Ingeborg Gräßle, Berichterstatterin. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich mache es so kurz wie möglich: Sie stimmen heute in einer einzigen Abstimmung über den konsolidierten Text ab. Sie stimmen darüber ab, dass wir Gemeinsame Erklärungen anhängen. Sie stimmen aber auch darüber ab, dass wir eine einseitige Erklärung des Parlaments anhängen, und die muss ich zur Verlesung bringen:
„Die Mittel in Höhe von 85,9 Millionen Euro, die Belgien dem Europäischen Parlament Anfang 2010 zurückgezahlt hat und die für Immobilienprojekte zweckgebunden wurden, sind als externe zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung zu betrachten.“ Das ist der Wortlaut.
Ansonsten bedanke ich mich bei allen, die an dieser schwierigen Übung der Aushandlung dieser Verordnung beteiligt waren.
Crescenzio Rivellini, relatore. – Signor Presidente, brevissimamente, vorrei sottolineare che oggi approviamo un nuovo regolamento più moderno, più semplice, nelle modalità di gestione di fondi e dotato di norme più efficaci per affrontare e vincere le sfide dell'attuale crisi. Grazie a tutti.
Der Präsident. − Damit ist die Abstimmungsstunde geschlossen.
IN THE CHAIR: EDWARD McMILLAN-SCOTT Vice-President