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Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 16. April 2014 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 8. April zur Vorratsdatenspeicherung (C 293/12 und C 594/12) (Aussprache)
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  Cornelia Ernst, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – Herr Präsident! Das EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ist das zweifellos bedeutendste Urteil zur Stärkung der Grundrechte der EU-Bürger der letzten Jahre. Es zeigt, dass der EU-Beitritt zur Grundrechtecharta wirkt und es ist ein Beweis, dass es sich lohnt, auf europäischer Ebene für die Wahrung von Bürgerrechten zu streiten. Im Namen meiner Fraktion möchte ich allen Netzaktivistinnen und Netzaktivisten aus Österreich und Irland danken, aber auch den vielen Unterstützerinnen und Unterstützern aus Europa, die diese Klage tatsächlich befördert haben.

Das Urteil stellt jedes andere Urteil zur Vorratsdatenspeicherung, auch des Bundesverfassungsgerichts, in den Schatten und sagt klar, die Richtlinie ist vollständig und rückwirkend – so kann man es lesen – aufgehoben. Sie existiert nicht mehr. Sie ist ungültig und daher auch nicht mehr reformierbar. Der Gerichtshof stellt klar, dass keine – und ich zitiere – „ dem Gemeinwohl noch so sehr dienende Zielsetzung rechtfertigt, Vorratsdatenspeicherungen vorzunehmen“. Weil dies einen – ich zitiere nochmals: „Eingriff in die Grundrechte fast der gesamten europäischen Bevölkerung darstellt“. Weil es keinen direkten Zusammenhang zwischen den konkreten Vorratsdaten, Herr Weber, und einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit gibt. Weil Ausnahmen vom Schutz personenbezogener Daten sich nur auf das absolut Notwendige beschränken dürfen. So steht es im Urteil zu lesen.

Deshalb fordern wir die Beendigung der Sammelwut und des Sicherheitswahns in der EU und natürlich auch in den Mitgliedstaaten. Wir verlangen, dass alle Verordnungen und Richtlinien, die solche Speicherungen beinhalten, auf den Prüfstand kommen. Das betrifft den Datenmoloch Europol, das betrifft das Schengener-Informationssystem II, das betrifft natürlich Eurodac, wo Strafverfolgungsbehörden Vorratsdaten sogar von anerkannten Flüchtlingen speichern. Das ist wirklich gelebter Rassismus.

Betroffen sind auch die SWIFT-Verträge und die PNR-Verträge, mit den verschiedenen Drittstaaten, das ist genannt worden. Nutzen wir doch heute die Gelegenheit, um klarzustellen, dass es ein EU-PNR-Abkommen nicht geben wird, das ist doch heutzutage klarzustellen.

Auch in den Mitgliedstaaten muss unverzüglich jede Regelung, die auf Vorratsdatenspeicherung beruht, weg und zwar einfach, weil diese Regelungen gegen das EU-Recht verstoßen und es keine Grundlage mehr auf europäischer Ebene dafür gibt. Wir fordern die Kommission auf, initiativ zu werden und gegen Mitgliedstaaten, die das unterlassen, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.

Einen Monat, nachdem wir mit unserem NSA-Bericht die Massenausspähung der EU-Bürger auf das Schärfste verurteilt haben, haben wir nun den rechtlichen Rückenwind. Die Massenüberwachung der Menschen in der EU gehört ins Reich der Vergangenheit. Wir können heute mit einer klaren Positionierung ein Zeichen dafür setzen.

 
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