Der Präsident. − Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie um erhöhte Aufmerksamkeit, weil ich Ihnen eine prozedurale Mitteilung mache, die für alle Kolleginnen und Kollegen von größerer Bedeutung ist.
Wie bereits im Plenum am 14. März angekündigt, hat Herr Nikiforos Diamandouros mitgeteilt, dass er das Amt des Bürgerbeauftragten mit Wirkung vom 1. Oktober 2013 niederlegen wird. Ich möchte Ihnen jetzt den Ablauf des Verfahrens für die Wahl eines Nachfolgers bis zum Ende dieser Wahlperiode erläutern.
Damit ist schon der erste wichtige Hinweis gegeben. Die Wahl des Nachfolgers oder der Nachfolgerin ist eine Ersatzwahl bis zum Ende dieser Wahlperiode, das heißt also, bis Mitte des kommenden Jahres.
Am 4. April 2013 wurde im Amtsblatt ein Aufruf zur Einreichung von Kandidaturen veröffentlicht. Die Kandidaturen sind bis spätestens 8. Mai 2013 einzureichen.
Gemäß Artikel 204 Absatz 2 der Geschäftsordnung müssen die Kandidatinnen und Kandidaten eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Ich will hier nur an die Bestimmungen erinnern, die Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, direkt betreffen: Jede Kandidatur muss von mindestens 40 Mitgliedern aus mindestens zwei Mitgliedstaaten unterstützt werden. Es ist nicht möglich, mehrere Kandidaturen gleichzeitig zu unterstützen. So zählt eine Unterschrift nur für eine Kandidatur. Die Unterschriften verschiedener Kolleginnen und Kollegen unter verschiedenen Kandidaturen können theoretisch zur Ungültigkeit der Kandidatur führen. Deshalb mache ich auf diesen eigentlich selbstverständlichen Umstand aufmerksam. Also: Entscheiden Sie sich für eine und nicht für mehrere Kandidaturen! Sobald mir eine Kandidatur übermittelt worden ist, ist es auch nicht mehr möglich, eine Unterschrift zur Unterstützung hinzuzufügen oder eine eventuelle Unterschrift zurückzuziehen. Es ist wie bei einer Wahl: Wenn Sie Ihre Stimme abgegeben haben, haben Sie sie abgegeben. Da können Sie auch nicht den Wahlleiter anrufen und sagen, ich habe mich geirrt und wollte eigentlich jemand anders wählen. Das ist so.
Gemäß Artikel 204 Absatz 3 der Geschäftsordnung werde ich die Kandidaturen, die alle festgelegten Kriterien erfüllen, dem Petitionsausschuss übermitteln. Dieser wird wahrscheinlich Mitte Juni Anhörungen der Kandidatinnen oder Kandidaten organisieren. Diese Anhörungen stehen allen Mitgliedern offen.
Die Wahl wird während der Plenartagung im Juli stattfinden, um es dem neuen oder der neuen Bürgerbeauftragten zu ermöglichen, ihr oder sein Amt zum 1. Oktober 2013 anzutreten.
Die Dienste der Generaldirektion Präsidentschaft stehen Ihnen selbstverständlich für weitere Fragen zur Verfügung.
Ich habe darüber hinaus gebeten, dass eine Mitteilung darüber auch nochmals in Ihre Büros gemailt wird.