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Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 16. April 2014 - Straßburg Überprüfte Ausgabe

Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 8. April zur Vorratsdatenspeicherung (C 293/12 und C 594/12) (Aussprache)
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  Birgit Sippel (S&D). - Herr Präsident! Der Europäische Gerichtshof hat die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu Fall gebracht. Ja, Staaten sollen ihre Bürgerinnen und Bürger schützen, aber Freiheits- und Grundrechte gelten absolut! Der EuGH kritisiert daher auch nicht nur einzelne Details wie Speicherfristen, er macht deutlich, dass das in der Richtlinie genannte Ziel eben nicht dazu berechtigt, Daten aller Menschen zu speichern. Er stellt damit unsere Grundrechte und zugleich wichtige rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung in den Mittelpunkt künftiger Entscheidungen.

Nach dem Urteil des EuGH bleibt scheinbar nur eine Frage: Wird die Kommission einen neuen Vorschlag machen, oder ist die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich vom Tisch? Doch vorrangig stellt sich zunächst eigentlich eine andere Frage: Wenn die europäische Richtlinie nicht mit europäischem Recht, den Rechten der Charta vereinbar ist, gilt das dann nicht im Grundsatz auch für die Umsetzungen in den Mitgliedstaaten? Ich jedenfalls hielte es für konsequent, jetzt alle nationalen Umsetzungen auszusetzen oder gar nicht erst in Angriff zu nehmen. Und das gilt natürlich auch für andere Datensammelsysteme wie Fluggastdaten, „Smart Borders“, SWIFT und andere.

Vor dem Hintergrund aktueller Debatten um Datenschutz, um Datenkraken in Wirtschaft, Staaten und Geheimdiensten, bei denen wir die Verwendung der Daten ja gar nicht mehr kontrollieren können, müssen wir neu klären, wie wir Grundrechte und -freiheiten auch im digitalen Zeitalter schützen können. Was wir jetzt brauchen, ist eine klare Rückbesinnung auf unsere gemeinsamen Werte, auf unsere Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Europa braucht auch hier einen Neuanfang.

 
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