Reimer Böge, Berichterstatter. − Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist wichtig, und ich mache es ganz kurz: Artikel 3 der bestehenden Haushaltsvereinbarung macht es erforderlich, dass im Falle von Vertragsänderungen mit budgetären Konsequenzen der Haushaltsrahmen und die politischen Vereinbarungen entsprechend anzupassen sind. Wir haben in langen Gesprächen mit der belgischen und der ungarischen Präsidentschaft versucht, diese notwendigen Anpassungen zu erreichen. Leider hatten diese Präsidentschaften trotz Bemühungen kein ausreichendes Mandat durch den Rat erhalten.
Das vorliegende Angebot des Rates liegt unter dem, was das Parlament heute in der bestehenden Interinstitutionellen Vereinbarung hat. Und der Vertrag von Lissabon ist nicht dazu gedacht gewesen, die Vorrechte und die Entscheidungsmöglichkeiten des Europäischen Parlaments zu begrenzen. Es hat de facto keine ernsthaften Verhandlungen gegeben. Die Möglichkeiten der Haushaltsflexibilität werden durch dieses Angebot de facto gegenüber dem Ist-Zustand reduziert. Aus diesem Grunde schlägt Ihnen der Haushaltsausschuss vor, das Zustimmungsverfahren negativ abzuschließen, die Zustimmung zu verweigern und direkt in die Verhandlungen zum nächsten Finanzrahmen hineinzugehen.