Strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug (A7-0251/2014 - Ingeborg Gräßle, Juan Fernando López Aguilar)
Axel Voss (PPE), schriftlich. - Wenn die finanziellen Interessen der EU auf dem Spiel stehen, muss ein Betrug auch strafrechtlich bekämpft werden. Aus diesem Grund ist die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtetem Betrug ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Dieser Bericht enthält Vorgaben zu verschiedenen Straftaten wie Untreue, Betrug, Bestechung, Ausschreibungsbetrug etc., die den finanziellen Interessen der EU zuwiderlaufen. Die Kommission sieht in ihrem Verordnungsvorschlag aber auch Mindeststrafen (Freiheitsstrafe von sechs Monaten) vor. Tendenziell bin ich gegen die Einführung von Mindest- und Höchsstrafen im strafrechtlichen Bereich. Mindeststrafen lassen die Vielfalt der Rechtsräume und die notwendige rechtliche Ermessensfreiheit außer Acht. Der Wunsch nach einheitlichen Strafmaßen könnte Störungen in den nationalen Strafzumessungssystemen provozieren. Ich bin prinzipiell nicht gegen eine Vereinheitlichung der Strafzumessungsregeln und ein Voranschreiten der EU auf strafrechtlicher Ebene, ich denke allerdings, dass es dafür derzeit einfach noch zu früh ist. Deswegen begrüße ich, dass das Europäische Parlament sich in seiner Position gegen die Einführung von Mindeststrafen ausgesprochen hat!