen ist es wichtig, diese Phase umfassend zu unterstützen.
Fiorello Provera (EFD), schriftlich. – (IT) Die Balkan-Region ist eines der sensibelsten Gebiete der Außengrenzen der EU in Bezug auf die illegale Einwanderung. Dieses Phänomen ist von großer Bedeutung und wirkt sich auf das tägliche Leben vieler unserer Bürgerinnen und Bürger aus, weil es die Unsicherheit, mit der sie konfrontiert sind, verschärft. Bevor über den möglichen Beitritt von Bulgarien und Rumänien zum Schengen-Raum nachgedacht werden kann, müssen spezielle und detaillierte Pläne erstellt werden, um Migrationsdrücke einzugrenzen. Außerdem muss die Verbesserung von Kontrollen an den Außengrenzen mit der Bekämpfung der Korruption der lokalen Behörden kombiniert werden. Aus den genannten Gründen und für einen besseren Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger vor illegaler Einwanderung habe ich gegen diese Maßnahme gestimmt.
Paulo Rangel (PPE), schriftlich. – (PT) Der Beitritt zum Schengen-Besitzstand beinhaltet, dass verschiedene Bewertungsverfahren eingehalten werden müssen: Die Kandidatenländer müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllen, um in den Raum der Freizügigkeit aufgenommen zu werden, der gegenwärtig 25 Länder und 400 Millionen Europäer umfasst. Dieser Bericht bewertet die Positionen Bulgariens und Rumäniens und hebt einerseits die Befolgung bewährter Praktiken Bulgariens im Hinblick auf verschiedene Tätigkeiten und andererseits die von Rumänien unternommenen Anstrengungen im Hinblick auf die festgestellten Unzulänglichkeiten hervor. Abschließend möchte ich betonen, dass zwar eine Reihe von Fragen gelöst werden muss, die Bewertung des Verhaltens dieser zwei Mitgliedstaaten jedoch im Großen und Ganzen positiv ist.
Britta Reimers (ALDE), schriftlich. − Die FDP-Delegation im EP geht davon aus, dass durch die Aufnahme Rumäniens und Bulgariens in den Schengen-Raum die Freizügigkeit innerhalb der EU weiter verbessert wird. Nachdem beide Mitgliedstaaten in allen Teilbereichen der Schengenüberprüfung positive Evaluierungsergebnisse erreicht haben, sollten nun keine neuen Hindernisse aufgestellt werden, die eine Aufnahme unnötig hinauszögern würden. Es ist unbestritten, dass die technische Absicherung der Grenzen diese nicht automatisch undurchlässig macht, solange im Justiz- und Polizeisystem Probleme bei der Korruptionsbekämpfung vorherrschen.
Diese Herausforderung betrifft jedoch ebenso bereits im Schengen-Raum befindliche Mitgliedstaaten. Bei der Evaluierung des Schengenmechanismus müssen aus Sicht der FDP-Delegation in Zukunft deshalb auch Kriterien wie zum Beispiel die Korruptionsbekämpfung stärker in den Fokus rücken und etwaige Vergehen konsequent geahndet werden.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Wir unterstützen den Beitritt von Bulgarien und Rumänien, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind (wie es laut den Stellungnahmen der Sachverständigen der Fall ist).
Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. – (IT) Gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Beitrittsakte Rumäniens und Bulgariens zum Schengen-Besitzstand ist die Vorbedingung für die Aufhebung von Kontrollen an den Binnengrenzen mit diesen Ländern die Prüfung der Frage, dass die Schengen-Anforderungen erfüllt sind. Da sowohl Rumänien als auch Bulgarien den Beweis erbracht haben, dass sie ausreichend vorbereitet sind, alle Bestimmungen des Schengen-Besitzstands zufriedenstellend anzuwenden, sollten beide Mitgliedstaaten zu vollwertigen Mitgliedern des Raums werden. Ich möchte jedoch die Wichtigkeit strenger Kontrollen an den Außengrenzen für die Zwecke der inneren Sicherheit unterstreichen. Da sich Bulgarien in einem sensiblen Gebiet in Bezug auf die illegale Einwanderung befindet, sollte dieses Land zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um auf einen möglichen Anstieg des Migrationsdrucks an seinen Grenzen reagieren zu können.
Oreste Rossi (EFD), schriftlich. – (IT) Das Gebiet Bulgarien-Türkei-Griechenland ist einer der sensibelsten Teile der Außengrenzen der Europäischen Union in Bezug auf die illegale Einwanderung. Ich stimme mit dem Berichterstatter Herrn Coelho nicht darin überein, dass der Beitritt der Republik Bulgarien und Rumänien zum Schengen-Raum aufgrund der Unzulänglichkeiten im Bereich der Ausrüstung, der Durchführung von Grenzkontrollen und Schulungen und der Verpflichtung zum Austausch von Informationen nicht kurzfristig durchgeführt werden kann.
Nikolaos Salavrakos (EFD), schriftlich. – (EL) Rumänien und Bulgarien haben bei ihrem EU-Beitritt im Jahr 2007 den Schengen-Besitzstand übernommen. Die Aufnahme von Rumänien und Bulgarien in den Schengen-Raum ist akzeptabel, sofern sie gewisse technische Anforderungen, die in dem einschlägigen Verfahren angegeben sind, erfüllen. Wie der Berichterstatter sehr richtig hervorhebt, sollte auf den Beitritt Bulgariens zum Schengener Abkommen ein spezieller Plan zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung folgen. Im Hinblick auf die Frage der Landgrenzenverwaltung ist Zusammenarbeit notwendig. Im Jahr 2010 wurden 47 000 Einwanderer verhaftet, die die griechisch-türkische Grenze zur griechischen Seite des Flusses Evros überschritten haben, der die Grenze zwischen Griechenland und der Türkei markiert. Diese Ziffer macht für das genannte Jahr 90 % der Gesamtanzahl in Europa aus. Innerhalb dieses Rahmens begrüße ich den Vorschlag des Berichterstatters für die Vorbereitung eines speziellen Plans, sobald Bulgarien dem Schengen-Raum beitritt, mit Maßnahmen in dieser Richtung und einem gemeinsamen Ansatz von Griechenland, der Türkei und Bulgarien, um einen starken Anstieg der Einwanderungsströme bewältigen zu können.
Søren Bo Søndergaard (GUE/NGL), schriftlich. – (DA) Ich habe gegen die umfassende Mitgliedschaft Bulgariens und Rumäniens zu diesem Zeitpunkt an der Schengen-Zusammenarbeit gestimmt. Die Tatsache, dass Bulgarien seiner Militärpolizei Zugang zu Informationen aus Schengen-Unterlagen gibt, zeigt, dass es Probleme mit den Teilen des Schengener Abkommens gibt, in die diese Länder bereits aufgenommen sind. Es gibt auch Probleme im Hinblick auf Korruption und das organisierte Verbrechen. Europol weist darauf hin, dass die vollständige Aufnahme Bulgariens und Rumäniens in die Schengen-Zusammenarbeit kriminellen Gruppierungen aus den Balkanländern und der ehemaligen Sowjetunion einen leichteren Zugang zur EU verschaffen wird. Bis zur Lösung dieser Probleme wird die volle Aufnahme Bulgariens und Rumäniens zum Schengen-Raum grenzüberschreitende Korruption und Kriminalität fördern und gleichzeitig bestimmten Kräften genau die Möglichkeit geben, auf die sie gewartet haben, um eine stärkere Überwachung und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit zu fordern.
Bogusław Sonik (PPE), schriftlich. – (PL) In einer Zeit, in der immer mehr Menschen über eine Vertrauenskrise in der Europäischen Union sprechen, sollte die Tatsache, dass die überwältigende Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres unterstützt, als eine Bestätigung dessen angesehen werden, dass der Gedanke der europäischen Integration noch immer von Bedeutung ist. Die Tatsache, dass Bulgarien und Rumänien EU-Außengrenzen haben, sollte nicht als ein Hindernis betrachtet werden, das ihren Beitritt zum Schengen-Raum verhindert. Die Kriterien für den Beitritt zu diesem Raum wurden mit dem Ziel festgelegt, das höchstmögliche Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Sachverständige haben bestätigt, dass die entsprechenden technischen Standards auf den Weg gebracht wurden. Die Länder haben die ihnen auferlegten Anforderungen in einem Maße erfüllt, das die Aufhebung von Grenzkontrollen mit den restlichen Mitgliedstaaten der EU möglich macht. Es sollte betont werden, dass, wie es der Fall für mein Land war, der Beitritt zum Schengen-Raum nicht bedeutet, dass Rumänien und Bulgarien im Hinblick auf die volle Umsetzung des Zusammenarbeitsinstruments nichts mehr tun müssten. Beide Länder haben noch viel Arbeit vor sich, um gut funktionierende Praktiken einzuführen.
Das Beispiel Polen zeigt eindeutig, dass die neuen Mitgliedstaaten dazu in der Lage sind, die Schengen-Anforderungen wirksam zu erfüllen. In der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres haben wir die Gelegenheit zur Umsetzung der nächsten Stufe des politischen Projekts, das als der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bekannt ist, sofern die europäischen Institutionen die entsprechenden Kontrollen durchführen. Das Europäische Parlament sollte in diesem Prozess eine Schlüsselrolle spielen und es muss im Hinblick auf die Lage in Bulgarien und Rumänien auf dem Laufenden gehalten werden.
Catherine Stihler (S&D), schriftlich. – Ich begrüße den Bericht, in dem die Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstandes in Bezug auf das Schengener Informationssystem für Bulgarien und Rumänien vorgeschlagen wird. Ich bin auch erfreut, dass der Bericht Absicherungen für den Datenschutz enthält.
Michèle Striffler (PPE), schriftlich. – (FR) Heute hat das Parlament den von Herrn Coelho erstellten Bericht über die vollständige Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstandes in Bulgarien und Rumänien angenommen. Dieser Bericht ist die Folge der Bewertungen, die unter der Schirmherrschaft der Arbeitsgruppe „Schengen-Bewertung“ des Rates durchgeführt wurden.
Die Bewertungen haben keine Hindernisse für den Beitritt Rumäniens und Bulgariens zum Schengen-Raum festgestellt. Die Öffnung der Grenzen war eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union. Daher bin ich erfreut, dass das Parlament für den Beitritt dieser beiden neuen Staaten zum Schengen-Raum gestimmt hat. Der Rat muss nun realistisch sein und durch seine einstimmige Billigung Solidarität zeigen.
Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. – (PT) Die Schaffung des Schengen-Raums geht auf das Jahr 1985 zurück und umfasst gegenwärtig ein Gebiet mit 42 673 km Außenseegrenzen und 7 721 km Landgrenzen, die 400 Millionen Europäer aufnehmen. Das Schengener Abkommen umfasst derzeit 25 Mitgliedstaaten mit einem gemeinsamen Raum für die Freizügigkeit von Personen, durch die Beseitigung systematischer Kontrollen an den Binnengrenzen und die Schaffung einer einzigen gemeinsamen Grenze. Zur vollständigen Verwirklichung dieses Abkommens wurden gemeinsame Bestimmungen festgelegt – unter anderem im Hinblick auf Kontrollen entlang der gesamten Außengrenze, gemeinsame Visumspolitik, polizeiliche und gerichtliche Zusammenarbeit – und das Schengener Informationssystem (SIS) wurde geschaffen. Dieser Bericht betrifft den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum Schengen-Besitzstand und in ihm wird nach den Bewertungsbesuchen und einem Abschlussbericht festgestellt, dass beide Länder für den umfassenden Beitritt bereit sind. Allerdings sind einige Fragen ungelöst, insbesondere die Notwendigkeit zur Vorbereitung eines Plans zur Bekämpfung des möglichen Drucks aufgrund illegaler Einwanderung. Aus diesem Grund stimme ich dem Berichterstatter darin zu, dass die betroffenen Mitgliedstaaten das Europäische Parlament und den Rat binnen der Sechsmonatsfrist ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses über die Umsetzung dieser zusätzlichen Maßnahmen und die festgestellten Unzulänglichkeiten unterrichten müssen.
Alexandra Thein (ALDE), schriftlich. − Die FDP Delegation im EP geht davon aus, dass durch die Aufnahme Rumäniens und Bulgariens in den Schengen-Raum die Freizügigkeit innerhalb der EU weiter verbessert wird. Nachdem beide Mitgliedstaaten in allen Teilbereichen der Schengenüberprüfung positive Evaluierungsergebnisse erreicht haben, sollten nun keine neuen Hindernisse aufgestellt werden, die eine Aufnahme unnötig hinauszögern würden. Es ist unbestritten, dass die technische Absicherung der Grenzen diese nicht automatisch undurchlässig macht, solange im Justiz- und Polizeisystem Probleme bei der Korruptionsbekämpfung vorherrschen. Diese Herausforderung betrifft jedoch ebenso bereits im Schengen-Raum befindliche Mitgliedstaaten. Bei der Evaluierung des Schengenmechanismus müssen aus Sicht der FDP Delegation in Zukunft deshalb auch Kriterien, wie zum Beispiel die Korruptionsbekämpfung stärker in den Fokus rücken und etwaige Vergehen konsequent geahndet werden.
Silvia-Adriana Ţicău (S&D), schriftlich. – (RO) Rumänien und Bulgarien haben bei ihrem EU-Beitritt im Jahr 2007 den Schengen-Besitzstand übernommen. Gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Beitrittsakte „stellt die Prüfung der Frage mittels Bewertungsverfahren, ob die erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung aller Teile des Schengen-Besitzstandes (Datenschutz, SIS, Luft-, Land-, Seegrenzen, polizeiliche Zusammenarbeit und Visa) von den neuen Mitgliedstaaten erfüllt werden, eine Vorbedingung dafür dar, dass der Rat die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen mit diesen Mitgliedstaaten beschließt“. Gemäß den von Sachverständigen erstellten Bewertungsberichten haben sowohl Rumänien als auch Bulgarien gezeigt, dass sie vorbereitet sind, die Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in zufrieden stellender Weise anzuwenden. Aus diesem Grund fordern wir den Rat auf, den Beitritt Rumäniens und Bulgariens zum Schengen-Raum zu billigen. Die Union muss die gleichen Kriterien auf alle Mitgliedstaaten anwenden, auch wenn es um dem Beitritt zum Schengen-Raum geht. Der Zusammenarbeits- und Prüfungsmechanismus für das Justizsystem gehört nicht zu den Kriterien für den Beitritt zum Schengen-Raum und auf ihn darf in Verbindung mit dem Beitritt Rumäniens und Bulgariens nicht verwiesen werden. Da Rumänien und Bulgarien die technischen Bedingungen für den Beitritt zum Schengen-Raum erfüllen, fordern wir im Namen der Bürgerinnen und Bürger Rumäniens, Bulgariens und Europas den Rat dazu auf, den Beitritt Rumäniens und Bulgariens zu dem Raum zu billigen.
Rafał Trzaskowski (PPE), schriftlich. – (PL) Bulgarien und Rumänien sollten dem Schengen-Raum beitreten, weil beide Länder dazu bereit sind und die Einwände bestimmter Mitgliedstaaten unbegründet sind.
Niki Tzavela (EFD), schriftlich. – (EL) Ich habe für den Bericht über die Aufnahme Rumäniens und Bulgariens in den Schengen-Raum gestimmt, weil beide Länder die betreffenden technischen Kriterien erfüllt haben. Allerdings sollte Bulgarien in Zusammenarbeit mit Griechenland und der Türkei zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um das Problem der illegalen Einwanderung in Angriff zu nehmen.
Geoffrey Van Orden (ECR), schriftlich. – Als Freund, obschon als kritischer Freund Bulgariens, möchte ich alles in meiner Macht Stehende tun, um den Fortschritt in diesem Land zu unterstützen, jedoch nicht auf Kosten des Wohlergehens meines eigenen Landes. Deshalb habe ich mich der Stimme enthalten. Beim Beitritt Bulgariens zur EU am 1. Januar 2007 gab es noch einige Defizite bei der Justizreform und der Bekämpfung von Korruption und organisiertem Verbrechen. Die bulgarischen Behörden versprachen, radikale Verbesserungen herbeizuführen. Die EU richtete einen „Zusammenarbeits- und Prüfungsmechanismus“ zur Unterstützung Bulgariens und zur Prüfung des Fortschritts anhand von sechs Vorgaben ein. Die Verbesserung war enttäuschend langsam. In ihrem jüngsten Bericht über diese Angelegenheiten (Februar 2011) erklärte die Kommission, dass Bulgarien die Art und Weise der Strukturierung, Verwaltung und Zusammenarbeit im Hinblick auf die Justiz-, Polizei- und Untersuchungsstellen weiter verbessern müsse. Dennoch beschlossen die 27 Regierungen im Rat, vielleicht überraschend, dass Bulgarien die Bedingungen für den Schengen-Raum erfüllt, wobei dieses System derzeit selbst in Frage gestellt wird. Das Vereinigte Königreich bleibt selbstverständlich außerhalb des Schengen-Raums.
Iuliu Winkler (PPE), schriftlich. – (RO) Ich begrüße die Mehrheit von über 80 %, die im Europäischen Parlament während der Abstimmung für die Annahme des Berichts über die Erfüllung des Schengen-Besitzstandes von Rumänien und Bulgarien erreicht wurde. Diese Abstimmung sendet ein wirkungsvolles politisches Signal aus. Aus der Sicht des Europäischen Parlaments sind Rumänien und Bulgarien bereit, dem Schengen-Raum beizutreten.
Gemäß dem Standpunkt der UDMR (Demokratische Union der Ungarn in Rumänien) müssen Rumänien und Bulgarien 2011 eine konkrete Aussicht auf den Beitritt zum Raum der Freizügigkeit erhalten. Ich denke nicht, dass die Regeln während des Spiels geändert werden sollten, und die Entscheidung über den Beitritt zum Schengen-Raum muss die Errungenschaften des Schengener Abkommens berücksichtigen und darf nicht auf politischen Beurteilungen basieren. Die Situation, die durch den Beitritt Rumäniens und Bulgariens zum Schengen-Raum entstanden ist, zeigt, wie schwach der Solidaritätssinn innerhalb der EU ist.
Die Tatsache, dass manche Mitgliedstaaten dazu bereit sind, eine der grundlegenden Freiheiten der europäischen Integration aufzugeben, nämlich die Freizügigkeit, lässt alle Alarmglocken klingeln. Gleichzeitig ist dies eine falsche Reaktion auf die Spannungen, die durch die Wirtschaftskrise verursacht wurden, und auf ihre sozialen Folgen. Die UDMR glaubt, dass wir ein starkes Europa brauchen, das durch größere Solidarität und durch die entschiedene Ablehnung des inneren Protektionismus und Populismus verwirklicht werden kann.
Iva Zanicchi (PPE), schriftlich. – (IT) Trotz einiger Zweifel hinsichtlich des übermäßigen Wirkungsbereichs des Textes – der in den Bereich der Strategie Europa 2020 fällt – sind die Ziele der Entschließung meiner Meinung nach überaus begrüßenswert. Aus diesem Grund habe ich für den Bericht von Herrn Coelho über die Prüfung der erforderlichen Bedingungen für die Anwendung des Schengen-Besitzstandes gestimmt, die eine Vorbedingung für die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen mit Bulgarien und Rumänien darstellt.
Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht wird angenommen werden, trotz der Meinungsverschiedenheiten in der Arbeitsgruppe der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament über den Änderungsantrag zur Nuklearfrage und trotz des Änderungsantrags der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) zur Streichung des Themas der zusätzlichen ständigen Mitglieder im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Es ist ein grundlegender Wandel in der Weltordnung erforderlich, damit die EU die sich ihr stellenden Herausforderungen mithilfe von abgestimmten, internationalen Maßnahmen besser bewältigen kann. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auch auf die Tatsache lenken, dass die EU gemäß Artikel 21 des Vertrags formal zu einem wirkungsvollen Multilateralismus und besonders der Rolle der VN verpflichtet ist.
Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. – Ich habe für diese Entschließung gestimmt, nicht nur aufgrund der Bedeutung der kommenden 66. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen, sondern auch, weil es äußerst wichtig ist, dass die EU ihre Zusammenarbeit und Koordination in diesem und in allen anderen VN-Gremien verstärkt. Artikel 34 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, ihr Handeln in internationalen Organisationen zu koordinieren, und verpflichtet diejenigen Mitgliedstaaten, die auch Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sind, sich abzustimmen und sich bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben für die Standpunkte und Interessen der Union einzusetzen. Bisher war die Kooperation in der Generalversammlung der Vereinten Nationen nicht vorbildlich. Das Gleiche gilt für den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Wir alle wissen, dass es die Mitgliedstaaten, die derzeit dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen angehören (Frankreich, das Vereinigte Königreich und Deutschland) versäumt haben, ihr Handeln aufeinander abzustimmen und einen gemeinsamen Standpunkt zur militärischen Intervention in Libyen zu vertreten, insbesondere im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Resolution 1973 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Ich möchte die Mitgliedstaaten der EU deshalb dringend bitten, eine gemeinsame Position im Hinblick auf Themen anzustreben, die für den internationalen Frieden und die Sicherheit von Bedeutung sind, insbesondere in Bereichen, in denen bereits ein breiter internationaler Konsens besteht.
Elena Oana Antonescu (PPE), schriftlich. – (RO) In einer sich rasch verändernden Welt sieht sich die Europäische Union zahlreichen Herausforderungen gegenüber, die eine abgestimmte internationale Antwort erfordern. All diese wichtigen Veränderungen tragen dazu bei, dass sich die Europäische Union zusammen mit ihren Partnern aktiv engagiert, um effektive Lösungen für die Probleme zu finden, die sowohl die europäischen Bürgerinnen und Bürger als auch die gesamte Menschheit betreffen. Die Europäische Union stellt weltweit am meisten Entwicklungshilfe zur Verfügung und ist der hauptsächliche Partner der Vereinten Nationen bei der Unterstützung von deren Aktivitäten. Die Europäische Union sollte eine aktive Rolle dabei spielen, die Vereinten Nationen dahingehend umzugestalten, dass sie wirksam zu globalen Lösungen, zu Frieden und Sicherheit, Demokratie und zu einer auf der Rechtsstaatlichkeit basierenden Weltordnung beitragen können. Gemäß Artikel 21 EUV ist die EU formal zu einem wirksamen Multilateralismus verpflichtet ist, dessen Kern starke Vereinte Nationen bilden und der von wesentlicher Bedeutung dafür ist, sich globalen Herausforderungen zu stellen.
Alfredo Antoniozzi (PPE), schriftlich. – (IT) Wir sind momentan Zeugen radikaler Veränderungen in der Weltordnung; Veränderungen, bei denen die Europäische Union nicht länger bloß tatenlos zusehen kann. Meiner Ansicht nach sollte die Europäische Union diese Veränderungen als Ausgangspunkt nehmen und eine wirklich aktive Rolle im Umgang mit derzeitigen und aufstrebenden Weltmächten einnehmen und somit ein für alle Mal ihren Ruf als politischer Zwerg in der internationalen Politik abschütteln. In diesem Sinne stimme ich dem Vorschlag von Herrn Lambsdorff zu, demzufolge die Mitgliedstaaten während der Verhandlungen zur Reform des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen Druck ausüben müssen, um einen ständigen Sitz für die Europäische Union zu erhalten. Durch die Stärkung der Rolle der Europäischen Union bei den Vereinten Nationen werden wir sicherstellen können, dass die EU in regionalen und internationalen Angelegenheiten eine führende Rolle übernimmt. Sonst werden wir uns weiterhin dem fortwährenden Mangel an Koordination hinsichtlich der Interessen der Mitgliedstaaten auf internationaler Bühne stellen müssen.
Pino Arlacchi (S&D), schriftlich. – Ich befürworte den hauptsächlichen Tenor dieses Berichts voll und ganz. Er fordert eine verstärkte Rolle der EU im System der Vereinten Nationen, unter Berücksichtigung der institutionellen Veränderungen durch den Vertrag von Lissabon. Die heutige Abstimmung findet nach einem bedeutenden Erfolg für die EU in der VN statt: nämlich die Annahme einer Reihe von Modalitäten, die der EU-Delegation in der Generalversammlung der Vereinten Nationen das Recht einräumen, zu intervenieren, sowie das Recht, zu antworten und die Möglichkeit, mündliche Vorschläge und Änderungsanträge vorzubringen.
Diese Verbesserungen spiegeln die klare Realität wider: Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind die größten Beitragszahler des VN-Systems. Die Beiträge der EU belaufen sich auf 38 % des regulären Haushalts der VN, auf mehr als zwei Fünftel der friedenserhaltenden Maßnahmen der VN und auf fast die Hälfte der Beiträge zu VN-Mitteln und -Programmen. Darüber hinaus ist die EU, trotz all ihrer Einschränkungen, ein wichtiger globaler Akteur, dessen Bedeutung auf jeder Ebene ordnungsgemäß anerkannt werden muss.
Sophie Auconie (PPE), schriftlich. – (FR) Ich habe den Bericht von Alexander Graf Lambsdorff unterstützt, weil ich der Meinung bin, dass wir für größere Kohäsion zwischen den Standpunkten der Mitgliedstaaten sorgen und unsere Fähigkeit, mit anderen regionalen Gruppen zu verhandeln, verbessern müssen. Es ist somit eine Frage der Verbesserung der Effizienz und Transparenz der Vereinten Nationen und der Stärkung der Verwaltung ihrer finanziellen Ressourcen. Ich bin mir sicher, dass eine Reform der Arbeitsmethoden und der Zusammensetzung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen mittelfristig notwendig ist.
Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. – (LT) Gegenwärtig vollzieht sich ein grundlegender Wandel der Weltordnung, der die Europäische Union vor die Aufgabe stellt, aktiver den Kontakt zu den derzeitigen und den aufstrebenden Weltmächten und anderen bi- und multilateralen Partnern zu pflegen, um die Suche nach wirksamen Lösungen für Probleme zu fördern, von denen sowohl die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union als auch die ganze Welt betroffen sind. Gemäß Artikel 21 EUV ist die EU formal zu einem wirksamen Multilateralismus verpflichtet, dessen Kern starke Vereinte Nationen bilden und der von wesentlicher Bedeutung dafür ist, sich globalen Herausforderungen zu stellen, wie dem Klimawandel und der Umweltzerstörung, der Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte, der Armutsbekämpfung und der Entwicklung für alle, den Auswirkungen des demografischen Wandels und der Migration sowie der organisierten Kriminalität. Ich stimme damit überein, dass die EU eine aktive Rolle dabei spielen sollte, die Vereinten Nationen dahingehend umzugestalten, dass sie wirksam zu globalen Lösungen, zu Frieden und Sicherheit, Demokratie und zu einer auf der Rechtsstaatlichkeit basierenden Weltordnung beitragen können.
Elena Băsescu (PPE), schriftlich. – (RO) Ich habe für den Bericht von Herrn Lambsdorff gestimmt, da ich denke, dass sich die EU momentan auf internationaler Ebene eine neue Identität zulegt. Ich möchte Sie an die lange Zeit der Zusammenarbeit zwischen zwei internationalen Organisationen erinnern, und an die Beteiligung der EU an zahlreichen VN-Projekten. An diesem Punkt muss ich das Engagement der europäischen Staatsoberhäupter erwähnen, die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen. Die Beseitigung der Armut weltweit gehört mittlerweile zu den Prioritäten in der Außenpolitik der Union. Ich begrüße die Initiative zur Stärkung der Zusammenarbeit hinsichtlich der Stabilisierung der Krisengebiete und der Ausarbeitung neuer Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke. Der Gang der Ereignisse in Japan unterstreicht die Notwendigkeit dieser Partnerschaft. Angesichts der sozialen Unruhen im Mittelmeerraum denke ich, dass koordinierte Maßnahmen der EU und der VN einen friedlichen Übergang zur Demokratie sicherstellen würden. In dieser Hinsicht begrüße ich die Verbesserung der Beziehungen zu regionalen Organisationen.
Mara Bizzotto (EFD), schriftlich. – (IT) Ich bin für den Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zur nächsten Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Der Vorschlag unterstreicht, dass die Europäische Union und die Vereinten Nationen sich gleichermaßen für die Förderung der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und des Friedens in der internationalen Gemeinschaft einsetzen. Laut dem Vorschlag wird die zusätzliche Erweiterung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen um die EU wesentlich zur effektiven Erreichung der oben genannten Ziele beitragen. Der Vorschlag lehnt die Anfrage Deutschlands ab, den möglichen neuen EU-Sitz bei den Vereinten Nationen ständig zu besetzen und nimmt stattdessen den italienischen Vorschlag auf, es allen Mitgliedstaaten zu ermöglichen, den Sitz abwechselnd zu besetzen, um den Grundsatz der gleichen Würde aller Mitgliedstaaten zu achten.
Die Anfrage Deutschlands wurde als Versuch angesehen, innerhalb und außerhalb der EU die politische Autorität Deutschlands und den britisch-französisch-deutschen Block durchzusetzen. Allerdings wird mit der Annahme des italienischen Standpunktes durch diesen Bericht bestätigt, dass bei der möglichen Erweiterung des Sicherheitsrats auch Italien die Chance bekäme, seiner Meinung bei wichtigen internationalen Themen außerhalb der EU Gehör zu verschaffen. Deshalb habe ich dafür gestimmt.
Nessa Childers (S&D), schriftlich. – Es ist wichtig, dass Europa in dieser Zeit seine Verpflichtung gegenüber, und seine Zusammenarbeit mit internationalen Bewegungen wie der VN bekräftigt. Dass das Europäische Parlament der VN Aufmerksamkeit schenkt, ist von größter Wichtigkeit.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Die Zeit, in der wir leben, verdeutlicht, dass es notwendig ist, die Mitgliedstaaten und die Europäische Union in den verschiedensten Situationen und Angelegenheiten zu verbinden. Diese Zusammenarbeit ist auch in den Vereinten Nationen (VN) von großer Bedeutung. Ich würde sogar sagen, dass dies grundlegend ist, um sicherzustellen, dass die europäischen Interessen und Werte in der größten und einflussreichsten internationalen Organisation verteidigt und gewahrt werden.
Ungeachtet zukünftiger Veränderungen bezüglich der Vertretung der Union in den VN, und insbesondere im Sicherheitsrat – diese Debatte läuft noch –, besteht zunehmend die Notwendigkeit, die Anstrengungen der europäischen Länder zu bündeln, um neben den Auslandsvertretungen der Union eine gemeinsame Kapazität für Interventionen und Einflussnahme zu fördern. Regelmäßige Konsultationen zwischen den Botschaftern der Mitgliedstaaten und denen der EU werden einen wichtigen Schritt auf diesem Weg darstellen. Gleichzeitig sollte die EU dazu beitragen, die VN effizienter und transparenter zu machen und die Verwaltung ihrer finanziellen Ressourcen zu verbessern. Die Einrichtung einer Parlamentarischen Versammlung der Vereinten Nationen innerhalb des Systems der Vereinten Nationen ist ein interessanter Vorschlag, der es verdient, geprüft und debattiert zu werden.
José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht von Herrn Lambsdorff betrifft einen Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zur 66. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN). Der Wandel der bisherigen Weltordnung auf globaler Ebene durch Konflikte in unterschiedlichen Teilen der Welt und die Selbstbestimmung vieler Völker, die jahrzehntelang oder sogar jahrhundertelang unterdrückt wurden, tragen zur außergewöhnlichen Bedeutung der kommenden Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen bei. Gemäß den Artikeln 21 und 41 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union muss das Europäische Parlament diese Tagung nutzen, um seinen Standpunkt zu einer Reihe von Themen vorzutragen: nicht zuletzt die Rolle der EU im VN-System; die EU und Global Governance; Freiheit, Sicherheit und Recht; Entwicklung; Menschenrechte; und Klimawandel. Ich stimme deshalb mit den oben genannten Vorschlägen des Berichterstatters überein, sowie mit der Notwendigkeit, eine Diskussion über die Rolle der Parlamente und nationalen Versammlungen im VN-System anzuregen und eine Parlamentarische Versammlung der Vereinten Nationen einzurichten.
João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Der Bericht befürwortet, dass die Europäische Union einen Sitz in der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) und einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat erhält. In letzter Zeit sind zahlreiche Stimmen laut geworden, die diese Idee begrüßen, unterstützt von den Änderungen, die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt wurden, insbesondere die Verleihung einer „Rechtspersönlichkeit“ an die EU. Dies sind Änderungen, deren Legitimität wir immer in Frage gestellt haben. Diese Forderung – und diese untergräbt den Geist der Organisation: einer Organisation von Staaten und nicht von supranationalen Organisationen – wurde nicht mit der Absicht gestellt, die Arbeit der VN demokratischer zu machen oder eine neue Weltordnung zu schaffen, die fairer und friedlicher ist.
Das Bündnis der EU mit der Organisation des Nordatlantikvertrags (NATO) und den Vereinigten Staaten, um Kriege zu führen und Aggressionsakte in Ländern wie Libyen zu verüben, belegt dies. Es sind die grundlegenden Prinzipien der VN-Charta, wie das Nichteingreifen in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten, die Achtung ihrer Souveränität und Unabhängigkeit und die Anerkennung ihres Rechts auf Entwicklung, welche die EU gefährdet hat. Die Souveränität liegt beim Volk und die Völker der EU haben ihre Souveränität nicht an diese EU abgegeben, die sich zunehmend antisozial und antidemokratisch verhält.-
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht stellt wieder die inakzeptable Forderung nach einem Sitz der Europäischen Union in der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) und einem ständigen Sitz im Sicherheitsrat, infolge des antidemokratischen Vertrags von Lissabon und der „Rechtspersönlichkeit“, die dadurch geschaffen wurde. Das Europäische Parlament stellt diese Forderung nicht mit der Absicht, die Arbeit des VN-Gremiums demokratischer zu machen oder eine neue, fairere Weltordnung zu schaffen.
Wie kann eine EU, die im Bündnis mit der Organisation des Nordatlantikvertrags (NATO) und den Vereinigten Staaten Kriege führt und das Völkerrecht und die VN-Charta in Libyen verletzt, dazu beitragen, dass die VN demokratischer wird oder zum Frieden und Fortschritt der Menschheit? Wie kann die EU zum Nichteingreifen in die inneren Angelegenheiten von anderen Staaten und zur Achtung deren Souveränität und Unabhängigkeit sowie zu deren Recht auf Entwicklung – Rechte, die in der VN-Charta und im Völkerrecht verankert sind – beitragen, wenn sie zusammen mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) den Arbeitnehmern und der Bevölkerung in Portugal ein beispielloses Aggressionsprogramm auferlegt und sich ihrer Ressourcen bemächtigt? Sie kann es nicht.-
Die Souveränität liegt beim Volk und die Völker Europas haben ihre Souveränität nicht an eine EU abgegeben, die sich zunehmend antisozial und antidemokratisch verhält.
Monika Flašíková Beňová (S&D), schriftlich. – (SK) Die Europäische Union sollte eine aktivere Rolle dabei spielen, die Vereinten Nationen dahingehend umzugestalten, dass sie wirksam zu globalen Lösungen, zu Frieden und Sicherheit, Demokratie und zu einer auf der Rechtsstaatlichkeit basierenden Weltordnung beitragen können. Es besteht die Notwendigkeit, Multilateralismus als das vorrangige strategische Anliegen der Union voranzutreiben und die Kohärenz und Sichtbarkeit der EU als globaler Akteur bei den Vereinten Nationen zu stärken. Der stattfindende Wandel der Weltordnung stellt die EU vor die Herausforderung, sich aktiver auf derzeitige und aufstrebende Weltmächte und andere bilaterale und multilaterale Partner zu konzentrieren, um wirksame Lösungen für Probleme zu fördern, von denen sowohl die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union als auch die ganze Welt betroffen sind.
Lorenzo Fontana (EFD), schriftlich. – (IT) In dem debattierten Dokument werden die Prioritäten der Europäischen Union festgelegt, die sie an die Generalversammlung der Vereinten Nationen herantragen wird. Bei dem wichtigsten Punkt, der nun schon seit einiger Zeit diskutiert wird, handelt es sich um die Reform des Sicherheitsrats. Der Vorschlag eines Sitzes der Europäischen Union, den die Mitgliedstaaten abwechselnd besetzen, scheint eine exzellente Idee zu sein. Deshalb unterstütze ich den Bericht.
Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. – (LT)Ich habe das Dokument unterstützt, da es einen wirksamen Multilateralismus als das vorrangige strategische Anliegen der Union vorantreibt und die Kohärenz und Sichtbarkeit der EU als globaler Akteur bei den Vereinten Nationen stärkt, unter anderem indem die Konsultationen innerhalb der EU zu VN-Themen besser koordiniert werden und eine stärkere Einbeziehung von Nicht-EU-Staaten in ein breites Spektrum von Themen gefördert wird. Es unterstützt auch den Austausch mit den strategischen Partnern der EU innerhalb des Systems der Vereinten Nationen und verleiht den strategischen Partnerschaften durch die Einbeziehung globaler Fragen in die Tagesordnungen für die bilateralen und multilateralen Gipfeltreffen der EU eine multilaterale Dimension und trägt zur Verbesserung der Effizienz und Transparenz der Vereinten Nationen bei und verbessert deren Verwaltung der finanziellen Ressourcen.
Des Weiteren beschäftigt es sich mit wichtigen Themen, wie der Stärkung der Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs und der internationalen Strafgerichtsbarkeit, der Förderung der Rechenschaftspflicht, der Beendigung der Straffreiheit und der Stärkung der Strukturen für die Krisenprävention und ihre Wirksamkeit innerhalb des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen, um diese Organisation zu einem führenden globalen Akteur im Bereich Krisenprävention und Wiederaufbau umzugestalten. Es unterstreicht auch den Bedarf an einer engen Zusammenarbeit zwischen der EU und den Vereinten Nationen im Bereich der zivilen und militärischen Krisenbewältigung, insbesondere bei der humanitären Katastrophenhilfe, und den Bedarf an einer grundlegenden Reform der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), indem ihre zweifache Aufgabenstellung, die darin besteht, den Einsatz von Kernenergie zu kontrollieren und ihn gleichzeitig zu fördern, beendet wird und die Zuständigkeit der IAEO darauf beschränkt wird, die Atomenergiewirtschaft zu überwachen sowie die Einhaltung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen zu überprüfen, sowie andere wichtige Themen, mit denen ich generell einverstanden bin und die ich unterstütze.
Agnès Le Brun (PPE), schriftlich. – (FR) Im Vorfeld der 66. regulären Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen hat das Europäische Parlament wie üblich Empfehlungen an den Rat abgegeben, welcher die Mitgliedstaaten repräsentiert, die die einzigen vollwertigen Mitglieder der Organisation darstellen. Dieses Jahr wird die Union allerdings ihren neuen „Super-Beobachter“-Status nutzen können, der ihr spezielle Rechte überträgt, um sich während der Sitzungen zu Wort zu melden. Ich habe für diese Entschließung gestimmt, da sie den neuen Ambitionen der Union auf internationaler Ebene entspricht. Der Vertrag von Lissabon überträgt der EU neue Privilegien, bestätigt die Entwicklung ihrer internationalen Kapazitäten und stellt neue Instrumente zur Verfügung. Infolge dieses Rechtsakts muss die Union diese neuen Ambitionen im Dienste des effektiven Multilateralismus nutzen, wobei ihre Werte uneingeschränkt im Mittelpunkt stehen. Er fordert auch eine Stärkung der Global Governance, in einer Zeit, in der globale Herausforderungen globale Lösungen erfordern. Schlussendlich konzentriert er sich auf Kernthemen, die die Union – wie es üblich ist – vorantreiben muss: Entwicklung, Menschenrechte und Klimawandel.
Clemente Mastella (PPE), schriftlich. – (IT) Der sich gegenwärtig vollziehende Wandel der Weltordnung stellt die Europäische Union vor die Aufgabe, aktiver den Kontakt zu den derzeitigen und aufstrebenden Weltmächten zu pflegen, um die Vereinten Nationen dahingehend umzugestalten, dass sie wirksam zu globalen Lösungen beitragen können: zu Frieden, Sicherheit, Demokratie und zu einer auf Rechtsstaatlichkeit basierenden Weltordnung. Dies bildet den wesentlichen Ausgangspunkt, um sich mit Themen zu beschäftigen wie dem Klimawandel und der Umweltzerstörung, der Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte, der Armutsbekämpfung und der Entwicklung für alle, den Auswirkungen des demografischen Wandels und der Migration sowie der organisierten Kriminalität.
Dank des Vertrags von Lissabon haben wir nun dauerhafte Strukturen für eine Vertretung nach außen. Das ermöglicht uns, gemäß unserem hervorragenden wirtschaftlichen Status eine internationale Rolle zu spielen und als globaler Akteur aufzutreten, der in der Lage ist, die Verantwortung für die Sicherheit auf der ganzen Welt mit zu tragen. Es ist unsere Aufgabe, unsere Interessen und strategischen Ziele klar zu definieren, um effektiv handeln zu können. Die Europäische Union stellt weltweit am meisten Entwicklungshilfe zur Verfügung und ist der hauptsächliche Partner der Vereinten Nationen in Krisensituationen und Situationen nach Krisen. Wir fühlen uns daher verpflichtet, einen wirksamen Multilateralismus als das vorrangige strategische Anliegen der Union voranzutreiben und die Kohärenz und Sichtbarkeit der EU als globaler Akteur zu stärken.
Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Die EU darf ihre Rolle als führender Akteur auf der Weltbühne in keiner Beziehung vernachlässigen. Von daher muss sie ihre Rolle in allen multilateralen Organisationen und insbesondere bei den Vereinten Nationen (VN) stärken, wo sie infolge der Gründung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) eine zunehmend aktive Rolle spielen muss. In Anbetracht der Tatsache, dass internationale Partnerschaften bei der Verwirklichung von gemeinsam festgelegten globalen Zielen behilflich sind; dass die EU weltweit am meisten Entwicklungshilfe zur Verfügung stellt und ein hauptsächlicher Partner der Vereinten Nationen bei der Unterstützung ihrer Arbeit über alle drei Säulen hinweg ist, sowie in Krisensituationen und Situationen nach Krisen; und dass die Beiträge der Mitgliedstaaten sich auf 38 % des regulären Haushalts der VN belaufen, sind wir der Ansicht, dass eine solide und stabile Partnerschaft zwischen der EU und den VN grundlegend für die Arbeit der UN und der Schlüssel für die Rolle der EU als globaler Akteur ist.
Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. – Im Sinne der bisherigen Praxis erstellt der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten Empfehlungen des Parlaments an den Rat für die Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Nach meinem Verständnis sind die Prioritäten des Europäischen Parlaments Folgende: eine verstärkte Rolle der EU im System der Vereinten Nationen, unter Berücksichtigung der institutionellen Veränderungen durch den Vertrag von Lissabon; die Notwendigkeit für Leitlinien zur Sicherstellung von ordentlichen Konsultationen zwischen Botschaftern der Mitgliedstaaten, um Uneinigkeit in den Erklärungen der EU wie im Fall von Libyen zu vermeiden; ein angemessenes Budget für das VN-Gremium für die Gleichstellung (UN WOMEN); eine weitere Stärkung der Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs; Unterstützung für die VN-Gruppe zur Unterstützung von Vermittlungsbemühungen (MSU) und eine Schlüsselrolle für den EAD in diesem Zusammenhang; Verbesserung der Beziehungen zwischen der Kommission für Friedenskonsolidierung der Vereinten Nationen und der Partnerschaft zur Friedensbildung der EU; und zuletzt eine stärkere EU-Führung im Bereich der globalen Klima-Governance. Alle oben genannten Themen kommen zum richtigen Zeitpunkt, und ich habe dafür gestimmt.
Justas Vincas Paleckis (S&D), schriftlich. – Ich habe für diesen Vorschlag gestimmt, da er einen umfangreichen Überblick der aktuellen globalen Themen in der EU und den VN gibt und die Herausforderungen und die Chancen, die sich der EU stellen, darlegt. Er hat sich auch mit soliden und weitreichenden Vorschlägen für die EU in zahlreichen Bereichen auf internationaler Ebene beschäftigt, wie dem Austausch mit den strategischen Partnern der EU innerhalb des Systems der Vereinten Nationen, der Gewährleitung der wichtigen Rolle des EAD, der Stärkung des Friedens, der Sicherheit und des Rechts und dem Kampf gegen den Klimawandel. Ich glaube, dass diese Themen momentan auf internationaler Ebene entscheidend sind. Die EU muss sich deshalb beteiligen und eine maßgebliche Rolle bei all diesen Aspekten spielen. Deshalb unterstütze ich diesen Vorschlag und empfehle dem Rat, dass er diesen Bericht sorgfältig prüft.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. – (PT)Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da ich mit den Empfehlungen übereinstimme, die dem Rat bezüglich der 66. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) unterbreitet werden. Auch ich bin der Meinung, dass die Rolle der VN gestärkt werden sollte. In der Tat, und wie der Berichterstatter erwähnt, kommt der Europäischen Union in VN-Gremien nicht genügend Bedeutung zu, wenn man berücksichtigt, welch wesentliche Beiträge die EU und ihre Mitgliedstaaten leisten. Der Rat muss sich bei den VN mehr Gehör verschaffen, während er dort gleichzeitig für stärkere Koordination hinsichtlich der Verwirklichung der EU-Ziele sorgen muss und größere Kohäsion zwischen den Standpunkten der Mitgliedstaaten unterstützen muss. Ich stimme mit der Forderung des Berichterstatters überein, dass die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Präsident des Europäischen Rates die Erweiterung der Beobachterrechte der EU zu einer strategischen Priorität machen und größere Präsenz bei den VN zeigen müssen, indem sie Konsultationen mit den Regierungen von Drittländern, die Mitglied der VN sind, intensivieren.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Ich stimme dafür. Wir empfehlen, dass der Rat einen wirksamen Multilateralismus als das vorrangige strategische Anliegen der Union voranreibt und die Kohärenz und Sichtbarkeit der EU als globaler Akteur bei den Vereinten Nationen stärkt, unter anderem indem die Konsultationen innerhalb der EU zu VN-Themen besser koordiniert werden und eine stärkere Einbeziehung von Nicht-EU-Staaten in ein breites Spektrum von Themen gefördert wird. Die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin (VP/HV) sollte ermächtigt werden, Leitlinien für die regelmäßigen Konsultationen zwischen den Botschaftern der Mitgliedstaaten und den EU-Botschaftern auszuarbeiten, insbesondere zwischen denen, die auf multilateraler Ebene an Orten wie Genf und New York arbeiten, sodass die EU ihre VN-Agenda erfolgreich verfolgen und den Erwartungen der Mitglieder der Vereinten Nationen an ihre Handlungsfähigkeit gerecht werden kann. Größere Kohärenz sollte sowohl innerhalb des Systems der Vereinten Nationen als auch zwischen den Standpunkten der EU-Mitgliedstaaten, den Kandidatenländern und den potenziellen Kandidatenländern gefördert werden, um das Potenzial, das der Vertrag von Lissabon bietet, bestmöglich auszuschöpfen, damit der Einfluss der EU durch die koordinierte und strategische Nutzung ihrer verschiedenen und unterschiedlichen Ansatzpunkte (der EU und der Mitgliedstaaten) verstärkt wird. Ihre Fähigkeit, mit anderen regionalen Gruppierungen zu verhandeln, sollte rasch gestärkt werden und die EU-Vertreter sollten mit einem geeigneten Mandat ausgestattet werden, damit sie im Namen der Mitgliedstaaten wirksam verhandeln können.
Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. – (IT) Hinsichtlich der 66. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen unterstütze ich den Standpunkt, dass das Parlament den Rat dazu anhalten sollte, eine führende Rolle bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele zu spielen. In der Tat müssen wir eine Debatte darüber beginnen, wie wir das Engagement der internationalen Gemeinschaft für eine nachhaltige Entwicklung und die Armutsbekämpfung unterstützen können – welches auch nach 2015 noch bestehen muss. Fortschritte in Bezug auf den Aufbau staatlicher Strukturen, demokratisches Regierungshandeln und Konfliktprävention zu erzielen und die gebotenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption, Steuerhinterziehung und Kapitalflucht anzunehmen, hat absolute Priorität.
Nikolaos Salavrakos (EFD), schriftlich. – (EL) Ich habe für den Bericht von Herrn Lambsdorff gestimmt, weil ich der Ansicht bin, dass die Herausforderungen, denen die EU in einer sich rasch verändernden Welt gegenübersteht, koordinierte Maßnahmen auf internationaler Ebene erfordern. Die EU hat mit dem Vertrag von Lissabon mehr und verbesserte Möglichkeiten für ihre externe Vertretung erhalten, und eine Zusammenarbeit mit den VN und anderen internationalen Organisation ist im Krisenmanagement, zur Friedenserhaltung und -schaffung und im Umgang mit internationalen Herausforderungen, wie den jüngsten Ereignissen in Japan, sowohl wünschenswert als auch notwendig.
Michèle Striffler (PPE), schriftlich. – (FR) Als Verfasserin der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses zu diesem Bericht bin ich erfreut, dass er heute vom Plenum des Europäischen Parlaments angenommen wurde. Es ist wichtig, zu bekräftigen, dass die Anstrengungen der verschiedenen Gremien der Vereinten Nationen aufeinander abgestimmt werden müssen, damit die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der entwicklungspolitischen Maßnahmen besser gefördert werden können. Die Entwicklungshilfe der Vereinten Nationen muss sich insbesondere auf die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele konzentrieren, mit besonderem Schwerpunkt auf den am wenigsten entwickelten Ländern.
Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. – (PT)Ich stimme für diesen Bericht, erstens da er die Kommission dafür kritisiert, dass sie ihre Mitteilung mit Verspätung erst am 9. Februar 2011 vorgelegt hat, obwohl sie sie spätestens im Jahr 2010 vorlegen hätte müssen, und weil ich, wie der Herr Berichterstatter, die Schwächen der Mitteilung der Kommission hinsichtlich neuer Entwicklungen bedaure. Ich bedaure auch den Mangel an guten Ergebnissen hinsichtlich kleiner und mittlerer Betriebe. Ich erkenne jedoch an, dass die gemeinsamen Technologieinitiativen zur verstärkten Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie beitragen, obwohl die bereits bestehen legalen und administrativen Hindernisse rasch beseitigt werden müssen.
Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. – (LT)Ich habe für diese wichtige Entschließung über die Zwischenbewertung des 7. Rahmenprogramms der Europäischen Union für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration gestimmt. Durch die Annahme dieser Entschließung sendet das Europäische Parlament der Europäischen Kommission eine eindeutige Botschaft hinsichtlich der zukünftigen Umsetzung des Rahmenprogramms für Forschung. Einer der wichtigsten Vorschläge, den auch ich unterstütze, ist die Vereinfachung der administrativen Anforderungen für Projekte, die gemäß diesem Programm umgesetzt werden. In der Tat liegt eine der vermerkten Schwierigkeiten in der Komplexität und der Last der Verwaltungsverfahren, was zur Folge hat, dass sich die Forscher von der europäischen Finanzierung ab- und den nationalen Finanzierungen zuwenden und Europa für die Forschung unattraktiv wird. Es ist auch sehr wichtig, die Forschungs- und Entwicklungspolitik im Interesse einer gleichmäßigen Verteilung der Forschung auf alle Hochschulen stärker an kleinen Gebietseinheiten auszurichten. Die Verbindung zu den Exzellenzzentren, die sich häufig im städtischen Raum befinden, könnte dadurch erfolgen, dass virtuelle Beziehungen, z. B. über ständige Videokonferenzen und eine intelligente Verknüpfung der ausgelagerten Forschungszentren mit den Exzellenzzentren, intensiviert werden.
Elena Oana Antonescu (PPE), schriftlich. – (RO) Das 7. Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration ist im Weltmaßstab das umfangreichste Instrument zur Unterstützung der Forschung und stellt das Hauptinstrument der Forschungspolitik der Europäischen Union dar. Forschung bedeutet die Umsetzung wirtschaftlicher Faktoren in Kenntnisse, während Innovation umgekehrt die Umsetzung von Kenntnissen in wirtschaftliche Faktoren bedeutet. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen die Mittel aufbringen, die ihnen eine gemeinsame Reaktion auf die großen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen, demografischen und ethischen Herausforderungen ermöglicht, vor denen die Staaten Europas stehen, insbesondere Bevölkerungsalterung und Gesundheit, Nahrungsmittelversorgung, nachhaltige Entwicklung und die großen ökologischen Herausforderungen.
Ein besseres Verhältnis zwischen Hochschulen, Forschung und Industrie ist im Hinblick auf eine bessere Umsetzung der Forschungsergebnisse in Erzeugnisse und Dienstleistungen unerlässlich, die zum wirtschaftlichen Wachstum und zum Wohl der gesamten Gesellschaft beitragen würde. Die Mitgliedstaaten sollten auch ihre Kommunikationsbemühungen in Bezug auf den Einsatz neuer Technologien wie intelligenter Forschungsinformationssysteme verstärken, um auf diese Weise anzukündigen, welche Herausforderungen sich künftig für die Forschung stellen, und Forschungsergebnisse zu verbreiten. Aus diesem Grund habe ich für diesen Bericht gestimmt.
Alfredo Antoniozzi (PPE), schriftlich. – (IT) Trotz einer Reihe an Hindernissen – wie der Wirtschaftskrise, der fortdauernden Unfähigkeit, die Lücke zu den Vereinigten Staaten zu schließen und dem steigenden Wettbewerb der Schwellenländer – hat das 7. Rahmenprogramm (RP7) bewiesen, dass es einen Mehrwert für die europäische Forschung und Entwicklung bieten kann. Das RP7 ist eine Chance für die Europäische Union, ihre Forschungspolitik auf ihre wirtschaftlichen und sozialen Ziele abzustimmen, insbesondere durch die Festigung des Europäischen Forschungsraums (EFR). Hinsichtlich des Berichts von Herrn Audy stimme ich den Zielen zu, die in der Zwischenbewertung hervorgehoben wurden, insbesondere in Bezug auf die Vereinfachung der verwaltungstechnischen Verfahren, der Teilnahme der kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen des Programms „Zusammenarbeit“ und der Umgestaltung und Intensivierung der Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis. Im Hinblick auf die Verhandlungen über für die finanzielle Vorausschau ab 2014 werden diese Maßnahmen den Weg für eine „Europäisierung“ der Forschung ebnen.
Sophie Auconie (PPE), schriftlich. – (FR)Der Bericht meines Kollegen, Herrn Audy, über das 7. Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (RP7) enthüllt eine niedrige Beteiligung der KMU und der Industrie im Allgemeinen, eine geringe Zahl an weiblichen Forschern und eine Unterrepräsentation von einigen Mitgliedstaaten. Ich denke, dass es notwendig ist, eine effektive Koordination der Forschung zwischen der EU und nationalen und regionalen Behörden zu entwickeln. Aus diesem Grund habe ich für diesen hervorragenden Bericht gestimmt.
Liam Aylward (ALDE), schriftlich. – (GA) Das 7. Rahmenprogramm ist mit einem Gesamthaushalt von 54,6 Mrd. EUR das weltweit größte Instrument zur Unterstützung der Forschung und stellt definitiv den Kern der europäischen Forschungspolitik dar. Es muss jedoch überprüft und an eine sich verändernde Welt angepasst werden, insbesondere vor dem Hintergrund der Finanzkrise und der wechselnden steuerlichen Umstände. Momentan erhalten irische Institutionen rund 1 Mio. EUR pro Woche aus Forschungsfonds der EU und irische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben noch weitere Möglichkeiten. Es sind die KMU, die 70 % der Arbeitsplätze im Euroraum schaffen und der KMU-Sektor bildet den Kern der europäischen Wirtschaft.
Deshalb muss die Transparenz erhöht und die verwaltungstechnische Last reduziert werden, damit sich mehr KMU für die zukünftige Teilnahme an Programmen interessieren, wodurch die Wirksamkeit der Union in Bezug auf Forschung, Entwicklung und Innovation gewährleistet würde. Die Vorlaufzeit bis zur Finanzhilfegewährung muss reduziert und die europäische Zusammenarbeit und Koordination verbessert werden, um die Fragmentierung zu beseitigen, die sich momentan negativ auf das Programm auswirkt.
Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. – (LT) Am 23. und 24. März 2000 hat der Europäische Rat von Lissabon der Europäischen Union (EU) ein ehrgeiziges strategisches Ziel gesetzt: nämlich bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu werden. Die zentrale Rolle, die die Forschung innerhalb dieser Strategie spielt, wurde anerkannt. Mit einem Haushalt von rund 54 Mrd. EUR für den Zeitraum 2007-2013 ist das 7. Rahmenprogramm (RP7) zu einem der weltweit größten Programme zur Unterstützung der Forschung geworden und stellt das hauptsächliche Instrument im Rahmen der europäischen Forschungspolitik dar. Sein Ziel ist es, der EU zu ermöglichen, auf die großen Herausforderungen der Gesellschaft (demografische Alterung und Gesundheit, Energie-, Wasser- und Lebensmittelversorgung, nachhaltige Entwicklung, Bekämpfung der Klimaänderung usw.) zu reagieren, die sämtliche Mitgliedstaaten betreffen und auf die sie allein nicht zu antworten vermögen, und das Wissen zu entwickeln, mit dem unsere Unternehmen innovativer arbeiten und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken können. In diesem Bericht führt das Europäische Parlament eine Zwischenbewertung durch, um sicherzustellen, dass das RP7 den Bedürfnissen der europäischen Politik entspricht. Ich stimme zu, dass es für die Sicherstellung der maximalen Wirksamkeit dieses Programms notwendig ist, komplizierte und belastende Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, um so erfolgreich einen Europäischen Forschungsraum zu schaffen.
Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich. – (FR) Das 7. Rahmenprogramm der Europäischen Union ist äußerst wichtig, um den europäischen Mehrwert in Bezug auf Forschung, Entwicklung und Innovation zu erhöhen, zu einer Zeit, in der Europa in diesen Bereichen hinter den Vereinigten Staaten her hinkt und den Vorsprung verliert, den es vor den Schwellenländern hatte. Deshalb dient dieser Bericht dazu, die Bedeutung eines unbekannten Programms hervorzuheben, während er Änderungen fordert: nämlich die zu stark belastenden administrativen und finanziellen Regelungen und die niedrige Erfolgsrate zu ändern, die dieses Programm immer noch zu kostspielig für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) machen, in einer Zeit, in der sie eine wichtige Rolle dabei spielen, Forschungsergebnisse in Produkte und Dienstleistungen umzuwandeln, und eine bessere Zusammenarbeit und Koordination zwischen unterschiedlichen Interessenvertretern sicherzustellen, in einer Zeit, in der die Finanzierung der Forschung immer noch auf nationale und europäische Mittel aufgeteilt ist. Dies sind einige Initiativen, die uns endlich in die Lage versetzen könnten, das Ziel einer Finanzierung von Forschung und Entwicklung mit 3 % des BIP bis zum Jahr 2020 zu erreichen, das bei Weitem noch nicht erreicht ist, insbesondere in Frankreich, ein Land das immer noch lediglich 2 % seines BIP für F&E aufwendet.
Sergio Berlato (PPE), schriftlich. – (IT) Im März 2000 hat der Rat der Europäischen Union das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis 2010 zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt“ zu werden. Die zentrale Rolle, die die Forschung innerhalb dieser Strategie spielt, wurde anerkannt. Ich denke, dass eine Untersuchung der Bewertung des 7. Rahmenprogramms (RP7) für Forschung und technologische Entwicklung eine Möglichkeit bietet, die wertvolle Bindung zwischen Wissen, Bildung und Forschung zu verfestigen. Über die Jahre ist das RP7 weltweit zu einem der größten Programme zur Unterstützung der Forschung geworden und stellt das hauptsächliche Instrument in der Forschungspolitik der EU dar. Es bietet der EU auch eine Möglichkeit, ihre Forschungspolitik an die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ziele anzupassen, indem sie den europäischen Forschungsraum festigt.
Meiner Ansicht nach gibt es zwei Hauptaspekte, auf die sich die Bewertung besonders konzentrieren sollte: die Bewältigung der Probleme in Bezug auf die Last und Komplexität der Verwaltungsverfahren, was zur Folge hat, dass sich die Forscher von der europäischen Finanzierung ab- und den nationalen Finanzierungen zuwenden. Dazu kommt, dass die Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen am Rahmenprogramm trotz der Fortschritte in den letzten Jahren erhöht werden sollte, damit sie die Fähigkeiten entwickeln können, die es ihnen ermöglichen würden, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.-
Izaskun Bilbao Barandica (ALDE), schriftlich. – (ES) Ich habe für die Entschließung gestimmt, weil die Strategie Europa 2020 Forschung und Innovation als entscheidend für die Bewältigung der Krise mithilfe von intelligentem, nachhaltigen und integrativen Wachstum ansieht. Damit dies geschieht, muss das 7. Rahmenprogramm ab 2013 eine stärkere Finanzierung erhalten. Die Mitgliedstaaten müssen sich dazu verpflichten, mit den Programmen fortzufahren, da es eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Technologie-Plattformen, Universitäten und der Industrie sowie eine weitere Vereinfachung der Verfahren geben muss, um die Schwierigkeiten zu beseitigen, denen Klein- und Mittelbetriebe beim Zugang zu Forschungs- und Entwicklungsprogrammen gegenüberstehen.
Mara Bizzotto (EFD), schriftlich. – (IT) Der Bericht von Herrn Audy über die Zwischenbewertung des 7. Rahmenprogramms der Europäischen Union für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration enthält sicherlich einige erfreuliche Aspekte. Beispielsweise beleuchtet er die Tatsache, dass das Programm bisher bei Klein- und Mittelbetrieben eine niedrige Erfolgsquote erzielt hat und erwägt auch die Forderung nach einer Kürzung der Vorlaufzeit bis zur Finanzhilfegewährung. Allerdings habe ich mich der Stimme enthalten, da dieser Initiativbericht einen Punkt enthielt, der meines Erachtens besonders schwach war und der es mir unmöglich machte, für den Bericht zu stimmen. Insbesondere unterstütze ich weder die Forderung von Herrn Audy nach einer Erhöhung der Finanzierung des Europäischen Forschungsrats, noch den Vorschlag, den Letzteren zu einer eigenständigen Rechtspersönlichkeit mit Entscheidungsbefugnissen zu machen, sodass er direkt für seine eigene wissenschaftliche Strategie und die administrative Organisation zuständig wäre.
Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. – (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich denke, dass eine angemessene Zwischenbewertung des 7. Rahmenprogramms der Europäischen Union für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration besonders wichtig dafür ist, um herauszufinden, ob die Umsetzung des Programms den gesteckten Zielen entspricht. Dieses Programm ist weltweit eines der wichtigsten Programme zur Unterstützung der Forschung und stellt das hauptsächliche Instrument im Rahmen der Forschungspolitik der EU dar. Darüber hinaus betont die EU in vielen Dokumenten, die sie kürzlich angenommen hat und in denen sie ihre Entwicklungsziele und Leitlinien für das nächste Jahrzehnt festlegt, die Bedeutung von Forschung und Innovation für die Stärkung der europäischen Wirtschaft und dafür, dass die Letztere eine der wettbewerbsfähigsten der Welt bleibt. Zusätzlich zu der generell positiven Bewertung lenkt der Bericht die Aufmerksamkeit der Kommission auf viele Aspekte der Umsetzung des Programms und macht spezifische Vorschläge, wie diese verbessert werden können. Beispielsweise schlägt der Bericht vor, die Finanzierung des Programms zu erhöhen, macht aber gleichzeitig den Vorschlag, unter den Forschungsfeldern, die im Hinblick auf konkrete Anwendungen am vielversprechendsten sind, gemeinsame Themen auszuwählen, die einen möglichst weitreichenden Konsens unter ethischen Gesichtspunkten erlauben, damit greifbare Resultate bei der Umsetzung dieses Programms erzielt werden.
Jan Březina (PPE), schriftlich. – (CS) Trotz der Tatsache, dass Europa immer noch hinter den USA her hinkt und seinen Vorsprung vor anderen Entwicklungsländern verliert, verdeutlichen die Ergebnisse des 7. Rahmenprogramms den Mehrwert dieses europäischen Programms für Forschung und Entwicklung in Europa. Leider gibt es bisher jedoch keine Methode, um zu bewerten, inwieweit Projekte, die durch das 7. Rahmenprogramm finanziert werden, das wissenschaftliche Know-how vorangebracht haben. Es ist auch notwendig, auf das wesentliche Ungleichgewicht zwischen der Teilnahme von Unternehmen aus alten und neuen Mitgliedstaaten hinzuweisen. Auch die Beteiligung insbesondere von Klein- und Mittelbetrieben bleibt weiterhin relativ gering. Die Situation könnte durch eine Vereinfachung der administrativen und finanziellen Bestimmungen verbessert werden.
Es ist vonnöten, die Bedeutung der gemeinsamen Technologieinitiativen (GTI) für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie hervorzuheben. Darüber hinaus ist es notwendig, die rechtlichen und administrativen Hindernisse (Rechtssubjektivität, Regeln zur Finanzierung und manchmal auch intellektuelles Eigentum) hervorzuheben, die viele maßgebliche Akteure aus der Forschung sowie KMU abschrecken könnten, teilzunehmen. Wir müssen die Situation ändern, in der die Finanzierung der Forschung in Europa zu fragmentiert ist, während es viele Finanzierungsmöglichkeiten in den Mitgliedstaaten gibt und die EU unterschiedliche Prioritäten, Bewertungskriterien, Begriffsbestimmungen und Verfahren anwendet, die unweigerlich zu Überschneidungen, Konfusion und Fehlern führen.
Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. – (PT) In Anbetracht der immer noch prekären wirtschaftlichen Lage nach der Finanzkrise, die Europa erschüttert hat, erwähnt der Berichterstatter in seiner Zwischenbewertung wichtige Aspekte, die verbessert werden sollten, um die zur Verfügung stehenden öffentlichen Gelder so effizient wie möglich zu nutzen. Ich stimme mit dem Schwerpunkt überein, den der Berichterstatter auf zwei Themen legt, welche für die zukünftige europäische Forschung sehr wichtig sind: die weitere Vereinfachung von Zahlungen zwischen der Europäischen Kommission und anderen Körperschaften und die erhöhte Beteiligung von Klein- und Mittelbetriebe und der Industrie im Allgemeinen, an der Reaktion auf die großen gesellschaftlichen Herausforderungen.
Lara Comi (PPE), schriftlich. – (IT) Die Einstimmigkeit bei der Abstimmung im Ausschuss zu diesem wichtigen Bericht und die heutige Abstimmung zeigen wieder einmal, dass das Parlament in der Lage ist, eine eindeutige, entschlossene Haltung zu Themen einzunehmen, die für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen von großer Bedeutung sind. Ich denke, dass der Bericht die entscheidenden Aspekte des 7. Rahmenprogramms wirklich hervorhebt. Er macht auch fundierte Vorschläge, um sicherzustellen, dass die verbleibenden Geldmittel so vergeben werden, dass sie einen realen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Qualität des europäischen Marktes leisten. Meiner Ansicht nach besteht die wichtigste Herausforderung immer noch darin, die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und die Bürokratie abzubauen, wenn wir wirklich gewährleisten möchte, dass unsere Unternehmen – und insbesondere Klein- und Mittelbetriebe – Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten erhalten. Wir müssen diese Geldmittel nutzen, um unsere Fähigkeit, auf integrative Art und Weise zu arbeiten, zu verbessern, indem wir öffentlich-private Partnerschaften stärken, Anreize für interregionale Cluster schaffen und eine gute Koordination zwischen Kohäsionsfonds und Fonds für Forschung und Innovation gewährleisten.
Rachida Dati (PPE), schriftlich. – (FR) Dieser Bericht hilft uns, die Aufmerksamkeit auf die Faktoren zu lenken, die entscheidend sind, um die Anforderungen der zukünftigen Forschung in Europa zu erfüllen, insbesondere im Zusammenhang mit den Zielen der Strategie Europa 2020. Es ist nun notwendig geworden, den übermäßigen Verwaltungsaufwand zu reduzieren, um insbesondere die Teilnahme von KMU am 7. Rahmenprogramm zu fördern. Darüber hinaus ist es unerlässlich, dass die EU-Programme jederzeit die Vorteile von Forschung und Innovation vereinen, zugunsten der Bildung und der Schaffung von Arbeitsplätzen.
Marielle De Sarnez (ALDE), schriftlich. – (FR) Das 7. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung für den Zeitraum 2007-2013 wurde einer Zwischenbewertung durch das Europäische Parlament unterzogen. Dies ist eine Möglichkeit, um die Europäische Kommission daran zu erinnern, wie wichtig es ist, die richtigen Entscheidungen zu treffen, wenn für die Zukunft Europas in Forschung und Innovation investiert wird. 28,5 Mrd. EUR müssen noch für die Jahre 2011, 2012 und 2013 verplant werden. Diese Summe muss prioritär an Projekte vergeben werden, die KMU und die Industrie im Allgemeinen vorgeschlagen haben, insbesondere im Bereich der Energieversorgung, der nachhaltigen Entwicklung und im Kampf gegen den Klimawandel. Wir müssen für eine bessere Forschungsinfrastruktur innerhalb der Europäischen Union sorgen, wobei wir das Prinzip der Exzellenz wahren, welches Europa ermöglicht, die besten Forscher der Welt anzuziehen.
Christine De Veyrac (PPE), schriftlich. – (FR) 2010 hat die EU das Ziel der Strategie von Lissabon, 3 % ihres BIP für Forschung und Entwicklung auszugeben, nicht erreicht. Das Ziel wurde in der Strategie Europa 2020 bekräftigt, aber die EU muss nun die Mittel finden, um dieses Ziel zu erreichen, wenn sie eine international wettbewerbsfähige Volkswirtschaft bleiben will.
Ich begrüße die Annahme des Audy-Berichts über die Zwischenbewertung des 7. Rahmenprogramms, der die Auswirkungen der jüngsten Wirtschaftskrise berücksichtigt, die besonders die Fähigkeit von Klein- und Mittelbetrieben beeinträchtigt hat, in Forschung und Entwicklung zu investieren. Um Bürokratie zu vermeiden und den Zugang von Unternehmen zu europäischer Finanzierung zu erleichtern, sind einfachere und transparentere Verfahren absolut notwendig.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Mit der Veröffentlichung der Strategie Europa 2020 wurde deutlich, dass ein Engagement für Forschung und Entwicklung von entscheidender Bedeutung ist, damit Europa zu Wirtschaftswachstum zurückkehren und das Spiel des Wettbewerbs gewinnen kann. Aus diesem Grund sollte eine Bewertung des 7. Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration an die Ziele der Strategie Europa 2020 und ihre Umsetzung gekoppelt sein. Ich bin überzeugt, dass Europa durch Forschung und Entwicklung zu einer effizienten und effektiven Antwort auf das Energieproblem und auf die Herausforderungen des Klimawandels gelangen kann sowie die europäische Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität verbessern kann, die uns zu einem neuen Wachstumszyklus führt, der dieses Mal nachhaltiger ist.
José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht von Herrn Audy handelt von der Zwischenbewertung des 7. Rahmenprogramms (RP7) der Europäischen Union für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration. Am 23. und 24. März 2000 hat der Europäische Rat von Lissabon der Europäischen Union ein Ziel gesetzt: nämlich bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu werden. Es war nicht möglich, dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen. Ich hoffe, dass die Ziele der Strategie Europa 2020 erfüllt werden, insbesondere die Zusage der EU, bis zum Jahr 2020 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Forschung und Entwicklung zu investieren. Europa 2020 kann nicht bis zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) warten: Diese Strategie muss jetzt beginnen. Deshalb ist diese Bewertung von größter Bedeutung, da 50 % der Finanzierung des RP7 noch nicht ausgegeben wurden. Aus diesem Grund stimme ich mit dem Berichterstatter überein, insbesondere hinsichtlich der Empfehlungen in Bezug auf die Notwendigkeit, den Mechanismus für den Zugang zu Finanzmitteln zu vereinfachen, Verfahren einfacher und transparenter zu machen und den Klein- und Mittelbetreiben ihren Geschäftsbetrieb zu erleichtern. Im Rahmen des Programms sollte auch in Schwerpunktbereiche wie Gesundheit, Energie und Nuklearsicherheit investiert und somit auf die neuen Herausforderungen von Innovation und Forschung reagiert werden.
João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Der Bericht führt einige wichtige Aspekte der Zwischenbewertung des 7. Rahmenprogramms der Europäischen Union für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration an. Er macht des Weiteren wichtige Beobachtungen, wie beispielsweise, dass der Großteil der wissenschaftlichen Arbeit in der EU immer noch von Forschern und technischem Personal – hauptsächlich jungen Leuten – in unsicheren Arbeitsverhältnissen ausgeführt wird; der Fall Portugals ist dafür beispielhaft.
Unserer Ansicht nach besteht die Notwendigkeit, die öffentliche Forschung zu unterstützen und die Ergebnisse auf vereinfachte Art und Weise zur Verfügung zu stellen – ohne Bürokratie – durch die Förderung der Produktion und Geschäftstätigkeit insbesondere von Klein- und Mittelbetrieben; der Schaffung von qualifizierten Arbeitsplätzen mit entsprechenden Rechten; des gesellschaftlichen Fortschritts und nachhaltiger Entwicklung. Es ist nötig, sich in den unterschiedlichsten Bereichen zu engagieren, wie unter anderem im Bereich Energieeffizienz, neue Energiequellen, effiziente Ressourcennutzung, Recycling und neue Herstellungsprozesse.
Wir können nicht umhin, unsere Bedenken über einige Grundsätze auszudrücken, die den Europäischen Forschungsraum steuern. Unserer Ansicht nach sollte er sich auf Zusammenarbeit und gegenseitigem Nutzen begründen, die momentan bestehenden Ungleichheiten der nationalen Forschungssysteme mindern und jegliche Trends zu einer Konzentration von wissenschaftlichen Ressourcen und Humanressourcen in den stärker entwickelten Ländern umkehren, was das Gleiche ist wie bei den sogenannten „Exzellenzzentren“.-
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht führt mehrere relevante Aspekte der Zwischenbewertung des 7. Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung an. Besonders wichtig ist dabei sein Anliegen, sicherzustellen, dass 40 % der Forscher weiblich sind, da sich diese Zahl momentan nur lediglich 25,5 % beläuft und seine Erkenntnis, dass Europa „weiter hinter den USA liegt und gegenüber den Schwellenländern an Vorsprung verliert“. Der Bericht bedauert auch, „dass der Großteil der in der EU ausgeführten wissenschaftlichen Tätigkeit immer noch unter prekären Arbeitsbedingungen erfolgt“.
Trotzdem beunruhigen uns einige Aspekte, nicht zuletzt die Grundsätze zur Steuerung des Europäischen Forschungsraums, da er sich auf die Zusammenarbeit in echten Netzwerken für Forschung und Zusammenarbeit konzentrieren sollte, und jegliche Trends zu einer Konzentration der wissenschaftlichen Ressourcen und Humanressourcen in den stärker entwickelten Ländern umkehren und die momentan bestehenden Ungleichheiten der nationalen Forschungssysteme mindern sollte.
Innovation in Kleinst- und Kleinbetrieben sowie mittelgroßen Betriebe erfordert die Unterstützung von öffentlicher Forschung und deren Ergebnisse müssen auf einfache Weise zugänglich sein – ohne Bürokratie – sei es in Bezug auf Energieeffizienz, Nutzung von neuen Energiequellen und neue Herstellungsprozesse, Recycling und eine bessere Nutzung der Ressourcen, oder auf die Schaffung von Arbeitsplätzen mit entsprechenden Rechten oder sei es in menschlicher und sozialer Hinsicht, zugunsten des gesellschaftlichen Fortschritts.
Monika Flašíková Beňová (S&D), schriftlich. – (SK) Der Bericht bewertet, ob das 7. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung der EU die Möglichkeit bieten wird, das goldene Dreieck des Wissens, der Bildung und der Forschung, das für Europa von entscheidender Bedeutung ist, zu festigen. Unter anderem begrüßt das Programm den Umfang der Teilnahme und die hervorragenden Ergebnisse bei der Auswahl der Projekte, aber es ist schade, dass die Erfolgsquote des Programms im Allgemeinen weiterhin relativ gering ist. Die ordnungsgemäße Verwaltung der öffentlichen Gelder im Rahmen dieses Programms ist von wesentlicher Bedeutung, und ich bin fest davon überzeugt, dass jede Änderung oder Umorientierung so stattfinden muss, dass Stabilität, die Kohäsion insgesamt und die Rechtssicherheit gewahrt werden, die das gegenseitige Vertrauen der Teilnehmer stärken.
Pat the Cope Gallagher (ALDE), schriftlich. – (GA) Der Kernpunkt dieses Berichts besteht darin, dass die Europäische Union alles in ihrer Macht Stehende unternehmen muss, um an der Spitze der Forschung, Innovation und des Wissenschaftssektors zu bleiben. Wenn wir heute nicht über die Grundlagen der Forschung verfügen, werden wir in Zukunft keine exzellenten Innovationsergebnisse erzielen. Gute Forschungsmittel werden benötigt, um Beschäftigung in der EU zu schaffen und zu stärken und um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu fördern, gerade weil die industriell entwickelnden Länder an Stärke gewinnen. Die Zusammenarbeit zwischen den privaten und öffentlichen Sektoren muss ausgebaut und die KMU müssen ermutigt werden, verstärkt an dem Programm teilzunehmen. Diese Anreize müssen von den hohen Behörden kommen. Auf einem Treffen am 4. Februar haben die politischen Führungspersonen der EU und der Mitgliedstaaten ihre Verpflichtung gegenüber der Innovationsunion, einer Vorreiterinitiative, erklärt. Nun müssen ihren Worten allerdings Taten folgen. Forschung und Innovation werden uns dabei helfen, dieser wirtschaftlichen Sackgasse zu entkommen, in der wir uns momentan befinden.
Brice Hortefeux (PPE), schriftlich. – (FR) Forschung und Entwicklung spielen eine große Rolle bei der Modernisierung unsere Volkswirtschaften und bei der Stärkung unserer Wettbewerbsfähigkeit. Mit einem Haushalt von 54 Mrd. EUR für den Zeitraum 2007-2013 ist das 7. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung das weltweit größte Programm zur Unterstützung der Forschung.
Die Annahme dieses Berichts mit einer großen Mehrheit belegt, dass das Parlament sehr an dem Erfolg dieses Programms und der folgenden Programme interessiert ist. Es sind weitere Anstrengungen notwendig, um eine ordnungsgemäße Verwaltung der öffentlichen Gelder sicherzustellen und zu vermeiden, dass Geldmittel in zu geringen Summen an Projekte verteilt werden, die nicht sehr effizient sind oder unseren Bedürfnissen nicht entsprechen.
Die Zukunft der europäischen Forschung wird eine vereinfachte Umsetzung der Programme beinhalten, den erleichterten Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten und die Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), aber vor allem die Anpassung unserer Prioritäten an die großen gesellschaftlichen Herausforderungen (alternde Bevölkerung, Klimawandel usw.).
Ich bin überzeugt, dass die Europäische Union eine führende Rolle in der Entwicklung von großen Forschungsprogrammen spielen muss und einen richtigen Mehrwert einbringen kann, indem sie den Europäischen Forschungsraum (EFR) festigt. Deshalb habe ich mich entschieden, diesen Bericht voll und ganz zu unterstützen.
Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. – (LT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, weil sie fordert, dass das 7. Rahmenprogramm (RP7) genutzt wird, um den unterschiedlichen Auswirkungen der Wirtschaftskrise in den einzelnen Mitgliedstaaten in den verbleibenden Jahren des Programms (2011-2013) Rechnung zu tragen, angesichts der Tatsache, dass beträchtliche Summen (28,8 Mrd. EUR über drei Jahre) noch vergeben werden müssen, die Ziele der Strategie Europa 2020 noch zu erzielen sind und der Europäische Forschungsraum sowie die Innovationsunion noch vorbereitet werden müssen. Sie ruft insbesondere zur Ausrichtung der RP7-Ziele an die EU-Strategien für Ressourceneffizienz, Rohstoffe und die digitale Agenda auf. Die verbleibenden Summen sollten der Forschung nicht entzogen und für andere Programme oder Instrumente eingesetzt werden, die nicht zu dem Bereich Forschung und Innovation gehören oder den Zielen und dem Aufgabenbereich des RP7 nicht entsprechen. Es besteht die Notwendigkeit, die Finanzierung von Forschung und Entwicklung in der Europäischen Union durch eine erhebliche Erhöhung der entsprechenden Ausgaben ab 2013 zu verbessern, anzukurbeln und zu sichern, denn eine derartige Mittelaufstockung – idealerweise durch eine Haushaltserhöhung – muss durch Exzellenz das nachhaltige Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit steigern. Diese Aufstockung der Mittel muss mit einem stärker ergebnisorientierten, leistungsbezogenen Ansatz und mit einer radikalen Vereinfachung der Finanzierungsverfahren gekoppelt werden. Ich denke, dass wir eine weitere Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen EU-Programmen für Forschung, technologische Entwicklung und Innovation unterstützen müssen und bin der Meinung, dass die Kontinuität des zukünftigen Programms, wenn es eingerichtet wurde, für alle beteiligten Akteure wichtig ist.
Jarosław Kalinowski (PPE), schriftlich. – (PL) Europas schnell alternde Gesellschaft erfordert innovative Lösungen in verschiedenen Bereichen, die es der EU ermöglichen werden, trotz der der reduzierten Arbeitnehmerschaft effizient zu funktionieren. Ähnliche Herausforderungen stellen uns der Klimawandel, ein unerwarteter Mangel an Rohstoffen und biologische Bedrohungen, wie beispielsweise die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf E.-coli-Bakterien in Gemüse. Investitionen in die Wissenschaft und technologische Entwicklung bieten die Möglichkeit, Lösungen für solch ungewöhnliche Situationen zu finden. Obwohl wir bereits viele Debatten zu diesem Thema geführt haben, waren die in Europa eingeführten Maßnahmen leider ineffizient, trotz der Bedrohung für unseren Kontinent und unsere Wirtschaft. Die Letztere ist nicht autark und steht zusätzlich der Dominanz der chinesischen, indischen und brasilianischen Volkswirtschaften gegenüber, die sich extrem schnell weiterentwickeln. Finanzielle Unterstützung und die Vereinfachung der Rechtsetzungsverfahren für die wissenschaftliche Entwicklung sollten für die EU Priorität haben. Stillstand bedeutet Rückschritte zu machen.
Krišjānis Kariņš (PPE), schriftlich. – (LV) Ich befürworte den Bericht über die Zwischenbewertung des 7. Rahmenprogramms der Europäischen Union für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration, weil ich denke, dass er die Errungenschaften genauso wie die bestehenden Probleme wahrheitsgemäß widerspiegelt. Die Europäische Union hat das Potenzial, im Bereich Innovation und Erfindungen weltweit führend zu werden. Das würde unserem Wirtschaftswachstum neue Impulse verleihen und den Lebensstandard unserer Bürgerinnen und Bürger verbessern. Wir sind in der Lage, dieses Ziel zu erreichen, indem wir eine Reihe an innenpolitischen Aufgaben erfüllen, von denen die wichtigste die Reduzierung der bürokratischen Hürden ist. Um eine Hochburg der Innovation zu werden, müssen wir uns der Bürokratie entledigen, die verhindert, dass Geldmittel an Forscher und Unternehmer fließen. Unter der Last dieses alten und starren Systems der Bürokratie, die die Entwicklung neuer und dynamischer Unternehmen verhindert, wird die Europäische Union ihr Ziel nicht erreichen – nämlich bis zum Jahr 2020 3 % des BIP in Forschung und Entwicklung zu investieren. Die Europäische Union muss mit der Zeit gehen und sich von den Fesseln der Bürokratie befreien. Dieser Ansatz muss umgesetzt werden, beginnend bei diesem Forschungsprogramm, das eine Finanzierungsmöglichkeit für neue Erfindungen darstellt sowie die Verwirklichung neuer Ideen und die Schaffung von Arbeitsplätzen ermöglicht.
Paweł Robert Kowal (ECR), schriftlich. – (PL) Absatz 27 dieses Berichts enthält Informationen, die nicht der Wahrheit entsprechen. Die Behauptung, dass Webseiten und einzelne Computersysteme laufend von INDECT überwacht werden, ist falsch, wie die ethische Prüfung, der das INDECT-Projekt in Brüssel am 15. März 2011 unter Beteiligung von Experten aus Österreich, Frankreich, den Niederlanden, Deutschland und dem Vereinigten Königreich unterzogen wurde, bestätigt hat. Die ethische Prüfung des INDECT-Projekts kam zu einem positiven Ergebnis; es wurden keine Verletzungen in Bezug auf die ethischen Aspekte des Projekts festgestellt. INDECT wurde von Anfang an ständig von der Europäischen Kommission überwacht. Bisher hat die Kommission keinerlei Verletzungen festgestellt. Darüber hinaus ist dieses Thema in dem Bericht insgesamt fehl am Platz, und es wird spezifisch auf das INDECT-Projekt verwiesen, wobei keines der ähnlichen Projekte erwähnt wird, die auch finanziell von der Europäischen Union gefördert werden.
Das hauptsächliche Ziel von INDECT (Intelligentes Informationssystem zur Unterstützung der Beobachtung, Suche und Ermittlung zur Sicherheit von Bürgern im städtischen Lebensraum), das von der AGH-Universität für Wissenschaft und Technologie in Krakau umgesetzt wird, ist die Umwandlung von Forschungsergebnissen in Informationstechnologien, die die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in städtischen Gebieten erhöhen. Das INDECT-System soll Bedrohungen mithilfe von Überwachung ermitteln, insbesondere Pornographie, Waffenhandel und Handel mit Drogen und menschlichen Organen, und es soll auch Daten und die Privatsphäre schützen.
Giovanni La Via (PPE), schriftlich. – (IT) Das 7. Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (RP7) ist das weltweit größte Instrument zur Unterstützung der Forschung und stellt das hauptsächliche Instrument im Rahmen der Forschungspolitik der Europäischen Union dar. Die bisher in den unterschiedlichsten Bereichen ergriffenen Maßnahmen zur Entwicklung von Wissen belegen den mehr denn je akuten Bedarf, Innovationen zu verbreiten und sie in unserem täglichen Leben umzusetzen. Genau diese direkte Auswirkung dieses Instruments auf das tägliche Leben hat mich dazu gebracht, für den Bericht von Herrn Audy zu stimmen, in der Hoffnung, dass die zukünftige Innovationspolitik den größtmöglichen Nutzen aus den Synergien in der gesamten Wertschöpfungskette der Forschung und Entwicklung ziehen wird. Das 7. Rahmenprogramm – das sich hauptsächlich mit Forschung und technologischer Entwicklung beschäftigt – ist momentan das einzige Instrument, das zur Verfügung steht, um die Ziele zu erreichen, die im Rahmen der Innovationsunion-Initiative festgelegt wurden und um die Umwandlung Europas in eine wissensbasierte Gesellschaft zu beschleunigen. Über die Zukunft von Innovation nachzudenken, bedeutet Arbeitsplätze zu schaffen, Forschungsressourcen zu nutzen und diese in Verfahren umzusetzen, die auf das alltägliche Leben anwendbar sind, sowie das Potenzial von Humanressourcen zu entwickeln – all dies sind Faktoren, die in das nächste Rahmenprogramm aufgenommen werden sollten.
Agnès Le Brun (PPE), schriftlich. – (FR) Seit 2007 hat die EU jedes Jahr über 6 Mrd. EUR für die Finanzierung von Forschung und Entwicklung auf diesem Kontinent ausgegeben. Das wird in den kommenden Jahrzehnten eine große Herausforderung für die EU darstellen. In der Tat liegt Europa hinter den USA und verliert gegenüber den Schwellenländern rasch an Vorsprung, weswegen sie Innovationen in ihrem Gesellschaftsmodell schnell wieder in den Vordergrund stellen sollte. Der Bericht von Herrn Audy hat aus dem ersten Abschnitt des Rahmenprogramms für Forschung gelernt. Zur Erfüllung der Ziele der EU-2020-Strategie schlägt er vor, die im Rahmen des RP7 geförderte Forschung auf die Bewältigung der für die EU dringendsten Herausforderungen in den Bereichen auszurichten, die im Kapitel „Zusammenarbeit“ des RP7 aufgeführt sind. Gesundheit, Ernährung und Biotechnologie, IKT, Nanowissenschaft und Nanotechnologien, Energie, der SET-Plan und die Nutzung von Biogas, Umwelt, nachhaltiger Verkehr, Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften, Weltraum und Sicherheit. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil er nicht nur die Lage bewertet, sondern auch ehrgeizige Ziele für die Union festlegt, die den Erwartungen der europäischen Bürgerinnen und Bürgern gerecht werden.
David Martin (S&D), schriftlich. – Das RP7 ist für die EU eine Gelegenheit, ihre Forschungspolitik auf die Höhe ihrer wirtschaftlichen und sozialen Ambitionen zu bringen und vor allem den Europäischen Forschungsraum (EFR) zu festigen. Mit einem Volumen von 54 Mrd. EUR für den Zeitraum 2007–2013 ist das RP7 im Laufe der Jahre zu einem der bedeutendsten Forschungsförderprogramme der Welt geworden und verkörpert das Hauptinstrument der EU-Forschungspolitik. Seine vier Hauptziele entsprechen vier spezifischen Programmen, die die europäischen Forschungsanstrengungen strukturieren sollen: die Programme Zusammenarbeit, Ideen, Personen und Kapazitäten. Sie sollen es der EU ermöglichen, auf die großen Herausforderungen der Gesellschaft (demografische Alterung und Gesundheit, Energie-, Wasser- und Lebensmittelversorgung, nachhaltige Entwicklung, Bekämpfung der Klimaänderung usw.) zu reagieren, die sämtliche Mitgliedstaaten betreffen und auf die sie allein nicht zu antworten vermögen, und das Wissen zu entwickeln, mit dem unsere Unternehmen innovativer arbeiten und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken können.
Clemente Mastella (PPE), schriftlich. – (IT) Im Laufe der Jahre ist das 7. Rahmenprogramm (RP7) für Forschung und technologische Entwicklung zu einem der bedeutendsten Forschungsförderprogramme der Welt geworden und verkörpert das Hauptinstrument der EU-Forschungspolitik. Nach dem Scheitern der sogenannten „Strategie von Lissabon“, die darauf abzielte, die EU bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, haben wir uns entschieden, darüber nachzudenken, ob die Bewertung des RP7 eine Möglichkeiten bieten könnte, das goldene Dreieck des Wissens, der Bildung und der Forschung zu festigen. Wir denken, dass das RP7 für die EU eine Gelegenheit ist, ihre Forschungspolitik auf die Höhe ihrer wirtschaftlichen und sozialen Ambitionen zu bringen und vor allem den Europäischen Forschungsraum (EFR) zu festigen. Zusätzlich muss die Forschungs- und Entwicklungspolitik stärker an kleinen Gebietseinheiten ausgerichtet werden, und die Union muss einen ehrgeizigen europäischen Forschungsplan im Bereich der Verteidigungstechnologie vereinbaren, um die industrielle und technologische Basis des Verteidigungssektors bei zugleich besserer Effizienz der öffentlichen Ausgaben für das Militär zu stärken. Schließlich stimmen wir mit dem Haushaltsausschuss überein, dass die Gestaltung und Umsetzung aller Rahmenprogramme auf den Grundsätzen der Einfachheit, Stabilität, Rechtssicherheit, Kohärenz, Exzellenz und des Vertrauens basieren muss, wobei auch die Verbindungen zwischen europäischen Institutionen für Forschung und Industrie gestärkt werden.
Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Das 7. Rahmenprogramm (RP7) für Forschung und technologische Entwicklung (F&TE) ist das größte Finanzinstrument der Europäischen Kommission zur Unterstützung und Förderung der Forschung. Das Programm verfügt für den Zeitraum 2007-2013 über eine Mittelausstattung von 50 Mrd. EUR. Dieser Bericht zeigt die Wege auf, die hinsichtlich dieses Rahmenprogramms für F&TE eingeschlagen werden sollten: Es sollte an die Strategie Europa 2020 sowie an die Initiative der Innovationsunion gekoppelt werden, und der Schwerpunkt sollte auf den Bereichen Klimawandel, Energiepolitik, Wettbewerbsfähigkeit und Bevölkerungsalterung liegen. Wenn wir die in diesen Bereichen festgelegten Ziele erreichen, bin ich mir sicher, dass wir in eine neue Wachstumsphase der Wirtschaft eintreten werden.
Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. – Das 7. Rahmenprogramm der EU zielt darauf ab, einen gemeinsamen europäischen Raum des Wissens zu schaffen, und zwar auf Grundlage von Errungenschaften vorheriger Programme, und darauf, weitere Forschungsarbeiten zur Stärkung der sozioökonomischer Faktoren in der Entwicklung Europas anzustrengen. Wissenschaftliche Forschung bildet einen Grundstein der europäischen Strategie für wirtschaftliche Entwicklung, die Sicherstellung von Kompetenz, die Entwicklung des sozialen Bereichs und den Umweltschutz. Deswegen habe ich dafür gestimmt.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Beim 7. Rahmenprogramm geht es nicht nur allgemein um Forschung, sondern es geht auch um ein spezielles Forschungsgebiet, das uns allen nach der Katastrophe um Fukushima besonders am Herzen liegen sollte. Es geht also um jene Mittel aus dem Euratom-Programm. Was nützen leistungsfähigere Reaktoren, wenn diese unter Wassermassen und Erdbeben einknicken? Was nutzt das leistungsstärkste AKW, wenn ein kleiner Fehler reicht, um nicht nur die unmittelbare Umgebung, sondern weite Regionen auf Jahrzehnte unbewohnbar zu machen? Es ist wichtig, dass wir uns verstärkt der Atomsicherheit widmen und den Ausbau von Alternativen vorantreiben. Fukushima sollte, wenn nun die Verlängerung des Euratom-Forschungsprogramms für die Jahre 2012 bis 2013 ansteht, als Chance zum Umdenken genutzt werden. Wir müssen uns vermehrt um Strahlenschutz und Endlagerung kümmern. Es ist überlebenswichtig, nicht die gleichen Prioritäten, also einen Ausbau der Atomenergie, beizubehalten, sondern sich auf den Bereich der Sicherheit zu konzentrieren. Das laufende Forschungsprogramm ist davon natürlich unbenommen. Ich habe dies bei meiner Abstimmung berücksichtigt.
Franz Obermayr (NI), schriftlich. − Ich habe mich in meiner parlamentarischen Tätigkeit bereits vielfach für nukleare Sicherheit in der EU eingesetzt. Eine derart risikobehaftete Technologie zur Energieerzeugung mit all ihren gefährlichen Nebenprodukten und ihren tödlichen Auswirkungen auf Mensch und Natur im Fall eines Super-GAUs darf man nicht unter dem Deckmäntelchen des Klimaschutzes schönreden. Leider enthält auch das 7. Rahmenprogramm Finanzierungen für Forschung im Bereich Atomenergie. Allerdings fordert der Bericht auch stärkere Auflagen für das Eu-Spitzelprogramm Indect. Die EU-Kommission solle sofort alle Unterlagen des Projekts herausgeben und ein klares und strenges Mandat für das Forschungsziel, die Anwendung und die Endanwender von Indect festlegen. Das ist ein erster Erfolg, bei dem die Rechte der EU-Bürger zumindest ansatzweise ernst genommen werden. Nach Abwägung dieser Gründe habe ich mich der Stimme enthalten.
Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. – (IT) Ich habe für den Bericht von Herrn Audy gestimmt, weil das 7. Rahmenprogramm (RP7) sorgfältig geprüft werden muss, damit es die Ziele der Strategie Europa 2020 erreichen und mit ihnen in Einklang gebracht werden kann. Die negativen Ergebnisse der Zwischenbewertung verdeutlichen, dass wir seine Prioritäten ändern müssen. Deshalb stimme ich zu, die Hauptziele umzuformulieren und die Notwendigkeit einer effizienteren Forschungspolitik zu unterstreichen, die die Belastung der Bürokratie reduziert und für stärkere Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen sorgt, sowie für Innovation und Integrationsfinanzierung. Durch diese Veränderungen hoffen wir, dass die Projekte der zweiten Phase des RP7 von Erfolg gekrönt sein werden.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht über die Zwischenbewertung des 7. Rahmenprogramms (RP7) der Europäischen Union für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration beruht auf der Voraussetzung, die Öffentlichkeit mit der Wissenschaft zu versöhnen. Die Strategie von Lissabon hat der Europäischen Union ein ehrgeiziges Ziel gesteckt: nämlich bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu werden. In dieser Strategie wurde die zentrale Rolle der Forschung anerkannt. Das Ziel wurde jedoch aus mehreren Gründen nicht erreicht. Das Jahrzehnt 2000-2010, das mit einer extrem schweren Wirtschaftskrise geendet hat, wird in Zukunft bewertet werden. Nun ist es wichtig, und ich schließe mich dem Ziel des Berichterstatters in dieser Hinsicht an, die getane Arbeit zu analysieren und die künftige Arbeit neu zu organisieren. RP7 bietet eine weitere Möglichkeit für die EU, ihre Forschungspolitik auf eine Höhe mit ihren wirtschaftlichen und sozialen Zielen zu bringen, nicht zuletzt durch die Festigung des Europäischen Forschungsraums. Das RP7 ist eines der weltweit größten Forschungsförderprogramme und verkörpert das Hauptinstrument der EU-Forschungspolitik. Die bestehenden spezifischen Programme, wie die Programme Zusammenarbeit, Ideen, Personen und Kapazitäten, können und sollten die Entwicklung von Wissen ermöglichen, mit dem unsere Unternehmen innovativer arbeiten und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken können.
Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. – (IT) Das 7. Rahmenprogramm (RP7) muss überprüft werden, um es stärker an die Ziele der Strategie Europa 2020 angleichen zu können. Wenn die europäische Forschungspolitik wettbewerbsfähiger sein und stärker mit den wirtschaftlichen und sozialen Zielen der EU in Einklang gebracht werden soll, muss das RP7 auf vier hauptsächliche Ziele ausgerichtet werden: die Förderung der Vereinfachung der Forschungsförderungsprogramme und die Reduzierung des Verwaltungsaufwands; die Erhöhung der Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU); die Stärkung der Innovationsdimension und die Intensivierung der Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis.
Darüber hinaus müssen wir uns auf die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen der akademischen Welt, öffentlichen Forschungsinstituten und der Industrie konzentrieren. Wir müssen mehr Gewicht auf Vorschläge für Forschungszusammenarbeit zwischen den öffentlichen und industriellen Sektoren legen und die Zusammenarbeit zwischen Netzwerken von KMU, Universitäten und öffentliche Forschungseinrichtungen erleichtern. Des Weiteren müssen die hauptsächlichen Kriterien zur Auswahl der RP7-Projekte nun die Bewertung der möglichen Auswirkungen auf den Markt, den Technologietransfer und die kommerzielle Nutzung der Forschungsergebnisse beinhalten. Aus genau diesen Gründen habe ich für die Überprüfung des RP7 gestimmt und auch weil die EU somit im Bereich der Forschung wettbewerbsfähiger werden kann, ohne auf das 8. Rahmenprogramm warten zu müssen.
Vincent Peillon (S&D), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Audy-Bericht über die Zwischenbewertung des 7. Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung gestimmt. Mit diesem Dokument bekräftigt das Europäische Parlament seine Unterstützung für dieses Programm, das von grundlegender Bedeutung für die Entwicklung der europäischen Forschung und für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen ist. Es verteidigt die Einrichtung eines festen Budgets, das von wesentlicher Bedeutung ist, wenn es in der Lage sein soll, seine Ziele zu erreichen. Der Bericht legt auch spezifische Vorschläge fest, die darauf abzielen, die Schwächen des Programms zu beseitigen. Er hebt zu Recht die Notwendigkeit hervor, die Finanzierungsverfahren zu vereinfachen und das bestehende Instrumentarium zu optimieren, um den Zugang für Klein- und Mittelbetriebe zu erleichtern. Schlussendlich ruft uns dieser Bericht ins Gedächtnis, dass die Europäische Kommission sicherstellen muss, dass die Förderung von Innovation den Fortschritt im Bereich der Grundlagenforschung nicht gefährdet.
Rovana Plumb (S&D), schriftlich. – Dieser Bericht untersucht, ob die Bewertung des 7. Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung (RP7) eine Möglichkeit bieten kann, das goldene Dreieck des Wissens, der Bildung und der Forschung, das für Europas Schicksal von entscheidender Bedeutung ist, zu festigen. Ich begrüße die Höhe der Beteiligung und die hervorragende Projektauswahl, bedaure jedoch, dass die Erfolgsquote im Rahmen dieses Programms im Allgemeinen weiterhin relativ niedrig ist und einen Negativanreiz, insbesondere für KMU darstellt. Ich unterstütze im Rahmen des Kapitels „Personen“ die „Marie-Curie-Maßnahmen“, die für die berufliche Laufbahn von Forschern sehr wertvoll sind und würdige den Nutzen der „gemeinsamen Technologieinitiativen“ (GTI) für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie.
Phil Prendergast (S&D), schriftlich. – In Anbetracht der Wirtschaftskrise, in der sich die EU befindet, ist es von wesentlicher Bedeutung, zu ermitteln, welche unserer Tätigkeitsbereiche sich dazu eignen, uns bei der Überwindung der Schwierigkeiten zu unterstützen. Forschung und Entwicklung sind sehr wichtig für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstums, weshalb F&E die bestmögliche Antwort darstellen. In Anbetracht der zahlreichen politischen und wirtschaftlichen Veränderungen, die eingetreten sind, seitdem das 7. Rahmenprogramm angenommen wurde, ist es notwendig, das RP7 an den neuen Stand der Dinge anzupassen. Aufgrund der Bedeutung der wissensbasierten Industrien für Europa und unseren florierenden F&E-Sektor können wir es uns nicht erlauben, bis zum RP8 zu warten, um Maßnahmen zu ergreifen. Das Ziel der „Strategie von Lissabon“, bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu werden, mag nicht erreicht worden sein, aber das heißt nicht, dass wir es komplett aufgeben sollten. Wir müssen weiterhin auf dieses Ziel hinarbeiten, indem wir das RP7 abändern. Dabei sollten wir ein fatales Versäumnis des RP7 beheben, nämlich Geldmittel für die Erforschung der Gesundheit von Müttern und Kindern bereitzustellen. Fast 400 000 Babies kommen jährlich verfrüht auf die Welt, und trotzdem gibt es bisher keine Geldmittel für die Forschung in diesem Bereich. Zu früh auf die Welt zu kommen, stellt die hauptsächliche Todesursache bei Kindern dar, und bei zu früh geborenen Kindern ist die Wahrscheinlichkeit viel größer, eine lebenslange chronische Krankheit zu entwickeln.
Paulo Rangel (PPE), schriftlich. – (PT) Das 7. Rahmenprogramm (RP7) der Europäischen Union für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration sollte mit Blick auf die aktuelle Lage der Europäischen Union, aber auch mit Blick auf die Zukunft überprüft werden. Der Berichterstatter hebt zu Recht hervor, dass das vom Europäischen Rat im Jahr 2000 gesteckte Ziel, bis 2010 zum vorherrschenden wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu werden, nicht erreicht wurde. Obwohl dieses Ziel nicht fristgemäß erreicht wurde, steht es jedoch im gemeinsamen Handeln weiterhin im Mittelpunkt. Deshalb kann die Bewertung des Rahmenprogramms in dieser Hinsicht eine wichtige Rolle spielen: Mit anderen Worten durch die Reduzierung der Hindernisse, die sich dem europäischen Wirtschaftswachstum stellen, insbesondere durch die Beseitigung der Bürokratie bei Zugangsverfahren für Forschungsförderungsprogramme.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Ich stimme dafür. Der Bericht wurde bereits einstimmig vom ITRE-Ausschuss angenommen, greift die Empfehlungen der Sachverständigengruppe auf und ermittelt die weiteren Verbesserungsmöglichkeiten der unterschiedlichen EU-Forschungsinstrumente. Zum Beispiel: offenerer Zugang zu und Verbreitung von Forschungsergebnissen, breitere Ausschreibungen im Bereich der sozioökonomischen Wissenschaften, mehr Forschungszusammenarbeit, Anstrengungen zur Verbesserung der Mobilität von Forschern, mehr Maßnahmen für innovative KMU und bessere Koordination mit den Mitgliedstaaten. Der Bericht beinhaltet nicht das Thema ITER oder die Investitionen in das Galileo-Projekt. Negativ fällt auf, dass sich der Text teilweise zu sehr auf die wirtschaftliche Rolle und die Wettbewerbsfähigkeit von Forschung und Innovation konzentriert, als in den Mittelpunkt zu stellen, was Forschung und Innovation zur Gesellschaft insgesamt beitragen können.
Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. – (IT) Forschung stellt einen wesentlichen Bestandteil der Welt des Wissens dar und, in einer globalisierten Wirtschaft, trägt sie zweifelsohne zum Wachstum und zur Verbesserung der Beschäftigungsquote in der Europäischen Union bei. Das 7. Rahmenprogramm (RP7) bietet eine gute Möglichkeit für die Europäische Union, ihre Forschungspolitik weiter zu entwickeln, während gleichzeitig der Europäische Forschungsraum (EFR) gefestigt wird. Mithilfe dieses Programms versucht Europa, den Anforderungen der Industrie – und allgemeiner der europäischen Politik – an Forschung und Entwicklung zu entsprechen.
Mit der Annahme des heutigen Berichts beleuchtet das Parlament die Ergebnisse, die das Forschungsprogramm in den ersten vier Jahren erzielt hat. Um jedoch in Zukunft größere und bessere Ergebnisse zu erzielen, müssen wie die Verwaltungsverfahren vereinfachen, die Beteiligung von Klein- und Mittelbetrieben erhöhen, Innovationen unterstützen und Fazilitäten für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis annehmen. Der Bericht fordert die EU und die Mitgliedstaat darüber hinaus auf, einen ehrgeizigen Forschungsplan anzunehmen, um die europäische Verteidigungsindustrie zu konsolidieren.-
Nikolaos Salavrakos (EFD), schriftlich. – (EL) I habe für den Bericht von Herrn Audy gestimmt, weil ich der Ansicht bin, dass Investitionen in den Bereich Forschung und Innovation grundlegend für die Wettbewerbsfähigkeit, das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU sind. Ich halte die Zwischenbewertung des 7. Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung 2007-2013 für besonders hilfreich, um auf Basis einer Bewertung der aktuellen Situation wertvolle Schlussfolgerungen zu ziehen. Ich begrüße den Vorschlag des Berichterstatters, die Finanzierungsverfahren zu vereinfachen und einen leistungsbezogenen Ansatz anzunehmen, wie auch das Kriterium der „Exzellenz“ und des „europäischen Mehrwerts“ im Bereich der EU-Ausgaben. Der Forschungssektor ist ein Sektor, der der Union einen maximalen Mehrwert bringen kann. Öffentliche Budgets wurden gekürzt, und von daher sollten private Geldmittel mobilisiert werden, um das kommende 8. Rahmenprogramm für Forschung zu finanzieren. Deshalb billige ich den Vorschlag des Berichterstatters, die Teilnahme von Industriekonzernen und Klein- und Mittelbetrieben zu erhöhen.
Czesław Adam Siekierski (PPE), schriftlich. – (PL) Seit der Einführung des 7. Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung sind vier Jahre vergangen. Vor dem Hintergrund einer sich verändernden Weltwirtschaftslage und in einer Zeit, in der Europa langsam versucht, die Wirtschaftskrise zu bewältigen, wird deutlich, dass das Programm eingeführt wurde, um legitime und wesentliche Probleme zu lösen. Der globale Wettbewerb von großen Wirtschaftsmächten wie China, Indien und Brasilien zwingt uns, besondere Maßnahmen zu ergreifen, mit dem Ziel, uns einen technologischen Vorteil zu verschaffen, damit wir die angedachte Strategie der Europäischen Union effektiv umsetzen können. Die richtigen Investitionen in Forschung und wissenschaftliche Entwicklung werden sich langfristig im Aufbau einer wissensbasierten Gesellschaft niederschlagen, die einen der wichtigsten Bestandteile von wirtschaftlicher Macht darstellt. Der Bericht beschäftigt sich mit dem wesentlichen Thema der unzureichenden Zusammenarbeit und des unzureichenden Austauschs an Informationen zwischen den Mitgliedstaaten, das zur Verdopplung von einzelnen Projekten führt. Alarmierend ist auch die ungleiche Beteiligung der Mitgliedstaaten, die in einem so wichtigen Bereich wie der Forschung und technologischen Entwicklung zu größeren Ungleichgewichten führt. Das steht im kompletten Widerspruch zu den Zielen des 7. Rahmenprogramms.
Aufgrund der Wirtschaftskrise haben einige Mitgliedstaaten nicht mehr so viele Möglichkeiten, das Programm zu unterstützen. Daraus ergibt sich die Herausforderung für die EU, genau zu ermitteln, wer Unterstützung benötigt und denjenigen diese Unterstützung zu gewähren. Das Programm wird weitere zwei Jahre laufen und das Budget wurde bisher nur zu 50 % ausgeschöpft (von 54 Mrd. EUR für den Zeitraum 2007-2013), weshalb es einfacher sein sollte, die zuständigen Gremien zu involvieren und sicherzustellen, dass die zur Verfügung stehenden Geldmittel so angemessen wie möglich verwendet werden.
Catherine Stihler (S&D), schriftlich. – Ich unterstütze die Arbeit des Berichterstatters an diesem Bericht. Ich teile seine Bedenken in Bezug darauf, dass die Mitteilung der Kommission sehr viel später veröffentlicht wurde als versprochen. Das FP7 hat einige hervorragende Ergebnisse erzielt und die Arbeit des Berichterstatters, das goldene Dreieck zu festigen, hat mich ermutigt.
Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. – (PT) Das 7. Rahmenprogramm (RP7) für Forschung und technologische Entwicklung (F&TE) ist das größte Finanzinstrument der Europäischen Kommission zur Unterstützung und Förderung der Forschung. Es verfügt für den Zeitraum 2007-2013 über eine Mittelausstattung von 50 Mrd. EUR. Der Bericht unterstreicht, dass das RP7 für F&TE an die Strategie „Europa 2020“ und an die Vorreiterinitiative „Innovationsunion“ gekoppelt werden sollte. Darüber hinaus sollte es sich, bis es ausläuft, auf die Bereiche Klimawandel, Energiepolitik, Wettbewerbsfähigkeit und Bevölkerungsalterung konzentrieren.
Ich stimme für diesen Bericht, weil ich der Meinung bin, dass Europa nur dann seine Wettbewerbsfähigkeit steigern und eine zunehmend führende Rolle auf internationaler Ebene spielen kann, wenn die europäische Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationspolitik gestärkt wird. Ich halte es ebenfalls für wichtig, dass das 7. Rahmenprogramm gemäß Artikel 179 Absatz 1 von Titel XIX des Vertrags über die Europäische Union zur Schaffung des Europäischen Forschungsraums beiträgt.
Viktor Uspaskich (ALDE), schriftlich. – (LT) Forschung und Innovationen sind wichtig, um ein nachhaltiges und integratives Wachstum in Litauen sicherzustellen. Nach Angaben der Weltbank verfügt Litauen über großes Potenzial, eine dynamische und wissensbasierte Wirtschaft zu werden. Die Studie besagt jedoch auch, dass mein Land im Bereich der Forschung und Entwicklung (F&E) verwaltungstechnischen, strukturellen und ordnungspolitischen Problemen gegenübersteht. Wir müssen diese Hindernisse überwinden, wenn wir wirkliche Fortschritte machen wollen. Auch das birgt Probleme für Europa. In Europa sind die Ausgaben für F&E im Vergleich zu anderen Weltmächten gering. Der Grund dafür sind mangelnde private Investitionen und ungünstige Bedingungen für Innovation. Ich stimme dem Berichterstatter zu, dass wir wirklich eine bessere Koordination der Forschungsprojekte und der Kofinanzierung innerhalb der Union benötigen. Des Weiteren müssen Forschungseinrichtungen und -infrastrukturen in Mittel- und Osteuropa modernisiert und erweitert werden.
Das wird die europäische Wettbewerbsfähigkeit unterstützen und dazu beitragen, die infrastrukturellen Ungleichheiten zwischen den alten und neuen Mitgliedstaaten zu überwinden. Ich glaube auch, dass Forschung und technologische Entwicklung für alle europäischen Bürgerinnen und Bürger zugänglicher gemacht werden müssen. Laut einer Untersuchung der Europäischen Kommission fühlen sich nur 10 % der Europäer über die Wissenschaft gut informiert, während 65 % das Gefühl haben, dass die Regierungen größere Anstrengungen unternehmen sollten, um das Interesse junger Menschen an wissenschaftlichen Themen zu wecken. Wir sollten das Gleiche tun.
Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. – (PT) Ich stimme für diese Entschließung, da ich glaube, dass wir ein umfassendes Wirtschaftsabkommen brauchen, das die bereits stark ausgeprägten Beziehungen im bilateralen Handel und bei den Investitionen noch weiter stärken kann. Ich glaube jedoch, dass das Abkommen ausgewogen sein sollte und den fairen Handel fördern muss. Trotz des breiten Konsenses bezüglich dieses ehrgeizigen Abkommens möchte ich mich dafür aussprechen, dass es weder die öffentlichen Dienstleistungen noch das Recht der EU beeinträchtigen darf, Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Richtlinie über die Kraftstoffqualität zu erlassen. Die Vereinbarung sollte auch ehrgeizige Ziele in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung beinhalten, mit rechtlich verbindlichen sozialen und ökologischen Parametern.
Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. – (LT) Ich habe für diese Entschließung über die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Kanada gestimmt. Kanada gehört zu den ältesten und engsten Partnern Europas, da es das erste Industrieland ist, mit dem die EU 1976 ein Rahmenabkommens über handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit unterzeichnet hat. Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Kanada haben ihr volles Potenzial jedoch noch nicht erreicht, und ich bin der Auffassung, dass ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada erheblich dazu beitragen kann, dieses Potenzial zu entwickeln und zu verwirklichen, indem infolge eines solchen Abkommens die Handels- und Investitionsströme verbessert werden und gleichzeitig Zölle und Spitzenzölle sowie ungerechtfertigte nicht tarifäre Hemmnisse abgeschafft werden und eine engere Zusammenarbeit gefördert wird, insbesondere in den Bereichen Regulierungszusammenarbeit, Mobilität der Arbeitskräfte und Anerkennung von Qualifikationen. Ich begrüße ein Abkommen mit Kanada, das über die WTO-Verpflichtungen hinausgeht und die multilateralen Regeln ergänzt, vorausgesetzt, die Verhandlungen führen zu einem ausgewogenen, ehrgeizigen Abkommen von hoher Qualität, das weit über Zollsenkungen hinausgeht, und dass damit begonnen wird, andere Werkzeuge einzusetzen. Zum Beispiel sollte im Rahmen der verfügbaren Rechtsmittel bei Handelsstreitigkeiten der Grundsatz der Gegenseitigkeit angewendet werden, und es besteht die Notwendigkeit, den Schutz der Rechte am geistigen Eigentum zu verbessern, einschließlich der Handelsmarken, der Patente und der geografischen Angaben.
Sophie Auconie (PPE), schriftlich. – (FR) Durch meine Stimme für diese Entschließung über die aktuellen Handelsverhandlungen zwischen der EU und Kanada möchte ich die Wichtigkeit des internationalen Handels (einschließlich des Handels mit Kanada) für die Entwicklung unserer Wirtschaften betonen. Der Text der Entschließung sagt ganz richtig, dass, obwohl Europa dem internationalen Handelssystem den Vorrang geben muss, womit die Verhandlungen der Doha-Entwicklungsrunde gemeint ist, die aktuellen Verhandlungen mit Kanada diesen internationalen Ansatz durch einen bilateralen Ansatz ergänzen können, was ebenso wichtig ist. Wir können daher durch Diskussionen und Verhandlungen Lösungen für Handelsfragen und die Wahrung bestimmter Prinzipien finden, beispielsweise solche, die die Umwelt betreffen. Als stellvertretende Vorsitzende Interfraktionellen Arbeitsgruppe „Öffentliche Dienste“ bin ich über den Ansatz besorgt, der hinsichtlich dieses Sektors gewählt wurde. Tatsächlich kann die Entscheidung für das Konzept einer „Negativliste“ (eine Liste, die bestimmte öffentliche Dienstleistungen von der Liberalisierung ausnimmt) im Gegensatz zu einer „Positivliste“ (alle öffentlichen Dienstleistungen, die nicht auf der Liste stehen, sind von der Liberalisierung ausgenommen) zu einer Schwächung der öffentlichen Dienstleistungen führen. Mit dieser Entschließung wird die Europäische Kommission daher dazu aufgefordert, diesen Ansatz aufzugeben.
Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. – (LT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt. Kanada gehört zu den ältesten und engsten Partnern Europas, da es das erste Industrieland ist, mit dem die EU 1976 ein Rahmenabkommens über handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit unterzeichnet hat. Im Laufe der Jahre wurden eine Reihe bilateraler Abkommen zur Förderung stärkerer Handelsbeziehungen unterzeichnet. Die EU ist der zweitwichtigste Handelspartner Kanadas und der zweitgrößte Teil der ausländischen Direktinvestitionen in Kanada kommen aus der EU. Ich bin auch der Auffassung, dass die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Kanada ihr volles Potenzial noch nicht erreicht haben. Das Freihandelsabkommen könnte einen wesentlichen Beitrag zu einer engeren Wirtschaftspartnerschaft zwischen der EU und Kanada leisten und würde ein starkes wachstumsförderndes Signal an die Investoren und Unternehmen sowohl in der EU als auch in Kanada senden.
Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich. – (FR) In der Erwägung, dass die Europäische Union und Kanada gegenwärtig ein Wirtschaftsabkommen aushandeln, bringt das Europäische Parlament durch die gerade verabschiedete Entschließung seine Bedenken über den Ansatz der Europäischen Kommission hinsichtlich der öffentlichen Dienstleistungen zum Ausdruck. Tatsächlich scheint die für die Aushandlung dieses Abkommens zuständige Europäische Kommission im Prinzip alle Dienstleistungen mit einbeziehen zu wollen. Durch die Aushandlung einer „Negativliste“ von Dienstleistungen, die nicht von den Freihandelsabkommen betroffen sein werden, würde die Kommission das bisher geltende Grundprinzip auf den Kopf stellen. Öffentliche Dienstleistungen sind jedoch nicht wie andere Dienstleistungen: Da sie für sozialen und territorialen Zusammenhalt sorgen und schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen wichtige Unterstützung leisten, haben diese Dienstleistungen besondere Eigenschaften, die dem Allgemeininteresse dienen. Es ist daher sehr wichtig, weiterhin einen Ansatz zu wählen, der diese Dienstleistungen schützt und sie insbesondere vor internationaler Konkurrenz bewahrt.
Mara Bizzotto (EFD), schriftlich. – (IT) Die Beziehungen mit Kanada sind schon seit langer Zeit für beide Parteien sehr gewinnbringend. In wirtschaftlicher Hinsicht liegen sie im gegenseitigen Interesse und umfassen eine gute Zusammenarbeit. Obwohl Kanada eine Industrienation ist, könnten einige wenige Fragen hinsichtlich der Wahrung sozialer Rechte und der höchsten Umweltstandards gestellt werden. Die Kommission hat sogar noch vor dem Parlament die Grundlage für Verhandlungen mit den entsprechenden kanadischen Behörden festgelegt, in der viele Punkte detailliert ausgearbeitet worden sind, bei denen Änderungen vorgenommen werden müssen, um uns zufriedenzustellen.
Ich stimme für diese Entschließung, die sich auf ein Kapitel der Wirtschaftspolitik Europas bezieht, das als ein Modell für die Verhandlungen mit anderen Ländern dienen sollte – einschließlich von Indien, China und Pakistan –, die sicherlich keinen fairen Wettbewerb gewährleisten und schon gar keine Wahrung sozialer Rechte oder ökologischer Standards, wie dies bei Kanada der Fall ist. Wenn wir mit diesen Ländern Verhandlungen aufnehmen, sollten wir uns daran erinnern, wie strikt wir mit geistig extrem fortschrittlichen Ländern wie Kanada waren. Wir sollten dieselbe direkte und offene Einstellung bei der Verteidigung unserer Interessen einnehmen.
John Bufton (EFD), schriftlich. – Ich habe gegen die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Kanada gestimmt, da ich das Gefühl habe, dass ein bilaterales Investitionsabkommen die Commonwealth-Verhandlungen zwischen Großbritannien und Kanada untergraben könnte. Obwohl ich keinen Grund sehe, warum die EU und Kanada nicht frei handeln sollten, haben Rechtsakte in der Vergangenheit gezeigt, dass die EU Handelsbeziehungen zwischen Großbritannien und Drittländern eher ersetzen als parallel ergänzen will.
Alain Cadec (PPE), schriftlich. – (FR) Ich habe für die Entschließung zu den Handelsbeziehungen zwischen der EU und Kanada gestimmt, die auf die Schaffung eines umfassendes Wirtschaftshandelsabkommen abzielt. Kanada ist ein enger Handelspartner der Europäischen Union: Über einen Zeitraum von 10 Jahren hinweg stiegen die kanadischen Investitionen in Europa fast auf das Doppelte und erreichten 2009 119,5 Mio. EUR. Es ist daher notwendig, zur Förderung des Wachstums einen fortschrittlichen Rechtsrahmen zu etablieren. Ich möchte auf die Frage des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse zu sprechen kommen. Die Ursprungsbestimmungen sind in Kanada und der EU unterschiedlich und die Kommission muss sicherstellen, dass die Interessen und Prioritäten der europäischen Landwirtschaft angemessen berücksichtigt werden. Für das Problem der Ursprungsbestimmungen sollte insbesondere deswegen eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, damit Produkte anderer Mitglieder der Nordamerikanischen Freihandelszone nicht kanadischen Produkten folgen.
Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. – (PT) Das auf den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) aufbauende multilaterale Handelssystem bleibt das geeignetste Mittel, offenen und fairen Handel zu regulieren und zu fördern. Aufgrund der historischen und sehr erfolgreichen wirtschaftlichen Beziehung zwischen der EU und Kanada befürworte ich ein Abkommen, das über die im WTO-Rahmen eingegangenen Verpflichtungen hinausgeht und die multilateralen Regeln ergänzt, so dass das Potenzial der Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Mächten voll ausgeschöpft werden kann.
George Sabin Cutaş (S&D), schriftlich. – (RO) Ich habe für die Entschließung über die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Kanada gestimmt, da sie die Notwendigkeit herausstellt, soziale und ökologische Fragen in künftigen Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada mit einzubeziehen. Mit Blick auf den Umweltschutz bin ich der Auffassung, dass die Europäische Union unbedingt die Einfuhr von Öl ablehnen sollte, das aus Ölsand gewonnen wurde.
Marielle De Sarnez (ALDE), schriftlich. – (FR) Die Kommission muss sich bei den laufenden Verhandlungen über das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada an die Forderungen des Europäischen Parlaments halten. Bei einem Freihandelsabkommen sind zwei Punkte entscheidend: Erstens muss bei sozialen und ökologischen Rechtsvorschriften der Grundsatz der Gegenseitigkeit gewahrt werden; Zweitens müssen Dienstleistungen, die dem Allgemeininteresse dienen, konsistent geschützt werden. Europäische Umwelt- und Gesundheitsstandards sollten nicht gesenkt werden, nur um unsere Partner zufriedenzustellen. Die Europäische Kommission muss die Folgen ihrer Entscheidung bedenken, alle Dienstleistungen automatisch und ohne Weiteres einzubeziehen. Dieser Ansatz erlaubt es zwar, durch eine „Negativliste“ bestimmte öffentliche Dienstleistungen einzelfallbezogen auf Verlangen jedes Mitgliedstaates herauszunehmen, es besteht aber trotzdem das Risiko, dass Dienstleistungen übersehen werden. Das Parlament möchte nicht, dass dieser neue Ansatz für Verhandlungen einen rechtlichen Präzedenzfall setzt. Bisher hat die Kommission Freihandelsabkommen mithilfe einer „Positivliste“ ausgehandelt, in der die vom Abkommen erfassten Dienstleistungen einzeln aufgeführt wurden. Das ist die für den internationalen Handel übliche Methode. Sie bietet einen besseren Schutz für bestimmte sensible Sektoren der EU und sollte daher von der Kommission einzig und allein benutzt werden.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Kanada und die EU teilen eine gemeinsame Werteordnung, was uns nicht nur zu Handelspartnern, sondern auch zu natürlichen Verbündeten in der globalen geostrategischen Situation macht. Tatsächlich stellen wir eine einzige Zivilisation dar, die auf beiden Seiten des Atlantik beheimatet ist. Wir würden von einer weiteren Stärkung unserer Beziehungen sehr profitieren. Ich möchte an dieser Stelle nicht vertieft auf die historischen Verbindungen zwischen Kanada und Europa eingehen oder auf den Beitrag, den Kanadas Bürgerinnen und Bürger während der zwei verheerenden Weltkriege zur Befreiung des europäischen Kontinents leisteten.
Trotz der noch bestehenden Hindernisse auf dem Weg zu einer Handelsliberalisierung und den Vorbehalten der Union hinsichtlich bestehender Praktiken in Kanada hoffe ich, dass wir das notwendige Fundament für eine im gegenseitigen Interesse liegende Handelspartnerschaft so bald wie möglich legen können. Ein umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union könnte zum ehrgeizigsten und weitreichendsten derartigen Abkommen werden, das wir je abgeschlossen haben. Ich hoffe, dass dies geschehen wird.-
José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Dieser Entschließungsantrag befasst sich mit den Handelsbeziehungen zwischen der EU und Kanada, deren diesbezügliche Verhandlungen planmäßig bis Ende 2011 abgeschlossen sein sollten. Das Ziel der Handels- und Investitionspolitik der EU ist nachhaltiges Wirtschaftswachstum, das Arbeitsplätze und Wohlstand schafft. Ich möchte daran erinnern, dass der Abschluss von Handelsbeziehungen mit unseren strategischen Partnern der EU bis 2020 eine Wertschöpfung von 1 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) beschert, was 2010 120 Mrd. EUR bedeutet und Verbrauchern und Unternehmen gleichermaßen zugute kommt. Ohne die Rolle der Welthandelsorganisation (WTO) infrage stellen zu wollen, ist es im Hinblick auf dieses Ziel entscheidend, den Handel durch den Abschluss aller laufenden Verhandlungen im Rahmen der Doha-Entwicklungsagenda, zu der die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Kanada gehören, zu liberalisieren. Obwohl einige Fragen noch offen sind, wie beispielsweise die negativen Folgen der Gewinnung von Öl aus Ölsand und einiger Robbenerzeugnisse für die biologische Vielfalt vor Ort, habe ich dafür gestimmt, nicht nur weil die Frage des öffentlichen Auftragswesens praktisch gelöst worden ist, sondern auch wegen der Vorteile für die Mitgliedstaaten und um die Verhandlungen nicht zu verzögern.
João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Der erste Punkt in der Präambel verdeutlicht die Vision, die diesem Bericht zugrunde liegt: Es wird erklärt, dass das in der Welthandelsorganisation (WTO) verankerte multilaterale Handelssystem nach wie vor den am besten geeigneten Rahmen zur Regelung und Förderung eines fairen und gerechten Handels bietet. Der Bericht fordert dann den erfolgreichen Abschluss der Doha-Runde.
Diese Vision wird in den weiteren Punkten einer Entschließung fortentwickelt, die wir natürlich ablehnen. Wir lehnen sie zusammen mit den Millionen Arbeitnehmern, Bauern, Inhabern von kleinen und großen Unternehmern und vielen anderen Menschen überall auf der Welt ab, die seit Jahren die WTO, ihre Ziele eines deregulierten Handels und die hinter ihr stehenden Interessen anklagen: die Interessen der multinationalen Konzerne; der Großunternehmen und Finanzinstitutionen, die Millionen einstreichen auf Kosten von Millionen von Arbeitsplätzen, Arbeitnehmerrechten und sozialen Rechten, die kleine und mittelständische Hersteller zerstören und die Umwelt schädigen.--
Wie andere seiner Art erfasst das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada auch Dienstleistungen. Bedenken wird auf inkonsistente Weise durch „Negativlisten“ und Ähnliches Rechnung getragen, das beseitigt jedoch nicht die Gefahr für die öffentlichen Dienstleistungen. Es gibt mehr als genug Gründe, dagegen zu stimmen.-
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Die Europäische Union treibt ihre Handelspolitik weiter voran, und die Folgen betreffen die verschiedenen Mitgliedstaaten auf tief greifende, aber unterschiedliche Weise.
Die Vereinbarungen, die der konkrete Ausdruck dieser Politik sind, basieren auf dem Freihandel, dessen Ziele und Auswirkungen sich klar in der damit verbundenen Rhetorik zeigen: Die Rede ist von sogenannten offensiven Interessen, als wenn es hier um Krieg gehen würde.-
Den Abkommen fehlt im Allgemeinen die demokratische Legitimität, da sie fast immer unter völliger Geheimhaltung ausgehandelt werden, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, damit ihre wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen verschleiert werden können und um eine informierte Debatte und eine Klärung des Sachverhalts zu vermeiden.
Obwohl die Verhandlungen anscheinend bereits sehr weit fortgeschritten sind und ihr Abschluss für 2011 erwartet wird, sind die Auswirkungen auf Sektoren und Länder immer noch nicht voll erörtert worden.
Der Inhalt dieser Vereinbarung ist aber nicht neu: die Öffnung von Märkten, die Liberalisierung der Dienstleistungen, einschließlich einer immer stärkeren Kommerzialisierung öffentlicher Dienstleistungen, die der Gnade der multinationalen Konzerne ausgesetzt sind und die die Menschen benachteiligen.
Die Konsequenzen sind zur Genüge bekannt: die Dominierung der Märkte durch einige wenige, die Zerstörung schwächerer Produktionssysteme und zunehmende Vorwände für Angriffe auf Rechte, Lebens- und Arbeitsbedingungen.-
Monika Flašíková Beňová (S&D), schriftlich. – (SK) Die EU hat mit Gesprächen über das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada im Jahr 2009 begonnen. Das geplante Abkommen deckt eine große Bandbreite von Themen ab: Handel mit Gütern und Dienstleistungen, geistiges Eigentum, öffentliches Auftragswesen, Regulierungszusammenarbeit, Investitionen, zeitlich befristete Migration, Wettbewerbspolitik und Beschäftigungs- und Umweltstandards. Meiner Meinung nach müssen sich beide Seiten in erster Linie um eine Einigung bei verschiedenen grundlegenden Punkten bemühen. Dazu gehören das öffentliche Auftragswesen, Investitionen und öffentliche Dienstleistungen.
Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. – (LT) Ich begrüße das Dokument, da die EU und Kanada beim Handel und bei den ausländischen Direktinvestitionen eine enge Beziehung pflegen. Die laufenden Verhandlungen über ein umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen sind auf ein sehr fortschrittliches Abkommen gerichtet. Ihre Ambitionen übersteigen sämtliche Wirtschafts- und Handelsabkommen, die Kanada oder die EU bisher abgeschlossen haben und so könnte das Abkommen die bereits stark ausgeprägten Beziehungen im bilateralen Handel und bei den Investitionen noch weiter stärken. Ich würde ein Abkommen mit Kanada begrüßen, das über die WTO-Verpflichtungen hinausgeht und die multilateralen Regelungen ergänzt, vorausgesetzt dass die Verhandlungen zu einem ausgewogenen, ehrgeizigen und qualitativ hochwertigen Abkommen führen. Ich glaube, dass das Kapitel Landwirtschaft für beide Parteien bei diesen Verhandlungen wichtig ist. Ich hege Bedenken in Bezug auf mögliche substanzielle Zugeständnisse in den Bereichen GVO, Milch und Herkunftskennzeichnung. Die agrarpolitischen Interessen und Prioritäten sollten umfassend berücksichtigt werden, und das Abkommen muss auch den Verbrauchern in der EU und in Kanada und natürlich auch der Landwirtschaft auf beiden Seiten zum Vorteil gereichen. Zudem muss innerhalb eines insgesamt ausgewogenen Ergebnisses ein größerer, aber fairer Wettbewerb zwischen der EU und Kanada im Bereich der landwirtschaftlichen Erzeugnisse gewährleistet werden. Ich begrüße die ursprüngliche Zusage beider Parteien, Exportbeihilfen für die zwischen ihnen gehandelten Agrarerzeugnisse weder aufrechtzuerhalten noch einzuführen bzw. wieder einzuführen als positiven Schritt im Interesse ehrgeiziger und fairer Verhandlungen, und ich begrüße ebenfalls die Vereinbarung, bei Verhandlungen über Agrarfragen im Rahmen der WTO zusammenzuarbeiten.
Elisabeth Köstinger (PPE), schriftlich. − Die Europäische Union und Kanada pflegen seit vielen Jahren gute und solide Handelsbeziehungen. Das Potential der Wirtschaftsbeziehungen ist aber noch nicht ausgeschöpft und ich begrüße die Verhandlungen zum CETA-Abkommen. Dennoch gilt es Fortschritte bei den WTO-Verhandlungen gegenüber bilateralen Abkommen zu bevorzugen. Die Resolution thematisiert ein Spektrum wichtiger Themen. Ich unterstütze vor allem die Bedenken des Europäischen Parlaments in Bezug auf mögliche negative Auswirkungen auf die Europäische Landwirtschaft. Das Prinzip der Gegenseitigkeit muss gewahrt werden, um ein für beide Seiten solides und nachhaltiges Abkommen zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang möchte ich insbesondere auf die Ursprungskennzeichnungsdebatte von Schlachtvieh hinweisen, die es zu lösen gilt sowie auf tarifäre und technische Hindernisse, wie langwierige Genehmigungsverfahren für EU Produkte. Klar ist, dass das Ziel eines CETA-Abkommens fairer Wettbewerb sein muss.
Elżbieta Katarzyna Łukacijewska (PPE), schriftlich. – (PL) Mit Blick auf die Tatsache, dass die Europäische Union der zweitgrößte Handelspartner Kanadas ist und dass Kanada im Bereich der ausländischen Direktinvestitionen einen wichtigen Partner der EU darstellt, habe ich für den Entschließungsantrag über die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Kanada gestimmt. Gleichzeitig möchte ich herausstellen, dass Polen der größte Handelspartner Kanadas unter den mittel- und osteuropäischen Ländern ist und seit etwa zwölf Jahren einen bilateralen Handelsüberschuss aufweist, der Jahr für Jahr gewachsen ist. Die heutige Abstimmung ist ein wichtiger Schritt nach vorn, der für die Zukunft hoffen lässt.
David Martin (S&D), schriftlich. – Ich bin sehr erfreut, dass mein Änderungsantrag, der „die jüngsten rechtlichen Entwicklungen in Bezug auf das EU-Verbot der Einfuhr von Robbenerzeugnissen, insbesondere Kanadas Antrag an die WTO zur Einrichtung eines offiziellen Panels zur Streitbeilegung“ zur Kenntnis nimmt und die Hoffnung äußert, „dass alle Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien auf gütlichem Wege beigelegt werden können, ohne dass sich dies auf die Verhandlungen über das umfassende Wirtschafts- und Handelsauskommen auswirkt“, angenommen wurde.
Clemente Mastella (PPE), schriftlich. – (IT) Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Kanada können weit über die WTO-Verpflichtungen hinausgehen, vorausgesetzt, dass sie auf einem ausgewogenen Abkommen, der Garantie des gegenseitigen Zugangs zu den beiderseitigen Märkten und dem besseren Schutz der Handelsmarken, der Patente und der geografischen Angaben basieren. Neue Investitionen sind aus unserer Sicht nötig, damit der Respekt vor der Umwelt und gute Arbeitsbedingungen gewährleistet werden. Da der Landwirtschaftssektor von grundlegender Bedeutung ist, fordern wir die Kommission auf, ein Abkommen auszuhandeln, das sowohl Produzenten als auch Verbrauchern zum Vorteil gereicht und das einen fairen Wettbewerb zwischen den Anbietern landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der Europäischen Union und Kanada sicherstellt. Zuletzt bin ich der Auffassung, dass der Rat die Zustimmung des Parlaments einholen sollte, bevor weitere internationale Handelsabkommen geschlossen werden, und dass das Parlament in allen Phasen des Verfahrens auf dem Laufenden gehalten werden sollte, um eine bessere demokratische Kontrolle zu gewährleisten. Nur so können wir ein stärkeres Wachstum bei Handel und Investitionen zwischen der Europäischen Union und Kanada sicherstellen.
Véronique Mathieu (PPE), schriftlich. – (FR) Ich habe für die Entschließung, aber gegen Änderungsantrag 10 gestimmt, der das Einfuhrverbot für Robbenerzeugnisse unterstützt, das von der EU verhängt worden ist. Das Verbot ist weder aus rechtlicher noch aus wissenschaftlicher Sicht gerechtfertigt. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit Ende 2007 basieren auf Daten, die die Schlachtung von Tieren in Schlachthöfen betreffen und in Bezug auf die Robbenjagd nicht verlässlich sind. Die rechtliche Grundlage ist auch zweifelhaft, wie die rechtliche Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 1. April 2009 zeigt: „Es erscheint praktisch unmöglich zu sein, das Verbot allein auf der Grundlage des Tierschutzes zu rechtfertigen, da der Vertrag bezüglich des Wohlbefindens von Tieren keine rechtliche Grundlage bietet.“ Der Artenschutz steht dagegen nicht infrage, da die Population sich in Grönland über die letzten 25 Jahre sogar verdreifacht hat. Schließlich ist ein Embargo unrealistisch, und die Kommission versichert uns, dass es keinerlei Auswirkungen auf die traditionellen Jagdpraktiken der Inuit hätte. In diesem Zusammenhang ist der Antrag Kanadas an die Welthandelsorganisation (WTO) hinsichtlich der Schaffung eines besonderen Streitbeilegungsgremiums wegen des europäischen Embargos gerechtfertigt.
Arlene McCarthy (S&D), schriftlich. – Das Parlament hat mit dieser Entschließung über die Handelsgespräche zwischen Kanada und der EU ein deutliches Signal gesetzt, dass es sein Verbot von Robbenerzeugnissen auf dem EU-Markt rigoros verteidigen wird. Die Bürgerinnen und Bürger der EU fordern von uns entschlossenes Handeln, damit die Erzeugnisse des grausamen kommerziellen Handels aus der EU ferngehalten werden. Kanada hat kein Recht, den demokratischen Willen der Bürgerinnen und Bürger Europas zu untergraben, indem es unser offensichtlich nicht diskriminierendes Verbot von Robbenerzeugnissen vor die Welthandelsorganisation bringt. Engere Handelsbeziehungen zwischen der EU und Kanada können nur auf der Grundlage des Respekts für die Wünsche der europäischen Öffentlichkeit und für europäisches Recht entstehen.
Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. – (FR) Die Europäische Kommission steht davor, Verhandlungen mit Kanada über ein Freihandelsabkommen noch nie dagewesenen Umfangs abzuschließen. Es wurde seit 2004 darüber verhandelt. Die Bürgerinnen und Bürger Europas wurden nie angehört oder auch nur in Kenntnis gesetzt. Der Bericht begrüßt dieses schädliche Abkommen, dessen Inhalt nur durch undichte Stellen nach außen gelangt ist. Das ist unannehmbar. Ich werde gegen den Bericht stimmen, und ich verurteile dieses Abkommen, das den Menschen Europas nach dem Vorbild des nordamerikanischen Freihandelsabkommens eine untergeordnete Rolle zuweist.
Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Die historische Partnerschaft zwischen Europa und Kanada ist lang und sogar älter als die EU. Wir haben außerdem die gleichen Werte und Grundsätze, was uns zu idealen Verbündeten in der globalen geostrategischen Lage macht. Es hat bei den Handelsbeziehungen wesentliche Fortschritte gegeben, obwohl immer noch keine umfassende Einigung vorliegt. Ich glaube, dass wir weiterhin alles tun sollten, eine Einigung zu erzielen, die jedem gerecht wird, da dies sehr wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung beider Parteien ist.
Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. – Das potenzielle Abkommen behandelt eine breite Palette von Themen: Handel mit Gütern und Dienstleistungen, geistiges Eigentum, öffentliches Auftragswesen, Regulierungszusammenarbeit, Investitionen, zeitlich befristete Migration (Modus IV), Wettbewerbspolitik und Beschäftigungs- und Umweltstandards. Beide Parteien müssen sich noch über mehrere entscheidende Kapitel der Verhandlungen einigen, dazu gehören zum Beispiel der Zugang zum öffentlichen Auftragswesen, Investitionen und öffentliche Dienstleistungen. Es gibt zwei weitere Themen, die in den Verhandlungen zur Sprache kamen und für das Europäische Parlament sehr sensibel sind. Das erste Thema bezieht sich auf die kanadischen Ölsande und die EU-Richtlinie über die Kraftstoffqualität. Die Richtlinie über die Kraftstoffqualität wurde im Umweltausschuss hitzig diskutiert. Die Kanadische Regierung ist aktuell der Auffassung, dass diese Richtlinie zwischen kanadischen Ölimporten und den Ölimporten aus anderen Ländern unterscheidet. Ich halte das Abkommen für verfrüht. Das zweite Thema ist das EU-Verbot von Robbenerzeugnissen, und es ist sehr wichtig. Dieses Abkommen könnte die bereits stark ausgeprägten Beziehungen zwischen der EU und Kanada im bilateralen Handel und bei den Investitionen noch weiter stärken; es sollte jedoch beiden Seiten zum Vorteil gereichen. Ich habe mich daher zum aktuellen Zeitpunkt der Stimme enthalten.
Rolandas Paksas (EFD), schriftlich. – (LT) Eine progressive Vereinbarung wird die aktiven Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen der EU und Kanada fördern und beschleunigen. Die Liberalisierung der Handelsbeziehungen wird für Wirtschaftsakteure gemeinsame Vorteile bringen und bessere Investitionsbedingungen schaffen. Um ein umfassendes Abkommen von hoher Qualität zu erzielen, das über die WTO-Verpflichtungen hinausgeht, sollte keine der Parteien Anforderungen stellen, die mit ihrer internen Politik oder ihren Institutionen im Widerspruch stehen. Zudem sollte bei Handelsstreitigkeiten der Grundsatz der Gegenseitigkeit angewendet und der Schutz der Rechte am geistigen Eigentum sollte verbessert werden. Darüber hinaus sollte ein gegenseitiger Marktzugang zu den Märkten für Dienstleistungen und für öffentliches Auftragswesen gegeben sein. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Landwirtschaft und den Verbrauchern gelten. Wir müssen bezüglich der GVOs, der Milch und der Herkunftskennzeichnung eine feste Haltung bewahren. Wir müssen einen faireren und stärkeren Wettbewerb unter den Anbietern von Agrarerzeugnissen gewährleisten. Ich denke, dass die Kommission mit den Verhandlungen mit Kanada über Investitionen beginnen sollte, sobald das Parlament seine Position über die künftige EU-Investitionspolitik zum Ausdruck gebracht hat. Wir müssen die sensibelsten Bereiche der Parteien schützen und sie aus dem Anwendungsbereich des Investitionsabkommens ausklammern. Die Kommission muss bezüglich des Verbots von Robbenerzeugnissen hart bleiben. Kanada sollte diesbezüglich seinen Antrag an die WTO auf die Einrichtung eines formalen Schlichtungsgremiums zurückziehen. Ein solcher Antrag passt nicht zu den Grundsätzen positiver Handelsbeziehungen.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. – (PT) Ich begrüße diese Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Handelsbeziehungen zwischen Kanada und der EU. Zwischen der EU und Kanada besteht eine natürliche Partnerschaft, die sich auf kulturelle Gemeinsamkeiten und eine lange gemeinsame Vergangenheit gründet. Es ist daher nur natürlich, dass der Privatsektor sowohl in der EU als auch in Kanada seine entschlossene Unterstützung für ein ehrgeiziges und umfassendes Wirtschaftsabkommen bekundet hat und glaubt, dass die Förderung einer engeren Wirtschaftspartnerschaft zwischen der EU und Kanada ein starkes wachstumsförderndes Signal an die Investoren und Unternehmen sowohl in der EU und in Kanada als auch international senden würde. Ich begrüße daher das Abkommen mit Kanada, das über die Verpflichtungen hinsichtlich der Welthandelsorganisation (WTO) und die multilateralen Regelungen hinausgeht, vorausgesetzt, die Verhandlungen führen zu einem ausgewogenen, ehrgeizigen Abkommen von hoher Qualität, das über bloße Zollsenkungen hinausgeht. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass die wirtschaftlichen Folgen dieser Öffnung bedacht werden müssen, insbesondere hinsichtlich der Mitgliedstaaten, deren Wirtschaft in höherem Maße schutzbedürftig ist.
Paulo Rangel (PPE), schriftlich. – (PT) Aktuell scheint das Handelssystem der Welthandelsorganisation (WTO) der beste Referenzrahmen für die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Staaten zu sein. Das hält jedoch Staaten und supranationale Organisationen nicht davon ab, ihre Wirtschaftsbeziehungen über diese gemeinsamen Regelungen hinaus auszubauen. Eine besonders enge Wirtschaftsbeziehung zwischen der EU und Kanada erscheint daher gerechtfertigt. Der Bericht betont zu Recht, dass die EU Kanadas zweitgrößter Handelspartner ist. Kanada ist seinerseits das erste Industrieland, mit dem die EU im Jahr 1976 ein Rahmenabkommen für handels- und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit unterzeichnete. Außerdem stammt der viertgrößte Teil der ausländischen Direktinvestitionen in der EU aus Kanada. Ein Abkommen könnte zu einem noch höheren Grad der wirtschaftlichen Zusammenarbeit der beiden Länder führen und noch stärkere Verbindungen zwischen diesen beiden Gebieten schaffen, die bereits durch ihre gemeinsame Kultur fest verbunden sind.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Ich stimme dafür. Die Verhandlungen mit Kanada über ein weitreichendes umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) sind weit fortgeschritten und könnten diesen Herbst abgeschlossen sein. Die CETA ist bei das bei weitem ehrgeizigste Freihandelsabkommen, dass die EU je im Rahmen der Handelsstrategie „Globales Europa“ aus dem Jahr 2006 ausgehandelt hat. Es beinhaltet weitreichende Kapitel über Dienstleistungen, öffentliche Auftragsvergabe, Investitionsschutz, geistiges Eigentum und Regulierungszusammenarbeit.
Czesław Adam Siekierski (PPE), schriftlich. – (PL) Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Kanada sind für die Entwicklung des Dialogs zwischen den beiden Parteien von entscheidender Bedeutung. Die EU ist nach den USA der größte Handelspartner Kanadas und Kanada ist der elftwichtigste Handelspartner der EU. Das Ziel der laufenden Verhandlungen über ein umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen ist der Abschluss einer sehr weitreichenden Vereinbarung mit Zielen, die alle bisher durch die EU oder Kanada abgeschlossenen Wirtschafts- und Handelsabkommen übertreffen. Die Beziehungen im bilateralen Handel und bei den Investitionen sind stark ausgeprägt und dies könnte sie noch weiter stärken. Laut dem gemeinsamen Bericht der Experten aus der EU und Kanada soll der Abschluss eines umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens konkrete wirtschaftliche Vorteile bringen, die von der Handelsliberalisierung und der Beseitigung von Zollschranken herrühren. Trotzdem bleiben bestimmte Probleme in Bezug auf das Abkommen, die negative Auswirkungen auf den Agrarsektor der EU haben könnten.
Meiner Meinung nach muss wegen der Unterschiede bei den gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Standards, die in der EU und Kanada gelten, noch mehr Arbeit geleistet werden. Zudem muss mehr getan werden, um sicherzustellen, dass die Umweltstandards in Kanada die in der EU geltenden erfüllen. In diesem Zusammenhang halte ich die Durchführung einer detaillierten Analyse und Auswertung der besagten Standards für notwendig.
Derek Vaughan (S&D), schriftlich. – Ich begrüße die heutige Entschließung, die den Fortschritt bei den Verhandlungen über ein EU-Handelsabkommen mit Kanada deutlich macht. Kanada ist ein wichtiger potenzieller Handelspartner für die EU, und beide Parteien werden von einer solchen Vereinbarung profitieren. Es gibt jedoch einige Bedenken, die von der Kommission berücksichtigt werden müssen: die ökologischen Auswirkungen der Ölgewinnung aus Ölsanden und die Gesundheit der Arbeiter in der Asbestgewinnung sind nur zwei Themen, die genau beleuchtet werden müssen. Ich unterstütze die Forderungen an Kanada, seine WTO-Anfechtung des EU-Verbots für Robbenerzeugnisse zurückzuziehen, und ich freue mich, dass Änderungsanträge mit diesem Inhalt durch das Parlament angenommen wurden. Die Kommission muss ebenfalls eine feste Haltung einnehmen, um das Verbot zu wahren. Die Rechte am geistigen Eigentum müssen ebenfalls respektiert werden bei der Verwendung von Handelsmarken und Patenten. Ich bin zuversichtlich, dass diese Probleme durch die Kommission angegangen und durch sie berücksichtigt werden und dass ein wirksames Handelsabkommen abgeschlossen werden wird.
Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. – (PT) Ich stimme für diesen Initiativbericht, da er die aktuellen Probleme in der Endlosdebatte über die Ratingindustrie behandelt: Im Einzelnen sind das der mangelnde Wettbewerb, oligopolistische Strukturen sowie das Fehlen von Rechenschaftspflicht und Transparenz, insbesondere in Bezug auf Staatsschulden.
Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. – (LT) Ich habe für diese Entschließung über die Zukunftsperspektiven der Ratingagenturen gestimmt. Die Ratings von Ratingagenturen haben verschiedene nützliche Ziele: Sie sammeln Informationen über die Kreditqualität von Emittenten in einem globalen Umfeld. Ratings ermöglichen Emittenten den Zugang zu den globalen und einheimischen Märkten, verringern Informationskosten und erweitern den Pool der potenziellen Anleger, so dass den Märkten Liquidität zugeführt und die Preisbildung unterstützt wird. Die jüngste Finanzkrise hat drei Kernprobleme in der Branche deutlich gemacht: mangelnder Wettbewerb, übermäßige Abhängigkeit von externen Kreditratings im Rechtsrahmen und fehlende Haftung für Ratings der Ratingagenturen. Ich stimme dem Berichterstatter zu, dass Kreditratings nicht nur bloße Stellungnahmen sind, sondern dass Ratingagenturen für ihre Ratings rechenschaftspflichtig sein sollten. Sie sollten daher zivilrechtlicher Haftung unterworfen werden, um eine glaubwürdige Drohung zu schaffen.
Sophie Auconie (PPE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht von Herrn Klinz über Ratingagenturen gestimmt. Ratingagenturen haben ihren Nutzen: Sie stellen Informationen über die Qualität von Kreditprodukten zur Verfügung, was Schuldnern und Anlegern den Zugang zu den globalen und einheimischen Märkten ermöglicht und letztlich bei der Preissetzung hilft. Die Krise hat jedoch die Gefahren des gegenwärtigen Systems gezeigt: der mangelnde Wettbewerb und ein Fehlen von Rechenschaftspflicht und Transparenz der Agenturen sind hier zuvorderst zu nennen. Dieser Initiativbericht ruft die Europäische Kommission dazu auf, die Mängel des aktuellen Rechtsrahmens klar aufzuzeigen und eine Folgenabschätzung der potenziellen verschiedenen Alternativen zur Verbesserung des Systems vorzulegen, einschließlich neuer Rechtsvorschriften, falls dies notwendig ist. Ich bitte die Kommission, auf unsere Forderung sobald wie möglich zu antworten.
Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. – (LT) Ich habe für dieses wichtige Dokument gestimmt. Ratingagenturen bewerten nicht nur privatrechtliche Aktienunternehmen und ihre Produkte, sondern auch Staaten. Die Bedingungen, zu denen ein Land an den internationalen Märkten Kredite aufnehmen kann, hängen von dem Rating ab, das es erhält. Negative Ratings im Angesicht finanzieller Schwierigkeiten ziehen ein Land in eine Art Schuldenspirale, da ein fallendes Rating die Kosten der Kreditaufnahme noch mehr erhöht und die finanzielle Situation des Landes noch verschlechtert. Alle Marktteilnehmer und ihre Aufsichtsgremien müssen die Kriterien kennen, die für Ratings herangezogen werden, und sie müssen in der Lage sein, diese selbst zu prüfen. Die Kommission und die G20-Länder sind aufgefordert, einen neuen globalen Ansatz bei der Bewertung zu schaffen, der die Wahrscheinlichkeit von Fehlern reduziert, die Aktivitäten der Unternehmen reguliert, die an Ratings beteiligt sind, und das Risiko im Zusammenhang mit Finanzbewertungen senkt. Ich begrüße den Vorschlag, den ich selbst schon mehrfach gemacht habe, dass Europa unbedingt eine eigene Ratingagentur einrichten muss, die objektive und unabhängige Bewertungen anfertigen würde. Ich begrüße die Forderung des Berichts zur Einrichtung unserer eigenen unabhängigen Ratingagentur, die laut den Vorschlägen anfänglich Europäische Ratingstiftung genannt werden sollte.
Die Fähigkeit aller EU-Mitgliedstaaten, zu den richtigen Bedingungen an den internationalen Märkten Kredite aufzunehmen, die Stabilität des gesamten globalen Finanzsystems und die Effektivität der Krisenprävention hängen davon ab, wie erfolgreich wir die Finanzbewertung reformieren können.
Regina Bastos (PPE), schriftlich. – (PT) Ratingagenturen bewerten Länder, Institutionen und Unternehmen und weisen ihnen Risikoratings hinsichtlich ihrer Fähigkeit zu, ihre Schulden zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzuzahlen. Die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen wurde als erste Reaktion auf die Finanzkrise verabschiedet. Diese Verordnung befasste sich mit den drängendsten Fragen und unterwarf die Ratingagenturen der Aufsicht und Regulierung. Sie hat jedoch nicht alle Probleme gelöst.
Die Finanzkrise hat tatsächlich gezeigt, dass es drei grundlegende Probleme bei der Tätigkeit dieser Agenturen gibt: mangelnder Wettbewerb, übermäßige Abhängigkeit von externen Ratings und keine Rechenschaftspflicht. Dieser Bericht, für den ich gestimmt habe, ruft die Europäische Kommission dazu auf, die Probleme zu identifizieren und eine Folgenabschätzung möglicher Alternativen vorzulegen, einschließlich weiterer Legislativvorschläge. Er ruft die Europäische Kommission außerdem dazu auf, die Kosten und den Nutzen der Einrichtung einer völlig unabhängigen europäischen Ratingstiftung zu prüfen.-
Slavi Binev (NI), schriftlich. – (BG) Ich habe für den vorgeschlagenen Bericht gestimmt, da ich glaube, dass die Schaffung von Ratingagenturen den Wettbewerb in diesem Sektor verstärken wird, was Voraussetzung für mehr Qualität, geringere Informationskosten und nicht zuletzt auch die Stärkung der Rechenschaftspflicht der fraglichen Agenturen ist. Es wird auch helfen, die regulatorische Abhängigkeit zu reduzieren.
Mara Bizzotto (EFD), schriftlich. – (IT) Ich habe für den Berichtsentwurf von Herrn Klinz über die Ratingagenturen gestimmt, da ich denke, dass der überarbeitete Text viele positive Elemente und gute Ideen enthält. Ich befürworte insbesondere das Ziel, Transparenz, Integrität, Verantwortung, Unabhängigkeit und Verlässlichkeit dieser Agenturen zu erhöhen. Darüber hinaus unterstütze ich die Idee von Herrn Klinz, eine europäische Ratingstiftung einzurichten, die von Staaten und Institutionen unabhängig ist. Ich teile seine Auffassung, dass das aktuell bestehende Oligopol ein Problem für den Sektor ist.
Jan Březina (PPE), schriftlich. – (CS) Die jüngste Finanzkrise hat verdeutlicht, dass es drei Kernprobleme in der Ratingbranche gibt: mangelnder wirtschaftlicher Wettbewerb, übermäßige Abhängigkeit von externen Kreditratings im Rechtsrahmen und die Tatsache, dass die Ratingagenturen für ihre Ratings keine Gewähr leisten. Ich bin mir nicht sicher, ob der Vorschlag des Berichterstatters zur Schaffung einer europäischen Ratingagentur eine sinnvolle Lösung ist. Es ist nicht sicher, dass die europäische Ratingagentur einen guten Ruf erwerben und ein echter neuer Mitspieler unter den Ratingagenturen werden würde, dass sie glaubwürdig sein würde oder dass sie den Markt von ihrer völligen Unabhängigkeit von allen öffentlichen Einrichtungen überzeugen könnte, ob es sich dabei um die Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission oder sonstige öffentliche Einrichtungen handelt.
Der Vorschlag des Berichterstatters zur Schaffung eines Netzwerks europäischer Ratingagenturen erscheint mir sinnvoller, da die Zusammenarbeit zwischen den auf innerstaatlicher Ebene aktiven Ratingagenturen auf vorhandene Mitarbeiter und Ressourcen zurückgreifen und den Wettbewerb in der Branche potenziell verstärken würde, wobei ein breites Spektrum von Aktivitäten und unterschiedlichen Märkten abgedeckt würde, was im Vergleich mit den großen, weltweit aktiven Ratingagenturen gleiche Ausgangsbedingungen ermöglichen würde.
John Bufton (EFD), schriftlich. – Ich habe gegen die mögliche Einführung einer EU-Harmonisierung für die Ratingagenturen gestimmt, da sich die Standards zwischen den Mitgliedstaaten unterscheiden können und gegebenenfalls unterscheiden müssen. Ohne eine einzige gemeinsame Währung und mit Blick auf die Volatilität der Märkte, besonders in den schwachen Volkswirtschaften der Eurozone, sieht sich Großbritannien der Gefahr ausgesetzt, in einen Morast der harmonisierten Ratings zu geraten, der alle wirtschaftlichen Umstände EU-weit abdecken würde und die Wirtschaft und die Industrie Großbritanniens riskanten Unternehmungen aussetzen könnten, die durch EU-weite Ratings gestützt werden. Es ist Sache der unabhängigen Volkswirtschaften in unabhängigen Mitgliedstaaten, die Bedingungen und Grenzen hinsichtlich der Ratings festzulegen.
Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. – (PT) Aufgrund der Folgen, die Ratings von Staatsschulden für den Markt, das Haushaltsgleichgewicht und das Allgemeinwohl haben, ist es absolut entscheidend, dass sie auf verlässlichen Fakten und Zahlen beruhen. Um die Richtigkeit und die Fairness solcher Ratings zu wahren, müssen die Transparenz der Entscheidungsgrundlage verbessert und die Rechenschaftspflicht dieser Agenturen gestärkt werden. Ich befürworte und begrüße daher die Festlegung von Prioritäten für die Regulierung der Ratingagenturen, die heute vorgeschlagen wurde und die ich für entscheidend halte, wenn die Probleme dieser Branche bewältigt werden sollen.
Nessa Childers (S&D), schriftlich. – Das Problem der Ratingagenturen muss in Europa angegangen werden. Diese privaten, profitorientierten Organisationen haben viel zu viel Macht über souveräne Regierungen, und ich stehe voll hinter Plänen, diese Anomalität auf europäischer Ebene anzugehen.
Nikolaos Chountis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Ich habe gegen den Bericht über die Ratingagenturen gestimmt. Es ist politisch inakzeptabel und wirtschaftlich gefährlich, dass diese Agenturen, die in der aktuellen Krise so eine negative Rolle gespielt haben, weiterhin das von der EU selbst erteilte Recht haben, nicht nur Unternehmen, sondern auch die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten zu bewerten. Das Europäische Parlament sollte in seinen Entscheidungen hinsichtlich der Ratingagenturen entschiedener und radikaler sein, besonders nach dem Schaden, den sie den europäischen Volkswirtschaften und europäischen Bürgerinnen und Bürgern zugefügt haben. Dem Bericht fehlt es jedoch an Rückgrat. Die im Bericht vorgeschlagenen regulatorischen Maßnahmen sind zaghaft, und die Intransparenz bei den Ratingagenturen bleibt im Prinzip wie zuvor bestehen. Das Problem der Ratings durch selbstsüchtige Privatunternehmen, welche jetzt amerikanisch oder künftig europäisch sein mögen, ist keinesfalls gelöst, und das ist es, was die Spekulationsmafia fördert. Der Bericht sollte eine öffentliche, demokratisch kontrollierte Agentur befürworten, die nichts mit Privatinteressen zu tun hat und innerhalb eines solidarischen Rahmens zwischen den Staaten und ihren Bürgerinnen und Bürger eine besondere Rolle einnehmen kann.
Lara Comi (PPE), schriftlich. – (IT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da er die Situation der Ratingagenturen klar und objektiv darstellt. Ich bin ebenfalls der Auffassung, dass die Ratingagenturen eine notwendige und sehr nützliche Rolle spielen, indem sie die Informationsflut der Finanzmärkte filtern und vereinfachen, sowohl hinsichtlich der Informationen über die Solvenz und Verlässlichkeit von Emittenten von Schuldtiteln als auch hinsichtlich einzelner Finanzinstrumente. Wie Herr Klinz richtigerweise aufzeigt, besteht bei diesem Geschäftsmodell die Gefahr, dass die Aufmerksamkeit vom Schutz der Anleger zum Schutz der Emittenten umschwenkt, falls keine geeigneten Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Ich glaube nicht, dass der Wettbewerb verbessert werden kann, da eine Vermehrung der Agenturen die Glaubwürdigkeit der Ratings untergraben könnte. Ich glaube jedoch, dass eine größere Verantwortlichkeit zu größerer Objektivität und gründlicherer Arbeit führen könnte, was nicht nur den Geschäften einiger weniger dienen würde, sondern auch dabei helfen würde, Informationsungleichgewichte zu verringern, und so funktionierende Märkte und den Schutz des Allgemeininteresses gewährleisten würde.
George Sabin Cutaş (S&D), schriftlich. – (RO) Ich habe für die Entschließung über Ratingagenturen gestimmt, da ich glaube, dass eine neue europäische Ratingagentur notwendig ist, die eine alternative Arbeitsweise vorstellen und mehr Wettbewerb in diesen Sektor bringen wird. Die Finanzkrise hat uns gezeigt, dass wir oligopolistische Strukturen nicht länger hinnehmen können, ebenso wenig wie das Fehlen von Transparenz und der Rechenschaftspflicht der aktuellen Ratingagenturen.
Rachida Dati (PPE) , schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht von Herrn Klinz gestimmt. Er enthält einige interessante Vorschläge für den notwendigen Rechtsrahmen für Ratingagenturen. Die aktuelle Situation im Euroraum erinnert uns fast täglich an die Folgen der Entscheidungen, die von diesen Agenturen getroffen wurden, und daran, wie stark das globale Finanzregulierungssystem von diesen Agenturen abhängig ist. Ich begrüße insbesondere die Forderung an die Europäische Kommission, die Machbarkeit einer unabhängigen europäischen Ratingstiftung zu untersuchen. Das ist ein konkreter Vorschlag, der es uns ermöglichen würde, die übermäßige Abhängigkeit des Finanzregulierungssystems von einigen nichtöffentlichen Ratings anzugehen.
Proinsias De Rossa (S&D), schriftlich. – Ich unterstütze diesen Bericht über die Zukunft der Ratingagenturen. Die jüngste Finanzkrise hat verdeutlicht, dass es große Probleme in der Branche gibt, wie mangelnden Wettbewerb, übermäßige Abhängigkeit von externen Kreditratings im Rechtsrahmen und fehlende Haftung für Ratings der Ratingagenturen. Tatsächlich spielten die Ratingagenturen eine wesentliche Rolle bei der Entstehung der Finanzkrise durch die Erteilung fehlerhafter Ratings für strukturierte Finanzinstrumente. Dieser Bericht befasst sich mit diesen Problemen im Vorfeld des Legislativvorschlags, den die Kommission für diesen Herbst vorbereitet. Er fordert: eine Prüfung, ob und wie die Mitgliedstaaten Ratings für Regelungszwecke nutzen, um das in sie gesetzte allgemeine übermäßige Vertrauen der Finanzaufsicht zu verringern; eine ausführliche Folgenabschätzung vorzunehmen und eine Durchführbarkeitsstudie in Hinblick auf die Kosten, Vorteile und möglichen Leitungsstrukturen einer völlig unabhängigen europäischen Ratingstiftung zu erstellen, die Einrichtung einer völlig unabhängigen europäischen Ratingagentur zu untersuchen; die Einführung eines europäischen Ratingindexes, der alle am Markt verfügbaren Ratings registrierter Ratingagenturen umfasst.
Marielle De Sarnez (ALDE), schriftlich. – (FR) Die Ratingagenturen stufen die Ratings der durch die Krise am meisten betroffenen europäischen Länder eines nach dem anderen ab oder bescheinigen ihnen einen „negativen Ausblick“. Ich spreche hier von Portugal, Irland, Griechenland und Spanien. Die Agenturen mögen die globale Finanzkrise vielleicht nicht ausgelöst haben, sie haben sie jedoch durch solche Handlungen verschlimmert. Tatsächlich heizen sie die Spekulation an und gefährden die Erfolgsaussichten der bereits drakonischen Konjunkturprogramme, die den Menschen dieser Länder aufgezwungen wurden. Darum ist die Schaffung einer europäischen Ratingagentur, die den rechtlichen Status einer unabhängigen Stiftung hat, dringend notwendig. Den Interessenkonflikten, die bei den Ratingagenturen inhärent sind, muss ein Ende gesetzt werden. Die Agenturen können gegenwärtig Ratings erteilen, während sie gleichzeitig als Berater agieren. Diese Änderung sollte Hand in Hand gehen mit der Einschätzung der Kommission hinsichtlich des Bedürfnisses nach einer verstärkten Offenlegung der Informationen für alle Produkte im Bereich der Finanzinstrumente.
Anne Delvaux (PPE), schriftlich. – (FR) Seit die Wirtschafts- und Finanzkrise begonnen hat, reden wir über nichts anderes als die Ratingagenturen. Was denken wir aber aktuell über ihre wichtige Rolle? Das Europäische Parlament ist dieser Frage nachgegangen. Obwohl die Ratings mehrere sehr nützliche Funktionen erfüllen (sie sammeln beispielsweise Informationen über die Kreditwürdigkeit von Emittenten, was in einem globalen Umfeld besonders hilfreich ist), haben Entwicklungen im Rechtsrahmen diese „Informationsmittler“ de facto zu „regulatorischen Lizenzgebern“ gemacht. Das ist ein Fehler, den wir nicht machen dürfen!
Die Finanzkrise hat verdeutlicht, dass es drei Kernprobleme in der Branche gibt: mangelnder Wettbewerb, übermäßige Abhängigkeit von externen Kreditratings im Rechtsrahmen und fehlende Haftung für Ratings der Ratingagenturen.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Die Ratingagenturen spielen zweifellos eine wichtige Rolle in der Marktwirtschaft der Gegenwart. Diese Agenturen waren ursprünglich Informationsmittler, die Emittenten von Schuldtiteln und Investoren den Marktzugang erleichtern, indem sie Informationskosten verringerten und daher für größere Liquidität und Transparenz sorgen. Wie in vielen anderen Bereichen dieses Sektors hat die Krise jedoch drei Kernprobleme verdeutlicht: mangelnder Wettbewerb, übermäßige Abhängigkeit von externen Kreditratings im Rechtsrahmen und fehlende Haftung für Ratings der Ratingagenturen. Es ist nun dringend notwendig, die Rolle dieser Agenturen für die Regulierung des globalen Finanzmarkts zu prüfen und effektive Lösungen für ihren Mangel an Wettbewerb zu finden. Es ist außerdem entscheidend, dass die Interessenkonflikte dieses Geschäftsmodells untersucht werden.
José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Ratingagenturen bewerten drei verschiedene Bereiche – den öffentlichen Sektor, Unternehmen und strukturierte Finanzinstrumente –, und sie spielten durch die Erteilung fehlerhafter Ratings für strukturierte Finanzinstrumente, die während der Krise durchschnittlich drei bis vier Stufen herabgestuft werden mussten, eine wesentliche Rolle bei der Entstehung der Finanzkrise. Die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 war die erste Reaktion auf die Finanzkrise und behandelt bereits die dringendsten Themen, indem sie die Ratingagenturen einer Aufsicht und Regulierung unterstellt. Ich hoffe jedoch, dass eine größere Transparenz bei den Handlungen der Ratingagenturen verpflichtend wird. Die fehlende Rechtssicherheit in diesem Bereich gefährdet die ordnungsgemäße Funktionsweise der Finanzmärkte in der EU. Deshalb ist es erforderlich, dass die Kommission vor der Ausarbeitung weiterer Änderungsanträge zur Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 die im neuen Rechtsrahmen vorhandenen Lücken sorgfältig ermittelt und eine Folgenabschätzung der zur Schließung dieser Lücken verfügbaren Alternativen, einschließlich der Möglichkeit weiterer Legislativvorschläge, vorlegt. Die Ratingindustrie steht verschiedenen Problemen gegenüber, wobei mangelnder Wettbewerb, oligopolistische Strukturen sowie das Fehlen von Rechenschaftspflicht und Transparenz zu den schwerwiegendsten Problemen zählen.
João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Die Situation der letzten Jahre hat gründlich verdeutlicht, wie wenig Glaubwürdigkeit die Ratingagenturen haben. Trotzdem können sie nach wie vor tun, was ihnen beliebt, und ihre Handlungen richten insbesondere in Ländern mit schwacher Wirtschaft sehr großen Schaden an. Diese Organisationen hängen vom Finanzsystem ab und haben ein starkes Eigeninteresse an den von ihnen erteilten Ratings. Sie verdienen ihr Geld vor allem durch die übermäßige Anheizung der Kreditvergabe und der kapitalistischen Finanzspekulation. Diese Agenturen sind ein klares Beispiel für die Finanzialisierung der Wirtschaft – die nichts für ein tatsächliches Wachstum produktiver Aktivitäten tut –, und sie sind außerdem ein zentraler Bestandteil der neoliberalen Entwicklungsstrategie, die immer nach Profiten strebt, die durch eine echte Produktion aufgrund des wohlbekannten Trends zu abnehmenden Gewinnen nicht zu erreichen sind.
Dieser Bericht äußert zwar einige Kritik an dem Handeln dieser Agenturen, in Wahrheit geht er aber am Kern der Sache vorbei oder schlägt eine öffentliche Kontrolle des Finanzsektors vor, um die Interessen der großen Firmen und Finanzinstitutionen nicht zu gefährden. Das ist ein Hauptproblem. Wir fordern daher eine effektive Regulierung des Finanzsektors und ein Ende der Liberalisierung der Kapitalflüsse, der Steueroasen, der Derivate, der Ratingagenturen und ihrer Geschäfte.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Wie wir wissen – und wie in den letzten Jahren deutlich wurde –, sind Ratingagenturen unglaubwürdig. Ihre Handlungen richten jedoch nach wie vor viel Schaden an, vor allem in Ländern mit schwächeren Volkswirtschaften, und sie verdienen ihr Geld vor allem durch die übermäßige Anheizung der Kreditvergabe und der kapitalistischen Finanzspekulation.
Sie sind vor allem aber das Ergebnis der Finanzialisierung der Wirtschaft – die nichts für ein tatsächliches Wachstum produktiver Aktivitäten tut –, und sie sind außerdem ein zentraler Bestandteil der neoliberalen Entwicklungsstrategie, die immer nach Profiten strebt, die durch eine echte Produktion nicht zu erreichen sind.
Dieser Bericht äußert zwar einige Kritik an dem Handeln dieser Agenturen, in Wahrheit geht er aber am Kern der Sache vorbei oder schlägt eine öffentliche Kontrolle des Finanzsektors vor, um die Interessen der großen Firmen und Finanzinstitutionen nicht zu gefährden.
Wir fordern daher eine effektive Regulierung des Finanzsektors und ein Ende der Liberalisierung der Kapitalflüsse, der Steueroasen, der Derivate, der Ratingagenturen und ihrer Geschäfte. Wir brauchen eine andere Steuerpolitik, die zu Wirtschaftswachstum, sozialer Gerechtigkeit und ausgeglichenen öffentlichen Haushalte beiträgt, so dass sie einen Beitrag zum Ende der Steueroasen leisten kann, zur Besteuerung von Börsengewinnen und der Einführung einer zusätzlichen Steuer auf die Gewinne großer Unternehmen und Finanzinstitutionen.
Monika Flašíková Beňová (S&D), schriftlich. – (SK) Dieser Bericht behandelt extrem wichtige Probleme bezüglich der Ratingindustrie, zu denen mangelnder Wettbewerb, oligopolistische Strukturen sowie das Fehlen von Rechenschaftspflicht und Transparenz zählen. Meiner Meinung nach ist es daher dringend notwendig, Schritte zur Schaffung einer europäischen Ratingagentur zu ergreifen, die auf ein neues Ratingmodell hinarbeiten und die Bedingungen für die Entwicklung echten Wettbewerbs schaffen könnte.
Pat the Cope Gallagher (ALDE), schriftlich. – (GA) Es wäre gut, wenn Ratingagenturen in der Zukunft stärkeren Rechenschaftspflichten unterliegen würden. Die Wahrheit ist, dass die Agenturen vielen komplexen Finanzinstrumenten das höchste Rating erteilten – Instrumenten, die, wie sich später herausstellte, toxisch waren. Der Bericht empfiehlt, dass die Marktakteure Risiken mehr und besser analysieren sollten, so dass sie sich nicht so sehr auf die Ratingagenturen verlassen müssen.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Drei große US-Agenturen kontrollieren fast den gesamten Ratingmarkt und Ratings sind manchmal aus regulatorischen Gründen verpflichtend. Die Widersinnigkeit dieses Systems wird durch die Schaffung einer öffentlichen europäischen Agentur oder die Öffnung des Markts für den Wettbewerb nicht beseitigt.
Es ist jetzt verrückter als je zuvor. Niemand weiß, welcher Markt oder welche Agentur die Reaktionen des anderen bestimmt; ob das schlechte Rating eines Landes eine Panik über die Staatsverschuldung auslöst oder ob zynische Spekulation zu einem schlechten Rating führt; ob ein gutes Rating Auswirkungen darauf hat, ob bestimmte Anlagetitel gekauft werden oder ob durch die Tatsache, dass diese von guter Qualität sind und daher gekauft werden, das Rating gut ausfällt. Die Aktivitäten der Agenturen stärker zu überwachen stellt lediglich eine Mindestmaßnahme dar und geht offensichtlich nicht weit genug. Trotz der wiederholten Kritik, der sie sich in Europa und den USA ausgesetzt sehen, hat der Ruf der Agenturen nicht wirklich gelitten. Sie rechtlich und auch finanziell für die Folgen ihrer Fehler und ihrer verantwortungslosen Bewertungen zur Verantwortung zu ziehen, würde Auswirkungen haben. Es wird ohne eine grundlegende Änderung des Systems anstelle des Versuchs, dieses zu flicken, um sein Überleben zu garantieren, nichts gelöst werden.
Roberto Gualtieri (S&D), schriftlich. – (IT) Durch die Zustimmung zum Bericht von Herrn Klinz, der für eine effektive Regulierung der Ratingagenturen eintritt, macht das Parlament einen weiteren Schritt hin zu einer größeren Transparenz an den Finanzmärkten. Es ist wichtig, die aktuellen Probleme zu überwinden, die den Sektor charakterisieren: der mangelnde Wettbewerb, die übermäßige Abhängigkeit des Rechtsrahmens von externen Kreditratings und die Unzuverlässigkeit von Bewertungen.
In dieser Hinsicht ist die Forderung des Parlaments wichtig, dass die Kommission die Schaffung einer unabhängigen europäischen Agentur in Erwägung ziehen sollte, die auch für das Rating von Staatsschulden verantwortlich sein könnte. Da das verantwortungslose Verhalten der Ratingagenturen schon oft der ursprüngliche Grund für Spekulation war, die hauptsächlich europäischen Steuerzahlern schadet, ist es immens wichtig, ihre Rolle bei den Ratings von Staatsschulden als Teil des laufenden Reformprozesses zu überprüfen, der im Herbst abgeschlossen sein wird.
Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. – (LT) Ich begrüße dieses Dokument, da die Ratingindustrie verschiedenen Problemen gegenübersteht, wobei mangelnder Wettbewerb, oligopolistische Strukturen sowie das Fehlen von Rechenschaftspflicht und Transparenz zu den schwerwiegendsten Problemen zählen. Für die dominanten Ratingagenturen stellt insbesondere das Zahlungsmodell ein Problem dar, während das grundlegende Problem des Rechtsrahmens eine übermäßige Abhängigkeit von externen Kreditratings ist. Wie Sie wissen, bewerten die Ratingagenturen drei verschiedene Bereiche – den öffentlichen Sektor, Unternehmen und strukturierte Finanzinstrumente. Es besteht ein inhärenter Interessenkonflikt, wenn Marktteilnehmer interne Kreditrisikobewertungen für ihre eigenen Kapitalanforderungen entwickeln. Ich sehe daher die Notwendigkeit, die Verantwortlichkeiten, Fähigkeiten, Befugnisse und Ressourcen der Aufsichtsgremien für die Kontrolle, Bewertung und Beaufsichtigung der Angemessenheit der internen Modelle und für die verbindliche Einführung aufsichtsrechtlicher Maßnahmen auszubauen. Ich vertrete die Auffassung, dass Ratings dazu dienen müssen, die Marktinformationen so auszuweiten, dass Investoren eine sektor- und länderübergreifende stichhaltige Bewertung des Kreditrisikos zur Verfügung steht und dass die Nutzer befähigt werden, Ratingagenturen besser und genauer zu prüfen. Diesbezüglich muss die zentrale Bedeutung einer verstärkten Transparenz bei ihren Tätigkeiten betont werden. Ich glaube fest daran, dass wir die Einrichtung neuer Ratingagenturen unterstützen und gleichzeitig Wettbewerbsverzerrungen verhindern müssen.
Giovanni La Via (PPE), schriftlich. – (IT) Die Entschließung, über die heute abgestimmt wird, legt eine Reihe von Maßnahmen vor, die die gegenwärtige Abhängigkeit von einigen wenigen Ratingquellen verringern soll. Zu diesen Maßnahmen gehören außer einer Steigerung des Wettbewerbs ein größerer und vernünftigerer Einsatz interner Ratings, insbesondere durch große Finanzinstitutionen, die in der Lage sind, ihre eigene Risikoeinschätzung durchzuführen. Wir waren bezüglich dieser Frage in der Anfangsphase etwas geteilter Meinung. In unseren endgültigen Positionen haben wir uns aber im Wesentlichen geeinigt. In der Frage der Transparenz konnte ein Konsens erzielt werden, da ich die Idee unterstütze, alle registrierten Ratingagenturen dazu zu verpflichten, eine jährliche Überprüfung ihrer durchgeführten Ratings vorzunehmen und diese Informationen in einem Rechenschaftsbericht der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Olle Ludvigsson (S&D), schriftlich. – (SV) Wir schwedischen Sozialdemokraten unterstützen heute die Forderung an die Kommission, eine genauere Untersuchung der Bedingungen für die Schaffung einer europäischen Ratingstiftung oder einer öffentlichen europäischen Ratingagentur durchzuführen. Wir sehen, dass eine von der Politik geschaffene Ratingeinrichtung eine Möglichkeit wäre, auf die großen privaten Agenturen Druck auszuüben. Gleichzeitig können wir die potenziellen Probleme erkennen. Es wäre daher gut, wenn man mittels einer detaillierten Studie ein besseres Bild von den Vorteilen und Nachteilen einer solchen Einrichtung erhalten könnte. Eine bessere Tatsachengrundlage ist eine Voraussetzung für eine weitere Erörterung dieser Frage.
David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Die jüngste Finanzkrise hat verdeutlicht, dass es drei Kernprobleme in der Branche gibt: mangelnder Wettbewerb, übermäßige Abhängigkeit von externen Kreditratings im Rechtsrahmen und fehlende Haftung für Ratings der Ratingagenturen. Der Bericht enthält Vorschläge, wie mit jedem dieser Probleme umzugehen ist.
Clemente Mastella (PPE), schriftlich. – (IT) Die jüngste Finanzkrise hat verdeutlicht, dass es drei Kernprobleme in der Branche gibt: mangelnder Wettbewerb aufgrund der kaum vorhandenen Bedeutung der Ratingagenturen auf den globalen Kapitalmärkten sowie mangelnde Konkurrenzfähigkeit, besonders im Hinblick auf die regulatorischen Standards. übermäßige Abhängigkeit des Rechtsrahmens von externen Kreditratings hinsichtlich der Formulierung von Standards, Gesetzen und Rechtsvorschriften (zum Beispiel ihr immer häufiger werdender Einsatz hinsichtlich der Eigenkapitalanforderungen) sowie die Abhängigkeit der Zentralbank von externen Ratings; und letztlich das Fehlen einer Haftung der Agenturen für ihre Ratings. In dieser Hinsicht hat der Bericht auch die Förderung eines europäischen Netzwerks der Ratingagenturen vorgeschlagen. Wir sind uns diesbezüglich hinsichtlich der Wichtigkeit einer größeren Informationsverbreitung für Investoren einig und dass Marktteilnehmern nur gestattet werden sollte, in Finanzderivate zu investieren, wenn sie beweisen können, dass sie die Kreditrisiken der Produkte verstehen und einschätzen können. Zuletzt möchten wir noch unsere Unterstützung für die Idee eine vollständig unabhängigen europäischen Ratingstiftung aussprechen.
Jean-Luc Mélenchon (GUE/NGL), schriftlich. – (FR) Dieser scheinheilige Text behauptet, dass das Hauptproblem mit den Ratingagenturen ist, dass sie den Wettbewerb hemmen. Die Lösung für die „übermäßige Abhängigkeit“ der Banken von diesen Agenturen ist, dass die Banken die Risiken selbst einschätzen. Banken sollen für die Bewertung von Sparmaßnahmen verantwortlich sein! Falls sie dazu nicht in der Lage sind, wird ihnen aufgegeben, das niedrigste Rating zu verwenden, um sich selbst bestmöglich zu schützen. Es geht hier aber nicht um den Schutz der Interessen der Banken, sondern um den Schutz der Interessen der Allgemeinheit. Wieder einmal stehen die Menschen auf der EU-Prioritätsliste an unterster Stelle.
Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Ratingagenturen erfüllen verschiedene nützliche Funktionen: Sie sammeln Informationen über die Kreditqualität von Emittenten, was Emittenten den Zugang zu den globalen und einheimischen Märkten ermöglicht, verringern Informationskosten und erweitern den Pool der potenziellen Anleger, so dass den Märkten Liquidität zugeführt wird. Die jüngste Finanzkrise hat jedoch verdeutlicht, dass es drei Kernprobleme in der Branche gibt: mangelnder Wettbewerb, übermäßige Abhängigkeit von externen Kreditratings im Rechtsrahmen und fehlende Haftung für Ratings der Ratingagenturen. Wir müssen die potenziellen Maßnahmen genau betrachten. Sie sollten den notwendigen Folgenabschätzungen und Untersuchungen unterzogen werden. Diese Maßnahmen sollten keinen Schnellschuss darstellen, der kontraproduktiv sein und die Markteintrittsschranken erhöhen könnte. Außerdem besteht das Risiko konservativerer Ratings mit entsprechenden Folgen für die Kreditvergabe und die Realwirtschaft. Wir müssen diese Branche von einer globalen Perspektive aus betrachten, da es sich um eine wirklich weltweite Garantie mit einem zugrunde liegenden globalen Kapitalmarkt handelt. Wir müssen daher bezüglich der Entwicklungen in den Vereinigten Staaten auf dem Laufenden bleiben.
Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. – Dieser Initiativbericht behandelt die aktuellen Hauptprobleme bezüglich der Ratingindustrie, wobei mangelnder Wettbewerb, oligopolistische Strukturen sowie das Fehlen von Rechenschaftspflicht und Transparenz die schwerwiegendsten sind, insbesondere hinsichtlich des Ratings von Staatsschulden. Ich halte ihn für sehr zeitgemäß. Wir müssen alle Anstrengungen unternehmen, damit sich die Situation mit Griechenland nicht wiederholt. Ich habe dafür gestimmt.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Ratingagenturen sollen Auskunft über Kreditqualitäten geben. Bis dato haben diese Agenturen jedoch ein unrühmliches Bild abgegeben. So wurde etwa bereits in der Finanzkrise der 30-er Jahre ihr spätes Handeln kritisiert. Auch die faulen Finanzkonstruktionen am US-Immobilienmarkt haben die Experten der Ratingagenturen nicht als Risiko betrachtet. Ebenso wie bei hohen Staatsschulen reagierten sie erst, als das Misstrauen der Investoren erwacht war, dafür dann aber mit einer derartigen Härte, dass sich die Finanzierungsprobleme einzelner Staaten verschärften. Wenn jahrelang die griechischen Unregelmäßigkeiten am Markt ebenso bekannt waren wie der Goldman-Sachs-Swap zur Schulden-Verschleierung und es üblich war, dass Athen seine Haushaltsdaten revidierte, wenn eine neue Regierung ans Ruder kam, und die Staaten dennoch ein gutes Rating erhielten, plötzlich aber mit der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise derart scharf reagieren, dass sie Bankrotte provozieren, mittlerweile auch jene Staaten abstrafen, deren Banken Wackelkandidaten stützen, und gleichzeitig auf Staatspleiten viel Geld gesetzt wird, dann krankt das ganze System gewaltig. Der vorliegende Vorschlag kann nur ein erster Schritt in die richtige Richtung sein, ich habe daher zugestimmt.
Franz Obermayr (NI), schriftlich. − Ich halte die bisherige Tätigkeit von Rating-Agenturen ganz grundsätzlich für sehr zweifelhaft. Nicht nur, dass sie Risiken nicht rechtzeitig erkennen, siehe US-Immobilienmarkt, oft verschlimmern sie die Situation nach Ausbruch einer Krise zusätzlich. Es geht nicht an, dass private US-amerikanische Ratingagenturen willkürlich über die Bonität europäischer Staaten entscheiden. Der Bericht ist ein Schritt in Richtung strengere Aufsicht von Rating-Agenturen, weshalb ich positiv abgestimmt habe.
Rolandas Paksas (EFD), schriftlich. – (LT) Ich begrüße diese Entschließung über die Zukunftsperspektiven der Ratingagenturen. Die Ratingindustrie hat oft mit Problemen zu kämpfen, die mit den oligopolistischen Strukturen und einem Mangel an Wettbewerb, Rechenschaftspflicht und Transparenz zusammenhängen. Die Kommission sollte daher die Möglichkeit der Schaffung einer völlig unabhängigen europäischen Ratingstiftung diskutieren, die das Recht haben sollte, an Entscheidungen über Ratings für Staatsschulden und Ratingagenturen teilzunehmen. Das Management, das Personal und die Leitungsstrukturen der neuen europäischen Ratingstiftung wären vollkommen unabhängig und autonom. Ich begrüße den Vorschlag, dass die zivilrechtliche Haftung der Ratingagenturen bei grober Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten in der gesamten EU einheitlich geregelt werden sollte. Zudem müssen wir die Verantwortlichkeiten, Fähigkeiten, Befugnisse und Ressourcen der Aufsichtsgremien für die Kontrolle, Bewertung und Beaufsichtigung der Angemessenheit der internen Modelle und für die verbindliche Einführung aufsichtsrechtlicher Maßnahmen und die Durchführung von Untersuchungen und Inspektionen ausbauen. Es ist sehr wichtig, gleiche Ausgangsbedingungen für den Wettbewerb unter Ratingagenturen zu schaffen, indem Wettbewerb, Transparenz, eine Öffnung des Markts und Stabilität gefördert werden.
Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. – (IT) Die Arbeit der Ratingagenturen ist wichtig, da durch sie Verlässlichkeit und Stabilität gewährleistet werden. Wir müssen daher Regeln und Standards einführen, die ihre Ratings und ihre Unparteilichkeit regeln. Ich habe für den Bericht von Herrn Klinz gestimmt, da ich denke, dass die Europäische Union unbedingt angemessene Regeln braucht, um die Auswirkungen von Ratings auf das Wirtschafts- und Finanzsystem in den Griff zu bekommen. Trotz des rechtlichen Vakuums in diesem Bereich und obwohl die Möglichkeit besteht, dass diese Agenturen Auswirkungen auf die Volkwirtschaften der Mitgliedstaaten haben können – sie sogar in die Krise stürzen können –, erscheint dieser Bericht der erste Schritt zu neuen Regeln für Ratingagenturen zu sein, wenn man den jüngsten Erlass der neuen Verordnung über die Ratingagenturen durch die Kommission bedenkt.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. – (PT) Ich habe für die Entschließung des Parlaments über die Ratingagenturen gestimmt, da ich auch der Auffassung bin, dass es unbedingt notwendig ist, den unfairen Wettbewerb zu vermindern, der durch die gängige Praxis der Ratingagenturen bedingt ist, Marktteilnehmer einerseits zu bewerten und andererseits gleichzeitig von ihnen Aufträge anzunehmen. Ich denke, dass die Kommission den möglichen Einsatz alternativer Instrumenten zur Feststellung des Kreditrisikos sorgfältig bewerten sollte. Es ist unbedingt notwendig, dass die Europäische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde das Recht hat, unangekündigte Untersuchungen und Prüfungen vor Ort durchzuführen, um ihre Aufsichtsbefugnisse wirksam ausüben zu können. Es ist außerdem unbedingt notwendig, dass die Europäische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde bei der Ausübung ihrer Kontrollbefugnisse den Personen, gegen die Verfahren eingeleitet worden sind, eine Gelegenheit zur Anhörung gibt, um ihr Recht auf Verteidigung zu wahren. Ich befürworte auch die Aufforderung an die Kommission, eine ausführliche Folgenabschätzung vorzunehmen im Hinblick auf die Kosten, Vorteile und möglichen Leitungsstrukturen einer völlig unabhängigen europäischen Ratingstiftung, die über Sachverstand in allen drei Bereichen des Ratings verfügt.
Miguel Portas (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Obwohl dieser Bericht einige positive Aspekte aufweist, hat er es nicht geschafft, die Schaffung einer öffentlichen, unabhängigen europäischen Ratingstiftung vorzuschlagen. Im Gegenteil erlaubt die Zweideutigkeit seiner Formulierungen die öffentliche Finanzierung einer neuen privaten Agentur. Der Bericht versäumt auch, auf die Untersagung der Bewertung von Staatsschulden einzugehen. Das wäre die Hauptmaßnahme, die in diesem Bereich unternommen werden könnte, um die Spekulation gegen den Euro zu bekämpfen. Schließlich hätte der Bericht vorschlagen können, dass die Kommission die Möglichkeit einer vorherigen Zulassung aller „strukturierten Finanzprodukte“ durch die Europäische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde in Erwägung ziehen sollte. Ich stimme aus diesen Gründen daher dagegen.
Fiorello Provera (EFD), schriftlich. – (IT) Mit dieser Maßnahme können wir endlich unserem Wunsch Ausdruck verleihen, die Arbeit der Ratingagenturen durch die Verbesserung ihrer Transparenz, Integrität, Verantwortung, Unabhängigkeit und Verlässlichkeit zu verbessern. Während man die Rolle der Agenturen für die Bereitstellung von Informationen und die Förderung der Marktliquidität anerkennen muss, ist es jetzt ziemlich klar, dass die Finanzakteure ihrem Urteil zu viel Vertrauen geschenkt haben und dass ihr Handeln für die Finanzkrise mitverantwortlich ist. Es besteht eine zu große Abhängigkeit von externen Ratingagenturen und im Sektor besteht ein Oligopol. Ich bin daher dafür, eine unabhängige europäische Ratingstiftung zu schaffen, die für Ratings im öffentlichen Sektor, für Unternehmen und strukturierte Finanzinstrumente verantwortlich sein soll.
Paulo Rangel (PPE), schriftlich. – (PT) Die jüngste Finanzkrise hat gezeigt, dass eine Regulierung der Ratingagenturen notwendig ist. Tatsächlich haben die jüngsten Ereignisse ihre Fehler erkennbar und eine Neubeurteilung ihrer Funktion als „Zertifizierer“ der Objekte ihrer Analyse möglich gemacht: der Unternehmen, des öffentlichen Sektors und strukturierter Finanzinstrumente. Es ist daher klar geworden, dass sie eine wichtige Rolle spielen, indem sie Informationsasymmetrien verringern, die zwischen Anlegern zu finden sind. Auf der anderen Seite stellt man fest, dass den Ratings der Ratingagenturen ein zu großes Vertrauen geschenkt wurde, was sicherlich wesentlich zur Verschlimmerung der Finanzkrise beigetragen hat. Es besteht daher ein dringendes Bedürfnis nach einem neuen Regulierungsmodell, das dabei hilft, die Abhängigkeit von den Ratings der Ratingagenturen zu verringern. Die Lösung umfasst Maßnahmen wie die Minderung der Abhängigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB) von Daten externer Agenturen, die Stärkung der Kompetenzen von Regulierern und Kontrolleuren, die Diskussion über die Schaffung einer europäischen Ratingstiftung, die Erweiterung der Palette der Informationen, die Anlegern zur Verfügung steht – was die Macht der Ratingagenturen verringern würde – sowie beispielsweise auch die Stärkung der Mechanismen für eine zivilrechtliche Rechenschaftspflicht.
Crescenzio Rivellini (PPE), schriftlich. – (IT) Ich möchte Herrn Klinz zu seiner hervorragenden Arbeit gerne gratulieren. Ich möchte die Ratingagenturen dazu aufrufen, mehr darüber zu informieren, wie sie ihre Ratings von Staatsschulden ermitteln, und den Sektor insgesamt außerdem auffordern, ihre Methoden zu erklären und warum ihre Ratings von den Prognosen der großen internationalen Finanzinstitutionen abweichen. Ein weiteres kontroverses Thema ist die Struktur, die als Gegengewicht zu den drei größten Ratingagenturen auf europäischer Ebene geschaffen werden soll, denen ein unverhältnismäßiger Einfluss auf unseren Markt zugemessen wird. Ich rufe daher die Kommission dazu auf, die Möglichkeit einer vollständig unabhängigen Ratingstiftung sorgfältig zu prüfen, der eine Anlauffinanzierung für maximal die ersten fünf Jahre gewährt werden sollte.
Schließlich ist es außerdem immens wichtig, die Möglichkeiten zu untersuchen, Ratingagenturen für ihre Ratings der zivilrechtlichen Haftung zu unterwerfen. Ich möchte daher die Kommission dazu auffordern, Wege zu finden, die Agenturen nach dem Zivilrecht der Mitgliedstaaten haftbar zu machen.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Ich stimme dafür. Ratingagenturen erfüllen mehrere nützliche Funktionen. Sie sammeln Informationen über die Kreditqualität von Emittenten in einem globalen Umfeld mit asymmetrischen Informationen zwischen den Emittenten von Schuldtiteln und Anlegern, wobei sie den Emittenten den Zugang zu den globalen und einheimischen Märkten ermöglichen, Informationskosten verringern und den Pool der potenziellen Anleger erweitern, so dass den Märkten Liquidität zugeführt und die Preisbildung unterstützt wird. Entwicklungen im Rechtsrahmen haben diese „Informationsmittler“ jedoch de facto zu „regulatorischen Lizenzgebern“ gemacht. Die jüngste Finanzkrise hat verdeutlicht, dass es drei Kernprobleme in der Branche gibt: mangelnder Wettbewerb, übermäßige Abhängigkeit von externen Kreditratings im Rechtsrahmen und fehlende Haftung der Ratingagenturen für ihre Ratings.
Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. – (IT) Das Hauptziel der heute verabschiedeten Entschließung ist die Beseitigung der Abhängigkeit von externen Ratings aus dem gesamten System, soweit und sobald das praktisch möglich ist. Als hauptverantwortliche Katalysatoren spielen externe Ratings eine besonders wichtige Rolle, wenn es zu einer Herabstufung gegenüber dem „Investment-Grade“-Rating kommt. In einem gut funktionierenden wettbewerbsorientierten Markt reicht die Reputation aus, um die Qualität der Ratings zu gewährleisten. Da aber die gegenwärtige Struktur eine oligopolistische ist, existiert für die Ratingagenturen quasi ein „garantierter Markt“.
Nikolaos Salavrakos (EFD), schriftlich. – (EL) Ich habe für den Klinz-Bericht gestimmt, da ich der Auffassung bin, dass die von ihm vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behandlung der in der Ratingbranche bestehenden Probleme Schritte in die richtige Richtung sind. Diese Agenturen haben massive Auswirkungen und ihre Aktivitäten können für die durch sie bewerteten Staaten und Organisationen verheerende Auswirkungen haben, wie wir in der jüngsten Finanzkrise sehen konnten. Für diese Agenturen müssen klare Arbeitsvorschriften festgelegt werden, ihre Ratingverfahren müssen offengelegt werden und sie müssen Verantwortung übernehmen. Die Staaten, Unternehmen und Organisationen, die sie bewerten, können nicht einfach weiterhin ihrer Willkür ausgesetzt sein. Die drei größten Ratingagenturen bewerten 95 % des Wirtschaftsgeschehens. Wir sprechen daher über ein Monopol mit allen möglichen negativen Folgen. Wir fordern Transparenz, Beschränkungen illegaler Aktivitäten, die Übernahme von Verantwortung, die Untersuchung dieser Agenturen durch unabhängige Einrichtungen, die ihre Unabhängigkeit und die strikte Anwendung der Regeln gewährleisten.
Antolin Sanchez Presedo (S&D), schriftlich. – (ES) Ich unterstütze den Klinz-Bericht, um damit den Prozess der Reformierung der Ratingagenturen voranzutreiben. Die erste Gesetzgebungsinitiative hat diese Agenturen der Regulierung und Aufsicht unterworfen und die zweite hat die Kontrollbefugnisse der Europäischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde klargestellt. Diese Entschließung befürwortet eine Verringerung der regulatorischen Abhängigkeit von externen Ratings, die Strukturierung der Branche mit einem wettbewerblichen Rahmen und die Verbesserung ihrer Geschäftsmodelle gemäß den Kriterien des Forums für Finanzstabilität.
Der endgültige Wortlaut beinhaltet meine Änderungsanträge. Mit diesen Änderungen beabsichtige ich, die Befugnisse der Aufsichtsbehörden zu stärken, global gleiche Ausgangsbedingungen für den Wettbewerb zu schaffen, den Wettbewerb durch die Vermeidung eines „Rating Shoppings“ zu verbessern und standardisierte Verfahren für die Verbreitung von Informationen zu schaffen. Bezüglich des Themas der Staatsschulden habe ich dafür plädiert, dass die Ratingagenturen bei ihrer Arbeit vermeiden sollten, prozyklisch zu sein, und dass sie die Prognosen der wichtigsten internationalen Finanzinstitutionen berücksichtigen sollten. Ich habe außerdem die Kommission dazu aufgefordert, Vorschläge für eine Reform der Zahlungsmodelle vorzulegen und eine Rechenschaftspflicht für Fehlverhalten einzuführen.
Schließlich begrüße ich, dass der Bericht die Schaffung einer unabhängigen europäischen Ratingagentur und die Möglichkeit einer europäischen Stiftung in Erwägung zieht.
Catherine Stihler (S&D), schriftlich. – Ich unterstütze diesen Bericht, der erkennt, dass es bei den Ratingagenturen an Rechenschaftspflicht, Wettbewerb und Transparenz mangelt, besonders hinsichtlich der Staatsschulden. Es muss auf globaler Ebene wie auf EU-Ebene mehr getan werden, um sicherzustellen, dass fahrlässige Praktiken die finanzielle Sicherheit der EU nicht gefährden.
Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. – (PT) Ratingagenturen sind Informationsmittler, die die Liquidität und Transparenz im Markt fördern, indem sie die Informationsasymmetrien auf den Kapitalmärkten verringern und den globalen Marktzugang erleichtern und indem sie Informationskosten reduzieren und das Potenzial von Kreditnehmern und Investoren ausschöpfen.
Diese Agenturen werfen jedoch auch bestimmte Probleme auf, besonders hinsichtlich des mangelnden Wettbewerbs, der oligopolistischen Strukturen, des übermäßigen Vertrauens, das ihnen entgegengebracht wird, sowie des Fehlens von Rechenschaftspflicht und Transparenz. Solche Fragen werden aktuell immer wichtiger, nicht zuletzt hinsichtlich von Mitgliedstaaten, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten die Ratings verschiedener nationaler Institutionen unregelmäßig und zyklisch schwanken sehen.
Während die Wichtigkeit von Ratingagenturen nicht zu leugnen ist, wäre es ratsam, ihre Rolle in der Zukunft zu beschränken. Ich habe daher für den durch das Parlament vorgelegten Vorschlag gestimmt, die Kommission zur Durchführung einer Folgenabschätzung im Hinblick auf die Kosten, Vorteile und Leitungsstrukturen einer europäischen Ratingstiftung zu erstellen, die über Sachverstand in allen verschiedenen Bereichen des Ratings verfügt: den öffentlichen Sektor, Unternehmen und Finanzinstrumente.
Derek Vaughan (S&D), schriftlich. – Dieser Bericht wird diesen Sommer eine strengere Überwachung der Ratingagenturen durch die neue Europäische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde einführen, die wichtig sein wird, um sicherzustellen, dass die bisherige Einstellung des Laisser-faire bei der Kreditvergabe nach der Finanzkrise nicht fortgesetzt werden kann. Ratingagenturen haben von Finanzinstitutionen Gebühren für die Erteilung von Ratings für ihre Produkte erhalten und anschließend aus dem Verkauf dieser Produkte. Dies bedeutete, dass Agenturen ein Interesse daran haben, komplexen Finanzinstrumenten hohe Ratings zu geben, was dazu führte, dass Anleger diese Produkte sorglos kauften. Die Agenturen berieten Unternehmen auch, wie sie ihre riskanteren Produkte als unriskant darstellen konnten. Diese irreführenden Praktiken führten dazu, dass die Produkte sich als toxischer erwiesen, als ihr Rating vermuten lassen würde. Das führte zu gewaltigen Verlusten für Anleger, wozu auch Pensionsempfänger aus ganz Wales gehörten.
Angelika Werthmann (NI), schriftlich. − Im Zuge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise wurden Ratingagenturen, und vor allem deren aktive Rolle in der noch anhaltenden Krise kritisch beleuchtet. Dabei wurden als Kernprobleme der mangelnde Wettbewerb, die übermäßige Abhängigkeit von externen Kreditratings und die fehlende Haftung der Branche geortet. Der Berichterstatter empfiehlt daher die Prüfung der Einrichtung einer wirklich unabhängigen, europäischen Ratingagentur, wobei die neue Europäische Ratingstiftung selbsttragend sein muss. Aufgrund der weitreichenden Konsequenzen von Ratings ist eine intensive Auseinandersetzung mit dieser Branche unumgänglich. Daher habe ich dem Bericht zugestimmt.
Iva Zanicchi (PPE), schriftlich. – (IT) Die Finanzkrise der letzten Jahre hat die drei Kernprobleme des Sektors deutlich gemacht: mangelnder Wettbewerb, übermäßige Abhängigkeit von externen Kreditratings im Rechtsrahmen und fehlende Haftung der Ratingagenturen für ihre Ratings. Ich habe für den Bericht von Herrn Klinz gestimmt, weil ich der Auffassung bin, dass die Schaffung einer unabhängigen europäischen Ratingstiftung eine vernünftige und attraktive Idee ist.
Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. – (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich glaube, dass es von grundlegender Bedeutung ist, dass wir der Nichteinhaltung der vereinbarten Sozialstandards sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas entgegentreten, weil dies eine Form des Sozial- und Umweltdumpings darstellt, die zu Lasten der Unternehmen und der Arbeitnehmer in Europa geht. Es bleibt zu hoffen, dass durch diesen Bericht der feste Kern der Arbeitsparameter, die in den Rechtsvorschriften der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) enthalten sind, gestärkt werden.
Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. – (LT) Ich habe für diese Entschließung über die außenpolitische Dimension der Sozialpolitik, Förderung von arbeits- und sozialrechtlichen Standards und soziale Verantwortung der Unternehmen gestimmt. Es sollte betont werden, dass die außenpolitische Dimension der Sozialpolitik Aktivitäten und Initiativen der EU zur Förderung der arbeits- und sozialrechtlichen Standards in Drittstaaten umfasst. Dies umfasst auch die Möglichkeiten für Männer und Frauen, eine menschenwürdige und produktive Arbeit in einem Umfeld der Freiheit, Gleichheit, Sicherheit und Würde zu finden. Internationale arbeitsrechtliche Standards sollten in erster Linie die Entwicklung der Menschen als solche sichern. Menschen sind keine Waren, über deren Preis man verhandeln kann. Arbeit ist Teil unseres Alltags und maßgebend für die Würde, das Wohlergehen und die Entwicklung eines Menschen. Die EU genießt hohes Ansehen, wenn es um den internationalen Dialog zu sozialen Fragen geht. Sie gilt in diesem Bereich als verständnisvoller und vertrauenswürdiger Partner. Dies muss man nutzen, um ehrgeizigere Ziele der EU zu erreichen. Eines davon ist die Entwicklung eines geschlossenen, ganzheitlichen und sachgerechten Ansatzes der EU für die außenpolitische Dimension der Sozialpolitik. Von zentraler Bedeutung ist die Koordinierung innerhalb des Europäischen Parlaments, aber auch mit der Europäischen Kommission und dem neu eingerichteten Auswärtigen Dienst.
Elena Oana Antonescu (PPE), schriftlich. – (RO) Die außenpolitische Dimension der Sozialpolitik umfasst Aktivitäten und Initiativen der Europäischen Union zur Förderung der arbeits- und sozialrechtlichen Standards in Drittstaaten. Die Mitgliedstaaten sind auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen zum Schutz der ökonomischen und sozialen Rechte verpflichtet.
Aus diesem Grund muss die Haltung aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union klar die Grundsätze des europäischen Sozialmodells widerspiegeln, wenn es um soziale Fragen und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Sozialbereich geht. Ich möchte unterstreichen, dass das europäische Sozialmodell als wichtigste Säulen für wirtschaftlichen Erfolg gleiche Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungschancen sowie einen gleichberechtigten Zugang zu Sozialdienstleistungen bietet.
Aus diesem Grund möchte ich die Mitgliedstaaten dazu ermuntern, die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie die Abschaffung von Zwangsarbeit, von Diskriminierungen am Arbeitsplatz und von Kinderarbeit zu unterstützen.
Ich habe für einen Entschließungsantrag gestimmt, mit dem die Würde, das Wohlergehen und die Entwicklung eines Menschen als Werte, die die Hauptziele der wirtschaftlichen Entwicklung sein sollten, gefördert werden.
Pino Arlacchi (S&D), schriftlich. – Der Bericht über die außenpolitische Dimension der Sozialpolitik bezieht sich auf eine Priorität für die sozialpolitischen Maßnahmen der EU. So wird in ihm gefordert, die arbeitsrechtlichen Kernstandards, die in den IAO-Übereinkommen eingebettet sind, einschließlich die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie die Abschaffung von Zwangsarbeit, von Diskriminierungen am Arbeitsplatz und von Kinderarbeit, einzuhalten. Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil in ihm auch eine Veränderung der Governance, sowohl global als auch innerhalb der EU gefordert wird, um die Rechte und Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern besser umsetzen zu können.
Sophie Auconie (PPE), schriftlich. – (FR) Ich unterstütze den Bericht meines Kollegen, Herrn Falbr, weil ich der Meinung bin, dass die Union die höchsten arbeits- und sozialrechtlichen Standards in Drittstaaten fördern sollte, um ihre Glaubwürdigkeit im Welthandel zu wahren und stabile Beziehungen mit den Haupthandelspartnern aufzubauen. Vom Berichterstatter werden ausgewogene Beziehungen zu den Nichtregierungsorganisationen und internationale Organisationen empfohlen, um die Ratifizierung der Übereinkommen zu erleichtern. Damit Drittländer überhaupt Verhandlungen mit der Union führen können, müssen von ihnen die international gültigen arbeitsrechtlichen Standards eingehalten werden.
Liam Aylward (ALDE), schriftlich. – (GA) Die jüngsten Zahlen der Internationalen Arbeitsorganisation in Bezug auf diese Angelegenheit besagen, dass 115 Mio. Kinder unter Gefahrenbedingungen arbeiten – eine der schlimmsten Formen der Kinderarbeit –, bei der das Leben und die Gesundheit der Kinder aufs Spiel gesetzt werden. Vor dem Hintergrund des kommenden Welttags gegen Kinderarbeit am 12. Juni habe ich für diesen wichtigen und zur rechten Zeit kommenden Bericht gestimmt, in dem die Stakeholder der Freihandelsabkommen aufgefordert werden, in Übereinstimmung mit der IAO-Erklärung über wesentliche Grundsätze und Rechte bei der Arbeit alle Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit zu beseitigen sowie die Kinderarbeit abzuschaffen.
Kinderarbeit und organisierte Verstöße gegen Menschenrechte dürfen nicht ignoriert werden, wenn über Handelsabkommen verhandelt wird, und die EU muss eine starke Haltung bei der Förderung von Sozialpolitik und Arbeit sowie von sozialrechtlichen Standards bei den handelspolitischen Gesprächen vertreten.
Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. – (LT) Die außenpolitische Dimension der Sozialpolitik umfasst Aktivitäten und Initiativen der EU zur Förderung der arbeits- und sozialrechtlichen Standards in Drittstaaten. So hat sich die EU nicht nur als Ziel gesetzt, führend auf dem Gebiet der sozialen Verantwortung der Unternehmen (SVU) zu werden, sondern auch die SVU in der von ihr verfolgten Außenpolitik zu fördern. Die Nichteinhaltung der auf internationaler Ebene vereinbarten grundlegenden Sozialstandards stellt eine Form des Sozial- und Umweltdumpings dar, die zu Lasten der Unternehmen und der Arbeitnehmer in Europa geht. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass es notwendig ist, die Rolle der zuständigen internationalen Einrichtungen, wie die Internationale Arbeitsorganisation (IAO), die Welthandelsorganisation (WTO), die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die Vereinten Nationen zu stärken und eine Zusammenarbeit mit ihnen bei der Entwicklung, Umsetzung und Förderung grundlegender internationaler sozialer Standards anzustreben.
Regina Bastos (PPE), schriftlich. – (PT) Es ist eine unumstrittene Tatsache, dass wir in einer globalisierten Welt leben, in der die einzelnen Länder durch wirtschaftliche, soziale, kulturelle und politische Beziehungen miteinander verknüpft sind. Was jedoch die Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Drittländern angehen, gibt es nach wie vor grundlegende Unterschiede in Bezug auf die Sozialversicherungssysteme sowie auf die Arbeitsbedingungen. Die Europäische Union sollte als Handelspartner und wichtiger Verhandlungspartner auf globaler Ebene dabei helfen, höhere arbeits- und sozialrechtliche Standards in Drittstaaten zu fördern. Ich habe deshalb für diesen Bericht gestimmt, in dem die entscheidende Rolle, die die EU in Bezug auf die Menschenrechte, insbesondere durch das Recht auf einen menschenwürdigen Arbeitsplatz, spielen kann, unterstrichen wird.
Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich. – (FR) In dem von uns gerade angenommenen Bericht über die außenpolitische Dimension der Sozialpolitik und die Förderung von arbeits- und sozialrechtlichen Standards wird vorgeschlagen, eine einheitliche Formel für eine „Sozialklausel“ zu erarbeiten, die in alle bilateralen Handelsabkommen aufzunehmen wäre. Diese Initiative ist tatsächlich ein Schritt in die richtige Richtung. Vor dem Hintergrund der Beobachtung der Tatsache, dass in Freihandelsabkommen im Allgemeinen immer noch wenig Bezüge auf Sozialstandards enthalten sind, werden in dem Bericht eine Reihe von Ansätzen aufgezeigt, einschließlich Sozialklausel und Einhaltung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) – unabhängig davon, ob sie bereits von allen Mitgliedstaaten ratifiziert worden sind oder nicht – sowie eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Drittländern und den Mitgliedstaaten. Die Entwicklung des Konzepts einer sozialen Verantwortung der Unternehmen stellt einen weiteren interessanten Aspekt des Berichts dar. Obwohl es sich durchaus um ein sinnvolles Konzept handelt, basiert es auf einer freiwilligen Teilnahme, weswegen es noch Möglichkeiten zur Verbesserungen gibt. Und wenn wir dieses Konzept bereits auf verschiedene Bereiche ausdehnen und diese SVU-Dimension in unsere Handelspolitik aufnehmen, warum sollte das dann nicht auch eines Tages verpflichtend sein? Über diese politische Botschaft hinaus wäre dies ein großer Schritt in Richtung des Erreichens unserer sozialpolitischen Ziele.
Sergio Berlato (PPE), schriftlich. – (IT) Die außenpolitische Dimension der Sozialpolitik umfasst die Initiativen der EU zur Förderung der arbeits- und sozialrechtlichen Standards in Drittstaaten. Mit der Festlegung von arbeitsrechtlichen Standards fördert die Europäische Union Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, eine menschenwürdige und produktive Arbeit in einem Umfeld der Freiheit, Gleichheit, Sicherheit und Würde zu finden. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Globalisierung bilden internationale arbeitsrechtliche Standards die Grundlage für die Gewährleistung dessen, dass das Wachstum der Weltwirtschaft allen zugute kommt. China, Indien und andere asiatische Schwellenländer gewinnen als Wirtschaftsakteure bei Auslandsinvestitionen immer mehr an Bedeutung. Diese Entwicklung ist aber auch mit der Gefahr verbunden, dass diese Länder und ihre Unternehmen niedrigere arbeitsrechtliche Standards in die Europäische Union exportieren. Aus diesem Grund bin ich der Ansicht, dass die Europäische Union bei den Ländern wachsam sein sollte, die Handelsabkommen mit uns abschließen möchten.
Die KMU Europas haben vorgemacht, wie die sozialrechtlichen Standards in der Praxis umgesetzt werden. Ich bin der Ansicht, dass es von entscheidender Bedeutung ist, eine klare und eindeutige Definition für die soziale Verantwortung der Unternehmen festzulegen, damit nicht mehr wie bisher unterschiedlichste Auslegungen vorkommen und damit es Möglichkeiten gibt, ihre Einhaltung zu überwachen.-
Mara Bizzotto (EFD), schriftlich. – (IT) Ich habe mich dazu entschlossen, für den Bericht von Herrn Falbr zu stimmen, in dem auf der einen Seite die strategische Bedeutung der sozialen Verantwortung der Unternehmen als ein stimulierendes Instrument für die Förderung des Wirtschaftswachstums erfasst wird und auf der anderen Seite darin unterstrichen wird, dass diese Angelegenheit jedoch nur auf einer freiwilligen Basis angegangen werden kann. Ich habe auch Herrn Falbrs kritischen Ansatz zugestimmt, das scheinheilige Verhalten der Europäischen Union zu missbilligen, die einerseits ein Sozialmodell fördert, mit dem die sozialen Rechte unterstützt werden, während sie andererseits gleichzeitig Handelsabkommen mit Ländern eingeht, in denen die Arbeitnehmer nicht respektiert oder geschützt werden.
Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. – (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil es immer noch Fälle gibt, bei denen die Übereinkommen und Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nicht ordnungsgemäß oder nur teilweise umgesetzt werden, und bei denen gegen die Grundsätze der sozialen Verantwortung der Unternehmen verstoßen wird. Internationale arbeitsrechtliche Standards sollten in erster Linie die Rechte der Arbeitnehmer sichern, weil Arbeit Teil unseres Alltags und maßgebend für die Würde, das Wohlergehen und die Entwicklung eines Menschen ist. Ebenso wie die sozialrechtlichen Standards sollte auch die soziale Verantwortung der Unternehmen zu einem nachhaltigen Wachstum beitragen, aber die Unternehmen sollten dabei nicht den Dialog mit den Angestellten vermeiden, und sie müssen menschenwürdige Beschäftigungsverhältnisse fordern, die Arbeitnehmerbeteiligung durch Anhörung und Unterrichtung sowie durch Kollektivverhandlungen fördern, berufliche Qualifikationen und lebenslanges Lernen für die Arbeitnehmer entwickeln, die Normen für die Sicherheit am Arbeitsplatz einhalten, die Gleichbehandlung von Männern und Frauen fördern, ein geeignetes Umfeld schaffen, damit die Sozialpartner Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt wie Umstrukturierungen abschätzen und bewältigen können und die Qualität von Arbeitsplätzen sowie die Einbeziehung und den Schutz schutzbedürftiger Arbeitnehmergruppen wie junger und älterer Menschen, Behinderter und Migranten verbessern. Die Europäische Union sollte deshalb auch weiterhin den auf Sanktionen basierenden Ansatz im Rahmen bilateraler und regionaler Abkommen verfolgen, um sicherzustellen, dass die Sozialvorschriften der EU effektiv umgesetzt werden. Darüber hinaus ist es sehr wichtig, dass sich die Regierungen nicht selbst von ihrer Verantwortung für die Beibehaltung des europäischen Sozialmodells zurückziehen, da dann die Privatisierung des Arbeitsrechts und der Sozialversicherungssysteme und -dienste droht.
Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. – (RO) Die außenpolitische Dimension der Sozialpolitik umfasst Aktivitäten und Initiativen der EU zur Förderung der arbeits- und sozialrechtlichen Standards in Drittstaaten. Obwohl der Sozialpolitik in der Lissabon-Strategie und in der Strategie „Europa 2020“ mehr Bedeutung denn je beigemessen wurde bzw. wird, haben Fragen der Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftsfaktoren nach wie vor Vorrang vor sozialen Anliegen. Die arbeitsrechtlichen Kernstandards in den acht IAO-Übereinkommen betreffen vor allem die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie die Abschaffung von Zwangsarbeit, von Diskriminierungen am Arbeitsplatz und von Kinderarbeit.
Wenn die EU mit Drittstaaten verhandeln soll, müssen diese all diese Aspekte achten. Dies ist eine Grundbedingung, damit Verhandlungen mit Drittstaaten überhaupt stattfinden können. Die Handelspolitik darf sich nicht über die Missachtung von Arbeitnehmerrechten hinwegsetzen, deshalb kann sich die Gesellschaft nur dann weiterentwickeln, wenn diese Missstände beseitigt sind.
Die EU genießt hohes Ansehen, wenn es um den internationalen Dialog zu sozialen Fragen geht. Sie gilt in diesem Bereich als verständnisvoller und vertrauenswürdiger Partner. Dies muss man nutzen, um ehrgeizigere Ziele der EU zu erreichen.
Zuzana Brzobohatá (S&D), schriftlich. – (CS) Der Bericht konzentriert sich auf ein Thema, das auf der heutigen Welt von enormer Bedeutung ist. Es ist das Problem der Arbeitnehmerrechte. Das so genannte Sozialdumping stellt eine große Gefahr für die Arbeitnehmer dar, da dadurch ihre Rechte auf grundlegende Art und Weise untergraben werden. Internationale Unternehmen sind die wichtigsten Akteure bei der Umsetzung sozialrechtlicher Standards. Deshalb ist unbedingt eine klare und eindeutige Definition für die soziale Verantwortung der Unternehmen vonnöten, damit nicht mehr wie bisher unterschiedlichste Auslegungen vorkommen und damit es Mindestanforderungen an die SVU und eine Möglichkeit gibt, ihre Einhaltung zu überwachen. Viele Unternehmen machen sich in bestimmten Regionen nur ansässig, um einen zeitweiligen finanziellen Vorteil auszunutzen, der vor allem auf billigen Arbeitskräften beruht. In der Regel weigern sich diese Unternehmen, langfristige Beziehungen zu einer Region herzustellen, und somit auch einen Teil der gemeinsamen Verantwortung für diese Region zu tragen. In dem Bericht wird eine Stärkung der vereinbarten grundlegenden Beschäftigungsstandards gefordert, die in den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation verankert sind, wie vor allem die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie die Abschaffung von Zwangsarbeit, von Diskriminierungen am Arbeitsplatz und von Kinderarbeit. In ihm werden Veränderungen im globalen Verwaltungssystem und innerhalb der EU verlangt, um die Arbeitnehmerrechte und die Beschäftigungsbedingungen besser schützen zu können. Es ist den Berichterstattern gelungen, in dem vorgelegten Bericht eine eindeutige soziale Dimension zu verteidigen, und aus diesem Grund habe ich für den Bericht gestimmt.
John Bufton (EFD), schriftlich. – Ich habe gegen den Antrag auf eine außenpolitische Dimension der Sozialpolitik, die Förderung von arbeits- und sozialrechtlichen Standards und die soziale Verantwortung der Unternehmen gestimmt. Denn meiner Meinung nach sollte die EU davon Abstand nehmen, Drittländern soziale Vorrechte vorzuschreiben, wie vernünftig und positiv sie ihr auch immer erscheinen mögen. Während ich einerseits die Bedeutung einer Förderung humaner Methoden bei der Behandlung von Arbeitskräften akzeptiere, so hat doch andererseits die Sozialpolitik der EU einer Reihe von Institutionen des Vereinigten Königreiches stets einen verheerenden Schaden zugefügt, und dies sollte nicht noch weiter verstärkt werden. In Bezug auf die Sozialpolitik ist deshalb ein hohes Maß an Flexibilität und Freiheit notwendig, denn die Methode, eine Lösung für alle geltend zu machen, kann sich bei der Umsetzung auf einheimischer Ebene als sehr kontraproduktiv erweisen. Aus diesem Grund sollte die EU nicht danach streben, überhaupt irgendwelche Kompetenzen im Bereich der Sozialpolitik zu erwerben.
Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. – (PT) Ich begrüße die Aktivitäten und Initiativen der EU zur Förderung der arbeits- und sozialrechtlichen Standards in Drittstaaten, mit denen vor dem Hintergrund der derzeitigen Globalisierung gewährleistet wird, dass das Wachstum der Weltwirtschaft allen zugute kommt. Aus diesem Grund unterstütze ich die Auflagen, die Drittstaaten auferlegt werden, um überhaupt Verhandlungen mit der EU führen zu können, die auf sozialen Werten und der menschlichen Würde basieren. Dies ist genau diese Form der Union, die es uns ermöglichen wird, eine erfolgreiche Außenpolitik zu betreiben, um die Situation auf der Welt zu verbessern.
Mário David (PPE), schriftlich. – (PT) Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) spielt eine Schlüsselrolle in dem internationalen System, da sie dazu beiträgt, Einigkeit in Bezug auf arbeitsrechtliche Standards zu erarbeiten. So wird auch ein Großteil dieses wichtigen Besitzstandes von allen Mitgliedstaat der EU anerkannt. Es gibt jedoch nach wie vor noch Unterschiede in Bezug auf das Arbeitsrecht zwischen den Industrieländern und den Entwicklungsländern. Meiner Meinung nach ist es für die EU zwingend erforderlich, diese Standards mit denen der Drittstaaten in Übereinstimmung zu bringen, was vor allem für die größten Handelspartner gilt, um auf diese Weise für ein Grundmaß an Gleichheit im internationaler Handel zu sorgen. In dem Bericht wird diese Ansicht geteilt, und es werden einige Strategien für diese Länder aufgeführt, damit sie dieselben Grundsätze in arbeitsrechtlicher Hinsicht achten wie die EU. Die Einführung fairer Standards für Arbeitsbedingungen ist eine entscheidende Voraussetzung für eine lang anhaltende und nachhaltige Entwicklung, und sie wird auch dazu beitragen, die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen. Aus diesem Grund bin ich der Ansicht, dass dieser Bericht einen sehr wertvollen Beitrag zu der Entwicklung eines internationalen Handelssystems leistet, das auf Beziehungen zwischen den Sozialpartnern basiert, die von Land zu Land und von Handelsblock zu Handelsblock sehr unterschiedlich sind. Ich möchte anführen, dass durch die Förderung dieser Politik der Verantwortung für die Arbeitsbedingungen ein Europa deutlich wird, das aufmerksam und sorgfältig ist, und das sich danach richtet, universelle Werte zu verteidigen, an die es glaubt.
Luigi Ciriaco De Mita (PPE), schriftlich. – (IT) Eines der großen Ziele der Europäischen Union ist es, die menschliche und gesellschaftliche Entwicklung mit der wirtschaftlichen Entwicklung zu verknüpfen. Wenn sich diese beiden Faktoren im Gleichgewicht befinden, bedeutet dies einerseits, dass die Menschen ihre Arbeit verrichten können und dafür eine angemessene Entlohnung bekommen, die der menschlichen Würde und der beruflichen Qualität entspricht, während andererseits Unternehmer die Möglichkeit haben, ihre Unternehmen den Prinzipien des Marktes entsprechend zu entwickeln, wenn auch unter Rücksichtnahme auf das menschliche Umfeld, in der diese Entwicklung stattfinden muss. Diese Perspektive – die von manchen Menschen auch als soziale Marktwirtschaft bezeichnet wird – stellt eigentlich ein neues Paradigma dar, das über die Wohlfahrtsökonomie hinausgeht und stattdessen dahin zurückkehrt, den Menschen an sich in den Mittelpunkt zu stellen. Solch ein Paradigmenwechsel bedingt natürlich eine konsequente Unterstützung der Sozialpolitik, einschließlich der Förderung entsprechender Standards und der damit verbundenen unternehmerischen Verantwortung. Dieser Ansatz oder diese Vision können und dürfen sich jedoch nicht nur in ihren Auswirkungen auf die EU beschränken, sondern sie müssen so oft wie möglich auch auf außenpolitische Tätigkeiten bezogen werden, insbesondere während der Verhandlungen über Abkommen. Dabei sind die Achtung der Standards der Internationalen Arbeitsorganisation, die in der Europäischen Sozialcharta festgelegten Grundsätze sowie der soziale Dialog nur einige der Aspekte, die bei solchen Gelegenheiten angesprochen werden können. Ich bin der Meinung, dass in dem von uns angenommene Bericht eine solide Unterstützung dieser Ziele geliefert wird.
Proinsias De Rossa (S&D), schriftlich. – Die außenpolitische Dimension der Sozialpolitik umfasst Aktivitäten und Initiativen der EU zur Förderung der arbeits- und sozialrechtlichen Standards in Drittstaaten. Die Nichteinhaltung der auf internationaler Ebene vereinbarten grundlegenden internationalen Sozialstandards stellt eine Form des Sozial- und Umweltdumpings dar, die zu Lasten der Unternehmen und der Arbeitnehmer und Bürgerinnen und Bürger in Europa geht. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Globalisierung von Industrie und Dienstleistungen bilden internationale arbeitsrechtliche Standards die Grundlage für die Gewährleistung dessen, dass das Wachstum der Weltwirtschaft allen zugute kommt. In diesem Bericht wird eine Änderung der Global Governance und innerhalb der EU gefordert, um die Arbeitnehmerrechte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen besser umsetzen zu können, indem die arbeitsrechtlichen Kernstandards in den acht IAO-Übereinkommen gestärkt werden, die vor allem die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie die Abschaffung von Zwangsarbeit, von Diskriminierungen am Arbeitsplatz und von Kinderarbeit betreffen.
Marielle De Sarnez (ALDE), schriftlich. – (FR) Die außenpolitische Dimension der Sozialpolitik umfasst Aktivitäten und Initiativen der EU zur Förderung der arbeits- und sozialrechtlichen Standards in Drittstaaten und die Bekämpfung von Sozialdumping, das oftmals ein Ergebnis der Globalisierung und des internationalen Handels ist. Die Union kann nicht länger Dumping bei Sozialleistungen, Gesundheit und Umwelt tolerieren, ohne darauf zu reagieren, da dies direkt dafür verantwortlich ist, dass viel zu viel Produktionsverlagerung aus Europa heraus stattfindet. So dürfen die lächerlich niedrigen Arbeitskosten und die verabscheuungswürdigen Arbeitsbedingungen von der Kommission nicht länger als „natürliche Wettbewerbsvorteile“ angesehen werden. In diesem Punkt bestehe ich darauf, dass die Kommission ihre Vorgehensweise ändert.
Christine De Veyrac (PPE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Falbr-Bericht gestimmt, weil ich vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Rolle der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) vor kurzem abgewertet wurde, der Meinung bin, dass wir nicht die Bedeutung vergessen dürfen, die die Achtung der sozialen Rechte der Arbeitnehmer auf der Welt hat. So sollte die Europäische Union auf der Weltbühne eine Führungsrolle übernehmen, indem sie andere Länder dazu zwingt, die internationalen Standards im Arbeitsrecht zu achten und damit den unkontrollierten Rausch beim Sozialdumping zu begrenzen. Es ist jedoch wichtig, dass alle europäischen Akteure sich an der Umsetzung dieser Politik beteiligen, seien es die Regierungen durch den Abschluss internationaler Abkommen oder die europäischen Unternehmen, die ihre Geschäfte auf Drittstaaten ausweiten.
Anne Delvaux (PPE), schriftlich. – (FR) Die außenpolitische Dimension der Sozialpolitik zielt darauf ab, arbeits- und sozialrechtlichen Standards in Drittstaaten zu fördern, um die von den Vereinten Nationen vorgegebenen Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen, und um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer durch die Einhaltung internationaler arbeitsrechtlicher Standards geschützt sind. Die EU ist weit davon entfernt, sich selbst zu übertreffen, und deshalb sollte sie ihre Glaubwürdigkeit und ihren „guten Ruf“ dahingehend nutzen, soziale Bündnisse mit den Haupthandelspartnern zu schließen und diese bei der Welthandelsorganisation (WTO) und der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu unterstützen. Bevor wir es zulassen, dass sich diese Drittstaaten an einem gemeinsamen Verhandlungstisch mit der EU setzen, müssen wir darauf bestehen, dass sie sich auch zu denselben internationalen arbeitsrechtlichen Standards bekennen wie die EU.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Die Auslandsdimension der europäischen Politik beschränkt sich nicht darauf, Abkommen abzuschließen oder Auslandshilfen zu gewähren. Sie ist mehr als das. Dies bedeutet nämlich auch, Drittstaaten die europäischen Werte zu vermitteln, und zwar nicht nur in Bezug auf eine Demokratisierung und die Achtung der Grundrechte, sondern auch in Bezug auf die Förderung aktiver politischer Strategien zum Schutze der Umwelt, der Rechte von Frauen und Kindern und der arbeitspolitischen Rechte, mit denen die menschliche Würde und die Entwicklung des Einzelnen geachtet wird. Und Gleiches kann auch in Bezug auf die Förderung der sozialen Verantwortung für Unternehmen in Drittstaaten gesagt werden.
José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht von Herrn Falbr betrifft die außenpolitische Dimension der Sozialpolitik, Förderung von arbeits- und sozialrechtlichen Standards und soziale Verantwortung der Unternehmen. Die Europäische Union ist bisher ein Bollwerk gewesen, wenn es darum ging, die sozialen Rechte der Arbeitnehmer zu verteidigen, deren Achtung eine conditio sine qua non für die Verhandlungen mit Drittstaaten ist. Ungeachtet der acht Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) wird laut IAO mehr als 50 % der Arbeitnehmer diese sozialen Rechte vorenthalten, was vor allem für Immigranten, Frauen und Kinder gilt. Es liegt im Interesse der EU, die Würde des Einzelnen und die Achtung der soziale Rechte in allen Mitgliedstaaten zu fördern und zu diesem Zwecke einen Mechanismus einzurichten, um herauszufinden, wer diese Rechte seinen Arbeitnehmern vorenthält und dann die entsprechenden Sanktionen zu verhängen. Ich begrüße diesen Bericht, und ich stimme für ihn. Während in ihm einerseits für die Bedeutung von Werten in einer globalisierten Welt, die in zunehmenden Maß von Wirtschaften dominiert wird, argumentiert wird, wird in ihm andererseits für die persönliche Würde plädiert, die Ausnutzung des Einzelnen abgelehnt, das Wohlergehen des Einzelnen und die individuelle Entwicklung gefördert und die Einhaltung der IAO-Standards durch die EU gefordert.
João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Es handelt sich hierbei lediglich um eine weitere Kundgebung von Bedenken und Kritik, die leider nicht den Kern dieser Probleme trifft und aus diesem Grund am Ende größtenteils inkonsequent ist.
In ihrem Bericht über die weltweite soziale Sicherheit der IAO von 2010 heißt es, dass über 50 % aller Beschäftigten über keinerlei soziale Absicherung verfügen. Und vor genau diesem Hintergrund wird von der Europäischen Union eine Handelspolitik umgesetzt, die auf dem eifrigen Verfechten des Freihandels basiert, der durch Verhandlungen und Abschlüsse zahlreicher bilateraler und regionaler Abkommen erreicht wird. Diese Abkommen sind jedoch weit davon entfernt, die „soziale Verantwortung der Unternehmen“ zu fördern, die in der Praxis nicht existent ist, sie dienen nur zum Schutz der Gewinne großer Unternehmen und Finanzinstitutionen, und in ihnen werden die Arbeitsrechte, die Bedeutung der Kollektivverhandlungen und die Vereinigungsfreiheit sowie die Abschaffung von Diskriminierungen am Arbeitsplatz, von Zwangsarbeit, von unsicheren und schlecht bezahlten Arbeitsplätzen sowie von Kinderarbeit nur unzureichend berücksichtigt.
Dabei ist dies nur ein Beispiel für eine Thematik, die in dem Bericht weitaus intensiver hätte behandelt werden können und müssen. Es ist wichtig gewesen, die Europäische Kommission zur Verantwortung zu ziehen, und zu fordern, dass sie bei Politik und Handeln sowie bei einer Reihe von effektiven Maßnahmen zur Förderung von sozialen und arbeitsrechtlichen Standards Konsistenz zeigt.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht enthält einige positive Aspekte: Die Verurteilung der konstanten Missachtung der Arbeitnehmerrechte und menschenwürdiger Arbeit durch multinationale Unternehmen sowie der Bedarf an einer horizontalen integrierten Sozialpolitik in der gesamten Europäischen Union, einschließlich der so genannten sozialen Verantwortung der Unternehmen (SVU).
Diese positiven Aspekte werden jedoch durch den Mangel geschwächt, die Umsetzung alternativer politischer Strategien zu fordern, mit denen die Unternehmen effektiv dazu verpflichtet werden, ihrer SVU auch nachzukommen.
Wir bedauern es deshalb, dass die Forderung, Punkt 31 („unterstreicht mit Nachdruck, dass auf der EU-Ebene keine Richtlinie zur Regelung der SVU und zur Durchsetzung ihrer Einhaltung angenommen werden sollte“) zu entfernen, abgelehnt worden ist.
Das Parlament sollte mehr tun, als die Kommission lediglich „zu bitten“ oder „zu ermutigen“, eine entsprechende Haltung einzunehmen und die Einführung eines Rechtsrahmens für die SVU mit Mindeststandards zur Förderung der arbeitsrechtliche Kernstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in multinationalen Unternehmen sowie innerhalb der EU selbst zu fordern, und menschenwürdige Arbeitsplätze und Sozialklauseln sowohl in allen bilateralen Handelsabkommen, die die Europäische Union eingeht, als auch innerhalb der Welthandelsorganisation (WTO) selbst darin mit einzuschließen. Aus all diesen Gründen haben wir gegen diesen Bericht gestimmt.
Monika Flašíková Beňová (S&D), schriftlich. – (SK) Die außenpolitische Dimension der Sozialpolitik ist eine der vorrangigen Prioritäten der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament. Es ist von entscheidender Bedeutung, die Beschäftigungsstandards, wie die Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie die Abschaffung von Zwangsarbeit, von Diskriminierungen am Arbeitsplatz und von Kinderarbeit, zu stärken. Das Ziel und das Bestreben in Bezug auf die internationalen Beschäftigungsstandards sollte deshalb darin bestehen, vor allem die wirtschaftliche Entwicklung in die Richtung zu lenken, das Leben und die Würde der Menschen insgesamt zu verbessern, und nicht nur Bedingungen und Rechte für Arbeitnehmer einzuführen.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Die Globalisierung dient letztendlich nur dazu, die Arbeitnehmer in allen Ländern in einem unfairen Wettbewerb gegeneinander antreten zu lassen, sei es durch Standortverlagerungen, die Zuwanderung von Arbeitssuchenden oder das berühmt-berüchtigte Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen, Mode 4. Das Problem dabei ist jedoch, dass die Europäische Union eine Reihe guter Gespräche zu diesem Thema gehabt hat, die jedoch am Ende zu nichts geführt haben. Wann sind von uns jemals praktische und gezielte Maßnahmen als Reaktion auf Situationen ergriffen worden, in denen es um nicht hinnehmbare Ausbeutung gegangen ist? Wann haben solche Situationen jemals dazu geführt, dass Verträge mit einem Land dann eben nicht unterzeichnet worden sind? Nie. Denn während Sie sich noch um ausländische Arbeitnehmer sorgen, werden die europäischen Arbeitnehmer aus diesem Szenario ausgeschlossen. Oder wie der Berichterstatter – der ebenfalls dieser Ansicht ist – herausstellt, dass den internationalen Institutionen entsprechend „arbeitsrechtliche Standards nicht zu protektionistischen Zwecken verwendet werden dürfen“! Durch welche Grundsätze, welche Werte und welche Überlegungen könnte vor diesem Hintergrund dann jemals die absolute Macht des Marktes überhaupt erschüttert werden? Sie reden viel über die soziale Verantwortung der Unternehmen, die sich im Grunde genommen doch nur an die Vorschriften halten, die Sie eingeführt haben. Wann wird es endlich so weit sein, dass die sehr große Verantwortung der politischen Entscheidungsträger der EU schließlich auch einmal hier zur Sprache gebracht wird?
Catherine Grèze (Verts/ALE), schriftlich. – (FR) Ich bin froh darüber, dass die Meinung des Entwicklungsausschusses, für den ich die Berichterstatterin gewesen bin, in diesem Bericht mit aufgenommen wurde. Während wir hier sprechen, findet gleichzeitig die 100. Internationale Arbeitskonferenz statt, und wir alle wissen, dass die derzeitigen Vorschriften nicht effektiv sind.
Vor dem Hintergrund der weltweiten Krise ist es von entscheidender Bedeutung, dass die EU ein starkes Signal aussendet, indem sie eine neue Ära für soziale Gerechtigkeit fordert. Die in dem Bericht von Herrn Falbr enthaltenen Vorschläge würden es uns ermöglichen, wichtige Schritte in diese Richtung zu unternehmen. Wir können diese Politik der Doppelmoral, wenn es darum geht, soziale Rechte anzuwenden, nur verurteilen. Was wir brauchen, sind Mechanismen für die Umsetzung (mit Anreizen und Sanktionen), damit die sozialrechtlichen Standards auch wirklich zur Anwendung kommen. Darüber hinaus sollte allen EU-Handelsabkommen eine Sozialklausel hinzugefügt werden, die rechtlich bindend ist. Lassen Sie mich auch noch mein Missfallen über die Tatsache äußern, dass in Absatz 31 in dem Bericht betont wird, dass keine europäische Richtlinie zur Regelung der sozialen Verantwortung der Unternehmen und zur Durchsetzung ihrer Einhaltung angenommen werden sollte. Ich bestehe jedoch darauf, dass wir uns in Richtung einer größeren sozialen Gerechtigkeit bewegen müssen und sicherstellen müssen, dass die Arbeitnehmerrechte weltweit, insbesondere in unseren Geschäftsbeziehungen mit Entwicklungsländern, geachtet werden.
Nathalie Griesbeck (ALDE), schriftlich. – (FR) Die Wirtschafts- und Finanzkrise, von der Europa, aber auch die restliche Welt derzeit heimgesucht wird, steht in Zusammenhang mit einer schweren sozialen Krise. Vor diesem schwierigen Hintergrund tragen die Europäische Union und ihre Unternehmen eine wesentliche soziale Verantwortung für die Beziehungen, die sie zu Drittländern unterhalten. Aus diesem Grund war es mir durch meine Stimmabgabe ein Bedürfnis zu betonen, dass die Europäische Union sicherstellen muss, dass die sozialrechtlichen Standards und die Arbeitnehmerrechte eingehalten werden, wenn es darum geht, Abkommen mit diesen Ländern zu unterzeichnen. Die Europäische Union muss durch die von ihr gewahrten Werte sicherstellen, dass die Standards, die ihrem Arbeitsrecht zugrunde liegen, überall auf der Welt gefördert und verbreitet werden. Europa hat die Pflicht, eine Vorbildrolle zu übernehmen. Aus diesem Grund habe ich auch für die Bestimmungen gestimmt, in denen die soziale Verantwortung der Unternehmen hervorgehoben wird.
Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. – (LT) Ich habe dieses Dokument begrüßt, weil die EU zur Jahrhundertwende ihre Strategie für die außenpolitische Dimension der Sozialpolitik von einem unnachgiebigen zu einem flexiblen Ansatz geändert hat, d. h. sie verlagerte den Schwerpunkt von der Verknüpfung sozialrechtlicher Standards mit Handelsabkommen auf internationale Zusammenarbeit und Dialog. Die EU nutzt verschiedenartige Instrumente zur Umsetzung sozialpolitischer Maßnahmen in Drittstaaten. Dabei handelt es sich um „harte“, „weiche“ und finanzpolitische Instrumente. Der Einsatz dieser Instrumente ist ein Beleg dafür, dass die EU in den Beziehungen zu ihren Handelspartnern ein bestimmtes Verhalten erwartet. Der Stolperstein ist jedoch die Umsetzung dieser Instrumente und ihre Durchsetzung in Partnerländern. Deshalb muss die EU ihre Anwendung und Durchsetzung unbedingt mit mehr Nachdruck betreiben; das gilt vor allem für die IAO-Übereinkommen und die SVU-Grundsätze. Oft steht die Rechtsordnung des betreffenden Landes im Wege, doch spielen auch schwacher politischer Wille und wirtschaftlicher Druck eine Rolle. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Unkenntnis von Arbeitnehmern über ihre Rechte.
Cătălin Sorin Ivan (S&D), schriftlich. – Dem Bericht zufolge verfügt die EU über eine einzigartige Verbindung von Wirtschaftsdynamik mit einem Sozialmodell. Dadurch werden gleiche Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungschancen sowie einen gleichberechtigten Zugang zu Sozialdienstleistungen geboten. In dem Bericht wird darüber hinaus die Tatsache betont, dass es einen Bedarf an Umsetzung von Programmen zur Förderung einer Arbeit in Würde auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Regierungen gibt, wobei nationalen Erfordernissen und Prioritäten im Bereich der Beschäftigungs- und Sozialpolitik Rechnung getragen wird. Dieser Aspekt ist vor dem aktuellen Hintergrund besonders wichtig. Und das sind die verschiedenen Gründe, warum ich diesen Bericht unterstütze.
Jarosław Kalinowski (PPE), schriftlich. – (PL)Die Menschen sind am wichtigsten und aus diesem Grund ist es so wichtig, Beschäftigungs- und sozialrechtliche Standards zu fördern. Dies gilt vor allem für Menschen, die in ländlichen Gebieten wohnen, Frauen und Jugendliche. So gehören die meisten landwirtschaftlichen Betriebe Männern. Ich bin der Meinung, dass Frauen diesbezüglich unterstützt werden sollten, um sicherzustellen, dass dieses Ungleichgewicht korrigiert wird. Meiner Meinung nach ist es darüber hinaus auch wichtig, junge Landwirte zu fördern, die die Höfe von ihren Eltern übernehmen. Was die Jugendlichen angeht, so sollte die Qualität der Bildung in ländlichen Gebieten verbessert werden und den Jugendlichen sollte der Zugang zu nicht ländlich geprägten Möglichkeiten für Ausbildung und persönliche Entwicklung gewährleistet werden. Der nächste Kernpunkt ist die soziale Verantwortung der Unternehmen.
Dies bedeutet, dass von den Unternehmen im Alltag in Eigenverantwortung und unabhängig von jedweden gesetzlichen Vorschriften Maßnahmen zum Schutze der Gesellschaft und der Umwelt ergriffen werden. Die Unternehmen sind damit nicht mehr nur auf das Erzielen von Gewinn ausgerichtet. Sie werden seit kurzem auch durch ein immer größer werdendes Bewusstsein für Angelegenheiten in Bezug auf den Schutz von Gesellschaft und Umwelt charakterisiert.
Martin Kastler (PPE), schriftlich. − Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich für soziale Verantwortung im Unternehmen bin – gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Umwelt und Gesellschaft. Neudeutsch: Corporate Social Responsibility (CSR). Ein freiwilliges Engagement – und so soll es auch bleiben. In unseren globalisierten Märkten verbirgt sich dahinter längst mehr als die Spende an den örtlichen Fußballverein. Unternehmen, die weltweit verantwortlich handeln, gestalten Außen- und Entwicklungspolitik.
Sie sind Botschafter Europas in der Welt, sie machen die europäischen Sozialstandards weltweit sichtbar. Wir müssen CSR fördern, nicht regulieren. Europa ist in der Rolle des Moderators, nicht des Regulators. Das muss gelten, wenn die Europäische Kommission ernst macht und sich dem Thema CSR aufs Neue widmen will: Keine Überregulierung! Mit diesem Bericht haben wir diesen Standpunkt unterstrichen.
Jan Kozłowski (PPE), schriftlich. – (PL) Ich bin der Meinung, dass Herr Falbr einen guten Bericht entworfen hat, und deshalb möchte ich erklären, warum ich mich dazu entschieden habe, für seine Annahme zu stimmen. Die Förderung hoher arbeitsrechtlicher Standards, sozialpolitischer Standards und der sozialen Verantwortung der Unternehmen stellt die außenpolitische Dimension der Sozialpolitik vor eine große Herausforderung. Eines der Probleme, die von dem Berichterstatter hervorgehoben werden, ist die Ineffizienz des für die Beschäftigungspolitik zuständigen Verwaltungsapparates. Eine dauerhafte und konstruktive Zusammenarbeit mit Drittstaaten, an der sowohl die Europäische Union als Ganzes sowie die einzelnen Mitgliedstaaten beteiligt sind, kann dabei zu einer Quelle guter Praktiken werden, was die Einrichtung geeigneter verwaltungstechnischer Kapazitäten betrifft. Ich bin der Meinung, dass eine Zusammenarbeit auf regionaler und lokaler Ebene und mit den Unternehmen ebenfalls zu guten Ergebnisse führen würde. So ist in den letzten Jahren die Zusammenarbeit zwischen polnischen Regionen und den Ländern der Östlichen Partnerschaft zu einem hervorragenden Beispiel für Partnerschaft, Unterstützung und dem Austausch von Erfahrungen gewesen, das zu positiven Ergebnissen geführt hat.
Agnès Le Brun (PPE),schriftlich. – (FR) Ich habe für die Entschließung über die außenpolitische Dimension der Sozialpolitik der Europäischen Union gestimmt. Die Europäische Union gilt weltweit vor allem wegen ihrer einzigartigen Verbindung von Wirtschaftsdynamik mit einem Sozialmodell als attraktiver und sehr gefragter Partner. Letzteres sollte von der EU in ihren Beziehungen zu anderen Ländern gefördert werden und konsequente Maßnahmen zwischen den beiden Dimensionen, außenpolitisch wie auch innenpolitisch, beinhalten. In der aktuellen Textversion wird darauf bestanden, vor allem die soziale Verantwortung der Unternehmen zu fördern. Damit wird bedingt, dass von Handelsunternehmen die sozialpolitischen und umweltpolitischen Dimensionen berücksichtigt werden. In der Entschließung wird hervorgehoben, dass diese Förderung nicht verpflichtend, sondern stattdessen das Ergebnis einer Interaktion zwischen den Stakeholdern auf freiwilliger Basis sein sollte. Und schließlich wird auch noch darauf abgezielt, die Arbeitnehmerrechte, deren Verteidigung sich die Internationale Arbeitsorganisation zur Aufgabe gemacht hat, bei internationalen Verhandlungen mit einzubeziehen, und eine Global Economic Governance zu fördern, bei der diese Parameter berücksichtigt werden.
David Martin (S&D), schriftlich. − Ich begrüße diesen Bericht. Die arbeitsrechtlichen Kernstandards in den acht IAO-Übereinkommen betreffen vor allem die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie die Abschaffung von Zwangsarbeit, von Diskriminierungen am Arbeitsplatz und von Kinderarbeit. Nicht nur diese Übereinkommen, sondern auch der Bericht der Weltkommission über die soziale Dimension machen deutlich, dass statt der einseitigen Marktorientierung das allgemeinere Interesse am Menschen stärker im Vordergrund stehen muss, d. h. das Hauptaugenmerk muss auf dem Schutz von Arbeitnehmerrechten und der Einhaltung des Arbeitsrechts liegen. Wenn die EU mit Drittstaaten verhandeln soll, müssen diese all diese Aspekte achten. Dies ist eine Grundbedingung, damit Verhandlungen mit Drittstaaten überhaupt stattfinden können. Die Handelspolitik darf sich nicht über die Missachtung von Arbeitnehmerrechten hinwegsetzen, deshalb kann sich die Gesellschaft nur dann weiterentwickeln, wenn diese Missstände beseitigt sind. Mit der Festlegung von arbeitsrechtlichen Standards fördert die EU Möglichkeiten für Männer und Frauen, eine menschenwürdige und produktive Arbeit in einem Umfeld der Freiheit, Gleichheit, Sicherheit und Würde zu finden. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Globalisierung bilden internationale arbeitsrechtliche Standards die Grundlage für die Gewährleistung dessen, dass das Wachstum der Weltwirtschaft allen zugute kommt.
Jiří Maštálka (GUE/NGL), schriftlich. – (CS) Der Zweck und ein Großteil des Inhalts des Berichts von Herrn Falbr sind aus meiner Sicht sehr positiv. Auch ich halte den Schwerpunkt auf Beschäftigung und würdige Arbeitsbedingungen für ein Schlüsselelement für eine nachhaltige Entwicklung, und dies nicht nur in den EU-Ländern. Und ebenso wie der Berichterstatter bedauere auch ich es, dass es keine einheitliche Definition für eine „Sozialklausel“ gibt, die nicht bei bilateralen Handelsabkommen, sondern auch bei der Einführung würdiger Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer eingesetzt werden könnte. Die Sozialmodelle einiger europäischer Länder könnten auch als gute Beispiele für Entwicklungsländer gelten. Ich teile auch die Meinung in Bezug auf die gemeinsame Bekämpfung der Kinderarbeit.
Trotz des oben Genannten habe ich mich der Stimme enthalten, weil es unmöglich ist, soziale Forderungen in bilateralen Abkommen umzusetzen, wenn es keine eindeutige Definition für die Achtung der Menschenrechte gibt. Dieses Kriterium darf nicht als ein Argument gegen die Unterzeichnung von Abkommen benutzt werden.
Barbara Matera (PPE), schriftlich. – (IT) „Der Geist der Neuerung, welcher seit langem durch die Völker geht, musste, nachdem er auf dem politischen Gebiete seine verderblichen Wirkungen entfaltet hatte, folgerichtig auch das volkswirtschaftliche Gebiet ergreifen.“ Dies sind die Worte des geliebten Papstes Johannes Paul II., der in seiner Enzyklika mit dem Titel Centesimus Annus, die Themen wieder aufgegriffen hat, die von seinem Vorgänger, Leo XIII., in der Enzyklika Rerum Novarum bereits angesprochen wurden. Es hat dies getan, um die „Sozialfrage“ zu analysieren und zu ihrer Klärung beizutragen, die – heute wie auch bereits 1991 – nur durch den Bezug auf die christliche Doktrin gelöst werden kann und demzufolge nur durch die Anerkennung der absolut unterschiedslosen Würde des Menschen und des Arbeitnehmers.
Ich habe für den Bericht von Herrn Falbr gestimmt, weil er sich sehr genau auf die Bedeutung der Wahrung der Menschenrechte und die Tatsache konzentriert, dass das europäische Sozialmodell ein wichtiger Ausgangspunkt ist, auch was die Außenbeziehungen der Union betrifft. Soziale Verantwortlichkeit muss in diese Richtung funktionieren und die Europäische Union muss – in Funktion ihres Parlamentes – diese Grundsätze erneuern und verstärken, vor allem im Umgang mit Drittstaaten, deren Bürgerinnen und Bürger die Grundrechte verweigert werden. Als stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter fühle ich mich genötigt zu unterstreichen, wie wichtig es ist, dass wir alle zusammenarbeiten, und zwar auch außerhalb der EU, um die Diskriminierung und die Gewalt auf Grund des Geschlechts zu beenden, so dass die soziale Würde von Frauen wieder hergestellt wird und ihr aktiver Beitrag zur lokalen und übernationalen Wirtschaft wieder geleistet werden kann.--
Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Die Globalisierung der Wirtschaft und die Standortverlagerung europäischer Unternehmen haben zu Bedenken in Bezug auf die außenpolitische Dimension der Sozialpolitik geführt. Dies betrifft auch die Aktivitäten und Initiativen der EU zur Förderung der arbeits- und sozialrechtlichen Standards in Drittstaaten. Die arbeitsrechtlichen Kernstandards in den acht Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) betreffen vor allem die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie die Abschaffung von Zwangsarbeit, von Diskriminierungen am Arbeitsplatz und von Kinderarbeit. Wenn die EU mit Drittstaaten verhandeln soll, müssen diese all diese Aspekte achten. Dies ist eine Grundbedingung, damit Verhandlungen mit Drittstaaten überhaupt stattfinden können. Die Handelspolitik darf sich nicht über die Missachtung von Arbeitnehmerrechten hinwegsetzen, deshalb kann sich die Gesellschaft nur dann weiterentwickeln, wenn diese Missstände beseitigt sind. Mit internationalen arbeitsrechtlichen Standards wird dann sichergestellt, dass bei der wirtschaftlichen Entwicklung die Verbesserung des Lebens und der Würde der Menschen und nicht die Festlegung der Arbeitsbedingungen und Rechte von Arbeitnehmern im Mittelpunkt stehen.
Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. – Die außenpolitische Dimension der Sozialpolitik besitzt für meine Fraktion und mich eine wichtige Priorität. So haben wir vor kurzem eine Entschließung angenommen, die das zukünftige Übereinkommen für Hausangestellte betraf, das im Juni 2011 angenommen werden soll. In diesem Bericht wird in einem allgemeineren Sinne gefordert, die arbeitsrechtlichen Kernstandards in den acht IAO-Übereinkommen zu stärken, die vor allem die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie die Abschaffung von Zwangsarbeit, von Diskriminierungen am Arbeitsplatz und von Kinderarbeit betreffen. Die S&D-Fraktion fordert eine Veränderung der Global Governance und in der EU, um die Rechte und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer besser umsetzen zu können. Die Nichteinhaltung der vereinbarten grundlegenden Sozialstandards innerhalb und außerhalb der EU stellt eine Form des Sozial- und Umweltdumpings dar, die zu Lasten der Unternehmen und der Arbeitnehmer in Europa geht. Ich habe dafür gestimmt.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Ich unterstütze die im Bericht angeführten Grundsätze. Ich weise jedoch darauf hin, dass hier hehre Ziele angestrebt werden, die in der Realität kaum bis gar nicht durchgesetzt werden können. Es bestehen schon unzählige Handelsabkommen, die keine Forderung nach Einhaltung von sozialen Standards vorsehen. So lange diese offensichtliche Diskrepanz besteht, kann die Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit dieses Berichts nur beschränkt sein. Der Bericht fordert die Mitgliedstaaten auf, arbeitsrechtliche Kernstandards für Unternehmen in ihren eigenen Ländern umzusetzen. Sollte dies nicht auch für außereuropäische Unternehmen gelten? Ferner erscheint mir, dass der Bericht vorgibt, die negativen Auswirkungen der Globalisierung zu bekämpfen, jedoch letztendlich dies mit den angesprochenen Maßnahmen nicht erreichen kann. Daher habe ich mich der Stimme enthalten.
Franz Obermayr (NI), schriftlich. − In diesem Bericht steckt sich die Europäische Union selbst sehr hohe Ziele auf Basis wohldurchdachter Grundsätze. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, arbeitsrechtliche Kernstandards für Unternehmen in ihren eigenen Ländern umzusetzen. Leider scheint dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht für außereuropäische Unternehmen zu gelten. Da ich einerseits die Grundsätze des Berichts unterstütze, seine Folgerungen aber für absolut nicht zielsicher halte, habe ich mich der Stimme enthalten.
Wojciech Michał Olejniczak (S&D), schriftlich. – (PL) Die außenpolitische Dimension der Sozialpolitik der Europäischen Union, die sich an Länder richtet, die nicht der EU beitreten wollen, sollte zuallererst kohärent, pragmatisch und einheitlich sein. So sollten sowohl die innen- als auch die außenpolitische Dimension der Sozialpolitik arbeitspolitische und sozialpolitische Standards fördern, die zu den wichtigsten Zielen der EU gehören.
In Zusammenhang mit dem oben Genannten sollten alle Mitgliedstaaten, die Abkommen mit Drittländern abschließen, sicherstellen, dass ihre Haltung der des europäischen Sozialmodells entspricht. Wir sollten fordern, dass von Ländern, die nicht der EU beitreten wollen, die Vereinigungsfreiheit geachtet wird, und dass von ihnen Maßnahmen zur Vermeidung von Diskriminierung auf Grund von Geschlecht oder Alter ergriffen werden. Darüber hinaus sind die Abschaffung der Kinderarbeit und das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf eine Verbesserung ihrer beruflichen Qualifikationen ebenfalls wichtige Punkte. Und was die Entwicklungshilfe angeht, so stehen der Europäischen Union genügend Finanzmittel zur Verfügung, um ausreichende Strukturen auf dem Gebiet des berufsbildenden Unterrichts und der Weiterbildung zu schaffen. Es ist absolut notwendig, dass bei Verhandlungen über Partnerschaftsabkommen von der Europäischen Kommission Anpassungen an die aktuelle Lage und die Realität des Lebens in dem entsprechenden Land vorgenommen werden. Dem Europäischen Parlament sind seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon neue Befugnisse zugesprochen worden, und es sollte aktiv mit den europäischen und internationalen Gewerkschaften zusammenarbeiten, um die soziale Lage zu verbessern.
Georgios Papanikolaou (PPE), schriftlich. – (EL) Ich habe für den Bericht über die außenpolitische Dimension der Sozialpolitik, Förderung von arbeits- und sozialrechtlichen Standards und soziale Verantwortung der Unternehmen gestimmt. Es ist unser Ziel, arbeits- und sozialrechtlichen Standards und eine europäische soziale Verantwortung der Unternehmen außerhalb der EU zu fördern. Dies ist zwar ein legitimes Ziel, jedoch habe ich da so meine Bedenken, was das Erreichen dieses Zieles angeht. Die gemeinsamen sozialpolitischen Standards, die von uns angeführt werden, stehen auf dem Spiel, und es wird nun die Absicht deutlich, verschiedene sozial- und arbeitspolitische Standards innerhalb der EU zu fördern. So sind die Standards in meinem Heimatland Griechenland mit einer Arbeitslosenquote bei den 25-Jährigen von 36,1 % und in Spanien, das eine entsprechende Quote von 43 % besitzt, sehr unterschiedlich im Vergleich zu den Standards, die in den wirtschaftsstarken europäischen Ländern gelten. Mit diesem Bericht werden wir daran erinnert, dass, wenn die EU danach strebt, eine Führungsrolle auf der Welt in Bezug auf die Sozialpolitik zu übernehmen, von ihr dann aber auch die Kohäsion zwischen den sozialpolitischen Strategien, die in den einzelnen Mitgliedstaaten angewendet werden, gewahrt werden muss.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. – (PT) Ich habe für den Bericht über die außenpolitische Dimension der Sozialpolitik, Förderung von arbeits- und sozialrechtlichen Standards und soziale Verantwortung der Unternehmen gestimmt. Obwohl der Sozialpolitik in der Lissabon-Strategie und in der Strategie „Europa 2020“ mehr Bedeutung denn je beigemessen wurde bzw. wird, haben Fragen der Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftsfaktoren nach wie vor Vorrang vor sozialen Anliegen. Es ist von entscheidender Bedeutung, unsere arbeitsrechtlichen Kernstandards in den acht IAO-Übereinkommen zu verteidigen, die vor allem die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie die Abschaffung von Zwangsarbeit, von Diskriminierungen am Arbeitsplatz und von Kinderarbeit betreffen. Das Hauptaugenmerk muss auf dem Schutz von Arbeitnehmerrechten und der Einhaltung des Arbeitsrechts liegen. Wenn die EU mit Drittstaaten verhandeln soll, müssen diese all diese Aspekte achten. Dies sollte eine Grundbedingung sein, damit Verhandlungen mit Drittstaaten überhaupt stattfinden können. Die Handelspolitik darf sich nicht über die Missachtung von Arbeitnehmerrechten hinwegsetzen, deshalb kann sich die Gesellschaft nur dann weiterentwickeln, wenn diese Missstände beseitigt sind.
Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. – (IT) Die außenpolitische Dimension der Sozialpolitik der Europäischen Union zielt darauf ab, arbeits- und sozialrechtlichen Standards und soziale Verantwortung der Unternehmen zu fördern, aber Fragen der Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftsfaktoren haben nach wie vor Vorrang vor sozialen und arbeitsrechtlichen Anliegen. Es gibt derzeit acht Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), die von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert worden sind. Diese sollten dazu führen, ein Fundament aus internationalen Vorschriften, die von allen Mitgliedstaaten eingehalten werden, zu schaffen.
In einem allgemeineren Sinn müssen wir uns nach wie vor auf den Menschen an sich konzentrieren, was durch den Schutz der Arbeitnehmerrechte und des Rechts auf Arbeit erreicht werden kann. Die IAO spielt auf der internationalen Bühne eine entscheidende Rolle, wenn es um die Ausarbeitung, Förderung und Umsetzung dieser Standards in die Praxis geht. Die Unternehmen müssen jedoch auch ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten, damit gute Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer gefördert werden, wobei der Unterschied zwischen Industrie- und Entwicklungsländern nach wie vor durch ihre Systeme des sozialer Schutzes gegeben ist. Ich stimme für diesen diskutierten Vorschlag vor dem Hintergrund des oben Genannten und auch deshalb, um die arbeits- und sozialrechtlichen Standards sowohl in den Mitgliedstaaten der EU als auch in Drittstaaten und die Achtung der grundlegenden internationalen arbeitsrechtlichen Standards intensiver zu fördern.-
Rovana Plumb (S&D), schriftlich. – (RO) Die arbeitsrechtlichen Kernstandards in den acht IAO-Übereinkommen betreffen vor allem die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie die Abschaffung von Zwangsarbeit, von Diskriminierungen am Arbeitsplatz und von Kinderarbeit.
Demzufolge muss das Hauptaugenmerk auf dem Schutz von Arbeitnehmerrechten und der Einhaltung des Arbeitsrechts liegen. Die rechtliche und soziale Stellung von Frauen muss deutlich verbessert werden, um Diskriminierung zu verhindern und das Potenzial von Frauen für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung zu nutzen. Ich fordere die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Recht darauf, nicht diskriminiert zu werden, d. h., das Recht auf Arbeit und gleiche Behandlung, unabhängig von dem Geschlecht, der ethnischen Herkunft, des Alters und einer Behinderung als ein Kernprinzip in der Armutsbekämpfung, zu verstärken.
Ich fordere darüber hinaus die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mit den Partnerländern zusammenzuarbeiten, mit dem Ziel, in verstärktes Augenmerk auf die Bekämpfung von Kinderarbeit legen, um stattdessen hochwertige, dauerhafte Arbeitsplätze für Erwachsene zu schaffen und Kindern eine angemessene Schulbildung zu ermöglichen. Die Vereinigungsfreiheit für Gewerkschaften und das Recht auf Kollektivverhandlungen müssen ohne Ausnahme umgesetzt werden, um menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu verbessern und zu verteidigen.
Phil Prendergast (S&D), schriftlich. – Von der Förderung arbeitsrechtlicher Standards durch Verhandlungen zwischen der EU und Drittstaaten profitieren sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Drittstaaten. Durch die Förderung höherer Sicherheitsstandards und eines besseren Lohns hilft die EU dabei, das Leben der Arbeitnehmer zu verbessern. Durch das Bestehen auf einen besseren Lohn stellt die EU darüber hinaus sicher, dass es in Drittstaaten einen Markt für Ausfuhren aus der EU gibt. Wenn wir Einfuhren nach Europa aus Ländern zulassen, in denen eine faire Entlohnung nicht gewährleistet ist, verdrängen wir mit dieser Art Preisgestaltung die europäischen Unternehmen vom Markt. Denn für EU-Unternehmen ist es schwieriger mit Drittstaaten zu konkurrieren, in denen nicht dieselben Sicherheitsstandards gelten und in denen den Arbeitnehmern viel niedrigere Löhne gezahlt werden können. Es muss jedoch auf die Gefahren hingewiesen werden, die sich aus den Ansätzen eines „nicht zwingenden Rechts“ in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Standards ergeben. Denn ebenso wie die Tatsache, dass solche Vorschriften nicht bindend sind und dass es keine Sanktionen gibt, wenn gegen sie verstoßen wird, wird damit auch riskiert, die traditionellen Kontrollsysteme zu Gunsten informeller Überwachungsverfahren aufzugeben. Aus diesem Grund muss die EU wachsam sein und sicherstellen, dass die Standards eingehalten werden, denn andernfalls müssen von ihr entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.
Paulo Rangel (PPE), schriftlich. – (PT) In einer zunehmend globalisierten Welt ist es für die EU von entscheidender Bedeutung, ihren internationalen Einfluss geltend zu machen, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmerrechte in einem Modell geschützt werden, bei dem die menschliche Würde geachtet wird. Vor diesem Hintergrund ergeben sich eine Reihe von Aspekten, wie beispielsweise die Auswahl des geeigneten Instruments von der EU für die Ausübung ihres Einflusses. Darüber hinaus darf nicht vergessen werden, wie viel Macht die EU ausüben kann, wenn es um die Beziehungen zu einem Land geht, das entweder der EU beitreten möchte oder das durch ein Hilfsprogramm der EU begünstigt wird. Und schließlich vor dem Hintergrund der Tatsache, dass ein entscheidender Teil der Wirtschaft von multinationalen Unternehmen abhängig ist, ist es notwendig, dass von Organisationen auch soziale Verantwortung übernommen wird.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Ich stimme dafür. Die außenpolitische Dimension der Sozialpolitik umfasst Aktivitäten und Initiativen der EU zur Förderung der arbeits- und sozialrechtlichen Standards in Drittstaaten. Obwohl der Sozialpolitik in der Lissabon-Strategie und in der Strategie „Europa 2020“ mehr Bedeutung denn je beigemessen wurde bzw. wird, haben Fragen der Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftsfaktoren nach wie vor Vorrang vor sozialen Anliegen. Die arbeitsrechtlichen Kernstandards in den acht IAO-Übereinkommen betreffen vor allem die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie die Abschaffung von Zwangsarbeit, von Diskriminierungen am Arbeitsplatz und von Kinderarbeit. Nicht nur diese Übereinkommen, sondern auch der Bericht der Weltkommission über die soziale Dimension machen deutlich, dass statt der einseitigen Marktorientierung das allgemeinere Interesse am Menschen stärker im Vordergrund stehen muss, d. h. das Hauptaugenmerk muss auf dem Schutz von Arbeitnehmerrechten und der Einhaltung des Arbeitsrechts liegen. Wenn die EU mit Drittstaaten verhandeln soll, müssen diese all diese Aspekte achten. Dies ist eine Grundbedingung, damit Verhandlungen mit Drittstaaten überhaupt stattfinden können. Die Handelspolitik darf sich nicht über die Missachtung von Arbeitnehmerrechten hinwegsetzen, deshalb kann sich die Gesellschaft nur dann weiterentwickeln, wenn diese Missstände beseitigt sind.
Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. – (IT) Ein Unternehmen kann von sich behaupten, soziale Verantwortung zu übernehmen, wenn es sich zu einer stabilen Struktur bekennt, die es ihm ermöglicht, nicht nur wirtschaftliche Ergebnisse, sondern auch soziale und umweltpolitische Ergebnisse seiner Tätigkeiten zu berücksichtigen. So wird in der heutigen Zeit nicht mehr nur darauf geachtet, wie die Unternehmen ihre wirtschaftlichen Ergebnisse erreichen, sondern auch, wen sie einstellen und wie sie ihr Personal behandeln. Ein verantwortungsbewusstes Unternehmen nimmt aktiv und achtsam an der sozialen Wirklichkeit teil, die in seinem Geschäftsumfeld herrscht und es unterhält Beziehungen zu allen Parteien, die in seine Tätigkeiten als Hauptursachen seines Erfolgs mit eingebunden sind. Durch den heute angenommenen Bericht hat sich die Europäische Union selbst dazu verpflichtet, eine weltweite Führungsrolle in der Sozialpolitik zu übernehmen, indem sie ihre Ziele in einem globalen Maßstab fördert und damit die Bedeutung der Rolle unterstricht, die dem Parlament durch den Vertrag von Lissabon zugesprochen worden ist.
Oreste Rossi (EFD), schriftlich. – (IT) Ich stimme für diesen Initiativbericht, da er sich mit der sozialen Verantwortung der Unternehmen als ein motivierendes Instrument auf freiwilliger Basis beschäftigt, das dazu bestimmt ist, das Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Die europäischen Unternehmen sind der Motor der Wirtschaft der Europäischen Union, und aus diesem Grund muss es ein größeres europäisches Engagement in Bezug auf den Schutz der Unternehmen in der EU geben, die oftmals mit skrupellosen Geschäftspartnern konkurrieren müssen. Darüber hinaus stimme ich der Bildung sozial verantwortlicher Unternehmen zu, deren Kerngrundsätze der sozialer Schutz der Arbeitnehmer, der Verbraucherschutz und die Einhaltung von Gesetzen in Bezug auf die Transparenz sind.
Tokia Saïfi (PPE), schriftlich. – (FR)Ich habe für diese Entschließung gestimmt, weil in ihr die zentrale Rolle, die die Europäische Union im Hinblick auf Drittstaaten, insbesondere, wenn es um Handelspartner der EU geht, spielen möchte und sollte, hervorgehoben wird. Die Nichteinhaltung der auf internationaler Ebene vereinbarten grundlegenden Sozialstandards stellt eine Form des Sozial- und Umweltdumpings dar, die zu Lasten der Unternehmen und der Arbeitnehmer in Europa geht. Dies ist einer der Punkte, auf den ich eindringlich in diesem Zusammenhang im Namen des Ausschusses für internationalen Handel, für den ich Berichterstatterin gewesen bin, aufmerksam machen wollte.
Die EU kann jedoch nicht alles alleine machen: Sie muss mehr mit den maßgeblichen internationalen Organisationen (IAO, WTO, OECD) zusammenarbeiten, insbesondere was das Phänomen der Freizonen angeht, da sie gegen das Sozialrecht verstoßen.
Darüber hinaus spielen europäische Unternehmen, ihre Tochtergesellschaften und ihre Subunternehmen, selbst wenn die soziale Verantwortung der Unternehmen in Europa derzeit weit entwickelt ist, auf Grund ihres Gewichts im internationalen Handel bei der Förderung und Verbreitung von sozial- und arbeitsrechtlichen Standards rund um den Globus eine entscheidende Rolle. Die Kommission muss sie diesbezüglich unterstützen, vor allem was die Ermittlung und Förderung bester Praktiken betrifft.-
Nikolaos Salavrakos (EFD), schriftlich. – (EL) Ich habe für den Bericht von Herrn Falbr gestimmt, weil ich der Ansicht bin, dass die Förderung der sozialen Verantwortung der Unternehmen in Europa verstärkt werden muss, in der Absicht, direkt auf die Notwendigkeit zu reagieren, die gemeinsamen Werte zu verteidigen und die Solidarität und die Kohäsion zwischen den Europäern zu verstärken. Die soziale Verantwortung der Unternehmen muss der Hauptaspekt des europäischen Sozialmodells sein, in der Absicht, Innovationen und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und zur Arbeitsmarktfähigkeit und der Schaffung von Arbeitsplätzen zu einem Zeitpunkt beizutragen, an dem die Arbeitslosenquoten drastisch steigen und junge Europäerinnen und Europäer, unser Kapital für die Zukunft, sich nach Alternativen außerhalb Europas umschauen.
Søren Bo Søndergaard (GUE/NGL), schriftlich. – (DA) Ich habe für den Falbr-Bericht gestimmt, in dem angestrebt wird, arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Standards bei den Verhandlungen der EU mit Drittstaaten zu fördern. Grundlage dieses Berichts sind eine Reihe von IAO-Übereinkommen und darauf aufbauend wird vorgeschlagen, dass die EU die Arbeitnehmerrechte und das Arbeitsrecht schützen sollte, wenn sie beispielsweise Handelsabkommen mit Drittstaaten abschließt. In dem Bericht wird darüber hinaus neben anderen Dingen auch vorgeschlagen, dass Mindestanforderungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen in einem Rechtsrahmen festgelegt werden müssen, dass der Terminus eindeutiger definiert werden und dass die Einhaltung der Anforderungen besser überwacht werden muss. Gleichzeitig wird in dem Bericht der Mode 4-Prozess in Handelsabkommen abgelehnt, mit dem es internationalen Unternehmen erlaubt wird, ihre eigenen Arbeitskräfte zu importieren und damit die sozialen und Arbeitsbedingungen in dem Gastland zu umgehen. Abgesehen von der Tatsache, dass damit dann die importierten Arbeitskräfte noch schlechter dastehen als diejenigen des Gastlandes, wird so auch zu einem Sozialdumping beigetragen. Die EU verfügt derzeit über die Macht, Handelsabkommen mit Drittstaaten im Namen aller Mitgliedstaaten der EU abzuschließen. Aber ich bin dagegen. Solange dies jedoch weiterhin so ist, wird es auch notwendig sein, Anforderungen zu bestimmen, mit denen festgelegt wird, was genau in diesen Handelsabkommen enthalten sein muss.
Catherine Stihler (S&D), schriftlich. – Ich unterstütze diesen Bericht, der der Mitteilung der Kommission über die SVU vorausgeht. Ich begrüße darüber hinaus auch die von meinem Kollegen, Richard Howitt, bei der Prüfung im Ausschuss geleistete Arbeit, einen Bericht zu erstellen, mit dem die positiven Auswirkungen, den die soziale Verantwortung der Unternehmen auf europäischer Ebene haben kann, unterstützt werden.
Niki Tzavela (EFD), schriftlich. – (EL) Europa ist ein Hauptakteur in globalisierten Verfahren, und es trägt einen wichtigen Teil der Verantwortung, wenn es darum geht, Ergebnisse zu erzielen, die zu zukunftsträchtigen Formen der Entwicklung beitragen. Die Europäische Union steht bei der Förderung von Sozialpolitik auf weltweiter Ebene an der Spitze, und sie appelliert an die Entwicklungsländer, die Verträge mit der WTO auch einzuhalten. In dem Falbr-Bericht wird darüber hinaus auch auf die Bedeutung der sozialen Verantwortung der Unternehmen und ihre entsprechende Einhaltung durch die Unternehmen in der EU hingewiesen, vorausgesetzt, dass durch ihre Umsetzung der sozialen Verantwortung der Unternehmen ein entscheidender Beitrag zur Förderung von sozialem Wohlstand und Umweltschutz sowie zur Armutsbekämpfung in Ländern, in denen sie aktiv sind, geleistet wird. Aus diesem Grund habe ich für den Bericht gestimmt.
Derek Vaughan (S&D), schriftlich. – Die Strategie „Europa 2020“ zeigt, dass Sozialpolitik eine grundlegende Priorität in Europa besitzt. Es muss jedoch noch mehr getan werden, um Verbesserungen auf diesem Gebiet zu erreichen, und aus genau diesem Grund habe ich den Bericht unterstützt. So werden in dem Bericht die Abschaffung von Zwangsarbeit und von Kinderarbeit gefordert, und es wird darin auch die Notwendigkeit betont, einen größeren Schwerpunkt auf die Arbeitnehmerrechte zu legen. Von Drittländern müssen dann solche Grundsätze eingehalten werden, wenn sie mit der EU zusammenarbeiten und Handelsbeziehungen knüpfen wollen. Die Mitgliedstaaten müssen ebenfalls mit den Partnerländern zusammenarbeiten, um den Schutz benachteiligter Gruppen sicherzustellen und gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sowie Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft, der Religion, des Alters oder einer Behinderung vorzugehen. Ich hoffe, dass von der Kommission einige konkrete Vorschläge ausgearbeitet werden, die zu verbesserten arbeits- und sozialrechtlichen Standards führen werden, sowie Vorschläge, die soziale Verantwortung der Unternehmen in ihren außenpolitischen Strategien fördern.
Angelika Werthmann (NI), schriftlich. − Der Berichterstatter beklagt, dass im Bereich der Sozialpolitik nach wie vor nicht der Mensch im Mittelpunkt steht, sondern der Faktor Mensch nach wie vor gegenüber dem Faktor Wettbewerbsfähigkeit zurücktreten muss. Wie der Bericht ausführt, genießt die EU weltweit einen sehr guten Ruf hinsichtlich einer idealen Verknüpfung von Wirtschaftsdynamik und Sozialmodell – daraus erwächst auch eine gewisse Verantwortung. Die EU soll und darf nicht mit zweierlei Maß rechnen, daher stimme ich dem Berichterstatter umfassend zu.
Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. – (PT) Ich stimme für diesen Bericht, da die berufliche Aus- und Weiterbildung in allen Lebensstadien zugänglich, verfügbar und möglich sein sollte. Und zwar unabhängig von dem Status der Menschen auf dem Arbeitsmarkt oder ihrem Einkommen.
Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. – (LT) Ich habe für diese Entschließung über die europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Unterstützung der Strategie Europa 2020 gestimmt. Die Möglichkeit und Fähigkeit, in einem internationalen Umfeld zu lernen und zu arbeiten, ist eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Berufsleben in einer globalisierten Wirtschaft. Es werden immer mehr Arbeitskräfte benötigt, die mobil, flexibel und international erfahren sind. Gerade bei den jungen Menschen gilt es, umgehend zu handeln: Die Jugendarbeitslosigkeit ist eine der dringendsten Herausforderungen in Europa. Die Mitgliedstaaten müssen zielgerichtete politische Strategien ergreifen, um die Armut zu bekämpfen, und dabei die jeweiligen nationalen Besonderheiten und Bedürfnisse berücksichtigen. Ich bin mit der in der Entschließung vorgesehenen Bestimmung einverstanden, dass die im Rahmen der Strategie Europa 2020 genannten Ziele, den Anteil der Schulabbrecher auf unter 10 % pro Jahrgang zu reduzieren und 40 % der jungen Menschen die Absolvierung einer Hochschulausbildung zu ermöglichen, mit konkreten, kreativen und effizienten Maßnahmen angegangen werden müssen. Angesichts des im Rahmen des demografischen Wandels zunehmenden gesellschaftlichen Bedarfs an Weiterbildung und der Notwendigkeit, am lebenslangen Lernen teilzunehmen, muss Arbeitnehmern ein Instrument an die Hand gegeben werden, mit dem sie selbst ihren Weiterbildungsbedarf feststellen und planen können. Darüber hinaus müssen für Menschen in unterschiedlichen Lebensstadien sowie für spezifische Personengruppen beim Zugang zu beruflicher Aus- und Weiterbildung erweiterte, vereinfachte und leichter zugängliche Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen und durch die Einführung von Erasmus für Jungunternehmer geschaffen werden. Wir müssen sicherstellen, dass die europäischen Arbeitskräfte in der Lage sind, sich an die Anforderungen der Wirtschaft anzupassen.
Charalampos Angourakis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Dieser verachtenswerte Bericht zeigt das strategische Ziel der EU auf, aus dem Wettbewerb um die Monopole mit anderen imperialistischen Zentren als Sieger hervorzugehen, indem sie die Einbindung der Bildung in die quantifizierbaren Ziele der reaktionären Strategie EU 2020, die in nationale Ziele „umgesetzt“ werden müssen, fördert. Im Rahmen dieses globalen Plans wird der fachlichen und beruflichen Ausbildung, welche die Bedürfnisse der möglichst billigen, entrechteten Arbeitskräfte, die dem „Arbeitsmarkt“ und der „Wettbewerbsfähigkeit“ gerecht werden, erfüllen soll, besondere Bedeutung beigemessen. Daher müssen Aus- und Weiterbildungsprogramme sowohl die gegenwärtigen als auch die zukünftigen Bedürfnisse des Arbeitsmarktes erfüllen. Die Unterwerfung unter die Entscheidungen und Pläne der kapitalistischen Unternehmung müssen gestärkt werden, während die Beschäftigungsfähigkeit und der Einstieg in den Arbeitsmarkt über eine Lehre, die Mobilität in den Wirtschaftsbereichen und die sogenannte Barrierefreiheit zwischen den Aus- und Weiterbildungsstufen vereinfacht werden müssen. Verlautbarungen über „Chancengleichheit“ und „Entscheidungsfreiheit“ und über die Erfüllung der Bedürfnisse junger Menschen verschleiern die Anpassung an die Bedürfnisse der kapitalistischen Wirtschaft, das bedeutet, eine Politik der Klassenschranken im Bildungsbereich, die zu den mittelalterlichen Arbeitspraktiken der „Memoranden“ und der Strategie EU 2020 passen.
Elena Oana Antonescu (PPE), schriftlich. – (RO) Die Wirtschaftskrise hat den Arbeitsmarkt der Europäischen Union völlig auf den Kopf gestellt. Es gibt keinen großen Geschäftsbereich, der von den zerstörerischen Folgen dieser Krise, die sich in Form von Arbeitsplatzunsicherheit, Arbeitslosigkeit und schlechten Bedingungen und Chancen, eine neue Beschäftigung zu finden, auf die Bürgerinnen und Bürger ausgewirkt hat, unberührt geblieben wäre. Die berufliche Aus- und Weiterbildung bietet in diesem Zusammenhang eine neue Chance, eine neue Möglichkeit für die europäischen Bürgerinnen und Bürger, ihr Leben wieder in normale Bahnen zu lenken. Mich beunruhigt die hohe Jugendarbeitslosigkeitsquote. Ich glaube, dass es mit der richtigen Ausbildung und einer kontinuierlichen Weiterbildung vielen junge Menschen in Europa gelingen wird, einen gut bezahlten Arbeitsplatz zu finden, der zu ihrer beruflichen Ausbildung oder Fortbildung passt. Ich gratuliere der Berichterstatterin zu diesem Dossier. Ich komme ebenso wie Nadja Hirsch zu dem Schluss, dass berufliche Aus- und Weiterbildung eine klare Lösungsorientierung haben müssen, wenn wir diese Anliegen erfüllen wollen. Es muss ein großes Ziel für 2020 geben: jeder junge Mensch muss einen Arbeitsplatz haben.
Alfredo Antoniozzi (PPE), schriftlich. – (IT) Die Angaben im Bericht von Frau Hirsch sind alarmierend: Die Jugendarbeitslosenquote liegt jetzt bei 21 % und ist damit doppelt so hoch wie die durchschnittliche Arbeitslosenquote auf EU-Ebene. Der Antrag beinhaltet nützliche Ideen und sollte sicherlich positiv bewertet werden. Allerdings bin ich davon überzeugt, dass wir angemessene finanzielle Mittel bereitstellen müssen, um die Herausforderungen des Kopenhagen-Prozesses und der Strategie EU 2020 – zum Beispiel mithilfe des Strukturfonds und insbesondere mithilfe des Europäischen Sozialfonds – richtig angehen zu können. Mit Bedauern muss ich auch feststellen, dass es keinen ganzheitlichen und allumfassenden gemeinsamen Ansatz aller Mitgliedstaaten gibt. Ich weiß nicht, wie wir es ohne eine koordinierte Initiative, welche die Bereiche berufliche Ausbildung, Lehrgänge und Qualifikationen sowie lebenslanges Lernen mit dem Arbeitsmarkt verknüpft, schaffen wollen sicherzustellen, dass wir die Ziele der Strategie EU 2020 mit dem Titel „Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ erreichen werden.
Sophie Auconie (PPE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht von Frau Hirsch gestimmt, dessen Ziel es ist, Vergleiche zwischen und innerhalb von Bildungssystemen anzustellen. Ich bin davon überzeugt, dass die Bildung besser auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes zugeschnitten sein sollte und Kreativität, Innovation und Unternehmergeist fördern sollte. Dieser Bericht strebt daher eine Erleichterung der Mobilität von Lehrenden und Lernenden und die Vereinfachung von Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse an, was von entscheidender Bedeutung ist.
Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. – (LT) Die Möglichkeit und Fähigkeit, in einem internationalen Umfeld zu lernen und zu arbeiten, ist eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Berufsleben in einer globalisierten Wirtschaft. Es werden immer mehr Arbeitskräfte benötigt, die mobil, flexibel und international erfahren sind. Die Strategie Europa 2020 nennt die Schlüsselelemente für ein intelligentes Wachstum (Förderung von Wissen, Innovation und Bildung sowie der digitalen Gesellschaft), nachhaltiges Wachstum (ressourceneffizientere Produktion bei gleichzeitiger Steigerung unserer Wettbewerbsfähigkeit) und integratives Wachstum (Erhöhung der Beschäftigungsquote, Qualifizierung und Bekämpfung der Armut). Im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung gilt es, konkrete Maßnahmen auf der Ebene der Union und der Mitgliedstaaten zu ergreifen. Es muss umgehend gehandelt werden, gerade wenn es um die Höhe der Jugendarbeitslosigkeit geht. Junge Arbeitnehmer sind nicht nur häufiger arbeitslos als erwachsene Arbeitnehmer, sie arbeiten auch häufiger in Zeitarbeitszeitverhältnissen mit geringeren Löhnen und schlechterer sozialer Absicherung. Ich bin ebenfalls der Auffassung, dass die Gemeinschaftsorgane zwecks einer vollständigen Umsetzung der Leitinitiative „Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ innerhalb der Strategie 2020 eine pragmatischere, umfassendere und weiter reichende Initiative in Angriff nehmen sollten, die von allen Mitgliedstaaten unterstützt wird und deren Schwerpunkt auf der Verknüpfung der Bereiche berufliche Ausbildung, Lehrgänge und Qualifikationen sowie lebenslanges Lernen mit dem Arbeitsmarkt liegen sollte.
Regina Bastos (PPE), schriftlich. – (PT) Die EU durchlebt gegenwärtig eine ernste Wirtschafts-, Finanz- und Sozialkrise. Die Auswirkungen dieser Krise wurden in erster Linie im Bereich der Beschäftigung spürbar. Derzeit sind 22,82 Mio. Menschen in der Europäischen Union arbeitslos. Junge Menschen unter 25 Jahren sind weiterhin am schlimmsten betroffen. In dieser Altersgruppe beträgt die Arbeitslosigkeit 21,3 %. Auf der einen Seite werden Schätzungen zufolge bis zum Jahr 2020 fast 15,6 Mio. neue Arbeitsplätze für hochqualifizierte Menschen geschaffen, auf der anderen Seite jedoch werden 12 Mio. Arbeitsplätze für Menschen mit geringen oder ohne Qualifikationen verloren gehen. Die Strategie Europa 2020 verfolgt das Ziel, Antworten auf diese neuen Aussichten für die Arbeitswelt zu finden.
Dieser Bericht hebt die Notwendigkeit hervor, im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung eine Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zu entwickeln, um die Transparenz zu erhöhen und die Vergleichbarkeit zwischen den jeweiligen Bildungssystemen zu vereinfachen. Dieser Bericht unterstreicht auch die Bedeutung der Förderung der Umsetzung und Einführung von europäischen Rechtsvorschriften, um die Mobilität von Lehrenden und Lernenden zu erleichtern sowie die Verfahren zur Anerkennung für ausländische Berufsabschlüsse zu vereinfachen. Aus diesem Grund habe ich für den Bericht gestimmt.-
Jean-Luc Bennahmias (ALDE), schriftlich. – (FR) Während die Jugendarbeitslosigkeit in der Europäischen Union gegenwärtig bei 21 % liegt und bei nahezu 25 % in meinem eigenen Land, ist dies in einer Zeit, in der junge Europäerinnen und Europäer ohne Arbeit von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind, zu einer großen Herausforderung für Europa angewachsen. Die EU ist für diese Themen nur am Rande zuständig. Wenn sie keine Lösungen bieten kann, so scheint sie jedoch zumindest interessante Denkanstöße geben zu können: Für mich ist es offensichtlich, dass Aus- und Weiterbildung im Herzen der politischen Prioritäten von heute und morgen stehen müssen. Der Bericht ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, empfehlenswerte Verfahren im Zusammenhang mit ihren beruflichen Aus- und Weiterbildungssystemen in Kombination mit Berufserfahrung untereinander auszutauschen, was in vielen Mitgliedstaaten – insbesondere in Frankreich – ausgeweitet werden sollte. Diese Empfehlungen gehen in die richtige Richtung, hin zu einer Verbesserung von Aus- und Weiterbildung in Verbindung mit dem Arbeitsmarkt, um Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung zu verringern. Sie werden jedoch nicht ausreichen, wenn die Mitgliedstaaten und die Kommission in einer Zeit, in der die Jugendarbeitslosigkeit in vielen Mitgliedstaaten – insbesondere in meinem eigenen Land, Frankreich – zur größten politischen Herausforderung wird, nicht ausreichend Bemühungen unternehmen.
Sergio Berlato (PPE), schriftlich. – (IT) In der heutigen globalisierten Wirtschaft, ist die Möglichkeit und Fähigkeit, in einem internationalen Umfeld zu lernen und zu arbeiten, für die europäischen Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Berufsleben. Trotz der drastischen Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf den europäischen Arbeitsmarkt steigern der industrielle und technologische Wandel den Bedarf an hoch- und mittelqualifizierten Arbeitskräften. Was die berufliche Aus- und Weiterbildung betrifft, so müssen die in der Strategie Europa 2020 genannten Schlüsselfaktoren für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum auf europäischer Ebene in praktische Maßnahmen umgesetzt werden. Um diese Ziele zu erreichen, muss die berufliche Aus- und Weiterbildung als gemeinsame und langfristige politische Priorität betrachtet werden, die nur mit der Mitwirkung und dem Engagement aller beteiligten Akteure, der Gemeinschaftsorgane und der lokalen und regionalen Akteure verwirklicht werden kann.
An dieser Stelle möchte ich betonen, dass rasch Maßnahmen ergriffen werden müssen, insbesondere dort, wo junge Menschen betroffen sind: Der Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit ist in der Tat eine der dringendsten Herausforderungen in Europa. Die Zielsetzungen der Strategie Europa 2020 – nämlich den Anteil der Schulabbrecher auf unter 10 % pro Jahrgang zu reduzieren und 40 % der jungen Menschen die Absolvierung einer Hochschulausbildung zu ermöglichen – müssen mit effizienten und praktischen Maßnahmen angegangen werden.-
Adam Bielan (ECR), schriftlich. – (PL) Im Zeitalter eines Europas ohne Grenzen stellt die Bildung eine grundlegende Etappe in der Planung des Berufslebens der Bürgerinnen und Bürger dar, insbesondere auf internationaler Ebene. Junge Menschen müssen in der Lage sein, die Chancen – Wissen zu erwerben und Erfahrung zu sammeln –, die ihnen die Mitgliedschaft ihres Landes in der Europäischen Union bietet, zu nutzen. Die immer größere Nachfrage nach mobilen Arbeitskräften, die eine umfassende Ausbildung erhalten haben, ist ein weiterer Faktor zugunsten dieser Lebensführung. In Anbetracht dessen bleibt die Arbeitslosigkeit unter jungen Menschen ein besorgniserregendes Problem. Die Umsetzung von Projekten, die auf die Bekämpfung dieses gefährlichen Phänomens abzielen, ist dringend erforderlich. Jede Investition in Bildung trägt zu einer besseren Zukunft für junge Menschen bei. Die Verwendung europäischer Finanzmittel für die Einführung konkreter Programme im Bereich der beruflichen Bildung und Entwicklung ist daher besonders wichtig. Ich stimme folglich der Notwendigkeit zu, Instrumente zur Förderung von „lebenslangem Lernen“ oder anders gesagt, zur Förderung der regelmäßigen Verbesserung der Qualifikationen zu entwickeln. Kreative und effiziente Bildungsprogramme müssen es ermöglichen, eines der vorrangigen Ziele der Strategie Europa 2020 zu erreichen, nämlich sicherzustellen, dass mindestens 40 % der Menschen eine Hochschulausbildung abschließen.
Mara Bizzotto (EFD), schriftlich. – (IT) Ich beabsichtige nicht, den Initiativbericht von Frau Hirsch zu unterstützen. Nicht so sehr aufgrund seiner Grundsatzerklärungen, die lobenswert sind, da sie die Bedeutung einer Annäherung von Arbeitsmarkt und formaler Ausbildung betonen. Sondern vielmehr, weil es uns wieder einmal an einem praktischen, proaktiven Ansatz für das Problem fehlt, der über bloße Überlegungen hinausgeht und konkrete Lösungen für die Behebung eines sozialen Notstands bietet, der nicht mithilfe der Rhetorik behoben werden kann.
Vilija Blinkevičiūtė (S&D), schriftlich. – (LT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil auch ich der Meinung bin, dass demografische Veränderungen und eine höhere Lebenserwartung bedeuten, dass die Arbeitsbiografie vielfältiger sein wird, und Weiterbildung und die Teilnahme am lebenslangen Lernen sind bereits unerlässlich geworden. Folglich lenkt der Bericht die Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit, sowohl die berufliche Erstausbildung als auch die Weiterbildung zu modernisieren, schlägt vor, die Grundbildung mit einer Bewertung der „beruflichen Eignung“ abzuschließen und betont die Bedeutung einer Erstausbildung für Lehrer. Er betont auch, wie wichtig es auf lokaler und regionaler Ebene ist, eine wirksame Zusammenarbeit zwischen Schulen, Ausbildungseinrichtungen, Forschungszentren und Unternehmen zu fördern, um die nach innen gerichteten Bildungssysteme und Inkongruenzen von Kenntnissen und Qualifikationen in Bezug auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes zu überwinden. Ich stimme darin überein, dass wir für die Modernisierung von Aus- und Weiterbildung die Verbindung zwischen den potenziellen Arbeitgebern und den Schulen stärken müssen, und daher wäre die Einbindung der Sozialpartner in die Entwicklung der Lehrpläne eine weitere Etappe auf dem Weg zu mehr Beschäftigung in Europa.
Sebastian Valentin Bodu (PPE), schriftlich. – (RO) Die Strategie Europa 2020 zeigt auf, dass die Schlüsselelemente für ein intelligentes Wachstum nicht nur Förderung von Wissen, Innovation und Bildung sowie Förderung der digitalen Gesellschaft lauten, sondern auch nachhaltiges und integratives Wachstum. Der Schlüssel dazu ist in diesem Fall die berufliche Aus- und Weiterbildung, für die alle Mitgliedstaaten die gleichen Standards einführen müssen. Trotz der drastischen Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf den europäischen Arbeitsmarkt ist davon auszugehen, dass sich das Beschäftigungswachstum in Europa in den nächsten zehn Jahren zumindest schrittweise erholen wird. Die Prognosen lassen vermuten, dass der Anstieg der Nachfrage nach Kompetenzen anhalten wird. Der industrielle und technologische Wandel bringt einen stärkeren Bedarf an hoch- und mittelqualifizierten Arbeitskräften mit sich, allerdings zulasten der Geringqualifizierten.
Einem klaren, lösungsorientierten Lernansatz kommt eine immer größere Bedeutung zu. In einigen Mitgliedstaaten wurden bereits Reformen in den beruflichen Bildungssystemen eingeführt. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der beruflichen Aus- und Weiterbildungssysteme in den Mitgliedstaaten muss auf mehr Durchlässigkeit, Transparenz und Vergleichbarkeit in und zwischen den verschiedenen Systemen geachtet werden.
Vito Bonsignore (PPE), schriftlich. – (IT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil junge Menschen, wie der Bericht klar aufzeigt, die tatsächliche Ressource der Zukunft darstellen. Es ist daher unsere Pflicht sicherzustellen, dass sie alle Zugang zu beruflicher Aus- und Weiterbildung haben. Die Wirtschaftskrise, die in den letzten Jahren in Europa und anderswo zugeschlagen hat, hat die jungen Menschen am härtesten getroffen. Die Arbeitslosigkeit ist in dieser Altersgruppe stark angestiegen, und diejenigen, die einen Arbeitsplatz finden, müssen sich damit zufriedengeben, dass sie befristete Arbeitsverträge bekommen und unterbezahlt sind.
Wir müssen effizient und zügig vorgehen, um diesen jungen Menschen, die arbeiten wollen, und die vor allem Teil einer Welt werden wollen, in der sie wahrscheinlich nicht mit offenen Armen aufgenommen werden, etwas von ihrer Würde zurückzugeben. Diese Ziele sind auch in der Strategie Europa 2020 enthalten, in der die Verpflichtung festgelegt wird, den Akzent auf intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu legen. Im Großen und Ganzen ist der Bericht von Frau Hirsch ein guter Ausgangspunkt für ein Thema, das zu einer politischen Priorität des Parlaments und der gesamten Europäischen Union werden muss.
John Bufton (EFD), schriftlich. – Ich habe gegen die Maßnahme für die Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Unterstützung der Strategie Europa 2020 gestimmt, da ich Institutionen fürchte, welche durch ihren Zugang und durch ihren Einfluss auf die Meinungen polarisieren. Es gibt einen ausreichend großen Anteil der EU-Bevölkerung, der sich als Euroskeptiker betrachtet. Es wird daher als unangemessen erachtet, dass Brüssel an der Spitze von Aus- und Weiterbildung steht. Eine derartige Aktivität könnte als Propaganda erachtet werden.
Cristian Silviu Buşoi (ALDE), schriftlich. – (RO) Berufliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sind absolut erforderlich, um den europäischen Wirtschaftsraum in Übereinstimmung mit den Zielen der Strategie Europa 2020 in einen wissensbasierten Wirtschaftsraum zu verwandeln. Daher befürworte ich die Empfehlungen dieses Berichts, welche die Bedeutung von Investitionen in die berufliche Aus- und Weiterbildung für die künftige Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft hervorheben, voll und ganz. Wir benötigen wirksame Maßnahmen, die sich auf einzelstaatlicher und europäischer Ebene gegenseitig ergänzen, um unsere Ziele zu erreichen. Es hat einen besorgniserregenden Anstieg bei der Jugendarbeitslosenquote in der EU gegeben. Von diesem Bericht geht eine klare Botschaft aus: Die berufliche Aus- und Weiterbildung sind Schlüsselfaktoren im Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit. Um ihre Einbindung in den Arbeitsmarkt zu vereinfachen, werden klare Strategien benötigt, welche die Wechselbeziehung zwischen den Ausbildungsprogrammen und den Anforderungen des Arbeitsmarktes fördern, damit dieser die Absolventen aufnehmen kann.
Der erforderliche Ansatz muss den Schwerpunkt auf spezifische Fähigkeiten legen, um die Einbindung in den Arbeitsmarkt zu vereinfachen. Darüber hinaus haben die Arbeitgeber aufgrund des fortwährenden technologischen Wandels immer größere Erwartungen im Hinblick auf die Qualifikationen der Beschäftigten. Daher spielt die kontinuierliche Weiterbildung eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, die beruflichen Qualifikationen ständig an die Anforderungen der Wirtschaft anzupassen. Damit können die Menschen verhindern, dass sie im Laufe ihres Berufslebens vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden.
Nikolaos Chountis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Bericht wird insgesamt von der Philosophie geleitet, die berufliche Aus- und Weiterbildung mit den Bedürfnissen des Marktes und der Unternehmen im Rahmen der Strategie EU 2020 zu verbinden. Diese Strategie untergräbt das soziale Gefüge und die Rechte der Arbeitnehmer noch weiter. Wenngleich er einige positive Hinweise auf allgemeine Grundsätze der „Humanisierung der Arbeit“ und der Förderung von Kreativität und der Notwendigkeit zugänglicher Übergangsmöglichkeiten von informellem zu formalem Lernen enthält, so handelt es sich dabei doch nur um leere Worte, die einfach nur einen Bericht verschönern, der im Endeffekt den Neoliberalismus bei jedem Vorgang und auf jeder Ebene der Aus- und Weiterbildung, sogar auf der höchsten Ebene, fördert.
Er ruft die Mitgliedstaaten zum Beispiel dazu auf, Doktoranden- und Postdoktorandenprogramme zu unterstützen, welche die Wettbewerbsfähigkeit stärken und die „Mobilität der Arbeitskräfte“, die gemeinhin als Arbeitsplatzunsicherheit bezeichnet wird, zu vereinfachen. Schließlich besteht einer der entscheidendsten Nachteile des Berichts darin, dass er die Mitgliedstaaten dazu aufruft, die „wechselseitige Anerkennung von Prüfungszeugnissen und Diplomen“ sicherzustellen. Dadurch wird Druck auf die Mitgliedstaaten ausgeübt, damit diese Diplome von diversen griechischen oder ausländischen Hochschulen als „gleichwertig“ mit einem Abschluss einer staatlichen Universität anerkennen. Aus diesem Grund habe ich gegen den Bericht gestimmt.
Carlos Coelho (PPE), schriftlich. – (PT) Gegenwärtig herrscht in zahlreichen Mitgliedstaaten eine tragische Situation im Hinblick auf die Arbeitslosenquoten – insbesondere unter den jungen Menschen. Für sie ist die gegenwärtige Arbeitslosenquote doppelt so hoch ist wie die Quote der allgemeinen Arbeitslosigkeit in der EU. Dies ist somit eines der dringendsten Probleme in Europa. Die Mitgliedstaaten müssen politische Strategien entwickeln, die darauf abzielen, dieses Problem zu bekämpfen, und die auf den Zielen der Strategie Europa 2020, den Anteil der Schulabbrecher auf unter 10 % pro Jahrgang zu reduzieren und 40 % der jungen Menschen die Absolvierung einer Hochschulausbildung zu ermöglichen, basieren. Dafür benötigen wir konkrete, kreative und effektive Maßnahmen.
Bedauerlicherweise muss ich sagen, dass die Ziele der Strategie Europa 2020 offensichtlich nicht im Einklang mit den Haushaltsbeschränkungen stehen, welche die Mittel für die wichtigsten EU-Programme im Bereich Bildung erheblich gekürzt haben. Ich begrüße die Maßnahmen, die von der Kommission angenommen wurden, und die darauf abzielen, die Zugänglichkeit, die Transparenz und die Vergleichbarkeit zum Zwecke des Anerkennungsverfahrens in und zwischen den Bildungssystemen zu vereinfachen. Es ist auch wichtig, dass die Mitgliedstaaten anfangen, ihre Systeme zu reformieren und die berufliche Aus- und Weiterbildung auf die tatsächlichen Bedürfnisse des Arbeitsmarktes auszurichten.
Lara Comi (PPE), schriftlich. – (IT) In dem Bemühen, die europäische Zusammenarbeit zur Unterstützung der Strategie Europa 2020 zu fördern, möchte ich drei Punkte, die in diesem Bericht hervorgehoben werden, uneingeschränkt unterstützen. Erstens setze ich mich ausdrücklich für die Verbesserung des Dialogs zwischen dem Arbeitsmarkt und dem Bildungssystem mithilfe einer Erhöhung der Anzahl der in den Unternehmen verfügbaren Praktikumsplätze ein, um es den Lernenden zu ermöglichen, aktiv in die Arbeitswelt einbezogen zu werden und auch, um die Beziehungen zwischen den Unternehmen und den Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung im Hinblick auf die berufliche Ausbildung zu stärken. Ich halte es auch für eine gute Idee, die Bildungssysteme auf internationaler Ebene verstärkt einzubeziehen, um erstens sicherzustellen, dass die Qualifikationen der Menschen vollständig anerkannt werden und zweitens, um Projekte für die grenzüberschreitende Mobilität zu fördern. Schließlich findet der Vorschlag des Parlaments an die Kommission, die erforderlichen Anpassungen am Europäischen Sozialfonds, an Erasmus und am Programm für lebenslanges Lernen vorzunehmen, meine volle Zustimmung. Damit soll sichergestellt werden, dass Mittel für spezifische Aus- und Weiterbildungsprojekte sowie für Projekte zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und der geschlechterspezifischen Diskriminierung zugewiesen werden können. Dabei sollen mehr Frauen ermutigt werden, an diesen Projekten teilzunehmen.
Mário David (PPE), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht zielt darauf ab, durch die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die gegenseitige Anerkennung genießt, qualitativ besser ist, stärker auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes ausgerichtet und für alle zugänglich ist, Maßnahmen der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken. Dieser Bericht erinnert uns auch daran, dass wir eine Strategie für die Zukunft der Bildung und vor allem eine Orientierungshilfe für alle fachlichen Bedürfnisse, die Europa in naher Zukunft haben wird, benötigen. Der Bericht macht insbesondere darauf aufmerksam, dass eine stärkere Verbindung innerhalb des europäischen Aus- und Weiterbildungssystems erforderlich ist. Es wird ein System benötigt, in dem Transparenz und die gegenseitige Anerkennung von Kenntnissen und Fähigkeiten tatsächlich verwirklicht werden. Es erscheint mir offensichtlich, dass die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen in einem immer stärker geeinten Europa, in dem Mobilität zunehmend Wirklichkeit wird, absolut unerlässlich ist. Dies erfordert jedoch die Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften in diesen Bereichen, wie der Bericht hervorhebt. Angesichts dieser neuen Situation in Europa werden Aus- und Weiterbildung zur Grundlage und zum Instrument für eine erfolgreiche Zukunft. Die Förderung von Mobilität, Unternehmergeist, Kreativität und Innovation ist eine objektive Notwendigkeit und sollte von der EU unterstützt werden, wie im Bericht betont wird. Ich bin mit diesem Bericht einverstanden, und ich habe dafür gestimmt.
Proinsias De Rossa (S&D), schriftlich. – Ich unterstütze diesen Bericht, der die Mitgliedstaaten dazu aufruft sicherzustellen, dass die Menschen in verschiedenen Lebensstadien Zugang zu einer an ihre Bedürfnisse angepassten beruflichen Aus- und Weiterbildung haben, die ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt und an der Gesellschaft im Allgemeinen erleichtern und verbessern wird. Berufliche Aus- und Weiterbildung sollte in allen Lebensstadien zugänglich, verfügbar und erschwinglich sein, unabhängig vom Status der Menschen auf dem Arbeitsmarkt oder ihrem Einkommen. Dieser Bericht fordert die Mitgliedstaaten dringend dazu auf, Ausbildungsmöglichkeiten für spezifische Personengruppen, wie arbeitslose Jugendliche, ethnische Minderheiten, schutzbedürftige Frauen und Behinderte zu schaffen, um insbesondere eine bessere soziale Integration und einen größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen. Der Bericht hebt auch hervor, dass erweiterte, vereinfachte und leichter zugängliche Finanzierungsmöglichkeiten aus den vorhandenen Mitteln des Europäischen Sozialfonds, des gesamten Programms für lebenslanges Lernen sowie Erasmus für Jungunternehmer geschaffen werden müssen.
Marielle De Sarnez (ALDE), schriftlich. – (FR) Der Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit ist eine der dringendsten Herausforderungen für Europa. Daher müssen die Mitgliedstaaten dringend gezielte Strategien einführen, welche die nationalen Besonderheiten und Bedürfnisse berücksichtigen. Die Ausbildungsformen müssen flexibler und lebenslang zugänglich sein. Wir müssen die Möglichkeiten, Auslandserfahrung zu sammeln, für alle ausweiten. Auch Lehrgänge müssen besser anerkannt werden. Ausbildung und berufliche Weiterbildung müssen als eine langfristige, gemeinsame politische Priorität behandelt werden, damit die europäischen Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich an die Anforderungen einer im Wandel befindlichen Wirtschaft anzupassen.
Christine De Veyrac (PPE), schriftlich. – (FR) In einer Zeit, in der die Jugendarbeitslosigkeit in Europa doppelt so hoch ist wie die der erwerbstätigen Bevölkerung, sind die Vorschläge aus dem Bericht von Frau Hirsch ein nützlicher Beitrag zu der Politik, die von den Regierungen der 27 Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit verfolgt wird.
Angesichts der Herausforderungen einer alternden Bevölkerung und der Globalisierung unserer Wirtschaft müssen wir die Entwicklung von Programmen für lebenslanges Lernen insbesondere durch den Austausch empfehlenswerter Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten fördern und die Erstausbildung der jungen Europäerinnen und Europäer durch die Förderung von Partnerschaften zwischen Universitäten, Forschungszentren und Unternehmen verbessern.
Anne Delvaux (PPE), schriftlich. – (FR) Gemäß Schätzungen zur künftigen Beschäftigungsfähigkeit und zu den benötigten Abschlüssen gibt es innerhalb der EU offenbar 15,6 Mio. neue Arbeitsplätze für Hochschulabsolventen und 3,7 Mio. für Menschen mit mittlerem Bildungsabschluss (Quelle: Cedefop). Auf der anderen Seite werden 12 Mio. Arbeitsplätze für Menschen mit einem geringeren Qualifikationsniveau entfallen!
In Anbetracht dieser unvermeidbaren Katastrophe müsste die Strategie 2020 darauf abzielen, die Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu steigern. Der Bericht ruft dazu auf, einen ergebnisorientierten Ansatz im Hinblick auf Lehrstellen, die Verbesserung der Anerkennung des formalen und informellen Lernens und die Einrichtung von Beratungsstellen und -modellen für die Lernenden mit den größten Schwierigkeiten zu entwickeln.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Vor dem Hintergrund eines Europas, das sich nach der Krise erholt und wächst, sind die berufliche Aus- und Weiterbildung von großer Bedeutung. Es ist wichtig, den jungen Europäerinnen und Europäern die Instrumente an die Hand zu geben, die sie benötigen, um in einer globalisierten Welt wettbewerbsfähig sein zu können, und um mit Hilfe ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten in den Arbeitsmarkt einsteigen zu können. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Jugendarbeitslosenzahlen in ganz Europa erdrückend sind. Wir sollten uns jedoch der Tatsache bewusst sein, dass mehr Bildung häufig nicht mit größeren Chancen auf dem Arbeitsmarkt gleichgesetzt werden kann. In der EU gibt es immer mehr Fälle von jungen Absolventen mit einer Zusatzausbildung und mit einer postgraduierten Ausbildung, die jedoch keinen Arbeitsplatz und auch keine Aussicht auf einen Arbeitsplatz haben. Die Ausbildung muss auf die Bedürfnisse des Marktes ausgerichtet sein und junge Arbeitnehmer vorbereiten. Meiner Meinung nach wird dieser Paradigmenwechsel von entscheidender Bedeutung sein, wenn es darum geht, den Anstieg der Arbeitslosigkeit unter den jüngeren Menschen aufzuhalten und ihnen eine Zukunft mit mehr Möglichkeiten zu bieten.
José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht von Frau Hirsch widmet sich dem Problem der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Unterstützung der Strategie Europa 2020. Die Ziele der Strategie Europa 2020 – intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstums – müssen umgehend berücksichtigt werden. Wenngleich die gegenwärtige wirtschaftliche und finanzielle Situation nicht günstig zu sein scheint, so müssen wir doch in der Lage sein, weniger günstige Situationen in Chancen zu verwandeln. In einer immer stärker globalisierten Welt können wir uns nicht auf ein bestimmtes Gebiet zurückziehen, vielmehr müssen wir Mobilität, Flexibilität und internationale Erfahrung fördern. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Erstausbildung qualitativ hochwertig ist und dass die jungen Menschen in der Lage sind, in anderen Ländern Arbeit zu finden. Ich habe für den Bericht gestimmt, weil ich mit seinen Vorschlägen einverstanden bin. Dabei möchte ich die Notwendigkeit neuer und diversifizierter Konzepte für das lebenslange Lernen hervorheben, die ein entscheidender Faktor für qualitativ hochwertigere Arbeit – insbesondere im Zusammenhang mit Arbeitsplätzen – sind, sowie die Notwendigkeit, jungen Menschen, Frauen und Behinderten besondere Aufmerksamkeit zu widmen, wie in der Strategie Europa 2020 dargelegt ist.
João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Dies ist schon wieder eine ermüdende Wiederholung der üblichen Phrasen der Europäischen Kommission zu den Themen lebenslanges Lernen und Förderung der Mobilität auf gemeinschaftlicher Ebene, was als die beste Garantie für die Verbesserung der „Beschäftigungsfähigkeit“ und der „Anpassungsfähigkeit“ der Arbeitnehmer erachtet wird. Die berufliche Bildung wird hier als ein Mittel angesehen, das es ermöglicht, den „Unternehmergeist“ zu fördern und zur „Schaffung eines Umfelds beizutragen, in dem Unternehmen erfolgreich tätig sein, sich entwickeln und expandieren können“. Dabei wird darauf verwiesen, dass sie, „um expandieren zu können, eine Verringerung der Steuerlast und eine gewisse Vorhersehbarkeit benötigen, damit sie planen und Investitionen tätigen können“. Es wird auch davon ausgegangen, dass sich die berufliche Weiterbildung und das lebenslange Lernen stärker „an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes orientieren und den Zugang zum Arbeitsmarkt und Mobilität auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen“ müssen.
Der ideologische Rahmen des Berichts wird plötzlich klar: Das Beschäftigungsproblem ist ein Problem für den Einzelnen und nicht vorrangig ein gesellschaftliches Problem. Somit muss der Einzelne – und nicht die Gesellschaft – das Problem lösen, indem er entweder seine „Beschäftigungsfähigkeit“ erhöht oder „Unternehmer“ wird; ein Steuerwesen, das profitfreundlich ist und daher hauptsächlich Arbeitnehmern und Verbrauchern aufgebürdet wird; und eine Aus- und Weiterbildung, die unter dem Diktat des Kapitals steht. Im Übrigen geht der Bericht bei der Untersuchung der Gründe nicht in die Tiefe und strebt keine Lösungen an.-
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht wiederholt die üblichen Phrasen der Europäischen Kommission zu den Themen lebenslanges Lernen und Förderung der Mobilität auf gemeinschaftlicher Ebene, was als die beste Garantie gegen die Arbeitslosigkeit erachtet wird, sowie die Anforderung an die Arbeitnehmer, ihre „Beschäftigungsfähigkeit“ und „Anpassungsfähigkeit“ zu verbessern, um die Bereitstellung von Bildung und Weiterbildung zu organisieren.
Der Bericht hebt jedoch hautsächlich die Rolle der beruflichen Bildung für die Förderung des Unternehmergeistes sowie die Notwendigkeit hervor, zur „Schaffung eines Umfelds beizutragen, in dem Unternehmen erfolgreich tätig sein, sich entwickeln und expandieren können“. Dabei wird darauf verwiesen, dass sie, „um expandieren zu können, eine Verringerung der Steuerlast und eine gewisse Vorhersehbarkeit benötigen, damit sie planen und Investitionen tätigen können. Es wird auch davon ausgegangen, dass sich die berufliche Weiterbildung und das lebenslange Lernen stärker „an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes orientieren und den Zugang zum Arbeitsmarkt und Mobilität auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen“ müssen. Anders gesagt unterstellt der Bericht die Aus- und Weiterbildung voll und ganz dem Diktat des europäischen Kapitalismus.
Darüber hinaus erwähnt er nicht die sozialen Gründe, die zu einem vorzeitigen Schulabbruch, zu einem mangelnden Zugang zur Hochschulbildung und zu Jugendarbeitslosigkeit führen, um die Verantwortung der neoliberalen politischen Strategien, die von den großen Firmen und Finanzinstitutionen gefördert werden, zu verschleiern.
Wir halten diesen Bericht daher für nicht hinnehmbar. Er geht bei der Untersuchung der Gründe nicht in die Tiefe und strebt keine Lösungen an.
Monika Flašíková Beňová (S&D), schriftlich. – (SK) Ich bin der festen Überzeugung, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung lebenslang verfügbar und erschwinglich sein muss, unabhängig von dem Status der jeweiligen Person auf dem Arbeitsmarkt oder ihrem Einkommen. Der Zugang zu beruflicher Bildung sollte auf die jeweiligen Bedürfnisse des Einzelnen eingehen, und es ihm so erleichtern, einen Arbeitsplatz zu finden. Es müssen Chancen für bestimmte Personengruppen in den Mitgliedstaaten der EU, wie zum Beispiel arbeitslose junge Menschen, Angehörige ethnischer Minderheiten, schutzbedürftige Frauen, Menschen mit Behinderungen und andere geschaffen werden, um eine bessere soziale Integration sowie einen besseren sozialen Zusammenhalt zu erzielen. Nicht zuletzt würden erweiterte, vereinfachte und leichter zugängliche Finanzierungsmöglichkeiten zweifellos die erfolgreiche Umsetzung der oben genannten Ziele unterstützen.
Elisabetta Gardini (PPE), schriftlich. – (IT) Mit diesem Bericht fügen wir der europäischen Strategie im Bereich der Jugendpolitik ein weiteres Element hinzu. Es ist richtig, die Internationalisierung der Ausbildung zusammen mit der Flexibilität im Bereich der Beschäftigung unter jungen Arbeitnehmern auf einem immer wettbewerbsfähigeren Arbeitsmarkt zu unterstützen. Die jungen Menschen in Europa müssen die Chance bekommen, mit ihren Zeitgenossen aus allen Teilen der Welt in Wettbewerb zu treten. Die Zahlen der Jugendarbeitslosigkeit dürfen uns nicht gleichgültig sein. Wir sollten diesen Bericht, der die Bedeutung der in der Strategie Europa 2020 enthaltenen Ziele hervorhebt, begrüßen. Dazu gehören die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit mithilfe von effizienten und wirksamen Maßnahmen, wie zum Beispiel die Verringerung des Anteils der Schulabbrecher auf unter 10 % pro Jahrgang und die Zusicherung, dass mindestens 40 % der jungen Menschen eine Hochschulausbildung absolvieren können. Dies sollte jedoch keine Ziellinie, sondern vielmehr ein Ausgangspunkt sein: Die zukünftigen Prioritäten sollten in der Schaffung von Verbindungen zwischen Universitäten und Unternehmen sowie in der Wiedereinführung von obligatorischen Praktika/Ausbildungsplätzen bestehen, die von öffentlicher oder privater Hand finanziert werden. Wir haben keine Zeit zu verlieren und müssen jetzt handeln. Andernfalls werden wir den zukünftigen Generationen ein sehr schwerwiegendes Vermächtnis hinterlassen.
Brice Hortefeux (PPE), schriftlich. – (FR) Ich begrüße die Annahme dieses Berichts, der die Herausforderungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung wieder in eines der Hauptanliegen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten verwandelt. In einer Zeit der Haushaltseinsparungen, die eine unmittelbare Folge der globalen Krise sind, die den europäischen Arbeitsmarkt hart getroffen hat, müssen wir unsere Wachstums- und Beschäftigungsstrategien, insbesondere für junge Menschen, überdenken, ohne dabei die nationalen Unterschiede und Bedürfnisse aus den Augen zu verlieren.
Junge Menschen fallen der Arbeitslosigkeit als Erste zum Opfer und neigen häufig dazu, die Schule abzubrechen. Daher ist es wichtig, Lehrpläne und Weiterbildung zu modernisieren, damit sie besser auf die Bedürfnisse unserer Unternehmen abgestimmt sind. Diese Bemühungen sollten auch im Bereich des lebenslangen Lernens und der Förderung der Mobilität unternommen werden. Diese Ziele können nur erreicht werden, wenn alle beteiligten Akteure (die europäischen Institutionen, die Mitgliedstaaten, lokale und regionale Akteure) ihre Kräfte bündeln.
Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. – (LT) Ich begrüße dieses Dokument, weil Europa umgehend handeln muss, insbesondere in den Bereichen, in denen junge Menschen betroffen sind: Die steigende Jugendarbeitslosigkeit ist eine der dringendsten Herausforderungen in Europa. Junge Arbeitnehmer sind nicht nur häufiger arbeitslos als erwachsene Arbeitnehmer, junge Menschen arbeiten auch häufiger in unsicheren und Zeitarbeitszeitverhältnissen mit geringeren Löhnen und schlechterer sozialer Absicherung. Die Mitgliedstaaten müssen zielgerichtete politische Strategien ergreifen, um die Armut zu bekämpfen, und dabei die jeweiligen nationalen Besonderheiten und Bedürfnisse berücksichtigen. Die im Rahmen der Strategie Europa 2020 gesetzten Ziele, den Anteil der Schulabbrecher auf unter 10 % pro Jahrgang zu reduzieren und 40 % der jungen Menschen die Absolvierung einer Hochschulausbildung zu ermöglichen, müssen mit konkreten, kreativen und effizienten Maßnahmen angegangen werden. Die berufliche Aus- und Weiterbildung muss dauerhaft hohe politische und gemeinsame Priorität erhalten. Für die Umsetzung sind die Mitwirkung und das Engagement aller beteiligten Akteure unerlässlich: Ebenso wie die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten müssen auch die lokalen und regionalen Akteure ihren Einfluss geltend machen. Wir müssen sicherstellen, dass die europäischen Arbeitskräfte in der Lage sind, sich an die Anforderungen der Wirtschaft anzupassen. Die politischen Entscheidungsträger müssen es den Menschen ermöglichen, ihre Fähigkeiten zu verbessern und zu erweitern. Weiterqualifizierung darf nicht auf den Zweck beschränkt werden, Menschen zu einem besseren Arbeitsplatz zu verhelfen, sie muss ihnen vielmehr auch die Chance geben, die Arbeitsplätze der Zukunft zu gestalten und auf diese Weise einen aktiven Beitrag zu einer innovativen Wirtschaft zu leisten.
Lívia Járóka (PPE), schriftlich. – Ich möchte diesen Bericht, der die Aufmerksamkeit auf die erforderliche Erweiterung des Systems der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der EU lenkt, begrüßen, da der gleichberechtigte Zugang zu qualitativ hochwertigen Programmen für lebenslanges Lernen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt bedeutet und damit zur Erfüllung der Ziele der Strategie EU 2020 beiträgt. Ein besonderer Schwerpunkt muss hierbei die Vermeidung der Jugendarbeitslosigkeit sein. Dafür ist es erforderlich, das Weiterbildungsangebot an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes anzupassen, mittelfristige nationale und regionale Prognosen zu der erwarteten Nachfrage nach Arbeitskräften zu erstellen und es den nationalen Bildungssystemen zu ermöglichen, effektiver vorzugehen, wenn es darum geht, das Erzielen der Kenntnisse, die auf dem Arbeitsmarkt aktiv gesucht werden, zu gewährleisten. Dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) zufolge, haben wir einen Rückgang der Arbeitsplätze für gering- oder unqualifizierte Arbeitskräfte in Höhe von 12 Mio. zu erwarten, was ein steigendes Armutsrisiko für die am stärksten schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen prophezeit. In vielen Fällen sind nicht einmal diejenigen, welche die Schule abgeschlossen haben, in der Lage, in den Arbeitsmarkt einzusteigen und verrichten daher mit größerer Wahrscheinlichkeit Gelegenheitsarbeit oder arbeiten in der Schattenwirtschaft. Folglich sind sie nicht in der Lage, ein selbstbestimmtes Leben zu beginnen und werden häufig zu einer unerträglichen Belastung für die Haushalte. Dadurch entsteht ein Teufelskreis aus mangelnder Bildung und Arbeitslosigkeit.
Jarosław Kalinowski (PPE), schriftlich. – (PL) Der Entschließungsantrag lenkt die Aufmerksamkeit insbesondere auf die Ausbildung junger Menschen und hebt die Notwendigkeit der praktischen Weiterbildung hervor. Es ist unbedingt erforderlich, den Zugang zu einer bedarfsgerechten Ausbildung und zu geeigneten Programmen zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Menschen mit einer abgeschlossenen Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung keine Probleme haben, in ihrem Fachgebiet einen Arbeitsplatz zu finden. Wir sollten betonen, dass es sich dabei um Arbeitsplätze mit guten Bedingungen und angemessener Entlohnung handeln muss.
Den Prognosen zufolge werden die wirtschaftlichen Probleme nichts an der Tatsache ändern, dass die Beschäftigungsquoten in der EU steigen, und sie sollten keine Verringerung der Mittel für die Finanzierung der Schlüsselprogramme der EU im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung, wie zum Beispiel dem Programm für „Lebenslanges Lernen“, hervorrufen. Diese Mittel sollten vielmehr erhöht werden, damit jede und jeder, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Standort, in Sachen beruflicher Bildung und Karriere die gleichen Chancen hat.
Jan Kozłowski (PPE), schriftlich. – (PL) Als Schattenberichterstatter für den Bericht von Frau Hirsch zur europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung möchte ich gerne erläutern, warum ich für die Annahme dieses Berichts gestimmt habe. In der gegenwärtigen Situation, in der auf der einen Seite die alternden Gesellschaften und auf der anderen Seite eine alarmierend hohe Arbeitslosenquote unter jungen Menschen dazu führen, dass Europa vor ernsthaften Herausforderungen steht, muss die berufliche Aus- und Weiterbildung eine grundlegende Rolle spielen. Bei unseren Bemühungen, die zukünftige Unterstützung für die berufliche Aus- und Weiterbildung sicherzustellen, sollten wir daher gleichzeitig der Überwachung der Effektivität der Ausbildung und einem Ansatz, der auf die Erreichung des Ziels steigender Beschäftigungsquoten und sozialer Integration ausgerichtet ist, größte Bedeutung beimessen.
Ich glaube, dass berufliche Aus- und Weiterbildung eng mit dem Arbeitsmarkt verbunden sein muss. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass er sich ständig an wirtschaftliche, demografische und soziale Veränderungen anpasst. Meiner Meinung nach ist es äußerst wichtig sicherzustellen, dass der ESF flexibler verwaltet wird, und dass dieser Fonds andere europäische beschäftigungspolitische Instrumente und innerstaatliche Maßnahmen ergänzt. Schließlich möchte ich die Berichterstatterin zu einem erfolgreichen und umfassenden Bericht beglückwünschen und ihr für die ausgezeichnete Zusammenarbeit danken.
Agnès Le Brun (PPE), schriftlich. – (FR) Zu den Zielen der Strategie EU 2020 gehört insbesondere, den Anteil der Schulabbrecher auf unter 10 % pro Jahrgang zu senken und 40 % der jungen Generationen die Möglichkeit zu bieten, einen Abschluss zu erhalten. Diese Ziele verfolgen das europäische Bestreben, das erstmals in der Strategie von Lissabon dargelegt wurde, die Union zum wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum zu machen. Aus diesem Grund ist der Kopenhagen-Prozess, der seit 2002 die Grundlagen für eine engere Zusammenarbeit bei den politischen Strategien der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der beruflichen Aus- und Weiterbildung legt, von besonderer Bedeutung. Ich habe für diese Entschließung gestimmt, weil sie ehrgeizige Ziele für die Verbesserung der europäischen Aus- und Weiterbildungsprogramme festlegt.
Constance Le Grip (PPE) , schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht von Frau Hirsch gestimmt. Damit wir die wirtschaftspolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts und insbesondere den wachsenden Wettbewerb mit unseren Handelspartnern meistern können, müssen die europäischen Systeme für die berufliche Aus- und Weiterbildung wirksamer, attraktiver und reaktiver sein, damit sie unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger besser auf die zu besetzenden Arbeitsplätze vorbereiten können.
Wir müssen daher darauf hinarbeiten, diese Systeme an die Bedürfnisse der Arbeitswelt anzupassen. Ich halte es ebenfalls für erforderlich, den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Berufserfahrung in Europa zu vereinfachen und daher die bestehenden Programme, die auf die Steigerung der Mobilität der Auszubildenden ausgerichtet sind, zu erhalten und zu stärken.
Die Einführung eines echten „Erasmus für Auszubildende“ – das ist die Verpflichtung, die ich während der europäischen Wahlkampagne im Jahr 2009 eingegangen bin: Es handelt sich dabei um ein Programm für junge und nicht mehr ganz junge Menschen, denen die Möglichkeit geboten wird, innerhalb Europas zu reisen und in unmittelbaren Kontakt mit den wirtschaftlichen Gegebenheiten unseres Binnenmarktes zu treten, während sie das Berufsleben kennenlernen und Berufserfahrung sammeln.
Schließlich sollten wir auch das System der Anerkennung von Berufsqualifikationen in Europa vereinfachen und verbessern, um den Binnenmarkt wieder zu beleben und unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern eine größere berufliche Mobilität zu ermöglichen.
David Martin (S&D), schriftlich. – Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Die Strategie Europa 2020 nennt die Schlüsselelemente für ein intelligentes Wachstum (Förderung von Wissen, Innovation und Bildung sowie der digitalen Gesellschaft), nachhaltiges Wachstum (ressourceneffizientere Produktion bei gleichzeitiger Steigerung unserer Wettbewerbsfähigkeit) und integratives Wachstum (Erhöhung der Beschäftigungsquote, Qualifizierung und Bekämpfung der Armut). Was im Hinblick auf die berufliche Aus- und Weiterbildung benötigt wird, sind praktische Maßnahmen auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten, um der Strategie Leben einzuhauchen.
Jiří Maštálka (GUE/NGL), schriftlich. – (CS) Die Ausbildung ist zweifellos ein komplexer, langfristiger Prozess, dessen Qualität und insbesondere dessen Ergebnisse folglich die künftige berufliche Laufbahn junger Menschen beeinflussen. Das sollten wir nicht vergessen. In diesem Zusammenhang möchte ich sagen, dass die Nachfrage nach Fachkompetenz in einer Reihe von Bereichen und Aktivitäten mit der Entwicklung moderner, neuer Technologien und der Schaffung höherer Qualitäts- und Sicherheitsstandards ansteigen wird. Dadurch wird eine stärker zielorientierte Weiterbildung für junge Menschen erforderlich werden. Ich spreche jedoch von einer qualitativ hochwertigen Ausbildung, die auf dem Konzept moderner Lehrelemente beruht, von einer Ausbildung, die auf spezifische Weise attraktiv gestaltet wird und den Bedarf an einem bestimmten Bildungsbereich im Hinblick auf andere Möglichkeiten, die Qualifikationen zu fördern, aufzeigt. Der Bildungsprozess sollte professionell ausgebildete junge Menschen hervorbringen, die eine klare Vorstellung von den Wachstumsaussichten haben, und die in erster Linie ihre erworbenen Kenntnisse, ihr Fachwissen und ihre Fähigkeiten in dem Bereich, für den sie ausgebildet wurden und eine Qualifikation erworben haben, in dem Tätigkeitsbereich, den sie gemeistert haben und für den sie Neigungen gezeigt haben, nutzen.
Mario Mauro (PPE), schriftlich. – (IT) Der Bericht zur europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Unterstützung der Strategie Europa 2020 zeigt die Ziele, die wir uns vor einiger Zeit mit eben dieser Strategie gesetzt haben, in zufriedenstellender Weise auf. Ein fortlaufender Dialog zwischen dem beruflichen Aus- und Weiterbildungswesen und dem Arbeitsmarkt ist heutzutage wichtiger denn je. Die größte Herausforderung besteht darin, sicherzustellen, dass der Arbeitsmarkt die Bedürfnisse neuer Arbeitnehmer zunehmend erfüllt.
Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Die ordnungsgemäße Umsetzung der Strategie Europa 2020 ist entscheidend, um in Europa wieder ein fortwährendes und nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu erlangen. Junge Menschen sind ein wichtiges Element für den Erfolg der Strategie Europa 2020. Allerdings sind sie bekanntlich auch diejenigen, die gegenwärtig am stärksten unter der Krise leiden, nicht zuletzt aufgrund der äußerst hohen Arbeitslosigkeit: Die Arbeitslosenquote unter den jungen Menschen ist doppelt so hoch wie aller anderen Arbeitslosen. Um dies zu erreichen, müssen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung erhebliche Investitionen getätigt werden.
Louis Michel (ALDE), schriftlich. – (FR) In einer globalisierten Welt sind eine qualitativ hochwertige Ausbildung und berufliche Weiterbildung die wichtigsten Schlüsselelemente, über die alle jungen Menschen beim Eintreten in den Arbeitsmarkt verfügen sollten. Die Weltwirtschaft erfordert Fachkenntnisse, Flexibilität, Verfügbarkeit und Sprachkenntnisse. In Anbetracht dieser Anforderungen haben wir als Politiker die Pflicht, Strategien einzuführen, die Folgendes gewährleisten: • Ergebnisorientiertes Lernen; • Unternehmergeist vermitteln; • Menschen ohne Qualifikationen, die einen Arbeitsplatz finden möchten, insbesondere durch eine maßgeschneiderte Ausbildung Hilfestellung bieten; Vereinfachung der Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, um die Mobilität der Arbeitnehmer zu fördern; • Schaffung eines europäischen Rahmens, der qualitativ hochwertige Praktika in der gesamten EU bietet; • Lebenslanges Lernen, um es den Arbeitnehmern zu ermöglichen, sich an die Bedingungen des Marktes und an die Bedürfnisse der Unternehmen anzupassen. • Förderung von Kreativität und Informations- und Kommunikationstechnologien. • Die Erwerbstätigkeit von Frauen fördern, indem man sie dabei unterstützt, Arbeit und Familienleben miteinander zu vereinbaren.
Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. – Die berufliche Aus- und Weiterbildung sollte in allen Lebensstadien zugänglich, verfügbar und erschwinglich sein, unabhängig von dem Status der Menschen auf dem Arbeitsmarkt oder ihrem Einkommen. Es müssen Weiterbildungsmöglichkeiten für bestimmte Gruppen, wie arbeitslose Jugendliche, Angehörige ethnischer Minderheiten, schutzbedürftige Frauen, Menschen mit Behinderung, usw. geschaffen werden, um eine bessere soziale Integration und einen größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen. Die Finanzierungsmöglichkeiten sollten unter Verwendung der derzeit vorhandenen Mittel des ESF und des Programms für lebenslanges Lernen erweitert, vereinfacht und leichter zugänglich gemacht werden. Meines Erachtens ist diese Initiative sehr wichtig und zeitgemäß. Ich habe dafür gestimmt.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Mittlerweile hat sich die Berufswelt stark gewandelt. War einst eine gute Ausbildung Garant für einen guten Job, kann heute ein Hochschul- oder Uni-Abschluss viele vor allem junge Menschen nicht vor Arbeitslosigkeit bewahren. Gerade der Berufseinstieg gestaltet sich immer schwieriger. Auf der anderen Seite wird von den Unternehmern stetig über einen Fachkräftemangel gejammert und dieser angebliche Mangel als Vorwand genommen, Billig-Fachkräfte lukrieren zu wollen. Die geforderte völlige Flexibilität und Mobilität bei gleichzeitigen Schleuderpreisen am Arbeitsmarkt auch in Form neuer Arbeitsmodelle wie Mac-Jobs machen für viele die Gründung einer Familie bzw. die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unmöglich. Im Rahmen der Strategie Europa 2020 mag es sinnvoll sein, die gegenseitige Anerkennung von Aus- und Weiterbildung zu unterstützen. Für den Erfolg der Strategie wird es aber auch darauf ankommen, sich um diese problematischen Entwicklungen zu kümmern. In diesem Sinne ist der im Bericht enthaltene Aufruf zum raschen Handeln bezüglich der Jugendarbeitslosigkeit begrüßenswert, es fehlt jedoch die Konkretisierung. Ich habe mich der Stimme enthalten.
Franz Obermayr (NI), schriftlich. − Auf Europas Arbeitsmarkt kommen große Herausforderungen zu. Die heranwachsende Jugend steht vor der Schwierigkeit, dass allein eine gute Ausbildung kein Garant mehr ist, einen guten Job zu bekommen. Schlimmer noch, sie ist oft nicht einmal mehr Schutz vor Arbeitslosigkeit. Andererseits beklagen große Unternehmen den steigenden Fachkräftemangel, oft eine willkommene Ausrede, Menschen zu Dumping-Löhnen zu beschäftigen. Familiengründung oder Work-Life-Balance wird dadurch zu einem Ding der Unmöglichkeit. Die gegenseitige Anerkennung von Aus- und Weiterbildung ist ein erster richtiger Schritt. Auch der Aufruf des Berichts, im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit zu handeln, ist richtig. Aber nur Aufrufen nützt nichts, das ist zu vage. Daher habe ich mich der Stimme enthalten.
Rolandas Paksas (EFD), schriftlich. – (LT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, weil die Zusammenarbeit auf der Ebene der Europäischen Union im Bereich der beruflichen Bildung ein sehr wichtiger Faktor für die Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 und die Verringerung der Jugendarbeitslosenquote darstellt. Ich bin mit dem Vorschlag einverstanden, dass jeder Mitgliedstaat bei der Gestaltung eines Systems für die berufliche Aus- und Weiterbildung Geringqualifizierten, Migranten, Menschen mit Behinderungen und anderen sozial benachteiligten Gruppen besondere Aufmerksamkeit widmen sollte. Die Ausbildungsprogramme sollten auf ihre Bedürfnisse und Fähigkeiten ausgerichtet sein. Darüber hinaus müssen wir eine engere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bildungssystemen der Mitgliedstaaten fördern, um die Integration der jungen Menschen zu gewährleisten und lebenslanges Lernen und eine formale/informelle Weiterbildung zu fördern. Um sicherzustellen, dass die berufliche Bildung die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes erfüllt, halte ich es für ratsam, Informationen über Veränderungen im Arbeitsmarkt in die nationalen Bildungsstrategien und -programme einzubeziehen.
Die Kommission sollte hier eine Hauptrolle spielen, indem sie Informationen zu den Fähigkeiten und Bedürfnissen einzelner Regionen und zu Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt der EU bereitstellt. Des Weiteren ist es sehr wichtig, günstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Unternehmen zu schaffen, die an der Entwicklung und Einführung von Programmen für die berufliche Bildung mitarbeiten.
Alfredo Pallone (PPE), schriftlich. – (IT) Ich habe für den Bericht zur europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung gestimmt, weil dieses Thema einen wichtigen Platz in der Strategie Europa 2020 einnimmt und darauf abzielt, wirtschaftliche Entwicklung zu gewährleisten. Zusammenarbeit mit dem Ziel der Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung bedeutet, die Jugendarbeitslosenquote zu verringern, den Arbeitnehmern kognitive Mittel an die Hand zu geben und erweiterte und vereinfachte Finanzierungsmöglichkeiten bereitzustellen. Vor dem gegenwärtigen sozioökonomischen Hintergrund ist die Fähigkeit erforderlich, in einem internationalen Umfeld arbeiten zu können; wir müssen daher die Weiterbildungsmöglichkeiten verbessern – auch in Anbetracht der Rolle der Unternehmen, die zunehmend Fachkräfte mit praktischer Erfahrung suchen, die sie umgehend und effizient einsetzen können.
Georgios Papanikolaou (PPE), schriftlich. – (EL) Dieser Initiativbericht, in den der zuständige Redaktionsausschuss zahlreiche Vorschläge vom Ausschuss für Kultur und Bildung eingebunden hat, zielt darauf ab, die EU und die Mitgliedstaaten zur Erreichung der Ziele der Strategie EU 2020, insbesondere in den Bereichen Beschäftigung und Weiterbildung, zu veranlassen. Berücksichtigt werden spezifische Herausforderungen, wie zum Beispiel: die Nachfrage nach ständig steigenden Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt, welche Arbeitsplätze für Geringqualifizierte gefährdet, der schnelle Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit, die in einigen Mitgliedstaaten der EU – darunter auch in Griechenland – bei über 30 % liegt, und das Unvermögen der Mitgliedstaaten, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die in der Strategie EU 2020 festgelegten Ziele (wie zum Beispiel die Verringerung des Anteils der Schulabbrecher auf 10 % pro Jahrgang und die Erhöhung des Anteils an jungen Menschen mit einer Hochschulausbildung auf 40 %) zu erreichen. Neben dem sozialen Schutz für Bürgerinnen und Bürger mit geringeren Qualifikationen oder einem niedrigen Bildungsniveau benötigen wir dringend Investitionen in neue Fähigkeiten, insbesondere in diejenigen Fähigkeiten, die für Arbeitsplätze in für das Wachstum strategischen Bereichen erforderlich sind. Dies ist ein wichtiger Punkt für Griechenland.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. – (PT) Die europäische Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung ist für die Unterstützung der Strategie Europa 2020 von grundlegender Bedeutung. Die Möglichkeit, in einem internationalen Umfeld zu lernen und zu arbeiten, ist eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Berufsleben in einer globalisierten Wirtschaft. Es werden immer mehr Arbeitskräfte benötigt, die mobil, flexibel und international erfahren sind. Ich stimme der Berichterstatterin zu, dass die Strategie Europa 2020 mit Leben gefüllt werden muss. Dieser Vorgang sollte unmittelbar mit praktischen Maßnahmen beginnen, die auf der Ebene der EU und in den Mitgliedstaaten im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung eingeführt werden. All diese Faktoren sind Gründe, weshalb ich für diesen Bericht stimme. Es ist in der Tat unsere Pflicht, die europäischen Arbeitnehmer in die Lage zu versetzen, sich an die Anforderungen der Wirtschaft anzupassen. Als politische Entscheidungsträger müssen wir es den Menschen ermöglichen, ihre Fähigkeiten zu entwickeln und zu erweitern. Neben der Unterstützung bei der Suche nach besseren Arbeitsplätzen muss es die Weiterentwicklung der persönlichen Fähigkeiten den Menschen auch ermöglichen, die zukünftigen Arbeitsplätze mitzugestalten und somit aktiv zu einer innovativen Wirtschaft beizutragen.
Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. – (IT) In einer immer stärker globalisierten Welt ist es für junge Menschen wichtig, ihre Aus- und Weiterbildung durch Mobilität ausweiten zu können. Der Arbeitsmarkt benötigt immer mehr mobile, flexible Menschen mit internationaler Erfahrung. Trotz der Wirtschaftskrise geht man davon aus, dass wir auf dem europäischen Arbeitsmarkt in den nächsten 10 Jahren ein beständiges Wachstum erleben werden. Daher hat die EU die Strategie Europa 2020 eingeführt. Diese zielt darauf ab, der beruflichen Aus- und Weiterbildung mehr Aufmerksamkeit zu widmen.
Es müssen immer mehr Bemühungen unternommen werden, um mehr Durchlässigkeit zu schaffen, die Transparenz zu vergrößern und die Vergleichbarkeit in und zwischen den Bildungssystemen zu vereinfachen. Der Bildungssektor sollte die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes stärker berücksichtigen, eine Methode für die Beurteilung der Lernergebnisse fordern und die Qualität seiner eigenen Standards verbessern, um professioneller zu werden. Schließlich sollten Kreativität, Innovation und Unternehmergeist gefördert werden, damit die jungen Menschen und Arbeitnehmer in Europa ihr Wissen erweitern und sich somit an die Bedürfnisse der Wirtschaft anpassen können. Um diese Ziele zu erreichen und um sicherzustellen, dass die berufliche Aus- und Weiterbildung auch weiterhin eine langfristige politische Priorität für alle sein wird, habe ich für den betreffenden Vorschlag gestimmt.
Rovana Plumb (S&D), schriftlich. – (RO) Die Strategie Europa 2020 nennt die Schlüsselfaktoren für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (Erhöhung der Beschäftigungsquote, Qualifizierung und Bekämpfung der Armut). Wir müssen im Hinblick auf die berufliche Aus- und Weiterbildung praktische Maßnahmen auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten ergreifen, um die Strategie umzusetzen. Die europäischen Arbeitnehmer müssen in der Lage sein, sich an die Anforderungen der Wirtschaft anzupassen. Die politischen Entscheidungsträger müssen die Menschen in die Lage versetzen, sich weiter und umfassender zu qualifizieren.
Ich fordere die Mitgliedstaaten auf, den Übergang vom Schul- ins Erwerbsleben durch die Entwicklung integrierter Orientierungs- und Beratungsprogramme für den beruflichen Werdegang zu erleichtern, um bessere Möglichkeiten für die Qualifizierung von Ausbildern zu schaffen und die Grundlagen für eine fördernde Lernpartnerschaft zu legen, insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene.
Was die berufliche Aus- und Weiterbildung betrifft, so müssen die Mitgliedstaaten die individuellen Bedürfnisse von Geringqualifizierten, Lernenden mit Migrationshintergrund, Angehörigen ethnischer Minderheiten, Frauen, Arbeitslosen und Menschen mit Behinderung berücksichtigen. Ich fordere die Mitgliedstaaten auf, innovative Tätigkeiten sowie Doktoranden- und Postdoktorandenprogramme zu unterstützen, die der Wettbewerbsfähigkeit und einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum förderlich sein werden.
Phil Prendergast (S&D), schriftlich. – Eine der dringendsten Herausforderungen in der gegenwärtigen Wirtschaftslage ist die Jugendarbeitslosigkeit. Die Arbeitslosenquote ist unter den jungen Arbeitnehmern nicht nur höher als unter der übrigen Bevölkerung, junge Arbeitnehmer arbeiten häufig auch in unsicheren Zeitarbeitsverhältnissen mit geringeren Löhnen und schlechterer rechtlicher Absicherung. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir uns diesem Thema widmen. Die Wachstumsprognose des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop), der zufolge die Anzahl neuer Stellen bis zum Jahr 2020 auf 80 Millionen ansteigen wird, ist begrüßenswert. Es sollte erwähnt werden, dass es eine Verlagerung hin zu industrieller und technologischer Entwicklung und eine entsprechende Abkehr von geringqualifizierten Arbeitskräften geben wird. Für diese neuen Arbeitsplätze werden hoch- und mittelqualifizierte Arbeitskräfte benötigt werden. Es müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass entsprechend qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, um diese Positionen zu besetzen. In diesem Sinne müssen wir sicherstellen, dass unser Lernansatz ergebnisorientiert ist. Wir müssen jungen Menschen einen Zugang zu lebenslangem Lernen und zu Programmen mit praktischen Ausbildungskomponenten bieten, um es ihnen zu ermöglichen, diese Stellen zu besetzen und sich in ihrer beruflichen Laufbahn weiterzuentwickeln und Fortschritte zu machen. Ich denke, dass die Wirtschaft in allen Mitgliedstaaten von diesen Veränderungen in der beruflichen Ausbildung profitieren wird.
Paulo Rangel (PPE), schriftlich. – (PT) Einerseits gibt es in Europa immer mehr Jugendarbeitslosigkeit, und die jungen Menschen haben gewöhnlich unsichere und zeitlich befristete Stellen. Andererseits jedoch ist es auch offensichtlich, dass es den Unternehmen an Fachkräften mangelt, deren Ausbildung auf die von ihnen zu erfüllenden Aufgaben ausgerichtet ist. Daher ist es wichtig, dass man versucht, das Beschäftigungsangebot mit der Nachfrage in Einklang zu bringen, indem man Maßnahmen, wie zum Beispiel eine unabhängige Berufsberatung, die Bereitstellung von Mitteln zur Unterstützung der beruflichen Ausbildung und Wettbewerb zwischen Einrichtungen, die eine solche Ausbildung anbieten, anwendet. Letzten Endes besteht das Ziel der Menschen darin, einen besseren Arbeitsplatz finden zu können, aber auch darin – wie in der Begründung dargelegt – die Chance zu haben, „die Arbeitsplätze der Zukunft zu gestalten“.
Crescenzio Rivellini (PPE), schriftlich. – (IT) Heute haben wir während der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments in Straßburg über den Bericht über die europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Unterstützung der Strategie Europa 2020 abgestimmt. Trotz der drastischen Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf den europäischen Arbeitsmarkt ist davon auszugehen, dass sich das Beschäftigungswachstum in Europa in den nächsten 10 Jahren zumindest schrittweise erholen wird. Was die berufliche Aus- und Weiterbildung betrifft, so müssen die in der Strategie Europa 2020 genannten Schlüsselelemente für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum auf der Ebene der Union und der Mitgliedstaaten in praktische Maßnahmen umgesetzt werden. Wenn die in der Strategie Europa 2020 genannten Ziele erreicht werden sollen, dann muss die berufliche Aus- und Weiterbildung als die oberste Priorität der Institutionen der Europäischen Union und der auf lokaler und regionaler Ebene beteiligten Institutionen betrachtet werden. Der Bericht von Frau Hirsch beinhaltet die Maßnahmen der Kommission, die auf mehr Durchlässigkeit, Transparenz und Vergleichbarkeit in und zwischen den verschiedenen Bildungssystemen abzielen und betont, dass sichergestellt werden muss, dass sich die Bildung stärker an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes orientiert, wodurch Kreativität und Innovation gefördert werden.
Robert Rochefort (ALDE), schriftlich. – (FR) Die EU und die Mitgliedstaaten müssen ihre Bemühungen zur Förderung der Beschäftigung junger Menschen verstärken und ihre Arbeitslosenquote verringern, indem sie insbesondere die Abstimmung zwischen den Bildungssystemen und den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes verbessern. Durch die 12 Mio. Arbeitsplätze für Geringqualifizierte, die in Europa bis zum Jahr 2020 entfallen werden, und die erforderliche Verlängerung des Erwerbslebens zur Aufrechterhaltung unseres sozialen Modells vor dem Hintergrund der demografischen Herausforderung, ist es gleichzeitig auch wichtig, die Bemühungen zur Verbesserung der lebenslangen Weiterbildung der Arbeitnehmer während ihrer beruflichen Laufbahn zu verstärken. In diesem Sinne klingt die von Frau Hirsch in diesem Bericht vorgeschlagene Idee, den Arbeitgebern Anreize zu gewähren, damit sie ihre Beschäftigten zur Teilnahme an Weiterbildungsprogrammen ermutigen, interessant. Darüber hinaus ist es für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit unter den Geringqualifizierten sowie für die Förderung der Beschäftigung der älteren Bürgerinnen und Bürger wichtig, die Anerkennung der nationalen Qualifikationen zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern und die Zertifizierung zu fördern, indem Fähigkeiten und Fertigkeiten, die auf dem informellen Ausbildungsweg erworben wurden, anerkannt werden.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Ich stimme dafür. Die Möglichkeit und Fähigkeit, in einem internationalen Umfeld zu lernen und zu arbeiten, ist eine Voraussetzung für ein erfolgreiches Berufsleben in einer globalisierten Wirtschaft. Es werden immer mehr Arbeitskräfte benötigt, die mobil, flexibel und international erfahren sind. Die Strategie Europa 2020 nennt die Schlüsselelemente für ein intelligentes Wachstum (Förderung von Wissen, Innovation und Bildung sowie der digitalen Gesellschaft), nachhaltiges Wachstum (ressourceneffizientere Produktion bei gleichzeitiger Steigerung unserer Wettbewerbsfähigkeit) und integratives Wachstum (Erhöhung der Beschäftigungsquote, Qualifizierung und Bekämpfung der Armut). Was im Hinblick auf die berufliche Aus- und Weiterbildung benötigt wird, sind praktische Maßnahmen auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten, um der Strategie Leben einzuhauchen. Trotz der drastischen Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf den europäischen Arbeitsmarkt ist davon auszugehen, dass sich das Beschäftigungswachstum in Europa in den nächsten zehn Jahren zumindest schrittweise erholen wird. Wie die aktuelle Prognose des Cedefop zu Qualifikationsangebot und -nachfrage in Europa zeigt, wird die Anzahl neuer Stellen bis zum Jahr 2020 auf 80 Millionen geschätzt.
Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. – (IT) Die Möglichkeit und Fähigkeit, in einem internationalen Umfeld zu lernen und zu arbeiten ist eine Voraussetzung für ein erfolgreiches Berufsleben in einer immer stärker globalisierten Wirtschaft. Die Industrie benötigt immer mehr Aus- und Weiterbildungsangebote, die direkt mit den praktischen Anforderungen verknüpft und lösungsorientiert sind. Wichtig ist, dass diejenigen, die eine berufliche Aus- oder Weiterbildung abgeschlossen haben, ihre neu erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten in das Beschäftigungsumfeld einbringen.
Die Entschließung, die heute angenommen wurde, ist ein erster Schritt, der gewährleisten soll, dass die europäischen Arbeitnehmer in die Lage versetzt werden, sich an die Anforderungen der Wirtschaft anzupassen. Die Menschen müssen die Möglichkeit bekommen, sich weiter und umfassender zu qualifizieren. Weiterqualifizierung darf nicht auf den Zweck beschränkt werden, Menschen zu einem besseren Arbeitsplatz zu verhelfen, sie muss ihnen vielmehr auch die Chance geben, die Arbeitsplätze der Zukunft zu gestalten und auf diese Weise einen aktiven Beitrag zu einer innovativen Wirtschaft zu leisten.
Czesław Adam Siekierski (PPE), schriftlich. – (PL) Ausbildung, berufliche Weiterbildung sowie die universelle Vorstellung vom „lebenslangen Lernen“ sind die Bausteine für die Zukunft der europäischen Integration, die im Zusammenhang mit der Unterstützung der Strategie Europa 2020 vor immer neuen Herausforderungen steht. Wir müssen der Tatsache ins Auge sehen, dass die Arbeitslosigkeit unter den jungen Menschen mit alarmierender Geschwindigkeit zunimmt. Die Probleme im Zusammenhang mit der beruflichen Aus- und Weiterbildung werden für uns zu einer Priorität. Menschen, die am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn stehen, sind möglicherweise der Meinung, dass die Arbeitslosigkeit negative Auswirkungen auf ihre künftige Aktivität auf dem Arbeitsmarkt hat. Die berufliche Aus- und Weiterbildung ermöglichen es, sich entsprechend der Veränderung der wirtschaftlichen Situation und der Nachfrage in einem bestimmten Wirtschaftssektor innerhalb des Arbeitsmarktes frei zu bewegen. Der Nutzen und die Verdienste der bestehenden grenzübergreifenden Bildungsprogramme, die unsere Unterstützung verdienen, sollten hervorgehoben werden. Dazu gehört zum Beispiel das Programm Da Vinci. Diese Programme ermöglichen es dem Einzelnen, sich Eigenschaften anzueignen, die mobile Arbeitskräfte auszeichnen.
Die Mobilität beseitigt die Schwierigkeiten, die infolge der natürlichen Vielfalt der jeweiligen Arbeitsmärkte entstehen, und sie ermöglicht jungen Arbeitnehmern einen Zugang zu dem riesigen europäischen Arbeitsmarkt, der voller neuer Herausforderungen und voller Möglichkeiten steckt, die erworbene Erfahrung anzuwenden. Die Mitgliedstaaten stehen vor der Aufgabe, die Überwachung und Unterstützung im Hinblick auf die Einführung von Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen Schulen, Ausbildungseinrichtungen, Forschungszentren und Unternehmen zu vereinfachen. Junge Arbeitnehmer bringen neues Wissen, neue Fähigkeiten und Erfahrungen auf den Arbeitsmarkt der EU.
Catherine Stihler (S&D), schriftlich. – Ich befürworte diesen Bericht. Ich bin jedoch der Meinung, dass das Ausmaß der drastischen Kürzungen am Programm für lebenslanges Lernen und am Programm PEOPLE inakzeptabel ist.
Michèle Striffler (PPE), schriftlich. – (FR) Der Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit muss für alle europäischen Regierungen eine Priorität sein. Wir müssen den jungen Europäerinnen und Europäern ein vollständiges, attraktives und wettbewerbsfähiges Aus- und Weiterbildungsangebot bieten, das es ihnen ermöglicht, leichter eine Stelle zu finden. Insbesondere glaube ich, dass die berufliche Ausbildung und das lebenslange Lernen folglich besser auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes abgestimmt sein sollten. Darüber hinaus sollte die Hochschulbildung mit der beruflichen Ausbildung kombiniert werden, indem beispielsweise einer Mischung aus theoretischer und praktischer Ausbildung der Vorzug gegeben wird. Daher habe ich für den Bericht von Frau Hirsch gestimmt.
Nuno Teixeira (PPE), schriftlich. – (PT) Die Jugendarbeitslosigkeit in Europa liegt bei 21 % und betrifft derzeit mehr als 5,5 Millionen junge Europäerinnen und Europäer, die Gefahr laufen, sozial ausgegrenzt zu werden, da ihnen wenig Chancen offenstehen und sie gezwungen sind, unsichere Arbeit anzunehmen. Aus- und Weiterbildung sind die wichtigsten Herausforderungen, mit denen die Europäische Union gegenwärtig konfrontiert wird, und die in der Strategie Europa 2020 verankert sind. Die gesetzten Ziele bestehen darin, den Anteil der Schulabbrecher auf unter 10 % pro Jahrgang zu senken und 40 % der jungen Menschen bis 2020 einen Hochschulabschluss zu ermöglichen. Diese Ziele sind ziemlich ehrgeizig, aber sie sind für das Wirtschaftswachstum und für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten erforderlich, wodurch auch Arbeitsplätze geschaffen werden.
Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da es meiner Ansicht nach wichtig ist, eine langfristige Strategie auf EU-Ebene zu haben, die auch die Bekämpfung der strukturellen Arbeitslosigkeit und der Jugendarbeitslosigkeit ermöglicht. In diesem Sinne ist es meiner Ansicht nach wichtig, weiterhin die kleinen und mittleren Unternehmen zu unterstützen, da sie 50 % der Arbeitsplätze schaffen, und in kontinuierliches, lebenslanges Lernen zu investieren. Schließlich möchte ich noch erwähnen, dass die beruflichen Qualifikationen anerkannt werden müssen, wodurch eine größere Mobilität von Fachkräften und Lernenden vereinfacht wird.--
Niki Tzavela (EFD), schriftlich. – (EL) Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ist eine der wichtigsten Herausforderungen, mit denen die EU konfrontiert wird. Um dieses Problem anzugehen, müssen wir verstärkt in die Aus- und Weiterbildung der jungen Menschen investieren, damit sie für die zukünftigen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt, der immer anspruchsvoller wird, gerüstet sind. Der Bericht stellt auch zurecht fest, dass der Europäische Sozialfonds einen größeren Beitrag zur Ausbildung der finanziell schwächer gestellten Menschen leisten könnte. Besonders wichtig ist, wie ich persönlich mehrfach erwähnt habe, der Vorschlag, die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb des Binnenmarktes zu vereinfachen. In diesem Bereich wird eine europäische Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung einer einheitlichen politischen Strategie benötigt. Aus all diesen Gründen habe ich den vorliegenden Bericht unterstützt.
Viktor Uspaskich (ALDE), schriftlich. – (LT) Die Diskrepanz zwischen den Qualifikationen der jungen Menschen und den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes ist einer der Gründe, weshalb Litauen so eine furchtbar hohe Jugendarbeitslosenquote (34 %) hat. Im Jahre 2010 hatten 52 % aller arbeitslosen jungen Menschen (50 000), die beim litauischen Arbeitsamt gemeldet waren, keinerlei berufliche Ausbildung. Das Unvermögen der jungen Menschen in meinem Land, eine angemessene Arbeit zu finden, hat eine riesige Jugendemigrationswelle verursacht. In den letzten Jahren waren 50 % der litauischen Emigranten zwischen 20 und 34 Jahren alt. Der Bedarf an mobilen und flexiblen Arbeitskräften steigt, und daher müssen wir den europäischen Arbeitskräften helfen, sich an die Bedürfnisse der Wirtschaft anzupassen, indem wir ihnen die Möglichkeit bieten, ihre Fähigkeiten zu verbessern und ihr Wissen zu erweitern. Es ist wichtig, dass alle Menschen Zugang zu beruflicher Bildung haben. Ich freue mich darüber, dass die Berichterstatterin dies auch so sieht. Die finanzielle Unterstützung des ESF könnte außerordentlich wertvoll sein, da sie dazu beitragen würde, vernachlässigten Gruppen in der litauischen Gesellschaft eine Ausbildung zu bieten. Es ist für die EU nun auch an der Zeit, effektive und kreative Maßnahmen anzuwenden, um die in der Strategie Europa 2020 genannten Ziele umzusetzen. Dazu gehört auch, den Anteil der Schulabbrecher auf unter 10 % pro Jahrgang zu senken und 40 % der jungen Menschen die Absolvierung einer Hochschulausbildung zu ermöglichen.
Derek Vaughan (S&D), schriftlich. – Sowohl junge als auch ältere Menschen müssen Zugang zu beruflicher Aus- und Weiterbildung haben. Beispielsweise schaffen sowohl das Programm „Lebenslanges Lernen“ als auch das Programm PEOPLE unschätzbare Möglichkeiten für diejenigen, die neue Fähigkeiten und Fertigkeiten erlernen und eine neue Stelle finden möchten. Die gegenwärtigen Arbeitslosenquoten sind – insbesondere unter den jungen Menschen – besorgniserregend, und es muss mehr unternommen werden, um sicherzustellen, dass sich junge Menschen wichtige Fähigkeiten und Qualifikationen aneignen können. Ich bin fest davon überzeugt, dass der ESF bei der Bildung und Ausbildung der Menschen eine wichtige Rolle spielen muss. Menschen mit geringerem Einkommen müssen finanzielle Unterstützung erhalten, damit sie an Weiterbildungen teilnehmen können, welche ihnen wiederum größere Chancen bieten, sich vollständig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Angelika Werthmann (NI), schriftlich. − Die Strategie 2020 soll für intelligentes, integratives und nachhaltiges Wachstum sorgen. Auch hinsichtlich des Lernens ist Ergebnisorientierung gefragt. Das „lebenslange Lernen“ ist für unsere BürgerInnen eine absolute Priorität, der Zugang zu beruflicher Aus- und Weiterbildung muss daher auch für uns zur Priorität werden.
Luís Paulo Alves (S&D), schriftlich. – (PT) Ich stimme für diesen Bericht. Er bewertet das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI), aber ich erkenne die Bedeutung des Mechanismus, der dieses Jahr folgen sollte. Ich stimme dem Berichterstatter in der Hinsicht zu, dass die vom Europäischen Parlament durchgeführte erhebliche Kontrolltätigkeit bei den Vertretern der Mitgliedstaaten im DCI-Ausschuss nicht berücksichtigt wurde.
Laima Liucija Andrikienė (PPE), schriftlich. – (LT) Ich habe für diese Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit: Erkenntnisse und Ausblick auf die Zukunft gestimmt. 2011 ist ein strategischer Zeitpunkt, um die Lehren aus vier Jahren zu ziehen, seit denen die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) in Kraft ist. Eine weitere Vereinfachung und die Anpassung an neue Herausforderungen wie den Klimawandel sowie eine Bestimmung der Rolle der Außendimension der internen Politikbereiche der EU sind wichtige Aspekte, die zu berücksichtigen sind. Ich stimme der in der Entschließung enthaltenen Bestimmungen zu, dass das künftige Instrument für die Gewährung von EU-Entwicklungshilfe finanziell angemessen ausgestattet werden muss. Die EU hat sich bis 2015 das kollektive Ziel gesetzt, 0,7 % ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) für öffentliche Entwicklungshilfe (ODA, Official Development Assistance) auszugeben. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die gegenwärtige europäische Hilfe erheblich aufgestockt werden. Koordinierung und Arbeitsteilung, so müssen im Rahmen des neuen Entwicklungsinstruments die Leitprinzipien der Programmplanung lauten. Dem Gedanken der europäischen Strategiedokumente ist höchste Priorität einzuräumen und das Europäische Parlament muss aktiv an diesem Prozess teilhaben. Dem Parlament muss die Möglichkeit eingeräumt sein, den spezifischen Charakter der Entwicklungspolitik der EU im Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit für den Zeitraum nach 2013 zu verteidigen, indem es Entscheidungen zur strategischen Programmplanung gleichberechtigt mit dem Rat prüft.
Elena Oana Antonescu (PPE), schriftlich. – (RO) Das Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) ist eines der außerordentlich selbstlosen Projekte der Europäischen Union, das dem Zweck dient, Entwicklungsländern ohne Bedingungen und verborgene Interessen Hilfe zukommen zu lassen. Da das Engagement der EU keinen direkten Zweck verfolgt, müssen ihre Institutionen dazu gezwungen werden, die Mittel viel gezielter einzusetzen und sie speziell auf die Beseitigung der Armut und das Erreichen der Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) zu konzentrieren.
Ich muss betonen, wie wichtig es ist, dass für sämtliche für diesen Zweck bereitgestellte Mittel eine größere Transparenz vorherrscht und, was noch wichtiger ist, dass die Abschätzung der Folgen des DCI für die Bevölkerung in diesen Ländern intensiviert wird. Das liegt daran, dass diese Mittel von effektiven sozialen Strategien in den Entwicklungsländern gestützt werden müssen. Diese Mittel müssen mittel- und langfristig die „Angel“ darstellen, mit denen die entsprechenden Völker das „Fischen“ lernen und somit ihre Eigenständigkeit erlangen.
Wir dürfen nicht vergessen, dass das Jahr 2010 das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung war. Genau aus diesem Grund muss auch das Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit seinen Kampf in den Entwicklungsländern fortsetzen, indem es einen spürbaren Beitrag dazu leistet, so vielen Bürgerinnen und Bürgern wie möglich ein Leben in Würde zu garantieren.
Pino Arlacchi (S&D), schriftlich. – Der Zweck dieses Berichts über die Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit besteht darin, rechtzeitig einen Standpunkt des Parlaments zu diesem Thema vorzulegen. Dieser Standpunkt soll auf den bei der Kontrolle der Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit gewonnenen Erkenntnissen basieren.
Ich schätze die vom Berichterstatter verwendete Methode, die darin bestand, die Auswirkungen und Modalitäten der EU-Zusammenarbeit für Entwicklung auszuwerten. Der Berichterstatter sagt eindeutig aus, dass die Kommission selbst, trotz der konstruktiven Natur des Dialogs mit der Kommission, ihr Verhalten in Bezug auf Fragen der Entwicklung nicht geändert hat, wie es das Parlament empfohlen hatte. Der Standpunkt des Parlaments fand nur sporadisch Eingang in Entwürfe von Durchführungsmaßnahmen, die die Kommission dem DCI-Verwaltungsausschuss vorschlug.
Teilweise ist dies nachvollziehbar. Der wichtigste Partner des Berichterstatters war die GD RELEX, deren Aufgabe darin besteht, die Interessen der EU im Rest der Welt zu fördern. Jedoch ist die die Entwicklungszusammenarbeit (neben der humanitären Hilfe) der einzige Bereich des außenpolitischen Handelns ist, der nicht EU-Interessen, sondern der Wahrung der Interessen der besonders Schutzbedürftigen dienen soll. Da der in diesem Bericht enthaltene Standpunkt diese globale Bestrebung vollständig widerspiegelt, war es mir eine Freude, dafür zu stimmen.
Sophie Auconie (PPE), schriftlich. – (FR) Ich habe Herrn Mitchells Bericht unterstützt, da ich der Meinung bin, dass wir die Beteiligung der Parlamente in den Entwicklungsländern verstärken müssen, wenn wir Strategiepapiere für diese Länder ausarbeiten, wie beispielsweise die Strategie für die Armutsbeseitigung. Außerdem muss die europäische Entwicklungshilfe über eine angemessene Mittelausstattung verfügen. Die Europäische Union hat sich verpflichtet, bis 2015 insgesamt 0,7 % ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) für die öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) auszugeben, was bedeutet, dass die gegenwärtige europäische Hilfe erheblich aufgestockt werden muss.
Liam Aylward (ALDE), schriftlich. – (GA) Die Frist für die Millenniums-Entwicklungsziele läuft während der Laufzeit des ersten Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit ab. Daher muss die anhaltende Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden ausgeweitet werden und ihre Rolle im Kampf gegen Armut und Hunger, für eine bessere Wasser- und Gesundheitsversorgung und für eine Förderung der lokalen wirtschaftlichen Entwicklung weiterentwickelt werden. Die Sicherung der Nahrungsmittelversorgung, die Herausforderungen für die Landwirtschaft und die Futtermittelerzeugung und die Krise der Lebenshaltungskosten müssen im Zuge der Entwicklung eines neuen Finanzierungsinstruments und einer weitreichenden Strategie für die Zusammenarbeit und die Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt werden. Ich begrüße, was in diesem Bericht über dieses Thema gesagt wird. Ich stimme zu, dass die Kommission eine umfassende Auswertung der Budgethilfe im Allgemeinen vorlegen sollte, die Details über die Unterstützung enthält, die bestimmten Sektoren, bestimmten Projekten und lokalen Regierungen gewährt wird. Diese Informationen könnten in Zukunft bei dem Versuch helfen, die Mittel und die Finanzierung besser zuzuteilen und somit wäre es möglich, eventuelle Probleme im Verteilungssystem zu identifizieren. Die Folge wäre eine beständigere Politik.
Zigmantas Balčytis (S&D), schriftlich. – (LT) Das übergreifende Ziel der Entwicklungszusammenarbeit besteht in der Beseitigung der Armut in den Partnerländern, einschließlich des Erreichens der Millenniums-Entwicklungsziele (MDG). Um diese Ziele erreichen zu können, benötigt die EU ein spezielles Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit. Die Kommission hat sich dazu verpflichtet, im Laufe dieses Jahres einen Legislativvorschlag für die Finanzierungsinstrumente für den Auswärtigen Dienst vorzulegen und die Gesamtstruktur der Finanzierungsinstrumente für die Außenhilfe möglicherweise zu überdenken, wenn über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) diskutiert wird. Ich habe für dieses Dokument gestimmt, das den Standpunkt des Parlaments in Bezug auf ein neues Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit der EU erklärt. Ich stimme zu, dass das künftige Instrument für die Gewährung von EU-Entwicklungshilfe angesichts der Tatsache, dass die EU sich verpflichtet hat, bis 2015 insgesamt 0,7 % ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) für die öffentliche Entwicklungshilfe auszugeben, finanziell angemessen ausgestattet werden muss.
Mara Bizzotto (EFD), schriftlich. – (IT) Ich habe aufgrund des im Antrag enthaltenen Wunsches in Bezug auf den Umgang mit der illegalen Einwanderung gegen den Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments über die Schaffung eines Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit mit Entwicklungsländern, -Gebieten und -Regionen gestimmt. Insbesondere wird der Standpunkt vertreten, dass die im Bereich der Migration vorgesehenen Entwicklungshilfemittel nicht für die Stärkung des Grenzschutzes und die Bekämpfung der illegalen Einwanderung verwendet werden dürfen. Dieser Standpunkt ist nicht mit unserer politischen Vorgehensweise vereinbar, deren wichtigste Prioritäten darin bestehen, Grenzen zu stärken und die illegale Einwanderung zu bekämpfen, und daher würden wir argumentieren, dass zusätzliche Mittel in diese Richtung investiert werden sollten. Daher habe ich beschlossen, gegen diesen Antrag zu stimmen.
Vito Bonsignore (PPE), schriftlich. – (IT) Das Thema der Entwicklungszusammenarbeit ist eine der wichtigsten Grundlagen meiner Arbeit. Ich glaube, dass der ausgezeichnete Bericht von Herrn Mitchell erfolgreich die Bereiche hervorhebt, in denen Europa eine bessere Arbeit leisten könnte und sollte. Die Erfahrung in Bezug auf das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) leistete einen grundlegenden Beitrag zum Verständnis darüber, wie die Europäische Union im Hinblick auf den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen vorgehen sollte. Wenn wir die Finanzierungsinstrumente effektiv gestalten möchten, müssen wir eine Finanzierung einrichten, die von anderen Maßnahmen unabhängig ist, wir müssen die Quoten neu berechnen und überprüfen, wie die Instrumente eingesetzt werden. Diese Überprüfung muss auf einer Nachbarschaftspolitik basieren, die auf das Spektrum der Bedürfnisse ärmerer Länder eingeht und nicht mehr nur auf die Interessen Europas. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Entwicklungspolitik der EU das Ergebnis der Arbeit des Parlaments und des Rates sein muss und dass auch Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in diesem Fall anzuwenden ist. Diese Grundsätze wurden im besagten Bericht klar zum Ausdruck gebracht, daher habe ich dafür gestimmt.
Philippe Boulland (PPE), schriftlich. – (FR) Ich begrüße die Annahme von Herrn Mitchells Bericht, der beabsichtigt, einen Standpunkt des Parlaments in Bezug auf das neue Finanzierungsinstrument zu entwickeln, das darauf ausgelegt ist, die Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union auf Grundlage der Erfahrungen bei der Umsetzung des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI, dem Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit) zu regeln.
In dieser Hinsicht möchte ich anmerken, dass in den Entwicklungsländern, Gebieten und Regionen nach wie vor ein hohes Maß an Armut vorherrscht, und daher müssen wir die Mittel aufstocken, die im Zusammenhang mit der Armut, vor allem für die Mangelernährung, gesundheitliche Probleme, Bildung und den Zugang zu Trinkwasser eingesetzt werden, statt uns in Richtung von Systemen für die Regelung der Einwanderung zu bewegen, die anderen Finanzierungssystemen unterliegen.
Die Entwicklungshilfe muss es den betroffenen Bevölkerungen ermöglichen, in ihren geografischen Gebieten zu bleiben.
Die Regelung der Einwanderung muss durch ein anderes Finanzierungsinstrument umgesetzt werden und zu einer Erhöhung der Mittel für FRONTEX führen.
Dies war die Logik hinter meiner Stimme für diesen Bericht.
Maria Da Graça Carvalho (PPE), schriftlich. – (PT) Zunächst möchte ich die Bemühungen seitens der Europäischen Union begrüßen, die Armut in den Entwicklungsländern zu beseitigen. Die internationale Zusammenarbeit, die darauf abzielt, die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit dieser Länder zu fördern, ist der richtige Weg für das Erreichen des sozialen und politischen Friedens auf internationaler Ebene, was nicht einen entscheidenden Einfluss auf die Empfänger der Hilfe ausüben, sondern auch zur Lösung der Einwanderungsproblematik Europas führen wird. Daher unterstütze ich die Erhöhung der europäischen Finanzmittel für diesen Zweck sowie die Schaffung eines Finanzierungsinstruments, dass sich ausschließlich mit dieser Sache befasst.
Carlos Coelho (PPE), schriftlich. – (PT) Im Zusammenhang mit der Debatte über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum nach 2013 ist es besonders wichtig, die angenommenen Standpunkte des Parlaments über ein neues Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit der EU (DCI) neu zu definieren und zu bekräftigen, die auf den gewonnenen Erkenntnissen über die Umsetzung des DCI in der Zeit von 2007 bis 2013 basieren. Zunächst halte ich es für unabdingbar, dass dieses neue Instrument weiterhin vornehmlich auf das Erreichen der Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) ausgerichtet wird. Um dieses Ziel zu erreichen – insbesondere die Beseitigung der Armut – ist es von entscheidender Bedeutung, dass ein künftiges Instrument über eine realistische und angemessene Mittelausstattung verfügt. Die Kommission sollte gewährleisten, dass die Hilfe der EU den auf internationaler Ebene vereinbarten Entwicklungszielen entspricht. Ich möchte ebenfalls die Bedeutung der Sorgfältigkeit wiederholen, mit der die Kriterien für die Förderfähigkeit der Länder geprüft wird, die Finanzmittel aus diesem künftigen Instrument beziehen werden. Ich möchte betonen, dass das neue DCI die Grundlage für eine gezielte und flexiblere Hilfe für Länder in fragilen Lagen darstellen muss. Ich denke, es sollte eine angemessene Verknüpfung von Soforthilfe, Wiederaufbau und Entwicklung gewährleisten. Abschließend möchte ich Herrn Mitchell zum vorgelegten Bericht beglückwünschen, und ich unterstütze die darin enthaltenen Vorschläge.
Lara Comi (PPE), schriftlich. – (IT) In den vergangenen Jahrzehnten wurden in den Entwicklungsländern zahlreiche Hilfsprogramme von vielen verschiedenen öffentlichen und privaten Organisationen durchgeführt. Wie der Bericht zeigt, und diese Meinung teile ich, führen die bislang geringen Erfolgsquoten, ein Mangel an Koordinierung in Bezug auf die gemeinsamen Ziele (Weltgesundheitsorganisation) und ein Mangel an klaren Hinweisen darauf, wie derartige Ziele erreicht werden sollten, zu der Notwendigkeit, ein neues Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit zu entwickeln. Jedoch muss dieses Instrument intelligent aufgestellt werden und so gestaltet sein, dass es die aktuelle Lage verbessert, ohne zu einer zusätzlichen Verschwendung von Mitteln zu führen. Wenn dieses Projekt wahrhaftig effektiv sein soll, muss an zweierlei Fronten gehandelt werden: Zuerst müssen angesichts des Hauptziels der Armutsbeseitigung diesem Zweck wirklich neue Mittel zugeführt werden: Die Mittel dürfen nicht von bereits laufenden Projekten abgezogen werden. Zweitens bin ich der Meinung, dass die Europäische Union sich diesem Projekt voll und ganz widmen muss. Koordination und Arbeitsteilung müssen die leitenden Grundsätze für die orientierte Planung des neuen Entwicklungsinstruments darstellen.
Mário David (PPE), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht dient dem Zweck, den vorläufigen Standpunkt des Parlaments in Bezug auf ein neues Finanzierungsinstrument für die Entwicklungshilfe der EU (DCI) auf Grundlage der vorherigen Verordnung zu erklären. Ich glaube, dass die Einbeziehung des Parlaments zu einer frühen Phase der Neustrukturierung dieses Instruments einen deutlichen Mehrwehrt zu diesem Instrument beitragen wird und daher unterstütze ich diese Initiative. Ich bin der Meinung, dass die Werte, die das Handeln des Europäischen Parlaments prägen, nicht zuletzt die Förderung der Demokratie und die Verteidigung der Menschenrechte, einen positiven Beitrag zur Entwicklung eines Instruments leisten können, das kompakter, effektiv und umfassend ist. Es ist meine Meinung, dass der Bericht die Thematik auf recht interessante Weise analysiert: Er schlägt neue Vorgehensweisen vor, die nun in den kommenden Monaten diskutiert werden müssen, vor allem im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Hilfe für Entwicklungsländer, die die Entwicklungsländer differenzierter betrachtet und in Gruppen aufteilt. Er zeigt außerdem die Notwendigkeit einer zuverlässigen und konstanten rückwirkenden Analyse in diesem Bereich auf, wobei ein neuer Ansatz zur Entwicklungshilfe verfolgt wird, der auf einer stärkeren Differenzierung, der Einbeziehung der Zivilgesellschaft und strengen Auswahlkriterien basiert.
Diogo Feio (PPE), schriftlich. – (PT) Nun, da das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) seit vier Jahren in Kraft ist, ist es an der Zeit, seine Funktionsweise zu bewerten, um zukünftige Finanzierungsinstrumente in diesem Bereich zu verbessern.
Es wurde klar, dass das Parlament an der demokratischen Kontrolle dieses Finanzierungsinstruments und künftiger Instrumente festhalten muss; es wurde sogar noch klarer, wie wichtig es für die nationalen Parlamente der Entwicklungsländer wird, an der Entwicklung nationaler Strategiepapiere beteiligt zu sein, die in Verbindung mit der von der Union bereitgestellten Unterstützung stehen.
Ich hoffe, dass das Maß an Unterstützung nicht sinken, sondern wo immer es möglich ist, steigen wird, und dass Wege untersucht werden, wie sie den benachteiligsten Menschen effektiv zugutekommen kann. Im Zuge dieses Verfahrens kann die entscheidende Rolle, die der Zivilgesellschaft in den Entwicklungsländern zuteilwird, nicht ausreichend betont werden. Die verschiedenen Lagen in den Entwicklungsländern sollten nicht alle auf dieselbe Weise angegangen werden, sondern eher auf eine differenziertere Art und Weise, wobei in Betracht gezogen werden muss, dass die herkömmliche Finanzhilfe in vielen Fällen an Bedeutung verlieren könnte, beispielsweise im Fall der sogenannten Schwellenländer.-
José Manuel Fernandes (PPE), schriftlich. – (PT) Dieser von Herrn Mitchell verfasste Bericht behandelt die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit: Erkenntnisse und Ausblick auf die Zukunft. Die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 ist schon seit vier Jahren in Kraft, und es ist an der Zeit, sie zu untersuchen und aus möglichen bestehenden Fehlern und/oder Unzulänglichkeiten zu lernen, da die Kommission noch vor dem Sommer Vorschläge für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Zeit nach 2013 vorlegen möchte. Ich unterstütze die Vorschläge des Berichterstatters – nicht zuletzt das Erreichen der Millenniums-Entwicklungsziele (MDG), die Beseitigung der Armut, die Bereitstellung von 20 % der Mittel für Gesundheit und elementare Bildung, das besondere Augenmerk auf die Klima-Thematik, eine neue Vorgehensweise für die Hilfe in Entwicklungsländern, die die Achtung der Menschenrechte voraussetzt und die wirksamere und effektivere Nutzung knapper Ressourcen – also habe ich dafür gestimmt.
João Ferreira (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Der Bericht bewertet das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) vier Jahre nachdem die Verordnung, die dieses Instrument umsetzte, in Kraft getreten ist. Die durchgeführte Bewertung ist von verschiedenen Gesichtspunkten aus von Bedeutung. Das DCI und die Politik der Entwicklungszusammenarbeit der EU werden rechtzeitig und kritisch analysiert, was wir für angemessen und notwendig halten.
Der Bericht gibt an, dass der Zweck der Entwicklungspolitik nicht darin besteht, die Interessen der EU zu wahren, sondern die der Schutzbedürftigsten dieser Welt. Er weist auf die übertriebene Konzentration auf Investitionen seitens des privaten Sektors hin sowie auf die dem öffentlichen Sektor auferlegten Beschränkungen; er warnt davor, dass Mittel nicht von bereits unterfinanzierten Bereichen abgezogen werden dürfen, wobei die Unterstützung lokaler Behörden als Beispiel genannt wird; er kritisiert jeglichen Versuch, die Finanzmittel des DCI und des Europäischen Entwicklungsfonds zu beschneiden; und er betont noch einmal, dass in Bezug auf die Millenniums-Entwicklungsziele keine ausreichenden Fortschritte erzielt wurden und dass eine Notwendigkeit besteht, die öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) aufzustocken.
Trotzdem sind wir der Meinung, dass der Bericht in Bezug auf jeden dieser Punkte weiter hätte gehen können und müssen; dies trifft vor allem auf die Forderung nach einer Übereinstimmung zwischen den im Politikbereich der Entwicklungszusammenarbeit erwähnten Zielen und denen der verschiedenen Sektorstrategien der EU zu.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Der Bericht bewertet das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) vier Jahre nachdem die Verordnung, die dieses Instrument umsetzte, in Kraft trat.
Die durchgeführte Bewertung ist von verschiedenen Gesichtspunkten aus von Bedeutung. Das DCI und die Politik der Entwicklungszusammenarbeit der EU werden rechtzeitig und kritisch analysiert, was wir für angemessen und notwendig halten.
Beispielsweise gibt der Bericht an, dass der Zweck der Entwicklungspolitik nicht darin bestehen sollte, die Interessen der EU zu wahren, sondern die der Schutzbedürftigsten dieser Welt. Er weist auf die übertriebene Konzentration auf Investitionen seitens des privaten Sektors hin sowie auf die dem öffentlichen Sektor auferlegten Beschränkungen, und er warnt davor, Mittel nicht von bereits unterfinanzierten Bereichen abzuziehen, wobei die Unterstützung lokaler Behörden als Beispiel genannt wird. Er kritisiert jeglichen Versuch, die Finanzmittel des DCI und des Europäischen Entwicklungsfonds zu beschneiden, und er betont noch einmal, dass in Bezug auf die Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) keine ausreichenden Fortschritte erzielt wurden und dass eine Notwendigkeit besteht, die öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) aufzustocken.
Trotzdem sind wir der Meinung, dass der Bericht in Bezug auf jeden dieser Punkte weiter hätte gehen können und müssen; dies betrifft vor allem die Forderung nach einer Übereinstimmung zwischen den im Politikbereich der Entwicklungszusammenarbeit erwähnten Zielen und denen der verschiedenen Sektorstrategien der EU.
Monika Flašíková Beňová (S&D), schriftlich. – (SK) Der Bericht untersucht die Effektivität des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit in Bezug zur Debatte über den mehrjährigen Finanzrahmen. Eine Neubewertung der Gesamtstruktur der Finanzierungsinstrumente für die Außenhilfe erscheint angemessen. Wichtige Aspekte, die zu berücksichtigen sind, umfassen eine weitere Vereinfachung und die Anpassung an neue Herausforderungen wie den Klimawandel sowie eine angemessene Rolle der Außendimension der internen Politikbereiche der EU. Meiner Meinung nach ist es ebenso wichtig, Verfahren und Strukturen einzurichten, die die Entwicklungshilfe als autonomen Politikbereich mit spezifischen Zielen schützen.
Pat the Cope Gallagher (ALDE), schriftlich. – (GA) Ich begrüße Herrn Mitchells Bericht. Der Zweck dieses Berichts besteht darin, den Standpunkt des Europäischen Parlaments in Bezug auf die zukünftige Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit vor der Veröffentlichung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Zeit nach 2013 zu erklären. Zukünftig müssen ausreichende Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit der EU zur Verfügung gestellt werden.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Die Politik der Entwicklungshilfe ist weder eine selbstlose Verpflichtung, noch ein Mittel der ehemaligen Kolonialmächte, ihr Gewissen dort zu beruhigen, wo es Kolonien gab. Sie ist ein selbstständiger Bereich der Außenpolitik; jedoch sollte sie auch einen wichtigen Teil zu einer Strategie beitragen, um die Flüchtlingsströme umzukehren, der es Menschen ermöglicht, in ihrem Herkunftsland zu bleiben oder dorthin zurückzukehren und dort ein Leben in Würde und wachsendem Wohlstand zu führen. Da diese beiden Bereiche in den Zuständigkeitsbereich der Staaten fallen, sind die meisten institutionellen und finanziellen Anforderungen des Mitchell-Berichts inakzeptabel.
Juozas Imbrasas (EFD), schriftlich. – (LT) Ich begrüße den Bericht, da 2011 ein strategischer Zeitpunkt ist, um die Lehren aus vier Jahren zu ziehen, seit denen die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) in Kraft ist. Mit diesem Bericht soll ausgehend von den bei der Kontrolle der Umsetzung des DCI gewonnenen Erkenntnissen der Standpunkt des Parlaments zu dem neuen Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit der EU rechtzeitig vorgelegt werden. Ich teilte die Auffassung, dass ein differenziertes Herangehen an die uneinheitliche Gruppe der Entwicklungsländer erforderlich ist und dass die herkömmliche Finanzhilfe für die Schwellenländer weniger relevant werden könnte. Ich bin der Meinung, dass Hilfe für Entwicklungsländer zwar auch das nachhaltige Wirtschaftswachstum fördern, sich jedoch weiterhin auf die Stärkung der Finanzpolitik der Partnerländer konzentrieren und die Mobilisierung der inländischen Einnahmen unterstützen muss, was zur Verringerung der Armut und der Abhängigkeit von ausländischer Hilfe führen sollte. Wir müssen von Budgethilfe in den Ländern absehen, in denen die Transparenz im Bereich der öffentlichen Finanzen nicht gewährleistet werden kann. Die Budgethilfe muss immer von Maßnahmen des empfangenden Landes zur Entwicklung parlamentarischer Kontroll- und Prüfkapazitäten und zur Verbesserung der Transparenz und des Zugangs der Öffentlichkeit zu Informationen begleitet werden und die Zivilgesellschaft ist in die Überwachung der Budgethilfe einzubeziehen.
Jan Kozłowski (PPE), schriftlich. – (PL) Ich bin der Meinung, dass der Mitchell-Bericht, den ich für einen außerordentlich guten Bericht halte, viele entscheidenden Elemente anspricht und daher habe ich beschlossen, dafür zu stimmen. Ich denke, es ist bei der Überlegung über die zukünftige Form der Finanzierungsinstrumente für die Entwicklung von größter Bedeutung, zu bedenken, dass das vorrangige Ziel der Entwicklungspolitik darin bestehen sollte, die Abhängigkeit von Unterstützung schrittweise abzubauen und dem betroffenen Land schlussendlich dabei zu helfen, vollständig unabhängig zu werden. In diesem Zusammenhang sollten Finanzierungsinstrumente so ausgelegt werden, dass in den Entwicklungsländern ein langfristiges Wirtschaftswachstum gewährleistet wird.
Das Erreichen dieses Ziels steht in engem Zusammenhang mit dem Grad der Vorhersehbarkeit der Entwicklungshilfe, da Partnerländer nur auf Grundlage dieser Hilfe und mit der Mobilisierung der inländischen Einnahmen in der Lage sind, angemessene und wirksame Entwicklungsstrategien zu entwickeln. Meiner Meinung nach ist ein weiteres entscheidendes Thema die Ausweitung der Kontrolle und des Einflusses des Europäischen Parlaments auf den Europäischen Entwicklungsfonds. Ich glaube, dass die mangelnde demokratische Kontrolle über diesen Fonds der Transparenz der Entwicklungspolitik schadet.
Krzysztof Lisek (PPE), schriftlich. – (PL) Ich habe für die Annahme dieses Berichts gestimmt. Die Mittelausstattung für die Entwicklungszusammenarbeit bedarf wohl überlegter Regelungen, und der Bericht beinhaltet eine Synthese dessen, wie unsere Prioritäten lauten und wann wir diese annehmen sollten. Die Ziele, die die Europäische Union bei der Schaffung dieses Instruments verfolgt, sollen die besondere Unterstützung der EU für Entwicklungsländer gewährleisten. Angesichts unserer aktuell bestehenden Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Finanzkrise treten die Probleme der ärmeren Länder noch deutlicher zum Vorschein. Das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit zielt darauf ab, ärmeren Partnerländern in den Bereichen Wirtschaftsverkehr und regionale Integration, Umwelt und der Umgang mit natürlichen Ressourcen, Infrastruktur, Wasser und Energie, Entwicklung des ländlichen Raums, Landwirtschaft und Ernährungssicherheit, menschliche Entwicklung und sozialer Zusammenhalt zu helfen. Darüber hinaus wollen wir die Entwicklung der Regierungssysteme, die Menschenrechte sowie wirtschaftliche und institutionelle Reformen unterstützen, um Konflikten und einer Schwächung des Staates vorzubeugen.
Alle die zuvor genannten Ziele sind im Hinblick auf die Konsolidierung der Sicherheit in ärmeren Regionen von größter Bedeutung. Es ist ein lobenswerter Plan, anderen Ländern dabei zu helfen, stabile demokratische Strukturen in von Rechtsstaatlichkeit geprägten Ländern zu errichten, in denen die Menschenrechte und das Recht auf Meinungsfreiheit geachtet werden und die über ein solides Rechtssystem, eine territoriale Verteidigung und eine Armee verfügen. Ich hoffe, dass es uns gelingen wird, diesen Plan noch weitreichender in die Tat umzusetzen, wobei die Mittel noch wirksamer eingesetzt werden.
David Martin (S&D), schriftlich. – Das künftige Instrument für die Gewährung der EU-Entwicklungshilfe muss finanziell angemessen ausgestattet werden. Die EU hat sich verpflichtet, bis 2015 insgesamt 0,7 % ihres BNE für ODA auszugeben. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die gegenwärtige europäische Hilfe erheblich aufgestockt werden. Angesichts des Mehrwerts der Hilfe der Kommission sowie der neuen Rolle, die die Kommission bei der Koordinierung der Entwicklungspolitik von Union und Mitgliedstaaten spielt (Artikel 210 AEUV), sollte der Anteil der ODA, der über den EU-Haushaltsplan bereitgestellt wird, zumindest stabil bleiben. Die jährlichen Mittel für das neue Instrument der Entwicklungszusammenarbeit im nächsten MFR sollten effektiv erheblich aufgestockt werden.
Nuno Melo (PPE), schriftlich. – (PT) Nun, da es vor vier Jahren in Kraft getreten ist, ist es an der Zeit, auszuwerten, wie das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) eingesetzt wurde. Nur auf diese Weise werden wir in der Lage sein, es zu verbessern, damit es in Zukunft noch effektiver eingesetzt werden kann. Es ich wichtig, dass das Parlament im Hinblick auf die Kontrolle dieses und zukünftiger Finanzierungsinstrumente ein Mitspracherecht besitzt. Trotz der Wirtschaftskrise, die wie aktuell erleben, ist es wichtig, an diesem Instrumenten für die Unterstützung der Entwicklungsländer festzuhalten, damit diese in absehbarer Zukunft in der Lage sein werden, ihren Wohlstand zu erhöhen, wobei die Lebensumstände der Menschen, die in diesen sogenannten Schwellenländern leben, auf diese Weise verbessert werden.
Louis Michel (ALDE), schriftlich. – (FR) Das künftige Instrument für die Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit wird am Ende der Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) über ausreichende Mittel verfügen müssen. Die Geberländer sollten ihren Verpflichtungen nachkommen, 0,7 % ihres BNE bis zum Jahr 2015 für die öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) beiseitezulegen. Wie ich schon sagte, wäre eine Verringerung der Unterstützung in keiner Weise zu rechtfertigen. Die öffentlichen Entwicklungshilfe beträgt aktuell mehr als 120 Mrd. USD. Wir können mehr tun und erreichen. Jedoch beruht dieses mehr tun und erreichen nicht nur auf einer Erhöhung der Mittel. Die Einbeziehung des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) in das Budget würde einen deutlichen Fortschritt darstellen, solange dies nicht zu einer Verringerung der gesamten Mittelausstattung auf Ebene der EU führt. Ich befürworte auch „mehr“ Budgethilfe, ob allgemein oder sektorspezifisch, und weniger Projekte, immer wenn es die makro-ökonomischen Kriterien und die der Staatsführung zulassen. Zunächst möchte ich es ermöglichen, dass Finanzmittel schnell mobilisiert werden können, um Staaten wiederaufzubauen oder zu festigen. Zweitens ist dies die einzige Art von Hilfe, von der wir sicher ausgehen können, dass sie optimal absorbiert wird. Abschließend bin ich der Meinung, dass wir den effektiveren Einsatz dieser Hilfe gewährleisten müssen.
Alexander Mirsky (S&D), schriftlich. – Der Grundsatz der EU, Entwicklungsländern, die nicht vom Cotonou-Abkommen oder dem Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument betroffen sind, Hilfe zukommen zu lassen, ist sehr wichtig. Im Zuge dieses Finanzierungsinstruments ist es möglich, den AKP-Staaten (Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean) finanzielle Hilfe zukommen zu lassen, um die Zuckerproduktion wiederaufzubauen und finanzielle Unterstützung für fünf geplante Programme bereitzustellen: Ernährungssicherheit; Umwelt und nachhaltige Entwicklung natürlicher Ressourcen, einschließlich Energie; Migration und das Gewähren von Asyl; Investition in menschliche Ressourcen; die Rolle der lokalen Behörden und Nichtregierungsorganisationen bei Entwicklungsprozessen. Ich habe dafür gestimmt.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Die Förderung von Wohlstand in so genannten Entwicklungsländern ist eine notwendige Maßnahme, insbesondere um dem Ausufern der Migrantenströme nach Europa vorzubeugen. Dies geschieht momentan schon im Rahmen von verschiedenen Programmen. Ziel dieses Berichts ist jedoch die Ausweitung der finanziellen Hilfe. Dieses Ziel kann nicht meine Zustimmung finden. Angesichts der gegenwärtigen finanziellen Schwierigkeiten innerhalb der EU kann dieser Hilfeleistung momentan nicht nachgekommen werden. Ferner sollten die Mitgliedstaaten und nicht die EU über die Verwendung von Entwicklungsförderung verfügen.
Franz Obermayr (NI), schriftlich. − Es ist absolut begrüßenswert den Entwicklungsländern unter die Arme zu greifen und sie (auch) finanziell zu unterstützen. Humanitäre Grundsätze und das Gleichgewicht der Welt sind plausible Gründe dafür. Die Europäische Union hilft bereits im Rahmen verschiedener Programme. Der Bericht plant jedoch die Schaffung weiterer Instrumente und somit die Ausweitung der Entwicklungshilfe. Entwicklungshilfezahlungen sollten allerdings im Sinne der Subsidiarität in der Hand der einzelnen Staaten liegen.
Rolandas Paksas (EFD), schriftlich. – (LT) Die Entwicklungszusammenarbeit ist der einzige Bereich der Außenpolitik, der die Interessen der am stärksten benachteiligten Randgruppen und der besonders Schutzbedürftigen in der Gesellschaft verteidigt. Die Kommission muss alles in ihrer Macht stehende unternehmen und entsprechende und ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stellen, damit eine solche Förderung die Entwicklung des einheimischen Privatsektors und von kleinen und mittleren Unternehmen in einkommensschwachen Ländern effektiv ermöglicht. Vor allem der Migration muss besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Es ich wichtig, dass Geld, das für die Bekämpfung der illegalen Einwanderung vorgesehen ist, wie geplant eingesetzt wird. Bei der Schaffung eines neuen Finanzierungsinstruments, das nur für die Entwicklungsländer zuständig ist, muss ebenfalls die Tatsache berücksichtigt werden, dass eine genaue Auswertung der allgemeinen Ziele, der Prioritätsbereiche, der erwarteten Ergebnisse und der Mittelzuweisungen durchgeführt wird.
Maria do Céu Patrão Neves (PPE), schriftlich. – (PT) 2011 ist ein strategischer Zeitpunkt, um die Lehren aus vier Jahren zu ziehen, seit denen die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) in Kraft ist. Die Kommission hat angekündigt, dass sie ihre Vorschläge für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Zeit nach 2013 noch vor der parlamentarischen Sommerpause unterbreiten will und die Legislativvorschläge für die Finanzierungsinstrumente für die Außenbeziehungen im weiteren Verlauf des Jahres. Mit diesem Bericht – für den ich stimme – soll ausgehend von den bei der Kontrolle der Umsetzung DCI im Laufe der vergangenen vier Jahre gewonnenen Erkenntnissen der Standpunkt des Parlaments zu einem neuen Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit der EU rechtzeitig vorgelegt werden. Ich möchte die Notwendigkeit betonen, dass die folgenden weitreichenden Bereiche gefördert werden: angemessene Mittelausstattung innerhalb der verfügbaren Mittel; der Effekt der Armutsbeseitigung und der Kriterien der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA); geografische und thematische Programme; Verfahren für die Programmplanung im Bereich der EU-Hilfe mit besserer Koordinierung und Arbeitsteilung; und die Überbrückung der Demokratielücke, wobei es in den Händen des Parlaments liegt, am Entscheidungsprozess teilzunehmen.
Aldo Patriciello (PPE), schriftlich. – (IT) Die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit ist nun seit vier Jahren in Kraft. Die Kommission wird demnächst ihre Vorschläge für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Zeit nach 2013 unterbreiten und die Legislativvorschläge für die Finanzierungsinstrumente für die Außenbeziehungen im weiteren Verlauf des Jahres vorlegen. Mit diesem Bericht soll rechtzeitig der Standpunkt des Parlaments bezüglich eines neuen Finanzierungsinstruments vorgelegt werden.
Der Bericht stellt die gewonnenen Erkenntnisse dar, wobei vor allem die bei der Kontrolle der Umsetzung des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) seitens des Europäischen Parlaments gewonnenen Erkenntnisse berücksichtigt werden. Ein Teil dieses Berichts befasst sich mit dem Ausblick auf die Zukunft und schließlich betrachtet der Bericht geografische und thematische Programme, besteht auf strenge Auswahlkriterien für die Gewährung von Budgethilfe, betont die wichtige Rolle, die die Zivilgesellschaft bei der Entwicklungszusammenarbeit spielt, sowie die Anwendung des Verfahrens der delegierten Rechtsakte für die Entscheidungen, die die Kriterien von Artikel 290 des Vertrags für die Funktionsweise der Europäischen Union (AEUV) erfüllen. Ich habe für diesen Antrag gestimmt, damit das Europäische Parlament die Möglichkeit bekommt, Entscheidungen zur strategischen Programmplanung gleichberechtigt mit dem Rat zu prüfen.
Paulo Rangel (PPE), schriftlich. – (PT) Da nun vier Jahre vergangen sind, seit die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 in Kraft getreten ist, und da die Kommission bereits ankündigte, dass sie ihre Vorschläge für den mehrjährigen Finanzrahmen für die Zeit nach 2013 vorlegen wird, besteht die Notwendigkeit, eine kurze Auswertung der erreichten Ergebnisse seit dieser Zeit vorzunehmen und die zukünftigen Maßnahmen der Entwicklung zu betrachten.
An erster Stelle muss betont werden, dass dies „der einzige Bereich des außenpolitischen Handelns ist, der nicht EU-Interessen, sondern der Wahrung der Interessen der am stärksten benachteiligten Randgruppen und der besonders Schutzbedürftigen dienen soll“. In diesem Sinne sollte das Parlament eine wichtigere Aufgabe übernehmen, nicht nur, da somit auf vielfältige Art und Weise die demokratische Legitimität übermittelt wird, sondern auch aufgrund dessen, was es materiell und verfahrenstechnisch zu bieten hat. Es sollte ebenfalls betont werden, dass die Ziele in der Armutsbeseitigung im Hinblick auf die „soziale Grundversorgung“ sowie in der Linderung der extrem verwundbaren Lage der am stärksten benachteiligten Gruppen bestehen.
Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), schriftlich. – Dafür. 2011 ist ein strategischer Zeitpunkt, um die Lehren aus vier Jahren zu ziehen, seit denen die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) in Kraft ist. Die Kommission hat angekündigt, dass sie ihre Vorschläge für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Zeit nach 2013 noch vor der parlamentarischen Sommerpause unterbreiten will und die Legislativvorschläge für die Finanzierungsinstrumente für die Außenbeziehungen im weiteren Verlauf des Jahres. Mit diesem Bericht soll ausgehend von den bei der Kontrolle der Umsetzung des DCI gewonnenen Erkenntnissen der Standpunkt des Parlaments zu dem neuen Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit der EU rechtzeitig vorgelegt werden.
Licia Ronzulli (PPE), schriftlich. – (IT) Der Zweck des heute angenommenen Berichts besteht darin, ausgehend von den bei der Kontrolle der Umsetzung des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) gewonnenen Erkenntnissen den Standpunkt des Parlaments zu dem neuen Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union rechtzeitig vorzulegen. Im Gegensatz zum Parlament haben sich die Mitgliedstaaten offensichtlich nicht darauf konzentriert, die Übereinstimmung der Kommissionsvorschläge mit den Rechtsvorschriften des DCI zu prüfen.
Daher sollte klargestellt werden, dass die Entwicklungszusammenarbeit der einzige Bereich des außenpolitischen Handelns ist, der nicht den Interessen der Europäischen Union, sondern der Wahrung der Interessen der am stärksten benachteiligten Randgruppen und der besonders Schutzbedürftigen dienen soll, indem die Armut gelindert wird und eine nachhaltige menschliche, soziale und wirtschaftliche Entwicklung geschaffen wird – kurz gesagt, ein Recht auf ein Leben in Würde für alle Menschen.
Das Parlament erkennt die Bedeutung dieser Tätigkeiten eindeutig an und fordert ein Instrument, das es der Europäischen Union ermöglicht, solche Maßnahmen aus anderen Quellen als dem DCI zu finanzieren.